144.
148.
Monnmentoyreih
vertelthrlich 1 Mar 66 Pf. nd.
Brtagelohn. Auswürtz werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen
ent=
rengenommen zu 1 Maxk vo P.
wQuaral iuc. Poſtaufſchlag
Grag= und Anzeigebſatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.
Inſerate
verdenangenommen: in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 28,
m Beſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 36, ſowie auzwärtz
von allen Annoncen=Expeditionen
Amtliches Organ
fuͤr die Behanntmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und ſümmklicher Behörden.
AIOD.
Dienstag den 26. Juni.
1883
Geſetz, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schanlgefüße. Vom 20. Juli 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutſcher Kaiſer, König von Preußen ꝛc.
ve rordnen im Namen des Reichs, nach erjolgter Zuſtimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
8 1. Schankgefäße (Gläſer, Krüge, Flaſchen ꝛc.), welche zur Verabreichung von Wein, Obſtwein Moſt oder Bier in Gaſt= und
Schank=
wirthſchaften dienen, müſſen mit einem bei der Aufſtellung des Gefäßes auf einer horizontalen Ebene den Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllſtrich)
und in der Nähe des Strichs mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach Litermaaß verſehen ſein. Der Bezeichnung des Sollinhalts bedarf es nicht,
wenn derſelbe ein Liter oder ein halbes Liter beträgt.
Der Strich und die Bezeichnung müſſen durch Schnitt, Schliff, Brand oder Aetzung äußerlich und in leicht erkennbarer Weiſe angebracht
ſein. - Zugelaſſen ſind nur Schankgefäße, deren Sollinhalt einem Liter oder einer Maaßgröße entſpricht, welche vom Liter aufwärts durch Stufen
von ½ Liter, vom Liter abwärts durch Stufen von Zehntheilen des Liters gebildet wird. Außerdem ſind zugelaſſen Gefäße, deren Sollinhalt
5 Liter beträgt.
5 3. Der Abſtand des Füllſtrichs von dem oberen Rande der Schankgefäße muß a) bei Gefäßen mit verengtem Halſe, auf dem letzteren
angebracht, zwiſchen 2 und 6 Centimeter, b) bei anderen Gefäßen zwiſchen 1 und 3 Centimeter betragen.
Der Maximalbetrag dieſes Abſtands kann durch die zuſtändige höhere Verwaltungsbehörde hinſichtlich ſolcher Schankgefäße, in welchen eine
ihrer Natur nach ſtark ſchäumende Flüſſigkeit verabreicht wird, über die vorſtehend bezeichneten Grenzen hinaus feſtgeſtellt werden.
8 3. Der durch den Füllſtrich begrenzte Raumgehalt eines Schankgeſähes darf a) bei Geſäßen mit verengtem Halje höchſtens ¹o, b) bei
anderen Gefäßen höchſtens ¹⁄₁₀ geringer ſein als der Sollinhalt.
8 4. Gaſt= und Schankwirthe haben gehörig geſtempelte Flüſigkeitsmaaße von einem zur Prüſung ihrer Schankgefäße geigneten
Einzel=
oder Geſammtinhalt bereit zu halten.
5 5. Gaſt= und Schankwirthe, welche den vorſtehenden Vorſchriften zuwiderhandeln, werden mit Geldſtrafe bis zu einhundert Mark oder
mit Haft bis zu vier Wochen beſtraft. Gleichzeitig iſt auf Einziehung der vo=ſchriftswidrig befundenen Schankgefäße zu erkennen, auch kann die
Vernichtung derſelben ausgeſprochen werden.
86. Die vorſtehenden Beſtimmungen finden auf feſtverſchloſſene (verſiegelte, verkapfelte, feſtverkorkte u. ſ. w.) Flaſchen und Krüge, ſowie
auf Schaftgefäße von ¹⁄₁₀ Liter oder weniger nicht Anwendung.
1. Dieſes Geſetz tritt am 1. Januar 1884 in Kraft.
Arkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und beigedrucktem Kaiſerlichen Inſiegel.
Gegeben Bad Gaſtein, den 20. Juli 1881.
CL. 8.)
Wilhelm.
v. Boetticher.
Ver o r d n u n g,
die Ausführung des Reichsgeſetzes vom 20. Juli 1881 über die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße betreffend.
Zur Ausführung des vorbezeichneten Reichsgeſetzes vom 20. Juli 1881, durch welches die Verordnung vom 10. October 1871 -
Regie=
rungsblatt Rummer 34 - vom 1. Januar 1884 an außer Wirkſamkeit tritt und welches nachſtehend abgedruckt iſt, wird hiermit beſtimmt:
8 1. Den Wirthen iſt freigeſtellt, die Bezeichnung des Raumgehaltes ihrer Schankgeſäße ſelbſt vorzunehmen, oder durch wen immer
vor=
nehmen zu laſſen. - Sie ſind für deren Richtigkeit verantwortlich.
8 2. Gaſt= und Schankwirthe haben gehörig geſtempelte Flülſigkeitsmaaße von einem zur Prüfung ihrer Schankgefäße geeigneten
Einzel=
oder Geſammtinhalt bereit zu halten, ihre Schanlgefäße vor deren Gebrauch damit zu unterſuchen, auch die ihren Gäſten und Kunden verabreichten
Quantitäten nachzumeſſen, im Falle dies verlangt wird.
53. Vom 1. Januar 1884 an muß mindeſtens alle zwei Jahre in jeder Gemeinde eine polizeiliche Prüfung ſämmtlicher, zur Verabreichung
von Wein, Obſtwein, Moſt oder Bier in Gaſt= und Schankwirthſchaften dienenden Schankgefäße vorgenommen werden.
8 4. Die Prüfung iſt mittelſt eines, aus zwei Meßgefäßen beſtehenden Apparakes, welcher in einer von der Großherzoglichen Aichungs=
Inſpection zu erlaſſenden Bekanntmachung beſchrieben werden wird, vorzunehmen.
8 5. In denjenigen Gemeinden, welche den Apparat anſchäffen, wird die Prüfung durch die Localpolizeibehörde vorgenommen oder
angeordnet.
8 6. In denjenigen Gemeinden, welche den Apparat nicht anſchaffen, oder in welchen die Localpolizeibehörden die Vornahme oder
Anord=
nung der Prüfung in der vorgeſchriebenen Zeit unterlaſſen, kann das Großherzogliche Kreisamt durch Vermittlung des Aichamtsvorſtandes die
Aich=
meiſter beauftragen, die Prüfung auf Koſten der betreffenden Gemeinde vorzunehmen.
8 7. Als feſtverſchloſſene (verſiegelte, verkapſelte, feſtverkorkte u. ſ. w.) Flaſchen und Krüge im Sinne des 86 des Reichsgeſetzes vom
20. Juli 1881 ſind alle diejenigen zu betrachten, bei denen die Art des Verſchluſſes und der derzeitige Zuſtand des letzieren unzweifelhaft erkennen
läßt, daß ſie auch als Transport= und Aufbewahrungsgefäße dienen und nicht erſt an Ort und Stelle unmittelbar vor dem Conſum des betreffenden
Getränkes gefüllt und verſchloſſen worden ſind, auch im Allgemeinen nicht mit der Hand, ſondern nur mit einem Inſtrument irgend welcher Art
zu entkorken ſind.
Auf ſolche Flaſchen und Krüge findet daher die gegenwärtige Verordnung keine Anwendung.
In Allerhöchſtem Auftrage:
Darmſtadt, den 2. Juni 1883.
Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz.
v. Starck.
de Beauclair.
l6174
386
1428
E13
B e k a n n t m a ch u n g.
In den Stallungen des Georg Fiſcher 1. und Karl Daub III. in Traiſa iſt die Maul= und Klauenſeuche
ausgebrochen.
Darmſtadt, am 21. Juni 1883.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
66176
v. Marquard.
e
Darmſtadt, am 23. Juni 1883.
Betreffend: Die heimliche Entſernung des Georg Friedrich Kopp, Sohn von Philipp Kopp V. zu Reinheim.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes mit Ausnahme derjenigen von Darmſtadt und Beſſungen.
Unſer Ausſchreiben vom 16. l. Mts. Cagblatt Nr. 119) hat durch Einlieferung des Rubrikaten ſeine Erledigung
gefunden.
(6176
v. Marquard.
Darmſtadt, am 20. Juni 1883.
Betreffend: Geſuche um Beurlaubung oder Entlaſſung von Soldaten vor beendigter Dienſtzeit, ſowie Geſuche um zeitweiſe
Be=
urlaubung von Soldaten.
Der Civil=Vorſitzende der Großherzoglichen Erſatz=Commiſſion Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Nach desfallſigen Mittheilungen werden Geſuche um Beurlaubung von Soldaten zur Dispoſition des
Truppen=
theils am allgemeinen Entlaſſungstermin der Reſerven im Herbſt jeden Jahres, ſowie Geſuche um Entlaſſung
von Soldaten vor beendeter Dienſtzeit auf Grund des 8 30, 2 a- der Erſatz=Ordn. zur Dispoſition der
Er=
ſatzbehörden (cf. 8 82 d. Erſatz=Odn.) in großer Zahl von den Bittſtellern unmittelbar bei des Großherzogs Königlicher
Hoheit oder dem Königlichen General=Commando xl. Armee=Corps zu Caſſel und dem Commando der Großh. 25. Diviſion
ein=
gereicht. Hierdurch werden unnöthige Weiterungen und Schreibereien hervorgerufen.
Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Großb. Kreisamts Nr. 12 vom 23. November 1869, die Ausſchreiben desſelben
vom 16. Juni 1875 (Tagblatt Nr. 117), 27. Juni 1877 (Tagblatt Nr. 125) und 12. Auguſt 1878 (Tagblatt Nr. 158),
nach welchem Geſuche der oben bezeichneten Art bei Ihnen vorzubringen und nur Geſuche um zeitweiſe Beurlaubung eines
im activen Dienſt ſiehenden Soldaten unmittelbar bei dem betreffenden Truppen=Commando und nicht bei dem Königl. General=
Commando oder der Großh. 25. Diviſion einzureichen ſind, wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Geſuche, welche nicht auf
vorſchriftsmäßigem Wege zur Vorlage gelangen, eine Berückſichtigung und Beſcheidung nicht zu erwarten haben.
Sie werden daher angewieſen, ſich nach den Vorſchriften der oben erwähnten Verfügungen genau zu bemeſſen und in
vor=
kommenden Fällen die Betheiligten in Ihrem Intereſſe über den bezüglich Ihres Geſuchs vorgeſchriebenen Weg geeignet zu
be=
lehren, auch die Weitergabe derartiger Geſuche an nicht competente Militärbehörden wenn möglich zu verhindern.
Zugleich wird hierbei Veranlaſſung genommen, das Ausſchreiben Großh. Kreisamts vom 22. Juni v. Js. (Tagblatt
Nr. 121) in Erinnerung zu bringen, nach welchem Geſuche um Beurlaubung von Soldaten zur Dispoſition des Truppentheils
nach beendeter zweijähriger Dienſizeit ſpäteſtens bis zum 20. Juli l. Js. einzuſenden ſind und empfehle Ihnen auch dieſe
Verfügung zur genaueſten Beachtung.
66177
v. Zangen.
B e k a n n t m a ch u n g.
Laut Bekanntmachung der Königlichen Regierung, Abtheilung des Innern zu Schleswig, vom 16. Juni 1883 iſt auf
Grund des Reichsgeſetzes vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Socialdemokratie die von
dem A. Gödeke in Lützenburg=Gaarden herausgegebene periodiſche Druckſchriſt; „Kieler Eule', humoriſtiſch=ſathriſches
Wochen=
blatt=, als Fortſetzung des unterm 6. März d. Js. verbotenen humoriſtiſch=ſathriſchen Wochenblatts „Kieler Stichling;, nach
8 11 des gedachten Geſetzes verboten worden.
Darmſtadt, den 22. Juni 1883.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
6178
Haas.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das
Privat=Vermögen der Inhaber der Firma
Fr. Alt zu Darmſtadt, Friedrich Alt und
Auguſt Borns daſelbſt iſt zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen
Termin auf
Samstag den 7. Juli 1883.
Vormittags 9 Uhr,
vor dem Großherzoglichen Amtsgericht=
Darmſtadt 1 anberaumt.
Darmſtadt, den 20. Juni 1883.
Kümmel,
Gerichtsſchreiber des Großherzogl.
Amts=
gerichts Darmſtadt I. (6179
Oeffentliche Aufforderung.
