Darmstädter Tagblatt 1878


03. Mai 1878

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Abonnemntiprei
Eüo sMr id Hrngelhn
A vaha vn alen P.

Emin Beyeiagm anggngenn.
ExlMaPP. zpAad
Mt. Dfunſichlag ud Beſillgdlihe.

Mit der Sonntags=Beilage:

141. Jahrgang.

Inſerate
verdem angenammer uDarmſtadt
von der Expediuon, Rheinſt. R. D.
mBeſſungen von Friedr. Bozer
Holzſtratze Nr. 18. howie auzvird
von allen ſollder AunonenEx=
Ntua.

Amtliches Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamts, ſowie des Großh. Polizeiamts Darmſtadt.
NS6.
1878
Freitag den 3. Mai

B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Die Beaufſichtigung der Hunde in Darmſtadt und Beſſungen.
Das nachſtehende, von uns heute unter Zuſtimmung des Kreis=Ausſchuſſes und mit Genehmigung Großherzoglichen Mini=
ſteriums
des Innern vom 17. d. Mts., zu Nr. M. d. J. 5423, erlaſſene Polizei=Reglement, die Beaufſichtigung der Hunde in
Darmſtadt und Beſſungen betreffend, wird zur Nachachtung hiermit publicirt.
Darmſtadt, am 26. April 1878.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
Polizei=Reglement,
die Beaufſichtigung der Hunde in Darmſtadt und Beſſungen betreffend.
Zur Verhütung von Beſchädigungen und Beläſtigungen durch Hunde, welche frei und ohne genügende Beaufſichtigung durch
ihre Beſitzer herumlaufen, wird - abgeſehen von den bereits beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften in Art. 257, 259, 260 und 261
des Polizeiſtrafgeſetzes, ſowie in 8 367 poſ. 11 des Reichſtrafgeſetzbuchs, welche als Anhang zu dieſem Reglement abgedruckt ſind
unter Zuſtimmung des Kreisausſchuſſes und mit Genehmigung Großherzogl. Miniſteriums des Innern vom 17. April 1878,
zu Nr. M. d. J. 5423, hierdurch auf Grund des Art. 78 des Geſetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die
Vertretung der Kreiſe und der Provinzen betreffend, für Darmſtadt und Beſſungen verordnet, was folgt:
8 I. Es iſt unterſagt, Hunde in den dem Publikum geöffneten Großherzoglichen Hofgärten, ſowie in den ſtüdtiſchen An=
lagen
und den dazu gehörigen Fuß=Alleen und Wegen frei - d. h. ohne daß ſie an einer kurzen Leine oder dergleichen gehalten
werden - umherlaufen oder die Gebüſche, Grasplätze und Beete in denſelben betreten zu laſſen.
Als ſolche Anlagen haben zu gelten:
a) die eingezäunten Theile des Bahnhofsplatzes;
b) die Anlagen von dem früheren Rheinthore bis zur Cavallerie=Kaſerne zwiſchen der Bahnhofs= und Kaſernenſtraße;
c) die Anlage zwiſchen der Main=Neckarbahn und dem Exercierplatz;
d) die eingezäunten Theile des Wilhelminenplatzes.
8 2. Das Mitnehmen von Hunden auf Friedhöfe, in öffentliche Dienſtgebäude, auf den Wochenmarkt, die Meſſe und zu
öffentlichen Feierlichkeiten iſt verboten.
8 3. Es iſt verboten, Hunde, welcher Art ſie auch ſein mögen, zur Nachtzeit auf der Straße frei herumlaufen
zu laſſen.
8 4. Für jeden Hund, welcher in das nach Vorſchriſt der Verordnung vom 16. November 1874, die Hundeſteuer be=
treffend
, von der Bürgermeiſterei zu führende Declaratlonsregiſter eingetragen iſt, erhält der Beſitzer des Hundes eine Blechmarke
mit fortlaufender Nummer, welche der Hund auf der Straße ꝛc. ſtets am Halsbande oder am Maulkorbe zu tragen hat.
8 5. Alle biſſigen Hunde, ferner alle größeren Hunde - mit Ausnahme der Jagdhunde - namentlich auch alle Bullen=
beißer
, Bulldoggen, Metzger= und Schäferhunde, Neufundländer, Bernhardiner, Leonberger und Ulmer Hunde, dann alle an jeinem
Fuhrwerk angeſpannten oder zur Bewachung irgendwie angebundener Hunde, endlich ſolcher Hunde, bezüglich welcher die Polizeibe=
hörde
deßfallſige beſondere Anordnung getroffen hat, - müſſen innerhalb des bewohnten Stadt= und Ortsberings von Darmſtadt
und Beſſungen auf der Straße mit einem das Beißen wirkſam verhindernden Maulkorb verſehen ſein oder an einer kurzen
Leine oder dergleichen geführt werden, bei Vermeidung der in 8 7 feſtgeſetzten Geldſtrafe bis zu 30 M., ſofern nicht eine Ueber=
tretung
des 8 367, 11 des Reichsſtrafgeſetzbuchs vorliegt.
8 6. Hunde, welche in den Großherzoglichen Hofgärten oder ſtädtiſchen Anlagen (8 1) oder zur Nachtzeit auf der Straße
18 3) frei umherlaufen, oder welche auf der Straße ꝛc. nicht die in 8 4 vorgeſchriebene Blechmarke tragen, oder, der Vorſchrift
zuwider nicht mit einem das Beißen wirkſam verhindernden Maulkorb verſehen ſind, bezw. nicht an der Leine geführt werden,
ſollen eingefangen und dem Waſenmeiſter überliefert werden, ſofern der Eigenthümer nicht zur Stelle iſt und den Hund in Ge=
wahrſam
nehmen kann.
Die Rückgabe der Hunde erfolgt an ihre gehörig legitimirten Eigenthümer oder Beſitzer nur innerhalb der nächſten fünf
Tage nach dem Einfangen der Hunde und nur gegen Erſtattung der von der Polizeibehörde zu beſtimmenden Futterloſten.
207

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760

R 86

Die binnen der genannten Friſt nicht ausgelöſten Hunde werden, in Darmſtadt zu Gunſten der Polizeikaſſe, in Beſſungen
zu Gunſten der Gemeindekaſſe veräußert oder getödtet.
Durch vorſtehende Beſtimmung wird das gegen die Eigenthümer oder Beſitzer der Hunde wegen Uebertretung der Vor=
ſchriften
dieſes Reglements bezw. der Verordnung vom 16. November 1874 einzuleitende Strafverfahren nicht berührt.
8 7. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen dieſes Reglements werden, inſofern nicht die oben citirten Beſtim=
mungen
des Polizeiſtrafgeſetzes oder des Reichsſtrafgeſetzbuchs Anwendung zu finden haben, mit Geldſtrafe bis zu dreißig
Mark beſtraft.
Darmſtadt, den 26. April 1878.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
A n h a n g.
Auszug aus dem Polizeiſtrafgeſetz.
Art. 257. Während Hündinnen läufig ſind, müſſen ſie, bei Vermeidung einer Strafe von 35 kr. bis 2 fl., in Häuſern
oder Hofraithen eingeſpert und dürfen in dieſem Zuſtande, bei Vermeidung gleicher Strafe, nur angebunden über die Straße ge=
führt
werden.
Art. 259. Wenn bei einem Hunde oder bei einem anderen Thiere die Wuth (Waſſerſcheu) ausbricht, oder auch nur An=
zeichen
des drohenden Ausbruchs der Wuth ſich einſtellen, ſo iſt der Eigenthümer oder Beſitzer, oder derjenige, deſſen Obhut das
Thier anvertraut iſt, ſobald ihm dieſes bekannt wird, verpflichtet das Thier gehörig zu verwahren und die Anzeige bei der Po=
lizeiverwaltungsbehörde
zu machen, widrigenfalls denſelben eine Strafe von 5 bis 20 fl. trifft. Es iſt zwär auch dem Eigen=
thümer
u. ſ. w. eines von der Wuth befallenen Thieres unbenommen, daſſelbe ſogleich zu tödten, er muß aber auch in dieſem
Falle den Cadaver gehörig verwahren und der Polizeiverwaltungsbehörde die Anzeige machen, bei Vermeidung einer Strafe
von 3 bis 10 fl.
Art. 260. Iſt ein Hund oder ein anderes Thier von einem wirklich oder auch nur dem Anſcheine nach tollen Thiere ge=
biſſen
worden, ſo iſt der Eigenthümer oder Beſitzer des gebiſſenen Thiers oder derjenige, deſſen Obhut das letztere anvertraut iſt,
ſobald er davon Kenntniß erhält, verpflichtet, das gebiſſene Thier gehörig zu verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der Polizei=
verwaltungsbehörde
zu bringen. Iſt ein Menſch von einem ſolchen Thiere gebiſſen worden, ſo iſt derſelbe oder derjenige, deſſen
Obhut und Pflege er anvertraut iſt, verpflichtet, hiervon der Polizeiverwaltungsbehörde oder einem Arzte die Anzeige zu machen.
Unterlaſſungen dieſer Vorſichtsmaßregeln werden mit 1 bis 10 fl. beſtraft.
Art. 261. Sobald die Polizeiverwaltungsbehörde, weil ſich ein tolles Thier in der Gegend gezeigt, das Einſperren der
Hunde angeordnet hat, ſo verfallen diejenigen, welche dieſer polizeilichen Aufforderung nicht alsbald Genüge leiſten, in eine
Strafe von 1 bis 5 fl.
Auszug aus dem Reichsſtrafgeſetzbuch.
8 367. Mlt Geldſtrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird beſtraft:
11) wer ohne polizeiliche Erlaubniß gefährliche wilde Thiere hält, oder wilde oder bösartige Thiere frei umherlaufen läßt
oder in Anſehung ihrer die erforderlichen Vorſichtsmaßregeln zur Verhütung von Beſchädigungen unterläßt.

3774) Oeffentliche Ladung.
Anſprüche aller Art an den Nachlaß der
ledigen Sophie Ferdinande Hoffmann,
geſtorben zu Beſſungen in einem Alter von
76 Jahren 10 Monaten, ſind binnen 14
Tagen dahier geltend zu machen, wenn ſie
bei Ordnung des Nachlaſſes Berückſichtigung
finden ſollen.
Darmſtadt, den 25. April 1878.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
J. V. d. St. R.:
Klingelhöffer,
Holzapfel,
Stadtger.=Aſſeſſor. Stadtger=Aſſeſſor.

3775) Oeffentliche Aufforderung.
Der Nachlaß des ohne letztwillige Ver=
fügung
verſtorbenen Philipp Beck von
Arheilgen iſt von ſeinen Erben nur unter
der Rechtswohlthat des Inventars ange=
treten
worden. Das aufgenommene Inven=
tar
hat ergeben, daß der Nachlaß über=
ſchuldet
iſt. Alle Diejenigen, welche For=
derungen
oder Anſprüche irgend welcher Art
an den Nachlaß zu bilden gedenken, werden
aufgefordert, ſolche im Termin:
Donnerstag den 9. Mai l. J.,
Nachmittags 2¼ Uhr,
um ſo gewiſſer auf dem Lokale des unter
zeichneten Gerichts anzumelden, als ſonſt
hierauf =bei der Nachlaßregulirung kein=
Rückſicht genommen würde.

Auf der Tagfahrt ſoll zur Abwendung
des Concurſes ein Arrangement verſucht
werden. Von den ausbleibenden oder un=
genügend
vertretenen Gläubigern wird der
ſtillſchweigende Beitritt zu den von der
Mehrheit der Erſcheinenden auch bezüglich
eines etwaigen Arrangements gefaßt wer=
denden
Beſchlüſſen unterſtellt werden.
Darmſtadt, den 18. April 1878.
Großherzogliches Landgericht Darmſtadt.
Bauer,
Gutfleiſch,
Landrichter. Landgerichts=Aſſeſſor.

3776) Oeffentliche Aufforderung.
Forderungen und Anſprüche jeder Art
an den Nachlaß des am 27. Novbr. 1877
verſtorbenen früheren Silberarbeiters und
ſpäteren Briefboten Georg Creter von
Beſſungen ſind um ſo gewiſſer vor unter=
fertigtem
Stadtgerichte binnen 14 Tagen
von dem erſten Erſcheinen dieſer Bekannt=
machung
an zur Anmeldung zu bringen,
als ſie ſonſt bei Aufnahme des Inventars
und überhaupt bei Nachlaßregulirung keine
Berückſichtigung finden können.
Darmſtadt, den 17. April 1878.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
J. V. Gr. St.=R.:
Holzapfel,
Joſt,
Stadtger=Aſſeſſor. Stadtger=Aſſeſſor.

Main=Neckar=Eiſenbahn.
Lieferung von Uniformen.
Die Lieferung der für das Dienſtperſonal
ſerforderlichen Uniformen und zwar von:
47 Tuchröcken,
113 Leinwandröcken,
258 großen Paletots,
86 kleinen Paletots,
324 Tuchhoſen,
113 Leinwandhoſen,
559 Mützen
ſoll durch Submiſſion vergeben werden.
Angebote hierauf ſind verſchloſſen und
mit der Aufſchrift: Lieferung von Unifor=
men'
bis zum 13. Mai l. J., Vormit=
tags
10 Uhr, bei dem Hauptmagazins=
Verwalter dahier einzureichen. Die Eröff=
nung
der Submiſſionen, welcher die Sub=
mittenten
beiwohnen können, findet in
vorgenanntem Termin ſtatt.
Die Bedingungen ſind bei dem Haupt=
magazins
=Verwalter dahier, ſowie bei den
Magazins=Verwaltern zu Frankfurt und
Heidelberg zur Einſicht offen gelegt.
Darmſtadt, den 30. April 1878.
Der Betriebs=Inſpector.
3777)
Geſſuer.

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R6

3506) Mitte Mai erſcheint in unſerem Verlage in amtlicher Redaction der
Commer-Fahrplan

der

Eiſenbahnen, Dampfſchiffe s; Boſten

im

Großherzogthum geſſen
nebſt ſämmtlichen Anſchlüſſen und Verbindungslinien.
Mit Bezeichnung derjenigen Eiſenbahnzüge, wel he zur Beförderung
von Poſtſendungen benutzt werden.
Der Fahrplan enthält ferner die Fahrpreiſe nach allen heſſiſchen Stationen
von Darmſtadt aus, ſowie diejenigen der Rheindampfſchiffe, den Fahrplan der
Perſonenpoſten und Privatperſonenfahrwerke, ſoweit dieſelben zur Beforderung von
Poſtſendungen benutzt werden, den Poſtbericht für Darmſtadt, die Porto= und
Gebührenſätze für Poſtſendungen, Telegramme ꝛc., endlich noch den Droſchken=,
Gepäckträger= und Dienſtmänner=Tarif für Darmſtadt.
Preis 20 Pfg.
Mit dieſem in einer ſehr bedeutenden Auflage erſcheinenden Fahrplan iſt ein
ſesohätts Anzeigar
verbunden, zu welchem wir noch Inſerate M. 5 für ½ Seite, M. 3 für ½ Seite
und M. 2 für ¼ Seite 80 annehmen. Da der Fahrplan über das ganze Land
verbreitet wird und Monate lang unausgeſetzt in den Händen des Publikums ſich
befindet, dürfte nicht leicht eine zweckmäßigere Gelegenheit zu Geſchäfts=Anzeigen
gefunden werden, weßhalb wir denſelben zur gefälligen Benutzung beſtens em=
pfehlen
.
L. C. Wittiob Scho Hofbuchdruckerel.
Darmſtadt.

Kathzrimehilaose
3 Mark, wobei jedes Loos gewinnt (Hauptgewinne im Werth von 7000, 6000,
5000, 4000 Mark u. ſ. w.), ſind in der Expedition d. Bl. zu haben.

wobel=ransportingeſchloſſ.-agen
3043)
unter Garantie der richtigen Ablieferung.
Meine bereits aufs Vortheilhafteſte bekannten Möbelwagen erlaube ich mir in
empfehlende Erinnerung zu bringen.
4 Grafenſtraße 4.
F. Fey.
Zur Bequemlichkeit meiner verehrlichen Kunden hat Herr Hof=Möbelfabrikant
Trier, Ludwigſtraße 10, die Freundlichkeit, Aufträge für mich zu übernehmen.

Landwirthſchaftl. Conſumverein Darmſtadt.
3792) Nächſten Samstag Abends 8½ Uhr im Anker: Vorträge der
Herren Cullmann und Wiener. An Letzteren können zugleich Zahlungen ge=
leiſtet
werden.
Dringende Bitte an edle Menſchenfreunde um eine Gabe
für eine arme Wittwe mit 5 kleinen Kindern, deren Ernährer, ein durchaus recht
ſchaffener, braver Mann, bei einem Brande zu Maxsain in Ausübung thätiger Mit=
hülfe
an dem Rettungswerke durch ſelbſtloſe Unerſchrockenheit verunglückte.
Die Familie iſt gänzlich unbemittelt und Hülfe dringend geboten.
Auch die kleinſte Gabe wird dankbar durch Vermittlung der Expedition dieſes
Blattes, ſowie von dem Unterzeichneten angenommen.
Selters, Kreis Unterweſterwald.
3793)
Freiherr von Wedekind, Kgl. v. Amtmann.
C0
S.
(in junger Mann (Kaufmann) ſucht Stelle als Volontär oder gegen kleinen
-) Gehalt. Näheres in der Exp. d. Bl.

763

2974) Ludwigsplatz 7.

Cuocolzden
eigener Fabrik unter Garantie der Reinheit,
ſämmtl, Sorten aus den feinſt. Cacao=Arten.
Cacoiona ſcharf entölt,
Reis-Lontent(vorzügl. Nührmittel).
Alle Fabrikate in Pack. m. Gebrauchs=Anw.
Oliven-Speisesl ſeinſt Niza,
Hohnöl rein.
Fleiſch=Ertract,
Condenſirte Milch.
Ganitäts-Peine
für Reconvalescenten.
Vorzüglicher
Eussboden-Glanzlack
von Franz Chriſtoph.
LeinölLirniss
ſchnell trocknend, billigſter und dauerhafter
Anſtrich für Treppen, Vorplätze, Küchen ꝛc.
und zum Grundiren von Fußböden.
oellarben
zum Anſtrich fertig, in allen Nüancen,
ſchnell trocknend.
Lohnwichſe.
Htärken:
Patent=Reis=Stürke.
Patent=Preis=Stärke.
Stärke Glanz.
Waſch=Cryſtall.
Insekten-Miltel
garantirt wirkſam.

2.
74
Ladnerin geſucht.
Ein gebildetes, anſtändiges, junges Mäd=
chen
, engl. oder franz. ſprechend, findet gute
Stelle bei
Nr. Brahe, Conditor,
Bad Homburg.
3796) Eine fleißige gewandte Flickerin,
im feineren Ausbeſſern und Stopfen durch=
aus
geübt, auf ſofort geſucht.
Näheres in der Expedition.
3797) Ein anſtändiges Mädchen wünſcht
Monatdienſt. Näheres Hochſtraße 8.
3798) Ein Lehrling kann unter günſti=
ſgen
Bedingungen das Friſeurgeſchäft
erlernen. August Schmidt,
Darmſtädter Hof.
3799)
Tauben!
Zwei gelbſcheckige Bagdetten=Tauben
ſind entflogen. Dem Wiederbringer eine
gute Belohnung Ernſt=Ludwigſtraße 14.
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164

Vermiſchte Mittheilungen.

R 86

Darmſtadt, 8. Mai.
Der Reichskanzler hat dem Bundesrath eine Denkſchrift über di
Wanderlager und Waaren=Auktionen unterbreitet. Die Vor=
ſchläge
, welche zur Abſtellung der hervorgetretenen Uebelſtänd e gemacht
worden ſind, zielen in Bezug auf die Wanderlager entweder darauf hin:
1) den Wanderlagerverkehr direkt nach Ort, Zeit und Gegenſtand deſſelben
zu beſchränken, alſo im Weſentlichen die einſchränkenden Beſtimmungen
wieder herzuſtellen, welche vor Erlaß der Gewerbeordnung in den meiſten
Staaten in Geltungtwaren, oder 2) der Gefahr der Uebervortheilung des
Publikums, ſoweit ſie durch Eigenthümlichkeiten des Wanderlagerverkehrs
verſtärkt wird, durch eine ſtrengere polizeiliche Regelung des letzteren, be=
ziehungsweiſe
des Gewerbebetriebes im Umherziehen überhaupt entgegen
zu treten, oder endlich 3) die Bevorzugung, welche der Wanderlagerver=
kehr
dem ſtehenden Gewerbebetriebe gegenüber hinſichtlich der Belaſtung
mit öffentlichen Abgaben gegenwärtig mehrfach genießt, zu beſeitigen.
Die Vorſchläge, welche zur Abſtellung der hervorgetretenen Uebelſtände
bei den Waaren=Auktionen gemacht werden, ſind gerichtet: 1) auf ein
Verbot der Waarenauktionen, 2) auf den Erlaß von Beſtimmungen,
welche die gewerbsweiſe Abhaltung von Auktionen wieder allgemein oder
wenigſtens ſoweit es ſich um Waarenauktionen handelt, unter polizei=
liche
Controle ſtellen, beziehungsweiſe das Conzeſſionsſyſtem wieder ein=
führen
würden, 3) auf eine entſprechende Heranziehung derſelben zu den
öffentlichen Abgaben.
In der vorgeſtern ſtattgehabten Monats=Verſammlung des
Gartenbau=Vereins wurde beſchloſſen die beabſichtigte Roſenausſtel=
lung
im Monat Juni definitiv abzuhalten.
Seither konnten Werchſendungen an die Männer Seitens
der Frauen derſelben nur dann gegen Empfangsbeſcheinigung ausgehän=
digt
werden, wenn die letzteren dazu beſonders bevollmächtigt waren, und
zwar durch eine beglaubigte Vollmacht. Das Generalpoſtamt hat nun=
mehr
nachgegeben, daß die Frauen auch ohne Vollmacht Werthbeträge
bis zu 300 M. in Empfang nehmen und guittiren können.
- Bei einer, dieſer Tage auf dem Rathhaus verhandelten Gewerb=
ſtreitſache
gab ein Schuhmacherlehrling als Grund ſeines Entlaufens
aus der Lehre an, daß er an 2 Abenden hintereinander hätte Kartoffel=
ſalat
eſſen müſſen.
Mit dem 1. Januar k. J. ſollen neue für ſämmtliche Eiſenbahnen
gültige Frachtbriefe eingeführt werden und ſind Verhandlungen im
Gange, daß dieſelben auch in Oeſterreich zur Verwendung kommen.
Gießen 1. Mai. Von Seiten des hieſigen Ortsgerichts waren
225 Liter Wein gepfändet worden und kamen dieſelben am Montag zum
Ausgebot. Ehe jedoch der Zuſchlag ertheilt wurde, conſtatirte man durch
eine Probe, daß der fragl. Wein eitel Waſſer war. Wie dieſe Ver=
wandlung
vor ſich gegangen, iſt vorderhand noch nicht feſtgeſtellt. Cogar
Rothwein war durch gefarbtes Waſſer erſetzt.
Worms, 2. April. Die ſtädtiſchen Behörden beabſichtigen an
unſerer Volksſchule eine Schulſparkaſſe einzurichten. Die Einrich=
tung
dieſer Kaſſe gründet ſich größtentheils auf das Syſtem Laurent und
iſt kurz dieſe: Jedes Kind, welches die Sparkaſſe benutzen will, erhält
von ſeinem Lehrer eine Sparkaſſebüchlein, in das ſeine jedesmalige Ein=
lage
vom Lehrer eingeſchrieben wird. Es wird jeder Betrag,! auch der
eines Pfennigs, nach beendigtem Schulunterricht in der Schule entgegen=
genommen
. Die Lehrer liefern ſämmtliche Einlagen am Ende der Woche
an den Ortsgeiſtlichen ab, der dieſelbe bei der Vereinsbank in Nürnberg
zu 4 pCt. verzinslich anlegt. Die Verzinſung der einzelnen Erſparniſſe,
ebenfalls zu 4 pCt., beginnt erſt dann, wenn dieſelbe 1 M. erreicht ha=
ben
und zwar je vom erſten Tage des der Einlagezeit folgenden Quartals an.
Die Zinſen werden am Schluſſe des Jahres dem Einleger berechnet und
dann admaſſirt.
(W. 8.)
Worms, 1. Mai. Heute Vormittag fand Seitens des Königl.
Garniſonbaumeiſters Reinmann aus Mainz, des hieſigen Stabsarztes
Dr. Klippſtein und der ſtädtiſchen Baucommiſſion die Uebernahme des
neuen Militärlazarethes ſtatt. Daſſelbe, nach dem Entwurfe des
hieſigen Stadtbaumeiſters Euler in ſeinen ſämmtlichen Theilen muſter=
haft
ausgeführt, iſt mit allen Neuerungen und Bequemlichkeiten, welche
eine ſolche Anſtalt verlangt, verſehen und wurde Seitens der Behörde
Herrn Euler die wohlverdiente Anerkennung ausgeſprochen. Der Um=
zug
in das neue Lazareth wird in den nächſten Tagen ſtattfinden.
Mit den Beſtimmungen der Gewerbeordnungs=Novelle über das
Lehrlingsverhaltniß hat die Mehrheit der Commiſſion in Berlin
ſich faſt in allen weſentlichen Punkten jeinverſtanden erklären können.
Einige Mitglieder verſuchten allerdings, die erſtere in grundſätzlichen
Punkten abzuändern. So wurde von einer Seite Prüfungspflicht ver=
langt
, von anderer Seite eine Beſtimmung des Inhalts, daß Niemand
Lehrlinge ausbilden dürfe, der nicht in ſeinem oder in einem verwandten
Gewerbe mindeſtens drei Jahre als Geſelle oder Gehülfe gearbeitet habe;
womit, wie der Antragſteller ausführte, die Reorganiſation der Innungen
vorbereitet werden ſollte. Allein dieſe Anträge fanden wenig Anklang
und wurden zurückgezogen. Das Verlangen einer obligatoriſchen Prüfung iſt
auch in der gedruckten Petition des Verbandes Deutſcher Baugewerks=
meiſter
und in einer Reihe anderer Petitionen enthalten. Den beſtimm=
teſten
Ausdruck hat dasſelbe in der Petition des Handwerkervereins zu
Dresden gefunden: ohne Prüfungspflicht ſei der mangelhaften Ausbil=

