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verden angenommen: in Darmß23.
von der Expedition Kheinſtr. Nr. 23.
m Beſſungen von Friedr. Elher.
Holzſtraße Nr. 12. ſewie auswärz
von allen Annoncen=Erpeditionen.
Amtliches Organ
fuͤr die Bekannlmachungen des Großh. Kreisamls, des Großh. Voliheiamls und ſämmilicher Behörden.
82.
Freitag den 27. April.
1888.
B e k a n n t m a ch u n g.
Da es nicht ſelten vorkommt, daß den Beſtimmungen, welche zum Zwecke der Verhütung und Einſchränkung von
epide=
miſchen Krankheiten erlaſſen ſind, zuwidergehandelt wird, ſehen wir uns veranlaßt, nachſtehende Vorſchriften in allgemeine
Erinnerung zu bringen:
l. Polizeiverordnung, d. d. 6. Februar 1883.
8 1. Jeder Arzt, ſowie Jeder, der die Behandlung eines Kranten übernimmt, iſt verpflichtet von allen in ſeiner
Praxis vorkommenden Fällen von: 1. Pocken (Blattern). Jſowie Waſſerblattern bei Erwachſenen (aricellae). 2. Flecktyphus,
3. Recurrenzfieber, 4. aſiatiſcher Cholera, 5. Scharlach, 6. Diphtherie, 7. Abdominaltyphus, 8. epidemiſcher Ruhr, 9.
Wochen=
bettfieber und 10. Trichinenkrankheit dem Kreisgeſundheilsamte Darmſtadt binnen 24 Stunden nach geſtellter Diagnoſe
An=
zeige zu machen.
In gleicher Weiſe iſt jeder Haushaltungsvorſtand, ſobald er von dem Auftreten einer der vorgenannten Krankheiten
innerhalb ſeiner Haushaltung Kenntniß erlangt hat, verpflichtet, innerhalb 24 Stunden der Ortspolizeibehörde hiervon
An=
zeige zu erſtatten. Tritt eine der erwähnten Krankheiten bei einer allein ſtehenden, zu keiner Haushaltung gehörigen Perſon
auf, ſo liegt dieſe Verpflichtung dem Wohnungsvermiether beziehungsweiſe deſſen Stellvertreter ob.
8 3. Perſonen, die von einer der in 8 1 unter 1 bis 8 incl. genannten Krantheiten befallen ſind, müſſen von den
übrigen Bewohnern des Hauſes abgeſondert, beziehungsweiſe in einem beſonderen Zimmer untergebracht werden. Dieſelbe
Vorſchrift gilt unter den in 8 2 erwähnten Vorausſetzungen für Perſonen, die an einer der dort aufgeführten Krankheiten
leiden.
8 6. Den Familien= oder Haushaltungsangehörigen von an einer der in 8 1 unter 1-8 incl. genannten Krankheiten
Leidenden iſt der Beſuch von Schulen oder ähnlichen Anſialten nur dann geſtattet, wenn ſie ſeit der Zeit des Ausbruchs der
Krankheit und während der Dauer derſelben nicht in der Familienwohnung gewohnt oder verkehrt haben.
Dieſelbe Maßregel kann auf Antrag des Kreis=Geſundheitsamtes auf die Angehörigen von an Maſern oder Keuchhuſten
Erkrankten anwendbar erklärt werden.
Die Wiederaufnahme des Schulbeſuchs iſt nur nach Vorlegung eines ärztlichen Zeugniſſes geſtattet.
8 9. Der behandelnde Arzt iſt verpflichtet, ſich vor Verlaſſen der Wohnung eines von einer der in 8 1 unter 1-9
incl., eventuell in 8 2 genannten Krankheiten Leidenden in geeigneter Weiſe zu desinficiren, hierzu auch das ärztliche
Pflege=
perſonal anzuhalten und dieſes, ſowie die Angehörigen des Kranken zu unterrichten, wie ſie ſich ſelbſt und die im
Kranken=
zimmer gebrauchten Gegenſtände zu desinficiren haben.
8 10. Die in 8 9 gegebenen Vorſchriften gelten im Falle von Wochenbettſieber auch für die Hebammen. Dieſelben
dürfen ihre eigenen Inſtrumente bei der Pflege von an Wochenbettfieber erkrankten Wöchnerinnen nicht verwenden.
l. Strafbeſtimmungen. 1. Polizeiverordnung, d. d. 6. Februar 1883.
8 11. Uebertretungen der in den vorſtehenden Beſtimmungen gegebenen Vorſchriften werden, inſoweit dieſelben nicht
nach den 88 349. 350, 351 und 352 des Polizeiſtrafgeſetzes ſtrafbar erſcheinen, mit einer Geldſtrafe bis zu 30 M. beſtraft.
Die Unterlaſſung der in 8 1 und 2 vorgeſchriebenen Anzeige wird dann nicht beſtraft, wenn jene Anzeige wenigſtens
von einem der Beipflichteten oder von anderer Seite rechtzeitig erſtattet worden iſt.
2. Polizeiſtrafgeſetzbuch.
Art. 349. Wer die von der Poligeiverwaltungsbehoͤrde gegen den drohenden Einbruch anſteckender Krankheiten unter
Menſchen angeordneten Sperr= und Sicherungsanſtalten verletzt, wird, inſofern die begangene Uebertretung nicht unter 8 327
des Deutſchen Strafgeſetzbuchs fällt, mit einer Geldſtrafe von 3 bis 20 fl. oder Gefängniß bis zu 8 Tagen beſtraft.
