Aoonnement=preis
virteljährlich 1 Mark 50 Pf. inel.
Bringerlohn. Auzwärts werden von
allem Poſtämtern Beſtellungen
ent=
eegengenommen zu 1 Mart 50 Pf.
pro Quartal incl. Poſtaufichlag.
151. Jabrgarg.
Mit der Sonntags=Beilage:
Inſerate
werden angenommen: nDarmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nc. 23.
in Beſjungen von Friedz. Blözer.
Holzſtraße Nr. 12, ſowie auzwärts
von allen Annoneen=Erpeditionen.
Amtliches Organ
füͤr die Bekanntmachungen des Großh. Breisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmllicher Behörden.
1888. 2
Honnerstag den 29. März.
Ne 63.
Polizeiliche Verordnung.
Betreffend: Das Sammeln von Lumpen, Knochen oder ſonſtigen Abfällen in Darmſtadt und Beſſungen.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 20. März 1888 zu Nr. M. J.
6296 wird hierdurch auf Grund des Art. 78 des Geſetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung
der Kreiſe und Provinzen betreffend, unter Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes verordnet, was folgt:
8 I. Mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark wird beſtraft, wer in den Gemarkungen Darmſtadt und Beſſungen
innerhalb des befriedeten Beſitzthums oder der Bauſtelle eines Anderen ohne vorherige Erlaubniß des Berechtigten
Lumpen, Knochen oder ſonſtige Abfälle ſammelt oder aufſucht; desgleichen, wer Bauſtellen oder das befriedete
Be=
ſitzthum eines Anderen ohne vorherige Erlaubniß des Berechtigten zu dem vorhergenannten Zwecke betritt;
2) wer Kinder zu ſolchen (in 1 bezeichneten) Handlungen anleitet oder ausſchickt;
3) wer Perſonen, welche ſeiner Gewalt und Aufſicht untergeben ſind und zu ſeiner Hausgenoſſenſchaft gehören, von
ſolchen (in 1 bezeichneten) Handlungen abzuhalten unterläßt.
8 2. Dieſe Beſtimmungen treten mit ihrer Verkündigung in Kraft.
Darmſtadt, den 24. März 1888.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
13476
v. Marquard.
B e k a n n t m a ch u n g.
Auf Grund der 88 11 und 12 des Reichsgeſetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen
der Sozialdemokratie ſind verboten worden:
1) Laut Bekanntmachung des Königl. Regierungs=Präſidenten zu Wiesbaden vom 11. März 1888 die von dem
Ver=
lags=Magazin J. Schabelitz in Zürich herausgegebene nichtperiodiſche Druckſchrift: „Sturm.-
2) Laut Bekanntmachung der Königl. Regierung, Abtheilung des Innern zu Düſſeldorf, vom 12. März 1888 die nicht,
periodiſche Druckſchriſt: „ Gedenkblatt an den 21. Februar 1837. Arbeiter! Handwerker! Bürger! — beginnend: „Als vor
Jahresfriſt in Deutſchland der Wahlkampf ꝛc.= und ſchließend mit den Worten: „Dann wird das Banner der Freiheit wehen
und die Sozialdemokratie wird triumphiren! — Genoſſenſchaftsbuchdruckerei Hottingen-Zürich.
3) Laut Bekanntmachung der Königl. Kreishauptmannſchaft zu Leipzig vom 17. März 1888 die nichtperiodiſche
Druck=
ſchrift mit der Aufſchrift: „An das Volk! Ein Gedenkblatt zum 18. März und mit den Schlußworten: „Hoch die
Sozial=
demokratiel Druck der Genoſſenſchaftsbuchdruckerei Hottingen-Zürich.
4) Laut Bekanntmachung der Polizeibehoͤrde zu Hamburg vom 19. März 1888 das Flugblatt; „An das Volk” mit
der Unterſchriſt: „Es lebe die Sozialdemokratie', ohne Angabe des Druckers und Verlegers.
Darmſtadt, den 23. März 1888.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.
[3477
B e k a n n t m a ch u n g.
Mit dem Tage der Vereinigung Beſſungens mit Darmſtadt am 1. April 1888 haben die Beſtimmungen des Octroi=
Reglements für die Stadt Darmſtadt vom 24. Auguſt 1832 auch für die gauze ſeitherige Gemarkung Beſſungen Wirkſamkeit.
Wir ſehen uns deshalb veranlaßt, nachſtehend die weſentlichſten Vorſchriften dieſes Octroi=Reglements zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Octroipflichtig ſind die in dem Octroi=Tarif vom 15. December 1874 verzeichneten Gegenſtände nach den daſelbſt
angegebenen Sätzen. Nach dieſem Tarif ſind der Octroi=Abgabe unterworfen:
Geiſtige Gctränke aller Art, Spiritus; Schlachtvieh lin die Stadt eingeführtes und in der Stadt oder deren
Ge=
markung gezogenes, darunter auch Zicklein, Lämmer und Svanferkel); Fleiſchwaaren (darunter auch Wildpreth; Haſen, Welſchen
und Gänſe (eingeführte und in der Stadt gezogene); Hülſenfrüchte, Mühlfabrikate, Bäckerwaaren, Breunmaterialien aller Art,
(darunter auch Braunkohlen und Cokes).
128
(
53
⁵.
p
62
L.
4
S.
5
E
C.
„
22
864
Nr. 63
An jeder Octroierhebſtelle iſt ein Abdruck des Octroi=Tarifs zu Jedermanus Einſicht aufgehängt.
Nach 8 2 des Octroi=Reglements dürfen octroipflichtige Gegenſtände nur au den Octroierhebſtellen eingeführt und es
muß, ſoweit nicht in Nachſtehendem anders beſtimmt iſt, die verordnete Abgabe gleich beim Einpaſiren an die Erheber baar
entrichtet werden. Das Creditiren von Octroi iſt den Erhebern ſtrengſtens unterſagt.
Bezüglich des Schlachtviehes gelten nachſtehende Beſtimmungen:
Das Schlachten von dem der Abgabe unterworfenen Vieh darf ohne beſondere Erlaubniß für einen jeden einzelnen
Fall nirgends als im ſtädtiſchen Schlachthauſe unternommen werden, bei Vermeidung der reglementmäßigen Strafen.
Die hieſigen Metzger haben die Octroi=Abgabe in die Stadtkaſſe zu entrichten und zwar in der Art, daß ſie bei der
Stadtkaſſe die für die einzelnen Sorten von Schlachtvieh beſtimmten Schlachtzeichen löſen. Sie empfangen für jedes Stück
Vieh je zwei Schlachtzeichen, von welchen das eine beim Eintrieb des Viehes in die Stadt, weder früher noch ſpäter, an den
Octroi=Erheber und das andere beim Eintrieb in das Schlachthaus an den Schlachtoctroi=Inſpicienten im Schlachthaus
ab=
zugeben iſt.
Kauft ein Metzger Schlachtvieh von Einwohnern der Stadt oder der Stadtgemarkung, ſo iſt dafür vor der
Ueber=
lieſerung in der Stadtkaſſe ein Verabſolgungsſchein von dem Metzger zu löſen und beim Abholen des Viehes dem Verabfolger
vorzuzeigen. Unterläßt ein Verkäufer ſich von dem abholenden Metzger den vorſchriftsmäßigen Verabfolgungsſchein vorzeigen
zu laſſen, ſo verfällt derſelbe, gleichwie der Metzger, welcher es unterläßt einen ſolchen zu löjen, in die reglementmäßigen Strafen.
