147.
l.
CLUNSUAL
189
147.
Jahrgang.
Monnementspreis
dlerteljährlich 1 Mark 50 Pf. Md
Brlngerlohn. Auſwaͤrtz werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen
ent=
gegengenommen zu 1 Mark 50 Pf.
pw Quartal inc. Poſtaufſchlag
rag= und Anzeigeblaft.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Thuhneruie, uültthuurdugootult.
Inſerate
Dedmangenommen: uDarmſtad
von der Expedition. Rheinſtr. Nr. W.
in Beſſungen von Friedr. Bllßer
Holzſtraße Nr. 36, ſowie auswärd
don allen Annonen=Expeditionen.
Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
R 144.
Freitag den 25. Juli.
1884.
B e k a n n t m a ch u n g.
Mit Rückſicht auf die dermalige Lage der Geſundheitsverhältniſſe, ſehen wir uns veranlaßt, auf Antrag und im
Ein=
verſtändniß mit dem Großherzoglichen Kreisgeſundheits=Amt in Gemäßheit des 8 3 des Polizei=Reglements vom 8. November
1856 anzuordnen, daß die dort vorgeſchriebene Reinigung der Straßen und Plätze bis auf Weiteres 3 Mal in der Woche und
zwar Montags, Mittwochs und Samstags ſtattzufinden hat.
Gleichzeitig empfehlen wir eine tägliche gründliche Reinigung und Spülung der Floßrinnen in und vor den Hofraithen.
Die Schutzmannſchaft iſt angewieſen, die Ausführung unſerer Anordnung aufs Strengſte zu controliren und gegen die
SCäumigen im Unterlaſſungsfalle Strafanträge zu ſtellen.
Darmſtadt, den 17. Juli 1884.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
[7365
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Laut Bekanntmachung des Königl. Regierungspräſidenten zu Erfurt vom 10. Juli 1884 iſt auf Grund des 8 11 des
Reichsgeſetzes vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Socialdemokratie die zu Nürnberg im
Verlage von E. Grillenberger (Druck von Woerlein & Comp.) 1884 erſchienene Druckſchrift: „Aus den Verhandlungen über
die Verlängerung des Socialiſtengeſetzes, Reden der Abgeordneten Geiſer und Bebel=, verboten worden.
Darmſtadt, den 22. Juli 1884.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
[7567
Haas.
Abfuhr=Ordnung
für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Zum Zwecke einer beſſeren Regelung der Abfuhr der Fäcalſtoffe und des gewerbsmäßigen Betriebes derſelben durch
ünternehmer wird auf Grund des 8 37 der Reichsgewerbeordnung und des Art. 310 des Polizeiſtrafgeſetzes ſowie unter
Auf=
hebung der entgegenſtehenden älteren ortspolizeilichen Beſtimmungen nach Berathung mit der Stadtbehörde und mit Genehmigung
Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 1. Juli 1884 zu Nr. M. J. 13875 verordnet wie folgt:
Feld= oder Gartenbau treiben und den Grubeninhalt zur
I. Entleerungsart und Entleerungszeit.
Düngung ihrer Grundſtücke verwenden wollen. In Fällen der
8 1.
Die Entleerung der Abortgruben und die Abfuhr der letzteren Art kann die Genehmigung für ganze Straßen er=
Cäcalien darf nur auf geruchloſe Weiſe und durch unmittel= theilt werden.
bure, ununterbrochene Ueberführung der Fäcalienmaſſe vermit= II. Beſchaffenheit der Apparate und Geräthſchaften.
aſt des pneumatiſchen Apparats in die zur Abfuhr beſtimmten,
8 2.
Zu den Entlerungsarbeiten dürfen nur ſolche durch
Men=
vorſchriftsmäßig beſchaffenen Fäſſer an Wochentagen (mit
Aus=
nnhme der Sonn= und Feiertage) und zwar in den Monaten ſchenhand oder Maſchinenkraft bewegte Apparate und Zube=
März bis einſchließlich September nur in der Zeit von 5 Uhr hörungen verwendet werden, welche nach vorhergehender
Morgen bis 8 Uhr Abends, in den übrigen Monaten nur in Prüfung durch Sachverſtändige des Stadtbauamts von dem
Großh. Polizeiamte als zuläſſig erkannt und mit amtlichen
dar Zeit von 7 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends erfolgen.
Nur ausnahmsweiſe dürfen auf Grund beſonderer polizei= Zeichen veeſehen worden ſind.
icher Genehmigung, maßgeblich der darin getroffenen Beſtim=
Die Apparate. müſſen derart conſtruirt ſein, daß ſie zur
mungen, die Fäcalſtoffe auf andre Weiſe oder zu einer anderen Herſtellung eines luftleeren Raumes in den zur Abfuhr
be=
geit weggeſchafft werden, wenn und inſoweit der Räumung, ſtimmten Fäſſern, ſoweit möglich auch zum Aushub des
Boden=
du rch den pneumatiſchen Apparat unüberſteigliche Hinderniſſe ſatzes der Grube und zur Verbrennung der ausſtrömenden
nkgegenſtehen, oder Gebäude in Betracht kommen, welche in übelriechenden Gaſe befühigt ſind. Alle Apparate und
Geräth=
ſͤchen Straßen gelegen ſind, deren Bewohner vorzugsweiſe ſchaften müſſen beim Gebrauche in reinem und leiſtungsfähigem
1680
R6.
Zuſtande ſein. Nach jedesmaliger Verwendung ſind ſie alsbald
zu reinigen.
83.
Zur Abfuhr von Latrinen=Inhalt dürfen nur Fäſſer von
Holz oder Eiſen benutzt werden, welche zum unmittelbaren
Anſchluß an den pneumatiſchen Apparat geeignet, rein und zum
Abfuhrdienſt durch poligeiliche Verfügung zugelaſſen ſind.
Die Zulaſſung erfolgt nur hinſichtlich ſolcher Fäſſer,
welche mit der polizeilich zu beſtimmenden Rummer, dem
Na=
men des Eigenthümers, der Angabe des cubiſchen Inhalts mit
ſchwarzer Schrift auf weißem befeſtigten Blechſchild, einem
Waſſerſtandszeichen - das mit dem Innern dergeſtalt in
Ver=
bindung ſieht, daß der Stand der Fäcalienmaſſe erkennbar iſt
verſehen, amtlich geaicht und bei ſachverſtändiger Prüfung
ſwie in 8 2) als vorſchriftsmäßig befunden worden ſind.
Die zum Abfuhrdienſt zugelaſſenen Fäſſer werden mit
einem polizeiamtlichen Zeichen verſehen. Der Oelfarbenanſtrich
der Fäſſer iſt ſtets in gutem Zuſtand zu erhalten.
8 4.
Apparate, Fäſſer und ſonſtige Geräthſchaften, welche nach
ihrer Zulaſſung in einen, dieſen Beſtimmungen nicht mehr
ent=
ſprechenden Zuſtand gerathen, werden auf polizeiliche Verfügung
durch Löſchung der amtlichen Zeichen außer Dienſt geſtellt.
III. Betriebs=Ordnung.
8 5.
