Abonnementspreis
5 Mark jährlich incl. Bringerlohn
Auswärls werden von allen
Poſt=
ämtern Beſtellungen
entgegengenom=
men zu 1 Mark vo Pf. pro Quartal
incl. Poſlaufichlag und Beſtellgebühr.
Mit der Sonntags=Beilage=
Inſerake
werden angenommem in Darmſtadk
von der Expedition, Rheinſir. Nr. 23.
in Beſſungen von Friedr. Blößez.
Friedrichsſlr. Nr. 7, ſowie auswärtg
von allen ſoliden Unnoncen=Expo
dittonet
140. Jahrgang.
Amtliches Grgan für die Bekannkmachungen des Großh. Freisamks, ſomie des Graßh. Valizeiamkz Parmſtadk.
55.
Freitag den 24. Auguſt.
B e k a n n t m a ch u n g.
Zu unſerer Kenntniß gelangte irrige Anſichten über die von den Kaminfegern für Reinigung der Schornſteine zu
bean=
ſpruchende Gebühren beſtimmen uns, die hier einſchlägigen Paragraphen des Regulativs vom 26. Januar 1875, „die Reinigung
der Schornſteine betr.”, mit dem Erſuchen in Erinnerung zu bringen, etwaige Ueberſchreitungen der darin näher fixirten Bezüge
alsbald zur diesſeitigen Kenntniß gelangen zu laſſen. Ferner machen wir wiederholt darauf aufmerkſam, daß die nach 8 27 des
Regulativs zur Zahlung ausſchließlich verpflichteten und zur Verweiſung der Kaminſeger an die Hausmiether nicht berechtigten
Hauseigenthümer nur gegen Verabreichung einer vorſchriftsmäßigen Quittung, durch deren Uebergabe die Gehülfen der
Schorn=
ſteinfeger allein zur Gebühren=Erhebung ermächtigt erſcheinen, Zahlung zu leiſten verbunden ſind.
Darmſtadt, den 21. Auguſt 1877.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
In Vertretung:
Seim, Polizei=Commiſſär.
Gebühren der Schornſteinfeger.
ꝛ6.
ꝛ0.
ꝛc.
8 23. Die Gebühren der Schornſteinfeger betragen für das Reinigen
eines ein Stockwerk durchlaufenden Schornſteins.
10 Pfennige,
15
„ zwei Stockwerke
„
„
„
20
„ drei
„
„
„
„
25
„ vier
„
„
„
„
fünf
„
30 „
und für jedes Stockwerk, durch welches der Schornſiein weiter läuft, 5 Pfennige.
Die Gebühren, welche auch in dem Falle, wenn in einem und demſelben Schornſtein der Rauch aus verſchiedenen
Stock=
werken eingeführt wird, nur einfach in Anrechnung gebracht werden dürfen, gelten ſowohl für das Reinigen der weiten
Schorn=
mit Scharre und Beſen, als auch für das Reinigen der engen ſogenannten ruſſiſchen Schornſteine mit Kugel und Beſen
oder Bürſte.
Für das Ausbrennen der letzteren, einſchließlich der nachfolgenden Fegung derſelben, können die Schornſteinfeger das
Dop=
pelte der eben beſtimmten Gebühr in Anſpruch nehmen. Für die Reinigung von Schornſteinen für größere Feuerungen zu
ge=
werblichen und ähnlichen Zwecken, welche gewöhnlich in ihrer Höhe ganz oder theilweiſe freiſtehen (8 8, ſind, wenn nicht zwiſchen
dem Schornſteinfeger und dem Beſitzer eine andere Vergütung vereinbart wird, für jeden Meter der Höhe des Schornſteins 12 Pf.
als Fegerlohn zu entrichten.
8 24. Bei Berechnung des Fegerlohns wird das Stockwerk, in welchem der Schornſtein anfängt, ſei dies über oder unter
dem natürlichen Terrain und mag darin eine Feuerung ſich befinden oder nicht, mitgezählt.
Bei Küchenſchornſteinen wird das Stockwerk, in welchem die Küche befindlich iſt, als beſonderer Stock gerechnet, und es
muß dafür auch der Rauchfang, ſoweit es nothwendig iſt, mitgekehrt werden.
