SIIAvvO STAI
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5 Mark jähelich inck. Bringerlohn.
Auswärts werden von allen Poſt=
Umtern Beſtellungen
entgegengenom=
men zu 1 Mark 90 Pf. pro Quartal
mcl. Poſlaufſchlag und Beſtellgebühr.
(Frag= und Anzeigeblatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
lluftrirtes Anterhaltungsblatl.
140. Jahrgang.
Inſerate
werden angmommen inDarmſtadt
von der Expedition, Rheinflr. Nr. 23.
in Beſſungen von Friedr. Blbßer,
Friedrichsſtr. Nr. 7. ſowie auswärts
von allen ſoliden Annoncen=
Expe=
ditionen.
Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamks, ſowie des Großh. Polizelamts Darmſtadt.
„.22.
Mittw,
den 31. Januar.
1877
Aus dem Großh. Regierungsblatt Nr. 4 vom 20. Januar 1877
iſt pos. 1) Geſetz, den Gewerbſteuertarif betr.;
„ 2) Bekanntmachung, die Sterbauartale der Vollsſchullehrer betr.;
vorſchriſtsmäßig zu publiciren.
Gefunden: eine Fuhrmann=Peiſche; eine weiß und roth carrirte Tiſchdecke; ein Paar gelblederne Handſchuhe; zwei
Pfand=
ſcheine; ein goldener Ohrring; ein Militärdienſt=Alterszeichen von 9 Dienſtjahren.
Darmſtadt, den 30. Januar 1877.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
B
p P A hr n p ur u tg u n g.
Auf Grund der Vorſchriften in 8 9 Nr. 2 des Geſetzes über die Naturalleiſtungen für die bewaffnete Macht im Frieden
vom 13. Februar 1815 (R.=G.Bl. S. 52) iſt der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das
Jahr 1877 dahin feſtgeſtellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren iſt:
a) für die volle Tageskoſt mit Brod: 85 Pfennige, ohne Brod 70 Pfennige,
b) für Mittagskoſt
43 „
„ „ 38 „
„
c) für Abendkoſt
26
„ 21 „
„
„
d) für Morgenkoſt
„ 11
„ 16 „
„
„
Berlin, den 8. Januar 1877.
Das Reichskanzler=Amt.
Eck.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betr.: Reichstagwahl im IV. Wahlkreis (Darmſtadt=Groß=Gerau).
Bei der am 26. d. Mts. im IV. Wahlkreis ſtattgehabten engeren Wahl iſt Fabrilant Büchner in Pfungſtadt mit 8197
Stimmen von 13,758 gültigen Stimmen zum Reichstagsabgeordneten gewählt worden.
Darmſtadt, den 30. Januar 1877.
Der Wahlcommiſſär des I. Vahlkreiſes (Darmſtadt=Groß=Gerau).
v. Marquard, Regierungsrath.
B e k a n n t m a ch u n g.
In der Gemarlung Roßdorf ſoll die Anlegung und Beränderung von Feldwegen ꝛc. nach Maßgabe des Geſetzes vom
18. Auguſt 1871 ſtattfinden und nunmehr zur Bildung der Commiſion nach Maßgabe des Art. 25 des genannten Geſetzes
ge=
ſchritten werden.
Zur Vornahme der Wahl der drei Sachverſländigen und deren Stellertreter haben wir Termin auf Donuerſtag den
8. Februar d. J. auf dem Rathhauſe zu Roßdorf anberaumt. Sämmtliche betheiligte Grundbeſitzer ſind nach ihrer
Stimmen=
zahl in drei Abtheilungen nach Maßgabe ihrer Steuerkapitalien getheilt. Diejenigen Grundbeſitzer, welche ein Steuerkapital von
4 kr. bis 6 Gulden haben, wählen von 9-11 Uhr Vormittagsl, diejenigen mit einem Steuerkapital von 6 fl. 2 kr. bis
20 fl. 58 kr. von 11-¼1 Uhr Mittags und diejenigen mit einem Steuerkapital von 21 fl. 11 kr. bis 2510 fl. 16 kr. von
2-¼4 Uhr Nachmittags.
Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wenn die Wahl der Sachverſtändigen in dem obigen
Termin nicht zu Stande kommt, die Ernennung derſelben durch das Kreisamt erſolgen wird.
Darmſtadt, den 27. Januar 1877.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
In Verhinderung des Kreisraths:
v. Marquard, Regierungsrath.
42
[ ← ][ ][ → ]156
M. 22
B e k a n n t m a ch u n g.
Die Reinigung der Schornſteine betreffend.
Zur Beſeitigung mehrfach im Publikum beſtehender irriger Anſichten rückſichtlich einzelner Beſtimmungen des Regulativs
vom 26. Januar 1875, „die Reinigung der Schornſteine betr.”, finden wir uns veranlaßt, den Inhalt der 88 6, 9, 17, 18,
S, 27 und 33 deſſelben mit dem Anfügen in Erinnerung zu bringen, daß Zuwiderhandlungen ſeitens der Hausbeſitzer ſowohl
je der Kaminfager der geſetzlichen Strafe unterliegen,
Darmſtadt, am 12. Januar 1877.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
H a a z.
