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150. Fabrgang.
Mit der Canags=Beilage;
PUUNtietp Untehaiinngvoldtt.
Sxſeegt.
venaaeruihdernhadt
von der Odizn Beinfr. A. V.
RDeſſungen vn Rier. Bohe,
Oolzſtraße Kr. 11. bwie autwim
vun alen Aumnnen-Eppeditonen,
Amtliches Organ
fr die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
2254.
Donnerstag den 29. Dezember.
1887.
Beſtanntmachung,
die Nachweiſungen von Regie=Bauarbeiten betreffend.
Die nachfolgende Bekanntmachung des Reichs=Verſicherungsamtes bringen wir mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß,
3 die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien als diejenigen Behorden beſtimmt worden ſind, welchen die vorgeſchriebenen
Nach=
nſungen vorzulegen ſind.
Darmſtadt, den 17. Dezember 1887.
Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz.
Finger.
Köhler.
B e k a n n t m a ch u ng,
betreffend die Nachweiſungen von Regie=Bauarbeiten.
Vom 12. Dezember 1887.
Nach 5 22 Abſatz 1 des Bauunfallverſicherungs=Geſetzes vom 11. Juli 1887 GReichs=Geſetzblatt Seite 28 7) haben
ſtternehmer, welche Regie=Bauarbeiten ausführen, zu deren Ausführung, einzeln genommen, mehr als 6 Arbeitstage that=
Hlich verwendet worden ſind, von einem von dem Reichs=Verſicherungsamt zu beſtimmenden und öffentlich bekannt zu
achenden Zeitpunkte ab der von der Landes=Zentralbehörde beſlimmten Behörde nach einem von dem Reichs=
Verſicherungs=
t vorzuſchreibenden Formular längſtens binnen 3 Tagen nach Ablauf eines jeden Monats eine Nachweiſung der in dieſem
onate bei Ausführung der Bauarbeiten verwendeten Arbeitstage und der von den Verſicherten dabei verdienten Löhne und
ſälter vorzulegen.
Als Zeitpunkt, von welchem ab die Nachweiſungen vorzulegen ſind, wird hiermit der 1.
Ja=
tar 1888 beſtimmt.
Füͤr die einzureichenden Nachweiſungen wird das unten abgedruckte Formular vorgeſchrieben.
Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigeſügte Anleitung hingewieſen.
Berlin, den 12. Dezember 1887.
Das Reichs=Verſicherungsamt.
Bödiker.
Formular für die Nachweiſung.
Mat .
girk der höheren Verwallungsbehorde u.re.
ſgirk der unteren Verwaltungsbehörde -nmmmnnninnninnnmmrin.
emeindes (Stadt=) (Gutgs.) Bezirk ummnnnannnnnnntritnauin
Rachweiſung
ur im Monat .... . 18.. ausgeführten Regie=Bauarbeiten, zu deren Ausführung mehr als
ſechs Arbeitstage thatſächlich verwendet worden ſind.
6 22 des Bauumfallverſicherungs=Geſetzes)
2) Vor= und Zuname, Stand und ) -.
.r.it.it.
mrr.
.t.
Wohnung des Unternehmers ) .
nntin.
renrtae.
nmmnnnntnnnnnentnnm nnin
b. Ort der Bauarbeit (Bauſtelle) -nrnmirnrnnnnnnnrnnrnntrernren.
C. Gegenſtand der Bauarbeit Jammmmmmrnnrnrnnnnnnnnmnmnnnmnnmnni.
) 3. B. Neubau eines Schuppens durch Maurer, Zimmer= und Dachdeckerarbeit.
Bei mehreren Arbeitszweigen iſt der Hauptarbeitzweig zu unterſtreichen.
927
[ ← ][ ][ → ]Nr. 254
3548
d. Art des Betriebes P .n.nrrnt.nnrntr.r.n..nrnnnrme.
..
L. Iſt die Arbeit ſchon im vorvergangenen Monat begonnen worden? (Ja oder Rein) )
. .r.
k. Iſt für den vorvergangenen Monat 'ſchon eine Nachweiſung vorgelegt worden? (Ja oder Rein.)9) urmrue.
9. Iſt die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Rein.) Mm.
h. Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt iſt, wird ſie im laufenden Monat fortgeſetzt werden? (Ja oder Rein.).
Name
jeder bei der Bau=
arbeit beſchäftigten
Perſon.*) Ge=
ſchlecht.
männ=
lich
(m.)
oder
weib=
lich
ſw.). Art
der
Beſchäftigung jeder
Perſon.
4. B. Maurerarbeit,
Dachdecken, Brunnen=
graben ꝛc.) Zahl der
Arbeits.
age
( Arbeits=
ſchichten,
Tage=
werke).
welche
jede
Perſon
geleiſtet
hat. 24) Lohn und
Behalt,
welchen
jede
Perſon
in Geld
und
Natural=
bezügen
täglich
erhälten
hat.
Mak. D. Geſamnt=
lohn,
welcher
von
jeder
Perſon
verdient
worden
iſt.
Mark.
Pf. Etwaige Vom Unternehmer nicht
auszufüllen!
Wird von der Verſicherungs
anſtalt ausgefullt. Be=
merkungen; Jur:
hBerechnung!
hu ziehenderhtarif iſt zu
Geſammt=
Kohn 68 25
hAbſatz 2 desl
B. U. V. G.)
Mark. - Br. Laut
Prämien= für.
jede an=
gefangene
haͤlbe Markl
V. Zu
entrichtend l.
Prämie.
Mark. -M
11. L- 2.
3 4. I. L. Im vergangenen Monat
Schulze m. Mauzrerarbeit. 8- 4. —
92 2 Maller. M. Aimmerarbeit 8½ 8- 160 22. 52 II. Im vorvergangenen
r44)
Monat.*
7) Die Perſonen, welche mit derſelben Art von Bauarbeit beſchäftigt waren, ſind thunlichſt unmittelbar nach einander
vorzutragen. ½. B. zuerſt alle, welche mit Manrerarbeit beſchäfligt waren, dann diejenigen, welche Zimmerarbeiten
ausgeführt haben ꝛc.
xr) Auch hälbe und Viertels=Arbeitstage ſind anzugeben
ar) hin ir nur Bamn ewas einzutragen, wenn vis Arbet ſicon in dergangenen Monat begonnen, aber für denſelben
eine Nachweiſung nicht vorgelegt worden iſt.
Bei Einreichung der Rachwejung für den Monat Januar 188 iſt unter U nichts einzutragen.
(Datum.)
(Unterſchrift des zur Vorlegung der Nachweiſung Verpflichtetn.
Ankeikung
in Betreff der Nachweiſungen von Regie=Bauarbeiten.
1) Zur Einreichung von Nachweiſungen ſind gemäß 5 22 Abſatz 1 in Verbindung mit 8 4 Ziffer 4 Abſatz 1
des Bauunfallverſicherungs=Geſetzes verpflichtet:
a. alle Privatperſonen, welche Bauarbeiten nicht gewerbsmäßig als Unternehmer d. h. für ihre Rechnung ausführer
bezüglich dieſer Bauarbeiten;
b. Kommunalverbände (Provinzen, Kreiſe, Stadt= und Landgemeinden, ſelbſtändige Gutsbezirke, Diſtriktsgemeinde
in Bayern, Amtskorporationen in Württemberg, Aemter in der Provinz Weſtfalen ꝛc.) und andere öffentlich
Korporationen (3. B. Deich= oder Meliorationsverbände, Kirchengemeinden oder Stiftungen), welche Bauarbeite
als Unternehmer in eigener Regie ausführen, bezüglich dieſer Bauarbeiten.
2) Nachweiſungen ſind einzureichen für diejenigen Bauarbeiten, zu deren Ausführung, einzeln genommen, mehl
als ſechs Arbeitstage thatſächlich verwendet worden ſind. Letzteres iſt ſowohl dann der Fall, wenn ein=Arbeitersmeh
als ſechs Arbeitstage thätig geweſen iſt, als auch dann, wenn mehr als ſechs Arbeiter'einen Arbeitstag=thätig waren, al)
auch dann, wenn überhaupt Arbeiter zuſammen mehr als ſechs Arbeitstage (Arbeitsſchichten, Tagewerke) aufgewendet haben)
7) Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren ꝛc.
) Bei Einreichung der Nachweiſung fur den Monat Januar 1888 ſind die Fragen e und 4 nicht zu beantworten.
1) Die Frage k iſt nur dann zu beantworten, wenn die Frage 6 bejaht worden iſt.
ſiw.
[ ← ][ ][ → ] Nr. 254
3549
8) Bezüglich der Verpflichtung zur Einreichung einer Nachweiſung macht es keinen Unterſchied, ob es ſich um einen
hb au oder um die Unterhaltung und Wiederherſtellung beſtehender Baulichkeiten handelt.
4) Nicht verpflichtet zur Einreichung von Nachweiſungen ſind:
. das Reich und die Bundesſtaaten bezüglich derjenigen Bauarbeiten, welche von ihnen als Unternehmer
aus=
geführt werden;
b. alle Eiſenbahnverwaltungen, einſchließlich der Verwaltungen von Pferdebahnen, Arbeitsbahnen oder ähnlichen
Unternehmungen, bezüglich derjenigen Bauten, welche von ihnen für eigene Rechnung lin eigener Regie, ohne
Uebertragung an einen anderen Unternehmer, durch direkt angenommene und gelohnte Arbeiter und
Betriebs=
beamte) ausgeführt werden;
c. Perſonen, welche gewerbsmäßig Bauarbeiten (Hoch= oder Tiefbauarbeiten) ausführen, bezüglich dieſer Arbeiten;
d. Unternehmer, welche Bauarbeiten ausführen, die als Rebenbetriebe oder Theile eines anderen Betriebes anderweit
verſicherungspflichtig ſind.
