Darmstädter Tagblatt 1877


07. September 1877

[  ][ ]

GLAhO E
VON
G.

Abonnementspreis
6 Mark jährlich incl. Bringerlohn
Auswärts werden von allen Poſt=
ümtern
Beſtellungen entgegengenom=
men
zu 1 Mark 30 Pf. pro Quartal
ſacl. Poſlaufichlag und Beſtellgebühr.

(Frag= und Anzeigeblatt)
Mit der Sonntags=Bellage:
lluſlrirkes Auterhaltungsblatl.

Oaſerale
werden angenommem unDarmſtads
von der Expedition. Rheinſtr. Nr. 23
in Beſſungen von Friedr Blößez.
Friedrichsſtr. Nr. 7. ſowie auzwärihz
von allen ſollde AnnaneasErpe
Nihonen.

140. Jahrgang.
Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Kreigamtz, ſowie des Großh. Polizelamts Darmſtadt.

151

175

Freitag den 7. September

181

An die Einwohner Darmſtadts.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und
die Großherzogin mit Durchlauchtigſter Familie
Samstag den 8. d. Hts. Kurz nach 12 Uhr Hitlags
per Bahn hier eintreffen werden.
Wir fordern alle Diejenigen, welche ſich bei dem feſtlichen Empfang betheiligen wollen auf, ſich zeitig
auf dem Bahnhofsplatze einzufinden.
Abends halb 9 Uhr wird vor dem Großherzoglichen ueuen Palais eine Serenade der verbündeten Ge=
ſang
=Vereine ſtattfinden.
Darmſtadt, am 6. September 1877.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V. d. B.:
7439)
Appfel, Beigeordneter.
B e k a n n t m a ch u n g.
Zu unſerer Kenntniß gelangte irrige Anſichten über die von den Kaminfegern für Reinigung der Schornſteine zu bean=
ſpruchende
Gebühren beſtimmen uns, die hier einſchlägigen Paragraphen des Regulativs vom 26. Januar 1875, die Reinigung
der Schornſteine betr. mit dem Erſuchen in Erinnerung zu bringen, etwaige Ueberſchreitungen der darin näher fixirten Bezüge
alsbald zur diesſeitigen Kenntniß gelangen zu laſſen. Ferner machen wir wiederholt darauf aufmerkſam, daß die nach 8 27 des
Regulativs zur Zahlung ausſchließlich verpflichteten und zur Verweiſung der Kaminfeger an die Hausmiether nicht berechtigten
Hauseigenthümer nur gegen Verabreichung einer vorſchriftsmäßigen Quittung, durch deren Uebergabe die Gehülfen der Schorn=
ſteinfeger
allein zur Gebühren=Erhebung ermächtigt erſcheinen, Zahlung zu leiſten verbunden ſind.
Darmſtadt, den 21. Auguſt 1877.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
In Vertretung:
Seim, Polizei=Commiſſär.

Gebühren der Schornſteinfeger.
6.
ꝛc.
ꝛc.
8 23. Die Gebühren der Schornſteinſeger betragen für das Reinigen
eines ein Stockwerk durchlaufenden Schornſteins.
10 Pfennige,
zwei Stockwerke
15

20
drei




vier
25



ünf

30

und für jedes Stockwerk, durch welches der Schornſiein weiter läuft, 5 Pfennige.
Die Gebühren, welche auch in dem Falle, wenn in einem und demſelben Schornſtein der Rauch aus verſchiedenen Stock=
werken
eingeführt wird, nur einfach in Anrechnung gebracht werden dürfen, gelten ſowohl für das Reinigen der weiten Schorn=
mit
Scharre und Beſen, als auch für das Reinigen der engen ſogenannten ruſſiſchen Schornſteine mit Kugel und Beſen
oder Bürſte.
Für das Ausbrennen der letzteren, einſchließlich der nachfolgenden Fegung derſelben, lönnen die Schornſteinſeger das Dop=
pelte
der eben beſtimmten Gebühr in Anſpruch nehmen. Für die Reinigung von Schornſteinen für größere Feuerungen zu ge=
werblichen
und ähnlichen Zwecken, welche gewöhnlich in ihrer Höhe ganz oder theilweiſe freiſtehen (8 8), ſind, wenn nicht zwiſchen
408

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1466
R 175
dem Schornſteinſeger und dem Beſiter eine andere Vergütung vereinbart wird, für jeden Meter der Höhe des Schornſteins 12 Pf.
als Fegerlohn zu entrichten.
8 24. Bei Berechnung des Fegerlohns wird das Stockwerk, in welchem der Schornſtein anfängt, ſei dies über oder unter
dem natürlichen Terrain und mag darin eine Feuerung ſich befinden oder nicht, mitgezählt.
Bei Küchenſchornſteinen wird das Stockwerk, in welchem die Küche befindlich iſt, als beſonderer Stock gerechnet, und es
muß dafür auch der Rauchfang, ſoweit es nothwendig iſt, mitgekehrt werden.
Bewohnte Dachräume, mögen ſie ſich in Manſarden=Dächern (gebrochenen Dächern) oder gewöhnlichen Dächern befinden,
werden als Stockwerke gerechnet. Bei ſolchen Dächern, welche ſtockwerkartige Eintheilung haben, iſt dieſe Eintheilung der Berech=
nung
der Fegerlohns zu Grund zu legen. Bei Schornſteinen in Dächern ohne ſolche Eintheilung iſt eine Höhe von 35 Metern
als diejenige eines Stockwerks zu betrachten.
Bei Schornſteinen, welche außen an einer Mauer eines Hauſes hinlaufen, bezeichnen die Stockwerke dieſes Hauſes das
Maß der Gebühren.
Der Raum unter der Dachſpitze bleibt in der Berechnung des Fegerlohns außer Anſatz, inſofern derſelbe nicht eine Höhe
von 35 Metern überſteigt. Ebenſo iſt, wenn bei den oben erwähnten Schornſteinen in Dächern ohne ſtockwerkartige Eintheilung
und bei ſolchen, welche außen an einer Mauer eines Hauſes hinlaufen, bei der oben angegebenen Berechnung der Stockwerke ein
Stück von weniger als 35 Metern Höhe übrig bleibt, für dieſes Stück kein Fegerlohn zu berechnen.
8 25. Wenn in dem im 8 17 erwähnten Falle einer verſchobenen Reinigung der Schornſteinſeger zum Zwecke der Vor=
nahme
derſelben ſich wiederholt in eine Gemeinde begeben muß, ſo hat er außer dem Fegerlohn noch eine Vergütung für ſeinen
Gang von 40 Pfennigen für je 5 Kilometer leine Stunde) der Entfernung ſeines Wohnſitzes von jener Gemeinde, wogegen er
für den Rückweg nichts verrechnen kann, in Anſpruch zu nehmen. Wenn bei dieſer Gelegenheit in einem Orte mehrere aufge=
ſchobene
Reinigungen vorzunehmen ſind, ſo hat der Schornſteinfeger von jedem Haus, in welchem die Reinigung der Schornſteinr
nachträglich vorzunehmen iſt, 20 Pfennige für je 5 Kilometer der erwähnten Entfernung anzuſprechen.
Werden die verſchobenen Reinigungen an dem Wohnſitz des Schornſteinfegers oder in Orten, welche weniger als 5 Kilo=
meter
davon entfernt ſind, vorgenommen, ſo kann der Schornſteinfeger außer dem Fegerlohn für jedes Haus, in welchem die nach=
trägliche
Fegung vorgenommen wird, eine Vergütung von 20 Pfennigen verlangen.
8 26. Die Schornſteinfeger haben ſich die zum Reinigen der Schornſteine nöthigen Beſen ꝛc. ſelbſt anzuſchaffen und
können daher ſolche von den Hausbewohnern nicht verlangen. Sie dürfen nur für diejenigen Schornſteine Bezahlung fordern,
welche ſie ordnungsmüßig wirklich gefegt haben und ſich ebenſowenig durch Annahme von irgend etwas verleiten laſſen, die Fegung
eines Schornſteins zu unterlaſſen. Trinkgelder, Neujahrsgeſchenke u. dgl. dürfen von den Schornſteinfegern oder ihren Geſellen
nicht gefordert werden.
Ueberſchreitungen der in 8 23 feſtgeſetzten Gebühren werden nach 8 148. 8 der Gewerbeordnung mit Geldſtrafe bis 150 M.
und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu vier Wochen beſtraft.
8 27. Der Hauseigenthümer oder deſſen Stellertreter hat den Fegerlohn für ſämmtliche geſegte und ausgebrannte
Schornſteineſeines Hauſes an den Schornſteinſeger zu bezahlen.
Dieznach 3 25 zu zahlenden beſonderen Wegvergütungen; ſind von Denjenigen, welche die Verſchiebung der Reinigung
ihrer Schornſteine veranlaßt haben, zu bezahlen.
Die Betheiligung der Miether am Fegerlohn iſt als Privatſache der Uebereinkunft zwiſchen den Hauseigenthümern oder
deren Stellvertretern und den Miethern überlaſſen.
B e k a n n t m a ch u n g.
Da in neuerer Zeit ſeitens hieſiger und auswärtiger Fuhrwerksbeſitzer den Vorſchriften der Lokal=Polizeiverordnung vom
5. Februar 1875, Vorkehrungen gegen Beſchädigungen durch Fuhrwerke zur Nachtzeit betr. vielfach zuwidergehandelt wird, in=
dem
viele Fahrzeuge zur Nachtzeit theilweiſe gar nicht, theils nur ungenügend beleuchtet ſind und hierdurch Gelegenheit zu Un=
fällen
geboten iſt, ſo bringen wir nachfolgend den Inhalt der erwähnten Polizei=Verordnung mit dem Anfügen in Erinnernng, daß
die Executivbeamten angewieſen ſind, alle Uebertretungen dieſer Art unnachſichtlich zu ahnden.
Darmſtadt, den 22. Auguſt 1877.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
In Vertretung:
Seim, Polizei=Commiſſär.
Lokal=Polizeiverordnung.
Vorkehrungen gegen Beſchädigungen durch Fuhrwerke zur Nachtzeit betreffend.
Nach Anhörung der Stadtverordneten=Verſammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom
28. Januar 1875 zu N. M. d. J. 1587 wird hierdurch auf Grund des Art. 279 des Polizeiſtrafgeſetzes, des 8 366 pos. 10
des Reichsſtrafgeſetzbuchs und Art. 56 der Städteordnung unter Aufhebung des Lokal=Reglements vom 19. September 1856, wie
folgt verordnet:
8 1. Von beginnender Dämmerung an bis zur Tageshelle muß jedes auf öffentlicher Straße, innerhalb des durch die
Main=Neckar=Bahn, Odenwaldbahn und die Beſſunger Gemarkungsgrenze gebildeten Rayons befindliche Fuhrwerk, mit alleiniger
Ausnahme der Schieb= und Stoßkarren, durch hellbrennende, in ordnungsmäßigem Zuſtande befindliche Laternen beleuchtet ſein.
8 2. Die Beleuchtung hat zu geſchehen:
a) bei Perſonenfuhrwerk durch zwei Laternen, welche zu beiden Seiten des Bockes beziehungsweiſe des Vordertheils des
Wagens anzubringen ſind,
b) bei anderem Fuhrwerk mindeſtens durch eine Laterne, welche in der Regel vorn ſo anzubringen iſt, daß Beſpannung und
Wagen den entgegenkommenden oder vorbeifahrenden Fuhrwerken dadurch ſichtbar werden.
8 3. Wenn die Ladung eines Fuhrwerks neben oder hinten ſo weit vorſteht, daß vorbeifahrende oder entgegenkommende
Fuhrwerke in derſDunkelheit dadurch gefährdet werden können, ſo muß dieſer Theil der Ladung durch eine Laterne beſonders beleuchtet ſein.
8 4. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden nach 8 366 pos. 10 des Reichsſtrafgeſetzbuchs mit
Geldſtraſe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen beſtraſt.
Darmſtadt, am 5. Februar 1875.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.

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N6 175
B e k a n n t m a ch u n g.
Rückſtände an directe Steuer pro 3. Ziel, und an indirecten Abgaben, auf welche
gepfändet worden iſt, müſſen bei Vermeidung des Pfänderverkaufs bis zum 11. d. M.
an Großherzogliche Diſtricts=Einnehmerei Darmſtadt geordnet ſein.
½
7517)
Keßler.

146)

Main=Neckar=Bahn.
Dienſtag am 18. September l. J.,
Vormittags 9 Uhr anfangend, ſollen an
Ort und Stelle ca. 1500 alte Bahnſchwellen
in einzelnen Looſen öffentlich an die Meiſt=
bietenden
unter den bei der Verſteigerung
bekannt zu machenden Bedingungen verſteigert
werden.
Die Schwellen lagern ſämmtlich auf dem
Bahngelände in der Nähe des Holzhofes
dahier.
Darmſtadt, den 5. September 1877.
Der Eiſenbahnbaumeiſter:
7440)
Dittmar.

Grummet=
und Obſt=Verſteigerung.
Das Hofgut Bayerseich verſteigert
k. Mittwoch den 12. d. Mts., Vormit=
tags
9 Uhr anfangend, den Ertrag von
ca. 40 Morgen Wieſen und Mittags 12 Uhr
den Ertrag von ca. 500 Obſtbäumen, wo=
bei
viele feinere Sorten, in entſprechenden
Abtheilungen.
[441

Arbeits=Verſteigerung.
Montag den 17. Septbr. l. J., Vor=
mittags
10 Uhr, ſollen an die Wenigſt=
nehmenden
auf dem hieſigen Rathhauſe ver=
ſteigert
werden:
Chauſſirung einer Strecke Orts=
pflaſters
, veranſchlagt:
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277 M.
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2) Pflaſterarbeit
534
3) Lieferung von Steinen
370
und Sand,
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II. Herſtellung gemeinheitlicher Ge=
bäude
, veranſchlagt:
59 M.
1) Maurerarbeit
64
2) Steinhauerarbeit.
3) Dachdeckerarbeit
96
113
4) Schreinerarbeit
60
5) Schloſſerarbeit
6) Weißbinderarbeit. 21 413 M.

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[ ][  ][ ]

1468

E6 175

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Rheinlachs,
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reell 10 Pfd. Brutto M. 2.80.
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1

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Klavier=Auszug mit u. ohne Tert,
ſowie Texte und Klavier=Auszüge zu
allen Opern ſtets vorräthig bei
GeOrg Nüülas,
4 Buch= und Muſikalien=Handlung
Eliſabethenſtraße 26.
67452)
Enentrarenearntrttrath.
Lauxans
7453) Kommode u. Pfeilerſchränk=
chen
(in Nußholz polirt), gut gearbeitet,
ſind billig zu verkaufen.
Ph. Stein, Schreinermſtr., Heinheimſtr. 16.
7454) Ein Porzellanofen billig zu
verkaufen. Dieburgerſtraße 48.

7425) Meinen verehrlichen Kunden die Mittheilung, daß
Samſtag den 8. und Sonntag den 9. September
mein Geſchäft geſchloſſen bleibt.
Hamanueh Fuld,

H
GwGuduH
42
LE,
z AEAAAI

der Wao- ae; önduntrie-Ausstethuug
zu Frankfurt a. Main im ehemaligen Bundes=Palais, große Eſchenheimergaſſe 26.
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6947)
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des Rheiniſchen Renn=Vereins in Frankfurt a. M.
am 8., 9. und 11. Sepiember 1877, Nachmittags 2½ Uhr, am Forſthaus.
8. September.
Jungfern=Rennen
Mk. 2000.
Louiſa=Nennen,

3000.
Frankſurter Handicap
3000.
Staats=Preis III. Claſſe
3000.
Wäldchens=Preis
7000.

Forſthaus=Steeple=Chaſe Ehrenpreis nebſt
1000.
9. September.
11. September.
Mk. 2000.
Graditzer Geſtüts=Preis Mk. 2000. Union=Club=Preis
2000. Ehrenpreis Sr. Kgl. Hoheit
Riedhofs=Preis

7455
Zu verkaufen:
Eine Bettſtelle, 1 kl. Clavier, 1 Anrichte
u. Schüſſelbrett, ſowie mehrere Stühle billig
zu verkaufen. Beſſunger Carlſtraße 47.

Main=Preis
Verlooſungs=Rennen
Alexander=Rennen Ehren=
preis
nebſt
Sandhof=Steeple=Chaſe.

2000. ded Landgrafen Friedr. von
Heſſen nebſt
2500
Graditzer Geſtüts=Preis
3000. Staats=Preis IV. Claſſe
2000. Schluß=Rennen
Gr. Fraukf. Steeple=Chaſe

Flaſchenbier.

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Tage,
Tag,

Erſter Platz.
für Herren


Dame

Mk.

20.
10.
5.

Zweiter Platz
Dritter Platz
Stehplatz

Mk.

1500.
2000.
1500.
1500.
3400.
1
Pf.

59

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6401) Kahlertſtraße 12 Blumenthal=
viertel
) iſt wegzugshalber ein ſchönes Man=
ſarden
=Logis mit allen Bequemlichkeiten zu
vermiethen u. baldigſt zu beziehen.
Heinrich Schmidt, Glaſermeiſter.
7219) Untere Riedeſelftr. 68 ſind 2
ſchöne möbl. Zimmer an 1 oder 2 Herrn
zu vermiethen.

ECquipagen per Lag Mark 20., Reiter Mark 6.
Die zu dem diesjührigen Mai=Meeting ausgegebenen Jahreskarten Engeren
und Weiteren Vereins haben Gültigkeit bei dieſem Rennen.
Nach neuerer Beſtimmung iſt auch den Beſuchern der II. Tribüne (zweiten und
dritten Platzes) der Zutritt nach dem Innern des Rennplatzes geſtattet, jedoch unter
der ausdrücklichen Bedingung, daß die Bahn während der Rennen frei bleibt.
Gämmtliche Karten ſiad ſichtbar zu tragen.
An den Tribünen werden keine Karten ausgegeben. Die Kaſſen befinden ſich
auf der Chauſſee an der Louiſa, am Sandhof, bei Niederrad und am Forſthaus.
Zur Bequemlichkeit des Publikums werden Eintrittskarten verkauft bei den Herren:
F. Breuil, Zeil 6½, W. Fuchs, Zeil I. W. Seidler, Roßmarkt 21, Audr.
Speeth, Haſengaſſe 12, Chr. Strohlein, Zeil 57. Univerſal Reiſe=Büreau,
Frankfurter Hof.
Es iſt unterſagt, Hunde mit auf den Rennplatz zu bringen.
Die Heſſiſche Ludwigs= und Main=Neckar=Eiſenbahn laſſen die auf den betreffen=
den
Stationen zu erſehenden Züge an den der Rennbahn zunächſt gelegenen Stellen
ihrer Routen, ſowohl zur Hin= als Rückfahrt anhalten.
Im Auftrage des Directoriums: Kappel.

7457) Ein junges gebildetes Mädchen,
welches mehrere Jahre in der Kurz= und
Vermiſchte Nachrichten. Modewaaren=Branche thäig geweſen, ſucht
7435) 2 halbe Plätze erſte Rangloge= baldigſt Stelle, gleichviel welcher Branche.
Nr. 3 werden ſofort abgegeben. Näheres Gefl. Offerten sub H K 7350 an die
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Arheilgerſtraße Nr. 14.
in Mainz.

7458) Ein gewandter j. Mann ſucht
Stelle als Diener, Magazinarbeiter,
Auslaufer oder dergl.
Näheres in der Expedition.

7459) Eine Frau wünſcht Monatdienſt
oder ſonſtige Aushülfe. Hochſtraße Nr. 8.

[ ][  ][ ]

1469

M. 175.

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vorzügl. gekocht, in ca. 6 Stunden trocknend,
dauerhafter Anſtrich für Treppen, Vorplätze,
Küchen und Voranſtrich für Fußböden.
Farbe beliebig.

oder zu leihen, indem ich für Nichts hafte.
Frau Langweiler Wtwe.
7463) An= u. Verkauf von alten und
neu en Kleidern, Schuhen u. Stiefeln; Uni=
for
men, Zeitungspapier u. Acten kauft an
zum höchſten Preis
A. Koch, Langegaſſe Nr. 5.
Beſtellungen erbitte per Poſt.

7464) Eine Frau ſucht Monatsdienſt.
Große Ochſengaſſe Nr. 36, eine Stiege hoch.

Verloren

wurde am letzten Sonntag auf dem Wege
von Auerbach über Schönberg nach Knoden
und Heppenheim eine Karte der Berg=
ſtraße
und Odenwald, anf Leinwand
gezogen und in Futteral; gegen Belohnung
ſabzugeben bei Herrn Gaſtwirth Nindfuſ
in Jugenheim.
7430) Zwei Gallerienoble=Plätze
oder ¼ werden geſucht.
Näheres in der Exp. d. Bl.

Specialarzt Dr. med. Heyer,
Berlin, Leipzigerſtraße 91, heilt auch
brieflich Magen=, Unterleibs=, Frauen=
und Hautkrankheiten, ſelbſt in den hart=
näckigſten
Fällen, ſtets ſchnell mit beſtem
Erfolge.
[4457

Eoges-Faleuskr.
Feitag 7. Septenber: Große opliſche Soirs von
W. Döring.
Samstag 8. September: Sommer=Caſino des Ge=
Sommer=Caſino der
ſangvereins Sumſer.
Geſellſchaft Eintracht.
409

[ ][  ]

1450

Für die Feier des beutſchen Nationalfeſtes vom
2. September ſind weiter eingegangen:
Von Herrn A. E. Schenck, Rentner in Jugenheimn 9 M. Haupt=
mann
von Schmittburg 2 M. Rentner Auguſt Jakobi 3 M. Hoſ=
prediger
Grein 3 M. A. Grein und Davidſohn 3 M. Profeſſor
J. Felſing 2 M. Oberrechnungsrath Heß 2 M. Hofgerichts=
Advokat Breidenbach 2 M. Domänenrath Hauſer 2 M. Geheime=
rath
Winter 2 M. Hauptm. Riedel 2 M. Hofger.=Adv. Leydhecker 2 M
Hofger.=Adv. Dr. Gervinus 2 M. E. L. Vietor 3 M. v. Z. 2 M.
M. Arth 2 M. Kaufm. Böttinger 3 M. K. K. 2 M. L. Nachtigall 2 M.
Mich. Schmidt 2 M. A. Decker 2 M. Carl Watzinger 1 M. F. Pfers=
dorf
1 M. Hemmerde 3 M. Frl. Bögel 1 M. A. Haus Söhne 3 M.
Krick Söhne 1 M. W. Schäfer 1 M. Inſt.Vorſt. C. Reinhardt 3 M.
J. Ritter 1 M. G. Böhme 2 M. J. Marx 1 M. 50 Pf. W. Reatz
1 M. J. L. Kahn 1 M. Jakob Wolf 1 M. Ludwig Hofmann 1 M.
Dr. Diehl 1 M. H. Hahn 50 Pf. A. Bender 50 Pf. E. Bender 50 Pf.
Stadtverordn. Jordis 2 M. Berbenich 1 M. Gut 1 M. Aug. Berbenich
1 M. Carl Wolff 1 M. Wilh. Möſer 1 M. Wilh. Pfeil 1 M. Lichten=
berg
1 M. G. Nothnagel 1 M. G. L. Verbenich 1 M. Ludw. Gerſchlauer
1 M. Maurer 1 M. Tölle 3 M. Knispel 1 M. Gg. Lerch 50 Pf.
Butterweck 50 Pf. Krätzinger 1 M. E. L. Heyn 1 M. Wilh. Möſer,
Schloſſermſtr. 1 M. C. D. 1 M. A. Schließmann 1 M. Haas 2 M.
L. B. Müller 1 M. Stadtpfarrer Dr. Sell 2 M. Oberſtaatsanwalt v.
Buri 1 M. Miniſterial-Präſident Schleiermacher 5 M. Miniſterialrath
Meiſenzahl 4 M. Ungen. 1 M. L. J. Fink 1 M. Miniſterialral Fi=k
5 M. Ernſt Schlapp 3 M. Ungen. 1 M. Otto Freund 1 M. Georg
Gös 1 M. Heb. ... 1 M. Kanzleiinſpector Schloſſer 2 M. Stadtoer=
ordneter
Roll 1 M. Reviſor Jäger 1 M. Dr. Oeſer 1 M. Ungen. 1 M.
L. Diebold 1 M. Stadtger. Aſſeſſoe Hirſch 1 M. Diviſ.=Audit. und
Juſtizrath Schenck 2 M. Ober=Domänenrath Emmerling 2 M. Steuer=
rath
Dr. Küchler 1 M. M. L. leine kleine Gabe zur Sedanfeier) 1 M.
Prof. Marx 2 M. Bergſträßer, Buchhdlr. 2 M. Weinhändler Walz 2 M.
Miniſterialrath Hallwachs 5 M. Geh. Oberforſtrath v. Stockhauſen 20 M.
Rentner Wilh. Wetzel 2 M. Poſtinſpector Wetzel 3 M. Commerzienrath
und Stadtverordneter Blumenthal 3 M. Steinmetz Reinhardt 3 M. Stadt=

105

verordneter Diefenbach 5 M. Stadtrichter Königer 3 M. Stadtgerichts.
Aſſeſſor Holzapfel 1 M. A. W. Zimmermann 3 M. Oberſchulrath Becker
3 M. Karl Keller 1 M. Peter Keller 20 Pf. J. Fimger 1 M. Wil=
helm
Wambach 50 Pf. Gg. Schneider 2 M.
Heinr. J Lampe 2 M.
Dr. Verdier 1 M. N. N. 50 Pf. N. N. 50 Pf. J. Ph. Scherer 1 M. Niemann
2 M. J. Baldner 1 M. Hammann 1 M. Hofger.Adv. Grünewald 2 M.
Landrichter Dr. Müller 2 M. Georg Schmitt 1 M. L. Schneider 1 M.
Mohr 2 M. De. Stamm 3 M. Dr. Theod. Maurer 1 M. Rentner
Schlottner 10 M. Major von Rotsmann 2 M. Hauptmann Maurer 2 M.
Landger.-Aſſeſſor Heß 3 M. Landger. Geh. Huth 2 M. L. Zöppritz
5 M. v. Stein 3 M. Maſſot 1 M. Karl Schenck3 M. Dr. Loch=
mann
3 M. Ludwig 3 M. x 1 M. Landger.=Aſſeſſor Arnold 1 M.
Reichstagsabgeordneter Martin 3 M. Gebrüder Trier, Rheinſtr. 10 M.
Dr. Büchner 2 M. Berthold Rößner 2 M. H. Keller 1 M. G. Nungeſſer
1 M. Buchbinder Speyer 20 Pf. Päul Beraer 50 Pf. W. C. K..n
50 Pf. Lehrer Schmitt 50 Pf. Ackermann 1 M. Frau Baurath v. Hügel
10 M. Oberſteuerrath Baur 4 M. Oberſteuerſecr. Weigel 2 M. Ober=
ſteuerſecr
. Joſt 2 M. Rechner J. Mann 1 M. 50 Pf Louis Blün 50 Pf.
Rentner J. Bepler 1 M. Inſt.=Vorſt. Dr. Maurer 1 M. Hofger=Adv.
Weller 3 M. Ober=App.=Gerichtsrath Dr. Kleinſchmidt 3 M. Oberſtlieutnant
v. Heſſert 3 M. Maſchinen=Ingenieur F. Becker 3 M. H. Sahl 3 M.
Main=Neckarbahn=Directionsrath Groſch 3 M. Geh. Cabinetsrath Dr.
Becker 10 M. G. Roth 1 M Marktmeiſter Dick 1 M. M Wunder1 M.
Rentner Gerhard 1 M. G. Armbruſt 1 M. Canzliſt Meyer 1 M.
Frau Geh. R.g.=Rath Kohlermann 5 M. Fräul. Jonghaus 2 M. v.
Zangen, Aſſeſſor 2 M. Hauptmann F. Maurer 3 M. J. A. Helfmann
5 M. Hofger.=Adv. Metz 3 M. Rudolph Seligmann 3 M. Hernsheim
2 M. Rentner Gg. Frank 1 M. Hofger.=Adv. Tr. Oſann 3 M. Spar=
kaſſerechner
Weber 2 M. Hofzimmermeiſter G). Mahr 2 M. Dr. Carl
Eugen Thiel 2 M. Dr. Fölſing 1 M, Scriba jun, Apotheker 1 M.
Zuſammen 381 M. 40 Pf. Hierzu lant Verzeichniß vom 31. Auguſt
340 M. 50 Pf. Im Ganzen bis heute 721 M. 90 Pf. - Um
weitere Beitraͤge und Ablieferung bereils eingegangener bittet:
Der Rechner des Comite's:
Darmſtadt, 5. September 1877. Moeſer, Promenadeſtraße Nr. 33.

