Abonnenen ſopreis
hrlich 6 Mark iuch Beingelohn.
Auswärts werden von allen
Poſt=
ämtern Beſtellungen
entgegengenom=
men zu 1 Mark 50 Pf. pro Quartal
incl. Poſtaufſchlag und Beſtellgebühr.
(Frag= und Anzeigeskatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
142. Jahrgang.
Inſerate
werden angenommen in Darmſtad
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23
in Beſſungen von Friedr. Blößer
Holzſtraße Nr. 18, ſowie augwärtz
von allen ſoliden Annoncen=Epp
ditionen.
Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Ereigamts, ſowie des Großh. Poltzeiamts Darmſtadt.
WI.
Mittwoch den 1. Januar
1879
Gefunden: 1 ſilberne Damenuhr, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 altes ditto mit alten Kupfermünzen, 1 Meſſerchen mit 2 Klinge
1 Gummiſchuh, 1 weißes Taſchentuch gez, 1 Manſchette mit rothem Knopf, 1 ledernes Hundehalsbändchen, 2 8öf,
1 Hohl= und 1 kleiner Schlüſſel, 1 Schlüſſel.
Verloren: 1 Portemonnaie mit ca. 6-7 M. Inhali, ſehr gebraucht, 1 Halgtuch von ſchwarzer Eiswolle mit gelber Vortz,
1 weißer Pelzkragen, 1 Paar braune Pelzhandſchuhe.
Darmſtadt, den 31. December 1878.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Die Prüfung der Candidaten für den einjährig freiwilligen Militärdienſt im Frühjahr 1879.
Diejenigen jungen Leute, welche beabſichtigen, ſich der im nächſten Frühjahr ſtattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen!
werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallſigen Geſuche um Zulaſſung bei Meidung des Ausſchluſſes von dieſer Prüfung
ſpäteſtens bis zum 1. Februar 1879,
bei der unterzeichneten Prüfungs=Commiſſion einzureichen.
Hinſichtlich der Anbringung der Geſuche wird im Speciellen das Folgend: bemerkt:
1) Das Geſuch iſt bei der unterzeichneten Prüfungs=Commiſſion nur dann anzubringen, wenn der ſich Meldende i
Großherzogthum Heſſen ſeinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Zulaſſung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre erfolgen.
3) Das Geſuch muß von dem Betreffenden ſelbſt geſchrieben ſein und iſt hierzu ein Bogen in Actenformat (uicht Brief
papier) zu verwenden. Auch erſcheint es zweckdienlich, wenn ſtets die nähere Adreſſe angegeben wird.
4) Dem Geſuche ſind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugniß;
b. Einwilligungsatteſt des Baters oder Vormündes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fühigleit den Frei
willigen während einer einjährigen activen Dienſtzeit zu bekleiden. auszurüſten und verpflegen;
c. ein Unbeſcholtenheitszeugniß, welches von der Polizei=Obrigkeit oder der vorgeſetzten Dienſtbehörde auszuſtellen iſt
d. einen ſelbſtgeſchriebenen Lebenslauf.
Zu poſ. b wird noch beſonders darauf hingewieſen, daß in dem Einwilligungsatteſt die Erklärung des Vaters oder Vor
mundes, iu der Lage zu ſein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienſtes unterhalten zu können, nicht ſehlen darf.
5) In dem Geſuche iſt außerdem anzugeben, in welchen zwei freuden Sprachen (ranzöſiſch, Engliſch, Lateiniſch ode
Griechiſch) der ſich Meldende geprüft ſein will.
6) Iſt bereits früher ein Geſuch um Zulaſſung zur Prüfung eingereicht worden, ſo=bleibt dem erneuten Geſuche nur ei
Unbeſcholtenheitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden geſtellt werden, gibt die Btülfungs=Ordnung (Anl. 2 zur Erſatz
Ordnung - L. Theil der Wehr=Ord. vom 28. Septbr. 1875 - Reg.Bl. Nr. 55 von 1815) Aufſchluß.
Bezüglich des Prüſungs=Termins ſowie des Lokals, in welchem die Prüfung ſtattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachun;
Eine ſpecielle Ladung erfolgt nicht.
Darmſtadt, den 17. December 1878.
Großherzogliche Prüfungs=Commiſſion für einjährig Freiwillige.
Der Vorſitzende:
Spamer.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Zie Nachſuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienſt auf Grund von Sch!
zeuguiſſen.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugniſſe die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienſt
naſ=
ſuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Geſuche zu beachtenden Vorſchriften, mit dem Anfügl
aufmerkſam gemacht, daß hiernach unvollſtändige Geſuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Geſuch iſt bei der unterzeichneten Prüſungs=Commiſſion nur dann anzubringen, wenn der ſich Meldende
Großherzogthum Heſſen geſtellungspflichtig iſt, d. h. ſeinen dauernden Aufenthaltsort hat.
1
[ ← ][ ][ → ]2
M. 1
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienſt darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß ſpüteſtens bis
zum 1. Februar des Jahres nachgeſucht werden, in welchem der ſich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis
der Berechtigung zum einjährigen Dienſt iſt bei Verluſt des Anrechts ſpäteſtens bis zum 1. April deſſelben Jahres zu
er=
bringen.
3) Das Geſuch muß von dem Beteffenden ſelbſt geſchrieben ſein und iſt hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht
Brief=
papier) zu verwenden. Auch erſcheint es zweckdienlich, wenn ſtets die nähere Adreſſe angegeben wird.
4) Dem Geſuche ſind folgende Papiere beizufügen:
2. Geburtszeugniß;
b. ein Einwilligungs=Atteſt des Baters oder Vormundes mit der Erklärung über Vereiwilligkeit und Fähigkeit den
Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienſtzeit zu bekleiden, auszurüſten und zu verpflegen;
c. ein Unbeſcholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnaſien, Realſchulen, Progymnaſien
und höheren Bürgerſchulen) durch den Direktor der Lehranſtalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei=
Obrigkeit oder ihre vorgeſetzte Dienſtbehörde auszuſtellen iſt.
d. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch beſonders bemerkt:
Zu poſ. b: daß in dem Einwilligungs=Atteſt die Erlärung des Baters oder Vormundes, in der Lage zu ſein, den
Frei=
willigen während des einjährigen Dienſtes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu poſ. d: daß die Schulzeugniſſe, mit Ausnahme der Reiſezeugniſſe für die Univerſität und die derſelben gleichgeſtellten
Hochſchulen und Reiſezeugniſſe für die Prima der Gymnaſien und Realſchulen l. Ord., ſämmtlich nach dem Schema 17 zur
Er=
ſatz=Ordnung (I. Theil der Wehr=Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Reg=Bl. Nr. 55 von 1875) ausgeſtellt ſein müſſen.
Im Uebrigen wird auf die Beſtimmungen der 88 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Erſatz=Ordn. verwieſen.
Darmſtadt, im December 1878.
Großherzogliche Prüfungs=Commiſſion für einjährig Freiwillige.
Der Vorſitzende:
Spamer.
Darmſtadt, 23. December 1878.
Bekreffend. Die Verhältniſſe der gewerblichen Arbeiter (Geſellen, Gehülfen, Lehrlinge und Fabrikarbeiter).
B e k a n n t m a ch u n=
Das am 1. Januar 1879 in Kraft tretende Reichsgeſetz über die Abänderung der Gewerbeorduung vom 17. Juli 1878
(Reichsgeſetzblatt S. 199) beſtimmt unter Anderem:
A.
