Wonnementshreig
Uientehndrlich 1 Matt 5o Pf. ud
Bringerlohn. Auzwänts werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen
ent=
gegengenommen zu 1 Mark 50 Pf.
pro Quartal inck. Poſtaufiſchlag
(rag= und Anzeigeblatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Alluftrirtes Unterhaltungsblatt.
Iſerate
Herdenangenommen: nDarmſtadt
von der Expedition. Rheinſtr. Nr. 22.
mBeſſungen von Friedr. Blößer.
Holzſtraße Nr. 36, ſowie auzwärts
von allen Annonemn=Erhedittonen
Amtliches Organ
fuͤr die Bekannkmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
N220.
Freitag den 9. November.
4688.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Die Reinigung der Schornſteine.
Gegen die Vorſchriften des Regulativs „die Reinigung der Schornſteine betreffend vom 26. Januar 1875 (
Regierungs=
olatt von 1875, Seite 85 ff.) iſt ſeither in den Landgemeinden des Kreiſes vielfach verſtoßen worden und finden wir uns daher
veranlaßt, auf die nachſtehend abgedruckten Beſtimmungen des Regulativs unter dem Anfügen aufmerkſam zu machen, daß wir
Verfehlungen der Schornſteinfeger ſowohl, wie der Hauseigenthümer gegen dieſelben in Zukunſt unnachſichtig zur Beſtrafung
ziehen werden.
Beſtimmungen des Regulativs vom 26. Januar 1875.
86. Alle Schornſteine müſſen - vorausgeſetzt daß die in dieſelben mündenden Feuerungen im Gebrauch
ſind, - wenigſtens alle drei Monate in gleichen Zwiſchenräumen gefegt werden. Schornſteine, in welche
nur im Winter (5. October bis 15. April) im Gebrauch befindliche Feuerungen münden, müſſen wenigſtens dreimal im
Jahr, in der Regel in den Monaten October, Januar und April gefegt werden.
8 9. Die Reinigung der Schornſteine darf ohne Zuſtimmüng des Hauseigenthümers und der dabei betheiligten
Hausbewohner in den Monaten Mai, Juni, Juli und Auguſt nicht vor 6 Uhr Morgens, in den übrigen Monaten nicht
vor 7 Uhr Morgens vorgenommen werden.
Das Ausbrennen der Schornſteine während der Dunkelheit iſt überhaupt unzuläſſig.
Den Ruß hat der Schornſteinfeger in das von dem Hauseigenthümer oder Bewohner des Hauſes zu deſſen Aufnahme
zu ſtellende Gefäß zu bringen. Die weitere Beſeitigung des Rußes liegt dem Eigenthümer des Hauſes ob.
Wenn Ausſteigöffungen im Dache angebracht ſind, um an die Schornſteinöffnungen gelangen zu können, ſo hat der
Schornſteinfeger dieſe zu benutzen und darf nicht über die Dachflächen von einem Schornſtein zum andern gehen.
8 12. Der in den engen, ſogenannten ruſſiſchen Schornſteinen ſich bildende Glanzruß iſt von den Schornſteinfegern
durch Ausbrennen in der Weiſe zu beſeitigen, daß eine Perſon mit dem Brennmaterial (welches von dem Hauseigenthümer
oder deſſen Stellvertreter zu ſtellen oder mit 20 Pfennigen per Schornſtein zu vergüten iſt), das Feuer unten anzündet
und der Schornſteinfeger auf dem Dache an der Mündung der Röhre die Flamme überwacht. Unterläßt der
Schornſtein=
feger während des Ausbrennens den Schornſtein an ſeinem oberen Ende zu überwachen, ſo iſt er deßhalb ſtreng zu beſtrafen.
Das Ausbrennen der Schornſteine hat vorzugsweiſe bei Schnee und naſſem Wetter, ſowie Vormittags, nie aber
während der Dunkelheit und ſtarken Windes zu geſchehen. Auch kann von der Ortspolizeibehörde vorgeſchrieben werden,
daß die Abſicht des Ausbrennens dem Thürmer oder an ſonſt geeigneter Stelle angemeldet werde.
8 13. In der Regel genügt in jedem Jahre ein einmaliges Ausbrennen der ruſſiſchen Schornſteine, ſelbſt wenn die
Art der in dieſelben muͤndenden Feuerungen und insbeſondere das in letzteren zur Verwendung kommende Brennmaterial
der Bildung von Glanzruß förderlich iſt.
Sollte jedoch der Schornſteinfeger bei dem gewöhnlichen Fegen deutliche Spuren von Glanzruß=Anhäufung wahrnehmen,
ſo hat er mit der nächſten Reinigung oder, wenn Gefahr im Verzuge iſt, ſofort ein Ausbrennen der Röhre vorzunehmen.
Ebenſo hat er das Ausbrennen enger Schornſteine auf den Antrag des Hauseigenthümers ſofort gegen die gewöhnliche
Ge=
bühr, unter taxmäßiger Vergütung für etwaige beſondere Gänge außerhalb ſeines Wohnorts vorzunehmen.
In den Fällen, in welchen der Schornſteinfeger ſich mit Beſtimmtheit von dem Nichtvorhandenſein von Glanzruß zu
überzeugen vermag, iſt von einem Ausbrennen des Schornſteins abzuſehen.
5 17. Die Vornahme der ordnungsmäßigen Reinigung hat der Schornſteinfeger jedesmal einige Tage zuvor -
und zwar in den Orten, wo er ſeinen Wohnſitz hat, den Bewohnern der betreffenden Häuſer, möglichſt auch mit Angabe
der Tageszeit, ſelbſt anzuſagen, — außerhalb ſeines Wohnſitzes aber der Ortspolizeibehörde der betreffenden Gemeinde zur
Benachrichtigung der Ortseinwohner anzuzeigen, um ihre Einrichtungen hiernach in der Art treffen zu können, daß der
Schornſteinfeger in ſeinem Geſchäfte nicht gehindert iſt. Wenn aber auch in dieſem Falle, ohne allzugroße Störung
häus=
licher Geſchäfte ꝛc., die Reinigung nicht augenblicklich vorgenommen werden könnte, und die alsbaldige Reinigung nicht als
dringend nöthig erſcheinen ſollte, ſo kann der Schornſteinfeger, auf desfallſiges Verlangen, die Reinigung auf einige Zeit,
jedoch höchſtens auf 14 Tage, ausſetzen.
Glaubt der Schornſteinfeger auf die Verſchiebung der Reinigung nicht eingehen zu können, ſo entſcheidet die
Orts=
polizeibehörhe darüber, ob letztere alsbald vorgenommen oder ob und auf wie lange ſie verſchoben werden ſoll.
678
K 340
818. Widerſetzt ſich der Hauseigenthümer oder Bewohner eines Hauſes der ordnungsmäßige=
Reinigung eines Schornſteins und weigert er ſich in dem 8 17 angeführten Falle der Verfügung der Ortspolizeibehörd=
Folge zu leiſten, ſo hat die letztere, des Widerſpruchs ungeachtet, die Reinigung zwangsweiſe vollziehenz1
laſſen. Außerdem wird derjenige, welcher ſich einer ſolchen Widerſetzlichkeit ſchuldig gemacht hat, nach Maßgabe de=
8 368 des Strafgeſetzbuchs, reſp. des Artikels 146 des Polizeiſtrafgeſetzes, beſtraft, inſofern nicht für ſonſtige dabei vor
gefallene Exceſſe eine ſchwerere Straſe angedroht iſt.