Regnlatib
ꝛc.
ꝛc.
ꝛc.
8 6. Alle Schornſteine müſſen - vorausgeſetzt daß die in dieſelben mündenden Feuerungen im Gebrauch ſind, —
wenig=
ſtens alle drei Monate in gleichen Zwiſchenräumen gefegt werden. Schornſteine, in welche nur im Winter (15. Oktober bis
15. April) im Gebrauch befindliche Feuerungen münden, müſſen wenigſtens dreimal im Jahr, in der Regel in den Monaten
Ok=
tober, Januar und April gefegt werden.
89. Die Reinigung der Schornſteine darf ohne Zuſtimmung des Hauseigenthümers und der dabei betheiligten
Hausbe=
wohner in den Monaten Mai, Juni, Juli und Auguſt nicht vor 6 Uhr Morgens, in den übrigen Mouaten nicht vor 7 Uhr
Morgens vorgenommen werden.
Das Ausbrennen der Schornſteine während der Dunkelheit iſt überhaupt unzuläſſig.
Den Ruß hat der Schornſteinfeger in das von dem Hauseigenthümer oder Bewohner des Hauſes zu deſſen Aufnahme zu
ſtellende Gefäß zu bringen. Die weilere Beſeitigung des Rußes liegt dem Eigenthümer des Hauſes ob.
Wenn Ausſteigöffnungen im Dache angebracht ſind, um an die Schornſteinöffnungen gelaͤngen zu können, ſo hat der
Schorn=
ſteinfeger dieſe zu benutzen und darf nicht über die Dachflächen von einem Schornſtein zum anderen gehen.
8 17. Die Vornahme der ordnungsmäßigen Reinigung hat der Schornſteinfeger jedesmal einige Tage zuvor - und zwar
in den Orten wo er ſeinen Wohnſitz hat, den Bewohnern der betreffenden Häuſer, möglichſt auch mit Angabe der Tageszeit, ſelbſt
anzuſagen, — außerhalb ſeines Wohnſitzes aber der Ortspolizeibehörde der betreffenden Gemeinde zur Benachrichtigung der
Orts=
einwohner anzuzeigen, um ihre Einrichtungen hiernach in der Art treffen zu können, daß der Schornſteinfeger in ſeinem Geſchäfte
nicht gehindert iſt. Wenn aber auch in dieſem Falle, ohne allzugroße Störung häuslicher Geſchäfte ꝛc., die Reinigung nicht augen
blicklich vorgenommen werden könnte, und die alsbaldige Reinigung nicht als dringend nöthig erſcheinen ſollte, ſo kann der
Schorn=
ſteinfeger, auf deßfallſiges Verlangen, die Reinigung auf einige Zeit, jedoch höchſtens auf 14 Tage, ausſetzen.
Glaubt der Schornſteinfeger auf die Verſchiebung der Reinigung nicht eingehen zu können, ſo entſcheidet die Ortspolizei=
Behorde darüber, ob letztere alsbald vorgenommen oder ob und auf wie lange ſie verſchoben werden ſoll.
8 18. Widerſetzt ſich der Hauseigenthümer oder Bewohner eines Hauſes der ordnungsmäßigen Reinigung eines
Schorn=
ſteins und weigert er ſich in dem 8 17 angeführten Falle der Verfügung der Ortspolizeibehörde Folge zu leiſten, ſo hat die
letz=
tere, des Widerſpruchs ungeachtet, die Reinigung zwangsweiſe vollziehen zu laſſen. Außerdem wird derjenige, welcher ſich einer
ſolchen Widerſetzlichkeit ſchuldig gemacht hat, nach Maßgabe des 8 368 des Strafgeſetzbuchs, reſp. des Artikels 146 des
Polizei=
ſtrafgeſetzes, beſtraft, inſofern nicht für ſonſtige dabei vorgefallene Exceſſe eine ſchwerere Straſe angedroht iſt.
8 26. Die Schornſteinfeger haben ſich die zum Reinigen der Schornſieine nöthigen Beſen ꝛc. ſelbſt anzuſchaffen und können
daher ſolche von den Hausbewohnern nicht verlangen. Sie dürfen nur für diejenigen Schornſteine Bezahlung fordern, welche ſie
ordnungsmäßig wirklich gefegt haben und ſich ebenſowenig durch Annahme vou irgend etwas verleiten laſſen, die Fegung eines
Schornſteins zu unterlafſen. Trinkgelder, Neujahrsgeſchenke u. dgl. dürfen von den Schornſteinfegern oder ihren Geſellen nicht
ge=
fordert werden.