Die laufenden Reparaturen an den zum Betriebe der Land= und Forſtwirthſchaft dienenden Gebäuden
und die zum Wirthſchaftsbetriebe gehörenden Bodenkultur= und ſonſtigen Bauarbeiten, insbeſondere die dieſem
Zweck dienende Herſtellung oder Unterhaltung von Wegen, Dämmen, Kanälen und Waſſerläufen, gelten als
Theile des land= und forſtwirthſchaftlichen Betriebes, wenn ſie von Unternehmern land= und
forſtwirthſchaft=
licher Betriebe ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf ihren Grundſtücken ausgeführt werden. Wenn
aber ſolche Bauarbeiten nicht von dem Unternehmer desjenigen land= oder forſtwirthſchaftlichen Betriebes, zu
deſſen Gunſten ſie vorgenommen werden, für eigene Rechnung ausgeführt werden, ſo gelten ſie nicht als Theile
dieſes Betriebes.
Die laufenden Reparaturen an den Gebäuden, welche zu den im 8 1 des Unfall=Verſicherungsgeſetzes
vom 6. Juli 1884 gedachten Betrieben dienen, und die zum laufenden Betriebe gehörenden Bauarbeiten gelten
als Theile des Fabrik= ꝛc. Betriebes, wenn ſie von dem Unternehmer des Fabrik= ꝛc. Betriebes ohne
Ueber=
tragung an andere Unternehmer auf ſeinem Grundſtücke ausgeführt werden.
5) Die Verpflichtung zur Einreichung von Nachweiſungen fällt weg:
a. für Kommunalverbaͤnde oder andere oͤffentliche Korporationen, wenn dieſelben bezüglich aller oder einzelner Arten
der von ihnen als Unternehmer ausgeführten Bauarbeiten derjenigen Berufsgenoſſenſchaft, welche in dem
be=
treffenden Bezirke für die Gewerbetreibenden der betreffenden Art errichtet iſt (Tiefbau=Berufsgenoſſenſchaft
oder die betreffende Baugewerks=Berufsgenoſſenſchaft), durch eine von ihrem Vorſtande abgegebene entſprechende
Erklärung als Mitglied beigetreten ſind, bezüglich derjenigen Arten von Bauarbeiten, betreffs deren die Erklärung
abgegeben worden iſt;
b. für Kommunalverbaͤnde oder andere offentliche Korporationen, ſofern die Landes=Zentralbehörde auf deren
Antrag erklärt hat, daß ſie zur Uebernahme der durch die Verſicherung entſtehenden Laſten für leiſtungsfähig
zu erachten ſind;
c. für Kommunalverbände, öffentliche Korporationen und andere Bauherren, welche regelmäßig ohne Uebertragung
an andere Unternehmer Bauarbeiten ausführen, wenn auf ihren Antrag von der Verwaltung der mit der
Be=
rüfsgenöſſenſchaft verbundenen Verſicherungsanſtalt der Betrag der der Berechnung der Prämien zu Grunde zu
legenden Arbeitslöhne und Gehälter in Pauſch und Bogen feſtgeſetzt worden iſt ( 29 des
Bauunfallver=
ſicherungs=Geſetzes).
6) Nachweiſungen ſind vorzulegen für Bauarbeiten jeder Art, alſo für Maurer=, Zimmer=, Dachdecker, Steinhauer=,
r. nnenarbeiten, Tülncher=, Verpützer= (Weißbinder=), Gypſer=, Stuckateur=, Maler= (Anſtreicher=), Glaſer=, Klempner= und
ireratbeiten bei Bauten, für die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitzableitern, für Schreiner=
E'chlerz). Einſetzer=, Schloſſer= und Anſchlägerarbeiten bei Bauten, für Eiſenbahn=, Kanal=, Wege=, Strom=, Deich=,
kaciorations=, Entwäſſerungs=, Bewäſſerungs=, Drainirungs= und andere Erd=Bauarbeiten, für Ofenſetzen, Tapezieren
ſe petenankleben), Stubenbohnen, Anbringung, Abnahme und Reparatur von Wetterrouleaus (Marquiſen, Jalouſien) ꝛc.
7) Wenn ein Baugewerbetreibender eine Bauarbeit ausführt, welche zu ſeinem gewerbsmäßigen Betriebe nicht gehört,
uch nicht zu demſelben in dem Verhältniſſe eines Rebenbetriebes (8 9 Abſatz 3 des Unfallverſicherungs=Geſetzes,
beziehungs=
leſſe 89 Abſatz 2 des Baüiunfallverſicherungs=Geſetzes) ſteht, ſo iſt bezüglich dieſer Bauarbeit eine Nachweiſung ebenſo
einzu=
ſichen, als wenn ein Nichtgewerbetreibender eine Bauarbeit ausführt. Es iſt alſo z. B. eine Nachweiſung vorzulegen,
lenn ein Bauſchloſſer im Regiebetriebe für ſich ein Wohnhaus errichtet.
8) Eine Nachweiſung iſt nicht einzureichen bezüglich ſolcher Bauarbeiten, welche eine Privatperſon für ihre Rechnung
hs Unternehmer) allein und ohne Gehülſen und ſonſtige Arbeiter ausgeführt=hat. Dagegen iſt eine Nachweiſung
einzu=
elchen, wenn bei der Aüsführung einer Bauarbeit ein Familienangehöriger des Unternehmers als Gehülfe oder ſonſtiger
litseiter beſchäftigt war, mit Ausnahme der Ehefrau, welche niemals als eine von ihrem Ehemanne beſchäftigte Arbeiterin
ille. Im Uebrigen iſt die Pflicht zur Einreichung der Nachweiſungen weder von der Zahl der bei der Ausführung der
bamarbeit beſchäftigten Arbeiter, nöch von der Art der Ausführung (Handbetrieb, Motorenbetrieb ꝛc.) abhängig.
9) ur Einreichung der Nachweiſung verpflichtet iſt der Unternehmer der Bauarbeit oder ſein geſetzlicher Vertreter.
Als Unternehmer im Sinne des Bauunfallverſicherungs=Geſetzes gilt bei Bauarbeiten, welche nicht in einem
gewerbs=
näßigen Baubetriebe ausgeführt werden, derjenige, für deſſen Rechnung dieſelben ausgeführt werden.
Nr. 254
3550
Für die Verpflichung zur Einreichung der Nachweiſungen iſt es an ſich ohne Bedeutung, ob der Unternehmer
einel=
phyſiſche oder eine juriſtiſche Perſon, ein Kommunalverband oder eine Privatperſon iſt.
10) Die Einreichung der Nachweiſungen hat vom 1. Januar 1888 ab zu erfolgen, d. h. es ſind erſtmalig für.
die im Monat Januar 1888 ausgeführten Bauarbeiten Nachweiſungen einzureichen. Die Einreichung muß längſtensbinnen!
drei Tagen nach Ablauf des Monats, alſo für die im Monat Januar ausgefühtten Bauarbeiten längſtens bis zun
3. Februar einſchließlich, geſchehen.
11) Wenn der dritte Tag eines Monats ein Sonntag oder allgemeiner Feiertag iſt, ſo endigt die Friſt zur Vorlegungl.
der Nachweiſung für die im vorhergehenden Monat ausgeführten Bauarbeiten mit Ablauf des nächſtſolgenden Werktages.
12) Wenn eine einzelne Bauarbeit, zu deren Ausführung mehr als ſechs Arbeitstage thatſächlich verwendet werden
ſich über zwei Monate erſtreckt, und auf den erſten Monat nur ſechs oder weniger als ſechs Arbeitstage entfallen, ſo iſtlte
für den erſten Monat keine Nachweiſung vorzulegen. Dagegen ſind in die Nachweiſung für den zweiten Monat die)
ſämmtlichen auf die Ausführung der Bauarbeit bis dahin verwendeten Arbeitstage, ſowie die ſämmtlichen von den Ver=4
ſicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter aufzunehmen.
Zum Beiſpiel: ein Privatmann läßt durch einen Dachdeckergeſellen, welcher gerade außer Arbeit ſteht, das Dahl.
ſeines Hauſes umdecken. Die Arbeit, welche acht Arbeitstage in Anſpruch nimmt, wird am 30. Januar 1888 begonnet,
und - da der 5. Februar 1888 ein Sonntag iſt - am 7. Februar beendigt. In dieſem Falle iſt für den Monatlh
Januar keine Nachweiſung vorzulegen; dagegen iſt eine ſolche für den Monat Februar einzureichen und ſind in derſelbent
die ſechs Arbeitstage, welche im Monat Februar auf die Ausführung des Dachumdeckens verwendet worden ſind, und diesl3
zwei Arbeitstage des Monats Januar nebſt allen von den Verſicherten hierbei verdienten Löhnen und Gehältern aufzuführen.
Wenn dagegen eine Bauarbeit ſich über zwei Monate erſtreckt, in jedem Monat aber mehr als ſechs Arbeitstage 4
zu ihrer Ausführung verwendet worden ſind, ſo iſt für jeden dieſer Monate eine beſondere Nachweiſung rechtzeitig eir H
zureichen. Geſetzt z. B., die oben aufgeführte Arbeit des Dachumdeckens hätte vierzehn Arbeitstage erfordert und von 4.
