armſtaͤdten
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(Frag= und Anzeigeßkatt.)
Abonnementspreis
ſührlich 6 Mark incl. Bringerlohn.
Auswärts werden von allen Poſt=
Amtern Beſtellungen
entgegengenom=
men zu 1 Mark 50 Pf. pro Quartal
inch Poſtaufichlag und Beſtellgebühr.
Mit der Sonntags=Beilage:
Inſerate
werden angenommem nDarnſtadt
von der Expedition. Rheinſtr. Re. 2.
m Beſſungen von Fuiedr. Boher,
Holzſtraße Nr. 18, owte auzwärn
vn allen ſolden Unnonen Erpe
Nulanen.
142. Jahrgang.
Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Ereigamts, ſowie des Großh. Polizelamts Darmſtadt.
RI22.
D o n n er ſtaa den 26. Juni
457D.
Lieferung von Zeichen=
Materialien.
Die Lieferung von Zeichenmaterialien,
einſchließlich 100 Zeichenrähmchen, für die
Stadtmädchenſchule ſoll
Samſtag den 28. d. Mts.,
Vormittags 10 Uhr,
auf unſerem Büreau ſoumiſſionsweiſe
ver=
geben werden. Bedingungen ſind daſelbſt,
Muſter im Schulhaus in der Blumenſtraße
einzuſehen. Angebote ſind bis zu gedachtem
Termin verſchloſſen und gehörig überſchrieben
bei uns einzureichen.
Darmſtadt, den 25. Juni 1879.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. B.:
5359) Riedlinger, Beigeordneter.
Bekanntmachung.
Die am 16., 17. und 20. d. Mts. im
Diſtrict Oberwald abgehaltene
Holzver=
ſteigerung iſt genehmigt und können die
Abfuhrſcheine Dienſtag den 1. Juli bei
Großh. Rentamte Darmſtadt in Empfang
genommen werden.
Holzüberweiſung und erſter
Abfuhr=
tag Mittwoch den 2. Juli, letzter
Ab=
fuhrtag Donnerſtag den 31. Juli d. J.
Ernſthofen, den 22. Juni 1879.
Großherzogliche Oberförſterei Ernſthofen.
5413)
Preuſchen.
Feilgebotenes.
5290) Zur Beachtung.
Eingetretener Krankheitsverhältniſſe
hal=
ber beabſichtige ich mein, vor vier Jahren/
neuerbautes, an der Hauptſtraße frei
ge=
legenes einſtöckiges Wohnhaus mit äußerſt
bequemer Einrichtung nebſt Nebengebäuden/
ſowie 2, zu beiden Seiten des Hauſes
ge=
legenen, ſehr ſchön angelegten Gärten,
billigſt zu verkaufen. Die Gebäulichkeiten
eignen ſich ſowohl zur Privatwohnung, als
auch zu jedem Geſchäfts= oder Fabrikbetriebe.
Arheilgen, 16. Juni 1879.
Dr. Phllippl, pract. Arzt.
5414) Soeben erſchien und iſt in allen
Buchhandlungen zu haben:
Urſachen der Verarmung
und
Mittel zur Abhülfe.
Als Anhang:
Jahresbericht des Vorſtandes des allge.
meinen Vereins gegen Verarmung und
8ettelei zu. Darmſtadt für 1878.
Den Vorſtänden deutſcher Städte
gewidmet,
von dem Verfaſſer
der
Reform der Armenpflege in Städtens.
gr. 8. geh. Preis 80 Pfg.
Auch dieſe Brochüre wird, gleich der vor
6 Jahren erſchienenen „Reform der Armen=/
pflege in Städten”, die ſo vielfach u. günſtitz
beſprochen wurde, nicht verfehlen, ſich Lob
und Beifall zu verſchaffen. Auf Grund der
Ergebniſſe der reorganiſirten Armenpflege
legt der Verfaſſer in dieſer intereſſanten
Abhandlung die hauptſächlichſten Urſachen
der Verarmung klar und räth Mittel und
Wege an, derſelben wirkſam entgegen zu treten.
Darmſtadt, Ende Juni 1879.
G. Jonghaus'ſche Hofbuchhandlung,
Verlag.