Die zur Abfuhr beſtimmten Apparate, Werkzeuge,
Ge=
räthe und Faßwagen müſſen jeweils auf dem kürzeſten Wege=
und höchſtens eine halbe Stunde vor Beginn der Räumung
durch die Stadt nach der Reinigungsſtätte und, nach
vollzoge=
ner Arbeit längſtens in einer halben Stunde von da weg nach
dem Beſtimmungs= beziehungsweiſe Aufbewahrungsort gebracht
werden. Ein durch das Entleerungsgeſchäft nicht bedingtes
Anhalten mit den Fahrzeugen innerhalb der Stadt iſt
ver=
boten.
Das Auſſtellen der Apparate, Geräthe und Faßwagen vor
den Häuſern auf der Straße iſt nur dann zuläſſig, wenn das
Einfahren in die Hofraithen nicht ausführbar erſcheint. Die
Aufſtellung auf der Straße muß mit Vermeidung jeder
Ver=
kehrsbeeinträchtigung und im gegebenen Falle nach ſpecielle
Anweiſung der Executivpolizeibeamten geſchehen. Mehr als
zwei Faßwagen dürfen zum Zwecke des Ladens der Regel nach
vor einer Hofraithe zu gleicher Zeit nicht geſtellt werden. Erfolgt
die Entleerung von der Straße aus, ſo muß die Rohrleitung
auf dem Boden liegen, ſo daß der Fußgängerverkehr nicht
ge=
hindert iſt.
8 6.
Die zur Aufbewahrung der Apparate, Geräthe und
Faß=
wagen beſtimmten Orte und Räumlichkeiten bedürfen -
inſo=
fern ſie innerhalb des Stadtbezirks gelegen ſind - zu ihrer
Benutzung der polizeiamtlichen Genehmigung.
8 7.
Die Entleerungsarbeiten ſind in jedem Falle mit thun
lichſter Raſchheit und ohne Unterbrechung vorzunehmen; der
mit der Ausführung Befaßte iſt daher verpflichtet, zur
Bedie=
nung der Maſchine und Fäſſer ein ausreichendes und gut
in=
ſtruirtes Perſonal, für welches er verantwortlich iſt, ſowie
gute Geſpanne zu verwenden. Als Geſpanne ſind nur Pferde
zuläſſig.
Das Entleerungsgeſchäft iſt mit möglichſter Schonung der
Abortseinrichtungen und in der Weiſe vorzunehmen, daß die
Grube jedesmal leer gemacht und der feſtere Bodenſatz
thun=
lichſt mit ausgehoben wird.
Bei jeder mittelſt pneumatiſcher Apparate vorzupehmenden
Grubenräumung iſt das Oeffuen der Grube auf das geringſte
Maß zu beſchränken und der neben dem Saugrohre in der
Oeffnung freibleibende Raum ſo viel wie möglich zu bedecken.
Ebenſo iſt das andere Schlauchende während der Zeit, in
welcher der Schlauch nicht am Faße befeſtigt iſt, ſorgfältig zu
bedecken. Während der ganzen Zeit der Räumung iſt für
144
Verbrennung der aus den Füſſern entweichenden, übelriechenden
Gaſe durch entſprechende Holzkohlen= oder Cokesfeuerung Sorge
zu tragen.
88.
Alsbald nach vollzogener Entleerung der Grube müſſen
die außerhalb verunreinigten Stellen mit Waſſer abgeſpült,
gehörig geſäubert und die Grube ſofort wieder feſt verſchloſſen
werden. Hierfür iſt nicht allein der Abfuhrunternehmer ſowie
ſein Perſonal, ſondern auch der Hausbeſitzer oder deſſen
Stell=
vertreter verantwortlich (vergl. 8 20).
8 9.
Der Grubenaushub muß alsbald nach vorgenommenem
Entleerungsgeſchäfte auf dem nächſten Wege aus der Stadt
nach ſeinem Beſtimmungsort weggefahren werden. Die Fäſſer
ſind auf dem Transport luftdicht zu verſchließen. Inſoweit
die Maſſe nicht ſofort unter Einhaltung der hierfür ertheilten
beſonderen Beſtimmungen zur Düngung innerhalb des
Polizei=
bezirks verwendet, oder über die Gemarkungsgrenze gebracht
wird, darf dieſelbe nur in den mit polizeilicher Genehmigung
an geeigneten Orten nach beſonderer polizeilicher Vorſchrift
hergeſtellten Sammelgruben aufbewahrt werden. Ein Umfüllen
der Fäcalmaſſe aus den zum Abfuhrdienſt zugelaſſenen
Fäſ=
ſern in Gruben, Düngerſtätten, offene Fäſſer oder. Bütten iſt
innerhalb des Stadtbezirks gänzlich unterſagt und in der
Feld=
gemarkung nur an den polizeilicher Seits als zuläſſig
bezeich=
neten Stellen geſtattet. Das zum Zwecke directer Düngung
von Baum= Gemüſe= und anderen Pflanzungen nothwendige
Umfüllen auf dem Felde iſt darunter nicht verſtanden.
8 10.
Die Verbringung von Grubeninhalt auf Grundſtücke
in=
nerhalb des Stadtbezirks zu Düngungszwecken iſt nur nach
vorheriger Desinfection in der Zeit vom 1. November bis
31. März während der Nachtzeit von 10 Uhr Abends bis
5 Uhr Morgens geſtattet, jedoch iſt 24 Stunden vorher dem
einſchlägigen Polizerrevier davon Anzeige zu machen.
Polizei=
licherſeits kann die Ausführung gegebenen Falls unterſagt
werden.
Bezüglich der Ausführung der Düngung wird eine
be=
ſondere polizeiliche Anordnung erfolgen.
8 11.
Die Grenze des in 8 9 u. ff. erwähnten „
Stadtbezirks=
iſt in mehreren Stadtbauplänen eingetragen, welche bei dem
Großh. Polizeiamt, bei den Polizeirevier=Commiſſariaten und
bei der Großh. Bürgermeiſterei von den Intereſſenten
einge=
ſehen werden können.
IV. Rechte und Pflichten der Hausbeſitzer.
8 12.
Die Hausbeſitzer ſind verpflichtet, die in ihren Hofraithen
im Gebrauche befindlichen Gruben jederzeit in gutem Zuſtande
zu unterhalten.
8 13.
Das Einwerfen fremdartiger Stoffe, wie Stroh, Lumpen,
Aſche, Spähnen, Scherben, Küchenabfälle, Schutt, überhaupt
aller feſter Körper in die Grube iſt verboten und können die
Hausbeſitzer oder deren Stellvertreter zur Entſernung von
der=
gleichen Gegenſtände angehalten werden.
8 14.
Die Hausbeſitzer ſind verpflichtet, ihre Gruben entleren
zu laſſen, ſobald die Grube bis zu ¾ gefüllt iſt oder die
Ent=
fernung des Inhaltes im öffentlichen Intereſſe wegen
unge=
nügender Beſchaffenheit der Gruben oder aus Rückſichten der
Geſundheit oder Reinlichkeit von Großherzoglichem Polizeiamte
angeordnet wird.
