Europäische Religionsfrieden Digital

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Einleitung

Passauer Vertrag (2. August 1552) - Einleitung
Bearbeitet von Alexandra Schäfer-Griebel

Historischer Kontext

Die Vorgeschichte bis zum Beginn der Verhandlungen in Passau

Der Sieg Kaiser über den französischen König sowie der Waffenstillstand mit dem waren wichtige außenpolitische Voraussetzungen dafür, dass es 1547 gelang, den Schmalkaldischen Bund, einen Zusammenschluss evangelischer Reichsfürsten und -städte, im Schmalkaldischen Krieg (1546-1547) zu besiegen.1 , einer der Führer des Bundes, wurde vom gefangen genommen. Er musste die Kurwürde und einen Großteil seiner Länder an seinen Vetter abtreten, der während des Krieges auf die Seite des übergewechselt war.2 Der zweite Führer des Bundes, Landgraf , wurde nach seiner Kapitulation in ebenfalls verhaftet, obgleich und Kurfürst dem garantiert hatten, dass er keine Gefangenschaft zu befürchten habe.3 Die Gefangennahme und jahrelange Haft der beiden Reichsfürsten wurden als Affront des gegenüber dem Fürstenstand bewertet.4
Nach seinem Sieg versuchte auf dem sog. »geharnischten« Reichstag von 1548 seine Stellung als Reichsoberhaupt auszubauen. Er konnte sich jedoch nicht gegen die ständische Opposition durchsetzen.5 In der Religionsfrage erließ der auf dem Reichstag 1548 das Augsburger Interim, eine von altgläubigen Positionen geprägte Übergangsregelung, die bis zu der angestrebten Wiederherstellung der religiösen Einheit für die evangelischen Stände gelten sollte.6 Diese Wiederherstellung schien allerdings in weite Ferne gerückt, weil das Trienter Konzil (1545–1563) – von dem sich die Altgläubigen eine solche Vereinigung erhofften – bereits 1547 unter dem Eindruck des Schmalkaldischen Krieges von nach und damit in den Kirchenstaat verlegt worden war. Da die Evangelischen eine Konzilsteilnahme, zumal außerhalb des , verweigerten, fiel das Generalkonzil als Mittel der Wiederherstellung der religiösen Einheit im weg.7
Die kaiserliche Interimspolitik stieß auf breiten Widerstand.8 Im formierte sich nach und nach eine politische Opposition gegen den , welche sich gegen kaiserliche Eingriffe in die Religion und in die ständische Libertät wandte.9 Als einen solchen Eingriff empfanden die Stände auch die kaiserlichen Pläne, dass auf König , den Bruder, Stellvertreter und gewählten Nachfolger des im , der Sohn , , folgen sollte.10
Für den weiteren Ereignisverlauf entscheidend war, dass der neugekürte Kurfürst eine zweigleisige Politik zu verfolgen begann: Nach außen demonstrierte er weiterhin seine Nähe zum , als er 1550/1551 für diesen die zur Durchsetzung des Interims verhängte Reichsacht gegen die Stadt exekutierte. Allerdings erreichte er, dass der Stadt bei der kampflosen Übergabe günstige Konditionen gewährt wurden. Im Verlauf der Belagerung nutzte er vor allem die Gelegenheit, um Truppen unter seiner Führung zu sammeln, die er in einem Krieg gegen einzusetzen plante.11 trat zudem in ein antikaiserliches Bündnis ein (Torgauer Vertrag, 22. Mai 1551), dem und angehörten.12 Auch Markgraf sagte seine Hilfe zu, falls es zu einer Aktion gegen den Kaiser kommen sollte.13 Den verbündeten Fürsten gelang es zudem im Vertrag von (15. Januar 1552), die Unterstützung des französischen Königs zu gewinnen.14 Ende März 1552 schloss sich auch Pfalzgraf den Verbündeten an.15

Im März 1552 begann der Kriegszug der verbündeten Fürsten gegen den .16 Dieser wurde von dem Kriegszug überrascht, obwohl er im Verlauf des Winters 1551/1552 vielfach vor einem antikaiserlichen Bündnis gewarnt worden war.17 Die verbündeten Fürsten erzielten schnelle Erfolge und erzwangen nach der Eroberung der Ehrenberger Klause (19. Mai 1552) mit ihrem Zug auf , dass sich der mit einem Großteil des Hofs nach zurückziehen musste.18 Der war geschwächt, weil er nun an mehreren Fronten Krieg führte: In und sowie im Mittelmeerraum waren wieder Kämpfe gegen den osmanischen Sultan aufgeflammt. Der Krieg gegen den war in und den ausgebrochen. Parallel zum Zug der verbündeten Fürsten rückte zudem der in ein.19
Im versuchten die verbündeten Fürsten seit Kriegsbeginn erfolglos durch publizierte Schreiben weitere Reichsstände für ihre Seite zu gewinnen.20 Noch während die Kriegshandlungen andauerten, bemühten sich die neutral gebliebenen Kurfürsten und einige weitere Fürsten um Vermittlung zwischen dem , den verbündeten Fürsten und der (Wormser Konvent, 1.-10. Mai 1552).21 Davon unabhängig trafen und König ab dem 19. April 1552 zu Verhandlungen in zusammen.22 In schien aber nur ein Partikularfrieden zwischen den verbündeten Fürsten und dem denkbar, während eine übergreifende, reichsrechtlich verbindliche Regelung der Religions- und Friedensfrage unter Einbeziehung zentraler Reichsstände erreichen wollte.23 Daher enthielt der Linzer Abschied (1. Mai 1552) die Einladung an alle Kurfürsten und bedeutenderen geistlichen und weltlichen Fürsten, als Vermittler am 26. Mai zu weiteren Verhandlungen nach zu kommen.24

