uk mementspreis
oterteljährlich 1 Mark 50 Pf. incl.
Bringerlohn. Auswärts werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen
eni=
gegengenommen zu 1 Mark 50 Pf.
pro Quartal incl. Voſtaufſchlag
Jrag= und Anzeigeblaft.)
Mit der Sonntags=Beilage:
4½
2EüſttrlEp unttthlranhhulult.
Juſeratr
werdemangenommeni nDarnkiad
von der Expedition, Rhelnſr. Rr. A.
mBeſſungen von Friedr. BUa,
Holzſtraße Nr. 86, ſowie emvürt
von allen Annoneen=Expeditionen.
Amtriches Organ
für die Bekannkmachungen des Großh. Breisamts, des Großh. Volizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
73)
Donnerstag den 22. Oktober.
„8 206.
L483b
Gefunden: 1 Zeichnung auf geöltem Papier mit der Aufſchrift: Abthlg. Nr. 4, Laubach, Maßſt. 1.500. 1 Sack
voll Kleie. 1 kleiner Schlüſſel. 1 desgl. 1 Rockhalter von Nickel. 1 Hemdenkragen, weiß mit roth und blauen Streifen.
1 alter ſchwarzer baumwollener Handſchuh. 1 Anknüpf=Cravatte, blauweiß mit blauen Roſetten. 2 Opernglasfutteralek.
1 Taſchentuch gez.= 2 Paar Handſchuhe k. 2 Regenſchirme leiner davon vertauſcht)*. 1 Fächer L.
Verloren: 1 goldenes Medaillon. 1 kleines Granatarmband.
Zugelaufen: 1 brauner Jagdhund mit Halsband. Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.
NB. Die mit 1 bezeichneten Gegenſtände ſind im Großh. Hoftheater gefunden worden und daſelbſt in Verwahr.
Darmſtadt, den 19. Oktober 1885.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Die Erſtattung von Unfallanzeigen.
Nach 8 51 des Unfallverſicherungsgeſetzes vom 6. Juli 1884 iſt von jedem in einem verſicherten Betriebe vorkommenden
Unfall, durch welchen eine in dem Betriebe beſchäftigte Perſon getödtet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine
Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hat, von dem Betriebsunternehmer der Ortspolizei=
Behörde ſchriftlich Anzeige zu erſtatten.
Dieſe Anzeige muß binnen zwei Tagen nach dem Tage erſtattet werden, an welchem der Betriebsunternehmer von dem
Unfall Kenntniß erlangt hat.
Für den Betriebsunternehmer kann derjenige, welcher zur Zeit des Unfalls den Betrieb oder den Betriebstheil, in
wel=
chem ſich der Unfall ereignete, zu leiten hatte, die Anzeige erſtaten; im Falle der Abweſenheit oder Verhinderung des
Be=
triebsunternehmers iſt er hierzu verpflichtet.
Die Anzeigen ſind auf vorgeſchriebenem Formular zu erſtatten und in den Landgemeinden derjenigen Bürgermeiſterei
zu übergeben, in deren Bezirk ſich der Unfall ereignet hat; (in Darmſtadt bei Großherzoglichem Polizeiamt oder bei den
Polizeirevier=Kommiſſariaten). Bei dieſen Stellen kann das Formular zu Unfallsanzeigen zum Preiſe von 3 Pfennig pro
Stück bezogen werden.
Die Unterlaſſung rechtzeitiger Anzeige hat eine Ordnungsſtrafe bis zu 300 Mark zur Folge.
Darmſtadt, den 17. Oktober 1885.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
10258
Betreffend: Unfallverſicherung.
Darmſtadt, am 19. Oktober 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes, mit Ausnahme von Darmſtadt und Beſſungen.
Auf Grund des 8 45 des Unfallverſicherungsgeſetzes ſind von der Betriebskrankenkaſſe der Heſſiſchen Ludwigs=Eiſenbahn=
Geſellſchaft gewählt worden:
a) Als Bevollmüchtigter: Philipp Reiland, Schloſſer in der Centralwverkſtätte Mainz.
b) Als Erſatzmanner: 1) Jacob Freitag, Bauaufſeher in Mainz und
2) Georg Pager, Rangirmeiſter in Frankfurt a. M.
Sie wollen ſich hiernach vorkommenden Falls bemeſſen.
v. Marquard.
10259
B e k a n n t m a ch u n g.
Wegen Vornahme der Kanalbauarbeiten wird die Friedrichsſtraße von der Caſerne= bis zur Caſinoſtraße für
Fuhr=
werke und Reiter geſperrt.
Darmſtadt, den 19. Oktober 1885.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
10260
643
[ ← ][ ][ → ]2426
M 206
B e k a n n t m a ch u n g.
Wir ſehen uns veranlaßt, die Beobachtung der Beſtimmungen des 8 1 der Polizei=Veordnung vom 6. Februar 1883,
Maßregeln zur Verhütung und Einſchränkung von Epidemien betreffend, in Erinnerung zu bringen, wonach:
jeder Arzt, ſowie Jeder, der die Behandlung eines Kranken übernimmt, von allen in ſeiner Praxis
vorkom=
menden Fällen von:
a. Pocken (Blattern) ſowie Waſſerblattern bei Erwachſenen (aricellae). b. Flecktyphus, c.
Necurrenz=
ſieber, d. aſitatiſcher Cholera, e. Scharlach, k. Diphterie, 8. Abdominaltyphus, h. epidemiſcher Ruhr,
1. Wochenbettſieber und k. Trichinenkrankheit,
binnen 24 Stunden dem Großherzoglichen Kreisgeſundheitsamt und neben dem
2) jeder Haushaltungsvorſtand, ſobald er von dem Auftreten einer der vorgenannten Krankheiten innerhalb ſeiner
Haushaltung Kenntniß erlangt, dem Großherzoglichen Polizeiamt innerhalb der gleichen Friſt Anzeige zu erſtatten hat.
Die Anzeige sub 2 kann mündlich oder ſchriftlich bei dem betr. Poligei=Revier=Commiſſariat erfolgen.
Tritt eine der erwähnten Krankhetten bei einer alleinſtehenden, zu keiner Haushaltung gehörigen Perſon auf, ſo liegt
dieſe Verpflichtung dem Wohnungsvermiether bezw. deſſen Stellvertreter ob.
Die Unterlaſſung der vorgeſchriebenen Anzeige wird mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mk. beſtraft.
Darmſtadt, den 16. Oktober 1885.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
C0168
AtAizanm
Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Seilermeiſters
und Kohlenhändlers Georg Neuſel von
Eberſtadt wird heute am 19. Oktober
1885, Vormittags 10½ Uhr, das
Kon=
kursverfahren eröffnet.
Der Kaufmann Heinrich Störger
in Darmſtadt wird zum
Konkursver=
walter ernannt.
Konkursforderungen ſind bis zum
11. November 1885 bei dem Gerichte
anzumelden.
p.o Es wird zur Beſchlußfaſſung über die
Wahl eines anderen Verwalters, ſowie
über die Beſtellung eines Gläubiger=
Aus=
ſchuſſes und eintretenden Falls über die
m 8 120 der Konkursordnung
bezeich=
neten Gegenſtände - und zur Prüfung
der angemeldeten Forderungen auf
Donnerstag den 19. November 1885,
Nachmittags 3 Uhr,
- vor dem unterzeichneten Gerichte,
Ter=
min anberaumt.
Allen Perſonen, welche eine zur
Kon=
kursmaſſe gehörige Sache in Beſitz haben
oder zur Konkursmaſſe etwas ſchuldig ſind,
wird aufgegeben, nichts an den
Gemein=
ſchuldner zu verabfolgen oder zu leiſten,
auch die Verpflichtung auferlegt, von dem
Beſitze der Sache und von den
Forder=
ungen, für welche ſie aus der Sache
ab=
geſonderte Befriedigung in Anſpruch
nehmen, dem Konkursverwalter bis zum
3. November 1885 Anzeige zu machen.
Das Großherzogliche Amtsgericht
Darmſtadt II.
gez. v. Diemar.
Veröffentlicht:
Uſinger, Gerichtsſchreiber. 110261
Pfünder=Verſteigerung.
tags 9 Uhr,
werden in der Hofraithe „große Ochſen=/
gaſſe Nr. 211 zwei Schweine gegen
Baarzahlung verſteigert.
