Darmstädter Tagblatt 1915


Nr. 148., Montag, den 31. Mai.

[  ][ ]

Bezugspreis:
Ausgabe A (mit Illuſtriertem Unterhaltungsblatt)
178. Jahrgang
Anzeigenpreis:
monatlich 60 Pfg.; Ausgabe B (mit Illuſtriertem
Die 49 mm breite Petttzeile im Kreiſe Darmſtadt
10 Pfg., ausw. 20 Pfg.: Famtltenanzeigen 50 Pfg.;
Unterhaltungsblatt und Illuſtrierter Wochen= verbunden mit Wohnungs=Anzeiger und der wöchentlichen Beilage: die 84mm breite Reklamszeile oder deren Naum
Chronik) monatlich 50 Pfg. Beſtellungen nehmen
enigegen: die Geſchäftsſtelle Rheinſtr. 23 (Fernſpr.
im Kreiſe Darmſtadt 30 Pfg., auswärts 75 Pfg.;
Nr. 1 u. 426), unſere Filialen. Landagenturen u. alle
Rabatt nach Tariſ. Anzeigen nehmen entgegen: die
Poſtämter. Verantwortlichkeit für Aufnahme von
Geſchäftsſtelle Rbeinſtr. 23 die Filialen u. Agen=
Anzeigen an beſtimmten Tagen wird nicht übernom.
Illuſtriertes Unterhaltungsblatt.
turen, Anzeigenexped. des In= und Auslanbes. Bei
Konkurs ob. gerichtl. Beitreib. fällt jed. Rabatt weg.
Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts Darmſtadt, der Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und der andern Behörden.
Das Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.

Von den Kriegsſchauplätzen.

* Großes Hauptquartier, 30. Mai. (W. T. B.
Amtlich.)
Weſtlicher Kriegsſchauplatz.
Nach zehnſtündiger Artillerievorbereitung griffen die
Franzoſen öſtlich des Yſerkanals unſere Stellun=
gen
nördlich von D’Houdt=Ferme um Mitternacht an. Der
Angriff iſt auf der ganzen Front unter ſchweren
Verluſten für den Feind abgeſchlagen, eine
Anzahl Zuaven von vier verſchiedenen Regimentern wur=
den
gefangen genommen.
Zwiſchen dem La Baſſé=Kanal und Arras fan=
den
nur Autilleriekämpfe ſtatt. An der Straße
Bethune-Souchez nahmen wir einige Dutzend
ſchwarze Franzoſen gefangen, die ſich in einem Wäldchen
verſteckt hatten. Die übliche Beſchießung der Ortſchaften
Uhinter unſerer Front durch die Verbündeten hat unter den
dort zurückgebliebenen franzöſiſchen Frauen und Kindern,
die an ihrer heimatlichen Scholle hängen, wieder viele
unſchuldige Opfer gefordert.
Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.
Bei Illoky, 60 Kilometer ſüdöſtlich Libau, wurde
eine feindliche Abteilung durch unſere Kavallerie
in nördlicher und nordöſtlicher Richtung zurückge=
worfen
. An der Dubiſſa mußte eine kleinere deut=
ſche
Abteilung den Ort Sawdyniky vor überraſchendem
Auſſiſchen Angriff aufgeben, vier Geſchütze fielen in
Feindeshand. Eintreffende Verſtärkungen von uns nah=
men
das Dorf wieder und trieben den Gegner zu=
rück
, In Gegend Szawle wurden feindliche Angriffe ab=
gewieſen
. Der Gegner erlitt ſchwere Verluſte.
Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.
Bei ruſſiſchen Angriffen auf deutſche Truppen am Unter=
laufe
der Lubaczowka (nordöſtlich Jaroslau), ſowie in
der Gegend von Stryj erlitt der Feind ſchwere
Oberſte Heeresleitung.
Verluſte.
*
* London, 30. Mai. Daily Mail meldet aus Pe=
tersburg
: Ruſſiſche Militärkreiſe legen nunmehr im Ge=
genſatz
zu früher der deutſchen Invaſionin den
Oſtſeeprovinzen große Bedeutung bei. Die
Deutſchen ziehen fortgeſetzt große Verſtärkungen von den
an dev weſtlichen Front konzentrierten Truppenmaſſen
ngrdweſtlich Kowno heran und man nimmt an, daß ſie
bald zu einem allgemeinen Angriff übergehen werden.

Der öſterreichiſche Tagesbericht.

* Wien, 30. Mai. Amtlich wird verlautbart: 30. Mai,
mittags.
Ruſſiſcher Kriegsſchanplatz.
An der unteren Lubaczowka wurde nachts ein
ſtarker ruſſiſcher Angriff, der bis zum Handgemenge
führte, zurückgeſchlagen. Uebergangsverſuche der
Ruſſen am San bei und abwärts Sieniawa ſchei=
terten
ſchon im Beginn. Oeſtlich des San iſt die Lage
Tunverändert. Eigene ſchwere Artillerie hält die Bahnlinie
Przemysl-Grodek bei Medyka unter Feuer.
Truppen des 6. Korps eroberten am 27. ds. Mts. neuer=
Bas acht ruſſiſche Geſchütze.
Die Einſchließungslinie um Przemysl
wurde von den verbündeten Truppen im Norden und =
den
der Feſtung weiter vorgeſchoben.
Am Dnjeſtr und ſüdlich desſelben dauern die
Kämpfe fort.
An der Pruth=Linie und in Polen hat ſich nichts
ereignet.
Italieniſcher Kriegsſchauplatz.
Tirol: Die Italiener haben das Geſchützfeuer ge=
gen
unſere Werke auf den Plateaus von Folgaria—
Lavarone wieder aufgenommen. Feindliche Abtei=
lungen
rückten in Cortina ein, ihre Sicherungsabteilungen
flüchteten jedoch auf den erſten Kanonen=
ſchuß
.
An der Kärtnergrenze hat ſich nichts ereignet.
Im Küſtenlande griff der Feind auf den Höhen
nördlich Görz nicht wieder an. Uebergangsverſuche über
den Iſonzo bei Monfalcone wurden von unſeren
Patrouillen mühelos abgewieſen.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
v. Höfer. Feldmarſchallentnant.

Die Antwort der deutſchen Regierung
auf die amerikaniſche Note.

* Berlin, 30. Mai. Die Antwortnote der Kaiſerlich
Deutſchen Regierung in der Luſitania= Ange=
legenheit
lautet wie folgt:
Berlin, 28. Mai 1915.
Der Unterzeichnete beehrt ſich, Seiner Exzellenz dem
Botſchafter der Vereinigten Staaten von Amerika Herrn
James W. Gerard auf das Schreiben vom 15. d. M. über
die Beeinträchtigung amerikaniſcher Intereſſen durch den
deutſchen Unterſeebootskrieg nachſtehendes zu erwidern:
Die Kaiſerliche Regierung hat die Mitteilungen der
Regierung der Vereinigten Staaten einer eingehenden
Prüfung unterzogen und hegt auch ihrerſeits den lebhaf=
ten
Wunſch, in offener und freundſchaftlicher Weiſe zur
Aufklärung etwaiger Mißverſtändniſſe beizutragen, die
durch die von der Amerikaniſchen Regierung erwähnten
Vorkommniſſe in den Beziehungen der beiden Regierungen
eingetreten ſein kömten.
Was zunächſt die Fälle der amerikaniſchen Dampfer
Cuſhing und Gulflight betrifft, ſo iſt der Amerikani=
ſchen
Botſchaft bereits mitgeteilt worden, daß der Deut=
ſchen
Regierung jede Abſicht fernliegt, im Kriegsgebiet
neutrale Schiffe, die ſich keiner feindlichen Handlung ſchul=
dig
gemacht haben, durch Unterſeeboote oder Flieger an=
greifen
zu laſſen; vielmehr ſind den deutſchen Streitkräften
wiederholt die beſtimmteſten Anweiſungen gegeben wor=
den
, Angriffe auf ſolche Schiffe zu vermeiden. Wenn in
den letzten Monaten infolge von Verwechſelungen neu=
trale
Schiffe durch den deutſchen Unterſeebootskrieg zu
Schaden gekommen ſind, ſo handelt es ſich um ganz ver=
einzelte
Ausnahmefälle, die auf den Flaggenmißbrauch der
britiſchen Regierung in Verbindung mit einem fahrläſſigen
oder verdächtigen Verhalten der Schiffskapitäne zurückzu=
führen
ſind. Die Deutſche Regierung hat in allen Fällen,
wo ein neutrales Schiff ohne eigenes Verſchulden nach
den von ihr getroffenen Feſtſtellungen durch deutſche Unter=
ſeeboote
oder Flieger zu Schaden gekommen iſt, ihr Be=
dauern
über den unglücklichen Zufall ausgeſprochen und,
wenn es in der Sachlage begründet war, Entſchädigung
zugeſagt. Nach den gleichen Grundſätzen wird ſie auch die
Fälle der amerikaniſchen Dampfer Euſhing und Gul=
flight
behandeln; über dieſe Fälle iſt eine Unterſuchung
im Gange, deren Ergebnis der Botſchaft demnächſt mit=
geteilt
werden wird, und die gegebenenfalls durch eine in=
ternationale
Unterſuchungskommiſſion gemäß Titel III
des Haager Abkommens zur friedlichen Erledigung inter=
nationaler
Streitfälle vom 18. Oktober 1907 ergänzt wer=
den
könnte.
Bei der Verſenkung des engliſchen Dampfers Falaba
hatte der Kommandant des deutſchen Unterſeeboots die
Abſicht, den Paſſagieren und der Mannſchaft volle Ge=
legenheit
zu ihrer Rettung zu geben. Erſt als der Kapi=
tän
der Aufforderung, beizudrehen, nicht nachkam, ſondern
flüchtete und mit Raketen=Signalen Hilfe herbeirief, for=
derte
der deutſche Kommandant zunächſt die Mannſchaft
und die Paſſagiere durch Signale und Sprachrohr auf, das
Schiff binnen zehn Minuten zu verlaſſen; tatſächlich ließ
er ihnen dreiundzwanzig Minuten Zeit und ſchoß den
Torpedo erſt ab, als verdächtige Fahrzeuge der Falaba
zu Hilfe eilten.
Was die Verluſte an Menſchenleben bei der Verſen=
kung
des britiſchen Paſſagierdampfers Luſitania anlangt,
ſo hat die Deutſche Regierung den beteiligten neutralen
Regierungen bereits ihr lebhaftes Bedauern darüber zum
Ausdruck gebracht, daß Angehörige ihrer Staaten ihr Le=
ben
bei dieſer Gelegenheit verloren haben. Die Kaiſer=
liche
Regierung vermag ſich im übrigen dem Eindruck nicht
zu verſchließen, daß gewiſſe wichtige Tatſachen, die im un=
mittelbarſten
Zuſammenhang mit der Verſenkung der
Luſtanig ſtehen, der Aufmerkſamkeit der Reglerung der
Vereinigten Staaten entgangen ſein könnten. Sie hält es
deshalb im Intereſſe des von beiden Regierungen ange=
ſtrebten
Zieles einer klaren und vollen Verſtändigung für
notwendig, ſich zunächſt davon zu überzeugen, daß die den
beiden Regierungen vorliegenden Nachrichten über den
Sachverhalt vollſtändig ſind und übereinſtimmen.
Die Regierung der Vereinigten Staaten geht davon
aus, daß die Luſitania als ein gewöhnliches, unbewaff=
netes
Handelsſchiff zu betrachten iſt. Die Kaiſerliche Re=
gierung
geſtattet ſich in dieſem Zuſammenhange darauf
hinzuweiſen, daß die Luſitania einer der größten und
ſchnellſten mit Regierungsmitteln als Hilfskreuzer gebau=
ten
engliſchen Handelsdampfer war und in der, von der
engliſchen Admiralität herausgegebenen Navy Liſt aus=
drücklich
aufgeführt iſt. Der Kaiſerlichen Regierung iſt
ferner aus zuverläſſigen Angaben ihrer Dienſtſtellen und
neutraler Paſſagiere bekannt, daß ſchon ſeit längerer Zeit
ſo gut wie alle wertvolleren, engliſchen Handelsſchiffe mit
Geſchützen, Munition und anderen Waffen verſehen und
mit Perſonen bemannt ſind, die in der Bedienung der Ge=
ſchütze
beſonders geübt ſind. Auch die Luſitania hat nach
hier vorliegenden Nachrichten bei der Abfahrt von Neu=
York Geſchütze an Bord gehabt, die unter Deck verſteckt
aufgeſtellt waren.
Die Kaiſerliche Regierung bcehrt ſich ferner die be=
ſondere
Aufmerkſamkeit der Amerikaniſchen Regierung
darauf zu lenken, daß die britiſche Admiralität ihrer Han=
delsmarine
in einer geheimen Anweiſung vom Februar
dieſes Jahres empfohlen hat, nicht nur hinter neutralen
Flaggen und Abzeichen Schutz zu ſuchen, ſondern ſogar
unter dieſer Verkleidung durch Rammen angriffsweiſe

