Abonnementspreis
Inſerate
176. Jahrgang
monatl. 60 Pfg., viertelj. 1.80 Mk.,
aus=
werden angenommen in Darmſtadt,
wärts nehmen die Poſtämter u. die Agen=
Rheinſtraße 23, Beſſungerſtraße 47,
tnren Beſtell. entgegen zu 60 Pfg. monatl.
verbunden mit „Wohnungs=Anzeiger” und der Sonntags=Beilage:
ſowie von unſeren Agenturen und
u. 1.80 Mk. viextelj. Verantwortlichkeit
den Annoncen=Expeditionen. — Bei
für Aufnahme von Anzeigen an
vorge=
gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs
ſchriebenen Tagenwird nicht übernommen.
Illuſtriertes Unterhaltungsblatt.
kommt jeder Annoncenrabatt in Wegfall.
Organ für die Bekanntmachungen des Großh. Polizeiamts Darmſtadt, der Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes und der andern Behörden.
Das „Amtsverkündigungsblatt des Großh. Kreisamts Darmſtadt” wird Dienstags, Donnerstags und Samstags nach Bedarf beigefügt.
Die heutige Nummer hat 20 Seiten.
Das Wichtigſte vom Tage.
Der Prinz von Wales traf am Samstag nachmittag
6 Uhr zum Beſuch am Großherzoglichen Hofe hier ein
und reiſte am Montag nachmittag nach Heidelberg
wieder ab. Die Prinzeſſin Heinrich iſt am
Montag vormittag hier eingetroffen.
Offiziös wird mitgeteilt, daß die
Bundesratsaus=
ſchüſſe die Wehrvorlagen und die
Deckungs=
vorlagen ſo raſch gefördert haben, daß der Abſchluß
unmittelbar bevorſteht. In beiden Fragen iſt ein
voll=
ſtändiges Einverſtändnis erzielt worden.
Der türkiſche Botſchafter in Berlin. Osman
Niſami Paſcha, tritt von ſeinem Poſten zurück.
Sein Nachfolger wird der General Mahmud
Muk=
tar Paſcha.
Das neue franzöſiſche Kabinett unter dem
Prä=
ſidium Barthou iſt gebildet worden.
Die Vertreter der Großmächte überreichten in Sofia
und Belgrad eine Note, in der die Bedingungen für
die Friedensverhandlungen aufgeſtellt
werden.
Tageskalender zur Geſchichte der
Befreiungskriege.
25. März 1813: Aufruf an die Deutſchen durch den Fürſten
Kutuſow im Namen des Zaren.
Deutſchland und Griechenland.
*⁎* Der Throtwechſel in Griechenland bringt uns
dieſem Staate bekanntlich inſofern näher, als die
nun=
mehrige Königin eine deutſche Prinzeſſin, die Schweſter
unſeres Kaiſers, iſt. Ueberdies hat König Konſtantin ſeine
militäriſche und wiſſenſchaftliche Ausbildung in
Deutſch=
land erhalten, und auch der Kronprinz Georg ſtand bis
zum Ausbruche des Balkankrieges bei der Garde in
Pots=
dam. Jedoch ſind die Beziehungen zwiſchen beiden
Län=
dern nicht erſt neueren Datums, denn, ganz abgeſehen
da=
von, daß der erſte König von Griechenland ein deutſcher
Fürſtenſohn war (Otto von Bayern), ſind Deutſchland und
Griechenland ſchon weit länger durch den idealen
Zu=
ſammenhang der Bildung und Kultur verbunden geweſen.
Das deutſche Element iſt in Athen nicht erſt ſeit geſtern
und heute vertreten; bedeutende deutſche Gelehrte, wie u. a.
Ernſt Curtius, und andere Männer von Ruf waren in
Griechenland tätig, und auch die neue Generation der dort
lebenden Deutſchen umfaßt Namen von gutem Klang. Das
Deutſche Archäologiſche Inſtitut in Athen erfreut ſich
gro=
ßer Wertſchätzung ſeitens der geſellſchaftlichen und
wiſſen=
ſchaftlichen Welt, ebenſo andere deutſche Inſtitutionen,
beſonders auch die deutſche Schule. Die deutſche
Geſchäfts=
welt iſt gleichfalls durch angeſehene Firmen vertreten.
Sehr hoch gingen die Wogen der Begeiſterung in
Athen, als Kaiſer Wilhelm II. mit ſeiner Gemahlin im
Oktober 1889 zur Hochzeit „ſeiner Schweſter dort weilte.
Aber dann trat eine merkliche Entfremdung ein, die von
einer perſönlichen Verſtimmung zwiſchen dem Kaiſer und
ſeinen neuen Verwandten ausging und auch das
Verhält=
nis der beiden Länder zu beeinfluſſen ſchien. Hierfür war
jedoch der Hauptgrund der, daß Griechenland darüber
grollte, daß auf Wunſch Deutſchlands die internationale
Kontrolle der griechiſchen Finanzen eingeführt worden
war. Seit einer Reihe von Jahren iſt das herzliche
Ver=
hältnis zwiſchen beiden Höfen wiederhergeſtellt, und ſeit
unſer Kaiſer das Achilleion erworben hat und faſt
alljähr=
lich auf Korfu reſidiert, beſteht ein reger Verkehr unter
den beiden Familien. Auch mit den griechiſchen
Staats=
männern trat der Kaiſer auf Korfu in Verbindung; dem
jetzigen Premierminiſter Venizelos verlieh er vor einem
Jahre das Großkreuz des Roten Adlerordens. Königin
Sophie war in letzter Zeit ſehr oft mit ihren Kindern in
Deutſchland, namentlich als Gaſt auf Schloß Cronberg.
Daß die Beziehungen beider Länder zueinander durch
den Thronwechſel eine weitere Kräftigung erfahren
wer=
den, iſt zu erwarten. Mit ſeiner erheblichen
Gebietsver=
größerung harren des griechiſchen Staates ganz
bedeu=
tende kulturelle und wirtſchaftliche Aufgaben, zu deren
Löſung er ſicher der deutſchen Intelligenz und des
deut=
ſchen Kapitals bedürfen wird. Wir können hoffen, daß
ſich uns der griechiſche Markt in erhöhtem Maße erſchließt,
und unſere am Auslandsverkehr intereſſierten
Erwerbs=
ſtände tun deshalb gut, das neue Abſatzgebiet rechtzeitig
ins Auge zu faſſen. Unſer Export nach Griechenland iſt
ohnehin ſchon in aufſteigender Linie begriffen; er umfaßt
hauptſächlich Maſchinen, Textil= und Eiſenwaren, ſowie
Kohlen, und bezifferte ſich 1911 auf 17,8 Millionen Mark
gegen nur 6,5 Millionen im Jahre 1900 Dagegen liefert
uns Griechenland beſonders Korinthen, ſodann Wein, Fei=
gen und Eiſenerze. Der Wert der Einfuhr betrug 23,7
Millionen Mark gegen 8,5 Millionen im Jahre 1900.
Wenn der Warenaustauſch mit dieſem Staate auch keinen
erheblichen Bruchteil unſeres Geſamthandels ausmacht,
ſo iſt doch die Fortdauer guter politiſcher und
wirtſchaft=
licher Beziehungen zwiſchen uns und Griechenland ſehr
erwünſcht.
Das Kabinett Barthou
in Frantreicht.
* Das neue franzöſiſche Kabinett iſt
end=
gültig folgendermaßen zuſammengeſetzt: Präſidium und
Unterricht: Barthou, Juſtiz: Rabier, Aeußeres:
Pi=
chon, Krieg: Etienne, Marine: Baudin, Inneres: Klotz,
Finanzminiſterium: Du=Mont, Oeffentliche Arbeiten:
Thierry, Handel: Maſſé, Ackerbau: Clementel, Arbeit und
ſoziale Fürſorge: Chérou, Kolonien: Jean Morel. Die
gemäßigte Richtung wird außer durch Barthou noch durch
Etienne und Thierry vertreten. Im übrigen hat
das Miniſterium nach der Parteiſtellung ſeiner Mitglieder
einen überwiegend radikalen Charakter.
Louis Barthou gehört der demokratiſchen
Lin=
ken an; er iſt ein erfahrener Politiker, der ſchon 1894 im
Kabinett Dupuy ein Portefeuille inne hatte und unter
Méline Miniſter des Innern war. Im Kabinett Sarrien
verwaltete er das Reſſort der öffentlichen Arbeiten, das
er auch unter Clémenceau beibehielt. Im erſten Kabinett
Briand leitete Barthou die Juſtiz, ebenſo in dem eben
zurückgetretenen letzten Kabinett Briand. Pichon, dem
Barthou das Miniſterium des Aeußern übertragen hat.
verwaltete dieſes Reſſort ſchon im Kabinett Clémenceau,
und im erſten Kabinett Briand; er iſt ein
Schütz=
ling Clemenceaus, war früher Generalreſident in
Tunis und hatte ſich als Vertreter Frankreichs
in China während der Boxerunruhen der
deut=
ſchen Diplomatie ſehr zuvorkommend gezeigt.
Pichon gilt als beſonnener Mann, der nicht auf
Abenteuer ausgeht und vorausſichtlich ſeine frühere ruhige
Politik fortſetzen wird — wenn nicht Poincaré perſönlich
in die Führung der auswärtigen Angelegenheiten
ein=
greift.
Die Pariſer Blätter äußern ſich über das
Miniſte=
rium Barthou im allgemeinen in keiner zu großen
Begeiſterung Der Figaro meint, es wäre ungerecht, über
den neuen Miniſter ſofort ein Urteil zu fällen. Sie zeigen
jedenfalls viel guten Willen und Mut, indem
ſie für eine notgedrungen beſchränkte Zeit unter
dem Vorſitz eines Mannes von der hohen
In=
teligenz und Beredtſamkeit an einem Werk der
Reorganiſierung und Beruhigung arbeiten wollen.
Es ſind brave Männer mit beſcheidenen Hoffnungen,
werden Beweis für ihr gegenſeitiges Entgegenkommen
und ihre volle Redlichkeit liefern, indem ſie uns helfen
wollen, über eine Brücke hinüber zu kommen, welche
ein=
zuſtürzen droht. Es wäre ungerecht, ihre Anſtrengungen
zu tadeln und viel zu früh, um ſie zu bewundern.
War=
ten wir ihre Taten ab.
Der konſervative Gaulois
ſchreibt: Es iſt wieder einmal eines jener Miniſterien der
republikaniſchen Konzentration, die wir für immer
be=
graben wähnten. Aber da es vielleicht das einzige Mittel
war, um in dieſem Augenblick in der Kammer eine
Mehr=
heit für die dreijährige Dienſtzeit zu finden, ſo wollen
wir annehmen daß Präſident Poinearé dieſem Gedanken
ſeine eigene Politk unterordnet. — Die nationaliſtiſche
Libre Parole meint: Barthou hat mit Recht erklärt, daß
die dreijährige Dienſtzeit und eine die Vertretung der
Minderheiten gewährende Wahlreform die
hauptſächlich=
ſten Punkte ſeines Programms bilden werden. Warum
hat er dann Mitarbeiter genommen, die von dieſer
not=
wendigen Reſorm nichts wiſſen wollen? — Die
anti=
klerikale Lanterne ſpricht ihre Mißſtimmung darüber aus,
daß der gemäßigte Republikaner Thierry, welcher
ſeiner=
zeit gegen das Trennungsgeſetz geſtimmt habe, in das
Mi=
niſterium berufen wurde. Glücklicherweiſe böten Männer.
wie der Juſtizminiſter Rabier, Finanzminiſter Charles
Du=Mont, Miniſter des Innern Klotz und Handelsminiſter
Maſſe die Gewähr dafür, daß ſie nie an einer Politik des
Rückſchrits teilnehmen könnten. — Jaures ſchreibt in
der Humanité: Wie wird das neue Miniſterium die
Wahl=
reform löſen? Faſt alle Mitglieder desſelben ſind Gegner
ſeder klaren und wirkſamen Wahlreſorm. Sie werden in
dieſer Angelegenheit keine andere Politik haben, als die,
Zeit zu gewinnen. Ebenſo ſcheint die Frage der
natio=
nalen Verteidigung von Zerfahrenheit und Ohnmacht
be=
droht. — Der Radical kritiſiert die von Barthou der Preſſe
gegenüber gegebenen Erklärungen und meint.
Miniſter=
präſident Barthou habe ſich als ein unbeugſamer
An=
hänger der dreijährigen Dienſtzeit bekannt. Wir können
uns nicht ſo kategoriſch zeigen. Selbſt
Militärgeſetzent=
würfe ſind keine Dogmen
Deutſches Reich.
Keine Staffelung der
Vermögens=
abgabe. Der Gedanke einer progreſüden Heranziehung
der Vermögen zu der Bundesrat
keine Gegenliebe gefunden. Es wird deshalb Sache des
Reichstags ſein, dieſem Gedanken, der im Volke lebhaft
be=
fürwortet wird, Geltung zu verſchaffen. Bei einer
pro=
greſſiven Beſteuerung der Vermögen könnte auch die untere
Grenze, die, wie ſchon vor einiger Zeit mitgeteilt iſt, bei
den Vermögen von 10000 Mark vorgeſehen iſt, zur
Ent=
laſtung des kleinen Beſitzes heraufgeſetzt werden.
— Zur Lage der Altpenſionäre. Wie aus
guter Quelle verlautet, ſind die Reichsbehörden zurzeit
damit beſchäftigt, eine Aufſtellung darüber zu machen,
welche Mehraufwendungen entſtehen würden, wenn die
Ruhegehälter, Witwen= und Waiſengelder der vor der
Be=
ſoldungsreform von 1909 in den Ruheſtand verſetzten oder
geſtorbenen Reichsbeamten (Altpenſionäre) und ihrer
Hinterbliebenen nach den neuen, durch die
Beſoldungs=
reform beſtimmten höheren Sätzen berechnet und gezahlt
würden. Dies entſpricht bekanntlich einem Wunſche der
Altpenſionäre, dem auch der Reichstag durch einen
ent=
ſprechenden Beſchluß Folge gegeben hat. Die
Berech=
nungen dürften bald fertiggeſtellt ſein.
Erlaß wegen der Krankenkaſſen.
Das Reichsamt des Innern hat an die Bundesregierungen
einen Erlaß gerichtet, worin feſtgeſtellt iſt, daß die
Beun=
ruhigung bei den Krankenkaſſen, die ſich in letzter Zeit
gel=
tend gemacht habe, weil die amtlichen Muſterſatzungen
noch nicht herausgegeben worden ſind, nicht recht
begrün=
det ſei. Der Vorſchrift des Artikels 21 des
Einführungs=
geſetzes zur Reichsverſicherungsordnung ſei ſchon dann
genügt, wenn die Kaſſen ihre neue, mit den Vorſchriften
der Reichsverſicherungsordnung in Einklang gebrachte
Satzung bis zum 30. Juni d. J. eingereicht haben. Nach
dieſem Tage könnten unbedenklich Aenderungen an den
Satzungen nachgeholt werden, ohne daß eine Schließung
der Kaſſen zu befürchten ſei. Weiter hat die
Reichsregie=
rung den Bundesregierungen nahegelegt, die
Verſiche=
rungsbehörden anzuweiſen, die Friſt zur Einreichung der
Satzungsentwürfe ausreichend zu bemeſſen. Die
Leiſtun=
gen der maßgebenden Kaſſen ſollen auch ſobald als
mög=
lich den anderen Kaſſen bekannt gegeben werden, damit
dieſe die Gleichwertigkeit der Leiſtungen herbeiführen
kön=
nen. Ferner iſt in dem Erlaß empfohlen worden, von
al=
len Kaſſen, welche den Zulaſſungsantrag eingereicht haben,
die Satzung nach dem neuen Geſetz einzufordern, da ſonſt
die Kaſſen geſchloſſen werden.
— Die Tarifverhandlungen im
Bau=
gewerbe. Das von den Unparteiiſchen vorgeſchlagene
Vertragsmuſter für das deutſche Baugewerbe hat jetzt auch
die Zuſtimmung des Hauptvorſtandes des Deutſchen
Ar=
beitgeberbundes gefunden. Die Arbeitnehmer haben ſchon
früher ihre Zuſtimmung erklärt. Damit iſt die
Lohnbe=
wegung noch keineswegs erledigt, es werden vielmehr erſt
die örtlichen und Bezirksverhandlungen beginnen, die am
19. April beendet ſein müſſen. Das Vertragsmuſter regelt
nur im allgemeinen die Fragen der Arbeitszeit, die
Akkord=
arbeit und andere grundſätzliche Streitpunkte. Ueber die
wichtigſten Fragen, vor allem über die Lohnfragen,
wer=
den aber erſt die örtlichen und Bezirksverhandlungen die
Entſcheidung bringen.
Ausland.
Frankreich.
Der Heeresausſchuß der Kammer lehnte
mit 22 gegen 5 Stimmen einen Antrag Jaurés ab, der
dahin geht, die Regierung ſolle an den Schiedsgerichtshof
im Haag wegen einer Einſchränkung der Rüſtungen
prote=
ſtieren. Der radikale Deputierte Paté, der Anhänger der
dreijährigen Dienſtzeit iſt, wurde mit 21 gegen 16
Stim=
men zum Berichterſtatter über dieſen Geſetzentwurf
ge=
wählt. Nach der gemeldeten Ablehnung des Antrages
Jaurés über den Abrüſtungsvorſchlag legte der frühere
Kriegsminiſter Meſſimy einen Zuſatzantrag vor, nach dem
die Soldaten im dritten Dienſtjahre urlaubsweiſe
heimge=
ſchickt werden ſollen, ſobald die zuletzt einberufenen
Jah=
resklaſſen hinreichend ausgebildet ſind.
Spanien.
Abſetzung Mauras als Parteiführer.
Eine von einer Anzahl Parlamentarier und
hervorragen=
den Konſervativen unterzeichnete Botſchaft erklärt den
Parteiführer Maura für abgeſetzt, da ſeine Politik als den
Intereſſen der Monarchie und der Partei zuwiderlar fend
betrachtet wird. Anſtelle Mauras wird Dato zum Führer
ernannt.
Rußland.
Die Dumakommiſſion gegen die
ein=
heitliche Wehrſteuer. Die Finanzkommiſſion der
Reichsduma hat ſich grundſätzlich für die Beſtenerung der
von der Wehrpflicht befreiten Perſonen ausgeſprochen,
aber die Geſetzvorlage über Einführung der Wehrſteuer
mit 14 gegen 12 Stimmen abgelehnt, da ihr der Grundſatz
einer einheitlichen Beſteuerung zugrunde gelegt ſei.
Vereinigte Staaten.
Die Chinapolitik Wilſons. Trotz der
überwiegenden Zuſtimmung zu dem Grundſatz der
China=
politik des Präſidenten Wilſon hat die Angelegenheit doch
viel Staub aufgewirbelt, weil die übrigen
Teilnehmer=
mächte nicht unterrichtet waren, was diplomatiſche
Schwie=
rigkeiten befürchten läßt, und weil die Erklärung erlaſſen
wurde ohne Vorwiſſen des amtierenden Staatsſekretärs
Huntington Wilſon, der deshalb geräuſchvoll ſeinen
Ab=
ſchied genommen und dabei dem Präſidenten eine derbe
Lektion erteilt hat. Die New=Yorker Bankvertreter, die mit
Bryan unterhandelt haben, erfuhren ebenfalls erſt aus
den Zeitungen, was Wilſon beſchloſſen hat. Dieſe Politik
iſt hauptſächlich innerpolitiſchen Beweggründen
entſprun=
gen. Die Demokraten wollen dem befehdeten Geldtruſt
nicht nachlaufen oder ſeine Geſchäfte unterſtützen. Ueber
die etwaige Anerkennung der chineſiſchen Republik herrſcht
völlige Unklarheit, doch wird vor Uebereilung gewarnt.
China.
Das Anleiheſyndikat. Auf Grund der
Bot=
ſchaft des Präſidenten Wilſon hat der Vertreter des
ameri=
kaniſchen Bankenkonſortiums Mitteilung von der
Auf=
löſung des Konſortiums gemacht und den Austritt ſeiner
Gruppe aus dem Anleiheſyndikat erklärt. Die
Forderun=
gen des Konſortiums übernimmt die International
Ban=
king Corporation. Die Botſchaft Wilſons und der
Aus=
tritt der amerikaniſchen Gruppe aus dem Anleiheſyndikat
werden von chineſiſcher Seite ſehr ſympathiſch begrüßt.
In China hofft man, daß Deutſchland, England und
Amerika eine neue Gruppe bilden werden. Die
amerika=
niſche Geſandtſchaft hat der chineſiſchen Regierung
Mit=
teilung von dem Austritt der amerikaniſchen Gruppe
ge=
macht.
Stadt und Land.
Darmſtadt, 25. März.
* Vom Hofe. Die Großherzoglichen Herrſchaften
gingen am Donnerstag vormittag 10 Uhr in der Hofkirche
zur Beichte. Prinz Waldemar von Preußen iſt am
Don=
nerstag vormittag 10 Uhr 3 Minuten zum Beſuche im
Neuen Palais eingetroffen. Am Freitag vormittag 9 Uhr
nahmen die Allerhöchſten Herrſchaften in der Hofkirche an
der Feier des heiligen Abendmahles und an dem
darauf=
folgenden Gottesdienſt teil; ferner beſuchten Prinz
Heinrich von Preußen und Prinz Waldemar den
Gottesdienſt. (Darmſt. Ztg.)
Charakterverleihungen. Se. Königl. Hoheit der
Großherzog haben dem Leibarzt Dr. Johann
Heinrich Friedrich Happel zu Darmſtadt den Charakter
als „Geheimer Medizinalrat” erteilt und dem Pianiſten
Wilhelm Backhaus zu Darmſtadt den Charakter als
„Kammervirtuoſe” verliehen.
* Ernannt wurde der Lehrer an der höheren
Bürger=
ſchule zu Hungen Adolf Staubach zum Lehrer an
der Ernſt Ludwigsſchule zu Bad Nauheim; der
Real=
lehrer an der Realſchule zu Wimpfen Karl Gödtel
zum Reallehrer an der höheren Mädchenſchule zu
Offen=
bach; der Reallehrer an der höheren Mädchenſchule zu
Offenbach Heinrich Rüdinger zum Reallehrer an der
Realſchule zu Wimpfen, ſämtlich mit Wirkung vom
1. April 1913 an unter Belaſſung in der Kategorie der
Volksſchullehrer und der Brückenwärteraſpirant Adam
Ehling aus Nierſtein zum Brückenwärter an der
fliegenden Brücke bei Oppenheim mit Wirkung vom
1. April d. J. an.
Ordensverleihung. Se. Königl. Hoheit der
Großherzog haben dem Lokomotivführer in der
Heſſiſch=Preußiſchen Eiſenbahngemeinſchaft, Georg
Schollmayer zu Frankfurt a. M. aus Anlaß
ſeiner am 1. März d. Js. erfolgten Verſetzung in den
Ruheſtand das Silberne Kreuz des Verdienſtordens
Philipps des Großmütigen verliehen.
Von der Landesuniverſität. Se. Königl. Hoheit
der Großherzog haben den ordentlichen Profeſſor
Dr. Rudolf Hübner in Roſtock zum ordentlichen
Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der
Landesuniver=
ſität Gießen mit Wirkung vom 1. April 1913 ernannt.
* Erledigte Stellen. Die mit einem
evange=
liſchen Lehrer zu beſetzende Lehrerſtelle an der
Ge=
meindeſchule zu Hüttenthal, Kreis Erbach. Das
Präſentationsrecht ſteht dem Herrn Grafen zu Erbach=
Fürſtenau zu. — Die mit einem katholiſchen Lehrer
zu beſetzende Schulſtelle zu Lörzenbach, Kreis
Heppenheim.
Das Großh. Regierungsblatt Nr. 8 vom
22. März hat folgenden Inhalt: 1. Geſetz, die
Dienſt=
bezüge der Staatsbeamten und Volksſchullehrer und
ihrer Hinterbliebenen, ſowie die Deckungsmittel und die
Vereinbarung über die Mittel zur Aufbeſſerung der
Hofbeamten uſw. betreffend. 2. Geſetz, den Bau einer
Verbindungsbahn von Rüdesheim (Geiſenheim) nach
Sarmsheim (Ockenheim) betreffend. 3. Bekanntmachung,
die Aufſicht über die ſtaatliche Betriebskrankenkaſſe
betreffend.
H Provinzialausſchuß. Die Tagesordnung zur
Sitz=
ung des Provinzialausſchuſſes der Provinz Stackenburg
am Mittwoch, den 2. April, vormittags 9½ Uhr, lautet:
1. Geſuch der Dorothea Rieß zu Lorſch um Erteilung eines
Wandergewerbeſcheins. 2. Geſuch der Marie Fuchs, geb.
Brüſſermann, aus Darmſtadt um Erlaubnis zum Betriebe
einer Schankwirtſchaft im Hauſe Grafenſtraße 2. 3. Klage
des Hans Brückner zu Leutzſch gegen das Großh.
Kreis=
amt Darmſtadt wegen Verweigerung der Ausdehnung
eines Wandergewerbeſcheins. 4. Antrag des Großh.
Kreisamts Offenbach auf Unterſagung des
Gewerbe=
betriebes des Trödlers Georg Nikolaus Hahn daſelbſt.
5. Geſuch des Thimotheus Boll zu Offenbach um
Erlaub=
nis zum Betriebe einer Schankwirtſchaft.
* Zum Künſtlerfeſt der Hoftheater=Mitglieder am 5.
April im Saalbau haben wir bereits gemeldet, daß der
Konzertteil von General=Muſikdirektor Fritz Steinbach=
Köln geleitet wird, der bekanntlich unter den Konzert=
Dirigenten Deutſchlands in allererſter Reihe ſteht. Heute
können wir weiter mitteilen, daß als Soliſt Konzertmeiſter
Havemann gewonnen iſt und daß die Hofkapelle für
den Feſtabend weſentlich verſtärkt werden wird.
Der älteſte Veteran des Leibdragoner=
Regi=
ments Nr. 24. Am 27. März feiert, wie man uns ſchreibt,
der älteſte Veteran des Heſſiſchen Leib=Dragoner=Regiments
Nr. 24, Herr Wachtmeiſter Philipp Mohr, Orangerie=
Allee 17, ſeinen 90. Geburtstag. Er iſt 1823 zu Annerod
(Kreis Gießen) geboren und am 1. März 1845 in das
genannte Regiment eingetreten. Er machte die
Feld=
züge 1849, 1866, 1870/71 mit und trat am 1. April 1874
nach 30 jähriger Dienſtzeit in den wohlverdienten
Ruhe=
ſtand. Der Jubilar erfreut ſich noch guter Geſundheit
und iſt, da er mit Glücksgütern wenig geſegnet iſt, noch
täglich auf ſeine Beſchäftigung mit Gartenarbeit
ange=
wieſen. An ſeinem Jubeltage wird es an Anerkennung
und Glückwünſchen von ſeinen noch lebenden Bekannten
und Regimentskameraden, welche ſich ſeiner gewiß noch
erinnern, nicht fehlen.
— Von der Fliegerſtation. Am Samstag machten
Leutn. Sommer und Leutn. Reichardt mehrere
Platzflüge. Leutn. v. Mirbach führte mit
Ober=
leutnant Ritter einen Ueberlandflug nach der
Bergſtraße aus, bei dem Darmſtadt in großer Höhe
überflogen wurde. Der Flug dauerte etwa eine halbe
Stunde und erfolgte der Abſtieg im glatten Gleitflug.
* Prof. Ph. Schmittſche Akademie für Tonkunſt. Wie
aus dem Anzeigenteil erſichtlich, beginnt das
Sommer=
ſemeſter Montag, den 31. März. Gleichzeitig beginnen
neue Kurſe für die Ausbildungsſchüler der Kunſtſchule in
allen Fächern der Muſik, ſowie für die erſten Anfänger
in der Dilettantenſchule. Bei den jetzt ſtattgehabten
Hauptprüfungen und dem Konzert im Städtiſchen
Saal=
bau hat die Akademie gezeigt, welch hohen Zielen ſie ihre
Schüler zuführt. Es ſet beſonders an die Reſultate der
Reger=Matinée, der Kunſtſchüler=Abteilung und des
Kon=
zertes erinnert. Der Studienplan der Anſtalt iſt ſowohl
in der Kunſtſchule, wie auch in der Dilettanten= und
Vor=
ſchule nach dem Grundſatz aufgeſtellt, den Schülern
Grund=
lagen zu bieten, die ſo ſicher ſind daß von ihnen aus alles
erlangt werden kann, was im Bereiche der Kunſt liegt,
gleichviel, nach welcher Richtung hin ſich das Talent
ent=
wickelt. In wie hervorragender Weiſe dieſer
Studien=
olan ſich bewährt, haben die letzten öffentlichen
Vorführ=
ungen der Anſtalt deutlich bewieſen.
