Darmstädter Tagblatt 1915


Nr. 357., Montag, den 27. Dezember.

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178. Jahrgang
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Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts Darmſtadt, der Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und der andern Behörden.
Das Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.

Von den Kriegsſchauplätzen.

* Großes Hanptquartier, 25. Dez. (W. T. B.
Amtlich.)
Weſtlicher Kriegsſchauplatz.
Weſtlich von La Baſſée wurden die feindli=
chen
gegen uuſere Stellung vorgetriebenen Minen=
anlagen
durch eine erfolgreiche Sprengung unſerer
Truppen zerſtört. Sonſt hat ſich nichts von Beden=
tung
ereignet.
Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.
An verſchiedenen Stellen der Front fanden Patronil=
lengefechte
ſtatt. Ruſſiſche Aufklärungs=
abteilungen
, die an unſere Linie heranzukommen ver=
ſuchten
, wurden abgewieſen.
Balkan=Kriegsſchauplatz.
Nichts Neues.
Oberſte, Heeresleitung.
* Großes Hauptquartier, 26. Dez. (W. T. B.
Amtlich.)
Weſtlicher Kriegsſchauplatz.
Bei andauerndem Regenwetter war die Gefechts=
tätigkeit
auf dem größten Teil der Front nur ge=
ring
, lebhafter in Gegend nördlich von Albert, an
einzelnen Stellen der Champagne und in den Vo=
geſen
nördlich von Sennheim.
Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.
Deutſche Patrouillenunternehmun=
gen
in der Gegend von Dünaburg waren erfolg=
reich
. Stärkere ruſſiſche Erkundungsabteilungen
wurden nordweſtlich von Czartorysk und bei Bereſtiany
(ſüdöſtlich von Kolki) abgewieſen.
Balkan=Kriegsſchauplatz.
Die Lage iſt im allgemeinen unverändert.
Oberſte Heeresleitung.

Die öſterreichiſch=ungariſchen
Tagerberichte.

* Wieu, 25. Dez. Amtlich wird verlantbart:
Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz.
Angreifende Ruſſen, die ſich nach den geſtern
abgeſchlagenen Angriffsverſuchen öſtlich von Ra=
rancze
nahe vor unſeren Stellungen eingegraben hat=
ten
, wurden nachts überfallen und vertrieben; zwei
Maſchinengewehre blieben in unſerer Hand. Sonſt keine
beſonderen Ereigniſſe.
Italieniſcher Kriegsſchauplatz.
Das feindliche Geſchützfeuer gegen einzelne Stellun=
gen
des Brückenkopfes von Tolmein danerte
tagsüber fort.
Auf den Nordhängen des Altiſſimo wurde der
Vorſtoß einer italieniſchen Kompagnie abgewieſen.
An allen übrigen Frontabſchnitten verlief der ge=
ſtrige
Tag ruhig.
Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.
Nichts Neues.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabes:
v. Höfer, Feldmarſchalleutnant.
* Wien, 26. Dez. Amtlich wird verlautbart:
Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz.
Im Sumpfgebiet der Poleſie wurden an mehreren
Stellen ſtarke feindliche Aufklärnngsabteilungen zurück=
geworfen
. Sonſt nichts Neues.
Italieniſcher Kriegsſchauplatz.
Annäherungsverſuche gegen den Südteil der Hoch=
fläche
von Doberdo wurden leicht abgewieſen.
Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.
Die Lage iſt unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
von Höfer, Feldmarſchalleutnant.

Der Seekrieg.

* Berlin, 24. Dez. (W. T. B. Nichtamtlich.) Aus
ſchwediſchen Nachrichten geht hervor, daß das Gerücht
aufgekommen iſt, daß die deutſchen Torpedoboote,
die am 21. Dezember den ſchwediſchen Dampfer Argo
in den ſchwediſchen Gewäſſern in der Nähe des Utlangen=
Leuchtturms angehalten haben, dies unter ſchwediſcher
Flagge getan hätten. Dies Gerücht iſt, wie uns von zu=
ſtändiger
Stelle mitgeteilt wird, falſch. Die Boote hatten
überhaupt keine ſchwediſche Flagge an Bord.
* Köln, 26. Dez. Die Kölniſche Zeitung erfährt aus
beſter Quelle, daß am 20. Dezember nachts vor Bou=
logne
zwei engliſche Transportdampfer
untergegangen ſeien.

Die zweite Ancona‟=Note.

*Neu=York, 24. Dez (Durch Funkſpruch vom
Privatkorreſpondenten des W. T. B.) In Beſprech=
ung
der zweiten Ancona=Note der Vereinig=
ten
Staaten heben die amerikaniſchen Blätter mit Nach=
druck
hervor, daß ſie die letzte Stellungnahme Waſhing=
tons
bedeutet und daß die Entſcheidung nunmehr bei
Oeſterreich=Ungarn liegt. Die Neu=Yorker Staats=
zeitung
weiſt in einem engliſchen Leitartikel auf den
Wunſch hin, der in der Note betont wird, die friedlichen
Beziehungen aufrechtzuerhalten, und ſagt: Das ameri=
kaniſche
Volk kann nur allgemein hoffen, daß der Wien
offen gelaſſene Weg eingeſchlagen werden wird. Ein be=
klagenswerteres
Ereignis als einen Krieg zwiſchen Oeſter=
reich
=Ungarn und Amerika, der vielleicht Deutſchland in
den Streit hineinziehen würde, könnte man ſich kaum
vorſtellen. New York Herald ſagt: Die Note iſt
nicht eine Botſchalt an Oeſterreich=Ungarn allein, ſondern
an die ganze Welt.

Der Balkankrieg.
Die angebliche Beſchießung von Warna.

* Sofia, 24. Dez. (Meldung der Bulgariſchen Te=
legraphen
=Agentur.) In der ausländiſchen Preſſe befindet
ſich eine Flut von Meldungen über eine angebliche
Beſchießung von Warna durch dreiruſſiſche
Schiffe, nämlich ein Panzerſchiff und 2 Torpedoboote,
die 16 militäriſche Transportſchiffe geleitet hätten, welche
bereits mit der Ausſchiffung von Truppen an der bulga=
riſchen
Küſte begonnen haben ſollen. Der Urſprung dieſer
durchaus phantaſtiſchen Nachrichten iſt in einem zufäl=
ligen
Zuſammenſtoß zu ſuchen, der zwiſchen vier
ruſſiſchen Torpedobootszerſtörern und einem bulgariſchen
Torpedoboot ſtattfand, das vor dem Kloſter Heiliger Kon=
ſtantin
unweit Warna vor Anker lag. Bei dieſem Zu=
ſammenſtoß
ſind bekanntlich lediglich etwa 50 Kanonen=
ſchüſſe
gewechſelt worden, ohne daß irgend ein Schaden
verurſacht wurde. Die ruſſiſchen Torpedobpotszerſtörer
zogen ſich, ohne die Stadt beſchoſſen zu haben, zurück.
Es erübrigt ſich, hinzuzufügen, daß kein Verſuch zur Lan=
dung
von ruſſiſcher Seite unternommen worden iſt.

Der Kampf um Elbaſan.

* Genf, 26. Dez. (Zenſ. Frkft.) Eine Meldung des
Temps aus Athen beſagt, daß die bulgariſchen
Vorhuten, die von Monaſtir gegen die Adria zu vor=
rücken
, am Dienstag abend mit ſerbiſchen Streit=
kräften
in der Nähe von Elbaſan zuſammen=
geſtoßen
ſeien. Die Serben, die Munition, leichte
Artillerie und Lebensmittel erhalten hätten, hätten ſich
äußerſt hartnäckig gegen die heftigen Angriffe der Bul=
garen
verteidigt. Der Kampf, der bereits zwei Tage um
Elbaſan tobe, ſei noch nicht beendet.

