Abonnemen ksprei=
Fhrlich 6 Mark incl. Bringerlohn
Auswartz werden von allen Poſt=
Amtern Beſtellungen
entgegengenum=
nen zu 1 Mark 50 Pf. pro Quartal
uck. Voſtaufſchlag und Beſtellgebllhr.
Mit der Sonntags=Beilage:
142. Jahrgang.
Inſerate
werden angenommen in Darmſtad
von der Expedition, Rheinſt. N. 2.
m Beſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 18. lwte anwärn
von allen ſoliden Unnonen-Erve
Niiona-.
Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamts, ſowie des Großh. Polizelamts Darmſtadt.
WI8s.
Freitag den 25. September.
487D.
B e k a n n t m a ch u n g.
Auf Grund des Reichsgeſetzes gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878
wurden verboten:
a) vom Kaiſerlichen Reichskanzleramt zu Verlin: diejenigen Rummern der vom communiſtiſchen Arbeiter=Bildungsverein zu
London herausgegebenen periodiſchen Druckſchrift „Freiheit=, die unter dem Titel „Die Fackel; zur Ausgabe gelangen;
b) von der Königlichen Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern zu Ansbach: „Die Freimaurerv. Eine
Gefäng=
nißarbeit von A. Menninger, Redacteur des demokratiſchen Wochenblattes, 2. Auflage, Nürnberg 1873.
Darmſtadt, den 24. September 1879.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Mit Rückſicht auf den in den nächſten Tagen ſtattfindenden Dienſtbotenwechſel bringen wir die einſchlägigen Beſtimmungen
der Melde=Ordnung für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt zur Kenntniß der Intereſſenten.
Zur Meldung bei der Polizeibehörde ſind verpflichtet:
ꝛc.
ꝛc.
ꝛ6.
87. Jeder Dienſtbote, Handlungsdiener und Gewerbsgehülfe, Lehrling oder Fabrikarbeiter, welcher in einen Dienſt
ein=
writt, oder denſelben verläßt, binnen vierundzwanzig Stunden nach erfolgtem Dienſteintritt oder Austritt (Art. 89 des
Polizei=
ſtrafgeſetzes).
5 8. Gewerbetreibende und Dienſtherrſchaften von dem Dienſteintritt und Austritt ihrer Handlungsdiener, Gewerbsgehülfen,
Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder Dienſtboten binnen fünf Tagen nach dem Eintritt oder Austritt, falls die Anzeige nicht bereits durch
die nach 8 7 zunächſt Verpflichteten erfolgt iſt (Art. 7 des Geſetzes vom 4. December 1874).
8 17. Es wird beſtraft:
ꝛc.
ꝛc.
ꝛc.
0) nach Art. 89 des Polizeiſtrafgeſetzes mit Geldſtrafe von 1 Mark:
Wer unterläßt, die in 8 7 bezeichnete Meldung eines Dienſteintritts oder Austritts zu machen.
Derſelben Strafe unterliegt, wer die im 8 8 vorgeſchriebene Anzeige unterläßt.
ꝛc.
ꝛc.
ꝛc.
Darmſtadt, den 24. September 1879.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
Die Regulirung der Einkommenſteuer betreffend.
Die Einkommenſteuerpflichtigen werden hierdurch darauf aufmerkſam gemacht, daß die Regulirung der Einkommenſteuer für
das Jahr 1880-81 hiernächſt ſtattfindet und daß ſie nach Art. 20 des Geſetzes vom 21. Juni 1869 berechtigt ſind, freiwillige
Angaben über ihre Einkommensverhältniſſe zu machen, welche bei der Steuerregulirung als Hülfsmittel zu benutzen ſind.
Formulare zu ſolchen Declarationen geben die Großberzoglichen Bürgermeiſtereien auf Verlangen unentgeltlich ab.
Die hiernach ausgeſtellten Declarationen wolle man alsbald an mich gelangen laſſen.
Darmſtadt, den 15. September 1879.
Der Vorſitzende der Einſchätzungs=Commiſſionen des Steuer=Commiſſariats Darmſtadt.
Rau, Steuerrath.
465
[ ← ][ ][ → ] 1752
7999) Pferde=Verkauf.
Freitag den 3. Oktober cr. und
Samstag den 4. Oktober er.,
Vormittags je von 8 Uhr ab,
ſollen auf dem Artillerie=Schießplatze bei
Griesheim:
etwa 100 Pferde
der Train=Uebungs=Compagnie öffentlich
meiſtbietend verkauft werden.