— Die unentgeltlichen ärztlichen Beratungen der
Großh. Zentrale für Mutter= und Säuglingsfürſorge in
Darmſtadt, Heinheimerſtraße 21, finden vom 27. März ab
wieder Montags und Donnerstags von ½5 bis
½6 Uhr ſtatt.
Schülerwanderung des Neuen Gymnaſiums (17. bis
19. März). Am Montag, 17. März, hatte ſich eine
ſtatt=
liche Anzahl von Schülern des Neuen Gymnaſiums
zu=
ſammengefunden, um unter Führung des Herrn
Lehramts=
aſſeſſors Dern eine dreitägige Wanderung durch den
Speſſart zu unternehmen. Ein richtiges Frühlingswetter
herrſchte während der ganzen Wanderung: Ein kalter
Wind pfiff und jagte große Staubmaſſen vorüber, dann
warfen dunkle Wolken ihre Schatten auf die Landſchaft,
tüchtiger Regen fiel, und ſchließlich lachte wieder die
Sonne vom Himmel herab. Wunderbare Bilder zeigtee
die Landſchaft: Weite Täler mit grünen Wieſen, mit
mun=
teren Bächelchen und herrlichen Wäldern, die ſich die
Höhen hinaufzogen und leuchtende Steinbrüche dunkel
umrahmten; im Hintergrunde die blauen Berge des
Odenwaldes. Die Dörfchen Haibach, Grünmorsbach,
Straß=Beßenbach, Ober=Beßenbach und Heſſental wurden
durchwandert, auch das langgeſtreckte Neudorf mit der
Gräflich Ingelheimſchen Gruftkapelle auf einer Anhöhe,
die maleriſch ſich vom Waldesdunkel abhebt, durchzogen.
Im Seitental wurde das prachtvolle Schlößchen
Mespelbrunn, das von ſchönen Wäldern umgeben iſt,
be=
ſucht. Weiter ging der Weg über Weibersbrunn durch
ein prachtvolles Tal, und ſchließlich wurde am Abend
unter ſtrömendem Regen Lichtenau erreicht. Ueberaus gut
wurde man im Gaſthaus „Hochſpeſſart” von Herrn
Böke=
meier aufgenommen. Am anderen Morgen, bei friſchem,
kühlem Wetter wurde der Marſch durch prächtige
Wald=
ungen nach Rohrbrunn fortgeſetzt. Bei Rohrbrunn
wur=
den die alten Buchen und mächtigen Eichen beſucht. Bei
der ſogenannten tauſendjährigen Eiche konnte man ſagen,
daß „vier Männer umſpannten den Schmerbauch ihm
nicht” Nach dieſem Abſtecher wurde ein ſchönes Tal bis
Krauſenbach durchwandert. Beim Hinaufſteigen auf die
Geishöhe — richtiges Frühlingswetter — fielen dichte
Schneeflocken. Eine gute Ausſicht bot ſich auf der
Geis=
höhe. Durch herrliche Waldungen gelangten wir zur
Ruine Wildenſtein und weiter durch das Dorf
Wilden=
ſtein. Nach einem neuen Marſch durch Wald wurde dann
das Ziel des zweiten Tages, Eſchau, erreicht. Hier
wur=
den wir in verſchiedenen Quartieren untergebracht und
dank der Fürſorge der Frau Wirtin Volland
ausgezeich=
net verpflegt. Am dritten Tage führte der Weg durch
Wald bei ſchönſtem Wetter nach Streit und von dort nach
der romantiſchen Klingenberger Schlucht. Raſch wurde
ſie durchzogen und auch das ſchöne Klingenberg mit
ſei=
ner Burg und ſeinen vielen Weinbergen lag bald hinter
uns. Ueber die Mainbrücke ging es dann und
weiter nach Wörth. Kurz vor Seckmauern verließen wir
Bayern und wandten uns wieder Heſſen zu. Auf der
An=
höhe über Seckmauern wurde dem Speſſart ein letztes
Lebewohl zugewinkt. Weiter über Lützel=Wiebelsbach
und Rimhorn führte der Marſch. In Höchſt wurde dann
der Marſch beendet und die Bahn entführte uns nach
Darmſtadt. Eine ſchöne Wanderung durch den Speſſart
lag hinter uns.
Schlachtviehmarkt Darmſtadt. In der Woche
vom 16.—22. März wurden 512 Schweine, 188 Kälber
und 2 Schafe aufgetrieben.
§ Ueberfall. Im Herrngarten wurde eine Frau von
einem Unbekannten angegriffen. Die Frau, welche ſich
heftig zur Wehr ſetzte, hat den Angreifer ſo ſtark in die
linke Hand gebiſſen, daß er eine ganz erhebliche
Verletz=
ung davongetragen haben muß. Auf die Hilferufe der
Frau eilten Paſſanten herbei, worauf der Unbekannte
flüchtete. Der Täter iſt etwa 40 bis 45 Jahre alt, geſetzter
Statur, hat ſchwarzen, auffallend ſtarken Schnurrbart,
trägt dunklen Ueberzieher und dunklen Hut. Etwaige
Auskunft über die Perſon des Täters bittet man der
Kri=
minalpolizei mitzuteilen.
§ Einbruchsdiebſtahl. In einem Garten in der
Schießhausſtraße wurden mittels Einbruchs aus einem
Stall drei Haſen geſtohlen.
§ Sachbeſchädigung. An einem Geſchäftslokale an
Marktplatz iſt eine Erkerſcheibe zertrümmert worden.
* Bilder vom Tage. In der Auslage unſerer
Exvedition (Rheinſtraße 23) ſind von heute ab folgende
Bilder neu ausgeſtellt: König Georg I. von
Griechen=
land f der neue König von Griechenland: zum
Prä=
identſchaftswechſel in den Vereinigten Staaten von
Amerika; der Einzug der Griechen in Janina; vom
Oſterreiten in der Wendei.
Auerbach, 22. März. In der Burgwirtſchaft
oben erſtrahlte geſtern erſtmals elektriſches Licht.
Demnächſt werden nun auch die Arbeiten in Angriff
ge=
nommen zur elektriſchen Beleuchtung der Burg, gleichwie
man auch eine Beleuchtung der Zugangswege zum Schloſſe
anſtrebt.
Des Frühlings erſter Bote.
Etwas vom Gänſeblümchen.
Von Franz Pflugk.
Noch ſieht es winterlich leer und kahl aus draußen in
Feld und Flur, und doch regt ſich ſchon allenthalben neues
Leben. Laſſen wir uns nur einmal von einem ſchönen,
ſonnigen Märztage hinauslocken in die freie Natur,
über=
all zeigen ſich die erſten ſchüchternen Boten des nahenden
Lenzes. Die Knoſpen ſchwellen, die Saaten grünen, die
Weiden ſchmücken ſich mit ihren ſilbern ſchimmernden
Kätzchen, und der Haſel ſtäubende Troddeln baumeln luſtig
im ſcharfen Luftzuge hin und her. An ſonnigen,
windge=
ſchützten Stellen des Waldes entdecken wir da und dort
ein kleines, weißes Märzbecherchen, ein himmelblaues
Leberblümchen, eine flatterige Anemone, und blühduftig
grüßt uns der rote Seidelbaſt, der es ſo eilig hatte, daß
er, noch blätterlos, ſich doch ſchon mit Blüten zierte. Die
Wieſe aber hat ſich mit unzähligen der kleinen weißen
Gänſeblümchen geſchmückt, die wir wohl mit Recht als
des Frühlings erſte Boten bezeichnen können. Unterm
Schnee verborgen, harrten die Blümchen ihres
Aufer=
ſtehungstages, und kaum war jener geſchmolzen, ſo hatte
Frau Sonne ſie in wenigen Tagen wachgeküßt. Bei dem
milden Winter dieſes Jahres ſahen wir ſchon in der
Weihnachtszeit überall die freundlichen Blütenſternchen,
und es verſchlug ihnen gar nichts, daß bald darauf eine
dichte Schneedecke ſie wieder einhüllte.
Gänſeblümchen haben die Kinder das
beſchei=
dene Blümchen getauft, aber das iſt nicht ſein einziger
Name. Seine große Verbreitung und das häufige
Vor=
kommen, ſein unermüdliches Blühen vom erſten Strahl
der Frühlingsſonne an bis tief hinein in den eiſigen
Win=
ter und die zarte Schönheit ſeiner Blüte veranlaßte das
Volk, ihm eine faſt einzig daſtehende Vielheit von Namen
zu geben; ein Beweis für die liebevolle Aufmerkſamkeit,
der es ſich immer erfreute. Tauſendſchönchen und
Augen=
blümchen, Winterkrönchen und Maienſüß, Maßliebchen
und Perlblümchen, Marienblümchen und
Margareten=
blume ſind uns wohl mehr oder weniger bekannt.
Anger=
bleaml und Angerrosl, Ruckerl oder Rockerl nennt es der
Oeſterreicher, Frueblümlein der Schleſier, Konrädchen
heißt es in Heſſen, Mannablümli oder Tuſighübſch in St.
Gallen, Geißeblümli oder Müllerblümli im Glattale uſw.
In Schweden verglich man den zarten Blütenkranz, der
die gelbe Scheibe umſchließt, mit einem fein gefälteten
Kragen und taufte das Gänſeblümchen „Praeſtkraye‟
Prieſterkragen; in England aber kennt man es unter der
ſehr hübſchen Bezeichnung „Daiſy”
Tagesauge.
Einige dieſer Namen weiſen zweifellos zurück in
heid=
niſch=germaniſche Zeit, in der das Blümchen der Göttin
Freya heilig war, die als Beſchützerin des Hauſes auch ihr
beſonderes Augenmerk auf den Fleiß der Mägde am
Spinnrocken richtete. In der nordiſchen Mythologie war
das „Oſterblümchen” als erſter Bote des jungen
Lenzes der Frühlingsgöttin Oſtara geweiht. Wenn auf
den Bergen die Freudenfeuer loderten, wenn man ſich zu
fröhlichem Schmaus und Zechgelage verſammelt hatte und
bei dem feſtlichen Frühlingsmahl der Göttin Minne trank,
ihr den Willkommen brachte, dann waren die Hörner und
Becher mit einem Kranz ihrer Lieblingsblumen geſchmückt,
und dröhnend klang es empor gen Walhall:
Eostar, eostar,
eordhan modor!
In chriſtlicher Zeit trat an die Stelle der heidniſchen
Göttinnen die Mutter Maria, und was einſt ihnen und
insbeſondere Freya heilig geweſen war, das ward nun
der chriſtlichen Himmelskönigin geweiht. So nahm man
denn auch das Oſterblümchen aus dem Freya= und
Oſtara=
kult in den der hl. Jungfrau herüber, und bald hatten
die frommen Verehrer der Gottesmutter auch einen
Zu=
ſammenhang zwiſchen ihr und dem Marienblümchen
her=
ausgefunden. Das Blümchen ſollte unter ihren Tritten
emporgeblüht ſein, als ſie über das Gebirge ging,
Eliſa=
beth zu beſuchen. Eine andere Sage aber berichtet über
die Entſtehung des Blümchens mit dem goldenen Herzen
und dem ſilbernen Kleide: Als das Jeſuskindlein drei
Jahre alt war, wollte ihm die Mutter einen Kranz zum
Geburtstage ſchenken. Aber um die winterliche
Weih=
nachtszeit war nirgends ein Blümchen zu finden, das ſie
um freundlichen Schmuck verwenden konnte, und
künſt=
liche Blumen gab es in dem kleinen Nazareth
ebenſo=
wenig. Da entichl-— Ich die liebende Mutter, ſelbſt einige
anzufertigen. Mit ſtiller Soxgfalt ſaß ſie über ihrer
Ar=
beit und ſtickte und flocht allerlei Blümchen, groß und
klein, wie ihr Sinn ſie lehrte. Vor allen zeichnete ſich
eines aus durch ſeine Schönheit und Pracht. Sie hatte
dazu ein Stück prächtiger goldgelber Seide genommen,
das noch von ihrem königlichen Stammvater David
her=
rührte, und rund um dasſelbe gar zierlich dicke Fäden
weißer Seide gereiht. Bei der Befeſtigung der einzelnen
Fäden hatte ſie ſich ein wenig verletzt, und feine
Blut=
ſtrahlen waren auf die blendend weiße Seide gefallen
wodurch diefe an einigen Stellen rötlich ſchimmerte. Als
das Knäblein die „ſchmerzensreiche Freudenblume‟
ſah, wurde es wehmütig bewegt und erkor ſie zu ſeiner
Lieblingsblume. So lange der Winter dauerte, bewahrte
der Knabe ſie wie ein Heiligtum auf. Als aber der Lenz
gezogen kam, nahm er ſie und pflanzte ſie ins Tal von
Nazareth. In ſeliger Freude griff er alsdann zu ſeinem
goldenen Becher, den ihm die Weiſen aus dem
Morgen=
lande geſchenkt hatten, lief zu einer nahen Quelle, ſchöpfte
daraus und tränkte das Blümchen mit dem friſchen Waſſer
und hauchte es mit ſeinem göttlichen Munde an. Da
wuchs es in ſtiller Pracht, überzog alle Weltteile und
ſchmückte Wieſe und Feld. Und von nun an blüht es
un=
aufhörlich fort vom erſten Frühlingstag bis zum letzten
Tage des unfreundlichen ſtürmiſchen Herbſtes. Jung und
alt freuen ſich ſeiner, und man nennt es Marienblümchen.
Der Name Maßliebchen geht zurück auf „Matelief”,
will alſo ſagen, daß es ein Blümchen iſt, das die „Mate‟
das Grasland, die Wieſe, liebt. Früher brachte man die
Bezeichnung mit „Liebe meſſen, Maß der Liebe” in
Ver=
bindung, wurde doch die kleine Blume ſchon in alter Zeit
als Liebesorakel benutzt. Bereits in den Vokabularien
des 13 Jahrhunderts wird ſie Liebesblume oder
Vridels=
auge (Auge des Geliebten) genannt, und in verſchiedenen
Volksliedern des 15. und 16. Jahrhunderts finden wir
das noch heute übliche Orakelverschen. Auch Goethe läßt
ja im „Fauſt” Gretchen das Zupf= und Frageſpiel üben.
Während aber das beſcheidene Gretchen nur wiſſen will,
ob Fauſt ſie liebt oder ob er ſie nicht liebt, wollen unſere
Jungfrauen von heute auch über das „Maß” der Liebe
Klarheit haben, deshalb ſprechen ſie: Er liebt mich von
Herzen, mit Schmerzen, über alle Maßen, kann gar nicht
von mir laſſen, ein wenig, gar nicht.‟ In den Alpen=
S. Auerbach, 22. März. Der bei der
Hofgartenver=
waltung hier im Fürſtenlager angeſtellte nahezu 70 Jahre
alte Adam Krauß beging das Jubiläum ſeiner
fünf=
zigjährigen Dienſttätigkeit bei genannter
Verwaltung. Der Jubilar hat unter den drei
Groß=
herzögen Ludwig III., Ludwig IV. und Ernſt Ludwig
un=
unterbrochen im Dienſte der Hofgartenverwaltung
ge=
ſtanden.
Neckarſteinach, 22. März. In Baiertal wurden nachts
von ruchloſen Bubenhänden vier
Telegraphenſtan=
gen quer über die Straße gelegt, um ein
Auto=
mobilunglück herbeizuführen. Sieben Burſchen, die der
Tat dringend verdächtig ſind, wurden feſtgenommen.
Mainz, 22. März. Ein in der Frauenlobſtraße
woh=
nender Mieter erhielt wegen rückſtändiger Hausmiete von
einem Hausherrn auf den 1. März gekündigt. Der
Auf=
forderung, die Wohnung zu räumen, leiſtete er keine
Folge, ſo daß ſich der Hausbeſitzer genötigt ſah, gegen
den renitenten Mieter gerichtliche Hilfe in Anſpruch zu
nehmen. Das Eingreifen des Gerichtsvollziehers verſetzte
den rabiaten Burſchen derart in Wut, daß er geſtern nach
oben ſtürmte und die Manſarde in Brand
ſteckte. Ein Teil der Einrichtung verbrannte; das Feuer
ſelbſt wurde mit Mühe gelöſcht.
Worms, 22. März. Die Zuckerfabrik Frankenthal ſoll
ein ſeltſames Mittel ergriffen haben, um die Landwirte,
die abſolut nicht auf den von ihr feſtgeſetzten Rübenpreis
eingehen wollen, eines Beſſeren zu belehren. Sie hat eine
Beſchwerde gegen den Leiter der
landwirt=
ſchaftlichen Winterſchule in Worms, Herrn
Landwirtſchaftslehrer Bauer, an das Miniſterium in
Darmſtadt gerichtet, weil er der Hauptfaktor in der
Or=
ganiſation der Bauern gegen das Kartell der
Zuckerfabri=
ken iſt.
Gießen, 22. März. Die Stadtverordneten erhöhten in
tichtöffentlicher Sitzung das Gehalt des
Ober=
bürgermeiſters von 12000 auf 14000 Mark. In dem
Zetrage ſind 1000 Mark für Repräſentation einbegriffen.
Reich und Ausland.
Aus der Reichshauptſtadt, 22. März. Das Berliner
ſathaus ſoll in Zukunft mit lebenden Blumen
ge=
hmückt werden. Die ſtädtiſche Parkdeputation hat in
ihrer heutigen Sitzung unter dem Vorſitz des
Bürger=
neiſters Dr. Reicke beſchloſſen, die in Höhe des erſten
Stockwerkes laufenden Balkone derart zu ſchmücken, daß
auf die Balkone Sockel geſtellt eerden, die mit blühenden
Pflanzen gefüllt ſind. Die einzelnen Vaſen ſollen durch
ein fortlaufendes Band von Buchsbaum verbunden
wer=
den. Die Arbeiten ſollen ſo beſchleunigt werden, daß die
Ausſchmückung der Balkone bereits zum Jubiläum des
Kaiſers fertiggeſtellt iſt.
Bei dem letzten heftigen
Sturme wurde in der Stralauerſtraße eine
Bretter=
bude umgeriſſen, die auf ein dreijähriges Mädchen
fiel. Das unter den Trümmern begrabene Kind wurde
mit ſchweren Verletzungen hervorgeholt. Ehe ärztliche
Hilfe zur Stelle war, trat der Tod ein. — In dem ſeit
dem 7. Januar vor dem Landgericht verhandelten
Pro=
zeß gegen den Animierbankier Otto Sattler
und ſeine Helfershelfer wurde das Urteil heute verkündet.
Sattler wurde wegen Betruges, Vergehens gegen das
Börſengeſetz, Erpreſſung und Konkursvergehens unter
Einrechnung einer von dem Schwurgericht verhängtenf
Strafe von drei Jahren Gefängnis zu einer Geſamtſtrafe
von 5 Jahren Gefängnis und 3000 Mark Geldſtrafe, unter
Anrechnung von 8 Monaten Unterſuchungshaft, und
außer=
dem wegen Stempelvergehens in 45 Fällen zu 79260 Mk.
Geldſtrafe verurteilt. In weiteren hundert Fällen wegen
Stempelvergehens iſt Verjährung eingetreten. Von den
Mitangeklagten wurden verurteilt: Bruchhorſt wegen
Stempelvergehens zu 625 Mark, Tonn wegen Betruges
zu 4 Monaten Gefängnis und 900 Mark, Marquardt wegen
Unterſchlagung und Beihilfe zum Betruge zu drei Wochen
ind Heinicke wegen Beihilfe zum Betruge zu drei Wochen,
Hirſch wegen Beihilfe zum Betruge zu drei Monaten
Ge=
fängnis. Die übrigen vier Angeklagten wurden aus
Mangel an Beweiſen freigeſprochen.
Straßburg i. E., 22. März. Zum Nachfolger des
kom=
mandierenden Generals des 15. Armeekorps, General der
Infanterie v. Fabeck, wurde Generalleutnant v.
Deim=
ling, bisher Kommandeur der 29. Diviſion in Freiburg
im Breisgau, und zum Nachfolger des Gouverneurs von
Straßburg i. E., General der Infanterie Freiherrn von
und zu Egloffſtein, welchem in Genehmigung
ſei=
nes Geſuches der Abſchied bewilligt worden iſt, wurde
Generalleutnant v. Eberhardt, bisher Kommandeur
der 19. Diviſion in Hannover, ernannt.
Straßburg, 22. März. Der durch den Aſchermittwoch=
Alarm in Straßburg berühmt gewordene Zahlmeiſter=
Aſpirant Wolter wurde aus der Straßburger Klinik
nach der Bezirksheilanſtalt Stephansfeld zur
Beob=
achtung ſeines Geiſteszuſtandes gebracht.
Stuttgart, 22. März. Der bisherige kommandierende
General des 13. Armeekorps, Herzog Albrecht von
Württemberg, iſt zum Generalinſpekteur der ſechſten,
bisher erſten, Armeeinſpektion ernannt worden. Zum
kommandierenden General des 13. Armeekorps iſt der
bis=
herige kommandierende General des 15. Armeekorps in
Straßburg, preußiſcher General der Infanterie v. Fabeck,
ernannt worden.
Düſſeldorf, 21. März. Das im vorigen Jahre
um=
gebaute rheiniſche Ständehaus wurde geſtern von
einem Brande heimgeſucht, der ſich auch auf den
Sitz=
ungsſaal erſtreckte. Nach großen Anſtrengungen der
Feuer=
wehr gelang es, das Gebäude zu retten.
Duisburg. 22. März. Die Strafkammer
ver=
urteilte heute den Oberkellner Hahnen, der dabei
ab=
gefaßt wurde, als er zwei Mädchen nach Argentinien
verſchleppen wollte, zu 5 Jahren Zuchthaus und 10
Jahren Ehrverluſt. Seine Helferin, die 24jährige
Filial=
leiterin Magdalene Spieß, wurde zu einem Jahr und
einem Monat Zuchthaus und zwei Jahren Ehrverluſt
ver=
urteilt.
Weimar, 22. März. Bei dem Schuhmacher Apel
wurde infolge Anzeige eines entlaſſenen Geſellen ein
Falſchmünzerneſt aufgehoben. Der Schuhmacher
hatte mit zwei Gehilfen ſeit längerer Zeit Zwei=, Drei=
und Fünfmarkſtücke hergeſtellt und in den Verkehr gebracht.
Poſen, 22. März. Der Gattenmordprozeß gegen Frau
Dr. Blume wird am 2. Mai vor einem außerordentlichen
Schwurgericht in Poſen ſtattfinden. Die Angeklagte iſt
von den Aerzten für geiſtig geſund erklärt worden.
Zerberes, 22. März. Anläßlich einer Prozeſſion
wurden geſtern Revolverſchüſſe abgefeuert. Es entſtand
unter den Teilnehmern eine große Panik wobei acht
Frauen große Verletzungen erlitten. Schließlich ſtellte ſich
heraus, daß mutwillige Burſchen Feuerwerkskörper zur
Exploſion gebracht hatten. Die Polizei verfolgte die Täter,
konnte eine Verhaftung aber nicht vornehmen.
Wien, 23. März. Nach einer Meldung aus Trieſt
wurde in der Villa des Erzherzogs Ludwig Salvator in
San Rocco bei Muggia geſtern ein Einbruch
ent=
deckt. Der Schaden konnte bisher noch nicht feſtgeſtellt
werden. Der Erzherzog weilt gegenwärtig auf der
Balea=
ren=Inſel Mallorca.
Paris 21. März. Am vergangenen Montag fanden
Wagenwäſcher bei der Reinigung des Expreßzuges
Berlin-Paris in einem Abteil 1. Klaſſe eine
Reiſe=
taſche aus braunem Leder und übergaben dieſen Fund der
Polizei. Dieſe ſtellte feſt, daß die Taſche verſchiedene
Pa=
piere enthielt, darunter einen Paß, der für den Hauptmann
Harrigo Roſſi von der deutſchen Botſchaft in Rom
aus=
geſtellt war. Außerdem aber wurde in der Taſche ein
Scheck der Bank für Handel und Induſtrie
(Darmſtädter Bank) Berlin gefunden, der auf eine Summe
von nicht weniger als dreizehn Millionen Mark
lautete und auf die Banca d’Italia in Rom gezogen war.
Die Echtheit des Schecks ſoll bereits feſtgeſtellt ſein.
Un=
glaublich erſcheint aber die Tatſache, daß ſich bisher noch
niemand gemeldet hat, um den 13 Millionen=Scheck zu
reklamieren.
New=York, 21. März. In einer Parfümfabrik
des Wolkenkratzerviertels brach geſtern abend Feuer aus.
Es entſtand eine ungeheuere Panik. Hunderte von
Mäd=
chen ſtanden ſchreiend auf den von der Feuerwehr
ange=
etzten Leitern. Trotz der ſchrecklichen Verwirrung
wur=
den alle gerettet.
Parlamentariſches.
* Der Abg. Fenchel hat folgende dringliche Anfrage
betr. die Spar= und Darlehnskaſſe zu
Langs=
dorf an die Zweite Kammer gerichtet: „Schon wieder iſt
eine Gegend unſeres Landes in große Beunruhigung
ge=
kommen, da Gerüchte im Umlauf ſind, daß die Btlanz der
Spar= und Darlehnskaſſe in Langsdorf mit einem
Fehl=
betrage von über 600000 Mark abgeſchloſſen haben ſoll.
Ich ſtelle die dringende Anfrage an Großh. Regierung:
Hat die Großh. Regierung Kenntnis von dieſer
Be=
hauptung und inwieweit ſteht dieſe Behauptung richtig?
2. Falls ſich die Behauptung als richtig herausſtellen ſollte,
kann auf eine Unterſtützung der Großh. Regierung zur
Sanierung der hierdurch betroffenen Perſonen in Ausſicht
geſtellt werden, um einen dauernden Notſtand zu
verhin=
dern und die Gemeinden vor weiteren Schädigungen zu
bewahren?”
* Die Abgeordneten v. Helmolt und 14 Genoſſen
haben folgende dringliche Anfrage, betr. den
Zu=
ſammenbruch von Genoſſenſchaftskaſſen,
an die Zweite Kammer gerichtet: „Als vor einigen
Jahren=
der dem Verband der heſſiſchen
landwirtſchaft=
lichen Genoſſenſchaften nicht angehörende „
Vor=
ſchuß= und Kreditverein, E. G. m. u. H. zu Ober=
Mock=
ſtadt” zuſammenbrach, wurde vielfach darauf hingewieſen,
daß derartige Vorkommniſſe innerhalb des Verbandest
nicht möglich ſeien. Trotzdem erlebten wir im vorigen,
Jahre den noch viel ſchlimmeren Zuſammenbruch der
Nieder=Modauer Kaſſe, und jetzt ſoll ſich bei der „Spar=
und Darlehnskaſſe, e. G. m. u. H., Langsdorf”
eine Unterbilanz von über 600000 Mark ergeben haben.
Beide Kaſſen gehörten dem Verbande an und wurden von
ihm revidiert. Es verlautet auch, daß dem Verbande die
ſchwierigen Verhältniſſe beider Kaſſen und die Tatſache,
daß erhebliche Unterbilanzen vorhanden waren, ſchon ſeit
Jahren bekannt geweſen ſeien. Nicht genug hiermit, wird
auch davon geſprochen, daß noch weitere Zuſammenbrüche
von Genoſſenſchaften im Großherzogtum Heſſen zu
be=
fürchten ſeien. Bei der großen Bedeutung, die dem
Ge=
noſſenſchaftsweſen beſonders im Großherzogtum Heſſen
zukommt, und im Intereſſe der Beruhigung der
inter=
eſſierten Kreiſe halten wir eine völlige Klarſtellung für
erforderlich. Wir bitten deshalb Großherzogliche
Re=
gierung um Auskunft, ob nach ihrer Anſicht der Verband
der heſſiſchen landwirtſchaftlichen Genoſſenſchaften der ihm
obliegenden Pflicht zur Reviſion in vollem Umfange
ge=
nügt hat, ob nach Anſicht der Regierung die dem
Revi=
ſionsverband gegenüber den einzelnen Genoſſenſchaften
zu=
ſtehenden Rechte ausreichen, und ob und welche
Maß=
nahmen die Regierung für erforderlich erachtet und zu
er=
greifen gedenkt, um weitere Zuſammenbrüche von
Ge=
noſſenſchaften möglichſt zu verhüten und die entſtandenen
Schäden zu lindern.