Die Aushandlung der Passauer Abrede

In handelten ab dem 1. Juni vier verschiedene Fraktionen die sogenannte Passauer Abrede aus, die als Grundlage für den Passauer Vertrag diente: vertrat die verbündeten Fürsten,25 die kaiserlichen Räte und waren als Gesandte anwesend.26 trat als ranghöchster überparteilicher Vermittler auf.27 Ebenfalls als Vermittler nahmen die Kurfürsten von , , , und sowie bedeutendere geistliche und weltliche Fürsten, persönlich oder durch Gesandte vertreten, teil.28 Zwar war auch der französische Orator (Gesandte) , Bischof von , in erschienen, doch konnte er keinen Einfluss auf die Verhandlungen nehmen.29

Zu Verhandlungsbeginn erläuterte seine Forderungen und legte eine Liste von Beschwerdepunkten vor: Neben der Freilassung des forderte er die Beseitigung derjenigen Gravamina, welche der ständischen Libertät entgegenstanden. Außerdem wurde ein Frieden mit der und die Aussöhnung des mit seinen Gegnern im Schmalkaldischen Krieg und Fürstenkrieg angestrebt. In der Religionsfrage verlangte , dass die Augsburger Konfessionsverwandten anerkannt, in einen allgemeinen Reichsfrieden einbezogen und in das Reichsrecht eingebunden würden.30 Als Grundlage hierfür sollte der Speyrer Reichsabschied von 1544 dienen.31 Neben der Beseitigung des Interims war vorgesehen, dass ein beständiger Frieden bis zum endgültigen Religionsvergleich gelten sollte, auch wenn jetzt die Wiederherstellung der religiösen Einheit misslingen würde.32 Die vermittelnden Stände nahmen in ihrem Entwurf der Religionsartikel großenteils Vorschläge auf, 33 und König stimmte dem ständischen Entwurf der Passauer Abrede mit wenigen Änderungswünschen zu.34 Jedoch konnte bei anderen Verhandlungspunkten wie der Freilassung des keine so schnelle Einigung erzielt werden.35 Daher wurde erst am 23. Juni eine Abschrift der verglichenen Artikel an den nach versandt.36 Anfang Juli lagen in die Stellungnahmen beider Seiten vor. Die verbündeten Fürsten, die noch weitergehende Forderungen als hatten, waren mit den Verhandlungsergebnissen unzufrieden. Dennoch erklärte am 3. Juli, dass diese den Vertrag annähmen.37 Am Folgetag verkündete jedoch, dass der die Passauer Abrede ablehne. Hierfür führte der zwei Gründe an: Zum einen wollte er nicht dulden, dass ein ständisches Schiedsgremium über die ihn betreffenden Beschwerden urteilte. Zum anderen lehnte er einen unbefristeten Frieden in der Religionsfrage ab, da ihn dieser einschränke, künftig Schritte zur Wiederherstellung der religiösen Einheit im zu ergreifen.38 schlug vor, nochmals persönlich mit über die Annahme der Passauer Abrede zu beraten.39 Daraufhin reiste am 5. Juli ins Feldlager der verbündeten Fürsten und in der Nacht zum 6. Juli nach zu 40

Die Überarbeitung der Passauer Abrede zum Passauer Vertrag

Im Villacher Gespräch (9./10. Juli 1552) soll – nach der Schilderung den gedrängt haben, den Zugeständnissen der Passauer Abrede zuzustimmen, um die Befriedung des und die in und benötigte Unterstützung im Kampf gegen das sicherzustellen.41 Da der in der Frage der Gravamina nach wie vor kein ständisches Urteil akzeptieren wollte, blieben die Beratungen hierüber weitgehend ergebnislos.42 Einen unbefristeten Religionsfrieden lehnte er erneut unter Berufung auf sein Gewissen ab.43 Um doch noch eine Einigung zu erreichen, wurden die Religionsartikel aus der Passauer Abrede daraufhin umgearbeitet. Insbesondere wurde aus dem neuen Text, dem Passauer Vertrag, der Passus entfernt, dass ein beständiger Frieden fortdauernd gelten solle, auch wenn der Religionsvergleich scheiterte.44 Der Gewaltverzicht wurde bis zum nächsten Reichstag beschränkt und die Zusage, den Religionsvergleich nur friedlich herbeizuführen, gestrichen.45 Nur Verstöße gegenüber der altgläubigen Seite wurden explizit als Landfriedensbruch bezeichnet.46
Am 14. Juli teilte , zurück in , den Ständen den neuen Vertragstext mit.47 Diese einigten sich nur darauf, die Förderung des Friedens auf dem nächsten Reichstag zuzusichern.48 Danach entsandten und die Stände ihre Gesandten in das Lager der verbündeten Fürsten vor .49 Während die verbündeten Fürsten die Stadt , in der größere kaiserliche Truppenkontingente stationiert waren, belagerten,50 organisierte der von aus die Vereinigung von im , in und angeworbenen Truppen. Den Zeitgenossen war unbekannt, ob er diese gegen die verbündeten Fürsten oder den einzusetzen plante.51 Die militärische Lage des hatte sich also verbessert, als bei und im Feldlager bei für die Annahme des veränderten Vertrags warb.52