Vermiſchte Mittheilungen.
Darmſtadt, 7. September.
- Am 12. September, dem Geburtstag Sr. Königl. Hoheit des
Großherzogs, bleiben ſämmtliche Schulen des Großherzogthums ge=
ſchloſſen
.
Zum Conſul der ſchweizeriſchen Eidgenoſſenſchaft
für das Großherzogthum Heſſen ſowie auch für Heſſen=Naſſau und
die Rheinprovinz mit dem Sitze in Frankfurt a. M. iſt der Banquier
K. G. R. von Friſching ernannt worden.
In dem Befinden des Hrn. Bürgermeiſters Ohly war geſtern
Abend einige Beſſerung zu conſtatiren.
Die Main=Neckar=Bahnverwaltung hat einen neuen Schlafwagen
von Gebr. Gaſtell in Mainz erhalten, der ſich neben ſehr praktiſcher
Einrichtung durch große Eleganz auszeichnet. Der Wagen läuft auf 3
Achſen, wodurch eine große Sicherheit und zugleich geringere Erſchütterung
erzielt wird; er enthält 12 Betten nebſt allen zugehörigen Bequemlichkeiten,
iſt zum Nachtdienſt auf der Strecke zwiſchen Berlin und Baſel beſtimmt
und koſtet 14600 M.
(Sterblichkeitsſtutiſtik.) In der Woche vom 19. bis zum 25. Au=
guſt
verſtarben in, Mainz mit Caſtel 29, in Darmſtadt mit Beſ=
ſungen
16, in Offenbach 11, in Worms 7 und in Gießen 2 Per=
ſonen
. - Hiervon verſtarben an Maſern 1 (in Mainz), an Keuchhuſten
2 (inſ Darmſtadt, an Unterleibstyphus 1 (in Mainz), an Ruhr 1 in
Darmſtadt), an Diarrhoe und Brechourchfall 14 in Mainz, 4 in Darm=
ſtadt
, 3 in Offenbach), an Lungenſchwindſucht 11 (6 in Mainz, 2 in Darm=
ſtadt
, 1 in Offenbach, 2 in Worms), an entzündlichen Krankheiten der Ath=
mungsorgane
1 (in Gießen), an Schlagfluß 3 12 in Mainz, 1 in Offen=
bach
). durch gewaltſamen Tod 3 (2 in Mainz, 1 in Offenbach).
Die Herausgabe eines neuen Darmſtädter Adreßbuchs wird
eben vorbereitet.
An dem Ludwigs=Monument iſt ſeit einigen Tagen ein großes
Fernzrohr aufgeſellt, welches gegen eine geringe Vergütung zur Beobachtung
der Planeten benutzt werden kann.
6 Der Torfbrand iſt in hieſiger Stadt in ſtetiger Abnahme be=
griffen
. Im Jahr 1873 wurden ausweislich der Octroiliſten 42.036 Ctr.
eingeſührt, im folgenden Jahre nur 40353 Ctr. und im Jahre 1876 war
der Verbrauch bereits auf 30,500 Ctr. geſunken.
0 Unſere Soldaten ſind mit der Aufnahme, welche ſie bei ihren
Quartierträzern im Odenwald finden, ungemein zufrieden. Die in
nächſter Woche ſtattfindenven größeren Manbver dürſten, günſtige Witte=
rung
vorausgeſetzt, vorausſichtlich ein gößeres Publikum herbeziehen.
Die N. H. B. bringen nachſtehendes ſehr beachtenswerthe Ein=
geſandt'
: Unter den vielen neuen Wirthſchaftsmethoden, die ſich nuchge=
rade
als eine Calamität herausſtellen, iſt die ſchonungsloſe Ausrottung

