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monatl. 50 Pfg., viertelj. 1.50 Mk.,
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173. Jahrgang
turen Beſtell. entgegen zu 60 Pfg. monatl. verbunden mit „Wohnungs=Anzeiger” und der Sonntags=Beilage: ſowie von unſeren Agenturen und
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Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts Darmſtadt, der Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und der andern Behörden.
Das „Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt” wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.
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werden angenommen in Darmſtadt.
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den Annoncen=Expeditionen. — Bet
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kommt jeder Annoncenrabatt in Wegfall.
N 134.
Samstag, den 11. Inni.
1910.
Die heutige Nummer hat 32 Seiten.
Dernburg und von Lindeguiß.
* Die Norddeutſche Allgemeine Zeitung ſchreibt: Dem
Staatsſekretär Dernburg ging anläßlich ſeines
Aus=
ſcheidens folgendes Allerhöchſtes Handſchreiben zu:
„Da Sie zu meinem Bedauern auf dem Wunſche beſtanden
haben, aus Ihrem Amte als Staatsſekretär des
Reichs=
kolonialamtes entlaſſen zu werden, habe ich mich
entſchloſ=
ſen, Ihnen durch Order vom heutigen Tage den erbetenen
Abſchied in Gnaden zu bewilligen. Ich ſpreche Ihnen
hierbei meine vollſte Anerkennung für die
hervor=
ragenden Verdienſte aus, die Sie ſich in vierjähriger, an
Erfolgen reicher Arbeit um die Entwicklung des
deutſchen Schutzgebiets erworben haben. Als Zeichen
die=
ſer meiner Anerkennung habe ich Ihnen die Brillanten
zum Roten Adlerorden 1. Klaſſe verliehen. Die
General=
ordenskommiſſion iſt beauftragt, Ihnen die Dekoration
zu=
gehen zu laſſen. Ihr wohlgeneigter Kaiſer und König
Wilhelm I. R.”
Dazu bemerkt die Norddeutſche Allgemeine Zeitung:
Die Worte hoher Anerkennung, womit Se. Majeſtät dem
Entlaſſungsgeſuch entſprochen hat, werden überall
Zuſtim=
mung finden. Die Tatſachen, worauf ſich die kaiſerlichen
Worte beziehen, bedürfen nicht der Aufzählung im
einzel=
nen. Sie füllen eine verhältnismäßig kurze Amtsperiode
aus und ſind daher im friſchen Gedächtnis. Wenn
Staats=
ſekretär Dernburg ſich nicht hat entſchließen können, ſein
Amt noch weiter fortzuführen, ſo iſt das Bedauern
dar=
über nicht am wenigſten lebhaft bei dem
Reichskanz=
ler, der in ihm einen tatkräftigen. unermüdlichen,
ſachver=
ſtändigen Mitarbeiter auf einem Gebiete geſchätzt hat, das
doch weſentlich erſt durch Dernburgs Tätigkeit zu einem
verheißungsvollen Fruchtfeld geworden iſt. Es heißt nur
der ausgezeichneten Arbeit des ſcheidenden
Staatsſekre=
tärs gerecht werden, wenn wir feſtſtellen, daß er dabei in
jeder Beziehung ſich des vollſten Vertrauens beim
Reichskanzler erfreuen konnte, daß in keinem einzigen Falle
eine ſachliche oder perſönliche Differenz ſich zwiſchen ihnen
einſtellte. Der Staatsſekretär war daher auch in allen ſein
Reſſort angehenden Fragen des Rückhalts bei dem
Reichskanzler ſicher; dieſer hat auch die erfolgreiche
Art, wie Dernburg ſeinen letzten parlamentariſchen Tag
durchgefochten hat, mit aufrichtiger Genugtuung begleitet.
Beſtätigen können wir freilich auch, daß die
Rücktritts=
abſichten Dernburgs nicht aus jüngſter Zeit
ſtammen. Der Staatsſekretär kündigte ſie bereits vor
Jahresfriſt dem damaligen Reichskanzler an und
wieder=
holte ſie dann dem jetzigen Reichskanzler bei deſſen
Amts=
antritt.
Als Nachfolger Dernburgs zieht in das
Reichskolo=
nialamt der bisherige Unterſtaatsſekretär v.
Linde=
quiſt ein, wie ſchon allgemein vermutet worden war.
Man muß geſtehen, daß die Oeffentlichkeit mit dem
Rück=
tritt Dernburgs nicht beſſer hätte ausgeſöhnt werden
kön=
nen, als durch die Ernennung Lindequiſts, der die
Garan=
tie dafür bietet, daß die Wege, die Dernburg erſchloſſen,
weitergegangen werden, und der, wie wir weiter unten
ſehen, mit Energie ſeinem Willen auch nach oben hin
Gel=
tung zu verſchaffen gewußt hat. Lindequiſt iſt wohl der
einzige Mann, dem man als Nachfolger Dernburgs in
wei=
teſten Kreiſen Vertrauen entgegenbringt, jede andere
Per=
ſönlichkeit wäre vielleicht mit einem gewiſſen Mißtrauen
aufgenommen werden, als ſei ſie berufen, das Werk
Dern=
burgs wieder zu untergraben.
Herr v. Lindequiſt, der im 48. Lebensjahre ſteht und
als Referendar zur allgemeinen Staatsverwaltung
über=
ging, trat im Jahre 1892 als Regierungsaſſeſſor in die
Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts und wurde im
Februar 1894 nach Windhuk geſandt, wo er zunächſt
rechts=
kundiger Hilfsarbeiter und ein Jahr ſpäter Stellvertreter
des Gouverneurs wurde. In dieſer Stellung verblieb er,
bis im Juni 1900 ſeine Beauftragung mit der Verwaltung
des Generalkonſulats in Kapſtadt erfolgte. Als während
des Hereroaufſtandes das Verhältnis zwiſchen Gouverneur
Leutwein und General v. Trotha ſich zum Schaden der
deutſchen Intereſſen aufs äußerſte zugeſpitzt hatte, wurde
v. Lindequiſt, da Leutwein vom Amte zurücktreten wollte,
nach Berlin berufen, wo man mit ihm wegen Uebernahme
des Gouverneurpoſtens verhandelte. Er machte dies aber
davon abhängig, daß er im Range höher geſtellt würde
als der Kommandeur der Schutztruppe, und er ließ ſich
hierin, ſowie in der Forderung, daß ihm unter allen
Um=
ſtänden das Verfügungsrecht über die Truppen eingeräumt
werde, zu keinen Konzeſſionen bereitfinden, ſo daß ſeine
Ernennung zum Gouverneur von Südweſtafrika erſt im
Auguſt 1905 gleichzeitig mit der Abberufung Trothas
er=
folgte. Am 27. November desſelben Jahres hielt
Linde=
quiſt ſeinen Einzug in Windhuk, wo er zur völligen Be=
endigung des bereits dem Ende nahen Feldzugs weſentlich
beitrug und der Pazifizierung des Schutzgebiets dadurch
Vorſchub zu leiſten ſuchte, daß er dem Feinde goldene
Brücken baute.
Bei der Errichtung des Reichskolonialamts wurde
Gouverneur v. Lindequiſt im Mai 1907 zum
Unterſtaats=
ſekretär ernannt, und ſein Nachfolger in Südweſt wurde
Herr v. Schuckmann. Für das Reichskolonialamt bedeutete
der Eintritt Lindequiſts als erſte Hilfskraft Dernburgs
un=
zweifelhaft einen großen Gewinn, wenn auch vielfach
be=
dauert wurde, daß dem ſüdweſtafrikaniſchen Schutzgebiet
ein ſo bewährter Mann entzogen werden mußte. Daß
Lindequiſt an den Erfolgen Dernburgs regen Anteil hatte,
darf nicht bezweifelt werden, und ſo ſteht denn zu hoffen,
daß in ihm der beſte Erſatz für Dernburg gefunden worden
iſt, wie er nur im Augenblick beſchafft werden konnte.
Die Regierungserklärung des Miniſters Briand.
* Die einleitenden Worte der vom Miniſterpräſidenten
Briand am Donnerstag in der franzöſiſchen Kammer
verleſenen Regierungserklärung waren den
letz=
ten Kammerwahlen gewidmet.
Die Regierung — ſo heißt es in der Erklärung —
be=
glückwünſcht ſich zu der Unabhängigkeit und Würde, mit
der ſich die jüngſte Befragung der Nation vollzogen habe.
Eine Tatſache gehe aus dem Wahlergebnis in erſter Reihe
hervor: Die Gegner der republikaniſchen Einrichtungen
haben auf den Triumph ihrer Ideen verzichtet und es
ab=
gelehnt, die Republik an der Front anzugreifen. Es iſt
dies ein Eingeſtändnis ihrer Ohnmacht und zugleich eine
glänzende Huldigung für die unbeſiegbare Macht der
Re=
publik. Das Volk hat ſich bei den Wahlen als ein
lei=
denſchaftlicher Freund des Fortſchritts gezeigt. Es ſtrebt
in politiſcher, finanzwirtſchaftlicher und ſozialpolitiſcher
Beziehung neue Reformen an. Die neue Kammer wird
zweifellos der Anſicht ſein, daß ſie ihre Bemühungen zur
Verwirklichung dieſer Reformen nach einem wohlüberlegten
Plan einteilen müſſe und ſich nicht durch Ueberbietungen
vom Ziele ablenken laſſen dürfe. Die Regierung wird mit
der Kammer in gemeinſamer Sorge um das öffentliche
Wohl zuſammenarbeiten; ſie wird die Autorität der
voll=
ziehenden Gewalt mit allen Befugniſſen und mit allen
Ver=
antwortlichkeiten wahren und vor mißbräuchlichen
Ein=
richtungen ſchützen, welche in die Reihe der Staatsbeamten
die Keime der Diſziplinloſigkeit tragen. Zu dieſem
Be=
hufe müſſen die Einrichtungen des öffentlichen Dienſtes
eine Umgeſtaltung erfahren. Wir ſprechen da von der
Ver=
waltungsreform, für welche die Wahlreform die
unerläßliche Vorausſetzung bildet. Der Zweck der
Wahl=
reform iſt, durch ein erweitertes Scrutinium dem
allge=
meinen Intereſſe ein Uebergewicht über lokale Intereſſen
zu verſchaffen. Die Wahlreform muß ſo breit wie möglich
ſein. Sie muß vor allem den republikaniſchen
Einrich=
tungen und deren Grundſätzen angepaßt ſein. Der
Grund=
ſatz der Majorität iſt es, der ein Regieren überhaupt
er=
möglicht. Ein Wahlmodus, der unter irgend einem
arith=
metiſchen Vorwand eine Minderheit verleiten würde, die
Tätigkeit der öffentlichen Gewalten zu verhindern, würde
die Republik dem Untergang zuführen. Unter dieſem
Vor=
behalt iſt es für die Zukunft des parlamentariſchen
Re=
gimes notwendig, die Anſichten der Minderheit vor einer
Erdrückung zu ſchützen. Das Problem der Wahlreform iſt
ſchwierig und verwickelt, und die Regierung wird ſich bei
der Erörterung der Einzelheiten nicht unnachgiebig zeigen.
Ueber die Verwaltungsreform heißt es in der
Regie=
rungserklärung: Unter den gegenwärtigen Verhältniſſen
kann nicht die Rede davon ſein, den Rahmen unſeres
Ver=
waltungsſyſtems zu durchbrechen, aber ſchon jetzt könnte
man eine regionale Organiſierung vornehmen die die
De=
partements insbeſondere nach ihren wirtſchaftlichen
In=
tereſſen vereinigt. Dieſe Organiſierung würde die
Ab=
ſchaffung gewiſſer Aemter geſtatten und erleichtern. Im
Intereſſe der Beamten liegt es, daß ſie genau über ihre
Rechte und Pflichten unterrichtet ſind und daß ſie wiſſen,
welchen Gebrauch ſie von ihrer Freiheit machen dürfen.
Der Verwaltungsreform muß auch eine den modernen
Be=
dürfniſſen enkſprechende Umgeſtaltung des Gerichtsweſens
folgen. Es werden der Kammer Geſetze unterbreitet
wer=
den über das Recht, gemeinſam Arbeitsverträge
abzu=
ſchließen, ferner betr. die Ausdehnung der
Rechtsbefähi=
gung der Syndikate, die Einrichtung des Arbeiterkredites,
die Möglichkeit, Geſellſchaften zwiſchen Kapital und
Ar=
beit zu bilden, welche der letzteren einen gerechten Anteil
an dem gemeinſam erzielten Gewinne zuſichern. Auch die
Lage der landwirtſchaftlichen Arbeiter ſoll verbeſſert und
denſelben der Zugang zum Beſitz erleichtert werden.
Um ihr Werk wirtſchaftlichen und ſozialen
Fort=
ſchrittes zu verwirklichen, braucht die Republik Frieden
außerhalb und innerhalb der Grenzen. Sie hat ein
Bünd=
nis und Freundſchaften abgeſchloſſen, die zu befeſtigen ſie
ſich bemühen wird. Aber ſolche Ententen haben zur
Vor=
ausſetzung, daß ſie ſelbſt ihren Rang in der Welt
behaup=
ten kann. Den Maßſtab für den Wert ihres Beſtandes
bil=
det ihre Kraſt und die des ganzen Staates. Eine Pflicht
der Loyalität gegenüber ihren verbündeten Freunden iſt
es, dieſe Kraft unverſehrt zu erhalten. Darüber wird die
Regierung mit eiferſüchtiger Sorgfalt wachen. Zu dieſem
Behufe iſt ſie entſchloſſen, vom Lande alle unerläßlichen
Opfer zu verlangen, Sie wird insbeſondere vom Parla=
ment fordern, in kürzeſter Friſt das
Flottenpro=
gramm zu beraten. Um alle Ausgaben für die nationale
Verteidigung, die Durchführung der ſozialpolitiſchen
Ge=
ſetze und die Entwickelung der Induſtrie zu decken,
brau=
chen wir feſt begründete Finanzen und ein ehrliches
Bud=
get. Von der Mehrheit wird die Regierung die
Verteidi=
gung der Vorlage über die Verweltlichung gegen die
Re=
aktion verlangen und Geſetze einbringen zum Schutze der
weltlichen Schulen, ohne aber irgend einen Glauben oder
irgendwelche berechtigte Gewiſſensſtrupeln beunruhigen
zu wollen. Die Sache der Kammer aber wird es ſein, zu
erklären, ob ſie unter den dargelegten Bedingungen mit
uns für die Größe Frankreichs und der Republik
zuſam=
men arbeiten will.
Die Regierungserklärung wurde von einem großen
Teil des Hauſes mit lebhaftem Beifall aufgenommen.
Die Regierungserklärung findet in der Preſſe eine
ziemlich geteilte Aufnahme.
Die radikale Aktion ſchreibt: Wir ſind überzeugt, daß
die Regierung die von ihr verlangte feſte und dauerhafte
Mehrheit ſowohl in der Kammer wie im Senat finden
wird, und wir wünſchen dies zur Ehre des Parlaments:
denn zum erſten Male ſteht ſeit Gambetta die Republik
einem wohlgeordneten Programm gegenüber. — Jaurés
ſchreibt in der Humanité: Der große Fehler der
miniſte=
riellen Politik iſt, daß ſie zweideutig iſt und daß ſie darauf
berechnet erſcheint, alle Parteien zu täuſchen. Der
Mini=
ſterpräſident hat ein ſo grauſames Bild von der politiſchen
Sitte des republikaniſchen Regimes entworfen, daß man
erwartet, er werde energiſch das Heilmittel vorſchlagen.
Aber er ſprach von der Wahlreform in ſo unbeſtimmten
Ausdrücken, daß die Gegner dieſer Neuerung von neuem
Hoffnung ſchöpften. — Die radikale Lanterne meint, aus
der bevorſtehenden Interpellationsdebatte müſſe eine den
Parteien der Rechten unzugängliche Mehrheit hervorgehen.
Die Erklärung, die der Miniſterpräſident im Lauſe der
nächſten Woche abgeben werde, werde die Abſichten der
Regierung genau kennzeichnen und jeder Zweideutigkeit
ein Ende machen. — Der konſervative Gaulois ſchreibt,
der Miniſterpräſident bemühe ſich gegenwärtig, nach
rück=
wärts zu ſteuern, unter dem Vorgeben, der Republik einen
neuen Weg erſchließen zu wollen. Faſt alles in dem
mini=
ſteriellen Programm, ſowohl die Milderung der
Zentrali=
ſierung wie das Verhältniswahlſyſtem, bedeute eine
An=
näherung an die Ideale der konſervativen Partei. — Der
nationaliſtiſche Eelair ſchreibt: Mit Ueberraſchung und
Zorn hörten die Führer des radikalen Blocks und der
Frei=
maurer jene Stelle der Erklärung des Miniſterpräſidenten
Briand an, die gegen ihre ſtarken Vorurteile und ihren
unbefriedigenden Groll gerichtet waren. Der Kampf
zwi=
ſchen den „Blockards” und dem Miniſterium habe
begon=
nen. Die Parteien der Rechten dürſten keine Fehler
be=
gehen, wenn ſie in dieſem Streit an Boden gewinnen
wollen.
Deutſches Reich.
* Bei der Reichstagserſatzwahl im
Wahl=
kreiſe Stettin 2 (Ueckermünde=Wollin), der früher
durch den bei dem Ballonunfall verunglückten Abg. Dr.
Delbrück vertreten war, wurden gezählt: für v.
Böhlen=
dorff=Kölpin (konſ.) 6065, für Juſtizrat Herrendörfer
(Fortſchr. Vp.) 4299 und für den Parteiſekretär Kuntze
(Soz.) 7787 Stimmen. Es iſt Stichwahl zwiſchen
v. Böhlendorff und Kuntze erforderlich. Die Reſultate aus
vier kleinen Bezirken ſtehen noch aus. 1907 erhielt in der
Hauptwahl der Konſervative v. Böhlendorff, der frühere
Abgeordnete des Wahlkreiſes, 8156, der Freiſinnige
Del=
brück 6353 und der ſozialdemokratiſche Kandidat 6113
Stim=
men. In der Stichwahl fielen auf die Freiſinnigen 11011,
auf die Konſervativen 9415 Stimmen. Das Reſultat der
Wahl iſt bezeichnend; die Konſervativen und die
Freiſinni=
gen verloren je etwa 2000 Stimmen, die Sozialdemokraten
gewannen gegen 1600 Stimmen. Die Freiſinnigen ſcheiden
aus der Stichwahl aus und verlieren ſomit das Mandat.
Wie die Verhältniſſe liegen, iſt es nicht unmöglich, daß der
Wahlkreis an die Sozialdemokraten verloren geht.
An=
dernfalls tritt der merkwürdige Fall ein, daß die
Konſer=
vativen trotz bedeutenden Stimmenverluſtes ein neues
Mandat gewinnen.
* Bei der Reichstagsſtichwahl in Jauer=
Bolkenhain erhielten Büchtemann (Fortſchr. Volksp.)
9442, Proll (Soz.) 7916 Stimmen. Büchtemann iſt
ge=
wählt. Bei der Erſatzwahl am 1. Juni erhielten: Proll
6483, Büchtemann 6429, Stroſſer (konſ.) 3878, Herſchel
(Ztr.) 3823 Stimmen. Aus dem Reſultat iſt zu erſehen,
daß die Konſervativen nicht vollzählig für Büchtemann
eingetreten ſind. In der Stichwahl wurden im ganzen
3200 Stimmen weniger abgegeben als bei der erſten
Wahl.
— Zu den Einigungsverhandlungen für
das Baugewerbe Mitteldeutſchlands teilt
der Zentralverband der Zimmerer mit:
Die Verhandlungen werden nach Annahme des von
den Unparteiiſchen vorgelegten Tarifmuſters nur noch über
die örtlichen Zuſätze geführt, unter welche auch Lohn und
Seite 2.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
Nummer 134.
Arbeitszeit fallen. Verhandelt wurde in den letzten
beiden Tagen in Frankfurt für Frankfurt, Offenbach, Höchſt,
Hanau, Homburg v. d. H. und die zugehörigen Orte, ſowie
Wiesbaden, Rheingau, Mainz und Darmſtadt. Eine
völ=
lige Einigung wurde erzielt über die Akkordarbeit, die
Ueberſtunden, Auflöſung des Arbeitsverhältniſſes,
Be=
handlung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
und Durchführung des Vertrages. Keine
Uebereinſtim=
mung war zu erreichen über die Abgrenzung des
Ver=
tragsgebietes. Die Arbeitgeber fordern einen großen
Be=
zirksvertrag, während die Arbeiter nur bereit ſind,
ent=
ſprechend dem Schiedsſpruch der Unparteiiſchen örtliche
Verträge zu ſchließen. Die Möglichkeit einer Einigung
er=
ſcheint auch ausgeſchloſſen in der Lohn= und
Arbeitszeit=
verkürzungsfrage. Die Arbeiter fordern Lohnerhöhungen
von 8 bis 10 Pfg. pro Stunde und Ausgleich zwiſchen
be=
nachbarten Orten und Arbeitszeitverkürzung bis zu einer
Stunde pro Tag. Die Arbeitgeber lehnen ſowohl dieſe
Arbeitszeitverkürzung wie auch jede Lohnerhöhung ab. Am
Freitag ſollten die Verhandlugen für Kaſſel, Marburg,
Wetzlar, Gießen, Hersfeld und Fulda in Marburg
fort=
geſetzt werden, während am Samstag in Mannnheim für
Mannheim, Ludwigshafen und Worms verhandelt werden
ſoll. An den Verhandlungen nehmen teil der
Mittel=
deutſche Arbeitgeberverband für das Baugewerbe, vertreten
durch eine neungliedrige Verhandlungskommiſſion, und
die Verbände der Maurer, Zimmerer, Bauhilfsarbeiter
und chriſtlicher Bauarbeiter. Die Arbeiterverbände ſind
durch ihre Gauleiter und Mitglieder aus den Orten
ver=
treten, für die verhandelt wird.
Die lokalen
Einigungsverhandlun=
gen ergaben bis jetzt kein poſitives Reſultat in
Han=
nover, Magdeburg und Stuttgart. In Königsberg
wurde in allen Punkten, mit Ausnahme der Lohnfrage,
eine Einigung, in Metz eine teilweiſe Einigung erzielt.
— Die Kommiſſion des Reichstags für
die Reichsverſicherungsordnung nahm den
§ 183f, der die in den Staats= und Gemeindebetrieben
beſchäftigten Perſonen, die ihr Gehalt im Falle der
Krank=
heit weiter beziehen, für verſicherungsfrei erklärt,
unver=
ändert an, ebenſo mit unweſentlicher Aenderung den § 184,
wonach die oberſte Verwaltungsbehörde beſtimmt, wie
weit auch die in Betrieben oder im Dienſte öffentlicher
Verbände oder Körperſchaften als Lehrer oder Erzieher
beſchäftigten Perſonen verſicherungsfrei ſind; ferner den
§ 185, demzufolge verſicherungsfrei ſind: Beamte des
Rei=
ches, der Bundesſtaaten, der Gemeindeverbände, der
Ge=
meinden und der Verſicherungsträger, Lehrer und Erzieher
an öffentlichen Schulen und Anſtalten, ſolange ſie lediglich
für ihren Beruf ausgebildet werden.
fen. Nur die gemeinſamen Kultuskundgebungen
inner=
halb der kirchlichen Gebäude bleiben unterſagt.
Die portugieſiſche Regierung hat die Abſicht, die
Kriegsmarine bedeutend zu verſtärken, indem ſie für
2 Schlachtſchiffe, 6 Kreuzer und 18 Torpedoboote
Bauauf=
trag gegeben hat. Wie gemeldet wird, bringt die Preſſe
leidenſchaftliche Kommentare zu dem neuen Finanzſkandal
der Société de Credicale, deren Auflöſung nahe
bevor=
ſteht. Die Blätter erkennen die volle Ehrenhaftigkeit des
Miniſterpräſidenten an, der nicht in den Skandal
ver=
wickelt ſei. Trotzdem hat der Miniſterpräſident die Abſicht,
mit ſämtlichen Miniſterkollegen zu demiſſionieren.
— Wie die Aſſociated Preß aus Tokio meldet, haben
Rußland und Japan ein volles Einvernehmen in den
Fra=
gen betreffend die oſtaſiatiſchen Angelegenheiten erzielt.
— Als Nachfolger des bisherigen Generalgouverneurs
von Kanada, Sir Grey, iſt der Herzog von Connaught
er=
nannt worden. Der verſtorbene König Eduard hatte ſchon
ſeit langem die Idee, ſeinen Bruder auf dieſen Poſten zu
entſenden, und ſein Sohn Georg hat nun den väterlichen
Plan zur Ausführung gebracht.
— Der türkiſche Miniſterrat hat beſchloſſen, die
Seſ=
ſion des Parlaments bis zum 28. Juni zu
ver=
längern.
Ausland.
— Das Reuterſche Bureau glaubt zu wiſſen, daß die
in gewiſſen auswärtigen Blättern veröffentlichten
Mittei=
lungen, wonach aus dynaſtiſchen Gründen ein Wechſel in
der Haltung Englands bezüglich Kretas
ſtattgefun=
den haben ſollte, vollſtändig der Begründung entbehren.
Die vier Schutzmächte handeln im Gegenteil in völliger
Uebereinſtimmung zum Zwecke der Erhaltung des Status
quo auf der Inſel. Es ſind durch die Generalkonſuln der
vier Schutzmächte der kretiſchen Exekutivregierung
gemein=
ſchaftliche Noten überreicht worden, welche eine
angemeſ=
ſene Behandlung der muſelmaniſchen Beamten und
Depu=
tierten, ſowie der muſelmaniſchen Minorität im
allgemei=
nen ſicherſtellen.
— Aus Spanien wird gemeldet, daß demnächſt ein den
Artikel 11 der Verfaſſung interpretierender Erlaß
erſchei=
nen werde, durch welchen in Zukunft
Kultusabzei=
chen an den den nichtkatholiſchen chriſtlichen
Be=
kenntniſſen gewidmeten Gebäuden angebracht werden dür=
Aus der „Trauerordnung” Landgraf
Ludwigs VIII.
Von D. Dr. Diehl, Stadtpfarrer.
Unter den vielen Begräbnis= und
Trauerordnun=
gen, die im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts für die
Heſſen=Darmſtädtiſchen Lande erlaſſen wurden, nimmt
eine hervorragende Stelle ein die von Landgraf
Lud=
wig VIII. am 16. Februar 1742 im Druck veröffentlichte
HHochfürſtlich Heſſen=Darmſtädtiſche
Trauer=Ordnung, wie es hinkünfftig
hey den Leichen, derer dabey brauchenden
Perſonen Handwercks=Leuthen, jurium
stolae, und ſonſten gehalten werden
ſoll.” Sie ſetzt es ſich zum Ziel, den bei Trauerfällen
damals üblichen „ſehr übermäßigen und verderblichen
Koſten”, dadurch „die Einwohner, beſonders Wittwen
und Waiſen, öfters in eine große Schuldenlaſt und
wohl gar ins Armut geſtürzet und die Vermögenden in
unnöthige große= Ausgaben geſetzet werden”, ein für
allemal ein Ende zu machen. Sie enthält eine Reihe
von Verfügungen, wie man es hinkünftig bei
Ab=
ſterben der Kranken mit dem Aus= und An=
Kronen, Kreuzen, Trauerflören, Leichenſchmäuſen
hal=
ten ſolle und gibt außerdem genaue Anordnungen über
die Begräbniszeit, die Akzidenzien der Pfarrer, Lehrer
und Glöckner, die Beſtattung in Kirchen und Kapellen,
das Begräbnis „widriger Religionsverwandten” (
Ka=
tholiken und Reformierten), endlich die „Art und
Weiſe, wie auch Zeit, zu trauern.”
Da die Ordnung in der Hauptſache Mißſtände des
Darmſtädter Leichenbeſtattungs= und
Trauer=
weſens bekämpfen will, ſeien aus ihrem reichen Inhalt
allerlei Mitteilungen gemacht.
der Totenkleider „großes Uebermaß” gebraucht.
Fer=
ner pflegten die Krankenwärterinnen für das
Aus=
kleiden der Toten außer ihrem Lohn des Toten ganze
Kleidung „benebſt den Betttüchern, ſo auf dem
Sterbe=
bett geweſen” zu fordern. Letzterer Mißſtand wurde
in der Ordnung dadurch abgeſtellt, daß das Ausliefern
der Totenkleider an die Wärterinnen ebenſo wie deren
Annahme bei einer Strafe von 5 Reichstalern verboten
wurde. Dem Luxus, der beim Ankleiden der Toten
Bei der Aus= und Ankleidung der
Ver=
ſtorbenen hatten ſich inſonderheit zwei „üble
Ge=
wohnheiten” eingeſchlichen. Einmal wurde hinſichtlich
eingeriſſen war, ſuchte man=dadurch zu. begegnen, daß
B.C. Viehhaltung und
Fleiſchverſor=
gung. Offiziös wird mitgeteilt: Die vorläufigen
Ergeb=
niſſe der Viehzählung vom 1. Dezember 1909 weiſen
einen Rückgang in der Zahl des in Preußen vorhandenen
Rindviehs nach. Infolgedeſſen ſind in der Preſſe
Befürch=
tungen laut geworden, daß dieſer Rückgang einen
ungün=
ſtigen Einfluß auf die Fleiſchverſorgung der Bevölkerung
ausüben werde. Bevor es aber möglich iſt, hierüber ein
Urteil abzugeben, muß das endgültige Ergebnis der
Zäh=
lung abgewartet werden, das einen abſchließenden
Ueber=
blick über den vorhandenen Rindviehbeſtand nach Gattung
und Altersklaſſen ermöglichen wird. Schon jetzt aber läßt
ſich neben einer bei der Zählung ermittelten Zunahme des
Schweinebeſtandes folgendes feſtſtellen: Nach dem
vor=
läufigen Ergebniſſe der erwähnten Viehzählung waren in
Preußen am 1. Dezember 1909 2 616 873 Gehöfte mit
Vieh=
ſtand, gegenüber 2 602 921 im Jahre 1908 vorhanden; das
ergibt eine Zunahme um 13952 viehhaltende Gehöfte im
verfloſſenen Jahre. Die Gehöfte mit Viehhaltung haben
ſich von 1908 zu 1909 unter Anſchluß des Geflügels um faſt
14000 vermehrt. Im übrigen hängt die Fleiſchverſorgung
keineswegs allein von der Menge des jeweilig
vorhan=
denen Viehs, ſondern noch von vielen anderen Umſtänden
(z. B. Fleiſchgewicht und Alter der zur Schlachtung
ge=
langenden Tiere) ab. Daß gegenwärtig ein Anlaß zu
Be=
fürchtungen nicht gerechtfertigt iſt, ergibt die auf Grund
der Fleiſchbeſchau aufgenommene Schlachtungsſtatiſtik der
Jahre 1907, 1908 und 1909. Danach haben die im
Reichs=
gebiete geſchlachteten Rinder, Kälber, Schweine, Schafe
und Ziegen nach Durchſchnittsgewichten, die durch
Probe=
wägungen ermittelt ſind, insgeſamt folgende
Fleiſchmen=
gen in Kilogramm ergeben: 1907 3065 362005, 1908
3 144894 544, 1909 3 162972 597. Das Minderergebnis bei
den Schweineſchlachtungen des Jahres 1909 iſt durch
Mehr=
ergebniſſe bei ſämtlichen übrigen Tiergattungen
ausgegli=
chen, ſodaß insgeſamt gegenüber den beiden Vorjahren
eine Steigerung der durch Schlachtungen im Inlande
ge=
wonnenen Fleiſchmenge für 1909 zu verzeichnen iſt.
* Kopenhagen, 9. Juni. Im Prozeß gegen
die ehemaligen Miniſter Chriſtenſen und
Sigurd Berg wurde die Beweisaufnahme geſchloſſen.
Sodann führte der öffentliche Ankläger aus, die
Hand=
lungen der Angeklagten ſeien vorſätzliche geweſen, ſie
hät=
ten bezweckt, die eigene Partei vor Schaden und Verluſt
zu bewahren. Chriſtenſens Pflicht wäre es geweſen, die
Amtsführung Albertis zu kontrollieren. Er hätte ihn
augenblicklich vom Miniſterpoſten entfernen müſſen, falls
er Beweiſe hatte oder eine begründete Vermutung vorlag,
„Denen Schreinern vor einen
ausgekehl=
ten groſſen eichenen Sarg 7 fl., vor einen
mittelmäßi=
gen 3 fl. 30 kr., vor einen kleinen 1 fl. 45 kr.; vor einen
tannenen großen ausgekehlten braunensSarg 2.fl.
daß dieſer ſein Amt mißbrauche. Dieſe Pflicht hätte
Chri=
ſtenſen vernachläſſigt. Er müſſe, ſelbſt wenn er nicht
vor=
ſätzlich gehandelt hätte, beſtraft werden.
Stadt und Land.
Darmſtadt, 11. Juni.
* Vom Hofe. Ihre Königl. Hoheit die
Groß=
herzogin empfing am Mittwoch vormittag 11 Uhr im
Reſidenzſchloß Ihre Exzellenz Frau v. Hombergk zu
Vach, Gemahlin des Miniſters des Innern. (Darmſt. Ztg.)
Ordensverleihung. Se. Königl. Hoheit der
Großherzog haben dem Bürgermeiſter,
Ortsgerichts=
vorſteher und Standesbeamten Theodor Schmitt zu
Ohmes das Silberne Kreuz des Verdienſtordens Philipps
des Großmütigen verliehen.
— Uebertragen wurde dem Schulamtsaſpiranten
Auguſt Heldmann aus Kirch=Brombach, Kreis Erbach,
eine Lehrerſtelle an der Gemeindeſchule zu Trebur, Kreis
Groß=Gerau.
— In den Ruheſtand verſetzt wurde der
Werk=
führer in der Heſſiſch=Preußiſchen Eiſenbahngemeinſchaft
Wilhelm Eckhard zu Mainz mit Wirkung vom 1. Juli
1910 an.
L. Die geſtrige Schwurgerichtsverhandlung richtete
ſich gegen den 51 Jahre alten verheirateten Uhrmacher
und Kaſſerechner Johann Wilhelm Vetter in Seeheim
wegen Sittlichkeitsverbrechens. Zu der Sache ſind als
Sachverſtändiger der Medizinalrat Dr. Gros von
Bensheim und eine große Anzahl Zeugen geladen.