8 23. Die Gebühren der Schornſteinfeger betragen für das Reinigen
eines ein Stockwerk durchlaufenden Schornſteins 10 Pfennige,
„ zwei Stockwerke „
15
„
„
„ drei
20 „
„
„
„
„ vier
„
25 „
„
„
fünf
30 „
und für jedes Stockwerk, durch welches der Schornſtein weiter läuft, 5 Pfennige.
Dieſe Gebühren, welche auch in dem Falle, wenn in einem und demſelben Schornſtein der Rauch aus verſchiedenen
Stockwerken eingeführt wird, nur einſach in Anrechnung gebracht werden dürfen, gelten ſowohl für das Reinigen der
weiten Schornſteine mit Scharre und Beſen, als auch für das Reinigen der engen ſogenannten ruſſiſchen Schornſteine mit
Kugel und Beſen oder Bürſte.
Für das Ausbrennen der letzteren, einſchließlich der nachſolgenden Fegung derſelben, können die Schornſteinſeger das
Doppelte der eben beſtimmten Gebühr in Auſpruch nehmen. Für die Reinigung von Schoruſteinen für größere
Feuer=
ungen zu gewerblichen und ähnlichen Zwecken, welche gewöhnlich in ihrer Höhe ganz oder theilweiſe freiſtehen ſind,
wenn nicht zwiſchen dem Schornſteinfeger und dem Beſitzer eine andere Vergütung vereinbart wird, für jeden Meter der
Höhe des Schornſteins 12 Pfennige als Fegerlohn zu entrichten.
8 24. Bei Berechnung des Fegerlohns wird das Stockwerk, in welchem der Schornſtein anfängt, ſei dies über
oder unter dem natürlichen Terrain und mag darin eine Feuerung ſich befinden oder nicht, mitgezählt.
Bei Kichenſchornſteinen wird das Stockwerk, in welchem die Küche befindlich iſt, als beſonderer Stock gerechnet, und
es muß dafür auch der Rauchſaug, ſoweit es nothwendig iſt, mitgekehrt werden.
Bewohnte Dachräume, mögen ſie ſich in Manſarden=Dächern (gebrochenen Dächern) oder gewöhnlichen Düchern
be=
finden, werden als Stockwerke gerechnet. Bei ſolchen Dächern, welche ſtockwerkartige Eintheilung haben, iſt dieſe
Ein=
theilung der Berechnung des Fegerlohns zu Grund zu legen. Bei Schornſteinen in Dächern ohne ſolche Eintheilung iſt
eine Höhe von 35 Metern als diejenige eines Stockwerks zu betrachten.
Bei Schornſteinen, welche außen an einer Mauer eines Hauſes hinlaufen, bezeichnen die Stockwerke dieſes Hauſes
das Maß der Gebühren.
Der Raum unter der Dachſpitze bleibt in der Berechnung Les Fegerlohns außer Anſatz, inſofern derſelbe nicht eine
Höhe von 35 Metern überſteigt. Ebenſo iſt, wenn bei den oben erwähnten Schornſteinen in Dächern ohne
ſtockwerk=
aͤrtige Eintheilung und bei ſolchen, welche außen an einer Mauer eines Hauſes hinlaufen, bei der oben angegebenen
Be=
rechnung der Stockwerke ein Stück von weniger als 35 Metern Höhe übrig bleibt, für dieſes Stück kein Fegerlohn
zu berechnen.
5 25. Wenn in dem im 8 17 erwähnten Falle einer verſchobenen Reinigung der Schornſteinfeger zum Zwecke der
Vornahme derſelben ſich wiederholt in eine Gemeinde begeben muß, ſo hat er außer dem Fegerlohn noch eine Vergütung
für ſeinen Gang von 40 Pfennigen für je 5 Kilometer (eine Stunde) der Entfernung ſeines Wohnſitzes von jener Gemeinde,
wogegen er für den Rückweg nichts verrechnen kann, in Anſpruch zu nehmen. Wenn bei dieſer Gelegenheit in einem Orte
mehrere aufgeſchobene Reinigungen vorzunehmen ſind, ſo hat der Schornſteinfeger von jedem Haus, in welchem die
Reinigung der Schornſteine nachträglich vorzunehmen iſt, 20 Pfennige für je 5 Kilometer der erwähnten Entfernung
anzuſprechen.
Werden die verſchobenen Reinigungen an dem Wohnſitz des Schornſteinfegers oder in Orten, welche weniger als
5 Kilometer davon entfernt ſind, vorgenommen, ſo kann der Schornſteinſeger, außer dem Fegerlohn für jedes Haus, in
welchem die nachträgliche Fegung vorgenommen wird, eine Vergitung von 20 Pfennigen verlangen.
8 26. Die Schornſteinfeger haben ſich die zum Reinigen der Schornſteine nöthigen Beſen ꝛc. ſelbſt anzuſchaffen
und können daher ſolche von den Hausbewohnern nicht verlangen. Sie dürfen nur für diejenigen Schornſteine
Bezahlung fordern, welche ſie ordnungsmäßig wirklich gefegt haben und ſich ebenſowenig durch
Annahme von irgend etwas verleiten laſſen, die Fegung eines Schornſteins zu unterlaſſen.
Trink=
gelder, Neujahrsgeſchenke u. dgl. dürſen von den Schornſteinfegern oder ihren Geſellen nicht
gefordert werden.
Ueberſchreitungen der in 8 23 feſtgeſetzten Gebühren werden nach 8 148. 8 der Gewerbeordnung mit Geldſtraſe bis
zu 150 Mark und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu vier Wochen beſtraſt.
8 27. Der Hauseigenthümer oder deſſen Stellvertreter hat den Fegerlohn für ſämmtliche gefegte und ausgebrannte
Schornſteine ſeines Hauſes an den Schornſteinſeger zu bezahlen.
Die nach 8 25 zu zahlenden beſonderen Wegvergütungen ſind von Denjenigen, welche die Verſchiebung der Reinigung
ihrer Schornſteine veranlaßt haben, zu bezahlen.
Die Betheiligung der Miether am Fegerlohn iſt als Privatſache der Uebereinkuſt zwiſchen den Hauseigenthümern
oder deren Stellvertretern und den Miethern überlaſſen.
8 35. Zuwiderhandlungen der Schornſteinfeger oder ihrer Geſellen gegen die Vorſchriften dieſes Regulativs werden,
inſofern ſie nicht in Geſetzen bereits mit Strafe bedroht ſind, von dem Kreisamte mit angemeſſener Disciplinarſtrafe
geahndet und haben nach Befund Entziehung des Kehrbezirks und deſſen Zutheilung an einen anderen Schornſteinfeger zur
Folge.
