Darmstädter Tagblatt 1880


10. Dezember 1880

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143.
Ahrgang.

143.
Jahrgang.

Abonnementspreis
vierteljährlich 1 Mark 50 Pf. indl
Gringerlohn. Auswärts werden von
allen Poſtämtern Beſtellungen ent=
gegengenommen
zu 1 Mark 50 Pf.
pro Quartal incl. Poſtaufichlag.

(rag= und Anzeigeblaft.)
Mit der Sonntags=Beilage:

Inſerate
verdmangenommen: iDarmſtadt
von der Expedition Rhelnſtr. N. V.
in Beſſungen von Frliede. Bllßer
Holzſtraße Nr. 25, ſowie anzwürt
von allen Annoncen=Ewpeditonen.

Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmklicher Behörden.

R. A42.

Freitag den 10. December.

1880:

B e k a n n t m a ch u n g.
Den Vorſchriften der Meldeordnung vom 10. November 1876 wird vielfach entgegengehandelt und wird insbeſondere die
Meldepflicht und die Meldefriſt nicht beachtet. Es ſind nach 8 1-9 der eitirten Meldeordnung zur Meldung bei der Polizei=
behoͤrde
verpflichtet:
Zuzug und Wegzug.
8 I. Wer in die Gemeinde Darmſtadt einzieht, um in derſelben ſeinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, unter Vor=
lage
der ihm an ſeinem bisherigen Wohnort ertheilten Abmeldebeſcheinigung binnen acht Tagen vom Tage des Einzugs an
(Art. 1 des Geſetzes vom 4. December 1874).
8 2. Wer aus der Gemeinde Darmſtadt wegzieht, um ſeinen gewöhnlichen Aufenthalt in derſelben aufzugeben, unter An=
gabe
des Orts, an den er verzieht, vor dem Wegzuge (Art. 2 des genannten Geſetzes).
8 3. Diejenigen, welche der in die Gemeinde Darmſtadt einziehenden oder aus derſelben wegziehenden Perſon Wohnung
und Unterkommen gewährt haben, ſofern die An= oder Abmeldung durch den zunächſt Verpflichteten nicht ſelbſt geſchehen iſt, bin=
nen
10 Tagen nach deren Einzug oder Wegzug (Art. 4 des genannten Geſetzes).
Wohnungswechſel.
8 4. Hauseigenthümer von dem in ihren Häuſern durch Ein= oder Auszug vorgehenden Wechſel, das Local mag zum
perſönlichen Aufenthalt oder nur zum Geſchäftsbetrieb verwendet ſein, unter Angabe der früheren bezw. künitigen Wohnung des
Ein= oder Ausziehenden, binnen acht Tagen nach dem Ein= oder Auszug.
Zu gleicher Anzeige ſind Hauptmiether ganzer Häuſer oder einzelner Theile derſelben verbunden, wenn ſie Wohnungen
wieder an Untermiether abgeben.
Bei unter obrigkeitlicher oder ſonſtiger Verwaltung befindlichen Gebäuden iſt der Verwalter ſtatt des Eigenthümers für
die Anzeige verantwortlich (rt. 85 des Polizeiſtrafgeſetzes).
85. Wer innerhalb der Gemeinde Darmſtadt ſeine eigene oder gemiethete Wohnung verändert unter Angabe der ver=
laſſenen
, ſowie der neu bezogenen Wohnung, inſofern die Meldung nicht bereits durch den nach 8 4 zunächſt Verpflichteten erfolgt
iſt, binnen 10 Tagen (Art. 7 des Geſetzes vom 4. December 1874).
8 6. Diejenigen, welche andere bei ſich in Schlafſtellen aufnehmen, von jeder Aufnahme binnen vier und zwanzig
Stunden (Art. 85 des Polizeiſtrafgeſetzes).
Dienſteintritt und Austritt.
8 7. Jeder Dienſtbote, Handlungsdiener und Gewerbsgehülfe, Lehrling oder Fabrikarbeiter, welcher in einen Dienſt ein=
trit
, oder denſelben verläßt, binnen vier und zwanzig Stunden nach erfolgtem Dienſteintritt oder Austritt. flrt. 89 des
Polizeiſtrafgeſetzes).
8 8. Gewerbtreibende und Dienſtherrſchaften von dem Dienſteintritt und Dienſtaustritt ihrer Handlungsdiener, Gewerbs=
gehülfen
, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder Dienſtboten binnen fünf Tagen nach dem Eintritt oder Austritt, falls die Anzeige nicht
bereits durch die nach 8 7 zunächſt Verpflichteten erfolgt iſt. (Art. 7 des Geſetzes vom 4. December 1874.)
Fremdenaufnahmen.
8 9. Gaſtwirthe ſäglich bis um 9 Uhr Vormittags über alle in den letzten 24 Stunden erfolgten Aufnahmen von
Fremden. (rt. 51 und 82 des Polizeiſtrafgeſetzes).
Alle Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Darmſtadt, den 1. December 1880.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.

B e k a n n t m a ch u n g.
Laut Bekanntmachung des Großherzoglich Heſiſchen Kreisamtes zu Friedberg vom 1. December 1880 iſt auf Grund des
8 11 des Reichsgeſetzes vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Socialdemokratie die Druckſchriſt:
Vergehungsſünden der Criminaljuſtiz und Uuterlaſſungsſünden des Staates', von L. 9. Z. Friedberg i. d. W. 1880. Verlag
von Andreas Flos, nach 8 11 des gedachten Geſetzes verboten worden.
Darmſtadt, den 4. December 188o.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
652
Haas.