Nachdem die geſetzlichen Erben des
Wegaufſehers Karl Emig zu Nieder=
Ram=
ſtadt deſſen Erbſchaft nur unter der
Rechts=
wohlthat des Inventars angetreten haben,
ſind Forderungen an jenen Nachlaß um
ſo gewiſſer binnen vier Wochen bei
unter=
zeichnetem Gerichte geltend zu machen, als
ſie ſonſt unberückſichtigt bleiben werden.
Darmſtadt, den 22. Juni 1883.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt II.
(6180
v. Diemar.
Uſinger.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das
Vermögen des Colonialwaaren=Händlers
Heinrich Ruhland von Darmſtadt iſt
zur Peüfung der nachträglich
angemel=
deten Forderungen, zur Abnahme der
Schlußrechnung des Verwalters, zur
Er=
hebung von Einwendungen gegen das
Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung
zu berückſichtigenden Forderungen und zur
Beſchlußfaſſung der Gläubiger über die
nicht verwerthbaren Vermögensſtücke der
Schlußtermin auf
Donnerstag den 12. Juli 1883,
Vormittags 11 Uhr,
L.
1o
d4e
1.
[ ← ][ ][ → ]1429
vor dem Großherzogl. Amtsgericht
Darm=
ſtadt 1 anberaumt.
Darmſtadt, den 22. Juni 1883.
Kümmel,
Gerichtsſchreiber des Großherzogl.
Amts=
gerichts Darmſtadt I. (6181
Bekanntmachung.
Die Anfuhr der für das Etatsjahr
1883-84 erforderlichen Steinkohlen vom
Bahnhof in die verſchiedenen ſtädtiſchen
Anſtalten ſoll ſubmiſſionsweiſe vergeben
werden. Die Bedingungen können auf
un=
ſerem Büreau eingeſehen werden.
Ange=
bote wolle man, verſchloſſen und gehörig
überſchrieben, bis lüngſtens
Freitag den 29. d. Mts.,
Vormit=
tags 11 Uhr,
in den auf dem Rathhaus befindlichen
Sub=
miſſionskaſten einlegen.
Darmſtadt, den 21. Juni 1883.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
(6182
Ohly.
Bekanntmachung.
Die Grund= und Maurerarbeiten,
ſo=
wie die Thon=, Cement= und Eiſenwaaren=
Lieferung für Erbauung eines Kanals in
der Frankfurterſtraße ſollen im Wege der
Submiſſion vergeben werden.
Offerten ſind bis
Freitag den 29. Juni l. J3.,
Vormittags 10 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Voranſchlag und Bedingungen liegen,
auf dem Stadtbauamt zur Einſicht offen,
bei welchem auch die Formulare für die
Offerten zu erheben ſind.
Darmſtadt, am 25. Juni 1883.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. O.B.:
Riedlinger, Beigeordneter. 66183
Die im hieſigen Garniſons=Lazareth
auszuführenden Bau=Reparaturarbeiten,
veranſchlagt auf:
Maurerarbeit
301 M.,
Schreinerarbeit 1249 „
Schloſſerarbeit
734 „
Weißbinderarbeit 598
ſollen an den Mindeſtfordernden vergeben
werden.
Hierzu iſt Termin auf
Freitag den 29. Juni er.,
Vor=
mittags 10 Uhr,
im Geſchäftszimmer des Lazareths
anbe=
raumt, woſelbſt auch Koſtenanſchlag und
Bedingungen täglich von 8 bis 12 und
3 bis 6 Uhr zur Einſicht aufliegen.
Großh. Garniſons=Lazareth. (6184
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anerkannt beſte Qualität, Mk. 1.40 per
(6064
Liter, bei
M. W. Prassol.
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Juni, Juli, auch Anfangs Auguſt auf ſolchem Acker, wo eine Vorfrucht abgeerntet,
3. B. Grünfutter, Frühkartoffeln, Raps, Lein, Roggen. In 14 Wochen ſind die
Rüben ausgewachſen und werden die zuletzt gebauten für den Winterbedarf aufbewahrt,
da dieſelben bis im hohen Frühjahre ihre Nahr= und Dauerhaftigkeit behalten. Das
Pfund Samen größter Sorte koſtet 6 Mark, Mittelſorte 4 M. Unter ½ Pfund
wird nicht abgegeben. Ausſaat pro Morgen ¹ Pfund. Culturanweiſung füge
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Frankirte Aufträge werden umgehend per Nachnahme expedirt.
(6185
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1430
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62
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(6192
Wegen Abreiſe
werden folgende ſehr gut erhaltene
Bech=
thold'ſche Möbel verkauft. Ein Nuß
baum=Damenſchreibtiſch 50 M. Ein dito
Sopha 70 M., ein dito Nähtiſch 20 M.
Wilhelminenſtraße 19, 3 Treppen Morgens
zwiſchen 10-1 Uhr.
(6193
Ein gut eingeführtes
WaarenLgantur
ſeschäfk
mit leiſtungsfähigen Häuſern iſt zu ver
kaufen.
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dition d. Bl.
(6194
In überraschend kurzer Leit hat ihr
Mustaches-Balsam bei mir gewirkt, ich bin
stolz auf meinen kräftigen Bartwuchs und sage
Thnen meinen herzlichsten Dank.
Achtungsvoll
Bukarest, 17. 1. 83.
P. Strella.
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ud -agen.
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Korn-
branntvein,
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Cognae eto.,
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6077
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Bleichplatzes zu vermiethen und am
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getrennt per September zu vermiethen.
Ebendaſelbſt iſt das Parterrelogis von
5 Zimmern mit allem Zubehör per Sept.
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mittlere Stock, beſtehend aus 5 Zimmern
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14
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5311) Ecke der Coderſtraße und
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gut möblirtes Zimmer, auf Wunſch mit
Penſion zu vermiethen.
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Stock, möblirtes Zimmer zu vermiethen.
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mittl. Stock ein ſchönes, gut möblirtes
Zimmer zu vermiethen.
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freundl. möbl. Zimmer zu vermiethen.
6138) Kiesſtraße 55 ein kl. Zimmer
an eine einzelne Perſon zu vermiethen.
6142) Friedrichſtraße 20 ein ſchön
möblirtes Zimmer im 3. Stock zu verm.
6198) Marienpl. 8a ein möblirtes
Zimmer zu vermiethen.
Sysoalarzt Vr. mod. Heyer,
Berlin, Leipzigerſtraße 9l, heilt auch
brieflich Magen=, Unterleibs=, Frauen=
und Hauitrautheiten, ſelbſt in den
hart=
näckigſten Fällen, flets ſchnell mit beſtem
Erſolge.
