Darmstädter Tagblatt 1915


Nr. 31., Sonntag, den 31. Januar.

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Der
Krieg.

Von den Kriegsſchauplätzen. Der Krieg im Orient. Die Kämpfe im Argonner Walde. Das Seegefecht in der Nordſes.
Die amerikaniſche Proteſtbewegung. Feindliche Unterſeeboote in der Nordſee. Aus Portugal.

Von den Kriegsſchauplätzen.

* Großes Hauptquartier, 30. Jan. (W. T. B.
Amtlich.)

Weſtlicher Kriegsſchauplatz.

Die franzöſiſchen Verluſte in den Kämpfen nörd=
lich
Nieuport am 28. Januar waren groß. Ueber
300 Marokkaner und Algerier blieben tot auf den Dünen.
Der Feind wurde durch Artilleriefeuer auch geſtern daran
gehindert, ſich an die Dünenhöhen öſtlich des Leuchtturms
mit Sappen heranzuarbeiten.

Oeſtlich des Kanals von La Baſſée entriſſen heute
nacht unſere Truppen den Franzoſen im Anſchluß an die
von uns am 25. Januar eröberte Stellung zwei weitere
Gräben und machten über 60 Gefangene.

Im weſtlichen Teil der Argonnen unternahmen
unſere Truppen geſtern einen Angriff, der uns einen nicht
unbedeutenden Geländegewinn einbrachte. An Gefan=
genen
blieben in unſerer Hand 12 Offiziere, 731 Mann.
Erbeutet wurden 12 Maſchinengewehre, 10 Geſchütze klei=
neren
Kalibers. Die Verluſte des Feindes ſind ſchwer.
4500 Tote liegen auf dem Kampffelde. Das franzöſiſche
Infanterie=Regiment Nr. 155 ſcheint aufgerieben zu ſein.
Unſere Verluſte ſind verhältnismäßig gering.

Franzöſiſche Nachtangriffsverſuche ſüdöſtlich Ver=
dun
wurden unter ſchweren Verluſten für den Feind zu=
rückgeſchlagen
.

Nordöſtlich Badonviller wurden die Franzoſen
aus dem Dorf Augomont auf Bréménil geworfen.
Angomont wurde von uns beſetzt.

Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.

In Oſtpreußen griffen die Ruſſen erfolglos den
Brückenkopf öſtlich Darkehmen an, beſchoſſen unſere Be=
feſtigungswerke
öſtlich der Seenplatte und verſuchten ſüd=
öſtlich des Löwentinſees einen Angriff, der in unſerem
Feuer zuſammenbrach. Ruſſiſche Nachtangriffe in Gegend
Borzymow, öſtlich Lowicz, wurden unter ſchwerſten
Verluſten für den Feind zurückgeworfen.

Oberſte Heere sleitung.
*

* Berlin, 30. Jan. (W. T. B.) Von unterrichteter
Seite wird uns geſchrieben: Seit dem 17. Dezember 1914
dem Tage, an dem General Joffre die allge=
meine
Offenſive befahl iſt ein voller Monat ins
Land gegangen, ohne daß es den Verbündeten gelungen
iſt. unſere ausgedehnten Linien an irgend einer Stelle zu
burchbrechen. Zwiſchen Reims und den Argonnen haben
die Franzoſen beſonders große Anſtrengungen gemacht.
Ihr Angriff begann dort am 20. Dezember und brachte an
dieſem erſten Tage unbedeutende Teile unſerer Schützen=
gräben
in ihre Hand, Schützengräben, die ſich aus der
allgemeinen Verteidigungsfront nach und nach feindwärts
vorgeſchoben hatten und einem konzentriſchen Angriff da=
her
beſonders ausgeſetzt waren. In ununterbrochenen
Angriffen haben ſich die Franzoſen bemüht, dieſen anfangs
errungenen Vorteil zu erweitern. Täglich lag das ver=
einigte
Feuer ihrer ſchweren Batterien auf beſtimmten
Teilen unſerer Front; beinahe täglich ſtürmte die fran=
zöſiſche
Infanterie gegen unſere Gräben vor; immer dich=
ter
wurde das Totenfeld vor unſerer Front, immer größer
die Zahl der franzöſiſchen Gefangenen. Es ſoll nicht ge=
leugnet
werden, daß die franzöſiſche Infanterie anfangs
mit Aufopferung und Schneid an ihre Aufgabe heranging.
Die Berichte des franzöſiſchen Nachrichtendienſtes waren
in den Wochen vor dem allgemeinen Angriff eigentlich
nur noch ein Lobgeſang auf die unwiderſtehliche Gewalt
der franzöſiſchen ſchweren Artillerie geweſen. Unter dem
dauernden Eindruck dieſer Berichte mußte in der franzöſi=
ſchen Infanterie die Ueberzeugung Platz greifen, daß ſie
bei einem Angriff eigentlich nur zu ernten
haben würde, was die ſchwere Artillerie

geſät. Sie hat ſchnell einſehen gelernt, daß man bei
den Lobgeſängen auf die franzöſiſche ſchwere Artillerie
einen Umſtand völlig außer Acht gelaſſen hatte die
Widerſtandskraft unſerer Infanterie! In
dieſem Punkte ſtimmte die Rechnung nicht. Es war dann
auch deutlich zu erkennen, wie die anfängliche Zuverſicht
der franzöſiſchen Infanterie mit jedem neuen Angriff nach=
ließ
und ſich nach und nach in die Ueberzeugung wandelte:
es iſt nutzloſes Blutvergießen, immer wieder gegen die
deutſche Stellung anzurennen. Auch als die Franzoſen
friſche Kräfte ins Feuer führten, brach deren unverbrauchte
Kraft an dem zähen Widerſtand unſerer Infanterie zu=
ſammen. Es iſt erwieſen, daß die franzöſiſchen Offiziere
ſchließlich auf ihre Leute mit der nachgerade abgebrauchten
Lüge einzuwirken ſuchten, daß wir ihre Gefangenen zu
Tode quälen. Sie überſehen dabei ganz, daß dieſe Lüge
weiter nichts beweiſt, als daß die franzöſiſche Infanterie
durch Angſt vor Schlimmerem davon abgehalten werden
ſoll, ſich dem Feinde zu ergeben. Die Lüge hat übrigens
nicht viel genutzt. Die zahlreichen Gefangenen aus den
Kämpfen im Dezember, Januar ſind zufrieden, daß der
Krieg für ſie beendet iſt. Unſerer Truppe aber haben
dieſe Kämpfe bewieſen, daß ſie keinen Feind zu ſcheuen
hat ſelbſt nicht die fameuse artillerie lourde der
Franzoſen.

TU. Zürich, 30. Jan. Die Neuen Züricher Nach=
richten
ſchreiben: Alle Genialität Joffres ſcheint das
Wanken in der eiſernen Mauer im Weſten
nicht mehr aufhalten zu können. Wenn auch die letzten
Erfolge der Deutſchen bei La Baſſée, Soiſſons, Reims und
in den Argonnen durchaus keine entſcheidenden ſind, ſo
bilden ſie doch eine entſcheidende Vorbereitung. Die Rie=
ſenenergie Joffres hat mit dem Zuſammenbruch der jetzi=
gen
Stellungen bereits gerechnet. Alle Vorbereitungen
für eine zweite eiſerne Mauer nach dem Einſturz der jetzi=
gen
ſind getroffen. Aber ſie würde nicht mehr das ſein,
was die jetzige iſt, und auch ihre Verteidiger würden nicht
mehr die gleichen ſein wie jetzt. Es wäre der Anfang des
letzten verzweifelten Widerſtandes, der allerdings bei der
Tapferkeit der Franzoſen und Engländer immer noch eine
ſehr ernſte Sache wäre.

* Berlin, 30. Jan. Bei Soiſſons hat, wie die
Neue Politiſche Korreſpondenz zuverläſſig hört, der Kai=
ſer unmittelbar im ſchärfſten Feuer gehalten und konnte
nur durch die dringlichſten Vorſtellungen ſeiner Umgebung
nach längerer Zeit veranlaßt werden, ſeinen gefährlichen
Standort zu verlaſſen.

In der Kreuzzeitung heißt es aus Baſel: Im An=
ſchluß an die franzöſiſche Niederlage bei
Soiſſons, durch welche die deutſchen Streitkräfte wie=
der
in der Richtung auf Paris vorgegangen ſind, wird aus
der franzöſiſchen Hauptſtadt wieder eine Maſſenflucht der
wohlhabenden Bevölkerung nach dem Süden Frankreichs
gemeldet. Alle von der Regierung unabhängigen Zei=
tungen
trügen ihren Peſſimismus offen zur Schau.
*

* Budapeſt, 28. Jan. Nach einer Meldung des
Magyar Hirlap aus Ungvar ſind die Ruſſen aus dem
Unger=Komitat vollſtändig vertrieben und
ſuchen jetzt bei Turka ihre Truppen nach panikartiger Flucht
zu ordnen. Die Flucht erfolgte von Cſontos aus ganz
kopflos, mehrere ruſſiſche Truppenteile liefen geradezu auf
unſere Stellungen zu, wo ſie entwaffnet wurden. Die
ruſſiſchen Verluſte, die Gefangenen und Beute laſſen ſich
ziffermäßig noch nicht feſtſtellen. Drei ruſſiſche Bataillone
ſind ganz vernichtet. Auf unſerer Seite gab es nur geringe
Verluſte.

* Die Petersburger Telegraphenagentur dementiert
die Meldung öſterreichiſcher Blätter, daß die Ruſſen am
12. Januar in Lemberg die bevorſtehende vorüber=
gehende
Räumung der Stadt durch Anſchlag ebekannt
gegeben hätten.

Der Krieg im Orient.

* (Ctr. Bln.) Eine wohlunterrichtete türkiſche Per=
ſönlichkeit hat dem Konſtantinopeler Korreſpondenten der
Voſſiſchen Zeitung bemerkenswerte Angaben über die
Ausbreitung des Heiligen Krieges gemacht.
Sie ſagte unter anderem: Wir waren darauf vorbereitet,
daß die Verbreitung des Fetwas über den Heiligen Krieg
in der Welt des Iſlam drei bis vier Monate beanſpruchen
wird. Aber ſchon nach zwei Monaten ſehen wir die Län=
der
von Marokko bis Indien vom Dſchihad ergriffen. In
Perſien gibt es kein Dorf, deſſen Bewohner nicht von
Kampfesluſt glühen. Aehnlich iſt es im Kaukaſus, deſſen
Bewohner freilich ganz beſonders den ruſſiſchen Grauſam=
keiten
ausgeſetzt waren. Von Perſien iſt die Kriegs=
fackel
auf Belutſchiſtan übergeſprungen. Sie haben
unter der Führung von Offizieren, die aus Afghaniſtan
ſtammen, eine Vereinigung mit afghaniſchen Truppen
vollzogen. In Afghaniſtan ſelbſt iſt alles zum Kampf
vorbereitet, und ſchon ſtehen Truppen an der Grenze. Auch
in der indiſchen Bevölkerung gärt es. Indiſche Trup=
pen
, deren Mannſchaften aus verſchiedenen Truppen zu=
ſammengeſetzt ſind, ſtehen an der Grenze. Dieſer Vor=
gang
hat die engliſchen Behörden lebhaft erregt.: Es
wurde eine ſehr eingehende Unterſuchung eingeleitet, und
da 30 indiſche Soldaten ſtandrechtlich erſchoſſen wurden,
darf man annehmen, daß die aufrühreriſche Propaganda
in der indiſchen Armee weit verbreitet iſt. In dem indi=
ſchen Staat Bahubal hat die Regierung ausdrücklich den
Heiligen Krieg gegen England erklärt. In Marökko
ſetzen die Mohammedaner den Kampf gegen die Fran=
zoſen
ſiegreich fort. In Tunis und Algerien iſt der
Aufſtand vollkommen. Auch im Sudan haben die
Kämpfe bereits begonnen, wie die Engländer ja ſelbſt
melden. Sogar die Javaner wollen an dem Kampf teil=
nehmen
, und auf den Philippinen haben ſich die Moham=
medaner
bereit erklärt, mit den Amerikanern Schulter an
Schulter zu kämpfen, wenn dieſe Japan den Krieg erklä=
ren
. In Aegypten wartet die Bevölkerung auf eine gün=
ſtige Gelegenheit, um ſich zu erheben.

* Berlin, 30. Jan. Zur Verteidigung Alegyp=
tens
heißt es in einem Bericht der Voſſ. Ztg. aus Wien:
In Amſterdam eingetroffene Nachrichten beſagen, daß die
Lage der Engländer und des neuen Sultans
kritiſch zu werden beginnt. Der neue Sultan ver=
meide
es, ſich öffentlich zu zeigen, da Anſchläge befürchtet
werden. Viele Ulemas, die ſich weigerten, für den neuen
Sultan zu beten, ſeien verhaftet worden. In der großen
Moſchee von Kairo verſchloſſen die Gläubigen demonſtra=
tiv
den großen Betſaal. Die Zuchtloſigkeit der fremden
Truppen verſchärft noch die bedrohliche Stimmung der
Bevölkerung. Auch aus dem Innern des Landes kämen
Berichte über wächſende Unſicherheit.

* Amſterdam, 29. Jan. Wie Handelsblad erfährt,
erhielt die Schiffahrtsgeſellſchaft Nederland einen Bericht,
nach welchem die Fahrt durch den Suezkanal
unter militäriſcher Kontrolle ſtehe und die Schiffe nur zu
gewiſſen Stunden eingelaſſen zu werden ſcheinen. Man
glaubt jedoch nicht, daß eine ernſte Verzögerung der= Schiff=
fahrt
zu erwarten iſt. Nach den Einnahmen, die die
Suezkanalgeſellſchaft vom 28. Januar bekannt gibt, ſcheint
der Verkehr normal zu ſein.

Die Kämpfe im Argonner Walde.

IV.

Um die Wende der Monate September und Oktöber
ſetzte der Beginn der größeren deutſchen Angriffe ein. Auf
dem rechten Flügel drangen unſere Truppen von Binar=
ville
aus in die Weſtargonnen ein und warfen hier den
Feind allmählich ſüdwärts zurück. In der Mitte des Wald=
gebietes
wurden Mitte Oktober dem Feinde Baxricade
Pavillon und St. Hubert entriſſen, nachdem um die letztere
heftig gekämpft worden war. In den nächſten Tagen
drang man von hier aus weiter nach Weſten vor und näherte
ſich dem Biesmetale in Richtung auf Le Four de Paris,
an welchen Ort man bis auf 40 Meter herankam und wo

[ ][  ][ ]

man ſich feſtſetzte und hielt trotz aller Gegenangriffe, welche
die Franzoſen ſeitdem hierher gerichtet haben. Auch Baga=
telle
Pavillon, einer der ſtärkſten Stützpunkte der Fran=
zoſen
im Walde, mußte vom Feinde am 12. Oktober auf=
gegeben
und dem deutſchen Angreifer überlaſſen werden.
Die Wegnahme der drei erwähnten Pavillons war ein
großer moraliſcher Erfolg. Man begnügte ſich nicht mit
ihrem Beſitze, ſondern trug die Offenſive weiter vorwärts.
Aber auch für dieſe blieb, wie bei den bisherigen Kämpfen,
der ſchrittweiſe Angriff beſtehen. Die Infanterie ſappte
und ſchanzte unentwegt, vielfach bei Nacht, um unnötige
Verluſte an Menſchenleben zu vermeiden. Dem Infan=
teriſten
reichte der Pionier die Hand, der dem erſteren lehrte
Bergmannsarbeit im felſigen Boden zu leiſten und den
Stollen unterirdiſch weiter zu treiben. Bei den Kämpfen
und Stürmen kämpften und ſtürmten beide Schulter an
Schulter. Auch der Artilleriſt ſtellte ſich im Schützengraben
ein. So entſtand ein enges kameradſchaftliches Verhältnis,
wie es ſelbſt im Frieden kaum zuſtande gekommen war,
einer dem anderen vertrauend, jeder auf die Unterſtützung
des anderen bauend, ſie alle jederzeit dem Tode ins Auge
ſchauend.

Graben um Graben war ſo gewonnen. Bald war es
einer, bald ſtürmte man eine ganze Gruppe von Schützen=
gräben
hintereinander. Dementſprechend ſchwankte der
Raumgewinn zwiſchen 25 und 1000 Meter. Manchmal
wurden ſelbſt größere Fortſchritte gemacht, hie und da ge=
lang
es auch dem Feinde, vorübergehende kleine Erfolge
zuterzielen oder unſer Vorgehen durch Gegenangriffe zeit=
weiſe
aufzuhalten. Beides vermochte jedoch nicht zu ver=
hindern
, daß die deutſchen Truppen im Argonner Walde
in unausgeſetzter Angriffsbewegung und zwar in lang=
ſamem, aber ununterbrochenem Vorwärtsſchreiten begrif=
fen
ſind.

Wie langwierig dieſe Angriffe ſind, mag aus der kur=
zen
Schilderung des Angriffes einer Pionierkompagnie
gegen eine im Walde gelegene beherrſchende Höhe hervor=
gehen
. Es galt, eine feindliche Stellung wegzunehmen,
von der aus die rückwärtigen Verbindungen eines deut=
ſchen Abſchnittes dauernd gefährdet wurden. Hierzu wur=
den
am 7. Dezember aus dem deutſchen Schützengraben
drei Sappen vorwärts getrieben, am 18. Dezember war die
linke Sappe bis auf etwa 8 Meter an die feindliche Sappe
herangekommen, als die Spitze durch eine franzöſiſche
Minenſprengung auf 10 Meter Länge wieder eingeworfen
wurde. Die beiden anderen Sappen waren am gleichen
Tage bis auf etwa 20 Meter an den feindlichen Schützen=
graben
vorgetrieben. Bis zum 19. Dezember war die linke
Sappe wieder aufgeräumt und die beiden anderen bis auf
6 bis 8 Meter an den Gegner getrieben. Von den Sappen=
ſpitzen aus wurden jetzt 3 Meter lange Stollen zur Auf=
nahme
von Sprengladungen vorgetrieben, die am 20. zünd=
fertig
waren. Acht Uhr vormittags wurden die Minen
gezündet. Gleich darauf ſtürzten die in den Sappen und
den angrenzenden Teilen der Schützengräben aufgeſtellten
Sturmabteilungen gegen den Feind vorwärts, ihnen vor=
aus
Pioniere mit Handgranaten, Drahtſcheren und Aexten
ausgerüſtet. Der durch die Sprengungen kopflos gewor=
dene
Feind wurde aus ſeinen Stellungen geworfen. Die
Sturmtruppen folgten über ein feindliches Lager hinweg
dem fliehenden Feinde noch etwa 800 Meter, bis ſie dichtes
Geſtrüpp zwang, von der weiteren Verfolgung Abſtand zu
nehmen und ſich einzugraben. Durch die Sprengungen und
die geworfenen Handgranaten hatte der Feind eine größere
Anzabl Toter, außerdem wurden 200 Gefangene gemacht,
4 Maſchinengewehre, 1 Revolverkanone und 8 Minenwerfer
erbeutet. Die Beſichtigung der genommenen feindlichen
Gräben ergab, daß der Feind ebenfalls mit Minen gegen
die deutſchen Stellungen vorgehen wollte. Er hatte vier
Schächte, je 4 bis 5 Meter tief mit einem Durchmeſſer von
1,5 Meter abgeteuft und von dieſen aus Schleppſchächte an=
geſetzt
, mit deren Fertigſtellung nach Ausſage eines ge=
fangenen
Genieoffiziers in den nächſten Tagen gerechnet
worden war.

Dieſe Erfolge unſerer Truppen ſind natürlich unter
mancher Schwierigkeit, Gefahr und unter allerlei Entbeh=
rung
erzwungen worden. Aber die Schwierigkeiten wur
den überwunden, den Gefahren keck ins Auge geſehen und
die Entbehrungen wurden freudig ertragen. Wo die Wege
ſchlecht, ungenügend oder nicht vorhanden waren, wurden
neue angelegt oder die alten ausgebeſſert; wo auch dies
dem Bedürfniſſe nicht genügte, ſchritt man zum Bau von
Bahnen. Drang Waſſer in die Gräben und Sappen ein,
ſo erfand man bald Mittel und Wege, um den unerwünſch=
ten
Eindringling zu beſeitigen. Eine ausgezeichnete und
reichliche Verpflegung ſorgte dafür, daß die Widerſtands=
kraft
unſerer Truppen andauernd auf der gleichen Höhe
blieb; eine Reihe bygieniſcher Maßnahmen verhinderte das
Ausbrechen von Krankheiten und Epidemien. In Hütten=
lagern
, in bequemen und wohldurchwärmten Erdhöhlen
und Unterſtänden richtete ſich die Truppe vorn am Feinde
ein. Jeder Schützengraben erhielt ſeinen Namen, überall
entſtanden Bezeichnungen für die unterirdiſchen Dörfer,

die ſich da entwickelten. Neben einem fröhlichen Humor,
dem unſere Soldaten ſo gerne die Zügel ſchießen laſſen,
kommt bei dieſen Bezeichnungen auch religiöſe Geſinnung
und ernſte Entſchloſſenheit zum Ausdruck. Da leſen wir
vor einem Unterſtande Ordonnanzen= und Burſchenſtube‟
und darunter ſteht Eine feſte Burg iſt unſer Gott oder
eine andere Aufſchrift:

Treu leben
Tod trotzend kämpfen,
Lachend ſterben.

Die deutſchen Führer leben in unmittelbarſter Gemein=
ſchaft mit ihren Soldaten. Brigade= und Diviſionsſtäbe
haben mitten im Walde ihre Erdhöhlen, über die bei Tag
und Nacht die feindlichen Infanterie= und Artilleriegeſchoſſe
hinwegpfeifen. Tagtäglich zeigen ſich die höheren Führer
bei der Truppe in den vorderſten Linien der Schützengrä=
ben
, während alle Truppenoffiziere bis zu den Regiments=
kommandeuren
in den Unterſchlupfen der Kampflinie näch=
tigen
. Der Oberbefehlshaber, General der Infanterie
v. Mudra, erſcheint gleichfalls mehrmals die Woche in den
vorderſten Linien. Im Hauptquartier iſt auch der Armee=
führer
, Seine Kaiſerliche Hoheit der Kronprinz des Deut=
ſchen Reiches und von Preußen, kein ſeltener Gaſt; auch
Seine Majeſtät der Kaiſer iſt hier wiederholt geweſen. Vor
kurzem erſt hat er General v. Mudra für die hervorragen=
den
Leiſtungen der deutſchen Truppen im Argonner Walde
durch die Verleihung des Ordens Pour le Mérite ganz
beſonders ausgezeichnet. In einem kleinen Häuschen eines
unanſehnlichen Argonnerdorfes lebt inmitten der Truppen
der greiſe Feldmarſchall Graf Haeſeler. Tagtäglich muß
ſein Adjutant ihm berichten über den augenblicklichen Stand
des Waldkampfes, den der greiſe General mit unermüd=
lichem
Intereſſe verfolgt.

Rein zahlenmäßig laſſen ſich die bisherigen deutſchen
Erfolge in den Argonnen wie folgt ausdrücken: Bis Ende
November hat der Feind eingebüßt:

1,300 Gefangene,
4000 Tote,
13000 Verwundete.

Im Monat Dezember betrug die Zahl der Gefan=
genen
3000, jene der Toten und Verwundeten 8000. An
Trophäen wurden in dieſem Monat allein 21 Maſchinen=
gewehre
, 14 Minenwerfer, 2 Revolverkanonen und ein
Bronzemörſer erbeutet.

Rechnet man die bisher im Januar gemachten 2500
Gefangenen und zählt man etwa 45000 Tote hinzu, ſo
ergibt ſich franzöſiſcherſeits ein Geſamtverluſt in den Ar=
gonnen
von etwa 36000 Mann. Ein ganzes Armeekorps
iſt alſo ſo gut wie aufgerieben, während die Verluſte auf
deutſcher Seite nicht einmal den dritten Teil betragen. Wie
ſehr die Franzoſen in den Waldkämpfen gelitten haben,
geht allein ſchon aus der Tatſache hervor, daß ſie immer
neue Verbände in die Argonnen geſchickt haben. Kämpf=
ten
dort zuerſt die Truppen des 2. und 5. Armeekorps, ſo
wurden dieſe bald verſtärkt durch Kolonialtruppen und
Marineinfanterie. Im Januar tauchten vorübergehend
Truppen des 1. Armeekorps und Garibaldianer auf; end=
lich
wurden Mitte Januar neue, bisher bei Ypern ver=
wendete
Verbände in den Wald geſchickt, um das anſchei=
nend
völlig zuſammengebrochene 2. Armeekorps abzulöſen.

Wie es mit der Verfaſſung der franzöſiſchen Truppen
in den Argonnen beſtellt iſt, das zeigen am beſten jene
Dokumente, welche den franzöſiſchen Gefangenen in Geſtalt
von Anordnungen, Befehlen, Geheimen Erlaſſen, Briefen
und Tagebuchaufzeichnungen abgenommen wurden.

Da erwidert General Gourand, Kommandeur der 10
Diviſion, in einem Zuſatze zu dem Tagesbefehl vom 28.
Dezember die Klagen ſeiner Untergebenen mit den Wor=
ten
: Sie werden daraus entnehmen, daß ſich der Gegner
bei der Wegnahme einer Stellung mit den gleichen Schwie=
rigkeiten
abzufinden hat, wie wir. Das gibt zu denken,
denn man denkt oft wegen der eigenen Schwierigkeiten,
Anſtrengungen und Verluſte nicht an jene, die auch der
Gegner hat.

Die Schwierigkeiten erweiſen ſich aber auf franzöſiſcher
Seite als recht erhebliche, ſonſt würden die höheren Führer
nicht ſo oft über die Untätigkeit und Paſſivität der ihnen
unterſtellten Truppen Beſchwerde führen. So enthält ein
Mitte Dezember abgenommenes Befehlstagebuch folgende
Weiſungen: Es iſt von der größten Wichtigkeit, auf der
ganzen Front die Tätigkeit zu erhöhen. Die bisherige iſt
nach Anſicht der Diviſionsgeneräle unzulänglich.
Es
muß eine größere Anariffstätigkeit entfaltet werden. Wenn
es weiter geht wie bisher, werden die Deutſchen uns zu=
vorkommen
.

Eine geheime perſönliche Anweiſung des komman=
dierenden
Generals des 2. Armeekorps enthält folgende
Sätze: Der kommandierende General ſtellt mit Bedauern
feſt, daß die Gefechtstätigkeit ſich ausſchließlich auf ſtarre
Verteidigung beſchränkt, während die Deutſchen bei glei=
chen
Verluſten wie die Franzoſen immer ernent angreifen
und durch Teilerfolge angefeuert werden. . . . Man hat ſich

an Untätigkeit gewöhnt und wartet rein paſſiv auf den
feindlichen Angriff. Der Mann übernimmt ſeinen Wacht=
poſten
im Schützengraben wie im Frieden vor einem Pul=
vermagazin
oder Proviantamt. . . . Die Führer bleiben
in ihren Gefechtsſtänden ſitzen; ſie ſuchen die Poſten viel
zu ſelten auf und geben ihnen keine beſtimmten Aufträge.
Alle Führer bringen die Zeit in vorderer Linie in Lange=
weile
oder Angſt zu. . . Es iſt unbedingt notwendig, daß
dies anders wird. . . . Alle Abſchnittskommandeure, die
Bataillons= und Kompagnieführer müſſen jeden Tag in
den vorderſten Schützengräben ihre Leute aufſuchen. . .
Alle Truppenkommandeure haben ihre Untergebenen mit
Angriffsgeiſt zu erfüllen.
Zum Schluß heißt es: Der
kommandierende General will merken, daß die Franzo=
en
den Deutſchen das Geſetz vorſchreiben. Wenn ſie
fühlen, daß wir ihnen überlegen ſind, dann werden die
Deutſchen weichen und die bisherige ſchwere Arbeit wird
leichter werden. Wie erwähnt, mußte inzwiſchen das
2. franzöſiſche Armeekorps aus den Argonnen zurückge=
nommen
werden.

Dem Brigadegeneral Goſſart (5. franzöſiſches Armes=
korps
) ſällt es auf Befehl vom 30. November , daß
der Dienſt in den Schützengräben in bezug auf deren Ein=
richtung
und auf Feuerdiſziplin viel zu wünſchen übrig
läßt. General Fouborge (3. Diviſion) kennt genau die
ſchwierige Lage, in der ſich die Truppen befinden, zwei=
felt
nicht daran, daß ſie dieſe überwinden werden. (13. No=
vember
.) Der Armeeführer will keinen Zoll zurückweichen.
Er wird unerbittlich gegen jeden Offizier und Mann ein=
ſchreiten, der nicht bis zum äußerſten die Stellung und den
ihm anvertrauten Poſten hält

Inzwiſchen gewannen aber die deutſchen Truppen er=
neut
Boden und auf franzöſiſcher Seite ſtieg die Unluſt
am Kriege, die Zahl der dem Feinde in die Hand fallen=
den
Soldaten und Maſchinengewehre. Dagegen verſuchte
nun der Oberbefehlshaber der 4. Armee und das fran=
zöſiſche
Große Hauptquartier der Oſtarmee einzuſchreiten.
Anfangs Januar erſchien, von der erſtgenannten Stelle
ausgegeben, ein Erlaß gegen die zunehmende Selbſtver=
ſtümmelung bei den Leuten. Seit einiger Zeit lautet
dieſer, ſind eine Anzahl verdächtiger Verwundungen bei
Mannſchaften verſchiedener Truppenteile, vor allem bei
der Infanterie, bemerkt worden. Es hat ſich ergeben, daß
es ſich um Fälle freiwilliger Verſtümmelung handelt zu
dem alleinigen Zweck, ſich ſeiner Militärpflicht zu ent=
ziehen
. In Anlage 3 dieſes Erlaſſes wird erläuternd
hinzugeſetzt: Durch Kriegsgericht der 4. Armee vom 18.
Dezember 1914 ſind wegen Selbſtverſtümmelung zwecks
Verlaſſens des Schlachtfeldes verurteilt worden je ein
Mann der Regimenter 151, 34, 7, 149, 247, 336, 135, 88,
Jäger 21 und je 2 Mann vom Kolonial=Regiment 24 und
Jäger 19. Das Urteil iſt am 19. vollſtreckt worden.

Eine Verfügung des Generals Joffre ſtellt feſt, daß
allein in der Zeit vom 20. November bis 15. Dezember
der Erſatz von 315 Stück Maſchinengewehren angefordert
worden ſei. Nachdem der Oberbefehlshaber kurz die
Schwierigkeiten betont, die ein derartig umfangreicher Ex=
ſatz bereite, weiſt er darauf hin, daß wohl nur ein Teil
der Gewehre aus Mangel an Sorgfalt unbrauchbar ge
worden, daß dagegen aus den verhältnismäßig hohen
Verluſten ganzer Maſchinengewehrzüge der Schluß zu
ziehen ſei, daß viele Maſchinengewehre in Feindeshand ge=
fallen
ſeien. Dazu bemerkt der Generalſtab des 5. Armee=
korps
: Dieſe Verfügung kommt zu gelegener Stunde,
da die ſchmachvolle Panik der 5. Kompagnie des Regi=
ments
46 den Verluſt von zwei Maſchinengewehrzügen
gekoſtet hat.

Ein anderer Joffreſcher Erlaß richtet ſich endlich da=
gegen
, daß ſo zahlreiche franzöſiſche Soldaten in deutſche
Gefangenſchaft geraten, und verfügt, daß jeder gefangen
geweſene, nicht verwundete Soldat bei ſeiner Rückkehr
aus der Gefangenſchaft einer Unterſuchung unterworfen
wird‟

Dieſer und der vorher genannte Erlaß haben nicht
zu verhindern vermocht, daß die Zahl der Gefangenen
in den Argonnen ſtändig zunimmt, ſo daß unmittelbar
nach der Ablöſuna des 2. Armeekorps den friſchen Trup=
pen
ſogleich 2 Offiziere, 250 Mann und 5 Maſchinen=
gewehre
abgenommen wurden.

Aus den Gefangenenausſagen klingt ſtarke Kriegs=
müdigkeit
hindurch, die wir aber nicht ohne weiteres ver=
allgemeinern
wollen, da der Gefangene ja nur allzu ſehr
dazu neigt, dem Sieger zu Gefallen zu reden, um ſich
dadurch in eine günſtigere Lage zu verſetzen. Weit ſchär=
fere
Schlüſſe vermag man aus dem Briefwechſel zwiſchen
den Soldaten und ihren Angehörigen zu ziehen. Wie
aus zahlloſen Briefen und Tagebuchaufzeichnungen her=
vorgeht
, betrachten die Angehörigen den in die Argonnen
entſandten franzöſiſchen Soldaten als Todeskandidaten
und den aus dieſen Kämpfen heil entkommenen als einen,
über deſſen Haupt die Vorſehung gewaltet haben müſſe.

Ein Mitte Januar bei einem größeren erfolgreichen
Anariffsgefecht gefangen genommener franzöſiſcher Stabs=
offizier
(Maior Guinard) ſaate aus: Der Angriff der
Deutſchen wurde mit bewunderungswürdiger Energie

Beim Kaiſer.

* Die Münch. Neueſt. Nachr. berichten über eine
Einladung, welche Dr. Ludwig Ganghofer, der ſich
nach dem weſtlichen Kriegsſchauplatz begeben, zur kaiſer=
lichen
Tafel im Großen Hauptquartier er=
halten
hat.

Lange vor der Station, erzählt Dr. Ganghofer, in
welcher ſich das Große Hauptquartier und der Kaiſer be=
findet
, iſt eine ſehr ſtrenge Kontrolle aller Reiſenden, die
der Zug enthält. Der Offizier, der meinen Ausweis
muſterte, nickte mir freundlich zu: Sie werden erwartet!
Noch eine kurze Fahrt und ich bin am erſten Ziel meiner
Reiſe, im Großen Hauptquartier. Auf dem Bahnhof ein
liebenswürdiger Empfang. Es iſt 7 Uhr abends, für
8 Uhr bin ich zur kaiſerlichen Tafel geladen.

Zwiſchen den hohen Bäumen eines ſtillen Parkes ſteht
eine ſchmucke Villa. Ihre Beſitzer ſind geflohen, als das
deutſche Heer erſchien und das franzöſiſche ſich auf die
Socken machte. Unter dieſem verlaſſenen Dache, in deſſen
Räumen aus allen Richtungen der Erde die Fäden eines
großen Weltgeſchehens zuſammenlaufen, wohnt heute der
Deutſche Kaiſer. Nichts von einem großzügigen Hofhalt
zu gewahren. In dieſer ernſten Zeit iſt auch das Leben
des Kaiſers in feldmäßiger Schlichtheit.

