Wonnementsmeis
dlertelſährlich 1 Mark 50 Pf. hdl.
Eringerlohn. Auswärtz werden von
ellen Poſtämtern Beſtellungen
ent=
gegengenommen zu 1 Mark 5o Pf.
vw Quarial inck. Voſtauſichlag
Grag= und Anzeigebſatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuftrirtes Unterhaltungsblatt.
Brlernd
Beden angenommen: iDarnſadt
don der Expedition Rheinſtre Nr. 2.
mBeſſungen von Friedr Blbbee.
Holzſtraße Nr. 26, ſowie auzwärn
vu elle Armnen-Epeditſeuen
Amtliches Organ
fuͤr die Behanntmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
N DA5.
Freitag den 14. December.
1883.
Darmſtadt, am 8. December 1883.
Betreffend: Die Ausführung der Uebereinkunft zwiſchen Deutſchland und Frankreich über den Schutz an Werken der Literatur
und Kunſt.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes mit Ausnahme von Darmſtadt und Beſſungen.
Unter Hinweiſung auf die nachſtehend abgedruckten Bekanntmachungen Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der
Juſtig vom 1. l. Mts., ſowie des Herrn Reichskanzlers vom 3. v. Mts. empfehlen wir Ihnen, bezüglich der in Folge der in
der Rubrik erwähnten Uebereinkunft etwa nothwendig werdenden Eintragung und Stempelung der Exemplare von
Schrift=
werken ꝛc., ſowie der zur Herſtellung jener beſtimmten Vorrichtungen nach den von dem Bundesrath des deutſchen Reichs
deß=
falls feſtgeſetzten Ausführungsbeſtimmungen genau zu verfahren.
Wegen Bezugs der im 8 6 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers erwähnten Verzeichniſſe wollen Sie ſich im
Falle des Bedarfs an ung wenden.
v. Marquard.
B e k a n n t m a ch u n
die Aus führung der Uebereinkunft zwiſchen Deutſchland und Frankreich über den Schutz an Werken der
Literatur und Kunſt betreffend.
Zur Ausführung der Uebereinkunft zwiſchen Deutſchland und Frankreich, betreffend den Schutz an Werken der Literatur
und Kunſt, vom 19. April 1883 - publicirt in Nr. 20 des Reichsgeſetzblattes für 1883 - hat der Herr Reichskanzler in
Nr. 45 des Centralblattes für das Deutſche Reich vom laufenden Jahre die in Abdruck nachſtehende Bekanntmachung erlaſſen,
welche unter dem Anfügen zur öffentlichen K nntuiß gebracht wird, daß die Ortspolizeibehörden des Großherzogthums mit
ent=
ſprechender Anweiſung verſehen worden ſind.
Darmſtadt, den 1. December 1883.
Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz.
v. Starck.
Rautenbuſch.
B e k a n n t m a ch u n g
betreffend die Ausführung der Uebereinkunft zwiſchen Deutſchland und Franlreich über den Schutz an Werkeu der Literatur und Kunſt.
In Ausführung der Uebereinkunft zwiſchen Deutſchland und Frankreich, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunſt, vom
19. April 1883 hat der Bundesrath die nachfolgenden Beſtimmungen über die Eintragung und Stempelung der Exemplare von Schriftwerken ꝛc.
ſowie der zur Herſtellung jener beſtimmten Vorrichtungen erlaſſen:
81. Geinäß den Beſtimmungen des zu der deutſchefranzöſiſchen Uebereinkunft vom 19. April 1883 gehörigen Protokolls dürfen
die=
jenigen beim Inkraftreten dieſer Uebereinkunft, dem 6. Noveniber 1883, erlaubter Weiſe bereits hergeſtellten Exemplare von Werken der Literatur
und' Kunſt (Schriftwerke, Abbildungen, müſikaliſche Compoſitionen, Werke der bildenden Künſteh, deren Herſtellung nach den Vorſchriften der
Uebereinkunft nicht mehr geſtattet ſein würde, auch ferner verbreitet und verkauft werden, vorausgeſetzt, daß ſie innerhalb dreier Monate, vom
Inkrafttreten der Uehereinkunft ab gerechnet, amtlich abgeſtempelt werden.
Unter der gleichen Vorausſehung darf der Bruck ſolcher Cxemplare, wenn deren Herſtellung beim Inkrafttreten der Uebereinkunft erlaubter
Weiſe im Gange iſt, vollendet werden.
Wer ſich daher im Beſitz von Cxemplaren der im Abſatz 12 erwähnten Art befindet, hat dieſelben bis zum 6. Februar 1884 einſchliehlich
der Polizeibehörde ſeines Wohnortes zur Abſtempelung vorzulegen.
Sortimentsbuchhänder, Commiſſionäre ꝛc. welche ſolche Exemplare beſitzen, können dieſelben Namens der Verleger oder ihrer Auftrageber
zur Abſtempelung vorlegen. ohne daß es einer beſönderen Vollmacht bedarf.
5 2. Die Polizeibehorde ſtellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Exemplare nach dem nachſtehenden Muſter 41) auf und
be=
druckt demnächſt jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienſtſtenipel.