Kartoffelernte=Verſteigerung.
Montag den 29. d. Mts.,
Vormit=
tags 9 Uhr, ſoll in dem Eberſtädter
Gemeindewald, Diſtrict Klingsäckertanne u.
Kirchtanne, die Kartoffelernte von 58
Mor=
gen Waldrottgelände gegen baare Zahlung
meiſtbietend öffentlich verſteigert werden.
Die Zuſammenkunft iſt auf der
Brunnen=
ſchneiſe, nächſt der Darmſtädter Straße, am
Eingang des Waldes.
Eberſtadt, am 20. September 1879.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Eberſtadt.
7919)
Müller.
R 188
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empfiehlt ſich die Hof=Papierhandlung von
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ſind, ſoweit deren Vorrath noch reicht, zu haben für Eine Mark per Stück bei der
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ſowie in Darmſtadt bei den Herren D. Faiz & Söhne, Carl Gaulé,
H. Heyl, G. L. Wriegk, Ph. Heyer, Louis Ohnacher, ſowie
in der Expedition der Darmſtädter Zeitung.
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Mainz.
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nebſt allem Zuzehör, an eine ruhige
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milie alsbald zu vermiethen.
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möblirtes Zimmer zu vermiethen.
7768) Eliſabethenſtraße Nr. 42
ein möbl. Zimmer zu vermiethen.
8030) Veſſ. Kirchſtraße 25, Manſarde,
zu vermiethen.
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8031) Marktſtraße 7 ein möblirtes
Zimmer zu vermiethen.
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ein ſchönes Zimmer zu vermiethen u. gleich
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R 188
Geſchäfts=Empfehlungen,
welche in dem in unſerem Verlage in amtlicher Ausgabe demnächſt erſcheinenden
Wiarer-Lahrplan
der Eiſenbahnen, Dampfſchiffe und Poſten im Großherzogthum Heſſen
Aufnahme finden ſollen, werden alsbald erbeten.
L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
B e k a n n t m a ch u n g.
Die auf der Stecke Darmſtadt=Gernsheim courſirenden ſog. Badezüge Nr. 165
und 166 werden nur noch bis einſchließl. 27. September d. J. gefahren.
Mainz, den 25. September 1879.
In Vollmacht des Verwaltungsraths der Heſſiſchen Ludwigsbahn.
Die Special-Direction.
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Director.
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Gothaer
Vervelatwurſ.
friſch empfangen.
Emanuel Fuld.
Kirchſtraße 1.
7981)
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Lelb=
gurt, Helm ꝛc. e. Einj.=Freiw., faſt noch
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Husikalien Leihanstall
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(534
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Rech=
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5
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Na
Gefundheitszuſtand und Sterblichkeit in Darmſtadt=Beſſungen
vom Monat Auguſt 1879.
Die Geſundheitsverhältniſſe des Auguſtmonats ſind im Allgemeinen
allerdings nicht ungünſtige; ebenſo wie im Juli werden indeſſen die Kin
des Säuglingsalters durch die vorherrſchenden Erkrankungen der
Vr=
dauungsorgane, Diarrhoe, Brechdurchfall und Abzehrung gefährdet und
Todesfalle durch dieſe Krankheiten ſind in der Regel nicht minder häufig
als im Vormonat. Eine Ueberſicht über die Sterbfälle von Darmſtad==
Beſſungen aus den Jahren 1863-1878 läßt entnehmen, daß das
Maxi=
mum der Mortalität durch Erkrankungen der Verdauungsorgane
über=
haupt, als auch insbeſondere derjenigen durch die eben genannten
Krankheiten je 7 mal auf die Monate Juli und Auguſt und nur je
ein=
mal auf Juni (1877) und September (1867) entfiel; von 1200 in dem
genannten 16jährigen Zeitraum an acuten Erkrankungen der
Verdauungs=
organe, Darmkatarrh und Brechdurchfall bei Kindern des erſten
Lebensjahres vorgekommenen Sterbefällen, ereigneten ſich im Juli und
Auguſt circa je 260, im Juni und September je 160, im Mai und
Oe=
tober je 90; das Minimum mit 22 kam auf den Januar und in den
übrigen Monaten betrug deren Zahl durchſchnittlich 40. Der Monat
Auguſt ſteht ſonach, was die Gefährdung der Säuglinge durch acute
Er=
krankungen der Verdauungsorgane anlangt, dem Monat Juli durchaus
nicht nach. Von epidemiſchen Krankheiten haben Maſern und Ruhr im
Auguſt hin und wieder in ſtärkeren Epidemien geherrſcht und deſſen
Sterblichkeit in einzelnen Jahren merklich erhöht. Abdominaltyphus
er=
ſcheint in dieſem Monat nicht ſelten in gehäufteren Fällen. Auf die
hohe Kinderſterblichkeit des Monats, die wie bemerkt faſt ausſchließlich
die Kinder des erſten Lebensjahres betrifft, erweiſen ſich nicht nur
Diarrhöen, Brechdurchfälle und Abzehrung von Einfluß, ſondern auch
Krämpfe ſind häufig Todesurſache, nicht minder Todesfälle in den erſten
Lebenstagen in Folge von angeborener Lebensſchwäche, ebenſo wie in den
beiden vorhergehenden Monaten und zwar vorzugsweiſe deßhalb, weil
die Geburtenzahl um dieſe Zeit des Jahres ein Maximum zu erreichen
pflegt. Dagegen ſind Diphtherie, Keuchhuſten, Scharlach, Skrophelkrank.
