Darmstädter Tagblatt 1892


05. August 1892

[  ][ ]

Nonnement=preis
dentelſuhuich 1 Mark do Pf., hall
Ehrlich 8 Mak ind. Bringerlohn.
Andwinz verden von eken Pol=
Imtern Beſtellungen entgegenge
rmmen zu 1 Mark 50 Pf. pro
Quartal ind. Poſtaufſchlag.

155. Jahrgang.
Mit der Sonntags=Beilage:

Zuſerale
für das
wchentl. Omal erſcheinende Tagblan
werden angenommen:U Tarmſtadt
von der Expedition, Manſt. Nr. 23.
in Beſſungen von ffrudr. Bllßer,
Schießhausſtraße 1, awe auzwärt
von allen Annoneen=ry=ditionen.

Jo.

Amtliches Organ
für die Bekannkmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und der anderen Behörden.
1892.
182.
Freitag den 5. Auguſt.

B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Ausbruch der Maul= und Klauenſeuche in Bürſtadt.
Die nachſtehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Kreisamts Bensheim bringen wir hiermit zur öffentlichen
Keuntniß.
Darmſtadt, den 2. Auguſt 1892.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
In Vertretung:
U181
Zeller.
Betreffend: Ausbruch der Maul= und Klauenſeuche in Bürſtadt.
B e k a n n t m a ch u n g.
Da die Maul= und Klauenſeuche in Bürſtadt in 5 weiteren Gehöften ausgebrochen iſt, ordnen wir auf Grund des 8 22
Abſatz 3 des Reichsgeſetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen vom 23. Juni 1880 für die Gemarkung
Bürſtadt Gemarkungsſperre an.
Hiernach iſt das Durchtreiben von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen durch den Seuchenort und deſſen Feldmark
unterſagt. Die Ausführung von Thieren dieſer Art aus der Gemarkung Bürſtadt iſt nur auf Grund eines thierärztlichen
Zeugniſſes und nur zum Zwecke des ſofortigen Abſchlachtens nach zuvor einzuholender Erlaubniß der Ortspolizei
(Großh. Bürgermeiſterei) geſtattet.
Ferner beſlimmen wir, daß aus den Gemeinden Bobſtadt und Hofheim Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen (nicht
blos Handelsvieh) zum Zwecke der Veräußerung nur noch ausgeführt werden dürfen, wenn der Führer derſelben ein Zeugniß
des Großh. Kreisbeterinärarztes aufweiſen kann, in welchem beſcheinigt iſt, daß die fraglichen Thiere ſich ſeit mindeſtens ſieben
Tagen in ſeuchenfreiem Zuſtande in dem Orte der Unterſuchung befunden haben.
Bensheim, den 28. Juli 1892.
Großherzogliches Kreisamt Bensheim.
J. V. Buchinger.

B e k a n n t m a ch u n g.
Bei dem größten Theile des Publikums ſind die gegen Weiterverbreitung anſteckender Krankheiten nöthigen Vorſichts=
maßregeln
nicht genügend bekannt. Obwohl gegenwärtig keinerlei anſteckende Krankheit hier verbreitet iſt, wird es ſich doch
empfehlen, nach dem Vorgange anderer deutſcher Städte, zur Belehrung des Publikums und zur Verminderung der Anſteckungs=
gefahr
in vorkommenden Einzelerkrankungsfällen die nachſolgenden vom hieſigen Ortsgeſundheitsrathe gutgeheißenen
Verhaltungsmaßregeln bei anſteckenden Krankheiten, unter beſonderer Verückſichtigung von Scharlach und Diphtherie, zu ver=
öffentlichen
und deren Beobachtung anzurathen.
Da die nachſtehenden Verhaltungsmahregeln nur Rathſchläge für das Publikum ſind ſo behalten wir uns vor, aus
ſanitätspolizeilichen Gründen im Einzelfalle, ſo weit erforderlich, beſondere Verſügung zu treffen. Im Uebrigen ſind die Vor=
ſchriften
der Polizeiverordnung vom 22. April 1892 zu beachten. Gergl. unten II.)
Darmſtadt, den 1. Auguſt 1892.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
G182
Fey.

I. Verhaltungs=Maßregeln
unter beſonderer Beruckſichtigung von
8 1.
Anſteckungsfähiakeit.
Scharlach und Diphtherie ſind anſteckend ſowohl durch direkten
Verkehr Erkrankter mit Geſunden, als auch mittels Uebertragung
durch Kleider, Gebrauchsgegenſtände und dergleichen, und zwar

bei anſteckenden Krankheiten,
Scharlach und Diphtherie.
während der ganzen Dauer der Krankheit, Scharlach namentlich
auch noch während der Abſchuppungsperiode.
5 2.
Iſolirung der Kranken.
Scharlach= und Diphtheriekrante müſſen, ſobald das Auftreten
384

[ ][  ][ ]


eit nimmt das
direktnra at.-

Gntackt..

2574

Nr. 152

der Krankheit erkannt oder mit einiger Wahrſcheinlichkeit vermuthet
wird. von den übrigen Hausbewohnern getrennt oder in ein Ho=
ſpital
verbracht werden.)
Am beſten werden geſunde Kinder aus dem Hauſe entfernt,
ſofern nicht nach Entſcheidung des Arztes eine Weiterverſchleppung
der Krankheit durch dieſelben zu beſürchten iſt.
Der Kranke iſt, wo möglich, in ein eigenes thunlichſt abge=
ſondertes
Zimmer zu bringen, welches nur diejenigen Möbel und
ſonſtigen Gegenſtände enthalten darf, die während der Dauer der
Krankheit nöthig ſind. Insbeſondere ſind aus dem Zimmer
Teppiche und Volſtermöbel, ſowie gefüllte Wäſche= und Kleider
ſchränke fern zu halten.
Verbleibt der Kranke in dem Zimmer, in welchem er erkrankt
iſt, ſo iſt dasſelbe in der eben angedeuteten Weiſe zu leeren, falls
dies ganz zu Beginn der Krankheit geſcheheu kann.
Später müſſen die zur Zeit im Zimmer befindlichen Möbel und
Gebrauchsgegenſtände jeglicher Art bis nach Beendigung der Krank=
heit
in demſelben verbleiben. Iſt die Entfernung einzelner Stücke
nicht zu umgehen, ſo ſind dieſelben vor Gebrauch nach den unten
angeaebenen Regeln zu desinficiren.
Die Jſolirung Scharlach= und Diphtheriekranker muß ſo
frühzeitig und ſo vollſtändig, wie nur möglich, durchgeführt werden,
namentlich ſollen Geſunde, die mit den Erkrankten zu thun haben
(Mütter, Krankenpflegerinnen u. ſ. w.) mit den übrigen Haus=
bewohnern
gar keinen Verkehr haben oder nur nach gründlichem
Waſchen und Kleiderwechſel.
Die Geſchwiſter erkrankter Kinder ſind vom Verkehr mit
andern Kindern ſernzuhalten, bis der Arzt dieſe Maßregel nicht
mehr für erforderlich hält.
Gebrauchsgegenſtände jealicher Art, welche in dem Kran=
kenzimmer
ſich befunden haben, dürfen nur nach ſorefältigſter Rei
nigung von Anderen benutzt werden.
Der Erkronkte ſoll eigenes Trink= und Eßgeſchirr hahen, das
nicht in der Küche mit dem andern Geſchirr gemeinſchaftlich ge=
ſpült
werden darf.
Beſuche des Kranken ſind unzuläſig
8 3.
Das Kraukenzimmer.
Das Zimmer, in welchem ſich der Kranke befindet, muß ſtets
gut gelüftet werden und im Winter mäßig geheizt ſein. Ueble Ge=
rüche
beſeitige man lediglich durch Entfernung der Geruchsquelle
ſEntleerungen, Verbandsſtücke ꝛc.) und durch wiederholte ausgiebige
Lüſtung. Räucherungen mit wohlriechenden Stoffen bewirken keine
Desinfection und verdecken nur den Geruch, beſeitigen aber nicht
die ſchädlichen Beſtandtheile der Luft.
Der Fußboden des Krankenzimmers muß läglich mit Waſſer
aufgezogen werden. Iſt derſelbe oder die Bettſtelle oder ein an=
derer
Gegenſtand im Zimmer von dem Kranken verunreinigt wor=
den
, ſo ſoll die Reinigung mit einer 5procentigen Carbollöſung er=
folgen
, die man käuflich erhält, oder die mon ſich ſo darſtellt, daf
man von der kärflichen, gereinigten concentrirten Carbolſäure 50 gm
mit einem Liter Waſſer unter ſtarkem Umrühren mit einem Holz
vorſichtia miſcht.
Speiſen und Getränke dürfen im Krankenzimmer weder auf=
bewahrt
, noch von irgend Jemanden außer dem Kranken genoſſen
werden. Von dem Kranken übrig gelaſſene Speiſereſte dürfen von
anderen Perſonen nicht genoſſen werden und ſind ſofort zu be=
ſeitigen
.
Auswurf, Urin, Naſenſchleim der Kranken ſowie las von ihnen
gebrauchte Gurgelwaſſer ſind in Gefäßen aufzufangen, welche zu
einem Viertel mit 5procenticer Carbolſäurelöſung gefüllt ſind, und
dann gleich in den Abtritt zu ſchütten.
Benutzung der Abtritte durch die Kranken iſt unzuläſſig.
5 4.
Die Kranken.
Die Kranken müſſen möglichſt rein gehalten werden und iſt in
Bezug auf das Waſchen derſelben nach Vorſchrift des Arztes zu
verfahren.
Nach Ablauf der Krankheit müſſen die Kranken, bevor ſie mit
Geſunden wieder verkehren, ihren Körper eiuſchließlich der Kopfhaut
und Haare in einem warmen Seifenbad und, falls dies nicht thun=
lich
iſt, durch Abwaſchen mit warmem Seifenwaſſer ſorgfältig
reinigen und ſodann reine Wäſche und in der Krankheit nicht benutzte
oder doch desinfieirte Kleider anlegen.
5.
Die Wäſche.
Die Leib= wie Bettwäſche des Kranken muß rein gehalten und
möglichſt häufig erneuert werden; dies iſt bei der nöthigen Vorſicht
durchous ungefährlich
Alle vom Kranken während der Erkrankung benutzte Leib= und
.) Wegen Anzeige vgl. 8 1 nachſtehender Volizeiverordnung.
Wegen Iſolirung der Kranken vgl. 8 3 und 4 der Polizeiver
ordnung.
*5) Val. 8 6 der Polizeiverordnung.

