Wennementspreiz
dentelſhenid 1 Mart 50 pl. ud
Bringerlohn Huswärtz werden von
ullen Poftämtern Beſtellungen
ent=
egengenommen zu 1 Mark v0 Pf.
vw Quartal mcl. Voſtaufichlag
(Jrag= und Anzeigeblafk.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.
Inſerate
werdemangenommmn: in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
m Beſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 36. ſowie auswärzz
von allen Annonen=Expeditionen
Amtliches Organ
für die Bekannkmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
N 152.
Mittwoch den 6. Auguſt.
1884.
Gefunden: 1 Stempel (Uhrhängſeh. 1 altes Meſſer mit 2 Klingen. 1 Schirm. 1 rother Schlangenring. 1 Kinderſchuh.
1 Schlüſſel und 1 Drücker. 1 desgl. 1 Schlüſſel. 1 kleiner Schlüſſel.
Verloren: 1 ſtädtiſches Sparkaſſebuch Nr. 65.952. 1 Granatarmband. 1 viereckige Broſche, worauf ein Kinderbild.
Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.
Jugelaufen: 1 Hund, weiß mit gelben Flecken.
ſchwarzer Dachshund mit Hundemarke.
Entlaufen:
Darmſtadt, den 5. Auguſt 1884.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Schießübungen auf dem Artillerie=Schießplatze bei Griesheim.
Wir bringen hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß am 14. l. Mts., Vormittags von 7 bis 12 Uhr, auf dem Ar=
Eillerie=Schießplatze bei Griesheim Schießübungen mit ſcharfer Munition ſeitens des 1. Heſſiſchen Infanterie=Regiments Nr. 81
ſtattfinden werden.
Zugleich wird darauf aufmerkſam gemacht, daß den Weiſungen der ausgeſtellten Poſten unweigerlich Folge zu leiſten iſt.
Darmſtadt, den 1. Auguſt 1884.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
[7969
Darmſtadt, am 1. Auguſt 1884.
Betreffend: Das Verbot des Beſuches von Wirthshäuſern und öffentlichen Tanzlocalen von Seiten ſchulpflichtiger Kinder.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt,
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes mit Ausnahme derjenigen von Darmſtadt und Beſſungen.
Indem wir die nachſtehend abgedruckte Polizei=Verordnung vom 2. Januar 1882 hierdurch in Erinnerung bringen,
beauf=
tragen wir Sie, Ihre Polizeiofficianten anzuweiſen, die Beobachtung derſelben genau zu überwachen und Verfehlungen gegen
vieſelbe zur Anzeige zu bringen.
Bei Uebertretungen des 8 1 derſelben iſt, wie wir Ihnen mit Ausſchreiben vom 10. Januar 1882 bemerkt, Anzeige an
ben betreffenden Schulvorſtand zu erſtatten, wegen Uebertretungen durch die Beſitzer oder Verwalter von Gaſt= und
Schank=
wirthſchaften, ſowie öffentlichen Tanzlocalen iſt die auf dem vorgeſchriebenen Formular zu erhebende Polizei=Anzeige mit
burzem Begleitbericht an uns einzuſenden. Wir werden hierdurch in die Lage verſetzt ſein, zu prüfen ob, beziehungsweiſe bei
welchen Gewerbtreibenden der genannten Kategorien etwa eine Beſchränkung der Tanzerlaubniß für die Folge einzutreten haben
wird.
v. Marquard.
Polizei=Verordnung.
Auf Grund des Artikels 78 der Kreis=Ordnung, unter Zuſtimmung des Kreis=Ausſchuſſes und mit Genehmigung
Groß=
erzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 29. December 1881 (zu Nr. M. J. 26855) wird hierdurch für
den Kreis Darmſtadt verordnet, wie folgt:
8 1. Schulpflichtigen Kindern iſt der Beſuch von Wirthshäuſern und öffentlichen Tanzlocalen ohne Begleitung ihrer
Eltern oder Derjenigen, welche deren Stelle vertreten, wie Pflegeeltern, Vormünder und dergleichen, unterſagt.
8 2. Mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark, welche im Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt wird, werden
be=
heraſt: Beſitzer oder Verwalter von Gaſt= und Schankwirthſchaften, ſowie öffentlichen Tanzlocalen, welche geſtatten, daß ſchul=
Aflichtige Kinder - dem 8 1 zuwider - ſich in ihren Wirths= oder Tanzlocalen aufhalten, beziehungsweiſe dieſelben aus
Hnen nicht alsbald entfernen.
8 3. Gegenwärtige Polizei=Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im „Tagblatt= in Kraft.
Darmſtadt, den 2. Januar 1882.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
[7970
v. Marquard.
468
[ ← ][ ][ → ] B e k a n n t m a ch u n t=
Betreffend: Die Ausführung des Reichsgeſetzes vom 6. Juli 1884, die Unfallverſicherung der Arbeiter betr.
Die nachſtehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichsverſicherungsamts mit Anlagen bringen wir hierdurch zur
Kennt=
niß aller Betheiligten, und bemerken gleichzeitig, daß die auf Grund des 8 11 des Geſetzes erfolgenden Anmeldungen der
ver=
ſicherungspflichtigen Betriebe im Kreiſe Darmſtadt bei uns zu geſchehen haben und von den betr. Unternehmern die zu dieſem
Zweck nothwendigen Formulare demnächſt auf den Großherzoglichen Bürgermeiſtereien entgegen genommen werden können.
Das hierüber Erforderliche wird den Betheiligten noch bekannt gemacht werden.
[7971
Darmſtadt, am 30. Juli 1884.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungs=
Bekanntmachung,
behörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältniſſe zu ergänzen.
betreffend die Anmeldung der
unfallverſicherungs=
pflichtigen Betriebe.
Vom 14. Juli 1884.
In Gemäßheit des 511 des Unfallverſicherungsgeſetzes vom 6. Juli
1884 ( Reichs=Geſetzblatt S. 69) hat jeder Unternehmer eines unter den
6 1 dieſes Geſetzes fallenden Betriebes den letzteren unter Angabe des
Gegenſtandes und der Art deſſelben, ſowie der Zahl der durchſchnittlich
darin beſchäftigten verſicherungspflichtigen Perſonen bei der unteren
Verwaltungsbehörde binnen einer vom Reichs=Verſicherungsamt zu
be=
ſtimmenden Friſt anzumelden.
Dieſe Friſt wird hiermit auf die Zeit bis zum
1. September d. J. einſchließlich
feſtgeſetzt.
Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf den nachſtehenden
Auszug aus dem genannten Geſetze ſowie auf die beigefügte Anleitung
hingewieſen.
Berlin, den 14. Juli 1884.
Das Reichs=Verſicherungsamt.
Bödiker.
Auszug aus dem Unfallverſicherungsgeſetz.
8 1 Abſatz 1 bis 6.
Alle in Bergwerken, Galinen, Aufbereitungsanſtalten, Steinbrüchen,
Gräbereien (Grüben), äuf Werften und Bauhöfen, ſowie in Fabriken
und Hüttenwerken beſchäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten, letztere
ſofern ihr Jahresarbeitsverdienſt an Lohn oder Gehalt zweitauſend
Mark nicht überſteigt. werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe
ſich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Beſtimmungen dieſes Geſetzes
verſichert.
Daſſelbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten, welche von einem
Gewerbetreibenden, deſſen Gewerbebetrieb ſich auf die Ausführung von
Maurer=, Zimmer= Dachdecker= Steinhauer= und Brunnenarbeiten
er=
ſtreckt, in dieſem Betriebe beſchäftigt werden, ſowie von den im
Schorn=
ſteinfegergewerbe beſchäftigten Arbeitern.
Den im Abſatz 1 aufgeführten gelten im Sinne dieſes Geſetzes
die=
jenigen Betriebe gleich, in welchen Dampfkeſſel oder durch elementare
Kraft (Wind, Waſſer, Dampf, Gas, heiße Luft u. ſ. w.) bewegte
Trieb=
werke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme der land= und
forſt=
wirthſchaftlichen nicht unter den Abſatz 1 fallenden Rebenbetriebe, ſowie
derjenigen Betriebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zur
Be=
triebsanlage gehörende Kraftmaſchine benutzt wird.
Im=Uebrigen gelten als Fabriken im Sinne dieſes Geſetzes
insbe=
ſondere diecjenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung
von Gegenſtänden gewerbsmäßig ausgeführt wird, und in welchen zu
dieſem Zwecke mindeſtens zehn Arbeiter regelmäßig beſchäftigt werden,
ſowie Betriebe, in welchen Exploſivſtoffe oder explodirende Gegenſtände
gewerbsmäßig erzeugt werden.
Welche Betriebe außerdem als Fabriken im Sinne dieſes Geſetzes
88 87 ff.).
anzuſehen ſind, entſcheidet das Reichs=Verſicherungsamt
Aüf gewerbliche Anlagen, Eiſenbahn= und Schifffahrtsbetriebe,
welche weſentliche Beſtandtheile eines der vorbezeichneten Betriebe ſind,
finden die Beſtimmungen dieſes Geſetzes ebenfalls Anwendung.
5 3 Abſatz 1.
Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieſes Geſetzes gelten auch
Tan=
tiemen und Naturalbezüge. Der Werth der letzteren iſt nach
Ortsdurch=
ſchnittspreiſen in Anſatz zu bringen.
9 Abſatz 2 und 3.
Als Unternehmer gilk Derjenige, für deſſen Rechnung der Betrieb
erfolgt.
Betriebe, welche weſentliche Beſtandtheile verſchiedenartiger
Indu=
ſtriezweige Umfaſſen, ſind derjenigen Beruſsgenoſſenſchaft zuzutheilen,
weicher der Hauptbetrieb angehört.
8 11.
Jeder Unternehmer eines unter den 5 1 fallenden Betriebes hat
den letzteren binnen einer von dem Reichs=Verſicherungsamt zu
beſtim=
menden und öffentlich bekannt zu machenden Friſt ünter Angabe des
Gegenſtandes und der Art deſſelben, ſowie der Zahl der durchſchnittlich
darin beſchäftigten verſicherungspflichtigen Perſonen bei der unteren
Verwaltungsbehörde anzumelden.
Dieſelbe iſt befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu
einer Auskunft darüber innerhalb einer zu beſtimmenden Friſt durch
Geldſtrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten.
Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach den Gruppen, Klaſſen
und Ordnungen der Reichs=Berufsſtatiſtik geordnetes Verzeichniß
ſämmt=
licher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegenſtandes und der
Art des Betriebes, ſowie der Zahl der darin beſchäftigten
verſicherungs=
pflichtigen Perſonen aufzuſtellen. Das Verzeichniß iſt der höheren
Ver=
waltungsbehoͤrde einzureichen und von dieſer erforderlichenfalls
hinſicht=
lich der Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Klaſſen und Ordnungen
der Reichs=Berufsſtatiſtik zu berichtigen.
Die höhere Verwaltungsbehörde hat ein gleiches Verzeichniß
ſämmt=
licher verſicherungspflichtigen Betriebe ihres Bezirks dem Reichs=
Ver=
ſicherungsamt einzureichen.
Anleitung
in Betreff der Anmeldung der
verſicherungs=
pflichtigen Betriebe.
(6 11 des Unfallverſicherungsgeſetzes.
1) Die Anmeldungspflicht erſtreckt ſich auf alle verſicherungspflich=
tigen, d. h. unter den 5 1 des Unfallverſicherungsgeſetzes fallendem
Betriebe. Zu dieſen gehören:
a. Bergwerke, Salinen und Aufbereitungsanſtalten,
b. Steinbrüche, Gräbereien (Gruben), Werften und Bauhöſe,
c. Fabriken aller Art und Hüttenwerke.
Ars Fabriken gelten insbeſondere - auch wenn dies nach dent=
Sprachgebrauch zweifelhaft ſein ſollte - alle Betriebe, in welchen die
Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenſtänden gewerbsmäßig aus=l.
geführt wird und zu dieſem Zwecke mindeſtens zehn Arbeiter regelmäßig
beſchäftigt werden.
Hiernach muß 3. B. ein Bäcker, welcher in ſeinem Bäckereibetriebe.
mindeſtens zehn Arbeiter regelmäßig beſchäftigt, dieſen Betrieb
an=
melden;
d. alle Betriebe, in welchen Dampfkeſſel oder durch elementare
Kraft (Wind, Waſſer, Dampf, Gas, heiße Luft ꝛc.) bewegte Triebwerke
zur Verwendung kömmen.
Hiernach muß z. B. ein Schneider, welcher mit einem Gasmotor.
und einem Lehrling arbeitet, ſeinen Betrieb anmelden:
L. Betriebe, in welchen Exploſivſtoffe oder explodirende Gegenſtände.
gewerbsmäßig erzeugt werden;
k. jeder Gewerbebetrieb, welcher ſich auf eine der nachſtehend
be=
zeichneten Arbeiten: Maurer=, Zimmer=, Dachdecker= Steinhauer,
Brünnen= oder Schornſteinfegerarbeiten erſtreckt.
2) Nichtverſicherungspflichtig und daher auch nicht anzumelden ſind
Betriebe aller Art, in welchen der Unternehmer allein und ohne
Gehül=
fen, Lehrlinge oder ſonſtige Arbeiter thätig iſt.
Sodann fallen nicht unter das Geſetz:
a. die Land= und Forſtwirthſchaft einſchließlich der Gärtnerei, des
Obſt= und Weinbaues, die Viehzucht und Fiſcherei.
Die Benutzung einer feſtſtehenden oder transportablen Kraftmaſchine
( Locomobile ꝛc.) zu landwirthſchaftlichen Arbeiten, z. B. zum Pflügen,
Mähen, Dreſchen, zur Bedienüng einer Entwäſſerungsanlage macht den:
landwirthſchaftlichen Betrieb nicht verſicherungspflichtig.
Land= und förſtwirthſchaftliche Rebenbetriebe, d. h. gewerbliche
An=
lagen zur Verarbeitung der in der Land=und Forſtwirthſchaft gewonnenen:
rohen Naturprodukte, wie Brennereien, Ziegeleien, Stärkefabriken ꝛc.
ſind nur dann anzumelden, wenn ſie unter den 8 1 Abſ. 1 oder 4 des
Geſetzes fallen, insbeſondere alſo, wenn ſie nach der Art und dem
Um=
fang des Betriebes als Fabriken anzuſehen ſind. Hiernach ſind dieſ
Brennereien auf großen Gütern als Fabriken zur Anmeldung zu bringen.
nicht dagegen die als landwirthſchaftliche Rebengewerbe vorkommenden
kleinen Haus=Brennereien und Brauereien, welche den ſogenannten
Haustrunk bereiten oder nur in ganz geringem Umfange betrieben
werden.
Getreide=, Oel= und Walkmühlen, welche, zu einem Gute gehörig
in der Hauptſache gegen Entgelt für Dritte arbeiten und daneben den
Bedarf des Gutsbeſitzers und ſeiner Leute mitdecken, ſind anzumelden.
Nichtverſicherungspflichtig iſt ferner:
b. das Handwerk, ſoweit nicht die unter 10 bis k bezeichneten
Merk=
male für den Betrieb zutreffen. Außerdem iſt zu beachten, daß hand=
her=
werksmäßige Betriebsanlagen, welche weſentliche Beſtandtheile eines der
unter 1 bezeichneten Betriebe ſind, z. B. eine Schloſſerei in einer
Baum=
wollſpinnerei, mit dem Hauptbetriebe verſicherungspflichtig ſind.
Endlich:
c. ſind nicht verſicherungspflichtig das Handels= und
Transport=
ſewerbe, ſowie die Gaſt= und Schankwirthſchaft. Eiſenbahn=und
Schiff=
ſahrtsbetriebe jedoch, welche weſentliche Beſtandtheile eines der unter 1
ſezeichneten Betriebe ſind, z. B. ein Eiſenbahnbetrieb auf einem
Hütten=
perke, fallen mit dem Hauptbetrieb unter das Unfallverſicherungsgeſetz.