Die Annahme, Ausfertigung und Bedeutung des Passauer Vertrags

Am 2. August unterzeichneten und stellvertretend für die verbündeten Fürsten, also auch im Namen von und , im Feldlager den Passauer Vertrag.53 Drei Vertragsexemplare wurden ausgefertigt, von denen jeweils eines für den , die verbündeten Fürsten und die vermittelnden Stände bestimmt war.54
Am 6. August wurden in und die Stände ebenso wie in der über die Annahme des Vertrags informiert.55 Nach Unterzeichnung des Vertrags durch die verbündeten Fürsten und die vermittelnden Stände sollte eine kaiserliche Ratifikationsurkunde ausgestellt werden.56 Jedoch erwog immer noch die Option, militärisch gegen die verbündeten Fürsten vorzugehen. Nach einer Intervention wurde die Ratifikationsurkunde zwar am 15. August in ausgestellt, jedoch ohne die kaiserliche Versicherung, niemanden mit Waffengewalt zu bedrängen.57 Wohl aufgrund der ablehnenden Haltung des gegenüber dem Passauer Vertrag wurde keine offizielle habsburgische Druckfassung gefertigt. Vermutlich im Auftrag von erstellte , der viele amtliche Schriften für den kurfürstlichen Hof in anfertigte, 1552 eine Druckfassung des Passauer Vertrags.58
Auch nach dem Vertragsschluss waren die kriegerischen Unruhen nicht endgültig beendet: Markgraf schloss sich nicht dem Passauer Vertrag an, sondern führte einen Plünderungszug im Südwesten des .59 Während den geplanten Feldzug gegen das in umsetzte,60 begann der die vom besetzte Stadt zu belagern.61

Die Bedeutung des Passauer Vertrags liegt in der Rückschau darin, den Weg zum Augsburger Religionsfrieden geebnet zu haben. Diese Entwicklung war 1552 keineswegs absehbar.62 Der Passauer Vertrag legte fest, dass der nächste Reichstag innerhalb eines halben Jahres zusammentreten sollte, um über die Wege zur Wiederherstellung der Einheit der Religion zu beraten.63 Erst 1555 kam der Reichstag in zustande, auf dem bei der Beratung der Religionsartikel auf den Passauer Vertrag und stärker noch auf die Passauer Abrede zurückgegriffen wurde.64 Der Augsburger Religionsfrieden löste nicht nur die Bestimmungen des Passauer Vertrags ab, sondern ging weit über diese hinaus.65

Unterzeichner und Unterhändler

Unterzeichner

Als Vermittler: König .
Für die vermittelnden Stände: Kanzler für Erzbischof , der Gesandte für Kurfürst , Administrator und Herzog .
Für die verbündeten Fürsten: Kurfürst und Landgraf .
In einer separaten Ratifikationsurkunde: Kaiser , sein Minister und sein Sekretär .66

Unterhändler

Für die verbündeten Fürsten: Herzog , der kursächsische Kanzler und der kursächsische Rat , Herzog , der hessische Kanzler , der hessische Gesandte und der pfalz-neuburgische Gesandte .67

Für : Vizekanzler und der kaiserliche Rat ; zeitweise waren auch der kaiserliche Hofmarschall und der kaiserliche Rat vertreten.68

Als königliche Vermittler: der römische König und sein Sohn, der böhmische König , sowie die königlichen Räte , und .69

Die sog. »neutralen« Stände als Vermittler: für Erzbischof : , , ; für Erzbischof : , ; für Erzbischof : , , ; für Pfalzgraf : , , , ; für Markgraf : , , , .
Persönlich vertreten waren der Salzburger Administrator , Bischof , Bischof , Herzog .
Für Bischof : , ; für Markgraf : , , ; für Herzog : ; für Herzog : , , , ; für Herzog : ; für Herzog : , , , .70

Der französische Orator (Gesandte) , Bischof von , blieb ohne Einfluss auf die Verhandlungen des Passauer Vertrags.71

Inhalt

Der Vertragstext setzt mit der Schilderung der Vorgeschichte ein. Die ersten Artikel regeln die Beendigung der Kriegsrüstungen und die Freilassung des , worauf die Artikel zur Religionsfrage und zu den Gravamina, die die ständische Libertät betreffen, folgen. Hieran schließen sich Bemerkungen zu den französischen Angelegenheiten sowie Regelungen zur Aussöhnung der Stände mit dem und zur Beilegung von Einzelkonflikten an. Am Ende erfolgt die Verpflichtung auf den Frieden und die Siegelung.