Schon vor Verleſung des Anklagebeſchluſſes wurde die
Oeffentlichkeit bis zur Urteilsverkündigung ausges
ſchloſſen.
L. Die Strafkammer beſchäftigte ſich geſtern mit
einer größeren Diebſtahlsſache. Anfangs dieſes Jahres
kamen in Bürgel, Mühlheim und Rumpenheim
ver=
ſchiedene Diebſtähle vor, bei welchen in der Regel
zwei Bettler erſchienen, die weniger auf bares Geld
ſahen, ſondern die Leute aus der Wirtſchaft oder dem
Laden fortlockten und dann, was gerade zur Hand war,
mitnahmen. Auf dieſe Weiſe verſchwanden Zigarren,
Schuhwaren, Beinkleider ſowie auch ein Rollſchinken
im Werte von 5 Mark. Bei fünf Diebſtählen war der
19 Jahre alte Taglöhner Johann Möslein von
Offenbach, ein brutaler, in Offenbach und Wiesbaden
rechtskräftig verurteilter Menſch, beteiligt, der zwar
beharrlich leugnet, aber auf das Beſtimmteſte von den
Zeugen wiedererkannt wird. Er wurde unter
Ein=
rechnung der bereits fälligen Strafen zu 4 Jahren
9 Monaten Zuchthaus verurteilt, der
bürger=
lichen Ehrenrechte geht er auf 5 Jahre verluſtig,
Poli=
zeiaufſicht iſt zuläſſig. Neben ihm ſitzt der 25 Jahre
alte Fabrikarbeiter Heinrich Schmidt von
Offen=
bach auf der Anklagebank, der in einigen Fällen
mit=
gewirkt haben ſoll. Er beſtreitet dies und wurde, weil
die Ueberführung nicht möglich war, freigeſprochen.
Möslein benahm ſich, insbeſondere während der
Ur=
teilsberatung, ſo herausfordernd und drohend, daß er
feſt geſchloſſen werden mußte. Vier Mann waren
nötig, um dieſe Handlung vorzunehmen. Das Urteil
erkannte er nicht an, er meint, es gäbe außer in
Darm=
ſtadt noch andere Gerichte, es gäbe ein Reichsgericht.
Generalmajor a. D. Fritz Beck †. Am
Donners=
tag nachmittag 4 Uhr ſtarb nach ſchwerem Leiden Herr
Generalmajor a. D. Fritz Beck im 73. Lebensjahre.
Friedrich Ludwig Theodor Beck war am 5. September
1837 in Darmſtadt als Sohn des
Kriegsminiſterial=
ſekretärs B. geboren. Er beſuchte das Gymnaſium und
die Militärſchule in Darmſtadt und trat am 1. Oktober
1853 freiwillig in das 1. Großh. Heſſ. Infanterie=
Regi=
ment ein. Er ging dann zur Artillerie über und
wurde 1857 Leutnant im Großh. Artillerie=Korps, in
dem er 1872 Batteriechef wurde. Am 15. Auguſt 1878
trat Beck in das Großh. Gendarmerie=Korps über,
wurde 1879 Major und Diſtriktskommandeur von
Ober=
heſſen, 1884 von Rheinheſſen, 1888 zum Oberſtleutnant
befördert und zum Kommandeur des Korps exnannt,
1890 zum Oberſt befördert und ging am 1. Oktober 1906
als Generalmajor a. D. in Penſion. Die Kriege 1866
und 1870/71 hat der Verſtorbene mitgemacht und hatte
neben mehreren anderen Auszeichnungen das Eiſerne
Kreuz 2. Kl., den Philippsorden mit der Krone, den
Ludewigsorden, das Komturkreuz 2. Kl. m. d. Krone,
die ganze Bevölkerung in vier Klaſſen geteilt und
feſt=
geſetzt wurde, welche Totenkleidung für jede Klaſſe
zu=
läſſig ſei. Die Glieder der erſten Klaſſe (
Staats=
miniſter, Geheime Räte und ſämtliche von Adel)
durf=
ten allein ihre Toten in Atlas und Damaſt kleiden
laſſen. Für die zweite Klaſſe (Wirkliche Räte,
Profeſſoren und alle Bewohner gleichen Ranges) war
Kleidung aus Taffet; für die dritte Klaſſe (
Sekre=
täre, Regiſtratoren, Kanzliſten und Bewohner gleichen
Ranges) Kleidung aus Leinwand vorgeſchrieben. Die
übrigen Bedienten aber, wie auch Bürger und alle
anderen, die die vierte Klaſſe bildeten, waren
ge=
halten, ihre Toten in „ein bloßes Hemd oder ein
Toten=
kleid von geringem Leinwand” einzukleiden.
Außer=
dem wurde für alle Klaſſen beſtimmt, daß das
Kopf=
kiſſen von dem nämlichen Zeug ſein müſſe, wie das
Totenkleid, daß das Kleid nicht länger ſein dürfe als
der Tote und der über den Sarg herabhängenden
Schleppe gänzlich entbehren müſſe, daß „ingleichen mit
Bändern kein ohnnöthige Pracht getrieben, vielweniger
denen Todten goldne und ſilberne Ringe, Jubelen oder
anderer Geſchmuck mitgegeben werden ſolle‟. Auf
Uebertretungen dieſer Beſtimmung ruhte für die
bei=
den erſten Klaſſen eine Strafe von 30, für die beiden
letzten von 15 Gulden. Die bisher üblich geweſene
Be=
zahlung der Koſten für die Einkleidung von Kindern
und jungen Leuten durch deren Taufpathen wurde bei
Strafe von 10 Gulden verboten.
Wie gegen allzu großen Luxus beim Ankleiden der
Toten ging die Trauerordnung ſcharf gegen das „große
Uebermaß”, das mit dem Prunk der Särge
getrie=
ben wurde, vor. Sie beſtimmte, daß nur „die beiden
erſten Klaſſen ſich eichener Särge, und zwar die erſte
Klaſſe mit ſechs, die zweite Klaſſe mit vier Handhaben,
ſodann die dritte und vierte Klaſſe ſich bloß tannener
oder ſonſt von anderm ſchlechten Holz gemachter Särge,
und zwar auch mit etlichen, jedoch ſchlechten Handhaben
bedienen, anbei aber niemanden, außer denen in den
beiden erſten Klaſſen benahmten Perſonen den Sarg
inwendig beſchlagen zu laſſen, mehr erlaubet ſein und
die Uebertreter nach Unterſcheid der Klaſſen, reſpektive
mit zehen und fünff Reichsthaler Straffe belegt
wer=
den ſollen”. Um den eingeriſſenen „unmäßigen
For=
derungen und Ueberſetzungen derer Handwercks=Leuthe‟
ein Ende zu machen, wurde folgende Taxe feſtgeſetzt,
deren Innehaltung bei fünf Reichstaler Strafe geboten
war:
30 kr., vor einen dito ſchwarzen 2 fl., vor einen
mittel=
mäßigen braunen 1 fl. 15 kr., vor einen dito ſchwarzen
1 fl., vor einen kleinen braunen 45 kr., vor einen dito
ſchwarzen 40 kr.
Denen Schloſſern vor eine Handhebe mit
Schrauben und verzinnt 1 fl., vor eine dito
ohnver=
zinnt 30 kr.
Denen Weibern oder denjenigen, ſo das
Todten=Kleid machen, vor ein ſeidenes 40 kr., vor ein
leinenes 30 kr.”
Gleichzeitig wurde für die Brüderſchaften,
die Totengräber und ſonſtige bei den Leichen
ge=
brauchten Perſonen eine genaue Taxe feſtgelegt. Es
wurde unterſchieden, ob die Brüderſchaften in corpore
dem Leichenbegängnis beiwohnten oder ob ſie nur das
Leichentuch herlichen. Die Taxen in beiden Fällen
waren: für die Hofbrüderſchaft 7 fl. 30 kr. und
1 fl. 30 kr., die Ratsbrüderſchaft 6 fl. und 1 fl.
80 kr., die Offizierbrüderſchaft 4 fl. und 1 fl.
die Schneiderzunft 3 fl. und 6 kr., die
Schuh=
macherzunft 3 fl. und 36 kr., die
Ackerbrüder=
ſchaft 2 fl. und 20 kr. Wenn bei Beerdigungen, die die
Ratsbrüderſchaft beſorgte, die Ratsverwandten ſelbſt die
Leiche zu Grabe trugen (was bloß bei den beiden erſten
Klaſſen zuläſſig war), dann ſollte ihnen insgeſamt,
ein=
ſchließlich der Leichenflöre, 12 Gulden gegeben werden.
Für den Fall, daß die Brüderſchaften ſich „zu dem
ge=
ſetzten Preis” nicht verſtehen wollten, ſollte der
Super=
intendent auf Kirchenkoſten etliche Leichentücher
an=
ſchaffen, ſie im Bedarfsfalle zur ängegebenen Taxe
her=
geben und auch die Träger beſtellen. Esſollte alſo
der Verſuch gemacht werden, das
Leichen=
beſtattungsweſen zu verkirchlichen. Daß
man dieſen Modus als ein Hauptmittel anſah, um der
Verteuerung des Beſtattungsweſens durch die
Brüder=
ſchaften ein Ziel zu ſetzen, beweiſt noch folgende
Maß=
nahme. Es wurde bei hohen Strafen (20, 15, 10 und 5
Rchstlrn. für die einzelnen Klaſſen) verboten, „Kronen,
Kränze und Kreuze” bei Beerdigungen durch Gevattern
anſchaffen zu laſſen, die nachgehends entweder ins Grab
geworfen oder in der Kirche aufgehängt wurden. De
für ſollte das Waiſenhaus drei Arten metallener
Kro=
nen herrichten laſſen „zum beſtändigen Gebrauch” die
für Beerdigungen der erſten und zweiten, der dritten
und der vierten Klaſſe verliehen werden ſollten. Al=
Leihgebühr wurden 2 fl., 1 fl. 30 kr., 1 fl. und 30 kr.
feſtgeſetzt. Die Anſchaffung von beſonderen
Trauer=
flören für jedes Begräbnis wurde verboten. Jeder
Bürger ſollte gehalten ſein, ſich einen eigenen Flor
ein=
für allemal anzuſchaffen, den er bei allen ſich
ereignen=
den Beerdigungen zu benützen hatte.
Nummer 134.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
Seite 3.
den preuß. Kronenorden 2. Kl. und den Ruſſ. St.
Annenorden 2. Kl. m. Brill. — Der Verſtorbene war
auch mehrfach ſchriftſtelleriſch tätig und iſt u. a. Autor
folgender Werke: Geſchichte des Großh. Artillerie=
Korps, Geſchichte der Großh. Heſſ. Fahnen und
Stan=
darten, Die Errichtung der Landgräfl. Heſſen=Darmſt.
Kreisregierung uſw., Geſchichte des Regiments 115,
Ge=
ſchichte es Gendarmeriekorps.
D Die neuen Gemeindeſteuerzettel ſind
fertig=
geſtellt und gelangen von heute ab zur Verteilung.
Der von der Stadtverordneten=Verſammlung
beſchloſ=
ſene und vom Großh. Miniſterium des Innern
ge=
nehmigte Steuerausſchlagsſatz für die hieſige Stadt iſt
von 109,8 Prozent auf 128,4 Prozent geſtiegen. Mit
Rückſicht auf dieſe Erhöhung wird darauf hingewieſen,
daß dem Ausſchlag der Gemeindeſteuer, die bekanntlich
als Zuſchläge zu der Staatseinkommenſteuer
und zu den „Grundzahlen” aus Grund=, Gewerbe=
und Kapitalrentenſteuerkapital erhoben wird, nicht
die vom 1. April d. J. ab um 15 Prozent erhöhte
Staatseinkommenſteuer zugrunde gelegt,
ſondern daß der Ausſchlag derſelben auf Grund
der ſeitherigen, den Beſtimmungen des
Ge=
ſetzes vom 31. März 1901 entſprechenden ſtaatlichen
Einkommenſteuerſätze erfolgt iſt. Würden dem
Ge=
meindeſteuerausſchlag die ſeit dem 1. April d. J.
be=
ſtehenden erhöhten Staatseinkommenſteuerſätze
zu=
grunde gelegt worden ſein, dann würde der
Aus=
ſchlagsſatz für die Gemeindeſteuer nicht eine Erhöhung
von 18,6 Prozent, ſondern nur eine ſolche von 8
Pro=
zent erfahren haben.
— Kriegsveteranen=Appell 1910. Die
Einzeich=
nungsliſten des Wohnungsausſchuſſes
für den Veteranen=Appell ſind in Umlauf geſetzt. Es
ſei darauf aufmerkſam gemacht, daß die Liſten
poli=
zeilich abgeſtempelt ſind, die geehrten
Einzeich=
ner werden deshalb gebeten, in ihrem und des
Aus=
ſchuſſes Intereſſe gütigſt darauf achten zu wollen. — Es
iſt vielfach ein Zweifel entſtanden, wer zur
Teil=
nahme an dem Veteranen=Appell 1910 berechtigt
iſt. Die Veranſtaltung iſt von der
Mitgliederverſamm=
lung der Kriegerkameradſchaft „Haſſia” für ihre
Mit=
glieder beſchloſſen worden, und der Verband trägt die
Hauptkoſten. Diejenigen Veteranen, welche bisher
einem Verbandsvereine nicht angehören und doch
teil=
nehmen wollen, mögen ſich alſo recht bald bei einem
ſolchen Verein zur Mitgliedſchaft melden. Die
Teil=
nehmerzahl beträgt bis jetzt über 5000, für mehr als
2000 müſſen Freiquartiere beſchafft werden.
* Portobehandlung der Dienſtſendungen. Das
Großh. Staatsminiſterium hat, der Darmſt. Ztg.
zu=
folge, das beſtehende
Portoablöſungsabkom=
men mit der Reichs=Poſt=Verwaltung aus
Erſparnis=
gründen auf den 1. Juli d. J. gekündigt. Von
dieſem Tage ab kommt das frühere Verfahren der
Kontierung der fraeikiert aufzuliefernden
Dienſtſen=
dungen der Großh. Behörden mit Stundung der
Frankobeträge wieder zur Einführung.
— Der Goethe=Bund Darmſtadt erläßt eine
Ein=
ladung zu einer öffentlichen Proteſtverſammlung im
Kaiſerſaal gegen die Borromäus=Enzyklika für den
17. Juni. Oberlehrer Dr. Strecker=Nauheim hat das
Referat übernommen. (Siehe Anzeige.)
* Umbau des Hauſes der Firma A. Anton. Man
ſchreibt uns: Durch den Umbau des Geſchäftshauſes
der Firma A. Anton in Darmſtadt iſt für die Stadt
eine der modernſten und ſchönſten Geſchäftsfaſſaden
entſtanden, die in der näheren und entfernteren
Um=
gebung Darmſtadts beſtehen. Es wurde in der
Außen=
architektur zum erſten Male in Darmſtadt das in der
Großh. keramiſchen Manufaktur unter
Leit=
ung des Herrn Prof. Scharvogel hergeſtellte
Kachelwerk verwendet, das dem Ausſehen und der
Har=
monie des Aufbaues einen ganz beſonderen Reiz
ver=
lleiht. Im übrigen wurden die früher beſtehenden
ſchweren Sandſteinpfeiler mit Schaukaſten umkleidet.
Mit Kachelwerk vollſtändig umrahmt, repräſentieren
ſich die Kaſten als völlig eingebaute Gebäudeteile.
Während in den Sockeln der Schaukaſten der maſſive
und ſtützende Charakter durch die Form der Kacheln
ausgezeichnet verkörpert iſt, übernehmen die oberen
Endigungen der Pfeiler, ebenfalls aus Kachelwerk
be=
ſtehend, gewiſſermaßen die Verjüngung, was durch die
leichtere und ruhigere Form der Kacheln gut zum Aus=
druck kommt. Als Verbindung der Pfeiler ſind die
mit Barockſchrift verſehenen Zwiſchenfelder, die im
Farbton gut dem Ganzen angepaßt ſind, ebenfalls mit
(Kacheln umrahmt.
Um auf Einzelheiten einzugehen, iſt beſonders der
Ladeneingang einer genaueren Beachtung wert.
Be=
deutend niedriger als früher, ſchließt ihn nach oben
eine aus Duranametall gehämmerte Decke mit
Be=
leuchtungskörper ab. Der Eingang ſelbſt wird
flan=
kiert von zwei runden Schaukaſten, die, als Säulen
aufgefaßt, von einem ebenfalls aus Durana kunſtvoll
gehämmerten Kapitäl bekrönt werden, worauf Platz
für Vaſen, Blumengehänge und dergleichen
vorge=
ſehen iſt. Auch das Innere des Ladens weiſt einige
originelle Löſungen auf, worunter der für
Einricht=
ungen beſtimmte Erker beſonders angenehm auffällt.
Kleine, in die Abſchlußwand eingebaute Fenſter,
um=
rahmt von Blumen und Erün, bieten dem durch die
Vielſeitigkeit einer Ladenausſtellung beunruhigten
Auge einen angenehmen Ruhepunkt. Durch geſchickte
Anordnung ganz verſchiedenartiger Ausſtellungstiſche
iſt ein ungehinderter, bequemer Verkehr ermöglicht,
wobei ſich dem Auge ſtets Abwechſelung zeigt. Die
Ladeneinrichtung, die in hellem Eichenholz ausgeführt
iſt, wirkt auf den grau=blau, zum Teil beſpannten,
zum Teil tapezierten Wänden vornehm und ruhig. Die
Architektur der Ladenfaſſade iſt durch einen originellen,
angenehm zu betrachtenden Hausanſtrich glücklich
zu=
ſammengefaßt, und das ganze Haus paßt ſich, obwohl
ganz verſchieden von allen anderen Gebäuden, dem
Straßenbild gut an.
An dem Umbau, deſſen Entwurf und Leitung in
den Händen des Bruders des Geſchäftsinhabers lag,
waren, mit einer Ausnahme, Darmſtädter
Fir=
men an der Lieferung und Ausführung beteiligt. Es
iſt anzuerkennen, daß die muſtergültigen und ſoliden
Arbeiten den beteiligten Firmen alle Ehre machen.
— Der Kirchengeſangverein der Johannesgemeinde
veranſtaltet am nächſten Sonntag, den 12. Juni, einen
Ausflug nach Nieder=Beerbach mit Feier in
der dortigen Kirche um 3 Uhr und darauffolgender
ge=
ſelliger Vereinigung. (Näh. ſ. Anz.)
— Katholiſcher Militärgottesdienſt. Während der
Reſtauration der hieſigen St. Ludwigskirche wird der
katholiſche Militärgottesdienſt in dem Exerzierhauſe
auf dem Darmſtädter Exerzierplatz abgehalten. Die
Militärbehörde hat geſtattet, daß an dieſem
Gottes=
dienſte auch Ziviliſten teilnehmen.
* Verein heſſiſcher Ziegeleibeſitzer. Man ſchreibt
uns: Kürzlich trat in Darmſtadt eine
An=
zahl Vertreter der Ziegeleien im
Großher=
zogtum Heſſen zuſammen. Nach Darlegung
der ſchwierigen Verhältniſſe, unter denen die
deutſche Ziegelinduſtrie ſeit Jahren leidet, kam
der allgemeine Wunſch zum Ausdruck, einen
Sammelpunkt zu bilden, von dem aus nach dem Muſter
derartiger Vereine in einer Reihe preußiſcher
Provin=
zen und in verſchiedenen ſüddeutſchen Staaten die
ge=
meinſamen wirtſchaftlichen Intereſſen gepflegt werden
ſollen. Einſtimmig wurde die Gründung eines
Ver=
eins heſſiſcher Ziegeleibeſitzer beſchloſſen
und die Satzung feſtgeſtelli. Der Verein ſoll bei
Ge=
richt eingetragen werden und ſich auf das ganze
Groß=
herzogtum Heſſen erſtrecken. Es iſt zu erwarten, daß
ſich ihm zahlreiche Ziegeleien anſchließen werden.
— Die Stenographen=Vereinigung „Gabelsberger”
konnte in der vorgeſtern abend abgehaltenen
Monatsver=
ſammlung mehrere Mitglieder aufnehmen. Gebührend
wurde die beim Hanauer Verbandstag erzielte
Höchſt=
leiſtung (320 Silben) des Herrn Ed. Schneider begrüßt
und der von der Stadt Hanau als 1. Ehrenpreis
ge=
ſtaftete goldene Pokal bewundert; auch die übrigen
Preisträger erhielten die verdiente Anerkennung.
Be=
ſonders feierlich war die Ueberweiſung der zahlreichen,
nach ihren Leiſtungen in höhere Klaſſen übertretenden
Mitglieder. Nach dem nach Form und Inhalt gleich
vorzüglichen, reich illuſtrierten Vortrag des Herrn
Reis über die Entwicklung der Luftſchiffahrt wurde
noch auf das am Sonntag ſtattfindende Tanzkränzchen
hingewieſen.
* Friedhofs=Ausſtellung. Man ſchreibt uns: Der
Bildhauer Wilh. Götze, der durch ſeine Arbeiten auf
dem Gebiete der modernen Grabmalkunſt ſchon wie=
Eines oder mehrerer Marſchälle ſich zu
bedie=
nen, die den Leichenkondukt führten, war fortan nur
den Gliedern der beiden erſten Klaſſen erlaubt.
Ueber die übrigen bei Begräbniſſen in Aktion
tre=
tenden Perſonen (außer Pfarrer, Lehrer und Glöckner)
beſtimmt die Trauerordnung Folgendes: „Damit auch
die andern bey der Begräbniß nöthige Perſonen ihren
gewiſſen Lohn haben, und darunter deren Willkühr und
Ubernehmungen fürohin begegnet werden möge; So
wird dem Leichenbitter ratione (— in Anſehung)
der zwey erſtern Klaſſen 1 fl. und von den zwey
letz=
tern 15 alb., jedem derer Bockträger reſpektive 15
und 10 alb., der Frau, ſo das Leichen=Tuch holet und
zurück bringet, indistinete (— ohne Unterſchied) 10 alb.,
dem Maurer, wann er ein Grab gantz neu ausgräbt
und aufmauert, vor Arbeits=Lohn und vor die dazu
er=
forderliche Materialien, 13 fl. 15 alb., wann er aber
ſolches nur aufräumt und ausbeſſert, vor alles 4 fl.,
ſodann denen Todten=Gräbern vor ein Grab
vor Kinder von 10 Jahren 15 alb., vor junge Leuthe
von 15 Jahren 1 fl., vor Erwachſene 1 fl. 15 alb.
hier=
mit gebilliget, und unter letzt vorgemeldter Straffe (20,
15, 10 und 5 Reichstaler) verbotten, über dieſen Lohn
unter einigerley Vorwand weiter etwas zu geben oder
zu nehmen. Sonderlich ſoll keinem von all dieſen und
obgedachten Perſonen über ihren verordneten Lohn
mehr etwas an Bretzeln, Kuchen, Brod, Wein und wie
es ſonſt Nahmen haben mag, gegeben werden, zumahlen
aber der ſo genannte Flanerts oder Confect,
Ku=
chen, Wein uſw., welcher bisher denen Leichen=
Beglei=
tern vor, bey oder nach der Begräbniß vorgeſtellet
wor=
den, gäntzlich aufgehoben und verbothen ſeyn und
der=
jenige, ſo in ein oder andern Stück hierwieder handelt,
ſich Unſerer Ungnade und der im vorigen Paragraphen
geſetzten Straffe gewiß zu verſehen haben.”
Die Koſten für die Beſtattung der Armen
trug die Kirchenkaſſe. Wegen ihrer wurde mit einem
beſtimmten Schreiner ein Akkord gemacht.
Soviel von den Beerdigungskoſten, zu denen noch
die Akzidentien des Pfarrers, der Lehrer und des
Glöckners kommen, auf die wir ſpäter einmal eingehen
wollen.
Wir übergehen die intereſſanten Anordnungen über
die Begräbniszeit (gänzliche Abſtellung aller
Nacht=
leichen mit Fackeln, Feſtſetzung der Termine für Leichen
von Erwachſenen und von Kindern u. a. m.), die
Be=
ſſtattung in Kirchen und Kapellen und das Begräbnis
Andersgläubiger und fügen bier nur noch die Nach=
richten bei, die ſich auf die „Art und Weiſe, wie
auch die Zeit zu trauern” beziehen und
kultur=
geſchichtlich äußerſt intereſſant ſind.
Um dem Luxus, der mit dem Trauern um
Ver=
ſtorbene getrieben wurde, zu ſteuern, wurde vor allem
beſtimmt, daß nur wirklichen Angehörigen das Tragen
von Trauerkleidern geſtattet ſein ſolle. Wer ſeine
„Domeſtiquen, Bediente und Geſinde männlichen oder
weiblichen Geſchlechts” ſchwarz kleidete oder denſelben
das geringſte an Geld für Trauerkleider gab, verfiel
in die ſchwere Strafe von 80, 60, 40 oder 20
Reichs=
taler, je nachdem er der erſten, zweiten, dritten oder
vierten Klaſſe angehörte. Außerdem wurde das „
Trauer=
zeug” eingezogen. Ferner wurde bei derſelben Strafe
verboten, „die Zimmer, Tiſche und Stühle im
Trauer=
hauſe mit ſchwarzem Tuch zu behängen oder die
Kut=
ſchen und das Pferdegeſchirr ſchwarz überziehen zu
laſſen. Ueber die Trauerzeit und Trauerart
beſtimmt die Ordnung folgendes:
Um die Frau trauern Ehemänner der beiden
erſten Klaſſen ¾ Jahr, der dritten und vierten Klaſſe
½ Jahr; und zwar die in der erſten Klaſſe allein
„mit Pleureuſen”, die in der zweiten und dritten
Klaſſe „mit überzogenem Degen, ſchwartzen Stocken,
geräucherten Schuhen und ſchwartzen angelauffenen
Schnallen” die in der vierten Klaſſe aber ohne
dieſe Stücke nur „in ordinairen ſchwartzen Kleidern”.
Alle ſollen jedoch in der Hälfte der geſetzten Zeit mit
der tiefen Trauer abbrechen, und nach und nach bis
zum Ende des halben Jahres abtrauern.
Um den Ehemann trauern die Frauen ein
ganzes Jahr, dergeſtalt, daß die in der erſten Klaſſe
das erſte halbe Jahr allein einen „Wittwen=Rock”
tragen, „benebſt einem Sturtz und einer langen Kappe
in das Geſicht hangend” wie auch „einem Nachtzeug
von weißem Tuch mit einem dergleichen Bandeau oder
breiten Schniepe” das zweite halbe Jahr wird der
Witwen=Rock abgelegt, der Sturz zurückgeſchlagen, und
ſofort nach und nach abgetrauert. Die in der
zwei=
ten Klaſſe tragen nur einen Sturz, die in der
dritten Klaſſe „eine lange Kappe mit dem andern
weißen Aufſatz auf dem Kopf” die in der vierten
Klaſſe aber „bloß eine ſchwartze Ueberhaube und
einen weißen Strich mit einem breiten Saum”.
So=
dann nehmen alle drei ebenfalls nach dem erſten halben
Jahr mit der Trauer bis zu deren Ende nach und
nach ab.
Um Eltern und Großeltern trauern
Kin=
der und Enkel in den beiden erſten Klaſſen ¾ Jahr,
in den beiden letzten ½ Jahr, die Mannsperſonen
auf die oben angegebene „unterſchiedliche Weiſe”, die
derholt die Aufmerkſamkeit auf ſich lenkte, hat jetzt
etwas ganz Neues und Geſchmackvolles in dieſer
Richt=
ung geſchaffen. Der Künſtler, deſſen Atelier ſich ſeit
1. März in Darmſtadt, Karlſtraße 94, befindet, hat im
Garten dieſes Grundſtückes im Verein mit der
Gärt=
nerei Henkel einen künſtleriſch angelegten kleinen
Friedhof eingerichtet, auf welchem ſich Denkmäler
aus verſchiedenſten Steinſorten, wie Muſchelkalk,
Kalkſtein, Sandſtein uſw. befinden. Auch ein ſolches
aus Granit iſt vorgeſehen, womit der Künſtler
be=
weiſt, daß man auch aus dieſem Material bei
ver=
ſtändnisvoller Behandlung etwas Schönes ſchaffen
kann. Außerdem liegen noch einige Hundert
Photo=
graphien ausgeführter Denkmäler der Wiesbadener
(Geſellſchaft für Grabmalkunſt, deren Mitarbeiter Götze
iſt, vor. Die Ausſtellung iſt von Sonntag ab ſtändig
bei freiem Eintritt zu beſichtigen.
— Dampfſtraßenbahn. Vom Sonntag ab werden
die zwiſchen Eberſtadt und Darmſtadt ſeither nur
Werktags verkehrenden Züge Darmſtadt ab 9,51 vorm.
und Eberſtadt ab 9,25 vorm. regelmäßig auch Sonn=
und Feiertags ausgeführt. Aus Anlaß des am
näch=
ſten Sonntag in Eberſtadt ſtattfindenden
Feuerwehr=
feſtes wird an dieſem Tage abends 10,30 Uhr ein
Son=
derzug von Eberſtadt bis Darmſtadt mit Anſchluß nach
Griesheim verkehren.
m. Unſere 61er begeben ſich am Sonntag,
nach=
mittags 2 Uhr, mittels Militärzügen nach der Senne.
Die Züge gehen bis Paderborn. Die Uebung dauert
vier Wochen. Von der Senne kehren die Artilleriſten
zum Teil mit Zügen und Märſchen nach hier zurück
m. Vom neuen Bahnhof. Unter der neuen
Gries=
heimer Brücke am neuen Bahnhof wird ſchon ein
Ge=
leiſe zu Materialtransporten benützt. Die
Abtrag=
ungsarbeiten gehen rüſtig weiter. Auf dem ſeither
be=
nutzten proviſoriſchen Fahrwege neben der neuen
Brücke werden die zur Herſtellung des Fahrdammes
benutzten Eiſenbahnſchwellen gelöſt und weggebracht.
Die Brücken ſüdlich des neuen Bahnhofs, nach
Beſſun=
gen zu, ſind auch bereits dem Verkehr
über=
geben worden. Von der Dornheimer Brücke aus
führen jetzt drei Schienenſtränge nach der Griesheimer
Brücke.
m. Fußballſpiel der Soldaten. Auf dem
Exerzier=
platz kann man eben täglich Soldatengruppen ſich
flei=
ßig im Fußballſpiel üben ſehen. Der Eifer, mit dem
die Soldaten, die zum Teil im Sportkoſtüm ſpielen,
üben, ringt den Zuſchauern bei der großen Hitze der
letzten Woche Bewunderung ab. Einzelne Gruppen
ſtehen ſchon in guter Verfaſſung. Auch die von den
Unteroffizieren geleiteten anderen Spiele erfreuen die
an das ſchwere Exerzieren gewöhnten Soldaten.
— Sommerfeſt im Saalbau. Es ſei hiermit
noch=
mals auf das heute abend ſtattfindende
Sommernacht=
feſt mit Reunion aufmerkſam gemacht. Zu bemerken
iſt, daß auch Abonnementskarten der
Donnerstags=
konzerte Gültigkeit haben.
— Das letzte Donnerstagskonzert der Kapelle des
Leibgarde=Regiments im Saalbaugarten war von
mehr als 1100 Perſonen beſucht.
Die Einziehung der Poſtzeitungsgelder erfolgt
durch die Briefträger in der Zeit vom 15. bis
einſchließlich 25. des letzten Monats im Vierteljahr
koſtenlos. Die Briefträger uſw. ſind zur
end=
gültigen Quittungsleiſtung über die
erhobenen Zeitungsgelder berechtigt. Die
Vorteile, die die Einrichtung für das Publikum bietet,
ſpringen in die Augen, wenn man berückſichtigt, daß
der regelmäßige Fortbezug der Zeitungen geſichert, der
Gang zur Poſt und das Warten an den Schaltern, die
am Vierteljahresſchluſſe beſonders ſtark in Anſpruch
genommen ſind, erſpart wird.
* Ludwigshöhe. Wie die betr. Anzeigen beſagen,
konzertiert morgen, Sonntag, eine Abteilung vom
Muſikkorps des Leibgarde=Regiments unter Herrn H.
Hauske nach einem gefälligen Programm.
* Schützenhof. Heute abend wird die Kapelle
des Leibgarde=Regiments unter Herrn Hauskes
Leitung ein Sonderkonzext geben. U. a. werden die
hiſtoriſchen Märſche von Boettge, ſowie im letzten Teil
das militäriſche Tongemälde zur Erinnerung an
1870/71 mit Schlachtenmuſik von Saro unter Mit=
Weibsperſonen aber in der erſten Klaſſe das
erſte Vierteljahr mit einem „Sturz ins Geſicht
han=
gend” in der zweiten Klaſſe mit einer langen
Kappe ins Geſicht, in der dritten Klaſſe mit einer
langen, aber zurückgeſchlagenen und nicht ins Geſicht
hangenden Kappe, in der vierten Klaſſe mit einer
ſchwarzen Ueberhaube mit einem weißen Strich von
klarem Tuch. Die Kopfbedeckung der zweiten Klaſſe
wird nach einem Vierteljahr zurückgeſchlagen, die der
dritten und vierten Klaſſe nach acht Wochen abgelegt
und nach und nach abgetrauert.
Um erwachſene Kinder und Enkel, die
über 15 Jahre alt ſind, trauern Eltern und Großeltern
in den zwei erſten Klaſſen ein halbes Jahr, in der
dritten vier Monate, in der vierten ein Vierteljahr.
Die Mannsperſonen halten ſich dabei an die
„ganze aber doch ordinaire Trauer, welche ſie nach
Unterſchied der Klaſſen in der Hälfte der geſetzten Zeit
mit der kleinen oder halben Trauer verwechſeln”; die
von der vierten Klaſſe tragen nur die halbe Trauer
durchaus. Die Weibsperſonen bedienen ſich in
der erſten Klaſſe eines Sturzes, in der zweiten
einer langen Kappe (die beide gleich anfangs
zurückge=
ſchlagen und nach 8 Wochen abgelegt werden). In der
dritten Klaſſe trauern die Weibsperſonen nur
mit glattem Tuch ohne Kappe, in der vierten mit
ſchwarzer Oberhaube und einer Spitze darunter.
