Darmstädter Tagblatt 1888


11. April 1888

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Abonnementspreis
Pirkelſehrlich 1 Marl 50 Pf. nd
Bringerlohn. Auzwaͤrtz werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen ent=
eegengenommen
zu 1 Mark 50 Pf.
vo Quartal incl. Poſtauffchlagz

151. Jahrgarg.

Mit der Sonntags=Beilage:

Inſerate
werden angenommen i Darms 2d
von der Expeditlon Rheinſt. Kr 23.
in Beſſungen von Friedr. Blbher
Holzſtraße Nr. 13. ſowie autwäru
von allen Aunonen=Erpeditionen.

Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Graßh. Rreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſümmtlicher Behörden.
Mittwoch den 11. April.
Ne 70.
1888.

Heſunden: 1 ſchwarzes Jettarmband. 1 ſilb. Armband, durchbrochen. 1 alter Kinderſchuh. 1ſchwarzer Glacehandſchuh. 1 leeres
Geldtäſchchen von ſchwarz. Leder. 1 Rechenbuch v. Geiſt. 1 deutſches Leſebuch von Paldamus. 1 Portemonnaie, enth. 2 M. 32 Pf.
Verkoren: 1 Vortemonnaie von ſchwarzem Seehundsleder, enth. 4 M. 1 weiße Elfenbeinbroche 1 Couvert mit 12 fremden
Freimarken. 1 ſchwarzes Armband, innen mattes Gold. 1 ſchwarzer Regenſchirm von Seide mit gebog. Griff und 2 Bällchen. 1 ſilb.
Armband. - Zugekauſen: 1 kleiner ſchwarzer Hund ohne Marke.-1 Fuchshund mit Marke 49. 1 ſchwarzes Huhn.
Darmſtadt, 9. April 1888.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Zu publiciren iſt aus dem Reichsgeſetzblatt Nr. 13:
Geſetz, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Geſetzes gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Sozial=
demokratie
;
Geſetz, betreffend die Abänderung des Art. 24 der Reichsverfaſſung;
Geſetz, betreffend den Schutz von Vögeln;
Geſetz, betreffend die Abänderung des Geſetzes über den Verkehr mit blei= und zinkhaltigen Gegenſtänden.
B e k a n n t m a ch u n g.
Den Transport von Leichen beireffend.
Mit Rückſicht auf eine von dem Bundesrathe beſchloſſene Abänderung des 8 34 des Betriebs=Reglements für die Eiſen=
bahnen
Deutſchlands vom 11. Mai 1874 ſind von Großherzoglichem Miniſterium des Innern und der Juſtiz unterm 25. Ja=
nuar
1888 die nachſtehend abgedruckten Beſtimmungen getroffen worden (Regierungsblatt von 1888, S. 13 u. f., welche wir
hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen.
Darmſtadt, den 6. April 1888.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
4016
v. Marquard.
8 1. Die Ausſtellung von Leichenpäſſen erfolgt durch das Kreisamt, in deſſen Bezirk der Sterbeort - im Falle einer
Wiederausgrabung - der ſeitherige Beſtattungsort liegt.
8 2. Der Leichenpaß darf nur für ſolche Leichen ertheilt werden, über welche die nachſtehenden Ausweiſe geliefert
worden ſind:
a) ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegiſter;
b) eine nach Anhorung des behandelnden Arztes ausgeſtellte Beſcheinigung des beamteten Arztes über die Lodesurſache,
ſowie darüber, daß ſeiner Ueberzeugung nach der Beförderung der Leiche geſundheitliche Bedenken nicht entgegenſtehen;
c) ein Ausweis über die vorſchriftsmäßig erſolgte Einſargung der Leiche 18 34 Abſatz 2 des Eiſenbahn=Betriebs=
Reglements in Verbindung mit 8 3, 4 dieſer Beſtimmungen;
4) in den Fällen des 8 157 der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 (Reichs=Geſetblatt S. 253) die ſeitens
der Staatsanwaltſchaft oder des Amtsrichters ausgeſtellte ſchriftliche Genehmigung der Beerdigung.
Die Nachweiſe zu a und b werden bezüglich der Leichen von Militärperſonen, welche ihr Standquartier nach einge=
tretener
Mobilmachung verlaſſen hatten (88 1. 2 der Verordnung vom 20. Januar 1879, Reichs=Geſetzblatt S. 5), oder welche
ſich auf einem in Dienſt geſtellten Schiff oder anderen Fahrzeug der Marine befanden, durch eine Beſcheinigung der zu=
ſtändigen
Militärbehörde oder Dienſtſtelle über den Sterbfall unter Angabe der Todesurſache und mit der Erklärung, daß
nach ärztlichem Ermeſſen der Beförderung der Leiche geſundliche Bedenken nicht entgegenſtehen, erſetzt.
8 3. Der Boden des Sarges muß mit einer mindeſtens 5 Ctm. hohen Schicht von Sägemehl, Holzkohlenpulver, Torf=
mull
oder dergleichen bedeckt, und es muß dieſe Schicht mit fünfprocentiger Karbolſäurelsſung*) reichlich beſprengt ſein.
8 4. In beſonderen Fällen, 3. B. für einen Transport von längerer Dauer oder in warmer Jahreszeit, kann nach
dem Gutachten des beamteten Arztes eine Behandlung der Leiche mit jäulnißwidrigen Mitteln verlangt werden.
Dieſe Behandlung beſieht gewöhnlich in einer Einwickelung der Leiche in Tücher, die mit fünfprocentiger Karboljäure=
loſung
getränkt ſind. In ſchwereren Füllen muß außerdem durch Einbringung von gleicher Karboljäurelöſung in die Bruſt=
*) Anmerkung. Ein Theil ſogenannter verfluͤſſigter Karbolſäure (Aeidum earbolicum liquetactum) iſt in 18 Theilen
Waſſer unter häufigem Umrühren zu löſen.

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Nr. 70
und Bauchhöhle lauf die Leiche eines Erwachſenen zuſammen mindeſtens 1 Liter gerechneth) oder dergleichen für Unſchädlich=
machung
der Leiche geſorgt werden.
8 b. Als Begleiter ſind von der den Leichenpaß ausſtellenden Behörde nur zuverläſſige Perſonen zuzulaſſen.
8 6. Iſt der Tod im Verlauf einer der nachſtehend benannten Krankheiten: Pocken, Scharlach, Flecktyphus,Diphtherie,
Cholera, Gelbfieber oder Peſt erfolgt, ſo iſt die Befoͤrderung der Leiche mittelſt der Eiſenbahn nur dann zuzulaſſen, wenn
mindeſtens ein Jahr nach dem Tode verſtrichen iſt.
3 7. Auf die Bejörderung von Leichen nach dem Beſtattungsplatz des Sterbeorts finden vorſtehende Beſtimmungen
keine Anwendung.
8 8. Bei Ausſtellung von Leichenpäſſen für Leichentransporte, welche nach dem Auslande gehen, ſind außer den vor=
ſtehenden
Beſtimmungen auch die von dem Reich mit ausländiſchen Regierungen hinſichtlich der Leichentransporte abgeſchloſſenen
Vereinbarungen zu beachten.
8 9. Vorſtehende Anordnungen treten mit dem 1. April l. J3. in Kraft.
Sollen Leichen behufs der Beerdigung an einen anderen, als den Sterbeort ohne Benutzung der Eiſenbahn verbracht
werden, ſo haben auch fernerhin die Beſtimmungen in den 88 2 und 3 der Verordnung vom 8. Dezember 1853, den Trans=
port
von Leichen betreffend, Anwendung zu finden; auch in dieſem Fall iſt der Leichenpaß nach dem unten vorgeſchriebenen
Formular, jedoch unter Strich der Worte mittelſt Eiſenbahn;, auszufertigen.
Darmſtadt, den 25. Januar 1888.
Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz.
Finger.
Beſt.
Betreffend: Die Frühjahrs=Control=Verſammlungen im Kreiſe Darmſtadt pro 1888.
Darmſtadt, am 28. März 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Die nachſtehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Landwehr=Bezirks=Kommando'3 I. Darmſtadt, wollen Sie in
Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt machen und die Beſitzer von Fabriken ꝛc. behufs ebenmäßiger Bekanntgabe
an die von denſelben beſchäftigten Perſonen beſonders bedeuten.
v. Marquard.
B e k a n n t m a ch u n g.
Die Frühjahrs=Control=Verſammlungen für 1888 im Kreiſe Darmſtadt, beſtehend aus der 1. und 2. Compaguie des
1. Landwehr=Bataillons=Bezirts 1. Darmſtadt, werden in nachſtehender Weiſe abgehalten:
L. Compaguie.
Auf dem weſtlichen Theile des Infanterie=Exercierplatzes zu Darmſtadt.
a) L. Appell. Freitag den 13. April 1888. Vormittags 7 Uhr. Für die Wehrleute 1. Aufgebots der In=
fanterie
vom Jahrgang 1875 bis einſchließlich 1879 in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
b) 2. Appell. Freitag den 13. April 1888. Vormittags 8 Uhr. Für die Reſerviſten der Infanterie vom
Jahrgang 1880 bis einſchließlich 1883 in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
c) L. Appell. Freitag den 13. April 1888. Vormittags 9 Uhr. Für die Reſerviſten und Dispoſitions=
Urlauber der Iufanterie vom Jahrgang 1884 bis einſchließlich 1887 und ſämmtliche Wehrleute I. Aufgebots, Reſerviſten und
Dispoſitions=Urlauber der Feld= und Fuß=Artillerie, Pioniere und Jäger in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
0) A. Appell. Freitag den 13. April 1888, Vormittags 10 Uhr. Für ſämmtliche Wehrleute I. Aufgebots,
Reſerviſten und Dispoſitions=Urlauber der Cavallerie, des Trains, der Eiſenbahn=Truppen, der Krankenträger, der Militär=
Bäcker, der Marine, des ärzilichen und ſanitätlichen Perſonals, der Oekonomie=Handwerker und ſonſtigen Mannſchaften mit
Einſchluß der zur Dispoſition der Erſatz=Behorden entlaſſenen Mannſchaften in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
c) 5. Appell. Freitag den 13. April 1888, Nachmittags 2 Uhr. Für ſämmtliche Erſatz=Reſerviſten L. Claſſe,
welche in den Jahren 1857 bis einſchließlich 1862 geboren ſind, in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
1) 6. Appel. Freitag den 13. April 1888. Nachmittags 3 Uhr. Für ſämmtliche Erſatz=Reſerviſten L. Claſſe,
welche in den Jahren 1863 bis einſchließlich 1867 geboren ſind, in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
2. Compagnie.
Auf dem weſtlichen Theile des Infanterie=Exercierplatzes zu Darmſtadt.
a) L. Appell. Samstag den 14. April 1888, Vormittags 7 Uhr. Für ſämmtliche Wehrleute 1. Aufgebots,
Reſerviſten und Dispoſitions=Urlauber aller Waffen und ſonſtiger Kategorien mit Einſchluß der zur Dispoſition der Erſatz=
Behörden entlaſſenen Manuſchaften, ſowie ſämmtliche Erſatz=Reſerviſten I. Claſſe, welche in den Jahren 1857 bis einſchließlich
1867 geboren ſind, aus der Bürgermeiſterei Beſſungen.
b) 2. Appell. Samstag den 14. April 1888. Vormittags 8 Uhr. Für dieſelben Mannſchaften des Beur=
laubtenſtandes
aus den Bürgermeiſtereien Arheilgen, Braunshardt und Eberſtadt.
0) 3. Appell. Samstag den 14. April 1888. Vormittags 9 Uhr. Für dieſelben Mannſchaſten des Beur=
laubtenſtandes
aus den Bürgermeiſtereien Erzhauſen, Eſchollbrücken, Gräfenhauſen und Griesheim.
0) L. Appell. Samstag den 14. April 1888, Vormittags 10 Uhr. Für dieſelben Mannſchaften des Beur=
laubtenſtandes
aus den Bürgermeiſtereien Hahn mit Eich, Malchen, Meſſel, Nieder=Beerbach, Nieder=Ramſtadt, Waſchenbach
und Ober=Ramſtadt.
e) 5. Appell. Samstag den 14. April 1888. Nachmittags 2 Uhr. Für dieſelben Mannſchaften des Beur=
laubtenſtandes
aus der Bürgermeiſterei Pfungſtadt.
1) 6. Appell. Samstag den 14. April 1888. Nachmittags 3 Uhr. Für dieſelben Mannſchaften des Beur=
laubtenſtandes
aus den Bürgermeiſtereien Roßdorf, Traiſa, Weiterſtadt, Wixhauſen und Schneppenhauſen.