24. Januar bis 8. Februar 1888 gewährt, ſo müßte für die im Monat Januar auf die Ausführung verwenden
ſieben Arbeitstage ſpäteſtens am 3. Februar eine Nachweiſung eingereicht werden, desgleichen für die im Monat Februn
verwendeten ſieben Arbeitstage ſpäteſtens am 3. März. In der Nachweiſung für den Monat Januar wäre auf Seite
des Formulars die Frage 8 mit „Rein' zu beantworten; dagegen wären in der Nachweiſung für den Monat Februar;
auf Seite 1 des Formulars die Fragen e, k und 8 mit „Ja' zu beantworten.
Gleiches gilt, wenn eine Bauarbeit ſich über zwei Monate erſtreckt und im erſten Monat mehr als ſechs, im zweier.
Monat nur ſechs oder weniger als ſechs Arheitstage zu ihrer Ausführung verwendet werden. In dieſem Falle iſt nichtr
nur für den erſten Monat, ſondern auch für den zweiten, obgleich in dieſem, für ſich allein genommen, nicht mehr
als=
ſechs Arbeitstage verwendet worden ſind, eine Nachweiſung vorzulegen. In der Nachweiſung für den zweiten Monat iſt
hierbei durch Bejahung der auf Seite 1 des Formulars unter Ut. e geſtellten Frage erſichtlich zu machen, daß die
Bau=
arbeit, auf deren Ausführung im zweiten Monat Arbeitstage verwendet wurden, eine ſchon im vorvergangenen Monat be= 4.
gonnene, im Ganzen mehr als ſechs Arbeitstage erfordernde Bauarbeit war. Wenn z. B. die mehrerwähnte Arbeit des
Dachumdeckens am 20. Januar 1888 begonnen und am 4. Februar gendigt hätte, ſo wäre der Unternehmer verpflichtet, ſi.
für die im Monat Januar auf die Ausführung verwendeten zehn Arbeitstage (und den hierauf treffenden Lohn) ſpäteſtens ſH.
am 3. Februar eine Nachweiſung einzureichen und für die im Monat Februar hierauf verwendeten vier Arbeitstage ſpäteſten io
am 3. März eine weitere Nachweiſung vorzulegen.
13) Für die einzureichenden Nachweiſungen iſt das oben abgedruckte Formular zu benutzen.
Eine Nachweiſung iſt nur vorzulegen für diejenigen Monate, in welchen Bauarbeiten ſtattgefunden haben.
14) In der Nachweiſung ſind die in dem betreffenden Monat bei Ausführung der Bauarbeit verwendeten
Arbeitstage=
leinſchließlich der halben und Viertels=Arbeitstage) anzugeben, desgleichen die von den Verſicherten hierbei verdienten Löhne
und Gehälter.
Wenn die Arbeiter nicht nach Tagelohnen, ſondern nach einer Akkordſumme bezahlt wurden, ſo iſt der verdiente Lohr.
nach Maßgabe der in jedem Monat auf die Ausführung verwendeten Arbeitszeit zu berechnen und in die Nachweiſung des
hul.
betreffenden Monats einzuſtellen.
L2ßl u.
In die Nachweiſungen ſind die von den Berſicherten verdienten Cöhne und Gehalter voll einzuſeten, auch wem ſe.
ho
den Betrag von vier Mark für den Arbeitstag überſteigen.
bi4)
Wl
Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen und Naturalbezüge, letztere nach Orisdurchſchnittapreiſen berechnet.
Die Arbeitstage, Löhne und Gehälter der bei den Bauarbeiten beſchäftigten Betriebsbeamten, deren Jahresarbeits=ül
verdienſt an Lohn oder Gehalt 2000 Mark überſteigt, ſind in die Nachweiſungen nicht aufzunehmen.
1l.
15) In den Nachweiſungen ſind der Gegenſtand der Bauarbeit und die Art des Betriebes genau zu bezeichnen,
ins=
beſondere ob derſelbe lediglich ein Handbetrieb iſt oder unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind, Waſſer, Dampf, Gas,
heiße Luft ꝛc.) erfolgt.
Wenn bei der Ausfſihrung einer Bauarbeit mehrere Arten (Kategorien) von Pauarbeiten vertreten waren - 3. V. beitß
der Ausführung eines Schuppens fanden Maurer=, Zimmer= und Dachdeckerarbeiten ſtatt -, ſo ſind die ſämmtlichen Arten
anzugeben, und, wenn möglich, für jede Art die verwendeten Arbeitstage und die verdienten Lohne getrennt aufuführen.
Iſt letzteres nicht angängig, ſo iſt die Hauptkategorie beſonders hervorzuheben.
Binch
au
die
l ½.
1l Si=
Et
Ne. 254
3551
16) Die Nachweiſung iſt der von der Zentralbehoͤrde beſtimmten zuſtändigen Behorde vorzulegen, in deren Bezirk die
rarbeit ausgeführt wurde.
Für jedes einzelne Bauobiekt iſt eine beſondere Nachweiſung einzureichen.
17) Iſt der Unternehner einer Bauarbeit zweifelhaft, ob er eine Nachweiſung vorzulegen habe, ſo wird derſelbe gut
lun, die Einreichungsfriſt nicht unbenutzt verſtreichen zu laſſen, wenn er ſicher ſein will, den aus der Nichteinreichung
har vorzulegenden Nachweiſung ſich ergebenden Nachtheilen zu entgehen. Hierbei bleibt ihm unbenommen, in der Spalte
Eemerkungen! die Gründe anzugeben, aus denen er ſeine Verpflichtung zur Einreichung einer Nachweiſung bezweifelt.
18) Schließlich werden die betheiligten Unternehmer noch beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß, wenn ſie die
lweſchriebene Nachweiſung nicht rechtzeitig oder nicht vollſtändig einreichen, die von der Landes=Zentralbehörde beſtimmte
keoorde die Nachweiſungen nach ihrer Kenntniß der Verhältniſſe ſelbſt aufzuſtellen oder zu ergänzen hat. Sie kann zu
edem Zweck die Verpflichteten zu einer Auskunſt innerhalb einer zu beſtimmenden Friſt durch Geldſtrafen bis zu
ein=
u dert Mark anhalten.
Ferner konnen Unternehmer, welche den ihnen obliegenden Verpflichtungen in Betreff der Einreichung der Nach=
Wliſungen nicht rechtzeitig nachkommen, mit einer Ordnungsſtrafe bis zu dreihundert Mark belegt werden, und endlich
rAhlrnen gegen Unternehmer Ordnungsſtrafen bis zu fünfhundert Mark verhängt werden, wenn die von ihnen eingereichten
Bhſachweiſungen unrichtige thatſächliche Angaben enthalten.
ſerreffend: Nahrungsmittel=Induſtrie=Berufsgenoſſenſchaft.
[l3421
Darmſtadt, am 24. Degember 1887.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt,
ſn die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes mit Ausnahme von Darmſtadt und Beſſungen.
Wir benachrichtigen Sie, daß die Nahrungsmittel=Induſtrie=Berufsgenoſſenſchaft für das Großherzogthum Heſſen für die
ſett vom 1. Oktober 1887 bis 1. Oktober 1889 die Herren:
1) Frauz Kupferberg in Firma Ch. Ad. Kupferberg &6p Co. zu Mainz,
2) J. B. Falk jr., Metzgermeiſter in Mainz,
lü. gegenſeitiger Vertretung zu Vertrauensmänuern beſtellt hat.
v. Marquard.
[13422
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Verlooſungen.
Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz hat dem Pferdemarkiverein zu Darmſtadt die Erlaubnitß
er=
ült, daß im Frühjahre und Herbſte 1888 je ein Fohlen= und Pferdemarkt zu Darmſtadt abgehalten wird und mit dieſen
ſeilden Märkten Verlooſungen von Pferden und Fohlen, dann von Pferdegeſchirren, landwirthſchaftlichen Geräthen, ſowie
ſtigen Gegenſtänden verbunden werden. Der Vertrieb der Looſe, deren bei jeder der zwei Verlooſungen höchſtens 20,000
usgegeben werden dürfen, iſt im Großherzogthum geſtattet.
Darmſtadt, den 24. Dezember 1887.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
(3423
Betnnntmuchung.
Reinigung der Straßen zur Winterszeit betreffend.
Wie bereits mehrfach bekannt gegeben und in dem betreffenden Statut ſ. Z.
u sdrücklich feſtgeſetzt; hat die ſtädtiſche Straßen=Reinigungsanſtalt weder das:
lheinigen der Trottoirs von Schnee, noch das Beſtreuen der Trottoirs bei Glatteis:
ilgernommen. Beides iſt für dieſelbe wegen der Unmöglichkeit, die hierzu
noth=
vandigen Mannſchaften aufzubieten, ebenſowenig ausführbar, wie für diejenigen
linderen Städte, in welchen ſtädtiſche Straßenreinigungsanſtalten bereits beſtehen.
Indem wir wiederholt darauf hinweiſen, daß die gedachten Verpflichtungen/
hach wie vor den Hausbeſitzern obliegen, machen wir noch auf die Nachtheile und
Auuannehmlichkeiten aufmerkſam, welche das Streuen mit Aſche, Kies, Sägemehl
. dgl. mit ſich bringt. Aſche und Kies verunreinigen die Trottoirs und mittelbar
hue Treppen, Hausgänge und Zimmer durch das Anhaften des entſtehenden
ſchwar=
ahen oder lehmigen Schlammes an die Fußbekleidung. Sägemehl erzeugt keine
ſSicherheit im Gehen, ſondern befördert ſogar das Hinfallen. Das einzig richtige
ſenkreumaterial iſt reiner Sand.