heiten, Entzündungen des Gehirns, vor Allem aber acute entzündliche
Affectionen der Athemorgane ſelten Todesveranlaſſung u. iſt vorzugsweiſe
in Folge davon die Kinderſterblichkeit durchſchnittlich eine geringere als
im Juli. Die Sterblichkeit der Erwachſenen erfährt im Auguſt einen
weiteren Rückgang als in den vorhergehenden Monaten und zwar hier
ebenfalls in Folge einer minderen Gefährdung derſelben durch acute
ent=
zündliche Krankheiten der Athemorgane; Lungenkatarrhe und
Lungenent=
zündungen gehören im Auguſt zu den ſelten beobachteten Krankheiten,
aber auch Verſchlimmerungen der mit chroniſchen Lungenleiden
Behafte=
ten kommen nicht häufig vor, die Sterbfälle durch Lungenſchwindſucht ſind
faſt immer geringer Zahl. Schlagfluß iſt im Auguſt gewöhnlich nicht
häu=
ſig Todesveranlaſſung und die Sterbfälle durch Altersſchwäche ſind
be=
trachtlich ſeltner als im Vormonat; ebenſo erfahren tödtliche Verunglückung
und Selbſtmorde gegen die vorhergehenden Monate eine ſehr merkliche
Abnahme. Dagegen ergibt ſich aus mehrjährigen Aufſtellungen, daß
Todesfälle durch organiſche Herzkrankheiten, welche übrigens bei
über=
haupt geringer Zahl die Sterblichkeit der Erwachſenen nicht merklich zu
erhöhen pflegen, in dieſem Monat das Maximum erreichen.
Die Mortalitätsziffer des Auguſt berechnet ſich nach den Erhebungen
aus den Jahren 1863 bis 1878 zu 199 auf 10,000 Lebende überhaupt,
bei den Kindern, und zwar nach Ausſchluß der durch Epidemien
exan=
themathiſcher Krankheiten ausgezeichneten Auguſtmonate, auf 36,0 (Differenz
240-560) und bei den Erwachſenen zu 140 (Differenz 100-190.
Durch eine ſehr geringe Sterblichkeit zeichneten ſich in dem genannten
Zeitraum aus die Auguſtmonate von 1865, 1866, 1876 und 1878, in
welchen die Sterblichkeitsziffer 160 nicht überſchritt; durch eine ſehr
hohe Sterblichkeit die Auguſtmonate der Jahre 1872 (32,3), 1875 (24,0)
und 1877(22,4); neben zahlreichen Todesfällen von Kindern durch
Krank=
heiten der Verdauungsorgane waren theils die epidemiſche Ruhr, theils
auch vermehrte Todesfälle durch Schlagfluß, Lungenſchwindſucht und
Lungenentzundung Urſache einer höheren Sterblichkeit.