4453) Obergaſſe 40 iſt guter
Ochſen=
miſt zu verkaufen.
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beginnt am 1. Juli. Anmeldungen werden in dem Badehauſe am Uſer
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genommen und Auskunft ertheilt; auch werden Karten für einzelne Lectionen ausgegeben.
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Nähere Auskunft ertheilen auf Wunſch:
Die Agentur:
Die General=Agentur:
A. Kammler, Carlsſtraße 3.
E. F. Kemmler, Ludwigsplatz 10.
5435) Die am vorigen Sonnag verregnete
Waldpartie des Geſangvereins Süngerluſt
wird nunmehr künftigen Sonntag, 29. Juni, an der Ludwigsbuche abgehalten.
Abmarſch mit der Muſik um 2 Uhr am Hohlen Weg.
Der Vorſtand.
„)
70
.
Jehunger alterer Geſangverein.
Waldpartie den 29. Juni d. J. nach dem Herrgottsberg.
Zuſammen=
kunft um 2½ Uhr unter den Linden vor dem Großh. Orangeriegarten. Abmarſch
Punkt 3 Uhr. Um recht zablreiche Betheiligung der Mitglieder und Freunde des
Ver=
eins, ſowie der mit uns in Relation getretenen Darmſtädter Vereine bittet
5436)
Der Vorſtand.
1182
R. 122
ETSETTROTTEN
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Beſtes Blut bildendes Mittel.
Aerztlich empfohlen bei Bleichſucht, Blutarmuth, Schwäche u. ſ. w. Abſolut
frei von jeder Säure, ohne Geruch, ohne Geſchmack, ohne den Magen und die
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443]
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80 Varinas I.
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möglich in Gegend der Frankfurter=,
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5408) Ein Junge von 16-18, ſowie
2-3 Mädchen im Alter von 14-16
Jah=
ren finden Beſchäftigung. Eliſabethenſtr. 42.
5438) Wir beſcheinigen hiermit dankend
den Empfang eines Geſchenks von 400 M.
Seitens eines Ungenannten, ſowie weiter
von gleichfalls ungenannter Seite erfolgte
Ueberweiſung des Betrags von M. 47.72
unter dem Motto: „Ausgleich”
Darmſtadt, ben 24. Juni 1879.
Der Vorſtand
des allgemeinen Vereins gegen Verarmung
und Bettelei.
Jsraelitiſcher Gottesdienſt
Haupt=Synagoge).
Samstag den 28. Juni: Vorabendgottesdienſt uu 7½ Uhr. Morgengottesdienſt um 8 Uhr.
Schriſterklärung.
Nachmittagsgottsdienſt um 4 Uhr - Hahbathausgang um 9 Uhr 15 Min.
ye.
.Vr.x.
.
XAATATRAXThAhAA444
15
5439) Heute wurden wir durch E
4 die glückliche Geburt eines tüchtigen 5½
24 Knaben hoch erfreut.
Vechelde bei Braunſchweig,
am 23. Juni 1879.
Gustav Ostermann und
2
Frau Minna, geb. Eggers.
pPV,
xxArxxzAl.n-Axxrx)
. - APlEalallago.
änßerſt rentabel und vortheilhaft, jeder
anderen Kapitalveraulagung vorzuziehen;
ſtaatliche oder ſtädtiſche Garantie
Obligationen), alljährlich mehrmalige
amtliche Gewiunziehungen, wobei den
Kapitaliſten Gelegenheit geboten iſt,
Ge=
winne von Mk. 80,000, 70,000, 60,000,
50,0006. 40,000, 30,000, 20,000, 15,000
10000, 5000, 3000 u. ſ. w. zu erhalten
Gute Rente und Vergrößerung des
Kapitals durch eine ungefährliche, ſichere
Spekulation. Schon Beträge von
45 Mark
an werden gleich günſtig veranlagt. Ueber
alle angelegten Beträge kann jederzeit
nach Belieben wieder verfügt werden.
Ausführlicher Proſpektus gratis und
franco gegen Retourmarke. Bei Anfragen
iſt die ungefähre Höhe der zu
veranlagen=
den Beträge anzugeben.
C. J. Forster'is
Bank- und Wechselgeschäft,
5440)
Karlsruhe i. B.