Art. 350. Wer die beim wirklichen Ausbruche einer anſteckenden Krankheit unter Menſchen von der Polizeiverwaltung
zur Abwendung der Gefahren und gegen Verbreilung der Krankheit angeordneten Sperr= und Sicherungsanſtalten verletzt,
wird, inſofern die begangene Uebertretung nicht unter 8 327 des Heutſchen Strafgeſetzbuchs fällt, mit einer Geldſtrafe von 5
bis 30 fl. oder Haft von 3 bis 14 Tagen beſtraft.
Art. 351. Wenn bei einem Menſchen die Menſchen=Blatternkrankheit zum Ausbruch kommt, ſo iſt derjenige, welchem
deſſen Pflege obliegt, oder, wenn ein ſolcher nicht vorhanden, der Hausbeſitzer oder deſſen Stellvertreter, bei Vermeidung einer
Strafe von 1 bis 10 fl. verpflichtet, davon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem inländiſchen zur Praxis ermächtigten
Arzte die Anzeige zu machen, ſobald er von der anſteckenden und gefährlichen Natur der Krankheit Kenntniß erhält.
172
1170
Nr. 82
Art. 352. Wer die von der Polizeiverwaltungsbehörde wegen Vernichtung oder Reinigung von Kleidungen, Leinenzeug,
Bettwerk oder anderen Geräthſchaften, welche von Perſonen gebraucht worden ſind, die an einer anſteckenden Krankheit
dar=
niedergelegen, ertheilten Vorſchriften nicht befolgt, wird, inſofern die begangene Uebertretung nicht unter 8 327 des Deutſchen
Strafgeſetzbuchs fällt, mit einer Geldſtrafe von 3 bis 20 fl. oder Haft bis zu 8 Tagen beſtraſt; außerdem werden jene
Gegen=
ſtände confiscirt.
3. Reichsſtrafgeſetzbuch.
8 327. Wer die Abſperrungs= oder Aufſichtsmaßregeln oder Einfuhrverbote, welche von der zuſtändigen Behörde zur
Verhütung des Einführens oder Verbreitens einer anſteckenden Krankheit angeordnet worden ſind, wiſſentlich verletzt, wird mit
Gefängniß bis zu zwei Jahren beſtraft.
Iſt in Folge dieſer Verletzung ein Menſch von der anſteckenden Krankheit ergriffen worden, ſo tritt Gefängnißſtrafe von
3 Monaten bis 3 Jahren ein.
Darmſtadt, den 18. April 1888.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.
4628
B e k a n n t m a ch u n g.
Auf Grund der 88 11 und 12 des Reichsgeſetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen
der Sozialdemokratie ſind verboten worden:
1) Laut Bekanntmachung der Polizeibehorde zu Hamburg vom 4. April 1888 die Nr. 40 vom 1. April 1888 des 2.
Jahrgangs der periodiſchen Bruckſchrift; „Der neue Bauhandwerker, Redaktion und Verlag von A. Bitter, Druck von J.
H. W. Dietz in Hamburg.
2) Laͤut Bekanntmachung des Königl. Polizei=Präſidenten zu Berlin vom 10. April 1888 die nicht periodiſche
Druck=
ſchrift: „ Sozialdemokratiſche Bibliothek. XxI. Eines Arbeiters Widerlegung der national=ökonomiſchen Lehren John Stuart
Mill'sr. Von J. George Eccarius. Hottingen-Zürich. Verlag der Volksbuchhandlung 1888.
3) Laut Bekanntmachung der Königl. Regierung, Abtheilung des Innern zu Bülſſeldorf, vom 11. April 1888 das, eine t
Angabe des Druckers und Verlegers nicht enthaltende, in Elberfeld zur Verbreitung gelangte Flugblatt: „An das Volk”
beginnend mit den Worten: „Die jüngſten Maßregeln gegen bekannte Sozialiſten veranlaſſen uns ꝛc. und endigend: „E3
lebe die unbezwingliche unbeſiegbare Sozialdemokraties.
4) Laut Bekanntmachung des Königl. Polizei=Präſidenten zu Verlin vom 18. Apil 1888 die Nr. 14 des II.
Jahr=
gangs vom 7. April 1888 der periodiſchen Druckſchriſt; „Londoner Freie Preſſe. Deutſches unabhängiges Organ für die
Intereſſen der werthätigen Klaſſen. Herausgegeben von der Londoner Verlags=Genoſſenſchaft.
5) Laut Bekanntmachung des Regierungs=Präſidenten zu Magdeburg vom 15. April 1888 die laufenden Rummern 86,
88, 93, 100, 104 und 172 der von Robert Reitzel redigirten, in Detroit Gord=Amerika) erſcheinenden periodiſchen
Druck=
ſchrift mit der Ueberſchrift: „Der arme Teufels.
Darmſtadt, den 23. April 1888.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.
(4780
Bekanntmuchung.
Betreffend: Die Vereinigung Beſſungens mit Darmſladt, hier die Kranken=
Verſicherung.
Nach den für die Stadt Darmſtadt erlaſſenen ſtatutariſchen Beſtimmungen,
welche mit dem 1. d. Mts. auch für den Bezirk der ſeitherigen Gemeinde Beſſungen
in Kraft getreten ſind, unterliegen neben den in 8 1 des Geſetzes vom 15. Juni
1883, „die Krankenverſicherung der Arbeiter betr.- ausdrücklich genannte Perſonen,
auch die nachſtehend aufgeführten Gruppen von Perſonen der
Krankenberſicherungs=
pflicht:
1) diejenigen im 8 1 des Geſetzes bezeichneten Perſonen, deren Beſchäftigung
ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus
auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beſchränkt iſt;
2) Handlungsgehilfen und Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken;
3) Perſonen, welche in anderen als den in 8 1 bezeichneten
Transportge=
werben beſchäftigt werden;
4) Perſonen, welche von Gewerbtreibenden außerhalb ihrer Betiebsſtätten
beſchäftigt werden;
5) Selbſtſtändige Gewerbtreibende, welche in eigenen Betriebsſtätten im
Auf=
trage und für Rechnung anderer Gewerbtreibenden mit der Herſtellung oder
Bear=
beitung gewerblicher Erzeugniſſe beſchäftigt werden (Hausinduſtrie);
6) die in der Land= und Forſtwirthſchaft beſchäftigten Arbeiter.
