Darmstädter Tagblatt 1874


29. Dezember 1874

[  ][ ]

4

Aonnmentipeel
ft Ex jauns inel Seniedohn.
mpirs verdi vn aueh Poſ=
nten
Benlungen enigigengenoh.
nu 1ü 3 Ekr des Quartai iner Poſt=
Wſih jag und Veſteligebube

Frng- und Anzeigeblatt.

137. Jahrgang.
Amtliches Grgan für die Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ereigamts Darmſtadt.

Zuſetate
werden angenomnen in Darmſta.
vor der Eigrd ton Ph.inin Mlk 2s
in Beſſungen von Friedr. Biöper.
Friedrichsit Nr 7'ſdwie auswaͤrts
von aben ſoliden Annonten= Ewe=
duronen

RL25T.

Dienſtag den 29. Dezember

B e k a n n t m a ch u n g.
Das Ausleeren der Abtrittsgruben in Darmſtadt betreffend.
Den im Abdrock nachſtehenden Beſtimmungen des Polizei=Reglements vom 10. September 1869, das Ausleeren der Abtritts=
gruben
in Darmſtadt betr., iſt in neuerer Zeit vielfach entgegengehandelt worden. Wir ſind daher veranlaßt, dieſelben zur Nach=
achtung
mit dem Anfügen in Erinnerung zu bringen, daß das Aufſichtsperſonal angewieſen worden iſt, Zuwiderhandlungen unnach=
ſichtlich
anzuzeigen. - Darmſtadt, den 18. Dezember 1874.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
Polizei=Reglement.
Das Ausleeren der Abtrittsgruben in Darmſtadt betreffend.
Das Ausleeren der Abt ittsgruben dahier bei Tage war bisher nur unter der Vorausſetzung geſtattet worden, daß daſſelbe
völlig geruchlos geſchehen würde. Das dermalige Verbringen der Abtrittsjauche aus der Stadt hat aber dieſen Vorausſetzungen
nicht entſprochen, weßhalb, mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 1. d. Mts., Nr. M. d. J. 8635,
und unter Bezugnahme auf den Artikel 310 des Polizeiſtrafgeſetzes, dem Polizei=Reglement vom 3. Juni 1867 und der Bekunnt=
machung
vom 27. April 1868 noch Folgendes beigefügt wird:
8 I. Das geruchloſe Ausleeren der Abtritsgruben mittelſi des Saugapparats darf zur Tageszeit künftighin nur dann ſtatt=
finden
, wenn das Wegbringen des Grubeninhalts vermittelſt hermetiſch verſchloſſener, eiſerner Fäſſer geſchieht.
5 2. Das Aufſtellen der Wagen vor den Häuſern auf der Straße iſt nur dann zuläſſig, wenn das Einfahren in die Hof=
raithen
nicht möglich iſt.
8 3. Mehr als höchſtens zwei Wagen dürfen zum Zweck des Ladens nicht auf der Straße ſtehen. Das Hereinfahren mit
Pfuhlwagen in die Stadt, oͤhne vorher ſchon einen beſtimmten Ladeort zu haben, alſo erſt eine Grube, die zu leren iſt, aufzuſuchen,
iſt nicht geſtattet.
Geladene Wagen müſſen ſogleich weg und vor die=Htadt und die bewohnte Stadtumgebung gebracht werden.
8 4. Der Unterhaltung des Feuers zum Berbremen der ausſtrömenden übelriechenden Gaſe iſt ſolche Aufmerkſamkeit zuzu=
wenden
, daß der Zweck erreicht wird.
8 5. Wer ſich der Benutzung cijerner Fäſſer zum Wegführen des Grubeninhaltes nicht bedienen will, verzichtet damit auf
das Ausleeren der Abtrittsgrube am Tage und darf das Ausleeren, ſowie das Wegfahren des Grubeninhalts in hölzernen Fäſſern
nur zur Nachtzeit vornehmen laſſen.
Mit Ausnahme der Monate Juli und Auguft, in denen das Ausleeren der Abtrittagruben und das Wegbringen des Grubeu=
inhaltes
nur in beſonderen Nothfällen und dann nur, nach zuvor eingeholter polizeilicher Erlaubniß, geſtattet iſt, darf dieſes Ge=
ſchäft
nicht vor 11 Uhr Nachts vorgenommen werden und muß im Sommer um 4 Uhr und im Winter um 6 Uhr Morgens be=
endigt
ſein.
8 6. Wenn eine Abtritsgrube zur Nachtzeit, ohne Anwendung des Saugapparates, ausgeleert werden ſoll, ſo muß zuvor
für genügende Desinfection derſelben in der, in dem Reglement vom 3. Juni 1867 angegebenen Weiſe geſorgt ſein. Für die Be=
folgung
dieſer Vorſchrift iſt nicht nur der Hauseigenthümer, ſonderu auch der Abnehmer des Grubeninhaltes verantwortlich, und
Beide unterliegen im Unterlaſſungsfalle, oder wenn ungenügend desinficirt worden iſt, der angedrohten Strafe.
Auch im vorliegenden Falle müſſen die Fäſſer, in denen der Grubeninhalt weggebracht werden ſoll, luftdicht verwahrt ſein.
8 7. Zuwiderhandlungen unterliegen der im Artikel 310 des Polizei=Strafgeſetzes angedrohten Strafe.
Darmſtadt, den 10. September 1869
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Willich.
B e k a n n t m a ch u n g.
In den letztverfloſſenen Tagen ſind von einem Hunde in Atheilgen, deſſen Tollwuth bei der Bection conſtatirt wurde, mehrere
Hunde, ſowie ein Dienflmädchen gebiſſen worden. Wir ſehen uns deshalb auf Antrag des Großh. Kreismedicinalamts Darmſtadt II.
veranlaßt, für den ganzen Kreis die Hundeſperre mit der Wirkung anzuordnen, daß bis auf Weiteres alle Hunde ohne Ausnahme
entweder in den Hofraithen oder Häuſern eingeſperrt gehalten, oder mit gut conſiruirten, das Beißen wirkſam verhindernden
Maultörben verſehen oder an der Leine geführt werden müſſen. Zugleich werden die nachſtehend abgedruckten Artikel des Polizei=
ſtrafgeſetzes
in Erinnerung gebracht.
Darmſtadt, den 24. December 1874.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Küchler.
698