Einführend erklärt , dass als Hauptursache des gegenwärtigen Krieges die Gefangennahme des Landgrafen gelte. Der genehmigte , in Friedensverhandlungen zu beginnen, welche man unter Beteiligung kurfürstlicher und fürstlicher Unterhändler in fortführte. Dort erarbeiteten die Unterhändler auf Grundlage zweier Schriften, des Vortrags von und der Aufstellung der Gravamina, die Friedensartikel.
Im ersten Artikel wird die Entlassung der Truppen der verbündeten Fürsten bzw. ihre Indienstnahme durch König geregelt (Art. 1). Der soll sich auf eine modifizierte Fassung der Kapitulation von verpflichten. Auch die Bürgen der Kapitulation, die Kurfürsten von und sowie der Pfalzgraf von , müssen ihre Verpflichtungen erneuern. Im Gegenzug wird der kaiserliche Truppenabzug und die Freilassung des zugesagt (Art. 2). Die landgräfliche Befestigung von darf bestehen bleiben. Während der Gefangenschaft des gefällte Reichskammergerichtsurteile im Streit mit den Grafen von Nassau (um das Katzenelnbogische Erbe) sollen innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Passauer Vertrags neu verhandelt werden (Art. 3). Andere Punkte von und sollen ebenso wie Ansprüche, die wegen des Schmalkaldischen Krieges gegen Landgraf erhoben werden, erst nach Beseitigung der allgemeinen Gravamina behandelt werden (Art. 4, 5). Die Beschwerdeprozesse, die u.a. am Reichskammergericht während der Haft des gegen ihn angestrengt wurden, müssen ruhen, bis der nächste Reichstag nach Anhörung des Landgrafen eine Entscheidung fällt (Art. 5).
In Fragen von Religion, Frieden und Recht soll sich der an den in gemachten Zusagen orientieren (Art. 6). Binnen eines halben Jahres soll einen Reichstag einberufen, auf dem ein von beiden Religionen paritätisch besetzter, interkurialer Ausschuss darüber beraten soll, ob die religiöse Einheit durch ein General- oder Nationalkonzil, ein Religionsgespräch oder einen Reichstag wiederhergestellt werden soll (Art. 6, 7). In der Zwischenzeit sollen , und Reichsstände die Augsburger Konfessionsverwandten völlig unbehelligt bei ihrer Religion bleiben lassen (Art. 8). Die Stände, die der Confessio Augustana anhängen, verpflichten sich, die Religionsausübung und kirchlichen Ordnungen der altgläubigen Stände, darüberhinaus ihre Güter, Länder, Leute, Kircheneinkünfte und Herrschaftsrechte nicht anzutasten. Übergriffe gegen altgläubige Stände sind dem Landfrieden gemäß zu bestrafen (Art. 9).
Hierauf folgt ein Derogationsartikel und die Anordnung, den Friedensvertrag dem Reichskammergericht mitzuteilen. Das Kammergericht muss den Artikeln dieses Friedensvertrags folgen und ungeachtet der Religion Recht sprechen. Künftig darf der Eid am Reichskammergericht entweder auf Gott und die Heiligen oder auf Gott und das Evangelium geleistet werden (Art. 10). Die Überarbeitung der Reichskammergerichtsordnung, die u.a. wegen der Berücksichtigung von Anhängern der Confessio Augustana als Beisitzer notwendig ist, soll auf dem Reichstag oder aber durch eine ordentliche Visitation erfolgen. In Religionsfragen sollen einfache Mehrheitsentscheidungen nicht zulässig sein. Der nächste Reichstag soll über die notwendigen Reformen beraten (Art. 11). Auf Bitte der Unterhändler hin soll der die wichtigsten Änderungen schnellstmöglich aus eigener Machtvollkommenheit vornehmen. Hierzu gehört die Genehmigung, Anhänger der Confessio Augustana als Beisitzer beim Reichskammergericht vorzuschlagen und anzunehmen (Art. 12).
Die Beschwerden über Beschränkungen der Freiheit der Deutschen Nation werden auf den nächsten Reichstag oder eine andere Reichsversammlung verschoben (Art. 13, 14). Bis dahin solle man sich mit dem Linzer Abschied und der kaiserlichen Versicherung zufriedengeben, dass beim Hofrat deutsche Räte über Reichsangelegenheiten beraten und der die deutsche Libertät achte (Art. 14). Die Vermittler versprechen, sich beim für die Erledigung der ihm gegenüber bestehenden Beschwerden einzusetzen. Über sonstige Gravamina soll der nächste Reichstag gemeinsam mit dem beraten (Art. 15). Alle Punkte zu Frieden und Gravamina im , die vom vorgebracht wurden, sind ausschließlich von , und Ständen zu beraten. Die Forderungen, die speziell den betreffen, kann an und dieser an weitergeben (Art. 16).
Es folgt die Aussöhnung des mit den geächteten und in Ungnade gefallenen Gegnern im Schmalkaldischen Krieg, die am Fürstenkrieg beteiligt waren (Art. 17, 18). Daran schließen sich die Regelungen zur Rückkehr der vom Begnadigten, die außerhalb des in Diensten stehen (Art. 19), und zur Rückerstattung der von den verbündeten Fürsten eroberten und eingezogenen Herrschaften, Städten, Orten, Ländern, Leuten und Gütern an (Art. 20). Aus eigener Machtvollkommenheit entscheidet der , dass beide Seiten (sonstige) Reparationen nicht fordern dürfen. , und Stände wollen aber Wege suchen, die Kriegsschäden der Stände und Städte zu kompensieren (Art. 21). Pfalzgraf darf das Fürstentum behalten (Art. 22). Alle am Fürstenkrieg Beteiligten werden wieder in die kaiserliche Gnade aufgenommen und für ihre während des Krieges begangenen Taten nicht belangt (Art. 23). Alle Gefangenen sollen ohne Lösegeld freigelassen werden (Art. 24). Markgraf kann, wenn er den Waffenstillstand einhält und seine Truppen fristgerecht entlässt, dem Vertrag beitreten (Art. 25).
Im Hinblick auf die Restitutions- und Schuldforderungen der Braunschweigischen Junker gegen soll eine kurfürstlich-fürstliche Kommission innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Passauer Vertrags eine gütliche Einigung erreichen oder die Junker restituieren (Art. 26). Hierbei stehen die Kommissare unter dem Schutz namentlich benannter Kurfürsten und Fürsten sowie des und (Art. 27). Ein kaiserliches Mandat soll die Acht androhen, wenn er sich an Herren und Junkern oder ihren Gütern vergreift (Art. 28). Die gleiche Kommission soll zwischen und den Städten und vermitteln. Der soll beide Seiten unter Androhung der Acht auffordern, auf jegliche Gewaltanwendung zu verzichten (Art. 29).
Abschließend sagt der zu, in einer gesonderten Ratifikationsurkunde sich und seine Nachkommen auf die Einhaltung und Durchsetzung des Vertrags zu verpflichten (Art. 30-32). Sowohl Kurfürst , Pfalzgraf , Herzog und Landgraf (Art. 33) als auch , und die vermittelnden Stände erklären für sich, ihre Erben, Nachkommen und Verbündeten die Einhaltung und den Schutz des Vertrags (Art. 34). Vertragsverstöße müssen den Unterhändlern gemeldet werden, die einen verbindlichen Schiedsspruch fällen (Art. 34). Die Unterhändler sollen unparteiisch über den Vertrag wachen, ohne vom wegen ihrer Entscheidungen belangt zu werden (Art. 35). Einzelheiten zur Ausstellung der Urkunden, Siegelung und Unterzeichnung beschließen den Passauer Vertrag (Art. 36).