Indem wir dies zur Kenntniß der Betheiligten bringen, fügen wir bei, daß
die Vorſchriften über An= und Abmeldung, Einzahlung der Beiträge u. ſ. w., wie
ſie hinſichtlich der kraft Geſetzes verſicherungspflichtigen Perſonen beſtehen, bezüglich
der vorgenannten ſtatutariſch dem Verſicherungszwang unterſtellten Perſonen
gleich=
mäßige Anwendung finden.
Darmſtadt, den 18. April 1888.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
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1171
Nr. 85
Betnnntmuchung.
Betreffend: Wahl des Vertreters der Forenſen in der Gemeinde Darmſtadt.
Durch die Vereinigung der Landgemeinde Beſſungen mit Darmſtadt iſt die
Wahl eines Vertreters der Forenſen für die Geſammtgemeinde nöthig.
Die Liſte der bei der Wahl des Vertreters der Forenſen ſtimmberechtigten
in der Gemarkung nur Begüterten, beziehungsweiſe nur Gewerbtreibenden, wird
drei Tage lang, nämlich den 30. April, 1. und 2. Mai d. Js. in dem Stadthaus,
Rheinſtraße Nr. 18, Zimmer Nr. 12, dahier offen gelegt werden, damit während
dieſer drei Tage, nicht aber ſpäter, Jedermann Einſicht davon nehmen und bei der
Wahlcommiſſion deshalb Einwendungen vorbringen kann.
Darmſtadt, den 26. April 1888.
Die Wahlcommiſſion:
Niedlinger.
C. Gräff.
Konrad Creter W.
4782
rkanntmuchung.
Der Voranſchlag der Stadtkaſſe für das Verwaltungsjahr 1888-89 iſt im
Entwurf für 8 Tage, vom 27. April bis einſchließlich 5. Mai, auf dem
Stadt=
haus, Zimmer Nr. 13, gemäß Art. 83 der Städteordnung zur Einſicht offen gelegt.
Darmſtadt, den 25. April 1888.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
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Anfang 7 Uhr. Ende ¼10 Uhr.
Samstag, den 28. April findet eine
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gewöhnlichen Wochentagspreiſen ſtatt. Zur
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Der glaſerne Pantoffel.
Zaubermärchen mit Geſang, Evolutionen und
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Muſik von Stiegmann.
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ſtellung findet Donnerstag, den 26. April,
nachmittags von 3-5 Uhr an der Tageskaſſe
im Großh. Hoftheater ſtatt.
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Perſon mit einem Kind oder zwei Kinder
einen Platz benutzen.
Politiſche Ueberſicht.
Deutſches Beich. Bei dem Kaiſer ſtieg am 25. in den
Abend=
ſtunden das Fieber etwas, aber doch nicht ſo hoch wie Tags vorher.
Die Aerzte fanden den Zuſtand im Laufe des Mittwoch recht
be=
friedigend, da die Kräfte und die Stimmung ſich erſichtlich heben
und der Kaiſer regen Appetit zeigte. Infolge davon können bereits
feſtere Speiſen genommen werden.
Das Bulletin von Donnerstag vormittag 9 Uhr meldet: De=
Kaiſer hat in letzter Nacht gut geſchlafen; das Fieber iſt heute ſehr
gering. Das Allgemeinbefinden beginnt ſich zu heben.
Am Mittwoch traf der Kronprinz um 4½ Uhr im
Charlotten=
burger Schloſſe ein. Die Kaiſerin Auguſta ſtattete der Königi=
Victoria um 4 Uhr einen halbſtündigen Beſuch ab. Die
Kron=
vrinzeſſin war um 5 Uhr beim Kaiſer. Um 5 Uhr begaben ſich di=
Kaiſerin Victoria mit der Königin Victoria im offenen Wagen, im
darauffolgenden Prinzeſſin Beatrice mit drei Töchtern des Kaiſers
im dritten Wagen Prinz Heinrich von Battenberg nach Berlin zur
britiſchen Botſchaft. Später folgte auch der Kronprinz im offenen
Wagen. Die Königin von England beſuchte mit der Kaiſerir
Victoria vormittags vor dem Gottesdienſt den Kaiſer. Zur Tafel
waren am 25. geladen ſämtliche Mitglieder des Königlichen Hauſes
Fürſt Bismarck, Graf Moltke, Miniſter Puttkamer, Graf Herber/
Bismarck, der Miniſter des Königlichen Hauſes, Graf Stolberg
Wilmowski, der Oberpräſident Achenbach, die Generale Albedyll
und Pape, der Oberceremonienmeiſter Graf Eulenburg, der Ober=
Stallmeiſter Baron Rauch, der Herzog und die Herzogin von
Rut=
land und der Botſchafter Malet mit Gemahlin. Auch ſämtliche
Miniſter und ſämtliche Aerzte des Kaiſers nahmen an dem Diner
Teil.
Mittags um 12 Uhr empfing die Königin Victoria den
Reichs=
kanzler Fürſten Bismarck in einſtündiger Audienz. Fürſt Bismarck
begab ſich hierauf zum Kaiſer.
Königin Victoria nahm am Donnerstag eine Parade des
Regiments Garde du Corps ab und beabſichtigte abends 7 Uhr nach
England abzureiſen.