Um noch nicht konfirmierte Kinder
dauert die Trauerzeit in den zwei erſten Klaſſen ¼ Jahr,
in den zwei letzten zwei Monate. Die
Mannsper=
ſonen legen durchgehends nur halbe Trauer an, die
Weibsperſonen der zwei erſten Klaſſen trauern
mit Franſen, die der zwei letzten mit Spitzen und
ſchwarzem Band.
Schwiegereltern, Schwiegerſöhne und
Schwiegertöchter, ingleichen Geſchwiſter
und Schwäger trauern umeinander in der erſten
Klaſſe vier Monate, in der zweiten und dritten Klaſſe
drei Monate und in der vierten Klaſſe zwei Monate
lang. Die Mannsperſonen trauern in den drei
erſten Klaſſen anfangs bis zur Hälfte mit ordinairen
ſchwarzen Kleidern, in der vierten Klaſſe aber mit
halber Trauer oder ſchwarzen Unterkleidern. Die
Weibsperſonen trauern in der erſten Klaſſe
mit glattem Tuch, hernach mit Franſen und fernerer
Verringerung der Trauer; die der zweiten Klaſſe
anfangs mit Franſen; die der dritten Klaſſe mit
Spitzen und ſchwarzem Band; die der vierten
Klaſſe mit ordinairer ſchwarzer Kleidung und „
Unter=
haub mit Spitzen”
Seite 4.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
Nummer 134.
wirkung der Spielleute vorgetragen. Am Sonntag
konzertiert die Kapelle ebenfalls im Schützenhof.
— Rummelbrän, Allee 25. Veranlaßt durch den
guten Beſuch, den das Abendkonzert am Mittwoch
hatte, veranſtaltet Herr Brück heute abend das
zweite Gartenkonzert. Bei mäßigem Eintrittspreis und
ohne Bieraufſchlag iſt hier Gelegenheit gegeben, in den
hübſchen Gartenräumen einige genußreiche Stunden
zu verbringen. (Siehe Anzeige.)
L. Reichelsheim i. O., 9. Juni. Man ſchreibt uns:
Herr Hofpächter Siefert auf dem Gräflich Erbach=
Erbachſchen Hofgut Fronhof bei Reichelsheim i. O.
er=
richtete voriges Jahr eine Milch=Kuranſtalt, um eine
hygieniſch einwandfrei gewonnene, tief gekühlte Kur=
und Kindermilch zu liefern. Bei der Milchprüfung
der Deutſchen Landwirtſchafts=Geſellſchaft auf der
landwirtſchaftlichen Ausſtellung in Hamburg vom 2.
bis 7. Juni erhielt Herr Siefert für ausgeſtellte
Friſch=
milch den zweiten Preis, die große bronzene Medaille.
* Mainz, 10. Juni. Die Vorbereitungen zur
Landesverſammlung des Evangeliſchen
Bundes (Hauptverein für das Großherzogtum
Heſſen) für den 10. und 11. Juli ſind nunmehr faſt
beendet. Der Feſtausſchuß iſt gebildet; er beſteht aus
350 evangeliſchen Männern aus allen Ständen der
Be=
völkerung. Die Kirchengeſangvereine ſind emſig am
Einüben der drei herrlichen Geſamtchöre. Bedeutende
auswärtige Redner ſind gewonnen, u. a.
Generalleut=
nant Exz. von Leſſel=Halle, der Vorſitzende des
Zentral=
vorſtandes, Geh. Kirchenrat D. Meyer=Zwickau,
Stadt=
pfarrer Paul Klein=Mannheim, Prof. Niebergall=
Heidelberg. Auch aus Heſſen haben namhafte
red=
neriſche Kräfte zugeſagt. In den Feſtgottesdienſten
predigen Pfr. Lieber=Wiesbaden (Johanniskirche), Pfr.
Lehn=Offenbach (Chriſtuskirche), Pfr. Rehwald=
Darm=
ſtadt (Mombach), Oberlehrer Keller=Offenbach (Kaſtel),
Pfr. Reichardt=Bingen (Weiſenau), Pfr. Weißgerber=
Darmſtadt (Koſtheim), Pfr. Scharmann=Ober=
Ingel=
heim (Amöneburg), Oberlehrer Engel=Mainz (
Gonſen=
heim). Die Jugendgottesdienſte in der Johannis=
und Chriſtuskirche werden gehalten von Prof. Matthes=
Darmſtadt und Pfr. Müller=Offenbach.
Oppenheim, 9. Juni. Ueber das Vermögen des
verſtorbenen Notars Juſtizrat Hubert iſt nunmehr
das Konkursverfahren eröffnet worden. Nach
dem bisherigen Stand der Angelegenheit glaubt man,
daß für die Geſchädigten etwa 10 bis 12 Prozent
herauskommen werden.
Nierſtein, 9. Juni. Dieſer Tage rettete unter
ei=
gener Lebensgefahr der Gerichtsvollzieher Berlinghof aus
Oppenheim, der dienſtlich in Nierſtein zu tun hatte, das
dreijährige Söhnchen des Winzers G. Keſſel von hier. Das
Kind war beim Spielen in den Rhein gefallen und kämpfte
nun vergebens mit den Wellen. Einige Perſonen, die den
Unglücksfall bemerkt hatten, aber nicht den Mut finden
konnten, in den Strom zu ſpringen und zu retten, riefen
um Hilfe und ſchnell entſchloſſen, ſeine Aktentaſche und
Strohhut wegwerfend, ſprang der vom Bahnhof kommende
B. noch vollſtändig angekleidet in den Rhein. Bald hatte
B. auch das ſchon halb bewußtloſe Kind gepackt und ans
Ufer gebracht. Sofort ſtellte B. Wiederbelebungsverſuche
durch künſtliche Atmung an, die auch von Erfolg gekrönt
waren. Es iſt dies das zweite Mal, daß B. Perſonen vom
Tode des Ertrinkens rettete; im Jahre 1892 war er
mitbe=
teiligt an einer Rettung in Darmſtadt.
Gießen, 9. Juni. Heute vormittag wurde die
Ver=
handlung gegen den früheren Rechtsanwalt Wilh.
Klarenaar wegen Meineid, Betrug und
Unter=
ſchlagung eröffnet. Der Vorſitzende teilte folgenden
Tatbeſtand mit: Am 1. Mai 1909 kam der
Schuh=
macher Wilh. Wießner von Königsberg zu Klarenaar
in die Wohnung und überbrachte ihm eine Prozeßſache,
wonach er von einem Handelsmann verklagt war. Bei
dieſer Gelegenheit zahlte Wießner 7,50 Mark an
Kla=
renaar, die dieſer als anerkannten Schuldbetrag an
den Handelsmann abführen ſollte. Klarenaar
über=
trug die Prozeßführung ſeinem ehemaligen
Bureau=
vorſteher Reibeling, der den Termin wahrnahm. K.
be=
hauptet, er habe dieſe 7,50 Mark Reibeling gegeben,
damit dieſer ſie dem Gläubiger zahle. Reibeling
be=
ſtreitet aber, den Betrag erhalten zu haben. In
die=
ſem Tatbeſtand erblickt die Anklage eine Unterſchlag=
ung. Als Wießner dem Reibeling ſeine Koſten nicht
bezahlte, wurde deshalb Klage geführt. In dieſem
Prozeß ließ Wießner durch ſeinen Anwalt, Dr.
Meu=
ſer, die Behauptung aufſtellen, er habe auf die Koſten
an Klarenaar 7,50 Mark Vorſchuß geleiſtet und dieſen
beauftragt, ſeinen Prozeß nicht an Reibeling, ſondern
an Rechtsanwalt Meuſer zur Vertretung zu
über=
tragen. Ueber den letzten Punkt erließ das
Amts=
gericht Gladenbach einen Beweisbeſchluß, worauf
Kla=
renaar im Oktober 1909 vor dem Amtsgericht
Butz=
bach vernommen wurde. Bei dieſer Vernehmung
er=
klärte K. unter Eid, daß Wießner ihm einen Auftrag
an Meuſer überhaupt nicht erteilt habe. Er verneinte
auch die Frage, ob er von Wießner 7,50 Mark erhalten
habe, und erklärte noch, er habe von dem Mann
über=
haupt kein Geld bekommen. Darin erblickt die
An=
klage den Meineid, weil ſie die Angaben des Wießner
für wahr hält. Der Angeklagte beſtreitet
ent=
ſchieden, die ihm zur Laſt gelegten Straftaten begangen
zu haben.
— Bad Nauheim, 10. Juni. Bis zum 9. Juni ſind
11287 Kurgäſte angekommen, wovon an genanntem
Tage noch 6664 anweſend waren. Bäder wurden bis
zum 9. Juni 109151 abgegeben.
Büdingen, 9. Juni. Die Aktien=Geſellſchaft für
Bahnbau und =Betrieb in Frankfurt a. M. iſt
ermäch=
tigt worden, mit der Eiſenbahndirektion Frankfurt
direkt über die vom Miniſter bemängelten Punkte des
Koſtenvoranſchlages der Hanan=
Büdin=
ger Kleinbahn zu verhandeln. Auf dieſe Weiſe
iſt zu hoffen, daß das Bahnbauprojekt ſich doch noch in
abſehbarer Zeit verwirklichen läßt. — Dem hieſigen
Mathilden=Hoſpital hat die in Gießen
ver=
ſtorbene Agnes Haupt letztwillig 5000 Mark vermacht.
(*) Ulrichſtein, 9. Juni. Die älteſte
Fachwerk=
kirche Oberheſſens iſt dem Untergang geweiht;
es handelt ſich um das alte Gotteshaus in dem
benach=
barten Helpershain. Nachdem ſich Denkmalſchutz
und Vogelsberger Höhenklub um die Erhaltung des
eigen= und einzigartigen Gebäudes bemühten und es
als Heimatmuſeum für den Vogelsberg umzugeſtalten
gedachten, hat es ſich herausgeſtellt, daß das Gebäude
dem Einſturz nahe iſt, ſodaß die Renovierung zu
große Summen erfordern würde. Der von der
Ge=
meinde ſchon voriges Jahr beſchloſſene Abbruch wird
in Bälde erfolgen.
Reich und Ausland.
Aus der Reichshauptſtadt, 9. Juni. Der
Kron=
prinz, der ſich vor zwei Tagen einer kleinen
Zahn=
operation unterziehen mußte und an einer
geſchwolle=
nen Backe litt, befindet ſich laut „B. Z. a. M.”
voll=
kommen wohl. Heute vormittag empfing er im
Mar=
morpalais den Beſuch ſeiner kaiſerlichen Mutter und
der Prinzeſſin Viktoria Luiſe. — Die
Kronprin=
zeſſin, die übrigens zum Herbſt einem freudigen
Ereignis entgegenſieht, begibt ſich heute abend nach
Schwerin. — Gegen Commander Robert E. Peary,
der geſtern abend ſeinen öffentlichen Vortrag über
„Die Entdeckung des Nordpols” hielt, hat der einzige
weiße Begleiter des Dr. Cook auf ſeiner Polarfahrt,
der Deutſche Rudolph Franke, eine
Schadens=
erſatzklage in Höhe von 20000 Mark angeſtrengt.
Er behauptet, von Peary um Pelze, Narvalhörner und
Walroßzähne im Werte von etwa 50000 Mark gebracht
worden zu ſein, die Franke im Auftrage Dr. Cooks
während deſſen eigentlicher Reiſe nach dem Nordpol
eingehandelt hatte und an denen ihm die Hälfte des
Ertrages als Gewinnanteil zuſtand. Nach Angabe
Frankes hat Peary den ſchwer kranken Franke nur
unter der Bedingung aus Etah mit ſeinem
Begleit=
ſchiff „Eric” nach Amerika heimgeſandt, daß jener ihm
ſein und Dr. Cooks geſamtes Eigentum überließ. In
dieſer Zwangslage blieb ihm, wie Franke weiter
be=
hauptet, nichts anderes übrig, als auf Pearys
Beding=
ungen einzugehen. Seit ſeiner Rückkehr nach Europa
kämpft Rudolph Franke, der im übrigen heute noch auf
(Dr. Cook ſchwört, einen erbitterten Kampf um die
Herausgabe ſeines Eigentums. Frankes
Rechtsbei=
ſtand, Rechtsanwalt Richard Thiel, hat die Klage beim
Landgericht angeſtrengt. Die Verhandlung findet am
28. Juni 1910 vor der 14. Zivilkammer, Vorſitzender
Aus Kunſt, Wiſſenſchaft und Leben.
Einen intereſſanten Artikel über
Darmſtadt von Profeſſor Dr. Karl Bader enthält
die letzte Nummer von Weſtermanns Monatshefte
(Braunſchweig). Luſtig und auch ernſt und wahr plaudert
er von der „langweiligen” Reſidenz, die doch ſo
jugend=
friſch und erfolgreich an heimiſcher und allgemein deutſcher
Kultur mitarbeitet, von ihrer Vergangenheit aus älteſter
Zeit und von ihrer lebendigen Gegenwart und auch von
der Kunſtſtadt Darmſtadt. In ſchlichter, aber ſehr
treff=
licher Weiſe werden Darmſtadts Schönheiten geſchildert,
in ſeiner Lage, ſeiner Architektur und ſeinen jüngſten
Kunſtbeſtrebungen. Ein Bild zeichnet der Verfaſſer, das
zweifellos manches Urteil jenſeits der rotweißen Pfähle
korrigieren wird und das ſicher manchem zur Reiſezeit
Ver=
anlaſſung ſein wird, ſeine Schritte auch einmal nach
Darm=
ſtadt zu lenken. Eine Anzahl vorzüglicher Abbildungen
(Zedler und Vogel) illuſtriert den Artikel.
Weiter bringt die Nummer eine ſchmeichelhafte
Wür=
digung der künſtleriſchen Tätigkeit Adolf Beyers, als
typiſchen Vertreters der Darmſtädter Malerei, „der die
jetzt wieder mit ſo viel Nachdruck und Einſtimmigkeit
gefor=
derte Handwerkstüchtigkeit mit ſelbſtändiger Auffaſſung,
ſicherem Geſchmack und feiner poetiſcher Empfindung zu
ver=
einigen weiß” Außer dem bekannten vortrefflichen
Kreideporträt des Großherzogs bringt das Heft eine ganze
Anzahl hübſcher Reproduktionen von Beyerſchen
Gemäl=
den, wie ein Damenbildnis, 2 Kinderbildniſſe, ein
Por=
trät des Vaters des Künſtlers und zwei mehrfarbige
Re=
produktionen „Sommer” und „Tulpen”.
* Hitze und Kleiderfarbe. Im allgemeinen
hält man Weiß für die Farbe, wenn dieſe Bezeichnung
darauf überhaupt angewandt werden kann, die bei großer
Hitze für unſere Kleidung am beſten gewählt wird. Früher
hat man ſich ſonſt nicht viel Gedanken darüber gemacht,
ob dieſer Brauch nun ſchon das Zweckmäßigſte darſtellt.
Da jetzt aber mehr und mehr Europäer Gelegenheit haben,
auch in den Tropen Erfahrungen zu ſammeln, hat man
auch Verſuche mit noch anderen Farben angeſtellt. Beſonders
bekannt iſt in dieſer Hinſicht das Khaki geworden, das
ſogar vorübergehend die Mode in Europa zu beeinfluſſen
verſucht hat. Die Bezeichnung Khaki bezieht ſich aber mehr
auf den Stoff, als auf deſſen Farbe, und es bleibt noch
immer ein Spielraum zu weiteren Prüfungen. In
ver=
ſchiedenen Tropenarmeen, namentlich in Indien, hat man
in den letzten Jahren probeweiſe Kleidungsſtücke von einer
orangeroten Farbe gewählt, ſcheint damit aber
nicht das Richtige getroffen zu haben. Nach einem jetzt
erſchienenen amtlichen Bericht aus Indien wurde dort die
Hälfte jeder Kompagnie mitweißen, dieandere Hälfte
mit orangeroten Uniformen ein und desſelben Gewebes
bekleidet. Sodann wurde ein ganzes Jahr lang genau
über den Geſundheitszuſtand der Soldaten Buch geführt,
auch Gewichtsprüfungen und Blutunterſuchungen
vorge=
nommen. Es ſtellte ſich heraus, daß beide Gruppen gleich
viel Krankheiten aufzuweiſen hatten, auch unter der
Sonne in gleichem Grade litten, daß aber die orangerote
Gruppe zu übermäßiger Tranſpiration neigte und
infolge=
deſſen ſtärkeren Gewichtsverluſt und eine Blutverdickung
erfuhr. Dieſer Umſtand erklärt ſich daraus, daß die
far=
bigen Stoffe die Sonnenſtrahlen mehr aufnehmen als
weiße. Danach ſcheint die alte Gewohnheit, weißen
Klei=
dern im Sommer den Vorzug zu geben, tatſächlich das
Richtige und Beſte getroffen zu haben.
Kleines Feuilleton.
CK. Wo die engliſchen Kronjuwelen
behütet liegen: In dem mächtigen Gewölbe des
Londoner Tower, in dem ſeit Jahrhunderten die
Ju=
welen der engliſchen Krone verwahrt lagen, herrſcht
jetzt eine emſige Tätigkeit: man baut das Gewölbe
aus, denn die alten Sicherheitsvorrichtungen genügen
nicht mehr, um abſolut ſicheren Schutz gegen die
Kühn=
heit und die techniſche Findigkeit moderner Einbrecher
zu gewährleiſten. Bis jetzt iſt nur ein einziges Mal
ein Verſuch gemacht worden, die britiſchen
Kronjuwe=
len zu ſtehlen. Es war ein iriſcher Abenteurer, der
ſogenannte „Colonel Blood, der im Jahre 1671 die
ver=
wegene Tat verſuchte. Die Methode dieſes etwas
naiven Abenteurers kann freilich einem Vergleich mit
der Arbeitsweiſe der raffiniert geſchulten modernen
Einbrecher, die mit wiſſenſchaftlicher Gründlichkeit zu
Werke gehen, kaum ſtandhalten. Der neue
Juwelen=
raum aber, der in den nächſten Tagen vollendet wird
und in dem Wakefieldturm liegt, wird auch den beſten
Technikern der Einbrechkunſt Widerſtand leiſten
kön=
nen. Der Boden und die Mauern ſind aus mächtigen
maſſiven Steinen gebaut. Der gläſerne Schaukaſten, in
dem die Königsinſignien liegen, hat ein neues
mäch=
tiges Eiſengitter erhalten. Die Barren dieſes Gitters
ſind aus feinſtem, doppeltgehärtetem Stahl gearbeitet;
die Ende der Stäbe liegen tief in das Mauerwerk
ein=
gebettet. Mit ihnen verbunden iſt ein großes
elektri=
ſches Alarmſyſtem, das bei der geringſten Erſchütterung
des Gitters oder der einzelnen Stäbe durch heftiges
Glockengeläute ſofort die Wächter des Tower alarmiert.
Die Türen, die in den Juwelenraum führen, ſind ge=
Landgerichtsrat Tepfer, ſtatt. — Der Waſſerſtand
der Havel und Elbe beginnt zu fallen, ſodaß
Befürcht=
ungen wegen der Schiffahrt gehegt werden. Das Waſſer
der Spree und Oder iſt nur wenig zurückgegangen,
fällt aber im Oberlaufe, wenn auch langſam. — Auch
der Berliner Vorort Lichtenberg hat jetzt, wie
Char=
lottenburg, Waſſermangel. — Einen ſeltſamen
Unfall erlitt die Frau des Straßenbahnſchaffners
Schwanz aus der Teupitzer Straße zu Rixdorf. Als
ſie mit ihrem Mann und einem anderen Schaffner in
der Kaiſer Friedrich=Straße ſtand und plauderte, traf
ſſie plötzlich ein aus einem Fenſter des zweiten
Stock=
werks herabfallender Porzellanteller am Kopfe ſo
ſchwer, daß ſie bewußtlos zuſammenbrach. Wer den
Teller in ſträflicher Fahrläſſigkeit aus dem Fenſter
geworfen oder fallen gelaſſen hat, war noch nicht
feſt=
zuſtellen.
Nürnberg, 9. Juni. Die Strafkammer verurteilte den
Baumeiſter Karl Winkelmann, der am 31. März die
Kon=
toriſtin Rauch mit ſeinem Automobil totfuhr, wegen
fahrläſſiger Tötung zu 1 Jahr 9 Monaten
Ge=
fängnis und ordnete trotz der geſtellten Kaution von 20000
Mark die ſofortige Verhaftung an.
Dresden, 9. Juni. Der Polizeibericht meldet: Von
der Kriminalabteilung wurde ein Buchmacher
feſtge=
nommen, der 1000 Mark in bar und für 3000 Mark
Wettaufträge bei ſich führte. Seit kurzem wurden hier
gegen 20 Buchmacher feſtgenommen, in deren
Beſitz Geldbeträge bis zu 14000 Mark gefunden
wurden.
Blumberg (Bezirk Frankfurt a. O.), 9. Juni. In
der vergangenen Nacht drangen Diebe in die über
dem Erbbegräbnis des Grafen v. Arnim gelegene
Ortskirche von Blumberg, raubten einen wertvollen
Orden des verſtorbenen Grafen und ſtiegen dann in
die Genſt herab wo ſie die Zinkſärge erbrachen
und einige Ringe erbeuteten. Die Täter, zwei
Ber=
liner Einbrecher, ſind, den Abendblättern zufolge,
be=
reits verhaftet.
Bern, 10. Juni. Der katholiſche Pfarrer des
Dorſes Rippertsweiler bei Dalsberg iſt infolge des
Genuſſes einer vergifteten Hoſtie während der
Meſſe ſchwer erkrankt. Die Unterſuchung ergab, daß
auch die übrigen Hoſtien vergiftet waren. Von dem
Täter ſehlt jede Spur
Wien, 9. Juni. Die Blätter melden aus
Inns=
bruck: Bei einem Geſellſchaftsausflug auf den
Schram=
macher iſt die Tochter eines Bankdirektors
abgeſtürzt; am Gamſanger Kaiſergebirge ſtürzte
der Münchner Student Ludwig Szapinski ab. Beide
erlitten ſchwere Kopfverletzungen.
Bozen, 9. Juni. Gegen die größte aller bisherigen
internationalen Hoteldiebesbanden beginnt
morgen vor dem hieſigen Schwurgericht die
Hauptverhandlung. Es iſt die Kompagnie
Horn=
ſchuh und Genoſſen, die ſeit,zehn Jahren beſtand
und ſo vorzüglich organiſiert war, daß geeignete
Mit=
glieder in jedem Augenblicke gerade da auftreten
konn=
ten, wo ein „guter Zug” zu machen war. An der Spitze
der Bande ſtand der jetzt 34 Jahre alte, aus Bathal im
Herzogtum Gotha gebürtige, frühere
Schornſteinfeger=
meiſter Albert Hornſchuh, von dem die Geſellſchaft ihren
Namen hatte. Kein Hotelzimmer war vor ihm ſicher.
Er kletterte an Blitzableitern, Regengoſſen und
Dach=
rinnen herauf und herunter, als wenn es die ſchönſten
Leitern geweſen wären. Große Dienſte leiſtete der Bande
in den letzten Jahren eine Nichte Hornſchuhs, die jetzt
17 Jahre alte, aus Waltershauſen im Herzogtum Gotha
gebürtige Hedwig Hornſchuh. Dieſe hatte die Aufgabe,
als hübſche und intereſſante junge Dame die Hotelgäſte
im Speiſeſaal um ſich zu verſammeln und zu feſſeln,
während männliche Mitglieder der Bande in den
Zim=
mern „arbeiteten” Sie und andere weibliche
Mitglie=
der ſpionierten auch die Gelegenheiten zu Diebſtählen
aus. Einen eigenen Sekretär hatte die Bande in einem
gewiſſen Willi Starke, der meiſtens in Paris wohnte
und von dort aus durch einen regen Briefwechſel die
Verbindung der einzelnen Teile der Diebesgeſellſchaft
untereinander aufrecht erhielt. Die Bande, die an 20
Mitglieder zählte, machte nachweislich für nahezu drei
Millionen Mark Beute in Geld, Juwelen und
dergleichen. Sie ſuchte alle Großſtädte, beſonders auch
Bade= und Kurorte heim. Die Diebe und ihre
weib=
lichen Begleiterinnen reiſten ſtets ſehr vornehm und
waltige, doppeltgepanzerte Stahltüren mit modernen
Schlöſſern raffinierteſter Konſtruktion. Die Juwelen
ſelbſt liegen wiederum in automatiſch ſchließenden
Stahlkäſten, die als abſolut einbruchsſicher gelten.
Einſtweilen liegen die Kronjuwelen in dem großen
Safe, in dem die Regierungsgelder bewahrt werden;
wenn der neue Raum im Wakefieldturm fertiggeſtellt
iſt, werden die Juwelen unter beſonderer Bedeckung in
den Tower überführt und hier in Käſten aufgeſtellt,
da=
mit das Volk ſie beſichtigen kann. Eine Zeit lang
be=
ſchäftigte man ſich mit dem Plane, eine beſondere
Fall=
tür einzubauen, durch die die Juwelen im Fall der Not
durch den ſteinernen Flieſenboden in die Kellerräume
hinabgelaſſen werden könnten. Denn unter dem
Ju=
welenraum liegt ein alter Kerker. Dieſes Verließ iſt
aber ſehr feucht, denn es liegt unterhalb des
Waſſer=
ſpiegels der Themſe. Man hat den Plan ſchließlich
fal=
len laſſen. Der Kerker liegt ſeit dem Mittelalter
völ=
lig unbenutzt. Damals ſchmachteten in dem feuchten,
finſteren Loche Gefangene.
* Die intereſſanteſten Meldungen ſind
meiſtens nicht wahr. Die Blättermeldnug, daß ein
in Mentone geſtorbener Ausländer dem Bankhauſe
Roth=
ſchild mehrere Millionen vermacht habe, wird als unrichtig
bezeichnet.
* Der bayeriſche Bierkrieg nimmt geradezu
anarchiſtiſche Formen an. Die Brauer haben die Bauern
zwar an der empfindlichſten Stelle, am Geldbeutel, treffen
wollen, aber auch das hat nicht verfangen. Die
altbaye=
riſchen Bauern laſſen ſich durch die Drohung des
Bayeri=
ſchen Brauerbundes, keine Gerſte mehr zu kaufen, nicht
ab=
ſchrecken. Sie erklären, daß die großen Bierbrauer bisher
überhaupt meiſt ausländiſche und nur wenig inländiſche
Bauerngerſte gekauft haben. Und dann wiſſen ſich die
Bauern damit zu tröſten, daß ſie einfach ſtatt Gerſte künftig
andere Kornfrucht bauen. In der Gegend von Waſſerburg
ſind vielfach Plakate angeſchlagen, in denen die allgemeine
Stimmung in folgender Weiſe zum Ausdruck gebracht
wird:
„So, wie wir geſagt, iſt es gekommen:
Die armen Bräuer haben’s auserſonnen,
Ihr braunes Waſſer zu verteuern,
Um zahlen zu können ihre Steuern.
Wer aber auf Wirt’ und Bräuer ſchaut,
Der g’hört einmal recht tüchtig ghaut!
Nehmt euch die Niederbayern zum Exempel
Und trinkt keinen 26=Pfennig=Plempel!”
Die Wirte ſind in einer ſchlimmen Lage. viele ſtehen
vor dem Ruin.
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Seite 5.
Nummer 134.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
benubten ſchon die Reiſen, un Gelegenheiten auszn.. Die Aufhebung der Bande iſt beſonders
der Berliner Kriminalpolizei zu verdanken,
die überall die erſten Spuren feſtſtellte und für ihre
inkernationale Verfolgung ſorgte. Einzelne Mitglieder
der Bande, die lange in Unterſuchungshaft ſaßen, ſind
bereits abgeurteilt worden. Die Hauptverhandlung in
Bozen, für die vorläufig vier Tage angeſetzt ſind,
richtet ſich nur auf die Einbrüche und Diebſtähle, die
in Oeſterreich und in der Schweiz verübt worden ſind.
Mailand, 10. Juni. Ein Verbrechen, das ſich
wie ein Kapitel aus einem Schauerroman anhört, iſt
am Comerſee entdeckt worden. Einige Perſonen
zogen mit ihrem Netz beim Fiſchen in der Nähe von
Moltraſio einen amerikaniſchen Koffer hervor, der
mit einem großen Stein beſchwert und mitten in dem
See verſenkt war. Beim Heraufziehen des Koffers
rötete ſich das Waſſer. Der Koffer enthielt die
zuſam=
mengekauerte Leiche einer 35jährigen Frau nebſt
Bün=
deln engliſcher Briefe und Kleidungsſtücke. Die Leiche
war vollbekleidet in ein blutiges Leintuch gehüllt und
hatte mehrere Kopfwunden, die nicht tödlich waren,
ſondern bloß betäubend gewirkt haben müſſen. Die
vorläufige Unterſuchung ſtellte feſt, daß das Opfer
be=
täubt, aber lebend in den Koffer geſteckt wurde und
einem Begleiter des Opfers, der ſich als Amerikaner
reren Wochen den Comerſee bereiſt; einmal aus dem
Hotel „Suiſſe” in Como wegen eines heftigen
nächtli=
chen Streites ausgewieſen, bezogen ſie eine Villa in
Moltraſio, wo ſie ganz zurückgezogen lebten. Alle
Um=
ſtände, darunter auch das um ein Dutzend Jahre höhere
Alter der Ermordeten, weiſen darauf hin, daß das
Paar nicht verheiratet war.
Calais, 9. Juni. Von den acht geſtern an der
„Pluvioſe” befeſtigten Ketten ſind die zwei
vorde=
ren infolge der Strömung geriſſen und haben ſich mit
den hinten befindlichen verwickelt. Allem Anſchein gierungspräſident von Meiſter=Wiesbaden und
Polizei=
nach iſt es nicht möglich, das Tauchboot vor drei Tagen
einzuſchleppen.
Borriſow, 9. Juni. Die Feuersbrunſt iſt
nunmehr unterdrückt. Das ganze Handeisviertel mit
mehr als 450 Häuſern iſt niedergebrannt. Man
ver=
mutet Brandſtiftung.
Parlamentariſches.
*X* Der Finanzausſchuß der Zweiten
Kammer hielt geſtern vormittag eine Sitzung ab, in
der der fertiggeſtellte Bericht des Abg. Molthan über
die Gemeinde=Umlagenreform verleſen und
ge=
nehmigt wurde. Der Verwalt ungs geſetz=
A usſchuß ſetzte geſtern ſeine Beratung und
Abſtimmung über die Reſtkapitel der Städt
e=
ordn ung fort. Die Einführung des
Pro=
portionalwahlrechts bei den Stadtverordnetenwahlen
wurde gegen die Stimmen der Abgeordneten Uebel und
Fulda abgelehnt, auch der Antrag, daß durch Ortsſtatut
die Einführung der Verhältniswahl eingeführt werden
könne. In der Frage des Beſtätigungsrechtes der
Bürger=
meiſter und Beigeordneten wurde mit allen gegen zwei
Stimmen beſchloſſen, die diesbezüglichen Beſtimmungen der
Regierungsvorlage zu genehmigen, da die Regierung am
Tage vorher erklärt hatte, daß ſie unter allen Umſtänden
an dem Beſtätigungsrecht feſthalten müſſe.
Prinz Heinrich=Fahrt.
* Homburg v. d. H., 9. Juni. Die Prinz
Hein=
rich=Fahrt fand heute abend ihren Abſchluß mit
einem Feſtmahl im Kurhaus, verbunden mit
der Bekanntgabe der Reſultate und Verteilung der
Preiſe. Prinz Heinrich gedachte in längerer Rede
zunächſt der beiden Opfer, die die diesjährige Fahrt
gefordert hat. Das Andenken derſelben wurde durch
Erheben von den Plätzen geehrt. Sodann dankte der
Redner allen, die zum Gelingen der Prinz Heinrich=
Fahrt beigetragen haben und gratulierte den
Gewin=
nern der Preiſe. Unter brauſendem Beifall teilte
Red=
ner ſodann mit, daß er für die nächſten drei Jahre
einen neuen Preis geſtiftet habe, der bereits
in Arbeit ſei. Die Fahrten werden unter veränderten
Beſtimmungen ſtattfinden und vorausſichtlich in
Eng=
land bezw. Rußland oder Oeſterreich=Ungarn enden.
Die Souveräne dieſer Länder ſeien mit dieſen
Plan einverſtanden, ebenſo der Kaiſer, der Förderer
des Automobilſports. Der Wanderpreis des Prinzen
Heinrich wurde ſchließlich unter die drei Gewinner,
Erle=Mannheim, Opel=Frankfurt und Porſche=Wien,
verloſt. Das Los entſchied für Letzteren.
* Frankfurt, 10. Juni. Die Teilnehmer an der
den Tod durch Erſticken gefunden hat. Das Verbrechen diesjährigen Prinz Heinrich=Fahrt begaben ſich heute
liegt drei Tage zurück. Die Polizei forſcht eifrigſt nach vormittag, geleitet von Wagen des Frankfurter
Auto=
mobilklubs, in ihren Rennwagen von Homburg
ausgab und ſich Porter nannte. Beide haben ſeit meh=nach Frankfurt a. M., woſelbſt die Wagen heute
in der Internationalen Ausſtellung für Sport
uund Spiel zur Ausſtellung gelangen. Kurz nach
11 Uhr traf der Automobilzug vor dem Hauptportale
der Feſthalle ein. Mit den Automobiliſten kamen
Prinz Heinrich von Preußen, der ſeinen Wagen ſelbſt
ſteuerte, und von dem zahlreichen Publikum lebhaft
be=
grüßt wurde, ſowie der Großherzog von Heſſen. Zum
Empfange war das Präſidium und der Zentralausſchuß
der Ausſtellung, an der Spitze Generalmajor Freiherr
von Biſſing und Stadtrat von Grunelius, ſowie
Re=
ppräſident Scherenberg=Frankfurt erſchienen. Die
Renn=
wagen fuhren auf dem freien Platz vor der Arena in
Paradeaufſtellung auf und erregten das lebhafteſte
In=
tereſſe der Ausſtellungsbeſucher. Prinz Heinrich, der
Großherzog von Heſſen und die fremden Automobiliſten
wurden ſodann von der Ausſtellungsleitung in die
Feſthalle geführt, um die Ausſtellung für Sport und
Spiel eingehend zu beſichtigen. Während der
Beſich=
tigung fand in der Feſthalle Konzert ſtatt. Um halb 2
Uhr fand in den Räumen des Frankfurter
Automobil=
klubs eine Frühſtückstafel ſtakt, zu welcher der
Vor=
ſtand des Automobilklubs und das Präſidium der
Aus=
ſtellung geladen ſind und an welcher Prinz Heinrich
und der Großherzog von Heſſen teilnahmen. Um 3 Uhr
werden die geſchmückten Wagen des Frankfurter
Auto=
mobilklubs eine Huldigungsfahrt vor dem Prinzen
Heinrich und dem Großherzog von Heſſen ausführen.
