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Das „Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt” wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.
Nr. 316.
Montag, den 16. November.
1914.
Von den Kriegsſchauplätzen.
* Großes Hauptquartier, 15. Nov. (W. T. B.
Amtlich.) Die Kämpfe auf dem rechten Flügel
zeitigten auch geſtern bei dem ungünſtigen Wetter nur
ge=
ringe Fortſchritte. Bei dem mühſamen Vorarbeiten
wur=
den einige Hundert Franzoſen und Engländer
gefangen genommen und 2 Maſchinengewehre
er=
beutet.
Im Argonner Walde gelang es, einen ſtarken
franzöſiſchen Stützpunkt zu ſprengen und
im Sturm zu nehmen. Die Meldung der
Fran=
zoſen, ſie hätten eine deutſche Abteilung bei Coincourt,
ſüdlich von Marſal, in Unordnung gebracht, iſt erfunden.
Die Franzoſen hatten vielmehr hier erhebliche
Verluſte, während wir keinen Mann verloren.
Im Oſten dauern an der Grenze von Oſtpreußen
und in Ruſſiſch=Polen die Kämpfe fort. Eine
Entſchei=
dung iſt noch nicht gefallen.
Oberſte Heeresleitung.
* Peſt 14. Nov. Im Peſter Lloyd veröffentlicht
Feldmarſchall=Leutnant Schay einen aufklärenden Artikel
über die Lage auf dem ruſſiſchen
Kriegs=
ſchauplatz, in welchem es u. a. heißt: Dem Laien iſt
Zurückgehen identiſch mit Geſchlagenſein, obgleich zwar
ein Fechter, der durch einen Sprung nach rückwärts einem
gefährlichen Hieb des Geaners ausweicht, gewiß nicht
für beſiegt erklärt wird. Der Vorteil der
Rückzugs=
operationen der öſterreichiſch=ungariſchen
und der deutſchen Armee liegt in folgendem: Den
Ruſſen fehlt jetzt zunächſt die Unterſtützung durch die drei
wichtigen Weichſelfeſtungen und das gewaltige Hindernis
der Weichſel.=San=Linie. Somit käme nur noch der
große Kräfteüberſchuß der Ruſſen zur Geltung. Aber
auch dieſer Kräfteüberſchuß wird bedeutend vermindert
ſein. Die Entfernung von der Weichſelſtrecke
Rowogeor=
giewsk-Zwengorod weſtlich bis zur deutſchen Grenze
be=
trägt rund 200 Kilometer. Auf dieſer langen Strecke
lau=
fen nunmehr die naturgemäß empfindlichen
Verbindungs=
kinien der Ruſſen, die durch namhafte Kräſte geſichert
wer=
den müſſen. Durch Einſchließung der vor unſerer Front
liegenden Feſtungen Przemysl und eventuell auch Krakau
gehen den Ruſſen weitere Kräfte für die offene
Felb=
ſchlacht verloren. Die Stellungen der Verbündeten ſind
ferner dadurch verbeſſert, daß den Ruſſen für
Kräfteverfü=
gungen hinter ihrer Front nunmehr keine ſo
leiſtungs=
fähigen Bahnen zur Verfügung ſtehen, wie öſtlich der
Weichſel. Hervorzuheben iſt auch, daß infolge des
Vor=
dringens der Ruſſen in Polen ihr Rücken, wenn auch nur
indirekt, durch die Oeſterreicher und Ungarn in Galizien
bedroht erſcheint, was die Aufmerkſamkeit der Ruſſen und
epentuell auch mehr Truppen als bisher in dieſe heikle
Richtung lenkt. Durch Zurücknehmen der verbündeten
Armeen hat ſich alſo ihre Lage gegenüber den
Verhält=
niſſen an der Weichſel bedeutend gebeſſert, und der
Nach=
teil des Aufgebens einer bereits erreichten Stellung wird
reichlich durch die Vorteile der neuen Situation
wettge=
macht.
Vom öſtlichen Kriegsſchauplatz.
* Wien, 15. Nov. Amtlich wird verlautbart: 15.
November, mittags. Die Verteidigung der
Fe=
ſtung Przemysl wird, wie bei der erſten
Einſchlie=
ßung, mit großer Aktivität geführt. So jagte ein geſtern
nach Norden unternommener Ausfall den Feind bis in
die Höhen von Rokietnica zurück. Unſere Truppen hatten
bei dem Vorſtoß nur minimale Verluſte. In den
Kar=
pathen wurden vereinzelte Vorſtöße feindlicher
Detache=
ments mühelos abgewieſen. Auch an der übrigen Front
verſagten die ruſſiſchen Vorſtöße.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs:
v. Höfer, Generalmajor.
Vom ſüdlichen Kriegsſchauplatz.
* Wien, 15. Nov. Vom ſüdlichen
Kriegs=
ſchauplatz wird amtlich gemeldet: 15. Nov. Um für
den Abzug ſeines Trains Zeit zu gewinnen, leiſtet der
Gegner auf den Höhen nördlich und weſtlich Valjevo
in vorbereiteten Stellungen Widerſtand. Unſeren trotz
unausgeſetzter Kämpfe und großen Strapazen vom
be=
ſten Geiſte beſeelten Truppen gelang es ſchon geſtern, den
Schlüſſelpunkt der feindlichen Stellung, die Höhen bei
Ka=
menica und die von Leznica nach Valjevo führenden
Straßen, nach harten Kämpfen zu erobern. 580 Gefangene
wurden gemacht und zahlreiche Waffen und Munition
er=
beutet. Unſere Truppen ſtanden geſtern abend vor
Obre=
novas, bé Ub und im Angriff auf den Höhenrücken
Jau=
tina, auf der Rückenlinie öſtlich Kamenica und in
ſüd=
licher Richtung bis auf Stubica, dem Sattelpunkt der
Straße Rogacika-Valjevo.
* Peſt, 15. Nov. Az Uiſag meldet: Auf dem
ſüd=
lichen Kriegsſchauplatz nahmen unſere längs der
Save operierenden Truppen, immer auf ſerbiſchem
Ge=
biete vorgehend, Obrenovac im Sturm. Von
Sem=
lin aus bombardiert en unſere Truppen ſtundenlang
Kalimegdan und ſprengten ein Munitionsmagazin
am Bergfluſſe in die Luft. Das Feuer der Belgrader
Artillerie war wirkungslos.
Der türkiſche Krieg.
Kundgebungen in Stambul.
* Eine nach Zehntauſenden zählende Menſchenmenge
nahm an der geſtern von mehreren patriotiſchen Vereinen
veranſtalteten Maſſenverſammlung teil.
Früh=
zeitig verſammelten ſich die verſchiedenen Vereine auf
dem bezeichneten Platze und marſchierten mit Fahnen und
Standarten, die mit patriotiſchen Aufſchriften verſehen
waren, auf den Fatihplatz in Alt=Stambul, der von einer
ungeheuren Menſchenmenge aller Schichten und jeden
Al=
ters, darunter auch zahlreichen türkiſchen Damen, dicht
ge=
füllt war. Nach den Mittagsgebeten wurde in der
Fatih=
moſchee von der großen Kanzel herab durch eine
Sonder=
geſandtſchaft des Scheich ül Iſlamit eine Fetwa verleſen,
womit der Heilige Krieg proklamiert wird. Von
einer Tribüne auf dem Fatihplatze hielt der Deputierte
von Smyrna eine längere Anſprache. Die ganze
unge=
heure Menſchenmenge begab ſich ſodann auf den Platz vor
dem Kriegsminiſterium, wo mehrere Reden gehalten und
Gebete für den Sieg von Heer und Flotte verrichtet
wur=
den. Sodann zog die Menſchenmenge vor die Pforte, um
zu bekunden, daß die Nation in vollem Einvernehmen mit
der Regierung und zu allen Opfern bereit iſt. Der
Sul=
tan begab ſich mittags in das alte Palais im Serail, um
eine Abordnung der Verſammlung zu empfangen.
Der Heilige Krieg.
* Konſtantinopel, 15. Nov. Die
Proklamie=
rung des Heiligen Krieges durch den Sultan=
Kalifen, die ein großes hiſtoriſches Ereignis darſtellt, ruſt
ungeheure Erregung hervor und wird in allen Kreifen in
dem Sinne erörtert, daß ſie bei allen muſelmaniſchen
Völ=
kern einen gewaltigen Widerhall finden und auf den Gang
des Krieges großen Einſluß ausüben werde. Die Blätter
heben die große Bedeutung des kaiſerlichen Fetwas,
be=
treſſend den Heiligen Krieg, hervor und ſtellen feſt, daß
von heute an jeder Muſelmann, der Waffen tragen kann,
ſelbſt Frauen, gegen die Mächte, die der Kalif als Feinde
des Iſlams erklärte, kämpfen müſſen. Der Krieg werde
auf dieſe Weiſe Pflicht nicht nur für alle Ottomanen,
ſon=
dern auch für die 300 Millionen Muſelmanen der Erde.
Der Ikdam ſchreibt: Muſelmanen, öffnet Eure Augen!
Greift zu den Waffen, vertrauet auf Gott. Werft Euch
mit aller Kraft gegen den Feind! Wie der Kalif ſagt, wird
die göttliche Hilfe mit uns ſein. Immer vorwärts.