Darmſtadt, den 19. Dezember 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
13243
Ungefähr 37 Karabinerſchafte,
50 Fechtſäbel und
„
4 Klg. verſchiedene
„
Stahltheile
an den Meiſtbietenden zu verkaufen.
Anerbietungen brieflich mit
entſpre=
chender Aufſchrift
bis zum 5. Januar 1888.
Anſicht jeden Nachmittag beim
Regi=
mentsquartiermeiſter.
[13425
Dragoner=Regiment Nr. 23.
23990 B. - J. 428487. Ueber den
utfenthalt des Bildhauers Engen
Witze=
lnann von Mühlhauſen wird Auskunft
ehrt.
Frankfurt a. M., den 24. Dezbr. 1887.
Königl. Staatsanwaltſchaft. (3424
Verkauf
unbrauchbarer Waffentheile.
Ungefähr 470 Säbelklingen,
60 Säbelſcheiden,
„
4 Korbgefäße,
„
Extrafeine
Punſcheſſenzen
von
Georg Scherer & Co., Langen,
⁄. Fl. M. 3.-. ½. Fl. M. 160.
ſempfieht
Carl Wahinger,
Wilhelminenſtr. 11. 11829
928
3552
Nr. 254
Bekanntmahhung.
44)1).
Betreffend: Den Uebertritt der Krankenverſicherungspflichtigen von
Beſſungen in die Darmſtädter Orts=Krankenkaſſen.
In Folge übereinſtimmender Beſchlüſſe der Gemeindevertretungen von
Darm=
ſtadt und Beſſungen und mit Genehmigung Großherzoglichen Kreisamts
vom 21. d. Mts. werden die Krankenverſicherungspflichtigen Perſonen der
Gemeinde Beſſungen zu Beginn des Fahres 1888 in die in Darmſtadt beſtehenden
Ortskrankenkaſſen eingereiht, welche letztere dann für die Monate Januar, Februar
und März als gemeinſame Ortskrankenkaſſen im Sinne des Geſetzes zu
be=
trachten ſind.
Die gemeinſame Meldeſtelle in Darmſtadt gilt vom 1. Januar 1888 ab auch
als ſolche für den Gemeindebezirk Beſſungen. Die Vorſtände der Orts=
Kranken=
kaſſen von Darmſtadt haben die Verwaltung der gemeinſamen Ortskrankenkaſſen
weiterzuführen. Die Bürgermeiſterei Darmſtadt übernimmt die durch das Geſetz
den Gemeindebehörden übertragenen Obliegenheiten vom genannten Tage an für die
gemeinſamen Ortskrankenkaſſen. Hiernach ſind vom 1. Januar 1888 ab alle
An= und Abmeldungen bei der gemeinſamen Meldeſtelle in Darmſtadt,
Stadthaus, Rheinſtraße 18, Zimmer Nr. 1 durch die Arbeitgeber entweder
perſönlich oder ſchriftlich mittelſt der ebendaſelbſt unentgeldlich zu
be=
ziehenden Formulare zu erſtatten.
Die Beiträge zu den Ortskrankenkaſſen, mit Ausnahme derjenigen für die
Bauhandwerker, werden fortan durch Kaſſeboten erhoben und rechtsverbindlich
quittirt. Die Erhebung der Beiträge zur Ortskrankenkaſſe für Bauhandwerker findet
täglich von 9-12 Uhr Vormittags, durch Herrn Kaſſier A. Radh,
Eliſabethen=
ſtraße 27, ſtatt.
In Erkrankungsfällen dürfen die Verſicherten bei Vermeidung des Verluſtes
der Gewührung freier ürztlicher Behandlung, Arznei und Heilmittel,
ſo=
wie des Krankengeldes bei eingetretener Erwerbsunſähigkeit, nur den für die
betreffende Kaſſe beſtellten Kaſſearzt zur Behandlung zuziehen. Name und
Wohnung der Kaſſeärzte ſtehen auf den für jedes Kaſſenmitglied auszufertigenden
Quittungsbogen verzeichnet, welche nebſt je 1 Exemplar des Kaſſeſtatuts bei der
erſten Beitragserhebung verabfolgt werden.
Beſchwerden jeder Art gegen die Kaſſenverwaltungen können auf dem
Stadt=
haus, Zimmer Nr. 5. vorgebracht werden, woſelbſt auch weitere Auskunft über die
einſchlägigen Bedingungen ertheilt werden wird.
Darmſtadt-Beſſungen, am 27. Dezember 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſtereien Darmſtadt und Beſſungen.
[13426
Ohly.
Berth.
Bekanntmachung.
Freitag den 30. Dezember, Vormittags 1 Uhr,
wird auf dem Rathhauſe zu Beſſungen das Anfahren des Holzes für in die Schulen
öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert.
Beſſungen, den 27. Dezember 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Beſſungen.
133⁄₈
Berth.
1
4
N
1
J.
41
1
F
das bewährtacte Hausmittel!
Gegen Heiserkeik und Husten ßine dieser Pastillon bei ranher
Bwitterung im Munde zergenen lassen. helost oich Logen katarrhallsche Aſeetionen des
ſ9 Rachens. don KehlKopre und der Lunzs sehutzen. Wo volche Krankheiten schon
K dinxetreton vind. wirken die aus den besten Miasralbrunnen Sodens durch Abdampfung, untet
Kärztlicher Controle gevonnenen Pastillen, ebenso wie die quellen selbet, sohleimlésend
G u heilend.
e seldet bei
zu.h ho Chronischem Tatarrh, angeprochener
Lungen-
habon sich die Sodener Mineral=Pasainen, in grösserer Lchl und
A tuherkulose in lanmarmem Sodener Wasser öfter genommen, ale Vittel gegon
qullan-
von Kuston und Entkrättung bewährt. Verdanungsstörungen, Loldesvorstopfung unck Carmkatarrh
begeitigend, schaffon sis die Vorbedingung beessrer Ernährung des Organismus, sind daher für
EEoconsnteneenten
von hohem Verth. Den
(4 insbeyondore nach- Rippenfell-und Lungen-EntæUindung pationton velche an
Dämorrholden. leichter Leberanschwellung, anhaltender eint. Verschleimung
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uns auch in dieſem Jahre möglich vielen armen Kindern eine Weihnachtsfreude,
zu bereiten. Wir ſagen dafür Allen ein herzliches „Vergelts Gott.”
Eine äußere Feier konnten wir der beſchränkten Räumlichkeiten wegen nicht
veranſtalten, hoffen aber im nächſten Jahre unſere Wohlthäter bei der Beſcheerung
begrüßen zu dürfen.
Darmſtadt, den 28. Degember 1887.
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Trüfkeln, alleGrößen,
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„ Capern, Oliven,
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Gurken,
Krobsschwünze,
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Braunschveiger
22
Spargeln,
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Bohnen,
22
Carotten,
29
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99
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29
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Batavia-Arnc, ücht,
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Großh. Hoflieferant
(13454
Hauptversammlung
geuCar
Mittwoch den 4. Januar 1888, Abends
2 Uhr,
im großen Saale der Brauerei „zum
O4
Schützenhof=
L..
WT
49 Lagesordnung: 1) Rechungs=Ablage für 1887.
2) Neuwahl des Comites.
Hö7 9
3) Beſchlußfaſſung über das
Car=
neval=Programm in 1888.
Vor und nach der Hauptverſammlung:
T
OUCUU
ausgeführt von der ganzen Capelle des 1. Großh. Heſſ. Garde=Dragoner=
Regiments Nr. 23, unter perſönlicher Leitung ihres Capellmeiſters
Herrn Muſikdirektor Engel.
WDie Mitglieder werden gebeten, ſich mit Kappe und Stern zu ſchmücken,
letzterer wird ihnen rechtzeitig zugeſtellt werden.
(13455
Das Elfer=Comits des Carneval=Zug=Vereins.
13456) Eine gute bürgerliche Köchin
ncht per ſofort Stelle. Frank'3
Stellen=
bureau, Beſſ. Carlsſtraße 48.
13457) Zwei Mädchen, i. kochen u.
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13458) Zwei ordentl. Mädchen mill
guten Zeugniſſen ſuchen ſofort Stelle.
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13459) Tüchtige Mädchen kann ich
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13353) Ein verheiratheter, zuverläſſigen
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„
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[1346
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Leſer zu bringen. In längeren und kürzeren Leitartikeln werden die wichtigſten Tagesfragen einer eingehenden
Be=
ſprechung unterzogen, während die telegraphiſchen Depeſchen in gedrängter Kürze über die neueſten Vorgänge auf
poli=
ſtiſchen und ſonſtigen Gebieten berichten. Ueber die Verhandlungen des Reichstags und der heſſiſchen Ständekammer
Gringen wir ausführliche Spezialberichte. Den Intereſſen des Handels, der Landwirthſchaft und des Gewerbes wird
ſorgfältige Beachtung geſchenkt. - — Täglicher Börſenbericht mit ausführlichem Courszettel. - — Ausführliche
Verlooſungsberichte über alle Prämienziehungen. Unter den Rubriken „Vermiſchtes” und „Aus Stadt und
Kreis=
ffinden, wie ſeither, Vorgänge aus Stadt und Kreis Offenbach und Umgegend. Berichte über Concerte, Theater,
Vereinsabende ꝛc. ihren Platz. Berichte über die Sitzungen des Schöffengerichts, Gewerbeſchiedsgerichts, Schwurgerichts
mnd der Strafkammer finden ſich unter dem Titel „Gerichtsſaal” Ueber die Sitzungen der Stadtverordneten bringen
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gu bedienen.
