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umtern Beſtellungen
entgegengenom=
men zu 1 Mark 5o Pf. pro Quartal
ncl. Poſtaufſchlag und Beſtellgebühr.
Mit der Sonntags=Beilage:
142. Jahrgang.
Inſerat=
werden angenommer in Darmſtad,
voi der Expedition, Rheinſr. R. 2.
mBeſſungen von Friedr. Bllßzer,
Holzſtraße Nr. 18. lowie auzvärn
von allen ſoliden AnnoneanExp-
Nlone.
Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Ereigamts, ſowie des Großh. Polizelamts Darmſtadt.
N202.
Don n e r st ag den 1ö. October.
137D.
Polizei=Verordnung.
Die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der Umgebung und im Innern des neuen
Großherzog=
lichen Hoftheaters betreffend.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der Umgebung und in den Räumen des Großherzoglichen Hoftheaters
wird nach Berathung mit der Gemeindebehörde und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz
vom 18. Septbr. l. Js. zu Nr. M. J. 12640 auf Grund der 88 366 und 368 des Reichsſtrafgeſetzes, Art. 114 des
Polizei=
ſtrafgeſetzes und Art. 56 der Städteordnung und unter Aufhebung des Polizeireglements vom 10. September 1856 verordnet,
was folgt:
F a h r o r d n u n g.
8 1. Alle nach dem Theater fahrenden Wagen haben die Richtung über den weſtlichen Theil des Theaterplatzes
einzu=
ſchlagen und fahren von Weſten nach Oſten unter dem Hauptportale vor.
Die öſtlich des Großherzoglichen Reſidenzſchloſſes aus der Alexanderſtraße oder der Straße „am Schloßgraben”
herkom=
menden Wagen müſſen daher an der Hinterbrücke des Schloſſes vorbei bis zum weſtlichen Theile des Theaterplatzes fahren und
dann die obige Fahrrichtung nehmen.
8 2. Die Rückfahrt hat über den öſtlichen Theil des Theaterplatzes ſtattzufinden und haben die Wagen=nach den weſtlichen
Stadttheilen demnächſt die Fahrſtraße zwiſchen dem Schloßgraben und dem Paradeplatz einzuſchlagen.
8 3. Die ankommenden Wagen dürfen nur an dem Eingange unter dem Hauptportale anfahren und haben ſich nach dem
Ausſteigen beziehungsweiſe Einſteigen des Theaterbeſuchers ſofort wieder zu entfernen.
An den für das Fußgängerpublikum beſtimmten Seiteneingängen darf kein Wagen anhalten.
8 4. Ueber den Theaterplatz darf nur im langſamen Trab oder Schritt gefahren werden.
8 5. Die zum Abholen am Schluſſe der Theatervorſtellung beorderten Wagen nehmen nach Anweiſung des dienſthabenden
Polizeibeamten in gehöriger Ordnung reihenweiſe Aufſiellung auf dem dazu beſtimmten Platze vor dem Hauptportale in der
Rich=
tung nach Oſten.
Die antommenden Wagen fahren rechts in die Reihe, und müſſen die Wagenführer ſo lange halten bleiben, bis ſie von dem
ausſchließlich hierzu befugten Polizeibeamten zum Abholen aufgerufen werden.
Der Aufruf findet nach dem Namen des abzuholenden Theaterbeſuchers ſtatt. Die Anfahrt unter dem Portal hat hierauf
ſofort von der öſtlichen Seite her zu erfolgen.
Iſt bei dem Anfahren unter dem Portale der Theaterbeſucher nicht im Stande, ohne Zeitverluſt einzuſteigen, ſo muß der
Wagenführer abfahren und eventuell abermals auf dem Ausſtellungsplatze, ſich rechts anreihend, ſo lange halten, bis er wiederholt
aufgerufen wird.
8 6. Das Einſteigen und Ausſteigen auf dem Platze vor dem Portale iſt nicht geſtattet.
Ordnung und Sicherheit im Innern.
8 7. Es iſt Jedermann unterſagt, in den inneren Rärmen des Großherzoglichen Hoftheatergebäudes unberechtigter Weiſe:
a) die Beleuchtungs= und Heizungsvorrichtungen, die Löſchapparate, die electriſchen Leitungen, die Waſſerleitungen, die
Maſchinerie und deren Zubehörungen anzugreifen, zu verändern (verſtellen), zu beſchädigen und überhaupt an
den=
ſelben eine den Betrieb ſtörende Handlung vorzunehmen;
b) zu rauchen, Zündhölzer, Papier oder andere leicht brennbare Steffe anzuzünden;
c) abgeſchloſſene Thüren und Barrièren zu öffnen oder geöffnete abzuſchließen.
8 8. Das Mitnehmen von Hunden in das Hoftheatergebäude iſt nicht geſtattet.
8 9. Der unberufene Eintritt in diejenigen Räume, welche durch beſondere Aufſchrift als nicht für das Publikum beſtimmt
bezeichnet ſind, iſt verboten.
8 10. Es iſt unterſagt, in den dem Publikum zugänglichen Näumlichkeiten und insbeſondere in dem Zuſchauerraum
unge=
bührlicher Weiſe ruheſtörenden Lärm oder groben Unfug zu verüben und den Perſonenverkehr irgendwie zu verhindern.
8 11. Die böswillige Verunreinigung oder Beſchädigung der Räumlichkeiten im Hoftheatergebäude, ihrer Wände, Thüren,
Fenſter und Einrichtungsgegenſtände wird als Sachbeſchädigung nach 8 303 und ff. des Reichsſtrafgeſetzbuchs beſtraft.
8 12. Wer durch vorſätzlich falſchen Nothruf im Theatergebäude Beſorgniſſe verbreitet, iſt ſtrafbar nach Artikel 80 des
Polizeſtrafgeſetzes.
506
[ ← ][ ][ → ]1906
M 202
Eingreifen der Aufſichtsbeamten.
8 13. Den zur Erhaltung der Sicherheit, Ordnung und Ruhe im Innern und in der Umgebung des Hoftheatergebäudes
ergehenden Anordnungen der Aufſichtsbeamten iſt Jedermann unbedingt Folge zu leiſten verpflichtet.
Strafbeſtimmungen.
8 14. Zuwiderhandlungen gegen die vorſtehenden Vorſchriften werden, inſofern nicht die allgemeinen Strafgeſetze eine
här=
tere Strafe vorſehen und insbeſondere die in 8 360, 366, 368 des Reichsſtrafgetzbuchs beſtimmten höheren Geldſtrafen und
Haft=
ſtrafen, oder die in den bei den 88 11 und 12 dieſer Polizeiverordnung angeführten Artileln vorgeſehenen Strafen einzutreten
haben, mit Geldſtrafen bis zu dreißig Mark beſtraft.
Außerdem haben Zuwiderhandelnde gegebenen Falls die Wegweiſung oder die zwangsweiſe Entfernung aus dem
Hoftheater=
gebäude zu gewärtigen.
Schlußbeſtimmung.
8 16. Dieſe Polizeiverordnung trilt gleichzeitig mit der Eröffung des Großherzoglichen neuen Hofheaters in Kraſt.
Darmſtadt, den 3. October 1879.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
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während ihrer Krankheit ſo herzliche
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Ruheſtätte begleiteten, unſeren
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3sraelitiſcher Gottesdienſt
(Haupt=Synagoge).
Samstag den 18. October: Vorabendgottesdienſt um 5 Uhr. Morgengottesdienſt um 8½ Uhr.
Predigt um 9½ Uhr.
Nachmittaggottesdienſt um 3½ Uhr. — Sabbathausgang um 5 Uhr 55 Min.
Vermiſchte Mittheilungen.
Darmſtadt, 16. October.
2. Der heſſiſche Anwaltstag tritt am nächſten Samstag
Nach=
mittag in Frankfurt in der Roſenau zuſammen. Auf der Tagesordnung
ſteht die Zuſammenſetzung und Geſchäftsordnung der Anwaltskammer
ſowie die gemeinſame prozeſſuale Geſchäftsbehandlung. Der Ausſchuß
des hieſigen Anwaltvereins, beſtehend aus den Herren: Metz
Vorſitzen=
der, Reh, Schmeel, Dr. Seibert, Dr. Wenck, wird bezüglich der
gemein=
ſamen prozeſſualen Geſchäftsordnung verſchiedene Vorſchläge
vor=
legen.
A. Am 12. November l. Js. findet dahier im Schwurgerichtsſaale
die Wahl der Vorſtandsmitglieder der heſſiſchen Anwaltskammer
unter Leitung des Herrn Oberlandesgerichtspräſidenten Kempff ſtatt.
Am 15. October feierte Herr Hofgerichtspräſident Dr. G. Buff
in Gießen den 50. Jahrestag ſeines Eintritts in den Staatsdienſt.
I. Die Metz'ſche Broſchüre über die Reichsjuſtiggeſetze iſt
bereits in fünfter Auflage erſchienen und in etwa 5000 Exemplaren
verbreitet.
Die Mobilien, ſowie die innere Einrichtung des neuen
Hof=
theaͤders ſind bei der Verſicherungsgeſellſchaſt Providentia gegen
Feuersgefahr verſichert worden.
In der Abtheilung für Männer=Turnen in der
Turnge=
meinde beginnt ſoeben ein neuer Winter=Curſus, bei welchem
weitere Theilnehmer noch willkommen ſind. Die Turn=Abtheilung iſt
beſtimmt, Männern reiferen Alters Gelegenheit zu körperlichen Uebungen
zu geben, nicht zur Erlangung hervorragender turneriſcher Fertigkeit,
ſondern zur Beförderung des körperlichen Wohlbefindens der Theilnehmer
und es iſt daher auch ſolchen Männern, welche noch niemals geturnt
haben, Gelegenheit zur Ausübung des Turnens gegeben. Weitere
An=
meldungen erfolgen an den Turnabenden Mittwochs und Samstags
8½ Uhr in der Turnhalle am kleinen Woogsplatze. Den Theilnehmern
am Männer=Turnen ſteht auch die Betheiligung am Fechten mit Säbel,
Rappier und Fleuret frei. Das Zuſchauen behufs Orientirung iſt=auch
Nichtmitgliedern des Vereins in liberaler Weiſe geſtattet.
K. Die Brodfabrik Darmſtadt wird erſt am 1. k. Mts. mit
ihren Brodpreiſen aufſchlagen. Das Tafelbrod, welches hier um 39 Pf.
per Leib verkauft wird, koſtet per Laib gleichen Gewichts in
Frank=
furt 51 Pf.
K. Bei der Einrichtung eines Ladens in ſeinem Rebenhauſe hat
Herr Hofapotheker Lautenſchläger dahier in der Wand neben
ſeiner Wanduhr in einer verſiegelten Arzneiſchachtel eine Urkunde
nach=
tehenden Inhalts vorgefunden: „Im Jahre 1827 wurde beim Umbau
des Hauſes dieſe Apotheke neu eingerichtet. Die Schreinerarbeit fertigte
Schreinermeiſter Schleiger, die Malerarbeit Hofmaler Michel und die
1910
R 20¾
Schloſſerarbeit Hofſchloſſer Hauf, die Uhr Uhrmacher Illig. — Mit der
Arbeit wurde Auguſt 1827 begonnen und wird hoffentlich bis zu Oſtern
dieſes Jahres zur Vollendung gebracht werden. Gehülfen waren damals
gegenwärtig: die Herrn Loefarz aus Danzig, Müller aus dem Torgau
und Valenz aus Stolze. Darmſtadt den 18. März 1828.n Die
Schach=
tel war verſiegelt und überſchrieben J. Ehrhardt, Hofapotheker.
2. Der Geſangverein,Vorwärts” wurde am Dienstage aufgelöſt
und wurden am gieichen Tage verſchiedene Hausſuchungen bei
Social=
demokraten vorgenommen.
K. In dem Schlachthauſe wurden bei einem Schwein Finnen
vorgefunden. Da ſich dieſelben nur in geringer Anzahl fanden, wurden
ſie unter Oberaufſicht des Großh. Kreisthierarztes Schäfer entfernt, und
wurde erlaubt, daß das Fleiſch als nicht ladenrein, doch genießbar, im
Schlachthauſe zu 40 Pf. per Pfund verkauft werden dürfe.
In der Mühlſtraße, an der ſtädtiſchen Turnhalle, iſt man
bei der fortſchreitenden Rohrlegung, wieder auf ein gewiſſermaßen
unter=
irdiſches Felſenmeer geſtoßen, deſſen rieſige Granitblöcke höchſt
ſchwierige und zeitraubende Sprengarbeiten nothwendig machen.
—- Die Verlooſung der Landesgewerbeausſtellung in
Offenbach ſollte geſtern am 15. ds. ſtattfinden, iſt jedoch, obgleich
die Looſe ſämmtlich vergriffen ſind, wegen der noch nöthigen
Vorbe=
reitungen auf Mittwoch den 12. November verlegt worden.
Frankfurt. Markthalle=Auction vom 13. October: Es
wurden bezahlt: Hecht pro Pfd. 70 Pf., Karpfen 70-75 Pf.,
Blau=
felchen per Stück 1 M. 10 Pf. bis 2 M., Soles per Loos 1 M., Turbots
1 M. per Pfd., Forellen per Pfd. 1 M. 50-60, Truthahn per Stück
4-5 M., italieniſche Hahnen per Paar 2 M. bis 2 M. 10 Pf., Wachteln
per Stück 80 Pf., Schinken per Pfd. 75 Pf.
- Viehmarkt vom 13. October. Die Preiſe ſtellten ſich für
Ochſen 1. Qual. per Pfund auf 67 bis 68 Pf. 2. Qual. 64 bis 66 Pf.,
Kühe und Rinder 1. Qual. 58-60 Pf., 2. Qual. 52 bis 54 Pf.,
Kälber 1. Qual. 52 bis 54 Pf. 2. Qual. 48 bis 50 Pf.,
Häm=
mel 1. Qual. 60-62 Pf. 2. Qual. 48 bis 50 Pf.
Im deutſchen Reiche beträgt die Anbaufläche für Früchte
der=
malen etwa 22 Millionen Hectare, wovon 6 Millionen H. mit Roggen,
32 Millionen mit Hafer und 2¼ Millionen H. mit Kartoffeln
beſtellt zu werden pflegen, während auf Weizen noch keine 2 Millionen
entfallen.
- Zur Bekämpfung von Pilzbildungen an Roſenſtöcken=
Einer hierauf bezüglichen Abhandlung von F. C. Binz in Hochſtetten
(Baden) entnehmen wir nach Angaben von H. W. Dahlen in Karlsruhe
bei dem weitgehenden Intereſſe an dieſer Frage das Nachſtehende. Der
Verfaſſer pfropfte ein Wildſtämmchen mit Veredelungsreiſern, ohne darauf
zu achten, daß letztere von einem mit Pilzbildung behafteten Stocke
ſtammten und bemerkte ſpäter an dem veredelten Stämmchen dieſelbe
Erſcheinung, welche ſich raſch über die ganze Pflanze verbreitete. Von
derſelben entnommene Reiſer übertrugen die Krankheit in gleicher Weiſe
auf die darauf gepfropften Stämmchen. Mithin iſt, um derartige
Ver=
ſchleppungen zu verhüten, bei der Entnahme des Pfropfmaterials ſehr
vorſichtig zu verfahren. Zur Vekämpfung dieſer Pilzbildungen wird in
folgender Weiſe verfahren, welche ſehr gute Reſultate gegeben haben ſoll.
Die Roſenkronen wurden mit Waſſer ſtark überbrauſt und Morgens und
beſſerten Schwefelblaſebälge, ſo lang mit=Schwefelpulver beſtäubt, bis ſie
gelb ausſahen. Das Ueberbrauſen ſoll zu einem Haftenbleiben des
Schwefels ſehr weſentlich beitragen. Erwähnenswerth dürfte noch ſein,
daß die Thee= und Bourbonroſen, mit ihren glänzenden Blättern weit beſſer
der Krankheit widerſtehen, als ſolche Sorten mit rauhen Blättern. Als
beſonders empfänglich werden folgende Sorten: General Jacqueminot.
Baron de Rothſchild und Baronne Prevoſt angeführt.
- „Die Paumgärtner von Hohenſchwangauz der letzte
Roman Karl Gutzkow's, liegen nun bis zur ſechſten Lieferung, alſo bis
zur Hälfte des ganzen Werkes, das in 12 Lieferungen im Verlage von
S. Schottlaender in Breslau erſcheint, vor uns. Mit einem abſchlietzenden
Urtheil dürfen wir heut an das Werk noch nicht herantreten, nur ſoviel
ſei verſichert, daß es ein hiſtoriſcher Roman iſt, in dem das
culturhiſto=
riſch=Lehrreiche mit dem künſtleriſch=Werthvollen zu einem anregenden
Ganzen ſich zuſammenfindet, und daß es ein bedeutſames Stück
natio=
naler Geſchichte, durchgeiſtigt durch die Anſchauung eines echten Dichters,
uns vor3 Auge führt. Wir ſehen mit Spannung der weiteren
Entwicke=
lung des Romanes entgegen, iſt er doch auch ein letzter Gruß Karl
Gutzkows, ein letztes Blatt in deſſen vollem Ruhmeskranze, der zugleich
zu des deutſchen Volkes eigener Ehre gewunden iſt. Wir empfehlen die
Anſchaffung dieſes bedeutſamen Romanwerkes und fügen noch bei, daß
auch Ausſtattung, Druck und Papier vorzüglich ſind.
Der Gehalt der menſchlichen Nahrungsmittel im Vergleich
zu den Preiſen derſelben.
Rechnet man in animaliſchen Nahrungsmitteln 100g Eiweiß zu
65 Pf., 1002 Fett zu 20 Pf.; in vegetabiliſchen Nahrungsmitteln 10oͤg
Eiweiß zu 15 Pf, Fett zu 45 Pf. und ſtickſtofffreie Extractſtoffe zu
25 Pf., ſo gelangt man nach J. König zu folgenden Werthen:
1* hat
Pf.
1363 Pf.
160 Rindfleiſch, 2. Sorte 148.9 144 3. „
„ 1323 86 Herz
„ 1205 100 Leber
„ 1334 50 Schwein, Schinken.
Haſe, Lende
Krammetsvogel . 172,1 300 1434 221 Hering 1566 105 Sardellen 1493 465 Cervelatwurſt 1042
155,2 400 Frankfurſter Würſtchen 360 Blutwurſt 764 60 Eier, 100,6 200- 250 Milch 336 15 Butter. 176,0 200- 241 Käſe 1=
2235 150- 200 Vegetabiliſche 1k hat
3
p
4⁄₈
Markt= Nahrungsmittel. preis Roggenmehl, fein et⁄
Pf
33⁄₈ Pf.
36 grob. 379 24 Reis 30,0 80 Schwarzbrod 213 2 Weizenbrod, fein 281 48 Erbſen 4817 30 G. Mohrrüben
1. 28 33 Blumenkohl 5.2 320 Chocolade, ſüß
. 328 215 Thee 300 Kaͤffee, gebrannt 1. Sorte 340
Nach dieſer Zuſammenſtellung, der Zeitſchrift für Biologie
entnom=
men, ſind die fettreichen Fleiſchſorken am preiswürdigſten, Geflügel und
Wild ſind ſehr theuer, Fiſche meiſt billig im Verhältniß zum Nährwerth.
Wurſt und geräucherte Fleiſchwaare ſind theurer als friſches Fleiſch.
Milch und Käſe ſind billig, Butter iſt preiswürdig. Hülſenfrüchte und
Kartoffeln ſind im Verhaltniß zum Nährwerth am billigſten. Weizen=
und Roggenmehl billiger als Reis; Gemüſe ſind am theuerſten. Kaffee,
Thee und Chocolade ſind nur Genußmittel.
(Gewerbebl. f. d. G. H)
Tages=Kalender.
Samstag 18. Oetober: Reunion der Vereinigten Geſellſchaft.
Montag 27. October: Ordentliche General=Verſammlung der
Stein=
kohlen=Actien=Geſellſchaft in Darmſtadt.
Großh. Muſeum und Bildergalerie im Schloß, geöffnet Sonntags
von 11-1 Uhr, Dienſtag, Mittwoch, Donnerſtag und Freitag von
11-12 Uhr.
Großh. Hofbibliothek im Schloß, geöffnet täglich von 9-12 Uhr
Vormittags und (außer Samſtags) von 2- 4 Uhr Nachmittags.
Großherzogliche Gärten. Der Garten vor dem Jägerthor (
Ma=
thildenhöhe) iſt dem Publikum täglich, der Beſſunger Hofgarten jeden
Montag und Donnerſtag geöffnet.
Hierzu eine Beilage, betr.: „Fahrplan der Heſſiſchen Ludwigs=Eiſenbahn=Geſellſchaft vom 15. October 18790.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.