Gemäß der 88 7 der Erſatz=Ordnung und 4 des Geſetzes vom 6. Mai 1880 und vom 11. Februar 1888 wer den bei
den diesjährigen Frühjahrs=Control=Verſammlungen ſämmtliche Mannſchaften, welche in der Zeit vom 1. Okt ober 1880 bis
31. März 1881 eingetreten ſind, zur Landwehr 1. Aufgebots und diejenigen, welche in der Zeit vom 1. Okt ober 1875 bis

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Nr. 13
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31. März 1816 eingetreten ſind, zur Landwehr II. Aufgebots vorſ.z, und haben ſolche - Reſerviſten wie Wehrleute
l. Aufgebots - bei den Appells zu erſcheinen.
Die ohne Entſchuldigung ſehlenden oder zu ſpät kommenden Leute haben die geſetzliche Straſe zu gewärtigen.
Die Militärpapiere (Erſatz=Reſerve=Päſſe und Erſatz=Reſerve=Scheine) ſind mit zur Stelle zu bringen.
Diejenigen Wehrleute I. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1876 eingetreten ſind und bei
bei den Herbſ=Control=Verſammlungen dieſes Jahres zur Landwehr II. Aufgebots verſetzt werden, ſind von dem Erſcheinen
bei den Frühjahrs=Control=Verſammlungen pro 1888 entbunden.
Darmſtadt, den 23. März 1888.
von Hombergk zu Bach, Major z. D. und Commandeur des Landwehr=Bataillons=Bezirks L. Darmſtadt. (3684
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Das Muſterungs=Geſchäft im Kreiſe Darmſtadt im Jahre 1888.
Für den Kreis Darmſtadt wird das Muſterungs=Geſchäft für das Jahr 1888 vom 16. bis inel. 25. April in der
ſtädtiſchen Turnhalle, gegenüber der Stadtkapelle dahier, vorgenommen werden.
Die Muſterung findet in folgender Weiſe ſtatt:
Montag den 16. April: Muſterung der Ungehörigen der Gemeinden Arheilgen, Braunshardt, Erzhauſen, Gſcholl=
brücken
, Gräfenhauſen, Hahn mit Eich, Schneppenhauſen;
Dienstag den 17. April: Beſſungen und Darmſtadt 4 und B;
Mittwoch den 18. April: Malchen und Darmſtadt O bis J;
Donnerstag den 19. April: Nieder=Ramſtadt mit Waſchenbach und Darmſtadt K bis O;
Freitag den 20. April: Darmſtadt R bis V;
Samstag den 21. April: Eberſtadt, Roßdorf und Darmſtadt W bis 2;
Montag den 23. April: Griesheim, Meſſel, Nieder=Beerbach und Ober=Ramſtadt;
Dienstag den 24. April: Pfungſtadt, Traiſa, Weiterſtadt und Wixhauſen.
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1868 geboren und im Kreiſe Darmſtadt geſtellungspflichtig ſind, die
Ueberzähligen (dienſttauglichen Leute aus früheren Jahren, welche in Folge hoher Loosnummer nicht eingeſtellt worden ſind
und über die noch nicht definitiv entſchieden iſt, die alſo keine andere Militär=Legitimation haben, als ihre Looſungs= und
Geſtellungsſcheine) ſowie die Zurückgeſtellten aus früheren Jahren werden hiermit aufgefordert, ſich an den vorbezeich=
neten
Tagen jedesmal pünktlich ½8 Uhr Vormittags zur Muſterung einzufinden.
Die Militärpflichtigen aus früheren Jahren haben ihre Looſungsſcheine, ſofern dieſelben nicht ſchon bei der Anmeldung
zur Stammrolle abgegeben worden ſind, bei der Muſterung vorzulegen, damit ſie ergänzt und berichtigt werden können.
Auch werden unter Bezugnahme auf diesbezügl. Bekanntmachung vom 20. März l. J. (agblatt Nr. 56) die im Jahr
1868 geborenen, im Beſitz des Berechtigungsſcheins zum einjährig freiwilligen Dienſt befindlichen Militärpflichtigen,
welche bis jetzt ihre Zurückſtellung vom Militärdienſt noch nicht beantragt haben, wiederholt aufgefordert, dies alsbald
und ſpäteſtens im Muſterungstermin zu thun.
Mittwoch den 25. April, Vormittags ½8 Uhr, findet die Looſung ſtatt.
Von der perſönlichen Geſtellung vor der Erſatz=Commiſſion ſind nur entbunden:
1) Diejenigen im Beſitz des Berechtigungsſcheins zum einjährig freiwilligen Dienſt befindlichen Leute, welche
vorſchriftsmäßig ihre Zurückſtellung bei der Erſatz=Commiſſion beantragt haben.
2) Diejenigen, welche wegen ihres Geſundheitszuſtandes, z. B. Blödſinn, Verkrüppelung ꝛc., nicht perſönlich ſich
ſtellen können, was durch einen ärztlichen Befundſchein und eine Beſcheinigung der betreffenden Bürgermeiſterei be=
ſtätigt
ſein muß.
Die Militärpflichtigen, welche ohne genügenden Entſchuldigungsgrund ſich zur Muſterung nicht ſtellen oder nicht pünkt=
lich
zu derſelben erſcheinen, haben die Nachtheile zu erwarten, welche für dieſen Fall in der Erſatz=Ordnung ſeſtgeſetzt ſind.
Dieſelben verlieren insbeſondere unter Umſtänden die Berechtigung an der Looſung Teil zu nehmen, ſowie die aus Rekla=
mationsgründen
erwachſenden Anſprüche und werden neben Verurteilung in eine Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder 3 Tagen
Gefängnißſtrafe, vorweg zum Militärdienſt herangezogen.
Das perſönliche Erſcheinen bei der Looſung bleibt dem Militaͤrpflichtigen überlaſſen.
Bezüglich der Geſuche um Zurückſtellung und Befreiung vom Militärdienſt in Berückſichtigung häuslicher,
gewerblicher und Familien=Verhältniſſe ꝛc. wird auf die 88 50 und 31 der Erſatz=Ordnung vom 28. September 1875
(Reg.=Bl. Nr. 55). das Reglement vom 12. Mai 1868 (Reg. Bl. Nr. 26 von 1868) und die diesſeitige Bekanntmachung vom
13. März l. J. (Tagblatt Nr. 51). mit dem Anfügen aufmerkſam gemacht, daß diejenigen Perſonen, zu deren Günſten
wegen Arbeits= und Aufſichtsunfähigkeit die Zurückſtellung eines Militärpflichtigen in Anſpruch genommen wird (Eltern und
Geſchwiſter ꝛc. desſelben) vor der Erſatz=Kommiſſion an den Tagen zu erſcheinen haben, an welchen die Muſterung der be=
treffenden
Militärpflichtigen ſtattfindet. Die Geſuche ſind alsbald, ſoweit noch nicht geſchehen, bei den Großherzoglichen
Bürgermeiſtereien vorzubringen.
Ebenſo haben diejenigen Reklamanten, deren Sohne 1886 und 1887 wegen häuslicher ꝛc. Verhültniſſe zurückgeſtellt
worden ſind, inſofern ſie eine weitere Zurückſtellung bezw. die Befreiung vom Militärdienſt für die Friedenszeit
glauben in Anſpruch nehmen zu können, ihre desfallſigen Geſuche bei den Großherzoglichen Bürgermeiſtereien zu erneuern und
mit ihren Söhnen vor der Erſatz=Kommiſſion zu erſcheinen, gegenfalls ihre Reklamationen unberückſichtigt bleiben.
Zugleich wird bekannt gemacht, daß über die von Reſerve= und Landwehrmannſchaften, ſowie Erſatz=Reſerviſten
eingereichten Geſuche um Zurückſtellung wegen häuslicher, gewerblicher oder Familienverhältniſſe, an den Tagen verhandelt
wird, an welchen die Muſterung der betreffenden Ortsangehörigen angeſetzt iſt ſiehe diesſeitige Bekanntmachung vom 8. März
l. J., Tagblatt Nr. 55).
Darmſtadt, 26. März 1888.
Der Civil=Vorſitzende der Erſatz=Commiſſion Darmſtadt.
13425
v. Granch.

B e k a n n t m a ch u n g.
Mit dem Tage der Vereinigung Beſſungens mit Darmſtadt am 1. April 1888 haben die Beſtimmungen des Octroi=
Reglements für die Stadt Darmſtadt vom 24. Auguſt 1832 auch für die ganze ſeitherige Gemarkung Beſſungen Wirkſamkeit.