Bewohnte Dachräume, mögen ſie ſich in Manſarden=Dächern (gebrochenen Dächern) oder gewöhnlichen Dächern befinden,
werden als Stockwerke gerechnet. Bei ſolchen Dächern, welche ſtockwerkartige Eintheilung haben, iſt dieſe Eintheilung der
Berech=
nung der Fegerlohns zu Grund zu legen. Bei Schornſteinen in Dächern ohne ſolche Eintheilung iſt eine Höhe von 3 Metern
als diejenige eines Stockwerks zu betrachten.
Bei Schornſteinen, welche außen an einer Mauer eines Hauſes hinlaufen, bezeichnen die Stockwerke dieſes Hauſes das
Maß der Gebühren.
Der Raum unter der Dachſpitze bleibt in der Berechnung des Fegerlohns außer Anſatz, inſofern derſelbe nicht eine Höhe
von 3.5 Metern überſteigt. Ebenſo iſt, wenn bei den oben erwähnten Schornſteinen in Dächern ohne ſtockwerkartige Eintheilung
und bei ſolchen, welche außen an einer Mauer eines Hauſes hinlaufen, bei der oben angegebenen Berechnung der Stockwerte ein
Stück von weniger als 35 Metern Höhe übrig bleibt, für dieſes Stück kein Fegerlohn zu berechnen.
382
1376
K 165
8 25. Wenn in dem im 8 17 erwähnten Falle einer verſchobenen Reinigung der Schornſteinſeger zum Zwecke der
Vor=
nahme derſelben ſich wiederholt in eine Gemeinde begeben muß, ſo hat er außer dem Fegerlohn noch eine Vergütung für ſeinen
Gang von 40 Pfennigen für je 5 Kilometer leine Stunde) der Entfernung ſeines Wohnſitzes von jener Gemeinde, wogegen er
für den Rückweg nichts verrechnen kann, in Anſpruch zu nehmen. Wenn bei dieſer Gelegenheit in einem Orte mehrere
aufge=
ſchobene Reinigungen vorzunehmen ſind, ſo hat der Schornſteinfeger von jedem Haus, in welchem die Reinigung der Schornſteine
nachträglich vorzunehmen iſt, 20 Pfennige für je 5 Kilometer der erwähnten Entfernung anzuſprechen.
Werden die verſchobenen Reinigungen an dem Wohnſitz des Schornſteinfegers oder in Orten, welche weniger als 5
Kilo=
meter davon entfernt ſind, vorgenommen, ſo kann der Schornſteinfeger außer dem Fegerlohn für jedes Haus, in welchem die
nach=
trägliche Fegung vorgenommen wird, eine Vergütung von 20 Pfennigen verlangen.
8 26. Die Schornſteinfeger haben ſich die zum Reinigen der Schornſteine nöthigen Beſen ꝛc. ſelbſt anzuſchaffen und
können daher ſolche von den Hausbewohnern nicht verlangen. Sie dürfen nur für diejenigen Schornſteine Bezahlung fordern,
welche ſie ordnungsmäßig wirklich gefegt haben und ſich ebenſowenig durch Annahme von irgend etwas verleiten laſſen, die Fegung
eines Schornſteins zu unterlaſſen. Trinkgelder, Neujahrsgeſchenke u. dgl. dürfen von den Schornſteinfegern oder ihren Geſellen
nicht gefordert werden.
Ueberſchreitungen der in 8 23 feſtgeſetzten Gebühren werden nach 8 148. 8 der Gewerbeordnung mit Geldſtraſe bis 150 M.
und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu vier Wochen beſtraſt.
8 27. Der Hauseigenthümer oder deſſen Stellvertreter hat den Fegerlohn für ſämmtliche geſegte und ausgebrannte
Schornſteine ſeines Hauſes an den Schornſteinſeger zu bezahlen.
Die nach 5 25 zu zahlenden beſonderen Wegvergütungen ſind von Denjenigen, welche die Verſchiebung der Reinigung
ihrer Schornſteine veranlaßt haben, zu bezahlen.
Die Betheiligung der Miether am Fegerlohn iſt als Privatſache der Uebereinkuuft zwiſchen den Hauseigenthümern oder
deren Stellvertretern und den Miethern überlaſſen-
B e k a n n t m a ch u n g.
Da in neuerer Zeit ſeitens hieſiger und auswärtiger Fuhrwerksbeſitzer den Vorſchriften der Lokal=Polizeiverordnung vom
5. Februar 1875, „Vorkehrungen gegen Beſchädigungen durch Fuhrwerke zur Nachtzeit betr." vielfach zuwidergehandelt wird,
in=
dem viele Fahrzeuge zur Nachtzeit theilweiſe gar nicht, theils nur ungenügend beleuchtet ſind und hierdurch Gelegenheit zu
Un=
fällen geboten iſt, ſo bringen wir nachfolgend den Inhalt der erwähnten Polizei=Verordnung mit dem Aufügen in Erinnernng, daß
die Executivbeamten angewieſen ſind, alle Uebertretungen dieſer Art unnachſichtlich zu ahnden.