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2656

R2ys.

Art. 250. Wenn bei einem Hunde oder bei einem anderen Thlere die Wuth (Waſſerſcheu) ausbricht, oder auch nur An=
zeichen
des drohenden Ausbruchs der Wuth ſich einſtellen, ſo iſt der Eigenthümer oder Beſitzer, oder derjenige, deſſen Obhut das
Thier anvertraut iſt, ſobald ihm dieſes bekannt wird, verpflichtet, das Thier gehörig zu verwahren und die Anzeige bei der Pallzei=
Verwaltungsbehörde zu machen, widrigenfalls denſelben eine Strafe von 5 bis 20 fl. trifft. Es iſt zwar auch dem Eigenthü ner
n. ſ. w. eines von der Wuth befollenen Thieres. unbenommen, daſſelhe ſogleich zu tödten, er muß aber auch in dieſem Fall den
Cadaver gehörig verwahren und der Polizei=Verwaltungsbehörde die Anzeige machen, bei Vermeidung einer Strafe von 3 bis 10 fl.
Art. 260. Iſt ein Hund oder ein anderes Thier von einem wirklich oder auch nur dem Anſcheine nach tollen Thier ge=
biſſen
worden, ſo iſt der Eigenthümer oder Beſitzer des gebiſſenen Thlers oder derjenige, deſſen Obhut das letztere anvertraut iſt,
ſobald er davon Kenntniß erhält, verpflichtet, das gebiſſene Thier gehörig zu verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der Poli el=
Verwaltungsbehorde zu bringen. Iſt ein Menſch von einem ſolchen Thier gebiſſen worden, ſo iſt derſelbe oder derjenige, deſſen
Obhut und Pflege es anvertraut iſt, verpflichtet, hervon der Polizei=Verwaltungsbehoͤrde oder einem Arzte die Anzeige zu mahen.
Unterlaſſungen dieſer Vorſichtsmaßregeln werden mit 1 bis 10 fl. beſtraft.
Art. 261. Sobald die Polizei=Verwaltungsbehörde, weil ſich ein tolles Thier in der Gegend gezeigt, das Einſperren der
Hunde angeordnet hat, ſo verfallen diejenigen, welche dieſer polizeilichen Aufforderung nicht alsbald Geuüge leiſten, in eine Straſe
von 1 bis 5 fl.

Darmſtadt, am 24. Dezember 1874.
Betreffend: Vorkehrungen gegen Tollwuth.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an ſdie Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Indem wir Sie auf die vorſtehende Bekanntmachung verweiſen, beauftragen wir Sie, dieſelbe ſofort auf ortsübliche Weiſe
zur öfentlichen Kenntniß zu bringen und das Polizeiperſonal anzuweiſen, Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Maßregel
unnachſichtlich zur Anzeige zu bringen.

Kuchler.

11216)
Die ſtädtiſche Butterwaage
ſoll Mittwoch den 30. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, auf unſerem Büreau unter den
daſelbſt und bis dahin offen liegenden Bedingungen für die kommenden 3 Jahre oͤffent=
lich
vergeben werden.
Darmſtadt, den 28. Dezember 1874.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.

