Darmstädter Tagblatt 1914


5 6., Dienstag, den 6. Januar.

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177. Jahrgang
hynatl. 60 Pfg., viertelj. 1.80 Mk., aus=
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den Annoncen=Expeditionen. Bei
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ſtäebenen Tagenwirdnicht übernommen.
kommt jeder Annoncenrabatt in Wegfall.
igan für die Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts Darmſtadt, der Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und der andern Behörden.
Das Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.

Das Wichtigſte vom Tage.

- Kaiſer und die Kaiſerin ſind nach Berlin
ürückgekehrt.
r dem Kriegsgericht der 30. Diviſion
Straßburg begann geſtern der Prozeß gegen
Uin Oberſten v. Reuter in der bekannten Zabeg=
er
Angelegenheit.
hinteren Klumbachtal unternahmen ſieben
Perſonen eine Schlittenfahrt. Der Schlitten
ürzte dabei einen Abhang hinunter und alle ſieben
Perſonen wurden getötet.
Peſt trat geſtern die Mitteleuropäiſche Wirt=
Acaftskonferenz zuſammen.
ſr Tankdampfer Oklahoma iſt auf hoher See
Untergegangen. 24 Mann der Beſatzung ſind
runken, acht Mann konnten durch den Hapagdampfer
kavaria gerettet werden.
Letzte Nachrichten ſiehe Seite 7.

Sekundantendienſte.

Von unterrichteter Seite wird uns geſchrieben:
gegen die deutſche Militärmiſſion in
nſtantinopel von ausländiſchen Blättern gerich=
n
Angriffe werden auch durch den Londoner Stan=
Aid unterſtützt. Es geſchieht dies in einem ſpalten=
Agen Leitartikel, der zwar annähernd einen halben Me=
hnißt
, deſſen Ausdehnung aber falſche Behauptungen
ſht in richtige umzuwandeln vermag. Dahin gehört
Mächſt die Angabe, daß Deutſchland dem türkiſchen Er=
Ain um Entſendung deutſcher Offiziere kurzab, ohne
Zögerung, entſprochen habe. In Wirklichkeit hat
Deutſchland bei der Erfüllung der türkiſchen Bitte
nichts mehr fern gehalten, als von Uebereilung; ſchon
Weiner Reihe von Monaten iſt die Türkei an Deutſch=
mit
ihrem Geſuch herangetreten, und ehe ihm will=
t
wurde, hat man alle Einzelheiten auf das genaueſte
rift. Nicht minder falſch iſt die weitere Behauptung
SStandard, daß Rußland gegen die deutſche Militär=
Aion zu einem Termin Einſpruch erhaben habe wo
reichlich Zeit geweſen ſei, ſie zu verſagen. In Wahr=
ſetzte
das ruſſiſche Vorgehen gegen die deutſche Mi=
Mrniſſion erſt ein, als die Tatſache der Abordnung
Aiſcher Offiziere nach Konſtantinopel durch eine Indis=
Aiin des Temps bereits öffentlich bekannt geworden
. Selbſtverſtändlich hat die ruſſiſche Regierung früher
der Temps Kenntnis davon gehabt, daß die Abord=
deutſcher
Offiziere nach Konſtantinopel vereinbart
Trotzdem begann die ruſſiſche Aktion gegen die
Aiſche Milltärmiſſion erſt dann, als der Temps jene In=
Mretion begangen hatte. Wenn der Standard endlich
Ader Stellung des Generals Liman von Sanders eine
Mahr für die Intereſſen der Großmächte im nahhen Orient
Mickt, weil jener den Schlüſſel von Konſtantinopel in
iden habe, ſo vergißt das Londoner Blatt die von ihm
ſt hervorgehobene Tatſache, daß ſich das Kommando
deutſchen Generals nicht auf die Beſatzungen der am
Pporus und an den Dardanellen gelegenen Forts er=
Mkt. Vor allem aber vergißt der Standard die Kleinig=
Adaß die türkiſche Flotte von einem engliſchen Admiral
ligt wird. Wer darin keinerlei Gefährdung der
Sereſſen anderer Großmächte im Orient erblickt, ſſollte
Allgerweiſe über das Kommando des deutſchen Gene=
nicht
anders denken.

Die freien Gewerkſchaften
im Jahre 1913.

Das Korreſpondenzblatt der Generalkommiſſion
Gewerkſchaften Deutſchlands veröffentlicht einen
Mückblick auf das Jahr 1913 in dem u. a.
ſcllge führt wird:
Das Jahr 1913 weiſt in ſeinem Gepräge überwiegend
Ahgünſtige Züge auf. Der Krieg auf dem Ballan
lnun zwar als abgeſchloſſen zu betrachten, und damit
üür abſehbare Zeit auch die Gefahr eines Weltkrieges
Blitigt. Indes hat dieſer Umſchwung der politiſchen
Whältniſſe keine erhebliche Wandlung auf wirtſchaft=
Ucm Gebiete nach ſich gezogen. Es hat zwar den An=
flln
, als wenn die Verhältniſſe auf dem Geldmarkte
ſſchetwas zu beſſern begännen und damit auch ffür die
Siduktion einige Schwierigkeiten behoben würden, die

namentlich das Baugewerbe und die mit dieſem im Zu=
ſammenhang
ſtehenden Induſtriezweige lähmten. Auch
der günſtige Ernteausfall des verſtoſſenen Jahresmußte
zu Hoffnungen nach dieſer Richtung hin Anlaß geben.
Die Rückwirkung der guten Ernte auf die Lebensmittel=
preiſe
war immerhin ſchon groß genug, um die Höhe der
Haushaltskoſten weſentlich zu beinſluiſſen. Leider war
von einer günſtigen Rückwirkung auf den Beſchäftigungs=
grad
nichts zu bemerken. Im Gegenteil trat bei den Ar=
beitsnachweiſen
ein ſtändig und bedrohlich anwachſendes
Ueberangebot von Arbeitskräften hervor und die Ar=
beitsloſennot
und das Arbeitsloſigkeitsproblem beherrſch=
ten
in der zweiten Jahreshälſie die öffentliche Dis=
kuſſion
.
Die Gewerkſchaften konnten ſich den ungün=
ſtigen
Wirkungen der Wirtſchaftslage nicht
ganz entziehen. Wenn auch die meiſten Organiſationen
wacker ſtandgehalten haben, hat doch eine Minderzahl mnit
teilweiſe erheblichen Mitgliederverluſten kämpfen
müſſen. Von 48 Verbänden, deren Mitgliederzahlen für
das dritte Quartal 1913 vorliegen, hatten 19 einen Rück=
gang
von Mitgliedern zu beklagen. Dieſe 48 Verbände
(einſchließlich der Landarbeiter und Hausangeſtellten)
zählten am Ende des 3. Quartals 1912: 2 564893 Mitglie=
der
, dagegen am Schluſſe des 3. Quartals 19130nur 2 549932
Mitglieder. Der Rückgang beträgt 14691 Mitglieder oder
0.57 Prozent. Es iſt nicht anzunehmen, daß das vierte
Quartal des letzten Jahres günſtigere Verhältniſſe aufzu=
weiſen
hätte, ſo daß die Geſtmimitgliederzahl hinter der
des Vorjahres, wenn auch nicht erheblich, zurückbleiben
dürfte.
Die ſteigende Arbeitsloſigkeit wird auch dem kommen=
den
Jahr ihren Stempel audrücken. Aller Vorausſicht
nach gehen wir einer neuen Kriſis, wenn auch viel=
leicht
von kürzerer Dauer, entgegen. So drückend ihre
Wirkungen beſonders in den Kreiſen der Arbeiter empfun=
den
werden, ſo muß doch aufs neue eingeſchärft werden,
daß in ſolchen kritiſchen Zeiten ein vorſichtig abgewogenes
Vorgehen der Arbeiterorganiſationen bei dem Einmütig=
keit
auf allen Punkten der Kampfeslinie berrſchen muß.,
doppelt notwendig iſt. Den wachſenden Anforderungen
größerer Kämpfe wird die Schaffung einer zenäſtken
Streikunterſtützung durch den diesjährigen Gewerkſchafts=
kongreß
Rechnung tragen, ſo daß, wenn ſolche Kämpfe uns
auſgezwungen werden, auch ihr Erfolg verbürgt werden
kann.

Italiens Luftflotte.

* Der Magdeburgiſchen Zeitung wird aus Rom ge=
ſchrieben
: Der großzügige Plan für die zukünftige Or=
ganiſation
des geſamten Luſtfahrtweſens iſt von der ita=
lieniſchen
Heeresverwaltung jüngſt bekanntgegeben wor=
den
. Danach iſt beabſichtigt, nach dem Vorbilde in Frank=
reich
und England eine Anzahl von Flugzeugge=
ſchwadern
aufzuſtellen und dieſe auf die großen Trup=
penverbände
und Feſtungen zu verteilen. Und zwar ſollen
für die Feldarmee insgeſamt 25 ſolcher Geſchwader
aufgeſtellt werden von denen vier für die im Mobil=
machungsfalle
aufzuſtellenden vier Armeen, 12 für die 12
Armeekorps des italieniſchen Heeres, drei für die vorhan=
denen
drei Kavalleriediviſionen, zwei für die Territorial=
fmiliz
, je eins für die Truppen in Libyen, der Cyrenaika,
ffür die Erythräiſche Kolonie und für das Somaliland be=
ſtimmt
ſind. Von den zwölf Geſchwadern werden je zwer
lin Rom, Turin, Buſto Arſizio und San Maurizio, je eins
in Padua, Ferrara, Cuneo und Treviſo untergebracht
werden. Jedes Geſchwader wird aus ſieben aktiven und
drei Reſerveflugzeugen beſtehen, und an Perſonal werden
dazu gehören vier Offiziere als Flugzeugführer, vier Be=
obachtungsoffiziere
und 25 Mann als techniſches Bedie=
nungsperſonal
. Außerdem wird jedes Geſchwader mit
einigen Kraſtwagen, Motorrädern, Feldtelegraphen,
Drahtleitungen zur Verbindung mit den vorgeſetzten
Kommandos, ferner mit Karten, Telephon, photographi=
ſchen
Apparaten und Erſatzſtücken für 25 bis 30 Tage ſaus=
geſtattet
ſein. Die Geſchwader der Feldarmee erhal=
ten
nur Eindecker vom Blériot=, Briſtol= und Newport=
Typ. Dagegen ſollen die für die Feſtungen aufzuſtel=
lenden
Geſchwader nur mit Doppeldeckern vom M.= Far=
man
=Typ beteilt werden, vermutlich weil ſie gleichzeitig
auch als Waffe benutzt werden ſollen und hierzu ihrer
hohen Tragfähigkeit wegen beſonders geeignet ſind. Es=
ſind
vorläufig vier Feſtungsgeſchwader zu 12 bis 14 Flug=
maſchinen
in Ausſicht genommen. Auch die vier Flieger=
ſchulen
in Aviano, Pordenone, San Maurizio und Galla=
rate
ſollen reichlich mit Flugzeugen ausgerüſtet werden.
Insgeſamt wird der Bedarf an Flugzeugen auf 300 an=
gegeben
.
Die Koſten für die Organiſation jedes Flugzeug=
geſchwaders
werden mit 400000 Lire berechnet. Ein Teil
der Koſten wird durch die Nationalſpende gedeckt, die ein
Ergebnis von 327000 Lire gehabt hat; für den Reſt hat
der Kriegsminiſter vom Parlament 10 Millionen Lire ge=
fordert
, um auch unvorhergeſehene Ausgaben decken zu

Die heutige Nummer hat 20 Seiten.

können. Was die Luftſchiffe anlangt, ſo ſind bis jetzt fünf
vom P.=(Piccolo)Typ und 4700 Kubikmeter Inhalt vor=
handen
; ſie ſind in Turin (zwei), Vigna di Valle, Ferrara
und Spezia untergebracht. Nach Mailand kommt das im
April fertige Luftſchiff Citta di Milano, und für Vene=
dig
, Aleſſandria und Genua ſind die im Mai abzulieſern=
den
drei Luſtſchiſfe vom M.(Medio)Typ von 12100 Ku=
bikmetern
beſtimmt. Ein zehntes Luftſchiff iſt in Neapel im
Bau und winrd hier oder in Tarent untergebracht werden.
Die Heeresverwaltung hofft, mit der Zeit jedem Armee=
korps
neben den erwähnten zehn Flugzeugen auch noch
ein bis drei Luftſchiffe zuweiſen zu können.

Deutſches Reich.

Der Neujahrsempfang der Generale
und die Zabernaffäre. In der Preſſe iſt viel=
fach
die Erwartung ausgeſprochen, der Kaiſer werde beim
Neujahrsempfang der kommandierenden Generale auf
die Ereigniſſe in Zabern zurückkommen und Verhaltungs=
maßregeln
für ähnliche Fälle in der Zukunſt geben. Dieſe
Meinung hat ſich, wie die Tägliche Rundſchau erfährt,
als irrtümlich erwieſen. Eine offizielle Anſprache an die
kommandierenen Generale, in der die Zaberner Ereig=
niſſe
beſprochen wurden, hat nicht ſtattgefunden. Vor der
Taſſel hielt der Kaiſer Cercle und wechſelte mit jedem der
Erſchienenen einige Worte, auch mit dem kommandieren=
den
General von Deimling. Unmittelbar nach der Tafel
begab ſich der Kaiſer an der Spitze ſeiner Gäſte in einen
Nebenraum, wo mehrere Generalſtabskarten der letzten
Manöver aufgehangen waren. Mit einem langen Stabe
bewaffnet, hielt dann der Kaiſer unter Benutzung dieſer
Karten ſeinen Generalen einen längeren Vortrag über
die Manöverlage. Ueber dieſe Erläuterungen hinaus
vermied der Kaiſer jede Anſpielung militärpolitiſcher Art,
die mit den Zaberner Ereigniſſen in Zuſammenhang
gebracht werden könnte. Der Empfang der kommandie=
renden
Generale dauerte von 7 Uhr abends bis 12 Uhr
nachts. Unter den Generalen dagegen bildeten nach dem=
ſelben
Blatt die Vorgänge in Zabern nahezu den allei=
nigen
Geſprächsſtoff. Faſt allgemein wurde bedauert,
daß das Zentrum und namentlich die natſionalliberale
Fraktion ſich in der erſten Hitze des Gefechtes zu einem
ſo heftigen Vorſtoß fortreißen ließen, ohne abzuwarten,
welches Bild ſich bei genauer, objektiver Prüſung des
Sachverhalts ergeben werde. Insbeſondere erregte es
Befremden, daß weder die Nationalliberalen noch das
Zentrum das Verhalten der armeeſeindlichen Hetzpreſſe
gebührend geißelten.
Der eigentliche Anlaß zur jüngſten
Kirchenaustrittsbewegung. Die Korreſpon=
denz
des evangeliſchen Preßverbandes für Deutſchland
ſchreibt: Erſt jetzt werden die tiefer liegenden Gründe
für den fieberhaften Eifer bekannt, mit dem das Komitee
Konfeſſionslos im Verein mit der Sozialdemokratie die
neueſte Kirchenaustrittsbewegung betrieben hat. Es ſah
bis zum Herbſt 1913 wenigſtens in Berlin recht kläglich
mit den Maſſenerfolgen des Komitees Konfeſſionslos
in ſeiner Kirchenaustrittsagitation aus, denn nach authen=
tiſchen
Mitteilungen waren bis zum 30. November 1913
alſo in vollen 11 Monaten noch nicht 2000 Perſonen
in Berlin mit Charlottenburg, Schöneberg und Wilmers=
dorf
aus der evangeliſchen Kirche ausgetreten, während
die Rücktritte der in den vorigen Jahren Ausgetretenen
zur Kirche erheblich ſich mehrten. Das Jahr 1913 durfte
doch nun keinesfalls hinter den Maſſenerfolgen des Ko=
mnitees
Konfeſſionslos in ffrüheren Jahren zurückbleiben,
in denen zum Beiſpiel im Jahre 1910 rund 8000 Perſonen
in Groß=Berlin ihren Kirchenaustritt erklärt hatten. Aber
allein hätte das bewußte Komitee nichts Nennenswertes
zuſtande gebracht. Dazu fehlt ihm alles. Es ſah ſich alſo
nach einem ſtärkeren Bundesgenoſſen um und fand ihn
in der Sozialdemokratie, der dieſes Belebungselement,
um ſich wieder einmal etwas populärer zu machen, recht
erwünſcht kam, wenn auch lediglich aus taktiſchen Grün=
den
die Parteileitung ſich zurückhielt und durch ihre Füh=
rer
, wie Liebknecht, Hoffmann, Peus u. a., ſich um ſo
wirkſamer vertreten ließ. Nun kam das Komitee Kon=
feſſionslos
beſſer auf ſeine Rechnung, denn wenn auch
die bis jetzt im Dezember 1913 vollzogenen Kirchenaus=
tritte
durchaus noch nicht feſtſtehen und alle bſisher ver=
öffentlichten
Zahlen nichts als unſichere Schätzungen ſind,
ſo iſt doch ein Emporſchnellen der Kirchenaustrittsziffer
für das Jahr 1913 infolge der ſozialdemokratiſchen Hetze
ſicher zu erwarten. Aber auch nur infolge der ſozial=
demolratiſchen
Hetze! Denn eine Partei, die über Mil=

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Seite 2.

S

armſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Nummer 6.

lionen von Anhängern verfügt, kann mit Leichtigkeit
einige Zehntauſende für eine von ihren Führern emp=
fohlene
Parole begeiſtern. Damit iſt jedoch der Beweis
erbracht, daß in den allermeiſten Fällen nicht innere Ge=
wiſſenskonflikte
Tauſende aus der Kirche treiben, ſondern
daß es ſich hier um eine planmäßige Verhetzung der
Maſſe handelt, die auch den letzten Reſt religiöſen Empfin=
dens
dem Parteimoloch opfert.
Erzbiſchof und chriſtliche Gewerk=
ſchaften
. Der Erzbiſchof von Köln, Dr. v. Hartmann,
wendet ſich in einem Bericht an die Arbeiter= und Knap=
penvereine
des Erzbistums Köln gegen die aufgetauchte
Behauptung, als hätte er ſich mit ſeiner Empfehlung zur
Förderung der chriſtlichen Gewerkſchaften in Widerſpruch
mit der päpſtlichen Enzyklika geſetzt. Er habe den Bei=
tritt
zu den Gewerkſchaften nur angeraten, weil im Erz
bistum keine katholiſchen wirtſchaftlichen Arbeiterorgani=
ſationen
vorhanden ſeien, ohne die chriſtlichen Gewerk=
ſchaften
auf Koſten der katholiſchen Organiſationen emp=
fehlen
zu wollen.

Ausland.

Frankreich.
Frankreichs Aufgaben in Marokko. Wie
aus Tanger gemeldet wird, veröffentlicht die dortige
Depéche Marocaine eine Unterredung mit dem ehemali=
gen
Kriegs= und Kolonialminiſter Meſſimy, der als Be=
richterſtatter
über das marokkaniſche Budget eine Studien=
reiſe
nach Marokko unternommen hat. Meſſimy erklärte
u. a.: Frankreich müſſe unter genauer Beobachtung des
künftigen Statuts von Tanger danach trachten, in Tanger,
das nach wie vor das Fort von Marokko ſei, eine über=
wiegende
Stellung zu erlangen. Was den vielbeſprochenen
Marſch nach Taza anlange, ſo werde Frankreich denſelben
zweifellos unternehmen, aber nur vermittels einer lang=
ſamen
methodiſchen Durchdringung, welche keine zahl=
reichen
Truppenmaſſen erfordere. Frankreich ſei in Ma=
rolko
in militäriſcher Hinſicht bei der größten Kraftan=
ſtrengung
angelangt, die ihm die gegenwärtige Lage Euro=
pas
geſtatte. Die fortſchreitende Ausgeſtaltung der ein=
geborenen
marokkaniſchen und algeriſch=tuneſiſchen Trup=
pen
müſſe es ermöglichen, daß ein Teil der Beſatzungs=
truppen
aus Marokko nach Frankreich zurückgeſandt
werde.
Spanien.
Zur Auflöſung der Cortes. Das Dekret des
König Alfons, wodurch die Cortes aufgelöſt und Neu=
wahlen
angeordnet werden, konnte keine Ueberraſchung
hervorrufen, denn es wurde bedingt durch den Ende Ok=
tober
eingetretenen politiſchen Syſtemwechſel, indem die
liberale Regierung mit Romanones demiſſionierte und an
ihrer Stelle das konſervative Kabinett Dato die Leitung
der Geſchäfte übernahm. Die nunmehr nach Hauſe ge=
ſchickten
Cortes waren im Mai 1910, nachdem kurz vorher
gleichſſalls ein Syſtemwechſel ſtattgefunden hatte, wobei
die Liberalen an Stelle der Konſervativen zur Regierung
gekommen waren, gewählt und am 15. Juni 1910 eröffnet
worden. Die liberale Regierung erhielt damals eine
Majorität von 60 Stimmen. Es unterliegt gar keinem
Zweifel, daß bei den bevorſtehenden Wahlen die Konſer=
vativen
den Sieg davontragen werden, denn bisher hat
noch jede am Ruder befindliche Regierung dank dem ihr
zu Gebote ſtehenden Apparat und einer ſyſtematiſchen
Beeinfluſſung der Wähler eine genügende Mehrheit im
Parlament erzielt. Gegen die amtliche Wahlbeeinfluſſung
iſt in Spanien ſchon immer heftig gekämpft worden, aber
ohne Erfolg, und ſo wird denn auch bei den kommenden
Wahlen an der alten Gewohnheit feſtgehalten werden.
Schweden.
Die Befeſtigung der ruſſiſchen Weſt=
grenze
. Aus Helſingfors kommt die Meldung, daß
Rußland mit großer Heimlichkeit ſeine Rüſtungen an der
Küſte verſtärkt. An der ganzen finniſchen Bucht, ſowohl
on der Nord=, wie an der Südküſte, werden ſehr ſtarke
Befeſtigungen gebaut. Unter anderem wird der Bau der

Feſte Peter der Große mit einem Koſtenaufwand von
400 Millionen energiſch betrieben. Dieſe Feſtung kann
nicht lediglich den Zweck haben, die Einfahrt in die fin=
niſche
Bucht zu ſperren, da auch die Weſtfront ſtark be=
feſtigt
wird und außerdem auch auf den Laalandinſeln
die Rußland nach dem ſchwediſch=ruſſiſchen Vertrag von
1908 eigentlich gar nicht befeſtigen darf, ſtarke Fortifika=
tionen
ausgeführt werden. Durch die Feſtungsbauten
ſchafft ſich Rußland einen außerordentlich ſtarken
Feſtungsring, durch den die ſchwediſche Flotte gegebenen=
falls
verhindert wird, von Süd= nach Nordſchweden
zu fahren.
Bulgarien.
Die Kabinettskriſe. Der König empfing den
Präſidenten der Sobranje, Watſchew, in Audienz, um
mit ihm über die Löſung der Kabinettskriſe zu beraten.
Auf Empfehlung Watſchews wurde Radoslawow mit der
Neubildung des Kabinetts betraut,
Türkei.
Die Ernennung Enver Beys zum Kriegs=
miniſter
wird in maßgebenden politiſchen Kreiſen
freudig gebilligt, dagegen von Generalen der alten Schule
ſtark kritiſiert. Wahrſchenilich wird auch der Marine=
miniſter
zurücktreten.

* Aus Braunſchweig. Wie aus Braunſchweig
gemeldet wird, beabſichtigt Herzog Ernſt Auguſt,
einen Schloßneubau zu errichten, der hauptſächlich als
Sommerreſidenz gedacht iſt. Das alte Reſidenz=
ſchloß
entbehrt jeder landſchaftlichen Umgebung es fehlen
Parkanlagen und auch ſonſt weiſt es verſchiedene Mängel
auf, ſo daß ſich weder der letzte Herzog Wilhelm noch
die Regenten dort wohlgefühlt haben. Bereits Prinz
Albrecht, der erſte Regent, trug ſich mit dem Gedanken,
eine Sommerreſidenz im Prinz=Albrecht=Park zu bauen,
der aber nach reiſlichen Erwägungen aus politiſchen
Gründen fallen gelaſſen wurde. Herzog Ernſt Auguſt will
nun in der Nähe dieſes Parkes, der den Uebergang zu
der künfligen Gartenſtadt Braunſchweig bildet, ein Som=
merſchloß
errichten. Die Lage iſt günſtig, auch die ſchönſte
in der näheren Umgebung der Stadt; der Grund gehört
zur herzoglichen Domäne Riddagshauſen. Die Zeich=
nungen
, Pläne uſw. liegen bereits dem herzoglichen
Staatsminiſterium vor ſo daß man auf einen baldigen
Beginn des Baues rechnen kann. Ueber die Koſten ver=
lautet
nichts näheres. Der herzogliche Park zu Richmond,
ſüdlich der Stadt Braunſchweig, mit den Gebäuden dem
Luſſtſchlößchen, Kävalierhaus, Wirtſchaftshof und dem an=
grenzenden
ſogen. Kendel, iſt aus dem Beſitz des Herzogs
von Cumberland in den ſeines Sohnes, des Herzogs,
übergegangen. Die übrigen braunſchweigiſchen Schlöſſer
ſind Staatseigentum, ſo das herzogliche Reſidenzſchloß
Braunſchweig, Schloß Blankenburg, Schloß Wolfenbütter
(jetzt Schule), Bevern (jetzt Erziehungsanſtalt Wilhelm=
ſtift
), Jagdſchloß Totenrode bei Blankenburg. Vom ehe=
maligen
Schloß Salzdahlum, in dem die Hochzeit Fried=
richs
des Großen geſeiert wurde, iſt ſo gut wie nichts
außer den alten Bäumen erhalten.

Stadt und Land.
Darmſtadt, 6. Januar.

Der neue Kommandeur der 25. (Heſſiſchen)
Diviſion.
* General Freiherr Walther v. Lüttwitz wurde
am 2. Februar 1859 zu Bodland im Kreiſe Kreuzburg
(Schleſien) als Sohn eines Königlichen Oberförſters ge=
boren
; ſeine Mutter war eine geborene Gräfin Cecilie
v. Strachwitz. Am 12. Juli 1878 trat er als Leutnant ins
Füſilier=Regiment Nr. 38 ein, nachdem ſeine militäriſche
Erziehung im Kadettenkorps beendet war, wurde 1886 ins
Infanterie=Regiment Nr. 128 nach Danzig verſetzt, war
1887 bis 1890 zur Kriegsakademie kommandiert, wurde
1892 im Regiment Hauptmann und kam zwei Jahre ſpäter
in den Generalſtab nach Berlin. 18951898 gehörte er
dem Generalſtabe der 31. Diviſion zu Straßburg i. E. an,
rückte im letztgenannten Jahre zum Major auf, war 1898
bis 1900 im Großen Generalſtab in Berlin und ſodann
zwei weitere Jahre lang im Generalſtabe des Gardekorps.
1902/1904 kommandierte er ein Bataillon im 3. Garde=
Regiment zu Fuß, war hierauf 1904/1907 Chef des Gene=
ralſtubes
des 14. Armeekorps zu Karlsruhe 19071911
Oberſt und Kommandeur des 1. badiſchen Leib=Grenadier=
Regiments Nr. 109 in Karlsruhe, dann kurze Zeit Kom=

mandeur der 39. Infanterie=Brigade in Hannover un
hierauf Kommandeur der 2. Garde=Infanterie=Brigade
Berlin. Seit dem 20. März 1911 Generalmajor, wur
er vor etwa einem Jahre als Oberquartiermeiſter in de
Generalſtab der Armee verſetzt. Zugleich war er ſeithe
auch Mitglied der Studienkommiſſion der Kriegsakadeni
Seit dem 7. Mai 1884 iſt der General mit Luiſe Gräff
v. Wengerski vermählt, die ihm drei Töchter und zw
Söhne ſchenkte, von denen der ältere als Leutnant bei
Garde=Schützenbataillon ſteht.

* Empfang. Ihre Kgl. Hoheit die Großherzogi
empfingen am Samstag vormittag 10 Uhr 30 Min.
Neuen Palais den Generalleutnant v. Korwan.
* Amtsenthebung. Se. Königl. Hoheit der Grof
herzog haben den Großh. Heſſiſchen Konſul in Haul
burg, Generalkonſul Friedrich Wilhelm Kempff,c
ſein Nachſuchen von dieſem Amt enthoben.
* Ernannt haben Se. Königl. Hoheit der Großhe
og den Hochbauaufſeher Wilhelm Wetz in Worms m
Wirkung vom 4. Januar 1914 zum Dammeiſter bei de
Waſſerbauamt Mainz.
* Erledigt iſt eine mit einem katholiſchen Lehrer
beſetzende Schulſtelle zu Gorxheim, Kreis Heppenheiß
* Verſetzung in den Ruheſtand. Herr Theodor Die
fenbach, der über 22 Jahre Schuldiener der Stad
Knabenſchule III war, trat am 1. Januar d. J. in deſ
Ruheſtand. Für ſeine langjährigen treuen Dienſte wurd
ihm von der Stadtverwaltung Anerkennung ausgeſproche
Das Lehrerkollegium der Schule verſammelte ſich am Mor
tag nach Schluß des Unterrichts um den Scheidenden.
Leiter der Schule, Herr Hauptlehrer Sames drückte ihn
mit herzlichen Worten die Anerkennung und den Dankü
die gewiſſenhafte Dienſtführung aus. Er übermittelte ihnl
die beſten Wünſche für den wohlverdienten Ruheſtand unl
überreichte ihm im Namen der Lehrer als Zeichen de
dankbaren Geſinnung gegen den treuen Diener Geſchenkl
Strafkammer II. Der Sternſchen Brauerei
Frankfurt=Oberrad ging im Dezember 1912 ein mit Friſen
Wohlfart unterſchriebener Brief aus Offenbach zu, in deſ
mitgeteilt wurde, daß der Wirt Georg Müller vom Darm
ſtädter Hof im großen Biergrund, nicht nur von der Stern
ſchen Brauerei, ſondern auch von einer anderen Brauer
Bier beziehe. Die von der Brauerei vorgenommenen
mittlungen ergaben, daß der Friſeur Wohlfart nicht de
Briefſchreiber war, ſondern wie Wohlfart in Erfahrun
bringen konnte, der 21jährige Arbeiter Karl Konra
Köhler von Höchſt am Main. Dieſer gab zu, den Brig
auf Veranlaſſung des 63jährigen Wirts Valentin Neſſe
aus Offenbach in der Wirtſchaft Zum Lämmchen gel
ſchrieben zu haben. Köhler und Neſſel hatten ſich deshal
geſtern vor der Strafkammer wegen ſchwerer Urkun
denfälſchung zu verantworten. Köhler blieb be
ſeinem Geſtändnis, er habe bei Neſſel eine größere Zechl
ſchuld gehabt und ihm deshalb das Erſuchen nicht a
ſchlagen wollen. Neſſel ſei mit dem Müller verfeindet ge
weſen und ihm deshalb Schaden zufügen wollen. Neſſ
beſtreitet, den Köhler zum Schreiben des Briefes verat
laßt zu haben, er will überhaupt nicht mit Köhler in de
Lokal zuſammen geweſen ſein, während von einigen Zeim
gen bekundet wird, daß er den Köhler fortſchickte un
Schreibpapier holen ließ. Die Strafkammer verurteilte dal
Angeklagten Neſſel zu 1 Monat und Köhler zu 1 Woch
Gefängnis. Der 32jährige Maurer Martin Frie
mann I. zu Büttelborn wurde am 4. Juli 1913 am Lan
graben zu Büttelborn mit Fiſchereigeräten betroffen.
er nicht im Beſitze einer Fiſchereikarte iſt und auch der zu
Fiſcherei Berechtigte nicht zugegen war erhielt er einch
Strafbeſcheid über 30 Mark. Das Schöffengericht Gro
Gerau ſetzte die Strafe auf 20 Mark herab. Der Ange
klagte ſtrebte mit ſeiner Berufung Freiſprechung an.l
gab in der geſtrigen Verhandlung vor der Strafkammer am
der Inhaber der Fiſchereikarte oder deſſen Sohn wolltl
kommen, deshalb ſei er ſchon vorausgegangen und habe gel
wartet. Da dieſe Angabe nicht widerlegt werden konnt
wurde er freigeſprochen. Der 38jährige Schneide
Michael Stenner IV von Biblis kam in der Nacht zum
18. Auguſt in Biblis mit den Nachtwachtbeamten in einel
Konflikt, da er in betrunkenem Zuſtande ruheſtörende
Lärm verübte. Er lief darauf nach Hauſe, holte ſeine
Flobert und legte unter der Drohung zu ſchießen, auf
Beamten an. Das Gewehr wurde ihm abgenommen, wo=
bei
Stenner dem einen Beamten einen Schlag ins Geſich
verſetzte. Auch bei einem zweiten Fall in derſelben Nac
wurde dem Angeklagten ein Gewehr abgenommen. Da
Schöffengericht Gernsheim verurteilte ihn zu 10 Wochen
Gefängnis und 10 Tage Haft. Außerdem wurde deil
Beamten Publikationsbeſugnis zugeſprochen. Der Angel
klagte, der Vater von 9 Kindern iſt nimmt im Verlaufe deſl
Verhandlung ſeine ausſichtsloſe Berufung zurück, ebenſl
die Staatsanwaltſchaft. Ein nettes Dienſtmäd
chen iſt die 21jährige Emilie Tragert von Offenbach

Die Sternſinger.

