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Mit der Sonntags=Beilage:
Inſerate
werden angenommem in Darmſtadt
don der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
in Beſſungen von Friedr. Blößer,
Friedrichsſtr. Nr. 7. ſowie auswärts
von allen ſoliden Annoncen=
Erpe=
ditionen.
139. Jahrgang.
Amkliches Grgan fuͤc die Bekannkmachungen des Großh. xreisamts, ſowie des Großh. Polizeiamts Darmſtadt.
N83
Frſeitag den 28. April.
1876
B e k a n n t m a ch u n g.
Die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleiſtungen der Gemeinden betreffend.
Indem wir das nachſtehende in Nr. 21 des Regierungsblatts vom Heutigen erſchienene Geſetz vom 5. l. Mts. zum
Ab=
druck bringen und die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien auf das ihnen zugegangene lithographirte Ausſchreiben verweiſen, fordern
wir hiermit die Intereſſenten auf, Anſprüche auf die nach Art. 1 und 2 des erwähuten Geſetzes zu gewährenden nachträglichen
Vergütungen dem Art. 3 des Geſetzes gemäß, binnen ſechs Wochen vom Tage des Erſcheinens des Geſetzes bei uns
anzumel=
den und mittelſt ordnungsmäßiger Beurkundung liquid zu ſtellen.
Gemeinden und Privaten, welche dieſe Anſprüche bei. dem Ablauf der bemerkten Friſt nicht angemeldet haben, bleiben von
der nach jenem Geſetz nachträglich zu gewährenden Vergütung ausgeſchloſſen.
Darmſtadt, den 25. April 1876.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
Geſetz,
die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleiſtungen der Gemeinden betreffend.
Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc.
Nachdem den Gemeinden derjenigen Theilen des Großherzogthums, welche zu dem vormaligen Norddeutſchen Bund gehört
haben, für die aus Anlaß des Krieges gegen Frankreich auf Grund des 8 3 des Geſetzes wegen der Kriegsleiſtungen und deren
Vergütung vom 11. Mai 1851 (Bundes=Geſetz=Blatt von 1867, Seite 125) ohne geſetzlichen Anſpruch auf Entſchädigung erfolgten
Kriegsleiſtungen nach Maßgabe des Geſetzes vom 23. Februar 1874 (Reichs=Geſetz=Blatt Seite 17) nachträglich Vergütung
ge=
währt worden iſt, — haben Wir, um die Gemeinden in den übrigen Theilen des Großherzogthums mit jenen Gemeinden hierin
gleich zu ſtellen und um ferner die Nachtheile auszugleichen, welche die zu Fourage=Lieferungen herangezogenen Gemeinden des
Großherzogthums und die Eigenthümer requirirter Geſpanne, welche nicht der mobilen Armee haben folgen müſſen, dadurch
er=
litten haben, daß die geſetzlichen Vergütungsſätze für Fourage zur Zeit des Krieges erheblich geringer waren, als die Preiſe, welche
die betreffenden Gemeinden zu deren Beſchaffung aufzuwenden hatten, und daß für die bei jenen Fuhrenleiſtungen zu Grunde
ge=
gangenen Pferde nach den ſeitherigen Beſtimmungen Vergütung nicht gewährt werden konnte, - mit Zuſtimmung Unſerer getreuen
Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:
Art. 1. Den Gemeinden derjenigen Theile des Großherzogthums, welche nicht zum vormaligen Norddeutſchen Bunde
ge=
hört haben, iſt für die aus Anlaß des Krieges gegen Frankreich auf Grund des 8 3 des Geſetzes wegen der Kriegsleiſtungen und
deren Vergütung vom 11. Mai 1851. ohne geſetzlichen Anſpruch auf Entſchädigung erfolgten Kriegsleiſtungen, welche nachſtehend
bezeichnet ſind, nachträglich Vergütung aus Landesmitteln zu gewähren.
Die Vergütung erfolgt:
1) für die Gewährung von Naturalquartier nach dem Servistarife, welcher dem Bundesgeſetze über die Quartierleiſtung
für die bewaffnete Macht während des Friedenszuſtandes vom 25. Juni 1868:Bundes=Geſetz=Blatt, Seite 523) beigefügt iſt;
2) für geleiſteten Vorſpann nach den bis zum 1. Juli 1815 für Friedenszeiten geſetzlich in Geltung geweſenen
Ver=
gütungsſätzen;
3) für die nach 8 3, Nr. 2 des Geſetzes vom 11. Mai 1851 neben dem Vorſpanne bezeichneten Dienſte ꝛc. nach den am
Orte der Leiſtung in gewöhnlichen Zeitverhältniſſen üblichen Preiſen;
4) für Hergahe von Räumlichkeiten zu Wachen, Handwerksſtätten und zur Unterbringung von Militäreffecten nach dem
von den Gemeinden dafür nachweislich gemachten Baaraufwande, ſoweit derſelbe von der oberen Verwaltungsbehörde als
ange=
meſſen beſcheinigt wird.