I. Kinder unter vierzehn Jahren, welche in Fabriken, in Werklſtätten, in deren Betrieb eine regelmäßige Benutzung von
Dampfkraft ſtattfindet, in Hüttenwerken, Bauhäfen, Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanſtalten, unterirdiſch betriebenen Brüchen
oder Gruben beſchäftigt werden, müſſen im Beſitze einer Arbeitskarte nach beſonders vorgeſchriebenem Formular ſein. Kinder
unter zwölf Jahren in Fabriken zu beſchäftigen, iſt verboten.
II. Alle anderen aus der Vollsſchule entlaſſenen gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen unter einundzwanzig Jahren
ſind gehalten ein vorſchriftsmäßiges Arbeitsbuch zu führen, und macht es hierbei keinen Unterſchied, ob die Arbeiter ausdrücklich
als Geſellen, Gehülfen, Lehrlinge oder Fabrikarbeiter angenommen ſind, ob ſie in deren Behauſung, ob ſie in Werkſtuben,
Werk=
ſtätten, in Fabriken, im Freien, insbeſondere auch auf Bauplätzen oder bei Bauten, oder in Bahnhöfen, oder in Hüttenwerken in
Arbeit ſtehen.
Eines Arbeitsbuches nicht bedürfen:
1) Die ad 1 bezeichneten Kinder unter vierzehn Jahren,
2) Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeſchäften,
3) Kinder, welche bei ihren Eltern und für dieſe und zwar nicht auf Grund eines Arbeitsvertrages, mit gewerblichen
Arbeiten beſchäftigt ſind,
4) Dienſtboten beiderlei Geſchlechtes,
5) die mit gewöhnlichen auch außerhalb des Gewerbes vorkommenden Arbeiten beſchäftigten Taglöhner u. Handarbeiter,
6) Perſonen, welche in der Stellung von Angeſtellten (Geſchäftsführer, Buchführer, Werkmeiſter und dergleichen) in
gewerblichen Betrieben beſchäftigt werden.
Arbeitskarten und Arbeitsbücher werden von der unterfertigten Behörde koſten= und ſtempelfrei ausgeſtellt und zwar:
a) Arbeitskarten für diejenigen Kinder, welche am hieſigen Platze Beſchäftigung annehmen, oder während dieſer
Be=
ſchäftigung ſich aufhalten ſollen;
b) Arbeiksbücher für ſolche Arbeiter, welche dahier ihren letzten dauernden Aufenthalt gehabt haben, einerlei, ob ſie
bereits früherhin im Beſitze eines Arbeitsbuches waren, oder nicht.
Die Ausſtellung der Arbeitskarten und Arbeitsbücher erfolgt auf Antrag oder mit Zuſtimmung des Vaters oder
Vor=
mundes. Iſt die Erklärung des Vaters nicht zu beſchaffen, ſo kann dieſelbe durch die Bürgermeiſterei ergänzt werden.
Vor Ausfertigung der Arbeitskarten und Arbeitsbücher iſt von den Jutereſſenten und zwar gelegentlich der
Antragſtel=
lung nachzuweiſen:
Falls der Antrag auf Ausſtellung der Arbeitskarte oder des Arbeitsbuches nicht von dem Vater oder Vormunde
ge=
ſtellt wird, die Zuſtimmung der letzteren und zwar für die Regel in Form einer ſchriftlichen Erklärung.
144 2) Wenn die Erklürung des Vaters nicht beſchafft werden kann, die ſolche ergänzende ſchriftliche Beſcheinigung der Großh.
Bürgermeiſterei.
3) Soweit nicht anderweit feſtſteht, daß der Arbeiter zum Beſuche der Vollsſchule nicht mehr verpflichtet iſt, eine
Beſchei=
nigung des Schulvorſtandes desjenigen Ortes, wo der Arbeiter aus der Volksſchule entlaſſen iſt.
4) Jahr, Tag und Ort der Geburt des Arbeiters in der Regel durch Beibringung einer Geburtsurkunde (Geburts=,
Taufſchein); bei Anträgen auf Ausfertigung von Arbeitskarten. hat die Vorlage der Geburtsurkunde ſtets zu erfolgen.
5) Bei Anträgen auf Ausfertigung von Arbeitskarten eine ſchriftliche Erklärung des Vorſitzenden des Schulvorſtandes
be=
züglich der Schulverhältniſſe (Angabe der Schule, welche das Kind während der vorſtehenden Beſchäftigung zu beſuchen hat,
Be=
zeichnung der Tage und Stunden, an welchen dies zu geſchehen hat).
6) Bei Anträgen auf Aufſtellang von Arbeitsbüchern für Arbeiter unter 15 Jahren, eine ſchriftliche Erklärung des
Vor=
ſitzenden des Schulvorſtandes desjenigen Ortes, wo der Arbeiter aus der Volksſchule entlaſſen worden iſt, darüber, daß letzterer
zum Beſuche der Volksſchule nicht mehr verbunden erſcheint.
Die Aushändigung der Arbeitskarten erfolgt nicht an das Kind, ſondern an den Bater oder Vormund, oder an den
Arbeitgeber deſſelben; die Arbeitsbücher dagegen werden den Arbeitern ſelbſt behändigt.
Sind Arbeitskarten oder Arbeitsbücher vollſtändig ausgefüllt oder nicht mehr brauchbar, oder wenn ſie verloren
ge=
gangen oder vernichtet ſind, ſo werden an ihrer Stelle ſeitens der unterfertigten Behörde neue ausgeſtellt. Hat der Inhaber das
frühere Arbeitsbuch abſichtlich unbrauchbar gemacht oder vernichtet, ſo kann die Ausſtellung eines neuen Exemplars trotzdem
er=
folgen, wenn ſchon jener ſeine Beſtrafung nach 8 150 p. 3 der Gewerbe=Ordnung zu erwarten hat. Für Ausſtellung eines neuen
Arbeitsbuches an Stelle eines unbrauchbar gewordenen, verloren gegangenen oder vernichteten iſt eine Gebühr von 50 Pfg. zu
entrichten.
Die Ausſtellung einer neuen Arbeitskarte nnterliegt den nämlichen Vorſchriften, jedoch bedarf es der Vorlegung einer
Ge=
burtsurkunde dann nicht, wenn die bisherige Arbeitskarte eingeliefert wird.
Mit Rückſicht darauf, daß das gegenwärtige Geſetz bereits am 1. Januar 1879 in Kraft tritt, ſind die Anträge auf
Ausſtellung von Arbeitskarten und Arbeitsbüchern unverzüglich, längſtens aber bis 30. d. Mts. bei dem Polizeirevier=Commiſſär des
Reviers, in welchem die Wohnung liegt, einzubringen und ſind dabei gleichzeitig die oben verzeichneten Nachweiſe zu führen.
Zu=
widerhandlungen gegen die einſchlägigen Beſtimmungen werden nach 8 156 der Gewerbe=Ordnung geahndet.
8 150. Mit Geldſtrafe bis zu zwanzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen für jeden Fall
der Verletzung des Geſetzes wird beſtraft:
1) wer den Beſtimmungen der 88 106 bis 112 zuwider einen Arbeiter in Beſchäftigung nimmt oder behält;
2) wer den Beſtimmungen dieſes Geſetzes in Anſehung der Arbeitsbücher und Arbeitskarten zuwiderhandelt;
3) wer vorſützlich ein auf ſeinen Namen ausgeſtelltes Arbeitsbuch unbrauchbar macht oder vernichtet.