der Leiche in Wald und Flur ganz beſonders beklagenswerth. In der
Nähe Darmſtadt's wurden der Steinbrücker=, Amoſen= und grüne Teich,
die großen und ſchönen Niederramſtädter= beide Herrgotts= und vier Beſ=
ſunger
Teiche trocken gelegt. Selbſt der vordere Beſſunger Teich, ein aus=
gezeichneter
Badeplatz, nicht nur für Beſſungen, auch für Darmſtadt, mit
eryſtallhellem Waſſer, die einzige und vorzügliche Badeſtelle für eine 7000
Seelen ſtarke Gemeinde, exiſtirt nicht mehr. Wo bleibt hier das Verſtänd=
niß
für die wahren Intereſſen einer Gemeinde, welche zum Schutze der Ge=
ſundheit
und Reinlichkeit, für Lsſchung bei Feuersbrünſten einen wahren
Schatz zu Grunde gehen läßt? Durch ſolche Austrocknung wird die waſſer=
arme
Umgebung Darmſtadts immer dürrer und ſtaubiger, wovon ſelbſt
unſere' hertlichen Waldungen betroffen werden. Noch in den dreißiger
Jahren konnte man früh morgens an den Beſſunger Waldwieſen wunder=
volle
Concerte von Nachtigallen, Goldamſeln, Proſſeln, Waldſinken ꝛc.
hören. Heutzutage vernimmt man kaum voch das Gekrächze eines Hähers.
Unſere beſten Sunger bedürfen des Waſſers, das ſie jetzt aber nicht mehr
ausreichend finden. In den vertrockneten Teichen, den von Mutter Na=
tur
einſt ſehr weiſe angelegten Sparbüchſen der Quellen erblickt man nur
noch einige verkrüppelte Eſchen und Erlen, in vielen nur elendes Schilf.
Der im Sommer ſo wohlthuende Anblick einer auch nur kleinen Waſſer=
fläche
iſt eben große Strecken weit nicht mehr zu finden. Aber die Zeit
wird ſicherlich kommen, in der man mit großen Mühen und Koſten wieder
herzuſtellen ſuchen wird, was man leichtfertig einſt vernichtet!
C Wenn auch die inländiſche Pferdezucht aus naheliegenden
Gründen im Rückgang begriffen iſt, ſo werden dennoch jährlich etwa
1300 Fohlen geboren, wovon ungefahr die Halfte auf die Provinz Starken=
burg
entfallt.

(Am Hochzeitstage geſtorben) Am Donnerstag ſollte in Berlin
die Trauung eines jungen Paares ſtattfinden; dieſelbe wurde jedoch durch
ein trauriges Ereigniß vereitelt, indem der Bräutigam einem ruſchen
Tode zum Opfer ſiel. Derſelbe, ein Reſtaurateur in der Ackerſtraße,
trennte ſich am Mittwoch Abend in der beſten Stimmung von ſeiner Braut
und begab ſich direct nach Hauſe. Beim Zubettgehen ſchraubte er die
Petroleumlampe herunter, ſo daß ſie noch mit ſchwacher Flamme
brannte. Als der Bräutigam am nächſten Tage nicht vor ſeinem Geſchäfts=
perſonal
erſchien, wurde an die Thür des Schlaſzimmers gepocht, doch es
blieb Alles ſtill. Man erbrach die Thür und fand den kräftigen Mann
als Leiche im Bett. Die ſchnell berbeigeholten Aerzte konnten als Lodes=
urſache
nichts anderes konſtatiren, als eine Lungenlähmung, hervorgebracht
durch die eingeathmeten Gaſe, welche die ſchwach brennende Lampe ent=
wickelt
hatte. Die Braut, die Tochter eines Reſtaurateurs in der Friedrich=
ſtraße
, verſiel bei der Todesbotſchaft in einen Zuſtand der Bewußtloſigkeit,
welcher bis zum Abend währie.

Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.