Abonnemenhpreu
ährlich 6 Mark incl. Bringerlohn.
Auswäris werden von allen
Poſt=
ämtern Beſtellungen
entgegengenom=
men zu 1 Mark 50 Pf. pro Quartal
ſnd. Poſtaufichlag und Beitellgebülhr.
Mit der Sonntags=Beilage:
Inſerat=
vedmengenommer nDarmkod
vos der Expedition, Rheinſtr. R. 2.
m Beſſungen von Friedr, Blher.
Holzſtraße Nr. 18. ſowie, zutwünz.
vn allen ſoliden Annoneen=Erpe
Ntionez
142. Jahrgang.
Amlliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Ereigamiz, ſowie des Großh. Volizelamts Darmſtadt.
Wl52.
Donnerstag den 7. Augüſt.
3
B e k a n n t m a ch u n g.
Röhrenlegung für das ſtädtiſche Waſſerwerk betreffend.
Das Paſſiren der Lagerhausſtraße von der Wendelſtadt= nach der Blumenthalſtraße zu wird für Fuhrwerke hiermit verboten,
während das Fahren in umgekehrter Ordnung geſtattet iſt.
Darmſtadt, den 6. Auguſt 1879.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
In Vertretung:
Seim, Polizei=Commiſſär.
6581) Oeffentliche Aufforderung.
Caspar Gottſchalk Durchhauſen lauch
Johann Gottſchalk Durchhauſen genannt,
Sohn des dahier verlebten Licentiaten und
Notars Johann Theodor Durchhauſen und
deſſen Ehefrau, einergeb. Biſchoff (Biscoping).
wahrſcheinlich Ende 1795 oder Anfang 1796
zu Cöln geboren, iſt ſeit ſehr langer Zeit
abweſend, ohne daß über ſeinen Aufenthaltsort
etwas bekannt geworden wäre; er ſoll im
Jahre 1812 ſeinen Eltern entlaufen ſein.
Seit dem Jahr 1834 wird für den
ge=
nannten Caspar Gottſchalk Durchhauſen
dahier Vermögen verwaltet, welches
der=
malen etwa 2150 Mark beträgt.
Als die nächſten Verwandten deſſelben
ſind, ſoweit bekannt, die Tochter einer
ver=
lebten Schweſter Thereſie Durchhauſen,
ver=
ehelichte Foin, und der Sohn eines im Jahre
1857 verſtorbenen Bruders Franz Carl
Durchhauſen zu betrachten.
Auf deren reſp. des Ceſſionars der Erſteren
Antrag wird der erwähnte Caspar
Gott=
ſchalk Durchhauſen, reſp. deſſen etwaige
Leibeserben, event. etwaige Seitenverwandten
gleichen oder näheren Grades, hiermit
auf=
gefordert, binnen 6 Monaten ſich dahier
zu melden, widrigenfalls Caspar Gottſchalk
Durchhauſen für verſchollen erklärt und
deſſen Vermögen ſeinen ſich meldenden
In=
teſtaterben, reſp. deren legitimirten
Rechts=
nachfolgern gegen Caution ausgehändigt
werden wird.
Darmſtadt, den 31. Juli 1879.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
Holzapfel,
Königer,
Stadtrichter.
Stadtgerichts=Aſſeſſor.
6466 Dung=Verſteigerung.
Der Dung von. ca. 70 Pferden ſoll an
jedem Mittwoch, Vorm. 11¼ Uhr,
in der neuen Train=Kaſerne am
Eſcholl=
brücker Weg verſteigert werden.
8 Verſteigerungs=Anzeige.
Montag den 11. Auguſt,
Vormit=
tags ½9 Uhr,
läßt der Unterzeichnete in Beſſungen in der
Hermannsſtraße circa, 20 Meter, altes
Bauholz, Thüren, Fenſter, eine Krippe,
eine Stocktreppe, zwei Erker, eine
Erker=
thüre und Fenſterläden öffentlich gegen
Baarzahlung verſteigern.
De
Aron. -1a0nL.
6582) Montag den 11. d. Mts.,
Mittags 12 Uhr, ſoll eine der Gemeinde
gehörige, entbehrlich gewordene, alte
Feuer=
ſpriße auf hieſigem Rathhauſe verſteigert
werden.
Gräfenhauſen, am 5. Auguſt 1879.
Großherzogl. Bürgermeiſterei Gräfenhauſen.
Hönig.
Feilgebotenes.
5426) Pergamentpapier
um Verſchliezen von Einmachgefäßen
em=
pfiehlt C. C. Kleber, Mathildenplatz.
olondr Bitterwaſſer
Hunyadi Janos), pro Flaſche 50 Pfg.,
aus der Fabrik künſtlicher Mineralwaſſer
von Rud;Sehaaker,
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Niederlagen in den Apotheken der Herren
Merck, Scriba u. Lauer, ſowie bei den
Herren Friedr. Schaefer, Fr. Ebert,
F. G. Hiſſerich, Hochſtraße.
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Malzbruſthonig,
gegen Huſten und Heiſerkeit ꝛc.
Niederlagen bei den Herren W. Manck,
Ballonplatz 5; G. Philippi, Neckarſtr. 28,
Fr. Pröſcher, Kirchſtraße.
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Haus=
haltungsgegenſtände ꝛc. zu bedeutend ermäßigten Preiſen.
Bötaillager von Gebrüder Trier
Marktplatz Nr. 4.
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Nach beendigtem Inventar
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zum Schnüren M. 4.30.
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J. G. Jacob,
Ecke der Schirm= u. gr. Ochſengaſſe, gegenüber dem Löwenbrunnen.
Geſchäfts-Aebergabe und Empfehlung.
Einem hochgeehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich unter Heutigem die
von mir Landwehrſtraße 25 ſeither betriebene Bäckerei an meinen Sohn
über=
geben habe. Indem ich für das mir ſeither bewieſene Wohlwollen beſtens danke, bitte
ich zugleich, daſſelbe auf meinen Nachfolger übertragen zu wollen.
Hochachtungsvoll
Ad. Schufer.