S7
F.
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Geſucht
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ſonſtige Gartenfrüchte, wie
überhaupt gute Verbindungen für den
eventuellen An= u. Verkauf von im
Frucht=
geſchäfte vorkommenden in= und
aus=
ländiſchen Artikeln. — Reflectanten wollen
ſich ſofort wenden an das Frucht= u.
Kar=
toffelgeſchäft von
J. H. Fock
in Altona a.Elbe.
5442) Ein anſtändiges Mädchen ſucht
Stelle als Ladenmädchen, oder in eine
feinere Wirthſchaft als Büffetmädchen.
Näheres Beſſunger Holzſtraße 2.
5443) Ein reeller hieſiger Kaufmann ſucht
bis Herbſt d. J. ein Darlehen von 500 M.
gegen 6pCt. Zinſen. Offerten unter E85
nimmt die Exp. d. Bl. entgegen.
Vermiſchte Mittheilungen.
Darmſtadt, 26. Juni.
- Aienſtnachrichten. Seine Königliche Hoheit der
Groß=
herzog haben Allergnädigſt geruht: den 17. Juni den proviſoriſchen
Lehrer an der höheren Mädchenſchule zu Darmſtadt, Dr. Hermann
Menſch aus Angeburg, im Königreich Preußen, zum Lehrer an dieſer
Schule zu ernennen. Ernannt wurden: am 17. Juni die Lehrerin an
der Mittelſchule für Mädchen zu Darmſtadt, Louiſe Pabſt, die
Aſpi=
rantinnen für das höhere Lehrfach Wilhelmine von Zabern aus
Mainz, Marie Mootz und Marie Müller beide aus Darmſtadt, zu
Lehrerinnen an der höheren Mädchenſchule zu Darmſtadt.
In die einzelnen Commiſſionen für die
Enthüllungs=
feier des Landesdenkmals am 18. Auguſt wurden gewählt:
In die Muſikcommiſſion: Außer den Vorſtänden der eingeladenen
Geſangvereine die Herren P. Berbenich und Buchhändler Zernin, als
Vorſitzender Herr von Preuſchen; in die Feſtplatz=Commiſſion: die
Herren Beigeordneter Riedlinger als Vorſitzender, Stadtbaumeiſter
Hech=
ler, Baurath Köhler und Direktor Schäffer; in die Feſtzugs=
Com=
miſſion die Herren Polizeirath Haas (Vorſitzender) Lehrer Reineck,
Turninſpektor Marx, Profeſſor Dr. Büchner, Hofgerichtsrath von Ricou
und Feuerwehrinſpektor Juſtus; in die Feſtdiner=Commiſſion:
die Herren Regierungsrath von Gagern, Rentner Gerſchlauer und
Haupt=
ſtaatskaſſedirektor Michell; in die Commiſſion für die Preſſe=
die Herren Buchhändler Bergſträßer (Vorſitzender), Hofgerichtsadvokat
Freiherr von Wedekind, von Preuſchen, Zernin und Carl Gauls.
Wie zu erwarten war iſt die durch die Bank für Handel und
Induſtrie zum Verkauf aufgelegte 4½ pCt. Anleihe der Stadt
Darmſtadt im Nominal=Betrage von 1700,000 M. raſch vollſtändig
begeben worden und ſind die Anmeldungen bereits geſchloſſen.