53. Genäß der im Eingange des 5 1 erwähnten Beſtimmungen dürſen ferner diejenigen beim Iukraftreten der Uebereinkunft
vor=
handenen, bisher erlaubter Weiſe angefertigten Vorrichtungen - wie Stereotypen, Holzſtöcke, geſtochene Platten aller Art, ſowie lithographiſche
Steine-
deren Benutzung nach der Uebereinkunft unterſagt ſein würde, während eines Zeitraums von vier Jahren von dem Inkraftkreten der
Uebereinkunft ab zur Anfertigung von Exemplaren benutzt werden, vorausgeſetzt, daß dieſe Vorrichtungen amtlich mit einem Stempel
ver=
ſehen werden.
Wer ſich daher im Beſitz von Vorrichtungen der bezeichneten Art befindet und dieſelben noch ferner zur Herſtellung von Cxemplaren
benutzen will, hat die Vorrichtungen bis zum 6. Februar 1884 einſchließlich der Polizeibehörde ſeines Wohnorts vorzulegen.
Die Exemplare ſelbſt., welche mit Hülfe geſtempelter Vorrichtungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraums hergeſtellt worden ſind,
bedürfen eines Stempels nicht. Auf Verlangen ſollen ſie indeſſen ebenfalls amtlich abgeſtempelt werden.
773
289½
G 24
Der Erenplare der bezeichneten Art abgeſenpelt zu haben wünicht, hat dieſelben bis zum 6. Februar 188 einſchleblich der gedachin
Behörde vorzulegen.
5½ Die Polizeibehörde ſtellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Vorrichtungen nach dem nachſtehenden Muſter Br) auf und
bedruckt die Vorrichtuͤngen demnächſt. unter ähunlichſter Schonung derſelben mit ihrem Dienſtilempel, und zwar in einer Weiſe, welche die Er.
haltung des Stempelzeichens möglichſt ſicherſtellt.
Sie ſtellt ebenſo ein gelaues Berzeichniß der mit jenen Vorrichtungen hergeſtellen, ihr vorgelegten Exemplare nach dem im 52 erwähnten
Muſter 4 auf und bedruckt demnächſt jedes einzelne Exemplar mit ihrem Vienſiſtempel.
8 5. Ob die Herſtellung der Exemplare oder Vorrichtungen nach dem bisherigen Vertragsrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde
nicht zu prüfen; dagegen hat dieſelbe die Stempelung zu verweigern, wenn ſie ermittelt, daß die im 8 1 bezeichneten Exemplare oder die im 83
bezeichneten Vorrichtungen erſt nach dem 6. Rovember 1883 oder die im 8 3 bezeichneten Cxempläare mit Hülfe ungeſtempelter Vorrichtungen
erſt nach dem 6. November 1887 hergeſtellt worden ſind.
8 6. Die Verzeichniſſe ) (85 2. 4) werden binnen ſechs Wochen nach ihrem Abſchluß von der Polizeibehorde an die zuſtändige Centralbehörde
im Geſchäftswege eingereicht und vön der letzteren aufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizeibehörde Cxemplare oder Vorrichtungen zur
Abſtempelzng überhaüpt nicht vorgelegt worden ſind, bedarf es nicht.
Für die Eintraguns und Abſtempelung der Cxempläre und Vorrichtungen werden Koſten nicht erhoben.
Berkin, den 3. Rovember 1883.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
(2045
Die vorgeichriebenen Muſter werden den beheligten Ortspolizeibehirden durch die Großh. Kreisämter mitgetheilt werden.
Bekanntmachung.
Auf der Gerichtsſchreiberei des
unter=
zeichneten Gerichts ſollen
Wittwoch den 19. December l. Js.
Nachmittags 3 Uhr,
cirta 50.-60 Centner ausgeſchiedene ältere
Acten unter der Bedingung ſofortigen
Ein=
ſlampfens derſelben meiſtbietend verſteigerl
werden. Die weiteren Bedingungen können
bis zum Termin auf der Gerichtsſchreiberei
eingeſehen werden.
Es werden nur ſolche Steigerer
zuge=
laſſen, deren Perſönlichkeit die erforderliche
Girantie bietet, daß die ordnungswäßige
Vernichtung der Acten ſtattfindet.
Darmſtadt, den 4. December 1883.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt I.
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1976
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Nelken, feinſt geſtoßen,
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Pottaſche, chemiſch rein, Ammonium,
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leſen.
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Citronen, Meſſina.
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Darmſtadt, 14. December.
Deutſches Reich. Der „Reichsanzeiger” meldet am 12. d.: Der
Oberpräſident von Heſſen=Naſſau macht bekannt unter Mittheilung der
Begnadigung des Biſchofs Dr. Blum, daß die Amtsthätigkeit des
Biſchofs mit dem 8. December wieder begonnen und mit demſelben Tage
die Amtsthätigkeit des königlichen Commiſſars für die biſchöfliche
Ver=
mögensverwaltung aufgehört habe.
Die Verhandlungen des preußiſchen Abgeordnetenhauſes boten am
Dienstag kein ſonderliches Iutereſſe dar; eine ganze Reihe von
Etats=
titeln wurde widerſpruchslos genehmigt. Für Mittwoch hatte das Centrum
urſprünglich die Einbringung eines Antrages auf Streichung der drei
kirchenpolitiſchen Paragraphen in der preußiſchen Verfaſſung beabſichtigt,
doch iſt es von dieſer Abſicht infolge der Begnadigung des Limburger
Biſchofs wieder zurückgekommen.