gegen deutſche Unterſeeboote vorzugehen. Auch ſind als
beſonderer Anſporn zur Vernichtung der Unterſeeboote
durch Handelsſchiffe von der Britiſchen Regierung hohe
Preiſe ausgeſetzt und auch bereits ausgezahlt worden. An=
geſichts
dieſer ihr einwandfrei bekannten Tatſachen ver=
mag
die Kaiſerliche Regierung engliſche Kauffahrteiſchiffe
auf dem vom Admiralſtabe der Kaiſerlich=Deutſchen Ma=
rine
bezeichneten Seekriegsſchauplatz nicht mehr als un=
verteidigtes
Gebiet anzuſehen; auch ſind die deutſchen
Kommandanten infolgedeſſen nicht mehr in der Lage, die
ſonſt für das Seebeuterecht üblichen Regeln zu beobach=
ten
, denen ſie früher ſtets nachgekommen ſind. Endlich
muß die Kaiſerliche Regierung beſonders darauf hinwei=
ſen
, daß die Luſitania wie ſchon früher, ſo auch auf
ihrer letzten Reiſe kanadiſche Truppen und Kriegsmaterial,
unter dieſem nicht weniger als 5400 Kiſten Munition an
Bord hatte, die zur Vernichtung tapferer deutſcher Sol=
daten
, die mit Opfermut und Hingebung ihre Pflicht im
Dienſt des Vaterlandes erfüllen, beſtimmt war. Die
Deutſche Regierung glaubt in gerechter Selbſtverteidigung
zu handeln, wenn ſie mit den ihr zu Gebote ſtehenden
Kriegsmitteln durch Vernichtung der für den Feind be=
ſtimmten
Munition das Leben ihrer Soldaten zu ſchützen
ſucht. Die engliſche Schiffahrtsgeſellſchaft mußte ſich der
Gefahren, denen die Paſſagiere unter dieſen Umſtänden
an Bord der Luſitania ausgeſetzt waren, bewußt ſein.
Sie hat, wenn ſie ſie trotzdem an Bord nahm, in voller
Ueberlegung das Leben amerikaniſcher Bürger als Schutz
für die beförderte Munition zu benutzen verſucht und
ſich in Widerſpruch zu den klaren Beſtimmungen der ame=
kaniſchen
Geſetzgebung geſetzt, die die Beförderung von
Paſſagieren auf Schiffen, die Exploſivſtoffe an Bord
haben, ausdrücklich verbietet und mit Strafe bedroht. Sie
hat dadurch in frevelhafter Weiſe den Tod ſo zahlreicher
Paſſagiere verſchuldet. Nach der ausdrücklichen Meldung
des betreffenden U=Bootkommandanten, die durch alle
ſonſtigen Nachrichten lediglich beſtätigt wird, kann es
keinem Zweifel unterliegen, daß der raſche Untergang der
Luſitania in erſter Linie auf die durch den Torpedo=
ſchuß
verurſachte Exploſion der Munitionsladung zurück=
zuführen
iſt. Anderenfalls wären die Paſſagiere der Lu=
ſitania
menſchlicher Vorausſicht nach gerettet worden.
Die Kaiſerliche Regierung hält die im vorſtehenden
angeführten Tatſachen für wichtig genug, um ſie einer
aufmerkſamen Prüfung der Amerikaniſchen Regierung zu
empfehlen. Indem die Kaiſerliche Regierung ſich ihre
endgültige Stellungnahme zu den im Zuſammenhang mit
der Verſenkung der Luſitania geſtellten Forderungen
bis nach Eingang einer Antwort der Amerikaniſchen Re=
dierung
vorbehalten darf, glaubt ſie ſchließlich an dieſer
Stelle darauf hinweiſen zu ſollen wie ſie ſeinerzeit mit
Genugtuung von den Vermittelungsvorſchlägen Kennt=
nis
genommen hat, die ſeiteus der Amerikaniſchen Regie=
rung
in Berlin und London unterbreitet worden ſind, um
einen modus vivendi für die Führung des Seekrieges
zwiſchen Deutſchland und Großbritannien anzubahnen,
Die Kaiſerliche Regierung hat damals durch ihr bereit=
williges
Eingehen auf dieſe Vorſchläge ihren guten Wil=
len
zur Genüge dargetan. Die Verwirklichung dieſer
Vorſchläge iſt, wie bekannt, an der ablehnenden Haltung
der Großbritanniſchen Regierung geſcheitert.
Indem der Unterzeichnete Seine Exzellenz den Herrn
Botſchafter bittet, vorſtehendes zur Kenntnis der Ameri=
kaniſchen
Regierung zu bringen, benutzt er dieſen Anlaß,
um dem Hern Botſchafter die Verſicherung ſeiner aus=
gezeichneten
Hochachtung zu erneuern. gez. Jagow
Seiner Exzellenz dem Botſchafter der Vereinigten
Staaten von Amerika Herrn Gerard.

Der Krieg im Orient.

Türkiſche Berichte.
* Konſtantinopel, 29. Mai. Aus dem Haupt=
quartier
wird mitgeteilt: An der Dardanellen=
front
wurde heute morgen bei Ari Burnu der mittlere
Teil der befeſtigten Verſchanzungen des Feindes durch
einen Bajonettangriff von unſeren Truppen ge=
wonnen
. Die Verſchanzungen wurden von uns für
unſeren Gebrauch befeſtigt. Bei Sedd=ül=Bahr rückte unſer
rechter Fligek in die vom Feinde beſetzten Abſchnitte 400
Meter gegen die Küſte vor. Einer unſerer Flie=
ger
warf mit Erfolg Bomben auf die feindlichen Stellun=
gen
bei Sedd=ül=Bahr. Das feindliche Panzerſchiff vom
Agamemnon=Tpp, das vorgeſtern torpediert worden iſt
und nach Imbros geſchleppt wurde. iſt verſchwunden
Man weiß nicht, was aus ihm geworden iſt. An den
anderen Fronten nichts von Bedeutung.
Ein türkiſcher Erfolg im Kaukaſus.
* Konſtantinopel, 29. Mai. Die Agence
Milli erfährt aus Erzerum, daß die Truppenabtei=
lungen
des linken ruſſiſchen Flügels aus ihren Ver=
ſchanzungen
geworfen wurden und unter Zu=
rücklaſſung
vieler Toten flüchteten. Die türkiſchen Trup=
pen
erbeuteten eine Menge Gewehre und Munition. Am
rechten ruſſiſchen Flügel hat ſich nichts von Bedeutung
ereignet.
Der Mißerfolg des Dardanellenangriffes.
* Konſtantinopl 28. Mai. (Ctr. Bln.) Das
engliſche Linienſchiff Majeſtic iſt, nachdem es von
dem deutſchen Torpedo getrofſen worden iſt, in drei Minu=
ten
mit plötzlichem Ruck, nach vorn überholend, geſunken.
Die Achterſteven ragen noch aus demt Waſſer. Von der
Beſatzung konnten nur wenige Mann gerettet werden.

[ ][  ][ ]

Nachdem nun auch noch ein Linienſchiff vom 'Agamem=
non‟
=Typ durch einen Torpedoſchuß außer Gefecht geſetzt
worden iſt, muß die Beſtürzung bei der engliſchen
Fllotte ungeheuer ſein, denn ihre ſtolzen Einheiten,
die ſich gebärdeten, als ſeien ſie unbeſiegbar, haben ihre
Stellungen bei den Dardanellen aufgegeben. Sie
ſind nunmehr außer Sehweite.
* Mancheſter, 30. Mai. Der Mancheſter Guar=
dian
ſchreibt: Nach amtlichen Berichten betrug der Fort=
ſchritt
an den Dardanellen eine Meile in zwei
Wochen. Bei dieſem Tempo würden wir Killid Bahr
Ende Juni beſetzen. Aber leider wird der Fort=
ſchritt
immer langſamer, während die Zeit vor=
rückt
und vergeht, ebenſo wie die Operationen bei La
Baſſée. Aber ein ſchnellerer Fortſchritt iſt doppelt er=
wünſcht
: 1. wegen der großen Verluſte, 2. wegen der
Anweſenheit deutſcher Unterſeeboote. Die
Kampagne des Feindes zur See macht viel ſchnellere Fort=
ſchritte
wie unſere Kampagne zu Lande. In den Dar=
danelllen
iſt die Zeit nicht auf unſerer Seite.
Wenn ein deutſches Unterſeeboot durch die Enge von
Gibraltar kam, beſteht kein Grund, weshallb nicht andere
nachfolgen ſollten. Die Gewäſſer des Aegäiſchen Meeres
ſind ideal für Operationen von Unterſeebooten. Die Ver=
längerung
der Operationen kann unſerer Flotte Verluſte
bringen, für die ſelbſt die Forcierung der Meer=
enge
eine ſehr gefährliche und ungleiche
Kompenſation wäre.
In einem Artikel, der die Ueberſchriſt trägt Das
erwachende britiſche Volk ſchreibt die Times:
Der Verluſt von zwei Schlachtſchiffen hat die Empfindung
des Volkes mehr getroſſen, alls alle anderen Mitteilun=
gen
, daß in Frankreich und Fllandern 10000 oder 20000
in die Verluſtliſten gebracht werden, es zuwege bringen
konnten. Das Erſcheinen eines deutſchen Unter=
ſeebootes
bei den Dardanelllen war für un=
wahrſcheinlich
gehallten worden. Man glaubte, daß die
Dardanellen forciert ſein würden, bevor die Unterſeeboote
dort erſcheinen könnten. Aber die Dardanellen ſind noch
nicht forciert. An Land kommen die Briten voran. (Wo?
D. R.) Aber dieſes Vorangehen iſt nach Lage der Sache
ſehr langſam, ſehr beſchwerlich und koſtet Opfer, und die
Dardanellen=Angelegenheit wird nicht
mehr mit Leichtigkeit betrachtet.

Ein ruſſiſches Dementi.
* Paris, 29. Mai. Meldung der Agence Havas:
Eine Mitteillung des Marineminiſteriums beſagt, daß die
ruſſiſche Admiralität kategoriſch die amtliche tür=
kiſche
Mitteilung dementiert, daß der Panzer Pan=
teleimon
im Schwarzen Meer durch ein Unterſeeboot ver=
ſenkt
worden ſei. An dem betreffenden Tage ſei Pante=
leimon
im ruſſiſchen Hafen ſtationiert geweſen. Kein
Schiff des Schwarzmeer=Geſchwaders ſei geſunken oder
havariert. (Was dementieren die ruſſiſchen Kriegsberichte
und das Lügenbureau Havas nicht alles!)

Der Seekrieg.

* Amſterdam, 29. Mai. (Ctr. Frkſt.) Der
Nieuwe Rotterdamſche Courant meldet aus London:
Das Dampfſchiff Pennymoor iſt geſtern
abend bei Start Point (Devon) an der Südweſtküſte von
England in den Grund gebohrt worden. Der
Kapitän und fünf Mitglieder der Beſatzung ertranken. 23
Mann wurden in Fallmouth an Land gebracht. Das
Schiff verſuchte zu entfliehen. Nachdem auf es gefeuert
worden war, ließ man die Boote herab, wovon eines ken=
terte
. Inzwiſchen wurde das Schiff durch ein Torpedo in
den Grund gebohrt. Das Dampfſchiff Argyll=
ſhire
wurde am Donnerstag abend durch zwei Unter=
ſeeboote
angegriffen, Das Schiff entkam, obgleich zwei
Torpedos auf dasſelbe abgefeuert worden ſind.
Reuter meldet aus London: Das Paketboot
Ethiope von der Elder=Linie in Liverpool iſt durch
ein Unterſeeboot im weſtlichen Teil des Kanaks in den
Grund gebohrt worden. Ein Offizier und 16 Ma=
troſen
wurden gerettet, die übrigen müſſen ſich noch in den
Rettungsbooten befinden. Ein ſpäteres Telegramm be=
richtet
, daß 17 Mitglieder der Beſatzung in Fallmouth an
Land gebracht worden ſind. Die Ethiope war ein Schiff
von 3794 Tonnen und gehörte nach Weſthartlepool. Das
Schiff iſt 1906 gebaut worden.
* Paris, 29. Mai. (Ctr. Frkſt.) Dem Journal
wird aus London gemeldet: Der belgiſche Fiſchdampfer
Jacqueline ſei geſtern in Milford=Haven eingetroffen
mit 24 Ueberlebenden des kanadiſchen Dampfers
Morvena an Bord, der auf der Höhe der engliſchen
Küſte durch ein deutſches Unterſeeboot verſenkt wor=
den
ſei.