Die wenigen Gäſte der Abendtafel verſammeln ſich
in einem kleinen dumpfen Raum. Es war mir ſeit einem
Jahrzehnt nicht vergönnt, den Kaiſer zu ſehen. Wie vieles
Gewaltſames mögen die fünf Monate ſeit Kriegsbeginn
über den Kaiſer gebracht haben an Verantwortung und
Gewiſſenskämpfen. Die Blättermeldung, daß der Kaiſer
ſehr gealtert ſei, iſt unrichtig. Es iſt richtig, ſein
Haar mit der kleinen trotzigen Welle an der rechten Schläfe
iſt ein wenig grauer geworden, aber kaum merklich. Und
eine Furchenlinie, die ich früher nicht gewahren konnte, iſt
in ſeine Stirn eingeſchnitten und ſchattet zwiſchen ſeinen

Brauen. Aber nur eines einzigen Blickes aus dieſen
klaren, offen ſprechenden Augen bedarf es, und gleich einer
glühenden Welle durchſtrömt mich der ſehnſüchtige Wunſch:
Möchten alle tauſend Scharen der Deutſchen, namentlich
jene, in denen Sorge und Bangigkeit zu erwachen drohen,
etzt an meiner Stelle ſtehen. Dann würden ſie in freu=
diger
Ruhe aufatmen. Ob der Kaiſer ahnt, was in mir
vorgeht, er ſieht mich plötzlich mit einem jener forſchenden
Blicke an, wie ſie in ſeinen ſtählernen Augen ſein können.
Dann nickt er freundlich, reicht mir die Hand und erhöht
mir die Freude dieſer Minute durch ein ebenſo herzliches
wie impulſives Lob meiner Landsleute: Na, Ganghofer,
Ihre Bayern prachtvolle Leute! Wir haben ſeſte, tüchtige
Arbeit gemacht, und vorwärts geht es überall,
Gott ſei Dank!‟ Dann eine Erinnerung an die letzte Be=
gegnung
. Der Kaiſer ſagte langſam:

Wer hätte damals ahnen können, was jetzt gekom=
men
iſt, und daß wir uns in Frankreich wiederſehen
würden?

Nun gehts zur Tafel. Nur wenige Diener, und eine
kurze, raſche Mahlzeit. Was zur Tafel kam, das weiß
ich nimmer. Der Platz an der Seite des Kaiſers und der
Kreis ſeiner zehn Gäſte, hohe Würdenträger des Heeres
und des Hofes, gibt mir ſo viel Beruhigendes und Feſſeln=
des
zu hören, daß ich der Mahlzeit völlig vergeſſe, obwohl
ich hungrig wie ein Wolf aus dem Eiſenbahnwagen ge=
kommen
war und ſeit 24 Stunden auf jagender Reiſe
keinen Biſſen erwiſcht hatte. Aber wie feldmäßia einfach
die Tafel des Kaiſers beſtellt iſt, beweiſt die Speiſenfolge.
Auf einem kleinen Zettelchen, nicht größer wie eine Viſit=
karte
, ſteht geſchrieben: 11. Januar 1915. Königliche
Abendtafel. Gebackene Seezungen, Kaltes Fleiſch, Kar=
toffeln
in der Schale. Obſt. Dazu als Getränk franzöſi
ſchen Landwein und Waſſer. Und Kriegsbrot gibt es.

Nach der Mahlzeit kommt eine ernſte, manchmal auck
durch ein Lachen erheiterte Plauderſtunde im kleinen,
netten Wintergarten, wie wir ihn ſchon öfter auf den

deutſchen Bühnen und franzöſiſchen Komödien geſehen
haben, Zigaretten und kurze Pfeifen brennen, und in Kelch=
gläſern
wird Münchener Bier gereicht. Alles Geſpräch
dreht ſich um den Lauf der Dinge in der Heimat und um
wichtige Epiſoden des Krieges. Das iſt eine weſentlich
andere Art, vom Kriege zu ſprechen, als wir es daheim
bei unſerem Bierbank= und Teetiſchklatſch zu hören be=
kommen
. Und unausgeſprochen klingt aus allen Worten,
die ich höre, das letzte und klare Zeitgeſetz heraus: Erſt
arbeiten und ſiegen, alles weitere wird kommen,
wie es kommen muß, und wie wir es alle verdienen.

Gegen die elfte Abendſtunde wird für den Kaiſer und
eine Anzahl hoher Offiziere ein militäriſcher Vortrag ( *=
geſagt
; eine Neuheit der Kriegstechnik ſoll in Projektions=
bildern
vorgeführt werden, die der begleitende Vortrag
des Offiziers erläutern wird. Ein dunkler Saal mit etwa
40 Stühlen, hinter ihnen ein Vergrößerungsavpargat mit
den elektriſchen Schnüren, vor ihnen an der Mauer eine
große Leinwand. Feſt und gleichmäßig fließt in dem
matten Zwielicht die Stimme des vortragenden Offziers,
während Ruck um Ruck eine lange Reihe von Bildern über
die Leinwand gleitet. Immer wieder und wieder ſtellt
der Kaiſer mit raſchen knappen Worten eine Zwiſchen=
frage
. Der Offizier gibt Antwort. Bis Mitternacht dauert
das. Nach dem letzten Bild alänzen die Flammen des
Kronleuchters auf. Lebhaft tritt der Kaiſer auf den
jungen Offizier zu, der den Vortrag gehalten, reicht ihm
die Hand und ſagt: Ich danke Ihnen, das iſt eine gute
Sache. Werden uns die Franzoſen das nachmachen kön=
nen
? Der junge Offizier lächelt: So ſchnell nicht,
Majeſtät, wir haben das jetzt erſt gefunden. In dem
hellerleuchteten Saal zuſammenſtehende Gruppen und mit
halblauter Stimme geführte Debatten.

ch trage ſtolz und beglückt die Worte Wir haben
das jetzt erſt gefunden hinaus in die ſternhelle Nacht.
Dazu die mich hocherfreuende Einladung, morgen im Autp
hinüberzufahren zum deutſchen Kronprinzen.

[ ][  ][ ]

durchgeführt. Unſere Stelung war ſchnel durchbrochen.
Meine Kompagnien hatten den Befehl, ſich bis zum äußer=
ſten zu halten. Darum wurden alle, die nicht fielen, ge=
fangen
genommen. Ich ſelbſt bekam einen Schuß in den
Kopf und weiß von dieſem Augenblick an nichts mehr.
Ich hin zufrieden, daß ich verwundet bin, denn nun
brauche ich den Fortgang dieſes Krieges nicht mitzuerleben.
Wir waren ſehr ſchlecht orientiert über die Qualität des
zeutſchen Heeres. Derartige Leiſtungen hatten wir ihm
nicht zugetraut. Andererſeits hat man die Ruſſen weit
überſchätzt. Für die von Joffre befohlene Offenſive haben
die Franzoſen noch einmal ihre beſte und äußerſte Kraft
an allen Punkten eingeſetzt. Nachdem nun auch dieſer
Stoß keinen Erfolg gebracht hat, könnte höchſtens nur
noch ausländiſche Hilfe den Feldzug günſtig entſcheiden.
Pon wem ſollte dieſe Hilfe aber kommen? Rußland iſt
fertig und England hat wohl Menſchen, aber kein Kriegs=
material
mehr einzuſetzen. Der Krieg kann zwar noch
lange dauern, aber an eine Beſſerung unſerer Lage glaube
ich nicht mehr. Dieſe Auffaſſung verbreitet ſich immer
mehr, und deshalb iſt es kein Wunder, wenn wir alten
Soldaten traurig und deprimiert ſind.

Mögen die Franzoſen in ihren Bulletins immerhin
weiter von angeblichen Erfolgen in den Argonnen berich=
ten
, mögen ſie fortfahren, zu behaupten, daß ſie bei St.
Huhert und im Bois de Grurie Stellungen inne hätten,
die ſchon längſt einen Kilometer hinter der vorderen Linie
der Deutſchen liegen, durch alle dieſe Mitteil wird ſich
auf die Dauer nicht verheimlichen laſſen, wer der Sieger
in den Argonnen iſt, ob derjenige, der unaufhaltſam vor=
wärts
ſchreitet, oder derjenige, der gezwungen iſt, Erlaſſe
herauszugeben, von der Art, wie ſie im Auszuge ſoeben
vorgeführt wurden.
W. T. B.

Das Seegefecht in der Nordſee.

TU Kiel, 29. Jan. Die Kieler Neueſten Nachrichten
erhalten aus Amſterdam folgende Drahtmeldung: Nach
Angabe des Kapitäns eines Handelsdampfers wurde in
der Seeſchlacht in der Nordſee am Sonntag der
engliſche Schlachtkreuzer Tiger von einem
deutſchen Torpedoboot durch einen Torpedoſchuß
zum Sinken gebracht.

Der Erfolg des Gefechts.

* (Ctr. Bln.) Die Engländer bemühen ſich ſyſte=
matiſch
, die Welt darüber zu täuſchen, daß das letzte See=
gefecht
in der Nordſee für ſie einen Mißerfolg be=
deutet
hat. So meldet die Tägl. Rundſchau aus Amſter=
dam
: Der engliſche Zenſor hat holländiſche Zeitungen,
welche die amtlichen deutſchen Wolff=Meldungen über die
Seeſchlacht gebracht haben, vor der Einfuhr nach Eng=
land
nach Holland zurückſchaffen laſſen. Betroffen wur=
den
davon die holländiſchen Zeitungen der beiden erſten
Wochentage. Dieſe Maßregel war vom engliſchen Stand=
punkte
aus um ſo notwendiger, als in Holland die
Wahrheit über das Seegefecht bereits bekannt
geworden iſt.

* Haag, 29. Jan. (Ctr. Bln.) Nieuws van den
Dag ſchreibt über das Nordſeegefecht: Immer mehr Ein=
zelheiten
werden aus England bekannt, die erkennen
laſſen, daß das Siegesgeſchrei der engliſchen
Blätter über die Taten ihrer Marine keineswegs ſo
kaut zu ſein brauchte. Als erſtes halte man ſich die Tat=
ſache vor Augen, daß das engliſche Flaggſchiff Lion ſo
ſchwere Beſchädigungen erlitt, daß es außer Gefecht geſetzt
und der Admiral auf die Princeß Royal gehen mußte.
Ferner gibt Admiral Beatty zu, daß die Engländer den
Kampf abgebrochen haben, weil man in ein durch Minen
und Unterſeeboote unſicheres Gebiet gekommen war. Jetzt
ſteht nun auch die Teilnahme der deutſchen Unterſeeboote
an dem Gefecht feſt, und es iſt zweifellos ein Triumph
für die deutſche Unterſeeboot sflotte, daß
ſie bei einem regelrechten Seegefecht eingreifen konnte und
ihre Anweſenheit ſo ſehr gefürchtet wurde, daß die
engliſche Flotte Kehrt machte und nach ihren Häfen zurück=
eilte
. Daß das Flaggſchiff Lion von einem deutſchen
Torpedo im Maſchinenraum getroffen wurde, muß für
die Deutſchen eine Befriedigung bedeuten, wie man von
dem Gefecht abſchließend überhaupt ſagen kann, daß das
deutſche Geſchwader ehrenvoll aus dem
Kampf hervorgegangen iſt. Der einzige emp=
findliche
Verluſt für die Deutſchen, der Untergang des
Blücher, iſt nur eingetreten, weil das Schiff nicht zu
der Klaſſe der modernſten und ſchnellſten Kreuzer gehörte.

Wir begreifen deshalb auch nicht, daß man in Deutſchland
mit dem Ausgang der Schlacht unzufrieden ſein kann,
denn der Verluſt des Blücher braucht nicht durch die
Behauptung beſchönigt zu werden, daß auch ein engliſcher
Dampfer geſunken ſei. Wenn dieſe Behauptung nicht zu=
träfe
, nehmen wir an, daß ſie auf optiſche Täuſchungen,
die auf See ſehr wohl vorkommen können, zurückzufüh=
ren
iſt.

Der Untergang des Blücher.

* London, 30. Jan. Daily Chronicle bringt eine
Unterredung mit einem Mann der Beſatzung der Are=
thuſa
, die den Kreuzer Blücher durch ein Tor=
pedo
verſenkt hat. Der Mann erzählte: Das Schiff
war kaum zu verfehlen, da es faſt ſtill lag. Ein zweites
Torpedo traf den Blücher voll mittſchiffs. Die Mann=
ſchaft hielt ſich ſchneidig bis zum letzten Augenblick. Wir
ahen die Beſatzung auf Deck aufgeſtellt und ſalutierend.
Es war ein packender Anblick. Jeder, der einiges Gefühl
beſaß, mußte eine ſolche Kaltblütigkeit bewun=
dern
. Als wir das zweite und letzte Torpedo losgelaſ=
ſen hatten, wußten wir, daß das Ende ſchnell kommen
mußte, und fuhren bis auf 200 Meter an den Blücher
heran. Wir konnten das Torpedo fortſchnellen ſehen.
Die Mannſchaft wäre ſtramm ſalutierend in den Tod ge=
gangen
, wenn wir nicht Sirenenwarnungsſignale gegeben
hätten. Einer der Offiziere rief auf Deutſch hinüber, was
vor ſich gehe. Die Deutſchen verſtanden es und ſchwenk=
ten
die Mützen, riefen Hurra und ſprangen über Bord.
Wir verloren keinen Augenblick, ſondern begannen mit
dem Rettungswerk. Wir warfen 100 Planken über Bord,
an denen ſie ſich ſchwimmend feſthielten, bis ſie unſere
Boote auffiſchten. Inzwiſchen hatte unſer Torpedo ſein
Ziel erreicht und das Schiff verſank in den Fluten.

Die amerikaniſche Proteſtbewegung.

* Die Köln. Ztg. ſchreibt: Die Bürger der Ver=
einigten
Staaten von Amerika, die ſich zurzeit
in Europa aufhalten, haben einen Proteſt gegen
jegliche Waffenausfuhr aus Amerika an die
Regierung und an das Volk der Vereinigten Staaten ge=
richtet
. In Holland, Dänemark, Schweden, Norwegen,
Spanien, Oeſterreich, Ungarn und in der Schweiz werden
durch beſondere Ausſchüſſe Unterſchriften ſyſtematiſch ge=
ſammelt, die dann an den Präſidenten Wilſon gelangen.
Das Central Comité (American Protest Commitee) hat
ſich ſchon Anfang Dezember in Berlin gebildet, und um
dem Proteſt im eigenen Lande eine möglichſt ſtarke Wir=
kung
zu verſchaffen, hat es ſich der Aufgabe unterzogen,
das Schriftſtück ſelbſt in 10000 gedruckten Exemplaren
nach Amerika zu verſenden. Auf dieſe Weiſe gelangt der
Proteſt in die Hände des Präſidenten Wilſon, des Staats=
ſekretärs Bryan wie an alle Mitglieder des Senates und
des Abgeordnetenhauſes, an alle Gouverneure, Bürger=
meiſter
, Biſchöfe, Geiſtlichen, Univerſitäten, Friedens=
geſellſchaften
, Frauenorganiſationen uſw. wie auch an
zahlreiche Private.

2000 neutral gehaltene und 500 in deutſcher Sprache
erſcheinende Zeitungen in Amerika erhielten gleichfalls
den Proteſt mit einer beſondern Bitte, in dieſen Blättern
ſelbſt Unterſchriften zu ſammeln, und dort im Intereſſe
der Humanität zu wirken.

Die geſetzliche Frage der Waffenlieferung iſt ſchwer
zu behandeln. Erſtens iſt ſolche Ausfuhr durch Privat=
firmen
völkerrechtlich geſtattet und von allen Ländern
bis jetzt erlaubt. Zweitens iſt die Bundesregierung in
Amerika ohne beſondere Geſetzgebung und ohne Zuſtim=
mung
der einzelnen Staaten nicht in der Lage, dieſe Aus=
fuhr
zu verbieten. Es iſt im gegenwärtigen Kriege jedoch
der Union durch Englands Seemacht eine Einſeitigkeit
der Lieferungen aufgezwungen, die ſich mit Beobachtung
wirklicher Neutralität nicht vereinigen läßt. Deshalb hat
auch in Amerika eine große Propaganda eingeſetzt, die
von allen wahren Freunden des Friedens eifrig betrieben
worden iſt.

Am 7. Dezember hat der Senator Hitchcock von Ne=
braska
dem Oberhaus eine Reſolution zuſammen mit

einer Vorlage eingereicht, weiche den Verkauf und dis
Ausfuhr von Waffen, Munition und Kriegsmaterial zu
Kriegszwecken gegen eine den Vereinigten Staaten be=
freundete
Macht für ungeſetzlich zu erklären und ſtrafbar
zu machen bezweckt. Obwohl neutral gehalten und gegen
keine Nation gerichtet, würde die Vorlage doch durch
Unterbindung der Heereslieferungen in der gegenwär=
tigen
Weltlage von größter Bedeutung ſein. Die Frie=
dens
=Ideale, die einen großen Teil des amerikaniſchen
Volkes tief beſeelen, werden die bedeutſame Vorlage ge=
gen
die Intereſſen der Truſts unterſtützen. Falls die Ge=
ſamt=Nation davon überzeugt werden könnte, daß ſolche
Kriegslieferungen eine Verlängerung des Krieges be=
deuteten
, würde ſie gleichfalls im eigenen Intereſſe, ſich zu=
ſammenraffen, um eine beſondere Geſetzgebung jetzt zu
erlaſſen. In der Hoffnung, dieſe Beſtrebungen in Ame=
rika
zu kräftigen, wie auch in dem aufrichtigen Wunſche,
internationale freundſchaftliche Beziehungen zu fördern,
haben hieſige Amerikaner den Proteſt verfaßt, deſſen
Ueberſetzung wir nochmals in ihrem vollen Wortlaut
mitteilen:

Wir Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika
richten dieſen Aufruf im Namen der Gerechtigkeit und
Menſchlichkeit, im Namen der Neutralität und des zukünf=
tigen
Friedens an unſer Volk, an die geſetzgebenden Kör=
perſchaften
und an die Regierung unſeres Landes, auf
daß die Ausfuhr jedweder Waffe und jedes Lotes Pulver
aus unſerer Heimat verhindert werde, die beſtimmt ſind,
dem Menſchenmorde in Europa zu dienen. Wir erkennen
zwar die Tatſache an, daß ein ſolcher Export ſeitens pri=
vater
Firmen nach dem Buchſtaben des Geſetzes zuläſſig
iſt, wiſſen aber deſſen ungeachtet, daß unſere Exekutive
und Geſetzgebung einer ſolchen Ausfuhr Einhalt gebieten
können, wenn ſie entſchloſſen die Bahn ſtrenger Neutra=
lität
betreten; einer Neutralität, die durchdrungen iſt vom
Geiſte der Rechtſchaffenheit und ſich ſtützt auf die öffent=
liche
Meinung. Der Präſident der Vereinigten Staaten
hat die Gewährung eines Kriegsdarlehens an Frankreich
verhindert, und hierdurch hat unſer Land ſich ſelbſt vor=
geſchrieben
, was recht und billig iſt. Dieſe ſelbſtgeſchaf=
fene
Norm verpflichtet uns vor dem Geſetz und vor dem
Urteil der ganzen Welt, eine Neutralität einzuhalten, die
rechtlich wie moraliſch unanfechtbar iſt. Nie in der Ge=
ſchichte der Völker ſind Aufträge von ſo rieſenhaftem Um=
ange
von irgend einem Lande übernommen worden wie
die, welche Amerika zurzeit anfertigt. um die Fortführung
des europäiſchen Krieges zu ermöglichen.

Iſt Ihnen dieſe Tatſache bekannt? Wo bleiben unſere
Friedens=Geſellſchaften? Wo bleiben unſere Frauen=
Organiſationen? Wo bleiben unſere Kirchen=Gemeinden?

Gleichviel, wem wir Amerikaner als Individuen oder
als Nation unſere politiſche Zuneigung entgegen bringen,
bisher iſt es eine Tatſache geweſen, daß wir als Nation
an erſter und führender Stelle die Friedensbewegungen
der Welt gefördert haben. Sind wir gewillt, auf unſeren
Vorrang als Friedensſtifter zu verzichten? Die inter=
nationalen
Geſchäftsverbindungen zwiſchen unſerem Va=
terland
und Europa ſind ausgedehnte und freundſchaftliche
geweſen. Wir proteſtieren gegen ihre Vernichtung zugun=
ſten einiger Weniger. Sollen wir um eines vorübergehen=
den
Geſchäftsprofites willen unauslöſchlichen Haß künfti=
ger
Geſchlechter auf uns laden? Menſchenalter werden
den Makel, mit dem wir uns beflecken, nicht zu tilgen ver=
mögen!
Auf grauenvollen Schlachtfeldern ſterben Men=
ſchen für ihre Ideale; und wir ſollten nicht wirken und
Opfer bringen können für unſer Ideal, den guten Namen
Amerikgs? Gewehre, Kanonen, Patronen, Dynamit und
Bomben gehen aus unſeren Fabriken nicht nur nach Eng=
land
, Frankreich und Rußland, ſondern auch nach Japan!
Wir unterſtützen dadurch nicht nur die Rüſtungen der
Europäer gegeneinander, wir geben damit auch fremden
Völkern Kampfmittel gegen uns ſelbſt in die Hand.

Geſchieht das im Einverſtändnis mit der geſamten
amerikaniſchen Nation? Man mache ſich ein Bild von
den kataſtrophalen Folgen, die es in einem zukünftigen
unſerem Lande aufgezwungenen Kriege haben könnte,
wenn irgend ein neutrales Land Europas ſich auf einen
Neutralitätsſtandpunkt ſtellte, wie wir ihn heute einneh=
men!
Will die amerikaniſche Nation die Sicherheit ihrer
Bürger für alle Zukunft preisgeben? Wir proteſtieren
gegen dieſe Vernichtung von Amerikas Integrität, Ameri=
kas
Geſchäftsintereſſen, Amerikas Sicherheit, die ſich aus
dieſer einſeitigen Neutralität ergeben muß. Wir pro=
teſtieren
nicht nur im Intereſſe Amerikas, ſondern vor
allem im Namen der Menſchlichkeit dagegen, daß durch
unſer Land die Dauer dieſes abſcheulichen Krieges ver=
längert
wird. Amerikas unbegrenzter Vorrat an tod=
bringenden
Werkzeugen wird eine unabſehbare Hinaus=
dehnung
dieſes Menſchenmordens bewirken. Wenn ſich
die Wetterwolken des Krieges verzogen haben, wird unſer

Vom Gottesdienſt, bei dem Ganghofer in der Frühe
des nächſten Tages zugegen war, erhielt er den tiefſten
Eindruck. Der Kaiſer iſt kein Frömmler, aber ein
rommer, tiefgläubiger Chriſt, der ſeinen Tag mit Gott
beginnt und mit Gott beendet. Ganghofer erzählt dann
von ſeiner Fahrt mit dem Kaiſer im Auto zum deutſchen
Kronprinzen durch die herrliche Landfchaft:

Während ich die Gedanken, die mich durchſchüttern,
ſtumm in mir verſchließe, beginnt der Kaiſer plötzlich von
dem herrlichen, wundervollen Zuſammenhalten des gan=
zen
deutſchen Volkes zu ſprechen, von der heiligen Begei=
terungsflamme
der erſten Auguſttage.

Es iſt meine ſchönſte Freude, daß ich das
erleben durfte. Wenn es nicht geweſen wäre . . .

Der Kaiſer ſprach dieſen Satz nicht zu Ende, aber er
atmete auf und ſah gegen Donchery zurück, deſſen Trüm=
merſtätte
ſchon verſchwunden iſt. Es iſt der heilige Boden
des Schlachtgeländes von Sedan.

Da oben, ſagte der Kaiſer und deutete nach einer
Feldhöhe, da hat mein Vater geſtanden. Dicht neben
der Landſtraße huſchte ein kleines, einſames Haus vor=
über. Hier iſt Napoleon mit Bismarck zuſam=
mengetroffen
. Aus einem hübſchen, durchſichtigen Wäld=
chen
wurden die Türme und Mauern eines zierlichen
Schloſſes ſichtbar. Das iſt Bellevue. Hier war die
Unterredung meines Großvaters mit Napoleon.

Im Schloßhofe begrüßte der deutſche Kron=
prinz
mit ſechs Herren ſeines Stabes den kaiſerlichen
Vater, der den Sohn herzlich umarmte. Seit dem Früh=
jahr
ſcheint ſich die ſchlanke Geſtalt des jungen Heer=
führers
noch geſtreckt zu haben. Die Sonne des Sommer=
feldzuges
und Wind und Wetter des Winters haben ſein
friſches, geſundes Geſicht gebräunt, und in ſeinen frohen
Augen glänzt die Freude.

Eine gute Nachricht belebt und erwärmt die Stim=
mung
am Frühſtückstiſch. Dem Kaiſer ſchmeckt das Mahl.

und ſcherzend ſagt er zum Kronprinzen: Bei Dir ißt
man beſſer als bei mir. Ich muß mir das überlegen, ob
ich mir nicht Deinen Koch requirieren laſſe.

Kaum iſt an der Tafel das Obſt gereicht, da heißt es:
Sie kommen! Eine Reihe ſeltſam ausſehender Geſtalten,
gefangene Franzoſen, und ein Photograph hat ſich auch
ſchon eingefunden. Glückſelig dreht der Photograph die
Kurbel ſeines Kino=Apparates, immer mit dem Objektiv
gegen den Kaiſer hin. Der Kaiſer ſieht es, wird ſehr un=
willig
, deutet auf den näher kommenden Zug der Gefan=
genen
und ruſt dem Photographen zu: Sie, photogra=
phieren
Sie doch das da, die Soldaten, nicht immer
mich!

Was wir in der Heimat an Gefangenen ſehen, iſt
etwas ganz anderes als hier; bis ſie hinauskommen zu
uns, hatten ſie ſchon viele Tage Zeit, ſich zu erholen, ſind
gut ausgeſchlafen, ſind gekräftigt, ordentlich genährt, ſind
gewaſchen und gereinigt. Einige ſehen wohl beſſer und
friſcher aus, bewegen ſich leicht und lebhaft, laſſen ſich ihr
Pfeifchen oder die Zigarette ſchmecken und können ſogar
lachen, hochmütig und ſpöttiſch. Aber die meiſten ſind
chwer erſchöpft, ſchleppen ſich mühſam unter der Laſt des
naſſen Dreckes an ihrem Leib, ſind bleich und verſtört,
haben abgezehrte Wangen und eingeſunkene trauervolle
Augen. In vielen Geſichtern iſt der ſeelenloſe Stumpf=
ſinn, den ein monatelanges Leiden in ihnen erzeugte.
Einige ſind leicht verwundet, ſchon verbunden. Viele gehen
Arm in Arm gehängt, die noch Kräftigeren ſtützen die
Schwächeren. Unter dem Tauſend ſind kaum hundert hoch
und gut gewachſene Leute, von denen wir Deutſche ſagen
würden: Das ſind Mannsbilder. Alle anderen ſind klein,
zart und ſchwächlich von Natur, dazu noch zerrieben von
der Mühſal des Krieges, viele unterhalb unſeres Militär=
maßes
, ſogar von zwerghaft zurückgebliebenem Wuchs.

Während die Gefangenen am Kaiſer und der Gruppe
ſeiner Offiziere vorüherkommen, reden wunderlich ver=

chiedene Dinge aus dieſen franzöſiſchen Augen: Gleich=
gültigkeit
und Neugier, Hohn oder Haß. Aber es ſind
doch auch manche dabei, in denen der Zorn und die Pein
der Stunde nicht völlig die Züge ſoldatiſcher Ritterlich=
keit
erſticken kann. Ob ſie den Kaiſer und den Kronprin=
en
erkennen? oder ob ſie nur glauben, das ſind Gene=
räle
? Sie ſalutieren oder ziehen das Käppi herunter und
der Kaiſer dankt. Die letzten verſchwinden, und eine
Gruppe von deutſchen Lanzenreitern klirrt hinter ihnen her.

Das Bild, das ich geſehen, beſchäftigt mich noch
lange, während die Fahrt im Auto gegen Süden geht. Der
Kronprinz begleitet ſeinen kaiſerlichen Vater eine Strecke
Weges, will ihm eine Stelle mit weiter Fernſicht gegen
die Argonnen zeigen. Das Geſpräch der beiden, das ſich
immer um Dinge des Krieges dreht, iſt ernſt, aber die
Stimmen bleiben durchhaucht von einer warmen Herz=
lichkeit
.

Ganghofer erzählt von einzelnen Epiſoden während
der Rückfahrt. Nach einer halben Stunde hält das Auto
Mitten aus der Landſchaft erhebt ſich ein großer, ſteiler
Hügel, ein Kalvarienberg, gekrönt von einem mächtigen
Kreuzbilde. Der Weg hinauf war mit Schwierigkeiten
verknüpft, denn die Regengüſſe vieler Wochen hatten den
lehmigen, ſteilen Hang ſehr durchweicht, ſo daß jeder
Schritt ein Rutſchen wird. Aber die Kletterei lohnt ſich.
Droben eine neue, wundervolle Rundſchau. Beim Nieder=
ſtieg erweiſt ſich der ſchlüpfrige Boden noch feindſeliger.
Ich frage den Kaiſer, ob ich ihn ſtützen darf. Ja, kommen
Sie her, Ganghofer. Er faßte mich an die Schulter, und
nun geht es langſam hinunter, und ich hake bei jedent
Schritt mit dem Stiefelhaken ein, wie bei Glatteis. Halb
ſind wir ſchon drunten, da rutſche ich ſelber aus, und der
Kaiſer mit ſeiner ſtarken Fauſt hält mich aufrecht. Mei=
ien
etwas verlegenen Dank erwidert der Kaiſer lächelnd
mit den Worten: Soldat und Bürger, die beiden müſſen
einander helfen, ſo gut ſie können.

[ ][  ][ ]

eigenes Land mit dem Blute unſerer europäiſchen Brüder
beſudelt ſein! Unſere auf militäriſchem Gebiet de facto
beſtehende Teilnahme an dieſem Kriege wird Europa
zwingen, ſeinen letzten Mann einzuſetzen! Wir proteſtie=
ren
im Namen der Verwandtſchaft und der Ehre aller
Völker; wir proteſtieren namens der leidenden Frauen;
wir proteſtieren namens der hilfloſen Kinder; wir pro=
teſtieren
namens aller lebenden Weſen gegen die Mitſchuld
unſeres Landes an dieſer Menſchenſchlächterei.

Es iſt unſer Glaube, daß unſer Volk nicht gewillt iſt,
dem Vermächtnis der Rechtſchaffenheit zu entſagen, das
ihm von ſeinen Vätern überkam, und es iſt unſer Glaube,
daß unſer Volk den Willen hegt, ſein Anſehen als Vor=
kämpfer
des Friedens zu wahren; es iſt unſer Glaube
daß jetzt oder nie die Zeit zum Handeln gekommen iſt!
In dieſem Glauben richten wir unſeren Proteſt und
unſeren Appell an jeden Amerikaner, der ſein Vaterland
liebt, und dem das Wohl der Welt am Herzen liegt.

Unterzeichnet haben den Einſpruch die in Deutſchland
anſäſſigen Amerikaner, deren Unterſchriften an die Bun=
desbehörde
in Waſhington geſandt werden.

Feindliche Unterſeeboote in der Oſtſee.

* Berlin, 29. Jan. (Ctr. Bln.) Zu der Meldung,
daß engliſche Unterſeebootte in die Oſtſee
gelangt ſeien, vielleicht durch den Sund, vielleicht auch
durch den Belt, ſchreibt die Deutſche Tageszeitung:

Ihre Stützpunkte haben ſie naturgemäß in ruſſi
chen Häfen. Vor einigen Monaten wurde Helſing=
fors
am Finniſchen Meerbuſen genannt, jedoch iſt wohl
anzunehmen, daß ſie auch ſüdlichere ruſſiſche Häfen nun=
mehr
benutzen. Begünſtigt wurde die Kriegführung dieſer
Unterſeeboote bisher in unerwartetem Maße durch die
Milde des Winters. Ruſſiſche Häfen, die bei gewöhn=
lichem
Verlaufe des Winters ſeit einer Reihe von Mona=
ten
durch Eis geſchloſſen ſein müßten, ſind in dieſem ab=
normen
Winter offen und die Gewäſſer für die Unterſee=
bootsſchiffahrt
möglich geblieben. So muß man damit
rechnen, daß die britiſchen Unterſeeboote alles tun wer=
den
, um in der deutſchen Oſtſee und an den deutſchen Oſt=
ſeeküſten uſw. ſich geltend zu machen. Der deutſchen
Marine iſt das Vorhandenſein dieſer Fahrzeuge natür=
lich
nichts Neues, und daß ſie auch in der Oſtſee auf dem
Poſten ſein werde, iſt ſelbſtverſtändlich. Peinlich iſt die
Angelegenheit ohne Zweifel für Dänemark und für
Schweden, denn deren neutrale, durch Minen geſperrte
Gewäſſer haben die engliſchen Unterſeeboote paſſiert, mit=
hin
die Neutralitat dieſer beiden Mächte
verletzt. Unter dieſem Geſichtspunkte und im Hinblick
auf eine Reihe von Konſequenzen, die unter Umſtänden
daraus erwachſen können, gewinnt die Anweſenheit der
engliſchen Unterſeeboote in der Oſtſee an Bedeutung, auch
abgeſehen von ihrer Eigenſchaft als rein militäriſcher
Faktor.

Die Karlsruhe‟.

* Baſel, 30. Jan. Nach einer Meldung aus Tokio
hat die Karlsruhe in den amerikaniſchen Gewäſſern
wieder zwei engliſche und einen franzöſiſchen Dampfer
verſenkt.

Die engliſchen Aushungerungspläne.

* Kopenhagen, 29. Jan. Politiken ſchreibt in
einem Leitartikel, die Frage, ob Deutſchland die Folgen
des Handels= und Hungerkrieges aushalte, werde durch
die jetzt erfolgte Beſchlagnahme der Mehl= und
Getreidevorräte akut. Die Engländer ſehen darin
ein Zeichen für den Anfang des Notſtandes und meinen,
bald werde der Hunger Deutſchland auf die Knie zwingen.
Solch weitgehende Schlußfolgerungen ſeien aber un=
gerechtfertigt
. Man dürfe vorläufig nur ſagen, daß die

deutſche Regierung vorſichtig gehandelt und alle Möglich=
keiten
in Betracht gezogen habe. Es gelte eben, beizeiten
wirtſchaftlich mit den Lebensmitteln umzugehen, denn da=
durch
werde eine Aushungerung verhindert werden kön=
nen
. Mit der Beſchlagnahme der Lebensmittel in Deutſch=
land
flamme auch der Haß gegen die engliſche
Kriegführung in der Bevölkerung auf; die engliſche
Aushungerungstaktik berechtige nach deutſcher Auffaſſung
auch zu jeglichen Gegenmaßnahmen, und ſomit beſtehe
alle Ausſicht auf einen ſchonungsloſen Krieg der
Deutſchen gegen England.