Darmſtadt, den 21. Oktober 1885.
Scharrann,
Großherzoglicher Pfandmeiſter.
Beknnntmuchung.
Die Aulieferung von Kartoffeln für das ſtädtiſche Hoſpital und
Armenhaus betreffend.
Der Kartoffelbedarf vorſtehender Anſtalten ſoll auf dem Submiſionswege,
wie ſolgt, vergeben werden:
a. In das ſtädtiſche Hoſpital alsbald:
150 Malter Chili= oder Chardon=Kartoffeln; Anfang März 1886: 120 Malter
blaue Ueberrheiner Kartoffeln.
b. In das ſtädtiſche Armenhaus alsbald:
150 Malter Kartoffeln und zwar zur Hälfte Chili, zur Hälfte Seeländer.
Das Malter verſteht ſich gewogen 100 Kilo. Die Lieferung kann ſowohl
einem einzigen, wie mehreren Uebernehmern übertragen werden. Wir laden
Lie=
ferungsluſtige ein, ihre Offerten, welche mindeſtens eine Lieferung von 25 Maltern
umfaſſen müſſen, mit Preisangabe bis längſtens
Montag den 26. Oktober er., Vormittags 12 Uhr,
in den vor unſerem Büreau aufgehängten Submiſſionskaſten einzulegen.
Gleich=
zeitig ſind Proben von mindeſtens 6 Stück jeder Sorte mit genauer Bezeichnung
bei uns abzugeben.
Daß durchweg nur auf auserleſene und geſunde Kartoffeln reflectirt wird,
bemerken wir ausdrücklich.
Die Auswahl unter allen Submittenten behalten wir uns vor.
Darmſtadt, den 16. Oktober 1885.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
[10174
Ohly.
Bekanntmachung.
Montag den 26. d. Mis., Nachmittags von 2 Uhr ab,
werden durch den Unterzeichneten auf freiwilligen Antrag auf dem Zimmerplatz des
Herrn Zimmermeiſters Holz in der Eſchollbrückerſtraße Nr. 8, das durch Umbau
ſeines großen Gebäudes vacant gewordene Material, als:
Erker, Fenſter, Vorfenſter, Lamberien, Treppen, Thüren,
Sand=
ſteinpfeiler, Balken und diverſes Brennholz
in circa 50 Looſen öffenlich meiſtbietend gegen gleich baare Zahlung verſteigert.
Die Zuſammenkunft der Steigerer findet an Ort und Stelle ſtatt.
[10263
Darmſtadt, 21. October 1885.
Engel, Gerichtsvollieher.
Freitag den 23. Oktober, Vormittags 10 Uhr,
Montag den 26. d. Mts., Vormit=wird im Hofe bei den Stallungen des Darmſtädter Pferdemarktvereins ein
ſchönes halbjähriges braunes
4.
AAuLsUhIEN
mit unbedingtem Zuſchlag gegen ſofortige Baarzahlung verſteigert, wenn dasſelbe
[0262 nicht noch vorher vom Gewinner reclamirt wird.
10264
Die Verlooſungs=Commiſſion.
N. 206
2427
RuSverkaU
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wegen gänzlicher Aufgabe dieſes Artikels bedeutend unter dem
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der Ortsbehörde oder des Ortsgeiſtlichen
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615
86
020
13.
150
32¼
O1
14.
1255
21.
O4¾
457
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810
102
1130
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Kinderkämme, 20, 25, 30, 35, 40, 50 Pfg.
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Geſchäfts=Eröſfuung.
8
Hierdurch beehren wir uns ergebenſt anzuzeigen, daß wir am 19. Oktober a. C.
ein Geſchäft in Putz- und Hodewaaren, verbunden mitPuppen und
Puppenartiheln, unter der Firma:
ſeschwister Pieiffer, Hlisabothonstrasse 17.
eröffnen werden. Geſtützt auf langjährige Erfahrungen in dieſen Branchen und
durch directe Verbindung mit den beſten Bezugsquellen erlauben wir uns, darauf
auf=
merkſam zu machen, daß wir in der Lage ſind, allen an uns geſtellten Forderungen
gerecht zu werden.
Bei etwaigen Bedarf um geneigtes Wohlwollen und Zuſpruch bittend, zeichnen
Hochachtungsvollſt
Geschwister Pfelffer.
Geſchäftseröffnung und Empfehlung.
Ich zeige hiermit den geehrten Herrſchaften ergebenſt an, daß ich am hieſigen
Platze ein
Vermiethbureau für weibliche Dienstboten
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errichtet habe und bitte um geneigtes Wohlwollen. Mit aller Achtung
Batharina Guske, Caſinoſtr. 14.
Das Männer=Turnen
findet in beſonderer Abtheilung, Mittwochs und Samstags, Abends von 8½
bis 9 Uhr, in unſerer Turnhalle am Woogsplatze ſtatt und beginnt Mittwoch
den 21. Oktober. Anmeldungen können an den Uebungs=Abenden erfolgen. Wir
laden hiermit zur Betheiligung freundlichſt ein.
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M. 206
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„Edtudd -
Bei der am 19. d. Mts. ſtattgehabten Verlooſung fielen auf nachfolgende
Nummern die beigeſetzten Gewinne:
2224 279 112 41 337 1 624 194 990 232 1261 143 1586 45 1820 112 0)2
2233 62 118 284 338 61 644 217 996 288 1266 176 1591 116 1832 207 ½2=
2256 267 129 37 342 11 662 126 1011 264 1280 99 1592 13 1834 133 2246 28 150 24 354 103 667 65 1013 211 1286 255 1599 289 1855 224 2253 36 154 138 364 102 669 35 1014 187 1302 149 1616 10 1858 105 2263 158 156 98 390 151 672 169 1020 226 1305 85 1620 136 1866 218 2264 290 160 135 393 261 683 142 1027 258 1343 156 1621 27 1883 20 2269 108 62 15 402 196 692 247 1029 184 1357 120 1628 110 1898 266 2303 9. 166 157 405 153 693 78 1037 191 1393 276 1637 72 1906 206 2315 236 169 76 412 2 695 86 1039 225 1394 262 1639 8 1909 17 2318 271 183 231 413 263 703 93 1040 219 1395 129 1646 202 1925 256 2319 183 184 178 421 80 719 117 1047 119 1404 68 1653 43 1935 115 2321 67 191 209 425 214 753 101 1050 239 1410 208 1655 144 1942 269 2332 57 193 92 427 122 757 66 1053 128 1416 146 1660 75 1951 259 2348 286 200 111 429 273 763 59 1062 90 1423 60 1676 200 1968 82 2363 „ 277 201 235 442 228 766 274 1066 95 1425 52 1683 38 1971 181 2375 204 209 220 445 91 767 188 1069 107 1430 51 1685 33 1988 268 2387 265 225 241 450 163 770 125 1071 40 1431 253 1687 14 2005 123 2411 64 227 147 459 280 786 168 1080 177 1432 77 1689 49 2006 58 2412 83 233 166 475 171 789 34 1095 182 1437 243 1691 272 2007 100 2417 114 234 127 499 282 793 159 1100 233 1450 216 10
1720 145 2008 249 2418 285 235 124 511 174 794 48 1106 3 1461 54 1735 44 2014 69 2426 215 241 203 514 173 795 137 1107 186 1462 155 1742 50 2017 148 2433 198 246 150 516 94 796 162 1114 55 1467 245 1747 89 2061 175 2444 189 257 246 518 244 798 240 1132 167 1468 252 1751 193 2062 4 2472 56 264 141 522 250 810 221 1153 39 1472 7 1752 257 2099 53 2481 26 267 140 523 74 825 152 1166 270 1479 161 1755 210 2116 31 2485 154 269 185 529 88
Die Gewinne können Donnerstag und Freitag, Nachmittags von 3-5 Uhr,
im Lokal der Freimaurerloge in Empfang genommen werden.
Die bis 31. d. M. nicht abgeholten Gewinne verfallen zu Gunſten des Vereins.
Der Vorstand. (0293
19050
des Darmſtädter Kunſtvereins
M. 2.10,
der Nürnberger Ausſtellung
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ſind in der Expedition d. Bl. zu haben.