Ueberſchreitungen der in 8 23 feſtgeſetzten Gebühren werden nach 8 148. 8 der Gewerbeordnung mit Geldſtrafe bis zu
150 Mark und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen beſtraft.
5 27. Der Hauseigenthümer oder deſſen Stellvertreter hat den Fegerlohn für jämmtliche gefegte und ausgebrannte
Schorn=
ſteine ſeines Hauſes an den Schornſteinfeger zu bezahlen.
Die nach 3 25 zu zahlenden beſonderen Wegvergütungen ſind von Denjenigen, welche die Berſchiebung der Reinigung ihrer
Schornſteine veranlaßt haben, zu bezahlen.
Die Betheiligung der Miether am Fegerlohn iſt als Privatſache der Uebereinkunft zwiſchen den Hauseigenthümern oder
deren Stellvertretern und den Miethern überlaſſen.
5 33. Die Schornſteinfeger haben bei dem Reinigen der Schornſteine auch darauf zu ſehen, ob etwa gegen die
beſtehen=
den Vorſchriften (8 367. 5 und 6 des Strafgeſetzbuchs und Artikel 147-151 des Polizeiſtrafgeſetzes) feuerfangende Sachen, wie
Heu, Stroh, Hanf, Flachs, Pech, Oel, Holz, Hobelſpähne, Schwefel und dergleichen, ſowie Pulver (Artikel 154 des
Polizeiſtraf=
geſetzes) zu nahe bei den Schornſteinen aufbewahrt, ob auf Feuerheerden, in Rauchfängen oder Kaminen, in oder auf den Oefen
Holz in größerer Menge gedörrt (Artikel 173 des Polizeiſtrafgeſetzes), oder an von Feuersgefahr nicht befreiten Stellen Hanf und
Flachs gedörrt oder gehechelt ꝛc. (Artikel 161 und 164 des Polizeiſtrafgeſetzes) oder Aſche in nicht feuerſicheren Behültern oder
auf dem Boden eines Hauſes (Artikel 172 des Polizeiſtrafgeſetzes, aufbewahrt wird.
Ihre deßfallſigen Wahrnehmungen haben ſie bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, damit von dieſer wegen Entfernung der
Feuersgefahr und wegen Beſtrafung der ſtattgehabten Uebertretungen das Erforderliche eingeleitet werde.
Bekanntmachung.
Die Lieferung des pro 1877 für die
Beleuchtung der Schulen, der Feuerlöſch=
Anſtalt ꝛc. nöthigen Quantität Petroleum
ſoll auf dem Soumiſſionsweg vergeben
werden. Die hierauf bezüglichen Offerten
ſind bis Donnerſtag den 1. Februar l. J.
Vormittags 10 Uhr, bei dem Stadthauamt
einzureichen, woſelbſt die Bedingungen zur
Einſicht offen liegen.
Darmſtadt, am 26. Januar 1877.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
738)
Ohly.
R. 22.
157
A=
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hr
zu
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war
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rts=
ſorn=
hei=
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mud
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9
orn=
wis
ſtruſ=
de
„.
764) Die unterzeichnete Verwaltungs=/
Commiſſion wird die Lieferung ihres
dies=
jährigen Bedarfs au Hölzern, Brettern ꝛc.
am Montag den 19. Februar er.,
Morgens 9 Uhr,
in Submiſſion vergeben.
Die Bedingungen können bis dahin jeden
Dienſtag, Mittwoch, Donnerſtag u.
Sonn=
abend, Morgens von 9-11 Uhr, in der
Wohnung des Feuerwerks=Premier=
Lieute=
nants Wiſohky, Georgſtraße 12, eine Treppe,
eingeſehen werden.
Darmſtadt, den 29. Januar 1877.
Die Schießplatz=Verwaltungs=Commiſſion.
608)
AiORON
in vorzüglichen Qualitäten und allen Breiten empfiehlt
Schuſtergaſſe
C. Petlmann,
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Nr. 41 eine Stiege hoch.
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Bettzenge & Vett-Drille
765) Die unterzeichnete Verwaltungs=
Commiſſion wird am
Sonnabend den 17. Februar er.,
Morgens 9 Uhr,
die pro 1877 für ſie nothwendigen Fuhren/
in Submiſſion vergeben.
Die Bedingungen können bis dahin jeden
Dienſtag, Mittwoch, Donnerſtag u.
Sonn=
abend, Morgens von 9-11 Uhr, in der
Wohnung des Feuerwerks=Premier=
Lieute=
nants Wiſotzky, Georgſtraße 12, eine Treppe,
eingeſehen werden.
Darmſtadt, den 29. Januar 1877.
Die Schießplatz=Verwaltungs=Commiſſion.
Holzanfuhr=Verſteigerung
aus den Waldungen des Großherzoglichen
Hauſes in der Oberförſterei
Nieder=Namſtadt.
Montag den 5. Februar l. J.,
Vormit=
tags 9 Uhr, wird, an dem Forſthaus
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Hah=
nen in das Amtslokal des Großherzoglichen
Geſammt=Miniſteriums zu Darmſtadt
we=
nigſtnehmend verſteigert.
Nieder=Ramſtadt, am 28. Januar 1877.