Auch bleibt der Schornſteinfeger für jeden Schaden, welcher durch ihn ſelbſt oder ſeine Leute an Dächern oder deren
Zubehör, an Schornſteinen ꝛc. ſchuldvoll verurſacht worden iſt, haftbar und iſt, wenn durch ſeine oder ſeiner Leute
Ver=
nachläſſigung ein Brand oder ſonſtiges Unglück entſeht, zum Erſatz des hierdurch verurſachten Schadens verbunden.
Die Ortspolizeibehörden ſind verpflichtet, die Beobachtung der Vorſchriften dieſes Regulatips genau zu überwachen
262N
4 220
und alle zu ihrer Kenntniß kommenden Nachläſſigkeiten und Verſehlungen der Schornſteinfeger gegen dieſe Vorſchriſten dem
Kreisamte anzuzeigen. Beſchwerden der Hauseigenthümer und Hausbewohner gegen Schornſteinfeger
wegen Verfehlungen gegen die Beſtimmungen dieſes Regulativs ſind zunächſt bei der
Ortspolizei=
behörde und in höherer Inſtanz bei dem Kreisamt anzubringen.
Wir verweiſen ſchließlich noch beſonders auf die Vorſchriſt des 8 26 des Regulatios, wonach die Schornſteinfeger nur für
enigen Schornſteine Bezahlung fordern können, welche ſie ordnungsmäßig wirklich gefegt haben, ſich auch durch Annahme
end eines Geſchenks nicht dazu verleiten laſſen dürfen, die Fegung der Schornſteine zu unterlaſſen. Es ſcheint vielfach die
icht zu beſtehen, als habe der Hauseigenthümer nur die Fegegebühren zu bezahlen und ſtehe es im Uebrigen nur in ſeinem
jeben, ob er die Fegung vornehmen laſſen wolle oder nicht. Dieſe Auſchauung iſt eine durchaus irrige. Der
Hauseigen=
imer iſt verpflichtet, die ordnungsmäßige Reinigung eintreten zu laſſen und kann im Unterlaſſungs=
1 (falls er nicht aus beſonderem Grunde einen Aufſchub erwirkk) nach 8 368 Poſ. 4 des Strafgeſetzbuchs mit Geldſtrafe
zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft werden. In der Hingabe beziehungsweiſe Annahme der
ſegebühren bei unterbliebener Fegung kann unter Umſtänden ſelbſt eine ſtrafbare Beſtechung gefunden werden und würden wir
eintretenden Falls veranlaßt ſehen, wegen Verfolgung dieſes Vergeheus die geeigneten Anträge bei Großh. Staatsanwaltſchaft
ſtellen.
Darmſtadt, den 30. Ocober 1883.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
(10842
v. Marquard.
B e k a n n t m a ch u n g.
Laut Bekanntmachung der Königl. Landdroſtei Lüneburg vom 29. Ocober 1883 iſt auf Grund des 8 28 des
Reichs=
tzes vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Socialdemokratie allen denjenigen Perſonen, welche
Ablauf der Geltungsfriſt der Bekanntmachung vom 25. October vor. Js. von dem Aufenthalt in dem Bezirke der Stadt
d des Amts Harburg ausgeſchloſſen ſind, dieſer Aufenthalt jernerweit auf die Dauer eines Jahres unterſagt.
Darmſtadt, den 7. November 1883.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
(1o843
Haas.
Bekanntmachung.
Die Grund= und Maurer=Arbeit,
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e die Thonwaaren=, Cemeutwaaren= und,
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fferten zu erheben ſind.
Darmſtadt, am 3. November 1883.
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abzugeben. Näheres Exped. (0712
Schlußliſte der eingegangenen Beiträge für die Feier des Nationalfeſtes am 2. September:
W. Merck, Stadtverordneter, 20 M. J. Ronge 50 Pf. S. 1 M. Ludwig Berbenich 1 M.
Aug. Verbenich 1 M. Jordis 1 M. Ernſt K. 1 M. Butterweck 55 Pf. D. L. 1 M. W. Pfeil.
1 M. v. Ricou, O.=L.=G. Rath, 2 M. P. Verbenich 1 M. L. Riedlinger 2 M. - W.
Diefen=
bach 5 M. Achenbach, Reg. Rath. 1 M. de Beauclair, Miniſt.=Secr., 1 M. Lotheißen, Min.=
Rath, 1 M. Ungenannt 1 M. Greim, Geh. Ober=Schulrath, 2 M. Köhler, Ld.=Ger.=Director,
1 M. Dr. Nieger 2 M. Weber, Miniſt.=Rath, 2 M. Grein, Hofprediger, 1 M. Dr. E. E
Hoffmann, Rechtsanwalt, 3 M. Frau Dr. Pfannmüller 1 M. Fr. Deiß, Kanzleidiener, 1 M.
Kratzinger 2 M. Fink, Miniſt.=Rath, 5 M. N. Seligmann 2 M. N. Schödler 1 M. Trümpert.
1 M. Thylmann 1 M. Gerhardt 1 M. Bender 1 M. Münch 1 M. Lerch 1 M. Fritz 1 M.
W. Sammet 1 M. Stoltz 1 M. Schmeel 2 M. B J. 1 M. E. Th. 1 M. Carl Diehl,
Vierbrauer, 1 M. M. Meyer 20 Pf. F. Ebert 50 Pf. Lehr, Stadtverordneter, 1 M. Rohde,
L.=Ger.=Rath, 1 M. Dr. Boßler 1 M. Dr. C. Nies 2 M. Pecker 2 M. W. Rudolph 1 M.
G. 1 M. P. Geuter 2 M. L. P. 1 M. Reinhardt, Reallehrer, 1 M. H. Störger 1 M. Dr.
A. Tenner ½ M. Carl Müller 2 M. L. B. Müller 2 M. Diefenbach=Romer5 M. L. Müller,
Calculator, 50 Pf. H. Göh 50 Pf. Dr. Becker, Geh. Cab.=Director, 3 M. Im Laubfroſch
geſam=
melt 1 M. 80 Pf. Eimer, Rentner, 2 M. K. Beſt, Maurermeiſter, 1 M. 50 Pf. Blumenthal,
Com.=Rath, 2 M. H. Fehrer, Kaufmann, 1 M. 50 Pf. Dr. Eigenbrodt, Geh. Medie.=Rath,
2 M. Fink, Reſtaurateur, 50 Pf. Hahn, Geh. O.=St.=Rath 2 M. Heinzerling, L.=Ger.=Rath,
2 M. A. Jacoby, Rentner, 2 M. Dr. mod Kaufmann 5 M. König, Proſeſſor, 2 M. Küchler,
Amtsrichter, 1M. Dr. Landsberger, Rabbiner, 2 M. H. Müller, Profeſſor, 1 M. H. Müller,,
Baunnternehmer, 2 M. Dr. med. Orth 2 M. Leonhard, Juwelier, 1 M. Pjaff, Lehrer, 1 M.
50 Pf. Dr. Pfeiffer, Geh. O. Med. Rath, 3 M. Schäfer, umtsrichter, 1 M. 50 Pf. G. Weber,
Gaſtwirth, 2 M. W. Möſer, Schloſſermeiſter, 2 M. Zuſammen 152 M. G5 Pf. Hierzu die
bereits veröffentlichten 559 M. 30 Pf. Jusgeſammt 711 M. 35 Pf.