Ein engliſcher Finanzartikel.

* Wie unangenehm in England die Herabſetzung des
Reichsbankdiskonts empfunden wird, ergibt ſich aus dem
nachſtehenden temperamentvollen Artikel der in London
erſcheinenden Financial News vom 24. Dezember 1914:

Deutſcher Bankſchwindel (German
bank bunkum).

Billiges Geld, aber Anwendung ver=
zweifelter
Mittel, um es zu erreichen.

Amſterdam, 23. Dez. Die Deutſche Reichs=
bank
hat heute den Diskont auf 5 Prozent, den Satz
für Lombarddarlehen auf 6 Prozent herabgeſetzt.
(Reuter.

Die obige Meldung muß als reinſter Schwindel der
unverſchämteſten Art betrachtet werden, oder ſie iſt ein Zu=
geſtändnis
, daß Deutſchland den Erlös von Erpreſſungen
und Diebſtählen (of blackmail and theft) billig ausleiht
um den Glauben zu erwecken, daß das Land viel flüſſiges
Geld beſitze. Was ſind die Tatſachen? In ganz Belgien
wird die Bevölkerung von den Deutſchen gebrandſchatzt,
ſogar die Ladenkaffen werden beraubt, und die Erſparniſſe
der Bauern werden von dieſen ſchuftigen Briganten ge=
ſtohlen. Nach der Frankfurter Zeitung iſt in Namur eine
Bekanntmachung erlaſſen worden, laut welcher die lum=
pigen
deutſchen Banknoten Zwangskurs für Belgien er=
halten
, mit anderen Worten, die Belgier werden gezwun=
gen
, ihre ehrlichen Waren gegen etwas herzugeben, was
in Wahrheit nur Einwickelpapier (sugar-paper) iſt
Außerdem werden die deutſchen Goldmünzen durch den
einfältigen Notbehelf entwertet, daß man das Gold her=
auszieht
und durch minderwertiges Metall erſetzt
(The German gold eoinage is being debased by the
simple expedient of taking out the gold and filling the
coin with base metal.)

Wenden wir uns von Belgien nach England, ſo finden
wir, daß die deutſche Regierung in ihrer finanziellen Ver=
zweiflung
eine äußerſt geſchickte Methode herausgefunden
hat, um Rimeſſen von Deutſchen, von Leitern deutſcher
Zweiganſtalten und von den Direktoren der Anglo=Deut=
ſchen Geſellſchaften in England zu erhalten. Bei dieſem
Verfahren wird das nach Deutſchland zu ſchaffende Geld
zum Ankauf guter Juwelen verwendet. Dieſe werden als
perſönlicher Schmuck von den zahlreichen deutſchen Frauen,
die noch anhaltend nach Deutſchland zurückreiſen, mitge=
nommen
. Die Juwelen werden dann in einem neutralen
Land verkauft und der Erlös ſofort an die deutſche Re=
gierung
geſandt, die ihn zum Ankauf von Bomben, Minen
und ſonſtigen Werkzeugen der Kriegführung verwendet
Keine deutſche Frau darf jetzt bares Geld von hier nach
Deutſchland mitnehmen, aber offenbar werden keine
Schwierigkeiten gemacht, wenn ſie ungeheure Mengen von
Juwelen mitnimmt. Es iſt klar, daß es das einzig richtige
wäre, wenn die mit der Durchſuchung ſolcher Abreiſenden
beauftragten Frauen allen Schmuck (den Trauring aus=
genommen
), mit Beſchlag belegen würden, und dieſer
dann bis zur Rückkehr des nachweislich rechtmäßigen
Eigentümers in ſicherem Gewahrſam hinterlegt würde.
Damit wäre die Möglichkeit zu Rimeſſen, die für Deutſch=

Datterich‟,

Eine Erwiderung an Herrn Profeſſor D. Dr. Diehl.

Vor etwa zwei Jahren veranlaßte S. K. H. der
Großherzog, daß die nach ihm benannte Ernſt=
Ludwig=Preſſe eine neue Ausgabe des Datterich
druckte, zu welcher Emil Preetorius die Illuſtrationen
und den Umſchlag entwerfen ſollte. Der Inſel=Verlag,
welcher mit der genannten Künſtler=Offizin verbunden iſt,
richtete aus dieſem Anlaß an mich das Erſuchen, zu die=
ſer ſeiner Datterich=Ausgabe ein kurzes Geleitwort zu
ſchreiben, welches an einen beſchränkten Kreis von Kunſt=
und Literatur=Freunden verſandt wurde, um die im gan=
zen
deutſchen Sprachgebiet zerſtreuten Freunde ein wenig
in das Verſtändnis Niebergalls einzuführen. Ich habe
dieſer Bitte gern entſprochen; denn es ſchien mir ein in
hohem Maße dankenswerter Entſchluß des Großherzogs
zu ſein, in ſo vornehmer Weiſe und unter Berufung eines
ſo hervorragenden, aus Darmſtadt hervorgegangenen
Zeichners gewiſſermaßen ein bibliographiſches Ehrenmal
für den in ſeiner Art einzig daſtehenden heſſiſchen Luſt=
ſpieldichter zu ſchaffen. Der Inſel=Verlag bat mich dann
ſpäter noch, den Text meines kurzen Geleitwortes außer=
dem
auch in einer weiteren, volkstümlichen Ausgabe des
Datterich zum Abdruck bringen zu dürfen, wogegen ich
ſelbſtverſtändlich nichts einzuwenden hatte. Um meiner=
ſeits auch ein wenig dazu beizutragen, daß die Abſichten
welche die Ernſt=Ludwig=Preſſe verfolgte, auch außerhalb
der engeren Heimat Niebergalls ſich verwirklichten, habe
ich dasGeleitwort dann noch geſondert in den Münchener
Neueſten Nachrichten veröffentlicht.
Damit ſind
meine Beziehungen zu dieſer Ausgabe er=
ſchöpfft. Ich habe weder an der Herſtellung
des Datterich=Textes noch an den Kommen=
taren
, welche der Inſel=Verlag dieſem beifügen ließ,
noch ſonſt irgendwie an der genannten Ausgabe
mitgewirkt, die ich überhaupt niemals zu Geſicht bekom=
men
habe bis zum heutigen Tage. Herr Prof. Diehl
iſt alſo durchaus im Irrtume, wenn er ſeine, an ſich be=
gründeten
Ausſtellungen an meine Adreſſe richtet. Wenn
er ſich die kleine Mühe hätte nicht verdrießen laſſen, ſich
über mein Verhältnis zu der Datterich=Ausgabe des In=
ſel=Verlages vor Veröffentlichung ſeines Angriffs unter=
richten
zu laſſen was ihm wohl möglich geweſen wäre
ſo würde er dieſem Irrtum nicht verfallen ſein.

Da Herr Prof. Diehl auch eine ſehr ſcharfe Kritik
erwähnt, welche meine, vor etwa 20 Jahren erſchienene
Ausgabe der dramatiſchen Werke Niebergalls damals in
den Quartalblättern des Hiſtoriſchen Vereins erfahren hat,
ſo möchte ich nicht unterlaſſen, zu erwähnen, daß der in=
zwiſchen
verſtorbene Verfaſſer jener Kritik mir ſpäterhin,
als er ein zutreffenderes Bild von meinen Abſichten ge=
wonnen
hatte, in der vornehmſten Weiſe Genugtuung ge=

geben hat. Er ließ mir durch gemeinſame Freunde, die
es heute nach bezeugen können, in geradezu rührender
Weiſe ſein Bedauern ausſprechen darüber, daß er, in Ver=
kennung
meiner Abſichten, ſeine Kritik auf einen perſönlich
kränkenden Ton geſtimmt hatte. Auch irrt Herr Prof.
Diehl, wenn er behauptet, ich hätte Niebergall als Trinker
verunglimpft. Ich habe lediglich erwähnt, daß er den
Wein allzu ſehr geliebt und ihm auch während ſeiner
Krankheit nicht entſagt habe; dies nach Mitteilung von
Perſönlichkeiten, welche noch mit Niebergall verkehrt hat=
ten
. Man iſt aber doch noch lange kein verſoffener Kerl
wenn man hinter dem Rücken des Arztes verbotenerweiſe
ein paar Flaſchen Wein trinkt. Daß der Dichter des Dat=
terich
gern einen Schoppen gehoben habe, wird wohl
jeder ohne weiteres glauben und begreiflich finden, der
das Stück geleſen hat. Auch alle übrigen Tatſachen,
welche ich über das ſo ſehr im Dunkel verſunkene, kurze
Leben Niebergalls mitgeteilt habe, beruhen auf Angaben
ſolcher Perſonen, die ihn genau gekannt haben, z. B. als
ſeine Kollegen am Schmitzſchen Knaben=Inſtitut. Wenn
ich mir damals die Mühe nicht gemacht hätte, alle dieſe
kleinen Züge zu ſammeln, ſo wüßten wir heute wohl über=
haupt
nichts über Niebergalls Lebens=Umſtände, denn die
damals ſchon betagten Perſönlichkeiten, denen ich ſie ver=
danke
, ſind inzwiſchen alle verſtorben.

Im übrigen weiß niemand beſſer als ich ſelbſt, daß
noch ſehr vieles berichtigt und ergänzt werden könnte,
und ich habe es immer lebhaft bedauert, daß kein aus
Heſſen ſtammender, jüngerer Literarhiſtoriker oder Dialekt=
forſcher
durch meine vor mehr als zwei Jahrzehnten un=
ternommenen
Verſuche angeregt worden iſt, eine erſchöp=
fende
Darſtellung zu liefern, vornehmlich auch nach der
Seite der mundartlichen Durchforſchung der Texte hin.
Immerhin iſt es durch meine Ausgabe, trotz aller Mängel,
welche dieſer anhaften, doch erreicht worden, Niebergall
eine Stellung in der deutſchen Nationalliteratur zu errin=
gen
. Dieſe Stellung würde ſicherlich noch weit bedeutungs=
voller
ſein, wenn es gelungen wäre, den Datterich an
einer führenden Bühne zu ſpielen. Ich habe dieſen Plan
wiederholt erwogen, ſowohl für das von mir gegründete
und geleitete Münchener Künſtler=Theater als auch für
eine erſte Berliner Bühne. Er mußte jedoch leider immer
wieder aufgegeben werden, weil es bisher unmöglich war,
ein Enſemble guter Darſteller zu bilden, deſſen Mitglieder
die Darmſtädter Mundart alleſamt beherrſchen.

Hiermit möchte ich dieſe Auseinanderſetzung abſchließen.
Denn ich glaube mit Herrn Prof. D. Dr. Diehl zum min=
deſten
darin übereinzuſtimmen, daß kleine literariſche
Streitigkeiten in dieſer Zeit, da wir auf Leben und Tod
um die Erhaltung unſeres Volkstums und ſeiner Heilig=
tümer
kämpfen, weniger denn je erlaubt ſind.

z. Z. Sanatorium Alshach, 29. Januar 1915

Georg Fuchs.
Königl. Bayer. Profeſſor.

land wöchentlich Tauſende von Pfund betragen ſollen, ab=
geſchnitten
. Aber bei allen dieſen verzweifelten und ün=
ehrenhaften
Schlichen iſt es klar, daß die Meldung der
Reichsbank entweder, wie wir ſagen, Schwindel (bunküm
ſein muß, ober aber ſie bedeutet, daß das auf die gemeinſte
Weiſe beſchaffte Geld dazu dient, um das Deutſche Reich
auf billig (on the cheap) zu finanzieren.

Dieſer Wutausbruch des einſt auch in Deutſchland als
Finanzblatt bezeichneten Londoner Organs zeigt, mit
welchen Mitteln das perfide Albion uns bekämpft und wie
tief die engliſche Preſſe bereits geſunken iſt. Wenn die
Worte der Financial News die Stimmung in England
über die deutſche Zinsfußherabſetzung widerſpiegeln, ſo hat
die Reichsbank allen Anlaß, auch mit dieſem Erfolge ihre
Diskontpolitik zufrieden zu ſein.

Der drohende Kohlenſtreik in Vorkſhire.

* London, 30. Jan. Die Times meldet aus
Sheffield: Die Streikfrage in Weſt=York=
ſhire iſt ſehr kritiſch, da die Bergleute in ihren
Forderungen unnachgiebig ſind. In allen Kohlengruben,
deren Beſitzer keine Zugeſtändniſſe machten, wird in der
nächſten Woche die 14tägige Kündigung eingereicht. Da=
her
dürften Mitte Februar die Belegſchaften von 250 Gru=
ben
, 40000 Mann, feiern. Die Kohlenpreiſe ſteigen ſchnell.
Die Tonne koſtet 20 Schilling. Das Nationalkomitee der
Arbeiter fordert u. o, einen Höchſtpreis.

Aus Portugal.

* London, 30. Jan. Daily Mail meldet aus Liſſa=
bon
unterm 27. Januar: Die Blätter drucken das von
Offizieren der Liſſaboner Garniſon an den General
Caſtro gerichtete Schreiben ab, welches vier Forderun=
gen
enthält: 1. die Regierung ſolle amtlich erklären, daß
die letzte Bewegung in der Armee keine monarchiſtiſche iſt;
ſie ſoll 2. alle in andere Regimenter verſetzte Offiziere bei
der früheren Truppe anſtellen; 3. eine Amneſtie erlaſſen;
4. die im Amtsblatt veröffentlichte Belobigung der Zivil=
bevölkerung
für die Unterſtützung der Demokraten gegen
die Militärpartei zurücknehmen.

* Madrid, 29. Jan. Imparcial veröffentlicht ein
Telegramm aus Badajoz, in welchem das Gerücht ver=
zeichnet
wird, daß Exkönig Manuel bei Oroiſe an
der ſpaniſchen Grenze portugieſiſches Gebiet betreten
habe. (?) Der Generalſtab der Monarchiſten, darunter
Manuels Sekretär Homem Criſto, Graf Galvejas und
andere, befinden ſich in der Provinz Zamcra in der Nähe
der Grenze und warten weitere Ereigniſſe ab. Die Fälle
von Meuterei und Verhaftungen mehren ſich. Hier hält
man die innere Lage Portugals auf jeden Fall für
bedenklich.

Stadt und Land.

Darmſtadt, 31. Januar

L Das Großh. Regierungsblatt Nr. 1 vom
30. Januar hat folgenden Inhalt: 1. Bekanntmachung,
die Enteignung von Gelände zur Friedhofserweiterung
in Worms betreffend. 2. Bekanntmachung, die Aus=
führung
des Stellenvermittlergeſetzes betreffend. 3. Be=
kanntmachung
, die Eichbehörden betreffend. 4. Bekannt=
machung
, die Rechte von Zivilſtaatsdienern betreffend.

* Militärdienſtnachrichten. Befördert: Zu Leutnants
der Landw.=Feldart. 1. Aufgebots: die Vizewachtmeiſter
Löwensberg (Friedrich) (Mainz) bei der Arm.=Mun.=
Kol. 1 der Feſtung Mainz, Löwensberg (Hugo)
(Mainz), bei der Arm.=Mun.=Kol. 2 der Feſtung Mainz;
zum Leutnant der Reſerve: der Vizefeldwebel Zim=
mermann
(I Darmſtadt) im Landw.=Inf.=Regt. Nr. 116;
zu Leutnants der Landw.=Inf. 1. Aufgebots: die Vize=
feldwebel
Malkmus (Gießen), Chriſtiani (I Darm=
ſtadt) im Landw.=Inf.=Regt. Nr. 116; zum Leutnant der
Reſerve: der Vizefeldwebel Ebert (Höchſt) des Inf.=
Regts. Nr. 117, jetzt im Brig.=Erſ.=Bat. 79.

* Kriegsauszeichnungen. Regierungsaſſeſſor Karl
Wittmer, Leutnant der Reſerve, Feldart.=Regt. Nr. 51,
wurde mit dem Eiſernen Kreuz ausgezeichnet. Zu Kaiſers
Geburtstag erhielt das Eiſerne Kreuz erſter Klaſſe der im
Feldart.=Regt. Nr. 80 als Batteriechef ſtehende Haupt=
mann
Langrock aus Darmſtadt.

g. Strafkammer. Der 27jährige Taglöhner Konrad
Berres von hier hatte Anfang Januar in einer hieſigen
Kaffeeſtube einen Frauenmantel entwendet; da er rück=
fälliger
Dieb iſt, wird er zu ſechs Monaten Gefäng=
nis
verurteilt. Der 31jährige Fuhrmann Konſtantin
Hofmann aus Weiterſtadt hat ſich ein in einem Haus=
flur
ſtehendes Fahrrad angeeignet. Er gibt an, er habe
es nur vorübergehend benutzen wollen; dagegen ſpricht
aber, daß er das Rad drei Tage beſaß und erſt durch die
Kriminalpolizei gefunden wurde; auch iſt er rückfällig.
Er wird zu neun Monaten Gefängnis und 3 Jahren
Ehrverluſt verurteilt.

Großh. Hoftheater. Heute geht Filmzauber zum
erſtenmal in dieſer Spielzeit in Szene. Beginn 7 Uhr.
Es gelten die kleinen Preiſe. In der morgigen Aufführung
der Fledermaus ſingt Kammerſänger Georg Weber den
Eiſenſtein. Es iſt dies bekanntlich eine der beſten
Partien des beliebten Künſtlers. Für dieſen Abend
gelten die ermäßigten Preiſe der Volksvorſtellun=
gen
. Für Dienstag, den 2. Februar, iſt Wag=
ners
Walküre angeſetzt. Beginn 6½ Uhr. Die
Brunhilde ſingt Frau Kruſe=Tiburſius als Gaſt.
In den übrigen Hauptpartien ſind beſchäftigt die Damen
Jacobs (Fricka), Marr (Sieglinde), ſowie die Herren
Becker (Siegmund), Perkins (Wotan) und Stephani
(Hunding). Dirigent: Hofrat Ottenheimer. Mittwoch
wird das Ausſtattungsſtück Die Reiſe um die Erde wie=
derholt
. Für Donnerstag, den 4., wird eine Neueinſtudie=
rung
von Fuldas bewährtem Luſtſpiel Jugendfreunde‟
vorbereitet. Das Werk, das jetzt mit größtem Erfolge
wieder in den Spielplan der meiſten größeren deutſchen
Bühnen aufgenommen wird, wurde am Leſſing=Theater in
Berlin vor einigen Tagen bereits zum 25. Male in dieſer
Spielzeit gegeben. Am nächſten Sonntag, den 7. Februar,
gehen Meyerbeers Hugenotten, die hier ſeit einer Reihe
von Jahren nicht mehr gegeben wurden, neu einſtudters
und neu inſzeniert in Szene (B 24).

Schillerzyklus. Der zweite Teil des Schiller=
zyklus
umfaßt die Wallenſtein=Trilogie an zwei Abenden:
Freitag, den 5. Februar, Wallenſteins Lager und Die
Piccolomini, und Donnerstag, den 11. Februar, Wallen=

[ ][  ][ ]

ſteins Tod‟ Der Verkauf des Extraabonnements für den
zweiten Teil des Zyklus beginnt morgen Montag, nach=
mittags
von 3½—5 Uhr, und wird an den folgenden Tagen
bis einſchließlich Freitag, den 5. Februar, zu den gewöhn=
lichen
Kaſſenſtunden an der Tageskaſſe des Hoftheaters
fortgeſetzt. Die Preiſe für dieſes Extraabonnement betra=
gen
: Sperrſitz 5,20 Mk., Parterre 3,80 Mk., 1. Rang 6,20
Mark, 2. Rang 3,20 Mk. uſw.

Herr Joſeph Mann von der Volksoper in Wien
wurde nach ſeinen beiden erfolgreichen Gaſtſpielen als
Eleazar und Tannhäuſer von der nächſten Spielzeit ab an
das Großh. Hoftheater engagiert.

* Geſetzliche Geſellenprüfungen des Ortsgewerbe=
bereins
Darmſtadt. Die diesjährigen Geſellenprüfungen
finden demnächſt ſtatt. An derſelben können alle männ=
lichen
und weiblichen Handwerker teilnehmen, deren
Lehrzeit ſpäteſtens am Schluſſe der Prüfungen (April)
beenoet iſt. Die Ablegung der Geſellenprüfung iſt
zwingende Vorbedingung für die Zulaſſung zur Meiſter=
prüfung
; durch das Beſtehen der letzteren kann nur noch
die Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen erworben
werden. Die Verſäumnis der Geſellenprüfung hat alſo
ſpäter recht empfindliche, nicht mehr nachzuholende Nach=
teile
im Gefolge. Anmeldungen zur Prüfung unter
Benutzung des vorgeſchriebenen Anmelde= und Lehr=
zeugnis
=Formulars, ſowie unter Vorlage des Lehrver=
trags
werden in dem Gewerbeſchulgebäude (Ecke Nieder=
Ramſtädter Straße und Karlſtraße) in der Zeit vom
1.6. Februar in den Abendſtunden von 68 Uhr ent=
gegengenommen
; dort wird auch jede weitere Auskunft
erteilt und Meldeformulare uſw. verabfolgt. Alle dem
Geſuch beizulegenden Zeugniſſe und Beſcheinigungen
müſſen bei den Prüfungsakten bleiben und empfiehlt es
ſich deshalb, die Papiere in beglaubigter Abſchrift einzu=
reichen
. Die Prüfungsgebühr beträgt 5 Mark und iſt bei
der Anmeldung zu entrichten.

* Neuer Zug Frankfurt-Darmſtadt. Vom 31. Januar
ab wird an jedem Sonn= und Feiertag ein
beſchleunigter Perſonenzug von Frankfurt nach
Darmſtadt in folgendem Fahrplane gefahren: ab Frankfurt
Hauptbahnhof 10,50 nachm., ab Iſenburg 11,01 nachm.,
ab Sprendlingen=B. 11,07 nachm., ab Langen 11,13 nachm.,
an Darmſtadt 11,36 nachm. Der Zug führt 2.4. Klaſſe.

:( Vom alten Bahnhof. Der Schöpfbagger iſt nach
kurzer Pauſe wieder in Tätigkeit. Er hat das Terrain
zwiſchen Pallaswieſenſtraße und der Städtiſchen Gas=
fabrik
ſchon verebnet. Mit Beginn ſeiner jetzigen Tätig=
keit
hat die letzte Stunde des alten Odenw ald=
Bahndammes geſchlagen. Bis an die Ueber=
brückung
an der Frankfurter Straße ſind ihm die Geleiſe
abgenommen. Sie werden auf dem in gleicher Höhe
liegenden freien Gelände, wo früher Kohlenlager ſtanden,
neben der Blumenthalſtraße neu verlegt. Auf dieſem Ge=
leiſe
finden die Materialzüge Aufſtellung, um die Abhub=
erde
aufzunehmen. Die Gasanſtalt wird durch das Ver=
ſchwinden des alten Bahndamms eines natürlichen
Schutzdamms entblößt. Da der Damm ſelbſt nicht mehr
zur Fortſchaffung der Abtragerde Verwendung finden
kann, rollen die Materialzüge über den Hauptbahnhof
und werden nach Kranichſtein geleitet, wo die Erde zum
Aufſchütten des neuen Verbindungsdammes Oſtbahnhof=
Kranichſtein gebraucht wird. Der Ausbau des Abfuhr=
geleiſes
wird nach Niederlegung der Brücke an der Frank=
furter
Straße zwiſchen Rhönring=Chauſſee und Oden=
waldbahndamm
bis nahe ans Orpheum gelegt. Die An=
wohner
begrüßen das Verſchwinden des Dammes, nur
die Jugend bedauert den Abbruch eines Spielplatzes, der
zum Kriegführen und Erſtürmen geradezu ideal war.

* Zur Förderung des Kleingartenbaus. Wie die letz=
ten
Bundesratsverordnungen beweiſen, wird die Frage
der Ernährung unſeres Volkes während des Krieges im=
mer
wichtiger, und es darf kein Mittel unverſucht gelaſ=
ſen werden, das geeignet iſt, die Volksernährung für die
Dauer des Krieges ſicherzuſtellen. Eines der Mittel, die
heimiſche Lebensmittelerzeugung zu ſteigern, iſt der
Kleingartenbau, wie er ſchon ſeither von Schreber=
gärtenvereinen
, Laubenkolonien und Gartenbauvereinen
betrieben wurde. Mit der Frage, wie dieſer Kleingarten=
bau
durch Anbau von Oedländereien und ſonſtigem Brach=
land
, wie es faſt in jeder Gemeinde ſich vorfindet, in wei=
terem
Umfang für die Volksernährung im Großherzog=
tum
Heſſen nutzbar gemacht werden könnte, befaßte ſich
eine Verſammlung, die unter dem Vorſitz von Herrn Geh.
Regierungsrat Dr. Dietz im Sitzungsſaal der Landes=
verſicherungsanſtalt
ſtattfand und von Vertretern der Stadt
Darmſtadt, der Landeswohnungsinſpektion, verſchiedener
Frauenvereine und dem Vorſtand des Gartenbauvereins
Darmſtadt beſucht war. Ueber die Wichtigkeit der Frage
und die Dringlichkeit ihrer Löſung herrſchte in der Ver=
ſammlung nur eine Stimme. Man einigte ſich dahin,
einen Ausſchuß zu bilden, deſſen Aufgabe es ſein ſoll,
bei den in Betracht kommenden Perſönlichkeiten und Or=
ganiſationen
des Landes die erforderlichen Anre=
gungen
zu geben und in der ganzen Frage aufklärend
und beratend zu wirken. Zum Vorſitzenden dieſes Lan=
desausſchuſſes
wurde Herr Geheimer Regierungsrat Dr.
Dietz gewählt.

Fernſprechaulagen. Im Intereſſe möglichſt
frühzeitiger Inangriffnahme der Arbeiten zum weiteren
Ausbau der Fernſprechanlagen iſt es erforderlich, daß
die Anmeldungen neuer Fernſprechanſchlüſſe ſpäteſtens
bis zum 5. März den Kaiſerlichen Telegraphen=
anſtalten
vorliegen. Verſpätet angemeldete
Anſchlüfſe, die infolgedeſſen außerhalb des Bau=
plans
nur mit Mehraufwendungen (z. B. durch be=
ſondere Entſendung einer Baukolonne uſw.) herzuſtellen
ſind, werden in dem laufenden Bauabſchnitt nur dann
ausgeführt, wenn die Antragſteller zu den entſtehenden
Mehrkoſten einen Zuſchuß von 15 Mk. leiſten oder wenn
dieſe Mehrkoſten den Betrag von 30 Mk. überſteigen,
den wirklich aufgewendeten Koſtenbetrag erſtatten.

-g. Unverhoffte Freude. Anfang dieſes Jahres er=
hielten
Herr Profeſſor Dr. Wiener und Frau amtlich
die ſchmerzliche Kunde von dem Tode ihres Sohnes, des
Leutnants der Reſerve Reinhard Wiener im Re=
ſerve=Infanterie=Regiment Nr. 48. In einer Schlacht in
Polen ſollte der mit dem Eiſernen Kreuz Geſchmückte am
22. Dezember gefallen ſein. Dieſer Tage nun traf ganz
unerwartet eine Karte von dem Totgeſagten ein, nach
der er ſich, den Umſtänden nach, wohl in einem Lazarett
in Moskau befindet. In jener Schlacht erhielt er einen
Streifſchuß am Kopf und war jedenfalls von ſeinen Kame
raden für tot gehalten worden. Von den Ruſſen wurde
er aufgefunden und nach Moskau in ein Lazarett gebracht.

Das Darmſtädter Ausſtellungswerk. Das große
Werk über die Jahrhundertausſtellung deutſcher Kunſt 1650
bis 1800, die im vorigen Jahre ſo zahlreiche Beſucher
nach Darmſtadt geführt hat, hat trotz der durch den
Kriegsausbruch entſtandenen Schwierigkeiten nunmehr er=
ſcheinen können. Der Verlag der Weißen Bücher in
Leipzig (Erik Ernſt Schwabach) hat damit einen ſchönen
Beweis ſeiner Leiſtungsfähigkeit erbracht, zumal da die

Ausſtattung des zwei Quartbände umfaſſenden Werkes
auf ſehr hoher Stufe ſteht. Die Leitung des Werkes lag
in der Hand von Prof. Biermann, deſſen Verdienſte um die
Ausſtellung unvergeſſen ſind; außer und neben ihm haben
auch noch die Herren Feulner, Brinckmann, Kippenberg,
Uhde=Bernays und Marc Roſenberg Textbeiträge gelie=
fert
oder an den ſehr wertvollen Regiſtern des Werkes
mitgearbeitet. Dieſes umfaßt im übrigen mehr als 1300
Abbildungen, gibt alſo die ſämtlichen Objekte der Aus=
ſtellung im Bilde wieder, und zwar ſind auch die Miniatu=
ren
, Silhouetten, Handzeichnungen, Gold= und Silberarbei=
ten
mit einbezogen worden. Damit hat die hochbedeutende
Jahrhundertausſtellung ein dauerndes Denkmal erhalten,
durch das ihre Erinnerung und ihre Leiſtung auch für die
Zukunft weiter wirken wird.

Ein neuer Poſtwagenbrand. Wieder iſt ein Poſt=
wagen
dadurch in Brand geraten, daß unter den
Poſtſendungen feuergefährliche,
ſelbſtent=
zündliche
Sachen (Benzin=Zündfeuerzeuge, Streich=
hölzer
uſw.) ſich befanden. Es wird nochmals auf das
Verbot der Verſendung feuergefährlicher Gegenſtände hin=
gewieſen

* Frauenhilfe im Krieg 1914/15. Montag 1. Februar,
wird die neue Kriegs=Kinderleſehalle des
Ausſchuſſes für Jugendfürſorge und Frauenhilfe im
Krieg 1914/15 in der Müllerſchule eröffnet. Es ſind be=
reits
zahlreiche Bücher eingegangen. Weitere Bücher,
beſonders Bilderbücher für Kinder von 25 Jahren,
nimmt die Geſchäftsſtelle der Frauenhilfe im Stadthaus,
Zimmer Nr. 44, noch gern entgegen.

* Die Frauenortsgruppe des Vereins für das
Deutſchtum im Ausland (Deutſcher Schulverein) hielt
im Situngsſaal des Muſikvereins ihre Hauptver=
ammlung
ab. Nach Begrüßung der Vorſitzenden,
Frau Profeſſor Lenz, brachte ſie den Anweſenden die
erfreuliche Mitteilung zur Kenntnis, daß die Kron=
prinzeſſin
, bald nach Beginn des Krieges, anläßlich einer
außerordentlichen Sitzung der Hauptleitung in Berlin, das
Protektorat des Vereins übernommen habe. Es folgte jetzt
der Jahresbericht. Die Zahl der Mitglieder hat ſich auf
gleicher Höhe gehalten wie im vergangenen Jahr. Laut
Kaſſenbericht der Schatzmeiſterin betrugen die Ein=
nahmen
: 3417,92 Mk., die Ausgaben: 3316,06 Mk.; es
bleibt ein Kaſſenbeſtand von 101,85 Mk. Von den Ein=
nahmen
wurden verausgabt 1145 Mk. an ſelbſtändigen
Unterſtützungen, 900 Mk. an die Hauptleitung in Berlin,
für Kriegsunterſtützungen 553,45 Mk. Das Deutſche
Feſt mußte diesmal wegen des Krieges aus=
fallen
die Vorbereitungen waren in vollem Gange
und die dadurch entſtandenen Koſten wurden der
Feſtkaſſe des Feſtfonds entnommen. Von dieſem
Fonds wurden im Verein mit der Männer= und
Akademiſchen Ortsgruppe 200 Mk. für Kriegsunter=
ſtützung nach Berlin geſandt; außerdem 300 Mk. für die
Kriegsunterſtützungen in Darmſtadt bewilligt. Der
Verein hat von einer beſonderen Sammlung abgeſehen,
und alles aus eigenen Mitteln beſtritten, er wird auch
für die Folge, namentlich den Flüchtlingen aus Feindes=
land
, ſelbſtändig Unterſtützungen zukommen laſſen. Am
12. Mai fand die Gründung der hieſigen Mädchenorts=
gruppe
ſtatt, die unter dem Vorſitz des tatkräftigen
Fräulein Weitzel und ihrer getreuen Helferinnen ſchon
nennenswerte Erfolge zu verzeichnen hat; wir erinnern
nur an die gemeinnützige und ſinnvolle Weihnachts=
beſcherung
. Es wird der Schatzmeiſterin Frau Ober=
finanzrat
Röck und dn beiden Rechnungsprüferinnen
der Dank der Verſammlung für ihre Mühewaltung
ausgeſprochen. Der bisherige Vorſtand wurde aufs
neue wieder gewählt.

r. Verein für Verbreitung von Volksbildung. Der am
Freitag abend im Kaiſerſaal veranſtaltete Vortrag
von Pfarrer Direktor a. D. Erwin Becker aus Frank=
furt
a. M. über Die Mohammedaner und der
Heilige Krieg hatte eine zahlreiche Zuhörerſchaft an=
gezogen
. Die Einleitung erwähnte die drei Weltreligio=
nen
, Buddhismus, Chriſtentum und Mohammedanismus,
unter Hervorhebung einiger Gleichheiten, nämlich des Ur=
ſprungs in Aſien (Indien, Paläſtina und Arabien), der
Benennung nach ihren Gründern, ſowie der Tatſache, daß
keiner von ihnen ſelbſt ſchriftliche Aufzeichnungen hinter=
laſſen
hat, ſolche vielmehr von anderen herrühren. Je etwa
ein halbes Jahrtauſend trennt die Entſtehung, denn
Buddha lebte um 500 v. Chr., während Mohammeds Ge=
burtsjahr
570 oder 571 n. Chr. iſt. Merkwürdigerweiſe
verzeichnet die Weltgeſchichte abermals 500 Jahre nach
letzterem Zeitpunkt eine neue ſtarke religiöſe Strömung
mit dem Beginn der Kreuzzüge, und wiederum nach Ab=
lauf
der gleichen Zeitſpanne vollzog ſich die Reformation.
Was die Gründung des Mohammedanismus betrifft, ſo
trat ihr Urheber erſt mit dem 40. Lebensjahre in ſeiner
Prophetenrolle hervor. Durch Vermählung mit einer um
15 Jahre älteren, reichen Witwe hatte der Fünfundzwan=
zigjährige
eine geſicherte Stellung gewonnen; dieſe bot
ihm auch genügend Muße zu Reiſen und grübelndem Ver=
weilen
in der Einſamkeit, bis allmählich der Entſchluß
der Miſſion des Religionsſtifters herangereift war. Be=
rührung
mit dem Judentum hat ihn dabe; ſtark beeinflußt
auch einige Kenntnis des Chriſtentums kam dabei in Be=
tracht
, und das politiſche Ziel der Zuſammenfaſſung des
bis dahin völlig zerſplitterten Arabervolkes war von aus=
ſchlaggebender Bedeutung. Geſchickt wußte Mohammed,
teils durch ſoziale Kritik, die unteren Schichten heranzu=
ziehen
, teils den Höherſtehenden durch orientaliſche Phan=
taſie
entgegenzukommen, und als er gezwungen der Va=
terſtadt
Mekka mit ihrem zu jener Zeit allen Kulten ge=
öffneten Nationalheiligtum, der Kaaba, den Rücken wen=
den
mußte, kehrte er ſchon acht Jahre nach dieſer Hedſchra
(Flucht) als ſiegreicher Führer eines großen Anhänger=
heeres
zurück. Zur Richtſchnur der neuen Religion machte
er die unbedingte Unterwerfung jedes Gläubigen unter
die Gebote Allahs, ſowie ſeines Propheten Mohammed,
und dieſe Unterwerfung heißt arabiſch Iſlam‟. Die
zweite beſtimmendeRichtlinie iſt das Gebot derAusbreitung
dieſer Religion über alle Welt mittels des Schwertes,
und als drittes, zwar nicht von dem Gründer ausdrück=
lich
ausgeſprochenes, aber im ſpäteren Verlauf ausgebil=
detes
Moment, geſellt ſich die höhere Vorausbeſtimmung
des Einzel= und Volksſchickſals, das Kismet, hinzu, eine
Quelle äußerſter Tapferkeit und Selbſtaufopferung, aber
auch der Keim zu fataliſtiſcher Läſſigkeit, zu Stillſtand und
Verfall. Mohammed widmete ſeine von Schreibern (er
ſelbſt war des Schreibens unkundig) feſtgelegten Aus=
ſprüche, Prophezeiungen und Lehren allen Gebieten des
damaligen Volkslebens, und dies hat ſich in der weiteren
Entwicklung des Korans durch deſſen Erklärer und
Schriftbehandler noch mehr ausgeſtaltet, ſo daß in der
mohammedaniſchen Welt dieſes Syſtem alles beherrſcht.
Als erſter Kalif war Abubekr nach dem 632 n. Chr. er=
folgten
Tode Mohammeds deſſen Nachfolger, und nun
ſetzte im Laufe der Jahrhunderte der Iſlam den Erobe=
rungszug
in drei Erdteilen fort. Das ſpäter auf Aegyp=
ten
übergegangene Kalifat fiel zuletzt den Türken zu, de
ren Padiſchah es jetzt noch innehgt und deshalb die iſla=

mitiſche Weit zum Heiligen Krieg gegen die Angreiſer
(den Dreiverband) aufrufen konnte. Mögen ſich auch die
Verhältniſſe ſeit dem früheren Anſturm des Iſlam, der
1415 durch Einnahme Konſtantinopels das byzantiniſche
Kaiſertum ſtürzte und ſpäter bis vor die Tore Wiens
drang, gewaltig geändert haben, ſo wird doch der Aufruf
zum Heiligen Krieg ſicher die Wirkung auf alle Bekenner
Allahs (etwa 300 Millionen) nicht verfehlen. Deshalb
bedeutet der Iſlam im jetzigen Weltkrieg einen nicht un=
wichtigen
Faktor. Der Vortrag ging noch des näheren auf
die Geſchichte und Kultur des Iſlams (Leiſtungen der
Araber in Baukunſt, Aſtronomie und Mathematik) ein,
entwarf feſſelnde Bilder des Volkscharakters, Volkslebens
uſw. und unterſtützte ſeine Ausführungen durch eine Reihe
wirkungsvoller Lichtbilder, während Stellen aus dem Ko=
ran
die mohammedaniſche Religion veranſchaulichten.
Lebhafter Beifall dankte dem Redner.