Henderung in der Bezeichnung der
Armee=Inſpektionen.
* Berlin, 22. März. Das heutige Armee=
Verord=
nungsblatt veröffentlicht einen kaiſerlichen Erlaß
an den Kriegsminiſter über die Aenderung
der Bezeichnung der Zuſammenſetzung der
Armee=Inſpektionen. Den ſieben
Armeeinſpek=
tionen werden vom 1. April 1913 ab folgende Armeekorps
zugewieſen: Der erſten (bisherigen zweiten)
Armeeinſpek=
tion Danzig das erſte, zweite und ſiebzehnte Armeekorps;
der zweiten (bisherigen ſechſten) Armeeinſpektion Berlin
das Gardekorps, das ſechſte Armeekorps, außerdem das
zwölfte (erſte Königl. Sächſiſche) und das neunzehnte
zweite Königl. Sächſiſche) Armeekorps; der dritten (
bis=
herigen dritten) Armeeinſpektion Hannover das fünfte,
iebente, neunte und zehnte Armeekorps; der vierten (
bis=
herigen vierten) Armeeinſpektion München das dritte
Armeekorps, ferner ſind ihr zugeteilt das erſte, zweite und
dritte Königl. Bayeriſche Armeekorps; der fünften (
bis=
herigen fünften) Armeeinſpektion Karlsruhe das achte,
vierzehnte und fünfzehnte Armeekorps; der ſechſten (
bis=
herigen erſten) Armeeinſpektion Stuttgart das vierte
und elfte Armeekorps, außerdem das dreizehnte (Königl.
Württembergiſche) Armeekorps; der ſiebenten (bisherigen
ſiebenten) Armeeinſpektion Saarbrücken das ſechzehnte,
achtzehnte und neunundzwanzigſte Armeekorps.
Die Beratung der Wehrvorlagen.
* Berlin, 22. März. Die Norddeutſche Allgemeine
Zeitung ſchreibt: In der abgelaufenen Woche erledigten
die zuſtändigen Bundesratsausſchüſſe die
Wehrvorlagen und förderten die Beratung der
Vor=
lagen zu deren Deckung ſo raſch, daß der Abſchluß
unmittelbar bevorſteht. Daß die Wehrvorlage
mit erfreulicher Einmütigkeit angenommen wurde, konnte
von vornherein nicht zweifelhaft ſein. Auch in der
ſchwie=
eigen Frage der Koſtendeckung und über die Erhebung des
einmaligen außerordentlichen Beitrages vom Vermögen
zur Beſtreitung der einmaligen Ausgaben iſt ein
voll=
ſtändiges Einverſtändnis erzielt worden; das gleiche darf
für die Deckung der laufenden Ausgaben nach den
bis=
herigen Verhandlungen mit Sicherheit angenommen
werden.
Landwirtſchaftliches.
* Einfuhrverbot von Schlachtvieh. Wegen
Einſchleppung der Maul= und Klauenſeuche aus
den Niederlanden iſt die ſeither zugelaſſene
Ein=
fuhr von Schlachtvieh aus dieſem Lande verboten worden.
ländern ſpricht man beim Zupfen der kleinen
Blütenblätt=
chen: „Ledig ſein, Hochzeit han, ins Klöſterle gahn,
ſchwar=
zer Schrein.”
In Frankreich heißt unſer kleiner Frühlingsbote
Sil=
berſchild, häufiger aber noch Marguerite, d. i. Perlblume,
weil ſeine aufgehenden Knöſpchen mit ihrem matten Weiß
in dem grünen Raſen wie verſtreute Perlen ausſehen.
Gleich der Lilie kam ſie dort zu hohen Ehren. Ludwig der
Fromme ließ um das Kruzifix, das er als Wappen in
ſeinem Siegelring führte, einen Kranz von Lilien und
Margueriten eingravieren. So erinnerte ihn der Ring
jeden Augenblick an das, was ihm das Teuerſte war:
ſeine Religion, Frankreich und ſeine Gemahlin, Margarete
von Provence. Seit jener Zeit haben faſt alle Fürſtinnen,
die den Namen Margarete tragen, das Tauſendſchönchen
zu ihrer Lieblingsblume erkoren, ſo die Königin von
Eng=
land, Margarete von Anjou, die ſchweſterlich treue
Mar=
garete von Valois, Tochter Karls von Orleans, und in
neuerer Zeit Königin Margarete von Italien.
Im Jahre 1739 ſchwebte übrigens unſer
anſpruchs=
loſes Blümchen in Gefahr, bei uns gänzlich ausgerottet zu
werden. Man hielt es neben der weißen Wucherblume
und der Hundskamille für ein überaus ſchädliches Unkraut
und erließ von ſeiten der Obrigkeit den ſtrengen Befehl
es mit Stumpf und Stiel zu vertilgen. Dieſe „weiſe‟
Verordnung hatte aber wenig Erfolg, ſchrieb doch das
Volk dem Gänſeblümchen von jeher allerlei heilſame
Kräfte zu. So ſollte es namentlich die Schmerzen der
Bruſt und der Lunge, der Organe, die beſonders den
Tücken des Winters ausgeſetzt ſind, mildern, und ein
al=
tes Kräuterbüchlein meint: Das Maßlieb iſt ein gut
Leber= Milz=, Bruſt=, Wund= und Gichtkräutlein, ſo immer
ſeine Wirkung tut. Blüten, „im Juni zwei Tage vorm
Vollmond in der Abenddämmerung eingetragen” geben
einen Tee, der gut iſt gegen hitziges Fieber und
Darment=
zündungen. Waren die Blumen mit ihren Wurzeln „
mit=
ten im Mayen” geſammelt und getrocknet worden, ſo
er=
weckte ein Aufguß von ihnen die Eßluſt und heilte ſogar
zerbrochene Rippen (!) und Beinwunden, weshalb man
es auch „Beinwell” oder „Knochenheil” nannte. Auch als
wunderſames Heilmittel für Augen, die vom vielen Weinen
ſchwach und wund geworden waren, verwendete man es,
pflückte es, aber dann immer unter dem Zeichen der
„Wage”
Gern pflanzte man das Tauſendſchönchen auch in die
Gärten, ließ es ſich doch leicht füllen und umfärben. Zwar
hatte es auch unter den Launen der Mode zu leiden, die
heute dieſe und morgen jene Blume bevorzugt, aber in
den alten Bauerngärten behauptete es immer ſein
Plätz=
chen und zur Zeit des neu auflebenden Biedermaierſtiles
eroberte es ſich auch die vornehmen Gärten wieder. Jetzt
wird es in vielen prächtigen Abarten gezüchtet. Ueberaus
volkstümlich wurde es durch die ſogenannten
Blumen=
oder Kinderhilfstage, an denen man das Blümchen im
Dienſte der Wohltätigkeit verkaufte und ihm zu einer neuen
und wohl der ſchönſten Bedeutung verhalf, die es je
ge=
habt, galt es doch an dieſem Tage als „Blume der
Barm=
herzigkeit”.
Feuilleton.
** Der Prinz von Wales in Heidelberg. Der Prinz
von Wales wird auf ſeiner jetzigen Reiſe auch Heidelberg
beſuchen. Der Großvater des Prinzen, der verſtorbene
König Eduard VII., damals Prinz von Wales, hat
bereits im Jahre 1861 Heidelberg beſucht, bei welcher
Ge=
legenheit im Hotel Prinz Carl ſeine Verlobung mit
der Prinzeſſin Alexandra von Dänemark am 1. Juli
ge=
nannten Jahres erfolgte. In dem Zimmer, in welchem
die Verlobung ſtattfand befindet ſich noch das eigenhändig
unterſchriebene Bild König Eduards, das dem Hotel beim
Regierungsantritt des Königs überſandt wurde. Im
Be=
ſitz des Herrn Paul Gärtner vom Hotel Prinz Carl wird
ferner ein Tiſchchen aufbewahrt, an dem der verſtorbene
Kaiſer Friedrich à part geſpeiſt hat. Das kam ſo:
Kron=
prinz Friedrich hatte ohne Wiſſen ſeines Hofmarſchalls
einen ihm bekannten Herrn zu Tiſch geladen und dieſer
erſchien, als die Herrſchaften ſich eben an die für 12
Per=
onen gedeckte Tafel ſetzen wollten. Mit dem
Neuhinzuge=
betenen wäre es alſo 13 geweſen. Da ließ ſich der
ver=
ſtorbene Kaiſer à part den Tiſch decken und brach ſo zu
allgemeiner Heiterkeit den Bann der unheimlichen Zahl 13.
Dieſe Begebenheit ſpielte ſich bei der Verlobung ab, bei
welcher, wie bemerkt, Kaiſer Friedrich, der damalige
Kron=
prinz Friedrich von Preußen, anweſend war.
C.K. Neuentdeckte Fresken des Beato Angelico im
Vatikan. Ueber die Aufſehen erregende Entdeckung von
Wandmalereien des Beato Angelico in der kleinen Kapelle
Nicolos V. im Vatikan wird aus Rom berichtet: Schon
vor einigen Wochen waren in dem Nebenraum der kleinen
Kapelle Maurerarbeiten begonnen worden. Im Verlaufe
ihrer Tätigkeit entdeckten die Maurer beim Beklopfen der
Wände eine Stelle, die hohl klang. Man verſtändigte einen
Angeſtellten des Vatikans, der einige Ingenieure rief.
Bald konnte feſtgeſtellt werden, daß die Hohlſtelle in ihrer
Lage mit den beiden blinden Fenſtern korreſpondierte, die
im Einquecento in der Kapelle angelegt worden waren.
Man ließ nun die Wandfläche öffnen und ſtieß auf eine
Fenſteröffnung, die in alter Zeit geſchloſſen worden war.
Die ganzen Niſchenflächen waren mit Malereien bedeckt.
Profeſſor Cavenaghi, der Konſervator der vatikaniſchen
Galerien, wurde herbeigeholt und konnte ſofort feſtſtellen,
daß dieſe Malereien von Beato Angelico herrühren. Die
Wahrſcheinlichkeit ſprach dafür, daß dieſer wiederentdeckten
Fenſterniſche eine zweite entſprechen müßte. Man ſtellte
Nachforſchungen an, und nun iſt es gelungen, auch dieſe
zweite Niſche feſtzuſtellen und freizulegen. Auch hier ſind
die Niſchenwände mit Fresken des Beato Angelico
ge=
ſchmückt. Glücklicherweiſe war die Vermauerung der
Fen=
ſter ſeinerzeit ſo vorgenommen worden, daß die koſtbaren
Malereien nicht beſchädigt worden ſind. Die
Niſchen=
höhlungen wurden am Außenrande durch eine
Backſtein=
wand verſchloſſen, ſo daß die Bauarbeiten damals nur
den äußeren Rand der Fresken berührten. Die Gemälde
ſind ausgezeichnet erhalten und zeigen in ihrer
Miniätur=
malerei alle charakteriſtiſchen Eigentümlichkeiten der
Mal=
weiſe des Angelico. Die Reſtaurierung der Fresken wird
unter der Aufſicht Prof. Cavenaghis bereits in den
näch=
ſten Tagen beginnen und nach ihrer Vollendung die
Ni=
rolo=Kapelle um einen neuen künſtleriſchen Schatz
be=
reichern.
sh. Die Fußwaſchungsfeier in München. Unter den
al=
ten Sitten und Gebräuchen, die ſich aus der guten alten
Zeit noch in unſer modernes ſchnellebiges Zeitalter verexbt.
Der Chronwechſel in
Griechenland.
* Athen 21. März. Das Königspaar
emp=
fing nach der Rückkehr in den Palaſt den Miniſterrat, der
ſeine Glückwünſche zur Thronbeſteigung darbrachte. Der
König und die Königin dankten tiefgerührt.
Venize=
los überreichte die Demiſſion des Miniſteriums, der
König aber nahm ſie nicht an. Der König, der
Thronfol=
ger, Prinzeſſin Marie, ſowie die Prinzen Chriſtophos
und Alexander werden um 5 Uhr abends mittels
Sonder=
zuges von hier abfahren. Sie werden ſich nach Chalcis
begeben, von wo ſie die Jacht „Sphakteria” nach
Sa=
loniki bringen wird. Sie werden in Saloniki morgen
nachmittag eintreffen. Venizelos wird ſie dorthin
beglei=
ten und am Samstag nach Athen zurückkehren. Der Tag
der Beiſetzung iſt noch nicht endgültig feſtgeſetzt. Der
Leich=
nam des ermordeten Königs wird am Donnerstag auf
einem griechiſchen Kriegsſchiff nach Athen übergeführt
werden. Ein Geſchwader, das ſich aus den fremden
Kriegs=
ſchiffen zuſammenſetzen ſoll, die ſich in Saloniki befinden,
wird bis zum Piräus das Ehrengeleit bilden.
Atyen, 22. März. Das Begrabnis des
Königs iſt endgültig auf den 30. März feſtgeſetzt. Die
Leiche wird in der Kathedrale von Athen aufgebahrt
werden. — Als Vertreter des Königs von England
be=
gibt ſich der Herzog von Teck nach Athen.
Athen, 22. März. Wie in Hofkreiſen verlautet,
wohnen der Leichenfeier weiter bei: Die Königin=
Mutter von England, die Kaiſerin=Mutter von Rußland,
die Könige von Dänemark und Norwegen, die Herzogin
Thyra von Cumberland und Prinz Waldemar von
Dänemark.
* Berlin 22. März. Wie das Wolff=Bureau
er=
fährt, wird der Kaiſer bei den Beiſetzungsfeierlichkeiten
in Athen durch den Prinzen Heinrich vertreten ſein.
Straßburg (Elſaßz), 24. Marz. An den
Bei=
ſetzungsfeierlichkeiten in Athen nimmt auch Prinz
Joa=
chim von Preußen, der zurzeit in Jeruſalem weilt, teil.
Der Balkankrieg.
Der öſterreichiſch=montenegriniſche Zwiſchenfall.
*⁎* Die Weiterentwicklung des zwiſchen Oeſterreich=
Ungarn und Montenegro ausgebrochenen Konflikts wird
in der öffentlichen Meinung Europas mit Intereſſe
ver=
folgt. Ueberwiegend werden die öſterreichiſchen
Forde=
rungen als berechtigt anerkannt, und man vertritt die
An=
ſicht, es könne unmoglich länger geduldet werden, daß das
Zaunkönigreich im Vertrauen auf ſeinen großen Freund
in Petersburg durch ſeine anſpruchsvolle und
herausfor=
dernde Haltung ernſte internationale Zwiſchenfälle
herauf=
beſchwört, die vielleicht den europäiſchen Frieden bedrohen
So lebhaftes Intereſſe man auch für das kleine, tapfere
Volk der Schwarzen Berge hegt und ſo viele Sympathien
ihm und ſeinem Herrſcher auch entgegengebracht werden,
man darf doch nicht vergeſſen, daß die Erfolge, welche die
Montenegriner in dieſem Kriege errungen haben, nicht
allzu weit her ſind. Nach den erſten Waffentaten gegen
die überrumpelten Türken liegt die ganze montenegriniſche
Streitmacht ſchon ſeit Monaten vor der Feſtung Skutari
brach. Etwas mehr Beſcheidenheit könnte den
Montene=
grinern alſo nicht ſchaden. Es iſt zu hoffen daß
Oeſter=
reich=Ungarn in dieſem Zwiſchenfalle einig bleibe, um ſo
geringer iſt dann die Gefahr weiterer Komplikationen. Der
italieniſchen Regierung mag ja ein energiſches Auftreten
gegen den Schwiegervater des Königs Viktor Emanuel
nicht leicht fallen, aber ſchon Friedrich der Große hat
ge=
ſagt, daß Fürſten in der Politik keine Verwandte haben.
Unerfüllbar ſind die öſterreichiſchen Forderungen nicht,
und ihre Gewährung berührt weder das Anſehen noch die
Ehre Montenegros, welches am beſten fährt, wenn es den
Zwiſchenfall ſo ſchnell wie möglich aus der Welt ſchafft.
* Wien, 22. März. Wie das Fremdenblatt meldet,
hat König Nikolaus in ſeiner Antwort auf die
Vor=
ſtellungen Oeſterreich=Ungarns wegen des
Bombardements von Skutari erklärt, er bedaure, daß die
Beſchießung der Stadt ſo viel Schaden angerichtet habe;
er werde dafür ſorgen, daß das Bombardement in
Zu=
kunft nicht mehr in ſolchem Maße ſich gegen die Stadt
ſelbſt, ſondern gegen die Befeſtigungen richte. — Das
Verlangen, daß es der Zivilbevölkerung ermöglicht werde,
die Stadt zu verlaſſen, wurde von dem König mit der
Motivierung abgelehnt, es ſei aus militäriſchen Gründen
nicht möglich, dieſem Wunſche zu entſprechen.
* Wien, 22. März. Die Blätter bezeichnen in der
Hauptſache die ablehnende Antwort des
Königs Nikolaus auf die Vorſtellungen
Oeſterreich=Ungarns als eine ſchwere
Herausfor=
derung der Monarchie und ſind beſonders entrüſtet, daß
auf die Forderung einer ſtrengen Beſtrafung der
Schull=
digen wegen des Bruches des Völkerrechts in San
Gio=
vanni di Medua eine Antwort gar nicht erfolgt iſt. Die
Blätter fordern übereinſtimmend, daß die Schritte
Oeſter=
reich=Ungarns in dieſen Streitfragen auf das
Nachdrück=
lichſte und Raſcheſte erfolgen, um in jeder Hinſicht eine
ausreichende Genugtuung ſicherzuſtellen, und
begrüßen das bisherige Vorgehen der Regierung in
die=
er Angelegenheit. Die Blätter vermuten, daß die trotzige
Haltung des Königs ſich auf die Annahme ſtützt,
Montene=
gro werde ſchließlich doch die Unterſtützung Rußlands,
beſonders auch in der Frage betr. Skutari, finden, wenn
dies erſt gefallen ſei. Sie ſprechen dagegen die Hoffnung
aus, daß ſich dieſe Erwartungen der Montenegriner recht
bald als Illuſionen erweiſen und daß gerade bezüglich
der Zugehörigkeit Stukaris der mehrfach kundgegebene
Wille Europas ſich trotz der augenblicklichen
Schwierigkei=
ten durchſetzen werde
HB Wien, 22. März. Der nächſte Schritt
Oeſterreich=Ungarns wird, wie verlautet, ein
diplo=
matiſcher ſein. Man rechnet mit einer nachdrücklichen
Wie=
derholung der von Oeſterreich aufgeſtellten Forderungen,
alſo mit einer Art Ultimatum. Es iſt aber ſehr fraglich,
ob dieſe Maßregel einen beſſeren Erfolg haben wird, da
ja auch der Beſchluß der Botſchafterkonferenz, den
Mäch=
ten einen Kollektivſchritt in Cetinje zu empfehlen, um dort
zur Kenntnis zu bringen, daß das Schickſal Skutaris nicht
durch die Waffen entſchieden werde, in Montenegro
augen=
blicklich gar keinen Eindruck macht.
* Wien, 22. März. Ueber den augenblicklichen Stand
der zwiſchen Oeſterreich=Ungarn und
Monte=
negro ſchwebenden Streitfragen wird
zuſtän=
digerſeits erklärt: Wegen der Unterſuchung der Vorgänge
bei der Ermordung des Paters Palic erfolgte in Cetinje
bereits ein zweiter eindringlicher Schritt des
öſterreichiſch=
ungariſchen Geſchäftsträgers Weinzetl. Zu den
Vor=
ſtellungen Oeſterreichs betr. das Bombardement Skutaris
und den Abzug der Zivilbevölkerung aus der Stadt
er=
gehen an die öſterreichiſch=ungariſche Geſandtſchaft
Auf=
träge zu weiteren Schritten. In der Angelegenheit des
Dampfers „Skodra” hat die montenegriniſche Regierung
bisher noch keine Antwort erteilt. Von einem befriſteten
Schritt oder einem Ultimatum iſt noch nicht die Rede.
Der Geſandte Freiherr von Giesl hatte vor der Rückkehr
nach Cetinje mehrere Beſprechungen mit dem Miniſter
des Aeußern Grafen Berchtold.
* Wien 22. März. Wie von informierter amtlicher
Seite mitgeteilt wird, iſt die Antwort der
monte=
negriniſchen Regierung über die Affäre
des Dampfers Skodra” jetzt angelangt. Von
Ce=
tinje iſt telegraphiſch Befehl nach San Giovanni di
Me=
dua gegeben worden, daß dort eine Unterſuchung
der Vorgänge betreffend die „Skodra” eingeleitet werde.
Gleichzeitig erklärte die montenegriniſche Regierung, alles
tun zu wollen, um Oeſterreich=Ungarn die Schiffahrt zu
erleichtern. Oeſterreich=Ungarn beſteht auf ſtrenger
Be=
ſtrafung der an der Vergewaltigung der „Skodra”
ſchul=
digen Perſonen.
* Wien, 24. März. Die Montagsrevue meldet: Die
neuerliche Note der öſterreichiſchen Regierung an
Montenegro iſt ein Ultimatum. Alle
Vorbereitun=
gen ſind getroffen worden, um im Falle einer Ablehnung
die Forderungen der Monarchie werktätig geltend zu
ma=
chen. Die Antwort aus Cetinje wird für heute erwartet,
iſt aber zur Stunde noch nicht eingetroffen.
* London, 24. März. Das Reuterſche Bureau
er=
hielt aus Cetinje ein Telegramm, demzufolge
Oeſter=
reich=Ungarn an Montenegro geſtern vormittag
11 Uhr die telegraphiſche Aufforderung ergehen ließ, die
militäriſchen Operationen vor Skutari einzuſtellen, bis
der Abzug der Zivilbevölkerung vollſtändig bewerkſtelligt
worden ſei. Im Weigerungsfalle werde
ge=
gen Montenegro Waffengewalt angewendet
werden. (Notiz des Wolffſchen Bureaus: In Wien iſt
eine Beſtätigung dieſer Meldung nicht zu erlangen.)
Die Belagerung von Skutari.
* Wien, 22. März. Von dem bevorſtehenden G
e=
neralſturm auf Skutari erfährt die Südſlawiſche
Korreſpondenz aus dem montenegriniſchen
Hauptquar=
tier: Der König führt den Oberbefehl der
Belagerungs=
armee, die insgeſamt 52000 Mann beträgt; die Prinzen
Danilo, Mriko und Peter haben Unterkommandos. Der
General Bojowitſch befehligt die ſerbiſchen Truppen,
Oberſt Pavlowitſch die ſerbiſche Artillerie. Die fremden
Militärattachés und der ruſſiſche Militärbevollmächtigte
General Popatow befinden ſich im Hauptquartier. Alles
erwartet in geſpannter Erregung das Ende des Kampfes
um die Stadt.
Die Friedensbedingungen der Mächte
* Belgrad, 22. März. Heute erſchienen die
Ver=
treter der Großmächte bei dem
Miniſterpräſiden=
ten, welchem der Doyen des diplomatiſchen Korps, der
franzöſiſche Geſandte Coullard=Descos, eine Note
über=
reichte, in der als Grundlage für die
Friedens=
verhandlungen mit der Türkei folgende
Be=
dingungen aufgeſtellt werden: Die Grenzlinie zwiſchen
der Türkei und Bulgarien führt von Midia nach Enos.
Die Großmächte ſetzen die Grenzen Albaniens feſt.
Grie=
chenland erhält die Inſel Kreta; über die anderen
gegä=
iſchen Inſeln entſcheiden die Großmächte. Den
verbünde=
ten Staaten wird keine Kriegsentſchädigung zuerkannt;
dagegen werden ihre Delegierten an den Verhandlungen
über die Regelung der türkiſchen Staatsſchuld teilnehmen.
Der Miniſterpräſident erklärte den Vertretern, die
ſerbi=
ſche Regierung werde ſich über dieſe Verhandlungbaſis
mit den verbündeten Regierungen ins Einvernehmen
ſetzen und hierauf antworten.
* Sofia, 22. März. Die Vertreter der
Groß=
mächte überreichten heute nachmittag einzeln dem
Mi=
niſterpräſidenten eine Note, die im weſentlichen der in
Belgrad heute übergebenen entſpricht. Ergänzend ſei
er=
wähnt, daß in der Note erklärt wird: Die Mächte können
ſich dem Verlangen einer Kriegsentſchädigung nicht
gün=
ſtig zeigen, werden aber den Verbündeten geſtatten, an
den Verhandlungen der internationalen Kommiſſion in
Paris teilzunehmen behufs billiger Feſtſetzung der
otto=
maniſchen Staatsſchuld und der finanziellen Laſten der
Gebiete, die ihnen zugeſprochen werden. Die Türkei wird
eingeladen, an den Arbeiten der Kommiſſion
teilzuneh=
men. Die Großmächte erklären gleichzeitig, daß von der
Annahme dieſer Grundlagen an die
Feindſeligkei=
ten aufhören müſſen. — Auch Miniſterpräſident
Geſchow erklärte, ſich mit den Verbündeten ins
Einver=
nehmen ſetzen zu wollen.
Eine außerordentliche Tagung der Botſchafterkonferenz=
* London 22. März. Wie bekannt gegeben wird,
machte die Entwicklung der Balkanlage gegen
aller Erwartung weitere Verhandlungen der
Botſchafter=
vereinigung noch vor Oſtern wünſchenswert. Die
Bot=
ſchafter hatten heute nachmittag 3 Uhr eine
Zuſammen=
kunft mit Sir Edward Grey; es fehlte nur der an
In=
fluenza erkrankte ruſſiſche Botſchafter, der durch den
Bot=
chaftsrat vertreten war. Wie das Reuterſche Bureau
er=
fährt, erkennt man den diplomatiſchen Beſprechungen, die
heute ſtattgefunden haben, eine große Wichtigkeit
zu. Die diplomatiſchen Kreiſe bewahren jedoch abſolutes
Stillſchweigen über die Verhandlungen. Die Botſchafter
werden ſich am Mittwoch wieder zuſammenfinden, jedoch
würden ſie auch ſchon am Dienstag morgen
zuſammen=
treten, wenn die Umſtände dazu Anlaß geben ſollten. Die
unterrichteten Kreiſe verweigern auch jede Auskunſt über
die aus Wien angelangten Nachrichten, doch geht die
all=
gemeine Meinung dahin, daß europäiſche
Verwick=
lungen nicht zu befürchten ſind. Man erinnert
daran, daß die Mächte vor kurzem deutlich erklärt haben,
ſie würden ſelbſt die Grenzen Albaniens beſtimmen, aber
man beſtätigt weder, noch ſtellt man in Abrede die
Ge=
rüchte von einer Kollektivaktion in Cetinje. Ein Diplomat
erklärte, er ſei verpflichtet, Stillſchweigen zu bewahren,
aber eine allgemeine Regelung bereite ſich
vor und wenn ſie glücke, würde ſie in einem oder zwei
Tagen zuſtande kommen. Man könne daher hoffen, daß
es keine europäiſchen Verwicklungen geben würde. In
Bal=
kankreiſen äußert ſich einige Unruhe. Man weiß dort nicht,
was zwiſchen den Mächten vor ſich geht. Man iſt ohne
Nachrichten aus den Hauptſtädten der Balkanſtaaten
hin=
ſichtlich der Vorſchläge der Mächte. Man fürchtet, daß
Ge=
rüchte über die Abſichten der Mächte die öffentliche
Mein=
ung in den Balkanſtaaten ungünſtig beeinfluſſen könnten,
denn man nimmt an, die Vorſchläge der Mächte würden
große und unerwartete Opfer mit ſich bringen. Es wird
verſichert, daß die Diplomaten die Möglichkeit, daß
Oeſter=
reich=Ungarn mit einem europäiſchen Mandat in
Sachen Montengro betraut werden würde,
demen=
tieren obwohl die Frage einer Intervention
be=
ſprochen worden ſei. In den Kreiſen der
Balkanverbün=
deten herrſcht auch Beunruhigung infolge eines möglichen
Zuſammenſtoßes der öſterreichiſch=ungariſchen Flotte mit
erbiſchen Transportſchiffen im Adriatiſchen Meer.