Im Monat Auguſt des laufenden Jahres, deſſen mittlere
Tempera=
tur den Durchſchnitt um ein Geringes überſchritt, dem aber neben Reihen
von heißen Tagen auch ſolche von beträchtlich niederer Temperatur
eigen=
thümlich waren, machte ſich wohl der Einfluß der erſteren auf eine
ſtärkere Frequenz von Diarrhöen und Brechdurchfällen, die einige
Todes=
fälle mehr als imjJuli veranlaßt hatten, bemerkbar; acute Erkrankungen
der Athemorgane, zu welchen die ſchroffen Temperaturwechſel
Veran=
laſſung geben konnten, waren indeſſen trotzdem der Regel entſprechend
viel ſeltener als in den vorausgegangenen Monaten und die Todesfälle
durch ſolche hatten einen verſchwindend kleinen Betrag, die Sterbfälle durch
Lungenſchwindſucht erwieſen wie gewöhnlich einen weiteren Rückgang.
Was die Geſundheitsverhältniſſe im Uebrigen anlangt, ſo müſſen auch
dieſe, ſoweit aus der unten folgenden Ueberſicht über die Sterbfälle zu
entnehmen, als günſtige bezeichnet werden. Es herrſchte zwar Keuchhuſten,
noch hin und wieder zumal in Beſſungen und von Diphtheritis ſind einzelne
meiſt leichte Erkrankungen bekannt geworden, aber die jetzt anſcheinend
nur mäßig verbreitete Maſernepidemie hatte nur 3 Sterbfälle gegen 10
des Vormonats veranlaßt und erſcheint dieſelbe hiernach von minder
bedenklichem Charakter, auch iſt die Epidemie jetzt noch faſt
ausſchließ=
lich auf die Altſtadt und Pankratiusvorſtadt beſchränkt geblieben. Zwei
88
1755
im Auguſt vorgekommene Sterbfälle an Abdominaltyphus betrafen im
Landkrankenhaus verpflegte Fremde, einzelne Erkrankungen dieſer Art
ſind auch in der Stadt vorgekommen und der Anfang einer auf ein
Haus am Ballonplatz, in welchem nach einander mehrere Perſonen von
dieſer Krankheit befallen worden waren, beſchränkten Epidemie fiel in
dieſen Monat. Es haften jedoch dieſe Erkrankungen bis jetzt ſämmtlich
einen günſtigen Verlauf.
Verſtorben ſind im Monat Auguſt l. J. nach Ausſchluß von 6
Todt=
gebornen 81 Perſonen, und zwar in Darmſtadt 71 und in Beſſungen 10,
davon männlichen Geſchlechts 34, weiblichen 47. Die Sterblichkeitsziffer
mit 13,1, auf 10,000 Lebende berechnet, war gegen den Vormonat, in
welchem dieſelbe ſich auf 196 belief, beträchtlich zurückgegangen und blieb
auch bedeutend unter dem für dieſen Monat nach den Beobachtungen
einer längeren Jahresreihe 19,9 betragenden Durchſchnitt. — Unter den
Verſtorbenen waren Kinder 41 (im Juli 46), Erwachſene 40 (47);
von 10,000 Kindern ſtarben 315 und von derſelben Zahl Erwachſener
116 gegen 354 bezw. 133 des Vormonats. Die Sterblichkeit hatte
ſo=
nach in beiden Alterskategorien eine Verminderung erfahren, und
er=
reichte den für den Auguſtmonat oben angegebenen Durchſchnitt nicht.
Von den Kinderſterbfällen betrafen 30 ſolche im erſten Lebensjahre (im
Juli 25), im zweiten Lebensjahre ſtanden 7 (6), im 3. bis 5. Jahr 1112),
im 5. bis 15. 3 (3; das Säuglingsalter war ſonach etwas mehr
gefährdet als im Vormonat, die Sterblichkeit in der Altersklaſſe von
3-5 Jahren aber, in welcher im Juli zahlreiche Todesfälle durch Maſern
vorgekommen waren, hatte ſich außerordentlich vermindert. An Maſern,
waren nämlich erlegen nur 3 Kinder gegen 10 im Vormonat, von andern
epidemiſchen Krankheiten hatten Keuchhuſten und Bräune je 1 Todesfall
veranlaßt; an Diarrhoe und Brechdurchfall verſtorben waren 17 (14)
Kinder, an Abzehrung 4 (6), an Krämpfen 3 (4), an angeborener
Lebensſchwäche 4 (0), an Gehirnentzündung 2 (4), an Tuberkuloſe,
Rhachitis, Schlagfluß, Nierenkrankheit, Blinddarmentzuͤndung und
Lungen=
lähmung je 1. Von den Sterbefällen der Erwachſenen, unter welchen
die des Greiſenalters gegen den Vormonat eine bedeutende Abnahme
aufweiſen, waren im Alter von 15-30 Jahren erfolgt 10 (8), im 30.
bis 60. Jahre 14 (12), im Alter über 60 Jahre 16 (27), darunter
hatte 116) das 80. Lebensjahr überſchritten. Von Sterbefällen durch
epidemiſche Krankheiten waren bei den Erwachſenen zwei verzeichnet, im
Landkrankenhaus tödtlich ausgegangene Typhuserkrankungen
Ortsfrem=
der. Todesfälle durch Lungenſchwindſucht kamen 8 (9) vor, in Folge
acuter Lungenkrankheiten (Bronchitis) nur 1 (5); an Schlagfluß ſtarben
von den Erwachſenen 3 (2, an organiſchen Herzleiden 3 (3), an
Alters=
ſchwäche 5 (9), an Krebskrankheiten 4 (1), an Lungenerweiterung 2(4),
an Bauchfell= und Blinddarmentzündung zuſammen 2 (1), an
Knochen=
krankheiten 2 (2), an chroniſchem Gelenkrheumatismus 2, an
Darm=
verſchlingung, Darmkatarrh, Gehirnentzündung und Säuferwahnſinn je
1. Gewaltſamen Todes ſtarben 3 Perſonen, 2 durch Selbſtmord (
Er=
hängen), 1 durch Verunglückung.
In Hoſpitälern verpflegt waren von den Verſtorbenen 19 und von
dieſen von auswärts krank zugegangen 9. Auf die erſte Dekade des
Auguſt entfielen 33, auf die zweite 29 und auf die dritte 19
Sterb=
fälle gegen 24, 32 und 29 der entſprechenden Perioden des
Vor=
monats.
P.
Vermiſchte Mittheilungen.
Darmſtadt, 26. September.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aus Anlaß der
erſten Anweſenheit in Offenbach nach Allerhöchſtem Regierungsantritt dem
ſreisrath von Marquard und Bürgermeiſter Stölting zu
Offen=
bach das Ritterkreuz 1. Cl. des Verdienſtordens Philipps des
Groß=
müthigen verliehen.
- Im Gefolge Ihrer Königl. Hoheiten des Großherzogs und
des Erbgroßherzogs auf der Reiſe nach England befinden ſich der
Major und Flügeladjutant v. Herff und der Gouverneur Sr. K. H. des
Erbgroßherzogs Dr. Muther.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben den Dirigenten
der 2. Ablheilung der Juſtificatur der Oberrechnungskammer,
Rechnungs=
rath L. Fickel aus Anlaß der veränderten Organiſation unter
Aner=
kennung ſeiner langjährigen treuen Dienſte in den Ruheſtand verſetzt.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Ober=
Domä=
nen Calculator 1. Cl. K. Planz unter Verlethung des Charakters als
Rechnungsrath die Stelle eines controlirenden Beamten bei der heſſ.
Ludwigsbahn=Geſellſchaft übertragen, ferner den Steuercommiſſär zu
Zwingenberg W. Joſt zum Miniſterialcalculator 1. Cl. bei der
Buch=
haltung des Miniſteriums der Finanzen ernannt, den Steuercommiſſär
zu Alsfeld F. A. Böckmann an das Steuercommiſſariat Zwingenberg
verſetzt, die temporär in den Ruheſtand verſetzten Obereinnehmer O. Wolf
zu Alzey zum Steuercommiſſär zu Alsfeld und C. Langsdorf zu
Bingen zum Rentamtmann in Lampertheim ernannt.
Oberrechnungs=
reviſor L. Hiſſerich wurde unter Belaſſung in der Stelle als 1.
Re=
viſor bei der 1. Juſtificatur=Abtheilung der Oberrechnungskammer von
den ſeither verſehenen Functionen eines Dirigenten der 1. Juſliſicatur=
1766
N6 188
Abtheilung enthoben und zum Dirigenten der Juſtificatur der
Ober=
rechnungskammer der Rechner des Landeswaiſencaſſe L. Wagner
ernannt.