Auf Obiges Bezug nehmend, zeige einem hochgeehrten Publikum ergebenſt an, daß
ich unter Zuſicherung guter Waaren und reeller Bedienung das meinen Eltern geſchenkte
Vertrauen auch mir zu bewahren und ſtets zu erhalten bemüht ſein werde.
Hochachtungsvoll zeichnet
6438)
Ad.Schüfer hum.
6527) Bleichſtraße 17, 2. Stock, ein
gebrauchter Flügel billig zu verkaufen.
2 Sohottisches Hafermehl
(Scotsh Catmeal).
Für Säuglinge, Ammen, Kinder, Kranken
überhaupt für alle Zwecke, wo Haferſchleim
verwendet wird, iſt dieſe Hafergrütze als
vorzüglich zu empfehlen.
Stetsfriſch vorräthig in Originalblechbüchſen
von 14 u. 7 Pfund und offen bei
Emanuel Fuld.
etwa 30 Hühner
8 20 Gänſe, nebſtHahnen, 4
gie=
gen ſind preiswürdig zu verk. Näh. gegenüber
der neuen Train=Kaſerne, Eſchollbrücker Str.
6523) Neues Gerſtenſtroh (ettſtroh)
Nieder=Ramſtädterſtraße Nr. 71.
Neue holländ. Häringe
empfiehlt
L. Veinmann,
6583)
Beſſ. Carlsſtraße 8.
6584) In ca. 8 Tagen liefere ich ſchon
von meinen vorzügl. Biscuit=Kartoffeln,
und nehme ich 9=fl. Beſtellungen jetzt ſchon
entgegen.
Tobias Deisz,
Oſſſtein bei Worms.
Zu verkaufen:
6585)
Johannis=Kartöffeln.
Caſinoſtraße 17 Seitenbau.
6586) In der Buchdruckerei von Er.
Langues, Rheinſtraße 19, iſt erſchienen
und 16 Pfg. zu beziehen:
Zur Enthüllungsfeier des Landes=
Denkmals für die im Jahr 1870
bis 71 gefallenen Heſſen,
ein Gedicht, als Erinnerungsblatt, welchem
zugleich eine Ueberſicht der ruhmvollen,
Ge=
fechte und Schlachten und deren glänzende
Reſultate angefügt iſt, — Kämpfe, woran
auch die Großherzogl. Heſſiſche (25.) Diviſion
ruhmvollen Antheil hat.
6587) Ein Stück reifes Korn auf dem
Halm zu verkaufen. Martinſtraße 14.
Vermiethungen.
3025) Hochſtraße 27 die Beletage
[5 Piecen) zu vermiethen. Näheres in der
Manſarde daſelbſt.
5227) Schuſtergaſſe 13 iſt 1 Laden
mit Wohnung zu vermiethen.
5371) Schloßgaſſe 3 eine Stube m. Boden.
Wxiini
ſuin
CAL2
AAaAAATzrALAAnzAAdc.
5372) Saalbauſtraße 7 iſt der
4 2. Stock, beſtehend aus 5 großen h=
5 Piecen und allen ſonſtigen Bequem=
8
lichkeiten, bis zum 1. October
bezieh=
bar, zu vermiethen.
CpSpup.
rGvuNN,
TTXAATAaA TAArAAAAAarz!
5566) Lindenhofſtraße 7 iſt der
un=
tere Stock, 4 Zimmer nebſt allem
Zube=
hör, zu vermiethen.
G 6
8 Oſeburgerſtraße 66
iſt der mittlere Stock, 4 Zimmer ꝛc., im
October, und der obere Stock, 4
Zim=
mer ꝛc., im Auguſt beziehbar, zu vermiethen.
5829)) Woogsplatz 13 ein möblirtes
Zimmer zu vermiethen.
5912) Stiftſtraße Nr. 65 3. Stock,
5 Zimmer nebſt allem Zubehör zu verm.
Näheres im 3. Stock.
5913) Victoriaſtraße 26 iſt das
Par=
terrelogis, enthaltend 5 Piecen mit Küche,
Magd= und Bodenkammer und allen
ſon=
ſtigen Bequemlichkeiten anderweit zu
ver=
miethen und Anfangs October zu beziehen.
G. W. Jacoby, Schreinermeiſter.
6029) Stiftſtraße 46 ein ſchön möbl.
Parterrezimmer am 1. Auguſt zu beziehen.
6051) Friedrichſtraße 9 ein möblirtes
Parterrezimmer zu vermiethen.
6139) Markt. Schön möblirtes
Zim=
mer bei
J. Volz.
6412) Nieder=Ramſtädterſtraße 52
ein ſchönes Logis. Näheres Lindenhofſtr. 7.
6358) Hochſtraße 11 iſt der mittlere
Stock, 3 Zimmer, Küche mit allen
Be=
quemlichkeiten, zu verm. u. bis 1. Nov. oder
auch früher zu bez.
6559) Soderſtraße 63 und 65 zwei.
Neubauten, je eine Parterre=Wohnung,
4 Zimmer, Küche, Bleichplatz, Antheil am
Garten ſofort zu bez. Näh. Wienersſtr. 50.
R6 152
1437
6411) Caſerneſtraße 64 wird der
2. Stock, 5 Zimmer, Küche, abgeſchloſſener
Vorplatz ꝛc., verſetzungshalber bis zum
1. October cr. zur anderweiten Vermiethung
frei. Auf Verlangen kann auch Stallung
für 3 Pferde ꝛc. hinzugegeben werden.
Näheres im 1. Stock.,
6487) Obere Hügelſtraße 13 ein
kleineres möbl. Zimmer links 1 Treppe.
6529) Ludwigſtraße 4 zwei möblirte
Zimmer per 1. Septbr. beziehbar.
1 6570) Gr. Ochſengaſſe 30 ein Logis
im 2. Stock, 3 Zimmer, Küche, Keller u.
Boden, zu vermiethen.
6671) Gr. Ochſengaſſe 14 zwei moͤbl.
Zimmer zu vermiethen.
6588) Steinſtraße 6, 1. Etage, iſt
ein Zimmer mit oder ohne Möbel, event.
auch Piani no, zu vermiethen.