Die von der Johannesgemeinde an ihre im
Felde ſtehenden Glieder um die Weihnachtszeit
verſandten Grüße haben offenbar viel Freude gemacht,
wie man aus den zahlreichen Dankesgrüßen erſehen
kann, die bei der Gemeinde eingingen. Manche dieſer
Briefe oder Karten ſind ſo intereſſant, daß ſie weiter
mitgeteilt zu werden verdienen. Dies ſoll auf einem
Vaterländiſchen Abend geſchehen, der am
Montag, den 1. Februar, abends 8 Uhr, im Gemeinde=
haus
der Johannesgemeinde ſtattfindet. Vater=
ländiſche
Geſänge des Kirchenchors und Einzelner werden
dieſe Mitteilungen umrahmen. Der Eintritt iſt frei; aber
an Gelegenheit zu Spenden für die Kriegshilfe der
Gemeinde wird es nicht fehlen.

Der Frauenverein der Schloßgemeinde veranſtal=
tet
am Sonntag, 31. Januar, abends 8 Uhr, im Gemeinde=
haus
, Kiesſtraße 17, eine Vaterländiſche Feier
mit muſikaliſchen Darbietungen, Deklamationen und einer
Anſprache. Als Eintrittsgeld werden 19 Pfg. erhoben.
Der Geſamtertrag wird für den Lazarettzug der
evangeliſchen Gemeinden Heſſens verwendet.

Darmſtädter Wochenmarkt.

Marktpreiſe am 30. Januar 1915

Butter, ½ kg . . 1,40 M.
in Part. ½ kg . 1,30 M.
Eier Stück
121.
2eſ=
Schmierkäſe, ½ Lit. 20-2
Handkäſe, Stuck 412 Pf.
Kartoffeln, Zentner . 4 M.
Kumpf
(10 Liter) . 65 Pf.
kg
9 Pf.
Mäuschen,
½ kg 910 Pf.
Obſt u. dergl.
Aepfel, ½ kg. . 1420 Pf.
68 Pf
Zitronen, Stück
Apfelſinen, Stück 68 Pf
Birnen, ½ kg . 1418 Pf.
Salat, Gemüſe uſw.:
Kopfſalat, Stück . Pf.
Endivien, Stück 47 Pf.
Feldſalat, Körbchen 10 Pf.
Radieschen, Bündel 3
Rettiche . Stück 45 P
Meerrettich, Stück 1020 P
Roterüben, ½ kg 10 Pf.
Zwiebeln, ½ kg 1415 Pf.
Tomaten,
kg . Pf.
Spinat, ½ kg . . 30 Pf.
Rotkraut, Stück 1035 Pf
Blumenkohl, Stück 2050 Pf
Weißkraut, Stück 1020 Pf
Wirſing, Stück . 510 Pf.
5 Pf.
Grünkohl, Stück
Roſenkohl, ½ kg . 30 Pf.
Gelberüben, ½ kg . 5 Pf.

Schwarzwurz, ½kg 25-26 Pf.
Sellerie, Stück . 510 Pf.
Geflügel, Wildbret:
Gänſe, ½ kg 1101,20 M.
Enten, Stück 3,504,00 M.
Hahnen, Stück 2,002,50 M
Hühner,
2,003,00
Tauben, Stück 5060 Pf.
Haſen, Stück 4,004,50 M.
Lapins, Stück 1,101,20 M.
Fiſche:
M.
Hecht, ½ kg .
Aal. ½ kg
M.
Andere Rheinfiſche,
½ kg 4060 Pf.
Kabliau, ½ kg . . 50 Pf
Schellfiſche ½ kg . 50 Pf
kleine, ½ kg 30 Pf.
In den Fleiſchſtänden.
Rindfleiſch, ½ kg 7076 Pf.
Kalbfleiſch, ½ kg 86-90 Pf.
Hackfleiſch, ½
k
. 80 Pf.
Rindsfett, ½ k
. 60 Pf.
Ziegenfleiſch‟ ½ kg . 60 Pf.
Rindswürſtchen, Stück20 Pf.
Schweinefleiſch mit
Beilage, ½ kg 1,00 M.
ohne Beilage 1,20 M.
Geſalzenes und Koteletts,
½ kg 1 M.
Schwartemagen und
Fleiſchwurſt, ½ kg 90 Pf.
Leber= und Blutwurſt,
kg 80 Pf.

Offenbach a. M., 30. Jan. (Die Stadtverord=
neten
) traten am Donnerstag unter dem Vorſitze des
Oberbürgermeiſters Dr. Dullo zu der erſten Sitzung im
neuen Jahre zuſammen, deren elf Beratungsgegenſtände
der öffentlichen Verhandlung ſchnelle und glatte Erledi=
gung
fanden. Für die Kanalbauten wurden weitere
111600 M. bewilligt, um auf dieſe Weiſe Arbeitsgelegen=
heit
zu beſchaffen. Außerhalb der Tagesordnung wurde
die Mehl= und Brotverſorgung der Stadt gemäß
der bundesratlichen Beſtimmung beſprochen und hierzu
die Bildung eines Zentralausſchuſſes aus Mitgliedern der
Verſammlung vom Vorſitzenden in Vorſchlag gebracht.
Dieſe Angelegenheit wurde aber ebenſo wie die Frage der
Beſchaffung von Dauerfleiſchwaren durch Vermit=
telung
der Stadt, wofür in den Ausſchüſſen als erſte Rate
100000 Mk. bewilligt waren, der nichtöffentlichen Sitzung
überwieſen.

Heppenheim a. d. B., 30. Jan. (40 Jahre Stadt=
vorſtand
.) Am 18. November 1914 waren 40 Jahre
verfloſſen, ſeit Herr Stadtrat Nik. Dorn in den
hieſigen Stadtvorſtand eingetreten iſt. Im November 1874
zum erſten Male gewählt, gehört Herr Dorn bis heute
ununterbrochen dem Stadtrat an, an deſſen Arbeiten er
immer mit regem Fleiß und großer Sachkenntnis teil=
nimmt
.

Worms, 30. Jan. (Unterbrechung des Eiſen=
bahnverkehrs
nach Alzey.) Am 23. d. M. iſt auf
der Linie Worms-Alzey zwiſchen den Bahnhöfen Ket=
tenheim
und Alzey, dicht am Bahnhof Kettenheim
eine bedeutende Rutſchung des hohen Dammes
eingetreten, die einen Zugverkehr auf längere Zeit un=
möglich
macht. Ein Umſteigen iſt unter den vorhandenen
Geländeverhältniſſen zu ſchwierig und gefährlich, wes=
halb
davon abgeſehen werden mußte. Die Züge verkeh=
ren
daher einerſeits von Worms nur bis Kettenheim,
andererſeits von Bingen nur bis Alzey. Eine Verbindung
zwiſchen Kettenheim und Alzey iſt nicht vorhanden. Von
Monsheim muß der Weg nach Alzey über Marnheim ge=
nommen
werden, während die beſte Verbindung zwiſchen
Worms und Alzey über Oſthofen-Gan=Odernheim führt.

Bingen, 30. Jan. (Ein Bingener auf der
Emden.) Eine Nachricht von einem Bootsmanns=
maat
, der die kühnen Fahrten der Emden mitgemacht
hat und nun mit einem Teil der Bemannung dieſes Kreu=
zers
in Gefangenſchaft geraten war, iſt hier bei ſeinen
Eltern eingetroffen. Es handelt ſich um den aus Bingen
ſtammenden Georg Zimmer. Er gehörte dem Teil der
Mannſchaft an, die den Kreuzer ſprengte. Wie er ſeinen
um ſein Schickſal beſorgten Angehörigen mitgeteilt hat,
befindet er ſich auf der Inſel Malta im Mittelländiſchen
Meer in Gefangenſchaft.

[ ][  ][ ]

Gießen, 30. Jan. (Kriegskredit.) Geſtern nach=
mittag
fand im Stadthaus eine nichtöffentliche
Stadtverordneten=Verſammlung ſtatt. Auf
der Tagesordnung ſtand die Bewilligung eines weiteren
Kredits in Höhe von 500000 Mark in Rückſicht
auf die durch den Krieg herbeigeführte außergewöhnliche
Lage. Die ſtreng vertraulich geführte Ausſprache, die zwei
volle Stunden in Anſpruch nahm, beſchäftigte ſich in der
Hauptſache mit der Fleiſchverſorgung unſerer Be=
völkerung
während des Krieges. Die verlangte Summe
wurde bewilligt; davon ſollen 100000 Mark zur Beſchaf=
fung
von Dauerware in Schweinefleiſch Verwendung fin=
den
. Der ſtädtiſche Ausſchuß für Lebensmittel=
verſorgung
, der ſchon ſeit Beginn des Krieges beſteht,
ſoll das Weitere veranlaſſen.

Lengerich i. W., 30. Jan. (Rodelunfall.) Beim
Rodeln ereignete ſich geſtern ein ſchwerer Unglücks=
fall
. Ein mit fünf Kindern beſetzter Schlitten fuhr
gegen einen Baum. Drei Kinder waren ſofort tot.

Handel und Verkehr.

Nachdem der Bundesrat durch Bekanntmachung
vom 21. Januar beſtimmt hat, daß die Proteſtfriſt
für Wechſel, die in Elſaß=Lothringen, in der
Provinz Oſtpreußen oder in einzelnen Teilen Weſt=
preußens
zahlbar ſind, früheſtens mit dem 31. März
1915, ſtatt mit dem 1. Februar 1915, abläuft, iſt die Poſt=
ordnung
vom 20. März 1900 entſprechend geändert wor=
den
. Danach werden die Poſtproteſtaufträge mit Wechſeln
der bezeichneten Art, deren Zahlungstag in der Zeit vom
30. Juli 1914 bis einſchließlich 31. Oktober 1914 eingetre=
ten
iſt, am 31. März, ſtatt am 1. Februar, nochmals zur
Zahlung vorgezeigt werden.

* Berlin, 30. Jan. ( Börſenſtimmungs=
bi
ld.) Die letzten Darlegungen des Reichsbank=
präſidenten
Havenſtein über die recht befriedi=
gende
finanzielle Wirtſchaftlage im allgemeinen und das
Wachſen der Aktionskraft der Reichsbank im beſonderen
waren geeignet, die trotz der in den letzten Tagen und auch
heute herrſchenden Geſchäftsſtille unverändert vorhandene
zuverſichtliche Grundſtimmung zu ſtärken.
Anfangs ſchien es, als ob dies auch in der Bewertung von
bekannten Lieblingspapieren zum Ausdruck gelangen
ſollte. Doch bröckelten ſpäter deren Kurſe infolge Ge=
ſchäftsſtille, matten Neu=Yorks und gewiſſer Erörterun=
gen
über die finanziellen Wirkungen des Kaliausfuhrver=
botes
ab. Auch die Umſätze in heimiſchen Renten waren
bei behaupteten Kurſen belanglos. Die Geldverhältniſſe
ſind unverändert. Bezüglich der Dividendenloſigkeit der
Nationalbank für Deutſchland iſt aus verſchiedenen Preſſe=
meldungen
zu entnehmen, daß zu den beabſichtigten radi=
kalen
Abſchreibungen Verluſte auf Kontokorrentkonto,
Effektenbeſtand und verſchiedene Geſchäfte in der Klein=
induſtrie
und bei Grundſtücksgeſchäften Veranlaſſung
geben. Der Gewinn für 1914 bleibt hinter dem von 1913
wenig zurück, doch erſcheint es nötig, zur Vornahme der
erwähnten radikalen Abſchreibungen noch acht Millionen
aus dem Reſervefonds zu übernehmen, womit alle Schä=
den
ausgemerzt werden.

Landwirtſchaftliches.

F.C. Frankfurt. a. M., 29. Jan. (Heu= und
Strohmarkt.) Bezahlt wurde für Heu 4,304,60 Mk.
Stroh fehlte. Geſchäft lebhaft. Die Zufuhren waren aus
den Kreiſen Hanau und Dieburg und aus Oberheſſen.

Vermiſchtes.

Bücher und Zeitungen für die Gefan=
genen
. Die Militärbehörde in Holland bittet um Zei=
tungen
, Zeitſchriften und ſonſtigen Leſeſtoff für die in den
Niederlanden internierten Offiziere und Soldaten. Frank=
reich
, Belgien und England ſind dem Erſuchen ſofort nach=
gekommen
, während Deutſchland anſcheinend hiervon
keine Notiz genommen hat, denn in dem Bericht wird hier=
von
nichts erwähnt. Es iſt nicht allein dringend erwünſcht,
ſondern auch Pflicht eines jeden Deutſchen, dafür Sorge
zu tragen, daß die in Gefangenſchaft befindlichen Ka=
meraden
über die Ereigniſſe in unſerem Vaterlande auf
der Höhe bleiben, und kann ſolches nur dadurch geſchehen,
den Gefangenen die neueſten Zeitungen und Zeitſchriften
zukommen zu laſſen.

Die Adreſſe lautet: Feldpoſt! Deutſches
Internierungskamp, z. H. des Unteroffiziers Jakobs,
Bergen bei Alkma ar (Holland).

Die Poſt befördert dieſe Sendungen unentgeltlich, je=
doch
iſt darauf zu achten, daß ſtets der Vermerk Feldpoſt
hinzugefügt wird, andernfalls Strafporto erhoben wird.

Die Tätigkeit des neugegründeten
Verbandes zur Förderung der deutſchen
Hutmode, Sitz Berlin, mit Zweigniederlaſſungen in
den maßgebenden Großſtädten Deutſchlands, hat bereits
günſtige Ergebniſſe gezeitigt. Der Anregung des Verban=
des
folgend, hat eine größere Anzahl führender Putzmode=
firmen
in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln und
anderen Großſtädten Deutſchlands für die kommende
Frühjahrsſaiſon neue deutſche Modelle geſchaffen und zur
Beſichtigung eingeladen. Es kann heute bereits feſtgeſtellt
werden, daß die vorgelegten Modelle in bezug auf Ge
ſchmack und Ausführung überraſchend günſtige Aufnahm=
gefunden
haben, wodurch ſich die beſten Ausſichten für die
Zukunft eröffnen. Der Verband zur Förderung der deut=
ſchen Hutmode beabſichtigt, für die kommenden großen
Modellausſtellungen, die in den Monaten Februar und
März in Berlin und den maßgebenden Großſtädten ſtatt=
finden
, eine großzügige Propaganda im In= und Aus=
lände
zwecks Einladung zur Beſichtigung dieſer Ausſtel=
lungen
zu veranſtalten.

Literariſches.

Heſſiſche Chronik. Monatsſchrift für Fa=
milien
= und Ortsgeſchichte in Heſſen und Heſſen=Naſſau.
Begründet von Dr. Herm. Bräuning=Oktavio. Herausge=
geben
von Profeſſor D. Dr. Wilhelm Diehl. Heft 1 de
4. Jahrgangs vom Januar 1915 hat folgenden Inhalt:
Profeſſor D. Dr. Wilhelm Diehl: Kirchbauten und
Kirchbaumeiſter in der Obergrafſchaft Katzenelnbogen von
der Reformation bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
Dr. Karl Eſſelborn: Ein Gedicht über das Hoflager
des Landgrafen Ludwig IX. im Sommer 1772 in Bik=
kenbach
. Profeſſor D. Dr. Wilhelm Diehl: Ortsge=
ſchichtliche und volkskundliche Notizen. II. Kleine
Mitteilungen: Zur Geſchichte der Theologenſamilit
Stannarius. Zum Jubiläum des Archivrats Morne=
weg
in Erbach i. O. Bücherſchau. Aus Zeitſchrif=
ten
. Austauſch=Auskünfte. Der Bezugspreis beträgt
vierteljährlich 1,50 Mk., jährlich 6 Mk. Preis des Einzel=

heftes 60 Pfg. Beſtellungen wolle man richten an den
Verlag, den Herausgeber oder an jede beſſere Buchhand=
lung
, durch die auch Probehefte erhältlich ſind. Verlag
der L. C. Wittichſchen Hofbuchdruckereit in Darmſtadt.

Zum Weltvolk hindurch! So lautet der Titel
einer neuen Schrift von Dr. Paul Rohrbach aus dem
Verlage von J. Engelhorns Nachf. in Stuttgart. Rohr
bach entwickelt ausführlich den Gedanken der moraliſchen
Kraftprobe, die dieſer Krieg nicht ſo ſehr für unſer Heer
darſtellt ſeine Tüchtigkeit ſteht außer Frage ſondern
vielmehr für das ganze Volk zu Hauſe, für die Regierung
und für die Behörden. Namentlich nach der letzteren
Seite fallen ſehr ernſte und möglicherweiſe ſehr notwendige
Worte. Das billige Heft, Preis nur 1,50 Mark, verdient
die weiteſte Verbreitung.

Der Krieg.

Erfolge unſerer Verbündeten.

10000 Gefangene.

* Wien, 30. Jan. Amtlich wird verlautbart: 30. Jan.,
mittags. An der polniſch=galiziſchen Front
herrſcht, abgeſehen von kurzen Geſchützkämpfen, größten=
teils
Ruhe.

Die heftigen Kämpfe der letzten Tage führten in den
Karpathen zur Wiedereroberung der Paß=
höhen
. In den eine Woche andauernden ſchwierigen
Aktionen haben die Truppen trotz ungünſtiger Witterungs=
verhältniſſe
mit größter Ausdauer und Zähigkeit gekämpft,
alle Terrainſchwierigkeiten bei oft hoher Schneelage über=
wunden
und hierdurch große Erfolge erzielt und dem
Feinde in Summa 10000 Gefangene und ſechs
Maſchinengewehre abgenommen.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
v. Höfer, Feldmarſchalleutnant.

Der Kaiſer in Berlin.

* Berlin 30. Jan. (W. T. B. Amtlich.) S. M
der Kaiſer iſt von den Beſichtigungen im Weſten des
Reiches kommend, zu kurzem Aufenthalt in Berlin
eingetroffen.

Ein Lob der Sachſen.

* Dresden, 30. Jan. Der Kaiſer hat an den
König von Sachſen folgendes Telegramm gerichtet:
Wieder haben ſich Sachſens Söhne im Kampfe für das
Vaterland ſtolzen Ruhm erworben. Ich freue mich, Dir
von der vortrefflichen Haltung Deiner Trup=
pen
in den jüngſten Kämpfen um Craonne Mitteilung
machen zu können und Dich wie Dein Volk zu ſolchen Lei=
ſtungen beglückwünſchen zu dürfen.

Lob der öſterreichiſch=ungariſchen Armee
von türkiſcher Seite.

* Konſtantinopel, 30. Jan. In einem be=
merkenswerten
Leitartikel wendet ſich der Tanin gegen die
von der Preſſe der Tripel=Entente verbreiteten unge
heuerlichen Lügen über Oeſterreich=Ungarn
das ängeblich erſchöpft ſei; über Kundgebungen gegen den
Krieg, die in Oeſterreich=Ungarn ſtattfänden und über
angebliche Bemühungen Ungarns, einen Separat=
frieden
zu erreichen. Der Tanin führt aus, daß
Oeſterreich=Ungarn, obwohl es nicht aus einem einzigen
nationalen Block beſteht, durch ſo gleichgeſtimmte Inter=
eſſen
und ſo ſtarke Bande zu einer Einheit zuſammen=
geſchmolzen
ſei, die durch den ſechs Monate andauernden
Krieg ihre Probe abgelegt habe: Und all dies entgegen
den Behauptungen derjenigen, die da glaubten, daß der
Krieg die Lockerung der die verſchiedenen Natiönglitäten
vereinigenden Bande herbeiführen werde. Das Blatt
zollt der Tapferkeit der öſterreichiſch=ungariſchen Armec
Lob und verweiſt darauf, daß, wenn die öſterreichiſch=
ungariſche
Armee Galizien räumen mußte, ſie dies nach
heldenhaften Kämpfen gegen eine der größten europäi=
ſſchen Armeen und nach dem Siege bei Krasnik und
in einem unter überaus geſchickten Manövern durchgeführ=
ten
Rückzug tat, wodurch der Feind mehrere Wochen be=
ſchäftigt wurde. Die öſterreichiſch=ungariſche Armee, ſagt
der Tanin, die den Sieg von Limanawa errana und einer
der wichtigſten Fgktoren in den Kämpfen in Polen war,
iſt eine Armee, die ſeit ſechs Monaten ruhmvoll kämpft
und zweifellos eine ſehr wichtige Rolle bei der Löſung
der Aufgabe ſpielen wird, den weſtlich der (Weichſel nodh
andauernden Widerſtand der Ruſſen zu brechen. Das
Blatt erinnert ſodann an die von den öſterreichiſch= unga=
riſchen
Truppen während des Feldzuges in Serbien an
den Taa gelegte Tapferkeit und betont, daß ſie ſich nicht
wegen Mangels an Tapferkeit zurückziehen mußten, ſon=
dern
infolge von Irrtümern in der Berechnung, die der
menſchlichen Natur anhaften. Oeſterreich=Ungarn, eine
wohlorganiſierte und ziviliſierte Großmacht, beſitzt
unerſchöpfliche moraliſche und materielle
Hilfsquellen.

Eine Maſſenverſammlung der Deutſch=
Amerikaner in Neu=Vork.

* Berlin, 30. Jan. Das B. T. meldet aus Kopen=
hagen
: Einer Drahtmeldung aus Neu=York zufolge
fand geſtern eine Maſſenverſammlung der
Deutſch=Amerikaner ſtatt, an der mehrere tauſend
Verſonen teilnahmen. Der Hauptredner. Profeſſor Hug=
Münſterberg, richtete an ſeine Mitbürger die Auffor=
derung
zur Gründung einer nationalen Liga für
die Neutralität.

Die türkiſche Flotte in Tätigkeit.

* Konſtantinopel, 30. Jan. Der Große General=
ſtab teilt mit: Die türkiſche Flotte hat am 28. Jan.
erfolgreich einen ruſſiſchen militäriſchen
Platz an der Weſtküſte des Schwarzen Meeres be=
ſchoſſen.

Die Induſtrie in Belgien.

* Berlin, 30. Jan. Die Nordd. Allg. Ztg. ſchreibt:
Der Amſterdamer Telegraaf berichtet, es ſei angenommen
worden, daß die belgiſche Zuckerrübenerzeu
gung in dem laufenden Jahre eine ganz geringe ſein
werde. Da ſei jedoch ein Irrtum. Faſt alle Fabriken ſeien
in Betrieb, insbeſondere die in Wanze und Huy zwiſcher
Lüttich und Namur, die zu den größten der Welt gehören,
ebenſo die Raffinerien in Tirlemont. Die Rübenbauern

hatten im vorigen September die Hoffnung verloren, für
die Ernte bezahlt zu werden, aber die Raffinerien hätten
für 30 Millionen Francs Zuckerrüben gekauft und bezahlt.
Die Nordd. Allg. Ztg. fügt hinzu: Solche Tatſachen ſpre=
chen
lauter für die Tätigkeit der deutſchen Barbaren im
feindlichen Lande, als alle lügenhaften Greuelberichte.

Eine widerlegte engliſche Lüge.

* Berlin, 30. Jan. Die Times berichtete am 22.
Dezember 1914, daß der engliſche Vizekonſul in
Lille, Mr. Walker obwohl er ſich den Arm brach, in
brutaler Weiſe von den Deutſchen in Gefangen=
ſchaft geführt worden iſt. Wie die angeſtellten Er=
mittelungen
ergeben haben, konnte Walker trotz der Ver=
letzung
mühelos den Rock und den Paletot anziehen, als
er nach Deutſchland abtransportiert werden ſollte. Die
Feſtnahme erfolgte, weil er als britiſcher Vizekonſul noch
in Lille weilte, obgleich die Stadt ſchon fünf Wochen in
deutſchem Beſitz geweſen war, und zwar als Gegens
maßnahme zu der Verhaftung von Deut=
ſchen in England. Walker genoß auf der Zitadelle
in Lille beſondere Bequemlichkeiten und durfte den Beſuch
ſeiner Verwandten empfangen, die der Militärpolizei für
das gezeigte Entgegenkommen ihren beſonderen
Dank ausſprachen. Die Behauptung, daß Walker=
brutal
behandelt worden ſei, beruht alſo auf Erfindeng,

Aus den franzöſiſchen Parlamenten.

* Lyon, 30. Jan. Nach einer Meldung des Progres
de Lyon aus Paris nahm der Senat in der Donners=
tagſitzung
den von Combes eingebrachten Geſetzantrag auf
Erhöhung der Mitgliederzahl der Senatsausſchüſſe für
Marine, Eiſenbahnen und Finanzen von 27 auf 36 an.
Die nächſte Sitzung ſollte am 29. Januar ſtattſinden.

* Paris, 30. Jan. In ihrer geſtrigen Sitzung nahm
die Kammer einen Geſetzantrag an, welcher die
Regierung zur Ungültigkeitserklärung der
Dekrete über die Naturaliſierung von Untertanen
feindlicher Staaten ermächtigt.

* Lyon, 30. Jan. Nach der Nouvelliſte de Lyon
hörte der Landesausſchuß der Kammer den Be=
richt
des Deputierten Revilles über den Geſetzentwurf be=
züglich
der Verlängerung des Moratoriums
für Handelspapiere und Einführung beſonderer
Schecks an. Der Handelsausſchuß ſteht dem Vorſchlage
Revilles für eine Verlängerung des Moratoriums bis
Einſtellung der Feindſeligkeiten zwar wohlwollend gegen=
über, beſchloß aber, die Anſicht des Finanzminiſters über
die Geſamtheit der Vorſchläge einzuholen.

* Lyon, 30. Jan. Nach dem Republicain de Lyon
beſchloß der Kammerausſchuß für die Zivil= und
Strafgeſetzgebung, den Geſetzesvorſchlag des Deputierten
Ignace anzunehmen, demzufolge beſondere Ge=
richtskammern
in ſtrittigen Fällen über Zahlung
des Mietzinſes befinden ſollen. Die Gerichtskam=
mern
ſollen je nach der Lage des einzelnen Falles entſchei=
den
, ob eine Ermäßiaung des Mietzinſes, Kündiaung des
Mietvertrages oder die völlige Stundung des Mietzinſes,
falls der Mieter mobiliſiert iſt, platzgreifen ſoll. Dem
Vermieter kann während der Dauer des Krieges eine Er=
mäßigung
der von ihm zu zahlenden Hypothekenzinſen zu=
geſtanden
werden.

Dis franzöſiſche Ernte.

* Berlin, 30. Jan. Die Nordd. Allg. Zeitung
ſchreibt: Das franzöſiſche Ackerbauminiſterium veröffent=
licht
ſtatiſtiſche Zahlen über die diesjährige Wei=
zenernte
. Danach ſind im Jahre 1914 geerntet worden
87 Millionen Zentner Weizen. Die Vorräte bei Kriegs=
ausbruch
wurden auf 5 Millionen Zentner geſchätzt. Der
normale Verbrauch Frankreichs beträgt 94 Milliönen
Zentner. Es fehlten alſo 2 Millionen Zentner, die zu
importieren bleiben. Dagegen ſei die normale Prodüktion
der von den Deutſchen beſetzten Gebiete 7700000 Zentner
Weizen, wodurch das Defizit ſich auf 9700000
Zentner erhöht. Es ſeien aber bereits im Anauſt
9½ Millionen Zentner Weizen und Weizenmehl eingeführt
worden, die Geſamtlage ſei daher befriedigend. Soweit
die Statiſtik des franzöſiſchen Miniſteriums. Die Nordd.
Allg. Ztg, bemerkt hierzu: Die Rechnnung iſt nicht
richtig, weil die Bevölkerung des beſetzten Achtels fran=
zöſiſchen
Bodens von der Ernte des eignen Landes lebt. nicht
aber von der Ernte der unbeſetzten ſieben Achtel des fran=
zöſiſchen
Territoriums. Zutreffend jedoch iſt, daß für diefe
ſieben Achtel reichlich Brotgetreide in Frankreich vorhanden
ſein dürfte, im Gegenſatz zu Enaland, wo ſich infolge des
Weafalles der deutſchen Frachtreederei. von Mißwachs in
Auſtralien und dem Ausfall der ruſſiſchen Weizenzufuhr
eine unerhörte Verteuerung der Seefrachten und eine
empfindliche Steigerung des Preiſes aller
Lebensmittel und beſonders des Brotes
fühlbar macht.

* Baſel. 30. Jan. Nach einer Meldung aus Paris
macht die nächſte Weinernte den Weinbauern wegen
des Fehlens von Schwefel und Kurferſulfat Sorgen. Die
franzöſiſche Schwefelproduktion beträgt nur etwa ½
der vorjährigen, und es fehlen 50000 Tonnen Kupfer=
ſulfat. Zwei Deputierte aus den Oſtpyrenäen haben den
Ackerbauminiſter dringend gebeten, England zur Ver=
ſorgung Frankreichs zu veranlaſſen, da ſonſt die nächſte
Weinernte verloren wäre.


Rußlands Goldmangel.

* Kopenhagen, 30. Jan. Nach der Birſhewija
Wjedomoſti hat der Goldbeſtand der ruſſiſchen
Staatsbank in der Woche vom 14. bis zum 21. Jan.
um 16,3 Millionen Rubel abgenommen.

Fuſſiſche Zuſtände.

* Konſtantinopel, 30. Jan. Die türkiſchen
Konſuln in Roſtow am Don und Kertſch, die hier
eingetroffen ſind, erzählen entſetzliche Dinge über
die ſchlechte Behandlung, die man in Ruß=
land
ihnen und allen öſterreichiſch=ungariſchen und deut=
ſchen Konſulatsbeamten, muſelmaniſchen und osmaniſchen
Staatsangehörigen angedeihen ließ. Letztere wurden
nach Sibirien verbannt. Darunter befanden ſich
reiche Leute, die aller Habe beraubt wurden, ſo daß ſie
nicht einmal Geld genug hatten, um ſich Eiſenbahnfahr=
karten
zweiter Klaſſe zu verſchaffen. Die Konſuln ſchil=
dern
auch die Anarchie, die in Rußland herrſcht und die
zur Folge hatte, daß ſie von Stadt zu Stadt verſchickt
wurden, wobei ſie manchmal genötigt waren, dorthin wie=
der
zurückzukehren, woher ſie kamen: Die Konſuln hatten
Gelegenheit, feſtzuſtellen, daß zwiſchen dem ruſſiſchen Mi=
niſter
des Innern und der inneren Gendarmerie, die un=
mittelbar
dem Platzkommando unterſteht, ein Gegenein=
anderarbeiten
beſteht. Während das Miniſterium dem
Völkerrechte mehr Achtung bezeugen wollte, hielten die
Gendarmen, insbeſondere ihre Spione, ſich nicht im ge=
ringſten
an die Befehle des Miniſteriums. Nach den Er=

[ ][  ][ ]

kkärungen der Konſuln legt in Rußland niemand mehr
Frankreich und England Bedeutung bei. Das Volk glaubt,
Rußland werde demnächſt Konſtantinopel beſetzen und
ſelbſt England eine Lektion erteilen, wenn
es ſich dem widerſetzen wollte.