Der griechiſch=bulgariſche Zwiſchenfall.

* Sofia 23. Dez. (Von dem Privatkorreſpondenten
des. W. T. B.) Der griechiſch=bulgariſche
Zwiſchenfall hat hier lebhaftes. Bedauern hervor=
gerufen
, da die hulgariſche Regierung bereits früher zu
verſchiedenen Malen bewies, daß ſie gute Beziehungen
zu Griechenland zu unterhalten wünſcht. Die nähere
Prüſung des Vorganges durch die bulgariſchen Behörden
hat zweifelsfrei ergeben, daß keine Verletzung des
griechiſchen Gebietes vorliegt. Das Verhalten
der bulgariſchen Truppen war durchaus korrekt. Die hie=
ſigen
politiſchen Kreiſe glauben, daß durch die Aufklärun=
gen
, die die bulgariſche Regierung der griechiſchen gege=
ben
hat, der Zwiſchenfall erledigt iſt und keine
Trübung des bisherigen guten Verhältniſſes beider
Staaten ſich ergeben wird. Der Zwiſchenfall entſtand da=
durch
, daß bulgariſche Truppen die auf der Verfolgung
der Serben das Weſtuſer des Ochrida=Sees von Norden
nach Süden entlang marſchierten, bei der Annäherung
an Pogradetz, das am Südufer des Sees auf albaniſchem
Gebiet liegt von griechiſchen Truppen, von deren An=
weſenheit
ſie keine Kenntnis hatten, mit Gewehrſchüſſen
empfangen wurden. Dir griechiſchen Soldaten, die von
den Bulgaren gefangen genommen wurden, wurden von
dieſen wie Freunde behandelt und die Verwundeten wur=
den
gut gepflegt, was von dem Kommandanten des grie=
chiſchen
Poſtens in Leſchnitza in einem Briefe an den bul=
gariſchen
Beſehlshaber beſtätigt worden iſt. Der Kom=
mandant
von Leſchnitza hat ferner in dieſem Brieſe zuge=
geben
, daß die Verantwortung für den Zuſammen=
ſtoß
auf die griechiſchen Truppen zurück=
fällt
. Als Beweis ihrer freundſchaftlichen Geſinnung

gab die bulgariſche Regierung der griechiſchen bekannt, daß
ſie die Weiſung zur Vermeidung derartiger Zwiſchenfälle
von neuem eingeſchärft hat.
* London, 24. Dez. Daily Chroniele erfährt aus
Athen vom 22. d. Mts.: Die griechiſche Regierung hat
neuerlich einen Proteſt gegen die Ueberſchrei=
tung
der griechiſchen Grenze durch die Bulgaren
verfaßt. Sie tat es, um dadurch ihre Unparteilichkeit zu
beweiſen. Andererſeits hat die griechiſche Regierung von
den Mittelmächten entſprechende Verſicherungen er=
halten
daß das beſetzte Gebiet nach der Einſtellung der
Feindſeligkeiten unvermindert zurückgegeben werden wird.

König Peter.

* Rom, 26. Dez. (Agencia Havas.) König Peter
von Serbien iſt aus Valong in Italien eingetroffen.

Intereſſante ſerbiſche Dokumente.

* Sofia, 24. Dez. Einem Blatte zufolge ſind im
Palais des ſerbiſchen Thronfolgers Alexan=
der
im Niſch zahlreiche wichtige Dokumente gefun=
den
worden, darunter der umfangreiche Briefwechſel
Alexanders mit gekrönten Häuptern, ferner einige Hand=
ſchreiben
des Zaren. Unter den letzteren befindet ſich ein
Handſchreiben, welches die ſerbiſch=bulgariſchen Bezie=
hungen
und die Verhandlungen Bulgariens mit den En=
tentemächten
betrifft. Die gefundenen Briefe, deren Zahl
etwa 500 beträgt, ſollen intereſſante Streiflichter auf die
Rolle Serbiens vor Ausbruch des Wert=
kriegs
, ſowie auch vor Beginn des ſerbiſch=bulgariſchen
Krieges des Jahres 1913 werfen.

Griechenland und Italien.

* Athen, 26. Dez. (Agence Havas.) Griechen=
land
beauftragte ſeinen Geſandten in Rom, bei der
italieniſchen Regierung einen freundſchaftlichen
Schritt zu unternehmen, um den Umfang und das Ziel
der italieniſchen Unternehmung in Ba=
lona
kennen zu lernen. Die itglieniſche Regierung gab
die beſten Verſicherungen ab und erbat ſogar die Mit=
wirkung
Griechenlands, um das begonnene Werk zum
guten‟ Ende zu führen. Nach Blättermeldungen wer=
den
die Verhandlungen fortgeſetzt.

Die britiſchen Verluſte.
Ueber eine halbe Million Geſamtverluſte.

* London, 24. Dez. Amtlich wird mitgeteilt,
daß die Verluſte der Briten auf allen Kriegs=
ſchauplätzen
bis zum 9. Dezember betrugen: an
Mannſchaften 119923 tot, 338 758 verwundet, 69546 ver=
mißt
, an Ofſizieren 7367 tot, 13365 verwundet, 2149 ver=
mißt
.

Die britiſchen Verluſte an den Dardanellen.

* Rotterdam, 24. Dez. Wie der Maasboode
aus London erfährt, erklärte Tennant im Unterhauſe, daß
die Geſamtverluſte an den Dardanellen bis
zum 11. Dezember 1609 Offiziere, 33 670 Mann tot, 2969
Offiziere, 72252 Mann verwundet, 337. Offiziere, 12114
Mann vermißt, betragen. Der Miniſter habe hinzugefügt,
daß vom 25. April bis 11. Dezember 96682 Soldaten in
Krankenhäuſer aufgenommen worden ſeien. Es ſei aber
alle Urſache, anzunehmen, daß die Zahl der Kranken ſich
vermindere.

Die Einfuhr rumäniſchen Getreides nach
Deutſchland und Oeſterreich=Ungarn.

* Köln, 24. Dez. Die Kölniſche Zeitung meldet
aus Bukareſt unterm 23. Dezember: Nach nahezu
zweimonatigen Verhandlungen wegen der Regelung
des Getreideverkehrs mit Deutſchland und
Oeſterreich=Ungarn iſt am 23. Dezember der Ver=
trag
zwiſchen der zuſtändigen rumäniſchen Amtsſtelle und
der Zentral=Verkaufskommiſſion in Bukareſt und den
deutſchen und öſterreichiſchen Getreidezentralen unterzeich=
net
worden. Durch den Vertrag wird die Ausfuhr der
vor längerer Zeit gekauften, größtenteils bezahlten Waren
geregelt; ferner der Eiſenbahn= und Schiffstransport ge=
ſichert
und ſchließlich der Ankauf von 500000 Tonnen
neuer Ware vorgeſehen. Mit einigen durch die augen=
blicklichen
Verhältniſſe veranlaßten Einſchränkungen hat
die rumäniſche Regierung die Verpflichtung übernommen,
den freien Abtransport, ſowie den ungehinderten Eiſen=
bahn
= und Donauverkehr für die alte und neu angekaufte
Ware zu gewährleiſten. Von den neu gekauften 500000
Tonnen entfallen 40 Prozent auf Weizen und Roggen,
15 Prozent auf Gerſte, 20 Prozent auf Mais, 10 Prozent
auf Hafer und 15 Prozent auf Erbſen und Bohnen. Die
Preiſe ſind niedriger als die von der rumäniſchen Ver=
kaufskommiſſion
feſtgeſetzten Mindeſtpreiſe. Die Zahlung
des Kaufgeldes erfolgt erſt nach Ueberſchreiten der Grenze
oder beim Verlaſſen der rumäniſchen Donauhäfen.
500 000 Tonnen neu gekaufter Ware ſollen teils auf der
Donau, teils auf der Bahn bis Ende April 1916 abbeför=
dert
werden. Den kaufenden Zentralen iſt jedoch das
Recht einmonatiger Friſtverlängerung eingeräumt. Für
die Stellung der nötigen Eiſenbahnwagen iſt Sorge ge=
tragen
. Für den Verkehr des mit rumäniſchen Eiſen=
raknwagen
oder in Juhrwerken an die Grenze gebrachten
Getreibes iſt mit Gültigkeit ab 15. Januar 1916 feſtgefetzt,
daß die Zentralen das Recht erhalten, die von Monat zu

