Ubonnementspreis
vkernelſhrlich 1 Mar 50 Pf. ind.
Bringerlohn. Auswärtz werden von
lallen Poſtämtern Beſtellungen
ent=
gegengenommen zu 1 Mart 50 Pf.
vro Quartal incl. Poſtaufichlag
Jrag= und Anzeigeblatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuftrirtes Unterhaltungsblatt.
Inſerate
verdenangenommenthDarnſadt
von der Expedition Rheinſtr. Re. 2.
mBeſſungen von Frledr. Bllter.
Holzſtraße Nr. 86, ſowie auswärz
von allen Annancen=Eppeditlonen.
Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
„a 122.
Freitag den 26. Juni.
1885.
Zu publiciren iſt aus dem Reichsgeſetzblatt Nr. 17.
Bekanntmachung, betreffend die Redaction des Zolltarifs;
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 18 und 19:
Geſetz, die Aenderung einzelner Beſtimmungen des Geſetzes vom 8. November 1872 über Zuſammenſetzung der beiden
Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betreffend;
Geſetz, die Ausübung des Hufbeſchlags betreffend.
A cker=Or d n u n g
für die Gemarkung Pfungſtadt.
Auf Grund des Artikels 31 des Feldſtrafgeſetzes werden hiermit auf Antrag des Ortsvorſtandes, nach ertheilter
Zu=
ſtimmung des Kreis=Ausſchuſſes und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom
15. Junt 1885, zu Nr. M. J. 14133 an Stelle der Acker=Ordnung für die Gemarkung Pfungſtadt vom 2. Februar 1866
die nachſtehenden Beſtimmungen erlaſſen:
8 1. Jeder Ackerbeſitzer muß bei dem Auseinanderpflüͤgen auch den letzten Raum an den Grenzfurchen umackern und
dieſe zur Hälfte zuwerfen, ſo daß, wenn vom Nachbar dieſe Vorſchrift gleichfalls pünktlich befolgt wird, keine Grenzfurche
mehr ſichtbar bleibt.
8 2. Der Grundbeſitzer, welcher ſein Grundſtück früher als ſein Nachbar zuſammenpflügt, darf die beim
Auseinander=
pflügen zugeworfene Grenzfurche nur bis zu einer Tiefe von 10 Centimetern ausheben, der ſpäter zuſammenpflügende Nachbar
aber nur bis zu 175 Centimeter Tiefe, alſo nur 75 Centimeter mehr. Dieſe Tiefe von 175 Centimeter darf auch dann
nicht überſchritten werden, wenn Derjenige, welcher zuerſt zuſammengeackert hat, tiefer als 10 Centimeter ausgehoben haben
ſollte. Es darf ein Grundſtück nur zwei Mal aufeinanderfolgend zuſammengepflügt werden.
8 3. Beim Auseinanderpflügen der Aecker iſt das Ausheben reſp. Beiſchlagen der Grenzfurchen nur dann geſtattet,
wenn die Aecker mit Halmfrucht eingeſäet werden, dagegen gänzlich unterſagt, wenn die Aecker leer liegen bleiben oder mit
Stoppelrüben, Wicken, Frühklee u. ſ. w., beſtellt werden. Das Zuſammenpflügen von Stoppeläckern iſt gänzlich unterſagt.
8 4. Die Nichtbeachtung der in den 88 1 bis 3 enthaltenen Beſtimmungen ſoll mit einer Polizeiſtrafe von 2 Mark
beſtraft werden.
3 5. Die Feldſchützen ſind verpflichtet, von einer jeden Zuwiderhandlung gegen dieſe Vorſchriften ohne zuvor von den
Betheiligten hierzu aufgefordert worden zu ſein, Anzeige zu machen.
8 6. Die vorſtehenden Beſtimmungen treten mit dem 15. Juli 1885 in Kraft.
Darmſtadt, den 17. Juni 1885.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
6079
Abfuhr=Ordnung
für die Gemeinde Beſſungen.
Zum Zwecke einer beſſeren Regelung der Abfuhr der) I. Entleerungsart und Entleerungszeit.
Fäcalſtoffe und des gewerbsmäßigen Betriebes derſelben durch
8
Unternehmer wird auf Grund des 8 37 der Reichsgewerbe=
Die Entlerung der Abortgruben und die Abfuhr der
ordnung und des Art. 310 des Polizeiſtrafgeſetzes, ſowie unter Fäcalien darf nur auf geruchloſe Weiſe und durch unmittel=
Aufhebung der entgegenſtehenden älteren ortspolizeilichen Be= bare, ununterbrochene Ueberführung der Fäcalienmaſſe
ver=
ſtimmungen nach Anhörung des Gemeinderaths, nach Maß= mittelſt des pneumatiſchen Apparats in die zur Abfuhr
be=
gabe des Artikels 78 der Kreisordnung im Auftrage Großh. ſtimmten vorſchriftsmäßig beſchaffenen Fäſſer an Wochentagen
Kreisamts Darmſtadt, ſowie mit Genehmigung Großh. Mini= (mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage) und zwar in den
ſteriums des Innern und der Juſtiz vom 4. Juni 1885 zu Monaten März bis einſchließlich September nur in der Zeit
von 5 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends, in den übrigen Mo=
Nr. M. J. 12414 verordnet, wie folgt:
385
14
1442
naten nur in der Zeit von 7 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends
erfolgen.
Nur Ausnahmsweiſe dürfen auf Grund beſonderer
polizei=
licher Genehmigung, maßgeblich der darin getroffenen
Beſtim=
mungen, die Fücalſtoffe auf andre Weiſe oder zu einer anderen
Zeit weggeſchafft werden, wenn und inſöweit der Räumung
durch den pneumatiſchen Apparat unüberſteigliche Hinderniſſe
entgegenſtehen, oder Gebäude in Betracht kommen, welche in
ſolchen Straßen gelegen ſind deren Bewohner vorzugsweiſe
Feld= oder Gartenbau treiben und den Grubennhalt zur
Düngung ihrer Grundſtücke verwenden wollen. In Füllen der
letzteren Art kann die Genehmigung für ganze Straßen ertheilt
werden.
II. Beſchaffenheit der Apparate und
Geräthſchaften.
8 2.
Zu den Entleerungsarbeiten dürfen nür ſolche durch
Menſchenhand oder Maſchinenkraft bewegte Apparate und
Zubehörungen verwendet werden, welche nach vorhergehender
Prüfung durch Sachverſtändige von dem Großh. Polizeiamte
als zuläſſig erkannt und mit amtlichen Zeichen verſehen
wor=
den ſind:
Die Apparate müſſen derart conſtruirt ſein, daß ſie zur
Herſtellung eines luftleeren Raumes in den zur Abfuhr
be=
ſtimmten Fäſſern, ſoweit möglich auch zum Aushub des
Boden=
ſatzes der Grube und zur Verbrennung der ausſtrömenden,
übelriechenden Gaſe befähigt ſind. Alle Apparate und
Ge=
räthſchaften müſſen beim Gebrauche in reinem und
leiſtungs=
fähigem Zuſtande ſein. Nach jedesmaliger Verwendung ſind
ſie alsbald zu reinigen.
8 3.
Zur Abfuhr von Latrinen=Inhalt dürfen nur Fäſſer von
Holz oder Eiſen benutzt werden, welche zum unmittelbaren
Anſchlüß an den pneumatiſchen Apparat geeignet, rein und
zum Abfuhrdienſt durch polizeiliche Verfügung zugelaſſen ſind.
Die Zulaſſung erfolgt nur hinſichtlich ſolcher Fäſſer, welche mit
der polizeilich zu beſtimmenden Nummer, dem Namen des
Eigen=
thümers, der=Angabe des cubiſchen Inhalts mit ſchwarzer
Schrift auf weißem befeſtigten Blechſchild, einem
Waſſerſtands=
zeichen 2.das mit dem Innern dergeſtalt in Verbindung
ſteht, daß der=Stand der Fäcalienmaſſe erkennbar iſt -
ver=
ſehen, amtlich geaicht und bei ſachverſtändiger Prüfung (wie
in 82 als vorſchriftsmäßig befunden worden ſind. Die zum
Abfuhrdienſt zugelaſſenen Fäſſer werden mit einem
polizeiamt=
lichen Zeichen verſehenDer Oelfarbenanſtrich der Fäſſer iſt
ſtets in gutem Zuſtand zu erhalten.
