ge.
148.
146.
Jahrgang.
Genmeentsvres
Rſnheng 1 Marl 50 Pf. uch
agihn Auzwirz verden von
Ee peſtntern Beſtellungen end
pnzenimnan zu 1 Mar vo Pf.
wOau u Poſtaufichlaz
Irag= und Arzeigeblatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Inſerate
werdenangenommen; in Darmſtadt
von der Expedition. Rheinſtr. Ne. 23.
in Beſſungen von Friedr. Bllßer
Lolzſtraße Nr. 25. ſowie auswürtg
von allen Anuoncen=Expeditionen.
Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
4 34
Freitag den 16. Februar.
1883.
923)
119
55
299
n4½
66
ge4
49e=
B e k a n n t m a ch u n g.
Wir ſehen uns veranlaßt, 8 6, 8 17 erſter Satz, ſowie Abſchnitt V des Regulativs, die Reinigung der Schornſteine
blreffend, nachſtehend unter dem Empfehlen bekannt zu geben, etwaige Verfehlungen gegen dieſe Vorſchriften Seitens der
Kamin=
ger uns zur Anzeige zu bringen.
8 6. Alle Schornſteine müſſen - vorausgeſetzt, daß die in dieſelben mündenden Feuerungen im Gebrauch ſind, -
wenig=
ens alle drei Monate in gleichen Zwiſchenräumen gefegt werden. Schornſteine, in welche nur im Winter (5. October bis
5. April) im Gebrauch befindliche Feuerungen münden, müſſen wenigſtens dreimal im Jahr, in der Regel in den Monaten
October, Januar und April gefegt werden.
8 17. Die Vornahme der ordnungsmäßigen Reinigung hat der Schornſteinfeger jedesmal einige Tage zuvor, und zwar
n den Orten, wo er ſeinen Wohnſitz hat, den Bewohnern der betreffenden Häuſer, möglichſt auch mit Angabe der Tageszeit,
ſlbſt anzuſagen.
V. Gebühren der Schornſteinfeger.
8 22. Für das Reinigen der Schornſteine in Kehrbezirken, welche aus mehreren Orten zuſammengeſetzt ſind, dürfen die
schornſteinfeger ſowohl in den Städten als auf dem Lande nicht höhere, als die in dem folgenden 8 23 feſtgeſetzten Gebühren
rheben. — Dieſelben Gebühren kommen auch für das Reinigen der Schornſteine in Orten, welche für ſich allein einen oder
nehrere Kehrbezirke bilden, in Anwendung, inſofern nicht für dieſe Orte von der Ortspolizeibehörde im Einverſtändniß mit der
Ae meindevertretung höhere Gebühren feſtgeſetzt worden ſind.
8 23. Die Gebühren der Schornſteinfeger betragen für das Reinigen
eines ein Stockwerk durchlaufenden Schornſteins 10 Pfennige,
„ zwei Stockwerke
15 „
20
„ drei
„
„
„
„
vier
25
„
„
„
„
fünf
30
„
ind für jedes Stockwerk, durch welches der Schörnſtein weiter läuft, 5 Pfennige.
Die Gebühren, welche auch in dem Falle, wenn in einem und demſelben Schornſtein der Rauch aus verſchiedenen
Stock=
verken eingeführt wird, nur einſach in Anrechnung gebracht werden dürfen, gelten ſowohl für das Reinigen der weiten
Schorn=
ſteine mit Scharre und Beſen, als auch für das Reinigen der engen ſogenannten ruſſiſchen Schornſteine mit Kugel und Beſen
der Bürſte.
Für das Ausbrennen der letzteren, einſchließlich der nachfolgenden Fegung derſelben, können die Schornſteinfeger das
Dop=
pelte der eben beſtimmten Gebühr in Anſpruch nehmen. Für die Reinigung von Schornſteinen für größere Feuerungen zu
gewerb=
lichen und ähnlichen Zwecken, welche gewöhnlich in ihrer Höhe ganz oder theilweiſe freiſtehen (8 8), ſind, wenn nicht zwiſchen
dem Schornſteinfeger und dem Beſitzer eine andere Vergütung vereinbart wird, für jeden Meter der Höhe des Schornſteins zwölf
Pfennige als Fegerlohn zu entrichten.
8 24. Bei Berechnung des Fegerlohns wird das Stockwerk, in welchem der Schornſtein anfängt, ſei dies über oder unter
dem natürlichen Terrain und mag darin eine Feuerung ſich befinden oder nicht, mitgezählt.
Bei Küchenſchornſteinen wird das Stockwerk, in welchem die Küche befindlich iſt, als beſonderer Stock gerechnet, und es
ſmuß dafür auch der Rauchfang, ſoweit es nothwendig iſt, mitgekehrt werden.
Bewohnte Dachräume, mögen ſie ſich in Manſardendächern igebrochenen Dächern) oder gewöhnlichen Düchern befinden,
nerden als Stockwerke gerechnet. Bei ſolchen Dächern, welche ſtockwerkartige Eintheilung haben, iſt dieſe Eintheilung der
Berech=
nung des Fegerlohns zu Grund zu legen. Bei Schornſteinen in Dächern ohne ſolche Eintheilung iſt eine Höhe von 35 Metern
ſals diejenige eines Stockwerks zu betrachten.