Mindeſtens einmal im Jahre muß jede Grübe entlert
und erforderlichen Falles der feſte Bodenſatz - inſoweit er
nicht mit dem pneumatiſchen Apparate ausgehoben werden
konnte - durch beſondere Vorkehrung weggeſchafft werden.
8 15.
Kommen Hausbeſitzer oder deren Stellvertreter den Ver=
R 144
1681
pflichtungen in 88 12, 13 und 14 nicht nach, ſo kann die
Ausführung der erforderlichen Arbeiten, falls dies im
öffent=
lichen Intereſſe geboten erſchemt, im Zwangswege auf ihre
Koſten angeordnet werden.
8 16.
Unter der Vorausſetzung der Beobachtung der in 8 1 bis
10 enthaltenen Beſtimmungen kann der Hauseigenthümer die
Grubenentleerung jederzeit ſelbſt vornehmen oder durch einen
conceſſionirten Abfuhrunternehmer oder durch Dritte - auch
wenn dieſe die Abfuhr nicht gewerbsmäßig betreiben -
vor=
nehmen laſſen.
Erfolgt die Abfuhr nicht durch einen conceſſionirten
Abſuhr=
unternehmer, ſo haben die Hausbeſitzer dem einſchlägigen
Polizei=
revier thunlichſt am Tage vor der Vornahme der Arbeiten von
ihrem Vorhaben Anzeige zu machen.
8 17.
Iſt ein Haus im Ganzen vermiethet oder eine beſondere
Haus=Verwaltung eingeſetzt, ſo liegen die dem Hausbeſitzer nach
vorſtehenden Beſtimmungen auſerlegten Verpflichtungen auch dem
Miether beziehungsweiſe dem Verwalter ob, und ſind dieſelben
in gleicher Weiſe dafür haftbar.
V. Gewerbsmäßiger Abfuhrbetrieb.
8 18.
Der gewerbsmäßige Betrieb der Abfuhr der Fäcalien iſt
nur denjeuigen geſtattet, welchen in Gemäßheit des 8 37 der
Reichsgewerbeordnung hierzu die Conceſſion von Großh.
Polizei=
amte ertheilt worden iſt. Die Conceſſion wird in der Regel
nur unter der Vorausſetzung ertheilt, daß der Bewerber den
Beſitz und die vorſchriftsmäßige Beſchaffenheit von Apparaten
und Zubehörungen, die Sicherung eines gut inſtruirten Perſonals,
ſowie der nöthigen Geſpanne, endlich die Bereitſtellung einer
oder mehrerer, den polizeilichen Vorſchriften ſowie der jährlich
abzuführenden Menge von Fäcalſtoffen entſprechenden
Sammel=
gruben nachweiſt.
8 19.
Die Conceſſionäre ſind verpflichtet:
a. den Vorſchriften dieſer Polizei=Verordnung und den
be=
ſonderen Bedingungen ihrer Conceſſion nachzukommen;
b. jeden von den Hauseigenthümern beziehungsweiſe deren
Vertreter direct oder durch Vermittelung der hierfür
beſtimmten Dienſtſtellen, beziehungsweiſe von dem Großh.
Polizeiamte ihnen zugehenden Abfuhrauftrag längſtens
binnen 48, im Eilfalle binnen 24 Stunden zu vollziehen;
c. dem Großh. Polizeiamte unter der Angabe der Stunde
und des Orts der Ausführung von jedem ihnen von
Hauseigenthümern oder deren Vertreter ditect ertheilten
Auftrag am Tag vor der Ausführung ſowie von jeder
vollzogenen Räumung am Tage nachher Nachricht zu
geben;
Darmſtadt, den 11. Juli 1884.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
d. derſelben Behörde binnen gleicher Friſt Anzeige zu
machen, falls bei einer Entleerung fremdartige Stoffe
in der Grube gefunden werden, deren Beſeitigung
ver=
mittelſt des pneumatiſchen Apparates nicht ausführbar
erſcheint;
L. auf Verlangen der Hallseigenthümer oder deren
Stell=
vertreter, beziehungsweiſe des Großh. Polizeiamtes
der=
artige Stoffe auf der erſteren Koſten wegzuſchaffen und
die hierzu erforderlichen Einrichtungen zu treffen. Die
Wegſchaffung muß in waſſerdichten und bedeckten
Kaſten=
wagen erfolgen. Auf Verlangen hat vorherige
Des=
infection ſtattzufinden.
f. dem Großherzogl. Polizeiamte und der Stadtverwaltung
für den Fall außerordentlicher Vorkommniſſe auf
Ver=
langen die freie Verfügung über die Apparate mit
Zubehörungen, die Faßwagen und Sammelgruben
ein=
zuräumen;
8. auf Verlangen eine Caution zu ſtellen.
Die conceſſionirten Abfuhrunternehmer tragen für die
Handlungen ihrer Bedienſteten und Arbeiter in ſtraf= und
eivilrechtlicher Beziehung die Verantwortlichkeit.
Bei Genoſſenſchaften, Handels= oder Actiengeſellſchaften
haftet das oder, falls der Vorſtand aus mehreren Mitgliedern.
beſteht, jedes einzelne Vorſtandsmitglied perſönlich.
Im Falle der Nichterfüllung der dem Conceſſionar
obliegen=
den Verpflichtungen kann Conceſſionsentziehung erfolgen.
VI. Organiſirter Abfuhrdienſt.
8 20.
Im Falle durch die Stadtgemeinde die Abfuhr in eigner
Regie oder durch Verträge mit conceſſionirten
Abfuhrunter=
nehmern, eventuell unter Eintheilung der Stadt in
Abfuhr=
bezirke und Feſtſtellung von Taxtarifen, organiſirt wird, ſind
diejenigen Hausbeſitzer, welche ſich den diesbezüglich zu
erlaſſen=
den Beſtimmungen unterſtellen, von den in 88 8, 14, 15, 16
und 17 auferlegten Verpflichtungen befreit.
VII. Strafbeſtimmung.
8 21.
Zuwiderhandlungen conceſſionirter Abfuhrunternehmer gegen
die Beſtimmungen dieſer Verordnung werden, inſofern nicht die
einſchlägigen Strafbeſtimmungen der Gewerbeordnung, des
Straf=
geſetzbuchs oder des Polizeiſtrafgeſetzbuchs zur Anwendung
kommen, mit einer Geldſtrafe von 5 bis 50 Mark, Uebertretungen
der Hausbeſitzer und ihrer Vertreter, ſowie des in 8 18
er=
wähnten Perſonals mit einer Geldſtrafe von 1 bis 50 Mark
beſtraft.
VIII. Uebergangsbeſtimmung.
8 22.
Das Großh. Polizeiamt beſtimmt und veröffentlicht den
Zeitpunkt, von welchem an dieſe Polizeiverordnung in Kraft
zu treten hat.
[7146
Bekanntmachung.
Die bei Herſtellung der Brückenwaage
ſin der Lagerhaus= und Erbacherſtraße
workommende Maurer=, Steinhauer= und
Zimmerarheit ſoll im Wege der Submiſſion
ergeben werden.
Offerten ſind bis
Samstag den 26. Juli l. Js.,
Vormittags 10 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Voranſchlag und Bedingungen liegen
uuf dem Stadtbauamt zur Einſicht offen,
bei welchem auch die Formulare für die
Offerten zu erheben ſind.
Darmſtadt, am 22. Juli 1884.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. B.:
Riedlinger, Beigeordneter. (568
Bekanntmachung.
Auf gerichtliche Verfügung vom 8.
Juli 1884 werden nachſtehende den
Satt=
lers Bernhard Brauß Eheleute dahier
gehörigen Immobilien und zwar:
Flur. Nr. ⬜Meter.
4 5686 344 Hofraithe
Gar=
diſtenſtraße,
4 5687
609 Grabgarten
da=
ſelbſt,
Montag den 4. Auguſt l. 33.,
Vormittags 11 Uhr,
an den Meiſtbietenden verſteigert und wird
ohne Rückſicht auf die Taxation der
Zu=
ſchlag ertheilt.
Darmſtadt, den 17. Juli 1884.
Großherzogliches Ortsgericht Darmſtadt.
Berntheiſel.
[7341
1682
Berichtigung.
In dem Inſerat vom 8. Juli l. Js.
betreffend die Einträge ins Firmenregiſter
muß es unter 2) heißen ſtatt Georg
Ja=
coby II.. „Georg Jacoby II. betreibt zu
Ober=Ramſtadt ꝛc.
Darmſtadt, den 22. Juli 1884.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt II.
[7569
Lauer.
Uhrig.
Grasverſteigerung.
Die am 14. d. M. abgehaltene
Gras=
verſteigerung von der cameralfiscaliſchen
Heeg= und Ruthswieſe in der
Gemar=
kung Beſſungen iſt nicht genehmigt
wor=
den und ſoll nunmehr die diesjährige
Cres=
cenz dieſer Wieſen
Montag den 28. d. Mts, des
Vor=
mittags von 9 Uhr an,
abermals verſteigert werden.
Zuſammenkunft Morgens 8½, Uhr
auf der Erbacherſtraße am Beſſunger
Forſthaus; um 10¼ Uhr an der
Kreuzung des Schnampelwegs und der
Forſtmeiſterſchneiſe.
Darmſtadt, den 23. Juli 1884.
Großherzogliche Oberförſterei Beſſungen.
(7570
Preuſchen.
Markt=Verlegung.
Der in den meiſten Kalendern in
die=
ſem Jahre auf den 8. September
aus=
geſchriebene ſog. Herbſtmarkt wird nicht
an dieſem Tage, ſondern Montag den
1. September dem Tage nach dem
Kirch=
weihfeſte abgehalten, was hiermit zur
all=
gemeinen Kenntniß gebracht wird.
Langen, den 28. Mai 1884.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Langen.
[5661
Dröll.
Hreunnacher Mutterlauge,
Hauhoimer Badesalu,
Sossaln
empfiehlt billigſt
Carl Watzinger.
Louisenplatz 4. (7167
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[7571
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7572
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H
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447
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werden an der Ritſert'ſchen Brauerei „zum Schützenhof” hier
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1 dunkelbrauner Wallach, 1 hellbrauner Wallach, 1 Fuchsſtute,
2 Fuchswallache, 1 branuer Wallach
öffentlich gegen Baarzahlung verſteigert.
ſ378
Darmſtadt, den 24. Juli 1884.
Mitkich, Großh. Gerichtsvollzieher.
Behanntmuchung.
Mainzer Kirchenbaulotterie.
Nach uns gewordener Mittheilung ſind noch viele Jutereſſenten mit der
Er=
neuerung ihrer Looſe zur vierten Klaſſe im Rückſtande. Dies veranlaßt uns die
Haupt= und Schlußziehung auf den kommenden 24. September zu verlegen.
Mainz. 22. Juli 1884.
Der Vorstan d.
Für denſelben:
[757O
Dr. Mouſang.
Jusik-Verel.
Geſellige Zuſammenkunft der activen Herren.
Freitag Abend 8 Uhr im Saalbau.
(7580
Der Vorstand.
Heſangverein Sängerluſt.
Waldtest auf dem Glasborg.
Sonntag, 27. Juli. Abmarſch 3 Uhr am Landsberg (Jägerthor).
Frankfurter Hypotheken=Credilverein.
5 procent. Markantheilſcheine betreffend.
In Verfolg unſerer Bekanntmachung vom 16. Mai d. Js. werden hiermit
ſämmtliche nicht zur Abſtempelung eingereichten 5procent.
Hypotheken=
antheilſcheine der Serie 7, Lit. A. B. C. D. zur Einlöſung 105 pCt. auf
den 1. October d. Js. eingerufen, mit welchem Tage die Verzinſung aufhört.
Die Rückzahlung erfolgt vom 1. Auguſt ab mit Zinsvergütung bis zum
Rück=
zahlungstage an unſerer Kaſſe und bei unſeren auswärtigen Vertretern.
Auf vielfach geäußerten Wunſch wird beſtimmt, daß diejenigen Beſitzer, welche
die Abſtempelung bezw. die Hprocent. Zinsvergütung bis 1. April 1888 der
Ein=
löſung vorziehen, zu derſelben noch berechtigt bleiben, wenn dieſe Abſtempelung vor
dem 1. October d. Js. vorgenommen wird.
Gegen die eingeruſenen Antheilſcheine können Aprocent. zum Courſe von
99¼ pCt. durch uns und unſere Einlöſungsſtellen bezogen werden.
Frankfurt a. M., den 18. Juli 1884.
[7582
Die Direction.
Ein großer, zweirädriger
Ghnalkarren
zu kaufen geſucht.
Friodr. Schaoker,
Ludwigplatz 7. ſ7583,
7585) Eine junge, reinliche Frau
ſucht Beſchäft. im Waſchen u. Putzen od.
Laufdienſt, beſond. kann dieſelbe im Waſchen
gut empfohlen werden. Näh. Oberg. 28.
7516) Ein Mädchen wünſcht
Lauf=
dienſt oder für den ganzen Tag Arbeit.
Große Caplaneigaſſe 4.
W
5
7475) Ein älteres, einfaches Mädchen
erfahren in Hausarbeit, im Beſitze guter
Zeugniſſe, zu einer Dame geſucht.
Martinſtr. 14, Vormittags zu melden.
7586) Geſucht auf ſofort ein ordentl.
Mädchen zu Kindern, welches zu Hauſe
ſchlafen kann. Näh. Kiesſtr. 85, 3. St.
Cüchtiger Sponglor
ofort geſucht.
Chr. Wamboldt r.
Grafenſtraße 29. (567
7441) Geſucht ein junger Mann für
Comptoir.
F. B. Grodhaus,
Seifenfabrikant.
Tüchtige Steinhauor
geſucht.
J. Göhol, Bauunternehmer,
Gross-Gerau. [440
bin Kistonschreinor
wird geſucht Woogſtraße 3. (560
nahe der Beſſunger Poſt
Verloren eine goldene Nadel mit
rothem Stein. - Abzugeben gegen gute
Belohnung Eichbergſtraße 16. (7588
werden von einem Be=
300 Mark amten gegen gute
Ver=
ſicherung und monatliche Abzahlung zu
leihen geſucht. — Offerten unter W. R.
an die Expedition d. Bl.
[589
von einem Beamten eine
Gosuohk mäbl. Stube u. Cabinet
reſp. 2 möbl. Zimmer nebſt ſep.
Schlaf=
kammer f. Bedienung. Off. mit Preis. an
die Exped. d. Bl. unter N. W. (7590
Zwei tüchtige
Sohieterdsoker
können ſofort dauernde Arbeit erhalten bei
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Aſchaffenburg.
[7584
Reeine Wohnung, 4 Zim=
Gosuoh1 mer und Waſſerleitung,
auf 1. October. Zimmer brauchen nicht
zuſammen auf 1 Stock zu ſein. Off. mit
Preis sub J. P. an die Exped. (7561
Welt-Panorama
(Café Stamm). - (1962
Dieſe Woche hochintereſſaut.
Norwegen, Schweden, Dänemark.
Entrée 20 Pf., Kinder 10 Pf.
Geöffnet v. 9 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abds.
[7594
Todes=Anzeige.
Statt beſonderer Anzeige theilen wir Verwandten
und Bekannten mit, daß unſere liebe Frau, Mutter und
Schweſter
Henriette Schröpfer, geb. Bertz,
heute Nacht nach längeren Leiden ſanft verſchieden iſt.
Darmſtadt, den 24. Juli 1884.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet Sonntag Nachmittag 3 Uhr vom
Hoſpital aus ſtatt.
Politiſche Ueberſicht.
Darmſtadt, 25. Juli.
Se. M. der Kaiſer wird am 8. Auguſt in
Deutſches Reich.
Iſchl eintreffen und wird ihm Kaiſer Franz Joſef bis Ebenſee
entgegen=
fahren. Nachmittags findet zu Ehren des Kaiſers Wilhelm bei dem
öſterreichiſchen Kaiſerpaar Galadiner zu 18 Gedecken ſtatt, bei welchem
ſ auf Gold ſervirt wird. Abends findet Galavorſtellung im Theater ſtatt.
Am 9. Auguſt 2 Uhr erfolgt die Rückfahrt nach Berlin nach
vorher=
gegangenem Dejenner bei der Kaiſerin von Oeſterreich und der
Erz=
herzogin Valerie.
Der Kronprinz und die Kronprinzeiſin mit Prinzeſſinnen Victoria,
Sophie und Margarethe ſind am Mittwoch früh 8 Uhr vom
Bahnho=
in Charlottenburg aus, wohin ſich dieſelben per Extrazug von Wildpark
aus begeben hatten, nach England abgereiſt.
Aus den Reichslanden wird gemeldet, daß man in Straßburg für
den 9. October d. J. dem Beſuche Kaiſer Wilhelms anläßlich der an
dieſem Tag ſtattfindenden feierlichen Einweihung des neuen
Univerſitäts=
gebäudes entgegenſehe. Seitens der Berliner Univerſitätskreiſe wird
eine große Betheiligung an der Straßburger Feier erwartet.
Sowohl der Bezirkspräſident von Metz als auch der von Colmar
haben folgende Bekanntmachung erlaſſen: Alle aus Frankreich
zureiſen=
den Auslander ſind bis auf weiteres verpflichtet, ſich innerhalb der
erſten 24 Stunden ihres Auſenthaltes in Elſaß=Lothringen ärztlich
unter=
uchen zu laſſen und das auf Grund dieſer Unterſuchung ausgeſtellte Atteſt,
daß Anzeichen einer Choleraerkrankung nicht wahrzunehmen ſind, der
Volizeibehörde des Aufenthaltsortes vorzulegen. Ausländer, welche
dieſer Vorſchrift zuwiderhandeln, haben ſofortige Ausweiſung aus Elſaß=
Cothringen zu gewärtigen.”
Das Conceſionsgeſuch der Geſellſchaft „Kette- für Kettenſchiffahrt
auf der Saale bis Halle iſt von der Regierung genehmigt worden.
Schweiz. Eine in Biel am 23. Juli abgehaltene große
Volksver=
lſammlung beſchloß, den Bundesrath um ein Verbot der Salutiſten=
Verſammlungen und die Ausweiſung der ausländiſchen Salutiſten=
5 Oficiere zu e=ſuchen.
Oeſterreich=Ungarn. Erzherzog Albrecht wird Ende d. M. in
Gaſtein eintreffen, um den deutſchen Kaiſer zu beſuchen. Der Erzherzog
himmt in der Villa Meran dortſelbſt einen zweitägigen Aufenthalt.
Nachdem in Oeſterreich die Czechen, Glovenen und vor allem die
Holen ſich ein mehr oder minder großzes Maß von nationaler
Selbſt=
ſändigkeit innerhalb des öſterreichiſchen Staatsgefüges errungen haben,
wollen nun auch die Italiener mit ihren Wünſchen nicht zurückbleiben.
In der Innsbrucker Landſtube haben kürzlich die Abgeordneten aus
Wälſchtyrol einen Antrag auf adminiſtrative Trennung Tyrols in einen
leutſchen und in einen italieniſchen Theil eingebracht. Der Antrag iſt
indeſſen mit großer Mehrheit abgelehnt worden und auch die Regierung
Shſeklärte ſich nachdrücklich gegen denſelben, indem ſie nicht mit Unrecht
auf die Nähe der italieniſchen Grenze hinwies, welche das Experiment
ener adminiſtrativen Trennung Südtyrols als zu gefährlich erſcheinen
üßt.
Die Mittheilungen verſchiedener Blätter über angebliche
Pro=
bſte der montenegriniſchen Regierung gegen öſterreichiſche Befeſtigungen
in der Herzegowina werden von officiöſer Seite in Wien wiederholt
emergiſch dementirt.
Frankreich. Die am 23. Juli in Paris abgehaltene Generalver=
Flemmlung der Panamacanal=Actionäre genehmigte einſtimmig den Be=
ncht und die geſtellten Anträge. Arbeitsdirector Dingler beſtätigte,
daß die Arbeiten guten Fortgang nähmen. Die Vollendung und
Ueber=
gAbe des Canals werde 1888 erfolgen.
Nach einer Zuſammenſtellung der Menſchenverluſte im Seine=
Depar=
tament während der verſchiedenen Choleraſeuchen kommen auf je 100,000
Eänwohner dieſes Departements während der Jahre 1832, 1849, 1853,64
E65166 und 1877 nachſtehende Cholera=Todesfälle: 2360, 1766, 826,
M0, 37. Wenn ſich auch hieraus ergibt, daß die Cholera bei jedem
ehenhm neuen Erſcheinen mit geringerer Heftigkeit auftritt, ſo iſt doch die Furchl
Ghüße inz ſüdlichen Frankreich eine außerordentliche und beſchränkt ſich di=
Mucht der Bevölkerung nicht mehr auf Toulon und Marſeille, ſondern
iſt auch in zahlreichen anderen ſüdfranzöſiſchen Städten eingetreten. Es
ergießt ſich gegenwärtig ein ſtarker Strom zeitweiliger Auswandere:
au3 Südfrankreich nach Nordfrankreich und in die benachbarten Länder.
