Cilage
1
um
64
1
Frah=
2Blatt.
1 40.
Dienſtag den 6 Dezember
1870
Das Frag= und Anzeigeblatt, die Bellage hierzu, ſowie das Berordnuagsblatt für den Kreißz Darmnſtadt erſcheinen woͤchentlich; Erſteres Sanſag die Belage
Vienſtags und Letzteres Donnerſtags. Jahres=Abonnement der drei Blätter zuſammen 2 fl. Auswäͤrts kann mian bei allen Poſtämtern abonniren. In Darmſtadt bei
ger Ervdition.- Rheinfrahe Ar. 23 neu.
7789)
Bekanntmachung.
Montag den 12. Dezember l. J., Vormittags
11 Uhr, ſoll auf unſerem Bürcau die Anfuhr von
circa 600 Stecken Brennholz aus dem ſtädtiſchen
Oberwald und der Tanne in das ſtädtiſche Holz=
Magazin an die Wenigſtnehmenden unter den bei
der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden
Be=
dingungen verſteigert werden.
Darmſtadt, den 5. Dezember 1870.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Fuchs.
7649)
Bekanntmachung.
Nächſten Donnerſtag, den 8. December d. J.,
Vormittags 9 Uhr werden auf dem Felſenkeler
Dieburgerſtraße Nr. 69, 3 Pferde, eine hellbraune
Stute 6 Jahre alt, ein hellbrauner Wallach 10
Jahre alt, ein Rothſchimmel Wallach (ſämnitlich
ugfeſt), die Vorräthe an Hopfen und Malz, ein
Fäßchen Wein, eine kleine Quantität Branntwein,
ein Fäßchen Seuf und eine Parthie Cgarren
gegen Baarzahlung verſteigert.
— Darmſtadt, am 1. December 1870.
Großherzogliches Ortsgericht Darmſtadt.
Der Vorſteher:
Berntheiſel.
6692)
Brennholz.
Nro. 42 untere Rheinſtraße iſt frei
au's Haus geliefert gegen baar zu haben:
Buchenſcheitholz l. Cl pro Steck. fl. 11. 30.
fl. 7. 30.
Taunenſcheitholz
„
ſS. Die Scheitholzſorten werden auch klein
gemacht in ganzen, halben und viertel
Stecken abgegeben.
3 Als ſinnigſtes Feſtgeſchenk
derſendet elegante Cartons mit ſuperf. Briefbogen
und Couverts mit den beliebten modernen bunt
geprägten Namens=Chiffern 3 fl. Wegen
An=
drangs der Aufträge bittet um baldige Beſtellung
Papeterie M. E. Weis, Franhſuct a. M.
7616) Eſchenholz, trocken, 3 Zoll dick,
20.24 Zoll breit, 10 Schuh lang, zu verkaufen.
Kloſtergaſie 21 in Frankfurt a. M.
1621) Ein Trumeau mit weißer
Mar=
morplatte billig zu verkaufen.
Näheres auf der Expedition.
7690) Ganz trockene Außbaum,
Virn=
baum=, Buchen=, Lürchen=, Kiefern= und Pappel=
Diele, ſowie ganze Stämme billigſt bei
H. Grimm, Glaſermeiter, in Eberſtadt.
7693)
Welſchkorn
H. Vodenheimer.
eupſichlt biligit
7698) Ein Winterrock u. ein Uniforms=
Mantel ſind zu verkaufen. Beſſunger
Carl=
ſtraße Nr. I.
7701) Schr ſchönes gelbes Welſchkorn u.
Hülſeufrüchte billigſt bei
H. Maher, Langegaſſe.
Würzburger Sehaunureime.
In Folge des von Herrn F. Josef Lang in Würzhurg übernommenen Depots
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1 fl. 30 kr.
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Bleichſtraße 25.
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Parfümerien 8 Toilette=Seifen in reicher Auswahl empfiehlt
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Gruppen bei
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Felde eignet, bedeutend unterm reellen Werth zu verkaufen.
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A. Harn & Co.
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„
„
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6 kr.
„
„
Bohnen,
6 kr.
„
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[7792
F. Kottler, Obergaſſe.
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für Reiſende ꝛc. paſſend iſt billig zu verkaufen.
Liesſtraße Nr. 8 im Hinterbau.
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Mahagoni=Clavier beſter Conſtruction, ſowie
ein gebrauchtes wegen Mangel an Platz zu verkaufen.
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Salz= und Eſſig=Gurken bei
J. Kiſſel, untere Schützenfiraße.
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per Stück 2, 3 und 4 kr.
F. Köthlor, Obergaſſe.
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7796) Für Weihnachtsgeſchenke empfehle
ich Hüte, Häubchen, um gänzlich damit zu
ruͤumen, zu äußerſt billigen Preiſen, und werden
Putzgegenſtäude aller Art, ſowie auch
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2
Fr. Eichberg, Rheinſtraße.
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188
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Vorſtecknadeln „ „ 3. 40. Kreuze „ „ 2. 30.
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7464
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Nach Auswärts franco gegen franco.
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Ernſt=Ludwigsſtraße Nr. 19.
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4983) Dieburgerſtraße Nr. 40 iſt der
mitt=
lere Stock zu vermiethen.
5076) In meinem Hauſe Steinſtraße 21
iſt eine Wohnung mit allen Bequemlichkeiten an
eine ſtille Familie bis Ende October zu vermiethen,
auf Wunſch kann auch Garten=Antheil abgegeben
werden. Zu erfragen im Hinterbau.
Jean Michael.
5796) In meinem Neubau, Heidelbergerſtraße,
jenſeits des Chauſſeehauſes, ſind 4 Logis, jedes
mit 3 Zimmern und Souterrainſtube mit
Glas=
abſchluß nebſt 2 ſehr geräumigeu Manſardenlogis
zu vermiethen und von October an zu beziehen.
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6697) Gardiſtenſtraße 20 neu ſind mehrere
Logis zu vermiethen bei Ludwig Anthes.
4⁄₈
40881) Ludwig splat 2 eine Stiehe hodh ³
K eine jehr ſchöne Wohnung, beſtehend aus
3 Zimmern, 2 Cabinetteu und allem Zu=
F
behör um mäßigen Preis zu vermiethen
H und alsbald beziehbar.
6886) Zimmer, ein unmöblirtes, bel Etage,
an einen einzelnen Herrn oder Dame zu
ver=
miethen. Carlsſtraße 41.
6535) Ein ſchönes möblirtes Zimmer.
Kiesſtraße Nr. 10.
6939) Obere Kiesſtraße, neben Herrn Geyer
iſt die Parterre=Wohnung, 3 Zimmer, Küche,
Glasabſchluß mit Souterrain und ſonſtigem
Zu=
gehör; ferner in der Manſarde Stube mit
Cabi=
net entweder mit dem unteren Stock oder möblirt
llein, ſofort zu vermiethen.
S
Vehrere gut möblirte Zimmer zu ver=
Ae miethen.
Carlsſtraße 45.
695a) Ein Laden mit zwei Zimmer, Küche,
wird bis Januar fertig. Schulſtraße Nr. 1.
7083) Dieburger Straße Nr. 3 ein möblirtes
Zimmer.
7131) 2 möblirte Zimmer zu vermiethen und
gleich zu beziehen. Kranichſteinerſtraße Nr. 17.
7133) 1 Zimmer nebſt Cabinet zu vermiethen
auf 1. Januar. Louiſenſtraße 10.
Georg Liebig Sohn.
1288) Ein Logis zu vermiethen.
Beſſunger Kirchſtraße 37.
7152) In meinem Hauſe Nro. 21, zunächſt
dem Arreſthaus, iſt der halbe 2. Stock
ander=
weit ig zu vermiethen.
J. Müller, Maurermeiſter.
7206) Eine Manſarde=Wohnung nebſt allen
Bequemlichkeiten in einem neuen Haus iſt an eine
ſtille Familie ſogleich zu vermiethen. Mühlſtr. 9.
4274i6) Anaſtr. 21 ft eine ſohone Woh 1
E nung von 5-7 Piecen zu vermiethen und
F gleich zu beziehen.
7424) Hügelſtraße 51 Zimmer mit Cabinet
möblirt, nach dem Garten, zu vermiethen.
7589) Im Kaufmann Dingeldey'ſchen
Eck=
hauſe, der Infanterie=Caſerne gegenüber, iſt eine
Stiege hoch ein möblirtes Zimmer an einen
ein=
zelnen Herrn, gleich beziehbar, zu vermiethen.
7590) Ein vollſtändiges Logis mit allem
Zu=
gehör in der kleinen Arheilgerſtraße Nr. 64.
7626) Eine Wohnung von 5 Zimmern,
Rhein=
ſtraße 2 Treppen hoch, iſt alsbald zu vermiethen.
Näheres in dem Logis=Nachweiſungs=Büreau von
B. L. Trier, Ludwigſtraße.
M12
7500) Ein kleines Zimmer mit Küche gleich
zu beziehen. Große Ochſengaſſe 36.
7622) Zwei Wohnungen von je 5 Zimmern
ſind in dem Beſſunger Heerdweg zu vermiethen
und alsbald zu beziehen. Die 2 Wohnungen
werden auch zuſammen mit dem gegenüberliegenden
Garten abgegeben. Näheres in dem Logis=
Nach=
weiſungs=Büreau von B. L. Trier, Ludwigſtraße.
7624) Ein gut möblirtes Zimmer ſogleich zu
vermiethen. Wilhelminenſtr. 5 im Hinterhauſe.
7625) Ein möblirtes Zimmer ſogleich zu
ver=
miethen. Caſinoſtraße Nr. 15 dritter Stock.
7737) Eine freundliche Wohnung von 3 bis 4
Zimmern, mit oder ohne Küche, ſogleich zu
be=
ziehen. Wilhelminenplatz 17.
7799) Ein Zimmer möblirt zu vermiethen.
Eliſabethenſtraße 62 Hinterbau.
7800) Ernſt=Ludwigſtraße Nr. 20 Hinterbau
ein möblirtes Zimmer zu vermiethen.
7801) Schwanenſtraße Nr. 3 ein Logis
an eine kleine Familie zu vermiethen und
gleich zu beziehen.
Nrebdtchr Nanrekart-chire Hsdrate-Et-rdrnarardrhIdh
LoRit viuLPl WauUtiuuriruuuzruiuriuu”
7802) Ein fein möblirtes Balcon=Zimmerk
5 mit Cabinet bel Etage iſt ſofort zu ver=
.
E miethen. Ecke der Caſino= u. Bleichſtr. 12.
4in ahAsdarAAraNieiairyindnirsNäodenamie)
HruirAin n n n intn hnttrs tr n t th g uhi
7803) Weinbergſtraße 24 ein freundliches
Zimmer mit Möbeln.
Vermiſchte Nachrichten.
2 93der noch Arbeit für die Material=Com=
S8 miſſion in Händen hat, wird dringen=
„
aufgefordert, ſolche fertig bis zum Samſtag den
10. dieſes Vormittags von 9-12 Uhr abzuliefern.
Darmſtadt, den 5. Dezember 1810.
Die Material-Commiſſion:
Kling.
189
7760) Chriſtbeſcheerung für die Kinder der im Kriege abweſenden
oder gefallenen Soldaten.
E i n k a duu g.
Es wird beabſichtigt, den armen Kindern der im Kriege mit Frankreich abweſenden oder gefallenen
Unteroffiziere und Soldaten von Darmſtadt und Beſſungen eine gemeinſame Chriſtbeſcheerung zu
veranſtalten und laden wir alle Frauen und Jungfrauen, ſowie alle diejenigen, welche ein warmes
Herz für Kinderfreuden haben, hiermit ein, uns mit Liebesgaben jeder Art, ſeien es
Kleidungs=
ſtücke für Knaben und Mädchen, Schulbedürfniſſe, Spielzenge oder auch Geld zu erfreuen und ſind
die nachbezeichneten Damen zur Entgegennahme von dergleichen Geſchenken jederzeit gerne bereit.
Frau Becker, Waldſtraße 46. A. Beck, Bleichſtr. 29. Frau Blumenthal, Promenade 39. Frau
Bemnighoff, Heinrichſtr. 32. Frau Hager, Wilhelmſtr. 16. Frau Klein, Steinſtr. 29. Frln.
C. Leißler, Wilhelminenſtr. 14. Frau von Lepel, Promenadeſtr. 70. Frau Maurer, Heinrichſtr. 37.
Frau Anna Merck, Rheinſtr. 9. Frau Lina Merck, Mühlſtr. 33. Fräulein A. Moller, Rheinſtr. 47.
Frau Anna Neidhardt, Eliſabethenſtr, 34. Frau von Ochſenſtein, Riedeſelſtr. 42. Frau Reuling,
Beſſ. Wilhelmſtr. 16. Frau Strecker, Waldſtr. 35. Frau Dr. Schatzmann, Hügelſtr. 55. Frau
L. Schwab, Promenadeſtr 45. Frau von Schenck, Bleichſtr. 24. Frau Schuchardt, Promenadeſtr.
43. Frau Schröder, Sandſtraße 38. Frln. Vogel, Carlsſtr. 45. Frau Wendelſtadt, Promenadeſtr.
I1. Frau Weber, Promenadeſtr. 70. Frau Wenck, Rheinſtr. 53. Frau Chr. Wittich, Promenadeſtr.
25. Frau E. Wittich, Waldſtr. 51. Frln. Wieder, Grafenſtr. 26. Frau Wondra, Ludwigſtr. 16.
Frau Baron van der Capellen, Marſtall. Frau Anna Gervinus, Caſerneſtr. 62. Frln. Antonie Weber.
A u f Tor d ex un g.
Unter Bezugnahme auf die vorſtehende Einladung, fordern wir die in Darmſtadt u. Beſſungen
wohnenden Frauen der im Kriege mit Frankreich abweſenden oder gefallenen Unteroffiziere und
Soldaten auf, bei einer der unterzeichneten Damen die Anzahl, das Alter, Geſchlecht ihrer Kinder,
nebſt ihrer ganz genauen Wohnung anzugeben.
Frau Anna Merck, Rheinſtr. 9. Frau Lina Merck, Mühlſtr. 33. Frau von Ochſenſtein,
Niedeſelſtr. 42. Frau Eliſe Schröder, Sandſtraße 38. Frau Sara Weber, Promenade 70. Frau
Pauline Wenck, Rheinſtr. 53. Frau Eliſe Wittich, Waldſtr. 51.
Gedenket der Kinder unſerer vor dem Feinde ſtehender Soldaten.
7 Sin dem letzten Wochenblatte fordert der Vorſtand des Hülfsvereins zu Gaben für eine Chriſt=
3 28 beſcheerung in ſämmtlichen Lazarethen auf. So ſehr wir auch jede Freude und jedes
Ver=
gnügen den kranken und verwundeten Soldaten gönnen, müſſen wir doch, in Anbetracht der noch lange
nicht beendeten ernſten Aufgabe des Hülfsvereins, auf die unbedingte Nothwendigkeit verweiſen,
alle, dem Vereine zu Gebot ſtehenden und ferner noch zufließenden Mittel einzig und allein der Pflege
der Soldaten zuzuwenden. Wer geſonnen iſt ſich an Weihnachtsbeſcheerungen zu betheiligen, dem
empfehlen wir die nicht geringe Anzahl der Kinder unſrer im Felde ſtehenden Soldaten. Weihnachten
iſt vor Allem ein Feſt der Kinder und über 350 Kinder ſind in Darmſtadt u. Beſſungen ihrer
Er=
nährer beraubt. Hier bietet ſich Gelegenheit nicht blos Freude zu bereiten, ſondern auch mancherlei
Noth abzuhelfen. In dieſen Familien herrſcht vielfach thatſächlich jetzt viele Noth und der hierzu
beſtehende Verein verfügt nicht über ſo viel Mittel der Noth ganz abzuhelfen.
7595) Unterzeichnete iſt erbötig, Unterricht im
Franzöſiſchen, ſowie Nachhülfeſtunden für Kinder
L. Dieſfenbach, Bleichſtr. 17.
zu geben.
7271) Es werden 5—6000 fl. gegen doppelte
Sicherheit zu leihen geſucht.
Zu erfragen bei der Expedition.
6863) Ein Schüler kann Koſt und Logis
er=
halten. Marktſtraße Nro. 3 zwei Stiegen hoch.
7550) Ein Schüler oder ein junger Mann
(Vsraelit) kann Beſſunger Carlſtraße 58 Koſt
und Logis erhalten.
7597)
Agenten
zum Verkauf für Roth= und Weißweine
werden für hier geſucht.
Näheres in der Erp. d. Bl.
7767)
Buchbinder,
welche ſogleich Brochüren machen, finden Arbeit
bei C. Köhlers Verlag,. Rheinſtraße 49.
Chriſtbeſcheerung für verwundete u. kranke Krieger.
Der Hülfsverein will am Chriſtfeſt in allen hieſigen Lazarethen, unter Beihülfe der daſelbſt
wirkenden Damen, Weihnachtsbeſcheerungen für die verwundeten und kranken
Sol=
daten veranſtalten und bittet Diejenigen, welche zu dieſem Liebeswerk beitragen wollen, dafür
be=
ſtimumte kleine Gaben aller Art in den Vormittagsſtunden an die Material=
Com=
miſſion im Palais Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs (öſtlicher Flügel) gütigſt
abgeben zu wollen. Das Verzeichniß der Gaben wird ſtatt Empfangsbeſcheinigung bekannt gemacht
werden. - Darmſtadt, den 19. November 1870.
Der Vorſtand des Hülfsvereins für die Krankenpflege und Unterſtützung der Soldaten im Felde.
7427)
A. Weber.
Chriſtbeſcheerung in der Beſſunger Kleinkinderſehule.
Der erbebenſt unterzeichnete Vorſtand bittet auch dieſes Jahr herzlich um Gaben zur
beab=
ſichtigten Beſcheerung in unſerer Kinderſchule, von deren Vätern gar Mauche im Felde
ſtehen. Die gütigen Gaben wolle man entweder bei Pfarrer Noack, oder Frau Canzliſt
Lang=
heinz, ſowie der Lehrerin Frln. Ehrlicher möglichſt frühzeitig abgeben laſſen. Die ertheilten
Karten dienen als Quittung und Ablöſung der Neujahrsgratulationen.
7633)
Der Vorſtand.
7774)
Transparente
in jeder beliebigen Art und Größe zu malen
em=
pfiehlt ſich
L. Reyer,
Steinſtraße Nro. 9.
7805) Die hieſige General=Agentur
einer Feuer=Verſicherungs=Geſellſchaft ſucht einen
jungen Mann, der mit den hieſigen Verhältniſſen
genau vertraut iſt, unter günſtigen Bedingungen
zu engagiren. - Franco=Offerten unter D. T. 1
nimmt die Expedition d. Bl. entgegen.
7403)
A n z e i g e.
Dem hochgeehrten Publikum, ſowohl Freunden und Bekannten, ſowie meinen früheren
Kunden die ergebene Anzeige, daß ich das ſeither nicht mehr von mir betriebene Tapezier=
Geſchäft wieder aufgenommen.