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2438

R 242
B e k a n n t m a ch u n g.
In Nachſtehendem werden die bezüglich der Straßenreinigung zur Winterszeit geltenden Beſtimmungen des Polizei=
Reglements vom 8. November 1856 unter Hinweis auf die Strafvorſchrift in 8 366 pos. 10 des Reichsſtrafgeſetzes in
Erinnerung gebracht.:
8 7. Zur Winterszeit gelten noch weiter folgende Beſtimmungen:
a) Sobald Glatteis entſteht, muß jeder Hausbeſitzer, ſoweit ſeine Hofraithe, mit Einſchluß der Höfe und Gärten, an der Straße
oder an öffentlichen Plätzen liegt, auf dem Banquet einen 4 Fuß breiten Pfad mit Aſche oder Sand beſtreuen. An Kreuz=
ſtraßen
müſſen die Uebergänge über die Fahrbahn in der angegebenen Breite von den anſtoßenden Hausbeſitzern, denen die
Pflicht der Reinigung der Fahrbahn ſchon im Allgemeinen obliegt, ebenfalls beſtreut werden.
Hinſichtlich der öffentlichen Plätze und der darüber gehenden Wege liegt die nämliche Verbindlichleit derjenigen Behörde ob,
welche außerdem für die Reinigung dieſer Plütze zu ſorgen hat.
Entſteht das Glatteis zwiſchen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, ſo muß ſogleich, längſtens mit Ablauf der erſten
halben Stunde nachher, entſteht es aber in der Nacht, in der erſten halben Stunde nach Tagesanbruch geſtreut ſein.
b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Goßſteinen und ſonſtigen Ableitungen des Waſſers nach der Straße müſſen die
Hausbeſitzer das auf den Seitenpflaſtern angeſetzte Eis ſofort aufhauen und wegſchaffen laſſen.
c) Außerdem haben die Hauseigenthümer dafür zu ſorgen, daß das etwa im Innern der Hofraithen ausgeſchüttete Waſſer nicht
durch die Floßrinne auf die Straße laufen kann.
4) Diejenigen Behörden, welche für die Unterhaltung der öffentlichen Brunnen zu ſorgen haben, ſind verpflichtet, ſo oft als nöthig,
vor denſelben aufeiſen und mit Aſche oder Sand ſtreuen zu laſſen.
e) Bei eintretendem Thauwetter haben die Hauseigenthümer das Eis in den Floßrinnen aufhauen und neben den Floßrinnen auf
Haufen bringen zu laſſen. In Anſehung der an öffentlichen Plätzen herziehenden Flöſſer haben dies Diejenigen thun zu laſſen,
welchen die Sorge für die Reinigung der Plätze im Allgemeinen obliegt.
1) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen iſt auf den öffentlichen Plätzen und auf den Seitenpflaſtern unterſagt.
Die Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder deshalb gehörig zu verwarnen.
Wenn dem vorerwähnten Verbot zuwider dennoch Schleifen auf den Seitenpflaſtern entſtehen, ſo ſind die Hauseigenthümer
verbunden, ſolche entweder ſogleich mit Sand oder Aſche tüchtig beſtreuen, oder aufhauen zu laſſen.
8) Bei Schneefall hat jeder Hausbeſitzer, ſoweit ſeine Hofraithe, mit Einſchluß der Höfe und Gärten, an der Straße oder an
öffentlichen Plätzen liegt, das ganze Banquet bis über die Floßrinne, oder wenn, wie in manchen Straßen der Altſtadt, kein
Banquet vorhanden iſt, einen 4 Fuß breiten Pfad ſauber kehren und dies bei fortdauerndem Schneewetter ſo oft als nöthig
wiederholen zu laſſen. In Anſehung der öffentlichen Plätze hat die betreffende Behörde hierfür zu ſorgen.
Au Kreuzſtraßen muß dieſer Pfad von den anſtoßenden Hausbeſitzern in der Banquetbreite auch über die Fahrbahn fort=
geführt
werden.
1) Aus dem Innern der Hofraithen darf kein Schne und Eis auf die Straße getragen werden, es ſei denn, daß für das augen=
blickliche
Wegfahren geſorgt iſt.
1) Häuft ſich der Schne auf den nach der Straße gehenden Dächern ſo an, daß er heruntergeworfen werden muß, ſo darf dies
nur dann geſchehen, wenn Jemand zur Warnung der Vorübergehenden hingeſtellt, oder das gewöhnliche Zeichen der Dachdecker
ausgeſteckt worden iſt. Den herabgeworfenen Schnee muß der Hauseigenthümer alsbald wegfahren laſſen.
8 8. Für das Wegfahren des auf den Straßen zuſammengekehrten Koths, ſodann das Wegſchaffen des Eiſes und
Schnees bei eintretendem Thauwetter, oder wenn dies aus ſonſtigen Rückſichten von der Polizeibehörde für nothwendig erkannt
wird, hat die ſtädtiſche Behörde Sorge zu tragen.
8 12. Wenn im Winter bei eintretendem Thauwetter die Floßrinnen aufgeeiſt werden, haben die Fuhrleute in den von
ihnen übernommenen Diſtricten die Eishaufen ſogleich wegzuſchaffen, und es iſt damit ohne Unterbrechung bis zur gänzlichen Be=
ſeitigung
der Eishaufen fortzufahren.
Das vor den öffentlichen Brunnen und an den Schlitzſteinen der Kanäle entſtehende Eis haben die Fuhrleute, wenn es auf=
gehauen
iſt, jedesmal am Reinigungstage mitzunehmen.
Die Fuhrleute ſind außerdem verbunden, auch dann, gleichviel, ob Thauwetter eingetreten oder nicht, den in den Straßen
angehäuften Schnee oder Eis wegzuſchaffen, wenn dies der Paſſage halber nöthig erſcheinen und von der Polizeibehörde angeordnet
werden ſollte.
Nachläſigkeiten haben, außer der Beſtraſung, zur Folge, daß in ſolchen Fällen auf Koſten der betrefenden Fuhrleute an=
dere
Fuhrleute angenommen werden.
8 14. Zuwiderhandlungen unterliegen der im Art. 114 des Polizeiſtrafgeſetzes angedrohten Strafe. Außerdem haben die
Zuwiderhandelnden, wenn die von ihnen veranlaßten Mißſtände auf Anordnung der Polizeibehörde durch andere Perſonen beſeitigt
werden, die hierdurch entſtehenden Koſten zu tragen.
Darmſtadt, den 8. November 1880.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.

B e k a n n t m a ch u n g.
Laut Bekanntmachung der Königlichen Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, vom 23. November 1880 iſt
auf Grund des 8 11 des Reichsgeſetzes vom 21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Socialdemokratie
die im Jahre 1879 im Verlage der ſchweizeriſchen Volksbuchhandlung zu Hottingen=Zürich erſchienene, in der ſchweizeriſchen Ver=
einsbuchdruckerei
dortſelbſt, ohne Angabe des Namens des Verfaſſers, gedruckte nichtperiodiſche Schriſt: Die ſociale Baukunſte,
10. und 11. Heft, verboten worden.
Darmſtadt, den 4. December 1880.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.

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2439

M 242
B e k a n n t m a ch u n g.
Im Hinblick auf die bevorſtehende Eröffnung des Betriebs des ſtädtiſchen Waſſerwerkes geben wir den Hausbeſitzern, für
deren Häuſer bereits die Hauszuleitungen eingeführt, die Leitungen im Innern vorſchrift= und probemäßig hergeſtellt und die
Haupthähne zum Verſchluß der Hauptzuleitungen angebracht ſind, anheim, die Verbindung der letzteren mit den inneren Ein=
richtungen
durch ihre Inſtallateure nunmehr bewerkſtelligen zu laſſen, und das Waſſer, auch wenn es noch nicht ganz hell ſein
ſollte, einſtweilen koſtenfrei in Benutzung zu nehmen.
Soweit die Haupthähne noch nichk angebracht ſind, wird dies in den nächſten Tagen geſchehen. Im Lauf der nächſten Zeit
wird ſodann die Stadt auf ihre Koſten die Waſſermeſſer einſchalten laſſen und den Zeitpunkt beſtimmen, von welchem an der
Bezug des Waſſers gegen Bezahlung beginnt.
Wir werden unabläſſig dahin wirken, daß die noch fehlenden Hauszuleitungen in den nächſten Wochen hergeſtellt werden.
An das verehrliche Publikum richten wir die Bitte, die Betriebseröffnung durch bereitwilliges Entgegenkommen gegen unſere
Bau= und Betriebsleitung, ſowie gegen das in deren Auftrag handelnde Perſonal freundlichſt zu unterſtützen.
Darmſtadt, den 3. December 1880.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
11240)
Ohly.

11367) In dem Konkurs über das
Vermögen des Holzdrahtfabrikanten Auguſt
Schuchmann zu Darmſtadt, iſt das
Verfahren wegen Maſſemangels (nach 8 190
K. O.) durch rechtskräftigen Beſchluß ein=
geſtellt
worden.
Darmſtadt, den 3. December 1880.
Kümmel,
Gerichtsſchreiber des Großherzoglichen
Amtsgerichts Darmſtadt I.
Bekanntmachung.
Zur Vergebung der Zimmerarbeiten
incl. Lieferung der Materialien bei Er=
richtung
eines Schuppens auf dem Artillerie=
Schießplatze iſt Termin auf:
Dienstag den 21. December er.,
Vormittags 11 Uhr,
im Bureau der unterzeichneten Verwaltung
auf dem gedachten Schießplatze ( Caſino=
gebäude
) anberaumt, woſelbſt auch die Be=
dingungen
ꝛc. von Morgens 8 bis Nach=
mittags
4 Uhr zu Jedermanns Einſicht
ausliegen. Verſiegelte, portofreie Offerten
ſind vor dem Termin einzureichen.
Artillerie=Schießplatz bei Darmſtadt,
den 8. December 1880.
Großherzogliche Garniſon=
Verwaltung.
11368)
Verſteigerungs=Anzeige.
Freitag den 10. December 1880,
Vormittags 9 Uhr, werden in dem
Saale der Ritſert'ſchen Brauerei Zum
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tände
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ovaler Tiſch
meiſtbietend gegen gleich baare Zahlung
öffentlich verſteigert.
Darmſtadt, den 9. December 1880.
Wittich,
11369) Großh. Gerichtsvollzieher.
Verſteigerungs=Anzeige.
Camstag den 11. ds. Mts., Vor=
mittags
9 Uhr anfangend,
werden im Ritſert'ſchen Saale zum
Schützenhof dahier die nachverzeichneteu
Gegenſtände gegen baare Zahlung ver=
ſteigert
, als:
2 Sophas, 1 Regulator, 2 Com=
moden
, 1 Spiegel, 5 Oeldruckbilder,

1 Nähmaſchine, 1 runder Tiſch,
6 Pfandſcheine, 1 Kleiderſchrank,
1 Küchenſchrank, 1 Pultchen, 1 Blu=
mentiſch
, 1 Weißzeugſchrank.
Darmſtadt, den 9. December 1880.

Heilgebotenes.
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Großh. Gerichtsvollzieher.

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2410

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8½
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5
665
852
1115
124
242
53¾
834
956

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Na 242

6
8..
9½

4½

50
Oi

30
9½
18e,
64
9½.

6n

83
942,
24
35¼
927

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wirkſamſte Verbreitung.
Beilagen werden mit 25 Pfg. pro 100 Exemplare berechnet.
Das Groß=Gerauer Kreisblatt erſcheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs
und Samstags in einer Auflage von

iſt amtliches Organ ſämmtlicher Behörden des Kreiſes Groß=Gerau und wird
noch außerdem in vielen Orten der angrenzenden Kreiſe als Localblatt ge=
halten
und benutzt.
Groß=Gerau, im December 1880.
Die Expedition des Gross-Gerauer Hreisblattes.

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Iſpalt. 10 Pf.

Beilagen
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Dankſagung.
Allen Denjenigen, welche unſeren Vater,
Großvater und Urgroßvater
Joh. Weber
zur letzten Ruheſtätte geleiteten, ſagen wir
hiermit unſeren innigſten Dank.
Familie Naumann.

[ ][  ][ ]

adt
mende
ſende
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In Fr. 202 550 35 630 50 740 91 112 12 2- 2i 455 540 15 73¾ 109 delberg. nnheim. = h er. ½. ⁵⁄₈ 83 4 101, 10 113 53 12½ 36 455 740 8 8½ 0 1040 52 1130
= 17) n. L. t. S. 4 24 842
1020, 1130 i4 24. 01½ 310 0. 5 742 ſ 820 1044 3 1185 erſeh ehenen nellzüge.

11389)

Literariſcher Verein.

R. 241

Die Generalversammlunig des Literariſchen Vereins findet Donnerstag
den 16. l. Mts., Abends 5 Uhr, im Vereinslocale ſtatt, und werden die Mit=
glieder
des Vereins hierzu ergebenſt eingeladen.
um Selbſtkoſteupreis,
E
C. Looſe
eine größere Partie

4
für die Weihnachts=Verlooſung
Schachtelſpielwaaren.
der hieſigen Gewerbehalle
ſind in der Expedition d. Bl. zu haben
J. A. Seipp,
2 Mark.
11390)
Marktplatz 5.

11391) 0 Perſonen, deren Beruf eine erhöhte Anſtrengung der Stimmorgane bedingt, wie
u. A. Lehrer, Geiſtliche, Officiere, Sänger, Schauſpieler u. ſ. w. werden ſehr oft durch eine an=
haltende
Indispoſition, welche ſich durch Belegtſein oder Rauhwerden der Stimme, ſelbſt Heiſerkeit
und Huſten kund gibt, in ihrer Berufsthätigkeit geſtört, beſonders neigen dieſelben ſehr leicht zu
katarrhaliſchen Affeetionen der Luftwege. Um nun dieſen nach den in der Neuzeit gemachten
wiſſenſchaftlichen Erfahrungen auf eine Entzündung der Schleimhäute zurückzuführenden Zuſtand
überraſchend leicht und ſchnell zu beſeitigen, empfiehlt es ſich nur, die von der Adlerapotheke in
Frankfurt a. M. bereiteten und abſolut unſchädlichen Dr. Voß'ſchen Katarrhpillen, pro Doſe
75 Pf. zu nehmen. Der Erfolg iſt ein überraſchender. Dieſe Pillen ſind nur in Mainz:
Mohrenapotheke; Worms: Apotheker Dr. Curtze; Offenbach: Schwanenapotheke;
Frankfurt a. M.: Adlerapotheke in Blechdoſen mit geſetzlicher Schutzmarke und dem Facſimile
des Dr. E. Voß verſehen, zu erhalten.

2443
Großherzogliches Hoftheater.
Freitag 10. December.
b. Vorſtellung in der 4. Abonnements=Abtheilung.
Krieg im Frieden.
Luſtſpiel in 5 Akten von Moſer und Schönthan.
Perſonen:
Heindorf, Rentier
Herr Butterweck.
Mathilde, ſeine Frau
rl. Berl.
Iika Etvös, ſeine Verwandte Frau Haſemann.
Agnes Hiller, ihre Geſell=
ſchafterin

Frl. Weigel.
Henkel, Stadtrath
Herr Werner.
Sophie, deſſen Frau
Frau Eppert.
Elſa, deſſen Tochter
Frl. Ethel.
von Sonnenfels, General
Herr Dalmonico.
Kurt von Folgen, Adjutant. Herr Hacker.
Ernſt Schäfer, Stabsarzt
Herr Edward.
von Reif=Reiflingen, Lieutenant Herr Steude.
Vaul Hofmeiſter, Apotheker. Herr Wagner.
Franz Konnecy
Herr Franke.
Martin, Diener.
Herr Leib.
Anna, Köchin.
prau Kilian.
Roſa, Stubenmädchen
Frl. Bernhard.
Anfang 7 Uhr. Ende halb 10 Uhr.
Sonntag 12. Dezember.
6. Vorſtellung in der 4. Abonnements=Abtheilung.
Die Hugenotten.
Große Oper mit Ballet in 5 Akten von
Meyerbeer.

Getaufte, Getraute und Beerdigte bei der Beſſunger Gemeinde.
Im Monat November.
Getaufte.
Getraute.
ber, 1 J. Am 12.: Marie Sibylle Wittmann
Am 6. November: Dem Maurer Valentin) Am 11. November: Conducteur an der Main= geb. Lauber, Wittwe des Großh. Hürgermeiſters
Wittmann ein S., Johannes, geb. den 27. Oe= Neckarbahn Georg Wolf aus Heidelberg, ein Friedrich Wittmann, ſtarb den 9. November, 70 J.
tober. Am 14.: Dem Schuhmacher Heinrich Wittwer, und Marie Winter dahier, L. von Am 14.: Sophie Lehr, led. T. von Zimmermann
Helmſtädter ein S., Karl, geb. den 21. October. Lehrer Heinrich Winter zu Nieder=Modau. Am Valentin Lehr, ſtarb den 11. November, 40 J.
Dem Bedienten Peter Hofmann eine T., Marga=14.: Privatdiener Wendel Barth dahier, und Am 18.: Katharina Eliſabethe Lautenſchläger, 2. v.
rethe Helene Luiſe, geb. den 28. October. Dem Marie Merkel aus Romrod, T. des verſt. Bau= Schuhm. Peter Lautenſchläger, ſtarb 16. Nov., 2 J.
Bahnhofarbeiter Konrad Hofmann ein S., Karl, ſaufſehers Heinrich Merkel, Am 21.: Schreiner Am 20.: Eliſabeth Repp, T. von Schreiner An=
geb
. den 13. Auguſt. Am 21.: Dem Schrift= Joh. Friedrich Becker, und Margarethe Ollweiler. ton Repp, ſtarb den 17. November, 15 J. Am
ſetzer Ernſt Saum ein S., Karl Friedrich, geb. Maler und Lackierer Friedrich Heinrich Schnabe= 23.: Aſſiſtenzarzt Ernſt Karl Friedrich Vogler,
den 31. October. Am 25.: Dem Oberpoſtſekretär lius, und Katharina May, T. des verſt. Schuh= S. des zu Hänlein verſt. ev. Pfarrers Vogler,
Ernſt Umbreit ein S., Paul Emil, geb. den machers Joh. May.
ſtarb zu Falkenſtein den 20. November, 27 J.
18. September. Am 28.: Dem Stuccaturarbeiter
Eliſabeth Wolf geb. Rohm, Ehefrau von Maurer.
Beerdigte.
Adam Creter ein S., Georg Ludwig, geb. den
Ludwig Wolf, ſtarb den 21. November, 52 J.
22. Juni. Dem Schreiner Friedrich Kugel ein Am 9. November: Philipp Merkel, S. von Am 28.: Forſtwart i. P. Joh. Stier, ſtarb den
S., Karl Heinrich Otto, geb. den 4. November. Schloſſer Heinrich Merkel, ſtarb den 6. Novem= 26. November, 57 J.

Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 9. Dezember.
Militärdienſtnachrichten. Major Andreä vom Stabe
des Ingenieur=Corps und Ingenieur vom Platze in Mainz wurde zur
Wahrnehmung der Geſchäfte des Inſpecteurs der 3. Feſtungs=Inſp. com=
mandirt
, Aſſiſtenzarzt 2. Cl. Dr. Schneider vom 1. Großh. Inf.=Reg.
Nr. 115 zum Aſſiſtenzarzt 1 Cl., Unterarzt Dr. Praſt vom 4. Großh.
Inf.=Reg. Nr. 118 zum Aſſiſtenz=Arzt 2 Cl. befördert.
Strafkammer I. Sitzung vom 8. December 1880. Heute wur=
den
folgende Strafſachen abgeurtheilt: Katharina Beetz von Mühlheim,
Dienſtmädchen in Offenbach, hat 1 M. 50 Pf. geſtohlen. Sie iſt ſchon
öfter wegen Diebſtahls beſtraft worden, und wird in eine Gefängniß=
ſtrafe
von 10 Monaten verurtheilt; ein Monat Unterſuchungshaft wird
aufgerechnet. - Gottfried Zimmer aus Roßdorf, ſchon öfter wegen Dieb=
ſtahls
beſtraft, hat in Groß=Bieberau ein Paar Stiefeln geſtohlen. Er
iſt geſtändig und wird in eine Zuchthausſtrafe von 1 Jahr 4 Monaten
verürtheilt, wovon ein Monat Unterſuchungshaft abgeht. Die bürger=
lichen
Ehrenrechte werden ihm auf die Dauer von 2 Jahren aberkannt
und die Zuläſſigkeit der Polizeiaufſicht ausgeſprochen. Philipp Erd=
mann
von Philippseich war wegen Hausfriedensbruchs und Körperver=
letzung
von Großh. Schöffengericht Langen freigeſprochen ſworden, und
hat die Staatsanwaltſchaft dagegen Berüfung angezeigt. Die erhobene
Berufung wird verworfen und das Urtheil erſter Inſtanz beſtätigt.
Der Schuhmacher Peter Jakobs von Altenmiddelau und der Joh. Fried=
rich
Scher von Hünfeld ſind beſchuldigt, in der Nacht vom 20=21. Sept.
d. J3. in ein Comptoir in Offenbach eingebrochen zu ſein und aus
demſelben mehrere Stücke Wachstuch, einen Tabaksbeutel und einen
L alten Comptoirrock entwendet zu haben. Peter Jakobs will den Dieh=

ſtahl allein begangen haben, weil Scheerer wegen ſeiner ſehr geringen
Körpergröße die Mauer nicht überſteigen konnte Letzterer war der An=
ſtifter
des Diebſtahls und ſtand während desſelben Schildwache. Der
Gerichtshof verurtheilte den Peter Jakobs in eine Zuchthausſtrafe von
2 Jahren 2 Monaten und den Scheerer in eine ſolche von 3 Jahren
Zuchthaus. Beiden werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer
von 3 Jahren aberkannt und die Zuläſſigkeit der Polizeiaufſicht wird
ausgeſprochen. - Jakob Meyer von Neu=Pſenburg wurde wegen Körper=
verletzung
und Ruheſtörung von dem Großh. Schöffengerichte Offenbach
in eine Gefängnißſtrafe von 2 Monaten und in eine Geldſtrafe von
20 M. und in die Koſten verurtheilt. Dagegen hat er die Berufung an=
gezeigt
. - Die Berufung wird verworfen und er wird auch in die Koſten
der 2. Inſtanz verurtheilt.
- Die ordentliche Hauptverſammlung des hiſtoriſchen Ver=
eines
für das Großherzogthum Heſſen war zahlreich, auch von aus=
wärtigen
Mitgliedern, beſucht und wurde im Herrſchaftszimmer des
Saalbaus abgehalten. Aus dem einleitenden Vortrage des Vereinsprä=
ſidenten
Herrn Oberappellationsgerichtsrath Dr. Draudt über das letzte
Geſchäftsjahr ergab ſich, daß die Zahl der Mitglieder faſt 400 beträgt.
Ueber die literariſche Thätigkeit des Vereins berichtete der Vereinsſecretär
Herr Staatsarchivar Dr. Frhr. Schenk zu Schweinsberg und machte
u. A. auch die Mittheilung, daß Herr Staatsarchivar Wyß die Redaction
der Quartalblätter übernommen habe. Nach der hierauf erfolgten Wahl
von 4 Ausſchußmitgliedern, der Herren Oberconſiſtorialrath Linß ( Darm=
ſtadt
), Bürgermeiſter Heimburg (Worms), Staatsarchivar Dr. Wyß
(Darmſtadt), und G. Dieffenbach (Friedberg), hielt Herr Dr. Wyß den
angekündigten ſehr anziehenden Vortrag über den heſſiſchen Schriftſteller
Kirchhof, Verfaſſer des Wendunmuth (T525-1606), worauf noch weitere
intereſſante Mittheilungen von Herrn Pfarrer Rebel von Groß=Gerau

[ ][  ]

2444

242

und Dompräbendat Schneider von Mainz folgten. - Ein gemein=
ſames
gemüthliches Abendeſſen hielt die Theilnehmer noch lange zu=
ſammen
.
4* Concert. Wenngleich ein mäßig beſetzter Saal nicht gerade
beſonders animirend auf Concertiſten einzuwirken vermag, ſo errangen
doch die Leiſtungen des Violiniſten Herrn Marcel Herwegh in dem
Concerte, das er unter Mitwirkung des Herrn Hoftheaterdirectors Wün=
zer
, des Frl. Czerwenka und des Pianiſten Herrn Stasny aus Frank=
furt
im Saale der Traube veranſtaltet hatte, einen achtungsvollen Bei=
fall
. Herr Herwegh trug ſeine Soloſtücke: Reverie von Vieuxtemps,
Arie auf der G=Saike von Bach, Legende von Wieniawski und Ungari=
ſcher
Tanz von Brahms mit reſpectabler Technik, Solidität und Reinheit,
aber ohne beſondere Wärme vor. - Frl. Czerwenka ſang eine Arie
aus Romeo und Julia von Gounod, Suleika von Mendelsſohn und
Frühlingslied von Schnell. Was auf der Bühne gilt, gilt in noch viel
höherem Grade im Concertſaale, daß nur ſchönes Maßhalten in Ver=
wendung
der Stimmkraft im Allgemeinen und beſonders in den hohen
Lagen einen ebenſo künſtleriſchen als wohlthuenden Eindruck machen
kann. Der Vortrag bes Bürgerſchen Gedichts Leonore'lnach der
melodramatiſchen Bearbeitung von Lißt) durch Herrn Director Wünzer
böt im zweiten Theile: der nächtliche Ritt, gelungene Einzelheiten, war
im Ganzen jedoch nicht völlig entſprechend: das Organ und die Em=
pfindungsweiſe
des von uns ſonſt hoch geſchätzten Künſtlers bleibt einem
ſolchen Gedicht die Interpretation ſchuldig. Die bedeutendſte Leiſtung
des Abends war unſtreitig die des Herrn C. Stasny, eines Sohnes
des bekannten Capellmeiſters im Palmengarten zu Frankfurt. In dem
Vortrage ſeiner Nummern (Sarabande mit Variationen von Alex. Adam,
Menuett von Schubert, Derwiſch=Chor aus den Ruinen von Athen von
Beethoven=Saint=Sasns, einer Nockurne von Chopin und Etude von
Rubinſtein) zeigte er ſich im Beſitze einer virtuoſen Technik, die ihn zur
Bewältigung der ſchwierigſten Aufgaben befähigt. Indeſſen mangelt dem
Vortrag noch die geiſtige Tiefe. Der Anſchlag iſt noch etwas monoton,
die Cantilene im Anſchlag zu hart, und die Selbſtſtändigkeit der Auf=
faſſung
deſſen, was Herr Stasny ſpielt, tritt für den Zuhörer nicht ge=
nügend
hervor. Die Bravourpaſſagen, in denen die Geläufigkeitstechnik
das große Wort führt, klangen dagegen hinreißend.
- Der Geflügel= und Vogelmarkt im Darmſtädter Hof
war ſehr ſtark beſucht und wurde um einen Tag verlängert; es wurden
3490 Karten ausgegeben.
Nach der letzten Volkszählung hat ſich die Seelenzahl von Gießen
von 14.337 im Jahre 1875 auf 16834 gehoben, alſo um 2557 vermehrt.
Bensheim hat eine Einwohnerzahl von 6004 zu verzeichnen, gegen 1875
eine Zunahme von 520 Seelen. Das vorläufige Ergebniß der Zählung
in Mainz mit Zahlbach iſt Civil: 54299, Militär 6831, zuſammen
61,130, gegen 1875 eine Zunahme von Civil 3579, Militär 531, im
Ganzen 4110 Seelen.
- Bei der Gemeinderathswahl in Bingen am 6. ds. ſtimm=
ten
von 1004 Wahlberechtigten 688 ab und gehören ſämmtliche Gewählten
der liberalen Partei an. Der Höchſtbeſtimmte hatte 631 Stimmen auf
ſich vereinigt, während Redacteur Pennrich (ultr.) nur 57 Stim=
men
erhielt.
Schiller's,Lied von der Glocke; componirt von
Mar Bruch.
* Nächſten Montag (den 13. d. M.) veranſtaltet der Muſik= Ver=
ein
eine Concert=Aufführung, die höchſt intereſſant zu werden verſpricht.
Schiller's,Glocke; wer kennt die nicht 2 Wer hat ſie nicht ſchon ganz
oder theilweiſe auswendig gelernt? Keine andere Dichtung hat eine ſo
allgemeine Verbreitung gefunden keine genießt eine ſolche Verehrung wie
dieſes Werk Schiller'3. Die Glocke iſt geradezu zu einem nationalen
Gemeingute geworden, das in dem geiſtigen Geſammt=Beſitz unſerer Na=
tion
eine ganz beſondere Stelle einnimmk. Andere Völker haben gar
nichts Aehnliches, bei keinem findet ſich eine Dichtung von gleicher Volks=
thümlichkeit
. Dieſe, Glocke' erſcheint nun vor uns in muſikaliſchem Ge=
wande
, genauer geſagt: in einem neuen muſikaliſchen Gewande. Denn
wem wäre nicht bekannt, daß ſchon Andreas Romberg dieſes Gedicht
ſeiner Zeit in Muſik geſetzt hät? Seine Compoſition lebt noch im An=
denken
Vieler, die ſie ſehr hoch ſchäten. Doch iſt nicht zu verkennen,
daß die deutſche Muſik, beſonders die Oratorien=Muſik in den letzten
50 Jahren ganz bedeutende Veränderungen durchgemacht, ſich ſogar ganz
neue Gebiete erobert hat. Es iſt deßhalb nicht zu verwundern, daß es
Jemand aufs Neue unternommen hat, dieGlocken muſikaliſch zu ver=
werthen
. M. Bruch hat es gewagt, und der Erfolg iſt ſeinem Unter=
nehmen
günſtig geweſen, denn ſein Werk hat ſeit den zwei Jahren ſeines

Beſtehens einen wahren Triumphzug durch die bedeutendſten Städte ge=
halten
. In Köln, in Aachen (bei dem letzten Muſikfeſte), in Berlin, in
Frankfurk a. M., in Mannheim, in Stuttgart iſt Bruchs Glocke' auf=
geführt
worden und hat überall reichlichen Beifall geerntet. Natürlich
fehlt es,. wie bei allem Neuen, ſo auch hierbei nicht an ſolchen, die allerlei
Ausſtellungen zu machen haben. Man darf nicht vergeſſen, daß es ja
Kritiker von Fach= gibt, die es für ihre Pflicht und Schuldigkeit halten,
Mängel aufzuſuchen und hier und da Mancherlei auszuſetzen. Sie halten
das Tadeln für den wichtigſten Theil ihres Berufes und meinen, wenn
ſie nicht tadelten, ſo glaübken die Leute, ſie verſtünden nichts. Doch iſt
es für das Bruch'ſche Werk ein gutes Zeichen, daß die Recenſenten an
der Compoſition ſelbſt nichts Erhebliches auszuſetzen fanden, ſondern
hauptſächlich nur die Frage discutirten, ob man die , Glocke über=
haupt
componiren ſolle.- Wir können über dieſe Frage einfach zur
Tagesordnung übergehen, denn ſie ſcheint uns ſchon dadurch gelöſt, daß
ſich ſeiner Zeit die Romberg'ſche Compoſition ſo raſch eingebürgert hat.
Uebrigens ſind die Recenſenten in der Beantwortung der obigen Frage
durchaus nicht einig, denn, während der Eine behauptet, daß ſich die
Glocke' zum Componiren nicht eigne, findet ſie ein Andrer für die
Aufgabe des Muſikers ganz außerordentlich günſtig=
(vergl. z. B. die Recenſion von Gumprecht über die Aufführung zu
Berlin in den Weſtermaͤnn'ſchen Monatsheften); doch genug davon. Wir
können an dieſer Stelle nicht näher auf dieſen Punkt eingehen und dem
hieſigen Publicum wird ja Gelegenheit geboten, ſich ſein Urtheil ſelbſt
zu bilden. Uns iſt es nicht zweifelhaft, wie dieſes Urtheil ausfallen wird.
Was die Beſetzung der Soli anbelangt, ſo verweiſen wir auf die
inzwiſchen erſchienene Concert=Anzeige des Muſik=Vereins. Von Fräulein
Knispel (Sopran) iſt nach ihren ſeitherigen Leiſtungen das Beſte zu
erwarten; Frl. Spies (Alt) iſt dem hieſigen Publicum bereits durch
ihre Mitwirkung bei der Walpurgisnacht: von Mendelsſohn, ſowie bei
der neunten Symphonie von Beethoven im vorigen Winter vortheilhaft
bekannt; Herr Gum (Tenor) hat dieſe Partie vor Kurzem in Mann=
heim
mit Beifall geſungen; Herr Joſ. Staudigl (Baß), der den
Meiſter' ſchon in Frankfurt a. M. und Stuttgart mit höchſter Aner=
kennung
geſungen hat, iſt hier ſtets ein gern geſehener und gerngehörter Gaſt.
Aus der Bruch'ſchen Compoſition heben wir beſonders folgende
Einzelheiten hervor. Im erſten Theil Chor Nr. 3. Denn mik der
Freude Feierklangen ꝛc., ferner Tenor=Solo mit Quartett und Chor
(Nr. 5): O zarte Sehnſucht, ſüßes Hoffen ꝛc.1 Dieſer Satz erreicht
ſeinen Gipfelpunkt bei den Worten: O. daß ſie ewig grünen bliebe ꝛc.
und ſteigert ſich bis zur ergreifendſten Wirkung. Nach denn reizenden
Sopran=Solo: Lieblich in der Bräute Locken ꝛc. folgen die Wechſel=
Chöre der Männer= und Frauen=Stimmen (Nr. 8). Der Mann muß
hinaus ꝛc. und dann: Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau ꝛc."
Mächtig iſt der Sturm=Chor: Hört ihr swimmern hoch vom Thurm ꝛc.
Nachdem alle Phaſen des in der Glocke: geſchilderten Brandes durch=
laufen
ſind, vereinigen Chor und Orcheſter alle ihre Kräfte zum
Ausdruck der Stelle; zwächſt ſie in des Himmels Höhen rieſengroß.
Meiſterhaft verklingt dann dieſer Satz bei den Worten: hoffnungslos
weicht der Menſch der Götterſtärke.½ Aus dem zweiten Theil er=
wähnen
wir die Alt=Arie (Nr. 17). Ach die Gattin iſt's, die theure=
und den großen fugirten Chor (Nr. 21). Heilge Ordnung= Nun folgt
das wunderbare Terzett (Sopran, Alt, Tenor) Nr. 22. Holder Friede,
ſüße Eintracht:, das einen der Glanzpunkte des ganzen Werkes bildet.
Von hier bis zum Revolutionschor durchläuft die Compoſition die ganze
Scala der Empfindungen und Leidenſchaften. Markerſchütternd rlingen
die Accorde des Marſches Allegro feroce; dieſe ganze Epiſode klingt aus
mit dem Chor: Gefährlich iſt's den Leu zu wecken ꝛc. Zu imponirendem
Abſchluſſe wird das ganze Werk geführt durch den Chor mit Quartett
(Nr. 26): Und dies ſei fortan ihr Berufn . und den Schlußgeſang:
Freude dieſer Stadt bedeute! Friede ſei ihr erſt Geläutel=

Tages=Kalender.
Freitag 10. December: 4. Verſammlung des Localgewerbvereins Darmſtadt.
Montag 13. December: Zweites Concert des Muſik=Vereins im Saalbau.
Samstag 18. December: Generalverſammlung der Darmſtädter Kunſtge=
noſſenſchaft
.
Donnerstag 16. December: Generalverſammlung des Literariſchen Vereins.
Montag 20. December: General=Verſammlung, des Steinkohlenbezugsvereins
Merkur=
Mittwoch 28. December: Außerordentliche Generalverſammlung der Darm=
ſtädter
Actien=Ziegelei.
Gold=Courſe.
Ruſſiſche Imperials 16 M. 68-73 Pf. Engl. Sovereigns 20 M. 30- 35 Pf.
20 Frankenſtücke 16 M. 12-16 Pf. Dollars in Göld 4 M. 11.20Bl.

Der heutigen Nummer unſeres Blattes liegt ein Proſpekt über das bekannte Kochbuch von Henriette Davidis bei, auf den
wir beſonders unſere geehrten Leſerinnen hiermit aufmerkſam machen. Davidis Kochbuch kann als billiges und praktiſches Weih=
nachtsgeſchenk
für Frauen und junge Mädchen nicht warm genug empfohlen werden, und dürfte nebenbei mancher Hausfrau auch
vor dem Feſte ſchon gute Dienſte leiſten, indem es für jede Art von Kuchenbäckerei eine Fülle der beſten Recepte und An=
weiſungen
gibt.
Hierzu weiter eine Beilage der Firma Joh. Phil. Waguer &am; Eie, Hof=Chocoladen=Fabril in Mainz.
Mldteden d Laidn . Biliahͤe Honahonde.