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am Samstag gegen Abend auf dem Wege
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menadenſtraße ein goldenes Kreuz mit
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beten, dasſelbe gegen entſpr. Belohnung
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Finder wird gebeten, es gegen 2 Mark
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zugeben.
[10297
8431
9
7
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Freitag den 23. vorletzte und
Samstag den 24. Oktober letzte
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Großherzogliches Hoftheater.
Donnerstag, 22. Oktober.
14. Vorſtellung in d. 2. Abonnementsabtheilung.
Glaue Karten gültig.)
Die Reiſterſinger von Rürnberg.
Oper in 3 Akten von R. Wagner.
Anfang 6 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.
Freitag, 23. Oktober.
15. Vorſtellung in d. 2. Abonnements=Abteilung.
(Rothe Karten gültig.)
Zum erſten Male wiederholt:
Anſer Zigeuner.
Luſtſpiel in 3 Akten von Oscar Juſtinus.
Anſang 7 Uhr. Ende gegen halb 10 Uhr.
Samstag, 24. Oktober
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Schauſpiel mit Geſang und Tanz in 4 Akten
von V. A. Wolff. Muſik von Karl Maria
von Weber.
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Stadt=
theater in Königsberg, als Gaſt.
E Es iſt geſtattet, daß eine erwachſene
Perſon mit einem Kind oder 2 Kinder
einen Platz benutzen.
Jsraelitiſcher Gottesdienſt.
(Haupt=Synagoge).
Samstag den 24. Oktober.
Vorabendgottesdienſt um 4 Uhr 45 Min.
Morgengottesdienſt um 8 Uhr 30 Min.
Schrifterklärung.
Nachmittagsgottesdienſt um 3 Uhr 30 Min.
Sabbathausgang um 5 Uhr 40 Min.
Gottesdienſt in der Synagoge der
i3r. Religionsgeſellſchaft.
Samstag, 24. Okt.: Vorabend 4 Uhr 85 Min.
Morgens 8 Uhr.
Nachmittags 4 Uhr.
Sabbathausgang 5 Uhr 45 Min.
Wochengottesdienſt: Von Sonntag, 25. Okt. an:
Morgens 6 Uhr 30 Min.
Nachm. 4 Uhr 30 Min.
NB. Scheni &am; Channischi in dieſer Woche.
14
447
102
1.bis
bach.
igen.
Politiſche Ueberſicht.
Darmſtadt, 22. Oktober.
Zeutſches Reich. Wie verlautet ſoll der Reichstag in der
zwei=
ten Hälfte des November, der preußiſche Landtag dagegen erſt im
Januar einberufen werden.
Der griechiſche Geſandte Rangabe iſt in Berlin eingetroffen.
Der franzöſiſche Botſchafter Baron de Courcel wird in dieſen Tagen
Berlin wieder verlaſſen, um ſich nach Paris zu begeben, von wo er
mit ſeiner Familie erſt im Dezember zurückkehrt.
Einer Mitteilung des Oberkirchenrats an die gegenwärtig in
Ber=
lintagende preußiſche Generalſynode zufolge hat die Einrichtung eines
gemeinſamen deutſchen nationalen Buß= und Bettages den
weſent=
lichen Fortſchritt gemacht, daß die Kirchenregimenter von Nord=
und Mitteldeutſchland ſich bereit erklärt haben, dem preußiſchen
Beiſpiel zu folgen. Als gemeinſamer Feiertag ſei der letzte Freitag
des Kirchenjahres in Ausſicht genommen.
Infolge der Ablehnung einer Wiederwahl für den 2. Berliner
Landtagswahlkreis ſeitens des Dr. Straßmann iſt für dieſes
Man=
dat von der deutſchfreiſinnigen Partei Eugen Richter, von den
Na=
tionalliberalen Profeſſor Gneiſt aufgeſtellt worden.
Zu der am Dienstag zuſammengetretenen Verſammlung des
braunſchweigiſchen Landtags hatten ſich ſämtliche Mitglieder
einge=
junden. Staatsminiſter Graf Görtz=Wrisberg bemerkte in ſeiner
Eröffnungsrede es ſeien verſchiedene Petitionen von Geiſtlichen, die
Thronfolge betreffend, eingegangen und der Kommiſſion überwieſen.
In dem dem Landtag vorgelegten Schreiben des
Staatsminiſte=
riums vom 25. Auguſt, welches Cumberland den bekannten
Bundes=
ratsbeſchluß, ſowie den Landtagsbeſchluß mitteilt, heißt es, das
Staatsminiſterium werde bei weiteren Maßregeln bezüglich der
Thronfolgefrage ſtreng auf dem durch das Regentſchaftsgeſetz
an=
gewieſenen Standpunkte beharren und müſſe die Frage ob und welche
Maßnahmen von Cumberland nunmehr zu ergreifen ſeien, deſſen
Ermeſſen um ſo mehr überlaſſen, als er bereits im Proteſtſchreiben
vom 2. November 1884 erklärt hat, er werde erwägen, was weiter
zu geſchehen habe.— Nachdem der Bericht der ſtaatsrechtlichen
Kom=
miſſion mit allen gegen die Stimmen des Abt's Thiele und des
Abts Sallentien angenommen worden war, ſchlug Graf Görtz=
Wrisberg unter allſeitigem Bravo den Prinzen Albrecht von Preußen
als Regent vor. Der Präſident des Landtags überwies darauf den
Vorſchlag an die ſtaatsrechtliche Kommiſſion zur Berichterſtattung
ür Mittwoch. Miniſter Graf Görtz gab ſodann von ſämtlicher
neuerdings bekannt gewordenen Aktenſtücken Kenntnis und entwickelte
daraus, daß das Doppelſpiel Cumberlands nunmehr unbeſtreitbar
ſei. Gegen ihn perſönlich gerichtete Vorwürfe, als habe er (der
Miniſter) das Land getäuſcht, appelliere er an den Landtag und an
die Bevölkerung. Der Oberbürgermeiſter Pockels forderte hierauf
die Verſammlung auf, zur Bezeugung ihres aufrichtigſten Vertrauens,
zumal zur Perſon des Vorſitzenden im Miniſterium, ſich von ihren
Sitzen zu erheben. Alle Anweſenden (nur der Abg. Abt Sallentien
hatte ſich inzwiſchen entfernt) erhoben ſich mit lautem Beifallsruf.
Miniſter Graf Görtz dankte der Verſammlung in bewegten Worten.
In der für Mittwoch morgen anberaumt geweſenen Sitzung
wählte der Landtag einſtimmig den Prinzen Albrecht von
Preußen zum Regenten.
Von der baheriſchen Abgeordnetenkammer wurde am 20. d. M.
das Militäretatgeſetz in namentlicher Abſtimmung einſtimmig
ange=
nommen.
In Elſaß=Lothringen wurden zwei geborene Colmarer
ausge=
wieſen, von denen der eine durch Option das franzöſiſche
Staats=
bürgerrecht behalten, der andere das ſchweizeriſche
Staatsbürger=
recht erworben hat, weil ſie bei einem vom Staatsſekretär von
Hofmann gelegentlich des im September in Colmar abgehaltenen
Weinbaukongreſſes ausgebrachten Trinkſpruch auf den Kaiſer
demon=
ſtrativ ſitzen geblieben. Auch wurde der Colmarer katholiſche
Jüng=
lingsverein, welcher in demonſtrativer Weiſe franzöſiſche Lieder
ſang und „Vive la républiquet rief, aufgelöſt.
Heſterreich. Angarn. Miniſterpräſident Graf Taaffe ergriff am
19. d. M. im öſterreichiſchen Abgeordnetenhauſe im Laufe der
Adreß=
debatte das Wort, um den Statthalter von Böhmen entſchieden zu
verteidigen und den Vorwurf zurückzuweiſen, daß er nur die Czechen
gegen die Deutſchen ſchütze. Sodann erklärte Graf Taaffe, er halte
es für ſeine Pflicht, für das angegriffene Heer einzutreten. Es ſei
unpatriotiſch, mit Gewalt nationale Zwiſtigkeiten in das Heer
hin=
einzutragen. Die Linke widerſprach mehrfach ſtürmiſch der
Behaup=
tung, daß ſie das Heer angegriffen habe. Zahlreiche Mitglieder
ver=
langen den Austritt aus dem Parlament, falls Taaffe ſich nicht zu
einem Widerruf verſtehen ſollte.