8 4.
Apparate, Fäſſer=und ſonſtige Geräthſchaften, welche nach
ihrer Zulaſſung in einen dieſen Beſtimmungen nicht mehr
ent=
ſprechenden Zuſtand, gerathen, werden auf polizeiliche
Ver=
fügung durch Löſchung der amtlichen Zeichen außer Dienſt
geſtellt.
III. Betriebs=Ordnung.
8 5.
Die zur Abfuhr beſtimmten Apparate, Werkzeuge,
Ge=
räthe und Faßwagen müſſen jeweils auf dem kürzeſten Wege
und höchſtens eine halbe Stunde vor Beginn der Räumung
durch den Ort nach der Reinigungsſtätte und, nach vollzogener
Arbeit, längſtens in einer halben Stunde von da weg nach
dem Beſtimmungs= bezw. Aufbewahrungsort gebracht werden.
Ein durch das Entleerungsgeſchäft nicht bedingtes Anhalten
mit den Fahrzeugen innerhalb des Ortes iſt verboten.
Das Aufſtellen der Apparate, Geräthe und Faßwagen vor
den Häuſern auf der Straße iſt nur dann zuläſſig, wenn das
Einfahren in die Hofraithen nicht ausfuhrbar erſcheint. Die
Aufſtellung auf der Straße muß mit Vermeidung jeder
Ver=
kehrsbeeinträchtigung und im gegebenen Falle nach ſpecieller
Anweiſung der Executivpolizeibeamten geſchehen. Mehr als
122
zwei Faßwagen dürfen zum Zwecke des=Ladens= der Rechi
nach vor eine Hofraithe zu gleicher Zeit nicht geſtellt werde=.
Erfolgt die Entleerung von=der Straße,jausj ſol muß die Roh= ſo9
leitung auf dem Boden liegen, ſo=daß=der Fußgängerverke;
Aöchr=
nicht gehindert iſt.
rvvinu jumen
86=
Die zur Aufbewahrung der Apparäte, Geräthe und Faz''2as
wagen beſtimmten Orte= und Räumlichkeiten bedürfen-öſte, G
ſofern ſie innerhalb des Ortsbezirks gelegen= ſind— zuf ihardu ſel
Benutzung der polizeiamtlichen Genehmigung. 48trisbe,
8 T.ei i i c ſinsobbaſinlüche
Die Entleerungsarbeiten ſind in jedem Falle mit
thus=
lichſter Raſchheit und ohne Unterbrechung vorzunehmen; Ad ½
mit der Ausführung befaßte iſt daher verpflichtet, zur,Bedßell.
nung der Maſchinen und Fäſſer ein ausreichendes= und ſgühier
inſtruirtes Perſonal, für welches er verantwortlich iſt,„
ſomilpüge=
gute Geſpanne zu verwenden. Als Geſpanne ſind nur Pfefhrs
zuläſſig.
7hu
Das Entleerungsgeſchäft iſt mit möglichſter Schonung A
Abortseinrichtungen und in der Weiſe vorzunehmen, daß=
Grube jedesmal leer gemacht und der feſtere Bodenſatz thmz
lichſt mit ausgehoben wird.
G
Bei jeder mittelſt pneumatiſcher Apparate vorzunehmendl
Grubenräumung iſt das Oeffnen der Grube auf das geringlhi K.
Maß zu beſchränken und der neben dem Saugrohre in kſſchun
Oeffnung freibleibende Raum ſo viel wie möglich zu= bedeck,
Ebenſo iſt das andere Schlauchende während, der Zeit, in wlky
cher der Schlauch nicht am Faße befeſtigt=iſt, ſorgfältig; Phſte!
bedecken. Während der ganzen Zeit der Räumung iſt
Verbrennung der aus den Fäſſern entweichenden übelriechende,
Gaſe durch entſprechende Holzkohlen= oder Cokesfeuerung Solh10
zu tragen.
G ched.
Grul
88.
ren co=
Alsbald nach vollzogener Entleerung der Grube müſſuch we
die außerhalb verunreinigten Stellen mit Waſſer; abgeſpillline
gehörig geſäubert und die Grube ſofort wieder feſt verſchloſie
werden. Hierfür iſt nicht allein der Abfuhrübernehmer ſoröſthrun
ſein Perſonal, ſondern auch der Hausbeſitzer oder= deſſen=Stel Comm
vertreter verantwortlich (vergl. 8 20)
73br iten
8 9.
Der Grubenaushub muß alsald nach vorgenommen,
Entleerungsgeſchäfte auf dem nächſten Wege äus dem=
Ohus=
nach ſeinem Beſtimmungsort weggefahren werden. Die Fäſſ( Mſteha.
.
ſind auf dem Transport luftdicht zu verſchließen. Inſom
die Maſſe nicht ſofort unter Einhaltung; der' hierflſel
ertheilten beſonderen Beſtimmungen zur=Düngung innerhlh
des Polizeibezirks verwendet oder über die Gemarkungsgrer
gebracht wird, darf dieſelbe nur in den mit=polizeilicher G.
nehmigung an geeigneten Orten nach beſonderer polizeiliche
Vorſchrift hergeſtellten Sammelgruben aufbewahrt werden.; G
Umfüllen der Fäcalmaſſe aus den zum Abfuhrdienſt zugelaſe= gram
nen Fäſſern in Gruben, Düngerſtätten, offene: Fäſſer a94.
Bütten iſt innerhalb des Ortsbezirks gänzlich unterſagt uſ E B.
in der Feldgemarkung nur an den polizeilicher Seits als 3ll'⁄e,
läſſig bezeichneten Stellen=geſtattet. Das zum Zwecke direck
Düngung von Baum=, Gemüſe== und anderen Pflanzung,
nothwendige Umfüllen auf dem Felde iſt darunter nicht väz
Ar
ſtanden.
uced.
8 10.
Die Verbringung von Grubeninhalt=auf Grundſtücke "
nerhalb, des =Ortsbezirks zu Düngungszwecken iſt nur
na=
vorheriger Desinfection in der Zeit vom 1. November
31. März während der Nachtzeit von 10 Uhr Abends I
5 Uhr Morgens geſtattet, jedoch iſt 24 Stunden vorher da
Polizei=Commiſſartate davon Anzeige zu machen. Polize
licherſeits kann die Ausführung gegebenen Falles unterſch
werden.
Bezüglich der Ausführnng der Düngung wird
ſondere polizeiliche Anordnung erfolgen.
eine
k0.
[ ← ][ ][ → ]R.
II Rechte=und Pflichten der Hausbeſitzer.
husbeſitzer oder deren-Stellvertreter zur Entſernung von 3) dem Revier=Commiſſariate unter der Angabe der Stunde
Mindeſtens einmal im Jahre muß jede Grube entleert! e) auf Verlangen der Hauseigenthümer oder deren Stell=
ſſüichtungen in 88 11. 12 und 13 nicht nach, ſo kann die *) dem Großh. Polizeiamte für den Fall außerordent=
939
cher
hlizgell
den.
als
nn oere be öö. 8iII.
nebrauche=befindlichen Gruben, jederzeit in gutem Zuſtande
uunterhalten.
8112.
Das Einwerfen fremdartiger Stoffe, wie Stroh, Lumpen,
che, Spähnen, Scherben, Küchenabfälle, Schutt, überhaupt
uͤr feſten Körper in die Grube iſt verboten und können die
ryleichen Gegenſtände angehalten werden.
n. e Sl3.
Die Hausbeſitzer ſind verpflichtet, ihre Gruben entleeren
laſſen, ſobald. die Grube bis zu ¾ gefüllt iſt oder die
pügender Beſchaffenheit der Gruben oder aus Rückſichten
F=Geſundheit oder Reinlichkeit von Großh. Polizeiamte
an=
prdnet wird.
ud erforderlichen Falles der feſte Bodenſatz - inſoweit er
ſuht mit dem pneumatiſchen Apparate ausgehoben werden
lunte - durch beſondere Vorkehrung weggeſchafft werden.