Darmſtadt, den 22. Auguſt 1877.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
In Vertretung:
Seim, Polizei=Commiſſir.
Lokal=Polizeiverordnung.
Vorkehrungen gegen Beſchädigungen durch Fuhrwerke zur Nachtzeit betreffend.
Nach Anhörung der Stadtverordneten=Verſammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Iunern vom
28. Januar 1875 zu N. M. d. J. 1587 wird hierdurch auf Grund des Art. 379 des Polizeiſtrafgeſetzes, des 8 366 pos. 10
des Reichsſtrafgeſetzbuchs und Art. 56 der Städteordnung unter Aufhebung des Lokal=Aeglements vom 19. September 1856, wie
ſolgt verordnet:
8 1. Von beginnender Dämmerung an bis zur Tageshelle muß jedes auf öffentlicher Straße, innerhalb des durch die
Main=Neckar=Bahn, Odenwaldbahn und die Beſſunger Gemarkungsgrenze gebildeten Nayons befindliche Fuhrwerk, mit alleiniger
Ausnahme der Schieb= und Stoßkarren, durch hellbrennende, in ordnungsmäßigem Zuſtande befindliche Laternen beleuchtet ſein.
8 2. Die Beleuchtung hat zu geſchehen:
a) bei Perſouenfuhrwerk durch zwei Laternen, welche zu beiden Seiten des Bockes beziehungsweiſe des Vordertheils des
Wagens anzubringen ſind,
b) bei anderem Fuhrwerk mindeſtens durch eine Laterue, welche in der Regel vorn ſo anzubringen iſt, daß Beſpannung und
Wagen den entgegenkommenden oder vorbeifahrenden Fuhrwerken dadurch ſichtbar werden.
8 3. Wenn die Ladung eines Fuhrwerks neben oder hinten ſo weit vorſteht, daß vorbeifahrende oder entgegenkommende
Fuhrwerke in der Dunkelheit dadurch gefährdet werden können, ſo muß dieſer Theil der Ladung durch eine Laterne beſonders
be=
leuchtet ſein.
8 4. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden nach 8 366 pos. 10 des Reichsſtrafgeſetzbuchs mit
Geldſtrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen beſtraſt.
Darmſtadt, am 5. Februar 1875.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
6999)
Veröffentlichung
aus dem Firmenregiſter Großherzoglichen
Stadtgerichts Darmſtadt.
Nach Maßgabe der bezüglichen, in dem
Firmenregiſter unterfertigten Gerichts heute
erfolgten, Einträge wird hiermit
Nach=
ſtehendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
1) Auguſt Beſſunger von Darmſtadt iſt
aus dem dahier unter der Firma, A. Beſſunger
u. Co.” beſtehenden Kleidermagazinsgeſchäft
ſeit dem 1. Auguſt 1877 ausgetreten. Die
ſeitherigen Mittheilhaber, Jſaac Strauß
und Bernhard Strauß, ſind nunmehr alleinige
gleichberechtigte Inhaber dieſes mit Activen
und Paſſiven auf ſie übergegangenen
Ge=
ſchäfts, und betreiben ſolches unter der
näm=
lichen Firma auf hieſigem Platze weiter.
Jeder iſt für ſich allein befugt, die Firma
zu vertreten und zu zeichnen.
2) Kauſmann Jſaak Sander, Inhaber
des auf hieſigem Platze unter der Firma:
„ J. Sander' betriebenen Bankgeſchäfts hat
einen beiden Söhnen:
1) Mar Sander,
2) Alexander Sander,
unter dem 11. Auguſt 1817 Procura er=
Aa 165
1377
R.
Oklanntmachulg.
Die nachſtehend angeführten Arbeiten und Leiſtungen incl. Lieferung der Materialien
bei daruſtadkr.
a) Maurerarbeiten veranſchlagt zu
b) Steinhauerarbeiten „
„
c) Zimmer= und Schreinerarbeit,
d) Dachdeckerarbeiten „
„
6) Schloſſerarbeiten „
„
1) Glaſerarbeiten
„
. „
g) Weißbinderarbeiten
„
h) Spenglerarbeiten „
„
1) Pflaſterarbeiten
„
„
B. zur Ableitung des Waſſers bei den Brunnen ꝛc. ebendaſelbſt:
a) Erd= und Planirungsarbeiten veranſchlagt zu 4250 M.
Pf.
b) Chauſſirungs= und Pflaſterarbeiten „ „ 7901 „ 39 „
12151 M. 39 Pf.
ſollen im Wege der öffentlichen Submiſſion vergeben werden.
Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten verſiegelt, mit entſprechender Aufſchrift
verſehen und unter der Adreſſe der unterzeichneten Garniſon=Verwaltung bis zu dem auf
Donnerſtag den 30. Auguſt er., Vormittags 11 Uhr,
in unſerem Büreau auf dem gedachten Schießplatze — Reſtaurationsgebäude -
ange=
ſetzten Termin, woſelbſt auch die Bedingungen und Koſtenanſchläge ꝛc. Vormittags von
7 bis 11 u. Nachmittags von 2 bis 5 ausliegen und vor dem Termin einzuſehen ſind,
einreichen.
Den Submittenten bleibt überlaſſen, ihre Gebote ſowohl auf die ſämmtlichen,
als auch auf einen Theil der Arbeiten abzugeben.
Artillerie=Schießplatz bei Darmſtadt, den 16. Auguſt 1877.
6929)
Großherzogliche Garniſou=Verwaltung.
7001)
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TaumiaeraDauChDrApparate
von Mk. 90 an; transportable Bäder für Kalt und Warm, in ½ Stunde in
jedem Zimmer aufſtellbar, von Mk. 150 an; elegante Badewannen mit Gasheizung
von Ml. 80 an, desgleichen ohne Heizung von Mk. 40 an empfiehlt das Inſtallations=
Geſchäft von
GTa6
Darmſtadt - Rheinſtraße Nr. 3.
Wi
W
4941)
Liebig's Sohnachenmittel,
Butterpulver
theilt. Jeder der beiden Procuriſten iſt für
ſich allein befugt, die Firma zu vertreten
und zu zeichnen. Die dem Julius Sander
ertheilt geweſene Procura iſt durch deſſen,
am 12. November 1875 erfolgten Tod ſeit
dieſem Tage erloſchen. Das früher
betrie=
bene Geſchäft, als Fouragelieferant und
Fruchthändler hat J. Sander aufgegeben.
3) Kaufmann Auguſt Reh von hier,
ſeit=
her Procuriſt, iſt ſeit dem 15. Juli 1877.
in die von der Kaufmann Chriſtian
Wil=
helm Reh Wittwe, Katharina geb. Schneider,
unter der Firma: „Chr. Wilh. Rehu auf
hieſigem Platze betriebene Tabak=, Cigarren=
und Colonialwaaren=Handlung, nebſt
Spe=
ditionsgeſchäft, als gleichberechtigter
Theil=
haber eingetreten. Beide Theilhaber ſind
Jeder für ſich allein befugt, die unverändert
gebliebene Firma zu vertreten und zu zeichnen.
4) Kaufmann Simon Laudenheimer hat
ſeine unter der Firma ,S. Laudenheimer”
in Beſſungen betriebene Cigarrenfabrik ſeit
dem 15. Auguſt 1877 hierher nach
Darm=
ſtadt verlegt, und betreibt ſie auf hieſigem
Platze unter der nämlichen Firma weiter.
5) Hofſpengler Georg Hiſſerich dahier
betreibt ſein ſeit dem Jahre 1857, und
beziehungsweiſe 1866 auf hieſigem Platze
beſtehendes Lampen= und Galanteriewaaren=
Geſchäft unter der Firma: „G. Hiſſerich,
Hofſpengleru.
Kaufmann Georg Hiſſerich von hier,
Inhaber einer Handlung mit Droguen und
Eſſenzen dagegen, führt die Firma: „G.
Hiſſerichl ohne Zuſatz.
Darmſtadt, den 21. Auguſt 1877.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
Königer,
Joſt,
Stadtgerichts=Aſſeſſor.
Stadtrichter.
Verſteigerungs=Anzeige.
Dienstag den 4. September d. J.,
Vormittags 9 Uhr, wird in dem Hofe
des hieſigen Poſtgebäudes der Inhall
un=
beſtellbarer Sendungen, beſtehend, aus
Kleidungsſtücken, Regenſchirmen, Stöcken ꝛc.,
gegen gleich baare Zahlung öffentlich
ver=
ſteigt werden. Gleichzeitig gelangen Waagen,
Lampen, Ledertaſchen, Eiſen= und Meſſing
gewichtsſtücke, Kiſten ꝛc. zum Verkaufe.
Darmſtadt, den 22. Auguſt 1877.
Der Kaiſerliche Ober=Poſt=Director.
In Vertretung:
Husadel.
7000)
Bekanntmachung.
Moutag den 27. Auguſt 1877,
Nach=
mittags 4 Uhr,
läßt der Unterzeichnete ca. 40 Morgen
Grummetgras öffentlich verſteigern.
Gegen Bürgſchaft wird Credit bis
Ende d. Js. gegeben.
Zuſammenkunft am Gräfenhäuſer Weg
nächſt dem Darmbach.
Darmſtadt, den 17. Auguſt 1877.
Appfel.
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Samstag den 25. Auguſt
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ganzen Capelle des Gr. Heſſ. Artillerie=Regiments Nr. 25
unter Leitung ihres Capellmeiſters Herrn Gentz.
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8
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E. 165
1379
7008)
A u f r u f.
Der blutige Kampf, welcher zwiſchen Rußland und der Türkei entbrannt iſt und täglich einen gewaltigeren
Umfang annimmt, hat den Vereinen unter dem rothen Kreuz in den beiden kriegführenden Ländern eine
ſchwere Aufgabe der Hilfsthätigkeit für die Verwundetenpflege gebracht.
Nach den auf Gegenſeitigkeit beruhenden Vereinbarungen iſt damit auch an die Hilfsvereine der neutralen
Länder, und ſomit auch Deutſchlands, die Pflicht herangetreten, zur Erfüllung jener Aufgabe thatkräftig
mitzuwirken.
Aus beiden kriegführenden Landern iſt Seitens der Vereine der dringende Ruf um ſolche Unterſtützung
an uns und unſer deutſches Central=Comits ergangen.
Vereits ſind namhafte Mittel aus den Matrialvorräthen und Kaſſen der deutſchen Landesvereine
zuſammen=
gebracht und unter oberſter Leitung unſeres deuſchen Centalcomitss durch Vermittelung der Vereinscentren
beider Streittheile den Lazarethen auf dem Kriegsſchauplatze zugeführt worden.
Auch der Heſſiſche Hilfsverein unter dem rothen Kreuz hat in Gemäßheit des Beſchluſſes ſeiner letzten
Generalverſammlung bereits eine namhafte Sendung von Lazarethmaterialien hierzu beigetragen.
Mit dem wachſenden Bedürfniß und der ſteigenden Noth erſcheint aber nunmehr der Zeitpunkt gekommen,
auch an unſere Vereinsmitglieder und an alle unſere Mitbürger im ganzen Land hiermit die dringende Bitte
zu richten, uns bei der ferneren Erfüllung der großen Humanitätspflicht durch Beiträge an Lazareth= und
Pflegematerialien ſowie an Geld zu unterſtützen.
Wir können dabei die Verſicherung geben, daß die richtige Uebermittelung und die zweckmäßige
Verwen=
dung der Gaben für die Verwundeten durch die geeigneten Maßregeln und Verbindungen des deutſchen
Centralcomitss ſichergeſtellt iſt.
Die Fütſorge für die im Krieg Verwundeten und Erkrankten hat bei Kämpfen zwiſchen ausländiſchen
Völkern, getreu dem Vorbilde des barmherzigen Samariters, einen internationalen, neutralen Charakter und
ſoll ihn auch in dem gegenwärtigen Kriege bewahren; es ſoll darum ſoweit thunlich für die Opfer des Krieges
geſorgt werden, ſie mögen ruſſiſcher oder türkiſcher Nationalität ſein, ſich in ruſſiſchen oder türkiſchen Lazarethen
befinden. Gleichwohl darf nicht unterlaſſen werden, auch darauf hinzuweiſen, daß Deutſchland gegenwärtig
auch noch den Dank abzuſtatten hat für die Unterſtützungen, welche während des Krieges von 18701 unſeren
verwundeten und kranken Soldaten von den Hilfsvereinen neutraler Staaten, und insbeſondere auch Rußlands,
reichlich zu Theil geworden ſind.