dung der jungen Leute nicht abzuhelfen; der Lehrling müſſe die Prüfung
vor Augen haben, dann werde er lernen. Das Verhaltniß habe ſich
leider ſo geſtaltet, daß nur Zwang helfe. Ebenſo kehrt die Forderung
einer beſtimmten Dauer des Lehrlingsverhältniſſes vielfach wieder;
während aber die Einen mindeſtens dreijährige Dauer verlangen, ſchlägt
der Ausſchuß des Schleſiſchen Central=Gewerbevereins, welcher ſich ein=
gehend
mit der Lehrlingsfrage beſchäftigt hat, zwei= bis vierjährige Dauer
vor. Obligatoriſche Schriftlichkeit wird gleichfalls in einer ganzen Reihe
von Petitionen verlangt. Die Commiſſion beſchloß denn auch folgenden
neuen 9 127a, welchem die Vertreter des Bundesrathes Widerſpruch
nicht entgegenſetzten: Bei Beendigung des Lehrverhältniſſes hat der Lehrer
dem Lehrling unter Angabe des Gewerbes, in welchem der Lehrling
unterwieſen worden iſt, über die Dauer der Lehrzeit und die während
derſelben erworbenen Kenntniſſe und Fertigkeiten, ſowie über ſein Be=
tragen
ein Zeugniß auszuſtellen, welches von der Gemeindebehörde
koſten= und ſtempelfrei zu beglaubigen iſt. An Stelle dieſer Zeugniſſe
können wo Innungen oder andere Vertretungen der Gewerbtreibenden
beſtehen, die von dieſen ausgeſtellten Lehrbriefe treten.
Die Pferdebahn in Mannheim iſt ſoweit fertig geſtellt, daß
dieſelbe vorausſichtlich am 15. d. M. eröffnet wird und wurden am
1. Mai auch in Ludwigshafen die Arbeiten zur Herſtellung einer Pferde=
bahn
begonnen.
Das Feſtprogramm für das in Düſſeldorf zu haltende
6. deutſche Bundesſchießen iſt nunmehr erſchienen. Wir heben
daraus folgendes hervor: Die Feſtkarte, die zum freien Zutritt zu allen
auf dem Feſtplatze ſtattfindenden Feſtlichkeiten berechtigt, koſtet für die
Perſon 6 M., eine Familienkarte (Herr mit 2 Damen) 9 M. Die Kar=
ten
ſind ſchon jetzt auf dem Centralbureau (Kanalſtraße 4) in Düſſel=
dorf
zu haben. Samstag den 20. Juli iſt Empfang der Schützen auf
den Bahnhöfen, Tags darauf der große Feſtzug durch die Stadt. Der
Zug nimmt Aufſtellung auf dem Exercierplatz an der Königsallee, macht
vor dem neuen Theater Halt, wo die Uebergabe der Bundesfahne erfolgt
und begibt ſich dann nach dem Feſtplatze, wo Nachmittags das Schießen
beginnt. Letzteres dauert die ganze Woche hindurch fort, unterbrochen
durch Feſtbankette Geſangsaufführungen, ein großes Feuerwerk, ein
Schauturnen der Büſſeldorfer Turner und eine in Coſtüm zu reitende
Quadrille. Am Sonntag den 28. Juli erfolgt im Gabentempel die feier=
liche
Vertheilung der Preiſe und am anderen Morgen ſollen, da die
nächſte Umgebung Düſſeldorfs dem Fremden nichts bietet, Ausflüge in
das herrliche Siebengebirge gemacht werden.
Ein ſeltenes aſtronomiſches Creigniß iſt am nächſten
Montag zu erwarten. Der unſerer Sonne nächſte bekanntei Planet
Merkur wird als kleiner dunkler Punkt an der Sonnenſcheibe vorüber=
ziehen
- eine Erſcheinung, welche zuletzt am 5. November 1868, und
ſpäterhin, der übereinſtimmenden Rechnung zufolge, erſt wieder am
8. November 1881 vorkommen wird. Nach einer Notiz der Academy
wird der Planet um 3 Uhr 12 Minuten Nachmittags (Greenwich=Zeit)
mit der Sonnenſcheibe zuerſt in Berührung kommen und 8 Minuten