8 14.
Kommen Hausbeſitzer oder deren Stellvertreter den
Ver=
uͤ lAsführung der erforderlichen Arbeiten, falls dies im
öffent=
u' ſmen Intereſſe geboten erſcheint, im Zwangswege auf ihre
ſſten angeordnet werden.
8 15.
heloUnter der Vorausſetzung der Beobachtung der in 8 1
ſe Grubenentleerung jederzeit ſelbſt vornehmen, oder durch civilrechtlicher Beziehung die Verantwortlichkeit.
nen conceſſionirten Abfuhrunternehmer oder durch
Dritte-
mſich wenn dieſe die Abfuhr nicht gewerbsmäßig betreiben - oder Actiengeſellſchaften haftet das oder, falls der Vorſtand
hmiehmen laſſen.
Erfolgt die Abfuhr nicht durch einen coneſionirten Ab= mitglied perſönlich.
ellſchrunternehmer, ſo haben die Hausbeſitzer dem
Polizeirevier=
sllortmiſſariate thunlichſt am Tage vor der Vornahme der Ar= liegenden Verpflichtungen kann Coneſſionsentziehung erfolgen.
biten von ihrem Vorhaben Anzeige zu machen.
8 16.
Iſt ein Haus im Ganzen vermiethet oder eine beſondere
orſtehenden Beſtimmungen auferlegten Verpflichtungen auch 1 ſitzer, welche ſich den diesbezüglich zu erlaſſenden,
Beſtim=
ſeſelhen in gleicher Weiſe dafür haftbar.
V. Gewerbsmäßiger Abfuhrbetrieb.
Gn
8 17.
Der gewerbsmäßige Betrieb der Abfuhr der Fäcalien iſt
ſſeiamte ertheilt worden iſt. Die Conceſſion wird nur dem Polizeiſtrafgeſetzbuchs zur Anwendung kommen, mit einer
Geld=
der Vorausſetzung ertheilt, daß der Bewerber den Beſitz und und ihrer Vertreter, ſowie des in 8 17 erwähnten Perſonals
ie vorſchriftsmäßige Beſchaffenheit von Apparaten und Zu= mit einer Geldſtrafe von 1 bis 50 Mark beſtraft.
ehörungen, die Sicherung eines gut inſtruirten Perſonals,
üwie der nöthigen Geſpanne, endlich die Bereitſtellung einer
Sammelgruben nachweiſt.
G
Darmſtadt, den 17. Juni 1885. M , ¾e n
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
G
Haas.
.
G.
122
1443
8 18.
Gn
Die Conceſſionäre ſind verpflichtet:
Die Hausbeſitzer,ſind verpflichtet, die in ihren Hofraithen 2) den Vorſchriften dieſer Polizei=Verordnung und den
be=
ſonderen, Bedingungen ihrer Conceſſion nachzukommen;
ob jeden von, den Hauseigenthümern bezw. deren Vertreter
direct oder durch Vermittelung der hierfür beſtimmten
Dienſtſtelle, bezw. von dem Großh. Polizeiamte ihnen
zugehenden Abfuhrauftrag längſtens binnen 48., im
Eil=
falle binnen 24 Stunden zu vollziehen;
und des Orts der Ausführung von jedem ihnen von
Hauseigenthümern oder deren Vertreter direct ertheilten
Auftrag am Tage vor der Ausführung ſowie von jeder
vollzogenen Räumung am Tage nachher Nachricht zugeben;
hſernung des Inhaltes im öffentlichen Intereſſe wegen un= 4) derſelben Behörde binnen gleicher Friſt Anzeige zu machen;
falls bei einer Entleerung fremdartige Stoffe in der
Grube gefunden werden, deren Beſeitigung vermittelſt
des pneumatiſchen Apparates nicht ausführbar erſcheint;
vertreter, bezw. des Großh. Polizeiamtes derartige Stoffe
auf der erſteren Koſten wegzuſchaffen und die hierzu
er=
forderlichen Einrichtungen zu treffen. Die Wegſchaffung
muß in waſſerdichten und bedeckten Kaſtenwagen erfolgen.
Auf Verlangen hat vorherige Desinfection ſtattzufinden;
licher Vorkommniſſe auf Verlangen die freie Verfügung
über die Apparate mit Zubehörungen, die Faßwagen und
Sammelgruben einzuräumen;
8) auf Verlangen eine Caution zu ſtellen.
Die conceſſionirten Abfuhrunternehmer tragen für die
gebi10 enthaltenen=Beſtimmungen kann der Hauseigenthümer Handlungen ihrer Bedienſteten und Arbeiter in ſtraf= und
Bei öffentlichen Corporationen, Genoſſenſchaften,
Handels=
aus mehreren Mitgliedern beſteht, jedes einzelne Vorſtands=
Im Falle der Nichterfüllung der dem Conceſſiohar ob=
VI. Organiſirter Abfuhrdienſt.
8 19.
Im Falle die Gemeinde die Abfuhr in eigener Regie, unter
MAusverwaltung eingeſetzt, ſo liegen die dem Hausbeſitzer nach ſ Feſtſtellung eines Taxtarifes betreibt, find diejenigen
Hausbe=
m- Miether beziehungsweiſe dem Verwalter ob, und ſind mungen unterſtellen, von den in 88 8,13, 14, 15 und 16
auferlegten Verpflichtungen befreit. h
VII. Strafbeſtimmung.
8 20.
e
Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen dieſer
Ver=
uͤr denjemgen geſtattet, welchen in Gemäßheit des 8 37 der ordnung werden, inſofern nicht die einſchlägigen
Strafbeſtim=
ſteichsgewerbeordnung hierzu die Conceſſion von Großh. Po= mungen der Gewerbeordnung, des Strafgeſetzbuchs oder des
edürfniſſe entſprechend und in der Regel nur unter ſtrafe von 5 bis 50 Mark, Uebertretungen der Hausbeſitzer
VIII. Uebergangsbeſtimmung.
8 21.
der mehrerer, den polizeilichen Vorſchriften ſowie der jähr= Das Großh. Polizeiamt, beſtimmt und veröffentlicht den
lich abzuführenden Menge von Fäcalſtoffen entſprechenden Zeitpunkt, von welchem an dieſe Polizei=Verordnung in Kraft
zu treten hat.
(5863
B e k a n n t m a ch u n g.
Die für die Garten= und Blumenſtraße angeordnete Sperre wird hiermit aufgehoben.
Darmſtadt, den 23. Juni 1885.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas,
(6080
[ ← ][ ][ → ]1444
A122
Bekanntmachung:
In den=ſädtiſchen Lagerhäuſern an
den Bahnhöfen ſind alsbald zu vermiethen:
1) ein Bodenraum von ca. 340⬜Mtr.
Flächenraum,
2) ein Raum im 2. Stock,za. 300 ⬜ M.
Flächenraum,
3) ein kleiner für ſich abgeſchlöſſener
Raum früher als Comptoir benutzt,
4) ein Kellerraum, pon ca. 130Mr.
Flächenraum.
es.
Die unter 1bis 3 aufgeführten Räume
eignen ſich vorzugsweiſe zur, Fagerung
von Frucht, Mehl und dergl.
Reflektanten wollen ſich auf unſerem
Bureau melden.
Darmſtadt, den 27. Mai 1886.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
[5255
Ohlh.
Bekanmtmachung.
Montag den 29. Juni l. J3.,
Vor=
mittags: 1 Uhr,
wird in dem Faſſelhofe zu Beſſungen der
geſammelte Faſſeldung vom 2. Quartal
d. J3. öffentlich an, die Meiſtbietenden/
verſteigert. Libööoh
Beſſungen, den 24. Juni 1885.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Beſſungen.
(6081
Berth.
Das=Schulgeld pro LL. L-uartal 1885.
für das Großh. Real=Gymnaſium, die Realſchüle, die Vor=Realſchule, die
Bictoriaſchule und die beidenMittelſchulen iſt bei Vermeidung der Mahnung
innerhalb ader nächſten 14 Tage, Vormittags, von 1812, Uhr, zur Stadtkaſſezuh.
bezahlen;
Darmſtaͤdt, am 23. Juni 1885.
D ie Stadt ka.ſ
½.