Überlieferung und Textvorlage

Handschriften

  • 1) Wien, ÖStA HHStA, Allgemeine Urkundenreihe (AUR), 1552 VIII 2 [kleinere Schachtel; Exemplar der Habsburger, aus der Wiener Reichskanzlei].
  • 2) Wien, ÖStA HHStA, Allgemeine Urkundenreihe (AUR), 1552 VIII 2 [größere Schachtel; Exemplar der vermittelnden Stände, aus dem Mainzer Erzkanzlerarchiv].
  • 3) Wien, ÖStA HHStA, MEA Religionssachen 3, fol. 298r-315v [Entwurf].
  • 4) Marburg, StA, Urk. 1, Nr. 4071 [Exemplar der verbündeten Fürsten].

Eine Liste weiterer Handschriften (Entwürfe und Kopien) findet sich bei .

Drucke

  • 1) Abdruck des Paſſaw-||iſchen Vortrags: ſo || den andern Monats tag Au-||guſti / Anno etc. Lij. || auffgericht worden.
    [Dresden: Matthes Stöckel d.Ä., 1552], [21] Bl., 4° (VD16 ZV 4458).
    Benutztes Exemplar: Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Sign. Ve 1682 d(8) [Digitalisat].
  • 2) ABdruck des Paſ-||ſawiſchen Vortrags / ſo || den andern Monats tag Auguſti / || Anno etc. LII. auffge-||richt worden.
    [Wittenberg: Georg Rhau Erben, 1552], [21] Bl., 4° (VD16 ZV 4459).
    Benutztes Exemplar: Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Sign. Vg 1298,QK [Digitalisat].
  • 3) ABdruck des Paſ-||ſawiſchen Vortrags / ſo || den andern Monatstag Auguſti / || Anno etc. LII. auffge-||richt worden.
    [Wittenberg: Georg Rhau Erben, 1552], [21] Bl., 4° (VD16 D 1231).
    Benutztes Exemplar: München, Bayerische Staatsbibliothek, Sign. 4 Germ.sp. 6 m#Beibd.4 [Digitalisat].
  • 4) ABdruck des Paſ-||ſawiſchen Vortrags / ſo || den andern Monatstag Augusti / || Anno etc. LII. auffge-||richt worden.
    [Augsburg: Valentin Otmar, 1552], [22] Bl., 4° (VD16 D 1230).
    Benutztes Exemplar: München, Bayerische Staatsbibliothek, Sign. 4  J.publ.g. 7 [Digitalisat].
  • 5) ABdruck || Des Paſſawiſchen || Vortrags: ſo den || andern Monats tag Auguſti / || Anno etc. Lij. auffge-||richt worden.
    s.l. 1552, [21] Bl., 4° (VD16 ZV 27165).
    Benutztes Exemplar: Berlin, Bibliothek der Stiftung Deutsches Historisches Museum, Sign. R 55/2575 [Digitalisat].
  • 6) VErtrag zu Paſſaw || auffgericht vnd Ratificiert || Anno 1552 den 2. || Augusti.
    s.l. 1552, 15 S., 4° (VD16 D 1229).
    Benutztes Exemplar: München, Bayerische Staatsbibliothek, Sign. Res/4 J.publ.g. 1232,28 [Digitalisat].

Textvorlage

Druck 1 liegt der Edition zugrunde. Der Dresdener Drucker , der mit zahlreichen amtlichen Schriften für den kurfürstlichen Hof hervortrat, fertigte 1552 diese Druckfassung des Passauer Vertrags, die im Auftrag von entstanden sein dürfte.72
Die handschriftliche Überlieferung wird in der vorliegenden Edition berücksichtigt, indem die Edition in kollationiert wurde. Der Edition von Drecoll liegt die oben genannte Handschrift 1 zugrunde, wobei dort verschiedene weitere Dokumente kollationiert werden, darunter die Handschriften 2 und 4. Die Artikelzählung folgt . Die dortige Edition orientiert sich ihrerseits an .

Literatur

Editionen

  • 1) Aulinger, Rosemarie / Eltz, Erwein H. / Machoczek, Ursula (Hg.), DRTA.JR, Bd. 20: Der Reichstag zu Augsburg 1555, Teilbd. 1, München 2009, S. 123-135, Nr. 3.
  • 2) Drecoll, Volker Henning (Hg.), Der Passauer Vertrag (1552). Einleitung und Edition, Berlin 2000 (AKG 79), S. (95)98-134, Dok.  I.

Forschungsliteratur (Auswahl)