Zeppelinbomben auf Helſingfors.

Stockholm, 29. Mai. Stockholms Tidningen
meldet aus Haparanda: Hier eingetroffene Reiſende be=
richten
, daß ein Zeppelin=Luftſchiff am 26. Mai
über Helſingfors Bomben abgeworfen habe,
wodurch ein Baumwollmagazin zerſtört und ein Paſſa=
gierdampfer
der Bore=Geſellſchaft im Hafen ver=
brannt
ſei. Nach anderen Blättermeldungen ſollen
dabei 40 Perſonen umgekommen ſein.

Deutſche Flugzeuge über Montdidier.

Paris, 30. Mai. Der Temps meldet: Geſtern
vormittag überflogen deutſche Flugzeuge Mont=
didier
; ſie warfen dreizehn Bomben ab, die großen
Sachſchaden verurſachten und vier Perſonen in einer
Ambulanz töteten.

Die Energie und Entſchloſſenheit der Deutſchen.

* London, 29. Mai. Der militäriſche Mitarbeiter
der Morning Poſt ſchreibt: Es wird täglich klarer, daß die
militäriſchen Hilfsquellen Deutſchlands
keineswegs erſchöpft ſind und daß der Geiſt der
Nation und der Armee und ihr Vertrauen in den ſchließ=
lichen
Sieg unerſchüttert ſind. Im Beſitze großer Gebiete
in Nordfrankreich und Belgien, können ſie ſagen, daß ihre
jüngſten Erfolge bei St. Mihiel, auf den Höhen an der
Aisne und bei Ypern nicht geringer ſind, als die Erfolge
der Verbündeten bei Nieuve Chapelle und Carency,
Beauſéjour und im Elſaß. Sie verbergen nicht den Glau=
ben
in die Uneinnehmbarkeit ihrer Stellungen in Frank=
reich
und Flandern, deren Stärke und Tiefe bei Neuve
Chapelle und Carency erwieſen worden iſt. Das Selbſt=
vertrauen
Deutſchlands ſcheint auch nicht
durch die Intervention Italiens ſtark er=
ſchüttert
worden zu ſein. Die Haltung der Deutſchen
iſt mutig und vertrauensvoll. Sie ſagen, daß entſpre=
chende
Vorkehrungen gegen eine italieniſche Offenſive ge=
troffen
worden ſind. Zugleich zeigen die Deutſchen, Oeſter=
reicher
und Ungarn keine Schwachung ihrer Haltung an
der Oſtfront. Die Berichte der letzten Tage haben gezeigt,
daß die Idee verfrüht war, daß ihre Offenſive gegen die

ruſſiſche Front ſich erſchöpft habe. Sie wiederholen ihre
Angriffe mit anſcheinend unverringerter Stärke und Ent=
ſchloſſenheit
. Der ſpringende Punkt iſt die unbezahl=
bare
Energie und Entſchloſſenheit der
Deutſchen, obwohl ſie unter großen Nachteilen kämpfen.
Ihre Artillerie ſcheint nicht verbraucht zu ſein, ſondern
ſich ſehr verſtärkt zu haben. Die Deutſchen waren im=
ſtande
, trotz Rußlands gewaltigem Menſchenmaterial über=
legene
Streitkräfte an die Stelle zu bringen, die ſie ſelbſt
als erfolgverſprechend gewählt haben.

Engliſche Verluſte.

London, 30 Mai. Die Verluſtliſte, welche die
Times geſtern veröffentlichte, enthält die Namen von
28 Offizieren und 1250 Mann. Von den Offizieren
ſind 40 getötet. Außerdem veröffentlicht die Times den
Tod von 18 Offizieren, die noch nicht in den Verluſt=
liſten
verzeichnet ſind. Weiter wird der Verluſt von
44 Mann bei der Marine angegeben, ſowie von weiteren
200 Mann bei dem Expeditionsheer.
London, 30. Mai. Die Admiralität berichtet,
daß bei dem Untergang des Triumph drei
Offiziere und 11 Mann getötet wurden und 42 Mann
vermißt werden.
London, 30. Mai. Bei der Kataſtrophe
der Princeß Irene ſind, wie jetzt feſtſteht, 270
Perſonen zu Grunde gegangen, darunter 76 Ar=
beiter
die mit der Ausbeſſerung des Schiffes be=
ſchäftigt
waren.

Gegen die Wehrpflicht in England.

* London, 29. Mai. Die Weſtminſter Gazette pole=
miſiert
gegen die unioniſtiſchen Blätter, die für die all=
gemeine
Wehrpflicht eintreten. Das Blatt ſchreibt:
Wenn die Idee aufkommt, daß die Rekonſtruktion der
Regierung als ein Sieg der militäriſchen Richtung zu
betrachten iſt, die uns drängt, unſere Inſtitutionen zu
germaniſieren, und wenn es ein Signal ſein ſoll für eine
neue von dieſen Männern geführte Preßkampagne, ſo
wird damit ein neues Unglück geſät. (Neues
Unglück? Dies Geſtändnis iſt wertvoll!)

Gut abgeführt!

* Wien, 29. Mai. Gegenüber einer Meldung der
daily Mail aus Rom, daß dort große Entrüſtung darüber
herrſche, weil aus Barletta berichtet werde, der öſter=
reichiſch
=ungariſche Torpedojäger, der die
Stadt beſchoß, habe die engliſche Flagge gezeigt,
führen die Blätter aus, es ſei wohl nicht nötig, dieſe
Lüge zurückzuweiſen. Die öſterreichiſch=ungariſche Flotte
ſei ſo ſtolz auf ihre Flagge, daß ſie nicht daran denke,
engliſche Praktiken anzunehmen. Wenn dieſe Meldung
begründet wäre, hätte man auf italieniſcher Seite gewiß
nicht gezögert, in dem amtlichen Bericht über den Angriff
inſerer Flotte hierauf hinzuweiſen. Das iſt aber nicht
geſchehen! Die Erregung über die erfolgreiche Aktion un=
ſerer
Marine muß in Italien doch größer ſein, als bis=
her
zugeſtanden wurde, wenn man zu ſolch verächtlichen
Mitteln der Verleumdung greift, um die Bedeutung die=
ſer
Aktion zu verſchleiern. Uebrigens hat ſich die
engliſche Flotte in dieſem Kriege nicht
mit einem ſolchen Ruhme bedeckt daß es
öſterreichiſch=ungariſchen oder deutſchen
Seemännern gelüſten würde ſich ihrer
Flagge zu bedienen.

Der Verrat Italiens.

* Berllin 29. Mai. In ihrem politiſchen Tages=
bericht
geht die Norddeutſche Allgemeine Zeitung auf die
Stellung Italiens im Dreibund ein und ſagt: Die
Elemente, die den Augenblick benutzen wollten, in dem
beinahe die geſamte Streitmacht von Oeſterreich=Ungarn
gegen Rußland im Kampfe ſtand, um langgehegte natio=
nalle
Wünſche zu verwirklichen, begegneten bei den maß=
gebenden
Staatsmännern Italiens keinem Widerſtand,
fanden dort vielmehr Ermutigung. Mit der Zeit ſteiger=
ten
ſich die Begehrlichkeiten. Bald war nicht nur das
Trentino, es war der Erwerb des Landes am Iſonzo,
von Iſtrien, Trieſt, Dalmatien, den eine lleine Gruppe
von Radilalen, Freimaurern und Nationaliſten dem ſo
leicht entzündbaren italieniſchen Volke als Preis für
den Verrat an ſeinem Bundesgenoſſen vor=
hielt
. Die geheime Wühlarbeit der Entente und eine käuf=
liche
Preſſe tat das Ihre, um allmählich einen Paroxys=
mus
hervorzurufen. den abzukühlen die führenden Staats=
männer
, insbeſondere die Miniſter Salandra und Son=
nino
, nicht geneigt waren, ſo ſehr ſie dazu auch nach
Lage der Verhälkniſſe imſtande geweſen wären. Auf die=
ſen
beiden Männern ruht daher die ungeheure Ver=
antwortung
, Italien die Schreckniſſe des Krieges auf=
gebürdet
zu haben, während und trotzdem das Land auf
friedlichem Wege die Befriedigung ſeiner nationalen Aſpi=
rationen
in weitgehendſtem Maße erlangen konnte. Ihnen
hat Italien zu verdanken, wenn ihm in der Ge=
ſchichte
der Makel des verächtlichſten Ver=
rats
, den die Welt je geſehen hat, unauslöſchlich
aufgeprägt ſein wird.

Eine Erklärung der bulgariſchen Regierung.

* Sofia, 29. Mai. (Meldung der Agence Bulgare.)
Die. Preſſeleitung veröffentlicht folgende Erklärung:
Während der letzten Tage brachten einige Blätter lange
und eingehende Darſtellungen über Vorſchläge, die
der bulgariſchen Regierung von Seiten des
Dreiverbandes gemacht worden wären, um die von
ihr bis zur gegenwärtigen Stunde befolgte Richtlinie zu
ändern. Wir ſind zu der Erklärung ermächtigt, daß alle
dieſe Ausführungen, die ihrer Form nach die Abſicht
erkennen laſſen, als autoriſiert und offiziös zu gelten, ja
denen einige abſichtlich ſogar die Bedeutung von
miniſteriellen Erklärungen beizumeſſen geneigt ſind,
erfunden ſind. In gut unterrichteten Kreiſen be=
hauptet
man, daß alle dieſe Auslaſſungen jener Blätter
propagandiſtiſche Zwecke verfolgen, über deren Erfolge
ſich deren Urheber und Verbreiter nicht Rechenſchaft zu
geben ſcheinen.

Die Präſidentenwahl in Portugal.

* Paris, 29. Mai. Der Temps meldet aus
Liſſabon: Geſtern fand hier die erſte Sitzung des
Kongreſſes ſtatt. Die Regierungserklärung,
die verleſen wurde, legt dar, die Regierung könne mit
Befriedigung dem Parlament melden, daß die Ordnung
wiederhergeſtellt ſei. Die Beziehungen Portugals zu
den anderen Mächten ſeien unverändert. Die Erklärung
ſchließt mit einem Aufruf an die Portugieſen, dem Vater=
lande
eine Regierung zu geben, die der Zuſammenſetzung
des neuen Parlamentes entſpreche. Der Kongreß nahm
darauf das Wahlgeſetz an, das die Wahlen auf den
13. Juni feſtſetzt.

Liſſabon, 30. Mai. Die Agence Havas meldet:
Der Nationalkongreß hat im erſten Wahlgang mit
98 Stimmen gegen 1 Stimme zum Präſidenten
der Republik gewählt Theophil Braga.
Liſſabon, 30. Mai. Nachdem Braga im
Kongreß den Eid auf die Verfaſſung geleiſtet hatte,
wurde er inmitten großen Jubels zum Präſidenten
ausgerufen. In einer Botſchaft an den Kongreß ver=
urteilt
Braga jede Diktatur und erklärt, geſunder
Menſchenverſtand und Uneigennützigkeit würden die Richt=
inien
ſeiner Politik ſein. Braga hat ſein Amt bereits
angetreten. Das bisherige Miniſterium bleibt am Ruder.
*Berlin, 31. Mai. Aus dem Kriegspreſſequartier
erfährt laut Tgl. Rundſchau die Wiener Reichspoſt,
die Armeen der Verbündeten hätten ſich bis 6 Kilo=
meter
der Mitte von Przemysl genähert.

Stadt und Land.

Darmſtadt, 31. Mai.
Kriegsauszeichnung. Herr Prof. Goldſtein,
der z. Zt. als Leutnant beim I. Landſturm=Bataillon Darm=
ſtadt
I im Felde weilt, hat die Heſſiſche Tapferkeits=
medaille
erhalten.
Großherzogliches Hoftheater. Gaſtſpiel
Frieda Eichelsheim. In Ibſens Geſpenſtern
dieſes intereſſante Stück wurde hier mehrere Jahre nicht
gegeben tritt heute Frieda Eichelsheim nach einer
Reihe von Jahren wieder in Darmſtadt auf. Die
Künſtlerin ſpielt die Frau Alving. Die Vorſtellung be=
ginnt
um 7½ Uhr es gelten die kleinen Preiſe. D 43.
* Seeheim, 29. Mai. (Dienſtjubiläum.) Herr
Hof=Gartenaufſeher Aug. Wasmuth hierſelbſt begeht
näd ſten Donnerstag, den 3. Juni, ſein 40 jähriges
Dienſtjubiläum. Möge dem 59jährigen pflich=
ttreuen
und allgemein beliebten Beamten noch eine
lange Reihe von Jahren bei guter Geſundheit und
geiſtiger Friſche beſchieden ſein.