Kriegk.
ſ605
Den ſorgſamen Hausfrauen iſt zur Erzielung eines volls
kommen reinſchmeckenden und kräftigen Kaffee's ganz be= zu empfehlen, der rühmlichſt bekannte:
garantirt rome Gichorion-Haſſes
(ohne Beimiſchung von Zuckerrüben ꝛc.),
aus den Fabriken von Alexander Röcking in Saar.
gemünd & Hontigny- Metz EElſaß-Lothringen).
Zu haben bei
C. Alt, E. Fuld. Adolk Hensel, L. Hirsch, H. Kandau, dg.
Liebig Sohn, Wilh. Hanck, Aug. Harburg, H. W.
Pras=
gel, Pr. Prier, Pr. Reichert, ſg. Spälh, Ph. Weber.
(6083
Frima Corvolal
ochts Gothaer
alle Größen empfiehlt:
G.Blxott,
Bleichſtraße. 6022
Tur Mark!
300 Ozd. Teppiche in reizendſten
türkiſchen, ſchott. u. buntfarbigen Muſtern,
2 Meter lang. 1½ Meter breit, müſſen
ſchleunigſt geräumt werden und koſten pro
Stück nur noch'5 M.. gegen Einſendung
oder Nachnahme. Bettvarlagen dazu
paſſend, Paar 3. Mark.
(6082
Adolk Sommerfeld, Dresden.
Wiederverkäufern ſehr empfohlen.
Nach-Ausſpruch-
S
eines berühmten H. Univerſitäts=Profeſſors
wären bei künftigen Generationen; wenig
oder keine Kahlköpfe mehr zu erwarten,
wenn man ſich von Jugend auf ſtatt der
ſchädlichen Oele u. Pomaden
ausſchließ=
lich des
Haarwaſſers v. C. Retter,
bedienen würde, welches allein Alles
ent=
hält, was einer rationellen Haar= und
Kopfhautpflege dienlich iſt. Zu haben um
40 Pf. u. M. 1.10 bei M. W. Praſſel.
Läeler natürliches Hineralwasser,
Delielsſes=Tafelgetränk; ſchmeckt dem Selterswaſſer ahnlich und mit Weitzwein und Zucker gemiſcht.
wie Kunſt=Chamipagner. Beſtes Vorbeugungs= und Heilmittel gegen Huſten, Heiſerkeit, Affectlonen ꝛc.
von I. med. Autoritäten auch bei Harn= und Nierenleiden mit Erfolg angewendet. Verjandt nach allen:
Ländern in Kiſten von 23 Bouteillen an. Preis der ganzen Flaſche 30 Pfg. und der halben 20 Pfg.
Bad= und Brunnenverwaltung. Bad Liel bei Schliengen in Baden.
Das Hafee-Surrogat.
von Louis Eller in Vorms.
unübertroffen feinstes Fabrikat im garantirt Bleifreier
reiner Einnpuekung, ist keiner Beanstandung Seitens
der Gesundheitspolizei ausgesetat.
Eu haben in allen guten Handlungen.
(5890
in ſchünſter Lage zu verkaufen.
Beſſunger Heerdweg 55.
Näheres
(5049
Billige Schuhwaaron. 5
C5
Zurückgeſetzte Kinder=Mädchen=
und Knaben=Stiefel von Mk. 1.85, ab,
ſowie alle übrigen Sorten Schuhwaaren
billigſt. Bahnhofſtraße 1, eine St. hoch
Zu verkaufen ſind: 2 Tiſche, 1Flaſchen=
) geſtell, 1 Schränkchen, 1 Batterie,
1 Refenſpiel, 3 Fahnenſtangen.
WoL ſagt die Expedition.
(6053
Bewährte, verſtellbare
für Lurus= und ſchweres
Laſ=
fuhrwerk empfiehlt die
Patont- Gtoll- Kunnet-Pahrll
F. Martens & Co.,
Stralsund. (6622
Hauſpähne E; Eichenabfallholz
zu verkaufen. Grafenſtraße 15. (6052
Sin ſprungfähiger Eber, ſowie ein
E Mutterſchwein, beſte norddeutſche
(6077
Race, zu verkaufen.
Arheilgen, Friedr. Anthes, Bäckerei
M. 122
1445
Echten Hordhäuser
Bornbranulweio,
ſ3 beſte, was darin geboten
wer=
hn -kann, zu. einem beſonders
bil=
ligen Preis;
Efenbranntwein,
Awelschen-
ranntwein, Spiritus, franz.
deutsch., Cognac, Jamaica.
Rum, Batavia-Arrao,
ſwie alle nöthigen Gewürze
hpfehle neben den beſten
Qua=
täten, zu gewohnten billigen
hreiſen.
Mortz Lundan,
Mathildenplatz 1. ſ6084
Vereinigte Geſellſchaft.
Samstag den 27. Juni,d. J3., bei günſtiger Witterünig
von 6 Uhr ab:
16087
4hhe.
Eua1 Uil Gdt ooh
ausgeführt von der „
Kapelle des Leib=Dragoner=Regiments Nr. 24
unter Leitung ihres Dirigenten Herrn Gtütxol.
Dor Ausschuss der Voreinigton-Gesollsshaft.
H. Gau-Turnſesl
G
des
Maim-Rheim-Gau-Verbamdes,
verbunden mit
10jähr. Htiftungsfeſt e Jahnenweiße
unter Mitwirkung der
ganzen Kapelle des Großh. Heſſ. Feld=Art=Regmts. Nr. 25,
unter perſönlicher Leitung ihres Capellmeiſters Herrn F. Stützel,
abgehalten zu
Pfungstadt
am 27. 28. und 29. Juni 1885.
Alles Nähere beſagen die Plakate.
ſ6088
Das Fest-Comité.
Restaurant duslan Cohmitz.
Freitag den 26. Juni 1885. ½
Garten-Concert.
Anfang 8 Uhr. - Entrée 20 Pfg.
Löwenbräu 15 Pfa. per Glas.
6099
Zu vorkauten
Clavier und die Ernte aus dem
harten an der Dieburgerſtraße.
Geſchwiſter Arnheiter,
Schloßgartenſtraße 41. 66085
ſeuo ital. Hartoſkoln,
neue
länd. Hatjeshäringe
zilligſt.
(562e
C. Hummann.
Apotheker- Oberhäuser's
Brauſe-Eimonade-
HolFalligraph CaUUE aus Mainz.
Vonbons,
Nach nunmehriger Beendigung ſeiner in letzteren Monaten in Aſchaffenburg,
herrlichesErfriſchungsgetränk, Offenbach, Würzburg, Mainz und Wiesbaden ertheilten „Schreib=
Kurſe=
wird Montag 6. Jult die abermalige Eröffnung eines - indeß nur eines
ein=
lVonbon zu 1 großen Glas Waſſer.zigen - Cyelus von 12 Lehrſtunden ſeiner eigens von ihm erfundenen, notoriſch
Schachtel von 10 Stück 90 Pfg., von beſtem Erfolge begleitete Handſchriften=Verbeſſerungs=Lehrmethode wiederum
im Dutzend billiger.
in Darmſtadt (von wo aus wiederholt und neuerdings diesbezügliche briefliche
Anfragen erfolgten) beabſichtigt, - und diene dieſe ergebenſte Anzeige verehrl. In=
Haupt=Depot:
tereſſenten zur geneigteſten Beachtung.
(6090
hriedr. Schaefer;ae.
(5390 Wegen Umzug iſt Frankfurterſtr. 40,
Ludwigsplatz 7.
Hlolgolée
„ feinſte Qualität,
empfiehlt billigſt
C. Hammann.
Fine junge friſchmelkende Kuh zu verk.
G Ludwigsſtraße 86, Beſſungen. (6086
O parterre ein Ameublement aus
Eichenholz theilweiſe oder im Ganzen
(6059
zu verkaufen.
6638
Nerſch. Obſtbaumchen, 6 Orleander
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386
[ ← ][ ][ → ]1446
R122
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wegen ſeiner Verdauung fördernden=
Eigen=
ſchaft ärztlich allgemein empfohlene
Kron=
thaler Apolliniswaſſer als Haustrank einzu
führen.
Woog, 25. Juni 1885.17
Waſſerhöhe am Pegel. 3.30½ Meter,
Waſſerwärme des Vorm. 8½ Uhr 16¼9R.
Woog=Polizeiwache
Politiſche Ueberſicht.
. . ss. Darmſt a dt, 26. Juni.
Deutſches= Beich= Seine Majeſtät der Kaiſer ſetzte am Mittwoch
nach ſehr gut verbrachter Nacht die Trinkkur im Zimmer fort und
unternahm uml9UUhr=eine einſtündige Spazierfahrt im offenen
Wagen lahnabwärts, begleitet von dem Adjutanten Major Prinz
Reuß.
Hofprediger Bayer hat bereits Befehl erhalten, zur angegebenen
Heit ſich dorthin zu begeben. -Später dürfte der Oberhofprediger
Dr. Kögel nach =Gaſtein reiſen. Nach Beendigung der Kur dürfte
die ſchon vielfach angezweifelte Zuſammenkunft mit dem Kaiſer
Franz Joſef ſtattfinden: Nach einer anſcheinend zuverläſſigen
Mel=
dung trifft Kaiſer Wilhelm am 5. Auguſt in Iſchl zum Beſuche des
öſterreichiſchen Kaiſerpaares ein.
Unter den wenigen Fragen der inneren Politik, welche zur Zeit
noch das Intereſſe weiterer Kreiſe in Anſpruch nehmen, ſollte
die=
jenige nach dem Schickſal des bekannten preußiſchen Antrages im
Bundesrate wegen Braunſchweigs in dieſer Woche ihre Erledigung
finden. Von einer Entſcheidung des Bundesrates in der bewußten
Angelegenheit iſt aber immer noch nichts bekannt und ſcheint es
faſt, als ob die mit ſo viel Spannung erwartete Entſcheidung ſich
noch weiter hinausſchieben ſollte. Es iſt nicht zu leugnen, daß die
große Verzögerung der Angelegenheit etwas Auffallendes hat,
ob=
gleich die Erkrankung des urſprünglich beſtimmten Berichterſtatters
und die Wahl eines Stellvertreters desſelben immerhin einen
Auf=
ſchluß dafür gibt. Wie nachträglich bekannt wird; hätte indeſſen,
nachdem ſich hin und wieder Bedenken gegen den Antrag gezeigt, die
preußiſche Regierung ſich ſelber einer umfangreichen Erörterung geneigt
erwieſen und ausdrücklich gewünſcht, es möchte auch nichtentfernt der
Gedanke aufkommen können, daß man irgendwie die Sache oberflächlich
erwogen oder auch nur einen Punkt übergangen hätte. Es beſtätigt ſich
vollkommen, daß über die braunſchweigiſche Thronfolge vertrauliche
Erörterungen vor dem Erſcheinen des Antrags zwiſchen den
Regie=
rungen ſtattgefunden haben und Preußen konnte damit annehmen,
für ſeinen Antrag einen bereits empfänglichen Grund und Boden zu
finden. Uebrigens darf man noch weiter daran feſthalten, daß trotz
aller Verzögerungen, trotz aller Gerüchte von Bedenklichkeiten die
Annahme des Antrags nach wie vor geſichert iſt.
König Albert von Sachſen hat ſeinen Beſuch bei dem vom
25. bis 30. Juli in Chemnitz ſtattfindenden 9. mitteldeutſchen, Bun=
desſchießen zugeſagt.
Ein aus Anlaß des Ablebens des kaiſerlichen Statthalters
vom Biſchof von Metz erlaſſenes Rundſchreihen hat nach der„Straßh.
Poſt; nachſtehenden Wortlaut:
Metz, 19. Juni 1885.
Se. Excellenz der Herr Feldmarſchall v. Manteuffel, Statthalter
von Elſaß=Lothringen, ſtarb am 17. d. M. eines Unerwarteten Todes
zu Karlsbad (öhmen, wohin er ſich, ſeiner Gewohnheit gemäß,
zur Erholung und zur nötigen Pflege ſeiner Geſundheit'begeben
hatte. Es iſt Ihnen nicht unbekannt, Herr Pfarrer, welches
Wohl=
wollen der Verewigte mir unausgeſetzt entgegenbrachte und: mit
welcher redlichen Befliſſenheit er die uns anvertrauten religiöſen
Intereſſen in Schutz nahm. Sie werden ſich darum gewiß dem
lebhaften Bedauern anſchließen, das mir dieſer Todesfall verurſacht,
wie auch den mich beſeelenden Gefühlen des Dankes. Sie wollen
am kommenden, bezw. am nächſtfolgenden Sonntag, in Erfüllung
des mir von der Regierung bekundeten Wunſches, den Gläubigen
Ihrer Pfarrei von dieſem ſchmerzlichen Ereignis Mitteilung machen.
Paul, Biſchof von Metz.
Nachſchrift. Ich überlaſſe es Ihrer Entſcheidung, die Zuſchrift
bei der Predigt zur Verleſung zu bringen.
Schweiz. Der Nationalrat beſchloß einſtimmig, den Bundesrat
aufzufordern, zu unterſuchen, ob der Handelsvertrag mit
Deutſch=
land zu kündigen und in der Türkei eine eigene diplomatiſche oder
conſulariſche Vertretung zu errichten ſei.
Heſterreich=Angarn. Die am Sonntag in der öſterreichiſchen
Hauptſtadt abgehaltene deutſchliberale Parteikonferenz hat, wie man
wenigſtens znach den vorliegenden Berichten urteilen muß, gerade
nicht jene weittragende Bedeutung, welche ihr die Organe der
Parte=
zuſprechen. Allerdings kam in der Verſammlung der Gedanke, der
Einmütigkeit =unter den Deutſchliberalen zum beredten Ausdruck,
aber irgendwelche bedeutungsvollen Beſchlüſſe wurden nicht gefaßt
und ſind die Parteigenoſſen auf eine anderweitige, kurz vor
Einbe=
rufung des Reichsrates abzuhaltende Konferenz vertröſtet worden.
Auf derſelben wird wohl endlich auch die Frage, welchen Namen
die Parter der deutſchliberalen Abgeordneten im Reichsrate künftig
führen ſoll —- welche Angelegenheit, wie es ſcheint, in den
deutſch=
liberalen Kreiſen großes Intereſſe erregt - zum Austrag gebracht
werden.
Die internationale Winterfahrplan=Konferenz wurde am Mitt=
N.
woch in Peſt eröffnet. Es waren 74 Eiſenbahnverwaltungen ver=
ge=
ſin
Me
41
15⁄
6)
ſ0o
nommen. Die nächſte Fahrplankonferenz wurde auf den 20. Januar.
1886 in Hamburg anberaumt.
Franktreich. Das „Journal Officiel: veröffentlicht ein Dekret,
ſwelches die Befugniſſe des franzöſiſchen Miniſterreſidenten in Tunis
erweitert und demſelben den Titel „General=Reſident: beilegt; Er.
wird zum Vertreter der Vollmachten der Republik in der
Regent=
ſchaft ernannt, indem ſeinem Befehle die Kommandanten der
Trup=
ſpen im Lande und auf dem Waſſer, ſowie alle Verwaltungszweige
unterſtellt werden.
Buitry, Miniſter unterm Kaiſerreich, iſt am Mittwoch in Paris
1½
geſtorben.
In der am 24. d. M. ſtattgehabten Verſammlung der
gemäßig=
ten Republikaner des Senats und der Deputiertenkammer wurde
das. Bureau unter dem Vorſitze Magnin's gewählt. Dasſelbe ſoll
das Einvernehmen aller Republikaner mit Bezug auf die Wahlen
pi herſtellen. Die Verſammlung wurde ſchließlich bis Freitag vertagt.
Engkand. In dem am 24. nachmittags unter dem Vorſitz der
Königin ſtattgehabten Geheimrat überreichten die Miniſter der
Kö=
nigin die Siegel der verſchiedenen Miniſterien. Die Königin
über=
gab dieſelben den neuen Miniſtern.
Hart Dyke iſt zum Oberſekretär für Irland und Plunkett zum
Miniſter für öffentliche Arbeiten ernannt. Die „Morning
Poſt=
meldete, Drummond Wolff gehe als außerordentlicher Geſandter und
bevollmächtigter Miniſter Großbritanniens nach Egypten.