Aus Portugal.

Liſſabon, 30. Jan. Diario de Noticias meldet,
Miniſterpräſident General Pimenta=Caſtro beabſich=
tige
, den dem Miniſterium des Innern angehörigen Aus=
ſchuß für öffentliche Sicherheit aufzu=
löſen
.

* Berlin, 30. Jan. Der Magiſtrat der Stadt
Berlin hat in Gemeinſchaft mit den Magiſtraten Char=
lottenburg
, Neukölln, Schöneberg, Wilmersdorf und Lich=
tenberg
, ſowie den Kreiſen Niederbarnim und Teltow
angeſichts des Umſtandes, daß vom 1. Februar ab die
Bäcker nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom 25.
Januar 1915 nur noch drei Viertel ihrer bisherigen Durch=
ſchnittsproduktion herſtellen dürfen, in drei wichtigen
Punkten eine Einſchränkung im Verbrauch an=
geordnet
. Voran ſteht die Beſchränkung des Konſums
für das geſamte Publikum auf 2 Kilogramm pro Kopf,
und zwar Brot und Mehl aller Art zuſammengenommen.
Die Ueberſchreitung dieſer Menge iſt mit einer Gefäng=
nisſtrafe
bis zu 6 Monaten oder einer Geld=
ſtrafe bis 1500 Mark bedroht. Zum Zwecke der
genauen Berechnung wird die Herſtellung eines Ge=
wichtseinheitsbrotes
angeordnet, und zwar für
Weizenbrot 75 Gramm, für Roggenbrot 1, oder 1,5, oder
2 Kilogramm. Zwieback iſt zuläſſig, darf jedoch nurnach
Gewicht verkauft werden. Kuchen darf an Getreide=
mehl
insgeſamt nicht mehr als 10 Proz. ſeines Gewichts
enthalten. Gaſt= und Schankwirtſchaften dürfen nur drei
Viertel ihres bisherigen Verbrauchs beziehen.

* Berlin, 30. Jan. (W. T. B. Amtlich.) Im Reichs=
anzeiger
wird die Anweiſung über die vorläufige Er=
mittelung
von Kriegsſchäden und Gewährung
einer ſtaatlichen Vorentſchädigung in den durch den Krieg
unmittelbar berührten Landesteilen veröffentlicht.

* Nürnberg, 30. Jan. Zur Ergänzung der reichs=
geſetzlichen
Fürſorge wird die Stadt Nürnberg nach
dem Friedensſchluß für die Hinterbliebenen der
gefallenen Söhne der Stadt Nürnberg eine große
Stiftung errichten.

* Tübingen, 30. Jan. Der Tübinger Privat=
dozent
der ſyſtematiſchen Theologie Dr. Hermann Süs=
kind
iſt auf dem weſtlichen Kriegsſchauplatz gefallen.

* Paris, 30. Jan. Wie die Agence Havas berichtet,
überflogen am Freitag mehrere Tauben Bail=
leul
und warfen Bomben ab, die aber nur eini=
gen
Schaden in der Nähe des Bahnhofes verurſachten.

* Paris, 30. Jan. Wie die Blätter melden, wurde
Claude Caſimir Perier, der Sohn des früheren Prä=
ſidenten von Frankreich, in den Kämpfen um Soiſſons
gefangen genommen.

* London, 30. Jan. Das Reuterſche Bureau mel=
det
aus Upington vom 27. Januar: Es heißt, daß ſich
Oberſt Maritz über die deutſche Grenze begeben hat, um
größere Kanonen zu erlangen. (!?) Das hſtuer des
Regierungskommandos während der letzten Kämpfe war
ſo hitzig, daß die Buren ein Maſchinengewehr unbeſchädigt
zurücklaſſen mußten. Bei den Buren befinden ſich vier
deutſche Offiziere.

*. London, 30. Jan. Daily Telegraph meldet aus
Madrid unterm 28. Jan.: Der zweite Teil der Ma=
rinevorlage
ſieht den Bau von vier geſchützten Kreu=
zern
, 28 Unterſeebooten und mehreren Torpedobootszer=
ſtörern vor.

* Petersburg, 30. Jan. Nach einer Meldung
der Rjetſch aus Warſchau betonte der neu ernannte
Generalgouverneur von Polen, Fürſt Engalytſchew,
bei ſeinem Amtsantritt, daß Rußland nicht nur das deut=
ſche Heer bekämpfe, ſondern auch den Germanismus, der
ſich beſonders in einzelnen Grenzgebieten eingeniſtet habe.

Letzte Nachrichten.

* Berlin, 30. Jan. (W.T. B. Amtlich.) Die Nord=
deutſche
Allgemeine Zeitung gibt bekannt: Der Kaiſe:
hat an den bisherigen Staatsfekretär des Reichsſchatzam=
tes
, Kühn, nachſtehende allerhöchſte Order er=
laſſen
: Ihrem Antrage entſprechend, will ich Sie von den
Aemtern als Staatsminiſter und Staatsſekretär des
Reichsſchatzamtes unter Belaſſung des Ranges als Staats=
miniſter
und unter Bewilligung der geſetzlichen Penſion
mit Ablauf des 31. Januar hiermit in Gnaden entbinden.
An Ihrer Stelle habe ich den Direktor der Deutſchen Bank,
Wirklichen Legationsrat Profeſſor Dr. Helfferich, zum
Staatsſekretär des Reichsſchatzamtes ernannt. Als Zeichen
meiner dankbaren Anerkennung Ihrer mir und dem Vaters
lande geleiſteten treuen und erſprießlichen Dienſte habe ich
Ihnen die Brillanten zum Roten Adlerorden erſter Klaſſe
mit Eichenlaub und der königlichen Krone verliehen und
laſſe ich Ihnen die Ordensabzeichen hierneben zugehen.

* Hamburg, 29. Jan. Bei der Reichstagserſatz=
wahl
im 3. Hamburger Wahlkreis wurden für den ſozial=
demokratiſchen
Parteiſekretär Heinrich Stubbe 40 705
Stimmen abgegeben; 70 Stimmen waren zerſplittert, 849
ungültig. Es fehlt noch das Reſultat eines Bezirkes.
(Bei der letzten Wahl wurden 159890 Stimmen abge=
geben
.)

* London, 29. Jan. Das Reuterſche Bureau meldet
aus Veracruz: Amtlich wird gemeldet, daß die An=
hänger
Carranzas am Donnerstag in die Stadt Me=
riko
eingezogen ſind.

* Athen, 30. Jan. Der Marineminiſter teilte mit, daß
ſich der Leuchtturm in Dukato auf der Inſel Sta.
Maura (Leukas) in der Gruppe der Joniſchen Inſeln
nfolge von Erdſtößen und Unbilden der Witte=
rung
der letzten Tage außer Betrieb befindet.

Mit großer Freude begrüßen
(II,892
unſere Holdafen
im Felde als beſtes Vorbeugungs= und Linderungs=
mittel
gegen Huſten und Heiſerkeit
Gukol=Bonbons.
16580)
Trauerhüte
enorme Auswahl
bekannt billige Preise.
GeorgSchubkegel, Rheinstr. 4.

Deutsche Bank Darmstadt
Aufbewährung und Verwaltung
von Wertpapieren.
(X,405

Eine reizende Neuheit, weiche die Kinder ſpielend
Geſch cklichkeit erlangen läßt und gleichzeitig An=
regung
verſchafft, erhält auf Wunſch jeder Leſer dieſer
Zeilen koſtenfrei von Neſtle’s Kindermehl= Geſell=
chaft
, Berlin W 57. Es iſt dies eine Ausſchneide=
puppe
mit drei verſchiedenen, allerliebſten Gewändern,
womit die Kinder ſehr gern und lange ſpielen. Auf
Wunſch wird auch eine Probedoſe des berühmten
Kindermehls umſonſt beigefügt.
(I,1937
Mitteilungen aus dem Geſchäftsleben.
Auf den Schlachtfeldern in Oſtpreußen
heißt das mit 120 großen Lichtbildern ausgeſtattete
Gaſtſpiel der Berliner Urania, das ſie hier am Mittwoch,
den 3. Februar, im Kaiſerſaal, Grafenſtraße, geben wird.
Direktor Goerke von der Urania iſt gleich nach den erſten
Schreckniſſen nach ſeiner Heimat geeilt und hat im
Kraftwagen Oſtpreußens ſchönſte und trauerumflorte
Orte beſucht. Maleriſche Landſchaften, Städte und
Dörfer werden in wundervollen Aufnahmen gezeigt.
Sie bilden aber nur den Auftakt für Wiedergabe eines
Dramas, wie es erſchütternder kaum gedacht werden
kann. Vernichtete Stätten, gefallene Häuſer, zerſtörte
Härten bezeichnen den Weg, den die Ruſſen genommen
haben. Der zweite Teil des Vortrages führt uns in
die Gegend der maſuriſchen Seen, der ruſſiſchen Nieder=
lage
bei Tannenberg. Eintrittskarten in der Hof=
muſikalienhandlung
Thies, Nachfolger Leopold
Schutter, Eliſabethenſtraße 12.

1. Quittung.

In der Sammelſtelle des Darmſtädter Tag=
blatts
wurden folgende Beträge zur Beſchaffung von
Sanitätshunden und Unterſtützung geeigneter Führer
des Deutſchen Vereins für Sanitätshunde abgegeben:

Schumann, Roßdörferſtraße 14, 1 , Sanitätsrat
Habicht, Kaſinoſtr. 2, 5 , Drogerie Ludwig Petri 5 ,
Frl. Glock 3 , Frl. Kleinjung 3 , J. H. 1 , Frau
Geheimerat Jaup 10 , Prof. Thylmann 5 , Frl. S. W.
20 , E. Büttel 10 , Pfründnerhaus=Kinderſtation
(Charlotte Vetters, Margareie Weber, Käthchen Gött=
mann
, Marie Lautenbach, Gretchen Spengler, Lisbeth
Fuchs, Settchen Krämer, Emma Vock) zuſ. 3.80 , Her=
mann
Stade, Wilhelmſtr., 10 , Frau Anna Gros 5 ,
Frl. Schreiner 3 , Ungenannt 10 , Frau S. 5
Geil 1 , Hauß 10 , N. N. 3 , Frau v. Neufville,
Bismarckſtr. 31, 10 , Math. Eckſtorm, Viktoriaſtraße 33,
20 , A. Hiebel 3 , Frau M. Weichel aus Metz 10 ,
Frl. L. Grünewald 5 , Frau v. S. 50 , Frau Boyé
, Geheimrat Schenck 10 , A. B. 1 , L. B. 5 ,
Velte 5 , Frau Oberförſter Laubenheimer 10 , F. W.
5 , E. Fauſt 1 , Dienſtnädchen Gretchen Henfel 25 ,
Leverhandlung Ludwig Joſeph 100 , Chemiter A. Raiß
, Treuer Retter 1 , Geh. Juſtizrat Sander 10
Zuſammen 366.05 .

Familiennachrichten.

Statt Karten.
Ihre Kriegstrauung beehren sich ergebenst
anzüzeigen
Georg Friedrich Roth
Unterzahlmeister im Res-Fussartillerie-Regt. Nr. 3
z. Zt. im Felde
und Frau Wilhelmine, geb. van Basthuisen
Worms, Darmstadt, 29. Januar 1915.
(*1915

Nachruf.
Den Heldentod fürs Vaterland ſtarb auf
dem Felde der Ehre am 31. Dezember 1914 in
Rußland unſer treuer Mitarbeiter
Auguſt Winkler
Kriegsfreiwilliger im Inf.-Regt. 221.
Ein treues Andenken werden wir ihm ſtets
bewahren!
(1858
Die Arbeiter der Schleifereider Firma
Wacker & Börr, Nieder-Ramſtadt.

Dankſagung.
Für die zahlreichen Beweiſe herz=
licher
und erhebender Teilnahme an=
läßlich
des Verluſtes meines auf dem
Felde der Ehre gefallenen einzigen
Sohnes ſage ich auf dieſem Wege
hiermit innigſten Dank.
(1949
Darmſtadt (Mühlſtr. 56), 30. Januar 1915.
Frau Greta Römer Witwe.

Todes=Anzeige.
Verwandten, Freunden und Bekannten
hiermit die traurige Nachricht, daß geſtern abend
unſer lieber Gatte, Vater, Schwiegervater, Groß=
vater
, Bruder und Onkel
(1966
Heorg Linſtadt
Schuhmachermeiſter
nach langem, ſchwerem Leiden, im Alter von
66 Jahren, ſanft verſchieden iſt.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Eliſabethe Binſtadt Wwe.
Familie Gg. Binſtadt.
Familie M. Kiſſel.
Familie F. Jeſtädt.
Darmſtadt, den 29. Januar 1915.
Die Beerdigung findet Montag, nachmittags
½3 Uhr, vom Beſſunger Friedhof aus ſtatt.

Dankſagung.
Allen denen, die uns bei dem Verluſte unſerer
lieben Mutter, Schweſter, Schwägerin und Tante
Lina Breitwieſer
durch Beſuche, Blumenſpenden, Beileidsſchreiben
und Begleitung zur Ruheſtätte wohltuende Teil=
nahme
erwieſen, namentlich auch Herrn Pfarrer
Junker für ſeine troſtreiche Grabrede, ſagen herz=
lichſten
Dank.
Die trauernd Hinterbliebenen.
Ober=Ramſtadt, 28. Januar 1915.
(Hammer=Mühle).
(1920

Dankſagung.
(Statt Karten.)
Für die wohltuenden Beweiſe herzlicher Teil=
nahme
, die überaus zahlreichen Blumenſpenden,
insbeſondere auch für die liebevollen, troſtreichen
Worte des Herrn Pfarrer Wagner am Grabe des
lieben Verſtorbenen und das treue Gedenken der
Bäckerinnung Darmſtadt, deren Geſangsabteilung
Kornblume, und des Männergeſangvereins Beſ=
ſungen, unſern tiefgefühlten, herzlichen Dank.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Rechtsanwalt Dr. Maurer,
z. Zt. im Felde.
Greta Maurer.
Frau Gretchen Maurer, geb. Strubler
und Enkelkind.
(1950

Wetterbericht.

Die vorgeſtern über der ſüdlichen Oſtſee gelegene De=
preſſion
wandert ſüdoſtwärts unter gleichzeitiger Ver=
flachung
; vom nördlichen Skandinavien ſcheint ihr ein wei=
terer
Wirbel zu folgen. Im Weſten und über Mittel=
europa
hat ſich das Hochdruckgebiet verſtärkt und dürfte
ſeinen beſtimmenden Einfluß auf unſere Witterung be=
haupten
. Bei geringer Bewölkung und nördlichen Win=
den
wird der Froſt wohl wieder etwas zunehmen.

Wetterausſichten für Sonntag: Geringe Bewöl=
kung
, trocken, Froſt, nördliche Winde.

Tageskalender.

Großh. Hoftheater, Anfang 7 Uhr, Ende gegen 10
Uhr (Ab. D): Filmzauber

Vorſtellungen um 4 Uhr und 8½ Uhr im Orpheum:

Vaterländiſche Feier des Katholikenvereins und
Volksvereins für das katholiſche Deutſchland um 8 Uhr
im Konkordiaſaal.

Vaterländiſche Feier des Frauenvereins der
Schloßgemeinde um 8 Uhr im Gemeindehaus (Kies=
ſtraße).

Verſteigerungskalender.

Montag, 1. Februar.

Holzverſteigerung um 10 Uhr im Rathaus zu
Gundernhauſen.

Fundſachen=Verſteigerung um 9 Uhr im
Fundbureau zu Frankfurt (Poſtſtraße).

Druck und Verlag: L. S. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei,
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otio Waldaeſtel; für den übrigen
redaktionellen Teil: Kurt Mitſching; für den Anzeigen=
eil
, Anzeigenbeilagen und Mitteilungen aus dem Ge=
ſchäftsleben: Paul Lange, ſämtlich in Darmſtadt. Für
den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die Redaktion des Tagblatts zu adreſſieren. Etwaige
Honorarforderungen ſind beizufügen; nachträgliche wer=
den
nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte werden
nicht zurückgeſandt.

[ ][  ][ ]

Beginn: Montag, den 1. Februar 1915
Trotz des Krieges und der damit verbundenen Schäden bekundet
sich die Leistungsfähigkeit unseres Geschäftes in der Beibehaltung

unserer gewohnten geschäftlichen Veranstaltungen
*7

4 Serien Damen-Taghemden
Serie IV
Serie III
Serie II
Serie I
aus erstkl. Material eleg. Taghemdmit aus feinen Batist-
aus
la Stoffen mit
m. reich. Stickerei- eleg. verarbeiteter stoff. mit la Stick.-
Einsatz und Spitze
Madeiraspitze An- und Besatz
verzierung
1.95
2.45
1.45
2.95

3 Serien Damen-Beinkleider
Serie III
Serie II
Serie I
aus besten Stoffen, erstkl.
aus la Stoffen,
aus guten Stoffen, Knie-
Verarbeitung, Kniefasson,
Stickerei-An- u. Besatz
fasson, gute Verarbeit.
mit eleg. Stickereiverzier.
1.50
1.95
1.10

Prinzess-Röcke
aus besten Stoffen, mit eleganten Stickerei-
An- und -Besätzen
jetzt 4.85

Damen-Nachthemden
SERIE I
SERIE II
aus besten Stoffen mit eleg. aus la Stoffen mit eleg.
Madeira-Stickerei
Stickereiverzierung
9.95
2.30

Damen-Hemden
in verschiedener hübscher Machart 35

Untertaillen
2 Posten Untertaillen
ganz bedeutend unter Preis, aus guten
Stoffen mit eleganten Verzierungen
Posten 95 Posten 11.35
Nachstehende Untertaillen sind aus
besten Stoffen gearbeitet. Erstklassige
Ausarbeitung, sowie elegante Stickerei-
verzieeung

Postenl 2.35 Posten 2.95

Stickerei-Röcke
mit hohen Stickereivolants, sehr gut verarbeitet
3.95
195 2.95

Damen-Jacken
Nacht-Jacken
hübsch verarbeitet, mit Umlegekragen 1.10
Nacht-Jacken
aus la Croise mit Festonverzierung 1.65

Damen-Beinkleid
95
Knie- und Bündchen-Fasson

bestehend aus Damen-Tag- und -Nachthemden,
Ein Posten
Beinkleidern, sowie Kinderwäsche
angestaubte Damenwasche 30 Prozent unter Preis.

Bettwäsche
Kissenbezug gute Ware . . 58
Kissenbezug la Cretonne,
mit hübscher Bogenverzierung . . . 95
Kissenbezug hübsch gearbeitet 1.10
Kissenbezug mit feinem
Klöppel- oder Stickereieinsatz .
1.45
mit Eins., Fältch.-
Kissenbezug Verr. und Begen 1.65

Tischwäsche
Tischtuch 110/130, gute Ware . 95
Tischtuch 10155. P is Ware 1.25
Tischtuch ia Halbleinen, 130/160 2.45
Servietten gute Qualität Stück 35
Tischdecke waschecht,hübsche (5
Farbenauswahl 35

Bettwäsche
Damast-Bezug für 1½schläf.
Betten, aus guten Stoffen . . . . . 3.95
Bettücher
Halbleinen, voll groß, aus Ia Stoffen 2.25
Bettuch aus Dowlas, Ia Qualität
mit Hohlsaum
. . . . . . 3.95

Te
unzer

GUGGENHEIM & MARX
7 Markt 7
7 Markt 7

1955

[ ][  ][ ]


G

Beginn: Montag, den 1. Februar 1915
Unsere Preise im Vergleich mit den bekannt guten Qualitäten
werden es bestätigen, dass wir in unserer Weissen Woche‟

auch dieses Jahr ganz Hervorragendes leisten
7

Hemdentuch
(starkfädig) 80/82 cm breit, nur gute und beste Fabrikate,
im Preise bedeutend ermäßigt
Ste 1 25 Sesr n. 38
Setem45

Hemdentuch
(feinfädig) 80/82 cm breit, nur beste Qualitäten
Sene 150 Sete n 60 Sers m 66

Handtuchstoffe
Handtuchstoff grau . . . Meter 18
3 Serien Drellhandtuchstoffe
Sete1 29 Sete u 36 sene m 45
rot und
3 Serien sweisH Handtuchstoffe
Serte 1 19 Sete n 22 Sete m. 32
3 Serien
Gerstenkorn-Handtuchstoffe
Sete 32 Sente n 22 Seute m. 26

Abgepaßte Handtücher
Vor-
sol
.
Abgepaßt. Handtuch rat Stück 15
Dizd. Drellhandtücher zute Ware 2.85
weih
btzd. Drellhandtücher halbleigen 3.60
halb
ptrd. Damasthandtücher lein. 3.95
½ Dutzend
reinleinene Handtücher Ia Qualtät 4.95

Damaste 130 cm breit
nur gute Qualitäten, neueste Muster
76 95 1.35
Damaste 160 cm breit
erstklassige Fabrikate, elegante Muster
1.10 1.25 1.50
Croisé 30/82 cm breit
nur gute Ware, schwere gerauhte Qual.
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Halbleinen 150 u. 160 cm breit
zu außerordentlich billigen Preisen,
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160 cm breit, schwere, solide Ware
Mieter 95
Halbleinen-Reste
nur beste, rasengebleichte Qualitäten
reg. Wert 2.50, nur 1.50

Frottier-Wäsche
Frottier-Handtuch
stück 29
Frottier-Handtuch weis mit rot.
Borde, voll groß
stück 48

Frottier-Handtuch 5o/tzo
weiß mit farbiger Kante . . . . . Stück 95
Frottier-Handtuch
mit Buchstaben, Ia Ware . .
.. Stück 95
Frottier-Badetücher
in verschiedenen Größen ..
ben 1.50

Weiße Schürzen
m. Träger
Weiße Zierschürzen Stück 95
Servier-Schürze mit Träger
guter Stoff, Stickereiverzierung . . Stück 95
weiß, hübsche Muster,
Zierschürzen solange Vorrat . Stück 25
Ein Posten Zier-Träger-Schürzen
regulärer Wert Mk. 6.
1.95 2.95 3.50

Stickerei-Kuvons
neue Muster, gute Ware
4½ Meter-Kupons
56, 76 95

Kleiderstoffe
Auf weiße Stoffe gewähren wir
10%

Hindenburg-Kittel
in verschiedenen Farben,
gut gerauht
stück 95

Korsetts
in enotm großer Auswahl,
zu billigen Preisen

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GUGGENHEIM & MARX
7 Markt 7
7 Markt 7

1956

[ ][  ][ ]


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Unsere diesjährige
Weiße Woche‟
beginnt
Samstag, den
6. Februar.
Wir bringen bedeutende
Posten
Weisser Waren aller Art‟
weit unter Preis zum Verkauf
und bieten dadurch eine äußerst
günstige Einkaufsgelegenheit.
Gebr.
Ollisch!
A
Markt.
(1959


Nanmaschinen

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Haushalt
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Reparaturen prompt.
(1945a

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Der friſch=fröhliche ſoldatiſche Geiſt iſt bisher bei unſeren
Kriegern erhalten geblieben, und nicht zuletzt hat der unaufhörliche
Strom der Liebesgaben dazu beigetragen.
Zur Förderung der Geſundheit unſerer Soldaten im Felde
trägt die vernünftige Ernährung durch die Abwechslung der Lebens=
mittel
weſentlich bei, wie ſolche das
Delikatessengeschäft von
Win. wener Nacht., Elisabethenstr. 6,
darbietet. Alle Wünſche der Lieben im Felde werden erfüllt, wenn
Sie die reiche Auswahl meiner
Delikateſſen aller Art, feinere Fleiſch= und Wurſt=
waren
, ſowie Konſerven und dergleichen, Getränke
(1691a
an dieſelben ſenden.
Die Verpackung wird billigſt zum Selbkoſtenpreiſe berechnet.

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Kakao 2.20, 2.60 u. 3 Mk.
Georg Feid
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Seife 48, Stearinlicht. 12, 15, 18, 20.
Georg Feid
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Frankfurterstrasse 21
Wasser, Wein, Kognak.
Georg Feid
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Frankfurterstrasse 21
Cervelatwurst, Räucherwaren.
Georg Feid
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Martin Jahn
Pallaswieſenſtraße 30.
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Gefalzener, geräucherter
Spemt u. Horrſteiſch
aus eigener Schlachtung; nur
prima Ware, jedes Quantum zu
kaufen geſucht.
Angebote, beſonders von Land=
metzgern
, werden erbeten u. ſind
unter V 59 an die Geſchäftsſtelle
ds. Bl. zu richten.
(1947gms

Ich ſtehe im Zelder
Wer während meiner Abweſen=
heit
in meinem Geſchäft, das meine
Frau weiterführt, arbeiten läßt,
(1619a
dient dem Vaterlande.
L. Menger, Tapeziermeister,
Polster- und Dekorationsgeschäft,
Bismarckſtr. 58. Telephon 1608.

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Ueberzieher ſ. 1618jähr. u. ein
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empfehlen (1597a
L. 6 M. Fuld
Kirchſtraße 12
gegenüber der Stadtkirche.

[ ][  ][ ]

Die Gagfärien bslomnten

finden statt:
Montuss dch Prebraur und Dienstussdeh&. Febrauf.

Es kommen zum Verkauf:

Sämtliche Reste in Kleiderstoffen, Baumwollzeugen,
Gardinen, Weisswaren, Bettwaren, Unterröcken usw. usw.
Ich habe mich ferner entschlossen, an diesen beiden Tagen
R
Auch uur Samtliche undere wareneinen Hachassvon
0
zu gewähren.

RzUben N2
* Darmstadt
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1786dg)

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[ ][  ][ ]

Frau Lotte.

Roman aus der Zeit des Weltkrieges von Ewald Zorn.
29)
(Nachbruck verboten.)

15. Kapitel.

Nehmen Sie mich mit auf Ihren Spaziergang?
So hatte der Unteroffizier der Reſerve Gerſting Frau
Lotte gefragt. als er ihr am Eingang des Engliſchen
Gartens begegnet war.

Und Frau Lotte hatte ihm erlaubt, ſie zu begleiten.

Fried Gerſting trug noch immer den linken Arm in
der Binde, doch war die kleine Schußwunde faſt vollſtän=
dig
geheilt und ſein ſonſtiger Geſundheitszuſtand vortreff=
lich
. Ja beſſer als je, denn Gretel Siedler, die ganz ſeine
Pflege übernommen hatte, hegte ihn wie ein koſtbares
Kleinod.

In leichtem Geplander waren Frau Lotte und der
Student bis in die Nähe des Kleinheſſeloher Sees ge=
kommen
.

In ſpäteſtens einer Woche werde ich wieder felddienſt=
tauglich
ſein, erzählte er jetzt. Ich laſſe mir dann, ehe ich
wieder ausrücke, noch einmal einen bis zwei Tage Urlaub
nach Starnberg zu meinen Eltern geben, und dann muß
ich halt zum zweitenmal ſehen, wie ich den Abſchieds=
ſchmerz von hier überwinde.

Der Abſchiedsſchmerz wird bei Ihnen nicht ſo ſehr
groß ſein. Gretel hat wohl ſchwerer daran zu tragen!
ſagte Frau Lotte und betonte mit Abſicht die letzten Worte
beſonders ſcharf. Sie hatte ſchon einigemale verſucht, bei
ihm ſelbſt zu erfahren, wie er ſich ſein ſpäteres Verhältnis
zu Gretel denke; aber immer war er ihr dabei ausgewichen.

Das tat er auch heute wieder.

Ganz undermitelt degam er von den kriegeriſchen
Ereigniſſen der letzten Woche zu ſprechen.

Iſt es nicht wunderbar, wie raſch die Weltgeſchicke
ſich eben vollziehen! ſagte er. Wenn man mit dieſen Ge=
ſchicken gleichen Schritt halten will, kann einem leicht der
Atem ausgehen.

Frau Lotte wußte wohl, warum Fried Gerſting ſo
plötzlich auf ein anderes Thema überſprang, und ſie ließ
ihn einſtweilen dabei; hoffe ſie doch, ihn in Gretels In=
tereſſe
noch einmal zu faſſen, ehe er wegging vielleicht
heute noch.

Zwar ihre Achtung vor ihm, die in den letzten Tagen,
bei Beobachtung ſeines Benehmens Gretels gegenüber,
geſtiegen war, hatte durch ſein ſtändiges Ausweichen auf
ihre faſt direkt gegebenen Fragen keine günſtige Nahrung
erhalten.

Sehen Sie nur, fuhr der Student fort, wie prächtig
ſich unſere Truppen bis jetzt geſchlagen haben! Was iſt
von der Großmäuligkeit und Eitelkeit unſerer Gegner
eigentlich übrig geblieben?

O, großmäulig und eitel genug ſind ſie doch immer
noch! ſagte jetzt Frau Lotte, auf ſein Geſpräch eingehend.

Ja gewiß, Sie haben Recht. Gegen die Lügen unſerer
Feinde müſſen wir noch einen beſonderen Kampf führen
und der iſt für uns ſicherlich ſchwerer, als das übrige
Ringen. Doch glaube ich, daß unſere Gegner auf ihre
Ueberzahl nicht mehr allzu viel Hoffnung ſetzen, und der
Glaube an die Ueberlegenheit ihrer Heere wird zum min=
deſten
an maßgebender Stelle doch ſtark erſchüttert ſein.

Ja, es iſt wahr, die Entſcheidungsſchlachten von 1870
nehmen ſich gegen die jetzigen Kämpfe wie Vorpoſten=
gefechte
aus. Wenn man bedenkt, in wie kurzer Zeit die

Geſtungen Namnur und Longo) gefglen ſind. Die Eng=
länder
bei Maubeuge und St. Quentin geſchlagen.

Dieſe Siege haben mich ganz beſonders gefreut. Gott
gebe, daß das verräteriſche England auch fernerhin gründ=
lich
in den franzöſiſchen Zuſammenbruch hineingezogen
wird!

Und das Zarenreich nicht minder! Ein guter Anfang
iſt ja ſchon gemacht. Einen ſolchen Sieg, wie den v. Hin=
denburgs
bei Tannenberg gab es bis jetzt in der ganzen
Weltgeſchichte nicht. 90000 Gefangene in offener Feld=
ſchlacht, abgeſehen von den vielen tauſenden Verwundeten
und Toten und denen, die jetzt noch in den maſuriſchen
Seen und Sümpfen ſtecken mögen!

Nach einer kleinen Geſprächspauſe meinte Frau Lotte:

Es mögen ſich in den Ortſchaften, die von den Kämp=
fen
betroffen werden, doch fürchterliche Dinge ereignen!
Wir hören hier bis jetzt meiſtens nur von den großen
Geſchehniſſen; in die einzelnen blutigen Epiſoden dieſer
Schlachten kann man ſich gar nicht hineinverſetzen, wenn
man ſie nicht mit eigenen Augen, am eigenen Leibe mit=
erlebt
hat.

Ich möchte faſt ſagen, wir ſind viel zu weit von die=
ſen Geſchehniſſen weg, um aus voller Seele mitfühlen zu
können.

Iſt es nicht ſo?

Sehen Sie nur den tiefen Frieden des Engliſchen
Gartens!

Kann einem hier in dieſer herrlichen, vorherbſtlichen
Landſchaft überhaupt der Gedanke kommen, daß da irgend
wo im Weſten und Oſten der Tod als rauher Krieger
mordend über die verwüſteten Felder ſchreitet?

Wir ſtehen hier ſo weit weg . . . . Freilich Sie

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Die durch den Krieg bedingte schwierige Lage in der Schuhbranche
ist in den weitesten Kreisen bekannt. Mit einigen Worten ist die gegen-
wärtige
Situation im Schuhhandel treffend gekennzeichnet:
Täglich schwerer werdende Beschaffung von Bohwaren:
ungeheure Preissteigerungen fast aller Ledersorten.
Unter dem Druck dieser: Umstände kann gewiss keine Veranlassung
bestehen, Schuhwaren in der jetzigen Zeit zu reduzierten Preisen zu ver-
kaufen
. Trotzdem haben wir uns auch dieses Jahr zu einem Inventur-
Ausverkauf entschlossen, denn wir sehen uns im Interesse unserer grossen
Warenbestände genötigt, mit den angehäuften
Restposten, Einzelpaaren und unvollständigen Sortimenten
zu räumen; wir geben dieselben deshalb zu weit herabgesetzten Preisen ab.

Eine Anzahl Mode- und Saison-Artikel, die infolge
des Krieges weniger Absatz fanden, sowie Paare, die
durch Auslage in den Fenstern kleine Schönheitsfehler
erhielten, sind ebenfalls im Preise erhebl. herabgesetzt.

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[ ][  ][ ]

Friecd Gerſting lachelte ſelbſtgefälig vor ſch hin.

Uebermächtig viel habe ich bis jetzt auch noch nicht
geſehen, ſagte er, aber trotzdem reicht es, um mir ſämtliche
Begriffe von dem übrigen machen zu können.

Herr Gerſting, Sie hatten geſtern ſchon die Abſicht,
mir von Ihren Erlebniſſen draußen und wie es kam, daß
Sie verwundet wurden, zu erzählen. Leider fehlte es mir
geſtern an der nötigen Zeit, doch wenn Sie vielleicht heute,
-

Gerne, gerne! ſagte der Student eifrig. Es iſt eine
Ehre für mich, Ihnen von meinen geringen Taten erzäh=
len
zu dürfen.

Sie waren unterdeſſen auf ihrem Gang hinter der
Reſtauration Kleinheſſelohe angekommen.

Möchten Sie gerne einkehren, etwas genießen, gnä=
dige
Frau?

Nein, danke, jetzt nicht. Dort ſteht eine ſchattige Bank.
Laſſen Sie uns dorthin ſetzen. Und dann erzählen
Sie mir.

Fried Gerſting tat, wie ihn die junge Frau gebeten.

Immer und immer wieder betrachtete er das ernſte
Geſichtchen an ſeiner Seite, aus dem die Augen ſo weh=
mütig
blickten, und die ſchlanken Linien der feinen Geſtalt,
die das gut ſitzende ſchwarze Kleid ſo vortrefflich zur Gel=
tung
brachten.

Und dann begann er:

Von meiner Reiſe in Feindesland und von den er=
ſlen Tagen dort habe ich Ihnen ja ſchon neulich in Gre=
tels
Gegenwart erzählt. Ich kann nur immer wieder
wiederholen, daß die Bayern im Nahkampf Großartiges
geleiſtet haben und zwar überall, wo ſie nur dabei waren.
Schon ehe unſer Regiment die erſten Kugeln pfeifen

hörte, wurde uns von anderen Kameraden verſichert, daß
die Franzoſen es ausgezeichnet verſtänden, ſich zu ver=
ſtecken, während ſie im offenen Kampfe abſolut keine Hel=
den
ſeien. Dabei würden ſie ſich gegen unſere Leute, die
das Unglück hätten, bei ihnen gefangen zu ſein, ſehr ge=
mein
und kaltherzig benehmen.

