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178. Jahrgang
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Das „Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt” wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.
Von den Kriegsſchauplätzen.
* Großes Hauptquartier, 17. Okt. (W. T. B.
Amtlich.)
Weſtlicher Kriegsſchauplatz.
Feindliche Handgranatenangriffe in Gegend
Ver=
meilles und Roclincourt waren erfolglos.
Der Weſthang des Hartmannweilerkopfes iſt
plan=
mäßig und ohne vom Feind geſtört zu werden heute nacht
wieder von uns geräumt, nachdem die feindlichen Gräben
gründlich zerſtört wurden.
Bei St. Souplet, nordweſtlich von Souain, brachte
Leutnant Bölke im Luftkampf ein franzöſiſches
Kampf=
flugzeug — damit in kurzer Zeit ſein fünftes feindliches
Flugzeug — zum Abſturz.
Welche Erwartungen unſere Feinde im Weſten auf
ihre letzten Unternehmungen geſetzt und welche Kräfte ſie
dafür aufgewandt hatten, ergibt ſich, abgeſehen von dem
ſchon veröffentlichten Befehl des Generals Joffre vom
14. September, aus folgendem weiteren Befehl, der am
13. Oktober bei einem gefallenen franzöſiſchen
Stabs=
offizier gefunden wurde:
Gr. Hauptquartier der Oſtarmee.
Generalſtab, 3. Bureau, Nr. 12975.
21. September 1915.
Geheim!
Weiſung für die nördliche und mittlere Heeresgruppe.
Allen Regimentern iſt vor dem Angriff die ungeheure
Kraft des Stoßes, den die franzöſiſchen und engliſchen
Armeen führen werden, etwa in folgender Weiſe
klarzu=
machen:
Für die Operationen ſind beſtimmt:
35 Diviſionen unter General de Caſtelnau,
18 Diviſionen unter General Foche,
13 engliſche Diviſionen und
15 Kavalleriediviſionen, darunter 5 engliſche.
Außerdem ſtehen zum Angriff bereit
12 Infanteriediviſionen und die belgiſche Armee.
Drei Viertel der franzöſiſchen Streitkräfte nehmen
ſo=
mit an der allgemeinen Schlacht teil. Sie werden
unter=
ſtützt durch 2000 ſchwere und 3000 Feldgeſchütze, deren
Munitionsausrüſtung bei weitem jene vom Beginn des
Krieges überſteigt.
Alle Vorbedingungen für einen ſicheren Erfolg ſind
gegeben. Vor allem, wenn man ſich erinnert, daß bei
unſerem letzten Angriff in Gegend Arras nur 15
Divi=
ſionen und 300 ſchwere Geſchütze beteiligt waren.
Joffre.
Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.
Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls
v. Hindenburg.
Oeſtlich Mitau warfen unſere Truppen den Gegner
aus ſeinen Stellungen. Nördlich und nordöſtlich von
Groß=Eckau wurden die Ruſſen bis über die Miſſe
zurückgedrängt. Sie ließen 5 Offiziere und über 1000
Mann als Gefangene in unſerer Hand.
Vor Dünaburg wurden ſtarke ruſſiſche Angriffe
zurückgeſchlagen. Die Ruſſen verloren dabei 4 Offiziere,
440 Mann an=Gefangenen. Ebenſo wurden ſüdlich
Smor=
gon ruſſiſche Vorſtöße, zum Teil in Nahkämpfen,
über=
all abgewieſen.
Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls
Prinzen Leopold von Bayern.
Nichts Neues
Heeresgruppe des Generals v. Linſingen.
Die Ruſſen ſind auch bei Mulczyce über den
Styr zurückgeworfen. Angriffsverſuche derſelben am
Kormin ſcheiterten.
Balkan=Kriegsſchauplatz.
Beiderſeits der Bahn Belgrad-Palanka wurde der
Petrovyroberg und der beherrſchende Avalaberg, ſowie
der Vk. Kamen und die Höhen ſüdlich von Ripotek (an
der Donau) genommen.
Das Höhengelände ſüdlich von Belgrad iſt damit in
unſerer Hand.
Die Armee des Generals v. Gallwitz warf den
Feind von der Podunavlja hinter die Ralja (
ſüd=
weſtlich von Semendria) und von den Höhen bei
Sa=
pina=Makei.
Die Armee des bulgariſchen Generals Bojadjeff
erzwang ſich den Uebergang über den unteren Timok
und erſtürmte den 1198 Meter hohen Gloga=
Vica=
berg (öſtlich Knjacevac), wobei 8 Geſchütze erbeutet und
200 Gefangene gemacht wurden.
Auch in Richtung Pirot drangen die bulgariſchen
Truppen weiter vor.
Die Heeresgruppe Mackenſen erbeutete bisher
68 ſerbiſche Geſchütze.
Oberſte Heeresleitung.
Der öſterreichiſch=ungariſche
Tagesbericht.
* Wien, 17. Olt. Amtlich wird verlautbart vom
17. Oktober 1915:
Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz:
Am Kormyn=Bach wurden ſtarke ruſſiſche Angriffe
abgeſchlagen. Sonſt im Nordoſten nichts Neues.
Italieniſcher Kriegsſchauplatz.
Nach kräftiger Artillerievorbereitung ſetzten die
Ita=
liener geſtern früh gegen den Nordweſtabſchnitt des
Plateaus von Doberdo mehrere
Infanterieangrif=
fe an, die an unſeren Hinderniſſen zuſammenbrachen. Der
Feind erlitt große Verluſte und ging in ſeine
frü=
heren Stellungen zurück. Ein in den Nachmittagsſtunden
erneuerter Angriff wurde ſchon durch unſer Geſchützfeuer
zum Stehen gebracht. Am Abend und während der Nacht
verſuchte die feindliche Infanterie noch weitere Vorſtöße,
die wie alle früheren ſcheiterten. Die angreifenden
Trup=
pen wurden auf drei bis vier Infanterie=Regimenter
ge=
ſchätzt. Weiter nördlich im Görzer und Tolmeiner
Brücken=
lopf ſtanden unſere Stellungen tagsüber unter ſeindlichem
Artilleriefeuer. Der Gegner verſchoß gegen Teile des
Tol=
meiner Brückenkopfes Gasbomben. In Kärnten und
Tirol ſtellenweiſe Geſchützfeuer. Keine Ereigniſſe.
Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.
Oeſterreichiſch=ungariſche und deutſche
Bataillone haben geſtern in umfaſſendem Angriff von
Norden und Weſten die ſerbiſchen Stellungen auf
dem Avala=Berg geſtürmt. Die beiderſeits der Straße
Belgrad-Grocka vordringenden k. und k. Truppen
ent=
riſſen dem Feind die Höhen Velky=Kamien und Paſuljiſte,
ſüdweſtlich von Semendria, Südöſtlich von Pozarevac
wurde der Gegner durch die Deutſchen neuerlich geworfen.
Die Bulgaren überſetzten abwärts von Zajecar den Timol
und erſtürmten die öſtlich von Knjazevac aufragende Höhe
Glogavica, wobei ſie 200 Mann gefangen nahmen und
acht Geſchütze erbeuteten. Ihr Angriff ſchreitet überall
vorwärts.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
v. Höfer, Feldmarſchalleutnant.
Der Seekrieg.
* Helſingborg, 16. Okt. Auf der hieſigen Reede
iſt geſtern mittag ein großer deutſcher
Torpe=
dojäger vor Anker gegangen, um einen ſchwediſchen
Lotſen auszuſchiffen. Dieſer war von Bord eines
nor=
wegiſchen Dampfers geholt worden, der im Kattegatt von
den Deutſchen beſchlagnahmt worden war Es ſoll
ſich um den norwegiſchen Dampfer „Eyr” handeln, der
in Göteborg 1500 Ballen Baumwolle
ausgela=
den hatte und dann nach Kopenhagen beſtimmt war.
* Lyon, 16. Okt. La Dépéche meldet aus Cadix:
Das Kanonenboot „Ponce de Léon” wurde
von einem Dampfer in San Joſe gerammt und iſt
ge=
ſunken. Die Beſatzung wurde gerettet.
* Paris, 17. Okt. (Meldung der Agence Havas.)
Die Nachricht, daß ein Transportdampfer mit
2000 franzöſiſchen Soldaten auf der Fahrt
nach Saloniki von einem deutſchen Unterſeeboot
verſenkt worden ſei, iſt falſch. Es iſt eine Nachricht
deutſcher Herkunft. Das Miniſterium macht darauf
auf=
merkſam, daß man derartigen Nachrichten mit Mißtrauen
begegnen müſſe. Das Miniſterium würde das Publikum
ſelbſt benachrichtigen, falls ſich ein ſolches Unglück
ereig=
nen ſollte. (Die Behauptung, daß dieſe Nachricht
deut=
ſcher Herkunft ſei, iſt falſch. Die Nachrichten über die
Verſenkung ſeindlicher Handels= und Transportſchiffe
im Mittelmeer ſind der deutſchen Preſſe ſtets vom
Aus=
lande zugegangen. Im übrigen haben die Dementis des
Lügenbureau Havas keinen Wert. Man erinnert ſich, daß
es die Schamloſigkeit beſaß, den Tagesbericht Joffres, der
ihm natürlich bekannt war, als eine Erfindung zu
be=
zeichnen.)
* Amſterdam, 17. Okt. (Aus amerikaniſchen
Blät=
tern.) Nach einer in Neu=York eingetroffenen
Privat=
nachricht war der große britiſche
Transport=
dampfer, welcher bei Kreat torpediert wurde, der
Cunarddampfer „Transſylvania” (14000 Regiſtertonnen).
* Athen, 17. Okt. In den letzten Tagen ſind
fol=
gende Schiffe durch deutſche und
öſterreichiſch=
ungariſche U=Boote verſenkt worden: 1.
Eng=
liſcher Tankdampfer „H. C. Henry‟ (4219
Bruttoregiſter=
tonnen) mit Teeröl nach Lemnos; 2. engliſcher Dampfer
„Haydn” (4000 Bruttoregiſtertonnen);: 3. italieniſcher
Dampfer „Cyrene” (3296 Bruttoregiſtertonnen); 4.
eng=
liſcher Dampfer „Sailor Prince” (3144.
Brutto=
regiſtertonnen); 5. engliſcher Dampfer „Halyzones”
(5092 Bruttoregiſtertonnen); 6. engliſcher Dampfer
„Thorpwood‟ (3184 Bruttoregiſtertonnen): 2
eng=
liſcher Dampfer „Apollo” (3774 Bruttoregiſtertonnen).
Der Gedanke iſt nicht von der Hand zu weiſen, daß die
enormen Dampferverluſte der
Verbünde=
ten während der letzten Wochen die eigentliche Urſache
für die gemeldete Stockung der
Truppenlandun=
gen in Saloniki ſind.
Der Krieg im Orient.
* Konſtantinopel, 16. Okt. (W. T. B.
Nicht=
amtlich.) Das Große Hauptquartier meldet: An der
Kaukaſusfront warfen wir die Ruſſen, die einen
Ueberraſchungsangriff auf unſere Stellungen verſuchten,
in der Gegend weſtlich von Kentek zurück und fügten
ihnen ſchwere Verluſte zu. An der
Dardanellen=
front örtliche Feuergefechte. Sonſt nichts von
Bedeu=
tung. Bei Sedd=ül=Bahr zerſtörte eine Mine, die wir in
der Gegend des Kerevizdere zur Exploſion brachten
un=
ter Mitwirkung unſerer Artillerie ein feindliches
Block=
haus. Sonſt keine Ereigniſſe.
Der Balkankrieg.
Die Verletzung der griechiſchen Neutralität.
* Amſterdam, 16. Okt. Standard vergleicht
noch=
mals die Verletzung derbelgiſchen mit der
Ver=
letzung der griechiſchen Neuſtralität durch
die Alliierten. In beiden Fällen handelte es ſich
darum, daß ein Land, das außerhalb des Kampfes ſtehe,
den Durchzug von Truppen nach einem anderen Lande,
das bekämpft wird, geſtatten ſollte. Der Standard fährt
dann fort: Beide Fälle ſind mithin, ſormell identiſch,
ſachlich hingegen ſind ſie nicht gleich. In Belgien ging
das Anſuchen von einem Lande aus, das nur durch
Bel=
gien vom Feinde getrennt war. Diesmal hingegen
han=
delt es ſich um eine andere Frage, Frankreich und
Eng=
land liegen in einem ganz anderen Teil Europas und
haben mit Griechenland keine Grenzgemeinſchaft. Es
kann alſo von einem Durchmarſch, der zu dem Zweck
ver=
folgt wird, ſich gegen ein feindliches Land zur Wehr zu
ſetzen, ſachlich nicht die Rede ſein. Frankreich
und England können nur zu Schiff Saloniki erreichen.