Die langanhaltende Bewegung in der Reichshauptſtadt anläßlich der
Neuwahlen zur Stadtverordneten=Verjammlung iſt mit den am Dienstag
ſtattgefundenen Nachwahlen zu ihrem Abſchluß gelangt. Es wurden
bei denſelben in der erſten und zweiten Abtheilung vier liberale
Candi=
daten, in der dritten Abtheilung ein liberaler und zwei Arbeiter=
Can=
didaten gewählt. In einem Wahlbezirke iſt eine Stichwahl zwiſchen dem
Candidaten der Bürgerpartei und der Arbeiterpartei nothwendig.
Die Generalverſammlung der Verlin=Dresdener Eiſenbahn hat am
12. d. M. den Antrag, das Unternehmen dem Reiche (Preußen 2) zum
Kaufe anzubieten, einſtimmig angenommen.
Am Mittwoch erklärte der Kriegsminiſter in der zweiten ſächſiſchen
Kammer, daß ſelbſt bei Zuſtandekommen des deutſchen Officiers=
Con=
ſum=Vereins eine Gefahr für den Gewerbetreibenden fernliege; die
Baar=
zahlung werde demſelben eher nützen. Amtlich ſei ihm ubrigens das
Proiect noch unbekannt.
Oeſterreich=Ungarn. Der neuernannte Statthalter oder Banus
von Croatien, Graf Khuen=Hedervary, hat in dieſer Woche ſeine
amt=
lichen Functionen aufgenommen, was den Wiedereintritt normaler
Ver=
hältniſſe in Croatien bedeutet. Auch die Einberufung des eroatiſchen
Landtages auf den 17. December iſt ein weiteres Zeichen dafür, daß in
dieſem Lande wieder geſetzmäßige Zuſtände Platz gegriffen haben und
ſomit dürfte einſtweilen die eroatiſch=ungariſche Streitfrage von der
politiſchen Bildfläche verſchwunden ſein. - Das ungariſche Oberhaus
lehnte am Dienstag den Geſetzentwurf über die Ehe zwiſchen Chriſten
und Juden, durch welchen die verſchiedenen Schwierigkeiten, welche in
Ungarn der Cheſchließung zwiſchen Chriſten und Juden noch
entgegen=
ſtehen, beſeitigt werden ſollen, mit 109 gegen 103 Stimmen ab.
Der Verwaltungsrath der Franz=Joſeph=Bahn beſchloß, die ihm
neuerlich vorgelegten Regierungs=Propoſitionen, mit Ausnahme
der=
jenigen bezüglich der Actien=Rente, anzunehmen und eine
außerordent=
liche Generalverſammlung behufs Beſchlußfaſſung ſofort einzuberufen.
Frankreich. Die Kammer der Abgeordneten nahm am Mittwoch
das Marinebudget an. Der Marineminiſter erklärte die Regierung
werde demnächſt Credite zur Unterhaltung der Truppen in Tonking
auf ſechs Monate verlangen. Admiral Lespes wird in aller Kürze zur
Uebernahme des Commando's in den chineſiſchen Gewäſſern abreiſen;
derſelbe erhielt am 12. die letzten Inſtructionen. — Tricou iſt in
Mar=
eille angekommen. - Die Conferenz der internationalen Aſſociation
für Friedens=Schiedsgerichte beſchloß, der nächſte Congreß ſolle in Bern
im April oder Mai 1854 zuſammentreten zur Prüfung, ob es möglich
ſei, ähnlich Aſſociationen, wie die engliſche, in den übrigen Hauptſtädten
Curopa's zu gründen
England Anläßlich der Ueberreichung von 38000 Pfund, welche
Irland als Zeichen der Anerkennung für Parnell's Dienſte geſpendet,
fand in Dublin am 12. d. Abends zu Ehren Parnell's ein Bankett ſtatt,
bei welchem die parnellitiſchen Mitglieder des Unterhauſes anweſend
waren. Parnell hielt eine Rede, worin er die gegenwärtige Verwaltung
Irlands in der heftigſten Weiſe angriff und erklärte, die irländiſchen
Wähler würden bei den nächſten allgemeinen Wahlen entſcheiden können,
ob die Regierung liberal oder conſervativ ſein ſolle. Die Poſition der
irländiſchen Partei ſei eine feſte. Wenn die Partei Geduld habe, werde
ſie ihr Ziel, die nationale Unabhängigkeit, erreichen.
Italien. Die „Opinione: begrüzt in warmen Worten die Reiſe
des deutſchen Kronprinzen nach Rom, da ſelbiger glückliche Anlaß die
zwiſchen beiden Herrſcherfamilien und Nationen beſtehenden
Freund=
ſchaftsbande noch mehr befeſtigen werde. Der Beſuch des Kronprinzen
bei dem Papſte bei dieſer Gelegenheit ſei ſehr natürlich. Der geſunde
Sinn der Italiener werde die Tragweite dieſes Ereigniſſes begreifen,
deſſen glückliche Wirkungen die Zukunft zeigen werde. Schließlich wünſcht
die „Opinione”, daß der Kronprinz im Quirinal abſteige.
Die Panzerſchiffe „Duilio=, „Maria Pia- und „Romau erhielten
den Befehl, nach Genua zu gehen, um den deutſchen Kronprinzen zu
begrüßen.