Gladſtone verlas am Mittwoch im Unterhaus den Schriftwechſel
zwiſchem ihm und Salisburh, woraus hervorgeht, daß Gladſtone
allgemeine Verſicherungen gegeben, aber im einzelnen beſtimmte
Zu=
ſagen bis zuletzt verſagte. Für die durch die Kabinetsbildung
er=
ledigten Wahlſitze wurden Neuwahlen ausgeſchrieben.
Itaſien. Depretis teilte am Mittwoch in der
Deputiertenkam=
mer mit, daß der König ihn beauftragt habe, ein neues Kabinet zu
bilden und er den Auftrag angenommen habe.
Die Kammer genehmigte am 24. das Budget der öffentlichen
Arbeiten und das Einnahmebudget. Die Oppoſition nahm an der
Abſtimmung teil.
Hpanten. Der König hat das Geſuch der Delegierten des
Madrider Handelsſtandes um Aufhebung des Dekretes wegen
Aus=
bruchs der Cholera in Madrid abſchläglich beſchieden. Der Miniſter
des Innern erklärte in der Kammer, daß er Dr. Ferran die Cholera=
Impfung geſtatten werde, ſobald die mediziniſche Fakultät hierzu rät.
Canovas und Romery ſind am Mittwoch nach Murcia
ab=
gereiſt.
Rumänien. Der franzöſiſche Geſandte Ordega erneuerte den
Proteſt ſeiner Regierung gegen die Weigerung der rumäniſchen
Re=
gierung, das ſeit mehreren Jahren Frankreich gegenüber beſtehende
Handelsregime fortzuſetzen.
Aſahaniſtan., Aus Bombah wird unterm 21. d. M. gemeldet:
„Die Meldung, daß eine Rebellion in Badakſhan ausgebrochen iſt,
erweiſt ſich nur als zu gut begründet, und den neueſten Nachrichten
zufolge hat ſie augenſcheinlich furchtbare Dimenſionen angenommen,
denn obwohl Einzelheiten noch fehlen, heißt es, daß der Gouverneur
dieſer Prövinz von den Aufſtändiſchen ermordet wurde. Der Emir
unterſucht die Angelegenheit, welche droht, ernſte Verlegenheiten zu
bereiten. Padakſhan dehnt ſich vom Hindu=Kuſchgebirge nach dem
Orus aus.
Aus Teheran wird dem Reuter'ſchen Bureau unterm 22. d.
telegraphirt:„ Briefe aus Herat erwähnen eines gemeldeten
Ueber=
einkommens zwiſchen den ruſſiſchen Behörden und den Jamſhidi=
und Hezureh=Stämmen, die bereit ſein ſollen, ſich der ruſſiſchen
Herr=
ſchaft zu unterwerfen.- Gegenwärtig befinden ſich acht Bataillone
afghaniſcher Truppen auf dem Wege von Kabul nach Herat.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 26. Juni.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben den Prälaten
Dr. C. G. Fr. Schmitt zu Mainz auf ſein Nachſuchen von der
Würde eines Prälaten der evangeliſchen Kirche mit Wirkung vom
Juli l. J. an enthoben; dem Superintendenten der
Superinten=
dentur Gießen, Ober=Konſiſtorialrat Dr. V. Habicht die Würde
eines Prälaten der evangeliſchen Kirche mit Wirkung vom 1. Juli
J. an verliehen; dem Prälaten Dr. C. G. Fr. Schmitt zu
Mainz das Komthurkreuz 1. Klaſſe des Verdienſt=Ordens Philipps
.
c
des Großmütigen verliehen.
- Se. Kömgl. Hoheit der Großherzog haben der Dorothea Delp
in Eberſtadt, Tochter des Landwirts Heinrich Delp IV. daſelbſt, in
Anerkennung der von derſelben am 3. Mai l. J. unter eigener
Lebensgefahr mit Mut und Entſchloſſenheit bewirkten Rettung des
vier Jahre alten Söhnchens des Metzgers Karl Heck daſelbſt,
Hein=
rich Heck, vom Tode des Ertrinkens in der Modau, die
Rettungs=
medaille verliehen.
122
1447
Das Großh. Regierungsblatt, Beilage Nr. 12, enthält:
1) Ueberſicht der für das Jahr'1885786 genehmigten, Umlagen zur
Beſtreitung der Kommunalbedürfniſſe in den Gemeinden des Kreiſes
Friedberg. 2) Ueberſicht der für das Etatsjahr 1885-86 von Großh.
Miniſterium des Innern und der Juſtiz genehmigten Umlagen zur
Beſtreitung von Kommunalbedürfniſſen in den Gemeinden des
Kreiſes Gießen. 8) Ueberſicht der für das Jahr 1885 genehmigten
Umlagen zur Beſtreitung der Bedürfniſſe der iſraelitiſchen
Religions=
gemeinden des Kreiſes Alzey.:
Stadtverordneten=Verſammlung vom 25. Juni.
C.
Die Stzung wurde von dem Herrn Oberbürgermeiſter mit
dem Hinweis darauf eröffnet, daß nächſten Donnerstag der
Voran=
ſchlag zur Beratung=gelangen wird, worauf man zur Beratung
einiger mit dem Budget in nächſter Verbindung ſtehenden Fragen,
deren Entſcheidung für den Abſchluß des Budgets von Wichtigkeit
iſt, und zwar zunächſt zu dem Antrag des Stadtv. Karp auf
Er=
mäßigung des Oktrois für Schlachtvieh und Freigebung von Mehl
und Hülſenfrüchten, da der dermalige Oktroitarif die
Konſumtions=
fuͤhigkeit beeinträchtige, die Lebensmittel verteuere, während es im
Intereſſe der Entwicklung unſerer Stadt liege, ihr möglichſt
wohl=
feile Lebensmittel zu verſchaffen. Gegenüber dem ablehnenden
Köm=
miſſionsantrag beſchränkt der Antragſteller ſeinen Antrag ſchließlich
auf Ermäßigung des Oktrois auf Fleiſch, wodurch der Ausfall von
90 000 auf 31000 M. reduziert würde.
Stadtv. Lautenſchläger beſtritt entſchieden, daß das Oktroi
einen ungünſtigen Einfluß auf den Rückgang des Fleiſchkonſums
ge=
äußert und ſich darin ein Rückgang unſerer wirtſchaftlichen
Verhält=
niſſe widerſpiegele, ebenſo daß eine Ermäßigung fraglicher Abgabe
den Konſumenten zugut kommen würde, betonte andernfalls, daß
durch das Oktroi eine Menge Perſonen zur Steuer herangezogen
würden, welche der direkten Steuer nicht unterliegen. Der Herr
Oberbürgermeiſter erklärte, daß er früher in der Theorie ein
Gegner des Oktroi geweſen, in ſeiner zehnjärigen Praxis aber zu
der Ueberzeugung gelangt ſei, daß fragliche Abgabe nach unſeren
Verhältniſſen nicht entbehrt werden könne. Gaulé warnt
entſchie=
den vor Tarifänderungen, zumal es höchſt ſchwierig ſei - was auch
der Herr Oberbürgermeiſter betonte für den entſtehenden Ausfall
Erſatz zu ſchaffen. Dieffenbach erachtet, daß der dermalige
Oktroitarif die Urſache ſei, daß hier ſchweres, gutes Vieh
geſchlach=
tet werde, beſtritt, daß eine kleine Ermäßigung des Oktrois ſich in
einem Rückgang der Ladenpreiſe äußern würde
Bähr ſprach gegen die beantragte Ermäßigung. ebenſo
Wolfs=
kehl, der nachwies, daß die Ermäßigung auf. Schlachtvieh allein
eine Erhöhung des Steuerausſchlags von einem Pfennig auf die
Mark Steuerkapital zur Folge haben würde, eine Steigerung, die
gegenüber der erheblichen Vermehrung der Steuerkapitalien, der
keine entſprechende Ermäßigung des Ausſchlags gegenübergeſtellt
werden kann, abſolut untunlich ſei. Lautenſchläger hielt ſein
ablehnendes Votum feſt, beſtritt wiederholt den vom Antragſteller
behaupteten Rückgang unſerer wirtſchaftlichen=Verhältniſſe.