Die geſamten Automobile fahren ſodann zur
Ausſtel=
lung, wo die fürſtlichen Gäſte und die fremden
Auto=
mobiliſten den verſchiedenen ſportlichen Vorführungen
beiwohnen werden. Heute abend 8 Uhr findet in der
AAusſtellung im „Schützengarten” ein Bierabend ſtatt,
zu welchem auch Prinz Heinrich und der Großherzog
von Heſſen erſcheinen werden. Zu Ehren der fürſtlichen
Gäſte und der fremden Automobiliſten wird der
Aus=
ſtellungsplatz feſtlich beleuchtet.
miſhandele. Er haße daher den Eutſchluß gefaſt, den
Major auf der Jagd zu ſtellen und ihn zur
Eheſcheid=
ung zu zwingen. Im Walde habe ſich keine
Möglich=
keit geboten, den Plan auszuführen, weshalb er
be=
ſchloß, ihn in der Wohnung zur Ausführung zu
brin=
gen. Er habe ſich eine Maske gekauft und der
Ange=
klagten Andeutungen von ſeinem Vorhaben gemacht.
Dieſe habe ihm nur geſagt: Mach”, was Du willſt, nur
mich laſſ’ aus dem Spiel. Frau von Schönebeck habe
nicht beſtimmt gewußt, daß er die Tat in jener Nacht
ausführen würde, doch konnte ſie es ahnen. Sie habe
wahrſcheinlich auch den Schuß gehört, denn ſie ſagte
am anderen Morgen zu ihm: Ich leide ſchon ſeit vier
Uhr (der tödliche Schuß fiel um 4 Uhr morgens), und
habe ihn ferner gefragt, ob er gleich tot geweſen ſei.
— In dem Geſtändnis ſteht noch nichts von dem Schwur
unter dem Tannenbaum. Die Angeklagte wird
ge=
fragt, was ſie zu dieſer Ausſage zu ſagen habe. Sie
zögert lange, fängt dann an zu zittern und erklärt:
Einiges iſt richtig, einiges unrichtig. Da man einen
Schwächeanfall der Angeklagten befürchtet, wird die
Verhandlung auf morgen vertagt.
Luftſchiffahrt.
sr. Bei dem Peſter Flugmeeting gewann
am vierten Tage der Deutſche Wagner den
Dauer=
preis mit einem Fluge von 1 Stunde 16 Minuten. Auch
der Deutſche Frey, ſowie Latham, Kinet, Andrée und
Jullerot vollbrachten einige gut gelungene Aufſtiege.
Beſonderen Beifall erntete die Baronin de la Roche für
einen Höhenflug. Wegen des geringen Intereſſes, das
das Publikum der Veranſtaltung entgegenbringt, dürfte
das Meeting mit einem Rieſendefizit abſchließen.
H. B. Peſt, 10. Juni. Am geſtrigen fünften Tage
des aviatiſchen Meetings ereigneten ſich
ver=
ſchiedene Unglücksfälle. Der Motor von Lathams
Apparat verſagte in dem Augenblick, als der Flieger von
Neuem in die Höhe gehen wollte. Die Maſchine mochte
ſich etwa in einer Höhe von 5 Metern befunden haben,
als ſie plötzlich abſtürzte, wobei der linke Flügel beſchädigt
wurde. Latham blieb unverletzt. Frey, der durch ſeinen
Flug über Berlin berühmt geworden iſt, bemerkte nach
halbſtündiger Fahrt, daß ſein Motor defekt wurde,
wes=
halb er niederging. In einer Höhe von 10 Metern
ſtürzte der Apparat bei einer Wendung über einer
Tribüne auf die Barriere. Unter den Zuſchauern brach
eine Panik aus. Das Publikum ſtob auseinander,
wo=
bei 6 Perſonen verletzt wurden. Die Rettungs=
Geſell=
ſchaft legte den Verunglückten Verbände an und
über=
führte ſie ins Krankenhaus. Frey blieb ebenfalls
un=
verletzt. Erzherzog Joſef erſchien ſofort an der
Unfall=
ſtelle und erkundigte ſich nach den Einzelheiten des
Un=
falles eingehend. Auch der Aviatiker Bielovucic ſtürzte
infolge Motordefektes zu Boden, doch auch er blieb
un=
verletzt. Die Aeroplane von Frey und Bielovucic ſind
vollſtändig zertrümmert.
* Paris, 9. Juni. Ein Aeroplan mit zwei
Offizieren, der heute früh um 4¾ Uhr vom Lager
von Chalons=ſur=Maine aufgeſtiegen war, landete
um 7 Uhr 10 Minuten auf dem Polygon von
Vin=
einnes und hatte 170 Kilometer in zweieinhalb Stunden
zurückgelegt.
Sport.
Die Enzyklika.
* Die Erklärung des Zentrumsredners
Abgeord=
neten Herold im preußiſchen
Abgeordne=
tenhauſe lautete: Im Namen meiner politiſchen
Freunde habe ich folgendes zu erklären: Die
Zen=
trumspartei lehnt es ab, über eine Kundgebung des
Oberhauptes der katholiſchen Kirche, die kirchliche
An=
gelegenheiten behandelt, ein Urteil abzugeben und auf
dem politiſchen Boden des Hauſes der Abgeordneten in
eine Erörterung einzutreten. Indem wir uns eines
Eingehens auf den Gegenſtand der Interpellationen
enthalten, ſprechen wir zugleich die Hoffnung aus, daß
die Beziehungen der Katholiken zu ihren evangeliſchen
Mitbürgern nicht leiden werden. Wir unſererſeits
werden getreu unſerer Tradition und unſerer
bisheri=
gen Haltung nach beſten Kräften ſtets bemüht ſein, den
konfeſſionellen Frieden zu wahren und in jeder Weiſe
zu fördern. Daher werden wir uns auch an der
Be=
ſprechung nicht beteiligen. — Der konſervative Abg.
Winkler begründete ſeinen Antrag auf Schluß der
(Debatte folgendermaßen: Wir wollen, daß, wenn in
dieſem Hauſe über religiöſe Dinge geſprochen wird, es
in einer Weiſe geſchieht, die der Würde des
Gegenſtan=
des entſpricht. Wir mußten nach unſeren Erfahrungen
gewärtig ſein, daß die Ausführungen des Abg.
Hoff=
mann der Würde des Gegenſtandes nicht entſprechen
würden und nicht dem Ernſte, von dem unſere
Verhand=
lungen bisher getragen waren. Wir wollen, daß ſie ſo,
wie ſie bisher verlaufen ſind, ins Land gehen und nicht
mit einem Mißklang enden. Dadurch rechtfertigt ſich
unſer Schlußantrag.
* Der lateiniſche Text, auf den viele als
auf den eigentlich offiziellen warten zu ſollen meinten,
vielleicht in der Hoffnung, er werde nicht ſo ſchwere
Anſtöße geben wie der italieniſche, iſt datiert vom 26.
Mai. An welchen Text man ſich zu halten hat, dieſe
Frage erſcheint aber unerheblich, da die Abweichungen
des lateiniſchen vom italieniſchen unerheblich ſind. Es
ſind Nuancen des Ausdrucks; am ſachlichen Gehalt, am
Geſamteindruck der Enzyklika, ändern ſie nichts, zumal
Milderungen und Verſchärfungen einander die Wage
halten. Als Milderung kann man gelten laſſen, daß
von sacra libertas heiliger Freiheit, die Rede iſt, wo
im italieniſchen Text geradezu „evangeliſche Freiheit”
geſagt war, ſachlich iſt’s kein Unterſchied; hätte der
Verfaſſer etwa mit dieſer Freiheit, die er als
Deck=
mantel des Laſters hinſtellt, etwas anderes gemeint,
wie wäre man darauf verfallen, im italieniſchen Text
rvangelica zu ſagen? Defeetio und secessiones klingen
weniger heftig als im italieniſchen ribellione e
aposta=
sia; umgekehrt aber iſt das eorruptissimi euiusque
prin=
eipis populive, gerade der verdorbenſten Fürſten und
Völker, eher noch ſchärfer als der italieniſche Text. Und
ebenſo vitiorum lues — das iſt nicht anders zu
über=
ſetzen als Seuche der Laſter — jeder
Abſchwächungsver=
ſuch iſt hier vergeblich.
* Karlsruhe, 10. Juni. Der Landesvorſtand
des Evangeliſchen Bundes hat ſämtliche
evan=
geliſchen Pfarrämter aufgefordert, am nächſten
Sonn=
tag beim Gottesdienſt gegen die Beſchimpfung der
deutſchen Reformatoren Einſpruch zu erheben. Morgen
abend wird hier im größten Saal der Stadt eine
öffent=
liche Einſpruchverſammlung abgehalten werden, in der
Lic. Everling ſprechen ſoll. Auch im Parlament
wird, wie wir zuverläſſig hören, die Enzyklika erörtert
werdem,
Der Allenſteiner Mordprozeß.
— Allenſtein, 9. Juni. Die Vernehmung der
Angeklagten über ihre Beziehungen zu dem
Haupt=
mann von Goeben wird fortgeſetzt. Es wird ihr
noch=
mals vorgehalten, daß ſie der alten Frau von Goeben
in ihren Briefen vorgeſpiegelt habe, ſie wolle den
Sohn heiraten, und zwar in ganz beſtimmter Form,
obwohl ſie nach ihren jetzigen Bekundungen nicht daran
dachte. Die Angeklagte behauptet, daß eine anders ſchen Spiele des V. f. B. „Union”=Mannheim unter ſehr
lautende Mitteilung für die alte Frau geradezu ein
Schlag ins Geſicht geweſen wäre. Es wird darauf
noch einmal in breiter Ausführlichkeit auf die Vor= Otto errang im Kugel= und Steinſtoßen je einen 1. Preis,
gänge kurz vor und nach der Tat eingegangen und
da=
bei unter anderem feſtgeſtellt, daß die
An=
geklagte bei ihrer Vernehmung durch den
Unter=
ſuchungsrichter Sekt als Erfriſchungsmittel bekam.
nur um einige Tropfen gehandelt habe, die der Ange= fen über Mannheim-Heidelberg-Weinheim-
Bensheim-
klagten auf Wunſch ihrer Stiefmutter und ihres Bru= Eberſtadt-Daxmſtadt-Mainz-Worms-Frankenthal,
ders verabreicht wurden. An die Vorgänge am
Morgen nach der Mordnacht will ſich die Angeklagte
nicht mehr erinnern, wenigſtens nicht an Einzelheiten.
Was ſie davon wiſſe, habe ſie aus den Erzählungen
anderer gehört. Auch daß ſie zu Herrn von Goeben 1. Geſtüt Graditz’ Pfeffermünz (Bullock), 2. Sorbus (A.
geäußert haben ſoll, wie dieſer bekundete, „ich leide
ſchon ſeit vier Uhr”, beſtreitet die Angeklagte ganz
entſchieden.
Sodann gelangen die Protokolle über die
Ver=
nehmungen von Goebens zur Verleſung. In dem
erſten behauptet von Goeben, daß er am Abend vor
dem Mordtage ſich mit Herrn von Schönebeck für den
nächſten Tag zu einem Jagdausflug verabredet habe.
Um ½6 Uhr morgens fuhr er mit dem Krümperwagen
vor, um den Major abzuholen, der Burſche meldete
ihm aber, daß ſich der Major in der Nacht erſchoſſen
habe. Der Vorſitzende weiſt darauf hin, daß die
An=
geklagte zunächſt bemüht geweſen ſei, den Verdacht auf
angebliche Diebe zu lenken, die es auf das Silberzeug
abgeſehen hätten. Die Angeklagte behauptet, daß ſie
mit dieſer Taktik lediglich den Zweck verfolgt habe,
ihre gefährdete Frauenehre zu retten. Der Vorſitzende
hält ihr aber vor, daß ſie bei einer ſpäteren
Vernehm=
ung das Verhältnis zu von Goeben ſelbſt eingeſtanden
habe. Die Angeklagte erklärt dies damit, daß ſie da= leicht 2½—3—3 Lg. — Silberner Schild Sr. Majeſtät des
mals vor dem Eide geſtanden habe. Weiter gelangt Kaiſers Wilhelm II. und 25000 Mk. Diſtanz 2400 Meter:
deſſen einen Seite er ſich lediglich nach dem Befinden
ſeite eine Anzahl Mitteilungen darüber enthält, was
Nachricht, wenn er ſich irgendwie geirrt haben ſolle.
Der Vorſitzende folgert aus dieſem Briefe, auf den ſich
auch die Staatsanwaltſchaft am meiſten ſtütze, das
Vor=
handenſein einer Vereinbarung zwiſchen der
Ange=
klagten und ihrem Liebhaber. Im weiteren Verlaufe
von Goeben verleſen, die Verhaftung erfolge, weil er
der Tat dringend verdächtig ſei und anſcheinend ſich
bemühe, die Spuren der Tat zu verſchleiern und
Per=
ſonen zu falſchen Ausſagen zu verleiten.
3
Den Höhepunkt der Verhandlung bildete die
Ver=
leſung des erſten Geſtändniſſes von Goebens. Er
er=
klärt darin, daß er wahnſinnig in die Frau verliebt
geweſen ſei, die ihm freiwillig erzählt habe, daß ſie in
ihrer Ehe viel zu leiden habe, da ihr Mann ſie ſogax=
— Fußball. Am Sonntag ſtellt der Fußballklub
„Germania” drei Mannſchaften ins Feld. Es ſpielt 1.
gegen 1. Sportklub „Haſſia‟=Darmſtadt, 2. gegen 2.
Sport=
klub „Haſſia‟=Darmſtadt, 3. gegen 2. Fußballklub „
Ami=
eitia”=Mainz.
— Darmſtädter Sportklub 1905. Am
kom=
menden Sonntag ſteht der A.=H.=Mannſchaft die gleiche des
Sportvereins „Viktoria”=Aſchaffenburg auf der „
Wind=
mühle” gegenüber. Auch auf dem Gebiete der Leichtathletik
hatte der Darmſtädter Sportklub anläßlich der
Olympi=
ſtarker Konkurrenz ſchöne Erfolge zu verzeichnen: Herr J.
ſowie Herr F. Otto je einen 4. Preis.
— Radrennen. Der „Preis des Süddeutſchen
Rennfahrer=Verbandes” (über 200 Kilometer), der am
morgigen Sonntag zum Austrag kommt, hat 36 Nen=
Der Staatsanwalt erklärt hierzu, daß es ſich dabei nungen erhalten. Die Strecke führt von
Ludwigsha=
zurück nach Ludwigshafen am Rhein. Die erſten Fahrer
dürften gegen 11 Uhr hier durchkommen.
sr. Armee=Jagd=Rennen im Grunewald.
Preis von Hoppegarten. 5000 Mark. Diſtanz 1000 Meter:
Schläfke), 3. Herzog II (Yeomans). Tot.: 17110, Pl.: 13,
17, 24:10. Unpl.: Narſes (4), Fälſcher, Semper idem, La
Guigne. Sicher 1—3 Lg. — Prinz von Preußen=
Erinne=
rungs=Rennen. Preis Sr. Majeſtät des Kaiſers. 3000 Mk.
Diſtanz 2000 Meter: 1. Lt. M. v. Boxbergs Flittergold (Lt.
Streſemann), 2. Medicis Pride (Major v. Wuthenau),
3. Bonne (Lt. v. Lütken). Tot.: 24:10, Pl.: 15, 30, 37110.
Unpl.: Queyrac (4), Beauly, Synvopate, Concord,
Mer=
maid II, Harmlos (ausgebr.), Meagher, Panzergürtel,
Gongola, Invitation. Leicht ½—1 Lg. — Großes Armee=
Jagd=Rennen. Ehrenpreis des Kaiſers und 10500 Mk.
Diſtanz 5000 Meter: 1. Lt. v. Roeders Melton Pet (Lt. v.
Lütken), 2. Gay Paris (Lt. Freyer), 3. Erzherzogin (Lt.
F. v. Zobeltitz), 4. Hatto II (Lt. v. Tresckow, 13. Ul.).
Tot.: 239:10 Pl.: 51, 41, 22:10. Unpl.: Etaliere (5),
Nickel=
könig (6), Bellatola (7), Waldfee (8), Garibaldi (angeh.),
Thurn of the Tide (ängeh.). Neuding (angeh.), Shaun Duv,
Na alſo, Troubadour I, Ruſſel Sage, Lord Abbot. Sehr
der Brief des Herrn von Goeben zur Verleſung, auf 1. Hrn. A. und C. v. Weinbergs Fervor (Childs, 2. —
Ho=
rizont II (Spear) und 2.— Herrenmeiſter (Reiff). Tot.:
der Frau von Schönebeck erkundigt, während die Rück= 12110, Pl.: 15, 8, 8:10. Unpl.: Ladislaus, Kanter 2½ bis
Totes Rennen. — Admiral=Rennen. Preis 3800 Mk.
er bei ſeiner Vernehmung über das beiderſeitige Ver= Diſtanz 1600 Meter: 1. Hrn. J. Beutlers Queckſilber (O.
hältnis ausgeſagt habe. Zum Schluß bittet er um Teichmann), 2 Reblaus (Erdmann), 3. Gutfreund (H.
Teichmann). Tot.: 41:10, Pl.: 20, 28:10. Unpl.: Syndikus,
Alasca (4), Dahabye. Leicht 2 Lg. bis Hals. — Feuerſtein=
Rennen. Preis 3000 Mk. Diſtanz 1000 Meter: 1. Hrn. W.
Lindenſtaedts Orion (A. Schläfke), 2. Cavalleria (C. Aylin),
3. Solomons Wisdom (M. Aylin). Tot.: 35:10, Pl.: 13,
der Verhandlung wird der Haftbefehl gegen Herrn 13, 15110. Unpl.: Luzerne (4), Veronikus, Landſchaft,
Motte. Verhalten 2½ Lg. bis Kopf. — Neuenhagener
Handicap. Preis 5000 Mk. Diſtanz 1800 Meter: 1. Hrn.
R. Haniels Erlkönig (Sumpter), 2. Orſini (Childs),
3. Wanderfalke (C. Aylin). Tot.: 25:10. Pl. 13, 14, 23:10.
Unpl.: Arioviſt, Samiel, Sigibert, Floßhilde Sölz (4),
Wienerin. Kampf Kopf bis 1 Lg.
Seite 6.
Gewitter und Blitzſchäden.
* Mainz, 10. Juni. Zu dem Kirchturmbrand
in Heidesheim ſei noch mitgeteilt, daß der Blitzſtrahl
die oben im Turme allein hängende kleine Glocke traf und
ſie völlig umkehrte, worauf die Glocke geborſten vom Turm
herabflog. Durch den im Turm entſtandenen Brand wurde
auch die große Glocke zerſtört. Die Glocken der
Heides=
heimer Kirche gehörten zu den älteſten des Landes; ſie
wurden im Jahre 1482 in Heidesheim gegoſſen. Der
nie=
dergebrannte Kirchturm ſtammt aus der Mitte des 15.
Jahrhunderts; er war in ſpätgotiſchem Stil erbaut. (Fr. Z.)
* Berlin, 10. Juni. Die Morgenblätter melden:
Neue Gewitterkataſtrophen werden aus
Weſt=
deutſchland gemeldet: Im Rheinland allein wurden
in den letzten Tagen 20 Perſonen durch Blitzſchläge
getötet. Das geſtern über den Oberrhein niedergegangene
Gewitter verurſachte bei Linz eine Unterbrechung des
rechtsrheiniſchen Bahnverkehrs. Die Eiſenbahngleiſe waren
herart mit Geröll bedeckt, daß die Züge wiederholt halten
mußten, bis das Hindernis beſeitigt war. In ganz
Mit=
teldeutſchland, insbeſondere in Kurheſſen und in
Thürin=
gen haben Wolkenbrüche und Gewitter unberechenbaren
Schaden angerichtet. Außer Menſchen wurde in
zahl=
reichen Fällen auch Vieh vom Blitz getötet.
* Stuttgart, 6. Juni. Am unteren Laufe des
Neckars zwiſchen Vietigheim und Heilbronn hat geſtern
ein ſchweres Gewitter mit wolkenbruchartigem Regen
großen Schaden angerichtet. Zahlreiche Blitzſchläge werden
gemeldet. Der 22 Jahre alte Ludwig Heiges iſt kurz vor
Böttingen getroffen und ſofort getötet worden. In
Kleebronn traf der Blitz mehrere, in einem
Weinberghäus=
chen Unterſchlupf ſuchende Perſonen. Ein Mann iſt tot,
drei andere wurden ſchwer vexletzt. Mehrfach hat auch der
Blitz gezündet, ſo im Kirchturm von Dürrenzimmern.
Viel Heu iſt fortgeſchwemmt. Der Neckar führte noch heute
früh Hochwaſſer.
* Köln, 10. Juni. Während des geſtrigen Tages
ſchlug der Blitz in das in der Severinſtraße gelegene
Kloſter ein. Die Penſionäre befanden ſich auf einem
Spaziergange in den Anſtaltsanlagen, als vier Mädchen
vom Blitzſtrahl getroffen bewußtlos hinſtürzten; ein
Mäd=
chen ſtarb.
* Magdeburg, 9. Juni. Im benachbarten
Hohen=
dodeleben wurde bei dem geſtrigen Gewitter ein Knecht
der mit einem Oekonom und einem anderen Knecht auf dem
Felde arbeitete, vom Blitz erſchlagen; die anderen
wurden betäubt.
* Konſtanz, 9. Juni. In Juwelſchingen wurde
ge=
ſtern ein vom Felde heimkehrender Knecht vom Blitz
er=
ſchlagen.
* Brünn, 9. Juni. In faſt allen Teilen Mährens
ſind in den letzten 2 Tagen Gewitter mit Hagelſchlägen
niedergegangen, die unter den Feldkulturen ſchwere
Schä=
den angerichtet haben. Blättermeldungen zufolge wurden
vier Perſonen durch Blitzſchlag getötet und
mehrere verletzt.
Vermiſchtes.
— Das 19. Verbandsfeſt des
mittel=
rheiniſchen Verbandes der evangeliſchen
Arbeitervereine, zugleich die 16jährige
Stiftungs=
feier und Fahnenweihe des Mainzer Vereins, am
19. Juni verſpricht nach Anmeldungen und Darbietungen
einen großartigen Verlaüf. Aus Frankfurt a. M.,
Gießen, Darmſtadt, Hanau, Wiesbaden, Höchſt und
vielen anderen Orten ſind Scharen von Gäſten zu
er=
warten. So wird der Feſtzug nachmittags zur
Stadt=
halle impoſant werden. Im Gottesdienſt vormittags in
der Chriſtuskirche predigt ein Geiſtlicher der vorjährigen
Feſtſtadt, Pfarrer Loos von Butzbach. In der
Feſt=
verſammlung im großen Saale der Stadthalle begrüßt
der Mainzer Vereinsvorſitzende, Oberlehrer Engel, die
Gäſte und Vereinsbrüder. Die Feſtrede und
Fahnen=
weihrede hat der Verbandsvorſitzende, Pfarrer Schmitt
von Höchſt, übernommen. Der Beſuch der
gutevan=
geliſchen, treudeutſchen und echtſozialen Veranſtaltung
kann nur aufs wärmſte empfohlen werden.
Rooſevelt und Hut abnehmen.
Man ſchreibt uns: Bei dem jüngſten Aufenthalt
des Expräſidenten in Berlin fiel nicht zum
wenig=
ſten die ſo ganz verſchiedene Auffaſſung dieſes
echten Kosmopoliten über das Hutabnehmen gegenüber
dem deutſchen Servilismus auf und fand allgemeine
Be=
achtung. U. a. macht die „Deutſche Zeitung”
hier=
über ihre Betrachtungen. Sie ſpricht davon, wie ſehr es
zu wünſchen wäre, daß die alten Monarchien Würde mit
Freimut zu verbinden wüßten, und fährt fort: „Wir
neh=
men ja auch an, daß Kaiſer Wilhelm bei ſeiner Anſprache
an „Freund Rooſevelt” den Helm nicht abgenommen hat.
Bleibt alſo höchſtens noch auszuſetzen, daß Rektor Erich
Schmidt und der Geheimrat Kahl als Dekan mit
abgenom=
menem Barett (!) und Zylinder den Beſuch geleiteten, der
nicht Staatsoberhaupt war und der natürlich ebenſo wie
ſeine Begleiter den Glanzhut immer auf dem Kopfe
be=
hielt. Aber vielleicht ändern wir endlich einmal überhaupt
die Sitte des ewig abgezogenen Hutes bei Zivilempfängen
regierender Perſönlichkeiten. Die militäriſche
Kleiderord=
nung iſt da würdevoller.”
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Jnni 1910.
Nummer 134,
Literariſches.
Römiſches Volksleben der Gegenwart.
Von Dr. Albert Zacher. Geheftet 3 Mark, gebunden
4 Mark. Verlag von Julius Hoffmann, Stuttgart.
Ein neues Buch von Dr. Albert Zacher, dem bekannten
Italienkenner, über das heutige römiſche Volksleben darf
gewiß auf weitgehendes Intereſſe aller Romfahrer rechnen.
Wohl noch nie iſt dieſes vielſeitige und ſchwierige Thema
wie hier im Zuſammenhang dargeſtellt worden. Dem
Fremden wird es dadurch ermöglicht, das ihn ſo
eigen=
artig anmutende Leben und Treiben der eingeborenen
Römer näher kennen und verſtehen zu lernen. Trotz
ſeiner erſtaunlichen Beleſenheit verzichtet der Verfaſſer
darauf, ſeiner Arbeit den Mantel der Wiſſenſchaftlichkeit
umzuhängen; er bietet dem Leſer ein farbenfrohes Moſaik
von Selbſtgeſchautem, bereichert durch Impreſſionen der
beſten italieniſchen Sachverſtändigen.
Berliner Witz in Wort und Bild. Mit
Illuſtrationen von H. Zille, herausgegeben von Franz
Gleczanka (Berlin S W. 68, Verlag der „Luſtigen Blätter”).
Preis M. 1.50. Hier handelt es ſich nicht mehr um
loſe Gebinde, ſondern ein ganzer botaniſcher Garten
Berliner Pflanzen tut ſich auf. Wanderer, der du in ihm
umherſpazieren willſt, rüſte dein Zwerchfell! Es wird
viel Crſchütterung auszuhalten haben! Und wenn dir
dein ſchallendes Lachen noch einigen Atem zu ruhiger
Beſinnung übrig läßt, ſo wirſt du erkennen, daß in dieſem
Buch, abgeſehen von ſeiner amüſanten Wirkung, ein
kulturhiſtoriſcher Wert ſteckt; ein Wert, der durch die
hochkomiſchen Illuſtrationen des Meiſters Zille noch
geſteigert wird.
Stimmen aus dem Publikum.
(Für die Veröffentlichungen unter dieſer Ueberſchrift übernimmt die Redaktion
keinerlei Verantwortung; für ſie bleibt auf Grund des § 21 Abſ. 2 des
Preßgeſetzes in vollem Umfange der Einſender verantwortlich.)
Das vergeſſene Brünnlein.
Es ſtand ſeit alten Zeiten
Ein Brünnlein hoch und hehr,
Sein Waſſer durft’ frei fließen,
Schon lange iſt das her!
Es iſt vernagelt, verbrettert
Wohl in der ganzen Rund!
Das Märchen vom Brunnen tu’ ich
Euch hiermit itzo kund:
Es ſteht an der „Thalyſia‟
Das Brünnlein da.
Im Winter war gefloſſen
Das Waſſer über den Rand=
Der Brunnen ward geſchloſſen
Und der Bürger Beruhigung fand.
Die Straß’ konnt’ nicht mehr vereiſen
Bis zu den elektriſchen Gleiſen.
Der Winter ging langſam vorüber
Und der Frühling kam
Man hat es vergeſſen darüber,
Das Brünnlein blieb ſo ſtahn.
Und auch der Sommer traf es
Gleichfalls verſchloſſen an.
Es kann ſich niemand entſchließen
Im Sommer es laſſen zu fließen.
Vernagelt bleibt ſein eherner Mund
Zur Winter= wie zur Sommerſtund!
O, armes Brünnlein, du dauerſt mich
Man hat wahrſcheinlich vergeſſen dich!
H. Str.
Letzte Nachrichten.
(Wolffs telegr. Korreſp.=Bureau.)
* Berlin, 10. Juni. In Gegenwart des Kaiſers
und der Kaiſerin mit Gefolge und in Anweſenheit des
Kultusminiſters, des Kriegsminiſters, der Admiräle von
Tirpitz, Fiſchel und Müller, ſowie anderer hoher
Perſön=
lichkeiten, Vertreter der Stadt Berlin und des Sanitäts=
Offizierkorps fand heute mittag die Einweihung des
Neubaues der Kaiſer Wilhelm=Akademie für
militärärztliches Bildungsweſen ſtatt. Nach dem Geſang
eines Männerchors hielt der Kaiſer eine Anſprache, in der
er die Kaiſer Wilhelm=Akadamie zur Vollendung des
neuen Heimes beglückwünſchte und ihr ſeine Anerkennung
für die großen Dienſte, die die Akademie der Armee und
dem Vaterlande geleiſtet habe, ausſprach. Durch ernſtes
Streben aller Mitglieder habe die Akademie ihre Aufgabe,
jederzeit ein auf der Höhe der mediziniſchen Wiſſenſchaft
und ärztlichen Kunſt ſtehendes Sanitäts=Offizierkorps
her=
anzubilden, voll und ganz erfüllt. Die drei Hammerſchläge
vollzog der Kaiſer mit den Worten: „Den Sterbenden zur
Erleichterung, den Geneſenden zur Stärkung, den Seuchen
zum Verderben!‟ Ein Geſang ſchloß die Feier.
* Berlin, 10. Juni. Ueber die in den Beratungen im
Reichstage von dem Reichsſchatzſekretär Wermuth in
Aus=
ſicht geſtellte Verhandlung über die Frage der Gewährung
von Veteranenbeihilfen und über die Deckung
der hierfür erforderlichen Beträge, fand heute im
Reichs=
ſchatzamt unter dem Vorſitz des Reichsſchatzſekretärs mit
Mitgliedern aller Parteirichtungen des Reichstages eine
Beſprechung ſtatt. Die Frage wurde in mehrſtündiger
Be=
ratung eingehend erörtert und die Fortſetzung der
Ver=
handlungen auf die nächſte Woche vertagt.
* Straßburg, 10. Juni. Leutnant Jakob vom 132.
Infanterie=Regiment, der in der Nacht vom 7. zum 8.
Juni von einem Automobil überfahren worden,
war, iſt geſtern nachmittag ſeinen ſchweren
Verletz=
ungen erlegen. Gegen den Chauffeur des
Auto=
mobils, der bisher noch nicht ermittelt werden konnte,
exläßt der erſte Staatsanwalt ein ausführliches
Aus=
ſchreiben an die Preſſe.
* Raſtatt, 10. Juni. Wegen zahlreicher
Soldaten=
mißhan d l ungen wurde der Hauptmann Karl
Vahlenkampf vom Infanterie=Regiment Nr. 111
(Maſchinengewehrabteilung) zu zwei Jahren Feſtungshaft
und Ausſtoßung aus dem Heere verurteilt.
* Elberfeld, 10. Juni. In den Vereinigten
Wup=
pertaler Eiſenhütten in Barmen explodierte eine
Gieß=
pfanne. Durch Umherſpritzen des Eiſens ſind 6 Gießer
verbrannt, drei lebensgefährlich.
* Harburg, 10. Juni. Bei dem Stapellauf eines
Schiffes auf der hieſigen Werft umſchlang eine Leine
einen Werkmeiſter und ſchleuderte ihn durch die Luft. Er
wurde zu Boden geworfen und zerſchmettert.
* Harburg, 10. Juni. In der hieſigen Oelfabrik
fielen heute zwei Arbeiter in einen Keſſel mit heißem Oel
und verbrannten.
* Paris, 10. Juni. In der Angelegenheit des
ma=
rokkaniſchen Bergwerksreglements wurde
folgende amtliche Mitteilung ausgegeben: Die
fachmän=
niſche Kommiſſion war von den Regierungen Deutſchlands,
Frankreichs, Englands und Spaniens mit der
Ausarbei=
tung eines dem diplomatiſchen Korps in Tanger zu
un=
terbreitenden Entwurfs eines marokkaniſchen Bergwerks=
Reglements beauftragt worden. Die Kommiſſion hat den
endgültigen Wortlaut des Entwurfs vollendet und ihre
Arbeiten zum Abſchluß gebracht.
* Plozk, 10. Juni. Bei der geſtern gemeldeten
Poſtberaubung in der Nähe von Bjelsk
han=
delt es ſich, wie ergänzend gemeldet wird, um einen
von drei Räubern verübten Bombenanſchlag. Durch
die Exploſion wurden drei Soldaten der
Begleitmann=
ſchaft, ein Poſtillon und zwei Poſtpferde getötet; zwei
Soldaten und ein Pferd wurden ſchwer verwundet.
Die Räuber ſind mit dem Geld entkommen.