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Monat anzukaufende Menge zu bezeichnen und daß die
Bezahlung in Parität mit den für die neugekaufte Ware
vereinbarten Preiſen erfolgt. Ferner ſind grundſätzliche
Abmachungen wegen des Ankaufs weiterer bedeutender
Mengen getroffen. Gleichzeitig iſt mit der rumäniſchen
Nationalbank ein Abkommen zuſtande gekommen über die
mit dem Getreidegeſchäft verknüpften Valutatransaktio=
nen
. Um den Donauweg leiſtungsfähiger zu machen,
wird unterhalb des Eiſernen Tores ein Umladedienſt mit
einer Anzahl Elevatoren eingerichtet. Da auch aus den
bulgariſchen Donauhäfen bedeutende Mengen Getreide
und ſonſtige Waren zur Abladung gelangen, und auch eine
Ausdehnung dieſes Verkehrs zu gewärtigen iſt, haben ſich
derartige Vorkehrungen als notwendig erwieſen.

Der Krieg im Orient.

* Konſtantinopel, 24. Dez. Das Hauptquartier
teilt mit: An der Dardanellenfront Artillerie=,
Infanterie= und Bombenkampf mit Unterbrechungen.
Unſere Artillerie brachte drei feindliche Batterien zum
Schweigen, erzielte gute Wirkungen gegen feindliche
Truppen, die mit Verſchanzungsarbeiten beſchäftigt
waren, und zerſtörte einen Teil der feindlichen Gräben.
Am 22. Dezember näherte ſich ein feindliches Torpedoboot
den Gewäſſern von Ari Burun, warf einige Granaten
ohne Erfolg und zog ſich dann zurück. Einige unſerer
Batterien in der Meerenge beſchoſſen geſtern bei Sedd=
ul
=Bahr die Ausſchiffungsſtellen von Tekke Burun und
die benachbarten Bootshäuſer. Sie verhinderten dadurch
die Beförderung von Truppen, zerſtörten ſieben Schuppen
und verſenkten zwei beladene Boote. Die
Zahl der bei Anaforta und Ari Burun dem Feinde ab=
genommenen
Geſchütze hat ſich auf 10 erhöht,
und zwar 8 ſchwere und 2 Feldgeſchütze.
Eine Station für drahtloſe Telegraphie
fiel gleichfalls in unſere Hände. Am 21. Dezember nah=
men
wir aus den zahlreichen an der Küſte ge=
ſtrandeten
Booten alles Verwendbare und zerſtör=
ten
ſodann die Boote. Sonſt nichts Neues.
* Konſtantinopel, 26. Dez. Das Hauptquartier
teilt mi: An der Irakfront macht die Umfaſſungs=
bewegung
gegenüber dem bei Kut el Amara bedrängten
Feind von allen Seiten erfolgreiche Fortſchritte.
Die Beſchießung der Stellung und der Vorräte des Fein=
des
in Kut el Amara hat gute Ergebniſſe.
An der Kaukaſusfront nichts weſentliches,
außer ſchwachem Feuergefecht.
An der Dardanellenfront hat unſere Artil=
lerie
am 24. Dezember vormittags einen feindlichen
Kreuzer, der ſich dem Meerbuſen von Saros zu nähern
verſuchte, dreimal getroffen, ſodaß der Kreuzer ſich
entfernte. Als am Nachmittag ein Kreuzer und ein Tor=
pedoboot
einige Granaten auf Kiretſch Tepe, Bu=
ſchuk
Komikli und Ari Burnn warfen, traf unſere
Artillerie einmal das Torpedoboot. Bei Sedd ul
Bahr beſchoß unſere Artillerie die feindlichen Schützen=
gräben
von unſerem linken Flügel und richtete erheblichen
Schaden an. Ein feindliches Flugzeug, das wir
bei Bir el Sabe herabgeſchoſſen haben, wird nach einigen
Ausbeſſerungen von uns verwendet werden. Der Flug=
zeugführer
wurde lebend gefangen genommn; es iſt der
franzöſiſche Hauptmann de Cepon. Der andere Inſaſſe,
der engliſche Leutnant Lintſcher, iſt tot.
* Bern 26. Dez. Eine Meldung des Temps aus
Rom ergänzt die frühere Meldungüber Kämpfe
zwiſchen Engländern unter dem Oberſt Gordon
und Arabern in der Gegend von Matruk öſtlich
Tripolis dahin, daß Sollum infolge der Angriffe
arabiſcher Aufſtändiſcher von der Garniſon ge=
räumt
worden iſt. Verſtärkungen ſind unterwegs.

Ruſſiſches.

* Petersburg, 24. Dez. (Meldung der Peters=
burger
Telegraphen=Agentur.) Im Budgetausſchuß
der Duma hielt der Miniſter des Aeußern Saſonow
eine mehr als einſtündige Rede, wobei er ankündigte,
daß er ermächtigt ſei, in der Plenarſitzung der Kammer
Erklärungen über die allgemeine politiſche Lage
abzugeben. Der Miniſter ſtellte feſt, daß die Beziehungen
zu Griechenland infolge der Befeſtigung von Saloniki
durch die Alliierten vollſtändig beſtimmt ſeien. Zukünftig
müſſe Rußland eine feſte Haltung gegenüber Perſien be=
obachten
. Auf eine Frage Miljukows über ein Gerücht,
betreffend Verhandlungen zugunſten des
Friedens, erklärte Saſonow entſchieden, daß dieſe
Gerüchte unbegründet und ſinnlos ſeien. Der Miniſter
bekräftigte von neuem, daß die Kaiſerliche Regierung die
unerſchütterliche Abſicht habe, den Krieg bis zu einem
ſiegreichen Abſchluß zu führen. Der Ausſchuß nahm
ſodann einen von Schingarew eingebrachten Beſchluß=
antrag
an, in dem nachdrücklich verkündigt wird, daß
Rußland nicht an den Frieden denken wolle, ſo lange die
Kraft Deutſchlands nicht gebrochen ſei. Der Ausſchuß
ſtimmte auch einem Beſchlußantrag Miljukows zu, der
es als notwendig bezeichnet, der perſiſchen Front
die Aufmerkſamkeit zuzuwenden angeſichts der beſonderen
Wichtigkeit, die dem aſiatiſchen Kriegsſchauplatze wegen
der jüngſten Ereigniſſe auf dem Balkan zukomme. Schließ=
lich
ſprach der Ausſchuß den Wunſch aus, daß, abgeſehen
von militäriſchen Unternehmungen, der Miniſter des
Aeußern unmittelbare Maßnahmen treffen möge, um den
ruſſiſchen Einfluß in Perſien zu befeſtigen.