Serbien. Das ſtandgerichtliche Verfahren gegen die verhafteten
Rädelsführer der letzten Empörung iſt nunmehr zum Abſchluß gebracht
worden. In zwei Fällen erkannte das Gericht auf Todesſtrafe, in zwei
andern Fällen auf mehrjährige Haft; doch wandelte König Milan die
Todesſtrafe für die Betreffenden in zehnjährige Haft um. Die übrigen
Angeklagten wurden ſämmtlich freigeſprochen und darf man wohl
an=
nehmen, daß dieſe mit Strenge gepaarte Milde der ſerbiſchen Regierung
gegen die Urheber des Aufſtands ihres günſtigen Eindruckes im Lande
nicht verfehlen wird. Gegen die geflüchteten Inſurgentenführer wird
in contumacizm verhandelt werden und ſoll nach Beendigung dieſer
letzten gerichtlichen Procedur die theilweiſe Demobiliſirung der ſerbiſchen
Truppen erfolgen.
Cahpten. Baker Paſcha iſt am 13. December von Kairo nach
Suakim abgegangen.
Vereinigte Staaten. Im Repräſentantenhaus wurde eine Bill
eingebracht, welche die Einfuhr geſundheitsſchädlicher Waaren aus
den=
jenigen Ländern verbietet, wo die Einfuhr derartiger Waaren
ameri=
kauſcher Herkunft verboten iſt.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 14. December.
C
(Stadtverordneten=Verſammlung vom 13. December.
Kurzer Bericht.) Vor Eintritt in die Tagesordnung theilte der Herr
Oberbürgermeiſter mit, daß die Umarbeitung des Octroireglements
vollendet ſei und demnächſt zur Berathung geſtellt werden ſoll. — Ein
Schreiben der Karlsruher Handelskammer, worin auch unſere Stadt
aufgefordert wird, ſich den Schritten gegen die geplante Gründung eines
Officiersvereinshauſes anzuſchließen, wurde, als vorausſichtlich
aus=
ſichtslos, einfach jad acta genommen. - In die Tagesordnung ein
tretend, nahm man zunächſt Kenntniß von der jüngſten Bilanz des
Saalbaues, worauf die Stadtverordneten Berbenich und Ganß zu
Bei=
ſitzern für die Wahl eines Vertreters der Forenſen ernannt wurden.
Ferner wurde auf Grund eines von dem Herrn Oberbürgermeiſter
erſtatteten Referats für Einführung der Gasbeleuchtung in die
Stadt=
kirche vorlagsweiſe ein Credit bis zu 3000 Mark bewilligt, dabei auch
erwähnt, daß der im Jahr 1688 von hieſigen Bürgern geſtiftete alte
Kronleuchter wieder Verwendung finden ſoll.
Geſuche um Beleuchtung der breiten Allee und der Feldbergſtraße
mit Gas, wurden mit Rückſicht auf die dort herrſchenden Verhältniſſe
und den Umſtand, daß ſowohl die Polizei, wie das Poſtamt energiſch
um Abhülfe drängen, derart genehmigt, daß in der Feldbergſtraße
9, in der breiten Allee bis zur Roder'ſchen Fabrik6 und im
Gries=
heimer Weg 2 Gaslaternen aufgeſtellt werden ſollen. Der
Koſtenauf=
wand im Geſammtbetrag von 5500 M. ſoll zu Laſten des Anlagecapitals
des Gaswerks aufgebracht werden.
Sodann wurde das Geſuch eines hieſigen Mehlhändlers, die
einge=
führte Klleie vom Octroi zu befreien, abgelehnt, da man den Grundſatz,
daß Alles, was die Mühle paſſirt hat, octroipflichtig ſein ſoll, nicht
durch=
löchern will. Die Stadtverordneten Lautz und Lehr waren im
Inte=
reſſe der Viehhalter für Willfahrung des Geſuchs eingetreten.
Für Einfriedigung des neuen Werkſtättebaus des Waſſerwerks wurde
der Betrag von 364 M. bewilligt, das Geſuch des Herrn Fabrikanten
Schenk um Aufnahme als Ortsbürger genehmigt. — Am Schluß der
öffentlichen Sitzung kündigte Stadtv. Diehm einen Antrag des
In=
halts an, wonach der frühere Beſchluß auf demnächſtige Erbauung einer
neuen Gasfabrik unter den obwaltenden Umſtänden zurückgenommen
reſp. vorläufig nicht zur Ausführung gebracht werden ſoll. -
Blumen=
thal proteſtirte heute ſchon gegen einen etwaigen Beſchluß in der
be=
antragten Richtung.
O Unter dem Vorſitz des Herrn Landgerichtsrath Schulz nahmen
geſtern die Schwurgerichtsverhandlungen des 4. Quartals
ihren Anfang. Verhandelt wurde die Strafſache gegen den Landwirth
Andr. Reiſing von Klein=Auheim wegen Körperverletzung mit tödtlichem
Erfolg. Der ſeither gut beleumundete Angeklagte lebte mitz ſeiner als
zänkiſch und herrſchſüchtig geſchilderten Frau in ſtetem Unfrieden und
warf ihr, nachdem ſie am Morgen des 11. October wieder die Schale
des Zornes über ihn ausgegoſſen, ein Stück Holz in die Seite. Die
öeztliche Unterſuchung conſtatirte alsbald den Bruch zweier Rippen,
vozu ſich ſpäter noch eine Rippenfell= und Lungenentzündung geſellte,
denen die Frau am 30. October erlag. Da die Geſchworenen nicht
annahmen, daß der Tod eine Folge jenes Wurfes geweſen, ſondern nur
245
2899
Körperverlezung unter Annahme mildernder Umſtände für erwieſen
erachteten, ſo wurde der durch Rechtsanwalt Oſann vertheidigte
Ange=
klagte zu einer Gefängnißſtrafe von 4 Monaten verurtheilt, von welcher
Strafe indeß 4 Wochen erlittene Unterſuchungshaft in Abzug zu
bringen ſind.