- Zu Amtsanwälten ſind mit Wirkung vom 1. October
er=
nannt worden die Gerichts=Acceſſiſten: W. Zimmermann zu Darmſtadt
zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Darmſtadt 1 und 11 mit dem
Amtsſitze in Darmſtadt; H. Becker zu Fürth zum Amtsanwalt bei den
Amtsgerichten Groß=Umſtadt, Höchſt, Michelſtadt und Reinheim mit dem
Sitze in Groß=Umſtadt; Th. Seeger zu Darmſtadt zum Amtsanwalt
bei den Amtsgerichten Offenbach und Seligenſtadt mit dem Amtsſitze in
Offenbach; Dr. H. Lahr zu Seligenſtadt zumAmtsanwalt bei den
Amts=
gerichten Fürth, Beerfelden, Hirſchhorn und Wald=Michelbach mit dem
Amtsſitze zu Fürth; A. Fabricius zu Mainz zum Amtsanwalt bei den
Amtsgerichten Zwingenberg, Gernsheim, Lorſch und Wimpfen mit dem
Amtsſitze zu Zwingenberg; G. Weidig zu Gießen zum Amtsanwalt
bei den Amtsgerichten Groß=Gerau und Langen mit dem Amtsſitze zu
Groß=Gerau; Dr. G. Güngerich zu Gießen zum Amtsanwalt bei den
Amtsgerichten Gießen, Hungen und Lich mit dem Amtsſitze zu Gießen;
H. Sandmann zu Altenſtadt zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten
Alsfeld, Grünberg, Homberg und Laubach mit dem Amtsſitze zu Alsfeld;
L. Hechler zu Budingen zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten
Büdingen, Altenſtadt, Nidda, Ortenberg und Schotten mit dem
Amts=
itze zu Büdingen; H. Lorenz zu Lich zum Amtsanwalt bei den
Amts=
gerichten Friedberg, Butzbach, Bad=Nauheim und Vilbel mit dem
Amts=
ſitze zu Friedberg; H. Laſche zu Herbſtein zum Amtsanwalt bei den
Amtsgerichten Lauterbach, Herbſtein, Schlitz und Ulrichſtein mit dem
Amtsſitze zu Lauterbach; C. Ewald zu Zwingenberg zum Amtsanwalt
bei dem Amtsgerichte Mainz mit dem Amtsſitze zu Mainz; R. Stephan
zu Mainz zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Bingen, Ober=
Ingel=
heim und Wöllſtein mit dem Amtsſitze zu Bingen; L. Neuendorfer
zu Friedberg zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Alzey, Nieder=Olm,
Pfeddersheim und Wörrſtadt mit dem Amtsſitze zu Alzey; Dr. C. Kaiſer
zu Darmſtadt zum Amtsanwalt bei den Amtsgerichten Worms,
Oppen=
heim und Oſthofen mit dem Amtsſitze zu Worms.
— Unter den aus Anlaß ſeiner Anweſenheit in den Reichslanden
von S. M. dem deutſchen Kaiſer Decorirten befindet ſich auch der
frühere heſſiſche Beamte Fabricius, Generaldirector der Zölle und
indirecten Steuern zu Straßburg. Derſelbe erhielt den rothen Adlerorden
2. Cl. mit Eichenlaub.
- Das Großh. Regierungsblatt Nr. 47 vom 25. September
hat folgenden Inhalt:
Verordnung, die Eingangsformel der
Ur=
theile und Notariatsurkunden betr. - 2) Verordnung, die
Sühne=
verhandlung im Strafverfahren und die Strafvollſtreckung betr. - 3)
Verordnung, die Aufhebung der Verordnung vom 2. Juli 1853 über
die Vertretung der Parteien bei den Handels=, Friedens= und
Polizei=
gerichten der Provinz Rheinheſſen betr. - 4) Bekanntmachung, die
Bil=
dung der Standesamtsbezirke betr.
— Militairdienſtnachrichten. Bichmann, Unterofficier
vom 4. Großh. Inf.=Reg. Nr. 118, wurde zum Portepeefähnrich befördert;
Riecks, Sec.=Lt. vom Gren=Regt. (1. Pomm.) Nr. 2 in das 4. Großh.
Inf.=Regt. Nr. 118 verſetzt; Koch, außeretatsmäßiger Sec.=Lt. vom
Großh. Feld Art.=Reg. Nr. 25 zum Artillerie=Officier ernannt;
Dingel=
dey, Vicefeldw. von der Landw.=Infanterie des Reſerve Landw.=Regts.
(Berlin) Nr. 35., zum Sec.=Lt. der Reſerve des 1. Großh. Inf.=Reg. Nr.