Hunderttauſende haben Cüdfrankreich bereits verlaſſen.
144
1685
Große Panik herrſcht in Arles.,wo am 22. Juli 10 Todesfülle an
Cholera conſtatirt wurden. Aus Aix wird ein, aus Mmes werden zwei
Todesfälle und aus Lyon zwei verdächtige Erkrankungen gemeldet.
Vom 22. Juli Abends bis zum 23. Juli Abends ſind in Toulon
32, in Marſeille 38 Perſonen an der Cholera geſtorben.
Italien. Das „Amtsblattu veröffentlicht am 23. Juli ein Decret
durch welches die Quarantäne für die Landprovenienzen aus der Schweiz
und Frankreich von fünf auf ſieben Tage verlängert wird.
Nach einer Mittheilung der „Raſſegnau iſt der neuernannte
Secre=
tär der preußiſchen Geſandtſchaft beim Vatican, Graf Demonts, in Rom
eingetroffen; derſelbe beſuchte den Cardinal=Staatsſecretär Jacobini,
In Forio auf der Inſel Jschia erfolgte am 23. Juli Mittags
12 Uhr 40 Min. ein heftiger Erdſtoß mit ſtarkem unterirdiſchem Rollen;
es entſtand kein Schaden, aber es wurde großer Schrecken bei der
Be=
völkerung hervorgerufen.
Belaien. Der Senat wählte am 23. Juli Anethau zum
Präſi=
denten, Merode=Weſterloo und Kint zu Vicepräſidenten. Die Kammer
wählte Thibaut zum Vicepräſidenten, Pack und de Lautſhere zum
Vice=
präſidenten. Sämmtliche Gewählte gehören der klerikalen Rechten an.
In der Kammer legte der Unterrichtsminiſter am 23. Juli ein
organiſches Geſetz über den öffentlichen Unterricht vor.
Der Miniſter
des Auswärtigen brachte unter dem Beifall der Rechten und unter
Proteſt der Linken eine Vorlage ein, welche die Bewilligung des zur
Wiederherſtellung der diplomatiſchen Beziehungen mit der Curie
er=
forderlichen Credits nachſucht.
Rußland. Der Beſuch des Kaiſers in Warſchau ſteht nunmehr
trotz aller Attentatsgerüchte feſt. Es wird ganz beſtimmt aus Warſchau
gemeldet, daß dieſer Beſuch im Auguſt erfolgen werde. Die
Vorberei=
tungen ſeien im vollſten Gange und eine Militärbewachung von 13,000
Mann für den Bahnkörper von Petersburg nach Warſchau deſignirt.
Auch heißt es, daß alle Ruſſen, die ſich micht legimitiren können, vor
Ankunft Kaiſer Alexanders aus Warſchau ausgewieſen werden ſollten.
Rumänien. Die Reiſe des Königs nach Belgrad zum Beſuche des
Königs von Serbien wird erſt Mitte October ſtattfinden. Der Verkeh,
auf der Predealbahn iſt in Folge heftiger Gewitter unterbrochen.
Vereinigte Staaten. Nach einem in den Zeitungen
veröffent=
lichten Schreiben Logan's hat ſich derſelbe bereit erklärt, die Candidatur
für die Vicepräſidentſchaft der Vereinigten Staaten anzunehmen.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 25. Juli.
Das Großh. Heſſiſche Regierungsblatt Beilage Nr. 18
ent=
hält: 1) Bekanntmachung, das Aufbringen der Mittel zur Beſtreitung
der Bedürfniſſe der Landjudenſchaft der Provinz Oberheſſen für 188485
betr. 2) Ueberſicht der von Großh. Miniſterium des ynnern und der
Juſtiz für das Jahr 18845 genehmigten Umlagen zur Beſtreitung von
Communalbedürfniſſen in den Gemeinden des Kreiſes Heppenheim beir.
3) Bekanntmachung, Brandſchäden in der Gemeinde Ceeheim betr.-
4) Ordensverleihungen. 5) Ermächtigung zur Annahme und zum
Tragen eines fremden Ordens. 6) Dienſtnachrichten.
Charaktver=
leihung. 8) Dienſtentlaſſung. 9) Ruheſtandsverſetzungen. 10)
Con=
currenzeröffnungen.
— Das Amtsblatt Großh. Oberconſiſtoriums Nr. XIV enthält
Ausſchreiben an die evangeliſchen Kirchenvorſtände, betr.: Die' an den
evangeliſchen Centralkirchenfonds abzuliefernden Ueberſchüſſe der
Pfarr=
ſtellen. - Nr. AV enthält Ausſchreiben an die evangeliſchen
Pfarr=
ämter des Großherzogthums, betr.: Die kirchliche Trauung. - In Nr. XVI
erläßt das Großb. Oberconſiſtorium ein Ausſchreiben, betr. die
Auf=
ſicht über die Inſtandhaltung der Kirchen und Pfarrhäuſer.
- Das
Amtsblatt Nr. XV11 enthält Ausſchreiben vom 11. Juli betr.
Siche=
rung der Kirchen= und Pfarrbeſoldungs=Capitalien.
Zum Kaiſerl. Ruſſiſchen Generalconſul in Frankfurt a. M.,
deſſen Amtsbezirk ſich auch auf das Großherzogthum erſtreckt, iſt
Kam=
merherr und Staatsrath Ozérow ernannt worden und demſelben;
Namens des Deutſchen Reichs das Exequatur ertheilt worden.
5 Bei der geſtrigen Landtagswahl ſiegte die
Wahl=
männerliſte der Herren Ohly und Wolfskehl mit
etwa 500 Stimmen Mehrheit.
Einer Mittheilung der „N. H. V.= zufolge wurde am Mittwoch
Morgen dem 12jährigen Sohne des Peter Maler in Griesheim beim
Kugelſuchen ein Bein abgeſchoſſen.
— Die Bildung von, ſich über das ganze deutſche Reich
erſtrecken=
den Innungsverbänden iſt in fortwährendem Zunehmen und ſind
durch den Reichskanzler bereits die Statuten der nachſtehenden Verbände
genehmigt: Bund der deutſchen Schneider, Bund der deutſchen
Schuh=
macher, Bund der deuiſchen Schmiede, Bund der deutſchen Sattler,
Riemer und Täſchner, Bund der deutſchen Glaſer, Bund der deutſchen
Schornſteinfeger, Bund der deutſchen Parbiere, Friſeure und
Perrücken=
macher, und endlich Bund der Friſeure und Perrückenmacher, (die
letzt=
genannten haben ſich getrennt von dem Berliner organiſirt).
Ein von der Conſerenz der Delegirten deutſcher Gewerbe= und
Handelskammern ausgearbeitetes Normalſtatut für de Bildung von
Innungsverbänden hat dem Vernehmen nach die Genehmigung des
Reichskanzlers erhalten.
Beſſungen, 24. Juli. Dem Vernehmen nach beſchäftigt ſich
unſere obere Verwaltungsbehörde gegenwärtig ganz beſonders mit den
1686
N6
in unſerer Gemeinde beſtehenden Mißſtänden. Es iſt dieſes aber auch
hohe Zeit; denn durch Anträge einer Minorität würde bei dem
gewöhn=
lichen Geſchäftsgange erſt in Wochen oder Monaten Abhülſe geſchaffen
werden können. Eine Folge der beſonderen Fürſorge der Behörde wird
auch die ſein, daß die Canaliſirung der Heidelbergerſtraße (Beſeitigung
der mißſtändigen Chauſſeegrüben) als erſter Punkt auf die
Tagesord=
nung der Freitag Abend 5 Uhr ſtattfindenden Gemeinderathsſitzung
ge=
ſetzt wurde. Es wird der Gemeinde eine ſehr bedeutende Ausgabe nicht
erſpart werden dürfen, wenn auch die Schuldenlaſt ſchwerer und die
Communalſieuer im nächſten Jahre abermals fühlbarer werden ſollten.
Als dritter Punkt auf der Tagesordnung ſteht die
Waſſerverſor=
gung von Beſſungen; ein Gegenſtand, wie er wichtiger nicht
ge=
dacht werden kann. Daß es hier an ausreichendem Waſſer fehlt, mußte
unſere Bürgermeiſterei endlich eingeſtehen und der eifrigſte Gegner der
Vereinigung wird nicht leugnen können, daß die einfachſte. ſicherſte
und wohlfeilſte Löſung der Waſſerfrage die iſt: „
Ver=
einigung mit Darmſtadt, Hoffen wir, daß ſämmtliche
Mit=
glieder des Gemeinderaths endlich einſehen, daß es ſo wie ſeither nicht
mehr fortgehen kann.
L. Beſſungen. Dieſer Tage ſand der Aufſeher für die
Gemeinde=
taglöhner beim Verrücken der Kanzel in unſerer Kirche und zwar
inner=
halb der die Kanzel tragenden Säule ein vergilbtes Papier, das vor
mehr denn 200 Jahren der Kanzel einverleibt wurde. Leider ſind
einige Stellen desſelben dermaßen vermodert, daß eine genaue
Entziffe=
rung der mit Tinte geſchriebenen Schriſt nicht mehr möglich iſt. Nur
Bruchtheile ſind noch leſerlich. Wie daraus hervorgeht, wäre die jetzige
Kanzel im Jahre 1680 neu aufgeſtellt worden. Intereſſant wäre es
jedenfalls die fehlenden Stellen erſetzt zu wiſſen und die Unterſchriften
zu ermitteln. Das Schriftſtück wurde dem Herrn Pfarrer Dr. Krätzinger
zugeſtellt.
Mainz, 21. Juli. Kapellmeiſter Friedrich Lux, Feſtdirigent des
10. Mittelrheiniſchen Muſikfeſtes zu Mainz. wurde von ſeiner Vaterſtadt
Ruhla zum Ehrenbürger ernannt. — Die Schlußziehung der Mainzer
Kirchenbau=Lotterie iſt auf den 24. September verlegt worden.
Frankfurt. Nach der Präſenzliſte des deutſchen
Handwerker=
tags waren auf demſelben 48272 Handwerksmeiſter durch 271 Delegirte
vertreten.
Bad=Nauheim. Der 22. Verbandstag heſſiſcher Vorſchuß= und
Creditvereine wird am 29. und 30. d. M. dahier abgehalten. Die Vor
verſammlung findet Dienstag den 29. c., Abends 9 Uhr, im „Deutſchen
Hof= und die Hauptverſammlung Mittwoch den 30. c., von
Vormit=
fags 9 Uhr ab, im Curhauſe ſtatt.
Leipzig. In der Sitzung des deutſchen Schützenbundes vom
23. Juli wurde, nachdem Berlin zurückgetreten war. von den Delegirten
einſtimmig Frankfurt a. M. als die Stadt beſtimmt, woſelbſt das
nächſte Bundesſchießen abzuhalten iſt.
Sprachliche Sünden der Gegenwart.
Wie ſehr die Gegenwart zu ſprachlichen Sünden und Verirrungen
geneigt iſt, wird jeder, der ſeiner eigenen Schreib= und Sprechweiſe
einige Auſmerkſamkeit ſchenkt, an ſich ſelbſt genugſam erfahren haben.
Wir laſſen uns in Wort und Schrift nur gar zu gerne gehen, machen
uns das Kleid recht bequem und leicht, um die Eleganz der Stellung
der Theile zu einander kümmern wir uns wenig. Beſonders droht im
Geſchäftsſtil, im amtlichen wie im privaten eine große
Sprachver=
derbniß einzureißen, ſchon hat es dieſer Stil dahin gebracht, ganze
Redens=
arten in ein einziges abſtractes Subſtantiv zuſammenzuziehen, wie: Die
Inanklageſtandverſetzung des Inkulpaten; die
Inumlauf=
ſetzung der neuen Münze, die Rundgangsbeſichtigungswache
der Stadt. Man leſe nur einmal mit Aufmerkſamkeit amtliche Erlaſſe,
Börſenberichte, Zeitungsannoncen ꝛc. durch, um ſich mit Augen zu
über=
zeugen, in welchem Umfange Wort=Ungeheuer der erwähnten Art bei
uns eingeriſſen ſind.
Eine andere, noch weit tadelnswerthere Unart iſt die ſehlerhafte und
unnatürliche Anwendung der einzelnen Wortarten. ſie iſt oft der
An=
laß zur unfreiwilligen Komik. Beiſpiele: Geſtern wurde ſich vom
Miniſtertiſche darauf beruſen. - In der geſtrigen Sitzung wurde ſich
In dem Hotel wohnte auch
einſtimmig gegen die Todesſtrafe erklärt. Gutsbeſitzer, womit ich zu Mittag ſpeiſte. — Die ſich ſelbſt
über=
lebten Reichsſtädte. — Das Zeichen zum Fallen der die Statue
ver=
deckenden Leinwand aab eine weiß gekleidete Jungfrau. Unter
Böller=
donner und dem Geſang der „Wacht am Rheinz fielen ihre Hüllen.
(Limburger 3tg.) — Die Kaiſerin war nur durch die weißen
hirſch=
ledernen Hoſen ihres Kutſchers kenntlich (Univers). — Don Carlos iſt
eine ſtattliche Erſcheinung. beſonders zu Pferde, deſſen Ausſehen ſich,
ſeit er einen Vollbart trägt, ſehr zu ſeinem Vortheil verändert hat.
Der Sturm warf Cchornſteine von den Dächern, ſo
(Voſſ. 3ta.)
daß viele Paſſanten in Lebensgefahr kamen; unter Anderen ſtürzte ein
ſolcher in der Kämmererſtraße einem Dienſtmädchen auf den Kopf.
(Woriſ. 3tg.). — Eine fette Kuh wurde Nachts aus dem Stalle
ge=
ſtohlen, ohne bis jetzt den Thäter zu ermitteln. — Der Kaiſer gab das
Zeichen zum Beginn der Feier durch Abſingung eines Chorals (Köln.