Die Armeen zweier Länder, die keine gemeinſchaftliche
Grenze mit Bulgarien haben, ſuchten nicht nur um das
Recht des Durchmarſches an, ſondern ſie erzwangen
ſich es auch. Man kann von England nur ſagen, daß
es offenbar mit zwei Maß mißt. Im Falle Belgien
be=
hauptete es, daß jede Beſetzung gegen den Willn des
Landesherren einen casus belli darſtelle, jetzt tut es
dasſelbe in Saloniki, obwohl der König der Hellenen
offen und mit aller Entſchiedenheit Einſpruch gegen die
Truppenlandungen erhoben hat.
Truppenlandungen in Saloniki.
* Paris, 16. Okt. Der Matin meldet aus Saloniki:
Seit dem 13. Oktober landen engliſche Truppen
in großer Zahl.
* Wien 17. Okt. Die Südſlawiſche Korreſpondenz
meldet aus Saloniki vom 15. Oktober: Geſtern und heute
liefen neue Transportſchiffe im Hafen ein und
landeten weitere Kontingente engliſcher und
fran=
zöſiſcher Truppen. Im Hafen wurde die
franzö=
ſiſche Flagge gehißt. Die Franzoſen organiſierten ein
Hafenkapitanat und ein Gendarmeriekorps. Kleine
Trup=
penkontingente ſind bereits in Richtung Gewgheli
ab=
transportiert.
Erpreſſerpolitik.
. * Paris, 17. Okt. Die Erklärung Vivianis,
im Senat über eine ev. Mitwirkung Italiens auf dem
Balkan wird von der Preſſe mit Befriedigung
aufge=
nommen. Man bedauert jedoch, daß Viviani über die
Art der Mitwirkung keine näheren Angaben gemacht hat.
Die Preſſe hofft, daß es dem Vierverband durch diplo=,
matiſche und militäriſche Unternehmungen gelingen
werde, Rumänien und auch Griechenland ſchließlich noch
zu einem Eingreifen zugunſten des Vierverbandes zu
ver=
anlaſſen. Einige Blätter, ſo Libre Parole, fordern, daß
das ruſſiſche Heer durch Rumänien hindurch zum
An=
griff vorgehe. Wenn man Rumänien nicht dazu zwinge,
werde es ſich niemals entſcheiden. Inſormation erklärt,
der Vierverband brauche nicht zu befürchten, daß die
Anweſenheit von italieniſchen Truppen auf dem Balkan
einen ungünſtigen Einfluß auf die Haltung Griechenlands
ausüben werde; im übrigen ſeien Saloniki und
Ka=
walla Pfänder in den Händen der Alliierten für eine
korrekte Haltung Griechenlands.
Rumänien lehnt das ruſſiſche Durchzugsverlangen ab.
* Budapeſt, 16. Okt. (Zenſ. Frkft.) Nach einer
Sofioter Meldung der Zeitung Vilag macht der ruſſiſche
Geſandte in Bukareſt gemeinſam mit dem engliſchen
Ge=
ſandten die äußerſte Anſtrengung, die Zuſtimmung der
rumäniſchen Regierung zum Durchmarſch
ruſſi=
ſcher Truppen durch die Dob rudſcha nach
Bul=
garien zu erhalten. Die rumäniſche Regierung
hat das Verlangen freundſchaftlich, aber entſchieden
zu=
rückgewieſen. Die Geſandten erklärten ſchließlich namens
der ruſſiſchen Regierung, alle rumäniſchen Forderungen
für die Geſtattung des Aufmarſches der ruſſiſchen
Trup=
pen in der Richtung der Linie Varna, Sumen, Ruſtſchul
bewilligen zu wollen. Bratianu erklärte jedoch
entſchie=
den, jeden Verſuch der ruſſiſchen Truppen, rumäniſchen
Boden zu betreten, als einen gegen Rumänien
gerichte=
ten feindlichen Akt aufnehmen zu müſſen.
Eine Unterredung mit Staatsſekretär
p. Jagow.
* Berlin, 16. Okt. (Zenſ. Bln.) Der Berliner
Ver=
treter der United Preß of Amerika, Karl W. Ackermann,
hatte, wie ſchon kurz gemeldet, mit dem Leiter unſeres
Auswärtigen Amtes, Staatsſekretär von
Ja=
gow eine Unterredung, deren Inhalt heute in
Amerika veröffentlicht wird. Die Unterhaltung drehte
ſich zunächſt eine halbe Stunde lang um den
augenblick=
lichen Stand der deutſch=amerikaniſchen Beziehungen.
Dann erklärte Herr von Jagow, daß in Anbetracht der
Truppenlandungen der Entente in Saloniki der
Entrü=
ſtungsſturm, den die deutſche Invaſion in
Bel=
gien hervorgerufen hat, als Schwindel zu bezeichnen
iſt. Der Staatsſekretär führte u. a. aus:
Die engliſchen Zeitungen geben ſich die größte Mühe,
zu beweiſen, daß keinerlei Analogie zwiſchen dem
deut=
ſchen Einmarſch in Belgien und der Landung des
Gene=
rals Hamilton mit engliſchen und franzöſiſchen Truppen
in Saloniki beſteht. Im erſteren Falle handelt es ſich
angeſichts des drohenden franzöſiſchen Vormarſches durch
Belgien um Sein oder Nichtſein, um die Exiſtenz des
Deutſchen Reiches. Die Landung der Ententetruppen
in Griechenland war durch keinerlei Notlage begründet:
ſie erfolgte lediglich aus Gründen politiſcher und
militä=
riſcher Opportunität. Es iſt bisher nicht bekannt
gewor=
den, daß die Ententemächte Griechenland ähnliche
Zu=
ſicherungen gemacht haben, wie Deutſchland ſeinerzeit an
Belgien. Es ſcheint aber, daß das nicht der Fall
gewe=
ſen iſt, ſondern daß England und Frankreich die griechiſche
Neutralität ohne weiteres in brutalſter Weiſe mißachtet
haben.
In der engliſchen Preſſe kommt in echt britiſcher
Denkungsweiſe die Auffaſſung zum Ausdruck, daß,
weil das engliſche Intereſſe den Widerſtand Belgiens
gegen den deutſchen Einmarſch verlangte, die ganze Welt
ſich über das Vorgehen Deutſchlands zu entrüſten hatte. Im
Falle Griechenland hat die Welt zu ſchweigen, weil das
engliſche Intereſſe ein ſolches gebietet. Im Falle
Bel=
gien forderte es nach engliſcher Anſicht die Ehre des
Lan=
des, ſich für Englands Intereſſen zu opfern.
Griechen=
lland darf das Opfer ſeiner Ehre bringen, weil das den
engliſchen Intereſſen entſpricht. Es iſt übrigens
inter=
eſſant feſtzuſtellen, wie ſehr die Anſchauungen der
engli=
ſchen Staatsmänner und der öffentlichen Meinung in
England über die belgiſche Neutralität mit der
poli=
tiſchen Konſtellation gewechſelt haben. Ich
hatte kürzlich einen Bericht unſeres früheren Botſchafters
in London, des Grafen Hatzfeldt, in der Hand, der vom
4. Februar 1887 datiert iſt. Der Botſchafter berichtete
darin über eine anonyme Zuſchrift an den Standard,
in der ausgeführt wurde: England habe zwar die
Ga=
rantie der Neutralität Belgiens übernommen, die
Ver=
häktniſſe hätten ſich aber geändert und es liege im
Inter=
eſe der engliſchen Politik, Deutſchland eintretenden Falls
das jus vige (den Durchmarſch) durch das belgiſche
Terri=
torium gegen die Verſicherung zu gewähren,
den Beſitzſtand Belgiens nach dem Kriege nicht antaſten
zu wollen. Der Standard, der bekanntlich damals das
offiziöſe Organ der konſervativen Partei war, vertritt in
einem Leitartikel die in der Zuſchrift dargelegte
Auffaſ=
ſung. Die Pall Mall=Gazette aber bezeichnete an
dem=
ſelben Tage die Aeußerungen des Standard als eine
Aufforderung an Deutſchland, ſich im Falle des
militä=
riſchen Bedürfniſſes nicht an die Neutraliität Belgiens
zu kehren, und wies an der Hand der Verträge nach,
daß für England überhaupt keine
Verpflich=
tung beſtehe für die Neutralität Belgiens
einzutreten.
Der Staatsſekretär ſchloß: Wie Sie aus dieſem
Bei=
ſpiel ſehen und wie jetzt durch das Vorgehen Englands
in Griechenland deutlich erwieſen wird, war der ganze
engliſche Entrüſtungsſturm über die Verletzung der
bel=
giſchen Neutralität durch Deutſchland nichts anderes, als
das, was man in der engliſchen Sprache als cant
be=
zeichnet, ein Ausdruck, für den es im Deutſchen keine
Ueberſetzung gibt, dem aber, glaube ich, das Wort
Schwindel am nächſten kommt. (L.=A.)
Depeſchenwechſel zwiſchen König Ludwig
und dem Reichskanzler.
* München, 16. Okt. Wie die Korreſpondenz
Hoff=
mann erfährt, fand zwiſchen König Ludwig von
Bayern und dem Reichskanzler v. Bethmann
Holl=
weg folgender Depeſchenwechſel ſtatt: „Seine Majeſtät
den König von Bayern, München. Soeben vom Beſuche
bei Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen
Rup=
precht und dem Kommandierenden General des erſten
bäye=
riſchen Armeekorps zurückgekehrt, bitte ich Eure Majeſtät,
von dieſem Beſuche ehrerbietige Meldung erſtatten zu
dürfen. Die inmittten der von ſo unverwüſtlicher
Tapfer=
keit und Kampfesluſt beſeelten bayeriſchen Truppen
ver=
brachten Stunden ſchenken immer neues Leben und werden
mir unvergeßlich ſein. Eurer Majeſtät untertänigſter
Reichskanzler v. Bethmann Hollweg.‟ — Der König
er=
widerte: „Eurer Exzellenz ſage ich herzlichen Dank für die
Mitteilung über Ihren Beſuch bei meinem Sohn und
meinem erſten Armeekorps. Es erfüllt mich mit
aufrich=
tiger Genugtuung, daß Eure Exzellenz meine braven
Bayern in ſo zuverſichtlicher und kampfesfreudiger
Stim=
mung angetroffen haben. Möge ihren Waffen auch
ferner=
hin reicher Erfolg beſchieden ſein. Ludwig.”
Die Ermordung einer deutſchen U=Boot=
Boſatzung.
* Berlin, 17. Okt. Die Norddeutſche Allgemeine
Zeitung ſchreibt: Die von der amerikaniſchen Zeitung
World verbreitete Nachricht von der Ermordung der
Beſatzung eines deutſchen Tauchbootes durch
engliſche Streitkräfte hat der Kaiſerlichen Regierung
An=
laß gegeben, ſofort geeignete Maßnahmen zur Aufklä=
rung des Tatbeſtandes zu treffen. Die Regierung
behält ſich vor, die danach notwendigen Schritte zu tun.
Die Brotverſorgung Deutſchlands.
* Berlin, 17. Okt. Vor kurzem ging durch die
Zei=
tungen die Nachricht, daß die Reuchsgetreideſtelle
in dieſem Jahre drei Millionen Tonnen
Brotge=
treide über die zur menſchlichen Ernährung im Rahmen
der jetzigen Verbrauchsbeſchränkung erforderlichen Vorräte
hinaus verfügbar habe. Sie könne und müſſe daher
zur Linderung der Futtermittelknappheit ſtatt der 200000
bis 300000, die ſie bereits in Form von Futterſchrot
abzugeben beſchloſſen habe, mindeſtens eine Million
Tonnen für Zwecke der Viehverfütterung
bereit=
ſtellen.
Dieſe Nachricht bedarf der Richtigſtellung dahin, daß
mit dem bezeichneten Ueberſchuß jedenfalls
gegen=
wärtig nicht gerechnet werden kann, denn
vorläu=
ſig ſteht ziffernmäßeg nur feſt, was zur menſchlichen
Er=
nährung ſowie als Saatgut und als Reſerve gebraucht
wird, während der Geſamtertrag der diesjährigen
Brot=
getreideernte bisher nur ſchätzungsweiſe ermittelt wurde.