Zu General Rußkis Verabſchiedung.

* Berlin, 24. Dez. (Zenſ. Bln.) Der Korreſpon=
dent
der Voſſ. Ztg. drahtet über General Rußkis
Verabſchiedung aus Stockholm: Mein ſoeben aus
Petersburg angelangter Vertrauensmann berichtet:
General Rußkis abermalige Kaltſtellung wird
die eingeweihten Kreiſe Petersburgs nicht überraſcht haben.
Man wußte dort, daß das Gewiſſen der Armee‟
wie Rußkj von ſeinen Freunden genannt wird, ſich mit
Rücktrittsgedanken trug. Rußkj iſt freiwillig gegangen.
Es herrſchte hinter der ihm anvertrauten Front ein der=
artiges
Chaos, daß er die weitere Verantwortung
nicht übernehmen könne. In intimen Petersbur=
ger
Kreiſen geht die Abſchrift einer Denkſchrift von Hand
zu Hand, die Rußkj jüngſt dem Zaren überreicht haben
ſoll und die dieſe Klagen ausführlich und ſchonungslos
behandelt. Man erzählt ſich, der Zar ſei über Rußkis
offene Sprache anfänglich ſo empört geweſen, daß er ihn
vor ein Kriegsgericht zu ſtellen gedachte. Erſt als ſeine
nächſte Umgebung, namentlich der Hofminiſter Fredericks.
ihm nahegelegt, Rußkj ſei der volkstümlichſte ruſſiſche Ge=
meral
und deſſen Brüskierung könnte zu unliebſamen
Folgen führen, entſchloß ſich der Zar, dem Abſchied
eiye anädige Form zu verleihen.

Die erſten Gerüchte über Rußkjs bevorſtehenden Ab=
ſchied
verbreiteten ſich in Petersburg am vorigen Sams=
tag
und übten eine tiefgehende Niedergeſchlagen=
heit
aus, die ſich noch vergrößerte, als am gleichen Tac
wieder einmal eine Petersburger Sprengſtoffabrik, nun=
mehr
die dritte ſeit Monatsfriſt, in die Luft flog
und zahlreiche Menſchenopfer forderte. Dieſe Fabrik, zu
deren Errichtung die Regierung bedeutende Geldſummen
hergegeben hatte, ſollte auf nachdrückliches Drängen vom
Jahresabſchluß endlich Rechnung ablegen, genau wie die
beiden Fabriken in Ochta und Kronſtadt, die erſt neulich
in die Luft flogen. Man fragt ſich bange in weiteſten
Kreiſen, wieſo gerade vor verlangter Abrechnung Kriegs=
bedarffabriken
ein plötzlicher Raub der Flammen werden
und den Exploſionen zum Opfer fallen.

Die Friedensmiſſion Fords.

TU Kriſtiania, 24. Dez. Der Friedenswerber
Mr. Ford iſt heute morgen 5 Uhr in Bergen ein=
getroffen
. Seine Reiſegefährten hatten geſtern früh
mit einem Sonderzuge Kriſtiania verlaſſen und ſich nach
Stockholm begeben. Es ſcheint nunmehr feſtzuſtehen, daß
Ford nach Amerika heimreiſt. Der in Bergen
liegende Dampfer Bergensfjord erhielt drahtlich die
Weiſung, unter allen Umſtänden, koſte es, was es wolle,
auf einen aus Kriſtiania verſpätet kommenden Fahrgaſt
zu warten. Zur Fortſetzung des Friedenswerkes wurde
ein Ausſchuß aus fünf männlichen Teilnehmern der Frie=
densfahrt
eingeſetzt. Ford ſtellte für die weitere Förde=
rung
des Werkes eine Million Kronen zur Verfügung.
Unter den amerikaniſchen Journaliſten, die die Friedens=
fahrt
mitmachten, fand eine Prügelei ſtatt, wobei auch
aus Revolvern geſchoſſen wurde.
* Bergen 24. Dez. Ford, der Führer der Frie=
densexpedition
, iſt mit dem Dampfer Bergensfjord von
Bergen nach Amerika abgereiſt.

Schweden und England.

TU Stockholm, 24. Dez. Die Times melden aus
Waſhington: Amerika hat bei der engliſchen Re=
gierung
Vorſtellungen wegen der Beſchlagnahme
der ſchwediſchen Weihnachtspoſt erhoben. Mit
Rückſicht auf die Beſchlagnahme von Gummi, die die Eng=
länder
auf dem Dampfer Hollig Olaf vornahmen und
der infolgedeſſen getroffenen Maßnahmen gegen die ſchwe=
diſche
Paketpoſt iſt es unwahrſcheinlich, daß der amerika=
niſche
Proteſt ernſtere Folgen haben wird. Wie wir er=
ahren
, wird Schweden an ſeinen Forderungen feſthalten,
daß es den ganzen beſchlagnahmten Gummi von England
ausgeliefert bekomme. Es handele ſich um den Grund=
ſatz
, daß die abgegangene Poſt zwiſchen den neutralen
Staaten und einer kriegeriſchen Macht nicht beſchlagnahmt
werden darf. Wenn England nicht nachgibt, wird ſich der
Konflikt zuſpitzen. Wie eine Göteborger Zeitung
neint, würde der Zurückhaltung der Paketpoſt als Ver=
chärfung
die Zurückhaltung der Briefpoſt folgen.
* Kopenhagen, 23. Dez. Ein ſchwediſcher Kapi=
ſtän
, der heute von England in Göteborg eintraf, meldet:
Als er letzten Samstag England verließ, wußte man dort
nichts von Vergeltungsmaßregeln, die Schwe=
den
bereits Donnerstag auf die engliſche Verge=
waltigung
der neutralen Schiffahrt ergrif=
fen
hatte. Es ſcheint ſomit, daß die engliſche Regierung
auch die aufrechte Haltung Schwedens gegenüber Eng=
land
wie alles andere Unangenehme für England ver=
ſchweigt
. In Göteborg ſind jetzt 10000 engliſche Pakete,
in Haparanda 2500 zurückgehalten, deren Beſtimmung
Rußland iſt. Hier traf die Meldung ein, die Engländer
hätten auch eine Anzahl nach Schweden beſtimmter ein=
geſchriebener
Briefe, die der Holland=Dampfer Friſia‟
nach Europa überbracht hatte, zurückgehalten.

* Berlin, 24. Dez. (W. T. B. Nichtamtlich. Das
Kriegsminiſterium hat vor einigen Tagen verfügt, daß
die mit Freifahrt beurlaubten Unteroffiziere
und Mannſchaften ab 21. Dezember täglich 1,50
Mark Verpflegungsgebührniſſe erhalten. Die
Auszahlung für die ganze Urlaubsdauer ſollte vor An=
tritt
des Urlaubs erfolgen.
* Amſterdam, 24. Dezember. Ein hieſiges Blatt
meldet aus dem Haag, dort ſeien Mittwoch abend
Sozialdemokraten aus den kriegführenden Län=
dern
zu einer Konferenz zuſammengetreten, um zu
beſprechen, was für gemeinſame Schritte zur Erreichung
eines baldigen Friedens unternommen werden könnten.
An der Konferenz hätten außer niederländiſchen bekannte
Sozialdemokraten aller kriegführenden Länder
mit Ausnahme Italiens teilgenommen.
* Amſterdam, 24. Dez. Aus New York erfährt die
Tiid, daß am 23. d. Mts. abends in Brooklyn eine
Exploſion in der Munitionsfabrik der Bliß
Co mpany ſtattfand, wobei eine Perſon getötet und
zehn verwundet wurden. In der Fabrik ſind 5000
Arbeiter beſchäftigt. Eine Unterſuchung iſt eingeleitet.
* London, 26. Dez. (Meldung des Reuterſchen
Bureaus.) Der König erließ am Weihnachtsmorgen
einen Tagesbefehl an das Heer und die Flotte, in
dem er ihnen ſeinen Dank und ſein Vertrauen für die
Zukunft ausſpricht. Der König ſchließt: Wiederum gehe
ein Jahr zu Ende, wie es begonnen habe, unter Mühen,
Blutvergießen und Leiden, aber es tue ihm wohl zu
wiſſen, daß das Ziel, nach dem ſie ſtrebten, näher rücke.