Söhne des Iſlam! Es gibt einen nationalen Unterſchied,
es gibt keine Verſchiedenheit des Kultus mehr. Alle
Mu=
ſelmanen ſind einig und haben den Wunſch, die Feinde
zu vernichten.
* Konſtantinopel, 15. Nov. (W. T. B.
Nichtamt=
lich.) Die hieſigen Perſer haben an die religiöſen
Ober=
häupter der Schiten Telegramme gerichtet, in denen ſie
mitteilen, daß ſie mit lebhafteſter Freude von dem Fetwa
Kenntnis erhalten haben, das den Heiligen Krieg
verkün=
det. Sie erklären, die Geſchäfte zu ſchließen und bereit zu
ſein, in den Krieg zu ziehen. Sie bitten, bekanntzugeben,
wohin ſie ſich zu wenden haben.
Siegreiches Vorgehen der Türken.
* Konſtantinopel, 14. Nov. Amtliche Mitteilung
aus dem Hauptquartier: Unſere Truppen haben die
Stellungvon Kotur in der perſiſchen Provinz
Aſer=
beidſchan beſetzt, die bisher von den Ruſſen beſetzt
war. Dieſe wurden geſchlagen und flohen.
Heute haben leichte Gefechte zwiſchen unſeren
ver=
folgenden Truppen und ihrer Nachhut ſtattgefunden. Die
Kämpfe bei Köpriköi waren ſehr heftig. Unſere
Trup=
pen zeigten eine wirklich außergewöhnliche Tapferkeit.
Ein Regiment machte drei Bajonettangriffe gegen die
Höhe 1905, in deren Verlauf der Kommandeur und die
meiſten Offiziere eines Bataillons fielen. Endlich
dran=
gen unſere Truppen mit einer Tapferkeit, die auch in der
ruhmreichen ottomaniſchen Geſchichte ehrenvoll hervortritt,
in dieſe Stellungen ein. Nicht ein Mann von der
feind=
lichen Beſatzung dieſer Höhe iſt entkommen. Unter der
ſehr großen Beute befindet ſich viel
Befeſtigungs=
material. Gegen die bei Fao an der Küſte in der
Pro=
vinz Baſſora gelandeten Engländer wurde ein
hefti=
ger Angriff unternommen; von den Engländern fielen
ſechzig.
* Konſtantinopel, 15. Nov. Amtlicher Bericht
des Großen Hauptquartiers. Geſtern griffen unſere
Trüppen die Zone von Zazistan und die Stellung von
Liman-Siſi in der Nähe der ruſſiſchen Grenze an. Der
Feind erlitt große Verluſte. Die Unſerigen
um=
zingelten die ruſſiſchen Truppen, die ſich dort befanden.
Die Ruſſen wollten Verſtärkungstruppen landen, aber
dieſes wurde von unſeren Truppen vereitelt. Eine andere
Abteilung von uns beſetzte Duzheuy und umzingelte
die feindlichen Truppen, die ſich in der Stellung
von Hanmed Reſſeſſi befanden. Wir nahmen dem Feind
eine Menge Munition und Lebensmittel ab. Heute
bombardierten die Ruſſen Kockwuch und Ab=Islah, nahe
der Grenze.
Der Angriff auf Akaba.
* Konſtantinopel, 14. Nov. Wie Tanin erfährt,
hat der engliſche Angriff gegen Akaba in Indien
und allen engliſchen Beſitzungen, in denen
Muſel=
manen leben, einen Sturm der Entrüſtung
her=
vorgerufen, weil er einen Angriff gegen die heiligen
Stät=
ten des Iſlams darſtellt. um dieſen ſchlimmen Eindruck
zu verwiſchen, hat die engliſche Regierung in Indien ein
Communigus veröffentlicht, in dem es heißt: England
nähre keinerlei aggreſſive Abſichten gegen die
Muſel=
manen, und in dem verſichert wird, der Kreuzer „
Mi=
nerva” habe mehr als 800 Meilen von Akaba entfernt
gehalten. Tanin bemerkt dazu: Derartige Communiqués
zeigen klar, wie die engliſchen Verräter zittern.
Ein türkiſcher Sieg über die Ruſſen in Perſien
* Konſtantinopel, 15. Nov. Ein
Privattele=
gramm der Agenoe Ottomane beſtätigt die Einnahme
der perfiſchen Stadt Kotur durch die türkiſchen
Truppen und die regelloſe Flucht der dieſen Teir
Perſiens okkupierenden Truppen.
* Athen, 15. Nov. Nach einer Mitteilung aus guter
amtlicher Quelle wird der Khediv, begleitet von 50
Per=
ſonen, demnächſt Konſtantinopel verlaſſen, um das
Kommando in dem Feldzug gegen Aegypten zu
über=
nehmen.
Die Minen in der Nordſee.
* Berlin, 15. Nov. Die Nordd. Allg. Ztg.
veröffent=
licht eine Erwiderung der deutſchen
Regie=
rung auf den Proteſt der britiſchen Regierung gegen das
Legen deutſcher Minen in der Nordſee.
Da=
rin wird etwa folgendes ausgeführt:
Obgleich das achte Haager Abkommen vom 18.
Okto=
ber 1907, worauf die britiſche Regierung ſich beruft,
völker=
rechtlich im gegenwärtigen Kriege für keinen Beteiligten
bindend iſt, band ſich die deut ſche Regierung an ſeine
Beſtimmungen, abgefehen von Art. 2, den ſich ſowohl
Deutſchland wie Frankreich ausdrücklich vorbehalten
ha=
ben, freiwillig. Die Behauptung der britiſchen
Re=
gierung, daß die deutſchen Minen offenbar durch
Fiſcher=
boote, vielleicht ſogar unter neutraler Flagge gelegt ſeien,
iſt völig aus der Luft gegriffen. Die deutſchen Minen
ſind ausſchließlich von deutſchen
Kriegs=
ſchiffen gelegt. Wie weit vor der Küſte und den
Häfen des Gegners Minen verankert werden dürfen, iſt im
Haager Ablommen nicht beſtimmt, auch nicht durch
völler=
rechtliche Uebung feſtgelegt. Die engliſche Angabe über die
Entfernung der deutſchen Minen von der bedrohten Küſte
iſt weit übertrieben. Vielmehr ſind die Minen ſo nahe
ge=
legt worden, wie es die Geſtaltung des Ankergrundes und
die Verhältniſſe der Küſte geſtatteten. Unwahr iſt die
Behauptung über Sperrung neutraler
Zufahrt=
ſtraßen. Keine deutſche Mine iſt auf der Zufahrtſtraße
von der hohen Se zu einem neutralen Hafen gelegt.
Deutſcherſeits ſind Minen mit aller möglichen Sorgfalt
verankert. Sollten einzelne infolge von Strömungen oder
Stürmen ins Treiben gekommen ſein, ſo ſind dieſe Fälle
weit weniger zahlreich als bei den engliſcherſeits gelegten
Minen, die an der belgiſchen und niederländiſchen Küſte
angetrieben wurden und dort Schaden getan haben. Die
Pflicht, Minen zu überwachen, wird in der Regel nur für
defenſive Minen, nicht aber für offenſive Minen gegeben
ſein. Der Vorwurf in dem britiſchen Proteſte, daß die
deutſche Regierung eine Bekanntmachung über den Ort der
Minenlegung niemals erlaſſen habe, wird durch die
Mit=
teilung der deutſchen Regierung vom 7. Auguſt an alle
neutralen Mächte widerlegt, daß die Zufahrtſtraßen zu
engliſchen Häfen deutſcherſeits durch Minen geſperrt
wer=
den würden. Der Proteſt der britiſchen Regierung iſt
offenbar nur ein Mittel, um die engliſcherſeits beliebten
ſchweren Verletzungen des geltenden Völkerrechts zu
ver=
decken und die inzwiſchen erfolgte
völkerrechts=
widrige Schließung der Nordſee, die in ihrer
wirtſchaftlichen Bedeutung einer Blockade neutraler Küſten
gleichkommt, in der öffentlichen Meinung vorzubereiten.
Als friedlicher Handel gilt augenſcheinlich für das im
Kriege befindliche England nur derjenige neutrale Handel,
der Waren nach England brinat, nicht aber derjenige,
der dem Gegner Waren zuführt oder möglicherweiſe
zu=
führen könnte. Die deutſche Regierung iſt ſich bewußt,
ihrerſeits bei den durch die militäriſche Notwendigkeit
ge=
botenen Maßnahmen die Gefährdung der neutralen
Schiffahrt in möglichſt engen Grenzen gehalten und ſich
dabei ſtreng nach Regeln gerichtet zu haben, die bisher
zwiſchen ziviliſierten Völkern für die Seekrieaführung
galten. Dagegen rechtfertigt ſich die Beeinträchtigung der
neutralen Lebensintereſſen von engliſcher Seite durch
kei=
nerlei militäriſche Notwendigkeit, da ſie mit den
kriegeri=
ſchen Maßnahmen nicht im Zuſammenhang ſteht und
ledig=
lich die Volkswirtſchaft des Feindes durch Lahmleaung des
legitimen neutralen Handels treffen will. Die
arundſätz=
liche Mißachtung der von ihr angegriffenen Meeresfreiheit
nimmt der britiſchen Regierung jedes Recht, in der Frage,
der die Neutralen ungleich weniger ſchädigenden
Minen=
legung als Anwalt dieſer Freiheit aufzutreten.