  • Becker, Winfried (Hg.), Der Passauer Vertrag von 1552, Neustadt an der Aisch 2003 (EKGB 80).
  • Drecoll, Volker Henning, Einleitung, in: Drecoll, Volker Henning (Hg.), Der Passauer Vertrag (1552). Einleitung und Edition, Berlin 2000 (AKG 79), S. 1-94.
  • Fuchs, Martina / Rebitsch, Robert (Hg.), Kaiser und Kurfürst. Aspekte des Fürstenaufstandes 1552, Münster 2010 (Geschichte in der Epoche Karls V. 11).
  • Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian, Einführung. Die Ereignisse vom 9. Januar 1551 bis zum 1. Mai 1552, in: Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian (Hg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 5: 9. Januar 1551-1. Mai 1552, Berlin 1998, S. 13-47.
  • Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian, Einführung. Die Ereignisse vom Mai 1552 bis zum Sommer 1553, in: Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian (Hg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 6: 2. Mai 1552-11. Juli 1553, Berlin 2006, S. 19-59.
  • Luttenberger, Albrecht P., Glaubenseinheit und Reichsfriede. Konzeptionen und Wege konfessionsneutraler Reichspolitik 1530-1552 (Kurpfalz, Jülich, Kurbrandenburg), Göttingen 1982 (SHKBA 20) [Digitalisat], bes. S. 566-713.
Vollständige Bibliographie
  • Aulinger, Rosemarie / Eltz, Erwein H. / Machoczek, Ursula (Hg.), DRTA.JR, Bd. 20: Der Reichstag zu Augsburg 1555, Teilbd. 1, München 2009.
  • Barge, Hermann, Die Verhandlungen zu Linz und Passau und der Vertrag von Passau im Jahre 1552, Stralsund 1893.
  • Becker, Winfried (Hg.), Der Passauer Vertrag von 1552, Neustadt an der Aisch 2003 (EKGB 80).
  • Bonwetsch, Gerhard, Geschichte des Passauischen Vertrages von 1552, Göttingen 1907.
  • Born, Karl Erich, Moritz von Sachsen und die Fürstenverschwörung gegen Karl V., Darmstadt 1972.
  • Dingel, Irene, Reformation. Zentren - Akteure - Ereignisse, Göttingen 2016.
  • Drecoll, Volker Henning (Hg.), Der Passauer Vertrag (1552). Einleitung und Edition, Berlin 2000 (AKG 79).
  • Drecoll, Volker Henning, Einleitung, in: Drecoll, Volker Henning (Hg.), Der Passauer Vertrag (1552). Einleitung und Edition, Berlin 2000 (AKG 79), S. 1-94.
  • Drecoll, Volker Henning, Verhandlungen in Passau am 6. Juni 1552: Eine Einigung in der Frage der Religion?, in: Becker, Winfried (Hg.), Der Passauer Vertrag von 1552, Neustadt an der Aisch 2003 (EKGB 80), S. 29-44.
  • Druffel, August von / Brandi, Karl (Hg.), Briefe und Akten zur Geschichte des 16. Jahrhunderts mit besonderer Rücksicht auf Bayerns Fürstenhaus, Bd. 2: Beiträge zur Reichsgeschichte 1552, München 1880.
  • Druffel, August von / Brandi, Karl (Hg.), Briefe und Akten zur Geschichte des 16. Jahrhunderts mit besonderer Rücksicht auf Bayerns Fürstenhaus, Bd. 3: Beiträge zur Reichsgeschichte 1546-1553, München 1882.
  • Eltz, Erwein (Hg.), DRTA.JR, Bd. 15: Der Speyrer Reichstag von 1544, Teilbd. 4, Göttingen 2001.
  • Fuchs, Martina / Rebitsch, Robert, Einleitung, in: Fuchs, Martina / Rebitsch, Robert (Hg.), Kaiser und Kurfürst. Aspekte des Fürstenaufstandes 1552, Münster 2010 (Geschichte in der Epoche Karls V. 11), S. 1-8.
  • Fuchs, Martina / Rebitsch, Robert (Hg.), Kaiser und Kurfürst. Aspekte des Fürstenaufstandes 1552, Münster 2010 (Geschichte in der Epoche Karls V. 11).
  • Grund, Ines, Die Ehre - die Freiheit - der Krieg. Frankreich und die deutsche Fürstenopposition gegen Karl V. 1547/48-1552, Diss. Regensburg 2007, Bd. 1, Bad Camberg 2007 [Digitalisat].
  • Hartung, Fritz, Karl V. und die deutschen Reichsstände von 1546 bis 1555, Halle 1910 (Historische Studien 1).
  • Herrmann, Johannes, Einführung. Die Ereignisse vom 1. Januar 1547 bis zum 25. Mai 1548, in: Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther (Hg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 3: 1. Januar 1547-25. Mai 1548, Berlin 1978 (ASAW.PH 68,3), S. 15-37.
  • Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther, Einführung. Die Ereignisse vom 26. Mai 1548 bis zum 8. Januar 1551, in: Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther (Hg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 4: 26. Mai 1548-8. Januar 1551, Berlin 1992 (ASAW.PH 72), S. 11-37.
  • Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian, Einführung. Die Ereignisse vom 9. Januar 1551 bis zum 1. Mai 1552, in: Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian (Hg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 5: 9. Januar 1551-1. Mai 1552, Berlin 1998, S. 13-47.
  • Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian, Einführung. Die Ereignisse vom Mai 1552 bis zum Sommer 1553, in: Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian (Hg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 6: 2. Mai 1552-11. Juli 1553, Berlin 2006, S. 19-59.
  • Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian (Hg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 5: 9. Januar 1551-1. Mai 1552, Berlin 1998.
  • Herrmann, Johannes / Wartenberg, Günther / Winter, Christian (Hg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 6: 2. Mai 1552-11. Juli 1553, Berlin 2006.
  • Kohler, Alfred, Karl V. und der Passauer Vertrag. Festvortrag im Großen Rathaussaal der Stadt Passau. Samstag, den 8. Juni 2002, in: Becker, Winfried (Hg.), Der Passauer Vertrag von 1552, Neustadt an der Aisch 2003 (EKGB 80), S. 96-104.
  • Koller, Alexander, Der Passauer Vertrag und die Kurie, in: Becker, Winfried (Hg.), Der Passauer Vertrag von 1552, Neustadt an der Aisch 2003 (EKGB 80), S. 124-138.
  • Kühns, Walter (Hg.), Geschichte des Passauischen Vertrages 1552, Göttingen 1906.
  • Lanz, Karl (Hg.), Correspondenz des Kaisers Karl V., Bd. 3: 1550-1556. Unveränderter Nachdruck, Frankfurt am Main 1966.
  • Luttenberger, Albrecht P., Glaubenseinheit und Reichsfriede. Konzeptionen und Wege konfessionsneutraler Reichspolitik 1530-1552 (Kurpfalz, Jülich, Kurbrandenburg), Göttingen 1982 (SHKBA 20) [Digitalisat].
  • Luttenberger, Albrecht P., Politische Kommunikation, Neutralität und Vermittlung während des Fürstenaufstandes 1552, in: Becker, Winfried (Hg.), Der Passauer Vertrag von 1552, Neustadt an der Aisch 2003 (EKGB 80), S. 56-84.
  • Lutz, Heinrich, Christianitas afflicta. Europa, das Reich und die päpstliche Politik im Niedergang der Hegemonie Karls V. (1552-1556), Göttingen 1964.
  • Mehlhausen, Joachim, Interim, in: Müller, Gerhard u.a. (Hg.), TRE, Bd. 16, Berlin / New York 1987, S. 230-237.
  • Neumann, Reinhold, Die Politik der Vermittlungspartei im Jahre 1552 bis zum Beginn der Verhandlungen zu Passau, Greifswald 1896 (TGET 4).
  • Nicklas, Thomas, Das Wagnis reichsfürstlicher Außenpolitik. Moritz von Sachsen zwischen Habsburg und Frankreich, in: Blaschke, Karlheinz (Hg.), Moritz von Sachsen - Ein Fürst der Reformationszeit zwischen Territorium und Reich, Stuttgart 2007 (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte 29), S. 25-41.
  • Rebitsch, Robert, Der Kaiser auf der Flucht. Die militärische Niederlage Karls V. gegen die deutsche Fürstenopposition im Jahre 1552, in: Fuchs, Martina / Rebitsch, Robert (Hg.), Kaiser und Kurfürst. Aspekte des Fürstenaufstandes 1552, Münster 2010 (Geschichte in der Epoche Karls V. 11), S. 119-138.
  • Rebitsch, Robert, Tirol, Karl V. und der Fürstenaufstand von 1552, Hamburg 2000 (BDHIR 24).
  • Reske, Christoph, Die Buchdrucker des 16. und 17. Jahrhunderts im deutschen Sprachgebiet. Auf der Grundlage des gleichnamigen Werkes von Josef Benzing, Wiesbaden 2007 (Beiträge zum Buch- und Bibliothekswesen 51).
  • Schäfer, Kerstin, Der Fürstenaufstand gegen Karl V. im Jahr 1552. Entstehung, Verlauf und Ergebnis - vom Schmalkaldischen Krieg bis zum Passauer Vertrag, Taunusstein 2009.
  • Senckenberg, Heinrich Christian von / Schmauß, Johann Jacob (Hg.), Neue und vollständigere Sammlung der Reichs-Abschiede, Welche von den Zeiten Kayser Conrads des II. bis jetzo, auf den Teutschen Reichs-Tägen abgefasset worden. Sammt den wichtigsten Reichs-Schlüssen, so auf dem noch fürwährenden Reichs-Tage zur Richtigkeit gekommen sind [...], Bd. 3, Frankfurt am Main [1747] (VD18 90516044) [Digitalisat].
  • Turba, Gustav, Beiträge zur Geschichte der Habsburger II, in: AÖG 90 (1901), S. 1-76.
  • Wartenberg, Günther, Moritz von Sachsen (1521–1553), in: Balz, Horst Robert u.a. (Hg.), TRE, Bd. 23, Berlin / New York 1994, S. 302-311.
  • Wartenberg, Günther, Moritz von Sachsen und die protestantischen Fürsten, in: Becker, Winfried (Hg.), Der Passauer Vertrag von 1552, Neustadt an der Aisch 2003 (EKGB 80), S. 85-104.
  • Winter, Christian, Kurfürst Moritz von Sachsen als Haupt der reichsständischen Opposition gegen Kaiser Karl V., in: Fuchs, Martina / Rebitsch, Robert (Hg.), Kaiser und Kurfürst. Aspekte des Fürstenaufstandes 1552, Münster 2010 (Geschichte in der Epoche Karls V. 11), S. 51-69.
  • Wolff, Fritz, Der gefangene Landgraf. Der Weg in die Gefangenschaft, in: Braasch-Schwersmann, Ursula u.a. (Hg.), Landgraf Philipp der Großmütige 1504-1567. Hessen im Zentrum der Reform, Marburg / Neustadt an der Aisch 2004, S. 123-137.
  • Wolgast, Eike, Die Religionsfrage auf den Reichstagen 1521 bis 1550/51, in: Becker, Winfried (Hg.), Der Passauer Vertrag von 1552, Neustadt an der Aisch 2003 (EKGB 80), S. 9-28.