Danach kann zwar die menſchliche Ernährung
ohne Zweifel als ſichergeſtellt angeſehen werden, aber die
Höhe des tatſächlichen Ueberſchuſſes iſt noch
unſicher. Inſolgedeſſen iſt es eine unbedingt gebotene
pflichtgemäße Vorſicht der Reichsgetreideſtelle, daß ſie
ge=
genwärtig keinesfalls mehr Brotgetreide der menſchlichen
Ernährung entzieht, als ſie nach Maßgabe dieſer
Berech=
nungsunterlagen verantworten kann. Erſt die
bevor=
ſtehende Vorratserhebung Ende November d. Js. wird
ein überſichtliches klares und einwandfreies Zahllenbild
des Ergebniſſes unſerer neuen Ernte liefern, ſodaß auch
erſt dann mit einiger Sicherheit beurteilt werden kann, ob
etwa noch mehr Brotgetreide für menſſchliche
Ernährungs=
zwecke entbehrlich ſind. Jedenfalls aber darf die Abſtellung
des Futtermangels nicht allein oder hauptſächlich von
Maßnahmen der Reichsgetreideſtelle erledigt werden.
Die ungariſche Kriegsanleihe.
* Budapeſt, 17. Okt. Von dem Beſtreben geleitet,
den Erfolg der Subſkription auf die dritte
Kriegs=
anleihe um ſo glänzender zu geſtalten, werden die
Ungariſche Allgemeine Kreditbank, der Peſter Erſte
Vater=
ländiſche Sparkaſſenverein und die Peſter Ungariſche
Kom=
merzialbank für ihr eigenes Effekten=Portefeuille je 20
und die Ungariſche Eskompte= und Wechſelbank 12
Mil=
lionen Kronen, demnach die vier Inſtitute zuſammen 72
Millionen Kronen zeichnen. Die Vaterländiſche Bank hat
beſchloſſen, die Zeichnung der Bank auf die dritte ungariſche
Kriegsanleihe um 5 Millionen Kronen auf 7½ Millionen
Kronen zu erhöhen, womit die Geſamtzeichnung der Bank
auf alle drei ungariſchen Kriegsanleihen die Höhe von
15 Millionen Kronen erreicht.
Unruhen in Saratow!
* Petersburg, 16. Olt. (Ueber Kopenhagen.)
Folgende Meldung der Rjetſch vom 10. Oktober ſcheint
mit Unruhen in Saratow zuſammenzuhängen:
Der Gouverneur von Saratow hat an die
Gouverne=
mentsſemſtwos das Erſuchen gerichtet, die techniſchen
Freiwilligenkommandos, die ſich aus techniſchem Perſonal
und Arbeitern zuſammenſetzen, aufzulöſen. Es ſei zur
Kenntnis des Kriegsminiſteriums gelangt, daß in
eini=
gen Gouvernements, darunter auch in Saratow, durch
den allruſſiſchen Semſtwoverband ſolche
Freiwilligenkom=
mandos formiert worden ſeien. Das Miniſterium halte
aber ein Bedürfnis hierfür nicht für vorliegend. Der
Gouverneur wünſcht ferner von der Semſtwoverwaltung
die Namhaftmachung der Organiſatoren und Mitglieder
der Kommandos. Eine weitere Formierung darf nicht
ſtattfinden. Untermilitärs, die ſich eingeſchrieben hatten,
werden für Reſervebataillone beſtimmt.
Greus Balkanrede.
* Amſterdam, 16. Oklt. Der Nieuwe
Rotterdam=
ſche Courant meldet aus London: Die meiſten
Abendblät=
ter ſchreiben ebenſo abfällig über Greys
Bal=
kanrede wie die Morgenblätter. Daily News ſchreibt:
Worte, Worte, nichts als Worte! Grey hatte nichts zu
ſagen. Das einzige Gefühl, das die feierlichen, aber
in=
haltsloſen Erklärungen unter den
gegenwärti=
gen Umſtänden bei dem Publikum hervorriefen, war
Un=
geduld. Wir brauchen keinen Sündenbock. Aber was
wirklich ärgerlich iſt, das iſt die Unzulänglichkeit der
Re=
gierung, ihr Mangel an Charakter und Energie, die nicht
darauf wartet, bis zu Taten angeſpornt wird. Das
Vertrauen der Nation zum Miniſtgrium
nehme raſch ab.
Die Kriſis im engliſchen Kabinett.
* London 16. Okt. Die Daily News meldet,
daß der Attorney=General Sir Edward Carſon
zu=
rückgetreten iſt. Die Regierung hoffe, er werde ſein
Rücktrittsgeſuch zurückziehen; es ſei deshalb auch noch
keine amtliche Mitteilung erſchienen. Die Urſache des
Rücktritts iſt unbekannt.
Die Wehrpflichtfrage in England.
* Rotterdam, 16. Okt. Der Rotterdamſche
Cou=
rant erfährt aus London: Lord Derby hat geſtern
in einer gemeinſchaftlichen Verſammlung des
parlamen=
tariſchen und des Arbeiter=Rekrutierungskomitees eine
Rede gehalten, in der er den Rekrutierungsplan
darlegte. Die roten Formulare würden alle benutzt
und jedermann wird beſucht werden. Die
Parteiorgani=
ſationen werden die Arbeit übernehmen, bis zum 30.
No=
vember muß die Angelegenheit erledigt ſein. — Der
par=
lamentariſche Mitarbeiter der Daily News, Nicholſon,
ſchreibt: Die Miniſter, die für die allgemeine
Dienſt=
pflicht ſind, haben ſich damit abgefunden, daß das
Frei=
willigenſyſtem noch ſechs Wochen erhalten bleibt, um ſeine
Tauglichkeit zu erweiſen. Verſagt es, ſo wird das
Ka=
binett einen neuen Beſchluß faſſen. Das Blatt iſt
offen=
bar Willens, die Streitigkeiten ſechs Wochen ruhen zu
laſſen. Eine andere Frage, die der Erledigung harrt
iſt der Wunſch des Oberhauſes, die Balkanpolitil
und die militäriſchen Zuſtände an den
Darda=
nellen zu beſprechen. Die Beſprechungen im Unterhauſe,
nachdem ſich das Unterhaus mit der mageren Erklärung
Greys hatte begnügen müſſen, ließen dieſen Wunſch
ſchär=
fer hervortreten. Am Dienstag werden viele Fragen
ge=
ſtellt werden, Sowohl die Sozialiſten wie auch die
Unio=
niſten und die Radikalen werden verſuchen, eine
Aus=
ſprache herbeizuführen.
Die amerikaniſche Heeresorganiſation.
* Waſhington, 16. Okt. (Reuter.) Die
Regie=
rungsvorlage über den Ausbau der Armee ſieht ein
ſtehendes Heer von 140000 Mann (Feſtlandsheer), eine
Continental=Armee von 400000 Mann und eine
Natio=
nalgarde von 125000 Mann vor. Die Dienſtpflicht der
Continental=Armee iſt auf ſechs Jahre berechnet und läßt
deren Verwendung in allen feſtländiſchen Gebieten der
Vereinigten Staaten zu. Die erſten drei Jahre bleiben
die Mannſchaften jährlich zwei Monate unter den
Fah=
nen, während ſie die anderen drei Jahre beurlaubt ſind,
aber zu jeder Zeit einberufen werden können.
Eine amerikaniſche Handelsflotte.
* London, 16. Okt. Die Morning Poſt meldet
aus Waſhington: Der Plan, eine eigene
Handels=
flotte der Regierung zu ſchaffen, der von
dem Kongreß in der letzten Seſſion abgelehnt wurde,
wurde jetzt, vermutlich im Einvernehmen mit Wilſon,
wieder aufgenommen. Der Staatsſekretär des
Schatzamtes, Me Adoo, reiſt längs der Oſtküſte und hält
überall Propagandareden, in denen er auf die
Notwen=
digkeit der Schaffung einer ſolchen Handelsflotte
hin=
weiſt, damit Amerika ſeinen Ausfuhrhandel ſelbſt in die
Hand nehmen könne.
* Berlin, 16. Okt. Dem Zentralkomitee der
Deut=
ſchen Vereine vom Roten Kreuz, Abteilung
Gefangenen=
fürſorge, iſt von dem Priſoners of war
Informations=
bureau in London die Mitteilung zugegangen, daß die
Kommandanten der Gefangenenlager in England
an=
gewieſen worden ſind, vor Auszahlung von
Poſt=
anweiſungen an deutſche Kriegs= oder
Zi=
vilgefangene dieſe über Betrag, Abſender und
Auf=
gabeort der Anweiſung zu befragen, um eine
Auszah=
lung an einen anderen Gefangenen mit einem ähnlichen
Namen, für den die Sendung aber nicht beſtimmt ſei, zu
verhindern. Es empfiehlt ſich daher, bei der Aufgabe
einer Poſtanweiſung an einen Kriegs= oder
Zivilgefan=
genen in England dieſem gleichzeitig eine beſondere
Mitteilung durch Brief oder Poſtkarte zu machen,
aus der Betrag. Name des Abſenders und Aufgabeort
er=
ſichtlich ſind.
* Berlin, 16. Okt. Der Lokalanzeiger meldet aus
Baſel: Auf den Gouverneur von Kronſtadt
iſt ein Attentat verübt worden. Der Täter, ein
Gym=
naſiaſt, wurde durch einen Säbelhieb getötet.
* Paris, 16. Okt. Der Miniſterrat hat eine
all=
gemeine Regelung des Alkoholverkaufs in
ganz Frankreich beſchloſſen.
* Paris, 16. Okt. Der Temps meldet aus
Abbe=
ville: Der Flugſchüler Sergeant Thomas iſt bei einem
Verſuchsflug abgeſtürzt; er war ſofort tot.
* Paris, 16. Okt. Aus London erfahren die
Blät=
ter, Unterſtaatsſekretär Tennant habe im Unterhauſe
erklärt, daß von den Verluſten an den
Darda=
nellen bis zum 9. Oktober von 96899 Mann 1158
Offi=
ziere und 17772 Soldaten tot, 2632 Offiziere und 66220
Soldaten verwundet und 383 Offiziere und 8707 Mann
vermißt ſind.
* Lyon, 16. Okt. Nouvelliſte de Lyon meldet aus
Albi: Die Beſtechungsaffäre in den
Munitions=
fabriken in Saut du Tarn, in der auf Antrag des
Kriegs=
miniſters und des Marineminiſters der techniſche
Direk=
tor und mehrere ſeiner unmittelbaren Mitarbeiter
ver=
haftelt worden ſind, nimmt einen immer größeren Umfang
an. Auf einen neuen Antrag des Kriegsminiſters iſt der
Leiter der Granatenabteilung wegen betrügeriſcher
Ma=
chenſchaften bei der Herſtellung von Geſchoſſen für den
Staat verhaftet worden. Neue Verhaftungen ſollen
be=
vorſtehen. Der Kriegsminiſter hat dem
Unterſuchungs=
richter erklärt, daß die Vorkommniſſe der
Landesver=
teidigung ſchweren Abbruch getan haben.
Tageskalender 1914
zur Geſchichte des Weltkrieges.
18. Oktober: Deutſchenverfolgung in und bei London.
Das engliſche Unterſeeboot „E 3‟ in der deutſchen Bucht
der Nordſee vernichtet.
Stadt und Land.
Darmſtadt, 18. Oktober.
* Die heſſiſche Miſſionskonferenz gedenkt ihre
Jahres=
tagung am Montag, dem 25. Oktober, in Mainz zu
halten. Die evangeliſche Kirchengemeinde Mainz will
den vorhergehenden Sonntag als Miſſions=Sonntag feiern
mit Predigt und Kinder=Gottesdienſten in beiden Kirchen.
Die Verſammlungen der Miſſionskonferenz ſollen in der
Johannis=Kirche ſtattfinden, ſo daß der Montagmorgen
um ½11 Uhr einen Vortrag von Profeſſor D. Julius
Richter in Berlin über Sorgen und Segen der
deut=
ſchen Heidenmiſſion im Weltkriege” und der
Montagnach=
mittag um 4¼ Uhr einen Vortrag desſelben Redners für
die evangeliſchen Schüler der höheren Schulen über die
Kamerun=Miſſion bringt. Die neue Entwicklung des
Krieges, daß unſer deutſches Volk ſich durch den Balkan
einen Weg nach Aſien und Afrika bahnen muß, lehrt uns
weitblicken, daß wir den fernen Völkern auch das
Evan=
gelium ſchuldig ſind. Dann müſſen wir nach dem
ehren=
vollen Friedensſchluß, den Gott geben wolle, noch mehr
als zuvor ein Miſſionsvolk ſein. Dazu möge auch dieſe
Miſſionskonferenz mitten im Kriege helfen; man erhofft
für ſie zahlreiche Beteiligung und geſegneten Verlauf.