Großherzogliche Oberförſterei Nieder=
Ramſtadt.
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schen mit gestempeltem Metall-
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"
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pel [ ← ][ ][ → ]
158
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128) Kiesſtraße 3 der mittlere Stock u.
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miethen bei Raab, Eliſabethenſtraße 17.
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c (43
4o=
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Heinrichſtraße 47.
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Carlſtraße Nr. 20.
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½7
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d4 Logis und allem Zubehör in 5
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8 then. Zu erfragen in dem Lo=T
de gisnachweiſungsbüreau von B.
4
d L. Trier.
LLuo”.
p r.
ar
LaAAATxaAATrrTAauAra
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2. Stock, beſtehend aus 4 Zimmern, 1
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binet, Küche und Zugehör, zu vermiethen.
514) Wienerſtraße 20 die Manſarde
zu vermiethen.
Bleichſtraße 39
517)
ein möblirtes Zimmer zu vermiethen im,
Hinterbau.
526)
Heidelbergerſtraße Nr. 3.
der mittlere Stock oder die Parterre=
Woh=
nung zu vermiethen.
Ebendaſelbſt eine Manſarde im Ganzen
oder getrennt. Zu erfragen Parterre.
566) Nieder=Ramſtädterſtraße Nr. 26
im Gartenhaus iſt ein Manſarden=Logis,
4 Piecen und allen Bequemlichkeiten zu
vermiethen und bis Ende Februar zu
be=
ziehen.
V. Witzler.
567) Ein fr. m. Z. zu vermiethen.
Caſernenſtraße Nr. 64.
568) Möblirte Zimmer zu vermiethen,
Friedrichſtraße Nr. 26 eine Treppe hoch,
Ausſicht nach der Straße.
Kahlerlſtraße Nr. 12 (GBlumenthalviertel).
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beſtehend, aus 3 Zimmern, Küche und
Souterrainzimmer, mit allen
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keiten bis 1. April zu beziehen.
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Geſchäft geeignet, iſt zu vermiethen und
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617) Ein möblirtes, großes, ſchönes
Zimmer. Wilhelminenplatz 17.
619) Beſſungen. Weinbergſtraße 4
ein freundliches Logis zu vermiethen.
634) Ein oder zwei möbl. Zimmer zu
vermiethen. Aliceſtraße 16, 3. St.
635) Holzſtraße 19 ein Logis zu
ver=
ſ miethen. Näheres im 3. Stock.
694) Ein Logis ſogleich zu beziehen.
Holzſtraße 10.
700) Dieburgerſtr. 8 ein ſchön möbl.
Zimmer nach der Straße. Näh. bel Etage
703) Ein Logis zu vermiethen.
Kleine Ochſengaſſe Nr. 5.
708) Wilhelminenſtraße 21 iſt ein gut
möblirtes Zimmer zu vermiethen.
775) Friedrichſtraße 1 ein möblirtes
Zimmer zu vermiethen.
776) Hinkelgaſſe Nr. 13 ein Logis zu
vermiethen.
777) Ein kleines Logis ſofort zu
be=
ziehen. Gr. Ochſengaſſe 31.
778) Ein möblirtes Zimmer zu verm.
Schützenſtraße Nr. 8 im Hinterbau.
779) Gardiſtenſtraße 5 iſt ein hübſches
kleineres =Logis zu vermiethen. Näheres bei
W. Schäfer, Wendelſtadtſtraße 13.
Vermiſchte Nachrichten.
780) Unterzeichnete empfiehlt ihr
Putz- & Hloidergeschält
im Hauſe des Herrn Kfm. Hornmann,
zwei Treppen hoch, Ballkleider u. Blumen,
ſowie Alles zum Geſchäft Paſſende liegt
zur Auswahl bereit.
Kleider werden angefertigt, auf Wunſch
auch neu eingerichtet nach Pariſer Modellen.
E. Sohlitzberger & Geiss.
252) Einen Lehrling ſucht
Ph. Seipp, Schreinermeiſter,
Heinheimerſtraße 27.
249) Ein ſolides Frauenzimmer
über=
nimmt Krankenpflege, auch Aushülfſtellen.
Schloßgaſſe 3. 2 Treppen hoch.
250) Ein Mädchen, welches im Ausbeſſern
u. Bügeln geübt iſt, ſucht Beſchäftigung.
Schloßgaſſe 3. 2 Stiegen hoch.
417) Ich ſuche zu einem Specereigeſchäft
einen geeigneten Laden mit Einrichtung
nebſt Logis auf einem frequenten Platz hier.
Jakob Stumpf, Runde=Thurmſtraße.
Kuslkalien-hethanstall
781)
von F. Li Schorhopf
empfiehlt ſich zu Abonnements, welche täglich beginnen können.
782)
Faalbau HaskenBall.
Dienſtag den 13. Februar (aſtnacht) findet im Saalbau ein Maskenball ſtatt.