Landwirtſchaftliches.

Pferde=Verſteigerung, Donnerstag,
den 3. Juni, vormittags 10½ Uhr, findet im Hofe des
Jagdſchloſſes Kranichſtein eine Verſteigerung von 21 aus
Belgien eingeführten 22½ jährigen Fohlen, darunter
10 Stutfohlen, ſtatt. An der Verſteigerung können nur
heſſiſche Landwirte teilnehmen, welche eine Beſcheinigung
ihrer Bürgermeiſterei beibringen, daß ihnen bei der Mo=
bilmachung
Pferde genommen worden ſind. Die Ver=
ſteigerung
erfolgt gegen Barzahlung ohne jede Rückver=
gütung
.

Großherzogliches Hoftheater.

Sonntag, 30. Mai.

Die Walküre.

W-l. Mit der Aufführung der Walküre wurde heute
der Wagnerzyllus fortgeſetzt. Der Erſollg war nicht allein
den Gäſten zu verdanken: denn die Höhepunkte der Auf=
führung
, die von Herrn Hofkapellmeiſter Ottenheimer
gelleitet wurde, bezeichneten der erſte Akt und das große
Schlußduett des dritten Aktes. Den Wotan ſang Herr
Kammerſänger Friedrich Plaſchke vom Hoftheater in
Dresden, der durch ſeine Erſcheinung und ſein wuchtiges
Organ für die Partie des Siegvaters berufen erſcheint
und mit einer hohen Geſangskunſt und ſicheren Beherr=
ſchung
des Richard Wagner=Stils ein edles und vor=
nehmes
Spiel vereinigte und ſo eine großzügige und hoch=
künſtleriſche
Leiſtung darbot. Die Vertreterin der Brünn=
hilde
, Frau Kammerſſängerin Berta Schelper, ent=
täuſchte
in geſanglicher Hinſicht anſänglich, da die Stimme
in der Mittellage flach und wenig tragkräftig erſchien
und der Ton bisweilen auch der nötigen Plaſtik entbehrte;
da ſie ſich aber in dem Schlußduett in überraſchender Weiſe
entfaltete, ſo mag anſſinglich vielleicht eine Indispoſition
vorgelegen haben. Dagegen verrieten Auffaſſung und
Spiel die echte Künſtlerin; beſonders wußte ſie durch letz=
teres
lebhafft zu intereſſieren.
Herr Becker, der heute zum letzten Malle den Sieg=
mund
ſang, war noch Gegenſtand beſonderer Ehrung.
Warmes Lob muß auch Frau Marx für ihre treffliche
Sieglinde gezollt werden. Es iſt eigentlich zu bedauern,
daß dieſe begabte und vielſeitige, nie verſagende Künſt=
lerin
, die allen ihren Rollen ſtets ein intereſſantes perſön=
liches
Gepräge zu verleihen weiß, wieder aus unſerer
Oper ausſcheidet.
(Schluß des redaktionellen Teils.)

auch bei Ihnen, in allen
Heute geht’s 108 Ecken, vom Oller bis in den
Keller: das Wiſcl en, Abſeifen, Fegen, Schrubben, Putzen,
Waſchen, Scheuern, Reinmachen. Zum Sommer ſoll
alles blitzſauber werden mit Luhns.
X8149

=Kopfwaschen 1.
mit Naturwellen
Daien (Ondulation) 1.50,
auch Sonntags von 912 Uhr
in Darmstadts größtem Spezial-Geschäft
Fr. Müller u. Sohn Tel. 1466
nur Ludwigsplatz 1.
(7646a

(X,397

Tut Euren Hammerſchlag
am Krenz in Eiſen

In meinem Zweiggeschäft
am Waldfriedhof
frische Kränze usw. stets vorrätig.
(7147a
Gärtnerei,
Valentin Schmidt, Nieder-Ramstädterstr. 75.
Bestellungen unter Fernsprecher 164.

[ ][  ][ ]

Todes=Anzeige.
Geſtern mittag entſchlief ſanft nach kurzem,
ſchwerem Leiden unſer lieber guter Schwager
und Onkel
Carl Spieß
Rentner
im 75. Lebensjahre.
(8162
Die trauernden Hinterbliebenen:
Frau Henriette Spieß Wwe.,
Familie Philipp Spieß
Zimmermeiſter.
Darmſtadt, den 31. Mai 1915.
Die Beerdigung findet am Dienstag, den
1. Juni 1915, ½4 Uhr, vom Portale des Fried=
hofes
an der Nieder=Ramſtädterſtraße aus ſtatt.

Statt jeder beſonderen Anzeige.
Heute verſchied unſer liebes, gutes Kind
Martha
in faſt vollendetem 14. Lebensjahre.
Die Beerdigung findet Dienstag vormit=
tag
11 Uhr vom Trauerhauſe aus ſtatt.
Blumenſpenden dankend verbeten.
Bußmann Störger u. Familie,
Bismarckſtr. 68.
Darmſtadt, den 30. Mai 1915. (8161

Tagestalender.

Montag, 31. Mal.
Großh. Hoftheater, Anfang 7½ Uhr, Ende 10 Uhr
(Ab. D): Geſpenſter.
Hauptverſammlung des Handelsvereins um 8½
Uhr im Reſtaurant Kaiſerſaal.

Verſteigerungskalender.

Dienstag, 1. Juni.
Fundſachen=Verſteigerung um 9 Uhr im
Fundbureau zu Frankfurt (Poſtſtraße).

Dankſagung.
Für die zahlreichen Beweiſe herzlicher Teilnahme
anläßlich des uns betroffenen ſchweren Verluſtes
ſprechen wir allen, beſonders Herrn Pfarrer Zimmer=
mann
für die troſtreiche Grabrede, ferner für die
ſinnvollen Kranz= u. Blumenſpenden, insbeſondere
dem Kriegerverein Darmſtadt, ſowie den Herren Be=
amten
der Großh. Garniſonverwaltung unſeren herz=
lichen
Dank aus.
Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen:
Margaretha Schmitt,
K. Mathilde Frey Wwe. u. Hohn.
Darmſtadt, den 28. Mai 1915.
(8160

Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otto Waldaeſtel; für den übrigen
redaktionellen Teil: Kurt Mitſching; für den Anzeigen=
teil
, Anzeigenbeilagen und Mitteilungen aus dem Ge=
ſchäftsleben
: Paul Lange, ſämtlich in Darmſtadt. Für
den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die Redaktion des Tagblatts zu adreſſieren. Etwaige
Honorarforderungen ſind beizufügen; nachträgliche wer=
den
nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte werden
nicht zurückgeſandt.

zu auffallend
Sackon
Keider
billigen Preisen!
Große Posten Jackenkleider, tadellos in Qualität und Verarbeitung, neueste Stoffe und Form.
Der reguläre Wert beträgt zum größten Teil das Doppelte und mehr.
(8150
Sort. III
Sort. I
Sort. II
Sort. IV
Sort. V


C

In unerreichter Auswahl:
Ein Schaufenster zeigt diese Jackenkleider!
Weiße Blusen:: Weiße Kleider
Wasch-Kostüme:: Wasch-Röcke
Mädchen-Waschkleider und Blusen
SehfeldeG
Darmstadt: Zeitgemässes Spezialhaus für Dar
men-, Ludwiopfrasce.
Backfisch- und Kinder-Konfe
enorm billig!
ktion.

Elisabethenstr. 31
Austuhrungsstene - Enbotenistitar ibei & Lotz u. m. D. MI., Telephon 461.(659ss
Prompte und beste Ausführung von Aufträgen und Arbeiten aller Art.

Kauftnur deutsche Nähmaschinen!
Die so vielfach in Zeitungen und von Hausierern angepriesenen
Nähmaschinen sind fast ausschließlich vaterlandsfeindliche
und englische Erzeugnisse oder deren Unternehmungen.
Wer solche Maschinen kauft, versündigt sich am eigenen Fleisch
(6463a
und Blut und ist ein Vaterlandsfeind.
Wir empfehlen ausschl. erstklassige deutsche Nähmaschinen
in größter Auswahl zu billigsten Preisen.
HAAS & BERNHARD, Rheinstr. 19.

Damenbinden
empfiehlt Rosiie Federlin, Watten
gese ält, Schuchardſtr. 13, I. (584a
Heil& John, Hanufakturwaren. (5709a

Tuchſchnitzel,
Alte Metalle, Gummigb=
fälle
, Säcke aller Art ꝛc. kauft zu
den höchſten Preiſen Zwickler,
Schwanenſtr. 12. Tel. 1760. (6728a

Gebr. ſowie neue Möbel
kaufen Sie ſtets vorteilhaft im Möhel=
verkauf
J. Lich, Alexanderſtr. 3,
parterre. Kein Laden. (5829a

Echte
Schweizer Stickereien
in grosser Auswahl.
(2295a
Putz- und Modewaren
Inhaber
Strauss & Mayer stegtried Mey
Schulstrasse 8 Hoflieferanten Schulstrasse 8

die sich im Korsett
unbequemfühl., sich
aber elegant, mode-
Damen gerecht und doch Kaldstris
absolut gesund
kleiden woll., tragen
bir. Poientente e ereletne enete ſahltechten, Gote
Leichtigkeit u. Bequemlichkeit. Kein Hochrutschen. Vorzügl. Halt im
nücken, Matärlieher Geradehalter. Volis kreis Ktmange u. Be beternin
Elegante, schlanke Figur. Für jeden Sport geeignet. Für leidende u.
g korpulente Damen Spezial-Fassons. IIIustr. Brosch. u. Ausk. kostenl. d.
1ßé Inh.: Frau E. Spreng.
s Kalasiris-Spezial-Geschült Schulstr. 8, I. Tel. 1366.

Preisermässigung.
Auf sämtliche noch vorrätige Damen- und Kinderhüte
TELEPHON 1105.
20-80% Rabatt!
Schwarz-weisse Rabattmarken.
Rud. Nick Nachf. W. Nagel, Ernst-Ludwigstr. 16.
8164)

[ ][  ][ ]

Darrten urrmidef-ats
weit unter Preis! Nur diesjährige moderne Formen:
Früher Mk. 11.80
Früher Mk. 6.50
Früher Mk. 3.40
jetzt nur 1.00 echt Tagal, jetzt nur 2.10
jetzt nur 6
SLUMEN, FEDERN und alle Zutaten jetzt bedeutend billiger!
8157
g. Heckmann-Schmidt
Inh.: F. Stephani
Telephon 1388.
Ludwigstrasse 8

Anion Heutſche Verlagsgeſellſchaft
in Stuttgart, Berlin, Leipzig, Wien.

Das volkstümlichſte Werk über den gegenwärtigen Krieg iſt die
Illuſtrierte
Geſtäaredes Weltlrieges 191415.
Wöchentlich ein Heft. Allgemeine Kriegszeitung. Preis 25 Pfennig.
Nach dem bewährten Vorbild unſerer rühmlich bekannten Illuſtrierten Geſchichte des Krieges 187071,
die als einzige unter vielen heute noch ſtark verbreitet wird, bieten wir jetzt abermals eine fort=
laufende
Zeitgeſchichte aller wichtigen Kriegsbegebenheiten, beſtimmt, die Ereigniſſe der
über uns aufgegangenen großen Zeit in Wort und Bild dauernd feſtzuhalten und ein Hausbuch zu
werden das über die Urſachen und den Verlauf des uns aufgedrungenen Kampfes in abgeklärter
Art berichtet, Wertloſes beiſeite läßt und das Bedeutungsvolle und Bleibende ſammelt, ein vater=
tündiſches
Werk für alt und jung, hoch und niedrig, für die Gegenwart und die Zukunſt.
Jedes Heft zahlreiche Beiträge namhafter Mitarbeiter aus dem Heere, der
enthält neben gar Marine, den Kreiſen der Wiſſenſchaft und Technik, ſowie viele
d. fortlaufenden
Kriegsgeſchichte Abbildungen nebſt einem Extra=Kunßtblatt oder einer Karte:
Man beachte den Preis von 25 Pf. und verlange ausdrücklich Kriegsgeſchichte Anion.

Derichie von den
Kriegsſchauplchen.

Eine ſorianſende
Kriegsgeſchichte.

Mier in
Mitkämpfern uſw.