Viele werden ſich noch mit Befriedigung des Kinderfeſtes
erinnern, das bei Ablauf des dritten Jahres ſeit Gründung des hieſigen
Kindergartens (Grafenſtraße 39) das damalige Comite am 29. S=
p=
tember 1876 im Saalbau unter Leitung der Frl. Thereſe Schultz
veranſtaltet hatte. In einer längeren Reihe mannigfaltiger ſinnig
ver=
bundener Bewegungsſpiele mit Geſänge: Erzählungen und Dialogen
wurden etwa 50 Knaben und Mädchen (von 3-6 Jahren) zu
Dar=
ſtellungen angeregt, welche einerſeits ihnen ſelbſt die ſichtlichſte Freude
bereiteten, andererſeits dem zahlreichen Publikum in den heiterſten Bildern
der Kinderwelt einige Hauptmittel der Fröbel'ſchen Erziehung auf das
Anmuthigſte zeigten. Seit 2 Jahren hat nun Frl. Schultz den
Kinder=
garten ſelbſtſtändig übernommen und mit ſolchem Erfolge weiter geführt,
daß ſie zur Eröffnung eines zweiten Kindergartens im Turnhauſe
am kleinen Woogsplatze vom 3. Juli an veranlaßt wurde. Mit
be=
ſonderer Hingebung und Lehrbegabung hat ſie ſich glei= zeitig ſeit ſechs
Jahren bemüht, zur Kindererziehung theoretiſch und praktiſch
Jung=
frauen auszubilden, die ſie aufs Beſte in ihren Anſtalten zu unterſtützen
u. ſich ſelbſt die Befähigung zu ſelbſtſtändiger Verwerthung ihrer
Kennt=
niſſe und Fertigkeiten in Kindergärten und Familien zu erringen
ver=
mögen. Wir erlauben uns daher hiermit alle Kinderfreunde auf das
Spielfeſt in dem Turnhauſe aufmerkſam zu machen, zu welchem
ie Frl. Th. Schultz auf Mittwoch den 2. Juli Nachm. 3 Uhr eingeladen
hat, und wünſchen herzlichſt ihrer erweiterten Wirkſamkeit ferneres
Gedeihen.
- h. Das Sommervergnügen des Kaufmänniſchen Vereins,
welches in früheren Jahren in einer Waldparthie, in den letzten 2 Jahren aber
in einem mit Nachbarvereinen gemeinſchaftlich unternommenen Ausflug
nach dem Rheine beſtand, findet in dieſem Jahre, günſtige Witterung
vorausgeſetzt, nur von dem hieſigen Verein ausgehend, Sonntag den
6. Juli auf dem Schönbuſch bei Aſchaffenburg ſtatt. Wenn der
Verein von jeher beſtrebt war, ſeinen Mitgliedern in geſelliger wie
ge=
ellſchaftlicher Beziehung bei geringen Koſten nur Schönes zu bieten,
ſo ſind die Motive klar, welche den Vorſtand beſtimmten, dieſem von
hieſigen Vereinen bis jetzt nur wenig beſuchten Punkte vor allen anderen
in Vorſchlag gebrachten Plätzen den Vorzug zu geben. Bietet auch
Aſchaffenburg außer dem Schloß, dem Pompejaniſchen Haus und den
traurigen Erinnerungen an 1866 an und für ſich wenig Intereſſe, ſo
vereingt doch der ſo überaus ruhig gelegene Platz Schönbuſch Alles in
ſich, was zur Unterhaltung und zum Amuſement für größere geſchloſſene
Geſellſchaften in Gottes freier Natur beitragen kann. Anßer dem
pracht=
vollen Park, Jrrgarten und Tanzplatz, Schaukel, Kegel= und Ringſpiel,
iſt auch den Liehhabern einer Nachenfahrt Rechnung getragen, ſo daß
unter Berückſichtigung der von dem Vorſtand noch vorgeſehenen Damen=
und Herrenpreisſpielen, gewiß jedem Theilnehmer ein in jeder Beziehung
angenehmer und genußreicher Tag in Ausſicht ſteht. Wie bei allen von
dem Verein ausgehenden Feſten, geſtattet der Vorſtand auch dieſesmal
Freunden und Intereſſenten, welche in Folge ihrer Lebensſtellung nicht
Mitglieder des Vereins ſein können, ſobald ſolche angemeldet reſp.
ein=
geführt ſind, ſich dieſem Feſte anzuſchließen und ſteht in Anbetracht des
niedrigen Fahrpreiſes (1. M. 50 pf.) und der von dem Vorſtand
er=
wirkten billigen Verpflegung eine recht zahlreiche Betheiligung zu
erwarten.