Darmſtadt, 27. Dezember.
Kriegsauszeichnungen. Dr. Walter Georgi
Kriegsfreiwilliger, Vizewachtmeiſter im Stabe des Kom=
mandeurs
der Munitionskolonnen und Trains des
10. Armeekorps, erhielt die Heſſiſche Tapferkeitsmedaille
und das Eiſerne Kreuz; dem Erſatzreſerviſten Karl
Wrede wurde in Rußland, vor Dünaburg, das Eiſerne
Kreuz verliehen.
Verbot des Verkaufs von Feuerwerkskörpern.
Der ſtellv. Kommandierende General des XVIII. Armee=
orps
hat folgende Verordnung erlaſſen: Auf Grund
des § 9b des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom
4. Juni 1851 verbiete ich den Verkauf und das
Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerks=
körpern
. Der Kommandierende General Freiherr
von Gall, General der Infanterie.
g. Das Orpheum hat geſtern nach einer langen, durch
die Verhältniſſe bedingten Pauſe wieder ſeine Pforten
zu einer kürzeren Spieldauer geöffnet. Die beiden geſtrie
gen Vorſtellungen brachten volle Häuſer. Der Direktion
iſt es trotz aller Schwierigkeiten gelungen, eine Reihe vor=
züglicher
Kräfte zu verpflichten, deren Leiſtungen lebhaften
Beifall fanden. Wir kommen auf die Darbietungen der
einzelnen Kräfte noch zurück.

Die Freimarken für Neujahrsbriefe. Beim
Herannahen des Jahreswechſels iſt wiederum darauf
aufmerkſam zu machen, daß es ſich dringend empfiehlt,
die Freimarken für Neujahrsbriefe nicht erſt
am 31. Dezember, ſondern ſchon=früher zu kaufen, damit
der Schalterverkehr an dem genannten Tage ſich
ordnungsmäßig abwickeln kann. Auch iſt es von Vor=
teil
, daß die Neujahrsbriefe frühzeitig aufgeliefert
werden, und daß nicht nur auf den Briefen nach
Großſtädten, ſondern auch auf Briefen nach Mittel=
ſtädten
die Wohnung des Empfängers an=
gegeben
werde. Für Berlin iſt außerdem die Angabe
des Poſtorts (O, N, S, W uſw.) und des Beſtell= Poſt=
amts
dringend erwünſcht. Verzeichniſſe der Straßen
und Plätze Berlins mit Angabe des Poſtbezirks und der
Beſtell=Poſtanſtalt werden an allen Poſtſchaltern, ſowie
von den Orts= und Landbriefträgern zum Preiſe von
5 Pf. verkauft.

Vermiſchtes.

Die Ständige Ausſtellungskommiſ=
ſion
für die deutſche Induſtrie hat ihr Jahr=
buch
für das 10. Geſchäftsjahr 1916 zur Ausgabe gebracht.
Kann das Ausſtellungsweſen infolge des Krieges ſich
naturgemäß in nur begrenzten Bahnen bewegen, ſo be=
weiſt
das inhaltsreiche Buch doch, daß man trotz unfrei=
williger
Ruhe nicht müßig geblieben iſt, ſondern innerhalb
der Kommiſſion an der bereits im Vorjahre begonnenen
Innenorganiſation rüſtig weitergearbeitet hat. Ins=
beſondere
bieten die im Jahrbuch als weſentlichſten Be=
ſtandteil
enthaltenen und im vorigen Jahre lediglich als
erſten Verſuch bezeichneten Muſtergruppen für Fachaus=
ſtellungen
einen ebenſo intereſſanten wie eingehenden
Ueberblick über die auf dieſem Spezialgebiete geleiſtete
erfolgreiche Tätigkeit. Den Abſchluß des Jahrbuches
bildet wiederum ein Ausſtellungs=Verzeichnis, das die
in den Jahren 1914/1916 geplanten und infolge des
Krieges auf ſpätere, noch unbeſtimmte Zeit verſchobenen
deutſchen Ausſtellungen umfaßt. Die deutſchen und aus=
ländiſchen
Ausſtellungen der nächſten Jahre, welche keine
Verſchiebung erfahren haben, ſind in dem Verzeichnis
unverändert aufgeführt. Ganz beſonders ſei noch auf das
von der Kommiſſion zur Ausgabe gelangte Ausſtellungs=
Bücherei=Verzeichnis hingewieſen, das eine Fülle intereſ=
ſanten
und für das Ausſtellungsweſen wertpollen Mate=
rials
enthält.

Neue Bücher.
Beſondere Beſprechung erfolgt nach unſerem Ermeſſen,

Oeſterreich=Ungarn im Weltkrieg.
2. Sonderband von Um Vaterland und Freiheit, heraus=
gegeben
von Max Bauer, mit einer Einleitung von
Walther Stein und einem Vorwort von Major a. D.
Ernſt Moraht. 1. Band, 1.30. Tauſend, kart. 2 Mk.,
geb. 2,80 Mk. Verlag Hermann Montanus, Siegen, Ber=
lin
, Leipzig. In die ſieggewohnte Reihe der Montanus=
Bücher tritt wiederum ein neuer Band. Ueberall wo
im Oſten Deutſchlands Söhne gekämpft, haben ſchwarz=
gelbe
und grünweißrote Fahnen mitgeſtritten. Deshalb
darſ in dem großangelegten Kriegswerk Um Vaterland
und Freiheit Oeſterreich=Ungarn im Weltkrieg nicht feh=
len
. Die Montanusbücher erreichen Ende dieſes Jahres
eine Geſamtauflage von 400000 Exemplaren. Wir können
dieſe Sammlung und vor allem den obigen Band über
den öſterreichiſch=ungariſchen Krieg auf das wärmſte
empfehlen.
Die vom Deutſchen Ueberſeedienſt in Berlin
herausgegebene Monatsſchrift Der große Krieg in
Bildern, die im Verlage von Georg Stilke, Berlin,
rſcheint, hat ſich als eine überaus wertvolle Auſklä=
rungsſchrift
erwieſen. Der große Krieg in Bildern
von dem bis jetzt 8 Monatshefte zum Preiſe von je
50 Pf. vorliegen, beſchränkt ſich nicht allein auf die Be=
gebenheiten
auf den verſchiedenen Kriegsſchauplätzen,
ondern die Tätigkeit der Truppen im Etappengebiet, die
Kriegsarbeit im Reich, namentlich auch die freiwillige
Liebestätigkeit, die Verwundetenfürſorge und Kranken=
pflege
die Gefangenenlager, die wirtſchaftlichen Zuſtände
der Städte uſw. ſind in charakteriſtiſchen Aufnahmen
viedergegeben.
Aegypten, von Georg Steindorff. Samm=
lung
Männer und Völker (Verlag Ullſtein & Co.),
Preis 1 Mk. Der neueſte Band der Ullſtein’ſchen Samm=
lung
Männer und Völker den Profeſſor Steindorff in
Leipzig verfaßt hat, gilt einer der Weltfragen dieſes
Krieges: der Entſcheidung über die Zukunft Aegyptens.