Ueberhaupt, gnädige Frau, nach der Art und Weiſe,
wie das Gelichter dort drüben Krieg führt, die Verwen=
dung
von Dum=Dumgeſchoſſen, die bei ihnen faſt allge=
mein
gang und gäbe iſt, und wie ſie mit unſeren Ver=
wundeten
umgehen, wenn man davon gehört und ge=
ſehen hat, kann man unſeren Landsleuten nicht genug zu=
rufen
, daß ſie keinerlei überflüſſige Freundlichkeit den
franzöſiſchen Gefangenen gegenüber zeigen ſollen.

Alles, nur keine Schokolade, keine Zigaretten, keine
guten Worte einem Franzoſen! Die Unmenſchlichkeiten,
die ſich unſere Gegner zuſchulden kommen laſſen, ſind zu
groß!

Man ſpricht hier davon, daß das franzöſiſche Ma=
ſchinengewehr bei weitem nicht dem unfrigen gleichkäme.
Iſt das wahr? fragte Frau Lotte.

Allerdings! Es ſchießt viel langſamer als das
unfrige und gibt viel weniger Schüſſe in fortlaufender
Reihenfolge.

Bei unſerem Maſchinengewehr iſt ſchon allein der mo=
raliſche
Erfolg ſehr groß. Sie ſollten nur einmal ſehen,
wie die Rothoſen laufen, wenn ſie unſere Maſchinenge=
wehre
im Feuer hören! Dann braucht in das Geknatter
nur noch ein deutſches Hurra aus kräftigen Bayernkehlen
zu klingen, und es iſt kein Halten mehr in den Stellun=
gen
unſerer Feinde.

Wie hinterlſtig dieſe Zeinde Krieg führen, das kön=
nen
Sie aus dem Geſecht erſehen, bei dem ich meinen
Armſchuß bekam.

Wir zogen durch ein franzöſiſches Dorf.

Obſchon es noch früh am Morgen war, brannte die
Sonne ſchon heiß vom Himmel und erzeugte, verbunden
mit dem Staub der Landſtraße, einen fürchterlichen Durſt,
der auf uns Bayern natürlich ganz beſonders unangenehm
wirkte.

Freundlich kamen uns die Bewohner des Dorfes mit
Trinkwaſſer entgegen.

Da wurde von vorn durch die Truppen der Befehl
weitergegeben: Nicht von dem Waſſer trinken, es iſt ver=
giftet
. Und gleich darauf praſſelte vom Kirchturm her
Gewehrfeuer auf uns nieder. Franktireurs waren bei der

Arbeit.

Aber der Angrif dauerte nicht lange.

Die Kirche mußte in Brand geſteckt werden und dant.
zogen wir weiter.

Im nächſten Dorfe dasſelbe Schauſpiel, aber nun
waren wir gewarnt und vorbereitet.

Im Galopp bewegten ſich unſere Geſchütze durch die
Hauptſtraße des Ortes.

Rechts und links fielen Schüſſe, aus Kellerlöchern,
halb geöffneten Haustüren, aus Dachluken und von Bal=
kons
herab.

(Fortſetzung folgt.)

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Aus Darmſtadts Vergangenheit.

Tiere am Landgräflichen Hof.

Seit der Zeit des erſten Landgrafen Georg I. bis auf
unſere Tage herab war die Tierhaltung am heſſiſchen
Hofe von großer Bedeutung und ſie verſchlang einen gro=
ßen Teil der Gelder des höfiſchen Budgets. Beſonders
waren Pferde und Hunde ſehr geſucht, ja unentbehrlich.
Die Landgrafen liebten es nicht, wie ihre Untertanen zu
Fuße zu gehen, ſondern ſie erſchienen in der Oeffentlich=
keit
hoch zu Roß oder im Wagen, von ſtolzen Pferden ge=
zogen
. Im Kriege, bei der Jagd und bei Hoffeſtlichkei=
ten
konnte man ihrer gar nicht miſſen. In zweiter Linie
kamen die Hunde, ſie aber ſpielten bei Jagd die erſte
Rolle und wir wiſſen aus der heſſiſchen Jagdgeſchichte,
welche hohe Summen die Unterhaltung der Jagdhunde
verſchiedenſter Art verſchlang.

Außer den obengenannten Tieren wurden am Land=
gräflichen
Hof innerhalb des Schloſſes eine große Anzahl
anderer Tiere gehalten, die zur Unterhaltung und Beluſti=
gung
der Fürſten, der Fürſtlichen Kinder und des hohen
und niederen Hofgeſindes gehalten wurden. An ihrer
Spitze erſchienen wieder die Hunde, welche in enger Ge=
meinſchaft
mit den Menſchen lebten und meiſt zu allerlei
Künſten abgerichtet waren. Die Landgrafen hatten ge=
wöhnlich
einen oder mehrere Lieblingshunde, welche Tag
und Nacht in ihrer Nähe weilten, ſich große Freiheiten
erlauben durften und für das Hofgeſinde unverletzlich wa=
reu
. Die Landgräfinnen hatten ihre Schoßhunde, die
Fürſtlichen Kinder erhielten an den feſtlichen Tagen Hunde
zum Geſchenk, und die übrigen Hakleute, bis zum Stall=
burſchen
herab, beeilten ſich, das Beiſpiel ihrer Herrſchaft
nachzuahmen und einen Hund zu halten.

Auch Katzen fanden ſich im Innern des Schloſſes in
großer Zahl. Sie dienten nicht zum Vergnügen, ſondern
hatten die wichtige Aufgabe, die unteren Räume des
Schloſſes von den läſtigen Ratten zu ſäubern. Durch
das trübe, lloakenartige Waſſer des Schloßgrabens begün=
ſtigt, vermehrten ſich dieſe frechen Nager auf eine unheim=
lich
ſchnelle Woiſe, ſo daß ſie zur Kalamität wurden. Die
Kätzen, ihre Todfeinde, wurden darum ſehr gehegt und
gepflegt.

Zur Beluſtigung der Prinzen, Prinzeſſinnen und
Hofleute gab es auch abgerichtete Finken, Stare, junge
Faſanen und ſprechende Papageien, zahme Füchſe und
wildeBären an der Kette. Einſt riß ſich ein ſolcher von
der Kette los, eilte zum Entſetzen des ganzen Hofes die
Schloßtreppen hinauf, wo er wieder ohne Schaden einge=
fangen
werden konnte. Der Humoriſt unter den Tieren,
der Affe, durfte am Fürſtlichen Hofe gewiß nicht fehlen,
er war gewiſſermaßen der Hofnarr unter dieſen und er=
gänzte
pder erſetzte den menſchlichen Spaßmacher des
Fürſten. Der Affe erfreute ſich als ſolcher einer großen
Beliebtheit und Sorgfalt. Die Chronik erzählt, daß am
Hofe des Landgrafen Georg im Jahre 1595 die Aeffin
ein Junges geworfen, das den Hofmeiſter der Landgräf=
lichen
Kinder, Joachim von Walsburg, als Rechtsbeiſtand
erhielt. Der Landgraf befand ſich gerade zu dem Ge=
brauche
einer Brunnenkur im Bade Schwalbach und for=
derte
den Hofmeiſter auf, ihm täglich über das Wohlerge=
hen
der Prinzen, ſowie über das Gedeihen des jungen
Affenbabys Bericht zu erſtatten. In einem Bericht, den
er am 29. Mai an den Landgrafen abgehen ließ, ſchreibt
er im Poſtſkriptum, daß er unterthänigſt melde, daß gleich
jetzt, um ſieben Uhr, die Affenmutter ein junges Aefflein

N. B. generis masculini geworfen, welches ſofort von ihr=
in
die Arme genommen und ſo hart an ſich gehalten
wurde, daß man es mit Fug nicht von ihr zu bringen
wußte; endlich habe er es mit Vorteil doch abgenommen
und Hans Kelners Hausfrau zugeteilt, die es ihrer Toch=
ter
, des Fürſtlichen Koches Hausfrau, übergeben, die
es ernähren und pflegen wolle. Weitere Junge ſeien
augenſcheinlich nicht mehr von der Affenmutter zu erwar=
ten
. Am 31. Mai ſetzte der Hofmeiſter ſeinen Bericht
an den Landgrafen fort und ſagt, daß Hans Kellers Toch=
ter
noch den jungen Affen bei ſich habe, welcher ſich nun
ziemlich nähre, aber ſonſten gar wacker ſei.

In dem Bericht vom 1. Juni beſagt der adlige Pflege=
vater
: So viel den jungen Affen betrifft, hab ich noch=
mals
Georgen, des Kochs Weib, mit Fleiß befohlen, daß
ſie denſelben vor den Kindern und ſonſten wohl bewah=
ren
ſoll, gleichermaßen hube ich auch befohlen, daß ihr
Mehl zu dem Brei gegeben werden ſoll und täglich ein
Trunk Bier vom Hofe und kann ich nicht anders vermel=
den
, denn daß ſie ihn bisher fleißig gewartet hat, wie ſie
denn auch dasſelbe fürder zu tun zugeſagt. Sonſten iſt
berührtes Aefflein gar wacker, denn ſobald es Hans Kel=
lers
Frau es gebadt, friſch umb ſich geſehen uſw.

Der Herr Hofmeiſter gibt jetzt noch eine ausführliche Be=
ſchreibung, wie das junge Affenkind ausſehe, daß es ganz
haricht, im Geſicht aber kahl ſei, daß es ſich wacker rege
und nach ſeiner Art ſchreie, aber zurzeit noch nicht ſitzen
noch gehen könne, da es noch ganz weich auf den Beinen
ei. Er hat auch ſein Bild von dem Hofmaler Peter
machen laſſen, welches er dem Brief beifüge.

Von der Affenmutter erzählt er, daß er (der Hof=
meiſter
) nochmals mit Fleiß beſtellt habe, daß ihrer fleißig
gewartet werde, und ſie ſei jetzt luſtiger, als ſie geſtern
und vorgeſtern geweſen, denn ſie eſſe und trinke jetzt
ziemlich.

Dergleichen Berichte gingen von da an täglich an den
Landgrafen, und zwar werden in ihnen mit dem Befin=
den
des erwähnten Koſtgängers zugleich das der Fürſt=
lichen
Kinder und der jungen Faſanen die er als friſch
und geſund, wacker und luſtig ſchildert abgehandelt.

Das Affenkind gedieh ganz vortrefflich, wurde groß
und ſtark und erhielt den Namen Meiſter Martin. Am
Ende des Juni verſchwindet es ganz aus den Akten, weil
ſein körperlicher Zuſtand nichts zu wünſchen übrig ließ.
Die Frau Georgs, des Kochs, aber erhielt, ihrer Verdienſte
wegen, ein grau wullen Mutzen und Rock, ſowie 15 Al=
bus
an gelt.

In Ergänzung obiger Skizze ſei noch erwähnt, daß
am Hofe des Großherzogs Ludwig III. zwei Bären im
Schloßgraben gehalten wurden. Aeltere Leute unſerer
Stadt werden ſich ihrer wohl noch erinnern. Sie waren
ein Geſchenk Kaiſer Alexanders II. von Rußland der ſie
ſeinem Schwager, dem Großherzog, verehrte. Für ſie
wurde im ſüdlichen Schloßgraben, links vom Eingang des
Schloſſes am Markt, in die ſüdliche Mauer ein Zwinger
gebaut, den die beiden braunen Geſellen bewohnten. Vor
dem Zwinger hatte man einen Kletterbaum mit verſchie=
denen
Armen aufgeſtellt. Sobald=Erwachſene oder Kinder
oben an der Mauer erſchienen, kletterten ſie behende auf
den Baum und erhaſchten mit großer Sicherheit Brotſtücke
oder Obſt, das man ihnen zugeworfen. Am Ende der
ſechziger Jahre gingen die beiden Petze ein, und ſie erhiel=
ten
keine Nachfolger mehr; der Bärenzwinger iſt aber
Bb.
heute noch zu ſehen.

Vermiſchtes.

C.K. Das Land des Telephons. Unter den Dingen,
die dem Europäer auf Reiſen durch die Vereinig=
ten
Staaten am meiſten Eindruck machen, befindet
ſich die ungeheure Verbreitung des Telephons und
die Vorzüglichkeit des Fernſprechdienſtes. Gegenwärtig
gibt es in den Vereinigten Staaten, wie das Mc.
Clures Magazine berichtet, zehn Millionen Telephon=
apparate
. Um die Bedeutung dieſer Ziffer zu erkennen,
muß man ſich klar machen, daß es in der ganzen übrigen
Welt nur 4 Millionen Fernſprecher gibt. Die Stadt New=
York hat allein mehr Fernſprecher als ſechs europäiſche
Länder, Oeſterreich=Ungarn, Italien, Belgien, Norwegen,
Dänemark und Holland zuſammen. In der Stadt Phila=
delphia
mit ihren 1½ Millionen Einwohnern gibt es mehr
Fernſprecher als in dem ganzen ruſſiſchen Reich, in Boſton.
mehr wie in ganz Oeſterreich=Ungarn, in Los Angeles
mehr wie in Holland, in Kanſas City mehr wie in Bel=
gien
. In manchen Neu=Yorker Geſchäftspaläſten findet
man eine größere Zahl Fernſprechapparate, als in ganz
Griechenland oder ganz Bulgarien. Der weitgehende Ge=
brauch
des Fernſprechers hat in den Amerikanern geradezu
etwas wie einen ſechſten Sinn entwickelt; er hat alle an=
deren
Verkehrsmittel überflügelt. Der Fernſprecher kommt
an Orte, zu denen der übrige Poſtdienſt nicht gelangt;
die Briefbeförderung erſtreckt ſich auf 58000 bewohnte
Stätten, das Telephonnetz umfaßt 70000. Dieſe Entwicke=
lung
iſt für das Handelsleben der Vereinigten Staaten
von ungeheurer Bedeutung geweſen; der Fernſprecher er=
ſetzt den Briefverkehr unter Kaufleuten immer mehr.
Einige Minuten Unterhaltung im Fernſprecher bringen den
Amerikaner weiter, als ein langer Briefwechſel, der= ſich
über Tage erſtreckt. In wenigen Minuten werden große
Geſchäfte auch zwiſchen Bewohnern verſchiedener Städte
abgeſchloſſen, für die früher eine Reiſe oder die Entſen=
dung
eines Reiſenden notwendig war. Als man dem be=
rühmten
Eiſenbahnkönig Merimann ſagte: Sie ſind ja
ein Sklave des Telephons! erwiderte er: Nicht im ge=
ringſten
, das Telephon iſt mein Sklave. Mit einem Fern=
geſpräch
hat Merimann einmal den Zuſammenbruch der
Erie=Eiſenbahngeſellſchaft verhütet.

Literariſches.

Hans Martin, Kriegsanekdoten,
mit Bildern von Hans Barthelmeß, geheftet 1.20 Mark,
gebunden 1.80 Mark. München, Hugo Schmidt, Verlag.
Das vorliegende Buch gibt eine kleine aber deſto geſichtetere
Ausleſe bezeichnender Epiſoden aus dem großen Kriege,
die kulturgeſchichtlich, wie pſychologiſch von hohem Werte
iſt. Die Bedeutung einer ſolchen Sammlung für die
Mit= und Nachwelt liegt auf der Hand.

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1925

[ ][  ][ ]

Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt.

An die Bevölkerung in Stadt
und Landt

Durch die Verordnung des Bundesrats über die Re=
gelung
des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl iſt die
Beſchlagnahme aller Brotgetreide= und Mehlvorräte mit
dem Beginn des 1. Februar l. Js. für das ganze Reich
angeordnet worden. Dieſe Maßnahme greift tief in das
wirtſchaftliche Leben unſeres Volkes ein. Sie war aber
notwendig, um eine gleichmäßige und ausreichende Ver=
ſorgung unſeres Volkes mit Brot bis zur nächſten Ernte
ſicherzuſtellen. Die bisher getroffenen Vorſchriften genüg=
ten
nicht, einen ſparſamen Verbrauch unſerer zwar aus=
reichenden
, aber immerhin beſchränkten Mehl= und Getrei=
devorräte
zu gewährleiſten. Insbeſondere vermochten ſie
nicht die Verfütterung des Brotgetreides wirkſam zu ver=
hindern
.

Werden die von dem Bundesrat getroffenen Anord=
nungen
ſtreng ausgeführt und befolgt, ſo geben ſie die
Sicherheit, daß der Plan unſerer Feinde, uns auszuhun=
gern
, vereitelt wird.

Dieſe genaue und zuverläſſige Ausführung und Be=
ſolgung der Anordnungen ſtellt hohe Anforderungen an
die ſtaatlichen und gemeindlichen Behörden und die Or=
gane
der Selbſtverwaltung und erfordert die Mitarbeit
der ganzen Bevölkerung in allen ihren
Schichten. Jeder Einzelne muß ſich bewußt ſein, daß
die gewiſſenhafte Befolgung der Vorſchriften eine ernſte
und heilige Pflicht gegen das Vaterland iſt. Wer ſie ver=
letzt
, iſt ein Helfer unſerer Feinde und ein Feind unſeres
Vaterlandes.

Wir haben die Ueberzeugung, daß jeder Deutſche gerne
und willig das Opfer bringt, das das Vaterland von ihm
fordert. Es iſt gering gegenüber den Opfern, die unſere
wackeren Krieger draußen in Feindesland für unſere
Wohlfahrt täglich und ſtündlich bringen.

Zu den Behörden und Selbſtverwaltungskörpern, die
mit der Ausführung betraut ſind, und zu allen Beamten,
auch ſoweit ſie nicht vermöge ihres Amtes zur Mitwir=
kung
berufen ſind, hegen wir das Vertrauen, daß ſie ihre
ganze Kraft für die Durchführung dieſer Aufgabe einſetzen
und der Bevölkerung mit Rat und Tat zur Seite ſtehen
werden.

Ein Jeder, ob Mann oder Frau, ob alt oder jung,
halte das Brot heilig!

Dann wird der Sieg in dem gewaltigen Kampfe um
des Reiches Ehre und Wohlfahrt unſer ſein.

Darmſtadt, den 27. Januar 1915.

Großherzogliches Staatsminiſterium.
v. Ewald. Braun. v. Hombergk.

Bekanntmachung

über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide
und Mehl.

Vom 25. Januar 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes
über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaft=
lichen
Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 ( Reichs=
geſetzbl
. S. 327) folgende Verordnung erlaſſen:

I. Beſchlagnahme.

§ 1.

Mit dem Beginn des 1. Februar 1915 ſind die im
Reiche vorhandenen Vorräte von Weizen (Dinkel und
Spelz), Roggen, allein oder mit anderer Frucht gemiſcht,
auch ungedroſchen, für die Kriegs=Getreide=Gefellſchaft
m. b. H. in Berlin, die Vorräte von Weizen=, Roggen=,
Hafer= und Gerſtenmehl für den Kommunalverband be=
ſchlagnahmt, in deſſen Bezirke ſie ſich befinden. Mehlvor=
räte
, die ſich zu dieſer Zeit auf dem Transporte befinden,
ſind für den Kommunalverband beſchlagnahmt, in deſſen
Bezirke ſie nach beendetem Transport abgeliefert werden.

§ 2.

Von der Beſchlagnahme werden nicht betroffen:

Vorräte, die im Eigentum des Reichs, eines Bundes=
ſtaats oder Elſaß=Lothringens, insbeſondere im Eigen=
tum
eines Militärfiskus, der Marineverwaltung oder
der Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpfle=
gung
in Berlin, oder im Eigentume des Kommunal=
verbandes
ſtehen, in deſſen Bezirke ſie ſich befinden;

b) Vorräte, die im Eigentume der Kriegs=Getreide=
Geſellſchaft m. b. H. oder der Zentral=Einkaufs=Geſell=
ſchaft m. b. H. in Berlin ſtehen;

Vorräte an gedroſchenem Getreide und an Mehl, die
zuſammen einen Doppelzentner nicht überſteigen.

§ 3

An den beſchlagnahmten Gegenſtänden dürfen Ver=
änderungen nicht vorgenommen werden und rechtsgeſchäft=
liche
Verfügungen über ſie ſind nichtig, ſoweit nicht in den
§§ 4, 22 etwas anderes beſtimmt iſt. Insbeſondere iſt
auch das Verfüttern verboten Den rechtsgeſchäftlichen
Verfügungen ſtehen Verfügungen gleich, die im Wege der
Zwangsvollſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen.

§ 4.

Die Beſitzer von beſchlagnahmten Vorräten ſind be=
rechtigt
und verpflichtet, die zur Erhaltung der Vorräte
erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

Angefangene Transporte dürfen zu Ende geführt
werden.

Zuläſſig ſind Verkäufe an die Kriegs=Getreide=Geſell=
ſchaft m. b. H. beziehungsweiſe an den zuſtändigen Kom=
munalverband
(§ 1), ſowie alle Veränderungen und Ver=
fügungen
, die mit Zuſtimmung der Kriegs=Getreide=Gefell=
ſchaft m. b. H. beziehungsweiſe des zuſtändigen Kommu=
nalverbandes
erfolgen. Veräußerungen eines Kommunal=
verbandes
an einen anderen Kommunalverband bedürfen
der Genehmigung der höberen Verwaltungsbehörde und
ſind der Reichsverteilungsſtelle (§ 31) anzuzeigen.

Trotz der Beſchlagnahme dürfen:

a) Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe zur Ernäh=
rung
der Angehörigen ihrer Wirtſchaft einſchließlich
des Geſindes auf den Kopf und Monat neun Kilo=
gramm
Brotgetreide und zur Frühjahrsbeſtellung das

e eee e rat eines üite=
gramm
Brotgetreide können achthundert Gramm
Mehl verwendet werden. Den Angehörigen der
Wirtſchaft ſtehen gleich Naturalberechtigte, insbeſon=
dere
Altenteiler und Arbeiter, ſoweit ſie kraft ihrer
Berechtigung oder als Lohn Brotgetreide oder Mehl
zu beanſpruchen haben;

b) Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe und Händ=
ler
Saatgetreide für Saatzwecke liefern, das nach=
weislich
aus landwirtſchaftlichen Betrieben ſtammt,
die ſich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe
von Saatgetreide befaßt haben; anderes Saatgetreide
darf nur mit Genehmigung der zuſtändigen Behörde
für Saatzwecke geliefert werden;

c) Mühlen das Getreide ausmahlen; das Mehl fällt
unter die Beſchlagnahme zugunſten des Kommunal=
verbandes
, in deſſen Bezirke die Mühle liegt:

d) Mühlen der Marineverwaltung im Februar 1915 das
Mehl liefern, zu deſſen Lieferung in dieſem Monat
ſig, aus einem unregelmäßigen Verwahrungsvertrag
oder einem ähnlichen Vertragsverhältnis verpflichtet
ſind:

e) Händler und Handelsmühlen monatlich Mehl bis zur
Hälfte der vom 1. bis einſchließlich 15. Januar 1915
käuflich gelieferten Mehlmenge veräußern:

k) Bäcker und Konditoren täglich Mehl in einer Menge,
die drei Vierteilen des durchſchnitlichen Tagesver=
brauchs
vom 1. bis einſchließlich 15. Januar 1915 ent=
ſpricht, verbacken; die Beſchränkung auf dieſe Menge
gilt auch, ſoweit ſie beſchlagnahmfreies Mehl ver=
wenden
;

g) Bäcker im Februar 1915 das Mehl verbacken, das zur
Erfüllung ihrer Lieferungsverpflichtungen an die
Heeresverwaltungen oder an die Marineverwaltung
erforderlich iſt.

§ 5.

Die Wirkungen der Beſchlagnahme endigen mit der
Enteignung oder mit den nach § 4 zugelaſſenen Veräuße=
rungen
oder Verwendungen.

6.

Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Anwendung der
§§ 1 bis 5 ergeben, entſcheidet die höhere Verwaltungs=
behörde
endgültig.

§ 7.

Wer unbefugt beſchlagnahmte Vorräte beiſeite ſchafft,
beſchädigt oder zerſtört, verfütert oder ſonſt verbraucht,
verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs= oder Ex=
werbsgeſchäft
über ſie abſchließt, wird mit Gefängnis bis
zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend
Mark beſtraft.

Ebenſo wird beſtraft, wer die zur Erhaltung der Vor=
räte
erforderlichen Hnndlungen pflichtwidrig unterläßt,
oder wer als Saatgetreide erworbenes Getreide zu anderen
Zwecken verwendet oder wer entgegen der Vorſchrift in
§ 4 Abſ. 4k beſchlagnahmefreies Mehl verwendet.

II. Anzeigepflicht.

§ 8.

Wer Vorräte der im § 1 bezeichneten Art ſowie Hafer
mit Beginn des 1. Februar 1915 in Gewahrſam hat, iſt
verpflichtet, die Vorräte und ihre Eigentümer der zuſtän=
digen
Behörde anzuzeigen, in deren Bezirke die Vorräte
lagern. Die Anzeige über Vorräte, die ſich zu dieſer Zeit
auf dem Transporte befinden, iſt unverzüglich nach dem
Empfang von dem Empfänger zu erſtatten.

Bei Perſonen, deren Vorräte weniger als einen Dop=
pelzentner
betragen, beſchränkt ſich die Anzeigepflicht auf
die Verſicherung, daß die Vorräte nicht größer ſind.

Die Anzeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf Vorräte, die
im Eigentum der Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. S. der Zentral=Einkaufs=Geſellſchaft m. b. H. ſtehen.

Vorräte, die als Saatgut (§ 4 Abſ. 4 a) beanſprucht
werden, ſind beſonders anzugeben.

§ 9.

Die Anzeigen ſind der zuſtändigen Behörde bis zum
5. Februar 1915 einzureichen. Die Landeszentral=
behörden
haben bis zum 20. Februar 1915 der Reichs=
verteilungsſtelle
ein Verzeichnis der vorhandenen Vor=
räte
und der Zahl der unter § 4 Abſ. 4u fallen=
den
Perſonen getrennt nach Kommunalverbänden ein=
zureichen
. In dem Verzeichnis ſind diejenigen Vor=
räte
geſondert anzugeben, die im Eigentume des
Reichs, eines Bundesſtaats oder Elſaß=Lothringens, ins=
beſondere
eines Militärfiskus, der Marineverwaltung oder
der Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung
ſtehen.

Für die Anzeigen ſind die vom Bundesrat feſtgeſtellten
Formulare zu benutzen.

§ 10.

Bäcker. Konditoren, Händler und Handelsmühlen, die
von den Beſugniſſen des § 4 Abf. 4 Gebrauch machen
wollen, haben zugleich mit der Anzeige nach § 8 anzuzei=
gen
, wiediel Mehl ſie in der Zeit vom 1. bis einſchließlich
15. Januar 1915 als Bäcker oder Konditoren verbacken
oder als Händier oder Handelsmühlen käuflich geliefert
haben.

§ 11

Mühlen, Bäcker, Konditoren und Händler, die von den
Beſugniſſen des § 4 Abſ. 4 Gebrauch machen, haben nach
näherer Beſtimmung der Landeszentralbehörde über die
eingetretenen Veränderungen ihrer Beſtände der zuſtändi=
gen
Behörde Anzeige zu erſtatten.

§ 12.

Die zuſtändige Behörde iſt berechtigt, zur Nachprüfung
der Angaben die Vorrats= und Betriebsräume des An=
zeigepflichtigen
zu unterſuchen und ſeine Bücher prüfen
zu laſſen.

§ 13.

Wer die Anzeigen nicht in der geſetzten Friſt erſtattet,
oder wer wiſſentlich unrichtige oder unvollſtändige An=
gaben
macht, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten
oder mit Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark beſtraft.

Gibt ein Anzeigepflichtiger bei Erſtattung der An=
zeige
Vorräte an, die er bei der Aufnahme der Vorräte
vom 1. Dezember 1914 verſchwiegen hat, ſo bleibt er von
der durch das Verſchweigen verwirkten Strafe frei.

IIIII. Enteignung.

§ 14.

Das Eigentum an den beſchlagnahmten Vorräten geht
durch Anordnung der zuſtändigen Behörde auf die Perſon
über, zu deren Gunſten die Beſchlagnahme erfolgt iſt.

Beantragt der Berechtigte die Uebereignung an eine
andere Perſon, ſo iſt das Eigentum auf dieſe zu über=
tragen
; ſie iſt in der Anordnung zu bezeichnen.

Bei Unternehmern landwirtſchaftlicher Betriebe iſt vor
der Enteignung feſtzuſtellen, welche Vorräte ſie nach dem
Maßſtab des § 4 Abſ. 4a für die Zeit bis zum 1. Auguſt
1915 zur Ernährung und Frühjahrsbeſtellung nötig haben.
Dieſe Vorräte ſind auszuſondern und von der Enteignung

auszunehnent ſie werden mit der Ausſonderung von der
Beſchlagnahme frei.

Saatgetreide, das nachweislich aus landwirtſchaft=
lichen
Betrieben ſtammt, die ſich in den letzten zwei Jah=
ren
mit dem Verkaufe von Saatgetreide befaßt, haben,
iſt gleichfolls auszuſondern und von der Enteignung aus=
zunehmen
; es wird mit der Ausſonderung von der Be=
ſchlagnahme frei.

§ 15.

Die Anordnung, durch die enteignet wird, kann an
den einzelnen Beſitzer oder an alle Beſitzer des Bezirks
oder eines Teiles des Bezirks gerichtet werden; im er=
ſteren Falle geht das Eigentum über, ſobald die Anord=
nung
dem Beſitzer zugeht, im letzteren Falle mit Ablauf
des Tages nach Ausgabe des amtlichen Blattes, in dem
die Anordnung amtlich veröffentlicht wird.

§ 16.

Der Erwerber hat für die überlaſſenen Vorräte einen
angemeſſenen Preis zu zahlen.

Soweit anzeigepflichtige Vorräte nicht angezeigt ſind,
wird für ſie kein Preis gezahlt. In beſonderen Fällen
kann die höhere Verwaltungsbehörde Ausnahmen zulaſſen.

Bei Gegenſtänden, für die Höchſtpreiſe feſtgeſetzt ſind,
wird der Uebernahmepreis unter Berückſichtigung, des zur
Zeit der Enteignung geltenden Höchſtpreiſes, ſowie der
Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der höheren
Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverſtändi=
gen
endgültig feſtgeſetzt.

Bei Gegenſtänden, für die keine Höchſtpreiſe feſtgeſetzt
ſind, tritt an Stelle des Höchſtpreiſes der Durchſchnitts=
preis
, der in der Zeit vom 1. bis einſchließlich 15. Januar
1915 an dem maßgebenden Marktorte gezahlt iſt. Iſt ein
Durchſchnittspreis nicht zu ermitteln, ſo ſind die tatſäch=
lich
gemachten Aufwendungen zu berückſichtigen.

§ 17.

Der Beſitzer der enteigneten Vorräte iſt verpflichtet,
ſie zu verwahren und pfleglich zu behandeln, bis der Er=
werber
ſie in ſeinen Gewahrſam übernimmt. Dem Be=
ſitzer iſt hierfür eine angemeſſene Vergütung zu gewäh=
ren
, die von der höheren Verwaltungsbehörde endgültig
feſtgeſetzt wird.

§ 18.

Bezieht ſich die Anordnung auf Erzeugniſſe eines
Grundſtücks, ſo werden dieſe von der Haftung für Hypo=
theken
, Grundſchulden und Rentenſchulden frei, ſoweit ſie
nicht vor dem 1. Februar 1915 zugunſten des Gläubigers
in Beſchlag genommen worden ſind.

§ 19.

Ueber Streitigkeiten, die ſich aus dem Enteignungs=
verfahren
ergeben, entſcheidet endgültig die höhere Ver=
waltungsbehörde
.

§ 20.

Wer der Verpflichtung des § 17, enteignete Vorräte
zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt,
wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld=
ſtrafe bis zu zehntauſend Mark beſtraft.

IIV. Sondervorſchriften für unausgedroſchenes Getreide.

§ 21.

Bei unausgedroſchenem Getreide erſtrecken ſich Be=
ſchlagnahme und Enteignung auch auf den Halm.

Mit dem Ausdreſchen wird das Stroh von der Be=
ſchlagnahme frei. Wird erſt nach der Enteignung ausge=
droſchen
, ſo fällt das Eigentum an Stroh an den bisheri=
gen
Eigentümer zurück, ſobald das Getreide ausgedro=
ſchen iſt.

§ 22.

Der Beſitzer iſt durch die Beſchlagnahme oder die Ent=
eignung
nicht gehindert, das Getreide auszudreſchen.

§ 23.

Die zuſtändige Behörde kann auf Antrag desjenigen,
zu deſſen Gunſten beſchlagnahmt oder enteignet iſt, be=
ſtimmen, daß das Getreide von dem Beſitzer mit den Mit=
teln
ſeines landwirtſchaftlichen Betriebes binnen einer zu
beſtimmenden Friſt ausgedroſchen wird. Kommt der Ver=
pflichtete
dem Verlangen nicht nach, ſo kann die zuſtän=
dige
Behörde das Ausdreſchen auf deſſen Koſten durch
einen Dritten vornehmen laſſen. Der Verpfüchtete hat
die Vornahme in ſeinen Wirtſchaftsräumen und mit den
Mitteln ſeines Betriebs zu geſtatten.

§ 24.

Der Uebernahmepreis iſt gemäß § 16 feſtzuſetzen, nach=
dem
das Getreide ausgedroſchen iſt.

§ 25.

Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Anwendung der
§§ 21 bis 24 ergeben, entſcheidet endgültig die höhere Ver=
waltungsbehörde
.

V. Verhältnis der Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H.
zu den Kommunalverbänden.

§ 26.

Die Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. iſt ver=
pflichtet
:

a) Getreide, das in ihrem Eigentume ſteht oder zu
ihren Gunſten beſchlagnahmt iſt, dem Kommunalver=
band
, in deſſen Bezirk es ſich befindet, auf ſein Ver=
langen
bis zur Höhe des auf ihn entfallenden Bedarfs=
anteils
(§ 32) zu übereignen oder die Enteignung
zu ſeinen Gunſten herbeizuführen:

b) auf Verlangen eines Kommunalverbandes das für
dieſen beſchlagnahmte Mehl. ſoweit es nach Güte,
Menge und Lagerung den Lombardbedingungen der
Darlehnskaſſe Berlin genügt, zu übernehmen, ſowie
für den Verkauf des beſchlagnahmten Mehls bomüht
zu ſeinz

auf Wunſch eines Kommunalverbandes das Ge=
treide
, das ſich mit Beginn des 1. Februar 1915 in ſei=
nem
Bezirke befindet, nach Möglichkeit dort bis zur
Höhe des auf ihn entfallenden Bedarfsanteils (§ 32)
zu belaſſen und zum Ausmahlen die Mühlen des Be=
zirks
heranzuziehen.

