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178. Jahrgang
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Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts Darmſtadt, der Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und der andern Behörden.
Das „Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt” wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.
Ver krre
Von den Kriegsſchauplätzen. — Der italieniſche Krieg. — Kohle und Krieg. — Die Erkenntnis der Londoner Eity.
Der Bergarbeiterausſtand in Wales. — Amerikaniſcher Einſpruch gegen den Waffenhandel. — Eine amerikaniſche
Note an England.
Von den Kriegsſchauplätzen.
* Großes Hauptquartier, 20. Juli.
(W. T. B. Amtlich).
Weſtlicher Kriegsſchauplatz.
Im Anſchluß an eine Minenſprengung bei
Schloß Hooge, öſtlich von Ypern, ſetzten
die Engländer beiderſeits der Straße Hooge-
Ypern zum Angriff an. Der Angriff brach
vor unſeren Stellungen zuſammen;
teilweiſe kam er in unſerem Artilleriefeuer gar
nicht zur Durchführung. Den Sprengtrichter
haben die Engländer beſetzt.
Bei Sonchez wurden
Handgranateu=
angriffe abgeſchlagen.
Nach lebhafter Feuertätigkeit ihrer Artillerie
in der Gegend von Albert verſuchten die
Franzoſen abends einen Vorſtoß gegen unſereß
Stellungen bei Fricourt. Sie wurden
zu=
rückgeſchlagen.
Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.
In Kurland wurden die Ruſſen bei
Groß= Schmarden, öſtlich Tukkum, berf
Gründorf und Uſingen zurückgedrängt;
auch öſtlich Kurſchany weicht der Gegner
vor unſerem Angriff.
Nördlich Nowogorod am Narew
be=
mächtigten ſich die deutſchen Truppen
feind=
licher Stellungen nördlich des Zuſammenfluffes
der Bäche Skroda und Piſſa.
Neuein=
getroffene Landſturmtruppen, die hier zum
erſtenmal ins Feuer traten, zeichneten ſich
be=
ſonders aus.
Nördlich der Szkwamündung erreichten
wir den Narew. Die auf dem nordweſtlichen
Flußufer gelegenen ſtändigen Befeſtigungen
von Oſtrolenka wurden beſetzt.
Südlich der Weichſel ſind unſere
Trup=
pen bis zur Blonie=Grojee=Stellung
vorgedrungen. Bei Nachhntkämpfen
ver=
loren die Ruſſen 560 Gefangene und 2
Ma=
ſchinengewehre.
Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.
Die deutſche Landwehr und Reſervetruppen
des Generaloberſten von Woyrſch haben den
überlegenen Feind aus der Ilzanka=
Stel=
lung völlig geworfen. Alle Gegenſtöße
eilig herangeführter ruſſiſcher Reſerven wurden
abgewieſen. Ueber 5000 Gefangenefielen
in deutſche Hand. Unſere Truppen ſind
dem geſchlagenen Feind auf den Ferſen.
Ka=
vallerie erreichte bereits die Bahn Radom-
Iwangorod. Zwiſchen oberer Weichſel und
dem Bug folgen wir dem zurückweichenden Feind.
Oberſte Heeresleitung.
* Die Ruſſen haben im Raum um Kraſnik
und Kraſnoſtaw der Wucht des Angriffes der
ver=
bündeten Armeen nachgeben müſſen. Sie ſind in vollem
Rückzuge vor unſerer Front. Wichtige Stützpunkte
mußten alſo von ihnen geräumt werden. Sie befinden
ſich, nachdem die Verbündeten ihnen ſchon geſtern drei
Hauptſtellungen entriſſen hatten, in unſern Händen. Da
überdies die ruſſiſche Front weſtlich der Weichſel in
ſchnellere Gangart nach rückwärts durch die glücklichen
Stöße der Verbündeten gebracht iſt, ſo kann man
feſt=
ſtellen, daß ſämtliche ruſſiſchen Heeresſäulen im Norden
nunmehr in jener Richtung ins Rollen gekommen ſind, die
von unſern Angriffen erſtrebt waren. Auch die ruſſiſchen
Verſuche, den Ereigniſſen in Polen gegenüber einen
Ge=
winn am nördlichen Dnjeſtr zu erzwingen, ſind geſcheitert.
Alle Angriffe auf unſere Stellungen endeten damit, daß
die Ruſſen mit noch blutigeren Köpfen abziehen mußten
als ſonſt.
* Bern, 20. Juli. Stegemann ſchreibt im Berner
Bund zur Lage im Oſten u. a.: Im Norden blieb
den Ruſſen, da auch am Bobr ſich die Verhältniſſe auf
ihrer Seite bedeutend verſchlechterten, nur der allgemeine
Rückzug übrig. Heute iſt es ſchon fraglich, ob ſie die
Narewlinie überhaupt noch behaupten können. Zu
der Bewegung gegen Mitau und Riga heißt es: Als die
Deutſchen dort erſtmalig erſchienen, war es ein prächtiger
Raid, heute iſt es vielleicht eine durchgreifende Offenſive.
Greifen ſie auch ſüdlich Schaulen wieder über die
Du=
biſſa öſtlich, ſo rückt die Umfaſſung der ruſſiſchen
Nord=
front immer näher. Daß die Umfaſſung heute anders
ausſieht, als im Februar und März, liegt auf der Hand.
Wirkt doch der Druck der deutſch=öſterreichiſchen
Offenſive heute vom Süden ſchon unmittelbar auf
die rückwärtigen Verbindungen der Weichſelfront, welche
nun auch vom Norden umfaßt wird. Bereits wurde
Breſt-Litowsk zum ruſſiſchen Operationszentrum;
War=
ſchau iſt nur noch ein gefährdeter Außenpoſten. Steht die
ruſſiſche Hauptmacht hinter der peripheriſchen
Feſtungs=
front von Kowno bis Litowsk verſammelt, um
Gelegen=
heit zu ſuchen, aus dieſer Reduitſtellung zum
Gegenan=
griff vorzubrechen, ſo ſetzt ſie alles auf einen Wurf. Zwar
wird die Feſtungslinie noch von mobilen Kräften gehal=
ten. Aber dieſe beſitzen offenbar nicht mehr
ge=
nügend Widerſtandsfähigkeit, ſie mit
derſel=
ben Elaſtizität wie im Februar zu behaupten. Die Zange,
welche nun vom Norden angeſetzt wurde, die
Wiederauf=
nahme der Offenſive des Generals Woyrſch und der
Flan=
kenſchutz am Bug und Dnjeſtr ergeben in ihrer
Geſamter=
ſcheinung eine rieſenhafte, ſtrategiſch trefflich abgeſtimmte
Operation. Ob es richtiger iſt, zu entrinnen und ſich weiter
öſtlich rückwärts zu konzentrieren, oder auf der
verkürz=
ten Front zu widerſtehen, wird die ruſſiſche Heeresleitung
jetzt im Drange des vollen Augenblicks entſcheiden müſſen,
falls ſie den Entſcheid nicht ſchon getroffen hat.
* Die Räumung Rigas erfolgt in fieberhafter
Eile. Sämtliche Maſchinen von Fabriken und Werken
ſind nach dem Innern des Landes geſchafft worden. Eben
hier eingetroffene Moskauer Zeitungen berichten auch
über die Ankunft mehrerer Tauſend Fabrikarbeiter Rigas
in Moskau, nachdem ſämtliche Fabriken in Riga geſchloſſen
worden ſind. Warſchauer Blättern iſt nach einem Wiener
Telegramm des Berliner Tageblattes zu entnehmen, daß
die Bevölkerung in Erwartung kommender Ereigniſſe lebt.
Warſchau ſei erſchüttert durch Nachrichten, die rieſige
Ver=
änderungen ankündigen. In ſolch einem geſchichtlichen
Augenblick dürfe man aber nicht egoiſtiſch vorſichtig ſein.
Man dürfe keine Furcht vor den ankommenden
Verände=
rungen haben. Es ſei eine geſchichtliche Notwendigkeit,
die nicht zu vermeiden ſei. Man ſolle deshalb auf
alles gefaßt ſein.
Der italieniſche Krieg.
Zur Lage.
* Aus dem Kriegspreſſequartier, 19. Juli,
wird der Köln. Ztg. gemeldet: Die Italiener haben vor
dem Görzer Brückenkopf und gegen das Doberdo=Platean
ihre dritte Iſonzoſchlacht begonnen. Sie kamen
vor Wochen mit mehr als zwei Diviſionen und wurden
heimgeſchickt, ſie wiederholten ihre Angriffe Anfang Juli
mit vier Korps und holten ſich eine ſchwere Niederlage.
Nunmehr iſt der dritte Verſuch geſcheitert, am Iſonzo
vorwärts zu kommen. In der Nacht vom Samstag zum
Sonntag ſetzte die feindliche Artillerie, die allerdings auch
in den Tagen vorher kaum je ganz geſchwiegen hatte, zu
verſtärktem Bombardement ein, alle ſchweren Kaliber
ſprachen mit. Die ſchließlich als Schnellfeuer unterhaltene
Beſchießung ſetzte um 4 Uhr morgens ein, ſie währte bis
12 Uhr mittags, alſo acht volle Stunden. Der Sturm, der
ihr folgte, wurde diesmal mit noch erheblicheren
Kräften gegen unſere Stellungen vorgetragen als
bis=
her. Es ſtürmte eine geſchloſſene Reihe verſchiedenſter
Diviſionen, denen diesmal tapferſte Haltung nicht
abzu=
ſprechen war. Was nicht vor den Drahtverhauen
zu=
ſammenbrach, fiel im Nahkampf unter den Kolbenhieben
unſerer Infanterie in den Gräben. Die im Angehen ſchon
ungewöhnlichen Verluſte der Italiener wurden zur
Todes=
orgie, als unſere Maſchinengewehre im Rücken der
Zurückflutenden arbeiteten. Teile der
Angriffs=
front kamen in völlig zerfetztem Zuſtand in ihren
Stel=
lungen wieder an. Schon das Vorſpiel der italieniſchen
Artillerie, das die Schlacht eingeleitet, hatte eine Trübung
durch unſere ſchweren Mörſer erfahren. Eine
Batterien=
reihe ſchwerer italieniſcher Geſchütze war drüben ſchon in
den Vormittagsſtunden teils zum Schweigen gebracht, teils
zerſchmettert worden.
Der Untergang des Kreuzers „Giuſeppe
Garibaldi”.
* Rom, 20. Juli. Der Admiralſtab teilt mit: Bei
Tagesanbruch des 18. Juli näherte ſich eine Diviſion
unſerer alten Panzerkreuzer beſtehend aus
den Panzerkreuzern „Vareſe”, „Francesco=Feruccio”, „
Giu=
ſeppe Garibaldi” und „Vettor Piſani” den Gewäſſern
von Cattaro und bekundete ihre Anweſenheit, indem ſie
die Eiſenbahnlinie bei dieſer Ortſchaft beſchoß und
ernſt=
lich beſchädigte. Gleichzeitig gingen kleine Schiffe gegen
Gravoſa vor und zerſtörten dort das Maſchinendepot, die
Kaſernen und mehrere militäriſche Gebäude. Ferner
führten ſie dank einer Landung eine Aufklärung auf der
Inſel Giuppana aus. Die in die Baſis Cattaro
geflüch=
teten feindlichen Panzerſchiffe, welche, obſchon ſie nicht von
modernem Typ ſind, doch unſerer Diviſion alter
beſchei=
dener Kreuzer hätten die Stirn bieten können, kamen
nicht aus dem Hafen heraus, obſchon ſie alle Maſchinen
unter Dampf hatten. Während ſich unſere Schiffe
ent=
fernten, wurden Angriffe von Tauchbooten auf
ſie gemacht. „Garibaldi” wurde, nachdem er dem
erſten Angriff entgangen war, von einem Torpedo
getroffen und ſank. Die Beſatzung bewahrte
voll=
kommene Diſziplin und Ruhe und rief wiederholt: Es
lebe der König! bevor ſie ſich, den erhaltenen Befehlen
gemäß, ins Meer warf. Sie wurde größtenteils gerettet.
Die italieniſche Kriegsanleihe.
Rom, 20. Juli. (Meldung der Agenzia Stefani.)
Laut den bei der Generaldirektion der Banca d’Italia
bis geſtern vormittag eingelaufenen Nachrichten haben die
Zeichnungen auf die nationale Anleihe im
Königreiche die Summe von 950 Millionen Lire
erreicht. Sie werden ſich durch die vorgeſtrigen
Zeich=
nungen bei den Konſortial=Inſtituten, die den Filialen
der Banca d’Italia noch nicht mitgeteilt werden konnten,
noch erhöhen.
Aus Barzilais Phraſenſchatz.
* Rom, 19. Juli. (Meldung der Agenzia Stefani.)
Anläßlich der Ernennung Barzilais zum Miniſter
durchzogen geſtern ſeine Wähler und zahlreiche
Abgeord=
nete die Stadt. Sie begaben ſich in das Haus Barzilais,
wo ihm große Huldigungen dargebracht wurden.
Barzilai ergriff das Wort und führte u. a. aus: Die
Tatſache, daß er zur gemeinſamen Mitarbeit mit den
Männern zugezogen worden ſei, die den Krieg erklärt
haben, ſei eine Beſtätigung dafür, daß in Italien alle
Parteien in einem einzigen Willen geeint ſeien. Italien
würde niemals einen Frieden oder einen Waffenſtillſtand
mit ſeinem Erbfeinde und allen, welche ihm offen oder
verſteckt Hilfe leiſten, ſchließen, ſolange man nicht
Ita=
lien mit dem Trentino den Wall der Alpen und mit Trieſt
die Freiheit der Adria zurückgegeben und ſolange nicht die
Eroberung dieſer Länder zeige, daß in Europa die
Herr=
ſchaft und Freiheit der internationalen Gerechtigkeit
ge=
gen den Egoismus der teutoniſchen Vorherrſchaft
einge=
ſetzt worden ſeien. Die Rede wurde von den Zuhörern
mit Begeiſterung aufgenommen.
Beſuch der Kriegsgefangenenlager in
Deutſch=
land und Rußland.
* Kopenhagen, 19. Juli. (Meldung des
Rit=
zauſchen Bureaus.) Vor einiger Zeit erhielt das dänk
ſche Rote Kreuz vom Roten Kreuz in Petersburg
die Aufforderung, Verhandlungen mit Berlin darüber
einzuleiten, daß ein Abgeſandter des däniſchen Roten
Kreuzes, wenn möglich in Begleitung einer barmherzigen
Schweſter, die Kriegsgefangenenlager in
Deutſchland, in denen ſich Gefangene ruſſiſcher
Na=
tionalität befinden, beſuchen dürfe. Der Leiter der bei
dem däniſchen Roten Kreuz beſtehenden Abteilung für
Kriegsgefangene, Kanzleirat Dithmer, ſetzte ſich mit den
deutſchen Behörden in Verbindung und erhielt die
Ant=
wort, daß das preußiſche Kriegsminiſterium der Anregung
zuſtimme unter der Bedingung, daß gleichzeitig ebenſolche
Abgeſandte die deutſſchen
Kriegsgefangenen=
lager in Rußland beſuchen, und zwar ſollen wegen
der Ausdehnung Rußlands dorthin drei Abgeſandte
ge=
ſchickt werden. Dies wurde den ruſſiſchen Behörden
vor=
gelegt und vom ruſſiſchen Kriegsminiſterium
angenom=
men unter der Bedingung, daß auch nach Deutſchland drei
Abgeſandte geſchickt werden. Da das preußiſche
Kriegs=
miniſterium damit einverſtanden iſt, wird der Plan
nun=
mehr durchgeführt. Nach Rußland entſendet das Rote
Kreuz den Kapitän z. S. C. Drechſel, Oberſt S. Meyer
und Oberſt G. Muus, nach Deutſchland Konſul Erik
He=
nius, Korvettenkapitän a. D. C. v. Späth und
Korvetten=
kapitän L. Tvermoel.
Deutſche Exportförderung nach dem Kriege.
— Die vom feindlichen Auslande ergriffenen
Maß=
nahmen zur Verdrängung und Ausſchaltung des deutſchen
Exportes nach dem Kriege haben in den an der Ausfuhr
beſonders beteiligten Induſtriekreiſen den Gedanken der
Errichtung einer zentralen
Exportförderungs=
telle erneut aufleben laſſen. Beſonders lebhaft iſt die
Schaffung einer zentralen Organiſation zur Förderung
ller Außenhandelsbeſtrebungen vor 10 bis 15 Jahren
er=
örtert worden, als die Errichtung einer
Reichshandels=
ſtelle angeregt wurde, an deren Beratungen Vertreter der
Reichsregierung und der in Frage kommenden
Induſtrie=
nd Handelsorganiſationen teilnehmen ſollten. Dieſer
Plan kam aber damals ebenſowenig zur Ausführung, wie
die im Jahre 1913 beabſichtigte Gründung der „Deutſchen
Geſellſchaft für Welthandel” und zwar ſcheiterten beide
Unternehmungen daran, daß es nicht gelang, diejenige
inheitliche organiſatoriſche Grundlage zu ſchaffen, auf der
allein eine derartige Stelle arbeiten und ſich entwickeln
kann. Um in Zukunft einer ſolchen bedauerlichen
Zer=
ſplitterung rechtzeitig vorzubeugen, hat der
Kriegs=
ausſchuß der deutſchen Induſtrie, in dem
be=
kanntlich die beiden großen zentralen
Innduſtrieorgani=
ſationen, der Bund der Induſtriellen und der
Zentral=
verband Deutſcher Induſtrieller vereinigt ſind, durch ſeine
Außenhandelsabteilung die Vorarbeiten für die
Behandlung aller auf Förderung des Exportes nach dem
Kriege gerichteten Fragen in Angriff genommen, um zu
geeigneter Zeit mit den an der Ausfuhr beteiligten Kreiſen
Fühlung zu nehmen.
Die Sanitäter in Konſtanz.
* Konſtanz, 20. Juli. Die 66 Sanitäter, die
geſtern früh hier ankamen, wurden nach ihrer
protokolla=
riſchen Vernehmung beim Mittageſſen durch Hauptmann
der Reſerve Dr. Graſer mit herzlichen Worten begrüßt.
Nachmittags machten ſie mit dem Dampfboot einen
Aus=
flug in den Ueberlinger See. An der Inſel Mainau
hielt das Schiff und die Mannſchaften beſichtigten die
Inſel. Hauptmann und Bürgermeiſter Haulick hielt vor
dem Schloſſe eine Anſprache und brachte ein Hoch auf die
Großherzogin Luiſe, den Großherzog und das ganze=
Großherzogliche Haus aus. Im Namen der
ausgetauſch=
ten Sanitätsleute ſandten Hauptmann Haulick und Frau
Dr. Walter, die Präſidentin des Konſtanzer
Frauenver=
eins, ein Huldigungstelegramm an die Großherzogin
Luiſe. Bald darauf lief folgende Antwort ein: „Ich
empfange ſoeben Ihre mich ſehr rührende, ſo freundliche
Begrüßung namens der aus der Gefangenſchaft in die
deutſche Heimat nach treu erfüllter Pflicht und nach
durch=
kämpften Prüfungen und Entbehrungen nunmehr gottlob
heimgekehrten Sanitäter. Ich heiße Sie willkommen und
hoffe, daß der Beſuch auf unſerer erinnerungsreichen
Mainau allen Beteiligten von ſegensreicher Vorbedeutung
ſein werde. Großherzogin Luiſe von Baden.” Gegen
halb 4 Uhr kehrten die Sanitäter nach Konſtanz zurück und
fuhren mit dem Kurszuge 4 Uhr 20 Min. wieder ab.
Kohle und Krieg.
G* Wenn Monteeuculi heute noch lebte, müßte er
ſein bekanntes Wort, daß zum Kriegführen erſtens Geld,
zweitens Geld und drittens Geld gehöre, erheblich
ab=
ändern. Heute gehört zum Kriegführen erſtens Geld und
Kohle, zweitens Kohle und Geld und drittens wieder
Geld und Kohle. Seit dem 70er Kriege haben ſich die
Anforderungen, die Führung der Heere, ihr
Auf=
marſch, ihre Verlegungen von einem zum anderen
Kriegs=
ſchauplatze, in ganz ungeahnter Weiſe verändert: für die
Landtransporte und die Bewegungen zur See ſind die
ungeheuerlichſten Energiemengen nötig, wie ſie in der
Kohle aufgeſpeichert ſind als Sonnenarbeit längſt
ver=
gangener Jahrtauſende, und die Folge davon iſt die, daß
diejenigen Staaten von vornherein die größte Ausſicht
auf Erfolg haben, deren Kohlenförderung am
leiſtungs=
fähigſten und wenigſten feindlichen Störungen ausgeſ
ſetzt iſt.
Betrachten wir daraufhin einmal die heutige
euro=
päiſche Lage:
1913 förderte England
292 Millionen Tonnen,
Frankreich .
40,9
22,8
Belgien.
Rußland
30,7
unſere Feinde alſo zuſammen 386,4
Deutſchland dagegen 2786
Oeſterreich=Ungarn 53,4
zuſammen 332,0
Unſer energiſches Vorgehen zu Beginn des Krieges
verſchob nun dieſe Verhältniſſe in ungeahnter Weiſe zu
unſeren Gunſten. Die wichtigſten belgiſchen und
franzö=
ſiſchen Kohlenbezirke ſind in unſeren Händen. Nach
Nach=
richten vom Anfang Februar 1915 erreichte die franzöſiſche
Tagesförderung nur noch 207000 Tonnen, was einem
Jahreserträgnis von 6, höchſtens 7 Millionen Tonnen
entſprechen würde. Am 18. Februar hörte auch die
Koh=
lenzufuhr von England auf. Kein Wunder daher, daß
in Frankreich eine ungeheuerliche Kohlennot herrſcht, die,
falls es zu einem weiteren Winterfeldzuge kommt, zu den
allergrößten inneren Schwierigkeiten führen muß. Kamen
doch ſchon in der zweiten Novemberhälfte nur 80000 To.
Kohlen ſtatt der erforderlichen 300000 nach Paris!
Das Ergebnis der bisherigen
Iſonzokämpfe.
Italieniſche Kriegsbriefe von Paul Schweder.
Im Küſtenlande, im Juli 1915.
:: Der erſte Akt des italieniſch=öſterreichiſchen Krieges
iſt zu Ende. In zwei großangelegten, jedoch vergeblichen
Offenſivſtößen haben die Italiener, wie ich es an dieſer
Stelle bereits vorausſagte, ſich an der Iſonzofront den
Schädel eingerannt und ſtehen nun, ratlos und ziellos,
mit 80000 Toten und Verwundeten, faſt in derſelben
Schlachtlinie, in der ſie vor rund zwei Monaten, vom
Südweſten her vorſtoßend, aufmarſchiert ſind. Wenn man
bedenkt, daß Italien dieſen Krieg nicht etwa erſt in dieſen
letzten zwei Monaten vorbereitet, ſondern ſeit Jahren
er=
wogen und alle ſeine Kriegsmittel erprobt hat, vor allem
auch in den vergangenen neun Monaten des Weltkrieges
durchaus in der Lage geweſen iſt, alle Maßnahmen zum
endgültigen Losſchlagen in Ruhe zu treffen, die möglichen
Durchbruchsſtellen an der dritten Rieſenfront dieſes
Welt=
krieges feſtzuſtellen und ſeine Heeresmaſſen bis zum Tage
der Kriegserklärung ſchlagfertig zu machen, ſo iſt die
gegenwärtige Kriegslage für Italien nichts weniger als
erfreulich. Es kommt noch hinzu, daß Italien gerade an
der entſcheidenden Stelle eine ſchwere Niederlage erlitten
hat; denn es kann ſelbſtverſtändlich keinem Zweifel
unter=
liegen, daß ſein Hauptſtoß gegen die Iſonzofront und
auf das natürliche Durchbruchloch zwiſchen Görz und
Monfalcone gerichtet werden ſollte, und daß die nebenher
lauſenden Operationen vom Stilfſer Joch bis zu den
Juliſchen Alpen nur Angenpulver waren. Das Ziel jeder
italieniſchen Offenſive gegen Oeſterreich=Ungarn mußte
natürlich Wien oder Budapeſt ſein. Wohl mag in
irreden=
tiſchen Kreiſen Italiens der Wunſch rege geworden ſein,
in allererſter Linie ſich des Trentino und Trieſts zu
be=
mächtigen. Aber höher als die politiſchen mußten in
Italien die ſtrategiſchen Rückſichten ſtehen, und ſo hat ſich
denn auch die Offenſive Cadornas faſt ausſchließlich auf
der Baſis von dem Krn=Maſſiv herab bis Monfalcone
bewegt.
Selbſtverſtändlich iſt es ein Ding der Unmöglichkeit
für den Kriegsberichterſtatter, jede einzelne Phaſe der
vielen Einzel= und Kleinkämpfe an der ausgedehnten
Iſonzofront, die ſich abwechſelnd oder gar zeitlich
zu=
ſammenfallend auf Berghöhen und in tiefen
Taleinſchnit=
ten, an Flußufern und Eiſenbahnſtrecken abſpielten,
Ab=
ſchnitt für Abſchnitt in die Welt zu telegraphieren, wenn
er ſich nicht dem Verdacht ausſetzen will, ſeine
Schlachten=
ſchilderungen vom Iſonzo einfach aus Wiener Reiſeführern
und Sir John Reteliffs indiſchen Kriegsromanen
zu=
ſammengebraut zu haben. Man mag den Berichterſtatter
der dazu imſtande iſt, um ſeine Phantaſie beneiden. Aber
der Kriegsberichterſtatter ſoll in erſter Linie auf
Richtig=
keit, und dann erſt auf Fixigkeit ſehen. Damit erſt adelt
er ſeine Tätigkeit. Dies vorausgeſchickt, werde ich mich
bemühen, um ein Bild der jetzigen Lage zu geben.
Es iſt ein offenes Geheimnis, daß Oeſterreich, wie alle
anſtändigen Leute, durch den italieniſchen Treubruch
über=
raſcht wurde. Selbſtverſtändlich war ſchon im Frieden die
Grenze geſichert, aber wirkliche Kriegsvorbereitungen
waren doch nur im kleinen Umfange getroffen. Wenn die
Italiener die fünf Armeekorps, die ſie ſpäter bei Plava
und bei Görz anſetzten, gleich in den erſten Kriegstagen
gegen die öſterreichiſchen Linien geworfen hätten, dann
hätte ihnen nach Anſicht maßgebender militäriſcher Kreiſe
der Durchbruch gelingen müſſen. Wenn Cadorna wirklich
der große Heerführer iſt, als den ihn ſeine Bewunderer
auspoſaunen, dann mußte ihm auch der ſtrategiſche
Grundſatz bekannt ſein, daß
Entſcheidungsſchlachten nur in der Ebene
geſchlagen werden. Er mußte alſo durchbrechen, auch aus
dem Grunde, um ſein Preſtige als Angreifer zu wahren.
Beſitzt er neben ſeinem ſtrategiſchen Können auch noch
einige Kenntniſſe in der Pſychologie, dann wird er auch
wiſſen, daß ein Volk wie das italieniſche in einem
An=
ariffskrieg nur getragen werden kann durch ſiegreiche
Kämpfe gleich zu Beginn des Feldzuges. Jetzt ſitzt er
vor der Sperrmauer und hat bereits ein Viertel ſeines
Heeres nutzlos geopfert.
Warum Cadorna trotz der ihm zur Verfügung
ſtehenden Uebermacht nur ſo zögernd vorging, ſeine
Trup=
pen nach und nach einſetzte, kann man vorläufig nur ahnen;
es ſpielen da wohl Momente mit, die nicht nur auf
politiſchem und militäriſchem Gebiete liegen. Jedenfalls
hat dieſe
Langſamkeit des italieniſchen
Ober=
befehlshabers
in den erſten Kriegstagen es den Oeſterreichern ermöglicht,
venigſtens an die wichtigſten Grenzſtellungen mobile
Truppen heranzuführen. Dazu kam, daß Oeſterreich, als
von vornherein in der Defenſive befindlich, ſich die Linie
ausſuchen konnte, an der es den Feind erwarten wollte.
Der öſterreichiſche Generalſtab hat hier mit der
Kriegserfahrung von 10 Monaten eine Verteidigungslinie
geſchaffen, die, durch die Natur noch außerordentlich
unterſtützt, den deutſchen Linien in Belgien und
Frank=
reich gleichwertig iſt. Weiter kam den Oeſterreichern hier
ausgezeichnetes und erprobtes Material an techniſchen
Truppen zugute. Später, wenn ſich die Archive des
Ge=
neralſtabes einmal öffnen werden, wird man erfahren, bis
zu welchem Grade die techniſchen Wiſſenſchaften auch hier
unten an der Iſonzofront für militäriſche Zwecke
dienſt=
bar gemacht worden ſind. Teilweiſe wird ja hier
der Krieg im ewigen Eiſe
geführt, in Höhen bis zu 3000 Metern. Eis und Schnee
ſchmelzen in dieſen Regionen überhaupt nicht weg.
Wäh=
rend der Mittagsſtunden leckt die Sonne mit ihren
Strah=
len die oberſten Schichten hinweg und macht das Paſſieren
dadurch nur noch gefährlicher, weil ſich in der Nacht
wie=
der eine glatte, gefrorene Oberſchicht bildet. Auf Pfaden,
über die ſich ſonſt nur der geübte Hochtouriſt
hinwegge=
traut hat, muß gegen den Feind angegangen werden.
Nicht nur die Kugeln der Italiener, auch die Gefahren der
Berge haben manchen braven Oeſterreicher in die Spalten
Ebenſo ſind die belgiſchen Kohlenbezirke in deutſchen
Händen. Dadurch verſchiebt ſich alſo das oben angegebene
Verhältnis ganz erheblich zugunſten Deutſchlands und
Oeſterreichs.
Aber weiter kommt noch hinzu, daß die engliſche
Kohlenförderung durch den Krieg und die im Ausbruch
begriffene Streikbewegung unter den Kohlenarbeitern
ganz erheblich beſchränkt wird.
Noch ſchlimmer ſteht es in Rußland, deſſen ohnehin
geringe Kohlenförderung im Donjetzbecken bereits bis
Ende 1914 um 30 Prozent aus Mangel an Sprengſtoffen
abgenommen hatte, ſodaß ſchon im Februar eine
allge=
meine Kohlennot ausbrach.
Unſer Reichtum an Kohle alſo bietet uns eine
vor=
treffliche Bürgſchaft für den Ausgang des Krieges —
ebenſo wie die Goldbeſtände unſerer Reichsbank.
Italien produziert ſelbſt keine Kohle und iſt
aus=
ſchließlich auf engliſche Zufuhr angewieſen; der
Fracht=
preis iſt von 9 sh auf 40 sh geſtiegen und hat damit
eine Kohlennot hervorgerufen, die weit bedenklicher iſt,
als der ſchon beſtehende Getreidemangel. Hat doch die
italieniſche Staatseiſenbahnverwaltung bereits am 25.
Februar, alſo lange vor der Kriegserklärung, 40 ſonſt
regelmäßig verkehrende Züge einſtellen müſſen!
Auch das neutrale Ausland, Norwegen, Dänemark
und Holland, haben ſchwer unter der ſtockenden oder ganz
ausfallenden engliſchen Kohlenzufuhr zu leiden.
Nun könnte freilich Amerika aushelfen. Daran hat
man natürlich in Frankreich längſt gedacht. Da aber
Kohlen Bannware ſind, ſo erreichten die Frachten bald eine
unerſchwingliche Höhe, außerdem waren und ſind die
Häfen am Atlantik und im Kanal dermaßen überfüllt, daß
die Ladungen bei dem Mangel an Arbeitskräften nicht
gelöſcht werden können; außerdem fehlt es völlig an
Wag=
gons, um die Kohlen abzutransportieren.
Für Frankreich ergibt ſich ein Ausfall von ¾—½ der
normalen Kohlenlieferung, während die engliſche auf ½
herabgegangen iſt. Unſere deutſche Produktion hat
da=
gegen kaum oder gar nicht nachgelaſſen, zumal die
Mili=
tärverwaltung bei der Aushebung auf die ungeſtörte
Fortſetzung der Bergbetriebe die weitgehendſte Rückſicht
nahm. In England ſelbſt ſtieg der Preis der Tonne
Steinkohle von 7 sh 9 d im Juli 1914 auf 34 sh im
Februar 1915, eine Steigerung faſt auf das 5fache, die
inzwiſchen auf mehr als das 9fache hinaufgegangen iſt.
Es erübrigt, noch einen Blick auf die überhaupt in
den verſchiedenen Ländern vorhandenen Kohlenſchätze zu
werfen. In Belgien werden die unterirdiſchen
Vor=
räte der Provinzen Limburg und Antwerpen bis zu einer
Tiefe von 150 Metern auf 8 Milliarden Tons geſchätzt;
im Hennegau und an der Maas auf 3 Milliarden. Mögen
unſere Diplomaten beim Friedensſchluß ja an die Schätze
denken!
Frankreichs Kohlenvorräte erreichen etwa die Höhe
der belgiſchen. In England gelangte eine
parlamenta=
riſche Schätzungskommiſſion auf eine Geſamtziffer von
100 Milliarden Tonnen; das ſind allein 8½ Milliarden
weniger, als für die deutſche Produktion nur des
weſt=
fäliſchen Reviers berechnet ſind. Bis 1½ Kilometer
Teufe ſind in Weſtfalen allein bei einer Jahresförderung
von 100 Millionen Tonnen für 1150 Jahre ausreichende
Kohlenvorräte vorhanden.
England dagegen wird nach 250 Jahren
mit ſeinen Kohlenvorräten zu Ende ſein; und
mit dem Ende dieſes Kohlenreichtums muß für
Britan=
nien, ſelbſt wenn es aus dem Weltkriege nur geſchwächt
hervorgeht und aufs neue erſtarken kann, auch das Ende
ſeiner Weltmachtſtellung herbeikommen. Kohle iſt
heute eben mächtiger wie Gold.
Die Erkenntnis der Londoner Eity.
Nachdem im engliſchen Oberhauſe bereits
ausge=
ſprochen iſt, daß England nach dem Kriege ein weit
ärme=
res Land ſein würde, hat die Verkörperung der britiſchen
Kapitalmacht, die Londoner City, derſelben Erk
kenntnis einen bezeichnenden Ausdruck gegeben. Die
Geldfürſten der Eity ſprachen nämlich in einem
Beſchluß=
antrag die dringliche Forderung aus, daß in
Großbri=
tannien Staat, Gemeinden und Private wegen der
Ein=
wirkungen des Krieges auf die Verſchuldung Englands
und auf die Verſchlechterung ſeiner Handelsbilanz ſparen
müßten. Dabei hat ein Cityredner ungemein deutlich
durchblicken laſſen, daß nicht Großbritannien, wie ſie alle
anfangs glaubten, ſondern Deutſchland ſich in ſtärkerer
finanzieller Lage befinde. Derſelbe Redner gab auch den
Grund hierfür mit einer Offenheit an, die nicht bedachte,
welches vernichtende Urteil damit über die geſamte
Kriegspolitik der Aſquith, Grey und Churchill
ausgeſpro=
chen wurde. Denn gerade in der von Großbritannien mit
allen Mitteln der Vergewaltigung des Seerechtes
herbei=
geführten Abſchließung Deutſchlands vom
Meere erblickte jener Redner die Quelle der
finanziel=
len Widerſtandskraft Deutſchlands, den Zwang zum
Sparen. Tatſächlich hat uns die engliſche
Willkürherr=
ſchaft auf dem Meere im weſentlichen zu dem geſchloſſenen
Handelsſtaate gemacht, der dank der Leiſtungsfähigkeit
unſerer Gelehrten und dank dem Anpaſſungsvermögen
ſowie dem Organiſationstalent unſerer Induſtrie und
un=
ſeres Handels die ungünſtigen Kriegsfolgen ſo glänzend
überwindet, daß wir den Kampf fortſetzen können, ohne
Spuren von Erſchöpfung zu zeigen. So wurde das
ſcheinbare wirtſchaftliche Grab, das uns England mit der
Entfeſſelung des Wirtſchaftskrieges graben wollte, zum
Hebel unſerer wirtſchaftlichen Widerſtandskraft.
Sind ſich die Geldmänner der Londoner City
hierüber nach einjähriger Kriegsdauer klar geworden,
dann dauert es wohl nicht mehr allzu lange, bis ſie ſich
die Frage vorlegen, welchen Zweck es habe, einen Krieg
zu verlängern, deſſen Beginn für England auf einer
fal=
ſchen Spekulation beruhte. Je weiter die engliſche
Ge=
ſchäftswelt die Prüfung dieſer Frage hinausſchiebt, um ſo
gewaltiger wird die britiſche Volkswirtſchaft mit Steuern
jeder Art in Zukunft belaſtet werden. Wenn die
Lon=
doner City ſchon heute der Anſicht iſt, daß zur
Beſtrei=
tung der Kriegskoſten eine Erhöhung der
Einkommen=
ſteuer nicht genügt, vielmehr die — ohnehin nicht
gerin=
gen — Verbrauchsſteuern auf Zucker, Kaſfee, Kakao,
Tabak, Tee, Petroleum, Zündhölzer uſw. erhöht werden
müßten, dann ſollte ſie ſich auch darüber klar werden, in
welchem Verhältnis dieſe indirekte Steuerbelaſtung mit
jedem weiteren Kriegsmonate wächſt.
In Frankreich iſt man noch nicht ſoweit,
unbe=
fangene Vergleiche zwiſchen der deutſchen und der eigenen
Wirtſchaftslage öffentlich zu ziehen. Jedoch ſelbſt die
Regierung der Poincaré, Delcaſſé und Genoſſen kann eine
bewegliche Klage über den Rückgang des franzöſiſchen
Außenhandels und über die Verſchlechterung der
franzöſi=
ſchen Zahlungsbilanz nicht mehr unterdrücken. Das iſt
inſofern kein Wunder, als Frankreichs Ausfuhr während
der erſten 6 Monate des laufenden Jahres beinahe um
2 Milliarden Franken gegen das Vorjahr zurückging,
während die Einfuhr von Lebensmitteln und
fertiggeſtell=
ten Gegenſtänden, im Gegenſatze zu der Einfuhr an
indu=
ſtriellen Rohſtoffen, ſehr erheblich geſtiegen iſt. Die
Pa=
riſer Regierung will daher alles unternommen wiſſen,
um die heimiſche Induſtrie zu größerer Tätigkeit zu
ver=
anlaſſen und die Käufe im Auslande herabzumindern.
In ſolchen Mahnungen iſt auch auf franzöſiſcher Seite
das Eingeſtändnis enthalten, daß die Hoffnungen, die an
die wirtſchaftliche „Vernichtung‟ Deutſchlands geknüpft
wurden, trügeriſch und hinfällig waren. Im Stillen
werden ſich die führenden wirtſchaftlichen Kreiſe
Frank=
reichs hierüber ſchon lange nicht im Zweifel befinden.
Aber die Selbſttäuſchung betreffs des endgültigen Sieges,
genährt von einer um ihr Daſein kämpfenden Regierung,
hat es bisher verhindert, daß die Franzoſen ihre
wirt=
ſchaftliche Lage ſo offen wie die Londoner City mit der
Ueberlegenheit Deutſchlands verglichen.
Der Bergarbeiterausſtand in Wales.
* Paris, 19. Juli. Die Preſſe erklärt, der Streik
der Kohlenarbeiter in England unter den
augenblicklichen Verhältniſſen ſei mehr als ein Verbrechen,
nicht nur an England, ſondern auch an den Verbündeten.
Der Streik ſei Verrat. Die Verbündeten ſeien auf die
Kohlenproduktion Englands angewieſen. Die
engliſche Regierung müſſe unverzüglich die ſchärfſten
Mit=
tel ergreifen, den ſchmachvollen Streik zu beendigen. Wenn
die bisherigen Geſetze und das Munitionsgeſetz nicht
ge=
nügten, ſollte die engliſche Regierung neue geſetzliche
Mit=
tel vom Parlament fordern, um nötigenfalls mit Zwang
gegen die Streikenden vorzugehen.
* Berlin, 20. Juli. Zu den Streikunruhen
in Wales meldet die Amſterdamer Tyd aus London:
Im Grubenſtreikgebiet ſind in Pambloy bei Lanelly
Un=
ruhen ausgebrochen. Acht Perſonen wurden
ver=
haftet. Die Sprengſtoffabrik bei Swanſea, die größte der
Welt, mußte ihren Betrieb einſtellen, da es an
Kohle mangelt. 2000 Arbeiter ſind arbeitslos. Die
Lon=
doner News meldet, die Munitionsfabriken hätten der
Regierung mitgeteilt, daß die Kohlenzufuhr ſeit 10 Tagen
ſo gut wie gänzlich aufgehört habe.
* London, 19. Juli. (Meldung des Reuterſchen
Bureaus.) Im ſüdwaliſiſchen Kohlendiſtrikt
iſt heute eine merkliche Wendung eingetreten. Die
Ver=
handlungen ſind mit Ausſicht auf Erfolg wieder
aufge=
nommen worden.
* London, 19. Juli. (Meldung des Reuterſchen
Bureaus.) Lloyd George iſt heute nachmittag in
Begleitung von Henderſon und Runciman nach Cardiff
abgereiſt, wo er heute abend eine Beſprechung mit
den Vertretern der Bergarbeiter haben wird.
* London, 20. Juli. Der Daily Chronicle meldet
aus Cardiff, daß eine der größten induſtriellen
Unter=
nehmungen infolge des Kohlenarbeiterſtreiks genötigt
worden iſt, die Koksöfen und Hochöfen auszublaſen.
In Swanſea werden, wenn der Ausſtand fortdauert,
tauſend Arbeiter verſchiedener Metallinduſtrien in den
nächſten Tagen arbeitslos. In Neath ſchließen die
Werke. Am Mittwoch werden die Kohlenvorräte
Eng=
lands um eine Million Tonnen verringert
ſein. Die Times feuert die Regierung an, gegenüber den
Bergleuten von Südwales mit Energie aufzutreten. Das
Blatt ſchreibt: Die Augen aller Völker ſind auf uns
ge=
richtet, die unſerer Verbündeten mit Beſorgnis, die der
Gegner mit Freude und Hoffnung. Die Regierung muß
eine entſchloſſene Haltung einnehmen. Nachgeben bedeutet
die Anarchie. Ueberall werden Streiks entſtehen, auf
Verhandlungen darf man ſich nicht einlaſſen.
* London, 20. Juli. (W. T. B. Nichtamtlich.) Die
Times meldet aus Cardiff: Die Ausſichten in
Südwales ſind höchſt ernſt. Die Londoner
Verhandlungen ſind geſcheitert. Das iſt
nicht alles. Wenn der Streik nicht vor Ende dieſer Woche
aufhört, ſind ernſte Unruhen in den
Bergwerksdör=
fern zu erwarten. Eine Maſſenverſammlung der
Minen=
gruppe des Rhonddabezirks erklärte ſich für die
Wieder=
aufnahme der Arbeit. Andere Maſſenverſammlungen
haben jeden Gedanken des Nachgebens verworfen. Es
ſcheint zweifellos, daß ein Teil der Leute in einigen
und Riſſe der Gletſcher geworfen, und der heiſere Ruf der
Geier läßt erkennen, daß da unten manch einer liegt, der
nie wieder die Sonne ſchauen wird.
Im Hochland fiel der erſte Schuß.
Das war auch vorauszuſehen, denn von der
Kriegs=
front Italiens gegen Oeſterreich=Ungarn, die auf 511
Kilo=
meter berechnet wird, entfallen 460 Kilometer auf bergiges
und hügeliges und nur 51 Kilometer auf ebenes Gelände.
Erſt wenn man die Karte zur Hand nimmt und die ſo
vielfach gewundene Grenze verfolgt, wird man die Zahl
von 511 Kilometern für richtig anerkennen und zugleich
einen Einblick in die Schwierigkeiten gewinnen, die aus
der Verteidigung dieſer langgeſtreckten Front erwuchſen.
Die Tiroler Landesſchützen durften als erſte Truppen
der Doppelmonarchie die ſchwarz=gelben Fahnen in
Feindesland tragen. Wenn dieſes erſte Zuſammentreffen
der Gegner auch ohne Einfluß auf den weiteren Gang der
Operationen bleiben mußte und geblieben iſt, ſo verdient
es doch von einem getreuen Chroniſten aufgezeichnet zu
werden als
der hiſtoriſche Ausgangspunkt der
italieniſch=öſterreichiſchen Kämpfe,
und weil es ferner von vornherein ihre ſo verſchiedene
militäriſche Auffaſſung charakteriſtiſch beleuchtet.
Am 25. Mai traf in einem öſterreichiſchen
Stand=
quartier im ſüdlichen Tirol die Meldung ein, daß
italie=
niſche Truppenteile von Caprile her im Anmarſch ſeien.
Da die Nachrichten aber unſicher lauteten, entſchloß ſich
der öſterreichiſche Befehlshaber, einen Aufklärungsvorſtoß
über die Grenze zu unternehmen. Mit ganzen 70 Mann
und zwei Maſchinengewehren ſtanden die Oeſterreicher
nördlich von Caprile, als in das Städtchen zwei
Kom=
pagnien Italiener einrückten. Sie benahmen ſich, als
wenn ſie ſich in voller Sicherheit und tiefem Frieden
be=
fänden, legten die Gewehre und ihr Gepäck ab und
mach=
ten es ſich in einigen Scheunen bequem. Nur am
Orts=
ausgang, aber auf der den Oeſterreichern abgewendeten
Seite, ſtellten ſie Wachen auf, wahrſcheinlich, um nicht
von einem ihrer eigenen höheren Offiziere überraſcht zu
werden. Dieſe günſtige Gelegenheit ließen ſich die
Oeſter=
reicher nicht entgehen. Mit ihren beiden Maſchinengeweh=
ren machten ſie einen Feuerüberfall aus einer Entfernung
von etwa 900 Metern, und es kam, wie es kommen mußte,
die beiden Kompagnien flohen vor den 70
Oeſterreichern
unter Zurücklaſſung vieler Toter, ihrer Gewehre und der
Ausrüſtung in die Wälder.
Das kleine Gefecht war, wie ſchon betont, nur von
lokaler Bedeutung, aber im Verein mit anderen, ähnlich
verlaufenen, hatte es den großen moraliſchen Wert, das
Selbſtbewußtſein der Oeſterreicher zu ſtärken, ihnen
prak=
tiſch zu zeigen, daß nicht Gewehre und Geſchütze, ſondern
Männer die Schlachten ſchlagen und gewinnen. — Von
dieſem Geſichtspunkte aus iſt auch
der erſte größere Gebirgskampf
zu betrachten, den der Tonalepaß ſah. Er führt zwiſchen
der Ortlergruppe einerſeits, der Adamello= und
Preſa=
nella=Gruppe andererſeits vom italieniſchen Tal der Adda
ins tiroliſche Tal Vermiglio und nach Sulberg. Die 3500
Meter hohe Adamellogruppe iſt nur zum Teil tiroliſches
Gebiet, der Weſten gehört zu Italien. Zwiſchen den
bei=
den Gebirgsgruppen läuft der 3000 Meter hohe Paß
Lagoscuro, ein ſchmaler Saumpfad, der im erſten Drittel
des Juni der Schauplatz des erſten Gebirgskampfes war.
Den Angriff hatten hier italieniſche Elitetruppen
ange=
ſetzt, und zwar 1000 Mann Alpini. Ihr Vorgehen wurde
gedeckt durch lebhaftes Geſchützfeuer auf die
Nachbar=
ſtellungen. Nach dem in Galizien und in Ruſſiſch=Polen
erprobten Rezept ließen die Oeſterreicher die Feinde bis
auf 600 Meter herankommen und eröffneten dann ein
raſendes Schnell= und Maſchinengewehrfeuer. Erfolg:
die Italiener fluten in voller Auflöſung
zurück.
Hier bekamen die italieniſchen Soldaten auch zum
erſten Male die Wirkung der ſchweren öſterreichiſchen
Ar=
tillerie zu ſpüren. Als ſie am nächſten Tage ihren
An=
griff erneuerten, und zwar mit mehrfacher Uebermacht,
gelang es ihnen tatſächlich, in die erſte
Verteidigungs=
linie der Oeſterreicher einzudringen. Der italieniſche
Ge=
teralſtabsbericht machte daraus einen großen italieniſchen
Sieg, er vergaß aber, hinzuzufügen, daß die Italiener
durch die 30,5=Zentimeter=Mörſer unter ſchweren
Blut=
opfern aus den eroberten Stellungen wieder vertrieben
wurden. Als Angriffstruppen hatten die Italiener hier
Soldaten herangezogen, die bereits in Tripolis gekämpft
hatten. Der öſterreichiſche Bericht gab auch zu, daß ſich
die Truppen mit großer Tapferkeit ſchlugen und ſich im
Nahkampf hartnäckig wehrten, aber der Erfolg blieb ihnen
verſagt. Bisher hatte Herr Cadorna in ſeinen
Wetter=
berichten, die ſeinerzeit ſo viel Anlaß zur Heiterkeit boten,
es ſorgfältig vermieden, von Verluſten zu ſprechen. Nach
den Kämpfen am Tonalepaß mußte er zum erſten Male
melden, daß die Verluſte ſchwer geweſen ſeien. Man darf
daher ruhig dem öſterreichiſchen Bericht glauben, der
da=
von ſpricht, daß die Italiener enorme Verluſte erlitten.
U. a. wurden
drei italieniſche Regimenter völlig
aufgerieben,
ſodaß ſie nicht einmal mehr als Rahmen für
Neuauf=
ſtellungen durch Erſatztruppen dienen konnten. Sämtliche
Offiziere der Regimenter waren tot, verwundet oder
ge=
rieten in Gefangenſchaft. Das war ein typiſcher
Gebirgs=
kampf, und die Oeſterreicher hatten hier den Vorteil der
Stellung für ſich. Wenige Tage ſpäter ſah die
Iſonzo=
niederung
die erſte Niederlage der Italiener in der
Ebene.
Sie hatten die öſterreichiſchen Stellungen weſtlich von
Eörz unter Feuer genommen und tagelang einen Hagel
der ſchwerſten Geſchoſſe verfeuert. Unter dieſem
Geſchoß=
hagel glaubten ſie die Oeſterreicher ſo erſchüttert, daß ſie
einen Infanterieangriff wagten, der in breiter Front
angelegt war. Die Oeſterreicher beobachteten auch hier ihre
alte Methode. Der Feind wurde auf mehrere hundert
Meter herangelaſſen, dann brach das öſterreichiſche
Ge=
ſchützfeuer aus Front und Flanken los und riß die Reihen
der Stürmenden nieder.
Die geſchilderten beiden Einzelgefechte, im Gebirge
und in der Ebene, können als Schulbeiſpiel für die ganze
Reihe der größeren und kleineren Zuſammenſtöße
betrach=
tet werden, die vom Triglavmaſſiv bis hinab nach
Mon=
falcone in den bisherigen Kriegswochen ſtattfanden.
Tagen zur Arbeit zurückkehren wird, während der Reſt
in der ihm eigenen Weiſe verſuchen wird, ſie davon
ab=
zubringen. Der Ausführende Ausſchuß machte der
Re=
gierung ein neues Anerbieten: Die Regierung
ſolle die Forderungen der Arbeiter bewilligen, damit ſie
wieder an die Arbeit gehen könnten. Die Forderungen
ſollen dann mit Runcimans Vorſchlägen einem
Schieds=
gericht unterbreitet werden. Der Ausſchuß könne freilich
nicht ſicher verſprechen, daß die Arbeiter das annehmen
und ſich ſpäter dem Schiedsgericht fügen würden.
* London, 20. Juli. Der Daily Telegraph meldet
Viele Werke in Swanſea leiden bereits unter dem
Kohlenmangel. Ernſte Folgen werden für die
Stahl= und Weißblechinduſtrie befürchtet. Es werden
Vorbereitungen getroffen, damit der
Munitions=
gerichtshof am Mittwoch die erſte Sitzung in
Car=
diff abhalten kann. — Die Daily News meldet aus
Cardiff: Die Anzeige, daß keine Streikgelder gezahlt
wer=
den können, kam der extremen Partei peinlich überraſchend.
Streikgelder zu zahlen, iſt unmöglich, weil die Fonds
ſelbſt für wenige Tage nicht ausreichten, weil ferner der
Bergarbeiterverband den Streikbeſchluß der Walliſer nicht
genehmigte und weil der Streik ungeſetzlich iſt.
Die engliſchen Verluſte an den Dardanellen.
* London, 19. Juli. Im Unterhauſe erklärte
Pre=
mierminiſter Asquith, daß die Geſamtverluſte
der Flotte und der Landſtreitkräfte an den
Dardanellen an Offizieren und Mannſchaften
be=
tragen: 8084 tot, 26814 verwundet, 7536 vermißt.
Alkoholverbot in England.
* London, 20. Juli. Die erſte Verordnung
über die Einſchränkung des Verkaufs
geiſti=
ger Getränke, die für Newhaven erlaſſen worden
iſt, beſchränkt die Verkaufszeiten für Wirtſchaften und
Klubs auf 4½ und Sonntags auf 4 Stunden. Das
Frei=
halten und Kreditgeben iſt verboten. Zuwiderhandlung
wird mit ſechs Monaten Zwangsarbeit und 100 Pfund
Sterling Geldſtrafe beſtraft. Der Verkauf von
Spiri=
tuoſen außer Hauſe iſt nur zwiſchen 12 Uhr mittags und
halb 3 Uhr nachmittags, aber nicht Samstags und
Sonn=
tags, geſtattet.
Neuer Kriegsrat in Calais.
* (Ctr. Bln.) Aus Genf meldet der Berl. Lokalanz.:
Zur Ergänzung der franzöſiſch=engliſchen Vereinbarung
für die künftige Führung des Feldzuges ſteht eine neue
Konferenz in Calais bevor. Die Anregung dazu
ging, ſo heißt es, von Kitchener aus, der jetzt einſieht
daß bei der erſten Zuſammenkunft allzu optimiſtiſche
Vorausſetzungen richtunggebend waren, deren Hinfällig
keit ſeither klar geworden iſt. Vollkommen unrichtig
ſchätzte man in Calais namentlich die
Widerſtandsmöglich=
keit des ruſſiſchen Heeres ein, daher die peinliche
Ueberraſchung, die in Pariſer und Londoner
leiten=
den Kreiſen das Tempo der Bewegung der Armeen
Hin=
denburgs und Mackenſens hervorriefen, daher jene
un=
abweisbare Nötigung, die für die zweite Jahreshälfte
ge=
faßten Beſchlüſſe in weſentlichen Punkten abzuändern.
Fraglos wird in Calais diesmal auch ein Vertreter der
italieniſchen Heeresleitung erſcheinen. Die Pariſer und
Londoner Hoffnungen auf eine wirkſame Unterſtützung
durch Italien ſind allerdings ſtark herabgeſtimmt.
Lloyd George und der ruſſiſche Zuſammenbruch.
* London, 20. Juli. Ein großer Zug Frauen
aller Klaſſen, die bereit ſind, für die Munitionsherſtellung
zu arbeiten, bewegte ſich am Somstag durch die Straßen
Londons. Eine Abordnung, an der Spitze die
Frauen=
rechtlerin Pankhurſt, wurde von Lloyd George empfangen.
Der Miniſter begrüßte die arbeitswilligen Frauen und
führte aus: Bisher arbeiteten 50000 Mann in den
Mu=
nitionswerken, gegen 500000 in Deutſchland; es ſei
not=
wendig, die ganze Nation einſchließlich der Frauen zu
organiſieren. Die Regierung plane, alle
Werk=
zeugfabriken zu übernehmen. Lloyd George
hielt darauf eine kurze Anſprache an die draußen
verſam=
melte Menge, in der er ſagte: Im Oſten ſteigen
dunkle Wolken auf, aber ich betrachte ſie mit
vol=
ler Zuverſicht. Das unbezwingliche Rußland wird den
Sturm überwinden, wie es manchenOrkanzuvorüberwand.
Die Gegner werden zerſtreut werden. Rußland wird ſich
erneut und furchtbarer erheben und den großen
de=
mokratiſchen Völkern des Weſtens den
großen Sieg für Europas Freiheit
errin=
gen helfen. Eine Frau unterbrach den Miniſter mit
dem Rufe: Wie ſteht es mit dem Wahlrecht? Lloyd
George fuhr fort: Wir ſind um 12 Monate zurück. Wir
ſind bemüht, einen Feind zu fangen, der jahrelang ſeine
Vorbereitungen traf, aber wir werden es tun, ich habe
keine Zweifel, daß die Nation, die ſo manchen Despoten
in Europa niederwarf, es wieder tun wird. (Auch dem
engliſchen Welt=Despoten wird ſeine Stunde ſchlagen.)
Teuerung in Frankreich.
London, 20. Juli. (W. T. B. Nichtamtlich.) Eine
Times=Meldung aus Paris führt aus, daß die Preiſe
der Lebensmittelbedürfniſſe in Frankreich
mindeſtens 30 Prozent höher als in England ſind. Das
Pfund Fleiſch koſtet danach 1,75 bis 2,50 Francs, Butter
2,50 bis 3 Francs, friſche Eier 25 Centimes das Stück.
Auch Gemüſe und Obſt ſind infolge des Arbeitermangels
teurer.
Die Stimmung in norwegen.
* Aus Kriſtiania, 18. Juli, wird der Frkft. Ztg
geſchrieben: Wenn die norwegiſche Preſſe auch in dieſer;
Zeit faſt täglicher Angriffe der engliſchen Kriegsfahrzeuge
vor der norwegiſchen Küſte und meiſt in den
norwegi=
ſchen Gewäſſern ſich die größte Zurückhaltung auferlegt,
ſo iſt nicht zu verkennen, daß ſich in maßgebenden
hieſi=
gen Kreiſen eine immer größer werdende
Unzufrie=
denheit und Unruhe England gegenüber
geltend macht, wozu nicht unweſentlich der Umſtand
bei=
trägt, daß die Londoner Regierung es immer noch nicht
für nötig hält, wegen der bewieſenen
Neutralitäts=
verletzung innerhalb der norwegiſchen Seehoheit eine
Entſchuldigung auszuſprechen, obwohl ſeit den Vorfällen
bereits über 14 Tage verfloſſen ſind, was hier — milde
ausgedrückt — äußerſt verſtimmend wirkt. Mit ganz
be=
ſonderer Genugtuung begrüßt man deshalb jene
An=
ſprache, die geſtern der ſchwediſche Miniſterpräſident
an das Friedenskomitee richtete, worin
bekannt=
lich der Regierungschef demonſtrativ betonte, daß
Schweden nicht um jeden Preis ſich an die eingeſchlagene
Neutralitätspolitik gebunden fühle. Dieſe
Kundge=
bung geht natürlich an die engliſche Adreſfe. Man
hat es in Skandinavien allmählich ſatt bekommen, die ſich
häufenden engliſchen Schikanen, wenn auch murrend,
ein=
zuſtecken. Mit Befriedigung notiert man hier deshalb
auch die Waſhingtoner Times=Depeſche, daß ebenſo die
amerikaniſchen Handelskreiſe die
Meereskon=
trolle und die Unterbindung des neutralen Handels durch
England nachgerade ſattbekommen haben. Dem hieſigen
Publikum wird es allmählich klar, daß es nicht
Deutſch=
land iſt, welches ſich gegen die ſkandinaviſchen Intereſſen
verſündigt. Dieſer Standpunkt Skandinaviens zu dem
engliſchen Ausfuhrtruſtangebot, ſowie der Hinweis in der
hieſigen Preſſe, daß England die norwegiſche Küſte
tat=
ſächlich blockiert, ſind beachtenswerte Momente, die
kei=
nen Zweifel zulaſſen.
Amerikaniſcher Einſpruch gegen den
Waffenhandel.
* Die Friedenskundgebung des
amerika=
niſchen Volkes in Neu=York am 24. Juni nahm
nach den nunmehr vorliegenden ausführlichen Berichten
einen weit glänzenderen Verlauf, als die engliſchen
Ka=
elmeldungen zugeben wollten. Nicht weniger als 70000,
nach anderer Schätzung gar gegen 100000 Menſchen,
An=
gehörige aller Nationalitäten, waren an dem in der
Ge=
ſchichte Neu=Yorks beiſpiellos daſtehenden denkwürdigen
Abend zum Madiſon Square Garden geſtrömt, um den
zurückgetretenen Staatsſekretär Bryan ſein
Friedens=
programm entwickeln zu hören. Nicht enden wollender,
minutenlanger Beifall wurde dem Redner für ſeine
Aus=
führungen zuteil. Sein Neu=Yorker Triumph fand in
den folgenden Tagen in zahlreichen Telegrammen den
ſtärkſten Widerhall in allen Teilen der Republik. Die von
der Maſſenverſammlung angenommene
Entſchlie=
ßung lautet in Ueberſetzung folgendermaßen:
Angeſichts der entſetzlichen Bluttragödie in der Alten
Welt, die ihresgleichen in der Geſchichte der Menſchheit
ticht findet, angeſichts der offenkundigen Abſicht einer der
riegführenden Parteien, die Vereinigten Staaten
nit in dieſe Schreckniſſe hineinzuziehen, beſchließt
und erklärt dieſe Maſſenverſammlung amerikaniſcher
Bür=
ger, durchdrungen von freiheitlicher Vaterlandsliebe und
n treuer Anhänglichkeit an die Ueberlieferung ihrer
Vor=
äter, auf einem Boden, der bisher glücklich von dem die
halbe Welt gleich einer Sturmflut verſchlingenden Ringen
unberührt blieb, folgendermaßen:
1. Das amerikaniſche Volk fordert Frieden mit
aller Welt.
2. Es verlangt von Regierung und Volk die
Ein=
haltung der ſtrengſten Neutralität gegenüber den
kriegführenden Mächten, nicht nur im Wort, ſondern in
der Tat; es fordert die Einhaltung einer Neutralität, die
nicht auf buchſtabenmäßiger Auslegung der Geſetze
be=
ruht, ſondern die Tatſachen der Wirklichkeit wie die
prak=
tiſchen Folgen berückſichtigt.
3. Aus vollem Herzen und mit ganzer Seelg, wie es
nur einem in ſeinem Innern frevelhaft verletzten Volke
nöglich iſt, verdammen wir die nichts als heilig
achtende Kriegsprogaganda die unter der Maske
des Patriotismus und im ſchändlich mißbrauchten Namen
der Menſchlichkeit von Leuten, die am Kriege verdienen,
n dieſem Lande betrieben worden iſt und noch getrieben
wird. Frühere Vorurteile die von jedem nach Amerika
eingewanderten Bürger längſt abgelegt ſind, zu neuem
Leben zu erwecken, iſt ein Frevel gegen die
öffent=
liche Moral. Die Grundlagen der Vereinigten Staaten
ruhen auf der Eintracht der von der ganzen Welt
geſam=
melten Volksteile; ihre Stärke liegt in der Vereinigung
von Raſſentalenten, Raſſengaben und
Raſſentemperamen=
ten, die ſo mannigfaltig ſind wie die Völker der Erde.
Darum iſt es ein Kapitalverbrechen gegen die
Geſamt=
heit, vergeſſene nationale Antipathien zu Haßgefühl
auf=
ſtacheln zu wollen. Es iſt Hochverrat gegen Einheit und
Beſtand der Vereinigten Staaten, jemanden zur politiſchen
Parteinahme veranlaſſen zu wollen in einem Kriege
zwiſchen Ländern, aus denen jeder einzelne Bürger der
Vereinigten Staaten doch ſeinen Urſprung herleitet.
4. Ganz beſonders verurteilt die Verſammlung die
elenden Machenſchaften eines großen
Teiles der Zeitungen, die in den letzten ſechs
Mo=
naten ihr denkbar Aeußerſtes getan haben, um unſer Volk
an den Rand des Krieges zu zerren. Es erſcheint
un=
glaublich, daß eine von finanziellen
Interef=
ſen beherrſchte Preſſe monatelang einen Feldzug
der Täuſchung führen konnte, der darauf berechnet iſt,
durch Verbreitung böswilliger Gerüchte,
durch Ermutigung politiſcher Spitzel, durch ungbläſſige
ſyſtematiſche Erfindung, Verdrehung und Unterdrückung,
durch wohlüberlegte, ſkrupellos fortgeſetzte Fälſchung ein
friedliebendes Volk in den Krieg zu hetzen, wäre das
amerikaniſche Volk nicht durch die jüngſten Tatſachen
eines beſſern belehrt worden.
5. In ihren Verhandlungen mit den Regierungen von
England und Deutſchland ſollten die Vereinigten Staaten
unentwegt darauf beſtehen, daß die Rechte der
neu=
tralen Schiffahrt gewahrt werden, daß die dem
friedlichen Handel dienenden Schiffe ihre Laduugen
un=
gehindert am Beſtimmungsort löſchen können, falls nicht
die völkerrechtlichen Beſtimmungen der Londoner
Dekla=
ttion vom Jahr 1909 dem entgegenſtehen.
6. Das Leben amerikaniſcher Bürger, die
unter dem Schutze der Geſetze zu erlaubten Zwecken die
Meere befahren, muß unter allen Umſtänden reſpektiert
und geſichert werden.
7. Mit der Pflicht der Regierung, die im Auslande
befindlichen Bürger zu ſchützen, geht Hand in Hand die
Pflicht der Bürger, ſich nicht auf unbeſonnene
Abenteuer einzulaſſen, welche der Regierung bei ihren
Bemühungen Schwierigkeiten bereiten könnten.
8. Kein amerikaniſcher Bürger hat das Recht,
irgend=
einer kriegführenden Macht dadurch Deckung zu geben, daß
er auf einem mit Munition beladenen Dampfer
als Paſſagier fährt. Die Regierung der Vereinigten
Staaten hat die Pflicht, die Bürger hiervor zu warnen.
9. Die Intereſſen des amerikaniſchen Volkes und der
Menſchlichkeit verlangen, daß die Ausfuhr von
Waf=
fen und Munition an die Kriegführenden
verboten wird. Arbeitskraft und Fertigkeit
amerika=
niſcher Arbeiter in ſolche Bahnen leiten und
amerikani=
ſches Kapital von friedlicher, natürlich geſunder und
Wohlſtand ſchaffender Induſtrie zur Herſtellung von
Mordwaffen abzulenken, iſt eine volkswirtſchaftliche
Tor=
heit und ein Verbrechen gegen die Moral. Wir verwerfen
als einer großen Nation unwürdig das blendende
Schlag=
wort, daß ein ſouveräner Staat ſeine Ausfuhrgeſetze nicht
ändern dürfe, weil gerade ein Krieg zwiſchen anderen
Völkern im Gange iſt. Nicht die kleinſte Stelle im
Völ=
kerrecht, kein Präzedenzfall, kein analoger Fall kann als
Stütze für dieſe haltloſe widerſinnige Behauptung
beige=
bracht werden, durch welche das Publikum von
Geldin=
tereſſenten in dieſer Frage betrogen werden ſoll. Die erſte
Pflicht einer Regierung iſt die Sorge für das
Wohlerge=
hen der eigenen Staatsangehörigen; demgegenüber
ſpie=
len die Anſichten fremder Regierungen über unſere
in=
terne Landesgeſetzgebung eine untergeordnete Rolle. Die
Einigkeit und Ruhe unſerer eigenen Volksgenoſſen hat der
Sucht nach ausländiſcher Gunſt voranzuſtehen. Wenn
einmal die Gefühle anderer Nationen berückſichtigt werden
ſollen, ſo liegt doch auf der Hand, daß der Unwille
von Millionen, denen Väter, Brüder und
Söhne durch amerikaniſche Kugeln getötet
werden, ungleich tiefer und bleibender ſein muß, als die
Enttäuſchung derer, denen wir unſere Beihilfe bei
Ab=
ſchlachtung ihrer Feinde verweigern.
Faſt während eines Jahres haben amerikaniſche
Waf=
fen= und Munitionsfabriken ausſchließlich die Völker
der britiſchen Allianz gegen die drei Völker des
teutoniſchen Bundes mit Waffen verſorgt. Die
Behaup=
tung, es würde unneutral ſein, nach einjähriger Ausfuhr,
die in Wirklichkeit nur zugunſten Englands und ſeiner
Verbündeten gearbeitet hat, alle Kriegführenden zu
zwingen, ſich auf ihre eigenen Hilfsquellen zu verlaſſen,
iſt das Eingeſtändnis einer Parteilichkeit, die alle
unſere Neutralitätserklärungen in
Mißkre=
dit bringt, die der gewöhnliche Menſchenverſtand klar
durchſchaut, und die der geſunde Sinn des amerikaniſchen
Volkes, das in Wahrheit human und unparteiiſch ſein
will, nicht dulden wird. Wir verlangen daher, daß die
Regierung der Vereinigten Staaten die Ausfuhr von
Waffen und Munition verbietet und der Welt damit einen
Beweis von praktiſcher Weisheit, Humanität, Charakter
und möglichſt vollkommener Einhaltung ſtrengſter
Neu=
tralität liefere.
* (Ctr. Bln.) Das Hamburger Fremdenblatt ſchribt:
Herald meldet aus Waſhington, der Erlaß eines
Waf=
enausfuhrverbotes werde tatſächlich von einer
kleinen Mehrheit des amerikaniſchen
Kongreſ=
ſes gefordert werden. Der Kongreß tritt im Auguſt
zuſammen.
* Berlin, 20. Juli. In den amerikaniſchen
Geſchoßfabriken greift nach einer Meldung des
Berliner Tageblatts die Streikbewegung immer mehr um
ſich. Ihr Hauptherd ſei die einflußreiche Structural Iron
Workers Union in Kentucky. In Pennſylvania ſind
Pulverfabriken in die Luft geflogen.
Eine amerikaniſche Note an England.
* London, 20. Juli. (W. T. B. Nichtamtlich.) Das
Reuterſche Bureau verbreitet folgende Meldung der Times
aus Neu=York: Die Vereinigten Staaten haben
eine Notenach Großbritannien geſandt, in der ſie
darauf beſtehen, daß die Rechte der
amerikani=
ſchen Bürger gemäß dem Völkerrecht anerkaunt
verden müſſen und durch britiſche Kabinettsorders
und ähnliche Verfügungen nſicht angetaſtet
wer=
den dürfen. Die Vereinigten Staaten wleigernſich,
die Urteile der Priſengerichte, ſoweit ſie mit
dem Völkerrecht in Widerſpruch ſtehen, anzuerkennen.
Die Balkanſtaaten.
Die bulgariſch=türkiſchen Verhandlungen.
* Köln, 20. Juli. (W. T. B. Nichtamtlich.) Die
Köl=
niſche Zeitung meldet aus Sofia vom 18. Julit=
Die bulgariſch=türkiſchen Verhandlungen
haben noch kein endgültiges Ergebnis zu verzeichnen. Es
liegt aber kein Anlaß zu der Beſorgnis vor, daß die
Freude des Vierverbandslagers über das Scheitern der
Verhandlungen begründet ſein könnte. Die Türkei will
die Löſung der Grenzfrage mit der Löſung einiger
wich=
tiger Fragen aus älterer Zeit verbinden. Bulgarien iſt
nicht abgeneigt, darauf einzugehen; über den Umfang des
bulgariſchen Entgegenkommens verlautet noch nichts
Endgültiges.
Rumänien und die Türkei.
* Budapeſt 20. Juli. (Ctr. Frkft.) Einer
Bu=
kareſter Meldung zufolge berichtet die Dimineata aus
Kon=
ſtantinopel, daß demnächſt in Bukareſt eine türkiſche
Kommiſſion eintrifft, um die Regelung der zwiſchen
der Türkei und Rumänien ſchwebenden Fragen zu
be=
ſprechen.
Griechenland und der Vierverband.
* Genf, 20. Juli. (D. D. P.) Das Journal des
Dé=
bats widmet Griechenland einen Artikel und gibt darin
zu, daß die griechiſche Intervention für den
Vierverband keine Rolle mehr ſpiele. Gunaris
verzögere ſeit Monaten die Einberufung der Kammer,
und der Vierverband wiſſe aus beſter Quelle, daß dieſes
Manöver Ende Auguſt ſich wiederholen werde. Venize=
los ließe ſich jetzt auch von dem Generalſtabschef leiten,
und ſeine Partei habe nicht mehr den früheren Einfluß
Aber der Vierverband überlaſſe Griechenland ſeinem
eigenen Schickſal, weil es den günſtigſten Augenblick
ver=
paßt habe.
Japan und der Krieg.
* Paris, 19. Juli. Der Eclair erfährt aus
Pe=
tersburg, daß die Miſſion der japaniſchen
Ar=
tillerieoffiziere ſeit Mitte April die Ausbildung
der ruſſiſchen Artilleriſten übernommen hat. Die
japani=
ſchen Offiziere werden keinesfalls an die Front gehen
ſondern höchſtens die Aufmontierung und Handhabung
der japaniſchen Geſchütze leiten. Die Aufgabe der
Miſ=
ſion beſtehe lediglich darin, die Reorganiſation der
ruſſi=
ſchen Artillerie in die Wege zu leiten.
Stadt und Land.
Darmſtadt, 21. Juli.
* Verliehen haben Se. Königl. Hoheit der
Groß=
herzog die Rettungsmedaille dem Gefreiten
Hart=
mann der 3. Kompagnie I. Erſatz=Bataillons 5. Großh.
Heſſiſchen Infanterie=Regiments Nr. 168.
* Militärdienſtnachrichten. Befördert wurden zu
Fähnrichen: die Unteroffiziere Gans, Türck im Inf.=
Regt. Nr. 116; zum Hauptmann: der Oberleutn. Fiſcher,
Ludwig, d. Landw. a. D. (II Darmſtadt), zuletzt d. Landw.=
Inf. 2. Aufgeb. (II Darmſtadt), jetzt b. Landft.=Inf.=Erſ.
Batl. I Worms (XVIII 39); zu Oberleutnants: die
Leut=
nants Bartmann d. Reſ. d. Inf.=Regts. Nr. 115 (I
Han=
nover), jetzt b. I. Erſ.=Batl. d. Inf.=Regts. Nr. 116,
Eckardt d. Reſ. d. Inf.=Regts. Nr. 116 (Kreuznach)
jetzt b. Erſ.=Batl. d. Reſ.=Inf.=Regts. Nr. 116, Jaſſoy
d. Reſ. a. D. (I Frankfurt a. M.), zuletzt d. Reſ. d. damal.
Train=Batl. Nr. 25 (Frankfurt a. M.), jetzt bei der
Poſt=
überwachungsſtelle Hanau. Befördert: Thomas,
Fähn=
rich im Inf.=Regt. Nr. 116, zum Lt., vorläufig ohne Patent,
Baur, de Harde Unteroffiziere im Inf.=Regt. Nr. 116,
zu Fähnrichen und gleichzeitig zu Lts., vorläufig ohne
Pa=
tent; zu Leutnants der Reſerve: die Vizefeldwebel
Stumpf, Braun (I Darmſtadt) b. I. Erſ.=Batl. d.
Inf.=Regts. Nr. 115, dieſes Regts., Bötticher (I
Darm=
ſtadt) b. I. Erſ.=Batl. d. Inf.=Regts. Nr. 168, dieſes Regts.,
Götz (I Darmſtadt) in der Reſ.=Radfahrer=Komp. 76;
Zibulski, Feldw.=Lt. (II Darmſtadt) b. II. Erſ.=Batl.
d. Inf.=Regts. Nr. 118, zum Lt. d. Landw.=Inf.à.= Aufgeb
ernannt. Ein Patent ſeines Dienſtgrades hat erhalten: der
Major a. D. Grunert (I Berlin), zuletzt Hauptm. u.
Komp.=Chef im Inf.=Regt. Nr. 118, jetzt Batl.=Kom. im
Reſ.=Erſ.=Inf.=Regt. Nr. 1. Zum Hauptmann befördert:
der Oberlt. d. Reſ. Linkenheld (II Darmſtadt) im
Landw.=Inf.=Regt. Nr. 87, zugeteilt d. Reſ.=Inf.=Regt.
Nr. 17. Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants der
Reſerve Reiß (I Darmſtadt) d. Inf.=Regts. Nr. 97,
Um=
bach d. Inf.=Regts. Nr. 116 (Metz), jetzt im II. Landw.=
Inf.=Batl. Breslau, Schamberg d. Feldart.=Regts.
Nr. 3 (I Darmſtadt), jetzt b. Stabe d. 82. Reſ.=Inf.=Div.,
Hinkel d. Feldart.=Regts. Nr. 61 (I Darmſtadt), jetzt
im Reſ.=Feldart.=Regt. Nr. 56. Zum Leutnant der Reſ.
befördert: der Offizieraſpirant Gerhard (Gießen) im
Landw.=Inf.=Regt. Nr. 16.
R. Todesfall. Am 18. Juli d. J. ſtarb der frühere
Oberlehrer der Stadtmädchenſchule I, Rektor Johann
Baptiſt Peters im 78. Lebensjahre. Er war geboren
zu Gaualgesheim in Rheinheſſen und trat ſchon im Jahre
1859 in den Dienſt der hieſigen ſtädtiſchen Schulen. Hier
wirkte er über fünfzig Jahre in verſchiedenen Stellungen
mit Eifer, Geſchick und großem Erfolg. Ausgeſtattet mit
großen Geiſtesgaben, reichem Wiſſen und gediegenem
edlen Charakter, war er ein vorzüglicher Lehrer und eine
Zierde des ſtädtiſchen Lehrerſtandes. Seinen
Mitarbei=
tern war er ein gerechter, liebenswürdiger Kollege und
Freund und ſeinen Schülern ein treu ſorgender Vater.
Großes Verdienſt erwarb er ſich auch als langjähriger
Organiſt und Chordirigent an der katholiſchen
Ludwigskirche. Sein Andenken bleibt bei ſeinen Lehrern
und Schülern, ſowie bei allen, die ihn gekannt, in Segen.
* Kreuz in Eiſen. Anknüpfend an die Berichte über
die Nagelung ſeitens unſerer Darmſtädter Kinder möchte
noch bekannt werden, daß auch die vom ſtädtiſchen
Pfründ=
nerhaus, denen unſer edler May alljährlich an ſeinem
Ge=
denktage für Kuchen und Schokolade eine Summe von
40 Mk. zukommen ließ, auf mündlichen Genuß verzichteten
zugunſten unſerer Krieger. Begeiſtert zogen
die Kinder, deren Väter im Felde ſtehen, zum Kreuze und
ſchlugen für 40 Mk. Nägel ein. Wiederum die freudige
Wahrnehmung, daß unſere Jugend auch Opfer bringen
kann und will fürs Vaterland.
Vereinslazarett „Barmh. Schweſtern” Heute
ſcheidet die auch in weiteren Kreiſen der hieſigen Stadt
bekannte, ehrwürdige Schweſter=Oberin Sidonia
aus ihrer hieſigen Tätigkeit, um in das Mutterhaus
über=
zuſiedeln. Die Oberin vollendet bald ihr 75. Lebensjahr;
ſie iſt bereits 48 Jahre Schweſter und hat hiervon 36 Jahre
in Darmſtadt zugebracht. Die verwundeten und kranken
Soldaten, die während des Krieges im Vereinslazarett
„Barmh. Schweſtern” Aufnahme gefunden haben, erkennen
dankerfüllt an, was die Schweſter=Oberin Sidonia für
ihr körperliches und geiſtiges Wohl getan hat. Sie haben
dies zum Ausdruck gebracht durch die Ueberreichung eines
Blumenſtraußes mit folgender Dankesadreſſe:
Ehrwür=
dige Schweſter=Oberin! Bei Ihrem Scheiden
von Darmſtadt drängt es uns verwundete und kranke
Sol=
daten, Ihnen unſeren herzlichſten Dank und aufrichtigſte
Anerkennung für die ſelbſtloſe und fürſorgevolle Pflege,
die wir hier im Lazarett „Barmh. Schweſtern” genießen,
auszuſprechen. Schon als junge Schweſter hatten Sie
während des Krieges 1870/71 Gelegenheit, Soldaten zu
pflegen, und während des jetzigen großen Völkerringens
haben wir alle, ohne Unterſchied des Standes oder der
Konfeſſion, eine derart ſorgfältige Aufnahme erfahren, daß
Sie ſich, ebrwürdige Schweſter=Oberin, ein dauerndes und
ehrenvolles Andenken bei einem jeden Einzelnen von uns
geſichert haben. Hierdurch haben auch Sie Ihrerſeits ein
gut Teil zu dem großen Werke beigetragen, dem wir alle
dienen: der Rettung unſeres lieben Vaterlandes. Wenn
Sie jetzt nach über 30jähriger Tätigkeit von hier ſcheiden,
ſo vereinigen wir uns zu dem Wunſch: Möge Gottes
Ge=
rechtigkeit Ihnen dereinſt in der ewigen Glückſeligkeit das
belobnen, was Sie hier unter der leidenden Menſchheit
Gutes getan Die verwundeten und kranken Soldaten des
Lazaretts „Barmh. Schweſtern‟ Darmſtadt, 20. Juli 1915.
Im Auftrag: Wolf Offizier=Stellvertreter. — Auch im
allgemeinen ſei der Oberin Sidonia für ihre hieſige
er=
ſprießliche Tätigkeit gedankt und ihr ein herzliches „Gott
behüte Sie” mit auf den Weg gegeben.
* Städtiſche Zentralſtelle für Volksernährung im Kriege.
Kocht in der Kochkiſte! Sie ſpart viel
Brennmate=
rial und Zeit. Die Hände der Hausfrau werden frei für
andere Arbeit. Es gehen keine Nährwerte durch
Ver=
dunſtung verloren. Die Gerichte werden wohlſchmeckender,
und der Nährgehalt der Speiſen wird beſſer ausgenutzt.
Küche und Wohnung bleiben frei von Dünſten. Nähere
Auskunft und Anleitung erteilt die Städtiſche Zentrale
für die Volksernährung im Krieg, Stadthaus, Zimmer 26.
Im Bedürfnisfalle werden dort auch Kochkiſten zu
bil=
ligſtem Preiſe abgegeben. Sprechſtunden nur
nachmit=
tags von3 bis 6 Uhr.
— Jugendwehr Darmſtadt. Man ſchreibt uns
Nachdem die Jugendwehr Darmſtadt den anderen
Städten und Landgemeinden inbezug auf Uniformierung
der Wehr gefolgt iſt, dürfte die Freude unſerer
Jung=
mannſchaft und der Bürger ſicher noch mehr
hervor=
gehoben werden, wenn die Wehr eine Muſikkapelle
hätte. Iſt dies doch ſchon ſeit längerer Zeit bei den meiſten
Städten und Landgemeinden eingeführt. Es iſt
anzu=
nehmen, daß hinreichend Muſikinſtrumente in hieſiger
Stadt vielfach unbenutzt und unbeachtet zu Hauſe bei
den Bürgern liegen, die gerne bereit ſind, dieſe vielleicht
der Wehr zu überlaſſen, oder aber gegen ein geringes
Entgelt abzugeben. Aber es iſt auch anzunehmen, daß
diejenigen Jungmannſchaften, die Luſt und Liebe zur
Muſik zeigen und in die Jugendwehrkapelle einzutreten
gedenken, ihr Inſtrument ſelbſt beſchaffen werden. An
einem Muſikmeiſter dürfte es nicht fehlen.
M. Genoſſenſchaftliches. Demnächſt werden den
Zeichnern der zweiten Kriegsanleihe die Wertpapiere
zu=
geſtellt. Die Zentralkaſſe der heſſiſchen
land=
wirtſchaftlichen Genoſſenſchaften zu
Darm=
ſtadt beginnt, mit dem Buchſtaben A anfangend, in den
nächſten Wochen mit der Verteilung der bei ihr beſtellten
Stücke.
Darmſtädter Fahrplanbuch. Die Aenderungen
in den Zugverbindungen machten eine Neu=Ausgabe
des Darmſtädter Fahrplanbuchs notwendig.
Die Ausgabe, gültig ab 15. Juli, iſt erſchienen und in
allen Buchhandlungen zu haben.
§ Den Verletzungen erlegen. Der 9jährige Sohn des
Händlers Wartensleben der vor kurzem von einem
Wagen der Straßenbahn an der Ecke der Erbacher Straße
überfahren wurde, iſt geſtern im Krankenhauſe ſeinen
Ver=
letzungen erlegen.
Beſtattung des Geheimerats Dr. Weber.
C* Die Trauerfeier und Einäſcherung
des verſtorbenen Herrn Geh. Medizinalrats Dr.
Weber fand geſtern nachmittag 5 Uhr im Krematorium
des Waldfriedhofes im engſten Kreiſe der Leidtragenden
ſtatt. An dem in reichem Blumenſchmucke prangenden
Sarge hielt Herr Sanitätsrat Dr. Heil die Trauerrede,
in der er den Verklärten mit warmen Worten als Freund,
Lehrer, vorbildlichen Berufsgenoſſen und warmen
Men=
ſchenfreund feierte und ihm einen letzten Gruß in die
Ewigkeit nachrief.
Für den Verein heſſiſcher Aerzte des Kreisvereins
Darmſtadt legte Herr Sanitätsrat Dr. Hoffmann
einen Kranz am Sarge nieder mit folgenden
Abſchieds=
worten: „Worte des Dankes! Nahezu zwei
Menſchen=
alter hindurch hat der Verſtorbene unſerem Verein
an=
gehört; unendlich viel hat der Verein ſeinem reichen Geiſte
zu verdanken. Wenn wir die Chronik unſeres Vereins
durchblättern, finden wir auf gar mancher Seite den
Namen „Adolf Weber” eingezeichnet. Immer waren es
denkwürdige Beobachtungen, intereſſante Tatſachen, neue
Ideen, geiſtreiche Gedanken, denen er in unſerem Verein
Ausdruck gegeben hat. Es iſt hier nicht der Platz und
kann meine Aufgabe nicht ſein, auf die zahlreichen
Vor=
träge, die der Dahingeſchiedene in unſerem Vereine
ge=
halten hat, hier im einzelnen einzugehen. Nur auf die
großen hygieniſchen Beſtrebungen ſei hier kurz
hingewie=
ſen, bei denen der Verſtorbene als Führer im Streit dem
Vereine die Fahne vorangetragen hat.
Seine auf eingehenden, umfaſſenden Unterſuchungen
der Darmſtädter Schuljugend gegründeten Vorſchläge zur
Bekämpfung und Verhütung der Kurzſichtigkeit haben
nicht allein im Großherzogtum Heſſen, ſondern in der
anzen Kulturwelt ſchließlich die gebührende Beachtung
gefunden. Dem großen Schüler Albrecht Gräfes
dem, um die poetiſchen Worte eines hochgeſchätzten
Kol=
legen zu wiederholen, der große Gräfe, „den Lorbeer
ſelbſt gewunden um die Schläfe” ihm wurde das Glück
zuteil, in unſerem Vereine zuſammenwirken zu können
mit gleichgeſinnten Männern, deren Namen wie der ſeine
weit über die Mauern unſerer Stadt hinaus bekannt
geworden ſind. Ich nenne hier nur Guſtav Simon,
den berühmten Heidelberger Chirurgen Alfred Hegar.
den jüngſt verſtorbenen Freiburger Gynäkologen, den in
weiteſten Kreiſen bekannten Louis Büchner, den
Bahnbrecher auf dem Gebiete der Medizinalſtatiſtik
Her=
mann Pfeiffer und zuletzt, nicht als Letzten, Karl
Eigenbrodt, deſſen Verdienſte um die Hygiene unſerer
Vaterſtadt, um Kanaliſation und Waſſerverſorgung, lange
nicht genug gewürdigt ſind und deſſen Gedächtnis als das
unſeres vieljährigen Vorſitzenden in unſeren Herzen
dauernd lebt. Sie alle ſind dahingeſchieden, uns aber
haben ſie die heilige Pflicht hinterlaſſen, in ihrem Geiſte
weiterzuleben, weiterzuwirken, weiterzuarbeiten. So lege
ich denn als letzten Abſchiedsgruß des Vereins heſſiſcher
Aerzte dieſen Kranz am Sarge unſeres teuren
Ehrenmit=
gliedes nieder. Nach dem Sturm des Lebens Frieden
ſeiner Aſche!”
Nachdem noch im Namen des Vereins für
Wiſſen=
ſchaft, Kunſt und Literatur Herr Dr. Appel mit
tief=
empfundenen Abſchiedsworten einen Kranz niedergelegt
hatte, ſpendeten die Leidtragenden dem unter Orgelſpiel
verſinkenden Sarge den letzten Blumengruß.
Ein an Erfolgen und Ehren, aber auch an Mühe
und Arbeit reiches Leben hat ſeinen Abſchluß gefunden,
dem Darmſtadt ein treues Gedenken bewahren wird.
Rotes Kreuz.
(Geöffnet von 8—1 und 2—6 Uhr. Bureau der Zentral=
Abteilung: Rheinſtraße 34, Fernruf 25,
Krankenbeförde=
rungs=Abteilung: Mathildenplatz 20, Fernruf 2576;
Aus=
kunftsſtelle: Rheinſtraße 34, Fernruf 25; Materialien=
Abteilung: Altes Pglais, Fernruf 20; Verpflegungsſtelle
am Hauptbahnhof, Fernruf 216; Kreuzpfennig=Marken:
Neckarſtraße 8, Fernruf 2421.)
Es wird den Leſern dieſes Blattes und den Freunden
des Roten Kreuzes noch in Erinnerung ſein, daß wir
ins=
geſamt 6 Bade= und Desinfektionswagenanlagen für im
Oſten kämpfende Truppen ausgerüſtet haben. Eine
die=
ſer Anlagen, für die 48. Reſerve=Diviſion beſtimmt, ſoll,
ehe ſie der Truppe zugeſtellt wird, im Hof des Alten
Pa=
lais zu koſtenloſer Beſichtigung ausgeſtellt werden. Wir
werden Näheres über die Anlage, ſodann über Tag und
Stunde der Beſichtigung noch durch die Preſſe
bekannt=
geben. Heute wollten wir nur dieſe vorläufige
Mittei=
lung machen, damit die Freunde unſerer Sache ſehen, wie
gerne wir von jeder Einrichtung im Dienſte unſerer
bra=
ven Soldaten der breiteſten Oeffentlichkeit berichten, die
ja doch ſchon darum ein Intereſſe daran hat, weil wir
immer und immer wieder uns an ſie mit der Bitte um
Gaben wenden.
Kunſtnotizen.
Ueber Werke, Künſtler und künſtleriſche Veranſtaltungen ꝛc., deren im
Nach=
ſtehenden Erpähnung geſchieht, behält ſich die Redaktion ihr Urteil vor.
— Reſidenz=Theater am Weißen Turm. Ab
heute bis Freitag, alſo nur drei Tage, kommt u. a. der
mit ſo großer Spannung erwartete Film „Nelly” zweiter
Teil, der Roman eines Blumenmädchens in 4 Akten, zur
Vorführung. Es iſt wohl nicht zu viel geſagt, daß
der=
ſelbe den erſten Teil bei weitem übertrifft. War der
erſte Teil in ſeiner Ausführung, Handlung und Spiel
über jede Kritik erhaben, ſo kommt das feine Spiel der
die Hauptrolle verkörpernden Künſtlerin Toni Sylva erſt
in dieſem zweiten Teil ſo recht zur Geltung. Die
logiſche und äußerſt ſpannende Handlung hält bis zum
Schluß an. Den Inhalt wollen wir nicht verraten. Die
Films bilden trotzdem jeder für ſich ein Teil, ſodaß
Be=
ſucher, auch wenn ſie die Aufführungen des erſten Teiles
verſäumt haben, ihre Unterhaltung finden. (Siehe
Anzeige.)
-h- Von der Bergſtraße, 20. Juli. (
Auszeich=
nungen.) Dem Kaufmann Franz Schambach von
Bensheim wurde die heſſiſche Tapferkeitsmedaille
ver=
liehen. Das Eiſerne Kreuz 2. Klaſſe erhielt derſelbe ſchon
vor längerer Zeit. — Der Unteroffizier O. Abt,
Sohn des Sparkaſſerechners Abt in Zwingenberg, erhielt
die heſſiſche Tapferkeitsmedaille. — Dem
ſchwerverwun=
deten Unteroffizier K. Seehaus, Sohn des verſtorbenen
Bahnwärters K. Seehaus in Zwingenberg, wurde das
Eiſerne Kreuz verliehen. Der Tapfere liegt im Lazarett
in Ratibor. — (Die Selbſtverpflegung der
Mannſchaften) des in unſeren Orten untergebrachten
Rekruten=Depots des Regts. Nr. 94 beginnt am
mor=
gigen Tage.
Offenbach, 20. Juli. (Verhaftete Betrüger.)
Großes Aufſehen erregt die Verhaftung einiger
Mit=
glieder der Familie Grünebaum aus dem Stadtteil
Bürgel. Der Kaufmann Friedrich Grünebaum betrieb
ſeit einigen Monaten in dem Hauſe Taunusſtraße 21
dahier, einen recht ſchwunghaften Lederhandel. Mit
Hilfe ſeines Vaters Jſaak, ſowie ſeines Bruders Max=
Grünebaum, ferner ſeines Schwagers Karl Bodenheimer
aus Mannheim und des Bureauperſonals wurden an den
Lederfellen, bevor ſie an die Kunden abgingen, die
Schwanzenden abgeſchnitten und die darauf verzeichneten
Maße in höhere umgeändert, die den Kunden auch
berech=
net wurden. Auf dieſe Weiſe wurden manche Firmen um
erhebliche Beträge geſchädigt. Die Summe, um die
Grünebaum ſich hierdurch bereicherte, geht in die
Tau=
ſende. Friedrich, Max und Jſaak Grünebaum, ſowie
Bodenheimer wurden feſtgenommen und dem Gericht
zu=
geführt.
Mainz, 20. Juli. (Städtiſche Maßnahmen”
gegen die Lebensmittelteuerung.) Die
ſtädtiſche Verwaltung hat eine größere Partie Reis
preiswert erworben und wird die Ware im Kleinen in
Paketen von einem Kilo Gewicht verkaufen. In erſter
Linie ſollen die Familien der Kriegsteilnehmer bedacht
werden. Dann wird der Reis auch an Perſonen verkauft,
deren Einkommen 2000 Mark nicht überſteigt. — (
Milch=
preis.) Die Feſtſetzung des Höchſtpreiſes für Milch
ſeitens der Bürgermeiſterei hat ſofort ihre Wirkung
ge=
zeigt. Nachdem die Händler 2 Tage lang den erhöhten
Preis vereinnahmt hatten, wurde geſtern allgemein
wieder der Preis von 26 Pf. gefordert. Daß man
übrigens mit dieſem Preis auch noch recht gut als
Händ=
ler auskommen kann, iſt aus dem Milchpreiſe erſichtlich,
den die Händler den Landwirten zahlen. Dieſe letzteren
erhalten zum Beiſpiel in den etwa 2 Stunden von Mainz
entfernt liegenden Ortſchaften wie Nieder=Olm, Klein=
Winternheim für den Liter 18 Pf., in den weiter
ent=
fernt liegenden Gemeinden ſoll dieſer Preis nicht einmal
gezahlt werden. Dazu müſſen die Landwirte die Milch
zu dieſem Preis noch in den Hof des Milchhändlers
liefern. Nur in den allernächſten Orten wie Hechtsheim,
Bretzenheim uſw. werden 20 Pf. für den Liter gezahlt,
weil hier die Produzenten die Milch meiſt ſelbſt direkt an
ihre feſte Kundſchaft in die Stadt liefern.
Budenheim, 20. Juli. (Ertrunken.) Ein
be=
klagenswerter Vorfall ereilte den etwa 25 Jahrer alten
Landſturmmann und Muſiklehrer Knierim von
Frank=
furt. Während er am Freitag nachts an der Drehbrücke
am Zollhafen Wache ſtand, ſtürzte er in der Dunkelheit
nach 3 Uhr mit ſeiner ganzen Ausrüſtung in den Rhein.
Durch ſeinen Hilferuf wurde zwar der in der Nähe
wei=
lende Schiffer eines Dampfers aufmerkſam; dieſer konnte
keine Hilfe mehr leiſten. Knierim verſchwand in den
Fluten; die Leiche wurde am Samstag morgen hier in
Budenheim gelandet. — Gleichzeitig wurde die Leiche des
ei Frank in Wiesbaden, Oranienſtr. 7, beſchäftigten
Gärt=
ners Staiger aus Stuttgart, im Alter von 19 Jahren,
gelandet. Staiger, der im Biebricher Strandbad badete,
geriet ebenfalls in die Fluten und konnte ſich nicht
mehr retten.
Reich und Ausland.
Aus der Reichshauptſtadt, 20. Juli. Zu der
Gemüſe=
not in Berlin ſchreibt der Berl. Lokalanz.: Es iſt
Tat=
ſache, daß große Gemüſezüchtereien in der Nähe von
Ber=
lin vor mehreren Wochen Tauſende von Zentnern
ver=
kaufsfähigen Spinats untergepflügt haben, weil ſie auf
dem Berliner Markte eine ihnen angemeſſen erſcheinende
Abſatzgelegenheit nicht fanden. Dasſelbe hat ſich zu
glei=
cher Zeit mit Weißkohl abgeſpielt. Von beteiligten Kreiſen
wird der Regierung nahegelegt, daß es unabweisliche Pflicht
der ſtaatlichen Behörden ſei, ſofort Vorkehrungen dagegen
zu treffen, daß die jederzeitige Aufnahme der auf dem
Markt nicht unterzubringenden Beſtände wertvoller
Nah=
rung geſichert und deren Vernichtung in der Zukunft
aus=
geſchloſſen wird. — Der Direktor des Pathologiſchen
In=
ſtituts Geheimrat Schütz wurde geſtern beim Verlaſſen
der Tierärztlichen Hochſchule von einem Kraftwagen
an=
gefahren und umgeriſſen. Geheimrat Schütz erlitt einen
Fußbruch.
Frankfurt a. M., 20. Juli. (Von der
Univerſi=
tät.) Wie die Frankfurter Univerſitäts=Zeitung meldet,
iſt an Stelle des ſcheidenden Rektors Prof. Dr. Richard
Wachsmuth der ord Profeſſor für Staatswiſſenſchaften
und Dekan der Wirtſchafts= und Sozialwiſſenſchaftlichen
Fakultät Dr. Ludwig Pohle zum Rektor der
Univerſi=
tät Frankfurt a. M. für die mit dem 1. Oktober 1915
be=
ginnende neue Rektoratsperiode erwählt worden.
Hamburg, 20. Juli. (Großfeuer.) Geſtern abend
brach in der Lederfabrik von Weſtphal in Stellingen=
Lan=
genfelde Großfeuer aus, das in kurzer Zeit ſich über die
ganze Fabrik ausdehnte und ſie völlig vernichtete. Die
Wohnhäuſer wurden gerettet. Die Höhe des Schadens
und die Urſache des Brandes ſind unbekannt. Es wird
Brandſtiftung vermutet.
Dresden, 16. Juli. (Gemüſekarten.) Die
ſteigenden Preiſe für Lebensmittel haben
den Rat der Stadt Dresden zu einer beachtenswerten
Neuerung veranlaßt. Die Stadt will das von ihr
be=
ſchaffte Trockengemüſe jetzt in den Verkehr bringen, und
zwar durch Vermittlung beſonderer Gemüſekarten.
Die Verteilung der Gemüſekarten wird vorausſichtlich
jeden Monat erfolgen. Hierbei wird auf jeden Kopf
der Bevölkerung, ſpätere Erhöhung vorbehalten, zunächſt
monatlich je ein Pfund Trockengemüſe gewährt. Die
Gemüſekarten werden durch die Vertrauensmänner für
die Brotſcheinausgabe ausgegeben. Als Grundlage der
Verteilung gelten die für die Brotſcheinausgabe
ge=
führten Handliſten. Die Preiſe ſind den Verpackungen
der Trockengemüſe aufgedruckt. Zur Ausgabe gelangen
zunächſt große und feinere Graupen und Sojabohnen,
die Ausgabe von Reis, Erbſen und weißen Bohnen
folgt ſpäter.
Brüſſel, 20. Juli. (Das Rhein=Mainiſche
Verbandstheater von Frankfurt am Main)
eröffnete geſtern im Brüſſeler Parktheater ein auf
meh=
rere Abende berechnetes Gaſtſpiel mit der unter Regie
Walter Bloems ſtehenden Aufführung von „Iphigenie
auf Tauris”. Die das Haus bis auf den letzten Platz
füllenden Zuhörer, darunter die deutſche Jugend
Brüſ=
ſels, nahmen die Vorſtellung mit lebhaftem, herzlichem
Beifall auf. Die Titelrolle ſpielte Marie Dietrich=Berlin,
den Oreſt G. A. Koch=Berlin, den Thoas Oswald Stein=
Frankfurt, den Pylados Otto Wollmann=Frankfurt. Das
Bühnenbild war von Walter Rösler geſchaffen. Heute
wird Fuldas „Jugendfreunde”, morgen Leſſings „Minna
von Barnhelm” aufgeführt.
Mailand, 19. Juli. (Münzenfund in Italien.)
„Secolo” meldet aus Genua, daß im Campo Ligore bei
Renovierungsarbeiten zahlreiche Goldmünzen gefunden
wurden, von denen ein Teil aus der genueſiſchen
Repu=
blik ſtammt, und ein Teil das Bild des Königs
Johan=
nes von Portugal trägt.
Handel und Verkehr.
* Berlin, 20. Juli. Börſenſtimmungsbild
Unter dem Einfluß der günſtigen militäriſchen Lage blieb
die Grundtendenz bei allſeitig gehobener Stimmung der
Börſenbeſucher zwar recht zuverſichtlich, die Umſätze
be=
ſchränkten ſich aber auf verhältnismäßig wenige Papiere.
So wurden Daimler ſtark in die Höhe geſetzt, in
beſchei=
denerem Maße folgten Benz, Deutſche Waffen, Phönix,
Oberbedarf und Hirſch Kupfer. Von Rentenwerten
be=
ſtand Nachfrage beſonders für Kriegsanleihen zu leicht
er=
höhten Kurſen. Deviſen waren etwas feſter. Geldmarkt
unverändert ſehr flüſſig.
Landwirtſchaftliches.
Getreide=Wochenbericht
der Preisberichtſtelle des Deutſchen Landwirtſchaftsrats
vom 13. bis 19. Juli 1915.
Auf den deutſchen Getreidemärkten ſieht man mit
großer Spannung der Bekanntgabe der geſetzlichen
Höchſt=
preiſe für die Getreideernte 1915 entgegen. Insbeſondere
wäre für die Landwirtſchaft eine baldige Entſchließung
des Bundesrats hierüber erwünſcht, da der Winterroggen
bereits zum großen Teil geſchnitten und der
Reichsge=
treideſtelle ſchon in größeren Mengen angeboten iſt. In
Oeſterreich ſind die Höchſtpreiſe am 13. Juli feſtgeſetzt, und
zwar für Weizen und Spelz mit 34 Kr. für den
Doppel=
zentner, für Roggen und Braugerſte mit 28 Kr. und für
Futtergerſte und Hafer mit 26 Kr. Zu dieſen Preiſen
kommen noch Zuſchläge für die frühzeitige Ablieferung
und zwar für Roggen vor dem 16. Auguſt, für Weizen
vor dem 16. September und für Hafer vor dem 1. Oktober.
In Ungarn ſind die Höchſtpreiſe für die Getreideernte
1915 ſchon am 23. Juni bekanntgegeben. Dieſelben ſind
nach den verſchiedenen Produktionsgebieten abgeſtuft und
für die frühzeitige Ablieferung höher bemeſſen. So
be=
trägt für Budapeſt der Weizenpreis in der Zeit vom 10.
bis 21. Juli 41 Kr. für den Doppelzentner, er ermäßigt
ſich alle 10 Tage um je 1 Kr. und bleibt nach dem
21. Auguſt auf 37 Kr. ſtehen. Der Roggenpreis beträgt
für die Zeit vom 10. bis 21. Juli 32 Kr., vom 22. bis
31. Juli 31 Kr. und nach dem 1. Auguſt 30 Kr. Der
Höchſt=
preis für Gerſte iſt vom 10. Juli an auf 29 Kr. und für
Hafer zu demſelben Termin auf 28 Kr. feſtgeſetzt. Die
Be=
zugsvereinigung der deutſchen Landwirte in Berlin hat
unter dem 17. Juli bekanntgegeben, daß ſie Lupinen,
Ackerbohnen und Wicken, ſoweit ſie zur Saat beſtimmt
ſind, nicht für ſich beſchlagnahmen werde, wenn ihr eine
für den Verbraucher ausgeſtellte behördliche Beſcheinigung
über die zur Ausſaat erforderliche Menge zugeht. Nachdem
ſeit 17. Juni der Vorverkauf von Getreide aus der Ernte
1915 verboten war, iſt ſeit dem 10. Juli der Verkauf von
Brotgetreide, allein oder mit anderem Getreide außer
Hafer gemiſcht, an den Kommunalverband für den das
Getreide beſchlagnahmt iſt, oder an die
Reichsgetreide=
ſtelle zuläſſig. Dasſelbe gilt für Verkauf von Brotgetreide
an Kommiſſionäre des Kommunalverbandes oder der
Reichsgetreideſtelle. Auf dem Getreide= und
Futtermittel=
markte iſt auch in der letzten Woche die Stimmung im
allgemeinen feſt geblieben, da die Zufuhren vielfach durch
Verkehrsbehinderungen auf geringer Höhe gehalten
wur=
den und außerdem ausländiſche Ware nur in geringen
Mengen angeboten war. Die Inhaber von Mais boten
für prima Sorten 615—630 Mk., mittel 530—609, für
Perl=
mais 616—632 Mk. Für Gerſte, die nur vereinzelt im
Markte war, wurde je nach Qualität 675—704 Mk.
ge=
fordert. Ein Poſten amerikaniſcher Hartwinterweizen II,
ca. 6000 Tonnen, wurde zu 880 Mk. die Tonne eif
Mann=
heim offeriert. Der Mehlmarkt war durch die neuen
Ver=
ordnungen beunruhigt, da größere Mengen von den
Kom=
munen übernommen worden ſind. Das Angebot war
demgemäß bei mitunter herabgeſetzten Preiſen recht
um=
fangreich Reines inländiſches Weizenmehl, 85 prozentig,
war zu 44 Mk., und Weizenmehl mit 10 Prozent
Roggen=
mehl zu 43,50 Mk. am Markte. Weizenmehl aus
ameri=
kaniſchem Weizen, 70—73 prozentige Ausmahlung,
be=
ſchlagnahmefrei und brotkartenfrei, war zu 120 Mk. per
100 kg ab Köln offeriert. Surrogatmehle waren ſtill,
Maismehl notiert 62—69, Kartoffeln 65—68,
Manioka=
mehl 60—70 und Tapiokamehl 70—80 Mk. Futtermittel
zogen mehrfach im Preiſe an. Ausländiſche Kleie war
kaum unter 510 Mk. käuflich. Gerſtenkleie wird mit 620—
650 Mk. gehandelt. Reiskleie notiert 305 Mk., Kuchen ſind
ſehr knapp. Für Kokoskuchen wird 610—620 Mk., für
dunkles geringes Kokosſchrot 400 Mk. verlangt, Pferde=
bohnen 675—700 Mk., Peluſchken 672—690 Mk. Gedarrte
Eicheln notierten 360 Mk. Fiſchfutter 410—420 Mk. und
Heringsmehl 380 Mk.
— Pferdeverſteigerung, Samstag, den
24. Juli, vormittags 10 Uhr, findet im Hofe des
Jagdſchloſſes Kranichſtein eine Verſteigerung von
56 in Belgien angekauften 1½—2½ jährigen
Fohlen ſtatt. An der Verſteigerung können nur
heſſiſche Landwirte teilnehmen, die eine
Be=
ſcheinigung ihrer Bürgermeiſterei beibringen, daß ihnen
Pferde bei der Mobilmachung genommen worden ſind.
Die Verſteigerung erfolgt gegen Barzahlung.
Schlachtviehmarkt Darmſtadt.
Schweine=
markt am 19. Juli 1915. Auftrieb 70 Schweine. Preiſe
pro 50 kg Schlachtgewicht 152 Mk. Marktverlauf geräumt.
F.C. Frankfurt a. M., 19. Juli. Viehmarkt.
luftrieb: 2036 Rinder, 205 Ochſen, 105 Bullen, 1726 Kühe,
370 Kälber, 38 Schafe, 1300 Schweine. Rinder lebhaft,
gute Ware geſucht, geringer Ueberſtand. Kleinvieh rege,
beiSchweinen Ueberſtand wohl infolge Zufuhr von 200
gefrorenen holländiſchen Schweinen. Bezahlt wurde für:
Ochſen a) 69—74, 130—135, b) 61—65, 112—118, c) 56—60,
105—110; Bullen a) 62—65, 108—112, b) 54—58, 98—105;
Kühe a) 59—65, 110—120, b) 58—62, 110—118, c I) 46—53,
88—102, II) 45—51, 84—94, d) 35—42, 70—84, e) 26—33,
59—75; Kälber a) — b) — c) 62—66, 103—110, d)58—62,
98—105, e) 50—56, 85—95; Schafe a) 58, 125; Schweine a)
117,50—122, 143—148, b) 113,50—117,50, 135—140, C,
117,50—122, 145—148, d) 117,50—122, 144—148.
Fruchtmarkt. Die Stimmung iſt feſt. Das
Angebot gering. Mais Ia 62,50—63, ausl. Gerſte 68—70;
Futtermittel feſt ohne Angebot. Ausländiſche Kleie
1—52, nominell. Kokosnuß 60—62 Mk.
Stimmen aus dem Publikum.
(Für die Veröffentlichungen unter dieſer Ueberſchrift übernimmt die Redaktion
ſeinerlei Verantwortung; für ſie bleibt auf Grund des § 21 Abſ. 2 des
Preßgeſetzes in vollem Umſange der Einſender verantme
Anfrage: Iſt es im Sinne des Geſetzes, daß die
Kolonialwarenhändler jetzt das Petroleum zurückhalten
und überhaupt keines mehr abgeben?
P.
„Die herrſchende Gemüſeteuerung und
wie begegnen wir ihr?” betitelt ſich ein in Nr. 29
des „Handelsblatt für den deutſchen Gartenbau”
er=
ſchienener Artekel, in welchem unter Hinweis auf die
leb=
haften Klagen, die aller Orten über die
unverhältnis=
mäßig hohen Gemüſepreiſe laut geworden ſind,
aus=
geführt wird, daß lediglich in dem Zwiſchenhandel der
ge=
winnſüchtige Verteurer erblickt werden müſſe. Die
Gärt=
nerſchaft, ſoweit ſie Gemüſe zum Verkauf zieht, werde
ebenſo wie die Verbraucher von den Händlern
vergewal=
tigt und das Aufkäufertum ſei in faſt allen größeren
Städten geradezu zu einer Plage geworden. Selbſt in
Erfurt, einem Mittelpunkt des Gemüſebaues, mußte der
Magiſtrat — ähnlich wie hier in Darmſtadt und
verſchie=
denen anderen Städten — eine Verordnung erlaſſen, in
der dem Zwiſchenhandel unter Androhung hoher Strafen
verboten wird, außerhalb des Marktgebietes überhaupt
und auf den Wochenmärkten vor 10 Uhr morgens Gemüſe
aufzukaufen. Tatſache iſt, daß der Händler Beherrſcher der
Lage iſt gegenüber denjenigen Gemüſezüchtern, die zu
weit vom Platze wohnen, um ihre Erzeugniſſe direkt an
die Verbraucher abſetzen zu können und die deshalb auf
den Zwiſchenhandel angewieſen ſind. Dort kauft vom
Ge=
müſezüchter der Aufkäufer, von dieſem die Sammelladung
der Großkäufer und von letzterem in geringeren Mengen
der Kleinhändler, ſodaß das Erzeugnis durch drei Hände
geht, bevor es der Verbraucher bekommt. Schon in
ge=
wöhnlichen Jahren iſt die hieraus entſtehende
Ver=
teuerung ſehr groß, wie jeder weiß; in dieſem Jahre, wo
der kleine Mann unter der Not der Teuerung ohnehin
ſchwer leidet, iſt ſie vollends ungeheuerlich. Die oben
an=
gedeuteten Maßnahmen einiger ſtädtiſcher Behörden
treffen nun zwar den Hauptübelſtand ſehr wirkſam; aber
man weiß ja, wie ſchnell und wie leicht in jeder
Verord=
nung ein Loch zum Durchſchlüpfen gefunden wird. Und da
ann nur die Selbſthilfe derer, die das Gemüſe zum
Ver=
kauf anbauen, Aenderung ſchaffen dadurch, daß ſie ſich
wider die Händler zuſammenſchließen und den
Ver=
kauf ihrer Erzeugniſſe gemeinſchaftlich
be=
treiben. Hingewieſen wird auch auf die
Bekannt=
machung des Generalkommandos des 1. bayeriſchen
Ar=
meekorps, die ſich mit der gegenwärtigen Teuerung
be=
ſchäftigt und ſie zurückführt auf die unlauteren
Machen=
ſchaften einzelner Perſonen und die Auswüchſe des
Zwiſchenhandels. Der Artikel des „Handelsblatt für den
deutſchen Gartenbau” ſchließt mit der Frage: Könnten ſich
nicht in jeder größeren Stadt die Gemüſezüchter
ver=
einigen, gemeinſchaftliche Veskaufsſtände
inrichten, in denen ſie ihre Erzeugniſſe zu feſten Preiſen
bſetzen? Von Tag zu Tog, oder Woche für Woche ſetzen
ſie ihre ſtreng einzuhaltenden Preiſe gemeinſchaftlich feſt
ind veranlaſſen bei den Behörden die Feſtſetzung
von Höchſtpreiſen, die, um auch den berechtigten
Anſprüchen der Verbraucher gerecht zu werden, nur bis zu
einem mäßigen Prozentſatz über die Mittelpreiſe
hinaus=
gehen dürfen. Ein ſolcher genoſſenſchaftlicher Verkauf
mnit Preisfeſtſetzung würde den unberechtigten
Preis=
treibereien, wie ſie durch den unreellen Zwiſchenhandel
entſtehen, ein Ziel ſetzen, den Gemüſezüchtern aber unter
voller Wahrung der Intereſſen der Verbraucher beſſere
Preiſe bringen, wie ſie ihnen jetzt durch die Aufkäufer
ge=
boten werden und deren ſie angeſichts der Teuerung auf
anderen Gebieten ebenſo dringend bedürfen, wie jeder
an=
dere Erwerbszweig. Und dann möge man Verordnungen,
wie die der bayeriſchen Heeresverwaltung, auch in
an=
deren Bundesſtaaten einführen und für deren
rückſichts=
loſe Anwendung Sorge tragen.
Nach uns gewordenen Mitteilnugen führt ſich das
neue Geſangbuch für die Evang. Kirche im
Großherzogtum als Haus= und Schulbuch im
Lande recht gut ein, und das gegen die älteren Ausgaben
wohl infolge der gediegeneren äußeren Ausſtattung,
ins=
beſondere des ſtarken Druckes uſw., und des in ihm
ent=
haltenen Melodienreichtums — der Anfang iſt hierin ein
wahres Schatzkäſtlein. In manchen Kirchengemeinden
könnte aber die Freude am Geſangbuch und am
Kirchen=
geſang noch erhöht werden, wenn es nicht des öfteren
und ohne erſichtlichen Grund vorkäme, daß die Orgel ſtatt
der dem Liedertexte vorgedruckten Melodie eine fremde
Weiſe erklingen ließe. Ein derartiges Verfahren
gibt vor allem den muſikveranlagten Kirchenbeſuchern
ein Aergernis. Wir haben zu unſerem Oberkonſiſtorium
und zu unſerem Kirchenmuſikmeiſter das unbedingte
Ver=
trauen, daß ſie bei Abfaſſung des Buches bezw. bei
Aus=
wahl der Melodien es an peinlichſter Sorgfalt nicht
fehlen ließen.
X.
Der Krieg.
Der öſterreichiſch=ungariſche
Tagesbericht.
Wien, 20. Juli. Amtlich wird verlautbart: 20.
Juli, mittags.
Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz.
Zwiſchen der Weichſel und dem Bug ſind geſtern die
verbündeten Armeen in der Verfolgung des
wei=
chenden Gegners über das Schlachtfeld der letzten
Tage hinausgerückt. Bei den am Erfolg hervorragend
beteiligten Truppen des Feldmarſchalleutnants Arz
wuchs die Zahl der eingebrachten Gefangenen auf 50
Offiziere und 3500 Mann. Auch bei Sokal
brach=
ten unſere Truppen über 3000 Gefangene ein.
Weſtlich der Weichſel haben unſere
Verbün=
deten in heldenmütigem Ringen den ruſſiſchen Widerſtand
an der Ilzanka gebrochen. Südlich und weſtlich von
Ra=
dom beſtanden öſterreichiſch=ungariſche Regimenter heftige
Kämpfe. Siebenbürgiſche Infanterie ſtürmte den Ort
Koſtrzyn. Radom wurde heute vormittag
von unſeren Truppen beſetzt.
In Oſtgalizien iſt die Lage unverändert. An
der Grenze zwiſchen der Bukowina und Beßarabien
wurde eine ruſſiſche Plaſtunibrigade überfallen und
verſprengt.
Italieniſcher Kriegsſchauplatz.
Die Schlacht im Görziſchen dauert fort.
Die italieniſchen Angriffe, die ſich nun mit großer
Heftig=
keit auch gegen den Görzer Brückenkopf richteten, hatten
am geſtrigen Tage und in der Nacht auf den heutigen
wieder kein Ergebnis. Nach ſtarker, bis Mittag
währen=
der Beſchießung des Brückenkopfes durch die feindliche
Ar=
tillerie ging die italieniſche 11. Infanterie=Diviſion mit
betrunkenen Truppen zum Angriff gegen den
Ab=
ſchnitt von Podgora vor. Der Feind drang ſtellenweiſe
in unſe‟ Deckungen ein, wurde aber wieder
hinaus=
geworfen. Nach neuerlicher Artillerievorbereitung
er=
folgte um 4 Uhr nachmittags ein zweiter Angriff,
der um 8 Uhr abends gleichfalls abgeſchlagen
war.
Um den Rand des Plateaus von Doberdo wird
erbittert weitergekämpft. Geſtern nachmittag
ſchlug tapfere ungariſche Landwehr einen ſtarken Angriff
gegen ihre Stellungen bei Sdrauſſina zurück. Auch drei
weitere Maſſenangriffe der Italiener brachen hier
zuſam=
men. Ebenſo ſcheiterten gegen den ſüdweſtlichen
Plateau=
rand von Polazzo, Redipuglia, Vermigliano herangeführte
Vorſtöße, ſowie ein Angriff auf den Monte Coſich (
nörd=
lich Monfalcone). Der in ſeine Deckungen zurückflutende
Feind erlitt überaus ſchwere Verluſte.
Die Artilleriekämpfe am mittleren Iſonzo, im
Krngebiet und der Kärntner Grenze hielten an.
Im Raume ſüdlich des Krn wurden zwei heftige Angriffe
der Alpini abgeſchlagen. In den bereits erwähnten
heftigen Gefechten in der Kreuzberggegend verloren die
Italiener über 200 Mann an Toten und etwa das
Doppelte an Verwundeten. Demgegenüber beträgt dort
unſer Geſamtverluſt 42 Mann.
Die Stellung ſüdlich Schluderbach wurde von
unſeren Truppen wieder zurückgewonnen. Ein neuerlicher
Angriff ſchwächerer italieniſcher Kräfte auf den Col di
Lana mißlang wie alle früheren.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
v. Höfer, Feldmarſchalleutnant.
Die Kämpfe in der Bukowina.
TU. Czernowitz, 20. Juli. An unſerer
Buko=
winger Front dauern die Geplänkel und Artilleriegefechte
ohne Unterbrechung an. Sie beginnen am frühen
Mor=
gen und werden während des ganzen Tages mit großer
Heftigkeit forgeſetzt. Unſere Ueberlegenheit hält in dieſem
Poſitionskampfe dauernd an und es iſt dem Gegner
bis=
her nicht gelungen, unſere Reihen zum Wanken zu bringen.
Kein Tag vergeht, ohne daß nicht eine ganze Reihe
Ge=
fangener eingebracht wird. Die Ruſſen gehen
trup=
penweiſe zu uns über.
Rußland und der Krieg.
* Berlin, 20. Juli. Unter der Ueberſchrift „
Ruß=
land und der Krieg” nimmt die Nordd. Allg. Ztg. auf
eine eigenartige Polemik bezug, die dieſer Tage in der
welſch=ſchweizeriſchen Zeitung Gazette de Lauſanne
ſtatt=
gefunden hat. Am 4. Juli erſchien dort ein Artikel, der
das Thema „Rußland und der Krieg” behandelte. Der
Verfaſſer zog aus der gegenwärtigen militäriſchen Lage
den Schluß, daß die Offenſivkraft der Ruſſen
gebrochen iſt. Was das moderne Rußland anlange,
ſo tat es ſeit dem verluſtreichen japaniſchen Kriege nichts,
um die Offenſivkraft wieder herzuſtellen. Dieſe
Behaup=
tung veranlaßte die ruſſiſche Geſandtſchaft in
Bern zu einer Gegenerklärung, in der der ruſſiſche
Ver=
treter behauptet, daß allerdings im Anfang des Krieges
Rußland, ebenſo wie ſeine Verbündeten, nicht ſo gut
vor=
bereitet geweſen iſt, als Deutſchland und Oeſterreich=
Ungarn. Später wurde das dann ausgeglichen. Durch
ſolche Behauptung, ſchreibt die Nordd. Allg. Ztg., ſoll das
Märchen bei den Neutralen Eingang finden, daß
Deutſch=
land und Oeſterreich=Ungarn durch Vorbereitungen auf
den Krieg den Willen zum Kriege gezeigt hätten, und daß
die ahnungsloſen Ententemächte aber
unſchul=
dig und unvorbereitet vom Ausbruch des Krieges
über=
raſcht worden ſeien. Jeder halbwegs unterrichtete
Neu=
trale wird ſchon aus dem Gange der Ereigniſſe vor dem
Kriege leicht das Gegenteil entnommen haben;
immerhin mag es nützlich ſein, als hiſtoriſche Erinnerung
die beiden bekannten Archive des geweſenen ruſſiſchen
Kriegsminiſters Suchomlinow in der Birſhewija
Wjedomoſti noch einmal zu beleuchten, die im März und
Juni 1914 gewiſſermaßen als ruſſiſche Fanfaren dem
Ausbruch des Krieges vorhergingen.
Der erſte Artikel enthielt, wie man weiß, an leitender
Stelle einen Lobgeſang auf die ruſſiſche
Kriegsbereitſchaft. Früher ſeien alle
Kriegs=
rüſtungen Rußlands auf die Verteidigung zugeſchnitten
geweſen, jetzt aber beruhe der Kriegsplan auf der
Vor=
ausſetzung, daß das ruſſiſche Heer die
Of=
fenſive ergreifen werde. Der zweite Artikel ließ
wenig Unklarheit über die wahren Abſichten
Ruß=
lands mehr übrig. „Rußland und Frankreich wollen
keinen Krieg, aber Rußland iſt bereit und hofft, daß auch
Frankreich bereit ſein wird” Mit dieſen Worten, ſagt
die Nordd. Allg. Ztg., wurde klar genug ausgeſprochen,
wohin die Reiſe ging. In dem Artikel hieß es weiter:
„Unſer jährliches Rekrutenkontingent wurde nach dem letzten
kaiſerlichen Befehl von 450000 auf 580000 Mann gebracht.
Demnach haben wir eine jährliche Vermehrung der Armee
um 130000 Mann. Gleichzeitig wurde die Dienſtzeit um
ein halbes Jahr vermehrt, ſo daß alſo während jedes
Winters vier Rekrutenkontingente unter den Fahnen
ſtehen werden. Mit Hilfe einfacher arithmetiſcher
Berech=
nung kann man die Ziffernangabe über unſere Armee
feſt=
ſtellen, die ſo groß iſt, wie ſie noch niemals
ein Staat aufgewieſen hat. 580000 mal vier
gleich 2 300 000.‟ Dieſe Ziffern bedürfen keines
Kommen=
tars, fagte die Nordd. Allg. Ztg.
Der Artikel fährt fort: Es iſt noch zu bemerken, daß
alle dieſe Heeresvermehrungen in Friedenszeit
ausſchließ=
lich zu dem Zwecke geſchehen ſind, die Armee möglichſt
ſchnell auf Kriegsfuß zu ſtellen, das heißt im Interefſe
einer möglichſt ſchnellen Mobiliſation. In dieſer Hinſicht
haben wir noch eine große Reform durchgeführt, indem
wir ein ganzes Netz ſtrategiſcher
Eiſen=
bahnen projektiert und zu bauen
ange=
fangen haben. Auf dieſe Weiſe haben wir alles
ge=
tan, um dem Gegner bei einer Mobilmachung
zuvorzu=
kommen und gleich in den erſten Tagen des Krieges
mög=
lichſt ſchnell eine Armee zu konzentrieren. Sollen wir die
beiden Suchomlinowſchen Artikel noch durch eine dritte
Zeitungsſtimme ergänzen, ſo möchten wir auf die Berichte
don Jules Hedemann im Matin vom 18. Juli 1914
hin=
weiſen. Unter der Ueberſchrift „Eine militäriſche Leiſtung
ohne Gleichen” ſchildert Hedemann im Matin das, was
die Ruſſen in militäriſcher Hinſicht getan haben.
Poin=
caré habe ſeinen Fuß in dem Moment auf ruſſiſchen
Bo=
den geſetzt, wo dieſes die größte Militärmacht der
Welt geworden war. Der. Pferdefuß bei dem
Hede=
mannſchen Bericht kommt natürlich auch ſehr ſchnell zum
Vorſchein: „Schon ſeit einigen Monaten ſprachen die
ruſ=
ſiſchen Diplomaten in einem neuen Ton mit der deutſchen
Diplomatie. Früher war der Ton zögernd, jetzt iſt er
feſt. Nur noch wenige Politiker ſprechen über eine
fran=
zöſiſch=ruſſiſch=deutſche Entente; dieſe Entente wird immer
unmöglicher zwiſchen Deutſchland und Rußland in der
Zukunft.” Braucht es noch weitere Beweiſe dafür, fügt
die Nordd. Allg. Ztg. hinzu, wo die Vorbereitung
zum Kriege wo der Offenſivwille, wo die
Angriffsabſicht gelegen haben? Die ruſſiſchen
Geſandten ſollten es aufgeben, den Neutralen noch weiter
Märchen aufzubinden. Die trockenen Ziffern des ruſſiſchen
Militär= und Marinebudgets und die Eingeſtändniſſe der
eigenen und verbündeten Preſſe genügen, ſolche Märchen
Lugen zu ſtrafen.
Ein Balkandiplomat über die allgemeine Lage.
TU. Wien, 20. Juli Ein Mitarbeiter des Neuen
Wiener Journal hatte eine Unterredung mit einem auch
in Berlin gut bekannten Balkandiplomaten, der aus leicht
begreiflichen Gründen nicht genannt werden könne. Der
Diplomat ſagte u. a. folgendes: Wenn die Dardanellen
in dieſem Monat nicht fallen, dann fallen ſie
über=
haupt nicht mehr. Gegenwärtig hat die Türkei ſo
viel Munition, daß ſie die Angriffe der Verbündeten
ab=
weiſen kann. Im Auguſt wird ſie eine ſolche Menge
Mu=
nition haben, um eine Offenſive großen Stils
einzuleiten. Daß Bulgarien ſich noch am Kriege
ge=
gen die Türkei beteiligt, halte ich für vollkommen
ausge=
ſchloſſen. Bulgarien iſt vielmehr im Begriff, ſich mit der
Türkei über die ſchwebenden Fragen zu verſtändigen.
Auch Rumänien und Bulgarien werden ſich demnächſt
freundſchaftlich einigen. Zwiſchen Bulgarien und
dem von Rußland abhängigen Serbien iſt
jede Vereinigung ausgeſchloſſen. Ob
Bul=
garien, Griechenland und Rumänien bis zum Ende des
Krieges neutral bleiben? Die deutſch=öſterreichiſchen
Heerführer werden jetzt in Polen über die Zukunft der
Balkanſtaaten entſcheiden. Nach meiner Ueberzeugung
wird der Monat Auguſt 1915, alſo der 13. Kriegsmonat,
der wichtigſte ſein; er wird möglicherweiſe ſogar die
Ent=
ſcheidung bringen Wenn die Ruſſen weiterhin ſolche
Niederlagen erleiden, wie bisher, ſo werden ſie aus
in=
nerpolitiſchen Gründen gezwungen ſein,
um Frieden zu bitten. Würde die Schlacht in
Po=
len die Entſcheidung nicht bringen können, dann könnte
ſich der Krieg bis zum Frühjahr 1916 hinziehen. Aber
auch dann würde Frankreich, nach meinen Informationen,
nicht fähig ſein, einen zweiten Winterfeldzug zu
beſte=
hen. Sollte Italien in den nächſten Wochen nicht mehr
Erfolge erzielen, als bisher, dann macht das italieniſche
Volk ſicher nicht mehr lange mit. Wenn Cadorna nach
einem vierteljährigen Kriege keine anderen Erfolge
auf=
zuweiſen hat, wird die Revolution in Italien
ausbre=
chen. Die gegenwärtige Lage der Zentralmächte und der
Türkei iſt jedenfalls ausgezeichnet.
Die künftigen wirtſchaftlichen Verhäftniſſe
zwiſchen Deutſchland und Oeſterreich.
* Wien, 20. Juli. Das Fremdenblatt weiſt
darauf=
hin, daß die öffentliche Meinung in Oeſterreich=Ungarn
und im Deutſchen Reiche in ſteigendem Maße ihre
Auf=
merkſamkeit der künftigen Geſtaltung der
wirt=
ſchaftlichen Verhältniſſe zwiſchen den
bei=
den Reichen zuwendet. — Allein man müſſe ſich
darüber klar werden, daß eine Fortführung der
Erörte=
rungen im gegenwärtigen Augenblick mancherlei
Be=
denken wachruft. Die Erörterungen ſind heute
ver=
früht, da die militäriſchen Ereigniſſe noch im Fluſſe ſind
und die künftige politiſche Geſtaltung Europas noch
un=
gewiß iſt. Es fehlen darum wichtige Vorausſetzungen
für eine ſachgemäße Beurteilung der handelspolttiſchen
Fragen Mit Recht hat aus ähnlichen Erwägungen
her=
aus die deutſche Regierung wiederholt mit großem Ernſte
gewarnt, ſich mit den Friedensbedingungen zu befaſſen
und die eindringlichen Vorhaltungen haben auch bewirkt,
daß ſeit geraumer Zeit ein Stillſtand in den
Erörterun=
gen dieſer Fragen eingetreten iſt. Dieſelben Gründe
ſprechen dafür, auch in den Erörterungen über das
künf=
tige handelspolitiſſche Verhältnis
zwi=
ſchen dem Deutſchen Reiche und der
Donau=
monarchie eine maßvolle Zurückhaltung zu
beobachten. Die Erörterung über das handelspolitiſche
Verhältnis bewegt ſich deshalb auch noch auf einer
völ=
lig unſicheren Grundlage, weil die ganz unerläßlich
grundlegende Vorausſetzung fehlt, nämlich die endgültige
Feſtſtellung der wirtſchaftlichen Verhältniſſe zwiſchen den
beiden Staaten der Donaumonarchie. Es bedarf keiner
beſonderen Hervorhebung, daß alle verantwortlichen
Stel=
len der öſterreichiſch=ungariſchen Monarchie es als ihre
oberſten und willkommenſten Aufgaben betrachten, die
engſten Beziehungen zum Deutſchen Reiche und
die treue Waffenbrüderſchaft, die ſo glückverheißende
Er=
folge gezeitigt hat, und wir dürfen hoffen, noch weiter
zeitigen wird, auf das ſorgfältigſte zu hegen und zu
pfle=
gen.. Das iſt heute nicht mehr nur Sache der nüchternen
Staatsraiſon, ſondern auch Sache des Gemüts und einer
tiefwurzelnden Empfindung. Die Herzlichkeit und
Innig=
keit unſeres Verhältniſſes zu Deutſchland kann nur
ver=
tieft und gefeſtigt werden, wenn die Ordnung der
ge=
genwärtigen (Wirtſchaftsbeziehungen auf der geſunden
und einzig haltbaren Grundlage des beiderſeitigen
Nutzens erfolgt und wenn die Wirtſchaftskreiſe hüben
und drüben die beruhigende Gewißheit haben, daß mit
der Ausſchaltung des Gefühlsmomentes ihre Intereſſen
vollſte Berückſichtigung gefunden haben. Dieſe
Gedanken=
gänge ſollen nicht nur für die beiden Regierungen, ſie
ſollen auch für jene Wirtſchaftspolitiker maßgebend ſein,
die nicht unmittelbar die Verantwortung für die
kommen=
den Beſchlüſſe zu tragen haben.
Die Höchſtpreiſe für das nächſte Erntejahr.
TU. Berlin, 20. Juli. Der B. Z. zufolge ſteht die
Entſcheidung des Bundesrats über Feſtſetzung der
Höchſtpreiſe für das nächſte Erntejahr unmittelbar
bevor. Inzwiſchen haben ſich die an den Bundesrat
ge=
richteten Eingaben, welche jede Erhöhung auf das
nachdrücklichſte widerſprechen ſich
unausge=
ſetzt vermehrt. Die Ernteausſichten rechtfertigen
eine Preiserhöhung in keiner Weiſe, ſie
würden eher eine Herabſetzung begründen.
Die Noten der Vereinigten Staaten
an England und Deutſchland.
* London, 20 Juli. Das Reuterſche Bureau
mel=
det aus Waſhington: Präſident Wilſon hatte gleich
nach ſeiner Ankunft eine Unterredung mit Staatsſekretär
Lanſing wegen der Antwort der Vereinigten Staaten
an Deutſchland. Beide waren im großen einig, daß aus
der Note an Deutſchland deutlich hervorgehen müſſe, daß
die Vereinigten Staaten nicht untätig bleiben könnten,
wenn neuerdings ein Angriff auf ein unbewaffnetes
Schiff unternommen wird, das keinen Widerſtand leiſtet
und wenn dabei amerikaniſche Bürger ihr Leben
verlie=
ren würden. Die Regierung der Vereinigten Staaten iſt
gewillt, keines ihrer Rechte aufzugeben. Es ſteht noch
nicht feſt, ob die Antwort auch etwas von dem Angriff
auf die „Arduna” enthalten wird.
* London, 20. Juli. Die Times meldet aus
Neu=York: Die Note der Vereinigten Staaten iſt eher
als Mahnung gemeint, daß die Regierung der
Ver=
einigten Staaten die Mißachtung der Rechte der Neutralen
nicht dulden könne, insbeſondere betreffs des Handels mit
Baumwolle, Lebensmitteln und Tabak.
Ferner richte ſich die Note gegen die Weigerung Englands,
die Ausfuhr von in Deutſchland hergeſtellten
Ausfuhrgü=
tern, die aber nach dem Kontrakt Eigentum der
Vereinig=
ten Staaten ſind, aus dem neutralen Rotterdam zu
ge=
ſtatten. Die Note, ſagte der Staatsſekretär den
Vertre=
tern der Tageszeitungen, ſei nicht zu verwechſeln mit der
zweiten Note, die nächſtens abgeſandt werde und in
der gegen die engliſche Blockade
Skandina=
viens Einſpruch erhoben werde welche Nachdruck darauf
lege, daß die Blockade ungeſetzlich ſei, weil ſie den
Handel der Vereinigten Staaten mit Schweden,
Norwe=
gen und Dänemark und den Niederlanden unterbinde,
dagegen die Oſtſee für den Handel Deutſchlands mit
Schweden und Norwegen offen laſſe. Der Umſtand, daß
England kein Kriegsſchiff nach der Oſtſee entſandte, alſo
den Handel zwiſchen Deutſchland, Schweden und
Norwe=
gen nicht hinderte, beweiſe, daß die Vereinigten
Staa=
ten zu Unrecht ausgeſchloſſen ſeien.
* Waſhington, 20. Juli. Das Erſuchen, welches
der deutſche Botſchafter Graf Bernſtorff an die
Ver=
einigten Staaten gerichtet hat, bei England in der
Angelegenheit der Kriegführung zur See
vermittelnd aufzutreten ſoll nach den
Mel=
dungen des Reuterſchen Bureaus kühl aufgenommen
worden ſein. Staatsſekretär Lanſing betrachte es als
einen Verſuch, die „Luſitania”=Frage in den Hintergrund
zu ſchieben und den Eindruck hervorzurufen, daß dieſe
Wahnſinnstat im Vergleich mit den engliſchen
Blockade=
methoden von geringem Belange ſei. Nach Mitteilungen
aus ſehr offizieller Quelle ſei nicht zu erwarten, daß
Wil=
ſon ſich darauf einlaſſen werde. Wenn Deutſchland
Eng=
land formelle Vorſtellungen zu machen habe, ſo werde
Wil=
ſon ſie übermitteln, da die Vereinigten Staaten ein
Ver=
bindungsglied zwiſchen England und Deutſchland bilden;
ſonſt aber werde der Präſident nichts tun. (Dieſe Reuter=
Meldung wird über die tatſächlichen Verhältniſſe wohl
keine Klarheit geben. D. Red.)
Der Untergang der „Luſitania‟.
* London, 20. Juli. Lord Merſey ſagte noch
n ſeinem Bericht über den Untergang der „
Luſi=
tania” die Ausſage eines Franzoſen, daß die
Explo=
ſion in einem Teil der Ladung erfolgt ſei,
ſei unglaubwürdig. (!!) Der Kapitän ſei über die
Mittel, welche die Admiralität für die geeignetſten gehalten
habe, um der Gefahr zu entgehen, völlig unterrichtet
ge=
weſen. Er ſei der Anweiſung in gewiſſen Punkten nicht
gefolgt. Ihn treffe jedoch kein Tadel, da die Anweiſung
ihn nicht des Rechtes berauben ſollte, nach eigenen
Ent=
ſchlüſſen zu handeln. Die „Luſitania” habe, als ſie
ange=
griffen wurde, keine Flagge geführt.
Von einem engliſchen Kriegsſchiff überfahren.
* Maaslouis 20. Juli. Der Logger 217 iſt 17
Meilen von der Inſel Cair von einem engliſchen
Kriegsſchiff überfahren worden und geſunken.
Die Beſatzung wurde gerettet und in Leeds gelandet.
Das Werben des Vierverbandes um die
Balkanſtaaten.
* Paris, 20. Juli. Die Preſſe ſetzt den Feldzug
fort, in dem ſie die Diplomatie des Vierverbandes
auf=
fordert, durch Konzeſſionen die
Balkanſtaa=
ten für die Sache des Vierverbandes zu
ge=
winnen. Im Gaulois erklärte der Deputierte de la
Foſſe, die Alliierten hätten die Dardanellenaktion nicht
un=
ternehmen dürfen, ohne ſich zuvor der militäriſchen Hilfe
Bulgariens verſichert zu haben, weil ſie die
Grund=
bedingung des Erfolges wäre. Man hätte
Bul=
garien alles geben müſſen, was es ver=
langte, denn die Alliierten hätten geben können.
Bul=
garien habe Kawalla verlangt. Man hätte es ihm geben
müſſen zum Nachteile Griechenlands, man hätte ihm auch
die Serbien gehörenden Teile von Mazedonien geben
müſſen, welche es verlangte. Man hätte Serbien und
Griechenland anderweitig befriedigen können, indem
man zum Beiſpiel Serbien Albanien mit einigen Häfen
an der Adria gegeben hätte. Man müſſe um jeden
Preis eine Intervention Bulgariens herbeiführen und
alles tun, um dazu zu gelangen. Das ſei der ſpringende
Punkt. Der Figaro fordert von der Diplomatie die
größten Anſtrengungen und Bemühungen, um ein
Abkom=
men mit Rumänien zu erzielen.
* Paris, 20. Juli. Miniſterpräſident
Rados=
lawow erklärte dem Sofioter Berichterſtatter des Temps,
das Intereſſe Bulgariens ſei es nicht, die Neutralität
immerwährend beizubehalten, aber um
einzugrei=
fen, müſſe das bulgariſche Volk das feſte Verſprechen
haben, ſichere Vorteile zu erzielen.
Augenblick=
lich verhandle Bulgarien diesbezüglich offiziell mit dem
Vierverbande es unterhandle ferner mit der
Tür=
kei, betreffs der Eiſenbahnen in Trazien. Bulgarien
unterhandle mit niemand anderem. Bisher habe ſich die
Orientierung der bulgariſchen Politik nicht geändert,
aber es gäbe fernerhin ein neues Element: die bulgariſche
Armee, welche nach den Kriegen von 1912/13 erſchöpft
war, ſei jetzt neugebildet und ſtärker denn jemals. Sie
habe ein Cader, junger, rühriger und vertrauensvoller
Offiziere mit Kriegserfahrenheit. Mit ſeiner Armee ſei
Bulgarien auf Eventualitäten vorbereitet.
Frankreichs Rekrutenmangel.
* Paris, 20. Juli. Der Temps will wiſſen, daß die
früher Dienſtuntauglichen und bei der neuen
Unterſuchung als dienſttauglich befunden worden ſind,
in der erſten Hälfte des Auguſt einberufen werden.
* Paris, 20. Juli. Der Temps meldet: Die
fran=
zöſiſche Regierung hat angeordnet, daß alle
Wehr=
pflichtigen, welche ſich bislang dadurch der
Wehr=
pflicht entzogen, daß ſie ſich nicht in die Stammrolle
ein=
tragen ließen, zwangsweiſe den Militärbehörden
vorgeführt und im Falle der Dienſttauglichkeit
un=
verzüglich ausgebildet werden ſollen.
Die Vertagung der griechiſchen Kammer.
TU. Bukareſt 20. Juli. Die Athener Zeitung
Embros meldet, daß die Kammer auf unbeſtimmte
Zeit vertagt worden ſei und daß die
Entſchei=
dung der Regierung, ob ſie ſpäter wieder
zuſammentre=
ten oder aufgelöſt werden ſoll, innerhalb der
geſetz=
lich vorgeſchriebenen Friſt bekanntgegeben wird. Das
Blatt fügt hinzu, daß die außerordentlich ernſte Lage auch
außerordentliche Mittel rechtfertige, um die
Integri=
tät und die Unabhängigkeit Griechenlands
gegenüber jeder Mächtegruppe
durchzu=
ſetzen.
Die Streikbewegung in der amerikaniſchen
Kriegsinduſtrie.
* Bridgeport (Connecticut), 20. Juli. Nach
einer Reutermeldung ſind die Verhandlungen
we=
gen Verhütung des Ausſtandes bei den Remingtonwerken
geſcheitert. Die Arbeiterführer erklärten, daß die
Maſchiniſten die Arbeit am Dienstagmittag einſtellen
werden. Innerhalb einer Woche werden die
Remington=
werke und die Anlagen der anderen Geſellſchaften, die mit
Kriegslieferungen beſchäftigt ſind, ſtillſtehen.
TU. Amſterdam, 20. Juli. Reuter meldet aus
Neu=York vom 18. Juli: Morgen beginnt der Streik in
den Remington=Werken und anderen
Kriegs=
bedarfsfabriken in Bridgeport, deren geſamte
Arbeiter=
zahl ſich auf 12000 beläuft. Die Streikagenten
ſind, als ſie ſahen, daß ihre Agitation in Bridgeport
ge=
glückt iſt, nach Newhaven gezogen, um die Arbeiter der
Wincheſter=Waffenfabriken zu einem Streik zu bewegen.
Reuter fügt hinzu, daß Europera, der Vorſitzende der
Ar=
beiterverbände, deutſche Agenten der Anſtiftung zum Streik
beſchuldigt, muß aber eingeſtehen, daß die Arbeiterführer
dem widerſprechen. Der Zweck des Streiks iſt: Höhere
Löhne und Einführung des Achtſtundentages.
* Wien, 20. Juli. Die Blätter feiern den 49.
Jah=
restag der Schlacht bei Liſſſa und verweiſen darauf,
daß der Geiſt Tegetthofs als ein heiliges
Vermächt=
nis nachwirkt und in ungebrochener Kraft glüht. Die
Soldaten und Matroſen wetteifern miteinander, um
Ita=
lien zu beweiſen, daß ſie würdige Nachfolger der Helden
von Cuſtozza und Liſſa ſind.
* Bern, 20. Juli. Der italieniſche Geſandte in
Luxemburg, Graf della Torre di Lavarana
ſtattete dem Bundespräſidenten Motta und dem Chef
des politiſchen Departements, Bundesrat Hoffmann,
in Begleitung des italieniſchen Geſandten in Bern einen
Beſuch ab. Torre nimmt zur Ausübung der
diplomati=
ſchen Funktionen ſeinen Sitz in Rorſchach.
* Mailand, 19. Juli. Der Secolo meldet: Im
Hafen folgt eine, größere Unterſchlagung der
anderen beinahe täglich auf dem Fuße. Die Behörden
machen betrübliche Entdeckungen. Geſtern wurden
Unter=
ſchlagungen von Oelfäſſern feſtgeſtellt, die von den
Lade=
plätzen geſtohlen und in der Stadt verkauft worden waren,
heute handelt es ſich um einen ungeheuren Betrug, in den
bekannte Genueſer Firmen verwickelt ſind, und der zum
Schaden der Stadt ausgeführt worden iſt. Um was es
ſich bei dem Betruge handelt und wie er ausgeführt
worden iſt, weiß man noch nicht, da die Behörden größtes
Stillſchweigen bewahren. Dem Vernehmen nach handelt es
ſich dabei um Beträge von mehr als einer halben Million
Lire.
* Mailand 20. Juli. Zu den großen
Unter=
ſchlagungen im Hafen von Genua zum Schaden
Mailands ſchreibt der Corriere della Sera: Die
Unter=
ſuchung hat ergeben, daß der Spediteur auf ſeine
Rech=
nung und zu ſeinem Vorteil über das ihm von der Stadt
Mailand anvertraute Getreide verfügt und die
entnom=
menen Mengen von Getreide nachträglich wieder durch
an=
deres erſetzt hat, das nach ſeiner Behauptung jedoch
glei=
cher Herkunft und gleicher Güte war. Die Stadt
Mai=
and klagte wegen unrechtmäßiger Aneignung und erhob
Einſpruch wegen der Qualität des untergeſchobenen
Ge=
treides, ſowie wegen der Lagergebühren von 80000 Lire,
die der Stadt auferlegt worden ſind.
* London, 20. Juli. Miniſter Henderſon ſagte auf
einer Konferenz, daß der Krieg wahrſcheinlich noch
in weiteres Jahr dauere.
* London, 20. Juli. Die Morning Poſt meldet
aus Kalkutta: Es wurde beſchloſſen, eine
vierpro=
zentige Rupienanleihe im Betrage von drei
Mil=
lionen Pfund Sterling zu Pari auszugeben. Jedermann
kann zeichnen. Man hofft, auf dieſe Weiſe eine große
Menge Goldes, das die Bevölkerung aufgeſpeichert hat,
dem Verkehr zuzuführen.
* London, 20. Juli. (W. T. B. Nichtamtlich.) Die
neueſte Verluſtliſte verzeichnet 59 Offiziere und 1453
Mann.
* London, 20. Juli. (Reuter=Bureau.) Die
Re=
gierung hat im Unterhauſe einen weiteren
Kriegs=
kredit von 150 Millionen Pfund eingebracht,
womit die Kriegskredite einen Geſamtbetrag von 600
Millionen Pfund erreichen.
London, 20. Juli. Das Reuterſche Bureau
mel=
det aus Pretoria, daß der Prozeß wegen Hochverrats
gegen den Burenführer Kemp begonnen hat.
Vermiſchtes.
— Der Verbandzur Förderung der
deut=
ſchen Hutmode hielt am 3. Juli in Berlin eine große
Ausſchuß=Sitzung ab, deren Beſuch — es waren aus ganz
Deutſchland Abgeſandte erſchienen — deutlich bewies, wie
ſehr das Intereſſe für die Beſtrebungen des Verbandes
ſtändig im Wachſen begriffen iſt. Die hier gefaßten
wich=
tigen Beſchlüſſe hinſichtlich der Zwecke und Ziele des noch
jungen Verbandes wurden in größerem Rahmen ſpäter
in der ordentlichen Generalverſammlung nochmals
einge=
hend erörtert. Der 1. Vorſitzende, Herr Albert Mertes,
gab in eindrucksvoller Rede einen Rückblick auf das, was
der Verband bereits unter ſchwierigſten Umſtänden
ge=
ſchaffen habe und gewährte zugleich eine Vorſchau deſſen,
was noch geleiſtet werden ſoll. Der leitende Gedanke:
nach deutſchem Geſchmack mit deutſchem
Material ſchaffen und das Geſchaffene
deutſch benennen — dürfte umſo eher durchzuführen
ſein, als ſich in Deutſchland alle führenden Firmen der
Branche bereits in dieſem Gedanken einig wiſſen,
unter=
ſtützt durch das warme Intereſſe des neutralen Auslandes,
wo beſonders die vom Verband herausgegebenen
Mode=
blätter „Der Sommerhut 1915‟ Anklang gefunden hat.
Aehnliche Veröffentlichungen werden in zwangloſer Folge
öfters erſcheinen. Der Deutſche Werkbund, der ſich den
hier verfolgten Beſtrebungen völlig anſchließt, wirkt
da=
bei als künſtleriſcher Beirat mit, während dem Verbande
volle Bewegungsfreiheit, namentlich in allen fachlichen
Fragen, vorbehalten bleibt. Die gelegentlich der
Gene=
ralverſammlung in den Räumen des Verbandes
abgehal=
tene Modenwahl, die Neuheiten für den kommenden Herbſt
zeigte, wurde von Damen des Hofes und der erſten
Ge=
ſellſchaftskreiſe, ſowie Vertretern des Werkbundes und
der Fachkommiſſion der Hut= und Zutaten=Induſtrie
be=
ſucht und höchſt anerkennend beurteilt. Hatten doch die
maßgebendſten unter den modeſchaffenden Firmen
Deutſch=
lands dieſe Modewahl beſchickt und ſehr ſchöne Hüte
ge=
ſandt, von denen nach genauer Prüfung eine engere
Aus=
wahl zur Veröffentlichung beſtimmt wurde. Dieſer unter
höchſt erſchwerenden Umſtänden mitten im Kriege
ent=
ſtandene Verband wird beweiſen, daß wir auch nach
Wie=
derkehr normaler Zeiten genügend Kraft und Können
be=
ſitzen, um Paris endgültig entbehren zu können, und daß
das „Los von Paris” nicht nur ein Schlachtruf geweſen,
ſondern Deviſe und Wahrſpruch auch für künftige Zeiten
ſein wird.
Wetterbericht.
Die nordweſtliche Depreſſion dringt langſam nach
Mitteleuropa vor. Ueber Weſtdeutſchland iſt die
Luftdruck=
verteilung ungleichmäßig geworden. Auf der Vorderſeite
des Tiefs iſt Zunahme der Bewölkung, zunächſt ohne
er=
hebliche Niederſchläge, zu erwarten.
Wetterausſichten für Mittwoch: Ziemlich bedeckt,
noch meiſt trocken, keine erhebliche Temperaturänderung,
ſüdweſtliche Winde.
(Schluß des redaktionellen Teils.)
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Familiennachrichten.
Todes=Anzeige.
(Statt jeder beſonderen Anzeige.)
Heute früh entſchlief ſanft nach langem,
mit Geduld ertragenem Leiden mein lieber,
treuſorgender Gatte, unſer geliebter Vater,
Schwiegervater, Großvater und Onkel
Philipp Steinmetz
Schuhmachermeiſter
im 61. Lebensjahre.
(10688
In tiefer Trauer:
Friederike Steinmetz
Philipp Steinmetz, New=York
Carl Steinmetz, Hoffriſeur
Emil Steinmetz
Greta Schnaars, geb. Steinmetz
Guſtav Schnaars.
Darmſtadt, den 20. Juli 1915.
Luiſenſtraße 8.
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 22. Juli,
nachmittags 3½ Uhr, auf dem Waldfriedhof ſtatt.
Am 26. Juni erlitt den Heldentod fürs
Vaterland unſer langjähriger, treuer Mitarbeiter
Carl Henkelmann
aus Heuchelheim bei Gießen
(10663
im 29. Lebensjahre.
Der Verſtorbene war 12 Jahre in unſerem
Betrieb tätig in ſeltener Treue, hoher
Pflicht=
erfüllung und vorbildlich dem übrigen Perſonal,
ſo daß ihm ein ehrendes Andenken bei uns für
allezeit gewahrt bleibt.
Gebr. Hoslein
Hoflieferanten
Inh.: Joſef Schiller.
Darmſtadt, den 21. Juli 1915.
Auf dem Felde der Ehre fiel am 26. Juni
unſer langjähriger Kollege
(10662
der Erſatz=Reſerviſt
Tarl Henkermann.
Wir beklagen in ſeinem Heimgang den
Verluſt eines braven Kollegen, der
kamerad=
ſchaftlich uns treu zur Seite geſtanden und
während ſeiner langjährigen Mitarbeit uns ſtets
ein Vorbild größter Pflichterfüllung und höchſten
Geſchäftsintereſſes geweſen iſt.
Ehre ſeinem Andenken!
Das Perſonal
der Firma Gebr. Höslein, Hofl.
Darmſtadt, den 21. Juli 1915.
Todes=Anzeige.
(Statt jeder beſonderen Anzeige.)
Allen Verwandten, Freunden u. Bekannten
hiermit die traurige Mitteilung, daß meine
liebe, gute Frau, unſere gute Mutter, Tochter,
Schwiegertochter, Schweſter, Schwägerin und
Tante
(B10668
Frau Aina Antmann
geb. Metzendorf
heute nacht nach längerem Leiden im 35.
Lebens=
jahre ſanft dem Herrn entſchlafen iſt.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Wilhelm Wittmann u. Kinder
Tannenſtraße 3.
Darmſtadt, Heppenheim a. d. B., 20. Juli 1915.
Die Beerdigung findet Donnerstag, 22. Juli,
nachmittags 4 Uhr, auf dem Waldfriedhof ſtatt.
Dankſagung.
(Nur auf dieſem Wege.)
Für die vielen Beweiſe herzlicher Teilnahme,
ſowie für die zahlreichen Blumenſpenden beim
Hinſcheiden unſeres lieben, unvergeßlichen Vaters,
Schwiegervaters, Großvaters, Bruders, Schwagers
und Onkels
(*14642
Konrad Heppenheimer
ſprechen wir allen unſeren innigſten Dank aus.
Beſonders danken wir den lieben
Gemeinde=
ſchweſtern für treue Pflege, Herrn Pfarrer
Kle=
berger für die troſtreiche Grabrede, der verehrl.
Schneider=Innung Darmſtadt, insbeſondere ihrem
Herrn Vorſitzenden, für bewieſene hohe Ehrung.
Die trauernd Hinterbliebenen.
Darmſtadt, den 19. Juli 1915.
Nachruf.
Auf dem Felde der Ehre ſtarb am 7. Juli
im 43. Lebensjahre unſer hochgeehrter
Ge=
ſchäftsführer
(*14658
Herr Chomas Jacov
Inhaber der Heſſiſchen Tapferkeitsmedaille.
In ihm verlieren wir einen Vorgeſetzten,
deſſen gute Charaktereigenſchaften und ſein
jederzeit vornehmes Benehmen uns gegenüber
ihm ein dauerndes, ehrendes Gedenken ſichern.
Das Perſonal
der Firma J. G. Jacob
(altes Geſchäft).
Darmſtadt, den 20. Juli 1915.
Todes=Anzeige.
(Statt beſonderer Mitteilung.)
Am 12. ds. Mts. erlitt den Tod fürs
Vater=
land unſer lieber, hoffnungsvoller Sohn, Bruder,
Enkel und Neffe
der Kriegsfreiwillige
Paul Schaaf
stud. hist.
Gefreiter des Reſerve=Bragoner-Regts. Nr. 4
im 21. Lebensjahre.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Philipp Schaaf.
Darmſtadt, 20. Juli 1915.
Ernſt=Ludwigſtraße 20.
(10626
Dankſagung.
Während der Krankheit und bei der
Beerdi=
gung unſeres guten
(*14638
Paul
ſind uns überaus zahlreiche Beweiſe herzlicher
Teilnahme und des Mitleids entgegengebracht
worden. Wir ſagen hierfür, ſowie für die ſchönen
Worte des Troſtes und der Stärkung durch Herrn
Pfarrer Kleberger unſeren innigſten Dank.
Für die trauernden Hinterbliebenen:
Wilh. Heckmann.
Darmſtadt, den 19. Juli 1915.
Dankſagung.
Für die wohltuenden Beweiſe herzlicher
Teil=
nahme bei der Krankheit und dem Tode unſerer
lieben Schweſter, Schwägerin und Tante
Anna Drank
ſagen herzlichen Dank
(*14629
Familie Wilh. Aßmuth,
Marg. Frank.
Darmſtadt, den 21. Juli 1915.
Evangeliſche Gemeinden
Mittwoch, den 21. Juli 1915
Stadtkirche: Abends um 8½ Uhr: Kriegsbetſtunde.
Pfarrer Kleberger.
Martinskirche: Abends um 8½ Uhr:
Kriegsbet=
ſtunde. Pfarrer Beringer.
Beſſunger Kirche (Petrusgemeinde): Abends um
3½ Uhr: Kriegsbetſtunde. Lic. Dr. Vollrath.
Pauluskirche: Abends um 8½ Uhr:
Kriegsbet=
ſtunde. Pfarrer Rückert.
Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei,
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otto Waldaeſtel; für den übrigen
redaktionellen Teil: Kurt Mitſching; für den
Anzeigen=
teil, Anzeigenbeilagen und Mitteilungen aus dem
Ge=
ſchäftsleben: Paul Lange, ſämtlich in Darmſtadt. — Für
den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die „Redaktion des Tagblatts” zu adreſſieren. Etwaige
Honorarforderungen ſind beizufügen; nachträgliche
wer=
den nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte werden
nicht zurückgeſandt.
Bekanntmachung
über das Ausmahlen von Brotgetreide.
Vom 28. Juni 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes über die Ermächtigung ses
Bundes=
rats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzbl. S. 327) folgende
Verordnung erlaſſen:
§ 1. Zur Herſtellung von Roggenmehl iſt der Roggen mindeſtens bis zu zweiundachtzig,
zur Herſtellung von Weizenmehl der Weizen mindeſtens bis zu achtzig vom Hundert auszumahlen.
Als Weizen im Sinne dieſer Verordnung gelten auch Spelz (Dinkel, Feſen) ſowie Emer und Einkorn.
§ 2. Die Reichsgetreideſtelle wird unter Berückſichtigung der Vorratsermittlung vom
Herbſt 1915 beſtimmen, ob die Sätze des § 1 beizubehalten oder welche an ihre Stelle zu ſetzen ſind.
Sie kann für beſtimmte Mühlen oder für Mühlen beſtimmter Bezirke die Herſtellung
beſtimmter Auszugsmehle beim Mahlen zulaſſen oder vorſchreiben. Außerdem können die
Landes=
zentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden die Ausmahlung in der Weiſe zulaſſen,
daß hierbei ein Auszugsmehl bis zu zehn vom Hundert hergeſtellt wirds
§ 3. Die Landeszentralbehörde kann für eine Mühle, die zum Ausmahlen des Getreides
bis zu den Mindeſtſätzen dieſer Verordnung außerſtande iſt, aus beſonderen Gründen eine geringere
Ausmahlung zulaſſen.
Nicht berührt wird hiervon die Befugnis der Kommunalverbände nach § 49b der
Ver=
ordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni
1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 363), das Mahlen des Brotgetreides auch in ſolchen Mühlen zu geſtatten,
die das vom Bundesrat oder von der Reichsgetreideſtelle beſtimmte Ausmahlverhältnis nicht
erreichen, aber wenigſtens bis zu ſiebzig vom Hundert durchmahlen können; in dieſem Falle ſind
die Kommunalverbände befugt, das Ausmahlverhältnis entſprechend feſtzuſetzen.
§ 4. Die Beamten der Polizei und die von der Polizeibehörde beauftragten
Sachver=
ſtändigen ſind befugt, in die Räume, in denen Mehl hergeſtellt wird, jederzeit, in die Räume, in
denen Mehl aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt wird, während der Geſchäftszeit einzutreten,
daſelbſt Beſichtigungen vorzunehmen, Geſchäftsaufzeichnungen einzuſehen, auch nach ihrer
Aus=
wahl Proben zum Zwecke der Unterſuchung gegen Empfangsbeſtätigung zu entnehmen. Auf
Verlangen iſt ein Teil der Probe amtlich verſchloſſen oder verſiegelt zurückzulaſſen und für die
entnommene Probe eine angemeſſene Entſchädigung zu leiſten.
§ 5. Die Unternehmer von Betrieben, in denen Mehl hergeſtellt wird, ſowie die von
ihnen beſtellten Betriebsleiter und Aufſichtsperſonen ſind verpflichtet, den Beamten der Polizei
und den Sachverſtändigen auf Erfordern Auskunft über das Verfahren bei Herſtellung der
Erzeug=
niſſe, über den Umfang des Betriebs und über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe,
ins=
beſondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.
§ 6. Die Sachverſtändigen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung und der
Anzeige von Geſetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geſchäftsverhältniſſe,
welche durch die Aufſicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegenheit zu beobachten und ſich
der Mitteilung und Verwertung der Geſchäfts= oder Betriebsgeheimniſſe zu enthalten. Sie ſind
hierauf zu vereidigen.
§17. Betriebe, in denen Mehl hergeſtellt wird, haben in ihren Betriebsräumen einen
Abdruck dieſer Verordnung auszuhängen.
§ 8. Die Landeszentralbehörden können Beſtimmungen zur Ausführung dieſer
Ver=
ordnung erlaſſen.
* o. Mit Geldſtrafe bis zu eintauſendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei
Monaten wird beſtraft:
1. wer den Vorſchriften über das Ausmahlen des Getreides (§§ 1 bis 3) zuwiderhandelt;
2. wer den Vorſchriften des §6 zuwider Verſchwiegenheit nicht beobachtet oder der
Mitteilung oder Verwertung von Geſchäfts=oder Betriebsgeheimniſſen ſich nicht enthält;
3. wer den nach §8 erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen zuwiderhandelt.
In dem Falle der Nr. 2 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein.
§ 10. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird beſtraft:
1. wer den Vorſchriften des § 4 zuwider den Eintritt in die Räume, die Beſichtigung,
die Einſicht in die Geſchäftsaufzeichnungen oder die Entnahme einer Probe verweigert;
2. wer die in Gemäßheit des § 5 von ihm erforderte Auskunft nicht erteilt oder bei der
Auskunftserteilung wiſſentlich unwahre Angaben macht.
§ II. Dieſe Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1915 in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt
den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Die Verordnung über das Ausmahlen von Brotgetreide vom 5. Januar 1915 (Reichs=
Geſetzbl. S. 3) ſowie die Anderungen dieſer Verordnung vom 18. Februar 1915 (Reichs=Geſetzbl.
S. 100) und vom 29. April 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 268) werden aufgehoben. Die von den
Landeszentralbehörden erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen bleiben in Kraft, ſoweit ſie mit
den Vorſchriften dieſer Verordnung in Einklang ſtehen; Zuwiderhandlungen gegen ſie werden
nach § 9 beſtraft.
Berlin, den 28. Juni 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
Bekanntmachung
oetreffend das Ausmahlen von Brotgetreide.
Vom 14. Juli 1915.
Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 28. Juni 1915
über das Ausmahlen von Brotgetreide (Reichs=Geſetzbl. S. 379ff.) wird folgendes beſtimmt:
§ 1. Das Ausmahlen von Weizen wird in der Weiſe zugelaſſen, daß hierbei ein
Auszugs=
recht bis zu zehn vom Hundert hergeſtellt wird.
§ 2. Die nach § 4 der Verordnung zu beauftragenden Sachverſtändigen werden auf
Vorſchlag der Ortspolizeibehörde vom Kreisamt beſtellt und vereidigt.
§ 3. Die durch die Aufſichtstätigkeit der Polizeibeamten und Sachverſtändigen
ent=
ſtehenden Koſten ſind von den Gemeinden zu tragen.
§ 4. Unſere zu der Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide vom 5. Januar
1915 erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen treten hiermit außer Kraft.
Darmſtadt, den 14. Juli 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern.
v. Hombergk.
10689)
Krämer.
Bekanntmachung
über das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl und Brot.
Vom 28. Juni 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Geſetzes über die Ermächtigung des
Bundes=
rats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzbl. S. 327) folgende
Verordnung erlaſen:
§ 1. Es darf nicht verfüttert werden:
1. Brotgetreide, nämlich Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Feſen), ſowie Emer und
Einkorn, allein oder mit anderem Getreide außer Hafer gemengt, auch gequetſcht,
geſchroten oder ſonſt zerkleinert;
2. Mehl aus Brotgetreide oder aus Hafer, das allein oder mit anderem Mehl gemiſcht
zur Brotbereitung geignet iſt:
3. Miſchungen, denen ſolches Mehl beigemiſcht iſt;
4. Brotabfälle und Brot, die zur menſchlichen Ernährung geeignet ſind.
Die im Abſ. 1 genannten Erzeugniſſe dürfen auch zum Bereiten von Futtermitteln, wozu
auch das Schroten gehört, nicht verwendet werden.
§ 2. Brotgetreide, allein oder mit anderem Getreide außer Hafer gemengt, das von dem
Kommunalverbande, dem es gehört oder für den es beſchlagnahmt iſt, oder von der
Reichsgetreide=
ſtelle als zur menſchlichen Ernährung ungeeignet freigegeben iſt, darf verfüttert und zu
Futter=
mitteln verarbeitet werden.
§ 3. Die Landeszentralbehörden können die Verwendung von mahlfähigem Brotgetreide,
insbeſondere das Schroten, ſowie die Verwendung von Mehl (§ 1 Abſ. 1 Nr. 2 und 3) zu anderen
Zwecken als zur menſchlichen Nahrung noch weiter beſchränken oder verbieten.
§ 4. Die Beamten der Polizei und die von der Polizeibehörde beauftragten
Sachver=
ſtändigen ſind befugt, in die Räume, in denen Futtermittel hergeſtellt werden oder in denen Vieh.,
gehalten oder gefüttert wird, jederzeit, in die Räume, in denen Futtermittel aufbewahrt,
feil=
gehalten oder verpackt werden, während der Geſchäftszeit einzutreten, daſelbſt Beſichtigungen
vorzunehmen, Geſchäftsaufzeichnungen einzuſehen, auch nach ihrer Auswahl Proben zum Zwecke
der Unterſuchung gegen Empfangsbeſtätigung zu entnehmen. Auf Verlangen iſt ein Teil der
Probe amtlich verſchloſſen oder verſiegelt zurückzulaſſen und für die entnommene Probe eine
angemeſſene Entſchädigung zu leiſten.
§ 5. Die Unternehmer von Betrieben, in denen Futtermittel hergeſtellt werden oder
Vieh gehalten wird, ſowie die von ihnen beſtellten Betriebsleiter und Aufſichtsperſonen ſind
ver=
pflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverſtändigen auf Erfordern Auskunft über das
Verfahren bei Herſtellung der Erzeugniſſe, über den Umfang des Betriebs und über die zur
Ver=
arbeitung oder zur Verfütterung gelangenden Stoffe, insbeſondere auch über deren Menge und
Herkunſt, zu erteilen.
§ 6. Die Sachverſtändigen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung und der
Anzeige von Geſetzwidriokeiten vervflichtet, über die Einrichtungen und Geſchäftsverhältniſſe,
ere neg dir Mrſiht gu hier mentit ſennen e e e
der Mitellung und Verwertung der Geſchäfts= und Betriebsgeheimnſſe zu enhalten. Sie ſind
hierauf zu vereidigen.
§ 7. Die Landeszentralbehörden können Beſtimmungen zur Ausführung dieſer
Ver=
ordnung erlaſſen.
§ 8. Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulaſſen.
§ 9. Mit Geldſtrafe bis zu eintauſendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei.
Monaten wird beſtraft:
1, wer dem Verbote des § 1 oder den auf Grund des §3 erlaſſenen Beſtimmungen
der Landeszentralbehörde zuwiderhandell=
2, wer wiſſentlich Erzeugniſſe, die dem Verbote des § I oder den auf Grund des §3
erlaſſenen Beſtimmungen der Landeszentralbehörde zuwider hergeſtellt ſind, verkauft,
feilhält oder ſonſt in den Verkehr bringt:
3. wer den Vorſchriften des §6 zuwider Verſchwiegenheit nicht beobachtet oder der
Mitteilung oder Verwertung von Betriebsgeheimniſſen ſich nicht enthält;
4. wer den nach §7 erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen zuwiderhandelt.
In dem Falle der Nr. 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein.
§ 10. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird beſtraft:
1. wer den Vorſchriften des § 4 zuwider den Eintritt in die Räume, die Beſichtigung
die Einſicht in die Geſchäftsaufzeichnungen oder die Entnahme einer Probe verweigert:
2. wer die in Gemäßheit des § 5 von ihm erforderte Auskunft nicht erteilt oder bei der
Auskunftserteilung wiſſentlich unwahre Angaben macht.
Verfütterungsverbot.
§ 11. Dieſe Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1915 in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt
den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Die Verordnung über das Verfüttern von Roggen, Weizen, Hafer, Mehl und Brot vom
21. Januar 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 27), ſowie die Anderung dieſer Verordnung vom 31. März
1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 201) werden aufgehoben. Die von den Landeszentralbehörden
er=
laſſenen Ausführungsbeſtimmungen bleiben in Kraſt, ſoweit ſie mit den Vorſchriſten dieſer
Ver=
ordnung in Einklang ſtehen; Zuwiderhandlungen gegen ſie werden nach §9 beſtraft.
Berlin, den 28. Juni 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
Bekanntmachung
über das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl und Brot.
Vom 14. Juli 1915.
Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 28. Jun
1915 über das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl und Brot (Reichs=Geſetzbl. S. 381ff.) wird
folgendes beſtimmt:
§ 1. Die Verwendung von mahlfähigem Brotgetreide, insbeſondere des Schrotes, ſowie
die Verwendung von Mehl aus Brotgetreide oder aus Hafer, das allein oder mit anderemt Mehl
gemiſcht zur Brotbereitung geeignet iſt, ebenſo von Miſchungen, denen ſolches Mehl beigemiſcht
iſt, zu anderen Zwecken als zur menſchlichen Nahrung iſt verboten.
§ 2. Die nach § 4 der Verordnung zu beauftragenden Sachverſtändigen werden au
Vorſchlag der Ortspolizeibehörde vom Kreisamt beſtellt und vereidiat
§ 3. Die durch die Aufſichtstätigkeit der Polizeibeamten und Sachverſtändigen
ent=
ſtehenden Koſten ſind von den Gemeinden zu tragen.
§-4. Unſere zu den Bekanntmachungen über das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl
und Brot vom 5. Januar 1915 und über das Verfüttern von Roggen, Weizen, Hafer, Mehl und
Brot vom 21. Januar bzw. 31. März 1915 erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen treten hiermit
außer Kraft.
Darmſtadt, den 14. Juli 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern.
v. Hombergl.
10690)
Krämer.
Bekanntmachung
über die Regelung des Verkehrs mit Hafer.
Vom 28. Juni 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats
zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzbl. S. 327) folgende
Ver=
ordnung erlaſſen:
I. Beſchlagnahme.
§ 1. Der im Reich angebaute Hafer wird mit der Trennung vom Boden für den
Komunal=
verband beſchlagnahmt, in deſſen Bezirk er gewachſen iſt. Als Hafer im Sinne dieſer Verordnung
gelten auch Mengkorn und Miſchfrucht, worin ſich Hafer befindet.
Die Beſchlagnahme erſtreckt ſich auch auf den Halm; mit dem Ausdreſchen wird das Stroh
von der Beſchlagnahme frei.
§ 2. An den beſchlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nicht vorgenommen werden,
ſoweit nicht in den §§ 3 bis 6 etwas anderes beſtimmt iſt. Das gleiche gilt von rechtsgeſchäftlichen
Verfügungen über ſie und von Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollſtreckung oder
Arreſtvoll=
ziehung erfolgen.
§ 3. Der Beſitzer beſchlagnahmter Vorräte iſt berechtigt und verpflichtet, die zu ihrer
Er=
haltung erforderlichen Handlungen vorzunehmen; er iſt berechtigt und auf Verlangen der zuſtändigen
Behörde verpflichtet, auszudreſchen. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten
Behörden können über Zeit und Art des Ausdreſchens Beſtimmungen erlaſſen.
§ 4. Nimmt der Beſitzer eine zur Erhaltung der Vorräte erforderliche Handlung binnen
einer ihm von der zuſtändigen Behörde geſetzten Friſt nicht vor, ſo kann die Behörde die
erforder=
lichen Arbeiten auf ſeine Koſten durch einen Dritten vornehmen laſſen. Der Verpflichtete hat die
Vornahme auf ſeinem Grund und Boden ſowie in ſeinen Wirtſchaftsräumen und mit den Mitteln
ſeines Betriebs zu geſtatten.
Das gleiche gilt, wenn der Beſitzer den Hafer nicht binnen einer von der zuſtändigen Behörde
geſetzten Friſt ausdriſcht.
§ 5. Erſtreckt ſich ein landwirtſchaftlicher Betrieb über die Grenzen eines
Kommunal=
verbandes hinaus, ſo darf der beſchlagnahmte Hafer innerhalb dieſes Betriebs von einem
Kommunal=
verband in den andern gebracht werden. Mit der Ankunft des Hafers in dem Bezirke des anderen
Kommunalverbandes tritt dieſer hinſichtlich der Rechte aus der Beſchlagnahme an die Stelle des
bisherigen Kommunalverbandes.
Der Beſitzer hat die Ortsänderung binnen drei Tagen unter Angabe der Getreidearten und
ihrer Mengen beiden Kommunalverbänden anzuzeigen.
§ 6. Zuläſſig ſind Veräußerungen an die Heeresverwaltungen, die Marineverwaltung,
die Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung und an den Kommunalverband, für den
der Hafer beſchlagnahmt iſt, ſowie alle Veränderungen und Verfügungen, die mit Zuſtimmung der
Zentralſtelle erfolgen.
Trotz der Beſchlagnahme dürfen aus ihren Vorräten:
a) Halter von Einhufern Hafer verfüttern, und zwar ſowohl an ihre Einhufer als an ihr
übriges Vieh,
Halter von Zuchtbullen an dieſe mit Genehmigung der zuſtändigen Behörde Hafer
verfüttern.
Der Bundesrat beſtimmt, welche Mengen die Tierhalter durchſchnittlich für den
Tag verfütern dürfen. Bis zum Erlaſſe dieſer Beſtimmung darf nur nach Maßgabe
des § 4 Abſ. 3a der Verordnung vom
13. Februar
E1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 81 und S. 200)
31. März
Hafer verfüttert werden;
b) Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe das zur Frühjahrsbeſtellung erforderliche
Saatgut zur Saat verwenden, und zwar anderthalb Doppelzentner auf das Hektar.
Die Landeszentralbehörden ſind ermächtigt, die Saatgutmenge im Falle bringenden
wirtſchaftlichen Bedürfniſſes für einzelne Betriebe oder ganze Bezirke bis auf zwei
Doppelzentner, bei ausgeſprochener Gebirgslage bis auf zweieinhalb Doppelzentner
für das Hektar zu erhöhen:
e) Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe mit Genehmigung der zuſtändigen Behörde
unmittelbar oder durch Vermittelung des Handels an landwirtſchaftliche Betriehe
ſelbſtgezogenen Saathaſer für Saatzweckelieſern. Die beſtimmungsgemaße
Verwen=
bung iſt zu überwachen;
d) Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe Miſchfrucht als Grünfutter verwenden oder
aus der geernteten Miſchfrucht die Hülſenfrüchte ausſondern;
e) Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe mit Genehmigung der zuſtändigen Behörde
Nahrungsmittel zum Verzehr im eigenen Betriebe herſtellen oder herſtellen laſſen.
§ 7. Die Beſchlagnahme endet mit dem freihändigen Eigentumserwerbe durch eine im
§ 6 Abſ. 1 genannten Stellen, mit der Enteignung oder einer nach § 6 zugelaſſenen Verwendung
oder Veräußerung, endlich für die nach § 6 Abſ. 2d ausgeſonderten Hülſenfrüchte mit der
Aus=
ſonderung.
ntſcheidet
§ 8. über Streitigkeiten, die ſich aus der Anwendung der §§ I bi
die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
§ 9. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark
wird beſtraft:
1. wer unbefugt beſchlagnahmte Vorräte beiſeite ſchafft, insbeſondere aus dem Bezirke
des Kommunalverbandes, für den ſie beſchlagnahmt ſind, entfernt, ſie beſchädigt,
zerſtört, verarbeitet oder verbraucht;
2. wer unbefugt beſchlagnahmte Vorräte verkauft, kauft oder ein anderes
Veräußerungs=
oder Erwerbsgeſchäft über ſie abſchließt;
3. wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen pflichtwidrig unterläßt;
4. wer als Saathafer erworbenen Hafer ohne Genehmigung der zuſtändigen Behörde zu
anderen Zwecken verwendet;
5. wer eine ihm nach § 5 obliegenden Anzeige nicht in der geſetzten Friſt erſtattet oder
wiſſentlich unvollſtändige oder unrichtige Angaben macht.
II. Enteignung.
§ 10. Erfolgt die übereignung des beſchlagnahmten Hafers nicht freiwillig (§ 6 Abſ. I),
ſo kann das Eigentum daran durch Anordnung der zuſtändigen Behörde auf den Kommunalverband
übertragen werden, in deſſen Bezirk er ſich befindet. Beantragt dieſer die übereignung an eine
andere Perſon, ſo iſt das Eigentum auf letztere zu übertragen; ſie iſt in der Anordnung zu bezeichnen.
Bei der Enteignung ſind dem Beſitzer zu belaſſen:
a) für jeden Einhufer und für jeden Zuchtbullen (§ 6 Abſ. 2a) eine vom Bundesrat zu
beſtimmende Menge; dabei ſind die Mengen anzurechnen, die ſeit der Beſchlagnahme
verfüttert worden ſind (§ 6 Abſ. 2a);
b) das zur Frühjahrsbeſtellung erforderliche Saatgut nach dem Maßſtab von § 6 Abſ. 2b;
c) der in ſeinem Betriebe gewachſene Hafer, wenn ſich der Beſitzer in den letzten zwei
Jahren mit dem Verkaufe von Saathafer befaßt hat. Die beſtimmungsmäßige
Ver=
wendung iſt zu überwachen.
Der Gemeindevorſtand iſt verpflichtet, dafür zu ſorgen, daß das Saatgut aufbewahrt und zur
Frühjahrsbeſtellung wirklich verwendet wird.
§ 11. Die Anordnung, durch die enteignet wird, kann an den einzelnen Beſitzer oder an
alle Beſitzer des Bezirks oder eines Teiles des Bezirkes gerichtet werden; im erſteren Falle geht das
Eigentum über, ſobald die Anordnung dem Beſitzer zugeht, im letzteren Falle mit Ablauf des Tages
nach Ausgabe des amtlichen Blattes, in dem die Anordnung amtlich veröffentlicht wird.
§ 12. Der übernahmepreis wird unter Berückſichtigung des Höchſtpreiſes für Hafer,
ſowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte nach Anhörung von Sachverſtändigen von der
höheren Verwaltungsbehörde endgültig feſtgeſetzt. Sie beſtimmt darüber, wer die baren Auslagen
des Verfahrens zu tragen hat.
Weiſt der Beſitzer nach, daß er zuläſſigerweiſe Vorräte zu einem höheren Preiſe als dem
Höchſtpreis erworben hat, ſo iſt ſtatt des Höchſtpreiſes der Einſtandspreis zu berückſichtigen.
§ 13. Der Beſitzer hat die Vorräte, die er freihändig übereignet hat oder die bei ihm
ent=
eignet ſind, zu verwahren und pfleglich zu behandeln, bis der Erwerber ſie in ſeinen Gewahrſam
übernimmt. Dem Beſitzer iſt hierfür eine angemeſſene Vergütung zu gewähren, die von der höheren
Verwaltungsbehörde endgültig feſtgeſetzt wird.
§ 14. über Streitigkeiten, die ſich bei dem Enteignungsverfahren und aus der
Verwahrungs=
pflicht (§ 13) ergeben, entſcheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde.
§ 15. Wer den ihm als Saatgut zur Frühjahrsbeſtellung belaſſenen Hafer (§ 10 Abſ. 2b)
oder den ihm belaſſenen Saathafer (§ 10 Abſ. 2c) ohne Genehmigung der zuſtändigen Behörde
zu anderen Zwecken verwendet, oder wer der Verpflichtung des § I3, Vorräte zu verwahren und
pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe
bis zu zehntauſend Mark beſtraft.
III. Verbrauchsregelung.
§ 16. Die Kommunalverbände haben innerhalb ihrer Bezirke mit den ihnen gehörigen,
ihnen übereigneten (§ 10) oder überwieſenen (§ 17) Vorräten den erforderlichen Ausgleich zwiſchen
den Haltern von Einhufern oder Zuchtbullen und Unternehmern landwirtſchaftlicher Betriebe
herbeizuführen, derart, daß dieſe Perſonen, die nach § 10 zu berechnenden Mindeſtmengen für
Fütterung und Ausſaat erhalten.
Jedoch dürfen die Kommunalverbände von den zu dieſem Ausgleich beſtimmten Mengen
in beſonderen Fällen unter entſprechender Kürzung der auf die Einhufer entfallenden Mengen
auch an Beſitzer von anderen Spann= und Zuchttieren Hafer abgeben.
§ 17. Die Kommunalverbände haben, ſoweit die in ihren Bezirken vorhandenen Vorräte
für den im § 16 vorgeſehenen Ausgleich nicht erforderlich ſind (überſchußverbände), auf
Er=
fordern der Reichsfuttermittelſtelle den überſchuß der Zentralſtelle zur Beſchaffung der
Heeres=
verpflegung zur Verfügung zu ſtellen.
Dieſe deckt hieraus den ihr mitgeteilten Bedarf:
1. der Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung:
2. derjenigen Kommunalverbände, in deren Bezirk ſich nicht die nötigen Mindeſtmengen
an Hafer und Saatgut befinden (Zuſchußverbände);
3. der Nährmittelfabriken, die Hafer verarbeiten.
Die Reichsfuttermittelſtelle kann mit Zuſtimmung ihres Beirates Futterzulagen für
Berg=
werks= und Geſtütspferde ſowie Deckhengſte gewähren.
Ausnahmsweiſe kann ſie auf Anordnung des Reichskanzlers oder mit Zuſtimmung des
Beirats im Falle eines dringenden Bedürfniſſes:
a) Futterzulagen auch für andere Pferde bewilligen;
b) wiſſenſchaftlichen Anſtalten und ſonſtigen Unternehmungen, die für ihre Zwecke Hafer
nicht entbehren können, geringe Mengen überweiſen.
Endlich kann ſie Hafer, der zur Verfütterung an Pferde nicht mehr geeignet iſt, zu
ander=
weiter Verwendung abgeben.
§ 18. Der Bedarf der Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung wird entſprechend
den von dieſen Verwaltungen eingehenden Anmeldungen durch die Reichsfuttermittelſtelle bei den
Kommunalverbänden angefordert.
Nötigenfalls iſt die Reichsfuttermittelſtelle befugt, von überſchußverbänden mehr als deren
überſchuß über den Eigenbedarf ſowie auch von Zuſchußverbänden Hafer anzufordern, ſoweit ſich
Hafervorräte im Bezirke dieſer Verbände befinden, die der Enteignung unterliegen. Die gelieferten
Mengen werden ſpäter auf Antrag dem liefernden Verbande bis zur Höhe ſeines Mindeſtbedarfs
zurückerſtattet.
Die Verbände haben auf Verlangen der Reichsfuttermittelſtelle dafür zu ſorgen, daß der
in ihrem Bezirke vorhandene Hafer ausgedroſchen wird (§ 3).
§ 19. Den Nährmittelfabriken wird von der Reichsfuttermittelſtelle auf Antrag der
nach=
gewieſene Jahresverbrauch an Hafer im Durchſchnitt der letzten beiden Geſchäftsjahre vor Ausbruch
des Krieges oder ein Bruchteil davon zugeteilt. Die Zuteilung kann nur nach Maßgabe der jeweils
verfügbaren Beſtände und nicht vor dem 1. November 1915 beanſprucht werden.
§ 20. Für die nach den §§ 16 bis 19 gelieferten Mengen iſt der Einſtandspreis zu vergüten.
Als Einſtandspreis gilt der dem Beſitzer gezahlte Preis (vgl. § 12) zuzüglich einer Entſchädigung
für Vermittelung, Sackleihgebühr und ſonſtige Unkoſten, die jedoch 6 Mark für die Tonne zuzüglich
der durch Zuſammenſtellung kleinerer Lieferungen zu Sammelladungen nachweislich entſtandenen
Verfrachtkoſten in keinem Falle überſchreiten darf. Alle übrigen Frachtkoſten trägt der Empfänger.
§ 21. Jeder Kommunalverband hat bis zu einem vom Reichskanzler zu beſtimmenden
Zeitpunkt der Landeszentralbehörde eine Nachweiſung einzureichen über:
a) die Hafervorräte, die am Tage der Vorratsermittelung vom Herbſt 1915 in ſeinem
Bezirke vorhanden waren;
b) die Hafermenge, die in ſeinem Bezirke zu Saatzwecken in Anſpruch genommen wird;
c) die Zahl der Einhufer und Zuchtbullen ſeines Bezirkes;
d) die Hafervorräte, die in ſeinem Bezirke für die Abgabe an die Zentralſtelle (§ 17)
übrig bleiben.
Die Landeszentralbehörden haben binnen zwei Wochen nach dem gemäß Abſatz 1 vom
Reichskanzler feſtgeſetzten Zeitpunkt der Zentralſtelle eine entſprechende Uberſicht, getrennt nach
Kommunalverbänden, einzuſenden.
§ 22. über Streitigkeiten, die bei der Verbrauchsregelung (§ 16) entſtehen, entſcheidet die
höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
IV Ausländiſcher Hafer.
§ 23, Die Vorſchriften dieſer Verordnung beziehen ſich nicht auf Hafer, der nach dem
16. Februar 1915 aus dem Ausland eingeführt worden iſt.
Als Ausland im Sinne dieſer Beſtimmung gilt nicht das beſetzte Gebiet. Hafer, der aus dem
beſetzten Gebiet eingeführt wird, darf nur an die Heeresverwaltungen, die Marineverwaltung und
die Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung geliefert werden.
V. Ausführungsbeſtimmungen.
§ 24. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die erforderlichen Ausführungsbeſtimmungen.
Sie beſtimmen, wer als Gemeindevorſtand, als Kommunalverband, als zuſtändige Behörde und
als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieſer Verordnung anzuſehen iſt.
§ 25. Wer den von den Landeszentralbehörden erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen
zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu
fünfzehn=
hundert Mark beſtraft.
VI. Schlußbeſtimmungen.
§ 26. Dieſe Verordnung tritt an die Stelle der Verordnungen vom 13. Februar 1915
(Reichs=Geſetzbl. S. 81), vom 24. März 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 182) und vom 31. März 1915
(Reichs=Geſetzbl. S. 200).
Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens
der Verordnung.
§ 27. Vorräte von Hafer und Mengkorn aus Hafer und Gerſte, die bei Inkrafttreten
dieſer Verordnung auf Grund der Verordnung vom 13. Februar 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 81)
noch für das Reich beſchlagnahmt ſind, ſind mit dem Inkrafttreten dieſer Verordnung für den
Kommunalverband beſchlagnahmt, in deſſen Bezirk ſie ſich befinden.
Berlin, den 28. Juni 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück.
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der Verordnung über die Regelung des Verkehrs
mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 393.)
Vom 11. Juli 1915.
Auf Grund des § 26 Abſ. 2 der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom
28. Juni 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 393) beſtimme ich:
Die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichs=
Geſetzbl. S. 393) tritt am 15. Juli 1915 in Kraft.
Berlin, den 11. Juli 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.
Bekanntmachung
über die Regelung des Verkehrs mit Hafer.
Vom 15. Juli 1915.
Auf Grund des § 24 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs
mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 393) wird folgendes beſtimmt:
§ 1. Die Ermächtigung zum Erlaß von Beſtimmungen über Zeit und Art des Ausdreſchens
(§ 3 der Verordnung) wird auf die Großh. Kreisämter übertragen.
§ 2. Im Sinne der Verordnung iſt:
a) Gemeindevorſtand in Städten der Oberbürgermeiſter, Bürgermeiſter, in
Landge=
meinden die Großh. Bürgermeiſterei;
b) Kommunalverband der Kreis;
c) zuſtändige Behörde das Kreisamt;
d) höhere Verwaltungsbehörde der Provinzialausſchuß.
Darmſtadt, den 15. Juli 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern.
(10691
v. Hombergk.
Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten von Vorſchriften der Bundesratsverordnung
über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl
vom 25. Januar 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 35).
Vom 10. Juli 1915.
Auf Grund von § 62 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit
Brot=
getreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 363)
beſtimme ich:
Von der Bundesratsverordnung über die Regelung des Verkehrs mit
Brot=
getreide und Mehl vom 25. Januar 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 35) ſowie der Aenderung
dieſer Verordnung vom 6. Februar 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 65) treten am 15. Juli
1915 außer Kraft:
1. im § 4 Abſ. 3 Satz 1 die Worte:
„beziehungsweiſe des zuſtändigen Kommunalverbandes”;
2. im § 4 der Satz 2 des Abſ. 3;
3. im § 4 die Nummern c bis g des Abſ. 4;
4. die §§ 8 bis 13;
5. im § 28 der Satz 2 des Abſ. 1;
6. der § 45;
7. die §§ 49 bis 51.
Berlin, den 10. Juli 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
Delbrück.
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten von Vorſchriften der Bundesratsverordnung
über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915
vom 28. Jnni 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 363).
Vom 10. Juli 1915.
Auf Grund von § 70 Abſ. 1 Satz 2 der Bundesratsverordnung über den
Ver=
kehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 (Reichs=Geſetzl. S. 363)
be=
ſtimme ich:
Die Vorſchriften des § 68 und des § 69 Nr. 2 der Bundesratsverordnung über
den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915
(Reichs=Geſetzbl. S. 363) treten am 15. Juli 1915 in Kraft.
Berlin, den 10. Juli 1915.
(10639
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
Delbrück.
Bekanntmachung
über Ausnahme von dem Verbote des Vorverkaufs der Ernte des
Jahres 1915 und des Vorverkaufs von Zucker vom 17. Juni 1915
(Reichs=Geſetzbl. S. 341).
Vom 10. Juli 1915.
Auf Grund des § 3 der Verordnung über das Verbot des Vorverkaufs der
Ernte des Jahres 1915 und des Vorverkaufs von Zucker vom 17. Juni 1915 (Reichs=
Geſetzbl. S. 341) beſtimme ich:
I. Verkäufe von Brotgetreide, nämlich Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Feſen),
Emer und Einkorn, allein oder mit anderem Getreide außer Hafer gemiſcht, aus der
inländiſchen Ernte des Jahres 1915 an den Kommunalverband, für den dies
Brot=
getreide beſchlagnahmt iſt, oder an die Reichsgetreideſtelle ſind zuläſſig. Das Gleiche
gilt für die Verkäufe von Brotgetreide an Kommiſſionäre des Kommunalverbandes
oder der Reichsgetreideſtelle.
Soweit zu ſolchen Verkäufen nach den Vorſchrifzen der Verordnung über den
Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915
(Reichs=Geſetzbl. S. 363) die Genehmigung des Kommunalverbandes erforderlich iſt,
behält es hierbei ſein Bewenden.
II. Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 10. Juli 1915.
(10640
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
Delbrück.
Bekanntmachung.
Dem Vernehmen nach ſollen mehrere Landwirte bereits Brotgetreide neuer
Ernte zum Ausmahlen nach der Mühle verbracht haben.
Wir ſehen uns deshalb veranlaßt, ausdrücklich darauf hinzuweiſen, daß dies
als eine Veränderung im Sinne des § 2 der Bundesratsverordnung vom 28. Jun 1915
über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl neuer Ernte anzuſehen iſt, zu der in
jedem Falle die Zuſtimmung des Kommunalverbandes erforderlich iſt.
Die Mühlenbeſitzer werden darauf aufmerkſam gemacht, daß zum Ausmahlen
des Getreides ein beſonderer Mahlerlaubnisſchein erforderlich iſt, und daß das Mehl
von dem bereits nach der Mühle verbrachten Brotgetreide neuer Ernte ohne
Genehmi=
gung des Kommunalverbandes vor dem 15. Auguſt d. Js. an die Beſitzer nicht
ab=
gegeben werden darf.
Darmſtadt, den 19. Juli 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: von Starck.
10664
Bekanntmachung.
In Angelegenheiten der Getreidebeſchlagnahme, Mehl= und Brotverſorgung ſind
die Beamten des Kreisamtes und des Kommunalverbands Dienstags,
Donners=
tags und Samstags jeweils von vormittags 10—12 Uhr in unſeren
Amts=
räumen Neckarſtraße Nr. 3 — Anmeldung auf Zimmer Nr. 19 — zu ſprechen.
Darmſtadt, den 19. Juli 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
An die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Indem wir Sie auf vorſtehende Bekanntmachung noch beſonders hinweiſen,
beauftragen wir Sie, dieſelbe wiederholt ortsüblich zu veröffentlichen.
Fey.
(10599imd
In Ueberau (ſtreis Diebdurgh iſt die Mauk= und Klauenſeuche ausgebrochen. 2
In Biebesheim (Kreis Groß=Gerau) iſt die Maul= und Klauenſeuche
aus=
gebrochen.
(10665
Die nachſtehende Bekanmtmachung des Bezirkskommandos 1 bahier bringen wir
zur Kenntnis der beteiligten Kreiſe.
Darmſtadt, den 15. Juli 1915.
(10618
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: von Starck.
Bekanntmachung.
Kontrolle des ausgehobenen, unausgebildeten Landſturms.
1. Sämtliche bei der Landſturmaushebung ausgehobenen Landſturmpflichtigen
unterliegen den für die Landwehr bezw. Seewehr geltenden Vorſchriften. insbeſondere
ſind ſie wie dieſe den Militärſtrafgeſetzen und der Diſziplinarſtrafordnung unterworfen.
2. Die Einberufung zum Dienſt erfolgt durch beſondere Kriegsbeorderung oder
durch allgemeine öffentliche Bekanntmachung des Bezirkskommandos.
Die Nichtbefolgung der Einberufung wird als unerlaubte Entfernung oder als
Fahnenflucht mit Freiheitsſtrafe bis zu 5 Jahren beſtraft.
3. Alle Geſuche und Meldungen ſind an den Bezirksfeldwebel zu richten,
andern=
falls Beſtrafung wegen Umgehung des Dienſtweges erfolgen muß.
4. Jede Veränderung des Aufenthaltsortes oder der Wohnung iſt dem
Bezirks=
feldwebel innerhalb 48 Stunden zu melden.
Im Falle des Verziehens in einen anderen Landwehrbezirk hat auch
Anmel=
dung bei dem Bezirksfeldwebel des neuen Aufenthaltsortes innerhalb 48 Stunden zu
erfolgen.
Die Meldungen können mündlich oder ſchriftlich erfolgen. Landſturmſchein iſt
vorzulegen. Im Verhinderungsfalle können die Meldungen durch Familienangehörige
erſtattet werden.
Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt oder in der vorgeſchriebenen Friſt
von 48 Stunden nicht erſtattet, wird diſziplinariſch mit Geldſtrafe von 1 bis 60 Mark
oder mit Haft von 1 bis zu 8 Tagen beſtraft.
5. Nichtbefolgung der Aufforderung zu Kontrollverſammlungen hat Arreſt zur
Folge. Wer durch Krankheit oder dringende Geſchäfte, die ſo unvorhergeſehen
ein=
treten, daß ein Befreiungsgeſuch nicht mehr eingereicht werden kann, an der Teilnahme
an der Kontrollverſammlung abgehalten wird, muß vorher oder ſpäteſtens zur Stunde
derſelben durch Beſcheinigung der Orts= oder Polizeibehörde entſchuldigt werden.
6. Die ausgehobenen, unausgebildeten Landſturmpflichtigen ſind im
dienſt=
lichen Verkehr mit ihren Vorgeſetzten der militäriſchen Diſziplin unterworfen; als
Vorgeſetzte ſind alle Militärperſonen anzuſehen, die im aktiven Dienſt ihre Vorgeſetzten
ſein würden.
Darmſtadt, den 12. Juli 1915.
Bezirkskommando I Darmſtadt.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum
einjährig=
freiwilligen Militärdienſt im Herbſt 1915.
Die jungen Leute, welche beabſichtigen, ſich der im Herbſt 1915
ſtattfinden=
den Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Geſuche um
Zu=
laſſung bei Meidung des Ausſchluſſes von dieſer Prüfung
ſpäteſtens bis zum 1. Auguſt 1915
bei der unterzeichneten Kommiſſton einzureichen.
Hinſichtlich der Anbringung der Geſuche wird das Folgende bemerkt:
1. Das Geſuch iſt bei der unterzeichneten Prüfungs=Kommiſſion nur dann
einzureichen, wenn der ſich Meldende im Großherzogtum Heſſen ſeinen
dauernden Aufenthaltsort hat.
Bei Einſendung durch die Poſt iſt die Sendung an die Kommiſſion,
nicht an den Vorſitzenden, zu richten.
2. Die Zulaſſung zur Prüfung kann in der Regel nicht vor vollendetem
17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Geſuch muß von dem Betreffenden ſelbſt geſchrieben ſein. Auch
erſcheint es zweckdienlich, wenn ſtets die nähere Adreſſe angegeben wird.
4. Dem Geſuche ſind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugnis (Auszug aus dem Zivilſtands=Regiſter, nicht Taufſchein.)
b) Die Einwilligung des geſetzlichen Vertreters nach folgendem Muſter,
Erklärung
des geſetzlichen Vertreters zu dem Dienſteintritt als Einjährig=
Freiwilliger.
Ich erteile meinem Sohne (Mündel) am
zu.
—meine Einwilligung zu ſeinem
Dienſteintritt als Einjährig=Freiwilliger und erkläre
gleichzeitig-
a) daß für die Dauer des einjährigen Dienſtes die Koſten des
Unter=
halts mit Einſchluß der Koſten der Ausrüſtung, Bekleidung und
Wohnung von dem Bewerber getragen werden ſollen;
b) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Koſten
des Unterhalts mit Einſchluß der Koſten der Ausrüſtung,
Be=
kleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienſtes
verpflichte, und daß, ſoweit die Koſten von der Militärverwaltung
beſtritten werden, ich mich dieſer gegenüber für die Erſatzpflicht
des Bewerbers als Selbſtſchuldner verbürge.
den-
Vorſtehende Unterſchrift de-
und zugleich, daß der Bewerber d—Ausſteller-der obigen
Er=
klärung
nach-
en Vermögensverhältniſſen zur Beſtreitung der
Koſten fähig iſt, wird hiermit obrigkeitlich beſcheinigt.
—den-
(L. 8.)
Je nachdem von dem Bewerber ſelbſt oder ſeinem geſetzlichen Vertreter
die Koſten getragen werden, iſt in der Erklärung Satz a oder b und ſind
dementſprechend in der Beurkundung entweder die Worte „der Bewerber” oder
„der Ausſteller der obigen Erklärung” anzuwenden, das Nichtzutreffende
dagegen zu ſtreichen.
c) Ein Unbeſcholtenheitszeugnis, welches von der Polizei=Obrigkeit oder
der vorgeſetzten Dienſtbehörde auszuſtellen iſt.
d) Ein ſelbſtgeſchriebener Lebenslauf.
5. In dem Geſuche iſt ferner anzugeben:
a) Ob, wie oft und wo der ſich Meldende ſich der Prüfung vor einer Prüfungs=
Kommiſſion bereits unterzogen hat, und von denjenigen, welche ſich der
wiſſenſchaftlichen Prüfung unterziehen wollen, noch weiter:
b) In welchen zwei fremden Sprachen (wahlweiſe von Franzöſiſch, Engliſch,
Lateiniſch und Griechiſch und an Stelle des Engliſchen Ruſſiſch) die Prüfung
erfolgen ſoll.
6. Iſt bereits früher ein Geſuch um Zulaſſung zur Prüfung eingereicht worden,
ſo bleibt dem erneuten Geſuche nur ein Unbeſcholtenheitszeugnis
bei=
zulegen.
7. Es iſt nur zweimalige Teilnahme an der Prüfung geſtattet, eine dritte
Zulaſſung kann ausnahmsweiſe von der Erſatzbehörde 3. Inſtanz genehmigt
werden.
Im weiteren weiſen wir darauf hin, daß Geſuche um Zulaſſung zu einer
ſpäteren, als der im Frühjahr des I. Militarpflichtjahres — d. i. des Jahres, in
welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird — ſtattfindenden Prüfung, der Genehmigung
der Erſatzbehörde 3. Inſtanz bedürfen und bei den Erſatz=Kommiſſionen des
Aufenthalts=
orts, nicht bei uns, einzureichen ſind, welche die Geſuche der Erſatzbehörde 3. Inſtanz
vorlegen werden.
Da die Erledigung derartiger Geſuche eine längere Zeit beanſprucht, ſo empfiehlt
ſich im Intereſſe der Nachſuchenden, mit Einreichung derſelben nicht bis zum äußerſten
Termin zu warten, ſondern dieſelben alsbald anhangig zu machen, andernfalls unter
Umſtänden eine Zulaſſung zur bevorſtehenden Prüfung nicht mehr möglich iſt.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden geſtellt werden, gibt die
Prüfungs=Ordnung (Anl. 2 zur Wehr=Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.=Bl.
Nr. 68 von 1901) Aufſchluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, ſowie des Lokals, in welchem die Prüfung
ſtattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung, oder es ergeht beſondere Ladung zur Prüfung.
Bemerkt wird noch, daß während des Krieges erleichterte Prüfungen nicht
abgehalten werden.
Darmſtadt, den 13. Juli 1915.
Großherzogliche Prüfungskommiſſion für Einjährig=Freiwillige.
Der Vorſitzende:
von Starck, Regierungsrat.
(10296mig
Amtliche Nachrichten des Großh. Polizeiamts Darmſtadt.
Gefunden: 1 ſilberne Nadel mit Emaileinlage. 1 braunes
Portemonnaie mit über 1 Mk. Inhalt. 1 kleine geknüpfte gelbe
Hand=
taſche. 1 ſchwarze Samthandtaſche mit Portemonnaie und über
1 Mk. Inhalt, Schlüſſel, Taſchentuch ꝛc. 1 altes dunkles
Portemon=
naie mit über 1 Mk. Inhalt. Eine Anzahl verſchiedener Schlüſſel
und Drücker. 1 Doubléring mit rotem Stein. 1 ſchwarzes altes
Portemonnaie mit 13 Pfennigen. 1 Stockſchirm und eine blaue
Schildmütze. 1 Herren=Nickeluhr. 1 ſchwarzes Papiergeldmäppchen
mit Inhalt. 1 Paar Herren=Tennisſchnürſchuhe. — Zugeflogen:
1 Pfauhenne. 1 junger Kanarienvogel.
(10659
Polizeilich eingefangene und zugelaufene Hunde: In
polizei=
licher Verwahrung und Pflege in der Hofreite Beſſungerſtr. Nr. 56
be=
finden ſich: 1 Jagdhund 1 Spitzhund, 1 Pinſcher, 2 Dobermänner
(zugelaufen). Die Hunde können von den Eigentümern bei dem
5. Polizei=Revier ausgelöſt werden. Die Verſteigerung der nicht
ausgelöſten Hunde findet dortſelbſt jeden Werktag, vormittags um
10 Uhr, ſtatt.
(10653
Die Brotverſorgung der körperlich
ſchwerarbeitenden Bevölkerung.
Die Reichsverteilungsſtelle hat den Reichskommiſſär ermächtigt,
zu einer höheren Brotverſorgung der körperlich ſchwerarbeitenden
er=
werbstätigen Bevölkerung den Kommunalverbänden über ihren
feſt=
geſetzten Bedarfsanteil hinaus das erforderliche Mehl zu überweiſen.
Die Erhöhung der Tageskopfmenge aus dieſer Ueberweiſung ſoll nicht
mehr als 50 Gramm betragen, ſie wird nur auf ausdrücklichen Antrag
des Bezugsberechtigten bewilligt.
Als Bezugsberechtigte kommen in Betracht:
a) Alle über 12 Jahre alte Einwohner ohne Unterſchied des
Geſchlechts mit einem eigenen Arbeitseinkommen bis zu
2600 Mk., alſo landwirtſchaftliche und gewerbliche (induſtrielle)
Arbeiter, kleine Landwirte (auch Selbſtverſorger), Handwerker,
kleine Beamte (Eiſenbahn=, Straßenbahn=, Poſt=, Polizei=,
Bureaubeamte) uſw.
b) Perſonen mit einem höheren Arbeitseinkommen, die durch die
Art ihrer Berufsarbeit (regelmäßige oder häufige Nachtarbeit,
große Entferung der Arbeitsſtelle von der Wohnung, die ein
Zutragen des Mittageſſens an die Arbeitsſtelle nötig macht)
nachweislich einen größeren Brotbedarf haben.
Wer hiernach Anſpruch auf Zuſatzbrotkarten erheben will, hat
dies unter Vorzeigung ſeines Steuerzettels und der
Brotausweis=
karte — Berechtigte nach Poſition b unter Vorlegung der Nachweiſe
über die Art ihrer beruflichen Tätigkeit — bei der ſtädtiſchen Mehl=
und Brotverſorgungsſtelle im Stadthaus (Zimmmer 29) zu beantragen.
Darmſtadt, den 16. Juli 1915.
Der Oberbürgermeiſter.
Dr. Gläſſing.
(10607im
Einquartierung.
Zur Vermeidung ſpäterer Einſprüche empfiehlt es ſich, die
Quartierſcheine alsbald nach Abgang der Mannſchaft dem ſtädt.
Einquartierungsausſchuß, Stadthaus Zimmer Nr. 23, zur Prüfung
und Feſtſtellung der Quartierleiſtung vorzulegen. Daſelbſt erfolgt
auch die Anweiſung von Quartiergeld, jedoch nur vormittags.
Bei Verzicht auf Einquartierungsvergütung zu Gunſten
bedürftiger Angehörigen von Kriegsteilnehmern wird um Abgabe
der Quartierſcheine auf vorbezeichnetem Amtszimmer gebeten.
Darmſtadt, den 19. Juli 1915.
Der Oberbürgermeiſter:
(10666a
Dr. Gläſſing.
Preiſe für Fleiſch und Brot
in der Stadt Darmſtadt
am 5. Juli 1915.
(Mitgeteilt von der Großh.
Zentral=
ſtelle für die Landesſtatiſtik.)
Häufigſter Preis in 3 für 1 Pfund
Ochſenfleiſch mit Beilage . . 130
120
Rindfleiſch
Kuhfleiſch
107‟)
120
Kalbfleiſch
140
Hammelfleiſch „
150 u. 160
Schweinefleiſch,
140
Leberwurſt gewöhnliche
Blutwurſt,
140
180
Geräucherter Speck
Schweineſchmalz, inländiſches 150
. 19
Schwarzbrot
*) Durchſchnittspreis.
Die Erhebung erſtreckte ſich auf
45 Metzgereien, und zwar auf 25,
in denen Ochſen=, Kuh= od.
Rind=
fleiſch, auf 17, in denen Kalbfleiſch,
auf 6, in denen Hammelfleiſch und
17, in denen Schweinefleiſch
ver=
kauft wurde; ferner für Brot auf
18 Bäckereien und 4 ſonſtige Läden.
Der von der Bäckerinnung
feſt=
geſetzte Preis für Schwarzbrot
be=
trägt:
für 4 Pfund — 76 Pfg.
für 2 Pfund — 38 Pfg.
Bekanntmachung.
Dienstag, 17. Auguſt I. Js.,
vormittags 10½ Uhr,
ſollen die zum Nachlaß der
Gärt=
ner Johann Aßheuer Eheleute
da=
hier gehörigen Grundſtücke:
Flur Nr. qm
31 138 3540 Acker auf der
Haard,
31 238 1038 Acker bei der
Martinsmühle,
31 239 1114 Acker daſelbſt,
in unſerem Bureau, Grafenſtraße
Nr. 30, II, zwangsweiſe verſteigert
(K26/15
werden.
Darmſtadt, 3. Juli 1915.
Großh. Ortsgericht Darmſtadt I.
Müller. (VIII,9996
In dem Konkursverfahren über
I) den Nachlaß des
Hofſchloſſer=
meiſters Georg Friedrich Rahn in
Darmſtadt beträgt die verfügbare
Maſſe 1295.33 Mk. Die
bevor=
rechtigten Gläubiger fordern 91.92
Mark, die nichtbevorrechtigten
(10673
10008.40 Mk.
Das Verzeichnis der bei der
Schlußverteilung zu
berückſichti=
genden Forderungen liegt auf der
Gerichtsſchreiberei des Großherzogl.
Amtsgerichts I, dahier, zur
Ein=
ſicht offen.
Der Konkursverwalter
Regelung des Brot= und Mehlverbrauchs.
Die Vorſchriften für Bäcker und Händler, einſchließlich Kolonial=
und Spezereiwarenhändler, vom 27. Mai ds. Js. beſtimmen unter
Ziffer 23, daß am 1., 10. und 20. eines jeden Monats der Beſtand,
Zugang und Abgang von Mehl, ſowie am Schluß eines jeden
Mo=
nats die Menge des von auswärts bezogenen Brotes uſw. der
Ge=
ſchäftsſtelle des Ausſchuſſes zur Regelung des Brot= und
Mehl=
verbrauchs (Stadthaus) mitzuteilen ſind. Die hierzu nötigen
Melde=
karten ſind bei den Polizeirevieren zu haben. Die nächſte Meldung
hat für den 20. ds. Mts. zu erfolgen. Der Kontrolle halber muß
auf ſtrikter Durchführung dieſer Vorſchrift beſtanden werden. Gegen
Säumige wird unnachſichtlich mit Strafe vorgegangen werden. Die
Poli=
zeibeamten ſind angewieſen, Verſtöße gegen die Vorſchriften anzuzeigen.
Darmſtadt, am 17. Juli 1915.
(10585im
Der Oberbürgermeiſter.
Dr. Gläſſing.
Verwendung von Kriegsgefangenen.
Wer zum Einbringen der Ernte Kriegsgefangene zu
ver=
wenden beabſichtigt, wird erſucht, dieſes unter Angabe der Zahl der
gewünſchten Arbeitskräfte und der vorausſichtlichen Zeitdauer der
Beſchäftigung im Stadthaus, Zimmer 44, bis zum 22. Juli zu melden.
Die Zuteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung.
Darmſtadt, den 17. Juli 1915.
Der Oberbürgermeiſter.
Dr. Gläſſing.
(10606imd
Oeffentliche Impfung.
Mittwoch, den 5. I. Mts., und die folgenden Mittwoche,
ſolange Bedürfnis, von 5—6 Uhr nachmittags unentgeltliche
Impf=
termine im Schulhaus an der Rundeturmſtraße für im Vorjahr
geborene, ſowie für ältere, mit der Impfung im Rückſtande
verblie=
bene Kinder.
Nachſchau jeweils acht Tage ſpäter, bei Meidung der
geſetz=
lichen Strafe. Kinder, die in dieſen Terminen nicht geimpft werden,
ſind bis zum Jahresſchluß auf Koſten der Eltern impfen zu laſſen,
andernfalls im Januar k. Js. die Nachholung der Impfung binnen
kürzeſter Friſt unter Strafandrohung angeordnet wird.
Außer den Pflichtigen werden in den Terminen auch
Erwach=
ſene auf ihren Wunſch und Kinder, die erſt im laufenden Jahre
geboren ſind, auf Wunſch ihrer Vertreter geimpft.
In der Regel werden in jedem Termin nicht mehr als
50 Impfungen vorgenommen.
Kinder, deren Zurückſtellung von der Impfung wegen
Kränk=
lichkeit beanſprucht wird, können gleichfalls in den Terminen dem
Impfarzt vorgeſtellt werden.
Wegen der Wiederimpfung der Schulkinder wird beſondere
Benachrichtigung an die Schulvorſteher erfolgen.
Aus einem Hauſe, in dem anſteckende Krankheiten, wie
Schar=
lach, Maſern, Diphtherie, Croup, Keuchhuſten, Flecktyphus,
roſen=
artige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrſchen, dürfen
Impflinge zum allgemeinen Termin nicht gebracht werden.
Die Kinder müſſen zum Impftermin mit rein gewaſchenem
Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden.
(6967a
Darmſtadt, den 3. Mai 1915.
Der Oberbürgermeiſter:
J. V.: Schmitt.
Zinkbadewanne, 2 gut erhalt.
1 Sitzliegewagen zu verk. (*14600
Wendelſtadtſtr. 31, 3. St.
Froßer Friſcher Ofen, elegante
Form, faſt neu, billig z. verk.
Heidelbergerſtr. 7, I. (*14651mdf
Woog, am 20. Juli 1915.
Waſſerhöhe am Pegel 3,78 m.
Luftwärme 16‟ C.
Waſſerwärme vorm. 7 Uhr 190 C.
WWoogs=Polizeiwache.
Shormon-kaef-Nase
Mk. 7.75 9.75
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9.50 13.50
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Fertige feldgraue Stoff-Litewka „ 28.50
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Wasserdichte Ueberkleidung
Flieger-Ausrüstungen
Wickel-Gamaschen in grösster Auswahl
Shr Johbab
10655
Spezialhaus vornehmer Herren- und Kinder-Moden
Fernsprecher 424.
DARMSTADT
Fernsprecher 424.
Rechtsſchutz= und Auskauftsſtelle für Frauen
(Ortsgrnppe Darmſtadt des Allg. Deutſchen Frauenvereins.)
Sprechſtunden: Montag von 4—6 Uhr
Donnerstag von 9—11 Uhr
Stadthaus, Rheinſtraße 16/18.
(5912a
Erdgeſchoß links, Zimmer 22.
Zwangsverſteigerung.
Das nachſtehend bezeichnete Grundſtück, das zur Zeit der
Ein=
tragung des Verſteigerungsvermerks auf den Namen des
Bäcker=
meiſters Leonhard Schwinn in Darmſtadt im Grundbuch eingetragen
war, ſoll
Mittwoch, den 28. Juli 1915, vormittags 10 Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht im neuen Gerichtsgebäude, Zimmer 210,
verſteigert werden.
Die Verſteigerung erfolgt im Wege der Zwangsvollſtreckung.
Der Verſteigerungsvermerk iſt am 8. Februar 1915 in das
Grund=
buch eingetragen worden.
Inſoweit Rechte zur Zeit der Eintragung des
Verſteigerungs=
vermerks aus dem Grundbuche nicht erſichtlich waren, ſind ſie
ſpäte=
ſtens im Verſteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von
Geboten bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und, wenn der
Gläubiger widerſpricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls ſie bei
der Feſtſtellung des geringſten Gebots nicht berückſichtigt und bei der
Verteilung des Verſteigerungserlöſes dem Anſpruche des Gläubigers
und den übrigen Rechten nachgeſetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Verſteigerung entgegenſtehendes
Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuſchlags
die Aufhebung oder einſtweilige Einſtellung des Verfahrens
herbei=
zuführen, widrigenfalls für das Recht der Verſteigerungserlös an die
Stelle des verſteigerten Gegenſtandes tritt.
Darmſtadt, den 9. Juni 1915.
(8845a
Großherzogliches Amtsgericht I.
Bezeichnung des Grundſtücks.
Grundbuch für Darmſtadt (Bezirk I) Band XVI, Blatt 807:
Flur I, Nr. 413, Hofreite Nr. 35, Langgaſſe, 65¾10 qm. Betrag
der Schätzung 12000 Mk.
Möbel= u. Verſteigerungslokal
Nr. 1 Bleichſtraße Nr. 1.
Habe aus einem Nachlaſſe zu Verſteigerungspreiſen:
1 kompl. Bett mit Roßhaarmatratze, 1 pol. Bettſtelle,
1 Kleiderſchrank, 2tür., 1 kl. Kommode, kl. Toiletteſpiegel,
ovalen Tiſch und 1 Küchentiſch, 1 Waſſerbank, 1
Schlaf=
divan, 1 Kinderklappwagen, Schreibkommode.
Ferner: Speiſezimmer, kompl. Schlafzimmer, hell u. dunkel nußb.=
Herrenzimmer, dunkel eichen, mod., 1 Büfett u. Auszugtiſch,
eich., 1 Büfett, nußb., Bücherſchränke, Kleiderſchränke,
Glas=
ſchränke, Schuhſchränke, Eisſchränke, Sekretär m.
Glas=
aufſatz, Dipl.=Schreibtiſch, Schreibtiſch m. Aufſatz, verſch.
Tiſche u. Stühle, Klapp= u. Spieltiſche, Kommode, großer
Goldſpiegel, Damentoilette, weiß, 1 Divan mit 4 Seſſelu
(Gobelinbezug), 1 Chaiſelongue m. Decke, 10 gute, ſaub.,
vollſt. Betten m. Woll= und Roßhaarmatr., eiſ. vollſtänd.
Betten, einz. Deckbett u. Kiſſen, Küchentiſche, Gaslüſter,
Hängelicht, Schließkorb, Bilder u. a. m.
Antike Möbel: Schränke, Truhen, Kommode, runde Tiſche u.
Stühle, geſchn. Betpult, Standuhr, Spiegel, Olgemälde,
Zinn, 1 altes Cello mit Kaſten u. a. m.
Kolonialwaren=Einrichtungen und einzelne Regale.
Uebernhne von ber.
steigerungen, Taxationen
und Verkäufen.
Beste Referenzen.
160.
Johannes Krummeck
Auktionator und Taxator
Tägl. Eingang von allen erdenklichen möbeln.
Verkauf täglich, ununterbrochen geöffnet.
Landſturmpflichtige und alle zum Heeresdienſt
Einberufene erhalten noch Kriegsverſicherung bei der
Preussischen Lebensversicherungs-Aktien-
(10486a
Gesellschaft zu Berlin.
Näberes bei J. H. Möser. General=Agent. Ruthsſtr. 24.
Schwellenverkauf.
Am Samstag, den 24. Juli
1915, vormittags 9½ Uhr,
werden auf Bahnhof Kranichſtein
500 Stück alte hölzerne
Bahn=
ſchwellen meiſtbietend verſteigert.
Die Bedingungen liegen bei der
Bahnmeiſterei 56 in Darmſtadt
Nord zur Einſicht offen und werden
im Termin bekannt gegeben. (310590
Großh. Eiſenbahnbetriebsamt I
Darmſtadt.
Die Verſteigerung
Frankfurterſtr. 40
fällt aus.s
H. Hilsdorf.
Pferde zum Schlachten
werden fortwährend zu den höchſten
Preiſen angekauft. (*14646mdf
Philipp Molter
vorm. Karl Dohn
Pferdemetzgerei
Darmſtadt, Langgaſſe 3.
Fuhren
jeglicher Art
1= und 2ſpännig, auch nach
außer=
halb, ſowie An= und Abfuhr von
Gütern werd. prompt erledigt von
Chr. Achtelstädter
Heidelbergerſtr. 103, Tel. 895.
Ich halte meine Sprechstunden
wieder ab wochentags
von 9—10 u. ½3—4 Uhr.
Dr. Johanna Schmidt
Aerztin für Frauen u. Kinder
Saalbaustr. 60. (K,10497
Zahnarzt
Fritz Heuss
Rheinſtraße 17
hält bis auf weiteres keine
Sprechſtunden ab. (*14665
Namen und Schülerinnen können
guten mittagtisch erhalten
6999a) Eliſabethenſtr. 25½, II. r.
Säumen
jungem Mann nur
Wer erteilt Mathematik
zu Vorbereitung zum Einjährigen=
Examen. Angebote unter R 70
an die Geſchäftsſtelle. (*14628md
Junger Mann, welcher durch
Oberlehrer zur
Einjährigen=
reſp. Prima=Reifeprüfung vorb.
wird, ſucht noch 2—3 Teilnehmer,
um Koſten zu ermäßigen. Angeb.
unt. R 71 an die Geſchäftsſtelle
d. Bl. Hatgs:
(*1 (224ms
Bekanntmachung
betr.: Nachtrag zur Baupolizeiordnung.
Nach Anhören der Stadtverordneten=Verſammlung wird, mit
Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung Großh.
Miniſteriums des Innern vom 28. vor. Mts., zu Nr. M. d. J. 9558,
zu der Baupolizeiordnung für die Stadt Darmſtadt auf Grund
der Artikel 2 und 37 der Allgemeinen Bauordnung und der §§ 3, 4,
6, 8 und 9 der Ausführungsverordnung dazu, folgender Nachtrag
erlaſſen, deſſen Beſtimmungen ſofort in Kraft treten.
§ 32h. Die in § 32c enthaltenen Beſtimmungen haben auch
Gültigkeit für die Bruchwieſenſtraße zwiſchen Wittmann= und
Schießhausſtraße und die Bruſtſtraße zwiſchen Klappacher Straße
und Martinſtraße.
(Dieſe Beſtimmungen lauten:
1. Wenigſtens ½ der Geſamtfläche eines jeden Bauplatzes muß
unbebaut bleiben. Für Eckgrundſtücke kann die frei zu
laſſende Fläche bis auf ½ ermäßigt werden.
2. Die unbebaubare Fläche muß unmittelbar an der
Rück=
ſeite des Vorderhauſes beginnen und ein geſchloſſes Ganzes
bilden.
3. Für die Berechnung der unbebaubaren Flächen gelten
fol=
gende Grundſätze:
a) Offene Veranden Terraſſen, Freitreppen und dergl.
wer=
den nicht in Abzug gebracht.
b) Vorgärten werden in die bebaubare Fläche nicht einge=
(10396dd
rechnet.)
Darmſtadt, den 9. Juli 1915.
Der Oberbürgermeiſter.
I. V.: Ekert.
Dünger-Verſteigerung.
Freitag, den 23. Juli, vorm. 930 Uhr
findet die Verſteigerung von
Sa. 60 Haufen Matratzenſtreu
bei den Holzbaracken auf dem Hopfengartengelände ſtatt.
Zentral=Pferde=Depot 6.
10685)
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und bringen wir uns bei dieſer Gelegenheit für alle
mechani=
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Gebrüder Anton, Inh.: L. Anton
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Fernſprecher 1473.
Mühlſtraße 28.
Hebensverlichterung
mit Einſchluß
der Kriegsgefahr
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günſtige Bedingungen für
Landſturmpflichtige.
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Große Ochſengaſſe 39. (*14560imd
Friſeurgehilfe
gegen hohen Gehalt ſofort geſucht.
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Eva Johanna.
Roman von Arthur Werner.
25)
(Nachdruck verboten.)
Anna wartete auf Eva Johanna. Nicht lange; ihr aber
ſchien es eine Ewigkeit.
Nun? fragte Eva Johanna und ein faſt ſpöttiſcher, wiſſender
Zug lag auf ihren Lippen. Haſt du ſie gefunden?
Nein.
Ich wußte es. Sie iſt nicht da, ſie iſt fort und er auch. Sie
ſind beide zuſammen fort.
Wer ſagte dir das? Etwa der, der dir geſtern erzählt hat,
ſie ſei bei ihm geweſen?
Was meinſt du damit? fragte Eva Johanna, und ein faſt
feindſeliger Zug trat in ihr Geſicht.
Ich meine nichts, als das, wenn Wolf Rennow der Mann
geweſen iſt, der dir dieſe Mitteilung gemacht hat, er einfach
gelogen hat.
Rennow! Rennow! was haſt du gegen ihn? Warum
nennſt du ihn mir? Warum gönnſt du mir nicht, daß ich endlich
einen Freund in ihm gefunden? rief Eva Johanna in einem
Ausbruch erſchreckender Leidenſchaft.
Was ich gegen ihn habe? rief Anna ganz ebenſo erregt,
oh du, du, Eva Johanna kannſt fragen, was ich gegen den Mann
habe, der das Unglück meiner Schweſter geweſen. Der ſie um
den Frohſinn ihrer Jugend gebracht, der . .
Nein, Anna. Nicht er hat mich darum gebracht, ſondern ich.
Du?! . . . . iſt es ſo weit ſchon mit dir gekommen?! . . .
hat er dich wirklich wieder ſo blind gemacht; ſo hilflos betört;
patersſchucherieſete dans, orehmncte ein en
und ſie faßte in wehem Schmerze nach der Hand der Schweſter,
wie kannſt du dich von dem Ehrloſen . . . .
Weiter kam ſie nicht, denn mit einem Rucke entzog Eva
ihr die Hand.
Ich verbiete dir, ſo von dem Manne zu reden, dem ich
verlobt bin!
Einen Augenblick ſtand Anna da, wie vom Blitz getroffen.
Faſſungslos ſtarrte ſie Eva in das todbleiche Geſicht, in dem
Schmerz und Erregung noch zitterten. Dann machte ſie eine
ſtumme Bewegung hoffnungsloſer Berzweiflung und ging.
Wo . . . . gehſt . . . . du . . . . hin . . . . Anna?
Tonlos hatte Eva dieſe Worte, die wie ein Weheſchrei klangen,
hervorgeſtoßen.
Da drehte Anna ſich um.
Fort, Eva. Heim . . . . Im Hauſe der Braut eines Wolf
Rennow habe ich nichts zu ſuchen . . . . Nur eines will ich
dir ſagen. Ja, Laura Wendland war bei Fleming. Aber ſie
ging am frühen Morgen hin und erfuhr, wie ich, daß er
ver=
reiſt ſei.
* ℳ *
Oben, auf ihrem Zimmer, ſaß Anna wie betäubt.
Lange, lange ſaß ſie da, völlig unfähig, zu denken. Selbſt
das Weh fühlte ſie nur ganz ſtumpf, als wäre es ihrem Weſen
entrückt. Als wäre es nicht ihr eigenes Weh, ſondern ein fremdes,
nur in ihr nachzitterndes, das ſich lähmend auf ihr Herz und
ihre Glieder legte.
Dann ſtand ſie auf . . . .
Langſam, müde. Faſt alt.
usdſen randeaſe he uenige Schen giſanes,
die ſie ſo heiter und froh vor wenigen Tagen eingepackt hatte,
als ginge ſie der Luſt, der Freude, der Sonne entgegen. Und
jetzt legte ſie ein Stück ums andere wieder in den Koffer zurück.
Und aus jedem Stück klang ein Weheruf.
Da aber . . . . gerade als ein Stück ihren kraftloſen Händen
entſinken wollte, ging die Tür auf und Eva trat ein.
Mit mattem Lächeln ging ſie auf Anna zu, nahm das Stück
aus ihrer Hand, gerade noch, ehe es fiel, und legte es zurück.
Bleib, ſagte ſie. Siehſt du denn nicht, wie ich dich brauche?
Alſo . . . . läßt du von ihm?!
Ich . . . . kann . . . . nicht . . . . Er hat mein Wort.
Das du ihm ebenſo wenig halten darfſt, wie er es dir
da=
mals gehalten.
Warum? fragte Eva Johanna. Sieh . . . . er ſagt . . . .
es ſei ſein Glück. Warum ſoll ich nicht in eines Menſchen Leben
das Glück bringen, nach dem er ſich ſehnt?
Weil ich an dieſe Sehnſucht nicht glaube, und weil das,
was du ſein Glück nennſt, ein grenzenloſes Unglück für dich
wäre. —
Was liegt daran? Suche ich denn das Glück?! rief ſie in
ſchneidendem Weh. Und wer weiß, ſetzte ſie dann ſinnend hinzu,
vielleicht iſt es ſchon Glück, in eigenem Unglück Glück geben
zu können.
Du liebſt ihn alſo nicht?
Eva Johanna ſtrich mit der Hand durch die Luft.
Siehſt du . . . . ſagte ſie, und es war, als ſähe ſie eine
Viſion, das iſt das Seltſame. Sobald ich ihn ſehe, iſt es mir,
als müſſe ich ihn lieb haben. Als ſei es anders undenkbar. Und
ſehe ich ihn nicht, dann iſt alles in mir leer und tot.
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geſtion ſeiner Perſönlichkeit und ſeines Willens, der du
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liegſt. Und darum darfſt du ihn nicht mehr ſehen.
Weshalb denn, Anna. Weshalb willſt du zwiſchen mich
und ihn treten. Was hat das für Sinn und Zweck?
Einen mehrfachen, Eva= Johanna. Ihn nicht frohlocken
zu laſſen, und dich und uns alle und noch einen andern nicht
unglücklich zu machen.
Ein leiſes Rot ſtahl ſich in Eva Johannas Geſicht. Wer . . . .
iſt . . . . dieſer . . . . andere? fragte ſie.
Karl Fleming, du weißt es.
Karl Fleming? Und du, Anna, du wagſt es, dieſen Namen
noch zu nennen?!
Gewiß, und ich flehe zu Gott, daß er heimkäme, weil dir
dann die Binde von den Augen fallen und du ſehen würdeſt,
was du an euch beiden verbrichſt, an dir und an ihm. Genau ſo,
wie du es an jener Armen verbrochen. Denn, laſſe mich nicht
ſagen, was ich mir denke, was wie eine Ahnung in mir
auf=
geſtiegen iſt und was ſo erbärmlich wäre, daß ſich mein ganzes
Inneres dagegen ſträubt.
Und das iſt? . . .
Daß nicht Karl Fleming der Schuldige iſt, von dem Laura
Wendland in ihrem Briefe geſprochen, ſondern der andere.
Wer?! ſchrie Eva Johanna auf.
Rennow!
Wie einen Keulenhieb ſchleuderte ihr Anna dieſen Namen
ins Antlitz. Und wie ein Keulenhieb traf er. Wie, um das Bild
zu verſcheuchen, das Anna vor ihren Augen beſchworen, ſchlug
ſie die Hände vor das Geſicht.
Dann lachte ſie plötzlich laut auf. Schrill; grell; und dieſes
Lachen ging über in ein hyſteriſches Schluchzen.
Erſchüttert trat Anna zu Eva Johanna hin. Arme du,
Arme du, ſagte ſie und ſtreichelte ihr über das Haar und über
die Stirn.
Eva Johanna faßte ſich. Mit dem Rücken der Hand dem
Ballen des Daumens ſtrich ſie ſich die Tränenſpuren aus den
Augen. Dann richtete ſie ſich plötzlich hoch auf.
Komm, ſagte ſie feſt, wir wollen Laura Wendland ſuchen
gehen.
* * *
Wolf Rennow war mit ſich zufrieden, und diesmal hatte
er allen Grund dazu. Eva Johanna war wieder in ſeiner Hand
wie Wachs, er konnte mit ihr machen, was er wollte. Ja, er hatte
ſie ſogar dazu gebracht, ſelbſt an ſeiner Liehe nicht mehr zu
zweifeln. Liebe! Er mußte darüber faſt lachen, denn bei einem
Manne von ſo viel Frauenkenntnis an Liebe zu glauben, war
einfach lächerlich.
Obwohl ihm eigentlich die Kleine gefiel.
Daß ſie zur Schönheit geworden war, das ſah jeder, aber
auch noch in ihrer Art hatte ſie etwas Beſonderes, Eigenartiges,
was man bei den Frauen und Mädchen von heute ſonſt nicht
mehr fand. So ein Duft von Unberührtheit,
Mädchenhaftig=
keit, Jungfräulichkeit.
„Seelenzartheit” hatte jemand einmal das genannt, und der
Ausdruck fiel ihm jetzt ein, weil es für ihre Art und ihr Weſen
keinen beſſeren gab.
Ach ja, man konnte ſich ganz gut mit der Idee abfinden,
ie eine Zeitlang als Frau zu beſitzen, denn eine Ehe braucht
ja nicht ewig zu dauern. Sie zerfällt entweder innerlich oder —,
und das iſt das beſte, auch nach außen hin.
Ihr Jawort hatte er, und Mädchen von ihrem Schlage
treten von ihrem Wort nicht zurück. Sie war nicht umſonſt die
Tochter eines Paſtors. Ihrer alſo war er ganz ſicher. Der
Haupt=
feind, dieſe Laura, mit der er die dumme Geſchichte gehabt,
var glücklich von ihm in die Flucht geſchlagen und würde ſich
hüten, ihm noch einmal in die Quere zu kommen. Der andere,
Karl Fleming, war fort und blieb es hoffentlich noch recht lange.
Die beide alſo war er los. Dumm nur, daß die Kleine, die Schwe=
ſter, gekommen war. Daß ſie ſich jetzt auf die feindliche Seite
ſtellte, das war ja zu erwarten geweſen.
Wenn nur ſeine Mutter nicht alles ſo tragiſch nehmen
wollte.
Die alte Frau rieb ſich ja auf. Daß das Schloß unter den
Hammer ſollte, das ließ ihr keine Minute Ruhe mehr, das war
ein Schlag, den ſie nicht glaubte überleben zu können. Sie
verfiel daher von Tag zu Tag ſichtbar. Lächerlich, wozu war
denn er da. Und als er ihr ſagte, er nehme ſich die Herrin vom
Flemingshof zur Frau und zahle mit derem Gelde die Gläubiger
aus, da glaubte ſie es ihm nicht, da glaubte ſie nur, er greife
irgendeinen Troſt aus der Luft, um ihr wenigſtens einen Teil
ihrer Ruhe zurückzugeben.
Du würdeſt doch ſonſt deine Braut bei mir eingeführt
haben, hielt ſie ihm entgegen
Das hatte nun allerdings ſeine Berechtigung, obwohl ihm
die Sache fatal war. Denn man kann nicht wiſſen, wenn der
Teufel ſein Spiel treibt, ſo iſt er imſtande und bringt das
Ge=
ſpräch auf die verdammte Vergangenheit und Eva Johanna
erfährt, daß ſeine Mutter nie im Leben eine Ahnung von ſeiner
vorübergehenden Liebelei mit der kleinen Paſtorentochter
hatte, und darum auch nicht, wie er es behauptet hatte, in der
Lage geweſen war, Stellung gegen die Heirat mit dieſer zu
nehmen.
Er mußte alſo irgendwie Mittel und Wege finden, dieſe
Zuſammenkunft ſo lange wie möglich hinauszuſchieben und
inen plauſiblen Grund dafür zu finden.
Bei Eva Johanna war das nicht ſchwer. Der brauchte er
nur zu ſagen: Meine Mutter wünſcht dich kennen zu lernen,
ich kann es aber wohl begreifen, wenn du ihren Wunſch nicht
erfüllſt, denn zu einer Herzlichkeit zwiſchen dir und ihr kann es
nach dem, wie ſie damals an uns beiden, wenn auch aus beſter
überzeugung und Abſicht gehandelt, ja doch nicht kommen.
Anders bei ſeiner Mutter.
(Fortſetzung folgt).
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