- Das künftigen Sonntag 29. Juni in der Dreifaltigkeitskirche
zu Worms ſtattfindende erſte beſſiſche Kirchengeſangfeſt ſcheint
größere Dimenſionen annehmen zu wollen, als man anfangs erwartet
hatte. Wie jetzt feſtſteht, werden ſich an demſelben die evangeliſchen
Kir=
chengeſangvereine von Darmſtadt, Worms, Beſſungen, Alsheim,
Schön=
berg und Erbach betheiligen, die theils gemeinſam in einem Chor von
über 200 Stimmen, theils einzeln kirchliche Chorgeſänge und Choräle
vortragen. Eine begrüßende Anſprache wird der Verſammlung, unter
welcher auch Deputationen der übrigen in jüngſter Zeit gegründeten
heſ=
ſiſchen Kirchengeſangvereine zu erwarten ſind, die Bedeutung dieſer Feſte
und der ganzen auf Hebung des Kirchengeſanges zielenden Bewegung in
ſo zahlreichen Gemeinden unſeres Landes darlegen und ſteht zu hoffen,
daß der mächtige Eindruck der alten Kirchenmuſk und das ſchöne
Bei=
ſpiel des Zuſammenwirkens der allerverſchiedenſten Sangeskräfte aus
Stadt und Land, aus dem Odenwald und vom Rhein die Gründung
neuer Vereine herbeiführen wird.
1183
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Die von Darmſtadt ausgehende Anregung hat bereits in weiterer
Ferne - ſo z. B. in Berlin, in Bielefeld zu Gründung ähnlicher
Ver=
eine Anlaß gegeben; neuerdings hat ſich auch nach hieſigem Muſter in
Wiesbaden ein evangeliſcher Kirchengeſangverein und eine Chorſchule
ge=
bildet und dürfte die Zeit vielleicht nicht mehr ferne ſein, wo der heſſiſche
Geſammtwerein dem bereits beſtehenden Kirchengeſangverein für
Würtem=
berg die Hand reichen kann. Die neu angelegten und viele alte
ver=
geſſene Schätze enthaltenden gedruckten und lithographirten
Notenſamm=
lungen der beiden Geſammtvereine werden, gegenſeitig ausgetauſcht, einen
gemeinſamen Beſtand echter Kirchenmuſik beiſ den Gemeinden, die das
Glück haben ſolche Vereine zu beſitzen, einbürgern und die noch vor zwei
Jahrzehnten ins Gebiet der frommen Wünſche gehörende Wiederbelebung
des evangeliſchen Kirchengeſangs, als Chor= und Gemeindegeſang beginnt
durch eine mitten aus den Gemeinden ſelber hervorgehende durchaus
frei=
willige Bewegung zur Verwirklichung zu kommen. Für diejenigen, welche
von Darmſtadt aus das Kirchengeſangfeſt beſuchen, wird bemerkt, daß
das Concert um 4 Uhr Nachmittags beginnt; die Abfahrt der Vereine
iſt mit dem 9 Uhrzuge der Riedbahn, Eintrittskarten ſind in Worms zu
haben, während die Theilnahme an den in verſchiedenen Räumen
vor=
geſehenen Mittagstafeln vorher angezeigt ſein muß.
L. Beſſungen. Das „Eingeſandt' in Nr. 110 Ihres geſchätzten
Blattes gibt Veranlaſſung, allgemein zu bemerken, daß nach der
Land=
gemeinde=Ordnung jeder Einwohner in der Lage iſt, den mehrfach offen
gelegten Voranſchlag nicht nur einzuſehen, ſondern auch nach Bedürfniß
gegen deſſen Anſätze zu reclamiren.
E3 iſt aber bekannt, daß nur in
den ſeltenſten Fällen von dieſem Gebrauch gemacht wird. Das Gefühl,
oder Bewußtſein, der Gemeinde anzugehören, wird aber bei Manchen
zuerſt durch einen draſtiſch wirkenden Steuerzettel aufgerüttelt und
ge=
langt dann, zuweilen in der Weiſe zum Durchbruch, wie es ſchon mancher
Schmerzensſchrei in öffentlichen Blattern gezeigt hat. Ein Stoß in die
Luft verhütet weder Unangenehmes noch trägt er zur Beſſerung beil
Es will ſcheinen, daß ein wenig mehr Theilnahme am
Gemeinde=
leben von Seiten der Einzelnen, oder wo dies nicht möglich iſt oder
be=
liebt wird, dann doch ein wenig Vertrauen zur Gemeindeverwaltung
mehr Befriedigung gewähren kann. Sind ſchon die Sitzungen des
Ge=
meinderaths öffentliche geworden, ſo kann doch Niemand zugemuthet
werden, dieſelben regelmäßig oder überhaupt zu beſuchen; einigermaßen
wird aber hierfür Erſatz geboten durch die einfache Wiedergabe der
Ge=
meinderathsverhandlungen in dieſem Blatte. Es bedarf alſo nur der
doch gewiß geringen Mühe, dieſe Mittheilungen zu leſen, um nicht nur
einigermaßen orientirt zu ſein, ſondern auch ein Urtheil über die
Ver=
waltung ſich zu bilden. Mehr kann füglich nicht geboten, mehr aber
billigerweiſe auch nicht beanſprucht werden.
Wir wiſſen in Beſſungen Alle recht wohl, daß ſehr Vieles der
Beſſe=
rung bedarf, aber wir wiſſen auch, daß wir zurückhalten müſſen, wenn
wir nicht dem böſen „Coefficienten” den Zügel ſchießen laſſen wollen.
Wir werden unſere Petroleumbeleuchtung ſo weit als möglich verbeſſern,
aber auch bei ihr verbleiben, die ſchlimmeren Straßenpartien werden
ausgebeſſert, ein Umbau aber vermieden werden.
Die Sicherheit von Perſonen und Eigenthum iſt zum Mindeſten
nicht mehr gefährdet, als in Darmſtadt, deſſen Polizeiberichte täglich
Aufſchluß über dortige Verhältniſſe geben. Der Herr Einſender konnte
dicht unter ſeinem Artikel mehrere Fälle aufgezeichnet finden, welche den
Beweis liefern, daß manche in Darmſtadt verübte Vergehen doch nicht
immer der Aufmerkſamkeit unſerer Ortspolizei entgehen.
Jener Herr Einſender iſt aber im Irrthum, wenn er behauptet, daß
Beſſungen „einer verhältnißmäßig viel bedeutenderen
Einquartirungslaſt ausgeſetzt ſei, als Darmſtadt. Den Nachweis.
müßte er ſchuldig bleiben und würde auch bei näherer Kenntniß
Ortsverhältniſſe die Gründe billigen müſſen, welche eine Einquartierur
nach Straßen für uns unthunlich machen. Von Einquartierung, welch
der Herr Einſender in dieſem Jahre zum Erſtenmale tragen mußte, wird
er unter gewöhnlichen Verhältniſſen für die nächſte Zeit verſchont bleiben,
nachdem er, wie andere Leute, ſeiner Pflicht nachgekommen iſt. Sollte
übrigens der Herr Einſender immer noch mit einer Verſchmelzung mit
Darmſtadt ſich tragen, ſo muß ihm dies perſönlich überlaſſen bleiben.
Von weiteren derartigen Leſtrebungen iſt hierorts nichts bekannt.
Polizei=Vericht.
Ein Dienſtmädchen eignete ſich rechtswidrig die Cylinderuhr
ihres Herrn an, ſowie eine Broſche ihrer Collegin, was ihre Verhaftung
nach ſich z09. Chemiſch unterſucht wurden 5 Milchproben, von denen 3
für theilweiſe abgerahmt und 2 für gut befunden worden ſind.
Statut
der
Kaiſer=Wilhelms=Spende.
(Schluß.)
8 26.
Dem Mitgliede, für deſſen Erben eine Rückgewähr einer oder
mehrerer Einlagen vorbehalten iſt, kann gegen Verpfändung der
Ein=
lagen, welche ſert wenigſtens 5 Jahren beſtehen, von der Direction ein
baares Darlehn bis zur Höhe von C⁄io dieſer Einlagen gegen ¼ Prozent
monatlicher Zinſen auf die Dauer von höchſtens 12 Monaten gegeben
werden, ſofern nicht etwa dieſe Beleihung oder die Kündigung durch
Beſtimmung des Einzahlers ausgeſchloſſen iſt. (8 4)
Gegen Erlegung der Zinſen für die erſten 12 Monate darf das
Darlehn auch bis auf die Dauer von weiteren 12 Monaten zu gleichem
Zinsſatz prolongirt werden.