Wir jügen noch an, daß wir unſeren Zweigvereinen eine gedruckte Anleitung zur Anfertigung zweckmäßiger
und möglichſt gleichförmiger Verbandmittel zur Verbrettung und zur Belehrung Derer, die ſolche wünſchen, zuſenden,
und bitten, Gaben an Geld und Materialien möglichſt dem nächſten Zweigvereinsvorſtand, hierher aber Gaben
an Geld an unſeren Schatzmeiſter, Herrn Hauptſtaatskaſſebuchhalter Michell, Materialien aber zu Händen des
Herrn Inſpektor Velten im Saalbau, wo ſich unſer Depot befindet, zu überſenden.
Ueber Eingang und Verwendung aller Gaben wird offentlich Rechenſchaft abgelegt werden.
Darmſtadt, 21. Auguſt 1877.
Der Vorſtand des Hilſsvereius im Großherzogthum Heſſen für die Kraulenpflege und Unterſtützung der Soldaten
im Felde.
A. Weber,
A. Buchner,
Miniſterialrath, als Vorſitzender.
Hofgerichts=Advokat, als Schriftfuͤhrer.
Sammlung des Heſſiſchen Hüllsvereins unter dem rothen Kreuz für die Verwundeten des ruſſiſch türkiſchen
Kriegs. Eingegangen ſind: Von J. K. Hoheit der Frau Prinzeſſin Karl von Heſſen 300 Mark.
6599) M in Geſchäft, früher Ernſt=Ludwigſtraße, befindet ſich im
Darmſtädter Hof, Rheinſtraße,
was ich ergebenſt anzeige und um gef. Beachtung bitte.
Hochachtungsvoll
A. Hnnaunh,
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Wohnung von 4 Z., Küche, verſchließb.
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unter Nr. 1010 durch die Expedition.
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Schule beſucht, kann Koſt u, Logis erhalten.
Obergaſſe Nr. 13.
Frei=relig. u. frei=proteſtantiſche Gemeinde Darmſtadt.
Sonntag den 26. Auguſt Vormittags 10 Uhr findet im Saale der
Töchter=
ſchule in der Grafenſtraße
der erſte Gottesdienſt ſtatt,
7009)
geleitet durch Herrn Johannes Nonge.
Verloren.
Auf dem Wege von Traiſa, an der
Klip=
ſteinseiche vorbei, bis in die obere
Heinrich=
ſtraße wurde am Sonntag Abend eine ſchwarze
Mautille mit Einſatz u. Spitze verloren.
Gegen gute Belohn. abzugeben Martinſtr. 17.
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7013)
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fertigt auf Beſtellung in jeder gewünſchten Art und Größe
Rheinſtraße
P. Gradf.
Nr. 3.
H A Uek
in den beſten Lagen mit u. ohne Geſchäfte, ſowie Herrſchaftshäuſer mit
ſchö=
nen Gartenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verkauſen.
Alexander=
M. Neuſtadt,
ſtraße.
Kirchliche Nachricht. Den nächſten Samſtag um halb 10 Uhr iſt
„
in der kathol. Kirche zur Feier des Hohen Namensfeſtes Sr. Königl. Hoheit
des Großherzogs feierliches Hochamt mit Te deum.
6992) 2 anſtändige Herren können Koſt
u. Logis erhalten. Obergaſſe 38 bei
Frau Fiſcher Wtwe.
Im Großherzoglichen Kaufholzmagazin
dahier werden vom 12. Januar 1877 an
verkauft:
Buchen=Scheidholz per Rmtr. 15 Mark.
Kiefern=
Großherzogliches Rentamt Darmſtadt.
358)
Hauſer.
Cages-Kaleuder.
Freitag 24. Auguſt: General=Verſammlung der
Turngemeinde Darmſtadt.
Samstag 25. Auguſt: Feier des Ludwigsſeſtes in
der Knaben=Arbeitsanſtalt. - Feſtſchießen des
Schützenvereins. - Concert im Garten der
Ver=
einigten Geſellſchaft. — Abonnements=Concert
im Saalbau.
Vermiſchte Mittheilungen.
Darmſtadt, 24. Auguſt.
0 Stadtverordnetenſitzung vom 23. Auguſt. Auf Vorſchlag
des Bürgermeiſters wurde behufs des feierlichen Empfangs S. M. des
Kaiſers folgende Commiſſion, die demnächſt geeignete Vorſchläge zu machen
hat, gebildet: Beigeordneter Lauteſchläger,Ddie Stadtverordneten Gaule, Möſer,
Blumenthal, Lehr, Ruths, ſowie Kaufmann Berbenich,, Inſtitutsvorſteher
Reineck, Direktor Bernhardt, Hofgerichtsadv. v. Wedekind, Juſtus, Obmann
der Turnerſeuerwehr, ſowie Stadtbaumeiſter Hechler.— Sodann wurde
die Neueintheilung der 6 Wahlbezirke für die bevorſtehende
Ergänzungs=
wahl zu den Stadtverordneten genehmigt und die, betreffenden
Wahlcom=
miſſionen ernannt.