Der Rechner des Sedancomités: Meyer, Hauptſtaatskaſſe=Kanzliſt.
Großherzogliches Hoftheater.
Zur Jeier von Hciller's Geßurtskag:
Wallenstein-Trilogie.
Freitag 9. November.
11. Vorſtellung inder 3.Abonnements=Abtheilung.
Erſter Abend:
Wallenſtein's Lager.
Hierauf:
Wallenſtein=Symphouie von Rheinberger.
Zweiter Theil.
Die Piccolomini.
Anfang 6 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.
Samstag 10. November.
12. Vorſtellung in der 8.Abonnements=Abtheilung.
Zweiter Abend:
Wallenſtein=Syuphonie von Rheinberger.
Vierter Theil.
Wallenſtein's Tod.
Anfang hals 3 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.
Ammerkung. Neben dem Verkauf von Billets
für die betreſſende Tagesvorſtellung, werden am
Donnerstag, den 8. und Freitag, den 9. November
1883, Vormittags von 10-1 Uhr auch Billets
für die beiden Abende gültig zu ermäßigten
Preiſen an der Tageskaſſe im Großh. Hoftheater
abgegeben.
Sonntag 11. November.
C a r m e u.
Politiſche Ueberſicht.
Darmſtadt, 9. November.
Deutſches Reich. In der letzten Sitzung des Preußiſchen
Staats=
miniſteriums iſt dem Vernehmen nach der Termin für die Einberufung
des Landtags auf den 20. d. M. feſtgeſetzt worden. Zur Vorlage ſoll
m Abgeordnetenhauſe zunächſt der Etat pro 1884-5 gelangen,
ſo=
dann die Finanzgeſetze und die Eiſenbahnvorlagen, während dem
Herren=
hauſe vorläufig die Vorlagen aus dem Miniſterium für
Landwirth=
ſchaft zugehen werden.
Bei der am 7. November in Crefeld ſtattgehabten Erſatzwahl zum
Landtag wurde Seyffardt (nationalliberal) mit 154 Stimmen gewählt
gegen 128, welche der ultramontane Candidat erhielt.
Die Handelskammer in Karlsruhe hat ſich bezüglich der Frage des
Officiervereinshauſes dahin entſchieden, daß nach den beſtehenden
Ge=
ſetzen gegen die Errichtung desſelben nicht anzukämpfen ſei, dagegen hat
ſie den Beſchluß gefaßt, in einer Eingabe an den Reichskanzler die
Gründe darzulegen, welche mit Rückſicht auf die kleineren Geſchäftsleute
gegen die Errichtung der Vereins ſprachen und ſoll dieſe Eingabe der
Staatsregierung mit der Bitte um Befürwortung und den übrigen
Handels= und Gewerbekammern des Landes mit der Einladung zum
Beitritt vorgelegt werden.
Oeſterreich=Augarn. Der Budgetausſchuß der
Reichsrathsdele=
gation bewilligte am 7. November das ordentliche Heereserforderniß
abſtrichslos, nachdem der Kriegsminiſter die Vorwürfe Sturms wegen
Ueberſchreitung der Voranſchläge eingehend widerlegt hatte.
In der Pleuarſitzung der ungariſchen Delegation vom 7. d. M.
wurde das Budget des Miniſteriums des Aeußern angenommen.
Ab=
geordneter Baußner ſprach ſeine große Befriedigung über das Bündniß
mit Deutſchland aus und äußerte den Wunſch nach einem
volkswirth=
ſchaftlichen Ausbau dieſes Bündniſſes. Graf Bauffy betonte die
Noth=
wendigkeit, alle gegen dieſes Bündniß gerichteten Agitationen zu
unter=
drücken und die Politik der Nachgiebigkeit den kleinen Staaten
gegen=
über aufzugeben. Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm die
Dele=
gation auch die Budgets der Marine, des Reichsfinanzminiſteriums, des
oberſten Rechnungshofes und die Schlußrechnung pro 1881 an.
Der bulgariſche Miniſterpräſident Valabanoff traf am 7. November
von Petersburg in Wien ein.
Frantreich. In der Budget=Commiſſion theilte der Finanzminiſter
am Mittwoch mit, die Regierung beabſichtige im März eine Anleihe
von 320 Millionen dreiprocentiger amortiſirbarer Rente fuͤr das
außer=
ordentliche Budget aufzunehmen. — Der Antrag Laroche=Jouberts
(Vonapartiſt), das Miniſterium in Anklagezuſtand zu verſetzen, und ein
weiterer Antrag auf Einſetzung einer Commiſſion zur Prüfung der
Tongking=Angelegenheiten wurde von der dazu eingeſetzten
parlamenta=
riſchen Commiſſion abgelehut.
Der chineſiſche Botſchafter Marquis Tſeng ließ dem Miniſter des
Auswärtigen eine vom 3. November datirte Note zuſtellen, worin die
chineſiſche Regierung ihr Erſtaunen über das dem Viceköͤnig Li=
Hung=
tſchang zugeſchriebene Benehmen ausdrückt und gleichzeitig die Haltung
Tſeng's biliigt.
England. Aus Acerington (Grafſchaft Lancaſter) wird die am
7. d. M. früh erfolgte Exploſion in der Kohlengrube Monkfield gemeldet.
Von 110 Vergleuten wurden bisher nur 6 aufgefunden.
Aus Acerington wird weiter gemeldet: Aus der Kohlengrnbe
Monk=
field wurden bis Mittag gegen fünfzig Bergleute, ſämmtlich verwundet,
herausgeſchafft; die übrigen ſechzig beſinden ſich noch in der Kohlengrube.
In den Tunell der Londoner unterirdiſchen Gürtelbahn bei der
Station Praedſtreet wurde eine halbverbrannte Zündſchnur aufgefunden,
wodurch die Vermuthung, daß die ſtattgehabte Exploſion durch
ver=
brecheriſche Hand veraulaßt wurde, Beſtätigung findet.
Itulien. Der preußiſche Geſandte v. Schlözer wurde am Mittwoch
vom Papſte empfangen. Herr v. Schlözer beſuchte hierauf den Cardinal
Jacobini.
Spanien. Die diplomatiſchen Beziehungen zwiſchen Spanien und
Frankreich haben durch die Ernennung des Marſchalls Serrano zum
ſpaniſchen Botſchafter in Paris nunmehr wieder eine feſtere Geſtalt
gewonnen. Der bisherige Vertreter der ſpaniſchen Regierung in Paris,
der Herzog von Fernan Nunez, hatte bekanntlich in Folge des
Miniſter=
wechſels in Madrid ſeine Demiſſion genommen; ſein Nachfolger hat
nun die ziemlich ſchwierige Aufgabe, die Beziehungen Spaniens zu
Frankreich, die unter dem Eindruck der Iuſulten, welche dem König
Alfonſo in Paris zugefügt worden ſind, augenſcheinlich gelitten haben,
wieder in das alte Geleis zu bringen.