Eintrittskarten ſind für Actionäre zu 2 M. 50 Pf., für Nicht=Actionäre zu 3 M
25 Pf. bei den Herren P. Berbenich, Ludwigſtraße, G. Hickler, Ludwigſtraße,
D. Fair, Ernſt=Ludwigsplatz, C. Gerſchlauer, Marienplatz, und bei dem Inſpector
im Saalbau zu haben.
Näheres beſagen die Plakate.
Geſangverein Melomanen.
Einladuug
zum
RGn6
SAAAAOOA
Samſtag den 3. Februar 1877, Abds. 8 Uhr, im großen
Saale dos Sohützenhoſes.
Karten für Nichtmitglieder, welche an dem Balle theilnehmen wollen, ſind
2 Mark bei Herrn Kürſchner Dietſche, Marktſtraße, zu haben.
Die verehrli den Mitglieder werden freundlichſt gebeten ihre Perſonalkarten
mitzubringen.
Der Vorstand.
M. 22
159
783)
Meinen Wählern
den herzlichſten Dank für das Vertrauen, das ſie mir durch meine Wahl ausgedrückt haben!
Es wird nicht getäuſcht werden!
Meinen Gegnern
die Zuſicherung, daß ich mich bemühen werde, ſie in meine Freunde umzuwandeln burch Feſthalten au
glei=
chem Recht für Alle, durch Reichsverfaſſungstreue und dem unwandelbaren Beſtreben, den Ausbau der inneren
Freiheiten fördern zu helfen.
Dem Wahl=Comite
gleichen Dank für ſeinen unübertrefflichen Eifer und die Ausdauer für die gute Sachel
Böchuer.
Der Reſidenzkalender für 1877
iſt auf unſerem Comptoir zu 46 Pfg. per Stück zu beziehen.
W. Wiederverkäufer erhalten Rabatt.
L. C. Wittich'ſche Hoſbuchdruckerei.
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Mobel= u. Hemden=Kattune, waſchächt.
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C. Pettmann,
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Hä u ſ e r
in den heſten Lagen, mit u. ohne Geſchäfte, ſowie Herrſchaftshäuſer mit
ſchö=
nen Gartenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verkaufen.
Alexander=
M. Neuſtadt,
ſtraße.
auf Werthe (Wechſel) unter
ſtrengſter Discretion.
Schul=
ſtraße Nr. 11, 1 St. hoch.
Im Großherzoglichen Kaufholzmagazin
dahier werden vom 12. Januar 1877 an
verkauft:
Buchen=Scheidholz per Rmtr. 15 Mark,
Kiefern=
„
Darmſtadt den 11. Januar 1877.
Großherzogliches Rentamt Darmſtadt.
358)
Hauſer.
Cageskalender.
728)787) Ein zuverläſſiges Mädchen ſucht
Zu verpachten:
In einer der frequenteſten Lagen Darm==Beſchäftigung im Laufdienſt oder Aushülf=
ſtadt's iſt eine geräumige Parterre=Lokalität ſtelle. Gr. Kaplaneigaſſe 23. 1 Treppe h. - Eckhaus - zum Betriebe eines
Reſtaurants nebſt Wohnung auf eine
Reihe von Jahren zu verpachten.
Nüheres bei P. Thüringer. 788) Ein ſolider, amtlich geprüfter
heier.
verheirathet, welcher kleinere Reparaturen
ſelbſt beſorgen kann, von uns geſucht.
Gute Zeugniſſe unbedingt erforderlich.
Eintritt in 14 Tagen.
Wehner u. Fahr,
Darmſtadt, Holzhof=Allee I. 781) Ein geübter Cigarrenſortirer
kann Beſchäftigung erhalten. Rheinſtr. 53. 759) Eine Krankenwärterin wird geſucht.
Frankfurter Straße 42. 761) Man ſucht einen zuverläſſigen
Scribenten. Näheres bei der Exp. 789) Holz wird klein gemacht von
Karl Möſer, Martinſtraße Nr. 22. 784) Man ſucht ein Stubenmädchen,
welches perfect nähen, Kleidermachen und
bügeln kann und gute Zeugniſſe längerer
Dienſtzeit in dieſer Eigenſchaft aufzuweiſen
hat. Offerten L. v. S. alte Mainzergaſſe 73
Frankfurt a. M.
785) Ein gebrauchter, aber noch in
gutem Zuſtande befindlicher Barren wird
zu kaufen geſucht. Näheres im Verlag. 790) Holz wird klein gemacht u. Sägen/
Martin Möſer,
geſchärft von
Döngesborngaſſe Nr. 2. 791) Ein kleines Wohnhaus zu kau=
fen geſucht. Anerbieten nimmt die Exped.
unter Nr. 791 entgegen. 786) Eine alleinſtehende Dame (Wittwe)
wünſcht Jemand in Penſion zu nehmen.
2-3 möblirte Zimmer zur Verfügung.
Näheres in der Exp. d. Bl.
Großh. Muſeum und Bildergalerie im Schloß
geöffnet Sonntags von 11-1 Uhr, Dienſtag.
