Darmstädter Tagblatt 1915


Nr. 49., Donnerstag, den 18. Februar.

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Der Krieg.

Von den Kriegsſchauplätzen. Die Winterſchlacht in den Maſuren. Ein kritiſcher Tag. Der Seekrieg gegen England.
Churchill als miles gloriosus. Vom engliſchen Lügenfeldzug in Braſilien. Japans Machtpolitik. Die deutſche
Note an die Vereinigten Staaten.

Von den Kriegsſchauplätzen.

* Großes Hauptquartier, 17. Febr. (W. T. B.
Amtlich.)

Weſtlicher Kriegsſchauplatz.

Offenbar veranlaßt durch unſchre großen Erfolge im
Oſten unternahmen die Franzoſen und Engländer
geſtern und in der vergangenen Nacht an verſchiedenen
Stellen beſonders hartnäckige Angriffe.

Die Engländer virloren bei geſcheiterten Verſuchen,
ihre am 14. Februar verlorenen Stellungen wieder zu
gewinnen, erneut vier Offiziere und 170 Mann an Ge=
fangenen
.

Nordweſtlich Reims wurden feindliche Angriffe ab=
gewieſen
. Zwei Offiziere und 179 Franzoſen blieben in
unſerer Hand.

Beſonders ſtarke Vorſtöße richteten ſich
gegen unſere Linie in der Champagne, die mehrfach zu
erbitterten Nahkämpfen führten. Abgeſehen von ein=
zelnen
kurzen Abſchnitten, in die der Feind eingedrungen
iſt und in denen der Kampf noch andauert, wurden die
feindlichen Angriffe überall abgewieſen. Etwa 300
Franzoſen wurden gefangen genommen.

In den Argonnen ſetzten wir unſere Offenſive
fort, eroberten weitere Teile der feindlichen Hauptſtellung,
machten 350 Gefangene und eroberten 2 Gebirgsgeſchütze
und 7 Maſchinengewehre.

Auch im Prieſterwald (nördlich Toul) ſind klei=
nere
Erfolge zu verzeichnen. Dabei wurden 2 Maſchinen=
gewehre
genommen.

Von der Grenze der Reichslande nichts Neues.

Oeſtlicher Kriegsſchauplatz.

Nördlich der Memel ſind unſare Truppen dem
überall geworfenen Gegner in Richtung Tau=
roggen
über die Grenze gefolgt.

In dem Waldgebiet öſtlich Auguſtow finden an
vielen Stellen noch Verfolgungskämpfd ſtatt.

Die von Lomza nach Kolno vorgegangene ruſſiſche
Kolonne iſt geſchlagen. 700 Gefangene, ſechs Maſchinen=
gewehre
fielen in unſere Hand. Ebenſo wurde eine feind=
liche
Abteilung bei Grajewo auf Oſſowiec zurückgeworfen.

In der gewonnenen Front Plo zk-Racionz (in
Polen nördlich der Weichſel) ſcheinen ſich hartnäckige
Kämpfe zu entwickeln.

Aus Polen ſüdlich der Weichſel nichts Neues.

Oberſte Heeresleitung.

* Zürich, 16. Febr. (Ctr. Bln.) Der Züricher
Tagesanzeiger ſchreibt: Die Aktionen der Fran=
zoſen
an der ſchweizeriſchen Grenze ſind auf
eine Herausforderung der Deutſchen angelegt. Die fran=
zöſiſchen
Batterien ſind 10 Meter von der ſchweizeriſchen
Grenze aufgeſtellt, von wo aus ſie die Deutſchen beſchie=
ßen
. Der unerhörte Vorgang erinnert an das Beiſpiel
mit der Kathedrale in Reims. Hierzu bemerkt der Deut=
ſche
Kurier: Dieſe Feſtſtellung des Züricher Blattes iſt
ſehr dankenswert. Es geht daraus hervor, daß die Fran=
zoſen
, wie ſie uns zur Beſchießung der Kathedrale nötig=
ten
, um uns hinterher bei den Neutralen der Barbarei zu
beſchuldigen, nun durch denſelben Trick die Schweizer
gegen uns aufbringen wollen. Es iſt nur gut, wenn eine
ſolche Handlungsweiſe rechtzeitig niedriger gehängt wird,
damit die Schweizer wiſſen, woran ſie ſind.

* Wien, 16. Febr. Der Sonderberichterſtatter des
Wiener Tagblattes meldet aus Biſtritz in Siebenbürgen
vom 16. Februar: Die urſprüngliche Annahme, die Ruſ=
ſen
würden Ezernowitz kampflos aufgeben, er=
weiſt
ſich als irrig. Die von den Unſerigen verfolgten
Ruſſen machten im Umkreiſe von 20 Kilometern ſüdlich
von Ezernowitz Halt, wo ſie, da ſie ſtark hergenommen

waren, Verſtärkungen von Norden erhielten, um mit
unſeren Truppen den Kampf aufzunehmen.
Unſere aus der ſüdlichen Bukowina vorgerückten Truppen
ſtehen bei der Stadt Sereth und bei Storozynetz am Se=
rethfluß
, während die aus der Marmaros=Gegend gegen
Wiznitz am Tſchzeremoſch vorgeſtoßenen Truppen in nörd=
licher
Richtung gegen den Pruthfluß, in öſtlicher Richtung
gegen Czernowitz ſtehen. Die Ruſſen ſind von unſeren
Truppen demnach halbkreisförmig umſchloſſen, ſo daß die
vorausſichtliche Schlacht auf der Linie öſtlich und ſüdlich
von Czernowitz zwiſchen Hlinitza, Michaltſche und Tere=
ſcheny
ſich abſpielen dürfte.

Die Winterſchlacht in den Maſuren.

* Der neue große Sieg der Deutſchen über die ruſſi=
ſchen
Truppen, die ja nach Saſonow auf ihr Ziel zu mar=
ſchieren
ſollen, in Oſtpreußen hat in ganz Deutſchland
großen Jubel erweckt und die Dankbarkeit gegen Hinden=
burg
und ſeine braven Truppen noch erhöht. Ueberall
wurden und werden Siegesfeiern veranſtaltet, und auch
das heſſiſche Miniſterium des Innern hat in einem Erlaß
an die Schulbehörden dieſen empfohlen, an einem der
nächſten Tage der Winterſchlacht an den maſuriſchen Seen
in einer beſonderen Schulfeier zu gedenken, in der auf die
Bedeutung dieſes Sieges und die Befreiung Oſtpreußens
hingewieſen werden ſoll. Die oberſte Heeresleitung hatte
ſchon mitgeteilt, daß die Ruſſen aus ihren Stellungen an
den maſuriſchen Seen vertrieben wurden, die ſie ſeit Mo=
naten
befeſtigt und ausgebaut hatten. Jetzt iſt der Feind
über die Grenzen hinaus zurückgeſchlagen worden, deutſche
Truppen haben ihn faſt völlig umzingelt und in einer
neuntägigen Schlacht auf offenem Felde bis zur Vernich=
tung
geſchlagen. Wie der geſtrige Tagesbericht weiter
mitteilt, verfolgen unſere Truppen den Feind. Nördlich
der Memel ſind unſere Truppen dem überall geworfenen
Gegner in Richtung Tauroggen über die Grenze gefolgt.
Der Bericht des ruſſiſchen Stabes des Generaliſſimus
gibt die Niederlage in verblümter Weiſe zu. Er ſagt: In
der Gegend von Auguſtow haben unſere Truppen am
15. Februar mit an Zahl überlegenen deutſchen Streit=
kräften
, die verſuchten, unſere beiden Flügel einzuſchließen,
hartnäckig gekämpft. Eine feindliche Kolonne marſchiert
von Grajewo nach Oſſowiec. Zwiſchen der Weichſel und
der Swrka hat der Feind die Front Plozk=Racionz erreicht.
Zu dem Siege ſchreibt die Frkf. Ztg.: Der Feldzug
gegen Rußland iſt auch mit dem Sieg in Maſuren noch
nicht zu Ende. Wir kennen den Gegner jetzt beſſer als zu
Beginn des Krieges, wir wiſſen, daß er zäh zu kämpfen
verſteht und ſich lange und ſorgfältig vorbereitet hat.
Neue Schlachten und Siege werden kommen, bis der
Widerſtand Rußlands ganz gebrochen iſt. Wir wiſſen
aber auch, daß bei ungefähr gleichen Kräften auf dem
Schlachtfeld die Deutſchen ſiegen. Dieſes Verhältnis der
Kräfte aber wird immer leichter herzuſtellen ſein. Ruß=
land
hat ſchon alle ſeine Kräfte gegen uns aufgeboten. Es
kann wohl auch jetzt noch gewaltige Verluſte an halb aus=
gebildeten
Mannſchaften ertragen, jede Einbuße an Offi=
zieren
und Material aber iſt unerſetzlich. Jeder Schlag,
den jetzt die ruſſiſchen Armeen erleiden, iſt in der Wirkung
dreifach höher zu ſchätzen als zu Beginn des Krieges. Auch
die ſtrategiſche Lage, die auf den weiten Ebenen Polens
bis in die Karpathen hinein gewaltige Heeresmaſſen zu
überſichtlicher Entfaltung gebracht hat, iſt ſo, daß eine
Entſcheidung an einem Punkte weit nachdrücklicher als im
erſten Stadium des Feldzuges überall zurückwirken muß.
Von der Winterſchlacht in Maſuren dürfen wir daher noch
fruchtbarere Ergebniſſe erhoffen als ſelbſt von Tannenberg.

An dieſem großen Siege, der eine vernichtende Nieder=
lage
der Ruſſen brachte und Oſtpreußen von dem Feind
ſäuberte, hat Generaloberſt v. Eichhorn hervorragenden
Anteil. Herr v. Eichhorn weilte neun Jahre in Frankfurt
als Korpskommandeur. Er iſt am 13. Februar 1848 in
Breslau geboren, wo ſein Vater Regierungspräſident war.

Er beſuchte die Gymnaſien in Breslau und Oppeln und
trat 1866 als Junker ins 2. Garde=Regiment zu Fuß ein,
bei dem er den Feldzug mitmachte. Im deutſch= franzöſi=
ſchen
Krieg, während deſſen er beim 2. Garde=Landwehr=
Regiment als Leutnant ſtand, erhielt er das Eiſerne Kreuz.
Vom Jahre 1872 ab beſuchte er die Kriegsakademie, wurde
1873 Premierleutnant und 1876 zum Großen Generalſtab
kommandiert. Nach ſeiner Beförderung zum Hauptmann
und Major wurde er im Jahre 1891 unter Beförderung
zum Oberſtleutnant Chef der 2. Abteilung im Großen
Generalſtab und 1892 Chef des Stabs beim 14. Armee=
korps
in Karlsruhe. 1896 wurde er als Chef des Stabs
des 6. Armeekorps nach Breslau verſetzt und erhielt den
Rang eines Brigadekommandeurs. Seine Beförderung
zum Generalmajor erfolgte am 20. Juli 1897, jedoch blieb
er Chef des Stabs, bis er 1899 Kommandeur der 18. Bri=
gade
in Liegnitz wurde. Als Generalleutnant und Kom=
mandeur
der 9. Diviſion kam er am 18. Mai 1901 nach
Glogau. Kommandierender General des 18. Armeekorps
in Frankfurt a. M. wurde er 1904 und am 24. Dezember
1905 General der Infanterie. Am 1. Januar 1913 wurde
er zum Generaloberſt und Generalinſpekteur der neugebil=
deten
7. Armee=Inſpektion, die das 16., 18. und 21. Armee=
korps
umfaßt, in Saarbrücken ernannt.

Ein kritiſcher Tag.

*⁎* Dem heutigen 18. Februar ſieht die ganze
Kulturwelt mit großer Spannung entgegen, denn er bil=
det
den Ausgangspunkt einer neuen Phaſe dieſes Krieges,
des Vernichtungskampfes gegen den britiſchen Handel.
Der Uebermut Englands zur See war unerträglich gewor=
den
, die britiſchen Kriegsſchiffe gebärdeten ſich als Herren
des Meeres und machten ſich der frevelhafteſten Vergewalti=
gung
der neutralen Schiffahrt ſchuldig zu dem Zwecke,
das deutſche Volk auszuhungern und Deutſchland, dem die
Feinde trotz ihrer Ueberzahl in offener Schlacht nicht bei=
zukommen
vermögen, zum Friedensſchluſſe zu zwingen.
Dazu kam noch, daß einzelne Staaten zwar Neutralität
wahrten, aber es an Unparteilichkeit fehlen ließen, wie
namentlich Nordamerika, welches dem Dreiverbande Waf=
fen
, Munition und ſonſtiges Kriegsmaterial liefert, wäh=
rend
uns jegliche Zufuhr, ſelbſt ſolche an Lebensmitteln
für unſere Bevölkerung, durch England abgeſchnitten wird.
Schließlich kam es uns noch darauf an, die engliſchen
Truppentransporte nach Frankreich zu verhindern, und es
erſchien am 1. Februar eine Bekanntmachung des Admi=
ralſtabes
der deutſchen Marine, daß gegen dieſe Truppen=
transporte
mit allen zu Gebote ſtehenden Kriegsmitteln vor=
gegangen
werden ſolle. Die friedliche Schiffahrt wurde
vor der Annäherung an die franzöſiſche Nord= und Weſt=
küſte
dringend gewarnt, da ihr bei Verwechſelung mit
Schiffen, die Kriegszwecken dienen, ernſte Gefahr drohe.
Unmittelbar nach Veröffentlichung dieſer Kundgebung
wurde der berüchtigte Geheimbefehl der engliſchen Ad=
miralität
bekannt, welcher beſtimmte, daß wegen des Auf=
tretens
deutſcher Unterſeeboote im engliſchen und iriſchen
Kanal alle britiſche Handelsſchiffe eine neutrale Flagge
hiſſen ſollten.

Im Anſchluß hieran wurden nun deutſcherſeits die Ge=
wäſſer
ringsum Großbritannien und Irland als Kriegs=
gebiet
erklärt und angekündigt, daß vom 18. Februar ab
jedes in dieſem Gebiete angetroffene feindliche Kauffahrtei=
ſchiff
zerſtört werden würde, ohne daß es immer möglich ſei,
die dabei der Beſatzung und den Paſſagieren drohenden Ge=
fahren
abzuwenden. Angeſichts des von der britiſchen
Regierung angeordneten Flaggenmißbrauchs und der Zu=
fälligkeiten
des Seekriegs könne nicht immer vermieden
werden, daß die auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe
auch neutrale Schiffe treffen. Die Schiffahrt nördlich um
die Shetlandsinſeln, im öſtlichen Gebiete der Nordſee und
entlang der holländiſchen Küſte ſei nicht gefährdet. Mit
einer ſolchen Maßregel ſchienen unſere Feinde nicht ge=
rechnet
zu haben, und wenn ſie auch ſo taten, als handle

[ ][  ][ ]

es ſich nur um einen deutſchen Bluff, ſo ſehen ſie dem 18.
Februar doch mit Bangen entgegen. Bekanntlich hat die
deutſche Ankündigung zu einem Notenwechſel mit Amerika
geführt, und auch andere Staaten haben die Berliner Re=
gierung
wegen der Gefährdung des neutralen Handels
um Aufklärung gebeten. Letztere iſt erteilt worden und
dürfte die erſten übertriebenen Befürchtungen beſchwichtigt
haben. Wenn wir auch ferner auf den neutralen Handel
die möglichſte Rückſicht nehmen, ſoweit ſich das mit den
militäriſchen Intereſſen vereinigen läßt, ſo wird doch der
Kampf gegen die britiſche Schiffahrt ein unerbittlicher
werden, und England wird gewahr werden, daß wir
Mittel und Wege haben, ſeinen Handel zu lähmen und das
Inſelreich vom Verkehr abzuſchließen. Nicht Worte, ſon=
dern
Taten ſind in dieſem Kriege die deutſchen Waffen.

Der Seekrieg gegen England.

TU Berlin, 17. Febr. Die Antwortnote dei
deutſchen Regierung iſt geſtern abend der ameri=
kaniſchen
Regierung überreicht worden.

* Kopenhagen, 17. Febr. Ritzaus Telegraphen=
Bureau meldet: Die däniſche, norwegiſche und
ſchwediſche Regierung einigten ſich nach Ver=
handlungen
in Stockholm dahin, bei der buitiſchen
und deutſchen Regierung Vorſtellungen zu er=
heben
wegen der Gefahren, die der nordiſchen Schiffahrt
drohen, teils durch die vom britiſchen Auswärtigen Amt
veröffentlichte Mitteilung über eventuelle Anwendung
neutraler Flaggen durch britiſche Handelsſchiffe, teils
durch die militäriſchen Maßnahmen in den Gewäſſern um
die britiſche Inſelgruppe, die deutſcherſeits in Ausſicht ge=
ſtellt
wurden. Die Noten, welche die drei Regierun=
gen
jede für ſich den beiden kriegführenden Ländern zu=
ſtellen
, ſind gleichlautend.

* Kopenhagen, 17. Febr. Extrabladet zufolge
ſind beide Kammern des däniſchen Parlaments
auf morgen zu einer gemeinſamen geheimen Sitzung ge=
laden
, wie man annimmt, um die Blockadefrage
zu beſprechen. Es wird betont, daß die Sitzung einen
friedlichen Charakter haben werde.

TU Hamburg, 16. Febr. Die engliche Admi=
ralität
hat angeordnet, daß Verluſte von Han=
delsſchiffen
nicht mehr öffentlich bekannt
gegeben werden ſollen. (Aehnlich wie bei dem
Verluſt des Schlachtſchiffes bei Helgoland. D. Red.) Die
Dampfer der Hauptſchiffahrtslinien werden, wie den
Hamburger Nachrichten aus Brüſſel berichtet wird, von
Kriegsſchiffen bis weit in das offene Meer begleitet wer=
den
. Große Beſorgnis herrſcht in London wegen der
Sicherheit der engliſch=niederl ändiſchen Poſt=
dampfenVerbindungen
, die für den engliſchen
Handel jetzt, nach dem Fall von Antwerpen, von beſon=
derer
Bedeutung ſind. Es finden darüber zwiſchen Eng=
land
und Holland diplomatiſche Verhandlungen ſtatt. Die
Londoner Zeitungen behaupten, daß Deutſchland ſeine
Blockade nicht mit den gewöhnlichen Unterſeebooten, ſon=
dern
mit 40 neu erbauten Tauchbooten eines
beſonderen Typs beginnen wird, der es geſtattet, daß die
Boote lange im Meer, fern von jedem Stützpunkt, weilen
können. Der Londoner Exchange Telegraph meldet aus
Kopenhagen: In dortigen Marinekreiſen ſcheine man der
Meinung zu ſein, daß die Deutſchen eine geheime
Minenſperre anzulegen beabſichtigen. Man erachte
es daher für ratſam, die Schiffahrt nckch denjenigen =
fen
zu leiten, in denen das benachbarte Waſſer ſo tief iſt,
daß dort nicht gut Minen gelegt werden können, und wo
man den Dienſt der engliſchen Marine in Ayſpruch neh=
men
kann. Beſonders die ſchottiſchen Häfen be=
trachte
man als hierzu geeignet.

* Magdeburg, 16. Febr. Die Magdeburgiſche
Zeitung meldet aus Rotterdam: Die franzöſiſche
Admiralit ät erließ den Blättern zufolge für alle in
der Nordſee und dem Kanal verkehrenden franzöſiſchen
Dampfer den Befehl zur Führung neutraler
Flaggen.

Luftkämpfe.

* (Ctr. Bln.) 16. Febr. Aus Kopenhagen berichtet
die B. Z.: Der Korreſpondent der Daily Expreß meldet:
Obgleich geſtern heftiger Sturm herrſchte, entwickelten
zahlreiche deutſche und franzöſiſche Flieger
an der ganzen belgiſchen und nordfranzöſiſchen Front leb=
hafte
Tätigkeit. Ein Verſuch franzöſiſcher Flieger, die
Deutſchen zu verfolgen, verlief ergebnislos. Zwei fran=
zöſiſche
Flugzeuge ſtürzten ab. Zwiſchen Brügge und
Ecloo wurden bei einem Luftkampf zwiſchen deutſchen
und engliſchen Fliegern zwei britiſche Flugzeuge ſchwer
beſchädigt und zur unfreiwilligen Landung gezwungen.
Die anderen ergriffen die Flucht.

Kriegsfürſorge.

* Berlin, 16. Febr. In der Budgetkommiſ=
ſion
des preußiſchen Abgeordnetenhauſes er=
klärte
der Miniſter des Innern weiter: Die Fa=
milien
der Kriegsteilnehmer müßten vor
jeder Not bewahrt bleiben. Zur Bekämpfung der Obdach=
loſigkeit
geſchehe das Möglichſte. Bei der Regelung des
Verhältniſſes zwiſchen Mieter und Vermieter habe ſich die
Unterſcheidung zwiſchen böswilligen und gutwilligen
Schuldnern als ſchwierig erwieſen. Das eingerichtete Sy=
ſtem
der Mietseinigungsämter habe ſich bewährt. Der
Geſetzentwurf, der dem Abgeordnetenhaus vorliege, ſolle
aus Mitteln des Staates zu den Beihilfen des Reiches
noch 110 Millionen für Unterſtützung von Gemeinder
zur Verfügung ſtellen. Es beſtehe die Abſicht, den Begriff
der Ausgaben für Kriegswohlfahrtspflege möglichſt weit
zu faſſen. Hierauf gab der Finanzminiſter nähere
Auskunft über die Verteilung der ſtaatlichen Unterſtützung
an die Gemeinden. Er hob hervor, daß die leiſtungs=
unfähigen
Gemeinden an erſter Stelle unterſtützt würden,
danach aber auch auf Zahlung an ſolche Gemeinden ge=
ſehen
würde, die ſich in beſonders weitem Maße und in
vorbildlicher Weiſe der Kriegsbeihilfe angenommen hätten.
Der Miniſter erkannte ferner an, daß die Wochenbeihilfen,
die von den Gemeinden über den Rahmen der reichs=
geſetzlich
angeordneten Wochenfürſorge hinaus geleiſtet
würden, aus dem 110 Millionen=Fonds erſtattet werden
könnten, wenn ſie unter den Begriff der Kriegswohlfahrts=
pflege
fielen. Der Miniſter des Innern erwiderte
auf eine Reihe von Anfragen und Anregungen der Vor=
redner
. Es ſei ſchwer, einen Maßſtab für die Leiſtungs=
fähigkeit
der Kommunen zu gewinnen. Die individuelle
Bedürftigkeit könne von Fall zu Fall einer Reviſion unter=
zogen
werden. Die Fürſorge für die aus den Lazaretten
entlaſſenen Verwundeten ſei Gegenſtand ernſte=
ſter
Sorge; ſie ſei Sache des Reiches im weiteſten Kreiſe.
Es werde auch nach der Entlaſſung aus den Lazaretten
weiterhin für die Verwundeten geſorgt werden müſſen bis
zur völligen Wiederherſtellung und Erwerbsfähigkeit. Zur
Lage des Hausbeſitzes ſtellte der Miniſter feſt, daß
in Bezug auf das Kreditweſen mehr geſchehen müſſe. Zu
der von einem Abgeordneten erörterten Frage, ob in den
Beſtimmungen des Bundesrates über die Wochenhilf
während des Krieges der Kreis der Unterſtützungsberech=
tigten
richtig abgegrenzt ſei, bemerkte ein Vertreter des
Handelsminiſteriums: Selbſtverſtändlich ſei es erwünſcht,
die Wochenhilfe allen in die Wochen kommenden Ehefrauen
von Kriegsteilnehmern, ſoweit eine Bedürftigkeit vorliege,
zukommen zu laſſen. Jetzt noch eine geſetzliche Aenderung
des Kreiſes der Berechtigten herbeizuführen, komme prak=
tiſch
nicht mehr in Frage. Am Schluß der Sitzung gab
der Direktor der Medizinalabteilung des Mlni=
ſteriums
des Innern einen Bericht über die Bekämp=
fung
anſteckender Krankheiten auf dem
Kriegsſchauplatz und hinter der Front. Er wies
hin auf die hervorragend günſtigen Ergebniſſe der Cholera=
und Typhusimpfungen, die uns im Gegenſatz zum feind=
lichen
Auslande vor Epidemien vollſtändig bewahrt hätten.
Der Geſundheitszuſtand in Deutſchland ſei, gerade was
die erwähnten anſteckenden Krankheiten anbetreffe, außer=
ordentlich
befriedigend. Die Uebertragung des in letzter
Zeit unter den ruſſiſchen Gefangenen aufgetretenen Fleck=

fiebers werde durch vollſtändige Abſperrung der Gefan=
genen
von der Bevölkerung erfolgreich bekämpft, ſodaß die
Gefahr einer weiteren Uebertragung nicht beſtehe. Eine
Einſchleppung der in Rußland herrſchenden Cholera= und
Peſtepidemie auf deutſchen Boden ſei bei den ausgezeich=
net
wirkenden ſanitären Abſperrungsmaßnahmen in kei=
ner
Weiſe zu befürchten.

Die Freiſprechung der deutſchen Militärärzte

* Paris, 17. Febr. (Meldung der Agence Havas.)
Das zweite Pariſer Kriegsgericht ſprach die der Heh=
lerei
beſchuldigten deutſchen Militärärzte
Schulz und Davidſohn, ſowie ſieben andere Mit=
glieder
der ſiebenten Ambulanz des 2. Armeekorps im
Reviſionsverfahren frei.

Die Angeklagten waren vom erſten Pariſer Kriegs=
gericht
im November 1914 zu verſchiedenen Freiheitsſtra=
fen
verurteilt worden. Das Urteil erregte viel Aufſehen
und wurde als eine Schmach für die franzöſiſche Recht
ſprechung hingeſtellt.

Churchill als miles glorlosus.