Serbien. Der in den aufſtändiſchen Kreis Zacjar entjandte General
Nikolic geht mit großer Energie vor und ſpricht ſchon in ſeinem erſten
Bericht an die Regierung die Hoffnung aus, daß in kurzer Friſt wieder
normale Zuſtände in dem inſurgirten Gebiete herrſchen werden. Da er
gegründete Vermuthung hegt, daß der Aufſtand von den Radicalen
künſtlich geſchürt wird, ſo hat er von der Regierung die Verhaftung der
namhafteren Mitglieder des Belgrader radicalen Centralcomites
ver=
langt. In Folge deſſen wurden in der Nacht vom 7. November
in Belgrad acht der namhafteren Mitglieder des Centralcomitss der
radicalen Partei verhaftet.
it4.
44
Im Bezirke Banja iſt ebenfalls der Belagerungszuſtand prockamirt
worden.
Vere nigte Staaien. Bei den am 6. November ſtattgefundenen
Wahlen ſiegten im Staat New=York die demokratiſchen Candidaten.
In Maſſachuſetts, Pennſylvanien, Minneſota und Nebraska errangen
die Republikaner, in Virginien, New=Berſey und Maryland die
Demo=
kraten die Majorität.
Eine dem „Aew=York Heraldu am 7. ds. Mts. aus Hongkong zu
gegangene Depeſche meldet: „Admiral Courbet beſchloß wegen des
ſchlechten Zuſtandes der Wege den Vormarſch auf Bac Ninh, wo die
chineſiſche Garniſon zu verzweifeltem Widerſtand rüſtet, bis Anfang
December aufzuſchieben. Harmand reiſt mit dem nächſten Packetboot
nach Frankreich zurück. Sein Rücktritt würde als Beſeitigung des
Haupthinderniſſes einer erfolgreichen franzöſiſchen Campagne angeſehen.
Jede Eiferſucht zwiſchen den franzöſiſchen Landtruppen und Seeſtreit
kräften ſei gewichen. Es herrſche ein vollſtändiges Einvernehmen, Der
chineſiſche General Tang, Anhänger der Kriegspartei, komme ſoeben aus
dem Norden Chinas, um das Commando der chineſiſchen Truppen im
Süden zu übernehmen. Ueberall in China würden lebhafte
Vorbe=
reitungen getroffen, die Arſenale ſind ſehr beſchäftigt.”
4 l. ul= det, ube. der
nden, ver= E. 13 2 er 6
Aus Etadt und Land.
Darmſtadt, 9. November.
— Die am 7. November im großen Saale des Saalbaus gehaltene
Feſtrede des Herrn Profeſſor H. v. Treitſchke über Luther
und die deutſche Nation, welcher auch J. Königl. Hoheit, Frau Prinzeſſin
Carl und Se. Großh. Hohelt. Prinz Heinrich anwohnten, war
außer=
ordentlich zahlreich beſucht, und folgten die Zuhörer mit geſpannteſter
Aufmerkſamkeit der Rede, nach deren Schluß ſich das geſammte
Andi=
torium erhob und ſtehend 2 Verſe des Lutherliedes „Ein feſte Burg
iſt unſer Gott” ſang. Leider mögen nur wenige, mit der Art des
Vortrags des geiſtreichen Redners vertraute Perſonen im Stande
ge=
weſen ſein, demſelben zu folgen. Der Darmſtädter 3tg. entnehmen wir
nachſtehenden weſentlichen Inhalt der Feſtrede, welche dem Vernehmen
nach demnächſt im Druck erſcheinen wird: Der Redner ging davon aus,
wie bis zu dem großen Siege, welcher die neue Einheit des Reiches ſchuf,
die Helden unſerer deutſchen Geſchichte in dem Gewirr der Gegenſätze,
die unſer inneres Leben zerrütteten, nur zu ſehr als die Vorkämpfer eines
Stammes, einer Partei, eines Glaubensbekenntniſſes erſchienen. So iſt
auch die Gedächtnißfeier, zu der ſich in dieſer Woche das proteſtantiſche
Volk verſammelt, leider nicht das Feſt aller Deutſchen. Schon zu ſeinen
Lebzeiten iſt Martin Luther dem tragiſchen Geſchick der Verkennung
nicht entgangen. In den erſten Jahren ſeines öfſentlichen Wirkens
konnte es einen Augenblick ſcheinen, als ſollte er alle elementariſchen
Kräfte in der Nation zuſammenfaſſen und alles römiſche Weſen aus
Staat und Kirche wegfegen; da jubelte das Volkslied: „Zu Worms
er ſich erzeiget, er ſtand wohl auf dem Plan, ſeine Feind hat er
ge=
ſchweiget, keiner durft ihn wenden an.” Aber noch war die deutſche
Königskrone feſt verkettet mit der weltumſpannenden Politik des
römiſchen Kaiſerthums. Nicht nur die ſpaniſche Weltmacht, auch die
Kaiſertreue des Volkes ſtanden gegen Luther, als Karl V. ſich dem Ruf
der Nation verſagte. Der Haß der Stände trat wieder hervor, die
Anhänger der neuen Lehre verfielen gefährlicher Zerſplitterung. Da
ſuchte Luther ſeine Zuflucht bei dem deutſchen Fürſtenſtande. Er hoffte,
die deutſche Nation, wenn nicht die Chriſtenheit, kirchlich zu verjüngen,
und mußte ſich begnügen, daß in den größeren deutſchen Fürſtenthümern
kleine evangeliſche Landeskirchen entſtanden. Bald nach ſeinem Tode, in
den müden Jahrzehnten der politiſchen Thatenſchen und des theologiſchen
Gezänks, ſchien Luther kleiner als er geweſen. Erſt die hiſtoriſche
Wiſſen=
ſchaft unſeres Jahrhunderts hat ſich wieder ein Herz gefaßt, den ganzen
Luther zu verſtehen, den centralen Menſchen, in deſſen Seele faſt alle
die neuen Gedanken eines reichen Jahrhunderts mächtig wiedertönten.
Mit der chriſtlichen Lehre, wie ſie über Nom zu dem deutſchen Volke
kam, konnte ſich dieſes niemals ganz vertraut machen. Der wunderbar
große Gedankenbau der von den Nomanen geſchaſſenen Kirche genügte
nicht dem deutſchen Geiſte. Auch ſein kampfmuthiger Weltſinn wurde
an der alten Kirche irre. Dazu kamen deren Schäden, die Weltluſt
eines mit politiſcher Macht reich ausgeſtatteten Prieſterſtandes. Aus
den inneren Seelenkämpfen Luther's ging die That der Befreiung
her=
vor, das Wort des Apoſtels von der Rechtfertigung durch den Glauben
ſchlug zündend in ſein Herz; ihm kam die Erkenntniß, daß Gott keinen
erzwungenen Dienſt wolle und über die Gewiſſen nur Gott richten
könne, und drei Jahre nach dem Beginn des Ablaßſtreites ſchrieb er das
Buch von der Freiheit des Chriſtenmenſchen. Luther forderte das
Prieſter=
thum der Laien und die freie Gemeindekirche. Seine That war eine
Revolution, die tiefer eingriff in das Beſtehende, wie irgend eine
de=
neuen Geſchichte. Und ſo gewaltig Luther3 Kühnheit war, ſo baute
er doch nur auf die Macht des göttlichen Wortes. Und in der
That=
vollzog ſich, nach dem die Zuckungen des Bauernkrieges und der
Wieder=
täuferei überwunden waren, der Sieg der Reformation in
Deutſch=
land faſt überall friedlich aus dem Volke heraus. Die Form des
Chriſtenthums, die ſie brachte, entſprach dem Wahrheitsdrange und
der Selbſtſtändigkeit der deutſchen Natur, und auch der alten Kirche kam
zu gut, was Luther ſchuf. Der Grundgedanke der Reformation, die
freie Hingebung der Seele an Gott, iſt das ſittliche Ideal der Deut=
ſchen auch nachmals geweſen, er kehrt wieder in der Lehre Kank's,
er tönt aus dem Geſang der Engel in „Fauſtl. Der Reformation
danken wir die freie Duldſamkeit, wir danken ihr, daß der Deutſche
zugleich fromm und frei empfinden kann. Mit Luther iſt das
Mittel=
alter abgeſchloſſen, beginnt die Geſchichte der modernen Menſchheit.