— Deutſcher Gruß. Es wird uns geſchrieben: Die
all=
gemeine Begeiſterung für deutſche Art und Sitte im
Ver=
ein mit der Bewunderung für unſer unvergleichlich tapferes
Heer iſt den Beſtrebungen beſonders günſtig, wie ſie der
„Allgemeiner Verein für deutſchen Gruß”
E. V., Sitz Darmſtadt, vertritt. Die Mitgliederzahl iſt hier
auf 2000 geſtiegen. Aus dem ganzen Reiche treffen
An=
meldungen ein, ſogar von Heer und Flotte. Wie
volkstüm=
lich die Ziele des Vereins ſind, geht daraus hervor, daß
ſich, ohne jede Anregung, vor kurzem ein „Militär=Gruß=
Verband” in Rudolſtadt und ein „Salutierverein” in
Wien gebildet haben, die ſich wohl der Geſamtgliederung
anſchließen werden. Bis jetzt ſind über dreißig
Orts=
gruppen angegliedert. Der Verein erſtrebt die Einführung
des deutſchen Grußes (Anlegen der Hand an die
Kopf=
bedeckung), ſo genannt, weil zuerſt beim deutſchen
Mili=
tär (bei Sachſen und Oeſterreichern im Anfang des 18.
Jahrhunderts) zu finden. Auch von den Franzoſen wird
dieſer Gruß als deutſchen Urſprungs bezeichnet (Bardin).
Vorſitzender des Vereins iſt Herr Major a. D. H. von
Pfiſter=Schwaighuſen. Poſtadreſſe für alle Sendungen:
„Grußverein, Darmſtadt‟ Das geſchätzte, ſehr
geſchmack=
volle Abzeichen beſteht aus einem kleinen, weißen „
Eiſer=
nen Kreuz‟ Es wird in der Regel am Hut getragen. Der
Beitrag beträgt einmalig 2 Mark, wofür Karte, Abzeichen
und zahlreiche Druckſachen zugeſandt werden.
Verkaufs=
ſtelle: Verkehrshäuschen am Schloß. Drei weitere Ver=
kaufsſtellen zum Beſten des Vereins „
Waiſen=
ſchutz” bei: Koch, Markt 3, Leichtweis, Beſſunger
Straße 41 und Simon, Grafenſtraße 15. Von dem dort
eingehenden Beitrag fließen 1,40 Mark unmittelbar in die
Kaſſe des „Waiſenſchutzes‟. Die Ortsgruppen betätigen
ſich auch ſonſt vielfach in gemeinnütziger Weiſe: ſo hat die
hieſige Ortsgruppe gleich in den erſten Kriegsmonaten
über 500 Mark für die Kriegsfürſorge
geſam=
melt. Wegen der hygieniſchen Seite der Grußfrage wurde
der Verein übrigens zur Beſchickung der Internationalen
Hygiene=Ausſtellung 1911 eingeladen. Er war dort mit
einer Sammlung geſchichtlicher Bilder über Grußarten
und Kopfbedeckungen, ſowie Abbildungen von hygieniſchen
Hüten vertreten, die ſehr günſtig beurteilt wurde.
Darmſtädter Wochenmarktpreiſe
am 16. Oktober.
Kartoffeln u. Gemüſe:
Speiſekartoffeln, Pfund
Pf.
Salatkartoffel., Pfd. 12-14 Pf.
Buſchbohnen, Pfd. 25-30 Pf.
Stangenbohnen, Pfund
25—30 Pf
Gelbe Bohnen, Pfund
25—30 Pf.
Blumenkohl, Stück 10—60 Pf.
Römiſch=Kohl, Bündel
—3 Pf
Wirſing, Pfund . 4—5 Pf.
Stück . 5—18 Pf
Weißkraut, Pfund 6—7 Pf.
Stück 8—30 Pf.
Rotkraut, Pfund 7—8 Pf.
Stück 10—40 Pf.
Kohlrabi, oberirdiſche,
Stück 3—5 Pf
Spinat, Pfund . 10—15 Pf.
Tomaten, Pfund 18—20 Pf.
Zwiebeln, Pfund 20 Pf.
Gelberüben, Pfund 8—10 Pf.
Bündel . 6 Pf
Roterüben, Pfund 7—8 P
Weißerüben, Stück 2—5 Pf
Schwarzwurzeln, Pfd. 20 Pf.
Kopfſalat, Stück 3—8 Pf.
Feldſalat, Körbchen 10 Pf.
Endivien, Stück 5—10 Pf.
Einmachgurken, 100 Stück
— Pf.
Salatgurken, Stück — Pf.
Radieschen, Bündel 2—3 Pf.
Rettiche, Stück . 3—8 Pf.
Meerrettich, Stück 10—25 Pf.
Sellerie, Stück . 3—10 Pf.
Grünkohl, Stück . 3—7 Pf.
Obſt:
Eßäpfel, Pfund 10—14 Pf
Kochäpfel, Pfund 6—8 Pf
Eßbirnen, Pfund 12—20 Pf.
Kochbirnen, Pfund 7—10 P
Quitten, Pfund 20—22 Pf.
Pfirſiche, Pfund 15—25 Pf.
Trauben, Pfund . 35 Pf.
Zitronen, Stück 8—15 Pf.
Brombeeren, Schopp. — Pf.
Nüſſe, 100 Stück 40—50 Pf.
Sonſtige Waren:
Süßrahmbutter, Pfd. 2,85 M.
Landbutter, Pfd. 2,20 M.
Eier, Stück
.. 20 Pf.
Handkäſe, Stück 6—10 Pf.
Schmierkäſe, ½ Liter 25 Pf.
Städt. Marktverwaltung.
Arheilgen, 18. Okt. (Metallſammlung.) Da
auch bei dem vorgeſtrigen dritten
Metallablieferungster=
min nicht alles Kupfer, Meſſing und Reinnickel abgeliefert
werden konnte, findet heute, den 18. ds. Mts., noch eine
vierte und letzte freiwillige Annahme im hieſigen
Rat=
hausſaale ſtatt. — (Die Kartoffelverſorgung.)
Zur Verſorgung der zum Ankauf genötigten hieſigen
Ein=
wohner mit Winterkartoffeln werden durch die Gemeinde
400 Zentner ausgeleſene Eßkartoffeln angekauft.
Handel und Verkehr.
— Stand der Darmſtädter Volksbank, e. G.
m. b. H., am 30. September 1915. Aktiva. 1. a) Kaſſa,
Sorten und Kupons M. 138 247,52; b) Guthaben bei der
Reichsbank und dem Poſtſcheckamt M. 16 341,23. Zuſ.
M. 154 588,75. 2. Wechſel= u. Deviſen=Konto M. 354 150,60.
3. Bankverkehr=Konto M. 391 298,26. 4. Lombard=Konto
M. 364 516,49. 5. Effekten=Konto M. 454 486,41: a)
in=
ländiſche Staatspapiere Nom. M. —: b) ſonſtige bei
der Reichsbank und anderen deutſchen Notenbanken
beleihbare Wertpapiere M. —: c) ſonſtige
Wert=
papiere M. —. 6. Konto=Korrent=Konto Mark
2905 495,29. 7. Vorſchuß= und Vorſchußwechſel=Konto
M. 682 633,31. 8. Rückwechſel=Konto M. 2261,40. 9.
Haus=
u. Immobilien=Konto M. 297 571,52. 10. Mobilien=Konto
M. 119.—. 11. Schrankfächer=Konto M. 1.—. 12. Beteiligung
am Schutzverein für Nieder=Modau M. 3000.—. 13. Haus=
und Immobilien=Unterhaltungskoſten=Konto M. 2654,70.
14. Verwaltungskoſten=Konto und. 15. Steuern=Konto
M. 52 557,71. Sa. M. 5 665 334,44. Paſſiva. 1.
Ge=
ſchäftsanteil=Konto M. 1385 096,82. 2. Reſerveſonds=
Konto 1. M. 380 861,66. 3. Reſervefonds=Konto II, Effekten=
und Immobilien=Reſerve M. 136 803,12. 4. Delkredere=
Konto M. 70000,—. 5. Penſions= und
Unterſtützungs=
fonds=Konto M. 211650,76. 6. Darmſtädter
Volks=
bank=Stiftungsfonds=Konto M. 12 500,— 7.
Darm=
ſtädter Volksbank= Stiftungsfonds= Zinſen=Konto
M. 666,65. 8. Hypotheken=Konto M. 66000, —. 9.
Akzep=
tationen= und Aval=Konto M. 76 900,—. 10.
Bank=
verkehr=Konto M. 29358,21. 11. Konto=Korrent=Konto
M. 278 023,92. 12. Sparkaſſen= und Scheck=Konto
M. 2 832 358,67. 13. Dividende=Konto M. 2734,52. 14.
Zinſen=Konto M. 176 595,10. 15. Fonds für
Kriegs=
fürſorge M. 2910,—. 16. Verſchiedene Beiträge und
Ver=
gütungen M. 2875,01. Sa. M. 5 665 334,44. Umſchlag
im September M. 11218412,02. Zahl der Mitglieder 1924.
Neue Bücher.
Beſondere Beſprechung erfolgt nach unſerem Ermeſſen.
Fauna von Deutſchland. Ein
Beſtim=
mungsbuch unſerer heimiſchen Tierwelt. Herausgegeben
von Dr. P. Brohmer. 593 Seiten mit 912 Abbild. im
Text und auf Tafeln. In biegſamem Leinenb. 5 Mk. Verlag
von Quelle & Meyer in Leipzig. Es fehlte bisher trotz
Zu=
nehmens der wiſſenſchaftlichen Allgemeinbildung und trotz
dauernder Klagen an einem entſprechenden, praktiſchen
kurzen Beſtimmungsbuche für unſere nicht minder wichtige
Tierwelt. Durch eine kühne Tat einer Reihe
hervor=
ragender Zoologen unter der ſicheren Leitung eines
ziel=
bewußten Herausgebers iſt dieſe Lücke beſeitigt. Nicht nur
die Zoollogen von Fach, unſere Lehrer und Schüler werden
es dankbar begrüßen, auch dem Landwirt, Forſtmann und
Gärtner, vor allem aber der großen Schar unſerer
mitar=
beitenden Naturfreunde wird es nicht minder willkommen
ſein.
— Im Kaiſſerlichen Hauptquartier.
Deut=
ſche Kriegsbriefe von Paul Schweder,
Kriegsbericht=
erſtatter. Zweiter Band: Von den Vogeſen zur Nordſee.
Mit einem Titelbilde und Buchſchmuck von Carl Alexander
Brendel=Weimar, ſowie 44 Bildbeigaben. Leipzig, Heſſe
& Becker Verlag. 280 Seiten. Kart. 2,50 Mk., in
Leinen=
band 3.— Mk.
Demiſſion des ſpaniſchen Kabinetts.
* Paris, 17. Okt. Die Agence Havas meldet aus
Ma=
drid: Dem Heraldo zufolge hat das Kabinett geſtern
morgen in einem Miniſterrat beſchloſſen,
zurück=
zutreten, und den Miniſterpräſidenten Dato
ermäch=
tigt, die Demiſſion dem König zu unterbreiten.
Letzte Nachrichten.
* München, 16. Okt. Im Finanzausſchuß der
Abge=
ordnetenkammer erklärte Miniſterpräſident Hertling
gegenüber einem Antrage, der die Aufhebung der
bayeriſchen Geſandtſchaften in
verſchie=
denen Ländern wünſchte, daß die Geſandtſchaften
eine Reihe wichtiger Aufgaben vortrefflich erfüllten.
Ge=
rade der Krieg habe ihnen eine Fülle neuer Aufgaben
ge=
bracht, denen ſie ſich mit der größten Hingabe und mit
Erfolg widmeten. Es beſtehe kein Grund, ſie
aufzuge=
ben. Die Berichte der Geſandten ſeien ſehr wertvoll für
die Staatsregierung. Soweit die Berichte für die
Reichs=
leitung von Bedeutung ſeien, würden ſie von der
bayeri=
ſchen Regierung ſofort nach Berlin weitergegeben. Die
Vertretungen Bayerns und des Reiches arbeiteten
ein=
trächtig zuſammen. Das Nebeneinanderbeſtehen zweier
Vertretungen bringe manche Vorteile mit ſich. Der
An=
trag wurde ſchließlich abgelehnt.
* Leipzig, 16. Okt. Heute nachmittag wurde der
Vor=
ſitzende der Deutſchen Turnerſchaft, Geheimer
Sanitäts=
rat. Dr. Götz, zur letzten Ruhe gebettet. Vertreter
hat=
ten entſandt der Herzog von Koburg=Gotha und das
ſächſiſche Kriegsminiſterium; außerdem waren rund 1400
Vertreter von Turnvereinen und ähnlichen
Vereinigun=
gen aus ganz Deutſchland anweſend. Nach einer
Rede=
des Geiſtlichen im Gartenhauſe des Verſtorbenen, wo der
Sarg aufgeſtellt war, ſprachen u. a. der Geſchäftsführer
der Deutſchen Turnerſchaft, Stadtſchulrat Rühl=Stettin,
der Vertreter des herzoglich Koburg=Gothaiſchen
Miniſte=
riums und der Vorſitzende der Leipziger nationalliberalen
Partei, Profeſſor von Krauſe. Nach den Anſprachen
be=
wegte ſich der faſt unabſehbare Zug mit mehr als 100
Fahnen nach der Erbbegräbnisſtätte der Familie, wo der
Sarg nach kurzer Einſegnung beigeſetzt wurde.
* Waſhington, 17. Okt. (Reuter.) Präſident
Wil=
ſon hat dem Plane zur Verſtärkung der Flotte
zugeſtimmt. Es iſt der Bau von zehn Dreadnoughts,
ſechs Schlachtkreuzern und einer großen Zahl von
Unter=
ſeebooten und Zerſtörern vorgeſehen die in fünf Jahren
mit einem Koſtenaufwand von 500 Millionen Dollars
er=
baut werden ſollen. Für das erſte Jahr iſt der Bau
von zwei Dreadnoughts und zwei Schlachtkreuzern geplant.
Tageskalender.
Großh. Hoftheater, Anfang 7 Uhr, Ende nach
9½ Uhr (Sonder=Vorſtellung fur die Verwundeten):
„Krieg im Frieden”.
Monatsverſammlung des Geflügel= und
Vogel=
zuchtvereins „Ornis” um 8½ Uhr in der „Stadt
Pfung=
ſtadt”.
Verſteigerungskalender.
Dienstag, 19. Oktober.
Hofreite=Verſteigerung der Firma Bruſt &
Poſt (Bachgang 20) um 10½ Uhr auf dem Ortsgericht I.
Leitung: Dr. Otto Waldaeſtel. Verantwortlich für den leitenden
politiſchen Teil und für Feuilleton: Dr. Otto Waldaeſtel; für
Volkswirtſchaftliches, Parlamentariſches und Kommunalpolitiſches:
Hans H. Gieſecke; für Stadt und Land und den geſamten übrigen
Teil: Kurt Mitſching; für den Anzeigenteil, Anzeigenbeilagen und
Mitteilungen aus dem Geſchäftsleben: Paul Lange.
Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei.
Sämtlich in Darmſtadt.
Für den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die „Redaktion des Tagblatts” zu adreſſieren. Etwaige
Honorar=
forderungen ſind beizufügen; nachträgliche werden nicht berückſichtigt.
Unverlangte Manuſkripte werden nicht zurückgeſandt.
Die heutige Nummer hat 6 Seiten.
Wer
Pinofluol‟
(II,13672
Fichtennadel-Kräuter-Bäder
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regelmässig als Badezusatz benutzt, übt nach
Aussage erster Autoritäten die denkbar beste
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Man verlange ausdrücklich „Pinofluol” in Tabletten!
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(A,12977
Verloren
ein goldnes Armband (altes Andenken, viereckige
Filigranplatten), auf dem Wege vom Bahnhofe
Hotel bis Bahnhof erſten Schalter, weiter bis zur
Sperre und zurück zur Halteſtelle der Straßenbahn.
Es wird gebeten, das Armband im Bahnhof=Hotel
abzugeben.
(14653
Familiennachrichten.
Den Heldentod für ſein Vaterland
erlitt am 20. September 1915 mein
heißgeliebter Mann, dertreuſorgende
Vater ſeiner Kinder, unſer lieber
Bruder, Schwiegerſohn, Schwager und Onkel
Metzger
Heinrich Rapp
Infanterie-Regiment No. 353, 3. Komp.
im 33. Lebensjahre.
(14654
Ruhe ſanft in fremder Erde!
Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen:
Eliſe Rapp nebſt Kindern,
Ireneſtraße 61.
Darmſtadt, Gernsheim, Ober=Klingen und
Dotzheim, den 18. Oktober 1915.
Dankſagung.
(Statt Karten.)
Für die herzlichſte Teilnahme bei
unſerem ſchmerzlichen Verluſte ſagen
wir unſeren innigſten Dank.
Darmſtadt, 18. Oktober 1915.
Familie Offenbächer.
(14652
Am 11. Oktober fiel fürs Vaterland der Major
Max Edler von der Planitz
Abteilungskommandeur im Grossherzoglichen Artilleriekorps, I. Grossh. Hessischen
Feldartillerie-Regiment Nr. 25
Inhaber des Eisernen Kreuzes und der Hessischen Tapferkeitsmedaille.
Von seinem Diensteintritt im Jahre 1891 bis 1903 dem Regiment angehörend, kam er
im Januar ds. Js. als Kommandeur der II. Abteilung zu ihm zurück, nachdem er bis dahin den
Feldzug als Persönlicher Adjutant S. K. u. K. H. des Kronprinzen mitgemacht hatte.
Mit hohen militärischen Tugenden ausgestattet, unermüdlich tätig, ein fürsorgender
Vor-
gesetzter seiner Untergebenen, war er ein leuchtendes Beispiel für alle. Als ihm kürzlich an
bedrohter Stelle neue, erwünschte Tätigkeit beschieden war, da ging er voll freudiger
Zuver-
sicht hin, und hier, in vorderster Linie, wohin er sich in seiner nie versagenden
Unerschrocken-
heit zu besserer Beobachtung begeben hatte, erreichte ihn das tötliche Geschoss.
Um den tapferen Kameraden, dessen ritterliche Gesinnung von allen hochgeschätzt war,
trauert tiefbewegt das Grossherzogliche Artilleriekorps, das ihm ein ehrendes Gedächtnis
be-
wahren wird.
Im Namen des Regiments:
V. Aulock
Oberstleutnant und Regimentskommandeur.
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wundeten=Kompagnie.
Krieg im Frieden.
Luſtſpiel in 5 Akten von Franz
von Schönthan und G. v. Moſer.
Perſonen:
Heindorf, Rentier Rud. Weisker
Mathilde, ſ. Frau Fritzi Niedt
Ilka Etvös, ſeine
Verwandte . . Käthe Gothe
Agnes Hiller, ihre
Geſellſchafterin . Charlotte Pils
Henkel, Stadtrat Rich. Jürgas
Sophie, d. Frau . Minna Müller=
Hanno
Elſa, der. Tochter Alice Hacker
von Sonnenfels,
General. . . . Johs. Heinz
Kurt von Folgen,
Leutn. bei den
Drag., deſſ. Adj. Kurt Ehrle
Ernſt Schäfer,
Stabsarzt . . Hs. Baumeiſter
v. Reif=Reiflingen,
Leutn. b. d. Inf. Br. Haprecht
Paul Hofmeiſter,
Apotheker . . . Frz. Schneider
Franz Konnecy,
Burſche b. Folgen Paul Peterſen
Martin, Diener b.
Heindorf
. . Rob. Kleinert
Anna, Köchin b.
Heindorf
. N. Malinowski
Roſa, Stubenm.
b. Heindorf
. Hertha Hinken
Nach dem 3. Akte längere Pauſe.
Zu dieſer Vorſtellung findet kein
Kartenverkauf ſtatt.
Anf. 7 Uhr. — Ende nach 9½ Uhr.
Vorverkauf für die Vorſtellungen:
Dienstag, 19. Okt. 27. Ab.=Vſt
A 8. „Tiefland.” — Hierauf:
„Die Puppenfee.” Kl. Preiſe.
Anfang 7 Uhr.
Mittwoch, 20. Okt. 28. Ab.=Vſt.
B 7. Zum erſten Male
wieder=
holt: „Komödie der Worte.”
Kleine Preiſe. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag, 21. Okt. 29. Ab.=
Vorſtell. C 7. „Hoffmanns
Erzählungen.” Kleine Preiſe.
Anfang 7 Uhr.
Aus dem Spielplan.
Freitag, 22. Okt. 20. Ab.=Vſt.
D 8. „Ein
Sommernachts=
traum” Kl. Pr. Anf. 7 Uhr.
Samstag, 23. Okt. Außer Ab.
6. Volks= u. Garniſonvorſtellung.
„Der gutſitzende Frack”.
Anfang 7 Uhr.
Sonntag, 24. Okt. 31. Ab.=Vſt.
B 9. „Lohengrin‟ (Elſa:
Geyersbach.) Anfang 6½ Uhr.
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Bekanntmachung
über die Errichtung von Preisprüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung
Vom 25. September 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des
Bundes=
rats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt1914 (Reichs=Geſetzbl S. 327) folgende
Verordnung erlaſſen:
I. Errichtung von Preisprüfungsſtellen.
§ 1. Zur Schaffung von Unterlagen für die Preisregelung der Gegenſtände des notwendigen
Lebensbedarfs und zur Unterſtützung der zuſtändigen Stellen bei der überwachung des Verkehrs
mit dieſen Gegenſtänden werden Preisprüfungsſtellen errichtet.
§ 2. Gemeinden mit mehr als zehntauſend Einwohnern ſind verpflichtet, andere Gemeinden
ſowie Kommunalverbände ſind berechtigt, Preisprüfungsſtellen zu errichten. Die
Landeszentral=
behörden können die Errichtung von Preisprüſungsſtellen auch in Gemeinden, die nicht mehr
als zehntauſend Einwohner haben, anordnen. Die Errichtung eine: Preisprüfungsſtelle für den
Kommunalverband entbindet die dem Kommunalverband angehörigen Gemeinden von der im
Satz 1 bezeichneten Verpflichtung.
Kommunalverbände, Gemeinden und Gutsbezirke können ſich zur gemeinſamenErrichtung
einer Preisprüfungsſtelle vereinigen.
Die Landeszentralbehörden ſind befugt, Kommunalverbände, Gemeinden und Gutsbezirke
zur gemeinſamen Errichtung einer Preisprüfungsſtelle zuſammenzuſchließen.
§ 3. Die Preisprüfungsſtellen beſtehen aus einem Vorſitzenden und einer angemeſſenen
Zahl von Mitgliedern.
Der Vorſitzende wird im Falle des § 2 Abſ. 1 vom Vorſtand der Gemeinde oder des
Kom=
munalverbandes ernannt, im Falle des § 2 Abſ. 2 von den Vorſtänden der beteiligten
Kom=
munalverbände, Gemeinden und Gutsbezirke gewählt oder, ſofern eine Einigung nicht erfolgt,
ſowie im Falle des § 2 Abſ. 3, von der höheren Verwaltungsbehörde ernannt. Der Vorſitzende
bedarf der Beſtätigung der höheren Verwaltungsbehörde, ſoweit er nicht von ihr ernannt oder
Inhaber eines Staats= oder Gemeindeamts iſt.
Für den Vorſitzenden können ein oder mehrere Stellvertreter berufen werden. Abſ. 2
findet entſprechende Anwendung.
Die Mitglieder ſind vom Vorſtand der Gemeinde oder des Kommunalverbandes, in den
Fällen des § 2 Abſ. 2 und 3 von den Vorſtänden der beteiligten Kommunalverbände, Gemeinden
und Gutsbezirke zu berufen, und zwar zur einen Hälfte aus dem Kreiſe der Warenerzeuger, der
Großhändler und der Kleinhändler, zur anderen Hälfte aus unbeteiligten Sachverſtändigen und
Verbrauchern.
Die näheren Beſtimmungen über Zuſammenſetzung und Verfahren erlaſſen die
Landes=
zentralbehörden: ſie können bei ſchon beſtehenden Einrichtungen, die denPreisprüfungsſtellen
entſprechen, beſtimmen, daß in den Fällen des Abſ. 4 die Berufung in einer anderen als der dort
vorgeſchriebenen Weiſe erfolgt.
§ 4. Die Preisprüfungsſtellen haben die Aufgabe:
1. aus ihrer Kenntnis der Marktverhältniſſe auf der Grundlage der Erzeugungs=,
Ver=
arbeitungs= und ſonſtigen Geſtehungskoſten die den örtlichen Verhältniſſen
ange=
meſſenen Preiſe zu ermitteln;
2. die zuſtändigen Stellen bei der überwachung des Handels mit Gegenſtänden des
notwendigen Lebensbedarfs, ſowie bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen
gegen die Vorſchriften über Höchſtpreiſe und über die Regelung des Verkehrs mit
Gegenſtänden des notwendigen Lebensbedarfs zu unterſtützen:
3. Gutachten über die Angemeſſenheit von Preiſen für Gerichte und
Verwaltungs=
behörden abzugeben;
4. die zuſtändigen Stellen bei der Aufklärung der Bevölkerung über die
Preisentwicke=
lung und deren Urſachen zu unterſtützen.
§ 5. Die Preisprüfungsſtellen können beſtimmen, daß, wer beſtimmte Gegenſtände des
notwendigen Lebersbedarfs im Kleinhandel feilhält, verpflichtet iſt, ein Verzeichnis in ſeinem
Verkaufsraum oder an ſeinem Vertriebsſtand anzubringen, aus dem der genaue Verkaufspreis
der Waren im einzelnen ſowie ein etwa vorgeſchriebener Höchſtpreis erſichtlich iſt. Die
Preis=
ankündigung im Verzeichnis gilt als Preisforderung im Sinne des § 5 Abſ. 1 Nr. 1 der
Bekannt=
machung gegen übermäßige Preisſteigerung vom 23. Juli 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 467).