* Der engliſche Marineminiſter Churchill, der
ruhmgekrönte Verteidiger Antwerpens, der von den Blät=
tern
ſeines eigenen Landes wegen ſeiner Unfähigkeit und
Untätigkeit preisgegeben und wegen ſeiner Schimpfereien,
auf Deutſchland in die Schranken des Anſtandes gewieſen
worden iſt, hat im Unterhauſe wieder einmal ſeinen Mund
weit aufgemacht und die Rolle des miles gloriosus in der
Poſſe geſpielt. Zu ſeinen Aufſchneidereien bemerkt die
Köln. Ztg.:

Das iſt wieder das Gemiſch von Prahlerei und Heu=
chelei
, das wir an Herrn Churchill gewohnt ſind. Er
prahlt, daß die engliſche Flotte allen Anforderungen ge=
nügt
habe, und will das damit beweiſen, daß unſere paar
Auslandskreuzer, die jetzt unter ſeinen Taſchenſpielers
Fingern zu ſtarken deutſchen Geſchwadern werden, die von
engliſchen Kreuzern begleiteten Truppentransporte nicht
behelligt haben. Unſere Kreuzer hatten ſich andere Ziele
geſteckt und haben ſie erreicht. Von ihrer Flotte aber=
haben
Herrn Churchills Landsleute in erſter Linie den
Schutz der engliſchen Küſte erwartet; darum werden ſie
bei ſeinen Prahlereien wohl an Scarborough, Hartlepool
und Whitby denken und wünſchen, daß Herr Churchill
ſich mehr nach dem Sprichwort richtete: Charity begins
at home. So lächerlich die Prahlereien ſind, ſo verächt=
lich
iſt die Heuchelei. England betreibt die Handelsſperre
Deutſchlands ſeit ſechs Monaten, und Herr Churchill wagt
es, zu erklären, man habe noch keine Anſtalten getroffen,
Deutſchland die Zufuhr von Lebensmitteln abzuſchneiden,
Die Wilhelmina liegt in Falmouth mit beſchlagnahm=
ter
Ladung, und Herr Churchill behauptet: Wir haben
neutrale Schiffe nicht daran gehindert, ihren unmittel=
baren
Verkehr mit Deutſchland fortzuſetzen. Aber war
es denn nicht Herr Churchill, der vor wenigen Tagen von
dem Knebel ſprach, mit dem man den Feind würgen
werde, bis das Herz ausſetze? In einen deutſchen Kopf=
geht
ſolche hahnebüchene Unwahrhaftigkeit nicht hinein;
es gehört die echt engliſche Scheinheiligkeit dazu, ſie mög=
lich
zu machen. Sie,lügt, ohne mit der Wimper zu zucken,
den Tag in die Nachk um, wenn es ihren Intereſſen dient.
Darum auch die lügenhaften Schmähungen unſeres Un=
terſeeboot
=Krieges, obwohl Herr Churchill recht genau
weiß, daß wir nur in Notwehr und gerechter Vergeltung
gegen die engliſche Kriegführung handeln.: Aber wozu=
ſeinem
Prahlen und Heucheln ſoviel Worte gönnen? Un=
ſere
Waffen werden ihm hinreichend Antwort geben.

Zu der Rede Churchills im Unterhauſe ſchreibt die
Nordd. Allg. Ztg.: Was uns frommt iſt uns Recht, was
uns ſchadet iſt nicht nur Unrecht, ſondern ſchlechtweg Ver=
brechen
. Auf dieſe einfache Formel läßt ſich das geſamte
Völkerrecht im Kriege zurückführen, wie es ſich den Bri=
ten
darſtellt. Wenn England durch Mittel, die an Bruta=
lität
in der Kriegsgeſchichte ohne Beiſpiel daſtehen, den
Verſuch unternimmt, ein ganzes Volk auszuhungern, ſo
handelt es im Einklang mit den oberſten Sittengeſetzen,
da ja England ſich davon Vorteile verſpricht. Ergreift=
Deutſchland Gegenmaßregeln, ſo iſt ſein Vorgehen ein
Syſtem von offenbarem Mord und Seeraub! Solche
Heuchelei überraſcht uns Deutſche längſt nicht mehr
und wird auch außerhalb Deutſchlands nachgerade richtig

Das neue Heldentum.

** Hermann Bahr, der in Friedenszeiten für
alle lebenskräftigen Geiſtesſtrömungen unſeres Volkes ſo
oft mit ſeinen fördernden und begeiſternden Worten ein=
getreten
iſt, der den Bewegungen in Kunſt und Literatur
als ein ſeiner Kenner zukunftsreicher Anfänge die Bahn
gebrochen, hat auch beim Anbruch dieſer großen neuen Zeit
und in den erſten Monaten dieſes deutſchen Volksfrüh=
lings
den rechten Ton gefunden, um die Stimmung aller
auszudrücken. Die prächtigen Aufſätze, die in dieſer Zeit
entſtanden, ſammelt er nun in einem demnächſt im Del=
phin
=Verlag zu München erſcheinenden Buch Kriegs=
egen
, in dem das Wundervolle und Segensreiche, das
uns dieſer Krieg gebracht hat, warmherzig dargeſtellt wird.
Beſonders bezeichnend und ſchön ſind die Worte, die er
für das neue Heldentum findet, das ſo plötzlich in
deutſchen Landen herangeblüht iſt:

Das Zeitalter ſchien alles eher als heroiſch; wir
hatten eigentlich gar nicht den Ehrgeiz, Helden zu ſein, vor
einem halben Jahre hätten wir kaum geglaubt, daß es noch
Helden gibt, und in Scharen. Das iſt aber ein Heldentum,
das ſich vom antiken wie vom ritterlichen weſentlich unter=
ſcheidet
. Nicht bloß durch die Menge. Leonidas tritt
maſſenhaft auf, ein Tag enthält mehr Heldentum als alle
puniſchen Kriege. Auch iſt es ein Heldentum, für das es
nicht genügt, im Augenblick aufzuwallen. Der antike Held
und der Kreuzfahrer ſetzten die ganze Kraft auf einmal
ein, unſerer muß mit ihr haushalten, von ihr zurücklegen
und mit dem geringſten Aufwand jedesmal die größte
Wirkung tun. Einſt geſchah die Tat im heiligen Rauſch,
heute verlangt ſie Beſonnenheit, Wachſamkeit, Nüchtern=
heit
; es iſt ein Heldentum auf Kommando, nicht im An=
fall
, ſondern als Zuſtand, kein Heldentum der Leiden=
ſchaft
, ſondern aufbewahrtes, zuwartendes, gehorſames
Heldentum, nicht Heldentum als Affekt, ſondern Helden=
tum
als Charakter. Da der Helden jetzt ſo viele ſind, ver=
ſchwindet
der einzelne Held darin; er kann nicht darauf
rechnen, bemerkt zu werden; es iſt ein beſonderer Zufall,
wenn er auffällt. Der trojaniſche Held hat immer ein
Publikum, er kämpft einzeln, während die anderen ihm zu=
ſehen
, er weiß das, und daß er den Helden vor ihnen
ſpielt, macht es ihm leichter, einer zu ſein. Jetzt iſt der

Kampf kein prächtiges Schauſpiel mehr; er wird es viel=
leicht
einſt für den Leſer des Generalſtabswerks ſein, nach
Jahren, im tiefen Frieden; aber wo ſind dann unſere
Helden dahin? Der antike Held kam mit natürlicher Rauf=
luſt
, ungeſtümer Wildheit und eifernder Ruhmſucht aus,
für unſeren reichen Elan, Bravour, Gloire nicht hin; er
braucht eine ſtehende Tapferkeit, Entſagung, die nicht
müde wird, fröhliche Zuverſicht, ausharrende Geduld, ein
Herz, das nicht verzagt. Es iſt ein Heldentum der Pflicht,
der Treue, der Zucht, der inneren Ordnung und der guten
Nerven, ein ganz unperſönliches, anonymes, ſozuſagen
feldgraues Heldentum, und gar nicht mehr pittoresk, ſon=
dern
von einer abſtrakten Schönheit, der Schönheit mathe=
matiſcher
Gleichungen oder vollkommener Grundriſſe, einer
Schönheit des reinen Geiſtes . .

.. Wenn man dann aber Verwundete ſieht und
hört, ſo ſagt Bahr in einem anderen Aufſatz, den er
Kriegeriſch betitelt, die dabei waren, die mitgekämpft
haben, die von Taten erzählen können, lernt man den
Krieg anders kennen, den Krieg dieſer Zeit, und ſeine
Größe verehren, die keine Worte macht, und begreifen, daß
es der Geiſt iſt, der heute die Schlachten ſchlägt, und daß
heute nicht die Fauſt ſiegen wird, ſondern die Seelenkraft.
Die Helden, die ich ſah, waren alle aanz ſtill. erzählten
Furchtbares leiſe, ja, wie wenn es ſelbſtverſtändlich wäre
und hatten alle denſelben unheimlich weiten Blick ins
Unendliche, einen Blick aus der Tiefe, wie man ihn ſonſt
nur zuweilen an Mathematikern, alten Prieſtern und Mu=
ſikern
findet, Menſchen, die ſchon einmal drüben waren
und ſeitdem das Hieſige mit großer Sanftmut betrachten,
weil es ihnen ja nicht mehr ſo wichtig ſein kann. Und mir
wurde klar, daß dieſer Krieg einen neuen Heldenſchlag
gezeitiat hat; der Miles gloriosus iſt unbrauchbar gewor=
den
. Nicht rohe Gewalt, Elan, Bravour, Wildheit. Grau=
ſamkeit
, ſondern die auten Nerven, die innere Ordnung,
Selbſtbeherrſchung und ſachliche Treue, der Gehorſam, die
Geduld, das aute Gewiſſen machen heute den Helden
Held iſt der beſſere Menſch. Und man bittet im Stillen
den Krieg vieles ab; er iſt. ſcheint’s, verleumdet worden;
es iſt nicht wahr, daß der Krieg, wie wir ihn heute führen.
den Menſchen verroht, nein: er macht ihn ernſt und ſtill
und klar. Wenn uns nur im Frieden bliebe, was der
Krieg aus den Menſchen hervorgeholt hat!

Aus Feldpoſtbriefen.

Kaiſers Geburtstag in Polen 1915.

Heiterer Sonnenſchein liegt über O . . . . . . Der Ge=
ſchützdonner
ſchweigt. Mutter Natur hat zur Feier des
Tages die eintönige Landſchaft in ein weißes Feſtgewand
neugekleidet und die ſonſt etwas armſelig dreinſchauen=
den
Strohdächer der Häuſer mit weißen Mützen verſehen.
Blauer Himmel, Kaiſerwetter!

Der weite Platz inmitten des Ortes, auf welchem all=
jährlich
die Jahrmärkte abgehalten werden, iſt von ge=
ſchäftigen
Soldatenhänden rings mit Tannen umſäumt=
Tannengrün ſchmückt auch die Fenſter und Eingänge der
Mannſchaftsquartiere.

Von dem Gouvernement flattert luſtig im Morgen=
winde
die Fahne: Schwarz=Weiß=Rot! Soldatenwitz
verdankt das einſtöckige Schulhaus (zur Friedenszeit wird
hier polniſche Weisheit der Dorfjugend eingepaukt) den
ſtolzen Namen Gouvernement.

Gegen 11½ Uhr wird es auf dem Marktplatz lebhaf=
ter
. Mannſchaften aller in O. in Ruhe liegender Trup=
penteile
erſcheinen, erſt vereinzelt dann in geſchloſſenen
Formationen. Offiziere aller Waffengattungen, die Pelz=, den Stahlhelm, die Czapka, oder den Artillerie=
helm
auf dem Haupte, ſchreiten würdevoll einher, die letz=
ten
Erfolge beſprechend. Polenmädchen in ihren buntge=
ſtreiften
, in den grellſten Farben leuchtenden Trachten, das
purpurrote Kopftuch umſäumt das breite, oft nicht un=
ſchöne
Geſicht, blicken verſtohlen auf das militäriſche Trei=
ben
. Die Polenmädchen ſind jetzt zutraulicher geworden,
nachdem ſie gefunden haben, daß der deutſche Soldat
nichts mit dem Koſaken gemein hat.

Muſik ertönt, und unter den Klängen des Hohen=
friedberger
marſchieren ſtrammen Schrittes die Truppen
auf den rechten Flügel der Parade=Aufſtellung.

Lauter Kommandoruf erſchallt, der Präſentiermarſch
ſetzt ein und der Kommandeur unſerer Abteilung, der zu=
gleich
Ortskommandant iſt, gefolgt von ſeinem Adjutan=
ten
und dem die Parade kommandierenden nächſtälteſten
Offizier, ſchreitet die Front der Truppen ab. Die Mann=
ſchaften
der Fliegerabteilung, jener Elitetruppe der wir
ſo manchen Erfolg verdanken, fallen beſonders günſtig auf.

[ ][  ][ ]

gewertet. Uns kann ſie nur beluſtigen, nachdem das
heutige England ſeit ſechs Monaten in der Verachtung
jeglichen Rechtes der Gegner und der Neutralen ſich ſelbſt
und ſeine Vorfahren ſo glänzend übertroffen und noch zu=
letzt
durch den amtlich gebilligten, ja vorgeſchriebenen
Flaggenbetrug einen neuen Rekord gegenüber
ſeinen eigenen, ſchon bisher recht anſehnlichen Leiſtungen
auf dieſem Gebiete aufgeſtellt hat.

Der engliſche Mordanſchlag auf Roger Caſement.

* Berlin, 17. Febr. (W. T. B. Nichtamtlich.) Die
Norddeutſche Allgemeine Zeitung ſchreibt: Wie wir er=
jahren
, hat Sir Roger Caſement dem Staats=
ſekretär
des Auswärtigen Amts eine Abſchrift ſeines an
Grey gerichteten Briefes übermittelt, der den gegen Roger
geplanten Anſchlag des britiſchen Geſandten Findlay=
Kriſtiania zum Gegenſtand hat. Außerdem legte Caſe=
ment
dem Auswärtigen Amte die Originale der in
ſeinem Beſitz befindlichen, auf dieſen Anſchlag bezüglichen
Dokumente vor. An der Richtigkeit der ſo ungeheuer=
lichen
Anſchuldigungen gegen den Agenten der
britiſchen Regierung iſt daher nicht mehr zu zwei=
feln
.

Ein engliſches Dampfſchiff in die Luft geflogen.

* Amſterdam, 17. Febr. Reuter meldet aus Lon=
don
: Das engliſche Dampfſchiff Dulwich,
welches von Hull nach Rouen fährt, iſt am Montag mor=
gen
in einer Entfernung von 20 Meilen von Kap Antifer
in die Luft geflogen. Die Mannſchaft konnte ſich
unverletzt in die Boote retten.

Was mag wohl der Grund für den Untergang des
Schiffes geweſen ſein, den Reuter verſchweigt?

Die Teuerung in England.

* London, 16. Febr. (Ctr. Frkft.) Der Daily
Eitizen meldet: Eine Maſſenverſammlung der Arbeiter in
Mancheſter, welche zum Proteſt gegen die hohen Le=
bensmittelpreiſe
ſtattfand, faßte folgende Rcſo=
lution
: Falls die Regierung nicht ſofort in eine außer=
ordentliche
Aktion eintritt, um der gegenwärtigen uner=
träglichen
Lage ein Ende zu bereiten, ſoll ſofort mit der
Agitation begonnen werden, um unter den Arbeitern
eine Bewegung in Gang zu bringen, die geſamte Arbeit
ſo lange niederzulegen, bis die Regierung ihre Pflicht
erkannt hat, die Lebensbedingungen zu regeln.

* Amſterdam, 16. Febr. (Ctr. Bln.) Nach Mel=
dungen
aus London ſind in der verfloſſenen Woche 55
Prozent aller Lebensmittel um ein volles Drittel
und über 40 Prozent um die Hälfte im Preiſe ge=
ſtiegen
. Die Liverpooler Schiffahrtsgeſellſchaften haben
insgeſamt 1250 Arbeiter am letzten Samstag entlaſſen.
(T. R.)

Vom engliſchen Lügenkrieg in Braſilien.

* Berlin, 16. Febr. Aus dem Schreiben eines
deutſchen Großkaufmanns in Pernambuco,
das jetzt in ihre Hände gelangt iſt, bringt die Köln. Ztg.
folgende Stellen:

. . Hier waren wir zuerſt überhaupt von der Welt
abgeſchnitten, da England unſer Kabel zerſtört hatte. Jetzt
erhalten wir ab und zu drahtlos über Waſhington eine
Nachricht, in der Hauptſache ſind wir aber auf die Mel=
dungen
unſerer Feinde angewieſen. Wie die ausſehen
werden Sie ſich vielleicht denken können. Sie ſind damit
aber gewaltig im Irrtum, denn die Gewalttätig=
keit
der Lügen von Havas und Reuter kann
ſich kein Menſch vorſtellen. Lüttich war noch
Ende Auguſt im Beſitz der Belgier, General Emmich wurde
zweimal erſchoſſen und einmal ermordet, Deimling war
gleich im Anfang die Zunge ausgeſchoſſen, der Kaiſer war

irrſinnig geworden, Franz Joſef irrſinnig geſtorben, der
Kronprinz einem Attentat zum Opfer gefallen, unſer Heer
war in ſeiner Geſamtheit betrunken und ſo fort. Gewon=
nen
haben wir nie, wir ſind überall geſchlagen, und nur
der, welcher ſich auf der Karte die in den Meldungen ge=
nannten
Orte nachſuchte, entdeckte, daß wir immer weiter
vorwärts geſchlagen wurden. Immerhin iſt der Zuſtand
nicht angenehm, denn das hieſige Volk ſteht ganz auf
ſeiten unſerer Feinde und glaubt deren Nachrichten
unbeſehen. Im Anfang kam hier durch Havas ein
Telegramm an, nach dem ein hervorragender braſilianiſcher
Politiker, Bernardino de Campos, dort als Spion er=
ſchoſſen
und ſeine Frau umgebracht ſein ſollte. Alles
war reine Erfindung, die mir und dem deutſchen Konſu=
lat
aber zerbrochene Fenſterſcheiben einbrachte, und nur
haarſcharf entgingen wir Schlimmerem. Der Handel
ſt ganzundgarvernichtet. Hier liegen 13 deutſche
Dampfer im Hafen (es iſt Ende 1914 gemeint), die bei
Kriegsausbruch Pernambuco als Nothafen anliefen. Auf
den Dampfern befanden ſich ungefähr 3000 Fahrgäſte, die
Weiterbeförderung verlangten, nicht von Bord wollten und
beköſtigt werden mußten. Wohl aber verhindern ſie jeg=
lichen
Handel, nur engliſche Frachtdampfer kommen noch
mit Waren von England, allerdings nur wenige. Darin
hat ſich England aber geirrt, daß es glaubte, durch
Lahmlegung unſeres Handels den ſeinigen zu heben, denn
es vergaß die Wirkung des Krieges auf die überſeeiſchen
neutralen Länder. Dieſe leiden finanziell viel mehr, als
wir ſelber Wir haben auch hier ein Moratorium; kein
Menſch kauft, jeder behält ſein Geld im Beutel und ſchränkt
ſich ein, ſo daß England ſelbſt, wenn wir überhaupt keine
Kreuzer mehr hätten, keine Waren los würde, weil kein
Käufer da iſt.

Ausſtand von Arbeitern in England.

* London, 17. Febr. (W.T. B. Nichtamtlich.)
Gegen 4000 Arbeiter der Victoria= and Albert=
Docks ſind vorgeſtern in den Ausſtand getreten. Auf
der Schiffswerft von White and Cie, in Cowes haben
die Dreher und Monteure die Arbeit eingeſtellt, um da=
durch
gegen die Beſchäftigung von unorganiſierten Arbei=
tern
zu proteſtieren.

Die Entrechtung der Untertanen feindlicher
Staaten in Rußland.

* Petersburg, 17. Febr. Das geſtern in Kraft
getretene neue Geſetz über den Grundbeſitz von
Untertanen feindlicher Staaten macht dem
Landbeſitz und dem Beſitz unbeweglichen Eigentums von
Reichsdeutſchen, Oeſterreichern, Ungarn und Türken im
Gouvernement Petersburg, in den Oſtſeeprovinzen, Finn=
land
, den Weſtgebieten Rußlands, dem Dongebiet, im
Kaukaſus= und Amurgebiet ein Ende. Das Geſetz kann,
falls erforderlich, auch auf andere Teile des Reiches aus=
gedehnt
werden. Durch die neuen Beſtimmungen verlie=
ren
die erwähnten Staatsangehörigen das Recht, in Ruß=
land
Grundbeſitz und unbewegliches Eigentum zu erwer=
ben
und zu pachten, ja ſelbſt zu verwalten. Eine Aus=
nahme
wird für diejenigen Untertanen feindlicher Staaten
zugelaſſen, die 1. bei der Geburt oder bis zum 1. Januar
1914 orthodor getauft, 2. die ſlawiſcher Herkunft ſind,
3., die ſelbſt oder deren Vorfahren reſpektive Nachkommen
männlicher Linie als Offiziere oder Freiwillige an kriege=
riſchen
Operationen des ruſſiſchen Heeres oder der Flotte
teilgenommen und Auszeichnungen für Tapferkeit erhal=
ten
haben. Für die Witwen der erwähnten Perſonen gilt
die gleiche Ausnahme. Allen übrigen deutſchen, öſter=
reichiſchen
, ungariſchen und türkiſchen Staatsangehöri=
gen
wird für die Veräußerung ihres Grundbeſitzes
und ihres unbeweglichen Eigentums eine halbjähr=
liche
Friſt gewährt, nach Ablauf welcher dasſelbe öffent=
lich
verſteigert wird. Zur Veräußerung des den Unter=
tanen
feindlicher Länder durch Erbſchaft zufallenden un=

beweglichen Eigentums ſind zwei Jahre angeſetzt. Nach
Ablauf dieſer Friſt gekangt dasſelbe zur öffentlichen Ver=
ſteigerung
. Das Verbot des Erwerbs von Landbeſitz
und unbeweglichem Eigentum erſtreckt ſich auch auf deut=
ſche
, öſterreichiſche, ungariſche und türkiſche Geſellſchaften,
deren Operationen in Rußland zugelaſſen ſind, ebenſo
auf Geſellſchaften, die auf Grundlage ruſſiſcher Statuten
operieren, falls ſich unter ihren Teilnehmern Untertanen
feindlicher Staaten befinden. Zur Durchführung der
Beſtimmungen in der kurzen Friſt von ſechs Monaten
wird dem Miniſter des Innern und in Finnland dem
Senat anheimgeſtellt, die erforderlichen Geldmittel anzu=
ſuchen
. In dem neuen Geſetz ſind Beſtimmungen vor=
geſehen
zum Schutz ſolcher ruſſiſcher Untertanen, die an
den unbeweglichen Beſitz der Untertanen feindlicher Län=
der
Geldforderungen haben.

Portugal bleibt neutral.

* (Ctr. Bln.) Aus Brüſſel wird der Deutſchen Tages=
zeitung
gemeldet: Der neue portugieſiſche Mi=
niſterpräſident
General Pimenta de Caſtro
erklärte beim Empfang der Vertreter der Liſſaboner Preſſe,
Porkugal werde weder an dem europäiſchen Feldzuge,
noch an dem Kriege in Aegypten teilnehmen, ſondern in
Eintracht mit dem allgemeinen Volkswillen Neutralität
beobachten. Auch der Präſident der Republik, Don Ma=
nuel
di Arriaga, weigerte ſich ganz entſchieden, ſich von
England in den Weltkrieg hineinzerren zu laſſen.

Japans Machtpolitik.

* London, 17. Febr. Times meldet aus Peking:
Der chineſiſche Geſandte in Tokio teilte der
chineſiſchen Regierung mit, daß ſich Japan weigere, ſeine
Haltung gegen China zu ändern. China ſcheint ent=
ſchloſſen
, in die vorgeſchlagenen Verhandlungen nicht ein=
zutreten
, mit alleiniger Ausnahme der die Oſtmongolei
und Südmandſchurei betreffenden Fragen. China ſoll
bereit ſein, nach Beendigung des Krieges einer Erörterung
der Schantungfrage näherzutreten.

* Hamburg, 16. Febr. Nach Mitteilung hollän=
diſcher
Bankkreiſe ſoll die engliſche Regierung über
50 Kabeltelegramme von den bedeutendſten engliſchen
Firmen in Oſtaſien und Weſtindien mit dem dringenden
Erſuchen erhalten haben, alles aufzubieten, Japans
Forderungen an China und Japans Einfluß in
China einzudämmen, da große politiſche Verwick=
lungen
und eine ſchwere Schädigung engliſcher Wirt=
ſchaftsintereſſen
in Frage kämen. (Aha!)

Stadt und Land.

Darmſtadt, 18. Februar.

* Ordensverleihung. Ihre Königl. Hoheit die Groß=
herzogin
haben der Krankenpflegerin des Alice=
Frauenvereins (Zweigvereins) zu Friedberg Anna Klein
daſelbſt die Goldene Medaille des Ludewigs=Ordens ver=
liehen
.

Kriegsauszeichnungen. Das Eiſerne Kreuz erhielt:
Wolfgang Lettenbaur, Unterarzt des 2. Batl. 221. Re=
ſerve
=Infanterie=Regiments. Dem Vizewachtmeiſter Hein=
rich
Göbel, Führer der großen Bagage im Reſ.=Inf.=
Regt. Nr. 222 (Großh. Hofgärtner Darmſtadt= Wolfs=
garten
), wurde die Heſſiſche Tapferkeitsmedaille verliehen.
Oberleutnant der Landw. im 16. Reſ.=Feld=Art.=Regt,
Theodor Schneider erhielt die Heſſiſche Tapferkeits=
medaille
.

Schulfeiern aus Anlaß der Winterſchlacht in Ma=
furen
. Das Großh. Miniſterium des Innern, Abteilung
für Schulangelegenheiten, beſtimmte an die unterſtellten

Unſer Kommandeur nimmt dann im offenen Viereck
Aufſtellung, die Truppen präſentieren und mit weithin
ſchallender Stimme bringt er in Feindesland das Kaiſer=
hoch
aus. Die Mannſchaften ſtimmen begeiſtert ein, das
Muſikkorps intoniert die Kaiſerhymne.

Nachdem die Hurras verklungen, hielt unſer Kom=
mandeur
an die Truppen eine Anſprache etwa folgenden
Inhalts:

Als in den denkwürdigen Tagen des Auguſt unſer
Kaiſer zur Verteidigung unſeres geliebten Vaterlandes
zu den Waffen rief und der Kriegsruf nach langer Frie=
denszeit
durch die deutſchen Gaue ertönte, erfüllte hohe
Begeiſterung unſere Bruſt. Alle wehrfähigen Männer eil
ten herbei, der Geſelle verließ die Werkſtätte, der Student
die Hochſchule, der Arbeiter die Fabrik, und neben längſt
nicht mehr dienſtpflichtigen Männern ſtellten ſich über eine
Million junger Freiwilliger in den Dienſt des Vater=
landes
. Wenn wir heute unſere Reihen prüfend durch=
ſchauen
, ſo bemerken wir, daß neben dem einfachen
Mann jener in höherer Stellung, neben dem Vermögen=
den
der Minderbemittelte des Kaiſers Rock, unſer Ehren=
kleid
, trägt. Alle ſind ſo vereint durch das Band treuer
Kameradſchaft, alle ſind ſie beſeelt von dem gleichen Ge=
danken
: Einzutreten für unſer heiligſtes Gut, fürs Vater=
land
. Ein Volk in Waffen.

Und wie hatten ſich unſere Feinde getäuſcht, als ſich
das deutſche Volk wie ein Mann erhob und ſich mit ge=
zücktem
Schwert um ſeinen geliebten Kaiſer ſcharte. Alles
Parteigezänke war plötzlich verſtummt und mit ehernem
Griffel iſt in das Buch der Weltgeſchichte verzeichnet jene
denkwürdige Reichstagsſitzung zu Berlin.

Se. Majeſtät der Kaiſer, von Dankbarkeit über die
einmütige Erhebung des deutſchen Volkes erfüllt, forderte
die Vorſitzenden aller Parteien des Reichstages, als Ver=
treter
des deutſchen Volkes, auf, ihm die Hand zu reichen
zum Zeichen, daß es in dieſer großen Zeit keine ſich be=
kämpfenden
Parteien gebe, ſondern nur ein einiges deut=
ſches
Volk. Und alle kamen und entboten dem Kaiſer
dem Handſchlag.

Unter den Augen Sr. Majeſtät des Kaiſers war trotz
der langen Friedenszeit unſere Armee in der Hand ihres
Führers zu einer ſchneidigen, furchtbaren Waffe ge=
worden
.

Die Beſetzung von faſt ganz Belgien, eines größeren,
dem reichſten Teile von Frankreich, einem Teil von Polen
iſt der Beweis, daß unſer Volk in Waffen noch ebenſo zu
kämpfen und zu ſiegen verſteht, wie unſere Väter 1870.

Und welch unberechenbaren Vorteil für unſere geſeg=
neten
Fluren, daß dieſer furchtbare Srieg bis jetzt faſt
nur auf feindlichem Boden geführt werden konnte und ge=

führt wird. Wenn ich euch an die rauchenden Trümmer
einſt blühender Dörfer in Belgien, die jetzt zerſchoſſenen
früher ſtattlichen Städte in Frankreich erinnere, wenn ihr
dieſe verbrannten Hütten anſchaut, wird jeder in ſeinem
Herzen den Segen empfinden, daß die Heimat und unſere
Lieben von ſolcher Kriegsnot verſchont geblieben ſind.

Dieſen Segen verdanken wir zuerſt der Gnade
Gottes, der unſeren Waffen ſichtlich beiſtand. Ihm ſei
Preis und Dank.

Se. Majeſt ät der Kaiſer war es, der trotz aller
Anfeindungen und bei aller Friedensliebe nur in einem
ſchlagfertigen großen Heere die Sicherheit des Vaterlandes
erblickte. Wenn auch das Herz des Kaiſers beſonders
warm für ſein Heer, für ſeine Soldaten ſchlägt, ſo war
es ihm doch ſtets eine heilige Pflicht, mit allen Kräften die
Induſtrie, die Landwirtſchaft, den Handel,
die Kunſt und Wiſſenſchaft zu fördern.

Millionen tüchtiger, fleißiger Hände halfen dabei mit,
und der Erfolg blieb nicht aus.

Und gerade deshalb, weil unſere Induſtrie und unſer
Handel ſich von Jahr zu Jahr ausdehnte und über den
ganzen Erdball ausbreitete, England mehr und mehr vom
Welthandel verdrängend, verband es ſich mit unſerem
Erbfeind und mit dieſem mit deſſen Verbündeten Ruß=
land
. So wurde England zu unſerem Todfeind.

Was mit dieſer Verbindung geplant war, geht aus
einer Rede jenes engliſchen Miniſters hervor, der ſich da=
hin
äußerte, Deutſchland müßte derartig zuſammenge=
ſchlagen
werden, daß es für immer vernichtet ſei. Ein
früherer engliſcher Staatsmann ſchlug vor, alle deutſchen
Fabriken, die Eiſenbahnen, und die Häfen uſw. dem Erd=
boden
gleichzumachen, damit unſer Vaterland für immer
vom Welthandel ausgeſchloſſen ſei und dann vollſtändig
verarme.

Daß es ſoweit nicht kommt, daß die Blüte unſerem
Lande erhalten bleibe, dafür ſorgen unter der Führung
Sr. Majeſtät des Kaiſers Millionen deutſcher Männer.
Wenn Eis und Schnee zerronnen iſt, dann werden ſich
weitere Millionen vorzüglich ausgebilderter Kameraden
von neuem in das Land unſerer Feinde ergießen, der Sier
wird ſich dauernd an unſere Fahnen heften und dann
werden wir den Frieden erzwingen.

Mit dem unerſchütterlichen Willen, un=
ſer
deutſches Vaterland in ſeiner Herrlich=
keit
zu erhalten und unſere Lieben in der
Heimat zu ſchützen, erfüllen vereint Württemberger,
Heſſen, Manner aus Brandenburg und vom deutſchen
Rhein getreulich ihre Pflicht, bis wir einen ehrenvollen,
dauernden Frieden erkämpft haben. Dann iſt das Blut
unſerer Helden nicht für umſonſt vergoſſen und unter der

Regierung Sr. Majeſtät des Kaiſers und der deutſchen
Bundesfürſten wird das deutſche Volk bis in entfernteſte
Zeiten ſich der Segnungen des Friedens erfreuen. Das
walte Gott!

Die leichtverſtändliche Darlegung der Gründe, welche
für unſere Feinde maßgebend waren, mitten im Frieden
über uns herzufallen, ferner die Betonung, daß dieſer
Krieg nur unſerem Vorwärtsſtreben, der deutſchen
Arbeit gelte, machte auf die Mannſchaften, von denen
viele dem Arbeiterſtande angehören, ſichtlichen Eindruck.

Abermals ertönte das Kommando zum Präſentieren
und unſer Kommandeur gedachte, da auch württember=
giſche
und großherzoglich heſſiſche Truppen (etwa 1100
Mann) in der Parade ſtanden, Sr. Majeſtät des Königs
von Württemberg und Sr. Königlichen Hoheit des
Großherzogs von Heiſſen und bei Rhein.
Er betonte, daß Se. Majeſtät der König ſich, ebenſo wie
ſeine Vorfahren, rühmen könne, ſein Haupt kühnlich je=
dem
ſeiner württembergiſchen Untertanen in den Schoß zu
legen und daß die getreuen Heſſen in Liebe und Ver=
ehrung
zu ihrem Fürſten ſtehen, der mit ihnen die Ge=
fahren
und Entbehrungen des Krieges teile. Den gelieb=
ten
Landesfürſten galt das Hurra, dem das Lied Deutſch=
land
, Deutſchland über alles folgte.

Alsdann wurden die Helme zum ſtillen Gebet
abgenommen, und der Kommandeur ſchloß mit erhobener
Stimme Se. Majeſtät den Kaiſer, die deutſchen Bundes=
fürſten
und das geliebte deutſche Vaterland in das Gebet
ein. Feierlich, von tauſend Männerſtimmen geſun=
gen
, ſtieg das herrliche Lied Wir treten zum Beten zum
Himmel empor und die Lüfte trugen das Niederlän=
diſche
Dankgebet hinaus in die Schützengräben an
der Bzura, wo unſere Kameraden getreue Wacht hielten.

Helme auf! Zum Parademarſch formieren! er=
klang
dann das Kommando. Der Parademarſch, den un=
ſer
Abteilungs=Kommandeur abnahm, war vortrefflich:
der Boden erzitterte unter dem ſtrammen Tritt der würt=
tembergiſchen
ſchweren Artillerie, alles wettergebräunte
markige Kriegergeſtalten. Die Truppen ernteten Anerken=
nung
und reiches Lob für die guten Leiſtungen und ihre
vorzügliche Haltung. Die Fliegerabteilung wurde ins=
beſondere
gelobt.

Des Abends fand bei Grog, polniſchem und deutſchem
Bier, in den Mannſchaftsquartieren bei Anſprachen und
Geſängen der gemütliche Teil der Feier ſtatt.

Jeder Teilnehmer an dieſem Feſttage in O
wird ſich bis an ſein Lebensende gern erinnern, wie er
Kaiſersgeburtstag 1915 in Polen feierte.

[ ][  ][ ]

Behörden, an einem der nächſten Tage, ſoweit dies noch
nicht geſchehen iſt, der Winterſchlacht an den maſuriſchen
Seen in einer beſonderen Schulfeier zu ge=
den
ken, in der auf die Bedeutung des Sieges und die
Befreiung Oſtpreußens hingewieſen wird.

Großh. Hoftheater. Heute Donnerstag wird
auf C 25 nach längerer Zeit 777: 10 einer der ſtärkſten
Luſtſpiel=Erfolge der letzten Spielzeit, wieder in den
pielplan aufgenommen. Für Freitag, den 19. ds.,
D 25, iſt Mozarts Zauberflöte zum erſtenmal in
dieſer Spielzeit angeſetzt. In den Hauptpartien ſind
beſchäftigt die Damen Beling=Schäfer, Kallenſee und
Marx, ſowie die Herren Globerger, Schützendorf,
Semper, Stephani und Thomſen. Dirigent Hofrat
Ottenheimer, Regie Otto Nowack. Es gelten die kleinen
Preiſe. Samstag, den 20. ds., beginnt auf B 27 die
dritte und letzte Abteilung des Schillerzyklus mit einer
Aufführung von Maria Stuart‟. Dieſe Abteilung um=
faßt
ferner Die Jungfrau von Orleans (Dienstag, den
23. Februar, A. 25), Die Braut von Meſſina (Freitag,
den 26. Februar, D 27) und Wilhelm Tell (Donnerstag,
den 4. März, C 27). Auch für dieſe Abteilung wird ein
Extraabonnement aufgelegt. Die Preiſe ſind dieſelben
wie die für die erſte Abteilung des Schillerzyklus
(Sperrſitz 10,40 Mk. uſw.). Der Kartenverkauf für dieſ
Abteilung hat bereits geſtern nachmittag begonnen
und wird an den darauffolgenden Tagen bis einſchließ
lich Samstag, den 20. ds., an der Tageskaſſe des Hof=
theaters
zu den gewöhnlichen Kaſſenſtunden fortgeſetzt.
Die erſte Wiederholung der Neueinſtudierung der
Hugenotten findet am Sonntag, den 21., auf D 26
ſtatt. Es gelten die kleinen Preiſe.

* Benutzung von Militärzügen durch Zivilperſonen.
Allen Zivilperſonen wird die Benutzung von Militärzügen
verboten, ſofern ſie ſich nicht im Beſitz eines von höchſten
Militärbehörden oder Linienkommandanturen ausgeſtell=
ten
ſchriftlichen Geleitſcheines befinden. Zuwider=
handlungen
gegen dieſes Verbot werden auf Grund des
§ 9 des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom
4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahr beſtraft,
ſofern die ſonſt beſtehenden Geſetze keine ſchärfere Strafe
beſtimmen.

Das Betreten des Geländes an der Luftſchiffhalle
und das Photographieren daſelbſt iſt nach § 12 des
Geſetzes gegen den Verrat militäriſcher Geheimniſſe vom
3. Jnni 1914 verboten und ſtrafbar.

* Fürſorge für Kriegsbeſchädigte. Das für den
4. März in Ausſicht geſtellte Konzert muß um einige
Tage verſchoben werden, da an dem angeführten
Tage die Turnhalle nicht zur Verfügung ſteht. Es
findet nunmehr am 8. März ſtatt.

* Richard Wagner=Verein. Frau Lorle Meiß=
ner
, die aus Tirol hier eintraf, iſt an einer leichten In=
fluenza
erkrankt. Ihr für heute Donnerstag angekündig=
ter
Liederabend muß daher auf die nächſte Woche ver=
ſchoben
werden.

* Konzerte. Man ſchreibt uns: Das am Montag
ſtattgefundenen Konzert zum Beſten der Kriegsfürſorge der
Stadt Darmſtadt im Kaffee Fürſt Bismarck nahm
einen ſehr befriedigenden Verlauf. Die Räume des
Kaffees waren bis auf den letzten Platz gefüllt. Die
Künſtler=Vereinigung hatte durch das gutgewählte Pro=
gramm
den allgemeinen Beifall gefunden. Das Darm=
ſtädter
Geſangsquartett, welches ſich in liebenswürdiger
Weiſe in den Dienſt der guten Sache geſtellt hatte, hat das
Publikum durch die ſchönen Vorträge aufs Beſte unter=
halten
und wurde nach jedem Vortrag zu neuen Zugaben
veranlaßt, wofür das aufmerkſame Publikum mit neuem
Beifall dankte. Der Vortragskünſtler Paul Aſch aus
Frankfurt a. M. bereitete mit ſeinen vorzüglich gewählten
Vorträgen den Zuhörern genußreiche, ſchöne Stunden.
So kamen an dieſem Abend Muſik, Geſang, ernſte und
heitere Rezitationen, welche der heutigen Zeit angepaßt
waren, zum Vortrag. Der Prolog, den Herr Julius
Simon zu dieſer Veranſtaltung gütigſt verfaßt hatte,
fand den Beifall bei allen Zuhörern. Das Wohltätigkeits=
konzert
nahm ſomit den ſchönſten Verlauf und iſt auch der
Ertrag für den edlen Zweck befriedigend ausgefallen.

*
Orpheum. Eine hervorragende Stelle im neuen
Programm wird der große Dreſſur=Akt von Frl. Hanſi
Immans einnehmen. In der 1. Abteilung desſelben,
betitelt Im wilden Weſten wird eine prachtvolle Tiger=
doggen
=Meute vorgeführt, während hierauf von einer
Gruppe reizender Miniaturhündchen eine kleine Komö=
die
, Kirchweih in Tirol dargeſtellt wird. Die übrigen
Nummern des neuen Programms werden den erſtklaſſigen
Spielplan angemeſſen vervollſtändigen. Carl Bernhard
bringt ſelbſtredend neue Vorträge. (S. Anz.)

Die ſtädtiſche Sparkaſſe.

(Aus dem Bericht des Herrn Oberbürgermeiſters, erſtattet
in der Sitzung der Stadtverordnetenverſammlung vom
21. Januar.)

Mit Beginn des Jahres 1914 wurden bei der Spar=
kaſſe
auch Nachmittagszahlſtunden (35 Uhr)
eingeführt. Dieſe Einrichtung hat ſich recht gut bewährt
und beim ſparenden Publikum großen Anklang gefunden.
Ferner wurde der Zinsfuß der Einlagen über 10000
Mark, der ſeither nur 3 Prozent betrug, auf 3½ Prozent
erhöht, ſo daß nunmehr Spareinlagen in jeder Höhe
gleichmäßig mit 3½ Prozent verzinſt werden. Die Nach=
prüfung
des baulichen Zuſtandes der beliehenen Häuſer
wurde begonnen, konnte aber infolge des Kriegsausbruches
noch nicht beendigt werden. Weſentliche Anſtände haben
ſich bis jetzt nicht ergeben. In der Frage der Erweite
rung der Dienſträume der Sparkaſſe iſt noch
keine endgültige Entſcheidung getroffen worden.

Das Einlagen= und Rückzahlungsgeſchäft
ſtand in den letzten Monaten des Jahres unter dem Zeichen
des Kriegsausbruches und der Kriegsanleihe. Die Neu=
einlagen
berechnen ſich bis Ende des Jahres auf rund
11000000 Mark, gegen rund 10576000 Mark in 1913. Die
Zahl der Einleger hat 50000 überſchritten. Die Rückzah=
lungen
belaufen ſich auf rund 12500000 Mark, gegen rund
11011000 Mark im Vorjahre. Den Mehreinlagen von
rund ½ Million ſtehen Mehrabhebungen von rund 1½
Millionen gegenüber. Dabei iſt zu berückſichtigen, daß in
der Summe der Abhebungen die außergewöhnlichen Rück=
zahlungen
für die Kriegsanleihe mit rund 2 100000 Marl
enthalten ſind

Die Abhebungen anläßlich des Kriegsausbruchs haben
in Darmſtadt im Gegenſatz zu manchen anderen
Städten zu keiner Zeit einen beunruhigenden Umfang
angenommen. Der Geſchäftsverkehr geſtaltete ſich an den
kritiſchen Tagen vor und nach der Mobilmachung wie folgt:
Es betrugen:

Einlagen
Rück=
Einlagen zahlungen) - oder
rund Poſtenjrund Poſten) rund
am 28. Juli 1914. . . 30720 178 41211 170 10491
29. . . . 14060 103 1100747 348 86687
66466
30. . . . 34078 128 100544 424
. . . 25353 138 97768 467 1 62415
31.
1. Aug. (Mobilm.) 44505 112 105403 612 60898
2. (Sonntag)
3. . . . . . . . 51447 199 75075 474 23628
4. . . . . . . 70700 1 193 40104 240 1 30596
5. . . . . . . 50583 161 1 44394 238 1 6189
6. . . . . . . 43385 156 1 34606 195 8779
7. . . . . . . . 47085 146 25656 162- 21429

In der Woche vom 28. Juli bis 3. Auguſt einſchließlich
wurden zuſammen rund 520000 Mark abgehoben, gleich=
zeitig
aber 210000 Mark eingelegt, ſo daß die Mehrabhe=
bungen
ſich auf 310000 Mark berechnen. Alshald nach
Einſetzung verſtärkter Abhebungen wurden von der Kaſſe
und zwar mit recht gutem Erfolge Maßnahmen er=
griffen
, um das Publikum zu beruhigen und aufzuklären
und von unbeſonnenen Abhebungen abzuhalten. Außer=
dem
wurde die Höchſtgrenze der ſofort ohne Kündigung
zurückzahlbaren Beträge von vorher 1000 Mark zunächſt
auf 500 Mark und vom 3. Auguſt ab auf 200 Mark herab=
geſetzt
. Weitere Einſchränkungen wurden nicht notwendig,
da ſchon vom 4. Auguſt ab die Einlagen dauernd die Ab=
hebungen
überſtiegen. Viele Beträge, die in der erſten
Aufregung abgehoben wurden, ſind nach einigen Tagen
wieder in die Kaſſe zurückgefloſſen. Das Vertrauen
der Einleger in die unbedingte Sicherheit
der Sparkaſſe hat ſich glänzend bewährt.

In hohem Maße erfreulich iſt die Feſtſtellung, daß
trotz des Krieges gerade in den letzten Monaten
eine beachtenswerte Zunahme der Einlagen und
gleichzeitig ein Rückgang der Abhebungen gegen=
über
dem Vorjahre eingetreten iſt. Es betrugen:

Abhebungen
Einlagen
1913 I 1914 1. 1913 1914
im Monat Juli . .1065 64211 074 39/1 173 9871335745
Auguſt . 675 4561 976 607 761077 683 185
Septbr. 660 571 838 461 842 401 657 460s
792 641
Oktober 874589) 969 87711 008 1422100000
Novbr. . 644285 80998t 652 216 501 227
5

* Normal 26000. Wir leſen im Wiener Fremden=
blatt
: Was iſt normal? Etwas, was in erſter Linie den
natürlichen Bedingungen entſpricht, was ſich entwickelt,
verläuft und bewegt, wie es die geſtellten Bedingungen
erfordern und wie es den Vorausſetzungen gemäß ſich
abwickeln muß. So ungefähr würde allenthalben die
Frage, was iſt normal, beantwortet werden. Hätte
man ſich aber mit dieſer Frage vor zwei Tagen an den
Generalfeldmarſchall von Hindenburg gewendet, wir glau=
ben
, er würde ſicherlich mit einer Ziffer geantwortet haben.
Und zwar hätte der Marſchall geſagt: Normal heißt
mindeſtens 26000 Ruſſen! Das war nicht ſchwer heraus=
zubringen
. Man braucht nur die Kriegsbulletins der
Oberſten deutſchen Heeresleitung vom Donnerstag, den 11.
und vom Freitag, den 12., durchzuleſen und zu vergleichen
und man wird zweifellos zur Ueberzeugung gelangen,
daß die Sache vollkommen ſtimmt. In der erſten Mel=
dung
vom öſtlichen Kriegsſchauplatz heißt es: Die ver=
einzelten
Gefechte an der oſtpreußiſchen Grenze entwickeln
ſich hie und da zu Kampfhandlungen von größerem Um=
fange
. Ihr Verlauf iſt überall normal. Dieſes einfache
Wort normal birgt in einer Mitteilung Hindenburgs
ſo viel Zuverſicht, Verheißung und Hoffnungsfreudig=
keit
, daß es auch dem Schwarzſeher eine weite, helle Per=
ſpektive
eröffnet. Der Verlauf iſt normal: alſo geht alles
nach Wunſch. Das war ſofort für jedermann klar. Es
fragte ſich nur, wie weit der Wunſch des Feldherrn ging.
Darüber iſt nun Klarheit geſchaffen. Der geſtrige Bericht
der deutſchen Heeresleitung beſagt: An den Maſuri=
ſchen
Seen wurden 26000 Ruſſen gefangen genommen.
Das iſt bei Hindenburg der normale Verlauf...

* Arndt über die Engländer. Ernſt Moritz Arndt hat
im erſten Teil ſeines Geiſtes der Zeit im Herbſt 1805
folgende prophetiſchen Worte über die Engländer geſchrie=
ben
: Gemeine Verachtung des Edelſten, Schätzung aller
Dinge nach dem Golde, Würdigung der Nationen nach den
Reichtümern, Niedertretung der Armut, und Uebermut
eurer Nabobs ſprechen euer Todesurteil. Ein Volk, wel=
ches
das Schönſte und Größte verachket, wenn es von
einem fremden Volke kam, welches, aller Zucht unver=
beſſerlich
, nur in Altengland das Paradies und allent=

halben ſonſt Barbarei findet, ein Volk endlich, das ſelbſt
nichts Geniales mehr erfinden und erſchaffen kann, ſondern
geizig und klein wie ein Krämer zur Prahlerei aufſchichtet
und aufſtellt, was größere Väter erfunden und erſchufen
wenn ein ſolches verſtocktes und verhärtetes Volk nicht
knechtiſch und gemein wird, wie es die Dinge und die Men=
ſchen
knechtiſch und gemein anſieht und würdigt, ſo trügen
alle hiſtoriſchen Zeichen. Noch ſeid ihr mehr eine Nation,
als wir meiſten waren, aber wie lange? Doch ſo groß
waret ihr, daß der Fall eurer Ruinen die Erde erſchüttern
wird.

C. K. Alte und neue Zeit. Man ſchreibt uns: In
einem alten Zeitungsblatt vom Jahre 1730 iſt folgende
Aufſehen erregende Meldung aus Dresden zu leſen:

Dresden, den 22. Decemb. Dieſer
Tage iſt ein langer junger Mohr über
vier Ellen lang hier arrivieret, ſelchen
Se Hoheit der Königliche Cron=Printz
nach Hofe kommen laſſen, und in
Augenſchein genommen.

Glückliches Jahrhundert, da die Anweſenheit eines Far=
bigen
in Europa ſelbſt für einen Fürſten zu den erſtaun=
lichſten
aller Seltenheiten gehörte! Welch eine prächtige
Auswahlſendung junger, langer Mohren könnte ſich der
Königliche Cron=Printz des Jahres 1730 heutigentags von
den Schlachtfeldern der franzöſiſchen Kulturnation kom=
men
laſſen . . .

* Majeſtät als Nothelfer. (Ein wahres Geſchichtchen.)
Kommt da ein Schuljunge
er mochte vielleicht nach
Quarta gehen in einen Papierladen. Was möchtsſt
du haben? fragt das Ladenfräulein. Darauf der Junge
Ich möchte eine Karte mit einem Bild vom Kaiſer, aber
ſo eine, wo darunter ſteht: Ich kenne kein Latein mehr,
ſondern nur noch Deutſch. Das Ladenfräulein hat die
Verwechſlung und den Gedankengang des Jungen wohl
nicht verſtanden. Unſeren Leſern, namentlich ſolchen, die
ſelbſt einen kleinen Gymnaſiaſten ihr eigen nennen, brau=
chen
wir ihn wohl nicht zu erklären! (Tägl. Rundſch.)

Eine lebhafte Inanſpruchnahme der Sparkaſſe zeigte
ſich bei den Zeichnungen auf die im September auf=
gelegte
5 prozentige Deutſche Kriegsanleihe.
Von über 1200 Einlegern wurden in Betragen von 100
Mark bis 20000 Mark bei der Sparkaſſe gezeichnet, zuſam=
men
1612200 Mark, von der Kaſſe ſelbſt wurden gezeich=
net
500000 Mark, zuſammen 2112200 Mark. Außerdem
wurden für die bei anderen Banken bewirkten Zeichnun=
gen
abgehoben rund 500000 Mark, ſo daß für die Kriegs=
anleihe
zuſammen rund 2612 200 Mark bereitgeſtellt wer=
den
mußten. Dieſe Mittel konnten von der Kaſſe ohne
Schwierigkeit flüſſig gemacht werden. Bei den Abhebun=
gen
für die Kriegsanleihe wurde von der Einhaltung der
ſatzungsgemäßen Kündigungsfriſt Abſtand genommen und
Rückzahlungen in jeder Höhe geleiſtet. Bei Beträgen über
1000 Mark wurden jedoch die Zinſen für 14 Tage gekürzt

Die Neuausleihungen auf Hypotheken betragen rund
200000 Mark, gegen rund 860000 Mark im Vorjahre.
Zurückbezahlt wurden rund 80000 Mark. Insgeſamt ſind
auf Hypotheken ausgeliehen zuſammen rund 36 600000
Mark. Der Hypotheken=Zinsfuß, der für alle Neuausleih
ungen und Zuſatzhypotheken bereits von 4 Prozent au
4½ Prozent erhöht worden war, wurde auch für die vor
der Sparkaſſe beliehenen auswärtigen Objekte, mit Aus
nahme der in den Gemarkungen Arheilgen und Eberſtad
gelegenen, auf 4½ Prozent feſtgeſetzt. Die Erhöhung des
Zinsfußes auf 4½ Prozent hat ferner einzutreten bei alle
Beſitzwechſeln, ſofern ſie nicht durch Erbſchaft veranlaß
ſind. Bei Beſitzwechſeln infolge von Zwangsverſteigerun
gen ſoll die Erhöhung nicht eintreten, wenn das Objel
von einem Hypothekargläubiger übernommen werden muß

Arheilgen, 17. Febr. (Liebesgaben.) Vot
ſeiten der durch unſere Schuljugend an Weihnachten
mit Liebesgaben beglückten Feldzugsteilnehmer trafel
eine Menge recht herzliche, ja rührende Dankſchreiben
ein. Es wird beabſichtigt, in den nächſten Wocher
wieder ähnliche Pakete abzuſenden, um den Kriegern
auch auf Oſtern eine kleine Freude zu bereiten,
Dies iſt ein beredtes Zeugnis, daß auch die Kinde
unſerer Gemeinde als gute Deutſche in dieſer ernſten
Zeit zuſammenhalten und den im Felde Stehenden den
Kampf für unſere gerechte Sache zu erleichtern ſuchen.

h- Zwingenberg, 17. Febr. (Zur Erholung uns
ſerer Krieger.) Auch in unſerem Städtchen wird be=
abſichtigt
, erholungsbedürftige Offiziere und Soldaten
unterzubringen. Die Einwohnerſchaft wurde von dem
hieſigen Verein des Roten Kreuzes aufgefordert, Zimmer
zur Verfügung zu ſtellen.

-h- Von der Bergſtraße, 15. Febr. (Die Vieh=
beſtände
) werden allenthalben verringert und Nach
zuchten nur noch in den äußerſten Fällen vorgenommen
Der ſogenannte kleine Mann, der die Futtermittel zumteil
kaufen muß, ſchafft alle ſeine Tiere ab, da er die teueren
Futtergegenſtände nicht bezahlen kann. Kraftfuttermittel
ſind nur ſchwer erhältlich und ſo hoch im Preiſe, daß ſich
jede Tierhaltung von ſelbſt verbietet. Kartoffeln ſind
ebenfalls wenig vorhanden und die Dickrüben koſten weit
über eine Mark der Zentner; man ſagt, daß ſie noch au
1,50 Mark kommen. Nicht allein Rindvieh und Schweine
werden abgeſchafft, ſondern auch das Federvieh muſ
weichen, da das erforderliche Körnerfutter faſt nicht zu
haben iſt. Mancher Hühnerliebhaber muß ſeine wertvollen
edlen Lieblinge verkaufen oder ſchlachten, ſo ſchwer es ihm
auch fällt. Ganze Hühnerhöfe, die in den letzten Jahrel
ſehr zahlreich in unſerer Gegend eingerichtet wurden, ſind
ſchon leer, oder doch ſo verringert worden, daß man nur
noch wenige Tiere im Beſitze hat. Den Maßnahmen un=
ſerer
Reichsregierung, zu ſparen, wo es nur möglich iſt,
kommt man überall gerne nach, und kein Wort der Un
zufriedenheit iſt zu hören.

r. Aus dem Reichenbacher Tal, 17. Febr. ( Elek=
triſche
Straßenbeleuchtung) haben ſeit den letz=
ten
Tagen verſchiedene Orte erhalten, nachdem in den Häu
ſern ſchon ſeit Wochen elektriſches Licht im Gebrauch iſt,

k. Erzhauſen, 17. Febr. (Den Heldentod ge
ſtorben.) Heute traf die Nachricht hier ein, daß der als
Freiwilliger eingetretene Lehrer Heinrich Ruhl am
Februar in den Karpathen in Ungarn gefallen iſt. Seit
ſeitheriger Wirkungskreis war Bürſtadt im Kreiſe Bens
heim.

r. Heubach, 17. Febr. (Beerdigung.) Ein großes
Trauergefolge von nah und fern gab dem am Samsta
morgen verſchiedenen Polizeidiener i. P. Heinrich Lutz
das letzte Geleite. Welch allgemeiner Beliebtheit ſich der
Verblichene zu erfreuen hatte, bewieſen die ihm über
tragenen Ehrenämter. Mehr als 30 Jahre widmete e
ſeine Kräfte unſerer Gemeinde als Orts= und Polizei
diener. Lange Jahre war er Kommandant der hieſigen
Freiwilligen Feuerwehr, ferner Vertreter der reformierten
Kirchengemeinde, ſowie Mitglied des Aufſichtsrates der
Spar= und Darlehnskaſſe.

r. Heubach, 17. Febr. (Die Verpachtung der
hieſigen Gemeindejagd) ergab eine jährlich
Mindereinnahme von 380 Mk. Der jetzige Pachtpreis be
trägt 1500 Mk.; der ſeitherige 1880 Mk. Ohne Kon
kurrenz blieb Herr Karl Schalk aus Frankfurt a. M
Meiſtbietender. Innerhalb der 9jährigen Verpachtungs
periobe erwächſt der Gemeinde eine Mindereinnahme
von 3420 Mk.

Handel und Verkehr.

* Berlin, 17. Febr. Börſenſtimmungsbild
Wegen der Siegesnachrichten aus dem Oſten verkehrt die
Börſe in ſehr gehobener Stimmung. Durchweg war die
Kursbewegung nach oben gerichtet. Genugtuung äußerte
man auch über den weiteren erheblichen Rückgang der
franzöſiſchen Rente an der Pariſer Börſe. Kriegsanleihe
und dreiprozentige deutſche Anleihen waren bei lebhaften
Umſätzen höher. Auf dem Markte der Induſtriewerte
zeichneten ſich durch größere Umſätze Bismarckhütte, Caxo=
Hegenſcheidt, Daimler, Phönix, Bochumer und Chemiſche
Unternehmungen wie Badiſche Anilin, Elberfelder Far=
benfabrik
und Vereinigte Chemiſche Werke Charlotten
burg aus. Von ausländiſchen Noten waren ruſſiſche
begehrt.

Vermiſchtes.

* Dresden, 16. Febr. Die Stadt Dresden
hat in der Automobiliſierung ihrer als muſtergültig
anerkannten Berufsfeuerwehr einen bedeutſamen Schritt
vorwärts getan. Nach mehrmonatlichen eingehenden
Prüfungen verſchiedener von den einſchlägigen Fabriken
auf Wochen zur Verfügung geſtellter Fahrzeuge wurden
der Firma Adam Opel in Rüſſelsheim ſechs Auto=
mobilfeuerſpritzen
mit 34/80 PS.=Motor und
hinten eingebauter Hochdruck=Zentrifugalpumpe, ſowie
drei Automobil=Drehleitern mit 34/80 PS.=
Motor und elektr. Aufrichre= und Auszugsgetriebe für
25m Steighöhe in Auftrag gegeben.

[ ][  ][ ]

Die deutſche Antwortnote an die
Vereinigten Staaten.

* Berlin, 17. Febr. (W. T. B. Amtlich.) Die geſtern
abend dem Botſchafter der Vereinigten Staaten von Ame=
rika
auf ſeine Mitteilung vom 12. Februar übergebene
deutſche Erwiderung hat folgenden Wortlaut:

Die Kaiſerlich deutſche Regierung hat die Mitteilung
der Regierung der Vereinigten Staaten in dem Geiſte des
gleichen Wohlwollens und der gleichen Freund=
ſchaft
geprüft, von welchem ihr dieſe Mitteilung dik=
tiert
erſcheint. Die Kaiſerlich deutſche Regierung weiß ſich
mit der Regierung der Vereinigten Staaten darin eins,
daß es für beide Teile in hohem Maße erwünſcht iſt, Miß=
verſtändniſſe
zu verhüten, die ſich aus den von
der deutſchen Admiralität angekündigten Maßnahmen er=
geben
könnten, und dem Eintritt von Ereigniſſen vorzu=
beugen
, die die zwiſchen den beiden Regierungen bisher in
ſo glücklicher Weiſe beſtehenden freundſchaftlichen Be=
ziehungen
zu trüben vermöchten.

Die deutſche Regierung glaubt für dieſe Verſicherung
bei der Regierung der Vereinigten Staaten um ſo mehr
auf ein volles Verſtändnis rechnen zu dürfen, als
das von der deutſchen Admiralität angekündigte Vorgehen,
wie es in der Note vom 4. Februar eingehend dargelegt
wurde, in keiner Weiſe gegen den legitimen
Handel und die legitime Schiffahrt der
Neutralen gerichtet iſt, ſondern lediglich eine
durch Deutſchlands Lebensintereſſen erzwungene
Gegenwehr gegen die völkerrechtswidrige
Seekriegführung Englands darſtellt, die ſich
bisher durch keinerlei Einſpruch der Neutralen auf die vor
Kriegsausbruch allgemein anerkannte Rechtsgrundlage hat
zurückführen laſſen. Um in dieſem kardinalen Punkte
jeden Zweifel auszuſchließen, erlaubt ſich die deutſche Re=
gierung
nochmals die Sachlage feſtzuſtellen.

Deutſchland hat bisher die geltenden völker=
rechtlichen
Beſtimmungen auf dem Ge=
biete
des Seekriegs gewiſſenhaft beob=
achtet
. Insbeſondere hat es dem gleich zu Beginn des
Krieges gemachten Vorſchlag der amerikaniſchen Regierung,
nunmehr die Londoner Seekriegsrechtserklärung zu ratifi=
zieren
, unverzüglich zugeſtimmt und deren In=
halt
auch ohne eine ſolche formelle Bindung unverändert
in ſein Priſenrecht übernommen. Die deutſche Regierung
hat ſich an dieſe Beſtimmungen gehalten, auch wo ſie ihren
militäriſchen Intereſſen zuwiderliefen; ſo hat ſie beiſpiels=
weiſe
bis auf den heutigen Tag die Lebens=
mittelzufuhr
von Dänemark nach England
zugelaſſen, obwohl ſie dieſe Zufuhr durch ihre See=
ſtreitkräfte
ſehr wohl hätte unterbinden können. Im Gegen=
ſatz
hierzu hat England ſelbſt ſchwere Verletzungen
des Völkerrechts nicht geſcheut, wenn es dadurch den
friedlichen Handel Deutſchlands mit dem neutralen Aus=
land
lähmen konnte. Auf Einzelheiten wird die deutſche
Regierung hier um ſo weniger einzugehen brauchen, als
ſolche in der ihr zur Kenntnis mitgeteilten amerikaniſchen
Note an die britiſche Regierung vom 29. Dezember v. J.
auf Grund fünfmonatlicher Erfahrungen zutreffend, wenn
auch nicht erſchöpfend, dargelegt ſind. Alle dieſe
Uebergriffe ſind zugeſtandenermaßen da=
rauf
gerichtet, Deutſchland von aller Zu=
fuhr
abzuſchneiden und dadurch die fried=
liche
Zivilbevölkerung dem Hungertode
preiszugeben, ein jedem Kriegsrecht und
jeder Menſchlichkeit widerſprechendes Ver=
fahren
.

Die Neutralen haben die völkerrechtswidrige
Unterbindung ihres Handels mit Deutſchland nicht zu
verhindern vermocht; die amerikaniſche Regierung
hat zwar, wie Deutſchland gern anerkennt, gegen das eng=
liſche
Verfahren Proteſt erhoben. Trotz dieſes Pro=
teſtes
und der Proteſte der übrigen neutralen Regierun=
gen
hat England ſich von dem eingeſchlagenen Verfahren
nicht abbringen laſſen. So iſt noch vor kurzem das
amerikaniſche Schiff Wilhelmina von
engliſcher Seite aufgebracht worden, obwohl
ſeine Ladung lediglich für die deutſche Zivilbevölkerung
beſtimmt war, und nach der ausdrücklichen Erklärung der
deutſchen Regierung nur für dieſen Zweck verwendet wer=
den
ſollte. Dadurch iſt folgender Zuſtand geſchaffen wor=
den
: Deutſchland iſt unter ſtillſchweigender oder proteſtie=
render
Duldung der Neutralen von der überſeeiſchen Zu=
fuhr
ſo gut wie abgeſchnitten und zwar nicht nur hinſicht=
lich
ſolcher Waren, die abſolute Konterbande ſind, ſondern
auch hinſichtlich ſolcher, die noch vor Kriegsausbruch nach
dem allgemein anerkannten Recht nur relative Konter=
bande
oder überhaupt keine Konterbande ſind. England
dagegen wird unter Duldung der neutra=
len
Regierungen nicht nur mit ſolchen Waren ver=
ſorgt
, die keine oder nur relative Konterbande ſind, von
England aber gegenüber Deutſchland als abſolute Konter=
bande
behandelt werden (Lebensmittel, induſtrielle Roh=
ſtoffe
uſw.), ſondern ſogar mit Waren, die ſtets
unzweifelhaft als abſolute Konterbande
gelten. Die deutſche Regierung glaubt insbeſondere
und mit dem größten Nachdruck darauf hin=
weiſen
zu müſſen, daß ein auf viele Hun=
derte
von Millionen Mark geſchätz ter
Waffenhandel amerikaniſcher Lieferanten
mit Deutſchlands Feinden beſteht.

Die deutſche Regierung gibt ſich wohl Rechenſchaft
darüber, daß die Ausübung von Rechten und die Dul=
dung
von Unrecht ſeitens der Neutralen formell in deren
Belieben ſteht und keinen formellen Neutralitätsbruch in=
volviert
. Sie hat infolgedeſſen im Wortlaut den
Vorwurf eines formellen Neutralitäts=
bruches
nicht erhoben. Die deutſche Regierung
kann aber gerade im Intereſſe voller Klarheit in den
Beziehungen beider Länder —nichtumhin, her vor=
zuheben
, daß ſie mit der geſamten öffentlichen
Meinung Deutſchlands ſich dadurch ſchwer benach=
teiligt
fühlt, daß die Neutralen in der Wahrung
ihrer Rechte auf den völkerrechtlich legitimen Handel mit
Deutſchland bisher keine oder nur unbedeutende Erfolge
erzielt haben, während ſie von ihrem Recht, den Kon=
terbandehandel
mit England und unſeren
anderen Feinden zu dulden, uneinge=
ſchränkten
Gebrauch machen. Wenn es das for=
male
Recht der Neutralen iſt, ihren legitimen Handel mit
Deutſchland nicht zu ſchützen, ja ſogar ſich von Eng=
land
zu einer bewußten und gewollten Ein=
ſchränkung
des Handels bewegen zu laſſen,
ſo iſt es auf der anderen Seite nicht minder ihr gutes,
aber leider nicht angewendetes Recht, den Konterbande=
handel
, insbeſondere den Waffenhandel mit Deutſchlands
Feinden, abzuſtellen. Bei dieſer Sachlage ſieht ſich die
deutſche Regierung nach ſechs Monaten der Geduld und

des Abwartens genötigt, die mörderiſche Art der Seekrieg=
führung
Englands mit ſcharfen Gegenmaßnah=
men
zu erwidern. Wenn England in ſeinem Kampf
gegen Deutſchland den Hunger als Bundesgenoſ=
ſen
anruft, in der Abſicht, ein Kulturvolk von 70 Mil=
lionen
vor die Wahl zwiſchen elendem Verkommen oder
Unterwerfung unter ſeinen politiſchen und kommerziellen
Willen zu ſtellen, ſo iſt heute die deutſche Regierung
entſchloſſen, den Handſchuh aufzunehmen
und an den gleichen Bundesgenoſſen zu
appellieren. Sie vertraut darauf, daß die Neutra=
len
, die bisher ſich der für ſie nachteiligen Folgen des
engliſchen Hungerkrieges ſtillſchweigend oder proteſtierend
unterworfen haben, Deutſchland gegenüber
kein geringeres Maß von Duldſamkeit zei=
gen
werden, und zwar auch dann, wenn die deutſchen
Maßnahmen in gleicher Weiſe, wie bisher die engliſchen
neue Formen des Seekrieges darſtellen. Darüber hinaus
iſt die deutſche Regierung entſchloſſen, die Zufuhr von
Kriegsmaterial an England und ſeine
Verbündeten mit allen ihr zu Gebote
ſtehenden Mitteln zu unterdrücken, wobei ſie
als ſelbſtverſtändlich annimmt, daß die neutralen Regie=
rungen
, die bisher gegen den Waffenhandel mit Deutſch=
lands
Feinden nichts unternommen haben, ſich der gewalt=
ſamen
Unterdrückung dieſes Handels durch Deutſchland
nicht zu widerſetzen beabſichtigen.

Von dieſen Geſichtspunkten ausgehend, erklärte die
deutſche Admiralität die von ihr näher bezeichnete Zone
als Seekriegsgebiet. Sie wird dieſes Seekriegsgebiet ſo=
weit
irgend angängig, durch Minen ſperren und
auch die feindlichen Handelsſchiffe auf jede
andere Weiſe zu vernichten ſuchen. So ſehr
nun auch der deutſchen Regierung bei jedem Handeln nach
dieſen zwingenden Geſichtspunkten jede abſichtliche Ver=
nichtung
neutraler Menſchenleben und neutralen Eigen=
tums
fern liegt, ſo will ſie doch auf der anderen Seite nicht
verkennen, daß durch dieſe gegen England durchzuführen=
den
Aktionen Gefahren entſtehen, die unterſchiedslos jeden
Handel innerhalb des Seekriegsgebietes bedrohen. Dies
gilt ohne weiteres von dem Minenkrieg, der auch bei
ſtrengſter Innehaltung der völkerrechtlichen Grenzen jedes
dem Minengebiet ſich nähernde Schiff gefährdet. In der
Hoffnung, daß die Neutralen ſich hiermit ebenſo wie mit
den ihnen durch die engliſchen Maßnahmen bisher zuge=
fügten
ſchweren Schädigungen abfinden werden glaubt
die deutſche Regierung umſo mehr berechtigt zu ſein, als
ſie gewillt iſt, zum Schutze der neutralen Schiffahrt ſogar
in dem Seekriegsgebiet alles zu tun, was mit der Durch=
führung
ihres Zweckes irgendwie vereinbar iſt.

Sie hat 1. einen Beweis für ihren guten Willen ge=
liefert
, indem ſie die von ihr beabſichtigten Maßnahmen
mit einer Friſt von nicht weniger als 14 Tagen angekün=
digt
hat, um der neutralen Schiffahrt Gelegenheit zu
geben, ſich auf die Vermeidung der drohenden Gefahr ein=
zurichten
. Letzteres geſchieht am ſicherſten durch das
Fernbleiben von dem Seekriegsgebiet. Die
neutralen Schiffe, die trotz dieſer, die Erreichung des
Kriegszweckes gegenüber England ſchwer beeinträchtigen=
den
langfriſtigen Ankündigung ſich in die geſperrten Ge=
wäſſer
begeben, tragen ſelbſt die Verantwortung für et=
waige
unglückliche Zufälle. Die deutſche Regie=
rung
ihrerſeits lehnt jede Verantwortung
für ſolche Zufälle ausdrücklich ab. Ferner
kündigt die deutſche Regierung lediglich die Vernichtung
der feindlichen, innerhalb des Seekriegsgebietes an=
getroffenen
Handelsſchiffe, nicht aber die Vernichtung aller
Handelsſchiffe an, wie die amerikaniſche Regierung irr=
tümlich
verſtanden zu haben ſcheint. Auch dieſe Be=
ſchränkung
, die die deutſche Regierung ſich auferlegt, iſt
eine Beeinträchtiaung des Kriegszwecks, zumal da bei der
Auslegung des Begriffs Konterbande, die Englands Re=
gierung
gegenüber Deutſchland beliebt und die demgemäß
die deutſche Regierung auch gegen England anwenden
wird, auch neutralen Schiffen gegenüber die Präſumption
dafür ſprechen wird, daß ſie Konterbande an Bord haben.
Auf das Recht, das Vorhandenſein von Kon=
terbande
in der Fracht neutraler Schiffe
feſtzuſtellen und gegebenenfalls aus dieſer Feſtſtel=
lung
die Konſequenzen zu ziehen, iſt die Kaiſer=
liche
Regierung natürlich nicht gewillt, zu ver=
zichten
.

Die deutſche Regierung iſt ſchließlich bereit, mit der
amerikaniſchen Regierung jede Maßnahme in ernſt=
hafteſte
Erwägung zu ziehen, die geeignet ſein
könnte, die legitime Schiffahrt der Neutra=
len
in dem Kriegsgebiet ſicherzuſtellen. Sie
kann jedoch nicht überſehen, daß alle Bemühungen in die=
ſer
Richtung durch zwei Umſtände erheblich erſchwert
werden:

Erſtens durch den inzwiſchen wohl auch für die ameri=
kaniſche
Regierung außer Zweifel geſtellten Mißbrauch
der neutralen Flagge durch die engliſchen
Handelsſchiffe; zweitens durch den bereits er=
wähnten
Konterbandehandel, insbeſondere mit
Kriegsmaterial, der neutralen Handelsſchiffe Hinſichtlich
des letzteren Punktes gibt ſich die deutſche Regierung der
Hoffnung hin, daß die amerikaniſche Regierung bei noch=
maliger
Erwägung zu einem dem Geiſte wahr=
hafter
Neutralität entſprechenden Ein=
greifen
veranlaßt wird. Was den erſten Punkt
anbelangt, ſo iſt der deutſcherſeits der amerikaniſchen Re=
gierung
bereits mitgeteilte Geheimbefebl der britiſchen
Admiralität, der den engliſchen Handelsſchiffen die Be=
nützung
neutraler Flaggen anempfiehlt. inzwiſchen durch
die Mitteilung des britiſchen Auswärtigen Amtes, das
jenes Verfahren unter Berufung auf das innere engliſche
Recht als völlig einwandfrei bezeichnet, beſtätigt. Die
engliſche Handelsflotte hat den ihr erteilten Rat auch ſo=
gleich
befolgt, wie der amerikaniſchen Regieruna aus den
Fällen der Dampfer Luſitania und Laertes bekannt
ſein dürfte. Weiter hat die britiſche Regierung die eng=
liſchen
Handelsſchiffe mit Waffen verſehen
und ſie angewieſen, den deutſchen Unterſeebooten gewalt=
ſam
Widerſtand zu leiſten. Unter dieſen Umſtänden iſt es
für die deutſchen Unterſeeboote ſehr ſchwierig, die neu=
tralen
Handelsſchiffe als ſolche zu erkennen, denn auch
eine Unterſuchung wird in den meiſten Fällen nicht erfol=
gen
können, da bei einem von einem maskierten enaliſchen
Schiff erwarteten Angriffe das Unterſuchungskommando
des Bootels ſich ſelbſt der Gefahr der Vernichtung aus=
ſetzt
. Die britiſche Regierung wäre hiernach in der Lage,
die deutſchen Maßnahmen illuſoriſch zu machen, wenn ihre
Handelsflotte bei dem Mißbrauch neutraler Flaggen ver=

harrt und die neutralen Schiffe nicht anderweit in zwei=
felloſer
Weiſe gekennzeichnet werden. Deutſchland muß
aber in dem Notſtand, worin es rechtswidrig verſetzt iſt,
ſeine Maßnahmen unter allen Umſtänden wirkſam machen,
um dadurch den Gegner zu einer dem Völkerrecht entſpre=
chenden
Führung des Seekrieges zu zwingen und ſo die
Freiheit der Meere, für die es von jeher eintrat und für
die es auch heute kämpft, wieder herzuſtellen.

Die deutſche Regierung begrüßte es daher, daß die
amerikaniſche Regierung gegen den rechts=
widrigen
Gebrauch ihrer Flagge bei der
britiſchen Regierung Vorſtellungen er=
hoben
hat, und drückt die Erwartung aus, daß dieſes
Vorgehen England künftig zur Achtung der amerikaniſchen
Flagge veranlaſſen wird. In dieſer Erwartung ſind die
Befehlshaber der deutſchen Unterſeeboote, wie bereits in
der Note vom 4. Februar zum Ausdruck gebracht worden
iſt, angewieſen worden, Gewalttätigkeiten gegen
amerikaniſche Handelsſchiffe zu unter=
laſſen
, ſowie ſie als ſolche erkennbar ſind.
Um in der ſicherſten Weiſe allen Folgen einer Verwechs=
lung
, allerdings nicht auch der Minengefahr, zu begegnen,
empfiehlt die deutſche Regierung den Vereinigten Staaten,
ihre mit friedlicher Ladung befrachteten, den
engliſchen Seekriegsſchauplatz berührenden Schiffe durch
Konvoyierung kenntlich zu machen. Die
deutſche Regierung glaubt dabei vorausſetzen zu dürfen,
daß nur ſolche Schiffe konvoyiert werden, die keine Waren
an Bord haben, die nach der von England gegenüber
Deutſchland angewendeten Auslegung als Konterbande
zu betrachten ſind. Ueber die Art der Durchführung einer
ſolchen Konvoyierung iſt die deutſche Regierung bereit, mit
der amerikaniſchen Regierung alsbald in Verhandlungen
einzutreten. Sie würde aber mit beſonderem Dank aner=
kennen
, wenn die amerikaniſche Regierung ihren Handels=
ſchiffen
dringend empfehlen würde, jedenfalls bis zur Rege=
lung
der Flaggenfrage den engliſchen Seekriegsſchauplatz
zu vermeiden.

Die deutſche Regierung gibt ſich der zuverſichtlichen
Hoffnung hin, daß die amerikaniſche Regierung den
ſchweren Kampf, den Deutſchland um ſein Daſein
führt, in ſeiner ganzen Bedeutung würdigen
und aus den vorſtehenden Aufklärungen und Zuſagen ein
volles Verſtändnis für die Beweggründe und Ziele der von
ihr angekündigten Maßnahmen gewinnen wird. Die
deutſche Regierung wiederholt, daß ſie in der bisher pein=
lich
von ihr geübten Rückſicht auf die Neu=
tralen
ſich nur unter dem ſtärkſten Zwang der
nationalen Selbſterhaltung zu den geplanten
Maßnahmen entſchloſſen hat. Sollte es der amerikaniſchen
Regierung vermöge ihres Gewichts, das ſie in die Wag=
ſchale
des Geſchickes der Völker zu legen berechtigt und im=
ſtande
iſt, in letzter Stunde noch gelingen, die Gründe zu
beſeitigen, welche der deutſchen Regierung jenes Vorgehen
zu einer gebieteriſchen Pflicht machen, ſollte die amerika=
niſche
Regierung insbeſondere einen Weg dahin fin=
den
, die Beachtung der Londoner Seekriegs=
rechtserklärung
auch von Seiten der mit
Deutſchland kriegführenden Mächte zu er=
reichen
und Deutſchland dadurch die legi=
time
Zufuhr von Lebensmitteln und indu=
ſtriellen
Rohſtoffen zu ermöglichen, ſo würde
die deutſche Regierung darin ein nicht hoch genug
anzuſchlagendes Verdienſt um die huma=
nitäre
Geſtaltung der Kriegführung aner=
kennen
und aus der alſo geſchaffenen neuen Sachlage
gern die Folgerungen ziehen.

Der Kampf gegen Eng=
land
hat begonnen.

Verlorene Dampfer.

* LeHavre, 17. Febr. (Meldung der Agence Havas.)
Der engliſche Kohlendampfer Dulwich der
von Hull nach Rouen unterwegs war, iſt geſtern abend
um 6 Uhr zwanzig Meilen nordweſtlich von Le Havre von
einem deutſchen Unterſeeboot angeſchoſ=
ſen
worden. In der Mitte des Schiffes fand eine
Exploſion ſtatt. Die Beſatzung flüchtete in die Rettungs=
boote
und erblickte ein Unterſeeboot. Von den 31
Mann der Beſatzung wurden 2 von dem Torpedobootzer=
ſtörer
Arquebuſe aufgenommen und nachts in Le Havre
an Land gebracht. Sieben andere haben Fécamp in Ret=
tungsbooten
erreicht. 22 werden vermißt. Der Dampfer
Dulwich ſank nach 20 Minuten.

* London, 17. Febr. (Meldung des Reuterſchen
Bureaus.) Der engliſche Dampfer Dulwich von Hull
nach Rouen unterwegs, iſt 20 Seemeilen von Cap Antifer
explodiert. Die Bemannung entkam unverletzt in
ihren Booten.

* London, 17. Febr. Der engliſche Dampfer
Wavelet mit einem Gehalt von 2992 Tonnen, iſt am
13. Februar bei Kontich Knock auf eine Mine ge=
ſtoßen
. Er wurde in der Pegwell=Bai auf Strand ge=
ſetzt
. Zwölf Perſonen ſind ertrunken. Der auſtra=
liſche
Fiſchdampfer Endoevour mit 21 Mann
Beſatzung, darunter der Fiſchereidirektor Danevig, wird
vermißt.

Die Gefahren für den neutralen Handel.

* Kriſtiania, 17. Febr. Der deutſche Geſandte
in Kriſtiania, Graf von Obernſtdorff hat auf
eine Anfrage des Norsk Telegram Byran erwidert: Sie
fragen mich, was ich von der Bekanntmachung des
deutſchen Admiralſtabes denke. Ich glaube,
die Gefahren, die nach dem 18. Februar der Schiffahrt
in den zum Kriegsgebiet erklärten Gewäſſern drohen,
können nicht ernſt genug genommen wer=
den
. Ich halte es für meine Pflicht, dies ganz offen aus=
zuſprechen
, um der bedenklichen Auffaſſung entgegenzu=
treten
, daß nur ein Bluff beabſichtigt ſei. Wenn die
deutſche Marine wochenlang vorher der ganzen Welt eine
große Aktion ankündigt, ſo weiß ſie, was ſie tut. Es war
ſicher nicht unſer Wunſch, dem neutralen Handel Schwie=
rigkeiten
zu bereiten. Unſere norwegiſchen Freunde
müſſen aber bei ruhiger und unparteiiſcher Prüfung ver=
ſtehen
, daß wir nicht anders können. England
hat uns einen Vernichtungskampf angekündigt. Es
kämpft nicht nur mit den Waffen gegen unſer Heer, ſon=
dern
mehr noch mit wirtſchaftlichen Mitteln gegen unſere
friedliche Bevölkerung, die es aushungern möchte. Gegen
dieſe neue unerhörte Kampfesart werden wir uns nun
auch mit neuen Waffen wehren und den Gegner da an=
packen
, wo er am empfindlichſten iſt. Wir ſuchen ihn da=
her
vor ſeinen Toren, an ſeinen Küſten auf. Hier iſt
in den nächſten Wochen ein ſtändiger, er=
bitterter
Kampf zu erwarten, in den ſich kein
friedliches Schiff wagen ſollte. Wir können der neu=
tralen
Schiffahrt beim beſten Willen keine Sicherheit

[ ][  ][ ]

mehr bieten, ſeit England beſchloſſen hat, den Union Jack
herunterzuholen, um uns nur noch neutrale Schiffe
ſehen zu laſſen, denn ſo gut, wie die Flagge, kann ja auch
die Bemalung nachgeahmt werden. Sind nun dieſe
neuen neutralen Handelsſchiffe noch mit engliſchen
Kanonen armiert, ſo muß jedes Unterſeeboot, das ſie
anhalten wollte, riskieren, in den Grund gebohrt zu wer=
den
. Daneben droht noch eine weitere große Gefahr,
gegen die weder Flagge noch Bemalung ſchützen können
Ich meine die Minen, die, wie wir angekündigt haben,
in dem geſamten Kriegsgebiet gelegt werden ſollen.
Dieſe Minen, ſo ſcheint mir ſollten allein ſchon die neu=
tralen
Schiffe dem Kriegsgebiet fernhalten.

England fühlt die Wirkung.

* Amſterdam, 17. Febr. Die Blätter melden: Die
Hampfergeſellſchaften Zeeland= und Batavia=
Linie werden in den nächſten Tagen kein Paſſa=
gierſchiff
nach England fahren laſſen. Die
Batavia=Linie, die alle Schiffe mit Orangefarbe hatte an=
ſtreichen
laſſen und zu Anfang den Tagesdienſt nach Lon=
don
noch für völlig ſicher hielt, hat ſich eines beſſeren be=
ſonnen
und beſchloſſen, kein Dampfboot fahren
zu laſſen.

* Kopenhagen, 17. Febr. Nach einer Meldung
der National Tidende aus London iſt die Seever=
ſicherung
infolge der deutſchen Blockade=Erklärung
bedeutend geſtiegen. Schiffe von Auſtralien
und Südamerika bezahlen 40 Schilling ſtatt 20.
Küſtendampfer 20 anſtatt 5 Schilling.

Englands Betrug.

* Kopenhagen, 17. Febr. Berlingske Tidende
meldet aus Helſingborg: Ein ſchwediſcher Ka=
pitän
, der heute aus England hier angekommen iſt, be=
richtet
, daß er vor einigen Tagen in England einen Damp=
fer
unter däniſcher Flagge ankommen ſah. In der
Mitte des Schiffes war in großen Buchſtaben der Name
Viborg aufgemalt, darunter in größeren Buchſtaben
das Wort Danmark‟ Der Kapitän erklärte, er habe
ſich nachträglich perſönlich davon überzeugt, daß es
nicht ein däniſcher, ſondern ein engliſcher Damp=
fer
war Ein anderer hier angekommener Kapitän be=
richtet
, daß er in der Nordſee zwei Dampfer angetroffen
habe, die die Namen übermalt hatten und unter ſchwe=
diſcher
Flagge fuhren; auch hier beſtand kein
Zweifel darüber, daß es engliſche Schiffe waren.

Erfolge unſerer Verbündeten.

60k0 Gefangene.

* Wien, 17. Febr. Amtlich wird verlautbart:
17. Februar. Nach zweitägigem Kampfe wurde geſtern
ſpät nachmittags Kolomea genommen.

In den ſüdlich der Stadt bei Kluczow=Wk und Mye=
zin
ſeit 15. Februar andauernden Kämpfen machten die
Ruſſen ſichtlich große Anſtrengungen, die Stadt zu be=
haupten
. Zahlreiche Verſtärkungen wurden von ihnen
herangeführt, heftige Gegenangriffe mußten von unſeren
vordringenden Truppen beiderſeits der Straße mehrmals
zurückgeſchlagen werden, wobei durch gute eigene Artillerie=
wirkung
dem Feinde große Verluſte beigebracht
wurden.

5 Uhr nachmittags gelang es, mit einem allgemei=
nen
Angriff, den Gegner trotz erbitterter
Gegenwehr aus ſeiner letzten Stellung vor
der Stadt zu werfen und in einem Zuge mit den
Fliehenden Kolomea zu erreichen.

Die Zerſtörung der Pruthbrücke wurde verhindert.
Die Stadt wurde von den fliehenden Ruſſen geſäubert
und von uns beſetzt. 2000 Gefangene, mehrere
Maſchinengewehre und 2 Geſchütze fielen in
un ſere Hände.

Im Karpathenabſchnitt bis in die Gegend
von Wysckow dauern die Kämpfe mit großer Hartnäckig=
keit
an.

Weitere 4040 Gefangene ſind eingebracht.

An der Front Ruſſiſch=Polen und Weſtgali=
zien
war nur Geſchützkampf im Gange.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
v. Höfer, Feldmarſchalleutnant.

Betätigung deutſchfeindlicher Geſinnung.

* Straßburg, 17. Febr. Wegen Bekundung
deutſchfeindlicher Geſinmung hatte ſich der
Pfarrer Gerold zu St. Nikolai, Straßburg i. E., vor
dem außerordentlichen Kriegsgericht zu verantworten. Er
wurde beſchuldigt, in einem hieſigen Lazarett, wo er
auf ſeinen Antrag zur Seelſorge für proteſtan tiſche
Franzoſen zugelaſſen war, unter Nichtbeachtung der ihm
bekannten Vorſchriften und unter offenſichtlicher Ueber
gehung der deutſchen Verwundeten franzöſiſchen
Gefangenen katholiſchen Glaubens, mit
denen er alſo dienſtlich gar nichts zu tun hatte, Geld
geſchenke gemacht zu haben. Ferner wurde ihm
vorgeworfen, in zwei Predigten ebenfalls
deutſchfeindliche Geſinnung zum Ausdruck
gebracht zu haben, in der einen tadelte er die Stel=
lungnahme
der Deutſchen zum Kriege und die kriegeriſchen
Maßnahmen, in der anderen, ſeiner Silveſterpredigt, in der
er einen Ueberblick über die Ereigniſſe des vergangenen
Jahres gab, ſchilderte er dieſes Jahr als ein Jahr der
Enttäuſchungen, ſtellte die Ausnahmeverhältniſſe, die durch
den über das Deutſche Reich verhängten Kriegszuſtand be=
dingt
ſind, als Zuſtand der Gewalt hin und unterzog dieſe
einer feindſeligen Kritik, die gerade von der Kan=
zel
aus verletzen mußte und dieſe verletzende Wirkung bei
den Mitgliedern der Gemeinde auch herbeigeführt hat.
Das Gericht erachtete auf Grund des geſchilderten Sachver=
haltes
die Schuld des Angeklagten für nachgewieſen und
verurteilte ihn nach dem Antrag des Vertreters der An=
klage
zu einer Gefängnisſtraße von einem Monat
Dieſe milde Strafe fand ihre Begründung in dem hohen
Alter des Angeklagten.

Die Finanzſorgen des Dreiverbandes.

* London, 17. Febr. Der Handelsredakteur des
Daily Telegraph ſchreibt: Der Welthandel wird bald er=
leichtert
werden. Ich hatte eine Unterredung mit dem
Finanzminiſter, der erklärte, daß keine Abſicht
mehr beſtehe, eine engliſch= franzöſiſch=
ruſſiſche
Anleihe aufzunehmen. Jedes Land
werde eine Anleihe durch den eigenen Markt be=

geben. England ſei bereit, Rußland 40 Millionen
Pfund zu geben und garantiert Rußland weiterhin
jede gewünſchte Summe, die zu militäriſchen Zwecken be=
nutzt
wird. Rußlands Inlandsmarkt könne
daher als unerſchöpflich gelten (?). Sollten
Schwierigkeiten entſtehen, werde Rußland einen Kredit ge=
währt
werden, wofür England und Frankreich je 25 Mil=
lionen
bereit halten.

Abreiſe des ruſſiſchen Geſandten von Bukareſt.

* Wien, 17. Febr. Das Acht Uhr=Blatt meldet aus
Bukareſt: In politiſchen und parlamentariſchen Krei=
ſen
wird verſchiedentlich kommentiert, daß der ruſſiſche
Geſandte Poklewski=Koziel ganz unerwartet
Bukareſt verlaſſen und ſich nach Petersburg be=
geben
hat.

* Berlin, 17. Febr. Se. Maj. der Kaiſer hat dem
Chef des Generalſtabs des Feldheeres, General der In=
fanterie
v. Falkenhayn, in Anerkennung ſeiner Ver=
dienſte
um den Sieg in Maſuren, den Orden
pour le mérite verliehen.

* Budapeſt, 17. Febr. Das Amtsblatt veröffent=
licht
eine Verordnung, in der verboten wird, Brot aus
Mehl zu backen, das nicht zur Hälfte mit Mais=
mehl
gemiſcht iſt. Auch Bäcker dürfen von Privaten kein
Brot zum Backen annehmen, das nur aus Mehl herge=
ſtellt
iſt.

* Amſterdam, 17. Febr. Der Staatscourant gibt
bekannt, daß der Verkehr im Suezkanal wieder
normal iſt.

* Amſterdam, 17. Febr. Geſtern nachmittag ſind
an Bord der Mecklenburg 94 deutſche Verwun=
dete
, darunter ein Offizier, in Vliſſingen eingetroffen.
Sie wurden nach der Landung in den bereitſtehenden
niederländiſchen Ambulanzzug befördert, um die Reiſe
nach Deutſchland fortzuſetzen.

London, 17. Febr. Die Exchange Telegraph
Company meldet aus Peking unter dem 15. Februar:
Nach eingelangten Berichten
ſind mehrere britiſche
und japaniſche Schiffe vollſtändig von Eis
umgeben und außerſtande, ſich dem Petſchiligolfe zu
nähern. Die Schiffe erbaten drahtlos Proviant. Ein
japaniſcher Kreuzer aus Port Arthur verſuchte vergebens,
an die Eisfelder heranzukommen.

* London, 17. Febr. Times meldet aus Toronto
vom 15. Februar: Telegramme aus Ottawa melden, daß
am 15. Februar, abends, zwei mit kräftigen Scheinwer=
fern
ausgerüſtete Luftfahrzeuge die Stadt Brook=
ville
60 Meilen ſüdlich von Ottawa in der Richtung auf
die Hauptſtadt überflogen hätten. Infolge deſſen ſeien
alle Lichter um das Parlament und das Regierungs=
gebäude
herum gelöſcht worden. Man habe jedoch nichts
von den Luftfahrzeugen geſehen. Da in Ogdensburg bei
Brookville um dieſelbe Zeit Feuerballons aufgeſtiegen
ſind, ſeien die Gerüchte von Luftfahrzeugen wahrſchein=
lich
auf ſie zurückzuführen. Nach Meldungen der Cen=
tral
News ſeien in Ottawa an mehreren Punkten
Schützen zur Abwehr von Flugzeugen aufgeſtellt worden.
Die Aufregung habe die ganze Nacht gedauert.

*Athen, 17. Febr. Die Agence d’Athenes meldet
vom 15. Februar: Da die Durchführung der von dem
Großweſir zugeſagten Genugtuung eine neuer=
liche
Friſt erforderte, und der Geſandte Panas aus
eigener Initiative eine Friſt von 24 Stunden geſtellt hatte,
konnte er keine weitere Friſterſtreckung mehr annehmen und
hat deshalb geſtern Konſtantinopel verlaſſen.
Nichtsdeſtoweniger ſchließt die Abreiſe des Geſandten die
freundſchaftliche Beilegung des Zwiſchenfalls nicht aus,
falls die Pforte ſich beeilt, die zweimal mündlich und
ſchriftlich verſprochene Genugtuung durchzuführen.

Landwirtſchaftliches.

C. Die Zahl der Obſtbäume im Groß=
herzogtum
Heſſen hat ſich von 4 504 668 im Jahre
1904 auf 613714 im Jahre 1913 vermehrt. In dieſen
Zahlen ſind die nicht im Ertrag ſtehenden Bäume inbe=
griffen
. Am ſtärkſten war der Zuwachs bei den Aprikoſen=
und Pfirſichbäumen (um 185000), während die Zahl der
Nußbäume nur um 1500 geſtiegen iſt. Immerhin weiſen
die Kreiſe Erbach, Bensheim und Heppenheim (letzterer:
16 383) noch anſehnſiche Beſtände dieſer Baumart auf,
während die oberheſſiſchen Kreiſe Alsfeld und Lauterbach
mit ihrem rauhen Klima zuſammen nur 733 zählen.
Hinſichtlich der Kultur der Aprikoſen=, Pfirſich= und
Kirſchenbäume ſteht der Kreis Mainz weitaus an erſter
Stelle und hinſichtlich der Zahl der Apfelbäume gilt das
vom Kreiſe Friedbera und der Zwetſchen= und Pflaumen=
bäume
vom Kreiſe Gießen.

F.C. Frankfurt a. M., 17. Febr. (Viehmarkt.)
Auftrieb: 1919 Schweine. Preiſe pro 50 Kilogramm Le=
bendgewicht
(Schlachtgewicht): a) 82,5085 (104107),
b) 8082 (98102), c) und d) 82.5085 (104107). Markt=
verlauf
: ziemlich rege; bleibt Ueberſtand.

F.C. Frankfurt a. M., 17. Febr. ( Kartoffel=
markt
.) Man notierte: Kartoffeln im Waggon 88,50
Mark, im Detail 99,50 Mark. Alles per 100 Kilo.

Literariſches.

In der Ratsbuchhandlung zu Greifswald iſt ſoeben
ein kleines Goethebüchlein erſchienen, das man mit Recht
eine ſehr wichtige Goethe=Entdeckung nennen darf, und
zwar betitelt es ſich: Das Urbild von Goethes
Greichen von Otto von Boenigk, gebunden 2.80 Mk.,
geheftet 2. Mk. Das Buch bezweckt den Nachweis, daß
das Bild Gretchen aus Goethes Fauſt nicht frei erfunden,
ſondern in den weſentlſchen Zügen dem einer beſtimmten
Kindesmörderin, und zwar der Maria Flint nachgebildet
iſt, welche im Jahre 1765 in Stralſund enthauptet wurde.
Das Buch ſtellt die bedeutſamſte Erſcheinung der Goethe=
Literatur ſeit Auffindung der theatraliſchen Sendung
Wilhelm Meiſters dar und wird der großen Goethege=
meinde
, ſehr willkommen ſein.

Letzte Nachrichten.

Innsbruck, 17. Febr. (Lawinen ſtürze.) In=
folge
der ungeheueren Schneefälle werden aus Südtirol
zahlreiche Häuſereinſtürze gemeldet. In Denne
wurden zwei, in Caſtagno eine Perſon von Trümmern
begraben, alle drei wurden get ötet. Der Bahn=
verkehr
leidet noch immer durch niedergehende Lawinen.
Zwiſchen Mezzo, Lombardo und Malo iſt der geſamte
Verkehr eingeſtellt.

London, 17. Febr. Das Reuterſche Bureau meldet
aus Neu=York vom 15. Februar: Die Kommiſſion,
die ſich unter dem Vorſitz des Bürgermeiſters mit den
hohen Lebensmittelpreiſen beſchäftigte, hat zum Schutz
gegen weitere Brotverteuerung ein Weizen=
ausfuhrverbot
erlaſſen. Der Bürgermeiſter hat
dementſprechend an den Präſidenten Wilſon berichtet.

Wetterbericht.

Das vorgeſtern im Weſten erſchienene Gebiet hohen
Luftdrucks hat ſich über das ganze mittlere Europa unter
gleichzeitiger Verlagerung nach Oſten ausgebreitet. Im
Weſten folgt ihm jedoch bereits wieder eine ziemlich aus=
gedehnte
Depreſſion, ſo daß das heitere und kältere Wet=
ter
nur von kurzer Dauer iſt; die Bewölkung wird auf
der Vorderſeite der Depreſſion wieder raſch zunehmen, ſo
daß Niederſchläge zu erwarten ſind. Die Temperaturen
werden wieder anſteigen.

Wetterausſichten für Donnerstag: Ziemlich be=
deckt
, zeitweiſe Niederſchläge, Erwärmung, ſüdweſtlichs
Winde.

Verwundete und kranke Soldaten
in Darmſtädter Lazaretten.

Mitgeteilt vom Heſſiſchen Landesverein vom Roten Kreuß,
Die Lazarette ſind ourch die nachſtehenden Buchſtaben
bezeichnet.

A Alicehoſpital, Dieburger Straße 21. Täglich 34 Uhr nachm.
B Diakoniſſenbaus Eliſabethenſtift, Erbacher Straße 25. Täglich 24 Uh
H. der Großherzogin Hein=
nachm
. C Eleonorenbeim (Lazarett J. K.
heimerſtraße 21)
Sonntags, Dienstags, Mittwochs und Freitag
ſon
6 Uhr nachm. D
Ernſt=Ludwig=Heilanſtalt (Dr. Loſſen). Ste
ſtraße 21. Täglich 25 Uhr nachm. E Garniſonlazarett (Reſ.=az. I)
exanderſtraße 27. Mitt ochs und Sonntags von 24 Uhr nachm
dieburger Straße 241 (Hir chköpfe.) Täglich
Haus Hagenbur
36 Uhr nachm.
Dr. Machenh.
rſche Klinik, Lagerhausſtraße 24.
H
Läglich 24 Uhr nachm
Marienhöhe (Geneſungsheim),
äglich 1012 Uhr vorm., 4½- 6½ Uhr nachm. I Schweſternhaus der
veſter
Nieder=Ramſtädter Straße 30. Nachn ittags v
Barmberzige
Schn
24 Uhr
Städtiſches Krankenhaus, Grafenſtraße 9
Werktäglich
23½ Uhr nachm., Sonntags 1112 Uhr vorm.
Städt. Saalbau
jedeſelſtraße 4
Mittwochs, Samstags und Sor
(ebenfalls Reſ Laz.

tags von 2 4 Uhr.
Techniſche Hochſchule (Reſ.=Laz. II
ſochſchulſt
Sonntags, Mittwochs und Samstags von 24 Uhr nachm.
N Klin
r. Ollendorff (Weberſche Augenklin
Uhr orm., 24 Uhr nachm. Frankfurter Straße 42. Täglit
t
Vereinslazarett vom Roten
Kreuz, Olbrichweg 10, Vereinslazarett Mathildenhöhe‟. Täglich 34 Uhr
nachm. P Ererzierplatz (Reſ.=Lazarett III), Mittwochs und Sonntags
von 2 4 Uhr nachm.

Zugänge vom 12.16. Febnuar:
Bauer, Karl, Darmſtadt, Reſ.=Inf. 221/11,
Becker, Karl, Inf. 115/12, C Bendel, Joh., Nomborn,
Ldſt.=Erſ.=Batl. I/5 Darmſtadt, P
Berbner, Franz,
Ober=Abtſteinach, Ldſt.=Erſ.=Batl. I/4,
Blum, Alb.,
Neckarſulm, Flieg.=Erſ.=Abt. 3, P Böhling, Rudolf,
Straßburg, Flieg.=Erſ.=Abt. 3, P Bundſchuh, Gg., Erſ.=
Ldſt.=Batl. Erbach/1, C Burkhardt, Franz, Haſſelbach,
Drag. 24/4, Ldw.=Esk., P Clemens. Joſeph, Scheda,
Drag. 24/E, M Daube, Philipp, Klein=Steinheim, Feld=
Art. 61/5, Erſ.=Abt., P Dauth, Joſ., Mainz, Inf. 115/1,
L. Demmer, Emil, Lüdenſcheid, Reſ.=Inf. 81, O
Emig, Johann, Mörlenbach, Inf. 115/5, I Flauaus,
Friedrich, Karl, Franka
Jakob, Alsbach, Inf. 115/4, P
furt a. M., Inf. 115/2, Rek.=Dep., P Freyſchlag, Peter,
Oſthofen, 1. San.=Komp. 18. A.=K., P Glenz, Karl,
Erbach i. O., Erſ.=Ldſt.=Inf.=Batl. Darmſtadt/1, B
Glenz, Philipp, Günterfürſt, Reſ.=Inf. 221/6, E Göttel,
Joh., Wörrſtadt, Feldart. 61/4, Erſ.=Battr., P Haaß
Heſer. Joh.,
Friedr., Habitzheim, Reſ.=Inf. 80/10, K
Kalkhofen, Reſ.=Inf. 221/6, I Hieronymus, Wilhelm,
Momart, Ldſt.=Erſ.=Batl. I/3 Darmſtadt, P Jakobi,
Otto, Burg, Reſ.=Inf. 81. P Jean, Paul, Frankfurk
a. M., Drag. 23/1, L. Kehmptzow, Emil, Oberlahnſtein
Ldw.=Brig.=Erſ.=Batl. 41. O Keller, Ernſt, Frankfur
a. M., Reſ.=Inſ. 221/5, E Klar, Phil., Frankfurt a. M.
Ldſt.=Erſ.=Batl. I/3 Darmſtadt, P
Klump, Rudolf,
Hirſchhorn, Reſ.=Inf. 221/4, P Knapp, Johann, Viem=
heim
, Ldſt.=Batl. Erbach/2, P Knappe, Leonh., Militſch,
Reſ.=Inf. 19/5. P Koch, Joſeph, Ober=Olm, Drag. 24,
M Koch, Melchior, Oggersheim, Feldart. 61/4, Erſ.=
Battr., P Koziol, Bernh., St. Annaberg, Ldſt.=Erſ.=
Batl. 2, P Kraska, Otto, Groß=Kleeberg, Reſ.=Art. 25,
1. Mun.=Kol., P Langes, Anton, Arnsburg, Erſ.=Reſ.=
Inf. 81, M Lapanantzky, Franz. Sprakten, Ldſt.=Erſ.=
Batl. I Darmſtadt, P Link, Jean, Büdingen, Ldſt,=
Meiſinger. Joh.,
Erſ.=Batl. I Darmſtadt, Rek.=Dep., P
Mendel, Markus,
Kaſtel, 2. Erſ.=M.=G.=K. 18. A.=K., L
Metzger. Karl, Darm=
Griesheim, Reſ.=Inf. 116/3.
ſtadt, Erſ.=Batl. Reſ.=Inf. 116/2, B Mosberger, Jakob,
Darmſtadt, Reſ.=Inf. 116/4. I Müller, Jakob, Namborn,
Reſ.=Inf. 61. P Neidull. Joh., Blumwieſe, Reſ.=Inf.
81/3, K Oeſterle, Al.. Iffezheim, Leib=Gren. 109/1, B
Oeſtreicher, Joh., Neckarſteinach Ldſt.=Erſ.=Batl. I/2
Darmſtadt, P Orlemann, Arnold, Oſthofen, Erſ.=Feld=
Art. 25/3, B Port, Karl, Ober=Rosbach, Ldſt.=Erſ.
Batl. L/3. Darmſtadt, P Schaffner, Ludwig, Gräfen=
hauſen
Ldſt.=Erſ.=Batl. I/1 Darmſtadt, P Schmitz. Pet.,
Schupp, Georg, Königsberg,
Bendorf, Inf. 115,
Schweitzer,
Feldart. 61/2, Erſ.=Abt., 4. Rek.=Dep., P
Wendelin, Wiesbaden, Train=Erſ.=Abt. 18/1. P Seipp,
Sill, Paul. Bütow,
Herm., Wiesmar, Train 18, M
Reſ.=Erſ. 2, O Strauß, Jakob, Alzey. Erſ.=Pferde=Dep,
13. A.=K., K Tietjens, Bruno, Nienburg. Reſ.=Inf,
Walz, Heinr., Lich, Feldart. 61/3,
81/2, Erſ.=Batl.,
Rek.=Dep., P Wegel, Adam, Erhach, Ldſt.=Erſ.=Batl.
Weimer, Joh., Frickhofen. 2. Erſ.
Darmſtadt, R.=D., P
Weinmann, U.=O., Ldſt.=Batl.
M.=G.=K. 18. A.=K., I
Pfungſtadt, M Wendel, Chriſtian, Unter=Oſtern Feld=
Art. 61/4, Rek.=Dep., P v. Wenſiersky, Stenſitz, Feldart.
Weyl, Emil, Breitſcheid Reſ.=Inf. 81, C—
25/2, P
Wiegand, Johann, Amönau, Inf. 115/1, Rek.=Dep., Erſ.=
Wildhardt, Wilh., Bambach, Feldart. 61/1
Batl., P
Dep., P Wolf, Friedr., Gernsheim, Reſ.=Inf. 116/5.H
Wolf, Joh., Bonsweiler, Feldart. (25/2. P Zienau,
Alfred, Iſſum, Feldart. 25/1, Rek.=Deh. P.

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Schwarze Mäntel
Schwarze Blusen
Schwarze Unterröcke

Auswahlsendungen in Trauerz l. Idung werden sofort erledigt.
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O. Renteld e Co., b. Mr. Spezlalhaus
Ludwigstr. 5. (652a)
Telephon 2539.

Mitteilungen aus dem Geſchäftsleben.

Die Handelshochſchule Mannheim verſen=
det
ſoeben das Vorleſungs=Verzeichnis für das Sommer=
Semeſter 1915. Aus dem Programm iſt zu entnehmen,
daß ſich der Lehrbetrieb in normalen Bahnen bewegt und
daß für die Ausbildungsmöglichkeiten für Diplom= Kauf=
leute
und =Handelslehrer beſtens geſorgt iſt.

Familiennachrichten.

Statt beſonderer Anzeige.
Heute früh verſchied nach langem
Leiden unſere liebe Tochter, Schweſter,
Schwägerin, Nichte und Tante
Elſe Naumann.
In tiefer Trauer:
Familie Carl Naumann
Darmſtadt, Karlſtraße 45,
Familie Carl Bohnenberger
Spandau, Kaiſerſtraße 42.
Darmſtadt, 17. Februar 1915.
(2863
Die Beerdigung findet Freitag, 19. Februar,
nachmittags 2 Uhr, auf dem Waldfriedhof ſtatt.
Einſegnung in der dortigen Kapelle.

Dankſagung.
Für die vielen Beweiſe herzlicher Teilnahme
bei dem Hinſcheiden meiner lieben Frau, unſerer
guten Mutter, Großmutter, Schwiegermutter,
Schweſter, Schwägerin und Tante
Frau Eliſabethe Benz
geb. Völger
ſowie für die reichen Kranz= und Blumenſpenden
ſagen wir unſeren innigſten Dank.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Benz, Bürgermeiſter.
Arheilgen, 17. Februar 1915.
(2864

Statt besonderer Anzeige.

Major Richard Runge
z. Zt. Bezirkskommandeur in Naugard i. Pom.
und
Frau Käthe, geb. Schumann
beehren sich, dieVerlobungihrer ältesten
Tochter Dora mit Herrn Ritterguts-
besitzer
Rittmeister a. D. Frilz Schu-
mann
-Parlin anzuzeigen.
Gollnow u. Naugard,
im Februar 1915.
2810)

Meine Verlobung wit Fräulein
Dora Runge, einziger Tochter des
Herrn Major Richard Runge und seiner
verstorbenen Gemahlin Helene, geb.
Schumann, beehre ich mich hierdurch
anzuzeigen.
Fritz Schumann-Parlin.
Parlin, im Februar 1915.

Nachruf.

Am 7. Februar fand den Heldentod der
Unteroffizier
Ernſt Kratz
Reſerve-Infanterie-Regiment Nr. 221,
M.-G.-3.
Als einziger bediente er ſein Maſchinen=
gewehr
ruhig weiter, obwohl ihn der Feind
mit Maſchinengewehrfeuer überſchüttete. Der
Erfolg ſeiner Kaltblütigkeit war ein großer und
er erhielt dafür das Eiſerne Kreuz. Die Kom=
pagnie
und ſeine Kameraden verlieren in ihm
einen treuen Anhänger und guten Kameraden,
ohne Falſch, wie man ibn ſelten findet.
Oberleutnant Hartbaum.
2860)

Todes=Anzeige.
Am 12. Februar 1915 fiel unſer lieber, un=
vergeßlicher
Amtsgenoſſe
Oberlehrer
Karl Mangold
Unteroffizier in der 10. Kompagnie des
Landwehr-Infanterie-Regiments Nr. 116.
Tief erſchüttert betrauern wir mit unſeren
Schülerinnen den Verluſt eines Mannes, der
durch ſein reiches Wiſſen, durch echte Bildung
des Geiſtes und Gemüts, durch ſeine ausge=
zeichnete
Lehrgabe und durch die wohltuende
Friſche und Freundlichkeit ſeines Weſens unſer
aller Liebe und Verehrung gewonnen hat. Die
Erinnerung an ſein ſegensreiches Wirken und
an ſeinen Opfertod wird uns heilig ſein.
Das trauernde Lehrerkollegium
der Viktoriaſchule zu Darmſtadt.
agr

Statt beſonderer Anzeige.
Es hat dem Herrn gefallen, heute nacht
2 Uhr meine liebe Schweſter, unſere treue Tante
und Schwägerin
Fräulein
JFanny Stockhauſen
im Alter von 73 Jahren nach mehrtägigem
Krankenlager abzurufen.
Namens der ganzen Familie:
Otto Stockhauſen, Kammerdirektor a. B.
Darmſtadt, 17. Februar 1915.
(2854
Die Beerdigung findet ſtatt: Samstag, den
20. Februar, nachmittags 3 Uhr, von der Kapelle
des Friedhofes an der Nieder=Ramſtädter
Straße aus.

Gettesdienſt der israelitiſchen Religionsgemeinde
Haupt=Synagoge (Friedrichſtraße 2).

Freitag, den 19. Febr. Vorabendgottesdienſt 5 Uhr
30 Min.

Samstag, den 20. Febr. Morgengottesdienſt 8 Uhr
45 Min. Sabbatausgang 6 Uhr 40 Min.

Gotiesdienſt in der Synagoge der israelitiſchen Religions=
grſellſchaft
.

Samstag, den 20. Febr. Vorabend 5 Uhr 20 Min.
Morgens 8 Uhr. Nachmittags 4 Uhr. Sabbatausgang
6 Uhr 40 Min.

Wochengottesdienſt von Sonntag, den 21. Febr., an:
Morgens 6 Uhr 30 Min. Nachmittags 5 Uhr 45 Min.

NB. Donnerstag, den 25. Februar:
Taanis Esther.

Dngesinlender.

Großh. Hoftheater, Anfang 7½ Uhr, Ende gegen
10 Uhr (Ab. C): 777: 10.

Volksleſeabend um 8¼ Uhr im Saale der Zentral=
ſtelle
, Neckarſtraße 3.

Druck und Verlag: L. C. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei,
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otto Waldaeſtel; für den übrigen
redaktionellen Teil: Kurt Mitſching; für den Anzeigen=
teil
. Anzeigenbeilagen und Mitteilungen aus dem Ge=
ſchäftsleben
: Paul Lange, ſämtlich in Darmſtadt. Für
den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die Redaktion des Tagblatts zu adreſſieren. Etwaige
Honorarforderungen ſind beizufügen; nachträgliche wer=
den
nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte werden
nicht zurückgeſandt.

HariGeis-FGerisenuis Warmmen-.
Das Vorlesungs-Verzeichnis für das Sommer-Semester 1915 ist erschienen und kann vom Sekretariat unentgeltlich, von
den meisten Buchhandlungen zu 20 Pfennig bezogen werden. Erste Immatrikulation: 26. April. Beginn der Vorlesungen: 27. April.
(32857
Nähere Auskunft durch das Sekretariat.

Richard wagner-verein.
Frau Lorle Meissner, die gestern aus Tirol
hier eintraf, ist an einer leichten Influenza erkrankt.
Ihr für heute (Donnerstag) angekündigter Lieder-
abend
muss daher auf die nächste Woche ver-
schoben
werden.
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[ ][  ][ ]

Der Büßer.

Von Ernſt Zahn.

(Nachdruck verboten.)
4)

Zweites Kapitel.

Was ſchon wieder eine?

Des Berghofers zornbebende Stimme war im ganzen
Haus hörbar.

Er ſaß an dem runden ſchweren Tiſch, welcher inmit=
ten
ſeiner hellen Wohnſtube ſtand, und hatte einen Haufen
Papiere vor ſich liegen. Aber er vergaß das Schreiben ob
der Nachricht, die ihm ſoeben ſein Bub gebracht hatte.

Der ziemlich ſauber gehaltene Wohnraum war zu=
gleich
des Bauern Arbeitsſtube. Der reiche Hofer hätte
es als mit der althergebrachten Einfachheit nicht vereinbar
gehalten, ſich für ſeine Amtstätigkeit ein beſonderes Zim=
mer
des großen Hauſes zu wählen; Platz genug bot frei=
lich
ſeine Wohnſtube. Sie nahm faſt die ganze Front des
Hauſes ein und ſah mit ſechs Fenſtern nach der Haupt=
ſtraße
des Dorfes. Ihre Wände waren getäfelt, aber un=
bemalt
. Ein paar alte Stiche hingen herum, neben der
Tür ein Weihwaſſerbecken und ein ſchönes Kruzifix zwi=
ſchen
den zwei Mittelfenſtern. Zwei Tiſche hatten vollauf
Platz gefunden, der runde, an dem der Berghofer arbeitete,
und der lange Eßtiſch, daran eine Herde grober Stühle
gerückt war. An den Seitenwänden ſtanden zwei ſchwere
Schränke ſich gegenüber, und zwiſchen den beiden Türen
der Rückwand prangte das mächtige Ruhebett in geblüm=
tem
Ueberzug. Von der niederen Decke, an welche des
Hausherrn Kopf, wenn er aufrecht ſtand, faſt anſtieß, hin=
gen
drei Petrollampen. Ihr Licht machte abends den
Raum traulich trotz ſeiner Größe.

Der Berghofer regierte noch immer die Andergandner.
Seit fünfzehn Jahren war er nun im Amt. Sein Ein=
fluß
im Dorf war gewachſen und ſeine Macht über die
Bauern ſo groß geworden, daß nur der Pfarrherr ihm die
Stange zu halten vermochte. Die Zeit freilich, ſeit der
Steinerbub ſich ſeiner Strafe entzogen hatte, war nicht
ſpurlos an ihm vorübergegangen. Sein Haar war weiß
geworden und ſo ſein mächtiger Bart, und in dem Geſicht
ſtanden zahlloſe Furchen. Aber die gewaltigen Glieder
hatten noch Jugendkraſt, und die Dörfler fühlten des
Hofers eiſernen Willen und ſeine ſchwere Hand. Er ging
ſeine geraden Wege, unbekümmert, wen er dabei mit dem
Fuß beiſeite ſtieß. So herrſchte peinliche Ordnung in der
Dorfverwaltung, und der Ort war wohlauf. Einzig mit
der alten Leidenſchaft der Gebirgler zu Holz= und Jagd=
frevel
ſtand der Berghofer in ewigem Krieg. Gerade jetzt
wieder hatte er Gelegenheit, ſich von der Nutzloſigkeit ſeiner
Bemühungen zur Unterdrückung der beiden Uebel zu über=
zeugen
.

Der Hofer=Joſep war auf der Winteralp geweſen
und ſoeben faſt haſtigen Schrittes in die Stube getreten.
Nun ſtand er vor dem Vater und berichtete.

Er war dem Alten wie aus dem Geſicht geſchnitten.
Seine Züge waren dieſelben wie bei jenem, grob, energiſch
ausdrucksvoll. Nur in den hellen blauen Augen lag mehr
Leichtſinn und weniger Macht, und das Haar, das von
der braunen Stirn zurücktrat, war blond gelockt. Auch die
Geſtalt war nicht ganz ſo hoch und nicht von ſo herkuli=
ſchem
Bau wie bei dem Vater. Aber ein hübſcher Burſche
war der Joſep und wohlgelitten im Dorf, bei den Wei=
bern
nicht zum wenigſten.

Der Junge erzählte:

Alſo um vier Uhr bin ich fort von der Alp und zur
Winterlucke hinaufgeſtiegen, wie Ihr mich geheißen habt.
Kaum eine Stunde über dem letzten Gaden bin ich ſchon
an die Spuren gekommen. Ich habe gleich gewußt, daß
da einer über den Schnee iſt, und lang hat’s nicht können
her ſein. Den Fußſtapfen bin ich nachgegangen eine ganze
Weile lang und immer höher. Auf einmal kracht es im
Gwüeſt drüben, wo der Winterfirn in Geröll und mageren
Graswuchs endet, und da Herrgott, wenn ich mein
Gewehr bei mir gehabt hätte, der wäre mir nicht entwiſcht
vor meinen Augen iſt er aufgeſprungen, der Schuft,
der geſchoſſen hatte. Aber gerade dann hat er mich ge=
ſehen
, und Ihr kennet den Weg durchs Gwüeſt, Vater
bis ich zur Gems gekommen bin, iſt er mir lang aus
den Augen geweſen, und ich habe ſeine Spur nicht mehr
gefunden.

Haſt ihn nicht erkannt? Auf welche Seite iſt er ge=
ſtiegen
? fragte der Berghofer. Das klang heiſer vor unter=
drücktem
Zorn.

Er hat einen Bart gehabt, hat mir geſchienen, und ein
großer Kerl iſt er geweſen, aber unterſcheiden habe ich
nichts können von ihm. Ein Frecher muß er ſchon ſein;
denn das Gehörn hat er dem Tier noch ausgeſchnitten,
nachdem er mich ſchon hat kommen ſehen, und gejauchzt
hat er nach mir hinüber, wie wenn er mich foppen wollte.
Er muß nach dem Oberlandgebiet hinüber ſein!

Der Berghofer hatte die großen Hände ſchwer auf
Tiſch gelegt und ſann vor ſich hin.

Jetzt muß ein Ende werden, murmelte er in ſich
hinein.

(Fortſetzung folgt.)

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[ ][  ][ ]

Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt.

Bekanntmachung.

Die nachſtehend abgedruckten Bekanntmachungen des Stellvertreters des Reichs=
kanzlers
vom 13. Februar 1915 über:
1. Die Regelung des Verkehrs mit Hafer,
2. die Höchſtpreiſe für Hafer,
3. die Erhöhung des Haferpreiſes
bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Darmſtadt, den 16. Februar 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: von Starck.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des
Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzbl.
S. 327) folgende Verordnung erlaſſen:

I. Beſchlagnahme.

§ 1. (Mit dem Beginne des 16. Februar 1915 ſind die im Reiche vorhandenen
Vorräte an Hafer für das Reich, vertreten durch die Zentralſtelle zur Beſchaffung der
Heeresverpflegung in Berlin, beſchlagnahmt. Als Hafer im Sinne dieſer Verordnung
gelten auch geſchrotener oder gequetſchter Hafer, ſowie Mengkorn aus Hafer und Gerſte.

§ 2. Von der Beſchlagnahme werden nicht betroffen:

a) Vorräte, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesſtaats oder Elſaß= Loth=
ringens
, insbeſondere im Eigentum eines Militärfiskus oder der Marineverwal=
tung
, oder im Eigentume des Kommunalverbandes ſtehen, in deſſen Bezirke ſie
ſich befinden;

b) Vorräte, die gemäß dem Beſchluſſe des Bundesrats über die Sicherſtellung des
Haferbedarfs für die Heeresverwaltung vom 21. Januar 1915 (Reichs=Geſetzbl.
S. 29) für die Heeresverpflegung bereits ſichergeſtellt ſind;

c) Vorräte an gedroſchenem Hafer, die einen Doppelzentner nicht überſteigen.

§ 3. An den beſchlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nicht vorgenom=
men
werden, und rechtsgeſchäftliche Verfügungen über ſie ſind nichtig, ſoweit nicht in
den §§ 4, 16 etwas anderes beſtimmt iſt. Insbeſondere iſt auch das Verfüttern ver=
boten
, ſoweit es nicht durch § 4 Abſ. 3a zugelaſſen iſt. Den rechtsgeſchäftlichen Ver=
fügungen
ſtehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollſtreckung oder Arreſt=
vollziehung
erfolgen.

§ 4. Die Beſitzer von beſchlagnahmten Vorräten ſind berechtigt und verpflichtet,
die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

Zuläſſig ſind Verkäufe an die Heeresverwaltungen, die Marineverwaltung und
die Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung, ſowie alle Veränderungen und
Verfügungen, die mit Zuſtimmung der Zentralſtelle erfolgen.

Trotz der Beſchlagnahm: dürfen

a) Halter von Pferden und anderen Einhufern zur Fütterung dieſer Tiere Hafer
nach dem Durchſchnitt von anderthalb Kilogramm, für jedes Tier auf den Tag
berechnet, verwenden; dieſer Satz erhöht ſich für die Zeit bis zum 28. Februar
1915 einſchließlich um einen Zuſchlag von einem Kilogramm auf den Tag be=
rechnet
; ber Bundesrat wird unter Verückſichtigung der Ergebniſſe der Vorrats=
ermittelung
vom 1. Februar 1915 beſtimmen, ob und welcher Zuſchlag für die Zeit
vom 1. März 1915 ab zu gelten hat;

b) Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe das zur Frühjahrsbeſtellung erforder=
liche
Saatgut zur Saat verwenden und zwar anderthalb Doppelzentner auf das
Hektar; die Landeszentralbehörden ſind ermächtigt, die Saatgutmenge im Falle
dringenden wirtſchaftlichen Bedürfniſſes für einzelne Betriebe oder ganze Bezirke
bis auf zwei Doppelzentner auf das Hektar zu erhöhen;

c) Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe und Händler Saathafer für Saatzwecke
liefern, der nachweislich aus landwirtſchaftlichen Betrieben ſtammt, die ſich in
den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saathafer beſaßt haben; anderer
Saathafer darf nur mit Genehmigung der zuſtändigen Behörde für Saatzwecke
geliefert werden:

d) Händler ihre Vorräte mit Zuſtimmung des Kommunalverbandes, in deſſen Be=
zirke
ſie lagern, veräußern;

e) Unternehmer gewerblicher Betriebe ihre Vorräte zur Herſtellung von Nahrungs=
mitteln
verarbeiten; ſie haben bis zum Fünften jeden Monats über die im ab=
gelaufenen
Monat eingetretenen Veränderungen ihrer Vorräte der Zentralſtelle
zur Beſchaffung der Heeresverpflegung Anzeige zu erſtatten.

§ 5. Die Wirkungen der Beſchlagnahme endigen mit der Enteignung oder mit
den nach § 4 zugelaſſenen Veräußerungen oder Verwendungen.

§ 6. Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Anwendung der §§ 1 bis 5 ergeben,
entſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.

§ 7. Wer unbefugt beſchlagnahmte Vorräte beiſeite ſchafft, beſchädigt oder zer=
ſtört
, verfüttert oder ſonſt verbraucht, verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs=
oder
Erwerbsgeſchäft über ſie abſchließt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder
mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark beſtraft.

Ebenſo wird beſtraft, wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Hand=
lungen
pflichtwidrig unterläßt, oder wer als Saathafer erworbenen Hafer zu anderen
Zwecken verwendet, oder wer die Anzeige (§ 4 Abſ. 3e) nicht in der geſetzten Friſt
erſtattet oder wiſſentlich unrichtige oder unvollſtändige Angaben macht.

II. Enteignung.

§ 8. Das Eigentum an den beſchlagnahmten Vorräten geht vorbehaltlich der
Vorſchriften im Abſ. 2 und 3 durch Anordnung der zuſtändigen Behörde auf das Reich,
vertreten durch die Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung, über. Bean=
tragt
die Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung die Uebereignung an einc
andere Perſon, ſo iſt das Eigentum auf dieſe zu übertragen; ſie iſt in der Anordnung
zu bezeichnen

Von der Enteignung ſind auszunehmen:

a) für jeden Einhufer 300 Kilogramm, ſoweit ſie ſich im Beſitze des Halters von
Pferden und anderen Einhufern befinden; dabei ſind die Mengen anzurechnen,
welche nach dem Maßſtab des § 4 Abſ. 3a ſeit der Beſchlagnahme verfüttert ſind.
Der Bundesrat kann den Satz von 300 Kilogramm unter Berückſichtigung der
Ergebniſſe der Vorratsermittelung vom 1. Februar 1915 erhöhen;

b) das zur Frühjahrsbeſtellung erforderliche Saatgut, welches ſich im Beſitze der
Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe befindet, nach dem Maßſtab von
§ 4 Abſ. 3b;

e) Saathafer, der nachweislich aus landwirtſchaftlichen Beirieben ſtammt, die ſich
in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saathafer befaßt haben:

d) der Hafer, der gemäß dem Beſchluſſe des Bundesrats über die Sicherſtellung des
Haferbedarfs für die Heeresverwaltung vom 21. Januar 1915 (Reichs=Geſetzbl.
S. 29) für die Heeresverpflegung noch in Anſpruch genommen wird.

Soweit Halter von Pferden und Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe nicht
im Beſitze der vorerwähnten Mindeſtmenge für ihre Pferde oder des erforderlichen
Saatgutes ſind, und ſich die zur Deckung dieſes Bedarfs benötigten Mengen im Be=
zirke
des Kommunalverbandes befinden, geht das Eigentum der beſchlagnahmten
Mengen durch Anordnung der zuſtändigen Behörde bis zur Höhe dieſes Bedarfs auf
den Kommunalverband über. Für die Verteilung gelten die Vorſchriften des § 23.

Der Gemeindevorſtand iſt verpflichtet, dafür zu ſorgen, daß das Saatgut auf=
bewahrt
und zur Frühjahrsbeſtellung wirklich verwendet wird.

§ 9. Die Anordnung, durch die enteignet wird, kann an den einzelnen Beſitzer
oder an alle Beſitzer des Bezirkes oder eines Teiles des Bezirkes gerichtet werden; im
erſteren Falle geht das Eigentum über, ſobald die Anordnung dem Beſitzer zugeht,
im letzteren Falle mit Ablauf des Tages nach Ausgabe des amtlichen Blattes, in dem
die Anordnung amtlich veröffentlicht wird.

§ 10. Der Uebernahmepreis wird unter Berückſichtigung des Höchſtpreiſes ſowie
der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der höheren Verwaltungsbehörde nach
Anhörung von Sachverſtändigen endgültig feſtgeſetzt.

Weiſt der Beſitzer nach, daß er zuläſſigerweiſe Vorräte zu einem höheren Preiſe,
als dem Höchſtpreis erworben hat, ſo iſt ſtatt des Höchſtpreiſes der Einſtandspreis zu
berückſichtigen.

Soweit Vorräte nicht angezeigt ſind, die nach § 8 der Bekanntmachung über die
Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915 (Reichs=
Geſetzbl. S 35) anzeigepflichtig ſind, wird für ſie kein Preis gezahlt. In beſonderen
Fällen kann die höhere Verwaltungsbehörde Ausnahmen zulaſſen, namentlich dann,
wenn die Anzeige bis zum 28. Februar 1915 nachgeholt wird.

§ 11. Der Beſitzer der enteigneten Vorräte iſt verpflichtet, ſie zu verwahren und
pfleglich zu behandeln, bis der Erwerber ſie in ſeinen Gewahrſam übernimmt. Dem
Beſitzer iſt hierfür eine angemeſſene Vergütung zu gewähren, die von der höheren Ver=
waltungsbehörde
endgültig feſtgeſetzt wird.

§ 12. Bezieht ſich die Anordnung auf Erzeugniſſe eines Grundſtücks, ſo werden
dieſe von der Haftung für Hypotheken, Grundſchulden und Rentenſchulden frei, ſoweit
ſie nicht vor dem 16. Februar 1915 zugunſten des Gläubigers in Beſchlag genommen
worden ſind.

§ 13. Ueber Streitigkeiten, die ſich bei dem Enteignungsverfahren ergeben, ent=
ſcheidet
endgültig die höhere Verwaltungsbehörde.

§ 14. Wer den ihm als Saatgut zur Frühjahrsbeſtellung belaſſenen Hafer ohne
Genehmigung der zuſtändigen Behörde zu anderen Zwecken verwendet, oder wer der
Verpflichtung des § 11, enteignete Vorräte zu verwahren und pfleglich zu behandeln,
zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu
zehntauſend Mark beſtraft.

III. Sondervorſchriften für unausgedroſchenen Hafer.

§ 15. Bei unausgedroſchenem Hafer erſtrecken ſich Beſchlagnahme und Enteignung
auch auf den Halm.

Mit dem Ausdreſchen wird das Stroh von der Beſchlagnahme frei. Wird erſt nach
der Enteignung ausgedroſchen, ſo fällt das Eigentum am Stroh an den bisherigen
Eigentümer zurück, ſobald der Hafer ausgedroſchen iſt.

16. Der Beſitzer iſt durch die Beſchlagnahme oder die Enteignung nicht gehindert,
den Hafer anszudreſchen.

§ 17. Die zuſtändige Behörde kann auf Antrag desjenigen, zu deſſen Gunſten be=
ſchlagnahmt
oder enteignet iſt, beſtimmen, daß der Hafer von dem Beſitzer mit den Mit=
teln
ſeines landwirtſchaftlichen Betriebs binnen einer zu beſtimmenden Friſt aus=
gedroſchen
wird. Kommt der Verpflichtete dem Verlangen nicht nach, ſo kann die zu=
ſtändige
Behörde das Ausdreſchen auf deſſen Koſten durch einen Dritten vornehmen
laſſen. Der Verpflichtete hat die Vornahme in ſeinen Wirtſchaftsräumen und mit den
Mitteln ſeines Betriebs zu geſtatten.

§ 18. Der Uebernahmepreis iſt gemäß § 10 feſtzuſetzen, nachdem der Hafer aus=
gedroſchen
iſt.

§ 19. Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Anwendung der §§ 15 bis 18 ergeben,
entſcheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde.

IV. Verbrauchsregelung.

§ 20. Die Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung hat die Aufgabe,
für die Verteilung der vorhandenen Hafervorräte über das Reich für die Zeit bis zur
nächſten Ernte unter Mitwirkung eines Beirats, deſſen Mitglieder der Reichskanzler
beſtellt, zu ſorgen.

§ 21. Jeder Kommunalverband hat bis zum 22. Februar 1915 der Landes=
zentralbehörde
eine Nachweiſung einzureichen über:

a) die Haſervorräte, die nach den Anzeigen auf Grund des § 8 der Bekanntmachung
über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915
(Reichs=Geſetzbl. S. 35) mit Beginn des 1. Februar in ſeinem Bezirke vorhanden
waren;

b) die Hafervorräte, die hiervon gemäß dem Beſchluſſe des Bundesrats über die
Sicherſtellung des Haferbedarfs für die Heeresverwaltung vom 21. Januar 1915
(Reichs=Geſetzbl. S. 29) für die Heeresverpflegung angefordert ſind;

) die Hafervorräle die im Eigentume des Reichs, eines Bundesſtaats oder Elſaßz=
Lothringens, insbeſondere im Eigentum eines Militärfiskus oder der Marine=
verwaltung
, ſtanden;

d) die Hafervorräte, die in ſeinem Eigentume ſtanden und ſich in ſeinem Bezirke
befanden;

e) die Hafermenge, die in ſeinem Bezirke zu Saatzwecken in Anſpruch genommen
wird;

f) den Saathafer, der in ſeinem Bezirke nach § 8 Abſ. 2e von der Enteignung aus=
zunehmen
iſt;

a) die Zahl der Pferde und anderen Einhufer ſeines Bezirkes nach der Zählung
vom 1. Dezember 1914;

h) die Hafervorräte, die in ſeinem Bezirke für die Enteignung übrigbleiben.
Die Landeszentralbehörden haben bis zum 28. Februar 1915 der Zentralſtelle zur
Beſchaffung der Heeresverpflegung eine entſprechende Ueberſicht, getrennt nach Kommu=
nalverbänden
, einzuſenden.

§ 22. Die Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung darf Hafer nur
an die Heeresverwaltungen, die Marineverwaltung, Kommunalverbände oder an die
vom Reichskanzler zugelaſſenen Stellen abgeben.

§ 23. Die Kommunalverbände haben innerhalb ihrer Bezirke den erforderlichen
Ausgleich zwiſchen den einzelnen Pferdehaltern und landwirtſchaftlichen Betrieben mit
den ihnen nach § 8 Abſ. 3 übereigneten oder erforderlichenfalls von der Zentralſtelle
zur Beſchaffung der Heeresverpflegung überwieſenen Hafervorräten ſelbſtändig her=
beizuführen
.

Sie regeln für ihre Bezirke den Verbrauch der Hafervorräte unter Berückſich=
tigung
der wirtſchaftlichen Verhältniſſe. Zu dieſem Zwecke können insbeſondere auf
ihren Antrag auch Vörräte enteignet werden, die Haltern von Einhufern nach § 3
Abſ. 2a zu belaſſen ſind. Für die Enteignung gelten die Vorſchriften der §§ 8 bis 19
entſprechend.

Die Landeszentralbehörden können die Art der Regelung vorſchreiben.
§ 24. Die Kommunalverbände oder die vom Reichskanzler zugelaſſenen Stellen
können ihren Abnehmern für Weiterverkäufe beſtimmte Bedingungen und Preiſo vor=
ſchreiben
.

§ 25. Ueber Streitigkeiten, die bei der Verbrauchsregelung (§§ 23, 24) ent=
ſtehen
, entſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.

§ 26. Wer den Verpflichtungen zuwiderhandelt, die ihm nach § 24 auferlegt ſind,
wird mit Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark beſtraft.

V. Ausländiſcher Hafer.

§ 27. Die Vorſchriften dieſer Verordnung beziehen ſich nicht auf Hafer, der nach
dem 16. Februar 1915 aus dem Ausland eingeführt wird.

VI. Ausführungsbeſtimmungen.

§ 28. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die erforderlichen Ausführungs=
beſtimmungen
.

§ 29. Wer den von den Landeszentralbehörden erlaſſenen Ausführungsbeſtim=
mungen
zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geld=
ſtrafe
bis zu fünfzehnhundert Mark beſtraft.

§ 30. Die Landeszentralbehörden beſtimmen, wer als Gemeindevorſtand, als
Kommunalverband, als zuſtändige Behörde und als höhere Verwaltungsbehörde im
Sinne dieſer Verordnung anzuſehen iſt.

VII. Schlußbeſtimmungen.

§ 31. Die Heeresverwaltungen können aus den Beſtänden, die auf Grund des
Bundesratsbeſchluſſes über die Sicherſtellung des Haferbedarfs für die Heeresverwal=
tung
vom 21. Januar 1915 (Reichs=Geſetzbl. S. 29) für die Heeresverpflegung ſicher=
geſtellt
ſind, Hafer an die Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung zur
Befriedigung dringender Bedürfniſſe abgeben; ſie beſtimmen die zuläſſigen Höchſt=
mengen
.

Die Zentralſtelle verfügt über dieſe Mengen unter Mitwirkung des Beirats.
§ 32. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkraftretens.

Berlin, den 13. Februar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
(2815
Delbrück.

Bekanntmachung

über die Höchſtpreiſe für Hafer.
Vom 13. Februar 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 5 des Geſetzes, betreffend Höchſtpreiſe,
vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzblatt S. 339) in der Faſſung der Bekanntmachung
vom 17. Dezember 1914 (Reichs=Geſetzblatt S. 516) folgende Verordnung erlaſſen:

[ ][  ][ ]

Amtsverkündigungsblatt Großherzoglichen Kreisamts Darmſtadt.

§ 1. Für imländiſchen Haſer werden folgende Höchſpreiſe feſtgeſeht. Der
Höchſtpreis beträgt für die Tonne in

Aachen . . . . . Mark
Berlin . . . . .
Braunſchweig . .
Bremen . . . . .
27.
Breslau
Bromberg . . . .
Caſſel . . . . . .
Cöln . . . . . .
Danzig . . . . .
Dortmund . . .
Dresden . . . .
Duisburg . . . . . 570
Emden . . . . .
,
Erfurt . .
, 2
Frankfurt a. M. . 273
27
Gleiwitz

Mark 26
Hamburg
269
Hannover
, 270
M,
Kiel
Königsberg i. Pr.

,
66
Leipzig.
,
Magdeburg
,
,
Mannheim . .
München . . .
Poſen
Roſtock . .
26
Saarbrücken .
,
Schwerin i. M. .
262
Stettin .
.. 261
Straßburg i. E. .
Stuttgart . . . . 272
Zwickau
267

Die Höchſtpreiſe gelten nicht für Saathafer, der nachweislich aus landwirtſchaft=
lichen
Betrieben ſtammt, die ſich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von
Saathafer befaßt haben.

§ 2. In den im § 1 nicht genanuten Orten (Nebenorten) iſt der Höchſtpreis
gleich=dem des nächſtgelegenen, im § 1 genannten Ortes (Hauptort).

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten höheren Verwal=
tungsbehörden
können einen niedrigeren Höchſtpreis feſtſetzen. Iſt für die Preisbil=
dung
eines Nebenorts ein anderer als der nächſtgelegene Hauptort beſtimmend, ſo
können dieſe Behörden den Höchſtpreis bis zu dem für dieſen Hauptort feſtgeſetzten
Höchſtpreis hinaufſetzen. Liegt dieſer Hauptort in einem anderen Bundesſtaate, ſo
iſt die Zuſtimmung des Reichskanzlers erforderlich.

§ 3. Der Höchſtpreis beſtimmt ſich nach dem Orte, an dem die Ware abzunehmen
iſt. Abnahmeort im Sinne dieſer Verordnung iſt der Ort, bis zu welchem der Ver=
käufer
die Koſten der Beförderung trägt.

§ 4. Die Höchſtpreiſe gelten für Lieferung ohne Sack. Für leihweiſe Ueber=
laſſung
der Säcke darf eine Sackleihgebühr bis zu einer Mark für die Tonne berechnet
werden. Werden die Säcke nicht binnen einem Monat nach der Lieferung zurück=
gegeben
, ſo darf die Leihgebühr dann um fünfundzwanzig Pfennig für die Woche
bis zum Höchſtbetrage von zwei Mark erhöht werden. Werden die Säcke mitverkauft,
ſo darf der Preis für den Sack nicht mehr als achtzig Pfennig und für den Sack, der
fünfundſiebzig Kilogramm oder mehr hält, nicht mehr als eine Mark zwanzig Pfennig
betragen. Der Reichskanzler kann die Sackleihgebühr und den Sackpreis ändern.
Bei Rückkauf der Säcke darf der Unterſchied zwiſchen dem Verkaufs= und dem Rück=
kaufspreiſe
den Satz der Sackleihgebühr nicht überſteigen.

Die Höchſtpreiſe gelten für Barzahlung bei Empfang; wird der Kaufpreis ge=
ſtundet
, ſo dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinſen über Reichsbankdiskont
hinzugeſchlagen werden.

Die Höchſtpreiſe ſchließen die Beförderungskoſten ein, die der Verkäufer ver=
traglich
übernommen hat. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Koſten der Beförde=
rung
bis zur Verladeſtelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu
Waſſer verſandt wird, ſowie die Koſten des Einladens daſelbſt zu tragen.

Beim Umſatz des Hafers durch den Handel dürfen dem Höchſtpreis Beträge
zugeſchlagen werden, die insgeſamt vier Mark für die Tonne nicht überſteigen dürfen.
Dieſer Zuſchlag umfaßt insbeſondere Kommiſſions=, Vermittelungs= und ähnliche
Gebühren, ſowie alle Arten von Aufwendungen; er umfaßt die Auslagen für Säcke
und für Fracht von dem Abnahmeorte nicht.

§ 5. Dieſe Höchſtpreiſe gelten nicht für Hafer, der durch die im § 22 der Ver=
ordnung
des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 13. Februar
1915 (Reichs=Geſetzblatt S. 81) bezeichneten Stellen abgegeben wird, ſowie für Weiter=
verkäufe
dieſes Hafers.

§ 6.
ieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der
Bundesrat beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Die Bekanntmachung über die Höchſtpreiſe für Hafer vom 19. Dezember 1914
(Reichs=Geſetzblatt S. 531) wird aufgehoben.
(2832

Berlin, den 13. Februar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delbrück.

Bekanntmachung

über die Erhöhung des Haferpreiſes

Vom 13. Februar 1915

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des
Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs=Geſetzbl.
S. 327) folgende Verordnung erlaſſen:

§ 1. Die Heeresverwaltungen und die Marineverwaltung werden ermächtigt,
für inländiſchen Hafer, den ſie nach dem 31. Dezember 1914 im Inland freihändig oder
im Wege der Enteignung oder der Requiſition erworben haben, den Erwerbspreis
nachträglich um fünfzig Mark für die Tonne zu erhöhen oder, wenn der Preis bereits
gezahlt iſt, fünfzig Mark für die Tonne nachzuzahlen.

2. Die Bundesſtaaten mit ſelbſtändigen Heeresverwaltungen vereinbaren die
Grundſätze, nach denen die Zahlung zu leiſten iſt.

§ 3. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 13. Februar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück.
(2833

An die Großh. Bürgermeiſtereien der Landgemeinden des Kreiſes.

Sie wollen die nachſtehenden Beſtimmungen über das Schlachten von
Schweinen und Kälbern alsbald ortsüblich veröffentlichen und den Befolg
überwachen.

Darmſtadt, den 17. Februar 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Roeſener.
(2834

Bekanntmachung

vetreffend das Schlachten von Schweinen und Kälbern.
Vom 12. Februar 1915.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 19. Dezember 1914 ( Reichs=
geſetzblatt
S. 536) beſtimmen wir unter Aufhebung unſerer Bekanntmachung vom
22. Dezember 1914 (Regierungsblatt S. 500) das Nachſtehende:

§ 1. Verboten iſt bis auf weiteres:

a) der Verkauf von Kälbern im Alter von unter 4 Wochen und von trächtigen
Sauen zum Zwecke der Schlachtung;

b) das Schlachten von Kälbern im Alter von unter 4 Wochen und von
trächtigen Sauen.

§ 2. Die Verbote (§ 1a und b) finden keine Anwendung auf Schlachtungen,
die erfolgen, weil zu befürchten iſt, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde
oder weil es infolge eines Unglücksfalles ſofort getötet werden muß. Solche
Schlachtungen ſind jedoch der Ortspolizeibehörde des Standortes ſpäteſtens innerhalb
dreier Tage nach der Schlachtung anzuzeigen.

Die Verbote finden ferner keine Anwendung auf die aus dem Auslande ein=
geführten
Tiere.

§ 3. Die Verbote (§ 1a und b) beziehen ſich ſowohl auf gewerbliche wie auf
Hausſchlachtungen.

§ 4. Ausnahmen von dem Verbot des Verkaufs von Kälbern im Alter von
unter 4 Wochen zum Zwecke der Schlachtung und der Schlachtung von Kälbern im
Alter von unter 4 Wochen können zugelaſſen werden, wenn das Kalb

a) wegen Platzmangels,

b) wegen Mangels an Milch infolge Erkrankung oder Verluſt des Mutter=
tieres
nicht bis zur Erreichung des vorgeſchriebenen Mindeſtalters behalten
werden kann.

5. Zuſtändig für die Zulaſſung von Ausnahmen (§ 4) ſind die Großherzog=
lichen
Kreisämter.

§ 6. Ueber die Zulaſſung von Ausnahmen hat das Kreisamt eine Beſcheinigung
auszuſtellen. Aus dieſer Beſcheinigung müſſen Farbe, Abzeichen, beſondere Kennzeichen
und Alter des Tieres ſowie der Name und der Wohnort desjenigen, aus deſſen Beſtand
das Tier ſtammt, erſichtlich ſein.

§ 7. Beſcheinigungen, die von den Königlich Bayeriſchen Bezirksämtern, Stadt=
magiſtraten
, den Königlich Württembergiſchen Oberämtern, den Großherzoglich
Badiſchen Bezirksämtern, den Kaiſerlichen Kreisdirektoren (in Stadtkreiſen den Vor=
ſtänden
der ſtaatlichen Polizeiverwaltung) in Elſaß=Lothringen ausgeſtellt ſind, haben
auch im Großherzogtum Heſſen Gültigkeit.

§ 8. Die Ausſtellung der Beſcheinigungen erfolgt ſtempel= und gebührenfrei=

§ 9. Die Beſcheinigung (§ 6) iſt der Schlachthofverwaltung oder dem Fleiſch.
beſchauer vor der Schlachtung zu übergeben, die ſie zu vernichten haben.

10. Im Zweifel iſt die Altersgrenze von 4 Wochen für Kälber als erreicht
anzuſehen, wenn die 8 Milchſchneidezähne vollſtändig aus dem Zahnfleiſch hervor=
getreten
ſind und das Zahnfleiſch ſoweit zurückgewichen iſt, daß der Zahnhals deutlich
ſichtbar iſt.

§ 11. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchriften werden gemäß § 2 der
eingangs erwähnien Bekanntmachung mit Geldſtrafe bis zu einhundertfünfzig Mark
oder mit Haft beſtraft.

§ 12. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Regierungs=
blatt
in Kraft.

Darmſtadt, den 12. Februar 1915.
Großherzogliches Miniſterium des Innern.
von Hombergk.
Lenz.

Bekanntmachung.

Die nachſtehende Bekanntmachung des Stellvertreters des Reihhskanzlers vom
8. Februar 1915 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Darmſtadt, den 15. Februar 1915.
(2835
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: von Starck.

Bekanntmachung

über Verarbeitung von Nachprodnkten der Zuckerfabrikation
und von Melaſſe.

Vom 8. Februar 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des
Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 ( Reichsgeſetz=
blatt
S. 327) folgende Verordnung erlaſſen

§ 1. Nachprodukte der Zuckerfabrikation dürfen auf Verbrauchszucker nicht ver=
arbeitet
werden.

Melaſſe darf vom 15. Februar 1915 ab nicht mehr entzuckert werden.
§ 2. Wer den Vorſchriften des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis
zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 10000 Mark beſtraft.

§ 3. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der
Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 8. Februar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
Delbrück.

XVIII. Armeekorps
Stellvertretendes Generalkommando.

Frankfurt a. M., den 8. Februar 1915.

Betr. Benutzung von Militärzügen durch Zivilperſonen.

Bekanntmachung.

Allen Zivilperſonen wird die Benutzung von Militärzügen verboten, ſofern
ſie ſich nicht im Beſitz eines von höchſten Militärbehörden oder Linienkommandanturen
ausgeſtellten ſchriftlichen Geleitſcheines befinden.

Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot werden auf Grund des § 9 des Ge=
ſetzes
über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem
Jahre beſtraft, ſofern die ſonſt beſtehenden Geſetze keine ſchärfere Strafe beſtimmen.

Stellvertr. Generalkommando des 18. Armeekorps.
Der Kommandierende General:
Freiherr von Gall, General der Infanterie.
(2836

9
Bekanntmachung.

Unter Hinweis auf die §§ 3, 1527 der Verordnung vom 6. Mai 1907, den Rad=
fahrverkehr
betreffend, und auf die Strafbeſtimmungen im Falle einer Verſäumnis
wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung des Stempels für Fahrräder
für das Rechnungsjahr 1915
von heute ab bis 31. März 1915 an jedem Wochentage
vormittags von 912 Uhr
bei Großherzoglichem Kreisamt Darmſtadt, Neckarſtraße Nr. 3, im Erdgeſchoß, Zimmer
Nr. 9, ſtattfindet.

Wir fordern daher alle Beſitzer von Fahrrädern, die ſie auf öffentlichen Wegen
und Plätzen benutzen, auf, die Stempelabgabe während der obenerwähnten Zeit unter
Vorlage der Radfahrkarten zu entrichten, oder, ſofern die Vorausſetzungen hierzu vor=
liegen
, während derſelben Zeit (ſ. § 19 Abſ. 2 der Verordnung) Antrag auf Befreiung
von der Abgabe zu ſtellen.

Anſprüche auf Befreiung ſind vorzubringen:

1. für die Stadt Darmſtadt bei dem zuſtändigen Polizeirevier,

2. für die Landgemeinden des Kreiſes bei der Großh. Bürgermeiſterei des Wohn=
ortes
.

Befreiungsanträge, die nach dem 1. April 1915 geſtellt werden, können keine Be=
rückſichtigung
mehr finden.

Darmſtadt, den 15. Februar 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Roeſener.

Verordnung, den Radfahrverkehr betreffend.

Vom 6. Mai 1907, §§ 3, 1527 der Verordnung.

C. Der Radfahrer.

a) Ausweis über die Perſon des Radfahrers.

§ 3. Wenn ein Fahrrad auf öffentlichen Wegen und Plätzen benutzt werden ſoll,
hat der Beſitzer hiervon dem für ſeinen Wohnort zuſtändigen Kreisamte ſchriftlich oder
mündlich Anzeige zu erſtatten und die in Nr. 60 des Tarifes zum Urkundenſtempelgeſetz
in der Faſſung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 vorgeſchriebene Stempelabgahe
für die Radfahrkarte zu entrichten.

Das Kreisamt erteilt dem Anmeldenden eine auf den Namen des Radfahrers
lautende Radfahrkarte, die nach anliegendem Muſter ausgeſtellt wird.

Der Radfahrer hat die Radfahrkarte bei ſich zu führen und auf Verlangen den
zuſtändigen Beamten vorzuzeigen.

Für Perſonen unter 14 Jahren erfolgt die Ausſtellung auf Antrag des Vaters,
Vormundes oder ſonſtigen Gewalthabers.

Die Radfahrkarte gilt für den Umfang des Deutſchen Reiches.

Radfahrer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Deutſchen Reiches
haben, haben einen anderweiten genügenden Ausweis über ihre Perſon bei ſich zu
führen und auf Verlangen dem zuſtändigen Beamten vorzuzeigen.

E. Vorſchriften über die Stempelabgaben.

§ 15. Die Stempelabgabe für die Jahreskarte (§ 3, Abſ. 1), gültig vom 1. April
bis 31. März des folgenden Jahres, beträgt 5 Mark. Entſteht die Abgabepflicht in der
Zeit zwiſchen 1. Oktober und 31. März des folgenden Jahres, ſo iſt für dieſen Zeitraum
nur die Hälfte dieſes Betrages zu entrichten.

§ 16. Das Kreisamt trägt die Anmeldungen unter fortlaufenden Nummern in
ein Verzeichnis ein, erhebt die in § 15 erwähnte Abgabe und erteilt den Anmeldenden

1. eine Radfahrkarte (§ 3),

2. eine Nummerplatte, die der Nummer des Verzeichniſſes entſpricht.

§ 17. Auf der Rückſeite der Radfahrkarte ſind Stempelmarken im Betrage der
entrichteten Abgabe durch das Krisamt aufzukleben und zu entwerten.

Bei den von der Stempelabgabe befreiten Perſonen (§ 23) erhalten die Radfahr=
karten
auf der Rückſeite den Vermerk Stempelfrei bis 31. März 19

18. Die Nummerplatte trägt auf beiden Seiten auf weißem Grund in 6 cm
hoher lateiniſcher Schrift den Anfangsbuchſtaben der Behörde, die die Radfahrkarte
ausgeſtellt hat (für das Kreisamt Dieburg Di) und dahinter in 5 em hohen Ziffern
die Nummer der Radfahrkarte (§ 16). Die Nummern werden je nachdem ſie von einer
Behörde der Provinz Starkenburg, Oberheſſen oder Rheinheſſen zugeteilt worden ſind,
in roter, blauer oder grüner Farbe aufgetragen. Bei den für den Landbezirk eines
Kreiſes ausgegebenen Nummerplatten iſt der betreffende Buchſtabe in der Farbe der
Nummer, bei den Nummerplatten für den Stadtbezirk eines Kreiſes dagegen in ſchwarzer
Farbe ausgeführt.

Das Fahrrad muß beim Befahren öffentlicher Wege und Plätze mit der Nummer=
platte
verſehen ſein. Letztere, deren Inſchrift ſtets in lesbarem Zuſtande erhalten
werden muß, iſt in der Richtung der Längsaxe des Fahrrades und nach vorn gerichte
derart zu befeſtigen, daß die Inſchrift von beiden Seiten gut ſichtbar iſt. Die Numm

[ ][  ][ ]

plattt wird von der Behörde beſchafft und den Beſitzern von abgabepflichtigen Fahr=
rädern
unentgeltlich geliefert. Wer von der Stempelabgabe befreit iſt, hat die Koſten
der Nummerplatte zu erſetzen.

Beſitzer von ſolchen Fahrrädern, die mit Nummerplatten verſehen ſind, dürfen
zur Kontrollierung der Abgabe nicht angehalten werden.

§ 19. Die Abgabe iſt von einer und derſelben Perſon, auch bei einem Wechſel
des Fahrrades, innerhalb desſelben Jahres (1. April bis 31. März) ſtets nur einmal,
und zwar erſtmalig bei der Anmeldung des Fahrrades und ſodann alljährlich im
Monat März für das darauffolgende Rechnungsjahr unter Vorlage der Radfahrkarte
bei dem Kreisamt zu entrichten.

Innerhalb der gleichen Friſten haben die Perſonen, die gemäß § 23 Befreiung
von der Abgabepflicht in Anſpruch nehmen, bei dem Kreisamt entſprechenden Antrag
zu ſtellen.

§ 20. Wer den Beſitz eines anmeldepflichtigen Fahrrades im Laufe eines Jahres
aufgibt oder verliert, hat dies dem Kreisamt ſeines Wohn= oder Aufenthaltsortes
längſtens binnen einer Woche unter Vorzeigung der Karte und Rückgabe der Nummer=
platte
anzuzeigen.

Wer, ohne den Beſitz aufzugeben, das Fahrrad auf öffentlichen Wegen und
Plätzen nicht mehr benutzen will, kann ſich durch Abmelden des Rades unter Rückgabe
der Nummerplatte von der weiteren Abgabepflicht befreien.

Die Abmeldung iſt in das nach § 16 zu führende Verzeichnis einzutragen und
dem Abmeldenden auf Verlangen auf der ihm erteilten Karte zu beſcheinigen.

21. Verlegt der Beſitzer eines anmeldepflichtigen Fahrrades ſeinen Wohn=
oder
Aufenthaltsort in einen anderen Kreis, ſo iſt das Rad bei dem Kreisamt, das
die Radfahrkarte ausgeſtellt hat, abzumelden und bei dem für den neuen Wohn= oder
Aufenthaltsort zuſtändigen Kreisamt unter Vorlage der Radfahrkarte anzumelden; das
letztere erteilt eine neue Nummerplatte und zieht die bisher geführte Nummerplatte
behufs Rückgabe an das zuſtändige Kreisamt ein.

§ 22. Es iſt verboten, Nummerplatten eigenmächtig anzufertigen, die Inſchrift
von Nummerplatten eigenmächtig zu ändern und ſolche Nummerplatten zu führen, die
nicht von der zuſtändigen Behörde erteilt ſind.

Der Beſitzer eines mit Nummerplatte verſehenen Fahrrades darf dieſes an andere
Perſonen zur Benutzung auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur vorübergehend über=
laſſen
.

F. Ausnahmen.

§ 23. Von der Stempelabgabe ſind befreit:

1. Militärperſonen und ſonſtige Perſonen, die in Dienſten des Reiches oder eines
Bundesſtaates, einer Provinz, eines Kreiſes oder einer Gemeinde ſtehen und
Fahrräder überwiegend zur Erledigung der ihnen obliegenden Dienſt=
geſchäfte
benutzen:

2. Perfonen, die das Fahrrad überwiegend als Beförderungsmittel zur Ar=
beitsſtelle
oder zur Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes benutzen, ſofern ihr
Einkommen den Betrag von jährlich 1500 Mark nicht erreicht;

3. Schüler, die das Fahrrad überwiegend als Beförderungsmittel zum Beſuche
der in einer anderen Gemeinde oder mindeſtens 2½ Kilometer von der Wohnung
entfernt gelegenen Schule benutzen:

Perſonen, die ſich zum Kurgebrauch oder weniger als 30 Tage lang im Groß=
herzogtum
aufhalten;

5. Perſonen, die ein Fahrrad, für das die Stempelabgabe bereits entrichtet iſt, vor=
übergehend
benützen. (§ 22, Abſ. 2).

§ 24. =Wird auf Grund des § 23 eine Befreiung von der Stempelabgabe in An=
ſpruch
gencmmen, ſo iſt vorzulegen:

1. in den Fällen der Ziffer 1 eine Beſcheinigung der vorgeſetzten Dienſtbehörde
dahingehend, daß das Fahrrad überwiegend zu dienſtlichen Zwecken ver=
wendet
wird.

2. in den Fällen der Ziffer 2 der letzte Steuerzettel und eine Beſcheinigung der
Bürgermeiſterei oder Polizeibehörde über das Vorliegen der weiteren Voraus=
ſetzung
. Bei Bedienſteten genügt hinſichtlich des letzten Punktes eine Beſcheinigung
des Arbeitgebers, die jedoch durch die Bürgermeiſterei oder Polizeibehörde be=
ſtätigt
ſein muß;

in den Fällen der Ziffer 3 eine Beſcheinigung der Bürgermeiſterei oder der
Polizeibehörde oder des Klaſſenlehrers.

Ueber den Anſpruch entſcheidet, vorbehaltlich der Beſchwerde an das Miniſterium
des Innern, das Kreisamt, bei dem die Stempelabgabe zu entrichten ſein würde.

Die Steuerbehörden ſind verpflichtet, den Kreisämtern auf Verlangen jede zur
Entſcheidung erforderliche Auskunft zu geben.

25. Eine Verpflichtung zum Führen einer Nummerplatte und zum Mit=
führen
einer Radfahrkarte beſteht nicht für die in § 23 Ziffer 1 genannten Per=
ſonen
, wenn:

1. dieſe bei Benutzung des Rades Uniform, Amtskleidung oder ein Amtsabzeichen
tragen, oder

2. das Rad als zu Dienſtzwecken beſtimmt von der vorgeſetzten Behörde kenntlich
gemacht iſt.

§ 26. Ob und inwieweit Ausnahmen von den in Gemäßheit des § 13 ergangenen
Vörſchriften für den dienſtlichen Radfahrverkehr der Beamten der Poſt= und Tele=
graphenverwaltung
und anderer öffentlicher Verwaltungen, ſowie der Gendarmen
zuzulaſſen ſind, beſtimmt das Miniſterium des Innern.

G. Strafbeſtimmungen.

§ 27. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften über die Entrichtung der
Stempelabgabe werden nach dem Geſetz vom 12. Auguſt 1899 über den Urkunden=
ſtempel
in der Faſſung der Bekanntmachung vom 24. März 1910, Zuwiderhandlungen
gegen die übrigen Vorſchriften dieſer Verordnung und gegen die darin vorbehaltenen
allgemeinen oder beſonderen polizeilichen Anordnungen (§ 13) in Gemäßheit des
§ 366 Nr. 10 des Reichsſtrafgeſetzbuches mit Geldſtrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft
bis zu 14 Tagen beſtraft.