Fußnoten

1 Vgl. .
2 Vgl. ; ; .
3 Vgl. ; ; . Weiterführend: .
4 Vgl. ; ; .
5 Vgl. ; ; . Den Namen »geharnischter Reichstag« erhielt die Versammlung 1548 wegen der Präsenz kaiserlicher Truppen, welche die Machtposition des unterstrichen.
6 Vgl. ; ;
7 Vgl. ; ; auch
8 Vgl. ; .
9 Vgl. ; auch .
10 Vgl. ; auch .
11 Vgl. ; ;
12 Vgl. ; ; auch Für einen Abdruck des Torgauer Vertrags vgl. . Diesem Bündnis gehörten zunächst auch Markgraf und Herzog an, doch traten sie, als die Führung übernahm, aus dem Bündnis aus (vgl. ; ; ).
13 Vgl. .
14 Vgl. ; . Für einen Abdruck des Vertrags von vgl. . Der sagte den verbündeten Fürsten finanzielle Unterstützung ihres Kriegszugs gegen den zu. Im Gegenzug sollte der König , , und als Reichsvikariat und Unterstützung bei der nächsten Kaiserwahl erhalten (vgl. ; ).
15 Vgl. ; .
16 Vgl. ; ; .
17 Vgl. ; ;
18 Vgl. ; ; ausführlich .
19 Vgl. ; ausführlich .
20 Vgl. ; ; . Abdruck der Rechtfertigung der verbündeten Fürsten in . Eigene Schreiben mit anderen Schwerpunkten ließen (vgl. ebd., S. 611f., Nr. 328) und Markgraf öffentlich verbreiten (vgl. ebd., S. 737-740, Nr. 417). Zur neutralen Haltung der Stände vgl. ; .
21 Vgl. ; ausführlich . Als neutrale, um Vermittlung bemühte Stände traten vor allem die rheinischen Kurfürsten von , , und sowie der Kurfürst von , die Herzöge von , und sowie der Bischof von auf (vgl. ).
22 Vgl. ; .
23 Vgl. ; .
24 Vgl. (Linzer Abschied); .
25 Für eine Liste aller Unterhändler der verbündeten Fürsten vgl. unten.
26 Für eine Liste aller Unterhändler des vgl. unten.
27 Vgl. ; Für eine Liste der Unterhändler vgl. unten.
28 Für eine Liste aller Unterhändler der vermittelnden Stände vgl. unten.
29 Vgl. ; ; .
30 Abdruck beider Schriften in ; . Die Forderungen waren bereits in vorgebracht worden (vgl. (Programmschrift von ); ).
31 In dem Speyrer Abschied gestand der aus eigener Machtvollkommenheit den Ständen, die der Confessio Augustana anhingen, einige Religionsartikel zu, um sich ihre Unterstützung gegen das zu sichern. Die Augsburger Konfessionsverwandten und die Altgläubigen sollten unbehelligt bei ihrer Religion bleiben können (Art. 82-83). Auf dem nächsten Reichstag sollte über einen Religionsfrieden beraten werden, der bis zur endgültigen Wiederherstellung der religiösen Einheit durch ein Generalkonzil auf , eine Nationalversammlung oder einen Reichstag gelten sollte (Art. 80-82). Die Kirchengüter sollten zuvorderst für Kirchen- und Pfarrkosten ohne Unterscheidung der Religion verwendet werden und die Landesherrn nicht in ihren Rechten eingeschränkt werden dürfen (Art. 87-88). Das Reichskammergericht wurde angewiesen, unparteiisch Recht zu sprechen (Art. 93). Die Durchführung der Religionsprozesse und der Reichsabschiede, die sich gegen Stände richteten, die der Confessio Augustana anhingen, wurden ausgesetzt (Art. 92, 94). Künftig sollten Beisitzer ohne Unterscheidung der Religion für das Reichskammergericht vorgeschlagen und der Eid am Reichskammergericht entweder auf Gott und die Heiligen oder auf Gott und das Evangelium geleistet werden können (Art. 92) (vgl. zu den Religionsartikeln ).
32 Vgl. ; .
33 Vgl. .
34 Vgl. ; .
35 Vgl. . Den ebenfalls gefangenen entließ Mitte Mai 1552 mit der Auflage zunächst am Kaiserhof zu bleiben, da der ihn als Druckmittel gegen einsetzen wollte (vgl. ; ; ).
36 Vgl. ; ; . Für einen Abdruck der Passauer Abrede (Auszug) vgl. .
37 Vgl. ; . Nur nahm den Frieden an (vgl. ; ). Über den Vorbehalt von (vgl. ) und die Position des politisch weniger gewichtigen Pfalzgrafen ging hinweg (vgl. ; ; auch ).
38 Vgl. ; Die Anmerkungen des zu den Vertragsartikeln finden sich im kaiserlichen Schreiben vom 30. Juni 1552 an (vgl. ; ). Vgl. auch die kaiserlichen Schreiben an und und die Stände (beide 30. Juni 1552): .
39 Vgl. ; .
40 Vgl. ; ; .
41 Vgl. ; . Die Quellenlage zum Villacher Gespräch ist einseitig; es existieren nur Berichte des an seine Schwester (vgl. Auszug des Schreibens vom 16. Juli in ) und an die kaiserlichen Kommissare und (vgl. Schreiben vom 11. Juli ebd., S. 361-365, Nr. 851).
42 Vgl.
43 Vgl. ; ; .
44 Vgl. (Synopse Passauer Vertrag und Abrede).
45 Vgl. (Synopse Passauer Vertrag und Abrede).
46 Vgl. . Vgl. hierzu Art. 9 des Passauer Vertrags.
47 Vgl. ; ; .
48 Vgl. ; .
49 Vgl. ; .
50 Vgl. ; .
51 Vgl. ; ; .
52 Vgl. ; .
53 Vgl. ; .
55 Zur Benachrichtigung von und den Ständen vgl. ; . Zur Benachrichtigung des vgl. ; .
56 Vgl. ; .
57 Vgl. ; Vgl. auch den Abdruck der kaiserlichen Ratifikationsurkunde in
58 Vgl. unten. Zu vgl. Reske, Buchdrucker, S. 164.
59 Vgl. ; ;
60 Vgl. ; auch .
61 Vgl. ; auch .
62 Vgl.
64 Vgl. ; .
66 Vgl. den Abdruck der Ratifikationsurkunde in
67 Vgl. .
68 Vgl. .
69 Vgl. .
70 Zu den ständischen Vertretern vgl. den Text des Passauer Vertrags.
71 Vgl. ; .
72 Vgl. zu .