6589) Nieder=Ramſtädterſtraße 43
parterre 2 ſchön möbl. Zimmer zu verm.
6590) Große Ochſengaſſe 9 iſt die
Manſarde, beſtehend aus 1 Zimmer mit
Alkoven und Kabinet, Küche, Keller und
Boden, für 120 M. per Jahr alsbald zu verm.
Vermiſchte Nachrichten.
6494) Ich wohne ſeit heute
Sandſtraße Nro. 16.
Darmſtadt, den 1. Auguſt 1879.
Dr. med. Th. Fuchs.
6591)
Anzeige.
Mein Advokatur=Bureau befindet ſich
nunmehr Hügelſtraße Nr. 55.
Darmſtadt, am 5. Auguſt 1879.
Dr. Eleinschmidt.
6592) Wir bringen zur Kenntniß der
Brüder, daß die Rechnung pro 1878-79
von heute an 14 Tage auf dem Rathhaus
dahier, bei Großh. Ortsgericht, offen liegt.
Darmſtadt, den 6. Auguſt 1879.
Der Vorſtand
der Rathsherrn=Brüderſchaft.
Husikalien Leib- Anstalt.
Zum Abonnement ladet ein die
2025)
Hofbuchhandlung von
A. Hlingelboeſer.
Anton Heuret,
Japezier und Decorateur,
empfiehlt ſich in allen in das Tapezier=
und Decorateur=Fach einſchlagenden
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beiten unter Zuſicherung prompter und
reeller Bedienung.
6532 14 Promenadeſtraße 14.
Hiſtoriſcher Verein für das Großherzogthum Heſſen.
Sonntag den 10. Auguſt 1879
Ausſlug nach Büdingen, in Gemeinſchaft mit dem
Ober=
heſſiſchen Verein für Localgeſchichte.
Abfahrt von Darmſtadt 6 Uhr 45 Minuten (für diejenigen Theilnehmer, welche
an der Beſichtigung von Gelnhauſen nicht Theil nehmen wollen, um 8 U. 25 M.)
Ankunft in Büdingen 12.40. Abfahrt von Büdingen 6.33. Ankunft in Darmſtadt 10.5.
Zu zahlreicher Betheiligung ladet ein
6593)
Draudt, Präſident.
6594)
up-C
nnung.
Schuhmachi..
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß die Innungs=Verſammlung
vom 15. Juli beſchloſſen hat: In Erwägung der mit dem 1. October eintretenden
veränderten Gerichtsbarkeit, der damit verbundenen Koſten und Mühen in Klageſachen
und der ſich mehrenden Unſicherheit im Geſchäftsleben, um ſich vor ferneren Verluſten
zu bewahren, die Baarzahlung als Regel für gelieferte Schuhmacherarbeit
einzu=
führen, zuverläſſigen Perſonen jedoch einen Kredit von neunzig Tagen zu gewähren,
und bleibt letzteres dem Ermeſſen jedes Einzelnen überlaſſen.
Der Vorſtand.
Schweizeriſche Unfall=Verſicherungs=
Die
Lx.
H
Actien=Geſell, yuft zu Winterthur
verſichert zu feſten und billigen Prämien:
1) Einzelne Perſonen gegen Unfälle aller Art.
2) Einzelne Perſonen gegen Unfallgefahr auf Seereiſen.
3) Arbeiter, Beamte ꝛc. einer Betriebsunternehmung gegen alle körperlichen
Un=
fälle im Beruf, einſchließlich der geſetzlichen Haftpflicht.
Nähere Auskunft ertheilen auf Wunſch:
Die General=Agentur:
Die Agentur:
A. Kammler, Carlsſtraße 3. E. F. Kemmler, Ludwigsplatz 10.
Lokalgeverbverein Darmstadt.
6537)
Der 2. diesjährige
Vommer-Ausſtug der Vereins-Mitglieder
wird nächſten Sonntag den 10. Auguſt nach Aſchaffenburg vorgenommen
werden. - Abfahrt 9 Uhr 25 früh — Rückkehr 9 Uhr Abends.
Anmeldungen zur Theilnahme wolle man bis längſtens den 9. Auguſt auf das
Bureau des Landesgewerbvereins gelangen laſſen.
Samstag den 9. Auguſt Abends 8 Uhr, ſtatt des Sommer=Caſinos
Abend Uuterhaltung wil Tanz
6502
in der Reſtauration Markwort.
Gleichzeitig laden wir unſere inactiven Mitglieder ein, ſich beim Zuge und dem
Feſidiner bei der Enthüllungsfeier des Landesdenkmals am 18. Auguſt zu
betheiligen, und wollen ſich dieſelben bis längſtens 10. Auguſt bei dem Herrn
Präſi=
denten dieſerhalb melden.
Beſſungen, den 28. Juli 1879.
Der Vorſtand.
H ä u ſ e r
in den beſten Lagen mit u. ohne Geſchäfte, ſowie Herrſchaftshäuſer mit
ſchö=
nen Gartenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verkaufen.
Alexander=
H. Neustadt,, ſtraße.
E
Auoneen-Annahme
in der
für ſämmtliche Zeitungen Deutſchlands und des
Aus=
landes zu gleichen Preiſen wie bei den Zeitungs Expeditionen
Annoneen-Expedition
von
Rudolk Hosse,
ſelbſt ohne Porto und Speſen. Bei größeren Aufträgen
General=Agent J. Cg. Schröder, DhRllsTAVI,
1735)
entſprechende Rabattgewährung.
Karlsſtraße 12.
8
30,000 Mark
ſind auf erſte Hypotheken auszuleihen.
Nüheres bei der Expedition.
6425) Kiesſtraße Nr. 18
kann Wäſche gebleicht und getrocknet
Maringer.
werden.
6543) Eine junge Dame, welche das
Conſervatorium zu Frankfurt, beſuchte,
wünſcht einige Klavierſtunden zu ertheilen.
Näheres bei der Expedition d. Blattes.
6595) Ein braves jurges Mädchen von
15 -16 Jahren, welches zu Hauſe ſchlafen
kann, wird in einen kleinen Haushalt auf
gleich geſucht. Nayeres in der Expedition.