(Zu Epiphanias, 6. Januar.)
* Der Abend des 6. Januar beginnt zu dunkeln.
Im ſtattlichen Bauernhaus ſind alle Vorkehrungen ge=
troffen
. Pfefferkuchen prangt auf dem Tiſche mit Aepfeln
und Nüſſen, und in der Stube verſammeln ſich in ſchum=
meriger
Dämmerung Familie und Geſinde. Ab und zu
läuft eins auf die Straße; ſie warten auf etwas: hald
müſſen die Sternſinger kommen. Und da ſind ſie auch
ſchon. Voran der Fackelträger, und dann die drei halb=
wüchſigen
Geſellen, gar luſtig ausſtaffiert mit den ruß=
geſchwärzten
Geſichtern, den Kronen aus Goldpapier und
den buntverzierten, weißen Röcken, die gar nichts ande=
res
ſind als lange Hemden. Gar kriegeriſch ſind ſie aus=
gerüſtet
mit den Wehrgehängen über der Schulter, an
denen die Säbel kurios baumeln; zwei tragen vergol=
dete
Spieße in den Händen, der dritte aber trägt den
Stern. Das iſt eine Stange, auf der ein Brett mit einem
zierlichen Bildwerk befeſtigt iſt. Hier iſt zu ſehen ein
Schloß mit einer grünen Laube und einem Stall, in dem
Maria an der Krippe ſitzt zwiſchen Ochs und Eſelein.
Durch ein großes Fenſter ſieht Herodes auf den Stall her=
unter
mit einem ſchwarzbraunen, fürchterlichen Geſicht und
einer großen ſchwarzen Perücke auf dem Kopf. Gar
poſſierlich bewegen ſich die Figürchen, wenn die Stern=
gucker
den Herodeskaſten ſchütteln, und der große ver=
goldete
Stern aus Pappdeckel, der darüber ſchwebt, macht
die tollſten Sprünge, wenn ſein Träger an der lang herab=
hängenden
Schnur zieht. Lauter Lärm und wildes Hallo
der Jugend verkündet ſchon von weitem das Herannahen
des merkwürdigen Aufzuges. Nun machen ſie Halt vor
der weitgeöffneten Haustür und räuſpern ſich zum Sin=
gen
. Andächtige Stille tritt ein, und der prächtigſte, der
Mohrenkönig mit dem langen ſteifen Zopf beginnt: König
Kaſpar bin ich genannt, / Komm’ daher aus dem Mohren=
land
, Komm’ daher in großer Eil’ ½ Vierzehn Tag,

fünfhundert Meil' Nach ihm ſtellt ſich Melchior vor
ind dann Balthaſar, und dann haben ſie im ebenſo gut=
gemeinten
wie wenig wohllautenden Dreigeſang gar
vielerlei Schönes für das neue Jahr zu wünſchen. Ein
Hoch aus hellen Kehlen ſchließt die Szene, und der alſo
geehrte Hausvater bewirtet die Sternſinger mit den auf=
getiſchten
Leckerbiſſen, wozu ſich die heiligen drei Könige‟
nicht lange bitten laſſen; er gibt ihnen auch noch Lebens=
mittel
und ein paar Sechſer auf den Weg, die die hohen
Herrſchaften mit würdiger Gebärde an den ſie begleitenden
Sackträger abgeben.
Noch heute entfaltet ſich dieſes gemütvoll luſtige Bild,
das Goethe beſungen und Ludwig Richter gezeichnet hat,
überall in deutſchen Landen, in Thüringen und Schleſien,
im Elſaß und am Niederrhein, in Bayern und in Tirol.
Freilich ſind es nur noch letzte Reſte einer fröhlichen, echt
volkstümlichen Sitte. Die Umzüge der heiligen drei =
nige
waren früher viel reicher ausgeſtattet, gipfelten in
ganzen Komödien und gaben ſo recht der allgemeinen Ver=
ehrung
Ausdruck, die die Weiſen aus dem Morgenlande,
die Schutzheiligen aller frommen Pilger und Reiſenden,
im Mittelalter genoſſen. Urſprünglich wurde das Er=
ſcheinen
der drei Könige am Epiphanientage in der
Kirche feſtlich dargeſtellt. Drei Chorherren, mit Kronen
geziert, traten von verſchiedenen Seiten her vor den
Altar. Der mittlere zeigte mit einem Stab gen Morgen
nach einem Stern; dann ſangen ſie einige Lieder und der
Chor mit Lichtern trat um ſie her. Dann zogen alle zu
einem Altar, auf dem ein Muttergottesbild ſtand. Ein
Vorhang wurde weggezogen, das Chriſtkind kam zum
Vorſchein und wurde angebetet. Bald nahm das Volk
dieſe Sitte an und die Sternſinger zogen von Haus zu
Haus. Die erſte Kunde von ſolchen Umzügen iſt uns vom
Ende des 16. Jahrhunderts aus den Rechnungen des
Stiftes St. Florian in Oberöſterreich erhalten. Aus der
gleichen Zeit, von 1590 etwa, ſtammt die erſte Aufzeich=
nung
eines Sternſingerliedes, das alſo beginnt: In
Gottes Namen heben wir an! 4 Die heiligen drei Könige

ſind wohlgetan Wir kommen daher ohne allen Spott,
Einen ſeligen Abend gebe euch Gott! / Einen ſelige
Abend, eine fröhliche Zeit ½ Verleih uns der Vater vou
Himmelreich. Aus Norddeutſchland meldet uns ein Hanzu
burger Chroniſt von dieſen Umzügen: Da war ein Stert
zu tragen, ſo großmächtig, daß ſeine Strahlen den kleinet
Träger vorn ganz bedeckten, während hinten ein unhiſtel
riſcher Kometenſchweif nachſchweifte; da waren drei
nige vorzuſtellen mit langen Ziegenbärten, ſchleppendel
Mänteln, mit goldpapiernen Kronen, langen Zeptern un
Kegelkugeln als Reichsäpfeln. So zogen dieſe unheiligel
drei Könige langſam und bedächtig durch die Gaſſen,
folgt von jubelnden Kinderſcharen, deren Geſchrei
verſtummte, wenn vor den Türen angeſehener Leute di
Könige mit ihrem Sternträger ganz ehrbar ein geiſtliche
Lied zu ſingen begannen. Sie ſchieden mit den alten, bel
ausgegröhlten Verſen: Die heiligen drei Könige M
ihrem Stern, / Sie eſſen und trinken und bezahlen nich
gern. Auch vorchriſtliche Züge vermiſchten ſich nochmil
dieſen bunten Geſtalten; noch heute werden ſie wohl gk
beten, auf den verſchneiten Ackerfeldern tüchtig herumz
ſtampfen, weil man in ihnen Geiſter der Fruchtbarkeit ve
mutet.
Die Umzüge der Sternſinger aber hatten auch raſd
allerlei tollen Unfug und wüſte Ausgelaſſenheit im Gel
folge, ſo daß ſchon 1666 jeder, der ſich auf den Gaſſen
als gekleidetes Chriſtkindlein mit oder ohne Stern be
treffen läſſet mit ſchweren Strafen bedroht wurde. Fried
rich Wilhelm I. von Preußen verbot 1739, daß die Leut
mit Kronen oder Masken gehen, noch dergleichen Alfan
reien mehr getrieben werden. Aber weder dieſe n
zahlloſe andere Verbote der Behörden haben die Dai
königsumzüge unterdrücken können, und noch heute ziehe
die Sternſinger einher, wohl auch noch, wie eheden
von einem greulichen Herodes im ſpaniſchen Koſtüm
von Muſikanten und anderen Dreikönigsſängern
gleitet.

[ ][  ][ ]

Mummer 6.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Seite 8.

Pige war von Juni bis Oktober vorigen Jahres bei der
Prtwe Schombert als Dienſtmädchen in Stellung und ent=
ſmndete
hier teilweiſe unter erſchwerenden Umſtänden
ts Schränken und Kommoden Kleidungsſtücke und
ſäſche im Werte von 97 Mark. Weiter hat ſie in der von
lem Sohn der Witwe Schombert betriebenen Wirtſchaft=
inere
Geldbeträge in nicht feſtſtellbarer Höhe unter=
lagen
. Die Straſkammer verurteilte ſie wegen
Aweren Diebſtahls und Unterſchlagung zu
Monaten und 1 Tag Gefängnis.
* Wehrbeitrag. Die Leſer unſerer Zeitung werden auf
Bekanntmachung des Herrn Vorſitzenden der Veran=
y
ungskommiſſion über die Abgabe der Vermögenserklär=
lngen
für die Veranlagung des Wehrbeitrages im Amts=
ſrkündigungsblatt
(Darmſtädter Tagblatt vom heutigen)
ſſuhmerkſam gemacht.
* Concordia‟=Darmſtadt. Man ſchreibt uns ver=
tet
: Am 1. Januar veranſtaltete der Männer= Geſang=
ſſerein
Concordia ſeine Neujahrs=Feier. Nachdem der
Vorſitzende, Herr Dingeldein, die erſchienenen Gäſte und
Untglieder begrüßt hatte, und in ſeiner Anſprache auf die
liffolge der Sänger im Jahre 1913 auf zwei großen Ge=
regswettſtreiten
hingewieſen hatte, wurden fünf lebende
Bilder geſtellt, darunter die Vier Jahreszeiten Hierauf
bu rde von Helene Ruths der Neujahrsprolog geſprochen,
er von Mitglied W. Reeg verfaßt war. Eine der ſchönſten
mmern von dem Programm waren die von 6 Damen
. Vereins ausgeführten Alt=Romanighen Schleier=
ſitze
, die von Mitglied G. Hanſtein meiſterhaft ein=
udiert
waren. Es folgten nunmehr zwei humoriſtiſche
ſerzette. Es wird geſtreikt ausgeführt von den Mit=
liedern
Körber, Möſer, Schwarz und Die drei Straßen=
Ihrer vorgetragen von den Herren Blome Hellermann
d Schüttler. Das humoriſtiſche Geſangsquartett
enzesfreuden, geſungen von den Mitgliedern Jacobi,
llome, Hellermann und Schneider, zeugte von einem ſehr
ſtren Stimmaterial der vier Herren. Den Schluß des
togramms bildete das Theaterſtück Die Verlobung am
teutjahrsabend‟. Die ſpielenden Perſonen, die Herren
ſcrüttler, Körber und E. Büttner und die Damen Frl.
ſteuernagel und Büttner hatten ihre Rollen großartig
l getragen. Die von dem aktiven Chor zum Vortrag
ehrrachten Chöre waren alle neu einſtudiert worden und
Ainen unter der umſichtigen Leitung des Dirigenten,
lormeiſters Richard Etzold vortrefflich zu Gehör.
* Die Vereinigung ehemaliger Leibgardiſten von
ſſermſtadt und Umgebung, die aus Anlaß des im Jahre
in zu begehenden 300jährigen Jubeljahres des Leib=
urde
=Infanterieregiments Nr. 115 zuſammengetreten iſt,
ſelt im Saale der Stadt Koburg bei ſehr ſtarker Betei=
gung
früherer Regimentsangehöriger, unter denen ſich
ſutter anderen Reſerveoffizieren auch Landtagsabgeordne=
r
Dr. Oſann befand, ihre Gründungsfeier ab,
Uilder ſofort etwa 100 frühere Leibgardiſten ihre Mit=
liedſchaft
anmeldeten. Der vorgelegte Statutenentwurf
ſunde eingehend beſprochen und genehmigt. Der Haupt=
peck
der Vereinigung ſoll außer der Pflege der Zuge=
bnigkeit
zum alten Regiment darin beſtehen, entſprechende
ittel zu beſchaffen, um dem Regiment zu der Jubelfeier
ſte würdige Ehrengabe in Geſtalt einer Stiftung uſw.
ſidmen zu können. Der Jahresbeitrag wurde auf 2 Mk.
lſtgeſetzt, um den Kameraden aller Berufsſtände die Mög=
ßkeit
zu geben, ſich der Vereinigung anzuſchließen. Die
ſerteren Zuſammenkünfte ſollen regelmäßig jeden zweiten
intag im Monat ſtattfinden. Zum Vorſitzenden wurde
Pir Müller=Hickler, Hauptmann der Reſerve, ge=
Nählt.
* Freie Vereinigung heſſiſcher Nationalliberaler. Die
Sonntag, den 4. Januar d. J., nach Frankfurt a. M.
Pierufene, von Herrn Theodor Böhm=Offenbach geleitete,
Aſtzerordentliche Mitgliederverſammlung der
reien Vereinigung heſſiſcher Nationalliberaler war aus
llmn Teilen der angeſchloſſenen Wahlkreiſe ſtark beſucht.
ſas Ergebnis der Landtagserſatzwahl Wald=Michelbach,
Aber die der Geſchäftsführer Dr. Otto Linſe=Mainz Bericht
ſtattete, gab Gelegenheit zu einer ergiebigen Beſprechung
ſtr heſſiſchen politiſchen Verhältniſſe überhaupt. Die bis=
hrege
Haltung der Freien Vereinigung wurde durchaus
lälligt. Namentlich das Verhältnis der nationallibe=
len
Partei zum heſſiſchen Freiſinn war angeſichts des
ſtrerdings ſich immer mehr bemerkbar machenden Radi=
ſilismus
innerhalb dieſer Partei Gegenſtand eingehender
Asſprache. Wenn auch das Mißtrauen, das die Fortſchritt=
che
Volkspartei der Kandidatur Wünzer gegenüber hegte
lnd das ſie bewog, eine eigene Kandidatur aufzuſtellen,
Hinblick auf Vorkommniſſe aus früherer Zeit menſch=
ſch
begreiflich geweſen ſei, ſo war es doch im vor=
Wgenden Fall gänzlich unbegründet. Allgemein wurde
: Fehlen einer öffentlich ausgegebenen freiſinnigen
ſtichwahlparole ſowie der Umſtand bedauert und verur=
lits
, daß nach dem ziffernmäßigen Ergebnis die fortſchritt=
hen
Stimmen in ihrer Mehrheit augenſcheinlich dem
krdidaten der Sozialdemokratie zugeführt wurden. Eine

einmütig zum Ausdruck gebrachte ſcharfe Verurteilung er=
fuhren
die den Tatſachen gänzlich widerſprechenden, gegen
die Freie Vereinigung gerichteten Angriffe einer ſich
nationalliberal nennenden Preſſe, wie Wormſer Zeitung
und Heſſiſche Landeszeitung, die insbeſondere eine nach=
drückliche
Zurückweiſung ſeitens der Leitung der Wahl=
agitation
erfuhren, als deren Vertreter Herr Bürgermeiſter
Stein=Wald=Michelbach den Verhandlungen beiwohnte.
Vor allem nahm Herr Bürgermeiſter Stein Veranlaſſung,
der Freien Vereinigung ſeinen und ſeiner Parteifreunde
Dank auszuſprechen für die tatkräftige Unterſtützung und
Betätigung im Wahlkampf, die eine direkte Notwendigkeit
geweſen und der es in erſter Linie zu danken ſei, daß der
nationalliberale Kandidat ſiegreich aus der heißen Wahl=
ſchlacht
habe hervorgehen können. Alle gehäſſigen Angriffe
und falſchen Darſtellungen einer generiſchen Preſſe ſeien
damit hinfällig. So ſehr ſich die Verſammlung klar
darüber war, daß die Ergebniſſe dieſer Erſatzwahl gewiſſe
Folgerungen für die bevorſtehenden allgemeinen Wahlen
zeitigen mußten, ſo war man ſich doch andererſeits darüber
einig, daß heute bindende Beſchlüſſe über die Haltung der
Freien Vereinigung zu den bevorſtehenden Wahlen noch
nicht gefaßt werden können. Die Geſchäftsführung wurde
beauftragt, zunächſt eingehendes ſtatiſtiſches und erläutern=
des
Material über die einzelnen Wahlkreiſe zuſammen=
zuſtellen
und einer demnächſt ſtattfindenden Verſammlung
vorzulegen. An der erſprießlichen, für die Zukunft nütz=
lichen
Ausſprache beteiligten ſich außer dem Vorſitzenden
und Referenten die Herren De. Cratz, Wernher, Bangel,
Dr. Kraußmüller, Dr. Keller, Abg. Bach, Scior Germann,
Muntermänn u. a. Erſt in vorgerückter Nachmittagsſtunde
wurde die einmütig verlaufene und von nationalem und
liberalem Geiſte getragene Verſammlung mit Worten des
Dankes durch den Vorſitzenden geſchloſſen.
* Hilfsverein für die Geiſteskranken in Heſſen. Gegen=
wärtig
iſt in unſerer Stadt wieder die alljährliche Samm=
lung
von Gaben für den Hilfsverein für die Geiſteskran=
ken
in Heſſen im Gange. Es erſcheint daher angebracht,
ſowohl auf die Zwecke und Ziele dieſes Vereins über=
haupt
, wie auch auf ſeine Tätigkeit ſpeziell in unſerer
Stadt aufmerkſam zu machen. Der Verein will zunächſt
einzelne bedürftige Geiſteskranke, vorab bei ihrer verſuchs=
weiſen
Entlaſſung aus der Anſtalt, mit Rat und Tat unter=
ſtützen
, dann aber auch den durch die Geiſteskrankheit eines
Angehörigen nicht ſelten in unſägliche Not geratenen Fa=
milien
die erforderliche Hilfe bringen. Für dieſe Zwecke
hat der Verein ſeit ſeiner Gründung im Jahre 1874 bis jetzt
rund 587000 Mark aufgewendet. Wenn der Verein nun
auch ſowohl aus der Staatskaſſe wie von einer Reihe an=
derer
öffentlicher Kaſſen (Gemeinden, Sparkaſſen uſw.)
Beihilfe empfängt, ſo muß doch der weitaus größte Teil
ſeines Unterſtützungsbedarfs (gegenwärtig etwa 37000 Mk.
jährlich) durch freiwillige Beiträge von Privaten in Stadt
und Land aufgebracht werden, bei welcher Aufbringung
ihm eine große Anzahl Vertrauensmänner in den ein=
zelnen
Gemeinden (in unſerer Stadt Oberbürgermeiſter
Dr. Gläſſing) zur Seite ſteht. Faſt noch größeren Wert als
auf die Ergiebigkeit der von ihm veranſtalteten Samm=
lungen
legt der Verein dabei auf eine möglichſt große Zahl
der einzelnen Geber, da er in der Höhe dieſer letzteren Zahl
nicht mit Unrecht einen Gradmeſſer für das Verſtändnis
des Weſens der Geiſteskrankheit und Beſtrebungen des
Vereins in der Bevölkerung glaubt erblicken zu dürfen.
Nach dem Geſchäftsbericht für 1912/13 beträgt die Zahl der
Geber im ganzen Lande 72476, wovon auf die Stadt
Darmſtadt 1522 entfallen. Auch jetzt ſoll hier wieder eine
Sammlung von Haus zu Haus verſucht werden,
die hoffentlich recht viele offene Herzen und Hände findet.
Jede Gabe iſt willkommen, denn, wie ſchon bemerkt, kommt
es faſt mehr noch auf die Zahl der Geber, als auf die Höhe
der Gaben an. Den letzten Jahresbericht, den der Verein
in einer großen Anzahl von Exemplaren gerne für die
Sammlung in unſerer Stadt zur Verfügung geſtellt hat,
führen die Sammler bei ſich und werden denſelben den ſich
dafür Intereſſierenden, ſoweit der Vorrat reicht, zuſtellen.
* Literariſcher Verein. Auf die heutige Anzeige des
Literariſchen Vereins, deſſen einzige Aufgabe darin beſteht,
ſeine Mitglieder das ganze Jahr über mit belehrender
und unterhaltender Lektüre zu verſehen, ſeien Einheimiſche
und Neuzugezogene hierdurch hingewieſen.
* Die Guttemplerloge Frankenſtein Nr. 1712 hielt in
der Wartburg. Karlſtr. 21, ihre erſte Weihnachtsfeier ab.
Vorträge. Deklamation und Geſang von Alt wie Jung,
Groß wie Klein ſelbſt der Nikolaus fehlte nicht, brachten
wiederum den Beweis, daß man auch Feſte feiern kann,
ohne geiſtige Getränke, und man ſchied mit dem Bewußt=
ſein
, ein herrliches Feſt gefeiert zu haben, und der Spruch:
Friede auf Erden hat ſich hier bewahrheitet. Man
trennte ſich ungern, aber mit den Worten: Auf Wieder=
ſehen
!.
* Geſundheitsgemäße Frauenkleidung. Montag, den
12. Jan., abends 8 Uhr, wird Herr Dr. Sell=Eleonoren=

heilſtätte i. O. im Kaiſerſaal den Lichtbildervor=
trag
über Geſundheitsgemäße Frauenklei=
dung
auf Wunſch der hieſigen evangeliſchen Gemeinde=
Frauenvereine wiederholen. Das wird gewiß von allen
Teilnehmerinnen, die den geſchätzten Redner im November
Gelegenheit hatten zu hören, mit Freuden begrüßt werden;
denn die klaren, überzeugenden Ausführungen, unterſtützt
durch Lichtbilder, machten auf die Anweſenden einen nach=
haltigen
Eindruck. Diesmal werden auch die vom Vortka=
genden
erwähnten wunderbar ſchönen Bilder normaler
Frauenkörper, zum Teil nach Bildhauerwerken aus dem
Altertum, zur Darſtellung kommen. Möchte ſich ganz be=
ſonders
unſere weibliche Jugend wieder ſo zahlreich ein=
finden
wie beim erſten Vortrag, denn gerade für ſie ſind
die Belehrungen von ganz beſonderer Wichtigkeit. Näheres
über den Kartenverkauf, der diesmal ſowohl an der Kaſſe,
wie im Verkehrsbureau ſtattfindet, beſagen die Anzeigen.
* Vogelsberger Höhenklub (Zweigverein Darmſtadt).
Trotz des zweifelhaften Wetters hatten ſich zur Wanderung
am vergangenen Sonntag nach Groß=Umſtadt etwa 90
wackere Wandersleute eingefunden. Und ſie hatten es
nicht zu bereuen, denn der Wettergott zeigte ſich recht
freundlich geſinnt. Die Wanderung verlief darum auch ſehr
ſchön und namentlich bot der Wald in ſeinem ſchimmern=
den
Schneekleide ganz prächtige Bilder. Da auch die Be=
wirtung
in Gundernhauſen bei Hanſtein und in Groß=
Umſtadt im Rheiniſchen Hof vorzüglich war, ſo darf dieſe
Wanderung zu den gelungenſten des Jahres 1913/14 ge=
zählt
werden.
* Ediſons Kinetophon. Am 7. d. M. wird die neue
Erfindung Ediſons, die ſprechenden lebenden Bilder
Kinetophon genannt durch den Direktor der Deutſchen
Ediſon=Kinetophon=Geſellſchaft Paſchka dem Großher=
zog
vorgeführt werden.
* Naturalverpflegungsſtation. Während des Monats
Dezember 1913 wurde die Hilfe der Naturalverpflegungs=
ſtation
von 542 mittelloſen Durchreiſenden in Anſpruch
genommen. Dieſe verurſachten einen Koſtenaufwand von
623,30 Mark.
§ Unfall an der Rodelbahn. Am Samstag nachmittag
iſt ein Zuſchauer an der Rodelbahn bei der Ludwigshöhe
am Bein verletzt worden. Ein Kaufmann aus Frankfurt
am Main iſt beim Rodeln mit einer Dame zuſammen zu
Fall gekommen. Als er der Dame beim Aufſtehen behilf=
lich
war. ließ er ſeinen Schlitten auf der Mitte der Fahr=
bahn
ſtehen. Gleich darauf kam eine andere Perſon die
Rodelbahn heruntergerodelt; dieſe ſtieß hierbei den Schlit=
ten
des Kaufmanns derart an, daß der Schlitten zur Seite
geſchleudert wurde und den obenerwähnten Zuſchauer am
Bein traf.
§ Körperverletzung. In der Nacht von Samstag
auf Sonntag wurde in der Altſtadt ein Hausburſche von
einem Frauenzimmer, in deren Wohnung er eingedrungen
war, durch einen ſcharfen Revolverſchuß an der rechten
Hand verletzt. Der Verletzte mußte ſich in das Städtiſche
Krankenhaus begeben.
§ Feſtgenommen. Ein 30 Jahre alter Reiſender aus
Potsdam, hier wohnhaft, iſt wegen Diebſtahls eines
Koffers mit Kleidermuſtern im Werte von etwa 700 Mark
feſtgenommen worden. Der Koffer wurde vor einigen
Tagen in einem hieſigen Hotel entwendet.
§ Durchgegangene Pferde. Am Samstag nach=
mittag
gegen 1 Uhr gingen zwei vor einem Bierfuhrwerk
geſpannte Pferde in der Lagerhausſtraße durch und
rannten in der Richtung nach der Blumenthalſtraße
davon. Ein Schutzmann iſt in der Blumenthalſtraße den
Pferden in die Zügel geſprungen, hat ſie zum Stehen
gebracht und dadurch ein Unglück verhindert. Der Lenker
des Fuhrwerks iſt dabei vom Bock gefallen, hat jedoch
nur leichte Hautabſchürfungen davongetragen.
§ Kellerbrand. Am Samstag abend kurz nach
6 Uhr entſtand im Hauſe Arheilgerſtraße Nr. 14 durch
Umfallen einer Petroleumlampe ein Kellerbrand, welcher
durch die herbeigerufene Feuerwehrwache alsbald gelöſcht
wurde.

Kunſtnotizen.

Ueber Werke, Künſtler und künſtleriſche Veranſtaltungen ꝛc., deren im Nacht
ſtehenden Ermähnung geſchieht, behält ſich die Redaktion ihr Urteil vor.
Am Donnerstag, den 22. Januar, findet im
Städtiſchen Saalbau ein Orcheſter=Konzert unter
Leitung von Herrn Werner F. von Siemens unter
gütiger Mitwirkung der Großh. Hofkapelle Darmſtadt, ſtatt.
Als Soliſtin iſt für dieſes Konzert die bekannte hoch=
dramatiſche
Sängerin Frau Beatrice Lauer=Kottlar vom
Hoftheater in Karlsruhe gewonnen worden. Das
intereſſante Programm weiſt neben der Ouvertüre zu
Coriolan Opus 62 von Beethoven und der vierten Sym=
phonie
E=Moll Opus 98 von Joh. Brahms die acht
Orcheſtergeſänge des bekannten Komponiſten Herrn Baron
Hermann W. von Waltershauſen auf. Von dieſen
Orcheſtergeſängen, die erſt im verfloſſenen Jahre entſtanden

Feuilleton.

Aus Kunſt, Wiſſenſchaft und Leben.
* Die Frauen an der Berliner Univer
tät. 880 Frauen ſind im laufenden Winterhalbjahr an
r Berliner Univerſität eingeſchrieben, während im vori=
An Winter 859 gezählt wurden. Ohne Reifezeugnis, nur
ſit dem Erlaubnisſchein des Rektors verſehen, hören noch
9 Frauen Vorleſungen an der Univerſität. Insgeſamt
men alſo 1113 Frauen Vorleſungen an der Berliner
werſität belegen. Der Stillſtand im Frauenſtudium
ſiid noch offenbarer durch die Tatſache, daß nur 314 in
lfeſem Winter die Berliner Hochſchule neu bezogen, wäh=
nd
es das vorige Mal 361 waren. Zurückgegangen iſt
ſte die kleine Zahl der Theologinnen: im letzten Winter
er in dieſem Winter eine. Ebenſo ſteht es mit den
n iſtinnen: früher 20, jetzt 19. Stehen geblieben iſt die
ſiffer der Medizin ſtudierenden Frauen mit 178; davon
id 25 Ruſſinnen, während bei den Männern der dritte
Peil der Mediziner, 441 von 1336, aus Rußland ſtammt
Frauen gehören der philoſophiſchen Fakultät an. Hier
kdmen ſich in gewohnter Weiſe die meiſten der neuen
Pillologie, 164 an der Zahl. Daneben wird das Studium
n Deutſch und Germaniſtik bevorzugt, da es in gleicher
eiſe zur Staatsprüfung und zu einer Anſtellung führt.
Notz der ungünſtigen Verhältniſſe gerade auf dieſem Ge=
lete
widmen ſich ihm noch 126 Frauen. Ueberhaupt ſind
e philoſophiſch=hiſtoriſchen Fächer gegenüber den natur=
ſiſſenſchaftlich
=mathematiſchen bevorzugt.
CK. Neues von den F=Strahlen. Aus
Aris wird berichtet: Der italieniſche Ingenieur Giulio
ſſivi, deſſen Erfindung der ſogenannten F=Strahlen ſo
belfach erörtert und angezweifelt wurde, konnte am letzten
Aienstag in Paris vor ſeiner Abreiſe nach Rom die inter=
Fante Mitteilung machen, daß er im Begriffe ſtehe, ſeine
findung der italieniſchen Regierung zu verkaufen. Er

hat, wie er berichtete, keinerlei Patent aufgenommen, ſon=
dern
wird der Behörde, insbeſondere der italieniſchen
Marineverwaltung, nur die Konſtruktionseinzelheiten und
den in Spezia bereits gebauten Apparat überlaſſen. Ulivi
behauptet bekanntlich, durch ſeine F=Strahlen im=
ſtande
zu ſein, auf gewiſſe Entfernungen Exploſiv=
ſtoffe
auf drahtloſem Wege zur Entzündung zu
bringen; ſo will er beiſpielsweiſe eine Kriegsſchiff in
die Luft ſprengen können, indem er durch die F=Strahlen
die Munitionskammern zur Exploſion bringt. Die bis=
herigen
Angaben über die Umſtände, unter denen dies
möglich ſein ſollte, waren ziemlich unbeſtimmt; erſt jetzt
hat der Erfinder darüber einige nähere Mitteilungen ge=
macht
. Die Wirkungsweiſe der F=Strahlen kann auf eine
Entfernung von etwa 50 Metern die Exploſion hervorrufen,
und entzündet dann jede Art von Exploſivſtoff, wobei frei=
lich
Vorausſetzung iſt, daß die Pulvervorräte in Metall=
gefäßen
und Metallräumen verwahrt liegen. Sind die
Exploſivſtoffe in hölzernen Hüllen geborgen, ſo verſagen
die F=Strahlen, weil ſie Holz nicht durchdringen. Dieſer
Umſtand und die geringe Entfernung, auf die die draht=
loſe
Entzündung möglich iſt, verringert naturgemäß einſt=
weilen
die praktiſche Bedeutung. Ulivi wird jetzt in Spe=
zia
und Neapel weitere Experimente vornehmen. Die
italieniſche Marineverwaltung hegt den Plan, das Ver=
fahren
vor allem zur Sprengung unterſeeiſcher Minen und
Streuminen nutzbar zu machen.
* Wochenſpielplan der Frankfurter
Stadttheater: 1. Opernhaus. Dienstag: Falſtaff
Mittwoch: Rigoletto. Donnerstag: Figaros Hochzeit.
Freitag: Die Braut von Meſſina. Samstag: Königskin=
der
. Sonntag, 3½ Uhr: Die Regimentstochter; 7 Uhr:
Lohengrin. Montag: Der Wildſchütz. Dienstag: Madame
Butterfly. 2. Schauſpielhaus. Dienstag: Wie einſt im
Mai. Mittwoch, 3½ Uhr: Der geſtiefelte Kater; 8 Uhr:
Der Herr Miniſter. Donnerstag: Othello. Freitag: Pyg=
malion
. Samstag, 3½ Uhr: Der geſtiefelte Kater; 8 Uhr:
Eine Frau ohne Bedeutung. Sonntag, 3½ Uhr: Der ge

ſtieſelte Kater; 7 Uhr: Wie einſt im Mai. Montag: Wie
einſt im Mai. Dienstag: Der Herr Miniſter.
* Wochenſpielplan des Großh. Hof= und
National=Theaters Mannheim. 1. Im Hof=
theater
: Dienstag: Die Hugenotten. Mittwoch: Feuersnot.
Donnerstag: Der Widerſpenſtigen Zähmung. Freitag
keine Vorſtellung. Samstag (zum erſten Male): Die hei=
tere
Reſidenz. Sonntag: Don Juan. Montag: Baumeiſter
Solneß. 2. Im Neuen Theater: Dienstag: Die ſpaniſche
Fliege. Mittwoch: Die Schmetterlingsſchlacht. Freitag:
Das Glöckchen des Eremiten. Sonntag, 3 Uhr: Der Raub
der Sabinerinnen; 8¼ Uhr: Charleys Tante.
Die Frau von 1914. Die Frauen wollen ſich
ſelbſt wieder ähnlich werden das iſt die Botſchaft, die
von den Beherrſchern der Mode der lauſchenden Welt als
Neujahrsgabe verkündet wird. Die genaueren Einzel=
heiten
der nahenden Frühjahrsmode werden natürlich
noch ängſtlich geheim gehalten und mögen vielleicht auch
noch nicht endgültig feſtſtehen. Eine Frage aber iſt be=
reits
entſchieden: die Frau von 1914 wird wieder ein
wenig Taille haben. Beileibe keine Weſpentaille, eben
nur ein wenig Taille, aber auf die Bauchlinie wird
man verzichten und ſchüchtern ſich wieder der natürliche=
ren
Form nähern. Auch an den Füßen wird der Rock
nicht mehr, wie bisher, enger ſein; die neueſten Modelle
für das Frühjahr zeigen Röcke, die am Fuße ein klein
wenig weiter ſind, als oben. Eines aber wird noch bis
zum Frühjahr hinein das Feld behaupten: der leicht=
geſchlitzte
Rock. Allein man wird nicht mehr durch dieſen
Schlitz das durchſichtige Gewebe durchbrochener Strümpfe
ſehen; ſtatt ihrer wird das Auge an jenem Schlitze etwas
von dem neuen, pliſſierten feinen Seidenunterrock er=
raffen
. Die Anſätze zur Krinoline ſchwinden, die mit
Draht verſteifte Tunika iſt erledigt und mit ihr die viel=
verſpotteten
Minaret=Umriſſe‟ Statt deſſen kommen
lange, ſchlicht herabhängende Tuniken mit Quaſten oder
durchbrochenen Umſäumungen. Die Hüte aber ſtreben zur

[ ][  ][ ]

den ſind, wurden die erſten fünf davon vergangenen April
in Karlsruhe unter der Leitung des jetzigen Wiener Hof=
Kapellmeiſters Reichwein mit ſenfationellem Erfolge auf=
geführt
, während die zwei weiteren Orcheſtergeſänge vor
kurzem unter Leitung von Hans Pfitzner auf dem Pro=
gramm
des dortigen Akademie=Konzertes ſtanden und be=
geiſterten
Beifall fanden.
* Im Märchenlande. Ein willkommener Gaſt
will von Mittwoch ab hier für kurze Zeit ſeine Wohnung
aufſchlagen: Unſer ſchönes deutſches Märchen in neuem
Gewande. Ein junger, im Oſten Deutſchlands bekannter
Rezitator, Herr Heinz Weila, hat ſich die Aufgabe ge=
ſtellt
, unſeren lieben Kleinen die lieben Geſtalten der Mär=
chenwelt
wieder aufleben zu laſſen. Farbenprächtige Licht=
bilder
erſter Künſtler und eindrucksvoller, wohlklingender
Vortrag unterſtützen ihn, ſo daß dies Unternehmen von
allen, die Kinder lieb haben und ſelbſt einmal im poeſie=
vollen
Reich der Märchen träumen wollen, lebhaft begrüßt
werden wird Verſäume doch niemand, ſeinen Kindern
die köſtliche Märchenpoeſie in ihrer Gemütstiefe und reiz=
vollen
Schilderung zugänglich zu machen. Damit ſei der
Beſuch dieſer Rezitationen, die täglich um 3 und 5 Uhr
Grafenſtraße Nr. 12, Ecke Rheinſtraße, Im Märchenlande‟
ſtattfinden, empfohlen und auf die Anzeige mit dem Pro=
gramm
in dieſem Blatte hingewieſen.