Die angekündigten Preiſe dürfen nicht überſchritten werden. Die Abgabe der im
Klein=
verkauf üblichen Mengen an Verbraucher zu dem angekündigten Preiſe gegen Barzahlung darf
nicht verweigert werden.
Die Preisprüfungsſtellen erlaſſen die näheren Vorſchriften. Sie ſind befugt, Ausnahmen
zu geſtatten.
Die Bekanntmachung über den Aushang von Preiſen in Verkaufsräumen des Kleinhandels
vom 24. Juni 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 353) und die auf Grund dieſer Bekanntmachung erlaſſenen
Anordnungen bleiben unberührt.
§ 6. Die Preisprüfungsſtellen ſind befugt, mit anderen Preisprüfungsſtellen in
gegen=
ſeitigen Nachrichtenaustauſch über Zufuhr, Beſtand und Preiſe der Gegenſtände des notwendigen
Lebensbedarfs zu treten.
Sie ſind ferner befugt, innerhalb ihres Bezirks
1. von jedermann über alle Tatſachen Auskunft zu verlangen, die für die Preisbildung
von Wichtigkeit ſind, insbeſondere über den Beſtand, die Zufuhr und die Preiſe von
Gegenſtänden des notwendigen Lebensbedarfs Erhebungen anzuſtellen,
2. Räume, in denen Gegenſtände des notwendigen Lebensbedarfs hergeſtellt, gelagert
oder feilgehalten werden, zu betreten und daſelbſt Beſichtigungen vorzunehmen,
3. mit Zuſtimmung der zuſtändigen Behörde die Vorlage von Schlußſcheinen,
Rech=
nungen, Frachtbriefen, Konnoſſementen, Lagerſcheinen, Ladeſcheinen und ſonſtigen
im Handelsverkehr üblichen Schriftſtücken und Büchern, ſoweit ſie ſich auf den
Ein=
oder Verkauf von Gegenſtänden des notwendigen Lebensbedarfs beziehen, zu fordern
und darin Einſicht zu nehmen.
Die Befugniſſe aus Abſ. 2 können durch Beauftragte ausgeübt werden.
§7. Der Vorſitzende der Preisprüfungsſtelle ſowie deſſen Stellvertreter ſind beſugt,
Zeugen und Sachverſtändige, die im Bezirke der Preisprüfungsſtelle wohnen oder ſich aufhalten,
eidlich zu vernehmen. Die Vorſchriften der Zivilprozeßordnung über den Zeugenbeweis und über
den Beweis durch Sachverſtändige finden entſprechende Anwendung. Die Zeugen und
Sachver=
ſtändigen erhalten Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung für Zeugen und
Sachver=
ſtändige (Reichs=Geſetzbl. 1898 S. 689, 1914 S. 214). über Beſchwerden gegen die Entſcheidungen
des Vorſitzenden oder ſeines Stellvertreters entſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
§8. Die Preisprüfungsſtellen ſind befugt, Preisprüfungsſtellen, Gerichte und andere
Behörden innerhalb ihrer Zuſtändigkeit um Vernehmungen von Zeugen und Sachverſtändigen
zu erſuchen. Auf die von den Gerichten zu leiſtende Rechtshilfe finden die Vorſchriften des 13. Titels
des Gerichtsverfaſſungsgeſetzes entſprechende Anwendung.
§ 9. Die Vorſitzenden, Stellvertreter, Mitglieder und Beauftragten der
Preisprüfungs=
ſtellen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung und der Anzeige von Geſetzwidrigkeiten,
verpflichtet, über die Einrichtungen und Geſchäftsverhältniſſe, welche durch die Ausübung ihrer
Befugniſſe zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegenheit zu beobachten und ſich der Mitteilung
und Verwertung der Geſchäfts= und Betriebsgeheimniſſe zu enthalten. Sie ſind hierauf von den
nach § 3 zu ihrer Berufung beſtimmten Stellen zu vereidigen.
§ 10. Die Errichtung von Preisprüfungsſtellen für größere Bezirke bleibt den
Landes=
zentralbehörden überlaſſen.
Die §§ 6 bis 9 finden Anwendung.
§ 11. Für das Reichsgebiet wird eine Preisprüfungsſtelle mit dem Sitze in Berlin
er=
richtet. Sie beſteht aus einem Vorſtand und einem Beirat. Der Reichskanzler ernennt den
Vor=
ſtand und die Mitglieder des Beirats; er führt die Aufſicht und erläßt die näheren Beſtimmungen.
Der Preisprüfungsſtelle für das Reich liegt ob:
1. den Reichskanzler in allen die Verſorgung der Bevölkerung mit Gegenſtänden des
notwendigen Lebensbedarfs betreffenden Fragen, namentlich über die
Preisver=
hältniſſe, zu beraten,
2, ſoweit zur Erreichung dieſes Zweckes erforderlich, mit den anderen
Preisprüfungs=
ſtellen ſowie mit den zur Beſtimmung der Höchſtpreiſe berufenen Stellen in
Ver=
bindung zu treten, deren Arbeitsergebniſſe zu ſammeln ſowie überhaupt ſich über
Zufuhr, Beſtand und Preiſe von Gegenſtänden des notwendigen Lebensbedarfs
im Reiche fortlaufend zu unterrichten,
3. wichtige Ergebniſſe dieſer ihrer Ermittlungen anderen Preisprüfungsſtellen
zugäng=
lich zu machen.
Der Vorſtand hat die im § 6 Abſ. 2 Nr. 1 und § 8 bezeichneten Befugniſſe. Auf ihn und
die Mitglieder des Beirats findet § 9 Anwendung.
II. Verſorgungsregelung.
§ 12. Zur Durchführung der Verſorgung der Bevölkerung mit beſtimmten Gegenſtänden
des notwendigen Lebensbedarfs zu angemeſſenen Preiſen können die Gemeinden mit Zuſtimmung
der Landeszentralbehörden oder der von ihnen beſtimmten Behörden
1. für die Handel= und Gewerbetreibenden ihres Bezirkes Vorſchriften hinſichtlich des
Be=
triebs, insbeſondere des Erwerbes, des Abſatzes, der Preiſe und der Buchführung erlaſſen,
2. unter Ausſchluß des Handels und Gewerbes die Verſorgung ſelbſt übernehmen,
3. die ausſchließliche Veſorgung gemeinnützigen Einrichtungen oder beſtimmten Handels=
und Gewerbetreibenden übertragen und dabei über den Betrieb, insbeſondere den
Weiterverkauf und die Preiſe Beſtimmungen treffen.
§ 13. Mit Zuſtimmung der Landeszentralbehörden oder der von ihnen beſtimmten
Be=
hörden können die Gemeinden für ihre Bezirke anordnen,
1. daß, wer Gegenſtände des neiwendigen Lebenchebarſte
handenen Mengen getrennt nach Arten und Eigentümern unter Nennung der
letz=
teren binnen einer zu beſtimmenden Friſt anzeigt:
2, daß Handel= und Gewerbetreibende verpflichtet ſind,
a) binnen einer zu beſtimmenden Friſt Auskunft über die Verträge zu geben, kraft
deren ſie Lieferung von Gegenſtänden der von einer Maßnahme nach § 12
be=
troffenen Art verlangen können, ſowie
b) ihre Vorräte der Gemeinde auf Verlangen käuflich zu überlaſſen.
§ 14. Erfolgt die Uberlaſſung nicht freiwillig, ſo kann das Eigentum daran der Gemeinde
durch Beſchluß der zuſtändigen Behörde übertragen werden. Das Eigentum geht über, ſobald
der Beſchluß dem Beſitzer zugeht.
Der Ubernahmepreis wird, falls eine Einigung mit dem Beſitzer nicht zuſtande kommt,
unter Berückſichtigung des Einkaufs=, Herſtellungs= oder Erzeugungspreiſes und der Güte und
Verwertbarkeit der Gegenſtände von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der
Preis=
prüfungsſtelle endgültig feſtgeſetzt. Beſtehende Höchſtpreiſe dürfen dabei nicht überſchritten werden.
§ 15. Die Befugniſſe, die in dieſem Abſchnitt den Gemeinden übertragen ſind, ſtehen
auch Kommunalverbänden ſowie Vereinigungen von Kbmmunalverbänden, Gemeinden und
Gutsbezirken zu.
Die Landeszentralbehörden können Kommunalverbände, Gemeinden und Gutsbezirke
für die Zwecke der Verſorgungsregeln vereinigen und ihnen die Befugniſſe aus den §§ 12 bis 14
ganz oder teilweiſe übertragen.
Die Landeszentralbehörden können die Verſorgung der Bevölkerung ihres Bezirkes oder
eines Teiles ihres Bezirkes ſelbſt regeln; die §§ 12 bis 14 finden entſprechende Anwendung.
Soweit nach Abſatz 1 oder 2 die Verſorgung für einen größeren Bezirk geregelt wird, ruhen
die Befugniſſe der zu dem Bezirke gehörenden Gemeinden und Kommunalverbände.
§ 16. Die Landeszentralbehörde hat vor Erteilung der Zuſtimmung zu einer Anordnung
gemäß § 13 Abſ. 1 Nr. 2b oder vor Erlaß einer ſolchen Anordnung dem Reichskanzler
Gelegen=
heit zu geben, im Intereſſe der Geſamtverſorgung des Reichsgebiets Einſpruch zu erheben. Macht
der Reichskanzler von dieſer Befugnis Gebrauch, ſo iſt die Zuſtimmung zu verſagen oder von
Er=
laß der Anordnung abzuſehen.
III. Strafbeſtimmungen.
§ 17. Mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert
Mark wird beſtraft:
1. wer die ihm nach § 6 Abſ. 2 Nr. 1 obliegende Auskunft wiſſentlich unvollſtändig oder
unrichtig erſtattet oder den Vorſchriften des § 6 Abſ. 2 Nr. 2 und 3 zuwider den
Ein=
tritt in die Räume, die Beſichtigung, die Vorlage der Geſchäftsaufzeichnungen oder
die Einſicht in ſie verweigert:
2. wer den auf Grund des § 12 erlaſſenen Anordnungen zuwiderhandelt;
3. wer die ihm nach § 13 obliegende Anzeige oder Auskunft nicht innerhalb der geſetzten
Friſt erſtattet oder wer wiſſentlich unvollſtändige oder unrichtige Angaben macht;
4. wer den von den Landeszentralbehörden erlaſſenen Ausführungsvorſchriften
zu=
widerhandelt.
§ 18. Wer der Vorſchrift des § 9 zuwider Verſchwiegenheit nicht beobachtet oder der
Mit=
teilung oder Verwertung von Geſchäfts= oder Betriebsgeheimniſſen ſich nicht enthält, wird mit
Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten beſtraft; die
Verfolgung tritt nur auf Antrag des Unternehmers ein.
§ 19. Wer den auf Grund des §5 Abſ. 1 und 3 erlaſſenen Vorſchriften oder den Vorſ
ſchriften des § 5 Abſ. 2 zuwiderhandelt, wird, ſofern nicht andere Vorſchriften ſchwerere Strafen
androhen, mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis
zu vier Wochen beſtraft.
IV. Schlußbeſtimmungen.
§ 20. Die Befugniſſe gemäß § 6 Abſ. 2 §§ 12 und 13 greifen nicht Platz gegenüber dem
Reiche, den Bundesſtaaten, Elſaß=Lothringen, Gemeinden und Kommunalverhänden, der
Reichs=
getreideſtelle der Zentral=Einkaufs=Geſellſchaft m. b. H., ſowie den den Kriegsminiſterien oder
dem Reichs=Marineamt unterſtellten Geſellſchaften, Verbände und Abrechnungsſtellen.
Die überlaſſung der Vorräte (§ 13 Abſ. 1 Nr. 2b) kann nicht verlangt werden, ſoweit die
Vorräte zur Erfüllung von Verträgen mit den vorgenannten Stellen beſtimmt ſind.
§ 21. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die Beſtimmungen zur Ausführung dieſer
Verordnung. Sie beſtimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, zuſtändige Behörde,
Kom=
munalverband, Gemeinde, Vorſtand des Kommunalverbandes und Gemeindevorſtand im Sinne
dieſer Verordnung anzuſehen iſt.
§ 22. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den in dieſer Verordnung begründeten
Verpflichtungen zulaſſen.
§ 23. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 25. September 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück
14611
Bekanntmachung
über die Errichtung von Preisprüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung.
Vom 5. Oktober 1915.