Berg=
ſträßer erklärte ſich aus Zweckmäßigkeitsgründen für Beibehaltung
der jetzigen Tarifſätze.
Lehr ſtand auf gleichem Standpunkt, betonte, daß der geringe
Mann eigentlich ſehr wenig Ochſenfleiſch eſſe, dagegen viel
Schweine=
fleiſch verzehre, dieſes freilich dem Einkaufspreis gegenüber
unver=
hältnismäßig hoch im Preis ſtehe, würde daher geneigt ſein die
Mühlenfabrikate, das Hauptbedürfnis des armen Mannes,
freizu=
geben. Rückert betonte, daß er zu der Ueberzeugung
ge=
langt, daß das Oktroi die ungerechtfertigſte=Steuer; ſei, weil
ſie den Armen unverhältnismäßig treffe, erklärte: ſich mit dem
Antrag Karp einverſtanden, der den Anfang; einer
Beſeitig=
ung des Oktrois enthalte, beantragt; Reviſion des
Oktroi=
tarifs, insbeſondere Herabſetzung von Brod und Hülfenfrüchten ſowie
Steinkohlen, worüber die Finanzkommiſſion, zu berichten hätte.
Schödler ſprach in gleichem Cinne, beantragte wenigſtens die
Hül=
ſenfrüchte freizugeben, da die Reineinnahme hieraus nur 500 Mark
beträgt, die er durch Erhöhung des Oktrois auf Rehwild von 2 auf
8 Mark pro Stück zu decken proponiert, welchem Antrag Ebert,
beipflichtete, eventuell= Erhöhung des Branntweins vorſchlug,
wäh=
rend Hauſer dafür eintrat, die dermalige Oktroitaxe beizubehalten.
Im Verlauf der weiteren Debatte ſtellte der Herr
Oberbür=
germeiſter ein neues Oktroireglement in Ausſicht, mit dem auch
einige Tarifänderungen verbunden werden ſollen, bezeichnet
nament=
lich die Erhöhung auf Branntwein als geboten, während
Hoch=
ſtätter eine allgemeine Reviſion des Oktroitarifs für geboten
be=
zeichnete. Bei der =Abſtimmung wurde der Antrag Rückert mit
allen gegen 3 Stimmen abgelehnt, ebenſo die Anträge Karp und
Schödler.
GBei Schluß des Blattes dauert die Sitzung noch fort.)
— Dem Entwurf des Voranſchlags für die Stadt
Darm=
ſtadt für die Etatsperiode 1885-86 entnehmen wir: „Die
Veran=
ſchlagung der=Einnahmen aus der Verwaltung bewegt ſich im
Allgemeinen innerhalb der ſeitherigen Grenzen. Nur die Erträge
aus den Waldungen und aus Oktroi konnten gegenüber den
ſeit=
herigen Ergebniſſen höher veranſchlagt werden. Dagegen mußten
bei den Ausgaben verſchiedene Rubriken mit erheblich höheren
1448
R122
Beträgen in Anſatz kommen, ſo namentlich die Koſten der Schulen / wendet; auch ſind den verſchiedenen Wohlthätigkeitsanſtalten dar
durch Mehrbedarf für Unterhaltung der Gebäude und durch das 1 Stadt ohne Unterſchied der Konfeſſion Geldſpenden geworden.
Wachſen der Lehrerbeſoldungen, die Straßenreinigung durch in
Ausſicht genommene ſtärkere Beſprengung, die öffentliche Beleuch= ſoll in aller Kürze in Angriff genommen werden
tung durch die Zunahme der Straßenlaternen, das Schlachthaus
die für die Promenade längs des Exerzierplatzes projektierte Waſſer= ſtattfand wurde durch das ungünſtige Wetter zu Anfang einig=
Kommiſſion diesmal ein Betrag von 30000 M. für Um= reſp. gefunden. Den erſten Toaſt brachte Herr Bürgermeiſter Bri)
Neupflaſterungen und ein ſolcher von 50000 M. für Herſtellung Aus. Er ſprach in humoriſtiſcher Weiſe über den hohen Nutl
von Trottoirs aus Verwaltungsmitteln eingeſtellt worden iſt.
ca. 22000 M. mehr als im Vorjahr betragenden verfügbaren Ueber= Thätigkeit der Feſtveranſtalter und ſchloß mit einem lebhaft aufg= Ual=
Betrag ſich von 503080 M. auf 610000. M. erhöht.
8. erfolgten Veröffentlichungen über die auf=Grund der neuen Bevölkerung aus, dabei betonend, daß er ſich freue endlich einn
Steuergeſeßze vorläufig feſtgeſtellten Steuerkapitalien durften wir Gelegenheit zu haben, auszuſprechen, wie wohl er ſich hier fülh
einerſeits wie derjenigen Pflichtigen andererſeits, welche nur der l dachte in einer kurzen aber vortrefflichen Anſprache des erſ
Kommunalbeſteuerung ünterworfen ſind, den Betrag von 3168000 M. deutſchen Schützenfeſtes in Gotha im Jahre 1861, der Gründu,
erreichen oder vielleicht überſteigen würde. Es hätte ſich alsdann des deutſchen Schützenbundes dortſelbſt und der großen Verdier.
als der ſeitherige Coöffizient 12563 Pf). Nach neueſter Mitteilung wurde, galt dieſem echt deutſchen Fürſten, deſſen 67ter Geburts
des Großh. Steuer=Kommiſſariats beziffert ſich das Kommunal= zufällig mit der Vorfeier zu unſerm Feſt zuſammenfiel. Den letzn
ſteuerkapital jedoch nur auf 3028589⁄₁₀ M., ſo daß der Cosfizient l Toaſt brachte Herr Reitz aus und zwar auf den hieſigen Schütz,
2014 Pf. betragen würde, mithin nur 349 Pf. weniger als ſeither. verein.
Angeſichts dieſer geringen Verminderung des Cosffizienten
gegen=
lichen Erhöhung der Steuerkapitalien einer Menge von Steuer= tag vor dem Schwurgerichtshofe beginnende Prozeß gegen diſ dh
ſchiedener Ausgaben rätlich erſcheint, namentlich derjenigen für ohne Karte, die nur perſönlich gültig iſt, betreten darf, aus Furch
Straßen= und Trottoirherſtellungen, welche ohne Schaden auf ver= es möchte möglicherweiſe ein anarchiſtiſches Attentat verſucht
werd=
der Cosffizient eine Reduktion um 1 bis 2 Pf. erfahren würde.
Maßgabe des ſeitherigen Reinigungsmodus und der ſeitherigen Be= wird derjenige, um deswillen der ganze große Apparat von Beamtti
dürfniſſe aufgeſtellten Spezial=Voranſchlags des Stadtbauamtes hat Bürgern und Soldaten in Bewegung geſetzt worden, dem Alſiſt
die Baukommiſſion, anknüpfend an die bereits ſeit einer Reihe von gebäüde zugeführt werden, wo er bis zum Beginn der Sitzung
Uebernahme der Geſamt=Straßenreinigung durch die Stadt, ſowie dieſem Tage einer Wachtſtube, denn es wird von einer Abteilh
für allgemeine Verteilung der Koſten auf die Kommunalſteuer aus= Schutzleute, die ebenſo wie die übrigen im Hauſe verteilten Sichnf P
die nach einer früheren Berechnung des Stadtbauamts feſtgeſtellten ökkupierk werden. Zeugen marſchieren nicht weniger wie vieruä
Geſamt=Reinigungskoſten mit 55 006 M., ſowie die berechneten Koſten fünfzig auf, während zwei Dutzend Berichterſtatter an den für)
Die Finanz=Kommiſſion, welcher die Angelegenheit ebenfalls zur Preſſe, ein Berliner, welcher das Neuigkeitsbedürfnis der Leſem
norm vorgelegt wurde, hat ſich nicht gegen die Uebernahme der als ſtummen Gaſt angemeldet, doch wurde ihm die Einführz
Kommunalſteuer ausgeſprochen und beantragt, die Koſten beſonders geſtattet, wie die Einſichtnahme der Anklageakte, die bis zum T4
auf die Hauseigentümer nach Maßgabe des Inhaltes der Reinigungs= der Verhandlung unter Schloß und Riegel gehalten wird. 2e
fläche auszuſchlagen:
lung eines Baſſins mit Springbrunnen in der Anlage längs ihr erſter Ehef Herr Dr. Frehſe und den Angeklagten vertheich
des Exerzierplatzes ſowie für eine daſelbſt herzuſtellende Hydranten= Herr Dr. jur. Feſter.
leitung mit 3 Hydranten zum Beſprengen der Anlage aufgenommen.