Bekanntmachung.
Mittwoch den 30. d. Mts.,
Vormittags 11 Uhr,
ſollen die im Laufe des Jahres 1875 vor=
kommenden
ſog. Procentarbeiten, als Mau=
rer
=, Zimmer=, Steinhauer=, Schloſſer=,
Schreiner=, Weißbinder=, Lackirer=, Pumpen=
macher
=, Seiler=, Spenglers, Glaſer=, Wag=
ner
=, Schmied= und Pfläfſererarbeiten, ſowie
die Lieferung der Eiſenwaaren öffentlich
durch Soumiſſion vergeben werden. Preis=
tarife
und Bediagungen liegen von Dienſtag
den 22. d. M. ab auf dem hieſigen Stadt=
bauamt
zur Einſicht offe; woſelbſt auch die
Soumiſſionsofferten bis zu obigem Termine
einzureichen ſind.
Darmſtadt im December 1874.
Großherzogl. Bürgermeiſterei Darmſtadt.
11112) Ohly. Bürgermeiſter.
Verkauf von Waffen.
Mittwoch den 30. December l. J., Vor=
mittags
10 Uhr, werden in der Gendarme=
rie
=Caſerne dahier eine größere Partie
Pereuſſions=Gewehre mit Bajon.
net, doppel, und einläufige, öffent=
lich
meiſtbietend verfleigert; werden.
Die Waffen befinden ſich durchſchnittlich
in gutem Zuſtande.
Darmſtadt, den 21. December 1874.
Großherz. Gendarmeriecorps=Verwaltung.
11118) Schenck, Oberquartiermeiſter.
Octroi=Verwaltung betr.
Der für die ſtädtiſche Oeirot=Verwaltung
pro 1875 ſich ergebende Bedarf an

Buchdrucker=Arbeit,
Steindrucker= und
Buchbinder=
ſowie die Anlieferung des nöthigen Papiers
ſoll auf dem Weg der Submiſſion bei uns
veegeben werden.
Die Angebote, auf von uns bezogenes
Formular geſchrieben, ſind bis längſtens
Dienſtag den 29. d. Mts.,
Vormittags 11 Uhr,
in den vor unſerem Büreau aufgehängten
Submiſſionskaſten mit der Aufſchrift, Octroi=
verſehen
einzulegen.
Die Bedingungen können bis zum Ter=
min
bei uns eingeſehen werden.
Darmſtadt, den 23. Dezember 1874.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
11217).
Ohlh.
11218) In Folge ungünſtiger Witterung,
wird die auf Dienſtag den 28. December
anberaumte Stammholz=Verſteigerung in der
ſtädtiſchen Tanne nicht abgehalten.
Darmſtadt, den 25. December 1874.
Appfel, Beigeordneter.
1219)
Eis=Anfuhr.
Die Anlieferung von mehreren Hundert
Wagen Eis iſt zu vergeben.
Näheres Mathildenplatz 19 Darmſtadt.

Feilgebotenes.
10060) Ein neuer Schrank mit Auf=
ſatz
(Mahagony lacirt). für jedes Geſchäft
geeignet, iſt zu verkaufen. Magdalenenſtraße
Nr. 1 Seitenban.

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Feinstes Tunsimehl Nr.o0
0
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He= pe Pöc,
vormals J. F. Henigſt.

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[ ][  ][ ]

4 253

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252
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Vermiethungen.
3261) Dieburgerſtraße 60 iſt der
dritte Stock beſtehend aus 4 Zimmer, Küche,
2 Bodenkammern ꝛc. für den Preis von 250 fl
pro Jahr zu vermiethen und gleich zu be=
Wilhelm Schupp.
ziehen.
4547) Ein freundliches Zimmer mit oder
ohne Möbeln Bleichſtraße Nr. 40 zweiter
Stock links.
5142) Zu vermiethen.
Stallung für 3 Pferde mit Burſchenzim=
mer
ꝛc. Eliſabethenſtraße I.

6389) 2 Zimmer und Küche im 1. Stock
zu vermiethen. J. Simon, Obergaſſe 38.
7061) Dem botaniſchen Garten gegen=
über
, Schwanenſtraße Nr. 33, iſt die bel
Etage, beſtehend aus 4 Zimmern, abge=
ſchloſſenem
Vorplatz, Mitgebrauch der Waſch=
küche
und des Bleichplatzes, zu vermiethen.
Das Nähere in der Manſarde.
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vermiethen, auch daſelbſt ein möblirtes Zim=
mer
Parterre.
Hochſtraße Nr. 6.
7579) Bleichſtraße 40 iſt die bel Etage
beſtehend aus 6-7 Zimmern nebſt allen
Bequemlichkeiten, mit Balkon, alles neu
hergeſtellt, zu verm. und ſofort zu beziehen.
8085) Hteinſtraße Nr. 36 iſt die
bel Etage mit allen Bequemlichkeiten vom
1. Octbr. an Wegzugshalber anderweit zu
vermiethen.