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Nr. 70
Wir ſehen uns deshalb veranlaßt, nachſtehend die weſentlichſten Vorſchriften dieſes Octroi=Reglemenis zur öͤffenlichen
Kenntniß zu bringen.
Octroipflichtig ſind die in dem Octroi=Tarif vom 15. December 1874 verzeichneten Gegenſtände nach den daſelbſt
angegebenen Sätzen. Nach dieſem Tarif ſind der Octroi=Abgabe unterworfen:
Geiſtige Getränke aller Art, Spiritus; Schlachwieh (in die Stadt eingeführtes und in der Stadt oder deren Ge=
markung
gezogenes, darunter auch Zicklein, Lämmer und Spanferkel); Fleiſchwaaren (darunter auch Wildpreth; Haſen, Welſchen
und Gänſe teingeführte und in der Stadt gezogene); Hülſenfrüchte, Mühlfabrikate, Bäckerwaaren, Breunmaterialien aller Art,
(darunter auch Braunkohlen und Cokes).
An jeder Octroierhebſtelle iſt ein Abdruck des Octroi=Tarifs zu Jedermauns Einſicht aufgehängt.
Nach 8 2 des Octroi=Reglements dürfen octroipflichtige Gegenſtände nur an den Octroierhebſtellen eingeführt und es
muß, ſoweit nicht in Nachſtehendem anders beſtimmt iſt, die verordnete Abgabe gleich beim Einpaſſiren an die Erheber baar
entrichtet werden. Das Creditiren von Octroi iſt den Erhebern ſtrengſtens unterſagt.
Bezüglich des Schlachtviehes gelten nachſtehende Beſtimmungen:
Das Schlachten von dem der Abgabe unterworſenen Bieh darf ohne beſondere Erlaubniß für einen jeden einzelnen
Fall nirgends als im ſtädtiſchen Schlachthauſe unternommen werden, bei Vermeidung der reglementmäßigen Strafen.
Die hieſigen Metzger haben die Octroi=Abgabe in die Stadtkaſſe zu entrichten und zwar in der Art, daß ſie bei der
Stadtkaſſe die für die einzelnen Sorten von Schlachtvieh beſtimmten Schlachtzeichen löſen. Sie empfangen für jedes Stück
Vieh je zwei Schlachtzeichen, von welchen das eine beim Eintrieb des Viehes in die Stadt, weder früher noch ſpäter, an den
Octroi=Erheber und das andere beim Eintrieb in das Schlachthaus an den Schlachtoctroi=Inſpicienten im Schlachthaus ab=
zugeben
iſt.
Kauft ein Metzger Schlachtvieh von Einwohnern der Stadt oder der Stadtgemarkung, ſo iſt dafür vor der Ueber=
lieſerung
in der Stadtkaſſe ein Verabſolgungsſchein von dem Metzger zu löſen und beim Abholen des Viehes dem Verabfolger
vorzuzeigen. Unterläßt ein Verkäufer ſich von dem abholenden Metzger den vorſchriftsmäßigen Verabfolgungsſchein vorzeigen
zu laſſen, ſo verfällt derſelbe, gleichwie der Metzger, welcher es unterläßt einen ſolchen zu löſen, in die reglementmäßigen Strafen.
Private, welche in der Stadt oder deren Gemarkung wohnen, haben, bevor ſie ihr Vieh ſchlachten, einen Schlacht=
ſchein
in der Stadtkaſſe zu löſen und iſt derſelbe an den Schlacht=Aufſeher 68 6) zu verabfolgen.
Für diejenigen octroipflichtigen Gegenſtände, welche nur durch die Stadt oder bewohnte Stadtumgebung paſiren,
werden von den Octroi=Erhebern Durchgangsſcheine gegen eine Gebühr von 3 Pfg. ausgeſtellt. Dieſe Durchgangsſcheine müſſen
beim Auspaſſiren dem entſprechenden Erheber zur Reviſion des Durchgangsgutes vorgelegt und mit weiteren 3 Pfg. honorirt
werden. In den Durchgangsſcheinen muß die Zeit innerhalb welcher der Transport durch die Stadtgemeinde beendigt ſein
ſoll, bemerkt werden.
Machen Umſtände einen längeren Aufenthalt des Durchgangsgutes zur Bedingung, dann müſſen die octroipflichtigen
Gegenſtände in das ſtüdtiſche Lagerhaus verbracht werden.
Wer die Vorſchriften über das Verbringen in das Lagerhaus nicht beachlet, wird in eine Geldſtrafe verurtheilt, welche
dem halben Octroi=Betrage gleich iſt. 68 9.)
Ueber alle Octroibaarzahlungen müſſen die Octroi=Erheber vorſchriſtsmäßige Octroiſcheine ausſtellen und ſolche dem
Delaranten behändigen. Jeder Zahlungspflichtige hat anzugeben, was er zu veroctroiren hat und iſt für die Richtigkeit ſeiner
Angabe verantwortlich. 68 10.)
Der Transport der octroißflichtigen Gegenſtände oder der Durchgangsgüter muß ſtets mit den von den Erhebern
ausgefertigten, auf Verlangen allen Aufſichtsperſonen vorzuzeigenden Scheinen begleitet ſein. 68 11.)
Das Octroi=Aufſichtsperſonal hat alle Transporte in die Stadt, welche octroipflichtige Gegenſtände enthalten können,
moͤgen jene durch Perſonen, Schubkarren, Wagen, Chaiſen, Droſchken oder ſonſtige Fuhrwerke geſchehen, anzuhalten und die
Transportanten zur gewiſſenhaften Angabe der Gegenſtände des Transportes und deren Menge bei dem Erheber mit dem An=
fügen
aufzufordern, daß eine unrichtige Declaration die Nachtheile einer Defraudation nach ſich zieten müſſe. Haben auf
Grund ihrer eigenen Angaben die Transportanten den Octroi an den Erheber entrichtet, ſo erſcheint der Aufſeher berechtigt und
verpflichtet, die Angaben der Transportanten durch Abwiegen, Abmeſſen oder Abzählen einer genügenden Unterſuchung zu unter=
werfen
, jedoch, wie ſich von ſelbſt verſteht, mit der für die betreffenden Gegenſtände erforderlichen Schonung und Rückſicht.
Die Ortseinwohner ſind berechtigt, die Octroi=Aufſeher, Gendarmen, Polizeiofficianten und ſämmtliche ſtädtiſche Diener
aber verpflichtet, gegen Unterſchleiſe zu wachen und die Entdeckten der Großherzoglichen Bürgermeiſterei ſogleich anzuzeigen.
Jedermann iſt den Auſſichtsperſonen Folge zu leiſten und dasjenige zu unterlaſſen verpflichtet, wodurch ſie in Aus=
übung
ihres Amtes gehindert werden. Bei wirtlich ſtattfindender Widerſetzlichkeit gegen die Auflichts= oder gegen die mit der
Octroi=Erhebung beauftragten Perſonen oder wenn wörtliche oder thätliche Beleidigungen gegen dieſelben verllbt worden ſind,
treten die allgemeinen ſtrafgeſetzlichen Beſtimmungen in Kraft. 68 14.)
Wer es unternimmt bei der Ein= und Durchſuhr, ſowie beim Verbrauche octroipflichtiger Gegenſtände der Stadt die
ihr gebührenden Octroi=Abgaben zu entziehen, begeht eine Defraudation. 68 15.)
Die Defraudationen zur Tageszeit werden mit dem zehnfachen, alle zur Nachtzeit, leine Stunde nach Sonnenuntergang
anfangend und eine Stunde vor Sonnenaufgang endigend) begangenen, aber mit dem zwanzigfachen Betrage der defraudirten
Abgabe beſtraft und die Verurtheilten zugleich zur Nachzahlung des zu entrichten geweſenen Octrois angehalten. Die defrau=
dirten
Gegenſtände bleiben bis zur Bezahlung der Strafe und des Octrois in Beſchlag. (8 17.)
Sobald irgend eine Uebertretung gegen die Vorſchriften des Octroi=Reglements die Entziehung der Octroi=Abgaben
möglicherweiſe zur Folge haben konnte, ſo ſoll die Abſicht zu Defraudationen immer vorausgeſetzt und ein Gegenbeweis nicht
zugelaſſen, vielmehr die Uebertretung als Defraudation beſtraft werden. Unkenntniß der einſchlagenden Beſtimmungen oder
Irrthum entſchuldigt nicht. Auch kann ſich der Angeſchuldigte nicht darauf berufen, daß die Contraventionen nicht von ihm
ſelbſt, ſondern von ſeinen Leuten begangen worden ſeien, indem in dieſer Beziehung Jeder für die Handlungen ſeiner Ange=
hörigen
, ſeines Geſindes und der von ihm beauftragten Perſonen zu haften hat. (8 20.)
Etwaige Beſchwerden gegen das Octroiperſonal ſind bei Großherzoglicher Bürgermeiſterei anzubringen.
Da Schlachthauszwang für die Bewohner von Beſſungen bis zur Erbauung eines neuen Schlachthauſes nicht ſtattfindet,
ſo ſind die nach den obigen Beſtimmungen im Schlachthauſe abzugebenden Zeichen und Scheine von den Beſſunger Bewohnern
bis auf weiteres dem Fleiſchbeſchauer Valentin Dörſam, Beſſunger Kirchſtraße Nr. 33, welchem die erforderliche Controlirung
übertragen worden iſt, einzuhändigen.

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4⁄₈

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Nr. 70
995
Die Unterlaſung würde dieſelben Folgen nach ſich ziehen, wie die unterlaſſene Abgabe von Schlachtzeichen im
Schlachthauſe.
Darmſtadt, den 24. März 1888.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. O.=B.:

Riedlinger, Beigeordneter.

(3476

Bohnnutuncung.
Mit dem 1. d. Mts. hat die ſtädtiſche Straßen=Reinigungs=Anſtalt die Rei=
nigung
des örtlichen Bezirks der ſeitherigen Gemeinde Beſſungen übernommen. Die
Leiſtungen der Straßen=Reinigungs=Anſtalt erſtrecken ſich auf die Reinigung der
Straßen und Trottoirs lletztere mit nachſtehender Ausnahmel, Abfuhr des Haus=
kehrichts
und Entleerung der Straßenſintkaſten. Soweit zur Vornahme dieſer Ar=
beiten
ſeither eine Verpflichtung der Hausbeſitzer beſtand, hört ſolche mit gedachtem
Tage auf; nur die Reinigung der Trottoirs von Schnee und Eis, das Be=
ſtreuen
derſelben bei Glatteis und das Begießen derſelben bei trockenem
Wetter, ſowie die Beſeitigung außergewöhnlicher Vernnreinigungen liegt
den Hausbeſitzern auch ferner ob, und wird darauf aufmerkſam gemacht, daß
im Unterlaſſungsfalle Polizeianzeige gegen die Säumigen erhoben wird.
Die Abfuhr des Hauskehrichls in dem Beſſunger Bezirk iſt auf Mittwoch
urd Samstag Nachmittag feſtgeſetzt. Die Hausbeſitzer werden erſucht, dafür Sorge
zu tragen, daß an dieſen Nachmittagen die Kehrichtbehälter, welche in gutem Zu== Darmſtadt, den 6. April 1888.
ſtand befindlich, transportfähig und mit Handgriffen verſehen ſein müſſen, an den
Hausthüren zur Entleerung bereit ſtehen. Am zweckmäßigſten werden als Kehricht=
behälter
die hier faſt allgemein eingeführten Normalkaſten verwendet. Unter dem
Begriff Hauskehricht; werden Gewerbe= und Gartenabfälle, Bauſchutt ꝛc. nicht) Bekanntmachung.
verſtanden und werden dieſe ſowie Gemiſche von ſolchen mit Hauskehricht nicht ab=
gefahren
. Diejenigen Hausbeſitzer, welche ihre Kehrichtgruben und Hoſſinkkaſten durch
die Straßen=Reinigungs=Anſtalt entleeren laſſen wollen, werden erſucht, dahin ge=
henden
ſchriftlichen Antrag im Stadthaus, 3. Stock, Zimmer Nr. 26, abzugeben.
Die Bedingungen, unter denen die Entleerung erſolgen kann, werden alsdann für
jeden einzelnen Fall feſtgeſtellt.
Darmſtadt, den 5. April 1888.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
(4017
Ohly.

Verkeigerungs-Anzrigr.
Donnerstag den 12. April 1888, Vormittags 10 Uhr,
werden im Saale der Ritſert'ſchen Brauerei zum Schützenhof= dahier
1 Kanapee mit 6 gepolſterten Stühlen, 1 Glasſchrank in Nußbaum, 1 ovaler
Tiſch mit Decke und einer Glasſchaale (Fuß Silber), 1 Kommode, 1 Pendule
mit Glas (Goldbronce), 1 großer Pfeilerſpiegel mit Trümeaux, 1 Oelgemälde
(Vogel darſtellend), 1 kleines Oelgemälde (Jugenheim darſtellend), 1 Oelge=
mälde
(Kirchweihmorgen darſtellend), 1 Spiegel, oval, in Goldrahmen, 1 gol=
dene
Uhrkette, 1 ſilberne Cylinderuhr, 1 goldene Damenuhr, 1 Nähmaſchine
zum Treten, 1 Hängelampe, 1 Regulator, 4 Vaſen, 1 Garderobehalter, 3
große Vorhänge mit Gallerie, 4 Porzellanteller, 1 Kännchen, 1 Zuckerdoſe jedesmal von vorm. 9 Uhr an,
und 2 Teller in Chriſtofle, 1 ſilberner Becher, 1 ſilberner Vorleglöffel, 2 Por=
zellanſervice
, complet, für 6 und 12 Perſonen. 10 Stück Champagnergläſer,
diverſe Gläschen, 1 Zeitungsmappe, 1 Lampe, 2 Eckbretter, 4 Leuchter in
Thon und Meſſing. 1 Barometer, 2 Tabaksdoſen, 1 Rohrſeſſel, 1 Copirpreſſe
mit Tiſch, 2 Teppiche, 1 Tiſch, 1 Etacere mit Figuren, 1 Wandmappe,
Nähtiſch, 1 Rauchtiſch. 2 Vaſen mit Sträußen, 1 Blumentiſch mit Palmen
und ſonſtigen Topfpflanzen, 3 Reale, Meyer's Converſations=Lexikon, Walter
Scott's Werke, 12 Bände, Schiller's Werke, 4 Bünde, 1000 Cigarren, eine
Partie Bettüberzüge, eine Partie Frauenſtrümpfe, eine Partie Fraven= und
Kinderſchürzen, 2 halbfranzöſiſche Bettſtellen mit Sprungfedermatratzen, eine
Partie Steppdecken und Fußteppiche, eine Partie Eau de Cologne, eine Partie
Tapeten und Borden, außerdem 3 Kommoden, 1 Kleiderſchrank und 1 Revolver/
öffentlich gegen Baarzahlung verſteigert.
Die Verſteigerung findet unwiderruflich ſtatt.
Darmſtadt, den 10. April 1888.
Witkich, Großh. Gerichtsvollzieher.
5
Wilhelminenſtraße 3.

Bekanntmachuug.
Donnerstag, den 12. April d. J8.,
Vormittags 10 Uhr,
werden die nachverzeichneten Holzſortimente
von der Pappel=Allee an der Kranichſteiner=
ſtraße
an Ort und Stelle öffentlich ver=
ſteigert
:
16 Rm. Pappel=Scheiter
28
Knüppel
990 St.
Wellen.
(Dieſelben eignen ſich vermöge ihrer Länge
vorzüglich zu Bohnenſtangen und Erbſen=
reiſern
).
Zuſammenkunſt am Karlshof.
Großh. Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
(3783
Friedrich Boßler und deſſen Ehefrau
Auguſte, geb. Wolf von Darmſtadt,
welche ſich bei Eingehung ihrer Ehe be=
züglich
der ehelichen Güterrechtsverhält=
niſſe
der Errungenſchaftsgemeinſchaft un=
terworfen
hatten, haben nunmehr voll=
ſtändige
Gütertrennung vereinbart derart,
daß Alles, was von dem einen oder an=
dern
Ehegatten erworben wird, als
Sondervermögen des betreffenden Erwer=
bers
zu betrachten iſt und dem andern
Ehegatten weder Verwaltungs= noch Nutz=
nießungs
= oder ein ſonſt denkbares Recht
zuſtehen ſoll.
Darmſtadt, den 5. April 1888.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt I.
(4019
Beisler.
Holzverſteigerung.
Dienstag und Mittwoch, den 17. und
18. April,
werden im Gemeindehauſe zu Arheilgen
ſaus V. 2122 Hohes Hirtenhäuſer Heeg=
ſtück
, Vl. 35a Stockſchlag und VIII. 23
Sorgenlos verſteigert:
394 Rm. Buchen= und Hainbuchen=
I. Cl., 401 Buchen= II. Cl., 4 Birken=,
2 Eichen= I. Cl., 38 Eichen= II. Cl., ein
Nadelholz, 14 Erlen=Scheiter; 278 Rm.
Buchen=, 1 Birken=, 23 Eichen=, 1 Nadel=
holz
= u. 10 Erlen=Knüppel; 6460 Wellen
Buchen=, 1060 Eichen=, 740 Nadelholz=
und 190 Wellen Linden=Reiſig; 203 Rm.
Buchen=, 11 Eichen= und 7 Erlen=Stöcke.
Am 1. Tage kommt aus V. 2122
Hirtenhäuſer Heegſtück Nr. 126 bis 400,
am 2. Tage Nr. 401-651 daſelbſt und
das Holz aus VI. 352 Stockſchlag und
VIII. 23 Sorgenlos zum Ausgebot.