115 befoͤrdert; v. Heineccius, Oberſt und Commandeur des Großh.
Feld=Art.=Regts. Nr. 25 in Genehmigung ſeines Abſchiedsgeſuches mit
Penſion und ſeiner bisherigen Uniform zur Dispoſition geſtellt; Schmid,
Sec.=Lt. vom Landw.=Train des 1. Bats. (Darmſtadt 1) 1. Großh.
Landw.=Regts. Nr. 115 der Abſchied bewilligt.
Zu Vorſitzenden der Kammern für Handelsſachen
bezwkzu deren Stellvertreter ſind für die Geſchäftsperiode vom 1. October
1879 bis 31. Dezember 1880 beſtellt worden: Bei der Kammer für
Handelsſachen an dem Landgerichte der Provinz Starkenburg mit dem
Sitze in Darmſtadt: Zum Vorſitzenden: der ernannte Landgerichtsrath
des künftigen Landgerichts der Provinz Starkenburg, Hofgerichtsrath
Heinzerling; zum Stellvertreter: der ernannte Landgerichtsrath des
künftigen Landgerichts der Provinz Starkenburg, Hofgerichtsrath
Piſtor. - Bei der Kammer für Handelsſachen an dem Landgerichte
der Provinz Oberheſſen: Zum Vorſitzenden: der ernannte
Landgerichts=
rath des künftigen Landgerichts der Provinz Oberheſſen, Hofgerichtsrath
Pfannmüller; zum Stellvertreter: der ernannte Landgerichtsrath des
künftigen Landgerichts der Provi nz Oberheſſen, Hofgerichtsrath Wiener.-
Bei der Kammer für Handelsſachen an dem Landgerichte der Provinz
Rheinheſſen mit dem Sitze in Mainz: Zum Vorſitzenden: der ernannte
Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Rheinheſſen,
Advocat=Anwalt Lippold; zum Stellvertreter; der ernannte
Landge=
richtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz Rheinheſſen,
Bezirks=
gerichtsrath Steinem.- Zu Unterſuchungsrichtern wurden mit Wirkung
vom 1. Oct. l. J. beſtellt: bei dem Landgerichte der Provinz
Starken=
burg: 1) der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der
Provinz Starkenburg, Bezirksſtrafrichter Juſtizrath Dr. Meiſel, unter
Ueberweiſung der Bezirke der Amtsgerichte Darmſtadt 1, Langen,
Offen=
bach und Seligenſtadt als Geſchäftskreis; 2) der ernannte
Landgerichts=
rath des künftigen=Landgerichts der Provinz Starkenburg,
Bezirksſtraf=
richter Rohde, unter Ueberweiſung der Bezirke der Amtsgerichte
Darmſtadt 11, Fürth, Gernsheim, Groß=Gerau, Lorſch, Reinheim und
Zwingenberg als Geſchäftskreis; 3) der ernannte Landgerichtsrath des
künftigen Landgerichts der Provinz Starkenburg, Hofgerichtsrath
Bon=
hard, unter Ueberweiſung der Bezirke der Amtsgerichte Beerfelden,
Groß=Umſtadt, Hirſchhorn, Höchſt, Michelſtadt, Wald=Michelbach und
Wimpfen als Geſchäftskreis. - Bei dem Landgerichte der Provinz
Oberheſſen: 1) der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts
der Provinz Oberheſſen, Bezirksſtrafrichter Juſtizrath Ouvrier unter
Ueberweiſung der Bezirke der Amtsgerichte Gießen, Alsfeld, Grünberg,
Herbſtein, Homberg, Laubach, Lauterbach und Schlitz als Geſchäftskreis;
2) der ernannte Landgerichtsrath des künftigen Landgerichts der Provinz
Oberheſſen, Bezirksſtrafrichter Kullmann, unter Ueberweiſung der
Bezirke der Amtsgerichte Altenſtadt, Büdingen, Butzbach, Friedberg,
Hungen, Lich, Bad=Nauheim, Nidda, Ortenberg, Schotten, Ulrichſtein,
und Vilbel als Geſchäftskreis.- Bei dem Landgerichte der Provinz
Rheinheſſen: 1) der ernannte Landrichter des künftigen Landgerichts der
Provinz Rheinheſſen, Staatsprocurator=Subſtitut Keller zu Mainz,
unter Ueberweiſung der Bezirke der Amtsgerichte Mainz, Bingen, Nieder=
Am und Ober=Ingelheim als Geſchäftskreis; 2) der ernannte
Land=
gerichtsrath des zukünftigen Landgerichts der Provinz Rheinheſſen,
Be=
zirksgerichtsrath Laiſt, unter Ueberweiſung der Bezirke der Amtsgerichte
Alzey, Oppenheim, Oſthofen, Pfeddersheim, Wöllſtein, Wörrſtadt und
Worms als Geſchäftskreis.