Mitt=
woch. Donnerſtag und Freitag von 11-13 Uhr.
Großh. Hofbibliothei im Schloß, geöffnet
täg=
lich von 3-12 Uhr Vormittags und ſäußer Samſtag
von 2- 4 Uhr Nachmittags
Permanente Kunſt=Ausſtellung in der
Saal=
bauſtraße 73. täglich von 10 Uhr bis zum Abend.
Sparlaſſe. Jahltag an jedem Werktage von
9-12 Uhr Vormittags. Die Buchlein werden
ſo=
gleich ausgefertigt.
Darmſtädter Vollsbauk, eingetragene
Ge=
noſſenſchaft, verbunden mit Etar=Kaſſe.
Geſchäftsſtunden täglich Morgens von 9-12 Uhr,
Nachmittags von 3-6 Uhr. Kaſſeſchluß um 5 Uhr
Nachmittags. Sparkaſſe=Bulchelchen werden ſogleich
bei der Einlage ausgefertigt.
Verhandlung von Gewerbeſtreitſachen auf Großh.
Bürgermeiſterei Darmſtadt: Montag, Mittwoch
und Freitag: Vormittags von 11-12 Uhr.
Spar= und Leihkaſſe in Beſſungen, Carlsſtraße
Nro. 2. Zahltage Dienſtag und Samſtag von
8-12 Uhr Vormittags.
Mitwoch 31. Januar: Votleſung des Reſom=
Vereins Darmſtadt.
Samstag 3. Febtuar: Ball der Lurner=Reuerwehr.
Jahresball des Geſangvereins Melomanen.
Montag 5. Februar; Monatsverſammlung des
Krieger=Vereins Darmſtadt.
Mittwoch 7. Februar: Außerordentl. General=
Ver=
ſammlung der Mitglieder des Kaufm. Vereins.
Samstag 10. Februar: Dramatiſch=Muſikaliſche
Aufführung im Saalbau. - Ball des
Geſang=
vereins Sumſer. - Ball der Lurngemeinde
Beſſungen.
Dienſtag 13. Februar: Maskenball im Saalbau.
43
Ra. 22.
160
Krieger=Verein Darmſtadt.
Montag den 5. Februar Abends prüäcis ½9 Uhr
00
ROAS-SGSA
im großen Saale des Schützenhofes.
Tagesordnung: 1) Ergänzungswahl des Vorſtandes.
2) Geſchäftliche Mittheilungen.
3) Geſellige Unterhaltung durch Vorträge des Sänger=
Chors ꝛc.
Um recht zahlreiche Betheiligung wird gebeten.
Der Vorſtand.
793)
794) Eine Haushälterin
die in jedem Fache der Haushaltung
ſelb=
ſtändig vorſtehen kann und gute Zeugniſſe
hat, ſucht Stelle. — Näheres bei Frau
Hahn, Eliſabethenſtraße Nr. 52.
Warnung.
Ich warne hiermit Jedermann, indem
meine Frau böswillig von mir gelaufen
iſt, auf meinen Namen etwas zu leihen
oder zu borgen, indem ich für Nichts hafte.
Georg Finger, Ober=Namſtadt.
Mittheilungen aus Stadt und Land.
Darmſtadt, den 31. Januar.
- Das Großh. Regierungsblatt Nr. 6 vom 30. Januar
ent=
hält: Inſtruction für den mit der amtlichen Prüfung und Reviſion der
Dampfkeſſel beauftragten Prüfungstechniker.
0 Die zweite Kammer trat am Dienstag wieder zuſammen und nahm
u. A. einen Geſetzesentwurf entgegen, wonach in Starkenburg und
Ober=
heſſen zukünftig die geringfügigen Injurienklagen von den Stadt= reſp.
Landgerichten abgeurtheilt werden ſollen. Eine fernere Vorlag= betraf die
Aufhebung der Schadenserſatzpflicht der Gemeinden bei größeren Tumulten.
Kugler interpellirte, welche Gründe der Inangriffnahme der Fortſetzung
der Odenwaldbahn entgegenſtehen. Nach Erledigung einer Reihe
ge=
ſchäftlichen und untergeordneten Angelegenheiten beharrte die Kammer mit
allen gegen 7 Stiramen auf ihren früheren Beſchluß hinſichtlich des
Reichs=
eiſenbahnprojects. Der Antragſteller v. Rabenau regte hierbei
die freilich nicht weiter eroͤrterte Frage auf, ob es ſich nicht empfehle, die
Heſſ. Ludwigsbahn durch unſeren Staat zu erwerben.
Schließlich wurde noch der Geſetzesentwurf die Eheverlöbniſſe in den
Provinzen Starkenburg und Oberheſſen betr. Aufhebung der ſog. „
wein=
käuflichen Kopulation' u. ſ. w. erledigt.