6603)
Zweite Probe
des Mozart- und Muſik-Vereins
für den Feſtgeſang
Freitag den 8. Auguſt, Abends 8½ Uhr, im Saalbau.
Der Varstand.
Karlshof.
Donnerstag den 7. Auguſt 1879, Nachmittags 5 Uhr:
6596) Eine geſunde Schenkamme wird
nachgewieſen und kann ſogleich eintreten.
Näh. ertheilt Frau Steinius,
Geburts=
helferin, Louiſenſtraße, Darmſtadt.
8 ſin Herr aus achtbarer Familie, der
C= eine Vergnügungsreiſe nach der
Schweiz und Oberitalien zu machen
beab=
ſichtigt, wünſcht ſich einem oder mehreren
gebildeten Herren, die dieſelbe Abſicht haben,
anzuſchließen. Abreiſe Anfang September.
Reiſedauer 3-4 Wochen. Briefe befördert
die Expedition d. Bl. unter WH7.
W
6598) Zwei Damenſuchen auf 1. Oct.
eine unweit der Bahnhöſe gelegene
Wohnung von 2-3 Zimmern nebſt
Küche u. Zubehör. Offerten mit
An=
gabe des Preiſes abzugeben in der
Exped. d. Bl. unter R R 6598.
Whai
6599) Wir bitten die verehrliche Käuferin
des ſchwarzen Grenadine, die von uns
ausgeſtellte Rechnung nochmals gütigſt
nach=
zuſehen; es hat ſich bei Berechnung dieſes,
Par.
Poſtens ein großer Jerthum zu unſerem
Nach=
theil ereignet. L. & G. Mnoblauch,
HH.e.61788.) in Frankfurt a. M.
6600) Nro. 53,. 4 und 88 haben die
geſtickten Pantoffeln gewonnen.
Verlaren.
6601)
Ein goldener Siegelring mit Gravirung
wurde geſtern Mittag von der
Ludwigs=
ſtraße bis zum Bahnhof verloren. Dem redl.
Finder eine Belohnung. Abzug. in der Exp.
16602) Ein zahmes Eichhörnchen iſt
entlaufen. Dem Ueberbringer eine gute
Belohnung. Soderſtraße 9.
ausgeführt von der
Hapelle des Leibgarde Regiments Hr. 15
unter Leitung von Hrn. Muſikdirector 2 h. Ad a m.
Entree Perſon 30 Pfa., Familienkarten zu 5 Perſonen 1 Mark.
Dieſelben produciren ſich in ihren landesüblichen
Tänzen, Kriegs= und Jagdzügen mit den
be=
ſonders dazu mitgebrachten Thieren, als: 7
afrika=
niſche Elephanten, Giraffen, Kameele, Buckel=
Ochſen, Zehu, Dromedare, wilde Eſel ꝛc.
Täglich Vorſtellungen von 10-1 Uhr Vorm.
und von 3-8 Uhr Nachmittags.
Entree 50 Pf. Kinder die Hälfte.
Italienischer Hacht und Concert,
Samstag den 9. Auguſt
im großen Ritſert'ſchen Saal und Garten.
Anfang Abends 8 Uhr.
Hierzu ladet freundlichſt ein
Der Vorſtand.
Eintrittskarten für Nichtmitglieder ſind zu haben bei Herrn Kürſchnermeiſter
Dietſche, Ecke der Grafen= und Waldſtraße.
(6332
Israelitiſcher Gottesdienſt
Haupt=Synagoge).
Samstag den 9. Auguſt: Vorabendgottesdienſt um 7 Uhr. Morgengottesdienſt um 8 Uhr.
Schrifterklärung.
Nachmittagsgottesdienſt um 4 Uhr -— Sabvathausgang um 8 Uhr 15 Min.
R 152
1439
Getaufte, Getraute und Beerdigte bei der Beſſunger Gemeinde.
Getaufte.
Am 4. Juli: Dem Taglöhner Adam Schäfer
eine T., Anna Maria, geb. den 23. Aug. 1876.
Eine unehel. S., Johann Ludwig, geb. 26. Jan.
Dem Taglöhner Johann Landzettel ein S., Joh.
Heinrich, geb. 11. Mai. Am 6.: Eine unehel.
L., Margarethe, geb. 2. Juli. Dem Eiſengießer
Hermann Weißmantel ein S., Peter, geb. den
24. Juni. Dem Maſchinenarbeiter Balthaſar
Ehrhardt ein S., Balthaſar, geb. 22. Mai. Dem
Schloſſer Jakob Müller eine T., Wilhelmine,
geb. 16. Juni. Dem Wagner Jakob Hardt eine
L., Lina, geb. 21. Juni. Am 9.: Dem
Schloſſer=
meiſter Jakob Nohl eine T. Eliſabeth Katharina,
geb. 17. Mai. Am 13.: Dem Großh.
Oberrech=
nungsprobator Wilhelm Bauſch ein S. Guſtav
Wilhelm, geb. 9. Juli 1877. Dem Großh.
Ober=
rechnungsprobator Wilhelm Bauſch ein C., Fer=
Im Monat Juli:
dinand Georg, geb. 22. Juni. Dem
Sattler=
meiſter Georg Wilhelm Geiger eine T., Jakobine,
geb. 12. Juni. Dem Schuldiener Joh. Bickel
eine T., Philippine, geb. 20. Juni. Am 14.
Eine unehel. T., Margarethe, geb. 13. März.
Am 20.: Dem Fabrikarbeiter Chriſtian Friedrich
Noldt II. eine T., Anna Katharina, geb. 6. Juli.
Am 23.: Dem Kaufmann Karl Lindt eine T.,
Maria, geb. 15. Juni. Am 26.: Dem Maurer,
Konrad Aßmuth 111. eine T., Sophie Katharine,
geb. 28. Juni. Am 27.: Dem Weißbinder
Ja=
kob Creter ein S., Jakob, geb. 29. Juni. Dem
Zimmermann Georg Stier ein S., Georg Karl
Wilhelm, geb. 10. Juli. Dem Schriftſetzer
Heinrich Schecker eine T. Katharina, geb. den
17. Juni.
Getraute.