Ob=
wohl die Lage ſchwierig erſcheint, rechnet man doch
allge=
mein mit einer friedlichen Löſung.
Letzte Nachrichten.
Cetinje, 24. März. Laut amtlicher
montenegri=
niſcher Quelle unternahm der ruſſiſche Geſandte.
von Giers, im Auftrage ſeiner Regierung eine
De=
marche beim Miniſter des Aeußern und verlangte
nach=
drücklichſt, daß die Zivilbevölkerung von Skutari die=
Er=
laubnis erhalte, die Stadt zu verlaſſen und daß bis zu
dem vollzogenen Abzuge die Beſchießung eingeſtellt bleibe.
haben, iſt eine der ehrwürdigſten die religiöſe Zeremonie
der ſogenannten Fußwaſchung der zwölf
Apoſtel, die alljährlich am Gründonnerstage in der
Münchener Reſidenz von dem jeweiligen Herrſcher Bayerns
in der feierlichſten Weiſe vorgenommen wird. Die
Inſtitu=
tion war früher gewiſſermaßen ein Staatsakt und die
Koſten dafür wurden auch von der Staatskaſſe getragen.
In der letzten Zeit hat ſie ſich mehr zu einer Tradition
des Hauſes Wittelsbach ausgewachſen. Der Ausdruck
„Fußwaſchung” iſt natürlich nicht in vollem Umfange zu
verſtehen. Dieſe wird vielmehr nur angedeutet und der
ganze Akt bedeutet nach dem Vorbilde Chriſti vor ſeinem
Leiden und Sterben einen Akt der Erniedrigung des
Höchſt=
geborenen im Lande vor den ehrwürdigſten ſeiner
Unter=
tanen. Für die Feier beſteht ein beſtimmt
vorgeſchriebe=
nes Reglement, das ſtreng eingehalten wird. Schon
Mo=
nate vorher werden dem Hofmarſchallamte Vorſchläge
unterbreitet, welche Perſonen aus den einzelnen
Gegen=
den des Landes für würdig erachtet werden, an der
Fuß=
waſchung teilzunehmen. Ausgeſucht werden die zwölf
älteſten Männer des Königreiches, ſoweit ſie einen
ein=
wandsfreien Lebenswandel geführt und ſich im Zuſtande
einer gewiſſen Bedürftigkeit befinden. Die Auserwählten
werden auf Koſten der königlichen Zivilliſte nach München
gebracht und hier verpflegt. Am eigentlichen Tage der
Zeremonie verſammeln ſich die Apoſtel mit den
ſogenann=
ten zwölf Sklavenmädchen in der St. Peterskirche zu
einem feierlichen Hochamt, wobei ſie kommunizieren
Hier=
auf wird den Greiſen ein Frühſtück gereicht, worauf ſie
ſich in feierlichem Zuge nach der Reſidenz in den
ſoge=
nannten goldenen Saal begeben. Hier ziehen ſie das
vio=
lette Apoſtelkleid an und ſetzten die gleichfalls violetten
Apoſtelmützen auf. Dann geht es in den Herkulesſaal, der
mit Blattpflanzen geſchmückt iſt. In Gegenwart der
Mit=
glieder des diplomatiſchen Korps und der Hofgeſellſchaft
wird dann vom Prinz=Regenten die eigentliche
Fuß=
waſchung vorgenommen. Es war in dieſem Jahre das
erſte Mal, daß der Prinz=Regent Ludwig die
Zeremonie vornahm. Der Regent legte Helm und Säbel
ab, kniete vor jedem der Greiſe nieder und vollzog die
Zeremonie, die im weſentlichen nur aus einer Andeutung
der Fußwaſchung beſtand. Die Herren ſeines perſönlichen
Gefolges leiſteten ihm dabei Beihilfe. — Stiftspropſt von
Hecher küßte dann den Fuß jedes Einzelnen. — Nach
Be=
endigung der Feier erhielt jeder der Apoſtel einen ſeidenen
Beutel mit je 40 Mark Inhalt. Auch hatte ſich der Regent
vorher nach gewiſſen Liebhabereien der alten Leute
erkun=
digen laſſen und beſchenkte einzelne noch weiter mit Rauch=
und Schnupftabak. Von den ſogenannten Sklavenmädchen
erhielt jedes außer neuer Kleidung eine Summe von 15
Mark.
Die diesjährigen zwölf Apoſtel zählten zuſammen
über 1100 Jahre. Der Aelteſte von ihnen war der 96
Jahre alte Auszügler Donnerbauer aus St. Oswald, der
bereits einmal als Apoſtel fungiert hatte. Er war von den
12 Greiſen eigentlich noch der Rüſtigſte und vermag noch
heute ohne Brille die Zeitung zu leſen. Von den anderen
litten die meiſten an Gehörs= und Sehſtörungen. Mehrere
von den Apoſteln haben eine ſehr zahlreiche
Nachkommen=
ſchaft, die bei Donnerbauer bis auf über hundert an
Söh=
nen, Enkeln und Urenkeln angewachſen iſt. — Den zwölſ
Apoſteln wurden noch auf Koſten des Prinz=Regenten
ver=
ſchiedene Sehenswürdigkeiten von München gezeigt,
wor=
auf ſie in die Heimat zurückkehrten.
* Der erſte Zylinderhut. Die Londoner Preſſe feiert
in humoriſtiſcher Weiſe das hundertjährige
Ju=
biläum der „Angſtröhre” und bringt zahlreiche
Erinnerungen an deren erſtes Erſcheinen in der
Oeffent=
lichkeit. Ein Korreſpondent der Pall Mall Gazette meint
jedoch, daß die Jahrhundertfeier des Zylinders etwas
ver=
ſpätet vor ſich geht, denn ſchon am 15. Januar 1797
er=
ſchien ein Hutmacher John Hetherington auf der Straße
und zwar in dem belebteſten Teile der Stadt, auf dem
Strand. Auf ſeinem Kopfe thronte ein Seidenhut. Bald
war Hetherington von einer rieſigen Menſchenmenge um
ringt. Er wurde verhaftet und dem Lordmayor vorgeführt
unter der Anklage, öffentliches Aergernis erregt zu haben.
Der Polizeibeamte, der die Verhaftung vorgenommen
hatte, ſagte aus: „Hetherington erſchien auf der Straße
mit hohem Bauwerk auf dem Kopf, das er einen
Seiden=
hut nannte und glänzte und geeignet war, ängſtliche Leute
in Furcht zu verſetzen. Bei dem ungewöhnlichen Anblick
fielen verſchiedene Frauen in Ohnmacht, während Kinder
aufſchrien, Hunde bellten und ein kleiner Junge von der
Menſchenmenge, die ſich angeſammelt hatte, umgeworfen
wurde, wobei er ſich einen Arm brach.‟ Der Verhaftete
erklärte, daß er nur das Recht eines jeden Engländers,
dem jede Freiheit in der Wahl ſeiner Kopfbedeckung
zu=
ſteht, ausgeübt habe. Trotzdem jedoch wurde er verwarnt
und eine Strafe von 10000 Mark wurde ihm für einen
Wiederholungsfall angedroht. Dieſes Urteil erregte
ſei=
nerzeit die Entrüſtung der Times. In ihrer Nummer vom
16. Januar 1797 beſchrieb ſie den von Hetherington
ge=
tragenen Hut „als einen bedeutenden Fortſchritt in der
Bekleidungsreform, der früher oder ſpäter dazu beſtimmt
ſein wird charakteriſtiſch für die Allgemeinheit zu werden.
Wir ſind der Anſicht, daß die Beamten der Krone ſich
ge=
irrt haben, als ſie Hetherington verhafteten.”
Der Mode=Drakon von Ohio. Ueber den Damen
des Staates Ohio ſchwebt ein Damokles=Schwert. Im
Parlament berät man mit Eifer ein neues Geſetz, das
Geſetz, betreffend die Moden, die von den Frauen im
Staate Ohio getragen werden dürfen.” Wenn dieſes
Ge=
ſetz Annahme findet, werden fortan Entwurf und
Aus=
führung aller Damenkleider der Oberaufſicht einer Zenſur
unterſtehen, einer Kommiſſion, die aus drei Mitgliedern
beſtehen ſoll, und der ſtets ein Geiſtlicher, ein Vater von
mindeſtens drei Kindern (!) und eine im Dienſte der
Wohlfahrtspflege ſtehende Perſönlichkeit angehören.
Die=
ſer Modezenſur wird die Pflicht auferlegt, „alle Arten und
Modelle von Kleidungsſtücken” zu verbieten, die „nach dem
Urteil der Kommiſſion geeignet erſcheinen, die Tugend und
das Schamgefühl zu untergraben.” Bei der Einbringung
dieſes wunderlichen Geſetzes machte man im Parlamenke
von Ohio geltend, daß die „Schamloſigkeit der von Frauen
auf der Straße getragenen Kleidung die Urſache der
über=
das Land hingehenden großen Wogen der Unmoral”ſei,
Der Prinz von Wales
in Darmſtadt.
* Der Prinzvon Wales, der am Samstag
vor=
mittag 10 Uhr, von Wiesbaden abgereiſt war, nahm
zu=
nächſt noch Aufenthalt in Frankfurt und traf am Samstag
abend 6 Uhr 10 Min. im Automobil hier ein, um die
Feiertage im Kreiſe ſeiner hohen Verwandten zu
ver=
leben. Im Gefolge des Prinzen, der im Neuen Palais
Wohnung nahm, befanden ſich Major Cadogan und
Pro=
feſſor Fiedler aus Oxford. Am Sonntag früh 8 Uhr nahm
der Prinz an der Kommunion in der Hofkirche teil; um
11½ Uhr begab er ſich mit den Herren ſeiner Begleitung
zu Fuß in die Hoffirche, um dem engliſchen Gottesdienſt
beizuwohnen, der von dem engliſchen Kaplan in Davos,
Rev. Hope=Jones abgehalten wurde. Während des
Gottes=
dienſtes nahm der Prinz in dem Schiffe der Kirche Platz.
Die Nachmittagsſtunden verbrachte der Prinz im
Fa=
milienkreiſe. Nach 5 Uhr machte er in Begleitung des
Prof. Fiedler einen fünfviertelſtündigen Spaziergang
nach Beſſungen zu. Abends fand Familientafel ſtatt. Am
zweiten Feiertage 10 Uhr vormittags traf Prinzeſſin
Heinrich von Preußen mit dem Prinzen Sigismund hier
ein und wurde von dem Prinzen Heinrich und dem
Groß=
herzogspaar am Bahnhof empfangen. Der Prinz von
Wales machte mit dem Großherzog um ½11 Uhr eine
Automobilfahrt nach Kranichſtein und der Roſenhöhe wo
er das Mauſoleum beſichtigte. Nach der Mittagstafel
reiſte der Prinz um ½3 Uhr mit ſeiner Begleitung im
Automobil nach Heidelberg ab. Während der Zeit
des hieſigen Aufenthaltes des Prinzen war ein
Ueber=
wachungsdienſt durch Geheimpoliziſten eingerichtet
wor=
den, die ihr Amt in unauffälliger und taktvoller Weiſe
ausübten.
Ausſtellung der Schülerarbeiten
der Gewerbeſchule Darmſtadt und des
Annaſtifts Beſſungen.
Unter zahlreicher Anteilnahme des Publikums
und der Lehrer und Schüler fand geſtern die Eröffnung
der Ausſtellung der Schülerarbeiten der hieſigen
Gewerbe=
ſchule und des Annaſtiftes Beſſungen durch den Direktor
der Anſtalt, Herrn Profeſſor Dr. Meiſel, ſtatt. Die
reichhaltige Ausſtellung umfaßt zunächſt die
Schüler=
arbeiten von 12 Sonntags=Zeichenklaſſen der
Gewerbe=
ſchule Darmſtadt und der Handwerkerſchule Annaſtift
im Stadtbezirk Beſſungen. Außerdem ſind noch
aus=
geſtellt die Schülerarbeiten der Wintertagesklaſſen, der
Abendzeichenſchule, der Fachkurſe für Dekorationsmaler
und der praktiſchen Fachklaſſen für Kunſtſchloſſerei,
Tapezierer, Holz= und Marmormalerei und Modellieren.
Die ausgeſtellten Zeichnungen der 12 Sonntagsklaſſen
umfaſſen die Gebiete des geometriſchen und
Projektions=
zeichnens, ſowie die darſtellende Geometrie in ihrer
Anwendung auf die verſchiedenen Teile des Handwerks.
Ferner Fachzeichnen für Bauhandwerker, für Metallarbeiter
und Maſchinenbauer, ſowie kunſtgewerbliches Zeichnen
nach Vorlagen und Aufnahmen nach der Natur. In der
Ausſtellung der Wintertagesſchule ſind die gleichen Fächer
vertreten, hier jedoch in viel eingehender Weiſe wie in
den Abendzeichenklaſſen, wobei beſonders auf die wirklich
künſtleriſchen Arbeiten der Möbelzeichner hingewieſen ſein
möge. Der Beſuch dieſer umfangreichen
Schülerausſtell=
ung kann allen denjenigen nur wärmſtens empfohlen
werden, die ſich für die Winterbildung unſerer
gewerb=
lichen Jugend und für das gewerbliche Unterrichtsweſen
im beſonderen intereſſieren.
Die dargebotenen Leiſtungen auf allen Gebieten des
techniſchen Unterrichts laſſen das Beſtreben der Lehrer
er=
kennen, die Schüler zum ſelbſtändigen Nachdenken über
den Zuſammenhang der Konſtruktionen und zu
gewiſſen=
hafter Arbeit des Dargeſtellten anzuleiten. Auch auf
kunſtgewerblichem Gebiete ſind ſehr anerkennenswerre
Leiſtungen zur Ausſtellung gebracht. Die Arbeiten der
Schüler ſind umſo höher anzuſchlagen, wenn man dabei
die wahrhaft bedauernswerten Raum= und
Lichtverhält=
niſſe der hieſigen Gewerbeſchule in Betracht zieht. Im
Intereſſe der Schule, der Schüler und des Handwerks
wäre es dringend zu wünſchen, wenn die bei unſerer
Stadtverwaltung ſchon ſo lange beſtehende Abſicht, der
Gewerbeſchule endlich ein zweckentſprechendes und
würdi=
ges Heim zu ſchaffen, bald in die Tat umgeſetzt würde.
Die Hauptausſtellung befindet ſich im Schulgebäude Ecke
Karls= und Nieder=Ramſtädterſtraße und iſt bis zum 30.
März einſchließlich täglich von 9—12 Uhr und 3—5 Uhr
geöffnet. Die Fachausſtellung für Dekorationsmaler,
über die wir noch berichten werden, befindet ſich in den
unteren Räumen des alten Theaters Eingang
Alexan=
derſtraße Nr. 20. Sie umfaßt ausſchließlich Wand= und
deckenmalereien und iſt während derſelben Zeit täglich
von vormittags 8 Uhr bis nachmittags 5 Uhr für
jeder=
mann geöffnet.
Großherzogliches Hoftheater.
Montag, 24. März.
Hida.
W-l. In der heutigen Aufführung von Verdis
Alda”, die vor gut beſetztem Hauſe ſtattfand, ſtellte ſich
der von nächſter Saiſon ab für unſer Hoftheater engagierte
Kapellmeiſter Paul Ottenheimer dem Publikum als
Dirigent vor. In ſeiner muſikaliſchen Leitung offenbarten
ſich ein feines muſikaliſches Empfinden, viel Stilgefühl
und Temperament, und wenn auch das Beſtreben
erkenn=
bar war, nicht nach einem traditionellen Schema zu
diri=
gieren, ſo trat doch die Subjektivität ſeiner Auffaſſung
nie=
mals aufdringlich in den Vordergrund oder betätigte ſich
im Haſchen nach Effekten, ſondern trug den Stempel einer
vornehmen und gereiften Künſtlerindividualität, die das
Draufgängertum der Jugend überwunden hat.
Durch die ganze Aufführung ging ein echter
künſt=
leriſcher Zug, und auch die Leiſtungen der Soliſten waren
durchaus auf der Höhe. Die Titelpartie ſang erſtmalig
Frl. Geyersbach, die in ihr eine überraſchende Fülle
und Kraft des Tones entfaltete und ſie, wie vorauszuſehen
war, geſanglich glänzend durchführte, auch im Spiel viel
natürliches Temperament an den Tag legte.
Trotzalle=
dem möchten wir Frl. Geyersbach aber nicht raten, ins
hochdramatiſche Fach überzugehen. In der Beſetzung der
übrigen Partien war keine Aenderung eingetreten. Frl
Jacobs legte mit derjenigen der Amneris, die ſie
künſt=
leriſch in jeder Hinſicht beherrſchte, viel Ehre ein. Herr
Becker ſang die anſpruchsvolle und anſtrengende Partie
des Rhadames wieder mit gewohnter ſtimmlicher
Aus=
dauer und geſanglicher Zuverläſſigkeit. Die Partien des
Amonasro, des Oberprieſters und des Königs hatten in
den Herren Weber, Stephani und Semper
be=
währte Vertreter gefunden.
Der Großherzog und die Großherzogin. Prinz und
Prinzeſſin Heinrich von Preußen nebſt den beiden
Prin=
zen=Söhnen wohnten der Aufführung bei.
Unwetter in Amerika.
* New=York, 22. März. Ein Tornado
ver=
nichtete in Alabama, Indiana und in der Stadt Ohio
Werte von Millionen Dollars. Der Ort Lower=Peach=
Tree in Alabama wurde zerſtört. 14 Perſonen wurden
ge=
tötet. In anderen Orten im Weſten und Süden iſt die
Zahl wahrſcheinlich viel größer.
* New=York 22. März. Bei dem geſtrigen
Sturm ſind mehr als 60 Perſonen getötet und über
200 verwundet worden. Die Frühernte wurde vernichtet.
New=York, 22. März. Nach weiteren
Mel=
dungen über die Wirkungen des Orkans im Süden
und mittleren Weſten dürfte die Zahl der Toten
200 erreichen. In Alabama ſind allein, wie gemeldet
wird, 100 Perſonen umgekommen. Eine Meldung aus
Chicago gibt die Jahl der Verletzten im mittleren Weſten
auf 600 an. Die Verkehrsverbindungen ſind vielfach
unterbrochen, überall iſt großer Schaden entſtanden.
Luftfahrt.
St. Gallen, 24. März. Bei dem geſtern hiec
veranſtalteten Flugtag ſtürzten der Flieger Zueſt
und der Paſſagier Kaufmann Brunſchweiler aus
St. Gallen ab. Zueſt erlitt eine Kopfwunde und eine
andere Verletzung. Brunſchweiler, der unter den Motor
geraten war, konnte erſt nach einer halben Stunde
ſchwerverletzt unter den Trümmern hervorgezogen
werden.
Konſtantinopel, 22. März. Der Pilot der
Deutſchen Flugzeugwerke, Scherf, der in türkiſchen
Dienſten ſteht, flog heute vormittag auf ſeinem Mars=
Pfeil=Doppeldecker mit dem Fliegeroffizier Kemal bis
Tſchorlu, wo die Flieger die Hauptmacht der Bulgaren
feſtſtellten. Der Flug hin und zurück dauerte von 6 Uhr
20 Min. bis 10 Uhr 22 Min.
Darmſtadt, 25. März.
* Militärdienſtnachrichten. Zum Generalleutnant
be=
fördert: Prinz Friedrich Karl von Heſſen
Hoheit, Generalmajor, Chef des 1. Kurheſſiſchen Inf.=
Regts. Nr. 81 und à. I. s. des 1. Garde=Drag.=Regts.
Königin Viktoria von Großbritannien und Irland. Zum
Oberſtleutn. befördert: Trommer, Major,
Bataillons=
kommandeur im 5. Großh. Heſſ. Inf.=Regt. Nr. 168, unter
Verſetzung zum Stabe des 4. Weſtpreuß. Inf.=Regts. Nr.
140. Als Bataillonskommandeur mit dem 1.=April 1913
verſetzt: Fiſcher, Major im Generalſtabe des 16.
Armee=
korps, in das 5. Großh. Heſſ. Inf.=Regt. Nr. 168. Mit dem
1. April 1913 verſetzt: die Majore: Frhr. v.
Stoltzen=
berg im Generalſtabe der Armee, unter Enthebung von
der Stellung als Militärattaché bei der Botſchaft in
Madrid und bei der Geſandtſchaft in Liſſabon in den
Generalſtab des 18. Armeekorps; v. Ramm im
General=
ſtabe des Gouvernements von Mainz, in den Generalſtab
des 8. Armeekorps: Füßlein im Generalſtabe der 30.
Diviſion, in den Generalſtab des Gouvernements von
Mainz. Von den zur Dienſtleiſtung beim Großen
General=
tabe kommandierten Offizieren iſt unter Belaſſung beim
Großen Generalſtab in den Generalſtab der Armee mit der
Maßgabe verſetzt, daß er ſein Gehalt bis auf weiteres noch
aus ſeiner bisherigen Stellung zu beziehen hat: Freiherr
v. Fritſch, Oberleutnant im Großh. Artilleriekorps,
1. Großh. Heſſ. Feldart.=Regt. Nr. 25, unter Beförderung
zum überzähligen Hauptmann; von dem Kommando zur
Dienſtleiſtung beim Großen Generalſtab enthoben:
Broi=
cher, Oberleutnant im Garde=Drag.=Regt. (1. Großh.
Heſſ.) Nr. 23, derſelbe hat ein auf den 18. Dezember 1908
vordatiertes Patent ſeines Dienſtgrades erhalten.
Er=
nannt: v. Heſſe, Oberleutnant im Leibgarde=Inf.=Regt.
(1. Großh. Heſſ.) Nr. 115, zum Adjutanten der 34. Inf.=
Brigade (Großh. Mecklenburg.). Zu Bezirksoffizieren bei
den betreffenden Landwehrbezirken ernannt: die zur
Dienſtleiſtung als Bezirksoffiziere kommandierten Majore
zur Disp.: v. Breitenbach beim Landwehrbezirk
Mainz, Albrecht beim Landwehrbezirk II Darmſtadt.
Zum Kompagniechef ernannt: Frhr. v. Buddenbrock=
Hettersdorf, Hauptmann beim Stabe des Leibgarde=
Inf.=Regts. (1. Großh. Heſſ.) Nr. 115. Zum Hauptmann,
vorläufig ohne Patent, befördert: Keim, Oberleutnant
im Leibgarde=Inf.=Regt. (1. Großh. Heſſ.) Nr. 115, unter
Uebertritt zum Stabe des Regiments. Verſetzt: Schoene,
Leutnant im 8. Weſtpreuß. Inf.=Regt. Nr. 175, in das
5. Großh. Heſſ. Inf.=Regt. Nr. 168; Prinz Friedrich
Wilhelm von Heſſen Hoheit Portepee=
Unteroffi=
zier und Abiturient der Haupt=Kadettenanſtalt, als
Fähn=
rich im Thüringer Ulanen=Regt. Nr. 6 angeſtellt. v. Kopp,
Leutnant im 2. Großh. Heſſ. Feldart.=Regt. Nr. 61, zum
Oberleunant befördert. Zum Oberſt befördert: Breiſig,
Oberſtleutnant, Kommandeur der Pioniere des 18.
Armee=
korps. Verſetzt: v. Rodenberg, Oberleutnant im
Großh. Heſſ. Trainbataillon Nr. 18, unter Beförderung
zum Rittmeiſter, vorläufig ohne Patent, als
Kompagnie=
chef in das Pomm. Trainbataillon Nr. 2; die
Zeughaupt=
leute: Jaſchke bei der 4. Artilleriedepot=Direktion, zum
Artilleriedepot in Mainz, Bayer beim Artilleriedepot in
Mainz, zur Artilleriedepot=Inſpektion. Zwecks
Vorberei=
tung für den Schutztruppendienſt vom 15. April bis zum
15. Auguſt 1913 zum Seminar für orientaliſche Sprachen
in Berlin kommandiert: Bender Leutnant im Inf.=
Leibregiment Großherzogin (3. Großh. Heſſ.) Nr. 117. Zu
Fähnrichen befördert: die Unteroffiziere: Eichel) Kei
per im Inf.=Leibregiment Großherzogin (3. Großh. Heſſ.)
Nr. 117, Leipold im 5. Großh. Heſſ. Inf.=Regt. Nr. 168,
Châlons im Leib=Drag.=Regt. (2. Großh. Heſſ.) Nr. 24.
Kadetten=Anſtellung. Die nachgenannten Kadetten der
Haupt=Kadettenanſtalt in der Armee angeſtellt: und zwar:
als Leutnant, vorläufig ohne Patent: die Selektaner,
Por=
tepee=Unteroffiziere: Weiß, im 5. Großh. Heſſ. Inf.=Regt
Nr. 168, Zühlsdorff, im 2. Groß. Heſſ. Feldartillerie=
Regt. Nr. 61; als charakteriſ. Fähnrich: Kalweit, im
Leibgarde=Infanterie=Regt. (1. Großh. Heſſ.) Nr. 115.
Zum Oberleutnant befördert: Leutnant der Reſerve
Lüb=
bert (II Berlin) des Inf.=Regts. Nr. 116, Holzer
Barmen) des Inf.=Leib=Regts. Nr. 117. Zum
Ritt=
meiſter befördert: Oberleutnant der Reſerve
Gilde=
meiſter (I Bremen) Leib=Drag=Regt. Nr. 24.
Zu
Oberleutnants befördert: die Leutnants der Reſerve
Tho=
mas (Mainz) des Inf.=Regts. Nr. 88, Glückert
(Mainz) des Inf.=Leib=Regts. Nr. 117, Schwieder
(Friedberg) des Feldart.=Regts. Nr. 25, Ronimi
(Höchſt), Kämmerer (Mainz), Leutnants der
Land=
wehr=Inf. 1. Aufgebots. Zu Leutnants der Reſerve:
die Vizefeldwebel bezw Vizewachtmeiſter Weſthofen
I Darmſtadt) des Inf.=Regts. Nr. 99, Andreß (I
Darm=
ſtadt) des Leib=Garde=Inf.=Regts. Nr. 115, Clarius
I Darmſtadt) des Inf.=Regts. Nr. 116, Koch (I
Darm=
tadt) des Großh. Art.=Korps, 1. Großh. Heſſ. Feldart.=
Regiments Nr. 25, Schneider (Friedberg) des
Fuß=
artillerie=Regts Nr. 3.
Abſchiedsbewilligungen: Zu den
Reſerve=
offizieren ſeines Truppenteiles übergeführt: Clar im
Inf.=Regt. 116. — In Genehmigung ſeines Abſchiedsge=
ſuches mit der geſetzlichen Penſion und der Erlaubnis
zum Tragen der Regiments=Uniform zur Dispoſition
ge=
ſtellt: le Goullon, Komp.=Chef im Leibgarde=Inf.=
Regt. Nr. 115. — Der, Abſchied mit der geſetzlichen
Pen=
ſion aus dem aktiven Heer bewilligt: Hilgers,
Ober=
leutnant im Inf.=Regt. Kaiſer Wilhelm Nr. 116; zugleich
iſt derſelbe bei den Offizieren der Landwehr=Infanterie
2. Aufgebots angeſtellt. — Der Abſchied mit ihrer
Pen=
ſion bewilligt: den Majoren z. D. und Bezirksoffizieren:
v. Pannwitz, beim Landw.=Bezirk II Darmſtadt, mit
der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf.=Regts.
Bremen (1. Hanſeat.) Nr. 75, Thyl mann beim
Land=
wehr=Bezirk Mainz, mit der Erlaubnis zum Tragen der
Uniform des Leibgarde=Inf.=Regts. (1. Großherzogl.
Heſſ.) Nr. 115. — Cleve, Fähnrich im Leibdrag.=Regt.
Nr. 24 wegen Dienſtunbrauchbarkeit ausgeſchieden.
Der Abſchied bewilligt: Claus, Hauptmann der Reſerve
des Inf.=Regts. Nr. 116, Freiwald (Mainz),
Haupt=
mann der Landwehr=Infanterie 2. Aufgebots, — beiden
mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform.
Zum Stabsarzt befördert: Dr. Hüffell, Oberarzt d.
Land=
wehr 1. Aufgebots, (I Darmſtadt). Zu Oberärzten
beför=
dert: die Aſſiſtenzärzte der Reſerve: Dr. Staudinger
(I Darmſtadt), Dr. Schüppert (II Darmſtadt). Der
Abſchied mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen
Uniform bewilligt: Dr. Nickelsburg, Stabsarzt der
Landwehr 1. Aufgebots, Worms. Der Abſchied bewilligt:
Dr. Rieſe, Stabsarzt, Erbach.