Kriegs=Garküche
Sandſtraße 24, I.
Guter Mittagstiſch für Angehörige beſſerer Stände
zu 50 Pfg. die Perſon.
Anmeldung erwünſcht.
(B,7936

Ein Rollschreibesch
nebſt kleinerem Schrank, beides
verſchließbar, Syſt. Zeiß, zu kauf.
geſucht. Ang. mit Preisang. unt.
E13 an die Geſchäftsſt. (*10843go

Großh. Hoftheater.
Montag, den 31. Mai:
171. Abonnements=Vorſtellung. D43
Einmaliges Gaſtſpiel
der Großh. Heſſ. Hofſchauſpielerin
Frieda Eichelsheim.
Geſpenſter.
Ein Familiendrama in 3 Aufzügen
von Henrik Joſen.
Perſonen:
Frau Helene Al=
ving
, Witwe d.
Hauptmanns u.
Kammerherrn
Alving .
Oswald Alving,
Maler, i. Sohn. Kurt Ehrle
Paſtor Manders . Johs. Heinz
Tiſchler Engſtrand Kt. Weſtermann
Regine Engſtrand,
im Hauſe bei
Frau Alving . . Käthe Meißner

** Frau Helene Alving: Frieda
Eichelsheim.
Nach dem 1. Aufz. längere Pauſe.
Kleine Preiſe.
Kartenverkauf: an der Tages=
kaſſe
im Hoftheater von 9½—1½
Uhr und eine Stunde vor Beginn
der Vorſtellung.
Anfang 7½ Uhr. Ende 10 Uhr.
Vorverkauf für die Vorſtellungen:
Dienstag, 1. Juni: 172. Ab.=Vſt.
A 44. Neu einſtudiert: Fauſt
(Gounod). Kl. Pr. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch, 2. Juni: 173. Ab.=Vſt.
B 44. Abſchieds=Vorſtellung für
Georg Becker. Tiefland.
Sebaſtiano: Georg Weber.
Hierauf: Die Puppenfee.
Kleine Preiſe. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag, 3. Junt: 174. Ab.=
Vſt. C 43. Hamlet. Kleine
Preiſe. Anfang 7 Uhr.

Mittagstisch
Fleisch und veget. Rost von
60 Pf. bis M. l.is im Abonn.
Abendtisch
Fleisch und veget. Kost von
s0 Pf. bis 80 Pf. im Abonn.

Aussehantede berähmten
Wormser Weinmostes!

Mein Trinkzwang.
Rauchfreie Räume.
Damenzimmer.
Reform-Restaurant
Alexanderstrasse 4, I. Stock.

Große Sendung
Herrſchaften: la oberheſſiſche
Wurſtwaren (Dauerware) einge=
troffen
, la Fuldger Preßkopf,
Nußſchinken, Dörrfleiſch und
Speck, kein weiterer Preisaufſchlag.
Zu empfehl. als Feldpoſtſendungen.
Arnold, Mollerſtr. 36. (*10883

Brenntannäpfel
das hI 1 Mk., bei 10 hI 95 Pfg.
Fichtenzapfen
das hI 55 Pfg., bei 10 hI 50 Pfg.
liefert frei ins Haus (460a
Conrad Appel
Bismarckstrasse 61 Fernspr. 91

äſche zum Waſchen u. Bleichen
wird angen., große St. 10 Pfg.,
kleine Stücke 4 Pfg. (2469a
J. Plößer I., Malchen.

Fußschweiß
lindert Desodoral am besten
Gg. Germann,
Grafenstr. 35.
7627a)

Beckenhaub’s
Antiiausol
zur radikal. Vernichtung
von (8155a
Filz- und
Kleider-Läusen
nebst Brut.
Nur allein echt bei
Fr. Beckenhaub,
Medizinal-Drogerie
Ecke Schul- u. Kirchstr.
Zweiggeschäft:
Wilhelminenstrasse 11.

zut brennende Nußkohlen lief.
Gp. Ztr. 1,80 M. fr. Keller (7997a
Schydlowski, Kl. Ochſengaſſe 13.
werden ſchön und bilig
Hüte garniert, Altes wird ver=
B
Fer erteilt Unterricht in
W Guitarre? Angebote mit
Preisangabe unter L. L. ab=
(*10809so
zugeben
Eliſabethenſtraße 49, part.
e

Gewandte Kontoriſtin mit
ſchöner Schrift, an ſelbſt. Arbeiten
gewöhnt, ſucht Stellung hier oder
auswärts. Gute Zeugniſſe. Gefl.
Angeb. u. D 35 Geſchäftsſt. (7985a
Köchinnen, Hausmädch., Allein=
mädchen
, Stütze für Geſchäftshaus,
Kinderfräul., Landmädchen ſuchen
Stellen. Frau minna Dingeldein, ge=
werbsmäßige
Stellenvermitlerin,
Eliſabethenſtr. 5. Tel. 531. (*10880
Stelle
Welblich
Geſunde Amme
geſucht. Soderſtr. 79, I. (*10611do

Geſucht aufs Land
Nühe von Metz (7868smo
kräftiges Mädchen
für alle Hausarbeit, Kochen nicht
unbedingt erforderlich. Lohn
20 Mk. per Monat, ſpäter mehr.
Näheres zu erfragen bei Frl.
Craumüller, Obere Gutenbergſtr. 52.
Ein tüchtiges Mädchen
welches im Kochen bewandert iſt
und Hausarbeit mit übern., geſ.
Darmſtadt, Alle 63. (*10588mfo
Junges Ehepaar in Kreisſtadt,
Nähe Darmſtadt, ſucht Ende Juni
ein im Kochen und allen Haus=
arbeiten
gründlich erfahrenes
Mädchen.
Angebote unter Df. K. 1033
an Rudolf Mosse, Düssel-
dork
.
(I,8063
Zum 15. Junk tücht. Allein=
mädchen
, welches im Kochen bew.,
geſucht. Neckarſtr. 11, pt. (*10752so
Saubere Putz= u. Lauffrau
(8152
geſucht.
Rud. Rick Nachfolg. (W. Nagel)
Ernſt=Ludwigſtr. 16 (Laden).
Fleißiges Mädch. od. unabhäng.
Frau tagsüber geſucht. (*10854goi
Schuchardſtraße 10, park.
Lehrmädchen
gegen ſofortige Vergütung
geſucht.
(8119go
Gg. Heckmann=Schmidt.
Kinderl. Ehepaar od. Witwe
ohne Anhang für eine Hausmei=
ſterſtelle
geſucht. Die Frau muß
kochen können. Ang. unter E 6
an die Geſchäftsſt. (*10846goi
Männiich
Für geſchäftliches Büro ältrer
oder auch jüngerer (militärfreier)
Gehilfe
ſofort geſucht. Angeb. mit Angabe
der Gehaltsanſprüche unt. D 48
an die Geſchäftsſt. erb. (8005a
In einer hieſigen Großhand=
wendet
. Hermannſtr. 9, II. (B7629lung findet ein Schreibgehilfe
mit ſchöner Handſchrift Stellung.
Angebote mit Gehaltsforderung
unter E 7 an die Geſchäftsſtelle
dieſes Blattes.
(8120go
Tüchtige Schmiede
bei hoh. Lohn f. dau. geſ. (*10700fsgo
E. Mohrmann, Hofſchmied.
Hausbursche
(Radfahrer) kann ſofort
(8148
eintreten.
A. Reichard
Ecke Bleich- und Lasinostr.
Se
Fahrbursche
(8078sgo
ſofort geſucht.
Leonhard Kaisers Biergrosshäl.
Viktoriaſtr. 58.
Fleißiger, junger
Hausburſche
(*10847go
ſofort geſucht.
Alkoholfreie Kantine
Truppenübungsplatz b. Darmstadt.

Tüchtiger Tapeziergehülfe
ſofort geſucht. Karl Herber,
Wilhelminenſtr. 10. (*10645dso

Mehrere kräftige Arbeiter
geſucht. Anfangsſtundenlohn 40 Pf.
Lippmann May (8156a
Weiterſtädterſtraße 70.

Mbliete Zimmer

Gerſeitſcr it.
in 5000 qm großem Park, be=
ſtehend
aus 9 Zimmer, 2 Fremdenz.,
2 Manſard., Veranda, Balkon, Gas,
Waſſerl. u. elektr. Licht, Stallung,
Remiſe, darüber 3 kleine Zimmer, iſt
auf längere Zeit zu vermieten oder
zu verkaufen. Näh. Villenkolonie
Ludwigshöhe, Darmſtädter=
ſtraße
1573/10.
(7683oms

ume

Lauteſchlägerſtraße 11 eine
2 Zimmer=Wohnung im Vorder=
haus
zu vermieten.
(7471t

Soderſtraße 6½, III.
(Kapellplatz), gut möbliertes
Wohn= und Schlafzimmer zu
(7600t
vermieten.

Saalbauſtr. 10, III., möbl.
Zimm. m. Gas bill. z. verm. (8143a
Waldſtr. 15, part., möbliertes
Zimmer zu vermieten. (*10770soi

am Kapellplatz,
Mühlstr. 68, II. großes, ſchön
möbl. Zim. billig z. vm. (*10789soi

Hügelſtr. 32, pt., fein möbliertes
Zimmer zu vermieten. (8102a

Rheinſtr. 28, M., I.I., ſonn. möbl.
Mſ.=Z. z. vm. 2,50 M. p. Woche. (*10882

Grafenſtr. 18, 4. St. lks., ſchön
möbl. Zimmer zu verm. (*10833oi

Eliſabethenſtr. 25, Hth., k. jung.
anſtänd. Arb. Schlafſt. erh. (*10881
Wendelſtadtſtr. 38, pt., ſchön
möbl. Zim. m. Schreibt. u. Chaiſe=
(3033t
lonque ſofort zu verm.

Waldſtr. 33, II., I., gut möbl.
Zimmer zu vermieten. (8089a

gut möbl.
Hölgesstr. 11, pf. Zim. mit
Gas u. Schreibtiſch ſofort zu ver=
miet
., auch auf kurze Zeit. (*10798sgo

Schuchardſtr. 11, II., ſch. möbl. Z.
m. Klav. u. Schreibt. ſof. bill. (*10860

e

Geſucht
größere Fabriklokalitäten,
möglichſt mit Transmiſſion und
Heizanlagen verſehen. Angebote
unter D 73 an die Geſchäftsſt.
dieſes Blattes.
(8070a

Lagerräume
mit Bureau
ca. 200 qm, im Mittelpunkte der
Stadt zu mieten geſucht. Angebote
unter D 81 an die Geſchäftsſtelle
ds. Bl. erbeten.
(*10775som

(301m
bei Nenanschaffung von Garderoben, lasse Damen-, Färberei Gebr. Rover, (5
Herren-u. Kinderkleider chem. reinig. od. umfärben.
Wersparen will
Ernst-Ludwigstr. 12.
Ebenfalls Vorhänge, Decken, Handschuhe, Federnete, Läden in Darmstadt: Rheinstrasse 23.

[ ][  ][ ]

Kriegs=Rohſtoff= Abteilung
Nr. WV II. 285/5 15. KRK.

Bekanntmachung

betreffend Beſtanderhebung und Beſchlagnahme von alten Baumwoll=
Lumpen und neuen baumwollenen Stoffabfällen.
Nachſtehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit
dem Bemerken, daß jede Uebertretung (worunter auch verſpätete oder unvollſtändige
Meldung fällt), ſowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlaſſenen Vorſchrift, ſoweit
nicht nach den allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind nach § 9
Biffer b des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 oder Artikel 4
Ziffer 2 des Bayeriſchen Geſetzes über den Kriegszuſtand vom 5. November 1912 mit
Gefängnis bis zu einem Jahre, gegebenenfalls nach § 5 der Bekanntmachung über Vor=
ratserhebungen
vom 2. Februar 1915 mit den hier vorgeſehenen Strafen belegt wird.
§ 1.
Inkrafttreten der Verfügung.
a) Die Verfügung tritt am 1. Juni 1915, mittags 12 Uhr, in Kraft.
b) Für die in § 3 Abſatz d bezeichneten Gegenſtände treten Meldepflicht und Be=
ſchlagnahme
erſt mit dem Empfang oder der Einlagerung der Waren in Kraſt.
c) Beſchlagnahmt und meldepflichtig ſind auch die nach dem 1. Juni 1915 etwa
hinzukommenden Vorräte; bei den durch § 5 betroffenen Perſonen Geſellſchaften uſw.
jedoch nur, wenn damit die zuläſſigen Mindeſtmengen überſchritten werden.
d) Falls die in § 5 aufgeführten Mindeſtmengen am 1. Juni 1915 nicht erreicht
ſind, treten Meldepflicht und Beſchlagnahme für die geſamten Beſtände an dem Tage
in Kraft, an welchem dieſe Mindeſtvorräte überſchritten werden.
e Verringern ſich die Beſtände eines von der Verfügung Betroffenen nachträglich
unter die angegebenen Mindeſtmengen, ſo behält die Verfügung trotzdem für dieſen
ihre Gültigkeit.
§ 2.
Von der Verfügung betroffene Gegenſtände.
a) Meldepflichtig und beſchlagnahmt ſind vom feſtgeſetzten Meldetag ab bis
auf weiteres ſämtliche Vorräte der nachſtehend aufgeführten Klaſſen (einerlei ob Vor=
küte
einer, mehrerer oder ſämtlicher Klaſſen vorhanden ſind), mit Ausnahme der in
35 bezeichneten Vorräte:

Gegenſtand

Alte helle Kattun= und Barchent=Lumpen, ſortiert und original.
Alte mittelhelle Kattun= und Barchent=Lumpen, ſortiert und original.
Alte original bunt Kattun= und Barchent=Lumpen, ausgenommen geſondert
gehaltene blaue, rote und ſchwarze baumwollene Lumpen, ſowie ſolches
Material, das ausſchließlich für die Pappen=Fabrikation verwendbar iſt.
Kunſtbaumwolle aus den Sorten der Klaſſen 13, ohne Zuſatz von Oel her=
geſtellt
.
b) Nur meldepflichtig ſind vom feſtgeſetzten Meldetag ab bis auf weiteres
ſämtliche Vorräte der nachſtehend aufgeführten Klaſſen (einerlei ob Vorräte einer,
mehrerer oder ſämtlicher Klaſſen vorhanden ſind), mit Ausnahme der in § 5 bezeich=
neten
Vorräte:

Gegenſtand

A. Alte baumwollene Lumpen:
5. 1 Alte weiße baumwollene Lumpen aller Art, ausgenommen geſondert gehaltene
Gardinen, Mull, gehäkelte und geſtärkte Sachen,
Alt trüb weiß Kattun, alle Sorten.
Alt weiß und trüb weiß baumwollgeſtrickt.
Alte blaue Kattun=Lumpen.
Alt Hoſenzeug und Engliſch Leder.
10. 1 Alt bunt baumwollgeſtrickt und Trikotagen, original und in Farben ſortiert,
außer ſchwarz.
B. Neue baumwollene Stoffabfälle:
11. Neue weiße Wäſcheabſchnitte, Kattun und Barchent, alle Qualitäten.
12. 1 Neue helle, bunte und farbige Kattune und Barchent, original und ſortiert,
in allen Qualitäten, ausgenommen geſondert gehaltene rote, blaue und
ſchwarze Abfälle, ſowie Segeltuche.
13. 1 Neu Engliſch Leder.
14. 1 Kunſtbaumwolle, aus den Sorten der Klaſſen 513, ohne Zuſatz von Oel
hergeſtellt.
C. Unsortierte, sogenannte bunte Lumpen.
15.
(Sammelware, nicht nach Stoffen und Farben geordnet).
§ 3.
Von der Verfügung betroffene Perſonen, Geſellſchaften uſw.
Von dieſer Verfügung betroffen werden:
t) alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in deren Betrieben die in § 2 auf=
geführten
Gegenſtände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden, ſoweit die Vor=
räte
ſich in ihrem Gewahrſam oder bei ihnen unter Zollaufſicht befinden:
b) alle Perſonen und Firmen, die ſolche Gegenſtände aus Anlaß ihres Handels=
betriebes
oder ſonſt des. Erwerbs wegen für ſich oder für andere in Gewahrſam
haben, oder wenn ſie ſich bei ihnen unter Zollaufſicht befinden:
c) alle Kommunen öffentlich rechtliche Körperſchaften und Verbände, in deren Be=
trieben
ſolche Gegenſtände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden, oder die
ſolche Gegenſtände in Gewahrſam haben, ſoweit die Vorräte ſich in ihrem Ge=
wahrſam
oder bei ihnen unter Zollaufſicht beſinden;
d) alle Empfänger (der unter a bis e bezeichneten Art) ſolcher Gegenſtände nach
Empfang derſelben, falls die Gegenſtände ſich am Meldetag auf dem Verſand
beſinden und nicht bei einem der unter u bis e aufgeführten Unternehmer, Per=
ſonen
uſw. in Gewahrſam oder unter Zollaufſicht gehalten werden.
Vorräte, die in fremden Speichern, Lagerräumen und anderen Auſbewahrungs=
räumen
lagern, ſind, falls der Verfügungsberechtigte ſeine Vorräte

m nt unegnnngnennru
ſbewahrungsräume zu melden und gelten, ſoweit ſie unter § 2a aufgeführt ſind, bei
dieſen als beſchlagnahmt.
Von der Verfügung betroffen ſind hiernach insbeſondere nachſtehend aufgeführte
Betriebe und Perſonen:
gewerbliche Betriebe: Papierfabriken, Kunſtwoll= und Kunſtbaum=
wollfabriken
, Wäſchefabriken u. dergl.,
Handelsbetriebe: Händler, Lagerhalter, Spediteure, Agenten, Kom=
miſſionäre
u. dergl.,
Perſonen, welche zur Wiederveräußerung durch ſie oder andere beſtimmte
Gegenſtände der in § 2 aufgeführten Art in Gewahrſam genommen haben, auch
wenn ſie im übrigen kein Handelsgewerbe betreiben.
Sind in dem Bezirk der verfügenden Behörde neben der Hauptſtelle Zweigſtellen
vorhanden (Zweigfabriken, Filialen, Zweigbureaus u. dergl.), ſo iſt die Hauptſtelle zur
Meldung und zur Durchführung der Beſchlagnahmebeſtimmungen auch für dieſe Zweig=
ſtellen
verpflichtet. Die außerhalb des genannten Bezirks (in welchem ſich die Haupt=
ſtelle
befindet) anſäſſigen Zweigſtellen werden einzeln betroffen.
§ 4.
Umfang der Meldung.
Außer den Angaben über die Vorratsmengen iſt anzugeben, wem die fremden
Vorräte gehören, die ſich im Gewahrſam des Auskunftspflichtigen befinden.
§ 5.
Ausnahmen von der Verfügung.
Ausgenommen von dieſer Verfügung ſind ſolche in § 3 gekennzeichneten Perſonen,
Gefellſchaften uſw deren Vorräte (einſchließlich derjenigen in ſämtlichen Zweigſtellen,
die ſich im Bezirk der verfügenden Behörde befinden) am 1. Jnni 1915 gleich oder
geringer waren als
je 1000 kg von den Klaſſen 14
je 500
514
je 2000
15.
Auch dieſe Perſonen ſind auf beſonderes Verlangen der verfügenden Behörde zur Mer=
dung
ihrer Vorräte oder zu Fehlmeldungen verpflichtet.
8 6.
Beſchlagnahmebeſtimmungen.
(Betrifft nur die unter § 2a aufgeführten Klaſſen 14.)
Die Verwendung der beſchlagnahmten Beſtände wird in folgender Weiſe
geregelt:
a) Die beſchlagnahmten Vorräte verbleiben in den Lagerräumen und ſind tunlichſt
geſondert aufzubewahren. Es iſt ein Lagerbuch einzurichten, aus weichem jede
Aenderung. der Vorratsmengen und ihre Verwendung erſichtlich ſein muß, und
den Polizei= und Miltärbehörden jederzeit die Prüfung der Läger und des
Lagerbuches ſowie die Beſichtigung des Betriebes zu geſtatten.
Zu= und Abgänge ſind entſprechend zu belegen.
b) Aus den beſchlaanahmten Vorräten dürfen entnommen werden:
1. Die von der Aktiengeſellſchaft zur Verwertung von Stoffabfällen, Berlin W 35,
Lützowſtr. 3336 (Fernſpr.: Nollendorf 445 und 446, Tel.=Adreſſe: Stoff=
wechſel‟
) angekauften Mengen
2. die von ſolchen Firmen oder Perſonen angekauften Mengen, die vom Kriegs=
miniſterium
, Kriegs=Rohſtoff=Abteilung als Lieferer der Aktiengeſelſchaft
zur Verwertung von Stofabfällen zugelaſſen ſind.
Jede andere Verwendung und Verfügung iſt verboten.
Hiernach iſt die Beſchlagnahme im Sinne dieſer Beſtimmungen lediglich eine
Verfügungsbeſchränkung.
§ 7.
Ueber Geſuche um Freigabe von Teilmengen aus den beſchlagnahmten Beſtän=
den
, welche mit kurzer Begründung verſehen ſein müſſen, entſcheidet die Kriegs= Roh=
ſtoff
=Abteilung (Sektion W. II) des Kriegsminiſteriums, Berlin 8W 48, Verlängerte
Hedemannſtr. 9/10.
§ 8.
Meldebeſtimmungen.
Die Meldung hat auf den amtlichen Meldeſcheinen ſo zu erfolgen, daß
für jede Klaſſe getrennt der Beſtand in einer beſonderen Gewichtszahl ange=
geben
wird; in denjenigen Fällen, in welchen genaue Ermittlung des Gewichts durch
Verwiegen mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden iſt, ſind die Gewichte
nach dem Lagerbuch oder nach Belegen aufzugeben. Die Belege müſſen zur Nach=
prüfung
bereitgehalten werden. Irgend eine weitere Mitteilung darf
der Meldeſchein nicht enthalten.
Die amtlichen Meldeſcheine werden auf ſchriftliches Anſuchen von der Aktien=
geſellſchaft
für Verwertung von Stoffabfällen Berlin W 35, Lützowſtr. 3336, poſt=
frei
verſandt
Die Meldungen ſind an die Kriegs=Rohſtoff=Abteilung (Sektion W. II) des
Königlichen Kriegsminiſteriums, Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannſtr. 9/10, bis
zum 15. Junt 1915 einſchließlich einzureichen. (Die Brieſe müſſen ordnungs=
gemäß
frankiert ſein.)
An dieſe Stelle ſind auch alle Anfragen zu richten, welche die vorliegende Ver=
fügung
betreffen.
Die Beſtände ſind in gleicher Weiſe wieder am 1. Auguſt aufzugeben unter
Einhaltung der Einreichungsfriſt bis zum 15. Auguſt.
Frankfurt a. M., den 31. Mai 1915.
(8147
Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.

Bekanntmachung.

Am Dienstag, den 1. Juni 1915, von 7½ bis 10½ Uhr,
Freitag, den 4. Juni 1915, von 9½ bis 3½ Uhr.
wird auf dem Schießplatz Meſſel und am
Mittwoch, den 2. Juni 1915, von 12 bis 5 Uhr,
Donnerstag, den 3. Juni 1915, von 9 bis 1 Uhr,
Freitag, den 4. Junt 1915, von 9 bis 1 Uhr
auf dem Truppenübungsplatz Darmſtadt mit ſcharfer Infanteriemunition geſchoſſen.
Darmſtadt, den 29. Mai 1915.
(8158
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Roeſener.
Adam Gunſt zu Darmſtadt wurde als Jagdaufſeher für den Jagdbezirk Darm=
ſtadt
B des Jagdbezirks Eberſtadt II eidlich verpflichtet.
(8145

Bekanntmachung,

betreffend Ladenſchluß in offenen Verkaufsſtellen.
Die geſetzlichen Beſtimmungen über den Ladenſchluß in
offenen Verkaufsſtellen gelten auch während des Kriegszuſtandes.
Wir machen deswegen darauf aufmerkſam, daß nach §§ 135 6
und? der Gewerbeordnung und nach den Bekanntmachungen des
Großb Kreisamts Darmſtadt vom 7. Oktober 1908 und 16. März
1909 ſämtliche offene Verkaufsſtellen von 8 Uhr abends bis 5 Uhr
morgens und an den Samstagen von 9 Uhr abends an für den
geſchäftlichen Verkehr geſchloffen ſein müſſen.
Für die Geſchäfte der Konditoren und Friſeure gilt auch
weiterhin allgemein der 9 Uhr=Ladenſchluß.
Sogenannte Ausnahmetage werden von uns beſtimmt und
beſonders bekannt gegeben.
Die beim Ladenſchluß im Laden ſchon anweſenden Kunden
dürfen noch bedient werden; nach Eintritt des Ladenſchluſſes dürfen
aber Kunden in den Laden nicht mehr eingelaſſen werden.
(8142go
Darmſtadt, den 28. Mai 1915.
Großherzogliches Polizeiamt.
Dr. Reinhart.

1d1ober
(I,8062
offeriert preiswert
Seligmann Grünsbaum
Frankfurt a. M. Teieph. Hansa 3734. u. 6416.

Bekanntmachung.

Dienstag, den 22. Juni 1915,
vormittags 10½ Uhr,
ſollen die dem Heinrich Schäfer und
deſſen Ehefrau, Karoline, geb.
Geiger dahier, zugeſchriebenen Lie=
genſchaften
:
Flur Nr. qm
WVI 487 77 Grasgarten
Moosbergſtraße,
VI 487½/0 193 Hofreite Moos=
bergſtr
. Nr. 94,
VI 4877/10 95 Grasgarten ( Vor=
garten
) daſelbſt,
in unſerem Geſchäftszimmer, Witt=
mannſtraße
1, zwangsweiſe ver=
(K76/14
ſteigert werden.
Die Genehmigung der Verſteige=
rung
wird auch dann erfolgen,
falls kein der Schätzung entſprechen=
des
Gebot eingelegt wird und
andere rechtliche Hinderniſſe nicht
entgegenſtehen.
Darmſtadt, 11. Mai 1915.
Großh. Ortsgericht Darmſtadt II.
(Beſſungen).
Frantz. (IX.7598

Diwan, Teppiche, gr. Raub=
Dpögel zu vk. Einzuſ. bis 2 Uhr
8135a) Wilhelminenſtr. 52, III.