Die Aushändigung der Arbeitskarten und Arbeitsbücher ſelbſt erfolgt zu noch näher zu beſtimmender Zeit durch das
dieſſeitige Haupt=Meldebüreau.
B.
Die Beſchäftigung jugendlicher Artbeiter in Fabriken darf nicht ſtatfinden, bevor der Arheitgeber die in 8 138 Abſatz 1
und 2 der Gewerbeordnung vorgeſchriebene Anzeige gemacht hat.
8 138. Sollen jugendliche Arbeiter in Fabriken beſchäftigt werden, ſo hat der Arbeitgeber vor dem Beginn der
Beſchäf=
tigung der Ortspolizeibehörde eine ſchriftliche Anzeige zu machen.
In der Anzeige ſind die Fabrik, die Wochentage, an welchen die Beſchäftigung ſtattfinden ſoll, Beginn und Ende der
Arbeitszeit und der Pauſen, ſowie die Art der Beſchäftigung anzugeben. Eine Aenderung hierin darf, abgeſehen von
Verſchieb=
ungen, welche durch Erſetzung behinderter Arbeiter für einzelne Arbeitsſchichten nothwendig werden, nicht erfolgen, bevor eine
entſprechende weitere Anzeige der Behörde gemacht iſt.
In jeder Fabrik hat der Arbeitgeber dafür zu ſorgen; daß in den Fabrikräumen, in welchen jugendliche Arbeiter beſchäftigt
werden, an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter unter Angabe ihrer Arbeitstage ſowi
des Beginns und Endes ihrer Arbeitszeit und der Pauſen ausgehängt iſt. Ebenſo hat er dafür zu ſorgen, daß in den bezeichnetee
eRäumen eine Tafel ausgehängt iſt, welche in der von der Centralbehörde zu beſtimmenden Faſſung und in deutlicher Schrif
zinen Auszug aus den Beſtimmungen über die Beſchäftigung jugendlicher Arbeiter enthält.
Die Anzeige muß erſehen laſſen, ob in der betreffenden Anlage Kinder zwiſchen 12 und 14 Jahren oder nur eine von
beiden Altersllaſſen beſchäftigt werden ſollen. Die bezüglichen Anzeigen ſind von den betreffenden Fabrikbeſitzern an die
unter=
zeichnete Behörde in ſchriftlicher Form zu erſtatten und bis längſtens zum 30. d. Mts. hierher einzuſenden.
Wer es unterläßt, den in den angezogenen Geſetzesſtellen für ihn begründeten Verpflichtungen nachzuleben, wird nach
8 149 der Gewerbe=Ordung mit Geldſtrafe bis zu dreißig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu acht Tagen
beſtraft.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
B e k a n n t m a ch u n g.
5 Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß im Jahr 1879 an
nachver=
zeichneten Tagen Zuchtviehmärkte dahier abgehalten werden:
am 7. und 21. Januar,
4.
4.
1.
6.
3.
18. Februar,
18. Mürz.
22. April,
20. Mai,
17. Juni,
am 1, 15. und 29. Juli,
„ 12. und 26. Auguſt,
9. „ 23. September,
7. „ 21. October,
„
„ 4. „ 18. November,
„ 2. „ 16. December.
Der Viehmarktplatz befindet ſich in der Blumenthalſtraße in nächſter Nühe der
Bahnhöfe und ſtehen daſelbſt ausreichende Stallungen zur Verfügung.
Darmſtadt, den 30. December 1878.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
1)
Bekanntmachung.
Montag den 6. Januar 1879, Vor
mittags 11 Uhr, ſoll auf unſerem Büreau
die Anfuhr von Brennholz aus dem ſtädt.
Oberwald und der Tanne in das ſtädt.
Holzmagazin, ſowie die Anfuhr von
klein=
gemachtem ꝛc. Holz aus dem Magazin in
die ſtädt. Anſtalten an die
Wenigſtnehmen=
den unter den bei der Verſteigerung bekannt
gemacht werdenden Bedingungen vergeben
werden.
Darmſtadt, den 31. December 1873.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. B.:
2)
Hickler, Beigeordneter.
Bekanntmachung.
Die Reinigung der Straßen u.
öffent=
lichen Platze, ſowie das Wegfahren
des Straßenkehrichts betr.
Die am 20. d. Mts. verſteigerungsweiſe
ſtattgefundene Vergebung obiger Arbeiten,
für das Jahr 1879 iſt genehmigt.
Darmſtadt, den 31. December 1378.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
3)
Ohly.
10977) Bekanntmachung.
Montag den 6. Januar1879,
Vor=
mittags 10 Uhr, werden auf dem Büreau
des unterzeichneten Proviant=Amts eine
größere Quantität Waizen= und
Roggen=
kleie, Magazin= und Bäckerei=Fußmehl,
Roggen= und Haferfegekaff, Heu= u. Stroh=
Abfälle gegen gleich baare Bezahlung der
öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt.
Großherzogliches Proviant=Amf.
4
Feilgebotenes.
Vorzügl. Bett=Unterlagen,
8
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der obere Stock, beſtehend aus 7 Zimmern,
Küche, Keller, Holzſtall ꝛc., zu vermiethen
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4705) Die beiden Etagen des dermaleu
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Stock, 3 Zimmer, Küche mit allem
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6474) Marktplatz 12 zwei große
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5996) Soderſtraße 33 iſt die bel
Etage, 3 Zimmer mit allen ſonſtigen
Be=
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parterre ſofort zu beziehen.
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7067) Eliſabethenſtr. 33 1-2möbl.
Zimmer. Zu erfragen l. Stock.
7068) Eliſabethenſtraße 12 in dem
Hauſe der Geſellſchaft „Eintracht” iſt das
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5 Zimmern nebſt Küche und Zubehör, per
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7528) Riedeſelſtraße 68 parterre ein
oder zwei möblirte Zimmer.
7847) Kirchſtraße 25 iſt ein Logis,
beſtehend aus 3 Zimmern, Kabinet, Küche
und ſonſtigen Bequemlichkeiten, zu vermiethen
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5 Zimmer, Kümmerchen, Küche, Bleichplatz ꝛc.
Näheres oben.
7981) Soderſtraße 21 in der Nähe
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aus 2 Zimmern mit Kabinet, zu vermiethen
und ſofort zu beziehen.
8089) Brandgaſſe 4 ein kleines Logis.
8094) 47 Wienersſtraße 47
Eine Parterre=Wohnung, beſtehend aus
4 oder 5 Zimmern mit allem Zubehör, zu
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200 fl., 5 Zimmer 250 fl. Ad. Abreſch.
8203) Wendelſtadtſtraße 1, 2 möbl.
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im 3. Stock, 5 Piecen mit allem Zubehör,
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Etage) vollſtändig neu hergerichtet,
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haltend 6 Zimmer nebſt allem
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8239) Wilhelminenſtraße 6, 3. Stock
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vermiethen.
10548) Heidelbergerſtraße 15 ein
möblirtes Zimmer parterre; desgl. 2 möbl.
Zimmer im 2. Stock ſofort zu beziehen.