Letzte Nachrichten.
(Wolffs telegr. Korceſp.=Bureau.)
* Berlin, 24. März. In unſerer Meldung aus
Bel=
in betr. die Veränderungen in den Armee=
Inſpektionen iſt richtig zu leſen: Der erſten (
bis=
herigen zweiten) Armee=Inſpektion Danzig das erſte,
zweite, ſiebenzehnte und zwanzigſte Armeekorps
uſw., ferner: Der ſiebenten Armee=Inſpektion ſind
zuge=
teilt das ſechzehnte, achtzehnte und einundzwanzigſte
Ar=
meekorps.
* Fulda, 22. März. Der Bahnarbeiter Heß aus
Schweben (Kreis Fulda) wurde von dem Automobil
eines Berliner Kommerzienrats überfahren und
getötet.
Cuxhaven, 24. März. Das Feuerſchiff „Elbe 1‟
meldet: Die franzoſiſche Bark Marie” iſt im
Schlepp=
tau von zwei holländiſchen Schleppdampfern vor der
Elbe angekommen; ſie war von der Mannſchaft
ver=
laſſen, ſtark manöverierungsunfähig und hatte ſechs Fuß.
Waſſer im Raum.
*Cannes, 24. März. Die Gräfin von
Meren=
berg, die Witwe des Prinzen Nikolaus von Naſſau,
iſt geſtern geſtorben. Die Leiche wird in der Kapelle
der ruſſiſchen Kirche aufgebahrt und nach Deutſchland
übergeführt werden.
* Shanghai, 22. März. Sungſchiaojen, auf den
vorgeſtern auf dem Bahnhof ein Attentat verübt wurde,
iſt heute geſtorben. Er empfing vor ſeinem Tode
einen Brief, der mit Mann von Eiſen” unterzeichnet wär,
in dem der Täter erklärt, ihn für den General Huanghſing
gehalten zu haben, und den Irrtum bedauert. Der Tod
Sungſchiaojens, von dem man ſich viel verſprach, wird
allgemein beklagt.
Berlin, 22. März. Die der ruſſiſchen Dame
vor einigen Tagen entwendeten Juwelen ſind
ämtlich herbeigeſchafft und der Eigentümerin zurückgeſtellt
worden. Verhaftet wurde in dieſer Angelegenheit
in Banſin ein Juwelier, der es übernommen hatte, die
wertvollſten Stücke der Juwelenſammlung für 40000 Mk.
zu veräußern. Der Mann der verhafteten Frau
Pfef=
fer welcher Selbſtmord beging, iſt an dem Diebſtahl
unbeteiligt. Er war zwar am Abend der Tat im Union=
Theater, aber nicht, um ſich am Diebſtahl zu beteiligen,
ſondern aus Eiferſucht. Als Frau Pfeffer, die übrigens
die eigentliche Urheberin des Diebſtahls iſt, der
Selbſt=
mord ihres Mannes mitgeteilt wurde, wollte ſie
eben=
falls Selbſtmord begehen. Sie legte darauf ein
umfaſſen=
des Geſtändnis ab.
—Berlin, 23. März. Wie die Tägliche Rundſchau
er=
fährt, hat der Bundesrat in bezug auf die
einma=
lige Vermögens=Abgabe einen einheitlichen Satz
von 5 für das Tauſend endgültig
beſchloſ=
ſen. Die Staffelung iſt aus beſtimmten Gründen fallen
gelaſſen worden. Dieſem Steuerſatze iſt ein erfaßbares
Vermögensobjekt von 200 Milliarden zugrunde gelegt, ſo
daß die notwendige Milliarde aus der einmaligen
Ver=
mögensabgabe bei einem Steuerſatze von 5 für das
Tau=
ſend dem Reichsfiskus zufließen dürfte. Ueber die
ein=
maligen Ausgaben wird der Bundesrat in der nächſten
Dienstagſitzung Beſchluß faſſen. Dem Bundesrat ſoll der
Entwurf eines Geſetzes über Beſteuerung
nicht=
phyſiſcher Perſonen (offene Geſellſchaften,
Aktien=
geſellſchaften, G. m. b. H. uſw.) vorliegen, und zwar will
man ſich am Dienstag darüber ſchlüſſig werden, ob man
die beſtehenden Geſellſchaftsſteuern der Bundesſtaaten
dem Reiche übertragen ſoll, oder eine geſonderte
Reichs=
ſteuer einführt. Auch ein zweiter, neuerlich aufgetauchter
Beſitzſteuerplan wird den Bundesrat beſchäftigen. Es
verlautet, daß der Gedanke, den Vermögenszuwachs zu
beſteuern, unter einem gänzlich neuen Geſichtspunkte
wie=
der aufgeommen werden ſoll, und zwar in der Weiſe, daß
die hauptſächlichſten Bedenken der Bundesſtaaten gegen
den Kühnſchen Entwurf wegfallen. Es läßt ſich
natür=
lich nicht vorausſehen, wie die Entſcheidung des
Bundes=
rats ſchließlich ausfallen wird.
Ein Arzt ſchreibt:
„Es vergeht wohl kein Tag, an welchem
ich nicht ein oder mehrere Male „Califig”
verordne, das ich immer noch als das
diäte=
tiſche Mittel zur Erzielung einer dauernd —
geregelten Darmtätigkeit anſehe.” Aehnlich —
rn ſich viele andere über dieſes vorzüc
liche Abführmittel. Viele benützen „Caliſig‟
in ihrer eigenen Familie. Kann es wohl
eine beſſere Empfehlung geben?
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Hausfrauen die DelikateßMargarine=Marken „
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krone” und „Siegerin” ſowie die Pflanzenbutter=
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bekannten Margarine=Fabrik A. L. Mohr, Altona=
Bahrenfeld.
Kanitemactrichten.
(*7787
Die Geburt eines
Jungen
zeigen an
Dr. med. E. Voltz und Frau
Aenne, geb. Hoffmann.
Arheilgen, den 21. März 1913.
Todes=Anzeige.
Verwandten, Freunden und Bekannten
hier=
mit die traurige Mitteilung, daß mein treuer
Gatte, unſer guter Vater, Schwiegervater,
Groß=
vater, Schwager und Onkel‟
Herr Siegmund May
heute nach kurzem, ſchwerem Leiden im 68.
Lebens=
jahre ſanft entſchlafen iſt.
Darmſtadt, Heidelberg, den 23. März 1913.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Babette May, geb. Vogel.
Berta Wurzinger, geb. May.
Frieda Bodenheimer, geb. May.
Siegfried May.
Ferdinand Bodenheimer u. 2 Enkel.
Die Beerdigung findet Dienstag, den 25. März,
nachmittags 3 Uhr, vom Trauerhauſe
Land=
wehrſtraße 19½ aus, ſtatt.
(7072
Blumenſpenden dankend verbeten.
Dankſagung.
Für die unendlich vielen Beweiſe aufrichtiger
Teilnahme bei dem ſchweren Verluſte unſeres
durch die Exploſion in der Mädchen=Mittelſchule
ſo tragiſch ums Leben gekommenen teuren,
unver=
geßlichen Töchterchens und Schweſterchens
Anna Elisabeth Kämmerer
ſagen wir Allen, die uns Troſt in unſerm bitteren
Schmerz geſpendet haben, unſeren innigſten,
tief=
gefühlteſten Dank. Insbeſondere danken wir Herrn
Oberbürgermeiſter Dr. Gläſſing, Herrn
Bürger=
meiſter Mueller und der Einwohnerſchaft
Darm=
ſtadts, desgleichen Herrn Kaplan Quinkert für die
troſtreiche Grabrede, der Stadtverwaltung für die
Kranzniederlegung, ſowie für die zahlreichen
Blumen= und Kranzſpenden, ferner Allen, welche
unſerem Kinde das letzte Geleit zur ewigen Ruhe
gegeben haben. Namentlich aber danken wir den
Aerzten, Herrn Medizinalrat Dr. Fiſcher u. Herrn
Dr. Rullmann, welche unermüdlich für die
Er=
haltung des jungen Lebens beſorgt waren, ſowie
den Schweſtern des ſtädtiſchen Krankenhauſes für
ihre liebevolle Pflege.
(7060
In tiefer Trauer:
Familie Kämmerer.
Darmſtadt, am 22. März 1913.
Todes=Anzeige.
(Statt jeder beſonderen Anzeige.)
Verwandten, Freunden und Bekannten
hier=
mit die traurige Mitteilung, daß meine liebe
Gattin, unſere gute Mutter, Schwiegermutter
(B7070
und Großmutter
Frau Justine Kugel
geb. Presson
heute vormittag 8¼ Uhr nach langem, ſchwerem
Leiden ſanft verſchieden iſt.
Um ſtille Teilnahme bitten
im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Ludwig Kugel.
Darmſtadt, den 24. März 1913.
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 26. März,
nachmittags 2 Uhr, vom Trauerhauſe
Seekatz=
ſtraße 10 aus, auf dem Beſſunger Friedhof ſtatt.
Todes=Anzeige.
Verwandten, Freunden und Bekannten die
traurige Nachricht, daß unſere liebe, teuere,
herzensgute und unvergeßliche Tochter,
Schweſter, Enkelin, Nichte und Couſine
Liesel Bräuning
Diakonieschwester
in dem von ihr gewählten ſchweren Berufe,
in=
mitten treuer und gewiſſenhafter Pflichterfüllung,;
nach kurzem, aber ſchwerem Leiden, im Alter
von 21 Jahren verſchieden iſt.
Im Namen der Hinterbliebenen:
Hermann Bräuning, Oberbahnassistent.
Darmſtadt, den 22. März 1913.
(7071
(Emilſtr. 44, I.)
Die Beerdigung findet am Dienstag, 25. März,
nachmittags um 3½ Uhr, von der Kapelle
des Friedhofes aus, ſtatt.
Kriegerverein
Darmſtadt.
Die Beerdigung unſeres
Mit=
glieds und Feldzugskameraden
Herrn Siegmund May, Privatier
findet am Dienstag, den 25. März,
nachmit=
tags 3 Uhr, vom Sterbehaus Landwehrſtr. 19½
aus, ſtatt. Wir erſuchen die Kameraden von
Lahr bis Probſt, ſowie des 3. Bezirks ſich dort
(7076
zu verſammeln.
Der Vorſtand.
Danksagung.
Für die vielen Beweiſe herzlicher
Teilnahme beim Hinſcheiden unſeres
treuſorgenden, uns unvergeßlichen
Vaters und Schwiegervaters
Herrn Karl Büchner
Eisenbahnbetriebsingenieur
ſagen aufrichtigen Dank
die trauernden Hinterbliebenen.
Darmſtadt, 25. März 1913. (7048
Todes=Anzeige.
(Statt jeder beſonderen Mitteilung.)
Heute morgen iſt unſere treue Schweſter
und Couſine
Frau Elise Frank Wue.
geb. Spamer
durch einen ſanften Tod von ihrem langjährigen
Leiden erlöſt worden.
Wir bitten um ſtille Teilnahme.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Darmſtadt, den 24. März 1913. (7073
Die Beerdigung findet in der Stille ſtatt.
Dankſagung.
Für die aufrichtigen Beweiſe herzlicher
Teil=
nahme während der ſchweren Krankheit und dem
Hinſcheiden meines lieben, unvergeßlichen Sohnes
Friedrich
ſage ich Allen, insbeſondere Herrn Pfarrer
Kle=
berger für ſeine troſtreiche Grabrede, dem
Geſang=
verein „Concordia” für den erhebenden Grabgeſang,
ſeinen Freunden und Kollegen für die Ehrung,
ſowie für die zahlreichen Blumenſpenden meinen
(*7771
innigſten, tiefgefühlten Dank.
Die tieſtrauernden Hinterbliebenen
in deren Namenz
Frau Georg Wurm Witwe.
Darmſtadt, den 20. März 1913.
Dankſagung.
Für die vielen Beweiſe herzlicher Teilnahme
bei dem Hinſcheiden unſerer unvergeßlichen Mutter
Frau Katharine Mendel Wwe.
geb. Lenz
ſagen wir Allen unſern innigſten Dank. (7074
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Hermann Wenzel.
Men
Großh. Hoftheater (Ab. A). Anfang 7 Uhr, Ends
10 Uhr: Der Bettelſtudent”.
Vorſtellung um 8¼ Uhr im Orpheum.
Konzerte: Ludwigshöhe um 4 Uhr. — Schützenhof um
7 Uhr.
Bilder vom Tage (Auslage Rheinſtraße 23): König
Georg I. von Griechenland, der neue König von
Griechenland; zum Präſidentſchaftswechſel in den
Ver=
einigten Staaten von Amerika; der Einzug der Griechen
in Janina; vom Oſterreiten in der Wendei.
Verſteigerungskalender.
Mittwoch, 26. März.
Hofreite=Verſteigerung des Ludwig Finger
(Rhönring 1) um 10 Uhr auf dem Ortsgericht I.
Verſteigerung uneinbringlicher
Sendun=
gen um 10 Uhr im Hofe des Hauptpoſtamtes.
Güter=Verſteigerung um 10 Uhr in der Halle der
Güterabfertigung (Hauptbahnhof).
Marktſtandplätze=Verſteigerung um 9 Uhr
in der Turnhalle am Woogsplatz.
Altmaterial= uſw. Verſteigerung um 9 Uhr im
Wagenhaushofe Eſchollbrückerſtraße 18.
Dünger=Verſteigerung um 10 Uhr in der
Train=
kaſerne (Eſchollbrückerſtraße)
Nutzholz=Verſteigerung um 9 Uhr im
Reſtau=
rant „Zum heiligen Kreuz”
Holzverſteigerung um 9 Uhr in der Gaſtwirtſchaft
„Zum Löwen” zu Nieder=Ramſtadt.
Naturwein=Verſteigerung um 12 Uhr im
Bahnhofſaal zu Bingen.
Druck und Veliagt z. 6. Witichſche Haſtuchdrucheret.
Verantwortlich für den politiſchen Teil, für Feuilleton,
Reich und Ausland: Dr. Otto Waldaeſtel; für den übrigen
redaktionellen Teil und Letzte Nachrichten: Max Streeſe;
für den. Inſeratenteil, Inſeratbeilagen und Mitteilungen
aus dem Geſchäftsleben: Hans Heitz, ſämtlich in Darmſtadt.
— Für den redaktionellen Teil beſtimmte Mitteilungen ſind
an die „Redaktion des Tagblatts” zu adreſſieren. Etwaige
Honorarforderungen ſind beizufügen; nachträgliche werden
nicht berückſichtigt. Unverlangte Manuſkripte werden nicht
zurückgeſandt.
bleibt unſer Geſchäft ab heute, Dienstag, 3 Uhr bis
Wegen eingetretener Trauer
Montag, den 31. ds., früh 8 Uhr geſchloſſen.
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zur Befreiung vom obligatorischen Unterricht.
Hauswirtſchaftliche Kortlbildungeſchule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 7. April d. Js.
Für Schülerinnen aus dem Stadtteil Beſſungen findet der Unterricht
im Mittelſchulgebäude an der Hermannsſtraße, für ſolche aus dem
Nordweſtviertel im Schulhauſe in der Lagerhausſtraße, für alle
übrigen im Schulhauſe in der Rundeturmſtraße ſtatt.
Anmeldungen für alle Abteilungen werden, ſoweit ſie nicht
bereits gelegentlich der Ausſtellung ſtattgefunden haben, Montag,
den 31. d. Mts., vormittags von 16 bis 12 Uhr, im
Schul=
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ſtraße 40) von dem Leiter der hauswirtſchaftlichen
Fortbildungs=
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Stopfen und Sticken, Bügeln, Kochen, hauswirtſchaftliches Rechnen
und Deutſch, ſowie außerdem für vorgeſchrittene Schülerinnen
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fertigung von einfachen Kleidern.
Schulgeld:
a) für hieſige Schülerinnentvierteljährlich drei Mark,
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schreiben, Englisch und Französisch.
Anmeldungen nehmen entgegen: Frl. A. Ruths,
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on ſind von beſten Kreiſen vorzüglich empfohlen. Anmeldungen
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Die Direktion: Wilhelm Schmitt, Willy Hutter.
Die Einſihrung einr ſühbiſchen Biliſenr.
Ich bringe hiermit den Wortlaut der Ortsſatzung für die
Erhebung einer ſtädtiſchen Billetſteuer zur öffentlichen Kenntnisnahme.
Anmelde= und Steuererhebſtelle nach § 4 der Satzung iſt das
ſtädtiſche Steuerbureau, Stadthaus, Erdgeſchoß links. Daſelbſt wird
jede Auskunft bezüglich der Billetſteuer erteilt.
Darmſtadt, den 20. März 1913.
Der Oberbürgermeiſter:
Dr. Gläſſing.
Ortsſtatut
für die Erhebung einer Billetſteuer.
Auf Grund des Geſetzes, die Billetſteuer betreffend, vom
21. März 1910 wird auf Beſchluß der Stadtverordneten=Verſammlung
vom 13. Februar 1913 und mit Genehmigung Großh. Miniſteriums
des Innern vom 10. März 1913 zu Nr. M. d. J. 4152 nachſtehende
Ortsſatzung erlaſſen.
§ 1.
Die im Gemarkungsbezirk der Stadt Darmſtadt ſtattfindenden
Veranſtaltungen nachbenannter Art unterliegen einer vom
Eintritts=
geld zu berechnenden Abgabe (Billetſteuer).
Es kommen in Betracht:
Theatervorſtellungen aller Art einſchließlich derjenigen in
Varietétheatern, Muſik= und Geſangsaufführungen und
Konzerte jeder Art, Kabarett=, Zirkus=, Kunſtreiter= und
buden und Panoramen, komiſche und ſpiritiſtiſche Vorträge,
Karnevalſitzungen, Masken= und Koſtümbälle, Koſtümbaſare,
Koſtümfeſte, Wettrennen, Wettfahren, Wettrudern,
Wett=
ſchwimmen, Wettſpiele, ſowie Unternehmen ähnlicher Art.
§ 2.
Der Steuer unterliegen nicht:
1. Die Theatervorſtellungen im Großh. Hoftheater.
2. Unternehmungen der in § 1 bezeichneten Art auf Meſſen
und Märkten, ſowie bei allgemeinen Volksfeſten.
3.:Veranſtaltungen der in § 1 bezeichneten Art, bei denen der
Einzeleintrittspreis weniger als 20 Pfennig beträgt.
Die Veranſtaltungen von Vereinen, die Mitgliederbeiträge
erheben, unterliegen nur inſoweit der Steuer, als ein beſonderes
Eintrittsgeld in irgend einer Form erhoben wird.
Die Steuer kann von dem Oberbürgermeiſter in
Ausnahme=
fällen erlaſſen werden, wenn ein wohltätiger oder gemeinnütziger
Zweck in Betracht kommt.
§ 3.
Die Steuer beträgt 10% des Eintrittspreiſes, mindeſtens jedoch
5 Pfennig für den Einzeleintrittspreis.
Der bei der Berechnung ſich ergebende Steuerbetrag iſt ſtets
auf einen durch fünf teilbaren Betrag nach oben abzurunden.
Unentgeltlich ausgegebene Eintrittskarten (Freikarten) ſind nur
dann von der Steuer befreit, wenn ſie als ſolche von dem
Ober=
bürgermeiſter anerkannt ſind. Sie müſſen mit dem ſtädtiſchen
Dienſt=
ſtempel und dem amtlichen Vermerk „ſteuerfrei” verſehen ſein.
Werden Ausweiſe mit Berechtigung zum Beſuch einer beſtimmten
Zahl von Veranſtaltungen (Dutzendkarten, Abonnementskarten)
aus=
gegeben, ſo unterliegt der Geſamtwert eines derartigen Ausweiſes,
ohne Rückſicht auf den jeweiligen Kaſſenpreis der Veranſtaltungen,
der Steuer.
§ 4.
Jede ſteuerpflichtige Veranſtaltung muß ſpäteſtens 24 Stunden
vorher bei einer von dem Oberbürgermeiſter zu beſtimmenden Stelle
(Anmeldeſtelle) angemeldet werden.
Zur Anmeldung iſt ſowohl der Veranſtalter als auch der
Beſitzer der Räume uſw., in denen die Veranſtaltungen ſtattfinden,
verpflichtet.
Bei der Anmeldung müſſen die zur Beurteilung der
Steuer=
pflicht und der Steuerhöhe erforderlichen Merkmale angegeben und
das Lokal bezeichnet werden, in welchem die Veranſtaltung ſtattfindet.
Zugleich ſind auf Grund eines doppelt auszufertigenden
Ver=
zeichniſſes (Vordrucke hierzu ſind bei der Anmeldeſtelle erhältlich)
ſämt=
liche Eintrittsausweiſe zur Abſtempelung vorzulegen. Die
Eintritts=
ausweiſe miſſen fortlaufend numeriert ſein und den Namen des
Ver=
anſtalters, den Tag der Veranſtaltung und den Preis aufgedruckt
enthalten.
Ein Anmeldeverzeichnis, mit entſprechendem Vermerk verſehen,
wird mit den abgeſtempelten Karten zurückgegeben.
Am Vormittag des auf die Veranſtaltung folgenden Werktags
iſt alsdann eine Nachweiſung der eingenommenen ſteuerpflichtigen
Eintrittsgelder, unter Angabe der Einzelpreiſe, bei der Anmeldeſtelle
einzureichen. Die nichtverkauften Eintrittsausweiſe ſind hierbei
vor=
zulegen. Die Steuer wird berechnet und iſt ſofort bei der
Anmelde=
ſtelle zu bezahlen.
Die Anmeldeſtelle kann auch verlangen, daß die Steuer bei der
Abſtempelung von Eintrittsausweiſen im voraus entrichtet wird. Die
Rückvergütung etwa zuviel erhobener Steuer erfolgt alsdann nach
Ein=
reichung und Prüfung der Abrechnung.
Bei Veranſtaltungen kleineren Umfangs oder von längerer
Dauer iſt die Feſtſetzung eines Pauſchſteuerbetrags für jede
Vor=
ſtellung zuläſſig. Dieſer Pauſchbetrag iſt immer im voraus zu entrichten.
Dem Oberbürgermeiſter bleibt es vorbehalten, an Stelle der
vorerwähnten Steuerberechnungsverfahren andere Maßnahmen
ein=
zuführen, insbeſondere auch zu verlangen, daß für gewiſſe
Veran=
ſtaltungen ſämtliche Eintrittsausweiſe gegen Entrichtung der
Selbſt=
koſten von der Stadt bezogen werden müſſen. Wenn die für den
ſtädtiſchen Steueranſpruch maßgebenden Anmeldungen nicht oder nur
unvollſtändig erfolgen, auch nicht durch ordnungsmäßige
Aufzeich=
nungen nachgewieſen werden, ſo iſt der Oberbürgermeiſter vorbehältlich
der Strafbeſtimmung in § 6, befugt, für jeden Veranſtaltungstag
einen Pauſchbetrag feſtzuſetzen.
§ 5.
Für den richtigen Eingang der Steuer haften die Unternehmer
der Veranſtaltungen und die Beſitzer der Räume, in denen
ſteuer=
pflichtige Veranſtaltungen ſtattfinden, als Geſamtſchuldner.
Es iſt das Recht und die Pflicht der Saalbeſitzer uſw. ſich zu
vergewiſſern, daß für die in ihren Räumen uſw. ſtattfindenden
Ver=
anſtaltungen das für die Steuereinziehung vorgeſchriebene Verfahren
beobachtet wurde.
Sämtliche Eintrittsausweiſe müſſen mit dem ſtädtiſchen
Steuer=
ſtempel verſehen ſein, auch muß eine beſcheinigte Anmeldung vorliegen.
War die Steuer als Pauſchalſumme feſtgeſetzt worden, dann genügt
die erteilte Steuerquittung als Nachweis für die Erfüllung der
Be=
ſtimmungen dieſer Ortsſatzung.
Den mit der Kontrolle des richtigen Steuereingangs betrauten
ſtädtiſchen Beamten iſt jederzeit freier Zutritt zu allen Veranſtaltungen
zu gewähren. Auf Verlangen iſt ihnen zum Zweck der Nachprüſung
der gemachten Angaben der Einblick in die vorhandenen
Geſchäfts=
bücher, Belege und ſonſtigen Geſchäftspapiere zu geſtatten.
§ 6.
Wer den Vorſchriften dieſer Ortsſatzung zuwiderhandelt, wird
mit Geldſtrafe bis zu 500 Mark beſtraft, ſofern nicht nach geſetzlichen
Vorſchriften eine höhere Strafe verwirkt iſt. Die hinterzogene
Ab=
gabe iſt nachzuentrichten.
Die Strafe wird nach den Vorſchriften des Geſetzes vom
20. September 1890 über die Einführung des Verwaltungsſtrafbeſcheids
bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften über die Erhebung
öffentlicher Abgaben und Gefälle ausgeſprochen und fließt in die
Stadtkaſſe.
Im Falle der Uneinbringlichkeit iſt die Strafe nach den
Vor=
ſchriften des Strafgeſetzbuches in Haft umzuwandeln.
Dieſe Satzung tritt am 1. April 1913 in Kraft.
Darmſtadt, den 20. März 1913.
Der Oberbürgermeiſter.
(7003imd
Verlosung von Schuldverschreibungen
der Staur Darmstaut.
In Vollziehung des Schuldentilgungsplanes der Stadt Darmſtadt ſind heute nachſtehende
3½ %ige Schuldverſchreibungen auf den Inhaber durch Verloſung zur Rückzahlung berufen worden, nämlich:
1. Rückzahlbar am 1. Juli 1913.
Buchſtabe G Abt. I über 1000 Mk. Nr. 39, 45, 80, 92, 204. 210, 289, 325, 392, 677. 871, 909, 1052. 1067.
I „ II über 500 Mk. Nr. 80, 104, 158, 173, 207, 313, 442, 456, 477, 560, 642, 709, 749,
856, 1163.
„ G „ III über 200 Mk. Nr. 46, 68, 105, 135, 334, 393, 437.
2. Rückzahlbar am 1. September 1913.
Buchſtabe M Abt. I über 2000. Mk. Nr. 133, 190, 305, 313, 366, 412, 623, 668, 1032. 1038. 1077. 1080.
M „ II über 1000 Mk. Nr. 96, 132, 282, 369, 461, 561, 592, 594, 653, 681, 780, 876, 882,
,
1002, 1049, 1202 1235, 1279, 1335, 1367, 1429, 1664, 1696, 1818, 2048, 2226, 2241.
„ MI „III über 500 Mk. Nr. 63, 149, 298, 344. 371, 390, 464, 662, 719, 862, 988, 1000, 1133,
1142, 1266, 1302. 1442, 1494, 1518, 1545 1701, 1704, 1975, 2023, 2025, 2102, 2134.
M „ IV über 200 Mk. Nr. 19, 76, 398, 415, 505, 670, 742, 945, 947. 1140.
Die Einlöſung aller Stücke geſchieht bei der Stadtkaſſe Darmſtadt; außerdem für das
Anlehen Buchſt. ( bei der Bank für Handel und Induſtrie zu Darmſtadt und Berlin und deren
übrigen Niederlaſſungen; für das Anlehen Buchſt. M bei den Bankhäuſern Delbrück, Schickler & Co.,
Hardy & Co. und bei der Nationalbank für Deutſchland in Berlin, ſowie bei der Deutſchen
Ver=
kinematographiſche Vorſtellungen, Darbietungen in Schau= einsbank, Filiale Darmſtadt (vorm. Bd. 6. Gerst zu Darmſtadt) und bei dem Bankhauſe Ferdinand
(6936si
Sander zu Darmſtadt.
Die Verzinſung der Schuldverſchreibungen hört mit den obengenannten Verfallterminen auf.
Darmſtadt, den 17. März 1913.
Der Oberbürgermeiſter der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Dr. Gläfſing.
HERMANN WERTHEIM, Bankgeschäft
TELEPHON Nr. 2495.
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An- und Verkauf von Wertpapleren zur Anlage und
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Seriöse Raterteilung betreffenden Fragen.
(1294a
Zahlungs=Aufforderung.
Die Beiträge zur
Invaliden=
verſicherung für die Verſicherten,
die einer der hier beſtehenden
Orts=, Betriebs= oder Innungs=
Krankenkaſſen nicht angehören
(Dienſtboten, Mitglieder
einge=
ſchriebener Hilfskaſſen uſw.) für
das I. Vierteljahr 1913 ſind,
bei Vermeidung des
Beitrei=
bungsverfahrens bis längſtens
Ende dieſes Monats, an die
Kaſſe, Waldſtraße Nr. 6, zu
ent=
richten.”