TxxxxxxAiTTTATizXx

5 8313) 2 ſchöne Zimmer möblirt
vom 1. October an zu vermiethen. ).
N Zu erfragen Hofapotheke.
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G
19
Pa
Fy
TaxuTzzrzALaAazAxxz

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eingerichtetes Logis mit 3 großen Zimmern
und Küche iſt Parterre Waldſtraße zu ver=
J. Wüſt.
miethen.
8589) Ein Logis im Vorderhans zu
vermiethen, Manſarde mit 2 Zimmern,
J. Wüſt.
Keller und Bleichplatz.
9368) Zwei unmöbl. Zimmer Eliſabethen=
ſtraße
52 ſofort zu beziehen.
9390)
Zu vermiethen.
Eine Treppe hoch, Blumenthalſtraße 63,
(Schneidmühle) zum alsbaldigen Bezug.
Zu erfragen Kirchſtraße 4.
9585) Martinſtraße 19 ein möblir=
tes
Zimmer mit Kabinet zu vermiethen.
9765) Zwei möblirte Zimmer zu ver=
miethen
. Ludwigſtraße 4.

9572) In dem vollſtändig neu umge=
bauten
Hauſe, Waldſtraße Nr. 44, der erſte
und zweite Stock, je aus 5 Zimmern, ſo=
wie
die Manſarde aus 3 Zimmern und
Küche beſtehend, ſofort zu vermiethen.
Näheres bei Hrn. Gebr. Guthmann,
Neckarſtraße 18.
9768) Lauteſchlägerfiraße 48 (früher
Holzhofſtraße) der mittlere Stock, 4 Zim=
mer
u. elle Bequemlichkeiten, ſofort zu verm.
9831) Woogeplatz Nr. 13 eine Stlege
hoch ein ſchön möyl. Zimmer zu vermiethen.
9854) Ein möblirtes Zimmer zu ver=
miethen
. Caſinoſtraße 12.
9975) Ein ſehr freundlich möblirtes Zm=
mer
zu vermiethen in der Nähe aller Schulen.
Neue Kiesſtraße Nr. 54.
9988) Schützenſtraße 6, mittlerer Stock
zu vermiethen, Anfang Febr. zu beziehen.
10078) Zwei möblirte Zimmer zu ver=
miethen
Neckarſtraße 26 parterre.
10281) Ein Logis nebſt großer Werk=
ſtäte
, Böden und Pemiſe iſt ſofort zu ver=
miethen
. Näheres bei
H. Pracht, Hofſattler.
10282) Ein möblirtes Zimmer.
Wienerſtraße 20.
10313) In meinem Hauſe, Mühlſtraße
Nr. 52, ein Logis im mittleren Stock, be=
ſtehend
ans 4 Piecen, Küche nebſt allen
Bequemlichkeiten iſt für 160 fl. an eine
ruhige Familie zu vermiethen und ſofort zu
Balth. Gehbauer.
beziehen.
10335) Grafenſtraße 35 bel Etage zwei
Zimmer, nicht möblirt, zu vermiethen und
ſofort zu beziehen.
10506) Gut möblirte Stube Louiſenſtr. 8.
10721) Ein kleines Logis zuzvermiethen
Arheilgerſtraße 37.
10870) Zwei lleine Zimmer zu vermiethen.
Preis 40 fl. Nieder=Ramſtädter Straße.
Schmidt, Gärtner.
10879) In meinem neuerbauten Hauſe
iſt der 2. u. 3. Stock, beſtehend in 5
eleganten Zimmern, Magd= u. je 2 Boden=
kammern
und ſonſt allen Bequemlichkeiten,
Gaseinrichtung, zu vermiethen u. ſofort zu
beziehen. Victoriaſtraße Nr. 26.
G. W. Jacobi, Schreinermeiſter.

pvrouro.
AAaaaTrzrzzXzXz.
10520) Kaanichſteinerſtraße 7 ein
10

4 Logis, beſtehend in 5 Piecen, Küche, ds
d4 Bodenkammer, Speicher ꝛc., ſogleich
s oder in einem Vierteljahr zu beziehen. d
d6 Preis 190 fl.
r
wy.
pTArxxLixTT
PazaTArxz;
10960) Ein möblirtes Zimmer zu ver=
miethen
und gleich zu beziehen. Louiſen=
ſtraße
Nr. 16 eine Stiege hoch.
10962) Ein kleines Logis zu ve mniethen
Große Ochſengaſſe Nr. 30.
11076) Für eine einzelne Perſon
eine hübſche Wohnung. Auf Wunſch
mit Küche und möblirt.