Zahlt der Darlehnsnehmer bis zum Ablauf der bedungenen Friſt
das Darlehn nebſt Zinſen nicht unaufgefordert zurück, ſo gilt die Ein=
Na 122
lage als mit 6monatlicher Friſt gekündigt. Das Mitglied erhält ſdann,
wenn es den Ablauf der zur Zurückzahlung des Darlehns beſtimmten
Friſt, welche auch als Ablauf der Kundigungsfriſt gilt, erlebt, den
ge=
mäß 8 25 fälligen Betrag, abzüglich des Darlehns nebſt Zinſen,
aus=
gezahlt. Wenn aber das Mitglied den Ablauf der Kündigungsfriſt nicht
erlebt, ſo tritt lediglich die vorbehaltene Rückgewähr nach Abzug des
Darlehns nebſt Zinſen ein.
8 27.
Höchſter Betrag der Verſicherung.
Der Geſammtbetrag der auf das Leben einer Perſon zu ſchließenden
Verſicherungen darf nicht eine Jahresrente von 1000 M. oder das
der=
ſelben entſprechende Kapital überſteigen. Einlagen, durch welche dieſes
Maß überſchritten werden würde, ſind zinslos an den Einzahler oder
ſeine Rechtsnachfolger zu erſtatten.
Titel I.
Techniſches Büreau.
8 28.
Einrichtung und Koſten deſſelben.
Der Aufſichtsrath erläßt die Beſtimmungen über die in 8 2 Nr. 2
vorgeſehene Einrichtung, ſowie über die Höhe und Verwendung der für
die techniſchen Arbeiten zu zahlenden Honorare.
T i tel
Jahresrechnung.
8 29.
Rechnungsjahr. Grundſätze für die Rechnung.
Das Rechnungsjahr der Anſtalt läuft vom 1. April bis zum
31. März. Nach deſſen Ablauf werden die Bücher für das verfloſſene
Jahr geſchloſſen, die Abſchlüſſe, weſche eine Ueberſicht von der
Ver=
waltung und den Ergebniſſen der Anſtalt während des abgelaufenen
Jahres gewähren müſſen, gefertigt, und letztere Seitens der Direction
dem Aufſichtsrathe eingereicht.
Das erſte Rechnungsjahr läuft bis zum 31. März 1880. Für die
Rechnungsaufſtellung gelten folgende Grundſätze:
I. Activa.
Die Kapitalien der Anſtalt und die baaren Gelder werden für den
Schlußtag des Rechnungsjahres feſtgeſtellt und dabei die Werthpapiere
mit dem Durchſchnitt der Courſe an der Berliner Börſe in den letzten
drei Börſentagen des März und den drei erſten des April in Anſatz
gebracht.
Grundſtücke werden nach ihrem Erwerbs= und Koſtenpreiſe, auf
welchen jährlich ein Prozent abzuſchreiben iſt, Mobilien nach dem
Ein=
kaufspreiſe, worauf jährlich 4 Prozent des letzten Werthes abzuſchreihen
ſind, in Rechnung geſetzt.
Ausſtehende Forderungen von zweifelhafter Sicherheit werden nach
Beſtimmung des Aufſichtsraths angerechnet.
Alle mit dem 1. April fälligen Zinſen werden ganz, die zwar
ſchon entſtandenen, aber erſt ſpäter falligen pro rata temporis
feſt=
geſetzt.
II. Paſſiva.
Zu den in Rechnung zu ſtellenden Paſſivis gehören:
1) alle bis zum Schluſſe des Rechnungsjahres fälligen verſicherten
Renten;
2) die nach den Regeln der Wahrſcheinlichkeitsrechnung unter
Be=
achtung des 5 7 für alle noch gültigen Verſicherungen für den
31. Marz berechneten Deckungskapitalien:
3) die Sammelbeträge (8 9) nebſt Zinſen bis Ende März;
4) der Garantiefonds (8 5).
30.
Sicherheitsdienſt.
Der Ueberſchuß der Activa über die Paſſiva dient als
Sicher=
heitsfonds.
Soweit der Ueberſchuß mehr als 5 Prozent der nach 8 29 II.
Nr. 2 berechneten Deckungskapitalien beträgt, kann über ihn gemäß
8 17 verfügt werden.