darnach auf dieſelbe ſeinen Schatten zu werfen beginnen. Erſt nach
Sonnenuntergang wird er ſeinen Durchgang vor der Sonne völlig zurück=
gelegt
haben. Es verdient zugleich hier bemerkt zu werden, daß Merkur,
ſonſt wegen ſeiner unmittelbaren Nähe bei der Sonne nur ſpärlich in
Sicht, gerade gegenwärtig in günſtiger Situation nach Sonnenunter=
gang
am weſtlichen Horizont mit bloßem Auge ſich beobachten läßt.
Wer jemals in der Abſicht, ſich für ſeine Mußeſtunden durch
Lectüre eine angenehme Unterhaltung zu verſchaffen, auf heftweiſe er=
ſcheinende
Romane, Novellen und dergleichen abonnirt war, hat es ſicher
ſchon empfunden, wie unangenehm es iſt, wenn er beim Leſen am Schluſſe
einer Lieferung angelangt - gewöhnlich an einer Stelle, welche das
Intereſſe des Leſers beſonders erregt und ihn auf die Fortſetzung begie=
rig
macht - die Erzählung mitten im Satze, ja oft mitten im Worte
abgebrochen fand, dann 14 Tage, 3 Wochen und bisweilen noch länger
auf das Erſcheinen eines neuen Heftes warten mußte und während die=
ſer
Zeit natürlich die Hälfte des Geleſenen bereits vergeſſen hatte.
Das Leſen eines durch viele Hände gegangenen, häufig von Schweiß
Fett und Schmutz triefenden Buches aus einer Leihbibliothek iſt ein auch
ſehr zweifelhaftes Vergnügen, abgeſehen davon, daß wie es in jüngſter
Zeit unwiderleglich feſtgeſtellt wurde - durch ſolche Bücher, die ja auch
von Kranken häufig benützt werden, Krankheitsſtoffe übertragen und an=
ſteckende
Krankheiten, wie Blattern, Maſern und Scharlach verſchleppt
werden. In dem praktiſchen England will aus dieſem Grunde auch
thatſächlich Niemand mehr Bücher leihen, ſondern nur noch kaufen.
Die Verlagshandlung R. v. Waldheim in Wien tritt nun mit
einem neuen Unternehmen an die Oeffentlichkeit, welches in ſchöner Aus=
ſtattung
gute, geſunde Unterhaltungslectüre in handlichen Bändchen,
deren jedes eine oder auch mehrere, aber jedenfalls vollſtändig abge=
ſchloſſene
Novellen, Erzählungen ꝛc. beliebter Autoren enthalten und ein
vollſtändig abgeſchloſſenes Buch mit eigenem Titel bilden ſoll, und deren
Preiſe ſo niedrig geſtellt ſind, daß dieſelben kaum die Leihgebühr in Leih=
Bibliotheken überſteigen.
Dieſe neue Familien= und Unterhaltungs=Bibliothek, die ſich Jeder=
mann
um einen in der That räthſelhaft billigen Preis anſchaffen kann,
führt den Titel: Zeitvertreib= Das erſte uns vorliegende Bänd=
chen
bringt eine reizende Erzählung: Ein Opfer der Freundſchaft/ von
Franz Weller, welche vom Anfang bis zum Ende die Spannung des
Leſers in hohem Grade erregt.

Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.

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R6 86

761

Holzverſteigerung
in den Waldungen des Großherzoglichen
Hauſes der Oberförſterei Meſſel.
In den Diſtricten Dolmesberg, Stein=
weg
und Eiſenborn werden Donners=
tag
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Anmeldungen für dieſen Unterricht und den damit verbundenen Zeichen=
Unterricht an den Sonntagen werden auf dem Büreau des Landesgewerbvereins
Neckarſtraße Nr. 3, entgegengenommen.
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