Private, welche in der Stadt oder deren Gemarkung wohnen, haben, bevor ſie ihr Vieh ſchlachten, einen
Schlacht=
ſchein in der Stadtkaſſe zu löſen und iſt derſelbe an den Schlacht=Aufſeher (8 6) zu verabfolgen.
Für diejenigen octroipflichtigen Gegenſtände, welche nur durch die Stadt oder bewohnte Stadtumgebung paſſiren,
werden von den Octroi=Erhebern Durchgangsſcheine gegen eine Gebühr von 3 Pfg. ausgeſtellt. Dieſe Durchgangsſcheine müſſen
beim Auspaſſiren dem entſprechenden Erheber zur Reviſion des Durchgangsgutes vorgelegt und mit weiteren 3 Pfg. honorirt
werden. In den Durchgangsſcheinen muß die Zeit innerhalb welcher der Transport durch die Stadtgemeinde beendigt ſein
ſoll, bemerkt werden.
Machen Umſtände einen längeren Aufenthalt des Durchgangsgutes zur Bedingung, dann müſſen die octroipflichtigen
Gegenſtände in das ſtädtiſche Lagerhaus verbracht werden.
Wer die Vorſchriften über das Verbringen in das Lagerhus nicht beachlet, wird in eine Geldſtrafe verurtheilt, welche
dem halben Oetroi=Betrage gleich iſt. 68 9.)
Ueber alle Octroibaarzahlungen müſſen die Octroi=Erheber vorſchriftsmäßige Octroiſcheine ausſtellen und ſolche dem
Declaranten behändigen. Jeder Zahlungspflichtige hat anzugeben, was er zu veroctroiren hat und iſt für die Richtigkeit ſeiner
Angabe verantwortlich. 68 10.)
Der Transport der octroipflichtigen Gegenſtände oder der Durchgangsgüter muß ſtets mit den von den Erhebern
ausgefertigten, auf Verlangen allen Aufſichtsperſonen vorzuzeigenden Scheinen begleitet ſein. 68 11.)
Das Octroi=Aufſichtsperſonal hat alle Transporte in die Stadt, welche octroipflichtige Gegenſtände enthalten können,
mögen jene durch Perſonen, Schubkarren, Wagen, Chaiſen, Droſchken oder ſonſtige Fuhrwerke geſchehen, anzuhalten und die
Transportanten zur gewiſſenhaften Angabe der Gegenſtände des Transportes und deren Menge bei dem Erheber mit dem
An=
fügen aufzufordern, daß eine unrichtige Declaration die Nachtheile einer Defraudation nach ſich ziehen müſſe. Haben auf
Grund ihrer eigenen Angaben die Transportanten den Octroi an den Erheber entrichtet, ſo erſcheint der Aufſeher berechtigt und
verpflichtet, die Angaben der Transportanten durch Abwiegen, Abmeſſen oder Abzählen einer genügenden Unterſuchung zu
unter=
werfen, jedoch, wie ſich von ſelbſt verſteht, mit der für die betr=ffenden Gegenſtände erforderlichen Schonung und Rückſicht.
Die Ortseinwohner ſind berechtigt, die Octroi=Aufſeher, Gendarmen, Polizeiofficianten und ſämmtliche ſtädtiſche Diener
aber verpflichtet, gegen Unterſchleife zu wachen und die Entdeckten der Großherzoglichen Bürgermeiſterei ſogleich anzuzeigen.
Jedermann iſt den Auſſichtsperſonen Folge zu leiſten und dasjenige zu unterlaſſen verpflichtet, wodurch ſie in
Aus=
übung ihres Amtes gehindert werden. Bei wirklich ſtattfindender Widerſetzlichkeit gegen die Aufſichts= oder gegen die mit der
Octroi=Erhebung beauftragten Perſonen oder wenn wörtliche oder thätliche Beleidigungen gegen dieſelben verübt worden ſind,
treten die allgemeinen ſtrafgeſetzlichen Beſtimmungen in Kraſt. 68 14)
Wer es unternimmt bei der Ein= und Durchfuhr, ſowie beim Verbrauche octroipflichtiger Gegenſtände der Stadt die,
ihr gebllhrenden Octroi=Abgaben zu entziehen, begeht eine Defraudation. 68 15.)
Die Defraudationen zur Tageszeit werden mit dem zehnfachen, alle zur Nachtzeit, leine Stunde nach Sonnenuntergang
anfangend und eine Stunde vor Sonnenaufgang endigend) begangenen, aber mit dem zwanzigfachen Betrage der defraudirten
Abgabe beſtraft und die Verurtheilten zugleich zur Nachzahlung des zu entrichten geweſenen Octrois angehalten. Die
defrau=
dirten Gegenſtände bleiben bis zur Bezahlung der Strafe und des Octrois in Beſchlag. 68 17.)
Sobald irgend eine Uebertretung gegen die Vorſchriſten des Octroi=Reglements die Entziehung der Octroi=Abgaben
möglicherweiſe zur Folge haben konnte, ſo ſoll die Abſicht zu Defraudationen immer vorausgeſetzt und ein Gegenbeweis nicht
zugelaſſen, vielmehr die Uebertretung als Defraudation beſtraft werden. Unkenntniß der einſchlagenden Beſtimmungen oder
Irrthum entſchuldigt nicht. Auch kann ſich der Angeſchuldigte nicht darauf berufen, daß die Contraventionen nicht von ihm
ſelbſt, ſondern von ſeinen Leuten begangen worden ſeien, indem in dieſer Beziehung Jeder für die Handlungen ſeiner
Ange=
hörigen, ſeines Geſindes und der von ihm beauftragten Perſonen zu haften hat. (8 20.)
Etwaige Beſchwerden gegen das Octroiperſonal ſind bei Großherzoglicher Bürgermeiſterei anzubringen.
Da Schlachthauszwang für die Bewohner von Beſſungen bis zur Erbauung eines neuen Schlachthauſes nicht ſtattfindet,
ſo ſind die nach den obigen Beſimmungen im Schlachthauſe abzugebenden Zeichen und Scheine von den Beſſunger Bewohnern
bis auf weiteres dem Fleiſchbeſchauer Valentin Dörſam, Beſſunger Kirchſtraße Nr. 33, welchem die erforderliche Controlirung
übertragen worden iſt, einzuhändigen.
Die Unterlaſung würde dieſelben Folgen nach ſich ziehen, wie die unterlaſſene Abgabe von Schlachtzeichen im
Schlachthauſe.
Darmſtadt, den 24. März 1888.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. O.B.:
Riedlinger, Beigeordneter.
eon=
Nr. 63
Bekanntmachung.
In Vollziehung des Schüldentilgungsplanes der Stadt Darmſtadt ſind
nach=
ſtehende ſtädtiſche Obligationen auf den Inhaber durch Verlooſung zur Rückzahlung
beſtimmt worden:
I. Rückzahlbar am 1. Juni 1888.
die 4=procentigen Obligationen:
Lit. D. Serie I. Nr. 161, 193, 442, 678, 832, 852 1000 Mk.
V. „ II. 89, 592, 796, 824, 980 500 Mk.
I. III. 9, 205, 355, 498, 696, 745 200 Mk.
II. Rückzahlbar am 1. Juli 1888:
die 3½procentigen Obligationen:
Lit. A. Nr. 90, 191. 260, 269, 330, 361, 388 1000 fl. (1714 Mk. 29 Pfa.)
„ B. „ 91. 94, 172,. 190, 194, 270. 362, 377. 388, 399 500 fl. (857 Mk.
14 Pfg.)
C. „ 38. 91, 101, 162, 178. 196, 211, 250, 269, 292, 400, 416, 469
200 fl. 1342 M. 86 Pfg.)
Die 3½procentigen Gaswerks=Obligationen:
Lit. B. Nr. 11, 34, 30, 80, 98. 143, 153, 186, 208, 246, 266, 387, 408, 415,
416, 421 428 Mk. 57 Pfg.
III. Rückzahlbar am 1. Oktober 1888.:
die A=procentigen Obligationen:
Lit. E. Nr. 30, 43, 51, 64, 154. 186, 188. 261, 280, 299 500 fl. (857 Mt.
14 Pfg.)
F. 316 200 fl. (342 Mk. 86 Pfa.)
Die 4=procentigen Gaswerks=Obligationen:
Lit. A. Nr. 626, 636, 672, 759. 921, 1200, 1228, 1240 200 Mk.
Die Rückzahlung erfolgt bei unſerer Stadtkaſſe und unſerer Gaswerkskaſſe,
für die Obligationen des Anlehens Lit. V, außerdem bei den Niederlaſſungen der
Bank für Handel und Induſtrie zu Darmſtadt, Berlin und Frankfurt a. M., für
die Gaswerks=Obligationen Lit. A, außer den genannten ſtädtiſchen Kaſſen bei dem
Bankhauſe Ferdinand Sander zu Darmſtadt und Frankfurt a. M.
Die Verzinſung der Obligationen hört mit den oben angegebenen
Verſall=
terminen auf.
Darmſtadt, den 27. März 1888.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
(3479
Ohly.
Holzanfuhr Yerſteigerung.
Dienstag den 3. April d. Js., Vormittags 9½ Uhr,
ſoll im Holzhofe dahier die Anfuhr von 150 Rm. Buchen=Scheitern aus den
Do=
manialwald=Diſtricten Gebrannter Schlag, Billerſtein und Hainberg, ſowie
von 150 Rm. Buchen=Knüppeh aus den Diſtricten Hinterforſt und Gebrannter
Schlag der Oberförſterei Nieder=Namſtadt, in das Großh. Holzmagazin an die
Wenigſtfordernden loosweiſe vergeben werden.
Darmſtadt, den 28. März 1888.
Großherzogliche Holzmagazins=Verwaltung.
[3480
Preuſchen, Forſtinſpector.
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zu prüfen und gutachtlich darüber zu
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durchaus keine den Haaren nachtheilige
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Mit=
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das Wachsthum der Haare zu erwarten
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Bedenken entgegen.
München, 7. IX. 67. (L. 8.
Dr. G. C. Wittſtein.
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3512) Auf Oſtern wird ein reinliches zuverläſſiges Mädchen für Monatdienſt
geſucht. Näheres Grünerweg 10, 3. St.,
8-12 Uhr Vormittags. 3513) Einen tüchtigen Zimmergeſellen durch
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Auslaufer. Schneider bevorzugt. Aus. Bossunger & Co.
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3395) Ein ſauberer Burſche zum Brodausfahren geſucht. Arheilgerſtr. 37.
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Fabrik= und Engros=Geſchäftes wird ein
junger Mann mit guter Schulbildung,
aus achtbarer Familie in die Lohre huſten hören, überhaupt alle, welche an
mehr oder minder qualvollem Huſten leiden,
mögen nicht verſäumen, zwecks unerweilten
Gebrauchs, ſich ſtets mit einem Vorrat der
trefflichen Sodener Mineral=Paſtillen, die ja in
allen Apotheken 85 Pf. die Schachtel zu haben
ſnd, verſehen zu halten. Betreffs deren vor=
trefflicher Wirkung diene folgendes Atteſt:
Rauſcha, den 2. Februar 1887. Ich freue mich
Ihnen ſchon nach Verbrauch einiger Paſtillen
mitteilen zu können, daß mein qualvoller geſucht. Schriftliche Offerten unter. A. H24
poſtlagernd erbeten.
3516) Ich ſuche für mein Biergeſchäft
zwei brave, kräftige, des Fahrens kundige Burſchen gegen guten Lohn.
A. Merz.
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Hofſirche.
diger Grein.
Htadtkirche:
m 10 Uhr: Herr Pfarrer Dingeld
Feier des heil. Abendmahls
Um 3 Uhr: Kindergottesdienſt.
Stadtſtapelle:
Rikitarkirche. Stadtkirche.)
Gründonnerstag.
lachmittags 3 Uhr: Vorbereitung zun
Abendmahl.
Charfreitag.
m 7½ Uhr: Herr Diviſionspfarrer S.
Feier des heil. Abendmahls.
Martinsſirche.
1m 10 Uhr: Herr Pfarrer Dr. Flöri=
Feier des heil. Abendmahls.
im 5½ Uhr: Herr Pfarrer Dr. Flöri
Eliſabethenſtiſt:
Feier der heil.
Communion: Herr Pfarrer Werner.
Charſamstag.
achmittags 3 Uhr im Anſchluß an den
Paſſionsgottesdienſt: Beichte.
Feruſalem.)
welchem vom Kirchengeſangverein die
Paſſion, „Popule Neusé (ittoria) und
„O Traurigkeit: (Belz), geſungen werden.
— Nach dem Gottesdienſt und den Tag
über iſt ſtille Anbetung des Allerheiligſten. 3 Uhr: Predigt: Herr Domkapitular
Erler von Mainz.
lbends um 6 Uhr: Feierliche Andacht, wobei
von dem Kirchengeſangverein
das
Misereret von Allegrt 2 die =Lamen=,
tationen' von Valeſtrina, 3) das „Pater
nostert von Liszt und „2 Haupt voll
Blut und Wunden von Bach geſungen
werden.
Charſamstag.
Gottesdienſt in Beſſungen.
Charfreitag.
kung des Kirchengeſangvereins und
Knaben=
chors.
Jsraelitiſcher Gottesdienſt.
Haupt=Synaaoge).
Samstag den 31. März.
Vorabendgottesdienſt um 6 Uhr — Min.
Morgengottesdienſt um 8 Uhr 30 Min.
Schrifterklärung.
Sabbathausgang um 7 Uhr 10 Min.
tesdienſt in der Synagoge der
sr. Religionsgeſellſchaft.
3tag, 31. März: Vorabend 5 Uhr 50 Min.
Morgens 7 Uhr 30 Min.
Nachm. 5 Uhr — Min.
Sabbathausgang 7 Uhr 15 Min.
574
Nr. 63
Gorgatha uns Oſterx.
O Golgatha, in Erdenweiten
Der Menſchheit allerſchwerſte Schuld!
Du Born unſagbar bittrer Leiden
Und übermenſchlicher Geduld!
Was ſchuf denn je ſo tiefe Wunden,
Als dort der Gang nach Golgatha?
Ward trüber je ein Wort erfunden,
Als jenes eine: Golgatha?
O Golgatha, du Klang voll Mildel
2 Golgatha, dn Gnadenchor?
Da Finſternis das Land umhüllte,
Die Sonne ihren Glanz verlor
Vernahmſt du, Welt, da nicht mit Beben
Es von dem Kreuz von Golgatha:
„2 Vater, ihnen ſei vergeben,
„ Sie wiſſen nicht, was hier geſchah?-
Er ſtieg empor zum ew'gen Throne,
Dem man auf Erden nicht geglaubt,
Und Gott wand ſeines Himmels Krone
Ihm um ſein dorngekröntes Haupt.
Durch Nacht zum Licht, - durch Tod zum Leben,
So führt, den hier man dienen ſah
Ohn Ihn kein Freuen, kein Vergeben,
Kein Oſtern ohne Golgathal
O Golgatha, Vernichtungstöne!
Und doch verging das Weltall nicht,
Und in unwandelbarer Schöne
Strahlt noch der Sonne Himmelslicht?
Und dennoch ſchallen wieder Glocken,
Und jubelnd brauſt Halleluia:
Auf heiße Thränen folgt Frohlocken:
Denn Oſtern folgt auf Golgatha!
Da thatſt du, Welt, dich neu verjüngen:
Ein heilig=ſchöner Frühling kam,
Der all dein Leiden, all dein Ringen
Mit mildem Hauche von dir nahm!
„O ſuchet, Weiber, nicht in Banden
„Des Grabes Ihn, Er iſt nicht dal
„Nein! Chriſtus lebt, iſt auferſtanden,
Lebt - nach dem Tag von Golgatha!
Siehſt du das Häuflein frommer Chriſten
Geſchaart dort um den Diakon?
Glaubſt du, daß ſie ſo bitter büßten,
Von Spott verfolgt, von Haß und Hohn,
Wenn ſie nicht gläubig es geahnet,
Daß ſchützend Er herniederſah?
Wenn ſie ihr Glaube nicht gemahnet:
Ein Oſtern folgt auf Golgatha!
Ihr Glaube hat ſie nicht betrogen.
Und Romas Herrlichkeit zerbrach,
Und ſeine Adler ſind entflogen-
Bald dämmert auf ein neuer Tag:
Die alte Welt hatt ausgelebet,
Bald lag ſie ſtill, zerfallen da
Doch über ihren Trümmern ſchwebet
Siegreich das Kreuz von Golgatha.
Und alſo ward ſein Trauerzeichen
Zum Zeichen, das die Welt erlöſt;
Und darum feiern Jubelreigen
Nach Golgatha das Oſterfeſt.
Und wenn dereinſt die Welten fallen,
Wenn, wie geſchrieben, es geſchah
Wird in der Ewigkeit erſtrahlen
Das Dulderkreuz von Golgatha!
Und du, o Menſchenherz, beladen
Mit tiefen Kummers ſchwerer Laſt,
Das, ſehnend nach des Himmels Gnaden,
Dem Abendmahl des Herrn dich nahſt
Was jemals auch durchſtürmt dein Leben,
Du wankeſt nicht, nun weißt du ja:
Es giebt ein Glück, giebt ein Vergeben,
Denn Oſtern folgt auf Golgathal
Politiſche Ueberſicht.
Zeutſches Reich. S. M. der Kaiſer nahm am 27. vormittags
die Vorträge des Chefs der Admiralität v. Caprivi und des Generals
v. Albedyll entgegen.
Der Bundesrat gab bei Ueberweiſung der
Denkmalsangelegen=
heit an den Vorſitzenden ſeiner vollen Huſtimmung zu dem durch
den Beſchluß des Reichstages erſtrebten Ziele Ausdruck.
Der Kronprinz von Griechenland wird als Offizier in einem
der Berliner Garde=Regimenter eintreten.
Graf v. Werthern überreichte am 27. dem Prinzregenten
Luit=
pold von Bayern das Dankſchreiben für die Beileidsbezeugungen
ſowie die Mitteilung von dem Regierungsantritte Kaiſer Friedrichs.
Am 27. wurde an der Berliner Börſe, in der Abſicht, eine
Baiſſe herbeizuführen, die Nachricht verbreitet, Fürſt Bismarck habe
einen Schlaganfall gehabt und liege hoffnungslos darnieder. An
der Nachricht iſt auch nicht ein wahres Wort; das Beſinden des
Fürſten Bismarck iſt im Gegenteil während der letzten Tage ein
ſo befriedigendes geweſen, wie dies nach Lage der Dinge nur er:
wartet werden kann.
Generalmajor Kroſigk, Chef des Reitinſtituts, iſt für die
Herbſt=
übungen zur Führung der Kavallerie=Diviſion des dritten
Armee=
corps kommandiert.
Frankreich. Am 26. nachmittags wurde Generallieutenant
Graf Alten vom Präſident Carnot in feierlicher Audienz zur
Ueber=
reichung des Notiſikations=Schreibens der Thronbeſteigung Seiner
Majeſtät Kaiſer Friedrichs empfangen. Graf Alten und ſein
Be=
gleiter, Major v. Rabe II., wurden von dem Unterceremonienmeiſter,
Herrn Mollard, in einer Galakutſche aus dem Hotel Weſtminſter
abgeholt und unter einer Ehreneskorte von Küraſſieren in den
Elyſéepalaſt geleitet. Nach der Ueberreichung des Notiſikations=
Schreibens wurde Graf Alten auch noch von Frau Carnot
em=
pfangen und hierauf unter demſelben Ceremoniell in ſein Hotel
zurückgebracht.
Der deutſche Botſchafter Graf Münſter überreichte am 26. dem
Präſidenten Carnot in beſonderer Miſſion ein Dankſchreiben des
Kaiſers Friedrich als Antwort auf das durch den General Billot
überbrachte Kondolenzſchreiben des Präſidenten Carnot. Am 27.
übergab Graf Münſter in einer beſonderen Audienz dem Präſidenten
Carnot ſeine neuen Accreditive als Botſchafter.
Carnot unterzeichnete am 27. auf Antrag des Kriegsminiſters
und nach vorgängiger Beratung des Miniſterrates das Dekret,
durch welches General Boulanger entſprechend dem einſtimmigen
Gutachten des Unterſuchungsrates von Amtswegen mit Penſion in
den Ruheſtand verſetzt wird.
Der Senat genehmigte am 28. das Budget für die Miniſterien
des Aeußeren und des Inneren unter=Wiederherſtellung der Kredite
für die Gefängnisgeiſtlichen des Seine=Departements und der
Geiſt=
lichen der Taubſtummen=Inſtitute. Bozerian brachte einen Antrag
wegen Unterdrückung des Ordenshandels ein. Ein ähnlicher
An=
trag wurde in der Kammer von Marmonier eingebracht.
Die äußerſte Linke der Abgeordnetenkammer beauftragte das
Bureau mit der Abfaſſung eines Geſetzentwurfs, betreffend die
Re=
viſion der Verfaſſung, welcher noch vor den Oſterferien eingebracht
werden ſoll.
Der Kommandant des franzöſiſchen Mittelmeer=Geſchwaders
erklärt in ſeinem Berichte, von dem Geſchwader ſei kein Schuß nach
der Richtung des italieniſchen Schiffes,Solferino= abgegeben worden
Engkand. Das Oberhaus wurde am 27., nachdem die Königl.
Genehmigung der Konverſion der Staatsſchuld verleſen war, bis
zum 13. April vertagt. Das Unterhaus wurde bis zum 5. April
vertagt.
Italten. Die letzten Telegramme aus Maſſauah an den
Kriegs=
miniſter melden, Ras Alula ſei am 24. März mit einer
Heeresab=
teilung in Ghinda angekommen, eine weitere Abteilung ſei auf dem
Marſche von Gura gegen Aidereſſo, 49 Kilometer ſüdlich von Saati,
begriffen. Die italieniſchen Kundſchafter ſignaliſierten am 27. die
Ankunft von feindlichen Truppen bei Cabargamma thalbwegs
Aide=
reſſo und Saati) und bei Ailet (etwa 12 Kilom. von Saati entfernt),
ſowie von feindlicher Kavallerie zwiſchen Ambatocan (bei
Sabar=
gamma) und Janaus.
Nach einer amtlichen Meldung aus Maſſauah wurde in der
Nacht vom 26. zum 27. auf der ganzen Front von Sabargamma bis
Fort Janaus die Annäherung des Feindes ſignaliſiert. Die
italie=
niſchen Truppen nahmen Aufſtellung in Kampfbereitſchaft. Der
Feind iſt bis auf eine Stunde von den Vorpoſten der Italiener
vor=
gerückt.
Einer weiteren Meldung aus Maſſauah vom 27. zufolge ſtehen die
Abeſſynier nur wenige Kilometer von Saati entfernt; der Angriff
an drei Punkten dürfte alsbald bevorſtehen, da dem Negus die
Lebensmittel ausgingen.
Die „Riformar vom 27. teilt mit: Der italieniſche Kauffahrer
„Solferino' begegnete in den Gewäſſern von Villafranca der
fran=
zöſiſchen Escadre, welche, da der „Solferino ohne Flagge fuhr,
einen Schuß auf ihn abfeuerte. Die Kugel ging über das
Vorder=
teil des Schiffes weg. Der „Solferino' hißte hierauf die Flagge
und ſalutierte. Der Salut wurde jedoch nicht erwidert und ein zweiter
Schuß auf den „Solferino; abgefeuert, der nächſt des Hinterteiles
des Schiffes vorüberging. Die „Riformau findet den erſten Schuß
gerechtfertigt, den zweiten jedoch weniger leicht erklärlich, vermutet
indeß einen Irrtum als Urſache desſelben.
Aiederkande. Das Miniſterium Hemskerk hat ſeine Entlaſſung
eingereicht, jedenfalls infolge des den Liberalen ungünſtigen
Aus=
falls der jüngſten Neuwahlen zur Kammer.
Aumänien. Aus Anlaß des am 26. in Bukareſt ſtattgehabten
Meeting der oppoſitionellen Partei wollte die Menge den von
Gendarmen gezogenen Cordon um das Valais des Königs
durch=
brechen, wobei einige Verwundungen vorkamen.
Bei dem ebenfalls am 26. in Bukareſt zu Ehren des
Miniſter=
präſidenten Bratianu im Nationaltheater gegebenen Banket wurden
der Familie Bratianu, als ſie die Loge betrat, wo die Gemahlinnen
der anderen Miniſter ſich befanden, Ovationen dargebracht. Nach
dem Banket wurde Bratianu unter beifälligen Zurufen nach Hauſe
geleitet.
Hanſtbar. Der Sultan von Sanſibar, welcher am 26. aus
Muscat zurückehrte, iſt am 26. abends geſtorben.
Nr.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 29. März.
- Geſtern vormittag 11½ Uhr fand in der Schloßkirche die
Feier der Konfirmation Ihrer Großh. Hoheit der Prinzeſſin Alix
ſtatt, in Gegenwart Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, der geſamten
Großh. Familie, Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen,
Ihrer Königl. Hoheit der verwittweten Landgräfin von Heſſen und
Ihrer Hoheit der verwitweten Erbprinzeſſin von Anhalt. Am nach
mittag fand im Großh. Neuen Palais Familientafel und im Großh.
Schloſſe Marſchallstafel ſtatt.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 27. März das
juriſtiſche Mitglied und vortragenden Rat in den Abteilungen des
Miniſteriums der Finanzen Ferdinand Emmerling zum
Miniſterial=
rat in dem Miniſterium des Innern und der Juſtiz ernannt; an
demſelben Tage den Direktor des Realgymnaſiums und der
Real=
ſchule zu Offenbach Dr. Friedrich Schön zum Direktor des
Real=
gymnaſiums und der Realſchule zu Mainz, ſowie den Lehrer an
dem Ludwig=Georgs=Gymnaſium zu Darmſtadt Profeſſor Dr.
Lud=
wig Schädel zum Direktor des Realgymnaſiums und der
Real=
ſchule zu Offenbach, und den Lehrer an demſelben Gymnaſium Dr.
Friedrich Curſchmann zum Direktor der Realſchule zu Friedberg
ſämtlich mit Wirkung vom 1. April 1888 an ernannt; an demſelben
Tage den Kommandeur des Gendarmeriediſtrikts Starkenburg
Oberſt=
lieutenant Johann Philipp Barthel, auf ſein Nachſuchen, unter
Anerkennung ſeiner langjährigen treuen Dienſte, mit Wirkung vom
1. April 1888, in den Ruheſtand verſetzt.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 24. d. M. den
Ingenieur Johannes Luft aus Heubach zum techniſchen Reviſor
bei der Direktion der Main=Neckar=Bahn ernannt.
Mit Genehmigung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs iſt
der Amtmann Ferdinand Fuhr zu Offenbach mit der
provi=
ſoriſchen Verwaltung der Stelle eines vortragenden Rates bei dem
Miniſterium der Finanzen und deſſen Abteilungen beauftragt worden.
Die Vermählung Ihrer Großh. Hoheit der Prinzeſſin Irene
mit Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen iſt dem
Vernehmen nach auf den 2. Mai feſtgeſtellt und findet auf Befehl
des Kaiſers Friedrich in Votsdam ſtatt.
Das Großh. Regierungsblatt, Beilage Nr. 6, enthält: 1)
Ueber=
ſicht der von Großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz für
das Jahr 1888 genehmigten Umlagen zur Beſtreitung der
Bedürf=
niſſe der israelitiſchen Religionsgemeinden des Kreiſes Alsfeld.
2) Desgl. der israelitiſchen Religionsgemeinden des Kreiſes Büdingen.
3) Ueberſicht der von Großh. Miniſterium des Innern und der
Juſtiz für das Jahr 1888,89 genehmigten Umlagen zur Beſtreitung
der Kommunalbedürfniſſe in den Gemeinden des Kreiſes Bensheim.
4) Ordensverleihungen. 5) Ermächtigungen zur Annahme und zum
Tragen fremder Orden. 6) Namensveränderungen. 7)
Abweſen=
heitserklärung. 8) Dienſtnachrichten. 9) Dienſtentlaſſung. 10)
Ruhe=
ſtandsverſetzungen. 11) Konkurrenzeröffnungen.
Militärdienſtnachricht. Wünning, Intendanturſekretär von
der Intendaniur der Großh. Heſſ. (25.) Diviſion - zum 1. April
d. J. zu der Corps=Intendantur XV. Armeecorps verſetzt.
Die auf geſtern vormittag 10 Uhr angeſetzte Sitzung des
Kreistags des Kreiſes Darmſtadt war anfangs beſchlußunfähig und
konnte erſt, nachdem einige hier wohnende Abgeordnete herbeigeholt
worden waren, kurz vor 11 Uhr eröffnet werden. Regierungsrat
Dr. Zeller führte den Vorſitz. während von der Verſammlung die
Herren Büchner und Bürgermeiſter Schiemer, beide von Pfungſtadt,
zu Urkundsperſonen ernannt wurden. Der Verwaltungsbericht des
Kreisausſchuſſes für das Jahr 1886187 wurde nicht beanſtandet
und ebenſo die Kreiskaſſerechnung für dasſelbe Geſchäftsjahr
ge=
nehmigt. Dieſelbe weiſt in Einnahme den Betrag von 151197 M.
85 Pf. auf, wovon 112150 M. auf die Beiträge von Gemeinden
entfallen. Dieſen ſtehen die Ausgaben mit 151050 M. gegenüber,
ſo daß ein Reſt von 146 M. 90 Pf. auf das neue Rechnungsjahr
vorgetragen werden kann. Den unter Rubrik 26„Kreisunterſtützungen
und Rubrik 30„Zuſchüſſe zu anderen Kaſſen' erfolgten
Kreditüber=
ſchreitungen wurde zugeſtimmt. — Der Voranſchlag über die
Ein=
nahmen und Ausgaben der Kreiskaſſe für 1888,89 zeigt gegen die
Vorjahre keine weſentlichen Abweichungen. Auf die Gemeinden des
Kreiſes ſollen 121 140 M. und auf die ſämtlichen Gemeinden mit
Ausnahme von Darmſtadt noch 650 M. für Feuerlöſchzwecke
aus=
geſchlagen werden. Die Geſamteinnahmen ſind veranſchlagt zu
141928 M. 27 Pf., denen die Ausgaben in gleicher Höhe
gegen=
überſtehen. Hiervon ſind für Kreisunterſtützungen 42420 M., für
Unterhaltung und Erbauung von Kreisſtraßen 34750 M. und als
Zuſchüſſe zu anderen Kaſſen 55000 M. vorgeſehen. Für die
Ver=
breiterung der Kreisſtraße von hier nach dem Ziegelbuſch wurden
2000 M. für den Neubau einer Kreisſtraße von Braunshardt nach
Worfelden 6600 M. nach kurzer Debatte genehmigt.
Bürger=
meiſter Nummerich von Eſchollbrücken brachte die Frage einer
chauſfierten Straße von Eſchollbrücken nach Darmſtadt wieder
in Anregung, Abg. Büchner wünſchte hierzu eine direkte
Chauſſee=
verbindung Pfungſtadts mit dieſer Straße. Man will beide
zu nächſtjähriger Ausführung vorſehen. Auf die Dauer von drei
Jahren wurden nach Artikel 6 des Faſſelviehgeſetzes in die Kör=
63
875
kommiſſion die Herren Adam Leichtweiß von Hahn und Vernhard
Benz von Arheilgen als Mitglieder und die Herren Gutspächter
Pitthan und Rentner Lautz von hier als Stellvertreter gewählt.
Die nach dem erwähnten Geſetz vorgeſehenen Vergütungen für
Zeitverſäumniſſe und Bemühungen ſetzte man pro Tag mit 9 M.,
pro halben Tag. mit 6 M. für die Mitglieder bezw. Stellvertreter
der Körkommiſſion feſt. Hiermit war die Tagesordnung erledigt.
1 Unſer Theaterfoher bot Dienstag und Mittwoch gelegentlich
der Ausſtellung der für den Bazar zum Beſten deutſcher
Bühnen=
angehöriger geſtifteten Gaben einen prächtigen Anblick. An den drei
Wänden und ebenſo in der Mitte des Raumes zogen ſich Tafeln
hin, welche höchſt geſchmackvoll arrangiert waren und von all den
herrlichen Gaben wahrhaft ſtrotzten. Darmſtadt hat bei dieſer
Ge=
legenheit wieder einmal gezeigt, was es zu leiſten imſtande iſt. Alle
möglichen Luxusartikel (prachtvolle Büſten, Oelgemälde, Stahlſtiche,
koſtbar gebundene Bücher, Bildermappen, feine Handarbeiten u. ſ. w.)
beſchäftigten im Verein mit praktiſchen Dingen, unter welchen ſogar
feine Weine und eingemachte Früchte rangierten, das Auge der
Be=
ſchauer auf Stunden. Es iſt für unſere Leſer gewiß von Intereſſe,
einiges über die Gaben zu hören, welche von hoher Hand geſpendet
wurden.
In erſter Linie iſt da zu nennen: von Sr. Königl. Hoheit dem
Großherzog ein Divanbezug, beſtehend aus Rückenlehne, Sitzdecke
und zwei Seitendecken von alttürkiſchen Teppichen mit Goldſtickerei.
Von Sr. Königl. Hoheit dem Erbgroßherzog: Eine Kryſtallſchale
mit Silberbeſchlag und zwei ſilberne Löffel. Von Sr. Großherzogl.
Hoheit Prinz Alexander: Eine Wandſchale in cuivre poli mit dem
Bildnis Philipps des Großmütigen. Von Sr. Großherzogl. Hoheit
dem Prinzen Heinrich von Heſſen: Ein Bierſervice. Von Sr.
Großherzogl. Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Heſſen: Drei
Pracht=
werke: Deutſches Zimmer in Renaiſſance, Opern=Chklus, Radierungen
von der Radiergeſellſchaft in Weimar. Von Sr. Hoheit dem Fürſten
Alexander: Das Portrait desſelben (Photographie) in elegantem
Rahmen mit eigenhändiger Unterſchrift. Von Sr. Königl. Hoheit
dem Prinzen Heinrich von Battenberg: Ein Silberbeſteck. Von
Ihrer Durchlaucht der Prinzeſſin von Battenberg: Ein
Viſiten=
kartenhalter in euivre poli und zwei Konfektſchalen. Von Ihrer
Durchlaucht der Gräfin Erbach=Schönberg: Eine wertvolle
Vorſteck=
nadel.
Erwähnenswert iſt jedenfalls auch, daß ſich unter der Menge
der Gaben zahlreiche Kunſtwerke befinden, u. a. ein Oelgemälde
von Paul Weber, ferner ein Tierſtück, gleichfalls Oelgemälde,
ge=
ſtiftet von Frau v. Du Thil Exzell. Sodann drei Photographien
nach eigenen Bildern von Herrn Galerieinſpektor Hofmann=Zeitz;
eine Kreidezeichnung, Portrait des Fürſten Alexander, gezeichnet
von Herrn L. Pabſt, Schwiegerſohn des Hofchoriſten Hedrich.
Endlich noch Photographien nach Bildern von Profeſſor Carl
Schlöſſer; zahlreiche Kupfer= und Stahlſtiche, ſowie größere und
kleinere Photographien und eine Reihe illuſtrierter Prachtwerke.
- Im Kreis Darmſtadt hat bekanntlich die Kreisverwaltung
den Einzelngemeinden die Fürſorge für arme Geiſteskranke, ſowie für
arme Blodſinnige und blinde Kinder abgenommen. Für dieſe Zwecke
ſind in der Kreiskaſſerechnung für 188687 zuſammen 30645 M.
12 Pf. verausgabt. Hülfsbedürftige der gedachten 3 Kategorien
haben ſich zu Ende des Rechnungsjahres 1886,87 noch in der Pflege
des Kreiſes befunden: Geiſteskranke in beiden Großh. Irren=
Anſtalten 82. blödſinnige Kinder im Aliceſtift 20 und blinde Kinder
in der Friedberger Blindenanſtalt 3.
In einer Alsfelder Korreſpondenz der „Darmſtädter Zeitung!
finden wir die Notiz. daß das Großh. Miniſterium die Anordnung
getroffen habe, daß ſolchen Waiſen, welche zwar die heſſiſche
Staats=
angehörigkeit beſitzen, jedoch in einem anderen Bundesſtaat
unter=
ſtützungswohnſitzberechtigt ſind, die Aufnahme in die
Landeswaiſen=
anſtalt für die Zukunft zu verſagen ſei, eine Beſtimmung, die
gewiß allſeits für ſehr gerechtfertigt erklärt werden dürfte. Dieſe
Anordnung darf als das Correlat zu einer anderen
Meinungs=
äußerung angeſehen werden, welche das Miniſterium in der letzten
Zeit in Angelegenheiten der Waiſenanſtalt abgegeben hat, dahin
gehend, daß es nicht beanſtandet werden könne, wenn für Waiſen,
welche nicht Heſſen, jedoch einem anderen Bundesſtaat angehören,
zugleich in einer heſſiſchen Gemeinde den Unterſtützungswohnſitz
haben, die Aufnahme in den heſſiſchen Staatsverband nachgeſucht
werde, um ihnen die Teilnahme an den Wohlthaten der
Landes=
waiſenanſtalt zu ermöglichen. Unſere Landeswaiſenanſtalt iſt ja in
ihrer praktiſchen Bedeutung eine weſentliche Entlaſtung der
Armen=
pflege in den einzelnen Gemeinden. Nachdem durch die Gründung
des deutſchen Reichs und die reichsgeſetzlichen Beſtimmungen die
Fälle möglich ſind und häufig vorkommen, daß Reichsangehörige
die Staatsangehörigkeit in einem, den Unterſtützungswohnſitz aber
in einem anderen Bundesſtaate haben, ſind Beſtimmungen, wie die
vorſtehenden, für das Inſtitut der Landeswaiſenanſtalt zu einem
unabweisbaren Bedürfnis geworden, um den Grundſatz vollſtändig
urchzuführen, daß die Wohlthaten dieſer Anſtalt nur den Ange
hörigen heſſiſcher Gemeinden zu gut kommen ſollen.
Für eine große Quantität Brennholz aus dem ſtädtiſchen
Oberwald ſcirca 1240 Raummeter und 9500 Wellen, meiſt Buchen),
welche am Montag und Dienstag öffentlicher Verſteigerung aus=
876
Nr. 60
geſetzt war, wurden, trotzdem es an Kaufluſtigen nicht fehlte, doch
nur mäßige Preiſe erzielt. Buchene Scheiter ergaben
durchſchnitt=
lich 7 M. 20 Pf., buchene Knüppel 5 M. 40 Pf., Buchen=Stockholz
2 M. 85 Pf. per Raummeter, buchene Wellen 9 M. 60 Pf. per
Hundert. Das Geſamtreſultat iſt um nahezu 1600 M. hinter dem
Tarif zurückgeblieben und unterliegt deshalb der Genehmigung durch,
die Stadtverordneten=Verſammlung.
— Seit Montag morgen iſt an dem Aufbau der Gebäüde
für die ſtädtiſche elektriſche Central=Lichtanlage in der Schuchardpaſſage
begonnen worden.
*
Die Chemiſche und mikrofkopiſche Unterſuchungsanſtalt dahier,
Waldſtraße 32, unter Leitung des Herrn Dr. H. Weller, hatte im
Jahre 1887 im ganzen 443 Einſendungen unterſucht und
beaut=
achtet. Die Unterſuchungsgegenſtände verteilen ſich wie folgt:
Nah=
rungs= und Genußmittel und Gebrauchsgegenſtände: 307 Proben.
Rohſtoffe der chemiſchen Groß=Induſtrie: 63 Proben. Gegenſtände
aus der mediziniſchen Chemie, mikroſkopiſche und bakteriologiſche
Unterſuchungen: 73 Proben. — Die außerordentlich lebhafte
Be=
nutzung der ſeit kurzem erſt beſtehenden Anſtalt zeigt am beſten, daß
die Errrichtung einer ſolchen am hieſigen Platze ein wirkliches
Be=
dürfnis iſt.
J. Von Baſel kommend, weilte Dienstag nachmittag der
be=
kannte ſozialdemokratiſche Führer W. Liebknecht hier und
konſe=
rierte mit mehreren ſeiner Geſinnungsgenoſſen.
L. Beſſungen, 28. März. Gemeinderatsſitzung. Die im
letzten Samstag=Blatt des Tagblatts erſchienene Annonce, betr.:
Bekanntmachung über die oktroipflichtigen Gegenſtände für die
Bewohner Beſſungens, hatte Veranlaſſung gegeben auf geſtern abend
eine als dringend bezeichnete Sitzung des Gemeinderats
anzu=
beraumen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde bekannt gegeben:
1) eine Verfügung Großh. Kreisamts vom 23. ds. Mts., wonach
der Gemeinderatsbeſchluß vom 24. Februar, betreffend Verteilung
des verfügbaren Ueberſchuſſes der hieſigen Spar= und Leihkaſſe,
die Genehmigung Großh. Kreisamts erhalten hat; 2 bezüglich der
Herſtellung des Ludwigswegs wird mitgeteilt, daß die Fahrbahn
durch Chauſſierung ſo erhöht werden ſoll, daß die Stellſteine nur
etwa 8 em hervorſtehen, und wird die Bürgermeiſterei beauftragt
bei dem Verſchönerungs=Verein auf die ſchleunigſte Ausführung
hinzuwirken; 3) der Großh. Bürgermeiſter erklärt, daß er von
Großh. Kreisamt die Mitteilung erhalten habe, es werde ihm im
Laufe dieſer Woche noch Weiſung darüber zugehen, wer bei der
bevorſtehenden Stadtverordnetenwahl am 3. April den Vorſitz zu
führen habe; 4) gegen den Verkauf von Weggelände in der
Witt=
mannſtraße an L. Ph. Wittmann iſt Beſchwerde von Maurermeiſter
Frantz eingelegt; der Gemeinderat bleibt jedoch bei ſeinem Beſchluß
vom 3. März v. J3. beſtehen und hat gegen die Abtretung an
Wittmann nichts einzuwenden.
Zur eigentlichen Tagesordnung übergehend beſchließt der
Gemeinderat nach längerer Diskuſſion einſtimmig: „Der Gemeinderat
iſt zu ſeinem lebhafteſten Bedauern nicht in der Lage, die
Bekannt=
machung in Nr. 60 des Darmſtädter Tagblatts vom 24. März l. J.,
die Oktroinachzahlung von den am 1. April 1888 in der ſeitherigen
Gemeinde Beſſungen vorhandenen oktroipflichtigen Gegenſtände betr.,
als eine ſolche aufzufaſſen, in welcher die in 8 19 des Vertrags
über die Vereinigung Beſſungens mit Darmſtadt zugeſicherte
möglichſte Schonung zum Ausdruck gekommen iſt."
Da dies wohl die letzte Stzung unſeres Gemeinderats geweſen
ſein dürfte, berührte dies das Mitglied Meyer und ſagte in
Bezug hierauf, daß er und wohl auch alle ſeine Kollegen die
Ueberzeugung hätten, daß Jeder ſeine Pflicht gewiſſenhaft erfüllt
habe und ſich Niemand einer Pflichtverletzung zeihen könne.
An Stelle des Bürgermeiſtereiſekretärs, der als Zeuge in einer
ſchöffengerichtlichen Verhandlung, die bis nach 6 Uhr währte,
geladen war, fungierte Gemeinderat Meyer als Protokollführer.
Die Sitzung wurde um 18 Uhr geſchloſſen.