Bei Schornſteinen, welche außen an einer Mauer eines Hauſes hinlaufen, bezeichnen die Stockwerke dieſes Hauſes das
Maß der Gebühren.
Der Raum unter der Dachſpitze bleibt in der Berechnung des Fegerlohns außer Anſatz, inſofern derſelbe nicht eine Höhe
von 3.5 Metern überſteigt. Ebenſo iſt, wenn bei den oben erwähnten Schornſteinen in Dächern ohne ſtockwerkartige Eintheilung
und bei ſolchen, welche außen an einer Maner eines Hauſes hinlaufen, bei der oben angegebenen Berechnung der Stockwerke ein
Stück von weniger als 35 Metern Höhe übrig bleibt, für dieſes Stück kein Fegerlohn zu berechnen.
97
348
4 34
8 26. Wenn in dem im 8 17 erwaͤhnten Falle einer verſchobenen Reinigung der Schornſteinfeger zum Zwecke der
Vor=
nahme derſelben ſich wiederholt in eine Gemeinde begeben muß, ſo hat er außer dem Fegerlohn noch eine Vergütung für ſeinen
Gang von 40 Pfennigen für je 5 Kilometer (eine Stunde) der Entfernung ſeines Wohnſitzes von jener Gemeinde, wogegen er
für den Rückweg nichts verrechnen kann, in Anſpruch zu nehmen. Wenn bei dieſer Gelegenheit in einem Orte mehrere
aufge=
ſchobene Reinigungen vorzunehmen ſind, ſo hat der Schornſteinfeger von jedem Haus, in welchem die Reinigung der Schornſteine
nachträglich vorzunehmen iſt, 20 Pfennige für je 5 Kilometer der erwähnten Entfernung anzuſprechen.
Werden die verſchobenen Reinigungen an dem Wohnſitz des Schornſteinfegers oder in Orten, welche weniger als 5 Kilo;
meter davon entfernt ſind, vorgenommen, ſo kann der Schornſteinfeger außer dem Fegerlohn für jedes Haus, in welchem die
nach=
trägliche Fegung vorgenommen wird, eine Vergütung von 20 Pfennigen verlangen.
8 26. Die Schornſteinſeger haben ſich die zum Reinigen der Schornſteine nöthigen Beſen ꝛc. ſelbſt anzuſchaffen und können,
daher ſolche von den Hausbewohnern nicht verlangen. Sie dürfen nur für diejenigen Schornſteine Bezahlung fordern, welche ſie
ordnungsmüäßig wirllich gefegt haben und ſich ebenſowenig durch Annahme von irgend etwas verleiten laſſen, die Fegung eines
Schornſteins zu unterlaſſen. Trinkgelder, Neujahrsgeſchenke u. dgl. dürfen von den Schornſteinfegern oder ihren Geſellen nicht
gefordert werden.
Ueberſchreitungen der in 8 23 feſigeſetzten Gebühren werden nach 8 148, 8 der Gewerbeordnung mit Geidſtrafe bis zu
160 M. und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu vier Wochen beſtraft.
8 27. Der Hauseigenthümer oder deſſen Stellvertreter hat den Fegerlohn für ſämmtliche geſegte und ausgebrannte
Schorn=
ſteine ſeines Hauſes an den Schornſteinfeger zu bezahlen.
Die nach 8 25 zu zahlerden beſonderen Wegvergütungen ſind von Denjenigen, welche die Verſchiebung der Reinigung ihrer
Schornſteine veranlaßt haben, zu bezahlen.
Die Betheiligung der Miether am Fegerlohn iſt als Privatſache der Uebereinlunft zwiſchen den Hauseigenthümern oder
deren Stellvertretern und den Miethern überlaſſen.
8 28. Wird die Bezahlung des im 8 23 beſtimmten Fegerlohns oder der im 8 25 erwähnten beſonderen Vergütung bei
aufgeſchobenen Reinigungen verweigert, ſo hat ſich der Schornſteinfeger an die Ortspolizeibehörde zu wenden und, wenn deren
Aufforderung zur Zahlung unwirkſam bleiben ſollte, das Verzeichniß der ihm verweigerten Gebühren bei derſelben einzureichen,
damit ſolches von dieſer beſcheinigt und dem Kreisamte zur Vollziehbarerklärung und Beitreibung vorgelegt wird.
Darmſtadt, den 12. Februar 1883.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
[44)
B e k a n n t m a ch u n g.
Die für die Stifte, Wieners= und Roßdörferſtraße angeordneten Sperren werden aufgehoben.
Darmſtadt, den 14. Februar 1883.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
J. V.: Seim, Polizei=Aſſeſſor.
[1444
Bekanntmachung.
Die bei der Durchführung der
Stift=
ſtraße gewonnenen Granitſtücke werden von
uns käuflich abgegeben. Die Bedingungen/
können auf dem Stadtbauamte eingeſehen
und bei uns ſchriftliche Offerten abgegeben
werden.
Darmſtadt, den 29. Januar 1883.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. B.:
Riedlinger, Beigeordneter. (967
Faſſelochs=Verſteigerung.
Montag den 19. Februar l. Js.
Vormittags 10 Uhr,
werden im hieſigen Rathhaus zwei gut
ge=
haltene Faſſelochſen an den Meiſtbietenden
verſteigert.