[ ][  ][ ]

996
Nähere Auskunſt ertheilen die Förſter
Küſter zu Kalkofen und Engel zu Kra=
nichſtein
.
Zugleich werden am Beginn des erſten
Verſteigerungstags 120 Düngerſäcke in
mehreren Looſen verſteigert.
Darmſtadt, 10. April 1883.
Großherzogliche Oberförſterei Kranichſtein.
[4020
Eckſtorm.
Bekanntmachung.
Die wegen Holzgeldrückſtänden für das
Großherzogliche Rentamt Darmſtadt in
Darmſtadt und Beſſungen gepfändeten/
Hausmobilien ſollen, wenn die Zahlungen
bis dorthin nicht erfolgt ſind,
Donnerstag den 12. d. M.
und die nächſtſolgenden Tage in dem
Pfandlokale, kleine Ochſengaſſe 12, öffent=
lich
verſteigert werden.
Darmſtadt, den 5. April 1888.
Scharmann,
Großh. Pfandmeiſter. (3795

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Den Stadtkaſſedienſt betreffend.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß der ſeitherige Gemeinde=Einnehmer
von Beſſungen, Herr Jakob Nohl, zum Stadtkaſſe=Aſſiſtenten ernannt und ermäch=
tigt
iſt, im Auftrag des Herrn Stadtrechners Zahlungen für die Stadtkaſſe und
die mit derſelben verbundenen Kaſſen in Empfang zu nehmen und mittelſt ſeiner
Unterſchrift ſelbſtſtändig zu quittiren.
Darmſtadt, den 29. März 1888.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
(3604
Ohly.

rkanntmachung.

Anmeldungen zur Religionsſchule der iſraelitiſchen Religionsgemeinde werden
entgegengenommen im Gemeindehauſe Friedrichſtraße Nr. 11
Mittwoch den 11. d. M., Nachmittags von 2-4 Uhr, und
Sonntag den 15. d. M., Vormittags von 10-12 Uhr.
4024
Darmſtadt, 9. April 1888.
Der Vorſtand der iſraelitiſchen Religionsgemeinde.

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Nächſten Montag den 16. April, Vormittags 9 Uhr,
werden die zum Nachlaß des Dr. med. Schwab gehörigen Mobilien im Hauſe
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3859) Beſſ. Herrngartenſtraße 23
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3974) Hoftheaterplatz 2 eine Par=
terre
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Nr. 30
3762) Heidelbergerſtraße
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Küche ꝛc., ſowie Stallung, Remiſe und
Burſchenzimmer per Mai oder Juni be=
ziehbar
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ſtraße
35.
3975) Heinrichſtraße 104 eine Par=
terre
=Wohnung von 6 Zimmern, ein wei=
teres
Zimmer in der Manſarde. Beziehbar
am 1. Juli ev. 1. Juni.
4039) Wienerſtr. 58 eine Woh=
nung
im 3. Stock, 5 Zimmer nebſt
Zubehör, per Mitte Auguſt zu ver=
miethen
. Näheres bei
H. Moeſer Ludwigsſtr. 12. 4

1040) Wendelſtädtftr. 42 Beletage
5 Zimmer mit Zugehör, alsbald.
4041) Ecke der Wiener= u. Kies=
ſtraße
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beſtehend aus 5 Zimmern, 2 Manſarden,
Gartenantheil ꝛc. per 1. Mai zu verm.
Näheres Neckarſtr. 18 parterre.
Wni
4042) Ecke der verl. Kies=
ſtraße
und des grünen Wegs
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Näheres Stiftsſtraße 48.
1951) Wendelſtadtſtraße 15 ſchöne
Stallung zu vermiethen.

D
H

Rheinſtraße 37
ein geräumiger Laden zu
vermiethen.
(2980

4045) Mauerſtr. 8 iſt ein Platz zu
vermiethen; derſelbe eignet ſich für Stein=
metzen
od. Weißbinder, auch als Holzplatz.

M
444.

206) Blumenthalſtr. 41 Manſ. ein
einfach möbl. ſowie ein unmöbl. Zimmer
billig zu vermiethen.
1690) Waldſtr. 3. 2. St., ein gut
möbl. Zimmer mit ſep. Eingang, ſofort.
1958) Hügelſtr. 22. St. ein ſchön möb=
lirtes
Zimmer zu vermiethen.

2070) Landwehrſtr. 39 ein möbl.
Zimmer an anſtänd. Herrn zu vermiethen.
2569) Karlsſtraße 46, Seitenbau,
1. Stock, ein möblirtes Zimmer.
3119) Schulſtraße 1 ein bis 2 ſchön
möbl. Zimmer mit od. ohne Penſion.
3047) Mühlſtr. 14 zwei ineinander=
gehende
, gut möblirte Zimmer mit oder
ohne Penſion per ſofort, ſowohl zu=
ſammen
als auch einzeln, abzugeben.
3310) Ecke der Soder= und Stift=
ſtraße
44 3. Stock ein ſchön möbl. Zimmer.
3312) Louiſenſtraße 8, 1. Etage, zwei
möbl. Zimmer v. 1. April ab zu verm.
3320) Ballonplatz 3 ein fein möbl.
Zimmer ſofort zu vermiethen.
3647) Schützenſtraße 6, 1. St., ein
möbl. Zimmer zu vermiethen.
3648) Schwanenſtraße 49, 1. St.,
fein möblirtes Zimmer mit Penſion ſofort
zu vermiethen.
3708) Sandſtr. 10 zwei gut möbl.
Zimmer mit Burſchengemach zu verm.
Zu erfragen im Laden.
3710) Wienerſtr. 52, 1 Tr. hoch,
ein ſchön möbl. Zimmer nebſt Kabinet.
3867) 1 ſchön möblirtes Zimmer
Ecke Ludwigſtr. (Haus Rittershaus) 2. St.
3869) Beſſ. Carlsſtraße 22 ein oder
zwei ſchön möblirte Zimmer, ſowie zwei
unmöblirte Zimmer zu vermiethen.
3872) Teichhausſtraße 4, Parterre,
ein ſchön möblirtes Zimmer.
3874) Hügelſtraße 26 ein möblirtes
Zimmer im oberen Stock zu vermiethen.
3876) Ein gut möblirtes Zimmer
ſofort zu vermiethen. Näheres Dieburger=
ſtraße
H.
3819) Schützenſtraße 8 ein ſchön
möbl. Zimmer, mit od. ohne Penſion.
3981) Wilhelminenſtr. 8 zwei kleine
gut möbl. Zimmer per Monat 10 M.
4046) Ein freundliches Zimmerchen
für ein Fräulein bei einer einzelnen Dame
(Lehrerin) möblirt oder unmöblirt, zu
vermiethen. Näheres Expedition.
4047) Kiesſtr. 40, 1. Stock, ein
gut möbl. Zimmer zu vermiethen.
4048) Dieburgerſtr. 45 Zimmer mit
Penſion zu vermiethen.

Weis-Rostauration
(Papageigusse 6)
von
LdwigBree.
Damenbedienung.
FRAIEEURT AM MAI.
Auf dem Gelände links von der
verlängerten Annaſtraße (weſtlich der Hei=
delbergerſtraße
) kann
Schutt und Grund
abgeladen werden und werden hierfür
10 Pf. pro Fuhre vergütet. (3888

[ ][  ][ ]

Nr. 70

1001

Als passende
Conſirmations-ſeschenke

Specialität

empfehlen:
Sohmtatraaren

Specialität

in Gold, Silber, Doublé, Granat, Corall, Jett, Bernstein,
Imitation und Famtasie, Nicktel,
als: Brochen, Armbänder, Kreuze, Medaillons, Colliers. Uhrketten,
Nadeln, Manſchettenknöpfe, Hemdgarnituren, Ohrgehänge, Haar=
ſchmuck
, Anhänger und Fingerringe.
0or
Aolborst billig Prdiss. - HhbllhIIVI. - Carantirt heste Ohalität.
Verſilberte u. vergoldete Waaren, Beſtecke u. Beſteckſachen.
Württ. Hotallwaarenfabrikk Goislingen,
Fabriklager: Darmſtadt, Rheinſtr. 8.
12945
Mädlioche dparkasse Darmstallt.
Nachdem die Ortsſparkaſſe in Beſſungen mit der Städtiſchen Sparkaſſe ver=
einigt
iſt, fordern wir die Einleger der erſteren auf, ihre Sparkaſſe=Bücher alsbald
bei unſerer Kaſſe (Vormittags von 9-12 Uhr) vorzulegen, damit ſolche mit neuen
Nummern, ſowie mit den Statuten der Städtiſchen Sparkaſſe verſehen und ab=
geſtempelt
werden.
Zugleich machen wir darauf aufmerkſam, daß nach 8 7 f. unſerer Statuten
Niemand für ſich mehr als ein Einlage=Büchlein beſitzen kann.
Diejenigen Einleger der Beſſunger Sparkaſſe, welche zugleich ein Einlage=
Büchlein der Städtiſchen Sparkaſſe beſitzen, müſſen das Guthaben in dieſes über=
tragen
laſſen - in welchem Falle die Zinſen ohne Unterbrechung weiter laufen-
oder
die Einlage ganz zurücknehmen, andernfalls nur für das Einlage=Büchlein der
Darmſtädter Sparkaſſe Zinſen berechnet werden.
Darmſtadt, den 3. April 1888.
Der Verwaltungsrath der Städtiſchen Sparkaſſe.
Best.
63715

kl. Jahnarz C. Höhlo

wohnt jetzt
Wilhelminenſtraße Nr. 35.
2 Hreppen hoch,
13461
Ecke der Hügelſtraße (früher Hofmann'ſches Inſtituth.

Generaluerſammlung:
Freitag den 13. d. M., Abends 8 Uhr, im oberen Lokale der
Reſtauratiom zur Alten Poſt.
Tagesordnung: 1) Bericht des Vorſitzenden über das abgelaufene Vereins=!Glasſchränke, Glaskaſten ꝛc. werden bil=
jahr
; 2) Rechenſchaftsablage des Rechners; 3) Wahl des Vorſtandes; 4) Programm ligſt abgegeben. Zu erfragen: Vorderhaus
für die Vereinsthätigkeit im Jahre 1888, insbeſondere: a. Ausflüge, b. Arbeiten bei Fr. Maurer.
auf der Ruine Rodenſtein, c. Thurmbau in Neunkirchen; 5) Verbreitung des () bis 3 Schüler oder Schülerinnen hie=
Touriſten;, des Organs des Verbandes deutſcher Touriſtenvereine.
bethenſtraße 17 gute Peuſion. (2367
Namens des Vorſtandes: Ohly.

AUm AN- URdVGrRaIII
von Häuſern und
Liegenſchaften, Bauplätzen
ſowie zur Vermittelung von Woh=
nungen
empfiehlt ſich beſtens
das Immobilion- und Agontur-
ſloschäft

von
A. Kammlok,
Aliceſtraße 6.
[3885
Zwei ruhige Leute ſuchen eine
Wohmumg
von 4 Zimmern, am liebſten im nord=
weſtlichen
Stadtviertel, in der Preislage
von etwa 400 Mark. Auf elegante Aus=
ſtattung
wird nicht reflektirt. Gefl. Off.
unter A. 24 an die Exped.
[3712
Zu miethen
eine anſtändige Wohnung, zirka 5 Zim=
mer
, bis 1. Juli in der Gegend von
Promenade= bis Annaſtraße für eine kl.
Fam. aus 3 Perſonen beſtehend. Gefl.
Anträge mit Preisangabe G. H. 150.
41⁄₈
Erdarbeiter
und ſonſtige
Taglöhmer
finden von jetzt bis 3. Herbſte
Aohnende Beſchäfttgung.
in Worms a. Rh. CTheater=
bau
und ſtädtiſche Waſſer=
leitung
).
[4050
A Chtungz [456
Nühmaſchinen jeder Art werden unter
Garantie in und außerm Hauſe reparirt.
A. Ratz, Fuhrmannsſtr. I.

Rheinſtraße 8 zwei Wohnungen, 3 und
Vo 4 Zimmer, im Hinterbau mit allem
Zubehör, ebenſo ein geräumiges Magazin
[98
4049 ( ſiger Bildungsanſtalten finden Eliſa=

[ ][  ][ ]

1002

Nr. 70
Victoriaſchule.
Wegen einer baulichen Aulage kann der Unterricht im Schul=
hauſe
Grafenſtraße erſt Montag den 16. April beginnen. Die Vor=
ſchulklaſſen
beginnen wie feſtgeſetzt.
Die Großherzogliche Direction.
Dr. WulckoW.
(4051

Alice=Schule.