10814) Bleichſtraße 38 Hochparterre
5 heizbare Zimmer und ſonſtiges Zubehör
1. April beziehbar.
10905) Rheinſtraße 47, 1. Stock, ein
großes Magazin nebſt Comptoir event. auch
Wohnung per. 1. April.
10907) Kiesſtraße 26 ein kleines
Logis zu vermiethen.
10913) Nieder=Namſtädterſtraße 14
ein kleines Dachlogis anderweit zu
ver=
miethen und bis den 15. März k. J. zu
beziehen. Näheres Mühlſtraße 60 parterre.
10916) Dieburgerſtraße 20 iſt ein
möbl. Zimmer zu vermiethen
10960) Beſſunger Heerdwegſtr. 57
iſt durch Verſetzung des Hrn.
Premierlieute=
nant v. Kummer die Parterre=Wohnung
vom 1. April 1879 ab anderweit zu
ver=
miethen.
10962) Neckarſtraße 26 iſt im
Vor=
derhaus eine Wohnung, 3 Zimmer, Küche
nebſt allem Zubehör, zu verm. Näh. 1Tr. h.
11022) Eliſabethenſtraße Nr. 1. St. 2
ein möblirtes Zimmer, auf Wunſch Kabinet,
nach der Straße.
6) Louiſenplatz 4 iſt in meinem
Hauſe der Eckladen und der dicht am
Stände=
haus anſtoßende Laden ſofort zu vermiethen.
Michael Schmidt, Louiſenplatz 4
7) Soderſtraße 55 bel Etage 4
Zim=
mer, geräumiger Alkoven, abgeſchloſſener
Vörplatz nebſt allen Bequemlichkeiten
Anfangs März beziehbar.
8) Blumenthalſtraße, nahe den
Bahn=
höfen, ſind einige Logis annehmbar zu
ver=
miethen und ſofort zu beziehen. Näheres
in Nr. 43 daſelbſt parterre.
Vermiſchte Nachrichten.
10187) Eine Lehrlingsſtelle für einen
jungen Mann aus guter Familie offen bei
J. G. Keller,
Material= und Farbwaarenhandlung.
Ma 1
9
Einziges Auftreten
er
Sionora Adelina Patt,
in
Franhfurt a. M.
Dienſtag den 7. Januar 1879, Abends halb 7 Uhr,
im grossen Saal des Gaalbaus
zu Frankfurt a. M.
Einmaliges Concerl-M
E
Signora 1VbIIL PIV
und des
Ba0 a. zeGodt
18)
unler
Mitwirkung des Frl Anna Verhulst, Kgl. Niederländ.
Kammerpianiſtin aus Amſterdam, des Hrn. Kammerſänger
Eugen Gura, vom Stadttheater in Hamburg, des Hrn.
Sigusmund Bürger, Solo=Celliſt der Königl. Bayr.
Hofkapelle in München und des Hrn. Kapellmeiſters
Martin Wallenstein.
PROARAU M.
1) Sonate (Cmoll) für Pianoforte und Cello
Ht. Haens.
52) Cavatine: „Bel raggio lusinghero” aus Semiramis
Roſſini.
(Signora Adelina Patti).
3) Ballade für Bariton (Herr Gura)
tarl Eoewe.
4) a. Aufschwung
Hchumann.
b. Berceuse
für Pianoforte
Ehopin.
c. Asdur-Walzer
5) Ariaz ull mio tesoral aus „Don Juan” (Sign. Nicolini) Aozark.
6) a. Andante
Bolique.
b. Arlequim
Bopper.
für Cello
C. Trämmerei
Hchumann.
d. Am Springbrunnen
Davidoff.
7) Duo;„Pariaza o caro” aus „Traviata”
Verdi.
(Signora Adelina Patti, Signor Nicolini).
8) Canzone; „La donna e mobile” (Signor Nicolini)
Berdi.
9) 2. Variationen
Händel.
für Pianoforte
b. Valse Caprice
Hchuberk-Lizl.
10) L=Eco (deutſch) Signora Adelina Patti
Eckerk.
11) Lieder für Bariton Herr Gura)
Hchumann.
12) Sehatten-Walzer aus Dinorahr (Signora Adelina Patti.)
Conceriflügel-Blüthner.
Logenplätze 15 M., Saalplätze 10 M, Balkon 4 M., Fremdenloge
10 M., Gallerieloge 6 M. Seitengallerie 5 M., obere Gallerie 2 M.
ſind bei Hrn. Georg Schädel, kl. Hochſtraße Nr. 14 und in der Muſikalien=
Handlung v. Theodor Henkel in Frankfurt a. M, Theaterplatz Nr. 6 zu haben.
Die auswärtigen Concertbeſucher werden im eigenen Intereſſe gebeten, ſich
ihre Billets rechtzeitig zu ſichern.
Signora Adelina Patti und Signor E. Nicolimi treten in keiner
andern ſüddeutſchen Stadt und überhaupt nur je einmal in Frankfurt a. M.
Leipzig und Dresden auf
M6. 1
12) Wegen der conventionellen Neujahrs=Gratulationen haben ſich durch Karten zum Beſten der Kleinkinderſchule dahier
eutſchuldigen laſſen die Herren: Regierungsrath Achenbach. Rechnungsrath Ackermann. G. P. Ackermann. Bezirlsingenieur
Amend. Oberſt Anſchütz. Kaufmann Anſpach. Hofgartencanzliſt Appel. Hofmuſikus Banger. Major Barthel, Kammermuſikus
Bauer. Egid. Bauſch. Geometer Brohm. Oberpoſtcommiſſär Berchelmann. Hofweißbinder Beſt II. Frau Hofweißbinder Beſt II.
v. Bellersheim. Hoftheaterreg. Butterweck. Bückler. Kammerſänger Becker. Hofſänger Bögel. Obermaſchinenmeiſter Brandt.
Frau Obermaſchinenmeiſter Brandt. Eiſenhändler Bodenſtein. Ortsgerichtsvorſteher Berntheiſel. G. Braun. Oberforſtdirector Boſe.
Herbert Bird. B. Architekt Braden. Frau Inſtrumentenmacher Buſch, Wtwe. Commerzienrath Blumenthal. Polizeicommiſſär
Bichmann. Oberſt Coulmann. Frln. Czerwenka, Hofſängerin. Hofopernregiſſeur Cramolini. Miniſterialſetretär v. Carlſen.
Miniſter Freiherr v. Dalwigk. Gaſtwirth Danz. Oberpoſtdirector Deininger. Weinhändler Aug. Dieffenbach. Wilhelm Dieffenbach.
Oberſteuercalculator Draudt. Reallehrer Dr. Diehl Frau Rentner Dieffenbach. Franz Ebert. Steuerrath Eckhard.
Zoll=
inſpector Eckhardt. Hofconditor Eichberg. Dr. Eigenbrodt. Decan Fritz. F. Rechnungsrath Fickel. Stadtverord. Dr. Fölſing.
Generalſtaabsprocuratorſubſtitut Friedrich. Frln. Math. Fehr. Frln. Louiſe Fehr. Kammerdirector Fehr. Frln. Marie Formhals.
Kaufmann Franziskus. Oberſteuerregiſtrator Fuhr. Baurath Geßner. Frau N. Gütlich, Wtwe. Rentner Ganß. Carl Gaulé,
Stadtverordneter. L. Gütlich. Rentner Größmann. Fabrikant Glöckner. Stadtverordnete Gerſchlauer. Frau General Gräcmann.