Und ſchon früher wurde das gefühlt.
Luther wußte, daß er auch das politiſche Leben der Völker mit
einem ſchlechthin neuen Gedanken befruchtet hatte. Er ſagt über die Zeit
ſeiner Iugend: „So ſtunds aber dazumal; es hatte Niemand gelehret
noch gehöret, wußte auch Niemand von der weltlichen Obrigkeit, woher
ſie käme, was ihr Amt oder Werk wäre oder wie ſie Gott dienen ſolle."
Luther warf den Satz der alten Zeit: „Geiſtliche Gewalt iſt über der
weltlichen,, in Trümmer, er lehrt, daß der Staat ſelber eine Ordnung
Gottes ſei, berechtigt und verpflichtet, ſeinen eigenen ſittlichen
Lebens=
zwecken, unabhängig von der Kirche, nachzugehen. Dieſe That wirkte
gewaltig in die Welt hinaus, auch für katholiſche Staaten. Die Staaten
Curopa's erwuchſen zu einer neuen freien Völkergeſellſchaft und
bewahr=
ten ſich ein weltliches Völkerrecht. Schritt für Schritt dräugte der
moderne Staat die Kirche auf ihr geiſtliches Gebiet zurück wie bei uns,
Nirgends war die alte Kirche feſter mit dem Staat verflochten, nirgend
brachte die Befreiung der letzteren von der Herrſchaft jener größeren
Segen. Den Zerfall des Reiches hat die Reformation allerdings
ge=
fördert, aber aus ihrem Vorn konnte auch das Reich den verjüngenden
Trank ſchöpfen. Luther ſelbſt hat die letzten Schlüſſe aus ſeinen
Ge=
danken nicht gezogen. Ihm graute vor den Schrecken eines
Bürger=
krieges. Die Natur der Dinge. die Vernunft der Geſchichte hat ſein
Werk vollendet. Es ebnete ſich die Stätte für einen Neubau. Und
an der letzten heilvollen Wendung unſerer Geſchichte hat Luther Antheil
durch ſeinen Nath an den Hochmeiſter des deutſchen Ordens, Albrecht
von Brandenburg, zufolge deſſen dieſer das Ordensland Preußen in ein
weltliches Herzogthum verwandelte. Aus dieſem Land iſt in
un=
vergeßlichen Kämpfen, die ſtreitbare Großnacht, unſerer, neuen
Geſchichte hervorgegangen. Auch das geiſtige Band, das uns in
den Tagen, deutſcher Zerriſſenheit, faſt, allein zuſammenhielt,
unſere, neue Sprache, verdanken, wir der Reformation. Gleich
den Italienern empfingen wir die Schriftſprache mit einem Male
durch die That eines Mannes. Luthers Bibelüberſetzung gab dem
ge=
meinverſtändlichen Mitteldeuiſch die Herrſchaft einer Schriftſprache.
Sprachgewaltig, wie ſeitdem nur noch Göthe, ward er der
volksthüm=
lichſte aller unſerer Schriftſteller. Tiefſinn und Gedankenfülle
ver=
einigen ſich in ſeiner Sprache, die eine Sprache des Freimuths und
der Wahrhaftigkeit genannt werden kann. Es hat allerdings lange
ge=
dauert, bis das neue Deutſch ſeinen Siegeszug durch ganz Deutſchland
vollendet hatte, aber zuletzt kämpften auch die Gegner der
Refor=
mation mit lutheriſchem Deutſch. Der Proteſtantismus entſtammt
einem derben Jahrhundert, das nach den Frauen wenig fragte, und
die nüchternen Formen ſeines Cultus vermögen der frommen Sehnſucht
des weiblichen Herzens nicht immer zu genügen. Und doch hat Luther
die deutſchen Frauen höher erhoben, als ſie je geſtanden hatten, er
hat des Weibes Wirkungskreis, das Haus, wieder zu Ehren gebracht.
Die Ehe war ihm ein heiliger Stand, und für dieſe ſeine Lehre legte
er Zeugniß ab mit ſeinem Leib und Leben. Er wußte, welch eine
Schlammfluth von Verdächtigungen nun gegen ihn herannahen werde:
die ſittliche Macht der evangeliſchen Freiheit konnte ſich nicht
ſiegreicher erweiſen, als wenn ſeine Ehe ein Vorbild wurde für
Tauſende frommer Menſchen. Und das wurde ſie. Luthers Haus,
das erſte evangeliſche Pfarrhaus, lebt in unſer aller Herzen. Unſer
Thun iſt Stückwerk, und in der Geſchichte dauert der Name keines
Mannes, der nicht größer war, als ſeine Werke. Das köſtlichſte
Ver=
mächtniß, das Luther unſerem Volke hinterlaſſen hat, bleibt doch er ſelbſt
und die lebendige Macht ſeines gottbegeiſterten Gemüths. Luther iſt
Ant von unſerem Blute. Aus den tiefen Augen dieſes urwüchſigen
deutſchen Bauernſohnes blitzte der alte Heldenmuth der Germanen, der
die Welt zu beherrſchen ſucht durch die Macht des ſittlichen Willens.
Und weil er ſagte, was im Volksgemüth ſchon lebte, darum wurde
er der neuen römiſchen Weltmacht, ſo furchtbar. Noch treiben die
Mächte, die einſt den Fortgang der Reformation hemmten, in
ver=
wandelter Geſtalt ihr Weſen, aber mächtiger erſcheinen die troſtvollen
Zeichen der Zeit. Das Gefühl einer inneren Verwandtſchaft verbindet
die Gegenwart mit den Zeiten Luthers. Vieles, was Luthers Tage
nur ahnen konnten, hat unſer Jahrhundert erſt geſtaltet und vollendet.
Und in ſo rauher Zeit ſoll kein Proteſtant die Hoffnung aufgeben,
daß einſt unſer ganzes Volk in Luther ſeinen Helden und Lehrer
verehrt. Die Kluft, die noch zwiſchen den Gliedern unſeres =Volkes
be=
ſteht. zu ſchließen, iſt die Aufgabe der ſpäteren Geſchlechter. Und
an dem Geburtstage des Reformators dürfen wir ſein hochgemuthes
Lied anſtimmen: „Und ob es währt bis in die Nacht und wieder an
den Morgen, doch ſoll mein Herz an Gottes Macht verzweifeln nicht
noch ſorgen.