Wie Berliner Blätter berichten, iſt die Ernennung des Grafen
Herbert Bismarck zum Staatsminiſter als Auszeichnung für den
Reichskanzler erfolgt und habe dabei der Kaiſer den Empfindungen,
welche er für den Fürſten Bismarck hegt, einen ungemein herzlichen
Ausdruck gegeben.
Die „Köln. 3tg. ſchreibt: Es iſt unrichtig, daß der Geheime
Kommerzienrat Krupp in Eſſen geadelt werde. Krupp's verſtorbener
Vater hat bereits vor langer Zeit die ihm angebotene
Standes=
erhöhung abgelehnt, und der Sohn denkt in dieſer Hinſicht wie
ſein Vater. - Die „Nordd. Allg. 3tg.” nennt als die zur
Nobili=
tierung vorgeſchlagenen Finanziers die Herren Geh. Kommerzienrat
Schwabach und Oskar Hainauer.
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Nr.
Das preußiſche Abgeordnetenhaus genehmigte in zweiter Leſung
den von den Abgg. v. Schenkendorff und Dr. Kropatſchek beantragten
Geſetzentwurf über das Dienſteinkommen und die Penſion der Lehrer
an den nichtſtaatlichen höheren Lehranſtalten im Allgemeinen nach
der Kommiſſionsfaſſung. In der Debatte erklärte ſich nur das
Centrum durch ſeinen Hospitanten, Dr. Brüel, gegen den Entwurf,
da derſelbe in ſeiner gegenwärtigen Faſſung die genannten
Gemeinde=
anſtalten vollſtändig in die Hand des Kultusminiſters lege.
Zwiſchen den Nationalliberalen und den Konſervativen iſt wegen
der Haltung der letzteren in Sachen des preußiſchen
Volksſchullaſten=
geſetzes offene Fehde entbrannt. Die Nationalliberalen werfen ihren
konſervativen Freunden Cartellbrüchigkeit vor, während die
Kon=
ſervativen in einer geharniſchten Erklärung den Nationalliberalen
alle Schuld aufbürden.
Heſterreich=Angarn. Die ungariſchen Blätter äußern ſich recht
ungünſtig über die Politik des Grafen Taaffe. Der offiziöſe
„Nemzet” ſagt, Graf Taaffe erblicke das ruhige Gleichgewicht nur
im Schwanken, ſein Programm beſtehe aus Verſprechungen und aus
den durch ſie erlangten Zugeſtändniſſen. Der „Peſter Lloyd' ſchreibt:
„Wenn Reformen geplant werden, welche den beſten und edelſten
Schöpfungen der Deutſchen den Vernichtungskrieg erklären, wenn
Neuerungen eingeführt werden, welche mit dem deutſchen Geiſte
und mit der deutſchen Auffaſſung der öffentlichen Inſtitutionen in
unverſöhnlichem Widerſpruch ſtehen: ſo iſt das Regime eben ein
antideutſches, aus welchen Perſonen und Elementen auch das
Miniſterium und die Partei zuſammengeſetzt ſein mag. und es will
uns ſcheinen, es ſei hoch an der Zeit zu einer Umkehr. Der
Organismus, der ſich Oeſterreich nennt, kann weitere nationale
Exceſſe nichtzvertragen.
Frankreich. Der Präſident der Republik, Carnot, hat, von den
Miniſtern Lockroy und Deluns=Montaud begleitet, am 25. morgens
Um 9 Uhr 40 Minuten ſeine Reiſe nach Bordeaux angetreten. Der
Präſident übernachtet in Limoges und in Agen, verweilt am
Sams=
tag und Sonntag in Bordeaux, beſucht am Montag Rochefort und
kehrt am Dienstag abend nach Paris zurück.
Bei dem Empfang in Souterrain erwiderte Präſident Carnot
dem Bürgermeiſter: Sie haben Recht wenn Sie glauben, daß ich
die Republik gegen innere u. äußere Feinde zu verteidigen wiſſen werde.
Die Kammer wird ſich vorausſichtlich Ende dieſer Woche bis
gegen Mitte Mai vertagen.
In der Patrioten=Liga iſt nunmehr die definitive Spaltung
erfolgt und formell ausgeſprochen worden. Die Delegierten=
Verſammlung der Liga hat mit 21 gegen 18 Stimmen abgelehnt,
der Ernennung Deroulede's zum Ehrenpräſidenten die Zuſtimmung
zu erteilen, die Aktions=Gruppe der Liga beſchloß darauf, im
Ein=
verſtändnis mit Deroulede, die Liga auf neuen Grundlagen zu
rekonſtituieren.
Boulanger lud für Freitag den 27. d. eine Anzahl
Abgeord=
nete zum Diner ein. Außer den dreizehn Abgeordneten, von denen
bekannt, daß ſie zum boulangiſtiſchen Komite gehören, nahmen
Granet, Turquet, Saint Martin und Lesguillier die Einladung an,
während ſechs andere abſagten, darunter Andrieux.
England. Lord Salisbury hat Unterhandlungen mit Vortugal
wegen Ankaufs des Delagoa=Bay durch England angeknüpft.
Das Unterhaus verwarf am 25. in zweiter Leſung die Bill
über die Lokalverwaltung in Irland mit 282 gegen 195 Stimmen.