Die tägliche Unierhaltungsbeilage bringt die intereſſanteſten Original=Romane, Novellen, Aufſatze
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llehrenden und unterhaltenden Inhalts, Biographien, Literaturartikel, Geſchichtskalender, Miszellen, Gemeinnütziges,
Theater=Repertoire ꝛc. ꝛc. Mit dem neuen Quartal beginnt die äußerſt ſpannende Erzählung vou Th. Küſter:
—Der Marder in der Falle.t - Indem wir zum Abonnement höflichſt einladen, bitten wir unſere
aus=
wwärtigen Leſer, welche das Blatt fortzubeziehen wünſchen, ſowie auswärtige neu hinzutretende Abonnenten, ihre
Anmeldungen bei der nächſten Poſtanſtalt bald zu machen, damit Störungen in der Zuſendung vermieden werden.
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General=Verſammlung des Vereins der
Kleinkinderſchule
Mk. Die verehrlichen Mitglieder und Freunde der Anſtalt werden um geneigtes
rſſcheinen gebeten.
Darmſtadt, den 27. Dezember 1887.
[13409
Der Vorſtand der Kleinkinderſchule.
Am
31. Veyrmher.
8. Nachmittags unſer Büreau geſchloſſen.
Darmstädter Volksbank o. f. (3s=
Veierabendte Aexanderſtraße 18. Am Neujahrstag. Abends
½ ¼8 Uhr, Vortrag des Herrn Superintendenten
r. Sell: „ Chriſtnacht: Dichtung von Hans Herrig.
(13465
13466) Letzte Baden=Vadener Lotterie. Des
Umſtandes wegen, weil ein kleiner Teil der
Loſe dieſer Lotterie unverkauft blieb, iſt die
für den 27. Dezember beabſichtigt geweſene
Ziehung auf den 27. Februar 1888 verlegt
worden, wodurch Manchem noch Gelegenheit
geboten iſt, ſich ein Los dieſer mit Recht
em=
pfehlenswerten Lotterie, die wirklich zahlreiche,
ſchöne und wertvolle Gewinne bietet, zu
er=
werben. Die Loſe ſind vorerſt noch, ſo lange
der geringe Vorrat ausreicht, M. 2.10 per
Stück ber allen durch Plakate erſichtlichen
Verkaufsſtellen erhältlich.
RtIe
2
Jsraelitiſcher Gottesdienſt.
Haupt=Synagoge).
Samstag den 31. Dezember.
Vorabendgottesdienſt um 4 Uhr — Min.
Morgengottesdienſt um 8 Uhr 30 Min.
Vredigt um 9 Uhr 15 Min.
Sabbathausgang um 4 Uhr 50 Min.
Gottesdienſt in der Synagoge der
18r. Religionsgeſellſchaft.
Samstag, 81. Dezbr.: Vorabend 3 Uhr 35 Min.
Morgens 8 Uhr - Min.
Nachm. 3 Uhr 30 Min.
Sabbathausgang 4 Uhr 55 Min.
Wochengottesdienſt. Von Sonntag l. Jan. an:
Morgens 6 Uhr 45 Min.
Nachm. 8 Uhr 45 Min.
3560
Düsseldorker
Erdbeer-, Burgunder-
Ananas-, Vanille-,
Royal-, Arac-, Rum- und
Rothwein.
von Alexander Frank
in allen Preislagen.
Kum, Arac & Cognae
offen.
Viqueure,
per ¾ Lierflaſche incl. Glas:
empfiehlt
[13467
„LGlluvtEUaU.
11 Gedenket der armen
Vöglein im Schnee!
Nr. 254
Abonnements und Inserate
für das „Darmſtädter Tagblatt” mit
illuſtrirter Sonntagsbeilage werden
jeder=
zeit angenommen und pünktlich beſorgt
durch
(8028
H. V. Lücker, Arheilgen.
p.
Ce.
13468) Das wahrhaft Nützliche bricht ſich Bahn,
dieſer alte Erfahrungsſatz wird aufs Neue
illuſtriert durch die ſtets wachſende Ziffer der Eine Fee
Verehrer und Verzehrer des Liebig'ſchen
Fleiſch=Extrakts. Der Begehr nach demſelben
wächſt fort und fort, ſo daß die Fabrik zu
Fray=Bentos in Uruguay jährlich bereits bis
zu 170000 Rinder ſchlachtet. Eines der
Ge=
ſetze, welche Angebot und Nachfrage regulieren
gelangt hier zur Geltung: ein Bedürfnis
pflegt ſich um ſo ſtärker geltend zu machen,
ge leichter es befriedigt werden kann. Liebig's
Fleiſch=Extrakt, überall in größeren wie in
kleineren Städten und ſelbſt in den
Kauf=
läden der ländlichen Ortſchaften feilgeboten,
iſt für unzählige Hausfrauen wie für
allein=
ſtehende Verſönlichkeiten zu einem
unentbehr=
lichen Bedürfnis geworden. Die ſo leicht zu
beſchaffende Verbeſſerung des Geſchmacks der
zu flau gewordenen Fleiſchſpeiſen, das Würzen
von Saucen, Ragouts und dal. m. hat dem
„ Allerweltshelfer in der Kücher die
Zuneig=
ung der Frauenwelt dauernd geſichert. Ein
Täßchen Bouillon aus Extrakt bereitet, mit
größter Schnelligkeit hergeſtellt, leiſtet in
Krankheitsfällen, ferner als erwärmendes
Ge=
tränk für durchfrorene Reiſende ꝛc. die
aus=
gezeichnetſten Dienſte. In letzterer Beziehung
erfüllt das Extrakt zugleich die Kulturmiſſion,
bei der Zurückdrängung des Dämons Alkohol
wertvollen Beiſtand zu gewähren.
Großherzogliches Hoftheater.
2=
Donnerstag, 28. Dezember.
7. Vorſtellung in d. 5. Abonnementsabteilung.
(Rote Karten gültig.)
9beron, König der Etfen.
Romantiſche Feenoper in 8 Akten von
C. M. v. Weber.
Perſonen:
Oberon, König der Elfen . Herr Hofmüller.
Titania, ſeine Gemahlin
Puck
Frl. Finkelſtein.
Droll
Frl. von Felden:
Ein Meermädchen
Fr. Mahr=Olbrich
Frl. Büdinger.
Hüon von Bordeaux.
Herr Bär.
Scherasmin, ſein Knappe, Herr Bögel.
Harun al Raſchid, Kalif von
Bagdad
Herr Knispel.
Rezia, ſelhe Tochter
Frl. Roth.
Fatime, deren Sclavin und
Geſpielin
Frl. Jungk=
Namuna, der Fatime Baſe Frl. Schütkh.
Babekan, perſiſcher Prinz. Herr Mickler.
Almanſor, Emir von Tunis Herr Hacker.
Roſchana, ſeine Gemahlin: Frl. Ethel.
Nadine, deren Sclavin . Hrl. Bernhard.
Abdallah, ein Seeräuber
Herr Leib.
Erſter
Herr Göbel.
Zweiter ) Sarazene
Herr Knörzer.
Ein Solave
Herr Klotz.
Tünze und Grupierungen, ausgeführt von
Fräul. Ewoboda, Fräul. Ziegelbauer und den
Corps de Ballet.
Anfang ¼7 Uhr. Ende gegen 110 Uhr.
Freitag, 30. Dezember.
8. Vorſtellung in d. 5. Abonnementsabteilung.
GBlaue Karten gültig.)
Der Hüttenbeſtzer.
Schauſpiel in 4 Aufzügen von G. Ohnet.
Anfang 7 Uhr. Ende ¼10 Uhr.
Einladung zum Abonnement
auf das
Durmſtädter Tugblatt,
[151. Jahrgang)
zugleich Amtliches Organ für Stadt und Kreis
Darmſtadt.
Das nunmehr mit ſeinem 151. Jahrgang beginnende Tagblatt
bringt neben einer pokitiſchen Aeberſtcht reichhattige Mittheikungen
von allgemeinem und ſokaſem Intereſſe aus Htadt und Land;
der Theaterzettel des Großh. Hoftheaters wird der Regel nach
voll=
ſtändig veröffentlicht; Anterhattung wird ferner durch das damit
verbundene „Iſkuſtrierte Anterhaltungsstatts mit Beiträgen
nam=
hafter Schriftſteller und jährlich an 250 vorzüglichen Illuſtrationen
geboten.
Annoncen werden von der Expedition, ſowie auch von allen
ſoliden Annoncen=Bureaux entgegengenommen.
Abonnementspreis pro Quartal M. 1.50 einſchl. Bringerlohn,
durch die Poſt bezogen M. 1.50 einſchl. Proviſion excl. Bringerlohn.
Abonnements können jederzeit bei der Expedition, Rheinſtraße 23,
owie auf allen Poſtanſtalten erfolgen.
Die in der näheren Umgebung Darmſtadts wohnenden Poſt=
Abonnenten erhalten das Tagblatt am Tage des Erſcheinen mit
dem erſten Beſtellgang.
Die Expedition.
Neuhinzutretende Abonuenten erhalten das Blatt bis zum 1. Januar
gratis verabfolgt.
p
Polltiſche Revsrßat.
Deutſches Reich. S. M. der Kaiſer nahm am 27. eine Anzahl
militäriſcher Meldungen entgegen und darauf den Vortrag des
Oberſten Brauchitſch vom Militärkabinet. Am abend des 26.
be=
ſuchte der Kaiſer das Opernhaus.