Bettwäſche, ſowie alle anderen im Krankenzimmer benutzten waſch=
baren
Gegenſtände, namentlich auch die Taſchentücher, müſſen ſofort
nach Außergebrauchſtellung, ohne vorher geſchüttelt oder ausgeſtäubt
zu werden, in 2procentiger Carbolſäurelöſung (20 gr concentrirter
gereiniater Carbolſäure auf 1 Liter Waſſer wie oben 8 3 Abſ.
gemiſcht) mindeſtens 24 Stunden eingeweicht, dann ½ Stunde in
Waſſer gekocht und mit Schmierſeife (Kaliſeife) gewaſchen werden.
Geringwerthige Gebrauchsgegenſtände, Verbandſtücke, Bettſtroh
und dergleichen ſind bei Außergebrauchſetzung zu verbrennen
Desinfection nach Ablauf der Krankheit.
Nach Ablauf der Krankheit ſind alle benutzten, waſchbarer
Gegenſtände iu der in 85 Abſatz 2 angegebenen Weiſe zu behandeln
Benutzte nicht waſchbare Kleidungsſtücke, Betten, Kiſſen
Matratzen, Decken, Teppiche. Volſtermöbel, Bücher, Spielſachen
(ſoweit ſie nicht verbrannt werden) und dergleichen ſind vorſichtie,
ohne Schütteln, in mit 2 procentiger Carbolſäurelöſung angefeuchtete
Leintücher einzuſchlagen und ſo einer Desinfectionsanſtalt zu über=
mitteln
. Eine öffentliche Desinfectionsanſtalt befindet ſich im
ſtädtiſchen Krankenhaus. (Siehe 8 8 der Verhaltungsmaßregeln.)
Werthloſe Gegenſtände wie Bettſtroh, unbrauchbar gewordene
Kleidungsſtücke und dergleichen ſollen verbrannt werden und zwar
kleinere Gegenſtände im Ofen, ſolche von größerem Umfange in
einer öffentlichen Desinfectionsanſtalt.
Polirte Möbel ſind mit Petroleum, Bilder mit Rahmen, Metall=
und Kunſtgegenſtände und dergl. mit trocknen Lappen ſcharf abzu=
reiben
.
Nichtpolirte Möbel, ſowie Fußböden, Thüren, Fenſter und Holz=
bekleidungen
ohne Politur ſind mit 5procentiger Carbolſäurelöſung
tüchtig abzuſcheuern.
Tapeten und geſtrichene Wände und Decken ſind mit Brot trocken
und ſcharf abzureiben, nachdem der Fußboden des Zimmers vorher
mit Sprocentiger Carbolſäurelöſung ſtark angefeuchtet iſt.
Das zum Abreiben der Wände verwendete Brot und die am
Boden befindlichen Krumen, ſowie die benutzten Lappen werden nach=
her
verbrannt.
Nach dieſer gründlichen Desinfection des Krankenzimmers und
ſämmtlicher darin befindlichen Gegenſtände muß das Zimmer noch
mindeſtens 24 Stunden tüchtig gelüftet werden und kann alsdann
wieder in Gebrauch genommen werden.
Wenn der Kranke in ein Hoſpital gebracht worden iſt, ſo ſind
die in dieſem Paragraphen anempfohlenen Maßregeln für die von
demſelben vorher benutzten Wohnräume ebenfalls erforderlich.
Nur die in 86 ausgegebenen Maßregeln bieten einen an=
nähernd
ſicheren Schutz gegen Weiterverbreitung der Krankheit.
Sollte es aber im einzelnen Fall nicht möglich ſein, die vor
ſtehenden Maaßregeln ſtreng durchzuführen, ſo ſind nach Ablauf
der Krankheit oder nach Berbringung des Kranken in ein Hoſpital
wenigſtens ſolgende Maßregeln zu empfehlen.
Unter allen Umſtänden reinige man den Kranken nach 8 4.
Man behandle Kleider, Wäſche und Bettzeug des Kranken,
ſoweit ſie waſchbar ſind, nach 85 Abſ. 2, die nicht waſchbaren gebe
man zum Desinficiren ſort (86 Abſ. 2, entferne ſonſt zunächſt weder
Möbel noch andere Gegenſtände aus dem Krankenzimmer, reinig=
Bettſtelle, Fußboden ꝛc. nach Vorſchrift des 8 6 Abſ. 5 und laſſe
ſodann das Zimmer bei offen erhaltenen Fenſtern möglichſt lange
unbenutzt ſtehen.
8 8.
Transportweſen.
An einer anſteckenden Krankheit Leidende dürfen unter keinen
Umſtänden mittels Straßenbahnen oder mittels öffentlicher Fuhrwerke
in ein Hoſpital oder in eine andere Wohnung verbracht werden,
ſondern ausſchließlich mittels der dazu beſtimmten Krankenwagen
der Hoſpitäler.
Das Gleiche gilt für den Transport zu desinficirender Gegen=
ſtände
in die öffentliche Desinfectionsanſtalt.)
8 9.
Leichen.
Leichen an Scharlach oder Diphtherie Verſtorbener ſarge man
nach Feſtſtellung des ſicheren Todes durch den Arzt, ungewaſche:
und in ein in 5procentige Carbolſäurelöſung getauchtes Leinentuch
gehüllt ein und ſorge für thunlichſt raſche Beerdigung.
Die in den vorſtehenden Sätzen für Scharlach unl
Diphtherie angegebenen Vorſchriften finden unter den
vom Arzt zu beſtimmenden Modificationen auch bei an=
deren
anſteckenden Krankheiten, ſoweit nicht ſpecielle
Maßregeln veröffentlicht werden, Anwendung.

Val. 8 5 der Polizeiverordnung.
) Wegen Beſtellung eines beſonderen Bedienſteten für die Ab=
holung
der Gegenſtände, die Vornahme von Desinſectionen in
Wohnhäuſern und wegen der dafür zu entrichtenden Gebühren
bleibt weiterer Bekanntmachung vorbebalten.
7) Val. 8 7 u. 8 der Polizeiverordnung.

[ ][  ][ ]

2575

.2 en. o

Nr. 182
II. Polizeiverordnung für den Kreis Darmſtadt vom 22. April 1892.
8 1
während der Dauer derſelben nicht in der Familienwohnung ge=

Jeder Arzt, ſowie Jeder, der die Behandlung eines Kranken
übernimmt, iſt verpflichtet von allen in ſeiner Praxis vorkommen=
den
Fällen von:
1) Pocken Glattern). ſowie Waſſerblattern bei Erwachſenen
WVaricellae). 2) Flecktyphus. 3) Recurrenzfieber, 4) aſiatiſcher
Cholera, 5) Scharlach, 6a) Diphtberie, 6b) Croup (Halsbräune).
7) Abdomanialtyphus, 8) epidemiſche Ruhr, 9) Wochenbetiſieber
und 10) Trichinenkrankheit
dem Keeis=Geſundheitsamt Darmſtadt binnen 24 Stunden nach ge=
ſtellter
Diagnoſe Anzeige zu machen.
In gleicher Weiſe iſt jeder Haushaltungsvorſtand, ſobald er
von dem Auftreten einer der vorgenannten Krankheiten innerhalb
ſeiner Haushaltung Kenntnis erlangt hat, verpflichtet, innerhalb
24 Stunden der Ortspolizeibehörde hiervon Anzeige zu erſtattey.
Tritt eine der erwähnten Krankheiten bei einer allein ſtehenden,
zu keiner Haushaliung gehörigen Perſon auf, ſo liegt dieſe Ver=
pflichtung
dem Wohnungsvermiether beziehungsweiſe deſſen Stell=
vertreter
ob.
8 2.
Die gleichen Vorſchriften gelten bei Erkrankungen an Majern
und Keuchhuſten, ſobald dieß von der Polizeiverwaltungsbehörde
angeordnet und eine deßfallſige öffentliche Bekanntmachung erlaſſen
worden iſt.
8 3.
Verſonen, die von einer der in 81 unter 1bis 8inel. genannten
Krankheiten befallen ſind, müſſen von den übrigen Bewohnern des
Hauſes abgeſondert, beziehungsweiſe in einem beſonderen Zimmer
untergebracht werden. Dieſelbe Vorſchrift gilt unter den in 8 2
erwähnten Vorausſetzungen für Perſonen, die an einer der dort
aufgeführten Krankheiten leiden.
8 4.
In Fällen, in denen die Jſolirung in eigenem Hauſe unthunlich
iſt, jedenfalls aber da, wo in Folge des im Hauſe beſteyenden
größeren Verkehrs, wie z. B. in Wirthshäuſern und offenen Ge=
ſchäften
, beſondere Nachtheile für das öffentliche Wohl zu erwarten
ſind, konn die Volizeiverwaltungsbehörde auf Antrag des Kreis=
Geſundheitsamts die Verbringung des Kranken in ein Kranken=
haus
oder die Sperre des letr. Locales anordnen, in der Aus=
dehnung
und Dauer, welche das Kreis=Geſundheitsamt für erfor=
derlich
erachtet.
8 5.
Der Transport von an einer der in 8 1 unter 1 bis 8 ge=
nannten
Krankheiten Leidenden in einem öffentlichen Fuhrwerke iſt
unterſagt
Sowohl der Beſteller als auch der Fuhrwerksbeſitzer ſind ſtraf=
bar
, ſobald ſie wiſſentlich dieſem Verbote zuw=derhandeln.
8 6.
Den Familien= oder Haushaltungsangehörigen von an einer
der in 8 1 unter 1 bis 8 inel. genannten Krankheiten Leidenden
iſt der Beſuch von Schulen oder ähnliche Anſtalten nur dann
geſtattet, wenn ſie ſeit der Zeit des Ausbruchs der Krankheit und