Am 17. Juli: Metzger Johann Heppenheimer
und Anna Maria, geb. Müller. Am 24.:
Kauf=
mann Karl Schmidt und Wilhelmine Eliſabeth,
geb. Lynker.
Beerdigte.
Am 4. Juli: Marie Eliſabeth Loth, ledige T.
von Joh. Georg Loth, ſtarb den 2. Juli, alt
64 J. Am 11.: Louiſe Röder geb. Schmidt.
Ehefrau des Bahnarbeiters Chriſtian Röder,
ſtarb 9. Juli, alt 31 J. Am 18.: Zimmermann
Friedrich Wolf, ſtarb 15. Juli, alt 44 J.
Schuh=
machermeiſter Joh. Georg Mai, ſtarb 16. Jult,
alt 68 J. Am 23.: Bleichgärtner Joh. Blaſius
Rumpel, ſtarb 21. Juli, alt 61 J.
Berichtigung:
Bei den Getauften im Juni iſt zu berichtigen:
ſtatt dem „Goldarbeiters, dem „
Gasar=
beiter: Schreibweiß eine Tochter.
Das Schöffengericht im neuen Gerichtsverfahren.
Ueber eine der wichtigſten Neuerungen des am 1. Oktober in
Kraft tretenden Gerichtsverfaſſungsgeſetzes, die Bildung von
Schöffen=
gerichten und deren Zuſammenhang mit den alten Volksgerichten
Und dem im Volke lebenden Rechtsbewußtſein, ſchreibt die B. Tribüne:
Die Schöffengerichte werden bei den Amtsgerichten und für die
Amts=
gerichtsbezirke gebildet. Den Amtsgerichten ſtehen Einzelrichter vor, welche
in den ihnen geſetzlich überwieſenen bürgerlichen Rechtsſtreitigkeiten allein
verhandeln und entſcheiden; bei der Verhandlung und Entſcheidung der
den Amtsgerichten geſetzlich überwieſenen Strafſachen iſt dagegen der
Amtsrichter in Gemeinſchaft mit zwei Schöffen thätig. In dieſen
Straf=
gerichten oder Schöffengerichten hat der Amtsrichter den Vorſitz, eröffnet
und leitet die Verhandlung, verhört den Angeklagten und die Zeugen
und verkündet das Urtheil, während die Schöffen in gleichem Maße das
Richteramt ausüben, ergänzende und zur Aufklärung dienende
Zwiſchen=
fragen thun und bei der Abſtimmung gleiches Stimmrecht wie der
Amts=
richter haben. Während dieſer ſich das Urtheil auf Grund ſeiner
er=
worbenen Rechtskenntniß und ſeiner praktiſchen Erfahrung bildet, ſollen
die Schöffen aus ihrem Rechtsgefühl, aus, ihrem
Rechtsbewußt=
ſein heraus, und, da ſie häufig Gemeindegenoſſen des
Ange=
ſchuldigten ſein werden, aus ihrer Perſonen=, Sach= und
Orts=
kenntniß den Schuldigen treffen, den Unſchuldigen aber frei laſſen. Da
das Schöffenamt ein Ehrenamt iſt, ſo gibt es Perſonen, welche unfähig
ſind, daſſelbe zu bekleiden. Dahin gehoren alle, welchen die Fähigkeit
öffentliche Aemter zu bekleiden, oder die bürgerlichen Ehrenrechte durch
richterliches Urtheil aberkannt ſind, oder gegen welche das
Hauptver=
fahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet iſt, das die
Ab=
erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; ferner diejenigen Perſonen,
welche infolge gerichtlicher Anordnung über ihr Vermögen zu verfügen
beſchränkt ſind. Andere Perſonen ſind zu dieſem Amte nicht geeignet und
ſollen daher zu demſelben nicht berufen werden. Dahin gehören
Per=
ſonen, welche das 30. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben oder noch
nicht zwei volle Jahre ihren Wohnſitz in der Gemeinde haben; ferner
ſolche, welche Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen
oder mit geiſtigen oder körperlichen Gebrechen behaftet ſind; endlich
Dienſtboten. Emige ſollen zum Amt eines Schöffen nicht berufen
wer=
den, weil ſie ſchon andere Aemter bekleiden, ſo alle Rechts= und
Staats=
beamte vom Miniſter an bis zum Volksſchullehrer und den
Militair=
perſonen. Endlich können gewiſſe Perſonen das Amt eines Schöffen
ab=
lehnen: ſo die Mitglieder geſetzgebender Verſammlungen; Perſonen, die
im letzten Geſchäftsjahre bereits Geſchworene oder Schöffen geweſen ſind;
Aerzte, Apotheker, wenn ſie keine Gehülfen haben; Greiſe, vom 65.