Ueber das Befinden des Fürſten Bismarck hört man aus ſeiner
Umgebung nur günſtige Nachrichten, doch ſoll vor der zweiten Hälfte
des Januar an die Rückkehr des Reichskanzlers nach Berlin zu den
Geſchäften nicht zu denken ſein.
Der in Berlin eingetroffene Prinz Windiſchgrätz ſoll keinerle;
politiſche Miſſion haben, ſondern ſich nur in
Familienangelegen=
heiten dort aufhalten.
Der deutſche Botſchafter am königl. großbritaniſchen Hofe, Gra
v. Hatzfeldt=Wildenburg, hat einen ihm bewilligten Urlaub
ange=
treten. Während ſeiner Abweſenheit führt Botſchaftsrat
Freiher=
v. Pleſſen die Geſchäfte.
Der amerikaniſche Geſandte George H. Vendleton iſt vom Ur
laub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geſchäfte wieder
über=
nommen.
General v. Albedyll, Chef des Militärkabinetts, iſt plötzlich
erkrankt.
Der „Reichs=Anzeigers veröffentlicht die Verordnung betr. die
Rechtsverhältniſſe in dem ſüdweſtafrikaniſchen Schutzgebiete. Nack
derſelben tritt das Geſetz über die Konſulargerichtsbarkeit vom 10
Juli 1879 am 1. Januar 1888 in Kraft.
Der Geſetzentwurf betr. die Verlängerung des Sozialiſtengeſetzes
iſt dem Reichstag amtlich noch nicht zugegangen.
Am 27. mittags wurde eine Sitzung des preußiſchen
Staats=
miniſteriums abgehalten.
Nach den „Verl. Polit. Nachr. ſind in Rußland bedeutende
Beſtellungen chirurgiſcher Inſtrumente zu Kriegszwecken ergangen
ſowie auch geheime Befehle an die Direktionen der Warſchau=
Wiener und Warſchau=Bromberger=Eiſenbahn, dem Generalſtak
allwöchentlich ein Tableau ihres geſamten bedeckten Wagenparks:
welcher ſich zum Truppentransport eignet, einzureichen. Die beiden
Bahnen ſind die einzigen nach. Preußen und Oeſterreich führender
Bahnen, welche normalſpurig ſind, d. h. die europäiſche Fahrgeleis
breite haben und daher für durchgehenden Verkehr geeignet ſind.
Die Arbeiten der Militärkommiſſion des Reichstags ſollen be
kanntlich am zweiten Tage nach Wiederbeginn des Reichstags
be=
ginnen. Man nimmt an, daß die Beratungen ſich nicht ſonderlich
i die Länge ziehen werden und es möglich ſein wird, das Geſetz
an welchem weſentliche Aenderungen ja kaum zu erwarten ſind,
noch im Laufe des Januar zu erledigen.
Heſterreich.=Angarn. Unter dem Vorſitz des Kaiſers fand am
26. in der Hofburg eine militäriſche Konferenz ſtatt, welcher der
Erzherzog Albrecht, der Kriegsminiſter v. Bylandt=Rheydt und der
Chef des Generalſtabes Feldmarſchall=Lieutenant v. Beck beiwohnten.
Zivnh, der Eigentümer und Redakteur des Wochenblattes „De=
Nr. 254
3561
arlamentär”, wurde wegen Hochverrats, begangen durch
panfla=
intiſche Agitation, in landesgerichtliche Haft genommen.
Jranktreich. Der neue engliſche Botſchafter Lord Lytton iſt
a England zurückgekehrt, um einem Kabinettsral in Osborne
enwohnen zu können. Er wird am 28. ds. nach Paris
zurück=
oimen und vermutlich tags darauf dem Präſidenten der Republik
eim Beglaubigungsſchreiben einhändigen.
Der Erzbiſchof von Paris, der am 27. abends zur Jubelfeier
daws XII. nach Rom abreiſt, iſt Ueberbringer eines Schreibens
eis Vräſidenten der Republik an den Papſt.
Das Gerücht, General Logerot wolle das Kriegsminiſterium
is derlegen, beſtätigt ſich nicht. Derſelbe wird in den nächſten Tagen
ii Feſtungen an der Oſtgrenze und General Miribel die
Feſtungs=
varke, Batterien, Forts und Kaſernen der Nord=Oſtküſte beſichtigen.
Der Handelsvertrag mit Italien iſt auf zwei Monate verlängert
urden, da Crispi erklärte, er könne in Abweſenheit der Kammern
iſſe Friſt nicht weiter ausdehnen.
Das „Journal des Debats: vom 27. bringt eine Depeſche, nach
alcher der deutſche Botſchafter v. Schweinitz zwei Unterredungen
u Giers gehabt hätte. Beide hätten ein befriedigendes Ergebnis
eſaabt. Giers habe ſich nach der zweiten Unterredung nach
Gat=
hi.na begeben, um mit dem Zaren zu arbeiten.
In Nanch wurde der Herausgeber der dortigen Zeitung
Bepecher zu 4000 Franken Schadenerſatz verurteilt, weil die
Zei=
unrg behauptet hatte, der Fabrikant Henrion beziehe deutſche Ware
no beſchäftige deutſche Spione in ſeiner Fabrik.
Engkand. Der Verſuch der Königin, zwiſchen Italien und
llæſſinien den Frieden zu vermitteln, iſt geſcheitert; die Abordnung,
deche ſie zu dem Zweck unter Portals Führung an den Negus
ab=
eundt hatte, iſt unverrichteter Sache zurückgekehrt und wird von
ſonkullo nach Kairo aufbrechenzum von dort die Heimreiſe
an=
teten.
Die „Morning Poſt' ſagt: Churchill habe keinerlei politiſche
Mſſion. Der Zar wiſſe, daß die Politik Englands eine friedliche
. Salisburh habe erklärt, England werde mit allen Kräften die
tationen unterſtützen, die bemüht ſeien, einen Krieg abzuwenden.
wäre widerſinnig, anzunehmen, daß ſich England gegenwartig
mtlich oder nichtamtlich einer anderen Sprache bediene, als der in
feclin, Wien, Rom und Konſtantinopel geführten.
Itakten. Der Papſt empfing am 26. in beſonderen Audienzen
te Mitglieder des diplomatiſchen Corps, welche demſelben ihre
liſickwünſche anläßlich ſeines Prieſterjubiläums, ſowie zu dem
be=
ofſtehenden Neujahrsſeſte darbrachten. Der Herzog von Norfolt
burreichte dem Papſte namens der Königin von England ein
Ge=
hunk. die Könige von Holland und von Württemberg und der
ſnoßherzog von Baden lietzen gleichfalls Geſchenke überreichen.
Die „Riforma- meldet aus Maſſauah unterm 26. ds., Vortal
barbringe ein Schreiben des Neaus an die britiſche Königin,
uraus hervorgehe, daß es Ras Alula gelungen ſei, den Negus
un ch unrichtige Darſtellungen zum Kriege zu verleiten. Der Negus
altte übrigens dafür, daß, nachdem die Armee auf den Kriegsfuß
ziletzt iſt, er nicht um Frieden bitten könne, ohne ſeine Autorität
epenüber Ras Alula und ſeinen Völkern zu erſchüttern. Der
Ne=
us wünſche, die Italiener ſollten ſich auf die Beſetzung der ehe=
=al.s von den Cayptern okkupierten Poſitionen beſchränken. Der
egus befindet ſich auf dem Wege nach Adua.
Hpanien. Die amtliche Zeitung vom 27. veröffentlicht den
iniglichen Erlaß, durch welchen die ſpaniſche Geſandtſchaft in
eælin zum Range einer Botſchaft erhoben wird.
glaubt Grund zu der Annahme
Rußkand. Der „Graſhdanin:
1Phaben, daß die öſterreichiſche Diplomatie einen Rußland genehmen
m bezüglich Bulgariens betreten habe und denſelben nicht mehr
furaſſen werde.
Für die beiden im Bau begriffenen Zweige der Bahnſtrecke
mangorod=Dombrowska nach der öſterreichiſchen und der
preußi=
gem Grenze iſt eine beſondere Gendarmerieabteilung gebildet
wor=
n. welche der Warſchauer Gendarmeriebehörde untergeordnet iſt.
Der Gründer des Petersburger Slawenvereins und früherer
xcefeſſor Oreſt Miller iſt unter der Beſchuldung der Aufhetzung
r Studenten und des Sympathiſierens mit den Nihiliſten
ver=
tfuret worden.
Staatsrat Vlangali, Adjunkt im Miniſterium des Aeußeren,
r mit der Ueberbringung der gefälſchten Dokumente nach Berlin
harzftragt geweſen ſein ſoll, iſt nach Petersburg zurückgekehrt und vom
laſſſer in Gegenwart des Herrn v. Giers empfangen worden. Die
nterredung ſoll volle 3 Stunden gedauert haben.
Aus Gtadt enb Land.
Darmſtadt, 29. Dezember.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen geſtern den
immeiſter v. Strahl, perſönlichen Adjutanten Sr. Königl. Hoheit
Candgrafen von Heſſen, ſowie den Kammerherrn Sr. Königl.