Neue Ausdehnung der Familienunterſtützungen.

* Man ſchreibt uns: Das Geſetz über die Unter=
ſtützung
von Familien in den Dienſt eingetretener Mann=
ſchaften
ſieht Unterſtützungen vor für die Familien der
Mannſchaften der Reſerve, Landwehr, Erſatzreſerve, See=
wehr
und des Landſturmes, ſobald dieſe Mannſchaften bei
Mobilmachungen in den Dienſt eintreten. Vorausſetzung
für die Gewährung der Unterſtützungen iſt die Bedürftig=
keit
. Die Angehörigen der aktiven Mannſchaften, alſo der
Mannſchaften, die während des Krieges ihrer aktiven Mi=
litärpflicht
genügen, erhalten mithin keine Familienunter=
ſtützungen
. Hieraus ergeben ſich mancherlei Härten, deren
Beſeitigung wünſchenswert erſcheint. Der Bundesrat wird
daher demnächſt eine Verordnung erlaſſen, nach der in
Zukunft auch den Angehörigen der aktiven Mannſchaften
Anſpruch auf Familienunterſtützung gewährt wird. Es
verden dann den Angehörigen aller im Heere ſtehen=
den
Mannſchaften die Rechte aus dem Geſetz vom
28. Februar 1888 (4. Auguſt 1914) gleichmäßig zuſtehen.
Der Reichstag hat in ſeiner ſoeben beendeten Tagung
eine Reſolution gefaßt, nach der die Familienunterſtützun=
gen
ſtets gewährt werden ſollen, wenn nach der Steuer=
veranlagung
das Einkommen in den Orten der Tarif=
klaſſe
E weniger als 1000 Mark, in den Orten der Tarif=
laſſen
C und D weniger als 1200 Mark und in den
Orten der Tarifklaſſen A und B weniger als 1500 Mark
beträgt. Dem Vernehmen nach wird die Reichsregierung
dieſen Wünſchen des Reichstages für die Feſtſtellung der
Bedürftigkeit Rechnung tragen.

Die Verſorgung unſerer Kriegsgefangenen
in Sibirien,

die von den deutſchen Vereinen vom Roten Kreuz in Ge=
meinſchaft
mit den Organiſationen der Hilfe für kriegs=
gefangene
Deutſche, insbeſondere deren Ausſchüſſen in
Hamburg und Frankfurt a. M., gegenwärtig in großem
Maßſtab durchgeführt wird, nimmt einen erfreulichen
Fortgang. Drei ganze Züge mit Liebesgaben (warmes
Unterzeug und Gebrauchsgegenſtände, Uniformen, Decken
und Stiefel) ſind in Weſtſibirien, im weſentlichen nach
Anordnungen der die ruſſiſchen Lager bereiſenden deut=

[ ][  ][ ]

ſchen Schweſtern vom Roten Kreuz, von Irkutsk, Omsk.
Tobolsk und Tjumen ausgehend verteilt worden. Nach
Mitteilungen des ſchwediſchen Roten Kreuzes, das den
Transport der Liebesgaben in Rußland leitet und die
ordnungsgemäße Verteilung überwacht, hat ein vierter
Zug am 9. Dezember Perm auf dem Wege nach Trans=
baikalien
paſſiert; ſein Inhalt wird vorausſichtlich von
Stretjensk aus zur Verteilung gelangen. Ein fünfter
Zug iſt am 7. Dezember von Petersburg abgegangen,
und ein weiterer Zug wurde am 11. Dezember im fin=
niſchen
Hafen Mäntyluoto beladen. Es darf alſo ange=
nommen
werden, daß die große Mehrzahl der Kriegs=
gefangenen
bis zu Weihnachten in den Beſitz der Liebes=
gaben
aus der Heimat gelangen wird. Für die in Ruß=
land
zurückgehaltene deutſche Zivilbevölkerung ſorgen
neben den Reichsbehörden ebenfalls die vorerwähnten
Wohlfahrtsvereinigungen; auch der Verein für das
Deutſchtum im Ausland hat vor kurzem dem Zentral=
komitee
der Deutſchen Vereine vom Roten Kreuz für
dieſen Zweck 20000 Mark überwieſen. Eine umfaſſende
Hilfe tut dieſen Gefangenen um ſo mehr not, als die
ruſſiſche Regierung es ablehnt, die für Kriegsgefangene
geltenden, internationalen Beſtimmungen auf ſie anzu=
wenden
.
(Schluß des redaktlonellen Teils.)

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Hiermit allen Freunden und Bekannten
die traurige Mitteilung, daß mein lieber Mann,
unſer guter Vater, Schwiegervater und Großvater
der Chriſtian Werres
Reſtaurateur
heute morgen infolge eines Schlaganfalles
plötzlich und unerwartet im 51. Lebensjahre
ſanft verſchieden iſt.
Die tieſtrauernden Hinterbliebenen.
Darmſtadt, 25. Dezember 1915. (17653
Die Beerdigung findet Dienstag, 28. Dezember,
nachm. 2½ Uhr, vom Waldfriedhof aus ſtatt.

Tageskalender.

Montag, 27. Dezember.
Großh. Hoftheater Anfang 7 Uhr, Ende 10¼ Uhr
(Ab. D): Die Fledermaus.
Vorſtellung um 8¼ Uhr im Orpheum.
Spielabend des Schachklubs um 8 Uhr im Reſtaurant
Kaiſerſaal.
Konzerte: Ludwigshöhe um 4 Uhr, Rummelbräu
um 4 und 8 Uhr.

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Heute nachmittag entſchlief ſanft nach
langem, ſchwerem Leiden im 17. Lebensjahre
unſere liebe Tochter und Schweſter (17652
Margarethe Langsdorf.
Um ſtille Teilnahme bittet
für die trauernden Hinterbliebenen:
Johann Langsdorf,
Zugreviſor.
Darmſtadt, den 25. Dezember 1915.
Landgraf Philippanlage 20.
Die Beerdigung findet Dienstag, den 28. Dez.,
nachmittags 3¼ Uhr, von der Kapelle des
Waldfriedhofes aus ſtatt.

Leitung: Dr. Otto Waldaeſtel. Verantwortlich für den leitenden
politiſchen Teil und für Feuilleton: Dr. Otto Waldaeſtel; für
Volkswirtſchaftliches, Parlamentariſches und Kommunalpolitiſches:
Hans H. Gieſecke; für Stadt und Land und den geſamten übrigen
Teil: Kurt Mitſching; für den Anzeigenteil, Anzeigenbeilagen und
Mitteilungen aus dem Geſchäftsleben: Paul Lange.
Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei.
Sämtlich in Darmſtadt,
Für den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die Redaktion des Tagblatts zu adreſſieren. Etwaige Honorar=
forderungen
ſind beizufügen; nachträgliche werden nicht berückſichtigt.
Unverlangte Manuſkripte werden nicht zurückgeſandt.

Die heutige Nummer hat 4 Seiten.

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6.20 , Mittelloge 6.20 , Bal=
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5.20 , I. Rang 4.70 ,
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der Vorſtellung; im Verkehrs=
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[ ][  ]

Bekanntmachung.