(6892
Feſucht wird eine Parterre=Wohnung
und ein kleiner trockener Lagerraum
daſelbſt. Offerten unter G. A. an die
Exp. ds. Bl. erheten.
(6169
387
(ine junge Frau, die in allen Haus=
C. arbeiten erfahren, ſucht Stelle, am
liebſten bei einem älteren Ehepaar oder als
Haushälterin. Man bittet Offerten unter
L. B bei der Exped. abzugeben. (6149
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Vormittags Monatsdienſt Obergaſſe 14.
Fine Frau ſucht Laufdienſt.
ſtraße 29.
Hügel=
(6201
M
1l.
6202) Ein Mädchen wird zur
Be=
dienung einer kleinen Famillie den Tagſ
über geſucht. Zu erfragen
Wilhelminen=
ſtraße 25, 3 Stiegen.
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für Hausarbeit, welches bei der Wäſche
hilft, geſucht, bei von Derſchau in
Hattenheim. Eintritt. 1. Juli oder. 15.
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Kirchſtraße 12.
6205) Ein einzelner Herr (W.)ſucht
ein älteres Müdchen, welches kochen
und die Haushaltung vollſtändig führen kann.
Nur ſolche Offerten können berückſichtigt
wer=
den, denen ganz ausgezeichnete
Zeug=
niſſe zu Grunde liegen. Die Expedition
d. B. iſt bereit, Anmeldungen unter Chlffre
3521 entgegenzunehmen.
6206) Zur Aushülſe wird ein im
Um=
gang mit Pferden vertrauter Mann
ge=
ſucht. Näheres in der Expedition.
(Ein braver Junge gegen Lohn in die
4 Lehre geſucht.
(6157
C. Walther, Schmied.
GaAbaU-
Heute Abend:
COITII
der Kapelle des Leibgarde=Rgts. Nr. 15.
E,
ſine perſelte Kleidermacherin empfiehlt
ſich in u. außer dem Hauſe, Kiesſtr. 30.
Gurngrmeinde Beſſungen.
Sonntag den 1. Juli d. Js.
Ausfluß nadh vebaok I.
zum Beſuche des daſelbſt ſtattfindenden Main=Rhein=Gau=
Turnfeſtes.
Abfahrt von Station Roſenhöhe um 6 Uhr 56 Min. Vormittags.
Preis des Sonntags.Retourbillets ab Roſenhöhe 1 Ml. 60 Pfg.
Die verehrl. Mitglieder nebſt Damen werden um recht zahlreiche Betheillgung
gebeten.
Der Voratand. (6209
Noron Bauvoränderuns
befindet ſich mein Verkaufslocal - auf kurze Zeit - in dem früheren
Laden des Herrn E. H. Jochheim, im Hauſe der Frau Wittwe
Brunner, Eliſabethenſtraße 22.
(6210
S. Armhehtar.
De per 1. Juli a. C. fälligen Coupons
werden ſchon jetzt eingelöſt.
Livorneſer und Coshauer Conpons
ohne Vorzeigung der Stücke.
Eduard G. Gerst,
(6074
Bank= und Wechſelgeſchäft.
Eine Dame,
kaufmänniſch gebildet, wünſcht ſich mit
Ca=
ſpital an einem gutgehenden Geſchäfte zu
betheiligen, oder ein ſolches zu erwerben;
auch wäre dieſelbe event. nicht abgeneigt
mit einer durchaus branche= und
platzkun=
digen Dame behufs Gründung eines
Ge=
ſchäftes in Verbindung zu treten. Gefl.
Offerten unter G D an die Expedition
erbeten.
[6158
Neue,
Malteſer Kartoffelu
(vorzügliche Kochart),
per 10 Pfund Mk. 1.50.
L. Melsheimer.
Auſträge für Gavierstimmen
werden entgegengenommen in der
Muſika=
lienhandlung von Hrn. A. Schödler,
Eliſabethenſtraße 7 und Kaufm. H. Keller,
Promenade 26.
[6048
Stall.
In der Promenadeſtraße oder deren
nächſter Umgebung wird ein Stall für ein
Reitpferd geſucht. Offerten werden unter
der Chiffre F. K. in der Exped. d. Bl.
angenommen.
(6030
Dienstag den 26. Juni
liegt der 12. Bogen des Adreßbuchs auf
dem Hauptmeldebüreau, Hügelſtraße, offen.
Arheilgerſtraße-Eliſabethenſtraße.
Im Verlage der L. C. Wittichſchen Hofbuchdruckerei iſt in 6. Auflage erſchienen:
(2
zur Volksküche in der Familie.
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Speiſen, alle berechnet für die Familie von fünf Perſonen. Der billige obige Preis läßt das Büchlein für eine allgemeine
Ver=
hreitung geeignet erſcheinen.
R 123
1433
Btatt jeder beſonderen Anzeige
Verwandten, Freunden und Bekannten hiermit die
ſchmerz=
liche Nachricht, daß mein innigſtgeliebtes, unvergeßliches
Söhnchen
Ludwie
im 9. Lebensjahre heute Vormittag nach ſchwerem Leiden
ſeinem vor vier Wochen verſtorbenen Brüderchen in den
Tod nachgefolgt iſt.
Um ſtilles Beileid bittet
der untröſtliche Vater:
W. Scharmann.
Darmſtadt, den 24. Juni 1883.
Die Beerdigung findet Dienstag den 26. d. Mts.,
Nach=
mittag 5 Uhr, ſtatt.
(6212
cvlunſche Ueberſtcht.
Burmkapi, 26 Juni.
Dentſches Reich. S. M. der Kaiſer empfing am Samstag
Mit=
tag den Kronprinzen von Schweden am Bahnhof und geleitete ihn nach
dem Kurhaus. Später dinirte der Kronprinz bei dem Kaiſer. Am
Samstag Vormittag beſuchte der Kronprinz von Schweden J. M. die
Kaiſerin in Koblenz.
Die Nordd. Allg. 8tg. theilt bezüglich des Unwohlſeins des Fürſten
Bismarck mit, daß derſelbe an einem heftigen Magenkatarrh, verbunden
mit Gelbſucht, erkrankt iſt, und ſich in Folge deſſen von allen Geſchäften
habe zurückzieben müſſen. Es iſt zwar eine Wendung zum Beſſeren
ein=
getreten, doch iſt der Fürſt noch immer an das Krankenzimmer gefeſſelt.