Arbeitgeber, die es unterlaſſen,
die Verſicherungs=Beiträge bis
zu dem oben bezeichneten
Zeit=
punkte abzuführen, können nach
§ 1488 der
Reichsverſiche=
rungsordnung mit Geldſtrafebis
zu 300 Mk. belegt werden.
Darmſtadt, 20. März 1913.
Der Oberbürgermeiſter.
(7053
J. V.: Schmitt.
Steuer=Erhebung.
Das 6. Ziel der
Gemeinde=
ſtener für das Rechnungsjahr
1912 iſt, bei Vermeidung der
Mah=
nung, bis Ende dieſes Monats
an den Werktagen, vormittags von
8½ bis 12½ Uhr, hierher zu
ent=
richten.
Im Intereſſe raſcheſter
Ab=
fertigung an den Zahlſchaltern
wird gebeten, die Gelder
abge=
zählt bereit zu halten.
Darmſtadt, den 1. März 1913.
Die Stadtkaſſe.
Koch.
(5587a
Bekanntmachung.
In dem Verfahren zur
Anleg=
ung des Grundbuchs für die
Ge=
markung Darmſtadt, neue Flur II,
beginnt die Anmeldungsfriſt am
1. April 1913, die Friſt endigt am
30. Juni 1913.
(7050
Die Vorſchriften darüber, was
ſeitens der Beteiligten während
der Anmeldungsfriſt zu geſchehen
hat, können auf der Amtsſtube
des Großherzogl.
Ortsgerichtsvor=
ſtehers 1 und II zu Darmſtadt
und aus dem Anſchlag an den
dortigen Ortstafeln erſehen werden.
Darmſtadt, 19. März 1913.
Großherzogliches Amtsgericht I.
Ifaf
Stoswer-Receru- u. Iaval-
Schrelbmaschinen
auch leihweiſe (6413a
August Engel, Schuchardſtr. 8.
Stwſahri clie,
Kirchſtraße 27
Reparaturen u. Ueberziehen per
ſofort, billig und gut.
(718a
Aus der Landrichter Dr. Müller’ſchen Stiftung zu Darmſtadt
ſind durch die unterzeichnete Behörde vier Unterſtützungslegate von
jährlich 500 Mk. an bedürftige elternloſe Studierende der
Rechts=
wiſſenſchaft aus den Provinzen Starkenburg oder Oberheſſen zu
vergeben. Bewerbungen um dieſe Legate ſind binnen vier Wochen
bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Darmſtadt, den 18. März 1913.
Großherzogliches Miniſterium der Finanzen,
Abteilung für Finanzwirtſchaft und Eiſenbahnweſen.
In Erledigung: Dr. Rohde.
Bauder.
7005a)
Vergebung von Bauarbeiten.
Die bei dem Neubau einer Forſtwartwohnung bei Eberſtadt
vorkommenden Erd= und Maurerarbeiten (ca 170 cbm Erdaushub,
85 chm Bruchſteinmauerwerk, 60 chm Backſteinmauerwerk, 138 qm
Scheidewände, 68 qm Zementbetondecken etc.), Zimmerarbeiten (
Lie=
ferung von Tannenholz ca. 21 chm, 1250 m Holz zu bearbeiten,
126 am Deckenverſchalung, 47 am Giebelverſchalung, 78 am rauhen
Speicherfußboden, gewundene Treppe mit 17 Stufen etc.),
Dach=
deckerarbeiten (ca. 220 qm Biberſchwanzziegeldach, 21 m Firſtdeckung,
10 m Ziegelkehlen und 2 Dachfenſter) werden hiermit zum
Wett=
bewerb ausgeſchrieben.
Die Zeichnungen und Bedingungen liegen vom 27. März bis
12. April d. J. in unſeren Amtsräumen, Paradeplatz Nr. 3, während
der Dienſtſtunden zur Einſichtnahme offen. Die Angebotsformulare
werden, ſolange der Vorrat reicht, gegen Erſtattung der Selbſtkoſten
daſelbſt abgegeben. Ein Verſand derſelben nach auswärts findet nicht
ſtatt. Die Angebote ſind bis Samstag, den 12. April d. J.,
vor=
mittags 10 Uhr, verſchloſſen, portofrei und mit entſprechender
Auf=
ſchrift verſehen bei uns abzugeben, woſelbſt alsdann deren Eröffnung
in Gegenwert etwa erſchienener Bieter ſtattfindet.
(IV,7026, 129
Zuſchlagsfriſt drei Wochen.
Darmſtadt, den 20. März 1913.
Großherzogliches Hochbauamt Darmſtadt.
gez. Diehl.
Verſteigerungs=Anzeige.
Freitag, den 28. März l. J., vormittags 9 Uhr,
verſteigere ich aus einem Nachlaß auf freiwilligem Antrag der Erben,
im Verſteigerungslokale Ludwigshalle, Obergaſſe 12, folgende
Möbel und Haushaltungsgegenſtände:
1 Speiſezimmer=Einrichtung
1 Büfett, in Eichen geſchn., 1 Ausziehtiſch, 9 Stühle mit
Rohr=
ſitz. 1 Serviertiſch, 1 Schaukelſeſſel u. 1 Wiener Rohrſeſſel und
1 Regulator in Eichenholzgehäuſe
1 Schlafzimmer=Einrichtung
2 kompl. Betten mit Sprungfeder=Matratzen, 3 teil. Roßhaar=
Matratzen nebſt Bettwerk, 1 Waſchkommode mit Spiegel, zwei
Nachtiſche, 1 Kommode, 1 Spiegelſchrank, 1 Kleiderſchrank,
illes in nußb. poliert.
ferner 1 Pianino, ſehr gut und volltönig, noch
wenig geſpielt, 1 Damenſchreibtiſch, 1 Nähtiſch, 1
Noten=
ſtänder, 1 Bauerntiſch, 2 Säulen mit Büſten, 6 Stühle und
Bilder, 1 Küchenſchrank und Geräte aller Art:
ferner aus einem weiteren Nachlaß:
1 Sofa, 2 Seſſel mit Cretonne=Bezug, 1 nußbaum=polierten
Spiegelſchrank, 1 Prunkſchränkchen, 1 zweitürig. Kleiderſchrank,
eichen geſchnitzt, dazu paſſend eine Waſchkommode mit
Spiegel=
aufſatz u. 1 Nachttiſch verſch. Tiſche und Stühle, 1
Küchen=
ſchrank. Porzellan, Wäſche und Weißzeug u. a. m.
Intereſſenten empfehle die Beſichtigung Donnerstag
den 27. l. Mts., nachmittags zwiſchen 4 und 5 Uhr, da ſämtliche
Gegenſtände noch ſehr gut erhalten ſind.
Die Verſteigerung findet an den Meiſtbietenden gegen
bare Zahlung ſtatt
Darmſtadt, den 25 März 1913.
(7052id
Ernst Wolkt, Amtsgerichtstarator
Mühlſtraße 62. am Kapellplatz.
Bekanntmachung,
den Kreishaushalt des Kreiſes Darmſtadt betreffend.
Gemäß Art. 43 Abſatz III der Kreis= und Provinzial=Ordnung vom 8. Juli 1911 bringen
wir nachſtehend den Auszug aus der von Großh. Ober=Rechnungskammer revidierten und unverändert
abgeſchloſſenen Rechnung der Kreiskaſſe des Kreiſes Darmſtadt für die Zeit vom 1. April 1910
bis 31. März 1911 zur öffentlichen Kenntnis.
15
Betrag
Betrag
Einnahme:
Ausgabe:
ℳ 10Sl.
ℳℳ 12.
Gemeiten 1n0 6e
21 Kapitalzinſen .
, „
marlanger.
451 525
53)
Beſoldungen
29 570157
,„
3 Gebühren für Duplikate von Mi=
3 Tagegelder und Gebühren.
672965
litärpapieren
3450
24 Botenlohn u. Verkündigungskoſten
544/78
4 Teilweiſer Erſatz d. Entſchädigungen
25 Für Bureaubedürfniſſe und
Gerät=
für an Milbrand,
Rauſch=
ſchaften .
. . . . . . 6 102002
brand und Schweinerotlauf ge=
26 Kreisunterſtützungen . . . . . 191 89001
fallene Tiere . . . . . .
122
822179
Provinzialumlagen .
195 989/85
6 Kapitalzinſen .
4820/19
281 Unterhaltung und Erbauung von
Koſten des öffentlichen Verfahrens
921—
Kreisſtraßen . .
176 192/82
Straſgelder zur Belohnung des
29 Entſchädigung für an Milzbrand,
Aufſichtsperſonals . . . . 421835
Rauſchbrand u. Schweinerotlauf
10 Erſatzpoſten .
44 368199
gefallene Tiere .
1 64558
11 Beiträge zu Wegbau= und Unter=
30 Zuſchuß in andere Kaſſen und für
haltungstoſten
114 554os
gemeinnützige Zwecke . . . 3040/15
12 Aus Nutzungen von Kreisſtraßen 762
23152311 Uneinbringliche Ausſtände .
87-
Gebühren in Bauangelegenheiten I 5 5791941321 Strafgelder zur Belohnung des
14 Beihilfe für ehemalige Kriegsteil=
Aufſichtsperſonals
4 218/35
nehmer
17170—331 Für Vertilgung ſchädlicher Vögel
15 Schlachtvieh= und Fleiſchbeſchau in
134565
und Eichhörnchen . . .
den Landgemeinden
1560/611z4 Koſten der Brandhilfe . .
23105
161 Strafen aus Uebertretungen des
35) Koſten der Nahrungsmittelkontrolle
1 42187
Nahrungsmittelgeſetzes.
445/8136) Beihilfe an ehemalige Kriegsteil=
18 Neu aufzunehmende Kapit alien
20000 .
17 469/88
20 Kaſſevorrat . . . . . . . .
30 157/14137 Penſionen an Kreisangeſtellte und
Beitrag zur Fürſorgekaſſe für
Beamte und Bedienſtete der
Landgemeinden u.
Kommunal=
verbände
2 753149
Sanitätspolizeiliche Aufwendungen 1 10259
39 Sicherheitspolizeil. Aufwendungen
5150
40 Kreisanſtalt für techn. Verarbeitung
u. Verwertung der Tierkadaver 9 40063
41 Für landwirtſchaftliche Zwecke
1 804/19
Schlachtvieh= und Fleiſchbeſchau in
den Landgemeinden . . .
2 324141
42) Auszuleihende Kapitalien . .
1 253146
Summe der Einnahmen . 702 97295
Summe der Ausgaben . 1655 123150
Abſchluß
Die Einnahme beträgt . . . . . . 702 972 ℳ 93 ₰
Die Ausgabe beträgt
655 123 . 50 „
41 845 m. 43 ₰
Verglichen bleibt Reſt
beſtehend in barem Vorrat.
Darmſtadt, den 14. März 1913.
Der Kreis=Ausſchuß des Kreiſes Darmſtadt.
Fey.
Bekanntmachung.
die Verwaltung der Kreis=Abdeckerei des Kreiſes Darmſtadt betreffend.
Gemiß. Art. 48 Abſatz III der Kreis= und Provinzial=Ordnung vom 8. Jult 191 bringen
wir nachſtehend den Auszug aus der von Großh. Ober=Rechnungskammer revidierten und unverändert
abgeſchloſſenen Rechnung der Kreis=Abdeckereikaſſe des Kreiſes Darmſtadt für die Zeit
vom 1. April 1910 bis 31. März 1911 zur öffentlichen Kenntnis.
5
Betrag
Betrag
Ausgabe:
Einnahme:
ℳ (3
ℳ 2S
2
5 995/95) — Allgemeine Verwaltung
Für Häute . . . .
, ,, „
5 839101
8 Gehalt des Verwalters, Löhne des
Für Fett
. ..
Perſonals, Kranken= und Un=
4 083/59
Für Kadavermehl . . . .
518174
fallverſicherung .
.. . . 5 257/63
Sonſtige Einnahmen . .
5 974-
Koſten des Fuhrmeſens .
355/16
Zinſen aus dem Erneuerungsfonds
9 400/63110 Unterhaltung der Gebäude, Reinig=
Zuſchuß aus der Kreiskaſſe
.
ung der Schornſteine
551150
6aZurückzuempfangende Kapitalien . 1000—
11 Unterhaltung der Maſchinen, der
Schlachthauseinrichtung, Putz=,
Pack= und Schmiermaterial
2 45546
12 Heizung, Beleuchtung, Reinigung 2 843103
13 Wagen und Geräte .
1 869141
14 Steuern, Brand= und
Mobiliar=
verſicherung
306143
151 Telephon, Porto, Inſeratgebühren,
510/75
Druckſachen
22910
6 Tagegelder, Remunerationen .
6 299101
Erneuerungsfonds
647/76
18 Vergütung für gefallenes Vieh .
a7 19310s
Summe der Ausgaben
Sunme der Einnahmen ſ 27 1990s
Abſchluß
27 193 ℳ 08 ₰
Die Einnahme beträgt
, „
27193 . 08 „
,
Die Ausgabe beträgt
Vergleicht ſich. .
Darmſtadt, den 14. März 1913.
Der Kreis=Ausſchuß des Kreiſes Darmſtadt.
(7038
Fey.
Bekanntmachung.
Unter Hinweis auf Artikel 33 des Geſetzes vom 24. März 1910 wird hiermit
zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Stempel:
1. für Verkaufs= oder Waagautomaten,
2. für automatiſche Kraftmeſſer,
3. für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums dienen,
4. für alle in öffentlichen Wirtſchaftslokalen aufgeſtellten Klaviere oder ſonſtige
Muſikwerke,
5. für Luxuswagen und Luxusreitpferde,
deren Verſteuerung am 31. März 1913 abläuft, wenn die Abgabepflicht fortdauert
im Monat März zu entrichten iſt.
Die Entrichtung des Stempels erfolgt an allen Wochentagen des Monats
März, vormittags von 9—12 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde im
Regierungs=
gebäude (Neckarſtraße Nr. 3. Zimmer Nr. 9) dahier.
(5811a
Darmſtadt, den 4. März 1913.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt
In Vertr.: Dr. Michel.
Bekanntmachung.
Unter Hinweis auf die §§ 3, 15—27 der Verordnung vom 6. Mai 1907, den
Radfahrverkehr betreffend, ſowie unter Hinweis auf die Strafbeſtimmungen im Falle
einer Verſähummts wird zur öfentlichen Kennnis gebracht, daß die Erhebung des
Stempels für Fahrräder für das Rechnungsjahr 1913
von heute ab bis 31. März 1913 an jedem
Wochentage, vormittags von 9 bis 12 Uhr,
bei Großh. Kreisamt Darmſtadt, Neckarſtraße Nr. 3, im Erdgeſchoß, Zimmer Nr. 9,
ſtattfindet.
Wir fordern daher alle Beſitzer von Fahrrädern, welche ſie auf öffentlichen
Wegen und Plätzen benutzen, auf, die Stempelabgabe während der oben erwähnten
Zeit, unter Vorlage der Radfahrkarten, zu entrichten oder, ſofern die Vorausſetzungen
hierzu vorliegen, während derſelben Zeit (ſ. § 19 Abſ. 2 der Verordnung) Antrag au
Befreiung von der Abgabe zu ſtellen.
Anſprüche auf Befreiung ſind:
1. für die Stadt Darmſtadt bei dem zuſtändigen Polizeirevier,
2. für die Landgemeinden des Kreiſes bei der Großh. Bürgermeiſterei des
Wohnorts
vorzubringen. Befreiungs=Anträge, die nach dem 1. April 1913 geſtellt werden,
können keine Berückſichtigung mehr finden.
Darmſtadt, den 17. Februar 1913.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Michel.
Verordnung, den Radfahrverkehrbetreffend.
Vom 6. Mai 1907, §§ 3, 15—27 der Verordnung.
C. Der Radfahrer.
a) Ausweis über die Perſon des Radfahrers.
§ 3. Wenn ein Fahrrad auf öffentlichen Wegen und Plätzen benutzt werden ſoll,
hat der Beſitzer hiervon dem für ſeinen Wohnort zuſtändigen Kreisamt ſchriftlich oder
mündlich Anzeige zu erſtatten und die in Nr. 58 des Tarifes zum Urkundenſtempelgeſetz
in der Faſſung der Bekanntmachung vom 28. März 1907 vorgeſchriebene Stempelabgabe
für die Radfahrkarte zu entrichten.
Das Kreisamt erteilt dem Anmeldenden eine auf den Namen des Radfahrers
lautende Radfahrkarte, die nach anliegendem Muſter ausgeſtellt wird.
Der Radfahrer hat die Radfahrkarte bei ſich zu führen und auf Verlangen dem
zuſtändigen Beamten vorzuzeigen.
Für Perſonen unter 14 Jahren erfolgt die Ausſtellung auf Antrag des Vaters,
Vormundes oder ſonſtigen Gewalthabers.
Die Radfahrkarte gilt für den Umfang des Deutſchen Reiches.
Radfahrer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Deutſchen Reiches
haben, haben einen anderweiten genügenden Ausweis über ihre Perſon bei ſich zu
führen und auf Verlangen dem zuſtändigen Beamten vorzuzeigen.
E. Vorſchriften über die Stempelabgabe.
§ 15. Die Stempelabgabe für die Jahreskarte (§ 3, Abſ. 1), gültig vom 1. April
bis 31. März des folgenden Jahres, beträgt 5 Mark. Entſteht die Abgabepflicht in der
Zeit zwiſchen 1. Oktober und 31. März des folgenden Jahres, ſo iſt für dieſen Zeitraum
nur die Hälte dieſes Betrages zu entrichten.
§ 16. Das Kreisamt trägt die Anmeldungen unter fortlaufenden Nummern in
ein Verzeichnis ein, erhebt die in § 15 erwähnte Abgabe und erteilt den Anmeldenden
1. eine Radfahrkarte (§ 3),
2. eine Nummerplatte, die der Nummer des Verzeichniſſes entſpricht,
§ 17. Auf der Rückſeite der Radfahrkarte ſind Stempelmarken im Betrage der
entrichteten Abgabe durch das Kreisamt aufzukleben und zu entwerten.
Bei den von der Stempelabgabe befreiten Perſonen (§ 23) erhalten die
Radfahr=
karten auf der Rückſeite den Vermerk „Stempelfrei bis 31. März 19 . .".
§ 18. Die Nummerplatte trägt auf beiden Seiten auf weißem Grund in 6 cm
hoher lateiniſcher Schrift den Anfangsbuchſtaben der Behörde, die die Radfahrkarte
ausgeſtellt hat (für das Kreisamt Dieburg Di) und dahinter in 5 cm hohen Ziffern die
Nummer der Radfahrkarte (§ 16). Die Nummern werden, ie nachdem ſie von einer
Behörde der Provinz Starkenburg, Oberheſſen oder Rheinheſſen zugeteilt worden ſind.
in roter, blauer oder grüner Farbe aufgetragen. Bei den für den Landbezirk eines
Kreiſes ausgegebenen Nummerplatten iſt der betreffende Buchſtabe in der Farbe der
Nummer, bei den Nummerplatten für den Stadtbezirk eines Kreiſes dagegen in
ſchwarzer Farbe ausgeführt.
Das Fahrrad muß beim Befahren öffentlicher Wege und Plätze mit der
Nummer=
platte verſehen ſein. Letztere, deren Inſchrift ſtets in lesbarem Zuſtande erhalten
wer=
den muß, iſt in der Richtung der Längsaxe des Fahrrades und nach vorn gerichtet derart
zu befeſtigen, daß die Inſchrift von beiden Seiten gut ſichtbar iſt. Die Nummerplatte
wird von der Behörde beſchafft und den Beſitzern von abgabepflichtigen Fahrrädern
unentgeltlich geliefert. Wer von der Stempelabgabe befreit iſt, hat die Koſten der
Nummerplate zu erſetzen.
Beſitzer von ſolchen Fahrrädern, die mit Nummerplatten verſehen ſind, dürfen
zur Kontrollierung der Abgabe nicht angehalten werden.
§ 19. Die Abgabe iſt von einer und derſelben Perſon, auch bei einem Wechſel des
Fahrrades, innerhalb desſelben Jahres (1. April bis 31. März) ſtets nur einmal und
zwar erſtmalig bei der Anmeldung des Fahrrades und ſodann alljährlich im Monat
März für das darauffolgende Rechnungsjahr unter Vorlage der Radfahrkarte bei dem
Kreisamt zu entrichten.
Innerhalb der gleichen Friſten haben die Perſonen, die gemäß § 23 Befreiung
von der Abgabepflicht in Anſpruch nehmen, bei dem Kreisamt entſprechenden Antrag
zu ſtellen.
§ 20. Wer den Beſitz eines anmeldepflichtigen Fahrrades im Laufe eines Jahres
aufgibt oder verliert. hat dies dem Kreisamt ſeines Wohn= oder Aufenthaltsortes
läng=
ſtens binnen einer Woche unter Vorzeigung der Karte und Rückgabe der Nummerplatte
anzuzeigen.
Wer, ohne den Beſitz aufzugeben, das Fahrrad auf öffentlichen Wegen und
Plätzen nicht mehr benutzen will, kann ſich durch Abmelden des Rades unter Rückgabe
der Nummerplatte von der weiteren Abgabepflicht befreien.
Die Abmeldung iſt in das nach § 16 zu führende Verzeichnis einzutragen und dem
Abmeldenden auf Verlangen auf der ihm erteilten Karte zu beſcheinigen.
§ 21. Verlegt der Beſitzer eines anmeldepflichtigen Fahrrades ſeinen
Wohn=
oder Aufenthaltsort in einen anderen Kreis, ſo iſt das Rad bei dem Kreisamt, das die
Radfahrkarte ausgeſtellt hat, abzumelden und bei dem für den neuen Wohn= oder
Aufenthaltsort zuſtändigen Kreisamt unter Vorlage der Radfahrkarte anzumelden; das
letztere erteilt eine neue Nummerplatte und zieht die bisher geführte Nummerblatte
behufs Rückgabe an das zuſtändige Kreisamt ein.
§ 22. Es iſt verboten, Nummerplatten eigenmächtig anzufertigen, die Inſchrift
von Nummerplatten eigenmächtig zu ändern und ſolche Nummerplatten zu führer, die
nicht von der zuſtändigen Behörde erteilt ſind.
Der Beſitzer eines mit Nummerplatte verſehenen Fahrrades darf dieſes an
andere Perſonen zur Benutzung auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur vorübergehend
überlaſſen.
F. Ausnahmen.
§ 23. Von der Stempelabgabe ſind befreit!
1. Militärperſonen und ſonſtige Perſonen, die in Dienſten des Reiches oder eines
Bundesſtaates, einer Provinz, eines Kreiſes oder einer Gemeinde ſtehen und
Fahrräder überwiegend zur Erledigung der ihnen obliegenden
Dienſt=
geſchäfte benutzen;
2. Perſonen, die das Fahrrad überwiegend als Beförderungsmittel zur
Arbeitsſtelle oder zur Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes benutzen, ſofern
ihr Einkommen den Betrag von jährlich 1500 Mark nicht erreicht;
3. Schüler, die das Fahrrad überwiegend als Beförderungsmittel zum Beſuche
der in einer anderen Gemeinde oder mindeſtens 2½ Kilometer von der Wohnung
entfernt gelegenen Schule benuten;
4. Perſonen, die ſich zum Kurgebrauch oder weniger als 30 Tage lang im
Groß=
herzogtum aufhalten:
5. Perſonen, die ein Fahrrad, für das die Stempelabgabe bereits entrichtet iß,
vorübergehend benützen (§ 22, Abſ. 2).
§ 24. Wird auf Grund des § 23 eine Befreiung von der Stempelabgabe in
An=
ſpruch genommen, ſo iſt vorzulegen:
1. in den Fällen der Ziffer 1 eine Beſcheinigung der vorgeſetzten Dienſtbehörde
da=
hingehend, daß das Fahrrad überwiegend zu dienſtlichen Zwecken
verwendet wird.
Din den Fällen der Ziffer 2 der letzte Steuerzettel und eine Beſcheinigung der
Bürgermeiſterei ode? Polizeibehörde über das Vorliegen der weiteren
Voraus=
ſetzung. Bei Bedienſteten genügt hinſichtlich des letzten Punktes eine
Beſcheinig=
ung des Arbeitgebers, die jedoch durch die Bürgermeiſterei oder Polizeibehörde
beſtätigt ſein muß;
3. in den Fällen der Ziffer 3 eine Beſcheinigung der Bürgermeiſterei oder der
Polizeibehörde oder des Klaſſenlehrers.
Ueber den Anſpruch entſcheidet, vorbehaltlich der Beſchwerde an das Miniſterium
des Innern, das Kreisamt, bei dem die Stempelabgabe zu entrichten ſein würde.
Die Steuerbehörden ſind verpflichtet, den Kreisämtern auf Verlangen jede zur
Entſcheidung erforderliche Auskunft zu geben.
25. Eine Verpflichtung zum Führen einer Nummerplatte und zum
Mit=
führen einer Radfahrkarte beſteht nicht für die in § 23 Ziffer 1 genannten
Per=
ſonen, wenn:
1. dieſe bei Benutzung des Rades Uniform, Amtskleidung oder ein Amtsabzeichen
tragen, oder
2. das Rad als zu Dienſtzwecke beſtimmt von der vorgeſetzten Behörde kenntlich
gemacht iſt.
§ 26. Ob und inwieweit Ausnahmen von den in Gemäßheit des § 13 ergangenen
Vorſchriften für den dienſtlichen Radfahrverkehr der Beamten der Poſt= und
Tele=
graphenverwaltung und anderer öffentlicher Verwaltungen, ſowie der Gendarmen
zuzulaſſen ſind, beſtimmt das Miniſterium des Innern.
G. Strafbeſtimmungen.
§ 27. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften über die Entrichtung der
Stempelabgabe werden nach dem Geſetz vom 12. Auguſt 1899 über den
Urkunden=
ſtempel in der Faſſung der Bekanntmachung vom 28. März 1907,
Zuwiderhand=
lungen gegen die übrigen Vorſchriften dieſer Verordnung und gegen die darin
vor=
behaltenen allgemeinen oder beſonderen polizeilichen Anordnungen (§ 13) in
Gemäß=
heit des § 366 Nr. 10 des Reichsſtrafgeſetzbuches mit Geldſtrafe bis zu 60 Mark oder
mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft.
Urkundenſtempelgeſetz.
Artikel 31, Abſ. 1. Die im Art. 14 Nr. 2 bezeichneten Perſonen haben, wenn ſie
den Vorſchriften bezüglich der Verpflichtung zur Entrichtung des Stempels
zuwider=
handeln, unbeſchadet ihrer Haftpflicht für den fehlenden Stempel (Art. 14), eine
Geld=
ſtrafe verwirkt, welche dem vierfachen Betrage des hinterzogenen Stempels
gleich=
kommt, mindeſtens aber drei Mark beträgt. Jede zuwiderhandelnde Perſon trifft die
ganze Strafe. Auf Beamte findet dieſe Vorſchrift keine Anwendung.
Abſ. 3. Die Verhängung der Strafe erfolgt nach Maßgabe der Vorſchriften
des Geſetzes, die Einführung des Verwaltungsſtrafbeſcheids bei Zuwiderhandlungen
gegen die Vorſchriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle betreffend,
vom 20. September 1890.
Abſ. 4. Wenn ſich aus den Umſtänden ergibt, daß eine Stempelhinterziehung
nicht hat verübt werden können oder nicht beabſichtigt worden iſt, ſo tritt ſtatt der
vorgedachten Geldſtrafe eine Ordnungsſtrafe bis zu zweihundert Mark ein.
Art. 33. Wer es, den beſtehenden Beſtimmungen zuwider, unterläßt, die nach
den Tarifnummern 10, 35, 41, 49, 50, 53, 60, 90 erforderlichen Erlaubnisſcheine und
Karten zu löſen, verfällt in die im Artikel 31 Abſ. 1 beſtimmte Strafe. Die
Vor=
ſchriften des Artikels 31 Abſ. 2 bis 4 finden entſprechende Anwendung.
Die hinterzogene Stempelabgabe iſt von demjenigen nachzuentrichten, der im
Falle der Löſung des Erlaubnisſcheines oder der Karte zur Zahlung des Stempels
verpflichtet geweſen wäre. Die Einziehung der Abgabe erfolgt nach Maßgabe der
Vorſchriften des Artikels 26.
Unterſteht die Perſon, die nach Abſ. 2 die Stempelabgabe nachzuentrichten hat,
wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geiſtigen oder körperlichen Zuſtandes der
Beaufſichtigung, ſo haftet für die Entrichtung der Stempelabgabe auch derjenige
welcher kraft Geſetzes zur Führung der Aufſicht verpflichtet iſt. Die Haftbarkeit tritt
nicht ein, wenn der Aufſichtspflichtige nachweiſt, daß er ſeiner Pflicht genügt hat oder
daß die Stempelhinterziehung auch bei gehöriger Aufſichtsführung erfolgt ſein würde.
Die Beſtimmung des Abſ. 2. Satz 2 findet Anwendung.
An die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Vorſtehende Bekanntmachung empfehlen wir Ihnen wiederholt in geeignet
erſcheinender Weiſe zur Kenntnis der Intereſſenten Ihrer Gemeinde zu bringen.
Darmſtadt, den 15. Februar 1913
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
(4792a
Bekanntmachung.
Laut Mitteilung des Großh. Kreisamts Offenbach ſind die Kreisſtraßen „
Drei=
eichenhain — Götzenhain” und „Dreieichenhain — Philippseich” am Pfarrgarten zu
Dreieichenhain wegen Umbau und Verbreiterung bis auf weiteres für ſämtlichen
Durchgangsverkehr geſperrt. Die aufgeſtellten Warnungstafeln ſind genau zu beachten.
Darmſtadt, den 19. März 1913.
(7062
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
Bekanntmachung.
Eine Sitzung des Kreistags findet
Dennerstag, den 27. März 1913, vormittags 11 Uhr,
im Rathausfaale dahier (Marktplatz 8) ſtatt.
Auf der Tagesordnung ſtehen folgende Gegenſtände:
1. Vorlage der Verwaltungsberichte des Kreis=Ausſchuſſes pro 1911 für die
Kreiskaſſe und die Kreis=Abdeckereikaſſe.
2. Prüfung und Begutachtung der Kreiskaſſerechnung und der Rechnung der
Kreis=Abdeckereikaſſe für 1911.
3. Feſtſetzung der Voranſchläge über Einnahmen und Ausgaben der Kreiskaſſe
und der Kreis=Abdeckereikaſſe für 1913.
4. Ausbau des Verbindungsweges vom Bahnhof Kranichſtein nach der
Kreis=
ſtraße Darmſtadt-Meſſel als Kreisſtraße.
5. Die Organiſation der Krankenkaſſen nach der Reichsverſicherungs=Ordnung.
6. Wahl der Taxatoren und Stellvertreter für die nach §§ 15 und 16 der Pferde=
Aushebungs=Vorſchrift vom 17. Juli 1900 zu bildenden Aushebungs=
Kom=
miſſionen auf die Dauer von 6 Jahren, 1913 bis einſchließlich 1918. Es
ſcheiden aus:
a) Aushebungsbezirk Darmſtadt:
Taxatoren;
1. Landwirt Adam Kaus dahier,
. Rudolf Reimann dahier,
3. Rentner Heinrich Kramer II. in
Pfungſtadt.
Stellvertreter:
. Landwirt Adam Gründler dahier,
2. Poſthalter Walther dahier,
3. Fabrikant Auguſt Keller in
Eber=
ſtadt.
b) Aushebungsbezirk Eberſtadt:
Taxatoren:
1. Peter Breitwieſer in Eberſtadt (
ge=
ſtorben),
2. Ludwig Engel I. in Pfungſtadt,
3. Chriſtian Steinmetz III. daſelbſt.
Darmſtadt, den 10. März 1913.
Stellvertreter:
1. Auguſt Dörner in Eberſtadt,
2. Landwirt Leonhard Hill daſelbſt,
3. Gemeinderatsmitglied Auguſt Eis in=
Ober=Ramſtadt.
(6174a
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Fey.
Bekanntmachung.
Die nachſtehende Zuſammenſtellung bringen wir zur allgemeinen Kenntnisnahme.
(7015id
Darmſtadt, den 19. März 1913.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
J. V.: Dr. Reinhart.
Zuſammenſtellung der Schießtage auf dem Truppen=Uebungsplatz Darmſtadt
für die Zeit vom 27, bis 31. März 1913.
Dauer der
Die Abſperrung
Datum
Truppenteil
Abſperrung
Tag
erſtreckt ſich
von bis
900N
00 N.
27. März Donnerstag
Maſch.=Gew.=Komp.
100 V
500 N.
Bis zum Land=
28. März Freitag
Maſch.=Gew.=Komp.
00 V. 500 N.
29. März 1 Samstag
graben.
Inf.=Regt. 115 u. 118 zo V. 1200M.
31. März 1 Montag
Bekanntmachung.
Am 3., 4., 7., 11, 14., 28., 31. März 1913 von 89 Uhr vormittags bis
zum Dunkelwerden wird Schießen mit ſcharfer Munition von Truppenteilen des
XVIII. Armeekorps auf dem Schießplatz bei Meſſel abgehalten.
Schußrichtung vom Steinhügel, 1 km nördlich Meſſel in nordnordweſtlicher
Richtung gegen die Wieſen am Rutſchbach.
Das gefährdete Gelände:
im Norden: Egelsbacher Feldweg und Waldpfad ausſchließlich,
. Weſten: Dammweg-Brunnersweg ausſchließlich,
„ Süden: Forſthaus Steinacker-Steinhügel ausſchließlich,
Oſten: Alter Offenthaler Weg und deſſen Verlängerung über
Milches=
wieſe-Sauwieſe-Schreibertswieſe-Geishecke einſchließlich
wird während des Schießens durch Poſten, Wegſchranken und Warnungstafeln abgeſperrt.
Das Betreten des Geländes während der Schießzeit iſt verboten. (
Polizeiver=
ordnung Kreisamt Darmſtadt 25. September 1909.)
Darmſtadt, den 19. Februar 1913.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
(5123a
I. V.: Dr. Reinhart.
Amtliche Nachrichten des Großh. Polizeiamts Darmſtadt.
Gefunden: 1 ſilberne Damenuhr mit Goldrand. 1 goldene
Damenuhr mit ſilberner Kette. 1 Zwanzigmarkſchein. 1 Trauring.
1 Fahrrad. 1 goldener Damenring mit rotem Steinchen. 1 Brille,
20 Stück Briefmarken. 1 weißer Kinderſtrumpf. 1 grauer Samtgürtel.
(6995
1 Taſchentuch mit grünlichem Rand und Zeichen O.
Polizeilich eingefangene und zugelaufene Hunde: In
polizei=
licher Verwahrung und Pflege in der Hofreite Beſſungerſtr. Nr. 56
be=
finden ſich: 1 Pinſcher. Die Hunde können von den Eigentümern bei
dem 5. Polizei=Revier ausgelöſt werden. Die Verſteigerung der nicht
ausgelöſten Hunde findet dortſelbſt jeden Werktag, vormittags um
10 Uhr, ſtatt.
(6994
Bekanntmachung.
Die für Reklamezwecke geeigneten Innen= und Außenflächen
unſerer Straßenbahnwagen ſollen vom 1. Juni ds. Js. ab wieder
verpachtet werden.
(7068is
Angebote ſind ſpäteſtens bis zum 1. April ds. Js.
einzu=
reichen an die
Direktion der Hessischen Eisenbahn-A.-G.
Das Ausladen der Kohlen
für das Elektrizitätswerk der unterzeichneten Geſellſchaft am
Dorn=
heimerweg iſt für das Verwaltungsjahr 1913/14 zu vergeben.
Die Bedingungen ſind bei der Direktion der unterzeichneten
Geſellſchaft zu erhalten. Angebote ſind bis zum 25. d. M. einzureichen.
Heſſiſche Eiſenbahn=A.=G.
Möller.
(6919sid
Eichenſtammholz=Verſteigerung.
Mittwoch, den 9. April I. Js., vormittags
9 Uhr beginnend,
werden zu Darmſtadt, in der Reſtauration „Zum Heiligen Kreuz”,
Dieburgerſtraße Nr. 234 (Halteſtelle der elektriſchen Straßenbahn),
verſteigert:
673 Eichenſtämme und Abſchnitte — 683,56 fm
und zwar:
42 Stück la Klaſſe = 75,19 fm, 76 Stück lb Klaſſe — 137,93 fm,
50 „ IIa
— 70,93 „
„ IIb
— 106,27 „
64 „ IIIa „ — 68,74 „ 98 „ IIIb „
98,55
— 52,15
71 „ IVa
63 „ IVb „ — 45,02 „
6 Stück V. Klaſſe — 2,89 fm,
VI.
126
— 25,89 „ (Wagnerholz).
Nummerverzeichniſſe werden ab 28. März durch
Unterzeich=
nete koſtenlos, Revierkarten gegen portofreie Einſendung von 50 Pfg.
abgegeben. Die Forſtwarte ſind in den Verzeichniſſen namhaft
ge=
macht und zeigen das Holz bei rechtzeitiger Anmeldung für ihren
Bezirk vor. Die nächſten Bahnſtationen ſind 2,5 km entfernt.
Darmſtadt, den 20. März 1913.
Großherzogliche Oberförſterei Kranichſtein.
van der Hoop.
(7000
Dünger=Verkauf.
Am 26. und 28. d. M.,
jedesmal von 10 Uhr
vormit=
tags ab beginnend, wird auf dem
Hofe der Train=Kaſerne —
Eſcholl=
brückerſtraße 24 — die
Matratzen=
ſtreu je einer Kompagnie öffentlich
meiſtbietend verſteigert. (7049im
Einige Fuhren
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Gefl. Off. u. § 85 an die Exp. (*7742
errn
Leichter Federrollwagen
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Bierhandlung paſſend, zu
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kaufen eventl. auch zu vertauſchen
Mauerſtraße 20.
(*7719
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Kl. — 54,59 fm, 35 III. Kl. — 35,25 fm; Lärche: 3 II. Kl. —
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(Nachdruck verboten.)
10)
Signe fühlte ihre Freude an dem luſtigen Blätterfall
und dem blanken Herbſtlicht, das den Sterbenden ein
letz=
tes Sommermärchen dichtete und ſie mit purem Golde
überhauchte, ſtark beeinträchtigt. Sie gab auf gleichgültige
Fragen Eduards einſilbige Antworten und lieh ſeinem
wäſſrigen Erzählen von belangloſen Tagesneuigkeiten
aus Hattinghauſens engbegrenzten Kleinſtadtgaſſen kaum
noch ein Ohr. Ihre Augen wanderten mit träumeriſchem
Suchen in die Ferne und folgten einem nach Süden
zu=
ſtrebenden Zuge Wandervögel.
Ihr Begleiter beobachtete ſie, bemerkte, daß ſie ihm
überhaupt nicht mehr zuhörte, und ging der Richtung, die
ihre Augen nahmen, nach.
WWandervögel! ſagte er nur, als die haſtende
Reiſe=
geſellſchaft eben im fernſten Geſichtskreis wie eine Viſion
verſchwand. Und nach einer Pauſe, während der ſein
altes Denken wieder gewiſſer und lebhafter geworden, fuhr
er, einer Ideenverbindung nachgehend, fort: „Dieſe
un=
ſteten Geſellen ohne rechte Heimat. Da iſt mir der ſeßhafte
Goſſenvogel, ſelbſt wenn er ſich mit ſeinesgleichen im
Straßſchmutz um ein Korn balgt und, im Grunde
ge=
nommen, ein „elender Hungerleider” iſt, tauſendmal
lieber.
Das ſind Geſchmacksſachen, Herr Sörenſen, ging ſie
zum erſten Male während ihres Zuſammenſeins mit ziem=
Eine leiſe
er Lebhaftigkeit auf ſein
Röte war in das zarte Oval ihres Geſichtes geſtiegen. Die
des Aergers über ſeine ihr unäſthetiſch erſcheinenden
Aus=
führungen.
Sie wollen damit ſagen, daß Sie dem unſteten
Wan=
dervogel größere Sympathien entgegenbringen?
Ja. Und „unſtet” iſt ja überhaupt ein ſchlecht
gewähl=
ter Ausdruck.
Ihr direkter Widerſpruch reizte ihn. Wieſo? fragte
er ſcharf.
Weil der wandernde Vogel eben nicht unſtet iſt. Ganz
beſtimmte, feſtbegrenzte, ewige Naturgeſetze regeln ſein
Leben und ſein Wandern. Nennen Sie mir ein Geſchöpf,
das treuer und feſter an der Heimat hängt als ein
Wan=
dervogel.
Heimat? Er lachte. Dieſe Vögel haben überhaupt
keine Heimat. Sie ſind wie Landſtreicher und
Vagabun=
den. Wie die Landſtreichen im grünen Karren.
Eine harte Entgegnung wollte über Signes Lippen.
Aber ſie unterdrückte ſie und ſchloß den Mund feſt. Noch
nie hatte ſie das Weſen ihres Begleiters ſo abſtoßend
be=
rührt wie heute.
Eduard begann wieder ſeine Treffübungen und lächelte
vor ſich hin. Nun ſagen Sie ja gar nichts mehr, Signe?
warf er nach einer Weile hin.
Sie ſchwieg konſequent, lief haftiger und wünſchte,
erſt allein zu ſein.
Habe ich Sie verletzt? erkundigte er ſich ſchließlich mit
einem lauernden Seitenblick.
Kaun, ſich ſehurg berber. 3ch bin ur euhöut dof
Sie über unſere lieben Wandervögel ſo wenig gefühlvoll
urteilen.
Nun ja, lenkte er ein, ich will Ihnen nicht ſo gand
unrecht geben. Dieſe Vögel ſind eben zum Wandern
ge=
zwungen. Aber wie denken Sie über die nicht ſeßt
haften Menſchen: Zigeuner, Zirkusleute, Seiltänzer und
Puppenſpieler? Er hatte das letzte Wort ſcharf betont
und beobachtete Signe aufmerkſam.
Das iſt doch etwas ganz anderes, ſagte ſie ruhig, ohne
die geringſte Verlegenheit oder Gereiztheit.
Und Eduard Sörenſen dachte: Ach ſo, alſo vollſtändig
ahnungslos und noch nicht unterrichtet.
Nun, das Vergnügen, ihr einen Stachel in das Herz
zu drücken, konnte er ſich bis zu einem gelegeneren
Zeit=
punkte aufſparen. Vielleicht brauchte er das als letzten
Trumpf, wenn er mit ſeinem Liebesgirren keinen Erfolg
hatte.
Wohl kaum, nahm er ihre letzte Entgegnung nach ge4
raumer Zeit auf. Menſchen von der Art, wie ich ſie vort
hin nannte, haben das zum Wandern treibende Blut in
ihren Adern. Das beunruhigt und drängt und lßt nirt
gends zur Ruhe kommen. Höchſtens hält ſie die Notwen4
digkeit des Geldverdienens an einem Orte für Tage feſt
oder wundgelaufene Füße zwingen zu nach knappen Stun4
den zählendem Verharren am Wege. . . . Und ſehen Sie,
da ſchlägt uns der Zufall einer ſeiner beliebten Purzel4
bäume und führt uns ein Beiſpiel in den Weg.
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ſogar eine Landſtreicherin mit wunden Füßen. Das iſt
dieſes Geſindels ſchlimmſte Art.
Als Signe ihre Augen hob, bot ſich ihnen ein
trau=
riger Anblick. Links vom gerade ſteil abfallenden Wege,
zu den Füßen einer mit leuchtenden Hagebutten
überſtreu=
ten Hecke wilder Roſen kauerte eine in ſich
zuſammenge=
ſunkene weibliche Perſon. Knapp fünfzig Jahre mochte
ihr das Leben auf die ſchmalen Schultern gelegt haben,
und doch erweckte ſie den Anſchein einer Sechzigerin. Das
volle Haar war vor der Zeit gebleicht und lag ihr in
wir=
ren Strähnen in dem gelblich getönten, gramdurchfurchten
Geſicht. Und an ihren Kleidern hatten Wetter und Zeit
mit ſcharfem, zerſchleißendem Zahn genagt.
Kennen Sie die im Jargon des wandernden Volks
übliche Bezeichnung für ein derartiges weibliches Weſen?
fragte Signes Begleiter, breit und häßlich lachend, als ſie
nur noch wenige Schritte von der am Wege
Niedergeſun=
kenen entfernt waren.
Das junge Mädchen verneinte und fügte in etwas
ſchärferem Tone hinzu: Ich möchte ſie auch nicht kennen
lernen; denn ich liebe dergleichen häßliche Dinge nicht.
Aber ich bitte Sie, Fräulein Signe, erregte ſich Eduard,
will ich Ihnen denn häßliche Dinge ſagen?
Signe blieb hart ſtehen und ſah, die Schultern mit
einem kaum merklichen Zucken hebend, den Frager ernſt
an. Ihr Lachen bewies nicht das Gegenteil, Herr
Sören=
ſen. Und ehe Eduard dazu kam, etwas zu ſeiner
Vertei=
digung zu entgegnen, fuhr ſie, nachdrücklich ſprechend, fort:
Es würde mich übrigens ſelbſt das Allerhäßlichſte, das
man von einem armen, elenden Menſchen ſagt, nie
abhal=
ten, ihm meinen Beiſtand zu ſchenken. Und auch jetzt
werde ich dieſe Pflicht erfüllen.
Sie tat einen entſchloſſenen Schritt ſeitab.
Sie wollen doch nicht etwa . . . brachte Eduard in
maßloſem Staunen heraus. Was geht Sie denn dieſe
Fremde an?
Es gibt Geſetze, die das Herz ſchreibt, und einem
ſol=
chen ordne ich mich jetzt unter, entgegnete Signe beſtimmt.
Sic hatte nur noch ein kühles, kaltes Wort des Abſchiedes
für ihn, um ſich gleich darauf von ihm abzuwenden. Mit
gewiſſen, feſten Schritten näherte ſie ſich der neben der
Hecke wilder Roſen Kauernden.
Eduard wußte nicht, ob er mehr verlegen als wütend
oder beides war. Er unterdrückte nur mit Mühe ein
höh=
niſches Auflachen, rief Signe ein von gewiſſem Spott
über=
ſchüttetes „Auf Wiederſehen dann, Fräulein Bruns!” zu
und ſetzte den Weg allein fort.
Was der jungen Dame eigentlich einfällt, erwog er
während ſeines läſſigen Dahinſchlenderns, oyne ſich noch
einmal nach Signe umzuſehen. Sie beliebt, mich wie einen
dummen Jungen zu behandeln. Nun, er reckte ſich
ſelbſt=
bewußt auf und wirbelte ſein Stöckchen durch die Luft,
daß ſie es nur nicht bereut.
Daheim erzählte er, daß Signe Bruns nicht von
ihrer Art laſſen könne. Sie hätte ſich einer
Landſtreiche=
rin angenommen. Damit riß er im Sörenſenſchen Hauſe
die verſtaubte Vergangenheit wach, die mit ſchlaftrunkenen
Augen kam und dann plötzlich eines alten Erinnerns
Herr ward. Und nun ſah ſie klar und ſcharf und
hämiſch=
lüſtern. Ach ja, die Signe . .. das war ja überhaupt keine
Bruns, ſondern ..
Nun, man wußte ſchon.
Signe hatte unterdes eine neue Geſchichte vom alten
Leid erfahren: keine Heimſtatt, immer durch das Land.
Seit langen Monaten ſchon allein. Denn der Gatte habe
ſie verlaſſen, nachdem ſie an ſeiner Seite mehr böſe als
gute Tage geſehen. . . . Und zu all dieſem traurigen
Er=
zählen, das über die zitternden Lippen der Erſchöpften,
am Wege Niedergeſunkenen gegangen war, hatte der
Herbſtwind, der von der Greenshuſener Höhe her ſeinen
Odm blies, ein eigenes, melancholiſches Lied geſungen.
Wenigſtens hatte Signe aus ſeinem Wehen ein
ſol=
ches herausgehört. Weg war alle Friſche, die ſie noch vor
kurzem empfunden, wie hinweggewiſcht alle leichte
Fröh=
lichkeit der letzten Stunde. Noch nie hatte ſie der Not ſo
nahe in das bleiche Geſicht geſchaut, noch nie ſo gewiß
empfunden: Es gibt auch gtwas in der Welt, das nicht
Wohlleben heißt. Und neben dem allen eins am
gewiſſe=
ſten, drängendſten in ihrer jungen Seele ſpürend: Ich will
helfen, ſoweit ich es vermag.
Als ſie das ſagte, bewegte die Frau den Kopf wie in
einem müden Verneinen und hatte ein ſchmerzliches
Lä=
cheln auf den Lippen. Ach, helfen! ſagte ſie leiſe, während
ihre dunklen, einſt wohl ſchön geweſenen Augen, über
denen es jetzt gleich einem trüben Schleier lag, verlangend
in die Ferne wanderten. Wer mir wohl helfen könnte!
Niemand.
Oh, doch! redete Signe gewiß. Ich will in die Stadt
voraus und mit meiner Mutter ſprechen. Sie wird Rat
wiſſen.
Sie ſind ſo gut, ſo herzlich gut, wie ich es noch nie
erfuhr, zitterte es über die ſchmalen Lippen. Und gewiß:
meinen wunden Füßen und meinem gebrechlichen, müden
Leibe wird es gut tun, wenn einer zum Helfen kommt.
Aber das Elend innen kann mir doch niemand heilen.
(Fortſetzung folgt.)
Achtung: Es gibt ganz wertloſe
Nach=
ahmungen in täuſchend ähnlicher Verpackung!
Man verlange ausdrücklich Forman!
(I,6439
Stimmen aus dem Publikum.
(Für die Veröffentlichungen unter dieſer Ueberſchri
die Redaktion
rift übernimmt
keiner!
Verantwortung: für ſie bleibt a
rund des 8
Abſ. 2 des
Preßgeſetzes in vollm Unfange der Einſender verantwortlich.)
Die künſtlichen Waſſerleitungsanlagen
im Odenwald.
In der 62. Kammerſitzung vom 6. März d. J. wurde
bei Kapitel 74 der Etatsberatung von Abgeordneten
dar=
über Klage geführt, daß der von der Großh.
Kultur=
inſpektion verſchiedentlich zur Anwendung gekommene
ver=
beſſerte hydrauliſche Widder bei geringem Waſſerſtande
nicht mehr funktioniere und den Gemeinden dadurch viele
Koſten entſtehen. Da dieſe Bemerkungen geeignet ſind,
falſche Auffaſſungen über dieſe neue Waſſerhebemaſchine
hervorzurufen, erſcheint es im allgemeinen Intereſſe für
erforderlich, näher darauf einzugehen. Der verbeſſerte
Widder, genannt „Hydro=Automat”, iſt eine ſelbſttätige
Waſſerhebemaſchine, die da zur Anwendung kommt, wo
es ſich darum handelt, eine hochgelegene Ortſchaft, der
eine frei zuſließende Quelle nicht zur Verfügung ſteht,
mit Waſſer zu verſorgen. Der „Hydro=Automatt hebt das
Waſſer von einer im Tal gelegenen Quelle, die mit einem
Gefälle auf die Maſchine geleitet wird, nach der
hochge=
legenen Ortſchaft. Die Maſchine läuft Tag und Nacht,
ohne daß ſie der Aufſicht bedarf. Eine beſondere Wartung
iſt nicht nötig, nur ſind in geringen Zwiſchenräumen die
beweglichen Teile der Maſchine zu ſchmieren. Die
Ma=
ſchine hat gegenüber anderen Waſſerhebemaſchinen und
beſonders gegenüber dem gewöhnlichen Widder den
Vor=
teil, daß Rohrleitungen geſpart werden, daß ſie direkt in
das Orisrohrnetz fördern kann und dadurch in denſelden
fortwährend das Waſſer erneuert, und daß ſie vor allen
Dingen eine viel größere Steighöhe überwinden kann
und zu Waſſerförderanlagen noch da geeignet iſt, wo ein
paſſendes Verhältnis für die Ingangſetzung eines
ge=
wöhnlichen Widders nicht mehr möglich iſt. Infolge der
einfachen und eigenartigen Konſtruktion iſt auch der
ſelbſt=
tätige Gang gegenüber einem gewöhnlichen Widder viel
ſicherer, und es wird ein Nutzeffekt erreicht, der von keiner
anderen Waſſerhebemaſchine übertroffen wird. Dabei
koſtet der Apparat weniger als die Hälfte gegenüber
an=
deren komplizierten Hebemaſchinen. Die von dem
Kultur=
techniker Ritter erfundene und von der Firma Beck und
Roſenbaum Nachfolger, Maſchinenfabrik in Darmſtadt,
ausgeführte Maſchine iſt in der kurzen Zeit ihrer
Ent=
ſtehung nicht allein bei der Großh. Heſſ. Kulturinſpektion,
ſondern auch bei anderen Behörden in den verſchiedenſten
Gegenden Deutſchlands in einer Anzahl von über 30 Stück
zur Anwendung gekommen und bewährt ſich vorzüglich.
Auf die in der Kammer vorgebrachten Bemerkungen
wird darauf hingewieſen, daß mit dem „Hydro=Automat”
im Odenwald Waſſerverſorgungen ausgeführt wurden,
die ohne dieſe Maſchine überhaupt nicht möglich geweſen
wären, da die betreffenden Gemeinden die hohen Anlage=
und Betriebskoſten eines Benzinmotor= oder ähnlich
be=
triebenen Pumpwerks gar nicht hätten aufbringen können.
Wie teuer mit Benzinmotor betriebene Pumpwerke
in=
folge der gewaltig geſtiegenen Benzinpreiſe den Gemeinden
zu ſtehen kommen, davon dürften im Odenwald genügende
Beiſpiele bekannt ſein. Es finden ſich da Gemeinden, die
ſogar beabſichtigen, wegen der unerſchwinglichen
Betriebs=
koſten den Pumpwerkbetrieb aufzugeben. Die Erfindung
des „Hydro=Automat” iſt daher für die Gemeinden von
nicht geringem Werte. Eine ſolche Erfindung konnte nur
aus der Praris hervorgehen; Erfahrungen müſen
eben=
falls erſt in der Praris geſammelt werden woraus ſich
dann weitere Verbeſſerungen ergeben. Es liegt ſogar im
öffentlichen Intereſſe, daß ſolche Verſuche durchgeführt
werden, um eine einwandfreie Maſchine zu ſchaffen, die
auch den in ſchwierigen Verhältniſſen hefindlichen armen
Gemeinden die Wohltat einer Waſſerverſorgung
er=
möglicht. Es wurden z. B. waſſerarme Gemeinden
ver=
ſorgt, die früher das Waſſer durch Fuhrwerke aus dem
Tal herbeiſchaffen mußten und bei denen das Waſſer mit
dieſer Maſchine bis auf eine Höhe von 140 Metern und
aus einer Entfernung von nahezu 3 Kilometern gefördert
wird. Daß bei derartigen ſchwierigen
Betriebsverhält=
niſſen an einer Maſchine, die ununterbrochen Tag und
Nacht arbeitet, auch einmal Defekte vorkommen und
Erſatzteile notwendig werden, iſt ohne weiteres klar, doch
ſind die dafür aufzuwendenden Koſten kaum von Belang.
Einzelne Anfagen erforder ſogar bei einem mehr als
einjährigen Dauerbetrieb überhaupt keine
Unterhaltungs=
koſten und kann ſomit von einem ſchlechten Funktionieren
der ſogen. „Widder” ganz und gar nicht geſprochen
wer=
den. Abgeſehen von den Koſten für Verſuche und
Ver=
beſſerungen an dem „Hydro=Automat”, die von der
aus=
führenden Firma getragen wurden hat dieſe einigen
Ge=
meinden in entgegenkommender Weiſe deren ältere
Ma=
ſchinen nach den neueſten Erfahrungen gegen geringe
Ver=
gütung, die nicht einmal die Selbſtkoſten deckten,
umge=
baut. Wenn bei dieſen Anlagen auch gleichzeitig
Ver=
beſſerungen an Rohrleitungen vorgenommen worden ſind,
ſo hat dies mit dem „Hydro=Automat” ſelbſt nichts zu tun.
Die dafür aufgewendeten Mittel rentieren aber hier
eben=
falls reichlich gegenüber den ſonſt erforderlich geweſenen
hohen Betriebskoſten von Motorkraft=Pumpwerken.