Le=
bensjahre an; endlich Perſonen, welche glaubhaft machen, daß ſie den
mit der Ausubung des Amts verbundenen Aufwand zu tragen nicht im
Stande ſind. Die Urliſten werden alljährlich aufgeſtellt und eine Woche
lang in der Gemeinde zu Jedermanns Einſicht ausgelegt. Die Einſprachen
gegen die Urliſte können ſchriftlich eingeſandt, oder beim
Gemeindevor=
ſteher zu Protokoll erklärt werden. Ueber die Urliſten und die dagegen
erhobenen Einſprachen, welche von dem Gemeindevorſteher an den
Amts=
richter des Bezirks eingeſandt und dort zuſammengeſtellt werden,
ent=
ſcheidet ein Ausſchuß, der alljährlich zuſammentritt und aus dem
Amts=
richter, einem Verwaltungsbeamten und ſieben Vertrauensmännern aus
dem Amtsgerichtsbezirk als Beiſitzern beſteht. Nach dieſen Entſcheidungen
wird die Urliſte berichtigt und aus derſelben die von der
Landesjuſtiz=
verwaltung für jedes Amtsgericht feſtgeſetzte Anzahl der Schöffen
ge=
wählt. Die Namen derſelben werden in eine beſondere Jahresliſte
ein=
getragen. Die Anzahl der Schöffen iſt für jeden Amtsgerichtsbezirk ſo
bemeſſen, daß Jeder höchſtens zu fünf ordentlichen Sitzungstagen im
Jahre herangezogen wird. Die Reihenfolge wird durchs Loos beſtimmt
und die Sitzungstage für jedes Jahr vorher bekannt gemacht. Die
Schöffen werden bei ihrer erſten Dienſtleiſtung für die Dauer des
Ge=
ſchäftsjahres vereidet. Zwar nicht ſogleich, aber im Laufe der Zeit wird
ſich bei den Schöffengerichten eine feſte conſtante Praxis bilden, und
man wird wieder von einer alten Gewohnheit des Urtheilens ſprechen
können, von einem Rechtserzeugniß, welches ſich nur in den alten
Volks=
gerichten und Volksrechten, aber nicht bei den gelehrten Richtern und
der Advokatenpraris findet. Die Meinung der Letzteren iſt aus
allzu=
großer Wiſſenſchaftlichkeit ſtets ſchwankend. Mit der Rechtsübung wird
das Rechtsbewußtſein, welches durch die Gelehrtenbildung zurückgedrängt
war, im Volke wieder erwachen und der Schöffendienſt wieder zu einem
ſelbſtverſtändlichen Recht eines jeden Bürgers werden, wie er dies im
Mittelalter geweſen iſt. In den früheſten Zeiten Deutſchlands urtheilte
die ganze Gemeinde, ſpäter in deren Vertretung Einzelne, welche vom
Könige ernannt wurden. Anfangs wurden ſie fur jede Sitzung aus der
anweſenden Gemeinde gewählt, ſeit Karl dem Großen wurden ſie zu
ſtändigen Urtheilsfindern ernannt, ſo daß die Gemeinde gar nicht mehr
zu Gericht zu kommen brauchte, obgleich es in der Regel geſchah. Die
altgermaniſche Weiſe unterſchied das „Gericht halten” und das „Urtheil
findens. Der Beamte des Königs, der Richter, hatte das Gericht zu
halten, d. h. den Vorſitz im Gericht zu führen, es zu eröffnen, das ganze
Verfahren bis zum Vollzuge des geſprochenen Urtheils zu leiten, die
Schöffen um das Recht oder Urtheil zu fragen, es zu verkunden und die
Sitzung zu ſchließen. Das Urtheil durfte er aber nicht ſelbſt finden,
auch nicht das gefundene Urtheil ſchelten. Die Schöffen mußten ihni
vielmehr das Recht weiſen. Die Gemeinde, welche außer den Schöffen
noch zum Gericht kam, nannte man „den Umſtand=, weil ſie außerhalb
des durch Pfähle eingehegten Gerichtsplatzes, des Gerichtskreiſes oder
Gerichtsbildes, (extra fguram judicii oder extra cepta judicialia,
außer=
halb der Gerichtspfähle) umherſtanden, während die Schöffen und der
Richter auf ihren Bänken innerhalb derſelben ſaßen. Dieſer „
Umſtand=
hatte das Recht, das von den Schöffen gefundene Urtheil zu beſtätigen
oder zu ſchelten, es zu verwerfen. Auch durfte der Richter die
außer=
halb der Gerichtsbänke ſtehenden Leute um das Urtheil fragen, und dies
mußte geſchehen, wenn, was zuweilen auch vorkam, in der Sitzung keine
Schöffen anweſend waren. Jeder um das Urtheil gefragte Burger war
zum Finden des Urtheils verpflichtet; wer ſich weigerte, wurde geſtraft.
Sie durften ſich zuvor mit anderen Bürgern berathen oder anderwärts
Rath holen. Wer kein Recht finden konnte, mußte es beſchwören (ſweren,
daz he is nicht kunne vinden) und konnte ſich dadurch von der Strafe
befreien. Auch die Schöffen durften ſich, ehe ſie ihr Urtheil abgaben,
zuvor mit den umherſtehenden Bürgern berathen oder ſich anderwärts
Rath holen. Oft gaben ſie auf Befragen des Richters vor verſammelter
Gemeinde Erklärungen über das geltende Gewohnheitsrecht ab. Dieſe
Ausſprüche hießen Weisthümer, Ordelen, Urtheile. Gingen die Anſichten
der Schöffen auseinander, und konnte ein Weisthum nicht erzielt werden,
ſo wurde die Entſcheidung durch den Ausſpruch eines anderen Gerichts,
welches nach demſelben Recht lebte, herbeigeführt. Die Schöffenbriefe,
welche ein Gericht von einem Oberhof erhielt, wurden meiſtens ſorgfältig
aufbewahrt. Man legte beſondere Bücher an, in welche der Stadtſchreiber
unter öffentlicher Autorität die früher erhaltenen Urkunden abſchrieb
und die ſpäter eingeholten Erkenntniſſe eintrug. Das Recht wurde aber
vorzüglich durch die Entſcheidung der einzelnen Streitigkeiten fortgebildet,
indem die Schöffen den Rechtsſatz aus den allgemeinen und
unzweifel=
haften Rechtsgrundlagen herausfanden. Sie waren auf ihr geſundes
Urtheil angewieſen, und das Rechtsgefühl war in ihnen lebhafter als in
den übrigen Mitgliedern des Volkes entwickelt. Mögen jene alten
Zeiten lebendiger Rechtsbildung mit dem neuen Gerichtsverfaſſungsgeſetz
wiederkehren!
Bermiſchte Mittheilungen.
Darmſtadt, 7. Auguſt.