Ich empfehle mich zugleich im Anfertigen von Polſtermöbeln, Betten aller Gattungen,
ferner in Decorationen und Tapezier=Arbeiten, ſowie Reparaturen werden prompt
und billigſt beſorgt.
Achtungsvoll
Cark Sehvaaädt, Capezier und Decorateur,
Grafenſtraße Nr. 19.
N. 49.
190
7762)
Außerordentliche
Geueral=Verſammlung des Proteſtanten=Vereins.
Dienſtag den 6. Dezember l. J. Abends 7½ Uhr im Gartenſaal des
Darmſtädter Hofs.
Tagesordnung: Der Kirchenverfaſſungs=Entwurf.
Die Mitglieder und Freunde des Vereins ſind ergebenſt eingeladen.
Namens des Vorſtandes:
Karl Merck. Vorſitzender.
A. Ohly. Schrifführer.
Aachener & Münchener Fenerverſicherungs=Geſellſchaft.
Wohuung und Bürcau des Unterzeichneten befinden ſich jetzt Promenadeſtraße 26
(7806
im Hauſe des Herrn Hof=Zimmermeiſter Rahn.
Darmſtadt, den 3. Dezember 1870.
Heher, General=Agent.
285)
Die Gewerbhalle zu Darnſtkadt,
an dem Markt,
empfiehlt bei feſten Preiſen ihr Lager der verſchiedenartigſten, durch Prüfung gut und preiswürdig
befundenen Erzeugniſſe der Induſtrie. Dieſelbe glaubt beſonders aufmerkſam machen zu dürfen
auf deu ſtets reichen Vorrath an Möbeln aller Art und zu jeder Einrichtung pa ſſend, ſowie darauf,
daß fortwährend auch Beſtellungen auf ganze Ameublements angenommen werden. Durch ihre
Ver=
pflichtung zu einer Garantie von einem Jahr für die Güte der Arbeiten ſichert ſie zugleich ihr
Fortblühen und das Vertrauen des Publikums.
Schriftliche Aufträge wolle man an den Verwaltungsausſchuß der Gewerbhalle zu Darmſtadt
richten, welche aufs ſorgfältigſte ausgeführt werden; mündliche Beſtellungen werden in der
Gewerbe=
halle von dem Geſchäftsführer der Halle entgegengenommen. Der Ausſchuß der Gewerbhalle.
Die Gewinn=Nummern der bei der Abend=
2. Unterhaltung der„Melomanen” ſtattgehabten
Verlooſung werden im nächſten Blatt bekannt
gemacht.
7807) Geſucht ein anſtändiges Frauenzimmer,
was einen Erwerbszweig (für gebildete Frauen
paſſend) erlernen will, wodurch ſie ſich eine ſehr
bedeutende Jahres=Einnahme ſichert. Arbeit im
Hauſe. Schriftliche Offerten unter M. M. poste
restante Darmstadt.
7808) Ein ſtilles ſolides Frauenzimmer ſucht
ebenfalls ein ſolides Mädchen, welches ausgeht
arbeiten. Magdalenenſtraße Nr. 5.
ersAeaure
Cr.
o
Großherzogliches Hoftheater.
Dienſtag, 6. Dez. 3. Vorſt. im 2. Abon.
Zum Erſtenmal: Duft. Luſtſpiel in 1 Act von
Hugo Müller. - Hierauf: Der
Heirathsan=
trag auf Helgoland, Lebendes Bild in
2 Abtheilungen von L. Schneider. — Anfang
halb 7 Uhr. Wochenpreiſe.
Donnerſtag, 8 Dezbr. 4. Vorſt. im 2. Ab.
Martha. Oper in 4 Akten; Muſik von Flotow.
Anfang halb 7 Uhr. Wochenpreiſe.
Freitag. 9. Dezbr. 5. Vorſt. im 2. Ab.
Narziß. Drama in 5 Akten von Brachvogel.
Anfang halb 7 Uhr. Wochenpreiſe.
Ein ſpaßhafter Liebeswerber.
In einer kleinen Geſellſchaft von Männern, wie jie die Sehnſucht nach
einem Glaſe Bier an einem heißen Tage zufällig zuſammenführt, befanden
ſich auch zwei Junggeſellen, wie ſich im Laufe der Unterhaltung
heraus=
ſtelt. Dieſe Beiden mußten ſich, als dieſe Thatſache conſtatirt war, einige
Neckereien, wie ſie eben bei ſolchen „ einſam durch's Leben Wandelnden” gerne
gemacht werden, gefallen laſſen. Man merkte auch keinem von Beiden eine
Verſtimmung darüber an, vielleicht nur darum, weil keiner von ihnen bis
dahin eine Pflege, wie ſie nur ein treues liebendes Weib dem Manne
ge=
währen kann, nöthig gehabt hatte. Ueber die Gründe ihrer Unbeweibtheit
wurden ſie nicht befragt, weil ſich die Behandlung des Themas gar nicht
ſo weit vertiefte; der eine von ihnen gab aber unaufgefordert als Grund
an, daß er, ſo lange er ſich ſelbſt als heirathsfähig gehalten, in der That
keine Zeit zur Verheirathung habe finden können. Der joviale alte Herr
erzählte dann weiter, daß er aber doch einmal als Brautwerber aufgetreten
ſei und die Erinnerung an dieſe Brautwerbung erfreue ihn noch täglich,
obgleich, und vielleicht auch, weil dieſelbe ohne Erhörung geblieben ſei.
Die Erzählung des alten Herrn war ſo durchaus jovial, daß ich verſuchen
will, ſie, ſoweit mir dies möglich, nach ſeiner Art dem Leſer wiederzugeben.
Er erzählte ungefähr ſo:
„Als ich 60 Jahre alt geworden war, kam mir manchmal der
Ge=
danken, es würde doch vielleicht gut für mich geweſen ſein, wenn ich mich
zur richtigen Zeit beweibt hätte. Der Gedanke aber ſchlug in mir nie ſo
tiefe Wurzeln, daß ich ihn nicht leicht mit Stumpf und Stiel alsbald
wieder hätte ausreißen können. Nicht gebunden durch häusliche Verhältniſſe,
nicht abgehalten durch zärtliche Rückſicht auf ein nach mir ſich ſehnendes,
zu Hauſe gelaſſenes Weibchen, ziehe ich hinaus in die Welt, wenn mich
die Luſt dazu anwandelt, und beſehe mir, was mich intereſſirt, und ſuche
Menſchen auf, die mir im Leben lieb geworden ſind. So kam ich eben in
jener;Zeit, da ich 60 alt geworden war, einmal auf einem ſolchen Strich
durch ein Stückchen Deutſchland in eine Stadt, in der ich lange nicht
ge=
weſen war. Als ich mich im Gaſthofe comfortabel gemacht hatte, fiel mir
ein, daß hier ja eine mir vor vielen Jahren bekannt gewordene Familie
lebe, die mir immer in freundlicher Erinnerung geblieben war.
Die mußt du doch einmal aufſuchen, dachte ich, und raſch wie ich in
Ausführung von einmal Vorgenommenem bin, packte ich auf, um zu ſehen,
was aus den Leuten in der Zeil von 18 Jahren geworden war. Ich kam
au die Vorthüre ihrer Wohnung und ſchellte. Ein junges blühendes
Mäd=
chen öffnete die Thüre und theilte mir auf meine Frage, ob der Herr R.
zu Hauſe wäre. mit, daß der Papa verreiſt ſei, daß aber die Mutter da
ſei, wenn ich vielleicht dieſe ſprechen wollte. Auf meinen Wunſch, mich zu
der Mutter zu führen, öffucte ſic die Thüre eines Zimmers, in dem
die=
ſelbe, mit einer Brille auf der Naſe an einer Arbeit jaß. „Die iſt auch
nicht jünger gewordens, dachte ich, als dieſelbe ihre Brille auf die Stirne
geſchoben hatte und mich fragend anſah.
„Sie kennen mich wohl nicht mehr, Frau N. 2. redete ich ſie an
„ Ja, ja, man muß es ſich eben gefallen laſſen, daß man von alten
Be=
kanuten nicht mehr erkannt werden ſoll, wenn man alt geworden iſt."
„Ach, Herr K.1n Sie ſind es! Ja, jetzt erkenne ich Sie wieder und
ich begreife eigentlich nicht, daß ich dies nicht gleich im erſten Augenblick
gethan habe.
Nachdem nun noch einige herkömmliche Redensarten über die Freude
des Wiederſehens, über die gute Conſervirung und Aehnliches gewechſelt,
ſowie das Bedauern über die Abweſenheit ihres Mannes ausgeſprochen
waren, ſagte Frau R.:
„ Nun aber, Herr K., erzühlen Sie mir, welcher glückliche Zufall uns
die Freude, Sie einmal wieder zu ſehen, verſchafft. Sie bleiben doch ein
paar Tage hier, damit wir uns in aller Gemüthlichkeit der alten Zeit
er=
innern können? Ach, was wird ſich mein Alter freuen, weun er heute
Abend zurückkommt”
„ Liebe Frau R., antwortete ich, — und in dieſem Augenblick fuhr
mir ein ſpaßhafter Gedanke durch den Kopf, - „ Sie haben mich gefragt,
welcher glückliche Zufall mich hierher geführt habe? Gar kein Zufall!
Pure Abſicht! Sehen Sie, ich bin jetzt 60 Jahre alt geworden, und fange
an einzuſehen, daß es eigentlich nicht gut iſt, wenn ein alter Mann ſo
allein ſeine letzten Jahre verlebt. Ich habe mich darum entſchloſſen, zu
heirathen, und da man mir geſagt hat, Sie hätten eine ſchöne,
liebens=
würdige, brav erzogene Tochter, was ich ja eben durch eigne Anſchauung
beſtätigt finde, ſo wollte ich mir erlauben, zu fragen, ob Sie ſie mir zur
Frau geben wollen ?"
Das Mädchen wurde, als ich dieſe Rakete hatte ſteigen laſſen,
ab=
wechſelnd bleich und roth und ſtarrte mich mit einer Art Entſetzen an; die
Alte behielt zwar contenance, ſchaute mich aber doch mit offenem Munde
durch ihre ſchnell auf die Naſe niedergelaſſene Brille einige Secunden lang
an und ſagte dann, nachdem ſie einen kleinen Verlegenheits=Huſten
nieder=
gearbeitet hatte:
Hm, Hm, lieber Herr K., Ihr Antrag kommt, wie Sie ſich denken
können, ſehr überraſchend, aber ich darf Sie verſichern, daß wir ihn für
unſer Kind für ſehr ehrenvoll halten. Wir kennen Sie ja von Alters her
als Ehrenmann, Sie ſind wohl ſituirt, und wir ſind ganz überzeugt, daß
unſer Kind keinen beſſeren Führer durchs Leben finden kann, als Sie.
Wir werden alſo ganz gewiß, wenn unſere Tochter ihr Jawort geben will,
Sie gewiß nicht hindern -
Bei dieſen Worten der Alten wollte eben die Junge aufſpringen und
ihre Autwort, eine bejahende oder eine verneinende, alſogleich ertheilen;
ich aber rief ihr raſch zu:
„Im Augenblick kein Wort, mein liebes Fräulein, weder zuſagend noch
abſchlagend! Ich bleibe, wenn Sie es mir erlauben, auf die Minute eine
halbe Stunde hier bei Ihnen, rede wie mir der Schnabel gewachſen iſt
und gerire mich, wie wenn ich zu Hauſe wäre. Die Zeit reicht aus, um
mich kennen zu lernen, wie ich bin, und wenn ich Ihnen dann gefalle habe,
dann ſagen Sie Ja= und wenn ich Ihnen nicht gefallen habe, dann geben
SSchluſ jolgt.
Sie mir einen Korb, ſo groß wie ein Waſchkorb””
Nedaction und Verlag L. C. Wittich'ſchs Hofbuchdruckerei.
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Beilage zum „ Darmſtädter Frag= und Anzeigeblatts.
Deffentliche Erklärung
und
Aufruf an die evangeliſche Bevölkerung des Großherzogthums Heſſen.
Nachdem der Herr Miniſterpräſident von
Dal=
wigk ſchon im April v. J. die Abſicht Sr. Königl.
Hoheit des Großherzogs, „eine den kirchlichen
und religiöſen Bedürfniſſen der
evange=
liſchen Bevölkerungentſprechende
Aende=
rung der inneren Verfaſſung der
evange=
liſchen Kirchen eintreten zu laſſen, in der zweiten
Ständekammer kundgegeben hat, iſt nunmehr durch
ein im Gr. Regierungsblatt vom 19. October l. J.
veröffentlichtes Edict vom 11. Juli l. J. ein
Ent=
wurf einer Verfaſſung der evangeliſchen Kirche des
Großherzogthums veröffentlicht und zugleich das
Miniſterium des Innern beauftragt worden, „nach
Maßgabe der in dieſem Verfaſſungsentwurf
enthal=
tenen Beſtimmungen die erforderlichen Anordnungen
zur Wahl der proviſoriſch zu bildenden
Kirchen=
vorſtände zu treffen und nachdem dieſe ſämmtlich
gebildet ſein würden, die Decanatsſynoden zu
bilden und einzuberuſen, damit dieſe nach Maßgabe
der für die Bildung der Landesſynode getroffenen
Beſtimmungen die Mitglieder einer außerordentlichen
Synode wählen, welcher der Entwurf der
Kirchen=
verfaſſung zur begutachtenden Berathung vorgelegt
werden ſoll.”
Von einer am 21. Februar l. J. zu Darmſtad
abgehaltenen Verſammlung von Mitgliedern der
evangeliſchen Kilche aus allen Theilen des Landes
beauftragt, in Betreff des Zuſtandekommens einer
Verfaſſung der evangeliſchen Kirche des
Großherzog=
thums Heſſen die Rechte und Intereſſen der
evan=
geliſchen Bevölkerung zu wahren, haben wir den
Verfaſſungsentwurf in Berathung gezogen und ſprechen
auf Grund dieſer Berathung hiermit öffentlich unſere
übereinſtimmende und jetzt ſchon durch zahlreiche
Stimmen aus allen Klaſſen der evangeliſchen
Be=
völkerung unterſtützte Ueberzeugung aus:
Daß eine ſolche Aenderung der Verſaſſung,
wie ſie das genannte Ediet zu Stande
bringen will und der Entwurf in
Aus=
ſicht ſtellt, den religiöſen und kirchlichen
Bedürfniſſen der evangeliſchen
Bevölke=
rung des Großherzogthums Heſſen durchaus
nichts entſpricht, vielmehr unter dem bloſen
Schein einer Gemeindevertretung im
Weſent=
lichen nur Zuſtände und Einrichtungen
be=
ſtehen laſſen und aufs Neue befeſtigen würde,
welche mit den Rechten und Intereſſen einer
evangeliſchen Bevölkerung längſt nicht mehr
vereinbar ſind und in ihrem Fortbeſtand die
ſchwerſten Gefahren und Nachtheile für die
Entwickelung des religiöſen und kirchlichen
Lebens zur Folge haben würden.
Zur Rechtfertigung dieſes Urtheils weiſen wir
zunächſt darauf hin, daß ſchon die durch das Edict
vom 11. Juli l. J. vorgezeichnete Art der
Mitwir=
kung der evangeliſchen Bevölkerung bei dem
Zuſtande=
kommen der Verfaſſung die bereits durch Allerhöchſtes
Edict vom 25. März 1848 ertheilte landesherrliche
Zuſicherung,
daß ein von einer Commiſſion
auszuarbei=
tender Verfaſſungsentwurf, einer aus Gliedern
des geiſtlichen und weltlichen Standes durch
freie Wahl zu bildenden Synode vorgelegt
werden ſolle,
unerfüllt läßt und ſtatt deſſen einen indirecten Weg
der Zuſammenſetzung der zur Berathung der
Ver=
faſſung zu berufenden außerordentlichen Synode
vor=
ſchreibt, welcher mit dem Begriff einer freien Wahl
geradezu unvereinbar iſt und die zum
Zuſtandekom=
men einer lebensfähigen Verfaſſung unerläßlich nöthige
unmittelbare Mitwirkung der Gemeinden
aus=
ſchließt. Hiervon abgeſehen ſteht aber der
Ent=
wurf ſelbſt in weſentlichen Beſtimmungen mit
Hauptgrundſätzen der evangeliſchen Kirche in
Widerſpruch und bringt namentlich das
unveräußer=
liche und im 8. 2 ausdrücklich anerkannte Recht der
evangeliſchen Kirche auf ſelbſtſtändige
Ver=
waltung ihrer Angelegenheiten in keiner
Weiſe zur Ausführung, ja er wird in dieſer
Be=
ziehung ſelbſt den beſcheidenſten Erwartungen nicht
gerecht. Während - um hier nur Einzelnes
hervorzuheben - der Entwurf durch förmliche
Sanction eines in dem heutigen
Gemeindebewußt=
ſein gar nicht mehr begründeten angeblichen
Be=
kenntnißſtandes, (. 1 des Entwurfs) durch
Anordnung von drei nach dem „
Bekenntnißſtand=
ſich ſcheidenden Specialſynoden (8. 75 des
Entwurfs) und durch verfaſſungsmäßiges
Bin=
den der Pfarrer auf den „Bekenntnißſtand:
der Gemeinden (8. 82) den Begriff einer auf
gemeinſamen Grundprinzipien ruhenden
evangeliſchen Kirche geradezu vernichtet, die
Ausbreitung der in einem großen Theil des
Lan=
des, bereits in Segen beſtehenden Union
hin=
dert, durch förmliche Verpflichtung der Geiſtlichen
auf beſtimmte Bekenntniſſe und Lehrnormen
uner=
träglichen Gewiſſenszwang, Heuchelei und moraliſche
Verderbniß im geiſtlichen Stande anbahnt und die
aus dem proteſtantiſchen Prinzip der freien Forſchung
hervorgehende Fortentwickelung der evangeliſchen
Kirche von vornherein ausſchließt, räumt derſelbe
Entwurf den Gemeinden und dem Laienſtand
neben den ſchweren Verbindlichkeiten, welche er ihnen
auferlegt, kein einziges entſcheidendes Recht ein, und
ſpricht den Gemeinden namentlich das Recht
der Pfarrwahl, ſowie überhaupt jede entſchei=
dende Mitwirkung bei Beſetzung der
Pfarrſtellen ab (8. 87). Indem der Entwurf
die Wählbarkeit in den Kirchenvorſtand, ohne
auf die Verhältniſſe des Einzelfalles irgend welche
Rückſicht zu nehmen, unbedingt von der
Theil=
nahme am Gottesdienſt und Abendmahl
abhängig macht, ſchließt er einen Theil vielleicht
der ſittlichſten und beſten Gemeindeglieder von einem
Gemeindeamt aus, welches dem Scheinheiligen und
Heuchler offen ſteht, wenn ihm nur der Pfarrer
fleißigen Kirchen= und Abendmahlsbeſuch beſcheinigt.
Ein ſo gewählter Kirchenvorſtand iſt heutzutage
ſicherlich in vielen Gemeinden keine
Gemeindever=
tretung, ſondern nur die Vertretung einer beſtimmten
mit den Pfarrern harmonirenden kirchlichen Partei.
Und während für Selbſtſtändigkeit des
Kirchenvor=
ſtandes in der Verwaltung des
Kirchenver=
mögens und in ſeiner ganzen Stellung gegenüber
den Pfarrern und Behoͤrden keine Garantie geboten,
dieſe Selbſtſtändigkeit vielmehr in
ungerechtfer=
tigter Weiſe beſchränkt wird, (z. B. F. 102
Nr. 22 und 25. 8. 11 Nr. 9) werden auf der
anderen Seite den Kirchenvorſtänden
Obliegen=
heiten auferlegt und Befuguiſſe eingeräumt, welche
mit unſeren heutigen Staats= und
Gemeindeeinrich=
tungen und mit der heutigen Stellung des Einzelnen
im Staat, in der Kirche und Gemeinde unvereinbar
ſind. Dahin gehört die Pflicht des
Kirchenvorſtan=
des, „Kirchenzucht zu üben, Mahnungen
und Zurechtweiſungen zu ertheilen,
Aus=
ſchließung aus der Kirchengemeinſchaft”
(Bann) nauszuſprechen, ſowie der chriſtlichen
Armen=und Krankenpflege obzuliegen. (88.1I,
3 und 6). Eine Befugniß des Ober=Conſiſtoriums
den Kirchenvorſtand aufzulöſen, iſt überhaupt nicht
gerechtfertigt und am Wenigſten darf ein ſolches die
Selbſtſtäͤndigkeit des Kirchenvorſtands ſchwer
gefähr=
dendes Recht an ſo vage Vorausſetzungen geknüpft
ſein, wie in 8. 29 des Entwurfs geſchieht.
Indem die weltlichen Mitglieder der
Decanats=
ſynoden nicht direct von den Gemeinden, ſondern
von und aus den Kirchenvorſtänden oder
aus früheren Mitgliedern derſelben (8. 40)
und die Abgeordneten zur Landesſynode von
den Decanatsſynoden gewählt werden ſollen,
die Wählbarkeit der weltlichen Abgeordneten aber auch
hier wieder durch Beſuch des Gottesdienſtes
und Theilnahme am Abendmahl bedingt iſt,
(88. 63 u. 64) ſchließt der Entwurf auch auf
die=
ſen Stufen des kirchlichen Organismus die nur durch
directe und freie Wahl zu ermöglichende
ſelbſtſtän=
dige Mitwirkung der Gemeinde aus, begründet
ſo=
dann durch die in §. 59 vorgeſehene Art der
Zu=
ſammenſetzung der Landesſynode ein ſtändiges Uebey=
Außerordentſiche
M.49.
Die Gepinn=Run
. .r. irrn. AA mmern der bei der Abend
wiegen des geiſtlichen Standes, und entzieht zugleich.
dadurch, daß er die Ernennung der
Vor=
ſitzenden der Synoden dem Großherzog
überläßt, den Synoden ein wichtiges Recht. Daß
der Präſident der Landesſynode die Verhandlungen,
wenn er dieſelben für erſchöpft hält, aus eigener
Machtvollkommenheit zu jeder Zeit ſoll ſchließen
dür=
fen, (8. 74 des Entwurfs) iſt eine die Freiheit und
Vollſtändigkeit der Verhandlungen ſchwer gefährdende
und darum unzuläſſige Beſtimmung, welche,
nament=
lich in Verbindung mit der durch §. 72 den
Ver=
tretern des Kirchenregiments und der
Staatsregie=
rung eingeräumten Befugniß, dem Präſidenten die
Möglichkeit giebt, die Synode ſelbſt in den
wichtig=
ſten Fragen mundtodt zu machen.
Die Beſtimmungen, welche der Entwuf über die
Ernennung und Stellung der „Diener und
Behör=
den der Kircheu aufſtellt, ſind mit dem an die Spitze
desſelben geſtellten Grundſatz der Selbſtverwaltung
der evangeliſchen Kirche vollends unverträͤglich.
Die Pfarrer ſollen auch für die Folge, ohne daß
die Gemeinde über die Perſonenfrage irgend ein
Wort mitzureden hätte, vom Kirchenregiment, oder
von den Patronen ernannt werden und in ihrer
ſeitherigen abhängigen Stellung, welche
dem Kirchenregiment das Recht giebt,
einen Pfarrer zu jeder Zeit, ohne
Ur=
theil und Recht und ohne Anſpruch auf
Penſion zu entlaſſen, verbleiben. Auch
die Decane ſollen nicht, wie es die ihnen zu
gebende Stellung erfordert, von den
Decanatsſyno=
den, ſondern von dem Großherzog ernannt werden.
Dasſelbe gilt von den drei Superintendenten
welche der Entwurf ſogar auf Lebenszeit ernannt
wiſſen will. Dieſe als Organe des Ober=
Conſi=
ſtoriums und beſonders zu junmittelbarer
per=
ſönlicher Einwirkung: beſtimmt, C8. 9l u. 94)
halten wir, du die ihnen zugewieſenen Functionen
von den Decanen ausgeübt werden können und duich
den Entwurf bereits dieſen und anderen Organen
größtentheils übertragen ſind, nicht nur für über=
flüſſig, ſondern für die freie Gemeindeentwicklun,
und die Stellung der Geiſtlichen den kirchlichen
Be=
hörden gegenüber, zumal bei der höchſt abhängigen
und jedem höheren Einfluß unterworſenen Stellung,
welche der Entwurf den Geiſtlichen anweiſt, für
ge=
radezu gefährlich, während es mit der
Selbſtſtändig=
keit und Würde der evangeliſchen Kirche und der
kirchlichen Behörden durchaus unvereinbar iſt, daß
zwiſchen das Ober=Conſiſtorium, als „oberſte
kirch=
liche Behörde, durchwelche der
Großher=
zog das ihm zuſtehende Kirchenregiment
ausübt: (8. 102 des Entwurfs) und den
Groß=
herzog ſelbſt das Miniſterium des Innern
und zwar in einer Weiſe in die Mitte geſtellt wird,
daß die oberſte Kirchenbehorde regelmäßig nicht einmal
direct an den oberſten Biſchof berichten und von
dem=
ſelben Verfügungen entgegen nehmen darf (8. 106).
Eine ſolche Organiſation in Verbindung mit der
weiteten Beſtimmung in §. 106, „daß das
Mini=
ſterium des Innern im Namen des
Großher=
zogs die Dienſtaufſicht über die kirchlichen
Behörden führen ſoll,” kann keinen anderen
Zweck und keine andere Wirkung haben, als die
Eingangs des Entwurfs verheißene
Selbſtſtändig=
keit der evangeliſchen Kirche und deren Behörden
durch eine miniſterielle Bevormundung wieder zu
nichte zu machen, die Pfarrer und Behörden der
Kirche in fortwährender Abhängigkeit von dem
Miniſterium zu erhalten, und eine über das
allge=
meine ſtaatliche Ober=Aufſichtsrecht hinausgehende
verderbliche Einmiſchung der Staatsbehörden in die
Angelegenheiten der evangeliſchen Kirche zu
ermög=
lichen. Die oberſte Kirchenbehörde, welcher der
Entwurf übrigens in vielen Punkten zu tief
ein=
greifende Befugniſſe beilegt, muß unmittelbar
unter dem Großherzog ſtehen, von dem
Miniſterium gänzlich unabhängig und
für Aufrechthaltung der Verfaſſung der
Landesſynode verantwortlichſein.
Es iſt nicht unſere Abſicht, hier in eine Krillk
aller einzelnen Beſtimmungen des Verfaſſungsent=
wurfs einzugehen, vielmehr wollten wir nur aus
einzelnen Grundbeſtimmungen desſelben
un=
ſer oben ausgeſprochenes Urtheil rechtfertigen und
unſere Stellung zu dem Entwurf unzweideutig
dar=
legen.
Während wir und unſere Geſinnungsgenoſſen
gern bereit geweſen wären, auf der Grundlage eines
wenigſtens der Verbeſſerung und Fortentwicklung
ſähigen Verfaſſungsentwurfs zur Ausgleichung der
in der evangeliſchen Kirche Heſſens beſtehenden
Zwie=
ſpältigkeiten aufrichtig die Hand zu bieten, müſſen
wir es nunmehr tief beklagen, daß dieſer Zwieſpalt
durch die beabſichtigte Einführung einer Verfaſſung,
welche nur den Anforderungen einer kleinen,
vorzugs=
weiſe im geiſtlichen Stande vertretenen, kirchlichen
Partei gerecht wird, und die evangeliſche Kirche in
Heſſen in eine läugſt vergangene Zeit
zu=
rückzuwerfen und aufzulöſen droht, nur
noch veiſchärft worden iſt. Wir halten es unter
dieſen Umſtänden für eine heilige Gewiſſenspflicht,
ſowohl der beabſichtigten Art der Einführung als
auch dem dermaligen Inhalt des veröffentlichten
Ent=
wurfs einer Kirchenverfaſſung einen öffentlichen
Proteſtentgegen zu ſetzen, zugleich aber die
evangeliſche Bevölkerung des ganzen Landes
aufzu=
fordern, ſich dieſem Proteſt anzuſchließen und dies zu
Kenntniß Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs zu
bringen. Wir hegen nach wie vor die zuverſichtliche
Hoffnung, Seine Königl. Hoheit werde der Stimme
der evangeliſchen Bevölkerung, wenn ſie ihm
wieder=
holt und unmittelbar kund gegeben wird, Gehör
ſchenken, und eine durch freie Wahl zu bildende
Synode berufen, damit durch deren Mitwirkung eine
Verfaſſung zu Stande komme, welche unter Wahrung
der Allerhöchſten Episcopalrechte, die
Selbſtver=
waltung der evangeliſchen Kirche des
Großherzog=
thums zur vollen Wahrheit macht und der
evan=
geliſchen Kirche endlich die gleiche Freiheit von
ſtaatlicher Abhängigkeit ſichert, deren ſich die
katho=
liſche Kirche des Landes ſchon ſeit vielen Jahren
in ausgedehnteſtem Maaße zu erfreuen hat.
Darmſtadt, im November 1870.
Der Landesausſchuß für die Augelegenheiten der evangeliſchen Kirche im Großherzogthum Heſſen.
Dr. Joh. Marhah, Pfarer zu Obbornhofen, A. Ohlh, Hofgerichs=Advokat zu Darmſtadt, R. Schlich, Pfarrer zu
Eichloch, Dr. Schröder zu Worms, E. Trapp V., Hofgerichts=Advokat zu Friedberg, W. Freiher von Wedelind,
Gutsbeſitzer zu Hiltersklingen, Dr. Weber, Hofgerichts=Advokat zu Offenbach.
Anmerkung. Fornulare einer Zuſimmungs=Adreſſe ſind von Hofgerichts=Advokat Ohly zu Darmſtadt zu haben. Auch bittet man, die unterzeichneten Adreſſen zum
Zweck der Weiterbeforderung an denſelben einzuſenden.
Zuſtimmungs=Adreſſen liegen zum Unterzeichnen offen bei folgenden Herren:
Vernhardt, Ludwigſtraße, Kaufſmann. Ohlh. Eliſabethenſtraße, Hofgerichts=Advocat. Carl Gauls, Eliſabethenſtraße, Kaufmann. Heinrich Gaulé, Prinz Carl,
Gaſtwirth. Karp, Schulſtraße, Uhrmacher. W. Harres, Ludwigsſtraße, Schirmfabrikant. Kemmler, Ludwigsſtraße, Kaufmann. C. Kleber, Mathildenplatz,
Kaufmann. L. Wiener, Rheinſtraße, Gaſtwirth. W. Köhler, Rheinſtraße, Gaſtwirth. C. Gerſchlauer, Neckarſtraße, Kaufmann. F. Schröder, Sandſtraße,
Gaſtwirth. G. Möſer Sohn, Kirchſtraße, Kaufmann. Heyler, (weiße Schwan) Gaſtwirth. C. Heyl, Holzſtraße, Kaufmann. H. Störger, Eliſabethenſtraße,
Kaufmann. Möſer, Karlsſtraße, Oelemüller. Nungeſſer, Grafenſtraße, Kaufmann. Kaufmann, Graſenſtraße, Uhrmacher. Lauſter, Roßdörferſtraße, Gaſtwirth.
R. Lautz, Heinheimerſtraße, Bäcker. Finger, Caplaneigaſſe, Kaufmann. F. Ebert, Arheilgerſtraße, Kaufmann. H. Weil, Gardiſtenſtraße, Kaufmann. Habich,
Kirchſtraße, Gaſtwirth. Pretſch, Bleichſtraße, Pläſterermeiſter. Keller, Landwehrweg, Kaufmann. Schulz W., Wilhelminenſtraße, Kaufmann. Hüter,
Marktſtraße, Gaſtwirth.
De
Druck von Gebr. Edelmann in Larnfet.