Der „Hydro=Automat” iſt heute übrigens techniſch ſo
vollommen, daß die Gemeinden, die ſolche Anlagen
be=
ſitzen, damit ſehr zufrieden ſind. Es beſtehen aber im
Odenwald noch Waſſerleitungen, die mit anderen, viel
koſtſpieligeren Waſſerhebemaſchinen ausgerüſtet ſind und
die fortwährend Anlaß zu Klagen geben und an
Waſſer=
mangel leiden. Gerade dieſe. Gemeinden, die auch
haupt=
ſächlich die Urſachen der Kammerbeſprechung geweſen ſein
mögen, gehen zurzeit mit dem Gedanken um, ihre ſchlecht
funktionierenden Maſchinen gegen „Hydro=
Automaten=
auszuwechſeln. Es iſt dies jedenfalls ein Beweis von
den Vorzügen und der guten Funktion dieſes neuen
Syſtems. In Anbetracht vorſtehender Tatſachen hätten
die Gemeinden, die ohne dieſe Erfindung überhaupt nicht
die ſegensreiche Wirkung einer Waſſerleitung hätten
ge=
nießen können, allen Grund, den Behörden und dem
Er=
finder des „Hydro=Automaten” dankbar zu ſein.
Im Anfang voriger Woche wurde, wie alljährlich,
die ſchulentlaſſene männliche Jugend teilweiſe in Ne
Handwerkerſchulen angemeldet, um dort während der
Lehrzeit ihre theoretiſche Ausbildung zu genießen. Aber
ein großer Teil der jungen Leute mußte wieder abziehen,
ohne die Handwerkerſchule beſuchen zu können, lediglich
wegen Raummangels, wie mir Herr Direktor Dr. Meiſel
verſicherte. Und mit Recht ſagte er dieſes, denn ſchon ſeit
zirla 15—20 Jahren wird für die Handwerkerſchulen ſo
gut wie nichts getan. Ich ſelbſt habe im vorigen Jahre
die Mühe nicht geſcheut und wurde bei einigen
Stadtver=
ordneten hierüber vorſtellig, die doch jedenfalls auch „
Ver=
treter des Handwerks” ſind oder teilweiſe ſein ſollen, aber
die Sache verlief anſcheinend wie das Hornberger
Schie=
ßen. Mögen dieſe Ausführungen dazu beitragen, eine neue
Handwerkerſchule baldigſt erſtehen zu laſſen.
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Nach dem fünfzehnten Geſchäftsbericht der
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ſtadt für das Jahr 1912 ſtellt ſich das Ergebnis wie folgt:
Der Brutto=Gewinn beträgt 283 439,55 Mk., hiervon
wer=
den zu Abſchreibungen verwandt 148349,06 Mark,
verbleiben 135090,49 Mark, hierzu Gewinn=
Vor=
trag aus 1911 5024,21 Mark, zuſammen 140 114,70
Mark. Es wird folgende Verteilung vorgeſchlagen:
5 Prozent geſetzliche Reſerve aus 135090,49 Mk. = 6 754,52
Mark, 4 Prozent Vordividende auf 1400000 Mk. — 56 000
Mark, Tantieme an Aufſichtsrat und Vorſtand 22053,97
Mark, 3½ Prozent Super=Dividende auf 1400000 Mk.
— 49000 Mk., Ueberweiſung an Talonſteuer=Reſerve 3000
Mark, verbleiben 3306,21 Mk., welche auf neue Rechnung
vorgetragen werden. Im laufenden Jahre hat ſich der
Geſchäftsgang bisher in zufriedenſtellender Weiſe
ent=
wickelt. Wir glauben deshalb annehmen zu dürfen, daß
auch für das Jahr 1913 ein befriedigendes Ergebnis zu
erwarten ſteht, wenn nicht beſonders ungünſtige
Zwiſchen=
fälle eintreten. Die Tagesordnung für die am 10. April
ſtattfindende ordentliche Generalverſammlung lautet:
1. Vorlegung der Bilanz= und Gewinn= und
Verluſtrech=
nung pro 1912. 2. Erteilung der Entlaſtung an
Aufſichts=
rat und Vorſtand. 3. Beſchlußfaſſung über die Verteilung
des Reingewinns.
— Der Geſchäftsbericht der Rheiniſchen
Hypo=
thekenbank in Mannheim für 1912 weiſt auf das
günſtige Ergebnis auch dieſes Geſchäftsjahres hin, ſo daß bei
reichlichen Rücklagen wiederum eine Dividende von 9
Pro=
zent verteilt werden kann. Der Pfandbriefumlauf hat ſich
um 18157600 Mk. auf 558658 300 Mk. erhöht, der
Dar=
lehensbeſtand auf 581 470 632,67 Mk. Die Liquidität der
Bank war ſehr günſtig. Es waren am Jahresſchluſſe an
flüſſigen Mitteln vorhanden: Kaſſenbeſtand, Reichsbank=
und Poſtſcheckguthaben 1261893,14 Mk., Forderungen bei
Banken uſw. 20 784340,72 Mk., Wechſelbeſtand 736 187,52
Mark, Schuldverſchreibungen des Reiches und deutſcher
Bundesſtaaten 6 125032,35 Mk., alſo in Summa 28 907 453,73
Mark, denen Kreditoren in Höhe von 814 123,80 Mk.
gegenüberſtehen, ſo daß eine freie Liquidität von
28093 329,93 Mk. ſich ergibt. Die Bankverwaltung ſchlägt
vor, den Kapitalreſervefonds durch Zuweiſung von
750000 Mk. auf 11750000 Mk., ferner den
Pfandbrief=
ſicherungsreſervefonds um 500000 Mk. auf 5500000 Mk.
zu erhöhen, ſo daß die als Unterlage für den
Pfandbrief=
umlauf dienenden Reſervefonds (Kapitalreſervefonds und
Pfandbriefſicherungsreſervefonds) zuſammen eine Höhe
von 17250000 Mk., = 67,75 Prozent des Aktienkapitals
erreichen. Außerdem ſollen dem Erweiterungsbau=Reſerve=
Konto aus dem Vortrag des Jahres 1911 49000 Mk. und
ferner dem Konto für gemeinnützige Zwecke und dem
Penſionsfonds zuſammen 44 470,80 Mk. zugewieſen
wer=
den. Die Geſamtreſerven (ausſchließlich Vortrag) der
Bank erreichen bei Genehmigung der
Gewinnverteilungs=
vorſchläge eine Höhe von 29176181,31 Mk. Die
General=
verſammlung findet am 31. März ſtatt, mit folgender
Tagesordnung: 1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn=
und Verluſtrechnung und des mit den Bemerkungen des
Aufſichtsrates verſehenen Berichtes der Direktion über das
Geſchäftsjahr 1912. 2. Beſchlußfaſſung über die Bilanz
und über die Verwendung des Reingewinnes. 3.
Ent=
laſtung des Vorſtandes und Aufſichtsrates. 4. Wahl von
Aufſichtsratsmitgliedern.
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Geöffnet an Wochentagen von 9— 12 Uhr vorm. und
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Taglöh=
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mine. Am 18.: dem Kaufmann Friedrich Belz,
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gaſſe 4, eine T. Maria Katharina. Am 19.: dem Beizer
Georg Wilhelm Waſſum, Wendelſtadtſtraße 39, ein S.
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Nachrichten des Standesamts Darmſtadt II.
Geöffnet an Wochentagen von 9—12 Uhr vorm. und
3—5 Uhr nachmittags. Samstags nachmittags nur für
dringende Fälle und Sterbefallsanzeigen.
Geborene. Am 7. März: dem Major und Abteilungs=
Kommandeur im Feldartillerie=Regiment Nr. 39 Friedrich
Hermann Karl Heinrich v. Hahn zu Perleberg ein S.
Gisbert. Am 6.: dem Gerichtsaſſeſſor Dr. Otto Jakob
Alfred Lemſer, Roßdörfer Straße 73, ein S. Heinz Karl
Hermann Otto. Am 2.: eine uneheliche Tochter Auguſta
Klementine Margarete. Am 6.: Eine unehel. Tochter
Anne=
marie. Dem Oberlehrer Hans Hüthwohl, Heidelberger
Straße 74, ein S. Lothar. Dem Ingenieur Albrecht
Weihl, Herderſtraße 22, eine T. Genofeva. Am 12.:
dem Buchhalter Karl Oswald Wilhelm Schnabel,
Moos=
bergſtraße 63, ein S. Karl Wilhelm. Am 15.: eine unehel.
T. Katharina Sophie. Am 16.: dem Fabrikarbeiter Jak.
Ludwig Wedel, Frankenſteinſtraße 66, ein S, Peter Lud=‟
wig. Am 14.: eine unehel. T. Helene Luiſe. Am 13.:
dem Forſtwartsaſpirant Eugen Hermann Julius Wilh.
Klipſtein, Ludwigshöhſtraße 43, eine T. Anna
Mar=
gareta. Am 16.: dem Metzgermeiſter Philipp Küſter,
Beſſunger Straße 29, eine T. Eliſabeth. Am 19.: dem
Taglöhner Wilhelm Hofmann, Sandbergſtraße 38, ein
S. Peter. Am 16.: dem Sergeant im Dragoner=Regimentt
Nr. 24 Alfred Richard Kröcher, Ahaſtraße 8, ein S. Erich
Alfred Auguſt.
Aufgebotene. Am 19. März: Apotheker Hermann
Eduard Heinrich Andrée zu Greifswald und Martha
Karoline Henriette Flick, Kiesſtraße 118. Am 20.:
Ser=
geant im Train=Bataillon Nr. 18 Ernſt Willi O. Schütz,
Heidelberger Straße 49, und Margareta Kurz,,
Aha=
ſtraße 22.
Eheſchließungen. Am 8. März: Oberförſter Dr. Eduard
Zentgraf zu Halle a. S. und Anna Thereſe Helene Luiſe=
Walther, Martinſtraße 40. Am 15.: Polizeikommiſſär
Otto Paul Walter Below zu Duisburg und Sophie=
Emma Frantz, Orangerieſtraße 12. Fabrikant Georg
Wilhelm Johann Göbel, Martinspfad 72, und Emmy
Adelheid Wilhelmine Marie Johanna Hoffmann zu
König i. O. Schreiner Philipp Auguſt Heinrich Riehl,
Parkusſtraße 17//0, und Eliſe Spöhrer, Tannenſtraße 17.
Lehrer Adam Dexheimer, Beſſungerſtraße 9, und Ida
Beck zu Pfungſtadt. Am 18.: Mühlenarbeiter Johann
Peter Leonhard, Forſtmeiſterſtraße 5, und Barbara
Heiſer, daſelbſt.
Geſtorbene. Am 8. März: Luiſe Karoline Boß,
ohne Beruf, 62 J., ev., ledig, Heinrichſtraße 53. Am 23.
Februar: Privatier Philipp Ritzert, 62 J., ev.,
Bis=
marckſtraße 27. Am 11. März: Kaufmann Maximilian
Sander, 54 J., iſr., Saalbauſtraße 76. Am 1. Januar:
Chriſtine Lind, geb. Berth, Witwe, 72 J., ev.,
Beſſun=
gerſtraße 89. Am 12. März:
Güterexpeditionsvor=
ſtand i. P. Johann Nikolaus Chriſtoph Wilhelm Funck,
75 J., ev., Clemensſtraße 4. Am 14.: Privatier Georg
Caſtritius, 75 J., ev., Ludwigshöhſtraße 3. Am 23.
Februar: Privatier Peter Simmermacher, 78 J., ev.g
Mathildenſtraße 9. Am 17. März: Luiſe Pieper, geb.
Kuhlow, Ehefrau des Rechtsanwalts, 33 J., ev.,
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Luftfahrt.
sr. Für das Ausſcheidungsrennen zum
Gordon=Bennett=Fliegen der Freiballone,
das am Sonntag, 27. April, von Dresden aus ſtattfindet,
hat die Freiballonabteilung des Deutſchen
Luftfahrerver=
bandes als Teilnehmer folgende Herren zugelaſſen: von
Abercron, Andernach, Berliner, Dr. Bröckelmann, Kaulen,
Korn, Leimkugel, von Pohl, Schubert, Stach von
Goltz=
heim, Stollwerck und Vogt.
sr. Die Beſtimmungen zur Erwerbung
des Führerzeugniſſes für
Waſſerflug=
zeuge, die vom Aeroklub de France ausgearbeitet
wor=
den waren, ſind von der Federation Aeronautique
Inter=
nationale angenommen worden, und zwar mit der
Maß=
gabe, daß das gewöhnliche Führerzeugnis für Land= und
Waſſerflüge, das Waſſerflugzeugführerzeugnis dagegen
nur für Waſſerflugzeuge gültig iſt. Die
Prüfungsbeſtim=
mungen beſagen, daß die Sportmacht jedes der
Fede=
ration Aeronautique Internationale angeſchloſſenen
Lan=
des alſo in Deutſchland, der Deutſche Luftfahrerverband,
allein berechtigt iſt, das Führerzeugnis für
Waſſerflug=
zeuge auszuſtellen, und zwar an Bewerber welche das 18.
Lebensjahr vollendet haben, die Angehörige des eigenen
Landes ſind oder an Ausländer, die einem in der
Fede=
ration Aeronautique Internationale nicht vertretenen Lande
angehören, oder auch an Ausländer, die einem in der
Fede=
ration Aeronautique Internationale vertretenen Lande
angehören, wenn die Sportmacht ihres Heimatlandes die
Zuſtimmung erteilt. Die Bewerber müſſen folgende
Prü=
fungsbedingungen erfüllen. 1. Ausführung von zwei
Flügen von mindeſtens 5 Kilometer Länge in geſchloſſener
Fluglinie ohne Berührung der Waſſeroberfläche. 2. Einen
Höheflug mit einer Minimalhöhe von 50 Meter über dem
Waſſerſpiegel. Dieſer Flug kann zugleich mit einem der
unter 1. genannten Flüge ausgeführt werden. Die
Flug=
bahn, auf der der Flieger die beiden unter 1. genannten
Flüge auszuführen hat, wird durch zwei Marken gebildet,
die höchſtens 500 Meter von einander entfernt ſind. Nach
jeder Umkreiſung der einen Marke muß der Flieger die
Richtung derart ändern, daß die nächſte Marke in der
ent=
gegengeſetzten Richtung umflogen wird. Der durchflogene
Weg beſteht demnach aus einer ununterbrochenen Reihe
von Flügen, welche die Form einer Acht haben. Die
beiden Marken liegen dementſprechend an dem oberen und
unteren Ende der beiden Rundungen der Acht. Zur
Feſt=
ſtellung der Länge des Fluges wird der Abſtand zwiſchen
den beiden Marken gemeſſen. Bei jedem Flug haben der
Start vom Waſſer, das Niedergehen auf dem Waſſer
ſo=
wie der endgültige Stillſtand des Flugzeuges zwiſchen
den beiden Marken zu erfolgen.
Sport, Spiel und Turnen.
Die deutſchen olympiſchen Spiele.
sr. Die Auszeichnungsbedingungen für
die vom Deutſchen Reichsausſchuß für Olympiſche Spiele
erlaſſene Auszeichnung für vielſeitige Leiſtungen auf dem
Gebiete der Leibesübungen ſind jetzt im Wortlaut
erſchie=
nen. Dieſe lauten:
Gruppe 1: a) Schwimmen über 300 Meter; b)
Tur=
nen. Endgültige Beſchlußfaſſung über die drei in Aus=
ſicht genommenen Uebungen erfolgt durch die deutſche
Turnerſchaft in einer Ende des Monats ſtattfindenden
Sitzung.
Gruppe 2: a) Hochſpeung 1,35 Meter (Deutſcher
Rekord: 1,923 Meter); b) Weitſprung 4,75 Meter (D. R.
6,90 Meter).
Gruppe 3: a) Laufen 100 Meter, 13 Sekunden (D.
R. 10,5 Sek.); b) Laufen 400 Meter, 65 Sekunden. (D. R.
48,3 Sek.); c) Laufen 1500 Meter, 5 Min. 15 Sek. (D. R.
4 Min. 6¾/10 Sek.).
Gruppe 4: a) Fechten. Wer von einem vom
Deut=
ſchen Fechter=Bunde zu ernennenden beſonderen
Beur=
teilungs=Ausſchuß den Nachweis erbringt, daß er auf
Grund ſeiner Kenntniſſe in Praxis und Theorie des
Fech=
tens in Florett oder leichtem Säbel der erſten Kategorie
eines internationalen oder Bundes=Turniers einzureihen
wäre. Unter erſterer Kategorie ſind zu verſtehen Fechter,
die in einem internationalen Turnier in die letzte
Vor=
runde und im Bundes=Turnier in die Schlußrunde
kom=
men würden. b) Diskuswerfen 25 Meter (D. R. 41,84
Meter). c) Speerwerfen 30 Meter (D. R. 57,15 Meter)
d) Kugelſtoßen 8 Meter (D. R. 12,63 Meter). e)
Schwim=
men, 100 Meter, 1 Min. 30 Sek. (D. R. 1 Min. 5¾10 Sek.).
f) Eislaufen, 1500 Meter 3 Min. (D. R. 2 Min. 39½ Sek.).
g) Rudern. 1. Wer auf einer deutſchen offenen Ruder=
Regatta, auf der mindeſtens 150 Ruderer geſtartet ſind,
in einem Rennen, das auf totem Waſſer über mindeſtens
1800 Meter und auf fließendem Waſſer über mindeſtens
2000 Meter führte, und das nach der Ausſchreibung nicht
lokal beſchränkt iſt, bei einem Start von mindeſtens drei
Booten im Rennen einen Sieg errungen hat. 2. Wer im
Rennvierer mit einem, den Vorſchriften des Deutſchen
Ruder=Verbandes für offene Rennen entſprechenden
Steuermann eine Strecke von 2000 Meter auf ſtromloſem
Waſſer in 8 Minuten zurücklegt, oder wer in einem
Renn=
einer die gleiche Strecke auf ſtromloſem Waſſer in 8 Min.
30 Sek. zurücklegt, auf fließendem in entſprechend kürzerer
Zeit nach den Ausführungsbeſtimmungen des Deutſchen
Ruder=Verbandes, h) Lawn=Tennis. Teilnahme an der
Schlußrunde eines Wettſpiels ohne Vorgabe eines
allge=
meinen Turniers. Als gleichwertig mit dem vorſtehenden
Wettſpiel gelten Klubmeiſterſchaften. Die Leitung des
Lawn=Tennis=Bundes behält ſich die Prüfung und die
Be=
ſtätigung der Vollgültigkeit der obigen Mindeſtleiſtung
vor. Die Teilnahme an einem repräſentativen Wettſpiel,
wie Länderwettſpielen und anderen internationalen
re=
präſentativen Wettſpielen, berechtigten ohne weiteres zur
Beſtätigung der Leiſtung. Durch die Teilnahme an
re=
präſentativen Städtewettſpielen und dieſen gleichwertigen
repräſentativen Veranſtaltungen kann nach Prüfung des
Lawn=Tennis=Bundes die Beſtätigung der Leiſtung in
Lawn=Tennis erworben werden. i) Steinſtoßen mit ½
Zentner. Mindeſtleiſtung links und rechts zuſammen
8 Meter. k) Ringen (griechiſch=römiſch). Hierfür iſt
maß=
gebend die Erringung eines Preiſes bei einem nationalen
Wettſtreit des Deutſchen Reichsverbandes für
Schwer=
athletik oder bei einem internationalen Wettbewerb des
In= oder Auslandes. I) Gewichtsheben. Hierfür iſt
maß=
gebend das zur Hochſtreckebringen eines Gewichtes
(Kugel= oder Scheibenſtange), das einarmig mindeſtens
die Hälfte des eigenen Körpergewichtes, beidarmig
min=
deſtens dem Eigengewicht des betreffenden Prüflings
ent=
ſpricht. Auszuführen ſind beide Uebungen. m) Eis= und
Landhockey. Der Bewerber muß im laufenden Jahre in
einer repräſentativen Mannſchaft an einem
internatio=
nalen, einem Städtewettſpiel oder einem ſolchen
Wett=
ſpiel teilgenommen haben, in dem es ſich, wie etwa in
dem Nord=Süd=Spiel, um ein nationales Länderwettſpiel
handelt. Die Beſtätigung der Leiſtung erfolgt durch den
Vorſtand des Deutſchen Hockey=Bundes. n) Golf. (
Min=
deſtleiſtung). Auf einem Platz, auf dem ein theoretiſch
fehlerfreier Spieler 74 Schläge braucht (Bogey des
Platzes), 90 Schläge für 18 Löcher (Handikap 16). Der
Bogey der Plätze der verſchiedenen Golfklubs wird vom
Golf=Verband feſtgeſetzt. Der Bewerber kann ſich beliebig
häufig melden, nur muß er die vorgeſchriebene
Anmel=
dung erfüllen.
Gruppe 5: a) Laufen, 10000 Meter, 50 Min. (D.
R. 33 Min. 45¼10 Sek.); b) Schwimmen, 1000 Meter, 24
Min. (D. R. 15 Min. 52¼10 Sek.); e) Eislaufen, 10000
Meter, 24 Min. (D. R. 20 Min. ½ Sek.; d) Skilaufen,
20000 Meter; e) Radfahren, 20000 Meter Landſtraße in
45 Min., 20000 Meter Radrennbahn in 43 Min.; k)
Fuß=
ball: Mitglieder des Deutſchen Fußball=Bundes die a)
Zweidrittel aller derjenigen Meiſterſchaftsſpiele einer
Klaſſe und eines Landesverbandes mitgemacht haben,
deren Meiſter die Berechtigung zur Teilnahme an den
Spielen um die Deutſche Meiſterſchaft haben; b) bei
einem Kronprinzen=Pokalſpiel oder c) bei einem
inter=
nationalen Spiel des Deutſchen Fußball=Bundes als
Spieler mitgewirkt haben; g) Rudern: Wer im
Halb=
ausleger=Klinkervierer, deſſen größte Breite über
Doll=
bord Außenkante mindeſtens 85 Zentimeter beträgt auf
ſtromloſem Waſſer mit einem den Vorſchriften des
Deut=
ſchen Ruder=Verbandes für offene Rennen entſprechenden
Steuermann eine Strecke von 12 Kilometer in einer
Stunde zurücklegt; auf fließendem Waſſer in entſprechend
kürzerer Zeit nach den Ausführungsbeſtimmungen des
Deutſchen Ruder=Verbandes.
Die Auszeichnung kann von jedem deutſchen
Reichsangehörigen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat
und einem vom Deutſchen Reichsausſchuß anerkannten
Verbande angehört, erworben werden. Die Prüfung der
einzelnen Leiſtungen erfolgt durch die für die einzelnen
Leibesübungen zuſtändigen Verbände. Die Auszeichnung
erwirbt ſich in Bronze: wer im Laufe eines
Kalenderjah=
res in jeder der genannten Gruppen eine Leiſtung erfüllt;
in Silber: wer in vier Jahren, einerlei, ob dieſe
ununter=
brochen aufeinander folgen oder nicht, alljährlich in jeder
der vorſtehenden Gruppen eine Leiſtung erfüllt, und
end=
lich in Gold: wer die genannten Leiſtungen in acht Jahren
alljährlich erfüllt. Das goldene Zeichen erhält auch
der=
jenige, der das 32. Lebensjahr überſchritten hat und im
Laufe eines Kalenderjahres in jeder der genannten
Grup=
pen eine Leiſtung erfüllt.
sr. Lawn=Tennis. Das Lawn=Tennis=
Städte=
match Paris-London fand mit dem Siege der
Pariſer Mannſchaft ſeinen Abſchluß. Wie berichtet, war
bis zum letzten Tage der Ausgang des Kampfes durchaus
ungewiß. Es gelang den Franzoſen, wenn auch nur mit
14113 Punkten, zu ſiegen. Die Hauptreſultate des letzten
Tages waren: Mavrogordato-Dawſon gegen Laurentz—
Gobert 6:2, 614, 3:6, 6:3. Mavrogordato-Dawſon gegen!
Canet-Poulin 6:2, 633, 622. Decugis-Germot gegen
Douſt-Prebble 3:6, 6:4, 7:5, 6:4. Poulin gegen Prebble=
4:6, 7.5, 7:5, 6:4. Decugis gegen Gore 611, 611, 3:6, 6:4.
sr. Fußball=Länderkampf England-Deutſchland, 310.
Bei dem ſchönen Frühlingswetter am Karfreitag ergoß ſich
eine wahre Völkerwanderung nach dem weit draußen in‟
Mariendorf gelegenen Viktoria=Sportplatz. Schon um
10 Uhr morgens hatten ſich die erſten Sportenthuſiaſten
eingefunden; in den Mittagsſtunden war der etwas mehr
als 15000 Zuſchauer faſſende Sportpark bereits bis auf
das letzte Plätzchen gefüllt, ſo daß die Tore ſchon eine‟
halbe Stunde vor Spielbeginn polizeilich geſchloſſen
wer=
den mußten. Dieſer 4. deutſch=engliſche Länderwettkampf
brachte den erwarteten Sieg der engliſchen Amateure mit
3:0. Die deutſche Mannſchaft hielt ſich überaus tapfer und
vermochte den Kampf wiederholt für ſich überlegen zu
ge=
ſtalten, aber alle die vielen Torſchüſſe ſcheiterten an der
Kunſt des gegneriſchen Torwächters Brebner, der der Held”
des Tages war; auch die übrigen engliſchen Spieler waren
bis auf den etwas unſicheren rechten Verteidiger
erſt=
klaſſig. Nach dem Anſtoß der Deutſchen bewegte ſich
zu=
nächſt der Kampf in der engliſchen Hälfte. Flotte
Durch=
brüche führten raſch hintereinander zu zwei Eckbällen. Die
ganze erſte Viertelſtunde ſah Deutſchland meiſt im
An=
griff; aber alle Schüſſe von Jäger=Altona und Löble=
Stuttgart, ſelbſt aus nächſter Nähe, wurden vom
geg=
neriſchen Torwächter gehalten. In der 18. Minute
über=
lief der engliſche Sturm bei einem Durchbruch die deutſche
Verteidigung, ſo daß der halblinke Stürmer aus nächſter
Nähe den Ball zum erſten Male ins Netz beförderte. Nach
einem Hin und Her, bei dem der deutſche Angeiff
verſchie=
dene gute Chancen ausließ, vermochte wenige Sekunden
vor Halbzeit der internationale Mittelſtürmer Woodward
den Ball ſo in die Ecke des Tores zu plazieren, daß ihn
Schmidt nicht mehr abwehren konnte. Nach Halbzeit
ſpiel=
ten die Unſeren mit einem wahren Feuereifer. Etwa 204
Minuten lang gab es auf das Heiligtum der Engländer
das reine Tortreten, aber alles blieb vergebens durch
eigenes Pech oder durch die gute Arbeit von Brebner. Als
dann aber in der 17. Minute nach einem überraſchenden
Durchbruch ein ſehr ſcharfer Schuß des engliſchen
Mittel=
ſtürmers von Schmidt nur ſchwach abgelenkt, im Netz
landete, war es um das Schickſal der deutſchen Elf
ge=
ſchehen. Nur die aufopfernde Verteidigung verhinderte
eine größere Niederlage, als die erlittene von 3:0, die
für das wirkliche Stärkeverhältnis der beiden
Mannſchaf=
ten auch ſchon zu hoch iſt. Die Reſultate der bisherigen
deutſch=engliſchen Länderwettkämpfe waren: 1908 in Ber=(
lin 511 für England, 1909 in Orford 910 für England,
1911 in Berlin 2:2 unentſchieden.
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auf Montag, den 31. März 1913, abends 8 ½ Uhr,
im Reſtaurant „Kaiſerſaal”, Grafenſtraße 18.
Tagesordnung: 1. Bericht des Vorſitzenden.
2. Rechenſchaftsbericht.
3. Wahl von Vorſtandsmitgliedern.
4. Erledigung der Anträge von Mitgliedern.
Anträge ſind bis zum 24. März bei dem Vorſitzenden, Herrn
Rechtsanwalt Dr. Stein, Annaſtraße 20, einzureichen. Die Rechnung
liegt zur Einſicht der Vereinsmitglieder vom 24. März an bei Herrn
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Darmſtadt, den 17. März 1913.
Der Vorstand.
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Mittwoch, den 26. März 1913, nachm. 3 Uhr.
Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Geſchäftsberichtes für 1912
2. Abhör der Jahresrechnung und Entlaſtung des Rechners.
3. Wahl der Vorſtandsmitglieder.
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