Der ſich über das ganze Großherzogthum erſtreckende
Landes=
gewerbe=Verein umfaßt dermalen 31 Localgewerbevereine. Vom
Staat empfängt er eine Dotation von jährlich 34286 M. für die
Ver=
einszwecke, 20,000 M. zur Unterſtützung der Landesbaugewerbeſchule und
der 48 Handwerkerſchulen mit insgeſammt ca. 3000 Schülern; die
Bei=
träge der Mitglieder beziffern ſich auf 11,000 bis 12,000 M. Auf dem
Bureau des Landesgewerbevereins wird ununterbrochen an der Herſtellung
von Vorlegblättern und anderen Unterrichtsmitteln für die
Handwerker=
ſchulen=gearbeitet; eine jetzt zur größeren Entwicklung und Ausdehnung
gelangende techniſche Muſterſammlung iſt angelegt und gratis geöffnet;
Muſterzeichnungen circuliren unter den Localvereinen; alljährlich findet
eine öffentliche Ausſtellung von Zeichnungen und Schülerarbeiten
ſämmt=
licher Handwerkerſchulen ſtatt; die an dieſen Schulen beſchäftigten Lehrer
erhalten zeitweiſe auf der Centralſtelle Fachunterricht zu ihrer weiteren
Ausbildung. Die Vereinsbibliothek in Darmſtadt ſteht allen Mitgliedern
offen; auch einzelne Localvereine beſitzen eigene Bibliotheken oder doch
Leſezirkel für techniſche Zeitſchriften. Populäre Fachvorträge ſtehen
eben=
falls auf dem Programm. Auf kunſtgewerblichen Zeichnenunterricht
wird beſonders Gewicht gelegt. Bei allen bisher abgehaltenen
inter=
nationalen Ausſtellungen war die Centralſtelle zur Mitwirkung bezügl.
der Betheiligung von Angehörigen des Großherzogthums berufen. F. J.
) Schwurgericht. Am Dienstag gelangten noch 2 Anklagen
wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit zur Verhandlung. In dem
einen Fall wurde der Beſchuldigte, der Portefeuiller J. Vogel von
Offenbach, freigeſprochen, während der andere mit der Verurtheilung
des Angeklagten, des 58jährigen Taglöhners Karl Streif von
Offen=
bach, zu einer Zjährigen Zuchthausſtrafe endigte. - Am Mittwoch
er=
hielt Friedrich Bolz von Offenbach, der eine Quittung über 5 M.
ge=
fälſcht, eine Smonatliche Gefängnißſtrafe zuerkannt.
Weiter wurde der von Biebesheim gebürtige Dienſtknecht Adam
Thyrauer, der im Jahr 1872 bereits vom Militair wegen Diebſtahls
beſtraft und deshalb des ihm verliehenen eiſernen Kreuzes verluſtig
ge=
worden, wegen Diebſtahls zu einem Jahr Zuchthaus verurtheilt.
hatte nämlich ſeinem Dienſtherrn Kaufmann Traiſer dahier mittelſt
Bezüglich der
ſEinſteigen in den Keller ein Fäßchen Rum entwendet.
weiteren Anklage, ein Faß Doppelkümmel unterſchlagen zu haben, erfolgte
Freiſprechung.
In den Tagen vom 3. bis 5. Auguſt wurde in Mainz durch
den Biſchof von Eichſtädt, Frhrn. v. Leonrod, die Firmung der
Firm=
linge von Mainz und Umgegend vollzogen. Ein Extrazug, welcher am
4. d. die Firmlinge von der Richtung Mainz=Alzey brachte, hatte über
40 Wagen mit 2 Locomotiven.
Geſtern früh hat das brandenburgiſche Fuß=Artillerie=Regiment
Nr. 3 Mainz verlaſſen und ſich nach Griesheim zum Zwecke der
Abhal=
tung von Schießübungen begeben. Die erſten Quartiere wird das
Regi=
ment in Trebur, Groß=Gerau und Nauheim beziehen.
Dem Vernehmen nach ſollen in dieſem Jahre die Feldwebel=
Lieutenants zu einer 10tägigen Uebung eingezogen werden.
Ge=
nannte Charge wird von inactiven Unterofficieren bekleidet, welche ſich
für einen Kriegsfall zur Dienſtleiſtung als Secondelieutenants bei den
Erſatztruppen und etwaigen Landſturmformationen bereit erklärt haben.
— Nachdem durch Anordnung des Reichskanzlers der Eingangszoll
für Petroleum und andere Mineralöle (roh und gereinigt) von
6 M. erhoben wird, wurde auf Grund der Vorſchrift des Regulativs
für Privatlager beſtimmt, daß für die bezeichneten Waaren Privatlager
ohne amtlichen Mitverſchluß zuzulaſſen ſind.
O Im Großherzogthum entfallen zur Zeit auf jeden Kopf der
ſteuer=
pflichtigen Bevölkerung durchſchnittlich 413 Gulden
Einkommenſteuer=
capital. In den einzelnen Gemeinden ändert ſich dieſes Verhältniß
natür=
lich ungemein. So ſind es z. B. hier 855, in Beſſungen 766, in
Pfungſtadt 876, in Eberſtadt 302 Gulden.
Nachträglich bemerken wir noch, daß das Gedicht auf dem Herrn
Oberpoſtmeiſter Pfaltz gewidmeten Erinnerungsblatte von Herrn Lehrer
Carl Schäfer verfaßt iſt.
Der durch ſeine originelle Jovialität auch manchen Darmſtädtern
bekannte Beſitzer des Gaſthauſes „zum wilden Mann' in Worms, Herr
J. Cahn, iſt am 4. ds. geſtorben.
Landesgewerbeausſtellung in Offenbach. Am
Mon=
tag waren ca. 2600 Beſucher, darunter die Zöglinge des Friedrichsdorfer
Inſtituts des Herrn Dr. Schenk, 198 Mann, mit eigener Muſik,
unifor=
mirt dunkelgrün, rothe Paspoil und Käppi (Franzöſiſches Penſionat)
anweſend. Es war die eigene Muſik=Capelle mit dem Tambour=Major,
und machten die jungen Leute einen beillanten Eindruck; auch fand zum
erſten Male elektriſche Beleuchtung mit Reflektor ſtatt, die ſich ausgezeichnet
bewährte und tageshell die einzelnen Partien beleuchtete. Einen ganz
beſonders impoſanten Anblick bot die Fontaine und die davor liegende
Park=Partie. Das Concert brachte dieſes Mal beſonders hübſche Piecen,
namentlich Potpourris mit bekannten Melodien ꝛc.