* Eberſtadt, 5. Jan. (Bürgermeiſterwahl.)
Man ſchreibt uns: Die in Kürze für unſere Gemeinde vor=
zunehmende
Bürgermeiſterwahl beſchäftigt zurzeit lebhaft
die hieſige Einwohnerſchaft. Weitblickende, und in die
Gemeindeverhältniſſe Eingeweihte, wollen mit dem ſeit=
herigen
Syſtem des Ehrenbürgermeiſters gebrochen haben,
und an deſſen Stelle einen tüchtigen Berufsbürgermeiſter
ſetzen. Es iſt unter den heutigen Zeitverhältniſſen für eine
Gemeinde von 8000 Seelen aber auch ein dringendes Ge=
bot
der Notwendigkeit, daß an deren Spitze ein erprobtee
Fachmann geſtellt wird, der unabhängig, ohne Anſehen der
Perſon das Gemeindeſchifflein lenkt; dieſe Perſönlichkeit
kann allerdings nie ein Ehrenbürgermeiſter, ſondern nur
ein Berufsbürgermeiſter ſein. Die hieſigen Gemeindever=
treter
werden in den nächſten Tagen über dieſe Frage zu
entſcheiden haben; hoffentlich geht der dringende Wunſch
eines großen Teils der Einwohner Eberſtadts in Er=
füllung
.
* Weiterſtadt, 5. Jan. (Neujahrsfeier.) Sonn=
tag
, den 11. Januar, veranſtaltet der Geſangverein Ger=
mania
im Gaſthaus Zum Löwen ſeine diesjährige Neu=
jahrsfeier
, verbunden mit einem Theaterabend, daran an=
ſchließend
Tanz. Zur Aufführung gelangt auf viel=
ſeitigen
Wunſch das Theaterſtück Die gehaalte Ge=
ſchwiſter

Offenbach, 5. Jan. (Brandſtiftung.) In der
hinter dem Städtiſchen Schlachthof gelegenen Scheuer des
Fouragehändlers Friedrich Fauerbach brach am Sonntag
abend gegen 6 Uhr ein Schadenfeuer aus, das ſchnell große
Dimenſionen annahm. Im Nu ſtand die mit Stroh und
Heu gefüllte Scheuer in Flammen, ſo daß ſie nach kurzer
Zeit völlig eingeäſchert wurde. Die alarmierte Feuerwehr
blieb auf der Brandſtätte, bis jede Gefahr für die umlie=
genden
Scheuern, ſowie die angrenzende Lackfabrik von
Firma Köhler und Stumpf beſeitiat war. Der durch das
Feuer angerichtete Brandſchaden iſt erheblich, aber bis auf
zwei Wagen, die ebenfalls verbrannten, durch Verſicherung
gedeckt. Die Entſtehungsurſache des Brandes iſt ohne
Zweifel auf fahrläſſige Brandſtiftung zurückzu=
führen
. Dieſe Scheuer bildete nämlich den ſtändigen Un=
terſchlupf
von lichtſcheuem Geſindel, das dort nächtigte
Offenbar wurde das Feuer durch das unvorſichtige Weg=
werfen
eines noch glimmenden Streichholzes entfacht. Die
polizeilichen Ermittelungen haben bisher noch zu keinem
beſtimmten Ergebnis geführt. (Erfroren aufge=
funden
.) Die am vorigen Dienstag im Grenzgraben
hinter dem Waſſerhof bei Oberrad erfroren aufgefundene
Frau iſt als die 67 Jahre alte Witwe Thereſe Höf=
ling
aus der Feldſtraße 79 erkannt worden. Dieſe hatte
ſich am Montag, nachdem ſchon ſeit einiger Zeit Spuren
geiſtiger Umnachtung an ihr bemerkt wurden, im Dämmer=
zuſtände
aus ihrer Wohnung entfernt und war in der Um=
gegend
umhergeirrt. Hierbei iſt ſie wahrſcheinlich am
Grenzgraben ermüdet umgefallen und dadurch erfroren.
Lampertheim, 5. Jan. (Leichenländung.) Bei
Hof Kirſchgartshauſen wurde eine weibliche Leiche ge=
ländet
. Man vermutet, daß es ſich um die unbekannte
Frau handelt, die vor kurzem bei Mannheim in den Rhein
ſprang.
Mainz, 5. Jan. (Einbruch.) In einem hieſigen
Uhrmachergeſchäft wurde ein Einbruch verübt. Die Täter,
die es offenbar auf Ausraubung des Ladens abgeſehen
hatten, haben nur eine vernickelte Uhrmacher=Flachzange
und eine ebenſolche Uhrmacher=Zwickzange mitgenommen.
Der weiteren Ausführung der geplanten Tat ſtellten ſich
Hinderniſſe entgegen. (Lebensmüde.) In einem
Hauſe der Wallauſtraße hat eine Frau in ſelbſtmörderi=
ſcher
Abſicht Spiritus getrunken. Sie beabſichtigte, auch

eine mit Salzſäure gefüllte Flaſche zu leeren, wurde
hieran jedoch rechtzeitig gehindert; ſie wurde ins ſtädtiſche
Krankenhaus gebracht. Ein Dienſtmädchen wollte in
verfloſſener Nacht in ſelbſtmörderiſcher Abſicht in den
Rhein ſpringen, wurde jedoch durch einen Paſſanten da=
von
abgehalten und der Polizei übergeben.
Oſthofen, 5. Jan. (Großfeuer.) Samstag abend
kurz vor 7 Uhr brach in den Arbeitsſälen der Stroh=
hülſenfabrik
Karl Glaſer in der Mainzer
Straße, in denen um 5 Uhr nachmittags ca. 30 Menſchen,
wie gewöhnlich Samstags, Arbeitsſchluß gemacht hatten,
auf unerklärliche Weiſe Feuer aus, deſſen Bekämpfung
ſofort aufgenommen und ſchließlich mit nicht weniger als
elf Schlauchleitungen fortgeſetzt wurde. Der Bau, der vor
vier Jahren ſchon einmal einem Schadenfeuer zum Opfer
ſiel und in dem über ein Dutzend wertvolle automatiſche
Strohhülſenmaſchinen und allerlei brennbares Material,
aber nur geringe Fertigvorräte ſich befanden, brannte in
4 Stunden aus. Die ſehr gefährdete Umgebung, darunter
auch die mit ungedroſchenem Getreide gefüllte, dicht daran
grenzende ſogen. Zehntſcheuer konnte von den Feuer=
wehren
gehalten werden. Die ganze Nacht und geſtern
den Tag über hielt die Turnerfeuerwehr Brandwache, da
immer noch Strohvorrat von Zeit zu Zeit aufflammte
und der Brandherd nach Süden, Oſten und Norden Bau=
lichkeiten
neben ſich hat.
Alsheim, 3. Jan. (Rodelunglück.) Auf der
Rodelbahn auf der Straße nach Dorn=Dürkheim verun=
glückte
der Schloſſer Schmitt von hier. Er ſtieß mit einem
anderen Schlitten zuſammen und kam in voller Fahrt zu
Fall. Der Arzt ſtellte einen komplizierten Bein= und Knie=
ſcheibenbruch
feſt. Auch eine Dienſtmagd zog ſich ſchwere
Verletzungen im Geſicht zu und mußte ärztliche Hilfe in
Anſpruch nehmen.
Grünberg, 5. Jan. (90. Geburtstag.) Am 10.
Januar feiert Pfarrer Guſtav Baiſt, jetzt in Weſtheim bei
Gunzenhauſen, bis 1877 zu Ulfa bei Nidda, ſeinen 90. Ge=
burtstag
. Baiſt iſt 1824 in Grünberg, wo ſein Vater Land=
rat
war, geboren und ein Bruder des vor zwei Jahren
verſtorbenen Seniors der heſſiſchen Anwaltſchaft. Geh.
Juſtizrat Baiſt in Gießen. Aus der älteren Generation
werden ſich wohl manche an ſeine kräftige Perſönlichkeit
erinnern, auch an ſeine ſcheiftſtelleriſche Tätigkeit auf kirch=
lichem
und wirtſchaftlichem Gebiet. In Bayern hat er ſich
beſonders um das Darlehenskaſſenweſen verdient gemacht,
in einer Anzahl unter dem Namen Friedrich Traugott von
ihm veröffentlichten Volkserzählungen findet man anſchau=
liche
Schilderungen von Menſchen und Zuſtänden alt=
heſſiſcher
Zeit. Noch bis vor wenigen Monaten konnte er
einen Teil der Amtsgeſchäfte verſehen.

Reich und Ausland.

Aus der Reichshauptſtadt, 4. Jan. In der Frühe des
heutigen Sonntags iſt der Präſident des Oberverwaltungs=
gerichts
von Ritter kurz vor Vollendung ſeines 68.
Lebensjahres einem Herzſchlag erlegen. Zu der 25 jäh=
rigen
Jubelfeier der internationalen krimi=
naliſtiſchen
Vereinigung waren Mitglieder aus
allen Teilen des Reiches auch dem Auslande, hier ein=
getroffen
. Mittags fand im Reichstagsgebäude eine Vor=
ſtandsſitzung
, abends im Kaiſerhof ein Abendeſſen ſtatt, an
dem der Staatsſekretär des Reichsjuſtizamtes, ſowie Ver=
treter
des preußiſchen Miniſteriums des Innern und des
Juſtizminiſteriums teilnahmen. Außer den Begründern
der Vereinigung, den Profeſſoren Prins=Brüſſel, v. Liſzt=
Berlin und van Hamel=Amſterdam, ſah man u. a. die
Exzellenzen Dr. Wrieberg=Stockholm, Hagerup= Koven=
hagen
, ſowie eine große Anzahl Gerichtsärzte, Richter,
Staatsanwälte und Rechtsanwälte. Die Feier des 70.
Geburtstages Victor Blüthgens brachte dem
Dichter vielerlei Ehrungen: Wilmersdorf benannte nach
ihm eine neue Straße am Fehrbelliner Platz; Freienwalde,
wo Blüthgen ſein ſtändiges Dichterheim beſitzt, ließ durch
eine Deputation eine Adreſſe überreichen, gleichzeitig mit
dem Ehrenbürgerbrief; der Allgemeine Schriftſtellerverein
ſtiftete einen ſilbernen Blumenkorb als Tafelaufſatz. Heute
veranſtaltete der große Deutſche Schriftſtellerverband zu
Ehren ſeines Präſidenten ein Feſtmahl im Zoologiſchen
Garten. Die Geburten haben auch im Jahre 1912/13
in Berlin weiter abgenommen. Gemeldet wurden
42 509 gegen 43091 im Jahre 1911/12 und 44 261 im Jahre
1910/11. Die Aufgebote dagegen haben zugenommen
1910 betrugen ſie 27865, 1911/12: 23237 und 1912/13:
24 131. Die Eheſchließungen waren nur wenig geringer.
Sie ſtellten ſich auf 22016 im Jahre 1910/11, auf 22662 im
Jahre 1911/12 und auf 23086 im Jahre 1912/13. Die
Sterbefälle haben abgenommen. Das durch ſeine große
Hitze und Trockenheit abnorme Jahr 1911/12 brachte zwar
eine Steigerung auf 33800 Todesfälle, im Jahre 1910/11
betrugen ſie indes nur 31984 und im letzten Jahre nur
31897. Im Januar wurden die meiſten Geburten ver=
zeichnet
, die wenigſten im November. Die Eheſchließungen
hatten ihr Maximum im Oktober, ihr Minimum im Januar

erreicht; die Sterbefälle ihr Minimum im September.
Nach großen Betrügereien und Hinterlaſſung einer Schul=
denlaſt
von etwa 40000 Mark iſt der 33 Jahre alte Gold=
und Juwelenhändler L. Vonſtein, der namentlichzu
den Kreiſen der Lebewelt Beziehungen hatte, flüchtig
geworden.
5. Jan. Trotz des ſchauderhaften Wetters hatte ſich
geſtern vor dem Kaiſer=Friedrich=Muſeum eine
ſo gewaltige Menſchenmenge eingefunden, um das neus
van der Goes=Bild zu ſehen, daß die Polize
einen Abſperrungsdienſt einrichten mußte. Die Schaus
luſtigen wurden nur truppweiſe in das Muſeum gelaſſen
Der praktiſche Arzt Dr. Goldſtein und der verant=
wortliche
Redakteur des Kleinen Journals. Noack, ha=
ten
ſich heute vor der 3. Strafkammer des Lamndgerichts
Berlin I wegen Beleidigung der katholiſchen
Miſſionare des Rheinlandes zu verantworten.
Die Straſkammer erkannte nach längerer Erörterung auf
die Einſtellung des Verfahrens, da der Kölner Erzbiſcho
laut eines Gutachtens des Geh. Juſtizrats Prof. Stutze
Bonn nicht ſtrafantragsberechtigt war und die ſpäteren
Strafanträge des Vorgeſetzten der Miſſionare und die
Strafanträge der Beleidigten ſelbſt nicht rechtzeitig geſtellt
wurden.
Hanau, 5. Jan. (Todesfall.) Buchdruckereibeſitzen
Lorenz Loßberger, einer der Führer der Fortſchrittlichen
Volkspartei in Hanau und früher auch Verleger der libes
ralen Hanauer Zeitung, iſt im Alter von 47 Jahren plötzlich
geſtorben.
Stuttgart. 5. Jan. (Kaiſer und König.)Wi
der Schwäbiſche Merkur meldet, hat ſich der König
geſtern abend 7 Uhr im Auto nach dem Nordbahnhof be=
geben
, um den Kaiſer zu begrüßen, welcher dort, auf den
Rückfahrt von Sigmaringen, einen kurzen Aufenthalt hatte
Karlsruhe, 5. Jan. (Todesfall.) Am 3. Janual
ſtarb hier im Alter von 83½ Jahren Reichsgerichtsra
a. D. Karl Wielandt, der vom Tage der Eröffnun
des Reichsgerichts in Leipzig an (1. Oktober 1879) bis zum
1. März 1900 Reichsgerichtsrat war.
Sagan, 5. Jan. (Unter Erdmaſſen begras
ben.) Bei Kanaliſationsarbeiten iſt heute mittag eins
hohe Schachtwand eingeſtürzt und hat drei Arbeiter bes
graben. Nur einer konnte gerettet werden=
Hamburg, 5. Jan. (Otto Schreyer 7.) Der
niederdeutſche Dichter Otto Schreyer iſt heute im Alten
von 82 Jahren geſtorben.
Friedrichshagen, 5. Jan. (Selbſtmord.) Geſtem
abend verſuchte der 26jährige ſtellungsloſe Kaufmann
Hinze ſeine Geliebte, die 22jährige Anna Herbſt, zue
ſchießen. Das Mädchen ſchlug ihm die Waffe aus den
Hand und flüchtete. Hierauf erſchoß ſich Hinze ſelbſt.
Queidersbach bei Landſtuhl, 5. Jan. (Mordtat)
Geſtern abend wurde der Lehrer Wesner auf dem Nach=
hauſewege
in der Nähe ſeiner Wohnung von fünf Män=
nern
hinterrücks erſchoſſen. Wesner war 45 Jahre alt und
Vater von ſechs Kindern.
Peſt, 5. Jan. (Zu Ehren der Delegierten
der Mitteleuropäiſchen Wirtſchaftskonfe
renz) gab der Präſident des Ungariſchen Vereins,den
frühere Miniſterpräſident Wekerle, geſtern im Landeskaſin
einen Begrüßungsabend, zu dem auch Erzherzog Joſeph
erſchienen war. An Stelle des durch einen Unfall verhin
derten Präſidenten Wekerle machte der Finanzminiſtel
Teleſzky die Honneurs. Aus Deutſchland waren erſchienen
der Herzog Ernſt Günther zu Schleswig=Holſtein,Wi
Geh. Rat v. Dirkſen, Konſul v. Eichborn, Miniſterialdireſ=
tor
Luſensky, der Vorſitzende des Zentralverbandes Deu
ſcher Induſtrieller Landrat a. D. Rötger, Generalleutna
v. Schubert, Profeſſor Lehmann=Göttingen, Regierungs
irektor v. Raſp=München und Geh. Kommerzienrat Vo
ſter=Köln.
Novaleſa i. Piemont, 5. Jan. (Ein geſtohlenel
Rubens.) Aus der hieſigen Pfarrkirche wurde ein
wertvolles Gemälde von Rubens, Anbetung der heiligen
drei Könige geſtohlen.
Paris, 4. Jan. (Einſturz in einer Unte
grundbahn.) Als heute nachmittag gegen 4 Uhr etwa
30 Arbeiter in einer Galerie der Untergrundbahn in den
Nähe des Invalidenbahnhofs in 15 Meter Tiefe beſchäft
tigt waren, erfolgte ein Einſturz, durch den vier A
beiter verſchüttet wurden. Erſt gegen Mitternach
gelang es, einen jungen Arbeiter als Leiche zu bergen
Die übrigen Arbeiter hofft man am Morgen bergen
können.
Paris, 5. Jan. (Panik.) In einem kleinen Varieten
heater wurde der Darſteller der Hauptrolle, als er gerad
von der Bühne abtreten wollte, von einem Brett ſo un
lücklich an den Schläfen getroffen, daß er tot zuſammen
rach. Des Publikums bemächtigte ſich eine Panik, da
man glaubte, die Decke des Theaters ſtürze ein. Eine Reihe
Zuſchauer erlitt in dem Gedränge ſchwere Verletzungen.
Paris, 5. Jan. (Einen guten Fang) machte=
geſtern
die Pariſer Polizei, indem es ihr gelang, drei Ver=
brecher
zu verhaften, die vor einiger Zeit ein wertvolle
Privatautomobil geſtohlen hatten. Aus dem Geſtändn

Höhe, wollen die Friſur mehr als bisher freigeben, in=
deſſen
in der Fußbekleidung der tiefausgeſchnittene Schuh
dem hohen Stiefel den Platz räumt.
** Jules Verne und Santos=Dumont. Dem bekann=
ten
Schöpfer phantaſtiſcher Romane Jules Verne gebührt
der Ruhm, Santos=Dumont zu ſeinen wichtigen Arbei=
ten
auf dem Gebiete der Flugkunſt und zu ſeinen kühnen
Verſuchen angeregt zu haben. In einem Interview der
Lectures pour Tous hat es der große Erfinder ſelbſt ge=
ſtanden
. Er intereſſierte ſich ſchon als Knabe für Maſchi=
nen
und Technik, aber zu dem erſten Pionier der Erobe=
rung
der Luft wurde er durch ſeine Lektüre. Wie ich auf
die Flugkunſt kam? Auf die einfachſte Weiſe, die jedoch
höchſt unglaublich und außergewöhnlich erſcheinen dürfte:
durch die Lektüre meiner Jugend bin ich dazu gedrängt
worden, mich für die Eroberung der Luft zu begeiſtern.
Und dieſe Begeiſterung verdanke ich jenem wunderſamen
Romanſchriftſteller, deſſen prophetiſches Genie nie genug
gerühmt werden kann, verdanke ich Jules Verne, dieſem
erſtaunlich hellſüchtigen Geiſte der mit einer voraus=
ahnenden
wiſſenſchaftlichen Phantaſie durch die Schilde=
rungen
ſeiner Feder alle die großen modernen Erfindun=
gen
vorgezeichnet hat. Ich liebe und verehre Jules Verne,
und es wäre von mir und von allen die ſchlimmſte Un=
dankbarkeit
, wollte man nicht den bedeutenden Einfluß
anerkennen, den er auf die Einbildungskraft der jünge=
ren
Generation gewonnen hat. Er hat ihnen den Ge=
ſchmack
und die Neugierde eingeflößt für die kühnſten
mechaniſchen Verſuche, die erſtaunlichſten Ideen. Er hat
dieſe wahrſcheinlich gemacht, ins Bereich der Möglichkeit
gerückt, und die Wirklichkeit hat dann gezeigt, daß er recht
hatte
C2) Er hat es erreicht. Eine hübſche Anekdote weiß der
Gaulois von dem Beſuch zu erzählen, den das italieniſche
Königspaar der Gioconda in Rom abſtattete. Unter den
jungen Offizieren, die bei dieſer Gelegenheit den Herr=
ſcher
begleiteten, befand ſich auch ein Edelmann aus
Piemont, dem noch nie die Ehre zuteil geworden war,

von Seiner Majeſtät direkt angeſprochen zu werden. Er
brannte nach dieſer Auszeichnung und verfiel nun auf ein
ſeltſames Mittel, um ſie zu erlangen. Als der König mit
ſeinem Gefolge bewundernd vor dem Meiſterwerk Leonar=
dos
ſtand, rief er jedesmal, wenn der Name des Bildes
genannt wurde, im Tone der feſteſten Ueberzeugung aus:
Was für ein Genie war doch Raffael! Alle ſahen ſich
erſtaunt nach ihm um, und ſchließlich winkte ihn der König
heran. Was ſagen Sie da. mein lieber Hauptmann,
meinte er lächelnd, wiſſen Sie nicht, daß die Gioconda
von Leonardo iſt? Gewiß, weiß ich das, Majeſtät.
Nun, was ſoll das dann? Majeſtät mögen verzeihen,
ich habe nichts Beſſeres gefunden, um der Ehre einer An=
ſprache
von Euerer Majeſtät gewürdigt zu werden. Ich
hoffe, Sie werden mir verzeihen. Der König lachte, und
damit war die Verzeihung auch ſchon gewährt.
sh Skatſpieler oder Gehilfe? Eines Sonntags nach=
mittags
im vergangenen Oktober revidierte ein Beamter
der Polizei in Breslau die Geſchäftsräume eines Photo=
graphen
daraufhin, ob dieſer nach Schluß der Beſchäftig=
ungszeit
für Gehilfen 3 Uhr noch Gehilfen arbeiten
ließ. Er fand in dem Geſchäftsraum den Beſitzer, der mit
ſeinem Gehilfen Skat ſpielte. Der Beamte erſtattete An=
zeige
und der Photograph mußte vor dem Schöffengericht
wegen Gewerbekontravention erſcheinen. Der Vertreter
der Anklage meinte, daß der Prinzipal auf den Gehilfen
wahrſcheinlich einen ſanften Druck ausgeübt habe, um ihn
zum Verweilen in dem Geſchäftsraum zu veranlaſſen.
Wenn ein ſtärkeres Geſchäft eingeſetzt hätte, dann wäre der
Gehilfe ſicher auch beſchäftigt worden. Das ſei um ſoſeher
anzunehmen, als der Photograph ſchon wegen ähnlicher
Vergehen vorbeſtraft ſei. Der Angeklagte behauptete dem=
gegenüber
, daß es ihm nicht eingefallen ſei, den Gehilfen
zu beſchäftigen. An dem fragkichen Nachmittag ſei ſehr
ſchlechtes Wetter geweſen. Es beſtand keine Ausſicht, daß
Leute das Atelier beſuchen würden, und daher habe er den
Gehilfen gebeten, ihm Geſellſchaft zu leiſten und mit ihm
Skat zu ſpielen. Der Gerichtshof ſtellte ſich auf den

Standpunkt, daß ein Vergehen des Angeklagten nicht en
wieſen ſei und ſprach den Photographen frei.
* Aus der Münchener Jugend. Wahre Geſchich
ten: Der Herr Regierungsrat war ein gern geſehenel
Gaſt an unſerem Stammtiſch; denn er erſchien jeden Abend
mit der Pünktlichkeit einer Präziſionsuhr und zechte ſtets
bierehrlich mit, bis auch der letzte der übrigen Stamm=
gäſte
ſeinen Durſt gelöſcht hatte. Nur Samstags war en
nicht zum Erſcheinen zu bewegen, trotzdem es gerade beim
Wochenſchluß beſonders luſtig und feucht am Stammtiſch
herging. Eines Tages faßte ich mir ein Herz und fragte
ihn, warum er gerade am Wochenende der frohen Tafel=
runde
fernbleibe. Das hat ſeinen guten Grund, mein
junger Freund meinte er in dem altväterlichen Ton über=
legener
Lebenserfahrung: Sonntags iſt der einzige Tag
an welchem ich nicht ins Bureau muß, und da möchte ich
einen klaren Kopf haben
Der bei ſeinen Hörern und Hörerinnen ſehr beliebte
etwas kurzſichtige Profeſſor Y. bereitete kürzlich ſeinen
Auditorium ein ſeltenes Schauſpiel. Inmitten einer Vol=
leſung
entnahm er, zum größten Erſtaunen der Anweſen
den, ſeinem Munde das künſtliche Gebiß, um es mit ſeis
nem Taſchentüchlein kräftig zu wiſchen und zu reiben.=Zu
erſt war alles ſprachlos, dann folgte ein Heiterkeitsausbruch
von ſo elementarer Gewalt, daß der alte Herr um Auf=
klärung
dieſer Fröhlichkeit erſuchte. Nachdem ihm ſolche
geworden, bat er, ſeine Zerſtreutheit zu entſchuldigen,e
läge eine einfache Verwechſelung vor: er wollte nämlich
ſeine angelaufenen Brillengläſer putzen.
Berliner Range. Als ich das letzte Mali
Berlin war, ſehe ich Unter den Linden, wie ein größere
Junge einen kleineren ganz jämmerlich verhaut.
wende mich darauf an den größeren und ſage: Wennich
jetzt dein Vater wär', ich würde dir aber eine ganz kräftige
Portion verabfolgen. Darauf kommt prompt die Ant=
wort
: Det Vergnügen könn' Se haben, meine Olke is
Witwe!

[ ][  ][ ]

Nummer 6.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Seite

deer drei Verhafteten geht hervor, daß ſie das Beiſpiel der
nrüchtigten Pariſer Automobilbanditen nachahmen woll=
en
und einen genauen Plan zu einem großen Coup an
ſer belgiſch=franzöſiſchen Grenze in allen Einzelheiten aus=
uarbeitet
hatten, der jedoch durch ihre Feſtnahme recht=
ßertig
verhindert werden konnte.
Paris, 5. Jan. (Ihren Mann erſchlagen.)
Fa einem Dorfe bei Senlis wurde der 72jährige Arbeiter
Berna, als er betrunken heimkam, von ſeiner 68jährigen
Fau, mit der er in wenigen Monaten die goldene Hoch=
ſeit
gefeiert hätte, mit einem Mauerſtein erſchlagen. Nach
ſr Tat ging die Frau gelaſſen zur Gendarmerie und
ſantragte ihre Verhaftung.
Toulon, 5. Jan. (Große Erregung) herrſchte
eſtern abend an Bord des Panzerkreuzers Saint Louis
an vermutete, daß im Pulvermagazin Feuer ausge=
ſtochen
ſei, da ein dichter Rauch plötzlich meherere Räume
ſſer Schiffsbatterien anfüllte. Bei näherer Prüfung ſtellte
je heraus, daß ein Haufen alter Leinwandſäcke aus uner=
larlichen
Gründen in Brand geraten war. Das Feuer
ſomnte ſchnell gelöſcht werden.
Stavanger, 5. Jan. (Schiffbruch.) Der nor=
begiſche
Dampfer Eſpana, der von Stettin nach Bergen
it einer Ladung Roggen unterwegs war, iſt geſtern
ſtend geſunken. Von der 14 Mann ſtarken Beſatzung ſind
ſcht ertrunken. Die übrigen, darunter der Kapitän
ind der erſte Steuermann, wurden gerettet.
Petersburg, 4. Jan. (Der Thronfolger.) Wäh=
end
des Jubiläumsfeſtes des kaſpiſchen Regiments in
Barskoje Sſelo ſchritt der Thronfolger, gleichen
Echritt mit dem Zaren haltend, die Regimentsfront ab.
Neu=York, 5. Jan. (In Seenot.) Ein Dampfer hat
u einer Poſition ſüdlich von Nantuket funkentelegraphiſch
ſſerneldet, daß er ſinke. Der ſpaniſche Dampfer Calvo
e ſich bei dem Schiffe befindet, meldet, daß er die Ret=
ungsboote
herabgelaſſen habe. Dieſe ſeien aber wegge=
hwemmt
worden. Er könne daher keine Hilfe leiſten. In
e erſten verſtümmelten Depeſche iſt der Name des ſinken=
ler
Dampfers mit Voska angegeben, doch befindet ſich
ſein ſolches Schiff in den Schiffsliſten.

Gerichtszeitung.

Oberſt v. Reuter vor dem Kriegsgerichf.
* Straßburg (Elſaß), 5. Jan. Vor dem Kriegs=
ericht
der 30. Diviſion, das diesmal im großen Schwur=
ſerichtsſaale
des Juſtizgebäudes tagte, begann heute vor=
nrttag
die Verhandlung gegen Oberſt v. Reuter vom
Sfanterie=Regiment Nr. 99 in Zabern (geboren 1860 in
üburg), der beſchuldigt iſt, ſich in fortgeſetzten
andlungen die Exekutivgewalt in Za=
irn
widenrechtlich angeeignet zu haben.
ri der Einſperrung von Zivilperſonen habe v. Reuter
lipe Tätigkeit ausgeübt, die ihm nur kraft eines öffent=
Aſigen Amtes zugeſtanden hätte (Verſtoß gegen § 132 des
trichsſtrafgeſetzbuches). Die Anklage lautet ferner auf
Fleiheitsberaubung (Vergehen gegen §§ 239 und 240 des
ichsſtrafgeſetzbuches) das nur mit Gefängnis geahndet
Hird, Nötigung (§ 73 des Reichsſtrafgeſetzbuches), ferner
aff Anſtiftung zur Freiheitsberaubung (Vergehen gegen
115 des Militärſtrafgeſetzbuches). Zur Aburteilung
ſicht ferner in der gleichen Verhandlung Leutnant
Schadt vom Infanterie=Regiment 99 in Zabern (geboren
b2 in Hanau), dem die Reate der Nötigung und Frei=
Aeitsberaubung ſowie der Mißhandlung und des Haus=
Bedensbruchs (§§ 240, 223, 123 und 74 des Reichsſtraf=
ſeſetzbuches
) zur Laſt gelegt ſind, letzterer begangen da=
kurch
, daß Leutnant Schadt am 28. November v. J. in
Iin. Bürgerhaus bis zum zweiten Stockwerk mit ſeinen
Feldaten widerrechtlich eingedrungen ſei. Die Verhand=
Uungen dürften drei bis vier Tage beanſpruchen, da allein
l Zeugen geladen ſind, darunter auch die Vertreter der
rllichen Zivilbehörden von Zabern. Gerichtsherr iſt
Bmeralleutnant von Eben, der Kommandeur der 30. Di=
liſcon
Verhandlungsleiter Kriegsgerichtsrat v. Jan,
Pertreter der Anklage Kriegsgerichtsrat Dr. Oſſian=
er
. Die Verteidigung der beiden Angeklagten liegt in
en Händen des Rechtsanwalts Dr. Groſſart, eines
läſſers und Hauptmanns der Reſerve, der als tüchtiger
Medner gilt. Das Gericht ſetzt ſich unter dem Vorſitz des
neralmajors v. Pellet=Narbonne, Komman=
leurs
der 30. Kavallerie=Brigade, ferner noch zuſammen
lus dem Oberſten Mengelbier vom Infanterie=Regiment.
Mr. 143, Oberſten v. Scherbening vom Infanterie= Regi=
hent
Nr. 136 und Oberſtleutnant Hugo vom Huſaren= Re=
ent
Nr. 9. Zu der Verhandlung ſind zahlreiche Ver=
leber
der Preſſe des In= und Auslandes, darunter auch

Konzerte.