Evangeliſcher Kirchengeſangverein. Dieſe Blätter haben
bereits geſtern das Programm der muſikaliſchen Feier gebracht, wie ſie
am Samstag den 10. November Abends von dem hieſigen Evangeliſchen
Kirchengeſangverein zur Erinnerung an den 400jährigen Geburtstag
Dr. M. Luther's verauſtaltet werden wird. Bei der Aufſtellung dieſes
Programms lag der Gedanke zu Grunde, vorzüglich eine Darſtellung
der inneren Entwicklung des großen Reformators zu verſuchen odey
wenigſtens die Entwicklung Luther's durch paſſend ausgewählte
muſi=
kaliſche Stimmungsbilder zu veranſchaulichen. Daher wird nach dem
einleitenden Chor Ehre ſei dem Vateru zunächſt die Erinnerung an die
erſten Jugendkämpfe durchklingen in dem herrlichen Eecard'ſchen Choral:
„Ich lag in tieſer Todesnacht, Du wurdeſt meine Sonne.
Mit der Klarheit über ſeine Stellung reift aber auch in dem
Reſor=
mator das Bewußtſein, daß er einen harten Kampf werde zu beſtehen
haben. („Richte mich, Herr, und führe meine Sache wider das
ungläu=
bige Volk”.) Darum bittet er vor Allem Gott um Kraft in dieſem
Kampf. („Gott, der Vater, wohn uns bei=
Der erſte Sieg iſt errungen und freudig tönt des Siegers Geſang:
„Nun freut Euch, lieben Chriſten gemeins; aber noch drohen überall
Feinde, draußen und drinnen; da gilt es, bei Gottes Wort zu bleiben
(„Erhalt uns, Herr, bei Deinem Wort”) und namentlich den Glauben
an Chriſti Sendung feſtzuhalten ſ(,Gelobet ſeiſt Du, Jeſu Chriſt”
Dieſer Glaube iſt die „Feſte Burg= unſerer evangeliſchen Kirche,
und darum tritt hier der Chor das Wort an die Gemeinde ab, daß
auch ſie einſtimme in die von der Orgel vorbereitete Melodie: „Ein
feſte Burg iſt unſer Gott= — Nach einem Gebet Melauchthon's wird
das herrliche Danklied Bachs „Lob und Ehre und Weisheit und Dank
die Feier harmoniſch abſchließen.
Der Großh. Wirkl. Geheimrath, Oberlandesgerichts=Präſident
i. P. Dr. Georg Kempff iſt am Mittwoch Abend nach langem ſchwerem
Leiden im 74. Lebensjahre verſchieden. Die hervorragenden Cigenſchaften
des Verblichenen, welcher in einer langjährigen dienſtlichen Wirkſamkeit
eine Zierde des heſſiſchen Richterſtandes bildete, ſowie ſein liebenswürdiger
humaner Charakter, ſichern ihm ein dauerndes ehrendes Gedächtniß.
O Bei der dermalen in Ausführung begriffenen Unterführung des
neuen Entlaſtungscanals durch das der Main=Neckarbahn gehorige
Terrain - breite Allee - ſind auch Bergleute thätig. Die
Zim=
merung des Stollens erfordert nämlich eine ganz beſondere Sorgfalt
und Aufmerkſamkeit.
2 Einem Dienſtmädchen auf dem Ernſt=Ludwigsplatz wurde Mittwoch
Nachmittag ſeine Schlafkammer erbrochen und ihm 3 M. Geld und
ſonſiige Sachen im Werth von 5 M. entwendet.
2 Im Monat October l. J. haben 758 Milchreviſionen durch die
Schutzmannſchaft ſtattgefunden.
- Bei der Darmſtädter Silberlotterie zur Unterſtützung
hilfsbedürftiger Kameraden der Kriegerkameradſchaft „Haſſia” werden
60,000 Looſe 1 Mark ausgegeben und ſind Gewinne im Werthe von
10,000, 4000 M. ꝛc. in Silber, beſtimmt. Der Vertrieb der Looſe iſt
dem Herrn Moritz Strauß jun. in Mainz im alleinigen Generaldebit
übertragen.
— Eine preußiſche Miniſterialentſcheidung bezügl. der
Reichs=
gewerbeordnung beſagt, daß die Wittwe eines Gewerbtreibenden
während des Wittwenſtandes das Gewerbe ihres verſtorbenen Chemanns
auf deſſen Conceſſion nicht nur durch einen geeigneten Stellvertreter
ſondern auch in eigur Perſon betreiben darf, ſobald ſie den
Anfor=
derungen entſpricht, welche nach 5 45 der Gew rbeordnung an den
Stell=
vertreter zu machen ſind. In der Begründung heißt es: Da nach 6 11
a. d. O. das Geſchlecht in Beziehung auf die Beſugniß zum
ſelbſtſtän=
digen Gewerbebetrieb keinen Unterſchied begründen ſoll, ſo iſt nicht ab.
zuſehen, warum gerade eine Wittwe in den Fällen des 5 46 von einem
ſolchen ſelbſtſtändigen Betriebe ausgeſchloſſen ſein ſollte. Der Wortlaut
des 5 46 nöthigt zu einer derartigen Auslegung keineswegs.
Die neueſten Grundſätze für die Beſetzung der Subaltern= und
Unterbeamtenſtellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit
Militär=
anwärtern ſchreiben vor, daß über Militäranwärter, welche für die
Anſtellung bei einer Behörde notirt ſind, daſelbſt Liſten zu führen ſind.
Bei dieſer Behörde haben nun die notirten Anwärter, falls ſie keine
Civilanſtellung gefunden haben, alljährlich zum 1. December ihre
Mel=
dung zu wiederholen, widrigenfalls ihre Streichung in der Liſte
ſtatt=
findet. Der betreffende Militäranwärter kann auf Anſuchen zwar
wie=
der für die betreffende Stelle notirt werden, jedoch gilt die Notirung
erſt vom Datum des erneuten Geſuches. Dieſe Grundſätze, welche in
Deutſchland ſeit dem 1. Oetober 1882 beſtehen, treten in Elſaß=
Loth=
ringen erſt mit dem 1. October 1884 in Kraft; für Militäranwärter
welche bei Behörden im Innern Deutſchlands notirt ſind, dürfte das
Vorſtehende Intereſſe haben.
Beſſungen. Das Programm der Lutherfeier dahier iſt nach
Anordnung der oberen Kirchenbehörde und des evangeliſchen
Kirchen=
vorſtandes folgendes: Camstag Morgens 37 Uhr Feſtgeläute vom
hieſigen Kirchthurme, worauf um 7 Uhr auf dem freien Plaßze neben
der Kirche eine Choralmuſik von der Kapelle des Großh.
Artillerie=
regiments ausgeführt wird. Hierauf findet um 9 Uhr die
Schul=
feier für die evangel. Schuljugend ſtatt, wobei in den Oberklaſſen auf
Koſten der Kirchenkaſſe eine reich illuſtrirte Gedenkſchrift über
Luthers Leben und Wirken zur Vertheilung an die Schüler
be=
ſtimmt iſt. — Diekirchliche Feier iſt Sonntag den 11. November.