wohnt oder verkehrt haben.
Dieſelbe Maßregel kann auf Antrag des Kreis= Geſundheits=
amtes
auf die Angehörigen von an Maſern oder Keuchhuſten Er=
krankten
anwendbar erklärt werden.
Die Wiederaufnahme des Schulbeſuches iſt nur nach Vorlegung
eines ärztlichen Beugniſſes geſtattet.
87.
Bei an einem der in 8 1 unter 1-8 inel., eventuell der in 8 2
genannten Krankheiten Verſtorbenen muß für thunlichſte Jſolirung
der Leiche, bis zur Wegführung derſelben auf den Friedhof Sorge
getragen werden. Die Beerdigung derſelben hat innerhalb der
von dem behandelnden Artte beziehunasweiſe dem Kreis= Geſund=
heitsamte
zu beſtimmenden Friſt zu erfolgen. Von dieſer Friſt hat
der betreffende Arzt beziehunasweiſe das Kreis=Geſundheitsamt der
Ortsvolizeibehörde ſchriftlich Kenntniß zu geben.
In mit Leichenhäuſern in genügender Weiſe verſehenen Orten
ſoll die Leiche längſtens nach 18 Stunden nach erfolgtem Tode
in das Leichenhaus verbracht werden. Eine Ausnahme von dieſer
Vorſchrift iſt nur mit Zuſtimmung des Kreis=Geſundheitsamtes
geſtattet.
8 8.
Bei der Beerdigung von an in 8 1 unter 1-8 genannten
Krankheiten Verſtorbenen iſt die Begleitung der Leiche für nicht
im Hauſe Wohnende nur von der Straße aus geſtattet, für Kinder
gänzlich unterſagt.
Bei einzelnen der in 8 1 und beziehungsweiſe 8 2 genannten
Krankheiten, iſt auf desfallſigen Antrag des Kreis=Geſundheitsamtes,
die Leichenvegleitunz von der Ortspolizeibehörde ganz zu unter=
ſagen
.
Die Eröffnung des Sarges bei der B erdigung iſt nicht erlaubt.
8 9.
Der behandelnde Arzt iſt verpflichtet, ſich vor Verlaſſen der
Wohnung eines an einer der in 8 1 unter 1-9 incl., eventuell
in 8 2 genannten Krankheiten Leidenden in geeigneter Weiſe zu
dezinfiziren, hierzu auch das ärztliche Pflegeperſonal anzuhalten
und dieſes. ſowie die Angehörigen des Kranken zu unterrichten, wie
ſie ſich ſelbſt und die im Krankenzimmer gebrauchten Gegenſtände
zu desinfiziren haben.
3 10.
Die in 8 9 gegebenen Vorſchriſten aelten im Falle von Wochen=
bettfieber
auch für die Hebammen. Dieſelben dürfen ihre eigenen
Inſtrumente bei der Pflege von an Wochenbettfieber erkrankten
Wöchnerinnen nicht verwenden.
8 I1.
Uebertretungen der in den vorſtehenden Beſtimmungen ge=
gebenen
Vurſchriften werden, inſoweit dieſelben nicht nach den
88 349. 350. 351 und 352 des Volizeiſtrafgeſetzes ſtrafbar erſcheinen,
mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark beſtraſt.
Die Unterlaſſung der in 8 1 und 2 vorgeſchriebenen Anzeige
wird dann nicht beſtraft. wenn jene Anzeige wenigſtens von einem
der Verpflichteten oder von anderer Seite rechtzeitig erſtattet wor=
den
iſt.

B e k a n n t m a ch u n g.
Im Sommer=Bülffet des ſtädtiſchen Saalbaues iſt ſeit einiger Zeit ein
Gas=Back, Brat= und Röſtapparat,
neueſter Conſtruktion (Syſtem Goehde) aufgeſtellt und in Betrieb.
Wir laden Iutereſſenten, namentlich Damen, hiermit ein, ſich von der außer=
ordentlich
ſchnellen, bequemen und billigen Zubereitung von Speiſen mittelſt Gas=
feuerung
ſowie auch davon zu überzeugen, daß dieſe Speiſen diejenigen an Wohl=
geſchmack
weſentlich übertreffen, welche auf Holz= oder Kohlenfeuer hergeſtellt ſind.
Sowohl der Saalbau=Reſtaurateur als auch deſſen Frau ſind gerne bereit,
jede Auskunft und Erläuterung zu ertheilen und auf Wunſch praktiſche Demon=
ſtrationen
mittelſt des Apparats vorzunehmen.
Darmſtadt, den 7. Juli 1892.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Morneweg.
[10679

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2576
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Nr. 182

2577

An die

Amſſmſ.

von Darmſadt.

Die Erinerurg an die Ruhmestage unſeres Volkes in den Herzen aller Deutſchen, insbeſondere auch der heranwach=
ſenden
Jugend lebendig zu erhalten, iſt der Zweck unſerer Nationalſeſte.
wollen wir auch die diesjährige Feier des 2. September, des weltgeſchichtlichen Seduntuges, in unwandel=
barer
Liebe und Treve zu Kaiſer und Reich würdig legehen, voll Tarkzefühls und Bewunderung für die Helden der Jahre
1870 und 1871 und zugleich für die Begründer und Beſchützer des Deutſchen Reichs, das ſeiner hohen Aufgaͤbe, ein ſtarkes
Friedensreich im Herzen Europas zu ſein bis auf den heutigen Tag treu geblieben iſt
Bei aller Feſesfreude aber wollen wir nicht vergeſſen, daß es für einen jeden von uns eine ernſte Büurgerpflicht iſt,
an ſeinem Theile die Werke und Segnungen des Friedens, eine geſunde Fortentwickelung und dauernde Wohlfahrt unſeres
geliebten deutſchen Vaterlandes, nach Kräften foͤrdern zu helfen.
Die Feſlordnung wird ſich zwar im weſentlichen der vorjährigen anſchließen, aber durch Erweiterung des Jugend=
feſtes
und des Volksfeſtes einen bedeutend größeren Umfang annehmen. Wir bitten daher freundlichſt, um recht zahl=
reiche
und erhebliche Beiträge zor Beſtreilung der vorausſichtlich ſehr geſſeigerten Koſten; es werden zu dieſem. Zwecke
jetzt ſchon Einzeichnungsliſten in Umlauf geletzt werden. Auch ſind die Expeditiönen des Täglichen Anzeigers=, Waldſtraße
Nr. 28, der Neuen Heſſiſchen Volksblätter-, Grafenſtraße Nr. 39, und des Darmſtädter Tagblatts=, Rheinſtraße Nr. 23.
gerne bereit, Beiträge entgegenzunehmen.

Darmſtadt, den 8. Juli 1892.

Hornewex. Bürgermeiſter,
Vorſitzender.

Der Fest-Ausschuss:
Friedrich, Gymnaſi (lehrer,
Schriftführer.

Meyer, Kanzlei=Inſpeltor,
Rechner.
lo779

Plaschenbier.

von

Vorsandt- feschän FeGrLoplho.

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(1182

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per Pfund 12 Pfg.
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Mathildenplatz 1, 182.
Zweiggeſchäft:Carlsſtraße 74.

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Gartenſaale des ſtädtiſchen Saalbaues. - Abends 19 Uhr: Feſt=Commers
in demſelben Saale.
Sonntag den 7. Auguſt, Vormittags 7 Uhr: Beginn des Preis=Fechtens im
großen Saale des ſtädtiſchen Saalbaues. - Mittags 1 Uhr: Feſteſſen mit
Concert (treckenes Couvert M. 250). Nachmittags 4 Uhr: Feſtconcert,
ausgeführt von der ganzen Kapelle des Großh. Garde=Dragoner=Regts Nr. 23,
unter Leilung des Herrn Muſikdireklor Engel, zugleich Schaufechten, aus=
geführt
von den Mitgliedern der oben genannten Clubs.
Nach Schluß des Concerts:
Ueberreichung der dem Darmſtädter Club,
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[ ][  ][ ]

Beilage zu Nr. 182 des Darmſtädter Tagblatt vom 5. Auguſt 1892.

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5 Stunden. 55 Minuten.

Politiſche Ueberſicht.
Deutſches Reich. Der Kaiſer und Prinz Heinrich ſpeiſten
Dienstag abend im alten Schloſſe zu Cowes mit dem Prinzen von
Wales und andern Mitaliedern des königlichen Jachtklubs. Am
Mittwoch wurde vom Kaiſer an Bord des Kaiſeradler: ein Gabel=
frühſtück
gegeben, an dem der Prinz von Wales, der Herzog von
Connaught und Prinz Chriſtian teilnahmen.
Die Nordd. Allg. 3ta. weiſt in einem längeren Artikel die
Behauptung. daß Graf Caprivi mit dem Centrum oder ſtreng
kirchlichen ebangeliſchen Kreiſen in nahen Beziehungen ſtehe, zurück.
Der Reichsanzeiger; veröffentlicht folgenden Erlaß des
Miniſters Herrfurth: Nachdem der Reichstag bei einer Wahlprü=
fung
für erwieſen erachtet bat, daß in mehreren Orten während
der Wahlhandlung für den Reichstag Vertrauensmänner der ſoge=
nannten
Arbeiterpartei, welche ſich im Wahllokal eingefunden hatten.
ohne in dem Wahlbezirk wahlberechtigt zu ſein, aus dieſem Grunde
ausgewieſen worden ſind, erſuche ich Ew. Hochwohlgeboren ergebenſt,
derartigen mit der Beſtimmung über die Oeffentlichkeit der Wahl=
handluna
in 8 9 des Wablgeſetzes vom 31. Mai 1869 nicht verein=
barten
Vorkommniſſen in Zukunft durch entſprechende Anweiſung
an die Wahlvorſteher gefälligſt vorzubeugen. Ich mache hierbei
darauf aufmerkſam, daß der erwähnte 8 9 die Anweſenheit bei der
Wahlhandlung allen wahlberechtigten Deutſchen geſtattet, ohne Rück=
ſicht
auf den Wahlbezirk, dem ſie angehören
In betreff der bereits gemeldeten ruſiſchen Verſuche, mit
Deutſchland zu einem Zollübereinkommen zu gelangen, berichtet die
Köln. 3tg.:, daß die Meldung Berliner Blätter, bereits am künf=
tigen
Montag würden die Verhandlungen zwiſchen den Vertretern
der beiden Reiche beginnen, unrichtig iſt. Am Montag werden viel=
mehr
die Vertreter der bei dieſer Frage in Betracht kommenden
Reichsbehörden und der preußiſchen Miniſterien unter Vorſitz des
Unterſtaatsſekretärs im Reichsamt des Innern, Frhrn. v. Rotten=
burg
, zuſammenkommen, um gemeinſam zu beraten, welche Stellung
deutſcherſeits der ruſſiſchen Anregung gegenüber genommen werden ſoll.
Oeſterreich=Ungarn. Das Reichskriegsminiſterium hat,
Um eine Einſchleppung der Choleraepidemie aus Rußland zu ver=
hindern
, die zur Zeit ſich in Rußland aufhaltenden Angehoͤrigen
des öſterreichiſch=ungariſchen Heeres vom Einrücken zu den dies=
jährigen
Waffenübungen, ſowie von der Teilnahme an den Haupt=
rapporten
und Kontrollverſammlungen entbunden.
Italien. DerTribuna' zufolge unterzeichnete König Humbert
am 4. ds. die Ernennung des Generals Lanza zum Botſchafter
in Berlin. Lanza tritt ſeinen Voſten Ende Auguſt an.
Frankreich. Es finden Unterhandlungen ſtatt zwiſchen dem
ruſſiſchen Kriegsminiſter und Freyeinet über eine von einem ruſſiſchen
Offizier erfundene weittragende Feuerwaffe, welche Erfindung
Frankreich gekauft hat zur Ausrüſtung der Artillerie. Rußland
beſtreitet aber Frankreich das Recht, eine ruſſiſche Erfindung aus
zubeuten, weil dieſelbe ausſchließlich dem Zaren aehöre.
Es hat ſich eine neue Panama=Geſellſchaft gebildet, welche
ſofort die Kanalarbeiten wieder aufnimmt. Der Kontrakt der Liqui=
datoren
überträgt ſämtliche Rechte der alten Geſellſchaft. Die neue
Geſellſchaft har ſich durch ein Syndikat konſtituiert.
Zu Ehren der in Lyon weilenden Mitglieder des internationalen
Binnenſchiffahrts=Kongreſſes fand am Dienstag ein Feſtmahl
ſtatt. Der deutſche Delegierte Annecket brachte einen Trinkſpruch
aus, worin er die Höflichkeit und Liebenswürdigkeit der Franzoſen,
als deren nationale Charakterzüge rühmte. Annecket feierte die
Handelskammer von Lyon und ſchloß mit einem Hoch auf Frankreich.

Rußland. Ein am 2. Auguſt veröffentlichtes Geſetz geſtattet
der hebräiſchen Koloniſationsgeſellſchaft, ihre Thätigkeit
in Rußland zu eröffnen. Dem Geſetze ſind Vorſchriften für dieſe
Thätiakeit beigegeben.
Bulgarien. Das Blatt-Swoboda veröffentlicht fortgeſetzt
ruſſiſche Schriftſtücke und bringt zunächſt den Wortlaut eines
von Sofia datierten Briefes mit der Unterſchrift Rusky. Aus dem
Inhalt dieſes Schriſtſtückes geht hervor. daß der ruſſiſche Kaufmann
Nowikow im Januar 1888 vom Geſandten Hitrowo beauftragt
worden war, auf die Entfernung des Fürſten Ferdinand hinzuwirken.
Die Wachſamkeit und Thatkraft der bulgariſchen Polizei vereitelte
jedoch jedes derartige Unternehmen. In einem anderen Schreiben
verlangt Hitrowo Dynamit für Nowikow.

Stadt und Land.
Darmſtadt, 5. Auguſt.
- Se. Köngl. Hoh. der Großherzog haben am 8. Aug. l. J.
den Oberſteuerinſpektor bei dem Hauptſteueramte Darmſtadt Karl
Frhrn. Gedult von Jungenfeld auf ſein Nachſuchen in gleicher
Dienſteigenſchaft an das Hauptſteueramt Worms zurückverſetzt, ſowie
die ſeither als Stationskontrolleure zu Emmerich, bezw. Harburg
verwendeten Hauptſteueramtsreviſor Finanzaſſeſſor Wilh. Dornſeiff
und Steuerkontrolleur Steueraſſeſſor Ludwig Römheld zu Ober=
ſteuerinſpektoren
der Hauptſteuerämter Darmſtadt, bezw. Offenbach
ernannt.
- Se. Königl. Hoh. der Großherzog haben am 3. Aug. l. J.
den Forſtmeiſter des Forſtes Lorſch Dr. Eduard Heyer zu Lorſch
auf ſein Nachſuchen unter Anerkennung ſeiner langjährigen treuen
und erſprießlichen Dienſtführung mit Wirkung vom 1. September
d. J. an in den Ruheſtand verſetzt.
Die Vorſtellungen im Großh. Hoftheater beainnen
Donnerstag, den 1. September. Auch für die Saiſon 1892ſ93 ſind
wieder 9 Abonnements=Abteilungen, jede zu 16 Vorſtellungen, vor=
geſehen
.
In der am Mittwoch abend in der alten Poſt= abgehaltenen
außerordentlichen Hauptverſammlung des Kriegervereins Darm=
ſtadt
wurde die Gründung einer fakultativen Sterbekaſſe innerhalb
des Vereins einſtimmig beſchloſſen und die im Entwurf vorgelegten
Statuten genehmigt. In den Vorſtand wurden außer dem Vor=
ſitzenden
und dem Rechner des Kriegervereins, die Herren Bernhardt,
Bohl, Dieter, Heß und Rupp gewählt.
Die fünf für das vom 6. bis 8. Auguſt abzuhaltende 13. Gau=
verbandsfeſt
der mittelrheiniſchen Fechtklubs beſtimmten
Ehrenpreiſe ſind im Schaufenſter des Hofbouquetlieferanten Henkel
in der Ernſt=Ludwigsſtraße ausgeſtellt.
In der am letzten Mittwoch abgehaltenen Monatsverſamm=
lung
des Gartenbau=Vereins Darmſtadt gedachte der
Vorſitzende des Ablebens des Hausverwalters Winter, eines Mit=
gründers
des Vereins, zu deſſen Ehren ſich die Verſammlung von
den Sitzen erhob. Nachdem die privatim ausgeſtellten Gegenſtände
eingehender Berückſichtigung unterzogen, lenkte der Vorſitzende di=
Aufmerkſamkeit auf das ſog. Antinonnin, ein neues Mittel, welches
zur Vertilgung von Mäuſen, Feldmäuſen und Ratten, Holzſchwäm=
men
, Blattläuſen u. ſ. w. geeignet ſein ſoll. Dasſelbe ſei auch
ein vortreffliches Imprägnierungsmittel für die verſchiedenſte:
Holzarten und werde ſich vorausſichtlich auch gegen die Nonnen=
raupe
bewähren. Auf Anfrage des Herrn Major Bellaire wird
beſchloſſen, auch in dieſem September wieder 50 Päckchen Blumen=
zwiebeln
zu verteilen. Herr Hofgarteninſpektor Noack erwiderte
385

[ ][  ][ ]

2582
auf die Anfrage, wie man am beſten die Aepfelmaden beſeitige,
daß das Anlegen von unten abſtehenden Papierringen um die
Bäume, unter welchen die Raupen ſich niederlaſſen. ſowie die ſo=
fortige
Beſeitiguna des Fallobſt 3 am rätlichſten ſei. Herr Geh.
Oberdomänenrat Schenck empfiehlt den von Herrn Prof. Wagner
eingeführten Gartendünger, der ſich ſehr bewährt habe. Nach einer
Verloſung von Nelken wird die Verſammlung geſchloſſen.
Zur Sonntagsruhe. Eine große Verſammlung von
Berliner Kunſt= und Handelsgärtnern, Beſitzern von Blumenläden
und Kranzhandlungen beſchloß an den Magiſtrat, das Oberpräſidium
der Provinz. an die Miniſterien des Handels. des Innern und des
Unterrichts Eingaben zu ſenden, in welchen ſie erſuchen, daß ihnen
neſtattet werde, ihre Geſchäfte an den Sonntagen von 7 bis 10 Uhr
vormittaas und von 12 bis 5 Uhr nachmittags offen zu halten.
Naturbutter und Margarine. Der bekannte
Gerichtschemiker Dr. Biſchoff in Berlin giebt ein höchſt einfaches
Mittel an. wie jeder Laie wenigſtens annähernd eine Ve fälſchung
der Naturbutter mit Margarine feſiſtellen könne. Wenn man näm=
lich
ein Stück reiner Naturbutter in einem Glaſe zum Schmelzen
bringt, ſo wird ſich ein Bodenſotz von Waſſer und Salz bilden.
Die darüber befindliche Schicht flüſſiger Butter wird klar und
durchſichtig ſein, falls es reine Naturbutter war. Schmilzt man in
einem anderen Glaſe ein gleich großes Stück Margarine, ſo wird
die flüſſige Schickt milchig und undurchſichtig ſein. Ein Gemiſch
von Natur= und Kunſibutter muß demnach eine mehr oder weniger
ſtarke Trübung zeigen, je nach dem Prozentſatz Margarine, den das
Gemiſch enthielt. Beim Schmelzen einer verdächtigen Butter wird
eine einigermaßen empfindliche Naſe auch den eigentümlichen Geruch
der Maraarine herauskennen.
Heppenheim, 2. Auguſt. In unſerer freundlichen, an dem
Fuße der ehrwürdigen Ruine Starkenburg ſo maleriſch gelegenen
Kreisſtadt Heppenheim findet am 14. Auguſt ein Sängerfeſ.
ſtatt, das nach allen ſeinen Vorbereitungen ebenſo großartig wie
glänzend zu werden verſpricht. Es ailt dem fünfzigjährigen Be=
ſtehen
des hieſigen Geſanavereins. Bis jetzt ſind 41 auswärtige
Vereine mit weit über 1000 aktiven Sängern angemeldet u. a. aus
Bensheim, Darmſtadt, Frankfurt a. M. Worms, Pfungſtadt ꝛc.
Das Feſt wird von der Stadtverwaltung in hochherziger Weiſe
unterſtützt.
Mainz. 3. Auauſt. Die hieſige Bäckerinnung hat ſämtliche
Bäckermeiſter Rheinheſſens auf nächſten Sonntaa nach Mainz zu
einer Verſammlung eingeladen. Zweck der Verſammlung iſt, eine
Agitation für anderweite Regelung der Sonntagsruhe ins Leben
zu rufen, da nach Anſicht der Miſter die Arbeitszeit an Sonntagen
ſehr ungünſtia fällt. Es geht ferner das Gerücht. daß die Innung
bei dieſer Gelegenheit mit aller Energie für Herabſetzung der Brot=
preiſe
eintreten wolle und nicht eher ruhen werde, als bis Brot=
und Getreidepreis im Einklanz ſtänden. (W. 8)
J. Mainz. 3. Auguſt. Das große Salonboot Wilhelm,
Kaiſer und König erlitt geſtern auf der Fahrt hierher einen be
deutenden Defekt an der Maſchine, ſo daß das Schiff außer Dienſt
geſtellt und heute worgen ohne Paſſagiere durch einen andern
Dampfer zur Reporatur nach Köln geſchleppt werden mußte. Einſt=
weilen
tritt der Humboldtr für den Wilhelm in Dienſt. - Die
im Anſchluß an die Katholikenverſammlung Ende dieſes Monats
hier ſtattfindende Ausſtellung für chriſtliche Kunſt hat in
weiteſten Kreiſen Intereſſe hervorgerufen und ſind die Anmeldungen
ſo zahlreich erfolgt, daß der geräumige Akademieſaal des kurfürſt
lichen Schloſſes zur Aufnahme der Ausſtellung kaum ausreicht.
Neben alten und neuen Meiſterwerken aus weiter Ferne kommen
Kunſtſchätze aus Mainz und den benachbarten Städten zur Aus=
ſtellung
, darunter Kunſtwerke, die ſich ſeit undenklichen Zeiten in
Privatbeſitz befinden und daher der Oeffentlichkeit noch kaum zu=
gänglich
waren.
Finthen, 3. Auauſt. Das ſog. Heſſendenkmal, das
kürzlich wieder von rohen Bubenhänden beſchädigt worden iſt, ſoll
nun renoviert und mit einem Gitterwerk umgeben werden. - Die
Bevölkerung hier wurde geſtern mit einem Brotabſchlag er=
freut
, der für den Laib 4 Pf. beträat. M. A.)
Gießen, 4. Aug. Der Kommers zur Feier des 50jährigen
Jubilaums der Haſſia fand geſtern abend in dem bril=
lant
dekorierten Saale Zum Steins Garten; ſtatt. Es waren
ca. 250 Teilnehmer. Den Vorſitz führte stud. Bopp von Darm=
ſtadt
(Senior). Als Redner traten außer dem Vorſitzenden auf
Juſtigrat Beuſt, Rektor Prof. Siebeck, Provinzialdirektor von
Gagern, Oberbürgermeiſter Gnauth, Schulrat Büchner hier,
Gymnaſiallehrer Klein von Mainz und Pfarrer Hellwig von
Büdesheim. Es wurden telegraphiſche Begrüßungen an Se.
Maj. den Kaiſer und Se. Kömigl. Hoheit den Großherzog
geſandt. Darmſt. 3tg.)
Reich und Ausland.
Aus der Reichshauptſtadt, 3. Auguſt. Der Kaiſer hat
die Patenſtelle bei dem achten lebenden Sohne des Arbeiters Florian
Bienert in Lindenau (Schleſ.) und bei dem zehnten lebenden Sohne
des Tiſchlers Peter Tichy in Ellaut=Hultſchin (Kr. Ratibor) ange=

Nr. 182
nommen und für jeden Täufling zum Ankaufe eines Vatenge=
ſchenkes
30 M. überſenden laſſen. - Auf verſchiedene Mängel in
der hieſigen Fernſprecheinrichtung hatte der Verein Ber=
liner
Kaufleute und Induſtrieller in einer Eingabe an den Staats=
ſekretär
des Reichspoſtamts hingewieſen. Darauf iſt unterm 26.
v. M. die Antwort ergangen, daß der Betrieb der Berliner Fern=
ſvrechanlage
. ungeachtet ihres außeraewöhnlichen Umfanges., ir
Bezug auf Pünktlichkeit und Schnelliakeit allen berechtigten Anfor
derungen genüat. Daß Störungen verſchiedener Art in Betriebs=
anlagen
von dem Umfange der Berliner Fernſprechanlage, der
arößten überhaurt exiſtierenden, vorkommen, liege in der Natur der
Sache. Unberechenbare Witterunasverhältniſſe. zweckwidrige Be=
handlung
der Apparate bei den Teilnehmerſtellen (über 17000 in
Berlin), Nichtbeachtung der Betriebsvorſchriften ſeitens der Teil=
nehmer
u. a. würden vereinzelt immer wieder Unzuträalichkeiten
herbeiführen. - Für den Diſtanzritt Berlin=Wien haben 143
deutſche Offiziere gemeldet, darunter Prinz Friedrich Leopold und
Herzog Ernſt Günther. Der in Sportkreiſen bekannte Kaufmann
Heinrich B. Henſchel iſt unter Zurücklaſſung ganz bedeutender Schul=
den
, deren Höhe ſich auf 200 000 M. belaufen ſoll, plötzlich flüch=
tiggeworden
. - In einer Verſammlung der unabhängigen Sozial=
demokraten
bezeichnete Wildberger den Staatsſozialismus als
eine Stärkung der Reaierung. Die Parole dürfe nur ſein: Alles
oder nichts. In der Diskuſſion verwahrten ſich die Unabhängigen
gegen den Vorwurf des Anarchismus und die Diktatur der Partei=
leitung
.
Frankfurt. 4. Aug. (Prozeß Jäaer.) Zweiter Tag. (Schluß.)
Nach der Vauſe wird die Geſchäftsverbindung zwiſchen Henſel und
Jäger weiter beleuchtet. Kaufmann Hartwig Roſenthal in
Mainz war Herſels Kommiſſionär und ſah viele Wechſel mit
Jägers Namen. Bei dem Kaufmann Bertram Herz in Mainz
liefen in der Zeit vom Juni 1889 bis dahin 1890 57 Wechſel im
Betrage von 59762 M. ein, welche von Roſenthal acceptiert waren
und das Giro Jägers trugen. Der Direktor der Gewerbebank
Zöller, ſagt aus. daß bei der Gewerbebank in den Jahren 1889
bis 1891 für 646000 M. Wechſel von Reiners einliefen, wilche
von Henſel ccceptiert waren. Franz Reiners berichtet eingehend
über ſeinen Wechſelverkehr mit Henſel. Der Eierhändler Abraham
Strauß verſichert, Henſel habe, obwohl er meiſt von Zwiſchen=
gändlern
kaufte, in der Regel ſo billia verkauft, daß man nicht mit
ihm konkurrieren konnte. Der Eierhändler Geyer, ein Teilhaber
des Strauß, bekundet, daß Henſel ihnen eine wüſte, tolle Kon=
kurrenz
gemacht habe. Größere Quantitäten habe er immer mit
Verluſt verkauft. Er ſei mit Strauß zu der Zuſammenkunſt ins
Caſe Bauer gegangen und ſie hätten dort dem Beklagten Jäger die
Situation klar gelegt. Der letzte vernommene Zeuge iſt Henſels
Schwiegerſohn Lehrer Kerl Theodor Zeiſing. Er iſt von ſeinem
Schwiegervater am 3. Januar zu Jäger geſchickt worden, um einen
Tauſendmarkſchein zu wechſeln. Dabei gab ihm Jäger einen Brief
für Henſel mit, welcher nach Jägers Angabe 90000 M. enthielt.
Der Zeuge erinnert ſich, zwei Briefe für die Poſt und einen dickeren
in gelbem Hanſcouvert ſür Heyſel bekommen zu haben, hat ſich
aber um den Inhalt nicht gekümmert. Als er ſeinem Schwieger=
vater
den Brief gab, ſprach dieſer von Quittungen und Abrech=
nungen
, die darin ſein ſollten.
Dritter Tag. Der Andrang des Publikums iſt heute größer
als je. Im Zuhörerraum haben ſich wie an den beiden erſten
Tagen auch zahlreiche Damen eingefunden. Bei Fortſetzung der
Beweisaufnahme wird zunächſt der Stand der Guatemalafonds er=
örtert
, in welchen Jäger das Vermögen des Frl. Ochs angelegt
hatte. Jäger zahlte die Papiere zu demſelben Kurſe aus, wie er
ſie grkauft hatte. obwohl die Papiere inzwiſchen gefallen waren.
Dann erfolgt die Vernehmung der Volizeibeamten, welche bei der
Ermittelung der Spur Jigers und der Entdeckung des Geldes
mitgewirkt haben. Es wird feſtgeſtellt, wie viel von den
unterſchlagenen 1700000 M. wieder herbeigeſchafft worden iſt. Es
iſt ungefähr eine Million. Volizeirat Eckhardt bekundet, daß
der Leumund bei allen gut ſei. Dann wird der Kriminalkommiſſär
Heinr. Meyer vernommen, welchem die Entdeckung der Spur
Jägers zu verdanken iſt. Er hatte die Schiffsnachrichten nach=
geſehen
und fand, daß ein deutſches Ehepaar Mengersdorf von
Marſeille auf einem nach Ciylon beſtimmten Dampfer abgegangen
ſei. Er ließ ſich nun ein Verzeichnis der hier ausgeſtellten Päſſe
geben und ermittelte ſo, daß Müngersdorf ſich einen Paß beſchafft
habe. aber ſeinen Urlaub nicht im Ausland, ſondern in Eppſtein
im Taunus verbringen wollte. Damit war der Schlüſſel zur
Wiederergreifung des Millionendiebs gefunden. Er berichtet dann
namentlich noch über die Hausſuchungen bei den Gerloffs.
Damit wird die Beweisaufnahme geſchloſſen und um 11½ Uhr
ergreiſt der Erſte Staatsanwalt Uhles zur Begründung der An=
klage
das Wort. Bei Jäger iſt zu berückſichtigen, daß er vorher
redlich gearbeitet, hat und daß das Unglück durch Henſel über ihn
gekommen iſt. Aber bei der Menge der einzelnen Fälle von Ver=
untrer
ungen erſcheint eine Gefängnisſtrafe von 10 Jahren und
5 Jahren Ehrverluſt angemeſſen. Gegen die Klotz werden beantragt
4 Jahre Gefängnis, gegen Müngersdorf und Vogt 1 Jahr, Frau