Heinrichſtraße 49.
11079) Eine ſchöne Wohnung mit vier
mmern u. Zubehör iſt zu vermiethen n.
ntuell ſofort zu bezieben bei

[ ][  ][ ]

2569

11180) Mühlſtraße 56 nächſt der Stadt=
kapelle
iſt der zweite Stock mit 6 Zim=
mern
und allem Zubebör zu vermiethen und
den 1. April 1875 beziehbar.
11170) 9 Zimmer, Küche, Keller und
Bodenraum ſind per 1. März zu vermiethen.
Rheinſtraße Nr. 47.
11228)
Laden
mit fregnentem Specerei=Geſchäft,
in ſehr gangbarer Lage zu vermiethen durch
das Commiſſions=Geſchäft
W. A. Gaertner,
Comptoir: Woogplatz 3.
11228) Ein möblirtes Zimmer mit Ca
binet zu vermiethen.
Georgſtraße 13 dritter Stock.

Vermiſchte Nachrichten.
Bekanntmachung.
Bei der Sparkaſſe in Groß=Bieberan
werden in den Monaten Januar u. Februar
Montags und Donnerſtags Zahltage abge=
halten
.
11239)
F Merz, Rechner.

10668) Lehrlingsſtelle. Bei gedie=
genen
Schulkenntniſſen iſt unter günſtigen
Bedinaungen ſofort zu beſetzen bei
Wilhelm Schulz, Eliſabethenſtraße 25.
11213) Eine Dame ſucht zum baldigen
Eintritt ein möblirtes Zimmer nebſt Cabi=
net
im Mittelpunkt der Sadt. Offerten
unter E 8 an die Expedltion.
10488) Es werden noch einige Leſer ge=
ſucht
, die ſich an dem Abonnement der
Rivue der deux Monder betheiligen
wollen. Nähere Auskunft ertheilt die Exp.
dieſes Blattes.

Ein zuverläſſiger Fuhrknecht
ohre Koſt u. Logis kann ſofort eintreten.
Näheres Schulſtraße 13. (11231
11232) Eine Schenkamme
ſucht einen entſprechenden Platz und kann
ſogleich eintreten. Zu erfahten bei
Hebamme Suſanna Baſtian, Erbachi. O.
Todes=Anzeige.
Allen Freunden und Bekannten ſtatt be=
ſonderer
Anzeige die traurige Mittheilung,
daß beute Abend 9 Uhr unſer lieber Gatte
und Vater
Herr Heinrich Wilhelm Habermehl
an den Folgen einer Lungenentzündung ſanf
entſchlafen iſt.
Beſſungen, den 26. Dezember 1874.
Gelma Habermehl, geb. Harres,
mti ihren 4 unmündigen Kindern.
Die Beerdigung findet Dienſtag den
29. Dezember Vormittags 10 Uhr auf dem
Beſſunger Friedhofe ſtatt.
11233

R 28.
Comptoir=Kalender für 1875
aufgezogen zu 6 kr., unaufaezogen zu 2 kr. zu haben in der
L. C. Wittich'ſchen Hoſbuchdruckerei.
Dringliche Bitte an alle Vogelfreunde,
Gärtner, Obſtzüchter, Land=u. Forſtwirthe ꝛc.
Füttert die Vögel, ehe ſie dem Mangel an Nahrung als Opfer
verfallen!
Es eignen ſich zu Futter:
Epeiſereſte jeter Art (Fleiſch und Kartoffel in kleine Stückchen geſchnitten).
Brodkrumwe, Oel= und Mehlkörner, Kehrſel aus Heu= und Strohbödey, aus dem
die Bögel die ſonſt verlornen Samenlörner aus eſen.
Obige Gegenſtände auf eine ſchnefreie Stelle geſtrent, werden von den hungrigen
Thierchen ſehr bald aufgefunden.
Mit dieſen geringen Gaben erhalten wir uns die lieblichen Sünger. die Beſchützer
unſerer Blumen=, Gemüſe= und Obſtgärten, ſowle unſerer Saaten und Wälder!
Nur baldige Hülfe!
11234)
Der Thierſchutz Verein.

11235)

Katholiken=Verein.