Ho=
i. v. Rappard; ferner den Vremierlieutennnt Hahn vom Drag.=Reat.
r. 10, den Sekondlieutenant Klipſtein vom Pionierbataillon Nr. 15,
nd Sekondlieutenant Frhrn. Schenk zu Schweinsberg vom Huſaren=
Regt. Nr. 13, den Medizinalrat Dr. Hauſer von Vilbel, den
Pro=
feſſor Dr. Dettweiler von Gießen, den Steuerkommiſſär Kolb von
Alsfeld: zum Vortrag den Oberſtkammerherrn von Grolman, den
Oberſtallmeiſter Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau, den Geheimrat Dr.
Becker, den Hofceremonienmeiſter Geheimerat v. Werner, den
Hof=
theaterdirektor Wünzer.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am A. Dezbr. 1887
den Oberrechnungsreviſor Kaspar Henkel in gleicher
Dienſteigen=
ſchaft von der II. zu der 1. Juſtiſikatur=Abteilung der Ober=
Rech=
nungskammer verſetzt; an demſelben Tage die Miniſterial=
Kalkula=
toren 1. Kl. bei der Buchhaltung Großh. Miniſteriums der Finanzen
Georg Roth und Johannes Grünig zu Miniſterial=Reviſoren,
erſterer unter Belaſſung des Charakters als Finanz=Aſſeſſor, - den
Miniſterial=Kalkulator 2. Kl. Georg Kiſſel zum Miniſterial=
Kal=
kulator 1. Kl. und den Kalkulator 2. Kl. bei der Hauptſtaatskaſſe
Ludwig Götz zum Kalkulator 1. Kl. bei der Hauptſtaatskaſſe
er=
nannt.
Das Großh. Regierungsblatt Nr. 40 enthält: 1) Verordnung,
die Ausführung des Geſetzes vom 27. April 1881 über die
Aus=
übung und den Schutz der Fiſcherei betr. 2) Bekanntmachung, die
Ausführung des Geſetzes vom 27. April 1881 über die Ausübung
und den Schutz der Fiſcherei betr. 3) Bekanntmachung, Ergänzungen
der Inſtruktion vom 30. April 1875 und 27. Dezbr. 1878 zur
Aus=
führung des Reichsimpfgeſetzes betr.
Wie man uns mitteilt, iſt in der geſtrigen Sitzung des
Kreisausſchuſſes Herr Maurermeiſter H. Zehfuß dem Antrag der
Stadt Darmſtadt gemäß verurteilt worden, das Trottoir vor ſeinem
Hauſe in der Roßdörferſtraße ordnungsmäßig herſtellen zu laſſen.
Durch den demnächſtigen Eintritt Beſſungens in die politiſche
Gemeinſchaft mit Darmſtadt werden eine Reihe von Aenderungen
nötig, von welchen wir heute nur das Gebiet der Straßennamen
berühren wollen. Beſſungen hat viele Straßen, welche mit Straßen
Darmſtadts gleichbenannt und teils direkte Fortſetzungen von
ſtädtiſchen, teils aber auch von den gleichnamigen Darmſtädter
Straßen räumlich getrennt ſind. Im erſteren Falle iſt die Sache
ſehr einfach, denn da kann man die beſtehenden Straßennamen
be=
laſſen und bedarf es nur einer Umnummerierung der Wohngebäude;
dies trifft. zu bei der Eſchollbrückenſtraße, Heidelberger=
Hein=
richs=, Karls=, Niederramſtädter= Roßdörfer= Wilhelminen= und
Hochſtraße, ſowie Grüner Weg. Anders iſt es mit den Straßen
zweiter Kategorie, wozu die Friedrichs=, Holz=, Hügel=, Kirch=,
Ludwigs=,Sand=, Schul= und Fabrikſtraße gehören. Es wird wohl
kaum angehen, daß man dieſe Straßen mit ihren ſeitherigen Namen
weiterbeſtehen läßt und denſelben zur Unterſcheidung etwa
durch=
gängig das Wort„Beſſunger; vorſest, ſondern man wird ſich wohl
oder übel zur Umtaufe entſchließen müſſen. Da u. W. die
Er=
neuerung des ſtädtiſchen Brandkataſters ſchon ſeit längerer Zeit in
Ausſicht genommen iſt, ſo dürften ſich die einſchlägigen Behörden
demnächſt wohl mit dieſer Frage näher befaſſen.
C. A. V. Mit dem heurigen Karneval wird es nun Ernſt. Das
Elfer=Komite hat in ſeiner vor einigen Tagen ſtattgehabten Sitzung
beſchloſſen, der auf den 4. Januar einberufenen Hauptverſammlung
vorzuſchlagen, an dem ſ. 8. beſprochenen Programm feſtzuhalten,
indeſſen wegen Kürze der Zeit bis zu Faſtnacht die Zahl der
Ver=
anſtaltungen zu beſchränken und den Mitgliedern für dieſelben
weit=
gehende Vorrechte einzuräumen. Uns hierüber nähere Mitteilung
vorbehaltend, fügen wir hier noch bei, daß für Faſtnacht=Samstag
die Aufführung einer Karneval=Poſſe, für einen der Faſtnacht=Tage
koſtümierte Kappenfahrt und Maskenball vorgeſehen iſt.
(Die
Friſt für Einſendung der Konkurrenz=Arbeiten um den von dem
Komits ausgeſetzten Preis für die beſte Lokal=Poſſe läuft mit Ende
d. M. ab
„ Kleine Mitteilungen. Am Dienstag nachmittag verlor eine
Dame von der Beſſunger Heerdweg= bis in die Kaſinoſtraße das
Vortemonnaie mit 50 Mk. — Verhaftet wurde geſtern vormittag
ein Schloſſergeſelle aus Ungarn, weil er bei der Polizer ein
Ar=
beitszeugnis auf ſeine Richtigkeit beſcheinigt haben wollte, das
ge=
fülſcht war. — Am Dienstag wurde aus einem Hauſe in der
Georgen=
ſtraße eine Schneeſchaufel entwendet.
J Mainz, 27. Dezbr. Die Feſtlichkeiten des
Karnevalsjubi=
läums nehmen den kommenden Sonntag mit einem großen
karne=
valiſtiſchen Konzert in der „Stadthalle; ihren Anfang. Das Komits
hat ein ſehr reichhaltiges Programm zuſammengeſtellt und ſind
eben zahlreiche Hände beſchüſtig, um ie närriſche Dekoration der
Halle noch vor dem Sonntag zu vollenden. Die Halle wird in
dieſem Jahr eine weſenlich andere Dekoration tragen und hat
Archi=
tekt Zulehner von hier das Verdienſt hierfür eine in jeder
Be=
ziehung originelle Jdee erfunden zu haben. Mit Rückſicht auf die
auswärtigen Beſucher nimmt der erſte Teil des Konzerts ſchon
nach=
mittags 3 Uhr ſeinen Anfang.
4. Mainz, 27. Dezbr. Alle Nebenflüſſe bringen bereits ſtarkes
Eis. Beſonders der Main, auf dem der Verkehr mit den fliegenden
Brücken eingeſtelltzwerden mußte.
J. Mainz, 27. Dezbr. Geſtern abend wurde auf einen
Ruhr=
ſchiffmann, der in einem Wirtshauſe viel Geld zeigte, ein
Raub=
anfall gemacht. Derſelbe hatte kaum die Kneipe verlaſſen, da
3526
Nr.
wurde er unſern vom Rhein von 2 Burſchen überfallen und ſeiner
Barſchaft beraubt. Nach Verlauf von wenigen Stunden waren die
Strolche ſchon in den Hänben der Polizei. Es ſind dies 2
zwanzig=
jährige Burſchen.
Worms, 26. Dezember. Die detaillierten Pläne für das
Volks=
theater und das Feſthaus haben nunmehr die Genehmigung
der Stadtverordneten erhalten und ſoll anfangs März mit dem Bau
begonnen werden. Die Geſamtkoſten belaufen ſich auf 540000 M.,
die ſich, wie folgt verteilen: Theater= und Feſthausbau mit
Dampf=
luftheizung 281000 M., innere Einrichtung 24400 M. Maͤſchinen
11000, Orgel 12000, Elektriſche Beleuchtung 40000,
Wirtſchafts=
gebäude 90000, Einrichtung desſelben 10000, Garteneinrichtung
10600 Bekieſung und Kanaliſation des Gartens 2500, Grundſtück
1041 ⬜ Klafter zum Ankaufspreis mit nur 33 M. berechnet 34358,
Bauleitung 24147, zuſammen 540000 M. Die Mittel hierzu ſind
vorhanden und beſtehen in: Geſammelte Beiträge 211000 M. Zuſchuß
der Stadt Worms 100000 M. Darlehen der Sparkaſſe 150000 M.,
Ertrag der Lotterie 48000 M., Erlös aus dem noch übrig bleibenden
Teile des Grundſtückes 16000 MN., Erlös aus Broſchüren.
Konzerten ꝛc. 1000 M. zuſammen 526000 M. Den Reſt von
14000 M. hofft man bis zur Vollendung des Baues noch
aufzu=
bringen, doch iſt auch dieſer Betrag durch die Garantiefonds=Zeichner
ſicher geſtellt.
Limburg, 27. Dezbr. Die in der Diözeſe Limburg geſammelte
Jubiläumsgabe für den Papſt beläuft ſich auf 50,000 Mark.
Dieſelbe wird durch den Dekan J. Hach in Villmar dem hl. Vater
überbracht werden.