Der Verbandsausſchuß des Kommunalverbandes Darmſtadt hat mit Genehmi=
gung
Großh. Miniſteriums des Innern zu Nr. M. d. J. III 14702 vom 28. Septem=
ber
1915 auf Grund des § 48b und e der Verordnung des Bundesrats über den
Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 und
der Ausführungsanweiſung Großh. Miniſteriums des Innern vom 8. Juli 1915
zur Brotkarten=Verordnung vom 20. Auguſt 1915 folgenden Nachtrag beſchloſſen:
1. Gaſt= und Schankwirtſchaften und ähnliche Betriebe erhalten nur noch die
Mehlmenge, die zu Kochzwecken benötigt wird. Brot darf nur gegen Brot=
marken
abgegeben werden. Für Einheimiſche gelten hierbei die regelmäßig
ausgegebenen Brotmarken. Außer dieſen wird eine für den ganzen Kommunal=
verbandsbezirk
gültige Brotmarke (Freizügigkeitsmarke) eingeführt. Dieſe
Marke beſteht aus gelbem Papier und gilt für das ganze Erntejahr. Dieſe
Kommnnalverbandsmarken können bei den örtlichen Brotkartenverteilungs=
ſtellen
gegen die entſprechenden Brotmarken der laufenden Verſorgung ein=
getauſcht
werden. Hierbei entſprechen 18 Kommunalverbandsmarken einer
Brotmarke zu 1 Kilogramm.
2. Die örtlichen Brotkartenverteilungsſtellen haben die im Austauſch gegen
Kommunalverbandsmarken zurückgegebenen Brotmarken durch Aufſchrift oder
Stempel zu entwerten und ſorgfältig aufzubewahren.
37 Die bei den Wirtſchaften oder Bäckereien und dergl. eingehenden Kommunal=
verbandsmarken
ſind zu ſammeln und in Umſchlägen zu je 18 Stück bei den
örtlichen Brotkartenverteilungsſtellen gegen laufende Brotmarken umzutauſchen.
4. Die örtliche Mehlverteilungsſtelle hat die bei ihr eingegangenen Kommunal=
verbandsmarken
in Umſchlägen zu je 2520 (140X18) Stück zu vereinigen
und mit entſprechender Aufſchrift, ſowie Beſcheinigung über den richtigen
Inhalt zu verſehen und an die Verbandsmehlverteilungsſtelle abzuliefern.
Dieſe überweiſt alsdann der betreffenden Gemeinde die entſprechende Mehl=
menge
.
5. An vorübergehend Anweſende aus anderen Kommunalverbandsbezirken dürfen
Brot und ſonſtige Backwaren gegen die, für deren Kommunalverbandsbezirk
gültigen Brotmarken abgegeben werden. Dieſe Brotmarken ſind in gleicher
Weiſe zu behandeln, wie die Kommunalverbandsmarken, dürfen jedoch mit
dieſen nicht in ein und demſelben Umſchlag vereinigt werden.
6. Selbſtverſorger können bei ihren Bäckern, gegen Mehl, laufende Brotmarken
und gegen dieſe Kommunalverbandsmarken eintauſchen Hierbei entſprechen
700 Gramm Mehl einer Brotmarke zu 1 Kilogramm. Die Bäcker und Mehl=
händler
ſind zu dieſem Umtauſch verpflichtet und haben für das Kilogramm
Roggenmehl 34 Pf. an den betreffenden Selbſtverſorger zu entrichten.
7. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 57 der Bundesratsverordnung mit Ge=
fängnis
bis zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft.
Darmſtadt, den 7. Oktober 1915.
Namens des Kommnnalverbandes Darmſtadt.
Der Vorſitzende:
Fey.
An den Herrn Oberbürgermeiſter der Stadt Darmſtadt
und die Großh. Bürgermeiſtereien der Landgemeinden des Kreiſes.
Wir empfehlen Ihnen, die vorſtehenden Anordnungen wiederholt in ortsüb=
licher
Weiſe zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Darmſtadt, den 21. Dezember 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Kaiſerlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betref=
fend
das Verbot 1. der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver uſw.,
2. der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohſtoffen, die bei der Herſtellung und dem Be=
triebe
von Gegenſtänden des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, bringe ich
nachſtehendes zur öffentlichen Kenntnis:
Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von:
künſtlicher Seide der Nr. 394 des ſtatiſtiſchen Warenverzeichniſſes;
Baumwollenzwirn aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf auf
Holzrollen, in Knäueln, Strähnen, Wickeln uſw. der Nrn. 444a und b
des ſtatiſtiſchen Warenverzeichniſſes, Eiſengarn;
Ramie=Kämmlingen und =Zug der Nr. 470 c des ſtatiſtiſchen Warenverzeich=
niſſes
;
allen Arten von Taſchen für Spaten, Beile, Beilpicken und Drahtſcheren der
Nr. 560 g des ſtatiſtiſchen Warenverzeichniſſes.
Verlin, den 12. Dezember 1915.
(17642
Der Reichskanzler
Im Auftrage: Müller.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Kaiſerlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend
das Verbot 1. der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver uſw.,
2. der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohſtoffen, die bei der Herſtellung und dem Be=
triebe
von Gegenſtänden des Kriegsbedarfes zur Verwendung gelangen, bringe ich
nachſtehendes zur öffentlichen Kenntnis)
Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von:
zur Herſtellung lichtempfindlicher Papiere dienenden Papiers (roh oder
präpariert);
Textiloſe=Fäden, Geweben und Säcken aus Textiloſs.
Berlin, den 17. Dezember 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Müller.
(17639

Bekantnachung.
über die Herſtellung von Süßigkeiten und Schokolade.

Vom 16. Dezember 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des
Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzbl.
S. 327) folgende Verordnung erlaſſen:
§ 1. Gewerbliche Betriebe, in denen Süßigkeiten hergeſtellt werden, dürſen im
Jahre 1916 nur noch die Hälfte der Zuckermenge zu Süßigkeiten verarbeiten, die ſie
in der Zeitzvom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 hierzu verarbeitet haben.
Die näheren Beſtimmungen erläßt der Reichskanzler.
§ 2. Milch und Sahne jeder Art, ſowie Fett dürfen zur gewerbsmäßigen Her=
ſtellung
von Süßigkeiten und Schokolade nicht verwendet werden.
§ 3. Als Schokolade im Sinne dieſer Verordnung gelten alle Zubereitungen aus
Kakaomaſſe und Zucker, auch unter Zuſatz von Kakaofett, Kakaobutter, Gewürzſtoffen,
ſowie Nußkernen, Mandeln und dergleichen.
Als Süßigkeiten im Sinne dieſer Verordnung gelten Zuckerwaren jeder Art, ins=
beſondere
Bonbons, Dragees, Pralinees, Fondants, Marzipanſachen, Chriſtbaumzucker=
ſachen
, Oſterzuckerſachen.
Als Fett im Sinne dieſer Verordnung gelten Butter, Butterſchmalz, Margarine,
Kunſtſpeiſefett, ſowie tieriſche und pflanzliche Oele und Fette aller Art, mit Ausnahme
von Kakaofett und Kakaobutter.
§ 4. Die Beamten der Polizei und die von der zuſtändigen Behörde beauſtragten
Sachverſtändigen ſind befugt, in die Räume der Betriebe, die von den Vorſchriften der
§§ 1 und 2 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daſelbſt Beſichtigungen vorzunehmen,
Geſchäftsaufzeichnungen einzuſehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Unterſuchung
gegen Empfangsbeſtätigung zu entnehmen.
Die Unternehmer, ſowie die von ihnen beſtellten Betriebsleiter und Aufſichts=
perſonen
ſind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverſtändigen Auskunft
über das Verfahren bei Herſtellung der Erzeugniſſe, über die zur Verarbeitung gelan=
genden
Stoffe, insbeſondere auch über deren Menge und Herkunft zu erteilen.
§ 5. Die Sachverſtändigen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung
und der Anzeige von Geſetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Ge=
ſchäftsverhältniſſe
, welche durch die Aufſicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegen=
heit
zu beobachten und ſich der Mitteilung und Verwertung der Geſchäfts= und Be=
triebsgeheimniſſe
zu enthalten. Sie ſind hierauf zu vereidigen.