Der auf Neujahrstag angekündiate Ball findet bis auf Weiteres nicht ſtatt. Die
gegenſeltige Verlooſung wird Sonntag den 3. Januar k. J., Abends
8 Uhr, abgehalten.
Die Vergnügungs=Commiſſion.
Der Wetterauer Bote=
erſcheint
auch im nächſten Quartal in ſeitheriger Weiſe und Geſtalt und wird fort=
fahren
, für die nationalen und freiheitlichen Beſtrebungen thätig zu ſein. Den inneren
Landesangelegenheiten widmet er beſondere Aufmerkſamkeit, er wird über die Landtags=
und Reichstagsverhandlungen ſorgfältige Berichte und als Organ der Turnvereine des
Bezirks Heſſen alle dahin einſchlagende Nachrichten bringen. Das beigegebene Sonn=
tagsblatt
wird ſich bemühen, anzemeſſenen Unterhaltungsſtoff zu liefern.- Der Preis
beträgt vierteljährlich in Butzbach und deſſen Umgebung 1 Mark 20 Pfennige, durch
die Poſt bezogen mit Bringerlohn 1 Mark 50 Pfennige. Inſerate finden weite
Verbreitung, wir berechnen die Petilzeile oder der n Rum zu 11 Pfennige und be=
willigen
bei mehrmaligem Eiurücken entſprechenden Rabatt.
Butzbach, im December 1874.
11236)
Die Expebition des Wetterauer Boten.

Einladung zum Abonnement auf die Landskrone.
Mit dem 1. Januar 1875 beginnt ein neues Abonnement auf die Landelrone nebſt
Unterhaltungsblatt, zu dem wir hiermit ergebenſt einladen. Um den geehrten Leſern
einen noch umfangreicheren Leſeſtoff als bisher bieten zu können, werden beide Blätter
von Neujahr an in bedeutend vergrößertem Format erſcheinen.
Außer den amtlichen Bekanntmachungen Gc. Kreisamts Oppenheim enthält die
Landskrone eine umfaſſende Ueberſicht der wichtigſten politiſchen Ereigniſſe und Tages=
begebenheiten
, vermiſchte Nachrichten, land= und volkswirthſchaftliche Berichte, Markt=
und Fruchtpreiſe ꝛc.
Das Unterhaltungsblatt wird durch feſſelnde Erzähluugen, Gedichte, Räthſel ꝛc.
eine angenehme Lecture zu bieten ſuchen.
Der Abonnementspreis beträgt für beide Blätter vierteljährlich 1 Mark 10 Pfennig
durch unſere Träger bezogen. Bei der Poſt tritt die entſprechende Beſtellgebühr hinzu.
Vermöge der ſtarken Verbreitung der Landskrone, namentlich im Keeiſe Oppen=
heim
, kann dieſelbe zum Inſeriren beſtens empfohlen werden. Die geſpaltene Petitzeile
oder deren Raum wird mit 10 Pfennig berechnet, bei mehr als dreimaliger Aufnahme
entſprechender Rabatt gewährt.
Oppenheim, im December 1874.
11237)
Die Expedition der Landskrone.

11241)
Todes=Anzeige.
Freunden, Verwandten und Bekannten widmen wir hiermit die traurige Mittheilung
von dem heute Nachmittag 4½ Uhr erfolgten Ableben unſeres lieben Bruders, Schwa=
gers
und Sohnes, des Rentners Georg Etörger dahier.
Die Beerdigung findet Mittwoch den 30. dieſes, Nachmittags 3 Uhr, ſtatt.
Darmſtadt, den 28. Dezember 1874.
Die Hinterbliebenen.

[ ][  ]

2560

b6 23.

C-Wir machen darauf aufmerkſam, daß die Freitags=Nummer unſeres Blattes lam
1. Januar) ausfällt und bitten die für Samſtag den 2. Januar beſtimmten Annoncen
längſtens bis Donnerſtag Nachmittag bei uns abgeben zu wollen.
Die Expedition des Darmſtädter Tagblatts.

11238) Ueberrock u. Hoſen billig
zu verkaufen. Schützenſtraße 2, 2 Treppen.

11187) Ein Clavier billig zu ver=
miethen
. Promenadeſtraße 29, 2 Tr.

11239) Laufmädchen geſucht.
Promenade 3, dritter Stock.

11240) Ein allein ſtehendes Frauen=
zimmer
ſucht Ende Februar ein Zimmer, wird gegen Vorausbezahlung abge=
Cabinet, Küche, Boden und Keller. Es ſ geben:
kann auch in einem Seitenbau ſein.
Offerten unter Nr. 11240 an die Exp.
9611) Ein Junge kann gegen Koſt oder
Wochenlohn in die Lehre treten.
L. Alter, Hoſtapezier, Neckarſtraße.