Das Sommerhalbjahr beginnt am 17. April. Anmeldungen ſowohl für
den Curſus zur Ausbildung von Handarbeitslehrerinnen als zu den Curſen der
Induſtrie=Schule werden angenommen im Vorſtandszimmer
Dienstags von 10-12 Uhr,
4052
Samstags von 3-5 Uhr.
Der Vorstand.

Dampf-Destillation
u. Weinessig-Fabrik.
Gogründet ſ833.
C0

rOr,
MainNeckar-Bahn).
Feinste Maare.
Billigo Preise.
1332
Nur an Wiederverkäuker.
Preisliste und Muster gratis und franco.

Wy.
5
rARU

Montag, den 16. April, Abends 6½ Uhr:
GGAEE
4. KammGrmlGſabGhd,
zum Beſten des
Diakoniſſenhauſes und Lehrerinnenheims
von
Mariin Wallesstein, Großherzoglicher Kammervirtuos,
unter gütiger Mitwirkung von Fräulein Anna Ethel, Großh. Hofſchauſpielerin,
Frl. Fanny Weiß, Frl. Forbach, Frl. Marie Vowinckel, der Herren Kammer=
ſänger
Feßler, Fritz Laſſermanußund Valentin Müller aus Frankfurt, einem
Theil der Enſembleklaſſe des Conſervatoriums (Herren Sturmfels, Eymann,
Schuhmacher, Simon, Brückmann, Ullmann und Fräul. Schuhmacher) unter
Leitung des Herrn Hofconcertmeiſter Hohlfeld und eines aus Dilettantinnen ge=
bildeten
Damenchors unter Leitung des Herrn Heim.
Die Clavierbegleitung hat Fräulein L. Braun freundlichſt übernommen.
Eintrittskarten: Beſonderer Sperrſitz 4 Mark, Sperrſitz 3 Mark, Saal
2 Mark, Gallerie 1 Mark ſind zu haben bei Herrn Klingelhöffer, Hofbuch=
handlung
, und im Conſervatorium bei Herrn Verwalter Ruppel, Grafenſtraße
Nr. 35, ſowie Abends an der Kaſſe.
(4053

Für Fuhrleute!
Der Verein -Friedet hat das Anfahren der Kohlen von
der Bahn in die Wohnungen der betreffenden Mitglieder für 188889
zu vergeben. Leiſtungsfähige Fuhrleute wollen ihre Offerten unter
Angabe des Preiſes und Anzahl der verfügbaren Wagen u. Pferde
in den nächſten 8 Tagen ſchriftlich bei dem Rechner des Vereins,
Herrn Theodor Kalbkuss, gefl. einreichen.
[3718
Der Vorstand.

4054) Ein Mädchen, welches im Flicken
und Bügeln gut bewandert iſt, wünſcht
noch einige Tage in der Woche beſetzt.-
Beſſ. Sandſtraße 23.
3187) Eine Frau ſ. Laufd. Obergaſſe 14.
4055) Müdchen, w. kochen k. u. ſich
der Hausarbeit unterziehen, ſuchen ſofort
Stellen. Frau Gluske, Mühlſtr. 8.
4056) Zwei Mädchen mit gut. Zeugn.,
welche in Küche und Hausarbeit erfahren
ſind, ſuchen ſofort Stelle. Näheres Frau
Fiſcher, Kleine Ochſengaſſe 6.
4057) Ein braves Mädchen, welches
ſelbſt. bürgerl. kochen k. u. alle Hausarbeit
verſteht, ſucht ſof. St. Zu erfr. Dieburger=
ſtraße
10 im 2. St.

3991) Geſucht ein braves Mädchen
zu Kindern. Zu erfragen Wendelſtadt=
ſtraße
22 im Laden.

3995) Ein Fabrikgeſchäft ſucht einen
geſetzten fleißigen Mann
wenn möglich gelernten Zimmermeiſter
zur Ausführung von Reparaturen u.
ſonſtigen Arbeiten. - Offerten unter
D. 48 an die Expedition.
3731) Ein zuverläſſiger, tüchtiger
Kutſcher wird geſucht. Näh. Expedition.
4058) Für die Nachmittagsſtdn. von
17 wird z. Beaufſichtigung u. Beſchäf=
tigung
e. 2½jährigen Knaben e. freundl.
. Mädchen geſucht, das Liebe zu Kindern
hat u. mit denſelben umzugehen verſteht.
Zu erfr. i. d. Exped.

4059) Ein beſſ. Mädchen von 13 bis
14 Jahren zum Austragen von Hüten
geſucht. Schulſtraße 4, 1. Stock.
4060) Ein braves Mädchen kann das
Kleidermachen, gründlich erlernen.
Näheres Grafenſtraße 19. I. St.
4061) Geſucht für das Lager eines
hieſigen Engros= und Fabrikgeſchäftes ine
gewandtes Mädchen zum ſofortigen Ein=
tritt
. Näheres i. d. Exped. d. Bl.
4062) Zwei gute Schreinergeſellen,
zwei gnte Bauanſchläger geſucht. Kies=
traße
49.
4063) Ein junger, kräſtiger Arbeiter
ſofort geſucht, einer der von der Schloſſerei
etwas verſteht, wird bevorzugt. Zu er=
fragen
in der Exped. d. Bl.
4064) Einen tüchtigen
Glaſergehülfen
ſucht M. Sehnder, Hochſtraße 2.
3734) Lehrling geſucht in die Handels=
gärtnerei
von Gebr. Weber, Roßdörfer=
ſtraße
17.

[ ][  ][ ]

Nr. 70

AEON
AAAAANN
Der ergebenſt Unterzeichnete macht hierdurch einem hochgeehrten
Publikum bekannt, daß er ſeine photographiſche Anſtalt nach
Hariemplatz Dr. D.
neben Herrn Bäckermeiſter Bopp, zunächſt der Saalbauſtraße, ver=
legt
hat und bittet ſeine geehrten Kunden und Gönner ihm auch die
hohe Gunſt in ſein neues Local folgen zu laſſen.
[3884
Hochachtungsvoll
A. ABsar. Harionplat 9.
heſchäfts=Verlegung und Empfehluug
Einem hohen Adel und geehrtem Publikum die ergebene Anzeige, daß ſich mein
Tapeziergeſchäft von heute an Eliſabethenſtraße Nr. 49 befindet.
Für das mir ſeither geſchenlte Vertrauen und Wohlwollen beſtens dankend,
bitte ich, mir daſſelbe auch in meinem neuen Lokale bewahren zu wollen.
Das Tapezieren, ſowie das Aufarbeiten von Polſter=Möbel und Betten, ſowie
Lieferung neuer Möbel, wird nach wie vor aufs Beſte ausgeführt.
[3883
Hochachtungsvoll
WöII.
Helo,
Eliſabethenſtraße 49. Tapezier. Eliſabethenſtraße 49.

erii nernneiterisr.rer eie. teerenAer r r. es. e. n. e.r. er e. e. e.
3352) Einen Lehrling ſucht
Handelsgärtnerei von M. Arheilger.
3192)
Ein braver Lehrling gegen
Lohn geſucht.
W. Schmanck, Hoſtaßezier.
2623) Für mein Juſtallationsgeſchäft
und Spenglerei ſuche ich einen braven
Lehrling. Otto Homberger.
Einen Lehrling
mit guter Schulbildung ſucht
2082
C. C. Kleber, Papierhdlg.
3917) Ein Lehrling mit guter Schul=
bildung
zum ſofortigen Eintritt geſucht.
Lud. Heyl Sohn, Eliſabethenſtr. 48.
3349) Ein braver Junge kann in die
Lehre treten bei
Jakob Ackermann, Hofſchloſſer.
Wohnungs=Veränderung.
Meinen werthen Kunden und Gönnern
die ergebenſte Anzeige, daß ich von heute
an gegenüber der Stadtkirche bei Herrn
Kaufmann Steingäßer wohne, und halte
mich bei vorkommenden Tapezierarbeiten
beſtens empfohlen. Achtungsvoll
Peter Storch,
[4065
Tapezier.
ſſin kleineres Haus mit Garten in
- geſunder Lage zu kaufen geſucht.
Gefl. Offerten unter G. 337, an die
(4066
Expodition d. Bl.

ArAesAneee.

Pleine Wohnung m. Waſſerl. ſucht
9 eine ältere Dame.
4067
Näheres i. d. Exped. d. Bl.

6) Morgen Aecker mit Häuschen im Soder
C zu verpachten ev. zu verkauſen. Näh.
Stiſtſtraße 52.
(4068

u Stellenſuchende jeden Berufs
placirt ſchnell Reuter's Burenn
in Dresden, Reitbahnſtraße 25. (595

573 werden Damenkleider, Jacken und
. Reiſekoſtüms geſchmackvoll und billig
angefertigt und aufs modernſte arrangirt.
Ecke der Wieſen= und Gartenſtraße 16,
4069
2 Stiegen hoch.
4070) Ein kautionsfähiger Wirth
ſucht baldigſt eine gute Wirthſchaft hier
oder in der Umgegend zu übernehmen.
Offerten an die Expedition d. Bl. unter
L. J. 250.

Darmſtädter

Ziehung: 18. April 1888.
Gowinne i. W. v. 24000 Mark.
Looſe 2 M. verſendet die
General=Agentur
L. F. Ounacker, Darmſtadt,
[3265
an alle Looſeverkäuſer.

Schutt kann abgeladen werden Beſ
Wilhelmſtraße Neubau.
(502

Dr. Miehaelis
Eichel Caeso
Meinige Pabriltanten:
Gebr. Gtollwerek
in Köln a. Ph.
Als tägliches, Giätolishes Getränk
enipſohlen.
Dr. Hichaelis Eichel-Pacao neichnet
sich - mit hilich gekocht durch
Wohlgescl mack, Nährgchalt und leichte
Verdaulichkeit hervorragind aus und
stärkt dureh zeine tonisirende Eigen-
schaft
die Verdauungsorgane. Daher
besonders em; fehlenswerth für Kinder
und Persouen mit geschvächter Ver-
dauung
.
Alit Weaser gekocht ist er ein näh-
rendes
Heilmittol gegen Viarrhöe und
Brechdurchſel der Kinder.
Dr. Michaelis Eichel-Carao ist garan-
tirt
frei von Alkalien (Soda und Pott-
asche
), w lche im sogenannten hollän-
dischen
C’aczo enthalten sind.
Cohraucha-Annoisung auk don Etlkotton.
Verkaulspreise der Büchsen:
Vk. 256,. . 1.30 und Ml 0.50.

1003
4³⁄₈
41

414

[3591

Schüler höherer Lehranſtalten finden
zu Oſtern gute u. billige Penſion
oder Mittagstiſch allein.
[3410
Kiesſtraße 30.
4071) Tod aller Inſekten. Zum Schutz gegen
Mottenfraß bei Aufbewahrung von Winter=
ſachen
wird auf das berühmt gewordene
Mortein von Hodurek in Ratibor auf=
merkſam
gemacht. Dasſelbe iſt in den be=
kannten
Niederlagen zu 10, 20 und 50 Pfg.
zu haben.
Hchiffsnachrichten, mitgeteilt von dem
Agenten Adolph Rady, Eliſabethenſtraße 27.
Der Poſtdampfer Hermann; Kapitän A.
Kohlmann, vom Nordd. Lloyd in Bremen,
welcher am 23. März von Bremen abge=
gangen
, iſt am 6. April wohlbehalten in
Baltimore, der Schnelldampfer Ems Kapi=
tän
Jüngſt, vom Nordd. Lloyd in Bremen,
welcher am 28. März von Bremen abge=
gangen
, iſt am 7. April wohlbehalten in New=
York angekommen.
Jür die Waſſerbeſchädigten in den Elbe=
und Beichſelniederungen ſind weiter bei uns
eingegangen von:
Hugo de Waal 5 M. Georg Müller 3 M.
Skattiſch im Heſſ. Hof 4 M. 70 Pf. Otto
Feder 3 M. D. 8 M. K. 40 M. v. St. 3 M.
Ch. E. 5 M. Hermann Meyer 4 M. Frau
Schädel 7 M. W. Mangold 8 M. Armen=
pfleger
des 3. Bezirks 11 M. L. L. 3 M.
Frau S. Vogt 5 M. Buchhalter C. Schnei=
der
3 M. Kaufmann F. Gaydoul 10 M. Frau
Major Hauß Wtw. 10 M. Ph. Becker 10 M.
J. M. 3 M. Rechtsanwalt Heumann 3 M.
Bartha 6 M. Oberſtlieutenant Habermehl
10 M. H. und A. L. 6 M. 50 Pf. Zimmer=
meiſter
Rahn 5 M. Juſtizrat Scharmann
10 M. Dr. Schweißauth 3 M. J. J. 3 M.
A. M. und 5. M. 6 M. Conſul Leuthner 10 M.
Oberſtlieut. Schulze 10 M. Major v. Schäffer
30 M.
(Fortſ. folgt.)
In Summa 243 M. 20 Pf. Hierzu früherer
Betrag 165 M. 50 Pf. In Sa. 1913 M.
10 Pf
Um weitere Beiträge bittet
die Expedition des Tagblatts.