[ ][  ][ ]

Nr. 182
Jäger und ihre Eltern 2 Jahre, das Dienſtmädchen Meſſer 3 Jahre, gegen mich gerichtet haben, nicht hinreichen, um dies aus dem Herzen
gegen deren Schwoger Meſſer 1 Jahr, Gerloff auf 3 Jahre Ge=
fänanis
und 2 Jahre Ehrverluſt, ſeine Mutter und Schweſter auf Nie und nimmer, Treue für immer bis in den Tod!
4 Jahre, gegen die Ochs 1 Jahr, gegen Henſel 8 Jahre Gefängnis
und 5 Jahre Ehrverluſt.
Frankfurt, 4. Auguſt. Das neueſte Luftſchiff, welches Herr Prorektor leine Anſprache geendet, wurden dem Fürſten die Dekane
kommen. Es iſt dies ein großer Ballon der mit heißer Luft gefüllt
wird, in der Art wie es vor mehr als 100 Jahren Montgolfier
nichts wußte. Ueber einem eigens dafür konſtruierten Ofen für
Oeffnung eines Ventils die heiße Luft entſtrömen zu laſſen, wodurch beweat die Hand.
der Ballon ſich in einen regelrechten Fallſchirm verwandelt, mit
welchem der Luftſchiffer ſich dann langſam zur Erde niederläßt.l Krankheit wird berichtet: Die Zahl der Erkrankungen an
Zugleich können wir mitteilen, daß der Zoologiſche Garten am
Miktwoch, den 10. Auauſt, ſein 3äjähriges Stiſtungsfeſt feiert, für belaufen. In Klein=Vaſchleben erkrankten zuerſt Faktor Walter
Feuerwerk beſtellt iſt; außerdem iſt Doppelkonzert und, wenn man Schinken geaiſſen, der in Köthen von einem Fleiſchwarengeſchäft
uns recht berichtete, eine Bal champetré: in Ausſicht genommen.
Frankfurt, 4. Auguſt. Die hieſigen Bäcker und Brotfabriken
haben den Brotpreis infolge der geſunkenen Getreide, reſp.
42 Pf. 4 Pfund Schlüchtern Kornbrot 56 Pf. und 2 Pfund Schlüchtern Maurer u. a. mehr von Krankheit befallen wurden. Den betreffen=
Kornbrot 28 Pf. koſten.- Der Times- zufolge iſt in Anerkennung den Fleiſcher ſoll kein Vorwurf treffen: er läßt alle Schweine, die
ſeiner langjährigen Verdienſte der hieſige Kgl. Großbrit. Haupf=
konſul
Charles Oppenheimerhier in den Adelſtand erhoben ſ nöſen Tiere iſt dies geſchehen. Der vereidigte Trichinenſchauer hat
worden.
Aus dem Maingau, 3. Auauſt. Die Buckerrüben wer=
den
neuerdings von einer Krankheit, der ſogenannten Herzfäule;
aroße, weißliche vertrocknete Flecken auf den Blattſtielen leicht er=
kennbar
iſt. Der bekannte Naturforſcher Dr. Kobelt in Schwan=
heim
findet die Urſache dieſer Krankheit in einem Vilz, der ſich
urſprünglich auf den Blattſtielen anſiedelt und erſt allmählich nach l machte einen Gegenbeſuch im Gaſthofe.
dem Herzen vororingt; ſchließlich ſtirbt die Rübe ab und wird
ſchwarz. Als Mittel zur Bekämpfung der Krankheit empfiehlt Dr.
Kobelt das Abſchneiden der befallenen Blätter im erſten Stadium, ſäure in 14 Wagaonladungen befördert.
denn daburch würde die Verbreitung der Krankheit verhindert und
die Pflanze erhole ſich wieder.
Münſter, 2. Auguſt. Durch den Genuß von Schirling iſt hier l Reichsbauk ein' beim AusſtellerCdomicilierter Wechſel eingeht, zu
geſtern die aus fünf Perſonen beſtehende Familie des Kanzleiſekretärs benachrichtigen, hat hier zur Entdeckung von Wechſelfälſchungen
Oppermann vergiftet worden. Es kann mit ziemlicher Gewißheit in großem Umfange geführt. Ein hieſiger Kaufmann Vhilipp Krauß
Qulantität Sellerie befunden haben, die Frau O. am Morgen auf
dem Markte gekauft und zum Mittageſſen verwendet hatte, denn kontiert, von denen die Papiere an die Reichsbank begeben wurden.
die ganze Familie verſpürte gleich nach der Mahlzeit Unwohlſein. Durch die Benachrichtigung an die Acceptonten kamen die Fälſchungen
Nur Herr O. bemerkte erſt gegen 4 Uhr nachmittags. als er ſich heraus. Krauß iſt flüchtig. Die Anordnung der Reichsbank wird
ſchon wieder auf ſeinem Bureau befand, die erſten Shmptome der
Vergiftung; er bekam Schwindel und wurde ſo matt, daß er mittels man annimmt, daß unter den umlaufenden, beim Ausſteller zahl=
hatte
ſich der Huſtand der Seinen bedeutend verſchlimmert; mehrere birgt.
Aerzte waren in der Wohnung, als er eintraf, ſchon thätig, die
zu befreien, indeſſen haben ſie die Hoffnung, die Unglücklichen am
Leben zu erhalten, aufgegeben. Dies gilt beſonders von den Kindern,
bei denen die Wirkung des Giftes eine ſehr ſchnelle war.
kündigie der Vorſitzende das Urteil. Sämtliche Angeklagte über ihn. Die Verletzungen, welche der Verunglückte hierdurch er=
wurden
freigejprochen. Sämtliche Koſten werden der Staats= litt, waren ſo bedeutend, daß nach einigen qualvollen Stunden der
kaſſe auferlegt. Die Gründe beſagen, daß eine Abſicht, Vermögens=
vorteile
zu beſchaffen, nicht vorliege, da bei ſchlechtem oder gefälſchtem Roſenthal bei Marburg zugetragen. In der dortigen Lehmgrube
Material der Bochumer Verein infolge der Haftfriſt und der ſpäteren
genauen Aufſicht nur Schaden habe. Bezüglich des angeklagten l Jahren gefolat waren, mit Lehmabhacken beſchäftigt, als plötzlich
Ingenieurs Gremme könne man nach dem Verlaufe der Verhand= eine größere Erdmaſſe einſtürzte und die drei Kinder begrub. Erſt
lungen gar nicht einſehen, warum er überhauvt angeſchuldigt ſei. nach mehreren Stunden konnten die toten, ſchwerverletzten und
Bei dem Ingenieur Bering ſei eine weſentliche Beihilfe gar nicht
keit gerhan und ſei durchaus ein Ehrenmann.
Bismarck auf ſeiner Fahrt nach Jena in Ritſchenhauſen hatte, ein Schuhmacher bei Marienwerder. Er hatte in kurzer Zeit einen
wurden von Tauſenden aus dem Meininger Lande zu einer großen
Huldigungskundgebung benutzt. Auf eine treffende Anſprache unſere=
früheren
Reichstagsabgeordneten Leitz antwortete Fürſt Bismarck l tonnenſand eine Dampfbarkaſſe, welche eine mit Holz und Beton
ſolgendes: Es freut mich, hier an der Grenze Thüringens einen beladene Schte im Schlepptau hatte. Drei Perſonen ertranken.
ſo herzlichen Empfang zu finden. Seit 5 Wochen habe ich, zuletzt
in Bayern, den wärmſten und herzlichſten Empfang gefunden, und mano bei Turin iſt ein Raub der Flammen geworden: 22000
ich kann ſägen, daß dies meinem Herzen wohlgethan hat, So darfl Webſtühle der geſamte Warenvorrat und die Gebaͤude ſind ver=
ich
wohl glauben, daß das, was ich im Dienſte des Vaterlandes nichtet. Der Schaden beträgt zwei Millionen. Achthundert Arbeiter
geleiſtet, bei meinen Landsleuten Anerkennung geſunden, daß es l ſind brotlos.
Wurzel geſchlagen hat im Herzen des deutſchen Volkes.: Der Fürſt
entblößte ſein Haupt und fuhr fort:So darf ich denn wohl hoffen, Nowgorod ſagt, die Zahl der Cholergerkrankungen nehme eher ab
Hetzen, aller Haß und Neid, welche ſich in letzter Zeit ſo vielfach l in geſundheidlicher Hinſicht günſtig. Die Bevölkerung von Niſhnh=

2583
des deutſchen Volkes zu verdrängen.1 Die Anweſenden riefen ſtürmiſch:
Jena, 2. Auguſt. Eine intereſſante Epiſode wird von dem
hieſigen Aufenthalt des Fürſten Bismarck mitgeteilt: Als der
Lattemann erfunden und gebaut hat. wird am nächſten Sonntag und der 87jährige Senior der Univerſität, Geheimerat Nickel, ein
im 8ooloaiſchen Garten zum eritenmal hier zur Anwendung kleiner. gebückter. mit Orden geſchmückter Herr, vorgeſtellt. Der
Fürſt fragte voll Intereſſe nach ſeinem Alier. Nickel entgegnete:
Ich habe noch Napoleon l. geſehen, Deutſchland im Luſtande tieſſter
machte, weil man damals von einer Füllung mit Leuchtaas noch Erniedrigung. Ich habe Goethe gekannt und damit Deuſchland auf
der Höhe likterariſcher Entwickelung und ſehe nun in Ew. Durch=
Strohfeuer wird der Ballon gefüllt und ohne Gondel fährt Herr U laucht den, der unſer Vaterland auf den Gipfel politiſcher Ent=
Tattemann damit in die Lüfte, um in nicht allzugroßer Höhe durch ( wickelung gehoben hatl' Der Fürſt ſchüttelte dem alten Herrn
Köthen, 3. Auguſt. Ueber die hier ausgebrochene Trichinen=
Trichinoſe in Köthen und Umgegend ſoll ſich auf 30 bis 40 Fälle
welches bei dem Nachfolaer C. Vidacovichs in Höchſt ein großesl und Frau nelſt Dienſtmagd. Die Leute hatten vorher von einem
der Klepziger Straße verkauft worden war. Aus demſelben Laden
ſtammte das gehackte rohe Fleiſch, nach deſſen Genuß hier eine
große Anzahl Arbeiter aus den Fabriken von Dinglinger und Wagner,
Mehlpreiſe herabaeſetzt, ſo daß 3 Pfund Weißbrot von jetzt an ferner die Mitglieder mehrerer Schuhmacherſamilien, eine Anzahl
er ſchlachtet, vorſchriftsmäßig unterſuchen und auch mit dem trichi=
aber
in den betreffenden Prävaraten nichts Verdächtiges gefunden.
Dürkheim a. H. 3. Auguſt. Der hieſige Radfahrer=
verein
veranſtaltet am Sonntag, den 3. d. M., ein allgemeines
heimgeſucht, die durch eigentümliches Herabhängen der Blätter und l Radfahrerfeſt, verbunden mit einem Straßenrennen und großem
Militärkonzert.
Schönhauſen, 3. Auauſt. Fürſt Bismarck empfing heute
den ruſiſchen Militärbevollmächtiaten Peter Kutuſow. Der Fürſt
Königsberg. 3. Auguſt. Vom 14. bis zum 30. Juli wurden
über die Grenze nach Rußland 132140 Kilogramm Karbol=
Breslau. 2. Auguſt. Die ſeit einiger Leit bei der deutſchen
Reichsbank eingeführte Neuerung, den Acceptanten, ſobald bei der
angenommen werden, daß ſich einige Schirlingsblätter unter einer I hatte mehrere von ihm auf Verſonen in der Provinz gezogene und
bei ihm domicilierte Wechſel bei einigen hieſigen Bankhäuſern dis=
in
kaufmänniſchen Kreiſen allgemein als zioeckmäßig anerkannt, da
Wagens in ſeine Wohnuna gefahren werden mußte. Inzwiſchen bar gemachten Wechſeln ſich ein gut Teil geſälſchter Aecepte ver=
Breslau, 4. Auguſt. General der Kavallerie, Adjutant Kaiſer
Kranken von den entſetzlichen Schmerzen. die ſich eingeſtellt hatten, l Wilhelms 1 Graf Friedrich Brandenburg, iſt geſtern
auf Schloß Domanze geſtorben.
Kleine Chronik. Dem Fuhrmann F. von Griesheim wurden
auf dem Wege zwiſchen Griesheim und Nied die Pferde ſcheu.
Eſſen, 3. Aug. (Stempelprozeß.) Um 6 Uhr abends ver= F. kam hierbei zu Fall, und der ſchwer beladene Wagen ging
Tod eintrat. -
Ein entſetzlicher Unglücksfall hat ſich in
war ein 9jähriger Knabe dem zwei andere im Alter von = und 4
völlia entſiellten Kinder an das Tageslicht gebracht werden. - Im
erwieſen,. im Gegenteil. Bering habe in vollſtem Maße ſeine Schuldig Scheffelgarten zu Frankfurt wurden die Automaten erbrochen und
zwei Vergrößerungsgläſer ein eiſerner Hebel und die Kaſſen mit
Meiningen, 2. Aua. Die 10 Minuten Aufenthalt, die Fürſt ſ Inhalt geſtohlenk - Das Opfer einer unſinnigen Wette wurde
Liter Branntwein getrunken. Später fand man den Mann im Walde
tot vor. Am Dienstag nachmittag ſank auf der Elbe bei Schwarz=
Die große Wollweberei der Gebrüder Mazzoni in San Ger=
Choleraberichte. Ein Telegramm der Nowoſti' aus Niſhny=
daß
dieſe Wurzeln ſo feſten Boden gefaßt, daß alles Lügen und ſ als zu, die Zahl der Geneſenden verarößere ſich. die Witterung ſei

[ ][  ]

ängere Heit

immt ꝛce ..

- Schöppenſtedter Verein. Die Stadt Schöppenſtedt
hat jetzt im Punkte der Vereins=Meierei' den Apfel abgeſchoſſen.
Dort hat ſich nämlich ein Fritzen=Klubr gebildet, der nür ſolche
Mitalieder aufnimmt. welche ſich des Vornamens Fritz' erfreuen.
In voriger Woche feierte der Klub ſein Stiftungsfeſt, wozu ſich
uͤber ein halbes Hundert Fritzen' eingefunden hatten. Das Feſt
muß ſehr ſchön geweſen ſein, denn ein Schöppenſtedter Blatt be=
richtet
darüber u. a.: Das Ereignis der Woche in unſerer Stadt
bildete das Stiftungsfeſt des Fritzen=Klubs= und ſagt am Schluſſe
ſeines Feſtberichts: Wenn alle die großſchnauzigen Zeitungen, die
ob dieſer ſog. Vereins=Meierei; unſere Stadt herunterzuziehen
beliebten, ihre Vertreter geſendet hätten, ſo würden ſie von einer
Geſelligkeit berichten können, die ihresgleichen ſucht. (Wir empfehlen
das Beiſpiel Schöpenſtedts zur Nachahmung; was würden z. B.
die verehrten Leſerinnen zu einem Elſa=Kränzchen= ſagen ?)

Die Entwürſe für den Muſeumsneubau
in Darmſtadt.
ſtachdruck verboten.
Mr. Das längſt gefühlte Bedürfnis der Errichtung eines Muſeums.
neubaues in Därmſtadt als eines würdigen Heims zur Bergung
der Schätze unſerer Sammlungen, iſt durch das Ergebnis des ſoeben
abgeſchloſſenen Wettbewerbs ſeiner Erfüllung näher gerückt.
Das
Intereſſe des Darmſtädter Publikums für die Entwürfe hat ſich
ſeit Eröffnung der Ausſtellung derſelben durch zahlreichen Beſuch
kundgegeben. Daher dürfte wohl eine kurze Beſprechung der her=
vorragendſten
Entwürfe am Platze ſein.
Beim Eintritt in den Saal feſſelt den Blick ſogleich das mit
einem erſten Preis gekrönte Proiekt von Neckelmann= Stutt=
gart
. Mit genialer Auffaſſung iſt hier ein Kunſtwerkerſten Ranges
geſchaffen. Das im italieniſchen Renaiſſanceſtil gehaltene zweiſtöckige
Gebäude beſteht aus einem Mittelbau und zwei ſtark vorſpringen=
den
Eckbauten. Iſt an dieſen letzteren in richtiger Vermeidung des
Zuviel auf eine reichere Architektonik verzichtet worden, ſo tritt ſie
an jenem deſto wirkungsvoller hervor. Meiſterhaft iſt der Pufhau
der Façade; würdig reiht ſich hieran die Innenarchitektur, w che
durch die Anordnung und Ausgeſtaltung der reizvollen Säulenhoſe
und der großartigen kuppelgekrönten Flurhalle mit Haupttreppe
das Gepräge eines wirklichen Kunſttempels erhält. Die virtuoſe
Darſtellung bringt die Schönheiten des Projektes zu wirkſamſter
Geltung. Nach den beigefügten Erläuterungen ſind die beiden Ge=
ſchoſſe
des Mitteltraktes. in welchen ſich die Haupttreppe befindet,
für die Gipsabgüſſe und die Küpferſtichſammlungen, die in den
beiden Seitentrakten um einen glasbedeckten Lichthof ſich gruppie=
renden
Säle rechts für die Sammlung von Altertümern, Gegen=
ſtände
der Kleinkunſt und die Gemäldegalerie. links für die natur=
hiſtoriſchen
Sammlungen, der Lichthof ſelbſt für die Aufſtellung
größerer Wirbeltiere beſtimmt.
Nicht minder gediegen iſt der ebenſalls mit einem erſten Preis
gekrönte Entwurf von Schmieden u. Speer=Berlin, äußerſt
klar und einfach deren Grundrißanlage, welche eine ausgiebige Be=
leuchtung
der Sammlungsräume ermöglicht. Die Grundform des
aus zwei Stockwerken beſtehenden Bauwerkes iſt die eines x,
deſſen nördlicher Schenkel am Schloßpark gelegen iſt, während der
ſüdliche die Haupifront dem Paradeplatz zuwendet. Die Nordfront
mit dem Mittelflügel ſind für Sammlungen der Kunſt und des
Altertums, der ſüdliche für die naturwiſſenſchaftlichen Sammlungen
beſtimmt. Für die beiden Sammlungsgruppen ſind zwei getrennte
Haupteingänge vorgeſehen, der eine in der Mitte der ſüdlichen
Front, der andere mit ſtattlicher Anfahrt auf der Oſtfront in dem
Schmuckhof, gegenüber dem Hoftheater. Die Anordnung dieſer
beiden Eingänge mit Flurhallen, die in das gemeinſame Treppen=
haus
führen, iſt beſonders geſchickt geplant. Durch den dem öſt=
lichen
entſprechenden weſtlichen Vorhof iſt das Muſeum von den
benachbarten Militärfiskusgebäuden abgeſondert. Die Architektur
iſt in den Formen edler Renaiſſance geplant, nur wirken für unſer
Auge etwas ſtörend die ſteilen hohen Dachhelme der Eckbauten und
die etwas barocke Krönung der Mittelbauten.
Der zweite Preis, der Entwurſ von Schulz u. Schlichting.
Beilin, zeigt einen der Beſtimmung des Bauwerks angemeſſenen
einfach, vornehmen Aufbau, namentlich in der ſehr anſprechenden

2584
Nr.
Nowgorod zeige ſich beruhigter, die aus der Stadt geflüchteten
Arbeiter kehrten allmählich zurück.- Das Einlaufen von Seeſchiffen
aus den ruſſiſchen Häfen der Oſtſee, des Schwarzen Meeres und
des perſiſchen Meerbuſens in die Weichſelmündung bei Neufähr iſt
durch einen Erlaß des Regierungspräſidenten in Danzig verboten
worden. Mit Rückſicht auf mehrere angeblich unweit der Landes=
arenze
vorgekommene Cholerafälle hat der Reaierungspräſident in
Oppeln nunmehr auch für den Landverkehr mit Rußland ſehr ſtrenge
Maßnahmen angeordnet und die Landräte der Grenzkreiſe erſucht,
Päſſe näch den Choleragegenden unter keinen Umſtänden zu erteilen,
Verſonen=, Sachen= und Viehtransporte auf ſtrengſte bewachen und
Wallfahrer zurückweiſen zu laſſen. Der Zuzug kuſſiſcher Arbeiter
nach dem Inlande behufs Beſchäftigung ſoll verboten werden.

Dantſagung.

182
Hauptanſicht. Die Rückſeite nach dem Herrnaarten iſt reicher ge=
ſtaltet
und beanſprucht dadurch vielleicht eine Bedeutung, die ihr an
dieſem Platze nicht gebührt, wenn ihr auch große Schönheit nicht
abgeſprochen werden kann. Der Grundriß zeigt einen einzigen
aroßen Hof. Das Treppenhaus und die Flurhalle ſind in edlen,
ſchönen Verhältniſſen angelegt.
Außer den drei preisgekrönten Arbeiten hat die Jury den Ent=
wurf
Opfermann=Mainz zum engeren Wettbewerb empfohlen.
Ohne Zweifel haben die Vorzüge der Grundrißbildung und der
inneren Einrichtung das Preisgericht hierzu bewogen. Die Geſamt=
architektur
erſcheint für ein Muſeum faſt gar zu ſparſam. Man=
chot
=Mannheim führt ſein Vrojekt in 13 Blättern, darunter
3 farbenprächtige Darſtellungen, vor. Außer dem Mittel= und
Obergeſchoß iſt auch das Untergeſchoß zu den Sammlungsräumen
hinzugezogen. Die Anordnung iſt klar und überſichtlich, ſowohl im
inneren wie äußeren Aufbau. Beſonders durchdacht iſt die Einrich=
tung
der Sammlungsräume. Bei der Hauptfagade wirkt das
gänzliche Fehlen von Fenſtern im dritten Stock nicht aünſtig. Ein
hoher ſteinerner Kuppelbau erhebt ſich über der Mitte des Ge=
bäudes
. Thierſch=München hat in ſeinem Entwucf eine
maßvolle Rokokoarchiteklur angewendet, für deren ſtilgerechte Durch=
führung
die Hand eines ſolchen Künſtlers nötig war. Die Grund=
rißanordnung
iſt in Form eines 1 geplant und erſcheint gut
durchgeführt, erfordert aber, da die Weſtſeite auf die Grenze des
Bauplatzes geſetzt iſt, den Ankauf der benachbarten Grundſtücke.
Der monumental angelegte Entwurf Sommer= Frankfurta. M.
zeigt eine vollſtändige Trennung der Kunſt= und wiſſenſchaftlichen
Sammlungen nach Stockwerken. Durch äußerſt klare und einfache
Anlage zeichnet ſich auch der Entwurf von Schmitz=Berlin
(Erbauer des Kaiſerdenkmals auf dem Kyffhäuſer) aus. Seine
Außenarchitektur iſt ſehr wirkſam, erſcheint aber faſt zu ſchwer für
ein Muſeumsgebäude. Der Grundriß hat faſt dieſelbe Form
und ähnliche Vorzüge wie der von Schmieden und Speer. Stier=
Hannover hat ſich für die beiden Hauptabteilungen des Muſeums,
Kunſt= und Altertumsſammlung und naturgeſchichtliche Sammlungen,
verſchiedene Eingänge gedacht und in dieſem Sinne ſeine Gründ=
riſſe
und die Hauptfagade zuſammengeſtimmt und großartig aufge=
baut
. Zu den hervorragenderen Projekten gehörk auch dasjenige
der Architetten Reuter u. Fiſcher=Dresden, das ſich durch
eine feinfühlige Barockarchitektur auszeichnet, ferner von Kling=
Darmſtadt, in deſſen Grundriß ebenfalls die Trennung der
Sammlungen nach Stockwerken vorgenommen iſt, während Façaden P.
und Durchſchnitte durch ſchöne Formbildung und gute Verhältniſſe
anſprechen, ſowie der Entwurf von Lender=Heidelberg.
Letzterer weiß namentlich in äußerſt flotter Darſtellung ſeine Façaden
und Schnitte reich auszuſtatten und in ein wirkſames Licht zu
ſetzen. Auch Hartig=Hamburg verdient Auerkennung für die
künſtleriſche Geſtaltung ſeines Baues, wenngleich der Scheinein=
gang an der Hauptſeite gegen den Paradeplatz nicht lobenswert iſt. Flch
Von den übrigen Entwürſen heben wir den von Tiede=Berlin,
dem Erbauer des dortigen naturgeſchichtlichen Muſeums, und von fre=
Seitz=Heidelberg lmit Holzmodell) hervor. Dieſe Pläne und
die Vrojekte von Müller=Magdeburg, Schmidt und
Burkhardt=Stuttaart, Doſch=München und Diel=
mann
=Frankfurt haben manches Gute und Schöne aufzu=
weiſen
, auf das des Näheren hier nicht eingegangen werden kann.
Alle Künſtler haben in dankenswerter Weiſe zur Klärung der
Frage des Muſeumsneubaues beigetragen. Hoffen wir alſo, daß die
vom Preisgericht empfohlene engere Konkurrenz eine endgiltige
Löſung der Aufgabe hervorbringen möge und daß Darmſtadt in
nicht zu ferner Heit ein Muſeumsgebäude ſein eigen nennen werde,
das der Bedeutung und dem Wert ſeiner Sammlungen entſpricht.

[11846
Für die vielen Beweiſe herzlichſter Theilnahme bei dem
Hinſcheiden unſerer lieben Mutter, Schweſter, Tante und
Schwägerin,
Frau Anna Schwarz. geb. Watrin,
ſagen wir Allen innigſten Dank.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Darmſtadt, den 4. Auguſt 1892.

Tageskalender.
Samstag. 6. Auguſt: Sommerfeſt mit Tanz des Geſangvereins
Melomanen im Rummelbräu.
Am 6., 1. und 8. Auguſt: 13. Gauverbandsfeſt des mittelrheiniſchen
Fechtklubs im Saalbau.
Montag, 8. Auguſt: Großes Maſſen=Konzert der vereinigten Muſik=
corps
der Garniſon zum Beſten des Invalidendank im Saalbau.

Druck und Verlaa: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei, verantwortlich für die Redaktion: Dr. O. Waldaeſtel, beide in Darmſtadt