Hofgerichts=Advocat Gervinus. Kürſchner Georg Gräff. Aſſeſſor a. D. Gerau. Oberconſ.=Protoc. Gerhard. Kaufmann Gg. Hof.
Chr. H. Carl Hemmerde. Carl W. Hemmerde. Hauptmann v. Heſſert. Frln. Heyl. Frau Rentner Hein, Ww.
Oberſt=
lieutenant Hauß. Hofcapellmeiſter de Haan. Hofſänger Hofmann. L. Harres. Rentner P. J. Har. Beigeordnete G. Hickler.
Major Hanneſſe. Oberrechnungsrath Heß. Domänenrath Hauſer. Rentner Wilh. Harres. Hofgerichtsrath v. Heſſe.
Ober=
conſiſtorialrath Habicht. Stadtbaumeiſter Hechler. Oberſteuerdirector Hügel. Adolph Hügel. Fch. Hügel. Frau
Garderobe=
verwalterin Hieb. Finanzrath Hörr. Architekt E. Harres. Kaufm. Carl Hornmann. Kaufm. Hch. Hornmann. Weinhändler
Habicht. Polizeirath Haas. Fabrikant F. Hochſtätter. Advocat Heumann, Steuercontroleur Hechler. Rentner Jacoby. Rentner
Jordis Frau Wilhelmine Jordis. Miniſterialpraͤſident Kempff, Erc. General Kehrer. Frau General Kehrer. Stadtrechner Kriegk.
Gaſthofbeſitzer Wm. Köhler. Kaufm. Carl Kahlert. Frau Kaufm. Carl Kahlert. Baurath Köhler. C. Köhler. C. C. Kleber.
Provinzialdirector Küchler. Hofgerichtsrath Köhler. Gaſtwirth Kloß. Rentner K. Keller. Frln. v. Knöpfler. Hofbibliothekſecretär
Dr. Lennert. Rentner E. Ludwig. Oberrechnungsrath Lorbacher. Präſident Freiherr v. Lehmann. Hauptmann Lotheiſen.
Hofapotheker Lautenſchläger. Kaufmann Lerch. Lautz. Major Lannert. Hofgerichtsadvocat Lochmann Rentner Herm. Lerch.
Hofger=Adv. Ludwig. Oberconſiſt.=Rath Liuß. Frau Gaſtwirth Lauſter. Conſul Leuthner. Finanzrath Lindeck. Dr. Fr. Leydhecker.
Carl Merck. Frau Carl Merck. J. H. E. Merck. Frau Dr. Merck, geb. Schenk. Hauptm. Maurer. Hofger=Rath Maurer.
Kanzleirath Mendel. Proſeſſor Marr. Dr. Moldenhauer. Hauptſtaatskaſſekaſſier Michell. Geh. Oberbaurath Müller.
Hof=
gärtner Ph. Müller. Kaufm. W. Manck. Maler Müller. Bauunternehmer J. Müller, Sohn. Hoftaxator Neuſtadt.
Hof=
bibliothekſecretär Dr. Nick. Miniſterialkanzliſt Nick. Frau Emilie Nick. N. N. N. N. N. N. N. N. Frln. Nievergelder.
Hofconcertmeiſter Niederhof. N. N. Kaufmann Ph. Orth. Oberpoſtmeiſter Pfalz. Frau Hoffängerin Pichon. Oberlehrer Pfnorr.
Kaufmann Praſſel. Rittmeiſter Perrot. Rechnungsrath Petſch. Rentner Petſch. Frau Reatner Petſch. Obermedicinalrath
Dr. Pfannnmüller. Stationsvorſteher Roth. Oberforſtcalculator Roth. Kaufmann M. Roll. Dr. Rebentiſch. Miniſterialrath
Reuling. Oberſtkammerherr Freiherr v. Rabenau. Fritz Riedel, Hauptm. a. D. Gericht aſſeſſor Dr. Carl Riedel. Aſſeſſor Rohde.
Major Riedel. Frau Hofſängerin Reger. Stadtverord. Ruths. Stadtverord. Riedlinger. Forſtmeiſter Reiß. Kirchenrath Ritſert.
Juſtizrath Reatz. Geh. Oberbaurath Renner. Dr. Röll, Lehrer der höheren Töchterſchule. Hauptm. v. Rotsmann. General
v. Radeke. Oberſt Rüti. Legationsrath Rothe. Major v. Rotsmann. Inſpector Riedel. Diviſions=Generalarzt Dr. Gg. Reuling.
Hofgerichtsrath Reul ng. Stadtverord. Ritſert. Buchdruckereibeſitzer Ramſpeck. Frau Reuble=Beilhak. Rentner Römer. Frau
Dr. Reininger. Rentner Sarg. Kaufm. Carl Schmidt. Frau Hofjuwelier Schreger. Frln. Johanna Schwab II. Frln. Marie
Schwab. Frau Adelheid Schwab. Hauptm. Selzam. Diviſionspfarrer Strack. Frln. Johanna Schwab I. Hofſchloſſermeiſter
Schmidt, Reallehrer Dr. Schäffer Freifrau v. Schenk zu Schweinsberg Hermannſtein. Miniſter Freiherr v. Schenck. Hauptm.
v. Schmittburg. Hauptm. v. Schenck. Schäffer. Hofgerichtsrath Scriba. Hofgerichtsſecretär Scriba. Frln. Marie Schrötter,
Hofſängerin. Regiſſeur Siebenhoff. Hofcapellmeiſter Schmidt. Frln. Schütkh, Hofſängerin. Hoffänger Scheidweiler.
Kataſter=
geometer Schreiner. Fabrikant Schüchner. Apoth. Scriba jr. Schröder. Stadtverord. G. Schneider. C. Stempel.
General=
major Seederer. Oberſteuerrath Sick. Rentner Stürtz. Rentner Scharf. Frau Hauptm. Selzam. Major Schenk. Rentner
Gottfried Schwab. Profeſſor Hofrath Dr. Schäfer. Commerzienrath Schuchard. Verwalter Seemüller. Frau Polizeicommiſſar
Seim. Domänenſecretär Strein. Kreiskaſſerechner Spangenberg. Stadtgerichts=Aſſeſſor Schäfer. Wilh. Schwab senior. Kaufm.
Joh. Schneider. Kaufm. Wilhelm Schwab II. Rentner C. Schwarz. Adolph Trier. Theodor Trier. Kanzleirath Theiſen.
Prof. Dr. Thiel. Geh. Rath Trigophorus. Oberſteuercalculator Trapp. Frau Ph. Traiſer, Wtw. Kaufmann Uebelshäuſer.
Frau Uhrig. Frln. Uhrig. Oberlehrer Volz. Hofſilberarbeiter Vietor. Profeſſor Wagner. Rentner Weſternacher. Hofmarſchall
Oberſt v. Weſterweller. Kaufm. Carl Will. Hofſteinmetz Wagner. Maurermeiſter Wagner. Pfarrer Wickenhöfer. Geh. Rath
Winter. Frau Geh. Rath Winter. Dr. v. Wedekind. Profeſſor Wagner. Kreisſchulinſpector Wagner. Commerzienrath Wolfskehl
von Frankfurt. Hofinſirumentenmacher Weiler. Oberſt v. Willich. Ferd. Wittich. Rudolf Wittich. Wild. Dr. Weylandt, O.=B.=R.