[ ][  ][ ]

1004
Nr.
Evangeliſche Gemeinde zu Beſſungen
vom Monat März 1888).
Gekauſte: Den 4. März: Dem Gärtner Wilhelm Geyer X.
ein S., Wilhelm, geb. den 10. Februar. Dem Büreaugehülfen Georg
Aßmuth eine T., Eliſabeth Roſine Wilhelmine, geb. den 14. Jan
Dem Bahnarbeiter Georg Behrmann eine T. Babette, geb. den
31. Januar. Den 5. März: Ein unehelicher S., Friedrich Ludwig,
geb. den 15. Februar. Am 6.: Dem Zahlmeiſter=Aspirant Philipp
Griesheimer eine T., Helene Wilhelmine, geb. den 29. Febr. Am
25.: Dem Schloſſer Karl Traub eine T., Anna Barbara, geb. den
3. März. Am 26.: Dem Schutzmann zu Frankfurt a. M. Karl
Wilhelm Jahnke eine T., Mathilde Eliſe Sophie, geb. den 20. Febr.
Getraute: Den 18. März: Der Küfer Philipp Franz Müller
und Anna Katharina Wittmann. Den 31. März: Der Schneider
Heinrich Karl Krüger und Johanna Friederike Creter.
Beerdigte: Den 1. Marz: Anna Dorothea Lang, T. des wei=
land
Peter Heinrich Lang, alt 77J., ſtarb den 27. Februar. Den 2.
Sophie Katharina Gaigals, T. des Heinrich Gaigals, alt 8 Mon.,
ſtarb den 29. Februar. Den 1. Der Privatier Martin Müller, alt
80 J., ſtarb den 4. März. Den 8.: Ludwig Lehr, S. des Johann
Philipp Lehr, alt 9 J., ſtarb den 5. März. Den 9. Der K. K.
Oberſtlieutenant a. D. Eduard von Rothenburg, alt 62 J., ſtarb
den 6. März. Den 10.: Der Hofkutſcher Johann Philipp Haun,
alt 67 J., ſtarb den 7. März. Den 15.: Anna Eliſabetha Roth,
geb. Wamſer, Witwe des Schneidermeiſters Heinrich Roth zu Groß=
Zimmern, alt 14 J., ſtarb den 11. März. Den 20.: Der Weiß=
bindermeiſter
Wilhelm Wolf, alt 57 J., ſtarb den 16. März. Den
23.: Georg Dieter, S. des Friedrich Dieter, 18 J., ſtarb den 20. März.
Den 26.: Der Taglöhner Johann Simon Back, alt 30 J., ſtarb den
24. März. Den 28.: Der Spezereihändler Ernſt Wilhelm Bäsler,
alt 38 J., ſtarb den 26. März. Der engliſche Muſikdirektor a. D.
Friedrich Georg Thomas, alt 70 J., ſtarb den 25. März.

Politiſche Ueberſicht.
Deutſches Beich. Der Kaiſer ſtand am 8. nach nicht ganz be
friedigender Nacht ſpäter auf als ſonſt; den Tag über fühlte er ſich
wohl. Um 2 Uhr empfing der Kaiſer den Beſuch des Kronprinz=
lichen
Paares, machte ſodann eine Spazierfahrt in der Richtung
nach Spandau und empfing ſpäter den franzöſiſchen Botſchafter
Herbette. Am 9. ſtand der Kaiſer nach einer gut verbrachten Nacht
ſchon früh auf, um ſich von der Kaiſerin Victoria vor ihrer Ab=
reiſe
nach Poſen zu verabſchieden und hörte ſodann den Vortrag
Wilmowskis. Das Diner nahm der Kaiſer gemeinſam mit den
Prinzeſſinnen Sophie und Margarethe und dem früheren badiſchen
Miniſter Roggenbach.
Die Trauung des Prinzen Heinrich von Preußen mit der
Prinzeſſin Irene von Heſſen iſt auf den 24. Mai feſtgeſetzt und wird
im Schloß Friedrichskron zu Potsdam ſtattfinden, wo der Kaiſer
um dieſe Zeit zu reſidieren gedenkt.
Reichskanzler Fürſt Bismarck empfing am 9. mittags den Be=
ſuch
R. v. Bennigſens und hatte mit demſelben eine faſt einſtündige
Konferenz.
Am 9. erhielt Dr. Mackenzie das Großkreuz des Hohenzollern=
ſchen
Hausordens mit dem Stern, wobei der Kaiſer ihm mitteilte:
Als Sie zum erſtenmal kamen, hatte Ich Vertrauen zu Ihnen,
weil Sie Mir empfohlen worden waren von Meinen deutſchen
Aerzten, und Ich habe ſeitdem ſelbſt gelernt, Ihre Geſchicklichkeit
hochzuſchätzen.=Es macht mir viel Vergnügen, Ihnen dieſen Ordengeben
zu können in Anerkennung ihrer ſchätzbaren Dienſte und zur Er=
innerung
an Meine Thronbeſteigung.
Der Kaiſer überreichte ſo=
dann
dem Dr. Howell den Kronenorden zweiter Klaſſe.
Die Abreiſe des Dr. Mackenzie iſt auf Wunſch des Kaiſers bis
auf weiteres verſchoben worden. Wie verlautet, wird Mackenzie in
Berlin bleiben, um die Ankunft der Königin von England zu er=
warten
.
Univerſitäts=Profeſſor A. W. Hofmann iſt anläßlich ſeines 70.
Geburtstages am 8. d. in den Adelsſtand erhoben worden. Es iſt
dies die erſte ausdrückliche Standeserhöhung unter der Regierung
des Kaiſers Friedrich.
In nationalliberalen Kreiſen Leipzigs iſt eine Adreſſe an den
Reichskanzler-in Vorbereitung, worin der dringende Wunſch nach
ſeinem Verbleiben ausgeſprochen und zugleich das rückhaltloſe Ver=
trauen
bekundet wird, Kaiſer Friedrich werde in ſeiner allgemein
Weisheit und hochherzigen Hingebung an die großen Intereſſen der
Nation Mittel und Wege finden, einen ſo unerſetzlichen Verluſt
von Deutſchland abzuwenden. Die Adreſſe ſoll zur Unterzeichnung
öffentlich ausgelegt werden.
Am 9. fanden in Berlin zwiſchen den an der Notſtandsvorlage
beteiligten Reſſorts kommiſſariſche Berathungen ſtatt. Dem Ver=
nehmen
nach handelt es ſich um einen Betrag von ca. 30 Millionen
Mark, wovon 2) vornehmlich zur Unterſtützung der heimgeſuchten
Bevölkerung, der Reſt zur Wiederherſtellung beſchädigter Eiſen=
bahndämme
, Deiche ꝛc. beſtimmt iſt. Man glaubt, die Regierung
werde den von ikonſervativer Seite ausgehenden Vorſchlag accep=
tieren
, die 18 Millionen, welche für die Entlaſtung der Volksſchule

70
beſtimmt waren, für Beſeitigung des Ueberſchwemmungsnotſtandes
zu verwenden.
Jranſtreich. Die Reiſe des Präſidenten Carnot nach Bordeaux
iſt auf den 27. April feſtgeſetzt, doch wird andererſeits behauptet,
Carnot wolle in Anbetracht der ſehr ernſt gewordenen Lage ſeine
Reiſe vertagen.
Der Moniteur de (Armée' veröffentlicht einen geharniſchten
Artikel gegen die Bezeichnung Boulanger's als erſten Soldat
Frankreichs'. Der Artikel führt aus, daß Boulanger als General
ſich ſtets als höchſt mittelmäßig und von ſehr untergeordnetem Ver=
ſtand
gezeigt habe. Es ſei traurig, daß Frankreich die furchtbaren
Lehren von 1870 vergeſſen habe, aus denen hervorgehe, daß zur
Leitung im modernen Kriege äußerliche gewinnende Eigenſchaften
völlig wertlos ſeien und nur der höchſte wiſſenſchaftliche Geiſt be=
fähige
. Boulanger ſei nicht der erſte Soldat, ſondern der erſte
Hanswurſt (loustio') Frankreichs.
Die =Francer veröffentlicht einen Brief Boulangers an die
Wähler der Dordogne, in welchem er im Namen Frankreichs für
die grandioſe patriotiſche Demonſtration dankt und erklärt, daß er
nur das Departement du Nord vertreten könne, welches ihn am
nächſten Sonntag wählen werde; zugleich bittet er die Wähler, ihre
Stimmen auf den Mann zu übertragen, der wieer, ohne Schwäche,
eine nationale Politik befolge.
Bei der engeren Wahl im Departement Aude wurde Ferroul
(radikal) gewählt. Derſelbe übernahm von den Deputierten den
Auftrag, die Wiedereinſtellung Boulangers in die Armeeliſten zu
beantragen.
Der Matinz hatte eine Anzahl Telegramme von Dillon und
Boulanger veröffentlicht, welche den Beweis lieferten, daß letzterer
ſich mit den Wahlen vom 25. Februar beſchäftigt hatte. DieFrance
meldet jetzt. Dillon werde wegen Depeſchendiebſtahls klagbar werden.
Einem Mitarbeiter des Matin' erklärt Clement de Roher, welcher
8 Tage in Brüſſel bei dem Prinzen Victor zugebracht hat, Se. Kaiſ.
Hoheit ſei entzückt über die plebiscitäre Strömung, die ſich der
ländlichen Bevölkerung Frankreichs bemächtigt hat. Sie müſſe der
Republik und dem Königthum ſchaden, und begünſtige dagegen die
imperialiſtiſchen Beſtrebungen.
Der Figaros dagegen erklärt den Erfolg Boulangers für eine
öffentliche Geſahr. Die Konſervativen, die für ihn ſtimmten, hätten
keinen Zweck, als den äußeren Krieg oder eine gewaltſame innere
Kriſis zu provocieren, um ſich in der Verwirrung der Herrſchaft zu
bemächtigen. Solche Pläne ſeien kindiſch und verbrecheriſch zugleich.
England. Die Londoner Preſſe beſchäftigt ſich faſt ausſchließlich
mit der Kanzlerkriſe, aber obwohl man Fürſt Alexander und
Prinzeſſin Victoria vom menſchlichen Standpunkt aus die Teilnahme
nicht verſagen kann, bleibt doch das Endurteil der ſämtlichen Tages=
und Samstagszeitungen dasſelbe, nämlich daß Fürſt Bismarck ſeinen
Einſpruch gegen die Verlobung aus denſelben patriotiſchen Gründen
erhebt, die ihn in allen ſeinen Handlungen während ſeines öffent=
lichen
Lebens geleitet haben.
Der Standard' ſchließt einen längeren Artikel über die Kriſis
mit den Worten: Es würde eine üble Vorbedeutung für den Frieden
unter der Regierung des Kaiſers Friedrich ſein, wenn der Kaiſer
wenige Wochen nach ſeiner Thronbeſteigung ſich mit dem Staats=
manne
, der Deutſchland zu dem gemacht hat, was es iſt, offen über=
würfe
. Kurz, der Rücktritt des Fürſten Bismarck würde aller
Wahrſcheinlichkeit nach das Zeichen zum Ausbruch eines europäiſchen
Krieges ſein.
Lord Salisbury und der Kanzler der Schatzkammer Goſchen
hatten am 9. mit dem deutſchen Kommiſſar der egyptiſchen Staats=
ſchuldenkaſſe
Wirklichen Legationsrat Freiherrn v. Richthofen eine
Unterredung.
Das Londoner Haus Rothſchild beabſichtigt ſchon in nächſter
Zeit eine Zinsherabſetzung der fünfprozentigen privilegierten egyp=
tiſchen
Anleihe vorzunehmen. Der Zinsumwandlungsplan iſt bereits
mit den maßgebenden Bankanſtalten feſtgeſetzt. Ein Widerſpruch
ſeitens der beteiligten Großmächte wird nicht befürchtet, weil die
dem heutigen allgemeinen Zinsfuß entſprechende Herabſetzung nur
den egyptiſchen Finanzen zum Nutzen gereichen kann.
In London iſt von dem, von der Pariſer Juſtice' gemeldeten
engliſchitalieniſchen Uebereinkommen zur Verteidigung des Mittel=
meeres
nichts bekannt.
Auf ein Erſuchen des Botſchafters Malet erläßt der Lordmayor
Londons in ſämtlichen Zeitungen einen beredten Aufruf für die
Ueberſchwemmten in Preußen und erklärt ſich zur Annahme von
Gaben bereit. In der Zuſchrift an den Lordmayor bemerkte der
Botſchafter, Tauſende in England würden gewiß freudig bereit ſein,
gerade in dieſer Zeit materielle Beweiſe ihrer Shmpathie und
Achtung für Deutſchland zu geben.
Ilakien. General San Marzano telegraphiert aus Maſſauah
unterm 8. April: Die heute früh hier eingegangenen Nachrichten
beſtätigen, daß Ras Allula in Ungnade gefallen iſt und faſt gewiß
durch Ras Agos erſetzt wird. Es verlautet außerdem, daß der
Rückzug der bewaffneten Maſſen heute morgen begonnen haben ſoll,
nachdem das Gepäck des Negus und der Anführer bereits nach Adua
vorausgeſchickt wurde. Die zahlreichen unbewaffneten Einwohner,