Für die übrigen im 8 3. Nr. 3 des Geſetzes vom 11. Mai 1851 bezeichneten Leiſtungen erfolgt keine Vergütung.
Art. 2. Die nach Maßgabe des Geſetzes vom 11. Mai 1851 den Gemeinden des Großherzogthums gewährte Vergütung
für Fourage wird nachträglich auf den Betrag der Koſten, welchen die betreffende Gemeinde für die Anſchaffung der Fourage
nach=
weislich aufzuwenden hatte, erhöht.
208
[ ← ][ ][ → ]768
K. 83
Den Eigenthümern der requirirten Geſpanne aus dem Großherzogthum, welche der mobilen Armee nicht haben folgen
müſſen, iſt für den Verluſt, welchen ſie durch das Fallen von Pferden unverſchuldet erlitten haben, Erſatz zu gewähren.
Die Beſtimmungen dieſes Artikets finden auch auf diejenigen Theile des Großherzogthums Anwendung, welche zu dem
vor=
maligen Norddeutſchen Bund gehört haben.
Art. 3. Die Anſprüche auf die nach dieſem Geſetze zu gewährenden nachträglichen Vergütungen ſind, bei Vermeidung des Verluſtes
derſelben binnen ſechs Wochen vom Tage des Erſcheinens dieſes Geſetzes an von den betheiligten Gemeinden bei dem Kreisamte
vorzubringen und mittelſt ordnungsmüßiger Beurkundung liquid zu ſtellen.
Von Unſerem Miniſterium des Innern ſind ſodann die Vergütungen nach vorgängiger Prüfung der Liquidationen durch
einen Commiſſär und nach dem Ergebniß der hierüber ſtattgehabten Ermittelungen feſtzuſtellen und zur Zahlung auf die
Haupt=
ſtaatskaſſe anzuweiſen.
Diejenigen Gemeinden, welche innerhab der erwähnten Friſt bei dem Kreisamte die ausdrückliche und beſtimmte Erklärung
abgeben, daß ſie die Liquidationen, welche ſie bereits nach 8 21 des Geſetzes vom 11. Mai 1851 wegen der Kriegsleiſtungen und
deren Vergütung mit den erforderlichen Belegen eingereicht, allein, weil ſeither gar nicht oder nur theilweiſe vergütungsfähig, noch
nicht oder nur theilweiſe vergütet erhalten haben, als nunmehrige Liquidationen gelten laſſen wollen, können die nochmalige
Auf=
ſtellung und Einreichung der Liquidationen unterlaſſen.
Art. 4. Inſoweit einzelne Gemeinden ihren Angehörigen die nach dieſem Geſetze zu gewährenden Vergütungen für
Lei=
ſtungen, welche von Gemeindeangehörigen unmittelbar getragen worden ſind, bereits gewährt haben, fließen die entſprechenden
Be=
träge ebenſo in die betreffenden Gemeindekaſſen, wie die Vergütungen für Leiſtungen, welche von den Gemeindekaſſen ſelbſt
be=
ſtritten worden ſind.
Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmſtadt, am 5. April 1876.
C. 8.)
v. Starck
Ludwig.
B e k a n n t m a ch u n g.
Wir bringen hierdurch wiederholt zur öffentlichen Kenntniß, daß als Audienztag bei Großherzoglicher Provinzial=Direction
Starkenburg wie bei Großherzoglichem Kreisamte Darmſtadt Dienſtag jeder Woche beſtimmt iſt.
Im Hinblick auf eine überaus vermehrte Geſchäftslaſt werden Vorbringen und Beſchwerden, falls ſie nicht dringender Natr
ſind, nur an dieſem Tage von dem Unterzeichneten und den Beamten bei den genannten Behörden entgegen genommen.
Darmſtadt, den 20. April 1876.
Großherzogliche Provinzial=Direction Starkenburg.
Küchler.
Edictalladung.
Nachdem wider den Unteroficier (Hülfs=Hauthotſth Johannes Wetzſtein, aus
Lauter, Kreis Gießen, gebürtig, der Deſertionsprozeß eröffnet iſt, wird derſelbe hiermit
aufgefordert, Pzu ſeinem Truppentheile zurückzukehren, ſpäteſtens aber in dem auf
Freitag den 15. September 1876, Vormittags 9 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin ſich zu geſtellen, widrigenfalls die
wider ihn eingeleitete Unterſuchung geſchloſſen, er in contumaciam für einen Deſerteur
erklaͤrt und in eine Geldbuße von 150 bis 3000 Mark verurtheilt werden würde.
Darmſtadt, den 20.hApril 1876.
Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Heſſiſchen 25. Diviſion.
B e k a n n t m a ch u n g.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß der ſämmtlichen hieſigen Metzger, daß vom
1. Mai l. J. an die Controlirung des Octrois von Schlachtvieh mit Genehmigung
der Stadtverordneten=Verſammlung eine Aenderung in der Weiſe erleidet, daß
ſämmt=
liche ſeither im Gebrauche befindliche Schlacht=, Octroi= und Gegenzeichen nicht mehr
zur Verwendung kommen und ſtatt deren neue ausgegeben werden.
Vom 1. Mai l. J. an werden die ſeitherigen Schlachtzeichen weder an den Octroi=
Erhebſtellen noch im Schlachthauſe angenommen und können etwa bei den Metzgern/
noch vorräthige alte Zeichen, welche im Monat April l. J. nicht mehr zur Verwendung
kommen, vom 24. bis incl. 29. April Vormittags zwiſchen 10 und 12 Uhr auf
un=
ſerem Büreau umgetauſcht werden.
Darmſtadt, am 20. April 1876.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
358)
Ohly.
3338) Oeffentliche Ladung.
Nachdem über das Vermögen des
Weiß=
binders Johannes Rohrbach von Beſſungen
der förmliche Concursprozeß erkannt worden,
werden deſſen bekannte u. gerichtsunbekannte
Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen!
und etwaigen Vorzugsrechte unter dem
Rechtsnachtheile des ſtillſchweigend
erfolgen=
den Ausſchluſſes von der Maſſe,
beziehungs=
weiſe unterſtellt werdenden Verzichtes auf
Vorzugsrechte auf
Mittwoch den 5. Juli 1876,
Vormittags 10 Uhr,
Zimmer Nr. 4 - anher geladen.
In dieſem Termin ſoll ſodann über die
weitere Behandlung dieſer Sache verhandelt
werden und zwar unter dem Anfügen, daß
die nicht perſönlich erſcheinenden oder nich
durch genügend Bevollmüchtigte vertretenen
Gläubiger, als den Beſchlüſſen der
Mehr=
heit beitretend, angeſehen werden.
Darmſtadt, den 6. April 1876.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
Klingelhöffer,
Königer,
Stadtrichter. Stadtgerichts=Aſſeſſor.
3340) Oeffentliche Bekanntmachung.
Forderungen und Anſprüche jeder Art
an den früheren Schneidermeiſter nachherigen
Bauunternehmer Friedrich Baier vo
Darmſtadt ſind nebſt etwaigen Vorzugs
echten im Termin
Donnerstag den 11. Mai l. J.,
Vormittags 9 Uhr
vor unterfertigtem Stadtgericht Zimmer
Nr. 3 anzumelden.
Bezüglich der in dieſem Termin weder
in Selbſtperſon Erſcheinenden noch durch
gehörig Bevollmüchtigte Vertretenen wird
man Beitritt zu den von der Mehrheit der
erſcheinenden Gläubiger überhaupt und
ins=
beſondere auch in Anſehung eines
Arrange=
ments gefaßt werdenden Beſchlüſſen
unter=
tellen.
Darmſtadt, den 13. April 1876.
Großherzogliches Stadtgericht Darmſtadt.
Joſt
Königer,
Stadtgerichts=Aſſeſſor.
Stadtrichter.
Na 83
759
Wiederaufbau des Großh. Hoftheaters.
Verſchiedene für den Wiederaufbau des Großherzoglichen Hoftheaters dahier
be=
ſimnmte Eiſenarbeiten, als:
Gußeiſerne Säulen ꝛc., veranſchlagt zu
10041 Mark.
Tragbalken, Eiſenconſtruction für das Logenhaus ꝛc., veranſchl. zu 29580
Eiſenwerk für die Dachſtühle, Verankerungen ꝛc.,
„ 41453 „
ſllen auf dem Submiſſionsweg vergeben werden, und iſt hierzu Termin auf den
1. Mai Vormittags 10 Uhr anberaumt. Voranſchläge, Zeichnungen und
Be=
dingungen können vom 24. d. M. ab auf dem Baubüreau (Theaterplatz Nr. 2) in den
Lüreauſtunden eingeſehen werden woſelbſt auch die Submiſſiouen abzugeben ſind.
Darmſtadt, den 20. April 1876.
Der Großherzogliche Baurath:
3966)
Horſt.
543) Dienſtag denz2. Mai Nachm. 2 Uhr
ſiht der Unterzeichnete in ſeiner Wohnung,
llheilgerſtraße 18. wegen Geſchäftsaufgabe
ſein ſämmtl. Schmiedewerkzeug, beſtehend in:
1 Bohr= und 1 eiſerner Biegmaſchine,
2 noch neue Blasbälge, 2 Amboſe, 2
Schraubſtöcke u. ſonſtige zum Schmiede=
Werkzeug gehörige Gegenſtände
ha öffntlich gegen gleich baare Zahlung
ver=
ſteigern.
Heinrich Herche.
508) Holz=Verſteigerung.
Langen.) Freitag den 5. Mai d. J.
des Vormittags von 8½ Uhr an, werden
in dem hieſigen Gemeindewald:
441 Meter Buchen=Scheidholz l. u. 2. Cl.,
5
„ Prügelholz,
„
211
Stockholtz,
„
Wellen,
5100 Stück
„
26 Meter eichen Scheidholz 2. Cl.,
Stockholz,
19
Wellen,
350 Stück
85 „ Stangen Kiefern, 5,40 Feſtm.,
8000 „ Ginſternwellen,
üſentlich verſteigert und wird geräumige
gahlungsfriſt geſtattet. Bemerkt wird, daß
die Ginſternwellen und Stangen des
Nach=
mittags zum Ausgebot kommen.
die Zuſammenkunft iſt am Eingang des
Galdes am Gundhöferweg.
Langen, den 26. April 1876.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Langen.
Werner.
Jahu's Elettenvurzeloel
25. 57 u. 75 Pfennige per Glas.
Handel- & Alyeerin-Seite
9 u. 18 Pig. per Stück.
1502)
G. L. Kriegk.
Rosen-Apotheke Frankfurl a. H.
Preis
70PI.
rnath
ALuu
Gut
Preis
el3
2 ate gereiuchiso)
2e2 nied Allossos-
70Pk.
Lu haben in den Apotheken:
Engros=Aiederlage bei Pr. Schaefer.
8064)
[62400)
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Carlsbader Sprudelseife,
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ins Haus geliefert. Wienerſtraße 6.
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Darm-
stadt den Herren Conditor E.
Watzenborn, Hot-Conditor Baier
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3584
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Niedmatter.
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ſneu hergerichtet) iſt zu vermiethen u. ſofort
zu beziehen.
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bis 8 Piecen nebſt allem
Zu=
behör, Rheinſtraße, iſt zu
verm. Näheres im Verlag d. Bl.
3269) Möblirtes Zimmer
Eliſabethen=
ſtraße 30 zwei Treppen hoch.
3585) Bleichſtraße 17 parterre ſind 2
möbl. Zimmer für 1 auch 2 Herrn zuverm.
3586) Beſſungen. 2 hübſche
Woh=
nungen, Garten u. alle
Bequemlich=
keiten zu 100 Mrk. und 170 Mrk.
Ecke der Kirch= u. Hügelſtraße 25.
Vermiſchte Nachrichten.
3491) Nachhülfe für Gymnaſiaſten und
Nealſchüler.
Dr. Herber
Gymn.= u. Real=Acceſſiſt, Kiesſtr. 3.
32288)
und
Gohanen
der Fußböden wird beſteus und billg
ausgeführt von
Wilh. Hill,
Rittergaſſe 4.
Beſtellungen können gemacht werder
bei Herrn Friedr. Schäfer, Ludw=
Platz 7.
3588) Ich zeige hiermit an, daß ich von
1. Mai an Roßdörferſtraße 12 wohne.
W. Enduer,
Hof=Kaminfegermeiſter.
3587) Ich wohne jetzt
Frankfurter=
ſtraße Nr. 16, im Hauſe des Hrn. Bank=
Beamten Henigſt.
Darmſtadt, den 27. April 1876.
A. Lauteren, Hofg.=Advokat.
3354) Ein Maſchinenheizer
welcher kleinere Reparaturen zu
fer=
tigen im Stande iſt, kann ſofort
eintreten bei
Wolfgang Reuter.
Sehr wichtig für Frauen/
3589) Frauen, welche an Senkungen,
Vorfällen leiden, werden ohne Ringe,
ohne Bandagen gründlich geheilt von
Frau Braun in Cannſtatt, Werderſtraße
Nr. 5, am Bahnhof. Dieſelbe kommt
Mit=
woch den 3. Mai nach Darmſtadt,
Ho=
tel Köhler, und iſt von Früh 8 Uhr an
von allen an Senkungen, Vorfüllen
Krämpfen u. von allen Hämorrhoiden
Leidenden zu ſprechen.
2911) Große Scheuer und verſchieden
trockene Lagerräume zu vermiethen.
Frankfurterſtraße 27 früher Naßziger).
3351)
Penſi on.
Soderſtraße 46 zwei Stiegen hoch
wer=
den junge Leute in Peuſion genommen.
—
3574) 2 Häuſer geſucht
in hübſcher Lage für Auswärtige.
Bewohn=
bare Piecen und feſter Preis zu bezeichnen.
Gef. Offerten baldigſt unter „2
Häuſe=
geſucht: an die Expedition.
Bekanntmachung.
Das Amtslokal der Großherzoglichen Militür=Wittwen= und Waiſen=
Com=
miſſion und des Rechners der Großherzoglichen militäriſchen Fonds
GGroß=
herzogliche Officiers=Wittwenkaſſe, Unterofficiers=Wittwenkaſſe, Sterbekaſſe,
Invaliden= und Wittwen=Aufbeſſerungsfonds ꝛc.) befindet ſich von
Montag den 1. Mai d. J. an
in dem Parterreſtock des nördlichen Collegienhauſes (erſtes Zimmer links) und
erfolgt daſelbſt die Auszahlung der Penſionen ꝛc. aus den genannten Fonds an den
ſeither beſtimmt geweſenen Tagen.
3590)
Großherzogliche Militär=Wittwen= u. Waiſen=Commiſſion.
Mit Einführung des Sommerfahrplans am 15. Mai l. J., werden die
Ar=
beiterzüge zwiſchen Dieburg und Darmſtadt, Reinheim und Ober=Ramſtadt,
ſowie Stockſtadt a. Rh. und Griesheim eingeſtellt, auch die Arbeiter=Billete zur
täglichen Fahrt aufgehoben.
Auf den übrigen Strecken insbeſondere auch zwiſchen Griesheim bezw. Ober=
Ramſtadt und Darmſtadt bleibt die Arbeiter=Beförderung in der ſeitherigen Weiſe
beſtehen, der Fahrpreis wird aber auf den Betrag der gewöhnlichen einfachen Billete
III. Claſſe erhöht.
Der Verwaltungsrath.
Tarnhalle. Woogsplatz.
Samſtag den 29. April, Abends 8 Uhr,
Grosse Abemdumtarhottamg
zum Beſten
der Waſſerbeſchädigten in Heidesheim u. Umgebung.
veranſtaltet von der Turnſingmannſchaft, unter Leitung ihres Directors Herrn Emil
Reitz und gütiger Mitwirkung der Herren: Hofſänger Bögel Hofſchauſpieler
Mendel, Hofmuſiker Kugler, Pfeil und Scheld.
Eintritt 5o Pfenuige Person.
1)
24) U ſ e z
in den beſten Lagen, mit u. ohne Geſchäfte, ſowie Herrſchaftshäuſer mit
ſchö=
nen Gartenanlagen, Bauplätze ſind durch den Unterzeichneten zu verakufen.
M. Neuſtadt, Aexzanderſtraße.
3506) Ein braves Hausmädchen, das in
der bürgerlichen Küche bewandert iſt, wird
gegen guten Lohn geſucht.
Aliceſtraße 9 eine Treppe.
3538) Eine erfahrene zuverläſſige
Haushälterin
ſucht eine Stelle durch Frau Hahn,
Ver=
dingerin, Eliſabethenſtraße.
3566) Eine zuverläſſige Laufrau für die
Morgenſtunden von 7— 9 Uhr geſucht.
Näheres Ludwigſtraße 14.
Tüchtige Holzmaler
5
u. Anſtreicher finden
Beſchäftigung bei
Laomis Rühl,
Fraykfurt a. M.
3594) Ein anſtändiges Mädchen alsbald
zu Kindern geſucht. Heidelbergerſtraße 41.
3592)
A8socié-Gosuch.
Einem jungen thätigen Kaufmann iſt
Gelegenheit geboten, ſich mit einem Kapital
von ca. 30-40 Mille an einem
nachweis=
bar gut rentablen Geſchäfte zu betheiligen.
Gef. Offerten beliebe man unter A. L.
5876 poste restante Darmstadt einzuſend.
3595) Ein braves Mädchen, welches
ko=
chen, waſchen u. bügeln kann, wird in einen
kleinen Haushalt zu baldigem Eintritt
ge=
ſucht. Näheres Promenade 7.
3596) Ein im Nähen geübtes Mädchen
wünſcht noch einige Kunden anzunehmen. Zu
erfr. Nieder=Ramſtädterſtr. 26, 2 Stieg. hoch.
Haushälterin.
3597) Die Vorſteherin eines kleinen
Mädchen=Inſtituts ſucht ein gebildetes
Frauen=
zimmer geſetzten Alters, welches die
ſelbſt=
ſtändige Führung des Haushalts,
vornehm=
lich der Küche, übernehmen könnte. Nur
Solche, welche bereits eine ähnliche Stelle
bekleidet u. gute Zeugniſſe aufzuweiſen
ha=
ben, mögen ſich ſchriftlich melden sub Chiffre
E O42 bei der Aunancen Hape.
dilion von Rudolf Mozse in
Vrankſurt a. M.
3598) Eine Frau ſucht Beſchäftigung im
Waſchen und Putzen. Gr. Kaplaneigaſſe 10.
3599) Eine Reſtauration oder gut
gang=
bare Wirthſchaft wird zu pachten geſucht.
Offerten beliebe man unter Aufſchrift:
„Reſtaurations=Geſuch; an die Redaction
d. Bl. abzugeben.
3600) Eine Frau nimmt Laufdienſt an.
Arheilgerſtraße 37 zwei Stiegen hoch.
Ner eine Annonce hier oder auswärts
TL veröffentlichen und Zeit reſp. Geld
ſparen will, der beauftrage damit die
Anon=
cen=Expedition von Manyensteln
& Vogler in Vranhkurtu. M.,
deren ausſchließliches Geſchäft es iſt,
Auzeigen in alle Zeitungen der Welt billigſt
zu vermitteln.
Im Großherzoglichen Holzmagazin wird
gegen Baarzahlung abgegeben:
Buchen=Scheitholz pr. Rmtr. 17 Mark
Kiefern=
11
Beſtellzeit: Bienſtag, Freikag u. Samſtag
Vormittags von 8-1 Uhr.
Für das Verbringen von 1 Rmtr. Holz
nach Darmſtadt oder Beſſungen ſind 55 Pf
an den Fuhrmann zu entrichten.
Großherzogliches Rentamt Darmſtadt.
Hauſer.
Großherzogliches Hoftheater.
Freitag, 28. April.
D e r Roſ e n garte n.
Dramatiſches Märchen in 5 Ak. v. Otto Roquette.
Muſik von G. Banger.
Perſonen:
Der Herzog von Tyrol, unter
Hr. Fiala.
dem Namen Laurin.
Frl. Beilhac
Sigune.
Wolfhart, Herzoge von Steyer, Hr. Hofmann.
Hr. Edward.
Siegbert,
ihre Brüder
Roffried, Markgraf v. Friaul Hr. Mendel.
Hr. Franke.
Jando, Knappe.
Hr. Wisthaler.
Frl. Ethel.
Hr. Werner
Wilh. Knoͤrzer.
Hr. Hedrich.
Eliſe Knispel.
Berold) Hirten
Aspar,,
Uraias, Einſiedler
Gauda, Kräuterſammlerin Fr. Steck.
Pfauenauge,
5.
Schwalbenſchwanz.
Bläuling,
55₈
G
Tagfalter,
30
Roſenelfen,
Die Geuppirungen und Reigen der Falter= und
Roſen=Elfen ſind von Hofballetmeiſter Siems
arrangirt.
Anfang halb 7 Uhr. Ende 9 Uhr.
209
762
M. 83
Krieger-Perein Darmſtadt.
E3539) Samſtag den 29. April 1876 Abends 8 Uhr
MonatsVersammlung
im großen Saale des Schützenhofes.
Tagesordnung: 1) Vorbereitung und Beſprechung zur Fahnenweihe.
2) Wahl der betr. Comite's.
3) Geſchäftliche Mittheilungen.
Um recht zahlreiches Erſcheinen bittet
Der Vorasland.
Eingeſandt.
3601) Rettungslos verloren war die
Antwort für Manche, welche an Zerrüttung
des Nervenſyſtems, an krankhaften
Schwäche=
zuſtänden, an den Folgen früherer
Aus=
ſchweifungen ꝛc. litten, die ihnen bei jeder
Frage an die Wiſſenſchaft entgegenſchallte
und jede Hffnung auf Geneſung abſchnitt.
Für ſolche Leidende bietet ſich nun eine
ſichere und rationelle Hülfe in dem Gebrauch
der Br. Jogé Alvaror’schen Coca-Präparats.
Näheres erſichtlich aus der in Chemnitz bei
O. Muth, Engel=Apotheke, gratis zu
ha=
benden Broſchüre.
Mittheilungen aus Stadt und Lanv.
- Se. Könial. Hoheit der Großherzog haben den Hauptrechner der
Allg. geiſtlichen Wittwencaſſe Fr. Lauteſchläger unter Belaſſung in
dieſem Amte zum Rechner des evang. Centralkirchenfonds ernannt.
- Zur Raiſ. Tafel in Wiesbaden waren am Mittwoch außer dem
Fürſten von Hohenzollern, dem Grafen von Flandern und deren Umgebung
auch Miniſterpräſident Hofmann Exc. geladen.
In der außerordentl. Sitzung der Stadtverordneten
wurde ein vom Gr. Bürgermeiſter mit der Maſchinenfabrik und
Eiſen=
gießerei abgeſchloſſener Vertrag genehmigt, wonach letztere das von
Direc=
tor Horſtmann bewohnte Gebäude nebſt Zubehör an der Frankfurter
Straße bis 1. Auguſt k. J. gegen eine jährliche Miethe zu Schulzwecken
uberläßt
Herr Stadtverordneter W. Schwab wird aus Geſundheits=Rückſichten
auf mehrere Monate an den Sitzungen nicht theilnehmen, was namentlich
in Bezug auf die Neuregulirung des ſtädtiſchen Armenweſens ſehr zu
be=
dauern iſt.
Die Einweiſung des Gymnaſial=Directors Dr. Weidner fand
geſtern Vormittag im großen Feſtſaale des neuen Gymnaſiums durch Hrn.
Oberſchulrath Dr. Becker ſtatt.
B. Ueber die Darmſtädter Induſtrie=Ausſtellung können
wir weiter folgende Mittheilung machen. Die Dauer derſelben iſt für die
Zeit vom 12. Auguſt bis 11. September l. J. beſtimmt worden und
er=
ſcheint dieſelbe mit Rückſicht auf die zahlreich erfolgten Anmeldungen nicht
nur völlig geſichert, ſondern ſie verſpricht danach auch eine in jeder
Be=
ziehung ſehr reichhaltige und ſehenswerthe zu werden.
Die eingelauſenen Anmeldungen ſind einſtweilen in ſolgende Gruppen
eingetheilt worden:
Gruppe L. Mineralien, Rohprodukte, Brennſtoffe, Baumaterialien,
Thon= und Steingutarbeiten liegen vor
Gruppe II. Maſchinen und Werkzeuge,
land=
wirthſchaftliche Maſchinen, Wagen, Gußeiſenwaaren
und ſonſtige Metallwaaren, Kaſſenſchränke,
Blech=
waaren
Gruppe IiI. Nahrungsmittel und Gegenſtaͤnde
des häuslichen Verbrauchs und Chemikalien
Gruppe IV. Papier, Pappdeckel, Druckſachen,
Buchbinderarbeiten, Uhren, Waffen, Muſikal.
Inſtru=
mente, weibliche Handarbeiten, Kunſtgegenſtände
Gruppe V. Holzarbeiten, Möbel,
Tapezier=
arbeiten.
Gruppe VI. Belleidungsgegenſtaͤnde, Sattler,
Poſamentir= und Seilerarbeiten, Leder=Pelz, Tuch=,
Seiden=, Wollen=, Leinen= und Baumwollenwaaren
19 Anmeldungen.
96
33
37
61
36
Summe der Anmeldungen 282
Es iſt von ſelbſt klar, daß hiernach die fuͤr die Ausſtellung beſtimmten
Räumlichkeiten des Saalbaus mit Garten und benachbarten Gebäuden kaum
ausreichend ſein werden, um die zahlreichen Induſtriegegenſtände in
wür=
diger Weiſe ausſtellen zu können uud daß es daher kaum moͤglich werden
dürfte, vorerſt noch weiter einlangende bezügliche Anmeldungen zu
berück=
ſichtigen. Auch die kunſthiſtoriſche Abtheilung für die Ausſtellung von
Werken verſtorbener Darmſtädter Künſtler verſpricht ebenſo zahlreich
be=
ſchickt als intereſſant zu werden, da Seine Königliche Hoheit der Großherzog
Allergnädigſt zu beſtimmen geruht haben, daß auch die in Allerhöchſtem
Privatſitz befindlichen bezüglichen Kunſtſchätze zu dieſer Ausſtellung
zuge=
zogen werden koͤnnen und da auch bereits viele Anmeldungen ſolcher
Kunſt=
werke von Privaten vorliegen; auch hier werden die vorgeſehenen Räume
kaum ausreichen.
So erfreulich dieſe Thatſachen an und für ſich ſind, ſo unerquicklich
und ſtörend für das ganze Arrangement, ſür den ganzen Erfolg der
frag=
lichen Ausſtellung würde es ſein, wenn etwa, wie dies früher bei ähnlichen
Anläſſen vorgekommen ſein ſoll, einer oder der andere oder gar Viele der
Ausſteller ihren Anmeldungen, obwohl dieſelben bereits verbindlich ſind,
demnächſt keine Folge geben, d. h. die angemeldeten Gegenſtände nicht
ein=
liefern würden. Wir hoffen, daß dies nur im Außerſten Nothfall geſchehen
moͤchie, daß die betr. Ausſteller von einem etwaigen Vorhaben der Nicht=
einlieferung der angemeldeten Gegenſtände dem Ausſtellungscomite ſobald
als möglich Kenntniß geben und keinesfalls ſolche Abmeldungen unnoͤlthig
auſſchieben moͤchten, damit das Comite zeitig in der Lage ſei, den noch
etwa weiter disponibel werdenden Raum anderweit vergeben zu können.
- In dem Geſetze vom 23. April 1875 über die Vorbildung und
Anſtellung der Geiſtlichen iſt die Aufnahme neuer Zöglinge in die
beſtehen=
den Knaben=Convicte unterſagt und der Schluß dieſer Anſtalten in einer
angemeſſenen, vom Geſammtminiſterium zu beſtimmenden Friſt angeordntt.
Dieſer Schluß iſt nunmehr mit Schluß des letzten Winter=Semeſlers erſolgt.
Die Zöglinge des Mainzer Convicts beſuchten das dortige Gymnaſium,
während mit der Anſtalt in Dieburg ein Progymnaſium verbunden war.