L. v. Willmann. Winter. Wünzer. Secretär Winter. Profeſſor Werner. Juwelier Wondra. Juwelier Wunderlich. Weſt.
Dr. Paul Wagner. Geh. Rathv Willich. Hofbanquier Emil Wolfskehl. Präſident Zentgraff. Inſtrumentenhändler Zimmermann.
Hofſänger Ziehmann. Rentner Chr. Zöppritz. Louis Zöppritz. Keeisaſſeſſor v. Zangen. Frln. L Jonghaus. Frln. A. Jonghaus.
Hauptmann Maurer. Dr. Pöhn. Hauptmann a. D. v. Hombergk zu Vach. Banquier Jordis. Secretär Fröhlich. Hofrath
Feidel. Frau Regierungsrath: Kohlermann, Wiw. L. Th. Müller. P. Weber. Kaufmann E. Maurer. Kentner
C. Seydler. Weißbindermeiſter Friedrich Mahr.
Die Nietenblätter können gegen Rückgabe der von uns
ausge=
ſtellten Bons nur noch bis Samſtag 4. Januar in Empfang genommen werden.
Expedition des Tagblatis.
9955)
Zu vermiethen.
Ein elegant möblirtes Zimmer mit
ſeparatem Eingang, Hochparterre,
gegen=
über dem Herrngarten. Frankfurterſtraße,
Eck der Aliceſtraße 2.
11035) Ein Mitleſer der„Neuen Frankfurter
Preſſe' geſucht. Martinſtr. 14, 2. Etage.
R 1
Eiſenbahnfrachtbriefe,
neues Format, welche am 1. Januar 1879 eingeführt werden, ſind ſtets vorräthig in
der Expedition dieſes Blattes.
Katharinen=Kirche=Verlooſung.
Die regelmäßige Ausgabe der Nietenblätter endigt Samstag den 4. Januar
und findet bis dahin ſtatt, mit Ausnahme der Sonn und Feſtage,. in den
Vormit=
tagsſtunden von 9-12 Uhr und Nachmittags von 2-5 Uhr. Nach dem 4. Januar
ſind Looſe, für welche Nietenblätter reclamirt werden, in den Briefkaſten Heinrichſtraße
Nr. 73 nebſt 20 Pfg. in verſchloſſenen Couverts mit Namen und Wohnung (
Haus=
nummer) der Loos=Eigenthümer einzulegen, worauf dem Inhaber, je nach Vorrath, die
entſprechenden Nietenblätter franco zugehen.
J. GaulO.
11096)
Reine, unverſälschte Cafébohue
mit concentrirtem, haltbarem
Th. Martin & Co's
Aroma
7
G
GSOTVeTCAk6
erhöhte Ausgie,
bigkeit durch eigenes Röſtverfahren
ohne Verluſt von Aroma.
Th. Martin & Cos „Café des Gourmets,
eine extraff. Mokkamiſchung f. Feinſchmecker, in je
⁄. Pfd.=Packeten, M. 1.60,
1¼
1.80, 2 u. 2.40, bei G. L. Kriegk, Wilh. Manck, Wilh. Weber, Gg.
Darm=
ſtädter, F. Pröſcher, C. Reinemer, G. V. Poth. — Vertreter G. Laux,
9525)
Frankfurt a. M.
vaalall-Aestallratioh.
Mittwoch den 1. Janu a r 1879.
15) Bekanutmachung.
Das Verzeichniß der für das 2. Semeſter
1878 zur israelitiſchen Gemeindekaſſe zu
zahlenden Schulgelder liegt vom 31.
De=
cember 1878 bis 8. Januar 1879 acht
Tage lang auf unſerer Gemeindeſtube zur
Einſicht offen.
Darmſtadt, den 24. December 1878.
D e r Vor ſt a u d
der israelitiſchen Religionsgemeinde.
16)
Todes=Anzeige.
Statt beſonderer Anzeige Verwandten,
Freunden und Bekannten die ſchmerzliche
Nachricht, daß unſer lieber Gatte, Sohn
und Vater
Heinrich Lonz
heute nach langen ſchwerem Leiden ſanft
entſchlafen iſt.
Darmſtadt, den 30. December 1878.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet am 1. Januar
Nachmittags 4 Uhr vom Leichenhauſe auf
dem Friedhof ſtatt.
im Gartensnale.
Anfang 7 Uhr. Entree 30 Pfa. Perſon.
Zu zahlreichem Beſuch ladet ergebenſt ein.
H. Caulé.
11102)
H ä u ſ L x
in den beſten Lagen mit u. ohne Geſchäfte, ſowie Herrſchaftshäuſer mit
ſchö=
nen Gartenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verkaufen.
Alexander=
14
Neustadt,
ſtraße.
11) Vom 1. Januar ab wohne ich nicht,
mehr Karlsſtraße Nr. 12, ſondern
Mauer=
ſtraße Nr. 10.
Löb Löb.
12) Zwei Frauen ſuchen Laufdienſt.
Langgaſſe 2. Näheres bei Frau Mann.
13
Geſucht.
eine ordentliche ältere Perſon zu Laufdienſt.
Wo? ſagt die Expedition.
14)
Verloren.
Tages=Kalender.
Großh. Muſenm und Bildergalerie im Schloß
Pöffnet Sonntags von 11-1 Uhr, Dienſtaa.
Mitt=
woch, Donnerſtag und Freitag von 11-12 Uhr.)
Großb. Hofbibliothel im Schloß, geöffnet
täg=
lich von 9-12 Uhr Vormittags und ſaußer Samſtag
von 2- 4 Uhr Nachmittags.
Großherzogliche Gärten. -er Garten vor dem
Jägerthor (Mathildenhöhe) iſt dem Publikum jeden
Tag, der Beſſunger Hofgarten jeden
Donners=
tag geöffnet.
Vermanente Kunſt=Ansſtelhung in der
Saal=
bauſtraße 73. täglich von 10 Uhr bis zum Abend.
Sparkaſſe. Zahltag an jedem Werktage von
9-12 Uhr Vormittags. Die Büchlein werden
ſo=
gleich ausgefertigt. Die niebngſte Einlage betragt
Mark.
Geſchäftsordnung der Bürgermeiſterei
Darm=
ſtadt: Gewerbeſtreitſachen: Montag,
Mitt=
woch und Freitag Vormittags von 11-12 Uhr.
Armen= und Hoſpital=
Angelegenhei=
ten: täglich Vormittags von 10-11 Uhr.
Schul=
langelegenheiten: Donnerstag und Samstag
Vormittags von 11-12 Uhr.
Octroiange=
legenheiten: Ugl. Vormitt. von 11-12 Uhr.
Tarmſtädter Volksbauk, eingetragene
Ge=
noſſenſchaft, verbunden mit Shar=Kaſſe.,
Geſchäftsſtunden täglich Morgens von 9-12 Uhr,
Nachmittags von 3-6 Uhr. Kaſſeſchluß um 5 Uhr
Nachmittags. Sparkaſſe=Büchelchen werden ſogleich
bei der Einlage ausgefertigt.
Armenverein: Louiſenſtraße Nr. 26 geöffnet
täg=
lich 2-6 Uhr Nachmittags.
Spar= und Leihkaſſe in Beſſungen, Carlsſtraße
Nro. 2. Zahltage Dienſtag und Samſtag von
8-12 Uhr Vormittags.