[ ][  ][ ]

Nr.
welche dem Heere folgten, haben ſich faſt alle wieder in ihre heimat=
lichen
Orte zurückbegeben.
Die Einſchiffung des italieniſchen Expeditionscorps in Oſtafrika
zur Rückkehr nach der Heimat ſoll im Laufe der nächſten Wochen
beginnen. Zur Beſetzung Dogalis, Saatis, Maſſauahs und der
anderen wichtigeren Poſitionen wird ein Specialcorps zurückbleiben,
welchem ſelbſtverſtändlich auch die Aufgabe zufallen würde, erneute
Vorſtöße des Negus zurückzuweiſen. Doch ſind ſolche bis auf
weiteres nicht zu erwarten, da der abeſſiniſche Herrſcher gezwungen
iſt, ſeine ganze Aufmerkſamkeit den immer tiefer in Abeſſinien ein=
dringenden
Sudaneſen zuzuwenden.
Hpanien. Am 9. wurde die deutſche Botſchaft mit dem üblichen
Ceremoniell der Königin vorgeſtellt und ſprach ihren Dank für die
Teilnahme aus, die Spanien an dem Tode des Kaiſers Wilhelm
genommen. Mit Sagaſta und Moret tauſchte der Botſchafter Be=
uche
aus.
Rutzland. Bei der vor einigen Tagen in Petersburg vorgenon=
menen
Verhaftung ſoll es ſich um ein Attentat gegen den Grafen
Tolſtoy, Miniſter des Innern, gehandelt haben. In der Wohnung
des Verhafteten fanden ſich revolutionäre Schriftſtücke vor und wurden
daraufhin noch weitere Arretierungen vorgenommen. Nach dem
Siecle; hat man in Petersburg bei einer Dame, die ſich das Leben
genommen, mehrere Dynamitbomben gefunden und man vermutet,
daß dieſelben zu einem Attentat auf den Zaren beſtimmt geweſen
ſeien.
Bulgarien. Auf die Beſchwerde der bulgariſchen Regierung in
betreff der Truppenkordons teilte der Großvezier Herrn Dr. Vulo=
witſch
mit, daß die Ottomaniſche Regierung die Zurückziehung
der Truppenkordons an der oſtrumeliſch=türkiſchen Grenze angeord=
net
habe.
Vereinigte Slaalen. Der Konſul der Vereinigten Staaten in
Tanger hat mit dem Vertreter des auswärtigen Amtes von Marokko
ein Abkommen unterzeichnet. wonach die mehrfach erwähnten Streitig=
keiten
zwiſchen den beiden Staaten einem Schiedsgerichte unterbreitet
werden ſollen.

Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 11. April.
In morgiger Sitzung der Stadtverordncten=Verſammlung dürſte
die Einführung der von der ſeitherigen Gemeinde Beſſungen neu
erwählten ſechs Stadtverordneten erfolgen. Wie wir hören, iſt den
unter denſelben befindlichen zwei aktiven Staatsbeamten (Reviſoren
Eger und Mayer) die in Art. 16 der Städteordnung vorgeſehene
Einwilligung ihrer vorgeſetzten Behörde zur Annahme des Mandats
geworden.
Die Großh. Hoftheaterdireltion hat zur event. Vertretung der
erkrankten Damen Berl und Schütky bis Schluß unſerer Saiſon
mit dem Mitglied des Mainzer Stadttheaters Frau Fanny Witt
einen diesbezüglichen Vertrag abgeſchloſſen.
Die mit ſo vielem Beifall bei der erſten Aufführung hier
aufgenommene Oper Der deutſche Michel/ von Mohr mußte am
Sonntag durch die nicht unbedenkliche Erkrankung des Fräulein
Schütky abermals abgeſetzt werden. Es iſt dies um ſo mehr zu
bedauern als dieſes Werk in den Theatern zu Breslau, Magdeburg.
Düſſeldorf, Nürnberg und Straßburg ſeine Anziehungskraft voll
bewährt hat und demnächſt auch an den Bühnen unſerer Nachbar=
ſtädte
Frankfurt und Mannheim zur Aufführung gelangen wird.
Ein gleiches Schickſal teilt die Schauſpiel=Novität Antoinette,
welche mit ſehr ſchönem Erfolg zur Aufführung kam und wegen
Erkrankungen einzelner Mitglieder nicht wieder das Licht der
Lampen erblicken ſollte. Antoinette; mit nachhaltigem Erfolg an
den Bühnen Wiesbaden, Dresden, Leipzig, Hamburg (Thalia=Theater)
und Magdeburg aufgeführt, iſt angenommen: vom Barnay=Theater
in Berlin, von den Hoftheatern in Altenburg und Mannheim, den
Stadttheatern zu Breslau und Hanau und dem deutſchen Königl.
Landestheater zu Prag.
Im März d. Js. haben in der (ſeitherigen) Stadt Darm=
ſtadt
90 Sterbefälle ſtattgefunden, was auf den Jahresdurchſchnitt
berechnet eine Sterblichkeitsziffer von 25%⁄₁ ergiebt (im gleichen
Monat des Vorjahres 25.J%0). Von den Verſtorbenen hatten 3
das 80., 10 das 70. und 8 das 60. Lebensjahr zurückgelegt; die Zahl
der im erſten Lebensjahr verſtorbenen Kinder beträgt 18.
J. Der vielbeſprochene Prozeß des durch die Mißhandlung eines
Unteroffiziers zu einem Krüppel gewordenen Poſthülfsboten Burkard
von Frankfurt, in welchem, wie geſtern mitgeteilt, am Samstag der
Militärſiskus von dem Oberlandesgericht zur Zahlung einer lebens=
länglichen
Jahresrente von M. 1260 verurteilt wurde, hat trotz
ſeiner nahezu fünfjährigen Schwebe immer noch nicht das Ende
erreicht. Wie nämlich das M. Ju mitteilt, wird der Militär=
Fiskus gegen das Urteil des Oberlandesgerichts das Rechtsmittel
der Reviſion ergreifen.
1C Kleine Mitteilungen. In einem Hausgarten in der Wieſen=
ſtraße
wurde ein Packet Kleidungsſtücke aufgefunden. - Aus
einer Waſchküche in der Hinkelsgaſſe wurde eine Partie Kar=
offeln
und ſonſtige Gegenſtände entwendet.

70
1005
0) Das früher Zahnarzt Schmidt'ſche Haus, Hügelſtraße 61, iſt
in öffentlicher Verſteigerung von Herrn Photograph Pöllot um
46 000 M. erſtanden worden.
Arbeiter=Kolonie Neu=Ulrichſtein. Ende März d. J. waren in
der Kolonie arbeits= reſp. ſtellenlos: 106, davon waren:
Anſtrei=
cher
, 23 landw. Arbeiter ꝛc., 1 Bäcker, 2 Vergleute, 1 Vöttcher, ein

1 Müller, 3 Schloſſer. 5 Schmiede, 8 Schneider, 8 Schuhmacher,
1 Steinhauer, 1 Tapezierer, 2 Weber, 4 Zimmerleute, 1 Graveur,
1 Gürtler, 1 Hausburſche, 1 Hauſierer, 1 Landwirt, 1 Lithograph,
1 Mühlenbauer, 1 Vapiermacher, 1 Vorzellandreher, 1 Photograph,
1 Seifenſieder, 2 Schreiber, 1 Steindrucker, 1 Strumpfweber, zwei
Tuchmacher, 2 Tüncher, 1 Ziegler. Von den 106 ſind aus Großh.
Heſſen 32, Naſſau 13, Thüringen 4, Bayern 8, Sachſen 5;
Preußen: Provinz Brandenburg 3, Heſſen 14, Weſtpreußen 5,
Sachſen 4, Rheinland 16; Mecklenburg 1, Schweiz I. Abgegangen
und: 32. davon gingen: auf ihren Wunſch 25, durch die Kolonie
in Stellung 3, durch eigenes Bemühen 1, arretiert wurde 1, zur
Familie ging 1, geſtorben iſt 1. Im ganzen wurden ſeit Eröffnung
der Anſtalt aufgenommen 807 Koloniſten. Laut Beſchäftigungs=
Journal wurden 3338 Verpflegungstage gewährt, gearbeitet iſt,
incl. 142 Tage für fremde Rechnung, an 2700 Tagen.
Mainz, 10. April. Herr Anton Schott mußte ſein hieſiges
Gaſtſpiel aufgeben, da er an einer Lungenentzündung erkrankt iſt.
1 Mainz, 9. April. Heute iſt hier ein partieller Maurer=
Strike ausgebrochen. Anlaß dazu iſt, weil die Meiſter nicht einer
zehnſtündigen Arbeitszeit zuſtimmen wollten.
4. Aus Rheinheſſen, 9. April. Von den für die diesmalige
Auktionsperiode in Rheinheſſen angezeigten Weinverſteigerungen
hat bis jetzt etwa ein drittel ſtattgefunden. Wenn auch nicht alle
ſo nahmen dieſelben doch zum größten Teil einen für die Verſteigerer
ſehr günſtigen Verlauf. Vorherrſchend geſucht und wurden dem=
entſprechend
auch bezahlt bis jetzt die beſſeren rheinheſſiſchen Mittel=
weine
und zwar hauptſächlich bei ſolchen Verſteigerern, welche für
die Reinheit der Weine und deren angegebene Lage garantierten.
Die Weine aus den ganz geringen Lagen wurden wenig begehrt.
Ob für die feineren rheinheſſiſchen Weine, die teilweiſe mit dem
Rheing zu konkurrieren, wie die Nierſteiner und Nackenheimer aus
beſonders bevorzugten Lagen, dieſes Mal eine Nachfrage vorhanden
iſt, läßt ſich noch nicht beurteilen, indem die Verſteigerungen der
bedeutenderen Spekulanten und Beſitzer der renommierteren Wein=
güter
noch ausſtehen.
Frankfurt, 9. April. Die Blütengalerien des Palmen=
gartens
ſind eben in Bezug auf die daſelbſt ausgeſtellten Sorti=
mente
der Blumen wohl auf ihrem Höhepunkte angelangt, denn die
Königin aller, die Herrſcherin im Reiche Floras, die Roſe füllet
jetzt die ganze Nordgalerie und wer ſie ſchauen will in ihren reichen
Farben und in dem mannigfach wechſelnden Bau, der kann ſich hier
ſeine Lieblinge auswählen in Thee, Remontant, Bourbon und wie ſie
alle heißen. Aber auch Orchideen, Camelien, Azaleen, Rhododendron,
Cyclamen ſind in ungeheuren Maſſen immer noch vorhanden und
zeigen ihre Blütenpracht; hier entſtrömt unter dem ſchützenden
Glasdach, gegen den heimtückiſchen Nordoſt geſchützt, ein wunder=
bares
Aroma.
8t. Frankfurt, 9. April. Das dritte Konzert des Nühl'ſchen
Geſangvereins, welches nächſten Montag den 16. ds., abends
6½ Uhr, im großen Saale des Saalbaues ſtattfinden wird, bringt
nur das Oratorium Elias: für Soli, Chor, Orcheſter und Orgel
von F. Mendelsſohn=Bartholdy unter gefälliger Mitwirkung von
Frau M. Schubart=Tiedemann, Konzertſäugerin von hier (Sopran),
Fräulein Marie Schneider, Konzertſängerin aus Köln (Alt, Herrn
Dr. Gunz, Kgl. Kammerſänger aus Hannover (Tenor), Herrn Carl
Perron, Opernſänger aus Leipzig (Baß), des Herrn Carl Hartmann
(Orgel, der Mitglieder des Theaterorcheſters ſowie anderer geſchätzter
Künſtler. Herr Profeſſor Dr. Vernhard Scholz wird das Konzert
leiten.
München, 9. April. Prinzregent Luitpold überwies dem
hieſigen Komité 10000 Mark für die Ueberſchwemmten.
Verlin, 9. April. Die Sammlungen für die Ueber=
ſchwemmten
in den deutſchen Stromgebieten nehmen den erfreu=
lichſten
Fortgang. Beim Berliner Centralcomité ſind ſchon über
300 000 M. eingelaufen oder angemeldet, von denen allein nahezu
150 000 M. an der hieſigen Börſe gezeichnet worden ſind. Auch
die von Haus zu Haus verteilten Sammelliſten verheißen einen
reichen Ertrag. Beim vaterländiſchen Frauenverein ſind ſchon
50000 M. eingegangen; die beſondern Sammlungen der Berliner
Zeitungen mögen auch ſchon die Summe von hunderttauſend Mark
erreicht haben. Auch in den Provinzen zeigen die Sammlungen
überall die erfreulichſten Ergebniſſe, in Köln, Hamburg, Stettin,
Danzig, Königsberg. Breslau, Magdeburg. Dresden, ſowie in den
ſüddeutſchen Hauptſtädten ſind ſehr bedeutende Beträge eingegangen.
Aber die Schilderungen über die herrſchende Not lauten fortdauernd
o bedenklich, daß nicht genug gebeten werden kann, in Spenden
und in der Hülfe nicht nachzulaſſen. Die Not iſt, wie Miniſter

[ ][  ]

1006
Nr.
v. Puttkamer, der alle Ueberſchwemmungsgebiete beſucht hat, ver=
ſichert
, ſo groß, daß ſelbſt die jetzigen hohen Summen nur Tropfen
auf heiße Steine ſind. Dazu kommt, daß nicht nur in Schleſien,
ſondern auch im Danziger Ueberſchwemmungsgebiet neues ſchweres
Schneetreiben eingetreten iſt, das in der jetzigen Zeit geradezu ver=
häuanisvoll
wirken muß.
Madrid, 6. April. Die ganze verfloſſene Nacht und heute den
ganzen Tag iſt hier Schnee gefallen; derſelbe iſt zwar hier raſch
wieder geſchmolzen, aber in der Umgegend liegt er fußhoch. Solch
ein Wetter im April iſt hier unerhört. Auch im Norden iſt wieder
viel Schnee gefallen, ſo daß an manchen Orten die Eiſenbahn=
verbindungen
wieder unterbrochen ſind.

Zur allgemeineren Verbreitung der Obſtpflanzungen. Um die
Gunſt unſerer Landleute bemühen ſich Freunde, welche ihnen und
ihren Kindern gar gerne Freude machen, zur Verſchönerung ihrer
Wohnſtätten und zur Geſundheit der Familien beitragen, und oft
viel Geld ins Haus bringen möchten, wenn ihnen nur freundlicher
Schutz gewährt würde. Dieſe Freunde ſind unſere Obſtbäume,
welche die Dörfer ſo lieblich umgeben, deren Früchte jetzt, nach
den ſorgfältigſten Unterſuchungen der Landwirtſchaft, den beſten
Ertrag des Grundbeſitzes bilden, trotz maucher Mißernte, und nach=
dem
ſie für die Familien viele wertvolle Abfälle geliefert haben.
Dennoch iſt die Abneigung vieler unſerer Landsleute gegen das
Pflanzen von Obſtbäumen noch lange nicht überwunden. Dieſelbe
mag ſa zum Teil aus der Zeit ſtammen, wo es noch keine Eiſen=
bahnen
gab und die Verſendung des Obſtes ſo ſchwierig war, daß
die Ernte in guten Jahren faſt wertlos wurde. Aber das iſt ja
vorüber, und die Zeitungen verkünden es laut genug, welche große
Einnahmen Einzelne und Gemeinden von ihren Obſternten haben.
Die Abneigung gegen den Obſtbau kommt wohl jetzt mehr daher,
daß unſere Landwirte die Pflege ihrer Saaten, Wurzeln und Ge=
müſe
, wie ihrer Haustiere, von Jugend auf lernen und verſtehen,
während vielen von ihnen die Obſtbaumpflege, von der ſo wichtigen
Wahl und Pflanzung der paſſendſten Sorten bis zur Ernte, keines=
wegs
genügend bekannt iſt. Deshalb iſt erſtere ihnen lieb und
vertraut, und letzterer ſtehen ſie fremd gegenüber. Und doch wäre
es ſo ſehr wünſchenswert, daß unſere Landleute ſich allgemein mit
der Obſtbaumzucht befreundeten, denn ſie wurde ihnen bald eine
reiche Quelle von Nutzen und Freuden werden. Nun giebt es nach
unſerer Anſicht zwei Wege, welche die Liebe zum Obſtbau den
Herzen unſerer Landleute näher bringen würden. Der erſte dieſer
Wege wäre eine anſprechende Belehrung der Knaben im letzten
Schuljahre wöchentlich einmal uyd zwar bei gutem Wetter im
Freien unter den Bäumen ſelbſt. Es wäre Aufgabe der Obſtbau=
Abteilung des Gartenbauvereins, die paſſendſten Handbücher für
dieſen Unterricht gratis zu liefern. Nach den Erfahrungen auf
anderen Gebieten des Lebens werden Belehrungen, in dieſem Alter
in anſprechender Weiſe empfangen, niemals vergeſſen. Die Frage
iſt nun: Wer ſoll dieſen Unterricht erteilen? Wir antworten darauf
getroſt: Am beſten ein Geiſtlicher oder ein Lehrer des Ortes.
Die Belehrung über dieſen lieblichen Teil von Gottes Schöpfung
iſt ja ſo recht paſſend eine Aufgabe, welche ſich der ſegensreichen
Wirkſamkeit des Pfarrers oder Lehrers anſchließt, und denſelben
ſeiner Gemeinde noch mehr lieb und wert machen muß; wir wollen
aber damit die Wahl eines anderen gebildeten Einwohners, welchem
die Sache am Herzen liegt, nicht ausſchließen. Wir gelangen nun
zu dem zweiten Wege, welcher zur Löſung unſerer Aufgabe führt,
nämlich zur Schaffung gelungener Beiſpiele von praktiſch und ſchön
angelegten Obſtgärten und Baumſtücken. In den meiſten Orten be=
finden
ſich bei dem Pfarrhauſe und bei den Schulen Gärten, welche
neben Gemüſe und Blumen noch Raum haben für Pflanzung von
Obſtbäumen, ſei es auch nur in den niederen Formen und Pyra=
miden
oder Guirlanden (Kordons). Auch werden die Mauern und
Hauswände, welche die Gärten begrenzen, ſchön und nützlich mit
Spalieren von Obſt und Reben bekleidet. Faſt jeder Landwirt
aber beſitzt einen Acker, Rain oder Bachufer, wo am vorteilhaf=
teſten
Obſtbäume gepflanzt werden. Aus alter Zeit noch glänzen
die Namen der wackeren Männer, welche die Zucht edler Obſtſorten
bei uns in Deutſchland eingeführt haben, und meiſtens waren es
Geiſtliche oder Lehrer. Deshalb wenden wir uns auch jetzt, wo es
gilt, die Obſtzucht zum nutzbringenden Gemeingut zu machen, an ſie
und unſere Grundbeſitzer mit den zuverſichtlichen Worten: Klopfet
an - ſo wird euch aufgethan!

Vermiſchtes.
Eine der erſten Immediat=Eingaben an Kaiſer Friedrich hat der
B. Chr.: im Konzept vorgelegen. Das originelle Schriftſtück rührt
von einem ehrbaren Hauſirer her und lautet: Allergnädigſter Kaiſer,
vormals Kronprinz, durchlauchtigſter Herrl Da der Ruhm und die
Freundlichkeit von Seiner Majeſtät auch bis zu mir gedrungen ſind,
hat mich dieſes mit großer Hoffnung erfüllt, daß Majeſtät mein
geneigtes Geſuch nicht ungütig aufnehmen, ſondern vielmehr zu
erfüllen befehlen werden. Ich bin geſegnet mit vier Kindern nebſt
Frau, wovon jedoch der größte Teil noch völlig erwerbsunfähig, ja
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.

50
die Hälfte noch nicht einmal ſchulpflichtig iſt. Ich ſelbſt bin zwar
nir ein einfacher Mann, jedoch habe ich mich immer über Waſſer ge=
halten
, indem ich von Haus zu Haus und ſogar von Dorf zu Dorf
meinem Gewerbe nachgehe. Dieſes jedoch war in dieſem Jahre
mein Verderben. Ich fiel einem Gendarm in die Arme, und mir
wurde wegen Nichtbeſitzens eines Gewerbeſcheines der Prozeß ge=
macht
. Es ſoll nämlich ein Umherziehen nicht ſein, was Seine
Majeſtät ia auch wiſſen, indes ich hatte kein Geld. Nun iſt es ja
richtig. daß man ſeine Abgaben bezahlen ſoll, jedoch, wenn man
kein Geld hat? Da iſt guter Rat teuer. Nun ſoll ich Strafe zahlen,
was jedoch ſchlecht angeht, denn wenn ich zum Gewerbeſchein kein
Geld hatte, ſo können ſich Seine Majeſtät wohl denken, daß ich für
dieſe Strafe auch keins habe. Das Abſitzen geht auch nicht. Auch
hat ja das Gericht nichts davon, wenn ich es abſitze, denn es koſtet
ja im Gegenteil den Staat nur noch Geld, indem man mich ver=
köſtigen
muß, was ich ſonſt allein beſorge. Deshalb bitte ich nun
Ihre Majeſtät um Nachlaß dieſer Strafe. Für mich iſt das eine
große Sache, denn ich hätte als armer Hauſirer mein ganzes Leben
daran zu kauen, wenn Eure Majeſtät nicht die Gnade hätten, das
Gericht anzuweiſen. Ich hoffe dies mit Weib und vier Kindern
und verſpreche dafür Ihrer Majeſtät, ſtets zu deren hohen Dienſten
bereit zu ſein.
Die Haftpflicht der Miether gegenüber den Hausbeſitzern bei
vorkommenden Waſſerſchäden iſt faſt ausnahmslos in ſämtlichen
Miethverträgen ausdrücklich ſtipuliert. Selbſt wenn dies aber aus=
nahmsweiſe
nicht der Fall ſein ſollte, ſo ergibt ſich eine derartige
Haftpflicht des Miethers, ſei es, daß der Waſſerſchaden durch ihn
ſelbſt oder ſeine Familienangehörigen oder ſein Dienſtperſonal ver=
urſacht
worden iſt, aus den gemeinrechtlichen Beſtimmungen. Iſt
ein Hausbeſitzer gegen Waſſerleitungsſchäden verſichert, ſo gehen
die Schadenserſatzanſprüche desſelben gegen den haftpflichtigen
Miether kraft der Police auf die Verſicherungsgeſellſchaft über.
Ein ſolches Urteil des Königlichen Amtsgerichts zu Magdeburg.
vom 17. Februar d. J., liegt uns vor. Nach demſelben wurde ein
Miether, durch deſſen Kind ein Waſſerhahn aufgedreht und nicht
wieder zugeſchraubt war, zu einem Schadenserſatz von 14189 M.
verurteilt, und zwar zu leiſten an die Frankfurter Verſicherungs=
Geſellſchaft gegen Waſſerleitungs=Schäden, bei welcher der betreffende
Hausbeſitzer ſeinerſeits verſichert war. Da nun die letztgenannte
Geſellſchaft auch die Miether verſichert und auf jegliche Regreß.
anſprüche gegen die bei ihr verſicherten Miether vorkommenden
Falls ausdrücklich verzichtet, ſo empfiehlt ſich eine Verſicherung der
Miether umſomehr, als die Prämien äußerſt billig ſind und nur½
bis 1 pCt. von der Jahresmiethe betragen. Die Miethverſicherung
erſtreckt ſich bei der Frankfurter Verſicherungs=Geſellſchaft außer
dem noch auf die Beſchädigung der eigenen Mobilien, ſowie auf
die Schadenserſatzanſprüche der event. in Mitleidenſchaft gezogenen
ſonſtigen Mitbewohner des Hauſes.
Beim Ausgraben eines Baugrundes zu Malmö wurde eine mit
einer Kette umſchlungene Holzkiſte gefunden, welche mehr als 3000
Silbermünzen und Silbergeräte enthielt; es iſt der wertvollſte der=
artige
Fund, welcher je in Schonen gemacht iſt. In der Kiſte wur=
den
gefunden 171 große und 137 kleinere Silbermünzen, ſowie 2908
ſilberne Scheidemünzen, darunter polniſche mit dem Bilde des
Königs Sigismund, ſchwediſche Münzen mit den Bildern Guſtav
Adolfs und Karls 1X., ſowie däniſche aus der Zeit König
Chriſtians IV.; die älteſte Münze iſt von 1616 die neueſte von 1674.
Die Kiſte enthielt ferner eine Goldbroche, vier ſilberne Becher und ein
Halsband, Ketten, 38 Ringe, 200 Knöpfe aus Silber ꝛc. Es ſcheint,
daß der Fund zur Zeit der letzten Belagerung und der Beſchießung
von Malmö vergraben worden iſt.

Verantwortlich für die Redaktion: Carl Wittich.