- Auf Grund zuverlaſſiger Mittheilungen können wir über das
Landesdenkmal das Nachſtehende berichten: Am 20. Juli 1874 wurde
der Entwurf des Herrn Bildhauer Auguſt Herzig in Dresden durch das
Preisgericht mit dem erſten Preis gekrönt, und durch das Central=Comite
zur Ausführung beſtimmt. Vom Herbſt 1874 bis zum Oktober 1875
ar=
beitete dieſer Künſtler an dem in größerem Maßſtab ausgeführten und
nach dem Rath des Herrn Profeſſor Hühnel in Presden verbeſſerten ſ. 9.
Hülfsmodell. Letzteres wurde im Oktober 1875 in Darmſtadt öffentlich
ausgeſtellt und am 31. Okt. von dem Central=Comite im Einverſtändniß
mit den hierzu berufenen Preisrichtern zur Ausführung beſtimmt. Seitdem
arbeitet, der Künſtler ununterbrochen an der Herſtellung des für
den Erzguß beſtimmten Colsſſal=Modells der Denkmal=Gruppe und an den
an zwei Seiten des Poſtaments anzubringenden Reliefs. Es iſt nicht zu
bezweiſeln, daß er die contraktliche Friſt einhalten und ſeine Arbeit am
1. Novbr. d. J. vollendet haben wird. Es iſt Vorſorge getroffen, daß
als=
dann die fertigen Modelle in die Erzgießerei des k. bayr. Profeſſors Lenz
zu Nürnberg übergeführt werden, und Letzterer hat contraktlich das
vollen=
dete Denkmal im Mai 1879 in Darmſtadt abzuliefern. Inzwiſchen ſind
die Vorarbeiten für Herſtellung des Poſtamentes in vollem Gang, und es
läßt ſich erwarten, daß dieſe im Frühjahr k. Jahres beendigt ſein werden.
Alscann wird mit dem Unterbau des Denkmals auf dem allſeitig als
Auf=
ſtellungsplatz genehmigten Platz vor dem Zeughauſe begonnen werden
kön=
nen, und es wird vorausſichtlich die Grundſteinlegung im nächſten Jahre,
etwa am Sedantag, ſtattfinden können. Als Zeit der Aufſtellung und
Enthüllung des Denkmals kann der Sommer 1809 in ſichere Ausſicht
ge=
nommen werden. Dem Vernehmen nach wird das Central=Comite im
Herbſte d. J. zuſammentreten, um über alle zum Zweck der Ausführung
des Denkmals noch zu erledigenden Fragen zu berathen und zu beſchließen.
Es darf wohl mit Grund angenommen werden, daß alsdann ausführliche
Mittheilungen über den Stand der Sache veröffentlicht werden.
Das Gutachten der Herren Proſeſſoren des hieſigen Polytechnikums
über die Waſſerverſorgungsfrage iſt erſtattet und hoffen wir den
Inhalt deſſelben, der ſich im Ganzen gunſtig ausſpricht, demnachſt bringen
zu können.
Am Mittwoch ſpät Abends kam das 1. Gr. Inf.=Reg. Nr. 115
von dem Preisſchießen und Preisturnen unter Begleitung der
Regimentsmuſik zurück. Dieſe Veranlaſſung wurde zu einem Feſt fur die
Mannſchaft, welche aus der Regimentskaſſe mit Bier ꝛc. regalirt wurde
und ſich mit verſchiedenen Voltsſpielen unterhielt. — An die ſich im
Schießen und Turnen Auszeichnenden wurde eine größere Anzahl mitunter
recht werthvoller Preiſe vertheilt.
B. Beſſungen, 24 Aug. Wegen bedeutender Renovirung im Innern
unſerer Kirche witd der Gottesdienſt ſchon ſeit 2 Sonntagen im Schul=
lokale abgehalten. Wie man vernimmt, werden die Arbeiten vor Anfang
October nicht bewältigt werden koͤnnen.
— Die Zöglinge der Kriegsſchule zu Kaſſel wohnen ſeit einigen
Tagen den Uebungen auf dem Griesheimer Schießplatz bei.
Aus Anlaß der Schlußprlfung des Gymnaſiums zu Mainz
hielt der Direktor deſſelben, Herr Dr. Löhbach, eine ſo zeitgemäße
An=
ſprache an die Schüler und die Verſammlung, daß ſie verdient auch in
weiteren Kreiſen bekannt zu werden und bringen wir daher wenigſtens
den Gedankengang der Rede, ſo weit der Raum unſeres Blattes dieß
er=
laubt: Nachdem Eingangs der Rede der hohen Bedeutung dieſes Tages für
die Schule und das Elternhaus Erwähnung geſchehen, warnte der Redner
zunächſt die Abiturienten, 38 an der Zahl, vor der peſſimiſtiſchen
Lebens=
auffaſſung, an welcher unſere Zeit kranke. Er führte in begeiſternden
Worten aus, wie es möglich ſei, den jugendlichen Frohſinn und
jugendliche Thatkraft bis in das höchſte Alter hinüber zu retten
und zeigte dies neben vielen Beiſpielen aus der Geſchichte der
Vergangen=
heit in patriotiſchen Worten an dem Helden der Gegenwart, an unſerem
Kaiſer Wilhelm, der als s0jähriger Greis mit Jünglingskraft und
Mannesweisheit des Deutſchen Reiches Steuer heilvoll lenkt. Als die
Mittel zur Erhaltung des jugendlichen Sinnes und der jugendlichen
Be=
geiſterung in allen Lebensverhältniſſen und in jeglichem Lebensalter
em=
pfehle er den Schülern ein ſittenreines. mäßiges Leben, eifrige Thätigkeit,
ernſtes und gründliches Studium, getragen von einer idealen Auffaſſung
des Lebens und ſeiner Pflichten. Von den abgebenden Schülern glaubt
er die Hoffnung hegen zu dürfen, daß ſie dieſe Mittel anwenden und ſich
frei erhalten würden von dem Fehler, den man der Jugend unſerer Zeit
vorzuwerfen pflegt, dem unjugendlichen blaſirten Weſen. Er erinnert daran,
daß Einem der Abiturienten vergönnt geweſen, zu Deuiſchlands
Vertheidi=
gung im letzten heiligen Krieg auf den Schlachtfeldern zu kämpfen und zu
bluten. Ob das Vaterlund auch der Anderen zu gleichem Zwecke bedürſe,
ſei zweiſelhaft, jedenfalls werde aber auch an ſie des Vaterlandes Ruf ergehen,
zu kämpfen, wenn nicht mit Waffen von Stahl und Eiſen, ſo doch mit den
Waffen des Geiſtes, und fordere er ſie auf, in dieſer bedeutungsreichen
feier=
lichen Stunde zu ſchwören: die Geiſteswaffen, womit ſie ausgerüſtet ſeien,
tapfer zu führen zum Wohl der Menſchheit und zum Heil unſeres
Vaterlandes!
In Neu=Iſenburg fand am 19. Auguſt die Enthüllung eines
Krieger=Denkmals unter außerordenllicher Theilnahme ſeitens der
Bevölkerung und zahlreicher Kriegervereine der Umgegend ſtatt. Der
Feſt=
zug in den erſten Nachmittagsſtunden bewegte ſich durch die ganze Stadt,
deren Häuſer alle reich bekränzt und mit Fahnen geſchmückt waren. Die
Enthüllungsſeierlichkeit ging unter dem üblichen Ceremoniell mit
entſprechen=
dem Redeaktus vor ſich. Der Zug bewegte ſich ſodann nach dem nahe
ge=
legenen Park, woſelbſt das Volksſeſt unter Concert des Trompeter=Corps
des heſſiſchen Dragoner=Regiments und den Geſängen der Iſenburger
Ver=
eine abgehalten wurde.
- Am Montag Nachmittag brannte in Hahn bei Pfungſtadt eine
Stallung ſowie eine Scheuer mit Frucht, 2 Stunden bevor der Ausdruſch
mit der Dreſchmaſchine beginnen ſollte, vollſtändig nieder. Ein Theil der
Frucht gehoͤrte einer im Auszug wohnenden Frau, welche nicht verſichert
war. Die Urſache des Brandes iſt unbekannt.
Eine norddeutſche Firma beabſichtigt in der Bergſtraße in der
Gegend vor Bensheim eine Zuckerfabrik anzulegen, welches Project,
wenn es zur Ausführung kommen ſollte, für die weitere Umgebung
ſegens=
reich zu werden verſpricht.
Redaction und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.