Nach amtlicher Bekanntmachung iſt Fabrikant W. Büchner mit
8197 Stimmen gewählt worden. Der Gegencandidat Geh. Oberſteuerrath
Welcker erhielt 5561 St., das Mehr der Stimmen für Büchner beträgt
ſo=
nach 2636 Stimmen. Abgegeben wurden im Ganzen 13758 Stimmen.
Auf dringenden Wunſch der hieſigen Handelskammer hat Herr
Geh. Commercienrath Wendelſtadt, welcher aus Geſundheitsrückſichten
ſeine Stellung als Präſident der Handelskammer niederzulegen beabſichtigte,
ſeine Demiſſion zurückgenommen.
An das proviſoriſche Comite des Vereins gegen Verarmung
und Bettelei gelangen neben zahlreichen Anmeldungen auch Beſchwerden
hieſiger Einwohner darülber, daß ihnen die Aufforderung zum Beitritt nicht
zugekommen ſei. Auf jede ſolche Reclamalion ſendet das Comite ſofort
franco die beir. Brieſe.
Die Anmeldungen werden bis zum 10. Februar erbeten, um dann ſo
raſch als moͤglich die Generalverſammlung aller Milglieder zur Wahl des
definitiven Vorſtandes berufen zu können.
Kommenden Donnerstag findet im Volksbildungs=Verein
ein weiterer Vortrag des Herrn Wanderlehrer Keller ſtatt, und wurde
als Thema: ndie wirthſchaftliche Kriſis und ihre Heilmittel
auserſehen.
0 Das Brandverſicherungskapilal der ſtädtiſchen Gebäude beträgt
dermalen 1710,310 M., worunter die Stadtkirche mit 271,220 M. den
erſten, das Polytechnikum mit 257830 M. den zweiten Rang einnimmt.
Die Sterblichkeit in der Woche vom 7. bis 13. Januar
be=
trug in Mainz mit Caſtell 38. in Darmſtadt mit Beſſungen 15, in
Offen=
bach 9, in Worms 15, in Gießen 8 Perſonen. An Maſern verſtarben
in den genannten Städten 7 Perſonen (in Mainz 2, in Worms 5), an
Scharlach 2 (in Mainz 1 in Worms 1) an Diphteritis ꝛc. 2 (in Mainz lI,
in Worms 1) an Keuchhuſten 5 (in Mainz und Darmſtadt je 1), an
Unterleibstyphus 2 (in Mainz), an Lungenſchwindſucht 11 (in Mainz,
Darmſtadt und Gießen je 3, in Offenbach 2, an acuten entzündlichen
Krankheiten 12 (8 in Mainz, 3 in Worms, 1 in Gießen), an Schlagfluß 2
(1 in Mainz, 1 in Offenbach), durch gewaltſamen Tod 2 (1 in Mainz. 1
in Darmſtadt). Die Sterblichkeit war gegen die Vorwoche eine geringere,
mit Ausnahme von Worms, wo dieſſelbe eine ſehr bedeutende
Zu=
nahme zeigt.
Verkauft: die Rentner Praßlowſche Hofraithe in der
Stein=
ſtraße an Heilgehülfen Muth hier um 18250 fl.
Die Zahl der eben in Darmſtadt gehalten werdenden Hunde
beträgt 891. von welchen der Staat ſowohl wie die Stadt die Steuer mit
5 M. per Stück = 4455 M. heben.
Der „Reichsanzeigeru veroffentlicht den ſehr ausführlichen Bericht,
welchen der Vorſitzende der Commiſſion für die Herſtellung eines
deut=
ſchen bürgerlichen Geſetzbuches. Präſident Pape, an den
Reichs=
kanzler erſtattet hat. Der Bericht ſtellt das im Weſentlichen aus den
Be=
ſchlaſſen des Bundesraths bekannte Material überſichtlich zuſammen und re=
ſumirt ſchließlich den Stand der Arbeiten bei dem letzten Zuſammentritt
der Commiſſion im September v. J. Der Bericht erwartet, daß die erſten
Entwürſe der Haupttheile des Geſetzbuches: Allgemeiner Theil, Sachenrecht,
Familienrecht, Erbrecht, Obligationenrecht, deren Ausarbeitung den fünf
Redactoren übertragen iſt, Ende 1878 oder Anfang 1879 der
Durchbera=
thung durch das Plenum der Commiſſion unterzogen werden können. Das
Reſultat dieſer Berathung, der erſte Entwurf des Geſetzesentwurfs, ſoll
als=
dann den Bundesregierungen mitgetheilt und ſveröffentlicht werden. ¾ Erſt
wenn dieſer vorliegt, ſoll die Commiſſion für die Reviſion des
Handelsge=
ſetzbuches beim Bundesrath eingeſetzt werden.