Wie wir hören, ſteht die öffentliche Einladung zum
Abonnement für das neue Hoftheater an den erſten Tagen des
kommenden Monats bevor, indem bis Ende September ſämmtliche
Plätze fertiggeſtellt ſind und hiernach nicht nur der Plan auf dem
Büreau offengelegt werden, ſondern auch jeder Intereſſent ſelbſt
Einſicht=
von den Plätzeverhältniſſen an Ort und Stelle nehmen und hiernach
ſeine Wahl treffen kann. Den ſeitherigen Abonnenten wird bei dieſer
Wahl der Vorzug gelaſſen und werden die erſten beiden Anmeldungs=
Tage hiernach für die früheren Abonnenten reſervirt, die beiden folgenden
gehoren alsdann den neuen Abonnenten. Das Haus ſelbſt wird Ende
September Seitens der Bauleitung der Hoftheaterdirektion übergeben.
Ein wichtiges Requiſit werden wir dieſe Saiſon noch vermiſſen,
nämlich eien der Pracht des inneren Gebäudes entſprechenden Vorhang,
welcher in Dresden beſtellt, aber nicht fertig geworden iſt. Es ſoll ſich
hierfür mit einem wenig geſchmackvollen Interimsvorhang beholfen
(N. H. V.)
werden.
Die bereits erwähnte Ausgabe von Abonnementskarten mit
num=
merirten Coupons für je 15 Vorſtellungen im Großh. Hoftheater bietet
außer einer beſſeren Controle auch für die Abonnenten die
Annehmlich=
keit, daß bei halben oder Drittel=Abonnements dieſe mit der Nummer
der Vorſtellung verſehenen Coupons ſofort unter die Intereſſenten
ver=
theilt werden können, wodurch jeder Jrrthum ausgeſchloſſen wird.
Von dem Kreisausſchuß wurde am Mittwoch die
Recla=
mation des Ch. Heim gegen die Bürgermeiſterwahl in Ober Ramſtadt
als vollſtändig unbegründet verworfen und der Reclamant in die Koſten
ſowie zur Zahlung von 10 Mark an die Kreiscaſſe verurtheilt.
Das Comite der Landes=Gewerbe=Ausſtellung in
Offenbach hat die Verlängerung derſelben bis zum 6. October beſchloſſen.
Die Looſe ſind faſt vollſtändig abgeſetzt und dürften vorausſichtlich bald
mit Agio bezahlt werden. Die Verloſung der auf der Ausſtellung
angekauften Gewinne ſoll am 15. October ſtattfinden.
Bei der letzten Prüfung der Einjährig=Freiwilligen
haben 5 von 11 Erſchienenen dieſelbe beſtanden.
Mit der Anpflanzung von Bäumen um den Paradeplatz
wird der Verſchönerungsverein in Bälde vorgehen; ob, wie früher
vorge=
ſehen, Catalpa's geſetzt werden, bleibt noch definitiver Entſcheidung
vor=
behalten.
Die ſeiner Zeit zuſammengeſtürzte Brunnenſtube auf der
Seiterswieſe wird demnächſt wieder hergeſtellt ſein und die
be=
treffende Leitung ſpeiſen können.
c Vorausſichtlich werden in Bälde bei Legung der Waſſerrohre in
der Obergaſſe die dort noch vorhandenen Reſte uralter
unterirdi=
ſcher Gänge aufgedeckt und ſomit die Möglichkeit einer genaueren
Durchforſchung derſelben gegeben, worauf wir ſchon bei Zeiten hingewieſen
haben möchten.
Die verhältnißmäßige Wohlfeilheit des Petroleums iſt auf
den Umſtand zurückzuführen, daß ſich dermalen in den Oeldiſtricten von
Penſylvanien die Productionskoſten des rohen Oels per Faß (Barrel)
auf durchſchnittlich nur 8 Mark berechnen.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.