Auf Grund der §§ 3 Abſ. 5 und 21 der Verordnung des Bundesrats über die Errichtung
von Preisprüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung vom 25. September 1915 (
Reichsge=
ſetzblatt S. 607) wird folgendes beſtimmt:
§ 1. Kommunalverband iſt der Kreis;
höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des § 3 Abſ. 2 das Großh. Miniſterium des Innern,
Abteilung für Landwirtſchaft, Handel und Gewerbe, im übrigen der Provinzialausſchuß;
zuſtändige Behörde das Kreisamt, in Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern der
Oberbürgermeiſter oder Bürgermeiſter:
Vorſtand des Kommunalverbands der Kreisrat oder deſſen Stellvertreter;
Gemeindevorſtand in Landgemeinden die Gr. Bürgermeiſterei, in Städten der
Bürger=
meiſter oder Oberbürgermeiſter.
§ 2. Die Preisprüfungsſtellen beſtehen aus einem Vorſitzenden und 8 bis 16 Mitgliedern.
Von den letzteren wird
1. die eine Hälfte aus dem Kreiſe der Warenerzeuger, der Großhändler und Kleinhändler,
2. die andere Hälfte aus unbeteiligten Sachverſtändigen und Verbrauchern
nach § 3 Abſ. 3 der Verordnung berufen.
Vor Berufung der unter Ziffer 1 genannten Mitglieder ſind die Landwirtſchaftskammer,
Handwerkskammer und zuſtändigen Handelskammern, vor Berufung der unter Ziffer 2 genannten
Mitglieder ſind, falls ein oder mehrere Kommunalverbände bei der Errichtung der
Preisprüfungs=
ſtelle in Betracht kommen, die beteiligten Kreisausſchüſſe, andernfalls die beteiligten Stadt= und
Gemeindevertretungen zu hören.
Die Zahl der Mitglieder kann mit Genehmigung des unterzeichneten Miniſteriums
ge=
ändert werden.
§ 3. Sind in dem Bezirk einer Prüfungsſtelle zur Berufung geeignete Warenerzeuger
oder Großhändler nicht vorhanden, ſo kann von der Berufung ſolcher abgeſehen werden; die an
ihre Stelle tretenden Mitglieder müſſen denjenigen Kreiſen angehören, die für die Preisbildung
auf Grund ihrer Mitwirkung am Abſatz der Ware eine Sachkunde für die Preisbildung haben.
§ 4. Der Vorſitzende der Preisprüfungsſtelle führt die laufenden Geſchäfte, bereitet die
Beſchlüſſe vor und trägt für ihre Ausführung Sorge. Er vertritt doe Preisprüfungsſtelle nach außen,
führt den Schriftwechſel und unterzeichnet alle Schriftſtücke Namens der Prüfungsſtelle.
§ 5. Die Art und Weiſe der Einladung zu einer Sitzung wird von der
Preisprüfungs=
ſtelle feſtgeſtellt. Zur Gültigkeit eines Beſchluſſes gehört, daß alle Mitglieder vorſchriftsmäßig
eingeladen ſind und außer dem Vorſitzenden oder deſſen Stellvertreter wenigſtens je die Hälfte
der Mitglieder der in § 2 bezeichneten Gruppen erſchienen iſt. Die Beſchlüſſe werden nach
Stimmen=
mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entſcheidet die Stimme des Vorſitzenden oder deſſen
Stellvertreters. Die Verhandlung und Beſchlußfaſſung ſind nicht öffentlich. Art. 56 Abſ. 1 der
Kreis= und Provinzialordnung findet entſprechende Anwendung.
§6. Uber jede Sitzung der Preisprüfungsſtelle iſt von einem beeidigten Protokollführer
ein Protokoll aufzunehmen. Es muß die weſentlichen Vorgänge enthalten und iſt von dem
Vor=
ſitzenden und dem Protokollführer zu unterſchreiben.
§7. Die Koſten der Preisprüfungsſtelle ſind von den Gemeinden oder
Kommunalver=
bänden, von denen ſie errichtet werden, zu tragen. Im Falle des § 2 Abſ. 2 der Verordnung iſt
der Maßſtab, nach dem die Koſten von den einzelnen beteiligten Körperſchaften zu tragen ſind,
bei der Vereinbarung zu beſtimmen. Die Mitgzlieder der Preisprüfungsſtelle verwalten ihr Amt
als Ehrenamt. Für Dienſtgeſchäfte außerhalb der Gemarkung ihres Wohnorts erhalten ſie eine
ihren baren Auslagen entſprechende Entſchädigung. über die Höhe beſchließen die oben genannten
Körperſchaften.
§ 8. Den Vorſtänden der Kommunalverbände bzw. Gemeinden, in denen
Preisprüfungs=
ſtellen errichtet ſind, bleibt der Erlaß weiterer Auskührungsbeſtimmungen vorbehalten insbeſondere
hinſichtlich der durch beſondere Verhältniſſe bedingten örtlichen und ſachlichen Arbeitsteilung
in Unterausſchüſſe. Dieſe Beſtimmungen bedürfen der Genehmigung des unterzeichneten
Mini=
ſteriums.
Darmſtadt, den 5. Oktober 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern
v. Hombergl.
Bekanntmachung
betreffend Sammeln ölhaltiger Samen und Früchte.
Vom 5. Oktober 1915.
Um die Beſtände an Viehfutter und Pflanzenölen zu vermehren, erſcheint es
geboten, die Früchte der Laubholzbäume zu ſammeln. Die Beteiligung der
Schul=
kinder bei der Arbeit des Sammelns dürfte die Beſtrebungen weſentlich fördern. In
Betracht kommen in erſter Linie die Früchte der Eiche, der Buche und der Roßkaſtanie,
außerdem die Samen der Linde und des Ahorn.
Der Kriegsausſchuß für pflanzliche tieriſche Oele und Fette, Berlin W 8,
Kano=
nierſtraße 29/30, bezahlt für gute Ware in geſunder Beſchaffenheit von mindeſtens
mitt=
lerer Art und Güte in Waggonladungen von 10000 Kilogramm (200 Zentner) frei
Waggon ab Verladeſtation 4500 Mk. für lufttrockene Bucheln, 5500 Mk. für gedarrre
Bucheln.
Die in Mengen unter 200 Zentner zum Verſand lommenden Bucheln können zu
einem nach Verhältnis der erhöhten Frachtkoſten verringerten Preiſe zur Ablieferung
an den Kriegsausſchuß für pflanzliche und tieriſche Fette gebracht werden.
Die Bezugsvereinigung der deutſchen Landwirte, Berlin W 35, Potsdamer
Straße 30, bezahlt für gute Ware in geſunder Beſchaffenheit von mindeſtens mittlerer
Art und Güte loſe in Waggonladungen von 10000 Kilogramm (200 Zentner) frei
Waggon ab Verladeſtation für 100 Kilogramm (2 Zentner)
für Eicheln lufttrocken (nicht mehr als 40 Prozent Waſſer) . . .
19 Mk.
für Eicheln gedarrt (nicht mehr als 15 Prozent Waſſer) und gequetſcht
32 Mk.
für Eicheln, ganze, gedörrt (nicht mehr als 15 Prozent Waſſer)
34 Mk.
für Eicheln gedörrt (nicht mehr als 15 Prezent Waſſer) und geſchält
44 Mk.
für Roßkaſtanien lufttrocken (nicht mehr als 40 Prozent Waſſer)
15 Mk.
für Roßkaſtanien gedörrt (nicht mehr als 15 Prozent Waſſer) und gequetſcht 28 Mk.
Bucheln werden weitaus am vorteilhafteſten auf Oel verarbeitet.
Die Samen der Linde ſind ſehr fettreich (bis 58 Prozent). Wo die Linde in
größeren Beſtänden (namentlich als Alleebaum) auftritt, kann ſich das Sammeln der
Samen lohnen.
Wir verweifen auf das nachſtehend abgedruckte Merkblatt über ſachgemäßes
Sammeln, Trocknen und Darren der Bucheln.
Darmſtadt, den 5. Oktober 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern.
v. Hombergk.
Krämer.
(14626
Merkblatt
zum Sammeln für Bucheckern und Lindenſamen.
Vorbedingung für die Oelhaltigkeit der Bucheckern und Lindenſamen iſt, daß ſie
nach vollendeter Reife eingeſammelt, nicht ſchonunreif von den Bäumen
gepflückt werden.
Lindenfrüchte dürfen erſt vollreif, ohne Blütenblätter und Stengel, möglichſt nur
an trockenen Tagen geſammelt werden.
In den Anfang bzw. die Mitte des Oktobers zuſammen mit dem
Abfall des Laubes, fällt die Reife der Bucheckern. Die tauben Fruchte fallen zuerſt, die
beſten zuletzt. Nur Bucheln für die Oelmühlen ſammelt man auch gern vor dem
Ab=
fall, indem man die fruchttragenden Aeſte mit umwickelten Aexten abklopfen und die
Bucheln auf untergebreitete Tücher fallen läßt.
Am einfachſten werden die Früchte nach dem natürlichen Abfall mit
der Hand aufgeleſen und die tauben ausgeſchieden, oder durch Zuſammenfegen und
nachfolgende Ausſonderung der guten Früchte mittels Ausleſens, Werfens oder
Siebens der zuſammengefegten Maſſe gewonnen. Für alles Sammeln ſind
tunlichſt nur trockene Tage zu wählen. Auch an dieſen ſollte das Sammeln
erſt nach dem Abtrocknen des Taues beginnen. Das Sammeln von Bucheln, die der
Oelbereitung dienen ſollen, muß, ſoweit es nicht vor dem Abfall geſchieht, möglichſt
bald nach dieſem ſtattfinden, weil ein längeres Liegen der Bucheln im Walde den
Ge=
ſchmack des Oels beeinträchtigt.
Bucheln und Lindenſamen müſſen trocken und kühl aufbewahrt werden. Die
Aufbewahrung kann erfolgen auf Speigerböden oder im Freien. Die Aufbewahrung
auf Böden iſt die beſte und die ſicherſte. Je mehr Feuchtigkeit den Früchten noch
an=
haftet, deſto niedriger müſſen ſie geſchüttet, deſto luftiger muß der Boden gehalten und
deſto häufiger müſſendie Früchte umgeſtochen werden. Die Früchte dürfen keinesfalls
höher als 20—30 Zentimeter geſchüttet und müſſen anfangs und ſolange ſie noch
äußer=
liche Feuchtigkeit zeigen, täglich ein= bis zweimal, ſpäter alle 2 Wochen einmal,
umge=
ſtochen werden. Nach einer Behandlung von zwei= bis dreiwöchiger Dauer dürften die
Früchte ſoweit getrocknet ſein, daß ihre Verſendung als „lufttrocken” erfolgen kann.
Können die Bucheln nicht ſofort aus dem Wald auf den Boden gebracht werden,
oder ſtehen Böden überhaupt nicht zur Verfügung, ſo werden ſie am beſten im Walde
ſelbſt, und zwar entweder in offenen Gräben oder in Mieten, aufbewahrt. Die Gräben
ſind auf trockenem Grund etwa 2,5 Meter breit und 30 Zentimeter tief mit ſenkrechten
Wänden anzulegen und erhalten ein 2 Meter hohes Strohdach, deſſen Giebelſeiten nach
Bedarf geöffnet oder zugeſetzt werden können. Ein um die ganze Anlage
herum=
laufender Graben ſchützt die Früchte vor Mäuſen. Naſſe Früchte bleiben am beſten
zunächſt auf einem hierfür zugerichteten Trockenplatz ganz dünn verteilt im Freien und
kommen erſt in den Graben, nachdem ſie äußerlich gut abgetrocknet ſind. Der Graben
darf nicht ſeiner ganzen Länge nach mit Früchten angefüllt werden, damit das
Um=
ſtechen von einer Seite zur anderen bequem erfolgen kann. Das Umſtechen der Früchte
iſt im Graben ebenſo zu handhaben, wie auf dem Boden.
Auch in Mieten kann man die gehörig abgetrockneten Früchte einlegen; die
Auf=
bewahrung in offenen Gräben iſt aber ſicherer. Die Mieten müſſen auf trockenem,
mög=
lichſt durchläſſigem Boden angelegt werden. Sie erhalten eine Decke von Laub, Moos
oder Stroh, die mit Dunſtkanälen zu verſehen und mit zunehmender Kälte zu verſtärken
iſt. Tritt Froſt ein, ſo wird eine Erddecke aufgebracht. Auch hier empfiehlt ſich zum
Schutze gegen Mäuſe ein Umlaufgraben.
Um die Früchte dauernd haltbar zu machen, werden ſie zweckmäßig auf
Malz=
darren, in Ziegelöfen, auf dem Mauerwerk der Dampfkeſſel, in Backöfen uſw.
ge=
dörrt. Bucheckern, die für Oelgewinnung beſtimmt ſind, dürfen höchſtens auf
30 Grad Celſius, bis ſie eine hellbraune Farbe annehmen, Lindenſamen auf 20 Grad
Celſius erhitzt werden. Bei Anwendung größerer Wärmegrade wird ihr Wert für die
Oelgewinnung bedeutend herabgemindert.