8t9.) - Heute überſchüttete uns der tiefgraue Himmel mit kurzen
Unterbrechungen mit dichtem Schneefall. — Die falſche Beziehung des
attributiven Adjectivs bei zuſammengeſetzten Hauptwörtern wiederholt
144
ſich noch täglich. Beiſpiele: Die ſolide Gehülſenſtelle.
Der adlige
Gutsverkauf.
Der ein= und zweiſpännige Lohnkutſcher.
fehlerhaft ſind Wortverbindungen wie: Die Auslegekunſt der Bibel.
Der verſchämte Armen=Unterſtützungsverein.
Beziehungsloſe Participien: Ihrer Mutter ſchon frühe
beraubt, blieb Pflege und Bildung dem Vater anheimgeſtellt. - Eben
in Paris angelangt, durchnäßt vom Regen, iſt es ſchwer, einen
Ueber=
blick zu geben.
halſche Stellung von Participien und Adverbialen.
Sie klopfte mit ihrem bekümmerten Herzen an die Stubenthür. - Es
werden Schuhmachergeſellen auf genagelte Frauen= und Kinderarbeit
geſucht.
Vermiſchtes.
- Gounod wird, wie der „Gauloisz meldet, für das
Birming=
hamer Muſikfeſt, welches 1885 abgehalten werden ſoll, ein großes Werk
componiren. Dasſelbe wird, wie aus ſeinem eigenen Schreiben
hervor=
geht, den Titel „Tod und Leben' führen und aus zwei Theilen
be=
ſtehen. Der erſte iſt eine vollſtändige Requiem=Meſſe, ganz
überein=
ſtimmend mit dem katholiſchen Text der Uissa pro defunctis mit einigen
Einſchaltungen, die weggelaſſen werden können, wenn das Requiem in
einer Kirche aufgeführt werden ſollte. Dieſe Zuſätze ſind theils der
heiligen Schrift, theils den Kirchenvätern entlehnt. Der zweite Theil
des Werkes, welcher ſich auf das Leben bezieht, iſt aus der Offenbarung
Johannes Kap. 21 gezogen und iſt die Beſchreibung des Aufenthalts der
Menſchheit im ewigen Leben. Dieſer Theil enthält, ſowie der erſte, Soli,
Enſembleſtücke und Chöre. Die Aufführung des Werkes wird ungefähr
dritthalb Stunden in Anſpruch nehmen.
Atelier Salvisbergin Paris. Wiſſenſchaftlich=techniſche
Centralſtelle für Studierende und Beſucher von Paris. Die
Verhält=
niſſe und ſocialen Mißſtände, unter welchen die Deutſchen in Paris
vielfach zu leiden haben, ſind bekannt und werden leider faſt täglich
noch durch neue Beiſpiele in der Oeffentlichkeit beſtätigt; bekannt iſt
indeſſen auch die natürliche Folge davon, daß viele jüngere Künſtler,
Techniker, überhaupt Studierende. welche gerne einen Theil ihrer
Stu=
dienzeit auf Paris, das ihnen ſo Vieles bietet, verwenden würden, dieß
laſſen müſſen, oder aber, wenn ſie es dennoch wagen, mitunter zu ſehr
unbefriedigenden Reſultaten gelangen. Andere wiederum, welche die
Metropole nur vorübergehend zum Gegenſtande ihrer Studien machen,
vermiſſen in der Regel eine Stelle, wo ſie ſich zuverläſſigen Rath und
practiſche Weiſungen erholen können. Um dieſen Wünſchen zu
ent=
ſprechen, ſoll daher ein Inſtitut geſchafſen werden, deſſen Haupttheile ein
Atelier mit großem Leſezimmer und eine wiſſenſchaftlich=techniſche
Cen=
tralſtelle bilden werden. Im Atelier erhalten die Eleven Gelegenheit
zu ihrer weiteren Ausbildung, zur Bearbeitung von Studien ꝛc. unter
der Leitung entſprechender Lehrkräfte, ſerner werden Vorträge,
Demon=
ſtrationen und Excurſionen (jeweilen in den großen Ferien eine ſpecielle
Excurſion für die Studirenden deutſcher Hochſchulen organiſirt und
end=
lich ſollen gemeinſame Aufgaben bearbeitet werden zum Zwecke ihrer
Veröffentlichung in deutſchen Fachblättern oder in eigenen Publikationen.
In der mit dem Atelier verbundenen Centralſtelle finden alle Diejenigen,
welche ſich nur vorübergehend zu Studienzwecken in Paris aufhalten,
neben Routenplänen für den Beſuch der Stadt und Umgebung, die
ent=
ſprechende Auskunft über Sammlungen, Vibliotheken ꝛc., ſowie auch
zuverläſſige Angaben über Quartier, Leben und Unterhalt. Auch
aus=
ubende Künſtler, welche den Salon oder ſonſtige Ausſtellungen beſchicken
wollen, können ſich für ihre Vertretung an das Atelier wenden, um
nicht auf theure und meiſt wenig zuverläſſige Agenten angewieſen zu
ſein. Das Nämliche gilt für kunſtinduſtrielle Exportzweige.
Literariſches.
- Fürſt Meſchticherskys Roman: „Die Realiſten der großen
Weltu erſcheint demnächſt in eleganter Ausſtattung im Verlage von
S. Schottländer in Breslau. Dieſes höchſt gelungene Werk des genialen
ruſſiſchen Romanſchriftſtellers machte bereits verdientes Aufſehen, als
es in kleinen Partikeln mehrfach verkürzt im Feuilleton der Berliner
Nationalzeitung erſchien; die deutſche Buchausgabe führt es zum erſten
Male der Leſewelt in der Vollſtändigkeit des Originals vorzüglich
über=
tragen vor Augen. Die Wirkung iſt in dieſer Form eine tiefe und
nachhaltige. Der Leſer erhält ein volles Bild vom geſammten Leben
der vornehmen Welt in ſeiner frappirenden Unverhülltheit, er fühlt ſich
durch die Macht der Darſtellung gefeſſelt, fortgeriſſen in dem Verlaufe
der wechſelreichen Geſchichte und bleibt in lebhafteſter Spannung bis
zur endlichen Löſung aller Fäden. In Folge deſſen iſt dieſer
Buchaus=
gabe ein großer Erfolg in Ausſicht zu ſtellen.
Tageskalender.
Freitaa. 26. Juli: Geſellige Zuſammenkunft der activen Herven des
Muſikvereins (Saalbau).
Samstag. 26. Juli: Sommer=Caſino der Vereine Bürgerverein und
Eintracht (Saalbau). — Sommer=Caſino des Katholikenvereins.
Sonntag, 27. Juli: Jahresfeſt des Darmſtädter Zweigvereins der Guſtav=
Adolf=Vereins, in Roßdorf. - Fahnenweihe des Geſangvereins
„Harmonie' auf dem Woogsberg.
Waldſeſt des Geſangvereins
Sängerluſt auf dem Glasberg.
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei. -- Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.