München, 27. Dezbr. Deutſchenationale Kunſtgewerbe=
Aus=
ſtellung zu München im Jahre 1888. Der Bau des
Ausſtellungs=
palaſtes für die deutſch=nationale Kunſtgewerbe=Ausſtellung zu
Mün=
chen iſt nunmehr ſo weit fortgeſchritten, daß jeder Zweifel über die
rechtzeitige Fertigſtellung des umfangreichen Gebäudekomplexes als
beſeitigt betrachtet werden kann. So reichlich indeſſen in dem
im=
poſanten 400 Meter langen Gebäude die Räume für Unterbringung
der Ausſtellungsgegenſtände vorgeſehen waren, ſo haben ſich doch
dieſelben in Folge der großartigen Beteiligung aus allen Teilen
Deutſchlands als ſaſt nicht ausreichend erwieſen. Die weitaus größten
Ausſtellungsflächen beanſpruchen naturgemäß die preußiſche und
die bayeriſche Abteilung. Beide werden ein großartiges Bild ihrer
kunſtaewerblichen Produktion zur Vorführung bringen. Ihnen
ſchließen ſich als die nächſtgrößten Ausſtellungsgruppen Sachſen,
Baden und was - ſicherlich allerwärts mit beſonderer Freude begrüßt
werden wird - Elſaß=Lothringen an, während über die Beteiligung
aus Württemberg und den übrigen deutſchen Bundesſtaaten noch
keine zuverläßigen Angaben vorliegen. Bekanntlich hat ſich das
öſterreichiſche Landeskomite veranlaßt geſehen, infolge ungenügender
finanzieller Unterſtützung ſeitens des Staates ſeine Thätigkeit
ein=
zuſtellen, ſo daß das Arrangement einer offiziellen öſterreichiſchen
Kollektiv=Ausſtellung als geſcheitert betrachtet werden muß.
Trotz=
dem aber iſt eine würdige Vertretung des öſterreichiſchen
Kunſtge=
werbes vollkommen geſichert, da eine Reihe der bedeutendſten Firmen,
Oeſterreichs nunmehr direkt bei dem Direktorium zu München
an=
gemeldet hat und überdies einige maßgebende Kunſtinduſtrielle Wien's
in richtiger Erkenntnis der Tragweite des Unternehmens die
Agi=
tation für dasſelbe übernommen haben. Gleich rüſtig. ſchreiten die
Vorarbeiten für die zur ſelben Zeit in München ſtattnndende
inter=
nationale Kunſtausſtellung fort, die ſich nicht minder hervorragend
zu geſtalten verſpricht, ſo daß ein Wettkampf zwiſchen Kunſt und
Kunſtinduſtrie von höchſtem Intereſſe in Ausſicht ſteht.
Coburg, M. Dez. Herzog Ernſt hat Herrn Emil Pirazzi
in Offenbach anläßlich des Erſcheinens ſeiner Gedichtſammlung
Im Herbſte des Lebens- die Verdienſtmedaille für Kunſt und
Wiſſenſchaft verliehen.
Wien, 26. Dezember. Dem Baron und der Baronin Albert
Rothſchild wurde mittelſt Schreiben des Oberſtkämmerers die
Hoffähigkeit zugeſprochen.
San Remo, 27. Dezember. Das Wetter iſt auch heute klar,
die Luft aber noch kalt und ſcharf. Das Allgemeinbefinden des
Kronprinzen iſt vortrefflich, die Wucherung iſt im Schwinden
begriffen. Dr. Mackenzie, der geſtern abend hier eingetroffen iſt
und am Donnerstag wieder abreiſt, iſt von dem heutigen Befunde
durchaus befriedigt.
New=York, 27. Dezember. Die Arbeitseinſtellung der
An=
geſtellten der Philadelphia=Reading=Bahn iſt beendet, die zwiſchen
der Geſellſchaft und den Angeſtellten beſtehenden Streitpunkte
wer=
den einem Schiedsgericht unterbreitet werden.
254
Vermiſchtes.
Zur Mozart=Litteratur. Es dürfte nicht allgemein bekannt
ſein, daß der verſtorbene engliſche Organiſt und Komponiſt Sir
John Goß in ſeiner Bibliothek eine Anzahl Manuſkripte hatte,
die ihm von ſeinem Lehrer, Dr. Attwood, Ooganiſt der St. Pauls=
Kathedrale in London, vermacht wurden, und welche die
kontra=
punktalen und anderen Uebungen umfaßten, welche von Attwood in
Wien unler der Aufſicht Mozarts aufaeführt wurden. Die
meiſter=
derſelben ſind von Mozart ergänzt und mit Anmerkungen verſehern
die nichts weniger als höflich ſind, denn zu verſchiedenen
Male=
kommt die Randgloſſe vor: „Er iſt ein Eſel. Solche Ausdrüch
erhöhen vielleicht den Wert der Dokumente, die Uberdies
Uebunge=
enthalten, die Mozart ſelber für ſeinen Schüler komponierte. Nach
dem das Britiſche Muſeum, ſowie die Bodleianiſche Bibliothek is
Oxford den Ankauf dieſer Manuſkripte mangels an Mitteln
abo=
lehnt, hat dieſelben nunmehr der bekannte Organiſt der Weſtminſter,
abtei, Dr. Bridge, käuflich erworben.
Eine Gefahr für den Teint. Die jungen Damen, welche de
Sonnenlicht haſſen, weil es den zarten, roſenroten Anflug der Wanger.
durch ein bäuerliches Rot erſetzt, werden wohl dem elektriſchen Lich
ewige Feindſchaft ſchwören, wenn ſie erfahren, daß dieſes in
du=
kosmetiſchen Wirkung ſogar der Sonne noch über iſt. Die G½
lehrten haben es entdeckt: ſchon das Licht einer elektriſchen Lamt
deren Stärke nur 1000 bis 2000 Kerzen beträgt, verändert unſe-
Geſichtsfarbe nach einer Stunde, und Lampen von 10,000 bis 200ch
Kerzen ſollen in kurzer Zeit die Haut intenſip röten. Wenn
d=
elektriſche Lichtglut in den Theatern noch mehr zunimmt, ſo wih
man vielleicht bald auch über elektriſche Sproſſen; als
Penda-
zu den berüchtigen „Sommerſproſſen' klagen hören.
Elektriſches Licht im Waſſer. Seitens der Torpedo=Static
in Newport, Nordamerika, ſind in letzter Zeit erfolgreiche Verſuch
mit der Beleuchtung des Meeres unter ſeiner Oberfläche mitten
elektriſcher Glühlichter angeſtellt worden. Derartige Lichter,
vm=
welchem jedes einzelne der Leuchtkraft von ungefähr 100 Kerz”
gleichkam, wurden 20 Fuß tief in's Meer hinuntergeſekt und beleuc
tete dasſelbe auf einen Umkreis von 150 Fuß derart, daß der kleinfl
Gegenſtand deutlich erkennbar war. Die Torpedoboote der
Ve-
einigten Staaten=Flotte ſollen mit ſolchen
Glühlichtvorrichtung=
verſehen werden.
Litterariſches.
E. Ueber das Leben und die Werke Friedrich Lux, des
Komp=
niſten der romantiſchen Oper „Der Schmied von Ruhla, liegt un
aus der gewandten Feder Auguſt Reißmann's eine Brochüre vo
welche mit einer ſehr überſichtlichen Anordnung des Stoffes
ei=
fließende und anregende Darſtellungsweiſe verbindet und ganz da
angethan iſt, Verſtändnis und Sympathie für einen Tondichter
wecken, welcher nach des Autors Meinung „bemüht iſt, den neuc,
durch die Romantik erweckten Geiſt in die ewigen, muſtergiltig=
Formen zu gießen.
- Rothſchilds Taſchenbuch für Kaufleute. Ein Handbuch fr.
Zöglinge des Handels, ſowie ein Nachſchlagebuch für jedes Kontu.
31. Auflage. Leipzig, G. A. Gloeckner. Geheftet M. 750, geſchmal,
voll gebunden M. 850. Es zerfällt dasſelbe in 2 Teile, deren erſu
vornehmlich die für den Kaufmann erforderlichen theoretiſchen Ken” in knapper, doch überſichtlicher und allgemein verſtändlickn
Form behandelt. Der 2., die Geſchäftspraxis des Kaufmanns u
faſſende Teil legt in ſeinem erſten Abſchnitte die Handelskorreſpo
denz. die Kontorarbeiten, die kaufmänniſche Rechenkunſt und
einfache, doppelte und kombinierte Buchführung klar. Der zwel
Abſchuitt aber führt eine Fülle von Tabellen und Ueberſichten
al=
allen den Kaufmann feſſelnden Gebieten vor. Der wirklich gediega
Inhalt, ſowie die treffliche Ausſtattung des jetzt 68 Bogen un
ſaſſenden Buches berechtigen uns, dasſelbe auf das würmſte zu en
pfehlen, und dies um ſo mehr, da der Preis im Hinblick auf u
Umfang als ein ungewöhnlich niedriger, zu bezeichnen iſt.
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Codes=Arrzeige.
(tatt jeder beſonderen Arzeige.)
Heute Nachmittag 12 Uhr entſchlief ſanft nach
langem, ſchwerem Leiden unſere innigſt geliebte Mutter
und Großmutter
Hisabeth Barbara Hopp,
im 80. Lebensjahre.
Darmſtadt, den 27. Dezember 1887.
Um ſtille Theilnahme bittet
im Namen der Hinterbliebenen
Frau Marie Schröder.
Blumen dankend verbeten.
Die Beerdigung findet Freitag den 30. Dezember,
Nachmittags 1 Uhr auf dem Friedhofe zu Reinheim ſtatt.
Druck und Verlaa: L. C. Witib'ſge Hofbuchdrucerei.
Verantwortlich jür ote Redariion Carl Wittich.