Roßdorf, den 9. Februar 1883.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Roßdorf.
Müller.
(1307
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[10522
34
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[(6899
Frochtbriefe
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Ludwigsbahu, auf Wunſch mit Firma,
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pe.
„
— Die häufizen Klagen über die
Erfolgloſig=
keit einer Annonce und das dafür
wegge=
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von Haaſenſtein und Vogler in
Frank=
furt (Main) über die Form, den Inhalt und
die geetgneten Zeitungen zuvor fachmänniſchen
Rath einholen möchte.
(1398
Großherzogliches Hoftheater.
Freitag den 16. Februar.
1. Vorſtellung in der 7. Abonnements=Abtheilung:
Hamlet.
Trauerſpiel in 5 Acten von Shakeſpeare.
Perſonen:
Der König von Dänemark Herr Dalmonico.
Hamlet,
Herr Edward.
Polonius, Ober=Kämmerer Herr Butterweck.
daertes, ſein Sohn.
Herr Hacker.
Horatio, Hamler's Freund Herr Steude.
Roſenkranz.
Herr Mickler.
Güldenſtern, Hofleute
Herr Wagner.
Herr Schimmer.
Herr Klotz.
Herr Wünzer.
Herr Hartig.
Herr Hedrich.
Bernardo,
Marcellus, Oficiere . . Herr Bögel.
Francisco,
Der Geiſt von Hamlers
Vater.
Gertrude, Hamlet's Mutter Fräulein Berl.
Ophelia, Polonius' Tochter Fräulein Braunfels.
Osrik, ein Edelmann
Ein Schauſpieler. Herr Knispel.
Erſter
Zweiter Todtengräber. Herr Franke.
Ein Edelmann
Herr Knörzer.
Im Schauſpiele:
König
Herr Lautenberger.
Königin
Fräulein Schütky.
Lucianus
Herr Leib.
Vorher wird die von Beethoven componirte
Ouvertüre zu „ Coriolan” ausgeführt.
Anfang halb 7 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.
Sonntag den 18. Februar:
Die Hugenotten.
Große Oper in 6 Acten mit Ballet von Meyerbeer
Marcel .. Herr Kraſa, vom Großh. Theater
in Neu=Strelitz, als Gaſt.
M
Volttiſche Ueberſicht.
Darmſtadt, 16 Februar.
Deutſches Reich. Wie die Berliner Abendblätter voom 14.
be=
richten, hat der Kaiſer an den Feldmarſchall Grafen Moltke in Bezug
au) deſſen letzte Reichstagsrede ein anerkennendes Schreiben gerichtet.
Prinz Friedrich Karl wird zwiſchen dem 8. und 16. März von ſeiner
Orientreiſe in Berlin zurückerwartet und dann erſt ſeine Erklärung über
den Antritt der Erbſchaft abgeben.
Mit Bezug auf das unbegründete, von Her „Kreuzeitung=
aus=
gehende Gerücht von einer Demiſſion des Kriegsminiſters ſagt die „Nordd.
Allgem. 8tg.”, daß beſonders die Quelle dieſer Mittheilung überraſche,
da es derſelben an Gelegenheit zu beſſerer Information nicht fehlen könne
und man dort mindeſtens ebenſo gut wie anderswo hätte erwägen müſſen,
daß es hier weder im Frieden noch im Kriege Sitte ſei, die Poſition
während des Kampfes zu verlaſſen.
Erzherzog Rudolf von Oeſterreich und Gemahlin werden, wenn nicht
unvorhergeſehene Hinderniſſe eintreten, zu dem Coſtümefeſt am 28. d. M.
in Berlin eintreffen.
Am Vienstag beſchäftigte ſich der Reichstag lediglich mit
Wahl=
prüfungen und kam es im Verlauf der Debatte zu recht lebhaften
Aus=
einanderſetzungen zwiſchen dem Abgeordneten Eugen Richter und den
Rednern der Rechten über die von erſtgenanntem Abgeordneten
behaup=
teten amtlichen Beeinfluſſungen bei den letzten Wahlen in mehreren
ſächſi=
ſchen Reichstagswahlkreiſen. Eine ganze Reihe von Wahlen wurde
ſchließ=
lich beanſtandet, darunter diejenigen von vier ſächſiſchen Abgeordneten,
der Herren Ebert (conſ.), Leuſchner (nat.=lib.), Reich (conſ.) und
Kutzſch=
ach (ſecelſ.). Am Mittwoch trat der Reichstag in die dritte Leſung des
Etats ein; die Vertagung des Hauſes dürfte noch in dieſer Woche
er=
ſolgen.
Die beabſichtigte Einziehung der meiſten ruſſiſchen
Geſandtſchafts=
poſten bei den deutſchen Höfen wird nunmehr zur Thatſache. Der
ruſſi=
ſche Miniſterreſident bei den Höfen von Oldenburg und Braunſchweig,
Baron v. Mengden, welcher zugleich bei den Hanſeſtädten beglaubigt iſt,
iſt jetzt auch zum Miniſterreſidenten beim ſächſiſchen Hofe ernannt
wor=
den, was alſo die Aufhebung der ruſſiſchen Geſandtſchaft in Dresden
bedeutet. Von den ruſſiſchen Geſandtſchaftkpoſten in Deutſchland ſoll:
natürlich abgeſehen von der Berlirer Bolſchaft - überhaupt nur
der=
jenige in Stuttgart beſtehen bleiben, wegen der nahen
verwandtſchaft=
lichen Beziehungen zwiſchen dem württembergiſchen Königshauſe und der
ruſſiſchen Kaiſerfamilie.
