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178. Jahrgang
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turen, Anzeigenexped. des In= und Auslandes. Bei
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Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts Darmſtadt, der Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und der andern Behörden.
Das „Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt” wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.
Von den Kriegsſchauplätzen.
* Großes Hanptquartier, 25. Dez. (W. T. B.
Amtlich.)
Weſtlicher Kriegsſchauplatz.
Weſtlich von La Baſſée wurden die
feindli=
chen gegen uuſere Stellung vorgetriebenen
Minen=
anlagen durch eine erfolgreiche Sprengung unſerer
Truppen zerſtört. Sonſt hat ſich nichts von
Beden=
tung ereignet.
Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.
An verſchiedenen Stellen der Front fanden
Patronil=
lengefechte ſtatt. Ruſſiſche
Aufklärungs=
abteilungen, die an unſere Linie heranzukommen
ver=
ſuchten, wurden abgewieſen.
Balkan=Kriegsſchauplatz.
Nichts Neues.
Oberſte, Heeresleitung.
* Großes Hauptquartier, 26. Dez. (W. T. B.
Amtlich.)
Weſtlicher Kriegsſchauplatz.
Bei andauerndem Regenwetter war die
Gefechts=
tätigkeit auf dem größten Teil der Front nur
ge=
ring, lebhafter in Gegend nördlich von Albert, an
einzelnen Stellen der Champagne und in den
Vo=
geſen nördlich von Sennheim.
Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.
Deutſche
Patrouillenunternehmun=
gen in der Gegend von Dünaburg waren
erfolg=
reich. Stärkere ruſſiſche Erkundungsabteilungen
wurden nordweſtlich von Czartorysk und bei Bereſtiany
(ſüdöſtlich von Kolki) abgewieſen.
Balkan=Kriegsſchauplatz.
Die Lage iſt im allgemeinen unverändert.
Oberſte Heeresleitung.
Die öſterreichiſch=ungariſchen
Tagerberichte.
* Wieu, 25. Dez. Amtlich wird verlantbart:
Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz.
Angreifende Ruſſen, die ſich nach den geſtern
abgeſchlagenen Angriffsverſuchen öſtlich von
Ra=
rancze nahe vor unſeren Stellungen eingegraben
hat=
ten, wurden nachts überfallen und vertrieben; zwei
Maſchinengewehre blieben in unſerer Hand. Sonſt keine
beſonderen Ereigniſſe.
Italieniſcher Kriegsſchauplatz.
Das feindliche Geſchützfeuer gegen einzelne
Stellun=
gen des Brückenkopfes von Tolmein danerte
tagsüber fort.
Auf den Nordhängen des Altiſſimo wurde der
Vorſtoß einer italieniſchen Kompagnie abgewieſen.
An allen übrigen Frontabſchnitten verlief der
ge=
ſtrige Tag ruhig.
Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.
Nichts Neues.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabes:
v. Höfer, Feldmarſchalleutnant.
* Wien, 26. Dez. Amtlich wird verlautbart:
Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz.
Im Sumpfgebiet der Poleſie wurden an mehreren
Stellen ſtarke feindliche Aufklärnngsabteilungen
zurück=
geworfen. Sonſt nichts Neues.
Italieniſcher Kriegsſchauplatz.
Annäherungsverſuche gegen den Südteil der
Hoch=
fläche von Doberdo wurden leicht abgewieſen.
Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.
Die Lage iſt unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
von Höfer, Feldmarſchalleutnant.
Der Seekrieg.
* Berlin, 24. Dez. (W. T. B. Nichtamtlich.) Aus
ſchwediſchen Nachrichten geht hervor, daß das Gerücht
aufgekommen iſt, daß die deutſchen Torpedoboote,
die am 21. Dezember den ſchwediſchen Dampfer „Argo”
in den ſchwediſchen Gewäſſern in der Nähe des Utlangen=
Leuchtturms angehalten haben, dies unter ſchwediſcher
Flagge getan hätten. Dies Gerücht iſt, wie uns von
zu=
ſtändiger Stelle mitgeteilt wird, falſch. Die Boote hatten
überhaupt keine ſchwediſche Flagge an Bord.
* Köln, 26. Dez. Die Kölniſche Zeitung erfährt aus
beſter Quelle, daß am 20. Dezember nachts vor
Bou=
logne zwei engliſche Transportdampfer
untergegangen ſeien.
Die zweite „Ancona‟=Note.
*Neu=York, 24. Dez (Durch Funkſpruch vom
Privatkorreſpondenten des W. T. B.) In
Beſprech=
ung der zweiten „Ancona”=Note der
Vereinig=
ten Staaten heben die amerikaniſchen Blätter mit
Nach=
druck hervor, daß ſie die letzte Stellungnahme
Waſhing=
tons bedeutet und daß die Entſcheidung nunmehr bei
Oeſterreich=Ungarn liegt. Die Neu=Yorker
Staats=
zeitung weiſt in einem engliſchen Leitartikel auf den
Wunſch hin, der in der Note betont wird, die friedlichen
Beziehungen aufrechtzuerhalten, und ſagt: Das
ameri=
kaniſche Volk kann nur allgemein hoffen, daß der Wien
offen gelaſſene Weg eingeſchlagen werden wird. Ein
be=
klagenswerteres Ereignis als einen Krieg zwiſchen
Oeſter=
reich=Ungarn und Amerika, der vielleicht Deutſchland in
den Streit hineinziehen würde, könnte man ſich kaum
vorſtellen. New York Herald ſagt: Die Note iſt
nicht eine Botſchalt an Oeſterreich=Ungarn allein, ſondern
an die ganze Welt.
Der Balkankrieg.
Die angebliche Beſchießung von Warna.
* Sofia, 24. Dez. (Meldung der Bulgariſchen
Te=
legraphen=Agentur.) In der ausländiſchen Preſſe befindet
ſich eine Flut von Meldungen über eine angebliche
Beſchießung von Warna durch dreiruſſiſche
Schiffe, nämlich ein Panzerſchiff und 2 Torpedoboote,
die 16 militäriſche Transportſchiffe geleitet hätten, welche
bereits mit der Ausſchiffung von Truppen an der
bulga=
riſchen Küſte begonnen haben ſollen. Der Urſprung dieſer
durchaus phantaſtiſchen Nachrichten iſt in einem
zufäl=
ligen Zuſammenſtoß zu ſuchen, der zwiſchen vier
ruſſiſchen Torpedobootszerſtörern und einem bulgariſchen
Torpedoboot ſtattfand, das vor dem Kloſter Heiliger
Kon=
ſtantin unweit Warna vor Anker lag. Bei dieſem
Zu=
ſammenſtoß ſind bekanntlich lediglich etwa 50
Kanonen=
ſchüſſe gewechſelt worden, ohne daß irgend ein Schaden
verurſacht wurde. Die ruſſiſchen Torpedobpotszerſtörer
zogen ſich, ohne die Stadt beſchoſſen zu haben, zurück.
Es erübrigt ſich, hinzuzufügen, daß kein Verſuch zur
Lan=
dung von ruſſiſcher Seite unternommen worden iſt.
Der Kampf um Elbaſan.
* Genf, 26. Dez. (Zenſ. Frkft.) Eine Meldung des
Temps aus Athen beſagt, daß die bulgariſchen
Vorhuten, die von Monaſtir gegen die Adria zu
vor=
rücken, am Dienstag abend mit ſerbiſchen
Streit=
kräften in der Nähe von Elbaſan
zuſammen=
geſtoßen ſeien. Die Serben, die Munition, leichte
Artillerie und Lebensmittel erhalten hätten, hätten ſich
äußerſt hartnäckig gegen die heftigen Angriffe der
Bul=
garen verteidigt. Der Kampf, der bereits zwei Tage um
Elbaſan tobe, ſei noch nicht beendet.
Der griechiſch=bulgariſche Zwiſchenfall.