Vormittags 10 Uhr findet Feſtgottesdienſt in der hierzu feſtlich
decorirten Turnhalle ſtatt, und wird auch der evangel. Kirchengeſang.
verein bei dem Gottesdienſte mitwirken. Abends 5 Uhr iſt liturgiſcher
Gottesdienſt mit Anſprache und Abſingung der Lieder Luthers.
Mainz, 7. November. Ein ſchrecklicher Unglücksfall hat ſich
geſtern Abend in der Gaſtell'ſchen Wagenfabrik bei Mombach zugetragen.
Ein Arbeiter der Fabrik gerieth aus Unvorſichtigkeit mit dem Kopf in
33 150
ein Zahnrad und wurde dem Unglücklichen der Kopf vollſtändig asge
riſſen und zu Brei zermalmt.- Bei den militäriſchen Feuerwehrübunge
an dem ſtädtiſchen Steigthurm an der Schulſtraße ſtürzte heute Vor
mittag ein Soldat die ganze Höhe des Thurmes herab und brach beid
Beine. Der Unglückliche, der wahrſcheinlich auch noch innere
Verletzunge=
erlitt, wurde in das Militärlazareth gebracht.
Mainz, 8. November. S. M. der Kaiſer hat dem Gouverneu
der Feſtung, General der Infanterie v. Woyna, die Erlaubniß zu
Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes des K. Serbiſchen Takowo
Ordens ertheilt.
In der am 6. d. M. dahier abgehaltenen ſehr zahlreich beſuchten
Generalverſammlung der demokratiſchen Partei wurde
be=
züglich der bevorſtehenden Ergänzungswahlen zu den Stadtverordneter
mit großer Majorität der Beſchluß geſaßt, mit der nationalliberaler
Partei und der katholiſchen Volkspartei gemeinſame Candidaten aufzu
ſtellen. Der Beſitzſtand jeder einzelnen Partei ſoll in der Stadtverord
neten=Verſammlung gewahrt werden. Von einem Zuſammengehen mi
der ſocialdemokratiſchen Partei mußte aus verſchiedenen Gründen voll
ſtändig abgeſehen werden.
Ein Ober=Primaner des hieſigen Gymnaſiums ſtürzte geſtern
au=
dem Fenſter der elterlichen Wohnung und blieb ſofort todt.
Frankfurt, 8. November. Polizeipräſident v. Hergenhahn
ha=
nachfolgende Bekanntmachung erlaſſen, welche ein allgemeines Intereſſ,
beanſprucht. Dieſelbe lautet: „ Am Abend des 7. October d. J. iſt n
einer hieſigen Wirthſchaft die Exploſion einer Petroleum=
Lamp=
dadurch herbeigeführt worden, daß die Köchin, um ſie auszulöſchen, der
Docht zurückſchraubte und dadurch die in dem Baſſin angeſammelter
Petroleum=Dämpfe zuſammenpreßte. Die Lampe war mit einem
Brenne=
für ſechszehn Dochte verſehen, welche in einer gleichen Anzahl
eylinder=
förmiger Röhren in das Baſſin hineingeleitet wurden. Da nun an dem
genannten Abende einer dieſer Dochte fehlte, ſo fanden die
zuſammen=
gepreßten Dämpfe einen Ausgang durch die eine leere Röhre nach oben
entzündeten ſich an dem Lampenlichte und bewirkten durch den Rückſchlat
der Flamme auch die Entzündung der noch im Baſſin vorhandener
Dämpfe. Die erwähnte Köchin erlitt durch die herumſpringenden
Menger=
brennenden Petroleums, welche ihre Kleider in Flammen ſetzten,
erheb=
liche Brandwunden und iſt an deren Folgen ſchon am nächſten
Tag=
verſtorben. Ich nehme aus dieſem beklagenswerthen Unglücksſalle
Ver=
anlaſſung, dem Publikum dringend zu empfehlen, ſowohl ein
Zurück=
chrauben aller Petroleum Lampen, nachdem dieſelben längere
Zeit-
zumal im warmen Raum - gebrannt haben, zu vermeiden, als auch
auf die Vollſtändigkeit und Solidität des verwendeten Dochtes genan
zu achten, indem ich bemerke, daß ähnliche Unglücksfälle nach
ſachver=
ſtändigen Gutachten überhaupt bei älteren Arten von Petroleum=Lampen
namentlich dann eintreten können, wenn der oder die vorhandenen Dochte
zu ihrem Brenner nicht genau paſſen, ſondern etwaigen Dämpfen
ein Entweichen nach Oben geſtatten.”
- In dieſen Tagen haben mehrere ſehr bedeutende Brände
ſtatt=
gefunden: In Berlin brach am Dienstag Abend gegen 11 Uhr in der
Treitelſchen Schneidemühle in der alten Jakobſtraße Nr. 20 Feuer aus,
das erſt den anderen Vormittag mit Aufbietung aller Kräfte gelöſcht
werden konnte. - Am Samstag Morgen brach in London in der
Dampfſäge der Brennholzniederlage der Herren Lines and Sons in
Haggerſton Feuer aus, welches alsbald den zunächſt liegenden rieſigen
Holzſtoß, der etwa 60 Meter hoch geſchichtet war und, von der Ferne
geſehen, einem großartigen Bauwerke glich, erfaßte. An ein Löſchen war
natürlich nicht zu denken, und die Feuerwehr mußte nur ihr Augenmerk
auf die Rettung der zunächſt gelegenen Gebäude lenken und trachten,
die E tzündung der übrigen Holzvorräthe zu verhindern. — Von einer
ſurchtbaren Feuersbrunſt wurde gleichfalls Glasgowheimgeſucht.
Dieſelbe kam am Samslag Abend in dem größten Möbelmagazin der
Stadt aus (Mrs. Wylie und Lochhead) und verwandelte in der kürzeſten
Zeit ein ganzes Straßenviereck in ein Flammenmeer. Der durch das
verheerende Feuer angerichtete Schaden wird auf 300,000 Pfd. geſchätzt.
- In Brüſſel brach am Montag Nachmittag in dem der Geſellſchaft
Thiery, dem größten Confections= und Modewaaren=Geſchäft Brüſſels,
gehörenden Haus Feuer aus. Die Feuerwehr wurde nach einigen
Stun=
den des Feuers Meiſter und glücklicherweiſe iſt kein Unfall zu beklagen.
Der materielle Schaden, hauptſächlich durch Beſchädigung der Waaren,
wird auf 1 Million Franken geſchätzt.
Tages=Kalender.
Samstag, 10. bis Montag, 12. November: Vogel= und Geſlügel=
Aus=
ſtellung des älteren Vereins für Vogel= und Geflügelzucht (Turnhalle
am Woogsplatz).
Montag 12. November: Allgemeine Verſamimlung der Schillerſtiftung
Gymnaſium).
Samstag 17. November: Concert zum Beſten der Waiſen veranſtaltet
von dem Alice Frauenverein (Saalbau).
Mittwoch 21. November: Concert des Königl. Hofſängers Herrn Anton
Schott (Saalbau).
Montag, 26. November: Generalverſammlung der Verein. Geſellſchaft.
Täglich bis 15. November: Kunſtausſtellung des Rhein. Kunſtvereins,
Redaction und Verſag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerel.