Darmstädter Tagblatt 1884


31. Juli 1884

[  ][ ]

Jhrgang.

147.

IIIUI
TESUEAUAIN

147.
Jahrgung.

Abonnementspreis
vierteljſührlich 1 Mark 50 Pf. indl.
Gringerlohn. Auzwärts werden von
allen Poſtaͤmtern Beſtellungen ent=
egengenommen
zu 1 Mark 50 Pf.
pw Quartal inck. Voſtauflichlag

Jrag= und Anzeigeblatk.)
Mit der Sonntags=Beilage:
2uſtlettp Uukteqiunhooatt.

Inſerate
werdenangenommen: in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
in Beſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 36, ſowie audwärz
von allen Annoneen=Expeditionen

Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und ſümmtlicher Behörden.

R 148.

Donnerstag den 31. Juli.

1884.

Betreffend: Den Ankauf von Zuchtrindvieh in der Schweiz.
Darmſtadt, am 26. Juli 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Nach einer in Nr. 130 des Tagblattes veroͤffentlichten Bekanntmachung des Directors des landw. Bezirksvereins Darm=
ſtadt
vom 30. v. Mts. hat dieſer Verein den Gemeinden für das laufende Jahr zum Bezug von Original=Berner Faſſelvieh
außerordentlich günſtige Gelegenheit eröffnet, indem er ſich erboten hat, alle Koſten für Abſendung der Ankaufs=Commiſſion in
die Schweiz, für den Hierhertransport der Thiere und für deren Fütterung während des Transportes auf ſeine Kaſſe zu über=
nehmen
, ſo daß die beſtellenden Gemeinden lediglich die an Ort und Stelle erwachſenden Ankaufskoſten zu erſetzen haben.
In Anbetracht, daß dieſe, den hierländiſchen Preiſen gegenüber etwas höheren Koſten ſich reichlich bezahlt machen werden
und daß nach dem Ergebniß der letzten Faſſelbeſichtigungen im Kreiſe in vielen Gemeinden das dringende Bedürfniß der Be=
ſchaffung
beſſeren Zuchtmaterials als unzweifelhaft vorliegt, hätte erwartet werden dürfen, daß jene Bekanntmachung eine zahl=
beiche
Betheiligung der Gemeinden herbeiführen werde.
Trotzdem haben ſich hierzu bis jetzt nur 5 Gemeinden (Arheilgen, Gräfenhauſen, Pfungſtadt, Weiterſtadt und Wixhauſen)
fit je einem Faſſel bereit erkärt, wodurch nur ca. die Hälfte einer Waggonladung gedeckt erſcheint.
Wir müſſen unter dieſen Umſtänden unterſtellen, daß von den Großherzoglichen Bürgermeiſtereien der vorſtehend nicht
enannten Gemeinden der erwähnten Bekanntmachung nicht überall diejenige Beachtung geſchenkt worden iſt, welche die Wich=
uͤgkeit
der Sache erheiſcht haben würde, und daß dieſelben nicht durchweg bei ihren bezüglichen Gemeinderäthen ihren Einfluß
it wünſchenswerthem Umfang aufzubieten geſucht haben, um einen Beſchluß auf Betheiligung bei dem fraglichen Ankauf
zu erzielen.
Wir fordern deshalb die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeiſtereien hierdurch auf, unverzüglich ihren Gemeinderäthen
uhnter Mittheilung des Inhaltes der gedachten Bekanntmachung wegen des Gegenſtandes Vorlage zu machen und überall da,
no die Verhältniſſe die Anſchaffung von beſſerem Zuchtvieh räthlich erſcheinen laſſen, auf einen die Betheiligung bezweckenden
Feſchluß hinzuwirken.
Ueber das Ergebniß erwarten wir längſtens in 8 Tagen Bericht.
[7775
v. Marquard.

Bekanntmachung.
Im ſtädtiſchen Lagerhaus an den
Hehnhöfen können vom 1. October d. J.
n vermiethet werden:
Ein Raum von circa 300 Quadrat
Meter im erſten Stock, zur Lagerung
von Frucht, Mehl ꝛc. geeignet.
9 Ein desgl. von gleicher Größe im
zweiten Stock, ebenfalls zur Lagerung
von Frucht und Mehl geeignet.
P Ein Keller von circa 130 Quadrat=
Meter Flächenraum.
Reflectanten belieben ſich auf unſerem
ü reau zu melden.
Darmſtadt, den 29. Juli 1884.
wßherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
(7776
Ohly.

Bekanntmachung.
Die Lieferung von circa 400,000 Stück
Eſchollbrücker Stechtorf und von ca. 800
Centner Steinkohlen=Ruhrkohlen 1. Qualität)
für die Zeit vom 1. September 1885
bis Ende Auguſt 1884 ſoll
Mittwoch den 6. Auguſt l. 33.,
Vormittags 1 Uhr,
im Wege der Submiſſion getrennt ver=
geben
werden.
Die Offerten ſind bis zu dieſem Ter=
mine
poſtmäßig verſchloſſen auf dem Büreau
der unterzeichneten Verwaltung, woſelbſt
auch die Bedingungen offen liegen, ein=
zuſenden
.
Darmſtadt, den 29. Juli 1884.
Die Großherzogl. Arreſthaus=Verwaltung.
Walter.
(7777

Steinkohlenlieferung.
Die Lieferung des Steinkohlenbedarfs
Großherzoglicher Gefänguiß=Verwaltung
Darmſtadt vom 1. Auguſt 1884 bis da=
hin
1885 etwa 1600 Centner betragend,
ſoll auf dem Wege öffentlichen Angebotes
vergeben werden. Die Lieferungsbe=
dingungen
ſind auf der Amtsſtube Groß=
herzoglicher
Gefängniß=Verwaltung, Bleich=
ſtraße
Nr. 1. vom 1. bis 5. Auguſt Vor=
mittags
einzuſehen und diesbezügliche An=
gebote
in dem daſelbſt aufgeſtellten Kaſten
verſchloſſen und mit entſprechender Auf=
ſchrift
verſehen bis zum
6. Auguſt 11 Uhr Vormittags
einzulegen, worauf alsbald die Eröffnung
der Angebote erfolgt.
Darmſtadt, den 29. Juli 1884.
Großherzogliche Gefängniß=Verwaltung.
Schneider.
[7778
457

[ ][  ][ ]

1724
Vergebung.
von Maurerarbeit.
Samstag den 2. Auguſt, Vormittags
10 Uhr,
wird auf dem Rathhauſe hier die Maurer=
Reparaturarbeit der nördlichen Kirchen=
mauer
in Submiſſion vergeben.
Voranſchlag und Bedingungen liegen
bis dahin auf unſerem Büreau offen.
Beſſungen, den 26. Juli 1884.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Beſſungen.
J. V. d. B.:
Wittmann, Beigeordneter. (7743
Bekanntmachung.
Freitag den 1. Auguſt d. J3., Vor=
mittags
von 9-1 Uhr und Nachmit=
tags
von 3-5 Uhr,
wird auf dem Rathhaus zu Beſſungen das
Geld von dem Reinerlös der Laubſtreu/
unter die Ortsbürger ausgegeben werden.
Beſſungen, den 25. Juli 1884.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Beſſungen.
Berth.
[7694

K148
Verſteigerungs=Anzeige.
Montag den 4. Auguſt d. Js., Vormittags von 9 Uhr ab
werden die zur Heinrich Haas'ſchen Konkursmaſſe gehörige
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gleich baare Zahlung an den Meiſtbietenden verſteigert.
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daß ſolche vorausſichtlich bald vergriffen ſein werden,
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ſtehend
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Waſſerleitung nebſt allem Zubehör,
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Näheres ebendaſelbſt 1. Stock.
7108) Ecke Lautenſchlägerſtr. ½
gegenüber dem Herrngarten u. nächſt dem
Theater, eine hübſche Wohnung von drei
oder 4 Zimmern mit Glasabſchluß, Küche
mit Waſſer, ſofort zu beziehen.
7398) Grafenſtraße 31 erſter Stock
mit 4 bis 5 Zimmern und Zubehör.
7468) Grafenſtraße 35 Vorderhaus
2 Zimmer, Küche und allem ſonſtigen Zu=
gehör
zu vermiethen.

7469) Rheinſtraße 23, Seiten=8
bau, eine kleine Wohnung, gut
hergerichtet, von einer einzelnen Dame
oder einzelnen Herrn per 1. Septbr.,
event. auch früher, zu beziehen.

7471) Promenadeſtraße 76 Beletage
mit Balkon, neu hergerichtet, 4 Zimmer,
Bodenkammern, Gas= und Waſſerleitung,
ſowie ſonſtigem Zubehör, per ſogleich oder
per 1. October zu beziehen.
7554) Roßdörferſtr. 12 der 3. St.,
4-5 Zimmer mit Zubeh., ſof. zu verm.
7643) Eliſabethenſtraße 44 der 1.
Stock, 7 Zimmer nebſt Zubehör, zu verm.
7753) Beſſ. Ludwigſtr. 3 eine Woh=
nung
zu verm. und alsbald zu beziehen.

1727
7789) Schulſtraße 9 eine ſchöne
Wohnung von 6 Zimmern, beziehbar am
1. October event. auch früher, dieſelbe
könnte auch einge Monate in Aftermiethe
gegeben werden.
7790) Carlsſtraße 45 freundliche
Wohnung im Seitenbau, Zimmer, Cabinet,
Küche mit Waſſerleitung, unter Glasab=
ſchluß
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7791) Mühlſtraße 20 im 1. Stock
eine neuhergerichtete Wohnung, 5 Zimmer
u. ſ. w. Ferner eine Wohnung mit drei
Zimmern und allen Bequemlichkeiten zu
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A. Caſtritius.

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7792) Ein großer Metzgerladen mit
anſtoßenden großen Räumlichkeiten, ge=
plättetem
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nung
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7509) Hochſtraße 17 ein freundlich
möblirtes Zimmer mit Penſion, ſogleich.
7556) Beſſunger Carlsſtraße 23
1. Stock zwei möblirte Zimmer ſogleich
zu vermiethen.
7655) Eliſabethenſtr. 1, Seitenbau,
1 St., ein größeres, gut möbl. Zimmer ſof.
7657) Rheinſtraße 33 zwei möblirte
Zimmer (ohn=u. Schlafzimmer) zu verm.
7724) Liebigſtr. Tpart. 2 gut möbl. Z.
7759) Ruthsſtr. 5, 1. St., ein freundl.
möbl. Zimmer, monatl. 10 M., per ſof.

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5
9

Gesmcht
für ſofort ein tüchtiger, gewandter
Huugkelner.
Beslauration Larlshol.

Fin Kanarienvogel entflogen. Gegen
Belohnung abzugeben Dieburger=
ſtraße
Nr. 22.
[7794

458

[ ][  ][ ]

Ri4s
Galbau Darmstadt.
Donnerstag den 31. Juli 1884 - Anfang 8 Uhr:
½

COTCURI
der aus 48 Mann beſtehenden Capelle des 1. Großherzogl.
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unter Leitung ihres Muſikdirectors Herrn Th. Adam.
IL. Theil. STREIOILAVOII.
Piecen verſchiedener Componiſten.
Entrée 50 Pfg. - Actionäre 40 Pfg. Kinder über 8 Jahren 10 Pfo=

Dahnpaſta(Odontine

1728

7331) Für ein geb. j. Frl. wird Stelle,
in einem Manufactur= oder Kurzwaaren=
geſchäft
geſucht. Gefl. Off. unter E. D.
an die Expedition d. Bl.

7795) Ein Mädchen wünſcht Lauf=
dienſt
oder für den ganzen Tag Arbeit.
Große Caplaneigaſſe 4.
ſEine reinl. Frau wünſcht noch ein Kind
C- mitzuſtillen. Schloßgaſſe 16. (764

E
E
F

7796) Eine unabhäugige, gebildete
Wittwe empfiehlt ſich als Pflegerin, Ge=
ſellſchafterin
, Stütze im Haushalt.
Gefl. Offerten unter P. G. 40 an die
Expedition erbeten.
7797) Für ſofort eine geſunde
Amme geſucht.
Frau Amend, Hebamme.

Eine

für ein größeres Manufacturwaaren=
Geſchäft in Mainz mit Stadt= und
vorwiegend Landkundſchaft geſucht.
Der Offerte ſind beizufügen: die Adreſſen
derjenigen Geſchäfte, in welcher Bewerberin
thätig war, ſowie Abſchriften der Zeug=
niſſe
, und iſt dieſelbe unter 0. F. 15440
an die Annoncen=Eppedition von D. Fronz
[7798
in Mainz zu richten.
6072) Einen Lehrling ſucht
Ch. Wamboldt jr., Spenglermeiſter,
Grafenſtraße 29.

Zwei tüchtige Schreiner
[7768
erhalten dauernde Arbeit bei
F. Kugel, Wittmannſtraße 43.

ſnterzeichneter iſt nach vier=
wöchentlicher
Abweſenheit
zurückgekehrt und hat ſeine
8)
ärztliche Praxis wieder an=
[7725
getreten.
Dr. Hüfkell.
Line alte deutſche Lebens=Ver=
C ſicherungs=Geſellſchaft ſucht gegen/
hohes Salair einen
Bertreter.
Derſelbe muß den beſſeren Kreiſen ange=
hören
, ſehr leiſtungsfähig ſein und die
nöthige Caution ſtellen können. Offerten
sub fl. 2837 an Rudolk Hosse,
Frankfurt a. M.
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auszuleihen. Näheres Expedition. (7735,

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beiten
durch Lehrer reſp. durch Lehrerinnen.
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Preiſe. Näheres in der Exped. (523
m Samstag Abend wurde in der oberen
21 Heinrichſtr. eine goldene Kette mit
Kreuz verloren. Der redliche Finder wird
gebeten, dieſelbe gegen gute Belohnung
Beſſ. Carlsſtr. 31 abzugeben.
[7761
7800) Eine alleinſtehende Dame
Wittwe) ſucht Anſchluß ev. Woh=
nungsantheil
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A. M. 21 an die Exped. erbeten.
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Berlin, Leipzigerſtraße 91, heilt auch
brieflich Magen=, Unterleibs=, Frauen=
und Hautkrankheiten, ſelbſt in den hart=
näckigſten
Fällen, ſtets ſchnell mit beſtem
Erfolge.
[141
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kann gegen Vergütung von 20 Pfg. per
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Jsraelitiſcher Gottesdienſt.
(Haupt=Synagoge.)
Samstag den 2. Auguſt: Vorabendaottesdienſt um 7 Uhr. Morgengottesdienſt um 8 Uhr.

Predigt um 84 Uhr.

Nachmittaggottesdienſt um 4 Uhr.-
Sabbathausgang um 8 Uhr 30 Min.
Gottesdienſt in der Synagoge der israel. Religionsgeſellſchaft=
Samstag den 2. Auguſt: Vorabend 7 Uhr o5 Min. Morgens 7 Uhr 30 Min. HNachm. 5 Uhr.
Sabbathausgang 8 Uhr 30 Min.
Wochengottesdienſt: Von Sonntag den 3. Auguſt an: Morgens 6 Uhr - Min.
Nachmittags 6 Uhr 30 Min.

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R148
1729

Politiſche Ueberſicht.
Darmſtadt, 31. Juli.
Deutſches Reich. Die deutſche Colonialbewegung hat ein neues
Unternehmen gezeitigt. Vom Ausſchuß der in Berlin domicilirenden
Geſellſchaft für deutſche Coloniſation iſt ein Aufruf erlaſſen worden, in
deſſen Eingang die Mittheilung gemacht wird, daß eine Anzahl von
Herren zuſammengetreten ſei, um in Südafrika größere Länderſtrecken
anzukaufen und auf dieſe Weiſe mit Anlegung einer deutſchen Ackerbau=
und Handelscolonie vorzugehen. Es wird nun zum Beitritt aufgefordert
und zwar ſoll der erſtmalige Beitrag mindeſtens 5000 M. betragen;
diejenigen, welche ſich für dieſe Angelegenheit intereſſiren, werden zu
einer Zuſammenkunft, welche auf den 19. Auguſt in Berlin anberaumt
iſt, eingeladen. Vorläufig ſcheint es jedoch nicht, als ob das Unternehmen
in weiteren Kreiſen große Sympathien erwecken würde.
Zwiſchen dem Berliner Auswärtigen Amte und Varzin herrſcht
gegenwärtig anläßlich der Londoner Conferenz ein reger Depeſchen= und
Schriftwechſel. Täglich gehen von Berlin zwei bis drei ſtarke Poſten
an den Reichskanzler ab, welche mittelſt beſonders eingelegter Carriol=
poſten
von den Stationen Schlawe reſp. Hammermühle ſofort nach
Varzin weiterbefördert werden. Das umfangreiche Material verarbeitet
Fürſt Bismarck mit Hülfe ſeiner beiden Söhne, des Grafen Herbert,
Geſandter im Haag, welcher in Varzin einen ſechswöchentlichen Urlaub
verlebt, und des Grafen Wilhelm, Geh. Regierungsrathes. In Berlin
bearbeitet Graf Hatzfeldt, der Staatsſecretär des Auswärtigen Amtes,
die Schriftſtücke.
Frankreich. Der Senat lehnte am 29. Juli, nachdem er unge=
achtet
den Widerſpruch des Miniſterpräſidenten Ferry, die Reviſion des
Art. 8 ab und nahm darauf den Reviſionsentwurf im Ganzen mit 165
gegen 111 Stimmen an.
Die Kammer der Abgeordneten nahm das Geſetz über die Wein=
abgabe
in erſter Leſung an. Fremde Weine mit über zwölfgradigem
Alkoholgehalt werden mit einer Zuſchlagſteuer belegt.
Nach Verkündigung des Eheſcheidungsgeſetzes, welche noch im Laufe
dieſer Woche im Journal officiels erfolgen ſoll, erwartet man für die
erſte Woche bereits 2-3000 Geſuche getrennter Gatten, welche die Tren=
nung
von Tiſch und Bett in Scheidung umzuwandeln wünſchen.
Vom Morgen des 28. Juli bis zum Morgen des 29. Juli Vor=
mittags
10 Uhr ſind in Toulon 10, in Marſeille 16 Perſonen an der
Cholera geſtorben. In Arles kamen vom Sonntag Abend bis Montag
Abend 6 Choleratodesfälle vor.
England. Im Oberhauſe theilte Granville am 29. Juli mit, daß
einige Conferenzbevollmächtigte die Antworten ihrer Regierungen noch
nicht erhalten haben. Im Unterhauſe machte Fitzmaurice die Mitthei=
lung
, daß betreffs der internationalen Commiſſion am unteren Congo
ein Meinungsaustauſch mit den intereſſirten Mächten ſtattgefunden
habe. Die Regierung habe in Betreff des oberen Congo beſchloſſen, die
internationale Aſſociation noch nicht anzuerkennen. Unterſtaatsſecretär
Aſhley erklärte: Nach ſorgfältiger Prüfung aller Umſtände ſei die Re=
gierung
zu dem Schluſſe gekommen, daß der Anſpruch Deutſchlands,
ſeinen Staatsangehörigen in Angra Pequena Schutz zu gewähren, nicht
beſtritten werden kann, obwohl die Walfiſchbay und die angrenzenden
Inſeln unſtreitig britiſches Gebiet ſeien. England erſuchte Deutſchland,
gememſchaftlich mit England eine Commiſſion zu ernennen, welche die
Anſprüche britiſcher Unterthanen regeln ſoll, die ſich in Angra Pequena
niedergelaſſen oder dort Beſitz erworben haben.
In der Sitzung der Conferenz vom 28. Juli ſtellte der deutſche
Botſchafter den Antrag, die Reform des egyptiſchen Sanitätsweſens als
dringende, mit der Verwaltung Cgyptens zuſammenhängende Frage in
Erwagung zu ziehen. Granville weigerte ſich, die Frage zur Discuſſion
zuzulaſſen, denn die Conferenz ſei nur zur Berathung reſp. Abänderung
des Liquidationsgeſetzes berufen. Die anderen Botſchafter traten in der
Competenzfrage der Auffaſſung Granville's bei, indem ſie gleichzeitig
erklärten, daß ſie im Falle der Discuſſion den deutſchen Reformantrag
unterſtützt haben würden. Der deutſche Botſchafter erſuchte. Act davon
zu nehmen, daß er dieſe Frage angeregt, der Präſident aber die Dis=
cuſſion
nicht geſtattet habe.
Die Conferenz trat am 29. Juli zu einer weiteren Sitzung zu=
ſammen
.
Italien. Die Conſequenz, mit welcher die italieniſche Regierung
ihr Abſperrungsſyſtem anläßlich der Choleragefahr durchgeführt, droht
Italien auch mit dem deutſchen Reiche in diplomatiſche Weiterungen zu
verwickeln. Dem Hamburger Dampfer Olgar iſt in Folge der Qua=
rantaine
=Verordnungen der italieniſchen Regierung die Landung in
Catania (Sicilien) unterſagt worden. Der Proteſt des Capitäns und
ſelbſt die Verwendung des deutſchen Botſchafters in Rom ſind wirkungs=
los
geblieben und die Hamburger Rhederei=Firma Freitas und Co.,
welche die Olgar gechartert hat, will ſich nun an die Reichsregierung
wegen Befürwortung einer von der italieniſchen Regierung zu zahlenden
Entſchädigung wenden.
Niederlande. Die Regierung brachte am 29. Juli in den ver=
einigten
Kammern einen Geſetzentwurf, betr. die eventuelle Regentſchaft
der Königin, ein. Der Geſetzentwurf über die Vormundſchaft iſt in
Vorbereitung. Die zweite Kammer beſchloß die Beſprechung der Inter=
pellation
in der Niſero=Angelegenheit fortzuſetzen, ſobald die vereinigten
Kammern ihre Arbeiten beendigt haben.

Belgien. Die Miſſion des bekannten Afrikareiſenden Stanley,
welche er als Leiter der internationalen afrikaniſchen Geſellſchaft am
Congo ausgeübt hat, iſt zu Ende. Sein vierjähriger Contract mit der
genannten Geſellſchaft iſt abgelaufen, in Folge deſſen Stanley ſeine
Stelle niederlegte. Noch in dieſer Woche wird Stanley in Plymouth
erwartet, von wo aus er ſich nach Oſtende zum König von Belgien,
dem Protector der afrikaniſchen Geſellſchaft, begibt, um demſelben Be=
richt
zu erſtatten.
Türkei. Die diplomatiſche Action der Mächte gegen die von der
Pforte geplante Aufhebung der fremden Poſtämter in der Türkei hat
ihren Anfang genommen. Die Botſchafter Deutſchlands, Frankreichs
und Oeſterreich=Ungarns in Konſtantinopel haben gegen dieſen Plan
ſormell proteſtirt und ſind hierin von den Vertretern der übrigen Groß=
mächte
nachdrücklich unterſtützt worden. Dieſer Einmüthigkeit gegen=
über
wird wohl die Pforte die Ausführung der von ihr geplanten Maß=
regeln
auf unbeſtimmte Zeit verſchieben.

Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 31. Juli.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen geſtern den
Oberſten Rüti, Commandeur des Gendarmerie=Corps, den Major Frhrn.
v. Gleichen=Rußwurm, etatsmäßigen Stabsofficier vom Weſtfäliſchen
Ulanen=Regiment Nr. 5 aus Düſſeldorf. den Hauptmann und Batterie=
chef
Draudt vom Weſtfäliſchen Feld=Artillerie=Regt. Nr. 16 aus Danzig,
den Hauptmann und Batteriechef Deiß vom Pommer'ſchen Feld=Art.=
Regt. Nr. 2 aus Stralſund, den Premierlieutenant v. Hartmann vom
2. Thüringiſchen Infanterie=Reg. Nr. 32 aus Meiningen, den Second=
lieutenant
Clauſius vom 2. Großh. Infanterie=Regt. Nr. 116 aus Gießen,
den Secondlieutenant de Neufville vom 1. Großh. Dragoner=Regt.
Nr. 23, den Oberſtabsarzt Dr. Schmidt vom 3. Großh. Inf.=Regt. Nr. 117
aus Mainz. den Zahlmeiſter Frhrn. v. Zedlitz=Neukirch von der Großh.
Train=Compagnie, den Oberſtlieutenant a. D. Scriba, den Diviſions=
auditeur
Juſtizrath Lotheißen; zum Vortrag den Miniſterialpräſidenten
Finger und den Geh. Cabinetsrath Dr. Becker.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben den ordentlichen
Profeſſor Dr. Thaer zum Rector der Landes=Univerſität für die Zeit
vom 1. October 1884 bis dahin 1885 ernannt.
- Ordensverleihungen. Nach dem M. W. Bl., haben Se.
Königl. Hoheit der Großherzog dem Premierlieutenant Binſack und
dem Secondlieutenant Fink im 4. Großh. Inf.=Regt. Nr. 118, das
Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inſchrift Für Rettung von Menſchen=
leben'
verliehen.
- Wie der 7D. Ztg mitgetheilt wird, hat Se. Königl. Hoheit der
Erbgroßherzog am Dienſtag im Forſtwalde bei Dieburg ſeinen erſten
Rehbock geſchoſſen.
- Das Großh. Heſſ. Regierungsblatt Nr. 17 enthält: Be=
kanntmachung
, das Unfallverſicherungsgeſetz vom 6. Juli 1884 betr.
Den Stadtverordneten liegt gegenwärtig der Entwurf einer neuen
Schlacht= und Fleiſch=Verkaufs=Ordnung zur Berathung vor.
Den bezügl. Beſtimmungen entnehmen wir u. a., daß Kleinvieh nicht
durch die Straßen getrieben werden darf, ſondern vermittelſt Karren
nach dem Schlachthaus zu befördern iſt; auch das Hetzen des Schlacht=
viehs
durch die Hunde iſt verboten. Ebenſo behält ſich das Großh.
Polizeiamt vor für Verbringen von Vieh von den Bahnhöfen in die
Stadt beſtimmte Routen vorzuſchreiben. Abgeſehen von Pferdeſchlach=
tungen
iſt eine Ausnahme von dem Zwange, daß ſämmtliches Vieh im
Schlachthaus geſchlachtet werden muß, nur mit polizeilicher Erlaubniß
in Nothfällen oder hinſichtlich ſolcher Schlachtungen zuläſſig, welche von
Privaten zur Verwendung im eigenen Haushalt vorgenommen werden.
Zur Fleiſchbeſchan ſoll ein Fleiſchbeſchau=Amt beſtellt werden. Die Schau
der zum Schlachten beſtimmten Pferde hat durch einen Thierarzt zu ge=
ſchehen
. Die Fleiſchbeſchau hat, Nothfälle ausgenommen, nur im Schlacht=
hauſe
zu geſchehen und darf vor der inneren Beſichtigung kein Fleiſch
oder Eingeweide des Viehs aus dem Schlachthauſe entfernt werden.
Ebenſo ſind genaue Beſtimmungen getroffen in Bezug auf Verkauf von
außerhalb der Stadt geſchlachtetem Vieh; den Metzgern wird bei ihren
Arbeiten im Schlachthauſe die größte Reinlichkeit anempfohlen, wie auch
ſchnellſte Tödtung der Thiere mit Vermeidung aller etwaigen Quälerei
denſelben zur Pflicht gemacht. Der Transport des Fleiſches vom Schlacht=
hauſe
nach den Verkaufsſtätten hat nur in vollſtändig geſchloſſenen
Wagen zu geſchehen; ebenſo muß Fleiſch, das zu Kunden gebracht wird,
mit einer reinlichen Bedeckung verſehen ſein. Das Aushängen ganzer
geſchlachteter Thiere oder Theile derſelben an Thüren oder Fenſtern iſt
verboten. Die Schlußparagraphen des Entwurfs enthalten die Ge=
bührenbeſtimmungen
über Fleiſchbeſchau ꝛc.
Der Stadtverordnetenverſammlung wird demnächſt ein zwiſchen
der Bürgermeiſterei Darmſtadt und den Herren F. P. Pitt=
han
, der Großh. Hofmeierei, Frau Landwirth J. Nutz Wittwe
und der hieſigen Abfuhranſtalt, e. G. vertreten durch Landwirth
Ph. Vogel, abgeſchloſſener Vertrag, die Grubenentleerung betr.,
zur Berathung und Genehmigung vorgelegt werden. Hiernach würden
die erwähnten Abfuhr=Unternehmer vorläufig vom 1. September d. J.
bis dahin 1885 die Entleerung der Abortgruben derjenigen Hausbeſitzer,
welche ſich mit dem Inhalt des erwähnten Vertrages einverſtanden er=
klären
, übernehmen, und damit zugleich auch alle, den Hausbeſitzern durch
5 20 der Abfuhrordnung auferlegten Verpflichtungen ſowie die Folgen

[ ][  ]

1730
M
des Nichteinhaltens derſelben. Nach Eingang der zuſtimmenden Erklä=
rungen
der Hausbeſitzer wird die Stadt in Abfuhrbezirke eingetheilt und
iſt jeder der Unternehmer für den ihm durch das Loos zugetheilten
Bezirk verantwortlich.
Für die Entleerung und Abfuhr ſind für 1 Cbm. 1000 Liter
gewöhnlichen, ungewäſſerten Gruben=Inhalts 40 Pf., für 1 Cbm. ge=
wäſſerten
Grubeninhalts 1 M. 25 Pf. zu zahlen, und ſoll im Zweifel=
falle
der Inhalt der Grube als gewäſſert erſcheinen, wenn nach ge=
hörigem
Umrühren eine Probe bei Verwiegung mit dem Beckſchen
Aärometer weniger als 200 zeigt; der Hausbeſitzer darf bei der Ver=
wiegung
zugegen ſein. (Eine derartige Beſtimmung dürfte Unannehm=
lichkeiten
im Gefolge haben. Wenn man keinen Durchſchnittspreis feſt=
ſetzen
will, wäre es vielleicht am einfachſten nur zwiſchen Aborten mit
oder ohne Waſſercloſets zu unterſcheiden und hier einen entſprechen=
den
Preisunterſchied zu machen. Für Gruben, in welchen Regen= oder
Spülwaſſer einläuft, könnte Abfuhrunternehmern das Recht zugeſtan=
den
werden, geeigneten Orts Abhülfe zu beanſpruchen.)
Für Entleerung von 1 Chm. feſten Bodenſatzes werden 3 M. be=
rechnet
. (Derſelbe darf bei richtiger Entleerung nicht vorkommen und
wäre bei einer Verlängerung des Vertrags dieſer Anſatz wohl nicht ge=
rechtfertigt
). Für Entleerung und Verbringung von Grubeninhalt auf
Grundſtücke der Hausbeſitzer werden von 1 Cbm. flüſſigen Inhalts 3 M.,
für 1 Cbm. feſten Bodenſatz 5 M. gerechnet.
Für den Fall, daß ein Unternehmer ſeinen Verpflichtungen nicht
nachkommt, insbeſondere nicht für rechtzeitige Entleerung und Abfuhr
ſorgt, iſt die Bürgermeiſterei berechtigt, alsbald ſelbſt oder durch einen
andern Uebernehmer die Abfuhr zu bewerkſtelligen unter den in 5 6
für den ſäumigen Unternehmer vorgeſehenen Nachtheilen. Die zu leiſtende
Caution der Unternehmer beträgt je 500 Mark.
Der Reiſezug nach der Schweiz hat in Folge der Cholera=Furcht
erheblich abgenommen und ſich dagegen Tyrol und Ober=Bayern zuge=
wendet
.