Seite 2.
Darmſtädter Tagblatt, Montag, den 16. November 1914.
Nummer 316.
Die Einſchließung der „Königsberg‟.
* London, 15. Nov. Der Flottenkorreſpondent der
Morning Poſt ſchreibt: Eine glücklicherweiſe kurze
Ver=
luſtliſte, die die Admiralität veröffentlicht, zeigt, daß, als
der deutſche Kreuzer „Königsberg” im
Ru=
fiechie=Fluß eingeſchloſſen wurde, ein Gefecht
ſtatt=
fand. Es wurde bereits gemeldet, daß die Mannſchaft
der „Königsberg” mit Geſchützen gelandet war und ſich
in der Flußmündung verſchanzt hatte. Es ſcheint daher,
daß die Verſenkung der Kohlenſchiffe im Fahrwaſſer des
Fluſſes unter dem Feuer des Feindes geſchah.
Die engliſchen Schiffe waren das Schlachtſchiff „Goliath”
und die leichten Kreuzer „Chatam” und „Weymouth”.
Von dem deutſchen Auslandsgeſchwader.
* Valparaiſo 15. Nov. Die deutſchen
Kreu=
zer ſtachen geſtern bei Morgengrauen in See.
* Valparaiſo, 15. Nov. Amtlich wird in Abrede
geſtellt, daß eine japaniſche Flotte an der Küſte
von Chile bemerkt worden ſei. Es ſeien die deutſchen
Schiffe „Leipzig” und „Dresden” geweſen, die ihre
Vorräte ergänzten.
Auskunft über Kriegsgefangene.
* Berlin, 14. Nov. (Amtlich.) Angeſichts der im
Publikum beſtehenden Unſicherheiten über die Wege zur
Erlangung von Auskünften über Kriegsgefangene wird
bekannt gegeben: 1. Auskunft über deutſche
Kriegs=
gefangene, das heißt Angehörige des deutſchen Heeres und
der Kaiſerlichen Marine, die in feindlichen Staaten
kriegs=
gefangen ſind, erteilt, ſoweit es ſich um Angehörige des
Heeres handelt, Abteilung 5 des Zentralnachweisbureaus
des Preußiſchen Kriegsminiſteriums in Berlin, ſoweit es
ſich um Angehörige der Marine handelt, die
Auskunfts=
ſtelle des Reichsmarineamtes in Berlin. Sind dieſe
Stel=
len nicht in der Lage, Auskunft zu erteilen, iſt die
Abtei=
lung für Kriegsgefangene der Fürſorge=Zentralkomitees
der deutſchen Vereine vom Roten Kreuzi bereit,
Nach=
forſchungen über den Verbleib der Geſuchten anzuſtellen,
wozu ihr insbeſondere die Mitwirkung des internationalen
Roten Kreuzes in Genf für alle in Frankreich und
Eng=
land befindlichen deutſchen Gefangenen und die
Mit=
wirkung des däniſchen Roten Kreuzes für alle in
Ruß=
land befindlichen deutſchen Gefangenen zu Gebote ſteht.
2. Auskunft über fremde Kriegsgefangene, das heißt
über in Deutſchland kriegsgefangene Angehörige der
feindlichen Land= und Seeſtreitkräfte, erteilt die Abteilung
für Kriegsgefangenenfürſorge des Zentralkomitees des
deutſchen Vereins vom Roten Kreuz. 3. Die Abteilung für
Kriegsgefangenenfürſorge hat ihren Sitz im
Abgeordne=
tenhaus in Berlin, Prinz=Albrechtſtraße, Obergeſchoß,
Zimmer 12. Anträge auf Ermittelung von
Kriegsgefan=
genen können mündlich in den Stunden von 10—1 Uhr
und 4—6 Uhr, oder ſchriftlich geſtellt werden. 4. Es wird
ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß die
Ver=
mittelung des Roten Kreuzes für die Beförderung von
Briefen und anderen Sendungen für einen
Kriegsgefan=
genen, deſſen Aufenthaltsort bekannt iſt, nicht notwendig
iſt. Dieſe Sendungen können vielmehr unmittelbar durch
die Poſt gemäß des Feldpoſterlaſſes vom 20. September
1914 erfolgen. 5. Auskünfte über deutſche Zivilgefangene
im feindlichen Ausland, auch über noch nicht eingekleidete
Reſerviſten, und andere im Auslande zurückgehaltene
Wehrpflichtige, erteilt die Zentralauskunftsſtelle für
Aus=
wanderer in Berlin, Karlsbad 8/10.
Lügenmeldungen.
* Berlin, 14. Nov. (Amtlich.) Eine Meldung des
Reuterſchen Bureaus aus ruſſiſcher Quelle behauptet, daß
zwiſchen dem 23. Oktober und dem 5. November die
Ruſſen den Deutſchen 22000 Gefangene, darunter 323
Offiziere; mehr als 100 Kanonen und 4 Haubitzen
ab=
genommen haben. Wir ſind ermächtigt, feſtzuſtellen, daß
dieſe Angaben erfunden ſind.
Die finanziellen und wirtſchaftlichen Verhältniſſe
Oeſterreich=Ungarns.
* Wien, 14. Nov. Der Direktor der Verkehrsbank
Broch hielt einen Vortrag über den Krieg und ſeine
Rückwirkung auf die finanziellen und
wirt=
ſchaftlichen Verhältniſſe der Monarchie.
Er führte aus:
Der Beginn des Krieges traf Oeſterreich=
Un=
garn in einer finanziell günſtigen Situation.
Die Wiener Banken verfügten über ein eigenes
Vermö=
gen von 1,3 Milliarden und repräſentierten mit ihren
Einlagen eine Kapitalsmacht von nahezu 6 Milliarden,
wozu noch die Milliardenziffern der von den Inſtituten
der Provinz und Ungarns geſammelten Kapitalien
kom=
men. Der Peſſimismus in der Beurteilung des
öſterreichiſch=ungariſchen Geldwertes ſei durchaus
unge=
rechtfertigt. Die Noten der Oeſterreichiſch=
Ungari=
ſchen Bank ſind vollwertig. Das Schlagwort der
wirt=
ſchaftlichen Boykottierung braucht niemand zu erſchrecken
da der Export der Monarchie nach Frankreich, Rußland
und England bei weitem nicht halb ſo groß war, wie jener
nach Italien und weſentlich kleiner als der Export nach
der Schweiz, Rumänien und der Türkei. Der Balkan mit
Ausſchluß Serbiens, ſowie die Türkei mit allen ihren
Ge=
bieten blieben Abnehmer Oeſterreich=Ungarns, und wir
werden mit ihnen in einen feſteren Kontrakt treten, als
wir es bisher infolge des Bedarfes der Armee vermocht
haben. Der größte Teil der heimiſchen Induſtrie und der
Arbeiter haben auch in dieſer Zeit eine reiche
Verdienſt=
möglichkeit. Die Landwirtſchaft erzielte aus der letzten
Ernte einen Ertrag von 5184 gegen 3906 Millionen im
Vorjahre.
Das wirtſchaftliche Leben Oeſterreich=Ungarns
zeige demnach trotz des Krieges eine kräftige
Ent=
wickelung. Wenn der Krieg glücklich beendet iſt, ſtehen
wir vor einer neuen Epoche. Die Monarchie werde leicht
die Koſten des Krieges aufbringen. Nach Beſeitigung der
politiſchen Sorgen, welche bisher auf uns laſteten, werden
wir erſtarken und eine fünfprozentige Erhöhung der fünf
Milliarden jährlich betragenden Staatseinnahmen der
Monarchie erzielen, was eine Deckung des Zinsbedarfs von
nahezu fünf Milliarden ergibt, eine Ziffer, mit der wir
gewiß nicht zu rechnen brauchen.
Augenblicklich befindet ſich die Monarchie in einem
Zuſtande des Kapitalüberfluſſes. Durch die neue
Kriegsanleihe wird dieſem flüſſigen Kapital eine ſehr
günſtige Verwendungsmöglichkeit geboten. Wenn wir
den Krieg glücklich beendet haben, werden wir die Welt
nicht nur zur Umwertung unſerer politiſchen und
militä=
riſchen Machtſtellung zwingen, ſondern auch die innere
Solidarität unſeres Wirtſchaftslebens und unſer
Staats=
kredit werden den ihnen gebührenden Platz erringen. —
Die Ausführungen des Redners wurden mit lebhaftem
Beifall aufgenommen,
Aufſtand in Marokko?
* Konſtantinopel, 15. Nov. Wie „Tasvir=i=Efkiar”
erfährt, gewinnt der Heilige Krieg der gegen Frank
reich proklamiert worden iſt, in Marokko an
Aus=
ehnung. Dem Blatte „Saddet” zufolge, das in Tanger
erſcheint, ſind 10000 Marokkaner und der Sultan Abdul
Melek in Tazza eingezogen. Sie nahmen die
fran=
zöſiſchen Beamten gefangen. In einem zwiſchen
Marokkanern und Franzoſen in der Umgebung von
Tanger ausgefochtenen Kampfe ſind die Franzoſen
geſchlagen worden. Der Gouverneur von Tanger ſoll
die franzöſiſche Regierung darauf aufmerkſam gemacht
haben, daß die Stadt, falls nicht in den nächſten Tagen
Verſtärkungen geſandt würden, von den Marokkanern
eingenommen würde.
Lord Roberts 7.
* London, 15. Nov. Lord Roberts, der den
indiſchen Truppen in Frankreich einen Beſuch abſtattete,
iſt, wie das Reuterbureau meldet, am Samstag abend
plötzlich geſtorben. Er war 82 Jahre alt.
* London, 15. Nov. Nach dem Daily Telegraph
hat die Entſcheidung der Admiralität, den ganzen
weſt=
lichen Teil des Firth of Forth für die
Han=
delsſchiffahrt zu ſchließen, in den dortigen
Induſtrie=
zentren große Beſtürzung hervorgerufen. Tauſende
von Arbeitern würden feiern müſſen. Die
Zeitung Schotſanang ſagt, die Wirkung der Verordnung
werde ſein, die ganzen Geſchäfte der Häfen Grongemouth
und Boneß zu lähmen.
* Tokio, 15. Nov. Amtlich wird beſtätigt, daß
ein japaniſches Torpedoboot beim Minenfiſchen
in der Bucht von Kiautſchou durch eine Mine zum
Sinken gebracht worden ſei.
Stadt und Land.
Darmſtadt, 16. November.
** Der Großherzog iſt am Samstag abend gegen
7 Uhr im Auto vom Kriegsſchauplatz hier eingetroffen
und ſtattete am Sonntag vormittag Herrn
Staats=
miniſter Dr. von Ewald einen längeren Beſuch ab.
* Das Eiſerne Kreuz erhielt Regierungsbaumeiſter
Diplom=Ingenieur Franz Roehle aus Jugenheim
a. d. B., Kompagnieführer im Leibgarde=Inf.=Regt. 115.
g. Ein Automobilunfall des Großherzogspaares.
Das Großherzogliche Automobil, in dem ſich das
Groß=
herzogspaar befand, ſtieß geſtern nachmittag an der
Ecke Dornheimerweg und Feldbergſtraße mit einem
Straßenbahnwagen zuſammen. Wie durch ein
Wunder erlitt das Großherzogspaar nicht die geringſte
Verletzung. Das Großherzogliche Automobil kam die
Feldbergſtraße in langſamer Fahrt daher, der
Straßen=
bahnwagen vom Hauptbahnhof. Da an jener Ecke die
Straßenbahngleiſe ziemlich weit an der Straßenſeite
liegen, bemerkte der Chauffeur den Straßenbahnwagen
zuſpät. Das Automobil konnte trotz ſcharfen Bremſens
nicht mehr rechtzeitig zum Stehen gebracht werden. Durch
den Zuſammenprall mit dem Straßenbahnwagen wurde
das Automobil umgeworfen. Das
Großher=
zogspaar und die anderen Inſaſſen blieben ganz
unver=
letzt. Die hohen Herrſchaften ſetzten den Weg zu Fuß
fort. Das Automobil iſt ſtark beſchädigt. Wie
überein=
ſtimmend bekundet wird, wurde ein Glockenſignal des
Straßenbahnwagens nicht gehört.
* Ausweiſung aller feindlichen Ausländer. Nach
einer Bekanntmachung des Polizeiamtes in der heutigen
Nummer unſeres Blattes, haben ſämtliche Ruſſen,
Fran=
zoſen, Belgier, Engländer einſchließlich der engliſchen
Kolonien, Serben, Montenegriner und Japaner ſich ohne
Rückſicht auf Alter und Geſchlecht bis zum 24,
November abends aus dem Stadtbezirk
Darm=
ſtadt zu entfernen. Feindliche Ausländer, die nach
dem 24. November hier betroffen werden, ſind ſofort
feſt=
zunehmen. Die gleichen Beſtimmungen ſind jedenfalls
für das ganze deutſche Reich erlaſſen worden und werden
im ganzen Reiche ungeteilte Zuſtimmung finden.
Aus=
nahmen ſind allerdings geſtattet.
C2) Eine wahrhaft reizende Sammlung von
Weih=
nachtsgaben für unſere tapferen Soldaten im Feld iſt,
vie uns ein Leſer ſchreibt, der ſie durch Zufall geſtern
ſah, zurzeit in der Viktoriaſchule aufgebaut. Wohl
alle Schülerinnen haben etwas beigeſteuert, und es iſt
alles vertreten, was unſeren in ſchwerem Kampf
ſtehen=
den Kriegern eine Freude bereiten kann: Wollſachen
jeg=
licher Art, Lichter, Schreibmaterialien, Schokolade, Würſte,
Lebkuchen, Konſerven, Zigarren, Zigaretten, Tabak,
Pfeifen, auch für die Reinlichkeit iſt geſorgt durch Seife
und Waſchlappen. Alle Wollſachen ſind von den
Mäd=
chen ſelbſt geſtrickt. Die Sachen werden in einzelne
Päck=
chen verteilt und dieſe mit bunten Bädchen umwunden
und mit einem heimatlichen Fichtenzweig verſehen. Die
ganze reiche Gabenſammlung hat etwas Rührendes, man
erkennt aus ihr, mit welcher Liebe und Begeiſterung die
jungen Spenderinnen ſie zuſammengebracht haben und
wie ſie dem unendlichen Dank, den wir unſeren Soldaten
ſchulden, Ausdruck geben wollten, indem ſie ſelbſt nach
ihren Kräften ein Opfer brachten. Wie dankbar werden
unſere Soldaten die Gaben in Empfang nehmen! —
Reizend ſind auch die den Gaben beigefügten
Aeußerun=
gen, zunächſt eine ohne Worte: ein Paar wollene
Strümpfe, deren oberer Rand in deutſchen Farben
geſtrickt iſt, aber auch viele in Worten auf beigefügten
Zetteln. Meiſt ſind den tapferen Soldaten ein fröhliches
Weihnachtsſeſt gewünſcht. Aber in einigen wird auch
gedichtet, ſo: „Für Bauch= und Magenweh — ein Täßchen
Pfefferminztee”, oder: „Biſt Du warm an Deinen Füßen —
kannſt Du gut Franzoſen ſchießen — Drum zieh’ dieſe
Socken an — Verhaue auch den Engliſchmann — Möge
es Dir wohl ergehen — Kehr froh zurück, auf
Wieder=
ſehen‟. Eine Kleine ſchreibt: „Ich habe das Alles zum
Geburtstag bekommen. Gott ſchenke Euren Waffen Sieg.
Viele herzliche Weihnachtsgrüße. Vielen Dank für Eure
Tapferkeit”. Sie hat wohl das größte Opfer gebracht.
Stimmen aus dem Publikum.
(Für die Veröffentlichungen unter dieſer Ueberſchrift übernimmt die Reboktion
ſeinerlei Verantwortung: für ſie bleibt auf Grund des § 21 Abſ. 2 des
Preßgeſetzes in vollem Umfange der Einſender verantwortlich.)
— Einige Dienſtmädchen haben den Wunſch
ge=
äußert, ſie möchten dieſes Jahr auf ihr
Weihnachts=
geſchenk verzichten, man ſolle es doch für die
Truppen verwenden. Solche, die damit
einver=
ſtanden ſind, bittet man, die Beträge dem Roten Kreuz
zuzuführen und in die Liſte, die im Darmſtädter Tagblatt
aufliegt, einzutragen.
Großherzogliches Hoftheater.
Sonntag, 15. November.
Triſtan und Jſolde.
W-l. Herr Generalmuſikdirektor von Weingartner,
der am Donnerstag ſeine Dirigententätigkeit am hieſigen
Hoftheater mit der muſikaliſchen Leitung von Beethovens
„Fidelio” eröffnete, verlieh der heutigen Aufführung von
Richard Wagners „Triſtan und Iſolde” das
Ge=
präge ſeiner künſtleriſchen Individualität. Wie aus der
Fidelio=Aufführung gewann man auch aus der heutigen
Vorſtellung den Eindruck, daß Weingartner als echter
Künſtler es nicht liebt, durch eine geſteigerte ſubjektive
Auffaſſung, geſuchte Pointen und inſtrumentale Effekte
Erfolge zu machen, ſondern mit kongenialem Empfinden
die großen Tondichter in muſikaliſch=wiſſenſchaftlichem
Sinne zu interpretieren. Die Gründlichkeit und Tiefe
ſeiner Auffaſſung und Auslegung ſind deshalb für ſeine
künſtleriſche Betatigung bezeichnend, und er wendet ſich
damit an ein vorurteilsfreies und intelligenteres
Publi=
kum. Wenn er zum Beiſpiel in der heutigen Triſtan=
Aufführung in den Tempos verſchiedentlich von anderen
Dirigenten merklich abwich, ſo glauben wir ihm gern,
daß dies im Sinne des Meiſters iſt, deſſen grandioſe
Tondichtung heute unter ſeiner genialen Leitung eine
her=
vorragende Wiedergabe erfuhr. Für einzelne
Mißhellig=
keiten kann man den Dirigenten nicht verantwortlich
machen.
Die Partie der Iſolde ſang Frau Hermine Rabl
aus Mannheim, die in der harmoniſchen Vereinigung
von Spiel und Geſang ſich als intelligente Künſtlerin
und echte Wagner=Sängerin bewährte und eine Leiſtung
in großem Stile bot. Ihre Stimme, die von bedeutender
Tragkraft iſt, würde in der Höhe weniger ſcharf klingen,
wenn der Anſatz und die Tongebung weniger forciert
würden. Dies machte ſich beſonders in dem Liebesduett
des zweiten Aktes bemerkbar, deſſen zarter, lyriſcher
Stimmungsgehalt für alle dramatiſchen Sänger und
Sän=
gerinnen eine Klippe bildet. Herr Becker als Triſtan
war gut, aber nicht immer gleich; vortrefflich war wieder
die Brangäne der Frau Jacobs, ebenſo der Marke
des Herrn Stephani. Den Kurwenal ſang zum erſten
Male Herr Perkins, der die anfpruchsvolle Partie gut
beherrſchte, wenn er auch noch zu ſehr vom Taktſtocke des
Dirigenten abhängig war und mehr Wärme des Tones
erwünſcht wäre. In dieſer Hinſicht war Herr Weber
vorbildlich. Die kleineren Partien des Melot und des
Hirten ſangen Herr Globerger, deſſen Ton aber heute
ſehr unruhig war, und Herr Thomſen.
Der Großherzog, der die feldgraue Uniform mit dem
Eiſernen Kreuz trug, und die Großherzogin wohnten der
Vorſtellung vom zweiten Akte an bei.
Vermiſchtes.
Senff=Georgi, der durch ſeine ſo
erfolg=
reichen „Luſtigen=Abende” beſtens bekannte
Vortrags=
künſtler, welcher im vorigen Winter mit
außerordent=
lichen Erfolgen eine Vortragsreiſe durch 42 Städte der
Vereinigten Staaten von Amerika auf Einladung
deutſcher Vereine unternahm, hat ſich an den
deutſch=
amerikaniſchen Aufklärungs=Bemühungen
auch ſeinerſeits tatkräftig beteiligt durch Sendung von
506 eingeſchriebenen Briefen mit Schilderung der wahren
Sachlage an korporative und private Perſönlichkeiten,
mit denen er bei ſeinem beinahe fünfmonatigen Aufenthalt
in den U. S. A. in Fühlung trat, ſowie an 49
ſüdameri=
kaniſche große deutſche Vereine in 34 verſchiedenen
Städten Südamerikas, die ihn für 1915 verpflichtet
haben.
Literariſches.
— Zwei volkstümliche Lieder für die
Kriegszeit hat Profeſſor Arnold
Mendels=
ſohn komponiert bezw. für gemiſchten Chor geſetzt. Das
erſte „Deutſche Wacht” (Gedicht von Reinick) trifft
den echten Volkston in ergreifend ſchlichter Weiſe; das
zweite „Deutſches Herz, verzage nicht” (Texrt
von E. M. Arndt) iſt von W. v. Baußnern komponiert und
von Mendelsſohn geſetzt. Das beide Lieder (für gemiſchten
Chor) enthaltende Blatt iſt herausgegeben vom
Evan=
geliſchen Kirchengeſangverein für Heſſen und zu beziehen
von der C. F. Winterſchen Buchdruckerei in Darmſtadt
gegen Barzahlung und Portokoſten zum Preiſe von 10
Pfg., von 10 Stück an je 6 Pfg., von 50 Stück an je 4 Pfg.
Zum gleichen Preiſe iſt das vor kurzem erwähnte Lied
„Deutſcher Schwur” von A. Mendelsſohn zu beziehen.
Weshalb hören die Klagen über die
Feldpoſt nicht auf?
— In einer Druckſchrift „Die Klagen über die
Feld=
poſt” die die Poſtbehörde vor einiger Zeit veröffentlicht
hat, ſind die Schwierigkeiten ausführlich geſchildert, die
ſich bei der Feldpoſt in den erſten Wochen einem geregelten
Betrieb entgegengeſtellt haben. „Aber”, ſo hört man
viel=
fach ſagen, „de: Krieg dauert nun ſchon mehrere Monate;
die militäriſcherſeits verhängten Briefſperren haben
auf=
gehört; große Gewaltmärſche der Truppen, wie ſie in der
erſten Zeit bei unſeren Herren an der Tagesordnung waren
und die Zuführung der Feldpoſt oft unmöglich machten,
kommen jetzt nur noch gelegentlich vor; gleichwohl reißen
die Klagen über verſpätete Ueberkunft und über Verluſte
von Feldpoſtſendungen nicht ab” Gibt es hierfür auch
jetzt noch eine durchaus zuverläſſige und überzeugende
Er=
klärung, die die Feldpoſt nicht belaſtet, ſo daß man die
Urſache in unvermeidlichen Begleiterſcheinungen der
krie=
geriſchen Verhältniſſe oder anderswo zu ſuchen hat?
Schon in den Klagen über die Feldpoſt” hat die
Poſt=
verwaltung freimütig erklärt, daß, wie allenthalben im
Leben, ſo auch im Feldpoſtbetriebe Verſehen vorkommen
können und zumal in der erſten Zeit vorgekommen ſind.
Da der Reichspoſt bei der Mobilmachung mit einem
Schlage 70000 Köpfe eingeſchulten Perſonals entzogen
wurden, an deren Stelle Neulinge traten, iſt das gar nicht
anders möglich Auch fernerhin werden im
Feldpoſt=
betriebe Verſehen unterlaufen, zumal immer weitere
un=
gelernte Hilfskräfte eingeſtellt werden müſſen; denn der
Feldpoſtverkehr nimmt dauernd zu. Dabei iſt gerade das
Feldpoſtſortiergeſchäft beſonders ſchwierig. Beſtehen doch
gegenwärtig nicht weniger als nahezu 13000 Einheiten,
tach denen die Feldpoſtbriefe bei den Poſtſammelſtellen
ſortiert werden müſſen. Sehr nachteilig wirken auf den
Feldpoſtbetrieb und den Ruf der Feldpoſt die vielen
Mängel in der Adreſſierung und Vexpackung der
Feldpoſt=
ſendungen. Die Bemühungen der Poſtverwaltung, durch
immer wiederkehrende Hinweiſe in der Preſſe dieſch
Miß=
ſtänden abzuhelfen, haben bisher keinen ausreichenden
Erfolg gehabt. Täglich werden Tauſende und
Abertau=
ſende von Feldpoſtſendungen, die den Anforderungen nicht
entſprechen, weiter aufgeliefert. Da die Poſtverwaltung
Nummer 316.
Darmſtädter Tagblatt, Montag, den 16. November 1914.
Seite 3..
im Iutereſſe des Publiums und unſerer Krieger immer
weiter auf dieſem Gebiet ihre Werbetätigkeit fortſetzen
wird, iſt hoffentlich im Laufe der Zeit mit einem
Rück=
gange der Zahl der unrichtig und undeutlich adreſſierten
und unigenügend verpackten Feldpoſtſendungen zu rechnen.
Viel wird dies aber nicht ausmachem. Der
Unvollkom=
menheit der menſchlichen Natur entſpricht es, daß bei den
Schwierigkeiten, die die Niederſchrift einer richtigen
Feld=
adreſſe, namentlich den einfachen Leuten, oft verurſacht,
eine bedeutende Menge von nicht einwandfreien
Feldpoſt=
briefen dauernd vorhanden ſein und eine Quelle für
wei=
tere Klagen und Beſchwerden über die Feldpoſt bilden
wird.
In ſehr vielen Fällen tragen allerdings unſere
Sol=
daten im Feld die Schuld an den von ihren Angehörigen
daheim angewandten mangelhaften Feldadreſſen, indem
ſie ſie ihnen in dieſer Form mitgeteilt haben. Von der
Heeresverwaltung werden die Soldaten dazu angehalten,
daß ſie nur richtige Feldadreſſen nach Hauſe ſchreiben.
Die Poſtbehörde unterſtützt die hierauf gerichteten
Be=
mühungen der Militärverwaltung, ſoviel ſie dies nur
kann. Zu dem Zweck ſtellen ſich nicht nur die
Feldpoſt=
kanſtalten durch Fingerzeige mancherlei Art in den Dienſt
dieſer guten Sache. Auch namentlich in der Heimat wird
bei den 20 Poſtſammelſtellen und ſämtlichen Ober=
Poſt=
direktionen bereitwillig dem Publikum darüber Auskunft
erteilt, welche Mängel eine ihnen zur Prüfung vorgelegte
Feldadreſſe etwa hat. Eine ſolche Rückfrage iſt immer
dann ſehr nützlich, wenn der Feldangehörige draußen
ſchreibt, daß er von daheim keinen Brief erhalte. Die
Prü=
fung vieler Klagen dieſer Art hat ergeben, daß faſt
regel=
mäßig eine falſche Feldadreſſe die Urſache war, und daß
die Feldpoſt ſomit kein Vorwurf traf. Die
Unterſuchun=
gen von Beſchwerden zeitigen manchmal auffallende
Er=
gebniſſe. Es iſt vorgekommen, daß eine Militärperſon
ſich bei der Poſtbehörde darüber beklagt hat, daß ſie
wäh=
rend einer mehrwöchigen Dienſtleiſtung bei der
Munitions=
kolonne Nr. &, trotz ſorgfältiger Mitteilung dieſer
Feld=
adreſſe an die Heimat beim Ausrücken, von zahlreichen
Briefen nicht einen einzigen erhalten habe. Die
Unter=
ſuchung der Beſchwerde durch die Poſtbehörde ergab, daß
die Militärperſon niemals bei der Munitionskolonne
Nr. P, ſondern bei der Verpflegungskolonne Nr. F Dienſt
getan hat, von denen jene auf dem öſtlichen, dieſe aber
auf dem weſtlichen Kriegsſchauplatze ſich befand, und daß
ſomit infolge der unrichtig nach Hauſe mitgeteilten
Feld=
adreſſe alle Briefe für den Beſchwerdeführer ſtatt nach
dem Weſten nach den Oſten befördert worden waren, um
ſchließlich als unbeſtellbar zurückzukommen. Es iſt
be=
merkenswert, daß Irrtümer dieſer und anderer Art in
der Feldadreſſe, wie z. B. die Verwechſlung der Nummer
eines Armeekorps mit der einer Armee, auch gebildeten
Denten unterlaufen. Die Truppenbezeichnungen unſeres
Feldheeres ſind ſehr mannigfaltig. Viele von ihnen ſind
neu und deshalb der Allgemeinheit noch nicht geläufig.
Dies gilt namentlich von den kleinen Formationen (
Ko=
lonnen), die erſt bei der Mobilmachung gebildet worden
ſind. Hier iſt deshalb eine ſorgfältige Niederſchrift der
Feldadreſſe unter genauer Berückſichtigung der Nummer,
die die einzelne Kolonne führt, beſonders am Platze. Viele
Verzögerungen von Feldpoſtbriefen an die Angehörigen
ſolcher Kolonnen ſind auch darauf zurückzuführen, daß die
Mannſchaften, wenn ſich die Bezeichnung einer Kolonne
geändert hat, dies nicht rechtzeitig oder nur mangelhaft
nach Hauſe mitteilen.
Zahlreiche Fehler in den Feldadreſſen werden ferner
dadurch begünſtigt, daß neben den Linientruppen Reſerve=
und Landwehr= uſw. Truppen ſowie u. a. auch
Erſatz=
bataillone und Rekrutendepots mit gleicher Nummer
vor=
handen ſind. Verwechſlungen, die hierbei in der
Brief=
adreſſe unterlaufen, haben um ſo empfindlichere
Verzöge=
rungen im Gefolge, als ſich dieſe einzelnen
Truppen=
körper vielfach in ganz verſchiedenen Gegenden befinden.
Ein Mittel zu finden, das die Anwendung richtiger
Feldadreſſen unbedingt ſichert, iſt nicht leicht. Die
Poſt=
behörde hat neuerdings den Weg betreten, daß ſie die
Be=
ſtrebungen privater Hilfsbereitſchaft unterſtützt,
Schreib=
ſtuben einzurichten, wo den mit den
Verſendungsbedinun=
gen weniger vertrauten Perſonen Belehrung und Hilfe
zuteil wird. Die Ober=Poſtdirektionen ſind veranlaßt
worden, geeignete Beamte, auch ſolche im Ruheſtand,
an=
zuregen, daß ſie ihre Sachkunde in den Dienſt dieſer
Schreibſtuben ſtellen. Solche Schreibſtuben werden
zweck=
mäßig in den Schulen einzurichten und abends zu
unter=
halten ſein. Das von der Poſtbehörde vor einiger Zeit
herausgegebene „Merkblatt für Feldpoſtſendungen” das
über alle einſchlägigen Fragen, namentlich auch über die
wichtigen Verpackungsvorſchriften, Auskunft gibt, und das
an jedem Poſtſchalter erhältlich iſt, wird auch dieſen
Schreibſtuben in ausreichender Zahl koſtenfrei überlaſſen
(Fortſ. folgt.)
werden.
Tageskalender.
Montag, 16. November.
Konzert der Großh. Hofmuſik um 7½ Uhr im
Hof=
theater (Hauptprobe vormittags 10½ Uhr)
Lichtbilder=Vortrag von Ingenieur Fromholz
um 8¼ Uhr im „Kaiſerſaal” (Volksbildungsverein).
Schuhmachermeiſter=Verſammlung um 9
Uhr im „Palaisreſtaurant”.
Monatsverſammlung des Geflügel= und
Vogel=
zuchtvereins „Ornis” um 8½ Uhr in der „Stadt
Pfung=
ſtadt”.
Todes=Anzeige.
(Statt beſonderer Anzeige.)
Dem lieben Gott hat es gefallen, unſer
geliebtes
(21358
Willuchen
im Alter von 8 Jahren nach kurzer, ſchwerer
Krankheit heute vormittag zu ſich in den Himmel
zu nehmen.
Darmſtadt, den 15. November 1914.
In tiefer Trauer:
Wilhelm Hennemann und Frauz
geb. Muth
und drei Kinder.
Die Beerdigung findet Dienstag 17. November,
mittags ½3 Uhr, von dem Friedhof an der
Nieder=Ramſtädterſtraße aus ſtatt.
Verſteigerungskalender.
Dienstag, 17. November.
Pferde=Verſteigerung um 10 Uhr im Großh.
Hofmarſtall.
Nutz= und Brennholz=Verſteigerung um
9½ Uhr im Rathaus zu Eberſtadt.
Druck und Verlag: L. E. Wittich’ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otto Waldaeſtel; für den übrigen
redaktionellen Teil: Kurt Mitſching; für den
Anzeigen=
teil, Anzeigenbeilagen und Mitteilungen aus dem
Ge=
ſchäftsleben: Paul Lange, ſämtlich in Darmſtadt. — Für
den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind an
die „Redaktion des Tagblatts” zu adreſſieren. Etwaige
Honorarforderungen ſind beizufügen; nachträgliche
wer=
den nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte werden
nicht zurückgeſandt.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung der zuſtändigen militäriſchen Stellen haben die
An=
gehörigen aller Staaten, mit denen wir uns im Kriegszuſtand befinden,
(Ruſſen, Franzoſen, Belgier, Engländer einſchl.
der engliſchen Kolonien, Serben, Montenegriner
und Japaner) ohne Rückſicht auf Alter und Geſchlecht
bis zum 24. November
abends aus dem Stadtbezirk Darmſtadt ſich zu entfernen.
Feindliche Ausländer, welche nach dem 24. November hier
betroffen werden, werden ſofort feſtgenommen.
Die Wahl des neuen Aufenthaltsortes iſt mit gewiſſen
Aufenthalts=
beſchränkungen freigeſtellt.
Verboten iſt unter anderem die Ueberſiedlung
a) in den Bezirk um Darmſtadt, begrenzt durch die Kreislinie: Neu=
Iſenburg, Oberroden, Groß=Umſtadt, Brensbach, Reichelsheim,
Zwingenberg, Gernsheim, Rheinſtrom, Oppenheim, die genannten
Orte einſchließlich,
b) in den Bezirk um Frankfurt a. M., begrenzt durch die Kreislinie
Flörsheim, Hofheim, Königſtein, Homburg, Rodheim, Windecken,
Hanau, Groß=Krotzenburg, Oberroden, Wixhauſen, die genannten
Orte einſchließlich,
c) in den Bezirk um Mannheim, ſoweit den Bezirk des 18. Armee= Gasherd u. verſch. kl. Möbelſehr bill.
korps betrifft, die Kreislinie: Offſtein, Pfeddersheim, Herrnsheim,
Hofheim, Bürſtadt, Lorſch, Ober=Ladenbach, Birkenau, Grenze der
Provinz Rheinheſſen bis Offſtein, die genannten Orte einſchließlich,
d) in den Bezirk der Feſtung Mainz; als ſolcher gelten alle
Ort=
ſchaften, innerhalb der Kreislinie: Höhenkamm des Taunus,
Kelk=
heim, Kriftel, Okriftel, Groß=Gerau, Oppenheim, Wörrſtadt, Gau=
Algesheim, Geiſenheim, die genannten Orte einſchließlich.
o) in das Gebiet des Zweckverbandes Groß=Berlin, und in eine
An=
zahl anderer Städte.
Bis zum 18. ds. Mts. einſchl. haben alle feindlichen Aus= Medizinal-Seile das Uebel
be=
länder ſchriftlich oder mundlich dem Polizeiamt anzuzeigen,
wo=
hin ſie verziehen wollen, damit die nötigen Ermittlungen wegen
Erteilung des Reiſeerlaubnisſcheines noch angeſtellt werden können.
Wer dieſe Friſt verſäumt, hat ſofortige Feſtnahme zu gewärtigen.
Perſönliche Meldungen können nur in den Vormittagsſtunden
ent=
gegengenommen werden.
Ausnahmen können nur geſtattet werden:
a) bei ſchwerer Krankheit, die durch ein amtsärztliches Atteſt
be=
ſcheinigt werden muß.
b) für einzelne Perſonen, die ſich ſeit vielen Jahren in Deutſchland
befinden und für deren deutſchfreundliche Geſinnung und Betätigung
zwei angeſehene Deutſche volle Bürgſchaft übernehmen.
Derartige Ausnahmegeſuche ſind ſchriftlich bei dem Polizeiamt
bis zum 18. lfd. Mts. einzureichen, nicht direkt bei dem
General=
kommando Frankfurt a. M.
Ruſſiſche Saiſonarbeiter haben hier zu bleiben.
Als Aufentshaltsort für mittelloſe Perſonen iſt das
Kriegs=
gefangenenlager Gießen beſtimmt. Mittelloſe Perſonen haben ſich
auf den zuſtändigen Polizeirevieren zu melden, nicht auf dem Polizeiamt.
Die Ausreiſe nach der Heimat kann in dem ſeitherigen
Umfange den Angehörigen feindlicher Staaten geſtattet werden, Ruſſen
dürfen jedoch vorläufig das Reichsgebiet nicht verlaſſen. Die Anträge
ſind ſchriftlich an das Polizeiamt zu richten, eine Photographie iſt
beizuſchließen.
Darmſtadt, den 15. November 1914.
Großherzogliches Polizeiamt.
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„Ich war am Leibe mit einer
Flechte
behaftet, welche mich durch das
ewige Jucken Tag u. Nacht peinigte.
In 14 Tag. hat Zuckers
Patent-
ſeitigt. Dieſe Seife iſt nicht 1.50 M.,
ſondern 100 M. wert. Serg. M.”
(In drei Stärken, à 50 Pf., M. 1.—
u. M. 1.50). Dazu Zuckooh-
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Großh. Hoftheater.
Montag, 16. Nov.: Zweites
Konzert der Hofmuſik.
Anfang 7½ Uhr. (Dirig.:
General=
muſikdirektor Felix von
Wein=
gartner.)
Vorverkauf für die Vorſtellungen:
Dienstag, 17. Nov.: (Keine
Vor=
ſtellung.)
Mittwoch, 18. Nov.: 38. Ab.=Vſt.
B 9. „Kain und Abel.‟ Dir.:
Generalmuſikdirektor Felix von
Weingartner. Ada: Lucile von
Weingartner=Marcel. Gewöhnliche
Preiſe. Anfang 7½/ Uhr.
Aus dem Spielplan.
Donnerstag, 19. Nov.: 39. Ab=
Vorſt. C 11. „Fauſt” I. Teil.
(1. und 2. Abend.) Kleine Preiſe.
Anfang 7 Uhr.
Freitag, 20. Nov.: 40. Ab.=Vſt.
D 11. „Der Zigeunerbaron.”
Kleine Preiſe. Anfang 7 Uhr.
Samstag, 21. Novbr.: Außer
Abonnement. (Sondervorſtellung.)
Sonntag, 22. Nov.: Vormittags
11½ Uhr: Außer Abonnement.
Totenſonntagfeier (bei Volks=
Vorſtellungspreiſen). Requiem von
Mozart.
Abends 7 Uhr: 41. Ab.=Vſt. A 10.
„Mignon”. Kleine Preiſe.
Darmſtadt. Montag, den 16. November 1914.
Zweites Konzert
im Großherzoglichen Hoftheater
zum Beſten des Witwen= und Waiſenfonds der Großh.
Hofmuſik, der Kriegsfürſorge der Stadt Darmſtadt und
der des Allgemeinen Deutſchen Muſikerverbandes.
Birigent: Generalmuſiädirektor Felix von Weingartner.
Programm.
1. Dritte Sinfonie (Eroica)
Ludw. van Beethoven.
2. Variationen über ein Thema von
Joſ. Haydn
Joh. Brahms.
3. „Aus ernſter Zeit”, Ouvertüre
(erſte deutſche Aufführung)
F. v. Weingartner.
Anfans 7½ Uhr. Ende gegen 9½ Uhr. Kaſſeöffnung 6½ Uhr.
Gewöhnliche Preiſe,
2
Der Verkauf der Karten findet täglich an der
Hoftheater=
kaſſe ſtatt.
(21110mo
Hauptprobe zum zweiten Konzert: Montag,
den 16. November, vormittags 10½ Uhr.
Karten zur Hauptprobe à Mk. 1.65 (einſchl. der ſtädtiſchen
Billettſteuer): An der Hoftheater=Tageskaſſe 10—11 Uhr und im
Vorverkauf in der Muſikalien= und Inſtrumentenhandlung von
Gg. Thies Nachf., Eliſabethenſtraße 12.
NB. In dieſer Hauptprobe werden alle Nummern des
Pro=
gramms zu Gehör gebracht.
Olympia
Inhaber:
Georg Brand.
Theater
Darmſtadt,
Rheinſtraße 2.
Montag, den 16. November 1914
Grosse Extra-Vorstellung
zu Gunſten der Hinterbliebenen von
Kriegsteilnehmern aus der Stadt Darmſtadt.
Der geſamte Erlös der Eintrittsgelder
wird an die Bürgermeiſterei abgeliefeet.
Schlager:: Mof oder weiß Schlager!!
3Akte Erſtklaſſiger Senſations=Schlager 3Ahte
11! Humoriſtiſche Schlager!!!
1. Eineſino will Napoleon werden. 2. Der neue Schuhputzer.
3. Der Umzug des Rennfahrers. — 11 Alles lacht!!
Die neueſten Kriegsbilder.
Großer Detektiv=Schlager in 3 Akten, Großes Senſations=
Drama und andere Films vervollſtändigen das auserleſene
Prachtprogramm.
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Montag, 16. November.
1914.
Bekanntmachung,
betreffend Höchſtpreiſe für Kartoffeln.
In Abänderung unſerer Bekanntmachung vom 22. Oktober 1914 (
Amtsverkün=
digungsblatt Nr. 159) haben wir, nach Beratung mit Sachverſtändigen aus
landwirt=
ſchaftlichen, Handels= und Konſumentenkreiſen auf Grund des Geſetzes, betreffend
Höchſtpreiſe, vom 4. Auguſt 1914 und der Bekanntmachung des Großh. Miniſteriums
des Innern, betreffend die Ausführung dieſes Geſetzes, vom 7. Auguſt 1914, ſowie
der Bekanntmachung des Bundesrats vom 28. Oktober 1914, über die Höchſtpreife
für Speiſekartoffeln mit ſofortiger Wirkſamkeit für die Landgemeinden des Kreiſes
Darmſtadt folgendes neu beſtimmt:
Der Preis für beſte ausgeleſene Speiſekartoffeln darf nicht überſteigen
1. beim Verkauf durch den Produzenten an Ort und Stelle für
. 6.50 Mk.
100 Kilo .
Dieſer Preis ſchließt die Koſten der Verladung und
des Transports bis zur nächſten Verladeſtelle in ſich:
2. bei freier Lieferung in den Aufbewahrungsraum des
Verbrauchers oder bei Verkauf auf den Wochen=
8.00
märkten für 100 Kilo
3. im Kleinverkauf für das Kilogramm:
9 Pfg.
Die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1914 trit hiermit außer Wirkſamkeit.
Darmſtadt, den 4. November 1914.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
Auszug aus dem Geſetz, betreffend Höchſtpreiſe vom 4. Auguſt 1914
ſowie der Verordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1914.
Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges können für Gegenſtände des
täg=
lichen Bedarfs, insbeſondere für Nahrungs= und Futtermittel aller Art, ſowie für
rohe Naturerzeugniſſe, Heiz= und Leuchtſtoffe Höchſtpreiſe feſtgeſetzt werden.
§ 2.
Soweit für den Großhandel Höchſtpreiſe feſtgeſetzt ſind, iſt der Beſitzer ſolcher
Gegenſtände verpflichtet, ſie der zuſtändigen Behörde auf ihre Aufforderung zu
über=
laſſen; Landwirten ſind die zur Fortführung ihrer Wirtſchaft erforderlichen Mengen
an Getreide und Futtermitteln zu belaſſen. Der Uebernahmepreis wird unter
Be=
rückſichtigung des Höchſtpreiſes, ſowie der Güte und Verwertbarkeit der Gegenſtände
von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverſtändigen
end=
gültig feſtgeſetzt.
Höchſtpreiſe
Beſiſer ſich weigert, troß Aufforderung der zuſtändigen Behörde ſolche
Ge=
genſtände zu den feſtgeſetzten Höchſtpreiſen zu verkaufen, kann die zuſtändige
Behörde die Gegenſtände, die für den eigenen Bedarf des Beſitzers nicht nötig
ſind, übernehmen und auf ſeine Rechnung und Koſten zu den feſtgefetzten
Höchſt=
preiſen verkaufen.
8
Der Bundesrat ſetzt die Höchſtpreiſe feſt. Soweit er ſie nicht feſtgeſetzt hat,
können die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden
Höchſt=
preiſe feſtſetzen.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden erlaſſen
die erforderlichen Anordnungen und Ausführungsbeſtimmungen.
§ 4.
Wer die nach § 1 feſtgeſetzten Höchſtpreiſe überſchreitet oder den nach
§ 3 erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen zuwiderhandelt oder Vorräte an
derartigen Gegenſtänden verheimlicht oder der Aufforderung der zuſtändigen
Behörde nach § 2 nicht nachkommt, wird mit Geldſtrafe bis zu dreitauſend
Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten beſtraft
Au die Großh. Bürgermeiſtereien der Landgemeinden des Kreiſes.
Die obige Bekanntmachung wollen Sie ſogleich veröffentlichen. Die
Ortspoli=
zeibehörden und die Gendarmerie haben die Einhaltung der hiernach feſtgeſetzten
Höchſt=
preiſe ſorgfältig zu überwachen und jede Ueberſchreitung unnachſichtlich zur Anzeige
(20851dsi
zu bringen.
Darmſtadt, den 4. November 1914.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
Bekanntmachung.
Am 17. November 1914 wird von 11 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags
auf dem Truppenübungsplatz mit Infanterie=Munition ſcharf geſchoſſen werden.
Die Abſperrung erſtreckt ſich bis zum Landgraben.
(21343
Darmſtadt, den 13. November 1914.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Reinhart.
Höchſtpreiſe für Kartoffeln.
Auf Grund des § 1 des Geſetzes, betreffend Höchſtpreiſe, vom
4. Auguſt 1914 und des § 1 der Bekanntmachung Großh. Miniſteriums
des Innern, betreffend die Ausführung dieſes Geſetzes, vom 7. Auguſt
1914, werden die Höchſtpreiſe für beſte Speiſekartoffeln mit ſofortiger
Wirkſamkeit für die Stadt Darmſtadt wie folgt feſtgeſetzt:
1. beim Verkauf durch den Produzenten an Ort und Stelle
. 6,50 Mk.
für 10 lg
Dieſer Preis ſchließt die Koſten der
Ver=
ladung und des Transportes bis zur
nächſten Verladeſtelle in ſich.
2. Bei freier Lieferung in den
Aufbewah=
rungsraum des Verbrauchers oderbei
Ver=
kauf auf den Wochenmärkten für 100 kg 8 Mk.
3. Im Kleinverkauf für das kg
9 Pfg.
Dieſe Feſtſetzungen haben nur die Bedeutung einer Obergrenze
für die Preiſe. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß geringere Preiſe
insbe=
ſondere dann gefordert werden müſſen, wenn die Beſchaffenheit der
Ware oder ſonſtige Verhältniſſe es angemeſſen erſcheinen laſſen. Auf
die §§ 2 und 4 des hierunter abgedruckten Geſetzes wird beſonders
hingewieſen.
Meine Bekanntmachung vom 23. v. Mts., betreffend
Höchſt=
preiſe für Kartoffeln, tritt hiermit außer Kraft.
(20875a
Darmſtadt, am 4. November 1914.
Der Oberbürgermeiſter:
Dr. Gläſſing.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutſcher Kaiſer, König
vor Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter
Zuſtimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
§ 1.
Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges können für
Gegen=
ſtände des täglichen Bedarfs, insbeſondere für Nahrungs= und
Futter=
mittel aller Art, ſowie für rohe Naturerzeugniſſe, Heiz= und
Leucht=
ſtoffe, Höchſtpreiſe feſtgeſetzt werden.
§ 2.
Weigert ſich trotz Aufforderung der zuſtändigen Behörde ein
Beſitzer der im § 1 genannten Gegenſtände, ſie zu den feſtgeſetzten
Höchſtpreiſen zu verkaufen, ſo kann die zuſtändige Behörde ſie
über=
nehmen und auf Rechnung und Koſten des Beſitzers zu den
feſt=
geſetzten Höchſtpreiſen verkaufen, ſoweit ſie nicht für deſſen eigenen
Bedarf nötig ſind.
§ 3.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten
Behörden erlaſſen die erforderlichen Anordnungen und
Ausführungs=
beſtimmungen.
§ 4.
Wer die nach § 1 feſtgeſetzten Höchſtpreiſe überſchreitet oder den
nach § 3 erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen zuwiderhandelt oder
Vorräte an derartigen Gegenſtänden verheimlicht oder der
Aufforde=
rung der zuſtändigen Behörde nach § 2 nicht nachkommt, wird mit
Geldſtrafe bis zu 3000 ℳ oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis
bis zu 6 Monaten beſtraft.
§ 5.
Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu beſtimmen,
zu welchem dieſes Geſetz wieder außer Kraft tritt.
§ 6.
Dieſes Geſetz tritt mit dem Tage ſeiner Verkündung in Kraft.
Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und
beigedrucktem Kaiſerlichen Inſiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 4. Auguſt 1914.
(L. 8.)
Delbrück.
Wilhelm.
Zur Ausführung des Geſetzes, betreffend Höchſtpreiſe, vom
4. Auguſt 1914 iſt u. a. folgendes beſtimmt worden:
Die feſtgeſetzten Höchſtpreiſe, deren Veränderung oder
Auf=
hebung ſind durch die zuſtändige Behörde (§ 1) im
Amtsverkündig=
ungsblatt und ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verkäufer von Waren, für die Höchſtpreiſe feſtgeſetzt ſind,
haben dieſe Preiſe mit Angabe der Menge (Zahr, Maß, Gewicht),
auf die ſich die Preiſe beziehen, durch einen ſichtbaren Anſchlag an
der Verkaufsſtelle zur Kenntnis zu bringen.
Dieſer Anſchlag iſt koſtenfrei mit dem polizeilichen Stempel zu
verſehen und täglich während der Verkaufszeit auszuhängen.
Bei der Verkaufsſtelle iſt, wenn ſich die feſtgeſetzten
Höchſt=
preiſe auf das Gewicht der Waren beziehen, eine Wage mit geeichten
Gewichten aufzuſtellen und ihre Benutzung zum Nachwiegen der
ver=
kauften Waren zu geſtatten.
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mit od. ohne Penſion ſof. (21348a
Wäſche= und Kleidungsſtücke für Bedürftige.
Für den kommenden Winter wird für alle, die auf Unterſtützung
angewieſen ſind, um die Abgabe warmhaltender Wäſche und Kleider,
auch Schuhe, dringend gebeten. In der großen Mehrzahl aller
Haus=
haltungen dürften ſich Wäſche= und Kleidungsſtücke, auch Schuhe,
befinden, die nicht mehr getragen werden, die aber bei entſprechender
Herichtung Bedürftigen noch gute Dienſte leiſten können. Neben
der Damenvereinigung, die in den unteren Räumen des
Schul=
hauſes Hermannsſtraße 9 eine Stelle für die Sammlung und
Ordnung von Wäſche= und Kleidungsſtücken eingerichtet hat, iſt auch
das ſtädtiſche Armen= und Fürforgeamt, Waldſtraße 6, (
Fern=
ſprecher 2419 und 2516), bereit, die Gaben in Empfang zu nehmen
und ordnungsmäßig zu verteilen.
Wer die Sachen vorher ausbeſſern laſſen möchte, wende ſich
an die Geſchäftsſtelle des Heimarbeiterinnen=Vereins,
Wald=
ſtraße 19, II. Es wird ſo Arbeitsgelegenheit für Frauen und
Mädchen geſchaffen, die auf Verdienſt angewieſen ſind.
Jede Zuwendung wird mit herzlichſtem Dank angenommen.
Darmſtadt, den 12. November 1914.
(20383a
Der Oberbürgermeiſter:
Dr. Gläſſing.
Fuhrunternehmer
die ſich bei der Anfuhr des Stiftungsholzes beteiligen wollen,
werden eingeladen, ſich umgehend Waldſtraße 6, Zimmer 3,
ein=
zufinden.
(21220so
Darmſtadt, den 12. November 1914.
Städtiſches Armen= und Fürſorgeamt.
J. V.: Hopzp.
Die Blindenwerkſtätte
Eliſabethenſtraße 1, „Stadt Pfungſtadt” gegenüber,
empfiehlt ſich im
(18911a
Flechten von Rohrſtühlen und Korbreparaturen
— Bürſten und Beſen aller Art
Neue Körbe, Waſchſeile aus bestem Material
ſtets auf Lager.
Arbeit wird abgeholt. Poſtkarte gen gt.
Allee Rochschuie.
Um die Beſtellungen fürs Feld rechtzeitig abgeben zu
können, beginnt der Backkurſus ſchon am 23. November.
Die Damen werden gebeten, das Gebäck recht frühzeitig
beſtellen zu wollen. Nach dem 15. Dezember kann keine
Be=
ſtellung mehr angenommen werden.
Der Vorſtand.
21345)
Schlaisacke, wasserdichte
vorschriftsmäßig für Offiziere usw., ohne Futter, auch mi
Pelz und Wollfutter.
Schlafdecken
Kamelhaardecken . . 18.50 Mk.
Wolldecken von 9.— bis 15.−
und Pferdedecken.
Gottl. Lorz, Hoflieferant
21347a) Pelzgeschäft, Eschollbrückerstraße 3.
e e
Spezialität: uſw., ſowie alle
vorkomm. Schreinerarbeiten (18631a
Adolf Zeiler, Schützenſtraße 8.
Tohlen, Holz und Briketts
I empfiehlt ins Haus geliefert
VIII 19852)J. Müller, Kiesſtr. 20