Nach Ziffer 1d werden Betriebe, in welchen Dampfkeſſel oder
ſurch elementare Kraft bewegte Motoren zur Verwendung kommen, als
ſerſicherungspflichtig angeſehen. Gleichwohl bleiben ſolche Betriebe von
er Verſicherungspflicht befreit, wenn die Motoren nur vorübergehend
und ohne daß ſie zur Betriebsanlage gehören, benutzt werden, -
vor=
ſaͤusgeſetzt, daß ſolche Betriebe nicht ohnehin nach den übrigen
Beſtim=
ch ungen der Ziffer 1 verſicherungspflichtig ſind.
Die voruͤbergehende Benutzung eines zur Betriebsanlage gehörenden,
burch elementare Kraft betriebenen Motors, z. B. die vorübergehende
Lenützung einer zur Betriebsanlage gehörenden Turbine zur
Winters=
heit macht den Betrieb verſicherungspflichtig. Ebenſo begründet die
uernde Benutzung eines nicht zur Betriebsanlage gehörenden Motors,
1 B. einer Lokomobile oder einer gemietheten, aus einem Nachbarhauſe
errührenden ſtationären Kraft die Verſicherungspflicht des Betriebes.
4) Als „Aufbereitungsanſtalten' ſind anzumelden: gewerbliche
An=
ligen zur mechaniſchen Reinigung bergmänniſch gewonnener Erze,
als „Steinbrüche!: ſolche Anlagen, in denen die Gewinnung von
Leinen gewerbsmäßig und nach techniſchen Regeln über oder unter der
bide erfolat,
als „Gräbereien (Gruben)': die auf die Gewinnung der in den
oenannten oberflächlichen Lagerſtätten vorkommenden Mineralien
Mergel, Kies, Sand, Thon, Lehm ꝛc.) gerichteten Anlagen, in denen
in gewerbsmüßiger und nach techniſchen Regeln ausgeführter Betrieb
ſartfindet. Die Ausbeutung eines eigenen Mergel= oder Torflagers
un Gebrauch auf dem eigenen Acker oder in der eigenen Haushaltung,
wie der nicht nach techniſchen Regeln erfolgende übliche Torfſtich
ürerlicher Beſitzer, auch wenn der Torf verkauft wird, fällt nicht unter
us Geſetz. — Nach techniſchen Regeln gewerbsmäßig betriebene
Bern=
ſeie, Torf=, Kies= ꝛc. Baggereien ſind als Gräbereien (Gruben)
anzu=
elden.
Als „Bauhöfe' ſind anzumelden: die auf eine gewiſſe Dauer
be=
ſaͤmeten Anlagen für Bauarbeiten (3. B. für Vorrichtung von Zim=
Pfungen ꝛc.).
5) Wer die Kraft ſeines ſtationären Motors an verſchiedene
Ge=
eibtreibende vermiethet, muß, auch wenn er ſelbſt die Kraft nicht
mntzt, dieſen Gewerbebetrieb mit Beziehung auf ſeinen
Maſchinen=
ünter, Heizer ꝛe. anmelden. Desgleichen ſind die einzelnen Unternehmer
Ewon dieſem Motor beweaten Betriebe für ihre Uuternehmungen
an=
kloungspflichtig. (Vergl. Ziffer 3 Schlußſatz).
6) Die gewerbsmäßigen Betriebe der Maurer, Zimmerer, Dachdecker,
kemhauer, Brunnenmacher und Schornſteinfeger ſind anzumelden, wenn
ſnſelben auch nur ein Lehrling beſchäftigt wird, einerlei ob es ſich
n Neubauten ꝛc. oder Reparaturen ꝛc. handelt.
erſonen, welche nicht gewerbsmäßig Maurer= ꝛc. Arbeiten
aus=
hren, unterliegen der Anmeldungspflicht nicht, wenn ſie einen Bau
Ech direct angenommene Arbeiter im Regiebetriebe ausführen laſſen.
Andererſeits brauchen die Unternehmer das Bauhandwerk nicht
nſimlich erlernt zu haben oder ſelbſt auszuüben, um wegen ihrer Maurer=,
umer=, Dachdeckergeſellen anmeldungspflichtig zu ſein. Zur
Begrün=
uz der Anmeldungspflicht genügt es, daß der betreffende Arbeitgeber
pirbsmäßig Maurer= ꝛc. Arbeiten ausführen läßt.
Nur die Zahl der im Maurer=, Zimmer=, Dachdecker= Steinhauer=,
An nenmacher= Schornſteinfeger=Gewerbe durchſchnittlich beſchäftigten
be ter iſt anzumelden. Die Zahl der von dem Bauunternehmer etwa
thſſchäftigten Tiſchler, Glaſer, Anſtreicher ꝛc. iſt nicht mit anzumelden,
ſiei denn, daß die Tiſchlerei ꝛc. von ihm fabrikmäßig (oben Ziffer 1e, d)
rüben wird und deshalb für ſich verſicherungspflichtig iſt.
Erdarbeiter für Wege=, Kanal=, Eiſenbahn= ꝛc. Bauten ſind nicht
melden.
) Bei der Anmeldung iſt der Gegenſtand des Betriebes
a zu bezeichnen. Es genügt z. B. nicht, den Betrieb als Spinnerei,
Ecet, Muhle anzumelden, ſondern es muß aus der Angabe
hervor=
en. was geſponnen, gewebt oder auf der Mühle verarbeitet wird.
Umfaßt ein Betrieb weſentliche Beſtandtheile verſchiedenartiger
In=
fræzweige, z. B. Baumwoll=Spinnerei, =Weberei und =Färberei, ſo
hieſe Beſtandtheile bei der Anmeldung ſämmtlich anzugeben, und
hritig iſt derjenige Beſtandtheil hervorzuheben, welcher als der
ſn=betrieb anzuſehen iſt.
9 In der Anmeldung iſt ferner die Art des Betriebes genau zu
152
1767
bezeichnen, ob derſelbe lediglich insbeſondere ein Handbetrieb iſt oder
unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind, Waſſer, Dampf, Gas, heiße
Luft ꝛc.) erfolgt.
9) Zur Anmeldung verpflichtet iſt der Unternehmer des Betriebes
oder ſein geſetzlicher Vertreter. Als Unternehmer gilt derjenige, für
deſſen Rechnung der Betrieb erfolgt, demnach bei verpachteten Bekrieben
der Pächter, bei Betrieben, welche im Nießbrauch beſeſſen werden, der
Nießbraucher.
Für die Anmeldungspflicht iſt es einflußlos, ob der Betrieb im
Beſitze von phyſiſchen oder juriſtiſchen Perſonen, des Reichs, eines
Bun=
desſtaats, eines Cömmunalverbandes oder einer Privatperſon iſt.
10) Die Zahl aller in dem Betriebe durchſchnittlich beſchäftigten
verſicherungspflichtigen Perſonen muß in der Anmeldung angegeben ſein,
einerlei ob dieſelben Inländer oder Ausländer, männlichen oder
weib=
lichen Geſchlechts, ob ſie erwachſene Arbeiter, junge Leute oder Kinder,
Lehrlinge mit oder ohne Lohn ſind, ob ſie dauernd oder vorübergehend
beſchäftigt werden. Beamte mit mehr als 2000 M. Jahresverdienſt
ſind nicht mitzuzählen.
11) Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine beſtimmte Zeit des
Jahres arbeiten (Zuckerfabriken, Braltekeien, Baubetrieb ꝛc.), iſt die
anzumeldende (ndurchſchnittliche:) Arbeiterzahl diejenige, welche ſich
für die Zeit des regelmäßigen vollen Betriebes, alſo bei Maurern
während des Sommers, ergiebt.
12) Als in dem Betriebe beſchäftigt” ſind Diejenigen anzumelden,
welche in dem Betriebsdienſte ſtehen und Arbeiten, welche zu dem
Be=
triebe der Fabrik ꝛc. gehören, zu verrichten häben, ohne Rückſicht
darauf, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der Betriebsanlage
der Fabrikhöfe ꝛc.) erfolgt.
13) Selbſtändige Gewerbtreibende, welche in eigener Betriebsſtätte
im Auftrage oder für Rechnung anderer Gewerbtreibenden mit der
Her=
ſtellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugniſſe (d. h. in der
Haus=
induſtrie) beſchäftigt werden, ſind bei der Anmeldung nicht mitzuzählen.
Ein Kaufmann (Fabrikant), welcher 100 Hausweber beſchäftigt, hat
deshalb allein noch keinen verſicherungspflichtigen Betrieb.
Solle dagegen ein Hausweber an ſeinem mittelſt elementarer Kraft
betriebenen Webſtuhl einen Arbeiter beſchäftigen, ſo müßte der
Haus=
weber (nicht der Fabrikant, für den er arbeitet) dieſen Betrieb gemäß
Ziffer 1d anmelden.
14) Für die Anmeldung wird die Benutzung des nachſtehenden
Formulars empfohlen.
15) Iſt ein Unternehmer zweifelhaft, ob er ſeinen Betrieb
anzu=
melden habe oder nicht, ſo wird derſelbe gut thun, die Anmeldungsfriſt
nicht unbenutzt verſtreichen zu laſſen, wenn er ſicher ſein will, den aus
der Nichtanmeldung eines verſicherungspflichtigen Betriebes ſich
ergeben=
den Nachtheilen zu enlgehen. Hierbei bleibt ihm unbenommen, in dem
Formulare, Spalte=Bemerkungen;, die Gründe anzugeben, aus denen
er die Anmeldungspflicht bezweifelt.
16) Schließlich werden die betheiligten Betriebsunternehmer noch
beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß, wenn ſie die vorgeſchriebene
Anmeldung nicht bis zum L. September 1884 erſtatten, ſie hierzu
durch Geldſträfen im Betrage bis zu einhundert Mark angehalten
werden können.
Formular für die Anmeldung.
Kreis (Amt)
Staat.
Gemeinde= Guts=) Bezirk ..
Regierungsbezirk .......
Anmeldung
auf Grund des 8 11 des Unfallverſicherungsgeſetzes.
des
Unternehmers
(Firma). Begenſtand
des
Betriebes J). Art
des
Betriebes ). Zahl
er,
urchſchnittlich
beſchäftigten
verſicherungs-
pflichtigen
Perſonen. Bemerkungen.
1884.
den
(Unterſchrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
*) Z. B. Baumwoll=Spinnerei, =Weberei, =Färberei, =Appretur,
Holzſägemühle, Getreidemühle, Oelmühlen.
Bei mehreren Betriebszweigen iſt der Hauptbetrieb zu unterſtreichen.
47) Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Dampf=, Wind=, Waſſerkraft,
Gasmotor ꝛc.
Darmſtadt, am 30. Juli 1884.
Betreffend: Die Ausführung des Reichsgeſetzes vom 6. Juli 1884, die Unfallverſicherung der Arbeiter.
Das Großherzogliche Vreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes mit Ausnahme von Darmſtadt und Beſſungen.
Unter Bezugnahme auf vorſtehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, alsbald zu ermitteln, welche Anzahl von
An=
ndungsformularen in ihrem Bezirk ungefähr erforderlich werden wird, und über das Reſultat umgehend hierher zu be=
Aterd.
[7972
v. Marquard.
1768
MI2
B e k a n n t m a ch u n g.
Der während des Monats Juli ausgeſetzt geweſene öffentliche Impftermin findet vön jetzt an, ſo lange Bedürfnitz
vor=
handen iſt, wieder jeden Dienstag Nachmittag 5 Uhr, im Schulhaus in der Rundethurmſtraße, der nächſte Termin am
5. Auguſt, ſtatt.
G.
Darmſtadt, den 4. Auguſt 1884.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
[2973
B e k a n n t m a ch u n g.
Nach 8 9 der Satzungen für den Bezug von Waſſer aus dem ſtädtiſchen Waſſerwerk ſollen die Waſſermeſſer vor jeder
Beſchädigung geſchützt, jedoch ſo aufgeſtellt ſein, daß die mit der Controlirung derſelben betrauten Beamten ungehindert Zutritt
zu denſelben haben.
Dieſer Beſtimmung, welche von den Waſſer=Conſumenten durch Unterzeichnung der Anmeldung zum Waſſerbezug
aner=
kannt, außerdem wiederholt öffentlich bekannt gegeben worden iſt, wird nach uns gewordener Anzeige der Waſſerwerks=
Betriebsleitung häufig nicht entſprochen; in vielen Fällen iſt der Zutritt zu dem Waſſermeſſer entweder durch Abweſenheit der
Hausbeſitzer oder Bewohner, in deren Keller der Waſſermeſſer aufgeſtellt iſt, ganz unmöglich, oder es iſt ein längeres
Suchen in dem Hauſe nach dem Inhaber des betr. Kellerraumes nöthig, oder es ſind in dem Kellerraum Steinkohlen, Kiſten,
Fäſſer und ſonſtige Gegenſtände vor dem Waſſermeſſer niedergelegt, deren Ueberſteigen mit Schwierigkeiten und ſelbſt mit
Gefahr verknüpft iſt.
Wir erſuchen daher die Hausbeſitzer, ihre Aufmerkſamkeit auf oben geſchilderte Uebelſtände zu richten und dafür Sorge
zu tragen, daß gemäß der Beſtimmung in 89 der Satzungen der Zutritt zu dem Waſſermeſſer ſtets ungehindert
er=
folgen kann.
Darmſtadt, den 29. Juli 1884.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
[7823
Ohly.
B e k a n n t m a ch u n g.
Für die Südſeite der Kiesſtraße iſt durch Stadtverordneten=Beſchlüſſe vom 6. und 13. Juni eine neue, lediglich die
Hofraithen Nr. 5 bis einſchließlich 35 in ſich begreifende Baufluchtlinie - vorbehältlich des Zuſtandekommens der mit den
betheiligten Grundbeſitzern erforderlichen und bereits eingeleiteten Geländeregulirungen - aufgeſtellt worden. Der betreffende
Plan iſt vom 6. d. Mts. einſchließlich an bis zum 21. d. Mts. einſchließlich auf dem Rathhiuſe offen gelegt.
Etwaige Einwendungen ſind, bei Vermeidung des Ausſchluſſes, innerhalb dieſer Friſt bei uns anzubringen.
Darmſtadt, den 4. Auguſt 1884.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
[7928
Ohly.
Verſteigerung von
Baumaterialien.
Dienstag den 12. l. M., Vormittags
9 Uhr,
kommen im Hofe des Großh. Hoftalles
(Mathildenplatz) dahier verſchiedene
Bau=
materialien, beſtehend in: Langer
Sand=
ſteinplatten, Mainplatten, Pflaſterſteinen,
eiſernen Krippen, Raufen, gußeiſernen
Brunnenröhren, eichenen Latierpfoſten,
Riegeln und Schwellen, Brennholz,
Pack=
kiſten, Brettern, Dielen, Thüren und 8 Stück
größere zweiflügelige Thore ꝛc., unter den
bei der Verſteigerung bekannt gegeben
werdenden Bedingungen zur öffentlichen
Verſteigerung.
Darmſtadt, den 4. Auguſt 1884.
Großherzogliches Kreisbauamt Darmſtadt.
Wießel.
[7974
Bekanntmachung.
Auf, gerichtliche Verfügung vom
1. Auguſt 1884 ſollen die Immobilien
des Schreinermeiſters Friedrich Jöckel
und zwar:
Flur.
Nr. ⬜Meter.
IV. 28817⁄₀o 219 Hofraithe
Kra=
nichſteinerſtraße,
IV. 289⁄₁₀
94 Grabgarten
da=
ſelbſt,
Mittwoch den 27. Auguſt l. 33.
Vormittags 1 Uhr,
zum letzten Mal mit unbedingtem
Zuſchlag verſteigert werden.
Darmſtadt, den 5. Auguſt 1884.
Großherzogliches Ortsgericht Darmſtadt.
[7975
Berntheiſel.
Kohlenlieferung.
Die Lieferung von 1000 Centnern,
Ruhrſtückkohlen beſter Qualität ſoll auf
dem Wege der Submiſſion vergeben
wer=
den. Anerbietungen, bei denen der Preis
die Koſten des Wiegens, den Fuhrlohn und
das Octroi in ſich ſchließt, ſehen wir vor
Ablauf des 8. l. M. entgegen.
Darmſtadt, 1. Auguſt 1884.
