Abonnemenlsprei=
Olertelſhrlich 1 Mark 50 Pf. halb.
Uhrlich 3 Mark inel. Bringerlohn.
Auswürtz werden von allen Poſi=
Umtern Beſtellungen
entgegenge=
nommen zu 1 Mark 50 Pf. pro
Quartal indl. Poſiauſichſag.
155. Jaßrgang.
Mit der Sonitags=Beilage:
Inſerate
für das
woͤchentl. Gmal erſcheinende Tagblant
werden angenommen:b. Tarmſtad.
von der Expeditlon, Ren fr. Nr. 23.
in Beſſungen von ſridr. Blößer.
Schießhausſtraße 14, iw e auzwärts
von allen Annoncen=epeditionen.
Amtliches Organ
für die Vehanntmachungen des Großh. Kreigamts, des Großh. Polizeiamts und der anderen Behörden.
100.
Freitag den 29. April.
189.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Maßregeln zur Verhütung und Einſchränkung von Epidemien.
Unter Bezugnahme auf die nachſtehend abgedruchte Polizei=Verordnung, betreffend Maßregeln zur Verhütung und
Ein=
ſchränkung von Epidemien, machen wir noch beſonders darauf aufmerkſam, daß nunmehr auch der Croup (Halsbräune) unter
die anzeigepflichtigen Krankheiten aufgenommen worden iſt.
Darmſtadt, den 22. April 1892.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
Betreffend: Maßregeln zur Verhllung und Einſchränkung von Epidemien.
Auf Grund der Art. 78 und 48. V, 1 des Geſetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung
1 ⁄
der Kreiſe und der Provinzen betreffnd wird, nach Vernehmung des ürztlichen Kreisvereins, unter Zuſtimmung des Kreis=
Ausſchuſſes und mit Genehmiguug Geoßherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 24. Januar 1883 (zu
77 Nr. M. d. J. 833) und 19. April 1892 (zu Nr. M. d. J. 10514) für den Kreis Darmſtadt verordnet:
31
Jeder Arzt, ſowie Jeder, der die Behandlung eines Kranken
übernimmt, iſt verpflichtet von allen in ſeiner Praxis vorkommenden
Fällen von:
1) Vocken (Blattern), ſowie Waſſerblattern bei Erwachſenen
Waricellae). 2) Fleckiyphus. J Recurrenzfieber. 4) aſiatiſcher
Cholera, 5) Scharlach, 6a) Diphterie, 6b) Croup (
Hals=
bräune), 7) Abdomanialthphus, 8) epidemiſche Ruhr, 9)
Wo=
chenbettfieber und 10) Trichinenkrankheit.
dem Kreis=Geſundheitsamt Darmſtadt binnen 24 Stunden nach
ge=
ſtellter Diaanoſe Anzeige zu machen.
In gleicher Weiſe iſt jeder Haushaltunasvorſtand, ſobald er
von dem Auftreten einer der vorgenannten Krankheiten innerhalb
ſeiner Haushaltuna Kenntniß erlangt hal, verpflichtet, innerhalb
24 Stunden der Ortspolizeibehörde hiervon Anzeige zu erſtatten.
Tritt eine der erwähnten Krankheiten bei einer ällein ſtehenden,
zu keiner Haushaltung gehörigen Verſon auf, ſo liegt dieſe
Ver=
pflichtung dem Wohnungsvermiether beziehungsweiſe deſſen
Stell=
vertreter ob.
8 2.
Die gleichen Vorſchriften gelten bei Erkrankungen an Maſern
und Keuchhuſten, ſobald dieß von der Polizeiverwaltungsbehörde
angeordnet und eine deßfallſige öffentliche Bekanntmachung erlaſſen
worden iſt.
83.
Verſonen, die von einer der in 8 1 unter 1 bis 8 inel. genannten
Krankheiten befallen ſind. müſſen von den übrigen Bewohnern des
Hauſes abgeſondert, beziehungsweiſe in einem beſonderen Zimmer
untergebracht werden. Dieſelbe Vorſchrift gilt unter den in 8 2
erwähnten Vorausſetzungen für Perſonen, die an einer der dort
aufgeführten Krankheiten leiden.
84.
In Fällen. in denen die Jſolirung im eignen Hauſe unthunlich
iſt, jedenſalls aber da, wo in Folae des im Hauſe beſtehenden
größeren Verkehrs. wie z. B. in Wirthshäuſern und offenen
Ge=
ſchäften, beſondere Nachtheile für das öffentliche Wohl zu erwarten
ſind, kann die Volizeiverwaltungsbehörde auf Antrag des Kreis=
Geſundheitsamts die Verbringung des Kranken in ein Krankenhaus
oder die Sperre des betr. Locals anordnen, in der Ausdehnung
und Dauer, welche das Kreis=Geſundheitsamt für erforderlich
er=
achtet.
85
Der Transport von an einer der in 8 1 unter 1 bis 8
ge=
nannten Krankheiten Leidenden in einem öffentlichen Fuhrwerke iſt
unterſagt.
Gohvohl der Beſteller als auch der Fuhrwerksbeſitzer ſind
ſtraf=
bar, ſobald ſie wiſſentlich dieſem Verbote zuwiderhandeln.
8 6.
Den Familien= oder Haushaltungsangehörigen von an einer
der in 8 1 unter 1 bis 8 inel. genannten Krankheiten Leidenden iſt
der Beſuch von Schuten oder ähnlichen Anſtalten nur dann geſtattet,
wenn ſie ſeit der Zeit des Ausbruchs der Krankheit und während
der Dauer derſelben nicht in der Familienwohnung gewohnt oder
verkehrt haben.
Dieſelbe Maßregel kann auf Antrag des Kreis=Geſundheitsamtes
auf die Angehörigen von an Maſern oder Keuchhuſten Erkrankten
anwendbar erklärt werden.
Die Wiederaufnahme des Schulbeſuches iſt nur nach Vorlegung
eines ärztlichen Zeugniſſes geſtattel.
87.
Bei an einem der in 8 1 unter 1-8 incl., eventuell der in 82
genannten Krankheiten Verſtorbenen muß für thunlichſte Jſolierung
der Leiche, bis zur Weaſührung derſelben auf den Friedbof Sorge
getragen werden. Die Beerdigung derſelben hat innerhalb der von
dem behandelnden Arzte beziehungsweiſe dem Kreis=
Geſundheits=
amte zu beſtimmenden Friſt zu erfolgen. Von dieſer Friſt hat der
betreffende Arzt beziehungsweiſe das Kreis=Geſundheitsamt der
Ortspolizeibehorde ſchriftlich Kenntnis zu geben.
In mit Leichenhäuſern in genügender Weiſe verſehenen Orten
ſoll die Leiche längſtens nach 18 Stunden nach erfolgtem Tode in
das Leichenhaus verbracht werden. Eine Ausnahme von dieſer
Vorſchrift iſt nur mit Zuſtimmung des Kreis=Geſundheitsamtes
geſtattet.
8 8.
Bei der Beerdigung von and den in 8 1 unter 1-8 genannten
Krankheiten Verſtorbenen iſt die Begleitung der Leiche für nicht im
Hauſe Wohnende nur von der Straße aus geſtattet, für Kinder
gänzlich unterſagt.
212
1416
Nr. 99
Grenzſtation Quevy verhaftet und den franzöſiſchen Behörden
aus=
geliefert
Paris. 26. April. Das Reſtaurant Very, worin
Ra=
vachol verhaſtet wurde, iſt geſtern abend um 9ſ. Uhr in die Luft
geſprengt worden. Es aab 5 Verwundete, darunter Very,
welchem die Beine zerſchmettert wurden. Derſelbe iſt bereits
ge=
ſtorben. Frau Very blieb unverletzt, iſt aber geiſtesgeſtört. Der
Kellner OcHerot, der ſeiner Leit die Feſtnahme Ravachols
veran=
laßte und ſich im Reſtaurant befand, blieb unverletzt. Die Bombe
war unter dem Zinktiſch niedergelegt vor dem kleinen Fenſter des
Weinſchank; die Lunte lief über das Trottoir und endete an einer
Bank aegenüber dem Hauſe.
Paris. 26. Avril. Nach Mitteilungen hieſiger Blätter ſollen
kürzlich Aktenſtücke aus dem Kriegsminiſterium
ent=
wendet worden ſein. Die Unterſuchung habe ergeben, daß die Akten
aus dem Fenſter hinausgereicht und von Leuten auf der Straße
angenommen worden ſeien. Der angeblich badiſche Unterthan
Schneider ſei verhaftet, drei ſeiner Genoſſen ſeien entkommen. In
der Wohnung Schneiders ſeien Papieremit Beſchlag beleat worden.
Paris. 27. Avril. Die Pänik unter dem Publikum wächſt.
Die Fremden verlaſſen Varis maſſenhaft.
Paris. 27. April. Die angeklaaten Anarchiſten Ravachol
und Simonwurden zu lebenslänglicher Zwangsarbeit
verurleilt, drei andere wurden freigeſproͤchen.
Neweaſtle., 26. April. Der Ausſtand der bei den
Schiffs=
werften am Tyne beſchäftigten Arbeiter und Anaeſtellten iſt
beendigt. Die Arbeiter nahmen die Bedingungen der
Arbeit=
geber an. Der Ausſtand hat 13 Wochen gedauerk und der durch
denſelben verurſachte Schaden wird auf eine halbe Million Pfund
geſchätzt.
San Remo, 25. April. Generalfeldmarſchall Graf
Blumen=
thal iſt mit Familie zu mehrtägigem Aufenthalt hier eingetroffen
und im Hotel Bellevue abgeſtiegen.
Nom, 26. April. Die Kouferenz der Vereine vom Roten
Kreuz genehmigte geſtern den Antrag der ruſſiſchen Delegierten
um Gewährung zollfreier Behandlung des in Krieaszeiten an die 6
kriegſührenden Nationen zu verſendenden Materials der Vereine *
und nahm den Antrag der ſächſiſchen Delegierten, betreffend
Be=
ſtellung freiwilliger Pranken= oder Verwundetenträger, an. Die
Frage, ob das Verſor al der Vereine des Roten Kreuzes bei Friedens.
manövern zuzulaſſen ſei, wogegen ſich die Delegierten Sachſens,
Frankreichs, Hollands und Italiens namens ihrer Regierungen
ausaeſprochen, wird gründlich beraten werden. Heute nahm die für uns ſo ſchmerzlichen Verluſte ſagen wir hierdurch unſeren
Konſerenz folgenden Antraa an: Die Vereine ſollen ihre Thätigkeit beſten Dank.
auf öffentliche Unglückeſälle ausdehnen und Spezialkomités bilden,
die in Kolonialkriegen und Kriegen zwiſchen Mächten, welch: der
Genfer Konvention nicht beigetreten, in Thätigkeit treten, voraus
geſetzt, daß die Mächte ſich verpflichten, die Genfer Konbention zu
beobachten.
oooooooeooooooooooooeooooooooooeoooooooeg
Statt beſonderer Anzeige.
Paula Hronachor,
J. Hlooblatt,
Verlobte.
Mürnberg.
Darmſtadt,
2
April 1892.
(6622
Todrs=Anzeige.
Heute Nachmittag 1½ Uhr iſt unſere liebe Tochter,
Schweſter, Enkelin und Nichte
E mmy
nach langem Leiden ſanft entſchlaſen.
Um ſtilles Beileid bittet
im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
W. Weinmann, Lehrer.
Darmſtadt, den 26. April 1892.
Die Beerdigung findet Freitag den 29. April,
Nachmit=
tags 2½ Uhr, vom Sterbehauſe, Gervinusſtraße 57,
aus ſtatt.
2
Dankſagung.
Für die vielen Beweiſe herzlicher Theilnahme bei dem
Darmſtadt, den 27. April 1852.
Frau Steuerrath Jäger
und Söhne.
Am 25. d. Mts. verſtarb dahier nach kurzem Leiden
der Großherzogliche Polizei=Znſpertor
Herr Weehd.
Wir betrauern in dem Verſchiedenen einen von Vorgeſetzten und
Unter=
gebenen hochgeſchätzten Beamten, der über 16 Jahre im hieſigen
Polizei=
dienſte mit Auszeichnung und mit hervorragender Pflichttreue thätig war.
Darmſtadt, den 26. April 1892.
Namens der Beamten des Großherzoglichen Polizeiamts
und der Schutzmaunſchaft:
Wey, Polizcirath.
(6561
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei, verantwortlich für die Redaktion: Carl Wittich, beide in Darmſtadt.
[ ← ][ ][ → ] 613₁₀₈
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Abennementspreis
Oertelſahrlich 1 Mark 5o Pf.,
hall=
ührlich 3 Mark incl. Bringerlohn.
Answänz werden von allen Poſi=
Amtern Beſtellungen
entgegenge=
nommen zu 1 Mark 50 Pf. pro
Quartal inc. Poſſauſichſag.
155. Jahrgang.
Mit der Sontags=Beilage:
Uuterhaltungsblatt.
Inſerate
für das
woͤchentl. Gmal erſcheinende Tagblatt
werden angenommen:h. Darmſtadt
von der Expedition, Ren fr. Nr. 23.
in Beſſungen von ſr dr. Blößer.
Schießhausſtraße 14, iw e auswärti
von allen Annoneen=epeditionen.
Amtliches Organ
für die Vekanntmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und der anderen Behörden.
N. 100.
Freitag den 29. April.
1898.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Maßregeln zur Verhütung und Einſchränkung von Epidemien.
Unter Bezugnahme auf die nachſtehend abgedruckte Polizei=Verordnung, betreffend Maßregeln zur Verhütung und
Ein=
ſchränkung von Epidemien, machen wir noch beſonders darauf aufmerkſam, daß nunmehr auch der Croup ſHalsbräune) unter
die anzeigepflichtigen Krankheiten aufgenommen worden iſt.
Darmſtadt, den 22. April 1892.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
Polizei=Verordnung.
Betreffend: Maßregeln zur Verhltung und Einſchränkung von Epidemien.
Auf Grund der Art. 78 und 48. V, 1 des Geſetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung
der Kreiſe und der Provinzen betreffnd wird, nach Vernehmung des ärztlichen Kreisbereins, unter Zuſtimmung des Kreis=
Ausſchuſſes und mit Genehmigung Geaßherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 24. Januar 1883 (zu
Nr. M. d. J. 833) und 19. April 1892 (zu Nr. M. d. J. 10514) für den Kreis Darmſtadt verordnet:
81.
und Dauer, welche das Kreis=Geſundheitsamt für erforderlich er=
Jeder Arzt, ſowie Jeder, der die Behandlung eines Kranken achtet.
übernimmt, iſt verpflichtet von allen in ſeiner Praxis vorkommenden
85.
Fällen von:
Der Transport von an einer der in 8 1 unter 1 bis 8 ge=
1) Pocken Glattern, ſowie Waſſerblattern bei Erwachſenen nannten Krankheiten Leidenden in einem öffentlichen Fuhrwerke iſt
Waricellae) 2) Flecktyphus. 3) Recurrenzfieber. 4) aſiatiſcher unterſagt.
Cholera, 5) Scharlach, 64) Diphterie, 6b) Croup (Hals=
Sowohl der Beſteller als auch der Fuhrwerksbeſitzer ſind
ſtraf=
bräune), 7) Abdomanialtyphus, 8) epidemiſche Ruhr, 9) Wo= bar, ſobald ſie wiſſentlich dieſem Verbote zuwiderhandeln.
chenbettfieber und 10) Trichinenkrankheit.
8 6.
dem Kreis=Geſundheitsamt Darmſtadt binnen 24 Stunden nach ge=
Den Familien= oder Haushaltungsangehörigen von an einer
ſtellter Diaanoſe Anzeige zu machen.
der in 8 1 unter 1 bis 8 incl. genannten Krankheiten Leidenden iſt
In gleicher Weiſe iſt jeder Haushaltunasvorſtand, ſobald er der Beſuch von Schuten oder ähnlichen Anſtalten nur dann geſtattet,
von dem Auftreten einer der vorgenannten Krankheiten innerhalb wenn ſie ſeit der Zeit des Ausbruchs der Krankheit und während
ſeiner Haushaltuna Kenntniß erlangt hal, verpflichtet, innerhalb der Dauer derſelben nicht in der Familienwohnung gewohnt oder
24 Stunden der Ortspolizeibehörde hiervon Anzeige zu erſtatten. verkehrt haben.
Tritt eine der erwähnten Krankheiten bei einer allein ſtehenden,
Dieſelbe Maßregel kann auf Antrag des Kreis=Geſundheitsamtes
zu keiner Haushaltung gehörigen Verſon auf, ſo liegt dieſe Ver= auf die Angehörigen von an Maſern oder Keuchhuſten Erkrankten
pflichtung dem Wohnungsvermiether beziehungsweiſe deſſen Stell= anwendbar erklärt werden.
bertreter ob.
Die Wiederaufnahme des Schulbeſuches iſt nur nach Vorlegung
8 2.
eines ärztlichen Zeugniſſes geſtattez.
Die gleichen Vorſchriften gelten bei Erkrankungen an Maſern
87.
und Keuchhuſten, ſobald dieß von der Polizeiverwaltungsbehörde
Bei an einem der in 8 1 unter 1-8 inel., eventuell der in 82
angeordnet und eine deßfallſige öffentliche Bekanntmachung erlaſſen genannten Krankheiten Verſtorbenen muß für thunlichſte Jſolierung
worden iſt.
der Leiche, bis zur Weaführung derſelben auf den Friedbof Sorge
8 3.
getragen werden. Die Beerdigüng derſelben hat innerhalb der von
Perſonen, die von einer der in 81 unter 1 bis 8 inel. genannten dem behandelnden Arzte beziehungsweiſe dem Kreis=Geſundheits=
Krankheiten befallen ſind. müſſen von den übrigen Bewohnern des l amte zu beſtimmenden Friſt zu erfolgen. Von dieſer Friſt hat der
Hauſes abgeſondert, beziehungsweiſe in einem beſonderen Zimmer betreffende Arzt beziehungsweiſe das Kreis=Geſundheitsamt der
untergebracht werden. Dieſelbe Vorſchrift ailt unter den in 8 2 Ortsvolizeibehörde ſchriftlich Kenntnis zu geben.
erwähnten Vorausſetzungen für Perſonen, die an einer der dort
In mit Leichenhäuſern in genügender Weiſe verſehenen Orten
aufgeführten Krankheiten leiden.
ſoll die Leiche längſtens nach 18 Stunden nach erfolgtem Tode in
8 4.
das Leichenhaus verbracht werden. Eine Ausnahme von dieſer
In Fällen in denen die Jſolirung im eignen Hauſe unthunlich Vorſchriſt iſt nur mit Buſtimmung des Kreis=Geſundheitsamtes
iſt, jedenſalls aber da, wo in Folae des im Hauſe beſtehenden geſtattet.
größeren Verkehrs,. wie z. B. in Wirthshäuſern und offenen Ge=
8 8.
Bei der Beerdigung von an den in 8 1 unter 1-8 genannten
ſchäften, beſondere Nachtheile für das öffentliche Wohl zu erwarten
ſind. känn die Polizeiverwaltungsbehörde auf Antrag des Kreis. Krankheiten Verſtorbenen iſt die Bealeitung der Leiche für nicht im
Geſundheitsamts die Verbringung des Kranken in ein Krankenhaus Hauſe Wohnende nur von der Straße aus geſtattet, für Kinder
oder die Sperre des betr. Locals anordnen, in der Ausdehnung gänzlich unterſagt.
212
[ ← ][ ][ → ]1418
Nr. 100
Krankheiten iſt, auf desfallſigen Antrag des Kreis=Geſundheitsamtes, Inſtrumente bei der Pflege von an Wochenbettfieber erkrankten
die Leichenbealeitung von der Ortspolizeibehörde ganz zu unterſagen. Wöchnerinnen nicht verwenden.
Die Eröffnung des Sarges bei der Beerdigung iſt nicht erlaubt.
8 9.
Der behandelnde Arzt iſt verpflichtet, ſich vor Verlaſſen der
Wohnung eines von einer der in 8 1 unter 1-9 incl., eventuell Vorſchriften werden, inſoweit dieſelben nicht nach den 88 349. 350,
in 8 2 genannten Krankheiten Leidenden in geianeter Weiſe zu 351 und 352 des Volizeiſtrafgeſetzes ſtrafbar erſcheinen, mit einer
desinfizieren. hierzu auch das aͤrztliche Pflegeperſonal anzuhalten Geldſtrafe bis zu 30 Mark beſtraft.
und dieſes, ſowie die Angehörigen des Kranken zu unterrichten wie
zu desinfizieren haben.
8 10.
Die in 8 9 gegebenen Vorſchriften gelten im Falle von Wochen=
Darmſtadt, den 22. April 1892.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
Bei einzelnen der in 81 und beziehunsweiſe 8 2 genannten bettfieber auch für die Hebammen. Dieſelben dürſen ihre eigenen
8 11.
Uebertretungen der in den vorſtehenden Beſtimmungen gegebenen
Die Unterlaſſung der in 81 und 2 vorgeſchriebenen Anzeige
ſie ſich ſelbſt und die im Krankenzimmer gebrauchten Gegenſlände wird dann nicht beſtraft, wenn jene Anzeige weniaſtens von einem
der Verpflichteten oder von anderer Seite rechtzeitig erſtattet
worden iſt.
(6625
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Den Beginn des neuen Schuljahres.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß das laufende Schuljahr
für die ſtädtiſchen Schulen leigentliche Volksſchulen und Mittelſchulen) am 23.
April l. J3. endigt und das neue Schuljahr 189293 am 2. Mai d. Js.
be=
ginnen wird.
Wir fordern die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder ſchulpflichtiger oder
ſolcher Kinder, welche am 1. Mai l. 33. das 6. Lebensjahr zurückgelegt haben
werden, auf, dieſe Kinder, ſoweit dieſelben nicht in andere Schulanſtalten eintreten,
rechtzeitig anzumelden und in die beir. Schulen aufnehmen zu laſſen. Bei der
An=
meldung iſt Nachweis über das Alter der Kinder und Impfſchein oder Beſcheinigung
über Befreinng von der Impfung vorzulegen.
Auf Wunſch der Eliern oder deren Stellvertreter können ausnahmsweiſe auch
ſolche geiſtig und leiblich nicht unreife Kinder in die Schule aufgenommen werden,
welche bis zum 30. September l. J3. das 6. Lebensjahr erreichen. Die Aufnahme
jüngerer Kinder iſt unzuläſſig
Es wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß diejenigen Kinder, welche
bei vollendetem 14. Lebensjahre die Schule nicht volle acht Jahre beſucht haben,
alsdann nicht aus der Schule entlaſſen, ſondern noch ein weiteres Jahr
zuge=
zogen werden.
Die Nichtanweldung in den nachſtehend vorgeſchriebenen Terminen kann bei
den Mittelſchulen die Folge haben, daß bei ſpäterer Anmeldung die Auſnahme
un=
möglich iſt.
Die Anmeldungen haben zu erfolgen:
Montag den 2. Mai, Vormittags von 8-12 Uhr und Nachmittags
von 3- Uhr,
und zwar:
für die Knaben=Mittelſchule im Schulhaus in der Friedrichsſtraße,
„ Mädchen=Mittelſchule im Schulhaus in der Victoriaſtraße,
Stadtknabenſchule 1 im Schulhaus am Ballonplatz,
„ Stadtknabenſchule 11 im Schulhaus in der Müllerſtraße,
„ Stadtknabenſchule 111 im Schulhaus in der Ludwigshöheſtraße,
„ „ Stadtmädchenſchule 1 im Schulhaus nächſt der Rundethurmſtraße,
„ „ Stadtmädchenſchule 11 im Schulhaus nächſt der Blumenſtraße,
Stadtmädchenſchule II1 im Schulhaus in der Beſſungerſtraße.
Den Oberlehrern der verſchiedenen Gruppen der Staditnaben= und
Stadt=
mädchenſchule bleibt überlaſſen, ſich je nach Bedürſniß über Verweiſung von
Kin=
dern aus der einen in die andere Gruppe zu verſtändigen.
Darmſtadt, den 9. April 1892.
Der Schulvorſtand:
Morneweg, Bürgermeiſter.
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Hiermit zeige ich ergebenſt an, daß ich vom 1. Mai ab eine
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(6627
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iü.
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[ ← ][ ][ → ]1419
Bekanntmahung.
Alle ſeither von Großh. Hofmeierei=Verwaltung ausgegebenen
Abonne=
mentskarten für Kurmilch erſuchen wir, ſalls ſolche bis dahin nicht verwerthet
ſind, bis zum 16. Mai d. J3. auf unſerem Büreau, Paradeplatz 4, an
Werk=
tagen Vormittags 9-12 Uhr, einzulöſen.
Vom 1. Mai d. 33. ab erfolgt ebendaſelbſt die Ausgabe neuer
Abonne=
mentskarten.
Vom 15. Mai l. 33. ab verlieren die alten Karten ihre Gültigkeit.
Admiuistration
der Großherzoglichen Hofmeiereigüter.
Müller.
[6485
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6631) Roßdörferſtraße 21 1. Stock,
ſchön möbl. Zimmer mit guter Penſion.
6632) Eltſabethenſtr. 31 gut möbl.
Zimmer ſofort zu ermiethen.
6633) Marieuplatz 8 freundl. möbl.
Zimmer ſofort zu vermiethen.
Schutt
lann abgeladen werden gegen Verglltung
von 20 Pfo. die Fuhre am Sportplatz
des „Darmſt. Bic.=Club=, Kranich=
1(6165
ſteinerſtraße.
1420
Nr. 100
14
1C0GlAgGderolAssoII8oL SGhILMldbr16
80
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von Franck & C0.
240
Ernſt=Ludwigsſtraße 240,
G Engros=Export. 6 Filialen. Tägliche Produktion 900 Stück.
Gullgemein anerkannt als größtes Lager. Beſte u. billigſte Bezugsquelle. H
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Darmstadts.
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(6410
D in deutlichen Zahlen angeſchrieben.
der Pierde- und Fohlen harki
Darus,
am 9., 10. und 11. Mai 1892.
Proisvertheilung am 9. Mai, Nachmittags 3 Uhr.
Verlooſung am 11. Mai, Nachmittags 4 Uhr, von ſchönen Reit= und
Wagenpferden, Fohlen, einem eleganten Zweiſpänuer mit zwei Pferden
und completem Geſchier, einem Stuhlwagen mit Pferd und Geſchier, vielen
Reit= und Fahrgegenſtänden ꝛc. ꝛc.
Der Vertrieb der Looſe 2 Mark per Stück iſt dem Herrn Chr.
Schuch=
mann in Darmſtadt im eirzigen General=Debit übertragen.
Der Pferdezucht=Verein im Großherzogthum Heſſen.
6634
Sektion: Pferdemarkt Darmſtadt.
Unsrroichte keinheit, Frische und Haltbarkeit des Wohlgeruchs.
Bevoraugte Marke des distinguirten Geschmacks.
nerkannt CIe SeSte durch die
Preisrichter aller beschickten Ausstellungen.
in allen ſeineren Parfümerie-Geschäften vorräthig.p
man aohto genau auf dis richtigo Kammor.
Euangrliſcher
Arbeiter- und Handverker-Verein
Sonntag den 1. Mai:
Ausflug nach Wiesbaden.
Daſelbſt Concert. unſeres,Männerchors= bei dem=Frühlings=
Feſt; des dortigen „Chriſtlichen Arbeitervereins=
(6635
Abfahrt: 7 Uhr 20 Min. Vorm. mit Sonntagsbillet nach Mainz.
6636) Vier beſſ. Mädch., perfekt im
Kochen u. Hausarb. mit 4. 5= u. 8jähr.
9. Zeugn. ſ. St., auch auswärts. Döring,
Dieburgerſtr. 18.
6637) Ein Mädcheu, das mehrmals
gedient, ſucht Stelle ſofort als Mädchen
allein. Blumenthalſtr. 61. H. Vonderau.
6638) Eine gute Herrſchaftsköchin u.
bürg. Köchinnen, mehrere Hausmädchen
ſuchen St. Frau Neßling, Marktplatz 7.
6639) Tücht. zuverläſſ. Frau ſ. Arb.
im Waſchen u. Putzen. Langegaſſe 28.
6640) Unabhängige Frau ſucht
Mo=
natdienſt. Große Caplaneigaſſe 27.
6641) Eine junge Frau ſucht
Lauf=
dienſt. Neugaſſe I.
6642) Eine tüchtige Büglerin wird
für ſofort geſucht. Geiſtberg 9.
6643) Ein junges Mädchen von 15
bis 16 Jahren für leichte Hausarbeit
ſo=
fort geſucht. Wo? ſagt die Exped.
6644) Brave Dienſtmädchen erhalten
gute Stellen hier und auswärts.
Frau Neßling, Marktplatz 7.
6645) Ein Müdchen, das kochen k.,
nach Metz in e. Offiziersfamilie geſ., ein
Fräul. als Stütze u. andere Mädch. erh.
ſehr gute St. Röſe, Louiſenſtr. 26 part.
6646) En Laufmädchen ſofort
ge=
ſucht. Näheres in der Expedition.
6647) Ein tüchtiges Mädchen,
welches gut bürgerlich kochen kann,
gegen hohen Lohn geſucht.
Näheres bei der Expedition.
6648) Für ſofort ein ganz junges
Mädchen morgens zur Aushülfe geſucht.
Marktſtraße 8 im Laden.
6649) Mädch., die gedient, u. ſolche,
die nicht gedient, erhalten gute Stellen.
Frau Stephan, Kiesſtr. 16.
6650) Ich ſuche ein Lehrmädchen
zum alsbaldigen Eintritt.
Carl Hornmann.
6452) Einen tüchtigen Schreiner
ſucht K. Stier, Schießhausſtr. 5.
-Mßahki=
9N
Stooungs Iwloke
finden bei hohen Löhnen auf beſſere
Ar=
beit dauernde Beſchäftigung. Auch
werden einige jüngere Zwicker f. Kinder=
und Mädchenſtieſel geſucht.
L. Müller Söhne,
Speyer.
9)
4
44
61
91
.
12
4½
6
F.
6l9
639
1⁄₈
1230
137 l
250)
512
652
09
1„4
I11:
21=
52
9=
90
„
H2
F0
3
29
91
94½
7 Uch
7689
89
1351₈
61
141)
[ ← ][ ][ → ]
Nr. 100
1421
No=
6651) Wegen Erkrankung des
ſeit=
herigen Mädchens wird in das Pfarrhaus
zu Griesheim bei Darmſtadt auf ſofort
ein gewandtes nicht zu junges Mädchen
gegen ſehr guten Lohn geſucht, das alle
Hausorbeit verſteht und in der Küche
be=
wandert iſt. Gute Zeugniſſe erforderlich.
Nähe es in der Expedition d. Bl.
Bedentender Nebenverdienstl.
6652) Ein ſauberes Mädchen
wird als
Laufmädchen
für den ganzen Tag geſucht; ebenſo
ſuche ein
Lehrmädchen
aus braver Fimilie gegen
Ver=
gütung.
J. L. Hitzendorſk.
Ludwigsſtraße 6.
6653) Zwei tüchtige Arbeiter
ge=
ſucht. Gg. W. Creter, Schreinermſtr,
Kiſtenſchreiner
bei hohem Lohn geſucht
l6448
Karlsſtraße 54
6607) Tüchtge Bauſchreiner geſucht
Mühlſtraße 13.
6604) Tüchtige Weißbindergeſellen
werden ang nommen.
Friedr. Boigt, Hofweißbindermſtr.
6606) Weißbinderlehrling geſucht.
Friedr. Boigt, Hofweißbindermeiſter.
2.
10½
Gesmeht,
für das Comptoir eines hieſigen
Engros=
hauſes ein junger Mann aus anſtändiger/
Familie mit guter Handſchrift u nöthigen
Schulkenntniſſen per ſofort als Lehrling.
Offerten unter P. S. 334 an die
Expedition d. Bl.
6655) Ein junger Burſche von 14
16 Jahren zur Beſorgung von
Aus=
gängen geſucht
Carl Hornmann.
Mehrere Lehrlinge
für verſchiedene Abtheilungen unſerer
Cho=
colade= u. Conditoreiwaaren=Fobrik gegen
Vergütung geſucht.
Gebr. Hichberg.
Capellplatz. (6656
„—
6697)
Lehrling
gegen ſofortige Vergütung ſucht
C. Heisxenroeder,
Tapeten=, Rouleaux= u Wachstuch Hdlg.
6658) E. Jungen für Ausgänge ſucht
C. Heitzenroeder, Schulſtr. 10.
Jedermann kann jährlich mehrere Tauſend Mark durch Verwendung ſeiner
freien Zeit verdienen. Off. u. M. 1617 beförd. Rudolf Mosse, Berlin 8U.
Unter dem hohen Protektorat Ihrer Durchlaucht der Frau
Prinzeſſin J. von Battenberg.
Verein heſſiſcher Lehrerinnen.
Einladung zur denoraversammlung
auf
Mittwoch, 11. Mai 1802. Nachmittags 3½ Uhr.
im großen Rathhausſaal.
Tagesordnung:
1) Rechnungsablage für 1891,
2) Jahresbericht über das 8. Vereinsjahr,
3) Beſprechung über die Räthlichkeit in Bezug auf die demnächſtige
Grün=
dung und Erwerbung eines Heims,
4) Ferienheim in Schönberg,
5) Ergänzungswahl des Vorſtandes.
Nach Schluß der Verſammlung findet
geſelliges Zuſammenſein im „Darmſtädter
Hof=
ſtatt.
Unſere Mitglieger werden freundlichſt gebeten, ſich zur Verſammlung
ein=
finden zu wollen.
Darmſtadt, den 27. April 1892.
Der Vorstand. 6661
6218) Wir ſuchen einen Lehrling
mit guter Schulbildung.
Gobr. Nou, Ludwigsplatz 9,
Damenmäntel und Manufaktur=Waaren.
H Zur Linderpflege.
Beim Waſchen und Baden der Säuglinge und Kinder iſt die Güte des
Waſch=
mittels von allergrößter Wichtigkeit. Mütter, beachtet die grösste
Vor-
sieht boi Wahl der Soiſe. So vielen gebräuchlichen Toilette= oder
ſogenannten Kinderſeiſen haftet der Uebelſtand an, daß ſie zu scharf
ge-
langt sind, mithin die Hant angreiſen. Dieſe Seifen ſind alſo
v39
dem Einda äussorst schädlich. beeinu aihligan dossen Godeihen.
Die zarte Haut des Kindes bedarf einer außerordentlich milden und
reiz=
loſen Seiſe und dies iſt in unerreichter Vollkommenheit
H mil der
1 4
ASOTTIOSOOIN
Euls.
Laut chemischer Prüfung ist sie unverfälscht rein, vollkommen
neutral, absolut froi von üherschüssiger Lauge odor scharfätzenden
Zu-
sätzon, reinigt vorzüglich ohne die haut zu vorletzon und vorleiht der
Haut Weichheit und Glätto.
Wohl keine andere Seiſe der Welt als die Vooring's Seife mit dor Eule verdient
zum Waschen und Baden der Säuglinge und Winder
verwendet zu werden, keine andere kommt ihr an Wirkung gleich. Die Haut
wird zart, weiß und geſund, das Kind befindet sich wohl:
Ea kein Spannen, kein Brennen oder Jucken, kein Mundsein,
Wkeine infectisso Entzündung der Haut.
Mütter vereuchet:
Dooring's Seife iſt in faſt allen Kinderſpitälern eingeführt und dieſe är2
t-
liche Anerkennung muß voll Uberzeugen, daß für unſere Kleinen
[13313
Doerings seife mit der Eule dis zuträglichste, dio nütalichsto,
die beste Seife der Welt ist.
F Jedom Stück Dooring's Seifo muss unsere Schutzmarke dio „Eule
aufgeprägt sein, daher die Bexeichnung; „Voering's Seife mit der Eulet,
Preis 40 Pf. in allon Parfümerien, Droquorion u. Coloniaiw.-Geschäften.
(eutſch. Engl. u Franzöſ, engl.
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F.
LC=
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Nachhülfeſtunden zu ertheilen.
6463
Näheres in der Expedition.
1422
Nr. 100
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wirksam bei Folgen der Influenz,
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sität, Sohlaflosigkeit, Mygräne, Alters-
Schwäche, Frauonleiden, Schwächezu-
Ständen, Blutarmuth, Fettloibigkoit &
Beconvalescenz. herrl. Klima.
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6669) Eine reinliche Frau ſucht Lauf
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Anton rassbondor,
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„H0tel Darmſtädter Hof”=
(661¾
50,000 Lüter!
Herzliche Dankſagung!
Am Abend vor dem heiligen Oſterfeſt
langte nicht nur der 50000ſte Liter bei
uns an, ſondern es floſſen noch 51 Liter
über. Unſere Hoffnung iſt alſo nicht zu
Schanden geworden. Innigen Dank allen
Genoſſen unſerer Freude! Das etwa
über=
fließende Waſſer möchten wir gern unſerem
Hauſe für 80 kleine blödſinnige epileptiſche
Mädchen zuwenden, welches am 25.
Jubi=
läumstage unſerer Anſtalt - 3. Juli
eingeweiht werden ſoll, und unſere
Schul=
rn aufs Neue mit 80000 Mark
b=
laſtet.
Bethel b. Vielejeld, 23. April 1892.
F. V. Bodelschwing,
16667
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kaufen. Martinsſtr. 10.
(6672
1423
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(6673
Näheres in der Expedition.
(6674
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(6435
pünktlicher Bedienung.
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Agenten des Norddeutſchen Lloyd Anton
Fiſcher. Darmſtadt, Gr. Ochſeng=ſſ= 14.
Der Poſidampfer „Traver Kapitän W.
Rheimkaſten, vom Nordd. Lohd in Bremen,
welcher am 12. April von Bremen und am
13. von Southampton abgegangen war, iſt
am 22. April wohlbehalten in New=York
au=
gekommen.
Großherzogliches Hoftheater.
Freitag, 29. April 1892.
12. Vorſtellung i. d. 8. Abonnements=Abteilung.
(Rothe Karten gültig.)
Im Warteſalon erſter Klaſſe.
Luſtſpiel in 1 Akt von Hugo Müller.
Hierauf:
Madame Bonivard.
Schwank in 3 Akten von Alexandre Biſſon und
Antonh Mars.
Anfang 7 Uhr. Ende nach 110 Uhr.
Kaſſe=Oeffnung 6 Uhr.
Politiſche Ueberſicht.
ſo.
Deutſches Reich. Der Kaiſer traf am 27. früh 10 Uhr in
Schwerin ein und wohnte der Beiſetzung der Großherzogin=Mutter
Alexandrine an. Abends 9½, Uhr reiſte der Kaiſer mit Sonderzug
nach Meppen ab. um am 28. auf dem Krupp'ſchen Schießplatz
um=
faſſenden Schießverſuchen beizuwohnen, die um 9 Uhr vormittags
beginnen und abends 7 Uhr ihr Ende erreichen werden. Am 30. d.
vird der Kaiſer an Bord des Panzerfahrzeuges „Beowulfr,
Kom=
mandant Prinz Heinrich. von Wilhelmshaven=elgoland aͤuf der
Weſer in Bremerhaven eintreffen und nach dem gegenüberliegenden
oldenburgiſchen Hafenplatz Nordenham fahren, um die dortigen
Vier= und Lloydanlagen zu beſichtigen und der Expedition der
Paſſagiere für den Schnelldampfer „Elbe= beizuwohnen.
Im Laufe dieſes Jahres ſind der deutſchen Regierung wieder
Mitteilungen der franzöſiſchen Regierung zugegangen, aus denen
hervorgeht, daß die Sterblichkeit in der Fremdenlegion eine bisher
noch kaum erreichte Höbe gehabt hat. Allein in dieſem Jahre ſind
über 300 Totenſcheine eingereicht worden, die ſich natürlich nur
auf deutſche Staatsangehörige beziehen. Wenn die Sterblichkeit
wie bisher anhält, ſo kann man vorausſehen, daß in dieſem Jahre
zwiſchen 6-700 Deutſche in franzöſiſchen Dienſten ſterben werden,
und wenn nun die Fremdenlegion noch nach Dahome geſchickt wird,
ſo kann es noch ſchlimmer werden, da dann zu den jetzt die große
Mehrzabl der Todesfälle ausmachenden Krankheiten auch noch
Ver=
luſte durch die Waffen hinzutreten werden. Aus der Zahl der oben
angeführten Totenſcheine kann man erſehen, welch ein furchtbarer
Menſchenverbrauch bei der Fremdenlegion ſtattfindet und wie
namen=
los ſchlecht diejenigen Elſaß=Lothringer beraten ſind, die ihr in
Maſſen aus jugendlichem Unverſtande zulaufen. Die meiſten der
in den letzten Totenſcheinen genannten ſind Elſaß=Lothringer.
Die Berliner Blätter ſchließen ſich in ihren Auslaſſungen über
die Verurteilung Ravachols unter Zubilligung mildernder Umſtände
gänzlich denjenigen der Pariſer Preßſtimmen an, welche die
Ge=
ſchworenen der Feigheit beſchuldigen.
Die „Vol. Nachr.: bemerken: Charakteriſtiſch iſt die
Stellung=
nahme unſerer Sozialdemokratie zu den neueſten Pariſer
Vor=
gängen. Sie macht daſür die Behörden zwar nicht direkt, aber
doch indirekt verautwortlich, als ſeien aus der von ihnen geſäeten
Saat des Lockſpitzeltums die neueſten Oynamitfrevel
hervor=
gecangen. Das iſt ein Komödienſpiel, welches nur noch denjenigen
täuſchen dürfte, der durchaus getäuſcht ſein will. Die Thatſache,
daß Sozialdemokratie und Anarchismus zwei auf demſelben Baume
gewachſene, nur verſchiedenen Entwickelungsſtad en angehörige
Früchte ſind, wird durch das krampfhaſte Beſtreben, den Behörden
die Verantwortung in die Schuhe zu ſchieben, nur in deſto helleres
Licht gerückt. Mag man ſich auf ſozialdemokratiſcher Seite ſträuben
ſo ſehr man will, das böſe Gewiſſen ſteht den Verleugnern des
Anarchismus ſo deutlich auf der Stirne ausgeprägt, daß ſelbſt
dem argloſeſten Beobachter die Schuppen von den Augen fallen
müſſen.
Oeſterreich=Ungarn. Prinz Ferdinand iſt am 27. aus Sofia
in Wien eingetroffen.
Erzbergoa Albrecht, der Chef des Generalſtabes Feldzeugmeiſter
Baron Beck und Feldmarſchall=Lieutenant Baron Bechtoldsheim,
Kommandeur des 13. Armeccorps (Kroatien und Slawonien), haben
am 27. von Fünſkirchen aus Terrainſtudien unternommen.
Erz=
herzoa Albrecht wird in mehreren Gemeinden des Komitats Raſt
halten und dann ſich auf ſeine Beſitzung Herczeglak begeben, wo
am 1. Mai 30 Generale, darunter auch Erzherzog Friedrich, ſich zu
einer Beratung zuſammenfinden.
Um die Valutareform zu ermöglichen, wird Graf Taaffe
vor=
ausſichtlich den Deutſchliberalen, von denen die Durchführung
ab=
hängt. weitgehende Konzeſſionen machen.
Die jungezechiſchen Abgeordneten werden am 28. im Reichstag
den Anklageantrag wegen Verfaſſungsverletzung einbringen, da ſie
bereits 40 Unterſchriften haben. Außer 84 Jungezechen
unterſertig=
ten den Antrag 3 mähriſche Ezechen und 3 Slowenen.
Nach einer Meldung aus Praa überreichte Schmeykal dem
Vorſitzenden der Abgrenzungskommiſſion eine Gegenerklärung der
Deutſchen. die den Austritt der Altezechen als unbegründet und die
bekannte Verordnung des Juſtizminiſters geſetzlich gerechtfertigt
bezeichnet, ſowie die Fortſetzung der Kommiſſionsarbeiten begehrt.
Frankreich. Die Regierung beabſichtigt, der Kammer ſofort
nach ihrem Zuſammentritt einen Geſetzentwurf vorzulegen, wonach
künftia der Staat die Opfer der Exploſionen, ſowie die Eigentümer
und Mieter entſchädigen muß.
Nach einer Beratung mit dem Miniſterpräſidenten Loubet
unter=
zeichnete am 27. der General=Staatsanwalt Quesnay de
Beau=
repaire 250 Haftbefehle gegen Anarchiſten.
Der Juſtizminiſter wird die Erzbiſchöfe von Aix und Avignon
wegen Mißbrauchs ihrer Amtsbefugniſſe durch den Erlaß des jüngſten
Hirtenbriefs vor dem Staatsrat zur Verantwortung ziehen.
Der Spruch der Pariſer Geſchworenen im Prozeß Ravachol,
1424
Nr. 100
Furchtſamkeit und Ermutigung der Anarchiſten zum Vorwurf
ge=
macht. In einer ganzen Reihe von Blättern wird verlangt, daß
dieſe Art Unthaten der Zuſtändigkeit der gewöhnlichen Gerichte
ent=
zogen und in den Bereich eines Kriegsgerichts verwieſen wird.
England. Das Unterhaus lehnte am 27. in fünfſtündiger
Debatte mit 175 gegen 152 Stimmen die zweite Leſung der Bill
ab. wodurch den unverehelichten weiblichen Perſonen legislative
Wahlrechte verliehen werden ſoll. Die Regierung behandelte den
Gegenſtand als offene Frage. B. lfour jedoch unterſtützte die Bill
höchſt energiſch.
Dänemark. Im Staatsrat vom 27. wurde beſchloſſen, den
Reichstag zum 6. Mai einzuberufen.
welcher den geſtändigen Urhebern des Dynamit=Altentats in der
Rue Clichy, Ravachol und Simon. „mildernde Umſtände: zubilligt,
erregt allgemeine Entrüſtung. Von allen Seiten wird der Jury
Portugal. Die mit der Verwaltung der königlichen Bahnen
beauftraate Kommiſſion ergriff nach einem Einſpruche des
Verwal=
tungs= und Kontrollrats Beſitz von den Bahnen.
Rußland. Die Kaiſerin nebſt der Großfürſtin xenia und dem
Großfürſt Michael Nikolajewitſch traf am 26. abends in
Abas=
ſtuman im Kaukaſus ein.
Von dem gegenwärtig erörterten Proiekt einer neuen
Einkommen=
ſteuer wird ein Erträgnis von 15 Millionen erwartet. Der Ertrag
ſoll zuſammen mit der Herabſetzung des Etats einiger Miniſterien
zur Beſeitigung, bezw. Verringerung des Fehlbetrags des nächſten
Budaets dienen, der wegen Aufwendungen für Notſtandszwecke au
50 Millionen geſchätzt wird.
Wegen der ſtarken Schneemenge, mit der die Felder in einem
großen Teile Rußlands noch bedeckt ſind, ſoll die Zuſammenſtellung
der amtlichen Saatenſtandsberichte beim Domänen=Miniſterium erſt
am 10. Mai alten Stils, beim Finanz Miniſterium erſt am 15. Mai
alten Stils erfolgen.
Vereinigte Staaten. Aus Waſhington wird vom 27.
be=
richtet: Präſident Harriſon erklärte in einer Botſchaft an den Senat,
daß die Korreſpondenz, welche mit den auswärtigen Mächten
bezüg=
lich Abhaltung einer internationalen Konferenz wegen der
Silber=
frage geführt worden iſt, dem Senat gegenwärtig nicht vorgelegt
werden könne. Er halte aber die Verwendung des Silbers als
Münzmetall für das Gedeihen der handeltreibenden Nationen für
förderlich und laſſe deshalb keine Gelegenheit vorübergehen, um
dieſes Ziel zu erreichen oder einen ausgedehnteren Gebrauch des
Silbers zu erzielen.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 29. April.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 2. d.
M. den vortragenden Rat bei dem Minſterium der Finanzen,
Ab=
tilung für Steuerweſen, Oberſteuerrat Guſtav Weigel. zum
Mitglied der Prüfungskommiſſion für das Finanz= und techniſche
Fach ernannt.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 27. April
den Amtsrichter bei Großherzoglichem Amtsgericht Grünbera Ernſt
Machenhauer auf ſein Nachſuchen ſeines Dienſtes entlaſſen.
Ihre Moj. die Kaiſerin Friedrich iſt mit J. K. H.
der Prinzeſſin Margarethe von Preußen und J. H. der Vrinzeſſin
Feodora von Sachſen=Meiningen geſtern vormittag von Homburg
hier eingetroffen und von den Allerhöchſten und Höchſten
Herr=
ſchaften am Bahnhof empfangen worden. Die Hohen Reiſenden,
in Höchſtderen Gefolge ſich Hofdame Fräulein v. Faber und
Ober=
hofmeiſter Graf v. Seckendorff befinden, ſind im Großherzoglichen
Schloſſe abaeſtiegen.
J. M. die Königin Victoria untetnahmen am Mittwoch
nachmittag mit J. Gr. H. der Prinzeſſin Victoria, Prinzeſſin
Ludwig von Battenberg, und J. H. der Prinzeſſin Aribert von
Anhalt im offenen vierſpännigen Wagen, dem ein Spitzenreiter
vorausritt, eine Spazierfahrt in den Wald. In einem zweiten
Wagen folgten J. K. H. die Prinzeſſin Heinrich von Preußen,
J. K. H. die Prinzeſſin Beatrice von Großbritannien
J. Gr. H. die Vrinzeſſin Alir. S. K. H. der Prinz Heinrich
von Battenbero S. D. der Prinz Uribertzu
Schles=
wig=Holſtein. Die Fahrt ging auf der Dieburger=Straße nach
dem Einſiedel und die Roßdörfer Straße zurück.
S. L. der Prinz und J. K. H. die Prinzeſſin von
Schaum=
burg=Lippe kamen geſtern nachmittag hier an.
Das Großh. Regierungsblatt, Beilage Nr. 11, enthält:
1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. 2) Desgleichen
3) Bekanntmachung, die Organiſation der Hebeſtellen für
Reichs=
ſteuern und deren Beſugniſſe betr. 4) Ueberſicht der von Großh.
Miniſterium des Innern und der Juſtiz für das Jahr 1892,93 zur
Beſtreitung der Kommunalbedürfniſſe der iſraelitiſchen
Reliaions=
gemeinden des Kreiſes Offenbach genehnigten Umlagen. 5)
Ueber=
ſicht der für das Etatsjahr 189293 von Großh. Miniſterium des
Innern und der Juſtiz genehmigten Umlagen zur Beſtreitung der
Kommunalbedürfniſſe in den Landgemeinden des Kreiſes Gießen.
6) Ueberſicht der für das Jahr 1892 genehmigten Umlagen zur
Beſtreitung der Bedürfniſſe der iſraelitiſchen Religionsgemeinden
des Kreiſes Alzey. 7) Ordensverleihungen. 8) Namensve änderungen.
9) Dienſtnachrichten. 10) Ruheſtandsverſetzung. 11)
Konkurrenz=
eröffnungen. 12) Sterbefälle.
Ernannt wurde: am 21. April der Küchenwärter am
Ge=
fängniſſe zu Darmſtadt Konrad Sänger zum Gefangenaufſeher
an dieſer Anſtalt mit Wirkung vom 1. April 1892 an.
1. Die geſtrige Sitzung der Stadtverordneten=Ver
ſammlung wirde von dem Bürgermeiſter mit der Mitteilune
eröffnet. daß an Stelle des als Kreisſchulinſpektor nach Alzey ver
ſetzten Oberlehrers Pfaff, Lehrer Schmehl zum Oberlehrer an der
Stadtmädchenſchule in der Blumenſtraße ernannt worden ſei. De=
Bericht der Finanzlommiſſion über den Voranſchlag liegt nunmehr
vor, die Beratung desſelben ſoll nächſten Donnerstag und
fall=
nötig auch am Freitag geſchehen. Das Geſuch des Wirts
Achen=
bach um Geländeabtretung im Betrag von 86 Quadratmeter wird
von dem Berichterſtatter H. Müller empfohlen und genebmiat
Auch die Chauſſierung eines Teils des Eilfeicherweges, welche 270 M
koſten ſoll, wird von dem Berichterſtatter Harres als notwendi,
bezeichnet und die Vergebung aus freier Hand gutgeheißen. Bei
geordneter Riedlinger bedauert, daß dahier noch kein Verbot de
Pfluaſchleifens beſtehe, da durch dieſe die Chauſſeen vielfach al
geriſſen werden und beantragt, in dieſer Beziehung Schritte
thun. Stadtverordneter Harres und Weinminn treten der
An=
regung bei, letzterer mit der Bemerkung, daß in Beſſungen
ei=
ſolches Verbot längſt beſtehe. Der Bürgermeiſter kann dies zwar
nicht beſtätigen, empfiehlt jedoch den Antraa, das Polizeiamt un
Erlaß eines das Pflugſchleifen verbietenden Reglements anzugehen.
Dies findet Annahme. Der Waſſerverkauf auf öffentlichen Plätzel
wird unter den ſeitherigen Bedingungen weiter geſtattet.
Ein am Rheinthor ſeine Verkaufsſtelle habender Verkäufe;
möchte die Pacht von 45 auf 40 M. herabgeſetzt haben. Den
widerſpricht Berichterſtatter Müller, worauf das Anſinnen
abgelehn=
wird. Stadtverordneter Rückert lenkt nun die Aufmerkſamkeit auf
die Thatſache, daß hierorts keine Kiosks mehr zum Waſſerverkauf
beſtehen, während gerade dieſe einträglich ſeien und zur
Belebun=
der Plätze dienen. Der Bürgermeiſter ſteht der Frage ſehr ſym
pathiſchgegenüber und bringt das Geſuch eines Wirts am Schloßgraben
zur Sprache, welcher einen Teil der Straße zu Wirtſchaftszwecken
benutzen möchte, um zu hören, ob bei der Verſammlung Geneigt
heit für eine ſolche Ausdehnung der ſeither ſchon in der Rhein
ſtraße in Kraft befindliche Uebung vorhanden ſei. Es wird kein
Widerſpruch dagegen laut. Der Betrieb der Beſſunger Abfuhr
anſtalt wird in Zukunft nach den ſeither in Darmſtadt giltigen Be
ſtimmungen erfolgen. Die Vergebung der Lieferung von Weißzeug,
Bettzeug und Kleiderſtoffen für das Krankenhaus und die
Pfründner=
anſtalt, ſowie von Tapezierarbeiten im Krankenhaus wird nach
Be=
gründung derſelben durch den Beigeordneten Lauteſchläger ge
billiat. Die für die öffentliche Sitzung vorgeſehene Tagesordnung
iſt hiermit erledigt.
Gelegentlich des Darmſtädter Frühjahrs=Pferd
marktes 9., 10. 11. Mai- bringt Herr H. Schmidt aus
Hannover auf Veranlaſſung des Pferdezuchtvereines wieder einen
Transport hannöveriſche und ſtarke oldenburgiſch
Zuchtſtutfohlen zu Markte. Die beim letzten Pferdemarkt gemachten
ſehr guten Erfahrungen verſprechen eine rege Beteiligung vor
ſeiten der Züchter und Liebhaber. Wer einigermaßen Liebe 3
unſerem edelſten Haustier hat, komme. Der Pferdemarkt in Darn
ſtadt iſt nicht bloß ein Markt, ſondern mehr oder weniger ein
Provinzial Zuchtpferde Schau, und das eben verleiht ihm einen
ganz beſonderen Wert.
m. Die XXV. muſikaliſche Abendunterhaltung des
Inſtru=
mentalvereins that ſich durch geſchmadvolles Programm und
gediegene Ausführung hervor. Sehr lebendig und friſch wickelte
ſich in allen ihren Sätzen die reizende Haydn'ſche G-dur=Sinfonie
ab. Auch die übrigen Orcheſterſachen kamen unter Herrn Petrs,
intelligenter Leitung zu ſchöner Geltung. Weich und warm wie
der Atem der Frühlingsnacht zog das Mendelsſohn'ſche „Lied ohne
Worter dahin. Das anmutise altniederländiſche Volkslied von
Kremſer mußte auf Wunſch wiederholt werden. Einen hübſchen
Erfolg hatte auch der Sänger des Abends, Herr Ludwig Rockel
zu verzeichnen, wennſchon wir es bedauerten, daß er ſich
vorzugs=
weiſe Kompoſitionen gewählt hatte, mit denen erſte Größen zu
glänzen pflegen. Die große Hans Heiling=Arie iſt zwar ſehr
dankbar, aber auch ſebr ſchwer; die herzaufwühlende Leidenſchaf
dieſer Muſik deckt Herrn Rockels Vortragskunſt gegenwärtig
noch nicht, wennſchon die Stimmmittel dafür ausreichen.
„
Das Mackart'ſche Gemälde=Bacchantenfamilie
der Kunſthalle des Kunſivereins iſt noch bis zum nächſten Sonntag
ausgeſtellt.
Kunſtnotiz. Die Künſtler von München haben in
vorigen Jahre Sr. Königl. Hoheit dem Prinzregenten Luitpold.
von Bayern aus Anlaß ſeines 70. Geburtstages ein Ehren
geſchenk gewidmet. Dieſes Geſchenk beſieht in einer Sammlune
von Oelgemälden, Aquarellen, Zeichnungen ꝛc., welche die einzelnen
Künſtler zu dieſem Zwecke angeſertigt oder aus ihren Mappen ent
Beilage zu Nr. 100 des „Darmſtädter Tagblatte vom 29. April 1892.
nommen haben. Es iſt faſt kein Münchener Künſtler zurückgeblieben,
ſich an dieſem Ehrengeſchenk zu beteiligen, und in der gewidmeten
Sammlung, beſtehend aus der ſtattlichen Zahl von 656 Kunſtwerken,
ſind alle hervorragenden Künſtler würdig vertreten. Die
Samm=
lung dieſer Werke war im Sommer v. J. in München ausgeſtellt
und hat außerdem in Berlin, in Düſſeldorf und Köln eine
Aus=
ſtellung erfahren. Gegenwärtig befindet ſich dieſelbe in den Räumen
des Frankfurter Kunſtvereins ausgeſtellt. Durch die Gnade Sr.
Königl. Hoheit des Prinzregenten Luitpold iſt nun auch dem hieſigen
Kunſtverein die Ausſtellung der fraglichen Ehrengabe für 14 Tage
bewilligt worden und wird dieſe Ausſtellung in der
Kunſt=
halle vorausſichtlich vom 8. bis 12. Mai ſtattfinden. Das
kunſt=
liebende Publikum und die Mitglieder des Vereins werden es gewiß
mit Freuden begrüßen, daß ihnen dieſer ſeltene Kunſtgenuß geboten
und Gelegenheit gegeben wird, die Leiſtungen der Münchener
Künſtler=
ſchaft in einer Sammlung vereinigt zu ſehen. Möge deshalb niemand
verſäumen, die intereſſante und lehrreiche Ausſtellung zu beſuchen.
H. W. Am Dienstag, den 25. d. M. fand im Evangeliſchen
Arbeiter= und Handwerkerverein die letzte Verſammlung des
Winterhalbjahres 189192 ſtatt. Auf der Tagesordnung ſtand der
Vortrag des Herrn Stadtpfarrer Guyot über „Sonntagsruhe und
Sonntagsheiligung'. Die Anweſenden folgten mit ſichtlichem Intereſſe
den Ausführungen des Herrn Vortragenden und gaben ihre
Zu=
ſtimmung über das Gehörte durch lebhaften Beifäll kund. Nicht
minder intereſſant war der Bericht des Herrn Gymnaſiallehrer Dr.
Lind über den 3. evangeliſchen Kongreß in Berlin, dem er als
Vertreter des Vereins beigewohnt, hatte. Mit der Aufnahme
neuer Mitglieder und gemeinſchaftlichem Geſana ſchloß die
Ver=
ſammlung. — Es ſei hier noch bemerkt, daß der Verein am 1. Mai
einen Ausflug nach Wiesbaden unternimmt, um dem „
Frühlingsfeſt=
des dortigen Vereins beizuwohnen (ſiehe heutige Anzeige).
Dem „Korreſpondenzblatt der Weſideutſchen Zeitſchrift für
Geſchichte und Kunſt; wird berichtet: Die aus römiſchen,
früh=
germaniſchen, fränkiſchen (chattiſchen) und mittelalterlichen
Gegenſtän=
den beſtehende Sammlung des verſtorbenen bekannten
Altertums=
forſchers Guſtav Dieffenbach in Friedberg ging durch Kauf
in den Beſitz des Großh. Muſeums zu Darmſtadt über.
Dieſelbe erweiſt ſich für die Landesgeſchichte um ſo wertvoller, als
ſie aufs vortrefflichſte katalogiſiert iſt und auch die Fundorte aufs
genaueſte bezeichnet und beſchrieben ſind. Leider iſt es zur Zeit
unmöglich, die Sammlung zur Aufſtellung zu bringen, da es in der
archäologiſchen Abteilung des Großh. Muſeums an Raum hierzu
gebricht. Wir dürfen die Hoffnung hegen, daß mit dem geplanten
und für alle Abteilungen des Muſeums dringend notwendigen
Neu=
bau nunmehr baldigſt vorgegangen wird.
Berichtigung. Die Anmeldung zur Prämiierung gegen
Empfangnahme einer Eintrittskarte zum Muſterungstermine des
diesjährigen Frühjahrs=Fohlen= und Pferde=Marktes hat
nicht, wie in der geſtrigen Rummer d. Bl. angegeben, Samstag.
den 8. Mai, ſondern Sonntag, den 8. Mai zu erfolgen, was
hiermit berichtigt wird.
Aus dem Kreiſe Dieburg. Auf ein am 15. k. M. in
un=
ſerem Kreiſe ſtattfindendes Feſt möchten dieſe Zeilen außer den
Land= beſonders auch die Stadt=Bewohner aufmerkſam machen.
Denn für den durch prunkvolle, viel Staub aufwirbelnde und doch
oft recht inhaltloſe Feſte überſättigten Städter kann es wohl kaum
etwas Erfriſchenderes und Erquicklicheres geben, als ein von der
größten Jdee getragenes Feſt in den Formen der Natureinfalt zu
begehen. Unſer Miſſionsfeſt, Dekanat Groß=Umſtadt, ſoll
deshalb diesmal in dem durch ſeine landſchaftlichen Schönheiten
beſonders ausgezeichneten Heubach, dazu mitten im Wonnemonat,
geſeiert werden, und wir hoffen auf zahlreichen Zuſpruch von
Stadt und Land.
k. Mainz. 2. April. Wegen Mangels an
Subſiſtenz=
mitteln verſuchten am geſtrigen Abend ein junger, ſehr talentierter
Ingenieur von hier oberhalb der Eiſenbahnbrücke ſeinem Leben durch
einen Sprung in den Rhein ein Ende zu machen. In der Nähe
beſchäftigten Schiffern gelang es nur mit Aufwendung großer Gewalt,
dem Unglücklichen das Leben zu retten.
Auf Befehl des Kriegsminiſteriums ſindet gegenwärtig bei
ſämtlichen Truppenteilen eine Reviſion der Genenre ſtatt.
4 Mainz. 27. April. Bezüglich der Errichtung einer
Sommer=
bühne hier hat jetzt die ſtädtiſche Theaterdeputation, nachdem ſie
ſich geſtern an Ort und Stelle die Einrichtung des Wiesbadener
Reſidenz=Theaters angeſehen, mit dem Direktor des letzteren,
Kom=
miſſionsrat Haſemann, eine feſte Vereinbarung getroffen. Danach
erhält der Genannte zu Bühnenaufführungen die Stadthalle, ſowie
Dekorations=Garderobeſtücke des Stadttheaters unentgeltlich
über=
laſſen, wogegen der Stadtkaſſe ein beſtimmter Prozentſatz von der
Tageseinnähme der Aufführungen zufließt. Die Sommerbühne ſoll
Mitte Mai eröffnet werden.
Von dem flüchtigen Kaſſier Jäger von dem Bankhaus
Rothſchild in Frankfurt ſcheinen die Polizeibehörden Spuren zu
haben, die hierher nach Mainz führen. Geſtern fanden nämlich in
zwei Häuſern hier umfaſſende Durchſuchungen ſtatt, in denen man
den Defraudanten verborgen glaubte. Die Hausſuchungen verliefen
reſultatlos.
Frankfurt a. M. 27. April. Die Summe von 1000 M., die
von dem Volizeipräſidenten auf die Ergreifung des flüchtigen
Kaſſierers Jäger geſetzt worden war, iſt auf 3000 M. erhöht
worden.
Gießen, 27. April. Vom anatomiſchen Inſtitut unſerer
Landesuniverſität war in den letzten Zeiten wiederholt über
Leichenmangel geklagt worden, ſo daß ſich die Staatsregierung
veranlaßt geſehen hat, allen beteiligten Behoͤrden die Beſtimmungen
des einſchlägigen Geſetzes vom Jähre 1877 einzuſchärfen. Durch
dieſelben iſt vorgeſehen, daß unterſchiedslos die Leichen aller zum
Tod Verurteilten, der Sträflinge des Landeszuchthauſes und des
Arbeitshauſes in Dieburg, ſowie der unter polizeilicher Aufſicht
ſtehenden öffentlichen Dirnen an die Anatomie der Landesuniverſität
abgeliefert werden müſſen. Weiter ſind noch die Leichen der
Sträf=
linge der Gefängniſſe, die Selbſtmörder und die in den öffentlichen
Krankenhäuſern verſtorbenen Heimatloſen dann an die Anatomie
zu verbringen, wenn ſie ſonſt auf öffentliche Koſten zu beerdigen
wären, d. h. von ihren Angehörigen nicht reklamiert werden. Es
ſollte allerdings angenommen werden, daß bei ſtrikter Anwendung
dieſer weitgehenden Beſtimmungen von einem Leichenmangel keine
Rede ſein könne.
Karlsruhe, 27. April. Das Preisgericht der hieſigen
Jubi=
läums=Ausſtellung hat den Ehrenpreis Sr. Königl. Hoheit des
Großherzogs von Heſſen (beſtehend in einem ſilbernen Vokal)
dem Vrofeſſor Pynaert van Geert in Gent und den Ehrenpreis
Sr. Durchl. des Statthalters von Elſaß=Lothringen, Fürſt zu
Hohenlohe=Schillingsfürſt leine Fardiniere in ziſeliertem
Silber) dem Handelsgärtner Henkel in Darmſtadt zuerkannt.
Köln. 28. April. Der Kölner Männergeſangverein
beging geſtern den fünfzigſten Jahrestag ſeiner Gründung
in Anweſenheit des Erzbiſchofs, ſowie der Spitzen der Civil= und
Militärbehörden und einer gewaltigen Menſchenmenge mit Aufführung
eines Requiems in der Domkirche zum Gedächtnis ſeiner verſtorbenen
Mitglieder. Die muſikaliſche Aufführung war reich an Wohllaut
und künſtleriſcher Schönheit. Später fuhr der Verein zum
Fried=
hofe, um die Gräber der Vereinsgründer mit Blumen zu ſchmücken:
dabei ertönten ergreifende Trauerweiſen. Die eigentliche Jubelfeier
findet in den nächſten Tagen ſtatt.
Liegnitz. 26. April. Hieſigen Blättern zufolge ſind dieſer
Tage Verſonen durch Kugeln aus den Militärſchießſtänden
gefährdet worden, deren niedrige Flugbahn ſchließen ließ, daß ſie
nicht über den Schutzwall hinweg, ſondern durch ihn hindurch
gegangen ſind.
Meißen. 26. April.
Eine heitere Umzugsgeſchichte
ſpielte ſich kürzlich in Cölln bei Meißen ab. In einem Hauſe auf
der Kaiſerſtraße bewohnte den 1. und 2. Stock je eine Familie,
welche aber ſo bitterbös auf einander zu ſprechen waren, daß ſie
beide kündigten und zufällig ihren Auszug an demſelben
Tage vornahmen. Die Möbelwagen kamen an, wurden beladen,
und einer nach dem andern fuhr ab. Wer beſchreibt aber das
Er=
ſtaunen der Familien, als die Wagen an ein und demſelben Hauſe
hielten, die eine Partei hatte wieder die 1. die andere die 2. Etage
gemietet.
Berlin, 28. April. Dieſer Tage beſchäftigte ſich auch der
Archi=
tektenverein mit der Berliner Weltausſtellung,
in=
dem der Fachgruppe ſür Hochbau ein Antrag vorlag, der die
Aus=
ſchreibung eines Wettbewerbs um einen Geſamtplan für die
Aus=
ſtellung anreate. Zur Begründung wurde auf die frühere
Beſchäf=
tigung des Vereins mit einem ſolchen Plan hingewieſen und es
als ſeine Pſicht hingeſtellt, durch die gemeinſame Arbeit der
Archi=
tekten und Ingenieure zur Löſung der ſehr ſchwierigen Platzfrage
beizutragen. Der Verein hatte bereits im Jahre 1880 den
Ent=
wurf eines Weltausſtellungspalaſtes als Schinkelaufgabe geſtellt,
wofür damals Regierungsbaumeiſter Meſſel (Darmſtadth
aus=
gezeichnet wurde. Der Antrag auf die Ausſchreibung eines
Ge=
ſamtplans wurde von der Fachgruppe angenommen und wird am
Montag in dem Geſamtververein vorausſichtlich weiter behandelt
werden.
Schwerin, 27. April. Die feierliche Beiſetzung der Leiche
der Großberzoain=Mutter fand in der Heiligen
Bluts=
kapelle des Domes ſtatt. Nachmittags wurden zwei
Trauergottes=
dienſte in der Schloßkapelle am Sarge abgehalten. Der Kaiſer
führte die Großherzogin Marie zur Trauerſtätte. Nach dem
Ge=
ſange und nach der Rede des Hofpredigers wurde der Sarg auf
den Leichenwagen gehoben. Hinter dem Sarge ſchritten der Kaiſer,
der Großherzog von Mecklenburg=Strelitz, der Großfürſt Wladimir
und die Herzöge Paul, Johann und Albrecht, Prinz Heinrich von
Am Dome wurde der
Heſſen, ſowie zahlreiches Trauergefolge.
Trauerzug von der Geiſtlichkeit empfangen und der Sarg vor den
Altar geſtellt. Superintendent Bard ſprach hierauf ein Gebet, und
während der Beiſetzung erfolgte der Segen.
Wien, 28. April. Der „N. Fr. Preſſer zufolge wurde Graf
Hartenau zum Generalmajor befördert.
213
1426
Nr. 100
Paris. 26. April. Die „Köln. 3tg.” brachte am 3. Juni 1890
eine Mitteilung über die 55 Millionen betragende
Hinterlaſſen=
ſchaft des Kaufmannes und Seefahrers Jean Thierh. Die
Hoffnung, dieſe Angelegenheit werde bald zu einem günſtigen
Ab=
ſchluß kommen, hat ſich nicht erfüllt. Die franzöſiſche Regierung
weigert ſich noch immer, über die Gelder der Hinterlaſſenſchaft, in
deren Beſitz ſie ſich aanz unrechtmäßiger Weiſe befindet, Rechenſchaft
abzulegen. Gegen Ende Dezember v. J. wurde durch neue beim
Senat und der Kammer eingereichte Bittſchriften dem franzöſiſchen
Varlament dieſe Frage nochmals unterbreitet, die natürlich auch im
hohen Grade die in Deutſchland wohnenden Erbberechtigten
intereſſiert. Da es ſehr möglich iſt, daß die Kammer ſich für einen
Ausaleich mit den Erbberechtigten ausſpricht, ſo würden die Deutſchen,
die Rechte auf dieſe Hinterlaſſenſchaft haben, gut daran thun, um
den Beiſtand ihrer Regierungen einzukommen damit ihre Anſprüche
einer ernſten Prüfung unterworfen und nicht beiſeite geſchoben
werden.
London. 27. April. Der deutſche Kaiſer hat durch
Ver=
mittelung des auswärtigen Amtes dem enaliſchen Handelsamt mehrere
Handſchreiben und Geſchenke (4000 Mark, goldene Uhren und
Photo=
araphien) für die bei Rettung der Paſſägiere und der Ladung des:
Norddeutſchen Lloyd=Dampfers Eider' beteiligt geweſenen
Ver=
ſonen übermittelt. Eine bei den Rettungsarbeiten in hervorragender
Weiſe beteiligte junge Dame, Miß Seely aus Brook, fand ihrem
Dankſchreiben eine Photogravhie des Kaiſers mit eigenhändiger
Namensunterſchrift beigeſchloſſen.
Rom, 21. April. In der heutigen Sitzung der Vereine vom
Roten Kreuz wurden die Mittel gegenüber den Wirkungen der
neuen Proiektile beraten, die Beſchlußſaſſung aber bis zur
nächſten Konſerenz verſchoben, deren Sitz das Genſer Komite
be=
ſtimmen werde. Die Abſchiedsrede des Präſidenten wurde ſehr
beifällig aufgenommen. Stolberg=Wernigerode erſuchte unter
allge=
meiner Zuſtimmung den Präſidenten, dem Königspaat den Dank
der Verſammlung zu übermitteln. Alsdann wurde die Konſerenz
geſchloſſen.
Sanſibar, 28. April. Direktor Stuhlmann iſt am 15.
Februar mit dem größeren Teile der Emin Paſcha=
Expe=
dition in Bukoba angelangt, nachdem in Unduſuma hundert
Teilnehmer durch Krankheit am Vormarſch verhindert worden.
Emin Paſcha, der erkrankt iſt, folgt langſam nach.
Aus Intereſſentenkreiſen iſt wiederholt der Wunſch um
Mit=
teilung eines Statuten=Entwurfs zu
Arbeitsord=
nungen für Kleingewerbe laut geworden. Wir entſprechen
demſelben, indem wir nachſtehend einen ſolchen Entwurf nach dem
von Großh. Kreisamt empfohlenen „Ratgeber für Arbeitsordnungen
von Robert Platz= zum Abdruck bringen.
Mit dem 12. Mai 1892 k tritt nachſtehende Arbeitsordnung
in Kraft.
Aufnahmebedingungen.
8 I. Erwachſene Arbeiter haben vor der Annahme ihre
Aus=
weispapiere, Minderjährige ihr Arbeitsbuch und Kinder außerdem
das Schulentlaſſungszeugnis vorzulegen.
8 2. Jedem Arbeiter wird ein Exemplar der im Fabrikraum
ausgehängten Arbeitsordnung gegen Quittung ausgehändigt.
Allgemeine Beſtimmungen.
8 3. Den Anordnungen des Arbeitgebers und der Vorgeſetzten
hat der Arbeiter pünktlich und gewiſſenhaft nachzukommen. Die
ihm übertragenen Arbeiten ſind ſorgſam auszuführen; die Arbeit
darf während der Arbeitszeit nicht unterbrochen werden.
8 4. Das Schnapstrinken in der Fabrik iſt verboten.
Be=
trunkene werden ſofort ausgewieſen und in Wiederholungsfällen
entlaſſen.
Die im Fabrikraum ausgehängten
Unfallverhütungsvor=
ſchriften, ſowie alle ſonſtigen Verordnungen ſind gewiſſenhaft zu
befolgen. Zum Leſen dieſer Fabrikanſchläge iſt jedermann ver=
pflichtet.
86. Mit Feuer und Licht iſt vorſichtig umzugehen; das
Tabak=
rauchen in den Holzbearbeitungswerkſtätten und im Magazin iſt
verböten.
Arbeitszeit, Pauſenund Ruhetage.
87. Die tägliche Arbeitszeit für Erwachſene dauert in der
Regel von (6) Uhr morgens bis (7 abends. Mittags iſt von 12 bis
11¹) Uhr. vormtttags von (8) bis (8½) Uhr und nachmittags von
4) bis (4¹) Vauſe. (Die Vor= und Nachmittagspauſen können
aus=
fallen. Die Mittagspauſe muß mindeſtens 1 Stunde betragen.
An den Sonnabenden endet die Arbeit bereits um 5½) Uhr;
die Beit bis (6) Uhr iſt zum Aufräumen der Arbeitsſtätten und
zum Butzen der Arbeitsmaſchinen zu verwenden.
Die Arbeitszeit für jugendliche und weibliche Arbeiter wird
durch beſonderen Aushang beſtimmt.
1) Die eingeklammerten Angaben können nach Belieben
ge=
ändert werden.
Lohnabrechnung und Lohnzahlung.
88. Der nach dem Arbeitseintritt verabredete Lohn wird
von (Samstaa zu Samstag abend) in der Regel nach Stundenlohn
berechnet. Akkordarbeiten werden beſonders vereinbart.
8 9. An jedem Samstaa nach Arbeitsſchluß wird der volle
Wochenverdienſt baar ausgezahlt. Kaſſenbeiträge und Strafgelder
werden vom Lohn abgehalten.
Kontraktbruch, Kündigungsfriſt und Entlaſſung.
8 10. Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeiter
widerrecht=
lich gelöſt, ſo verliert derſelbe den Anſpruch auf alle rückſtändigen
Lohnbeträge bis zur Höhe ſeines durchſchnittlichen Wochenlohns.
Die verwirkten Lohnbeträge werden zum Beſten der Arbeiter
verwendet (können zu eigenem Nutzen des Arbeitgebers verwendet
werden). Von dieſem 8 iſt mit Vorſicht Gebrauch zu machen; auf
jeden Fall wird von dem in Klammern befindlichen, geſetzlich
zu=
läſſigen Verwendungszweck abgeraten. Ueber Lohneinbehalten ſiehe
Entwurf III855.
8 11. Die gegenſeitige Kündigungsfriſt beträgt (8) Wochen.
8 12. Zur ſofortigen Auflöſung des Arbeitsvertrags
berech=
tigen gegenſeitig die in den 88 123 bis 124a der Gewerbeordnung
vorgeſehenen und ſonſtigen wichtigen Gründe.
Ordnungsſtrafen.
8 13. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Arbeitsordnung werden
mit Geldſtrafe belegt; dieſe darf in der Regel die Hälfte des
durch=
ſchnittlichen Tagesarbeitsverdienſtes nicht überſchreiten.
Bis zum vollen Tagesverdienſt kann erkannt werden:
bei Thätlichkeiten gegen Mitarbeiter und
bei erheblichen Verſtößen gegen gute Sitten und alle
Anord=
nungen, welche zur Aufrechthaltung und Sicherung des Betriebes,
ſowie zur Durchführung der Gewerbeordnung erforderlich ſind.
8 14. Die Straffeſtſetzung geſchieht durch den (Arbeitgeber).
Be=
triebsleiterl. Die vom Lohn zu kürzenden Geldſtrafen werden zum
Beſten der Arbeiter der Fabrik verwendet.
Gegeben (Voſen, den 28. April 1892). (Letzter geſetzlich
zuläſ=
ſiger Termin für Unterſchrift und Aushang
Der Betriebsunternehmer.
(Name oder Firma.)
Die glückliche Geburt,
eines Töchterchens zeigen hocherfreut an
Borthold Bodonheimor und Frau.
Darmſtadt, 27. April 1892.
(6675
Dankſagung.
die zahlreichen Blumenſpenden bei der Beerdigung u
lieben Mutter
Frau Margarethe Stein, geb. Beck,
ſagen wir hiermit unſeren innigſten Dank.
Die tieftranernden Hinterblieben
Darmſtadt, Ludwigshafen, den 28. April 1892.
für
rer n.
Dankſagung.
Für die vielen Beweiſe herzlicher Theilnahme bei dem
uns ſo ſchwer betroffenen Verluſte unſerer lieben Gattin,
Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schweſter, Schwägerin
und Tante
Frau Margarethe Schneider,
geb. Nohl,
ſowie für die troſtreiche Grabrede und die zahlreichen
Blumen=
ſpenden. ſagen wir Allen unſern tiefgefühlteſten Dank.
Darmſtadt=Beſſungen, 27. April 1892.
Die trauernden Zinterbliebenen.
Tageskalender.
Freitag, 29. April: Vortrag des Herrn Vremierlieutenant C. Morgen
in der deutſchen Kolonialgeſellſchaft, Abteilung Darmſtadt, im
„Darmſtädter Hofr.
Hierzu eine Beilage des Verſandt=Geſchäfts Mey & Edlich, Leipzig=Plagwitz.
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei, verantwortlich für die Redaktion: Carl Wittich, beide in Darmſtadt.