Ein Geſuch der Einwohner von Dieburg um Forterhaltung des Inſtituts
als Staatsanſtalt wurde ebenſo wie eine Petition um Prolongation bs
zum nächſten Herbſt als Schluß des Schuljahres höchſten Ortes abgelehnt.
Die Anſtalt, die in der letzten Zeit 65 Penſionäre zühlte, iſt vorige Woche
aufgelöſt worden. In Mainz wird ein Penſionat unter ſtaatlicher Aufſicht
für ortsfremde Gymnaſiaſten errichtet.
O. Z.
Rmi O Wie wir hören iſt das Kreismedicinalamt Darmſtadt zu Bericht
darüber aufgefordert worden, ob ſich die für Schulhausbauten in der
Mll=
lerſtraße, ſowie runde Thurmſtraße (Vogel'ſches Gelände) in Ausſicht
g=
nommenen Plätze vom ſanitätlichen Standpunkte aus, auch dazu eignen.
- Wie der D. Z. mitgetheit wird, haben ſich in Berkach bei Groß=
Gerau in Zeit von wenigen Jahren aus einer Familie zuerſt der Vater,
dann ein Sohn und jüngſt wieder ein Sohn, welche in den günſtigſten
Verhältniſſen lebten, auf dem Speicheran demſelben Balken erhängt.
— Die Leipziger Handelskammer hat in ihrer letzten
Plenar=
ſitzung den Beſchlutß. gefaßt, hinſichtlich der in Deutſchland beſtehenden
Creditverhältniſſe dem Vorgehen der =ülſſeldorfer Handelskammer zu
fol=
gen, welche an alle kaufmänniſchen ꝛc. Kreiſe ein Rundſchreiben erlaſſen
hat, daß in Zukunft der Lieferung der Waare auch ſofort oder in Monate,
ſpäteſtens in Vierteljahrs=Friſt die Rechnung ſolge und dann dem
entſpri=
chende Berichtigung verlangt werden könne.5Der Antrag wurde
einſtimmi=
angenommen. Im Intereſſe des deutſchen Handels wäre es auf das
Dringendſte zu wünſchen, daß dieſer Beſchluß auch praktiſche Folgen hätte,
und daß ſo einer der Krebsſchäden, an denen der geſchäftliche Verkehr bei
uns krankt, das allzu lange Creditgeben, beſeitigt würde.
In Danzig fand dieſer Tage ein junger Mann den Tod durch
einen metallenen Kragenknopf. Letzterer hatte ſich nämlich mit Grünſpan
überzogen, dann die Haut am Halſe durchgerieben und eine toͤdliche
Blu=
vergiſtung herbeigeführt. Es ſind daher ſolche Knöpfe nur mit Vorſicht
zu gebrauchen.
- Es war um das Jahr 1833 als der Gouverneur von Süd=
Caro=
lina, Johnſon, eine Bittſchrift der geſammten Mädchenwelt erhielt, zu der
es, ſchreiten wir weiter mit der Zeit fort, möglicherweiſe auch bei uns
kon=
men köͤnnte.
Das merkwürdige, mit den Namen einer Unzahl von Jungfrauen
bedeckte Aktenſtück lautet folgendermaßen:
„Sintemal wir, die demüthigen Bittſtellerinnen in einem ſehr
melancho=
liſchen Gemüthszuſtande ſind, dieweil wir ſehen müſſen, wie alle
Jungge=
ſellen blind in den Feſſeln der Wittwen liegen und unſere jugendlichen
Reize dadurch vernachläſſigt werden, ſo geht nun dieſe unſere Bitte dahin,
daß Cure Excellenz ſich nicht ferner anmaße, eine Wittwe an einen jungen
Mann zu verheirathen, bis alle Mädchen verſorgt ſind, oder daß eine
Strafe zur Statisfaction dafür, daß ſie unſere Freiheiten beeinträchtigt
ha=
ben, von ihnen erhoben werde und ebenfalls von jedem Junggeſellen, der
eine Wittwe heirathet. Der große Nachtheil für uns Mädchen iſt, daß die
Wittwen durch ihr zuvorkommendes freies Benehmen die jungen Männer
wegſchnappen, und dann noch die Eitelkeit beſitzen, ihre Verdienſte über die
unſrigen zu ſtellen, was doch ein großer Betrug gegen die Männer wie
gegen uns iſt, die wir durch unſere Unſchuld den Vorzug haben ſollten.
Dies iſt Ew. Excellenz Erwägung demnächſt empfohlen und wir armen
Mädchen werden pflichtſchuldig immer fur Ew. Excellenz beten."
Ob dieſe Petition erfolgreich geweſen, ob die vöſen Wittfrauen wirklich
für das =Wegſchnappen; der Junggeſellen geſtraft, ob man die letzteren
ngehalten, erſt den Rechten der Mädchen Genüge zu thun, können wir
leider nicht ſagen.
Redaction und Verlag: L. C. Wittichſche Hofbuchdruckerei.