Das preußiſche Abgeordnetenhaus, bat, am Sonnabend die
kirchenpolitiſche Vorlage in zweiter Leſung durchweg nach den
Commiſſionsbeſchlüſſen gegen die Stimmen der Nationalliberalen und
eines Theiles der Freiconſervativen angenommen. Außerdem genehmigte
das Haus in zweiter Leſung das Geſetz Uber die Schulverſäumniſſe in
der Commiſſionsfaſſung. Für Montag ſtanden die dritten Leſungen der
genannten Vorlagen, ſowie die weſtphäliſche Eiſenbahnvorlage auf der
Lagesordnung.
Der Antrag der ſächſiſchen Regierung, den kleinen
Belagerungszu=
ſtand für Leipzig um ein Jahr, bis zum 28. Juni 1884, zu verlängern,
iſt vom Bundesrath genehmigt worden.
Die Nachrichten aus dem ſchleſiſchen Ueberſchwemmungsgebiete lauten
letzt günſtiger, da allenthalben ein Fallen der Gewäſſer gemeldet wird.
Immerhin ſind die durch die Ueberſchwemmungen angerichteten
Verheer=
ungen ſehr groß und haben leider auch noch weitere Menſchenleben
ge=
fordert, da in Altersdorf bei Glatz nach einer Meldung des „
Gebirgs=
boten' 7 Schulkinder ertrunken ſind. Bei Dresden iſt die Elbe noch im
Wachſen begriffen.
Oeſterreich=Ungarn. Von den zur Zeit verſammelten Landtagen
der öſterreichiſchen Kronländer hat derjenige von Niederöſterreich zuerſt
ſeine Thätigkeit eingeſtellt, indem am Donnerstag der Schluß der Seſſion
erfolgte. Als wichtigſtes Ergebniß der Seſſion iſt die Annahme der
Land=
tags=Wahlreform zu betrachten, durch welche die Landtags=Abgeordneten
von Niederöſterreich und namentlich von Wien vermehrt werden und die
ſEinbeziehung der Wiener Vororte in die Städtegruppe, ſowie die
Aus=
dehnung des Wahlrechtes auf die ſogenannten Fünf=Gulden=Männer
an=
genommen wird. Aus der Schlußrede des Landmarſchalls, Frhr. v.
Fel=
der, glaubt man auf die Zuſtimmung der Regierung zur Wahlreform
ſchließen zu dürfen. — Die deutſche Kaiſerin hat an den ungariſchen
Cultusminiſter Trefort ein Handſchreiben gerichtet, in welchem die hohe
Frau dem Miniſter ihre Genugthuung über die glänzende Vertretung
Ungarns auf der Berliner Hyziene=Ausſtellung und ihren Dank für die
ihr vom ungariſchen Delegirten überreichte werthvolle Gabe mit den
Worte ausdrückt: „Dieſe Gabe entſpricht der Würde und den
Vor=
zügen eines Reiches wie Ungarn, das ſich in geſchichtlicher und nationaler
Beziehung glänzend bewährt hat, und ſich einer ſteten Fortentwickelung
nützlicher Einrichtungen erfreut.
Die Umgegend von Pardubitz in Böhmen iſt durch den Austritt
der Chrudimka überſchwemmt und großer Schaden entſtanden.
Der ſeit einigen Tagen in Nyiregyhaza im Gange befindliche Proceß
wegen Ermordung der Eſther Solymoſſy ſcheint ſich zu Gunſten der
An=
geklagten zu wenden, da dem Hauptzeugen Moritz Scharf eine Reihe von
Unwahrheiten in ſeinen Ausſagen nachgewieſen wurden. Was Moritz
Scharf, einen 14jährigen Jungen, zu ſeinen offenbar auswendig gelernten
Ausſagen verleitete, iſt noch nicht aufgeklärt.
Guſtav Graf von Thurn wurde zum Landeshauptmann von Krain,
Georg Conto Voinovic zum Landespräſident von Dalmatien ernannt.
Der Rector der Wiener Univerſität, Prof. Maaßen, kündigte am
Samstag am ſchwarzen Brett die Siſtirung ſeiner Vorleſungen an, bis
es ſicher ſei, daß die gegen ihn gerichteten tumultuariſchen Auftritte ſich
nicht wiederholen. Maßen, ein Deutſcher aus Mecklenburg, iſt ſeit ſeinem
Auftreten bei dem Wagner=Commers ſehr unpopulär bei den Studenten,
ebenſo auch bei der deutſchen Bevölkerung Wiens, da er ſich zu Gunſten
der ezechiſchen Schule in Wien ausſprach und in der beabſichtigten
De=
centraliſatton des Eiſenbahnweſens keine Schädigung der Stadt Wien
erblicken wollte. Bei dieſer Veraulaſſung erklärte Prof. Maaßen es
nicht nur für unmöglich, daß die anderen Nationalitäten die
Superiori=
tät der Deutſchen anerkennen, ſondern auch, daß dies, falls es möglich
wäre, gar nicht wünſchenswerth ſei. Zugleich warf er den Deutſchen
nationalen Hochmuth, Herrſchſucht und Mangel an Gerechtigkeit vor.
Darauf erklärten faſt ſämmtliche Profeſſoren der Univerſität, daß ſie
ſeinen Standpunkt nicht theilen und eine Reihe von Demonſtrationen der
Studirenden machte Prof. Maaßen das Abhalten von Vorleſungen
unmöglich.
Frankreich. Der franzöſiſche Generalconſul in Trieſt, Challet, hat
ſich geweigert, eine Adreſſe des Trieſter Conſularcorps an den deutſchen
Generalconſul Lutteroth anläßlich ſeines 50jährigen Conſulatsjubiläums
zu unterzeichnen. Die Abberufung Challet's durch die franzöſiſche
Regie=
rung wird jedenfalls die nächſte Folge ſeines mehr als laͤcherlichen
Ver=
haltens ſein.
Die madagaſſiſchen Geſandten haben von dem Miniſterpräſidenten
Ferry vor ihrer Abreiſe einen Geleitsbrief erhalten, um ungefährdet in
ihre Heimath zurückkehren zu können.