In dem Großherzoglichen Holzmagazin
per Raummeter.
kiefern Scheidholz L. Claſſe 4 fl. 40 kr.
Beſtelltage: Dienſtag, Freitag und
Gamſtag, Vormittags von 8 bis 11 Uhr.
Großherzogliches Rentamt Darmſtadt.
Hanſer.

Mittheilungen aus Stadt und Land.
Arheilgen, 28. Dec. Geſtern beehrten J. Gr. K. Hoh. Prinz und
Prinzeſſin Ludwig, J. Durchl. Prinzeſin Battenberg, die Prinzen Ludwig,
Alexaͤnder, Heinrich und Franz Joſeph von Battenberg Durchl., Se Er=
laucht
Graf von Erbach=Schönberg nebſt hohem Geſolge per Schitten
mſren Ort.
Hoͤchſt dieſelben ſtiegen im Gaſthaus zum goldnen Löwen ab und nah=
men
daſelbſt den Caffe ein. Nach Uſtülndigem Auſenthalt kehr en die hohen
Herrſchaften in die Reſidenz zurück.
Die bisherigen Beſtimmungen der Poſtordnung haben nachſol=
gende
mit dem 1. Januar 1875 in Praſt tretende Abänderungen erfahren:
5) das Meiſtgewicht einer Drucſache iſt auf ein Kilogramm ausgedehnt:
2) zu einer Begleitadreſſe dürſen nicht mehr als fünf Packete gehören;
3) die Angabe des Werths einer Sendung muß in der Reichsmarkwährung
erſolgen; 4) unfrantirte oder unzureichend frankirte Poſttarten werden nicht
abgeſendet; 5) Druckſachen dürfen auch in offene Briefumſchläge (Couverts)
gelegt zur Befoͤrderung gegen die ermäßigte Taxe eingeliefert zwerden;
6) unter einer Umhüllung durfen fortan auch Druckſachen von verſchiede=
nen
Abſendern verſendet werden; die einzelnen Gegenſtände dürfen aber
nicht mit verſchiedenen Adreſſen oder mit beſonderen Adreßumſchlägen ver=
ſhen
ſein; 7) die als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen zu verſendenden
Drucſachen dürſen fortan einzeln bis zu zwei Bogen ſtaik ſein: 8) die
Veiſendung offener Karten als Druckſuchen gegen die ermäßigte Laxe iſt
nur in der Form von Poſtkarten und Bücherzetteln zuläſſig; 9) der für
die Uebermilielung von Geldern durch Poſtanweiſung zulaſſige Meiſtbetrag
iſt auf 300 Mark erhöht worden. Die Erhebung des Geldbetrages bei der
Poſtanſtalt am Beſtimmungsorte muß, ſoſern der Betrag nicht durch den
beſiellenden Boten überbracht wird, ſpäteſtens innerhalb ſieben Tagen er=
ſolgen
; 10) Poſtvorſchüſſe dürfen auf Einſchreibeſendungen (rekommändirte
Sendungen) jeder Art entnommen werden; 11) der für die Einziehung von
Geldern durch Poſtauſtrag (Poſtmandat) zulaſſige Meiſtbetrag iſt auf 600
Mark ſeſtgeſetzt. Anträge für höhere Beträge werden als unbeſiellbar be=
handelt
; 12) bei Eilſendungen (Expreßſendungen) hat der Abſender den die
Eilbeſtellung betreffenden Vermerk durch Umerſtreichungen hervorzuheben.
Den Eilboten werden Packete ohne Werthangabe bis zum Gewichte von
5 Kilogramm, ſowie Sendungen mit Werthangabe bis zum Beirage von
300 Mark und bis zum Gewichte von 5 Lilogramm zur Beſtellung mit=
gegeben
.
Die am 2. und 3. Feiertag ſtattgehabten Saalbau=Concerte er=
freuten
ſich eines ſehr zahlreichen Beſuches und waren die Leiſtungen der
Adam'ſchen Capelle höchſt befriedigend. Wie gewöhnlich bei derartigen
Feſtlichkeiten haite Herr Adam auch diesmal dem Darmſtädter Publilum
ein neues Muſikſtück -Zuckerpüppchen; als Weihnachtsgeſchenk gewidmet
und an beiden Abenden zur groͤßten Befriedigung der Zuhsker vor=
geführt
.
Die Hofapotheke von M. Pöhn am Markt iſt lohne Haus) in
den Beſitz des Hrn. Apotheker Lauteſchläger von Dieburg über=
gegangen
.
In den uns vorliegenden Nr. 7 und 8 des Datterich= ſpiegelt
ſich ein getreues Bild darmſtädter Lebens. Wie der Hampelmann den
frankforder;, ſo repräſentirt der Datterich' den darmſtadter Bürger; der
Erſtere ein geriebener baumwollener und wollener- Waarenhandler mit