Balfour bekämpfte die Vorlage. Er betonte, daß Irland nicht reif
ür die Lokalverwaltung ſei, die, wenn man ſie gewähre, nur
an=
gewandt werden würde um die Ziele der Nationalliga, nämlich
politiſche und ſoziale Revolution, durchzuführen. Sobald andere
Zuſtände geſchaffen ſeien, würde er der Erſte ſein, Irland gleiche
Rechte wie England einzuräumen. Churchill erklärt, die Regierung
ſei durch ihr Verſprechen von 1886 verpflichtet, Irland eine lokale
Verwaltung zu geben. Darauf ſei die unioniſtiſche Partei baſiert,
und dies ſei das einzige Programm, um die Lostrennung Irlands
zu verhindern. Er enthalte ſich daher der Abſtimmung.
Chamber=
lain erklärt, er könne nur gegen die Bill ſtimmen, wenn Balfours
Erklärung nicht eine unbeſtimmte Vertagung der Lokalverwaltung
für Irland bedeute.
Itakien. Das an der Südamerikaniſchen Küſte befindliche
Ge=
ſchwader ſoll abberufen und mit der Mittelmeer=Flotte vereinigt
werden.
Herbien. Das Miniſterium Gruitſch beabſichtigt ſeine
Demiſ=
ſion einzureichen, da der König mehreren Beſchlüſſen der Skuptſchina,
namentlich bezüglich der Reform des Heeres, ſeine Genehmigung
verweigert.
Tuͤrktei. Der bisherige Botſchafter in Rom, Photiades Paſcha,
wird nach Meldungen aus Konſtantinopel zum Gouverneur von
Kreta ernannt werden.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 27. April.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 11. April dem
ofeſſor am Prediger=Seminar zu Friedberg Dr. Heinrich Adolf
ſtlin das Ritterkreuz I. Kl. des Verdienſt=Ordens Philipps des
oßmütigen verliehen.
Prinz Heinrich von Battenberg mit hoher Gemahlin werden
82
1175
dem Vernehmen nach in dieſen Tagen auf Schloß Heiligenberg zu
Beſuch eintreffen.
) Stadtverordnetenverſammlung. Unter den in geſtriger Sitzung
ſeitens des Herrn Oberbürgermeiſters Ohly gemachten Mitteilungen
befand ſich ein Schreiben der Kreisſchulkommiſſion an den
Schul=
vorſtand, worin das Reſultat der kürzlich in der
Knabenmittel=
ſchule abgehaltenen Prüfungen als ein ſehr erfreuliches, der Zuſtand
der Schule als ein vortrefflicher bezeichnet wird. Zur Frage wegen
Errichtung eines zweiten Gymnaſiums wurde mitgeteilt, daß die
Platzfrage nunmehr ihre volle Erledigung im Sinne der früheren
Stadtverordnetenbeſchlüſſe gefunden habe und die Uebernahme des
von der Stadt zur Verfügung geſtellten Platzes durch das
Kreis=
bauamt alsbald erfolgen werde. Mit dem Bau ſoll noch in dieſem
Jahre begonnen werden. Die Anſtalt für verwahrloſte Kinder in
Gräfenhauſen ſoll in ca. 14 Tagen eröffnet und vorläufig 15- 20
Kinder dort untergebracht werden. Zur Anſchaffung des nötigen
Schulinventars beſchließt die Verſammlung die koſtenfreie
Ueber=
weiſung ausrangierter, aber noch reparaturfähiger Schulbänke an
das Kuratorium der genannten Anſtalt.
Zur Durchführung der Fabrikſtraße bis zur Lagerhausſtraße
genehmigte man 7500 M. für Geländeabtretungen und wählte
ſo=
dann aus dem ſeitherigen Beſſungen noch den Herrn Wittmann in
die Hochbau=Commiſſion, Herrn Maher in die Schlachthaus= Herrn
Schneider in die Verkehrs=Commiſſion, den Herrn Creter in die
Armenverwaltung, während Herr Weinmann in die Wirtſchafts=
Kreiserſatz= und Control=Commiſſion über die Wald=und Feldſtrafen
delegiert wurde. Herr Rückert regte die Frage an, daß auch der
Verwaltungsrat der Sparkaſſe durch ein Mitglied aus dem
ſeit=
herigen Beſſunger Bezirk verſtärkt werde. Die Angelegenheit ſoll
demnächſt weiter erörtert werden.
Für Gaszuführung nach der neuen Garniſonsbäckerei wird ein
Kredit von 1100 M. bewilligt, einige Accorde wegen Vergebung von
Fuhrleiſlungen für Zwecke des Tiefbauamtes nicht beanſtandet. Zu
einem Geſuch wegen Errichtung eines Gebäudes innerhalb des
Oktroirayons zur oktroifreien Lagerung von Mehl beſchloß man die
angeſonnene Ueberlaſſung ſtädtiſchen Terrains zu verſagen, dagegen
dem Petenten einen geeigneten Raum im ſtädtiſchen Lagerhaus um
eine Jahresmiete von 350 M. zur Verfügung zu ſtellen,
voraus=
geſetzt, daß derſelbe die erforderlichen Einrichtungen auf ſeine Koſten
zur Ausführung biingen läßt.
Zu Kanalbauausführungen war die Anlieferung von zwei
Mil=
lionen Backſteinen ausgeſchrieben, der Submiſſionstermin aber ſehr
kurz bemeſſen worden. Die eingereichten Preiſe waren daher hohe
und hat man mit den offerierenden Firmen nachträglich
Verein=
barungengetroffen, wonach gegen dieurſprüngliche Offerte ca. 8010 M.
erſpart werden können. Die Verſammlung erklärte ſich damit
ein=
verſtanden, daß den Firmen Sander und Cie. in Sprendlingen
355000 Stück, der Wormſer Dampfziegelei 260000 Stück und der
Reſt der Firma Ph. Holzmann in Frankfurt a. M. um den
Ge=
ſamtbetrag von 66500 M. zur Anlieferung übertragen werden.
Seitens des Steuerkommiſſariats iſt die Aenderung der
Be=
nennung gleichnamiger Straßen infolge der Vereinigung Beſſungens
mit Darmſtadt in Anregung gebracht worden. Nach einem von
Herrn Rückert erſtatteten Referate wird vorgeſchlagen die
Eſcholl=
brücker= Heinrich=, Wilhelminen=, Nieder=Ramſtädterſtraße ꝛc. auf
dem ſeitherigen Beſſunger Gebiet umzunummerieren und mit
Rück=
ſicht auf örtliche Beziehungen die ſeitherige Beſſunger Fabrikſtraße
in Frankenſteinſtraße, die Friedrichſtraße in Kiesbergſtraße, die
Holz=
ſtraße in Schulhausſtraße, die Hügelſtraße in Niederſtraße, die
Kiesſtraße in Tannenbaumſtraße, die Ludwigſtraße in
Ludwigshöhe=
ſtraße, die Sandſtraße in Sandbergſtraße umzuwandeln. Ferner
ſoll die Carlſtraße bis zum Orangeriegarten durchnummeriert und
die jetzige Beſſunger Kirchſtraße und ihre Fortſetzung als Beſſunger
Schulſtraße nach dem Commiſſionsvorſchlage in ihrer ganzen
Aus=
dehnung den Namen Beſſunger Straße erhalten. Nach längerer
Debatte, in der Herr Lehr den Vorſchlag machte auch einige alte
Darmſtädter Straßen umzutaufen und hierbei die Namen berühmter
Männer zu benutzen, Herr Beſt dafür eintrat den grünen Weg in
Mollerſtraße umzutaufen, ſetzte man die Beſchlußfaſſung bis auf
weiteres aus. (Schluß des Berichts in nächſter Nummer.
Wie der „T. A.v erfährt, ſoll ein Teil des Grundeigentums
weiland Ihrer Königl. Hoh. der Frau Prinzeſſin Carl zum Verkauf
kommen. Als Verkaufsobiekte werden bezeichnet das Haus neben
dem Prinzlichen Palais (Wilhelminenſtraße 4) das Haus Carls.
ſtraße 7, Gelände an der Heinrichſtraße und der durch Fortſetzung
der Saalbauſtraße bis zur Annaſtraße abgetrennt werdende weſtliche
Teil des Palaisgartens.
Die am Dienstag und Mittwoch abgehaltene Verſteigerung
von Brenn=und Nutzholz aus dem ſtädtiſchen Oberwald, mit welcher
die Holzverſteigerungen aus den Stadtwaldungen für diesmal ihr
Ende erreicht haben, vermochte für Brennholz die tarifmäßigen
Preiſe nicht zu erreichen. Buchen=Scheiter erzielten durchſchnittlich
M. Buchen=Knüppel 5 M. Buchen=Stockholz 2-3 M. für den
Raummeter, Buchen=Wellen 9-10 M. für 100 Stück. Das zum
Ausgebot gelangte Nutzholz wurde dagegen gut verwertet, eichen
Stammholz mit durchſchnittlich 32 M. der Kubikmeter. Bei dem
Geſamtreſultat wird die Genehmigung der
Stadtverordnetenver=
ſammlung eingeholt werden.
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Nr. 82
Tic Gießfäſſer waren bei dem geſtern herrſchenden
Wind=
der allen Staub in den Straßen aufwirbelte, zum erſten Mal in
dieſem Jahr, in Thätigkeit geſetzt.
Ueber eine in Caſſel vor wenigen Tagen ſtattgehabte Auf
führung von „Frithjof” von C. A. Mangold berichtet die „Caſſeler
Heitung; wie folgt: „ Noch ſind wir voll der empfangenen großen
Eindrücke, welche das hochbedeutende Werk von C. A. Mangold
hinterlaſſen hat. Es iſt von demſelben nicht zu viel berichtet und
es bliebe uns eigentlich nichts weiter übrig, als daß wir die
Be=
richte über die Aufführungen des Werkes aus anderen Städten
ein=
fach nachſchrieben. Alles darin Geſagte muß wiederholt beſtätigt
werden. Frithſoff, welches der in Darmſtadt anſäſſige Komponiſt
richtig Konzert=Drama nennt, iſt unſtreitig den beſten gediegenſten
Chorwerken der Neuzeit beizuzählen. Edel in Ausdruck und Form,
glänzend in der Behandlung des Orcheſters, ſteht das Werk ganz
auf der Höhe moderner Kunſtanforderungen. Die hochdramatiſchen
Situationen zeichnet der Komponiſt mit einer Sicherheit, Wahrheit,
daß man ſich das Werk vorübergehend ſofort als auf der Bühne
ſceniſch verwirklicht vorzuſtellen verſucht wird. Ebenſo ergreifend
und wahr wie die dramatiſch bewegten Momente müſſen die
lhri=
ſchen bezeichnet werden, wie ſie in der Perſon Ingeborgs und
teil=
weiſe des Frithiof auftreten. Große Schönheit und Wirkung wohnt
den Chorſeenen inne, denen zu folgen ein wirklicher Hochgenuß iſt.
Man weiß nicht, welchem Umſtande dieſer Reiz in erſter Reihe
zu=
zuſchreiben iſt, ob der ſorgfältigen, reizvollen Stimmenführung, der
maßvollen Berückſichtigung des Stimmenumfangs, welche zwar vor
Anwendung höchſter Lagen im Sopran nicht zurückſchreckt, ſobald
dramatiſches Feuer den Komponiſten durchglüht hat - oder der
alles belebenden, beſtrickenden Orcheſterbegleitung. Einen öfters
an=
gewandten Effekt erzielt der Komponiſt mit unsono-Chorſätzen der
Männerſtimmen, teils in Form von Recitativen, teils rhythmiſch
durchgeführt. Als eine der köſtlichſten Chornummern muß der Doppel=
Chor: „Frühling kommt, die Vögel ſingen; vezeichnet werden,
ſo=
wie auch Trinklied: „Weinl Komm bring mir Wein zur Luſt',
und noch manche andere Perle ließe ſich aufführen.
nn. Am Samstag den 28. April d. J. feiert der frühere Diener
am chem. Laboratorium unſerer techniſchen Hochſchule, Herr Göckel
mit ſeiner Gattin das gewiß ſeltene Feſt der goldenen Hochzeit.
Wir ſind ſicher, daß dem Jubelpaare die heizlichſten Beweiſe der
Teilnahme an dieſem ſchönen Freudentage entgegengebracht werden.
() Eberſtadt, 25. April. Von dem hieſigen Männerauartett
wurde unter Leitung ſeines Dirigenten des Herrn Lehrer
Breiden=
bach am Sonntag abend im Saale zur „Harmonier eine
Abend=
unterhaltung veranſtaltet, deren Reinertrag zum Beſten der
Waſſer=
beſchädigten in Norddeutſchland beſtimmt iſt. Das aufgeſtellte
Pro=
gramm war ſehr reichhaltig. Herr Richard Gompf aus Darmſtadt
brachte als Celliſt eine Romanze von Lindner mit Klavierbegleitung
und eine Einlage aus „Troubadour” zum Vortrag. Der junge Künſtler,
welcher von früheren ähnlichen Veranſtaltungen her noch im beſten
Andenken ſteht, hat inzwiſchen durch fleißiges Studium ganz
be=
deutende Fortſchritte gemacht. Wir wünſchen ihm auch fernerhin
jederzeit den ſchönſten Erfolg.
Die Vorträge für drei und vier Eithern mit Violinſtimme
wurden ſehr beifällig aufgenommen; dem ſtürmiſchen Verlangen
entſprachen die jungen Künſtler in bereitwilligſter Weiſe mit einer
ſehr ſchönen Einlage. Auch Herr Heinrich Müller von hier zeigte
ſich in dem Vortrage einer Fantaſie aus „Lucia von Lammermoor=
und aus „Troubadour- mit Klavierbegleitung als ein ſehr tüchtiger
und gewandter Violinſpieler. Ein Duett „Schifferſtändchen von
5
Fr. Abt, ſowie ein humoriſtiſches Terzett „Krieger, Turner und
Sänger=, die beiden erſteren von R. Heinze, wurden unter lebhaftem
Beifalle von Mitgliedern des Männerquartetts vorgetragen.
Be=
ſonders gut wurden die Chorlieder geſungen. Einen hübſchen Schluß
des Programms bildete der Männerchor „die ſchöne Welt von W.
Antonius. Ein flottes Tänzchen hielt die Anweſenden in animierter
Stimmung bis zu ziemlich vorgerückter Morgenſtunde beiſammen.
Indem wir dem hieſigen Männerquartett für dieſen genußreichen
Abend öffentlich unſeren Dank ausſprechen, möchten wir zugleich
eine recht baldige Wiederholung anregen.
J. Mainz, 25. April. Das hieſige Kreisamt erläßt in Bezug
auf den Maurerſtrike ein Ausſchreiben an die Bürgermeiſtereien
des Kreiſes, in welchem dieſelben aufgefordert werden, ſtreng darüber
zu wachen, daß Maurer, welche arbeiten wollen, nicht durch
Droh=
ungen und Mißhandlungen hiervon abgehalten werden. Unter
Hin=
weis auf den 8 240 des Strafgeſetzbuches fordert das Kreisamt die
Bürgermeiſtereien auf, Denjenigen, welche arbeiten wollen,
polizei=
lichen Schuß angedeihen zu laſſen und in vorkommenden Fällen die
ſofortige Verhaftung des dem Geſetze zuwiderhandelnden
vorzu=
nehmen. — Inzwiſchen hält der Strike weiter an und beunruhigt
alle Handwerkskreiſe, welche mit dem Bauhandwerk zu thun haben
und jetzt mehr oder minder auf das Trockene geſetzt ſind. Auf
Zeitungsinſerate hin, waren einige wenige Maurergehülfen hierhe:
gekommen, haben es aber vorgezogen, wieder weiter zu wandern.
Die von dem landwirtſchaftlichen Verein hier in das Leben
geruſene Genoſſenſchaftsſchlächterei wurde heute eröffnet.
J. Mainz, 25. April. In der heutigen
Generalverſamm=
lung der Aktiengeſellſchaft „Mainkettes wurden die vom
Aufſichtsrat vorgeſchlagenen Abſchreibungen auf die Dampfer, Kette,
Schiffsinventar ꝛc. im Betrag von 37474 M. genehmigt und
be=
ſchloſſen, vorbehältlich der noch ausſtehenden Anerkennung der
Bilanz durch die Regierung, die von der Staatskaſſe auf Grund
der ſtaatlichen Zinsgarantien zu beanſpruchenden 22295 M. zu
einer Dividende von 14.50 M. auf die Aktien Serie 1 (
vollein=
bezahlt) und 7.70 M. auf die Aktien Serie A 1 (60 pCt. einbezahlt)
zu verwenden. Einſchließlich dem ſich nur auf 107 M. belaufenden
Nettogewinn verbleibt nach Zahlung der vorſtehenden Dividende
ein Ueberſchuß von 202 M., der auf neue Rechnung übertragen wird.