W Das vierte Konzert der Hofmuſik unter
ſeitung des Herrn Hoſkapellmeiſters de Haan wurde
hit einem zum erſten Male hier gehörten, auf den pathe=
ſchen
Grundton geſtimmten Orcheſterwerk, Tragiſche
Duwertüre von Ernſt Boehe, eröffnet, deren muſikaliſcher
Afbau, thematiſche Behandlung und polyphoniſche Ge=
faltung
ein hohes Maß von Können, ausgeprägtes Stil=
fühl
und guten Geſchmack verrät. Die Harmonik iſt
Lich, aber nicht geſucht, das Pathos vorherrſchend, aber
licht aufdringlich, die Technik lehnt ſich an beſte Vorbilder
An und zeugt von ſicherer und gewandter Beherrſchung
er orcheſtralen Ausdrucksmittel. Das Werk fand eine
ſeundliche Aufnahme.
Einen Auserleſenen unter den Berufenen der Kunſt
rnten wir in dem Violinvirtuoſen Bronislaw Huber=
lkann
kennen. Er ſpielte als erſte Nummer das oft ge=
örte
Konzert für Violine mit Orcheſterbegleitung von
ſelir Mendelsſohn. Der Künſtler nimmt weniger durch
ſie Größe und Energie, als durch die entzückende Schön=
leib
und Seele ſeines Tones die Zuhörer gefangen; in
ſieſem Sinne iſt er ein Meiſter der Kantilene: das Adagio
lſt oft, aber ſelten mit ſolcher Innigkeit und ſtrahlenden
ſchönheit und Reinheit der Tongebung geſpielt worden.
uch das geſamte Rüſtzeug der Technik ſteht ihm in
ſichſtem Maße zu Gebote, wie das mit unfehlbarer
Licherheit und beſtrickender Sauberkeit der Filigranarbeit
eſpielte Finale bewies. Weiter ſpielte Herr Hubermann
Adagio in E=Dur von Mozart, das ſeiner vornehmlich
us dem Born ſeeliſcher Empfindung ſchöpfenden Kunſt
Pſonders zuſagt, und als übliches Virtuoſenſtück mit
koppelgriffen, Kadenzen und Flageoletten La Cloche‟
on Niccolo Paganini. Auf den wahrhaft begeiſterten
eifall, den dieſe Stücke auslöſten, ſpielte er als Zugabe
e F=Dur=Romanze von Beethoven mit Orcheſterbeglei=
ung
, in der nochmals die Quinteſſenz ſeiner Ohr und
erz erquickenden Kunſt zutage trat.
Den Beſchluß des Konzerts machte die 2. Sinfonie
D=Dur von Brahms, deren tiefer muſikaliſcher Gehalt,
Leichtum und Schönheit der polyphoniſchen Klangeffekte
und Echtheit des Pathos unter der energiſchen und be=
hiſterten
Leitung des Herrn Hofkapellmeiſters de Haen
urch die Hofkapelle zur beſtmöglichen Wiedergabe und
Peltung gelangten,

ein Redakteur der Londoner Times, erſchienen. Die Ver=
handlung
findet öffentlich ſtatt. Zulaßkarten zu den
Verhandlungsräumen konnten nur noch in beſchränkter
Zahl ausgegeben werden.
Die Vernehmung der Angeklagten.
Nach Verleſung des Eröffnungsbeſchluſſes erklärt der
Angellagte Oberſt v. Reuter von vornherein aus=
drücklich
, daß alles, was ſeine Untergebenen Offiziere
Unteroffiziere und Mannſchaften getan, lediglich auf
ſeinen Befehl und ſeine Veranlaſſung getan haben und
daß er allein die Verantwortung dafür auf ſich nehme.
Der Angeklagte holt dann weiter aus, indem er erzählt,
wie er 1912 das Regiment übernommen habe, wie er mit
voller Sympathie für die Bevölkerung und mit großem
Intereſſe hierher nach dem Weſten gekommen ſei. Zur
Bevölkerung und auch zur Preſſe gute Beziehungen zu
unterhalten, ſei ſein ſtetes Beſtrében geweſen. Bald aber
habe der Zaberner Anzeiger gewiſſe Vorkommniſſe in der
Kaſerne in ungehöriger Weiſe beſprochen, und er habe
aus Akten erſehen, daß früher ſchon Reibereien und Schlä=
gereien
zwiſchen Militär und Zivil vorgekommen ſeien.
Er habe mit Rückſicht darauf ſeine Unteroffiziere und
Mannſchaften belehrt, daß ſie in berechtigter Notwehr
energiſch, wenn nötig mit Waffengebrauch, vorzugehen
haben. Charakteriſtiſch ſei es, daß er öfters in der Ka=
ſerne
beobachtet habe, daß die Leute bewegliche, luſtige
Rheinländer nach Dienſtſchluß ſich weigerten, in die
Stadt zu gehen, um ſich nicht gewiſſen Neckereien oder gar
Schlägereien auszuſetzen. Weiterhin betont der Ange=
klagte
, daß ſeinerzeit, als Reibereien vorkamen, von ſeiten
der Regierung nichts geſchehen ſei, um die Beunruhi=
gungen
zu verhüten. Er ſelbſt habe gleich bei den erſten
Vorkommniſſen an die Kreisdirektion und an das Bür=
germeiſteramt
geſchrieben und um Unterſtützung gebeten.
Dieſe Zuſchrift wird verleſen. Es heißt darin u. a.:
Wenn die Offiziere nicht von der Zivilbehörde vor Be=
leidigungen
geſchützt würden, ſo müſſe er ſelbſt eingrei=
fen
, eventuell unter Erklärung des Belagerungszuſtandes.
Wenn die Polizei nicht dafür ſorge, daß die Beläſtigungen
der Offiziere auf der Straße aufhörten, dann könne er
für die Folgen nicht einſtehen. Dann geht der Angeklagte
zur eingehenden Schilderung der einzelnen durch die
Preſſe ſeinerzeit bekannt gewordenen Zaberner Vorkomm=
niſſe
über, wobei er ausdrücklich erklärt, daß nichts ver=
tuſcht
und nichts verheimlicht worden ſei. Dem Vorwurf
gegenüber, daß Leutnant v. Forſtner nicht ſofort be=
ſtraft
worden ſei, erklärt Oberſt v. Reuter, daß man nur
den ſtrafen könne, von deſſen Schuld man klar überzeugt
ſei. Eine Verſetzung v. Forſtners ſei ſchon deshalb aus=
geſchloſſen
geweſen, weil die ganze Angelegenheit noch im
Stadium der Unterſuchung ſchwebte. Am 8. November
habe er einen Oberleutnant zur Polizei geſchickt mit dem
Erſuchen, man möge dafür ſorgen, daß Ausſchreitungen
rechtzeitig begegnet und daß die Offiziere vor Beleidi=
gungen
geſchützt würden. Hier ſei jedoch nur ein Mann
präſent geweſen, der erklärte, unabkömmlich zu ſein. Dann
habe am 9. November der Zaberner Anzeiger wieder
einen aufreizenden Artikel gebracht, der gewiß auch auf
den ruhigeren Teil der Bevölkerung eingewirkt habe.
Auffällig ſei es z. B. daß am 9. November ein Major
auf ſeine Frage an einen Gendarmen die Antwort er=
halten
habe: Wir ſollen nicht ſcharf angreifen, wir haben
keinen Befehl dazu. Als dann am 10. November abends
zunächſt ſich eine kleine Menge in Lärmen und Gebrüll
erging, ſei kein Schutzmann zur Stelle geweſen. Wenn
jetzt, ſo betonte der Angeklagte, ſofort eine energiſch ein=
greifende
Polizei zur Stelle geweſen wäre und die Leute
auseinandergetrieben hätte, ſo wären die Weiterungen
dieſes Abends mit Leichtigkeit vermieden worden. Die
Kreisdirektion habe die Entfernung der aufreizenden Ar=
tikel
des Zaberner Anzeigers von dem Anſchlagbrett viel
zu ſpät angeordnet. Nach dem Vorkommnis am 10. No=
vember
habe er eine Unzahl beleidigender Zuſchriften er=
halten
und dabei die Beobachtung gemacht, daß die Poſt=
behörde
merkwürdigerweiſe z. B. Poſtkarten, in denen das
Verhalten der Offiziere gebilligt und gelobt wurde, zu=
rückgehalten
habe, während die beleidigenden Schmäh=
karten
unbeanſtandet expediert und zugeſtellt wurden.
Oberſt v. Reuter verlieſt unter Bewegung des Audito=
riums
einen Brief, in dem folgende Apoſtrophen vor=
kommen
: Elſaß=Lothringen den Elſaß=Lothringern!
Erues mit dem Schwobegſindl! . . . Die Trikolore wird
in Elſaß=Lothringen bald wiederkehren. . . . Die Fran=
zoſen
werden Euch und Eueren Kaiſer wegfegen. . . . Vive
la France! . . . Nieder mit den Deutſchen! Der Ange=
klagte
bemerkt, er habe den Eindruck gehabt, daß er ſeitens
der Polizei eigentlich zum Narren gehalten wurde und
daß es ihr nicht ernſt mit dem Einſchreiten war.
Um 1 Uhr wurde die Verhandlung, nachdem noch
Kreisdirektor Mahl von Zabern als erſter Zeuge ver=
nommen
wurde, auf nachmittags 4 Uhr vertagt.
Im weiteren Verlaufe ſeiner Vernehmung erklärte
Oberſt v. Reuter auf Befragen, daß ſeine Offiziere durch=
aus
beſonnen geweſen ſeien. Leutnant Schadt habe ihn
ruhig und klar gefragt, ob er berechtigt ſei, Leute feſtzu=
nehmen
, worauf er ihm bemerkt habe, daß er dies tun
dürfe Er habe ſeine Rekruten nach den erſten Ver=
öffentlichungen
in der Preſſe eingehend belehrt, daß ſie
unter allen Umſtänden Beſchwerden an ihre Vorgeſetzten
zu richten hätten. Der Inhalt dieſer militäriſchen In=
ſtruktion
habe am anderen Tage wieder in den Zeitungen
geſtanden. Unter den inſtruierten Leuten habe ſich ſein
eigener Pferdeburſche, ein Elſäſſer, befunden. Er habe
dieſen beſtrafen müſſen und ſei der Auffaſſung, daß dieſer
Burſche auch die erſte Sache in die Welt geſetzt habe. Am
28. November ſei Leutnant Quaring gezwungen ge=
weſen
. mehrere Perſonen feſtzunehmen, weil die Schimpfe=
reien
und Unruhen auf der Straße kein Ende nahmen
und kein Schutzmann zu ſehen war. Er (der Angeklagte)
habe die Ueberzeugung gewonnen, daß er nunmehr für
Ruhe ſorgen müſſe. Er habe ſich dazu für berechtigt ge=
halten
auf Grund einer Beſtimmung vom Jahre 1820
über den Waffengebrauch des Militärs. Wegen der Ab=
weſenheit
der Polizei hätte er das Militär ſchützen müſſen.
Am Abend des 28. November, nachdem er bereits die
Wache auf dem Schloßplatz habe ins Gewehr treten,
laden und trommeln laſſen, wäre das Gejohle und Ge=
ſchrei
fortgeſetzt worden. Die Menge habe ſich mit großer
Schnelligleit angeſammelt, und es ſei ſchwierig geweſen,
ſie auseinander zu bringen. Ein Oberlehrer habe einem
ſeiner Zahlmeiſter an jenem Abend geſagt: Gott ſei
Dank, daß endlich die Soldaten eingreifen, damit es Ruhe
gibk Auf telegraphiſche Anfrage bei der Kreisdirektion
ſei ihm (dem Angeklagten) erwidert worden, der Kreis=
direktor
habe ſich zu einem Diner nach Straßburg be=
geben
; es ſei niemand da. Der Bürgermeiſter habe krank
zu Bett gelegen. Er (der Oberſt) habe am Abend des
28. November amtlich eingegriffen, um zu zeigen, daß mian
nur mit Ernſt den Unruhen ein Ende machen könne, und
um die Zivilverwaltung zu veranlaſſen, jetzt auch endlich
die Ruhe einmal wiederherzuſtellen. Auf die Frage,
warum Landgerichtsrat Kaliſch verhaftet worden ſei, er=
klärte
der Oberſt, dieſer habe der Aufforderung, ſich zu
entfernen, nicht Folae aeleiſtet. Die Offiziere hätten den

Befehl gehabt, jeden zu verhaften, der ſich nicht freiwillig
entferne. Obgleich die Unruhen um ¾7 Uhr begonnen
hätten, habe er erſt nach ½8 Uhr von der Zivilbehörde
den Regierungsamtmann Großmann erreichen können.
Dieſer ſei ſehr aufgeregt geweſen und habe angefragt, ob.
man auf die Menge ſchießen wolle, worauf er ihm er=
klärt
habe, man werde nur im Notfalle ſchießen. Er habe
ſich für verpflichtet gehalten, nicht nur das Anſehen der
Armee ſondern auch die ſtark erſchütterte Autorität der
Regierung zu ſchützen. Die Regierung habe die ganzen
Tage über die Zügel am Boden ſchleifen laſſen. Er habe
das Verſprechen gegeben, nicht ſchießen zu laſſen, wenn
Großmann die Leute auseinandertreibe.
Auf die Frage des Verhandlungsführers, warum er
die Leute nicht aus dem Pandurenkeller in das Bezirks=
gefängnis
habe überführen laſſen, erklärte der Oberſt: Ich
konnte die Leute nicht aus dem Keller laſſen, ſolange die
Straßen voll Menſchen waren; ich mußte eine Revolte
befürchten. Ein anderer Raum ſtand mir nicht zur Ver=
fügung
. Ich habe dafür geſorgt, daß die Leute zu eſſen
bekamen. Die Vernehmung der Verhafteten dauerte bis
½2 Uhr nachts und wurde abgebrochen, um am anderen
Morgen fortgeſetzt zu werden. Auf die Frage des Ver=
handlungsführers
, warum Leutnant Schadt in die Häuſer
eingedrungen ſei, erklärte der Oberſt, daß er mit Bezug
auf die Demonſtrationen am Lokal Zur Sonne geſagt
habe: Wenn die Schreier nicht aufhören, gehen Sie auch
hinein und holen Sie ſich die Schreier. Oberſt v. Reuter
klagt ſodann die Zivilverwaltung heftig an, daß ſie nicht
genügend dafür Sorge getragen hat, in Fällen, wo eine
Beleidigung von Militärperſonen erfolgt ſei, die Leute
feſtzuhalten. Die Zivilbehörde ſei immer erſt eingeſchrit=
ten
, wenn es zu ſpät geweſen ſei. Hätte ſie mit größerer
Schnelligkeit gearbeitet, ſo wären weitere Tumulte ver=
mieden
worden.
Auf die Frage des Verhandlungsführers, ob er ſich
bewußt ſei, vorſchriftswidrig gehandelt zu haben, erklärt
v. Reuter: Ich habe noch heute das Gefühl,
nach Geſetz und Recht gehandelt zu haben.
Ich würde heute wieder ſo handeln, denn
ich bin dem Kaiſer gegenüber verant=
wortlich
. Auf eine weitere Frage, ob er das gleiche
Gefühl noch nach der Rückſprache mit den Juriſten gehabt
habe, erwidert Oberſt v. Reuter: Die Jurisprudenz
konnte für mich in jenem Augenblick nicht maßgebend ſein,
denn die Richter waren beteiligt und nicht unbefangen.
Auf die Frage des Anklagevertreters Dr. Oſſiander, ob
er mit dem Regierungsamtmann Großmann ſich darüber
verſtändigt habe, daß, wenn jener weitere Anſammlungen
verhüten würde, er die Exekutivgewalt bei der Zivilver=
waltung
belaſſen würde, erllärt Oberſt v Reuter, das
habe er allerdings beſprochen. Als aber dann wenige
Zeit ſpäter neue Unruhen einſetzten, die von der Zivilver=
waltung
nicht gedämpft wurden, habe er jedes Vertrauen
zu dieſer vollſtändig verloren, denn die Polizei habe trotz
wiederholter Verſicherungen nicht energiſch eingegriffen. Er
ſei auf ſeine eigene Initiative angewieſen geweſen.
Angeklagter Leutnant Schadt: Wir waren völlig
ſchutzlos. Die Bevölkerung höhnte uns und johlende Zu=
rufe
wurden uns fortgeſetzt entgegengeſchleudert. Am 26.
November habe ich dann einen Schreier feſtnehmen laſſen,
von dem bekannt war, daß er fortgeſetzt Schlägereien mit
Militärperſonen habe. Etwa 100 Leute johlten und
pfiffen vor der Sonne Am 28. November ſeien wegen
des furchtbaren Gebrülls an der Kanalbrücke 20 Mann
ausgerückt, um die Schreier feſtzunehmen. Der Angeklagte
beſtreitet entſchieden, den Ziviliſten Kormann geſchlagen
zu haben, ſo daß dieſer einen Backenzahn verloren hätte.
Kormann könne ebenſo gut von einem Ziviliſten ge=
ſchlagen
worden ſein. Eo halte ſich als Offizier für zu
hochſtehend um ſich in Schlägereien einzulaſſen. In das
Haus des Beigeordneten Gunz habe ſich einer der Schreier,
ein Fortbildungsſchüler, geflüchtet und die Tür hinter ſich
zugeſchlagen. Er habe einen Poliziſten aufgefordert, das
Haus zum Zwecke der Verhaftung des Schreiers öffnen zu
laſſen. Das ſei nicht geſchehen. Erſt dann habe er die Tür
einſchlagen laſſen. Zu ſeinem Vorgehen ſei er berechtigt
geweſen, weil es ſich um eine Verfolgung auf friſcher Tat
gehandelt habe, zu der er gemäß der militäriſchen Beſtim=
mung
berechtigt ſei. Die Polizei habe den Schreier nicht
feſtgenommen trotz ſeiner Aufforderung. Den Bankbeamten
Kahn habe er feſtgehalten, weil ihn letzterer wegen ſeiner
Maßnahmen herausfordernd und höhniſch angelächelt
habe. Am Schloßplatz hätten etwa 50 bis 100 Perſonen
geſtanden, die johlten und pfiffen als Leutnant v. Forſt=
ner
kam.
Die Zeugenvernehmung.
Der erſte Zeuge Kreisdirektor Mahl erklärt:
Die Unruhen ſetzten am 7. November ein. Im Karpfen
wurden Offiziere von Ziviliſten beläſtigt. Oberſt von
Reuter hat ſich nicht direkt an mich gewandt, was er hätte
tun müſſen, weil ich der Vorgeſetzte des Bürgermeiſters
und Vertreter der Landespolizeibehörde bin. Man hat
mich, den Kreisdirektor, ignoriert. Auf Befragen gibt
Zeuge aber zu, daß bereits am 8. November ein Brief
des Oberſten an den Polizeiwachtmeiſter gelangt ſei, worin
der Oberſt Mitteilung von den fortgeſetzten Beſchimpfungen
der Offiziere machte und die Polizei erſuchte die Ord=
nung
auf der Straße herzuſtellen. Sechs Polizeibeamten
hatten dann ſpäter die Straßen geſäubert. Am 9. No=
vember
habe er dem Wachtmeiſter Döring befohlen, ſtreng
durchzugreifen, weil das Militär geſchützt werden müſſe
Er habe dem Bürgermeiſter an jenem Sonntag geſagt,
heute ſind Unruhen und Demonſtrationen zu erwarten; es
müſſen Maßnahmen getroffen werden. Ziehen Sie alle
Polizeibeamte mit Einſchluß der Bannwarte zuſammen.
Daß Leutnant v. Forſtner an jenem Sonntag die Runde
gehabt habe, ſei ihm nicht bekannt geweſen. Der Vor=
ſitzende
hält dem Kreisdirektor einen Brief entgegen,
woraus das Gegenteil hervorgeht. Am 9. November ſei
ein zweiter Brief des Oberſten an die Polizeibehörde ge=
langt
und ein dritter Brief an den Kreisdirektor, worin
der Oberſt mitteilte: Wenn die Beſchimpfungen und An=
griffe
auf die Offiziere nicht aufhören, dann werde er den
Belagerungszuſtand verhängen. Daraufhin habe er dem
Oberſten mitgeteilt, daß er zur Verhängung des Belage=
rungszuſtandes
nicht berechtigt ſei; das ſei ja Sache des
Kaiſers. Er verſpreche ihm dagegen alles zu tun, um das
Militär zu ſchützen. Den Bürgermeiſter habe er in dieſem
Sinne angewieſen zu handeln. Sein eigenes Schreiben
habe ihm, dem Kreisdirektor, der Oberſt zurückgeſandt mit
dem Bemerken: Sorgen Sie dafür, daß die Gendarmen
ihre Pflicht tun, über meine Rechte und Pflichten bin ich
aufgeklärt. Während der Unruhen auf den Straßen habe
er dem Bürgermeiſter telephoniert, dieſer möge ſofort auf
die Straße kommen. Er habe die Antwort erhalten, der
Bürgermeiſter ſei krank, worauf er ſofort den Vertreter des
Bürgermeiſters verlangt habe. Er ſei der Anſicht, die Un=
ruhen
wären nicht vorgekommen, wenn Leutnant v. Forſt=
ner
nicht die Runde gehabt hätte. Die Offiziere hätten ſich
demonſtrativ auf der Straße bewegt. Einer habe ſogar
einen Hund bei ſich gehabt. Auch die Patrouillen mit ihren
Gewehren hätten aufreizend gewirkt. v. Forſtner ſoll, wie

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Seite 6

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

man ihm geſagt habe, Zigaretten rauchend, vor ſeinem
Hauſe auf der Straße auf und abgegangen ſein. Auf den
Vorhalt des Verhandlungsführers, daß feſtgeſtellt ſei, der
Kreisdirektor habe der Gendarmerie den Befehl erteilt,
nicht ſcharf einzugreifen, erklärt dieſer, dies treffe nicht zu.
Anklagevertreter Oſſiander macht den
Zeugen auf einen Widerſpruch mit ſeinen Ausſagen in der
Vorunterſuchung aufmerkſam. Er habe an jenem Sonntag
der Gendarmerie geſagt, ſie ſolle mit Rückſicht auf die
vielen Frauen und Kinder nicht zu ſcharf vorgehen, und die
Bürger überhaupt nicht allzu ſcharf anfaſſen. Zeuge be=
ſtreitet
, daß er den Gendarmen zu einem ſolchen Vorgehen
geraten habe. Auch der Verhandlungsführer erklärt, es
würde durch Zeugen beſtätigt werden, daß die Anweiſung,
nicht ſcharf vorzugehen, erteilt worden ſei. Auf eine wei=
tere
Anfrage des Verhandlungsführers verneinte der
Kreisdirektor, daß ihm am Abend des 8. November die
Mitteilung gemacht worden ſei, daß die Menge vor der
Wohnung des Leutnants von Forſtner demonſtriert und
die Fenſter eingeſchlagen habe. Er wüßte ſich nicht zu er=
innern
, wann Kreiskommiſſar Müller ihn über die Vor=
gänge
unterrichtet und ihm mitgeteilt hätte, daß die Leut=
nants
v. Forſtner und Vogt mit Steinen beworfen wor=
den
ſeien. Auf eine Frage des Anklagevertreters, warum
er nach dem Krawall am Mittag des 9. Nov. nicht zum
Oberſten gekommen ſei, erklärte der Zeuge, dazu hatte ich
keinen Anlaß. Als Vertreter der Zivilbehörde bin ich
gleichberechtigt. Zeuge erklärte weiter: Als auf der
Straße Gendarmen zu Pferde die Leute auseinander=
trieben
, habe er das nicht gebilligt, weil dadurch die Un=
ruhen
nur größer geworden wären. Als er am 11. No=
vember
die Jagdgeſellſchaft des Statthalters begrüßt
habe, da habe ihn der Oberſt im Kaſernentone angefahren
und gefragt, warum er nicht zu ihm gekommen wäre.
Exzellenz Unterſtaatsſekretär v. Mandel habe zu dem Kom=
mandierenden
General v. Deimling geſagt: Der Kreis=
direktor
genießt, obwohl er ein Elſäſſer iſt, das volle Ver=
trauen
der Regierung. Oberſt v Reuter verteidigt ſich
gegen dieſen Vorwurf, daß er den Kreisdirektor angefahren
habe und ſtellt feſt, die Zivilverwaltung bedürfe nicht der
Aufforderung des Militärs, die Ordnung auf der Straße
herzuſtellen; ſie habe von ſelbſt dafür Sorge zu
tragen. Er habe jedesmal um die Wiederherſtellung
der Ordnung bitten müſſen. Er habe dem Kreis=
direktor
gegenüber geäußert: Man ſagt, wir ſind
nicht gut miteinander. Es wäre mir lieber ge=
weſen
, wenn Sie zu mir gekommen wären, zu einem Kom=
petenzkonflikt
hätte es nicht zu kommen brauchen. Darauf
erklärte der Kreisdirektor, der Kaiſerliche Statthalter hat
mir verboten, zum Oberſten zu gehen. Wenn dieſer
etwas wolle, dann ſolle er zu mir, dem Kreisdirektor,
kommen.
Am 12. November ſei der Kreisdirektor von dem
Oberſtleutnant Sonntag, dem Regimentsführer bei Be=
urlaubung
des Oberſten, in Kenntnis geſetzt worden daß
vor dem Hauſe des Zaberner Anzeigers auf einem Brett
ein Hetzartikel angebracht ſei, der häßliche Aeußerungen
über den Oberſten enthalte. Er bitte ihn, den Verleger
zur Beſeitigung des Plakates zu veranlaſſen. Gemäß den
Beſtimmungen des Plakatgeſetzes ſei er hierzu nicht be=
rechtigt
geweſen, er habe durch das Entgegenkommen des
Verlegers die Fortnahme des Hetzartikels erreicht. Am
Mittwoch, den 26. November, ſei ihm abends mitgeteilt
worden, daß Offiziere wieder beläſtigt würden. Als er
auf der Straße den Leutnant Schadt erſucht habe, die Pa=
trouille
zurückzuziehen, habe ihm dieſer erklärt, er könne
das nicht, er ſei beleidigt worden. Am 28. November,
abends ½7 Uhr, ſei er nach Stcaßburg zu einem Diner bei
Unterſtaatsſekretär v. Mandel gefahren. Gerade als er
das Haus des Unterſtaatsſekretärs betreten habe ſei ihm
rin Telegramm des Zeitungsverlegers Gilliot übergeben
worden, den man verhaftet hatte, und der ihn um Schutz
bat. In Zabern herrſche ein Aufruhr. Er habe darauf=
hin
dem Unterſtaatsſekretär Exzellenz v. Mandel Mit=
teilung
gemacht und ihn gebeten, nach Hauſe fahren zu
dürfen. Exzellenz v. Mandel habe erklärt: Bleiben Sie
hier, Sie können jetzt daran doch nichts ändern. Hierauf
habe er noch Telegramme u. a. vom Bürgermeiſter und
von dem Regierungsamtmann Großmann erhalten, die ihn
von den Zuſtänden in Zabern unterrichteten. Reichseiſen=
bahnpräſident
Fritſch ſtellte mir dann einen Extrazug zur
Verfügung. Als ich dann Exzellenz v. Mandel fragte, ob
ich das Angebot annehmen und gehen ſolle, erklärte dieſer:
Nein. Ich konnte aber auch außerdem nicht fort, denn
meine Frau war dabei.
Es werden die Aufrufe des Bürgermeiſters vom 11.
bis 29. November verleſen. Oberſt v. Reuter bemängelt
an dieſen, daß ſie keinerlei Aufforderung an die Bevölke=
rung
enthalten hätten,, die Offiziere nicht zu beläſtigen.
Der Kreisdirektor erklärt weiter er habe doch auch kein zu
ſtarkes Polizeiaufgebot auf die Straße ſtellen können. Man
würde ihn ſonſt für einen Angſtmeier gehalten haben.
Oberſt v. Reuter verwahrt ſich ſchließlich noch dagegen, daß
ſeine Offiziere oſtentativ aufgetreten wären. Die Bevöl=
kerung
könne nicht verlangen, daß die Offiziere ſich ver=
ſtecken
. Dieſe hätten ein gutes Gewiſſen. Daraufbin wird
die Verhandlung um ¾2 Uhr unterbrochen.
In der Nachmittagsſitzung wurde zunächſt der Regie=
rungsamtmann
Großmann vernommen, der erklärte:
Am 28. November abends kam Beigeordneter Gunz und
Redakteur Wibecke in meine Wohnung und berichteten mir
von den Unruhen. Ich telephonierte ſofort nach dem Kreis=
direktor
Mahl, der bei Exzellenz Mandel eingeladen war
Dieſer gab mir die Anweiſung, vom Oberſten v. Reuter
die Zurückziehung der Militärpatrouillen zu erwirken. Der
Oberſt entgegnete mir, ich halte es für ein Glück, wenn
jetzt Blut fließt. Er, der Oberſt, erhalte andauernd Vor=
würfe
, er ginge nicht energiſch genug vor. Oberſt von
Reuter: Die Verantwortung für alle Anordnungen trage
ich nach wie vor. Bürgermeiſter Knöpfler bekundet: Von
einem Aufruhr könne keine Rede ſein. Nur Jungen von
10 bis 16 Jahren hätten geſchrien. Einer der ſeinerzeit
verhafteten Richter bekundete, ſeiner Anſicht nach habe der
Oberſt nicht das Bewußtſein der Rechtswidrigkeit gehabt.
Die Zeugen werden darauf vereidigt. Die Ausſageer
der nächſten Zeugen, darunter zehn Offiziere des Infan=
terieregiments
Nr. 99, laſſen ſich kurz zuſammenfaſſen
Gegenüber der Behauptung dieſer Zeugen, daß gejohlt
und gegröhlt worden ſei, und daß eine mehr oder weniger
namhafte Menge ſich auf der Straße und an der Haupt=
wache
an dem denkwürdigen 28. November angeſammelt
habe, beharren vier Zeugen aus dem Ziviliſtenſtande, näm=
lich
Staatsanwalt Kraus, Amtsrichter Brand und Aſſeſſor
Gris, ſowie eine Frau Eyles, bei ihrer Ausſage, wonach
auf dem Platze Totenſtille geherrſcht habe, und
auch von dem Johlen wollen einige Zeugen nichts gehört
haben. Unter den Zeugen befindet ſich auch Leutnant von
Forſtner, der u. a. bekundet, daß er allein nicht weniger
als 1400 Zuſchriften und Poſtkarten ſchmähenden Inhalts
erhalten habe. Schließlich werden für morgen noch drei
weitere Zeugen geladen. Um 8 Uhr 45 Min. abends ſchloß
die heutige Verhandlung, die morgen vormittag um 9 Uhr
fortgeſetzt wird.

Eſſen, 5. Jan. Im Herbſt vergangenen Jahres
trat der Kalkulator Guſtav Schnabbe aus Eſſen, der
bei der Firma Krupp zwölf Jahre lang beſchäftigt geweſen
war, an einen Kruppſchen Direktor heran mit dem Er=
ſuchen
, ſeine Penſionierung unter Zugrundelegung der
höchſten Gehaltsſätze zu veranlaſſen, widrigenfalls Sch. die
Firma wegen angeblicher Schmiergelder an ausländiſche
Offiziere bloßſtellen werde. In der heutigen Verhandlung
gegen ihn wegen Erpreſſung erklärte Schnabbe, daß
ihm jegliche Erpreſſungsabſicht ferngelegen habe. Es ſei
nur ſeine Abſicht geweſen, eine perſönliche Ausſprache mit
Herrn Krupp von Bohlen herbeizuführen, um eine Befrie=
digung
ſeiner berechtigten Anſprüche herbeizuführen. Das
Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Monat Ge=
fängnis
.

Zabern.

Der Kronprinz und die Zabern=Affäre.

* Berlin, 5. Jan. Wie die B. Z. hört, habe der
Kronprinz zwar nicht an General von Deimling, wohl aber
in der Tat an Oberſt von Reuter ein Telegramm
geſchickt, in dem er ihn zu ſeiner Haltung beglückwünſcht.
Dieſe Kundgebung des Kronprinzen veranlaßte eine Be=
ratung
der maßgebenden Perſönlichkeiten, in der beſchloſſen
wurde, den Kronprinzen binnen 24 Stunden von Danzig
abzuberufen. Hier in Berlin hat der Kronprinz ia keine
leitende Stellung mehr, ſondern er iſt direkt dem Chef des
Generalſtabes, von Moltke, unterſtellt. In Hofkreiſen wird
auch darauf hingewieſen, daß der Kronprinz zu dem Feſt=
mahl
der Kommandierenden Generäle beim Kaiſer nicht
geladen war, wohl aber zu dem. 2½ſtündigen Vortrage be=
fohlen
wurde, den der Kaiſer, wie gemeldet, im Anſchluß
an die Tafel den Generälen über die nächſten Kaiſer=
manöver
gehalten hat.
Die Meldung bedarf der Beſtätigung.

Der Wehrbeitrag.

Vortragsabend im Bezirksverein Nordoſt.