§ 6. Die Unternehmer der von den Vorſchriſten der F3 1 und 2 berofener Be=
triebe
haben einen Abdruck dieſer Verordnung in ihren Betriebsräumen auszuhängen.
§ 7. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die Beſtimmungen zur Ausführung
dieſer Verordnung.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorſchriften dieſer Verordnung
zulaſſen.
§ 8. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu
drei Monaten wird beſtraft:
1, wer den Vorſchriften des § 1 Abſ. 1, des § 2 oder des § 4 Abſ. 2 zuwider=
handelt
;
2. wer der Vorſchrift des § 5 zuwider Verſchwiegenheit nicht beobachtet oder der
Mitteilung oder Verwertung von Geſchäfts= oder Betriebsgeheimniſſen ſich
nicht enthält;
3. wer den im § 6 vorgeſchriebenen Aushang unterläßt;
4. wer den auf Grund des § 1 Abſ. 2 oder des § 7 Abſ. 1 erlaſſenen Beſtimmun=
gen
zuwiderhandelt.
In dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein.
§ 9. Die zuſtändige Behörde kann Betriebe ſchließen, deren Unternehmer oder
Leiter ſich in Befolgung der Pflichten unzuverläſſig zeigen, die ihnen durch dieſe Ver=
ordnung
oder die dazu erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen auferlegt ſind.
Gegen die Verfügung iſt Beſchwerde zuläſſig. Ueber die Beſchwerde entſcheidet
die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beſchwerde bewirkt keinen Aufſchub.
§ 10. Dieſe Verordnung tritt mit dem 18. Dezember 1915 in Kraft. Der Reichs=
kanzler
beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 16. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
(1764)

Bekanntmachung
über die Herſtellung von Süßigkeiten und Schokolade.

Vom 20. Dezember 1915.
Auf Grund des § 7 der Verordnung des Bundesrats vom 16. Dezember 1915
über die Herſtellung von Süßigkeiten und Schokolade (R.G.Bl. Seite 821) werden als
zuſtändige Behörden im Sinne von §§ 4, 9 der Verordnung in den Städten von über
20000 Einwohnern die Oberbürgermeiſter, im übrigen die Kreisämter beſtimmt.
Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne von § 9 Abſ. 2 der Verordnung iſt der Provin=
zialausſchuß
.
Darmſtadt, den 20. Dezember 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern.
v. Hombergk.
Krämer.

Bekanntmachung
über die Preiſe von Marmeladen.

Vom 14. Dezember 1915.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 11. November 1915 (Reichs=
Geſetzbl. S. 754) wird über die Regelung der Preiſe für Marmeladen folgendes
beſtimmt:
I.
Im Sinne dieſer Bekanntmachung gelten als
Sorte I: Marmeladen, die aus nur einer Fruchart hergeſtellt werden, mit
Ausnahme von Apfelmarmeladen;
Sorte II: Marmeladen, die aus höchſtens vier Fruchtarten hergeſtellt werden,
ſofern ſie nicht unter Sorte I fallen und nicht eine Apfeleinwage von mehr
als der Hälfte der Geſamtmenge enthalten:
Sorte III: Reine Apfelmarmeladen ſowie Marmeladen aus Früchten aller
Art, ſofern ſie nicht unter die Sorten 1 und II fallen und nicht eine Ein=
wage
von Fruchtrückſtänden von mehr äls ein Viertel der Geſamtmenge
enthalten;
Sorte IV: Marmeladen aus Früchten oder Fruchtrückſtänden ohne Zuſatz
von Rüben und Kartoffeln, ſofern ſie nicht unter Sorte I bis III fallen
(Kunſtmarmeladen);
Sorte V: Marmeladen mit Zuſatz von Rüben und Kartoffeln.
II.
Der Preis für 50 Kilogramm darf beim Verkaufe durch den Herſteller folgende
Sätze nicht überſchreiten:
bei Sorte II Sorte III Sorte IV Sorte V
Mark Mark Mark
Mark
1. bei Verpackung in Fäſſern oder in
ſonſtigen Gefäßen über15 Kilogramm
45,00
35,00 30,00
25,00
einſchließlich Verpackung
2. bei Verpackung in Blecheimern oder
in ſonſtigen Gefäßen (außer Fäſſern)
von über 10 bis einſchließlich 15 Kilo=
29,00
25,00
43,00
34,00
,,
gramm
32,00
27,50
37,00
47,00
von 5 bis einſchließlich 10 Kilogramm
35,00
30,00
51,00
41,00
unter 5 Kilogramm.
Die Preiſe ſchließen die Koſten der Verpackung, die Beförderung zur nächſten
Verladeſtelle (Bahn= oder Waſſerweg) des Herſtellers und die Verladung daſelbſt ein.
Sie werden in den Fällen unter 1 nach dem Reingewicht, in den Fällen unter 2 nach
dem Rohgewichte (brutto für netto) berechnet.
Die Preiſe gelten nicht für den Verkauf durch den Herſteller an den Verbraucher.
Für Sorte I werden Höchſtpreiſe vorläufig nicht feſtgeſetzt.
III.
Inſoweit für Marmeladen gemäß § 3 der Verordnung vom 11. November 1915
Höchſtpreiſe für die Abgabe im Kleinhandel an den Berbraucher feſtgeſetzt werden,
dürfen ſie für 0,5 Kilogramm folgende Sätze nicht überſchreiten:
bei Sorte II Sorte III Sorte IV Sorte V
Mark
Mark
Mark Mark
1. beim Verkaufe von pfundweiſe aus=
0,60
0,40
0,35
0,50

gewogener Ware.
2. beim Verkauf in ganzen Blecheimern
oder ſonſtigen Gefähen von über 10
0,45
0,32
0,36
0,55
bis einſchließlich 15 Kilogramm . .
0,40
0,35
0,50
0,60
von 5 bis einſchließlich 10 Kilogramm
0,38
0,55
0,65
0,44
unter 5 Kilogramm
Die Preiſe werden in den Fällen unter 1 nach dem Reingewicht, in den Fällen
unter 2 nach dem Rohgewichte (brutto für netto) berechnet.
Bei einer Herabſetzung der Herſtellerpreiſe gemäß § 2 der Verordnung vom
11. November 1915 ermäßigen ſich die Sätze entſprechend.
IV.
Dieſe Beſtimmungen treten mit dem 1. Januar 1916 in Kraft.
Berlin, den 14. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
(17640
Delbrück.

Bekanntmachung
über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln
vom 28. Juni 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 399) auf weitere Futtermittel.

Vom 19. Dezember 1915.
Auf Grund des § 15 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln
vom 28. Juni 1915 (Reichs=Geſetzblatt S. 399) beſtimme ich:
Den im § 1 der Verordnung genannten Gegenſtänden treten hinzu:
unter A: Peluſchken
Hülſenfrüchte, die für die menſchliche Ernährung nicht geeignet ſind,
Gemenge von Gerſte mit Hülſenfrüchten;
unter B: Abfälle der Buchweizenmüllerei (Buchweizenſchalen und Kleie);
unter E: Rizinusmehl, entgiftet;
unter G: Futter, das durch Verarbeitung des Heidekrautes auf Futtermehl
hergeſtellt iſt.
Berlin, den 19. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
(*6638