— Die mittelfränkiſche Aerztekammer hat mit Einſtimmigkeit
fol=
genden Beſchluß gefaßt, ves ſei an das kgl. Staatsminiſterium die Bitte
zu ſtellen, daſſelbe wolle im Verordnungswege beſtimmen, daß in jeder
Schulcommiſſion, welche ſich am Wohnſitze von Aerzten befindet, ein Arzt
obligatoriſch Sitz habe.: Aus den Motiven ſind beſonders folgende Sätze
hervorzuheben: „Nur dann, wenn der Arzt obligatoriſch Mitglied einer
Schulcommiſſion iſt, kann derſelbe zu jeder Zeit die Uebelſtände in Bezug
auf die Hyziene der Schule zur Sprache bringen und dadurch auch
eventuell Abhilfe ſchaffen. Wenn der Arzt nicht generell obligatoriſch Sitz
und Stimme hat, iſt ihm wohl für die Schulcommiſſion der Mund zur
Rüge und Aufforderung zur Abhilfe der Mißſtände ſo gut wie
ge=
ſchloſſen.,
Literariſches. Die Zeitſchrift des Centralvereins für das Wohl der
arbeitenden Claſſen „Der Arbeiterfreund: Verlag von Leonhard
Simion in Berlin) hat ſoeben ihren 14. Jahrgang (1876) beendet, der in
einem ſtattlichen Bande von 496 Seiten nunmehr vorliegt. Der
Arbei=
terfreund, der erſichtlich auf das Sorgſamſte von den Profeſſoren Rud.
Gneiſt in Berlin und Victor Böhmert in Dresden redigirt wird,
kann allen Freunden gemeinnütziger Beſtrebungen warm empfohlen werden.
Auch der letzte Jahrgang legt ein treffliches Zeugniß für die rege
Thätig=
keit ab, die in den verſchiedenen Ländern Europas, namentlich aber in
Deutſchland, von unzähligen Vereinen und Privatleuten aufgewandt wird,
Um das Loos der arbeitenden Claſſen zu erleichtern. Wir führen zum
Nachweis aus demreichhaltigen Inhaltsverzeichniß des Arbeiterfreundes 1876
nur die nachſtehenden Artikel an: Die Entſtehung, Entwicklung und
Thä=
tigkeit des Centralvereins für das Wohl der arbeitenden Claſſen (in 15
Ab=
ſchnitten). — Die ökonomiſche Lage der Arbeiter in Dänemark. - Die
Arbeitsſchule neben der Lernſchule und der häusliche Gewerbfleiß. (Von
Claußen=Kaas). — Die Fabrik=Induſtrie ds Reg. Bez. Dülſſeldorf. vom
Standpunkt der Geſundheitspflege. — Die Einrichtungen der Elſäßiſchen,
Schweizer und Süddeutſchen Fabriken in ſanitärer und humanitärer
Be=
ziehung. — Die belgiſchen Arbeiterverhältniſſe. - Weibliches
Erziehungs=
weſen und Frauenerwerb in den Verein. Staaten. — Der Brüſſeler
Con=
greß für Geſundheitspflege. — Die Wohlfahrtseinrichtungen für Arbeiter
im preußiſchen Staate. - Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeitnehmer.
(Von B. Böhmert). — Die Schul= und Kinder=Sparkaſſen ꝛc.
— Das achte Heft des 19. Jahrgangs von „Ueber Land u.
Meer= (Stuttgart, Verlag von Eduard Hallberger) bringt außer einer
Reihe ſchöner Illuſtrationen im Lexte u. A.:
Marienthal. Erzählung von Levin Schücking. Fortſ. - Großfuͤrſt
Nikolaus von Rußland und die große Parade in St. Petersburg.-
Pom=
pejaniſche Toilette. Von R. B. — Ein Aſyl für Obdachloſe in Wien. Von
S. - Briefe unſeres Spezialkorreſpondenten. — Aus dem unteren
Inn=
thal. Von L. Herwarth von Bittenfeld. I. — Genrebilder aus dem
ill=
diſchen Familienleben. Von Moſenthal. I1. Raaſ's Mine. Schluß.- Das
Jahr 1813. Mein erſter Feldzug. Aus den hinterlaſſenen Memoiren
Hein=
rich Marr's von Eliſabeth Marr. - Aus meinen Kadettenjahren. Loſe
Blätter von Joh. van Dewall. 16. 17. Ein Tag im berliner
Kadetten=
korps. L. II. — Der letzte deutſche Jäger. Von W. v. Dünheim. II.
Berichte aus dem Theater für die, welche es nicht beſuchen. XVI. Nero,
Tragödie in ſünf Akten von Martin Greif. — Ueberſicht über die
haupt=
ſachlichſten aſtronomiſchen Erſcheinungen im Jahre 1877.
Italieniſche
Schönheit. Von R=B. — Militäriſcher Unverſtand. Allerlei Plaudereien v.
W. v. Dünheim. VII. — Porträtſkizzen und Erinnerungen. Loſe Blätter
von Eliſe Polko. VIII. Epheublätter.-Die Frau Hofräthin. Eine
Jugend=
erinnerung. — Oeſterreich=Ungarn im Panorama. Bilder mit Staffage v.
Heinrich 3tos.
Redaction und Verlao: L. C. Wittie