* Kopenhagen, 10. Juni. In der heutigen Sitzung
des Reichsgerichts ſetzte der öffentliche Ankläger ſeine
geſtrigen Ausführungen in Bezug auf die
Betrüge=
reien Albertis fort und ſchloß ſeine Rede mit einer
Darlegung der Geſchichte der Bewilligung der
landwirt=
ſchaftlichen Lotterie. Unbeſtreitbar hat Chriſtenſen
die Lotteriebewilligung empfohlen. Aber ebenſo
unbeſtreit=
bar iſt, daß Chriſtenſen damals nicht ahnte, daß Alberti
etwas geſetzwidriges anſtrebe. Später jedoch kam zur
Kenntnis Chriſtenſens, daß Albertis Schwager ſtark
intereſ=
ſiert ſei. Auch der Departementschef im Kriegsminiſterium
Dahl hatte den Miniſter darauf aufmerkſam gemacht,
daß es nicht angebracht ſei, wenn Albertis Schwager einen
großen Vermögensanteil an dieſer Lotterie habe, trotzdem
habe Chriſtenſen ſeine Augen ſtändig für alles geſchloſſen
gehalten, was für ein Einſchreiten gegen Alberti ſprach.
Er habe aus allen Anzeichen den Eindruck gewinnen
müſ=
ſen, daß es mit Albertis Verhältniſſen ziemlich ſchlecht
ſtehe, deſſen Betragen ſo frech und unwürdig geweſen ſei,
daß er das Mißtrauen Chriſtenſens wie auch aller anderen
erregen mußte. Dieſer habe aber ſtets Vogel=Straußpolitik
getrieben. Sein Widerſtand gegen jede Unterſuchung, ſein
Eintreten für Alberti und die Auszeichnung, die er dieſem
bei dem Rücktritt verliehen, laſſen es zweifellos erſcheinen,
daß er ſich ſtrafbar gemacht habe. Die Sitzung wurde auf
Montag vertagt.
* Konſtantinopel, 9. Juni. Der Chefredakteur des
Blattes Sadai=millet, Ahmed=Samin, wurde in
vergau=
gener Nacht in Stambul, als er in Begleitung eines
Redakteurs des Tanin heimging, durch Revolverſchüſſt
Vorübergehender getötet. Die Mörder ſind
entkom=
men. Die Sadai=millet iſt ein Oppoſitionsblatt, das
ſeit einiger Zeit an der Regierung der jungtürkiſchen
Partei ſcharfe Kritik übte.
* Konſtantinopel, 10. Juni. Der Kriegsminiſter iſt
hierher zurückgekehrt. Blättermeldungen zufolge nahm der
Boykott gegen die griechiſchen Waren und Schiffe in
Smyrna heftige Formen an. Mohammedaniſche
Kre=
ter durchzogen die Straßen und ſtürmten griechiſche
Lä=
den. Der Dragoman des griechiſchen Konſulats konnte
ſich nur durch Einſchreiten der Behörden vor den
Miß=
handlungen ſchützen. Die Leichterſchiffer, Laſtträger und
Karrenführer in Konſtantinopel ſchloſſen ſich dem
Boykot=
an. Die jungtürkiſche Partei beſchloß, in den Provinzen
eine Kundgebung zu veröffentlichen, daßGriechenland Kretg
nicht annektieren und die Regierung ihre Pflicht erfüllen
werde.
Amtlicher Wetterbericht.
Oeffentliche Wetterdienſtſtelle Gießen.
Verlauf der Witterung ſeit geſtern früh: Das
Hoch=
druckgebiet über Schweden zieht langſam oſtwärts nach
Rußland, während über Holland und dem Kanal ein
ſich verſtärkender Luftwirbel lagert. Bei öſtlicher bis
ſüdöſtlicher Luftſtrömung herrſcht in ganz Deutſchland
heiteres und ſehr heißes Wetter. Vereinzelt fanden
geſtern wieder Gewitter ſtatt. Der weſtliche Luftwirbel
dringt ziemlich raſch in nordöſtlicher Richtung vor und
bringt bald heftige Gewitter, die langſam Abkühlung
mit ſich führen.
Ausſichten in Heſſen für Samstag, den 11. Juni:
Zunächſt vielerorts ziemlich heftige Gewitter und
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Staatsmedaille und in St. Louis den „Grand Prix‟
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Der heutigen Stadtauflage liegt ein Proſpekt des
Brunnen=Verſandes der Heilquelle zu Lauchſtädt
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Krieger-Verein
Darmſtadt.
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Gott dem Allmächtigen hat es gefallen,
unſer langjähriges Mitglied und
Feldzugs=
kameraden, Herrn
(11957
Generalmajor a. D.
früher Gendarmerie-Kommandeur
aus dieſem Leben abzurufen.
Die Beerdigung findet Samstag,
nachmit=
tags 5 Uhr, vom Friedhofsportale aus, ſtatt.
Sammlung am Friedhof.
Zur Teilnahme an der Beerdigung werden
die Kameraden von Ramdohr bis Schulz,
ſowie der IV. Bezirk erſucht.
Der Vorſtand des Kriegervereins
Darmſtadt.
Todes-Anzeige.
(Statt jeder beſonderen Anzeige.)
Heute Vormittag verſchied nach langem
Leiden meine liebe Gattin, unſere gute
treu=
beſorgte Mutter, Großmutter und
Schwieger=
mutter
(11958
Frau Marie Philipp
5
im 75. Lebensjahre.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
J. Philipp.
Darmſtadt, Pforzheim, 10. Juni 1910.
Die Beerdigung findet Sonntag, nachmittags
5½ Uhr, vom Sterbehauſe, Schwanenſtr. 67
aus, ſtatt.
Blumenſpenden dankend verbeten.
König=Muſeum Sabauſtr 13, Sonnage
geöfun=
von 11—1 Uhr.
Todes-Anzeige.
(Statt beſonderer Mitteilung.)
Heute morgen entſchlief ſanft und
uner=
wartet unſere gute treue Mutter u. Schwieger=
(11960
mutter
Frau Regina Wittich
Witwe des Rechnungsrats Ludwig Wittich.
Mathilde Kretzmähr, geb. Wittich,
Max Kreizmähr, Postsekretär.
Darmſtadt, den 10. Juni 1910.
Die Beerdigung findet Sonntag, nachmittags
5½ Uhr, vom Friedhofe aus, ſtatt.
Von Kondolenzbeſuchen und Blumenſpenden
bittet man dankend abſehen zu wollen.
Tageskalender.
Samstag, 11. Juni.
Sommerfeſt um 8 Uhr im Saalbau.
Konzert um 4 Uhr auf der Ludwigshöhe.
Konzert um 8 Uhr im „Heſſiſchen Hof”.
Konzert um 8 Uhr im „Schützenhof”
Konzert um 8½ Uhr im „Rummelbräu”
Preisſchießen der Zimmerſchützen=Geſellſchaft „
Tell=
um 8 Uhr im Reſtaurant Hartmann.
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Grafenſtraße): Vorſtellungen von 3—11 Uhr.
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Sonntag, 12. Junf.
Konzert um 4 Uhr auf der Ludwigshöhe.
Konzert um 4 und 8 Uhr im Hotel Heß.
Konzert um 8 Uhr im „Schützenhof”.
Konzert um 8 Uhr im Reſtaurant „Zur Kanone”.
Sommerfeſt des Sparvereins Speſſartring um 4 Uhr
auf Hugenſchütz’ Felſenkeller.
Ausflug des Odenwald=Klubs nach Auerbach;
Ab=
fahrt um 6.10 Uhr.
Ausflug des Kirchengeſangvereins der
Johannes=
gemeinde nach Nieder=Beerbach.
Tanzkränzchen um 4 Uhr in der „Stadt Pfungſtadt”.
Verſteigerungskalender.
Montag, 13. Juni.
Hofreite= u. Bauplatz=Verſteigerung des Ernſt
Beſt (Lichtenberg= und Gutenbergſtraße) um 9 Uhr auf
dem Ortsgericht I.
Pferde=Verſteigerunz um 10 Uhr in der Artillerie=
Kaſerne (Regiment Nr.
Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otto Waldackelz für den übrigen
redaktionellen Teil und Letzte Nachrichten: Mar Htreeſez
für den Inſeratenteil: J. Kroſt, ſämtlich in Darmſtadt. —
Für den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind
an die „Redaktion des Tagblatts” zu adreſſieren. Etwaige
Honorarforderungen ſind beizufügen; nachträgliche werden
nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte werden nicht
zurückgeſandt.
Nummer 134.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
Seite 7.
Todes-Anzeige.
Heute Nacht 3 Uhr verſchied nach langem
ſchweren Leiden unſere liebe Tochter, Schweſter
und Tante
(11979
Fräul. Luise Lang.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Franz Lang.
Darmſtadt, den 10. Juni 1910.
Die Beerdigung findet Sonntag, nachmittags
4½ Uhr, vom Portale des Friedhofes aus,
ſtatt.
Am 8. Juni entſchlief in Konſtanz
plötz=
lich und unerwartet meine unvergeßliche, innig
geliebte Frau, unſere treue Mutter und Groß=
(*14503
mutter
Frau
Auguste Schäffer
geb. Preußner
im 50. Lebensjahre.
Im Namen der Hinterbliebenen:
Bernhard Schäffer,
Nikolaiweg 12.
Darmſtadt, den 10. Juni 1910.
Die Beerdigung findet am 11. Juni, 450 nachm.,
von der Friedhofskapelle aus, ſtatt.
Todes-Anzeige.
Am 8. Juni vormittags entſchlief ſanft
nach längerem Leiden unſere liebe gute Mutter,
Großmutter, Schweſter, Schwägerin u. Tante
Frau Minna Ulrich
Witwe, geb. Henrich.
Darmſtadt, den 10. Juni 1910. (11977
Im Namen der Hinterbliebenen:
Heinrich Ulrich, cand. arch.,
Theodor Ulrich, Grossh. Oberfinanzassessor.
Die Beerdigung fand in aller Stille ſtatt.
Todes-Anzeige.
Heute Nacht verſchied plötzlich infolge
Hitz=
ſchlags meine liebe, gute, treubeſorgte Frau,
unſere gute Mutter, Schwiegertochter, Schweſter,
Schwägerin und Tante
(11966
Frau Auguste Korbus
geb. Berthold
im noch nicht vollendeten 35. Lebensjahre.
In tiefer Trauer:
der Gatte Philipp Korbus
nebſt 4 noch unverſorgten Kindern.
Darmſtadt, den 10. Juni 1910.
Die Beerdigung findet Sonntag, den 12. Juni,
nachmittags ¾6 Uhr, vom Portale des
Fried=
hofes aus, ſtatt.
Timer
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feinste
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Statt besonderer Anzeige.
Heute nachmittag 4 Uhr entschlief nach schwerem Leiden unser lieber
Vater, Grossvater und Bruder
(B11878
Generalmajor a. D. Fritz Beck
im 73. Lebensjahre
Ritter hoher Orden
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Fritz Beck, Hauptmann,
Auguste Voltz, geb. Beck,
Darmstadt, Annastrasse 30, Mathilde Beck,
Otto Beck,
9. Juni 1910.
Dr. Ludwig Voltz, Oberbibliothekar,
Heta Beck, geb. Valentin.
Die Beerdigung findet am Samstag, 11. Juni, nachmittags 5 Uhr, von der
Fried-
hofskapelle aus, statt.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
Nummer 134.
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Riffe der Liebe.
Ein Blankeneſer Roman
von Ewald Gerhard Seeliger.
(Nachdruck verboten.)
23)
Kurt Egloff gönnte ſich an dieſem Tage endlich eine
Erholung und legte ſich hinter dem Strandhotel in den
grauen Sand, der dort ſo weich wie Streuzucker war. Mit
Behagen blies er den Rauch einer guten Importe in die
ſtille, glühende Luft hinein und hatte in dieſem Augenblick
nur eine einzige Sorge. Er fühlte deutlich, daß ſeine
Leidenſchaft für Guſchi nahe am Erlöſchen war, und das
tat ihm aufrichtig und bitter leid, denn er war von
Her=
zensgrunde ein ſeelensguter Kerl.
Da bemerkte er plötzlich eine ſchlanke Dame im
ſchwar=
zen Kleid, die einen brennend roten Sonnenſchirm und
hell=
gelbe Handſchuhe trug. Das konnte niemand anders als
Harriet ſein! Und er ſchaute nach dem Strandweg
hin=
über, wo ſie ſtand, und ſah wieder, wie ſtark und ſtolz
ihre Schönheit war. Sie war ſchöner, viel ſchöner als
Guſchi! Und er ſchloß die Augen und bedauerte ſich tief,
daß ſeine Beziehungen zu dem Hauſe Geſterling u. Co.
ſich aus ſicheren Hoffnungen in machtloſe, lächerliche
Wünſche verhandelt hatten.
Als er die Lider wieder öffnete, ſtand Harriet dicht
vor ihm, als wäre ſie durch ſeine heftigen Wünſche
herüber=
gelockt worden. Verblüfft erhob er ſich und klopfte ſich vor
lauter Verlegenheit den Sand von der Jacke.
ie e htentes e e.
ernſtes Geſicht. Ich habe mit Ihnen zu reden!
Bitte ſehr! erwiderte er zuvorkommend. Doch ich
mache Sie darauf aufmerkſam, daß dieſe Unterredung kaum
die Genehmigung Ihres Herrn Vaters finden dürfte.
Sie haben mit ihm eine Auseinanderſetzung gehabt?
Kurt Egloff nickte und brachte es nicht fertig, ihr in
die ſcharfen Augen zu ſehen.
Worüber? fuhr ſie fort zu fragen, und als er beſtürzt
ſchwieg, ſetzte ſie hinzu: „Ueber mich?
Verzweifelnd hob er die Schultern in die Höhe und
ſchlug gänzlich hilflos die treuherzigen Augen zu ihr auf.
Sie haben um meine Hand angehalten?
Da ließ er Schultern, Augen und Kopf langſam
ſin=
ken und ſtand vor ihr wie ein verurteilter Sünder.
Bitte, reichen Sie mir Ihren Arm! befahl ſie kurz.
Ich wünſche mit Ihnen über den Strandweg zu gehen!
Erſchrocken wich er einen Schritt zurück. Doch ſie, über
ſeine Ungeſchicklichkeit ärgerlich, hakte ihn ohne weiteres
ein.
Fräulein Harriet, bedenken Sie! rief er leiſe und blieb
vor Angſt ſtehen. „Die Leute!
Sie ſollen es gerade ſehen! lächelte ſie ihn an,
glück=
lich, daß ſie ihn endlich ſo weit hatte, ohne ſich was
ver=
geben zu haben.
Da ſpazierten ſie denn gemächlich wie ein friſches
Brautpaar den Strandweg hinunter, und Harriet bemühte
ſich, die Koſten der Unterhaltung zu tragen. Denn Kurt=
Egloff war noch immer wie vor den Kopf getroffen. Aber
Se e e e er Srenen e
Würde wiedergefunden. Nicht nur die Blankeneſer, die
Harriet genau kannten, ſahen ſich ſcharf nach ihr um, auch
den Fremden fiel das flotte, eigenartige Paar auf. Als
ſie bei Heinrich Offens Biergarten vorbeikamen, ſaß
Mat=
thias Harms darin und wollte eben ſein Krüglein zum
Munde führen. Doch die große, ſtarke Hand, die den
Hen=
kel hielt, öffnete ſich plötzlich wie von höherer Gewalt und
das Gefäß nebſt Inhalt gehorchten dem Geſetz der Schwere.
Der Krug blieb ganz, denn er fiel in den Sand. Mit weit
geöffneten Aeuglein und noch weiter geöffnetem Munde
beugte ſich Matthias Harms über das Gitter und ſchaute
den beiden nach, bis ſie hinter der Biegung bei Möllers
Treppe auf Falkental zu verſchwanden. Erſt wollte er
ihnen nachſtürzen. Doch bald erkannte er das Törichte
die=
ſes Entſchluſſes. Gebrochen ſank er auf den Stuhl zurück.
Er ſah ſich ſchnöde betrogen, in ſeinen heiligſten Gefühlen
aufs ſchwerſte verletzt. Diedrich Geſterling hatte ihn durch
falſche, trügeriſche Verſprechungen hingehalten. Und in
Matthias Harms, der keiner Fliege ein Leid antun konnte.
ſchwoll zum erſten Male das Gefühl der Rache empor.
Das war Herr Harms! ſagte Harriet übermütig.
Der Maler hatte ſich inzwiſchen in die
eigentüm=
liche Situation gefunden. Leiſe und vorſichtig preßte
er Harriets Arm. Und wieder lächelte ſie ihn unſicher,
aber ermunternd und verheißungsvoll an. Als ſie bei
Falkental noch immer keine Miene machte, umzukehren,
legte er hinter dem Werftplatz den Arm um ihre ſchlanke
Taille. Sie ſchmiegte ſich an=ihn. Deutlich=fühlte er
Seite 10
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Jnni 1910.
Nummer 134.
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ihren weichen, wiegenden Gang, und ſeine Sinne
tau=
melten hinein in den Rauſch, den er ſchon ſeit vielen
Wochen ſehnſüchtig herbeigewünſcht hatte.
Gleich hinter Falkental kam ein kleines, lichtes
Strandgebüſch, zwiſchen deſſen Zweigen die roten
Strah=
len der untergehenden Sonne verglühten. Hier
fan=
den ſie eine ſtille Bank, und Harriet litt es gern, daß
er ihr die zarten, ſchöngeſchwungenen Lippen küßte.
Jetzt ſind wir verlobt! ſagte ſie lächelnd und legte
ihre Arme um ſeinen Nacken. Weshalb haſt Du mich
nicht gleich gefragt?
Ich wußte es ja nicht! flüſterte er glücklich. Ich
ahnte es ja nicht! Dann ſchritten ſie, dicht
aneinander=
geſchmiegt, durch die einbrechende Dunkelheit nach
Hauſe.
Kurt Egloſf ſah nichts anderes als Harriet, die
ſtolzerhobenen Hauptes an ſeiner Seite ging, und dachte
nicht ein einziges Mal an die arme Guſchi Heggblom,
die in der Küche ſaß und ſchon wieder mit den Tränen
kämpfte.
Als die beiden an das Portal der weißen Villa
kamen, forderte ihn Harriet auf, mit einzutreten. Aber
er ſperrte ſich plötzlich. Eine neue Auseinanderſetzung
mit Diedrich Geſterling ſchien ihm nicht gerade
ver=
lockend. Auch ſpürte er auf einmal, daß Guſchi ganz
in der Nähe ſein mußte.
Du haſt Angſt? fragte Harriet erſtaunt, als er
zögerte.
O nein! redete er ſich geſchickt heraus. Aber Du
wirſt begreifen, daß ich nicht eher über dieſe Schwelle
sreten darf, bis ich von Herrn Diedrich Geſterling eine
Einladung erhalten habe!
Das gefiel ihr, und ſie trennten ſich mit einem
langen, innigen Kuß.
Guſchi aber, die eben ihren Kopf neugierig über die
grüne Fenſterbrüſtung ſtreckte, ſah dieſen Abſchied, und
ihre Knie fingen an ſo ſtark zu zittern, daß ſie ſich kaum
zu dem Stuhl ſchleppen konnte. Dann weinte ſie in
die Schürze, bis die Köchin kam, und ſich das energiſch
verbat. Denn ſie war eine hochherrſchaftliche, hatte die
Dreißig ſchon lange hinter ſich und konnte dieſen
Kin=
derkram in den Tod nicht leiden.
Harriet ſuchte ſofort ihren Vater auf, fand ihn in
ſeinem Arbeitszimmer und teilte ihm ohne Umſchweife
mit, daß ſie ſich eben mit Kurt Egloff verlobt hätte.
Das traf Diedrich Geſterling wie ein Donnerſchlag
aus heiterem Himmel. Doch er war Diplomat genug,
um ſich nicht von unerwarteten Ereigniſſen glattweg
über den Haufen rennen zu laſſen. Aber er zögerte
ſehr lange, ehe er wußte, was er erwidern wollte.
Ich werde dieſe Verlobung wieder aufheben, ſprach
er ruhig und kämpfte mühſam gegen die ſteigende
Ner=
voſität an, die dringend nach einer Exploſion verlangte.
Morgen wird Deine Verlobung mit Herrn Mathias
Harms veröffentlicht werden.
Ich werde dieſe Erklärung übermorgen widerrufen
laſſen.
Nun erſt fuhr der Vater im Zorn auf. Doch
Har=
riet war ſeine Tochter und gab nicht nach.
Ich werde von dieſer Unbeſonnenheit keine Notiz
nehmen, rief er rühiger.
Das erübrigt ſich, wies ſie ihn zurecht. Die
Blan=
keneſer haben es bereits getan. Ich bin mit Kurt
zwei=
mal über den Strandweg gegangen.
Du wirſt auf der Stelle verreiſen, befahl er ſtreng.
Meinethalben nach Italien, wohin Du willſt.
Damit lockſt Du mich nicht! erwiderte ſie mit
ſelbſt=
ſicherem Gleichmut. Was hätte das auch für einen
Zweck. Du kannſt Herrn Egloff nur dann ſeinen
Aufenthaltsort vorſchreiben, wenn Du ihn als meinen
Bräutigam anerkennſt.
Diedrich Geſterling ſuchte wieder ſeinen Stuhl auf
und ſtarrte beſiegt auf den Teppich.
Du wirſt ihn morgen einladen! ſagte ſie und
er=
hob ſich.
Nun gut! gab er zu, und wog jedes Wort. Ich werde
ihn einladen. Aber ich mache mir zur Bedingung, daß
die Verlobung vorläufig geheim bleibt.
Damit erklärte ſie ſich einverſtanden und ließ ihn
allein.
Diedrich Geſterling war Realpolitiker durch und
durch, und ſuchte ſich mit den neuen Verhältniſſen
ab=
zufinden, ſo gut es anging. Der, Fall war noch nicht
gänzlich hoffnungslos. Bei Harriets Launenhaftigkeit
war noch gar nicht abzuſehen, ob ſie die Verlobung
nicht ebenſo plötzlich aufheben würde, wie ſie
abge=
ſchloſſen worden war. Hauptſache blieb, daß Mathias
Harms nichts davon erfuhr. So lange die
Angelegen=
heit nicht in die Oeffentlichkeit drang, konnte ſie auch
nicht die Wahl, die immer näher rückte, ungünſtig
be=
einfluſſen. Noch an dieſem Abend ſchrieb er einen kurzen,
knappen Einladungsbrief und ſteckte ihn am nächſten
Morgen ſelbſt in den Kaſten. Dann fuhr er nach
Ham=
burg. In den Geſchäftsräumen ſeiner Firma aber ließ
er ſich an dieſem Tage nicht blicken. Es mangelte ihm
an Zeit.
Kurt Egloff aber erſah aus dem Briefe, daß er auf
der ganzen Linie geſiegt hatte.
(Fortſetzung folgt.)
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[ ← ][ ][ → ] Bekanntmachung.
Betreffend: Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit
Kraftfahr=
zeugen, vom 3. Februar 1910 (Reichsgeſetzblatt Nr. 5 von 1910).
Am 1. April d. Js. iſt eine neue Verordnung über den Verkehr mit
Kraft=
fahrzeugen in Kraft getreten.
Die Kraftfahrzeuge müſſen verkehrsſicher und insbeſondere ſo gebaut,
ein=
gerichtet und ausgerüſtet ſein, daß Feuers= und Exploſionsgefahr ſowie jede
ver=
meidbare Beläſtigung von Perſonen und Gefährdung von Fuhrwerken durch
Geräuſch, Rauch, Dampf oder üblen Geruch ausgeſchloſſen iſt.
Die Radkränze dürfen keine Unebenheiten beſitzen, die geeignet ſind, die
Fahrbahn zu beſchädigen. Gleitſchutzvorrichtungen normaler Bauart (Stahlniete
auf der Reifendecke) ſind zuläſſig.
Jedes Fahrzeug muß verſehen ſein:
4. mit einer zuverläſſigen Lenkvorrichtung, die geſtattet, ſicher und raſch
auszu=
weichen; die zur Lenkung benützten Wagenräder ſollen nach beiden Seiten
möglichſt weit einſchlagen, um kurz wenden zu können;
2. mit zwei von einander unabhängigen Bremseinrichtungen, von denen jede
auf die Wagenräder der gebremſten Achſe gleichmäßig einwirkt; mindeſtens
eine Bremseinrichtung muß unmittelbar auf die Hinterräder oder auf
Be=
ſtandteile, die mit dieſen Rädern feſt verbunden ſind, wirken; dieſe Bremſe
muß feſtſtellbar ſein. Jede Bremseinrichtung muß für ſich geeignet ſein, den
Lauf des Fahrzeugs ſofort zu hemmen und es auf die kürzeſte Entfernung
zum Stehen zu bringen;
8. mit einer zuverläſſigen Vorrichtung, die beim Befahren von Steigungen die
unbeabſichtigte Rückwärtsbewegung verhindert, ſofern nicht eine der Bremſen
dieſe Forderung erfüllt;
4, mit einer tieftönenden Huppe zum Abgeben von Warnungszeichen; falls die
Huppe mehrtönig iſt, müſſen die verſchiedenen Töne gleichzeitig anklingen;
5. nach eingetretener Dunkelheit und bei ſtarkem Nebel mit mindeſtens zwei in
gleicher Höhe angebrachten, die ſeitliche Begrenzung des Fahrzeuges
anzeigen=
den, hellbrennenden Laternen mit farbloſem Glaſe, die den Lichtſchein derart
auf die Fahrbahn werfen, daß dieſe auf mindeſtens 20 Meter vor dem Fahrzeug
von dem Führer überſehen werden kann. Uebermäßig ſtark wirkende
Schein=
werfer dürfen nicht verwendet werdey.
Der Zweck der an den Kraftfahrzeugen anzubringenden Laternen iſt
ein doppelter. Einerſeits ſollen ſie im Intereſſe der allgemeinen
Verkehrs=
ſicherheit das Nahen des Fahrzeuges und dabei gleichzeitig deſſen Abmeſſungen
erkennen laſſen; anderſeits ſollen ſie im Intereſſe des Führers für eine
ausreichende Beleuchtung der Fahrbahn ſorgen. Soweit dieſem Zwecke nicht
durch zwei Laternen genügt werden kann — was in der Regel der Fall
ſein wird —, bedarf es der Anbringung weiterer Laternen. Der Forderung,
daß „die ſeitliche Begrenzung des Fahrzeuges” angezeigt werden muß, wird
entſprochen, wenn die Laternen ſoweit von der Mitte des Fahrzeuges
ent=
fernt angebracht ſind, als deſſen Bauart es geſtattet; es iſt nicht notwendig,
daß ſie ſelbſt die äußerſten Grenzen des Fahrzeuges bilden.
6. mit einer Vorrichtung, die verhindert, daß das Fahrzeug von Unbefugten in
Betrieb geſetzt werden kann.
Als Vorrichtungen, die dieſer Vorſchrift genügen, ſind beiſpielsweiſe
anzuſehen:
Schloß zum Feſtſtellen des Schalthebels,
Kette zum Feſtlegen eines Wagenrads,
herausnehmbarer Kontakt der Zündleitung (bei Verbrennungsmaſchinen),
abnehmbarer Griff des Brennſtoffleitungsverſchluſſes,
herausnehmbarer Stromunterbrecher (bei elektriſch betriebenen
Fahr=
zeugen).
Auf Krafträder findet Nr. 3 keine Anwendung; Nr. 4 gilt mit der Maßgabe,
daß die Huppe hochtönend ſein muß. Für Kraftzweiräder gilt außerdem Nr. 5 mit
der Einſchränkung, daß eine Laterne der bezeichneten Art genügt.
Jeder Kraftwagen, deſſen Eigengewicht 350 Kilocramm überſteigt, muß ſo
eingerichtet ſein, daß er mittels der Maſchine oder des Motors vom Führerſitz aus
in Rückwärtsgang gebracht werden kann.
Die Griffe zur Bedienung der Maſchine oder des Motors und der im
Ab=
ſatz 1—3 angeführten Einrichtungen müſſen ſo angebracht ſein, daß der Führer ſie,
ohne ſein Augenmerk von der Fahrtrichtung abzulenken, leicht und auch im Dunkeln
ohne Verwechſelungsgefahr handhaben kann.
Jedes Kraftfahrzeug muß mit einem an einer ſichtbaren Stelle des
Fahr=
geſtells angebrachten Schilde verſehen ſein, das die Firma, die das Fahrgeſtell
her=
geſtellt hat, die Fabriknummer des Fahrgeſtells, die Anzahl der Pferdeſtärken der
Maſchine oder des Motors (bei ſteuerpflichtigen Fahrzeugen auch die nach der
Steuerformel berechnete Nutzleitung des Fahrzeugs) und das Eigengewicht des
betriebsfertigen Fahrzeuges ergibt.
Wenn ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen werden ſoll, hat der
Eigen=
tümer bei dem für ſeinen Wohnort zuſtändigen Kreisamt die Zulaſſung des
Fahr=
zeugs ſchriftlich zu beantragen. Der Antrag muß enthalten:
1. Name und Wohnort des Eigentümers,
2. die Firma, die das Fahrgeſtell hergeſtellt hat, ſowie die Fabriknummer des
Fahrgeſtells,
3. die Beſtimmung des Fahrzeugs (Perſonen= oder Laſtfahrzeug),
4. die Art der Kraftquelle (Verbrennungsmaſchine, Dampfmaſchine, Elektromotor),
5. die Anzahl der Pferdeſtärken der Maſchine oder des Motors (bei
ſteuerpflich=
tigen Fahrzeugen auch die nach der Steuerformel berechnete Nutzleiſtung des;
Fahrzeugs),
6. das Eigengewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs,
7. die zuläſſige Belaſtung (in Kilogramm oder Perſonen einſchließlich Führer),
8. bei Fahrzeugen, deren Geſamtgewicht (einſchließlich Ladung) 5 Tonnen
über=
ſteigt, die Achsdrucke in beladenem Zuſtand.
Dem Antrage iſt das Gutachten eines von der höheren Verwaltungsbehörde
eines Bundesſtaats anerkannten Sachverſtändigen beizufügen, das die Richtigkeit
der Angaben unter Nr. 4—8, ſowie ferner beſtätigt, daß das Fahrzeug den nach der
Verordnung vom 3. Februar 1910 zu ſtellenden Anforderungen genügt. Hinſichtlich
der Nr. 5 kann das Gutachten des Sachverſtändigen durch eine Beſcheinigung der
Firma erſetzt werden, die die Maſchine oder den Motor hergeſtellt hat. Das
Gut=
achten hat der Antragſteller auf ſeine Koſten zu beſchaffen.
Die für die Zulaſſung der Kraftfahrzeuge vor dem 1. April 1910 erteilten
Be=
ſcheinigungen behalten bis auf weiteres Gültigkeit. Die Inhaber ſolcher
Beſchei=
nigungen haben das Recht, bei dem zuſtändigen Kreisamt die Ausſtellung einer
Zulaſſungsbeſcheinigung nach neuem Muſter zu beantragen.
Treten bei einem zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen bereits
zugelaſſenen Kraftfahrzeug Aenderungen ein, die eine Berichtigung der Liſte und
der Zulaſſungsbeſcheinigung erforderlich machen, ſo hat der Eigentümer unter
Vor=
legung der Zulaſſungsbeſcheinigung die Berichtigungen innerhalb 2 Wochen bei
dem zuſtändigen Kreisamt zu beantragen. Bei Aenderung der Art der Kraftquelle,
bei Einbau einer ſtärkeren Maſchine oder eines ſtärkeren Mvtors, einer in ihrer
Bauart oder Ueberſetzung veränderten Bremſe oder Lenkvorrichtung bedarf es einer
erneuten Zulaſſung, die der Eigentümer ſofort unter Beifügung eines Gutachtens
zu beantragen hat.
Verlegt der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs ſeinen Wohnort in den Bezirk
einer anderen Verwaltungsbehörde, ſo hat er bei dieſer die erneute Zulaſſung des
Fahrzeugs zu beantragen; der Beifügung des Gutachtens eines Sachverſtändigen
bedarf es in dieſem Falle nicht, wenn die bisherige Zulaſſungsbeſcheinigung
vor=
gelegt wird. Bei Ausfertigung der neuen Zulaſſungsbeſcheinigung iſt die
bis=
herige einzuziehen.
Soll ein Kraftfahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht
mehr verwendet werden, ſo hat der Eigentümer dem zuſtändigen Kreisamt hiervon
Mitteilung zu machen und ihm die Zulaſſungsbeſcheinigung, ſowie das Kennzeichen
abzuliefern. Das Kennzeichen iſt, ſofern es nicht amtlich ausgegeben iſt, nach
Ver=
nichtung des Dienſtſtempels zurückzugeben. Unterbleibt die Ablieferung, ſo hat
das Kreisamt die Zulaſſungsbeſcheinigung und das Kennzeichen einzuziehen oder,
ſoweir die Einziehung des Kennzeichens nicht zuläſſig iſt, den Dienſtſtempel auf
dieſem augenfällig zu vernichten. In gleicher Weiſe iſt auf Antrag der
Steuer=
behörde zu verfahren, wenn die Steuerkarte nicht rechtzeitig erneuert wird.
Geht ein zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen bereits
zugelaſſe=
nes Kraftfahrzeug auf einen anderen Eigentümer über, ſo hat dieſer bei dem für
ſeinen Wohnort zuſtändigen Kreisamt die erneute Zulaſſung des Fahrzeugs zu
be=
antragen; der Beifügung des Gutachtens eines Sachverſtändigen bedarf es in
die=
ſem Falle nicht, wenn die bisherige Zulaſſungsbeſcheinigung vorgelegt wird. Bei
Ausfertigung der neuen Zulaſſungsbeſcheinigung iſt die bisherige einzuziehen.
Wer auf öffentlichen Wegen und Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will,
be=
darf der Erlaubnis des zuſtändigen Kreisamts. Die Erlaubnis gilt für das ganze
Reich; ſie iſt zu erteilen, wenn der Nachſuchende ſeine Befähigung durch eine
Prüf=
ung dargetan hat und nicht Tatſachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen
daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet iſt.
Perſonen unter 18 Jahren iſt das Führen von Kraftfahrzeugen, insbeſondere
auch von Krafträdern, nicht geſtattet. Ausnahmen können mit Zuſtimmung des
geſetzlichen Vertreters zugelaſſen werden.
Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Beſcheinigung
(Führerſchein) zu erbringen.
Der Führer hat den Führerſchein, ſowie die Beſcheinigung über die
Zu=
laſſung des Kraftfahrzeugs bei der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen
Wegen und Plätzen bei ſich zu führen und auf Verlangen den zuſtändigen Beamten
vorzuzeigen.
Der Führer iſt zu beſonderer Vorſicht in Leitung und Bedienung ſeines
Fahrzeugs verpflichtet. Er darf von dem Fahrzeug nicht abſteigen, ſo lange es in
Bewegung iſt und darf ſich von ihm nicht entfernen, ſo lange die Maſchine oder der
Motor läuft; auch muß er, falls er ſich von dem Fahrzeng entfernt, die Vorrichtung
in Wirkſamkeit ſetzen, die verhindern ſoll, daß ein Unbefugter das Fahrzeug in
Betrieb ſetzt.
Der Führer iſt insbeſondere verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß eine
nach der Beſchaffenheit des Kraftfahrzeugs vermeidbare Entwickelung von Geräuſch,
Rauch, Dampf oder üblem Geruch in keinem Falle eintritt.
Das Oeffnen etwa vorhandener Auspuffklappen iſt verboten.
Eine ſtarke Beläſtigung des Publikums, insbeſondere auch während der
Nacht, wird dadurch verurſacht, daß Führer von Kraftfahrzeugen auch beim
Halten des Fahrzeugs den Motor weiter laufen laſſen. Namentlich tritt
dieſer Uebelſtand in größeren Städten an den Halteplätzen von
Automobil=
droſchken und =Omnibuſſen in die Erſcheinung. Vorſtehende Vorſchrif
(„vermeidbare Entwickelung von Geräuſch”) bietet die Handhabe, dieſem
Mißbrauch wirkſam entgegenzutreten.
Die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs erteilt das für den
Wohn=
ort der betreffenden Perſon oder für den Ort, wo ſie den Fahrdienſt erlernt hat,
zuſtändige Kreisamt. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis iſt an die zuſtändige
Ortspolizeibehörde zu richten. Dem Antrag iſt beizufügen:
1. ein Geburtsſchein,
2. eine Photographie (Bruſtbild in Viſitformat, unaufgezogen),
3. ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Kreisgeſundheitsamt) darüber, daß der
Antragſteller keine körperlichen Mängel hat, die ſeine Fähigkeit, ein
Kraft=
fahrzeug ſicher zu führen, beeinträchtigen können, insbeſondere Mängel
hin=
ſichtlich des Seh= und Hörvermögens,
4. ein Nachweis darüber, daß er den Fahrdienſt bei einer durch die zuſtändige
höhere Verwaltungsbehörde zur Ausbildung von Führern ermächtigten
Per=
ſon oder Stelle (Fahrſchule, Kraftfahrzeugfabrik) erlernt hat. Aus dem
Nach=
weis muß die Dauer der praktiſchen Ausbildung im Fahren erſichtlich ſein.
Die Ortspolizeibehörde hat zu prüfen, ob gegen den Antragſteller Tatſachen
vorliegen (z. B. ſchwere Eigentumsvergehen, Neigung zum Trunke oder zu
Aus=
ſchreitungen, insbeſondere zu Roheitsvergehen), die ihn als ungeeignet zum
Füh=
ren eines Kraftfahrzeuges erſcheinen laſſen; nach Vornahme der Prüfung legt ſie
unter Mitteilung des Ergebniſſes den Antrag mit ſeinen Anlagen dem Kreisamt
vor. Dieſes ſtellt zunächſt durch Anfrage bei der für das Deutſche Reich beſtehenden
Sammelſtelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen (Polizeipräſidium
in Berlin) feſt, was etwa über den Antragſteller dort bekannt iſt. Ergeben die
Feſtſtellungen, daß er ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges iſt, ſo iſt ihm
die Erlaubnis zu verſagen. Andernfalls überſendet das Kreisamt den Antrag nebſt
Anlagen dem amtlich anerkannten Sachverſtändigen zur Vornahme der Prüfung
des Antragſtellers über ſeine Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Der
Antragſteller iſt hiervon in Kenntnis zu ſetzen.
Für Reichs= oder Staatsbeamte, die als Führer von Kraftfahrzeugen verwendet
werden ſollen, kann der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen eines
Kraftfahrzeugs von der vorgeſetzten Behörde bei der Ortspolizeibehörde geſtellt
werden. Der Antrag muß die erforderlichen Angaben über den Perſonenſtand des
Prüflings enthalten und von den unter Nr. 2—4 bezeichneten Anlagen begleitet
ſein. Von einer Feſtſtellung, ob gegen den Prüfling Tatſachen vorliegen, die ihn
als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erſcheinen laſſen, hat die
Orts=
polizeibehörde in ſolchen Fällen abzuſehen.
Die Prüfungen erfolgen bei den durch die höheren Verwaltungsbehörden
amtlich anerkannten Sachverſtändigen.
Die Sachverſtändigen beſtimmen den Zeitpunkt für die Prüfung.
Der Prüfling hat ein Kraftfahrzeug der Betriebsart und Klaſſe, für deſſen
Führung er den Nachweis der Befähigung erbringen will, für die Prüfung
bereit=
zuſtellen. Das Fahrzeug muß, wenn die Witterungs= und Wegeverhältniſſe dies
notwendig erſcheinen laſſen, mit einem oder mehreren Gleitſchutzreifen verſehen ſein.
Die vor dem 1. April 1910 erteilten Zeugniſſe zum Führen von
Kraftfahr=
zugen behalten bis zum 1. April 1911 Gültigkeit. Die Inhaber ſolcher Zeugniſſe
haben jedoch bis zum 1. Oktober 1910 die Erteilung eines neuen Führerſcheins bei
dem zuſtändigen Kreisamt zu beantragen.
Jedes auf öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeug muß
das polizeiliche Kennzeichen tragen.
Bei Kraftwagen tritt in den Abmeſſungen und der Befeſtigungsweiſe
der Kennzeichen keine Aenderung ein.
Die von Kraftzweirädern vor dem 1. April 1910 geführten Kennzeichen,
die größere Abmeſſungen als die neueingeführten haben, können bis zum 1. April
1911 beibehalten werden. Sämtliche Kennzeichen — auch die ſeither
geführ=
ten — müſſen aber vom 1. April d. Js. ab an der Vorderſeite des
Kraftrades in der Fahrtrichtung an leicht ſichtbarer Stell
angebracht werden und müſſen auf beiden Seiten beſchrieben
ſein.
Die neuen Kennzeichen, die nach dem 1. April d. Js. zugelegt und angebracht
werden, ſind in ſchwarzer Balkenſchrift auf weißem, ſchwarzgerandetem Grunde auf
eine rechteckige, an den Vorderecken leicht abgerundete Tafel aufzumalen, die mit
dem Fahrzeug durch Schrauben, Nieten oder Nägel feſt zu verbinden iſt. Die
Buch=
ſtaben, die römiſchen Ziffern und die Nummern müſſen in einer Reihe ſtehen und
durch einen wagerechten Strich von einander getrennt ſein. Die Abmeſſungen
be=
tragen: Randbreite mindeſtens 8 Millimeter, Schrifthöhe 60 Millimeter bei einer
Schriftſtärke von 10 Millimeter, Abſtand zwiſchen den einzelnen Zeichen und vom
Rande 12 Millimeter, Stärke des Trennungsſtriches 10 Millimeter, Länge des
Trennungsſtrichs 18 Millimeter, Höhe der Tafel ausſchließlich des Randes
Millimeter.
Die Kennzeichen müſſen mit dem Dienſtſtempel des Kreisamts verſehen ſein.
Zum Zwecke der Abſtempelung des Kennzeichens wird die Vorführung des
Kraft=
fahrzeuges angeordnet.
Die Kennzeichen dürfen nicht zum Umklappen eingerichtet ſein; ſie dürfen
niemals verdeckt ſein und müſſen ſtets in lesbarem Zuſtande erhalten werden. Der
untere Rand des vorderen Kennzeichens darf nicht weniger als 20 Zentimeter, der
des hinteren nicht weniger als 45 Zentimeter vom Erdboden entſernt ſein.
Während der Dunkelheit und bei ſtarkem Nebel iſt das hintere Kennzeichen
ſo zu beleuchten, daß es deutlich erkennbar iſt. Die Beleuchtungsvorrichtung muß
ſo eingerichtet ſein, daß ſie das Kennzeichen von keiner Seite verdeckt und weder
vom Sitze des Führers noch vom Innern des Wagens aus abgeſtellt werden kann.
Bei Kraftzweirädern iſt das an der Vorderſeite angebrachte Kennzeichen
während der Dunkelheit und bei ſtarkem Nebel ſo zu beleuchten, daß es von beiden
Seiten deutlich erkennbar iſt.
Muß ein mit dem Dienſtſtempel der Polizeibehörde verſehenes Kennzeichen
er=
neuert werden, ſo iſt das Kraftfahrzeug wiederum vorzuführen; tritt die Notwendigkeit
der Erneuerung an einem Orte ein, von dem aus die Behörde, die die erſte Stempelung
des Kennzeichens vorgenommen hatte, ohne Zeitverluſt nicht erreicht werden kann, ſo iſt
das Fahrzeug der nächſten Behörde vorzuführen, die alsdann das erneuerte Kennzeichen
mit dem Dienſtſtempel zu verſehen und, daß dies geſchehen, in der
Zulaſſungsbeſchei=
nigung erſichtlich zu machen hat.
Die Anbringung mehrerer verſchiedener Kennzeichen iſt unzuläſſig.
Das Reichsgeſetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 enthält
die nachſtehend abgedruckten
Strafvorſchriften.
§ 21. Wer den zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen
Wegen oder Plätzen erlaſſenen polizeilichen Anordnungen über den Verkehr mit
Kraft=
fahrzeugen zuwiderhandelt, wird mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit
Haft beſtraft.
Nummer 64.
Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt.
Samstag, den 11. Juni 1910.
§ 22. Der Führer eines Kraftfahrzeuges, der nach einem Unfalle es unternimmt,
ſich der Feſtſtellung des Fahrzeuges und ſeiner Perſon durch die Flucht zu entziehen,
wird mit Geldſtrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Monaten
beſtraft. Er bleibt jedoch ſtraflos, wenn er ſpäteſtens am nächſtfolgenden Tage nach dem
Unfall Anzeige bei einer inländiſchen Polizeibehörde erſtattet und die Feſtſtellung
des Fahrzeuges und ſeiner Perſon bewirkt.
Verläßt’der Führer des Kraftfahrzeuges eine bei dem Unfalle verletzte Perſon
vorſätzlich in hilfloſer Lage, ſo wird er mit Gefängnis bis zu 6 Monaten beſtraft.
Sind mildernde Umſtände vorhanden, ſo kann auf Geldſtrafe bis zu dreihundert
Mark erkannt werden.
§ 23. Mit Geldſtrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei
Monaten wird beſtraft, wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führt,
das nicht von der zuſtändigen Behörde zum Verkehre zugelaſſen iſt.
Die gleiche Strafe trifft den Halter eines nicht zum Verkehr zugelaſſenen
Kraft=
fahrzeuges, wenn er vorſätzlich oder fahrläſſig deſſen Gebrauch auf öffentlichen Wegen
oder Plätzen geſtattet.
§ 24. Mit Geldſtrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei
Monaten wird beſtraft:
1. wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne einen Führerſchein zu beſitzen;
2. wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen iſt;
3. wer nicht ſeinen Führerſchein der Behörde, die ihm die Fahrerlaubnis
ent=
zogen hat, auf ihr Verlangen abliefert.
Die gleiche Strafe trifft den Halter des Kraftfahrzeuges, wenn er vorſätzlich oder
fahrläſſig eine Perſon zur Führung des Fahrzeuges beſtellt oder ermächtigt, die ſich
nicht durch einen Führerſchein ausweiſen kann oder der die Fahrerlaubnis entzogen iſt.
§ 25. Wer in rechtswidriger Abſicht
1. ein Kraftfahrzeug, für welches von der Polizeibehörde ein Kennzeichen nicht
ausgegeben oder zugelaſſen worden iſt, mit einem Zeichen verſieht, welches
ge=
eignet iſt, den Anſchein der polizeilich angeordneten oder zugelaſſenen
Kenn=
zeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug mit einer anderen als der polizeilich für das Fahrzeug
aus=
gegebenen oder zugelaſſenen Kennzeichnung verſieht,
3. das an einem Kraftfahrzeuge gemaß polizeilicher Anordnung angebrachte
Kenn=
zeichen verändert, beſeitigt, verdeckt oder ſonſt in ſeiner Erkennbarkeit
beein=
trächtigt,
wird, ſofern nicht nach den Vorſchriften des Strafgeſetzbuches eine höhere Strafe verwirkt
iſt, mit Geldſtrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten
beſtraft.
Die gleiche Strafe trifft Perſonen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen
von einem Kraftfahrzeuge Gebrauch machen, von dem ſie wiſſen, daß die Kennzeichnung
in der im Abſ. 1 unter Nr. 1—3 bezeichneten Art gefälſcht, verfälſcht oder unterdrückt
worden iſt.
Darmſtadt, den 2. April 1910.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: von Werner.
Darmſtadt, den 2. April 1910.
Betreffend: wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an das Großherzogliche Polizeiamt Darmſtadt, ſowie die Großherzoglichen
Bürgermeiſtereien der Landgemeinden und die Gendarmerie des Kreiſes.
Auf vorſtehende Bekanntmachung machen wir nochmals beſonders aufmerkſam.
Die neue Verordnung iſt im Reichsgeſetzblatt Nr. 5 von 1910 abgedruckt. Die bei den
Ortspolizeibehörden einlaufenden Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen
eines Kraftfahrzeuges ſind unter den in obiger Bekanntmachung angegebenen
Geſichts=
punkten genau zu prüfen und alsdann an uns einzureichen.
In den Anzeigen wegen Uebertretung der erlaſſenen Vorſchriften iſt nicht nur die
Nummer des Fahrzeuges anzugeben, ſondern auch zu bemerken, ob es ſich um ein
Kraftrad oder um ein anderes Kraftfahrzeug handelt.
Die Vorſchriften der Verordnung werden den Zweck, die Sicherheit des Verkehrs
auf öffentlichen Wegen und Plätzen in wirkſamer Weiſe zu fördern, nur dann erfüllen
können, wenn ihre Durchführung in allen Einzelheiten von den beteiligten Stellen,
ins=
beſondere von den polizeilichen Vollzugsbeamten mit vollſter Entſchiedenheit bewirkt
wird. Im übrigen wird aber auch der Tatſache Rechnung zu tragen ſein, daß ſich das
Kraftfahrzeug heute als vollberechtigtes Verkehrsmittel eingebürgert hat. Seine
Eigen=
art führt zu neuen Erſcheinungen im Straßenverkehre, die zu Gefahren für die
Verkehrs=
ſicherheit nicht nur dann führen, wenn die für den Verkehr der Kraftfahrzeuge
beſtehen=
den Vorſchriften nicht beachtet werden, ſondern auch dann, wenn die für den ſonſtigen
Fuhrwerksverkehr beſtehenden Vorſchriften unbefolgt bleiben. Aus dieſer Erwägung
heraus werden die zuſtändigen Polizeiorgane es ſich angelegen ſein laſſen müſſen, den
für dieſen Verkehr beſtehenden Vorſchriften in verſtärktem Maße Geltung zu verſchaffen.
(6726a
I. V.: von Werner.
Bekanntmachung.
Nachſtehend bringen wir die Zuſammenſtellung der Schießtage auf dem
Truppen=
übungsplatz bei Darmſtadt für die Zeit bis 1. Juli ds. Js. zur allgemeinen Kenntnis.
Darmſtadt, den 7. Juli 1910.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
Zuſammenſtellung der Schießtage auf dem Truppenübungsplatz Darmſtadt
für die Zeit vom 14. Juni bis 1. Juli 1910.
21. Montag
Dienstäg Feldartillerie 22.
23. Mittwoch
Donnerstag Regimenter 24.
25. Freitag
Samstag Nr. 14 und 50 27. Montag 28. ,, Dienstag 29. Mittwoch 30. Donnerstag 1. Juli Freitag
Dauer
der Abſperrung
von
(5
bis
Die Abſperrung
erſtreckt ſich
7u
150 N.
Ueber das ganze
Abſperrgelände
Bekanntmachung.
Die Kreisſtraße von Eberſtadt nach Pfungſtadt wird vom 15. Juli=d. Js,=ab
auf ca. 3 Wochen wegen Anlage von Kleinpflaſter geſperrt werden.
(11906
Darmſtadt, den 7. Juni 1910.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
Amtliche Nachrichten des Großherzoglichen Polizeiamts Darmſtadt.
Gefundene und verlorene Sachen.
Gefunden: 1 ſilbernes Ketten=Armband mit Anhänger (Zeppelin). 1
Dreimark=
ſtück. 1 geblümter Damen=Silbergürtel. 2 Paar Hoſenträger. 1 Zwanzigmarkſtück.
1 rote Ledertaſche. 1 Double=Ring mit rotem Stein. 4 mittelgroße Schlüſſel an einem
Ring. 1 ſilbernes Ketten=Armband mit kleinem vergoldeten Kleeblättchen und 3
An=
hängern. 1 kleiner Zwicker. 1 Trauring mit Namen und Jahreszahl. 1
Radfahrer=
karte, auf den Namen Anton Metzger lautend. 1 Nadel mit 9 weißen Steinen. 1 gold.
ovale Broſche mit ſchwarzen Steinen und Perlen beſetzt. 1 weißer defekter Ring mit
Totenkopf. 1 Schrotleiter. 1 großer Schlüſſel. 1 weißes Taſchentuch mit
Biedermeier=
kränzchen. 1 noch neue Peitſche. 1 Taſchentuch, gez. L. W. 1 Portemonnaie mit
einigen Pfennigen Inhalt. 1 goldener Anhänger, auf beiden Seiten weiße Perlchen.
6 einzelne mittelgroße Schlüſſel. 1 Reitpeitſche.
Im Monat Mai in den Wagen der elektriſchen Straßenbahn liegen
ge=
blieben und von der Verwaltung abgeliefert: 3 Herren=Regenſchirme. 1 Damen=
Schirm mit langem Metallgriff. 2 Kinder=Spazierſtöcke. 1 neuer Blechtopf. 1
Früh=
tückskörbchen. 1 Einmachglas. 1 Schlüſſel. 1 Portemonnaie mit 38 Pfennigen
In=
halt. 1 Portemonnaie mit 1,42 Mk. Inhalt. 1 leeres Portemonnaie. 1 Geſtell für
Photographen=Apparat mit Leder=Futteral. 1 ſchwarze Broſche mit Jettſteinen. 1 gold.
Broſche. 1 Emailbroſche in Hufeiſenform. 1 gelber Handſchuh. 1 ſchwarzer
Hand=
ſchuh. 6 Paar verſchiedene Handſchuhe. 1 ſchwarzer Damen=Gummigürtel. 1 graues
Handtäſchchen, Schildkrötleder mit Taſchentuch, gez. M. S. 1 Kamm. 1 ſchweres
ſilbernes Armband. 1 Päckchen, enth. 3 Paar neue Fußſtücke für Frauenſtrümpfe und
2 Paar neue Frauenſtrümpfe.
Verloren: 1 rotes Portemonnaie (Juchtenleder) mit etwa 80 Pfennigen Inhalt.
1 goldenes Ketten=Armband mit flachen Gliedern und iſt ſehr weit (20 Mk. Belohnung
dem Finder geſichert). 1 dunkler Damen=Schirm mit rundem modernen Knopf.
1 Päckchen, enthaltend 1 Stück Goldſpitze, 1 weißes Spitzen=Taſchentuch. 1 ſilberne
ovale Broſche mit Amethyſt und Perlchen. 1 Paket, enth. 1 grünen Frauen=Rockſtoß
und Taillenfutter. 1 goldene Broſche in Kaffeebohnenform mit Perlen beſetzt. 1 Damen=
Regenſchirm mit Elfenbeingriff. 1 länglichrundes Damen=Portemonnaie mit
Schildpatt=
decke und ſilbernen Sternchen verziert, mit Briefmarken und etwas Kleingeld. 1
Hut=
nadel mit lila Amethyſt in Silberfaſſung. 1 Hundepeitſche und 1 Hundeleine. 1braunes
längliches Damen=Portemonnaie mit 6—7 Mk. Inhalt, 1 Schwimmkarte und 1 kleiner
Schlüſſel. 1 Kinder=Sportwagenkiſſen. 1 Buch der franzöſchen Sprache. 1 Brieftaſche
mit Studenten=Legitimationskarte, auf den Namen Eugen Hahn lautend. 1 ſchwarzer
Damen=Schirm mit grünen Streifen. 1 goldene Damen=Uhr. 1 ſilbernes Spangen=
Armband, ſchwarz emailliert und Stern darauf. 1 Portemonnaie mit 18,41 Mk.
In=
halt. 1 ſilberne Remontoir=Uhr mit Goldrand und Bierzipfel mit ſchwarz=rot=
gold=
weißem Band mit Silberbeſchlag und Eingravierung H. Langfeld ſ. I. Willy Meyer.
1 Gummireif von einem Kinderwagen. 1 ſchwarzer Damen=Samtgürtel mit viereckiger
gelber Schnalle. 1 goldener Ohrring (Filigranarbeit) mit 1 Brillanten. 1 gelbes
Porte=
monnaie mit 1 Trauring, gez. J. St. 25. 12. 09 und 1 Ring mit rotem Stein nebſt
70 Pfennigen. 1 Handtäſchchen mit 5 Pfennigen
Inhalt. 1 ſchwarzes Handtäſchchen mit 6 Schlüſſeln, 1 ſilberne Damen=Uhr ohne Ring
und 1 Roſenkranz.
Entlaufen: 1 gelber Schäferhund mit ſchwarzem Rücken. 1 kleiner ſchwarzer
Zwergſpitz. 1 ſchwarzer Rehpinſcher.
Zugeflogen bei Privaten: 1 Kanarienvogel.
Entflogen: 1 Kanarienvogel.
Das Fundbureau Großherzoglichen Polizeiamts
(11873
iſt geöffnet an allen Werktagen von 8—12 Uhr vormittags und 2—6 Uhr nachmittags
Polizeilich eingefangene und zugelaufene Hunde.
In polizeilicher Verwahrung und Pflege in der Hofreite Beſſungerſtr. Nr. 56
be=
finden ſich: 1 Spitzhund, 1 Rehpinſcher. 1 Spitzhund, 1 Pinſcher (zugelaufen).
Die Hunde können von den Eigentümern bei dem 5. Polizei=Revier ausgelöſt
werden. Die Verſteigerung der nicht ausgelöſten Hunde findet dortſelbſt jeden
Werk=
tag, vormittags um 10 Uhr, ſtatt.
Sonntagsruhe in den Apotheken.
Am Sonntag, den 12. Jum, ſind nachmittags in der Zeit von 1 bis 9 Uhr
abends die beiden nachfolgenden Apotheken geöffnet:
Hof=Apotheke, Ballonplatz, und
Adler=Apotheke, Wilhelminenplatz.
Alle übrigen Apotheken ſind von 1 Uhr ab geſchloſſen.
Polizeiverordnung
betreffend die Regelung des Fuhrwerksverkehrs in der Schwanenſtraße, zwiſchensder
Schloßgarten= und der Gardiſtenſtraße.
Auf Grund des Artikel 56 der Städteordnung wird nach Anhören der
Stadt=
verordnetenverſammlung mit Genehmigung des Großh. Miniſteriums des Innern vom
28. Mai 1910 zu Nr. M. d. J. 8525 verordnet, was folgt:
§ 1. Die Schwanenſtraße zwiſchen der Schloßgarten= und der Gardiſtenſtraße
wird für den durchgehenden Verkehr von Fuhrwerken, Automobilen und
Motor=
fahrrädern in der Richtung von der Gardiſten= nach der Schloßgartenſtraße geſperrt.
Die genannte Straßenſtrecke darf nur von der Schloßgartenſtraße aus befahren
werden. Fuhrwerke haben im Schritt zu fahren.
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmung werden auf Grund des
§ 366 Ziffer 10 des R. St. G. B. mit Geldſtrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu
14 Tagen beſtraft.
§ 3. Dieſe Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im
Darm=
ſtädter Tagblatt in Kraft.
(11755dfs
Darmſtadt, den 6. Juni 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Dr. Kranzbühler.
Faſelvieh-Verkauf.
Dienstag, den 14. Juni 1910, vormittags 11 Uhr, ſoll ein der Gemeinde
Pfungſtadt gehöriger, gut gemäſteter, nicht mehr zur Zucht geeigneter Faſelochſe im
Submiſſionswege auf Lebendgewicht verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen liegen bei uns zur Einſicht offen, und wolle man die
Offerten bis zu dem oben beſtimmten Termine bei uns einreichen.
(11875so
Pfungſtadt, den 8. Juni 1910.
Großherzogliche Bürgermeiſterei.
Lang.
Ausführung von Gasanlagen im Juuern
der Gebände und Grundſtücke.
Im Anſchluß an unſere
Bekanntmach=
ung vom 12. April I. Js. teilen wir mit,
daß noch die Firma
Albert Klöpfer, Beſſungerſtraße 84,
ſeitens Großherzoglicher Bürgermeiſterei die
Erlaubnis zur Einrichtung von Gas=
Be=
leuchtungs=, Heiz= und Kraftanlagen im
Innern der Gebäude und Grundſtücke,
welche an das Rohrnetz des ſtädtiſchen
Gas=
werks angeſchloſſen werden ſollen, erhalten
hat, nachdem er ſich bei der unterzeichneten
Verwaltung verpflichtet hat, alle dieſe
Ein=
richtungen unter Zugrundelegung und
ge=
wiſſenhafter Beobachtung der hierfür
er=
laſſenen Beſtimmungen und Vorſchriften
auszuführen.
(11672ms
Darmſtadt, den 3. Juni 1910.
Städt. Gaswerksverwaltung, Betriebsleitung.
Friedrich.
Städtiſche Schulzahnklinik
Luiſenſtraße 20, II.
Bruſt .
Schweinefleiſch (Bratenſt.)
Bauchläppchen.
Kottelets u. geſalz. Fleiſch
Spech=geräuchert.
Schweineſchmalz roh und
ausgelaſſen .
Schwartenmagen, Fleiſch=
und Bratwurſt
Leber==und Blutwurſt.
kg 110 Pfg.
„ 110
„ 130
Sprechſtunden Wochentags:
Morgens von 10—12
Mittags von 2—5.
(1508a
Bekanntmachung.
Dienstag, den 19. Juli 1910,
vormittags 10 Uhr,
ſoll die der Johannes Krummeck Ehefrau,
Margarete, geb. Krämer, dahier
zugeſchrie=
bene Liegenſchaft:
Flur Nr. qm
112 174 Hofreite Kirchſtraße
(Beſſungerſtraße 30),
in unſerem Geſchäftszimmer,
Wittmann=
ſtraße 1, zwangsweiſe verſteigert werden.
Darmſtadt, den 31. Mai 1910.
Bekanntmachung.
Montag, den 13. Juni I. Js.,
vormittags 9 Uhr,
ſollen die den Erben der Zimmermeiſter
Ernſt Beſt Eheleuten dahier zugeſchriebenen
Immobilien:
Flur Nr. qm
III 147//10 511 Hofreite
Lichtenberg=
ſtraße,
III 156351/1000 256 Bauplatz
Gutenberg=
ſtraße,
in unſerem Bureau zwangsweiſe verſteigert
(K70/10
werden.
Darmſtadt, den 3. Mai 1910.
Großh. Ortsgericht Darmſtadt I.
(L10171,69
Müller.
Bekanntmachung.
Montag, den 27. Juni 1910,
vormittags 10 Uhr,
ſollen die den Georg Schwab Eheleuten
dahier zugeſchriebenen Liegenſchaften:
Flur Nr. qm
XIII 308¾/10 114 Teil von Werkſtätte
und Maſchinenhaus
mit Hofraum,
Wein=
bergſtraße,
XIII 308¾/10 385¾/10 Hofreite daſelbſt
Nr. 46,
in unſerem Geſchäftszimmer,
Wittmann=
ſtraße 1, zwangsweiſe verſteigert werden.
Darmſtadt, den 26. Mai 1910.
Großherzogliches Ortsgericht Darmſtadt II.
(Beſſungen).
(L10963,69
Frantz.
Fahrrad
vollſt. neu, mit Freilauf, auch für Ge=
(*14393so
ſchäftsmann g. geeignet.
Müllerſtraße 31, Hth.
Großherzogliches Ortsgericht Darmſtadt II.
(Beſſungen.)
Frantz. (L11856,70d1044sa
Eis-Schränke
zu Originalpreisen
Milh. Kraetzinger.
(11854a
Dal
[ ← ][ ][ → ]Nummer 134.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
Seite 13.
Bekanntmachung,
betr. Maßnahme zur Verminderung der Säuglingsſterblichkeit.
In den heißen Sommermonaten nimmt die Sterblichkeit unter den Säuglingen,
beſonders den künſtlich genährten, regelmäßig in erheblicher Weiſe zu.
Nach dem übereinſtimmenden Urteil der Aerzte iſt die Haupturſache dieſer
Er=
ſcheinung in dem Genuſſe verdorbener Milch zu ſuchen, die Darm= und
Magenerkrank=
ungen bei den Kindern hervorruft.
Wir haben deshalb mit Zuſtimmung der Stadtverordneten=Verſammlung unter
Zuhilfenahme eines Zuſchuſſes aus der Stadtkaſſe eine Einrichtung getroffen, durch die
denjenigen Einwohnern Darmſtadts, die nur über geringe Mittel verfügen, der Bezug
einwandfreier Milch in den heißen Sommermonaten erleichtert werden ſoll.
Es kann ſowohl ſteriliſierte Milch, wie auch gekochte und rohe Vollmilch,
be=
zogen werden.
Die ſteriliſierte Milch wird in 4 Sorten hergeſtellt:
I. Sorte, für Säuglinge im Alter von 1 Monat: ½ Milch, ½ Waſſer,
II. „
„ 2—4 Monaten: ½ Milch, ½ Waſſer,
III.
4—6 Monaten: ½ Milch, ½ Waſſer,
IV.
„ über 6 Monaten: Milch ohne Waſſerzuſatz.
Die Milch iſt ſteriliſiert, trinkfertig gemiſcht in Fläſchchen von ½ Liter und von
beſter Qualität. Zum Zwecke der Verabreichung braucht die Milch nur in dem
Fläſch=
chen entſprechend erwärmt und ſodann nach Entfernung des Verſchluſſes der — vorher
ſorgfältig gereinigte — Gummi=Sauger aufgeſetzt zu werden. Die Erwärmung der
Milch erfolgt am zweckmäßigſten durch Einſtellen des Fläſchchens in warmes Waſſer.
Umgießen der Milch in ein anderes Gefäß zwecks Erwärmung iſt unzuläſſig, weil ſchädlich.
Durch den ſtädtiſchen Zuſchuß konnte der Verkaufspreis eines Fläſchchens von
½ Liter Inhalt, wie folgt, feſtgeſetzt werden:
I. Sorte: II. Sorte:
IV. Sorte:
III. Sorte:
3 Pfg.
2 Pfg.
4 Pfg.
6 Pfg.
Die abgekochte, gereinigte Vollmilch wird in
1 Liter=, ½ Liter= und ½ Liter=Flaſchen
zum Preiſe von 24 Pfg. 12 Pfg.
verkauft.
6 Pfg.
Die rohe, gereinigte Vollmilch wird nur in 1 Liter= und ½ Liter=Flaſchen zum
Preiſe von 23 Pfg. (½ Liter 12 Pfg.) verkauft.
Der ſtädtiſche Zuſchuß wird nur geleiſtet:
beim Bezug ſteriliſierter Milch: für eine Höchſtzahl von täglich 6 Flaſchen,
abgekochter Milch in ½ Liter=Fläſchchen: für eine Höchſtzahl von täglich
6 Flaſchen,
egekochter und roher Milch: für eine Höchſtmenge von täglich 1½ Liter.
Für über dieſes Maß hinaus täglich bezogene Milch beträgt der Verkaufspreis für
das Fläſchchen ſteriliſierter oder gekochter Milch 2 Pfg.
„ Liter gekochter Milch 6 Pfg. und
„ roher
„ mehr.
Die Gewährung des ſtädtiſchen Zuſchuſſes iſt auf eine Längſtdauer von 4 Monaten
beſchränkt. Eine frühere Einziehung der Zuſchußleiſtung bleibt vorbehalten.
Die Milch wird den Abnehmern ins Haus gebracht. Jedoch wird, auf Wunſch
der Abnehmer, die Milch auch in den Geſchäftsräumen des Lieferanten, der Firma
Chriſtoph Reich, Wienersſtraße 61, jederzeit — außer Sonntag nachmittag — abgegeben.
Die Abgabe der Milch beginnt am 1. Juni.
Beſtellungen werden in unſerem Bureau, Waldſtraße 6, Zimmer Nr. 2, in den
Geſchäftsſtunden von 8 bis 12½ Uhr vormittags und 2½ bis 5 Uhr nachmittags, mit
Ausnahme des Samstag nachmittag, entgegengenommen. Die nach dem 1. Juni
er=
gehenden Beſtellungen werden vom folgenden Tag ab ausgeführt. Bei der Beſtellung
werden dem Beſteller auf ſeinen Namen lautende und für je einen Monat beſtimmte
Lieferſcheine ausgehändigt, die als Ausweis über die Berechtigung zum Bezug der
Milch dienen und am Schluſſe des Monats oder am Schluſſe des Milchbezugs, nach
Eintrag der gelieferten Menge dem Bedienſteten der Firma Chriſtoph Reich als
Aus=
weis über die erfolgte Lieferung zu übergeben ſind.
Der Zeitpunkt, von dem ab eine andere Sorte Milch oder eine kleinere oder
größere Menge geliefert werden ſoll, iſt von dem Abnehmer dem Milchfahrer bekannt
zu geben.
Die Milch iſt bei der Ablieferung dem Milchfahrer ſofort zu bezahlen.
Beſchwerden über etwaige Unregelmäßigkeiten können auf unſerem oben bezeichneten
Bureau vorgebracht werden.
Die Firma Chriſtoph Reich iſt berechtigt, von den Abnehmern für jede nicht
zurückgelieferte Flaſche und für jeden nicht zurückgelieferten oder beſchädigten
Verſchluß=
teil Entſchädigung zu verlangen.
(10876a
Darmſtadt, den 24. Mai 1910.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V.: Mueller.
Darmstädter Strassenbahnen.
Fahrplanänderung.
Vom Sonntag, den 12. Juni ab verkehren die
Züge Nr. 37a: Eberſtadt ab 9.25 Vrm., Darmſtadt an 9.49 Vrm.
Eberſtadt an 10.15
und „ 38a: Darmſtadt ab 9.51
zwiſchen Darmſtadt und Eberſtadt regelmäßig auch an Sonn= und Feiertagen.
Süddeutſche Eiſenbahn=Geſellſchaft
Die Direktion.
11926)
Veräusserung eines Zuchtbullen.
Die Gemeinde Griesheim beabſichtigt einen überzähligen, ſehr gut gehaltenen
Bullen im Wege öffentlichen Angebots, und zwar auf Lebendgewicht, zu veräußern.
Intereſſenten wollen ihre Angebote bis
Donnerstag, 16. I. Mts., vormittags 11 Uhr,
bei der unterzeichneten Stelle ſchriftlich einreichen, woſelbſt die Bedingungen zur
Ein=
ſicht offen liegen.
(11961
Griesheim, am 10. Juni 1910.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Griesheim.
Kunz.
Ellleerschule!
Beginn des nächſten Bluſenkurſus am 1. Juli.
Dauer 2 Monate, wöchentlich 8 Stunden, Schulgeld 15 Mark. Anmeldungen
werden Mittwochs, nachmittags von 2—6 Uhr, und Freitags von 2—4 Uhr, in der
(11967sss
Schule entgegengenommen.
Der Vorstand.
beeidigter und öffentl. angestellter Bücher-Revisor und Buchsachverständiger
Mühlstrasse 66, am Kapellplatz
(11506a
Revisionen
Bilanzieren
Einrichten und Instandsetzen
von Geschäftsbüchern etc.
AUssTELLUNG
Grabmal- und Friedhofskunst
Wilhelm Götze, Bildhauer
Vertreter der Wiesbadener Gesellschaft
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Täglich geöffnet
B11883)
Eintritt frei
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22
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Stand Mo. 67.
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Beste deutsche und steyrische imprägnierte
Loden-
stoffe, sowie englische und schottische Homespuns.
Man verlange Kataloge.
2
An unſer Genoſſenſchafts=Regiſter wurde
heute eingetragen hinſichtlich der Firma:
Darmſtädter Beamten=Bauverein,
eingetragene Genoſſenſchaft mit
beſchränkter Haftpflicht, Darmſtadt.
Die Genoſſenſchaft iſt durch Beſchluß
der Generalverſammlung vom 30. Mai 1910
aufgelöſt.
Konrad Henrich, Staatsſchuldbuchführer,
Chriſtian Kraft, Lehrer, beide in Darmſtadt,
ſind zu Liquidatoren beſtellt.
Die ſeitherigen Vorſtandsmitglieder:
Georg Lang, Peter Bittel, Dr. Emil
Zim=
mer und Friedrich Krüger ſind
ausge=
ſchieden.
(11874
Darmſtadt, den 6. Juni 1910.
Großh. Amtsgericht Darmſtadt I.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über den
Nach=
laß des Schmieds Georg Schmidt von
Weiterſtadt iſt zur Abnahme der
Schluß=
rechnung des Verwalters, zur Erhebung
von Einwendungen gegen das
Schlußver=
zeichnis der bei der Verteilung zu
berück=
ſichtigenden Forderungen der
Schluß=
termin auf:
Samstag, den 2. Juli 1910,
vormittags ½10 Uhr,
vor dem Großherzoglichen Amtsgericht II
hierſelbſt, neues Gerichtsgebäude,
Erdge=
ſchoß, Zimmer Nr. 111, beſtimmt. (11945
Darmſtadt, den 7. Juni 1910.
Merkel,
Gerichtsſchreiber des Großherzoglichen
Amtsgerichts II.
-
Dünger=Verſteigerung.
Am Mittwoch, den 15. ds. Mts.,
um 950 vormittags,
wird eine Partie außerhalb der Kaſerne
befindliche Wechſelſtreu öffentlich und
meiſt=
bietend verſteigert.
(11970
Darmſtadt, den 11. Juni 1910.
I. Abteilung
Feldartillerie=Regiments Nr. 61.
Pferde=Verkauf.
Montag, den 13. Juni 1910,
10 Uhr vormittags,
werden auf dem Hofe der Kaſerne
Heidel=
bergerſtraße 47 zwei Dienſtpferde öffentlich
meiſtbietend verkauft.
(11844
Darmſtadt, den 10. Juni 1910.
II. Abteilung
Feld=Artillerie=Regiment Nr. 25.
Bekanntmachung.
Nach dem in das Genoſſenſchaftsregiſter
bei Großh. Amtsgericht Darmſtadt I
ein=
getragenen Beſchluſſe der
Generalverſamm=
lung iſt der Darmſtädter Beamten=
Bau=
verein, e. G. m. b. H., aufgelöſt wordeg.
Forderungen an die Genoſſenſchaft ſind?
die unterzeichneten Liquidatoren
anzü=
melden.
(11822fso
Darmſtadt, den 9. Juni 1910.
Darmſtädter Beamten=Bauverein in Lignidation.
K. Henrich. Chr. Kraft.
Dienstag, den 14. Juni 1910,
vormittags 9 Uhr,
werden etwa 80 cbm alter
Eiſenbahn=
ſchwellen und Schwellenabſchnitte als
Brennholz in Haufen von je 2 cbm
In=
halt öffentlich meiſtbietend gegen
Barzah=
ung verſteigert.
(11886
Die Schwellen lagern neben der breiten
Allee an der Brücke am neuen Bahnhof.
Tiefbaugeschäft R. Schneider
G. m. b. H.
Darmſtadt, Neckarſtraße 10.
Die Eheleute Zugebrandt und Her
Schuchmann erklären hiermit, daß die
am 10. Mai lfd. Js. beiderſeits getanen
Aeußerungen und die gegen die Frau
Schneider ſeitens der Eheleute Ingebrandt
getanene Aeußerung als in der Erregung
geſprochen und ohne ſtichhaltigen
Hinter=
grund mit Bedauern zurückgenommen
werden.
(*14529
r. Aurſchie, Gewehrlaſten u. Fiſch
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Bad Kreuznach.
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Norddeutſcher Lloyd Bremen.
Mitgeteilt von dem Vertreter Anton Fiſcher,
Darmſtadt, Frankfurterſtraße 12 und 14.
Dampfer „Kaiſer Wilhelm der Große” am
7. Juni 12 Uhr mittags in New=York.
Dampfer „Bremen” am 7. Juni mittags
3 Uhr in New=York.
Seseoeese
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Neue Zeil 92.
Kurſe vom 10. Juni 1910.
Mitgeteilt von Hermann Reichenbach.
Bf. Staatspapiere. In Proz.
4 Dſche. Reichsſchatzanw. 100,30
3½ Deutſche Reichsanl. . 93,00
84,50
do.
4 Preuß. Schatzanweiſg. 100,60
93,00
3½ do. Conſols .
3 do. do.
84,40
4 Bad. Staatsanleihe . . 101,80
do.
3½
94,00
3
do.
4 Bayr. Eiſenbahnanl. 101,50
3½
3
4 H
4
3½
3
4
3½
5
do.
do.
92,20
83,20
ſamburger Staatsanl. 101,60
eſſ. Staatsanleihe . . 101,00
do.
do
81,00
Sächſiſche Renre . . . 83,90
Württemberger v. 1907 102,20
D
93,10
Bulgaren=Tabak=Anl. 101,30
1¾ Griechen v. 1887
3¾ Italiener Rente .
4½ Oeſterr. Silberrente . 98,00
49,20
4 do. Goldrente . . 99,30
4 do. einheitl. Rente 94,40
3 Portug. unif. Serie I 66,25
3 do. unif. Ser. III 67,60
3 do. Spezial. 12,50
5 Rumänier v. 1903 . . 102,40
do. v. 1890 . . 94,90
do. v. 1905 . . 91,00
4 Ruſſen v. 1880 . . . . 91,70
8f.
InProz.
4 Ruſſen v. 1902 . . . . 92,50
4½ do. v. 1905.
100,25
93,00
3½ Schweden . . . .
4 Serbier amort. v. 1895 85,40
4 Türk. Admin. v. 1903 88,60
4 do. unifiz. v. 1903 94,60
4 Ungar. Goldrente . . 95,20
4 do. Staatsrente . 92,50
Argentinier .
.101,80
do.
91,40
4½ Chile Gold=Anleihe 93,20
5 Chineſ. Staatsanleihe 101,70
½
do.
99,00
4½ Japaner . . .
93,70
5 Innere Mexikaner . . 100,20
do.
70,50
4 Gold=Mexikan. v. 1904 97,00
5 Gold=Mexikaner . . . 100,30
Aktien inländiſcher
Transportanſtalten.
4 Hamb.=Amerika=
Paket=
fahrt
146,10
4 Nordd. Lloyd
112,60
4 Südd. Eiſenb.=Geſ. . . 123,00
Aktien ausländiſcher
Transportanſtalten.
4 Anatol. Eiſenb. 60%
Einz. Mk. 408 117,80
4 Baltimore & Ohio . . 112,00
4 Gotthardbahn
4 Oeſt.=Ungar. Staatsb. 16
4 Oeſt. Südbhn. (Lomb.) 2
4 Pennſylvania R. R. 13.
Induſtrie=Aktien.
Mainzer Aktienbrauerei . 20
Werger=Brauerei
. 82
Bad. Anil.=u. Sodafabrik 47
Fabrik Griesheim . . . . 26
Farbwerk Höchſt . . . . . 48
Verein chem. Fabriken
Mannheim.
. . 32.
Lahmeyer .
. . .114
Schuckert.
. . . . . 16,
Siemens & Halske . . . 245
Adlerfahrradwerke Kleyer 422
Bochumer Bb. u. Guß . . 232
Gelſenkirchen . . . . . . . 211
Harpener .
.196
Phönix, Bergb. u.
Hütten=
betrieb .
. . . 224
Prioritäts=
Obligationen.
3½ Südd. Eiſenb.=Geſ. . . 8
4 Pfälzer Prt. . . . . . 10
do.
3½
4 Eliſabeth., ſteuerpfl. . 9
4
do. ſteuerfrei .
5 Oeſterr. Staatsbahn. 106
do.
9
do.
alte .
5 Oeſterr. Südbahn . . 94
4
do.
82
96
21
do.
56
3 Raab=Oedenburger . . 7.
4 Ruſſ. Südweſt.
4 Kronpr. Rudolfbahn .
2¾/10 Livorneſer .
. 76,10
4 Miſſouri=Pacifie
4 Bagdadbahn Mk. 408 87,40
5 Anatoliſche Eiſenb. . .
5 Tehuantepec
.. 102,00
Bank=Aktien.
Berliner Handelsgeſ. 173,50
4 Darmſtädter Bank 130,70
251,90
Deutſche Bank
4 Deutſche Vereinsbank 128,20
4 Diskonto=Geſellſchaft 187,70
158,40
Dresdner Bank
Mitteldeut. Kreditbk. 119,70
Nationalbk. f. Deutſchl. 124,50
101,20
4 Pfälzer Bank.
144,30
4 Reichsbank .
Rhein. Kredit=Bank 139,25
4 Wiener Bank=Verein 137,30
Pfandbriefe.
4 Frankft. Hypoth.=Bank
S. 16 und 17 100,20
3½ do. S. 19. . . . . 92,40
4 Frkf. Hyp.=Kreditverein
S. 15—19, 21—26 99,60
4 Hamb.=Hypoth.=Bank 100,50
3½
do.
91,00
4 Heſſ. Land.=Hyp.=Bk. 101,60
3½
do.
92,20
4 Meining. Hyp.=Bank 101,00
3½
do.
91,10
4 Rhein. Hypoth.=Bank
(unk. 1917) 100,00
3½
do. (unk. 1914) 91,00
4 Südd. Bd.=Kr.=Bk.=Pf. 100,60
3½
do,
92,80
InProz.
Bf.
Städte=
Obligationen
4 Darmſtadt .
.100,30
3½ do.
4 Frankfurt .
. 100,70
3½ do.
95,10
4 Gießen
.100,50
91,60
3½ do.
.100,00
4 Heidelberg
3½ do.
91,00
4 Karlsruhe
100,50
3½ do.
91,40
4 Magdeburg.
3½ do.
4 Mainz
3½ do.
4 Mannheim
. . 100,10
3½ do.
4 München .
.101,20
3½ Nauheim
92,00
4 Nürnberg.
100,40
3½ do.
4 Offenbach.
3½ do.
4 Wiesbaden .
102,60
3½ do.
4 Worms . .
. . . 100,00
3½ do.
4 Liſſaboner v. 1886. .
Verzinsliche
Anlehensloſe.
4 Badiſche Tlr. 100 166,40
3½ Cöln=Mindner „ 100 137,50
5 Donau=Reg. fl. 100
3 Holl, Komm, „ 100 105.10
In Proz.
Bf.
3 Madrider Fs. 100 78,10
4 Meining. Pr.=Pfand=
.. 136,00
briefe.
4 Oeſterr. 1860er Loſe 174,75
3 Oldenburger . . . 124,60
2½ Raab=Grazer fl. 150 116,00
Unverzinsliche
Anlehensloſe.
Augsburger
fl. 7 39,30
Braunſchweiger Tlr. 20 212,00
Freiburger
Fs. 15 57,00
Mailänder
Fs. 45
do.
Fs. 10 31,00
Meininger
ſt. 7
Oeſterreicher v. 1864 „ 100 —
do. v. 1858 „ 100 467,00
Ungar. Staats „ 100 388,4)
Venediger
Frs. 30 42,00
Türkiſche
„ 400 184,20
Gold, Silber und
Banknoten.
20,44
Engl. Sovereigns .
16,23
20 Franks=Stücke
16,90
Oeſterr. 20=Kronen .
Amerikaniſche Noten . . . 4,19½
Engliſche Noten . . . . . 20,46½
Franzöſiſche Noten . . . . 81,10
Holländiſche Noten . . . . 169,30
Italieniſche Noten
Oeſterr.=Ungariſche Noten 85,05
Ruſſiſche Noten . .
Schweizer Noten . . . . . 81,05
Reichsbank=Diskonto . . .
Reichsbank=Lombard 33f. 5%.
Nummer 134
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
Seite 15.
müſſen, die nur den Trippelſchritt der
Chineſ=
innen erlauben, oder daß wir um jeden
Preis den der Paſſe oder glatten Bluſe
angeſchnittenen Aermel wählen, der durchaus
nicht für alle kleidſam iſt. Auch der in
Knie=
höhe ſtark eingezogene Rock mit der angeſetzten
engen Stoffblende muß es nicht unbedingt
ſein, wenn wir Anſpruch auf Chik und
Eleganz erheben wollen, denn er ſpricht allem
Schönheitsgefühl Hohn. Ebenſo kann das
Buntfarbige der türkiſch bedruckten Foulards,
Crepons, Wollmuſſeline, Leinen durch kleine
ruhige Muſter erſetzt werden, wenn man
befürchtet, der Buntheit bald überdrüſſig
zu werden. Und doch iſts eine Mode, die
in ihrer lebensvollen Farbenfreudigkeit ſo
recht zu ſonnigen Tagen, frohen Menſchen
und — den glatten Bluſen paßt, für die ſte
vorzugsweiſe verwendet werden. Die
mode=
gerechte Verarbeitung eines ſolch
buntbe=
druckten Baumwollkrepps illuſtriert am beſten
unſer hochmodernes Sommerkleid Nr. 6411,
das die charakteriſtiſche glatte Bluſe mit
angeſchnittenem Aermel zeigt, der in
Drei=
viertellänge in ein Bündchen tritt. Den
freien Hals umrahmt eine duftige
Pierrot=
krauſe, der fußfreie Rock hat eine kurze
Tunika, die ſchlank die Hüfte umſpannt.
Auch Foulards und Wollmuſſeline werden
gern in dieſer Form verarbeitet, die natürlich
nur für volle Figuren kleidſam iſt. Dem
typiſchen kleinen Halsausſchnitt und dem
ziemlich engen Kimonoärmel der an faſt allen
neuen Modellen vertreten iſt, begegnen wir auch an der
verſchleierten Toilette Nr. 4511, die eine der
charakteriſt=
iſchſten Erſcheinungen in der Sommermode darſtellt.
Ueber ein Unterkleid aus hochrotem weißgetupften Foulard
fällt hier der oben wie in Kniehöhe leicht eingereihte Rock
aus dünnem dunkelblauen Seidenvoile, den eine breite
glatte Blende aus blauem Libertyatlas abſchließt. Auch
die Paſſe der bluſigen Taille, der die Aermelglocken
aus=
geſchnitten ſind, beſteht aus Seide. Bei allem diskreten
Reiz und allem Verhüllen aufdringlicher Eleganz, den
man an dieſen Toiletten rühmt, repräſentieren ſie doch
durch das Uebereinander an teuren Stoffen einen ganz
Die Hommermode von 1910.
„Beſcheide heit iſt eine Zier, doch weiter kommt man — annehmbaren Luxus. Wer praktiſcher ſein will, läßt die
ohne ihr!‟ Dieſe Redensart charakteriſiert wie keine zweite Verſchleierung weg und arbeitet dieſe Form aus einem
die heurige Sommermode. Denn bei ihr gibts viel zu der kleingemuſterten Foulards, den man ebenfalls mit
bewundern an Reichtum, duftiger Schönheit und Vielfältig= glatter glänzender Seide zuſammenſtellt. Denn bei aller
keit der Toiletten, aber auch an launiſchen Seitenſprüngen, Vorliebe für leichte, ſchleierartige Gewebe feiert die Seide,
die mit dem Beſtehenden aufräumen möchten. Faſt wie mag ſie nun als Krepp, Foulard, Liberty oder Schantung
von ſelbſt ergibt ſich aus dieſer Vielſeitigkeit die Nutz= auftreten, in dieſer Saiſon unbeſtreitbare Triumphe. Nur
anwendung, daß Niemand ſklaviſch einer beſtimmten Mode für heiße Tage wird ſie durch die hauchdünnen
Seiden=
zufolgen braucht, vielmehrden eigenenperſönlichenGeſchmack batiſte und durch die geſtickten Mulls verdrängt, die neben
wälten laſſen darf. Das aber iſt das Allerbeſte an der geſtickten Leinen das Material für all die reizenden
jetzigen Mode! Es iſt durchaus nicht nötig, daß wir die! Lingeriekleider und Waſchbluſen ergeben, ohne die die
übertrieben engen kurzen Röcke à la Kartoffelſack tragen elegante Frau überhaupr nicht mehr auskommt. Sind
Modell Nr. 5574.
Modell Nr. 6411.
Modell Nr. 4511.
ſie doch dank ihrer Durchläſſigkeit und Leichtigkeit das
Angenehmſte, was es für den Hochſommer geben kann, wenn
ſie trotz ihrer ſcheinbaren Schlichtheit durch die Mühe
ihrer Inſtandſetzung auch manchen Tropfen Schweiß auf
dem Gewiſſen haben. Die ſchönſten dieſer weißen Toiletten
ſind ſtets mit der Hand genäht und durch Handſtickereien
verziert, zu denen ſich oft noch Valenciennes, Häkeleinſätze
und=Roſetten geſellen. Es gehört ſchon eine ganze leichte
Hand dazu, ſolch eine zarte Toilette in all ihrer Feinheit
und ihrem Duft herzuſtellen, denn ſie iſt ſtets ohne Futter
gearbeitet und muß ſich ſchlank der Figur anſchmiegen.
Zur Gattung dieſer leichten Sommerkleider zählt auch
unſer zierliches Modell Nr. 5574, das verhältnismäßig
einfach, ſich leicht nacharbeiten läßt. Weißer Seidenbatiſt
ergab dazu das Material, Handſtickerei und Valenciennes
bildeten die Ausſtattung. Die viereckig ausgeſchnittene
Bluſe wird mit dem Rock durch ein ſchmales Gürtelchen
und eine durchgehende geſtickte Vorderbahn verbunden,
die bis zu dem hohen Volant läuft, der oben in Säumchen
abgenäht und durch Stickerei verziert iſt. Der halblange
enge Aermel iſt in dichte Querſäumchen geordnet. An der
See trägt man zu dieſen Kleidern die lange weiße
Strick=
jacke, in der Stadt und im Kurort pelzumrandete breite
Gazeſchals, kurze Jäckchen aus türkiſchem Kaſchmir oder
den faltigen drapierten Mantel aus hellem
Tuch, weicher Seide oder duftigem Chiffon.
Wie denn der leichte Sommermantel, der
eigentlich nur Dekorationsſtück iſt, ein
unent=
behrliches Garderobeſtück für jede nur
einiger=
maßen elegante Frau geworden iſt. Was
die Stickereibluſen anbelangt, ſo haben dieſe
ſchon deshalb faſt durchgängig Rückenſchluß,
weil die als Ganzes wirkende Front die
Stickerei oder ſonſtige Verzierung am beſten
zur Geltung bringt. Im Gegenſatz zu den
ſtets mit angeſchnittenem Aermel gearbeiteten
Krepp= und Wollmuſſelinbluſen haben dieſe
Bluſen ſtets den bluſigen Bündchen= oder
einen mit Querfältchen verzierten mäßig
weiten Aermel, beides Formen, denen wir
auch an den beliebten Leinenbluſen begegnen.
Praktiſche Sommerkleider für den täglichen
Gebrauch werden gern aus karrierten oder
geſtreiftem Leinen gefertigt oder aus dicht
bedrucktem Wollmuſſelin gewählt, deſſen
Kanten dann die Garnitur ergeben. Bluſig,
halsfrei und fußfrei gearbeitet, laſſen ſie an
Zweckmäſſigkeit und Jugendlichkeit nichts
zu wünſchen übrig. Zum Schluſſe ſei noch
einer ebenſo aparaten wie luxuriöſen Neuheit
gedacht; der ſeidenen Koſtüme, die ſpeziell
in großen Kurorten eine Hauptrolle ſpielen.
Sonderbarerweiſe trägt man ſie nicht nur
aus den derben Rohſeiden, ſondern ſpeziell
aus weichen Seiden, wie Foulard,
Liberty=
atlas, Seidenkaſchmir und weichem Tafft.
So unlogiſch es erſcheint, derartige Stoffe
mit der ſtrengen Form des Tailor made zu paaren, die
Mode brinat’s zu Wege, die Schneider ſchaffen es mit
Ach und Weh! und ſchöne Frauen fordern darin den
Neid der weniger Glücklichen heraus, denen die Börſe
ein ſolches Koſtüm nicht geſtattet.
M. H.
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19
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[ ← ][ ][ → ]Seite 18.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910.
Nummer 134.
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Kriegsveteranen-Appell 1910.
Der Wohnungsausſchuß hat noch eine größere Anzahl Kameraden zur Mithilfe
nötig. Unſere Mitglieder, welche in dieſem Ausſchuß tätig ſein wollen, bitten wir, ſich
umgehend bei dem Vorſitzenden des Wohnungsausſchuſſes Herrn Kaufmann Karl
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Ritsert, Roßdörferſtraße 35, melden zu wollen.
Der Vorſtand der vereinigten Kriegervereine Darmſtadts.
Odenwaldklub, Uri
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(E. V.)
Sonntag, den 12. Jnni 1910:
III. Wanderung
(gemeinſam mit der Ortsgruppe Mannheim=
Ludwigshafen.)
Bensheim-Felsberg-Auerbach.
Abfahrt: Hauptbahnhof 6 Uhr 10 Min.;
Sonntagsfahr=
karte Bensheim 95 Pfg.; Marſchzeit 7 Stunden.
Führer: die Herren Böcher und Kreiter.
Die Ausgabe der Tiſchkarten und der Wanderprogramme erfolgt nur bis
10 Min. vor Abgang des Zuges.
(11849
Der Vorstand.
Kirchengeſangverein der Johannesgemeinde.
Sonntag, 12. Juni,
Ausflug nach Nieder=Beerbach.
Liturgiſche Feier in der Kirche daſelbſt um 3 Uhr. Geſellige Vereinigung
im „Darmſtädter Hof.”
Hierzu werden unſere inaktiven Mitglieder freundlichſt eingeladen.
(11872
Der Vorstand.
Immerschutzen- Gesenschaft
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Rentenanſtalt a. G. und Lebensverſicherungsbank
zu Darmſtadt.
Die diesjährige ordentliche Generalverſammlung findet
Mittwoch, den 29. Juni 1910, nachmittags 5 Uhr,
im Hauſe der Anſtalt, Eliſabethenſtraße Nr. 60, dahier,
Zur Teilnahme an dieſer Verſammlung werden die Mitglieder der Anſtalt
hier=
mit eingeladen.
Die in der Satzung vorgeſchriebenen Berechtigungskarten, ſowie der
Rechenſchafts=
bericht für 1909, ſind vom 20. Juni an hier auf dem Bureau der Anſtalt, der letztere
auch auswärts bei deren Agenten, unentgeltlich zu haben.
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Jahresrechnung und des Rechnungsabſchluſſes für 1909,
ſowie Entlaſtung des Vorſtandes und des Aufſichtsrats.
2. Neuwahl des Aufſichtsrats.
Zur Teilnahme an der Generalverſammlung ſind nur berechtigt:
1. volljährige männliche Mitglieder, welche wenigſtens eine volle Einlage oder
deren Betrag in Teileinlagen ſelbſt beſitzen:
2. diejenigen volljährigen männlichen Perſonen, welche für andere ebenſoviel
ein=
gelegt und das Verfügungsrecht darüber ſich vorbehalten haben, an der Stelle
jener anderen;
3. geſetzliche oder gerichtlich beſtellte Vertreter von Mitgliedern mit einer vollen
oder dieſer im Betrage gleichkommenden Teileinlagen.
Diejenigen Perſonen, welche nach Ziffer 1 und 2 zur Teilnahme an der
General=
verſammlung berechtigt ſind, können an ſolche Perſonen Vollmacht erteilen, welche nach
den gleichen Beſtimmungen zur Teilnahme berechtigt ſind.
Dieſelbe Befugnis zur Vollmachtserteilung ſteht auch weiblichen Mitgliedern zu
Die Vollmachten müſſen auf unbedingte und unbeſchränkte Vertretung lauten.
(11848
Darmſtadt, den 6. Juni 1910.
Der Aufſichtsrat
der Rentenanſtalt a. G. und Lebensverſicherungsbank zu Darmſtadt.
Dr. Stein.
verein Kraunsnarager Heim in Barmstädt. L. 6.
Einladung zur
Mitgliederverſammlung
am Montag, den 20. Juni ds. Js., nachm. 3½ Uhr im Neuen Gerichtsgebäude
zu Darmſtadt, Saal 303, 2 Treppen.
Tagesordnung: 1. Bericht des Vorſtandes über die Tätigkeit des Vereins im Jahre 1909.
2. Feſtſtellung des Voranſchlags für 1910. 3. Wahl zweier Ausſchußmitglieder.
Die Vorſitzende:
Marie, Fürſtin zu Erbach=Schönberg.
11928)
Steinkohlenbezugs-Geselischaft, Friede
Diejenigen unſerer geehrten Geſellſchafter, welche den ihnen zugegangenen
Be=
ſtellſchein noch nicht zurückgegeben haben, wollen denſelben ausgefüllt baldgefl. dem
Rechner des Vereins zuſtellen. — Da es nicht ratſam iſt, den Bezug der Winterkohlen
ausſchließlich auf den Herbſt zu verſchieben, ſo möchten wir empfehlen, ſchon in den
nächſten Monaten damit zu beginnen. Anmeldung neuer Mitglieder werden von
unſerem Rechner entgegengenommen.
Während des Monats Juni iſt das Büro des Rechners nachmittags geſchloſſen,
dagegen an jedem Werktag geöffnet von morgens 8 Uhr bis nachmittags 1 Uhr.
Der Vorstand.
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Beginn: Samstag, 11. Juni 1910, abends 8 Uhr,
im Vereinslokal Reſtauration Ang. Hartmann
Ecke Beck= und Soderſtraße.
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NB. Das Schießen findet bis auf weiteres ſtatt und zwar: Jeden Werktag von
abends 8 Uhr ab, jeden Sonntag von 3 Uhr ab. Alles Nähere im Vereinslokgl.
Rummelbräu, Allee 25.
Heute Samstag abend
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Anfang 8½ Uhr.
Kein Bieraufſchlag.
Programm * 10 Pfg. berechtigt zum freien Eintritt.
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Freitag, den 17. Juni, abends 8¼ Uhr,
im „Kaisersaal‟, Grafenstrasse
er
Anfan
NB.
kſuchern of
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des Hessischen Goethebundes
gegen die
Borromaeus-Enzyklika
des Papstes.
Redner: Herr Oberlehrer Dr. R. Strecker aus Bad-Nauheim.
Eintritt frei.
Karten für reservierte Plätze sind zum Preis von 50 Pfg. bei Herrn Buch-
(11969sf
händler Saeng, Kirchstrasse 20, zu haben.
Der Einberufer: Prof. Dr. W. Nagel.
Nummer 134.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Juni 1910₰
Seite 19.
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Heute Samstag, den 11. Juni, abends 8 Uhr:
Extra=Militär=Konzert
einer grösseren Kapelle vom Musik-Corps des Leibg.-Reg.
Leitung: Obermuſikmeiſter Hauske.
Vaterländisch=historischer Abend.
U. a.: Hiſtoriſche Märſche von Böttge.
Im 3. Teil: Großes militäriſches Tongemälde zur Erinnerung an 1870/71 mit
Schlachtenmusik
von Saro, unter Mitwirkung der Spielleute.
Sonntag abend:
Konzert obiger Kapelle.
Eintritt 20 Pfg.
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Bei ungünstiger Witterung stets Streich-Konzert im Saal.
Ludwigshöhe.
Sonntag, den 12. Juni 1910:
Aiitar-Konzert
einer Abteilung vom Musikkorps des Leibgarde-Regiments
(Leitung: Obermuſikmeiſter Hauske.)
Anfang 4 Uhr.
Eintritt 25 Pfg.
NB. Der hintere, neuangelegte Garten ſteht den
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Samstag Kapelle des Leibgarde=Inf.=Regts
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von 12—1 Uhr vor dem Neuen Palais
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findenden Konzert der Kapelle des Großh.
Heſſ. Art.=Regts. Nr. 61.
1. „Freie Liebe‟, Marſch aus der Operette
„Die geſchiedene Frau” von L. Fall. 2. Auf
Wunſch: Ouvertüre zur Operette „Dichter
und Bauer” von Frz. v. Suppé. 3. Fan=
taſie aus der Oper „Rigoletto‟ (Der
Hof=
narr) von G. Verdi. 4. „Stolzenfels am
Rhein”, Lied von Joſ. Meißler. Solo,
vorgetragen vom Solotrompeter Herrn
Lem=
mer. 5. Zwei kleine Stücke: a) „Felicitas”,
Polka francaiſe von M. Ziehrer; b) „Tarack=
Polka” von K. Müller. 6. „Kind, du
kannſt tanzen” Walzer aus der Operette
„Die geſchiedene Frau” von L. Fall. 7. „Auf
Wiederſehn”, Marſch von A. Rotſchild.
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Seite 21,
Nummer 134.
Darmſtädter Tagblatt, Samstag, den 11. Inni 1910.
Nachrichten des Standesamts Darmſtadt I.
Geöffnet an Wochentagen von 9—12 Uhr vorm. und
9—5 Uhr nachm. Samstags nachmittags nur für
dringende Fälle und Sterbefallsanzeigen.
Geborene. Am 4. Juni: dem Kaufmann Ludwig
Weiſenbach, Mühlſtr. 9, e. T. Eliſabeth Luiſe. Am 3.:
dem Fuhrmann Adam Becker, Obergaſſe 44, e. T.
Wilhelmine. Am 1.: dem Oberpoſtpraktikanten Otto
Herdt, Soderſtr. 104, e. T. Cäcilia Barbara Suſanna
Maria. Am 6.: dem Schloſſer Wilhelm Fiſcher,
Hein=
heimerſtr. 69, e. S. Wilhelm. Dem Finanzaſpiranten
Heinrich Erb, Mollerſtr. 41, e. S. Karl Walter. Am
2.: dem Zimmermann Franz Schneider,
Heinheimer=
ſtraße 15, e. T. Klara Martha. Am 5.: dem Poſtboten
Wilhelm Henkel, Liebigſtr. 48, e. T. Martha Anna
Eliſabeth. Am 8.: dem Fuhrmann Valentin Suszka,
Pankratiusſtr. 48, e. T. Pauline. Dem Maler Otto
Haberkorn, Taunusſtr. 52, e. T. Erna Anna. Am 9.:
dem Emaillierer Franz Bührmann, Rheinſtr. 3, e. S.
Emil. Am 8.: dem Schmied Johannes Bruſt,
Blumenthalſtr. 115, e. S. Albert Heinrich. Am 5.: dem
Magazingehilfen Johann Daum, Feldbergſtr. 15,
e. T. Johanna Lina. Dem Kaufmann Jakob von
der Schmitt, Kirchſtr. 4, e. T. Anna Marie. Am 4.:
dem Heizer an der Techn. Hochſchule Phil.
Wald=
mann, Liebfrauenſtr. 79, e. S. Valentin Rudolf. Am
3.: dem Schneider Franz Staier, Mauerſtr. 9½, e. S.
Franz. Am 7.: dem Vizefeldwebel im Leibgarde=Inf.=
Regiment Nr. 115 Heinrich Müller,
Heinheimer=
ſtraße 98, e. S. Willi.
Anfgebotene. Am 6. Juni: Landbriefträger Karl
Kirchner in Friſchborn mit Anna Nußbickel,
Grafenſtr. 20. Aktuariatsaſſiſtent Adam Hofferberth,
Kiesſtr. 70, mit Eliſab. Prinz in Babenhauſen. Am
.: Friſeur Aug. Franz Sommer in Eberſtadt mit
Margar. Gunkel in Pfungſtadt. Maſchinenarbeiter
Guſtav Dominiak, Sandbergſtr. 27, mit Anna
Materne, Feldbergſtr. 41. Kutſcher Juſtus Weigel,
Eliſabethenſtr. 25, mit Juliane Sax, Heidelberger
Straße 9½. Am 8.: Kaufmann Jſaak Plaut hier mit
Elſa Sternheimer in Aſchaffenburg. Schloſſer Aug.
Märtirer, Mauerſtr. 21, mit Anna Müller in
Hähnlein. Metzger Nikol. Eberle in Geiſenbach mit
Anna Barbara Schütz in Rimbach. Oberlehrer Jak.
Kabel, Lichtenbergſtr. 56, mit Eliſab. Emilie Pons
in Neu=Iſenburg. Am 9.: Kellner Kurt Schulze,
Schuchardſtr. 4, mit Margar. Wald, Stiftsſtr. 41.
Kaufmann Alexander Sander mit Eliſab. Joſephine
Frey, beide in Frankfurt a. M. Schloſſer Johs.
Lohr mit Anna Maria Eva Schäfer, beide in
Frank=
furt a. M.
Geſtorbene. Am 6. Juni: Wilhelmine Gaubatz
geb. Noll, Witwe des Hofmuſikers, 74 J., ev.,
Soder=
ſtraße 22. Generaloberarzt i. P. Martin Schäfer,
74 J., ev., Martinſtr. 2½. Gg. Föch. Glomp, S. d.
Tagl., 5 J., ev., Große Bachgaſſe 22. Kathar. Göckel
geb. Schröbel, Witwe des Müllers, 66 J., ev., Ober=
Ramſtadt. Am 7.: Dienſtmagd Margar.
Trumpf=
heller, 20 J., ev., Schwanenſtr. 39. Am 8.: Ph.
Jähr=
ling, o. Gew., 34 J., ev., Brandgaſſe 6. Margar.
Schanz, T. d. Taglöhners, 6 J., ev., Breitenbrunn.
Wilbelmine Ulrich geb. Henrich, Witwe des
Gefäng=
nisökonomen, 51 J., ev., Gervinusſtr. 77. Am 9.: Anna
Hiſſerich, o. B., 58 J., ev., Gutenbergſtr. 27.
Nachrichten des Standesamts Darmſtadt II.
Geöffnet an Wochentagen von 9—12 Uhr vorm. und
3—5 Uhr nachm. Samstags nachmittags nur für
dringende Fälle und Sterbefallsanzeigen.
Geborene. Am 22. Mai: dem Metzger Leonhard
Schröder, Beſſunger Straße 25, e. T. Anna. Am 26.:
dem Magazinaufſeher Karl Wilhelm Horn,
Eſcholl=
brücker Straße 25, e. S. Karl Heinrich. Am 24.: dem
Schneider Paul Ernſt Pacholski, Heidelberger
Straße 111, e. T. Roſa Katharina. Am 25.: eine
unehel. Tochter Erna. Am 30.: dem Ortsgerichts= und
Standesamtsdiener Johann Georg Kopp,
Weinberg=
ſtraße 17, e. T. Anna Gertrud. Dem Schreiner Jakob
Mangold, Beſſunger Straße 66, e. S. Franz Joſeph.
Am 29.: dem Maſchinenſchloſſer Wilhelm Kaiſer,
Ludwigshöhſtr. 16, e. S. Friedrich. Am 28.: dem
Tag=
löhner Gottlieb Baumann, Kiesbergſtr. 4, e. S. Karl
Gottlieb. Am 1. Juni: dem Fabrikanten Johann
Gott=
hard Georg Friedrich Minus, Mathildenſtr. 53, e. S.
Johann Jakob Alexander Wilhelm. Am 27. Mai: dem
Packer Konrad Matthes, Ahaſtr. 22, e. S. Wilhelm
Heinrich. Am 25.: eine unehel. Tochter Minna. Am
1. Juni: dem Vizewachtmeiſter im Train=Bataillon
Nr. 18, Friedrich Wilhelm Bäker, Weinbergſtr. 45.
e. S. Berthold Karl. Am 3.: dem Buchhalter Friedrich
Eckhard, Moosbergſtr. 93, e. S. Werner Friedrich
Wilhelm. Am 1.: dem Packer Georg Becker,
Wein=
bergſtr. 4, e. T. Ottilie. Am 5.: dem Lackierermeiſter
Wilhelm Eduard Beyer, Ahaſtr. 8, e. S. Georg. Am
3.: dem Taglöhner Wilhelm Hofmann,
Sandberg=
ſtraße 31, e. T. Maria. Am 4.: dem
Kolonialwaren=
händler Leo Rieger, Heidelberger Straße 45, e. T.
Emma Katharina Margareta. Am 30. Mai: dem
Kauf=
mann Wilhelm Ritſert, Grünerweg 30, e. S.
Fried=
rich. Am 3. Juni: dem Direktor der Eleonorenſchule
in Worms Heinrich Georg Guſtav Lauteſchläger,
eine Tochter. Am 7.: dem Oberlehrer Profeſſor Dr.
Philipp Friedrich Herrmann, Heidenreichſtr. 41, e. T.
Gertrud Emilie Paula. Am 6.: dem Schreiner Ludwig
Uhrhan, Schießhausſtr. 66, e. S. Georg. Am 9.: dem
Schneidermeiſter Peter Döring, Neue Niederſtr. 5,
e. T. Martha. Dem Maler und Lackierer Jakob Franz
Joſef Ackermann, Niederſtr. 15, e. T. Roſa.
Aufgebotene. Am 31. Mai: Oberlehrer Theodor
Adam Huber in Mainz mit Philippine Berta
Küm=
mel, Hoffmannſtr. 34. Am 2. Juni: Schreiner Friedrich
Emig, Witwer, Orangerieſtr. 32, mit Emma
Friede=
rike Wedel geb. Kull, Witwe, ebendaſelbſt. Am 6.:
Schneider Heinrich Willwohl, Schießhausſtr. 3, mit
Anna Marie Bartſch, Beſſunger Straße 53. Am 7.:
Sattlermeiſter Karl Heinrich Göldner, Pankratius=
ſtraße 7, mit Anna Margarethe Wilhelmine Diehm
geb. Spaar, Herderſtr. 1.
Eheſchließungen. Am 28. Mai: K. k. öſterr.=ungar.
Fregatten=Kapitän Karl Maria Eduard Gottfried
Freiherr von Meyern=Hohenberg zu Pola (
Oeſter=
reich) mit Karoline Anna Geraldine Hildegard
Freiin) von Ende, Hermannſtr. 6, dahier. Am
4. Juni: Kaufmann Friedrich Habermehl,
Wieners=
ſtraße 72, mit Katharina Eliſab. Georgine Friederike
Ernſtine Charlotte Margar. Kugel, Wittmannſtr. 43.
Am 8.: Taglöhner Juſtus Bohland IV Witwer,
Ahaſtr. 10, mit Marie Rahn geb. Gieß, Witwe,
eben=
daſelbſt.
Sterbefälle. Am 4. Juni: Fabrikant Emil
Anderſſon, 44 J., ev., Steinackerſtr. 14. Am 5.:
Kaufmann Karl Kröll, 21 J., ev., ledig,
Mathilden=
ſtraße 14. Am 9.: Großh. Generalmajor a. D. Friedrich
Ludwig Theodor Beck, 72 J., ev., Annaſtr. 30.
Kirchliche Anzeigen.
Evangeliſche Gemeinden.
3. Sonntag nach Trinitatis, den 12. Juni 1910
Hoſkirche: Kein Gottesdienſt.
Stadtkirche: Vorm. um 10 Uhr: Pfarrer Velte.
Vorm. 11¼ Uhr: Kindergottesdienſt. Pfarrer Velte.
Stadtkapelle: Vorm. um 9½ Uhr: Pfarrer D. Diehl.
— Vormittags um 11 Uhr: Kindergottesdienſt. Pfarrer
Vogel. — Nachmittags um 6 Uhr: Pfarrer Kleberger.
Gemeindehaus, Kiesſtraße 17: Sonntag, den
12. Juni, vorm. 11 Uhr: Chriſtenlehre für den
Südoſt=
bezirk. Pfarrer Kleberger.
Militärgemeinde (Stadtkirche): Vormittags 8 Uhr:
Militärhilfsgeiſtlicher Lic. Lang. — Vorm. 10½ Uhr:
Kindergottesdienſt in der Oberrealſchule, Kapellſtraße 5.
Johanneskirche: Vorm. 10 Uhr: Pfarrer Kraus.
Der Kindergottesdienſt fällt aus. — Vormittags 9 Uhr:
Chriſtenlehre für den Nordbezirk im Gemeindehaus.
Pfarrer Kraus.
Martinskirche: Vorm. um 10 Uhr: Pfarraſſiſtent
Lautenſchläger. — Um 11¼ Uhr: Kindergottesdienſt
für den Weſt bezirk. Pfarrer D. Waitz.
Pfründnerhaus: Vorm. ½10 Uhr: Pfarrer Vogel.
Eliſabethenſtiſt: Vormittags 10 Uhr:
Hauptgottes=
dienſt. Pfarrer Knöpp. — Vorm. 11¼ Uhr:
Kinder=
gottesdienſt. — Donnerstag, den 16. Juni, nachmittags
3 Uhr: Bibelſtunde. Pfarrer Knöpp.
Beſſunger Kirche (Petrusgemeinde): Vormittags 10 Uhr:
Pfarrer Walz. — Vormittags 11 Uhr:
Kindergottes=
dienſt. Pfarrer Walz.
Pauluskirche: Kollekte für die Evangeliſchen im
Aus=
land. — Vormittags 10 Uhr: Hauptgottesdienſt.
Pro=
feſſor Trümpert. — Vorm. 11¼ Uhr:
Kindergottes=
dienſt. Pfarrer Rückert.
Lutheriſcher Gottesdienſt. (Selbſtändige evang.=lutheriſche
Kirche.) Am 3. Sonntag nach Trinitatis, den 12. Juni,
nachmittags um 5 Uhr, im „Feierabend” Stiftſtraße 47.
Predigt und heil. Abendmahl. (Beichte um 4½ Uhr.)
Pfarrer Müller.
Stadtmiſſion (Mühlſtraße 24): Sonntag, den 12. Juni,
vormittags 11¼ Uhr: Kindergottesdienſt. — Nachm. um
4 Uhr: Evangeliſationsverſammlung. Pfarrer Veller.
— Abends 8 Uhr: Blaukreuzverſammlung. —
Donnerstag, den 16. Juni, abends 8½ Uhr: Bibelſtunde.
Miſſionar Oeſterling.
Gottesdienſt der Neuapoſtoliſchen Gemeinde (Neue
Nieder=
ſtraße 13): Sonntag, nachm. 4 Uhr. — Mittwoch, abends
8½ Uhr.
Katholiſche Gemeinden
St. Ludwigsgemeinde. Kapelle der Barmherzigen Schweſtern
(Zugang von der Nieder=Ramſtädterſtraße 30): Samstag,
den 11. Juni, nachmittags um 4 Uhr und abends um
8 Uhr: Gelegenheit zur heil. Beichte.
4. Sonntag nach Pfingſten, den 12. Juni 1910
Vorm. von ½6 Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beichte.
— Um 6 Uhr: erſte hl. Meſſe. — Um 7 Uhr: Austeilung
der hl. Kommunion. — Um 8 Uhr: hl. Meſſe. — Um
½10 Uhr: Hochamt mit Predigt. — Um 11 Uhr: letzte
hl. Meſſe. — Nachm. um 3 Uhr: Andacht zu Ehren der
hochheil. Dreifaltigkeit. — Um 5 Uhr: Verſammlung des
Vereins chriſtlicher Mütter. — Um 6 Uhr:
Roſenkranz=
andacht. — Dienſtmädchenverein: Spaziergang nach
Eber=
ſtadt. Hinfahrt mit Straßenbahn (Luiſenplatz ab 3½).
Kapelle der Engliſchen Fräulein: Samstag, nachmittags
um 4 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur heil.
Beichte. — Sonntag, vormittags um ½6 Uhr:
Gelegen=
heit zur hl. Beichte. — Um 6 und um ½7 Uhr:
Aus=
teilung der hl. Kommunion. — Um 7 Uhr: hl. Meſſe.—
— Montag, nachmittag, um 4 Uhr: Sakramentaliſche
Betſtunde.
Militärgemeinde: Sonntag, vorm. um 8 Uhr: In
dem Exerzierhauſe auf dem Exerzierplatz Sing=Meſſe
mit Predigt.
St. Eliſabethenkirche: Samstag, den 11. Juni,
nach=
mittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit
zur hl. Beichte.
Sonntag, den 12. Juni 1910 H
Vorm. von 6 Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beichte.
— Um ½7 Uhr: Frühmeſſe. — Um 8 Uhr: hl. Meſſe.
— Um ½10 Uhr: Hochamt und Predigt. —
Nachmit=
tags um 2 Uhr: Andacht.
St. Martinskapelle zu Beſſungen: Samstag, den
11. Juni, nachmittags um 4 Uhr und abends um 8 Uhr:
Gelegenheit zur hl. Beichte.
4. Sonntag nach Pfingſten, den 12. Juni 1910
Vormittags um 6 Uhr: Gelegenheit zur hl. Beichte.
— Um ½7 Uhr: hl. Meſſe. — Um ½9 Uhr: Amt mit
Predigt. — Nachmittags um ½3 Uhr: Andacht zu Ehren
des hl. Aloyſius. — Bibliothek (Heerdweg 28): Dienstag,
nachm. von 6—7 Uhr.
Kapelle zu Eberſtadt: Samstag, den 11. Juni, abends
um 5 Uhr: Beichte.
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4. Sonntag nach Pfingſten, den 12. Juni 1910
Vorm. um 6 Uhr: Beichte. — Um ½7 Uhr:
Aus=
teilung der heil. Kommunion. — Um 9½ Uhr: Hochamt
mit Predigt. — Nachmittags um 1½ Uhr: Chriſtenlehre
und Andacht. — Während der Woche vorm. um ¾7 Uhr:
hl. Meſſe.
Kapelle zu Pfungſtadt: 4. Sonntag nach Pfingſten,
den 12. Juni, vormittags um ½ 8 Uhr: Amt und Predigt.
Vorher Beichtgelegenheit.
Gottesdienſt in der Synagoge der israelitiſchen
Religions=
geſellſchaft.
Schowuaus-Fest.
Montag, 13. Juni.
Vorabend 8 Uhr — Min. Morgens 7 Uhr 30 Min.
Nachmittags 5 Uhr — Min. Abends 9 Uhr 35 Min.
Dienstag, 14. Juni.
Morgens 7 Uhr 30 Min. Nachmittags 5 Uhr
— Min. Feſtesausgang 9 Uhr 35 Min.
Wochengottesdienſt von Mittwoch 15. Juni: Morgens
6 Uhr — Min. Nachmittags 7 Uhr 15 Min.
Getaufte, Getraute und Beerdigte.
Getaufte bei den evangeliſchen Gemeinden.
Stadtgemeinde: 5. Juni: Dem Schmied Jakob
Schäfer T. Wilhelmine, geb. 12. Mai. 8. Juni: Dem
Zementarbeiter Friedrich Schuchmann T. Eliſabeth, geb.
22. März. 5. Juni: Dem Maurer Wilhelm Jaxt S.
Auguſt, geb. 12. April. Dem Poſtſchaffner Georg Bauer
T. Luiſe, geb. 16. Mai. Dem Gärtner Wilhelm Horlacher
T. Erna Lina Eliſe, geb. 15. April. 3. Juni: Dem
Kauf=
mann Ferdinand Braun S. Johann Ludwig Heinrich,
geb. 31. Dez. 1909. 7. Juni: Dem Konditor Friedrich
Burr S. Hermann Friedrich, geb. 30. Dez. 1909. 4. Juni:
Dem Kaufmann Detlef von Unker=Lützow T. Mirza
Maria Elfriede, geb. 15. Auguſt 1909.
Johannesgemeinde: 5. Juni: Dem Poſtbote
Chriſtian Rettig S. Georg, geb. 12. Mai. Dem
Lokomotiv=
heizer Johannes Weißmantel S. Albert, geb. 7. Mai.
Dem Lehrer Wilhelm Fay S. Georg Otto, geb. 21. April.
Dem Lokomotivführer Chriſtoph Mayer S. Georg, geb.
18. Mai.
Martinsgemeinde: 2. Juni: Dem Poſtaſſiſtent
Johann Adam Lies T. Brunhilde Adeline Margarete
Marie, geb. 9. Mai. 5. Juni: Dem Monteur Friedrich
Wilhelm Robert Rathgeber S. Fritz, geb. 6. Mai. Dem
Kutſcher Friedrich Becker T. Marie Eliſabethe, geb. 17. Mai.
2. Juni: Dem Kaufmann Heinrich Konrad Paul Brück
S. Heinrich, geb. 17. Mai. Dem Uhrmacher Paul Otto
Sturm T. Frida Ella, geb. 11. April. Eine unehel. T.
Agathe Lina, geb. 4. Febr. 5. Juni: Dem Schaufenſter=
Dekorateur Iſidor Homberg T. Johanna Henriette
Wilhelmine Karoline, geb. 25. Nov. Dem Taglöhner
Karl Peter Keller T. Emilie, geb. 23. April. Dem
Kauf=
mann Ewald Baum T. Maria, geb. 8. Mai. Dem
Kauf=
mann Georg Wilhelm Schäfer S. Friedrich Wilhelm,
geb. 1. Mai. Unehel. S. Willi, geb. 14. April. Unehel.
T. Eliſabeth Lieſelotte, geb. 21. März.
Petrusgemeinde: 5. Juni: Dem Schreiner
Georg Seibert S. Ernſt Georg, geb. 14. Mai. Dem
Schreiner Philipp Riſch II. S. Emil, geb. 8. März. Dem
Weißbinder Georg Mink T. Marie, geb. 14. Mai. Dem
Dachdecker Konrad Kunkelmann T. Eliſabeth, geb. 11. April.
Paulusgemeinde: 7. Juni: Dem Weißbinder
Friedrich Wilhelm Dick T. Anna, geb. 5. April.
Getraute bei den evangeliſchen Gemeinden.
Stadtgemeinde: 28. Mai: Kaufmann Chriſtian
Gottlieb Dietſch und Bertha Louiſe Schiffel. Landwirt
Karl Ernſt Emil Blitz zu Lengfeld u. Anna Margareta
Katharina Langheintz. 2. Juni: Rentner Ludwig
Freymann II. in Gedern und Tina Hofmann, geb.
Schaumburg. 5. Juni: Schuhmacher Georg Schuchmann
und Anna Berta Frieda Schubert. 4. Jun: Zuſchneider
Philipp Sprankel und Barbara Wilch. 9. Juni:
Kauf=
mann Friedrich Chriſtian Auguſt Becherer und Anna
Sauerwein.
Martinsgemeinde: 4. Juni: Der Milchhändler
Georg Ludwig Walther und Eliſabethe Kindinger beide
hier. Der Fabrikarbeiter Wilhelm Eduard Böſche und
Katharine Marie Weber beide hier.
Petrusgemeinde: 4. Juni: Pfarraſſiſtent Fritz
Julius Joſef Haupt zu Langen und Marie Eliſabeth
Wilhelmine Rack daſelbſt.
Paulusgemeinde: 5. Inni: Kaufmann Friedrich
Habermehl u. Katharine Eliſabethe Georgine=Friedertke
Charlotte Margarete Kugel.
Beerdigte bei den evangeliſchen Gemeinden.
Stadtgemeinde: 7. Juni: Karl Heinrich Schmitt
S. der unverh. Fabrikarbeiterin Katharina Schmitt, ¾ J.,
ſtarb 5. Juni. 8. Juni: Georg Friedrich Glomp S. des
Taglöhners Wilhelm Heinrich Otto Glomp, 6 J., ſtarb
6. Juni. Privatin Eva Flinner geb. Chriſt, 45 J., ſtarb.
6. Juni. Gr. Oberlandesgerichtsrat i. P. Ernſt Rhode,
79 J., ſtarb 5. Juni. 10. Juni: Wilhelmine Ulrich, geb.
Henrich, Witwe des Gr. Oekonomen i. P. Heinrich Ulrich,
51 J., ſtarb 8. Juni. 8. Juni: Wilhelmine Gaubatz, geb.
Noll, Witwe, 74 J. 6 Mon., ſtarb 6. Juni.
Martinsgemeinde: 6. Juni: Georg Friedrich
Haller S. des Lackierers Friedrich Haller, 10 Mt., ſtarb
. Juni. Katharine Anna Laumann geb. Kratz, Witwe
es Gendamerie=Wachtmeiſters Jakob Laumann, 65 J.,
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Berliner Stimmungsbilder.
Von Paul Lindenberg.
(Nachdruck verboten.)
Heiße Kämpfe. — Der Rücktritt Dernburgs. — Die
Erhöhung der Zivilliſte. — Das Einkommen des
Königs. — Intereſſante Zahlen. — Geld, Geld! —
Grundſtückspreiſe. — Die alte und die neue Kaiſer
Wilhelm=Akademie. — Das Leſſinghaus. — Leſſing=
Erinnerungen. — Was uns Julius Rodenberg erzählt.
Heiße Tage und heiße Kämpfe, ſei es, daß
letztere, wie anläßlich des Rücktrittsgeſuches
Dernburgs, auf dem Papier, ſei es, daß ſie, wie
bei Gelegenheit der Erhöhung der Zivilliſte,
im Landtage ausgefochten werden! Und wer
aufmerk=
ſam zu lauſchen verſteht, der hört auch bei der
erſter=
wähnten Veranlaſſung den Klang des Goldes heraus,
bei der zweiten braucht man gar nicht erſt die Ohren
zu ſpitzen. Mag ſein, daß ſich der Staatsſekretär
un=
ſeres Kolonialamtes durch politiſche Gründe mit
ver=
anlaßt ſah, ſeinen Abſchied einzureichen,
ausſchlag=
gebend waren ſie jedoch nicht. Für alle Einſichtigen
war es klar, daß Dernburg, nachdem ſein „Entdecker”
Fürſt Bülow gegangen, nicht lange mehr auf ſeinem
Poſten verbleiben würde, dazu war die Zahl ſeiner
Feinde zu groß und ihr Einfluß zu mächtig. Das
zeigte ſich bei den letzten Kolonial=Reichstagsdebatten,
in denen es ſich häufig um Gold und Diamanten
han=
delte, und Dernburg ſich einer ſowohl offenen wie
geheimen Oppoſition gegenüberſah. Er, der
Scharf=
ſichtige, wußte am beſten ſelbſt, daß ſein Stündlein
ge=
ſchlagen. Nun, in ſorgloſer Ruhe — denn er hat’s
da=
zu — kann er in ſeiner lauſchigen Grunewald=Villa
oder auf weiten Reiſen abwarten, wie ſich die Dinge
entwickeln und ob auch für ihn einſtmals ſich das Wort
erfüllen wird, das der andere Bernhard für — einen
anderen verkündet: „Bei Philippi ſehen wir uns
wieder!”.
Gelegentlich der ja nur von einer Seite energiſch
befehdeten und ſchon ſo gut wie bewilligten Erhöhung
der Zivilliſte wurden über die Zuſammenſetzung der
letzteren allerhand Mitteilungen veröffentlicht, die
nicht immer den Tatſachen entſprachen oder allerhand
Lücken aufwieſen. Bei dem allgemeinen Intereſſe, das
man der Angelegenheit widmet, mag hier eine
ge=
auere Ueberſicht der Einnahmen des Kaiſers
folgen, die der Schreiber dieſes ſ. Zt. der
unterrich=
teſten Stelle, und zwar dem Chef des Kaiſerlichen Zi=
vilkabinetts, Herrn von Lucanus, verdankt. Wie
be=
kannt, erhält der Kaiſer als ſolcher für ſeine Perſon
keinerlei Entſchädigungen von Reichswegen, ſondern
nur als König von Preußen. Selbſt für
repräſen=
tative Ausgaben gibt das Reich nicht einen Pfennig,
während für dieſe Zwecke dem Reichskanzler 18000
und dem Staatsſekretär des Auswärtigen Amtes
14000 Mark jährlich ausgezahlt werden. Als König
von Preußen bezieht der Herrſcher vom Staate eine
durch Geſetz vom 7. Januar 1820 feſtgeſetzte Rente aus
den Einkünften der Domänen und Forſten von
7719296 Mark, zu denen ſich durch Geſetz vom 30. April
1859 ein jährlicher Zuſchuß von 1500000 Mark
ge=
ſellte, der 1868 um weitere 3000000 Mark und 1889
durch fernere 3500000 Mark — im ganzen alſo ſeit
1859 um 8000000 Mark — erhöht wurde. Dieſe Summe
ſteht dem Kaiſer direkt zur Verfügung; der Staat
be=
zahlt ferner für das Geheime Zivilkabinett jährlich
122 260 Mark, zu „Gnadenbewilligungen aller Art”
1500000 Mark, und zu letzteren Zwecken, ſteuert das
Reich dieſelbe Summe bei, ebenſo wie es für die
Ad=
jutanten des Kaiſers jährlich 88500 Mark bezahlt.
Das eigentliche Vermögen des königlichen Hauſes
beſteht aus dem Gute Erdmannsdorf in Schleſien, drei
Gütern im Kreiſe Oſthavelland, 48 Pachtvorwerken
deren Mehrzahl bereits von König Friedrich
Wil=
helm I. für ſeine Nachkommen „mit vielem ſauern
Schweiß käuflich erworben wurden” — und einem
Forſt=
beſitze von 14 Oberförſtereien. Das „Königlich
Prinz=
liche Familienfideikommiß” umfaßt drei große Güter
— von zweien bezieht Prinz Friedrich Leopold die
Er=
träge — und ſeit dem Tode des Herzogs von
Braun=
ſchweig noch das Thronlehen Oels, deſſen Nießbrauch
der jedesmalige preußiſche Kronprinz vom Tage ſeiner
Geburt an hat. Außerdem bezieht derſelbe jährlich
etwas über 100000 Mark aus einem von König
Friedrich Wilhelm II. bei ſeinem Regierungs=Antritte
geſtifteten Fonds, damit der Thronfolger nicht in
die=
ſelben pekuniären Schwierigkeiten komme, wie der
Stiſter, der von ſeinem Oheim Friedrich II. ziemlich
kurz gehalten worden war. Der König verfügt ferner —
ſelbſtverſtändlich außer ſeinem baren Privatvermögen —
als Oberhaupt der königlichen Familie über den von
Friedrich Wilhelm III. begründeten und laut
teſtamen=
tariſcher Beſtimmung durch die Nachlaſſenſchaft Kaiſer
Wilhelms I. ſehr vermehrten Krontreſor, der nach dem
Hinſcheiden Kaiſer Friedrichs zirka 30 Millionen Mark
betrug, deſſen eine Hälfte jedoch als „eiſerner Beſtand‟
betrachtet und nicht angegriffen wird. Daß dieſen
Einnahmen ſehr erhebliche Ausgaben gegenüberſtehen
iſt ja genugſam hervorgehoben worden. Man mag
hierbei nicht vergeſſen, welch große Summen der Kaiſer
jahrein jahraus Kunſt und Kunſtgewerbe zufließen läßt
und welch erhebliche Zuſchüſſe, neben den Theatern, die
königlichen Schlöſſer und Gärten erfordern.
Ja, wenn ein Teil dieſer „alten Käſten” wie ſich
Herr von Rheinbaben ausgedrückt, verkauft werden
könnte, wäre es ganz gut. Aber für jene in den
Pro=
vinzen zelegenen finden ſich kaum Käufer, und die
Ber=
liner Palais, wie das der verſtorbenen Prinzen Georg
und Alexander in der Wilhelmſtraße, müſſen natürlich
der Krone erhalten bleiben. Die würden ſonſt einen
ſchönen Batzen abwerfen! Hört man doch, daß dem
Militärfiskus für das Gebiet der
Dragoner=
kaſerne in der Belleallianceſtraße die nach Döberitz
verlegt werden ſoll, von einer Vereinigung Berliner
Grundſtücksfirmen 15 Millionen Mark geboten
wur=
den, d. h. 398 Mark für den zur Bebauung gelangenden
Quadratmeter. Und wie hoch mag ſich nun erſt der
Grundſtückswert der alten „Pepiniére” der Kaiſer
Wilhelm=Akademie für das
militärärzt=
liche Bildungsweſen, belaufen, dieſes
ausge=
ſtreckten Terrains in der belebteſten und teuerſten
Gegend unſerer Stadt, der Friedrichſtraße nahe dem
Zentralbahnhofe! In dieſem Falle kann man mit
be=
ſonderem Recht von einem „alten Kaſten” ſprechen, mit
ſeiner langweiligen, fenſterreichen, grauen Vorderſeite,
die nicht durch die geringſte architektoniſche Zier
unterbrochen wird. Deſto ſchönheitsvoller zeigt ſich
das neue Heim der Akademie im Parke des
Invaliden=
hauſes, für das der Stil des Friedericianiſchen Barock
gewählt worden und das auch in ſeinem Innern reichen
künſtleriſchen Schmuck erhielt. Die größe Anlage
be=
ſteht aus verſchiedenen, ſich um einen gewaltigen Hof
gruppierenden Baulichkeiten, von denen jeder eine
beſondere Beſtimmung zuteil geworden. Auf das
Muſterhafteſte ſind Hörſäle, Laboratorien, die Räume
für die Sammlungen und die Bibliothek, das Kaſino,
das für 350 Studierende berechnete Alumnat uſw.
ein=
gerichtet — das wiſſenſchaftliche Berlin hat eine neue,
wichtige Bereicherung erfahren.
Und wird demnächſt eine erinnerungsgeweihte
literariſche Stätte verlieren! Das am Königsgraben
gelegene Leſſinghaus, in welchem der Dichter
ſeine „Minna von Barnhelm” beendete, iſt von der
Eigentümerin, der Stadt Berlin, für 700000 Mark an
den Inhaber eines Warenhauſes verkauft worden und
wird der Vergrößerung des letzteren zum Opfer fallen.
Berlin büßt wieder eins ſeiner charakteriſtiſchen
bau=
lichen Merkmale ein! Jenes bis heute noch getreu
erhalten gebliebene Haus bewohnte Leſſing während
ſeines vierten und letzten Berliner Aufenthaltes, nach
ſeiner 1765 erfolgten Rückkehr aus dem Breslauer
Hauptquartier, ach, und es war nicht die glücklichſte
Periode ſeines Lebens. Wie anders, wieviel fröhlicher
und ſorgloſer jene Zeit vom Mai 1758 bis November
1760, als er in der Heiligengeiſtſtraße ſein Quartier
aufgeſchlagen; ihm gegenüber wohnte Ramler, andere
Freunde in der Nähe. Aus den Fenſtern flatterte das
rote Band als Zeichen, daß man ſich in die „
Ban=
mannshöhle” begeben wollte, den in der Brüderſtraße
gelegenen Maurerſchen Weinkeller, welchen die
Stamm=
gäſte nach dem Küfer Baumann genannt. „Trefflicher
Mann, wenn Du noch lebteſt!” ruft Julius
Roden=
berg in ſeinen prächtigen, ſo vieles in anmutendſter
Form enthaltenden „Bildern aus dem Berliner
Leben” die ein Dichter und Geſchichtsforſcher
ge=
ſchrieben, aus. „Leſſing dahin begleiten, ihn in ſeinem
hölzernen Lehnſtuhl dort unten ſitzen ſehen zu können!
Und ich habe ihn noch geſehen; nicht Leſſing.
leider, ich hätte gern in ſeinem Jahrhundert gelebt!
aber wohl den wackeligen Seſſel und den Keller.Er
war, Brüderſtraße 27, noch ganz in dem alten Zuſtande,
wie zu Leſſings Zeiten, bis er im Jahre 1873
ver=
ſchwand, um einem Anbau des von der Breitenſtraße
her ſich immer mehr ausdehnenden Hertzogſchen
Modewarengeſchäftes Platz zu machen. — Oftmals bin
ich in dieſem Lokal geweſen. Man ſtand wie geblendet,
wenn man aus dem hellen Sonnenlicht hierher unter
die Erde kam; und mußte ſich zuerſt an die Dämmerung
gewöhnen, bevor man ſich zwiſchen den lagernden
Fäſſern zurecht fand, auf deren vorderſtem Bacchus
thronte, der mir ausſah, als ob er Leſſing ſchon gekannt
Denn — ach! — nur die Götter bleiben ewig jung.
Die Kreuzgewölbe der Decke waren niedrig; ſie ſchienen
ſehr alt, vielleicht noch aus dem 15. Jahrhundert, wo
hier, in dieſer Straße, nach ihm Brüderſtraße genannt,
ein Mönchshaus der Dominikaner lag. — Weit hinaus,
von der Brüderſtraße nach der Breitenſtraße hin,
dehn=
ten ſich noch immer wie Felſen die gemauerten Bögen.
unter denen der Wein, gleichſam im Schutz und
Schatten der Jahrhunderte ruhte. — In einem Winkel
befand ſich der Stuhl Leſſings, ungepolſtert, ganz von
Holz, mit Armlehnen von altväteriſcher Form. Er
war baufällig geworden in der langen Zeit von mehr
als einem Jahrhundert, und ich vermutete, daß er
ur=
ſprünglich ſeine vier geſunden Beine gehabt, obwohl
er nunmehr auf dem einen nicht mehr feſt ſtand. Doch
er ward in hohen Ehren gehalten und an der Rücklehne
lgs an den Namen „Leſſing‟ Eine Tradition hatte
ſich in dieſem Keller erhalten, daß der Dichter den Platz
an der Treppe vorgezogen und dort regelmäßig am
Eingang geſeſſen, wie wenn er die friſche Luft nicht
habe miſſen wollen. Auch damals noch ſah ich einen
kleinen Tiſch an der bezeichneten Stelle. Sonſt war
von Leſſing=Reliquien nur noch ein lithographiſches=
Porträt vorhanden, von keinem beſonderen Wert zwar,
aber doch mit der hohen, hellen Stirn und den ſchönen
Augen des Dichters. Unter der Lithographie ſtand:
„Schleuen sc.‟. Schleuen war ein bekannter
Kupfer=
ſtecher, bei welchem, Königsgraben Nr. 10. Leſſing zur
Miete wohnte, als er ſeine „Minna” ſchrieb.‟ Wie
der Maurerſche Keller wird nun auch bald das
Leſſing=
haus verſchwinden, und es wird nur die Erinnérung
bleiben. Wir haben, im Gegenſatz zu den Pariſern und
Londonern, kein Talent oder richtiger keine „Talente‟
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