Nach einer Meldung des „Reuterſchen Bureau= aus Schanghai ſind
die Differenzen zwiſchen Frankreich und China bezüglich Tonking's
freund=
chaftlich beigelegt. Li=Hung=Chang, welcher die Unterhandlungen mit
dem franzöſiſchen Geſandten Tricou führte, wird ſich ſofort nach Peking
begeben.
Louiſe Michel wurde wegen Aufreizung zur Empörung, Plünderung ꝛc.
zu 6 Jahren Zuchthaus und 10jähriger Polizeiaufſicht verurtheilt.
Rußland. Zufolge eines kaiſerlichen Ukajes, wird die Zahl der
in dieſem Jahre auszuhebenden Reeruten nicht auf 212,000, ſondern auf
218,000 Mann feſtgeſetzt, ferner verlangt der Kriegsminiſter einen
nach=
träglichen Credit von 17½ Millionen Rubel für „außergewöhnliche
Heeres=
bedürfniſſe.- Im fünften Odeſſaer Militärbezirk wird eine fünfte
Sap=
peurbrigade formirt, beſtehend aus drei Cappeurbalaillonen, einem
Vontomierbataillon, drei Feldtelegraphenparks und einem Feldingenieur=
Park. Jedenfalls ſind dieſe Maßnahmen für die Träger des neuerdings
wieder hervorgetretenen „Abrüſtungsgedankens= nicht ſehr ermuthigend.
Das neueſte Manifeſt der Nihiliſten iſt an „die ruſſiſche Geſellſchaft
von den ruſſiſchen Revolutionären” gerichtet. Es nimmt 12 kleine
Octav=
ſeiten ein, iſt ſo ſchlecht gedruckt, daß es ſtellenweiſe unleſerlich iſt und
wurde augenſcheinlich einige Zeit vor der Krönung, deren es keine
Er=
wähnung thut, verfaßi. Sein Ton gewährt, wie dem „Standards aus
St. Petersburg geſchrieben wird, einen überzeugenden Beweis von der
Schwäche, in welche die Partei durch die erfolgreichen Anſtrengungen dec
Polizei während der letzten zwei und drei Jahre verſetzt worden iſt. Es
pricht von dem Entſchluſſe der Revolutionäre, den Kampf für ,Land
und Freiheit' fortzuſetzen, räumt aber ein, daß ſie unter dem Verluſt;
ihrer beſten Führer und einem empfindlichen Mangel an Geldmitteln
leiden.
Norwegen. Das Storthing wurde am Samstag Mittag ohne
Thronrede von Staatsminiſter Selmer geſchloſſen.
Mexiko. Nachrichten aus Vera Cruz zufolge richtet das gelbe
Fieber unter der dortigen Bevölkerung, ſowohl unter den Curopäern wie
Amerikanern ſchreckliche Verheerungen an; während der verfloſſenen
bei=
den Monate ſollen gegen 1000 Perſonen geſtorben ſein.
Bus Etndz und Land.
Darmſtadt, 26. Junt.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen am Samstag
den Oberſtlieutenant v. Klüber, Commandeur des 1. Großh. Tragoner=
Regiments Nr. 23. den Hauptmann Cramolini vom 7. Weſtph. Infant.=
Regiment Nr. 56 aus Weſel, den Realſchuldirector Kuhl, den Lehrer
Becker aus Hofheim; zum Vortrag den Staatsminiſter Frhrn. v. Starck,
den Geheimerath Hallwachs, den Hoftheaterdirector Wünzer.
Das Reichsgeſetzblatt Nr. 9 ausgegeben zu Berlin, den 21. Juni
enthält das Geſetz betreffend die Krankenverſicherung der Arbeiter
(Nr. 1496.)
Nach uns gewordener Mittheilung wird bei dem demnächſt
ſtatt=
ſindenden Zuſammentritt der erſten Kammer auch die Vorlage der
Re=
gierung wegen Erbauung einer ſtehenden Brücke über den Main
bei Koſtheim Erledigung finden.
J (Schwurgericht.) Unter dem Vorſitz des Herrn Landgerichtsrath
Rhode nahmen geſtern die Verhandlungen der diesmaligen Seſſion ihren
Anfang und wurde als erſter Fall die Anklage gegen Georg Joſeph
Spahn, 20 Jahre alt, von Mühlheim, wegen Körperverletzung mit
tödtlichem Erfolg verhandelt. Der noch nicht beſtrafte Beſchuldigte iſt
angeklagt und im Weſentlichen auch geſtändig, daß er am Abend des
4. März d. J. zu Mühlheim einen gewiſſen Karl Neunadel mit einem
Prügel derart auf den Kopf geſchlagen habe, daß der Verletzte, der
früher mit Spahn auf freundſchaftlichem Fuß geſtanden, bis im
Turn=
verein, deſſen Mitglieder ſie waren, Zwiſtigkeiten entſtanden, am 9. April
den Verletzungen erlag. Bei dieſer Sachlage bot die Verhandlung nur
wenig allgemeines Intereſſe. — Die Geſchworenen fanden den Spahn des
ihm zur Laſt gelegten Verbrechens unter Ausſchluß mildernder Umſtände
ſchuldig. Der Gerichtshof ſah jedoch von der Verhängung einer
Zucht=
hausſtrafe ab, indem er das offene Geſtändniß, den ſeitherigen guten
Auf und die hohe Aufregung des Angeklagten ſtrafmildernd in Betracht
1434
4
zog und auf 3 Jahre 6 Monate Gekängniß erkannte, wovon jedoch drei
Monate und 2 Wochen erlittene Unterſuchungshaft in Aufrechnung zu
kommen haben. Die Vertheidigung führte Rechtsanwalt Gervinus
O In der geſtrigen Sitzung der Strafkammer des Landgerichts
wurde - natürlich unter Ausſchluß der Oeffentlichkeit - ein ſehr
un=
ſauberer Proceß verhandelt und die Angeklagten, ein hieſiger Wirth und
ſeine Enefrau, zu 6 reſp. 4 Wochen Geſängniß verurtheilt.
Den Beſuchern des in den Tagen vom 23. bis 25. Juli hier
ſtatt=
findenden heſſiſchen Feuerwehrtages ſind von den Directionen der
Main=Neckar= und Heſſiſchen Ludwigsbahn Fahrpreisermäßigungen
zu=
geſtanden worden. Vorausſichtlich werden ſich an dem Feſte etwa 180.
Feuerwehrleute betheiligen.
Lie im Sommerdienſt zwiſchen Frankfurt und Rom reſp.