Das Einbringen friſchen Fleiſches in die Stadt
Darmſtadt.
Die dermalen den Stadtverordneten zur Begutachtung vorliegende
Schlacht= und Fleiſchverkaufsordnung beſtimmt u. A., daß Fleiſch von
auswärts geſchlachtetem Vieh, welches zum Verkauf in der Stadt be=
ſtimmt
iſt, nur Werktags Vormittags von 79 Uhr im Sommer und
8-10 Uhr im Winter eingebracht werden darf. Die Einbringung darf
bei Kleinvieh nur in Hälften, bei Großvieh nur in Viertheilen
ſtattfinden. Dem Fleiſche muß ein von der Bürgermeiſterei der Aus=
ſuhrgemeinde
beglaubigter Geſundheitsſchein des Fleiſchbeſchauers dieſer
Gemeinde mit einem amtlichen Siegel angeheftet ſein. Dasſelbe iſt als=
bald
direct in das ſtädtiſche Schlachthaus zu verbringen, woſelbſt es
durch das Fleiſchbeſchauamt unterſucht und, unter Ausſtellung eines
Befundſcheines, mit einem Stempel verſehen wird. Alles von aus=
wärts
eingebrachte Fleiſch darf nur auf der als Freibank bezeichneten
Verkaufsſtelle (jedenfalls im Schlachthaus) verkauft werden.
Wir ſind vollſtändig damit einverſtanden und begrüßen es freudig,
daß das von auswärts eingebrachte Fleiſch, welches bisher oft von
recht zweifelhafter Qualität geweſen ſein mag, einer ſcharfen Controle
unterworfen werden ſoll. Aber die oben eitirten Beſtimmungen führen
nicht blos eine ſcharfe, ſondern eine ſehr ſcharfe Controle ein und
machen damit - ſagen wir es gerade heraus - die Einbringung von
friſchem Fleiſche unmöglich.
Wir wollen nichts dagegen ſagen, daß das Fleich nur zu beſtimmten
und ſehr beſchränkten Stunden eingebracht werden ſoll, obgleich dieſe
Beſtimmung große Unannehmlichkeiten für die Verkäufer mit ſich bringen
kann. Ebenſo wenig finden wir etwas gegen die Beſtimmung eines Geſund=
heitsbegleitſcheins
und die Verbringung in das Schlachthaus zu noch=
maliger
Unterſuchung zu erinnern. Aber warum ſoll das Fleiſch bei
Kleinvieh nur in Hälften, bei Großvieh nur in Viertheilen eingebracht
werden dürfen? Ein Verkäufer iſt alsdann genöthigt, zur Einbrin=
gung
eine Fuhre zu benutzen und muß, da er nur im Schlachthaus
verkaufen darf, das Aushauen des Fleiſches daſelbſt vornehmen. Wird
er hierzu die Zeit, namentlich aber bei den beſchränkten Verhältniſſen
unſeres Schlachthauſes auch den nöthigen Raum haben? Da er ferner
auf der ſog. Freibank verkaufen muß, auf welcher das Fleiſch von im
Schlachthaus geſchlachteten Thieren, welches von der Fleiſchbeſchau bean=
ſtandet
aber noch für genießbar erklärt wurde, zu Ansnahmepreiſen ver=
kauft
wird, ſo wird er kaum Käufer für ſeine Waare finden. Die
Folge wird die ſein, daß kein Fleiſch von auswärts mehr eingebracht
werden kann, mit anderen Worten, daß die in allen Geſchäften heilſame
Concurrenz ausgeſchloſſen und das fleiſchconſumirende Publikum ledig=
lich
auf die hieſigen Metzgergeſchäfte angewieſen iſt. Damit wird aber
namentlich dem unbemittelteren Theile der hieſigen Bevölkerung ſehr
wenig gedient ſein.
In unſerer Nachbarſtadt Mainz beſtehen ebenfalls, gemäß Polizei=
Ordnung vom 27. Mai 1881, Controlvorſchriften für die Einbringung
von friſchem Fleiſch. Dieſelben ſind aber viel einfacher und erſtrecken
ſich nur darauf, das das Fleiſch, einerlei in welchen Stücken es ein=
geführt
wird - mit von dem Bürgermeiſter des betr. Orts ausgeſtellten
Geſundheitsſcheinen verſehen ſein muß, welche mit amtlicher Plombe oder
amtlichem Siegel dem Fleiſch angeheftet ſein müſſen.
perner muß das

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Fleiſch direct in die von der Bürgermeiſterei zu beſtimmende Unter=
ſuchungshalle
verbracht werden, woſelbſt es zu beſtimmter Stunde unter=
ucht
und, wenn untadelhaft befunden, unter Beſeitigung des Identitäts=
zeichens
dem Verkehr frei gegeben wird.
Sollte man nicht in ähnlicher Weiſe auch hier verfahren können?

Etwas über die amerikaniſche Bühne.
Es dauerte unverhältnißmäßig lange bis das Theaterweſen in den
Vereinigten Staaten feſten Fuß faſſen konnte. Das hängt zuſammen
mit den ganzen politiſch ſocialen Einrichtungen des Landes. Jene Männer,
welche im 17. Jahrhundert England verließen, um in Amerika Schutz
vor religiöſer Bedrückung zu ſinden, waren meiſt fleißige Ackerbauer
und thatkräftige Handelsleute, die ihre Muſeſtunden auf die innere
Erbauung und auf die Erziehung der heranwachſenden Jugend verwandten.
Während die franzöſiſchen Coloniſten eine heitere Geſelligkeit pflegten und
ſich an Voltaire's und Rouſſeau's Schriften begeiſterten, lauſchten die
angelſächſiſchen Pioniere erbaulichen Predigten oder ſpitzfindigen theo=
logiſchen
Erörterungen. In Louiſiana wurden heitere Muſentempel
errichtet, in Maſſachuſetts und Connecticut entſtanden Bethäuſer und
Unterrichtsanſtalten. Hier waltete Abneigung gegen Alles, was Teufels=
werk
ſchien, und erſt ein Jahrhundert nach Gründung der Colonien
durfte ein dramatiſcher Künſtler dort aufzutreten wagen. Es war dies
der Londoner Schauſpieldirector Hallam. Er ſchickte 1750 unter der
Leitung ſeines Bruders und deſſen Frau eine Truppe von 12 Mitglie=
dern
hinüber; ihr Repertoire umfaßte 24 tragiſche Stücke, darunter
Shakeſpeares Kaufmann von Venedig=, Othello=, Hamlet; und
ungefähr eben ſo viele Burlesken.
Die ausbrechenden politiſchen Wirren waren einer Entwickelung der=
Schauſpielkunſt nicht günſtig. Verſchiedene engliſche Künſtler waren be;
Beginn des Krieges in die königliche Armee eingetreten und die Colo=
niſten
wollten nun nichts mehr von Leuten wiſſen, die im Verdacht,
monarchiſcher Geſinnung ſtanden. Die Gegner der öffentlichen Schau=
ſtellungen
betonten hauptſächlich, monarchiſche Regierungen begünſtigter.
dieſe Spiele, um den öffentlichen Geiſt zu ſchwächen und das Volk ſeine
Freiheit vergeſſen zu machen. Die ergrimmten Republikaner New=Yorks
ſchleiften ſogar 1774 das dortige Schauſpielhaus; die Mimen ſuchten/
und fanden auf den weſtindiſchen Inſeln ihr Unterkommen. In den
achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts thaten ſich die Tempel,
Thaliens wieder auf. Am 21. November 1785 konnte zu New=York der
Haulet; aufgeführt werden. In den Hafenſtädten der Mittel= und:
Südſtaaten begann ein reger Sinn für dramatiſche Kunſt zu erwachen,
dagegen fehlte er in den Staaten Neu=Englands, und in Maſſachuſetts,
beſtand noch 1792 ein Geſetz, das alle theatraliſchen Vorſtellungen ver=
bot
, da dieſelben nicht nur große und unnöthige Ausgaben veranlaßten,
ſondern auch Fleiß und Sparſamkeit beeinträchtigten und Immoralität
und Verachtung der Religion erzeugten; Hervorragende Staatsmänner/
wie Samuel Adams und Auſtin ſtanden in Boſton an der Spitze der
Theaterſeinde und Auſtin beſtritt energiſch, daß Shakeſpeare ein Genie
ſei. Gleichwohl unterlag dieſe Richtung und bald beſaß die Union drei,
große ſtändige Theater.
Hatten anfänglich Shakeſpeare und einige andere engliſche Antoren
hauptſächlich die amerikaniſche Bühne beherrſcht, ſo erhielten ſie nun
plötzlich einen Concurrenten in dem deutſchen Kotzebue. Als 1798
der Director Dunlap in New=York ſich ſchlechter Geſchäfte wegen an=
ſchickte
. ſeinen Muſentempel zu ſchließen, rettete ihn eine aus England
eintreffende Novität, eine Ueberſetzung von Kotzebue's=Menſchenhaß und
Reuer, die unter dem Titel, The Stranger einen fabelhaften Erfolg
errang; einen ganzen Sommer hindurch erzielte der Director mit dieſem
Stück volle Häuſer, während die, allerdings miſerabel überſetzten, Räuber=
von
Schiller geringen Enthuſiasmus hervorriefen. Später änderte ſich
hierin die Stimmung; die Räuber' ſind noch heute ein beliebtes Stück=
in
Amerika, hingegen hat Fiescos niemals gezogen.
1825 ward in Philadelphia Webers Freiſchütz= zum erſten Male
und in durchaus würdiger Weiſe aufgeführt, doch zeigte ſich die Zu=
hörerſchaft
enttäuſcht. In Baltimore, wo der Director ſeine finanzielle
Rettung von dieſer berühmten Oper erhofft hatte, beſchleunigte ſie im
Gegentheil ſeinen Krach; die drei Aufführungen trugen zuſammen nicht=
einmal
500 Dollars ein. Die Muſik ſprach an, aber den Amerikanern,
war die myſtiſche Fabel unverſtändlich.
Eingehende Studien über das amerikaniſche Bühnenweſen enthält=
Armin Tenners umfaſſendes Werk: Amerikal, der heutige Standpunkt.
der Cultur in den Vereinigten Staaten. Monographien aus der Feder
hervorragender deutſch=amerikaniſcher Schriftſteller. Berlin und Rew=
York, 1884.

Tageskalender.
Donnerstag, 31. Juli: Concert (Saalbau.)
Samstag, 2. Auguſt: Sommer=Caſino des Geſangvereins Liedertafel
Saalbau).
Sonntag, 3. Auguſt: Ausflug des Beſſunger älteren Geſangvereins nach
dem Niederwald. Großes Concert mit Feuerwerk (Karlshof).
Samstag, 9. Auguſt: Sommer=Caſino des Darmſtädter Oeconomen=
Vereins (Karlshof).

Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.- Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.