Seit geſtern iſt für die Dauer der Landesausſtellung eine
Om=
nib usverbindung zwiſchen Frankfurt und Offenbach eröffnet. Die
Abfahrten erfolgen in Frankfurt auf dem Roßmarkte von V.M. 10 Uhr
ab bis N.M. 4½ Uhr jede halbe Stunde. Die Fahrt koſtet 50 Pf.
Relken=Ausſtellung. Der Frankfurter Palmengarten hat
wieder eine neue Sehenswürdigkeit aufzuweiſen, auf welche wir alle
Blumenfreunde aufmerkſam machen. Herr Garten=Inſpector Heiß,hat,
nämlich eine großartige Nelken=Ausſtellung veranſtaltet, die ſich durch
Culturreichthum und Farbenglanz auszeichnet.
Mannheimer Fruchtmarkt, (Wochenbericht) Waizen.
M. 20-23.50, Roggen M. 13-15.50, Hafer Mels.ſ-14.2, Mais
amerik. gemiſcht M. 12-12.50, Kohlreps M. 26.50-27 per. 100- Kilo.
Im Kleeſamenhandel wurden umgeſetzt: amerik. 1878r Rothſaat,Choice”
M. 79.50-82, Lucerne M. 112120. Leinöl M. 64-64.50, Rüßöl.
M. 6250bis 63, Mohnöl Pfälzer M. 110-112, Levantiner Mohnsl
M. 104-105, Seſam=Oel M. 86-8, Oeillette extra jſurfine Mi113
bis 114. Amerik. Schweinefett Wilcor oder Fairbank M. 76.50-7750,
Macfarlane M. 75.50-76.
Petroleum pennſylvaniſch ſtandard white
loco M. 23-23.50 per Sept. und Sept.=Dec. in monatlichen Bezügen
M. 24-24.50 per 100 Kilo mit üblichen Taren.
— Vor 100 Jahrenl Im Jahre 1779 wurde im engliſchen
Par=
lamente folgende Acte eingebracht: „Alle Weibsleute, ohne Unterſchied
des Alters, Ranges oder Standes, gleichviel, ob Jungfrauen oder
Witt=
wen, welche vor oder nach dem Erlaß dieſer Acte irgend einen der
männlichen Unterthanen Seiner Majeſtät in verrätheriſcher oder
be=
trügeriſcher Weiſe durch Schminken, Salben, Schönheitswaſſer, künſtliche
Zähne, falſche Haare, ſpaniſche Wolle, Corſettes, Reifröcke, Hackenſchuhe
und gepolſterte Hüften zur Eingehung einer Heirath verlocken, machen
ſich der Strafe ſchuldig, die das Geſetz über Vergehen durch Zauberei
verhängt hat, und ſoll eine ſolche Heirath nach Ueberführung des
be=
treffenden Frauenzimmers fürznull und nichtig erklärt werden.”
Tages=Kalender.
Donnerstag 7. Auguſt: Großes Concert im Karlshof.
Freitag 8. Auguſt: Zweite Probe des Mozart= und Muſik=Vereins für
den Feſtgeſang.
Samstag 9. Auguſt: Sommer=Caſino des Geſangvereins Melomanen.-
Sommer=Caſino des Geſangvereins Liedertafel.-
Abendunterhaltung
mit Tanz des Beſſunger älteren Geſangvereins.
Vereinsverſamm=
lung des Kaufmänniſchen Vereins.
Sonntag 10. Auguſt: 2. Sommer=Ausflug des Lokalgewerbevereins
Darmſtadt. — Ausflug des hiſtoriſchen Vereins nach Büdingen.
Großh. Muſeum und Bildergalerie im Schloß, geöffnet Sonntags
von 11-1 Uhr, Dienſtag, Mittwoch, Donnerſtag und Freitag von
11-12 Uhr.
Großh. Hofbibliothek im Schloß, geöffnet täglich von 9-12 Uhr
Vormittags und (außer Samſtags) von 2-4 Uhr Nachmittags.
Großherzogliche Gärten. Der Garten vor dem Jägerthor (
Ma=
thildenhöhe) igt dem Publikum täglich, der Beſſunger Hofgarten jeden
Donnerſtag geöffnet.
Techniſche Muſterſammlung des Landesgewerbvereins. Täglich von
11-1 Uhr. Eintritt für Jedermann frei.
Geſchäftsordnung der Bürgermeiſterei Darmſtadt: Gewerbeſtreit
ſachen: Montag, Mittwoch und Freitag, Vormittags von 11-12 Uhr.
Armen= und Hoſpital=Angelegenheiten: Täglich Vormittags
von 10-11 Uhr. Schulangelegenheiten: Donnerſtag und
Cams=
tags von 11-12 Uhr. Octroiangelegenheiten: Täglich
Vormit=
tags von 11-12 Uhr.
Darmſtädter Vollsbank (eingetragene Genoſſenſchaft) verbunden mit
Sparkaſſe. Geſchäftsſtunden täglich Morgens von 9-12 Uhr,
Nach=
mittags von 3-6 Uhr. Kaſſeſchluß um 5 Uhr Nachmittags. Sparkaſſe=
Büchelchen werden ſogleich bei der Einlage ausgefertigt.
Armenverein: Louiſenſtraße Nr. 26, geöffnet täglich von 2-6 Uhr
Nachmittags.
Permanente Kunſt=Ausſtellung in der Saalbauſtraße 73, täglich von
10-1 Uhr.
Leſelokal des Volksbildungs=Vereins kl. Ochſengaſſe 12 iſt an den
Wochentagen von 12-2 Uhr Mittags ſowie von 7—10 Uhr Abends
ge=
öffnet. Sonntags von 11-6 Uhr.
Die Bücherausgabe der Volksbibliothek findet Samstags von 7 bis
9 Uhr ſtatt.
Die Sparkaſſe. Zahltag an jedem Werktage von 9-12 Uhr Vormittags,
Büchlein werden ſogleich ausgefertigt. Die niedrigſte Einlage
be=
trägt 1 Mark.
Lokal zum Feierabend, Obergaſſe in der Ludwigshalle, iſt geöffnet
an Sonn= und Werktagen von 7—10 Uhr Abends, bei ungunſtiger
Witterung Sonntags von 4 Uhr an.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.