Dem „Wiener Tagbl. zufolge habe die europäiſche Konferenz
vorgeſchlagen, die bulgariſche Union mit einer Reviſion des
rumeli=
ſchen Statuts zu genehmigen und die ſerbiſche Grenze im Oſten auf
bulgariſche Koſten zu rektifizieren. England habe Einwendungen
gegen das Konferenzprogramm erhoben.
Frankreich. Präſident Grevy hat die Entlaſſungsgeſuche der
nicht wiedergewählten Miniſter Legrand und Herve Mangon und
der Unter=Staatsſekretäre Herault und Rouſſeau angenommen.
Dieſelben bleiben bis zur Ernennung ihrer Nachfolger noch im
Amte.
Die Kammer wird zum Zweck der Wahlprüſungen auf den
10. November einberufen werden.
Der neue deutſche Botſchafter, Graf Münſter, traf am 20. d.
in Paris ein, beſuchte aber blos das Botſchaftsgebäude und kehrt
nach London zurück, da er ſeine Beglaubigungsſchreiben erſt am
15. November dem Präſidenten der Republik überreichen wird.
Engkand. Lord Salisburh erläuterte in einer Depeſche an den
engliſchen Vertreter White in Konſtantinopel ſeine neulich in
New=
port gehaltene Rede und fügte hinzu, er habe nach Athen und
Bel=
grad energiſche Vorſtellungen gegen jeden feindlichen Akt ſeitens
Serbiens und Griechenlands gerichtet.
2432
N.
Den„Times' zufolge hat Lord Salisbury Englands Teilnahme
an der Konferenz von Vorbehalten abhängig gemacht.
Hpanien. Am 18. d. Mts. ließen die Madrider Behörden auf
das Gerücht von einer beabſichtigtensanti=deutſchen Demonſtration
Militär zuſammenziehen und durch Polizei und Gendarmerie die
Zugänge zum Prado und zur deutſchen Geſandtſchaft bewachen;
es kamen jedoch keine Ruheſtörungen vor.
Das Madrider Blatt „El Reſumen: will erfahren haben, daß
der „Iltiss vor ſeiner Ankunft in Pap auf elf Inſeln der
Karoli=
nengruppe die deutſche Flagge gehißt habe. Die Poſt von den
Phi=
lippinen, welche in dieſen Tagen mit ausführlichen Berichten über
die Vorfälle auf Pap eeintreffen muß, wird mit großer Spannung
erwartet.
Rutland. Die „Nowaje Wremja' beſtätigt, daß die Nachricht
von einer Verſtändigung zwiſchen dem Sultan und dem Fürſten
Alexander von Bulgarien unbegründet ſei.
Nach der „Nowoſti” wurde beſchloſſen, ſo ſchnell als möglich
vier weitere Stahlkreuzer für die baltiſche Flotte zu bauen und drei
große Eiſenpanzer für das Schwarze Meer, ſobald die drei
Panzer=
ſchiffe von etwa 10000 Tonnen vom Stapel gelaſſen worden ſind,
welche jetzt auf den Docks von Sebaſtopol und Nikolajeff gebaut
werden.
Bukgarien. Der Fürſt reiſte am 19. d. M. von Sofia nach
Küſtendje ab, kehrte jedoch infolge eingegangener Nachrichten
als=
bald nach Soſia zurück.
Augenblicklich findet eine Sitzung des
Miniſterrats ſtatt. — Nach der ſerbiſchen Grenze ſind
Truppen=
ſendungen abgegangen.
Die von den diplomatiſchen Agenten der Großmächte der
bul=
gariſchen Regierung übergebene Cirkularnote beſagt folgendes: „Die
Mächte bringen in Erfahrung, daß der Sultan in ſeiner Weisheit
alle mit ſeinen ſouveränen Rechten vereinbarlichen Bemühungen
fortſetzen werde, ohne zur Anwendung von Gewalt ſeine Zuflucht
zu nehmen. Indem die Mächte das Verlangen des Sultans, daß
die Unruhen, durch welche eine der Provinzen in Aufregung verſetzt
wird, aufhören und Friede und Wohlſtand wieder zurückkehren,
günſtig aufnehmen, verurteilen ſie jede Verletzung der beſtehenden
Verträge und machen ſie jene, welche auf beiden Seiten des Balkans
die Macht in Händen haben, für jede Provozierung von Akten
ver=
antwortlich, die darauf abzielen, in den Nachbargegenden Agitationen
hervorzurufen. Da es einmütiger Wille der Mächte iſt, den Frie
den aufrechtzuerhalten, fordern ſie den Führer der bulgariſchen
Streitkräfte auf, die Koncentrierung von Truppen an der
rumeli=
ſchen Grenze zu vermeiden und die Rüſtungen einzuſtellen. Die
Mächte lenken die Aufmerkſamkeit des bulgariſchen Volkes auf ſeine
Verantwortlichkeit und warnen es vor unüberlegten Schritten, deren
Folgen es erleiden würde, ohne Hoffnung auf irgend eine
Unter=
ſtützung von außen.”
Am 19. d. hat die bulgariſche Regierung den Vertretern der
Mächte eine abermalige Mitteilung gemacht, in der die
Verſiche=
rung wiederholt wird, daß Bulgarien dem in der Deklaration
der Botſchafter ausgeſprochenen Wunſche der Mächte Folge leiſten
werde.
Rumänien. Aus Bukareſt wird vom 20. d. M. gemeldet, daß
von der Regierung die Pferdeausfuhr nach Bulgarien verboten
wor=
den ſei.
Herbien. Die Regierung hat alle Zeitungsberichterſtatter aus
Niſch ausgewieſen.
Griechenland. Aus Athen wird vom 20. berichtet, daß der
Kultusminiſter ſeine Entlaſſung genommen habe. Die Gerüchte
von einer Neubildung des Mimſteriums nehmen eine beſtimmtere
Geſtalt an. Die Regierung überſandte den Kabinetten in
Beant=
wortung des letzten abmahnenden Schrittes der Mächte eine
Mit=
teilung, worin es heißt: Die Union von Bulgarien und Oſtrumelien
würde den status quo auf der Balkanhalbinſel und das darauf
be=
ruhende Gleichgewicht der Kräfte zerſtören und die griechiſche und
nichtbulgariſche Bevölkerung der Gefahr der Vernichtung ausſetzen.
Griechenland wünſche aufrichtig den Frieden. Man könne aber
nicht von ihm verlangen, daß es ſolchen, ſeine vitalſten Intereſſen
berührenden, Ereigniſſen gegenüber teilnahmlos bleibe.
Türſtei. Drummond Wolff hat ſeine auf den 19. d. M.
feſtge=
ſetzt geweſene Abreiſe von Konſtantinopel nach Kairo wieder
ver=
ſchoben, weil die von ihm mit der Pforte abgeſchloſſene Konvention
noch nicht unterzeichnet iſt. Die aus 6 Artikeln beſtehende
Kon=
vention beſagt im weſentlichen, daß ein türkiſcher Kommiſſar ſich
gemeinſam mit Drummond Wolff und dem Khedive über die
Pazi=
fizierung des Sudan und die Reorgauiſation der Armee ſowie der
Civil= und Finanzverwaltung berathen werde, und daß die
eng=
liſche Okkupation in Aeghpten nur ſo lange dauern ſoll, bis alle
aus den Beratungen hervorgehenden Arrangements getroffen ſind
und ihre Ausführung in gutem Zuge iſt. Die Rechtsverbindlichkeit
aller internationalen Verträge, ſowie aller Firmans wird in der
Konvention ausdrücklich anerkannt.