VI. Mahlpflicht und Regelung des Mehlverkehrs.

27.

Die Mühlen haben das Getreide zu mahlen, das die
Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H., die Zentral= Ein=
kaufs
=Geſellſchaft m. b. H. ober der Kommunalverband,
in deſſen Bezirke ſie liegen, ihnen zuweiſt.

Die höhere Verwaltungsbehörde ſetzt erforderlichen=
falls
einen angemeſſenen Mahllohn feſt; die Entſcheidung
iſt endgültig.

§ 28.

Die Mühlen dürfen Mehl, das in ihrem Eigentum
ſteht, nur an die Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. oder
an Kommunalverbände abgeben. Dies gilt nicht für die
nach § 4 Abſ. 4d und e zugelaſſenen Lieferungen.

Die Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. darf Mehl
nur an Kommunalverbände, an die Heeresverwaltungen
oder die Marineverwaltung abgeben.

Der Uebernahmepreis iſt erforderlichenfalls bei der
Abgabe an Kommunalverbände, an die Heeresverwaltun=

[ ][  ][ ]

gen oder die Marineverwaltung unter Berückſichtigung
des Einſtandspreiſes und des Mahllohnes (§ 27) im Falle
des Abſ. 1 von der höheren Verwaltungsbehörde, in deren
Bezirk die Mühle liegt, im Falle des Abſ. 2 von dem
Reichskanzler endgültig feſtzuſetzen.

§ 29.

Beim Ausmahlen von Getreide, das unter die Be=
ſchlagnahme fällt, oder das eine Mühle von der Kriegs=
Getreide=Geſellſchaft m. b. H. oder von einem Kommunal=
verband
erhalten hat, iſt die Mühle verpflichtet, die ent=
fallende
Kleie, ſoweit ſie in ihrem Eigentume ſteht, an die
vom Reichskanzler zu beſtimmenden Stellen abzugeben.

Hat die Mühle das Getreide von einem Kommunal=
verband
erhalten, ſo hat ſie auf Verlangen des Kommunal=
verbandes
die Kleie an ihn abzugeben.

Der Preis wird unter Berückſichtigung des Höchſt=
preiſes
ſowie der Güte der Kleie von der höheren Ver=
waltungsbehörde
, in deren Bezirk die Mühle liegt, nach
Anhörung von Sachverſtändigen endgültig feſtgeſetzt.

§ 30.

Wer der Vorſchrift des § 27 Abſ. 1 zuwiderhandelt,
oder wer entgegen den Vorſchriften der §§ 28, 29, ſoweit ſie
für Mühlen gelten, Mehl oder Kleie abgiebt, wird mit
Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis
zu fünfzehnhundert Mark beſtraft.

VII. Verbrauchsregelung.

§ 31.

Unter der Bezeichnung Reichsverteilungsſtelle wird
eine Behörde gebildet.

Die Behörde beſteht aus ſechzehn Bevollmächtigten
zum Bundesrat, und zwar außer dem Vorſitzenden aus
vier Königl. Preußiſchen, zwei Königl. Bayriſchen, einem
Königl. Sächſiſchen, einem Königl. Württembergiſchen,
einem Großh. Badiſchen, einem Großh. Heſſiſchen, einem
Großh. Mecklenburg=Schwerinſchen, einem Großh. Sächſi=
ſchen, einem Herzoglich Anhaltiſchen, einem Hanſeatiſchen
und einem Elſaß=Lothringiſchen Bevollmächtigten. Außer=
dem
gehören ihr je ein Vertreter des Deutſchen Land=
wirtſchaftsrates
, des Deutſchen Handelstages und des
Deutſchen Städtetages an.

Der Reichskanzler erläßt die näheren Beſtimmungen.

§ 32.

Die Reichsverteilungsſtelle hat die Aufgabe, mit Hilfe
der Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H. für die Vertei=
lung
der vorhandenen Vorräte über das Reich für die Zeit
bis zur nächſten Ernte nach den vom Bundesrat anfzu=
ſtellenden Grundſätzen zu ſorgen.

§ 33.

Die Kommunalverbände haben auf Erfordern der
Reichsverteilungsſtelle Auskunft zu geben und über=
ſchüſſige Mehlvorräte an die von ihr bezeichneten Stellen
abzugeben.

§ 34.

Die Kommunalverbände haben den Verbrauch der
Vorräte in ihrem Bezirk zu regeln, insbeſondere die Ver=
teilung
von Mehl an Bäcker, Konditoren und Kleinhänd=
ler
vorzunehmen. Dabei darf nicht mehr abgegeben wer=
den
, als die von der Reichsverteilungsſtelle für den be=
treffenden
Zeitraum feſtgeſetzte Menge.

§ 35.

Die Kommunalverbände können den Gemeinden die
Regelung des Verbrauchs (§ 34) für den Bezirk der Ge=
meinden
übertragen.

Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr
als 10000 Einwohner hatten, können die Uebertragung
verlangen.

§ 36.

Die Kommunalverbände oder die Gemeinden, denen
die Regelung ihres Verbrauches übertragen iſt, können zu
dieſem Zweck insbeſondere

a) anordnen, daß nur Einheitsbrote bereitet werden
dürfen;

b) das Bereiten von Kuchen verbieten oder einſchränken;

c) das Durchmahlen des Getreides auch in ſolchen Müh=
len
geſtatten, die das geſetzliche Ausmahlverhältnis
nicht erreichen, aber wenigſtens bis zu 75 vom Hundert
durchmahlen können; in dieſen Fällen ſind ſie befugt,
das Ausmahlverhältnis entſprechend feſtzuſetzen:

d) die Abaabe und die Entnahme von Brot und Mehl
auf beſtimmte Mengen, Abgabeſtellen und Zeiten, ſo=
wie
in anderer Weiſe beſchränken;

e) Händlern, Bäckern und Konditoren die Abgabe von
Brot und Mehl außerhalb des Bezirks ihrer gewerb=
lichen
Niederlaſſung verbieten oder beſchränken.

§ 37.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen be=
ſtimmten höheren Verwaltungsbehörden können die Art
der Regelung (§§ 3436, 40) vorſchreiben.

§ 38.

Zur Durchführung dieſer Maßnahmen ſollen in den
Kommunalverbänden und den Gemeinden, denen die
Regelung ihres Verbrauchs übertragen iſt, beſondere Aus=
ſchüſſe gebildet werden.

§ 39.

Verbraucht ein Kommunalverband innerhalb eines
Monats weniger als die ihm für dieſe Zeit zugeteilte Ge=
treide
= oder Mehlmenge, ſo hat ihm die Kriegs=Getreide=
Geſelleſchaft m. b. H. ein Zehntel des Preiſes der erſpar=
ten
Menge zu vergüten; der Kommunalverband hat die
erſparte Menge der Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H.
zur Verfügung zu ſtellen. Die vergüteten Beträge ſind
für die Volksernährung zu verwenden.

§ 40.

Die Kommunalverbände oder die Gemeinden, denen
die Regelung ihres Verbrauchs übertragen iſt, haben den
Preis für das von ihnen abgegebene Mehl feſtzuſetzen.
Etwaige Ueberſchüſſe ſind für die Volksernährung zu ver=
wenden
.

§ 41.

Die Kommunalverbände oder die Gemeinden, denen
die Regelung ihres Verbrauches übertragen iſt, können in
ihrem Bezirke Lagerräume für die Lagerung der Vorräte
in Anſpruch nehmen. Die Vergütung ſetzt die höhere Ver=
waltungsbehörde
endgültig feſt.

§ 42.

Die Landeszentralbehörden können Beſtimmungen
über das Verfahren beim Erlaß der Anordnungen treffen.
Dieſe Beſtimmungen können von den Landesgeſetzen ab=
weichen
.

§ 43.

Ueber Streitigkeiten, die bei der Verbrauchsregelung
(§§ 34 bis 41) entſtehen, entſcheidet die höhere Verwal=
tungsbehörde
endgültig.

§ 44.

Wer den Anordnungen zuwiderhandelt, die ein Kom=
munalverband
oder eine Gemeinde, der die Regelung
ihres Verbrauchs übertragen iſt, zur Durchführung dieſer
Maßnahmen erlaſſen hat, wird mit Gefängnis bis zu ſechs
Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark
beſtraft.

VIII. Ausländiſches Getreide und Mehl.

45.

Die Vorſchriften dieſer Verordnung beziehen ſich nicht
auf Getreide und Mehl, die nach dem 31. Januar 1915 aus
dem Ausland eingeführt werden. Das aus dem Ausland
eingeführte Getreide und Mehl darf von dem Einführen=
den
nur an die Kriegs=Getreide=Geſellſchaft m. b. H., an
die Zentral=Einkaufs=Geſellſchaft m. b. H. oder an Kom=
munalverbände
abgegeben werden.

IX. Ausführungsbeſtimmungen.

§ 46.

Die Landeszentralbehörden erlaſſen die erforderlichen
Ausführungsbeſtimmungen. Sie können beſondere Ver=
mittlungsſtellen
errichten, denen die Unterverteilung und
Bedarfsregelung in ihrem Bezirk obliegt.

§ 47.

Wer den von den Landeszentralbehörden erlaſſenen
Ausführungsbeſtimmungen zuwiderhandelt, wird mit Ge=
fängnis
bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu
fünfzehnhundert Mark beſtraft.

§ 48.

Die Landeszentralbehörden beſtimmen, wer als Kom=
munalverband
, als Gemeinde, als zuſtändige Behörde und
als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieſer Verord=
nung
anzuſehen iſt.

X. Uebergangsvorſchriften

§ 49.

Die Abgabe von Weizen=, Roggen=, Hafer= und Ger=
ſtenmehl im geſchäftlichen Verkehr iſt in der Zeit vom Be=
ginne
des 26. Januar bis zum Ablauf des 31. Januar 1915
verboten. Nicht verboten ſind Lieferungen an Behörden,
öffentliche und gemeinnützige Anſtalten, Händler, Bäcker
und Konditoren.

§ 50.

Wer der Vorſchrift des § 49 zuwider Mehl abgibt oder
erwirbt wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder
mit Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark beſtraft.

§ 51.

Bis zur Durchführung der Verbrauchsregelung durch
die Reichsverteilungsſtelle können im Falle dringenden
Bedarfs die Landeszentralbehörden oder die von ihnen be=
zeichneten
Behörden die Uebereignung von Mehl aus dem
Bezirk eines Kommunalverbandes an einen andern Kom=
munalverband
anordnen. Gehören die Kommunalver=
bände
verſchiedenen Bundesſtaaten an, ſo hat der Reichs=

kanzler die gleiche Befugnis, der ſich zuvor mit den betei=
ligten
Landeszentralbehörden ins Benehmen zu ſetzen hat.
Die übereigneten Mengen ſind der Reichsverteilungsſtelle
anzuzeigen.

XI. Zwangsbefugnis.

§ 52.

Die zuſtändige Behörde kann Geſchäfte ſchließen, deren
Inhaber oder Betriebsleiter ſich in Befolgung der Pflich=
ten
unzuverläſſig zeigen, die ihnen durch dieſe Verordnung
oder die dazu erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen aufer=
legt
ſind.

Gegen die Verfügung iſt Beſchwerde zuläſſig; ſie hat
keine aufſchiebende Wirkung. Ueber die Beſchwerde ent=
ſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.

XII. Schlußvorſchrift

§ 53.

Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung
in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt, mit welchem Tage
die Vorſchrift des § 29 Abſ. 1 in Kraft tritt.

Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außer=
krafttretens
dieſer Verordnung.

Berlin, den 25. Januar 1915,
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.

Bekanntmachung.

(1983

Die obigen Beſtimmungen des Bundesrats bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, indem wir jeder=
mann
empfehlen, ſich mit den weſentlichen Vorſchriften
vertraut zu machen; insbeſondere weiſen wir auch die
Haushaltungsvorſtände nachdrücklichſt auf ſie hin. Im
Einzelnen heben wir folgende wichtige Beſtimmungen
hervor:

In der Zeit bis zum 1. Februar iſt die Abgabe von
Weizen=, Roggen=, Hafer= und Gerſtenmehl im geſchäft=
lichen
Verkehr verboten; ausgenommen ſind Lieferungen
an Behörden, öffentliche und gemeinnützige Anſtalten,
Händler, Bäcker und Konditoren. Vom 1. Februar ab ſind
alle vorhandenen, mehr als 1 Doppelzentner betragenden
Vorräte an Weizen und Roggen zu Gunſten der Kriegs=
Getreide=Geſellſchaft, die Vorräte an Weizen=, Roggen=,
Hafer= und Gerſtenmehl zu Gunſten des Kommunalver=
bandes
beſchlagnahmt. (Ausnahme ſ. § 2). Landwirte,
Händler und Müller ſowie Bäcker und Konditoren machen
wir beſonders aufmerkſam auf die Vorſchriften im § 4
Abſ. 4 wegen der Mengen von Brotgetreide und Mehl und
des Saatgutes, welche dem Verkehr überlaſſen bleiben,
wegen des weiteren Ausmahlens des Getreides, ferner
der Menge Mehles, die von Händlern und Handelsmühlen
fernerhin monatlich höchſtens abgegeben werden und
welche von Bäckern und Konditoren täglich verbäckt wer=
den
darf. Bei unausgedroſchenem Getreide erſtrecken
ſich die Beſchlagnahmen und Enteignungen auch auf den
Halm. Abgeſehen von der bereits erwahnten Ausnahme
in § 4 Abſ. 4 dürfen die Mühlen das in ihrem Eigentum
ſtehende Mehl nur noch an die Kriegs=Getreide=Geſellſchaft
oder an den Kommunalverband abgeben, ebenſo wie auch
die entfallende Kleie nur an eine vom Reichskanzler zu be=
ſtimmende Stelle oder aber an den Kommunalverband,
der das Getreide zum Ausmahlen vergeben hat, veräußert
werden darf. Wer bei der Beſtandsaufnahme am 1. De=
zember
1914 Vorräte verheimlicht hat, iſt bei der nunmehr
vorgeſchriebenen Anzeige in der Lage, ſich durch Ergän=
zung
der früheren Angaben Straffreiheit zu ſichern.

Die beſchlagnahmten Vorräte werden gegen Entſchädi=
gung
enteignet, wenn ſie nicht vorher der Kriegs= Ge=
treide
=Geſellſchaft oder dem Kommunalverband freiwillig
verkauft worden ſind.

Wer auch jetzt noch ſich gegen die Beſtimmungen ver=
fehlt
, entweder durch Beiſeiteſchaffung, Veräußerung oder
Verfütterung beſchlagnahmter Vorräte oder Unterlaſſung
der vorgeſchriebenen Anzeige oder durch unrichtige oder
unvollſtändige Angaben darin oder durch mangelhafte Ver=
wahrung
der beſchlagnahmten oder enteigneten Gegen=
ſtände oder durch Abgabe von Mehl (abgeſehen von den
Fällen des § 4 Abſ. 4) und von Kleie , oder wer den von
dem Kommunalverband oder der Gemeindeverwaltung
oder der Landeszentralbehörde erlaſſenen Ausführungs=
beſtimmungen
zuwiderhandelt, ſetzt ſich ſtrenger Beſtrafung
aus. Auch können die Geſchäfte geſchloſſen werden, deren
Inhaber oder Betriebsleiter ſich unzuverläſſig zeigen.
Weitere Ausführungsvorſchriften werden demnächſt be=
kannt
gegeben.

Darmſtadt, den 30. Januar 1915.
Großh. Kreisamt Darmſtadt.
J. V.:
von Starck.

Kriegsminiſterium.
Kriegs=Rohſtoff=Abteilung.
Nr. M. 1831/1. 15. KRA.

Beſtandsmeldung und Beſchlagnahme.

Nachſtehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem
Bemerken, daß jede Uebertretung (worunter auch verſpätete oder unvollſtändige Mel=
dung
fällt), ſowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlaſſenen Vorſchrift, ſoweit nicht
nach den allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, nach § 9 Ziffer b‟
des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 (oder Artikel 4 Ziffer 2
des Bayeriſchen Geſetzes über den Kriegszuſtand vom 5. November 1912) mit Ge=
fängnis
bis zu einem Jahre beſtraft wird.

z 1. Von der Verfügung betroffene Gegenſtände. a) Meldepflichtig und beſchlag=
nahmt
ſind vom feſtgeſetzten Meldetag ab bis auf Weiteres ſämtliche Vorräte der nach=
ſtehend aufgeführten Klaſſen in feſtem und flüſſigem Zuſtand (einerlei, ob Vorräte einer,
mehrerer oder ſämtlicher Klaſſen vorhanden ſind), mit Ausnahme der in § 5
aufgeführten Beſtände.

Klaſſe 1. Kupfer: unverarbeitet, raffiniertes und unraffiniertes Rohkupfer jeder
Art, auch Elektrolytkupfer.

Klaſſe 2. Kupfer: vorgearbeitet, insbeſondere geſchmiedet, gewalzt, gezogen, ge=
goſſen
, gepreßt, geſtanzt, geſpritzt, geſchnitten, z. B. Drähte, Seile, Bleche, Schienen,
Stangen, Profile, Schalen, Keſſel, Röhren, Nieten, Schrauben, unfertige Armaturen,
unfertige Gußſtücke, Feuerbuchſen, plattiert mit einem Kupfergehalt von mindeſtens
10 Prozent des Geſamtgewichts uſw. Ausgenommen ſind Drähte mit einem
Durchmeſſer von weniger als 0,5 Millimeter.

Klaſſe 3. Kupfer: vorgearbeitet wie in Klaſſe 2, verzinnt oder mit einem anderen
Ueberzug aus Metall oder Farbe.

Klaſſe 4. Kupfer: Drähte von mindeſtens 0,5 Millimeter Durchmeſſer mit einer Um=
hüllung
von Faſerſtoffmaterial, insbeſondere von Papier, Baumwolle, Jute ( aus=
genommen
ſind ſeideumhüllte und mit Gummi iſolierte Drähte) und blanke Blei=
kabel
für eine Betriebsſpannung bis einſchließlich 6600 Volt mit einem Geſamr=
kupferquerſchnitt
von mindeſtens 95 Quadratmillimetern.

Klaſſe 5 Kupfer: Alltkupfer und Kupferabfälle jeder Art.

Klaſſe 6. Kupfer: in Legierungen mit Zink, unverarbeitet, insbeſondere
Meſſing und Tombak in Barren, Platten und ähnlichen Formen; auch als Alt=
material
jeder Art.

Klaſſe 7. Kupfer: in Legierungen mit Zink, vorgearbeitet, insbeſondere
Meſſing und Tombak, entſprechend dem Zuſtand der Klaſſen 2 und 3, ſowie Alt=
material
.

Klaſſe 8. Kupfer: in Legierungen mit Zinn, unverarbeitet, insbeſondere
Bronze und Rotguß in Barren, Platten und ähnlichen Formen; auch als Alt=
material
jeder Art.

Klaſſe 9. Kupfer: in Legierungen mit Zinn, vorgearbeitet, insbeſonders
Bronze und Rotguß, entſprechend dem Zuſtand der Klaſſen 2 und 3, ſowie Alr=
material
.

Klaſſe 10. Kupfer: in Legierungen mit anderen Metallen, ſofern ſie nicht unter
Klaſſe 69 fallen und ſofern Kupfer den Hauptbeſtandteil bildet, unverarbeitet
oder vorgearbeitet, entſprechend dem Zuſtand der Klaſſen 2 und 3, alt oder neu.

Klaſſe 11. Kupfer: in Erzen, Neben= und Zwiſchenprodukten der Hütteninduſtrie mit
einem Kupfergehalt von mindeſtens 10 Prozent, ſowie in Kupfervitriol.

Klaſſe 12. Nickel: unverarbeit und vorgearbeitet, mit einem Reingehalt von
mindeſtens 90 Prozent, insbeſondere in Würfeln, Blechen, Drähten und Anoden,
ſowie Altmaterial.

Klaſſe 13. Nickel: in Fertigſabrikaten, ausgenommen ſind Gebrauchsgegenſtände,
die für den Haus= und den wirtſchaftlichen Betrieb in Gebrauch ſind, jedoch nicht
ausgenommen ſolche Gebrauchsgegenſtände, welche zum Verkauf beſtimmt ſind.

Klaſſe 14. Nickel: in Erzen, Legierungen und plattiert, unverarbeitet
und vorgearbeitet, mit einem Nickelgehalt von mindeſtens 5 Prozent des
Geſamtgewichtes, insbeſondere Drähte, Bleche, Nickelſalze, auch Altmaterial.

Klaſſe 15. Zinn: unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrika=
ten
, mit einem Reingehalt von mindeſtens 99,7 Prozent, insbeſondere auch Folien,
Kapſeln, Tuben und Geſchirre; auch Altmaterial; ausgenommen ſind Gebrauchs=
gegenſtände
, die für den Haus= und den wirtſchaftlichen Betrieb im Gebrauch ſind,
jedoch nicht ausgenommen ſolche Gebrauchsgegenſtände, welche zum Verkauf be=
ſtimmt ſind; ausgenommen ſind ferner fertige Folien, Kapſeln und Tuben, wenn
bedruckt, gefärbt oder mit Blattmetall belegt.

Klaſſe 16. Zinn: entſprechend dem Zuſtand der Klaſſe 15, jedoch mit einem Reingehakt
von mindeſtens 90 Prozent und weniger als 99,7 Prozent.

Klaſſe 17. Zinn: in Erzen und Legierungen mit anderen Metallen, ſofern ſie nicht
unter Klaſſe 8 und 9 fallen, unverarbeitet und vorgearbeitet, ſowie in
Salzen, mit einem Zinngehalt von mindeſtens 10 Prozent des Geſamtgewichtes,
insbeſondere auch Zinnchloride.

Klaſſe 18. Aluminium: unverarbeitet und vorgearbeitet mit einem Rein=
gehalt
von mindeſtens 80 Prozent, in jeder Form, insbeſondere Drähte, Seile, Bleche,
Profile, unfertige Hohlgefäße und unfertige Hausgeräte, auch Altmaterial, aus=
ſchließlich Aluminium=Pulver und=Folien.

Klaſſe 19. Aluminium: in Legierungen, unverarbeitet und vorgear=
beitet
, mit einem Aluminumgehalt von mindeſtens 60 Prozent des Geſamt=
gewichtes
, auch Altmaterial.

Klaſſe 20. Antimon: metalliſch (Regulus), Schwefelantimon (Crudum), Antimonoxyd
und Antimonerze, ſowohl als Handelsprodukt wie als Hüttenzwiſchenprodukt, un=
verarbeitet
, vorgearbeitet, ſowie als Altmaterial.

Klaſſe 21. Hartblei: mit einem Antimongehalt von 2 Prozent bis 6 Prozent.

Klaſſe 22. Hartblei: mit einem Antimongehalt von mebr als 6 Prozent.

[ ][  ][ ]

b) Bei zuſammengeſeten Metallmn (Gegierungen), chemiſchen Verbindungen und
Erzen iſt ſowohl das Geſamtgewicht, wie der Gewichtsanteil des Hauptmetalls der
betreffenden Klaſſe zu melden. Hauptmetalle ſind für Klaſſe 111: Kupfer; für Klaſſe
4214: Nickel; für Klaſſe 1517: Zinn; für Klaſſe 18 und 19: Aluminium; für Klaſſe
2022: Antimon.

§ 2. Von der Verfügung betroffene Perſonen, Geſellſchaften uſw. Von dieſer
Verfügung betroffen werden:

a) alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in deren Betrieben die in § 1 auf=
geführten
Gegenſtände erzeugt oder verarbeitet werden, ſoweit die Vorräte ſich in
ihrem Gewahrſam und/oder bei ihnen unter Zollaufſicht befinden;

b) alle Perſonen und Firmen, die ſolche Gegenſtände aus Anlaß ihres Handels=
betriebes
oder ſonſt des Erwerbs wegen in Gewahrſam haben, ſoweit die Vorräte
ſich in ihrem Gewahrſam und/oder bei ihnen unter Zollaufſicht befinden;

e) alle Kommunen, öffentlich rechtliche Körperſchaften und Verbände, in deren Be=
trieben
ſolche Gegenſtände erzeugt oder verarbeitet werden, oder die ſolche Gegen=
ſtände in Gewahrſam haben, ſoweit die Vorräte ſich in ihrem Gewahrſam und/oder
bei ihnen unter Zollaufſicht befinden;

d) alle Empfänger (in dem unter a, b und e bezeichneten Umfang) ſolcher Gegenſtände
nach Empfang derſelben, falls die Gegenſtände ſich am Meldetage auf dem Verſand
befinden und nicht bei einem der unter a, b und e aufgeführten Unternehmer, Per=
ſonen uſw. in Gewahrſam und/oder unter Zollaufſicht gehalten werden.

Vorräte, die in fremden Speichern, Lagerräumen und anderen Aufbewahrungs=
räumen
lagern, ſind, ſalls der Verfügungsberechtigte ſeine Vorräte nicht unter eigenem
Verſchluß hält, von den Inhabern der betreffenden Aufbewahrungsräume zu melden
und gelten bei dieſen beſchlagnahmt.

Von der Verfügung betroffen ſind hiernach insbeſondere nachſtehend aufgeführten
Betriebe und Perſonen:

gewerbliche Betriebe: Schloſſereien, Schmieden, Werkſtätten aller Art,
Fabriken aller Art, Ziehereien, Walzwerke, Gießereien, Hüttenwerke, Zechen, Bau=
unternehmer
, Gas=, Waſſer= und Elektrizitäts=Lieferungsgeſellſchaften kommunaler,
öffentlich=rechtlicher und privater Art, Privatwerften, Betriebe für Güterbeförderung
kommunaler, öffentlich=rechtlicher und privater Art, wie Eiſenbahn= und
Schiffahrtsgeſellſchaften, Reedereien, Schiffer u. dergl.; Handelsbetriebe:
Händler, Lagerhalter, Spediteure, Agenten, Kommiſſionäre u. dergl.; Perſonen,
welche zur Wiederveräußerung durch ſie oder andere beſtimmte Gegenſtände der in

§ 1 aufgeführten Art in Gewahrſam genommen haben, auch wenn ſie im übrigen
kein Handelsgewerbe betreiben.

Sind in dem Bezirk der unterzeichneten verfügenden Behörde Zweigſtellen vor=
handen
(Zweigfabriken, Filialen, Zweigbüros u. dergl.), ſo iſt die Hauptſtelle zur Mel=
dung
und zur Durchführung der Beſchlagnahmebeſtimmungen auch für dieſe Zweigſtellen
verpflichtet. Die außerhalb des genannten Bezirks (in welchem ſich die Hauptſtelle be=
findet
) anſäſſigen Zweigſtellen werden einzeln betroffen.

§ 3. Umfang der Meldung. Die Meldepflicht umfaßt außer den Angaben über
Vorratsmengen noch folgende Fragen:

6) wem die fremden Vorräte gehören, welche ſich im Gewahrſam des Auskunftspflich=
tigen
befinden,

b) ob, und gegebenenfalls durch welche Stelle bereits von anderer Seite eine Be=
ſchlagnahme der Vorräte erfolgt iſt.

§ 4. Inkrafttreten der Verfügung. Für die Meldepflicht und die Beſchlagnahme
iſt der am 1. Februar 1915 (Meldetag), mittags 12 Uhr, beſtehende tatſächliche Zuſtand
mäßgebend.

Für die in § 2 Abſatz d bezeichneten Gegenſtände treten Meldepflicht und Be=
ſchlagnahme erſt mit dem Empfang oder der Einlagerung der Waren in Kraft.

Sofern die in § 5 Abſatz a aufgeführten Mindeſtvorrräte am 1. Februar 1915 nicht
erreicht ſind, treten Meldepflicht und Beſchlagnahme an dem Tage in Kraft, an welchem
dieſe Mindeſtvorräte überſchritten werden.

Beſchlagnahmt ſind auch alle nach dem 1. Februar 1915 etwa hinzukommenden
Vorräte.

§ 5. Ausgenommen von der Verfügung. Ausgenommen von dieſer Verfügung
ſind ſolche in § 2 gekennzeichneten Perſonen, Geſellſchaften uſw.,

a) deren Vorräte (einſchl. derjenigen in ſämtlichen Zweigſtellen) gleich oder kleiner
ſind als die folgenden Beträge:

Summe der Vorräte aus den Klaſſen 1 bis 11 einſchl.: 300 kg
12
50
, 14
15
17
100
,
,
,,,
,
18 und 19
,
F.
100
Klaſſe 20
100
Summe der Vorräte aus den Klaſſen 21
300
22

b) deren Vorräte bereits durch ſchriftliche Einzelverfügung der unterzeichneten Be=
hörde
beſchlagnahmt worden ſind.

Verringern ſich die Beſtände eines von der Verfügung Betroffenen nach=
träglich
unter die in a) angegebenen Mindeſtmengen, ſo behält ſie trotzdem für
dieſen ihre Gültigkeit.

§6. Beſchlagnahmebeſtimmungen. Die Verwendung der beſchlagnahmten Be=
ſtände wird in folgender Weiſe geregelt:

a) Die beſchlagnahmten Vorräte verbleiben in den Lagerräumen und ſind tunlichſt ge=
ſondert aufzubewahren. Es iſt eine Lagerbuchführung einzurichten und den Polizei=
und Militärbehörden jederzeit die Prüfung der Lager ſowie der Lagerbuchführung
zu geſtatten

b) Aus den beſchlagnahmten Vorräten dürfen entnommen werden:

1. diejenigen Mengen, die zur Herſtellung von Kriegslieferungen) im eigenen Be=
triebe
erforderlich ſind;

8. diejenigen Mengen, die zur Herſtellung von Kriegslieferungen in fremden Be=
trieben
erforderlich ſind, ſofern der Abnehmer dies durch eine ſchriftliche Er=
klärung
nachgewieſen und außerdem in gleicher Weiſe beſtätigt hat, daß ſeine
vorhandenen und hinzutretenden Beſtände beſchlagnahmt ſind. Auf Anfordern
des Lieferanten, ſowie bei allen Lieferungen an Perſonen, Firmen uſw., deren
Beſtände nicht beſchlagnahmt ſind, muß der Abnehmer die Verwendung zu
Kriegslieferungen durch vorſchriftsmäßig ausgefüllte Belegſcheine (für die Vor=
drucke
in den Poſtanſtalten 1. und 2. Klaſſe erhältlich ſind), vorher nachweiſen.
Die ſchriftlichen Erklärungen und Belegſcheine ſind von den Lieferanten aufzu=
bewahren
.

3. für Friedenslieferungen nur die am Meldetag im eigenen Betrieb in Arbeit
befindlichen Stücke ſowie die zu deren Fertigſtellung erforderlichen Mengen, ſo=
fern
ſie nicht durch andere Metalle erſetzbar ſind und die Fertigſtellung dieſer
Stücke ſpäteſtens am 1. März 1915 einſchließlich beendet iſt;

4. diejenigen Mengen, welche für Ausbeſſerungen zur Aufrechterhaltung des eigenen
oder fremder Betriebe unbedingt erforderlich und nicht durch andere Metalle
erſetzbar ſind. Die bei den Ausbeſſerungen entfallenden Metalle ſind unter die

*) Kriegslieferungen im Sinne der Beſchlagnahmeverfügung ſind:

a) alle von folgenden Stellen in Auftrag gegebenen Lieferungen: deutſche
Militärbehörden, deutſche Reichsmarinebehörden, deutſche Reichs= und
Staatseiſenbahnverwaltungen, ohne weiteres

b) diejenigen von deutſchen Reichs= oder Staats=Poſt= oder Telegraphen=
behörden
, deutſchen Königlichen Bergämtern, deutſchen Hafenbauämtern,
deutſchen ſtaatlichen und ſtädtiſchen Medizinalbehörden anderen deutſchen
Reichs= oder Staatsbehörden in Auftrag gegebenen Lieferungen, die mit
dem Vermerk verſehen ſind, daß die Ausführung der Lieferungen im
Intereſſe der Landesverteidigung nötig und unerſetz=
lich
ſind.

beſchlagnahmten Beſtände aufzunehmen; es wird anheingeſelt, ſie der Kriegs=
Metall A. G. Berlin W. 66, Mauerſtraße 6365, unter Hinweis auf die vor=
liegende
Verfügung zum Kauf anzubieten, ſobald die in § 5 angegebenen
Mindeſtmengen angeſammelt ſind;

5. diejenigen Mengen, welche von der Kriegs=Metall A. G. aufgekauft werden.

§ 7. Meldebeſtimmungen. Die Meldung hat unter Benutzung der amtlichen Melde=
ſcheine für Metalle zu erfolgen, für die Vordrucke in den Poſtanſtalten 1. und 2. Klaſſe
erhältlich ſind; die Beſtände ſind nach den vorgedruckten Klaſſen getrennt anzugeben; in
denjenigen Fällen, in welchen genaue Werte nicht ermittelt werden können (z. B. der
Reingehalten von Erzen), ſind Schätzungswerte einzutragen.

Dem Meldepflichtigen wird anheimgeſtellt, gleichzeitig mit der Meldung auf be=
ſonderem Bogen ein Angebot zum Verkauf eines Teils ſeiner Beſtände oder der
ganzen Beſtände einzureichen. Dieſe Angebote werden Kriegsmetall=Aktiengeſellſchaft
weitergegeben, die in erſter Linie als Käufer für das Kriegsminiſterium in Frage kommt.

Weitere Mitteilungen irgend welcher Art darf die Meldung nicht enthalten.

Die Meldezettel ſind an die Metall=Meldeſtelle der Kriegs=Rohſtoff=Abteilung des
Königlichen Kriegsminiſteriums, Berlin W. 66, Mauerſtraße 6365, vorſchriftsmäßig
ausgefüllt bis zum 15. Februar 1915 einſchließlich einzureichen.

An dieſe Stelle ſind auch alle Anfragen zu richten, welche die vorliegende Ver=
fügung
betreffen.

Die Beſtände ſind in gleicher Weiſe fortlaufend alle 3 Monate (erſtmalig wieder
am 1. Mai) aufzugeben unter Einhaltung der Einreichungsfriſt bis zum 15. des be=
treffenden
Monats.

Frankfurt (Main), 31. Januar 1915.
Stellvertretendes Generalkommando
1928)
Xyill. Armeekorps.

2
Bekanntmachung.

Die nachſtehende Zuſammenſtellung bringen wir zur allgemeinen Kenninis.

Darmſtadt, den 21. Januar 1915.
(1627a
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: von Starck.

Zuſammenſtellung d. Schießtage auf dem Truppenübungsplatz Darmſtadt
für die Zeit vom 1. bis 6. Februar 1915.