Ein armes Dienſtmädchen verlor
geſtern Morgen von der Rheinſtraße nach
der Saalbauſtraße ein Portemonnaie mit
ca. 41 Mk. Inhalt. Der redliche Finder
wird gebeten, daſſelbe Rheinſtraße 41
par=
terre gegen eine gute Belohnung abzugeben.
11051) Eine reinliche Frau ſucht
Laufdienſt Schwanenſtraße 29.
Mittwoch 1. Januar: Großes Concert in der
- Großes Concert
Reſtauration Markwort.
im Saalbau.
Donnerstag 2. Januar: Generalverſammlung
des Vereins für Volksbildung.
Samstag 4. Januar: Abendunterhaltung des-
Geſangvereins Sängerluſt.
Mittwoch 15. Januar: Hauptverſammlung des
ülfsvereins.
Na 1
vern
S.
Vermiſchte Mittheilungen.
Darmſtadt, 1. Januar.
Poſtaliſches. Vom 1. Januar 1878 ab ſind bei
Poſipäckerei=
ſendungen nach Belgien, ebenſo wie bei allen über Belgien geleiteten
Pa=
cketſendungen nach Frankreich und Großbritannien, zwei gleichlautende
Zolldeklarationen erforderlich. Dieſelben müſſen, wie bisher, in
franzö=
ſiſcher Sprache abgefaßt ſein.
Dem Artikel in Nr. 240 des Tagblatts, bezüglich der zur He=
G
bung des Obſtbaus in der Gemarkung Beſſungen im dortigen
Ge=
meinderath beantragten Mittel, liegt die unverkennbare Abſicht zu Grunde,
den auf Ausrottung der ſogenannten wilden Alleen zugeſpitzten Antrag
in das mildeſte Licht zu ſetzen. Gemeint können nur ſein: die Kaſtanien=
Allee nach der Ludwigshöhe und die Ahorn=Alleen an dem Roßdörfer=
und Nieder=Ramſtädter Wege, welch letztere vor etwa 10 Jahren vom
Verſchönerungsverein, auf der Fläche der betreffenden Wege, mit
Ge=
nehmigung des Ortsvorſtandes, in welchem damals die ackerbautreibende
Bevölkerung weit ſtärker vertreten war, als dermalen - angelegt
wur=
den. Die Anlegung dieſer Ahorn=Alleen und ihre Unterhaltung bis heute,
hat offenbar einen, viele hunderte von Mark betragenden Aufwand
verur=
ſacht, welcher von Bewohnern Beſſungens und Darmſtadts beſtritten
wurde, und es erſcheint jetzt, wo die Bäume anfangen, ihrem Zweck zu
entſprechen, wo ſie die genannten Orte durch ſchattige Wege mit dem
Laubwalde verbinden, als ein gewagtes Unternehmen, die öffentliche
Meinung für das geplante Todesurtheil gefangen nehmen zu wollen.
Die landwirthſchaftlichen Motwe, welche in dem fraglichen Artikel
vor=
gebracht werden, erſcheinen in mancher Beziehung hinfällig. Der
Roß=
dörfer Weg zieht von Weſt nach Oſt; auf den ſüdlich anſtehenden
Grund=
ſtücken kann deßhalb von einer nachtheiligen Beſchattung kaum die Rede
ſein; mindeſtens iſt der Schatten weit geringer als ihn demnächſt die
Obſtbäume werfen werden, welche, obſchon ſie auch nicht von der
Luft allein lebenl, ein opferwilliger Grundbeſitzer auf ſeinen Acker
pflanzen will, wenn die dortige ſüdliche Ahornreihe entfernt wird.-
Baumwurzeln laufen der Nahrung nach, wilde und zahme; Jedermann
hat das Recht, an der Grenze ſeines Grundſtücks die Wurzeln, welche
vom Nachbar= (hier Weg=) Gelände überlaufen, abzuſtechen. Pflug und
Egge. in fleißiger Anwendung dürften unſeres Erachtens dafür ſorgen,
daß das Gelände durch Nahrungsentzug in ſeinem Ertrag nicht
nennens=
werth geſchmälert wird. Ueberdies würde die Entfernung der einen
Baumreihe nicht genügen, da ohne die empfohlenen Maßregeln, die
Wur=
zeln der anderor Baumreihe überlaufen. Als billig könnte höchſtens
er=
kannt n
aß der Verſchönerungsverein an der Ackerſette einen
Graben,
d unterhält, um das Nebenlaufen der Wurzeln
unmög=
ich zu n
Die Beſeitigung der Ahorn=Alleen längs des Nieder=
Namſtädt,
hätte doch wohl nur einen Sinn für die kurze Strecke
ſüdlich de.
walds bis zum Forſthauſe Böllenfallthor. - In
wel=
chem Gra
ſtbaumzucht durch Umwandlung der Alleen auf dem
hier in Fr.
nenden, geringen Boden gefördert werden kann, geben
wir ſachve
Erwägung anheim, konſtatiren jedoch, daß an noch
unbepflanzt.
und an andereren Orten der Gemarkung, der
Orts=
vorſtand ei.
und dankbares Feld vor ſich hat, deſſen
Berückſich=
tigung ſich
dürfte, bevor die Axt an die beſtehenden Alleen
gelegt wird.
Wohlgefallen der Grundeigenthümer der
Gemar=
kung Beſſunz
ahmen Alleen' ſcheint ein getheiltes zu ſein. Man
hat uns mite
daß der Verſchönerungsverein bei ſeiner
Obſtbaum=
pflanzung am -ppucherweg mit Proteſten zu kämpfen hatte, und daß
die Bäume Seitens des Vereinsgärtners, chroniſchen Schmierkuren
muß=
ten unterworfen werden, um die Schindmale des Pflugs zu heilen, ſo
daß im großen Ganzen das Publikum von den Zukunfts=Obſt=Alleen
we=
der Schatten, noch die Gemeinde Obſtertrag wird erwarten können.
Obſchon die Kaſtanien=Allee nach der Ludwigshöhe vor mehreren Jahren
in einer, den Zweck gänzlich verfehlenden Weiſe geäſtet worden iſt, hat
das Publikum an Erhaltung der weſtlichen Baumreihe doch ein hohes
Intereſſe, da ſie bis Nachmittags 5 Uhr Schatten gibt, dagegen könnten
die mittleren Reihen im Schaft bis auf 1 Meter abgehauen, die Strünke
geſchält und als Abweiſer für das Fußbanket benutzt werden.
Wir
fürchten, die Obſtbaum=Allee auf den weſtlichen Grundſtücken kommt
nicht zu Stand und wären begierig, welche Phyſiognomie ſie auf dem
„Kiesberg” nach wenigen Jahren zeigen würde. Nach Alledem wird ſich
der Vorſtand des Verſchönerungsvereins überzeugt haben können, daß er
ſich den Dank ſeiner Mitglieder mit einer Zuſtimmung zur Beſeitigung
der vorhandenen Schattenwege nicht erwirbt; noch weniger, daß ſeine
Mandanten Beiträge für zahme Stellvertreter der proſcribirten wilden
Bäume zu verwilligen geneigt ſein werden. Verſtehen wir den Eingangs
erwähnten Artikel recht, ſo iſt der geſtellte Antrag im Gemeinderath noch
nicht angenommen; der Artikel ſelbſt ſcheint letzteren Fall nicht
voraus=
zuſetzen, indem er betont, „daß der Gemeinderath nicht entfernt gewillt
iſt, das abſolute Recht (2) anzuwenden.” Bevor es hierzu käme, hätte
in dieſer Sache, die als öffentliche Angelegenheit aufzufaſſen ſein wird,
doch wohl erſt die Verwaltungsbehörde, eventuell der Kreisausſchuß, dieſe
Sache vor ſein Forum zu ziehen.