J. Mainz, 27. März. Hochwaſſer und kein Endel Kaum
hatte der Rhein wieder eine annähernd normale Höhe erreicht, ſo
iſt derſelbe ſeit heute abermals derart in das Steigen gekommen,
daß große Gefahr einer nochmaligen Ueberſchwemmung vorhanden.
Während der verfloſſenen Nacht ſtieg das Waſſer nur etwa 22
Centimeter, aber ſeit heute Morgen wird ein Wachſen von 5
Centi=
meter per Stunde beobachtet. Gleich ungünſtig lauten die
Nach=
richten von auswärts: Der Main und Neckar wachſen ſtark, ebenſo
der Oberrhein. Von Bingen wird raſches Wachſen der Nahe und
von Coblenz das Uebertreten der Moſel gemeldet. Die ganzen
umliegenden Gebirge ſind infolge der heftigen Niederſchläge der
letzten Tage plötzlich von ihrer Schneedecke befreit und führen den
Bächen und Flüſen gewaltige Waſſermaſſen zu. Die Gefahr einer
Ueberſchwemmung wird dadurch noch erhöht, daß bei der
vor=
gerückten Jahreszeit die Schneemaſſen aus dem Hochgebirg teilweiſe
ns Schmelzen kommen. Hier im Hafen ſind bereits alle
Vor=
kehrungen gegen das Hochwaſſer getroffen und arbeitet die ſtädtiſche
Pumpſtation ununterbrochen.
Frankfurt, 28. März. Zur Feier des 50ten Frankfurter
Pferdemarkts iſt für Samstag den 22. April d. J. von nach=
mittags 3 Uhr ab, bei Konzert ein großes Konkurrenz=Fahren und
Reiten in Ausſicht genommen.
Halle, 27. März. Auf der Anſchlußbahn Finſterwalde=Zſchipkau
der Sorau=Gubener Eiſenbahn entgleiſte geſtern ein
Perſonen=
zug infolge Dammrutſchung. Vier Verſonen wurden getötet, fünf
ſchwer und viele leicht verwundet.
Elbing, 27. März. Die Ueberſchwemmung infolge des
Nogatdammbruches nahm bedeutende Dimenſionen an. Faſt acht
Quadratmeilen mit vielen Dorfſchaften, ſowie der weſtliche Teil
der Stadt Elbing mit ſeinen Fabriken iſt überſchwemmt. Von
Danzig. Königsberg und Thorn wurden Pioniere mit 10 Pontons
zu Hilfe gerufen, welche mit Extrazügen hierher befördert wurden.
Da die Bahn zwiſchen Marienburg und Elbing ſeit heute früh
6 Uhr unter Waſſer ſteht, ſo gehen die Transporte von Danzig
und Thorn über Allenſtein und Güldenboden. Das Waſſer ſteigt
noch fortdauernd.
Nom. Wie der Korreſpondent der „Times' erfährt, hat das
archäologiſche Bureau hierſelbſt die Nachricht erhalten, daß es
gelungen iſt, die Stätte deralten Sybaris aufzufinden.
In der mongoliſchen Steppe am Chui=Fluß, ſüdlich der
Karakorumkette, haben ſich Ratten in ſo großer Anzahl gezeigt,
daß es für Pferde wie Kamele geradezu gefährlich geworden iſt, in
einen ſolchen Schwarm zu geraten. Die ganze Weide iſt zerſtört
worden und mehrere Militärſtationen mußten aus dieſem Gebiete
verlegt werden.
Litterariſches.
— Die Predigt des Herrn Superintendenten Dr. Sell bei dem
Trauergottesdienſt am 18. März für Kaiſer Wilhelm iſt vielſeitigen
Wünſchen entſprechend im Druck erſchienen und bei Buchhändler
Waitz zum Preiſe von 25 Pfg. zu beziehen.
7. Seit etwa 14 Tagen erſcheint hier in Darmſtadt ein neues
Blatt „Heſſiſches evangeliſches Sonntagsblatt”, auf das wir uns
ver=
pflichtet fühlen, die Aufmerkſamkeit unſerer evangeliſchen Leſer
hinzu=
lenken. Bei einem erſtaunlich billigen Preis 3 Pfennig für die
Rummer, bietet es des guten ſehr viel: eine kurze erbauliche
Betrach=
tung für den Sonntag, Erzählungen, kirchliche Nachrichten und eine
kurze trefflich geſchriebene Wochenüberſicht der Welthändel „
Welt=
umſchau — Eine ganze Zahl Geiſtlicher unſeres Landes,
verſchie=
denen Richtungen angehörend, beteiligt ſich an dieſem Blatte, das
durch die Verlagshandlung der C. F. Winter'ſchen Buchdruckerei
und die hieſigen Buchhandlungen bezogen werden kann.
E. Die „Konkurrenten des Volapük” ſo betitelt ſich eine Brochüre
von Ferd. Schehrer, welche einen intereſſanten Beitrag zur Löſung
der Volapüktagesfrage ſtellt, die ja bekanntlich bei uns in Darmſtadt
ihre hauptſächlichſte Förderung durch die Herren Mehmke, Lepſius
und Scheyrer erhält. In der Schrift des letzteren werden die
übrigen Weltſprachſhſteme einer kurzen, aber genauen Prüſung
unter=
zogen, deren Ergebnis iſt: daß ſie ſich nicht in einen Wettkampf
mit Volapük einlaſſen können, denn eine Weltſprache muß vor allem
den Vorzug haben, daß ſie einfach und leicht zu erlernen iſt. Schon
aus dieſem Grunde kann der Verfaſſer dem Volapük die beſten
Ausſichten für die Zukunft prophezeihen. Das Schriftchen
beſchäf=
tigt ſich dann noch mit einigen allgemeinen Geſichtspunkten, unter
welchen die Erörterungen über Möglichkeit und Ausführbarkeit einer
Weltſprache zu oberſt ſtehen. Beigedruckt iſt eine Ueberſicht der
gegenwärtig regelmäßig erſcheinenden Volapük=Zeitungen.
Einladung zum Abonnement
auf das
Darmſtädter Tugblatt
[151. Jahrgang)
zugleich Amtliches Organ für Stadt und Kreis
Darmſtadt.
Das nunmehr in ſeinem 151. Jahrgang erſcheinende Tagblatt
bringt neben einer pokitiſchen Aeberſicht reichhattige Mittheikungen
von allgemeinem und ſoſtalem Intereſſe aus Htadt und Cand;
der Theaterzettel des Großh. Hoftheaters wird der Regel nach
voll=
ſtändig veröffentlicht; Anterhaktung wird ferner durch das damit
verbundene „Illuſtrierte Anterhaltungsstatts mit Beiträgen
nam=
hafter Schriftſteller und jährlich an 250 vorzüglichen Illuſtrationen
geboten.
Annoncen werden von der Expedition, ſowie auch von allen
ſoliden Annoncen=Bureaux entgegengenommen.
Abonnementspreis pro Quartal M. 1.50 einſchl. Bringerlohn,
durch die Poſt bezogen M. 150 einſchl. Proviſion excl. Bringerlohn.
Abonnements können jederzeit bei der Expedition, Rheinſtraße W,
ſowie auf allen Poſtanſtalten erfolgen.
Die in der näheren Umgebung Darmſtadts wohnenden Poſt=
Abonnenten erhalten das Tagblatt am Tage des Erſcheinen mit
dem erſten Beſtellgang.
Die Expedition.
Ke' und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für die Redaktion: Carl Wittich.