Urkundenſtempelgeſetz.

Artikel 31, Abſ. 1. Die im Art. 14 Nr. 2 bezeichneten Perſonen haben, wenn ſie
den Vorſchriften bezüglich der Verpflichtung zur Entrichtung des Stempels zuwider=
handeln
, unbeſchadet ihrer Haftpflicht für den fehlenden Stempel (Art. 14), eine Geld=
ſtrafe
verwirkt, welche dem vierfachen Betrage des hinterzogenen Stempels gleich=
kommt
, mindeſtens aber drei Mark beträgt. Jede zuwiderhandelnde Perſon trifft die
ganze Strafe. Auf Beamte findet dieſe Vorſchrift keine Anwendung.

Abſ. 3. Die Verhängung der Strafe erfolgt nach Maßgabe der Vorſchriften
des Geſetzes, die Einführung des Verwaltungsſtrafbeſcheids bei Zuwiderhandlungen
gegen die Vorſchriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle betreffend,
vom 20. September 1890.

Abſ. 4. Wenn ſich aus den Umſtänden ergibt, daß eine Stempelhinterziehung
nicht hat verübt werden können oder nicht beabſichtigt worden iſt, ſo tritt ſtatt der
vorgedachten Geldſtrafe eine Ordnungsſtrafe bis zu zweihundert Mark ein.

Art. 33. Wer es den beſtehenden Beſtimmungen zuwider, unterläßt, die nach
den Tarifnummern 10, 35, 41, 49, 50, 53, 60, 90 erforderlichen Erlaubnisſcheine und
Karten zu löſen, verfällt in die im Artikel 31 Abſ. 1 beſtimmte Strafe. Die Vor=
ſchriften
des Artikels 31 Abſ. 2 bis 4 finden entſprechende Anwendung.

Die hinterzogene Stempelabgabe iſt von demjenigen nachzuentrichten, der im
Falle der Löſung des Erlaubnisſcheines oder der Karte zur Zahlung des Stempels
verpflichtet geweſen wäre. Die Einziehung der Abgabe erfolgt nach Maßgabe der
Vorſchriften des Artikels 26.

Unterſteht die Perſon, die nach Abſ. 2 die Stempelabgabe nachzuentrichten hat,
wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geiſtigen oder körperlichen Zuſtandes der
Beaufſichtigung, ſo haftet für die Entrichtung der Stempelabgabe auch derjenige,
welcher kraft Geſetzes zur Führung der Aufſicht verpflichtet iſt. Die Haftbarkeit tritt
nicht ein, wenn der Aufſichtspflichtige nachweiſt, daß er ſeiner Pflicht genügt hat oder
daß die Stempelhinterziehung auch bei gehöriger Aufſichtsführung erfolgt ſein würde.
Die Beſtimmung des Abſ. 2 Satz 2 findet Anwendung.

An die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.

Vorſtehende Belanntmachung empfehlen wir Ihnen wiederholt in geeignet
erſcheinender Weiſe zur Kenntnis der Intereſſenten Ihrer Gemeinde zu bringen.

Darmſtadt, den 15. Februar 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
(2822a
J. V.: Dr. Roeſener.

In. der Glockengaſſe zu Offenbach iſt die Maul= und Klauenſeuche ausge=
(2780
hrochen.

Bekanntmachung.

Vetreffend Muſterung und Aushebung unausgebildeter Landſturmpflichtiger.
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß eine weitere Muſte=
zung
und Aushebung militäriſch nicht ausgebildeter Landſturmpflichtiger, und
war der in den Jahren 1881 bis einſchließlich 1875 geborenen Lente, im Hauſe
der Turngemeinde, Woogsplatz 5, ſtattfindet.

Es haben zu erſcheinen:

I. Donnerstag, den 25. Februar 1915

Vormittags 7½ Uhr: 1. Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1884
geborenen Leute.

2. Die in den Gemeinden Erzhauſen und Schneppenhauſen
wohnhaften Leute ſämtlicher Jahrgänge.

Nachmittags 2 Uhr: Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1883
geborenen Leute.

II. Freitag, den 26. Februar 1915

Vormittags 7½ Uhr: 1. Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1882
geborenen Leute.

2. Die in den Gemeinden Braunshardt und Wixhauſen
wohnhaften Leute ſämtlicher Jahrgänge.

Nachmittags 2 Uhr: Die in der Gemeinde Arheilgen wohnhaften Leute ſämtlicher
Jahrgänge.

III. Samstag, den 27. Februar 1915

Vormittags 7½ Uhr: Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1881
geborenen Leute.

Nachmittags 2 Uhr Die in der Gemeinde Ober=Ramſtadt wohnhaften Leute ſämt=
licher
Jahrgänge.

IV. Montag, den 1. März 1915

Vormittags 7½ Uhr: Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1880
geborenen Leute.

Nachmittags 2 Uhr: Die in den Gemeinden Eberſtadt, Eich und Malchen wohn=
haften
Leute ſämtlicher Jahrgänge.

V. Dienstag, den 2. März 1915

Vormittags 7½ Uhr: 1. Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1879
geborenen Leute.

2. Die in der Gemeinde Nieder=Beerbach wohnhaften Leute
ſämtlicher Jahrgänge.

Nachmittags 2 Uhr: Die in der Gemeinde Griesheim wohnhaften Leute ſämtlicher
Jahrgänge.

VI. Mittwoch, den 3. März 1915

Vormittags 7½ Uhr: 1. Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1878
geborenen Leute.

2. Die in der Gemeinde Eſchollbrücken wohnhaften Leute
ſämtlicher Jahrgänge.

Nachmittags 2 Uhr: Die in den Gemeinden Gräfenhauſen, Nieder=Ramſtadt mit
Waſchenbach und Weiterſtadt wohnhaften Leute ſämtlicher
Jahrgänge.

VII. Donnerstag, den 4. März 1915

Vormittags 7½ Uhr: Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1877
geborenen Leute.

Nachmittags 2 Uhr: Die in den Gemeinden Hahn, Meſſel, Roßdorf und Traiſa
wohnhaften Leute ſämtlicher Jahrgänge.

VIII. Freitag, den 5. März 1915

Vormittags 7½ Uhr: Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1876
geborenen Leute.

Nachmittags 2 Uhr: Die in der Gemeinde Pfungſtadt wohnhaften Leute ſämtlicher
Jahrgänge.

IX. Samstag, den 6. März 1915

Vormittags 7½ Uhr: Die in der Stadt Darmſtadt wohnhaften, im Jahre 1875
geborenen Leute.

Sämtliche vom Aufruf betroffenen Landſturmpflichtigen ſind zur Teilnahme an
der Muſterung verpflichtet und haben ſich an den vorbezeichneten Tagen und Zeiten
pünktlich im Muſterungslokal einzufinden mit Ausnahme:

1. derjenigen, welche von der Geſtellung ausdrücklich befreit worden ſind;

2. der vom Dienſt im Heere und in der Marine Ausgemuſterten;

3. der Gemütskranken, Blödſinnigen und Krüppel uſw.

Die im Dienſte der Eiſenbahnen, der Poſt, der Telegraphie und der milie
täriſchen Fabriken feſt angeſtellten Beamten und ſtändigen Arbeiter, die von ihren
Behörden als unabkömmlich anerkannt und für die Unabkömmlichkeitsbeſcheinigungen
eingereicht werden, ſind von der perſönlichen Geſtellung gleichfalls befreit.

Wer der Geſtellung keine Folge leiſtet, hat die im Militärſtrafgeſetz und der
Disziplinarſtrafordnung vorgeſehenen Strafen zu gewärtigen.

Geſuche um Entbindung von der Geſtellung ſind unzuläſſig.

Zugleich werden diejenigen, welche der Aufforderung, ſich zur Stammrolle zu
melden, bis jetzt nicht nachgekommen ſind, nochmals aufgefordert, dies unverzüglich
zu tun und ſich zur Muſterung einzufinden, ſoweit ſie den vorerwähnten Jahrgängen
angehören.

Gleichzeitig werden die Landſturmpflichtigen aufgefordert, ſich während der
Muſterung im und vor dem Muſterungslokal, ſowie auch in den Straßen der Stadt
ruhig zu verhalten, andernfalls Zuwiderhandelnde in Polizeigewahrſam genommen
würden und nach Maßgabe der einſchlägigen geſetzlichen Beſtimmungen Strafe zu
gewärticen hätten.

Wegen dringender häuslicher und gewerblicher Verhältniſſe können Landſturm=
pflichtige
hinter die letzte Jahresklaſſe ihres Aufgebots, in beſonders dringenden Fällen
auch hinter die letzte Jahresklaſſe des zweiten Aufgebots zurückgeſtellt werden.

Derartige Geſuche ſind bei den Großh. Bürgermeiſtereien unverzüglich anzu=
bringen
und aufs eingehendſte zu begründen, wenn ſie Berückſichtigung erfahren ſollez.

Darmſtadt, den 12. Februar 1915.
Der Zivil=Vorſitzende der Erſatz=Kommiſſion des Kreiſes Darmſtadt.
von Starck, Regierungsrat.

Betr.: Die Muſterung und Aushebung der unausgebildeten Landſturmpflichtigen,

An die
Großh. Bürgermeiſtereien der Landgemeinden des Kreiſes Darmſtadt.

Unter Bezugnahme auf die vorſtehende Bekanntmachung lade ich Sie ein, ſich
mit den Landſturmpflichtigen Ihrer Gemeinde an den betreffenden Tagen bei der
Muſterung einzufinden, oder ſich im Falle der Verhinderung durch jemand vertreten
zu laſſen, welchem die Verhältniſſe der Landſturmpflichtigen genau bekannt ſind.

Ich empfehle Ihnen, die Landſturmpflichtigen noch ausdrücklich auf meine vor=
ſtehende
Bekanntmachung hinzuweiſen, bezw. dieſelbe in ortsüblicher Weiſe zu ver=
öffentlichen
.

Sollten ſich inzwiſchen noch Leute bei Ihnen angemeldet haben, bezw. bis zum
Termin noch anmelden, ſo wollen Sie dieſelben alsbald und ſpäteſtens im Muſte=
rungstermin
namhaft machen.

Darmſtadt, den 12. Februar 1915.
Der Zivil=Vorſitzende der Erſatz=Kommiſſion des Kreiſes Darmſtadt.
2591a
von Starck, Regierungsrat.

Betr.: Das Landſturmgeſchäft im Kreiſe Darmſtadt.

An die Großh. Bürgermeiſtereien der Landgemeinden des Kreiſes.

Sofern inzwiſchen in Ihren Gemeinden noch Perſonen zugezogen ſein ſollten,
die in den Jahren 1875 bis 1884 geboren ſind und dem unausgebildeten Land=
ſturm
angehören, wollen Sie mir dieſelben unter Benutzung von Formular für Land=
ſturm
=Stammrollen umgehend hierher namhaft machen.

(2640gds
Darmſtadt, den 12. Febeuar 1915.
Der Zivil=Vorſitzende der Erſatz=Kommiſſion des Aushebungsbezirks
Darmſtadt.
v. Starck, Reg.=Rat.

Bekanntmachung.

Die nachſtehende Zuſammenſtellung bringen wir zur allgemeinen Kenntnis.

(2596sid
Darmſtadt, den 11. Februar 1915.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: von Starck.

Zuſammenſtellung d. Schießtage auf dem Truppenübungsplatz Darmſtadt
für die Zeit vom 15. bis 20. Februar 1915.

Dauer
Die Abſperrung
Bemerkungen
der Abſperrung
Tag
Datum
erſtreckt ſich
bis
von.
15. Februar 1 Montag
16. Februar 1 Dienstag
17. Februar 1 Miltwoch
Bis zum Landgraben
18. Februar 1 Donnerstag If 12 Uhr 5 Uhr
19. Februar 1 Freitag
20. Februar 1 Samstag

[ ][  ][ ]

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Amtliche Nachrichten des Großh. Polizeiamts Darmſtadt.

Polizeilich eingefangene und zugelaufene Hunde: In polizei=
licher
Verwahrung und Pflege in der Hofreite Beſſungerſtr. Nr. 56 be=
findet
ſich: 1 Dachshund (zugelaufen). Die Hunde können von den
Eigentümern bei dem 5. Polizei=Revier ausgelöſt werden. Die Ver=
ſteigerung
der nicht ausgelöſten Hunde findet dortſelbſt jeden Werk
tag, vorm. um 10 Uhr, ſtatt.
(282.

Aufſtellen der Kehrichtgefäße.

Das Aufſtellen der Kehrichtgefäße vor den Hofreiten auf
der Straße iſt verboten. Offene Kehrichtgefäße dürfen innerhalb
der Hofreiten an den Eingängen nicht ſo aufgeſtellt werden, daß ihr
oft widerwärtiger oder Ekel erregender Inhalt von der Straße aus
geſehen werden kann. Zum Aufbewahren des Hauskehrichts eignen
ſich am beſten die mit Deckel verſehenen Kehrichtgefäße, wie ſie vo
hieſigen Firmen in den Handel gebracht werden. Dieſe runden
Kehrichteimer mit Tragbügel und daran befeſtigtem Deckel
verhindern das Herausſcharren und Verſchleppen des Kehrichts durch
Hunde, erleichtern das Entleeren der Behälter bei der Abfuhr und
ſind, wenn ſie, wie vorgeſchrieben, innerhalb der Hofreiten an den
Eingängen aufgeſtellt werden, für das Straßenbild nicht mißſtändig.

Darmſtadt, den 15. Februar 1915.
(2819
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Dr. Reinhart.

Bekanntmachung.

Die Bruſtſeuche unter den Pferden der II. Erſatz=Abteilung
Feld=Artillerie=Regiments Nr. 61 iſt beſtätigt.

Darmſtadt, den 16. Februar 1915.
(2818
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Dr. Reinhart.

Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide
und Mehl.

Durch Bundesratsverordnung vom 6. Februar d. J. wurde
beſtimmt, daß alle Vorräte an Brotgetreide und Mehl der Behörde
anzuzeigen ſind. Auf Grund dieſer Beſtimmung wurde für die Stadt
Darmſtadt am 10. Februar die Aufnahme aller Beſtände angeordnet,
die in den Lagern und Haushaltungen der Stadt in der Nacht vom
12. auf 13. Februar vorhanden waren. Gleichzeitig damit iſt eine
Erhebung verbunden, die über die zu verſorgenden Perſonen Auf=
ſchluß
geben ſoll. Auf Grund dieſer Angaben wird demnächſt die
Brotverteilung erfolgen. Jeder Einwohner iſt zur Abgabe der ver=
langten
Erklärungen geſetzlich verpflichtet. Zuwiderhandlungen kön
nen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldſtrafe bis zu 1500 Mk
beſtraft werden. Außerdem kann denen, die keine Angaben gemacht
haben, auch kein Brot zugeteilt werden.

Ich fordere deshalb alle, die keine Aufnahmeformulare er=
halten
haben, auf, ſich ſpäteſtens bis zum 20. Februar im Stadt=
haus
, Zimmer 29, zu melden und die vorgeſchriebene Anzeige zu
erſtatten.

Darmſtadt, den 15. Februar 1915.
(2844
Der Oberbürgermeiſter
Dr. Gläſſing.

Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide
und Mehl.

Durch Verfügung der Kriegsgetreide=Geſellſchaft in Berlin ſind
alle in der Stadt Darmſtadt vorhandenen Getreidevorräte der Stadt=
verwaltung
übereignet. Die Stadtverwaltung hat das Recht, dieſe
Vorräte zu enteignen, wenn ihr freihändiger Verkauf durch die Be=
ſitzer
verweigert wird.

Ich fordere daher Alle auf, die noch im Beſitz von Getreide
vorräten ſind, der Stadtverwaltung unverzüglich und bis ſpäteſtens
20. Februar ds. Js. mitzuteilen, ob ſie zu einem freihändigen Ver=
kauf
bereit ſind. Nach Ablauf dieſer Friſt wird zur Enteignung der
Vorräte zu Gunſten der Stadt geſchritten werden. Beim freihän=
digen
Verkauf werden in der Regel die geſetzlichen Höchſtpreiſe be=
zahlt
. Bei der Enteignung ſind die Sachverſtändigen an die ge=
ſetzlichen
Höchſtpreiſe nicht gebunden.

Darmſtadt, den 17. Februar 1915.
(2849
Der Oberbürgermeiſter
Dr. Gläſſing.

1tür. od. 2tür. Kleidkersehranke und
1 Pfeilerschrank zu kauf. geſ. Ang.
m. Preisang. u. C 90 Geſchäftsſt. (*
Paar getr. Reitſtiefel bill zu vi.=
*3043mf) Lauteſchlägerſtr. 16.

Schloſſerei und mech. Werk=
ſtätte
mit 2 Drehbänken über=
nimmt
noch Arbeiten.
Angebote
unter C 97 an die Geſchäfts=
ſtelle
dieſes Blattes.
(*3211ds

Bekanntmachung.

(Stadtwald.)
Die Brennholz=Verſteigerung
Nr. 6 vom 12. Februar ds. Js.
iſt genehmigt. Ausgabe der Ab=
fuhrſcheine
, Tag der Ueberweiſung
und erſter Abfuhrtag am 22. Febr.
laufenden Jahres.
(2851

Darmſtadt, 17. Februar 1915.
Großh. Oberförſterei Darmſtadt.
Kullmann.

Bekanntmachung.

Dienstag, 23. März 1. Js.,
vormittags 11 Uhr,
ſoll die den Chriſtian, Karl, Chriſti=
ane
und Jakob Schuchmann, ſo=
wie
der Friedrich Henning Witwe
Margarete, geb. Schuchmann zu
Darmſtadt zugeſchriebene Liegen=
ſchaft
:

Flur Nr. qm
IX 251 379 Hofreite Beck=
ſtraße
Nr. 2,
in unſerem Bureau, Grafenſtraße
Nr. 30, II., zwangsweiſe verſteigert
(K6/15
werden.

Darmſtadt, 13. Februar 1915.
Großh. Ortsgericht Darmſtadt I
Müller. (VIII,2825

Verkauf von Abbruch=
materialien
.

Von dem Abbruch des alten
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ca. 100 cbm Bauholz, ca. 150 lfd. m
Schiefer, Baſaltplatten 20/120 cm
und Sandſteintreppentritte. Da
ſchnell geräumt werden ſoll, werden
die Materialien zu jedem annehm=
baren
Preiſe abgegeben. Auskunft
an der Abbruchſtelle u. bei Valt.
Hofmann, Baugeſchäft, Gries=
heim
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Gemak

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L. Petzold, Zur Patronentaſche‟
Uebungsplatz b. Darmſtadt.
Tanarlenbög., g. Säng, b. abzug.
N. *3172) Heinbeimerſtr. 59, III.

Bekanntmachung.

Die Lieferung der für das Rechnungsjahr 1915 bei dem Groß
Landgerichte dahier und der Großh. Staatsanwaltſchaft bei dem
ſelben erforderlichen Schreibmittel mit Ausnahme der Aktendecke
ſoll im Wege öffentlicher Ausſchreibung vergeben werden. Bezüglic
des Papiers haben ſich die Lieferanten den Verpflichtungen gemä
den Beſtimmungen der Bekanntmachung vom 17. Januar 190
Reg.=Blatt Nr. 7 zu unterwerfen.

Für das Großh. Oberlandesgericht und die Großh. Staats=
anwaltſchaft
bei demſelben wird das Recht der Zuſchlagserteilun
auf die geſtellten Angebote vorbehalten. Angebote, unter Beifügung
von Muſtern, ſind auf der Gerichtsſchreiberei des Landgerichts
altes Gerichtsgebäude, Mathildenplatz Nr. 13 dahier,
Erdgeſchoß, Zimmer Nr. 36,
woſelbſt auch die Bedingungen eingeſehen werden können, verſchloſſen,
ſpäteſtens in dem zur Eröffnung der Angebote beſtimmten Termine vom
Donnerstag, den 4. März 1915, vormittags 10 Uhr,
einzureichen. Zum Termine haben Bewerber oder Bevollmächtigt
derſelben Zutritt.

Die Zuſchlagsfriſt läuft bis 16. März 1915 (einſchl.).

Darmſtadt, den 16. Februar 1915.
(282.
Der Großh. Landgerichts=Sekretär:
J. E.: Chriſt.

Bekanntmachung.

Der Voranſchlag der Gemeinde Griesheim für das Rechnung
jahr 1915 liegt vom 20. bis einſchließlich 26. Februar d. J. auf den
Geſchäftszimmer der unterzeichneten Behörde während der üblichen
Geſchäftsſtunden zur Einſicht der Beteiligten und Entgegennahme
etwaiger Einwendungen offen.

Bemerkt wird, daß die Erhebung einer Umlage beſchloſſen
worden iſt, zu der die Ausmärker herangezogen werden.

Griesheim, 17. Februar 1915.
(2840
Großh. Bürgermeiſterei Griesheim.
Kunz.

Bekanntmachung.

Der Voranſchlag der Gemeinde Traiſa für 1915 liegt von
Samstag, den 20. Februar 1915 an eine Woche lang auf den
Bürgermeiſtereibüro zur Einſicht offen.

Einwendungen gegen den Inhalt des Voranſchlags ſind ſchrift=
lich
oder zu Protokoll bei dem unterzeichneten Bürgermeiſter vorz
bringen.

Es iſt eine Umlage beſchloſſen worden, zu der auch die Aus=
märker
herangezogen werden.

(2814
Traiſa, den 17. Februar 1915.
Großherzogliche Bürgermeiſterei.
Walther.

Verſteigerung

von 1 kleinen Maultier
und 2 Eſeln
findet
Samstag, den 20. Februar, 10 Uhr vormittags
(2848df
auf dem
Kaſernenhof des Dragoner=Regiments Nr. 24 ſtatt,

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[ ][  ][ ]

Beilage zum Darmſtädter Tagblatt.
C

Leenerch

Weiblich
Frl. 20 Z., malle Zweigen des
Haush. erfahren, ſucht bis 15. April
Stellung in frauenloſem Haush.,
auch. mit Kindern. Zu erfragen in
der Geſchäftsſtelle.
*3031ids

Alterg,
Fräulein durchaus tücht.
Haushälterin, ſucht Stellung,
am liebſten zu älterem Herrn,
würde auch etwas Pflege über=
nehmen
. Zu erfragen Mühl=
ſtraße
26, parterre. (*3108md

Em=
Fraulein
gebild., ſ. Stell. als Stütze der Frau;
am liebſten bei Ehel. ohne Kinder.
Sieht m. a. gute Behandl. als Lohn.
Ang. u. C 84 a. d. Geſchäftsſt. (*3171
Tüchtige Verkäuferin
in all. Fächern bewand., ſ. ander=
weitig
Stellung, Korſettenbranche
wird bevorzugt. Angebote unter
C 87 an die Geſchäftsſt. (*3184
Fraulein, gewandt in Steno=
graphie
u. Maſchinenſchreiben, ſucht
paſſende Stelle als Anfängerin.
Angebote unter C 99 an die
Geſchäftsſtelle.
(*3212
Fräulein
aus guter Familie ſucht Stelle in
höh. Beamtenfamilie zu einem
Kinde, übernimmt a. leichte Haus=
arbeit
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Straßburg, Schiltigheimerpl. 7.
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ſucht tagsüber Stellung zur Füh=
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eines Haushalts. Zu er=
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Telephon 2254.
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ngs9. Frau ſucht 2 Std. Laufdienſt.
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Selbſt. einf. Mädchen ſucht Stelle
in frauenloſ. Haushalt, wo ſie 7jähr.
Kind geg. geringe Vergüt. zu ſich
nehmen kann. Angeb. u. C 96 an
die Geſchäftsſtelle.
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Saub. Mädch. ſucht abends
Laden oder Bureau zu putzen
Ang. u. C 98 a. d. Geſchäftsſt. (*1
Stellen ſuchen: 2 junge Mädchen
in Geſchäftshaus, Büfettfräulein,
Servierfräul., Kaffeeköchin, Zim=
mermädch
. in Hotel od. Reſtaurant
mit guten Zeugniſſen. Minna
Dingeldein, gewerbsmäßige Stel=
lenvermittlerin
, Eliſabethenſtraße
Nr. 5, II. Telephon 531. (*3214
ſucht aushilsweiſe
Kochin Stellung (*3192dsi
Lauteſchlägerſtr. 22, I. Etage.
Jg. Frau ſ. noch Kund. in W. u. P.
Koch, Magdalenenſtr. 6, Stb., I.
Männlich
mit guter Hand=
Zuverl. Mannſchrift, militärfr.,
ſucht dauernde Stell. Gefl. Angeb.
u. C 72 Geſchäftsſt. erb. (*3131dg
(Fachmann)
Junger Hotelter ſucht ſich zu
verändern. Uebernimmt Geſchäfts=
führer
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auch nur während der Kriegs=
dauer
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Angebote unter D 1 an die
Geſchäftsſtelle.
(2861dfg
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ſucht
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der Oſtern die Mittelſchule ver=
läßt
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(*3199
Geſchäftsſtelle ds. Bl.
Mechanikerlehrling.
Jung. Mann von auswärts, der
2 Jahre gelernt, ſucht, da Eltern
nach hier verziehen, paſſ. Stelle z.
Vollenden ſeiner Lehrzeit. Ang. u.
17 an die Geſchäftsſt. (*2977ids


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Nach dem 1. u. 2. Akte läng. Pauſen
Preiſe der Plätze (Klein=
Preiſe): Sperrſitz: 1.12. Reihe
3.70 , 13.19. Reihe 3.20 , Par
terre: 1.5. Reihe 2.35 , 6.8
Reihe 1.95 , Proſzeniumsloge
5.20 , Mittelloge 5.20 , Bal
konloge 4.70 , I. Rang 4.20 ,
II. Rang: 1.6. Reihe 2.15 ,
7. u. 8. Reihe 1.75 , I. Galerie
1.15 , II. Galerie 0.65 .
Kartenverkauf: an der Tages
kaſſe im Hoftheater von 9½—1½
Uhr und eine Stunde vor Beginn
der Vorſtellung.
Anfang 7½ Uhr. Ende geg. 10 Uhr,
Vorverkauf für die Vorſtellungen:
Freitag, 19. Febr.: 100. Abon.=
Vorſt. D 25. Die Zauberflöte‟.
Kleine Preiſe. Anfang 7 Uhr.
Samstag, 20. Febr.: 101. Abon.=
Vorſt. B 27. Schiller= Zyklus.
Dritte Abteilung, erſte Vorſtellung.
Maria Stuart. Kleine Preiſe=
Anfang 7 Uhr
Vergl. beſondere Anzeige.
Sonntag, 21. Febr.: 102. Abon.=
Vorſt. D 26. Die Hugenotten.
Kleine Preiſe. Anfang 7 Uhr.