* Sofia 23. Dez. (Von dem Privatkorreſpondenten
des. W. T. B.) Der griechiſch=bulgariſche
Zwiſchenfall hat hier lebhaftes. Bedauern
hervor=
gerufen, da die hulgariſche Regierung bereits früher zu
verſchiedenen Malen bewies, daß ſie gute Beziehungen
zu Griechenland zu unterhalten wünſcht. Die nähere
Prüſung des Vorganges durch die bulgariſchen Behörden
hat zweifelsfrei ergeben, daß keine Verletzung des
griechiſchen Gebietes vorliegt. Das Verhalten
der bulgariſchen Truppen war durchaus korrekt. Die
hie=
ſigen politiſchen Kreiſe glauben, daß durch die
Aufklärun=
gen, die die bulgariſche Regierung der griechiſchen
gege=
ben hat, der Zwiſchenfall erledigt iſt und keine
Trübung des bisherigen guten Verhältniſſes beider
Staaten ſich ergeben wird. Der Zwiſchenfall entſtand
da=
durch, daß bulgariſche Truppen die auf der Verfolgung
der Serben das Weſtuſer des Ochrida=Sees von Norden
nach Süden entlang marſchierten, bei der Annäherung
an Pogradetz, das am Südufer des Sees auf albaniſchem
Gebiet liegt von griechiſchen Truppen, von deren
An=
weſenheit ſie keine Kenntnis hatten, mit Gewehrſchüſſen
empfangen wurden. Dir griechiſchen Soldaten, die von
den Bulgaren gefangen genommen wurden, wurden von
dieſen wie Freunde behandelt und die Verwundeten
wur=
den gut gepflegt, was von dem Kommandanten des
grie=
chiſchen Poſtens in Leſchnitza in einem Briefe an den
bul=
gariſchen Beſehlshaber beſtätigt worden iſt. Der
Kom=
mandant von Leſchnitza hat ferner in dieſem Brieſe
zuge=
geben, daß die Verantwortung für den
Zuſammen=
ſtoß auf die griechiſchen Truppen
zurück=
fällt. Als Beweis ihrer freundſchaftlichen Geſinnung
gab die bulgariſche Regierung der griechiſchen bekannt, daß
ſie die Weiſung zur Vermeidung derartiger Zwiſchenfälle
von neuem eingeſchärft hat.
* London, 24. Dez. Daily Chroniele erfährt aus
Athen vom 22. d. Mts.: Die griechiſche Regierung hat
neuerlich einen Proteſt gegen die
Ueberſchrei=
tung der griechiſchen Grenze durch die Bulgaren
verfaßt. Sie tat es, um dadurch ihre Unparteilichkeit zu
beweiſen. Andererſeits hat die griechiſche Regierung von
den Mittelmächten entſprechende Verſicherungen
er=
halten daß das beſetzte Gebiet nach der Einſtellung der
Feindſeligkeiten unvermindert zurückgegeben werden wird.
König Peter.
* Rom, 26. Dez. (Agencia Havas.) König Peter
von Serbien iſt aus Valong in Italien eingetroffen.
Intereſſante ſerbiſche Dokumente.
* Sofia, 24. Dez. Einem Blatte zufolge ſind im
Palais des ſerbiſchen Thronfolgers
Alexan=
der im Niſch zahlreiche wichtige Dokumente
gefun=
den worden, darunter der umfangreiche Briefwechſel
Alexanders mit gekrönten Häuptern, ferner einige
Hand=
ſchreiben des Zaren. Unter den letzteren befindet ſich ein
Handſchreiben, welches die ſerbiſch=bulgariſchen
Bezie=
hungen und die Verhandlungen Bulgariens mit den
En=
tentemächten betrifft. Die gefundenen Briefe, deren Zahl
etwa 500 beträgt, ſollen intereſſante Streiflichter auf die
Rolle Serbiens vor Ausbruch des
Wert=
kriegs, ſowie auch vor Beginn des ſerbiſch=bulgariſchen
Krieges des Jahres 1913 werfen.
Griechenland und Italien.
* Athen, 26. Dez. (Agence Havas.)
Griechen=
land beauftragte ſeinen Geſandten in Rom, bei der
italieniſchen Regierung einen freundſchaftlichen
Schritt zu unternehmen, um den Umfang und das Ziel
der italieniſchen Unternehmung in
Ba=
lona kennen zu lernen. Die itglieniſche Regierung gab
die beſten Verſicherungen ab und erbat ſogar die
Mit=
wirkung Griechenlands, um das begonnene Werk zum
guten‟ Ende zu führen. Nach Blättermeldungen
wer=
den die Verhandlungen fortgeſetzt.
Die britiſchen Verluſte.
Ueber eine halbe Million Geſamtverluſte.
* London, 24. Dez. Amtlich wird mitgeteilt,
daß die Verluſte der Briten auf allen
Kriegs=
ſchauplätzen bis zum 9. Dezember betrugen: an
Mannſchaften 119923 tot, 338 758 verwundet, 69546
ver=
mißt, an Ofſizieren 7367 tot, 13365 verwundet, 2149
ver=
mißt.
Die britiſchen Verluſte an den Dardanellen.
* Rotterdam, 24. Dez. Wie der Maasboode
aus London erfährt, erklärte Tennant im Unterhauſe, daß
die Geſamtverluſte an den Dardanellen bis
zum 11. Dezember 1609 Offiziere, 33 670 Mann tot, 2969
Offiziere, 72252 Mann verwundet, 337. Offiziere, 12114
Mann vermißt, betragen. Der Miniſter habe hinzugefügt,
daß vom 25. April bis 11. Dezember 96682 Soldaten in
Krankenhäuſer aufgenommen worden ſeien. Es ſei aber
alle Urſache, anzunehmen, daß die Zahl der Kranken ſich
vermindere.
Die Einfuhr rumäniſchen Getreides nach
Deutſchland und Oeſterreich=Ungarn.
* Köln, 24. Dez. Die Kölniſche Zeitung meldet
aus Bukareſt unterm 23. Dezember: Nach nahezu
zweimonatigen Verhandlungen wegen der Regelung
des Getreideverkehrs mit Deutſchland und
Oeſterreich=Ungarn iſt am 23. Dezember der
Ver=
trag zwiſchen der zuſtändigen rumäniſchen Amtsſtelle und
der Zentral=Verkaufskommiſſion in Bukareſt und den
deutſchen und öſterreichiſchen Getreidezentralen
unterzeich=
net worden. Durch den Vertrag wird die Ausfuhr der
vor längerer Zeit gekauften, größtenteils bezahlten Waren
geregelt; ferner der Eiſenbahn= und Schiffstransport
ge=
ſichert und ſchließlich der Ankauf von 500000 Tonnen
neuer Ware vorgeſehen. Mit einigen durch die
augen=
blicklichen Verhältniſſe veranlaßten Einſchränkungen hat
die rumäniſche Regierung die Verpflichtung übernommen,
den freien Abtransport, ſowie den ungehinderten
Eiſen=
bahn= und Donauverkehr für die alte und neu angekaufte
Ware zu gewährleiſten. Von den neu gekauften 500000
Tonnen entfallen 40 Prozent auf Weizen und Roggen,
15 Prozent auf Gerſte, 20 Prozent auf Mais, 10 Prozent
auf Hafer und 15 Prozent auf Erbſen und Bohnen. Die
Preiſe ſind niedriger als die von der rumäniſchen
Ver=
kaufskommiſſion feſtgeſetzten Mindeſtpreiſe. Die Zahlung
des Kaufgeldes erfolgt erſt nach Ueberſchreiten der Grenze
oder beim Verlaſſen der rumäniſchen Donauhäfen.
500 000 Tonnen neu gekaufter Ware ſollen teils auf der
Donau, teils auf der Bahn bis Ende April 1916
abbeför=
dert werden. Den kaufenden Zentralen iſt jedoch das
Recht einmonatiger Friſtverlängerung eingeräumt. Für
die Stellung der nötigen Eiſenbahnwagen iſt Sorge
ge=
tragen. Für den Verkehr des mit rumäniſchen
Eiſen=
raknwagen oder in Juhrwerken an die Grenze gebrachten
Getreibes iſt mit Gültigkeit ab 15. Januar 1916 feſtgefetzt,
daß die Zentralen das Recht erhalten, die von Monat zu
Monat anzukaufende Menge zu bezeichnen und daß die
Bezahlung in Parität mit den für die neugekaufte Ware
vereinbarten Preiſen erfolgt. Ferner ſind grundſätzliche
Abmachungen wegen des Ankaufs weiterer bedeutender
Mengen getroffen. Gleichzeitig iſt mit der rumäniſchen
Nationalbank ein Abkommen zuſtande gekommen über die
mit dem Getreidegeſchäft verknüpften
Valutatransaktio=
nen. Um den Donauweg leiſtungsfähiger zu machen,
wird unterhalb des Eiſernen Tores ein Umladedienſt mit
einer Anzahl Elevatoren eingerichtet. Da auch aus den
bulgariſchen Donauhäfen bedeutende Mengen Getreide
und ſonſtige Waren zur Abladung gelangen, und auch eine
Ausdehnung dieſes Verkehrs zu gewärtigen iſt, haben ſich
derartige Vorkehrungen als notwendig erwieſen.
Der Krieg im Orient.
* Konſtantinopel, 24. Dez. Das Hauptquartier
teilt mit: An der Dardanellenfront Artillerie=,
Infanterie= und Bombenkampf mit Unterbrechungen.
Unſere Artillerie brachte drei feindliche Batterien zum
Schweigen, erzielte gute Wirkungen gegen feindliche
Truppen, die mit Verſchanzungsarbeiten beſchäftigt
waren, und zerſtörte einen Teil der feindlichen Gräben.
Am 22. Dezember näherte ſich ein feindliches Torpedoboot
den Gewäſſern von Ari Burun, warf einige Granaten
ohne Erfolg und zog ſich dann zurück. Einige unſerer
Batterien in der Meerenge beſchoſſen geſtern bei
Sedd=
ul=Bahr die Ausſchiffungsſtellen von Tekke Burun und
die benachbarten Bootshäuſer. Sie verhinderten dadurch
die Beförderung von Truppen, zerſtörten ſieben Schuppen
und verſenkten zwei beladene Boote. Die
Zahl der bei Anaforta und Ari Burun dem Feinde
ab=
genommenen Geſchütze hat ſich auf 10 erhöht,
und zwar 8 ſchwere und 2 Feldgeſchütze.
Eine Station für drahtloſe Telegraphie
fiel gleichfalls in unſere Hände. Am 21. Dezember
nah=
men wir aus den zahlreichen an der Küſte
ge=
ſtrandeten Booten alles Verwendbare und
zerſtör=
ten ſodann die Boote. Sonſt nichts Neues.
* Konſtantinopel, 26. Dez. Das Hauptquartier
teilt mi: An der Irakfront macht die
Umfaſſungs=
bewegung gegenüber dem bei Kut el Amara bedrängten
Feind von allen Seiten erfolgreiche Fortſchritte.
Die Beſchießung der Stellung und der Vorräte des
Fein=
des in Kut el Amara hat gute Ergebniſſe.
An der Kaukaſusfront nichts weſentliches,
außer ſchwachem Feuergefecht.
An der Dardanellenfront hat unſere
Artil=
lerie am 24. Dezember vormittags einen feindlichen
Kreuzer, der ſich dem Meerbuſen von Saros zu nähern
verſuchte, dreimal getroffen, ſodaß der Kreuzer ſich
entfernte. Als am Nachmittag ein Kreuzer und ein
Tor=
pedoboot einige Granaten auf Kiretſch Tepe,
Bu=
ſchuk Komikli und Ari Burnn warfen, traf unſere
Artillerie einmal das Torpedoboot. Bei Sedd ul
Bahr beſchoß unſere Artillerie die feindlichen
Schützen=
gräben von unſerem linken Flügel und richtete erheblichen
Schaden an. Ein feindliches Flugzeug, das wir
bei Bir el Sabe herabgeſchoſſen haben, wird nach einigen
Ausbeſſerungen von uns verwendet werden. Der
Flug=
zeugführer wurde lebend gefangen genommn; es iſt der
franzöſiſche Hauptmann de Cepon. Der andere Inſaſſe,
der engliſche Leutnant Lintſcher, iſt tot.
* Bern 26. Dez. Eine Meldung des Temps aus
Rom ergänzt die frühere Meldungüber Kämpfe
zwiſchen Engländern unter dem Oberſt Gordon
und Arabern in der Gegend von Matruk öſtlich
Tripolis dahin, daß Sollum infolge der Angriffe
arabiſcher Aufſtändiſcher von der Garniſon
ge=
räumt worden iſt. Verſtärkungen ſind unterwegs.
Ruſſiſches.
* Petersburg, 24. Dez. (Meldung der
Peters=
burger Telegraphen=Agentur.) Im Budgetausſchuß
der Duma hielt der Miniſter des Aeußern Saſonow
eine mehr als einſtündige Rede, wobei er ankündigte,
daß er ermächtigt ſei, in der Plenarſitzung der Kammer
Erklärungen über die allgemeine politiſche Lage
abzugeben. Der Miniſter ſtellte feſt, daß die Beziehungen
zu Griechenland infolge der Befeſtigung von Saloniki
durch die Alliierten vollſtändig beſtimmt ſeien. Zukünftig
müſſe Rußland eine feſte Haltung gegenüber Perſien
be=
obachten. — Auf eine Frage Miljukows über ein Gerücht,
betreffend Verhandlungen zugunſten des
Friedens, erklärte Saſonow entſchieden, daß dieſe
Gerüchte unbegründet und ſinnlos ſeien. Der Miniſter
bekräftigte von neuem, daß die Kaiſerliche Regierung die
unerſchütterliche Abſicht habe, den Krieg bis zu einem
ſiegreichen Abſchluß zu führen. — Der Ausſchuß nahm
ſodann einen von Schingarew eingebrachten
Beſchluß=
antrag an, in dem nachdrücklich verkündigt wird, daß
Rußland nicht an den Frieden denken wolle, ſo lange die
Kraft Deutſchlands nicht gebrochen ſei. Der Ausſchuß
ſtimmte auch einem Beſchlußantrag Miljukows zu, der
es als notwendig bezeichnet, der perſiſchen Front
die Aufmerkſamkeit zuzuwenden angeſichts der beſonderen
Wichtigkeit, die dem aſiatiſchen Kriegsſchauplatze wegen
der jüngſten Ereigniſſe auf dem Balkan zukomme.
Schließ=
lich ſprach der Ausſchuß den Wunſch aus, daß, abgeſehen
von militäriſchen Unternehmungen, der Miniſter des
Aeußern unmittelbare Maßnahmen treffen möge, um den
ruſſiſchen Einfluß in Perſien zu befeſtigen.
Zu General Rußkis Verabſchiedung.
* Berlin, 24. Dez. (Zenſ. Bln.) Der
Korreſpon=
dent der Voſſ. Ztg. drahtet über General Rußkis
Verabſchiedung aus Stockholm: Mein ſoeben aus
Petersburg angelangter Vertrauensmann berichtet:
General Rußkis abermalige Kaltſtellung wird
die eingeweihten Kreiſe Petersburgs nicht überraſcht haben.
Man wußte dort, daß das „Gewiſſen der Armee‟
wie Rußkj von ſeinen Freunden genannt wird, ſich mit
Rücktrittsgedanken trug. Rußkj iſt freiwillig gegangen.
Es herrſchte hinter der ihm anvertrauten Front ein
der=
artiges Chaos, daß er die weitere Verantwortung
nicht übernehmen könne. In intimen
Petersbur=
ger Kreiſen geht die Abſchrift einer Denkſchrift von Hand
zu Hand, die Rußkj jüngſt dem Zaren überreicht haben
ſoll und die dieſe Klagen ausführlich und ſchonungslos
behandelt. Man erzählt ſich, der Zar ſei über Rußkis
offene Sprache anfänglich ſo empört geweſen, daß er ihn
vor ein Kriegsgericht zu ſtellen gedachte. Erſt als ſeine
nächſte Umgebung, namentlich der Hofminiſter Fredericks.
ihm nahegelegt, Rußkj ſei der volkstümlichſte ruſſiſche
Ge=
meral und deſſen Brüskierung könnte zu unliebſamen
Folgen führen, entſchloß ſich der Zar, dem Abſchied
eiye anädige Form zu verleihen.
Die erſten Gerüchte über Rußkjs bevorſtehenden
Ab=
ſchied verbreiteten ſich in Petersburg am vorigen
Sams=
tag und übten eine tiefgehende
Niedergeſchlagen=
heit aus, die ſich noch vergrößerte, als am gleichen Tac
wieder einmal eine Petersburger Sprengſtoffabrik,
nun=
mehr die dritte ſeit Monatsfriſt, in die Luft flog
und zahlreiche Menſchenopfer forderte. Dieſe Fabrik, zu
deren Errichtung die Regierung bedeutende Geldſummen
hergegeben hatte, ſollte auf nachdrückliches Drängen vom
Jahresabſchluß endlich Rechnung ablegen, genau wie die
beiden Fabriken in Ochta und Kronſtadt, die erſt neulich
in die Luft flogen. Man fragt ſich bange in weiteſten
Kreiſen, wieſo gerade vor verlangter Abrechnung
Kriegs=
bedarffabriken ein plötzlicher Raub der Flammen werden
und den Exploſionen zum Opfer fallen.
Die Friedensmiſſion Fords.
TU Kriſtiania, 24. Dez. Der Friedenswerber
Mr. Ford iſt heute morgen 5 Uhr in Bergen
ein=
getroffen. Seine Reiſegefährten hatten geſtern früh
mit einem Sonderzuge Kriſtiania verlaſſen und ſich nach
Stockholm begeben. Es ſcheint nunmehr feſtzuſtehen, daß
Ford nach Amerika heimreiſt. Der in Bergen
liegende Dampfer „Bergensfjord” erhielt drahtlich die
Weiſung, unter allen Umſtänden, koſte es, was es wolle,
auf einen aus Kriſtiania verſpätet kommenden Fahrgaſt
zu warten. Zur Fortſetzung des Friedenswerkes wurde
ein Ausſchuß aus fünf männlichen Teilnehmern der
Frie=
densfahrt eingeſetzt. Ford ſtellte für die weitere
Förde=
rung des Werkes eine Million Kronen zur Verfügung.
Unter den amerikaniſchen Journaliſten, die die „
Friedens=
fahrt” mitmachten, fand eine Prügelei ſtatt, wobei auch
aus Revolvern geſchoſſen wurde.
* Bergen 24. Dez. Ford, der Führer der
Frie=
densexpedition, iſt mit dem Dampfer „Bergensfjord” von
Bergen nach Amerika abgereiſt.
Schweden und England.
TU Stockholm, 24. Dez. Die Times melden aus
Waſhington: Amerika hat bei der engliſchen
Re=
gierung Vorſtellungen wegen der Beſchlagnahme
der ſchwediſchen Weihnachtspoſt erhoben. Mit
Rückſicht auf die Beſchlagnahme von Gummi, die die
Eng=
länder auf dem Dampfer „Hollig Olaf” vornahmen und
der infolgedeſſen getroffenen Maßnahmen gegen die
ſchwe=
diſche Paketpoſt iſt es unwahrſcheinlich, daß der
amerika=
niſche Proteſt ernſtere Folgen haben wird. Wie wir
er=
ahren, wird Schweden an ſeinen Forderungen feſthalten,
daß es den ganzen beſchlagnahmten Gummi von England
ausgeliefert bekomme. Es handele ſich um den
Grund=
ſatz, daß die abgegangene Poſt zwiſchen den neutralen
Staaten und einer kriegeriſchen Macht nicht beſchlagnahmt
werden darf. Wenn England nicht nachgibt, wird ſich der
Konflikt zuſpitzen. Wie eine Göteborger Zeitung
neint, würde der Zurückhaltung der Paketpoſt als
Ver=
chärfung die Zurückhaltung der Briefpoſt folgen.
* Kopenhagen, 23. Dez. Ein ſchwediſcher
Kapi=
ſtän, der heute von England in Göteborg eintraf, meldet:
Als er letzten Samstag England verließ, wußte man dort
nichts von Vergeltungsmaßregeln, die
Schwe=
den bereits Donnerstag auf die engliſche
Verge=
waltigung der neutralen Schiffahrt
ergrif=
fen hatte. Es ſcheint ſomit, daß die engliſche Regierung
auch die aufrechte Haltung Schwedens gegenüber
Eng=
land wie alles andere Unangenehme für England
ver=
ſchweigt. In Göteborg ſind jetzt 10000 engliſche Pakete,
in Haparanda 2500 zurückgehalten, deren Beſtimmung
Rußland iſt. Hier traf die Meldung ein, die Engländer
hätten auch eine Anzahl nach Schweden beſtimmter
ein=
geſchriebener Briefe, die der Holland=Dampfer „Friſia‟
nach Europa überbracht hatte, zurückgehalten.
* Berlin, 24. Dez. (W. T. B. Nichtamtlich. Das
Kriegsminiſterium hat vor einigen Tagen verfügt, daß
die mit Freifahrt beurlaubten Unteroffiziere
und Mannſchaften ab 21. Dezember täglich 1,50
Mark Verpflegungsgebührniſſe erhalten. Die
Auszahlung für die ganze Urlaubsdauer ſollte vor
An=
tritt des Urlaubs erfolgen.
* Amſterdam, 24. Dezember. Ein hieſiges Blatt
meldet aus dem Haag, dort ſeien Mittwoch abend
Sozialdemokraten aus den kriegführenden
Län=
dern zu einer Konferenz zuſammengetreten, um zu
beſprechen, was für gemeinſame Schritte zur Erreichung
eines baldigen Friedens unternommen werden könnten.
An der Konferenz hätten außer niederländiſchen bekannte
Sozialdemokraten aller kriegführenden Länder
mit Ausnahme Italiens teilgenommen.
* Amſterdam, 24. Dez. Aus New York erfährt die
Tiid, daß am 23. d. Mts. abends in Brooklyn eine
Exploſion in der Munitionsfabrik der Bliß
Co mpany ſtattfand, wobei eine Perſon getötet und
zehn verwundet wurden. In der Fabrik ſind 5000
Arbeiter beſchäftigt. Eine Unterſuchung iſt eingeleitet.
* London, 26. Dez. (Meldung des Reuterſchen
Bureaus.) Der König erließ am Weihnachtsmorgen
einen Tagesbefehl an das Heer und die Flotte, in
dem er ihnen ſeinen Dank und ſein Vertrauen für die
Zukunft ausſpricht. Der König ſchließt: Wiederum gehe
ein Jahr zu Ende, wie es begonnen habe, unter Mühen,
Blutvergießen und Leiden, aber es tue ihm wohl zu
wiſſen, daß das Ziel, nach dem ſie ſtrebten, näher rücke.
Darmſtadt, 27. Dezember.
Kriegsauszeichnungen. Dr. Walter Georgi
Kriegsfreiwilliger, Vizewachtmeiſter im Stabe des
Kom=
mandeurs der Munitionskolonnen und Trains des
10. Armeekorps, erhielt die Heſſiſche Tapferkeitsmedaille
und das Eiſerne Kreuz; dem Erſatzreſerviſten Karl
Wrede wurde in Rußland, vor Dünaburg, das Eiſerne
Kreuz verliehen.
Verbot des Verkaufs von Feuerwerkskörpern.
Der ſtellv. Kommandierende General des XVIII.
Armee=
orps hat folgende Verordnung erlaſſen: Auf Grund
des § 9b des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom
4. Juni 1851 verbiete ich den Verkauf und das
Abbrennen jeglicher Art von
Feuerwerks=
körpern. Der Kommandierende General Freiherr
von Gall, General der Infanterie.
g. Das Orpheum hat geſtern nach einer langen, durch
die Verhältniſſe bedingten Pauſe wieder ſeine Pforten
zu einer kürzeren Spieldauer geöffnet. Die beiden geſtrie
gen Vorſtellungen brachten volle Häuſer. Der Direktion
iſt es trotz aller Schwierigkeiten gelungen, eine Reihe
vor=
züglicher Kräfte zu verpflichten, deren Leiſtungen lebhaften
Beifall fanden. Wir kommen auf die Darbietungen der
einzelnen Kräfte noch zurück.
Die Freimarken für Neujahrsbriefe. Beim
Herannahen des Jahreswechſels iſt wiederum darauf
aufmerkſam zu machen, daß es ſich dringend empfiehlt,
die Freimarken für Neujahrsbriefe nicht erſt
am 31. Dezember, ſondern ſchon=früher zu kaufen, damit
der Schalterverkehr an dem genannten Tage ſich
ordnungsmäßig abwickeln kann. Auch iſt es von
Vor=
teil, daß die Neujahrsbriefe frühzeitig aufgeliefert
werden, und daß nicht nur auf den Briefen nach
Großſtädten, ſondern auch auf Briefen nach
Mittel=
ſtädten die Wohnung des Empfängers
an=
gegeben werde. Für Berlin iſt außerdem die Angabe
des Poſtorts (O, N, S, W uſw.) und des Beſtell=
Poſt=
amts dringend erwünſcht. Verzeichniſſe der Straßen
und Plätze Berlins mit Angabe des Poſtbezirks und der
Beſtell=Poſtanſtalt werden an allen Poſtſchaltern, ſowie
von den Orts= und Landbriefträgern zum Preiſe von
5 Pf. verkauft.
Vermiſchtes.
Die „Ständige
Ausſtellungskommiſ=
ſion für die deutſche Induſtrie” hat ihr
Jahr=
buch für das 10. Geſchäftsjahr 1916 zur Ausgabe gebracht.
Kann das Ausſtellungsweſen infolge des Krieges ſich
naturgemäß in nur begrenzten Bahnen bewegen, ſo
be=
weiſt das inhaltsreiche Buch doch, daß man trotz
unfrei=
williger Ruhe nicht müßig geblieben iſt, ſondern innerhalb
der Kommiſſion an der bereits im Vorjahre begonnenen
Innenorganiſation rüſtig weitergearbeitet hat.
Ins=
beſondere bieten die im Jahrbuch als weſentlichſten
Be=
ſtandteil enthaltenen und im vorigen Jahre lediglich als
erſten Verſuch bezeichneten „Muſtergruppen für
Fachaus=
ſtellungen” einen ebenſo intereſſanten wie eingehenden
Ueberblick über die auf dieſem Spezialgebiete geleiſtete
erfolgreiche Tätigkeit. Den Abſchluß des Jahrbuches
bildet wiederum ein Ausſtellungs=Verzeichnis, das die
in den Jahren 1914/1916 geplanten und infolge des
Krieges auf ſpätere, noch unbeſtimmte Zeit verſchobenen
deutſchen Ausſtellungen umfaßt. Die deutſchen und
aus=
ländiſchen Ausſtellungen der nächſten Jahre, welche keine
Verſchiebung erfahren haben, ſind in dem Verzeichnis
unverändert aufgeführt. Ganz beſonders ſei noch auf das
von der Kommiſſion zur Ausgabe gelangte Ausſtellungs=
Bücherei=Verzeichnis hingewieſen, das eine Fülle
intereſ=
ſanten und für das Ausſtellungsweſen wertpollen
Mate=
rials enthält.
Neue Bücher.
Beſondere Beſprechung erfolgt nach unſerem Ermeſſen,
Oeſterreich=Ungarn im Weltkrieg.
2. Sonderband von Um Vaterland und Freiheit,
heraus=
gegeben von Max Bauer, mit einer Einleitung von
Walther Stein und einem Vorwort von Major a. D.
Ernſt Moraht. 1. Band, 1.—30. Tauſend, kart. 2 Mk.,
geb. 2,80 Mk. Verlag Hermann Montanus, Siegen,
Ber=
lin, Leipzig. In die ſieggewohnte Reihe der Montanus=
Bücher tritt wiederum ein neuer Band. Ueberall wo
im Oſten Deutſchlands Söhne gekämpft, haben
ſchwarz=
gelbe und grünweißrote Fahnen mitgeſtritten. Deshalb
darſ in dem großangelegten Kriegswerk Um Vaterland
und Freiheit Oeſterreich=Ungarn im Weltkrieg nicht
feh=
len. Die Montanusbücher erreichen Ende dieſes Jahres
eine Geſamtauflage von 400000 Exemplaren. Wir können
dieſe Sammlung und vor allem den obigen Band über
den öſterreichiſch=ungariſchen Krieg auf das wärmſte
empfehlen.
Die vom Deutſchen Ueberſeedienſt in Berlin
herausgegebene Monatsſchrift „Der große Krieg in
Bildern”, die im Verlage von Georg Stilke, Berlin,
rſcheint, hat ſich als eine überaus wertvolle
Auſklä=
rungsſchrift erwieſen. „Der große Krieg in Bildern”
von dem bis jetzt 8 Monatshefte zum Preiſe von je
50 Pf. vorliegen, beſchränkt ſich nicht allein auf die
Be=
gebenheiten auf den verſchiedenen Kriegsſchauplätzen,
ondern die Tätigkeit der Truppen im Etappengebiet, die
Kriegsarbeit im Reich, namentlich auch die freiwillige
Liebestätigkeit, die Verwundetenfürſorge und
Kranken=
pflege die Gefangenenlager, die wirtſchaftlichen Zuſtände
der Städte uſw. ſind in charakteriſtiſchen Aufnahmen
viedergegeben.
— Aegypten, von Georg Steindorff.
Samm=
lung „Männer und Völker” (Verlag Ullſtein & Co.),
Preis 1 Mk. Der neueſte Band der Ullſtein’ſchen
Samm=
lung „Männer und Völker” den Profeſſor Steindorff in
Leipzig verfaßt hat, gilt einer der Weltfragen dieſes
Krieges: der Entſcheidung über die Zukunft Aegyptens.
Neue Ausdehnung der Familienunterſtützungen.
* Man ſchreibt uns: Das Geſetz über die
Unter=
ſtützung von Familien in den Dienſt eingetretener
Mann=
ſchaften ſieht Unterſtützungen vor für die Familien der
Mannſchaften der Reſerve, Landwehr, Erſatzreſerve,
See=
wehr und des Landſturmes, ſobald dieſe Mannſchaften bei
Mobilmachungen in den Dienſt eintreten. Vorausſetzung
für die Gewährung der Unterſtützungen iſt die
Bedürftig=
keit. Die Angehörigen der aktiven Mannſchaften, alſo der
Mannſchaften, die während des Krieges ihrer aktiven
Mi=
litärpflicht genügen, erhalten mithin keine
Familienunter=
ſtützungen. Hieraus ergeben ſich mancherlei Härten, deren
Beſeitigung wünſchenswert erſcheint. Der Bundesrat wird
daher demnächſt eine Verordnung erlaſſen, nach der in
Zukunft auch den Angehörigen der aktiven Mannſchaften
Anſpruch auf Familienunterſtützung gewährt wird. Es
verden dann den Angehörigen aller im Heere
ſtehen=
den Mannſchaften die Rechte aus dem Geſetz vom
28. Februar 1888 (4. Auguſt 1914) gleichmäßig zuſtehen.
Der Reichstag hat in ſeiner ſoeben beendeten Tagung
eine Reſolution gefaßt, nach der die
Familienunterſtützun=
gen ſtets gewährt werden ſollen, wenn nach der
Steuer=
veranlagung das Einkommen in den Orten der
Tarif=
klaſſe E weniger als 1000 Mark, in den Orten der
Tarif=
laſſen C und D weniger als 1200 Mark und in den
Orten der Tarifklaſſen A und B weniger als 1500 Mark
beträgt. Dem Vernehmen nach wird die Reichsregierung
dieſen Wünſchen des Reichstages für die Feſtſtellung der
Bedürftigkeit Rechnung tragen.
Die Verſorgung unſerer Kriegsgefangenen
in Sibirien,
die von den deutſchen Vereinen vom Roten Kreuz in
Ge=
meinſchaft mit den Organiſationen der „Hilfe für
kriegs=
gefangene Deutſche”, insbeſondere deren Ausſchüſſen in
Hamburg und Frankfurt a. M., gegenwärtig in großem
Maßſtab durchgeführt wird, nimmt einen erfreulichen
Fortgang. Drei ganze Züge mit Liebesgaben (warmes
Unterzeug und Gebrauchsgegenſtände, Uniformen, Decken
und Stiefel) ſind in Weſtſibirien, im weſentlichen nach
Anordnungen der die ruſſiſchen Lager bereiſenden deut=
ſchen Schweſtern vom Roten Kreuz, von Irkutsk, Omsk.
Tobolsk und Tjumen ausgehend verteilt worden. Nach
Mitteilungen des ſchwediſchen Roten Kreuzes, das den
Transport der Liebesgaben in Rußland leitet und die
ordnungsgemäße Verteilung überwacht, hat ein vierter
Zug am 9. Dezember Perm auf dem Wege nach
Trans=
baikalien paſſiert; ſein Inhalt wird vorausſichtlich von
Stretjensk aus zur Verteilung gelangen. Ein fünfter
Zug iſt am 7. Dezember von Petersburg abgegangen,
und ein weiterer Zug wurde am 11. Dezember im
fin=
niſchen Hafen Mäntyluoto beladen. Es darf alſo
ange=
nommen werden, daß die große Mehrzahl der
Kriegs=
gefangenen bis zu Weihnachten in den Beſitz der
Liebes=
gaben aus der Heimat gelangen wird. Für die in
Ruß=
land zurückgehaltene deutſche Zivilbevölkerung ſorgen
neben den Reichsbehörden ebenfalls die vorerwähnten
Wohlfahrtsvereinigungen; auch der Verein für das
Deutſchtum im Ausland hat vor kurzem dem
Zentral=
komitee der Deutſchen Vereine vom Roten Kreuz für
dieſen Zweck 20000 Mark überwieſen. Eine umfaſſende
Hilfe tut dieſen Gefangenen um ſo mehr not, als die
ruſſiſche Regierung es ablehnt, die für Kriegsgefangene
geltenden, internationalen Beſtimmungen auf ſie
anzu=
wenden.
(Schluß des redaktlonellen Teils.)
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Hiermit allen Freunden und Bekannten
die traurige Mitteilung, daß mein lieber Mann,
unſer guter Vater, Schwiegervater und Großvater
der Chriſtian Werres
Reſtaurateur
heute morgen infolge eines Schlaganfalles
plötzlich und unerwartet im 51. Lebensjahre
ſanft verſchieden iſt.
Die tieſtrauernden Hinterbliebenen.
Darmſtadt, 25. Dezember 1915. (17653
Die Beerdigung findet Dienstag, 28. Dezember,
nachm. 2½ Uhr, vom Waldfriedhof aus ſtatt.
Tageskalender.
Montag, 27. Dezember.
Großh. Hoftheater Anfang 7 Uhr, Ende 10¼ Uhr
(Ab. D): „Die Fledermaus”.
Vorſtellung um 8¼ Uhr im Orpheum.
Spielabend des Schachklubs um 8 Uhr im Reſtaurant
„Kaiſerſaal”.
Konzerte: Ludwigshöhe um 4 Uhr, — Rummelbräu
um 4 und 8 Uhr.
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Heute nachmittag entſchlief ſanft nach
langem, ſchwerem Leiden im 17. Lebensjahre
unſere liebe Tochter und Schweſter (17652
Margarethe Langsdorf.
Um ſtille Teilnahme bittet
für die trauernden Hinterbliebenen:
Johann Langsdorf,
Zugreviſor.
Darmſtadt, den 25. Dezember 1915.
Landgraf Philippanlage 20.
Die Beerdigung findet Dienstag, den 28. Dez.,
nachmittags 3¼ Uhr, von der Kapelle des
Waldfriedhofes aus ſtatt.
Leitung: Dr. Otto Waldaeſtel. Verantwortlich für den leitenden
politiſchen Teil und für Feuilleton: Dr. Otto Waldaeſtel; für
Volkswirtſchaftliches, Parlamentariſches und Kommunalpolitiſches:
Hans H. Gieſecke; für Stadt und Land und den geſamten übrigen
Teil: Kurt Mitſching; für den Anzeigenteil, Anzeigenbeilagen und
Mitteilungen aus dem Geſchäftsleben: Paul Lange.
Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei.
Sämtlich in Darmſtadt,
Für den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die „Redaktion des Tagblatts” zu adreſſieren. Etwaige
Honorar=
forderungen ſind beizufügen; nachträgliche werden nicht berückſichtigt.
Unverlangte Manuſkripte werden nicht zurückgeſandt.
Die heutige Nummer hat 4 Seiten.
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des Prinzen
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Chöre: Robert Preuß.
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Preiſe): Sperrſitz: 1.—12. Reihe
4.20 ℳ, 13.—19. Reihe 3.40 ℳ,
Par=
terre: 1.—5. Reihe 2.90 ℳ, 6.—8.
Reihe 2.35 ℳ, Proſzeniumsloge
6.20 ℳ, Mittelloge 6.20 ℳ,
Bal=
konloge 5.20 ℳ, I. Rang 4.70 ℳ,
II. Rang: 1.—6. Reihe 2.70 ℳ,
7. u. 8. Reihe 2.15 ℳ, I. Galerie
1.35 ℳ, II. Galerie 0.75 ℳ.
Kartenverkauf: an der
Tages=
kaſſe im Hoftheater von 9½ —1½
Uhr und eine Stunde vor Beginn
der Vorſtellung; im
Verkehrs=
bureau von 8—1 Uhr u. von 2½ Uhr
bis kurz vor Beginn der Vorſtellung.
Im Verkehrsbureau werden auch
telephoniſch Karten=Beſtellungen
entgegengenommen. Tel. Nr. 582.
Anf. 7 Uhr. — Ende 10¼ Uhr.
Vorverkauf (nur vormittags) für
die Vorſtellungen:
Dienstag, 28. Dez. Außer Ab.
Dritte und letzte Weihnachts=
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dervorſtellung zu Volksvorſtell.=
Preiſen: „Rothkäppchen”
Hierauf: „Sneewittchen u.
die Zwerge” Anfang 5½ U.
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Mittwoch, 29. Dez. 77. Ab.=Vſt.
B 20. „ Hoffmanns
Er=
zählungen” Kleine Preiſe.
Anfang 7 Uhr.
Donnerstag, 30. Dez. 78. Ab.=Vſt.
C 20. Zum 50. Male am
Hof=
heater: „Ein
Sommernachts=
traum”. Kl. Pr. Anf. 7 Uhr.
Bekanntmachung.
Der Verbandsausſchuß des Kommunalverbandes Darmſtadt hat mit
Genehmi=
gung Großh. Miniſteriums des Innern zu Nr. M. d. J. III 14702 vom 28.
Septem=
ber 1915 — auf Grund des § 48b und e der Verordnung des Bundesrats über den
Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 und
der Ausführungsanweiſung Großh. Miniſteriums des Innern vom 8. Juli 1915 —
zur Brotkarten=Verordnung vom 20. Auguſt 1915 folgenden Nachtrag beſchloſſen:
1. Gaſt= und Schankwirtſchaften und ähnliche Betriebe erhalten nur noch die
Mehlmenge, die zu Kochzwecken benötigt wird. Brot darf nur gegen
Brot=
marken abgegeben werden. Für Einheimiſche gelten hierbei die regelmäßig
ausgegebenen Brotmarken. Außer dieſen wird eine für den ganzen
Kommunal=
verbandsbezirk gültige Brotmarke (Freizügigkeitsmarke) eingeführt. Dieſe
Marke beſteht aus gelbem Papier und gilt für das ganze Erntejahr. Dieſe
Kommnnalverbandsmarken können bei den örtlichen
Brotkartenverteilungs=
ſtellen gegen die entſprechenden Brotmarken der laufenden Verſorgung
ein=
getauſcht werden. Hierbei entſprechen 18 Kommunalverbandsmarken einer
Brotmarke zu 1 Kilogramm.
2. Die örtlichen Brotkartenverteilungsſtellen haben die im Austauſch gegen
Kommunalverbandsmarken zurückgegebenen Brotmarken durch Aufſchrift oder
Stempel zu entwerten und ſorgfältig aufzubewahren.
37 Die bei den Wirtſchaften oder Bäckereien und dergl. eingehenden
Kommunal=
verbandsmarken ſind zu ſammeln und in Umſchlägen zu je 18 Stück bei den
örtlichen Brotkartenverteilungsſtellen gegen laufende Brotmarken umzutauſchen.
4. Die örtliche Mehlverteilungsſtelle hat die bei ihr eingegangenen
Kommunal=
verbandsmarken in Umſchlägen zu je 2520 (140X18) Stück zu vereinigen
und mit entſprechender Aufſchrift, ſowie Beſcheinigung über den richtigen
Inhalt zu verſehen und an die Verbandsmehlverteilungsſtelle abzuliefern.
Dieſe überweiſt alsdann der betreffenden Gemeinde die entſprechende
Mehl=
menge.
5. An vorübergehend Anweſende aus anderen Kommunalverbandsbezirken dürfen
Brot und ſonſtige Backwaren gegen die, für deren Kommunalverbandsbezirk
gültigen Brotmarken abgegeben werden. Dieſe Brotmarken ſind in gleicher
Weiſe zu behandeln, wie die Kommunalverbandsmarken, dürfen jedoch mit
dieſen nicht in ein und demſelben Umſchlag vereinigt werden.
6. Selbſtverſorger können bei ihren Bäckern, gegen Mehl, laufende Brotmarken
und gegen dieſe Kommunalverbandsmarken eintauſchen Hierbei entſprechen
700 Gramm Mehl einer Brotmarke zu 1 Kilogramm. Die Bäcker und
Mehl=
händler ſind zu dieſem Umtauſch verpflichtet und haben für das Kilogramm
Roggenmehl 34 Pf. an den betreffenden Selbſtverſorger zu entrichten.
7. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 57 der Bundesratsverordnung mit
Ge=
fängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft.
Darmſtadt, den 7. Oktober 1915.
Namens des Kommnnalverbandes Darmſtadt.
Der Vorſitzende:
Fey.
An den Herrn Oberbürgermeiſter der Stadt Darmſtadt
und die Großh. Bürgermeiſtereien der Landgemeinden des Kreiſes.
Wir empfehlen Ihnen, die vorſtehenden Anordnungen wiederholt in
ortsüb=
licher Weiſe zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Darmſtadt, den 21. Dezember 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiſerlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914,
betref=
fend das Verbot 1. der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver uſw.,
2. der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohſtoffen, die bei der Herſtellung und dem
Be=
triebe von Gegenſtänden des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, bringe ich
nachſtehendes zur öffentlichen Kenntnis:
Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von:
künſtlicher Seide der Nr. 394 des ſtatiſtiſchen Warenverzeichniſſes;
Baumwollenzwirn aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf auf
Holzrollen, in Knäueln, Strähnen, Wickeln uſw. der Nrn. 444a und b
des ſtatiſtiſchen Warenverzeichniſſes, Eiſengarn;
Ramie=Kämmlingen und =Zug der Nr. 470 c des ſtatiſtiſchen
Warenverzeich=
niſſes;
allen Arten von Taſchen für Spaten, Beile, Beilpicken und Drahtſcheren der
Nr. 560 g des ſtatiſtiſchen Warenverzeichniſſes.
Verlin, den 12. Dezember 1915.
(17642
Der Reichskanzler
Im Auftrage: Müller.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiſerlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend
das Verbot 1. der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver uſw.,
2. der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohſtoffen, die bei der Herſtellung und dem
Be=
triebe von Gegenſtänden des Kriegsbedarfes zur Verwendung gelangen, bringe ich
nachſtehendes zur öffentlichen Kenntnis)
Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von:
zur Herſtellung lichtempfindlicher Papiere dienenden Papiers (roh oder
präpariert);
Textiloſe=Fäden, Geweben und Säcken aus Textiloſs.
Berlin, den 17. Dezember 1915.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Müller.
(17639
Bekantnachung.
über die Herſtellung von Süßigkeiten und Schokolade.
Vom 16. Dezember 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des
Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzbl.
S. 327) folgende Verordnung erlaſſen:
§ 1. Gewerbliche Betriebe, in denen Süßigkeiten hergeſtellt werden, dürſen im
Jahre 1916 nur noch die Hälfte der Zuckermenge zu Süßigkeiten verarbeiten, die ſie
in der Zeitzvom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 hierzu verarbeitet haben.
Die näheren Beſtimmungen erläßt der Reichskanzler.
§ 2. Milch und Sahne jeder Art, ſowie Fett dürfen zur gewerbsmäßigen
Her=
ſtellung von Süßigkeiten und Schokolade nicht verwendet werden.
§ 3. Als Schokolade im Sinne dieſer Verordnung gelten alle Zubereitungen aus
Kakaomaſſe und Zucker, auch unter Zuſatz von Kakaofett, Kakaobutter, Gewürzſtoffen,
ſowie Nußkernen, Mandeln und dergleichen.
Als Süßigkeiten im Sinne dieſer Verordnung gelten Zuckerwaren jeder Art,
ins=
beſondere Bonbons, Dragees, Pralinees, Fondants, Marzipanſachen,
Chriſtbaumzucker=
ſachen, Oſterzuckerſachen.
Als Fett im Sinne dieſer Verordnung gelten Butter, Butterſchmalz, Margarine,
Kunſtſpeiſefett, ſowie tieriſche und pflanzliche Oele und Fette aller Art, mit Ausnahme
von Kakaofett und Kakaobutter.
§ 4. Die Beamten der Polizei und die von der zuſtändigen Behörde beauſtragten
Sachverſtändigen ſind befugt, in die Räume der Betriebe, die von den Vorſchriften der
§§ 1 und 2 betroffen werden, jederzeit einzutreten, daſelbſt Beſichtigungen vorzunehmen,
Geſchäftsaufzeichnungen einzuſehen und nach ihrer Auswahl Proben zur Unterſuchung
gegen Empfangsbeſtätigung zu entnehmen.
Die Unternehmer, ſowie die von ihnen beſtellten Betriebsleiter und
Aufſichts=
perſonen ſind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverſtändigen Auskunft
über das Verfahren bei Herſtellung der Erzeugniſſe, über die zur Verarbeitung
gelan=
genden Stoffe, insbeſondere auch über deren Menge und Herkunft zu erteilen.
§ 5. Die Sachverſtändigen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung
und der Anzeige von Geſetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und
Ge=
ſchäftsverhältniſſe, welche durch die Aufſicht zu ihrer Kenntnis kommen,
Verſchwiegen=
heit zu beobachten und ſich der Mitteilung und Verwertung der Geſchäfts= und
Be=
triebsgeheimniſſe zu enthalten. Sie ſind hierauf zu vereidigen.
§ 6. Die Unternehmer der von den Vorſchriſten der F3 1 und 2 berofener
Be=
triebe haben einen Abdruck dieſer Verordnung in ihren Betriebsräumen auszuhängen.
§ 7. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die Beſtimmungen zur Ausführung
dieſer Verordnung.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorſchriften dieſer Verordnung
zulaſſen.
§ 8. Mit Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu
drei Monaten wird beſtraft:
1, wer den Vorſchriften des § 1 Abſ. 1, des § 2 oder des § 4 Abſ. 2
zuwider=
handelt;
2. wer der Vorſchrift des § 5 zuwider Verſchwiegenheit nicht beobachtet oder der
Mitteilung oder Verwertung von Geſchäfts= oder Betriebsgeheimniſſen ſich
nicht enthält;
3. wer den im § 6 vorgeſchriebenen Aushang unterläßt;
4. wer den auf Grund des § 1 Abſ. 2 oder des § 7 Abſ. 1 erlaſſenen
Beſtimmun=
gen zuwiderhandelt.
In dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein.
§ 9. Die zuſtändige Behörde kann Betriebe ſchließen, deren Unternehmer oder
Leiter ſich in Befolgung der Pflichten unzuverläſſig zeigen, die ihnen durch dieſe
Ver=
ordnung oder die dazu erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen auferlegt ſind.
Gegen die Verfügung iſt Beſchwerde zuläſſig. Ueber die Beſchwerde entſcheidet
die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beſchwerde bewirkt keinen Aufſchub.
§ 10. Dieſe Verordnung tritt mit dem 18. Dezember 1915 in Kraft. Der
Reichs=
kanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 16. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
(1764)
Bekanntmachung
über die Herſtellung von Süßigkeiten und Schokolade.
Vom 20. Dezember 1915.
Auf Grund des § 7 der Verordnung des Bundesrats vom 16. Dezember 1915
über die Herſtellung von Süßigkeiten und Schokolade (R.G.Bl. Seite 821) werden als
zuſtändige Behörden im Sinne von §§ 4, 9 der Verordnung in den Städten von über
20000 Einwohnern die Oberbürgermeiſter, im übrigen die Kreisämter beſtimmt.
Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne von § 9 Abſ. 2 der Verordnung iſt der
Provin=
zialausſchuß.
Darmſtadt, den 20. Dezember 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern.
v. Hombergk.
Krämer.
Bekanntmachung
über die Preiſe von Marmeladen.
Vom 14. Dezember 1915.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 11. November 1915 (Reichs=
Geſetzbl. S. 754) wird über die Regelung der Preiſe für Marmeladen folgendes
beſtimmt:
I.
Im Sinne dieſer Bekanntmachung gelten als
Sorte I: Marmeladen, die aus nur einer Fruchart hergeſtellt werden, mit
Ausnahme von Apfelmarmeladen;
Sorte II: Marmeladen, die aus höchſtens vier Fruchtarten hergeſtellt werden,
ſofern ſie nicht unter Sorte I fallen und nicht eine Apfeleinwage von mehr
als der Hälfte der Geſamtmenge enthalten:
Sorte III: Reine Apfelmarmeladen ſowie Marmeladen aus Früchten aller
Art, ſofern ſie nicht unter die Sorten 1 und II fallen und nicht eine
Ein=
wage von Fruchtrückſtänden von mehr äls ein Viertel der Geſamtmenge
enthalten;
Sorte IV: Marmeladen aus Früchten oder Fruchtrückſtänden ohne Zuſatz
von Rüben und Kartoffeln, ſofern ſie nicht unter Sorte I bis III fallen
(Kunſtmarmeladen);
Sorte V: Marmeladen mit Zuſatz von Rüben und Kartoffeln.
II.
Der Preis für 50 Kilogramm darf beim Verkaufe durch den Herſteller folgende
Sätze nicht überſchreiten:
bei Sorte II Sorte III Sorte IV Sorte V
Mark Mark Mark
Mark
1. bei Verpackung in Fäſſern oder in
ſonſtigen Gefäßen über15 Kilogramm
45,00
35,00 30,00
25,00
einſchließlich Verpackung
2. bei Verpackung in Blecheimern oder
in ſonſtigen Gefäßen (außer Fäſſern)
von über 10 bis einſchließlich 15 Kilo=
29,00
25,00
43,00
34,00
,,
gramm
32,00
27,50
37,00
47,00
von 5 bis einſchließlich 10 Kilogramm
35,00
30,00
51,00
41,00
unter 5 Kilogramm.
Die Preiſe ſchließen die Koſten der Verpackung, die Beförderung zur nächſten
Verladeſtelle (Bahn= oder Waſſerweg) des Herſtellers und die Verladung daſelbſt ein.
Sie werden in den Fällen unter 1 nach dem Reingewicht, in den Fällen unter 2 nach
dem Rohgewichte (brutto für netto) berechnet.
Die Preiſe gelten nicht für den Verkauf durch den Herſteller an den Verbraucher.
Für Sorte I werden Höchſtpreiſe vorläufig nicht feſtgeſetzt.
III.
Inſoweit für Marmeladen gemäß § 3 der Verordnung vom 11. November 1915
Höchſtpreiſe für die Abgabe im Kleinhandel an den Berbraucher feſtgeſetzt werden,
dürfen ſie für 0,5 Kilogramm folgende Sätze nicht überſchreiten:
bei Sorte II Sorte III Sorte IV Sorte V
Mark
Mark
Mark Mark
1. beim Verkaufe von pfundweiſe aus=
0,60
0,40
0,35
0,50
gewogener Ware.
2. beim Verkauf in ganzen Blecheimern
oder ſonſtigen Gefähen von über 10
0,45
0,32
0,36
0,55
bis einſchließlich 15 Kilogramm . .
0,40
0,35
0,50
0,60
von 5 bis einſchließlich 10 Kilogramm
0,38
0,55
0,65
0,44
unter 5 Kilogramm
Die Preiſe werden in den Fällen unter 1 nach dem Reingewicht, in den Fällen
unter 2 nach dem Rohgewichte (brutto für netto) berechnet.
Bei einer Herabſetzung der Herſtellerpreiſe gemäß § 2 der Verordnung vom
11. November 1915 ermäßigen ſich die Sätze entſprechend.
IV.
Dieſe Beſtimmungen treten mit dem 1. Januar 1916 in Kraft.
Berlin, den 14. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
(17640
Delbrück.
Bekanntmachung
über die Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln
vom 28. Juni 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 399) auf weitere Futtermittel.
Vom 19. Dezember 1915.
Auf Grund des § 15 der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln
vom 28. Juni 1915 (Reichs=Geſetzblatt S. 399) beſtimme ich:
Den im § 1 der Verordnung genannten Gegenſtänden treten hinzu:
unter A: Peluſchken
Hülſenfrüchte, die für die menſchliche Ernährung nicht geeignet ſind,
Gemenge von Gerſte mit Hülſenfrüchten;
unter B: Abfälle der Buchweizenmüllerei (Buchweizenſchalen und Kleie);
unter E: Rizinusmehl, entgiftet;
unter G: Futter, das durch Verarbeitung des Heidekrautes auf Futtermehl
hergeſtellt iſt.
Berlin, den 19. Dezember 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
(*6638