Großh. Gymnaſialdirection Darmſtadt.
Dr. Becker.
[7931
Tischwoine, Housseuz
gut aſſortirtes Lager bei
Georg Liebig & Co.,
Louiſenſtraße 10. (976
hur hosinſectio
empfehle zu billigſten Preiſen:
Carbolsäure, flüſſig,
Carbolpulver, loſe und in
Streubüchſen
Chlorkalk, Eisenvitriol.
Für Fabriken, Hotels,
Reſtaura=
fionen, Inſtitute ꝛc. Vorzugspreiſe-
Rheinstrasse 28. (54.
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T-
8005) Ein ält. gebild. Fräulein aus
guter Familie, mit beſt. Ref., ſucht ſofort
Stelle als Haushälterin oder
Vor=
ſteherin. Zu erfragen in der Expedition.
7904) Eine Frau, im Ausbeſſern der
Wäſche geübt, ſucht Beſchäftigung.
Die=
ſelbe nimmt auch Aushülfeſtelle an. -
Große Caplaneigaſſe 29, im Hofe.
ſEin junges Mädchen, welches das
- Weißzeugnähen und Ausbeſſern
gründlich erlernt hat, auf der Maſchine
bewandert iſt, ſucht noch einige Tage in
der Woche zu beſetzen. - Auskunft ertheilt
Wittwe Münch, Schuſtergaſſe 1. (8006
Stelle-Gesuoh.
Ein verheiratheter Mann, welcher 6 J.
in einem bedeutenden Mehl= und
Futter=
artikelgeſchäft thätig war ſucht Stelle.
Derſelbe iſt auch mit Pferden vertraut.
[8007
Näheres in der Expedition.
8008) Ein Mädchen ſucht Aushülfſtelle
oder Laufdienſt. Langgaſſe 27, 2 Treppen.
7817) Ein verheiratheter, junger Mann
mit guten Zeugn. verſehen, wünſcht Stelle
als Kutſcher oder auch als Auslaufer.
Näheres Expedition.
E
W
7962) Ein reinliches Dienſtmädchen
für ſofort geſucht. Wittmannsſtr. 43.
8009) Ein tüchtiges Mädchen
ge=
ſetzten Alters, das bürgerlich kochen kann
und die Hausarbeit gründlich verſteht, und
ein braves Kindermädchen werden für
alsbald geſucht. — Gute Empfehlungen
Bedingung. - Beſſunger Carlsſtr. 1,part.
7914) Eine gewandte, mit dem
Putz=
fache vertraute
Verkäuferin
ſuche für mein Kurz= und Modewaaren=
Geſchäft per September.
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Kirchſtraße.
Ein Lohrmädehen
in mein Stickereigeſchäft geſucht. (6037
C. F. Eemmler, Ludwigsplatz 10.
1773
8010) Ein anſtändiger, ſolider
Mann mit prima Zeugniſſen kann
in 14 Tagen als
Aausbursche
gegen guten Lohn bei uns eintreten.
Beüder Jungmann,
Mehl=u. Getreidegeſchäft.
8011) Ein gewandter, zuverläſſiger
Lerrsohaſiskutscher
wird geſucht. Schriftliche Anmeldungen
unter Angabe der bisherigen Dienſtſtellen
bei der Expedition d. Bl. abzugeben unter
T. A.
7360) Einem jungen Manne mit
guter Schulbildung und
kaufmänni=
chen Vorkenntniſſen iſt Gelegenheit
geboten ſich auf dem Bureau eines
yieſigen Geſchäftes als Buchhalter
auszubilden.
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V. 10 an die Expedition d. Bl.
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geſucht. — Solche, die zugleich geprüfte
Heizer ſind, erhalten den Vorzug. (8012
Wohner & Cahr.
Zur Beſetzung unſeres
dem=
nächſt fertig werdenden
Neu=
baues ſuchen wir noch weitere
100 tüchtige Schromer
und werden Anmeldungen
der=
ſelben jetzt ſchon
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„ 1621-2
„ 20.34-3
„ 4.172]
M 152
Politiſche Ueberſicht.
Darmſtadt, 6. Auguſt.
Deutſches Reich. Die „Nordd. Allg. 3tg.: bemerkt den „
Times=
gegenüber, daß Deutſchland auf der Conferenz nicht blos die finanziellen
Intereſſen ſeiner Bondholders in der egyptiſchen Frage, ſondern auch
leine Beziehungen zu den übrigen europäiſchen Mächten im Auge zu
behalten hatte. Daß England dieſen Catz auf ſich ſelbſt nicht anwendet,
dürſte die Haupturſache des Mißerfolges der Conferenz bilden. England
habe Deutſchland, Oeſterreich, Italien und Rußland gegenüber ſich in
identiſcher Form ausgeſprochen, um einen Druck auf Frankreich
auszu=
üben, zweifellos in der Erwartung, daß dieſelben es ſich zur Ehre rechnen
würden, die engliſchen Kaſtanien aus dem franzöſiſchen Feuer zu holen,
wozu übrigens die genannten Mächte keine beſondere Neigung gezeigt
hätten.
Die Panzerkorvetten „Württemberg;, „Sachſen!, „Bayern= und
Baden' ſind am 3. Auguſt Nachmittags. von Wilhelmshafen kommend,
in der Weſermündung eingetroffen, um Angriffsmanöver auf die Forts
auszuführen. Morgens nahmen die aus Geeſtemünde ausgelaufenen
ſiinf Kanonenboote an den Manövern Theil.
Herr von Schlözer, der preußiſche Geſandte beim Vatican, hat in
voriger Woche Rom zu einem längeren Urlaube verlaſſen, den er in
Deutſchland zuzubringen gedenkt. Dieſer Umſtand lenkt die
Aufmerk=
ſaemkeit wieder auf die Unterhandlungen Preußens mit der römiſchen
Curie, von denen es in letzter Zeit recht ſtill geweſen iſt. Herr
v. Schlözer hat ſich hierüber vor ſeiner Abreiſe von Rom einem
Bericht=
erſtatter des „Hamburger Correſpondent” in einer Weiſe ausgeſprochen,
welche die Ausſichten auf einen baldigen Friedensſchluß zwiſchen Preußen
und Rom als nicht beſonders günſtig erſcheinen läßt. Allem Anſchein
nach ſind die Verhandlungen von einem befriedigenden Reſultate jetzt
ſo=
gar weiter entfernt als je und ſteht auch nach den gemachten
Erfah=
rngen eine nachhaltige Wendung in der Behandlung der Kirchenpolitik
in Rom oder Berlin ſchwerlich zu erwarten. Vermuthlich bildet jetzt
die Poſener Biſchofsfrage den „todten Punkt', an welchem vorläufig die
Lerhandlungen geſcheitert ſind, man will ſich in Rom zu der
Wieder=
beſetzung des erzbiſchöflichen Stuhles von Poſen=Gneſen nur dann
ent=
ſchließen, wenn die preußiſche Regierung die Freiheit der Erziehung des
Clerus und der kirchlichen Jurisdiction zugeſteht, daß aber Preußen
dieſe Forderungen, welche der ganzen kirchenpolitiſchen Geſetzgebung den
Poden entziehen, acceptiren ſollte, iſt nicht denkbar.
Aus der Nordſee wird der Ueberfall und die Plünderung eines
daitſchen Schiffes durch 4 engliſche Kutter gemeldet. Das deutſche
Schif=
ſ„Diedrich=, Capitän Varrelmann, befand ſich auf der Doggerbank, als
eine Anzahl Engländer an Bord kamen und die Mannſchaft mit dem
Lode bedrohte, wenn ſie ſich widerſetze. Hierauf wurde das deutſche
Echiff vollſtändig ausgeplündert. Bei dem Marine=Commando in
Wil=
hümshaven wurde ſofort Anzeige erſtattet und iſt zu hoffen, daß es
gllingt. die Piraten zu ermitteln, deren Schiffsnummern übrigens
be=
mint ſind.
Ueber den Nordſee=Canal wird der „Loſſ. Itg.” berichtet: Die
Mäne zu dem projectirten Nordſee=Canal, welcher die Nordſee mit dem
Keeler Hafen verbinden und wonach der Canal ſelbſt für die größten
Panzerſchiffe unſerer Marine fahebar gemacht werden ſoll, ſind ſeit
eſnva 6 Wochen bis in die kleinſten Details ausgearbeitet und es kann
jeverzeit mit dem Bau begonnen werden, ſobald der Reichstag, der ſeiner
Zrit in einer Denkſchrift darum angegangen werden ſoll, die dazu
noth=
mandigen Summen bewilligt haben wird. Die Marine war bisher in
dm Vorberathungen dem Project abhold und zwar hauptſächlich aus
dinn Grunde, weil das ſchmale Fahrwaſſer, welches vom Kieler Hafen
in die offene See führt, der dort ankernden deutſchen Flotte nicht genug
Gaum gewähren würde, um im Kriegsſall bei etwaiger Blokirung durch
eine ſtarke feindliche Escadre den zu einer Action erforderlichen
Auf=
murſch in Schlachtlinie zu bewerkſtelligen. Dieſe Bedenken ſollen jedoch
durch unſeres Kaiſers Initiative durch die Neuanlegung der bedeutend
erveiterten und vorgeſchobenen Außenbefeſtigungen des Kieler Hafens
gHoben ſein. Wie ſehr ſich der Kaiſer für dies Project intereſſirt, gehe,
miæ hierzu von unſerem Gewährsmann bemerkt wird, daraus hervor,
daßß der Kaiſer dem ihm darüber vorgelegten ſchriftlichen Gutachten der
Lundesvertheidigungs=Commiſſion auf 19 Seiten Randbemerkungen
zuge=
fügt habe.
Die Ausweiſungen ruſſiſcher Staatsangehöriger aus Berlin dauern
fut und beſchäftigt dieſe Angelegenheit die Preſſe in hohem Grade.
Auch einer von der ruſſiſchen Botſchaft in Verlin angeſtellten
Schätzun=
mar die ruſſiſche Colonie in der Reichshauptſtadt vor den Ausweiſunger
A. 15,000 Köpfe ſtark, welche Zahl durch letztere Maßregel nun ein
Abebliche Reducirung erſahren hat, da nicht weniger als 1800 Perſonen
barderlei Geſchlechts. aller Confeſſionen, der verſchiedenſten Berufsarten
nd Lebensſtellungen ausgewieſen worden ſein ſollen.
Eine Conferenz der preußiſchen Biſchöfe wird, wie dem „Fuldaer
Kheisbl.” aus glaubwürdiger Quelle mitgetheilt wird, am 7. Auguſi in
F. lda ſtattfinden. Ueber den Zweck dieſer Conferenz liegen keine An=
Wen vor.
Schweiz. Die internationale Conferenz in Bern zur Berathung
üher die internationalen Schiedsgerichte wurde am 4. d. M. durch den
Bundesrath Ruchonnet eröffnet und war von etwa 70 Perſonen
be=
ucht, darunter mehrere Deutſche, ſowie Delegirte aus Kopenhagen und
pa ris.
1775
Oeſterreich=Ungarn. Der Austritt von 26 deutſchen Delegirten
aus dem böhmiſchen Landesculturrathe kann als das erſte Produkt jener
Bewegung unter der deutſchen Bevölkerung Böhmens bezeichnet werden,
welche nach einer adminiſtrativen Theilung des Landes ſtrebt. Die
deutſchen Delegirten motiviren ihren Austritt durch den Hinweis darauf,
daß die ezechiſchen Mitglieder des Landesculturrathes nur auf die
För=
derung ihrer politiſchen und nationalen Zwecke bedacht ſeien, und daß ſie
die gemeinſamen Intereſſen der deutſchen und ezechiſchen Landwirthe
durchaus verkannten. Der Austritt der deutſchen Delegirten aus dem
Landesculturrathe wird indeſſen auf deutſcher Seite nicht allenthalben
gebilligt; ſo hat der Abgeordnete Schneider in Kaaden flugs eine neue
„deutſch=wirthſchaftliche” Partei gegründet, was die Einigkeit der
Deutſch=
böhmen gegenüber den ezechiſchen Beſtrebungen in gerade nicht günſtigem
Lichte erſcheinen läßt.
Frankreich. Der Congreß trat am 4. Auguſt Mittags 1 Uhr in
Verſailles zuſammen und wurde der Vorſchlag des Präſidenten Leroyer,
die Geſchäftsordnung der Nationalverſammlung von 1871, vorbehaltlich
Abänderungen en bloc anzunehmen, nach heftigen Unterbrechungen
ſeitens der Rechten und Linken angenommen. Miniſterpräſident Ferry
brachte hierauf die Vorlage über die Reviſion der Verfaſſung ein,
wo=
gegen Proteſt erfolgte, da nach der Geſchäftsordnung zunächſt die
Ver=
leſung der Mitglieder in die Abtheilungen erfolgen müſſe. Der hierauf
entſtehende Tumult, mehrere Redner waren gleichzeitig auf der Tribüne,
machte weitere Verhandlungen unmöglich und wurde die Sitzung ſuspendirt.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung erſolgte die Verleſung der
Mitglieder in die Abtheilungen, worauf dann durch Ferry die
Reviſions=
vorlage eingebracht und die Dringlichkeit beantragt wurde. Auf
An=
trag Clemenceau's wurde die Wahl einer Commiſſion von 30
Mitglie=
dern, an welche die Vorlage verwieſen werden ſoll, auf den folgenden
Tag verſchoben.
Trotz einer möglichen Wiederholung der tumultuariſchen Auftritte
rechnet man auf eine Mehrheit von 500 Stimmen zu Gunſten der
Regierung.
Der „Figaros veröffentlicht ein Manifeſt des Prinzen Napoleon,
worin derſelbe gegen die Verſammlung des Congreſſes proteſtirt und
die Berufung einer conſtituirenden Verſammlung fordert.
Ein Telegramm des franzöſiſchen Reſidenten in Annam meldet,
daß am 3. Auguſt ein jüngerer Bruder des jüngſt verſtorbenen Kaiſers
Kienphuocvon in Annam zum Kaiſer gekrönt worden ſei.
Vom Morgen des 3. bis zum Morgen des 4. Auguſt um 10 Uhr
fanden in Toulon 4, in Marſeille 16 Choleratodesfälle ſtatt.
England. Im Oberhauſe gab Granville betreffs der Conferen,
ähnliche Erklärungen ab wie Gladſtone am Samſtag im Unterhauſe; er
fügte auf Anfragen hinzu, die Regierung ſchätze die Unterſtützung
Italiens und der Türkei, habe aber auch keinerlei Grund, über die
neu=
trale Haltung der anderen Großmächte zu klagen. Die nunmehr
noth=
wendigen Schritte ſeien von der Regierung erwogen. Er hoffe die
erſten derſelben morgen anzukündigen. Salisbury= beglückwünſchte die
Regierung und das Land zu dem Scheitern der Conferenz und ſprach
die Hoffnung aus, das engliſch=franzöſiſche Abkommen werde in einer
Weiſe ſchweben bleiben, daß es niemals wieder hervorgeholt werde.
Im Unterhauſe gab Gladſtone am 4. Auguſt die Erklärung ab, daß
die Regierung hinſichtlich der ägpptiſchen Frage einen wichtigen Schritt
in Ausſicht genommen habe und hoffe, denſelben morgen ankündigen
zu können. Die Regierung wolle auch morgen einen Credit für eine
Expedition zum Entſatze Gordons beantragen für den Fall, daß eine
ſolche nothwendig werden würde.
Die Londoner Morgenblätter vom 4. Auguſt heben hervor, daß
durch den Mißerfolg der Conferenz das engliſch=franzöſiſche Abkommen
bezüglich Egyptens annullirt ſei und England ſeine Actionsfreiheit in
Cgypten wieder erlangt habe. — Die „Oaily News” ſagen, England
müſſe jetzt die Verantwortlichkeiten übernehmen, welche ein
Vermächt=
niß von Tel=el=Kebir ſeien. — Die „Times” hoffen, die Regierung werde
jetzt mit Muth und Feſtigkeit handeln.
Italien. Der officielle Bericht vom 2. Auguſt Mitternacht bis
3. d. M. Mitternacht dementirt das Vorkommen der Cholera in
Villa=
franca (Verona) und Poretta (Bologna) und fügt hinzu: In Cairo
Genua) verliefen von drei Cholerafällen zwei tödtlich, der dritte
Er=
krankte befindet ſich in der Beſſerung. Zwer neue Fälle ſind
hinzuge=
kommen. In Pancalieri (Turin) drei neue Fälle, aber kein Todesfall.
Die Zahl aller bis zum 2. Auguſt dort ſtattgehabten Erkrankungen
iſt 24. In Villafranca (Piemont) iſt ein neuer Cholerafall
vorgekom=
men. - Wie groß die Cholerafurcht in Italien iſt, dafür ſpricht, daß
eine Grenzbehörde den Beſchluß gefaßt hatte, die Telegraphendrähte
ab=
zuſchneiden, damit nicht durch die Benutzung derſelben die Bacillen ins
Land gebracht würden.
Belgien. Die Bürgermeiſter von Brüſſel und Antwerpen haben
die Mitglieder aller liberalen Gemeinderäthe des Landes in Brüſſel zu
einer Verſammlung eingeladen, um über die geeigneten Mittel zur
Be=
kämpfung des neuen, von der Regierung den Kammern vorgelegten
Schulgeſetzentwurfs zu berathen.
Cahpten. In Aden iſt der amtliche Befehl eingegangen, ein
bri=
tiſches Expeditionscorps von 300 Mann in Vereitſchaft zu halten behuſs
Verſtärkung der egyptiſchen Garniſon in Zeilah.
Braſilien. Die Kammer iſt aufgelöſt worden, weil ſie den ihr
vorgelegten Entwurf der liberalen Regierung wegen Beſchleunigung der
Aufhebung der Sclaverei ahlehnte. Die Vorlage bezweckte eine Erwei=
R152
1776
terung des Sclavengeſetzes vom 28. September 1871, welches erklärte,
daß in Braſilien Niemand mehr als Sclave geboren werden könne, und
zugleich einen Emancipations=Fonds zum Loskauf der Sclaven ins
Leben rief.
Pern. Das „Reuter'ſche Bureau” meldet, daß Caceres, welcher
bisher auf eigene Fauſt den Krieg gegen die Chilenen im Norden des
Landes fortführte, mit mehreren tauſend Mann gegen Lima vorrücke,
um die Regierung des Präſidenten Igleſias zu ſtürzen.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 6. Auguſt.
Das Großh. Heſſ. Regierungsblatt Beilage Nr. 19
ent=
hält: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. 2) Desgl. 3)
Be=
kanntmachung, die Beſtätigung von Stiftungen und Vermächtviſſen betr.
4) Bekanntmachung. die Prufungs=Commiſſion für das Juſtiz= und
Verwaltungsfach betr. 5) Bekanntmachung, die Ausführung des
Unfall=
verſicherungsgeſetzes vom 6. Juli 1884 betr. 6) Bekanntmachung, die
von den ſtimmberechtigten adligen Grundbeſitzern vorzunehmende Wahl
zweier Mitglieder der erſten Kammer der Stände betr. 7)
Bekannt=
machung, den Steuerausſchlag zur Beſtreitung der Bedürfniſſe der
Land=
judenſchaftskaſſe zu Darmſtadt für 1884-85 betr. -8) Bekanntmachung,
die Umlagen zur Beſtreitung der Bedürfniſſe für die israel.
Religions=
gemeinde Friedberg, im Kreiſe Friedberg, für 1884-85 betr. 9)
Ordens=
verleihungen. 10) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines
fremden Ordens. 11) Namensveränderung. 12) Zulaſſung zur
Rechts=
anwaltſchaft. 13) Aufgabe der Zulaſſung zur Rechtsanwaltſchaft. 14)
Dienſtnachrichten. 15) Ruheſtandsverſetzungen. 16)
Concurrenzeröff=
nungen.
Im Laufe des 11. Quartals 1884 ſind von Sr. Königl. Hoheit
dem Großherzog u. a. nachſtehende Stiftungen und Vermächtniſſe
beſtätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme
ermächtigt worden: Die Schenkungen an die gemeinſchaftliche evangeliſche
Kirche zu Groß=Umſtadt: a. der Georg Adam May's Erben zu Groß=
Umſtadt, beſtehend in einem Chorfenſter mit Chriſtusbild, im Werthe
von 1500 M., b. des Eduard Guſtav May zu Frankfurt a. M. beſtehend
in ſilbernen Abendmahlgefäßen, im Werthe von 800 M. c. des
Groß=
herzoglichen Kreisraths Hallwachs zu Dieburg, beſtehend in einer Altar=
und Kanzelbekleidung, im Werthe von 408 M., und d. des Architekten
Klingelhöffer zu Darmſtadt, beſtehend in 4 Evangeliſtenbildern, im
Werthe von 200 M.; das Vermächtniß der A. Ruckelshauſen Wittwe zu
Pfungſtadt an die evangeliſche Kirche daſelbſt zu Gunſten der Armen,
im Betrage von 200 M.; die Schenkung der Sparkaſſe Offenbach an
das Mathilden=Landkrankenhaus zu Darmſtadt, im Betrage von 175 M.;
das Vermächtniß des Bankbeamten Georg Andreas dahier an die
Ge=
meinde Schönberg zu Gunſten der Ortsarmen daſelbſt, im Werthe von
250 M. die Schenkung des Barons St. Schey zu Wien au das
Mathil=
den=Landkrankenhaus zu Darmſtadt, im Betrage von 400 M.; die
Schenkung eines Ungenannten an die katholiſche Kirche zu Darmſtadt
zur Stiftung einer heiligen Meſſe. im Betrage von 200 M.; das
Ver=
mächtniß des zu Herrnsheim verſtorbenen Franz Röß VI. an die
Lieb=
frauenkirche zu Worms, zum Zweck der Erhaltung und Reſtaurirung
derſelben, beſtehend in ſeinem geſammten Vermögen im Werthe von
10,000-12,000 M., abzöglich von Legaten, im Betrage von 3200 M.;
die Schenkung der Sparkaſſe zu Lorſch an die Ludwigs= und Alice=
Stiftung im Betrage von 175 M.
Zu der geſtern Morgen im oberen Rathhausſaal unter Leitung
des Groph. Provinzialdirectors v. Marquard vorgenommenen
Land=
tagswahl waren von 82 Wahlmännern 77 erſchienen. Das Reſultat
war die einſtimmige Wahl der Herren Oberbürgermeiſter Ohly und
Otto Wolfskehl als Landtagsabgeordnete für unſere Stadt.
Von den Reſultaten der geſtern ſtattgehabten
Landtags=
wahlen ſind nachſtehende bis jetzt bekannt: Mainz: Joh. Falk III. und
Prof. Schlenger. Gießen: Rechtsanwalt Metz. Offenbach: Fabrikant
Guſtav Böhm. Friedberg: Rechtsanwalt Jöckel. Alsfeld: Fabrikant
Carl Grünewald.- Provinz Starkenburg: 4. Wahlbezirk:
Oberamts=
richter Arnold in Darmſtadt. 6. Wahlbezirk: Georg Schönberger in
Groß=Bieberau. 7. Wahlbezirk: Sparkaſſerechner Lautz in Groß=Umſtadt.
9. Wahlbezirk: Rechtsanwalt Jgnaz Metz in Darmſtadt. 13. Wahlbezirk:
Oberſteuerrath Baur in Darmſtadt. 16. Wahlbezirk: Philipp
Waſſer=
burg in Mainz. - Provinz Oberheſſen: 3. Wahlbezirk: Apotheker
Dr. Vogt in Butzbach. 6. Wahlbezirk: Freiherr Adalbert von Rabenau.
9. Wahlbezirk: Bürgermeiſter Liſt in Lauterbach. 10. Wahlbezirk:
Bürger=
meiſter Muth in Salz. 11. Wahlbezirk: Gutsbeſitzer Sturmfels in Ulfa.
Provinz Rheinheſſen: 6. Wahlbezirk: Dr. jur. Bernhard Schröder
in Darmſtadt. 9. Wahlbezirk: Dr. L. Büchner in Darmſtadt. D. Z.
Der bereits erwähnte Erlaß S. M. des Kaiſers betr.
Gelt=
endmachung nachträglicher Unterſtützungsgeſuche von
Invaliden aus dem Kriege von 1870-71, welche die geſetzliche
Präcluſiofriſt haben verſtreichen laſſen und dadurch ihrer Anſprüche
ver=
luſtig geworden ſind, iſt vom Kriegsminiſterium mit dem Bemerken zur
Kenntniß gebracht worden, daß Unterſtützungsgeſuche der bezeichneten
Invaliden bei denjenigen Bezirks=Commandos bezw. Bezirksfeldwebeln
anzubringen ſind, in deren Bezirk die Betreffenden wohnen. Derartige
Geſuche werden unter der Vorausſetzung, daß ein Lebenswandel des
Bittſtellers vorliegt, welcher dieſen einer Allerhöchſten Gnadenbewilli=
gung nicht unwürdig erſcheinen läßt, nur bei Erfüllung folgender
Be=
dingungen: a. einer durch Krankheit aufgehobenen oder verminderten
Erwerbsfähigkeit, welche eine Unterſtützungsbedürſtigkeit begründet, b.
dem Nachweis von Thatſachen, welche die Ueberzeugung von dem
urſäch=
lichen Zuſammenhang der Krankheit mit einer im Kriege von 1870-71
erlittenen Dienſtbeſchädigung zu begründen vermögen, dem Kaiſer
be=
fürwortend vorgelegt werden. In dieſem Jahre werden die königlichen
General=Commandos durch beſondere Superreviſions=Commiſſionen die
Geſuchſteller militärärztlich unterſuchen laſſen und vorher Zeit und Ort
der Unterſuchung bekannt machen. Vom nächſten Jahre ab dagegen
ſind entwaige derartige Geſuche ſo frühzeitig bei den Bezirks=Commandos
bezw. Bezirksfeldwebeln anzumelden, daß die Prüfung derſelben bei dem
Erſatzgeſchäft vorgenommen werden kann. Geſuche, denen es erſichtlich
an jeder thatſächlichen Begründung fehlt, werden ſchon in der Inſtanz
der Bezirks=Commandos abgewieſen.
In dem Großh. Kupferſtichcabinet ſind gegenwärtig zwei
Handzeichnungen von M. v. Schwind ausgeſtellt, Darſtellungen aus
dem Leben der Genofeva behandelnd.
Das Guſtav Werner'ſche Bruderhaus zu Reutlingen
feierte am 2. d. Mts. das Feſt ſeines 50jährigen Beſtehens. Weit über
die Grenzen Württembergs, ja Deutſchlands hinaus, iſt die Anſtalt als
ein bewunderungswürdiges, Werk der aufopferndſten Menſchenliebe
bekannt geworden und der nun hochbetagte Guſtav Werner, der im
Jünglingsalter, getrieben von der reinſten und uneigennützigſten
Be=
geiſterung, beſchloß, ſein Leben den ſchwachen und leidenden Mitmenſchen,
den verlaſſenen und verkommenen Kindern zu widmen, kann heute
zurück=
blicken auf eine Laufbahn, die zwar reich an Entbehrungen, an
Müh=
ſeeligkeiten und Drangſalen jeder Art, aber auch reich an den ſchönſten
und edelſten Erfolgen war. Auch unſere Stadt hat Urſache, an
dem Guſtav Werner'ſchen Rettungswerk Antheil zu nehmen; eine
ſtatt=
liche Anzahl hieſiger verwahrloſter und verlaſſener Kinder wurden in
den Werner'ſchen Anſtalten erzogen und dieſe Erziehung hal auch viele
gute Früchte getragen. Deßhalb war auch das Begrüßungstelegramm,
welches Herr Oberbürgermeiſter Ohly am Feſttage an Herrn Guſtab
Werner richtete, gewiß am Platze. Möge dem rüſtigen Greiſe eine noch
recht lange Wirkſamkeit beſchieden ſein!
Das Gewitter vom 3. Auguſt hat bedeutenden Schaden im
vorderen Odenwalde, amt Rhein und im Naſſauiſchen angerichtet. In
Mainz wurden durch wolkenbruchartigen mit Hagel vermiſchten Regen
viele Straßen und Keller unter Waſſer geſetzt; die Straße nach Weiſenau
ſtand ſtellenweiſe 3 Fuß hoch unter Waſſer. In Wicker brannten
meh=
rere Häuſer ab, welche vom Blitz getroffen waren. Viele reichtragende
Obſtbaume wurden durch den Sturm entwurzelt.
Eingeſandt. In vielen Städten ſind neben der Bezeichnung der
Straßen an den Ecken auch die Rummern der Häuſer, die zwiſchen zwei
Straßendurchzügen liegen, angegeben und durch einen Pfeil angedeutet,
nach welcher Richtung die betreffenden Nummern gehen. Wer nicht
vollſtändig lokalkundig iſt und nicht weiß, von welcher Seite aus die
Häuſer einer Straße nummerirt ſind, hat Schwierigkeiten ein beſtimmtes
nur nach der Nummer bekanntes Haus in unſerer Stadt zu finden.
Die Angabe der entſprechenden Nummern kann nur geringe Koſten
ver=
anlaſſen, würde aber den Verkehr ſehr weſentlich erleichtern.
D. Beſſungen, 5. Auguſt. Heute Vormittag 11 Uhr ſollte auf
unſerem Rathhauſe die Wahl eines Abgeordneten aus dem X11.
Wahl=
bezirke vorgenommen werden. Bei der Wahl waren jedoch nur zwanzig
Wahlmänner vertreten und mußte dieſelbe hiernach ausfallen.
Wiesbaden, 30. Juli. Der „Rhein. Kur. " ſchreibt: Ein Freund
unſeres Blattes hat ſich der Mühe unterzogen, die große Zahl der
hier lebenden verabſchiedeten Officiere nach ihrem
Rangverhält=
niſſe zu rubriciren und iſt dabei zu folgender intereſſanter
Zuſammen=
ſtellung gekommen. Augenblicklich wohnen in Wiesbaden: 3 Generäle
der Infanterie, 22 General=Lieutenants, 28 General=Majors, 50 Oberſten,
36 Oberſt=Lieutenants 53 Majors, 32 Hauptleute und Rittmeiſter, 15
Premier= und Seconde=Lieutenants. Wahrlich, unſere Stadt hat ihre
Bezeichnung „Penſionopoliss in Ehren verdient.”
Karlsruhe, 4. Auguſt. In den Tagen vom 23. bis 25.
Septem=
ber wird in Karlsruhe der XXIII. Congreß für innere Miſſion
tagen. Der Stadtrath der Reſidenz hat hierzu die Feſthalle
unentgelt=
lich überlaſſen. Das Lokalcomité, welchem viele angeſehene Männer
ver=
ſchiedener Richtungen angehören, erließ einen Aufruf zur Gewährung
von Freiquartieren. Die Gegenſtände der Verhandlung gehören zum
Theil den eben auf der Tagesordnung öffentlicher Beſprechung und
Unternehmung ſtehenden Gebieten an. So wird Paſtor von
Bodel=
ſchwingh über Arbeitercolonien und Naturalverpflegungs=Stationen,
Director Dr. Stark von Stephansfeld über den Kampf gegen die
Trunk=
ſucht, Fabrikant Steinheil von Rothan i. E. über Frauenarbeit und
Familienwohl referiren. Außerdem ſteben eine Reihe weiterer wichtiger
Tagesfragen aus dem Gebiet der chriſtlichen Liebesthätigkeil zur
Tages=
ordnung und werden Abendpredigten von namhaften deutſchen
Predi=
gern, wie Generalſuperintendent Dr. Baur, Superintendent Dryander,
Berlin, Oberconſiſtorialrath Dr. Burk, Stuttgart, gehalten. Es
em=
pfiehlt ſich, daß man ſich wegen Erlangung von Freiquartieren, ſonſtigen
Vergünſtigungen der Congreßmitglieder, Mitgliederkarten (ä 3 Mk.).
zeitig an das Bureau des Evangel. Vereins in Karlsruhe, Adlerſtraße
Nr. 23. wende.
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.- Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.