An freiwilligen Beiträgen ſollen hierzu von ungenannter Seite 1000 die Studenten das Kommen und Gehen der Dozenten nach u
Mark geſpendet werden.
O (Schwurgericht) Die am Mittwoch ſtattgehabte Verhand= zeigungen während des Vortrages finden auf dieſe Weiſe ih=
und Vergehen gegen den 8 49a des Strafgeſetzes fand ihren Ab= der Univerſität folgende Bekanntmachung am Schwarzen Brett k
fängnis. wovon 3 Monate Unterſuchungshaft in Abzug zu bringen ſtände mancherlei Art zur Folge. Im Beſonderen werden
dadu=
wurde K. Schrauth von Babenhauſen wegen Urkundenfälſchung und Beſchaffenheit ohnehin vieles zu wünſchen übrig läßt, noch mh
anwalt Dr. Heyer.
Die Mitglieder des Unterſtützungsvereins deutſcher
Buch=
drucker feiern am nächſten Sonntag das Johannisfeſt durch einen
Ausflua über Auerbach nach Schönberg und Bensheim wo eine
ge=
ſellige Vereinigung im „Deutſchen Haus' vorgeſehen iſt.
Der Kaufmänniſche Verein wird nächſten Sonntag Am 27. 28. und 29. Juni: 9. Gauturnfeſt in Pfungſtadt.
bei günſtigem Wetter einen Ausflug nach Seeheim machen.
Mainz, 24. Juni. Die Obduktion der Leiche des Herrn
Ober=
bürgermeiſters Dr. Dumont hat ergeben, daß derſelbe an
Herz=
erweiterung, an welcher er bereits ſeit Jahren gelitten haben mußte
geſtorben iſt. Er hät der Stadt Mainz ſeine wertvolle Bibliothek
Und ſeine Kupferſtichſammlung durch letztwillige Verfügung zuge=
14
Offenbach. 24. Juni. Der Bau der neuen Mainbrüch
2. Offenbach, 24. Juni. 18) Verbandſchießen.) Lu
durch dringend noͤtige Verbeſſerungen, die öffentlichen Anlagen durch l Probebankett, welches Sonntag mittag 1 Uhr in der Feſthe1½A
zuführung nebſt Hydrantenanlage und ganz beſonders die Unter= maßen beeinträchtigt, verlief aber trotzdem in= geradezu glänzene
haltung der Straßen, für welche auf Grund Vorſchlags der Bau= Weiſe. Ungefähr 300 Perſonen hatten ſich zur Teilnahme zuſamme
ſolcher Probeeſſen, hieß die fremden Schützen willkommen, gedacke
Dieſen Umſtänden iſt es zuzuſchreiben, daß - trotz des diesmal lobend der regen Teilnahme der Einwohnerſchaft ſowie der eifrigismagl
ſchuſſes aus früheren Jahren - der durch Umlagen aufzubringende nommenen Hurrah auf das Gelingen des Feſtes. Herr Kreisntüny
— Nach den Hallwachs brachte ein Hoch auf die Stadt Offenbach und dezkſpien
we
darauf rechnen, daß das Kommunalſteuerkapital der hieſigen Ge= wie Uhm der ſtrebſame Sinn der hieſigen Einwohnerſchaft geſch
markung, bei Berückſichtigung der geſetzlichen Steuerbefreiungen und wie ſchnell er ſich eingelebt habe. Herr Emil Pirazzi
bei einer Umlagenſumme von 610000 M. ein Cosffizient von ca. des Herzogs von Coburg um die Gründung des letztern und A=
19 Pf. auf eine Mark Steuerkapital ergeben mithin 463 Pf. weniger Gelingen des erſteren. Sein Hoch, in welches brauſend eingeſtimn= R
Frankfurt. Prozeß Lieske). Das Intereſſe des Tal
über der durch die neuen Steuergeſetze eingetretenen außerordent= bildet, wie man ohne Uebertreibung ſagen darf, der nächſten
Ma=
pflichtigen glauben wir der Erwägung verehrlicher Stadtverordneten= Schuhmachergeſellen Julius Lieske aus Zoſſen. Er wird indes u
Verſammlung anheimgeben zu ſöllen, ob nicht eine Reduktion ver= für wenige Auserwählte zugänglich ſein, dä Niemand den Scͤ
ſchiedene Jahre verteilt werden könnten, eine Maßregel, durch welche In Folge dieſer Befürchtung wird: das Schwurgerichtsgebäude
wohl, als auch die daran ſtoßenden Gebäulichkeiten eine Beſatzurzh.
Dem Voranſchlag pro 188586 entnehmen wir über die von Schutzleuten erhalten, während die Straßenzugänge von mehrex
Straßenreinigung das nachſtehende: Bei Prüfung des nach 1 Zügen Infanterie abgeſperrt werden ſollen. Unter ſtarker Bedechi
Jahren geführten bezüglichen Verhandlungen, ſich prinzipiell für dem Inculpatenſtüblein Aufnahme finden wird: dasſelbe aleicht
geſprochen und beantragt in das Budget der Stadtkaſſe pro 1885ſ86 heitswachleute unter dem Kommando zweier Kommiſſare ſtehl
für verſchiedene einmalige Anſchaffungen mit 3200 M. aufzunehmen. beſtimmten Tiſchen Plaßz finden werden. Einer dieſer Herren von 8
Begutachtung, hauptſüchlich aber zur Feſtſtellung der Verteilungs= en=gros befriedigen zu wollen ſcheint hatte auch eine Druckerprcͤl e
Reinigung durch die Stadt, aber gegen die Koſtenverteilung auf die dieſes Mitarbeiters aus leicht begreiflichen Gründen ebenſowen
Vorſitz bei der Verhandlung führt der hierorts vorteilhaft bekann
In den ſtädt. Voranſchlag pro 1885186 iſt auch die Herſtel= Tandgerichtsdirektor Dr. Leykauf, die Staatsanwaltſchaft vertll
(O. 8tg.)
Leipzig. Einer althergebrachten Gewohnheit nach
beglei=
aus dem Hörſaale mit Trampeln; auch gelegentliche Beifallsſ
lung gegen Margaretha Lauer von Kelſterbach wegen Kindesmord Ausdrück. In Bezug auf dieſe Sitte haben nun Rektor und Sen
ſchluß mit Erkennung einer Geſamtſtrafe von 3 Jahr 1 Monat Ge= Univerſität erlaſſen: „Das Trampeln in den Auditorien hat Ueh,
ſind. Als Verteidiger fungierte Rechtsanwalt Maſſot. - Geſtern Staubmaſſen aufgewirbelt, welche die Luft in den Auditorien, den
Unterſchlagung unter Annahme mildernder Umſtände zu 11 Monaten verſchlechtern. Ber akademiſche Senat hat daher beſchloſſen an 1
Gefängnis verürteilt. Die Verteidigung führte in dieſem Fall Rechts= Herren Studierenden das Erſuchen zu richten, von der bezeichnes,
Sitte Abſtand zu nehmen.
Tageskalender.
Freitag, 26. Juni: Konzert (Reſtauration Schmitz)
Samskäg, 27. Juni: Konzert in der Vereinigten Geſellſchaft.
Sonntag, 28. Juni: Großes Konzert des Cölner Männer=Geſal
Vereins (Saalbau). — Waldfeſt der freiw. Feuerwehr Darmſtn.
an der Kohlplatte. - Ausflug des Vereins Frohſinn nach
Aur=
bach. — Ausflug des Darmſtädter Oekonomelvereins in
Bergſtraße.
Dpuck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.- Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.