Die Krankenkaſſen=Commiſſion genehmigle die Vorlage nach den
Be=
ſchlüſſen der zweiten Leſung mit 18 gegen 2 Stimmen. — Die
Steuer=
commiſſion des Abgeordnetenhauſes hat die Reſolution, betreffend
Vor=
legung der Geſetzentwürfe über Reform der Einkommenſteuer mit einer
von 6000 M. abfallenden Scala, ſowie Einführung der
Declarations=
oflicht bei beſonderer Beſteuerung des Einkommens aus Capitalrente
an=
genommen.
Die öſterreichiſch=deutſche Eiſenbahn=Tarif=Conferenz wurde am 14.
nach protokollariſcher Feſtſtellung ſämmtlicher Beſchlüſſe geſchloſſen.
Die Hamburger Bürgerſchaft vertagte am 14. die Verhandlung
be=
reffs des Zollanſchluſſes bis nächſten Mittwoch, nachdem ein Brief des
Senats verleſen war, wonach keine Commiſſare in die Sitzung entſendet
werden ſollten, da der Senat annehme, daß der Gegenſtand von der
Tagesordnung abgeſetzt werde, weil inzwiſchen Verhandlungen zwiſchen
Mitaliedern der Bürgerſchaft und des Senats geführt würden, welche
erhoffen laſſen, daß man zu einer Alle befriedigenden Einigung komme.
Biſchof Raeß in Straßburg wurde auf ſeine dringende Bitte durch
den Papſt von der Verwaltung der Diöceſe entbunden und dieſelbe
gleich=
zeitig dem zum Adminiſtrator ernannten Biſchof Stumpf übertragen.
Frankreich. Die Commiſſion der Kammer verwarf einſtimmig
und ohne Debatte den vom Senate genehmigten Waddington'ſchen
Ent=
wurf, ebenſo mit 6 gegen 5 Etimmen den Antrag Barbey und mit 5
gegen 5 Stimmen (ein Mitglied enthielt ſich der Abſtimmung) den erſten
Antrag Floquers.
Praſident Greoy empfing am 14. eine Deputation von Kaufleuten
und Induſtriellen, welche ihm eine Petition überreichen, worin die
Auf=
merkſamkeit des Präſidenten auf die durch die häufigen Miniſterwechſel
verurſachte kritiſche Lage des Handels und der Induſtrie gelenkt wurde.
Prinz Jerome Napoleon wird aus England, wohin er ſich am
Dienstag begeben, wohl vorerſt nicht mehr nach Frankreich zurückkehren.
Dem Vernehmen nach will er ſeinen dauernden Aufenthalt in Brüſſel
nehmen und von dort aus ſeine Agitationen fortſetzen.
England. Das Parlament iſt nach zweimonatlicher Vertagung am
15. Februar wieder zuſammengetreten, und wird ſich in der Nachſeſſion
u. a. auch mit der Bill, betreffend die Gemeindeverwaltung der Stadt
London zu beſchäftigen haben. In der Verwaltung der engliſchen
Haupt=
ſtadt herrſchten ſeit einer Reihe von Jahren große Mißſtände, welche zum
Theil daraus entſprangen, daß die Stadtvertretung der City, alſo des
älteſten Theiles von London, auch die Verwaltung der übrigen
Stadt=
theile in directeſter Weiſe ausübte, was bei der Ausdehnung der
Millio=
nenſtadt an der Themſe unbedingt zu Mißbräuchen führen mußte. Die
Regierung hat nun dem Parlamente einen Geſetzentwurf vorgelegt, welcher
die Verwaltung London's einer durchgreifenden Reform unterzieht und
deſſen Genehmigung durch das Parlament keinem Zweifel unterliegt.
Auch die Frage des parlamentariſchen Eides wird das engliſche
Parla=
ment wieder beſchäftigen; wie es heißt, will die Regierung eine Bill
34
351
einbringen, welche denſelben durch eine bloße Argelobung (Alfirmation)
erſetzt. Bekanntlich hat das Unterhaus eine ſolche Bill bereiis im
Prin=
cipe ſanctionirt, ſo daß ihrer legislatoriſchenß Erledigung keine großen
Hinderniſſe im Wege ſtehen dürften.
Gladſtone wirde Ende Februar nach London zurückkehren.
Orient. Das Intereſſe an den orientaliſchen Angelegenbeiten
con=
centrirt ſich gegenwärtig auf die in London tagende Donau-Conferenz.
Dieſelbe iſt in erſter Linie dazu beſtimmt, eine Einigung der Mächte in
Betreff der ſogenannten Killafrage herbeizuführen. Der Kilia=
Arm-
der nördlichſte Arm des Donaudeltas - gekört zu Rußland, und
Ruß=
land will nun auf Grund ſeines Beſitzrechtes die Kilia, welche ſehr
ver=
ſandet iſt, ausbaggern und an ihrer Mündung Befeſtigungen anlegen.