Die Verpackung luftrockener Bucheln und Lindenfrüchte zur Verſendung
hat in Säcken zu erfolgen. Gedörrte Früchte können auch loſe in mit Matten
aus=
gelegten und mit Holzverſchlag an den Türen verſehenen verdeckten
Eiſenbahn=
wagen befördert werden.
Bekanntmachung.
Auf dem Truppenübungsplatz Darmſtadt wird am
Dienstag, den 19. Oktober 1915, von 12 bis 4 Uhr,
Mittwoch, den 20. Oktober 1915, von 10 bis 4 Uhr,
und auf dem Schießplatz Meſſel am
Dienstag, den 19. Oktober 1915, von 8½ bis 12½ Uhr,
mit ſcharfer Infanteriemunition geſchoſſen.
Die Abſperrung des Truppenübungsplatzes Darmſtadt erſtreckt ſich an beiden
Tagen bis zum Landgraben. Das abgeſperrte Gebiet darf nicht betreten werden.
Zuwiderhandelnde haben Beſtrafung auf Grund des preußiſchen Geſetzes vom 4. Juni
1851 über den Belagerungszuſtand zu gewärtigen.
Darmſtadt, den 15. Oktober 1915.
(14646
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Roeſener.
In Hergershauſen, Raibach und Semd (Kreis Dieburg) iſt die Maul= und
(14647
Klauenſeuche erloſchen.
Ausgabe von Brotkarten und
Zuſatzbrotmarken.
Am Mittwoch, den 20. Oktober, vormittags von 8
bis 1 Uhr und nachmittags von 3 bis 6 Uhr, werden für die
hieſige Bürgerſchaft Brotkarten und die Zuſatzbrotmarken für die
Zeit vom 25. Oktober bis 21. November 1915 in den
nach=
bezeichneten Lokalen ausgegeben:
a) für den Bezirk des I. Polizeireviers im Schulhaus der
Gewerbeſchule (Ecke Karl= und Nieder=Ramſtädterſtraße,
Eingang Nieder=Ramſtädterſtraße) Saal rechts im
Erd=
geſchoß;
b) für den Bezirk des II. Polizeireviers im Schulhaus am
Ballonplatz;
c) für den Bezirk des III. Polizeireviers in der Turnhalle
der Eleonorenſchule in der Lagerhausſtraße;
d) für den Bezirk des IV. Polizeireviers im Schulhaus der
Landesbaugewerkſchule (Neckarſtraße 3);
e) für den Bezirk des V. Polizeireviers im Gemeindehaus
der Petrusgemeinde, Hofgartenſtraße 8;
f) für den Bezirk des VI. Polizeireviers in der Turnhalle
am Kapellplatz;
g) für den Bezirk des VII. Polizeireviers in dem Schulhaus
der Stadtmädchenſchule in der Emilſtraße (Lehrſaal im
Erdgeſchoß).
Wer beabſichtigt, im Laufe des November einen Kur= oder
Bade=
ort aufzuſuchen, erhält trotzdem die volle Zahl der zuſtehenden
Brot=
karten. Vor der Abreiſe ſind die nicht verwendeten Brotmarken an
die Brotverteilungsſtelle (Stadthaus) gegen Beſcheinigung
abzu=
liefern. Auf Grund dieſes Brotkarten=Abmeldeſcheins wird an dem
Kur= oder Badeort eine neue Brotkarte ausgegeben.
Die Ausgabe von Brotkarten an Hotels und
Wirt=
ſchaften erfolgt von Donnerstag, den 21. ds. Mts., ab im
Stadthaus (Zimmer 43) gegen Vorlage der Ausweiskarten und
nach erledigter Abrechnung über den Verbrauch der
Tagesbrot=
karten im vorhergehenden Monat.
Jede mißbräuchliche Benutzung der Brotkarten und=Marken
wird ſtrafrechtlich verfolgt. Verfehlungen werden nach § 57 der
Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 mit Gefängnis bis zu
6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mk. beſtraft.
Alle eintretenden Aenderungen in der Perſonenzahl uſw.
ſind jeweils ſofort zu melden. Die Verſäumnis ſowie falſche
Angaben werden gleichfalls mit Strafe geahndet.
Darmſtadt, den 13. Oktober 1915.
(14623goi
Der Oberbürgermeiſter.
Dr. Gläſſing.
Brotkarten.
Es iſt feſtgeſtellt worden, daß von einer Reihe von hieſigen
Familien für die bei ihnen beſchäftigten Waſch=, Monats= und
Lauffrauen ſowie Hausburſchen und dergl. eine Brotkarte
mit=
bezogen wird. Ich verweiſe auf die Unzuläſſigkeit dieſes
Brotkarten=
bezugs und erſuche, derart ſeither bezogene Brotkarten alsbald,
läng=
ſtens aber vor der am 20. Oktober d. Js. ſtattfindenden Ausgabe
der neuen Brotkarten im Stadthaus, Zimmer Nr. 43, unter
Vor=
lage der Brotausweiskarte abzumelden.
Nach dieſem Zeitpunkt wird eine Nachprüfung des
Perſonen=
ſtandes der Haushaltungen durch die Polizeibeamten erfolgen.
Etwa dabei betroffene Unrichtigkeiten in der Zahl der berechtigten
Brotkartenempfänger ziehen nach § 57 der Bundesratsverordnung
vom 28. Juni 1915 eine Gefängnisſtrafe bis zu 6 Monaten oder
eine Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark nach ſich.
Darmſtadt, den 9. Oktober 1915.
(14450dfs
Der Oberbürgermeiſter.
J. V.: Ekert.
Verkauf von Backwaren in den Militärkantinen.
Ich bringe in Erinnerung, daß durch das Kriegsminiſterium
der Verkauf von Backwaren in den Militärkantinen verboten iſt.
Bäcker, die dorthin Backwaren verkaufen, erhalten hierfür kein
Er=
ſatzmehl.
Darmſtadt, den 14. Oktober 1915.
(14624go
Der Oberbürgermeiſter.
Dr. Gläſſing.
Bekanntmachung.
Beim Einnehmen von Vorräten
in die Keller kommt es öfter vor,
daß die dort befindlichen
Haupt=
abſperrhähne der Waſſerleitung
ſowie der Waſſermeſſer
unzugäng=
lich werden.
Wir machen daher die
verehr=
lichen Intereſſenten darauf
auf=
merkſam, daß Hauptabſperrhahn
und Waſſermeſſer ſtets zugänglich
bleiben müſſen, und bitten, beim
Einnehmen von Vorräten hierfür
beſorgt zu ſein.
Darmſtadt, 15. Oktober 1915.
Direktion der städtischen Gas=
und Wasserwerke.
Rudolph. (14509fgi
Kaſtanien
Eichelnu Bucheln
kauft (B13072
Heinrich Keller Sohn
Heidelbergerſtr. 28.
Knochen zu Suhpe,
ſowie Markknochen per Pfund
10 Pfennig empfiehlt (B14573
Joseph Pauly,
Metzgerei — Karlſtraße 66.
Aepien
vom echten, kleinen Borsdorfer
bis zum großen Ravenſteiner,
von zirka 300 Bäumen, gut
aus=
gereift und handgepflückt, billigſt,
desgl. Flaſchenbirnen à Pfd. 12 ₰
hat ſtets zu verkaufen (*5916omf
Gg. Wacker, Rhönring35.
Groß. Werkzeugſchrank
mit vielen Schubladen zu
ver=
kaufen. Näheres unter P 25 an
die Geſchäftsſt. erbeten. (14631go
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M leichte Bauwinden
ſowie größerer Poſten wenig gebr.
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Wandbohrmaſchine
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od. getrennt bill. zu vk. Wo? zu erfr.
u. P 22 an d. Geſchäftsſt. (14628go
Bindfaden, Rordel
preiswert bei
(14466a
Tel. 1688.
M. J. Lorge
Grafenſtr. 13.
werden geflochten,
Rohrſtühle p. Sitz 1—1,20 Mk.,
in der Korbflechterei Gr.
Kaplanei=
gaſſe 66. Poſtkarte genügt. (*5972
Metallſammelſtellen.
Die ſtädtiſchen Sammelſtellen für Kriegsmetalle im alten
Hof=
theater und im Hauſe Beſſungerſtraße 88 ſind auch noch in der Zeit
vom 18. bis einſchl. 23. Oktober alltäglich von 8—12 Uhr
vor=
mittags für die freiwillige Ablieferung von Gegenſtänden geöffnet.
Was in dieſer Zeit noch freiwillig abgeliefert wird, iſt
nicht meldepflichtig.
Darmſtadt, den 16. Oktober 1915.
(14625goi
Der Oberbürgermeiſter.
I. V.: Schmitt.
Erhebung von Grasgeldern.
Die Zahlung der rückſtändigen Beträge für erſteigertes Heu=
und Futtergras von der ſtädtiſchen Pallaswieſe, den früheren
Beſſunger Wieſen und verſchiedenen anderen ſtädtiſchen Grundſtücken
aus den Verſteigerungen vom 25. Mai, 7./8. Juni und 11. Juni 1915,
hat bei Vermeidung des koſtenpflichtigen
Zwangsvollſtreckungs=
verfahrens bis längſtens Ende Oktober 1915, an den Werktagen
von 8 bis 12½ Uhr, hierher zu erfolgen.
Darmſtadt, den 6. Oktober 1915.
Die Stadtkaſſe.
Koch.
(14185a
Wäſche= u. Bekleidungsſtücke für Bedürftige.
Für den kommenden Winter wird für Unterſtützungsbedürftige
in der Stadt um Ueberlaſſung von Schuhen, ſowie warmhaltender
Wäſche und Kleider dringend gebeten.
In ſehr vielen Haushaltungen werden ſich Wäſche= und
Kleidungs=
ſtücke, auch Schuhe vorfinden, die nicht mehr getragen werden, die
aber bei entſprechender Herrichtung Bedürftigen noch gute Dienſte
leiſten können. Neben den anderen Stellen, die ſolche Gaben in
Empfang nehmen, iſt auch das ſtädt. Armen= und Fürforgeamt,
Waldſtraße 6, Fernſprecher Nr. 2419, bereit, Gaben obiger Art,
auch Geldzuwendungen für Bekleidungszwecke, in Empfang zu nehmen
und ordnungsmäßig zu verteilen oder zu verwenden. (12630a
Jede Zuwendung wird mit herzlichſtem Dank angenommen.
Darmſtadt, den 3. September 1915.
Der Oberbürgermeiſter.
Dr. Gläſſing.
Gewerbeſchule Darmſtadt.
Die an der Anſtalt ſchon ſeit einer Reihe von Jahren beſtehenden
Fachklaſſen für Kunſtſchloſſer, Schuhmacher,
Schneider=
geſellen, Tapeziere, Friſeure und Perückenmacher, Holz=
und Marmormaler, Gas=, Waſſer= u. elektr. Inſtallation
ſowie Modellieren
ſollen bei genügender Beteiligung auch im Winter 1915/16 eröffnet
werden.
An der Fachklaſſe für Friſeure und Perückenmacher beginnt
der Unterricht Montag, den 1. November, nachmittags 3½ Uhr.
Schulgeld: Für Lehrlinge 3,50 Mk., für Gehilfen 6 Mk. (Lehrlinge,
deren Meiſter nicht Mitglieder der Friſeur= und Perückenmacherinnung
ſind, haben außer dem Schulgeld noch 1 Mk. für Benützung der von
der Innung geſtellten Materialien zu zahlen).
Die übrigen Fachklaſſen ſollen ebenfalls möglichſt in der erſten
Novemberwoche eröffnet werden. Auskunft über Unterrichtszeit
und Schulgeld ertellt der mitunterzeichnete Direktor.
Der Unterricht an der Abendzeichenklaſſe, in welcher Angehörige
der verſchiedenſten Gewerben ihren Vorkenntniſſen, Fähigkeiten und
Bedürfniſſen ihrer Fächer entſprechend unterrichtet werden, beginnt
am 20. Oktober, abends 7 Uhr.
Bemerkt wird noch, daß auch in dieſem Jahre eine beſondere
Abteilung für perſpektiviſches, kunſtgewerbliches und Möbelzeichnen
bei genügender Beteiligung der Abendzeichenklaſſe angegliedert wird.
Anmeldungen zu allen Kurſen möglichſt bald erbeten.
(14171ss
Darmſtadt, im Oktober 1915.
Der Großherzogliche Direktor:
Der Vorſitzende des Aufſichtsrates:
Prof. Dr. Meiſel.
Sames.