Sollten die Aktiva zur vollſtändigen Deckung der Paſſiva nicht
hin=
reichen, ſo ſind die 88 5 und 6 maßgebend.
8 31.
Verwaltungskoſten.
Zu den Verwaltungskoſten gehören:
1) alle Koſten der Einrichtung und Organiſation der Anſtalt,
2) alle laufenden Verwaltungskoſten, insbeſondere:
a. alle Gehälter, Remunerationen, Reiſekoſten und Diäten der
Directoren, Beamten und Hülfsarbeiter, ſowie der Rechnungs=
Reviſoren,
b. die bewilligten Penſionen und Unterſtützungen,
c. die Miethen und Unterhaltungskoſten für das
Geſchäfts=
lokal
d. die Agentur=Proviſionen,
8. die Honorare von Technikern,
1. die Inſertions=, Druck= und Portokoſten,
8. die ſachlichen Ausgaben.
Die Verwaltungskoſten werden zunächſt aus den
Ausfertigungs=
gebühren, den erſetzten Druck=, Porto= und andere Koſten, ſowie aus
den Zinſen des Garantiefonds beſtritten.
32.
Geſchenke und Vermächtniſſe.
Geſchenke und Vermächtniſſe, welche der Anſtalt mit beſonderer
Zweckbeſtimmung zugewendet und angenommen ſind, werden dieſer
Be=
ſtimmung gemäß verwaltet und verwendet.
Wenn ſolche Beſtimmungen den Zwecken und Grundſätzen der
An=
ſtalt zuwiderlaufen, oder durch die Emhaltung der erſteren die Anſtalt
erheblich beſchwert werden würde, ſo kann der Aufſichtsrath derartige
Geſchenke und Vermächtniſſe ablehnen.
Geſchenke und Vermächtniſſe ohne beſondere Beſtimmung ſollen dem
Garantiefonds zufließen.
Titel VI.
Publikationsorgane, Statutenänderungen und Auflöſung
der Anſtalt.
6 33.
Publikationsorgane.
Alle die Anſtalt betreffenden Bekanntmachungen müſſen wenigſtens
im „Deutſchen Reichs= und Preußiſchen Staats=Anzeiger”, ſowie bis auf
weitere Beſtimmung des Aufſichtsraths in dem „Berliner Tageblatt”
in der „Poſt;, der „Kölniſchen” und der „Augsburger Allgemeinen
Zeitung inſerirt werden. Die Beſtimmung noch anderer Publikations=
Organe bleibt dem Aufſichtsrathe vorbehalten. Jede Aenderung iſt
mindeſtens in dem „Deutſchen Reichs= und Preußiſchen Staats=
Anzeiger=
bekannt zu machen.
8 34.
Statutänderungen jeder Art beſchließt der Aufſichtsrath. Jede
Aenderung in Bezug auf den Sitz, den Zweck und die Vertretung der
Anſtalt nach Außzen erfordert, nachdem ſolche die Zuſtimmung Seiner
Kaiſerlichen und Königlichen Hoheit des Protectors erhalten hat, die
landesherrliche Genehmigung. Sonſtige Aenderungen bedürfen nur
der Genehmigung der im 5 10 bezeichneten ſtaatlichen Ober=
Aufſichts=
behörde.
Alle Aenderungen des Statuts ſind, ehe ſie in Kraft treten, gemäß
8 33 öffentlich bekannt zu machen.
8 35.
Auflöſung der Anſtalt.
Wenn der Aufſichtsrath die Auflöſung der Anſtalt beſchließt, ſo
ſind alle von ihr verſprochenen Leiſtungen im rechnungsmäßigen
Betrage, ſoweit dazu die vorhandenen Mittel ausreichen, ſicher zu
ſtellen.
Der etwaige Ueberſchuß darf zu wohlthätigen Zwecken zu Gunſten
der gering bemittelten Volksklaſſen beſtimmt werden. Zur Auflöſung
der Anſtalt und zur Beſtimmung über das überſchüſſige Vermögen iſt
die Genehmigung des Protectors, ſowie die landesherrliche Beſtätigung
erforderlich.
Anlage L.
(zu 8 7 des Statuts).
Sterblichkeits=Tafel.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.