Beides widerſpricht aber gewiſſen Beſtimmungen im Donau=Vertrage
und die Conferenz ſoll eben hierüber eine Vereinbarung unter den
Mächten herbeiführen. Rumänien hat dagen proteſtirt, daß ihm in der
Conferenz keine vollwichtige, ſondern nur eine berathende Stimme
zu=
geſtanden worden iſt. Fürſt Ghika, der Vertreter Rumäniens in London,
hat dem engliſchen Miniſter des Auswärtigen, Lord Granville, in einem
Schreiben dieſen Proteſt zugehen laſſen und erklärt, er wurde an der
Conferenz nicht theilnehmen. Der Repräſentant Bulgariens, Bulcovich,
proteſtirte ſeinerſeits gegen die Zulaſſung Muſurus Paſcha's, des
türki=
ſchen Botſchafters in London, zur Couferenz.
Vereinigte Staaten Die Ueberſchwemmungen in den
Weſt=
ſtaaten nehmen immer größere Ausdehnung an. In Cincinati erreichte
der Fluß die noch nicht dageweſene Höhe von 64 Fuß und wächſt noch
immer weiter. Die Miliz hilft der Polizei ſehr bei dem Schutz des
Eigenthums. Die obdachloſen Einwohner ſuchten Schutz in den Kirchen.
Auch in Louisville und Indiana herrſcht große Noth.
Nach Mitthrilungen aus New=York vom 14. Februar dauern die
Ueberſchwemmungen noch fort. In Louisville iſt in der Nacht vom 13.
zum 14. ds. der den unteren Theil der Stadt ſchützende Damm
einge=
brochen; die 60 Fuß hohe Waſſermaſſe ergoß ſich gegen die dort
ſtehen=
den kleinen Wohnungen. Gegen 30 Perſonen ſind umgekommen. Der
Fonds für die Ueberſchwemmten in Deutſchland wird jetzt für die
Ueber=
ſchwemmten Louisv=le's verwendet, wo 5-—8000 Menſchen obdachlos
ſind. In Cincinatt wurde ein Theil des Bahnho's vom Waſſer
ſortge=
riſſen, wobei citca 50 Perſonen umkamen. Der Ohio beginnt jetzt zu
fallen. Die Zahl der in Folge der Ueberſchwemmung
Arbeitslosgeworde=
nen beträgt 35000; die Zahl der unter Waſſer ſtehenden Häuſer in der
Umgegend von Cincinati wird auf 1000 angegeben.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 16. Februar.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben den Kreisrath des
Kreiſes Schotten Dr. W. Dietzſch auf ſein Nachſuchen mit Wirkung
vom 1. April l. J. an in den Ruheſtand verſetzt; ferner den Kreisaſſeſſor
bei dem Kreisamt Bingen Dr. C. Wolf zum Kreisrath des Kreiſes
Schotten, den Kreisaſſeſſor bei dem Kreisamt Dieburg Dr. C. Kayſer
zum Kreisaſſeſſor bei dem Kreisamt Bingen und den Polizeicommiſſär
2. Kl. bei dem Polizeiamte Darmſtadt Polizei=Inſpector Dr. A. Dietz
zum Kreisaſſeſſor bei dem Kreisamt Dieburg ernannt.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben den
Steuerauf=
ſeher H. Wagner in Mainz zum Pfandmeiſter bei dem Rentamt
Lindenfels ernannt.
- Die Stadtverordneten werden ſich in nächſter Sitzung
über folgende Vorſchläge der Bau=Commiſſion hinſichtlich der im nächſten
Jahr proiectirten Kanalbauten ſchlüſſig zu machen haben: Kanal durch
die Grafenſtraße zwiſchen Rhein= und Promenadeſtraße, nebſt
Ver=
längerung durch die Landwehr= bis zur Blumenthalſtraße 18000 M.;
Kanal durch die Promenadeſtraße von Wilhelminen= bis Grafenſtraße
3600 M.; Kanal durch die Promenadeſtraße, von Grafen= bis
Caſino=
ſtraße 9000 M.; Kanal durch die Heinrichsſtraße von Carls= bis
Heidelbergerſtraße 14,000 M.; Kanal durch die Carlsſtraße, zwiſchen
Heinrichs= und Kiesſtraße 28,000 M.; Kanal durch die Kiesſtraße, von
Carls= bis Hochſtraße 3500 M., ſowie Kanal durch die Wienersſtraße
4700 M. (bereits in Arbeit); Kanal durch die Soderſtraße, von
Wieners=
bis Mühlſtraße 9400 M.; Kanal durch die Roßdörferſtraße, von
Wieners=
bis Teichhausſtraße 1000 M.; Kanal durch die Nieder=Ramſtädterſtraße,
von Teichhaus= bis Carlsſtraße 6000 M.; Kanal durch die
Heinrichs=
ſtraße, von Hoch= bis Carlsſtraße 3000 M.; Verbeſſerung des Kanals
in der Friedrichsſtraße 400 M.; Kanal durch die Sandſtraße, zwiſchen
Wilhelminen= und Steinſtraße 1800 M. Geſammiſumme 83900 M.
N. H. V.)
- Wie den „N. H. B. von zuverläſiger Seite mitgetheilt wird,
trifft Herr Angelo Neumann mit ſeiner en. 150 Perſonen zählenden
Operngeſellſchaft am 11. März hier ein und werden die Aufführungen
des „Nibelungen Rings= von Richarb Wagner im Großh.
Hof=
theater Montag den 12. mit „Rheingold= beginnen. Dienstag wird
„Die Walküre, Donnerstag „Siegfried= und Freitag „Die
Götter=
dämmerung” folgen. Bei den enormen Koſten, welche die Aufführung
der complicirten Werke verurſachen, ſollen doppelte Sonntagspreiſe
ge=
nommen werden, wovon 20pCl. der Brutto=Einnahme in die Hoftheater=
Kaſſe fließen. Die Hoftheater=Direction trägt die üblichen Tageskoſten
ür Beleuchtung, Billeteurs und techniſches Perſonal. Vom 12. bis
26. März (Oſtermontag) werden von unſerem Kunſtperſonal keine
Vor=
ſtellungen ſtattfinden. Das Gerücht von dem Entlaſſungsgeſuch des
Herrn Hoftheaterſänger Bär entbehrt der Begründung.
3
352
(Eingeſandt.) Das Schießen bei Begräbniſſen betr.
iſt auf das in geſtriger Nr. des Tagblatts publicirte Schreiben folgendes
zu erwiedern: Ein Privileg oder durch Verjährung erworbene Schießrechte
einer hieſigen Geſellſchaft beſtehen nicht. Was in dem fragl. Schreiben
als Schießrecht gedacht jein kann, das älter als der Friedhof wäre, das
iſt doch wohl nur eine jederzeit widerrufliche polizeiliche Erlaubniß, auf
dem agl. Platz Schießübungen halten zu dürfen. Wird ſich die ſeither
beſtn dene oder eine neue Geſellſchaft auf einem andern Platz eimichten,
ſo it dieſelbe Erlaubniß auch für dort erhältlich und wird nrgends
ver=
ſagt, wo die Einrichtungen ſo getroffen ſind, daß die Sicherheit des
difentlichen Verkehrs nicht gefährdet erſcheint. Das iſt aber bei dem
j higen Platz im bogen Grade der Fall und die Gefahr wächſt mit jedem
Tag mehr und wird um ſo größer als ſich der Verkehr in der Gegend,
vermehrt. Man erinnert an die vielen, das Schießhausgelände
umgeben=
den Spazierwege ſowie die dahinter liegenden Wieſen und verweiſt nur
noch auf den in aller Erinnerung wohnenden Vorfall, daß vor wenigen
Jahren ein hieſiger, ſich auf einem benachbarten Spaziergang befindlicher
Reallehrer nahezu erſchoſſen worden wäre. Man glaubt noch auf die
große Geſahr aufmerkſam machen zu müſſen, welcher bei den
weittragen=
den Gewehren der Jetztzeit die unweit des Schießhauſes paſſirenden Züge
der Odenwaldbahn ausgeſetzt ſind. Wenn ein Unglück paſſirt iſt, kommen
die Vorſichtsmaßregeln zu ſpät. Abgeſehen von den Störungen der
goltes=
dienſtlichen Handlungen auf dem Friedhof, ſollten alle dieſe Umſtände
nicht blos die Schützengeſellſchaft, ſondern namentlich auch die mit
Wahrung der öffentlichen Sicherheit betrauten Behörden mahnen,
Au=
ordnungen und Einrichtungen dazin zu treffen, daß auf dem jetzigen
Schießhausgebäude fernere Schießöbungen unterbleiben.
0) Wie wir hören, ſind die Urheber eines unlängſt am
Marien=
platze verübten nicht unbedeutenden Diebſtahls von Schmuckjachen durch
Enthüllungen, welche ein im hieſigen Arreſthaus inhaftirter Burſche
ge=
macht, ermittelt worden.
Beſſungen. Der Voranſchlag der Gemeinde für 1883,84
liegt im Entwurf des Großh. Bürgermeiſters gegenwärtig auf dem
Rathhauſe zur Einſicht der Intereſſenten offen und allerlei Gerücht
von Erhöhung der Umlagen, Beſoldungserhöhungen ꝛc. veranlaßten auch
Einſender dieſes Eir ſicht zu nehmen.
Der Voranſchlag ſchließt in Einnahme und Ausgabe ab mit
155. 50 M. 95 Pf. und betragen die Einnahmen:
ordentliche:
5918823 M. dagegen im Vorjahre: 73688.76 M.
außerordentliche: 1051972 „
9373.00 „
„
„ „
Umlagen:
85795.00 „
7693600 „
„ „
„
Die Ausgabe:
ordentliche:
140074.78 M. dagegen im Vorjahre: 144677.05 M.
außerordentliche: 15428.17
14320.71 „
gegen das Vorjähr geringer um 8494.81 M.
Der Ausjall an ordentlicher Einnahme beſteht im Weſentlichen
(unter Weglaſſung der Pfennige) aus geringerem Rechnungsreſt aus
vorderen Jahren mit 8527 M., Weniger=Erlös aus Waldungen 1886 M.,
durch Aufhebung des Schulgeldes 3800 M., dagegen ſind an Abgabe
für Waſſerabfliche 345 M. mehr vorgeſehen. Die aufzunehmenden
Kapi=
talien von 10249 M. ſind beſtimmt zum Ankauf von Gelände zur
Er=
weiterung und Herſtellung der Holzwegsſtraße 4000 M., zum
An=
kauf und Abbruch einer Thorhalle zur Erweiterung der Steinackerſtraße
4000 M., zur nothwendigen Herſtellung einer Goſſe mit Canal an der
Heidelbergerſtraße zwiſchen Wilhelm= und Hermannſtraße, einer
Floß=
rinne auf der Nordſeite der unteren Hermann= und auf der Südſeite der
Wittmaunsſtraße mit 2249 M. Die Umlagen ſollen erhöht werden um
9859 M., mithin um 13½ pCt.
Zu der Einnahme wird noch kommen: die Entſchädigung des Staats
für Uebernahme der Unterhaltung der Heidelbergerſtraße von der
Darm=
ſtädter Grenze an, für welche in Ausgabe 1275 M. vorgeſehen ſind.
Zu dem Ausfall des Schulgeldes ſoll noch bemerkt werden, daß
daſſelbe für 1880 in Einnahme 3076.87 M. betrug, wovon als
unein=
bringlich 18288 M. wieder abgingen und für die Zeit vom 1.
Ja=
nuar 1881 bis 31. März 1882 5056.60 MM. wovon den Pflichtigen
113126 M. erlaſſen und 242.25 M. Uneinbringlich wurden. Es blieb
daher für 1880 eine reine Einnahme von 2893.99 M. und für die Zeit
vom 1. Januar 1881 bis 31. März 1882 eine ſolche von 368309 M.
(Fortſetzung folgt.)
Beſſungen. Lurch Carlsſtraße, Martin= und
Rückert=
ſtraße iſt eben ein Röhren=Canalbau in Ausführung begriffen. Mittelſt
desſelben wird das in den Kellern ſich anſammelnde Waſſer abgeleitet.
Die Herſtellung geſchieht auf Koſten der Hauseigenthümer, welche ihre
Betheiligung erklärt haben. Nur für dieſe werden Seitencanäle den
Häuſern zugeſührt. Wir empfehlen daher jenen Hausbeſitzern, welche
ſich bis jetzt nicht zur Theilnahme bereit erklärten, in ihrem, wie auch
im gemeinſamen Intereſſe dies nachzuholen, ſo lange es noch Zeit iſt.
Mainz, 15. Februar. Im hieſigen Gymnaſium hat ſeit
einiger Zeit Herr Director Menge die Einrichtung get=offen, daß alle
vier Wochen eine ſogenannte Declamationsſtunde veranſtaltet
Es werden darin von Schülern jeder Claſſe Gedichte und
wird.
Stellen aus Claſſikern in deutſcher, lateiniſcher, griechiſcher, franzöſiſcher
und engliſcher Sprache vorgetragen. Dieſelbe hat den Zweck, die Schüler
an den Vortrag zu gewöhnen. Sie finden in der Aula in zwei
Ab=
theilungen, für die oberen und für die unteren Claſſen ſtatt und es
wohnen derſelben die Lehrer und Schüler bei.
Gegen den Herausgeber eines hier erſcheinenden, ſich „Wucherpille”
nennenden Antiſemitenblättchens iſt von der Staatsanwaltſchaft auf
Grund des 8 130 des Strafgeſetzbuches Anklage erhoben worden. Bei
einer vorgenommenen gerichtlichen Hausſuchung wurden ſämmtliche
yor=
handenen Exemplare des Blattes mit Beſchlag beleat.
Die „Neue Anlage; wird durch die Umführungsarb.iten der
Heſſ. Ludwigsbahn ſehr verſtümmelt werden. Mit dem Raſiren der
Geſträuche iſt bereits angefangen und werden innerhalb 14 Tagen auf
dem beſtimmten Terrain ſämmtliche mitunter prachtvollen Bäume
gefällt ſein.
O Die Gemeinde Erfelden hat der zur Unterſuchung der
Be=
ſchwerden gegen die Rheinregulirung niedergeſetzten Commiſſion
gegen=
über geltend gemacht, daß während ſonſt am ganzen heſſiſchen Rhein
ent=
lang zum Schutz gegen Hochwaſſer Landdämme vorhanden ſeien und
auf Staatskoſten unterhalten würden, dies oberhalb Erfelden unweit
der Schwarzbachbrücke nicht der Fall ſei, durch welche 1600 Meter
große Lücke in dem Dammſyſtem die häufigen Ueberfluthungen der
Ge=
markung verurſacht würden, und bat bei ihrer notoriſchen Bedürftigkeit
Um Ausführung des frazlichen Dammbaus auf Staatskoſten. Die
Com=
miſſion hat im Weſentlichen Veranlaſſung genommen, die in Rede ſtehende
Petition als empfehlenswerth zu befürworten.