Der in der letzten Generalverſammlung vorgetragene 22.
Haupt=
rechenſchaftsbericht des Vereins zur Unterſtützung und
Beſſe=
rung der aus den Strafanſtalten Entlaſſenen umfaßt die
Jahre 1880 und 188.
Die Einnahmen betrugen in dieſen Jahren zuſammen M. 10,1575
und die Ausgaben
„ 10,36204
alſo die letzteren mehr M. 24629
Die Unterſlützungen der Pfleglinge des Vereins betrugen in dieſen
beiden Jahren 6794 M. 76 Pf. während in den beiden vorgehenden
Jahren 1878 und 1879 nur die Summe von 5497 M. 59 Pf. verwendet
worden war. Die Verwendung durch Vermittlung der vorzugsweiſe
aus dem Stande der Geiſtlichkeit ernannten Beiſtände fanden ſtatt:
1) Zur Ermöglichung des Betriebes eines Handwerks oder ſonſtiger
Handarbeiten, durch Anſchaffung von Werkzeug, Arbeitskleidern u. ſ. w.
2) Zur Anſchafſung von Hausgeräth und Bettwerk, zur Einlöſung
ge=
pfändeter unentbehrlicher Gegenſtände, zur Zahlung ruckſtändiger
Woh=
nungsmiethaelder u. ſ. w. Von den 884 Pfleglingen, welche Ende 1881
unter dem Schutze des Vereins ſtanden, waren nach Abzug der während
der dreijährigen Dauer der Auſſicht verſtorbenen (50), abweſenden (161)
und ausgetretenen (13) — 660 Perſonen verblieben, von welchen als
gebeſſert entlaſſen wurden 113, als gut qualificirt wurden 311, während
183 als „ſchlecht: bezeichnet und 54 als „unverbeſſerlichs ausgeſtoßen
werden mußten. An einzelnen Beiſpielen wurde nachgewieſen, daß die
Hülfe des Vereins ſogar ausgezeichnet gute Erfolge herbeigeführt hatte.
Im laufenden Jahre ſind für die 133 Pfleglinge bis Ende October
be=
reits 2930 Mark verwilligt worden. Es wurde wiederholt darauf
auf=
merkſam gemacht, daß für die erſte Zeit nach der Entlaſſung aus den
Strafanſtalten die vorläufige Unterbringung der Pfleglinge ein wahres
Bedürfniß ſei, bis für dieſelben ein geſicherter Erwerbszweig ausfindig
gemacht werden könne. Nach einer Mittheilung des Herrn
Oberbürger=
meiſters Ohly ſoll dahier im nächſten Jahre mit der Vergrößerung des
Armenhauſes begonnen werden, wobei ein derartiges Aſyl wohl
ge=
ſchaffen werden könne. Die Zahl der Mitglieder war im Jahre 1817
auf 478 mit 834 Mark jährlichen Beiträgen geſunken, hat ſich aber
erfreulicher Weiſe von da an wieder gehoben, ſo daß im laufenden
Jahre 1297 zahlende Mitglieder vorhanden ſind, worunter ſich 26
Ge=
meinden befinden. Deren jährliche Beiträge belaufen ſich auf 1954 M.
84 Pf. Der Reſervefonds beſteht jetzt in Werthpapieren, welche zu
4 pCt. einen jährlichen Zinſenertrag abwerfen von 1445 M. 16 Pf., ſo
daß mit dem Zuſchuſſe aus der Staatskaſſe mit 1000 M. die Einnahme
im Voranſchlage für 1884 und 1885 auf rund 4400 M. von der General=
Verſammlung angenommen wurde. Für Unterſtützungen der Pfleglinge
wurden per Jahr annäherungsweiſe 3300 M. vorgeſehen. In den vier
Strafanſtalten war die Zahl der in den Jahren 1881 und 1882 darin
befindlich geweſenen Perſonen faſt genau dieſelbe geblieben, nämlich:
in 1881: 1996, in 1882: 1986. Da die Einwohnerzahl des
Großherzog=
thums nach der Zählung vom 1. December 1880 936340 Anweſende
betrug, ſo würde auf 468 Einwohner ein Strafgefangener zu rechnen
ſein. — Die Koſten ſind, im Vergleiche zu dem Jahre 1879-0, in dem
Etatsjahre für 1881-82 an Zuſchüſſen aus der Staatskaſſe für die
Straſanſtalten um den Betrag von 43,927 M. geſtiegen.
Hieran ſchloß ſich ein Antrag des Herrn Majors Kattrein, des
jetzigen Directors des Landeszuchthauſes zu Marienſchloß, daß der Verein
ſeine Wirkſamkeit auf die Reform des Gefängnißweſens ausdehnen möge,
was wohl durch Beſtellung einer Commiſſion aus fachkundigen
Mitglie=
dern des Vereins geſchehen könne. Die Generalverſammlung nahm den
Antrag mit Intereſſe auf und beſchloß, daß er der oberſten
Staatsbe=
hörde zur geeigneten Berückſichtigung vorgelegt werde. Schließlich
wur=
den in den Ausſchuß für die Periode bis zur nächſten
Generalverſamm=
lung im Jahre 1855, welche in Gießen abzuhalten iſt, folgende
Mit=
glieder (unter Beifügung von zwei Subſtituten) gewählt: Die Herren
Dr. Goldmann, Geheimrath, v. Kreß, Juſtizrath, v. Marguard,
Provinzialdirector, Ohly, Oberbürgermeiſter, Niſert, Stadtpfarrer,
Schenk, Oberappellations= und Caſſationsgerichtsrath, v. Zangen,
Kreisaſſeſſor, ſämmtlich in Darmſtadt. Dr Böckmann,
Provinzial=
director in Gießen, Küchler, Provinzialdirector in Mainz.
- Gegen das Vaganten= und Landſtreicherthum hat
das Mainzer Kreisamt den Bürgermeiſtereien des Kreiſes folgende
Ein=
richtungen empfohlen: 1) Die Unterſtühzung von Reiſenden, die um
Almoſen anhalten. darf nur in Gewährung der nothwendigſten Lebens=
Bedürfniſſe zum unmittelbaren Gebrauch (Koſt und Nachtquartier)
be=
ſtehen. Die Verabreichung von Geldgeſchenken iſt unter allen Umſtänden
ausgeſchloſſen. 2) Die Unterſtützung darf nur durch die Gemeinde
(nicht von Einzelſtehenden) gegeben und möglichſt gegen eine
vorher=
gegangene Arbeitsleiſtung (Reimigung der Ortsſtraßen, Holzmachen
u. ſ. w.) verabfolgt werden. 3) Zur Verſchaffung von Arbeitsgelegenheit
an Perſonen, die wirklich Arbeit ſuchen, ſind Arbeitsnachweiſeſtellen zu
errichten, doch ſollen nur ſolche Arbeiter eingeſtellt werden, welche ſich
im Beſitz richtiger Legitimationspapiere befinden. 4) Zur einheitlichen
und ordnungsmäßigen Regelung der Armenpflege wird die Bildung
von Ortsarmenvereinen empfohlen, deren Mitglieder der Ortsobrigkeit
mit Rath und That zur Seite ſtehen ſollen. 5) Wird ſchließlich den
Polizeiorganen eine ſtrenge Beaufſichtigung zur Pflicht gemacht.
Ee 245
2900
E. Gecitation von Hugo Edward. „8latorogl von Wenn aber die Beſeitigung oder Ermäßigung einer ſolchen Steuer und
Baumbach.) Nach einigen orientirenden Bemerkungen über den Dichter damit eine Verſchiebung der Steuerlaſt erſtrebt wird, ſo iſt es Zeit,
der lieblichen ſloveniſchen Alpenſage „glatorog= ſchritt Herr Edward daß auch die übrigen Steuerzahler ſich mit der Sache befaſſen und die
zur Recitation der Dichtung ſelbſt und wußte uns durch ſeinen feſſeln= Einwände, welche gegen die beſondere Beſteuerung eines
Verbrauchs=
den Vortrag von Anfang bis zu Ende in reger Spannung zu erhalten, gegenſtandes erhoben werden, einer Prüfung unterziehen.
ſo daß uns die zwei Stunden im Umſehn entſchwuͤnden waren. Der
contemplativen Seite der Dichtung, d. h. den Schilderungen der Alpen= der Heſſ. Vollsblätter und in Nr. 239 des Tagblatts eine Antwort auf
natur, die den nicht unbedeutenden Hintergrund für das Seelenleben drei Fragen erſchienen, welche ohne nähere Prüfung in dem hieſigen
der Hauptperſonen abgeben, wußte Herr Edward ebenſo gerecht zu wer= Gaspreis eine höchſt üngerechte Beſteuerung der Gasconſumenten
er=
den wie den lyriſchen Stimmungsbildern und zden durch die Leiden= blickt. Die Antwort rührt von einem Gascönſumenten her. Möge ſie
ſchaft bewegten in raſcherem Rhythmus dahinfluthenden Stellen. Schlicht nun hier von einem Nicht=Gasconſumenten, welcher ebenfalls
und einfach gehalten war die Einleitung: das Erwachen der Creatur im Steuer zahlen muß, etwas näher beleuchtet werden.
Hochgebirge; eine melaucholiſche Färbunig zeigte der Vortrag des Liedes
von den Triglaw=Roſen, das die Sennerin Spela dem Trenta=Jäger lautet: „Von allen Städten in Deutſchland, welche dasſelbe Gas mit
ſingt, und worin ſich ahnungsvoll der Verlauf der Dichtung ankündigt. derſelben Lichtſtärke fabriciren wie hier, zahlen wir in Darmſtadt bereits
Der alte Schafhirt Jaka, die Mutter Katra und die alte Barbara jetzt 28 Jahre den höchſten Preis, das iſt für kleine Conſumenten
wurden vom Vortragenden alle mit beſonderer Klangfarbe charakteriſirt, 28 Pf., für große 25 Pf. per Cubikmeter.: Darauf iſt zu erwidern,
ebenſo die Hauptperſonen: Spela, Jerica und der Trenta=Jäger. daß der Preis des hieſigen Gaſes, wenn deſſen Lichtſtärke berückſichtigt
Bei der Recitation von Dichtungen, wo der Vortragende doch gewiſſer= wird, zwaͤr höher iſt als in 41 deutſchen Städten, in welchen bei
Be=
maßen alle Figuren zu ſchaffen und dabei noch den öfters durchſcheinen= rückſichtigung der Lichtſtärke das Gas 27 Pf. und weniger koſtet, daß
den Gefühlen und Stimmüngen des Autors Ausdruck zu geben hat, ver= er aber geringer iſt als in 23 deutſchen Städten, in welchen bei
Berück=
ſteht Herr Edward das Auseinanderhalten der Perſonen vortrefflich, ſichtigung der Lichtſtärke das Gas 29 und mehr Pfennig koſtet. Dies
eine jede wird durch ihn in der ihr vom Dichter zugedachten Sphäre be= iſt ſchon im Verwaltungsbericht der hieſigen Bürgermeiſterei für 1880-81
laſſen und uns in ihrer Charakterart vermittelt. An dem Wendepunkt Seite IV und auch in deren neueſten Veröffentlichung „Zur
Gas=
der Dichtung, als Jerica in trotziger Laune den Verlobten von ſich preisfragel nachgewieſen.
weiſt und ihn im übermüthigen Spott auffordert, ihr doch lieber
ein=
mal etwas von den Schätzen, die im „Bogatin” liegen ſollen, zu bringen, Reingewinn? Wir wiſſen nicht, warum der Herr Verfaſſer jenes
Ar=
als immer und immer nur die werthloſen Blumen, wurde der Vor= tikels zum Antritt ſeines,=Beweiſess die Betriebsergebniſſe der Berliner
trag markig, pathetiſch und mit ſich fortreißend,
vornämlich anerkennen, iſt, daß Herr Edward auch im Affect eine Darmſtadt und conſumirt jährlich über 60 Millionen Cubikmeter Gas,
ſchöne Mäßigung bewahrte und ſich niemals ganz ausgab. Gewiß wird während Darmſtadt noch nicht 1½ Millionen Cubikmeter conſumirt.
Vielen der Künſtler am Leſepult eben ſo lieb ſein wie der auf der ſ Beide Städte eignen ſich zu einem Vergleich, wie etwa das Haus Roth=
Bühne. — Der geräumige Saal war vollſtändig beſetzt.
2 Einem Vienſtmädchen in der Holzſtraße wurde Mittwoch Abend in der Hoffnung, daß auch Darmſtadt einſt eine Großſtadt werden
ein noch neuer Wintermantel im Werthe von 30 M. und aus einer möge, dem Herrn Verfaſſer auf das großſtädtiſche Feld. Die
verſchloſſenen Tiſchſchublade 1 M. 70 Pf. geſtohlen. Desgleichen wurde Prodictionskoſten des Verliner Gaſes (von 174 Kerzen Leuchtkraft)
einem Dienſtmädchen in der Soderſtraße aus einem Schließkorb 10-11 M. betragen 8.3 Pf. per Cubikmeter, wie in dem Artikel ganz richtig
an=
entwendet. - In der Kiesſtraße wurde einem Schuhmacher ein Bett= gegeben. Daraus zu ſchließen, daß ſie auch hier nicht höher ſeien,
überzug, welcher zum Trocknen aufgehängt geweſen, geſtohlen.
Immobilienverkauf. Das Nabenau'ſche Haus Ludwigſtraße meiſterei, welcher alljährlich den Stadtverordneten gedruckt vorgelegt
Nr. 20 ging in den Beſitz des Herrn Kaufmann Wilhelm Schneider= und u. A. auch den geſelligen Vereinen mitgetheilt wird und daſelbſt
(Zirma Marie Weber) käuflich über. Der Verkauf wurde durch den zur Einſicht der Mitglieder offen liegt, ſind Betriebsergebniſſe und
Agenten P. Thüringer abgeſchloſſen.
Der Bericht in Nr. 242 dſs. Blattes vom 11. December über ſtellung als in Berlin - mitgekheilt. Wir haben daraus mit leichter
den durch das Seismometer wahrgenommenen Erdſtoß iſt dahin zu Mühe den Selbſtkoſtenpreis des hieſigen Gaſes berechnet. Er betrug in
berichtigen, daß der erwähnte Ceismometer im neuen Schulhauſe in 1881 82 132 Pf. und iſt u. E. dem Berliner Preis - da dort nur
Bad=Nauheim aufgeſtellt iſt und ſonach dort der Erdſtoß beobachtet 174 und hier 206 Kerzen Leuchtkraft, dort 60 Millionen hier aber
wurde.
wiederholt der im inneren Verkehr der Main=Neckar=Bahn, ſowie im
directen Verkehr mit den Badiſchen Staatsbahnen und den Pfälziſchen
Bahnen beſtehenden Einrichtungsder Expreßgut=Befoͤrderung gedacht. Die der Abgabe zur Straßenbeleuchtung ꝛc. durchſchnittlich 15.59 Pf. Der
Vorzüge dieſer Transporteinrichtung beſtehen, neben verhältnißmäßig Gewinn iſt alſo in Berlin (1550-83) — 878 Procent.
billigen Taxen, hauptſächlich in der Einfachheit des Annahme= und
Expe=
ditionsverfahrens, in der ſofortigen Beförderung mit dem nächſten fahr= Theater ꝛc. 23,1 Pf. und durchſchnittlich 2539 Pf., bei Berückſichtigung
planmäßigen Perſonenzug, ſowie in der raſchen Zuſtellung am Beſtim= der Gasabgabe zur Straßenbelelchtung durchſchnittlich 2263 Pf. Der
mungsort; dieſe Eigenſchaften machen die Expreßgut=Beförderung insbe= Gewinn iſt alſo in Darmſtadt (236s 132) = 71,44 Procent.
