Darmstädter Tagblatt 1915


Nr. 191., Dienstag, den 13. Juli.

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178. Jahrgang
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Konkurs od. gerichtl. Beitreib. fällt jed. Rabatt weg.
Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts Darmſtadt, der Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und der andern Behörden.
Das Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.

Der Krieg.
Von den Kriegsſchauplätzen. Die deutſche Antwortnote an Amerika. Der italieniſche Krieg. Die ungar=
ländiſchen
Rumänen. Das korrekte Verhalten der Schweiz. Ruſſiſches. Die Einigkeit im engliſchen
Kabinett. Die Balkanſtaaten.

Von den Kriegsſchauplätzen.

* Großes Hauptquartier, 12. Juli.
(W. T. B. Amtlich).
Weſtlicher Kriegsſchauplatz.
Am Nordrand der Höhe 60, ſüdöſtlich von
Ypern, wurde ein Teil der engliſchen Stellungen
in die Luft geſprengt.
Der Nahkampf am Weſtrand von Souchez
ſchreitet vorwärts. Der ſüdlich von Souchez,
an der Straße nach Arras gelegene, vielum=
ſtrittene
Friedhof iſt wieder in unſerem Beſitz;
er wurde geſtern abend nach hartem Kampf
geſtürmt. Zwei Offiziere, 163 Franzoſen
wurden gefangen genommen, vier Maſchinen=
gewehre
und ein Minenwerfer erbeutet.
Bei Combres und im Walde von Ailly
ging der Gegner geſtern abend nach ſtarker
Artillerievorbereitung zum Angriff vor. Auf
der Höhe von Combres gelang es dem Feind,
in unſere Linien einzudringen; er wurde wieder
hinausgeworfen. Im Walde von Ailly
brach die feindliche Infanterie bereits vor unſerer
Stellung in unſerem Feuer zuſammen.
Nördlich der Höhe von Ban de Saptwurde
ein Waldſtück vom Gegner geſäubert.
Bei Ammerzweiler (nordweſtlich von Alt=
kirch
) überfielen wir eine feindliche Abteilung
in ihren Gräben. Die feindliche Stellung wurde
in einer Breite von 500 Metern eingeebnet.
Unſere Truppen gingen ſodann planmäßig un=
ter
Mitnahme einiger Gefangener, vom Feinde
unbeläſtigt, in ihre Linie zurück.
Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.
An der Straße von Suwalki- Kalwar=
ja
, in der Gegend von Lipina, ſtürmten unſere
Truppen die feindlichen Vorſtellungen in
einer Breite von vier Kilometern.
Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.
Die Lage bei den deutſchen Truppen iſt un=
verändert
.
Oberſte Heeresleitung.
* Vom ſüdöſtlichen Kriegsſchauplatz ſind in den letz=
ten
24 Stunden keine entſcheidenden Ereig=
niſſe
zu verzeichnen. Nach den übermenſchlichen An=
ſtrengungen
, womit die ruſſiſche Heeresleitung im Raume
nördlich Krasnik die Initiative an ſich zu reißen und die
zur Deckung des Raumes um Lemberg vorgeſchobenen
öſterreichiſch=ungariſchen Kräfte zurückzuweiſen ſuchte,
kann jetzt ein Abflauen der Kampftätigkeit verzeichnet
werden. Die überraſchende Verſammlung ſtarker Reſer=
ven
in dieſem Raume kam der öſterreichiſch=ungariſchen
Führung nicht unerwartet. Der Verſuch, einzelne, weit
über Krasnik vorgeſchobene Frontteile in der Flanke zu
gefährden, iſt geſcheitert, da dieſe Gruppen rechtzeitig in
die der allgemeinen Front entſprechenden Stellungen zu=
rückgelegt
wurden. Dieſe Operation bewirkte, daß die
Ruſſen ſich einer einheitlichen, undurchdringlichen öſter=
reichiſch
=ungariſchen Schlachtlinie gegenüberſahen und
ihren Anſturm für den Augenblick einſtellten. Wie lange
dieſer verhältnismäßige Stillſtand dauern wird, läßt
ſich nicht vorherſagen, da die Ruſſen vielleicht den Ver=
ſuch
des Angriffs hier bald wieder erneuern werden.

Der Seekrieg.

* Berlin, 12. Juli. Ueber die Miſſion
unſerer U=Boote heißt es in verſchiedenen Morgen=
blättern
: England weiß ſehr gut, warum es den amerika=
niſchen
Präſidenten als Vorſpann benutzen möchte, um
womöglich jetzt noch den von unſeren U=Booten ge=
führten
Handelskrieg zu beſeitigen und ſo wieder Luft zu
bekommen. Aber es ſteht außer Frage, daß Deutſch=
land
feſt und unerſchütterlich an ſeinem Kriegs=
programm
feſthält und England darüber belehren
wird, daß der Urſprung der Weltherrſchaft nicht mehr un=
verwundbar
iſt.
* London, 12. Juli. Aus Grimsby meldet Reuter:
Der Frachtdampfer Fleetwood lief hier ein;
er neigte ſich ſtark zur Seite. Das Schiff wurde ohne vor=
herige
Warnung von einem deutſchen U=Boot be=
ſchoſſen
. Ein Mann wurde getötet und drei verwundet.

Die deutſche Antwort an Amerika.

*⁎* Bei dem Urteil, welches die deutſche Preſſe über
die Antwort der Reichsregierung auf die amerikaniſche
Luſitania=Note abgibt, tritt als bedeutſamſtes Moment die
einmütige Zuſtimmung zum Inhalt und Ton der Ant=
wort
hervor. Nicht ein einziges Blatt hat an dieſer etwas
auszuſetzen, alle zeigen ſich völlig befriedigt, und man
darf annehmen, daß in gleicher Weiſe die unbeeinflußte
neutrale Preſſe fühlt, die ſchon längſt erkannt haben muß,
daß Deutſchland auch für das Recht der Neutralen gegen
deren brutale Vergewaltigung ſeitens Englands den
Kampf führt. Ein Zurückweichen Deutſchlands würde die
Neutralen ſchwer gefährden und ihnen jede Ausſicht
nehmen, ihr Recht durchzuſetzen.
Nicht um eines Haares Breite iſt unſere Regierung
von dem einmal eingenommenen Standpunkt in der Unter=
ſeebootfrage
abgewichen. Das war auch nicht zu erwarten,
und das hätte man ſich im Weißen Hauſe vorher ſagen
können. Denn auf unſerer Seite war und iſt das gute
Gewiſſen, die feſte Ueberzeugung, daß wir uns nicht nur
in dieſem ganzen Kriege, ſondern ſpeziell der engliſchen
Niedertracht und Gewiſſenloſigkeit gegenüber in gerechter
Notwehr befinden, und daß uns kein ehrlich und gerecht
denkender Staat die rückſichtsloſe Ausübung dieſer Not=
wehr
verargen kann. Auch Amerika nicht, das wiſſen
muß, wie Deutſchland nur widerſtrebend, lediglich dem
äußerſten Zwange ſeiner Lebensintereſſen folgend, Gleiches
mit Gleichem vergilt. Wir können nicht unſeren Feinden
in der Losſagung von allen Regeln des Völkerrechts freie
Hand laſſen, wir können nicht ruhig zuſehen, wie die
Feinde den Krieg bis zur völligen Vernichtung des deut=
ſchen
Volkes führen, ohne dem mit der allein uns zur Ver=
fügung
ſtehenden wirkſamen Waffe des Unterſeeboot=
krieges
entgegenzutreten.
Der Appell an die Menſchlichkeit hat bei uns ſtets
eine warme Aufnahme gefunden und wird ſie auch ferner
finden. Deshalb erklärte ſich unſere Regierung wieder=
holt
bereit, geeigneten Vorſchlägen Amerikas näherzu=
treten
, ja ſie machte ſelbſt ſolche Vorſchläge, natürlich
unter der Bedingung gleicher Zugeſtändniſſe von feind=
licher
Seite. Ein Erfolg wurde aber bisher nicht erzielt,
weil es bei dieſer an gutem Willen fehlte. Mit Recht
kann deshalb Deutſchland die Verantwortung für die
Luſitania=Kataſtrophe ablehnen und den Feinden zu=
ſchieben
, mit demſelben Recht läßt unſere Regierung
Amerika aber auch nicht im Zweifel, daß wir bei gleicher
Gelegenheit gezwungen ſind, wieder ebenſo zu handeln.
Und wenn Deutſchland in ſeiner Antwort den Engländern
ihr ganzes Sündenregiſter nochmals vorhält, ſo liegt
darin die wiederholte Aufforderung an die Vereinigten
Staaten, ſich mit ihrem Proteſte an die einzig richtige
Schmiede, an England zu wenden.
Der neue Vorſchlag unſerer Regierung zur Schaffung
ausreichender Reiſegelegenheiten über den Atlantiſchen

Ozean für amerikaniſche Staatsbürger beweiſt wiederum
unſeren guten Willen, den Amerikanern entgegenzukom=
men
, und dieſen liegt es ob, die Durchführung des An=
erbietens
ins Werk zu ſetzen. Selbſtverſtändlich müſſen
uns aber beſtimmte Garantien geboten werden, daß dieſer
Ausweg loyal und einwandfrei gehandhabt und nicht von
unſeren Feinden als Hintertür für ihre ſchändlichen Pläne
benützt wird.
Als wirkſame Ergänzung der deutſchen Antwort kann
die letzter Tage von Lord Robert Cecil im britiſchen Unter=
hauſe
abgegebene Erklärung dienen, daß bewaffnete eng=
liſche
Handelsſchiffe mit verſchiedenen Ländern verkehren.
Dieſes Zugeſtändnis iſt bedeutungsvoll und beweiſt, daß
die deutſchen Unterſeeboote ſolchen Handelsſchiffen
gegenüber, zu denen auch die Luſitania gehörte, keiner=
lei
Rückſicht auf Bemannung und Paſſagiere zu nehmen
brauchen.
* Die Köln. Ztg. ſchreibt: Freiheit der Meerel
Dafür haben Deutſchland und die Vereinigten Staaten
von jeher gekämpft, für den Schutz des friedlichen Han=
dels
ſind ſie von jeher eingetreten. Die deutſche Note be=
tont
noch einmal mit feierlichem Nachdruck, daß Deutſch=
land
auch während des Krieges bereit war, die Ab=
ſchaffung
des Seebeuterechts und die Wahrung der neu=
tralen
Intereſſen zu verbürgen. Der größte neutrale
Staat wird dazu eingeladen, das Seekriegsrecht im Sinne
der Freiheit der Meere neuzuordnen. Dann würde eines
der Kriegsziele Deutſchlands erwirkt ſein. Die deutſche
Note iſt in ihrem Gedankengang eine neue, in knappen
Zügen gehaltene Anklage gegen die Seetyrannei Eng=
lands
. Klar tritt hervor, wie Zug um Zug Deutſchland ge=
zwungen
worden iſt, die völlerrechtswidrigen Maßnah=
men
Englands zu erwidern. Erſt infolge der völkerrechts=
widrigen
Kriegführung unſerer Gegner ſind wir genötigt
worden, den Unterſeebootkrieg rückſichtslos durchzuführen.
Es iſt Notwehr, die uns dazu treibt. So haben wir die Lu=
ſitania
vernichten müſſen, um Tauſenden von deutſchen
Kämpfern das Leben zu retten. Das war heilige Pflicht.
Das war nach Grundſätzen höchſter Humanität gehan=
delt
, die die Grundlage jedes Staatslebens ſind. Was
den Amerikanern unmenſchlich ſchien, war in unſerm und
in einem höhern Sinne menſchlich gehandelt. Auch nach
chriſtlichem Sinne iſt jedermann untertan der Obrigkeit,
die Gott über ihn geſetzt hat. Nationale Selbſterhaltung
verlangt, daß ein Staat ſeine heiligen Pflichten nicht ver=
ſäumt
, auch wenn ſie hart und grauſam erſcheinen. Möch=
ten
die Amerikaner uns auch in dieſer Auffaſſung von
Humanität Verſtändnis entgegenbringen.
* Wien, 10. Juli. Zur Antwort auf die
Luſitania=Note ſchreibt das Neue Wiener
Abendblatt: Der Ton der Antwort kann nicht ver=
fehlen
, in jenen amerikaniſchen Kreiſen, die Gerechtigkeits=
und Menſchlichkeitsgefühl zu einer ruhigen und objektiven
Beurteilung der Tatſachen bewahrt haben, den ſtärkſten
Eindruck zu machen Bei aller Feſtiakeit in Vertretung
der eigenen Intereſſen iſt die deutſche Note in ſo verſöhn=
licher
Sprache gehalten und enthält derart annehmbare
Vorſchläge zur Verhütung ähnlicher Affären, wie der
Luſitania=Affäre daß die amerikaniſche Regierung die
deutſche Note als Grundlage einer freundſchaftlichen Bei=
legung
der bisherigen Gegenſätze ſicherlich annehmen wird.
Die Reichspoſt führt aus: Die deutſche Antwort
iſt ſo gehalten, daß jeder der ſich nicht vor dem ſchlichten
Volksverſtand ins Unrecht ſetzen will, das einwandfreie
Verhalten Deutſchlands in der Verteidigung gegen die
britiſchen Aushungerungspläne anerkennen muß. Die
Regierung der Vereinigten Staaten iſt jetzt in die Not=
wendigkeit
verſetzt, klipp und klar zu bekennen ob die Neu=
tralität
eine tatſächliche oder nur ein Aushängeſchild iſt,
und ob ſie an die Menſchlichkeit, von der ſie in ihrer Note
mit ſolchem Pathos geredet hat. auch wirklich glaubt. Die
Zeit erwartet, daß die deutſche Antwort in den Ver=
einigten
Staaten eine freundliche Aufnahme finden werde.
Die Antwort vermeide alles, was in Amerika böſes Blut
machen könne. Sie gehe mit ungewöhnlichem Geſchick
auf die amerikaniſche Denwweiſe ein. Die praktiſchen Vor=
ſchläge
, die es den Amerikanern ermöglichen ſollen, die
Kriegszone ohne Gefahr zu befahren, könnten ohne
Schwierigkeiten durchgeführt werden. So werde die
deutſche Note wohl den richtigen Ton gefunden haben,
um auf die aufgeregten Gemüter der Amerikaner be=
ruhigend
zu wirken.
* Ueber den Eindruck der deutſchen Note
in Amerika wird dem Berl. Tagebl. gemeldet: Neu=

[ ][  ][ ]

York Sun und Neu=York Herald ſchreiben, daß mit einer
ernſtgemeinten Zurückweiſung der deutſchen Vorſchläge
durch Wilſon nicht zu rechnen gei. Gegenvorſchläge wür=
den
ſicher folgen und für lange Zeit würde es bei der vor=
ſichtigen
, aber doch entſchloſſenen Taktik der deutſchen
Unterſeebootführer bleiben.

Der italieniſche Krieg.
Kultur=Taten der Italiener.

* Wien, 11. Juli. Das Kriegspreſſequar=
tier
meldet: Vom italieniſchen Kriegsſchauplatz kommen
Nachrichten über völkerrechtswidrige Hand=
lungen
und Grauſamkeiten unſerer Feinde.
Am 2. Juni abends kamen 200 Berſaglieri auf Rädern
nach San Lorenzo in Friaul, nahmen den Ortspfarrer
und den Bürgermeiſter gefangen und erpreßten unter
Drohungen mit Gewehr und Bajonett Ausſagen über die
Stellungen der Oeſterreicher. Ebenſo wurden die ſich
ruhig verhaltenden Ortsbewohner behandelt. Der Pfarrer
und der Bürgermeiſter und 20 Männer wurden nach
Udine weggeſchleppt, die übrigen Bewohner hart drang=
ſaliert
und mehrere von ihnen durch Schüſſe getroffen.
Den ganzen Tag über wüteten die Italiener wie eine
wilde Horde, um von den Bewohnern die Stellungen der
Oeſterreicher zu erfahren. Frauen wurden beläſtigt und
geſchändet. Als am 5. Juni vormittags unſere Artillerie
die Italiener aus San Lorenzo vertrieb, verließen alle
Familien mit Zurücklaſſung ihrer Habe den Heimatsort
und flüchteten nach Görz, von wo aus ſie ins Hinterland
weitergeſendet wurden. Männer, Frauen und Kinder ſind
nur eine Stimme, daß ſie nie und nimmer geglaubt hätten,
daß die Italiener ſolche Barbaren und ſo jeder Zivili
ſation und Kultur bar ſeien. Dabei iſt zu betonen, daß
die Italiener ſich ſo in Friaul benahmen, einem Lande,
das ſie angeblich befreien wollen.
Der italieniſche Flaggenbetrug.
* (Ctr. Bln.) Aus Athen wird dem Berl. Tagebl.
gemeldet: Die griechiſche Regierung erwartet
einen eingehenden Bericht aus Korfu über die Ange=
legenheit
des unter griechiſcher Flagge gefahrenen italie=
niſchen
Kriegsfahrzeuges, um dann mit aller Energie
gegen den Mißbrauch der griechiſchen
Flagge durch Italien zu proteſtieren. Die Re=
gierung
hat vorläufig in Rom erklären laſſen, daß der
Fall mit der Freigabe des Schiffes, das begleitet von
zwei italieniſchen Torpedobooten den Hafen von Korfu
vorgeſtern verlaſſen hat, für ſie nicht erledigt ſei. Der
Kommandant des aufgegriffenen Fahrzeuges hat übrigens
ſeine Schuld nicht in Abrede geſtellt.
Mißerfolg der italieniſchen Anleihe.
* Zürich, 11. Juli. (Ctr. Frkft.) Mailänder zu=
verläſſigen
Berichten zufolge, iſt die Ausgabe der italie=
niſchen
Kriegsanleihe gänzlich mißlungen.
Nachdem breite Kapitaliſtenſchichten, ſpeziell klerikale
Kreiſe, vollſtändig ferngeblieben waren, ſind die Banken
gezwungen, große Beträge zu übernehmen, wodurch ihre
geſpannte Lage noch verſchärft wird.

Die türkiſche Anleihe.

* Konſtantinopel, 11. Juli. Morgen werden
Kaſſenſcheine zu einem türkiſchen Pfund im Ge=
ſamtbetrage
von 150 Millionen Franken in den
Verkehr geſetzt, deren Ausgabe durch das Geſetz vom 13.
April feſtgeſetzt worden iſt. Bei dieſer Gelegenheit wird
feſtgeſtellt, daß dieſe Kaſſenſcheine weder Schatzſcheine
noch Banknoten, noch Papiergeld ſind, weil ſie nicht teil=
weiſe
, ſondern im Geſamtbetrage durch den Goldgegen=
wert
gedeckt ſind. Die Ausgabe dieſer Kaſſenſcheine, die
beſſer als Goldbeſcheinigungen bezeichnet werden können,

ſtellt das Erträgnis der von der ottomaniſchen Regierung
in Deutſchland und Oeſterreich=Ungarn
abgeſchloſſenen Anleihe von 150 Millionen Franken dar,
die, da ſie nicht in Gold nach der Türkei befördert werden
kann, für Rechnung der ottomaniſchen Staatsſchuld in
beſonderen Kaſſen der deutſchen Reichsbank und öſter=
reichiſch
=ungariſchen Bank niedergelegt iſt. Gegen dieſes
Gold gibt das ottomaniſche Finanzminiſterium Kaſſen=
ſcheine
in gleicher Höhe aus, die Zwangskurs haben und
ſechs Monate nach dem Kriege in Konſtantinopel gegen
Gold rückzahlbar ſein werden.

Deutſche Vergeltungsmaßregein.

* (Ctr. Bln.) Wie ausländiſche Blätter zu berichten
wiſſen, ſoll ſich unter den ſechs franzöſiſchen Offi=
zieren
, die auf Veranlaſſung der deutſchen Regierung
nach Spandau gebracht wurden, weil die franzöſiſchen
Behörden den deutſchen Proteſt, gegen die ſchlechte Be=
handlung
der Teilnehmer der Patrouille des Leutnants
v. Schierſtädt unbeachtet ließen, auch ein Sohn des Mi=
niſters
Delcaſſé befinden.

Die ungarländiſchen Rumänen.

* Budapeſt, 10. Juli. Das Ungariſche Telegra=
phen
=Korreſpondenzbureau meldet: Der Weltkrieg
hat allen ungariſchen Kreiſen, in denen man von Ver=
ſtändnis
und Freundſchaft für den Standpunkt der
ungarländiſchen Rumänen erfüllt war, hohe
Genugtuung geboten. Die Haltung der ungarländiſchen
Rumänen während der jetzigen ſtürmiſchen Zeiten hat die
denkhar ſchärfſte Widerlegung des Ammenmärchens ge=
bracht
, das von einer Unterdrückung der Rumänen in
Ungarn erzählte und die in Ungarn lebenden Rumänen
verdächtigte, daß ſie in den Soldaten der feindlichen
Armee ihre Befreier erblicken würden. Die Beweiſe
glänzender Opferwilligkeit, die Kundgebungen patrioti=
ſcher
Geſinnung, die in allen von Rumänen bewohnten
Gegenden in ſchier endloſer Reihenfolge zu verzeichnen
waren, haben den unwiderleglichen Beweis eines Staats=
gefühles
und einer vaterländiſchen Geſinnung geliefert,
die überall in Ungarn mit größter Freude begrüßt wur=
den
. Als das Schreiben des Miniſterpräſidenten Grafen
Tisza an den Erzbiſchof Metianu zur Veröffentlichung
gelangte, fanden neuerlich zahlreiche Kundgebungen ſtatt
in denen alle Schattierungen der rumäniſchen Parteien
dieſen Schritt des Grafen Tisza mit dankbarer Freude
begrüßten und darin ein Unterpfand dauernden Einver=
nehmens
zwiſchen Ungarn und Rumänien erblickten. Die
llmählich hervortretenden Zeichen feindlicher Geſinnung
Italiens und der darauf erfolgende Ausbruch des
Krieges wurden von einem Teile der Bukareſter Preſſe
n der Weiſe ausgelegt, daß Rumänien nunmehr dem
italieniſchen Beiſpiele folgen und einen Einfall in das
Gebiet der Monarchie verſuchen ſollte. Dieſe Unterſtel=
lung
wurde in den Kreiſen der ungarländiſchen
Rumänen mit den Zeichen unverhohlener Empörung
zurückgewieſen. Die rumäniſchen Kreiſe fühlten ſich viel=
mehr
gedrungen, gegen dieſe politiſche Tendenz mit aller
Entſchiedenheit zu proteſtieren und ihrer Anhänglich=
keit
an das ungariſche Vaſterland beredten
Ausdruck zu verleihen.
Es iſt unmöglich, die lange Reihe von erhebenden
patriotiſchen Kundgebungen der rumäniſchen Bevölkerung
im einzelnen aufzuzählen. Wir verweiſen namentlich
auf die würdige Kundgebung, die auf den rumäniſch=
orthedoren
Synoden in Arad und Hermannſtadt am
13. April ſtattgefunden hat. Die Generalverſammlungen
der Komitate Temes, Torda=Aranyos, Fogaras, Her=
mannſtadt
und Kronſtadt folgten dieſem Beiſpiele. An=
dere
Körperſchaften, wie der Verwaltungsausſchuß des
Komitats Marmaros, die Diözeſanverſammlung in Na=

gybanya, ferner Abordnungen der Komitate Szilagy und
Maros=Torda ſchloſſen ſich an. Dieſe freien Kund=
gebungen
ſind der Ausdruck des allgemeinen Gefühls der
ungarländiſchen Rumänen, die alle Verſuchungen ſtaats=
feindlicher
Umtriebe entſchieden zurückweiſen und ſich
durch unauflösliche Bande der Liebe und der Pflicht mit
dem ungariſchen Vaterlande, deſſen Schutz und Wohlwol=
len
ſie genießen, verbunden fühlen. Dieſe Kundgehungen,
die in den ſtürmiſchen Tagen des Weltkrieges doppelt
wertvoll ſind, haben allüberall in Ungarn tiefen Eindruck
gemacht und eröffnen den Ausblick in eine Zeit der inni=
gen
Freundſchaft und des dauernden Einvernehmens
zwiſchen Ungarn und Rumänen.

Die ungariſche Rekordernte.

* Budapeſt, 11. Juli. Sämtliche Blätter beſpre=
chen
die in dem amtlichen Bericht angekündigte Rekord=
ernte
von 45,9 Millionen Meterzentner Weizen gegen
28,64 Millionen im Vorjahre. Sie erklären, der Ernte=
ſegen
mache die Aushungerungspläne der
Feinde zuſchanden. Der Unterſchied gegen die
vorjährige Lage liege nicht allein in der größeren Menge
der Brotfrucht, ſondern darin, daß man infolge der Er=
fahrungen
des Kriegsjahres gelernt habe, den Verbrauch
angemeſſen zu regeln.

Verachtung den zuniſchen Verleumdern!

* Konſtantinopel, 12. Juli. Ein am 19. Juni
in der Gazette Lauſanne veröffentlichter Artikel behauptet,
die osmaniſche Regierung leihe den gegen die in der Tür=
kei
lebenden Armenier begangenen Ausſchrei=
tungen
ihren Schutz. Die Ausſchreitungen beſtänden
häufig in Metzeleien. Derſelbe Artikel ſtellt die Teilnahme
von 50000 Armeniern am Kriege feſt, darunter 10000
Freiwilligen, die auf ruſſiſcher Seite ſtänden und ihr Blut
für die Sache der Alliierten opferten. Die Agence Milli
erklärt dazu: Diejenigen, die von unſeren Feinden be=
zahlt
ſind, wenden immer die gleichen nichtswürdigen
Mittel an. Wir halten es für unnütz, ſolche Sinnloſig=
keiten
zu dementieren, wir fragen indeſſen, wie die
feindlichen Zeitungen die Handlungsweiſe ihrer
Landsleute bezeichnen würden, die ſich gegen ihr
Vaterland erheben, zum Feinde übergehen und ihre im
Heere des Vaterlandes verbliebenen Brüder bekämpfen.
Das iſt der Fall bei dieſen Armeniern, die als Helden und
Märtyrer gefeiert werden, während ſie ſelber Urſache und
Mittel grauſamer Verbrechen ſind, die von ihnen und
ihren Religionsgenoſſen an der muſelmaniſchen Bevölke=
rung
unſerer öſtlichen Provinzen begangen werden. Die
osmaniſche Regierung geht mit großer Umſicht vor, um
jeden Schuldigen nach dem Geſetz zu beſtrafen, und er=
ſtreckt
ihren wohlwollenden Schutz auf alle ehrlichen und
friedlichen, in der Türkei lebenden Chriſten, von denen
eine große Anzahl in den Reihen der türkiſchen Armee
tapfer kämpft. Wir ſtellen mit tiefer PVerachtung
feſt, daß unſeren zyniſchen Feinden alle
Waffen recht ſind. Sie beſitzen die Niedrigkeit, uns
unter Umkehrung der Wahrheit Untaten zuzuſchreiben,
welche die Ruſſen im Kaukaſus und in Perſien
täglich begehen.

Der Prozentſatz der Wahrheit in den
Tagesberichten.

Die Neu=Yorker Staatszeitung ſtellt eine Staffel
der Prozentſätze der Wahrheit in den täglichen
Berichten auf, welche Vital Iſſue vom 2. Juli wiedergibt:
Danach bringen Wahrheit: die drahtloſen Telegramme
über Sayville (deutſche Generalſtabsberichte) 100 v. H.,
die Berichterſtattung über Stockholm 75 v. H., über Rot=
terdam
50 v. H., die franzöſiſchen Generalſtabsberichte
45 v. H., die ruſſiſchen 20 v. H.; Sondertelegramme an

Am Jſonzo entlang.
Italieniſche Kriegsbriefe von Paul Schweder.
III.
Im Küſtenland, Anfang Juli.

:: Das letzte Drittel des Iſonzolaufes reicht von Görz bis
zur Flußmündung. Von Görz bis Gradisca begleitet der
Fluß, zugleich mit der Eiſenbahn, die Abhänge des Karſt,
jenes eigenartigen Plateaus, das ein bekannter Reiſender
das merkwürdigſte Gebirge Europas genannt hat. Er bildet
mit ſeinen wilden Schluchten, dem Mangel an natürlichen
Verkehrswegen und dadurch verurſachten Schwierigkeiten
eines Vormarſches größerer Truppenmaſſen die beſte
Flankendeckung der Oeſterreicher bis nach Trieſt hin. Das
Vorland von
Gradisca
iſt ja, wie bekannt, von den Oeſterreichern geräumt wor=
den
, da es militäriſch keinen Wert hatte und ſein Beſitz
die Verteidigung nur erſchwert hätte.
Das Städtchen Gradisca, das man jetzt nicht mehr
beſuchen darf, hat in der Erinnerung jenen immer etwas
wehmütig anmutenden Hauch der Vergangenheit an ſich.
Es iſt eine Schöpfung der Venetianer und ſeit dem Jahre
1813, nachdem es wechſelvolle Schickſale durchgemacht, ein
Beſtandteil der öſterreichiſchen Monarchie. Die ehemali=
gen
Feſtungswerke, die noch von den Venetianern her=
rührten
, ſind längſt geſchleift und in ſchöne Anlagen um=
gewandelt
worden. Von hier aus kann man den Beginn
der ſogennanten öſterreichiſchen Niederlande rechnen.
Ein flaches Gebiet, durchzogen von Waſſeradern und
künſtlichen Kanälen, ſodaß in der ſchwülen, feuchten Luft
der Reisbau möglich iſt. Er genügt ja nicht, um den Be=
darf
des ganzen Landes zu decken, aber der jährliche Er=
tragswert
beläuft ſich doch auf ca. 3 Millionen Kronen, und
die Weiterverarbeitung der Frucht bringt vielen Händen
Arbeit und Verdienſt.
Zur Regelung der Flutverhältniſſe dienen große Stau=
werke
bei Gradisca, die jetzt natürlich außer Betrieb ge=
ſetzt
worden ſind. Durch die Regengüſſe der vergangenen

Wochen haben die natürlichen Waſſermengen noch eine
ſtarke Vermehrung erfahren, und ſo gleicht heute das Land
auffallend dem Kampfgelände in Flandern, als die Bel=
gier
die Dämme durchſtochen hatten. Der Iſonzo iſt von
ier ab in italieniſchen Händen, nicht erobert durch Waffen=
gewalt
, ſondern von den Oeſterreichern freiwillig aufge=
geben
, er trägt daher auf dieſer Strecke ſeinen italieniſchen
Namen Sdobba mit Recht, wahrſcheinlich und hoffentlich
aber nur für kurze Zeit.
Durch die mitgeführten Schlammaſſen hat der Iſonzo
ſeine Mündung weit in das Meer hinausgeſchoben und
ein Vorland geſchaffen, das im Laufe der Jahrhunderte
immer weiter geworden iſt. Die Geologen haben denn
auch ſchon ausgerechnet, wann die Trieſtiner Bucht über=
haupt
völlig ausgefüllt und dadurch der Hafen von Trieſt
illuſoriſch geworden ſein wird. Gott ſei Dank ſind die
Herren Geologen gewohnt, mit Hunderttauſenden von
Jahren herumzuwerfen, und ſo braucht man für die
nächſte Zeit wenigſtens noch keine Beſorgnis in dieſer
Beziehung zu hegen. Hier im Ueberſchwemmungsgebiet iſt
der beſte Boden für die Verbreitung
der Malaria,
und wenn erſt die Hitze des Hochſommers einige Wochen
gewirkt haben wird, wenn die ſtagnierenden Waſſer nicht
mehr durch die Stauanlagen in Bewegung gehalten wer=
den
, dann werden die Italiener bei ihren mangelhaften
ſanitären Einrichtungen wahrſcheinlich noch böſe Erfah=
rungen
hinſichtlich des Ausbruchs von Epidemien machen
müſſen.
Das Ueberſchwemmungsgebiet iſt übrigens alter
hiſtoriſcher Boden. Auf Schritt und Tritt trifft man
Spuren der alten Römerherrſchaft und Römerherrlichkeit.
Hier liegt Aquileja, die Vorgängerin Venedigs, jetzt ein
kleines Neſt, das der Schwemmſand längſt vom nährenden
Meer geſchieden hat. Die Stadt ſoll zu ihrer Blütezeit
00000 Einwohner gehabt haben und galt bei den Zeit=
genoſſen
direkt als Wunderſtadt. Ueberaus groß war die
Zahl der Muſeen, Theater und Arenen, von deren Pracht
noch Schauſtücke und Ueberreſte im Städtiſchen Muſeum
Kunde geben. Im Jahr 425 fiel ſie in die Hände der
Hunnen und wurde von dieſen völlig zerſtört. Der

Hunnenkönig Attila ſoll ſich von einem Hügel aus, ein
zweiter Nero, den Brand der Stadt angeſehen haben.
Bis zum Iſonzo ſoll nach der Sage auch Jaſon auf
der Fahrt nach dem Goldenen Vließ gekommen ſein, als
er die Donau abwärts fuhr. Zu ſolchen hiſtoriſchen Er=
innerungen
iſt allerdings gegenwärtig wenig Zeit, da an
der Iſonzofront bis zu 1000 italieniſche Geſchütze faſt
täglich gegen die öſterreichiſche Defenſive ihre Grüße
ſchleudern.
Das Reſultat der bisherigen Kämpfe
iſt ja bekannt: die Oeſterreicher haben ihre militäriſche
Abſicht, nämlich die vorgeſehenen Linien zu halten, voll
erreicht, die Italiener haben auf Granit gebiſſen. Daß
die fortdauernden Mißerfolge nicht gerade aufmunternd
auf die Stimmung der Truppen einwirken, liegt auf der
Hand, und dabei beſteht keinerlei Ausſicht, daß es anders
werden könne. Von Görz bis Monfalcone ſtehen in ſiche=
ren
Deckungen die ſchweren öſterreichiſchen Batterien. Sie
beherrſchen auch das aufgegebene Flachland und machen
en Italienern den Aufenthalt dort nicht beſonders an=
genehm
. Dazu kommt, daß die Oeſterreicher, als wenn
es ſich um einen Seekrieg handeln würde, weite Minen=
felder
hinterlaſſen haben, die ein weiteres Vordringen
nur unter ungeheuren Verluſten erlauben. Bei einem
der letzten Verſuche haben die Italiener durch Auffliegen
eines ſolchen Minenfeldes mehrere Hundert Mann ver=
loren
.
Der Kampf höher im Gebirge
hat bei dem Hochgebirgscharakter der Gegend Kampf=
methoden
gezeitigt und Erſcheinungen hervorgebracht, wie
ſie im Weltkrieg trotz der Karpathen bisher noch nicht
beobachtet worden ſind. Die ſich jedem Kampfterrain an=
paſſenden
Oeſterreicher haben z. B. bei mehreren Gelegen=
heiten
auf die alten Kampfesweiſen der Tiroler aus ihren
Befreiungskriegen zurückgegriffen und ſich der Hilfe der
Berge ſelbſt bedient. Verſchiedentlich iſt es ihnen geglückt,
Steinlawinen auf die vormarſchierenden
Abteilungen des Feindes
loszulaſſen und dadurch ganze Trupps zu vernichten.
Wenn auf den Schlachtfeldern Polens und Galiziens

[ ][  ][ ]

die Times enthalten 10 v. H. Wahrheit. Der belgiſche
Augenzeuge gibt 5, der Bericht aus Niſch 4 v. H. Wah=
res
. Von irgendeiner Stelle an der Front kommen 3 v. H.,
vom franzöſiſchen Vertreter in Syrien 1 v. H. Wahrheit.
Die Havas=Berichte bringen es nur auf ½ v. H., Reuter
auf Null.

Offenherzigkeit.

* Bellinzona, 10. Juli. (Ctr. Bln.) Der Po=
polo
d’Italia bringt einen von der Zenſur unbeanſtan=
deten
Leitartikel Muſſolinis. Dieſer enthält eine Ver=
herrlichung
des Mordes von Serajewo.
Die Mörder Prinzip und Gabrinowicz ſollten nach dem
Kriege als Wohlt äter der Menſchheit gefeiert
werden. Der Artikel ſchließt: Der Revolver Prinzips
und die Bombe Gabrinowiczs ſeien geprieſen!
Na alſo! Daß unſere Gegner mit den ſerbiſchen
Meuchelmördern ſympathiſierten, wußte man ja längſt im
Stillen. Jetzt wird dies offen zugeſtanden.

Das korrekte Verhalten der Schweiz.

** Genf, 12. Juli. Das Internationale Ko=
mitee
des Roten Kreuzes in Genf gibt be=
kannt
: Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes
hat zu ſeinem lebhaften Bedauern aus Zeitungsberichten
über einen Prozeß in Neuchätel erfahren, daß
von gewiſſen Zeugen beleidigende Aeußerungen gegen
Damen des deutſchen Roten Kreuzes getan worden ſind.
Dem Internationalen Komitee liegt daran, zu erklären,
daß es ſeit Kriegsausbruch ſowohl durch Vermittelung
mehrerer ſeiner Mitglieder und Delegierten, als auch
aus Erzählungen aus dem Munde von durch die Schweiz
heimbeförderten kriegsinvaliden Franzoſen die be=
wundernswerte
Tätigkeit der Damen des
deutſchen Roten Kreuzes und die Würde und
Hingebung feſtſtellen konnte, mit denen ſie ihre Pflege
den Verwundeten aller Länder der kriegführenden Armeen
angedeihen ließen. Die Zeichen der Erkenntlichkeit, die
dieſe Damen von zahlreichen verwundeten Franzoſen,
Engländern, Belgiern und Ruſſen erhielten, geſtatten
ihnen, ſolche Beleidigungen zu verachten
wie diejenigen, welche gegen ihre Genoſſinnen von zwei
Zeugen in Neuchätel vorgebracht worden ſind. Aber es
iſt die Pflicht des Internationalen Komitees, dieſe Aeuße=
rungen
nicht hingehen zu laſſen, ohne zu bekräftigen,
daß ſie in völligem Widerſpruch mit allem
ſtehen, was man von der Tätigkeit dieſer Damen des
deutſchen Roten Kreuzes weiß. (Gezeichnet im Namen
des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes): Der
Präſident Guſtave Ador. (Die Erklärung des Ko=
mitees
bezieht ſich auf die Aeußerung zweier Prozeßzeu=
gen
, welche erklärten, den verwundeten Gefangenen würde
von Damen des deutſchen Roten Kreuzes verdorbene
Arznei und Gift beigebracht. Die Damen verſuchten, die
Gefangenen mit anſteckenden Krankheiten zu infizieren.
Ueber den Prozeß der Verleumderin Plaget iſt berichtet
worden.)

Ruſſiſches.

* Paris, 11. Juli. Der Petersburger Korreſpon=
dent
des Temps meldet, daß der Präſident der Duma,
Rozianko, einem Moskauer Journaliſten erklärt habe, die
demnächſt zuſammentretende Duma werde
die Richtlinien für das ganze Land aufſtellen. Die
Militariſierung im Lande werde den Hauptgegenſtand
der Arbeiten der Duma bilden. Rozianko erklärte, die
Veränderungen im Kabinett hätten im ganzen Reiche
groß: Befriedigung hervorgerufen. Der Korreſpondent
berichtet ferner ſeinem Blatte, daß das Komitee zur
Militariſierung der Induſtrie in Moskau am Donnerstag
ſeine Sitzungen aufgenommen habe, an denen Vertreter
des ganzen Induſtriegehjetes teilgenommen haben.

TU. Warſchau, 11. Juli. Die Pöbelexzeſſe
in Warſchau gegen Geſchäftsleute deutſchklingenden
Namens dauern fort. Selbſt alte polniſche Familien
mit deutſchem Namen konnten ſich und ihr Haus nur
retten durch Stiftung größerer Summen, wozu ſich u. a.
auch Bankier Rotwand genötigt ſah. Ueberall herrſcht
grenzenloſe Spionenfurcht. Zahlreiche unbegründete Ver=
haftungen
wurden vorgenommen. Die Beleuchtung der
Stadt wurde aus Furcht vor Zeppelinen eingeſchränkt.
Zuwiderhandlungen werden ſtreng beſtraft. Der Tele=
phonverkehr
iſt völlig geſperrt. Auf der Eiſenbahn voll=
zieht
ſich der Paſſagierverkehr höchſt unregelmäßig. Die
Züge gehen oft mit 12ſtündiger Verſpätung ab. Gegen=
über
der im Winter herrſchenden Not ſind die Preiſe
für Lebensmittel etwas geſunken. Die Stimmung
der Zivilbevölkerung iſt infolge ungünſtiger Gerüchte über
die Lage an der Kampffront in Polen ſehr gedrückt.
Man befürchtet zwar nicht eine Eroberung Warſchaus,
jedoch deſſen Belagerung und ein Luftbombardement.
Ueberall herrſcht allgemeine Kriegsmüdigkeit. Unglaub=
lich
arbeitet die Zenſur. Sie verändert ſelbſt die offi=
ziellen
Kriegsberichte. So ignoriert die Militärzen=
ſur
in Warſchau noch heute die Räumung Lem=
bergs
, da die betreffenden Stellen aus der General=
ſtabsnote
einfach geſtrichen wurden.
* Wien, 12. Juli. Die Grazer Tagespoſt meldet
aus Bukareſt: Die hieſigen Gaſthöfe ſind überfüllt mit
vermögenden Ruſſen aus Petersburg, Moskau,
Kiew, Odeſſa, wo revolutionäre Bewegungen be=
fürchtet
werden. In Petersburg herrſcht die größte Er=
bitterung
gegen die Franzoſen. Die Zenſur geſtattet die
heftigſten Angriffe gegen England und Frankreich.

Englands Drohungen und Englands Siege‟.

In der deutſchfeindlichen Köbenhavn vom 9. Juli
geht Frederik Poulſen mit den Engländern ziemlich
ſcharf ins Gericht. Kein Volk hat ſich ſo in Drohun=
gen
berauſcht, ſchreibt er, wie die Engländer. Kai=
ſer
Wilhelm ſollte nach St. Helena gebracht, Krupps
Fabriken ſollten dem Erdboden gleichgemacht, die deutſche
Flotte ſollte wie eine Ratte aus ihrer Höhle gejagt wer=
den
. Auf der Gallipoli=Halbinſel war man nur noch ein
paar Meilen vom endlichen Siege entfernt, der der größte
in der ganzen Weltgeſchichte ſein ſollte.
Und was war in Wirklichkeit? Auf der Gallipoli=
Halbinſel Mißerfolge. Die Franzoſen, die auf der aſia=
tiſchen
Seite helfen ſollten, mußten dorthin geworfen
werden.
Das alles ließe ſich noch verſtehen, wenn auf der
belgiſch=franzöſiſchen Front von den Engländern irgend
etwas erreicht worden wäre. Im Februar wurde in
England davon geſprochen,daß man denKrieg nicht aufgeben
würde, ſelbſt wenn die Franzoſen bis zur Garonne zu=
rückgetrieben
würden; Lord Kitchener würde allein Frank=
reich
und Belgien leerkehren.
Statt deſſen bildet jetzt die engliſche Front nur eine
Linie von 50 Kilometern, und die Franzoſen beginnen
einzuſehen, wie ſie an den Ohren herumgezogen worden
ſind. Der Grund dieſer Mißerfolge iſt ein zweifacher.
Einmal nahmen die rückwärtigen Linien, der Etappen=
dienſt
, da er für eine viel größere Armee eingerichtet iſt,
außerordentlich viel engliſche Truppen weg, andererſeits
fehlte es an Munition. Dieſe kann man nicht ohne wei=
teres
ſchaffen, denn die engliſche Induſtrie iſt keine Prä=
ziſions
=, ſondern eine Maſſeninduſtrie.
Den einzigen großen Sieg, den die Eng=
länder
errungen haben, hatten ſie im Anfang des
Krieges, als ſie eine halbe Million deutſch=öſterreichiſcher
Reſerviſten in Amerika zurückhalten konnten. Dies iſt
einer gewonnenen Feldſchlacht etwa gleichzurechnen und

wird wahrſcheinlich Englands
größter
Sieg im Feldzug bleiben.

Die Einigkeit im engliſchen Kabinett.

* London, 11. Juli. Die Wochenſchrift Nation
ſchreibt: Der erneute Angriff auf Asquith bedeu=
tet
den Entſchluß, die Koalition zu vernichten und ein
unioniſtiſches Kabinett mit dem Programm der
allgemeinen Wehrpflicht an ihre Stelle zu ſetzen. Aber
wenn Asquith unter dem Drucke der Daily Mail geht,
dann werden ihm neun Zehntel der liberalen Partei in
die Oppoſition folgen. Falls ſein Nachfolger ein Libe=
raler
wäre, ſo ſtünde er allein, wie Chamberlain im Ka=
binett
Salisbury. Es iſt nur eine Pflicht der Freund=
ſchaft
, um Lloyd George beizeiten zu warnen.
* Amſterdam 11. Juli. Der Zwieſpalt
zwiſchen Lord Haldane und Lloyd George
hat, wie der Nieuwe Rotterdamſche Courant aus London
erfährt, die allgemeine Aufmerkſamkeit auf ſich gelenkt.
Vor allem unter den Liberalen bedauert man dieſe Zän=
kerei
. In dieſem Sinne ſchreiben auch Daily News und
Daily Chronicle. Beide Blätter hoffen, daß auch dieſer
Zwiſchenfall beigelegt werde. Die Daily Mail widmet
ihm zwei Spalten und erklärt, daß Haldane ſtets deutſch=
freundlich
geweſen ſei und ſein Vaterland irregeführt
habe. Das Wichtigſte bei der ganzen Sache ſeien die engen
Beziehungen zwiſchen Haldane und Asquith. Lloyd
Georges Angriff auf Haldane läßt wiederum die Gerüchte
aufleben, die während der Kabinettskriſe von einer
Meinungsverſchiedenheit zwiſchen Asquithund Lloyd
George berichteten. Tatſache iſt auch, daß Lloyd George
ſein ehrgeiziges Streben nach dem Premierminiſterpoſten
immer noch nicht aufgegeben hat. Eine erwünſchte Hand=
habe
iſt ihm ſicherlich der Brief, den Asquith an Lord
Haldane geſchrieben hatte, und der auf der Haldane= Ver=
ſammlung
verleſen wurde. Bezeichnend iſt auch ein Brief,
den die Times heute von Auſtin Harriſon veröffentlicht.
Er richtet einen ſcharfen Angriff auf das Koalitions=
miniſterium
und beſonders auf Asquith. Harriſon er=
klärt
, daß das jetzige Kabinett nicht um ein Jota beſſer ſei
als das alte liberale, das ſich ſcheute, die Frage der allge=
meinen
Dienſtpflicht anzupacken.

Der Kriegsrat in Calais.

* Haag, 11. Juli. Londoner Meldungen zufolge
beſchloß der Kriegsrat der Verbündeten in Calais eine
erhebliche Verſtärkung der Fronten in
Flandern und in den Argonnen, und zwar
wegen der Meldungen, Deutſchland werde am Ende des
Monats 900000 Mann friſcher Truppen an die Weſtfront
werfen, um den Angriff gegen Calais und Verdun zu
forcieren. Den Vorſitz führte Joffre. Lord Kitchener
antwortete in einem Interview: Ich möchte über das Er=
gebnis
der franzöſiſch=engliſchen Konferenz in Calais
keine Andeutungen machen. Fragen Sie in hundert Tagen
an, bis dahin laſſen Sie uns ungeſtört arbeiten. (Die
früheren Prahlereien der engliſchen Miniſter ſind ſeit
einiger Zeit verſtummt und ſie ſind mit einem Male zu=
rückhaltend
geworden.)

Ein edler Lord.

* Bei den Reden in der Guildhall, wo Kilchener
eine ſeiner Werbereden hielt, ſagte einem Bericht des
W.T. B. zufolge Lord Derby: Wenn die Frage=
ſteller
im Unterhauſe auf dem Hofe erſchoſſen
würden, ſo würde es eine heilſame Wirkung ausüben.
Man ſieht, welche Früchte die Allianz mit dem heili=
gen
Rußland bereits für die Ziviliſation in England
gezeitigt hat. Der edle Lord will mit den unbequemen
Männern der Oppoſition, die Rußland nach Sibirien

Schwärme von Krähen den Zug des Todes ankündigen,
ſo kreiſen hier Adler und anderes fliegendes Edelwild
über den blutgetränkten Schluchten und Bergen.
In der Abwehrſtellung der Oeſterreicher ſind wahre
Wunderwerke der Technik geſchaffen worden. Man ſieht
150 Meter tief in einen Berg hinein und entdeckt dann
beim Näherkommen mächtige Maſchinen, die ſich als Mo=
toren
entpuppten. Sie liefern die nötige Kraft für die
Scheinwerfer, die aus Felsritzen, möglichſt geſchützt, ihre
Strahlenbüſchel auf den Feind werfen. Auf richtigen
Aufzügen, durch in den Berg getriebene Schächte, werden
Kanonen und Material auf Höhen gebracht, die von außen
auf natürlichem Wege unerreichbar wären. Schließlich haben
ganze Batterien Deckung in den
angehöhlten Bergen
gefunden, bombenſichere Unterſtände, wie man ſie ſich nicht
beſſer wünſchen kann. Die techniſchen Truppen der
Oeſterreicher haben hier das Menſchenmöglichſte geleiſtet.
Die Erfahrungen von elf Kriegsmonaten ſind ihnen zu
Hilfe gekommen und ſichern ihnen ein militäriſches Ueber=
gewicht
, das zu überwinden ſchon die Zeit nicht geſtattet.
Nach den letzten vergeblichen Stürmen bei Plava und
Görz iſt es bei den Italienern ja etwas ruhiger geworden.
Sie werden wohl genug zu tun haben, um die Verwun=
detenfürſorge
einigermaßen zu regeln und für Nachſchub
an Menſchen, Munition und ſonſtigem Kriegsbedarf zu
ſorgen. Als der in ſo markigen und ſtolzen Worten ge=
haltene
Bericht der öſterreichiſchen Heeresleitung über die
Abwehr von fünf italieniſchen Korps an den Teilen der
Front bekannt wurde, die weniger in Mitleidenſchaft ge=
zogen
worden waren, brach ein ungeheurer Jubel aus,
der ſich zu einem
Freudenſchießen auf die Italiener
geſtaltete. Die Zuverſicht der Oeſterreicher, und zwar aller
Truppengrade, auf weitere glückliche Erfolge, iſt ſeitdem
womöglich noch gewachſen. Mit unerſchütterlichem Ver=
trauen
ſieht die Wacht am Iſonzo, vom Truppenführer
bis zum Gemeinen, der Zukunft entgegen, einig im Haß
gegen den Welſchen, und in der Liebe: O, du mein
Oeſterreich!

Der Siegeszug der deutſchen
Südarmee.

Wenn es an der Zeit ſein wird, an die Helden dieſes
gewaltigen Krieges die Lorbeeren auszuteilen, wird man
für die Deutſche Südarmee ganz beſonders ſchöne und üp=
pige
Zweige auszuwählen haben. Mögen die Schrecken
des winterlichen Karpathenfeldzuges noch andere Truppen=
verbände
mit ihr haben teilen müſſen: die Toten vom Zwi=
nin
hat ſie allein, und vielleicht hat die ganze Kriegsge=
ſchichte
nichts Aehnliches zu verzeichnen. Schon das Hin=
aufſchaffen
der ſchweren Artillerie auf die Höhen ſüdlich
des Zwinin, die mit metertiefem Schnee bedeckt waren und
ſich mit wilden Hängen bis zu einer Höhe von weit über
1000 Metern erheben, iſt eine Leiſtung, die nur von einer
Truppe ausgeführt werden konnte, für deren Siegeswillen
es überhaupt keine natürlichen Hinderniſſe gibt. Aber auch
nachdem das Unmöglichſcheinende dank der Energie der
Führung und der beiſpielloſen Opferfreudigkeit der unver=
gleichlichen
Truppen möglich geworden und der beherr=
ſchende
Berg den Ruſſen entriſſen worden war, hat die
Deutſche Südarmee bei ihrem Vorbrechen in die Ebene und
bei ihren Kämpfen um die Dnjeſtr=Uebergänge Schwierig=
keiten
zu überwinden gehabt, die man nicht einer jeden
Armee würde zumuten dürfen. Nachdem ich geſehen, was
die Ruſſen in dem Ausbau von Verteidigungsſtellen hier
unten leiſten, nachdem ich einen Einblick gewonnen habe in
dieſes beinahe phantaſtiſche Syſtem von Gräben, Draht=
verhauen
und Verſchanzungen, mit dem ſie in weitem Bo=
gen
die Gegend von Stryj zu einem gewaltigen Stütz=
punkt
gemacht haben, nach dem ich die furchtbaren Hänge
der Stellungen hinter dem Dnjeſtr beſucht, weiß ich, was
die Gardetruppen, die Oſt= und Weſtpreußen und die Würt=
temberger
geleiſtet haben, die hier vereinigt worden ſind,
um den Feind an ſeiner empfindlichſten und deshalb be=
ſonders
ſtark geſchützten Stelle zu faſſen.
Und dieſe Leiſtungen werden noch bewunderungs=
würdiger
, wenn man berückſichtigt, daß ſie in einem Lande
geſchahen, das ſeiner an und für ſich nicht allzu reichen
Mittel durch eine zehnmonatige Beſetzung durch die Ruſ=
ſen
faſt völlig beraubt wurde. Die meiſten Ortſchaften zer=
ſtört
, zum mindeſten zerſchoſſen und ausgeraubt. Infolge=

deſſen mangelhafteſte Unterkunft. Die Verpflegung faſt
gänzlich auf den eigenen Nachſchub angewieſen, der bei den
ſchlechten Verbindungsverhältniſſen oft mit den größten
Schwierigkeiten verbunden iſt. Fürwahr, man muß die
Truppe bewundern, die unter ſolchen Umſtänden noch im=
mer
auf der Höhe bleibt, und eines der Infanterie= Regi=
menter
, die ich vor Bukaczowee fechten ſah, nach mehrtä=
giger
Eiſenbahnfahrt und einem Fußmarſch von 60 Kilo=
metern
mit ſolcher Friſche in den Kampf geht.
Solchen Truppen durfte die Armeeleitung ſchon Auf=
gaben
zumuten, wie die Durchführung ihrer kühnen Offen=
ſive
ſie verlangte. Mit ſolchen Truppen konnte ſie es wagen,
den Zwinin zu ſtürmen, Stryi zu nehmen und die Dnjeſtr=
Uebergänge zu erzwingen. Sie beſaß das vortrefflichſte
Inſtrument und wußte es zu handhaben; und ſo gelang es.
Die Ueberſchreitung des Dnjeſtr war ſchon im Anfang
Juni verſucht worden. Bereits am 6. Juni gelangte die
Garde bis auf die Höhen jenſeits Zurawno. Die gewal=
tige
Uebermacht der Ruſſen, denen es gelang, gegen die
wenigen Bataillone mehr als zwei Armeekorps heranzu=
führen
, zwang die Tapferen damals zum Rückzug, der
ohne beſondere Verluſte mit exerzierplatzmäßiger Ordnung
ausgeführt wurde und ſofort nach Erreichung des jen=
ſeitigen
Flußufers zu neuer erfolgreicher Offenſive ſich
wandelte. Jetzt iſt der Vorſtoß mit ſtärkeren Kräften wie=
derholt
worden, und der Rückzug der Ruſſen auch in die=
ſer
Gegend kann nur vorübergehend noch aufgehalten
werden.
Daran wird auch die Tatſache nichts zu ändern ver=
mögen
, daß die Ruſſen an dieſer für ſie ſo kritiſchen Stelle
ihre beſten Kräfte einſetzen und daß ſie ſoviel als nur ir=
gend
möglich Artillerie heranziehen und Munition opfern.
(Als Kurioſum möge übrigens erwähnt werden, daß
ihre Stellungen bei Bukaczowce durch ihre eigenen Ge=
ſchütze
zerſtört wurden, durch eroberte 12,5=Zentimeter=
Geſchütze, die als Kanonen ſowohl wie als Mörſer benutzt
werden können und unſerer ſchweren Artillerie willkom=
mene
Verſtärkung gebracht haben.) Mögen ſie Tag und
Nacht feuern, mögen ſie ihre Bataillone zu Dutzenden hin=
geben
, der Ausgang kann nicht mehr zweifelhaft ſein und
die tapfere Südarmee wird ihre wundervollen Leiſtungen
bald durch ein völliges Niederzwingen des Gegners be=
lohnt
ſehen.
Richard Schott, Kriegsberichterſtatter.

[ ][  ][ ]

ſchickt, kürzeren Prozeß machen und ſie am beſten gleich
niederknallen laſſen.

Mißſtimmung in Frankreich!

TU. Wien, 12. Juli. Wie die Neue Freie Preſſe
über London aus Frankreich erfährt, haben ſich dort
ſehr wichtige Vorfälle zugetragen, die für den Verlauf des
Krieges nicht ohne Bedeutung ſein dürften. Poincaré
ſei von ſeiner letzten Reiſe an die Front eher zurück
gekehrt, als er beabſichtigte, weil die Bevölkerung und
die Truppen Kundgebungen gegen die Fort=
ſetzung
des Krieges veranſtalteten. Meldungen aus
Frankreich berichten, daß unzweifelhafte Merkmale über
zunehmende Kriegsmüdigkeit in der Bevölkerung und der
Armee vorhanden ſind. Dazu kommt die große Unzu=
friedenheit
mit den geringen Leiſtungen der Engländer,
die weit hinter den Erwartungen und Verſprechungen
zurückbleiben. Auch der engliſche und franzöſiſche General=
ſtab
ſtimme nicht mehr recht überein und eine nicht unbe=
kannt
gebliebene Streitigkeit wirke auf die allgemeine
Stimmung. Die ruſſiſche Niederlage und der Rückzug aus
Galizien hat einen tiefen Eindruck hervorgerufen. An Ver=
wundeten
, Kranken und Gefallenen verliert die franzö=
ſiſche
Armee monatlich nicht weniger als 200000 Mann.

Kohlennot bei den Alliierten.

* Mancheſter, 11. Juli. Der Mancheſter Guar=
dian
erörtert die Frage der Kohlenlieferung für
die Alliierten, über welche Angelegenheit im
Juli eine Konferenz abgehalten wird. Da Italien
keine Kohlen hat und der größte Teil der Kohlen=
felder
Frankreichs und das polniſche Kohlenrevier in
deutſchen Händen ſind, kann nur England allein Koh=
len
liefern. Die Lieferung wäre möglich, müßte aber zu
einem billigen Preiſe erfolgen. Während die franzöſiſche
Indnſtrie über unerträgliche Preiſe der engli=
ſchen
Kohle klagt, ſpricht man in Rußland von einer be=
vorſtehenden
Kohlennot im nächſten Winter ſelbſt in den
größten Städten.

Die Balkanſtaaten.
Eine Zuſammenkunft der Balkanfürſten
in Athen?

* Bern, 11. Juli. Die Tribung bringt eine amt=
lich
noch nicht beſtätigte Nachricht aus Sofia, wonach die
Herrſcher Rumäniens und Bulgariens in
Athen zuſammentreffen und König Konſtantin
einen Beſuch abſtatten wollen. Die Miniſter des Aeuße=
ren
Rumäniens, Bulgariens und Griechenlands würden
der Zuſammenkunft beiwohnen, bei der ſich auch Serbien
vertreten laſſen werde. Die Zuſammenkunft würde be=
reits
ſtattgefunden haben, falls das Befinden König
Konſtantins es geſtattet hätte.
Die Nachricht, die aus italieniſcher Quelle ſtammt,
bedarf der Beſtätigung.
Die Urſache des Abſchieds des engliſchen
Geſandten in Sofia.
* Sofia, 12. Juli. Dnewik bringt eine Aufſehen
erregende Nachricht über die Urſache des plötzlichen
Scheidens des engliſchen Geſandten in
Sofia Bax=Ironſide von ſeinem Poſten. Wie das ge=
nannte
Blatt wiſſen will, wären über den bekannten
Mordanſchlag gegen den König Ferdinand
intereſſante Enthüllungen gemacht worden, wodurch Bax=
Ironſide iſchwer belaſtet wurde, ſodaß die bulgari=
ſche
Regierung ſich gezwungen ſah, von der engliſchen
Regierung die Rückberufung dieſes Diplomaten zu ver=
langen
. Auch der Miniſterrat beſchäftigte ſich mit der
Angelegenheit.
Die türkiſch=bulgariſchen Verhandlungen.
* Köln, 12. Juli. Die Kölniſche Zeitung meldet
unter der Ueberſchrift: Die türkiſch=bulgariſchen
Verhandlungen aus Sofia vom 10. Juli: Die
Türkei iſt im Grundſatz zu Abtretungen im Intereſſe der
Nachbarſchaft bereit. Den einzigen Streitpunkt bildet die
Umgrenzung der Gebiete von Adrianopel, das der Türkei
verbleibt. Die Türkei wünſcht den ſüdlichen Vorort Ka=
ragatſch
mit Bahnhof in das Gebiet von Adrianopel ein=
zubeziehen
, was Bulgarien wegen der dadurch bewirkten
Unterbrechung der geraden Bahnverbindung nach Neu=
Bulgarien unerwünſcht iſt.
Die Lage in Griechenland.
* Paris, 12. Juli. (Ctr. Frkft.) Havas meldet
aus Athen: Obgleich ſich das Befinden des Königs
Konſtantin ſtändig beſſert, ſcheint es in gewiſſen
Kreiſen zweifelhaft, ob der Herrſcher bis zum 20. Juli,
dem Tage der Parlamentseröffnung, eine genügende
Kenntnis von der politiſchen Lage und den politiſchen
Verhältniſſen erlangen kann. Das führt dazu, die Mög=
lichkeit
einer Vertagung der Kammer um einen
Monat zu erwägen. Es finden hierüber lebhafte Aus=
einanderſetzungen
zwiſchen den Regierungsblättern und
der Venizelospreſſe ſtatt. Dieſe iſt der Anſicht, daß die
Kammer an dem feſtgeſetzten Tage ruhig zuſammentreten,
die Wahl ihres Präſidenten vornehmen und über die Ver=
tagung
Beſchluß faſſen könne. Das jetzige Miniſterium
könne eventuell bleiben. Die Frage, ob der König täti=
gen
Anteil an den Staatsgeſchäften werde nehmen können.
werde auf die Entſchließung der Kammer Einfluß haben.
Die Sendung des Fürſten zu Hohenlohe=
Langenburg.
* Köln, 11. Juli. Die Köln. Ztg. meldet aus Ber=
lin
: Der zur vorübergehenden Vertretung des ſeinen Kur=

urlaub antretenden deutſchen Botſchafters in Konſtanti=
nopel
, Freiherrn v. Wangenheim, auserſehene Fürſt zu
Hohenlohe=Langenburg wird in der nächſten
Woche die Reiſe nach Konſtantinopel antreten. Die in der
Preſſe ſchon ausgeſprochene Vermutung, Fürſt zu Hohen=
lohe
=Langenburg werde auf dem Wege nach Konſtanti=
nopel
Bukareſt und Sofia einen kurzen Beſuch
machen, kann als zutreffend bezeichnet werden.
Dasentvölkerte Belgrad.
* Kopenhagen, 10. Juli. Im Jahre 1910 be=
zifferte
man die Einwohnerzahl der ſerbiſchen Hauptſtadt
nach amtlichen Feſtſtellungen auf 80000. Nach einer un=
längſt
von den ſerbiſchen Behörden vorgenommenen
Volkszählung beträgt die Anzahl der Einwohner Belgrads
jetzt nur noch 38000.

Stadt und Land.
Darmſtadt, 13. Juli.

* In den Ruheſtand verſetzt wurden die Lehrer
an der Volksſchule zu Darmſtadt Abraham Stern und
der Lehrer an der Volksſchule zu Spachbrücken, im Kreiſe
Dieburg, Andreas Heid, beide auf ihr Nachſuchen,
unter Anerkennung ihrer langjährigen treuen Dienſte.
Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin haben ihnen
aus dieſem Anlaß das Ritterkreuz 2. Klaſſe des Verdienſt=
ordens
Philipps des Großmütigen verliehen.
* Kreuz in Eiſen. Der Gewerkverein der
Heimarbeiterinnen ſpendete ſeinen Beitrag zu dem
ſchönen vaterländiſchen Liebeswerk, indem die vollzählig
erſchienenen Vorſtandsmitglieder am Sonntag vormittag
eine Anzahl Nägel einſchlugen. Eine Heimarbeiterin
ſprach zuvor mit warmer Empfindung das Gedicht:
Schmiedet, Ihr Frauen von M. Bruch.
Der Ortsverein Darmſtadt des Eiſen=
bahnaſſiſtenten
=Verbandes hat ſich an der
Nagelung am Kreuz in Eiſen mit einem Betrag
von 100 Mark aus Vereinsmitteln beteiligt und dafür
die entſprechende Anzahl Silberne Nägel zu 3. und
10 Mark durch Vorſtands= und ältere Vereinsmitglieder
einſchlagen laſſen. Außerdem haben ſich zahlreiche Ver=
einsmitglieder
mit Einzel=Nagelungen an dem vater=
ländiſchen
Werke beteiligt.
S. Oberſtleütnant Freiherr Ernſt von Breidenbach *.
Am 8. Juni 1915 ſchied mit dem Oberſtleutnant von Brei=
denbach
einer der bemerkenswerteſten Männer des früheren
heſſiſchen Hinterlandes, der auch als altes Darmſtädter
Kind einen zahlreichen Freundeskreis in unſerer Stadt be=
ſaß
. Der Verewigte war als Sohn des Generalmajors
Karl von Breidenbach zu Darmſtadt geboren am 7. Sep=
tember
1839. Er war der Enkel jenes Freiherrn Karl, der
als der Herr Obervorſteher im Lande weiterlebt und in
ſeiner Jugend im Goethekreiſe zu Wetzlar verkehrte, und
der Urenkel des Burggrafen Ernſt Ludwig von Friedberg.
des bekannteſten Breidenbacher des 18. Jahrhunderts.
Mit ihm ſtirbt jene Linie der Familie im Mannesſtamme
aus, die niemals von ihrer Heimatſcholle wich und die
tändig im Beſitz des ſog. Untern Hofes zu Breidenſtein
wvar, zu welchem ein anſehnlicher Grundbeſitz, namentlich in
den Gemarkungen Breidenſtein, Wallau, Wieſenbach und
Weifenbach gehört. Aus dem Leben des Verewigten iſt
hervorzuheben, daß er ein außerordentlich tüchtiger Rei=
teroffizier
war, der ſeine Mannſchaften gänzlich in der
Hand hatte und deren Liebe und Zutrauen in vollem
Maße beſaß. Dadurch und durch ſeine perſönliche Tap=
ferkeit
war es ihm auch möglich, ſich im Feldzug von 1870
auszuzeichnen, wobei er für eine beſonders kühne Rekog=
noszierung
bei Toul das Eiſerne Kreuz errang. Er machte
die Schlachten von Beaumont, Sedan und vor Paris mit
und wußte intereſſante Einzelheiten aus jener großen
Zeit zu berichten, die nirgends verzeichnet ſind. Dank
ſeiner tiefen allſeitigen Bildung galt er als einer der be=
fähigſten
Offiziere, und es wurde deshalb allgemein be=
dauert
, daß ihn ein rheumatiſches Leiden, das er ſich in
den oſtpreußiſchen Sümpfen, als er in Rieſenberg, Allen=
ſtein
und Elbing ſtand, zugezogen hatte, ſchon Ende der
80er Jahre zwang, ſich zurückzuziehen. Von da an wohnte
er faſt das ganze Jahr hindurch auf dem ſtimmungsvollen
Sitze ſeiner Väter am Hubenberg, wo die Ruinen der
Burg Breidenſtein ſeinen Park zieren. Vollkommen ka=
meralwiſſenſchaftlich
und nationalökonomiſch ausgebildet,
war er einige Jahre eines der geſchätzteſten Glieder des
Kreistages. Die Winter pflegte er teils zu Darmſtadt,
teils zu Baſel zu verbringen, ſolange ſeine Geſundheit ihm
die Reiſe erlaubte. Ein Herzſchlag erlöſte ihn von einem
längeren, mit Geduld getragenem Leiden.
k. Hofmuſiker Schon P. Nach kurzem Leiden ſtarb vor=
geſtern
Hofmuſiker B. Schon. Derſelbe diente von 1867
bis 1883 im Leib=Dragoner=Regiment Nr. 24 und machte
den Frldzug 1870/71 mit. Bekannt hat ſich Schon durch
ſein tapferes Verhalten gemacht, mit welchem er ſeinen
Schwadronschef, Rittmeiſter Wernher, aus einem Haufen
feindlicher Reiter heraushieb und ihm hierdurch das
Leben rettete. Verewigt iſt auch Schon auf dem bekannten
Hüntenſchen Bild Das Erkundigungsgefecht bei Bois=
commun
am 24. November 1870, wo der nunmehr Ver=
ewigte
einen franzöſiſchen Lancier gefangen nahm. Als
offener, biederer Charakter hat ſich Schon während ſeiner
Dienſtzeit wie auch außerhalb derſelben ſtets viele
Freunde erworben, die dem Heimgegangenen ein freund=
liches
und ehrendes Andenken bewahren werden. Möge
ihm die Erde leicht ſein!
Im Silberkranz. Donnerstag, 15. Juli, begehen
Herr Hochſchuldiener Gg. Mangold und Frau, geb.
Supp, Pankratiusſtraße 14½, das Feſt ihrer Silbernen
Hochzeit.
* Die Frage der Milchpreiserhöhung. Unter dem
Vorſitz des Herrn Miniſters von Hombergk fand lt.
Darmſt. Ztg. am Samstag in Darmſtadt eine Be=
ſprechung
mit Vertretern von Städten der Provinzen
Starkenburg und Rheinheſſen und der Landwirtſchaft
ſtatt, in der die Frage der Milchpreiserhöhung
eingehend erörtert wurde. Man einigte ſich, dahin wirken
zu wollen, daß mit Nückſicht auf die allgemeine Lage
vor dem 1. September keine Erhöhung des Milch=
preiſes
eintritt.
Brotkarten für Ferienreiſende und Kurgäſte. Da=
mit
die Brotkarte, die jedem Verbraucher die ihm zuſte=
hende
Brotmenge an ſeinem Wohnorte zuweiſt, nicht zum
Hindernis für den jetzt ſtärker einſetzenden Reiſeverkehr
wird, hat der Bundesrat bekanntlich beſtimmt, daß den
Kommunalverbänden eine beſtimmte Mehlmenge zur
Verſorgung des Fremdenverkehrs überwie=
ſen
werden kann, wenn Anordnungen getroffen ſind, durch
die eine doppelte Brotverſorgung am Wohn= und Aufent=
haltsort
vermieden wird. Wer für längere Zeit auswärts

einen Kur= oder Badeaufenthalt nehmen, oder auch mit
unbeſtimmtem Aufenthaltsort reiſen will, braucht nur auf
dem Stadthaus (Zimmer Nr. 29) einen Brotkarten= Ab=
meldeſchein
zu löſen gegen Rückgabe der ihm für die Dauer
ſeiner Abweſenheit zuſtehenden Brotmarken. Auf Grund
dieſes Abmeldeſcheines erhält der Nachſuchende die ihm
zuſtehenden Brotmarken bei der Ausgabeſtelle ſeines neuen
Aufenthaltsortes. (Vgl. auch die Bekanntmachung des
Oberbürgermeiſters in heutiger Nummer.)
* Heranbildung von Kriegsinvaliden zu Vereins=
rechnern
. Einen ſehr bemerkenswerten Schritt genoſſen=
ſchaftlicher
Wohlfartspflege unternimmt der Bayeriſche
Landesverband landwirtſchaftlicher Genoſſenſchaften mit
der Heranbildung von Kriegsinvaliden zu Vereinsrech=
nern
. Zu dieſem Zweck ſollen außerordentliche Rechner=
kurſe
an der Rechnerſchule des Bayeriſchen Landesverban=
des
abgehalten werden. In der Bekanntmachung des
Verbandes heißt es: Die Männer, die für unſer großes
Vaterland bluteten, zu Invaliden wurden und ihrem bis=
her
innegehabten Beruf nicht mehr oder nur ſehr ſchwer
vorſtehen können, ſollen für eine Tätigkeit vorbereitet wer=
den
, die neben den Penſionsbezügen zu einem möglichſt
ſorgenfreien Daſein beiträgt. Zu einer ſolchen Tätigkeit
zählen wir auch die Uebernahme von Rechner=
ämtern
in Darlehnskaſſenvereinen, in wel=
chen
es bisher ſchon ſchwierig war, geeignete Perſönlich=
keiten
für dieſen Poſten zu finden oder in denen die gegen=
wärtigen
Rechner nur vorübergehend und ſolange die Ge=
ſchäfte
übernommen haben, bis ein paſſender Erſatz gefun=
den
iſt. In der Annahme, daß ſchon in einer erheblichen
Anzahl von Gemeinden für den Rechnerdienſt befähigte,
das notwendige Vertrauen beſitzende Kriegsteilnehmer
vorhanden ſind, die der weitgehendſten Unterſtützung be=
dürfen
, erſuchen wir die einſchlägigen Darlehenskaſſenver=
eine
um ſofortige Anmeldung ſolcher Invaliden für den
nächſten Ausbildungskurs. Der Beginn des auf 4 bis 5
Wochen Zeitdauer berechneten Kurſes wird bekannt gege=
ben
, ſobald die hierfür vorgeſehene Teilnehmerzahl erreicht
iſt; weitere Kurſe folgen nach Bedarf. Die Aufbringung
der ungefähr 120 Mark betragenden Koſten für die einzel=
nen
Beſucher der Rechnerſchule geſchieht in der Weiſe, daß
zwei Drittel aus Zuſchüſſen beſtritten werden und der ab=
ordnende
Verein ein Drittel, alſo 40 Mark zu übernehmen
hat.
Poſtſendungen an Kriegsgefangene. In der
Aufſchrift der Sendungen an Kriegsgefangene
im feindlichen Ausland genügt zur Unter=
bringung
der Sendungen neben der Angabe des Namens,
Dienſtgrades und Beſtimmungsortes die Bezeichnung
der Kompagnie (Eskadron, Batterie) und des Regiments
(ſelbſtändigen Bataillons). Weitere Angaben, wie ſie
für Feldpoſtſendungen vorgeſchrieben ſind, z. B. Brigade,
Diviſion, Armeekorps, denen der Gefangene angehört
hat, beeinträchtigen die Ueberſichtlichkeit und Deutlich=
keit
der Aufſchrift und damit die richtige Zuſtellung.
Sendungen mit ſolchen weitergehenden und irreführenden
Angaben werden von den Poſtanſtalten nicht mehr be=
fördert
, ſondern den Abſendern zurückgegeben.
Verband Darmſtädter Frauenvereine. Im Juli
vorigen Jahres haben ſich verſchiedene Darmſtädter
Frauenvereine zu einer Arbeitsgemeinſchaft zu=
ſammengeſchloſſen
. Dieſem Zuſammenſchluß wurde am
22. Februar 1915 durch Gründung eines Verbandes
Darmſtädter Frauenvereine eine feſte Grund=
lage
gegeben. In den Arbeitsplan ſind vorläufig folgende
Fragen aufgenommen: 1. Die Wohnungsfrage, 2. die
Alkoholfrage, 3. die Sittlichkeitsfrage, 4. die Frage der
Heimarbeit, 5. der Schutz der weiblichen Jugend. Für die
Dauer des Krieges wurden auch Fragen der Volksernäh=
rung
mit in den Arbeitsplan aufgenommen. Dem Ver=
band
haben ſich bis jetzt folgende Vereine angeſchloſſen:
Gewerkverein der Heimarbeiterinnen, Katholiſcher Für=
ſorge
=Verein, Katholiſcher Frauenbund, Ortsgruppe Darm=
ſtadt
, Verein heſſiſcher techniſcher Lehrerinnen, Landes=
erein
heſſiſcher Lehrerinnen. Deutſch=evangeliſcher
Frauenbund, Ortsgruppe Darmſtadt, Verband deutſcher
Muſiklehrerinnen, Gruppe Darmſtadt, Damenturnverein,
Verein für Frauenſtimmrecht, Verein der Freundinnen
junger Mädchen, Verein zur Verabreichung alkoholfreier
Erfriſchungen, Alice=Frauenverein, Abteilung I, Waiſen=
pflege
.
Unfall. Am Samstag wurde ein 9 Jahre alter
Knabe an der Kreuzung der Erbacher Straße und des
Seiterswegs von einem Motorwagen der elektriſchen
Straßenbahn angefahren und zur Seite geſchleudert. Der
Knabe erlitt hierbei einen Schädelbruch; er wurde
durch die Sanitätswache mit dem Krankenautomobil in
das Städtiſche Krankenhaus gebracht.

Die Vertreterkonferenz der heſſiſchen Handels=
kammern

vom 9. Juli 1915 hat in bezug auf den Verkehr
mit Getreide und Mehl folgende Erklärung
einſtimmig angenommen:
Die Größe der mit dem Brotgetreideankauf
gemäß Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 ver=
bundenen
Aufgaben und die Notwendigkeit, den Ge=
treidehandel
im volkswirtſchaftlichen Intereſſe leiſtungs=
fähig
zu erhalten, erfordern, daß gemäß § 23 der Ver=
ordnung
die Getreidehändler in weiteſtgehendem
Maße herangezogen und die bisherigen Mängel in der
Organiſation vermieden werden. Dabei iſt der Provinz=
handel
und der Landhandel beſonders zu berückſichtigen.
Aus erſterem ſind in ausreichender Weiſe die Kom=
miſſionäre
des Kommunalverbandes zu entnehmen, wo=
bei
auch die Möglichkeit einer Vereinigung dieſer ſämt=
lichen
Händler zu einer gemeinſamen Geſchäftsſtelle be=
ſteht
, der dann noch weitere Aufgaben übertragen werden
könnten. In erſterem Falle ſind die nicht beteiligten
Provinzhändler indirekt zu beſchäftigen als Unterkäufer,
als Lagerhalter und dergleichen. Die Landhändler ſind
möglichſt ſämtlich als Unterkäufer heranzuziehen, ſoweit
ſie am 1. Auguſt 1914 bereits Fruchthandel betrieben
haben, und es iſt ihnen ein angemeſſener Anteil an der
Kommiſſionsgebühr zu gewähren. In gleicher Weiſe iſt
in bezug auf den Ankauf von Futtergetreide
(Hafer und Gerſte) zu verfahren.
Was die Mehlverteilung betrifft, ſo empfiehlt
es ſich, die Beteiligung des Handels in der Weiſe zu
regeln, daß die im Bezirk anſäſſigen Mehlhändler ſämt=
lich
zur Abgabe des Mehles an die Bäcker, Konditoren
und Kleinhändler herangezogen werden unter Kontrolle
der zuſtändigen amtlichen Mehlverteilungsſtelle, die den
Händlern ihren Bedarf an Mehl gegen Bezugsſcheine
zuteilt. Die Bezugsſcheine erteilt die amtliche Ver=
teilungsſtelle
den Händlern auf Grund der abgelieferten
Brotſcheine, die dieſe von ihren Kunden einziehen. Für
ihre Arbeit, die darin beſteht, daß ſie das Mehl in der
Mühle abnehmen, ihren Kunden zuführen, das Inkaſſo
beſorgen, die Brotkarten ſammeln und die hierbei er=
forderlichen
Auslagen leiſten, erhalten die Händler eine
angemeſſene Vergütung.

[ ][  ][ ]

Die Großherzogliche Reglerung wird gebeten, auf
die Kommunalverbände dahin einzuwirken, daß ſie im
Einvernehmen mit den zuſtändigen Handelskammern
unter Berückſichtigung vorſtehender Vorſchläge und der
örtlichen Verhältniſſe ihre bezüglichen Anordnungen
treffen.

Rotes Kreuz.

(Geöffnet von 81 und 26 Uhr. Bureau der Zentral=
Abteilung: Rheinſtraße 34, Fernruf 25, Krankenbeförde=
rungs
=Abteilung: Mathildenplatz 20, Fernruf 2576; Aus=
kunftsſtelle
: Rheinſtraße 34, Fernruf 25; Materialien=
Abteilung: Altes Palais, Fernruf 20; Verpflegungsſtelle
am Hauptbahnhof, Fernruf 216; Kreuzpfennig=Marken:
Neckarſtraße 8, Fernruf 2421.)
Bericht über die neunte Fahrt des Vereins=
lazarettzugs
O 3
Großherzogin von Heſſen.
Die neunte Fahrt begann am 5. Juli, vormittags
9 Uhr 6 Minuten ab Darmſtadt. Am 6. Juli nachts 3 Uhr
mußte der Zug in M. Z. liegen bleiben bis früh 3 Uhr
des folgenden Tags. Die Ankunft am Beſtimmungsort
erfolgte gegen 8 Uhr früh. Nachmittags 2 Uhr wurden
hier im ganzen 266 Kranke und Verwundete eingeladen,
darunter ein franzöſiſcher gefangener Ziviliſt, der zur Ab=
urteilung
in Aachen abgegeben werden ſollte. Um 5 Uhr
46 Minuten begann die Rückfahrt auf der gewohnten
Strecke den Rhein entlang nach dem Liniengebiet Mainz.
In Darmſtadt wurden 68, in Bensheim 197 Kranke und
Verwundete ausgeladen. Der Zug wurde zwecks größe=
rer
Ausbeſſerung am Abend von Bensheim nach Darm=
ſtadt
zurückgezogen. Erfreulich war bei der Fahrt die Be=
obachtung
, daß die zeitweiligen ſtarken Regengüſſe dem
ganzen Wachstum die erſehnte Erfriſchung gebracht haben.
An vielen Plätzen ſah man die Leute mit der Einbrin=
gung
der Ernte beſchäftigt.

Entweichen von Kriegsgefangenen.

* Tauſende von Kriegsgefangenen aus den
Gefangenenlagern des 18. Korksbezirks ſind als Arbeiter in
der Landwirtſchaft und in der Induſtrie auf rund 1000
Arbeitsſtellen beſchäftigt.
Die Beſchäftigung der Kriegsgefangenen an ſo vielen
verſchiedenen Stellen hat naturgemäß ihre Bewachung er=
ſchwert
. Wenn trotzdem verhältnismäßig wenig Entwei=
chungen
vorkommen und in den meiſten Fällen die Ent=
wichenen
ſehr bald wieder ergriffen ſind, ſo iſt dies zum
größten Teil einzelnen Sicherheitsbeamten und
einzelnen Privatperſonen zu verdanken.
Es kann hier aber noch viel mehr geſchehen!
Nicht nur einzelne Leute, ſondern die Allgemeinheit,
jeder an ſeiner Stelle, muß auf fragwürdige wandernde
Perſonen achten und dafür ſorgen, daß ſie feſtgenommen
werden, wenn ſie ſich nicht zweifelsfrei ausweiſen können
Wenn alle Landbewohner auf einzelne oder in klei=
nen
Trupps wandernde Perſonen achten und ſie zur An=
zeige
bringen würden, iſt anzunehmen, daß das völlige
Entkommen entwichener Kriegsgefangener, die unter Um=
ſtänden
auch eine Gefährdung für unſere Ernte, für ein=
ſam
liegende Gehöfte und deren Bewohner bilden können,
zur Unmöglichkeit wird.
-h-. Von der Bergſtraße, 11. Juli. (Todesfall.
In Bensheim ſtarb im Alter von 55 Jahren der Leh=
rer
Heinrich Dillmann von der evang. Schule. Der
Verſtorbene war ein geborener Schönberger und wirkte
viele Jahre in Bensheim. (Auszeichnung.) Herr
Major z. D. Freiherr von Grotthuß in Auerbach er=
hielt
das Eiſerne Kreuz 2. Klaſſe. Herr von G. iſt ſeit Be=
ginn
des Krieges dem Brandenburger Fußartillerie=Regi
ment in Mainz zugeteilt. Wohltätigkeitskon=
zert
.) Am Freitag abend veranſtalteten einige kunſt=
ſinnige
Mitglieder der im Fürſtenlager in Auerbach unter=
gebrachten
Geneſungskompagnie ein Konzert, das von
hier und Bensheim von Zivil und Militär gut beſucht
war. Die Vorträge wurden mit reichem Beifall belohnt.
Reichelsheim i. O., 12. Juli. (Schwerer Un
glücksfall.) Das 8jährige Töchterchen eines hieſigen
Maurers kam dem Herdfeuer zu nahe, ſodaß deſſen Klei=
der
in Brand gerieten. Trotz baldiger Hilfe erlitt das
arme Kind ſo ſchwere Brandwunden, daß es bald darauf
ſtarb.
Viernheim, 12. Juli. (Die Einquartierungs=
frage
.) Eine außerordentliche Gemeinderatsſitzung be=
ſchäftigte
ſich mit der Frage der Einquartierungen. Die
Militärbehörde hatte angefragt, ob, wenn die Militärver=
waltung
die Selbſtbeköſtigung beſorge, die Gemeinde die
erforderlichen Koch= und Eßgeſchirre beſchaffen und die
Schulräume zur Verfügung ſtellen wolle. Die Stimmung
war aber mehr für eine Beendigung der Einquartierung
um ſo mehr, als die Nachbargemeinde Weinheim ſich
wiederholt um Einquartierung beworben, aber bis jetzt
keine bekommen habe. Auch Fürth und andere Gemein=
den
ſeien bisher verſchont geblieben. Der Gemeinderat
beſchloß, die Beſchaffung von = und Kochgeſchirren
für die Einquartierung, ſowie die Abgabe von Schulſälen
abzulehnen und um Beendigung der Einquartierung zu
bitten.
Mainz, 12. Juli. (Kriegsbrot.) In der Stadt=
verordneten
=Verſammlung wurde auch über die Be=
ſchaffenheit
des Kriegsbrotes geſprochen.
Stadtverordneter Gewerberat Falk forderte mit Recht,
daß die Beſchaffenheit der zu unſerem Kriegsbrot verwen=
deten
Stoffe, ſowohl des Mehles wie auch der zur
Streckung benötigten Kartoffeln, einwandfrei ſein müſſe.
Das Mehl dürfe nicht ſtickig und die Kartoffeln nicht ver=
dorben
ſein. Hierfür müßten die maßgebenden Stellen
Sorge tragen. Der Redner betonte ausdrücklich, daß man
das beanſpruchen könne; im übrigen aber ſei gegen die
Herſtellung des Kriegsbrotes nichts einzuwenden. (Der
Vogel am Fenſter!) Am Sonntag vormittag zwi=
ſchen
9 und 10 Uhr kam plötzlich ein Gefangener aus dem
Provinzial=Arreſthaus vor das Fenſter des Kriminal=
kommiſſärs
Ruppel im 2. Stock des Juſtizgebäudes
geklettert und machte Anſtalten, das Fenſter zu öffnen.
Der Gefangene, ein ſchwerer Verbrecher, iſt im Arreſthauſe
auf noch unbekannte Weiſe ausgekniffen und wollte ſich
offenbar durch das betreffende Zimmer entfernen, aber ſein
Vorhaben wurde ihm vereitelt. Einem Aufſeher, der den
Ausreißer feſtnehmen und zurückverbringen wollte, iſt er
wieder davongelaufen; nun gelang es einem hinzugekom=
menen
Schutzmann, den Ausreißer, der noch ein Hoch auf
Luxemburg ausbrachte, im Juſtizgebäude feſtzunehmen.
Gimbsheim, 12. Juli. (Die Schußwaffe.) Der
Knecht des Landwirts Rehn hatte auf dem Tiſch einen ge=
ladenen
Revolver liegen laſſen. Der 13jährige Sohn des
Rehn wollte ſich die Schußwaffe betrachten, wobei der
Revolver losging und ſeinen Kameraden, den zehnjäh=
rigen
Sohn Heinrich des Landwirts Metzger, traf, wo=
durch
dieſer am Kopf ſchwer verletzt wurde.

Dittelsheim, 11. Juli. (Einer vonder Emden.)
Vorgeſtern abend hatte unſer ſonſt ſo ſtiller Ort eine
Senſation. Ein Tapferer von der Emde: Herr Knopp,
der aus Dittelsheim gebürtig iſt, kehrte nach langer Ab=
weſenheit
von der Heimat nach Hauſe zurück. Zu ſeinem
Empfang hatte ſich der ganze Ort am Bahnhof eingefun=
den
. Unter Vorantritt einer Muſikkapelle wurde der
wackere Krieger von der Einwohnerſchaft im Triumph
nach ſeinem Elternhaus geleitet.

Reich und Ausland.

Aus der Reichshauptſtadt 12. Juli. Der Präſident
des Herrenhauſes, v. Wedel=Piesdorf, iſt geſtern
vormittag in ſeiner Wohnung in der Leipziger Straße
verſtorben. Dem Dahingeſchiedenen widmen die Mor=
genblätter
ehrende Nachrufe. Die Voſſiſche Zeitung
ſchreibt: In der letzten Sitzung des Herrenhauſes vom
19. Juni d. J. hat der Verſtorbene eine Schlußanſprache
gehalten, die, wie man heute ſagen kann, einen richtigen
Ausklang ſeiner Tätigkeit bildete. Er erinnerte an jene
Reichstagsſitzung vom 6. Februar 1888, in der unter ſeinem
Präſidium Bismarck die heute geltenden Worte: Wir
Deutſche fürchten Gott, ſonſt nichts auf der Welt! Ruß=
land
und Frankreich entgegenſchleuderte mit einer
Mahnung an das deutſche Volk zu innerer Einigkeit, die
in dieſem Kriege den Sieg unſerer Waffen erſt möglich
gemacht hat. Ueber ſeine vierjährige Präſidentſchaft ſagt
dasſelbe Blatt: Das ſtets vornehme und liebenswürdige
Weſen v. Wedels, das auch Tatkraft nicht vermiſſen ließ,
hat ihm ſeine ſchweren Aufgaben in der Stellung eines
Reichstagspräſidenten weſentlich erleichtert. Er hatte das
Beſtreben, allen Parteien gerecht zu werden. Der Ber=
liner
Lokalanzeiger ſchreibt: v. Wedel war ein Konſer=
vativer
von altem Schrot und Korn, dabei von den ver=
bindlichſten
Umgangsformen, und erblickte eine ſeiner
Hauptaufgaben darin, die einander widerſtrebenden Gei=
ſter
zu verſöhnen und die Gegenſätze auszugleichen.
Weinheim, 11. Juli. (Die Elektriſche Wein=
heim
-Mannheim.) Durch Vertreter der Staatsbe=
hörden
in Karlsruhe und Darmſtadt fand geſtern die
landespolizeiliche Abnahme der elek=
triſchen
Straßenbahn Mannheim-Weinheim
ſtatt, und zwar ſowohl für die badiſche Strecke als auch
für den 5 km langen heſſiſchen Teil der Linie Viern=
heim
. Der Termin der Betriebseröffnung iſt noch nicht
feſtgeſetzt.
Wiesbaden, 12. Juli. (Selbſtmord.) Vor einigen
Tagen brachte das Wiesb. Tagbl. die Nachricht, daß ein
Krankenwärter aus Darmſtadt, der Urlaub nach Mainz
erhalten hatte, ſeiner Frau von Wiesbaden aus ſchrieb,
er werde ſich das Leben nehmen, ſeine Leiche werde man
in der Gemarkung Sonnenberg in einem näher bezeich=
neten
Kornacker finden. Die Nachforſchungen nach dem
Verbleib des Mannes waren zunächſt ergebnislos; geſtern
erſt fanden landwirtſchaftliche Arbeiter in einem Korn=
acker
rechts des Idſteiner Wegs in der Nähe des Rettungs=
hauſes
die Leiche des Mannes, in dem man offenbar den
Vermißten zu ſuchen hat. Der Tote heißt Lang; er hat
ſich nach dem Leichenbefund erſchoſſen.
Geislingen a. d. Steige, 12. Juli. (Ueberfahren
und getötet.) Beim Straßenübergang über die =
lesbahn
ſind der 50 Jahre alte Metallſchleifer Karl Haman
von Altenſtadt und ſein ſechsjähriges Töchterchen von
einem Wagen erfaßt und totgefahren worden
Hoyerswerda, 12. Juli. (Wald= und Moor=
brand
.) Der am Mittwoch auf den Fluren der Ge=
meinde
Zeißholz=Michalken und dem Gelände
des Kloſters Morgenſtern ausgebrochene große Wald=
und Moorbrand ſcheint nunmehr nach harter Arbeit
an der ſich auch viel Militär (2000 Soldaten) beteiligten,
zum Stehen gebracht zu ſein. Um den Brandherd, wel=
cher
ſich auf etwa 6 Kilometer Länge und 35 Kilometer
Tiefe erſtreckt, ſind bis zum Grundwaſſer reichende Grä=
ben
gezogen worden, ſo daß auch bei eintretendem Wind
ein Ueberſpringen des Feuers auf die Nachbargebiete aus=
geſchloſſen
ſein dürfte. Der gefährdete Waldbeſtand
iſt abgeholzt worden. Der größte Teil des Terrains
war mit einer Schonung von Nutzhölzern bewachſen. Der
Schaden dürfte in die Millionen gehen, da faſt der
geſamte klöſterliche Forſt vernichtet iſt. Der angrenzende
Königl. Hoyerswerdaer Forſt litt nur geringen Schaden.
Kleinitz (Niederſchleſien), 12. Juli. (Todesfall.)
Hier ſtarb auf dem Schloſſe die Fürſtin Marie
Radziwill, geborene de Caſtellane, die Witwe des
1904 verſtorbenen Fürſten Anton Radziwill, im Alter von
76 Jahren
Weſtdievenow, 12. Juli. (Ein Bootsunfall.)
Geſtern fuhren fünf Segelboote mit Fiſchern in die See.
Ein Dampfer fuhr das eine Segelboot an und bohrte es
in den Grund. Das Boot wurde der Länge nach durch=
ſchnitten
und alle vier Fiſcher fanden den Tod in der
See.
Chikago, 12. Juli. (Ein furchtbarer Sturm),
von Waſſerhoſen begleitet, brach über die Staaten
Miſſouri, Illenois, Indiana und Ohio herein und ver=
urſachte
großen materiellen Schaden und forderte viele
Menſchenopfer. In Cincinnati fanden mehr als 20 Per=
ſonen
den Tod. In Ohio kenterten zwei Fahrzeuge; viele
Perſonen ertranken. 25 Häuſer wurden zerſtört.

Handel und Verkehr.

* Berlin 12. Juli. Börſenſtimmungsbild
Das Geſchäft im Börſenverkehr beſchränkte ſich auf
Kriegskonjunkturwerte. Realiſationsluſt herrſchte nament=
lich
anfangs vor, die Kurſe ſtellten ſich infolgedeſſen nahe=
zu
durchweg um einige Prozent niedriger. Späterhin
machte ſich eine kleine Befeſtigung bemerkbar. Umſätze
konnten einen größeren Umfang nicht gewinnen. Deutſche
Anleihen behaupteten im allgemeinen ihren Kursſtand.
In ausländiſchen Valuten blieb das Geſchäft bei kaum
veränderten Kurſen gering. Geld flüſſig.

Landwirtſchaftliches.

Frankfurt, 12. Juli. (Viehmarkt.) Auf=
trieb
: 2119 Rinder, 258 Ochſen, 54 Bullen, 1807 Kühe, 363
Kälber und Schafe, 1015 Schweine. Bezahlt wurden für
Ochſen: a) 7075 (130136), b) 6266 (115120), c) 56
bis 61 (104113) Mk.; für Bullen: a) 6265 (108112),
b) 5558 (100105) Mk.; für Kühe: a) 5965 (110120)
b) 5864 (110120), c) 1. 4553 (87102), 2. 4854
(89106), d) 3643 (7286), e) 2733 (6175) Mk.
für Kälber: a) 7072 (117120), b) 5660 (93100)
c) 5055 (8593) Mk.; für Schweine: a) 118123 (145
bis 150), b) 116120 (140145), e) 118123 (145147),
d) 118123 (144148) Mk. Marktverlauf: Rinder gute
Ware flott, geringe langſam, bleibt Ueberſtand; Kälber
gedrückt, Schweine lebhaft, wird geraumt.

Der Krieg.
Der öſterreichiſch=ungariſche
Tagesbericht.

Wien, 12. Juli. (W. T. B. Nichtamtlich.) Amtlich
wird verlautbart: 12. Juli mittags:

Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz.

Am Bug nordweſtlich Busk haben unſere Truppen
bei Derewlany einen ruſſiſchen Stützpunkt ge=
nommen
.
An der ganzen ſonſtigen Front im Nordoſten fanden
auch geſtern keine Kämpfe ſtatt. Die Situation iſt
unverändert.

Italieniſcher Kriegsſchauplatz.

An der küſtenländiſchen Front verſuchten die
Italiener wieder einige Angriffe, die wie immer ab=
gewieſen
wurden, ſo bei Vermegliano, Redipuglia
und an mehreren Punkten ſüdlich des Krngipfels.
Im Kärntner Grenzgebiet dauern die Ge=
ſchützkämpfe
fort. Auch gegen unſere Stellungen auf den
Grenzbergen nordöſtlich des Kreuzbergſattels und gegen
einzelne Tiroler Werke richtete ſich feindliches Artillerie=
feuer
. Neuerliche Angriffe des Gegners auf den Col di
Lana ſcheiterten gleich allen früheren.

Südöſtlicher Kriegsſchauplatz.

In letzter Zeit entwickelten die Montenegriner
an der herzegowiniſchen Grenze eine lebhaftere, jedoch
ganz erfolgloſe Tätigkeit. So griffen unlängſt
wieder zirka zwei montenegriniſche Bataillone unſere
Grenzſtellungen öſtlich Avtovac nach längerer Beſchießung
durch ſchwere Artillerie an. Sie wurden abgewieſen.
Einer unſerer Flieger bewarf zu dieſer Zeit ein montene=
griniſches
Lager ſehr erfolgreich mit Bomben. Weiter ſüd=
lich
ſtieß ein Bataillon des Feindes über die Grenze vor.
Auch dieſes wurde durch einen Gegenangriff unſerer Trup=
pen
auf montenegriniſches Gebiet zurückgeſchlagen.
Oeſtlich Trebinje verſuchte der Feind nach den
Mißerfolgen der vorigen Woche vergebens, durch ſchweres
Artilleriefeuer eine Wirkung zu erzielen.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
v. Höfer, Feldmarſchalleutnant.

Die Schlacht bei Krasnik,

* Eſſen (Ruhr), 12. Juli. Der Kriegsberichterſtat=
ter
des Eſſener General=Anzeigers Waldmann drahtet aus
dem K. u. K. Kriegspreſſequartier: Nachdem beim An=
rücken
ruſſiſcher Reſerven auf die öſterreichiſch=ungariſche
Hauptſtellung bei Krasnik, die in der Flanke von den
Ruſſen bedroht wurde, ſich die öſterreichiſch=ungariſche
Vorhut auf die Hauptſtellung zurückgezogen hatte, grif=
fen
unter der üblichen Kräfteverſchwen=
dung
die Ruſſen die öſterreichiſch=ungariſche Haupt=
ſtellung
vom 5. bis 10. Juli, ohne Erfolge zu
erzielen, an. Die Armee des Erzherzogs Joſef Fer=
dinand
beſchränkte ſich auf das Abweiſen der ruſſiſchen
Angriffe, worauf die Ruſſen meldeten, daß die Offenſive
der Verbündeten vollends zum Stehen gebracht
ſei. Tatſache aber iſt, daß umgekehrt die Kraft der
ruſſiſchen Angriffe gebrochen wurde, und daß
der Gegner nunmehr, ähnlich wie auf der ganzen übrigen
Front, auch in der Gegend von Krasnik in die Defen=
ſive
gedrängt wird. So iſt den Ruſſen der erhoffte
taktiſche Erfolg, welcher übrigens die ungünſtige ſtrate=
giſche
Poſition nur unweſentlich hätte beeinfluſſen kön=
nen
, verſagt geblieben. Die Verbündeten behaup=
ten
auch hier die ſeit 10 Wochen bewieſene
Ueberlegenheit.

Weitere Vergeltungsmaßregeln gegen
Frankreich.

* Berlin, 12. Juli. Die Norddeutſche Allgemeine
Zeitung ſchreibt unter der Ueberſchrift Weitere Ver=
geltungsmaßregeln
gegen Frankreich: In letzter Zeit ſind
hier Fälle bekannt geworden, wonach kriegsgefangene
deutſche Offiziere in Frankreich in einer nicht den Kriegs=
gebräuchen
entſprechenden Weiſe behandelt werden, und
zwar lediglich aus dem Grunde weil ſie ihr
Ehrenwort, nicht mehr gegen Frankreich und ſeine
Verbündeten zu kämpfen, verweigert haben. Ins=
beſondere
werden nach Privatbriefen, wie nach dem
Berichte des Vertreters einer neutralen Macht, etwa 50
deutſche Offiziere, die im Fort Entreveaux in den Alpen
interniert ſind und die Abgabe des Ehrenwortes ver=
weigerten
, in vier ſtets verſchloſſenen Räumen
gefangen gehalten; ſie dürfen ſich täglich nur eine
Stunde auf einem kleinen Hofe von 10 bis 12 Metern
bewegen und ſich nicht gegenſeitig beſuchen. Dieſes
Verfahren widerſpricht den Beſtimmungen
der Haager Landkriegsordnung, denn nach
Art. 11 darf auf kriegsgefangene Offiziere irgendein
Zwang auf die Abgabe des Ehrenwortes nicht ausgeübt
werden; auch auf Offiziere, die das Ehrenwort verweigern,
findet daher Art. 5 Anwendung, nachdem ihre Ein=
ſchließung
nur als unerläßliche Sicherungsmaßregel und
nur während der Dauer der dieſe Maßregel notwendig
machenden Umſtände zuläſſig iſt. In Deutſchland haben
die kriegsgefangenen franzöſiſchen Offiziere, denen, dem
deutſchen Standpunkt entſprechend, die Abgabe des
Ehrenwortes überhaupt nicht angeſonnen
wird, den ganzen Tag über die Möglichkeit, ſich frei im
Kriegsgefangenenlager zu bewegen, ſich gegenſeitig zu be=
ſuchen
und auch ungehindert die ihnen zur Verfügung
ſtehenden Hof= und Gartenräume zu benutzen. Nachts wer=
den
ſie nicht eingeſchloſſen, ſondern haben nur die Ver=
pflichtung
, in ihren Schlafräumen zu verweilen. Die Vor=
ſtellungen
, die bei der franzöſiſchen Regierung erhoben
worden ſind, um den deutſchen Offizieren in Fort Entre=
veaux
eine gleich liberale Behandlung zu verſchaffen, ſind
bisher erfolglos geblieben. Auf Anordnung der Heeres=
verwaltung
wurden daher zunächſt 50 franzöſiſche
Offiziere aus ihren verhältnismäßig angenehmen
Offiziersgefangenenlagern in das Fort Zorndorf
bei Küſtrin übergeführt wo ſie in genau der=
ſelben
Weiſe gehalten werden, wie die deutſchen Offiziere

[ ][  ][ ]

in Entreveaux. Sollte ſich die Nachricht beſtätigen, daß
andere kriegsgefangene deutſche Offiziere in Frankreich
ähnlichen Beſchränkungen unterliegen, ſo werden die
deutſchen Maßnahmen auf eine größere Anzahl, und,
wenn nötig, auf alle kriegsgefangenen
franzöſiſchen Offiziere in Deutſchland er=
ſtreckt
werden. Dabei iſt wohl zu beachten, daß deren
Zahl eine vielfach höhere iſt, als die der kriegsgefangenen
deutſchen Offiziere in Frankreich.

Die Zuſammenkunft der Finanzminiſter.

* Berlin, 12. Juli. Die Norddeutſche Allgemeine
Zeitung ſchreibt: In der am 10. Juli ſtattgehabten Zu
ſammenkunft der bundesſtaatlichen Fi=
nanzminiſter
gab der Staatsſekretär des Reichs=
ſchatzamtes
einen Ueberblick über die Finanzlage des
Reiches und die zur Durchführung des Krieges bis=
her
ergriffenen und weiterhin geplanten Maßnahmen. Die
hierauf folgende Ausſprache ergab die allſeitige Ueber=
einſtimmung
in der günſtigen Beurteilung
der deutſchen Finanzkraft und die einſtimmige
Bekundung des unerſchütterlichen Entſchluſſes des opfer=
bereiten
Zuſammenwirkens bis zum ſieg=
reichen
Frieden. Die vom Reichsſchatzſekretär in
Ausſicht genommenen finanziellen Maßnahmen, insbe=
ſondere
ſeine Vorſchläge über die bei den geſetzgebenden
Körperſchaften in der nächſten Tagung dem Reichstage
einzubringende neue Kreditvorlage fanden ein=
hellige
Zuſtimmung. Auch über die Frage der
Beſteuerung der ſogenannten Kriegsge=
winne
fand ein Meinungsaustauſch ſtatt, der eine
Uebereinſtimmung darin ergab, daß die Erhebung einer
Sonderſteuer auf den durch den Krieg und während des
Krieges entſtandenen Vermögenszuwachs dem Reiche
zuſtehe.

Die Aufnahme der deutſchen Note in Amerika,

T.U. New=York, 12. Juli. Die Aufnahme der
deutſchen Luſitania=Note durch die amerika=
niſche
Preſſe iſt durchaus günſtig. Abgeſehen von
den geradezu deutſchfeindlichen Blättern zeigt auch die ge=
mäßigte
Preſſe deutlich, daß die Amerikaner den guten
Willen Deutſchlands, zu einer Verſtändigung zu gelangen,
anerkennen. Sie glauben größtenteils, daß die Vorſchläge
der deutſchen Regierung einen richtigen und an=
nehmbaren
Weg zeigen. Hermann Ridders Ar=
tikel
in der New=Yorker Staatszeitung iſt eine nach Form
und Inhalt völlige Rechtfertigung des deutſchen Stand=
punktes
und eine drohende Anklage gegen England: Der
Artikel erregte großes Aufſehen und macht tiefen Eindruck.
** Neu=York, 12. Juli. (Ctr. Frkft.) Die Auf=
nahme
der deutſchen Note iſt nicht enthuſiaſtiſch;
jedoch weiſen die Kommentare darauf hin, daß ſeit dem
Untergange der Luſitania kein amerikaniſcher Bür=
ger
ſein Leben auf ſolche Weiſe verloren hat, mithin
könne der diplomatiſche Meinungsaus=
tauſch
fortgeſetzt werden, denn Deutſchland er=
kenne
augenſcheinlich in der Handhabung an, was es im
Prinzip noch beſtreite. Südliche Blätter ſind neuerdings
über die Unterbringung der bevorſtehenden Baum=
wollernte
beſorgt. Einige verlangen die Einbe=
rufung
des Kongreſſes, damit Maßnahmen be=
ſchloſſen
werden, welche den Export nach Deutſch=
land
ſichern. (Frkf. Ztg.)
* London, 12. Juli. Die Morning Poſt meldet
aus Waſhington: Obwohl man in offiziellen Kreiſen
in Waſhington über den Inhalt der deutſchen Note peſſi=
miſtiſch
denkt und einige Blätter ſich erregt zu der Note
äußern, kann doch zweifellos keine Rede von einem Ab=
bruch
der diplomatiſchen Beziehungen zwiſchen den Ver=
einigten
Staaten und Deutſchland ſein. Wenn der In=
halt
der neuen Note nicht befriedigt, ſo werden die Ver=
einigten
Staaten eine weitere Note abſenden, und wahr=
ſcheinlich
wird der Notenaustauſch ſo lange
fortgeſetzt werden, bis der Krieg ſo gut wie
zu Ende iſt, falls nicht die Deutſchen ein neues Blut=
bad
unter den amerikaniſchen Bürgern veranſtalten. Dies
iſt aber nicht ſehr wahrſcheinlich, da Deutſchland deutlich
genug wünſcht, einem Bruche mit den Vereinigten Staa=
ten
aus dem Wege zu gehen. (Den Aerger dieſes eng=
liſchen
Blattes über fehlgeſchlagene Hoffnungen kann man
aus dieſer Meldung nur zu deutlich erkennen. D. Red.)
* London, 12. Juli. Reuter meldet aus Neu=
York: Die ganze amerikaniſche Preſſe, ausgenommen
die deutſchen Blätter, verurteilen die deutſche Ant=
wort
auf die amerikaniſche Note in ſtärkſten Ausdrücken
als ein unverſchämtes Ausweichen vor den amerikaniſchen
Forderungen. Viele Blätter meinen, daß die Vereinig=
ten
Staaten jetzt die diplomatiſchen Beziehungen zu
Deutſchland abbrechen werden und den Alliierten jede
moraliſche Unterſtützung gewähren würden. (Moraliſche
Unterſtützung iſt ausgezeichnet; nächſtens gibt es noch
moraliſche Granaten und moraliſche Giftgeſchoſſe, die ſchon
darum moraliſch werden, weil ſie von Amerika geliefert
und von den Alliierten verſchoſſen werden. Im übrigen
erweckt dieſe Auslaſſung den Anſchein, als ob Reuter die
Felle fortgeſchwommen ſind, wie dem bekannten Loh=
gerber
. D. Red.)

Der Austauſch der Schwerverwundeten.

* Genf, 12. Juli. Am Sonntag abend kam der
erſte Transport deutſcher Kriegsinvaliden
aus Lyon in Genf an. Die Kriegsinvaliden wur=
den
am Bahnhof von Mitgliedern des deutſchen Konſu=
lats
und des Genfer Roten Kreuzes beſtens empfangen
und geſtärkt. Nach einſtündigem Aufenthalt fuhr der Zug
nach Konſtanz weiter. Der erſte Transport kriegs=
invalider
Franzoſen aus Deutſchland trifft hier am
Montag früh ein.
* Konſtanz, 12. Juli. Der erſte Transpork
deutſcher ſchwerverwundeter Austauſch=
gefangener
traf heute früh 8,30 Uhr auf dem feſtlich
geſchmückten Bahnhof in Konſtanz ein. Er brachte 257
deutſche Krieger, darunter 9 Offiziere. Eine nach Tau=
ſenden
zählende Volksmenge umſäumte den Bahnhof und
begrüßte den unter Muſikklängen einfahrenden Zug mit
brauſenden Rufen. Die angekommenen Schwerverwunde=
ten
erwiderten die herzliche Begrüßung auf das freudigſte.
Darauf beſtieg der ſtellvertretende Kommandierende Ge=
neral
des 14. Armeekorps, Exzellenz v. Manteuffel,
den Zug und erkundigte ſich teilnahmsvoll nach dem
Schickſal der verwundeten Krieger. Außerdem hatten ſich
auf dem Bahnhof eingefunden Prinz Max von Baden,
Miniſter Freiherr v. Bodmann, Geheimer Regierungsrat
Dr. Belzer als=Vertreter der Zivilbehörde, die Geiſtlich=

keit, zahlreiche Offiziere u. a. Im allgemeinen äußerten
ſich die zurückgekehrten Krieger befriedigend über die ihnen
namentlich in letzter Zeit in Frankreich zuteil gewordene
Behandlung. In Lyon, wo die Mehrzahl der Ausgetauſch=
ten
bereits ſeit dem 2. Mai untergebracht war, verhielt
ſich die Bevölkerung mit wenigen Ausnahmen ruhiger
als beim erſten Austauſch. Alle Zurückgekehrten ohne
Ausnahme rühmten die überaus freundliche Auf=
nahme
, die ſie in der Schweiz gefunden
hätten. Nachdem die Verwundeten in einen bayeri=
ſchen
Lazarettzug umgeladen worden waren, begaben ſie
ſich in die Italienerhalle, wo ihnen ein kräftiges Frühſtück
gereicht wurde. Prinz Max von Baden begrüßte
dort die Krieger und überbrachte ihnen die Grüße des
Großherzogs, der ſeiner Freude darüber Ausdruck gab,
daß es ihm vergönnt war, den deutſchen Kriegern auf
badiſchem Boden den erſten Willkommensgruß entbieten
zu laſſen. Er ſchloß ſeine Anſprache mit einem Hurra
auf den Kaiſer und den Großherzog. An Mſgr. Mer=
chetti
, den päpſtlichen Geſandten in Bern, wurde folgen=
des
Telegramm geſandt: Die erſten, aus franzöſiſcher
Kriegsgefangenſchaft nach Deutſchland zurückgekehrten
deutſchen invaliden Kriegsgefangenen erlauben ſich, Eurer
Eminenz zur Vermittelung an Seine Heiligkeit in Rom
die Gefühle des innigſten Dankes für Ihre Bemühungen
auszuſprechen. Im Auftrag: Schäfer, Garniſonpfarrer.
Punkt 2,15 Uhr verließ der Zug unter abermaligen
begeiſterten Rufen des Publikums den Bahnhof Kon=
ſtanz
, um nach Karlsruhe zu fahren.
* Konſtanz, 12. Juli. Die Kaiſerin richtete an
die Austauſchkommiſſion in Konſtanz folgendes Tele=
gramm
: Neues Palais, 11. Juli. Den tapferen Kriegern,
die heute zum erſten Male wieder deutſche Erde betreten
die ſie mit ihrem Blute verteidigt haben, fende ich dank=
baren
Willkommengruß. Die Heimat wird ſie und ihre
Verdienſte nicht vergeſſen. Auguſte Viktoria.

Gegen den Lebensmittelwucher.

* München, 12. Juli. Wie die Korreſpondenz
Hoffmann erfährt, iſt der Erlaß des ſtellvertretenden Ge=
neralkommandos
des 1. Bayeriſchen Armeekorps, welcher
ſich mit Strafandrohungen gegen den Lebensmittelwucher
befaßt, auch von den ſtellvertretenden Generalkommandos
des 2. und 3. Bayeriſchen Armeekorps in Würzburg und
Nürnberg in vollem Umfang übernommen worden. Hier=
durch
iſt dieſe wichtige Angelegenheit nunmehr einheit=
lich
für ganz Bayern geregelt.

Der Seekrieg.

* London. 12. Juli. (Reutermeldung.) Die Be=
ſatzung
des Fiſchdamp ers Syrian iſt in Grimsby
ngekommen. Der Syrian war am Sonntag von einem
deutſchen Unterſeeboot angegriffen worden. Die Beſatzung
(des jedenfalls bewaffneten Fiſchdampfers) rettete ſich
inter dem Geſchützfeuer des Unterſeebootes.
* Kriſtiania, 12. Juli. Die norwegiſche Re=
ſierung
ließ der britiſchen Regierung durch die nor=
wegiſche
Geſandtſchaft in London die ihr zugegangenen
Nachrichten übermitteln, nach denen ein britiſcher Kreuzer
m 8. Juli den deutſchen Fiſchdampfer Friedrich Arp
bei den Huſosſcheren in den Grund gebohrt habe. Die
norwegiſche Regierung erſucht die britiſche Regierung,
unterſuchen zu laſſen, ob das britiſche= Schiff norwegiſches
Seegebiet verletzt habe.

12 deutſche Unterſeeboote im Mittelmeer.

TU Athen, 12. Juli. Nach angeblich zuverläſſigen
Privatmeldungen ſind jetzt 12 deutſche Unterſee=
boote
im Mittelmeer, denen andere folgen, um
der Blockade der Dardanellen und den Operationen auf
Gallipoli ein Ende zu machen.

Was man unſeren U=Booten zutraut.

* In letzter Zeit brachte die ausländiſche Preſſe mehr=
fach
Nachrichten über neue große Aufgaben, die unſeren
U=Booten geſtellt ſeien. Dieſe Nachrichten zeigen, wie die
erſtaunlichen Leiſtungen unſerer U=Boote die Phantaſie
unſere Feinde in lebhafte Tätigkeit verſetzen. Nachſtehend
ſeien zur Charakteriſtik zwei Meldungen wiedergegeben:
TU. London, 12. Juli. Meldungen aus Waſhing=
ton
zufolge laufen Gerüchte um über die Möglichkeit einer
von den Deutſchen eingerichteten Unterſeeboots=
baſis
in der Nähe der amerikaniſchen
Küſte. Dieſe Idee, die vor einigen Monaten noch als
unglaublich bezeichnet worden wäre, erſcheint nach den
großen Fortſchritten, die die Deutſchen in der Konſtruktion
der Unterſeeboote machten, nicht mehr unmöglich.
TU. Neu=York 12. Juli. Die Tribuna erklärt,
daß Deutſchland beabſichtige, die atlantiſche Küſte
von Kanada mit Unterſeebooten zu blockie=
ren
, um alle Truppen und Munitionstransporte zu ver=
ſenken
. In fachmänniſchen amerikaniſchen Kreiſen glaubt
man an die Möglichkeit der Ausführung dieſes Planes.

Die Verluſte der öſtsrrsichiſch=ungariſchen Flotte.

* Wien 12. Juli. Aus dem Kriegspreſſequartier
wird gemeldet: Gegenüber ausländiſchen Zeitungsmel=
dungen
über Schiffsverluſte unſerer Kriegsmarine wird
nach Informationen von maßgebender Seite feſtgeſtellt,
daß die öſterreichiſch=ungariſche Flotte im
Kriege gegen Italien bisher keine Verluſte erlitten
hat. Die in ausländiſchen Zeitungen wiedergegebene Nach=
richt
über die Beſchädigung eines Unterſeebootes iſt un=
wahr
.,

Aus dem beſetzten Polen.

* Berlin, 12. Juli. (W. T. B. Amtlich.) Auf Grund
einer Verordnung des Oberbefehlshabers Oſt haben alle
Einwohner Polens, die ihren Wohnſitz in dem der
deutſchen Zivilverwaltung unterſtellten Gebiet von Polen
links der Weichſel verlaſſen haben, in die Heimat
zurückzukehren, ſofern ſie nicht in Deutſchland oder
einem verbündeten Staate in einem Arbeits= oder Dienſt=
verhältnis
ſtehen. Die Nichtbefolgung der Aufforderung
zieht Abweſenheitsſteuer nach ſich, die für den Zuwider=
handelnden
auf 5 bis 15 Mark vom Hundert ſeines Ver=
mögens
feſtgeſetzt iſt. Der Chef der Zivilverwaltung ſetzte
als Friſt für die Rückkehr den 1. Auguſt 1915 feſt.

Italien als Nothelfer.

TU Zürich, 12. Juli. Von beſonderer Seite wird
berichtet, in höheren Militärkreiſen Italiens herrſcht
große Befürchtung darüber, daß das Eingreifen Italiens
auch nicht im geringſten Maße ein Zurückziehen von Trup=
pen
von der galiziſchen Front zur Folge gehabt hat; im
Gegenteil der deutſche Vormarſch geht unaufhaltſam wei=
ter
. Die franzöſiſche und die ruſfiſche Regierung ſollen in
freundſchaftlicher Weiſe die italieniſſche Regierung auf
dieſen merkwürdigen Umſtand aufmerkſam ge=
macht
haben. Die Forderung Salandgas Cadorna gegen.

über nach einer kräftigen Offenſive ſei die Folge dieſer
Vorſtellung geweſen. In dieſem Zuſammenhange ge=
winnen
die Aeußerungen der italieniſchen Blätter an Be=
deutung
, die die Anweſenheit des Generals Porre in Paris
als Folge des ruſſiſchen Rückzugs in Galizien bezeichnen.
Den militäriſchen Anſtrengungen der Zentralmächte ſoll
wirkſamer begegnet werden.

Franzöſiſche Roheit.

* Berlin, 12. Juli. (W. T. B. Amtlich.) Eine jetzt
als Krankenſchweſter tätige deutſche Dame, die in den
erſten Kriegsmonaten in Frankreich lebte,
ſchildert als Zeugin unter Eid einen von ihr ſelbſt beobach=
teten
Vorfall, der ſich in dem Vororte Le Bourget bei
Paris abgeſpielt hat. Dort wurde aus dem Krankenzuge
ein ſchwerverwundeter deutſcher Infante=
riſt
ausgeladen und in den Warteſaal gebracht. Man
ſah ihm an, daß er bald ſterben würde. Die Zeugin be=
gab
ſich zu ihm, um ihn nach dem letzten Wunſche zu fra=
gen
. Er bat um einen Geiſtlichen, der auch bald erſchien.
Der Bahnhof war nicht abgeſperrt. Eine große Anzahl
der Bewohner von Le Bourget fand ſich ein, um ſich an
dem Schauſpiel der verwundeten Kriegsgefangenen zu er=
götzen
. Als der Schwerverwundete vom Wagen gehoben
wurde, begann ein ungeheures Johlen und
Schimpfen der Menge, zahlreiche Steine, darunter
ſolche von Eiergröße, wurden gegen den wehrloſen Mann
geworfen und trafen ihn mehrfach; ſelbſt als der Geiſtliche
ihm die letzten Troſtworte zuſprach, hörte das Schimpfen
und das Werfen mit Steinen nicht auf. Die Bitten des
Geiſtlichen und der Zeugin, die letzten Minuten des
Schwerverwundeten zu achten, wurden mit Hohn und
Spott beantwortet. Die zahlreichen anweſenden fran=
zöſiſchen
Soldaten, die die Vorgänge ebenfalls beobach=
teten
, machten keinerlei Miene, den Bedauernswerten
irgendwie vor der Volkswut zu ſchützen. So hauchte der
Mann, der in der Ausübung der höchſten Pflicht für das
Vaterland geblutet hatte, unter Schmähungen und Miß=
handlungen
des erſten Kulturvolkes der Welt
ſein Leben aus.

Eine internationale Kommiſſion zum Schutze
bedrohter Menſchheitsintereſſen.

* Lauſanne, 12. Juli. Hier tagen Vertreter
zahlreicher Kulturvereine aus den kriegführen=
en
und neutralen Staaten zur Bildung einer ſtändigen
internationalen Kommiſſion zum Schutze
bedrohter Menſchheitsintereſſen. 40 Ver=
bände
aus den verſchiedenen Ländern haben bisher ihren
Beitritt angemeldet. Die Kommiſſion hat beſchloſſen, die
Sekretariatsarbeiten dem Vorſtande des Bundes für
Menſchheitsintereſſen, Bern, Erlachſtraße 23, anzuver=
trauen
. Zum Präſidenten wurde Profeſſor Broda ge=
wählt
. Die Kommiſſion hat eine Reſolution angenom=
men
, in der die Kulturvereine aller Lander aufgefordert
werden, den gemeinſamen Kampf gegen die unſer kultu=
relles
Erbgut bedrohenden Gefahren und die ſolidariſche
Arbeit für Fortſchritt und Kultur wieder aufzunehmen.
Darauf wurde die Gefahr einer Annexion irgendwelchen
Landgebietes gegen den Willen ſeiner Bewohner behan=
delt
. Man ſprach ſich gegen die Annexion Belgiens durch
Deutſchland, des ſlaviſchen Dalmatien durch Italien, des
türkiſchen Kleinaſiens durch Rußland und Perſiens durch
irgendwelche europäiſche Mächte aus. Die Kommiſſion
wandte ſichgegen einelängere Kriegsdauer
und befürwortete eine Verbeſſerung des Loſes der Ge=
fangenen
. Sie begrüßte den von ſchweizeriſchen Delegier=
ten
unternommenen Verſuch, in Frankreich und Deutſch=
land
zu berichten, was ſich über gute Behandlung der Ge=
fangenen
in anderen Ländern ſagen läßt, um ſo die Stim=
mung
in der Richtung auf eine beiderſeitige Beſſerung
der Behandlung der Gefangenen umzuwandeln. Schließ=
lich
erhob die Kommiſſion Einſpruch gegen das harte Vor=
gehen
der ruſſiſchen Regierung gegen die jüdiſche Bevöl=
kerung
in Rußland.

Die Wehrpflicht in England.

* Baſel, 12. Juli. Wie die Baſeler Nachrichten
nelden, ſucht der engliſche Generalpoſtmeiſter
35000 Frauen für den Poſtdienſt zum Erſatz
für an die Front gehende Beamte. (Für die
Poſtbeamten hat man alſo anſcheinend in England bereits
die Wehrpflicht eingeführt, indem man dieſe Beamten vor
die Wahl ſtellte, an die Front zu gehen oder entlaſſen zu
werden. D. Red.)

Engliſcher Schwindel.

* Konſtantinopel, 12. Juli. (Mitteilung der
Agence Milli.) Die britiſche Regierung erklärt, daß Eng=
land
, da die türkiſchen Militärbehörden in Dſcheddah
Getreide requirierten, die Ausfuhr von Getreide
verboten, aber dann, als es von der Notlage der
unſchuldigen Bevölkerung erfuhr, aus Mitleid mit ihr die
Ausfuhr wieder geſtattet habe, indem es allerdings von
den Arabern forderte, ſich der Requiſition zu widerſetzen.
Dieſe ſcheinheilige Erklärung Englands, das
noch in der jüngſten Zeit heilige Stätten bombardiert und
zerſtört hat, Dörfer an der Küſte in Brand geſteckt und
überall Barken der Araber, das einzige Mittel der Be=
völkerung
, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, ver=
ſenkt
hat, iſt zyniſch. Wir erklären, daß die türkiſche
Regierung, weit entfernt davon, Lebensmittel im Hed=
ſchas
zu requirieren, alles tut, um den Lebensunterhalt
der eingeborenen Bevölkerung ſicherzuſtellen.

Der frühere bulgariſche Miniſter Genadiet
in Unterſuchung.

* Berlin 12. Juli. Das Berl. Tagebl. meldet
aus Sofia: Der Präſident des Kriegsgerichtes verlas
nach der Verkündigung des Urteils im Bomben=
Attentat s=Prozeß ein Protokoll, in dem es u. a.
heißt, daß nach dem Geſtändnis Helene Anaſtaſows ſie mit
dem Taſchentuch das Signal zum Attentat gegen
den König geben ſollte und daß der frühere Mi=
niſter
Dr. Genadiew die engſten Beziehungen zu
Vikenti Anaſtaſow unterhielt, dem er größere Summen
in einer Geſamthöhe von 10000 Franken gab. Der Ge=
richtshof
habe beſchloſſen, eine Unterſuchung gegen
die beiden Genannten einzuleiten. Der Beſchluß hat
großes Auffehen hervorgerufen.
TU Paris, 12. Juli. Der Temps meldet aus
Sofia, daß der ehemalige Miniſter der öffentlichen
Arbeiten Dr. Gratef Genadiew beſchuldigt, der
Anſtifter des im Jahre 1907 gegen den ehemaligen
Miniſterpräſident Petkof ausgeführten Attentats zu
ſein, da Genadiew Chef der Stambulowiſtenpartei wer=
den
wollte. Genadiew ſei ebenfalls Urheber des Atten=
tats
, das dieſes Jahr im Kaſino begangen wurde. Ge=
nadiew
antwortete in ſeinem Blatte, daß er gegen Gratef
einen Prozeß wegen Verleumdung angeſtrengt habe.

[ ][  ][ ]

Ein türkiſcher Erfolg im Kaukaſus.

T.U. Konſtantinopel, 12. Juli. Der Kampf
am 22. Juni an der Kaukaſusfront, der unter furcht=
barem
Nahkampf, unter Einnahme ſtra=
tegiſch
wichtiger Punkte und einer beherrſchenden,
ſtarl befeſtigten Höhe ſiegreich für die Türken aus=
ging
, wird als günſtiger Vorläufer der Operation ange=
ſehen
. Die Schlacht endete mit fluchtartigem Rück=
zug
der Ruſſen unter Hinterlaſſung von Kanonen und
einer Menge anderen Kriegsmaterials. 3000 Mann ſind
getötet oder verwundet, darunter eine Anzahl
höherer Offiziere und viele verwundete Gefangene, zu=
meiſt
ſchwache halbwüchſige Burſchen, die ausſagen, daß ſie
gewaltſam zum Kampf gezwungen worden ſeien und nicht
mehr kämpfen wollen.
* Berlin, 12. Juli. Das Kriegsgericht in
Sofia fällte geſtern das Urteil gegen die Urheber des
Bombenattentats im ſtädtiſchen Kaſino. Atana=
ſtow
, Referent des oberſten Rechnungshofes und Dantow,
welcher die Bombe gelegt hatte, wurden zum Tode durch
den Strang, Liew wegen Minderjährigkeit zu 20 Jahren
Kerker, Manow, welcher eingeſtand, ein Attentat auf den
König geplant zu haben, zu 5 Jahren und die übrigen zu
Kerker von 4 bis 10 Jahren verurteilt.
* Baſel, 12. Juli. Aus Paris wird berichtet: Der
Verwaltungsrat der Union des Femmes de France hat
beſchloſſen, die ganze Goldreſerve des Vereins,
50 Millionen Fr., an die Bank von Frankreich
abzuliefern.
* Zürich, 12. Juli. Wie die Neue Zürcher Zei=
tung
meldet, iſt in Marſeille eine japaniſche Mili=
tärmiſſion
unter dem Befehl des Oberſten Ogala ein=
getroffen
.
* Genf, 12. Juli. Ein Genfer, der aus Philadelphia
nach Genf zurückgekehrt iſt, berichtet, das engliſche Schiff
das ihn in 18 Tagen ohne Zwiſchenfall nach Bordeaux
gebracht habe, ſei auf dem größten Teil der Reiſe von
franzöſiſchen Zerſtörern begleitet geweſen.
* Mailand, 12. Juli. Popolo d’Italia meldet aus
Rom: Nachrichten zufolge haben griechiſche Trup=
pen
im Epirus 14 Dörfer ſüdlich des Ortes Ochrida
beſetzt.
* Lugano, 12. Juli. Aus einer Zuſchrift an den
Avanti iſt zu entnehmen, daß in der ſerbiſchen Skupſchtina
zwei ſozialiſtiſche Abgeordnete gegen die
Bewilligung der Kriegskredite geſtimmt
haben.
* Kopenhagen, 12. Juli. Die von den Ruſſen
im Hafen von Libau verſenkten däniſchen
Dampfer Omek und Kaſan ſind nach einer Mit=
teilung
einer Kopenhagener Reederei von den Deut=
ſchen
gehoben und ihren Reedereien zur Verfügung
geſtellt worden. Däniſche Mannſchaften ſind von Kopen=
hagen
abgereiſt, um die Schiffe, die noch in gebrauchsfä=
higem
Zuſtande ſind, in Empfang zu nehmen.

Erdbeben.

* Stuttgart, 12. Juli. (W.T. B. Nichtamtlich.)
Die Erdbebenwarte Hohenheim teilt mit: Geſtern mittag
wurde von unſeren Inſtrumenten ein mäßig ſtarkes
Fernbeben aufgezeichnet. Die Herdentfernung be=
trägt
2300 Kilometer (wahrſcheinlich Kleinaſien). Die erſte
Vorläuferwelle traf hier um 12 Uhr 37 Minuten 51 Se=
lunden
ein.

Letzte Nachrichten.

* Potsdam, 12. Juli. Heute nacht wurde die Ge=
mahlin
des Prinzen Oskar Gräfin Ina Marie
von Ruppin von einem geſunden kräftigen Knaben ent=
bunden
.
* Waſhington, 12. Juli. Reuter. Die Anhänger
Carranzas in Veracruz teilten geſtern dem amerika=
niſchen
Konſul offiziell mit, daß General Gonzales
die Stadt Mexiko beſetzt habe.

Stimmen aus dem Publikum.

Wür die Veröffentlichungen unter dieſer Ueberſchrift übernimmt die Redaktion
keinerlei Verantwortung: für ſie bleibt auf Grund des § 21 Abſ. 2 des
Preßgeſetzes in vollem Umfange der Einſender verantwortlich.)
Die Bismarckgedenktafel.
In Betreff der Bismarckgedenktafel möchte
ich nur bemerken, daß zur Zeit, als Bismarck in dem
Wedekindſchen Hauſe als Gaſt weilte, die Caſinoſtraße
überhaupt noch nicht exiſtierte. Erſt im
Jahre 1866 wurde das Haus in ein Eckhaus umgebaut
und der jetzige Hauseingang geſchaffen. In den fünfziger
Jahren gelangte man durch eine Toreinfahrt zunächſt der
jetzigen Ecke in das Wedekindſche Haus. Hierdurch ver=
bietet
es ſich wohl von ſelbſt, die Gedenktafel in der
Caſinoſtraße anzubringen; dagegen wäre jedenfalls in
der Mitte der Rheinſtraßenfront unter dem Balkon der
beſte Platz dafür.
Eine Simme aus dem Felde läßt ſich wie folgt
vernehmen: Nach meinem Dafürhalten wäre es am
zweckmäßigſten, wenn man die Ecke des Hauſes, in der
Höhe, wo die Gedenktafel angebracht werden ſoll, bricht
und die Tafel mit einer ſchönen Umrahmung dort be=
feſtigt
. Auf dieſe Weiſe würde das Denkmal den Vorzug
haben, nicht nur angebracht zu ſein, ſondern von vielen
Vorübergehenden auch geſehen und geleſen zu werden.

Literariſches.

Richard. Wagner an Mathilde Weſen=
donk
, Tagebuchblätter und Briefe. 18531871. Heraus=
gegeben
, eingeführt und erläutert von Wolfgang Golther.
44.48. Auflage. Volksausgabe. In Seidenatlas
gebunden 2 Mark (Leipzig, Breitkopf u. Härtel). Das er=
greifend
ſehnende Verlangen nach liebevollem Verſtänd=
nis
, das ſich in den Worten Richard Wagners an Franz
Liſzt offenbarte: Gib mir ein Herz, einen Geiſt, ein weib=
liches
Gemüt, in das ich mich ganz untertauchen könnte,
das mich ganz faßte wie wenig würde ich dann nötig
haben von dieſer Welt, ſollte in der Begegnung mit Ma=
thilde
Weſendonk ſeine Erfüllung finden. Zum erſtenmal
werden nun dieſe Briefe und Tagebuchblätter in einer
neuen Ausgabe zu volkstümlichem Preiſe im Rahmen von
Breitkopf u. Härtels Muſikbüchern geboten. Als höchſt er=
freuliche
Beigaben ſind zu bezeichnen: ein neues Bild Ma=
thilde
Weſendonks und die Kompoſitionen Richard Wag=
ners
, die er als 5 Gedichte zu Dichtungen von Mathilde
Weſendonk ſchuf.
* Neuerſchienene Broſchüren. Kriegsge=
burten
, leichte und ſchwere von Hans Huhn, Kommiſſions=

verlag C. Heinicke, Dresden. Preis 50 Pfg. Stefanie
St., Meine Kriegsgefangenſchaft Erlebniſſe einer Mann=
heimerin
in Frankreich, Preis 30 Pfg. Verlag von Fr.
Paul Lorenz, Verlagsbuchhandlung, Freiburg im Breis=
gau
. Wilhelm Walloth, Im Völkerſturm . . ., Kriegs=
gedichte
. Verlag von H. Jacobis Buchhandlung in
Eiſenach. Preis 25 Pfg. Deutſchland und Frankreich.
Von Dr. Dietrich Schäfer, Geheimen Rat, Profeſſor der
Geſchichte an der Univerſität Berlin. Heft 14 der Kriegs=
ſchriften
des Kaiſer Wilhelm=Danks. Verlag: Kamerad=
ſchaft
, Berlin W 35. Preis 30 Pfg. Die Motive und
Ziele der ruſſiſchen Politik nach zwei Ruſſen (Prov. v.
Mitrofanoff und Fürſt Kotſchubey). Neuherausgegeben und
mit Anmerkungen verſehen von Hans Delbrück. Verlag
von Georg Stilke, Berlin NW 7. Unſer Bismarck, zu
ſeinem 100. Geburtstag. Deutſchlands Kämpfern und
Jugend, von O. Brüſſau. Stiftungsverlag Potsdam.
Preis 10 Pfg.

Wetterbericht.

Das Depreſſionsgebiet über Nordeuropa wandert
langſam oſtwärts, ſeine ſüdlichen Randwirbel verurſachen
heute zeitweilige Regenfälle bei auffriſchenden Weſtwinden.
Auf der Rückſeite des Tiefs haben wir morgen Abnahme
der Bewölkung, aber wohl auch noch vereinzelte leichte
Regenſchauer zu erwarten. Die Temperaturen dürften
ſich nicht weſentlich ändern.
Wetterausſichten für Dienstag: Abnahme der Be=
wölkung
, meiſt trocken, kühl, nordweſtliche Winde.
(Schluß des redaktionellen Teils.)

Ein guter Rat für alle, die Angehörige im Felde haben.
Dr.
Stabsarzt d. L. Abt=Arzt d. II. Erſ.=Abt. d. 3. Feld=Art.=
Regts. Nr. 32, ſchreibt: Bei ei r großen Zahl der aus dem Felde
zur Erſatz=Abteilung krank oder verwundet zurückgekehrten Mann=
ſchaften
macht ſich infolge mangelhafter Zahnpflege im Felde Zahn=
fäulnis
bemerkbar. Wir empfehlen daher als praktiſche Liebesgabe
die überall erhältliche, angenehm erfriſchend ſchmeckende Chlorodont=
Zahnpaſte in Zinntuben zu 50 3 u. 1 , die, auch ohne Waſſer an=
gewendet
, Zahnfäulnis und üblen Mundgeruch beſeitigt, Anſteckungs=
keime
in der Mundhöhle vernichtet und die Zähne blendend weiß macht.
(I,7474)

Eichbergs Nachfolger

29 obere Wilhelminenstrasse

H. Eck

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Gewinnauszug
der
6. Yrenßiſch-Küddentſchen
(232. Königlich Preußiſchen) Klaſſenlatterie
1. Klaſſe 2. Ziehungstag 10. Juli 1915

Auf jede gezogene Nummer ſind zwei gleich hohe Gewinne
gefallen, und zwar je einer auf die Loſe gleicher Nummer
in den beiden Abteilungen 1 und II.

(Ehn Genchr u. Stell ſ. 30)
(Nachdruck verboten)
In der Vormittags=Ziehung wurden Gewinne über
50 Mk. gezogen:
2 Gewinne zu 50,000 Mk. 71677
2 Gewinne zu 5000 Mk. 38322
2 Gewinne zu 1000 Mk. 67856
4 Gewinne zu 500 Mk. 30900 79043
16 Gewinne zu 300 Mk. 14503 36171 37304 109152
129404 165855 169774 173285
20 Gewinne zu 200 Mk. 7696 19538 36044 48573
63194 103114 107925 132235 135499 146331
86 Gewinne zu 100 Mk. 8249 15953 17609 18672
19091 19750 23585 33490 37106 44204 51685 63225
66819 68947 71391 72166 73663 78985 81570 89615
99773 100894 108579 109401 109710 114361 120773
124809 129698 137841 138082 140644 144397 150928
155094 174687 175005 176736 192662 209438 211220
211577 212117
In der Nachmittags=Ziehung wurden Gewinne über
50 Mk. gezogen:
2 Gewinne zu 10000 Mk. 46782
2 Gewinne zu 3000 Mk. 32556
2 Gewinne zu 1000 Mk. 197035
2 Gewinne zu 500 Mk. 135771
8 Gewinne zu 400 Mk. 49853 121472 175998 182139
16 Gewinne zu 300 Mk. 8315 32841 55220 63546
72846 124916 128302 131429
36 Gewinne zu 200 Mk. 952 25098 26730 32009
37414 43419 54744 81460 101790 112949 118085
121552 131896s 139948 194636 195115 202359 210351
62 Gewinne zu 100 Mk. 6610 14037 16307 24035
27347 44776 47395 62482 64198 85118 87760 87862
89629 105453 118315 123925 126635 130652 133405
134333 141868 147842 153919 170416 171914 187499
195230 197579 202003 203541 208708
Zur Beachtung!
Zur 2. Klaſſe ſind die Erneuerungsloſe bei Verluſt des
Aurechtes nach § 5 des Lotterieplanes bei dem zuſtändigen Lotterie=
Einnehmer ſpäteſtens am 9. Auguft 1915 bis 6 Uhr abends
unter Vorlegung des Vorklaſſeloſes und Entrichtung des Einſatzes zu
entnehmen. Der Anſpruch auf einen Gewinn der 1. Klaſſe
erliſcht nach § 14 des Lotterieplanes am 17. Oktober 1915,
wenn nicht das Gewinnlos bis dahin dem zuſtändigen Lotterio= Ein=
nehmer
zur Einlöſung vorgelegt wird. Für als vermißt angezeigte
Loſe erliſcht der Gewinnanſpruch am 17. November 1915.
Die Ziehung der 9. Klaſſe beginnt am 18, Ananſt 1915.

Deutsche Bank Darmstadt

Aufbewahrung und Verwaltung
von Wertpapieren.

(X,403

Geſchäftliches.

Kriegs=Seife. Daß alle um uns herum liegen=
den
neutralen Staaten für ſehr viele Induſtrie=Rohſtoffe
ein Ausfuhrverbot erlaſſen haben, iſt nicht allgemein
bekannt. Für die Seifen=Induſtrie ergeben ſich dadurch
Schwierigkeiten in der Beſchaffung gewiſſer Rohſtoffe.
Wurde früher durch Mißernten an irgend einem Punkte
der Welt der eine Rohſtoff knapp, ſo kam bald ein Aus=
gleich
aus einem anderen Land. Wir bekommen bald
auch Kriegs=Seife, über welche die Hausfrau ſich eben
ſo leicht hinwegſetzen wird, wie über das Kriegs=Brot.
Sie darf eben nicht vergeſſen, daß ſie im Kriege nicht
dasſelbe von der Seife verlangen darf wie im Frieden.
Eine weichere Kernſeife kann denſelben Waſchwert haben,
wie eine ganz harte. Und auf den Waſchwert kommt
es im Kriege nur an. Die deutſche Seifen=Induſtrie
wird aber auch auf dieſem Wege den Herren Engländern
und ihren Kultur=Bundesgenoſſen nicht verraten, wie
nach ihrer Ueberzeugung das deutſche Volk auch in
bezug auf Seifen=Verſorgung beruhigt ſein kann.
Familiennachrichten.

Statt Karten!
IHRE KRIEGSTRAUUNG
beehren sich anzuzeigen
Hans Winter
Gefreiter, z. Zt. im Feld, Leibg.Inf.-Regt. 12/115
und
Frau Hanni, geb. Eymann.

Darmstadt, den 12. Juli 1915.

(*14061

Die glückliche Geburt eines kräftigen
Jungen
zeigen hocherfreut an
Leutnant Gäbelein u. Frau
Erna, geborene Schneider.

Mainz, Sonntag, 11. Juli 1915.

(10272

Todes=Anzeige.
Am Sonntag nachmittag entſchlief auch
unſer lieber Vater, Schwiegervater, Schwager,
Onkel und Großvater
Bartholomaus Schon.
Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen:
Familie Ludwig Schon
Louiſe Schon
Johanna Schon.
Darmſtadt, den 12. Juli 1915.
Mollerſtraße 3.
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 14. d. M.,
nachmittags 4 Uhr, vom Portale des Wald=
friedhofes
aus ſtatt.
(14087

Todes=Anzeige:
(Statt beſonderer Anzeige.)
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen,
heute vormittag 11 Uhr meinen lieben Gatten,
unſeren guten Vater, Schwiegervater, Großvater,
Schwager und Onkel
Herrn Otto Rahn
Maſchinenmeiſter
im Alter von 59 Jahren nach langem, ſchwerem
Leiden zu ſich zu nehmen.
Die tieftrauernden Hinterbliebenen:
Eliſe Rahn, geb. Hirſchmann
Johanna Rahn
Familie Lotz.
Darmſtadt, den 12. Juli 1915.
(10285
Obere Liebfrauenſtr. 34.
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 14. Juli,
nachmittags 4 Uhr, vom Portale des Friedhofs
Nieder=Ramſtädterſtraße aus ſtatt.

[ ][  ][ ]

Danksagung.
Für die herzliche Teilnahme bei
unserem schweren Verluste sagen
wir unseren innigsten Dank.
Tamiie Uhenbacher.

Darmstadt, 11. Juli 1915.

(B10275

Dankſagung.
Für die uns bewieſene Teilnahme
beim Hinſcheiden unſeres lieben Vaters,
Großvaters und Schwiegervaters
Herrn
Hermann Wüge
Schloſſermeiſter
ſagen herzlichen Dank
Die trauernden Hinterbliebenen.
Darmſtadt, 11. Juli 1915. (10257

Verſeigerungekalender.

Mittwoch, 14. Juli.
Dünger=Verſteigerung um 10 Uhr im Holzhof
gegenüber der Dragoner=Kaſerne Regts. Nr. 24, um
11½ Uhr auf dem Reitplatz hinter der Artilleriekaſerne
am Beſſunger Weg (Regt. 61).
Städtiſches Muſeum (Schloßgraben 9). Geöffnet
Sonn= und Feiertags, ſowie, Mittwochs und Frei=
tags
von 111 und 35 Uhr, bei freiem Eintritt.
Dienstags, Donnerstags und Samstags von 101
Uhr (Eintritt 30 Pfg.).
Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otto Waldaeſtel; für den übrigen
redaktionellen Teil: Kurt Mitſching; für den Anzeigen=
teil
, Anzeigenbeilagen und Mitteilungen aus dem Ge=
ſchäftsleben
: Paul Lange, ſämtlich in Darmſtadt. Für
den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die Redaktion des Tagblatts zu adreſſieren. Etwaige
Honorarforderungen ſind beizufügen; nachträgliche wer=
den
nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte werden
nicht zurückgeſandt.

Oeffentliche Impfung.

Mittwoch, den 5. I. Mts., und die folgenden Mittwoche,
ſolange Bedürfnis, von 56 Uhr nachmittags unentgeltliche Impf=
termine
im Schulhaus an der Rundeturmſtraße für im Vorjahr
geborene, ſowie für ältere, mit der Impfung im Rückſtande verblie=
bene
Kinder.
Nachſchau jeweils acht Tage ſpäter, bei Meidung der geſetz=
lichen
Strafe. Kinder, die in dieſen Terminen nicht geimpft werden,
ſind bis zum Jahresſchluß auf Koſten der Eltern impfen zu laſſen,
andernfalls im Januar k. Js. die Nachholung der Impfung binnen
kürzeſter Friſt unter Strafandrohung angeordnet wird.
Außer den Pflichtigen werden in den Terminen auch Erwach=
ſene
auf ihren Wunſch und Kinder, die erſt im laufenden Jahre
geboren ſind, auf Wunſch ihrer Vertreter geimpft.
In der Regel werden in jedem Termin nicht mehr als
*50 Impfungen vorgenommen.
Kinder, deren Zurückſtellung von der Impfung wegen Kränk=
lichkeit
beanſprucht wird, können gleichfalls in den Terminen dem
Impfarzt vorgeſtellt werden.
Wegen der Wiederimpfung der Schulkinder wird beſondere
Benachrichtigung an die Schulvorſteher erfolgen.
Aus einem Hauſe, in dem anſteckende Krankheiten, wie Schar=
lach
, Maſern, Diphtherie, Croup, Keuchhuſten, Flecktyphus, roſen=
artige
Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrſchen, dürfen
Impflinge zum allgemeinen Termin nicht gebracht werden.
Die Kinder müſſen zum Impftermin mit rein gewaſchenem
Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden.
(6967a
Darmſtadt, den 3. Mai 1915.
Der Oberbürgermeiſter:
I. V.: Schmitt.

Brotmarken.

Das Reichspoſtamt hat in entgegenkommender Weiſe geſtattet,
daß für die Rückgabe entbehrlicher Brotmarken an die Stadt=
verwaltung
innerhalb der Stadt die Briefkaſten der Reichspoſt
gebührenfrei benutzt werden dürfen. Die Brotmarken, die einzelne
Verbraucher erübrigt haben und der Stadtverwaltung in Anſehung
der von mir wiederholt ausgeſprochenen Bitte zur Verfügung ſtellen
wollen, können alſo künftig in einem verſchloſſenen, mit der Aufſchrift:
Hierin überzählige Brotmarken.
An das Stadthaus, Zimmer Nr. 29
verſehenen Umſchlag ohne Briefmarke in den nächſten Poſtbrief=
kaſten
eingeworfen werden.
Ich richte an Alle, die hierzu in der Lage ſind, die herzliche
Bitte, von dieſer Einrichtung ausgiebigſten Gebrauch machen zu wollen.
Darmſtadt, den 8. Juli 1915.
(10219gi
Der Oberbürgermeiſter:
I. V.: Ekert.

Staotiſche Sparkaye Darmuaol.
II. Kriegsanleine.

Die Wertpapiere der II. Kriegsanleihe werden von der
Reichsbank in Teilbeträgen in Zwiſchenräumen von 46 Wochen
ausgegeben. Wir werden unſere Zeichner brieflich davon in
Kenutnis ſetzen, ſobald die Stücke eingetroffen ſind und bei uns
abgeholt werden können.
Darmſtadt, den 10.‟Juli 1915.
(10269imd
Städtiſche Sparkaſſe Darmſtadt.
Netz, Direktor.

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[ ][  ][ ]

Bekauntmachung
über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915
Vom 28. Juni 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Geſetzes über die Ermächtigung des
Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzbl.
S. 327) folgende Verordnung erlaſſen.

I. Beſchlagnahme.

§ 1. Das im Reiche angebaute Brotgetreide, nämlich Roggen, Weizen, Spelz
(Dinkel, Feſen), ſowie Emer und Einkorn, allein oder mit anderem Getreide außer
Hafer gemengt, wird mit der Trennung vom Boden für den Kommunalverband
beſchlagnahmt, in deſſen Bezirk es gewachſen iſt.
Die Beſchlagnahme erſtreckt ſich auch auf den Halm und das aus beſchlag=
nahmten
Brotgetreide ermahlene. Mehl (einſchließlich Dunſt). Mit dem Ausdreſchen
wird das Stroh, mit dem Ausmahlen die Kleie von der Beſchlagnahme frei; für die
Kleie gelten die §§ 42 bis 46.
§ 2. An den beſchlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nur mit Zu=
ſtimmung
des Kommunalverbandes, für den ſie beſchlagnahmt ſind, vorgenommen
werden, ſoweit ſich aus den §§ 3 bis 6, 21, 22 nichts anderes ergibt. Das gleiche gilt
von rechtsgeſchäftlichen Verfügungen über ſie und von Verfügungen, die im Wege
der Zwangsvollſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen.
§ 3. Der Beſitzer beſchlagnahmter Vorräte iſt berechtigt und verpflichtet, die
zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen; er iſt berechtigt
und auf Verlangen der zuſtändigen Behörde verpflichtet, auszudreſchen.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden können
über Zeit und Art des Ausdreſchens Beſtimmungen erlaſſen.
§ 4. Nimmt der Beſitzer eine zur Erhaltung der Vorräte erforderliche Handlung
binnen einer ihm von der zuſtändigen Behörde geſetzten Friſt nicht vor, ſo kann die
Behörde die erforderlichen Arbeiten auf ſeine Koſten durch einen Dritten vornehmen
laſſen. Der Verpflichtete hat die Vornahme auf ſeinem Grund und Boden, ſowie in
ſeinen Wirtſchaftsräumen und mit den Mitteln ſeines Betriebs zu geſtatten.
Das gleiche gilt, wenn der Beſitzer das Brotgetreide nicht binnen einer ihm von
der zuſtändigen Behörde geſetzten Friſt ausdriſcht.
§ 5. Erſtreckt ſich ein landwirtſchaftlicher Betrieb über die Grenzen eines
Kommunalverbandes hinaus, ſo darf das beſchlagnahmte Brotgetreide innerhalb dieſes
Betriebs von einem Kommunalverband in den anderen gebracht werden. Mit der
Ankunft des Brotgetreides in dem Bezirke des anderen Kommunalverbandes tritt
dieſer hinſichtlich der Rechte aus der Beſchlagnahme an die Stelle des bisherigen
Kommunalverbandes.
Der Beſitzer hat die Ortsänderung binnen drei Tagen unter Angabe der
Getreidearten und ihrer Mengen beiden Kommunalverbänden anzuzeigen.
§ 6. Trotz der Beſchlagnahme dürfen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe
aus ihren Vorräten:
a) zur Ernährung der Selbſtverſorger auf den Kopf und Monat neun Kilo=
gramm
Brotgetreide verwenden; dabei entſprechen einem Kilogramm Brot=
getreide
achthundert Gramm Mehl. Als Selbſtverſorger gelten, vorbehaltlich
einer anderen Beſtimmung nach § 49d, der Unternehmer des landwirtſchaft=
lichen
Betriebs, die Angehörigen ſeiner Wirtſchaft einſchließlich des Geſindes
ſowie ferner Naturalberechtigte, insbeſondere Altenteiler und Arbeiter, ſoweit ſie
kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl zu be=
anſpruchen
haben;
b) das zur Herbſt= und Frühjahrsbeſtellung erforderliche Saatgut verwenden;
e) ſelbſtgezogenes Saatgetreide für Saatzwecke veräußern. Als Saatgetreide
im Sinne dieſer Verordnung gilt nur Saatgetreide, das nachweislich aus
landwirtſchaftlichen Betrieben ſtammt, die ſich in den letzten zwei Jahren
mit dem Verkaufe von Saatgetreide befaßt haben Die veräußerten Mengen
ſind von dem Veräußerer dem Kommunalverbande binnen drei Tagen an=
zuzeigen
.
Die Reichsgetreideſtelle (§ 10) hat unter Berückſichtigung der Vorratsermittlung
vom Herbſt 1915 zu beſtimmen, ob die Säße von neun Kilogramm Brotgetreide und
achthundert Gramm Mehl beizubehalten oder welche Säße an ihre Stelle zu ſetzen ſind.
Sie kann ferner beſtimmen, welche Mengen Saatgut auf das Hektar verwendet
werden dürfen; in dieſem Falle ſind die Landeszentralbehörden ermächtigt, die
Saatgutmengen bei dringendem wirtſchaftlichen Bedürfniſſe für einzelne Betriebe
oder ganze Bezirke bis. zu einer von der=Reichsgetreideſtelle zu beſtimmenden Grenze
zu erhöhen.
§ 7. Die Beſchlagnahme endigt mit dem freihändigen Eigentumserwerbe durch
die Reichsgetreideſtelle oder den Kommunalverband, für den die Vorräte beſchlag=
nahmt
ſind, mit der Enteignung, einer nach § 6 zugelaſſenen oder, einer von dem
Kommunalverbande genehmigten Verwendung oder Veräußerung, durch eine ſolche
Veräußerung erſt dann, wenn infolge davon das Brotgetreide aus dem Bezirke des
Kommunalverbandes entfernt wird.
§ 8. Ueber Streitigkeiten, die aus der Verwendung der §§ 1 bis 7 ſich ergeben,
entſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
§ 9. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu zehn=
tauſend
Mark wird beſtraft:
1, wer unbefugt beſchlagnahmte Vorräte beiſeite ſchafft, insbeſondere aus dem
Bezirke des Kommunalverbandes, für den ſie beſchlagnahmt ſind, entfernt,
ſie beſchädigt, zerſtört, verarbeitet oder verbraucht;
2. wer unbefugt beſchlagnahmte Vorräte verkauft, kauft oder ein anderes Ver=
äußerungs
= oder Erwerbsgeſchäft über ſie abſchließt:
3, wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen pflichtwidrig
unterläßt:
4, wer als Saatgetreide erworbenes Brotgetreide ohne Genehmigung der zu=
ſtändigen
Behörden zu anderen Zwecken verwendet;
5. wer eine ihm nach den §§ 5, 6 obliegenden Anzeige nicht in der geſetzten
Friſt erſtattet oder wiſſentlich unvollſtändige oder unrichtige Angaben macht.

II. Reichsgetreideſtelle.

§ 10. Es wird eine Reichsgetreideſtelle mit einer Verwaltungsabteilung ge=
bildet
. Die Aufſicht führt der Reichskanzler.
§ 11. Die Verwaltungsabteilung iſt eine Behörde und beſteht aus einem
Direktorium und einem Kuratorium.
Das Direktorium beſteht aus einem Vorſitzenden, einem oder mehreren ſtell=
vertretenden
Vorſitzenden, aus ſtändigen und nichtſtändigen Mitgliedern. Der
Reichskanzler ernennt den Vorſitzenden, die ſtellvertretenden Vorſitzenden und die
Mitglieder, und zwar unter den ſtändigen Mitgliedern einen Landwirt.
Das Kuratorium beſteht aus ſechzehn Bevollmächtigten zum Bundesrat, und
zwar außer dem Vorſitzenden des Direktorkums als Vorſitzenden aus vier Königlich
Preußiſchen, zwei Königlich Bayeriſchen, einem Königlich Sächſiſchen, einem Königlich
Württembergiſchen, einem Großherzoglich Badiſchen, einem Großherzoglich Heſſiſchen,
einem Großherzoglich Mecklenburg=Schwerinſchen, einem Großherzoglich Sächſiſchen,
einem Herzoglich Anhaltiſchen, einem Hanſeatiſchen und einem Elſaß=Lothringiſchen
Bevollmächtigten. Außerdem gehören ihm je ein Vertreter des Deutſchen Landwirt=
ſchaftsrats
, des Deutſchen Handelstags und des Deutſchen Städtetags, ferner je zwei
Vertreter der Landwirtſchaft, von Handel und Induſtrie und der Verbraucher an;
der Reichskaſtzler ernennt dieſe Vertreter und den Stellvertreter des Vorſitzenden.
Der Reichskanzler erläßt die näheren Beſtimmungen.
§ 12. Die Geſchäftsabteilung iſt eine Geſellſchaft mit beſchränkter Haftung.
Die Geſellſchaft erhält einen Aufſichtsrat; er beſteht aus dem Vorſitzenden des
Direktoriums der Verwaltungsabteilung als Vorſitzenden und vierundzwanzig ordent=
lichen
Mitgliedern, von denen ſieben auf Reich und Vundesſtaaten, ſieben auf die
Landwirtſchaft, drei auf die großgewerblichen Unternehmungen und ſieben auf die
Städte entfallen. Die ſieben Vertreter der Städte und die drei Vertreter der groß=
gewerblichen
Unternehmungen werden von den entſprechenden Gruppen der Geſell=
chafter
bezeichnet. Die übrigen Mitglieder ernennt der Reichskanzler.
Der Aufſichtsrat beſtellt die Geſchäftsführer, darunter einen Landwirt; die Be=
ſtellung
bedarf der Beſtätigung des Reichskanzlers.
§ 13. Die Reichsgetreideſtelle hat die Aufgabe, mit Hilfe der Kommunalver=
bände
für die Verteilung und zweckmäßige Verwendung der vorhandenen Vorräte
zunächſt für die Zeit bis zum 15. Auguſt 1916 zu ſorgen. Dabei hat die Verwaltungs=
abteilung
die Verwaltungsangelegenheiten einſchließlich der ſtatiſtiſchen Aufgaben
zu erledigen, die Geſchäftsabteilung nach den grundſätzlichen Anweiſungen der Ver=
altungsabteilung
(§ 14) die ihr obliegenden geſchäftlichen Aufgaben durchzuführen.
§ 14. Das Direktorium der Verwaltungsabteilung hat mit Zuſtimmung des
Kuratoriums insbeſondere feſtzuſetzen:

a) wiche Mehinenge täglich auf den Kopf der Zolbepdiltrung verbrauht
werden darf;
b) welche Mengen die Selbſtverſorger (§ 6 Abſ. 1a) verwenden dürfen;
c) welche Rücklage aufzuſammeln iſt;
d) ob, in welchem Umfang und in welcher Art Betrieben, die Brotgetreide oder
Mehl verarbeiten, mit Ausnahme von Mühlen, Bäckereien und Konditoreien
(§ 47) Brotgetreide oder Mehl zu liefern iſt;
e) wieviel Brotgetreide oder Mehl jedem Kommunalverband für ſeine Zivil=
bevölkerung
einſchließlich der Selbſtverſorger, ſowie an Saatgut für die Herbſt=
und Frühjahrsbeſtellung zuſteht (Bedarfsanteil); der Bedarfsanteil kann auch
vorläufig feſtgeſetzt werden;
k) wieviel Brotgetreide aus den einzelnen Kommunalverbänden abzuliefern iſt
und innerhalb welcher Friſten; die abzulieſernde Menge kann auch vorläufig
feſtgeſetzt werden;
g) in welcher Höchſtmenge und unter welchen Vorausſetzungen von den Kom=
munalverbänden
Hinterkorn zur Verfütterung freigegeben werden darf:
h) bis zu welchem Mindeſtſatze die Brotgetreidearten auszumahlen ſind.
Kommt zwiſchen Direktorium und Kuratorium eine Uebereinſtimmung nicht
zuſtande, ſo entſcheidet der Bundesrat.
Das Direktorium kann Beſtimmungen über die Aufbewahrung der Vorräte
erlaſſen.
§ 15. Die Geſchäftsabteilung hat alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforder=
lichen
Rechtsgeſchäfte vorzunehmen; ſie hat insbeſondere
a) für die rechtzeitige Abnahme, Bezahlung und Unterbringung des aus den
Kommunalverbänden abzuliefernden Brotgetreides zu ſorgen;
b) das von den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung beanſpruchte
Brotgetreide und Mehl durch Vermittlung der Zentralſtellen zur Beſchaffung
der Verpflegung rechtzeitig zu liefern;
c) den Kommunalverbänden das erforderliche Mehl rechtzeitig zu liefern;
d) für die ordnungsmäßige Verwaltung ihrer Beſtände zu ſorgen;
e) den Betrieben (§ 14 Abſ. 1d) die feſtgeſetzten Brotgetreide= oder Mehlmengen
zu liefern.
§ 16. Die Kommunalverbände haben unbeſchadet des § 50 Abſ. 1 und des
§ 59 Abſ. 2 auf Erfordern der Reichsgetreideſtelle Auskunft zu geben und ihren An=
weiſungen
Folge zu leiſten.

III. Bewirtſchaftung des Brotgetreides.

§ 17. Die Kommunalverbände haben auf Grund der Ernteflächenerhebung nach
der Bundesratsverordnung vom 10. Jnni 1915 (Reichs=Geſetzblatt S. 331) und der
Ermittlungen der Ernte nach den Schätzungen durch Sachverſtändige bis zum 1. Auguſt
1915 der Reichsgetreideſtelle anzugeben, wie groß die Ernteerträge ihres Bezirkes nach
den einzelnen Getreidearten zu ſchätzen ſind. Sie haben ferner die Zahl der Selbſt=
verſorger
(§ 6 Abſ. 1a) und der verſorgungsberechtigten Bevölkerung mitzuteilen,
ſowie anzugeben, welche Menge als Saatgetreide in Betrieben der im § 6 Abſ. 1e
bezeichneten Art bezogen ſind und vorausſichtlich an Empfänger außerhalb des Kom=
munalverbandes
geliefert werden.
§ 18. Jeder Kommunalverband hat unbeſchadet des ihm nach § 20 Abſ. 1
Satz 2 zuſtehenden Rechtes dafür zu ſorgen, daß die beſchlagnahmten Vorräte zweck=
entſprechend
aufbewahrt und ordnungsmäßig behandelt werden.
Der Gemeindevorſtand hat dafür zu ſorgen, daß das Saatgut (§ 6 Abſ. 1b,
Abſ. 3) aufbewahrt und zur Beſtellung wirklich verwendet wird.
§ 19. Aus dem Bezirk eines Kommunalverbandes darf Brotgetreide, das ihm
gehört oder für ihn beſchlagnahmt iſt, vorbehaltlich der §§ 5, 27 Abſ. 2 nur mit Ge=
nehmigung
der Reichsgetreideſtelle entfernt werden. Der Genehmigung bedarf es
nicht, wenn es an die Reichsgetreideſtelle oder zu Saatzwecken (Saatgetreide, Saat=
gut
) geliefert werden ſoll.
Der Kommunalverband darf Brotgetreide oder Mehl an die nach § 14 Abſ. 1d
bezeichneten Betriebe nur mit Genehmigung der Reichsgetreideſtelle liefern. Er darf
die Verfütterung von Hinterkorn nur gemäß den Feſtſetzungen der Reichsgetreideſtelle
(§ 14 Abſ. 1g) zulaſſen.
§ 20. Jeder Kommunalverband hat dafür zu ſorgen, daß die von der Reichs=
getreideſtelle
feſtgeſetzten Mengen innerhalb der beſtimmten Friſten (§ 14 Abſ. 1f) ihr
zur Verfügung geſtellt werden. Er kann verlangen, daß ſie größere Mengen und
früher abnimmt; das Verlangen muß ihr ſpäteſtens 2 Wochen vor dem beantragten
Abnahmetermin zugehen.
Auf die feſtgeſetzten Mengen iſt anzurechnen, was aus dem Bezirke des Kom=
munalverbandes
an die Reichsgetreideſtelle geliefert worden iſt. Saatgut, das in
den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes geliefert worden iſt, wird angerechnet,
wenn die Reichsgetreideſtelle der Lieferung zuſtimmt.
§ 21. Der Kommunalverband kann die feſtgeſetzten Brotgetreidemengen (§ 14
Abſ. 1k auf eigene Rechnung erwerben und als Verkäufer an die Reichsgetreideſtelle
nach deren Geſchäftsbedingungen liefern.
Macht er hiervon keinen Gebrauch, ſo beſtellt die Reichsgetreideſtelle für
ſeinen Bezirk auf ſeinen Vorſchlag einen oder mehrere Kommiſſionäre, durch die der
Ankauf erfolgt. Der Kommunalverband kann verlangen, daß er ſelbſt oder die von
ihm bezeichneten Perſonen als Kommiſſionäre beſtellt werden.
§ 22. Liefert ein Kommunalverband die feſtgeſetzten Mengen (§ 14 Abſ. 1k)
innerhalb der beſtimmten Friſt nicht oder nicht vollſtändig ab, ſo kann die Reichs=
getreideſtelle
die fehlende Menge in ſeinem Bezirk unmittelbar erwerben. Für dieſen
Fall gilt § 21 Abſ. 2 nicht.
§ 23. Bei Beſchaffung der Brotgetreidemengen (§ 14 Abſ. 1e, k) iſt der im Kom=
munalverband
anſäſſige Handel möglichſt zu berückſichtigen.
§ 24. Ergibt ſich in einem Kommunalverbande nach Ablieferung der feſtgeſetzten
Mengen (§ 14 Abſ. 1f) ein Ueberſchuß an Brotgetreide und Mehl über ſeinen Be=
darfsanteil
, ſo hat er den Ueberſchuß der Reichsgetreideſtelle anzumelden und nach
ihrer Aufforderung zur Verfügung zu ſtellen. Die Vorſchriſten der § 21, 22 finden
Anwendung.
§ 25. Jeder Kommunalverband hat auf Erfordern der Reichsgetreideſtelle nach
einem von dieſer feſtgeſtellten Vordruck anzuzeigen, wieviel Brotgetreide und Mehl
im letzten Monat in ſein Eigentum übergegangen und aus ſeinem Bezirke heraus=
gegangen
iſt, ſowie welche außergewöhnlichen Veränderungen an den Vorräten ſeines
Bezirkes eingetreten ſind.
§ 26. Jeder Kommunalverband hat der Landeszentralbehörde bis zum 15. Juli
1915 zu erklären, ob er mit dem für ihn beſchlagnahmten Brotgetreide bis zur Höhe
ſeines Bedarfsanteils (§ 14 Abſ. 1e) ſelbſt wirtſchaften will. Die Landeszentralbehörde
hat ihm die Selbſtwirtſchaft zu geſtatten, wenn er nachweiſt, daß er zu ihrer Durch=
führung
, insbeſondere zur geeigneten Finanzierung und zur Lagerung der Vorräte
in der Lage iſt, und daß er den Vorſchriften des § 48 genügt. Die Landeszentral=
behörde
hat der Reichsgetreideſtelle bis zum 1. Auguſt 1915 die Kommunalverbände
mitzuteilen, welche ſie als Selbſtwirtſchafter anerkannt hat.
Die Reichsgetreideſtelle hat den ſelbſtwirtſchaftenden Kommunalverbänden auf
Verlangen bei der Lagerung der Vorräte ſoweit wie möglich behilflich zu ſein; ſie kann
ſie bei der Finanzierung in geeigneten Fällen unterſtützen.
Stellt ſich nachträglich heraus, daß ein Kommunalverband den Verpflichtungen
der Selbſtwirtſchaft nicht genügt, ſo kann ihm die Landeszentralbehörde das Recht der
Selbſtwirtſchaft entziehen. Sie hat dies der Reichsgetreideſtelle mitzuteilen.
§ 27. Jeder ſelbſtwirtſchaftende Kommunalverband hat dafür zu ſorgen, daß
das zur Verſorgung ſeiner Bevölkerung erforderliche Brotgetreide und Mehl rechtzeitig
zur Verfügung ſteht.
Brotgetreide, das ihm gehört oder für ihn beſchlagnahmt iſt, darf außer in den
Fällen des § 19 Abſ. 1 vorübergehend auch zum Zwecke des Ausmahlens oder der
Trocknung aus ſeinem Bezirk entfernt werden; bei beſchlagnahmtem Brotgetreide be=
darf
es hierzu der Zuſtimmung des Kommunalverbandes (§ 2).
§ 28. Den ſelbſtwirtſchaftenden Kommunalverbänden iſt bei der Feſtſetzung der
abzuliefernden Brotgetreidemengen (§ 14 Abſ. 11) der Bedarfsanteil freizulaſſen.
In Fällen dringenden Bedürfniſſes kann die Reichsgetreideſtelle die Lieferung
von Brotgetreide vorübergehend auch aus dem Bederfsanteile verlangen. Sie hat
dieſe Mengen dem Kommunalverband ſobald wie möglich in Brotgetreide zurück=
zuliefern
.
§ 29. Die Reichsgetreideſtelle hat einem ſelbſtwirtſchaftenden Kommunalverband
auf Verlangen in Fällen dringenden Bedürfniſſes:
a) vorübergehend Mehl zu liefern; die entſprechenden Mengen ſind, ſobald wie
möglich zurückzultefern:
b) gegen Lieferung von Roggen Weizen oder umgekehrt zu liefern;
c) durch Abnahme feuchten Brotgetreides ader Trocknung gegen angemeſſenes
Entgelt behilflich zu ſein.

[ ][  ][ ]

§ 30. Kommunalverbände, die nicht ſelbſt wirtſchaften, haben ihren Bedarf an
Mehl rechtzeitig bei der Reichsgetreideſtelle anzufordern.
§ 31. Das Eigentum an den beſchlagnahmten Vorräten kann auf Antrag durch
Anordnung der zuſtändigen Behörde der im Antrag bezeichneten Perſon übertragen
werden. Der Antrag wird von dem Kommunalverbande, für den beſchlagnahmt iſt,
in den Fällen des § 21 Abſ. 2, § 22 von der Reichsgetreideſtelle geſtellt.
§ 32. Bei Unternehmern landwirtſchaftlicher Betriebe iſt vor der Enteignung
feſtzuſtellen, welche Vorräte ſie nach dem Maßſtab des § 6 für die Zeit bis zum
15. Auguſt 1916 zur Ernährung und als Saatgut nötig haben.
Bei Unternehmern landwirtſchaftlicher Betriebe iſt ferner das in ihrem Betriebe
gewachſene Saatgetreide feſtzuſtellen, wenn ſie ſich in den letzten zwei Jahren mit dem
Verkaufe von Saatgetreide befaßt haben.
Dieſe Vorräte ſind auszuſondern und von der Enteignung auszunehmen; ſie
werden mit der Ausſonderung von der Beſchlagnahme frei.
§ 33. Die Anordnung, durch die enteignet wird, kann an den einzelnen Beſitzer
oder an alle Beſitzer des Bezirkes oder eines Teiles des Bezirkes gerichtet werden;
im erſteren Falle geht das Eigentum über, ſobald die Anordnung dem Beſitzer zugeht,
im letzteren Falle mit Ablauf des Tages nach Ausgabe des amtlichen Blattes, in dem
die Anordnung amtlich veröffentlicht wird.
§ 34. Der Erwerber hat für die überlaſſenen Vorräte einen angemeſſenen Preis
zu zahlen.
Bei Gegenſtänden, für die Höchſtpreiſe feſtgeſetzt ſind, wird der Uebernahmepreis
unter Berückſichtigung des zur Zeit der Enteignung geltenden Höchſtpreiſes, ſowie der
Güte und Verwertbarkeit der Vorräte nach Anhörung von Sachverſtändigen von der
höheren Verwaltungsbehörde endgültig feſtgeſetzt. Sie beſtimmt darüber, wer die
baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat.
Bei Gegenſtänden, für die keine Höchſtpreiſe feſtgeſetzt ſind, tritt an Stelle des
Höchſtpreiſes ein Preis, der unter Berückſichtigung der tatſächlich gemachten Auf=
wendungen
und, ſoweit dies nicht möglich iſt, durch Schätzung zu ermitteln iſt.
§ 35. Der Beſitzer hat die Vorräte, die er freihändig übereignet hat oder die
bei ihm enteignet ſind, zusverwahren und pfleglich zu behandeln, bis der Erwerber ſie
in ſeinen Gewahrſam übernimmt. Dem Beſitzer iſt hierfür eine angemeſſene Ver=
gütung
zu gewähren, die von der höheren Verwaltungsbehörde endgültig feſt=
geſetzt
wird.
§ 36. Ueber Streitigkeiten, die ſich bei dem Enteignungsverfahren und aus der
Verwahrungspflicht (§ 35) ergeben, entſcheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde.
Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Lieferung (§ 14 Abſ. 1f, §§ 20 bis 22, § 24)
zwiſchen der Reichsgetreideſtelle und einem Kommunalverbande ergeben, entſcheidet
endgültig ein Schiedsgericht. Das Nähere hierüber beſtimmt der Reichskanzler.
§ 37. Wer das ihm als Saatgut belaſſene Brotgetreide (§ 32 Abſ. 1) oder das
ihm belaſſene Saatgetreide (§ 32 Abſ. 2) ohne Genehmigung der zuſtändigen Behörde
zu anderen Zwecken verwendet, oder wer der Verpflichtung des § 35, Vorräte zu ver=
wahren
und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem
Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark beſtraft.

IV. Ausmahlen und Mehlverkehr.

§ 38. Die Mühlen haben das Brotgetreide zu mahlen, das die Reichsgetreide=
ſtelle
oder der Kommunalverband, in deſſen Bezirke ſie liegen, ihnen zuweiſt. Sie
haben das ihnen zugewieſene Brotgetreide und das daraus ermahlene Mehl zu ver=
wahren
und pfleglich zu behandeln.
Weigert ſich eine Mühle, ſo kann die zuſtändige Behörde die erforderlichen
Arbeiten auf deren Koſten mit den Mitteln des Mühlenbetriebs durch einen Dritten
vornehmen laſſen.
§ 39. Selbſtwirtſchaftende Kommunalverbände dürfen Brotgetreide bis zur Höhe
ihres Bedarfsanteils abzüglich des Saatgutes ausmahlen laſſen; das jeweils zur
Verfügung des Kommunalverbandes ſtehende Mehl darf jedoch den Mehlbedarf von
zwei Monaten nicht überſteigen.
Im übrigen dürfen Kommunalverbände nur mit Zuſtimmung der Reichs=
getreideſtelle
ausmahlen laſſen.
§ 40. Die Reichsgetreideſtelle kann Mahllöhne und Vergütungen für die Ver=
wahrung
und Behandlung feſtſetzen. Die Feſtſetzung von Mahllöhnen iſt auch für die
Fälle zuläſſig, für die eine Mahlpflicht nicht beſteht.
Soweit die Reichsgetreideſtelle keine Mahllöhne oder Vergütungen feſtgeſetzt hat,
können die höheren Verwaltungsbehörden dies tun.
§ 41. Ein Kommunalverband darf Mehl ohne Genehmigung der Reichsgetreide=
ſtelle
nur innerhalb ſeines Bezirkes abgeben. Die Rücklieferung von Mehl an die
Reichsgetreideſtelle nach § 29a wird hiervon nicht berührt.
§ 42. Wird Brotgetreide von einem Kommunalverhand oder einem Selbſtverſorger
zum Ausmahlen zugewieſen, ſo iſt die Kleie auf Verlangen an den Kommunalverband
oder den Selbſtverſorger zurückzugeben.
Die Reichsgetreideſtelle hat die beim Ausmahlen ihres Getreides entfallende
Kleie der Bezugsvereinigung der deutſchen Landwirte, G. m. b. H., zur Verfügung zu
ſtellen. Derſelben Stelle haben die Mühlen die Kleie zur Verfügung zu ſtellen, die
in ihrem Eigentume ſteht.
Die aus dem Brotgetreide der Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung
entfallende Kleie iſt der Bezugsvereinigung der deutſchen Landwirte, G. m. b. H., zur
Verfügung zu ſtellen, ſoweit ſie nicht von dieſen Verwaltungen für den eigenen Bedarf
beanſprucht wird.
§ 43. Die Bezugsvereinigung der deutſchen Landwirte, G. m. b. H., hat die
Kleie nach den Weiſungen der Reichsfuttermittelſtelle an die Kommunalverbände und
eine von der Reichsfuttermittelſtelle beſtimmte Menge an die von dieſer beſtimmten
gewerblichen Betriebe abzugeben.
§ 44. Für die Abgabe der Kleie an die Kommunalverbände ſind folgene Grund=
ſätze
maßgebend:
a) jeder Kommunalverband erhält ſoviel Kleie, als dem in ſeinem Bezirke be=
ſchlagnahmten
Brotgetreide bis zur Höhe ſeines Bedarfsanteils entſpricht;
b) von der verbleibenden Kleie wird die eine Hälfte nach dem Verhältnis des
Ergebniſſes der Brotgetreideernte 1915, die andere Hälfte nach dem Verhältnis
des Viehſtandes auf die Kommunalverbände verteilt;
c) von der Kleie, die hiernach auf den einzelnen Kommunalverband entfällt,
wird die Kleie abgezogen, die beim Ausmahlen des im § 42 Abſ. 1 bezeich=
neten
Brotgetreides entfällt.
Die näheren Beſtimmungen erläßt die Reichsfuttermittelſtelle.
§ 45. Die Kommunalverbände haben die ihnen nach §§ 42, 44 zufallende Kleie
in wirtſchaftlich zweckmäßiger Weiſe abzugeben.
§ 46. Wer den Vorſchriften des § 38 Abſ. 1 zuwiderhandelt, oder wer höhere
als die feſtgeſetzten Mahllöhne oder Vergütungen (§ 40) fordert oder ſich gewähren
läßt, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu fünfzehn=
hundert
Mark beſtraft. Ebenſo wird beſtraft, wer der Vorſchrift des § 42 Abſ. 2 Satz 2
zuwiderhandelt.

V. Verbrauchsregelung.

§ 47. Die Kommunalverbände haben den Verbrauch der Vorräte in ihrem Be=
zirke
zu regeln, insbeſondere die Verteilung von Mehl an Bäcker, Konditoren und
Kleinhändler vorzunehmen. Dabei darf insgeſamt nicht mehr Mehl abgegeben
werden, als die von der Reichsgetreideſtelle für den Zeitraum feſtgeſetzte Menge.
Grieß, Graupen, Teigwaren, ſowie Kinder= und Kraftmehle fallen nicht unter
dieſe Verbrauchsregelung; die Reichsgetreideſtelle kann beſtimmen, was als Grieß,
Graupen, Teigwaren, Kinder= und Kraftmehl anzuſehen iſt.
§ 48. Die Kommunalverbände haben zu dieſem Zweck insbeſondere
a) Händlern, Bäckern und Konditoren die Abgabe von Mehl und Backwaren
außerhalb des Bezirkes ihrer gewerblichen Niederlaſſung vorbehaltlich der
Vorſchrift des § 14 Abſ. 1d zu verbieten; ſoweit es beſondere wirtſchaftliche
Verhältniſſe erfordern, darf der Kommunalverband Ausnahmen von dem
Verbote zulaſſen;
b) eine Mehlverteilungsſtelle für ihren Bezirk einzurichten;
c) durch Ausgabe von Brotkarten oder Brotbüchern eine Verbrauchsregelung
einzuführen, die den Verbrauch des Einzelnen wirkſam erfaßt;
d) ausreichende Maßnahmen zur Kontrolle der Selbſtverſorger (§ 6 Abſ. 1a)
zu treffen.
§ 49. Die Kommunalverbände können zu dieſem Zweck ferner insbeſondere
a) anordnen, daß nur Backwaren von beſtimmter Zuſammenſetzung, Größe und
Gewicht bereitet werden dürfen, und Preiſe hierfür feſtſetzen;
b) das Mahlen des Brotgetreides auch in ſolchen Mühlen geſtatten, die das
vom Bundesrat oder von der Reichsgetreideſtelle beſtimmte Ausmahl=
verhältnis
nicht erreichen, aber wenigſtens bis zu ſiebzig vom Hundert aus=
mahlen
können; in dieſem Falle ſind ſie befugt, das Ausnahmeverhältnis
entſprechend feſtzuſetzen;
c) die Abgabe und Entnahme von Mehl und Backwaren auf beſtimmte Abgabe=
ſtellen
und Zeiten, ſowie in anderer Weiſe beſchränken;
d) nähere Beſtimmungen mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde
darüber erlaſſen, wer als Selbſtverſorger (§ 6 Abſ. 1a) anzuſehen iſt.
§ 50. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten höheren Ver=
waltungsbehörden
können den Geſchäftsbetrieb der Kommunalverbände beaufſichtigen
und die Art der Regeluna (§§ 47 bis 49) vorſchreiben.

Die Reichsgetreideſtelle kann für die Verſorgung beſtimmter Berufe oder be=
ſtimmter
Gruppen von Perſonen beſondere Regelungen vorſchreiben und das Nähere
beſtimmen.
§ 51. Zur Durchführung dieſer Maßnahmen (§ 47 bis 50) ſollen in den Kom=
munalverbänden
beſondere Ausſchüſſe gebildet werden
§ 52. Die Kommunalverbände haben den Preis für das von ihnen abgegebene
Mehl ſo feſtzuſetzen, daß ihre Koſten gedeckt werden. Etwaige Ueberſchüſſe ſind für
die Volksernährung zu verwenden.
§ 53. Die Kommunalverbände können in ihrem Bezirke Lagerräume für die
Lagerung der Vorräte in Anſpruch nehmen. Die Vergütung ſetzt die höhere Ver=
waltungsbehörde
endgültig feſt.
§ 54. Die Kommunalverbände können den Gemeinden die Regelung des Ver=
brauchs
für den Bezirk der Gemeinde übertragen. Soweit den Gemeinden die Rege=
lung
des Verbrauchs übertragen wird, gelten die §§ 47 bis 53 für die Gemeinden
entſprechend.
Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als zehntauſend Einwohner
hatten, können die Uebertragung verlangen.
§ 55. Die Landeszentralbehörden können Beſtimmungen über das Verfahren
beim Erlaſſe der Anordnungen treffen. Dieſe Beſtimmungen können von den Landes=
geſetzen
abweichen.
§ 56. Ueber Streitigkeiten, die bei der Verbrauchsregelung (§§ 47 bis 54) ent=
ſtehen
, entſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
§ 57. Wer den Anordnungen zuwiderhandelt, die ein Kommunalverband oder
eine Gemeinde, der die Regelung ihres Verbrauchs übertragen iſt, zur Durchführung
dieſer Maßnahmeu erlaſſen hat, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit
Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark beſtraft.

VI. Ausführungsvorſchriften.

§ 58. Erweiſt ſich der Inhaber oder Betriebsleiter eines Geſchäfts in der Be=
folgung
der Pflichten unzuverläſſig, die ihm durch dieſe Verordnung oder die dazu
erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen auferlegt ſind, ſo kann die zuſtändige Behörde
das Geſchäft ſchließen.
Sie kann einem landwirtſchaftlichen Unternehmer, der ſich in der Verwendung
ſeiner Beſtände (§§ 6, 32) unzuverläſſig erweiſt, das Recht der Selbſtverſorgung ent=
ziehen
und ſeine Beſtände abweichend von der Vorſchrift des § 32 dem Kommunal=
verband
übereignen.
Gegen die Verfügung iſt Beſchwerde zuläſſig. Ueber die Beſchwerde entſcheidet
die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Die Beſchwerde bewirkt keinen Aufſchub.
§ 59. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die erforderlichen Ausführungs=
beſtimmungen
.
Sie können beſondere Vermittlungsſtellen errichten, denen die Unterverteilung
und die Bedarfsregelung in ihrem Bezirk obliegt.
§ 60. Wer den ——— den Landeszentralbehörden erlaſſenen Ausführungs=
beſtimmunge
- —— -handelt, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit
Gelsk is zu fünfzehnhundert Mark beſtraft.
§ 61. Die Landeszentralbehörden beſtimmen, wer als Kommunalverband, als
Gemeinde, als Gemeindevorſtand, als zuſtändige Behörde und als höhere Verwaltungs=
behörde
im Sinne dieſer Verordnung anzuſehen iſt.
Sollen Kommunalverbände, die verſchiedenen Bundesſtaaten angehören, als ein
Kommunalverband im Sinne dieſer Vorſchrift beſtimmt werden, ſo iſt die Zuſtimmung
des Reichskanzlers erforderlich.

VII. Uebergangs= und Schlußvorſchriften.

§ 62. Die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und
Mehl vom 25. Januar 1915 (Reichs=Geſetzblatt S. 35), ſowie die Aenderung dieſer
Verordnung vom 6. Februar 1915 (Reichs=Geſetzblatt S. 65) treten mit dem 15. Auguſt
1915 außer Kraft mit den Maßgaben der §§ 63 bis 67. Der Reichskanzler kann
beſtimmen, daß und an welchem Tage einzelne Vorſchriften früher außer Kraft treten.
§ 63. Die Beſtimmungen, die von Kommunalverbänden oder Gemeinden auf
Grund der Verordnung vom 25. Januar 1915 über die Verbrauchsregelung getroffen
ſind, bleiben in Kraft. Soweit ſie mit den Vorſchriften dieſer Verordnung nicht in
Einklang ſtehen, ſind ſie bis zum 16. Auguſt 1915 zu ändern oder zu ergänzen. Zu=
widerhandlungen
gegen die bisherigen Beſtimmungen, ſoweit dieſe in Kraft bleiben,
werden nach § 57 dieſer Verordnung beſtraft.
§ 64. Wer mit dem Beginne des 16. Auguſt 1915 Vorräte früherer Ernten an
Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Feſen), ſowie Emer und Einkorn, allein oder mit
anderem Getreide außer Hafer gemiſcht, ferner an Roggen= und Weizenmehl (auch
Dunſt), allein oder mit anderem Mehle gemiſcht, in Gewahrſam hat, iſt verpflichtet,
ſie dem Kommunalverbande des Lagerungsortes bis zum 20. Auguſt 1915, getrennt
nach Arten und Eigentümern, anzuzeigen. Vorräte, die ſich zu dieſer Zeit auf dem
Transporte befinden, ſind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfange dem
Kommunalverband anzuzeigen.
Der Kommunalverband hat der Reichsgetreideſtelle nach einem von dieſer feſt=
geſetzten
Vordruck bis zum 31. Auguſt Anzeige zu erſtatten.
§ 65. Die Anzeigepflicht (§ 64) erſtreckt ſich nicht auf
a) Vorräte, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesſtaates oder Elſaß=
Lothringens, insbeſondere im Eigentum eines Militärfiskus, der Marine=
verwaltung
oder der Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung in
Berlin ſtehen;
b) Vorräte, die im Eigentume der Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. oder der
Zentral=Einkaufs=Geſellſchaft m. b. H. ſtehen;
c) Vorräte an gedroſchenem Brotgetreide und an Mehl, die bei einem Beſitzer
zuſammen fünfundzwanzig Kilogramm nicht überſteigen;
d) Vorräte, die durch einen Kommunalverband an Händler, Verarbeiter oder
Verbraucher ſeines Bezirkes bereits abgegeben ſind.
§ 66. Mit dem Beginne des 16. Auguſt 1915 ſind die anzeigepflichtigen Vorräte
(§§ 64, 65) für den Kommunalverband beſchlagnahmt, in deſſen Bezirk ſie ſich befinden.
Vorräte, die ſich zu dieſer Zeit auf dem Transporte befinden, ſind für den Kommunal=
verband
beſchlagnahmt, in deſſen Bezirke ſie nach beendetem Transport abgeliefert
werden.
Für dieſe Vorräte gelten die Vorſchriften dieſer Verordnung.
Die Kommunalverbände haben von dem hiernach für ſie beſchlagnahmten Brot=
getreide
diejenigen Mengen, die nach der Verordnung vom 25. Januar 1915 für die
Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. beſchlagnahmt waren und dieſer Beſchlagnahme
noch am 15. Auguſt 1915 unterliegen, der Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. zur
Verfügung zu ſtellen.
§ 67. Der Reichskanzler kann weitere Uebergangsvorſchriften erlaſſen.
§ 68. Die Vorſchriften dieſer Verordnung beziehen ſich nicht auf Brotgetreide
oder Mehl, das nach dem 31. Januar 1915 aus dem Ausland eingeführt iſt.
Als Ausland im Sinne dieſer Vorſchrift gilt nicht das beſetzte Gebiet. Brot=
getreide
und Mehl, das aus beſetztem Gebiet eingeführt wird, darf nur an die Heeres=
verwaltungen
, die Marineverwaltung, die Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. und die
Zentral=Einkaufd=Geſellſchaft m. b. H. geliefert werden.
§ 69. Mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu fünfzehn=
hundert
Mark wird beſtraft:
1. wer die Anzeige (§ 64 Abſ. 1) nicht in der geſetzten Friſt erſtattet, oder wer
wiſſentlich unrichtige oder unvollſtändige Angaben macht,
2. wer der Vorſchrift des § 68 Abſ. 2 zuwiderhandelt.
§ 70. Die Vorſchriften des Abſchnitts I, III und VI ſowie die §§ 62 bis 67 und
69 Nr. 1 dieſer Verordnung treten mit dem 1. Juli 1915 in Kraft. Der Reichskanzler
beſtimmt, mit welchem Tage die übrigen Vorſchriften in Kraft treten. Bis dahin
werden die Aufgaben der Reichsgetreideſtelle von der Reichsverteilungsſtelle, dem
Reichskommiſſar und der Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. wahrgenommen; der
Reichskanzler kann das Nähere beſtimmen.
Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 28. Juni 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück.

Ausführungsanweiſung
zur Verordnung des Bundesrats über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl
aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915.
Vom 8. Juli 1915.

§ 1. Zu je einem Kommunalverband werden vereinigt die Kreiſe:
a) Darmſtadt und Dieburg als Kommunalverband Darmſtadt mit dem Sitz
in Darmſtadt,
b) Friedberg und Offenbach a. M. als Kommunalverband Friedberg i. H. mit
dem Sitz in Friedberg i. H.,
c) Mainz, Bingen und Oppenheim als Kommunalverband Mainz mit dem
Sitz in Mainz.
Im übrigen bildet jeder Kreis einen Kommunalverband.
§ 2. Höhere Verwaltungsbehörde iſt der Provinzialausſchuß; nur im Falle des
§ 49d iſt höhere Verwaltungsbehörde unſere Abteilung für Landwirtſchaft, Handel
und Gewerbe.

[ ][  ][ ]

3. Zuſtändige Behörde iſt das Kreisamt.
4. Gemeindevorſtänd ſind die Oberbürgermeiſter, die Bürgermeiſter der Städte
und die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien.
§ 5.. Für die im § 1 Abſ. 1a bis e beſtimmten Kommunalverbände iſt je ein
Verbandsausſchuß zu beſtellen.
Derſelbe hat zu beſtehen:
1. aus den Kreisräten der beteiligten Kreiſe als Vorſtand,
2. aus je zwei Vertretern dieſer Kreiſe, die von jedem Kreisausſchuß aus ſeiner
Mitte nebſt je einem Erſatzmann zu wählen ſind, als Mitglieder.
Die Oberbürgermeiſter der Städte Darmſtadt, Offenbach a. M. und Mainz haben
in dem für dieſe Städte zuſtändigen Verbandsausſchuß Sitz und Stimme; ſie
können einen Beigeordneten mit ihrer Vertretung betrauen.
Der Verbandsausſchuß iſt beſchlußfähig, wenn mehr als die Hälfte ſeiner Mit=
glieder
erſchienen iſt. Die Beſchlüſſe werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei
Stimmengleichheit entſcheidet die Stimme des Vorſitzenden. Die beteiligten Kreiſe ſind
befugt, gegen die Beſchlüſſe des Verbandsausſchuſſes binnen der Ausſchlußfriſt von
einer Woche die Entſcheidung unſerer Abteilung für Landwirtſchaft, Handel und Gewerbe
anzurufen. Dieſe Entſcheidung iſt endgültig.
Der Vorſtand des Verbandsausſchuſſes vertritt den Kommunalverband gericht=
lich
und außergerichtlich. Er bereitet die Beſchlüſſe des Verbandsausſchuſſes vor und
führt ſie aus.
Den Vorſitz in dem Verbandsausſchuß und deſſen Vorſtand hat der dienſtälteſte
Kreisrat, der auch die laufenden Geſchäfte am Sitz des Kommunalverbandes zu
führen hat; ſein Stellvertreter im Vorſitz iſt der nächſtälteſte Kreisrat.
Der Verbandsausſchuß kann Grundſätze über die Führung der Verdandsgeſchäfte
aufſtellen.
§ 6. Die Kommunalverbände haben anzuordnen, daß als Selbſtverſorger im
Sinne des § 6 Abſ. 1a nur diejenigen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe
anzuſehen ſind, deren Vorräte an Brotgetreide und Mehl zu ihrer Verſorgung und
derjenigen der im § 6 Abſ. 1a weiter aufgeführten Perſonen bis mindeſtens zum
31. Dezember 1915 ausreichen, und über dieſen Zeitpunkt hinaus das Recht, als
Selbſtverſorger anerkannt zu werden, hur inſolange beanſprucht werden kann, als die
Verſorgung je für volle Monate nachgewieſen iſt.
§ 7. Die Unterverteilung und die Bedarfsregelung der Kleie im Gebiet des
Großherzogtums, die die Kommunalverbände nach den §§ 42 Abſ. 1 und 43 zu
beanſpruchen haben, erfolgt durch die Verteilungsſtelle für Futtermittel in Darmſtadt
als Vermittelungsſtelle im Sinne des § 59 Abſ. 2. Die Kommunalverbände ſind
verpflichtet, dieſe Kleie der vorgenannten Stelle zur Verfügung zu ſtellen.
§ 8. Die zur Durchführung der Verbrauchsregelung zu bildenden Ausſchüſſe
ſind in den in § 1 Abſ. 1a bis e beſtimmten Kommunalverbänden von dem Verbands=
ausſchuß
, in den übrigen Kommunalverbänden vom Kreisausſchuß, in den Städten
von der Stadtvertretung und in den Landgemeinden von der Gemeindevertretung
zu wählen.
§ 9. Anordnungen über die Verbrauchsregelung bedürfen in jedem Fall der
Genehmigung der Aufſichtsbehörde.
§ 10. Dieſe Ausführungsanweiſung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
in Kraft.
Darmſtadt, den 8. Juli 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern
v. Hombergk.
Krämer.

XVIII. Armeekorps
Frankfurt a. M., den 23. Juni 1915.
Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. III b. Tgb.=Nr. 13083/5882.
Betr.: Unterſtützung entwichener Kriegsgefaugener.
Verordnung.

Im Anſchluß an die Verordnung vom 25. November 1914, betr. die Verabfolgung
von Sachen an Kriegsgefangene IIIa Nr. 14 110/375 beſtimme ich:
Verboten iſt auch jede Förderung und Unterſtützung entwichener Kriegs=
gefangener
, insbeſondere die Gewährung von Unterkunft, Nahrung und Kleidung,
die Verabfolgung von Geldmitteln, die Verſchaffung von Arbeitsgelegenheit für
dieſelben, ſowie die Beſchäftigung im eigenen Haushalt oder Betriehe.
Von der Anweſenheit entwichener Kriegsgefangener iſt unverzüglich der
nächſten Polizeibehörde Mitteilung zu machen.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9b des Geſetzes über den Be=
lagerungszuſtand
vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre beſtraft.
Der Kommandierende General:
Freiherr von Gall, General der Infanterie.
(10248

XVIII. Armeekorps
Frankfurt a. M., den 1. Juli 1915.
Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. III b. Tgb.=Nr. 13717/6152.
Betr.: Verbot der Ausfuhr von Pferden.
Bekanntmachung.

Im Anſchluß an die Bekanntmachungen vom 1. Mai 1915 (Ia IIIb Nr. 4225)
und 3. Mai 1915 (Ia IIIb Nr. 9530/4289) beſtimme ich mit Zuſtimmung des ſtellvertr.
Generalkommandos Xl. Armeekorps:
Aus den Kreiſen Hersfeld, Hünfeld, Marburg., Kirchhain, Ziegenhain und
Biedenkopf dürfen Pferde nur in den Bereich des XVIII. Armeekorps ausgeführt
werden.
Ausnahmen bedürfen meiner Genehmigung.
Die vorſtehende Bekanntmachung ſowie die Bekanntmachungen vom 1. und
3. Mai 1915 gelten nicht für ſolche Ankäufer von Pferden, die einen von der Remonte=
Inſpektion neu ausgeſtellten Erlaubnisſchein beſitzen und beziehen ſich nicht auf Fohlen
bis zu ½ Jahre.
Der Kommandierende General:
Freiherr von Gall, General der Infanterie.
(10252

. L. 1334. I. KRA.
Ausführungs=Beſtimmung

zu der Bekanntmachung
betreffend Beſtanderhebung unverſponnener Schafwollen.
Unter § 2, Abſatz 1, Ziffer II der Bekanntmachung, ſowie unter Ziffer II der
Meldeſcheine für unverſponnene Schafwollen, fallen außer rohweißen, auch alle farbigen
und aus verſchiedenfarbigen Wollen zuſammengeſetzten Wollpartien.
(10276
Frankfurt (Main), den 8. Juli 1915.
Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.

XVIII. Armeekorps
Frankfurt a. M., den 1. Juli 1915.
Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. III b. Tgb.=Nr. 13602/6214.
Betr.: Vertrieb von Reiſeführern und Karten.
Bekanntmachung.

Für den Vertrieb von Reiſeführern und Karten hat das Kriegsminiſterium weiter
folgende Beſtimmungen erlaſſen, die im Anſchluß an die Bekanntmachung des General=
kommandos
vom 16. April ds. Js. III b 7874/3576 hiermit zur Kenntnis ge=
bracht
werden:
Um den Firmen des Karten= uſw. Vertriebs entgegen zu kommen, werden für
das neutrale Ausland große Wandkarten von Europa in kleineren Maßſtäben als
1: 100000, Schulatlanten und Globen, die bis zum 2. April 1915 bereits beſtanden
haben, freigegeben.
Ebenſo dürfen Zeitungen, Zeitſchriften und Zeitchroniken mit Kartenſkizzen
ausgeführt werden, wenn die Beſchreibung der betreffenden Gegenden keine Angaben
enthält, deren Kenntnis unſern Gegnern von militäriſchem Nutzen ſein kann. Truppen=
und Befeſtigungseinzeichnungen ſind ſelbſtverſtändlich verboten.
Ferner wird erläuternd beſtimmt:
Im Inland iſt außerdem geſtattet innerhalb des Schutzſtreifens von 100 km an
den Grenzen der unmittelbare Verkauf von Karten in den Maßſtäben von I 1 bis
1: 100000 ausſchl., ſowie von Reiſeführern an Truppenteile, Militär=, Reichs= und
Staatsbehörden und an die Stadtverwaltungen ſowie die Verwaltungen von Hoch=
ſchulen
und höheren Lehranſtalten. Alle übrigen Kommunalbehörden und die mitt=
leren
und niederen Schulen können ſchriftlich durch befürwortende Vermittelung ihrer
vorgeſetzten Zivilbehörde bei dem zuſtändigen Königlichen Oberkommando in den
Marken oder ſtellv. Generalkommando einen Erlaubnisſchein zum Bezug der verbotenen
Karten uſw. in geringer Zahl beantragen.
Das Königliche Oberkommando in den Marken und die ſtellvertretenden General=
kommandos
ſind berechtigt, ausnahmsweiſe einzelnen reichsdeutſchen Perſönlichkeiten,
die ihre Zuverläſſigkeit einwandfrei nachweiſen können, ebenfalls den vorher erwähnten
Erlaubnisſchein zu bewilligen.
(10249
Der Kommandierende General:
Freiherr von Gall, General der Infanterie.

XVIII. Armeekorps
Frankfurt a. M., den 1. Juli 1915.
Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. III b. Tgb.=Nr. 14008/6235.
Betr.: Verkauf von Waffen und Munition.
Verordnung.

Die Verordnungen des Generalkommandos vom 4. Auguſt 1914, betr. den
Handel mit Waffen, und vom 13. März 1915, betr. Beſtandsaufnahme von Schuß=
waffen
und Munition bei Händlern (IIIb Nr. 5358/2437), ſowie die auf Grund dieſer
Verordnungen erteilten beſonderen Genehmigungen zum Verkaufe von Waffen und
Munition werden aufgehoben.
An deren Stelle tritt folgende Beſtimmung:
Der Verkauf von Waffen und Munition iſt nur an Militärperſonen, öffentliche
Beamte und an ſolche Perſonen geſtattet, die eine ſchriftliche Erklärung der Orts=
polizeibehörde
vorzeigen, daß der Verkauf an ſie unbedenklich iſt.
Die Erklärung muß Art und Anzahl bezw. Menge der zu kaufenden Gegen=
ſtände
angeben.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9 b des Geſetzes über den Be=
lagerungszuſtand
vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre beſtraft.
Der Kommandierende General:
Freiherr von Gall, General der Infanterie.
(10251

Bekanntmachung.

Betr.: Die Brotgetreideernte 1915 hier: die Miſchfrucht.
Als Miſchfrucht im Sinne der Bundesratsbekanntmachung über den Verkehr
mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915, vom 28. Juni I. Js. (R. G. Bl.
S. 363) iſt nur ſolche Frucht anzuſehen, die gemiſcht gewachſen iſt und dem=
zufolge
auch nur gemiſcht abgeerntet werden kann. Nicht dagegen iſt es zuläſſig,
abgeerntete Frucht nach erfolgtem Ausdruſch miteinander zu miſchen,
wie dies heiſpielsweiſe häufig mit Roggen und Gerſte geſchehen iſt. Wer dies tut,
nimmt eine Veränderung an dem beſchlagnahmten Getreide vor, die nach § 2
der obengenannten Bekanntmachung ohne Zuſtimmung des Kommunalverbandes
nicht geſtattet iſt und, falls ſie trotzdem erfolgen ſollte, nach §9 jener Bekannt=
machung
mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldſtrafef bis zu
10000 Mark beſtraft wird. Die Landwirte werden bei dieſer Sach= und
Rechtslage in ihrem eigenen Intereſſe dringend davor gewarnt, Miſchungen
verſchiedener Getreidearten nach deren Aberntung vorzunehmen. Diejenigen
Grundſtücke, die Miſchfrucht tragen, ſind bekannt. Zuwiderhandlungen werden
deshalb unſchwer feſtzuſtellen ſein.
Gleichzeitig wird darauf hingewieſen, daß ſich die Vorſchriften der mehrfach
erwähnten Bundesratsbekanntmachung auch auf Getreide beziehen, das etwa, wie Sommer=
gerſte
, vereinzelt ſchon vor dem 1. Julil. Js. abgeerntet worden ſein ſollte.
Darmſtadt, den 10. Juli 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: von Starck.
Betr.: wie oben.
An den Herrn Oberbürgermeiſter der Stadt Darmſtadt,
ſowie an die Großh. Bürgermeiſtereien der Landgemeinden
und die Großh. Gendarmerieſtationen des Kreiſes.
Wir empfehlen den Großh. Bürgermeiſtereien, den Inhalt der vorſtehenden
Bekanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weiſe zur Kenntnisnahme der Inter=
eſſenten
zu bringen und dieſe darauf hinzuweiſen, daß unnachſichtlich gegen diejenigen
vorgegangen werden wird, die, entgegen den erlaſſenen Vorſchriften, nach erfolgter
Aberntung des Getreides Frucht miteinander miſchen. Feſtgeſtellte Zu=
widerhandlungen
ſind anzuzeigen. Der Großh. Gendarmerie wird beſonders
zur Pflicht gemacht, ihr Augenmerk auf etwa vorgenommene Getreidemiſchungen zu richten.
Auch wollen die Bürgermeiſtereien alsbald veranlaſſen, daß diejenigen Grund=
ſtücke
innerhalb der Gemarkung, die ſeinerzeit mit Miſchfrucht beſtellt worden ſind,
unter Aufführunng der Namen ihrer Beſitzer, in ein beſonderes Verzeichnis eingetragen
werden. Für die Vollſtändigkeit dieſes Verzeichniſſes und die Richtigkeit der in ihm
gemachten Einträge haben die Bürgermeiſter die volle Verantwortung zu übernehmen.
(10250
Darmſtadt, den 10. Juli 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
I. V.: von Starck.

Amtliche Nachrichten des Großh. Polizeiamts Darmſtadt.

Polizeilich eingefangene und zugelaufene Hunde: In polizei=
licher
Verwahrung und Pflege in der Hofreite Beſſungerſtr. Nr. 56 be=
finden
ſich: 1 deutſche Dogge, 1 Pinſcher, 1 Foxterrier (zugelaufen).
Die Hunde können von den Eigentümern bei dem 5. Polizei=Revier
ausgelöſt werden. Die Verſteigerung der nicht ausgelöſten Hunde
findet dortſelbſt jeden Werktag, vormittags um 10 Uhr, ſtatt. (10255

Regelung des Brot= und Mehlverbrauchs.

Die Vorſchriften für Bäcker und Händler, einſchließlich Kolonial=
und Spezereiwarenhändler, vom 27. Mai ds. Js. beſtimmen unter
Ziffer 23, daß am 1., 10. und 20. eines jeden Monats der Beſtand,
Zugang und Abgang von Mehl, ſowie am Schluß eines jeden Mo=
nats
die Menge des von auswärts bezogenen Brotes uſw. der Ge=
ſchäftsſtelle
des Ausſchuſſes zur Regelung des Brot= und Mehl=
verbrauchs
(Stadthaus) mitzuteilen ſind. Die hierzu nötigen Melde=
karten
ſind bei den Polizeirevieren zu haben. Die nächſte Meldung
hat für den 10. ds. Mts. zu erfolgen. Der Kontrolle halber muß
auf ſtrikter Durchführung dieſer Vorſchrift beſtanden werden. Gegen
Säumige wird unnachſichtlich mit Strafe vorgegangen werden. Die
Polizeibeamten ſind angewieſen, Verſtöße gegen die Vorſchriften
anzuzeigen.
(10182sgo
Darmſtadt, am 8. Juli 1915.
Der Oberbürgermeiſter:
Dr. Gläſſing.
uterhaltenes Kinderbett billg 7wei Gaslampen, Kleider,
zu verkaufen. (140474 Hüte, Bluſe zu verkaufen.
Mollerſtraße 40, part. Stiftſtraße 35, I. (*14073

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über
das Vermögen des Georg Jakoby
VIII. in Ober=Ramſtadt iſt zur
Abnahme der Schlußrechnung des
Verwalters, zur Erhebung von
Einwendungen gegen das Schluß=
verzeichnis
der bei der Verteilung
zu berückſichtigenden Forderungen
ſowie zur Prüfung der nachträg=
lich
angemeldeten Forderungen der
Schlußtermin auf Dienstag, den
3. Auguſt 1915, vormittags 11 Uhr,
vor dem Großherzoglichen Amts=
gericht
II hierſelbſt, neues Gerichts=
gebäude
, Erdgeſchoß, Zimmer
(10284
Nr. 118, beſtimmt.
Darmſtadt, den 5. Juli 1915.
Veith
Gerichtsſchreiber des
Großherzoglichen Amtsgerichts II.
100 Lit. Vollmilch, pro Lit.
80 22 Pfg., von gutem Abnehmer
ſofort oder auch ſpäter geſucht.
Angebote unter O. 98 an die
(*14008
Geſchäftsſtelle d. Bl.

Die Brotverſorgung Abweſender.

Auf Grund des § 36 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar
ds. Js. wird zur Vermeidung einer doppelten Verſorgung mit Brot
am Wohnort und an einem anderen Aufenthaltsort folgendes beſtimmt:
Wer vorübergehend an einem anderen Orte als ſeinem Wohnort
Aufenthalt nimmt, erhält an dieſem Aufenthaltsorte Brotkarten nur
gegen Vorlage eines vom Generalvorſtand ſeines Wohnortes oder
von der dafür beſtimmten Stelle ausgeſtellten Nachweiſes, daß der
Nachſuchende für ſich und ſeine Begleitung für die Dauer der
Abweſenheit vom Wohnorte keine Brotkarte erhält (Brotkarten=
Abmeldeſchein). Abmeldeſcheine werden auf Antrag und gegen
Rückgabe der für die beteiligten Perſonen für die Dauer ihrer
Abweſenheit verabfolgten Brotkarten von der ſtädt. Mehl= und
Brotverſorgungsſtelle im Stadthaus (Zimmer Nr. 29) erteilt. Die
Zeitdauer der Abweſenheit und der Aufenthaltsort ſind bei Löſung
des Abmeldeſcheins anzugeben. Handelt es ſich um Perſonen, die
ſich wie Geſchäftsreiſende und Wanderer für längere Zeit auf
Reiſen begeben wollen, ohne an einem Ort längeren Aufenthalt zu
nehmen, ſo kann auf Angabe der Dauer der Abweſenheit und des
(10266
Aufenthaltorts verzichtet werden.
Darmſtadt, den 7. Juli 1915.
Der Oberbürgermeiſter
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[ ][  ][ ]

Eva Johanna.
Roman von Arthur Werner.
18)
(Nachdruck verboten.)

Meine liebe, liebe Eva Johanna. Komm’ leg’ dich. Der
Doktor wird ja gleich kommen.
Ich . . . . ich . . . . brauche ihn . . . . nicht . . . . flüſterte
Eva Johanna. Ich . . . . ich freue mich . . . . ja ſo
daß du . . . . da biſt . . . . Jetzt hab’ ich doch wenigſtens einen .
bei dem ich mich ausweinen kann. Und nun löſte ſich, Gott ſei
Dank, ihr Schmerz in einem heißen Tränenſtrom auf.
Anna ſagte kein Wort. Tief erſchüttert ſtreichelte ſie nur
immerzu das Haar dieſes lieben, guten Kinderköpfchens, in das
der Schmerz tiefe Runen eingeſchnitten hatte.
Geh. . . . geh, ſagte Eva Johanna. Sieh . . . . nach
der anderen.
Laß nur, der Arzt wird gleich kommen.
Nein . . . . geh hin . . . . auch ich . . . . will ſie ſehen.
Nicht doch Eva, bleib ſitzen, lege dich hin, ſo
Nein, ich, ich muß ſie ſehen. Ich kann nicht allein, Führe
mich hin. Ich muß ſehen, ob es wahr iſt
Und ſie richtete ſich, ſich mühſam mit ihren Händen an Anna
emportaſtend, auf. Komm, führe mich zu ihr hin.
Und Anna, die nicht zu widerſprechen wagte, führte ſie hin.
Da lag Laura Wendland, lang hingeſtreckt wie eine Tote.
Und die Leute um ſie ſuchten vergebens, ſie zum Bewußtſein
zu bringen.
Sieh ſie dir an, Anna, flüſterte Eva Johanna, ſieht jemand
ſo aus, der betrügt? Sieht ſo eine Dirne aus?

Nein, Eva Johanna.
Nein, nein, aber ſie iſt’s.
Ich glaube es nicht, Eva Johanna.
Doch, doch. Ich weiß es. Aber man ſieht es den Menſchen
nicht an, wie ſie ſind. Man kann es ſich nicht denken. Aber ſie
ſind alle ſchlecht, Anna, alle!
Auch du?
Auch ich. Nein, laſſe mich hier. Ich will hören, was der
Arzt ſagt.
Der Arzt, der in dieſem Augenblicke gekommen war, kümmerte
ſich porerſt nicht um die Ohnmächtige.
Sie müſſen ins Bett, ordnete er an. Sofort. Oder wollen
Sie ſich vielleicht eine Krankheit holen? Der da geht’s beſſer
als Ihnen, und er zeigte auf Laura Wendland. Die haben wir
bald wieder ſo weit, aber Sie, Sie gefallen mir gar nicht. Zeigen
Sie mal Ihren Puls, ich dacht’s mir ja. Alſo ſofort hinlegen
und ſchlafen. Alle dummen Gedanken beiſeite laſſen. Voll=
ſtändige
Ruhe, verſtehen Sie, das iſt die Hauptſache und dann
bitte dieſe Tropfen noch zu nehmen.
Ich . . . . fühle mich . . . . ja nicht . . . . krank.
Sie tun gefälligſt das, was ich ſage, gnädigſtes Fräulein,
und Sie, er wandte ſich an Anna, mein Name iſt Deckers .
Dr. Deckers . . . . ſorgen bitte dafür, das alles ſo geſchieht,
wie ich es ſage.
Ja, meine Schweſter wird tun, was Sie ſagen. Nicht wahr,
Eva Johanna?
Ich . . . . möchte hier . . . . bleiben . . . . ſagte ſie mit dem
Eigenſinn einer Kranken.
Mir iſt es recht. Aber ich rühre keine Hand, ehe Sie nicht
fort ſind.

Gut, gut, ich gehe. Nun ließ ſie ſich willig von Anna zurück=
führen
und ließ alles mit ſich geſchehen. Und als ſie im Bett
lag, da lächelte ſie der Schweſter zu. Es iſt ſo gut, ſo gut, daß
du da biſt. Aber geh, geh . . . . ſieh nach, . . . . wie es der
anderen geht. Ich möchte es wiſſen, und damit ſchloß ſie die
Augen. Und als Anna wiederkam, um ihr zu ſagen, Laura
Wendland ſei wieder zu ſich gekommen und ihr Befinden gäbe
vorläufig zu Beſorgniſſen keinen Anlaß, es müſſe nur jede Auf=
regung
von ihr ferngehalten werden, da ſchlief ſie.
Aber auch im Schlafe zuckte ſie wie im Schmerze zuſammen.
* * *
Laura Wendland ſaß in ihrem Zimmer. Sie ſollte zwar
liegen, aber es duldete ſie nicht im Bett. Es duldete ſie über=
haupt
nicht mehr hier im Zimmer; nicht hier im Hauſe.
Sie wollte fort, fort.
Sie mußte es.
Eva Johanna hatte ſie ja aus dem Hauſe gewieſen. So
erbarmungslos, wie ſie es nie für möglich gehalten hätte.
Dieſes Wort, dieſes eine entſetzliche Wort, womit hatte ſie
es denn verdient? Was hatte jener Erbärmliche wohl geſagt
und zuſammengelogen?! Oh, wenn ſie ein Mann wäre, wie
wollte ſie den Elenden züchtigen. So aber war ſie ein armes,
armſeliges, heimatlos gewordenes Weib, das nirgends Ruhe und
Raſt fand, dem ſich nirgends eine hilfreiche Hand bot und das,
um eines einzigen Fehlers willen, mitleidslos hinausgeſtoßen
wurde ins unerbittliche Elend.
Niemand, niemand war da, der ihr hätte helfen können.
Aber lieber ſterben als bleiben, als noch einmal Eva Johanna,
die ſo hart, ſo grauſam, ſo ungerecht war, gegenübertreten.
Denn alles verdiente ſie, ein ſolches Urteil aber nicht.

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[ ][  ]

Wohin ſie ihre Schritte lenken ſollte, ſie wußte es nicht.
Zu ihrem Vater zurückkehren war heute ebenſo unmöglich
wie damals. Ebenſowenig dachte ſie an den Tod. Nein. Dieſer
Gedanke durfte ihr gar nicht kommen. Sie hatte die Pflicht
weiter zu leben. Nicht die, gegen ſich ſelbſt, denn was lag ihr
an ſich, aber die Pflicht, Eva Johanna und Fleming gegenüber.
Sie durfte Eva nicht blind in ihr Unglück hineinrennen
laſſen. Sie mußte zwiſchen ſie und jenen Menſchen treten,
der jedes Glück zertrat und jedes Leben vernichtete. Sie durfte
Eva Johanna nicht auch Wolf Rennow zu Opfer fallen laſſen.
Denn, daß er einen großen, unheimlichen Einfluß auf ſie ge=
wonnen
hatte, das war ja klar, das hatte ſie an ſich ſelbſt erfahren.
Eva Johanna ſollte anders von ihr denken lernen. Sie
ſollte das tötende Wort, das ſie geſprochen, bereuen lernen
und ſollte ſehen, daß ſie, Laura, der Achtung der Welt noch faſt
ebenſo würdig war, wie jemals.
Und ſie ſetzte ſich hin und ſchrieb.
Einen langen, langen Brief:
Eva Johanna!
Ich gehe, ich verlaſſe dieſes Haus, in dem ich Glück, Ruhe
und Vergeſſen zu finden gehofft hatte. Ich gehe nicht deshalb,
weil Sie mich fortſchicken, ſondern weil ich nie hätte kommen
ſollen. Wenigſtens nicht ſo, wie ich es getan. Nicht mit der
Lüge auf den Lippen, denn Verheimlichung, ich gebe es zu,
Eva Johanna, kann Lüge ſein. Ich weiß, ich hätte kommen
ſollen und ſagen: ſo iſt es; ſo ſteht es mit mir; wollt’ Ihr mich

trotzdem haben? Wollt Ihr mir, der Gebrochenen, trotzdem
die Tür Eures Hauſes öffnen? Und Sie hätten es getan,
Eva Johanna, ich weiß es. Denn Sie ſind gut. Trotz des
raſchen, böſen Wortes, das mich aus Ihrem Hauſe treibt.
Ja, Sie ſind gut, Eva Johanna, und ich habe Sie lieb.
Es iſt nicht die Liebe, die aus der Dankbarkeit allein quillt.
Die wäre vielleicht bei dem einen Worte erloſchen, denn man
fühlt ein Unrecht zehnfach, hundertfach mehr als tauſend
Wohltaten, Eva Johanna.
Nein, meine Liebe galt dem Guten, Reinen, Edlen
in Ihnen. Und dieſe Liebe iſt unauslöſchbar, und ſie wird
mich hineinbegleiten in ein neues Leben, wie immer auch
es ſich geſtalten mag.
Ich bin nicht das, Eva Johanna, was Sie glauben. Ich
bin keine Schlechte, Verlorene. Nur eine Unglückliche bin ich.
Nur eine Betrogene.
Der Mann aber, Eva Johanna, der mich betört und
betrogen hat, ſpielt auch in Ihrem Leben eine Rolle. Sucht
ſie zu ſpielen, und darum warne ich Sie.
Ich kenne den Mann durch und durch. Er beſteht aus
nichts, als aus Falſchheit, Lüge und Niedrigkeit, ſo ſehr er
auch als das Gegenteil davon erſcheinen mag. Er ging ſogar
ſo weit, mir geſtern noch zu verſichern, mich ſchonen und
mich bei Ihnen laſſen zu wollen, wenn Sie ſein Weib ſeien.
Wenn nur ich ſeine Pläne nicht kreuzen würde.

Und er geſtand mir ein, daß es ihm vor allem um das
Geld zu tun ſei, das Sie beſitzen
So ſieht der Mann aus, Eva Johanna, der ſich in Ihr
Leben eindrängen will. Ich warne Sie nochmals. Ich be=
ſchwöre
Sie um Ihres Glückes willen, das mir mehr am Herzen
liegt, als Sie glauben: halten Sie ſich den unheilvollen Mann
fern; verbieten Sie ihm, ſich Ihnen zu nähern, verbieten Sie
ihm Ihr Haus. Er iſt Ihrer nicht wert. Selbſt nicht wert
eines Wortes von Ihnen.
Und nun, Eva Johanna, nun gehe ich. Ich gehe im Be=
wußtſein
, das getan zu haben, was ich tun mußte; und in dem
noch beruhigenderen, daß ein anderer Mann da iſt, der Sie
liebt und der Ihrer wert iſt, und den ja Sie, ſoweit ich zu
ſehen vermag, auch wieder lieben. Möge er Ihnen das
Glück geben, das Sie verdienen.
Laura.
Und als ſie den Brief fertig geſchrieben hatte, da ſaß ſie
eine ganze Weile und ſann. Und die Fieberſchauer ſchienen
ſie ſchütteln zu wollen. Trotzdem aber ſtand ſie auf. Noch einmal
ſchlug ſie wie verzweifelt die Hände vor die Augen. Ein tiefer,
tiefer Seufzer entrang ſich ihrer Bruſt, dann ging ſie und ſchlich
ſich, von keinem geſehen, aus dem Hauſe.
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