Der Tod Richard Wagner's erſolgte am Dienstag
Nach=
mittag 4 Uhr durch Herzſchlag, welchem ſtarke aſtbmatiſche Beſchwerden
vorangegangen waren. Wagner hatte in letzter Zeit mehrfach an
ähn=
lichen Beſchwerden gelitten, ohne daß ſeitens der Aerzte hierin ein Grund
zu ernſtlichen Befürchtungen erblickt worden wäre. Am Dienstag früh
fühlte ſich Wagner noch völlig wohl, gegen Mittag ſtellten ſich
Aſthma=
beſchwerden ein, die dann gegen 2 Uhr beängſtigend wurden. Er ſtarb
nach dem „B. C.” auf dem Seſſel ſitzend, in ſeinem Arbeitszimmer;
ſene Gemahlin und Kinder waren um ihn verſammelt. Der König von
Bayern ſandte noch im Laufe der Nacht ein Beileidstelegramm und bat,
ſeine Wünſche wegen der Beiſetzung oder Ueberführung der Leiche nach
der Heimath des Verſtorbenen abzuwarten. Die Familie Richard
Wag=
ners reiſte am 15. nach Deutſchland zurück. Die Leiche wird nach
Bayreuth gebracht werden, wo der nun Verblichene ſich ſelbſt ſchon ſein
Grab im Garten ſeines Hauſes „Wahnfried= erbaut hat.
Joſeph Joachim, der gegenwärtig ohne Rivalen daſtehende
klaſſiſche Geiger, geboren 28. Jumt 1831 zu Kittſee bei Preßburg, war
ein muſikaliſches Wunderkind, tral bereits mit 7 Jahren mit ſeinem erſten
Lehrer, dem Concertmeiſter am Peſter Theater, Szerwaczinski, öffentlich
auf und wurde 1838 am Wiener Conſervatorium Schüler Böhms, der
ihn ſchnell ſo weit förderte, daß er 1833 m Leipzig zuerſt in einem
Con=
cert der Vtardot Garcia und balo darauf im Gewandhaus vor einem
ſehr kritiſchen Publikum glänzend beſtehen konnte. Die nächſten 6 Jahre
blieb J. in Leipzig, das damals im vollen Glanz der Epoche
Mendels=
ſohn=Schumann ſtand und ſetzte unter David ſeine Studien auf das
ernſthafteſte fort. 1844 trat er im Gewandhaus mit dem auf ſeiner
Studientour in Leipzig längeren Aufenthalt machenden Bazzini, mit
Ernſt und David in Maurers Quadrupelconcert für vier Violinen auf,
Es darf wohl angenommen werden, daß die diſtinguirte Kunſtpflege
Leipzigs von entſcheidendem Einfluß auf ſeine Entwickelung wurde, daß
ſein hohes, auf das Edelſte gerichtetes Streben dort die reichſte Nahrung
und ſicherſte Anleitung fand. Von Leipzig aus verbreitete er durch
ge=
legentliche Concertiouren ſeinen Künſtlerruf. 1849 nahm er die
Concert=
meiſterſtelle zu Weimar an, ſympathiſirte indeß zu wenig mit der bereits
damals in Liſzts Perſon centraliſierten neudeutſchen” Richtung, um ſich
dort auf die Dauer wohl zu fühlen, und vertauſchte daher 1854 ſeine
Stellung gegen die eines k. Concertmeiſters und Kammervirtuoſen zu
Hannover. 1868 wurde J. die Direction der neuerrichteten Hochſchule
für Muſik in Berlin übertragen, die ſich von Jahr zu Jahr zu größeren
Dimenſionen entwickelte. Joachims Technik iſt eine eminente und wenn
auch Virtuoſen wie Saraſate durch Glanz und Colorit vorübergehend
auch den Muſiker mehr gefangen nehmen, ſo bleibt doch Joachims
über=
legene Größe und klaſſiſche Ruhe ſchließlich Sieger. J. gehört zu den
Meiſtern, denen die Intention des Componiſten dasj hochſte Ideal iſt,
die den Effect verachten, die nicht begeiſtern, bezaubern, ſondern
be=
lehren, imponieren. Es iſt in der That belehrend, wenn man das
Beethoven'ſche Concert, wie es Joachim ſpielt, vergleicht mit der Art
wie es andere hochgefeierte Virtuoſen vortragen.
— Ein am Samstag von dem Journaliſtenverein „Berliner
Preſſe=
im dorten „Wintergarten; zum Beſten der Ueberſchwemmten der
Rhein=
ebene veranſtalletes Ballfeſt ergab einen Ueberſchuß von über 25,000 M.
Tag e z Kal en d e r.
Freitag 16. Februar: Verſammlung des Localgewerbvereins (Bockshaut).
Camstag 17. Februar: Ball des Geſangvereins „Melomanen-(
Schützen=
hof). - Ball der Freiw. Turnerfeuerwehr (Saalbau).
Sonntag 18. Februar: Generalverſammlung des Krankenkaſſe=Vereins
(Rathhausſaal). — Generalverſammlnng des Geſangvereins „
Sänger=
luſt' (Brauerei Heß).
Montag 19. Februar: 4. Concert zum Beſten des Wittwen= und
Waiſenfonds der Großh. Hofmuſik (Saalbau).
Donnerstag 22. Februar: Concert von Joſeph Joachim (Saalbau).
Samstag 24. Februar: Stiftungsfeſt des Vereins „Frohſinn' (Saalbau).
Sonntag 25. Februar: Generalverſammlung des Seibel'ſchen Kranken=
und Sterbekaſſevereins (Brauerei Böttinger/
Mittwoch 28. Februar: Ball der Verein. Geſellſchaft.
Redaction und Verlag: L. L. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.