Bekanntmachung.

Dienstag, den 8. Juni I. Js.,
vormittags 10½ Uhr,
ſollen die den Techniker Emil
Walter Eheleuten dahier zuge=
ſchriebenen
Immobilien:
Flur Nr. qm
III 140 216 Hofreite Löffel=
gaſſe
Nr. 26,
III 580 152 Hofreite Moller=
III 580¾/0 129 Grabgarten da=
ſelbſt
,
in unſerem Bureau, Grafenſtraße
Nr. 30, II, zwangsweiſe verſteigert
(B2215
werden.
Darmſtadt, 2. Mai 1915.
Müller. (VIII6902

100 Bentner
prima unberegnet., letztjähr. blaues
abzugeben Aliceſtraße 21. (8137a
Dienſtmänner=Vereinigung
Karlſtraße 30. Teleph. 1909.

Minige Fahren
Dung
für Dickwurzpflanzen abzugeben,
in Fuhren à 30 Pfg. per Zentner
8136a) Pallaswieſenſtr. 153.
Schöne
Bohnenſtangen
ſtraße Nr. 34,abzugeben. Pallaswieſenſtr. 153.
(7851a
Telephon 422.
Eine gebrauchte, wohlerhaltene
Bädewanne
Großh. Ortsgericht Darmſtadt I. mit Gasbadeofen zu kaufen geſucht.
Heinrichſtr. 54, part.
Damufreiniguna
für Bettfedern und Daunen.
Klechen Beſte Einrichtung am Platz. Lager
in Köper für neue Hüllen. (3032a
J. Stritzinger, Hölgesſtr. 11, I.
eder Stuhll -(
wird zu 11.20 Mk. geflochten
Büro (*10861golin der Korb= u. Stuhlkleehterei. Er
Kaplaneig. 66. Poſtk. gen. (*10879

[ ][  ]

A. Regelung des Verbrauchs
von Mehl und Backwaren.

Die nachſtehenden Vorſchriften über die Regelung des
Verbrauchs von Mehl und Backwaren für den Bezirk der
Stadt Darmſtadt bringe ich hiermit zur allgemeinen
Kenntnis.
Dieſe Beſtimmungen treten ſofort nach Bekanntgabe
in Kraft, die früher erlaſſenen Vorſchriften werden da=
mit
aufgehoben.
Darmſtadt, am 27. Mai 1915.
Der Oberbürgermeiſter:
Dr. Gläſſing.
I. Sicherung der Mehlvorräte.
1. Alles im Gebiete der Stadt Darmſtadt vorhandene
Brotgetreide und Mehl, mit Ausnahme des eigenen
Bedarfs landwirtſchaftlicher Betriebe, iſt zugunſten
der Stadt Darmſtadt beſchlagnahmt. Jede Abgabe
nach außerhalb des Stadtgebietes iſt bis auf weiteres
verboten.
2. Die zugunſten der Stadt Darmſtadt beſchlagnahmten
Vorräte an Brotgetreide und Mehl bleiben nach den
§§ 17 und 20 der Bundesratsverordnung vom 25. Ja=
nuar
ds. Js. im Verwahr der ſeitherigen Beſitzer. Dieſe
ſind für Erhaltung von Beſtand und Güte der Vor=
räte
haftbar, bei Strafe im Nichtbeachtungsfall.
8. Die Vorſchriften unter Nr. 1 und 2 gelten auch für
das nach der Beſtandsaufnahme in der Nacht vom
12./13. Februar (von auswärts) bezogene Mehl und
Brotgetreide.
4. Die Verteilung des Mehls und die Regelung des
Verbrauchs wird durch den gemäß § 38 der Bundes=
ratsverordnung
vom 25. Januar 1915 gebildeten Aus=
ſchuß
wahrgenommen. Die Dienſträume des Aus=
ſchuſſes
befinden ſich im Stadthaus.
5. Vermittelungsſtellen für die Abgabe des Mehls ſind
die bisherigen Mehlgroßhändler, von denen in freier
Wahl die Bäcker und Mehlkleinhändler ihren Bedarf
an Mehl unter Wahrung der Kontrollvorſchriften be=
ziehen
können. Die Mehlgroßhändler ſind verpflichtet,
unter Beachtung der Vorſchriften der Bundesrats=
verordnung
ſowie der Vorſchriften unter B ihre Vor=
räte
an die Bäcker, Konditoren und Mehlkleinhändler
abzugeben.
II. Die Herſtellung der Backware.
6. An Roggenbrot dürfen nur Einheitsbrote mit
einem Verkaufsgewicht von 2 und 4 Pfund gebacken
werden, und zwar:
a) K‟=Brot, das einen Kartoffelmehl= oder Kar=
toffelflockenzuſatz
von mehr als zehn Gewichts=
teilen
bis zu einſchließlich zwanzig Gewichtsteilen
der Geſamtmaſſe enthält;
b) KK‟=Brot, das einen Kartoffelmehl= oder Kar=
toffelflockenzuſatz
von mehr als zwanzig Gewichts=
teilen
der Geſamtmaſſe enthält.
Bei Verwendung von gequetſchten oder geriebe=
nen
Kartoffeln erhöht ſich der Zuſatz bei K‟=Brot
auf mehr als dreißig Gewichtsteile und bei KK‟
Brot auf mehr als vierzig Gewichtsteile auf neun=
zig
Gewichtsteile Mehl. Das Roggenmehl darf
bis auf weiteres bis zu dreißig Gewichtsteilen
durch Weizenmehl erſetzt werden.
Statt Kartoffeln können Bohnenmehl, auch Soja=
bohnenmehl
, Erbſenmehl, Gerſtenſchrot, Gerſten=
mehl
, Hafermehl, fein vermahlene Kleie, Mais=
mehl
, Maniok= und Tabiokmehl, Reismehl, Sago=
mehl
in derſelben Menge wie Kartoffelflocken ver=
wendet
werden; in gleicher Weiſe kann Sirup oder
Zucker verwendet werden, jedoch nur bis zur Höhe
von fünf Gewichtsteilen auf fünfundneunzig Ge=
wichtsteile
Mehl oder Mehlerſatzſtoffe.
Weiter können gebacken werden Weißbrot, Bröt=
chen
und dergl. (Waſſergebäck) mit bis auf weiteres
höchſtens neunzig Gewichtsteilen Weizenmehl und
zehn Gewichtsteilen Roggenmehl. Der Weizen=
gehalt
kann bis zu zwanzig Gewichtsteilen durch
Kartoffelſtärkemehl oder andere mehlartige Stoffe
erſetzt werden.
Das Backen und der Verkauf von
Milchgebäck iſt verboten. Unter das Verbot fallen
auch Kuchen, Kreppel, Dampfnudeln und dergl., auch
ſolche, die im privaten Haushalt hergeſtellt werden.
Ferner die als ſog. Kaffeegebäck bezeichneten Kondi=
torwaren
, die mit Hefe oder Sauerteig hergeſtellt
ſind. Das obige Backverbot findet keine Anwendung
auf die Bereitung von reinen Konditorwaren. Unter
reinen Konditorwaren im Sinne dieſer Ver=
ordnung
, ſind ſolche Backwaren zu verſtehen, zu deren
Bereitung höchſtens zehn Gewichtsteile der ganzen
Gewichtsmaſſe an Mehl oder mehlartigen Stoffen ver=
wendet
und denen außerdem zehn Gewichtsteile Zucker
zugeſetzt werden. Auch dürfen bei deren Bereitung
Hefe oder Sauerteig nicht benutzt werden. Dieſes gilt
auch für Konditoreien, die mit anderen Betrieben, wie
Wirtſchaften, Kaffees und dergl. verbunden ſind.
Das Verkaufsgewicht muß bei den Einheitsbroten
(a und b) 24 Stunden nach der Herſtellung vorhanden
ſein.
Die Herſtellung von Schrotbrot (Roggen= oder
Weizenſchrotbrot, das mehr als 93 Prozent des Ge=
treidekorns
enthält) ſowie von Zwieback iſt ge=
ſtattet
. Zwieback iſt als Weizengebäck anzuſehen. Bei
ſeiner Herſtellung ſind deshalb die Vorſchriften des
§ 3 der B.=V. vom 5. Januar, in der Faſſung der Be=
kanntmachung
vom 31. März 1915, betr. die Berei=
tung
von Backwaren, zu beachten.

7. Die Verwendung von backfähigem Mehl als Streu=
mehl
zur Iſolierung des Teigs iſt in Bäckereien und
Konditoreien verboten.
Die Vorſchriften unter II gelten auch, wenn der
Teig von einem anderen als dem Herſteller ausgebacken
wird.
III. Die Abgabe von Brot und Mehl an die Verbraucher
8. Die Bäckereien und die ſonſtigen Brot= und Mehlver
kaufsgeſchäfte ſowie die Wirtſchaftsbetriebe und Be=
triebe
gleicher Art dürfen Mehl oder Brot und ſonſtige
Backwaren an die Verbraucher nur gegen Aushändi=
gung
von Brotmarken abgeben.
Unter die Brotmarkenkontrolle fallen: Schwarz=
brot
, Weißbrot, Schrotbrot, Schlüterbrot, Grahambrot,
Brötchen, Einback, Zwieback, Brezeln und dergleichen
aus Roggen= oder Weizenmehl hergeſtellte, nicht unter
Konditorwaren fallende Backwaren. Ferner die aus
Roggen und Weizen hergeſtellten Griesmehle.
9. Auf jeden Kopf der verſorgungsberechtigten bürger=
lichen
Bevölkerung entfallen nach Wahl für den
Monat 8 Kilogramm Brot oder 6 Kilogramm Mehl
oder 7,2 Kilogramm Weißbrot. Auf Kinder unter
5 Jahren entfällt die Hälfte dieſer Mengen.
10. Jeder Haushaltungsvorſtand und jede in Darmſtadt
polizeilich gemeldete Einzelperſon erhält eine Aus=
weiskarte
und darauf für jede verſorgungsberech=
tigte
Perſon eine Karte (Brotkarte) für den Be=
zug
von Mehl, Griesmehl, Brot und anderen Back=
waren
. Die Ausweiskarte iſt auf den Namen des
Haushaltungsvorſtandes oder der Einzelperſon aus=
geſtellt
. Sie dient als Ausweis zum Bezug der Brot=
karten
und iſt dauernd aufzubewahren. Der Brot=
karte
ſind ſoviel abtrennbare Abſchnitte ( Brot=
marken
) angefügt als Brot zu 1 Kilogramm (zwei
Pfund) oder Mehl zu ¾ Kilogramm (1½ Pfund) oder
Weißbrot zu 900 Gramm abgegeben werden dürfen.
Für den Einzelbezug von Brötchen und Kleingebäck
ſind einige Brotmarken in je 18 Unterabſchnitte einge=
teilt
, von denen jeder Abſchnitt zum Bezug der ent=
ſprechenden
Menge Kleingebäck berechtigt.
Für jeden Monat wird für die Brotkarte eine
andere Farbe gewählt. Die Karten und Marken
ſind nicht übertragbar.
11. Gaſtwirte (Inhaber von Hotels, Herbergen und dergl.)
erhalten für die Gäſte, die bei ihnen übernachten,
Tagesbrotkarten in Blöcken zu 50 Stück. Sie haben
die Tagesbrotkarten mit dem Datum des Tages, für
den ſie gelten ſollen, mit Tinte oder Stempel auszu=
füllen
und mit ihrer Adreſſe zu verſehen. Am Monats=
ſchluß
iſt über die ausgegebenen Tagesbrotkarten mit
dem ſtädtiſchen Ausſchuß abzurechnen. Die Ueberein=
ſtimmung
der Anzahl Karten mit der Zahl der durch
das Fremdenbuch nachgewieſenen, polizeilich gemel=
deten
Fremden iſt durch Unterſchrift zu verſichern. Die
Gaſtwirte uſw. ſind verpflichtet, ihre Bücher dem Kon=
trollbeamten
zur Einſicht vorzulegen. Nicht verwen=
dete
Tagesbrotkarten und =marken ſind zurückzugeben.
Das gleiche gilt für Privathaushaltungen, bei denen
Fremde vorübergehend oder längere Zeit übernachten
(auch Penſionsinhaber und Vermieter von Schlaf=
ſtellen
.) Dieſe ſind verpflichtet, genaue Liſten!) zu füh=
ren
, die mit den abgegebenen Tagesbrotkarten über=
einſtimmen
. Vorübergehend hier anweſende Fremde.
die nicht in Hotels, Wirtſchaften, Herbergen oder dergl.
wohnen, erhalten die Tagesbrotkarten von dem Aus=
ſchuß
zur Regelung des Mehl= und Brotverbrauchs
im Stadthaus.
12. Die Angehörigen landwirtſchaftlicher Betriebe, die be=
rechtigt
ſind, auf den Kopf 9 Kilogramm Brotgetreide
im Monat zurückzubehalten, erhalten keine Brotkarten,
wenn ſie von ihrem Rückbehaltungsrecht Gebrauch ge=
macht
haben.
13. Neuzuziehende können nur nach erfolgter polizeilicher
Meldung ihre Brotkarte erhalten. Die Ausgabe er=
folgt
im Stadthaus. Die polizeiliche Meldung iſt
nachzuweiſen.
14. Die Ausgabe der Karten erfolgt an den drei letzten
Tagen vor Ablauf der zu dieſer Zeit gültigen Karten;
doch ſind die neuen Karten erſt von dem Zeitraum ab
gültig, auf den ſie lauten. Bei Löſung der neuen
Brotkarte iſt die alte Karte mit den unverwendeten
Marken an die Ausgabeſtelle abzuliefern.
15. Die Brotmarken dürfen nicht vor dem aufge=
druckten
Zeitraum verwendet werden; eine ſpätere
Verwendung iſt zuläſſig, jedoch nur innerhalb der
Gültigkeitsdauer der Brotkarte.
16. Wer ſeine Ausweiskarte oder ſeine Brotkarten ver=
liert
, hat dieſen Verluſt glaubhaft nachzuweiſen. Nur
in dieſem Falle kann eine neue Karte ausgeſtellt wer=
den
.
17. Die Stellen für die Ausgabe der Karten und die für
den Kartenverkehr getroffenen Einrichtungen werden
jeweils beſonders bekannt gemacht.
18. Das in den Haushaltungen in der Nacht vom 12. auf
13. Februar 1915 vorhanden geweſene, nicht beſchlag=
nahmte
Mehl wird, ſoweit es die Menge von 10
Kilogramm überſteigt, auf die dem Beſitzer für ſeinen
Haushalt zuſtehende Brot= oder Mehlmenge aufge=
rechnet
.
Ueber die beſchlagnahmten, nicht aufgerechneten
Mehlvorräte wird beſonders verfügt. Dem Beſitzer
kann auf Antrag dieſe Menge ganz oder teilweiſe
überlaſſen werden, wenn er ſich mit einer entſprechen=
den
Kürzung des ihm zuſtehenden Brotbedarfs ein=
verſtanden
erklärt.
½) Vordrucke ſind im Stadthaus, Zimmer 29, unent=
geltlich
zu erhalten.

B. Vorſchriften

für Bäcker und Händler, einſchl. Kolonialwaren=
und Spezereiwarenhändler.

19. Die Bäckereien und Mehlkleinverkäufer (Kolonial=
und Spezereiwarenhändler) und die ſonſtigen Brot
verkaufsgeſchäfte, auch die außerhalb Darmſtadts
wohnenden, dürfen innerhalb des Stadtgebiets Brot,
Kleingebäck, Mehl und Griesmehl nur gegen Aushän
digung von Brotmarken abgeben. Ebenſo dürfen
Wirtſchaften und Verkäufer von Backwaren Brot,
Zwieback, Brötchen oder Kleingebäck nur gegen ent=
ſprechende
Abſchnitte der Brotmarken verabfolgen.
20. Die Bäcker und die Verkäufer von Brot, Backwaren
und Mehl haben die bei ihnen eingehenden Brotmar=
ken
zu ſammeln und zu je 140 Stück in einem Um=
ſchlag
zu vereinigen. 140 Brotmarken gleich
zu rechnen ſind 2520 Marken für Kleingebäck.
Der Umſchlag der von der Stadtverwal=
tung
geliefert wird iſt zu verſchließen und die
Richtigkeit der Einlagen durch den Bäcker oder Händ=
ler
zu beſcheinigen. Die verſchloſſenen Umſchläge ſind
nach freier Wahl an eine der ſtädtiſchen Mehlver=
teilungsſtellen
(Mehlgroßhändler) abzugeben, von der
die entſprechende Menge an Mehl dagegen geliefert
wird. Hierbei entſprechen 140 Brotmarken zu 1. Kilo=
gramm
Schwarzbrot oder 2520 Brotmarken zu 50
Gramm Weißbrot einem Sack (Doppelzentner) Mehl.
21. Bäcker und Händler von auswärts, die Brot
und Backwaren oder Mehl nach dem Stadt=
bezirk
liefern, haben die Brotmarken ebenfalls
in Empfang zu nehmen und in gleicher Weiſe
zu ſammeln und aufzubewahren. Doch haben
dieſe auswärtigen Brot= und Mehllieferanten
die verſchloſſenen und beſcheinigten Umſchläge nicht
an die Verteilungsſtellen (Großhändler), ſondern an
den ſtädtiſchen Ausſchuß (Stadthaus) abzuliefern.
Dieſer ſtellt eine Empfangsbeſcheinigung darüber aus
und weiſt dem auswärtigen Lieferanten die entſpre=
chende
Mehlmenge durch eine Verteilungsſtelle ( Groß=
händler
) zu. Die Wahl des Großhändlers bleibt
dem Händler überlaſſen.
22. Die Wiederverkäufer von Brot= und Backwaren, die
in hieſigen Bäckereien hergeſtellt werden, haben ihre
Brotmarken an den Bäcker abzuliefern, von dem ſie die
Waren bezogen haben.
Wiederverkäufer, die Brot und Backwaren von
außerhalb Darmſtadts beziehen, haben am Schluß
eines jeden Monats die im abgelaufenen Monat be=
zogenen
Brot= und Backwarenmengen dem ſtädtiſchen
Ausſchuß anzuzeigen. Die hierzu zu verwendenden
Karten werden von der Stadtverwaltung geliefert.
23. Die Bäcker und Händler, auch die auswärtigen und
die Großhändler (Mehlverteilungsſtellen) haben den
Beſtand, Zugang und Abgang von Mehl aufzuſchrei=
ben
und am 1., 10. und 20. eines jeden Monats der
Geſchäftsſtelle des Ausſchuſſes (Stadthaus) mitzu=
teilen
. Die hierzu zu verwendenden Karten werden
von der Stadtverwaltung geliefert. Der Abgang bei
den Bäckern und Kleinhändlern wird durch die Zahl
der an die Mehlverteilungsſtellen abzugebenden Mar=
ken
, bei den Verteilungsſtellen (Großhändler) durch
die Zahl der abzugebenden Umfchläge bezw. der
Ueberweiſungsbeſcheinigungen an Konditoren in
Darmſtadt oder an auswärtige Bäcker und Händler
belegt.
24. Den Mehlverteilungsſtellen wird das Mehl durch
den ſtädtiſchen Ausſchuß überwieſen; ſie ſind ver=
pflichtet
, ihre Vorräte an die in Darmſtadt wohnen=
den
Bäcker und Mehlkleinhändler gegen Brotmarken,
ſowie an die in Darmſtadt wohnenden Konditoren
und an auswärtige Bäcker und Händler auf An=
weiſung
des ſtädtiſchen Ausſchuſſes abzugeben. Die
Großhändler ſind berechtigt, auf das von ihnen von
dem Ausſchuß bezogene oder überwieſene Mehl bei
der Weitergabe an die Bäcker oder Kleinhändler einen
Preisaufſchlag zu berechnen, deſſen Höchſtſatz von dem
Ausſchuß beſtimmt wird.
25. Der ſtädtiſche Ausſchuß und deſſen Beauftragte haben
das Recht, in die Bücher der Großhändler über den
Zu= und Abgang des Mehls und die den Bäckern
und Händlern berechneten Preiſe Einſicht zu nehmen.
Ebenſo haben der Ausſchuß und deſſen Beauftragte
das Recht, die Befolgung der erlaſſenen Vorſchriften
bei den Bäckern und Mehl=Kleinhändlern zu prüfen
und zu überwachen.

C. Allgemeines
und Strafbeſtimmungen.

26. Ausnahmen von vorſtehenden Beſtimmungen können
in beſonderen Fällen durch den Ausſchuß geſtattet
werden.
27. Wer dieſen Beſtimmungen zuwiderhandelt, kann mit
Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe
bis zu 1500 Mark beſtraft werden. Außerdem können
Geſchäfte geſchloſſen werden, deren Inhaber oder Be=
triebsleiter
gegen die vorſtehenden Beſtimmungen ver=
ſtoßen
.
28. An jeder Verkaufsſtelle von Mehl, Brot oder Back=
waren
iſt ein Abdruck dieſer Vorſchriften an gut ſicht=
barer
Stelle auszuhängen.!)

4) Abdrucke ſind zum Preiſe von 10 Pfg. im Stadt=
(8133gim
haus, Zimmer 29, zu beziehen.

Kartoffelabgabe.

Aus dem ſtädtiſchen Vorrat werden Kartoffeln abgegeben an
alle Einwohner, deren Einkommen nach dem Steuerzettel bis zu
2000 Mark beträgt, der Zentner zu 3 Mark. Geringere Menger
als ½ Zentner werden bei dieſem Preis nicht abgegeben. Die übrige
Abgabe von Kartoffeln bleibt unverändert. Die Ausgabe findet an
allen Wochentagen nachmittags von 26 Uhr ſtatt. Empfangs=
ſcheine
ſind gegen Bezahlung bei der Stadtkaſſe, Grafenſtraße 28, zu
löſen. Ausgabeſtellen ſind bis auf weiteres
1. Monnard’s Lagerkeller, Eingang Dornheimerweg Nr. 6.
2. Pfründnerhausgarten, Eingang von der Frankfurter Straße.
3. W. Nungeſſer, Dieburger Straße 10.
4. Schulzenbau, Ecke Schulzen= und Langgaſſe.
5. Pädagoggebäude, Eingang Pädagogſtraße.
6. Beſſunger Knabenſchule, Ludwigshöhſtraße.
Außerdem werden größere Mengen Futterkartoffeln zu billigem
Preis abgegeben. Beſtellungen auf Futterkartoffeln werden Zim=
mer
45, Stadthaus, entgegengenommen.
Darmſtadt, am 28. Mai 1915.
(8130go
Der Oberbürgermeiſter:
Dr. Gläſſing.

Regelung des Brot= und Mehlverbrauchs.

Die Vorſchriften für Bäcker und Händler, einſchließlich Kolo=
nial
= und Spezereiwarenhändler, vom 5. März beſtimmen u. a., daß
am 1., 10. und 20. eines jeden Monats der Beſtand, Zugang und
Abgang von Mehl, ſowie am Schluß eines jeden Monats die Menge
des von auswärts bezogenen Brotes uſw. der Geſchäftsſtelle des
Ausſchuſſes zur Regelung des Brot= und Mehlverbrauchs ( Stadt=
haus
) mitzuteilen ſind. Die hierzu nötigen Meldekarten ſind bei den
Polizeirevieren zu holen. Dieſe Meldungen ſind bis jetzt ſehr
unregelmäßig eingegangen. Es wird deshalb nochmals auf die Vor=
ſchriften
hingewieſen, beſonders darauf, daß die nächſte Meldung
für den 1. ds. Mts. erfolgen muß. Gegen Säumige wird in der
Folge unnachſichtlich mit Strafe vorgegangen werden. Die Poli=
zeibeamten
ſind angewieſen, Verſtöße gegen die Vorſchriften an=
zuzeigen
.
(7297a
Darmſtadt, den 28. April 1915.
Der Oberbürgermeiſter.
Dr. Gläſſing.

Fohlen, Holz und Briketts
mit und ohne Zaum=
empfiehlt
ins Haus geliefert! Satkel zeug zu verkaufen.
X,459) J. Müller, Kiesſtr. 20. 1 Heidelbergerſtr. 2. (*10732aid

Ich kaufe
getragene Kleider, Stiefel, Wäſche,
Uniformen, Treſſen, Zahngeb. uſw.
Zarnicer, Kleine Bachgaſſe 1.
Komme auch nach auswärts. (7940a
1924!!
Wer dort? (7969a
hier V. Schatz, Schloßgaſſe 23.
Ich komme ſof. u. zahle Ihnen für
getrag. Kleider, Schuhe, Zahn=
gebiſſe
, alte Federbett. ſtets die höchſt.
Preiſe. Tel. Nr. 1924. Poſtk. genügt.