Gießen. In der letzten Stadtverordnetenverſammlung wurde
der penſionsfähige Gehalt des Herrn Bürgermeiſters Bramm vom
1. April d. J. ab auf 7000 M. feſtgeſetzt.
Gera, 24. April. Welche Folgen es hat, wenn Arbeitgeber es
verſäumen, ihre Arbeiter bei den Krankenkaſſen rechtzeitig
anzu=
melden, zeigt folgender Fall. Im Frühjahr v. J. trat bei einem
Induſtriellen Donnerstag ein Arbeiter ein, deſſen Anmeldung bei
der Krankenkaſſe innerhalb der erſten drei Tage, alſo bis zum
Sonn=
abend, der Buchhalter verſäumte. Am Montag, an welchem Tage
die Anmeldung geſchehen ſollte, ſtrikten die Arbeiter und weder der
Buchhalter noch der Chef hielten die Anmeldung für erforderlich
Aber im Herbſt erkrankte jener Arbeiter, und dem Fabrikanten, bei
welchem der erkrankte Arbeiter im Frühjahr 3 Tage gearbeitet hatte,
ohne bei der Krankenkaſſe angemeldet worden zu ſein, ging eine
Kurkoſtenrechnung von über 300 M. zu, welche der Fabrikbeſitzer
auch bezahlen mußte.
Verlin, 24. April. Nach dem Teſtament Kaiſer Wilhelms ſollte
von deſſen Privatvermögen im Betrage von 24 Millionen eine
Million an, die Großherzogin von Baden fallen. Wie nach
der „M. Z. nunmehr verlautet, hat die Großherzogin indeſſen zu
Gunſten der jüngſten Kaiſerlichen Töchter auf ihr Erbteil aus Kaiſer
Wilhelms Nachlaß verzichtet.
Die Geſamtzahl der Landwehroffiziere, über welche,
nachdem die neuen Wehrgeſetzbeſtimmungen in Kraft getreten ſind,
das deutſche Heer im Kriegsfalle verfügt, dürfte ſich nach neueren
Berechnungen auf ungefähr 12000 belaufen. Rechnet man hierzu
die Zahl der disponibeln Reſerveoffiziere mit ca. 6000, ſo ſtellt das
geſamte Offiziercorps des Beurlaubtenſtandes die ſtattliche Ziffer
von 18000 Köpfen dar. Im Bedarfsfalle treten noch alle diejenigen
Offiziere a. D. und z. D. hinzu, welche ſich für den
Mobilmachungs=
fall zur Verwendung bereit erklärt haben.
- Ein Diner 1a Lonis Xl. hat in Paris Senſation gemacht
und beweiſt, daß es dort Geſellſchaftskreiſe giebt, in denen man von
Boulanger nichts weiß. Herr und Frau Loti, welche ein großes
Haus machen und den erdenklichſten Luxus entfalten, gaben kürzlich
in ihrem Hotel in der Straße St. Pierre ein großes Diner, deſſen
Einladungen in altem Franzöſiſch lauteten: „Meſſire und Dame
Vierre Loti bitten Meſſire x., ihnen die Freude anzuthun, und in
ihrem Hotel in der Straße St. Pierre, den 15. des Monats April
um 7½ Uhr zur Vesperzeit zum Diner zu erſcheinen.: Die
Ein=
geladenen, heißt es weiter, eiſcheinen im Koſtüm von 1470 und
haben für den Abend einen Namen aus jener Zeit zu führen. Das
Hotel Loti enthält eine Reihe von Gemächern, deren jedes an eine
Etappe aus den Reiſen des Beſitzers, eines ehemaligen
Schiffs=
lieutenants, erinnert. Es befindet ſich daſelbſt eine Pagode und ein
orientaliſcher Salon, in dem in ciſelirten Pfannen die feinſten
Parfums verbrennen. Der Speiſeſaal iſt im Stile Ludwigs XI.
gehalten. Um 7½ Uhr hatten ſich die Gäſte verſammelt - die
edlen Herren ergriffen auf ein gegebenes Glockenzeichen die
Finger=
ſpitzen der Damen und der Einzug, von zwei Sackpfeifern geführt,
begann - man ſchritt durch zwei Reihen reichgolonnirter Diener,
die Harzfackeln trugen, in den Speiſeſaal. Das Menu enthielt
dreizehn Gänge. Zuerſt kam das Waſchbecken gefüllt mit Bonbons
und griechiſchem Wein, dann folgte die Suppe, Kapaunenbruſt mit
roten Zuckerkörnern garniert, Fiſch mit Wein von Montargis, dann
die Braten: Rehbraten, Gänſebraten, Kaninchen= und Igelbraten,
dazu gascogniſche rote Weine. Nach den Braten erſchienen die
Entremets, Reis und gebackene Mandeln, Torten und Törtchen,
Rebhühnerpaſteten. Der ſiebente Gang beſtand aus Firkaſſee und
weißem Gaskogner - dann erſcheint aller Art Wild und endlich
das Deſſert: Quitten, Datteln, Nüſſe, ſpaniſche Nüſſe, Konfekte und
Champagner - abermals folgt Händewaſchen und dann der
drei=
zehnte Gang: Pfefferkuchen und Goldnüſſe Die einzelnen Gänge
wurden durch Schaugerichte unterbrochen. Ein Rieſenpfau wurde
auf einer Tragbahre von vier Dienern, denen ein Hausoffizier mit
fliegendem Banner voranſchritt, geſolgt von Pagen und Hornbläſern,
in den Saal getragen, eine Rieſenpaſtete erſchien ꝛc. Das Diner
war um 1 Uhr morgens zu Ende und dann begann der
Tanz-
ein Fackeltanz im Stile der Zeit Ludwigs X1. Zuletzt kamen
Schäferſpiele. Alle Welt ſpricht heute noch von dem intereſſanten
Diner bei Lotis.
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für die Redaktion Carl Wittich.