Neapel verkehrenden directen Züge gehen hier ab um 1 Uhr 32 Min.
Nachmittags und 10 Uhr 20 Min. Abends. Die directen Billets nach
und von Italien haben 19 Tage Gültigkeit und 25 Kilogramm
Frei=
gepäck bis Chiaſſo bezw. Pino; nach Chiaſſo und Pino ſelbſt, ſowie auf
den italieniſchen Bahnen wird kein Freigepäck gewährt. Für Chiaſſo
beſichen auch Retourbillete mit Gültigkeitsdauer von 15 Tagen,
welch=
bei Löſung eines Rundreiſebillels ab Chiaſſo auf 45 Tage erſtreckt wird,
desgleichen exiſtiren auch Retourbillets für Bellinzona mit einer
Gültig=
kett von 10 bezw. 20 Tagen. Dieſe Retourbillets können ſowohl via
Baſel als via Triberg Zürich benutzt werden.
4 Nachdem die Syenitlager des Felsbergs in ausgedehntem
Maße aufgeſchloſſen ſind, beabſichtigt eine Hanauer Firma ein Gleiches
bezüglich der bei Eberſtadt unweit des Ludwigswegs lagernden
Syenitmaſſen zu thun und hat bereits Terrain erworben,zauch einſtweilige
Vorkehrungen getroffen, um in aller Kürze den dortigen Betrieb mit
einer bedeutenden Zahl Arbeitskräfte eröffnen zu können. Für dieſen
neuen Induſtriezweig würde der projectirte Bau einer
Secundär=
bahn durch das Mühlthal von eminenter Bedeutung ſein.
Der Ziegler H. Meyer aus Böckendorf, auf der Actienziegelei
beſchäftigt, iſt vorgeſtern Nachmittag beim Baden in einer mit Waſſer
gefüllten Grube in dem Ziegelbuſch ertrunken.
Mainz. Wie die M. N. aus zuverläſiger Quelle erfahren, iſt
für die nächſte Zeit die Erbauung eines neuen Poſtgebäudes in
Ausſicht genominen. — Der Verwalter der ſtädtiſchen Sparkaſſe, Herr
Baron v. Jungenfeld feierte am Freitag unter allgemeiner
Theil=
nahme ſein 25jähriges Dienſtjubiläum.
Jugenheim. Die Totalfrequenz der Fremden beträgt bis jetzt
722 Perſonen.
Frankfurt. Die hieſige Rudergeſellſchaft Germania errang am
Sonntag bei der Regatta in Ems den Kaiſerpreis mit einer halben
Länge.
- Schiffsnachrichten, mitgetheilt von A. Rady. Rheinſtraße 47.
Der Poſtdampfer„Belgenland; Capitän Griffin, von der Red Star Line,
welcher am 9. Juni von New=York abging, iſt am 22. Juni in Antwerpen,
der Poſtdampfer „Rederland:, Capitän Ueberweg, von der Red Star Line,
welcher am 9. Juni von Antwerpen abging, und der Poſtdampfer
„Rugiar, Capitän Albers, von der Linie der Hamb.=Amerik. Packetf.
Act=Geſellſch., welcher am 10. Juni von Hamburg via Havre abging, ſind
am 22. Jum in New=York angekommen.
Die Leichenverbrennung.
Ein Herr Securius aus Wiesbaden hat die ernſtliche Abſicht hier in
Darmſtadt einen Ofen zur Verbrennung der Todten herrichten zu laſſen,
wie ſolcher bereits längere Zeit in Gotha im Gebrauch iſt. Dadurch erhält
eine Frage, welche ſeit etwa 40 Jahren angeregt wurde, auch für die hieſigen
Einwohner ihre Bedeutung und dürfte die Erörterung dieſer Frage in dem
gegenwärtigen Moment am Platze ſein.
Es handelt ſich dabei alſo nicht etwa um Verbeſſerung der Ublichen
Todtenbeſtattung, zweckmäßige Anlegung von Friedhöfen, Beſchaffenheit der
Gräber, Vorſichtsmaßregeln fuͤr die Lebenden u. ſ. w., ſondern lediglich darum:
ob Verbrennen oder Begraben. Für das Verbrennen haben ſich in
Frankreich, Italien, Deutſchland gewichtige Stimmen erhoben; in der Schweiz
(Zurich, behandelte bei einer großen im Jahre 1874 abgehaltenen
Verſamm=
lung Pfarrer Lang die Frage von religiöſem, Dr. Goll von ſanitärem, Prof.
Heim von geologiſchem, Prof. Kinkel von äſthetiſchem Standpunkt; in
ver=
ſchiedenen Ländern bildeten ſich Vereine, in Hamburg, Dresden, Straßburg,
verpflichteten ſich die Balletcorps ihre Leichname verbrennen zu laſſen; aber
trotz Alledem fand die Sache keinen rechten Anklang. In Amerika intereſſirte
man ſich gar nicht dafür; in England wies die Regierung die geſtellten
An=
träge an das Parlament, welches ſich jedoch bis jetzt nicht willfährig zeigte;
in Dänemark erklärte das Miniſterium auf die eingereichten Geſuche, es würde
erſt dann dieſe berückſichtigen, wenn die allgemeine Zeitſtrömung und eine
Verändtrung in der ganzen Anſchauung des Volkes in Bezug auf die Art
der Todtenbeſtattung eingetreten wäre, und überzeugendere hyeieniſche Gründe
für die Leichenverbrennung ſprächen, als dieſes zur Zeit der Fall wäre.
Daß die Agitation für eine ſo entſchiedene Neuerung keine beſſeren Reſultate
gehabt hat, dieſes dürfte ſeinen Gruud nicht etwa in religiöſen Bedenken haben,
ſondern in der Anhänglichkeit an Gebräuche und Sitten, welche durch
Jahr=
hunderte geheiligt ſind, und in dem Umſtand, daß, während bei den
bedeu=
tendſten Völkern des Alterthums die Erdbeſtattung ſchon neben der Leichen=
122
verbrennung beſtanden hat, jene nunmehr überall in der alten und neuen
Welt allein gefunden wird.
Wenn nun in nachſtehendem der „brennenden: Frage näher getreten
wird, ſo ſollen dabei neben der hiſtoriſchen Entwicklung auch die religiöſen
Vorſtellungen, die Forderungen der Pietät, die praktiſchen, äſthetiſchen und
ſanitären Geſichtspunkte in Betracht gezogen werden.