koͤſtlicher Suada, der Letztere ein ſchlichter Burger mit derbem, friſchen Hu=
mor
, bier= und weinſelig; beide Denk= und Geſühlsweiſe ihrer Stadt zum
gelungenſten Ausdruck bringend. Beſonders etheilernd dürſten, unter An=
derem
, ve kreinfidela Gloſageſell; die gebrobde Gans=, zwie viel Dookdieb
hot Dammſtadt ?', Die Bummeränze witken, und als ganz vorzüglich
gelungen, iſt unter den Illuſtrationen das Vielen noch in der Erinnerung
Kebliebene Bildaherzche; hervorzuheben. Jede Nr. iſt 6 Kreuzer vom
Verleger, C. W. Leste in Darmſtadt, zu beziehen.
Beſſungen, 28. Dezbr. Bei der heute vorgenommenen Kreistags=
wahl
unter dem Porſitze des Herrn Provinzial=Directors Küchler, wukde
Herr Kreisbauauſſeher W. Geyer als Abgeordneter einſtimmig gewaͤhlt.
Bad Nauheim, 26. Decbr. Wir vernehmen heute einen Att der
Wohlthütigkeit, welcher es gewiß verdient der Oeffentlichkeit überg ben zu
werden. damit derſelbe auch in weiteren Kreiſen Nachahmung finden moͤge.
Das Ehrenmitglied des hieſigen Kricger=Vereins Herr S. Stern hat Groß=
berzoglichem
Kreisamt zu Friesdberg zur Vertheilung als Weihnachtsgabe an
5 der hülfsbedürftigſten Invaliden der Großh. (25) Diviſion die Summe
von Fünfhundert Reichsmaik übergeben und haben ſolgende Invaliden:
Johann Ruhl von Ober=Mörlen, Johann Georg Vöcker von Bruchen=
brücken
, Heinrich Meiß von Bönſtadt, Georg Stein 1. von Dorheim und
Adam Hardt von Wölſersheim ein jeder am Weihnachts heiligen Abend.
Hunderk Reichsmark erhalten.

Polizeibericht Nr. L.
Darmſtadt, am 26. December 1874. Montag den 21. gegen Abend
wurde vor dem Gaſthaus zur Krone' von einem Pferde weg ein Leppich
entwendet und an dem nämlichen Abend noch an einen Trödler verkauiſt.
Der Dieb iſt als ein ſchon mehrfach beſtraftes Individuum inzwiſchen er=
mittelt
und ſieht zu vermuthen, daß dieſer derſelbe iſt, der ſich ſchon einige
Wochen arbeitslos dahier herumgetrieben und mehkere andere Viebſtahle,
welche in letzter Zeit verubt worden, begangen hat.
In der Nahe des Großherzoglichen Hoftheaters ſcheute am 24. d. Mts.
ein vor einen Schlitten geſpanntes Pferd und ging durch; der Kutſcher
vermochte ſich kaulm duſch einen Spiung aus dem Schlitten zu tetten.
Erſt in der Theatereinfahrt blieb das Thier ſtehen. Durch dieſen Vorjall
war eine zahlreiche Menſchenmenge herbeigelodt wo den.
In der Alexander=Straße verſuchte ein Fuhrmann mit einem ſchwer
geladenen Wagen, es ſollen über fanſig Centner geweſen ſein, den Berg
binauf ſeine Pferde zu treiben. Bei der großen Glätte war es jedoch den
Thieren, trotz Auſbietung aller Kräfte nicht moͤglich, vorwarts zu kommen,
ohne daß aber der betreffende Leiter des Fuhrwerks Einhalt gethan oder
ſich Vorſpann geholt hätte. Die zahlreich erſchienenen Zuſchauer gaben
ſchließlich Zeichen des Unwillens zu Lrkennen und ein dazu gekommener
Polizeiofficiant brachte den Fuhrmann zur Anzeige.
Vor der Wirthſchaft von Köhler in der großen Bachgaſſe verurſacht=
eine
bekannte und wegen öfterer Ruheſtbrung beſtraſte Perſönlichkeit aus
Beſſungen am 23. d. Mis. Abends durch unmäßiges Schreien und Schimpfen
auf den Beſitzer des Locals Auſſehen, wodurch ſich der Genannte eine aber=
malige
Denunciation zuzog.
Zwei Jungen im Alter von 11 und 12 Jahren entwendeten geſtern
Abend bei einem hieſigen Kaufmann zwei Dutzend =Landkalender= und
zweiundzwanzig Stück des Lahrer hinkenden Boten'. Sie geſtanden ihr
Vergehen ſofort zu.

Redaction und Verlaa: B. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.