St. Auf Veranlaſſung des Bezirksvereins Nordoſt
hielt geſtern abend im dicht beſetzten Mathildenhöhſaale
der Syndikus der Großh. Handelskammer, Herr Dr. Hu=
man
, einen Vortrag über das Thema Der ein=
malige
außerordentliche Wehrbeitrag.
Nachdem der Vorſitzende des Vereins, Herr Rechnungsrat
Schupp, die Verſammlung kurz und herzlich begrüßt,
ergriff der Redner alsbald das Wort. Er führte etwa
folgendes aus:
Das Material des zur Behandlung ſtehenden Themas
ſei ſo außerordentlich umfangreich, daß es in der zur Ver=
fügung
ſtehenden Zeit nur in großen Zügen erörtert wer=
den
kann. Es galt, aufzubringen 900 Millionen einmalige
Ausgaben und 400 Millionen laufende Deckung. Von dem
ſonſt beliebten Aufbringen dieſer Summen durch Steuern
iſt man abgekommen, weil die Zinſen der gewaltigen
Summe allein wieder eine erhebliche Laſt geworden
wären. Die Art der Löſung, wie ſie der Reichstag getrof=
fen
, iſt ſchließlich die einzig richtige geworden. Es müßte
endlich einmal gebrochen werden damit, den Verbrauch zu
beſteuern, und es galt, den Beſitz direkt zu treffen in Ver=
mögen
und Einkommen. Die 900 Millionen einmalige
Abgabe ſollen durch drei Raten aufgebracht werden, doch
macht das Geſetz noch Konzeſſionen für ſolche, die den Bei=
trag
zurzeit nicht aufbringen können. Die erſte Rate iſt
fällig drei Monate nach der Zuſtellung des Veranlagungs=
beſcheides
, die zweite Rate am 15. Februar 1915, die dritte
am 15. Februar 1916. Herangezogen werden die Ver=
mögen
der Eheleute getrennt, ſo daß tatſächlich alle Ver=
mögen
getroffen werden; und auch die Vermögen der
Kinder, die von den Eltern nur verwaltet werden. Weiter
ſind beitragspflichtig die Aktiengeſellſchaften und die Kom=
manditgeſellſchaften
auf Aktien uſw. Frei bleiben die
Prämienfonds uſw. Die Vermögen der toten Hand ( Kir=
chen
, Klöſter uſw.) werden nicht beſteuert. Von Ver=
mögen
werden beſteuert unbedingt alle Vermögen über
50 000 Mk. Nicht beſteuert werden alle Vermögen unter
10000 Mark. Was dazwiſchen liegt, unterliegt verſchie=
denen
Beſtimmungen. D. h., wer ein Einkommen unter
2000 Mark hat, braucht bis 50000 Mark Vermögen nicht
verſteuern; wer bis 4000 Mark Einkommen hat, braucht
bis 30000 Mark Vermögen nicht verſteuern. Vermögens=
erklärungen
müſſen abgegeben werden für Vermögen von
20000 Mark und bei 4000 Mark Einkommen ſolche von
10000 Mark an. Damit iſt nicht ohne weiteres geſagt, daß
dieſe beſteuert werden. Die Erklärungen ſollen nur zur
Feſtſtellung des Vermögens überhaupt dienen, damit die
Regierung eine Unterlage hat für die demnächſtige Ver=
mögenszuwachsſteuer
. Dieſe wird berechnet vom
31. Dezember 1913 ab. Bilanzen über Betriebs=
vermögen
. die etwa am 31. Oktober 1913 aufgeſtellt ſind,
haben Gültigkeit; es braucht eine neue Bilanz alſo nicht
aufgeſtellt zu werden. Vermögen, die aus dem Betrieb
ins Kapitalvermögen vor dem 31. Dezember 1913 über=
geführt
ſind, brauchen nicht doppelt beſteuert zu werden.
Steuerpflichtiges Vermögen iſt das ganze
bewegliche und unbewegliche Vermögen. Schulden dürfen
abgezogen werden, ſowohl dinaliche wie verſönliche, mit
Ausnahme aller Haushaltungsſchulden. Dieſe (Kleider
uſw.) ſind nicht abziehbar. Wohl aber vorhandene
Werte, wie Schmuck Autos. Sammlungen. Gemälde, =
bel
uſw. Der Bilanzwert iſt dem gemeinen Wert des Be=
triebskapitals
gleichzuſtellen. Die Bilanz muß unbedingt
ſtimmen, auch im Intereſſe des Geſchäftsmannes ſelbſt,
denn ſie muß den Nachweis der Schulden genau enthalten,
die abgezogen werden können. Es wird ſehr genau nach=
kontrolliert
und hohe Strafen ſind angedroht für unrichtige
Bilanzen.
Weiter wurde der Ertragswert eingeſetzt, doch
ſind hier allerdings Ausnahmen getroffen. Zunächſt iſt es
dem Einzelnen überlaſſen, nach dem Ertragswert oder nach
dem gemeinen Wert zu deklarieren. Als Ertragswert wird
für bebaute ſtädtiſche Grundſtücke der Reinertragmit
25 multipliziert angenommen, und zwar für das
ganze Deutſche Reich gleichmäßig. Es wird aber nicht nur
der tatſächliche, ſondern der mögliche Ertragswert
berechnet, ſo daß es in vielen Fällen wohl ratſamer iſt,
nach dem gemeinen Wert zu deklarieren. Als Erſtehungs=
wert
werden nur die in das Grundſtück hineingeſteckten
Kapitalien berechnet. Steuerpflichtig ſind auch die noch
nicht fälligen Anſprüche aus Lebens= und
Rentenverſicherungen, und zwar mit zwei Drit=
teln
der eingezahlten Prämien oder mit dem Rückkaufs=
wert
, wie ihn die Geſellſchaften berechnen. Für die mit
Dividendenſcheinen gehandelten Wertpapiere iſt der letzte
Gewinn maßgebend, doch bedarf dieſe Frage noch der nähe=
ren
Erläuterung.
Von Einkommen ſind ſteuerpflichtig alle landesſteuer=
pflichtigen
Einkommen über 5000 Mark. In den Einkom=
men
ſtecken auch die Einkünfte aus Vermögen (Zinſen
uſw.). 5 Prozent des ſteuerpflichtigen Vermögens werden
von dieſem Einkommen abgezogen; d.h. von den Zinſen

aus verſteuerten Vermögen zuzüglich des Arbeitseinkom
mens werden 5 Prozent abgezogen und nur dieſes Eind
kommen verſteuert. Hier ſind beſonders die großen Diffe
renzen zu beachten, die ſich bei hoch und niedrig verzinſtem
Vermögen ergeben. Zufallseinkommen ſind mit zu vert
ſteuern. Ebenſo ſind für zufällig am 31. Dezember niedri
ger gewordene Einkommen (Todesfall uſw.) Ausnahmet
geſtattet. Die Progreſſion iſt mit ſteigendem Einkommel
ſehr erheblich; ſie geht von 18 Prozent. Erleichterunger
ſind getroffen für Eltern mit drei und mehr Kindern; fül
ſolche, die drei Söhne beim Milikär haben uſw. Wichtig
iſt auch die ſehr ſorgfältige Aufſtellung der Einkommen
Es ſind hier zum erſten Male Freiheitsſtrafen, die beſon
ders veröffentlicht werden, vorgeſehen. Auch der Vermbl
genszuwachs bedingt eine genaue Deklaration.
frühere Sünder iſt der Generalvardon eingefühn
worden. Die Vermögenszuwachsſteuer krifft übrigen
ruch den Erbanfall, ja, ſie bedeutet einen ganz guten Aus
weg zur Erbanfallſteuer, die in ihrer Fortentwickelung nich
ungefährlich wäre. Endlich verbreitet ſich der Vortra
gende über die äußeren Formalitäten. Es iſt daraus wich
tig zu wiſſen, daß jeder zur Deklaration verpflichtet iſtll
auch wenn er keine Aufforderung erhält, der nach dem
Geſagten Wehrbeitrag zahlen muß. Alle Angaben werden
durchaus geheim gehalten, und dürfen nicht für irgend
welche anderen Zwecke verwendet werden. Die Banken
müſſen und können wohl Stillſchweigen bewahren, abeg
wenn es zum ſteuerlichen Strafprozeß kommt, müſſen auch
ſie ausſagen.
Mit einer Würdigung der politiſchen und wirtſchaftl
lichen Bedeutung des Wehrbeitrages ſchloß der Rednel
ſeine intereſſanten und klaren Ausführungen, für die di
Verſammlung mit lebhaftem Beifall dankte. Her
Meixner dankte namens der vier Vereine, die den Vor
trag veranſtalteten, den Bezirksvereinen Nordoſt unſ
Mathildenhöhviertel, dem Handelsverein und dem Kaufl
männiſchen Verein, dem Vortragenden und ſchloß darau
die Verſammlung.

Luftfahrt.

* Berlin, 5. Jan. In der Frage des Ueber
fliegens der deutſch=ruſſiſchen Grenze durch
Flugzeuge fand zwiſchen der deutſchen und der ruſſiſche
Regierung ein Notenwechſel ſtatt, wodurch die beide
Regierungen ſich unter der Bedingung der Gegenſeitigkeiſ
bereit erklärten, von Fall zu Fall die Erlaubnis zut
Ueberfliegung der Grenze für lediglich ſportliche Zweckt
unter näher feſtgeſtellten Vorſchriften zu erteilen. Dem ruſt
ſiſchen Flieger Waſſiliew wurde die Erlaubnis zun
Ueberfliegen deutſcher Gebiete für den Flug Petersburg=
Paris im Prinzip erteilt. mit der Bedingung, daß eo die
verbotenen Zonen vermeidet.
* Friedrichshafen, 5. Jan. Ein neues Ze
pelin= Militärluftſchiff hat heute die Gasfür
lung erhalten. Die erſte Fahrt iſt für Mittwoch beabſich
tigt. Das Luftſchiff iſt für Dresden beſtimmt.
* Paris, 5. Jan. Wie aus Kairo gemeldet wird
hat der franzöſiſche Flieger Pourpe der bis zu den
Nilquellen gelangen will, geſtern den Flug angetreten und
iſt nach Zurücklegung einer 500 Kilometer langen Streckal
in Lohag gelandet. Heute wird Bonnot ſeinen Flug
nach Chartum fortſetzen.

An
Die Wetterlage.

* Karlsruhe, 5. Jan. Nachdem ſeit vorgeſte
ier langſam aber ſtetig Erwärmung eingetreten war
herrſcht jetzt ſtarkes Tauwetter. Der Schnee
faſt ganz verſchwunden.
* Fulda, 5. Jan. In der Rhön ſowie in gan=
Kurheſſen iſt Tauwetter eingetreten, ſo daß m
befürchtet, daß es zu einer Ueberſchwemmung des Fuldg
tales kommen wird.
* London, 5. Jan. Wie das Reuterſche Bureca
aus Neu=York meldet, haben die niedriger gelege
nen Orteander Küſte von Süd=Jerſey durch den heft
tigen Sturm ſchwer gelitten. Der Sturm, der
Süd=Jerſey wütet, erreichte eine Geſchwindigkeit von 80
bis 90 Meilen in der Stunde. Die Flutwellen waren aus
nehmend hoch und der Sturm trieb die Wellen in die
Straßen. In Süd=Jerſey und Sea=Bright reißen di
Fluten die Straßen auf und legen die Leitungen bloß
Bald verſagte daher das elektriſche Licht. Häuſer wurdenl
von ihren Grundmauern weggeriſſen und ins Meer get
trieben. Der Bevölkerung hat ſich eine Panik bemächtigt
Die Obdachloſen ſinken in den Straßen auf die Knie und
beten um Aufhören des Sturmes. Auch brachen in det
Stadt, wie man glaubt, durch Brandſtiftung, mehret
Feuersbrünſte aus, die nur unter großen Schwierigkeiter
gelöſcht werden konnten. Der Bürgermeiſter ſchwor einigt
Bürger als Poliziſten ein und forderte ſie auf, jeden, den
ſie beim Plündern ertappen, zu erſchießen. Die Stadt,
der das Waſſer zwei Fuß hoch ſteht iſt jetzt vollſtändit
verlaſſen. In Atlantique=City ſind einige der vornehm=
ſten
Hotels am Strande eingeſtürzt. Die Strandpromet
nade iſt vollſtändig zerſtört und der berühmte Pier wegge=
ſchwemmt
worden. Einige Meilen ſüdlich von Atlantique=
City ſind zwei Kirchen und ein Hoſpital für blinde Kinden
eingeſtürzt. Das Hoſpital ſtand zurzeit leer. Auchi
Long=Branch iſt der Pier zerſtört worden. Die Bahnveſ=ch
bindungen mit Long=Branch und Sea=Bright ſind unter=
brochen
. Zahlreiche Perſonen ſind obdachlos. Der Sach
ſchaden wird auf 2 Millionen Mark geſchätzt.
* Neu=York, 5. Jan. Ueber den Norden der Ver4
einigten Staaten iſt von neuem eine heftige Kälte=
welle
hinweggegangen. Aus allen Teilen des Landes
werden Sturmſchäden gemeldet. Beſonders heimgeſucht
wurden mehrere Dörfer und kleinere Städte des Staates
New=Jerſey. Das Städtchen Sea=Bright, das bereits vo
zwei Wochen von einer Sturmflut empfindlich betroffen
wurde, iſt erneut überſchwemmt. Ein furchtbarer Hagel=
ſchlag
ging geſtern über die Stadt Neu=York nieder und
richtete großen Schaden an.

Vom Balkan.

Enver Bey.
* London, 5 Jan. Der neu ernannte Kriegsminiſtel
Enver Paſcha gab dem Korreſpondenten des Daily Tele=
graph
folgende Erklärungen: Der einzige Grund, der
mich bewog, einen ſo ſchwierigen Poſten wie dendes
Kriegsminiſters anzunehmen, iſt der, daß ich an der ſchwe=
ren
Aufgabe der militäriſchen Reorganiſation mitarbeiten
will. Ich bin weit davon entfernt, kriegeriſche
ſtrebungen zu fördern Heeresorganiſation und Krieg ſind
durchaus nicht identiſche Begriffe, wie man in unſerem
Falle annehmen könnte. Wir wollen und wünſchen eine
Stärkung unſeres Heeres aus dem begreiflichen Wunſche
heraus, die anderen Mächte zu zwingen, uns für die Zu=
kunft
in Frieden zu laſſen.

[ ][  ][ ]

Nummer 6.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Seite 7.

* Sofia, 5. Jan. Zum bulgariſchen Ge=
ſern
dten in Berlin wurde anſtelle des in den Ruhe=
ld
tretenden Geſchow der Generaladjutant des Königs.
Markow ernannt.
* Söfia, 5. Jan. Da das Kabinett noch nicht ge=
ſindet
iſt, vertagte ſich die Sobranje bis zum
Januar. Die Bauernpartei, die ſtärkſte oppoſitionelle
Fuppe der Sobranje, beriet über die durch die De=
ſttſſſion
entſtandene Lage und beſchloß, ſich jeder
Lailnahme an der Regierung zu enthalten.
* Bukareſt, 5. Jan. Das Parlament hat die
Peihnachtsferien angetreten. Das Kabinett wird
ſiich vor dem Wiederzuſammentritt des Parlaments de=
Peſſionieren.
* Konſtantinopel 5. Jan. Der ruſſiſche Bot=
ſſtafter
und der Großweſir ſetzten geſtern die Beſprechung
ber die Reformen in Anatolien fort. Auch heute
lhrrden noch einige Punkte erörtert.
* Athen, 5. Jan. Miniſterpräſident Venizelos
ſegibt ſich morgen nach Rom und dann nach Paris.
* * Athen, 5. Jan. Die Regierung erhielt die Nach=
ſicht
, daß zahlreiche bulgariſche Komitatſchis
In der griechiſch=bulgariſchen Grenze angelangt ſind. Sie
echloß, unverzüglich in Mazedonien das neue Geſetz
i gen Räuberei anzuwenden.

Letzte Nachrichten.

(Wolffs telegr. Korreſp.=Bureau.)
* Berlin, 5. Jan. Der Kaiſer traf heute morgen
Uhr 45 Min. auf dem Potsdamer Bahnhof, von Sig=
irringen
kommend, wieder hier ein und begab ſich in das
ſimigliche Schloß. Die Kaiſerin war kurz vorher ein=
ſtroffen
.
* Metz, 5. Jan. Sämtlich bei dem Eiſenbahn=
t
glück bei Woippy getöteten Soldaten werden mor=
ſer
nachmittag nach ihrer Heimat übergeführt werden.
* Paris, 5. Jan. Von den bei dem Einſturz an
ſſer Untergrundbahn verſchütteten Perſonen wur=
ler
zwei weitere Leichen geborgen. Unter den
timmermaſſen liegen noch zwei Verunglückte.
* Sciacca (Sizilien), 5. Jan. Sciacca iſt durch einen
Volkenbruch überſchwemmt Das Waſſer über=
tuvemmte
Straßen und Plätze und ſteht in den Erdge=
ſtoſſen
. 13 Häuſer ſind eingeſtürzt. Viele Familien ſind
lwachlos geworden. Es iſt für Unterkunft und Ver=
ſſeegung
Sorge getragen. Menſchenleben ſind nicht zu
ſellagen.
* Zarskoje Sſelo, 5. Jan. Der öſterreichiſch=ungariſche
ßotſchafter Graf Thurn=Valſaſſina hat dem Kai=
i
ſein Abberufungsſchreiben überreicht.
* Neu=York, 5. Jan. Nach einer Meldung aus Cap
beiti befahl der Präſident von Haiti einer Abteilung
ſehrulärer Truppen, nach der Nordoſtgrenze abzurücken,
m dort Aufſtände zu unterdrücken Der Gou=
ſeneur
des Nordoſtdepartements, General Zamos, flüch=
eie
ſich in das amerikaniſche Konſulat. Die Unruhen
neſtanden als Proteſt gegen die Kandidaten der Re=
ſie
rung für die Wahlen am 1. Januar.

Mitteleuropäiſche Wirtſchaftskonferenz.
* Peſt, 5. Jan. Die Mitteleuropäiſche Wirt=
c
aftskonferenz wurde heute durch den Präſiden=
Ih Wekerle eröffnet. Unter den Anweſenden be=
lit
den ſich Handelsminiſter Harkanyi, Finanzminiſter
ceſzky und Ackerbauminiſter Ghyllanyi. Weterle dankte
ſem Erzherzog Joſef für die Uebernahme des Protektorats
Uns beantragte, an den Erzherzog Joſef, Kaiſer Franz
Aiſef, Kaiſer Wilhelm und den König der Belgier Hul=
igungstelegramme
abzuſenden. Herzog Ernſt Günther
lu Schleswig=Holſtein, Präſident des deutſchen Vereins,
Pürdigte in längerer Rede die Bedeutung der Konferenz.
Uir wies insbeſondere darauf hin, daß Deutſchland und
Peterreich=Ungarn, die durch das Bündnis eng verknüpft
ſien, auch wirtſchaftlich aufeinander angewieſen wären.
t ſei gern nach Ungarn gekommen, zu dem er ſich nicht
Au- durch verwandtſchaftliche Bande, ſondern auch durch
liele angenehme Erinnerungen hingezogen fühle. Er danke
lluch ſeinerſeits dem Erzherzog Joſef für die Uebernahme
et= Protektorats.
* Peſt, 5. Jan. Die Mitteleuropäiſche
Pärtſchaftskonferenz beriet über ausgewählte
ſuriſtiſche Fragen im Text der Handels=
Uſerträge. Profeſſor Kobatſch=Wien beantragte,
die Regelung einzelner materieller Fragen durch die
errträge als wünſchenswert ausgeſprochen werde. Lu=
ensky
=Berlin erklärte, die Anregung, Gegenſtände
cht zollpolitiſchen Charakters aus dem Text der Han=
Aelsverträge auszuſcheiden und in Sonderverträgen zu
ſrönen, ſei bereits in der Berliner Wirtſchaftskonferenz
Am Jahre 1909 gegeben worden. Redner beantragte eine
Memmiſſion zur weiteren Bearbeitung einzuſetzen und
Uht er beſonderen Berückſichtigung die Schiffahrtsfragen zu
Aupfehlen. Die Verwendung der Zeugniſſe wiſſenſchaft=
Aſcer Anſtalten für die Verzollung ſoll ausgebaut und die
Auskunftserteilung über die Zollſätze in einem weiteren
Akhnfange als bisher vertraglich geſichert werden. Der
Wtäſident Wekerle erklärte den Antrag Luſenskys auf
Pinſetzung eines Subkomitees für angenommen. Auch
llen die im Haager Prozeßübereinkommen von 1905 vor=
Aeſehenen Abmachungen bezüglich des unmittelbaren
Michtshilfeverkehrs zuſtande gebracht werden. Die Nota=
Aſattsurkunden des Vertragsſtaates ſollen im anderen
taate keiner anderen Beglaubigung bedürfen. Sodann
Aburde die Frage des unlauteren Wettbewerbs
eraten. Juſtizrat Kahn=München betonte in Ueber=
llinſtimmung
mit den anderen Referenten, daß in jedem
iaate ein Spezialgeſetz gegen den unlauteren Wettbe=
Aberb erlaſſen werden muß. Der Codezivil genüge nicht.
luch Frankreich erließ ſpezielle zivilrechtliche und ſtaats=
Aechtliche Geſetze. Reduer empfahl, an die Spitze eine
bemerallklauſel zu ſetzen, welche jede gegen die guten
Eiéten gerichtete Handlung verbiete und außerdem be=
lon
=ders typiſche Fälle einer Regelung unterwerfe. Die
Ankündigungen in der Preſſe verlangten eine beſondere
Uegelung, da Vorausſetzungen für eine Unterlaſſungs=
lage
gegen eine preßgeſetzlich verantwortliche Perſönlich=
bir
zumeiſt nicht gegeben ſind. Der Prinzipal iſt für ein
hhuldhaftes Verhalten der Angeſtellten haftbar

Kakaſtrophe auf hoher See.
* Neu=York, 5. Jan. Nach einem heute früh von dem
Aſapag=Dampfer Bavaria eingelaufenen drahtloſen Tele=
Aſkamm heißt der geſtern in Seenot geratene Tankdampfer
klahoma. Von der Beſatzung ſind wahrſcheinlich
4 Mann ertrunken; acht wurden gerettet. Obwohl
och mehrere andere Schiffe zum Beiſtand herbeigeeilt
haren, war doch die Bavaria allein imſtande, zu helfen.
ſer Dampfer nahm den Kapitän Cunter und mehrere
ffiziere und mehrere Mannſchaften auf. Von der übri=
len
Beſatzung liegt keine Nachricht vor. Nach einer Mel=
ſung
der Bavaria iſt die Oklahoma nicht vollſtändig

geſunken, ſondern treib, keitweiſe uner Waſſr, hiſlos
dahin.

Wetter.

Ausſichten in Heſſen für Dienstag, 6. Januar:
Vorwiegend trüb, Niederſchläge in Schauern, etwas kühler;
lebhafte weſtliche bis nordweſtliche Winde.

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Bei den teuren Zeiten ſollte jedermann eine
Erſparnis an den Koſten der notwendigen Be=
darfsartikel
willkommen ſein. Bis zur Hälfte können
Sie ſparen an Ihren Ausgaben für Kleidung, wenn Sie
die bekannten Schwetaſch=Stoffe direkt vom Fabrikanten
bezie en. Weshalb wollen Sie anderen den Nutzen
überlaſſen, der doch Ihnen ſelbſt zukommt? Tauſende
von Anerkennungen bürgen dafür, daß Schwetaſch=Stoffe
ihres billigen Preiſes wegen, aber auch in ihrer Qualität,
Dauerhaftigkeit, in ihrem guten Ausſehen und im vor=
nehmen
Sitze hervorragend ſind. Die heutige Beilage
der Görlitzer Tuchfabrik Otto Schwetaſch, G. m. b. H.,
Görlitz, empfehlen wir der Aufmerkſamkeit unſerer
werten Leſer.
(IV, 1036

Heute morgen entschlief in Rom sanft infolge Herzschlag unsere innigst-
geliebte
Mutter und Grossmutter
(I,1035

im fast vollendeten 62. Jahre ihres reichgesegneten Lebens.
Alexander Freiherr von Senarclens-Grancy, Korvettenkapitän,
Marine-Attaché an der kaiserlichen Botschaft in Rom,
Louise Freifrau Schenck zu Schweinsberg-Rulfenrod,
geborene Freiin von Seuarclens-Grancy,
Friedrich Freiherr Schenck zu Schweinsberg-Rulfenrod,
Hauptmann a. D.,
und 5 Enkelkinder.
Die Beisetzung findet in Rom statt.
Rom, via liguria 17, und Kirtorf (Oberhessen).

Todes=Anzeige.
Heute morgen 7½ Uhr verſchied ſanft im
Städtiſchen Krankenhauſe nach langem, qual=
vollem
Leiden mein lieber, unvergeßlicher Gatte,
unſer treubeſorgter Vater, Sohn, Bruder,
Schwiegerſohn, Schwager und Onkel (1093
Herr Carl Ueker
Eiſenbahn=Aſſiſtent
im faſt vollendeten 47. Lebensjahre.
Um ſtille Teilnahme bittet
Christine Ueker, geb. Hallstein,
nebst Kindern.
Darmſtadt, den 5. Januar 1914.
Die Beerdigung findet am Mittwoch, nachm.
3 Uhr, von der Leichenhalle des Städtiſchen
Friedhofes aus, ſtatt.

Dankſaaung.
Für die Beweiſe herzlicher Teil=
nahme
bei dem Hinſcheiden unſerer
unvergeßlichen Mutter und Schweſter
ſagen wir innigen Dank.
(1052
Geſchwiſter Krick,
Geſchwiſter Jung.
Darmſtadt, 5. Januar 1914.

Dankſagung.
Für die vielen Beweiſe herzlicher Teilnahme
bei dem uns ſo ſchwer betroffenen Verluſte meines
lieben, unvergeßlichen, treubeſorgten Gatten und
Vaters, unſeres guten Sohnes, Bruders, Schwieger=
ſohnes
und Schwagers
Herrn Peter Dörsam
ſagen wir herzlichſten Dank. Insbeſondere danken
wir Herrn Pfarrer Widmann für ſeine ergreifenden
Worte; ferner der Firma E. Merck, ſowie deren
Beamten und Arbeitern, dem Unteroffizier Corps
vom Bezirkskommando II und ſeinen Freunden
(1086
aus Bensheim und Rüſſelsheim.
Im Namen der Hinterbliebenen:
Die tieftrauernde Witwe
Eleonore Dörsam.

Tageskalender.

Großh. Hoftheater, Anfang 7½ Uhr, Ende 10¾ Uhr
(Ab. A): Romeo und Julia.
Vorſtellung um 8 Uhr im Orpheum.
Religiöſer Vortrag von Profeſſor Dunkmann um
8¼ Uhr im Kaiſerſaal.
Weihnachtsfeier des Vereins hier anſäſſiger Kellner
um 8½ Uhr im Peckeo
Ausſtellung (Bilder und Studien) von G. v. Bellers=
heim
, Eichbergſtraße 28 (geöffnet von 111 Uhr).

Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otto Waldaeſtel; für den übrigen
redaktionellen Teil: Mar Streeſe; für den Inſeratenteil,
Inſeratbeilagen und Mitteilungen aus dem Geſchäfts=
leben
: Carl Jriedrich Romacker, ſämtlich in Darmſtadt.
Für den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind
an die Redaktion des Tagblatts zu adreſſieren.
Etwaige Honorarforderungen ſind beizufügen nachträg=
liche
werden nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte
werden nicht zurückgeſandt.

[ ][  ][ ]

Seite 8.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Nummer 6.

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(*289im
an die Expedition.

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Kurſe vom 5. Januar 1914.
Mitgeteilt von Hermann Reichenbach.

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Staatspapiere.
4 Dtſche. Reichsſchatzanw. 99,00
3½ Deutſche Reichsanl. . 85,30
76,10
do.
4 Preuß. Schatzanweiſg. 99.20
85,40
3½ do. Conſols .
76,00
3 do. bo.
4 Bad. Staatsanleihe 97,40
91,90
do.
3½
82,00
do.
4 Bayr. Eiſenbahnanleihe 97,10
84,00
do.
3½
74,80
bo.
3
4 Hamburger Staatsanl. 97,40
4 Heſſ. Staatsanleihe . . 97,75
4 do. do. (unk. 1918) 97,00
83,30
3½
do.
73,46
do.
76,40
3 Sächſiſche Rente
4 Württemb. (unk. 1921) 98,00
3½ do. v. 1875 92,50
5 Bulgaren=Tabak=Anl. 96,70
1¾ Griechen v. 1887 . . 53,90
4 Italiener Rente . . . . 97,50
4½ Oeſterr. Silberrente
4 de. Goldrente . . . 88,70
4 do. einheitl. Rente . 83,00
3 Portug. unif. Serie I 61,90
3 do. unif. Serie III 64,20
3 do. Spezial . . . . 10,09
5 Numänier v. 1903 . . 100,00
4 do. v. 1890 . . 94,50
4 do. v. 1905
4 Ruſſen v. 1880 . . .
4 do. v. 1002 . . . . 90,70
4½ do. v. 1905 . . . . 99,00
3½ Schweden .
4 Serbier amort v. 1895 79,00
4 Türk. Abmin. v. 1903 78,30
4 Türk. uniſiz. v. 1903 85,70
4 Ungar. Goldrente . . . 84,20
A do. Staatkreuts . . 82,20

In Prol
5 Argentinier
99,20
do.
81,00
4½ Chile Golb=Anleihe. 89,00
5 Chineſ. Staatsanleihe. 88,80
4
do.
91,00
4½ Japaner
90,70
5 Innere Mexikaner. . . 66,90
do.
4 Gold=Mexikaner v. 1904 73,50
5 Gold=Mexikaner
3½ Buenos Aires Prov. 67,26
Aktien inländiſcher
Trausportanſtalten.
8 Hamb.=Amerika= Paket=
fahrt

. . . 132,30
3 Nordd. Lloyd
. . 115,60
6 Südd. Eiſonb.=Geſell. . 121,30
Aktien ausländiſcher
Transportanſtalten.
5 Anatol. Eiſenb. 600
Einz. Mk. 408 . 117,00
8 Baltimore und Ohio . 92,50
6 Schantungbahn . . . . 128½
6½ Luxemb. Prince Henri
0 Oeſt. Südbahn (Lomb.) 22½
6 Pennſylvania R. R. . 110,00
Induſtrie=
Letzte
Dioib. Aktien.
3 Brauerei Werger. . . 67,00
25 Bab. Anilin= u. Soda=
Fabrik . . . . . . 571,00
14 Chem. Fabrik Gries=
heim

247,00
27 Farbwerke Höchſt. . . 630,00
20 Verein chem. Fabriken
Mannheim . . . . 331,00
8 Cement Heidelberg . . 148,75
32 Chem. Werke Albert 451,00
12½ Holzverkohl. Kon=
ſtanz
. . . . . . . 303,00
4 Lahmeyer . . . . . . . 118,00

En fin,
Letzte
Ntold.
Schuckert, Nürnberg . . 152,80
12 Siemens & Halske . 221,50
12 Bergmann Electr. . . 126,50
0 Deutſch. Ueberſee Electr. 168,00
35 Gummi Peter . . . 89,50
30 Abler=Fahrradwerke
Kleyer . . . . . . . 364,00
2 Maſchinenf. Badenia 130,0C
6 Wittener Stahlröhren 163,00
8 Steana Romana Petr. 149,60
15 Zellſtoff Waldhof . . 219,90
12½ Bad. Zucker=Wag=
206,00
häuſel:
10 Neue Boden=A. A.=Geſ. 93,00
3 Sübb. Immobilien 57,00
Vergwerks=Aktien.
10 Aumetz=Friebe . . . . 158,50
12 Bochumer Bergb. u.
Gußſt.
. . . 210,75
11 Deutſch=Luxemburg.=
Bergb.
. . . . 133,90
10 Gelſenkirchener . . . . 185½
7 Harpener
. . . . 174,60
15 Phönix Bergb. und
Hüttenbetrieb . . . 235,75
0 Oberſchl. Eiſen=Ind.=
Caro . . . . . . . 62,00
4 Laurahütte
. . 154,00
10 Kaliwerke Aſchersleben 150,00
Weſteregeln 187,00
10
5 South Weſt Africa .
Prioritäts=
Obligationen.
3½ Sübd. Eiſenb.=Geſ. 84,00
4¼ Nordd. Lloyd=Obl. 98,50
4 Eliſabethbahn, freie . . 89,00
4 Franz=Joſefs=Bahn . . 85,50
3 Prag=Duxer . . . . . .
5 Oeſterr. Staatsbahn
4 Oeſterr. Staatsbahn . 88,0
do.
75,00
5 Oeſterr. Südb. (Lomb.) 98,10
Oeſt. Sädb. (Lomb.) . . 72,00

In Pro
2 Oeſt. Südb. (Lomb.) 52,00
76,30
3 Raab=Oedenburg
4 Kronprinz Rudolfbahn
4 Ruſſ. Südweſt . . . . . 86,60
4½ Moskau=Kaſan . . . 96,30
86,50
bo.
86,60
4 Wladichawchas .
4 Rjäſan Koslow . . . . 85,20
3 Portugieſ. Eiſenb. . . . .
83,50
do.
24/10 Livorneſer . . . . . 70,50
3 Salonique=Monaſtir. . 63,10
79,00
4 Bagdadbahn .
4½ Anatoliſche Eiſenb. 91,80
4 Miſſonri=Pacific . . .
4 Northern=Pacific . . . 92,00
4 Southern=Paciſic
89,90
5 St. Louis und San
Francisco . . . . . 101,00
5 Tehuantepec ..
Bank=Aktien.
10 Bank für elektriſche
Untern. Zürich .. 186,00
8½ Bergiſch= Märkiſche
Bank . . . . . . . 142,60
9 Berlin. Handelsgeſ..
6½ Darmſtädter Bank . 116,10
12½ Deutſche Bank. . . 251,00
6 Deutſche Vereinsbank. 118,75
5½ Deutſche Effekt.= und
W.=Bank . . . . . 113,20
10 Diskonto=Kommandit 187,10
8½ Dresbener Bank .. 152,40
9½ Frankf. Hypoth.=B.
208,00
6½ Mitteld. Kreditbank 116,00
7 Nationalb. f. Deutſchl. 117,00
5½ Pfälziſche Bank. . . 121,75
6.48 Reichsbank
137,00
7 Rhein. Kreditbank . . . 126,40
7½ A. Schaaffhauſen.
Bankverein . . .. 102,10
7½ Wiener Bankverein
133,75
Pfandbriefe.
4 Frankf. Hypoth.=Bank
S. 16 u. 17 . . . 94,00

Sndmn
3½ Frankf. Hypoth.=Bank
. 84,50
S. 19
4 Frankf. Hyp.=Krebitv.
S. 1519, 3126 93,50
4 Hamb. Hypoth.=Bank . 95,00
84,00
do.
4 peſſ. Land.=Hyp.=Bank 97,60
84,80
do.
4 Heſſ. Land.=Hyp.=Bank
96,20
S. 12, 13, 16
S. 14, 15, 17, 24/26
96,00
1823
3½ Heſſ. Land.=Hyp.=Bank
84,80
S. 1 u. 2, 68
84,00
S. 3
84,20
S. 911
4 Meininger Hyp.=Bank 95,00
84,00
do.
4 Rhein. Hypothek.=Bank
(unk. 1917) . . 93,00
31 do. (unk. 1914)
4 Südd. Bd.=Kr.=Bk.=Pf. 96,20
do.
86,20
3½
Städte=
Obligationen.
4 Darmſtadt
94,00
3½ do.
86,40
4 Frankfurt.
95,80
3½ do.
97,00
4 Gießen
94,0c
3½ do.
4 Heidelberg
93,50
½ do.
85,00
4 Karlsruhe.
94,20
do.
85,30
4 Magbeburg
4 Mainz
3½ do.
4 Mannheim
94,00
3½ do.
86,80
4 München
96,40
3½ Nauheim
83,00
4 Nürnberg
95,60
3½ do.
84,60
4 Offenbach

In Praſ
3½ Offenbach
84,50
4 Wiesbaden
95,20
3½ do.
86,00
4 Worms.
do.
84,70
4 Liſſabonner v. 1888
Verzinsliche
Anlehensloſe.
4 Badiſche . . Tlr. 100 176,M
3½ Cöln=Mindner 100 140,5
3 Holl. Komm. . fl. 100 113,0
3 Madrider . . Fs. 100 7450
4 Meininger Pr.=Pfand=
140,50
briefe .
4 Oeſterr. 1860er Loſe . 177,60
127,2
3 Oldenburger . .
2½ Raab=Grazer fl. 150 111.
Unverzinsliche
Anlehensloſe.
ſl. 7 33.0
Augsburger
Braunſchweiger Tlr. 20
Freiburger
Fs. 15 135,0)
Fs. 45
Mailänder
Fs. 10 3800
do.
fl. 7 33,0
Meininger .
Oeſterreicher v. 1864 fl. 100 606,0
do. v. 1858 fl. 100 530,0
Ungar. Staats . . fl. 100 445,00
Venediger . . . . Js. 30 68,0
Türkiſche . . . . Js. 400 170
Gold, Silber und
Banknoten.
Engl. Sovereigns
16,17
20 Francs=Stücke .
Amerikaniſche Noten.
Engliſche Noten .
0,5
81,20
Franzöſiſche Noten .
169,45
Holländiſche Noten.
80,80
Italieniſche Noten .
Oeſterr.=Ungariſche Noten 85,00
Ruſſiſche Noten
215,00)
Schweizer Noten . .
81,00
Reichsbank=Diskonto . . . 5
Reichsbank=Lombard Zöf. 6%

[ ][  ][ ]

Nummer 6.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Seite 9.

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Marki7

Z

[ ][  ][ ]

Seite 10.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Nummer 6.

Ausverkäufe.

Nachdem in letzter Zeit wiederholt Verſtöße gegen die geſetzliche
Verpflichtung zur Anmeldung der Ausverkäufe feſtgeſtellt worden
ſind, bringen wir nachfolgend die maßgebenden Beſtimmungen er=
neut
zur Kenntnis der Beteiligten mit dem Anfügen, daß wir in
jedem Fall der Uebertretung Strafanzeige erheben werden.
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
(1012im
Großherzogliches Polizeiamt.
Gennes.
Betr. Ausführung des Reichsgeſetzes vom 7. Juni 1909 gegen
den unlauteren Wettbewerb.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Beſtimmungen des § 7 Abſatz 2 und des §
Abſatz 2 des Geſetzes vom 7. Juni 1909 gegen den unlauteren Wett=
bewerb
und des § 1 der Vollzugsbekanntmachung vom 2. September
1909 wird für den Kreis Darmſtadt nach Anhörung der Großh.
Handelskammer und Handwertskammer Folgendes mit Wirkung
vom 1. Januar 1910 angeordnet:
I. Wer in öffentlichen Bekanntmachungeu oder in Mitteilungen,
die für einen größeren Kreis von Perſonen beſtimmt ſind, den Ver=
kauf
von Waren unter der Bezeichnung eines Ausverkaufs wegen
Aufgabe des Geſchäfts oder wegen Aufgabe einer Warengattung oder
wegen Umbau oder Umzugs oder wegen eines elementaren Ereig=
niſſes
ankündigt, hat drei Tage vor der Ankündigung bei der Großh
Handelskammer Darmſtadt Anzeige über den Grund des Ausverkaufs
und den Zeitpunkt ſeines Beginns zu erſtatten und ein Verzeichnis
der auszuverkaufenden Waren einzureichen.
Der Ankündigung eines Ausverkaufs im Sinne des Abſatzes 1
ſteht jede ſonſtige Ankündigung gleich, welche den Verkauf von Waren
wegen Beendigung des Geſchäftsbetriebs, Aufgabe einer einzelnen
Warengattung oder Räumung eines beſtimmten Warenvorrats aus
dem vorhandenen Beſtande betrifft.
Auf Saiſon= nnd Inventurausverkäufe, die in der Ankündig=
ung
als ſolche bezeichnet werden und im ordentlichen Geſchäftsverkehr
üblich ſind, finden die vorſtehenden Anordnungen keine Anwendung.
II. Saiſon= und Inventurausverkäufe, die in der Ankündigung
als ſolche bezeichnet werden und im ordentlichen Geſchäftsverkehr
üblich ſind, dürfen in einem Geſchäft innerhalb eines Kalenderjahres
im Ganzen nur zweimal, und zwar in der Dauer von je vier Wochen
abgehalten werden.
Der eine dieſer Ausverkäufe darf nur in die Zeit vom 2. Januar
bis 15. Februar, der andere nur in die Zeit vom 1. Juli bis 15. Auguſt
gelegt werden.
Darmſtadt. den 27. Dezember 1909.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.

Ausnahmen vom Verbot
der Sonntagsarbeit in handwerksmäßigen Betrieben.

Nachdem in letzter Zeit wiederholt in Betrieben des Handwerks
Verſtöße gegen die Vorſchriften über die Sonntagsruhe feſtgeſtellt
und zur gerichtlichen Anzeige gebracht worden ſind, bringen wir die
für die in nachfolgender Tabelle bezeichneten Gewerbebetriebe zuge=
laſſenen
Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit erneut zur
Kenntnisnahme und Nachachtung.

Bezeichnung
Art der Betriebe
Bedingungen
der zugelaſſenen Arbeitszeit
1. Schneiderei im ! Der Betrieb in geſtattet an Werden 10 Arbeiter
handwerksmäßi= 6 nach Wahl des Arbeit= oder mehr in dem
gen Betrieb gebers zu beſtimmenden Betriebe regelmäßig
Sann= und Feſttagen bis beſchäftigt, ſo dürfen
12 Uhr mittags. Dieſe Be= jugendliche Arbeiter
fugnis findet auf das Weih= (Perſonen unter 16
nachts=, Neujahrs=, Oſter=, 1 Jahren) zur Sonn=
Himmelfahrts= u. Pfingſt= tagsarbeit nicht her=
feſt
keine Anwendung. angezogen werden.
2. Damenkonfek= Wie zu 1
Für jugendliche Ar
tion und Putz=
beiter
verboten.
macherei
Mie zu 1.
3. Schuhnacherei 1 Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1
4. Kürſchnerei,
Wie zu 1.
5. Herſtellen von Wie zu 1
Strohhüten
6 Eemiſche
Für jugendliche Ar=
Wie zu 1
Wäſcherei und
heiter verboten.
Schönfärberei f.
Kleidungsſtücke

Wenn Arbeitgeber von dem Recht der Sonntagsarbeit nach
den obigen Vorſchriften Gebrauch machen wollen, müſſen ſie dies
vor dem Beginn der Beſchäftigung der Ortspolizeibehörde (Großh.
Polizeiamt) anzeigen, ſowie innerhalb der Betriebsſtätte an geeigneter,
den Arbeitern zugänglicher Stelle eine Tafel aushängen, welche in
deutlicher Schrift die für die Beſchäftigung von Arbeitern an Sonn=
tagen
geltenden Vorſchriften enthält, wie ſie ſich nach dieſer Bekannt=
machung
(auf Grund der Bundesratsbekanntmachung vom 5. 2. 1895)
für ihre Betriebe ergeben. (Solche Tafeln ſind in L. Kunzes Druckerei
dahier, Nieder=Ramſtädterſtraße 35, zum Preiſe von 30 Pfennig er=
hältlich
).
Wer den vorſtehenden Beſtimmungen zuwider Arbeiter an
Sonn= und Feſttagen beſchäftigt, wird gemäß § 146a der R.= Ge=
werbeordnung
mit Geldſtrafe bis zu 1000 Mark, im Unver=
mögensfalle
mit Haft beſtraft.
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
Großherzogliches Polizeiamt.
Gennes.
(1011im

Kraftloserklärung von Pfandſcheinen.

Die Inhaber der angeblich abhanden gekommenen Pfandſcheine
Nr. 163, 1311, 7386, 9473, 9576, 9629, 12 401, 15 630.
15879, 16654, 17359, 18 140 und 20 618 werden hiermit
aufgefordert, ihre Anſprüche innerhalb 14 Tagen, vom Tage des
Erſcheinens dieſer Bekanntmachung an gerechnet, in unſerem Geſchäfts=
zimmer
Kirchſtraße Nr. 9 geltend zu machen, widrigenfalls nach
Ablauf dieſer Friſt gemäß § 30 der Satzung vom 1. März 1913, be=
treffend
das ſtädtiſche Leihamt Darmſtadt, die Kraftloserklärung der
Pfandſcheine erfolgen wird.
Darmſtadt, den 5. Januar 1914.
(1092
Städtiſche Leihamtsverwaltung.
Paul.

Bekanntmachung.

Der Voranſchlag der Gemeinde Gräfenhauſen für 1914 liegt
vom 7. d. M. ab eine Woche auf dem Bureau der Bürgermeiſterei zur
Einſicht offen. Einwendungen können innerhalb der Offenlegungs=
friſt
bei dem Bürgermeiſter ſchriftlich oder zu Protokoll angebracht
werden. Zu der beſchloſſenen Umlage werden auch die Ausmärker
herangezogen.
(993
Gräfenhauſen, den 5. Januar 1914.
Großh. Bürgermeiſterei Gräfenhauſen.
Petri.

Bekanntmachung.

Dienstag, 20. Januar 1914,
vormittags 11 Uhr,
ſoll die dem Georg Philipp VolzII.
in Groß=Bieberau, im Grundbuch
hieſiger Gemarkung zugeſchriebene
Liegenſchaft:
Flur Nr. qm
III 481 260 Hofreite Eckhardt=
ſtraße
35,
III 481¾ 151 Grasgarten, Vor=
garten
, da=
ſelbſt
,
in unſerem Bureau zwangsweiſe
verſteigert werden.
(K4/13
Falls andere rechtliche Hinder=
niſſe
nicht entgegenſtehen, wird Ge=
nehmigung
der Verſteigerung auch
dann erfolgen, wenn das eingelegte
Meiſtgebot die Schätzung nicht er=
reicht
.
Darmſtadt, 29. Dezember 1913.
Großh. Ortsgericht Darmſtadt I.
Müller. (IX,26984

Bekanntmachung.

Dienstag, 10. Februar 1914,
vormittags 11 Uhr,
ſoll die dem Sattlermeiſter Georg
Wilhelm Geiger I. und Ehefrau
geb. Heinz, dahier, zugeſchrieben
Liegenſchaft:
Flur Nr. qm
910 294 Hofreite Beſ=
ſungerſtraße

Nr. 18,
in unſerem Geſchäftszimmer, Witt=
mannſtraße
1, zwangsweiſe ver=
ſteigert
werden.
(K94/13
Darmſtadt, 5. Januar 1914.
Großh. Ortsgericht Darmſtadt II.
(Beſſungen.)
Frantz. (IX,1082

Hammeltleisen
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Spezialität:
gerollten
Kalbsnierenbraten
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Hoflieferant
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Fiſche, weiße Axolotl, Laubfröſche,
Salamander, Schildkröten, Daph=
nien
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pflanzen
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fiſchhandlung
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Schw. deutſcher Schäferhund,
Stammbaum, 2 Jahre alt,
geſund, ſehr treu, nur in gute
Hände zu verkaufen Darmſtadt,
Martinſtr. 76, parterre. (*212gc
Ein Wurf raſſereiner
Airedale-Terrier
(Rauhhaar), mit la Stammbaum,
ſteht zum Verkauf. Vater iſt Rolf
v. d. Riedburg, beſt. Polizeihund
Darmſtadts, vielfach mit erſten
Preiſen gekrönt; Mutter: Nelly
v. Meerbach (nach Champion Ruſh
von Grafenſtaden), auf Ausſtellung
und bei Polizeijunghundprüfung
prämiiert. Die Welpen ſind gut
entwickelt und bei Herrn Reſtau=
rateur
Katzenbach, Kaſtanienallee
(hinter der Ziegelei Karlshof) zu
(338a
beſichtigen.

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Stammtafel, preiswert zu verkauf.
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Hochſtraße 41, part.

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Hänflinge, Buchfinke, Rotkehlch.
billig. Vogelhandlung Traum,
Luiſenſtraße 38.
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Cerkannte.
Qaalikatgmarke
zamäßige.

2

Aschaffenburg.

Bekanntmachung

über die Abgabe der Vermögenserklärungen für die
Veranlagung des Wehrbei.rags.
Nach § 36 des Wehrbeitragsgeſetzes vom 3. Juli 1913 iſt jeder,
der ein Vermögen von mehr als 20000 Mk., oder jeder, der bei mehr
als 4000 Mk. Einkommen mehr als 10000 Mk. Vermögen hat, zur
Abgabe einer Vermögenserklärung verpflichtet. Alle danach Ver=
pflichteten
werden hiermit aufgefordert, innerhalb der Friſt vom
15.28. Januar 1914 die geſetzlich vorgeſchriebene Vermögenserklärung
bei den Finanzämtern abzugeben. Zu dieſen Erklärungen ſind die=
vorgeſchriebenen
von dem Finanzamt zu beziehenden Vordrucke zu
verwenden. Die Einſendung der Erklärung durch die Poſt iſt zu=
läſſig
, geſchieht aber auf Gefahr des Abſenders und deshalb zweck=
mäßig
mit Einſchreibebrief.
Sofern in der Vermögenserklärung nur Angaben zu wieder=
holen
wären, die in einer für das laufende oder für das kommende
Steuerjahr in Landesſteuerſachen abgegebenen Vermögensanzeige
gemacht worden ſind, genügt es, wenn hierauf mit der ausdrücklichen
Erklärung Bezug genommen wird, daß die dort gemachten Angaben
dem Vermögensſtand am 31. Dezember 1913 entſprechen.
Der Beitragspflichtige kann zur Abgabe der Vermögenserklärung
mit Geldſtrafen bis zu 500 Mk. angehalten werden. Weiter kann ihm,
wenn er die ihm obliegende Vermögenserklärung nicht innerhalb
obiger Friſt abgibt, ein Zuſchlag von 510 vom Hundert des ge=
ſchuldeten
Wehrbeitrags auferlegt werden.
Wer als Beitragspflichtiger oder als Vertreter eines Beitrags=
pflichtigen
der Veranlagungsbehörde wiſſentlich unrichtige oder un=
vollſtändige
Angaben macht, die geeignet ſind, eine Verkürzung des
Wehrbeitrags herbeizuführen, wird mit einer Geldſtrafe bis zum
20fachen Betrage des geforderten Wehrbeitrags beſtraft. Neben der
Geldſtrafe kann unter Umſtänden auf Gefängnis bis zu 6 Monaten
erkannt werden.
Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung zum Wehr=
beitrag
Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Beſteuerung
durch einen Bundesſtaat oder eine Gemeinde entzogen worden iſt, ſo
bleibt er von der landesgeſetzlichen Strafe und der Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuer für frühere und für das laufende Jahr frei.
Freiwillige Wehrbeiträge werden von den Bezirkskaſſen und der
Hauptſtaatskaſſe entgegengenommen.
Der einmalige Wehrbeitrag iſt zu ½ mit der Zuſtellung des
Veranlagungsbeſcheids fällig und binnen 3 Monaten zu entrichten.
Das zweite Drittel iſt bis zum 15. Februar 1915, das letzte Drittel
bis zum 15. Februar 1916 zu entrichten. Den Beitragspflichtigen
ſteht es frei, die ſpäteren Teilbeträge im voraus zu zahlen. Erfolgt
die Zahlung mindeſtens 3 Monate vor dem geſetzlichen Zahlungs=
tage
, ſo iſt der Beitragspflichtige berechtigt, 4 vom Hundert Jahres=
zinſen
vom Tage der Einzahlung bis zum geſetzlichen Zahlungstage
in Abzug zu bringen.
(1006id
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
Die Vorſitzenden der Veranlagungskommiſſionen
für die Finanzämter
Darmſtadt I. Darmſtadt II. Langen.
von Diemar.
Stroh.
Doerr.

Verſteigerungs-Anzeige.

Mittwoch, den 7. Januar 1914, vorm. 11 Uhr,
verden im Pfandlokale Rundeturmſtraße 16 (Reſtauration zur
Roſenhöhe)
Büfetts, Schreibtiſche, Galerieſchränke, Spiegelſchränke, Ver=
tikos
, Tiſche, Trumeauxſpiegel, 1 Salonſchrank, Kommoden,
Sekretäre, Jalouſieſchränke, Diwans, Kleiderſchränke, Waſch=
ſchränke
, 1 Kredenz, Oelgemä de, ferner verſchied. Werke=
91 Bände der Bibliothek der Unterhaltung und des
Wiſſens, 1 Kaſſenſchrank, Ladenſchränke, Pianinos, 1 Kla=
vier
(Flügel), 1 Sprechapparat, Parfümerien, Fahrräder,
1 Mähmaſchine, 1 Säemaſchine, 40 Ztr. Kartoffelu,
Zigarren, 3 Haferquetſchmaſchinen, 3 Schrotmühlen, 1 Dampf=
maſchine
, Taſchentücher und Herrenunterjacken;
im Anſchluß hieran Beſſungerſtraße 18: 1 Trumeau=
ſpiegel
, 1 Sofa, 1 Sekretär, 1 Kommode, 1 Cauſeuſe,
1 Glasſchrank, Ladenſchränke und 1 große Partie
Sattlerwaren, als: Pferdedecken, Pferdeteppiche, Sattel=
decken
, Zaumzeuge, Peitſchen, Remen, Hundeleinen,
Gebiſſe, Ranzen, Handkoffer, Zügel, Hundehalsbänder=
Bürſten, Kartätſchen, Hoſenträger, Gepäckriemen, Porte=
monnaies
, Waſch= und Wagenleder u. 5gl. m.
durch den Unterzeichneten zwangsweiſe verſteigert.
(1084
Berbert, Gerichtsvollzieher
Georgenſtraße 11.

Verſteigerungs-Anzeige.

Mittwoch, den 7. Januar 1914, nachm. 3 Uhr,
erſteigere ich im Verſteigerungslokale Zur Ludwigshalle ( Ober=
gaſſe
) zwangsweiſe gegen Barzahlung:
1 Fahrrad, 1 Teigknetmaſchine, 1 Partie Weiß= und
Schnittwaren, 2 Kannen Oel, 2 Pianinos, 1 Kaſſenl
ſchrank ſowie Hausmobilien durch alle Rubriken.
Kapp, Gerichtsvollzieher zu Darmſtadl
Georgenſtraße 1.
1078)

Slamm= und Brunholz=Verſteigerung,

Im Gemeindewald Ober=Ramſtadt, in den Diſtrikten Tanſt
acker und Buchwald, werden an Ort und Stelle verſteigert:
Dienstag, den 13. Januar lfd. Js.
Stämme: 9 Eichen Kl. III, IV und V, 118 Eſchen Kl.
V und VI, 3 Buchen Kl. II und III, 36 Fichten Kl.
und V.
Mittwoch, den 14. Januar
Scheiter, Rm: 36 Buchen, 7 Eichen, 6 Eſchen (2 Erlen
Rundſcheit), 64 Kiefern.
Knüppel, Rm: 44 Eſchen, 3 Erlen, 141 Kiefern, 8 Fichtenl
7 Schwarzkiefern.
Stöcke, Rm.: 19 Buchen, 9 Eichen, 13 Eſchen, 17 Kiefen
9 Fichten.
Zuſammenkunft an beiden Tagen jedesmal vormittags 10
m Diſtrikt Tannacker, an der Kronetswieſe, oberhalb den Schache
tühlen.
(989idg
Ober=Ramſtadt, den 2. Januar 1914.
Großh. Bürgermeiſterei Ober=Ramſtadt.
Rückert.

Karoline von Hessen-Darmstadt
die grosse Landgräfin.
Mit mehreren Illustrationen. Preis Mk. 2.50.
Zu beziehen in der Expedition des Tagblatts u. durel
alle Buchhandlungen.

[ ][  ][ ]

Ortsſatzung

betreffend die Anſtellungs= und Beſoldungsverhältniſſe der Gemeindebeamten
der Gemeinde Pfungſtadt.
Auf Beſchluß des Gemeiuderats vom 12. Juni 1913, nach gutächtlicher Aeußerung
des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung des Großh. Miniſterlums des Innern vom
38. November 1913 zu Nr. M. d. J. 19140 wird hinſichtlich der Anſtellungs= und Beſol=
dungsverhältniſſe
der Gemeindebeamten der Gemeinde Pfungſtadt auf Grund der Ar=
likel
15 und 138 der Landgemeindeordnung vom 8. ZJult 191 folgende Ortsſatzung
elaſſen:
§ 1.
I. Gemeindebeamte im Sinne dieſer Ortsſatzung ſind:
1. das auf Beſchluß des Gemeinderats und nach Genehmigung und Ver=
pflichtung
durch den Kreisrat vom Bürgermeiſter ernannte und angeſtellte
Polizeiperſonal, einſchließlich der Feldſchützen;
2. der auf Beſchluß des Gemeinderats und mit Genehmigung des Kreisrats
vom Bürgermeiſter ernannte und angeſtellte Gemeinderechner;
3, die nächſtehend bezeichneten, auf Beſchluß des Gemeinderats vom Bürger=
meiſter
ernannten und angeſtellten Gemeindebeamten:
a) Betriebsleiter des Elektrizitätswerkeg.
b) Maſchimiſt des Elektrizitälswerkes,
c) Bademeiſter,
c Straßenwart,
6 Schuldiener,
f) Waldarbeiter (Holzſetzer),
g) Gemeindekrankenſchweſter,
h) Lehrerin der Kleinkinderſchule,
) Gehilfin der Lehrerin der Kleinkinderſchule,
1) Friedhofaufſeher,
1) Faſelwärter;
4. das vom Bürgermeiſter ernannte und angeſtellte Bureauperſonal, ein=
ſchließlich
des Ratsdieners.
5. das von dem Gemeinderechner angenommene und von dem Bürgermeiſter
angeſtellte Büroperſonal des Gemeinderechners.
II. Im Falle der Errichtung weiterer Stellen bleibt dem Gemeinderat deren Auf=
nahme
in die einen weſentlichen Beſtandteil dieſer Ortsſatzung bildende. Be=
foldungsordnung
vorbehalten.
Die Beſetzung der in § 1 dieſer Satzung verzeichneten Stellen der Gemeinde=
ſtamten
erfolgt, inſoweit nicht in der Landgemeindeordnung oder in § 1 dieſer Satzung
ſtwas anderes beſtimmt iſt und inſoweit nicht nach den Grundſätzen über die Beſetzung
ſer Subaltern= und Unterbeamtenſtellen uſw. mit Militäranwärtern zu verfahren iſt,
ſech freiem Ermeſſen des Gemeinderats.
Soweit nach Beſchluß der Gemeindevertretung für einzelne Stellen eine beſondere
6 rbildung (Kreisamtsgehilfen=Prüfung uſw.) gefordert werden ſoll, behält es hierbei
ein Bewenden.
Bewerber haben bei Meidung der Nichtberückſichtigung ihren Geſuchen auf An=
brdern
Zeugniſſe über Befähigung, ſeitherige Beſchäftigung, Führung und ihren
Piſſundheitszuſtand beizulegen, auch bei Meidung des gleichen Nachteils auf Verlangen
liter Prüfung, ſowie einer kreisärztlichen Unterſuchung ſich zu unterziehen.
§ 3.
Die Anſtellung der Gemeindebeamten erfolgt unter Vorbehalt jederzeitigen Wider=
ufs
, ſoweit im Einzelfall nichts anderes beſchloſſen oder vertragsmäßig verabredet wird.
Hat der Gemeindebeamte ſeit der unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs erfolg=
n
Anſtellung und nach Vollendung des zwanzigſten Lebensjahres ſich fünf Jahre tadel=
: geführt, ſo kann, ſoweit bei der Anſtellung nichts anderes vertragsmäßig verabredet
I, die Anſtellung nicht mehr jederzeit widerrufen werden, eine Amtsenthebung kann
ldian nur noch gemäß Artikel 147 und 159 der Landgemeindeordnung oder gegen Ge=
lüchtung
des in den §§ 17 und 18 vorgeſehenen Ruhegehalts erfolgen.
§ 4.
Der Gemeindebeamte, deſſen Verpflichtung nicht beſtimmungsgemäß durch eine
Raatsbehörde zu erfolgen hat, wird vom Bürgermeiſter auf gewifſenhafte Dienſt=
rung
durch Handſchlag in Pflicht genommen.
Ueber die Inpflichtnahme iſt ein Protokoll aufzunehmen.
Der Bürgermeiſter hat den Gemeindebeamten eine förmliche Anſtellungsurkunde
ter ausdrücklichem Hinweis auf dieſe Satzung, von der ihnen ein Abdruck ausgehän=
gt
werden ſoll, zuzufertigen.
Nach Ablauf der in § 3 Abſatz 2 genannten fünf Jahre iſt den Gemeindebeamten
entſprechende Beſcheinigung auszuſtellen.
§ 5.
Der Gemeindebeumte hat ſeine ganze Arbeitskraft und Zeit ausſchließlich dem
u. übertragenen Amt zu widmen und iſt verpflichtet, Nebenaufträge für die Gemeinde=
rvaltung
, wenn ſie ſeinem Geſchäftskreis nicht durchaus fremd ſind, ohne beſondere
Fergütung zu übernehmen.
Auf Erwerb gerichtete Nebenbeſchäftigung, Nebenſtellen oder beſondere Aufträge
tterhalb der Gemeindeverwaltung, weiche mit ſtändigen oder unſtändigen Bezügen
hraunden ſind, darf ein Gemeindebeamter nur nach züvor eingeholter ſchriftlicher Ge=
hrnigung
des Bürgermeiſters übernehmen. Dieſe Genehmigung iſt jederzeit wider=
Uflich. Sie kann nur mit Zuſtimmung des Gemeinderats erteilt werden, wenn nicht
It Gemeinderat den Bürgermeiſter zur ſelbſtändigen Erteilung ermächtigt hat. Einer
Uiſtimmung des Gemeinderats bedarf es nicht, wenn es ſich um das Bureauperſonal
lls Bürgermeiſters oder den Ratsdiener, inſoweit er nicht zum Polizeidienſt heran=
ogen
wird, handelt.
Tütz den Gemeinderechner gilt außerdem die Vorſchrift des Artikels 155 Abſatz 3
L. G.O.
Polizeidiener und Feldſchützen bedürfen zur Uebernahme einer auf Erwerb
Michteten Nebenbeſchäftigung außer der Genehmigung des Gemeinderats weiter auch
r Genehmigung des Kreisrats.
Der Gemeindebeamte hat an ſeinem Amtsſitze zu wohnen.
§ 6.
Urlaub bis zu zwei Wochen erteilt der Bürgermeiſter, der hierbei gleichzeitig
lſter die Stellvertretung zu entſcheiden hat.
Für die Erteilung eines Urlaubs von längerer als zweiwöchiger Dauer bedarf
Ie Bürgermeiſter der Zuſtimmung des Gemeinderats. Die Zuſtimmung des Gemeinde=
As iſt nicht erforderlich bei dem Bureauperſonal des Bürgermeiſters und dem Rats=
Ier, inſoweit er nicht zum Polizeidienſt herangezogen wird.
§ 7.
Ueber die vermöge ſeines Amtes ihm gekannt gewordenen Angelegenheiten deren
Eheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder von ſeinem Vorgeſetzten vorgeſchrieben
hat der Gemeindebeamte Verſchwiegenheit zu beobachten, auch nachdem das Dienſt=
Phältnis gelöſt iſt.
§. 8.
Jeder Gemeindebeamte kann aus Gründen der Verwaltung in eine andere Stelle
ſetzt werden, jedoch ohne Zurückſetzung in der Dienſtlaſſe und in dem Gehalt
*§ 9.
Die Beſoldungsverhältniſſe der Gemeindebeamten werden durch die einen weſent=
het
Beſtandteil dieſer Ortsſatzung bildende Beſoldungsordnung beſtimmt. Dies gilt
Ateſondere für die Höhe der Beſoldungen, die Beſoldungsſtufen und die Auf=
Aſt ngsfriſten.
Dem Gemeinderat bleibt vorbehalten, die Beſoldungsordnung, unbeſchadet der
Un den Gemeindebeamten bereits erworbenen Rechte, zu ändern und zu ergänzen. Eine
hebſetzung der in der Beſoldungsordnung beſtimmten Beſoldungsbeträge iſt in
kum Falle zuläſſig.
Die Vorſchriften der Artikel 138 Abſ. 2 und Artikel 157 Abſ. 2 ff. der L. G. O.
ſiden durch die Beſtimmungen dieſes Paragraphen nicht berührt.
§ 10.
Die Beſoldungen ſind in monatlichen Raten zu gewähren und je im voraus zahlbar.
Bei mangelhafter Dienſtführung kann der Gemeinderat die Beſoldungszulagen
tz oder teilweiſe verſagen.
§ 11.
Die den Gemeindebeamten zuſtehenden Naturalbezüge ſind mit ihrem Geldwerte
der Beſoldungs ednung in Anſchlag zu bringen und, inſofern dortſelbſt nichts Gegen=
Aiges beſtimmt iſt, von der Beſoldung abzuziehen.
§ 12.
Gemeindebeamte, die in Ausführung eines ihnen von der zuſtändigen Stelle er=
lten
Auftrages auswärtige Dienſtgeſchäfte vornehmen, haben Anſpruch auf Tagegelder
Erſatz der Reiſekoſten in der von dem: Gemeinderat feſtzuſetzenden Höhe.
§ 13.
der durch Krankbeit hedaten Arhatzurkähigkeit eines Gemeinde=

beamten zahlt die Gemeinde dieſem den Gehalt für die Dauer von 26 Wöchen weiter.
Ein Rechtsanſpruch auf dieſe Fortzahlung des Gehalts ſteht dem Gemeindebeamten nicht
zu. Der Gemeindebeamte hat ſich damit einverſtanden zu erklären, daß ſein Anſpruch
auf Krankengeld auf die Gemeinde übergeht; die Genehmigung des Verſicherungsamtes
iſt einzuholen.
Die Koſten einer erforderlichen Vertretung trägt für die erwähnte Zeitdauer die
Gemeinde.
§ 14.
Die nach beſtehenden Vorſchriften für Dienſtleiſtungen der Gemeindebeamten
entfallenden Gebühren fließen in die Gemeindekaſſe, ſofern nicht in einzelnen Fällen
Ausnahmen von der Gemeindevertretung beſchloſſen werden.
§ 15.
Die Gemeindebeamten haben Gebührenverzeichniſſe zu führen, in welche die
gebührenpflichtigen Dienſthandlungen nach Gegenſtand und Zeit, ſowie unter Angabe
der Höhe der Gebühr und der zahlungspflichtigen Perſon von ihnen einzutragen ſind.
Die Verzeichniſſe ſind fortlaufend zu numerieren. Vor Ingebrauchnahme iſt die Zahl
der Seiten von dem Bürgermeiſter zu beglaubigen. Monatlich ſind die Verzeichniſſe
dem Bürgermeiſter zur Prüfung vorzulegen und Auszüge für die Einnahmeanweiſung
des Gemeinderechners anzufertigen. Dieſe Auszüge werden mit den Rechnungen der
Gemeinde aufbewahrt.
§ 16.
Unter Verzicht auf alle ihm etwa zuſtehenden Anſprüche kann ein Gemeindebeamter
jederzeit ſeine Entlaſſung nehmen, jedoch hat er, den Fall völliger Verhinderung aus=
genommen
und unbeſchadet der Vorſchriften des folgenden Abſatzes, wenn ihm die Ent=
laſſung
nicht früher erteilt oder nicht ein ſpäterer Zeitpunkt für ſein Ausſcheiden aus
dem Gemeindedienſt vereinbart wird den Dienſt noch einen Monat von Einreichung
ſeines Entlaſſungsgeſuches an zu verſehen.
Rechnungspflichtigen und ſolchen Beamten, welche durch eigene Schuld Arbeits=
rückſtände
haben aufwachſen laſſen, wird die Entlaſſung erſt nach vollſtändiger Erfüllung
ihrer Verpflichtungen erteilt, wenn die Bürgermeiſterei nicht vorziehen ſollte, die Arbeiten
auf Koſten des Pflichtigen durch Dritte erledigen zu laſſen. Insbeſondere bleibt die
Verpflichtung des Gemeinderechners zur Stellung der Rechnung unberührt.
§ 17.
Die Anſprüche der Gemeindebeamten auf Ruhegehalt, Sterbegehalt, Witwen= und
29. Juli 1908
Waiſenverſorgung regeln ſich nach den Beſtimmungen des Geſetzes vom
18. Febr. 1911
betreffend die Fürſorgekaſſe für die Beamten und Bedienſteten der Landgemeinden und
Kommunalverbände.
Inſoweit bei Verſetzungen in den Ruheſtand der Ruhegehalt von der Gemeinde=
20. Juli 1908
kaſſe zu tragen iſt, ſind die Sätze des Geſetzes vom
betr. Fürſorgekaſſe
18. Februar 1911
für die Beamten und Bedienſteten der Landgemeinden und Kommunalverbände anzu=
wenden
.
§ 18.
Die Anſprüche der der Fürſorgekaſſe für die Beamten und Bedienſteten der Land=
gemeinden
und Kommunalverbände nicht angehörigen Gemeindebeamten auf Ruhe=
gehalt
, Sterbegehalt, Witwen= und Waiſenverſorgung regeln ſich nach dem Dienſtpvertrag
oder der Anſtellungsurkunde.
§ 19.
Auf das Forſtperſonal finden die Beſtimmungen dieſer Ortsſatzung keine An=
wendung
(ſ. Art. 141 und Art. 154 der L.G.O.).
§ 20.
Dieſe Ortsſatzung tritt einſchließlich der Beſoldungsordnung am 1. April 1913
in Kraft.
Pfungſtadt, den 5. September 1913.
(732
Großherzogliche Bürgermeiſterei.
Lang.

Beſoldungsordnung.

2Scle
2s
Siedſsteheſ icd esſes eſch e
Dienſtſtellung
Bemerkungen
65 S S
28
5
Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe
1 3 3 4 5 6
Gemeindebeamte nach § 1, I, 1 der Ortsſatzung:
Polizeidiener
. . . 112001250/1300/1350/140011450/1500 Zu Ord.=Nr. 1 ſiehe unten
Dienſtkleidung wird
350) 400 450 geſtellt, nicht pen=
Nachtſchutzleute
ſionsfähig.
900 950 1000105011100/1150/1200
Feldſchützen
Gemeindebeamte nach § 1, I, 2 der Ortsſatzung:
. 12400/2600/2800/3000/3200/34003600
Gemeinderechner
Gemeindebeamte nach § 1, I, 3 der Ortsſatzung:
Betriehsleiter des elektr.
j2100l2200/2300/2400/2500/2650/2800 Zu Ord.=Nr. 5 ſiehe unten
Werls
Maſchiniſten und Heizer
(12001250/1300/1350/1400/1450/1500
im elektr. Werk
1200/1250/1300/1350/1400/1450/1500 Zu Ord.=Nr. 7 ſiehe unten
Bademeiſter
900 950/1000/105011100/1150/1200
Straßenwart
900 950 1000 1050/11001150/1200 Zu Ord.=Nr. 9 ſiehe unten
Schuldiener
Waldvora beiter (Holzſetzer) 1 Den Tag 3,60 Mark
700) 735 770) 805 840 875 900 Zu Ord.=Nr. 11 ſieheunten
Krankenſchweſtern . .
Kleinkinderſchullehrerin . 1700 735 770 805 840 875 900
Gehi finnen der Kleinkinder=
1360 420 480 540 600 650 700
ſchullehrerin .
600 650 700 750 800 850 900 Zu Ord.=Nr. 14ſieheunten
Friedhofaufſeher
14
Uebernahme von Unterhaltungsarbeiten für Private auf dem
Friedhof iſt geſtatet.
1600 650 700 750) 800) 850) 900 Zu Ord.=Nr. 15ſieheunten
151 Faſelwärter
Gemeindebeamte nach § 1, I, 4 der Ortsſatzung:
1. Bürgermeiſtereigehilfe 11600/1800/2000/2150/2300/2450/2600
2. Bürgermeiſtereigehilfe . 1000/1200/1400/1500/160017001800f
3. Bürgermeiſtereigehilfe .600 750) 900 1
Gemeindebeamte nach § 1, I 5 der Ortsſatzung:
.11500/1600 1700/1800/1900/2000/2100
1. Gehilfe . . .
2. Gehilfe . . . . . . 1o001200l1400/1500/1600l1700/1800
2111) 3. Gehilfe . . . . . . 600 750 900

Bemerkungen: Zu Ord.=Nr. 1. Für die Mitverſehung des Nachtdienſtes erhält
jeder der drei Polzeidiener 100 Mk, die penſionsfähig und an der Beſoldung nicht
in Abzug zu bringen ſind. Ein Polizeidiener erhält freie Wohnung, Brand, Licht und
Waſſer, nicht penſionsfähig, im Geidanſchlag von 200 Mk., die an der Beſoldung nicht
in Abzug zu bringen ſind.
Zu Ord.=Nr. 5. Der Betriebsleiter des Elektrizitätswerkes erhält weiter: Freie
Wohnung, Brand, Licht und Waſſer im Geldanſchlag von 400 Mk., die penſionsfähig
und an der Beſo dung nicht in Abzug zu bringen ſind.
Zu Ord.=Nr. 7. Der Bademeiſter erhält weiter: Freie Wohnung, Brand, Licht
und Waſſer im Geldanſchlag von 200 Mk., die penſionsfähig und an der Beſoldung
nicht in Abzug zu bringen ſind.
Zu Ord.=Nr. 9. Der eine Schuldiener erhält freies Licht und Brand im Geldanſchlag
von 100 Mk., die penſionsfähig und an der Beſoldung nicht in Abzug zu bringen ſind.
Der andere Schuldiener erhält eine Wohnungsvergütung im Betrage von jährlich
100 Mk., die penſionsfähig und an der Beſoldung nicht in Abzug zu bringen ſind.
Zu Ord.=Nr. 11. Die Krankenſchweſtern erhalten freie Wohnung, Licht, Brand
und Waſſer im Geldanſchlag von je 150 Mk., die penſionsfähig und an der Beſoldung
nicht in Abzug zu bringen ſind.
Zu Ord.=Nr. 14. Der Friedhofaufſeher erhält freie Wohnung, Licht und Waſſer
im Geldanſchlag von 100 Mk., die penſionsfähig und an der Beſoldung nicht in Abzug
zu bringen ſind
Zu Ord.=Nr. 15. Der Faſelwärter erhält freie Wohnung, Brand, Waſſer und
Kartoffeln im Geldanſchlag von 200 Mk., die penſionsfähig und an der Beſoldung nich
in Ahang zu bringen ſind,
(73

[ ][  ][ ]

Nummer 3.

Dienstag, den 6. Januar 1914.
Amtsverkündigungsblatt Großherzoglichen Kreisamts Darmſtadr.

Bekanntmachung.

Da zurzeit eine allgemeine Seuchengefahr nicht mehr vorliegt, wird unter
Aufhebung der durch unſere Bekanntmachung vom 2. Dezember v. Js. ( Amts=
verkündigungsblatt
Nr. 133 vom 4. Dezember v. Js.) gegen die Einſchleppung der
Maul= und Klauenſeuche getroffenen Anordnungen auf Grund des Reichsviehſeuchen=
geſetzes
, der zu ſeiner Ausführung erlaſſenen Vorſchriften und nach Verfügung Großh.
Miniſteriums des Innern für den Kreis Darmſtadt mit ſofortiger Wirkung Folgendes
angeordnet:
I.
Wiederkäuer und Schweine, die aus verſeuchten Gebieten oder von nicht=
heſſiſchen
Viehmärkten oder ohne gültiges Urſprungszeugnis (vergl. § 17 der
Bundesratsvorſchriften zum Reichsviehſeuchengeſetz) von außerhalb des Großherzog=
tums
Heſſen in den Kreis Darmſtadt zu Nutz= und Zuchtzwecken, d. h. nicht zur
alsbaldigen Abſchlachtung eingeführt werden, ſind, ohne vorher eingeſtellt zu werden,
in einem von anderem Klauenvieh nicht beſtellten Gehöft einer ſiebentägigen
Quarantäne zu unterſtellen und dürfen aus dieſem Gehöft nicht eher weggebracht
werden, bis nach Ablauf der Quarantänefriſt nach dem Zeugnis des beamteten oder
von uns dazu beſonders ermächtigten approbierten Tierarztes die Seuchenfreiheit
der Tiere feſtgeſtellt iſt.
Das Abſchlachten von Quarantänevieh iſt von der Ortspolizeibehörde jederzeit
unter den für Beobachtungsvieh geltenden Beſtimmungen zu geſtatten. (Vergl. § 166
Abſ. 2 der Ausführungsvorſchriften des Bundesrats vom 7. Dezember 1911, Reichs=
geſetzblatt
von 1912, Seite 3, und die Zuſammenſtellung der für das Großherzogtum
Heſſen geltenden Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul= und Klauen=
ſeuche
vom 30. Dezember 1911, Seite 12.)
Bevor die quarantänepflichtigen Tiere nach Ablauf der Quarantänefriſt nicht
vom beamteten oder dem von uns dazu ermächtigten Tierarzt für ſeuchenfrei erklärt
ſind, dürfen die Stallungen, in denen ſie eingeſtellt ſind, von fremden Perſonen nicht
betreten werden (ſ. § 154 Abſ. 1a der Bundesratsvorſchriften).
Klauentiere, die aus dem Großherzogtum benachbarten unverſeuchten Kreiſen,
aber aus verſeuchten Gebieten, d. h. verſeuchten Regierungsbezirlen ſtammen, können
von dem beamteten oder von uns ermächtigten Tierarzt ſchon vor Ablauf der ſieben=
tägigen
Quarantäne aus dieſer freigegeben werden, wenn ſie bei der Unterſuchung
ſeuchenfrei befunden werden und die beigebrachten Urſprungszeugniſſe längſtens vor
acht Tagen ausgeſtellt ſind, außerdem auch kein Verdacht beſteht, daß die Tiere inzwiſchen
mit Handelsvieh aus verſeuchten Gebieten in Berührung gekommen ſind.
II.
Die nach I. der Quarantäne unterliegenden Tiere ſind tunlichſt ſchon vor ihrer
Einfuhr, jedenfalls aber vor ihrer Einſtellung der Ortspolizeibehörde des Orts an=
zumelden
, in deſſen Gemarkung die Einſtellung erfolgen ſoll. Anmeldepflichtig iſt
jeder, der die Tiere einführt oder einführen läßt, einerlei, ob dies für eigene Rechnung
oder für Rechnung anderer oder in anderer Auftrag geſchieht.
III.
Klauenviehtransporte, die zu Zucht= und Nutzzwecken, d. h. nicht zur alsbaldigen
Abſchlachtung, von außerhalb des Großherzogtums Heſſen mit der Eiſenbahn in den
Kreis Darmſtadt eingeführt werden, dürfen nicht eher ausgeladen werden, bis ſie von
dem zuſtändigen beamteten oder von uns dazu ermächtigten Tierarzt unterſucht ſind.
Da, wo dieſe Vorſchrift aus irgend einem Grunde nicht durchführbar iſt, iſt das Aus=
laden
der Tiere und ihre Einſtellung in Quarantäneſtälle (vergl. I.) geſtattet, ihr Fort=
bringen
in andere Gehöfte als in dasjenige des Einführenden und ihre Verteilung in
verſchiedene Gehöfte iſt jedoch bis zur Unterſuchung durch den beamteten oder beſonders
ermächtigten Tierarzt verboten.
IV.
Das Verladen und Umladen von außerhalb Heſſens eingeführter Klauen=
viehtransporte
, auch von Schlachtrieren, auf heſſiſchen Eiſenbahnſtationen iſt nur nach
vorgängiger Unterſuchung der Tiere durch den zuſtändigen beamteten oder den von
uns beſonders ermächtigten Tierarzt geſtattet.
Die Anzeige von dem Zeitpunkt des Entladens (III.), ſowie des Umladens oder
Verladens von Klauenviehtransporten (IV.) iſt dem zuſtändigen beamteten oder dem
von uns beſonders ermächtigten Tierarzt zu erſtatten. Zur Anzeige verpflichtet ſind
ſowohl die Beſitzer, Einführer oder Begleiter der Tiere, als auch die Bahnhofsvorſtände.
VI.
Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Anordnungen unterliegen der Straf=
beſtimmung
in § 74 Ziffer 3 und § 76 Ziffer 1 des Reichsviehſeuchengeſetzes.
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Reinhart.
An die Großh. Bürgermeiſtereien der Landgemeinden des Kreiſes.
Wir empfehlen Ihnen, auf vorſtehende Anordnungen alsbald durch ortsübliche
Bekanntmachung hinzuweiſen und die in Ihren Gemeinden anſäſſigen Viehhändler
beſonders auf ſie aufmerkſam zu machen.
Dabei empfiehlt es ſich, auch bekannt zu geben, daß aus dem Reichsanzeiger
und aus der Darmſtädter Zeitung zu erſehen iſt, welche Gebiete als verſeucht durch
Maul= und Klauenſeuche im Sinne vorſtehender Bekanntmachung gelten, und
daß auch wir künftig nach dem Erſcheinen der Nachweiſung über den Stand
der Maul= und Klauenſeuche im Reiche in der Darmſtädter Zeitung die verſeuchten
Gebiete in unſerem Amtsverkündigungsblatt bekannt geben werden, wie es
nachſtehend geſchieht.
Bei der Anmeldung zur Quarantäne haben Sie ſich zu vergewiſſern, in welchem
Gehöft die Tiere eingeſtellt werden ſollen und daß andere Klauentiere in ihm nicht
gehalten werden.
Für ſtrenge Ueberwachung der Vorſchriften iſt Sorge zu tragen.
Alle anderen, nicht ausdrücklich aufgehobenen Anordnungen gegen die Ein=
ſchleppung
der Maul= und Klauenſeuche bleiben weiter in Kraft. Ihr Befolg iſt gleich=
falls
ſorgfältig zu überwachen.
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Reinhart.

Bekanntmachung.

Aus der Nachweiſung über den Stand der Maul= und Klauenſeuche und der
Schweineſeuche im Deutſchen Reich am 15. Dezember 1913 in Nr. 300 der Darmſtädter
Zeitung vom 22. Dezember v. Js. geben wir bekannt, daß zurzeit folgende Gebiete
mit Maul= und Klauenſeuche verſeucht ſind
In Preußen die Regierungsbezirke: Königsberg, Allenſtein, Danzig, Marien=
werder
, Potsdam, Frankfurt, Köslin, Poſen, Bromberg, Breslau, Liegnitz, Oppeln,
Magdeburg, Merſeburg, Schleswig, Düſſeldorf, Aachen; in Bayern: Mittelfranken
und Schwaben; in Sachſen: Bautzen, Leipzig, Zwickau; in Württemberg: Neckarkreis,
Schwarzwaldkreis, Donaukreis; in Baden: Konſtanz; in Heſſen: Starkenburg, Ober=
heſſen
und Rheinheſſen; ferner: Mecklenburg=Schwerin, Sachſen=Altenburg, Reuß ä. L.,
Reuß j. L., Unter=Elſaß, Ober=Elſaß und Lothringen.
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
(1023
I. V.: Dr. Reinhart.

Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß an einzelnen Stellen in Darmſtadt
die Haltepunkte der elektriſchen Straßenbahn verlegt werden ſollen.
Der Halteſtellenplan liegt in der Zeit von Mittwoch, den 7. bis Mittwoch,
den 14. d. Mts. einſchließlich auf dem hieſigen Polizeiamte zu Jedermanns Ein=
ſicht
offen und ſind etwaige Einwendungen gegen die beabſichtigte Aenderung inner=
halb
dieſer Friſt bei Meidung des Ausſchluſſes dortſelbſt vorzubringen.
(1000
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
I. V.: Dr. Reinhart.

Polizei=Verordnung.

Betreffend: Säuberung der Bäume, Sträucher, Hecken von Raupenneſtern ꝛc.
Auf Grund des Art. 43 Abſ. 2 und 37 des Feldſtrafgeſetzbuchs vom 13. Juli
1904, der Artikel 78 und 48, V, Nr. 2 der Kreis= und Provinzial=Ordnung vom 12. Juni
1874 und des § 368 Nr. 2 des Reichsſtrafgeſetzbuchs wird mit Zuſtimmung des Kreis=
ausſchuſſes
und mit Genehmigung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 10. Februar
1905 zu Nr. M. d. J. III. 1335 für den Kreis Darmſtadt nachſtehendes verordnet:
§ 1. Jeder Beſitzer eines Grundſtücks iſt gehalten, alljährlich bis ſpäteſtens
15. März ſämtliche auf ſeinem Grundſtück befindliche Bäume, Sträuche und Hecken von
Raupenneſtern zu ſäubern und alle mit Raupenneſtern behafteten Zweige und Aeſte
in geeigneter Weiſe zu entfernen und zu vernichten.
§ 2. Desgleichen iſt jeder Beſitzer eines Grundſtücks gehalten, alljährlich bis
ſpäteſtens 15. März die auf den Bäumen wachſenden, denſelben ſchädlichen Miſteln
auszuſchneiden.

§ 3. Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 und § 2 getroffenen Anordnungen
werden auf Grund des § 368 Nr. 2 des Reichsſtrafgeſetzbuchs, bezw. des Artikels 37
des Feldſtrafgeſetzbuchs mit Geldſtrafe bis zu ſechzig Mark oder mit Haft bis zu
vierzehn Tagen beſtraft.
Auch wird die nötig werdende Säuberung der Bäume und Entfernung der Aeſte
und Zweige, ſowie das Ausſchneiden der Miſteln auf Koſten der Säumigen verfügt.
§ 4. Vorſtehende Polizei=Verordnung tritt alsbald nach ihrer Publikation im
Darmſtädter Tagblatt in Kraft.
Darmſtadt, den 14. Februar 1905.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
An die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Die vorſtehende Polizei=Verordnung wollen Sie wiederholt in ortsüblicher Weiſe
zur Kenntnis der Gemeindeangehörigen bringen und die Ihnen unterſtellten Polizei=
organe
und das Feldſchutzperſonal auf die Durchführung derſelben hinweiſen. Wie
geſchehen, wollen Sie bis 1. April 1914 an uns berichten.
Darmſtadt, den 2. Januar 1914.
(999
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
In Vertr.: Dr. Reinhart.

Bekanntmachung.

Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Großh. Proviantamt
Darmſtadt den Ankauf von Roggen, Hafer, Heu und Roggenſtroh (Flegel=, Maſchinen=
glatt
= und Preßlangſtroh) aufgenommen hat.
Darmſtadt, den 31. Dezember 1913.
(1007
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Reinhart.

Allg. Ortskrankenkaſſe für die Landgemeinden
des Kreiſes Darmſtadt.
Die Geſchäftsſtelle befindet ſich
Georgenſtraße 9, I.
Dienſtſtunden ſind: 812 Uhr vorm.
26 Uhr nachm.
1005id)
Die Geſchäftsſtelle.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig=
freiwilligen
Militärdienſt im Frühjahr 1914.
Die jungen Leute, welche beabſichtigen, ſich der im Frühjahr 1914 ſtattfinden=
den
Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Geſuche um Zue
laſſung bei Meidung des Ausſchluſſes von dieſer Prüfung
ſpäteſtens bis zum 1. Februar 1914
bei der unterzeichneten Kommiſſion einzureichen.
Hinſichtlich der Anbringung der Geſuche wird das Folgende bemerkt:
1. Das Geſuch iſt bei der unterzeichneten Prüfungs=Kommiſſion nur dann
einzureichen, wenn der ſich Meldende im Großherzogtum Heſſen ſeinen
dauernden Aufenthaltsort hat.
Bei Einſendung durch die Poſt iſt die Sendung an die Kommiſſion
nicht an den Vorſitzenden zu richten.
2. Die Zulaſſung zur Prüfung kann in der Regel nicht vor vollendetem
17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Geſuch muß von dem Betreffenden ſelbſt geſchrieben ſein. Auch
erſcheint es zweckdienlich, wenn ſtets die nähere Adreſſe angegeben wird.
4. Dem Geſuche ſind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugnis (Auszug aus dem Zivilſtands=Regiſter, nicht Taufſchein)
b) Die Einwilligung des geſetzlichen Vertreters nach folgendem Muſter,
Erklärung
des geſetzlichen Vertreters zu dem Dienſteintritt als Einjährigt
Freiwilliger.
geboren a
Ich erteile meinem Sohne (Mündel) Einwilligung zu ſeine
Dienſteintritt als Einjährig=Freiwilliger und erkläre gleichzeitig-
a
) daß für die Dauer des einjährigen Dienſtes die Koſten des Unter=
halts
mit Einſchluß der Koſten der Ausrüſtung, Bekleidung und
Wohnung von dem Bewerber getragen werden ſollen;
b) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Koſten
des Unterhalts mit Einſchluß der Koſten der Ausrüſtung, Be
kleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienſtes
verpflichte, und daß, ſoweit die Koſten von der Militärverwaltung
beſtritten werden, ich mich dieſer gegenüber für die Erſatzpflicht
des Bewerbers als Selbſtſchuldner verbürge.
19-
Vorſtehende Unterſchrift de-
und zugleich, daß der Bewerber dAusſteller-der obigen
en Vermögensverhältniſſen zur Beſtreitung den
klärung nach-
Koſten fähig iſt, wird hiermit obrigkeitlich beſcheinigt.
den-
(L. 8.)
Je nachdem von dem Bewerber ſelbſt oder ſeinem geſetzlichen Vertrete
die Koſten getragen werden, iſt in der Erklärung Satz a oder b und ſind
dementſprechend in der Beurkundung entweder die Worte der Bewerber oden
der Ausſteller der obigen Erklärung anzuwenden, das Nichtzutreffend
dagegen zu ſtreichen.
c) Ein Unbeſcholtenheitszeugnis, welches von der Polizei=Obrigkeit oden
der vorgeſetzten Dienſtbehörde auszuſtellen iſt.
d) Ein ſelbſtgeſchriebener Lebenslauf.
. In dem Geſuche iſt ferner anzugeben:
a) Ob, wie oft und wo der ſich Meldende ſich der Prüfung vor einer Prüfungsl
Kommiſſion bereits unterzogen hat, und von denjenigen, welche ſich de
wiſſenſchaftlichen Prüfung unterziehen wollen, noch weiter:
b) In welchen zwei fremden Sprachen (wahlweiſe von Franzöſiſch, Engliſch
Lateiniſch und Griechiſch und an Stelle des Engliſchen Ruſſiſch) die Prüfunſ
erfolgen ſoll.
6. Wer auf Zulaſſung zur erleichterten Prüfung gemäß § 89, Ziff. 6 ac der
W.=O. Anſpruch macht, hat, ſtatt der Angabe unter 5b, ſeinem Geſuche eill
Zeugnis einer einſchlägigen Behörde beizufügen, aus dem hervorgeht, daß
eine der Vorausſetzungen des angeführten Paragraphen auf ihn zutreffen
Die Einſendung von Zeichnungen eder ſonſtiger Arbeiten, mit denen dieſe
Nachweis geführt werden ſoll, an uns iſt zwecklos.
7. Iſt bereits früher ein Geſuch um Zulaſſung zur Prüfung eingereicht wordeſ
ſo bleibt dem erneuten Geſuche nur ein Unbeſcholtenheitszeugnis bei
zulegen.
8. Es iſt nur zweimalige Teilnahme an der Prüfung geſtattet, eine drite
Zulaſſung kann ausnahmsweiſe von der Erſatzbehörde 3. Inſtanz genehmigt
werden
Im weiteren weiſen wir darauf hin, daß Geſuche um Zulaſſung zu ein
ſpäteren, als der im Frühjahr des I. Militarpflichtjahres d. i. des Jahres, ill
welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird ſtattfindenden Prüfung, der Genehmigung
der Erſatzbehörde 3. Inſtanz bedürfen und bei den Erſatz=Kommiſſionen des Aufenthalts
orts, nicht bei uns, einzureichen ſind, welche die Geſuche der Erſatzbehörde 3. Inſtal
vorlegen werden.
Da die Erledigung derartiger Geſuche eine längere Zeit beanſprucht, ſo empfiehll
ſich im Intereſſe der Nachſuchenden, mit Einreichung derſelben nicht bis zum äußerſtell
Termin zu warten, ſondern dieſelben alsbald anhängig zu machen, andernfalls un
Umſtänden eine Zulaſſung zur bevorſtehenden Prüfung nicht mehr möglich iſt.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden geſtellt werden, gibtd
Prüfungs=Ordnung (Anl. 2 zur Wehr=Ordnung vom 22. November 1888 Reg.=Bl
Nr. 68 von 1901) Aufſchluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, ſowie des Lokals, in welchem die Prüfunſ
ſtattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung, oder es ergeht beſondere Ladung zur Prüfun
(1044s
Darmſtadt, den 16. Dezember 1913.
Großherzogliche Prüfungskommiſſion für Einjährig=Freiwillige,
Der Vorſitzende:
von Starck, Regierungsrat.

[ ][  ][ ]

Nummer 3.

Amtsverkündigungsblatt Großherzoglichen Kreisamts Darmſtadt.
Dienstag, den 6. Januar 1914.

Bekanntmachung.

Ich bringe hierdurch zur Kenntnis derjenigen jungen Leute, welche ſich zum
ehrjährig freiwilligen Dienſt (als zwei=, drei=, vier= fünf= oder ſechsjährige) im
Weere, in einer Unteroffizierſchule oder der Kaiſerlichen Marine melden wollen, hierzu
ſeines Meldeſcheins bedürfen. Dieſer Schein wird für diejenigen jungen Leute,
Aelche im Kreiſe Darmſtadt eine Lehranſtalt beſuchen, ſich in Stellung, in einem
Arbeits= oder Dienſtverhältnis befinden, auf meinem Bureau, Neckarſtraße 3, Zimmer
r. 38, ausgefertigt.
Hierzu iſt erforderlich die Vorlage:
1. eines Geburtsſcheines (Auszug aus dem Zivilſtands=Regiſter),
2. ſchriftliche und beglaubigte Einwilligung des Vaters,
3. Leumundszeugnis über die Führung für die Zeit vom Austritt aus der
Schule ab. Für den Fall, daß der Nachſuchende ſich währenddem an ver=
ſchiedenen
Orten aufgehalten haben ſollte, müßte von der Polizeibehörde
jedes dieſer Orte ein Zeugnis erbracht werden.
4. Zeugnis, daß der ſich Meldende durch Zivilverhältniſſe nicht gebunden iſt.
Die Beſcheinigung zu 1 wird durch das Standesamt, die zu 3 und 4 durch die
Bürgermeiſterei bezw. die Ortspolizeibehörde und zwar, für Militärzwecke, koſtenfrei
Eiesgefertigt.
Ausdrücklich wird bemerkt, daß ſofortige Ausfertigung des Meldeſcheins nicht
tfolgen kann, daß die Nachſuchung vielmehr mindeſtens 3 Tage vor dem Zeit=
Punkt, zu welchem von demſelben Gebrauch gemacht werden ſoll, zu bewirken iſt.
Darmſtadt, den 31. Dezember 1913.
Der Zivil=Vorſitzende der Erſatz=Kommiſſion des Aushebungsbezirks Darmſtadt.
Dr. Reinhart.
An die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Indem ich Sie auf vorſtehende Bekanntmachung hinweiſe, empfehle ich Ihnen,
ſieſelbe zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen und dieſe insbeſondere auf den
Echlußſatz ausdrücklich aufmerkſam zu machen.
Darmſtadt, den 31. Dezember 1913.
(1015a
Der Zivil=Vorſitzende der Erſatz=Konmiſſion des Aushebungsbezirks Darmſtadt.
Dr. Reinhart.

Bekanntmachung.

Diejenigen im Jahre 1894 geborenen Militärpflichtigen, welche ſich im Beſitz des
Perechtigungsſcheines zum einjährig=freiwilligen Militärdienſt befinden und im
Kreis Darmſtadt dauernden Aufenthalt haben, werden darauf hingewieſen, daß
e gemäß § 93,2 der Wehrordn. ihre Zurückſtellung beantragen müſſen und daher auf=
hefordert
, ihre Berechtigungsſcheine alsbald hier, Neckarſtraße 3, 3. Stock Zimmer
Mr. 38 vorzulegen, damit in denſelben der erforderliche Zurückſtellungsvermerk ein=
etragen
werden kann.

Es wird noch ausdrücklich darauf hingewieſen, daß die Abſcht, ſich am 1. Aprl
oder 1. Oktober l. J. zum Dienſtantritt melden zu wollen, von der Verpflichtung, die
Zurückſtellung zu beantragen, nicht entbindet.
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
(1013a
Der Zivilvorſitzende der Erſatz=Kommiſſion des Aushebungsbezirks Darmſtadt.
Dr. Reinhart, Reg.=Rat.

Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
Betreffend: Das Militär=Erſatz=Geſchäft, hier Einſendung von Auszügen aus den
Sterberegiſtern des Jahres 1913.
Der Zivil=Vorſitzende der Großherzoglichen Erſatz=Kommiſſion Darmſtadt
an die Großherzoglichen Standesbeamten des Kreiſes.
Unter Hinweis auf die Beſtimmungen in § 46 Ziffer 7b und 10 der Wehr=Ord.
nung vom 22. November 1888 Reg.=Bl. Nr. 68 von 1901 , ſowie ferner Seite 652
des Reg.=Bl. von 1875, beauftrage ich Sie, den dort vorgeſchriebenen Auszug aus den
Sterberegiſtern, enthaltend den Eintrag von im Jahre 1913 ſtattgehabten Todesfällen
ſolcher männlicher Perſonen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
hatten und nicht in Ihren Gemeinden geboren waren, aufzuſtellen, bezw. auf=
ſtellen
zu laſſen und alsbald an mich einzuſenden.
In Hinſicht der Form der zu fertigenden Auszüge verweiſe ich auf das Amtsblatt
Nr. 44 Großherzoglichen Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Sektion für Juſtiz=
verwaltung
, an die Großherzoglichen Standesbeamten vom 13. März 1895. Zugleich
empfehle ich Ihnen, ein Verzeichnis der Auszüge beizufügen, in welchem Vor= und
Zuname, ſowie Geburtsort der Betreffenden angegeben iſt.
(1016
Dr. Reinhart.

Bekanntmachung.

Ich bringe hierdurch zur Kenntnis derjenigen Militärpflichtigen, welche Berechtie
gungsſchein zum einjährig=freiwilligen Militärdienſt beſitzen und deren Zurückſtellung
am 1. Oktober I. Js. abläuft, daß Geſuche um Verlängerung der Zurückſtellung
1. bei derjenigen Erſatz=Kommiſſion einzureichen ſind, welche nach Ausweis
des Berechtigungsſcheines die erſte Zurückſtellung verfügt hat,
2. daß dieſe Geſuche ſchriftlich unter näherer Begründung zu ſtellen und den=
ſelben
der Berechtigungsſchein, ſowie eine Beſcheinigung, aus der ſich die Not=
wendigkeit
weiterer Zurückſtellung ergibt, beizufügen und
3. daß dieſe Geſuche, ſoweit die Erſatz=Kommiſſion Darmſtadt zuſtändig iſt, im
Juli oder Auguſt l. Js. anzubringen ſind. Geſuche, die jetzt ſchon eingereicht
werden, würden als verfrüht zurückgegeben werden müſſen.
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
(1017a
Der Zivil=Vorſitzende der Erſatz=Kommiſſion des Aushebungsbezirks Darmſtadt.
Dr. Reinhart.

Bekanntmachung.

treffend: Die Organiſation des Rettungsdienſtes in der Stadt
Darmſtadt.
Der allgemeine Rettungsdienſt (Hilfeleiſtung bei Unglücks=
fillen
) wird in der Stadt Darmſtadt von der ſtändigen Rettungs=
ſache
der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz dahier
Ausgeführt. Die Mitglieder dieſer Kolonne ſind im Rettungs= und
Prankenträgerdienſt ausgebildet und ſtehen zur Leiſtung der erſten
bilfe bei Unglücksfällen zur Verfügung. Die ſtändige Rettungs=
uſache
hat ihren Sitz in dem Hauſe Bismarckſtraße 28. In deſſen
dgeſchoß befindet ſich der vom Hauseingang zu erreichende Ver=
ſundsraum
, das Krankentransport=Automobil und der mit Pferden
Pſannbare Krankenwagen; in dem 1. und 2. Obergeſchoß der Tages=
und Schlafraum der Wache, ſowie die Wohnung des Obmanns der
ertungswache.
Der Rettungsdienſt iſt folgenderweiſe organiſiert:
1. Um bei plötzlichen Unglücksfällen die erſte Hilfeleiſtung
iſch zu ermöglichen, ſind an den nachſtehend aufgeführten 21 Stellen
lt Stadt Räderbahren (R.=B.), Krankentragen (K.=T.) und Ver=
ludskäſten
(V.=K.), für das Publikum jederzeit zugänglich, auf=
ſellt
:
1. Dienſtgebäude des Großh. Polizeiamts Hügelſtraße 31/33
(V.=K.)
2. Dienſträume des I. Polizeireviers (V.=K.)
3. Dienſträume des II. Polizeireviers (V.=K.)
4. Orpheum (V.=K.)
5. Alicehoſpital (K.=T.)
6. Oberwaldhaus (K.=T. und V.=K.)
7. Einſiedel (K.=T. und V.=K.)
8. III. Polizeirevier: Griesheimer Weg 28, Maſchinenfabrik
Göbel (K.=T.)
9. Ständige Rettungswache der Sanitätskolonne, Bismarck=
ſtraße
28 (3 R.=B.)
10. Landwehrſtraße 79: Zugführer der Sanitätskolonne Stier
(V.=K. und R.=B.)
11. Dienſträume des IV. Polizeireviers (V.=K.)
12. Karlſtraße 55: Kaufmann Chriſt (V.=K.)
13. Dienſträume des V. Polizeireviers (R.=B. und V.=K.)
14. Heidelberger Straße 72: Sanitätskolonnenmitglied Friſeur
Zeſchky (V.=K.)
15. Klappacherſtraße 90 (Oktroihaus) (K.=T.)
16. Ludwigshöhe: Reſtaurateur Wenz (K.=T. und V.=K.)
17. Dienſträume des VI. Polizeireviers (V.=K.)
18. Im Geißenſee 9: Lehrer Heinrich Schäfer (V.=K.)
19. Böllenfalltor, Elektriſche Wagenhalle (K.=T.)
20. Dienſträume des VII. Polizeireviers (V.=K.)
21. Arheilger Straße 43 (V.=K.)
Außerdem ſteht zur Beförderung der Krankentrausport=
aftwagen
und ein geſchloſſener mit Pferden beſpannbarer Kranken=
ſſgen
zur Verfügung.
II. Die Inanſpruchnahme der Hilfeleiſtung erfolgt entweder
frh Vermittlung der Polizeiwache, Hügelſtraße 31/33 (Telephon
A. 8 und 109) oder durch unmittelbaren Anruf der ſtändigen
Pttungswache (Telephon Nr. 1707). Beide Stellen können von
er Fernſprechſtelle der Reichsfernſprechanlage, ſowie von jeder
Auer= und Unfall=Meldeſtelle, die als ſolche durch Schilder und
Aternen gekennzeichnet iſt, zu jeder Tages= und Nachtzeit angerufen
Urden. Die Bermittlung kann auch durch die einzelnen Polizei=
Wiere erfolgen, die an die Reichsfernſprechanlage angeſchloſſen ſind,
d zwar:
Polizeirevier: Tel. Nr. 2161, V. Polizeirevier: Tel. Nr. 2165,
2162,I VI.
2166,
2163,VII.
. 2167.
2164,
III. Bei Veranſtaltungen, mit denen eine größere Menſchen=
Aſammlung oder eine erhöhte Gefahr für die Teilnehmer ver=
Anden iſt, werden zufolge polizeilicher Anordnung Sanitätsmann=
iren
von der freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz
Mellt, die mit den erforderlichen Hilfsmitteln ausgeſtattet ſind.
beſondere ſind bei jeder Vorſtellung im Großh. Hoftheater
ld im Orpheum zwei Krankenträger zur Verſehung des Rettungs=
Anſtes anweſend. Bei jedem größeren Brand hat ſich eine Ab=
llung
der Sanitätskolonne an der Brandſtelle einzufinden. Falls
Pfeleiſtungen in außergewöhnlich großem Umfang notwendig werden
Mten, ſind Alarmvorkehrungen getroffen, durch die die Heranziehung
geſamten freiwilligen Sanitätskolonne in kürzeſter Zeit gewähr=
(1009id
Met iſt.
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Gennes.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Feuer= und Unfallmeldeſtellen.
Die zurzeit in der Stadt Darmſtadt vorhandenen Feuer= und
Affallmeldeſtellen bringen wir hierdurch wiederholt zur öffentlichen
Mantnis.
iwache im
Die Meldeſtellen ſind ſämtlich mit
Haupt=
Mizeiamtsgebäude und der Feuerwehrwache durch eine beſondere
fühtiſche Fernſprechleitung verbunden und jederzeit, auch nachts.

zugänglich. Sie ſind durch Schilder und während der Dunkelheit
durch Laternen mit grünen (bei Polizeiwachen blauen) Scheiben und
entſprechender Inſchrift kenntlich gemacht.
Das Polizeiamt kann außerdem von jeder Fernſprechſtelle der
Reichsfernſprechanlage jederzeit, auch nachts, angerufen werden
(Telephon Nr. 8 und 109), ebenſo die Feuerwehrwache in der Kirch=
ſtraße
(Telephon Nr. 1772) ſowie die einzelnen Polizeireviere (I. Revier:
Telephon Nr. 2161, II. Revier: Telephon Nr. 2162, III. Revier:
Telephon Nr. 2163, IV. Revier: Telephon Nr. 2164, V. Revier:
Telephon Nr. 2165, VI. Revier: Telephon Nr. 2166, VII. Revier:
Telephon Nr. 2167). Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt
es ſich, Feuermeldungen direkt der Feuerwehrwache (Telephon
Nr. 1772) oder dem Polizeiamt (Telephon Nr. 8 und 109)
zu übermitteln.
Die Rettungswache der Freiwilligen Sanitätskolonne befindet
ſich in dem Hauſe Bismarckſtraße Nr. 28 (Telephon Nr. 1707).
Darmſtadt, den 3. Januar 1914.
(1010id
Großh. Polizeiamt Darmſtadt.
Gennes.
Feuer= und Unfallmeldeſtellen in der Stadt Darmſtadt:
Im I. Polizei=Revier:
1. Kirchſtraße 9 (Polizeiwache).
2. Alexanderſtraße 10 (Branddirektor Fiſcher).
3. Kirchſtraße 13 (Feuerwehrwache).
4. Obergaſſe 42 (Bäckermeiſter Heinrich Jäckel).
Im II. Polizei=Revier:
1. Alexanderſtraße 26 (Polizeiwache).
2. Dieburger Straße 104 (Oktroi=Erhebeſtelle).
3. Erbacher Straße 41 (Oktroi=Erhebeſtelle).
4. Kranichſteiner Straße 58 (Oktroi=Erhebeſtelle).
Im III. Polizei=Revier:
1. Lagerhausſtraße 5 (Polizeiwache).
2. Bleichſtraße 13 (Hofbäckermeiſter Mainzer).
3. Feldbergſtraße 71 (Bäckermeiſter Deuchert).
4. Griesheimer Weg 25 (Gandenberger’ſche Maſchinenfabrik).
5. Pallaswieſenſtraße 33 (Bäckermeiſter Sproß).
6. Pallaswieſenſtraße 121 (Kolonialwarenhdlg. von W. Deeg).
7. Rheinſtraße 55 (Oktroi=Erhebeſtelle).
8. Dornheimer Weg 31 (Gaſtwirt Miſchlich).
9. Dornheimer Weg 60 (Elektrizitätswerk).
Im IV. Polizei=Revier:
1. Hügelſtraße 31/33 (Polizeiamts=Wache).
2. Waldſtraße 21 (Polizeiwache).
3. Heidelbergerſtraße 17 (Oktroi=Erhebeſtelle).
4. Heinrichſtraße 42 (Kolonialwarenhandlung von Jean Chriſt).
5. Saalbauſtraße 29 (Kolonialwarenhandlung von Wilh. Beck).
6. Waldſtraße 17 (Lohnkutſcher Fiſcher).
Im V. Polizei=Revier:
1. Ludwigshöhſtraße 4 (Polizeiwache).
2. Heidelberger Straße 112 (Oktroi=Erhebeſtelle).
3. Karlſtraße 98 (Bäckermeiſter Hofmann).
4. Klappacherſtraße 90 (Oktroi=Erhebeſtelle).
5. Schießhausſtraße 64 (Kolonialwarenhandlung von Axt).
Im VI. Polizei=Revier:
1. Nieder=Ramſtädterſtraße 51 (Polizeiwache).
2. Hochſtraße 44 (Schuldienerwohnung der Viktoriaſchule).
3. Im Geißenſee 8 (Lehrer Wilhelm Grimm).
4. Soderſtraße 79 (Bäckermeiſter Heinrich Lepp).
Im VII. Polizei=Revier:
1. Schwanenſtraße 66 (Polizeiwache).
2. Arheilger Straße 43 (Städt. Faſelſtall).
3. Frankfurter Straße 59 (Oktroi=Erhebeſtelle).
4. Schloßgartenplatz 14 (Gendarmerie=Kaſerne).

Bekanntmachung

das Aufſtellen der Kehrichtgefäße betreffend.
Das Aufſtellen der Kehrichtgefäße vor den Hofreiten auf
der Straße iſt verboten. Offene Kehrichtgefäße dürfen innerhalb
der Hofreiten an den Eingängen nicht ſo aufgeſtellt werden, daß ihr
oft widerwärtiger oder Ekel erregender Inhalt von der Straße aus
geſehen werden kann. Zum Aufbewahren des Hauskehrichts eignen
ſich am beſten die mit Deckel verſehenen Kehrichtgefäße, wie ſie von
hieſigen Firmen in den Handel gebracht werden. Dieſe runden
Kehrichteimer mit Tragbügel und daran befeſtigtem Deckel
verhindern das Herausſcharren und Verſchleppen des Kehrichts durch
Hunde, erleichtern das Entleeren der Behälter bei der Abfuhr und
ſind, wenn ſie, wie vorgeſchrieben, innerhalb der Hofreiten an den
Eingängen aufgeſtellt werden, für das Straßenbild nicht mißſtändig.
Darmſtudt, den 2. Januar 1914.
(936gi
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Gennes.

Der Brieftauben=Verein Weiterſtadt
hat ſeine Brieftauben der Marineverwaltung zur Verfügung
(1003
geſtellt.
Weiterſtadt, den 3. Januar 1914.
Großherzogliche Bürgermeiſterei.
Becker.

Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma
V. Hebermehl zu Darmſtadt ( In=
haber
Guſtav Hebermehl, zur Zeit
unbekannten Aufenthalts), wird
heute, am 2. Januar 1914, mit=
tags
12 Uhr, das Konkursverfahren
eröffnet.
Der Rechtsanwalt Buß zu Darm=
ſtadt
, Bismarckſtraße 82, wird zum
Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen ſind biszum
10. Februar 1914 bei dem Ge=
richte
anzumelden.
Es wird zur Beſchlußfaſſung
über die Beibehaltung des er=
nannten
oder die Wahl eines ande=
ren
Verwalters, ſowie über die
Beſtellung eines Gläubigeraus=
ſchuſſes
und eintretenden Falls
über die in § 132 der Konkurs=
ordnung
bezeichneten Gegenſtände
auf
Donnerstag, 29. Januar 1914,
nachmittags 4 Uhr,
und zur Prüfung der angemel.
deten Forderungen auf (1034
Donnerstag, 26. Februar 1914,
nachmittags 4 Uhr.
vor dem unterzeichneten Gerichte,
Zimmer Nr. 219 Termin an=
beraumt
.
Allen Perſonen, welche eine zur
Konkursmaſſe gehörige Sache in
Beſitz haben oder zur Konkursmaſſe
etwas ſchuldig ſind, wird aufgege=
ben
, nichts an den Gemeinſchuld=
ner
zu verabfolgen oder zu leiſten,
auch die Verpflichtung auferlegt,
von dem Beſitze der Sache und vont
den Forderungen, für welche ſie aus
der Sache abgeſonderte Befriedig=
ung
in Anſpruch nehmen, dem Kon=
kursverwalter
bis zum 10. Fe=
bruar
1914 Anzeige zu machen.
Großherzogliches Amtsgericht I
in Darmſtadt.

En unſer Handels=Regiſter, Ab=
teilung
A, wurde heute einge=
tragen
hinſichtlich der Firma:
Jacob Groh, Darmſtadt.
Kaufmann Karl Groh in Darm=
ſtadt
iſt zum Prokuriſten be=
(1008
ſtellt.
Darmſtadt, 30. Dezember 1913.
Großh. Amtsgericht Darmſtadt I.

Bekanntmachung.

Für den Verkauf des Holzes in
dem Holzhofe dahier ſind folgende
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II. Kl. 10
Kiefern=Scheiter I. Kl. 10
II. Kl. 8
Scheiter II. Kl. beſtehen haupt=
ſächlich
aus aufgeſpaltenem Knüp=
pelholz
der angegebenen Holzart.
Die Beſtellungen des Holzes
haben bei Großh. Bezirkskaſſe Darm=
ſtadt
II zu erfolgen. (1019a
Darmſtadt, 2. Januar 1914.
Großh. Holzmagazins=Verwaltung.
Heinemann, Geh. Forſtrat.

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Anno dazumal.
Familien=Roman aus den Jahren 1812 und 1813.
Von Oskar T. Schweriner.
Alle Rechte vorbehalten.
Copyright 1913 by Carl Duncker in Berlin.

(Nachdru verboten.)
32
Während draußen am zweiten Tage des Gefechtes noch
die Geſchütze donnerten, ließ York die drei jungen Män=
ner
, die ſich zu beſtimmter Tageszeit immer an einem
beſtimmten Orte aufzuhalten hatten, zu ſich auf den Hügel
rufen, von wo aus er das Gefecht leitete. Das fiel weiter
nicht auf; man hielt Fritz Dögen und ſeine Freunde längſt
für Kundſchäfter in Dienſten Yorks.
Meine lieben Freunde, frohe Nachricht! Die Fackel iſt
entzündet; ſie leuchtet bis hierher, Moskau brennt!
Die drei Männer falteten ſtumm die Hände, wie zum
Gebet, während York weiterſprach:
Moskau brennt! Soeben iſt ein Abgeſandter unſeres
Bundes hier eingetroffen. Mit Mühe und Not hat er ſich
durchgeſchlagen, aber er hat uns erreicht. Er hat erzählt,
daß bald, nachdem Napoleon mit den Truppen in Mos=
kau
eingezogen iſt, die Stadt zu brennen begann. Drei
Tage hat der Brand gewütet. Napoleon hat Hunderte der
Brandſtifter niederſchießen laſſen; es hat ihm nichts ge=
nützt
. Und nun iſt der Kaiſer mit der ganzen Armee im
örennenden Moskau eingeſchloſſen!
In ihrer Frregung griffen die Männer nach den Hän=
den
des zu Pferde ſitzenden Generals und preßten ſie vor
Freude.
Und nun, auf nach Berlin! rief Fritz. Doch York hob
abwehrend die Hand,

Neint Rech nialt Ic woſie Ihnen dieſ Fraden=
botſchaft
nicht eine Minute vorenthalten. Aber was ich
noch zu ſagen habe, kann ich hier und jetzt nicht ſagen. Ge=
hen
Sie jetzt und kommen Sie heute abend ins Haupt=
quartier
. Um elf Uhr!
Die drei entfernten ſich. York wandte ſich wieder
dem Gefecht zu, das in der Hauptſache im Verſchießen von
Munition beſtand.
Das Gefecht blieb auch wieder unentſchieden. York
hatte von ſeiner Ueberlegenheit an Reiterei keinen Ge=
brauch
gemacht. Am Abend brach er das Gefecht ganz ab
und kehrte nach Mitau zurück.
Und wie vor wenigen Tagen bei General von Gra=
wert
, ſo ſaßen die drei Männer jetzt um den Tiſch bei
York. Nur daß diesmal dieſer das Wort genommen.
Meine lieben Freunde, wartet ab. Ich glaube, der all=
gütige
Vater im Himmel wird die erſte Schlacht ſelbſt für
uns ſchlagen. Wenn die Abſicht der Ruſſen, den Kaiſer
Napoleon in Moskau feſtzuhalten, bis der Winter herein=
bricht
, ſo gut gelingt, wie es ihnen gelang, den Kaiſer nach
Moskau hineinzulocken, ſo iſt er mit ſeiner ganzen Armee
verloren. Bricht er aber ſofort von Moskau auf, und
das werden wir gar bald erfahren, dann, meine
Freunde, iſt es an der Zeit, die Freiwilligen hierher an
dieſen Punkt zu bringen und ſich dem Feinde gegenüber
zu ſtellen. Dann werden wir ihn von hier aus dekämp=
fen
, während die Ruſſen,, das haben wir, wie Sie wiſ=
ſen
, auch mit General Diebitſch abgemacht , ihm in den
Rücken fallen. Läßt er ſich aber täuſchen und das iſt,
wie der Abgeſandte unſeres Bundes mir mitteilte, der
Plan der Ruſſen ſo wird Gott ihn ſelbſt ſchlagen und
wir brauchen nicht unnötig die Söbne unſeres Vaterlandes

zu opfern. Alſo, alles bereit halten; aber nicht vorei
ſein!
Und an dieſem Abend wurde beſchloſſen, daß
Georg Sander ſofort mit ſeinen Nachrichten von Diebitſch
nach Berlin begebe, York ſtellte ihm ſelbſt den Paßa
Fritz Dögen und Edmund von Roſen blieben jedoch zur
um die weiteren Befehle Yorks abzuwarten.
Vierzehntes Kapitel.
Tage vergingen; Tage voller Aufregung für
Dögen und Edmund von Roſen. Voller Aufregung
voller Freude. Denn der Lenker aller Heerſcharen ſchie
wirklich den Franzoſenkaiſer, den ſie den Unüberwindliche
nannten, mit Blindheit geſchlagen zu haben. Ein Kun
nach dem anderen traf bei York ein, der es immer ſo ei
zurichten wußte, daß beide in kürzeſter Zeit ebenfalls
Nachrichten erhielten. Nach dieſen Nachrichten ſaß Naſl
leon im brennenden Moskau, ſorglos und untätig.
den Kreml war er übergeſiedelt, und wenn er nicht dam
beſchäftigt war, Todesurteile über die ergriffenen Bra
ſtifter zu unterſchreiben, dann brütete er über unmöglic
Friedensunterhandlungen mit den Ruſſen. Dieſe verſta
den es meiſterhaft, ihn hinzuhalten. Die Antwort aus
Petersburg auf ſeinen Friedensvorſchlag kam und
nicht. Immer wieder gab es Ausflüchte; einmal war
ſer Alexander nicht anweſend in ſeiner Hauptſtadt, däſlll
wieder lag das Hindernis in der Erkrankung des Miniſte
oder der Kurier war überhaupt nicht angekommen.
Dieſes Hinhalten ſollte verhängnisvoll für die fra
zöſiſche Armee werden. Napoleon, der den Friedensſchlü
nahe bevorſtehend glaubte, hielt es daher für überflüſſ
Winterbekleidungsſtücke für die Truppen heranſchaffen

[ ][  ][ ]

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Markt.

Nummer 6.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Seite 15

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ſen. Wozu auch? Nach dem Friedensſchluß würde man
Moskau den Winter bei warmen Oefen zubringen.
fehlte, konnten die Ruſſen liefern.
Es war am Morgen des achtzehnten Oktober. Kaiſer
poleon ſtand am Fenſter ſeines Arbeitszimmers und
llickte hinab auf das in allen Stadtteilen wütende Flam=
nmeer
, deſſen grauſiger Anblick durch die ſtrahlende
Unterſonne eher verſtärkt als gemildert wurde. Er war=
auf
die Botſchaft Kaiſer Alexanders, die heute unbe=
igt
eintreffend mußte. Und legte ſich ſeine Bedingungen
den Frieden zurecht und was folgen ſollte.
Da wurde ein Kurier gemeldet. Nicht der erwartete
Ageſandte Kaiſer Alexanders, ſondern ein Adjutant Mu=
18.
Sire, die Ruſſen haben angegriffen.
Wie, wenn in ſtockfinſterer Nacht ein plötzlicher Blitz
Wolken zerreißt und die Dunkelheit in jähes, blenden=
Licht taucht, ſo plötzlich wurde Napoleon ſehend. Im
ſſſuchteil einer Sekunde ſah und verſtand er alles.
Der ruſſiſche Angriff auf Murats Heeresabteilung war
ſar infolge der Unerſchrockenheit und Bravour dieſes
dherrn zurückgeſchlagen worden. Aber die Fata Mor=
ma
eines nahen Friedens war vor Napoleons Blicken
hlig verſchwunden. Nun aber fand er ſeine alte Energie
d Tatkraft wieder; ſchon am Nachmittag desſelben Tages
llch er mit ſeinem Heer von Moskau auf, um ſich vor den
ren der Stadt den Ruſſen zur Schlacht zu ſtellen.
Als der Kurier dieſe Nachricht in General von Yorks
äuptquartier brachte, hatte dieſer zu den beiden Abge=
ſädten
des Bundes geſagt:
Jetzt kommt es darauf an, wie ſchnell und heftig der
nter hereinbricht und wie weit die Ruſſen die Fran=

zoſen durchlaſſen. Haltet Euch bereit, meine Kinder, ſo=
fort
loszuziehen, wenn ich es Euch ſage.
Und ſie hielten ſich bereit.
Dann kam die Nachricht von der fürchterlichen Schlacht
bei Malojeroslawetz, von der Einnahme der Stadt durch
die Franzoſen. Das war am dreiundzwanzigſten Oktober.
Wer ſiegte? Der Kurier wußte es nicht. Er wußte nur,
daß neben Tauſenden von gefallenen und verwundeten
Ruſſen noch mehr tote und verwundete Franzoſen das
Schlachtfeld und alle Wege bedeckten.
Kurier auf Kurier kam jetzt ins Lager zu York und
einer nach dem anderen berichtete von immer größerem
Elend und der gänzlichen Auflöſung des Heeres. Am
neunundzwanzigſten Oktober hatte die Armee wieder Boro=
dino
erreicht. Nur zweiundfünfzig Tage waren ſeit der
fürchterlich blutigen Schlacht verſtrichen. Das Schlachtfeld
lag noch mit Leichen beſät. Franzöſiſche Tote waren kaum
beerdigt worden. Der Anblick war furchtbar. Pferdege=
rippe
, die Trümmer von zahlloſen Waffen und Geſchützen,
die blutigen Fetzen von Uniformſtücken miſchten ſich mit
den verweſenden Leichen. Schweigend und niedergedrückt
zog das Heer vorüber. Am ſechſten November kam endlich
die langerſehnte Nachricht vom erſten Schneefall zwei Tage
zuvor. Da ließ York die beiden jungen Männer zu ſich
rufen.
Die Zeit iſt gekommen, meine Söhne. Einer von Euch
geht nach Berlin. Man ſoll alles vorbereiten. Aber ganz
im Stillen; und abwarten, bis das Signal zum Losbrechen
gegeben wird!
An dieſem Abend nahmen Fritz Dögen und Edmund
von Roſen brüderlichen Abſchied voneinander. Fritz, der
noch hier blieb, trug dem Kameraden auf, alle) ſeine An=

gehörigen in Berlin zu beſuchen und ihnen zu melden, daß
er ſich wohl befinde, und daß er das Beſte für die Zukunft
erhoffe. Bis nach Szawly hinunter gab er Roſen das Ge=
leit
.
Der nächſte Kurier brachte die Nachricht, daß Napoleon
am neunten November mit ſeiner Armee Smolensk erreicht
hätte. Nur dritthalb Monate lagen zwiſchen dem Aufbruch
von dort und der Rückkehr. Doch welch ein Unterſchied
zwiſchen damals und jetzt! Im Auguſt war Napoleon
an der Spitze eines glänzenden Heeres eingezogen; jetzt
kehrte er, wenn York dem Kurier glauben konnte, mit
einem hungernden, zerlumpten Heereshaufen, jeder Man=
neszucht
und Ordnung entwöhnt, zurück. Er ſelbſt einem
Flüchtling ähnlicher als einem Heerführer; ohne Unterlaß
verfolgt von den Ruſſen.
Und immer mehr Kuriere kamen, die von immer grau=
ſigerem
Elend der einſtigen großen Armee zu erzählen
wußten; von neuen Ueberfällen durch die Ruſſen, von
neuen Kämpfen. Kopfſchüttelnd vernahm es York.
Ich verſtehe es nicht, ſagte er eines Abends zu Fritz
Dögen. Was müſſen die Ruſſen für ſchlechte Strategen
ſein, wenn ſie nach all dieſem Unglück die franzöſiſche Ar=
mee
noch nicht vernichtet haben.
Nachricht folgte auf Nachricht; Kurier auf Kurier. Die
Kunde von dem fürchterlicher Uebergang über die Bere=
ſina
, wo ſelbſt Murat hoffnungslos ſagte:
Wenn der Kaiſer diesmal entwiſcht, dann muß er den
Teufel im Leibe haben!
Und die fürchterliche, todbringende Kälte! Zehn,
fünfzehn, zwanzig Grad. Schließlich ſogar dreißig Grad
unter dem Gefrierpunkt!
(Fortſetzung folgt.)

[ ][  ][ ]

Dutzend

Nummer 6.

Seite 16.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

3
Db

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38 6.

Dienstag, 6. Januar.

1914.

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Lauteſchlägerſtr. 42, I. (*303im

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ſeinem jungen verheir. Mann, eine
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ü bernimmt Nachtrag von Büchern,
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19 J. alt bereits ca. 5 J. in
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Modengeſchäft
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3 Jahre in jetziger Stelle, ſucht
Stelle als Packer, Magaziner oder
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unter V 36 an die Exped. (*305
Junger Ingenieur empfiehlt ſich,
daa gerade ſtellenlos, zum Aus=
zäehen
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Aünerbieten unter V 43 an die
Exped. ds. Blattes. (*317

Fahrburſchen, Hausburſchen
aller Art, Dienſtmädch., Kſchinnen,
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werbsmäßiger
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Expedition ds. Bl. (988idsg

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beitragen, Rechnungausziehen uſw. das vorige Oſtern die Schule ver=
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Seite 18.

Darmſtädter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Nummer 6.

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Mexiko, die Stadt der Widerſprüche.

* Zu den großen Städten der Welt zählt dieſes
Meriko, und vor allem iſt es die Stadt der Widerſprüche‟
ſo beginnt der bekannte engliſche Korreſpondent Hamil=
ton
Fyfe, der nach mannigfachen Zwiſchenfällen die Reiſe
von der nordamerikaniſchen Grenze bis nach Mexiko glück=
lich
zurückgelegt hat, ſeine Schilderung der mexikaniſchen
Hauptſtadt.
Ein Entzücken für den Maler, eine Freude für den
Städtebeobachter iſt dieſe Metropole, die dem Auge immer
neue, reizvolle und von alten Kulturtraditionen erzäh=
lende
Bilder enthüllt: nicht nur eine ſtattliche, nein, auch
im höchſten Sinne ſchöne Stadt. Sie hat die ſchönſte Pro=
menade
der Welt, den Paſeo de la Reforma, neben dem
die Berliner Linden und die Champs Elyſées faſt ärm=
lich
wirken, keine Hauptſtadt iſt an prachtvollen Monu=
menten
reicher; und dazu das Landſchaftsbild, dieſe Weite
der Flächen und Räume und im Hintergrunde die beiden
großen Vulkane deren weiße Gipfel im blauen Himmel
faſt unirdiſch ſchön leuchten. Am Sonntag abend ſtrözit
dann alles zum Korſo, wer keinen Wagen hat, mietet ihn
Tradition und Gewohnheit beſtimmen genau den Ablauf
des Vergnügens. Nach der Fahrt über die ſchöne breite
Einco de Mayo=Straße dann unweigerlich durch die
ſchmale San Franzisko=Straße, wo der Zug ſtockt und
man nur alle Minute um einen halben Meter weiter
kommt; der Abend iſt dann den Reſtaurants und Cafés
gewidmet, wo man oft auch Huerta ſieht, im Geplauder
mit Bekannten und Freunden. Wunderlich ſind dieſe
Kontraſte. Mit Staunen erkennt man, daß dies Land, das
ſeit Jahrzehnten deſpotiſch beherrſcht wird eine echtere
und wahrere Demokratie iſt als die Vereinigten Staaten.
Hier iſt bei weitem mehr Zwangloſigkeit, Herzlichkeit, Höf=
lichkeit
, weniger Jagd nach dem Gelde, weniger Prunken
mit dem Beſitze, eine allgemeinere ſorgloſere Hinnahme
der kleinen Freuden des Lebens, mehr Ruhe, Müßiggang,
mehr Betrachtung des Daſeins.
Darum iſt Meriko für den Reiſenden ein viel gefälli=
geres
Land als die Vereinigten Staaten ungleich viel=
fältiger
, maleriſcher und in tieferem Sinne auch zivili=
ſierter
. Amerikaner, die hier leben, geben das ſelbſt zu,
aber kaum iſt man zu dieſem Schluſſe gekommen, und
ſchon gerät man in Verſuchung, die Mexikaner Wilde und
Barbaren zu nennen. Wirklich, die Stadt der Wider=
ſprüche
! Da zeigt man dir einen Menſchen. Sein Bru=
der
war ein Gegner des Generals Huerta. Er iſt ver=
ſchwunden
. Ein anderer, ein Engländer, erzählt, wie er
ſieben Menſchen erſchießen mußte, um ſich vor Gewalt=
taten
ſeiner eigenen Arbeiter zu ſchützen. Warum? Der
Bahnverkehr wird plötzlich geſperrt, das Geld zur Lohn=
zahlung
traf nicht ein. Umſonſt ſuchte der Engländer ſei=
nen
Leuten die Situation zu erklären: der Teufel kam
über die Männer, ſie wollten ſich an Frau und Töchter ihres
Brotherrn vergreifen, ſie entführten, es gab eine Revolte,
und nur Revolverſchüſſe konnten dem geſunden Menſchen=
verſtand
wieder die Herrſchaft verſchaffen. Unzählig ſind
derartige Symptome, die dem Fremden als Rätſel erſchei=

nen. Plötzlich bricht eine Goldgier aus, die vor Blut
und Verbrechen nicht zurückſcheut. Behagliche, ehrenhafte
Leute wollen jäh über Nacht Gold häufen. Um zur Macht
zu gelangen, opfert man alle Ehrbegriffe. Ein Freund
von mir, der eine Reihe engliſcher Firmen vertritt, er=
zählte
mir, wie ein Miniſter gewiſſe Waren für 180000
Mark kauft und darauf beſteht, daß ihm eine Rechnung
ausgeſtellt wird, die über 600000 Mark lautet. Ein an=
derer
hoher Beamter kauft Maſchinen für 1600 Mark und
ſetzt dem Staate je 20000 Mark dafür in Rechnung. Und
das iſt ſo ſelbſtverſtändlich und alltäglich, daß jener
Beamte aufs höchſte verwundert und verblüfft war, als
der Vertreter ſich weigerte, bei dieſer Manipulation mit=
zuwirken
. Im Reſtaurant herrſcht fröhliches Leben: und
man ſpricht davon, wie jedermann Waffen in ſeinem
Hauſe anſammelt. Ueberall: die Stadt der Widerſprüche.
Hinter dem großartigen und ſcheinbar ſo ruhigen Mexiko
liegt die Stadt der Unraſt und der menſchlichen Rätſel. .

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Mittelalters. 1912. Hirſch=Wienkoop. Die Bauverbands=
lehre
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von, und Schmidt. Landwirtſchaftliche Baukunde. 1913.
Rebensburg. Das deutſche Dorf. Süddeutſchland. 1913.
Unwin. Grundlagen des Städtebaues 1910. Wienkoop.
Formenſchatz für die Arbeiten des Bauhandwerkers.
2. Aufl. 1913. Deutſcher Baukalender. 3 Teile. 1914. Les
vieux hötels de Paris. 8 Mappen=Tafeln. 191113. (V.
is S.) Biagi. La renaissance en Italie. Liefr. 1/2 ff.
(V.S.) Sarre. Denkmäler perſiſcher Baukunſt.
Atlas= und Textband. 1901 und 1910. (V.S.)
2. Kunſt und Kunſtgewerbe. Kautzſch.
Erörterungen zu einer Geſchichte der deutſchen Hand=
ſchriftenilluſtration
im ſpäteren Mittelalter. 1894. Die
Leipziger Meſſe. Sonderheft über Kunſtgewerbe und In=
duſtrie
auf der Leipziger Meſſe, Michaelis 1913.
Hotme. Peasint
in 1. IV
Aus m
Weerth. Das Siegeskreuz der byzantiniſchen Kaiſer Con=
ſtantinus
VII. Porphyrogenitus und Romanus II. und
der Hirtenſtab des Apoſtels Petrus. 1866. Beckerath, von.
Die Majolika=Sammlung von Adolf von Beckerath. Kata=
log
1691. Schwindrazheim. Volkskunſt in Heſſen=Naſſau
und Oberheſſen. 1. Teil. 1913. Erlwein. Das italieniſche
Dörfchen in Dresden, 1913. Boehm, von. Die Mode.
Menſchen und Moden im 17. Jahrhundert. 1913. Schuette.
Alte Spitzen. 1914. Konwiarz. Alt=Schleſien. Architektur,
Raumkunſt und Kunſtgewerbe. 1913. Schweizeriſches
Jahrbuch für Kunſt und Handwerk. 1912. Lüer, Kunſtge=

ſchichte der unedlen Metalle. 1904. Roc. Ancient coffers
and eupboards. 1902. Zeh. Hanauer Fayence. 1913
Kanitz. Leitfaden der Ornamentik. 7. Aufl. 1913. Ausg
ſtellungs= und Reklamemarken. 53 Stück. (B.S.). Tie=
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Muſeum zu Frankfurt a. M. 20 Stück. 1913. (B.8.)
Altbergiſche Heimatkunſt. Band 1: Möbel. Band 2: Haus=
türen
. 1913. (V.S.) Gemmen. 24 Photographien von
antiten Gemmen. (B.S.). Dumonthier Le moblien
national. Bois de siéges. (V.S.) Heßling. Docu=
ments
de style empire. Orfévrerie et horlogerie. 19134
(V.S.) La collection Dutuit. 100 planches. Reu
produisant les principales oeuvres d’art exposées an
Petit Palais des Champs-Elysées. (V.S.) Larte
della stampa nel rinascimento italiano. I/II. 1894f
(V.S.) 3. Technologie. Süddeutſche Beklei=
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=Akademie, Stuttgart. 5. Abteilung des vereinfach
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ſchnitt
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faden für den Fachunterricht der Schuhmacher. 1910/
Köhler. Das geſammte Böden= und Leiſten=Modellieren
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Scheid. Die Metalle. 1914. 4. Bauingenieur=
weſen
. Nietzſche. Bauführung und Veranſchlagen bei
Ingenieurbauten. 1913. Hentze. Der Waſſerbau. 19134
Liebmann. Landſtraßenbau. 1913. 5. Volkswirt
chaft, Statiſtik und Rechtskunde, Müffels
mann. Moderne Mittelſtandsbewegung. 1913. Müllerg
Koſtenberechnung im Schuhmacherhandwerk. 1907. Wil=
den
. Neue Wege der Gewerbeförderung. 1913. Knolll
Organiſation des Handwerks im Reichsland Elſaß= Loth=
ringen
. 1913. Lammers. Die Bekämpfung des Borgun=
weſens
. 1913. 6. Verſchiedenes. Meiſel. Wang
delungen des Weltbildes und des Wiſſens von der Erde,
1913. Pietzſch=Pohl Die Statik des Hoch= und Tiefbau=
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Seite 20.

Darmſtadter Tagblatt, Dienstag, den 6. Januar 1914.

Nummer 6,

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Das bestellen Sie dann und erhalten es zugesandt.
und kleidest Dich, dass ich alter Mann mir neben Dir
wie ein Handwerksbursche vorkomme!
Dann lassen Sie sich bei einem guten Schneider Mass nehme
Der Sohn: Deine Sorge ist ganz überflüssig. lieber
An kleinen Orten wissen Sie ja selbst, welche Schneider
Vater. Mein eleganter Anzug kostet viel weniger als
arbeiten. Wissen Sie keinen, so weisen wir Ihnen einenn
Deiner, weil ich mir den Stoff von der Tuchfabrik Otto
Schwetasch in Görlitz schicken und bei einem hiesigen
oder übernehmen auch die Arbeit selbst unter Garantieule
guten Schneider verarbeiten lasse. Für das Geld, welches
Sitzes. Wir haben zu diesem Zwecke selbst eine grosse,
Du für einen Anzug allein ausgibst, bekomme ich schon
einen Anzug mit Ueberzieher. Mache es auch so, dann
tüchtigen Kräften geleitete Schneiderwerkstatt eingerichtet.
wirs! Du für weniger Geld ebenso elegant angezogen
In grösseren Städten gibt es genug Schneider, die
Lehen, wie ich.
private Aufträge annehmen, wenn man den Stoff selbst besom
und für billiges Geld ein sehr feines Stück Arbeit liefern.
Sie können dann, zu einem Teil des Preises, den Sie in allerfeinsten Geschäften zahlen müssten, e
genau ebenso eleganten Anzug bekommen, als wenn Sie sich ihn in einem solchen Geschäfte anmessen lies
Der Macherlohn beträgt mit allen Zutaten je nach den Ansprüchen, die Sie stellen, bei uns z. B. 16.75 bis 32.80
5. bis 36.
Stoff zu einem Anzuge mittlerer Grösse kostet bei uns

Der fertige Anzug kostet also
21.75 b. 68.80
Hierbei ist aber zu bemerken, dass dieser teuerste Anzug zu 68.80 M. ein vornehmer, reich mit
gezwirnter Luxusanzug ist.
Ohne dass Sie die Muster sehen, hat es eigentlich wenig Zweck, Ihnen die Preise alle anzugeben, undees
das einfachste, dass Sie sich die Muster kommen lassen und sich selbst überzeugen, wieviel Sie sparen könne
Kosten entstehen Ihnen nicht und Sie brauchen nichts zu bestellen
Sie werden aber bestimmt bestellen, wenn Sie sehen, was wir für wenig Geld bieten. Wie könnten
130000 Kunden haben, wenn nicht ein grosser Vorteil dabei wäre?

* Von den Tausenden einige
* Anerkennungen, die wir
letzter Zeit erhielten:
Ich hätte nicht geglaubt, dass I
Schneider ohne anzuprobieren solche
schönen, passenden Anzug machen könnfen
Bei Ihnen habe ich auch noch an einen
Anzug M 25. gespart. F. P. in Gerthes
An
Durch Herrn Sch. aus Sch. wurde mi
mitgeteilt, dass, wenn er von Ihnen dire
einen Anzug kaufte, derselbe sich M. 30
Görlitzer Tuchfabrik
billiger stellte. C. K. in Perleher
Mit den gelieferten Anzügen binei
was Stolf. Sitz und Haltbarkeit betriffte
sehr zufrieden. An Ersparnis rechne ic
für jeden Anzug M. 20. bis M. 25
Lehrer B. in Recklinghausen
O10 Saieldsur
Meinen innigsten Dank für den gele
lerten Stoff zum Anzuge, da ich fürden
halben Preis einen sehr guten Anzuf
G. m. b. H.
erhalten habe, und werde von nun an mif
Stoff von Ihnen beziehen, da ich
das Geld, wo ich hier für einen An
zahlen muss, bei Ihnen schon zwei gu
1 Anzüge erhalte. . O. J. in Masse
dass ich hierbei mindesten
* M. 15. bis M. 20. gespart habe; sogal
* der Schneidermeister schätzte den Preisaul
2 M. 60. ein, obgleich ich für Stoff= und
Goriz!
1 Schneiderkosten nur rund M. 40. zahlle
J. N. in Zabrze.
S

Drucksache.

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