II.
Von den Babyloniern wird berichtet, daß ſie ihre Leichen in Honig
ge=
legt hätten, um ſie vor Verweſung zu ſchützen; die Aſſhrer Uberzogen die
Todten mit Wachs und begruben ſie dann, die Kolchier nähten ſie in Häute
ein und hingen ſie an Bäumen auf. Die Perſer verbrannten keine Leiche;
das Feuer war ihnen heilig; es würde dadurch verunreinigt worden ſein,
Auch ſie überzogen die Todten mit Wachs und bargen ſie dann in der Erde.
Des Perſerkönigs Chrus letzte Worte an ſeine Söhne ſollen geweſen ſein:
„was meinen Körper betrifft nach dem Tode, ſo legt ihn weder in Gold noch
Silber, noch ſonſt etwas, ſondern Uberliefert ihn der Erde, denn was kann
beſſer ſein, als mit der Erde vermiſcht zu werden, die alles
Gute und Schöne erzeugt und nährt.” Daß die Bewohner
Aeghp=
tens die Leichname einbalſamirten und als Mumien in Grabgewölbten
auf=
ſtellten, iſt bekannt. Die Phönicier weihten Lebende dem Feuertode in den
gllhenden Armen des Moloch, aber Leichen dem Feuer zu Uberliefern hielten
ſie für Frevel. Bei den Römern wurden die Todten theils begraben, theils
verbrannt, letzteres beſonders in Kriegszeiten, oder bei Epidemien und geſchah
dieſes vermittelſt errichteter Scheiterhaufen. Bei den Griechen war in älteſter
Zeit der Leichenbrand das Ueblichere, die Erdbeſtattung verdrängte jedoch
dieſen mehr und mehr. Daß bei den germaniſchen Völkern das Verbrennen
der Leichen nicht allgemein, vielmehr ſpäter das Begraben mehr Sitte
ge=
worden war, beweiſen die unzähligen Gräberfunde am Rhein und Main, in
Schwaben und Heſſen, wobei man ebenſo auf Gerippe, wie auf Urnen ſtieß.
Die Gothen haben ihre Todten meiſt verbrannt, auch die Thüringer und die
Slaven an der Oſtgrenze Deutſchlands. Bei den Franken, Burgundern und
Alemanen hut jedenfalls das Begraben neben dem Verbrennen geherrſcht
vielleicht vorgeherrſcht.
III.
Bei den Hebrüern war es allgemein Sitte die Todten zu beſtatten in
Erdgräbern, Grüften, Höhlen. Unbeerdigt zu bleiben galt als ein Unglück,
ein Schmach. Selbſt Verbrechern und Feinden wurde das Begräbniß nicht
verſagt, wobei allerdings in Betracht kam, daß nicht blos die Berührung der
Todten, ſondern ſchon die Nähe derſelben, unrein machte. Die Ruheſtätten
der Verſtorbenen befanden ſich meiſtens außerhalb der Städte und Dörfer;
ſie waren künſtlich hergeſtellt, oder natürliche Höhlen, an denen ja das jüdiſche
Land mit ſeinen Kalkgebirgen ſo überaus reich war. In Gärten und Hainen,
unter dem Schatten der Bäume, an ſteilen Bergabhüngen befanden ſich die
Grüfte, welche man gegen Raubthiere oder ſonſtige Entweihung ſorgfältig
bewahrte. In ſpäterer Zeit hatte faſt jeder Hausvater, der nur einigermaßen
die Mittel dazu beſaß, für ſeine Angehörigen eine gemeinſame Grabesſtätte,
während für Arme und Fremde allgemeine Begräbnißplätze dienten. Es iſt
mit Beſtimmtheit anzunehmen, daß bei den Juden das Begraben der Todten
conſtante Sitte war, während das Verbrennen der Leichen nur in einzelnen
Fällen erwähnt, und z. B. als verſchärfte Todesſtrafe angedroht wird;
eben=
ſo fand das Verbrennen ſtatt, wenn bei anſteckender Krankheit, oder im Krieg
die Menge der Todten nicht wie Ublich begraben werden konnte.
Im Anſchluß an den jüdiſchen Brauch und im Gegenſatz zum
Heiden=
thum hat das Chriſtenthum von Anfang an die Erdbeſtattung
feſtge=
halten, obgleich im neuen Teſtament die Feuerbeſtattung durch kein
ausdrück=
liches Verbot unterſagt wird. Da das Begraben in der nächſten Umgebung
allgemein Sitte war, da auch Chriſtus in's Grab gelegt worden war, da
auch der Glaubensſatz von der Auferſtehung zu fordern ſchien den Leib
mög=
lichſt unzerſtört der Erde zu Ubergeben, ſo beerdigten die Chriſten ihre Lodten
von den früheſten Zeiten her. Als Chriſtenverfolgungen ſich erhoben und
das Verdienſtliche des Märthrerthums betont wurde, auch die Verehrung
der Märthrer aufkam, verbrannten die Heiden die Gemordeten, um deren
Auferſtehung, ſowie die Verehrung der Reliquien unmöglich zu machen. Um
ſo mehr hielt man an der Beerdigung feſt und erachtete das Verbrennen für
unvereinbar mit der chriſtlichen Religion. Karl der Große verbot es den
Sachſen bei Todesſtrafe, und ühnlich verfuhr der deutſche Orden den zur
chriſtlichen Religion bekehrten Preußen gegenüber. Allenthalben legte man
ſchon ſeit dem 6. Jahrhundert um und an den Kirchen die ſogenannten
Kirchhöfe, oder Friedhöfe, auch Gottesäcker an, deren Verlegung außerhalb
der Wohnplätze und deren allgemeine Benutzung dann ſpäter durch die
ſtaat=
lichen Verordnungen beſtimmt wurde.
(Fortſetzung folgt.)
Polizeibericht vom 25. Juni.
Bei einem Kaufmann in der Sandſtraße wurde geſtern Nacht ein
Einbruchsdiebſtahl verübt und Gegenſtände im Werthe von 40 M.
ent=
wendet. Dem Thäter iſt man auf der Spur.
Tages=Kalender.
Sonntag 1. Juli: Ausflug der Turngemeinde Beſſungen nach Erbach.
Täglich, mit Ausnahme des Montags (bei günſtiger Witterung): Militär=
Concert im Saalbau (Anf. an Wochentagen 48 Uhr, an Sonntagen 5 Uhr).
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.