Oſtindien. Die indiſche Regierung hat, wie aus Simla vom
19. Oktober gemeldet wird, endgiltig beſchloſſen, Truppen nach
Birma zu ſenden, falls ſich der König weigern ſollte, den von der
Regierung geſtellten Forderungen nachzukommen. Die Heeresmacht
206
ſoll aus 8000 Mann beſtehen. Der britiſche Kommiſſar in Rangun
iſt angewieſen worden, eine unzweideutige Antwort auf das
eng=
liſche Ultimatum binnen vier Tagen vom Empfang desſelben ſeitens
des Königs von Birma zu verlangen.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 22. Oktober.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen geſtern
den Major z. D. Lotheißen, den Hauptmann und Kompagniechef
Frhrn. Röder v. Diersburg vom Garde=Schützenbataillon, den
Kö=
niglich Großbritanniſchen Lieutenant Seudamore von Royal
Engi=
neers, den Kammerherrn Finanzaſſeſſor Frhrn. v. Bellersheim von
Emmerich, den Pfarrer Sachs von Wald=Michelbach, den Baurat
Louis von Bingen, den Steuerrat Eppelsheimer von Bingen, den
Miniſterialkanzliſt Korell, den Gemeinderechner Rohn von
Schwan=
heim, den Forſtinſpektor Königer von Richen, den Kanzlei=Inſpektor
Gerhard, den Schutzmann Prüß von Offenbach a. M., den
Sta=
tionsvorſteher Bachert von Iſenburg, den Dekan Krug von Groß=
Umſtadt; zum Vortrag den Staatsminiſter Finger, den
Miniſterial=
präſidenten Weber, den Hofjägermeiſter v. Werner, den
Geheime=
rat Dr. Becker.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem katholiſchen
Pfarrer Chr. Kempf zu Zornheim, im Kreiſe Mainz, das
Ritter=
kreuz 2. Klaſſe des Ludewigs=Ordens verliehen.
Durch Entſchließung Gr. Miniſteriums des Innern und der
Juſtiz wurden beſtellt: 1) der Gr. Amtsanwalt, Gerichtsaſſeſſor
H. Nees in Worms zum Hilfsgerichtsſchreiber bei Gr. Landgericht
der Provinz Rheinheſſen; 2) der Gerichtsaſſeſſor G. Kolb in Alzey
zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Worms, Oppenheim und
Oſthofen,mit dem Amtsſitze in Worms; 3) der Gerichtsaſſeſſor R. Keiber
in Alsfeld zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Alsfeld,
Grün=
berg, Homberg und Laubach, mit dem Amtsſitze in Alsfeld; 4) der
Gerichtsaſſeſſor Dr. Fr. Buff in Offenbach zum Amtsanwalt bei
den Amtsgerichten Offenbach und Seligenſtadt, mit dem Amtsſitze
in Offenbach: 5) der Gerichtsaſſeſſor Ph. Hill in Alzey zum
Amts=
anwalt bei den Amtsgerichten Alzey, Nieder=Olm, Pfeddersheim
und Wörrſtadt, mit dem Amtsſitze in Alzey; 6) der Gerichtsaſſeſſor
A. Schmeckenbecher in Lauterbach zum Amtsanwalt bei den
Amtsgerichten Lauterbach, Herbſtein, Schlitz und Ulrichſtein, mit
dem Amtsſitze in Lauterbach.
In der Turnhalle am Woogsplatz hatte ſich am Dienstag
abend auf Einladung des Vereins für Volksbildung ein
großes Publikum, auch Damen, eingefunden, um den Vortrag des
Herrn Oberbürgermeiſter Ohlh über die öffentliche Fürſorge
für verwaiſte, verlaſſene und verwahrloſte Kinder
ent=
gegenzunehmen. Unter den Erſchienenen waren die Volksſchullehrer
hieſiger Stadt beſonders zahlreich vertreten. Der Vortragende,
welcher auf den beiden Kongreſſen des deutſchen Vereins für
Armen=
pflege und Wohlthätigkeit in Weimar (884) und Bremen (1885)
ſchon eingehende Referate über den zur Beſprechung ſtehenden
Gegen=
ſtand erſtattet hat, leitete ſeinen diesmaligen Vortrag mit den Worten
ein, daß es ſich hier eigentlich nur um einen Teil der großen Frage
der Fürſorge für hilfsbedürftige Kinder aller Art handle, ſo der
Säuglinge, für welche man die Krippen geſchaffen habe, der
Haltekinder, denen man jetzt anfange die nötige geſetzliche
Auf=
merkſamkeit zuzuwenden, der kranken, ſchwächlichen und
ge=
brechlichen Kinder, für welche man in vielen Städten, denen
ſich auch Darmſtadt hoffentlich bald anſchließe, Ferienkolonien
ge=
ſchaffen habe, der beſonders als unglücklich zu bezeichnenden
arbeitenden Kinder, denen die. Notwendigkeit gebiete, ſchon im
zarten Alter dem Erwerb nachzugehen und denen dadurch die Jahre
der Jugend verkümmert würden. Die öffentliche Fürſorge für
eigent=
liche Kinder begreiſe zugleich auch die Vorſorge für die
jugend=
lichen Perſonen, worunter er alle der Volksſchule Entwachſenen,
männlichen und weiblichen Geſchlechts, verſtanden wiſſen wolle, die
noch der erziehlichen Einwirkung bedürfen, ohne daß ſich da
die Altersgrenze ganz genau ziehen laſſe.
Der Vortragende bemerkte nun, woher es denn komme, daß
dermalen die Frage der verwahrloſten Kinder im Vordergrund des
öffentlichen Intereſſes ſtehe, daß ſich die Vereine und
Verſamm=
lungen von Sozialpolitikern, Pädagogen, Gefängnisbeamten u. dgl. m.
mit derſelben beſchäftigen? Sei denn wirklich unſere Zeit ſchlechter
geworden, die gute, alte Zeit beſſer geweſen? Das glaube er nicht,
aber die Verhältniſſe ſeien total andere geworden. Aus der Veriode
der Beſchränkung und Bevormundung ſei man ſeit der Gründung
des deutſchen Reichs ohne jeden Uebergang in die Periode der
voll=
ſtändigen Freiheit des Individuums in ſozialer und wirtſchaftlicher
Beziehung eingetreten. Er verwahre ſich, ein Gegner der
Gewerbe=
freiheit, der Freizügigkeit, der Verehelichungsfreiheit ꝛc. zu ſein,
aber die unvermittelte Einführung aller dieſer Freiheiten habe bei
uns ungeſunde Verhältniſſe erzeugt, von welchen die hier behandelte
Frage einen weſentlichen Teil bilde. Der Einwand, daß wir uns
damit in einem Uebergangsſtadium befänden, dürfe uns nicht
abhalten, Augen und Ohren offen zu haben und dem öffentlichen
Unheil, das durch Verwahrloſung zahlreicher Kinder entſtehe, ent=
Es.
ſchieden entgegenzuarbeiten. Dieſe Verwahrloſung verbreite ſich wie
die Peſt; ſie eutſtehe in vielen Fällen oft ſchon im frühen
Lebens=
alter durch ungünſtige Eindrücke, welche das Kind in einem unter
Entbehrungen und Not leidenden Elternhauſe empfange, wobei es
leider nicht ausgeſchloſſen ſei, daß der Keim oft auch ſchon da
vor=
liege, wo die Eltern zwar ordentlich, aber in großer Notlage
befind=
lich ſeien und das Kind allzufrühe ſchon zum Miterwerben des
Unterhalts durch Fabrikarbeit oder in ſonſtiger Weiſe anhalten
müßten. In der Schule ſei die Anſteckungsgefahr beſonders groß;
jeder Lehrer werde beſtätigen, daß ein verdorbenes Kind zahlreiche
andere in die Wirkung ſeiner ſchlimmen Neigungen hineinziehe.
wodurch denn eine ganze Schulklaſſe ruiniert werden könne; erſt
durch die Entfernung des verwahrloſten Kindes ſei die Gefahr von
den übrigen abzuwenden.
Ueber die Frage der Fürſorge für Waiſenkinder ging Herr
Oberbürgermeiſter Ohly kurz hinweg, da ja dieſe Fürſorge als eine
öffentliche Pflicht in allen deutſchen Bundesſtaaten ſchon ſeit lange
beſtehe. Hier handle es ſich hauptſächlich um die Frage, ob
Fami=
lien=, oder Anſtaltserziehung? Redner nahm keinen Anſtand, ſich
im allgemeinen entſchieden für erſtere und nur in beſonderen Fällen
für letztere auszuſprechen. Aber auch bei der Anſtaltserziehung
müſſe möglichſt die Familienerziehung nachgebildet werden, durch
zweckmäßige Einrichtung der Waiſenhäuſer. Thatſächlich habe denn
auch in ganz Deutſchland bis in neuerer Zeit nur Braunſchweig
ausſchließlich oder überwiegend Anſtaltserziehung gehabt, und ſelbſt
in ſolchen Staaten, in welchen das gemiſchte Syhſtem beſtehe, werde
die Familienerziehung immer mehr bevorzugt, gewiß nur zum
Vor=
teil der Kinder, die ſo unglücklich ſeien, Waiſen zu werden! Redner
gedachte dabei des guten Zuſtandes der Waiſeupflege in unſerem
Großherzogtum, ſowie beſonders auch in Bezug auf die Stadt
Darmſtadt der ſegensreichen Mitwirkung des Alice=Frauen=Vereins
bei Aufſuchung von Pflegeeltern und Ueberwachung von Pflege und
Erziehung der Waiſenkinder!
Hinſichtlich der von ihren Eltern verlaſſenen Kinder ſtellte
der Herr Oberbürgermeiſter die Forderung, daß ſie den
Waiſen=
kindern gleich behandelt werden müßten, ein Grundſatz, der 3. B.
in Berlin;k welches ſich überhaupt einer ganz vortrefflichen
Ver=
ſorgung derartiger Kinder erfreue, längſt praktiſch durchgeführt ſei.
Nun zu dem wichtigſten Teil der Frage übergehend, die
Für=
ſorge für die verwahrloſten Kinder, behandelte der Vortragende
denſelben zunächſt an der Hand des Reichsſtrafgeſetzes. Dasſelbe
beſtimmt in ſeinem 855, daß Perſonen, welche das 12.
Lebens=
jahr nicht vollendet haben, wegen einer ſtrafbaren Handlung
überhaupt nicht ſtrafrechtlich verfolgt werden können. Der erwähnte
Paragraph ſieht jedoch vor, „daß gegen ſolche Perſonen nach
Maß=
gabe der landesgeſetzlichen Vorſchriften die zur Beſſerung und
Be=
aufſichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden können.
Ins=
beſondere könne die Unterbringung in eine Erziehungs= oder
Beſſe=
rungsanſtalt erfolgen, nachdem durch Beſchluß der
Vormundſchafts=
behörde die Begehung der Handlung feſtgeſtellt und die
Unter=
bringung für zuläſſig erklärt ſei.: Für Perſonen, welche das
12. a ber noch nicht das 18. Lebersjahr zurückgelegt haben,
beſtimmt dann der 8 56 Freiſprechung bei einer ſtrafbaren
Hand=
lung, wenn bei Begehung die zur Erkenntnis der Strafbarkeit
er=
forderliche Einſicht nicht vorlag. In dem Urteile iſt aber dann zu
beſtimmen, ob der Angeſchuldigte ſeiner Familie überwieſen, oder in
eine Erziehungs= oder Beſſerungsanſtalt verbracht und dort ſo lange
behalten werden ſoll, als es die vorgeſetzte Verwaltungsbehörde
er=
forderlich erachtet, jedoch nicht über das vollendete 20. Lebensjahr.
Die Ausführungen des Herrn Redners über dieſen Teil ſeines
Vortrages auch nur zu fkizieren, würde den uns hier zur
Ver=
fügung ſtehenden Raum weit überſchreiten. Wir müſſen uns
des=
halb begnügen, hier ein Reſums aus denſelben zu ziehen. Wie man
ſieht, treffen die reichsgeſetzlichen Beſtimmungen bereits Vorſorge
ür alle Kinder und jugendlichen Perſonen bis zu 18 Jahren,
ſo=
ern dieſelben eine ſtrafbare Handlung begangen haben.
Sie überlaſſen die Löſung der Aufgabe, auf ſolche Perſonen erziehend
und beſſernd einzuwirken, den Landesgeſetzen, bezw. den von den
Einzelſtaaten zu errichtenden Anſtalten. Solche Geſetze und
Ein=
richtungen beſtehen 3. B. in Preußen ſchon lange mit gutem
Er=
folg, für unſer Heſſen ſteht die Vorlage eines betreffenden Geſetzes
in naher Ausſicht. Aber dieſe reichsgeſetzlichen Beſtimmungen ſind
ungenügend. Das Kriterium einer nach dem Strafgeſetz ſtrafbaren
Handlung iſt oft nur eine Nebenſache, die offen zu Tag liegende
Verwahrloſung eines Kindes, ohne daß dasſelbe eine ſolche
Handlung gerade begeht, oder eine ſolche nachgewieſen werden kann,
die entſcheidende Hauptſache. In dieſer Erwägung hat Herr
Ober=
hürgermeiſter Ohly auf dem oben erwähnten Kongreß in Bremen
olgenden Antrag geſtellt:
„Es bedarf uberall, wo entſprechende Vorſchriften nicht
be=
ſtehen, oder die beſtehenden nicht ausreichen, landesgeſetzlicher Be=
1 Auch in Darmſtadt ſelbſt, wo die ſtädtiſche Armen=
Ver=
waltung, auf Auregung des Herrn Vortragenden, ſchon lange den
Grundſatz adoptiert hat und durchführt, ſolche Kinder den
Waiſen=
kindern ganz gleich zu behandeln.
206
2433
ſtimmungen, nach welchen Kinder und jugendliche Perſonen, welchen
zwar noch keine Uebertretung von Strafgeſetzen zur Laſt fällt, deren
bereits zu Tage tretende Verwahrloſung aber die Zuchtmittel der
Eltern und der Schule als unzureichend erſcheinen läßt und deren
Eltern ihre Pflege= und Erziehungspflicht gröblich verabſäumen,
nach gehöriger Feſtſtellung der betr. Verhältniſſe, auch gegen den
Willen der Eltern reſp. deren Stellvertreter, auf eine vom Grade
der Beſſerung abhängende Dauer der Zwangserziehung in
an=
deren Familien oder in Erziehungs= und Beſſerungsanſtalten
über=
wieſen werden können. Eine beſondere Aufgabe der Landesgeſetz.
gebung iſt es hierbei, durch geeignete vorzugsweiſe in der Wahl
und Zuſammenſetzung der mit der Entſcheidung betrauten Organe
und in zweckentſprechendem Verfahren zu ſuchenden Kautelen eine
mißbräuchliche und über Fälle dringender Notwendigkeit
hinaus=
gehende Anwendung zu verhüten.
Dieſer Antrag wurde, nicht ohne Widerſpruch. von etwa
¹⁄
der anweſenden Vertreter angenommen. Die Haupteinwände der
Gegner beſtanden darin, daß ſie ſagten, ein derartiges Geſetz würde
in unverantwortlicher Weiſe in die Erziehungsrechte der Eltern
ein=
greifen, der Begriff der „Verwahrloſung' ſei nicht feſtgeſtellt, laſſe
ſich gar nicht feſtſtellen u. dgl. m. Dem iſt indeſſen entgegenzuhalten,
daß der Staat, in Erfüllung ſeiner hohen Aufgabe, noch in ganz andere
Rechte eingreift, daß der Staat - eine Anſicht, die ſich jetzt
glück=
licherweiſe allgemein Geltung verſchafft und vor der mancheſterlichen
Staatsdefinition nicht mehr zu verbergen braucht - überhaupt für
das körperliche, geiſtige und ſittliche Wohl aller ſeiner Angehörigen
zu ſorgen hat und zu dieſem Zweck die Individualrechte beſeitigen
oder einſchränken kann. In dieſer Frage hauptſächlich ſteht dem
Rechte der Eltern gegenüber das Recht der Kinder auf eine
ordentliche Erziehung, auf Schutz vor Verwahrloſung und wenn
dies im Elternhauſe nicht gewährleiſtet iſt, dann hat der Staat ohne
Rückſicht auf die Standesverhältniſſe der Eltern allerdings das Recht
und die Pflicht einzugreifen. Daß der Begriff der „Verwahrloſung
nicht feſtzuſtellen ſei in einem ordentlichen, die nötigen Garantien
bietenden Verfahren, ſei einfach unrichtig. Die Gerichte hätten
fort=
während über das Vorhandenſein von Zuſtänden zu erkennen auf
Grund ganz allgemeiner Bezeichnungen. Wer im praktiſchen und
öffentlichen Leben thätig ſei, werde in der Lage ſein, feſtzuſtellen, ob
bei einem Kinde ſittliche Verwahrloſung vorliege oder nicht, oder
ob Eltern zur gehörigen Erziehung fähig oder unfähig ſeien.
In der nun folgenden Diskuſſion machte ſich Herr W.
Langen=
bach zum Anwalt der vorſtehenden Einwände, vermochte damit
in=
deſſen bei der Verſammlung durchaus keinen Anklang zu finden.
Auf die Widerſprüche, in die er ſich dadurch verwickelte, daß er auf
berühmte Rechtslehrer, wie Windſcheid und Sintenis, verwies,
wurde er von Herrn Dr. Oſann dahin belehrt, daß die von dieſen
Lehrern aufgeſtellten Sätze ja ganz das nämliche ausſprächen, was
der Antrag des Herrn Oberbürgermeiſters bezwecke, daß die Lehren
dieſer Herren aber nicht genügten, indem dieſelben eben keine
Ge=
etze ſeien, nach welchen zur Zeit verfahren werden könne. Von
den Herren Landtagsabgeordneten Schröder, Stadtpfarrer Pfnor
und Rektor Schweisguth wurde das volle Einverſtäudnis mit den
Ausführungen des Vortragenden ausgedrückt.
In ſeinem Schlußwort wendete ſich Herr Oberbürgermeiſter
Ohly noch beſonders gegen die Ausführungen eines Teils der
Preſſe gegen den von dem Kongreß in Bremen gefaßten Beſchluß,
beſonders auch gegen die unwürdige Art und Weiſe, wie die „Kleine
Preſſel in Frankfurt a. M. dieſe Angelegenheit behandelt habe.
Die Männer, die ſeit Jahr und Tag, getrieben von dem Gefühl
der Menſchlichkeit gegen die vielen Kinder, die dem ſittlichen und
leiblichen Ruin entgegengehen, in dieſer Sache thätig ſind, hätten es
wahrlich nicht verdient, daß man ihnen Borniertheit und
Engherzig=
keit vorwerfe und ſogar unwürdige Motive unterſchiebe. Man
werde ſich übrigens dadurch nicht irre machen laſſen auf dem
be=
tretenen Wege, der auch zum Ziele führen werde, zu beharren und
dabei den Gegnern gebührend entgegenzutreten, wo ſich die
Notwendig=
keit ergebe.
Redner wies ſchließlich darauf hin, daß in Heſſen einer den
Intentionen der Majorität des Armenpflegerkongreſſes entſprechende
Geſetzesvorlage in Ausſicht ſtehe, und daß man aufrichtig beſtrebt
ſein müſſe, unſere wohlwollende Regierung im Zuſtandekommen und
Ausführung des Geſetzes zu unterſtützen. Staat und Gemeinde
könnten nicht alles allem thun, vielmehr müſſe auch die freiwillige
Liebesthätigkeit entgegenkommend und helfend mitwirken.
Repertoire Entwurf des Großh. Hoftheaters.
Samstag, 24. Oktober:„Precioſa: Benefiz für die Genoſſenſchaft
deutſcher Bühnenangehörigen. Sonntag. 25. Oktober: „Silvana
Dienstag, 27. Oktober: „Torquato Taſſo' (ſneu einſt.). Donnerstag,
29. Oktober: „Figaro's Hochzeit'. Freitag, 30. Oktober: „Das Volk
wie es weint und lacht' ſneu) Poſſe.
In der Großh. Gemäldegallerie ſind auf einige Zeit
zwei Vortraits und eine Studie in Lebensgröße ausgeſtellt. Freunde
und Bekannte der Künſtlerin, Frau S. Meyer, ſowie Freunde der
Kunſt wollen wir hiermit darauf aufmerkſam machen.
1 Wir machen darauf aufmerkſam, daß nächſten Sonntag den
2. Oktober die regelmäßigen Winter=Konzerte der Kapelle des
645
2434
No
Großh. Leibgarde=Regts. Nr. 115 unter Leitung ihres Kapellmeiſters
Herrn W. Hilge im Saalbau ihren Anfang nehmen. Der Erfolg,
welcher ſich bei den Konzerten der Sommerſaiſon durch einen ſtets
zahlreichen Beſuch zu erkennen gab, läßt auch für die Winterſaiſon
das Beſte hoffen, umſomehr als Herr Hilge beſtrebt ſein wird die
Geſchmacksrichtung und Wünſche ſeiner Konzertbeſucher bei
Auf=
ſtellung des Programms nach Möglichkeit zu berückſichtigen.
8 Die erſte, Dienstag abend ſtattgefundene magiſche Soirée
von Dr. Wiljalba Frikell rechtfertigte vollauf den ihrem
Veran=
ſtalter vorausgegangenen glänzenden Ruf. Seit den letzten zwanzig
Jahren arbeiten unzählige auf dem Gebiet der natürlichen Magie,
aber, wie überall ſind es auch hier nur wenige, welche das Gros
überragen und ihren Namen zur Bedeutung bringen. Herr Wiljalba
Frikell iſt der würdige Erbe eines Bosko und Bellachini. Dieſen
Hexenmeiſtern ſteht er gleich in Bezug auf techniſche Gewandtheit
und feine Kombination. Das Programm, welches er innerhalb
zweier Stunden mit ſtaunenswerter Leichtigkeit und großer
Ele=
ganz abſolvierte, enthielt viele ſehenswerte Neuheiten, die
über=
haupt erſt durch die letzten Errungenſchaften in der Chemie
mög=
lich geworden ſind. Der Beſuch der Soirken iſt nachdrücklich zu
empfehlen.
1) Nach einer uns gewordenen Mitteilung iſt es den
Iutereſ=
ſenten gelungen teils durch weitere Zeichnungen, teils durch
Herab=
minderung der Forderung der betreffenden Hausbeſitzer die für
Freilegung des Rathauſes und Niederlegung der Inſel
aufzubringende Subvention bis auf einen ſehr kleinen Betrag zu
beſchaffen, ſodaß die Realiſierung als geſichert betrachtet werden
kann,
P4 Der Opernſänger, Herr Heinrich Müller=Franken aus
Gießen, welcher in dieſem Frühjahre hier als Troubadour gaſtierte,
wird eben in Lübeck, wo er für dieſen Winter engagiert iſt, ſehr
gefeiert. Der Recenſent der „Eiſenbahnzeitung' ſchreibt in Nr. 239.
„Wenn man ins Theater geht, ohne die Abſicht, ſich irgendwie
kritiſch über die Vorſtellung zu äußern, und der Erfolg des Abends
drängt einem doch die Feder in die Hand, ſo iſt das gewiß ein gutes
Zeugnis für den Wert des Gebotenen. Herr Müller=Franken
wurde als Troubadour ſo außerordentlich vom Publikum
ausgezeich=
net und mußte ſogar die Stretta und ſein hohes C wiederholen, daß
er auf einen unbeſtreitbar großen Erfolg zurückblicken darf. - Und
die „Lübecker Zeitung: in Nr. 238 ſchreibt: „Herr Müller=Franken
ſah ſich als„Manrico' in der ſchmeichelhafteſten Weiſe vom
Publi=
kum ausgezeichnet. Trotz des mehrfachen hohen C vermögen wir
in der Stimme immer nur einen lyriſchen Tenor zu erkennen und
würden es bedauern, wenn das ſelten ſchöne Material einem falſchen
Ehrgeiz zum Opfer gebracht würde. Uns erfreute wiederum die
ſchon gerühmte Feinfühligkeit des Ausdrucks und der Schwung des
Vortrags, Eigenſchaften, welche durch das leichte Anſprechen und
die geſchmackvolle Behandlung der Stimmenur noch verſtärkt werden.
Mainz, 21. Oktober. (Wiederholt.) Geſtern mittag iſt
in dem Aborte des Wirtshauſes „Zum Tannenbaum in der
Sackgaſſe der Kopf und der linke Schenkel des ermordeten
Wothe gefunden worden. Der Fund hatte die größte Erregung
unter der zahlreich herbeigeeilten Menſchenmenge verurſacht und iſt
nun kein Zweifel mehr, daß der aufgefundene Rumpf der des Wothe
war. Am Nachmittag wurde Herbſt zur Beſichtigung der
erwähn=
ten Körperteile aus dem Gefängnis geholt und nach dem Friedhof
gefahren, wohin man den Fund geſchafft hatte.
Gießen, 20. Oktober. Der Freund des stud. Heyer, welcher
mit demſelben in den Steinbruch geſtürzt, aber nicht ſofort tot
war, iſt nunmehr auch ſeinen dabei erhaltenen Verletzungen
er=
legen.
Hanau, 19. Oktober. Wie die „Han. Ztg.” hört iſt Herr
Ober=
ſtabsarzt Dr. Bemmer heute vormittag zur Verbüßung ſeiner
er=
haltenen Strafe nach Wehlheiden geſchafft worden.
Großherzogliches Hoftheater.
Dienstag, 20. Oktober.
„Fauſt” (Goethe).
E. Nachgerade hat die Luſt und Kraft der Gelehrten, den
Ge=
dankengehalt des Rieſenwerks den verſchiedenſten Deutungen zu
unterwerfen - jeder zollbreit Boden iſt bereits ſowohl mit
gewich=
tigen Kritiken, als mit ſehr unergiebigen Konjekturen bedeckt - jenen
anderen Bemühungen Platz gemacht, welche dem theatraliſchen
Werte der Dichtung gelten und ihr Recht als Bühnenſtück in 3
Auge faſſen. Unter den vielen Vorſchlägen, welche bezüglich der
Aufführbarkeit des Fauſt gemacht worden ſind, ſtehen die von
Dingelſtedt, Wilbrandt, Otto Devrient obenan. Es würde
uns zu weit führen, wollten wir die Meinungen der drei auf ihr
Für und Wider hin erörtern, daher nur ſo viel, daß die Anſicht
Devrients, welcher ſich den„Fauſt' als ein den ganzen Weltkampf
durchlaufendes Spiel, als ein „Myſterium;, auf eine jener
Bühnen=
bauten verſetzt dachte, wie ſie durch das ganze chriſtliche Weltalter
hindurch an heiligen Tagen auf öffentlichen Plätzen errichtet worden
waren - daß dieſe Anſicht mit dem Charakter der Dichtung, welche
206
in dem engen Bretterhaus den ganzen Kreis der Schöpfung
aus=
wandert, in Uebereinſtimmung iſt. Goethe's „Fauſt' iſt in der Tat
ein moderniſirtes Myſterienſpiel und will und kann ſeine
mittel=
alterliche Grundlage nicht verleugnen. Dennoch hat unſere
Theater=
leitung am Ende wohl gethan, daß ſie dem Beiſpiel Devrients,
deſſen Bearbeitung zum erſten Male 1876 in Weimar erprobt wurde,
nicht gefolgt iſt. Was man auch ſagen mag, es bleibt doch immer
ein literariſch=dramatiſches Experiment; unſere modernen
Theater=
verhältniſſe ſind nun einmal der mittelalterlichen Myſterienbühne
entwachſen und laſſen ſich nur mittels der Balancirſtange der
Ge=
lehrſamkeit auf ihren früheren Stand zurückführen. Bei der
Ju=
ſcenirung an unſerer Hofbühne hatte eine unverkennbare Sorgfalt
gewaltet; die Ausſtattung war eine durchweg würdige, jedes
über=
flüſſige Gepränge aber weiſe vermieden. Sehr geſchickt und
ge=
ſchmackvoll geordnet waren die Gruppen und Züge in der
Spazier=
gangſeene; einzelne Bilder ſogar von wirklich maleriſcher Schönheit.
Bei der erſten Aufführung verweilten wir ziemlich ausführlich bei
den Vertretern der drei Hauptgeſtalten, ſo daß uns heute nur noch
übrig bleibt, der Darſteller der Nebenpartien mit einigen Worten
der Anerkennung zu gedenken. Den argloſen akademiſchen Neuling.
welcher den argliſtigen Rat des Verſuchers als die Eingebungen
der reinſten Weisheit annimmt, zeichnete Herr Hacker in
unnach=
ahmlicher Weiſe. Dieſe Scene, in welcher die köſtliche Unerfahrenheit
des Jünglings, welcher eben erſt den Schürzenbändern ſeiner Mutter
entlaufen iſt, und die kalte, giftige Jronie Mephiſto's den ſchärfſten
Kontraſt bilden, ſprach durch die dramatiſche Lebendigkeit, in der
ſie von den Darſtellern gehalten wurde, ungemein an. Herr Knispel
war als Famulus Wagner ein gelungenes Abbild des trockenen,
grübelnden, gewiſſenhaften Pedanten, deſſen Selbſtgenügſamkeit halb
und halb komiſch wirken muß. Die Frau Marthe wußte Frl. Schütky
als den Typus der echten Gelegenheitsmacherin hinzuſtellen; dieſe
Künſtlerin beherrſchte ihren Stoff wiederum mit erſtaunenswerter
Gewandtheit. Die Worte des Erdgeiſtes ſprach Herr Dalmonico,
welcher auch die kleine Rolle des Valentin verſah. Mit der Rede
des böſen Geiſtes: Wie anders Gretchen war dirs... war
Frl. Berl betraut worden.
In der Hexenküche wirkte Herr Butterweck (Hexe) mit der
ihm eigenen, glänzenden Komik draſtiſch genug.
Das vierblätterige Kleeblatt in Auerbachs Keller war höchſt
trefflich vertreten durch die Herren Eilers, Wagner, Mickler
und Göbel. Lob verdient auch Herr Hofmüller für den friſchen
Vortrag des luſtigen Liedes: „Der Schäfer putzte ſich zum Tanze.
Vielleicht dürfte ſch die Direktion ſpäter einmal zur Aufführung
des 2. Teils der Dichtung entſchließen; wie man darüber nun auch
vom literariſchen und dramaturgiſchen Standpunkt denken mag, ſo
viel ſteht doch feſt, daß mit dem Geſang der Engel: „Sie iſt
ge=
rettet' erſt die Gretchentragödie ihren Abſchluß erreicht hat und
man ſehnlichſt nach einer Fortſetzung verlangt, welche Fauſts
Ge=
ſchick zur Vollendung bringt.
Litterariſches.
— Das deutſche Generalſtabswerk
die Geſchichte des
deutſch=franzöſiſchen Krieges von 187071 - ſoll nunnehr auch ins
Ruſſiſche überſetzt werden. Das ruſſiſche Kriegsminiſterium wandte
ich zu dem Zweck bereits an den Reichsrat um Bewilligung von
127962 Rubeln und beabſichtigt, ſpäter 1200 Freiexemplare den
Bibliotheken der verſchiedenen Truppenteile und Militär=
Lehran=
ſtalten einzuverleiben.
Eine neue Textausgabe der Oper „Don Juani von
Max Kahlbeck iſt ſoeben erſchienen. Der Dichter hat die
Empfin=
dungskraft und das Geſchick mitgebracht, das zu ſchaffen, was der
tüchtige und feinfühlige Muſikkenner von ihm fordert. Und dieſe
Forderung war keine geringe: der deutſche Text ſollte in freier
poe=
tiſch=ſchöner Sprache ſich leicht und ſanglich der Melodie anſchließen,
er ſollte den Wohlklang des italieniſchen Originals durch die Fülle
des Reimſchmuckes erſetzen und, weit entfernt von ſeichter
Triviali=
tät wie von hohlem Pathos, den ungetrübten Genuß an dem
Meiſter=
werke Mozart's würdig vermitteln. Es ſteckt echter dichteriſcher
muſikaliſcher und dramatiſcher Gehalt in dem Kahlbeck'ſchen Buche.
Die Verdrängung der Da Ponte'ſchen Stümperarbeit durch einen
der Größe der Kompoſition einigermaßen würdigen Text wäre
freilich ſehr zu wünſchen. Hoffentlich wird bald eine maßgebende
Opernbühne die Jnitiative hierin ergreifen.
Tageskalender.
Freitag, 23. und Samstag. 24. Oktober: Magiſche Soirée von
Dr. Wiljalba Frikell im Saal zur Traube.
Samstag, 24. Oktober: Gemütlicher Herren=Abend des
Kaufmän=
niſchen Vereins im Vereinslokal.
Montag, 26. Okt.: Erſtes Konzert des Muſik=Vereins im Saalbau.
Freitag, 6. November: Generalverſammlung der Saalbau=Aktien=
Geſellſchaft im Saalbau.
Samstag, 1. November: Ball der Vereine Bürgerverein und
Ein=
tracht im Saalbau.
Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.