Beſſungen, 30. Dezember. Unſerem heute Nachmittag durch
Großh. Provinzialdirektor Hrn. Küchler, beeidigten Bürgermeiſter Nohl
wurde Abends von Seiten des älteren Beſſunger Geſangvereins ein
Lampionſtändchen mit Serenade gebracht.
Mainz. Ein Kuchen mit Hinderniſſen wurde am erſten
Feiertage in einer hieſigen Familie zu einem Verlobungsfeſt zubereitet
und theilweiſe verzehrt. Der Kuchen wurde im Hauſe geknetet und
ge=
würzt, damit Alles hineinkäme, was hineingehört, denn auf die Bäcker
iſt kein Verlaß; die ſparen nur zu häufig am Beſten, am Nothwendigſten.
So kam denn zum feinſten Mehl reichlich Butter, Milch und Gewürz
in den Teig, und es hätte ein ganz vorzügliches Gebäck gegeben, wenn
nicht etwas drauf gekommen wäre, was die Bäcker allerdings nicht drauf
zu ſtreuen pflegen. Eine Angehörige der Familie litt nämlich an
Be=
ſchwerden, die ſie veranlaßten, ein Quantum ſogenanntes engliſches Salz
zu kaufen und davon hin und wieder einzunehmen. Als der Kuchen
fertig und zum Bäcker in den Ofen geſchickt war, fand ſich das heilſame
Salz nirgends mehr. Das war raͤthſelhaft; denn der Geſchmack des
Heilmittels iſt nicht einladend genug, um Kinder zum Naſchen zu
ver=
ſuhren. Alſo wohin konnte das Salz gekommen ſein ? Aber Alles findet
ſich in der Natur wieder, ſagen die Chemiker. Man muß nur ſuchen
oder warten. So kam der Nachmittag des Feiertags und mit ihm der
Caffee, ſowie der feierliche Moment des Kuchenanſchneidens. Groß und
Klein nahm von dem einladenden Gebäck und aß; dann aber machte ſich
eine gewiſſe Verſtimmung geltend. Eins ſah das Andre fragend an.
Ein offenes, aber nicht gut auszuſprechendes Geheimniß drückte Alle.
Der Kuchen hatte einen hochſt verdächtigen Beigeſchmack; aber wie ſollte
mau das ſagen, ohne Diejenige mit zu verdächtigen, die ihn zurecht
ge=
macht hatte! Als ſich jedoch weitere Symptome zeigten, da kam Alles
ans Tageslicht, umſomehr als man die Düte mit dem Zucker fand, der
auf den Kuchen geſtreut werden ſollte. Statt deſſen war aber das
eng=
liſche Salz darauf geſtreut und da die Stimmung des Menſchen ſehr
ab=
hängig iſt von Dem, was er genießt, ſo ſchloß denn auch der Feiertag in
dieſer Familie ziemlich programmwidrig.
(M. Anz.
Die in Berlin erſcheinende „Deutſche Handelszeitung= bringt
nach=
ſolgende Mittheilung aus Greiz: „Der Verein zur Wahrung geſchäftlicher
Intereſſen gibt in dieſen Tagen Petitionen an die fürſtliche Landes=
Re=
gierung und den Gemeinde=Vorſtand ab und ſpricht das Verlangen aus;
daß die fürſtliche Landes=Regierung und der Gemeinderath Veranlaſſung
nehmen mögen, daß Staats=Beamte und Lehrer ſowohl von der
Ver=
waltung des Conſum=Vereinszurücktreten, wie überhaupt aus
dem=
ſelben ausſcheiden ſollen. Es iſt darin geltend gemacht, daß die vom
Handels= und Gewerbeſtande bezahlten Staats= und Gemeinde=Beamten
nicht oppoſitionell gegen die anderen Stände im Staate auftreten dürfen,
wenn überhaupt die Stände in friedlicher Weiſe mit einander verkehren
ſollen. Das Conſum=Weſen iſt ein Kampf gegen Kleinhandel und
Ge=
werbe und kann nur dazu führen, die beiden Letzteren in das Lager einer
Oppoſition zu treiben, die überhaupt andere Verhältniſſe, eine ſtaatliche
ſEinrichtung in anderer Form wünſcht. Und dazu ſollten die Beamten
des Staates mit Veranlaſſung bieten? Es möchte räthlich erſcheinen, ſich
über die Folgen ſolcher Verhältniſſe recht klar zu werden.”
Literariſches
„Ueber Land und Meer.= „Eine illuſtrirte Zeitung im
Hauſe' gehört in unſeren Tagen, die über eine ſo erſtaunliche Menge von
Mitteln zur Bildererzeugung gebietet, faſt zu den ſelbſtverſtändlichen
Dingen. Man hat ſich allmahlig daran gewöhnt, ja man könnte ſagen,
dahin verwöhnt, das Bild als die nothwendige Ergänzung des
erzählen=
den und belehrenden Wortes zu fordern. Aus dieſer Gewohnung erklärt
ſich die Exiſtenz der großen Zahl illuſtrirter Zeitſchriften, welche der
heu=
tige Literaturmarkt darbietet. Als eines der beſten derjenigen illuſtrirten
Blätter, die für den Familientiſch beſtimmt ſind, iſt „Ueber Land und
Meer zu bezeichnen. Seit 21 Jahren beſtehend, hat das Blatt in
lite=
rariſcher und artiſtiſcher Beziehung eine glänzende Entwicklung
genom=
men. Zu allen wichtigeren Tagesfragen gibt es anziehende
Erläuterun=
gen durch Wort und Bild, es bringt eine Menge anregender Aufſätze
und Mittheilungen zum Verſtändniß der Vergangenheit und der
Gegen=
wart, und es ſorgt für die Stunden ſtiller Muße durch eine behagliche
novelliſtiſche Unterhaltung. Die Illuſtrationen, die das Journal bringt,
gehören zu den vollendetſten, die in der populären Tagesliteratur geboten
werden: es iſt das Streben der Redaktion unverkennbar, ſelbſt
künſtle=
riſch Befriedigendes zu bieten. Bei Beginn des neuen Jahres empfehlen
wir das Blatt der Aufmerkſamkeit aller Derer, die es noch nicht
kennen.
Jeder Landwirth ſpart Zeit und Geld, wenn er ſich auf
die „Deutſche Allgemeine Zeitung für Landwirthſchaft, Gartenbau und
Forſtweſen” für Eine Mark das Vierteljahr abonirt. Die „Neue Preuß.
(Kreuz) Ztg. ſchreibt: „Die Deutſche Allgemeine Zeitung für
Land=
wirthſchaft, Gartenbau und Forſtweſen erſcheint wöchentlich einmal in
Frankfurt a. M. Dieſes Fachblatt iſt bemüht, die zerſtreuten Körner der
wiſſenſchaftlichen Ermittelungen und praktiſchen Erfahrungen zu ſammeln
und zur rechten Zeit das Richtige für den landwirthſchaftlichen Betrieb
zu bieten.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.