Dauer
Die Abſperrung
Datum
Tag 1 der Abſperrung
Bemerkungen
erſtreckt ſich
von
h’s
1. Februar Montag
2. Februar 1 Dienstag
3. Februar 1 Mittwoch
12 Uhr 5 Uhr 7 Bis zum Landgraben
Februar * Donnerstag
5. Februar 1 Freitag
6. Februar Samstag

1
TIIII. Armeekorps
Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. V1 IIe Nr 517.

Frankfurt a. M., den 26. 1. 1915.

Folgende Vfg. d. Kr.=Min. vom 10. 1. 15 Nr. 321 A 7 V wird hiermit bekannt
gemacht:

. Immer noch werden Fahrten mit dem Kraftwagen ausgeführt, die ohne Nach=
teil
für die Sache auch mit anderen Beförderungsmitteln erfolgen könnten.
Auch zu außerdienſtlichen Fahrten ſollen beſtimmungswidrig Dienſtkraftwagen
benutzt worden ſein, ja ſogar zu weiten Urlaubsreiſen. Ferner werden immer
noch Wagen im Heimatgebiete mit Benzin betrieben, obwohl erfahrungsgemäß
ſich alle Kraftwagen mit Benzol betreiben laſſen.

Es wird deshalb erneut darauf hingewieſen, daß

1. Dienſtkraftwagen nur in Anſpruch genommen werden dürfen, ſoweit dies
durch die Stärkenachweiſung oder durch beſondere Verfügung des Kriegs=
miniſteriums
zugeſtanden iſt.

2. dieſe Kraftwagen nur zu dienſtlichen Fahrten und nur dann benutzt wer=
den
dürfen, wenn der Zweck auf andere Weiſe nicht erreicht werden kann und

3. im Heimatgebiet zum Kraftwagenbetriebe ausſchließlich Benzol oder Benzol=
ſpiritus zu verwenden iſt. Nur bei mehr als 910%C Kälte ſind dem Benzol
zür Erhöhung der Kältebeſtändigkeit 25 Benzin beizumiſchen.

Ferner wird darauf hingewieſen, daß für Privatkraftwagen, die der Heeres=
verwa
tung zur Verfügung geſtellt, daneben aber auch vom Beſitzer benutzt
werden, Betriebsſtoffe nur für die für die Heeresverwaltung auszuführenden
Dienſtfahrten verabfolgt werden dürfen. Die Kontrolle hierüber haben die=
jenigen
Stellen auszuüben, die die Wagen benutzen.

Das Kriegsminiſterium erſucht ergebenſt, auf die ſtrengſte Einhaltung dieſer
Beſtimmungen zu achten und Zuwiderhandelnde zur Rechenſchaft zu ziehen.

II. (Betrifft Tankſtellen.)

III. Wie nach vorſtehendem beim Heere, muß auch im Privatkraftfahrweſen die
möglichſte Einſchränkung des Verbrauchs an Betriebsſtoffen und Bereifung an=
geſtrebt
werden. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen werden dem König=
lichen
Oberkommando in den Marken und den Königlichen ſtellvertretenden
Generalkommandos überlaſſen. Vor allem wird es ſich empfehlen, in der Aus=
ſtellung von Geleitſcheinen für Kraftwagenfahrten gemäß Erlaß vom 22. 10. 14
Nr. 1530/10. 14 A 3 A. V. Bl. S. 373 die größte Zurückhaltung zu üben.
Auf Ziffer 2 der Anhaltspunkte für die Ausſtellung dieſer Scheine, wonach
Privatperſonen, ſoweit wie irgend möglich, auf die Benutzung der Eiſenbahn
zu verweiſen ſind und nur in den bringlichſten Fällen Kraftwagen benutzen
dürfen, wird beſonders aufmerkſam gemacht.

IV. Erläuternd wird noch bemerkt, daß durch den Erlaß vom 26. 9. 14 Nr. 1752/9. 14. A7V
lediglich allgemein geregelt wird, ob abgegebene Betriebsſtoffe und Bereifung
zu bezahlen ſind oder nicht, ſoweit nicht in einzelnen Fällen eine beſondere Re=
gelung
erfolgt iſt. Eine Ermächtigung zur Abgabe von Betriebsſtoffen über=
haupt
iſt darin nicht zu erblicken. Hierfür ſind die dieſerhalb ergangenen oder
noch ergehenden beſonderen Erlaſſe maßgebend.

Für die Richtigkeit:
Der Chef des Stabes
de Graaff, Generalmajor.
1929)

Bekanntmachung.

Im Anſchluß an unſere Bekanntmachung vom 12. d. Mts. zu Nr. M. d. J. III. 519,
Beſchaffung von Heeresbedarf betreffend, wird weiter zur öffentlichen Kenntnis ge=
bracht
, daß das Königlich Preußiſche Kriegsminiſterium am 23. d. Mts. das Verbot
der Veräußerung von Decken dahin eingeſchränkt hat, daß von jetzt ab die Veräußerung
von Decken an Einzelperſonen zur Befriedigung des eignen Bedarfs geſtattet wird.

(1927
Darmſtadt, den 25. Januar 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern.
von Hombergk.

Amtliche Nachrichten des Großh. Polizeiamts Darmſtadt.

Polizeilich eingefangene und zugelaufene Hunde: In polizei=
licher
Verwahrung und Pflege in der Hofreite Beſſungerſtr. Nr. 56 be=
finden
ſich: 1 Pinſcher (zugelaufen). Die Hunde können von den Eigen=
tümern
bei dem 5. Polizei=Revier ausgelöſt werden. Die Verſteige=
rung
der nicht ausgelöſten Hunde findet dortſelbſt jeden Werktag,
(1916
vorm. um 10 Uhr, ſtatt.

Bekanntmachung.

Nach der Polizeiverordnung für den Kreis Darmſtadt vom
8. Auguſt 1912, betreffend den Beſuch öffentlicher kinematographiſcher
Vorführungen durch jugendliche Perſonen, dürfen Kinder unter
6 Jahren zum Beſuch derartiger Vorführungen überhaupt nicht,
ingendliche Perſonen unter 15 Jahren nur in Begleitung ihrer
Eltern, Vormünder, Pfleger oder anderer Perſonen, denen ein Auf=
ſichtsrecht über den Jugendlichen zuſteht, zugelaſſen werden, jedoch
nur bis ſpäteſtens 10 Uhr abends.

Ohne Begleitung von Aufſichtsperſonen dürfen jugendliche
Perſonen unter 15 Jahren nur ſogenannte Jugendvorſtellungen be=
ſuchen, die von der Polizeibehörde ſchriftlich genehmigt und als ſolche

durch Aushang am Eingang und an der Kaſſe beſonders kenntlich
gemacht ſind.

Zuwiderhandlungen ziehen Strafanzeigen nach ſich ſowohl
gegen den Unternehmer oder Leiter kinematographiſcher Vorführungen,
wie auch gegen diejenigen Perſonen, die unbefugt Jugendliche in die
Vorſtellungen mitnehmen.

(1917
Darmſtadt, den 28. Januar 1915.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gennes.

Bekanntmachung.

Im hieſigen Schlachthof wurde bei aus Frankfurt a. M. ein=
geführten
Schweinen Maul= und Klauenſeuche feſtgeſtellt. Die Ab=
ſchlachtung des geſamten Viehbeſtands iſt erfolgt und die Desinfektion
ausgeführt; die Seuche kann ſomit als erloſchen betrachtet werden.

(1967
Darmſtadt, den 30. Januar 1915.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gennes.

Erstlings-
Ausstattung!
3 Hemdchen
3 Jäckchen
2 achmale Binden
2 Teppiche
2 Wickelbänder
3 Moltondeckchen .
1 Gummieinlage
3 Windeln
empfehlen (1598a
L. & M. Fuld
12 Kirchstrasse 12
gegenüber der Stadtkirche.

[ ][  ][ ]

Bekanntmachung.

Die nachſtehenden Beſtimmungen über die Desinfek=
tion
bei anſteckenden Krankheiten bringen wir erneut zur
allgemeinen Kenntnis

Anträge auf Vornahme der Wohnungsdesinfektion,
und Anträge auf Abholen zu desinfizierender Gegen=
ſtände ſind an das zuſtändige Polizeirevier zu richten
nicht an das Krankenhaus.

Darmſtadt, 29. Januar 1915.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Gennes.

1.

Polizeiverordnung
für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt,
die Ausführung von Desinfektionen bei anſteckenden
Krankheiten betreffend.

Vom 13. April 1906.

Zum Schutze gegen die Uebertragung anſteckender
Krankheiten wird auf Grund des Artikels 56, Abſatz 1
Ziffer 3 des Geſetzes, betreffend die Städteordnung für
das Großherzogtum Heſſen, vom 13. Juni 1874, nach An=
hörung
der Stadtverordnetenverſammlung der Haupt= und
Reſidenzſtadt Darmſtadt mit Genehmigung des Großher=
zoglichen
Miniſteriums des Innern vom 2. April 1906 zu
Nr. M. d. J. II 8422 unter Aufhebung der Polizeiverord=
nung
für die Stadt Darmſtadt, betreffend den Transpor
zu desinfizierender Gegenſtände, vom 28. Auguſt 1892,
für den Gemeindebezirk Darmſtadt verordnet:

1. Die Ausführung der amtlich angeordneten Des=
infektionen
von Gegenſtänden und Räumen bei anſtecken=
den
Krankheiten, ſowie die Verbringung von mit An=
ſteckungsſtoffen behafteten Gegenſtänden nach der ſtädtiſchen
Desinfektionsanſtalt und deren Rückverbringung nach voll=
zogener
Desinfektion darf nur unter Zuziehung und Leit
ung der für dieſen Zweck ausgebildeten und beſtellten
Desinfektionsbeamten, und zwar die Hin= und Rückver=
Sringung nur in den hierfür ausſchließlich beſtimmten
Wagen erfolgen.

§ 2. Zuwiderhandlungen werden, ſoweit nicht
ſchwerere Strafe verwirkt iſt, auf Antrag Großh. Polizei=
amts
Darmſtadt mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark beſtraft.

§ 3. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver=
kündigung
in Kraft.

Darmſtadt, den 13. April 1906.
Großherzpgliches Polizeiamt Darmſtadt.

II.

Desinfektions=Ordnung
für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.

Vom 30. Juni 1906.

Zur Ermöglichung einer ſachgemäßen Ausführung
der bei anſteckenden Krankheiten notwendig werdenden
Unſchädlichmachung der Anſteckungsſtoffe (Desinfektion)
ſind für den Gemeindebezirk der Haupt= und Reſidenzſtadt
Darmſtadr im Einvernehmen mit dem Großh. Kreis=
geſundheitsamt
Darmſtadt und dem Ortsgeſundheitsrat
der Stadt Darmſtadt die nachſtehenden Einrichtungen ge=
troffen
.

§ 1. Die Anordnung und Ueberwachung der bei an=
ſteckenden Krankheiten notwendig werdenden Desinfektio=
nen
(Unſchädlichmachung der Anſteckungsſtoffe) liegt im
Gemeindebezirk der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt
dem Großh. Polizeiamt ob, welchem das Großh. Kreis=
geſundheitsamt
Darmſtadt beratend zur Seite ſteht.

§ 2. Für den Gemeindebezirk Darmſtadt ſind vom
Großh. Polizeiamt im Einvernehmen mit dem Großh.
Kreisgeſundheitsamt Darmſtadt mehrere für dieſen Dienſt
in dem Hygieniſchen Inſtitut der Großh. Landesuniver=
ſität Gießen auf öffentliche Koſten ausgebildete Desinfek=
tionsbeamte
beſtellt, denen es obliegt,

1. die amtlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen
zur Ausführung zu bringen und

2. auf freiwilligen Antrag von Beteiligten Desinfek=
tionen
vorzunehmen.

§ 3. Die Desinfektionsbeamten ſind dem Großh. Po=
lizeiamt
dienſtlich unterſtellt und haben deſſen dienſtlichen
Weiſungen Folge zu leiſten.

§ 4. Der Dienſt der Desinfektionsbeamten iſt in der
Weiſe geregelt, daß einer derſelben als Oberdesinfektor
den geſamten Desinfektionsdienſt leitet und jeweils einen
der anderen Desinfektionsbeamten als Gehilfen zuzieht
Die letzteren üben ihren Dienſt unter der Leitung des
Oberdesinfektors aus und haben deſſen dienſtlichen
Weiſungen Folge zu leiſten.

§ 5. Das Amt des Oberdesinfektors iſt einem Schutz=
mann
als ſtändigem Geſundheitspolizeibeamten über=
tragen
.

Die Desinfektionsgehilfen ſind vom Großh. Polizei=
amt
durch Dienſtvertrag widerruflich angeſtellt und auf
gewiſſenhafte Dienſtleiſtung eidlich verpflichtet. Sie er=
halten
für ihre Dienſtleiſtungen Vergütung aus der Po=
lizeikaſſe
.

§ 6. Die zur Ausführung der Desinfektionen notwen=
digen
Hilfsmittel (Dienſtkleidung, Gerätſchaften, Mate
rialien) werden auf Koſten der Polizeikaſſe beſchafft.

§ 7. Bei Ausführung der Desinfektionen haben die
Desinfektionsbeamten nach den in dem Hygieniſchen In=
ſtitut der Großh. Landesuniverſität Gießen gelehrten
wiſſenſchaftlichen Grundſätzen zu verfahren. Im Zweifel
haben ſie die Entſcheidung des Großh. Kreisgeſundheits=
amts
einzuholen. Etwaige Anordnungen desſelben haben
ſie zu befolgen.

§ 8. Die Desinfektion der Gegenſtände durch heißen
Waſſerdampf erfolgt in der mit dem ſtädtiſchen Kranken=
haus
verbundenen Desinfektionsanſtalt, welche für dieſen
Zweck vorbehaltlich der Beſtimmungen der Bekanntmach=
ung
der Großh. Bürgermeiſterei Darmſtadt vom 25. April
1894*) zur allgemeinen Benutzung geſtellt iſt.

§ 9. Die Verbringung der zu desinfizierenden Gegen=
ſtände nach der Desinfektionsanſtalt und deren Rückver=
bringung
nach vollzogener Desinfektion darf bei Meidung
der Beſtrafung (Polizeiverordnung vom 13. April 1906
nur unter Zuziehung und Leitung eines Desinfektions=
beamten
und nur in den hierfür ausſchließlich beſtimmten
Desinfektions=Handwagen erfolgen, von denen der ein
nur zur Beförderung der zu desinfizierenden Gegen=
ſtände nach der Desinfektionsanſtalt, der andere nur zur
Rückbeförderung der desinfizierten Gegenſtände von der
Desinfektionsanſtalt verwendet wird.

§ 10. Zur teilweiſen Deckung der durch die vor=
ſtehend beſchriebenen Einrichtungen erwachſenden Koſten
wird für jede unter Mitwirkung von Desinfektionsbeam=
ten
erfolgte Desinfektion von dem Haushaltungsvorſtand
eine Gebühr erhoben.

Dieſelbe beträgt (einſchließlich der Vergütung für die
verwendeten Materialien)
bei Desinfektionen von einem oder zwei Räumen
4 Mark
bei Desinfektionen von mehr als zwei Räumen für
jeden weiteren Raum 2 Mark mehr

Zahlungspflichtige mit einem Jahreseinkommen von
9001500 Mark haben nur die Hälfte dieſer Gebühr und
ſolche mit einem Jahreseinkommen unter 900 Mark keine
Gebühr zu entrichten.

Die Gebühr wird im Einzelfalle vom Großh. Polizei=
amt
feſtgeſtellt und angefordert. Die Desinfektionsbeamter
dürfen weder Zahlungen noch Geſchenke oder Trinkgelder
annehmen.

Hat eine Desinfektion von Gegenſtänden in der ſtädti=
ſchen Desinfektionsanſtalt ſtattgefunden, ſo ſind hierfür die
tarifmäßigen Gebühren zu entrichten.*)

11. Wer die Mitwirkung der Desinfektionsbeamter
in Anſpruch nehmen will, wolle ſich direkt oder durch
Vermittelung eines Polizeireviers an das Großh.
Polizeiamt wenden. Im Intereſſe einer ordnungsmäßi=
gen
Durchführung des Desinfektionsdienſtes ſind die
Desinfektionsbeamten angewieſen, direkt an ſie ergehende
Beſtellungen unberückſichtigt zu laſſen.

§ 12. Beſchwerden ſind, ſoweit nicht die ſtädtiſche
Krankenhausdirektion oder die Großh. Bürgermeiſterei
Darmſtadt zuſtändig iſt (vergl. Bekanntmachung der
Großh. Bürgermeiſterei Darmſtadt vom 25. April 1894,
§ 6), an das Großh. Polizeiamt zu richten.

Darmſtadt, den 30. Juni 1906.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.

**) Siehe die nachſtehende Bekanntmachung der Großh.
Bürgermeiſterei der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt
vom 13. November 1906.

Bekanntmachung,

die Benutzung der ſtädtiſchen Desinfektionsanſtalt
betreffend.

Zufolge Beſchluſſes der Stadtverordnetenverſamm=
lung
vom 2. Nov. 1905 und mit Genehmigung Großh.
Miniſteriums des Innern vom 2. April 1906 zu Nr. M. d.
J. 8422 bringen wir im Anſchluß an vorſtehende Bekannt=
machung
Großh. Polizeiamtes vom Heutigen hiermit zur
öffentlichen Kenntnis, daß die Entrichtung der Gebühren
für Benutzung der ſtädtiſchen Desinfektionsanſtalt von
jetzt ab nach folgenden Grundſätzen zu erfolgen hat:

Zahlungspflichtige mit einem Jahreseinkommen
von 9001500 Mark haben nur die Hälfte dieſer Ge=
bühren
und ſolche mit einem Jahreseinkommen unter
900 Mark keine Gebühren zu entrichten.

Die Beträge ſind bei Empfangnahme der des=
infizierten
Gegenſtände an den Krankenhauskaſſier zu
bezahlen.

Die zurzeit gültigen Beſtimmungen für die Be=
nutzung
der ſtädtiſchen Desinfektionsanſtalt und der
Tarif vom 25. April 1894 ſind nachſtehend zum Ab=
druck
gebracht.

a) Beſtimmungen:

§ 1. Die mit dem ſtädtiſchen Krankenhaus verbundene
Desinfektionsanſtalt iſt gegen die Entrichtung der tarif=
mäßigen
Gebühren zur öffentlichen Benutzung geſtellt.

§ 2. Die Desinfektion erfolgt in einem beſonderen
Apparate durch Dampf. Zur Desinfektion in der Anſtalt
eignen ſich daher nur ſolche Gegenſtände, welche eine
Dampfeinwirkung von 100 Grad Celſius vertragen
können, wie Kleidungsſtücke, Weißzeug, Bettwerk uſw.
Dagegen iſt die Desinfektion von Gegenſtänden aus Holz,
Pelz, Leder, Gummi und Filz und von Gegenſtänden, an
welchen Fett oder Talg ſich befinden, ausgeſchloſſen.

§ 3. Für die Verpackung der infizierten Gegenſtände,
ſowie für den Transport nach und von der ſtädtiſchen Des=
infektionsanſtalt
ſind die Vorſchriften der einſchlägigen
Polizeiverordnung maßgebend.

§ 4. Die Beſtellungen für die Abholung werden von
den Polizeirevieren entgegengenommen

Das für die Beſtellungen vorgeſchriebene Formular
ſowie Formulare für die unten erwähnten Verzeichniſſe
ſind auf den Polizeirevieren koſtenfrei erhältlich.

§ 5. Bei der Abholung iſt dem betreffenden Bedien=
ſteten ein Verzeichnis der mitgegebenen Gegenſtände ein=
zuhändigen
. Das fragliche Verzeichnis, nach welchem auch
die Ablieferung erfolgt, iſt hinſichtlich ſeiner Richtigkeit
von dem Eigentümer ſowohl, wie von dem Bedienſteten
unterſchriftlich anzuerkennen.

Für Gegenſtände, welche ohne Verzeichnis eingeliefert
werden, haftet die Anſtalt nur nach Maßgabe des von ihr
ſelbſt einſeitig aufgeſtellten Verzeichniſſes.

§ 6. Beſchwerden, inſoweit ſie die Desinfektion be=
treffen
, ſind dem Krankenhausverwalter vorzutragen, wel=
cher
, ſofern er nicht zur Erledigung befugt iſt, die Ent=
ſchließung der Krankenhausdirektion einzuholen hat.
Gegen die Entſcheidung der letzteren iſt Berufung an die
Großh. Bürgermeiſterei zuläſſig.

§ 7. Obgleich zahlreiche Verſuche ergeben haben, daß
eine Beſchädigung der Gegenſtände durch die Desinfektion
nicht erfolgt, ſo wird dennoch eine Garantie hierfür ſeitens
der Anſtalt nicht übernommen.

b) Tarif.

a) Tramsportgebühren.

1. Für Benutzung der ſtädtiſchen Wagen
zu dem Transport nach oder von der
Desinfektionsanſtalt für jede Fahrt Mk. 50 Pfg.

2. Für die Dienſtleiſtungen des Trans=
porteurs
bis zu einem Zeitaufwand
von 2 Stunden für Abholung und
Rückverbringung der Gegenſtände zuſ. 2
Für jede weitere Stunde Zeitaufwand 50

b) Desinfektionsgebühren.

Für Desinfektion:

1. einer vollſtändigen Ladung des Appa=
rates
oder deſſen Raumes
2
2. einer halben Ladung des Apparates .
50
3. eines Deckbettes
N
. 1
4. einer ganzen Matratze . . . . .

5. eines Matratzenteiles . . . . . .
,
6. eines Federkiſſens
.
30
7. eines Kopfkeils (klein wie groß) . .
30
8. eines kompletten Anzugs
,

9. eines Rocks, eines Paar Hoſen oder
einer Weſte .
30
10. eines großen Sacks Wäſche
1
11. eines mi’telgroßen Sacks Wäſche .
70
12. eines kleinen Sacks Wäſche . . . . 50
13. eines Zimmerteppichs . . . . . . 3.
14. eines Sofateppichs
1 50
15. eines kleinen Teppichs, einer Bettvor=
lage
uſw. . .
50
16. aller übrigen Gegenſtände, wie
Schlummerrollen, Mützen, einzelne
Stücke Leibwäſche uſw. werden be=
rechnet
pro Stück je . .
30

Darmſtadt, den 13. November 1906.
(1918
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.

Lieferung von Schlachtſcheinen.

Die Lieferung des Bedarfs an Schlachtſcheinen für den ſtädti=
ſchen Schlachthof für das Verwaltungsjahr 1915 ſoll vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen im Stadthaus, Zimmer 52, zur
Einſicht offen. Eine Verſendung dieſer Bedingungen findet nicht ſtatt.
Angebote ſind unter Beifügung von Papiermuſtern bis läng=
ſtens Montag, den 8. Februar ds. Js., einzureichen.

Darmſtadt, den 26. Januar 1915.
(1850sg
Der Oberbürgermeiſter.
I. V.: Schmitt.

Fortſetzung der Verſteigerung
im Städt. Leihamt, Kirchſtraße 9.
Dienstag, den 2. Februar, vormittags 9 Uhr
und nachmittags 2 Uhr
Gold= und Silberwaren und dergl.
Mittwoch, den 3. Februar, vormittags 9 Uhr
und nachmittags 2 Uhr
Kleidungsſtücke und Weißzeug.
Städt. Leihamt.
1925go)

Hofmanniſches Inſtitut
10klaſſige höhere Mädchenſchule verbunden
mit Seminar für Sprachlehrerinnen.
Anmeldungen von Schülerinnen für Oſtern 1915
nimmt täglich von 121 Uhr entgegen
Die Vorſteherin.
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der Kaiserin und Könioin.
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Winter=Semeſter 1914/15:
1. Gewerbe= u. Kochſchule: Ausb. in allen wirtſch. Fächern u
weibl. Handarbeiten für Beruf u. Haus. (Einzelkurſe, monatl
Aufnahme. ½ jähr. Wirtſchafts=Kurſe.)
2. Einjähr. Kurſe in der wirtſchaftl. Frauenſchule.
3. Seminare für Hauswirtſch.= u. Gewerbeſchullehrerinnen
für Koch. u. Hausw.
4. Seminare für Handarb.= u. Gewerbeſchullehrerinnen für
Schneid., Wäſcheanf., Putz, einf. u. f. Hand. u. Kſthd.
5. Staatl. anerkannte Fachſchule der Schneiderei. (Ablegung
der Geſellenprüfung.)
6. Staatl. anerkannte Fachſchule für Putz. (Ablegung der Zu=
arbeiterinnenprüfung
.)
Höhere Handelsſchule: Kurſe für alle Handelswiſſenſchaften.
Vorbereitungs=Kurſe für die Ausb. z. Bibliothekarin.
9. Lehranſtalt für Photographie, Buchbinderei, gewerbliche
Kunſtſtickeret.
10. Haushaltungsſchule für ſchulentl. jg. Mädchen
11. Penſionate auch für Nichtſchülerinnen zu mäßigen Preiſen
im Hauſe.
12. Stellenvermittlung für Schülerinnen und Nichtſchülerinnen.
Anmeldung und nähere Auskunft durch das Verwaltungs=
(I, 1938
Bureau, geöffnet von 106 Uhr.
Proſpekte gratis und frauko.

Vorſchule der beiden Gymuaſien zu Darmſtadt.
Aufnahme zu Oſtern 1915.
Anmeldungen bitten wir
Montag, den 1. und Dienstag, den 2. Februar,
von 10 bis 1 Uhr
im Direktorzimmer des Ludwig=Georgs=Gymnaſiums (Karlſtr. 2) zu
machen. Dabei ſind Geburtsſchein und Impfſchein vorzulegen.
(1826a
Darmſtadt, den 25. Januar 1915.
Dr. Mangold, Geh. Schulrat.

[ ][  ][ ]

Beilage zum Darmſtädter Tagblatt.

Luchwisspiatz Gebr. Höslein Hofl. Ldmsanats

Montag, den 1. Februar

Dienstag, den 2. Februar

Mittwoch, den 8. Februar

Drei grosse Reste-Tage
An diesen Tagen sind im 1. Stock übersichtlich auf Tischen sämtliche Reste aus dem Weihnachts-Verkauf
und dem Januar-Inventur-Ausverkauf ausgelegt
zu ganz aussergewöhnlich billigen Preisen
Trotzdem geben wir an diesen Resrstagen auch auf diese Reste noch schwarz-weisse Rabattmarken.

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Kleiderstoffen, Weissen Kleiderstoffen, Weisswaren, Leinen, B’woll-Mousseline
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für Herren- und Knaben-Anzüge,
Einige hundert Meter Buxkinreste
Beinkleider etc.
nur bekannt gute Qualitäten, extra billig.
(1878sg

nitwach, den . Februar., bent 8., Mk, in alterault
Einmaliges Gastspiel der Berliner Urania
Wissenschaftliches Theater
Aur deh Schlachtieiderhmnostpreuben
Der Einfall der Russen auf deutsches Gebiet
Lichtbildervortrag von Franz Görke, Direktor
der Berliner Trania.
Wenn die Berliner Urania mit ihrem hochaktuellen Licht-
bildervortrag
über die russischen Verwüstungen in Ostpreussen
in eine Stadt einkehrt, dann wird überall
der Name Hindenburg
genannt. Unlöslich mit diesem Namen ist die Schlacht bei Tannen-
berg
, die russische Niederlage bei den masurischen Seen, ver-
knüpft
. Diese Schlacht bildet den Gipfelpunkt (II. Teil) des
Gastspieles. Im I. Teil werden malerische Landschaften, Städte
und Dörfer in wundervollen Aufnahmen gezeigt. Sie bilden
aber nur den Auftakt für Wiedergabe eines Dramas, wie es
erschütternder kaum gedacht werden kann. Vernichtete Stätten.
zerstörte Gärten. bezeichnen den Weg, den die Russen genommen
haben. Die Lichtbilder (120) sind auf den ostpreussischen Ver-
wüstungsstätten
aufgenommen.
Karten numeriert Mk. 1.50. unnumeriert Mk. 1., Galerie
numerirt Mk. 1.50, unnumeriert 75 Pf, in der Hotmusikalien-
handlung
G. Thies Nachf. (Leop. Schutter), Elisabethenstr. 12.
1680a
und an der Abendkasse (mit Preisaufschlag).

Verein für Bogel= und Geflügelzucht
(älterer Verein)
Montag, den 1. Februar 1915, abends 9 Uhr,
im Vereinslokal Brauerei Zur Krone:
Haupt=Verſammlung.
NB. 1. Verloſung von 0,2 Bronze=Puten.
(1921
2. Freiverloſung.
Der Vorstand.

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Großh. Hoftheater.
Sonntag, den 31. Januar:
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Filmzauber.
Poſſe mit Geſang und Tanz in
4 Bildern.
Nach dem 2. Bilde längere Pauſe.
Preiſe der Plätze (Kleine
Preiſe): Sperrſitz: 1.12. Reihe
3.70 , 13. 19. Reihe 3.20 , Par=
terre
: 1.5. Reihe 2.35 , 6.8.
Reihe 1.95 , Proſzeniumsloge
5.20 , Mittelloge 5.20 , Bal=
konloge
4.70 , I. Rang 4.20 ,
II. Rang: 1.6. Reihe 2.15 ,
7. u. 8. Reihe 1.75 , I. Galerie
1.15 , II. Galerie 65 .
Kartenverkauf: an der Tages=
kaſſe
im Hoftheater van 10½—1
Uhr und eine Stunde vor Beginn
der Vorſtellung.
Anfang 7 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.
Vorverkauf für die Vorſtellungen:
Montag, 1. Febr.: Außer Abon=
nement
. Achte Volksvorſtellung
zu ermäßigten Preiſen:
Die
Fledermaus. Eiſenſtein= Georg
Weber. Anfang 7½ Uhr.
Vergl. beſondere Anzeige.
Dienstag, 2. Febr. 37 Ab.=Vſt.
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Mittwoch, 3. Febr.: 88. Ab.=Vſt.
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Kleine Preiſe. Anfang 7 Uhr.
Schiller=Zyklus.
Zweite Abteilung.
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Freitag, 5. Februar im O=Abonn.
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Donnerstag, 11. Febr. im C=Abonn.
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und Ansprüchen der geehrten Herrschaften voll vertraut und versichere, meine werten
Besucher in jeder Beziehung zur vollsten Zufriedenheit zu bedienen.
Hochachtungsvoll
Karl Heidenreich.
1613gg)

Overwaldhaus.
Die Eisbahn
iſt von heute, Sonntag, ab eröffnet. (1977

Frauenund Funafrauen
Darmſtadts
werden gebeten, Socken für unſere tapferen Krieger
unentgeltlich zu ſtricken. Die Wolle hierzu kann
Montags und Donnerstags zwiſchen 1012 Uhr
abgeholt werden bei Frau Wittich, Heinrichſtr. 16,
parterre. An dieſelbe Adreſſe und zu den genannten
Stunden werden dann auch die fertigen Socken mit
Dank in Empfang genommen und an das Rote Kreuz
abgeliefert werden.
(1790fs

Großſt. Reulspanastum zu Darmstalt.
Die Anmeldungen neuer Schüler für das Schuljahr 1915/16
werden im Realgymnaſium
Donnerstag, den 11. und Freitag, den 12. Fe=
bruar
ds. Js., vormittags von 912 Uhr
entgegengenommen.
Geburts= und Impfſcheine ſind dabei vorzulegen.
Großh. Direktion des Realgymuaſiums:
Münch.
1762a)

Vorschule des Realgymnastums und der
Oberrealschulen zu Darmstadt.
Die Anmeldungen neuer Schüler für das mit Oſtern be=
ginnende
Schuljahr werden im Realgymnaſial=Gebäude
Donnerstag, den 11. und Freitag, den 12. Fe=
bruar
ds. Js., vormittags von 912 Uhr
entgegengenommen.
Geburts= und Impfſcheine ſind dabei vorzulegen.
Großh. Direktion des Realgymnaſiums:
Münch.
1763a)

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aus beſſ. Kreiſen, w. in=
We
Ailno folge d. ſchlechten Geſchäfts=
ganges
ihre Stellung aufgeben
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oder beſſ. Beſchäftigung für nach=
mittags
zuweiſen? Angeb. unter
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dem Lande erz., w. Stell. in fein.
Haus geſ., wo Gelegenh. geb., unt.
Leitung d. Hausfr. ſich im Kochen,
Nähen und Bügeln auszubilden.
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ſtelle ds. Bl.
(*1913

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Familie, ev., einfach, peinlich ge=
wiſſenhaft
, ſucht bei beſcheidenen
Gehaltsanſprüchen Stellung als
Racklige
Iaa
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Welsszeugbeschiiesserin
n zu kleineren Kin=
oder
Nf
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bis 3 Stunden frei, ſucht
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V 63 an d. Geſchäftsſt. erb. (*1878
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Buchhatter
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Abſchluß vollkommen beherrſchend, guter Korreſpondent, zuverläſſig
im Mahn= und Klageweſen, reiche Kenntniſſe in Lohn=, Krankenkaſſen=
und Invaliditätsweſen, welcher auch in der Lage iſt, einem größeren
Betriebe vorzuſtehen, ſucht, geſtützt auf langjährige Erfahrungen in
nur erſten Häuſern, für 1. April oder ſpäter
dauernde Stellung,
in welcher Gelegenheit zu Vorwärtskommen geboten iſt.
Gefl. Angebote unter Angabe der Anſtellungs= und Gehalts=
verhältniſſe
erbeten unter U 86 an die Geſchäftsſtelle. (*1636msg

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tait Branchekenntniſſen in Manu=
akturwaren
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ſchäftsſtelle d. Blattes.
Reinliche Mädchen
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per ſofort geſucht
(1980ge
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für Putz.
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geſucht. Angebote unter V 82 an
die Geſchäftsſtelle d. Bl. (1962
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Seeheim, Heſſen.
(1960

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Herren, Damen, ſowie Ober=
reiſende
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Berlin, Hiddenſöerſtr. 4.
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gief
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gegend
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Zeugniſſe oder Empfehlungen ei=
forderlich
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ſtelle. Kaufmänniſche Kenntniſſe
nicht erforderlich.
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odler Fräulein
mit all. Büroarbeiten vertraut, für
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Wir übertragen dieſe Niederlage
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erforderliche Ware über einen Be=
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Für den Verkauf von (*1525go
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Hauſierer
(25
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Anfr. u. V 85 a. d. Geſchäftsſt.
grah
Sohen
Da
Magesverdienst
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wärts
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Dr. Stoll-Nauheim, Dr. Kühne)
bei Wagen-, Darm-, Leber-
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Prof. Winternitz)
bei allen akuten fieberhaften
Krankheiten (Dr. Järschky,
Prof. Bleuler, Dr. Albu, Dr.
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Schilling.)
Verlangen Sie Sorten-
und Preisliste u. auf=
klärende
Literatur von
Schannes Horn
Alexanderstr. 4, I.
(Sendungen auch Proben frei Haus.)