ſondere für dringliche Sendungen Lmnpfehlenswerth. Wir glauben
deß=
halb auch im Iutereſſe unſerer Leſer zu handeln, wenn wir bei dem be= man den, hier durchaus nicht maßgebenden Durchſchnittspreis von
vorſtehenden Weihnachtsverſandt auf die Expreßgut=Beförderung wieder= 25,30 Pf. gelten laſſen könnte, würden ſich nur 9234 %0, jä ſelbſt bei
holt aufmerkſam machen. Die Aufgabe des Expreßgutes erfolgt bei den dem Klein=Conſumpreis von 28 Pf. nur 1112 %⁄₀ ergeben. Einſender
Gepäckexpeditionen ſpäteſtens ½ Stunde vor Abgang des Zuges, mit kennt Geſchäftsleute, welche gleiche und noch höhere Procente auf ihre
welchem die Beförderung gewünſcht wird. Der Beigabe von Frachtbriefen Waaren ſchlagen. Die dritte Frage: welcher Preis ſoll den Conſumenten
oder ſonſtigen Begleitpapieren bedarf es nicht, vielmehr genügt es, wenn angeſezt werden, ohne daß die Stadt Einbuße erleidet; wird mit dem
an der Sendung eine Adreſſe beſeſtigt iſt.
5 Nunmehr ſchreitet Auch die Firma Henkel dazu, ihr Laden= 20 Pf. berechnet werden möchten und nur Gas für Arbeitszwecke billiger
geſchaͤft in der Crnſt=Ludwigſtraße mit ihrer in Beſſungen gelegenen abgegeben werden ſoller. Bei weiterer Verfolgung des Vergleichs mit
Gärtnerei durch eine Fernſprechanlage zu verbinden.
Worms, 12. Dec. Geſtern erſchien der erſte Rettungsnachen für billig iſt und den Conſumenten ein höherer Preis als ſeilher angeſetzt
den Kreis Beusheim. Mit demſelben haben die Mannſchäften, welche werden müſſe. Der Herr Verfaſſer der „Antwort auf drei
Fragen=
zur Bedienung beſtimmt und des Fahrens nicht ganz kundig ſind, m verzichtet indeſſen jetzt wohl gern auf weiteren Vergleich mit Berkin und
jeder betrefſenden Gemeinde eine eintägige Einübung.
Nichtige Antwort auf drei in dem Tagblatt und den Heſſiſchen
Volls=
blättern aufgeworfene Fragen.
In den hieſigen Blättern wird dermalen von Gasconſumenten
ſehr lebhaft gegen die Höhe des Gaspreiſes agitirt, welcher als eine
be=
ſondere Beſtenerung bezeichnet und mit allen möglichen und unmöglichen
Waffen bekämpft wird. Wir wollen nicht unterſüchen, ob eine
Be=
ſteuerung des Gasconſums gerecht iſt oder nicht. Jedenfalls iſt ſie für
die Conſumenten ebenſo empfindlich, als die Beſteuerung verſchiedener
octroipflichtigen Artikel, z. B. der Steinkohlen, welche die Conſumenten,
namentlich die Jnduſtriellen bekanntlich auch beſonders triſſt, aber
troß=
dem beſtehen bleibt weil ſie - der Stadt 50000 M. jährlich einbringt.
Mit Zahlen aus der Berliner Gaswerksbilanz belegt iſt in Nr. 285
1) Wieviel koſtet der Cubikmeter Gas in Darmſtadt? Die Antwort
2) Welche Beweiſe liegen vor für den Ausdruck: 200 Procent
aber was wir Gasanſtalten zu Hülfe nimmt. Berlin iſt dreißigmal ſo groß als
ſchild mit einem Bankier in einem Landſtädtchen. Folgen wir troßzdem,
iſt mehr als gewagt. In dem Verwaltungsbericht der hieſigen Bürger=
Bilanz des hieſigen Gaswerks genau - wenn auch in anderer
Dar=
nur 1.2 Millionen Cubikmeter Gas producirt werden, die hieſigen
Expreßgut=Beförderung. Es wurde an dieſer Stelle ſchon Productionsverhältniſſe auch aus ſonſtigen Gründen ungünſtigere ſind
durchaus angemeſſen.
Der Verkauſspreis beträgt in Verlin 16 Pf., bei Berückſichtigung
Der Verkaufspreis beträgt hier für Private 28 und 25 Pf. für
Zahlen die Gasconſumenten hier alſo 200 Procent? -— Selbſt wenn
Wunſch beantwortet, daß „ohne Unterſchied, ob Groß= oder Klein=Conſum,
Berlin müßten wir die Antwort dahin faſſen, daß das Gas hier zu
wird mit uns einverſtanden ſein, wenn wir wünſchen, daß es bei dem
ſeitherigen Gaspreis inſolange bleibt, bis die Stadt durch höhere
ander=
weite Einnahmen in die Lage kommt; auf einen Theil des Einkommens
aus dem Gaswerk verzichten zu können. Ob es vom geſchäftlichen
Standpunkt aus gerechtfertigt wäre, Groß= und Klein=Conſumenten
den=
ſelben Preis zu ſetzen, überlaſſen wir der Beurtheilung aller Kaufleute
und ſonſtigen Geſchäftsbeſitzer, welche ſich gewiß gegen eine ſolche, u. W.
in keiner Fabrik und keinem ſonſtigen Gsſchäft beſtehende Einrichtung
ausſprechen werden.
Die „Heſſ. Volksblätter” erſuchen wir, getren Ihrem Wahlſpruch
„Gleiches Recht für Alle= auch unſere Fragenbeantwortung zur
Kennt=
niß ihres Leſerkreiſes zu bringen.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei,