Darmstädter Tagblatt 1889


23. Mai 1889

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Abonnement= pre=
dlerteljährlich
1 Mark 50 Pf. u
Eringerlohn. Auzwim veden von
allen Poſtämtern Beſtellungen em
gegengenommen zu 1 Mark b0 P.
vw Quantal uck Poſaufichlag

152. Labrgang.
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.

Iuſerate
verdenengenomen in Dernſtadn
von der Expedition, Rheinſir. Nr. 28,
mBeſſungen von Friedr. Blößer,
Schießhanſſtraße 14. ſowie auswärtz
von aller Annoncen-Epeditionen.

Amtliches Organ
für die Bekanntmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſümmtlicher Behörden.

100.

Donnerstag den 23. Mai.

1899.

Polizei=Verordnun g.
Nach erfolgter Vereinigung der Gemeinde Beſſungen mit der Stadt Darmſtadt wird auf Grund des Art. 56 der
Städte=Ordnung nach Anhörung der Stadtverordneten=Verſammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des
Innern und der Juſtiz vom 29. April 1889 zu Nr. M. J. 11328 hierdurch beſtimmt, daß die nachſtehend verzeichneten und
weiter unten abgedruckien, ſeither nur für die Stadt Darmſtadt gültigen Polizeiverordnungen mit Wirkung vom Tage der Ver=
öffentlichung
im Tagblatt an für den ganzen Umfang der Stadt Darmſtadt alſo auch für das Gebiet der ſeitherigen Gemeinde
Beſſungen Gültigkeit erhalten.
Dieſe Polizeiverordnungen ſind ſolgende:
1) Localpolizeiverordnung vom 5. Februar 1875, Vorlkehrungen gegen Beſchädigungen durch Fuhrwerke zur Nacht=
zeit
betr.
2) Polizeiverordnung vom 10. September 1880, die Anlage von Sammelplätzen und Lagerräumen für thieriſche
Abfälle betr.
3) Milchverkaufs=Ordnung vom 7. Dezember 1880.
4) Polizeiverordnung vom 16. Juni 1882, die Anlage von Lumpenmagazinen und Anſtalten jür Lumpenzerlleine=
rung
betr.
5) Localpolizei=Verordnung vom 20. Februar 1877, die Aufſicht über die lderlichen Dirnen betr.
6) Polizei=Verordnung vom 31. Januar 1881, die Verwendung von Kindern zum Verkaufe und Umhertragen von
Backwaaren und Blumen betr.
7) Markt=Ordnung für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt vom 11. Juni 1878. 3 4 und 8 22 Schlußſatz.
Darmſtadt, den 7. Mai 1889.
Großherzogliches Polizeiamt.
v. Grolman.
Localpolizeiverordnung. Vorkehrungen gegen Beſchädigungen durch Fuhrwerke zur

Nachtzeit betreffend.
Nach Anhörung der Stadtverordneten=Verſammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern
vom 28. Januar 1875 zu N. M. d. J. 1587 wird hierdurch auf Grund des Art. 279 des Polizeiſtrafgeſetzes, des 8 366
pos. 10 des Reichsſtrafgeſetzbuchs und Art. 56 der Städteordnung unter Aufhebung des Local=Reglements vom 19. September
1856, wie folgt verordnet:
8 1. Von beginnender Dämmerung an bis zur Tageshelle muß jedes auf öffentlicher Straße, innerhalb des durch
die Main=Neckarbahn, Odenwaldbahn und die Beſſunger Gemarkungsgrenze gebildeten Rayons befindliche Fuhrwerk, mit
alleiniger Ausnahme der Schieb= und Stoßkarren, durch hellbrennende, in ordnungsmäßigem Luftande befindliche Laternen
beleuchtet ſein.
8 2. Die Beleuchtung hat zu geſchehen:
a. bei Perſonenfuhrwerk durch zwei Laternen, welche zu beiden Seiten des Bockes beziehungsweiſe des Vordertheils des
Wagens anzubringen ſind,
b. bei anderem Fuhrwerk mindeſtens durch eine Laterne, welche in der Regel vorn ſo anzubringen iſt, daß Beſpannung
und Wagen den entgegenkommenden oder vorbeifahrenden Fuhrwerken dadurch ſichtbar werden.
8 3. Wenn die Ladung eines Fuhrwerks neben oder hinten ſo weit vorſteht, daß vorbeifahrende oder entgegenlom=
mende
Fuhrwerke in der Dunkelheit dadurch geſährdet werden können, ſo muß dieſer Theil der Ladung durch eine Laterne be=
ſonders
beleuchtet ſein.
5 4. Zuwiederhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden nach 5 366 pos. 10 des Reichsſtrafgeſetzbuchs mit
Geldſtraſe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen beſtraft.
Darmſtadt, am 5. Februar 1875.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
206

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1428

Nr. 100

2 Polizei=Verordnung, die Anlage von Sammelplätzen und Lagerräumen für thieriſche
Abfülle betreffend.
Auf Grund des Art. 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten=Verſammlung mit Genehmigung
Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 3. l. Mis. zu Nr. M. d. J. 18641 verordnet was folgt:
8 1. Sammel= und Lagerräume für Knochen, Klauen, Haare, friſche Häute und ſonſtige thieriſche Abfälle müſſe=
mindeſtens
300 Meter von bewohnten Theilen der Stadt angelegt werden.
8 2. Bereits vorhandene derartige, innerhalb der im vorſtehenden Paragraphen vorgeſchriebenen Entſernung belegen
Sammelräume ſind als ſolche fernerhin nicht mehr zu benutzen und müſſen innerhalb 4 Wochen geräumt ſein.
8 3. Uebertretungen werden mit Geldſtraſe bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle Haft tritt, geahndel
8 4. Die Polizeiverordnung tritt mit dem Erſcheinen im Amisblatt in Kraft.
Darmſtadt, den 10. September 1880.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
3) Milchverkaufs=Ordnung für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Unter Bezugnahme auf das Reichsgeſetz vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln ꝛc., ſow'
auf Grund des 8 367 des Strafgeſetzbuches und des Art. 56 des Geſetzes vom 13. Juni 1874 wird hierdurch nach Berathun,
mit der Stadtbehörde und mit Genehzmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innein und der Juſtiz vom 26. Novembe=
1880 zu Nr. M. J. 23916 zum Schußze des Publikums gegen Benachtheiligung verordnet wie folgt:
81. In der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt wird die Milch nur in zwei Beſchaffenheiten zum Verkaufe zugel
laſſen und zwar:
a. als ganze lunveränderte) Milch,
b. mit der einzigen Beränderung durch Abrahmung als abgerahmte Milch.
8 2. Die für den Verkauf beſtimmte abgerahmte Milch, als ein beſonderer Handelsartikel, iſt den Käufern alk
ſolche in der Weiſe kenntlich zu machen, daß dieſe Milch nur in Gefäßen aufbewahrt und ſeilgeboten wird, welche in einer
die Augen fallenden, die jeweilige Beſeitigung ausſchließenden Weiſe mit deutlichen Buchſtaben die Bezeichnung: abgerahmt
Milch tragen.
Unter Milch ohne nähere Bezeichnung wird nur ganze Milch verſtanden.
8 3. Im geſundheitspolizeilichen Intereſſe vom Handelsverkehr ausgeſchloſſen iſt diejenige ganze oder abgerahm
Milch, welche von kranken, insbeſondere von einer Seuche befallenen Thieren, oder von Kühen innerhalb der erſten acht Tag.
nach dem Kalben abſtammt, ferner jede bittere, ſchleimige, naturwidrig gefärbte oder ſonſt ekelerregende oder verdorbene Milch
8 4. Die ganze und die abgerahmte Milch darf nur in ganz reinen Gefäßen und vorſchriftsmäßig geaichtal
Maaßen tronsportirt, beziehungsweiſe ſeilgeboten und verabreicht werden. Ebenſo iſt in den Milchverkaufslocalen die größtlfu,
Reinlichkeit zu erhalten. Dieſelben müſſen, namentlich wenn ſie zur Aufbewahrung von Milch benutzt werden, trocken un
luftig ſein und duͤrfen nicht als Schlaſtätten benutzt werden.
In Gefäßen von Zink oder Kupfer darf die Milch nicht aufbewahrt oder ſeilgeboten, beziehungsweiſe ausgemeſſen werdel
8 5. Milchviehbeſitzer und Milchhändler. welche dahier Milch verkaufen wollen, ſind gehalten, dieſen ihren Milchver,
kauf noch vor Erbffnung deſſelben der Polizeibehörde ſchriftlich anzuzeigen, und haben hierbei:
a. die Milchviehbeſitzer, wenn ſie den Verkauf nicht in eigner Perſon beſorgen, die damit betrauten Familiel
angehorigen oder Dienſtleute,
b. die Milchhändler die Landwirthe und Milchviehbeſitzer zu benennen, von welchen ſie die Milch beziehen.
8 6. Der Milchverkauf im Bezirke der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt unterliegt der Beaufſichtigung durch dil
Polizeibehörde.
Die Handhabung der polizeilichen Milcheontrole beſteht unter Anderem:
2. in der, die Beſichtigung und Ermittlung des ſpeifiſchen Gewichts durch die Polizeibeamten umfaſſenden Bol
prüſung.
b. in der Prüfung der Milch durch die chemiſche Lebensmittelcontrolſtation.
8 2. Alle zur Milchunterſuchung verwendeten Inſtrumente müſſen amtlich revidirt und mit amtlichen Zeichen val
ſehen ſein. Die für die Milchunterſuchung amtlich zu benützenden Inſtrumente ſind:
9. das Lactodenſimeter, von Quevenne, mit den zugehörigen Reductionstabellen,
b. das Lactobuthrometer, von Marchand=Salleron,
c. ein Thermometer mit hunderttheiliger Scala.
Es bleibt der Polizeibehoͤrde vorbehalten, nach ſachverſtändigem Gutachten auch andere zweckmäßige Iuſtrumente 3
Anwendung zu bringen.
8 8. Das ſpeeifiſche Gewicht der Milch lganzen Milch ſoll bei einer Temperatur von 150 Celſius zwiſchen 10.
und 1033 liegen. Die Milch lganze Milch) ſoll außerdem mindeſtens 28% Fett beſitzen. Bei abgerahmter Mül
wird bei 150 Celſius ein ſpecifiſches Gewicht von 1033 vorausgeſetzt.
8 9. Milch lganze Milchſ. welche bei der Vorprlfung durch die Polizeibeamten bei 150 Gelſius unter 1027 zieſ
wird als gewaſſert betrachtei, vom Verkehr ausgeſchloſſen und vorläufig mit Beſchlag belegt.
Von derjenigen Milch lganzen Milchſ, welche bei der Vorprüfung nur von 1027 bis 1,029 oder über 1033
150 Celſius) zieht, iſt durch den controlirenden Polizeibeamten eine geeignet große Probe lein viertel Liter) zu erheben, in ein
reine, trockene Flaſche zu füllen, zu verſiegeln und mit genauer Angabe des Verkäufers, des Datums der Probeentnahme,
Temperaturgrades der Milch bei der Vorprüfung und des gefundenen, beziehentlich nach den Reductionstabellen umgerechnete
ſpeeifiſchen Gewichtes auf dem Dienſtwege an die chemiſche Controlſtation alsbald abzugeben.
Ingleichen ſollen in der oben vorgeſchriebenen Weiſe erhobene Broben von der in der Stadt feilgebotenen, beziehungl
weiſe zum Verkauſe gelangenden abgerahmten Milch zur Prüfung an die Controlſtation abgegeben werden, wenn dieſel
bei der Vorprüfung ein ſpecifiſches Gewicht von unter 1033 zeigt.
8 10. Die chemiſche Contralſtation hat alsbald nach Eingang der Proben von Milch (ganzer Miülch unter 2
nützung der im 8 6 bezeichneten Inſtrumente:
2. eine Beſtimmung der Temperatur vorzunehmen,

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1429

nter

Nr. 100
b. nach ſorgfältiger Durchmiſchung das ſpeifiſche Gewicht feſtzuſtellen,
C. den Fettgehalk zu ermitteln,
d. falls die unter b und o genannten Beſtimmungen die ausreichenden Anhaltspunkte zur Beurtheilung der Mülch
ſganzen Milchh nicht ergeben haben, eine Probe derſelben zum Aufrahmen während 24 Stunden hinzuſtellen, darauf
vollſtändig abzurahmen und hiernach wieder auf ihr ſpecifiſches Gewicht bei 15' Celſius zu prüſen.
Bei Proben von abgerahmter Milch wird nur das unter d beſchriebene Verfahren eingehalten.
Es bleibt vorbehalten, geeigneten Falls auch andere ſichere Methoden zur Anwendung zu bringen.
8 11. Der Sachverſtändige hat:
I. als gewäſſert zu bezeichnen:
a. ganze Milch, deren ſpecifiſches Gewicht unter 1027 liegt.
b. ganze Milch, deren ſpeifiſches Gewicht über 1027 liegt, nach 24ſlündigem Stehen und darauf erſolgtem Ab=
rahmen
jedoch unter 1033 liegt.
c. abgerahmte Milch, deren ſpeifiſches Gewicht nach 24 ſtündigem Stehen und darauf erſolgtem Abrahmen unter
1033 liegt.
II. als entrahmt zu bezeichnen:
ganze Milch, deren Fettgehalt weniger als 28%⁄ beträgt.
8 12. Zuwiederhandlungen der Milchverkäufer gegen die Beſtimmungen in 8 1-4 inel. unterliegen einer Beſtraſung
ovon fünf bis fünfzig Mark, falls nicht die in dem Reichsgeſetze vom 14. Mai 1879 oder im Strafgeſetzbuche vorgeſehenen
Ahöheren Strafen einzutreten haben.
8 13. Dieſe Polizeiverordnung tritt drei Wochen nach ihrer erſtmaligen Verklundigung im =Tagblattu in Kraſt.
Darmſtadt, den 7. Dezember 1880.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
44)
Polizei=Verordnung. Betr.: Die Anlage von Lumpenmagazinen und Anſtalten für Lumpen=
zerkleinerung
in der Stadt Darmſtadt.
Auf Grund des Artikels 56 der Städte=Ordnung und nach Anhörung der Stadtverordneten=Verſammlung wird mit
Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 14. Juni 1882 pr. Nr. M. J. 13529 für den
ſBezirk der Stadt Darmſtadt verordnet, was folgt:
8 1. Lumpenmagazine und Anſtalten zur Lumpenzerkleinerung dürfen künftig nur in einer Entſernung von mindeſtens
300 Meter von bewohnten Theilen der Stadt angelegt werden.
8 2. Bereis beſtehende Magazine und Anſtalten der fraglichen Art dürfen nicht erweitert werden.
3. Uebertretungen werden mit Geldſtraſe bis zu 30 Mark, welche im Unvermoͤgensfalle mit Haft zu verbüßzen iſt,
Ineben Entfernung der Anlagen durch polizeiliche Zwangsmaßregeln, geahndet.
8 4. Gegenwärtige Polizei=Verordnung trit mit ihrem Erſcheinen im Tagblatt in Kraft.
Darmſtadt, den 16. Juni 1882.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
5) Local=Polizeiverodnung, die Aufſicht über die lüderlichen Dirnen betreffend.
Auf Grund des 8 361 pos. 6 des Strafgeſetzbuchs und Artikel 56 der Städteordnung. wird nach Anhörung der
Stadtverordneten=Verſammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 7. Februar 1877 zu Nr.
M. d. J. 777 für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt verordnet wie folgt:
81. Frauensperſonen, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht beſtraſt worden, oder der Proſitution notoriſch ergeben
hſind, werden unter polizeiliche Controle geſtellt.
8 2. Einer unter Controle geſtellten Frauensperſon wird aufgegeben:
1) ſich püntlich an dem ihr bezeichneten Termin und Ort zur ärztlichen Viſitation zu geſtellen und ſich bei etwaiger
veneriſcher Erkrankung der Behandlung im ſtädtiſchen Hoſpitale bis zu erfolgter Heilung zu unterziehen;
2) ſofort dem Revier=Commiffär des Reviers, in welchem ihre Wohnung liegt, Anzeige zu erſtatten, ſobald ſie ſelbſt
bemerkt, daß ſie an einem veneriſchen Leiden erkrankt ſei;
3) das ihr von der Polizeibehörde behändigte Biſitationsbuch ſteis bei ſich zu tragen und ſolches auf Erfordern jedem
Executivpolizeibeamten vorzuzeigen;
4) jeden Wohnüngswechſel unter Angabe der neuen Wohnung bei dem Revier=Commiſſär des Polizei=Reviers der bis=
herigen
Wohnung ſofort anzuzeigen und ebenſo bei dem Revier=Commiſſär des bezogenen Reviers ſich ſofort per=
ſönlich
anzumelden.
8 3. Den unter Controle ſtehenden Frauensperſonen iſt unterſagt:
1) in ihrer Wohnung vom Fenſter oder von der Thüre aus Mannsperſonen durch Worte, Winke oder Zeichen anzulocken;
2) Abends nach Sonnenuntergang und Nachts Straßen, öffentliche Plätze und Promenaden zu betreten;
3) zur Tages= oder Nachtzeit auf öffentlichen Spaziergängen, in den Waldungen der Stadtumgebung umherzuziehen,
in öffentlichen Localen, in den Bahnhöfen oder ſonſt an öffentlichen Orten Mannsperſonen anzulocken;
4) ſolche Häuſer, in welchen andere unter Sitencontrole ſtehende lüderliche Dirnen oder wegen Kuppelei beſtrafte Per=
ſonen
wohnen, oder ſolche Häuſer, deren Betreten ihnen ausdrücklich polizeilich unterſagt iſt, zu betieten;
5) Wohnungen in der Nähe von Kirchen und Schulen oder in Gaſthäuſern zu nehmen;
6) Mannsperſonen oder Proſtituirte zu beherbergen.
Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Vorſchriften werden nach 8 361 des Reichsſtrafgeſetzbuchs mit Haft beſtraſt.
Darmſtadt, am 20. Februar 1877.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
6)
Polizei=Verordnung, betr.: die Verwendung von Kindern zum Verkaufe und Umhertragen
von Backwaaren und Blumen u. ſ. w.
Auf Grund des Art. 56 der Städte=Ordnung wird hierdurch nach Anhörung der Stadtverordneten=Verſammlung, mit

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Nr. 100
1430
Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſiz vom 8. Januar d. J. für die Haupt= und Reſidenz=
ſtadt
=Darmſtadtlverordnet:
8 1. Es iſt verboten, daß Kinder, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und ſolche Kinder, die zwar volle
14 Jahre alt, aber aus der Volksſchule noch nicht entlaſſen ſind, Backwaaren, Blumen, Kurzwaaren oder andere
Gegenſtände zum Zwecke des Verkaufs oder zur Erlangung von Geſchenken auf Straßen, öffentlichen Plätzen, in
Wirthshäuſern oder Privatwohnungen umhertragen. Ausnahmsweiſe kann die Polizeibehörde, einer örtlichen Sitte
entſprechend, für einzelne Fülle den Verkauf beſtimmter Backwaaren (Faſtenbretzeln ꝛc.) an Sonntagen durch Knaben
unter näher feſtzuſetzenden Bedingungen geſtatten.
8 2. Mit Geldſtrafe bis zu 30 Mk., welche im Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt wird, werden beſtraft:
1) Kinder, welche vorſtehendem Verbot zuwiderhandeln, unter Berückſichtigung des 8 55 des Reichsſtrafgeſetzes;
2) Beſitzer oder Verwalter von Gaſt= und Schankwirthſchaſten, welche geſtatten, daß Kinder zu den in 8 1 bezeichneten
Zwecken ihre Localitäten betreten, bezw. dieſelben nicht alsbald entfernen;
3) Eltern, Vormünder, Pfleger oder ſonſtige mit der Beaufſichtigung von Kindern betraute Perſonen, welche dulden,
daß jene dem in 81 enthaltenen Verbot zuwiderhandeln.
83. Dieſe Beſimmungen treten mit ihrer Verklündigung im hieſigen Tagblatt= in Kraft.
Darmſtadt, den 31. Januar 1881.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
7) Markt=Ordnung für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Mie Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 1. Juni 1878 zu Nr. M. d. J. 7642, in Ueberein=
ſtimmung
mit der Stadtverordneten=Verſammlung, auf Grund der 88 69 und 149 der Deutſchen Gewerbe=Ordnung, ſowie
Art. 56 der Städte=Ordnung wird. unter Aufhebung der Wochenmarktordnung vom 26. Jan. 1875, nachſtehende Marktordnung
für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt erlaſſen:
84. Der Verkauf von Marktwaaren im Umhertragen iſt an den drei Marktagen auf die Zeit von 11 Uhr Vormittags
an beſchränkt.
8 22. Strafbeſtimmungen. Huwiderhandlungen gegen die ſonſtigen Beſtimmungen dieſer Marktordnung werden nach 5 149
pos. 6 der Deutſchen Gewerbe=Ordnung mit einer Geldſtrafe bis zu 30 Mark und im Falle des Unvermögens mit
Haft bis zu acht Tagen geahndet.
Darmſtadt, den 11. Juni 1878.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
65700
Haas.

Bekanntmachung.
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Darmſtadt, am 18. Mai 1889.
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Vormittags 10 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Voranſchlag und Bedingungen liegen
auf dem Stadtbauamt, Zimmer Nr. 32,
zur Einſicht offen, bei welchem auch die

Formulare für die Offerten zu erheben
ſind.
Darmſtadt, am 20. Mai 1889.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
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Darmſtadt, den 23. Mai 1889.
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Rm.: 1 Buchen, 1 Eichen, 482 Kiefern, 21 Erlen; Reiſig Well.: 20 Buchen,
40 Eichen, 8500 Nadel=, 3180 Weichholz; Stöcke Rm.: 55 Nadelholz,
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Das Stamm= und Stangenholz kommt am 2. Tag zur Verſteigerung. Zu=
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auf dem Meſſel=Dieburger Weg an der Meſſeler Grenze.
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1434

Nr. 100

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Vorabendgottesdienſt um 7 Uhr 30 Min.
Morgengottesdienſt um 8 Uhr Min.
Schrifterklärung.
Sabbathausgang um 8 Uhr 45 Min.
Gottesdienſt in der Synagoge der
18r. Religionsgeſellſchaft.
Samstag, 25. Mai: Vorabend 7 Uhr 25 Min.
Morgens 7 Uhr 30 Min.
Nachm. 5 Uhr-
Min.
Sabbathausgang 8 Uhr 45 Min.
Wochengottesdienſt. Von Sonntag 26. Maiab.
Morgens 6 Uhr-Min.
Nachm. 6 Uhr - Min.
Abends 8 Uhr 45 Min.
207

[ ][  ][ ]

1436

Nr.

Politiſche Ueberſicht.
Dentſches Reich. Der Jubel, mit dem die Bevölkerung der
Reichshauptſtadt den König Humbert begrüßt hat, übertraf ſelbſt
die weitgehendſten Erwartungen. Das war vollſtändig wie ſüd=
ländiſche
Begeiſterung, nichts Gemachtes, der Empfang kam aus
vollem Herzen. War ſchon der Kaiſer, als er in Begleitung ſeines
Bruders durch die Feſtſtraße zum Bahnhof fuhr, mit unendlichen
Hochrufen begrüßt worden, ſo ſteigerte ſich dieſe Begrüßung zu un=
geahnter
Höhe, als nun der König an der Seite des Kaiſers durch
die Straßen einfuhr. Der König war aufs höchſte erfreut über
dieſe Aufnahme; die Hand wich nicht vom Kalpak, ſeine Augen
ſtrahlten vor Freude und immer wieder ſchien er dem Kaiſer ſeine
Ueberraſchung und ſeinen Dank zu äußern. Konnte aber der Jubel
der Begeiſterung noch übertroffen werden, ſo geſchah es, als nun
das Publikum im zweiten Wagen den jugendlichen, anmutigen
Prinzen von Neapel neben dem Prinzen Heinrich und vor ihnen
die beiden älteſten Söhne des Kaiſers ſitzend erkannte. Eine gleiche
Begeiſterung erhob ſich, als dann in einem der folgenden Wagen
der italieniſche Miniſterpräſident Crispi neben dem Fürſten Bis=
marck
und vor ihnen der Staatsſekretär Graf Herbert Bismarck
erkannt wurde. Der Fürſt ſah in ſeiner weißen Cuiraſſier=Uniform
mit dem ſtrahlenden Helm ganz vorzüglich aus, er unterhielt ſich
aufs lebhafteſte mit Crispi, und das Publikum, das ſo ſelten Ge=
legenheit
hat, den Reichskanzler zu ſehen, benutzte dieſe Gelegen=
heit
zu einer betäubenden Huldigung. Ebenſo wurde der Feld=
marſchall
Graf Moltke ſowohl auf der Hinfahrt wie auf der Rück.
fahrt aufs großartigſte ausgezeichnet. Das Menſchengewühl auf
den Straßen war unbeſchreiblich.
Im Reichstag wurde am 21. die Abſtimmung über die Gültig=
keit
der Wahl des Abg. Henneberg ſul.) bis nach Schluß der Ein=
zelberatung
über 8 1 der Invaliden= und Altersverſicherung aus=
geſetzt
. Beim 8 1 der genannten Vorlage weiſt Dr. v. Komierowski
(Vole) die neulichen Angriſſe des Reichskanzlers gegen die polniſche
Fraktion zurück. Sei doch bei anderer Gelegenheit, z. B. bei der
Wehrvorlage, der Patriotismus der Volen gebührend anerkannt
worden Dr. Witte (df.) beantragt zu 8 1, die Handlungsgehilfen
und Lehrlinge aus der Verſicherung auszuſchließen, und rechtfertigt
ſeinen Antrag mit Hinweis auf die in demſelbem Sinne erfolgten
Kundgebungen zahlreicher Handelskammern. Direktor Boſſe bittet
Um Ablehnung des Antrages. Unter Ablehnung des Antrags Witte
wird 8 1 der Vorlage nebſt einigen lediglich redaktionellen Abände=
rungsanträgen
Dr. Buhls angenommen. - Die Wahl des Abg.
Henneberg wird mit 138 gegen 132 Stimmen für gültig erklärt.
Das Regensburger Morgenblatt veröffentlicht ein an die Bi=
ſchöfe
Baherns gerichtetes Schreiben des Papſtes über die Denk=
ſchrift
der bahriſchen Biſchöfe und die Antwort des Miniſterpräſi=
denten
Lutz auf dasſelbe. Danach bedauert der Papſt, daß dieſe
Antwort nicht im Einklange mit ſeinen Wünſchen ſtehe, und daß
der Miniſter gerade den wichtigſten Bitten und Anträgen ſeine Zu=
ſage
vorenthalten und ſogar einen gegenſätzlichen Standpunkt ein=
genommen
habe. Das miniſterielle Schreiben enthalte Stellen,
welche ſich mit der Ehre der Katholiken nicht vertragen oder gegen
Grundſätze verſtoßen, welche die Kirche über die wechſelſeitigen
Pflichten der kirchlichen und weltlichen Macht ſtets feſtgehalten

habe, die Entſcheidung des heiligen Stuhles erleide keine Einbuße,
he
ſei.
lige
1 ſei

dem Konkordat ſtets treu geblieben, dasſelbe könne unmöglich von
einem der Kontrahenten ganz oder teilweiſe geändert werden. Der
Vapſt ſei ſchmerzlich davon berührl, daß den Ordensgenoſſenſchaften
die Möglichkeit der Wiederkehr abgeſchnitten ſei, er hoffe, daß die
Zukunft beſſere Zeiten bringen werde und daß, wenn die Oberhirten
und Gläubigen ſich dafür bemühten, Wahrheit und Recht die kirchen=
feindlichen
Irrtümer überwänden.
In der letzten Sitzung des Emin Paſcha=Komites wurde eig=
ſtimmig
folgende Erklärung beſchloſſen: Das deutſche Emin Paſcha=
Komité ſpricht dem geſchäftsführenden Ausſchuſſe ſeine volle Zu=
ſtimmung
zu den bisherigen Maßnahmen und die Hoffnung aus,
daß das patriotiſche, durch freiwillige Beiträge aus der Nation
ins Leben gerufene Privatunternehmen der deutſchen Emin Paſcha=
Expedition ſeinen glücklichen Fortgang nehmen werde.
Schweiz. Zwiſchen König Humbert, Miniſter Crispi und den
anweſenden Bundesräten kam in Göſchenen auch die Simplonfrage
zur Sprache, und es ergab ſich, daß Italien wünſcht, die bezügliche
internationale Konferenz möge in Rom tagen.
Heſterreich.=Angarn. Kaiſerin Eliſabeth und Erzherzogin Marie
Vulerie treffen am Donnerstag früh von Wiesbaden in Oberhetzen=
dorf
ein, wo der Kaiſer ſie erwartet, um ſie nach Schloß Lainz zu
begleiten.
Im ungariſchen Abgeordnetenhaus verſprach bei der Beratung
des Unterrichtsbudgets der Unterrichtsminiſter Graf Cſaky in ſeiner
Programmrede, auf dem Gebiete der Kulturangeleaenheiten unter
voller Wahrung der ſtaatlichen und königlichen Rechte die kirch=
lichen
und konfeſſionellen Rechte, ſowie die individuelle Gewiſſens=
reiheit
vollſtändig reſpektieren zu wollen und auf dem Gebiete des
Unterrichtsweſens energiſche Durchführung und Fortentwickelung

100
der beſtehenden Geſetze. Auch bezüglich des Rudolfinums ſei von
vorſtehenden Geſichtspunkten ausgegangen. Bezüglich der Forde=
rung
der Autonomie der Katholiken erklärte der Miniſter, die Katho=
liken
hätten ſtaatlicherſeits die gleichen Rechte auf die Autonomie
wie die anderen Konfeſſionen, vielleicht könnten dieſelben ſogar ge=
ſetzlich
garantiert werden, aber die Schwierigkeit liege darin, daß
eine Autonomie, wie die Proteſtanten ſie beſäßen, mit der Organ=
ſation
der katholiſchen Kirche unvereinbar; der hohe und niedere
Klerus ſelbſt ſei darüber noch nicht einig.
Der Fürſt Nicolaus von Montenegro iſt mit dem Prinzen/
Danilo nach St. Petersburg abgereiſt.
Frauſtreich. Dienstag Vormittag fand infolge eines Zeitungs=
ſtreits
ein Zweikampf zwiſchen Lockroy und dem Deputierten
Delaberge ſtatt. Lockroy wurde am Arme leicht verwundet.
Betgien. Der Juſtizminiſter Lejeune erklärte in der Deputierten=
kammer
im Namen der Regierung, daß dieſelbe die Beſchimpfunger
und Angriffe, denen ſie ſeitens eines Teils der Preſſe in Bezug auf
den augenblicklich zu Mons verhandelten politiſchen Prozetz. aus=
geſetzt
ſei, aus Achtung vor der Juſtiz und wegen der Rückſichten,
die ſie dem Angeklagten ſchuldig ſei, bisher unbeachtet gelaſſen habe.
Die Regierung werde ſprechen, ſobald der Gerichtshof das Urteil
abgegeben habe.
Itaſien. In der Kammer erwähnte Cavaletto den herzlichen
und glänzenden Empfang des Königs und des Kronprinzen in
Deutſchland, welcher Italien in hohem Maße ehre, deſſen Vertreter
dafür dankbar ſein müßten. Der Redner beantragt, dieſes Gefühl
der Kammer öffentlich auszudrücken. Der Präſident der Kammer
erklärt, er ſandte namens der Kammer dem Könige die ergebenſte:
Huldigungen für den deutſchen Kaiſer mit dem Ausdruck des
Dankes für Berlin und das deutſche Volk; ebenſo ließ er ein
Dankſagung an die ſchweizeriſche Regierung ergehen. Der Handels=
miniſter
ſchloß ſich im Namen der Regierung den von Cavalett=
und dem Präſidenten ausgedrückten Gefühlen an.
Im Obermailändiſchen fanden am 20. infolge des Agrarſtrike;
neuerliche Unruhen ſtatt. Bareggio wurde von den Streikende:
geplündert. Bei den verhafteten Anarchiſten wurden Papiere vor
gefunden, welche beweiſen, daß 200 derſelben bereit ſeien, Ruhe=
ſtörungen
zu begehen. Die Regierung ergriff energiſche Maßregeln
zur raſchen Unterdrückung des Aufſtandes.
Spanien. Im Senat betonte Marcoartu in einer Rede das
Recht Spaniens auf den Beſitz Gibraltars. Der Miniſter des
Aeußern Vega de Armijo erwiderte, kein ſpaniſcher Diplomat habe
ſeine Pflicht vergeſſen, eine Löſung der Gibraltar=Frage zu ſuchen:
aber die Schwierigkeiten ſeien derart, daß Spanien zufrieden ſein
müſſe. Die Rede des Miniſters wurde mit großer Aufmerkſamkei
und mit lebhaftem Beifall aufgenommen, beſonders als derſelbe
von den diplomatiſchen Beziehungen Spaniens zu den andern
Nationen ſprach und betonte, daß die Königin=Regentin bei ihrem,
Aufenthalt in Barcelona von Schiffen aller europäiſchen Flotten
begrüßt worden ſei.
Rußland. Der Schah von Perſien iſt Dienstag Mittag in
Moskau eingetroffen und wurde am Bahnhof von dem General
Gouverneur, den Spitzen der Behörden und der Generalitäl
empfangen.
Ruſſiſche Hofkreiſe verſichern, der 8ar habe dem Prinzen Hohen
lohe, dem Sohne des Statthalters der Reichslande, geſtattet, von
den ſeiner Mutter aus der Verlaſſenſchaft Wittgenſtein zugefallener
Gütern Beſitz zu ergreiſen unter der Bedingung, daß er die ruſſiſch
Staatsbürgerſchaft erwerbe.
Rumänien. Die Kammer iſt am 21. mit einer Botſchaft er
öffnet worden, welche beſagt, daß die gegenwärtige Tagung wege=
der
Feldarbeiten nur zwei Wochen dauern werde und daß ſich di=
Abgeordneten in derſelben mit dem Budget und einigen finanzielle
Geſetzentwürfen zu beſchäftigen haben würden. Der Thronfolge
wurde im Senat feierlich empfangen.
Türkei. Bei der in Konſtantinopel tagenden Kommiſſion den
vier Delegierten Oeſterreichs, Serbiens, Bulgariens und der Türke
behufs Regelung des Orientbahnverkehrs zum Zweck der Aufſtellun
eines einheitlichen Fahrplans iſt ein Einvernehmen nicht erreich
worden.

Aus Stadt und Land.

Darmſtadt, 23. Mai.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog wird ſich dem Verl
nehmen nach am Samstag mit Gefolge zu mehrtägigem Aufenthal
nach Mainz begeben.
Ihre Majeſtät die Kaiſerin Friedrich nebſt ihren 3 Töchtern
ſowie der Kronprinz von Griechenland werden, wie bereits gemeldet
Freitag. am Geburtstage Sr. Durchl. des Prinzen Ludwig vol
Battenberg, in Schloß Heiligenberg eintreffen. Die Allerhöchſten,
Herrſchaften werden um 11 Uhr 20 Min. hier ankommen und mi=
dem
5 Uhr=Schnellzuge nachmittags nach Bad Homburg zurül
kehren.
Verhandlungen der Zweiten Kammer. Die Zweite Kammel
hat geſtern zunächſt den Antrag Oſann auf entſprechende Abände

[ ][  ][ ]

aN

zeu m
ertretr
Gefühl,
ammr
ſebenſin
uck ds
er ein=

ere vor=

ede da
ſter de
at hal
ſuchen
bden ſeil
kkſamkeill
derſelb.
ander
bei ihren,
Flotte=

neralitä

ruſſich

79

ſich di=
nanziellel

hronfolgs,
liſſion de
der Türk,
ufſtellu

rreid.

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Ben
fentha
öchter=
melde
melde=
v
0)
nd l
rg zun

Nr.
rung der Verordnung vom 10. November 1886 betreffs des Wirt=
ſchaftsbetriebs
und des Kleinhandels mit Branntwein
und Spiritus weiter beraten. Abg. Wolz ſpricht für Ablehnung
des Antrags Oſann; Schröder wünſchte die Beibehaltung des
jictzigen Modus. während Ulrich ſeinen mit Jöſt geſtellten Antrag
aaf Aufhebung der ganzen Verordnung verteidigte. Miniſterialrat
Emmerling betont, daß ſich in neuerer Zeit die Rechtſprechung
herausgebildet habe, daß das Bedürfnis als erbracht angeſehen
werde. wenn eine Wirtſchaft längere Zeit hindurch in einem Lokal
mit Erfolg betrieben worden ſei; er warne vor einer Perſonal=
lonzeſſion
und bitte um Ablehnung des Antrags Oſann und der
diverſen Ausſchußanträge. Lautz bekämpft hauptſächlich den An=
trag
Ulrich=Jöſt, während Ohlh den Standpunkt der Regierung
wilt und hält nach ſeiner Meinung den Beweis für erbracht,
daß die Verordnung wohlthätig gewirkt habe, trotzdem ſie erſt
2 Jahre in Kraft iſt. Heinzerling beantragte ein Erſuchen an
die Regierung. nach welchem dieſelbe aufgefordert wird, die Auf=
ſichtsbehörde
bezüglich des Kleinhandels mit Spirituoſen mit Wei=
ungen
zu verſehen, daß der Ausſchank von Branntwein im Laden
zum unmittelbaren Genuß als Wirtſchaftsbetrieb zu behandeln ſei.
Racke ſtellte den Antrag, es möge die Kammer über den Antrag
Oſann und über die ſämtlichen vorliegenden Anträge zur Tages=
ordnung
übergehen, da in Erwägung der umfangreichen Debatte in
der Kammer die Behörden wohl Veranlaſſung nehmen würden, die
hervorgetretenen Härten in der Handhabung der Verordnung zu
mildern. Die Abſtimmung ergab ſchließlich die Ablehnung des An=
trags
Ullrich=Jöſt und Annahme der Racke'ſchen motivierten Tages=
ordnung
gegen 6 Stimmen; damit waren die anderen Anträge mit
Ausnahme desjenigen von Heinzerling gefallen. Dieſer wurde
ſchließlich ebenfalls gegen 9 Stimmen abgelehnt.
Die Vorlage wegen Anſtellung eines zweiten Fabrik=
inſpektors
, wofür 4600 Mk. jährlich angefordert werden, erledigte
ſich raſch; von allen auftretenden Rednern wurde das Bedürfnis
nach einem ſolchen rückhaltlos ausgeſprochen und der Regierung und
dem Ausſchuß gedankt für das Wohlwollen, das den Arbeiter=
intereſſen
entgegengebracht werde. Die Abſtimmung ergab ein=
ſtimmige
Annahme der Vorlage.
Se. Maj. der Kaiſer hat dem Major Menges vom Kriegs=
miniſterium
die Annahme und das Tragen des ihm vom Kaiſer
von Oeſterreich verliehenen Ritterkreuzes des öſterreichiſchen Leo=
poldordens
geſtattet.
Ernannt wurde: am 18. Mai der Feldwebel der 9. Kompagnie
I. Großh. Heſſ. Inf.=Regts. Nr. 115 Johannes Wagner zum
Amtsgerichtsdiener bei dem Amtsgerichte Worms mit Wirkung
vom Tage ſeines Dienſteintritts.
Militäriſches. Die Prüfung zur Ernennung der Reſerve=
Offiziere findet bekanntlich jetzt nicht mehr am Schluſſe des aktiven
Dienſtjahres der Einjährig=Freiwilligen, ſondern am Ende der
erſten achtwöchentlichen Uebung der Offizier=Aſpiranten ſtatt. Das
Maß der theoretiſchen Kenntniſſe, welches in jener Prüfung nach
der neueren Heeresordnung gefordert wird, iſt ein gegen früher er=
heblich
geſteigertes, es erſtreckt ſich namentlich über das Gebiet der
eigenen Waffe hinaus; ſo wird u. a. gefordert: Taktik der verbun=
denen
Waffen in großen Zügen, allgemeine Begriffe über die Wirk=
ſung
der anderen Waffen, Anfertigung einfacher Croquis. Die An=
lage
10 der Heeresordnung beſagt, daß die Kenntniſſe auf dem
Weg der erſten Uebung zu erlangen ſind.
Es iſt ſchon manchmal vorgekommen, daß noch übungs=
pflichtige
Offizier=Aſpiranten der Reſerve ihre Streichung
aus der Liſte der Offizier=Aſpiranten beantragt haben, ohne daß
für eine ſolche Streichung ein durch das dienſtliche Intereſſe ge=
botener
Grund vorhanden war. Hierzu iſt von zuſtändiger Seite
bemerkt worden, daß ſolche Aſpiranten ungeachtet der Streichung
doch noch zu zwei durch die Heeresordnung vorgeſchriebenen acht=
wöchigen
Uebungen während ihres Reſerveverhältniſſes herangezogen
würden und es nur im Intereſſe der Offizier=Aſpiranten liegen
ſönne, ſich dieſe Eigenſchaft zu erhalten, um eintretendenfalls
wenigſtens die Ausſicht auf Verwendung als Offizierſtellvertreter
zu behalten.
Bei der Vergebung der Zimmerarbeiten an der neuen
Kavallerie=Kaſerne hier erhielten den N. H. V. zufolge die Herren
Hof=Zimmermeiſter W. Rahn und Zimmermeiſter J. Konr. Mahr
den Zuſchlag. Es iſt ſehr erfreulich, daß die Arbeiten von hieſigen
Geſchäftsleuten angefertigt werden. Auch die Schloſſerarbeiten
wurden einem hieſigen Schloſſermeiſter übertragen.
Am Dienstag wurden am Uebergang der Main=Neckarbahn
an der Griesheimer Straße die Pferde einer Equipage ſcheu, infolge
deſſen die im Wagen ſitzende Dame aus demſelben geſchleudert
wurde und bewußtlos liegen blieb. Schwer verletzt wurde die Frau
vom Platze getragen.
Während des Jagdjahres 1888, 1. Februar 1888 bis dahin
1889, ſind in den acht Großh. Hofjagdbezirken erlegt worden:
13 Stück Edelwild, 132 Stück Damwild, 105 Stück Schwarzwild
76 Stück Rehwild, 3191 Haſen. 161 Lapins, 1 Auerhahn, 164
ſaſanen, 1000 Feldhühner, 86 Schnepfen, 186 Wildenten, 49
Peccaſſinen und Wachteln, 5 Kraniche, 2 Wildgänſe, 28 Dächſe.

100
1437
494 Füchſe, 16 wilde Katzen, 44 verwilderte Katzen, 27 Marder, 39
Eichhörnchen, 42 Iltis und Wieſel, 12 Fiſchottern, 856 Raubvögel,
70 Fiſchreiher, 441 Raben.
Der Liſtoriſche Verein für das Großherzogtum Heſſen ver=
anſtaltet
am Samstag. den 25. Mai, einen Ausflug nach Schloß
Reichenberg bei Reichelsheim i. O. Abfahrt von Darmſtadt:
1 Uhr 50 Minuten. (Retourbillet III. Klaſſe.) Ankunft in Reichels-
heim
: 3 Uhr 53 Minuten. Abfahrt von Reichelsheim: 6 Uhr 24
Minuten. Ankunft in Reinheim: 7 Uhr 3½ Minuten. Abfahrt von
Reinheim: 9Uhr6 Minuten. Ankunft in Darmſtadt: 9 Uhr 47 Min.
Geſtern vormittag trafen die 3 Schwadronen der Baben=
hauſener
Garniſon hier ein, um im Regimentsverbande zu üben.
L. Im April dieſes Jahres waren es 10 Jahre, ſeit J. M.
Schleyer zuerſt mit ſeinem Shſtem einer Weltſprache an die Offent=
lichkeit
trat, welches ſich in dieſer kurzen Zeit mit erſtaunlicher
Geſchwindigkeit über aller Herren Länder ſchon verbreitet hat.
Dieſes Jubiläum wurde in vielen Städten in feſtlicher Weiſe be=
gangen
, wie in der am 13. d. M. abgehaltenen Monatsverſamm=
lung
des hieſigen Volapük=Vereins mitgeteilt wurde. Großartig
geſtaltete ſich namentlich die Feier des Wiener Centralvereins, bei
welcher nebſt andern Vortragen in und über Volapük, auch von
einer beliebten Sängerin ein Lied im reinſten Volapük vorgetragen
wurde. was das zahlreiche Publikum natürlich mit begeiſterten
plifös' oufnahm. Auch der hieſige Volapük=Verein, der noch mit
ſehr kleinen Mitteln arbeitet, hat ſchon recht erfreuliche Fortſchritte
auf dem Felde des Studiums dieſer Sprache zu verzeichnen, und
es wäre zu wünſchen, daß Darmſtadt, das ſtets reges Intereſſe an
allem Neuen in Wiſſenſchaft und Kunſt bezeigt, dasſelbe auch in
dieſer Angelegenheit bethätigen möchte, ſo daß es ſich bald andern
Städten würdig an die Seite ſtellen könnte. Wie wir hören, hat
ein Mitglied des hieſigen Vereins. Frl. Clara Eppert, vor kurzem,
nach Einſendung verſchiedener Arbeiten, von dem Erfinder der
Weltſprache ſelbſt Herrn J. M. Schleyer das Diplom als Lehrerin,
von dem franzöſiſchen Volapük=Verein in Paris als Korreſpon=
dentin
erhalten, und beabſichtigt die Dame zum Herbſt Privatkurſe
für Damen zu eröffnen.
Die ſtets ſo beliebten Donnerstags=Konzerte der Kapelle
Hilge im Saalbau nehmen heute wieder ihren Anfang. Hoffent=
lich
ſind dieſelben in dieſem Jahre beſſer vom Wetter begünſtigt wie
im vorigen.
R. L. Die Deutſche Möbel=Transport=Geſellſchaft; hält ihre
diesjährige Hauptverſammlung am 2. Juni in Hamburg ab.
Dieſe. das ganze Möbeltransportweſen umfaſſende Verbindung hat
eine außerordentliche Ausdehnung genommen, denn ſeit den wenigen
Jahren, als ihre Vertreter in Dresden, Leipzig und Berlin für die
Zuſammengehörigkeit der Geſchäftsgenoſſen eintraten, zählt ſie jetzt
in 300 Orten die hervorragendſten Firmen der Branche (hier in
Darmſtadt J. Glückert, Hofmöbelfabrik zu ihren Mit=
gliedern
. Die Geſellſchaft unterhält ihre eigene Zeitung, in welcher
alle Verbandsangelegenheiten zur Sprache kommen und insbeſondere
der jeweilige Stand ihrer Transportwagen angezeigt wird. Tauſende
haben ſeitdem bei ihren Umzügen von dieſer Einrichtung Nutzen
gehabt, indem das Leergehen der Wagen ſelbſt auf weite Strecken
meiſtens vermieden worden. So iſt die Deutſche Möbeltransport=
Geſellſchaft; zu einem wichtigen, öffentlichen Verkehrsmittel ge=
worden
.
5 Arheilgen, 21. Mai. In der kürzlich ſtattgehabten General=
verſammlung
der Darlehenskaſſe Arheilgen (E. G.) wurde
die vom Rechner vorgelegte Rechnung pro 1888 geprüft, wonach ſich
die Einnahmen auf 107173 M. 28 Pf., die Ausgaben auf 104016 M.
52 Pf. ſtellen. Sodann wurde die Bilanz pro 1888 geprüft und
für richtig befunden. Die Aktiva betragen 227878 M. 86 Pf., die
Paſſiva betragen 227012 M. 75 Pf. Der Reingewinn beträgt ſonach
866 M. 11 Pf. welcher zu dem vorhandenen von 4960 M. 15 Pf.
kommt und im ganzen 5826 M. 26 Pf. beträgt. Die ausgeſchiedenen
Mitglieder des Vorſtandes und des Verwaltungsrats wurden per
Acclamation wiedergewählt. Schließlic wurde noch von einem
Vorſtandsmitglied dem Vereinsvorſteher, Herrn Pfarrer Fuchs,
Dank ausgeſprochen, weil er wie ſein Vorgänger Herr Pfarrer
Römheld, die Sache mit großer Hingabe und Erfolg leitet, ſo
daß die Kaſſe für die Gemeinde von großem Vorteil und Segen
ſein wird.
J. Mainz, 20. Mai. Das Konſortium Bank für Handel und
Induſtrie in Darmſtadt und H. Bachſtein in Berlin haben letzter
Tage von der Regierung die ſchon vor längerer Beit nachgeſuchte
Konzeſſion zum Bau und Betrieb der Nebenbahnen Mainz=
Gonſenheim=Finthen und Mainz=Bretzenheim=Hechtsheim erhalten.
Die nun in Bälde bevorſtehende Ausführung dieſer beiden Linien
bildet den Anfang zu dem Bau der zahlreichen um Mainz proiek=
tierten
Außenbahnen.
4. Mainz, 21. Mai. Infolge der heftigen Niederſchläge
der letzten Tage iſt der Rhein eben ſtark im Steigen. Von geſtern
auf heute iſt dis Waſſer nahezu¹⁄ Meter gewachſen.
zwiſchen 5 und 6 Uhr heute abend entluden ſich über der
hieſigen Gegend gleichzeitig mehrere äußerſt heftige Gewitter,
die von geringem Hagel, aber von bedeutenden Niederſchlägen be=
gleitet
waren.

[ ][  ]

1438
Mainz, 22. Mai. Einberuſungen. Bis zum 5. Juni ſind
ſämtliche ehemalige Einjährige des Bezirkes Mainz von dem Jahre
1883 bis 1887 zu einer achtwöchentlichen Uebung zu den Waffen
gerufen. Die Leute treten in die Inf.=Reg. Nr. 117 und 118 ein.
8t. Frankfurt, 22. Mai. (Telegr.) Der Extrazug mit der
Kaiſerin von Oeſterreich iſt auf der Verbindungsbahn
entgleiſt. Niemand wurde verletzt.
J Von der Mainſpitze, 21. Mai. Mit Beginn des Sommer=
fahrplans
wird der neue Verſonenbahnhof auf der Station Guſtavs=
burg
=Koſtheim dem Verkehr übergeben werden.
J
Aus Rheinheſſen, 21. Mai. Nachdem erſt vor wenigen Tagen
in Bockenheim mehrere öffentliche Kaſſen durch einen ungetreuen
flüchtig gegangenen Rechner geſchädigt worden ſind, iſt vom Kon=
ſumverein
in Langenlonsheim vorgeſtern ein Vertrauensmann nach
Unterſchlagung einer beträchtlichen Summe flüchtig gegangen. Der
Flüchtige wird ſteckbrieflich verfolgt. Der ſtarke Regen der letzten
Tage hat in Rheinheſſen auf großen Strecken die Halmfrucht
faſt aanz niedergelegt und iſt man in landwirtſchaftlichen
Kreiſen ſchon beſorgt, ob ſich die Frucht wieder aufrichten wird.
Gießen, 22. Mai. Herr Lehrer Curſchmann, der Vater des
kürzlich verſtorbenen Direktors der Realſchule zu Friedberg, feierte
heute ſein 50jähriges Dienſtiubiläum unter allgemeiner Teilnahme.
Wiesbaden, 20. Mai. Die Dampfſtraßenbahn Wiesbaden=
Biebrich iſt geſtern dem Verkehr übergeben worden.
Müuchen, 21. Mai. Der Trauerzug mit der Leiche der Königin=
Mutter ſetzte ſich, begünſtiat von herrlichem Wetter, punkt 1 Uhr
von der Reſidenz aus in Bewegung durch die mit Trauerfahnen
geſchmückten Straßen, deren Laternen mit Flor verhängt waren und
brannten. Die Bevölkerung hielt in Scharen die Straßen und
Plätze beſetzt. Das Spalier bildende Militär hielt muſterhafte Ord=
nung
. Der Zug, der ſich ganz programmmäßig entwickelte, langte
mit dem Leichenwagen um 2½ Uhr an der Theatiner=Hofkirche an.
Der Leichenwagen war mit herrlichen Kränzen und der Königs=
krone
geſchmückk. Hinter demſelben ſchritt zunächſt der Prinz=Regent,
dann der Großherzog von Heſſen mit dem Erzherzog Friedrich von
Oeſterreich und dem Prinzen Leopold von Preußen, Prinz Ludwig
von Bayern mit den Prinzen Friedrich Auguſt von Sachſen und
Wilhelm von Württemberg. Prinz Ruprecht von Bayern mit den
Prinzen Heinrich und Wilhelm von Heſſen, Prinz Leopold von
Bayern mit dem Herzog Albrecht von Württemberg und dem Herzog
von Leuchtenberg, Prinz Arnulf von Bayern mit dem Erbprinzen
von Anhalt und dem Prinzen Ernſt von Meiningen, ſodann folgten
weitere Mitglieder des bayer'ſchen Königs= und Herzogshauſes und
Vertreter der fremden Fürſtlichkeiten, darunter Graf Perponcher für
die Kaiſerin Auguſta, Baron v. Ompteda für die Kaiſerin Friedrich,
ferner Kronbeamte, Staatsminiſter u. ſ. w.
München, 20. Mai. Beſchlagnahme. An die Nachricht von
dem Tode Ihrer Majeſtät der Königin=Mutter hatte das Baye=
riſche
Vaterland= in jeiner bekannten Manier Bemerkungen über
die angeblichen unglücklichen Folgen der mit der Vermählung der
Königin eingeleiteten näheren Verbindung Bayerns mit Preußen
geknüpft. Da dieſe Bemerkungen das Maß des geſetzlich Erlaubten
ſelbſt des in dem genannten Blatte Ueblichen
überſchritten,
worüber ſich im Publikum vielſeitige Mißbilligung kundgab, iſt
die betreffende Nummer des Sigl'ſchen Organs gerichtlich mit Be=
ſchlag
belegt worden.
Köln, 18. Mai. Die internationale Ausſtellung für
Nahrungsmittel und Hausbedarf iſt heute Mittag
in Gegenwart der Spitzen der Civil= und Militärbehörden feierlich
eröffnet worden.
Gelſenkirchen, 21. Mai. Wie der K. 9. von zuſtändiger Seite
mitgeteilt wird, arbeiten von den zur Verkaufsabteilung der Gel=
ſenkirchener
Bergwerksgeſellſchaft gehörenden Zechen
heute Rheinelbe, Alma, Erin und Präſident mit faſt vollzähliger
Belegſchaft, dagegen iſt auf Hanſa, Zollern und Germania nur ein
kleiner Teil angefahren. Ganz feiern Miniſter Stein und Fürſt
Hardenberg. wo die Leute, ungeachtet der Bochumer Beſchlüſſe, eine
Verkürzung der achtſtündigen Schicht und Lohnerhöhung vor der
Anfahrt fordern.
Bergeborbeck, 21. Mai. Auf den Bechen des Eſſener Be=
zirks
ſind die Belegſchaften heute früh vollzählig angefahren; überall
herrſcht große Freude.
Chemnith, 2l. Mai. Die Verſammlung der Lugau=
Oelsnitzer Bergleute verlief ſachlich und ruhig. Die
Forderungen der Bergleute ſind die nämlichen wie die der Zwickauer.
Der Vorſitzende des Bergbauvereins gab eine entgegenkommende
Erklärung ab, bezeichnete aber von vornherein einen Teil der
Forderungen als unerfüllbar. Der Amtshauptmann erkannte die
beſonnene Haltung der Bergleute an, warnte vor Ausſchreitungen daß der Schah in den letzten 16 Jahren mit den Gebräuchen der
und erklärte ſich bereit. zu vermitteln. - In Zwickau fand heute
ebenfalls eine Verſammlung behufs Verſtändigung ſtatt, an welcher
der Miniſter v. Noſtitz=Wallwitz. die Spitzen der Behörden, die
Grubenbeſitzer und das Arbeiter=Centralkomite teilnahmen.
den Bergleute hat ſich heute vermehrt; auf den Gruben der Ver=
einigungsgeſellſchaft
wird der Streik fortgeſetzt. Die Ruhe wurde

Nr. 100
nirgends geſtört. Die geſamte Belegſchaft der Beche Nordſtern=
iſt
heute wieder eingefahren, nachdem die verlangte Lohnerhöhung
und die achtſtündige Schicht bewilligt worden waren.
Dortmund, 21. Mai. Wider Erwarten iſt die Arbeitsauf=
nahme
in den Bergwerken keine allgemeine. Ein teilweiſer Aus=
ſtand
bleibt beſtehen.
Dortmund, 21. Mai. Geſtern iſt der größte Teil der Berg=
arbeiter
heute ſind überall die ganzen Belegſchaften angefahren.
(Dieſe Depeſche ſteht im Wiederſpruch zu der hervorgehenden. Viel=
leicht
liegt der Unterſchied zwiſchen beiden Lesarten darin, daß die
erſte Depeſche ſich auf das ganze Ruhr=Kohlengebiet, wo ja hier
und da noch der Donner des Ausſtands grollen mag, die zweite,
ſpätere ſich aber nur auf den engeren Dortmunder Bezirk bezieht.) K. 8.
Chemnitz, 21. Mai. Geſtern abend ging hier ein Wolken=
bruch
nieder. Die Bahnſtrecke Schönbornichen=Zwickau iſt zerſtört.
Die Bahnbrücke iſt beim Paſſieren eines Güterzuges eingeſtürzt, die
Maſchine mit dem Packmeiſter und einige Güterwagen ſind den
Damm hinabgeſtürzt. Der Lokomotivführer und ein Feuermann
ſind tot. Ueber Gläuchau hinaus iſt der Verkehr geſperrt. Zahl=
reiche
Ortſchaften von Erimmitſchau bis Werdau ſind überſchwemmt,
viele Häuſer ſind eingeſtürzt; der öſtliche Stadtteil von Crimmitſchau
ſteht Unter Waſſer.
Breslau, A. Mai. Die Schleſ. 8tg.- meldet: In den Kohlen=
werken
von Gottesberg wurde geſtern die Arbeit wieder vollſtändig
aufgenommen. Aus Königshütte kommt die Nachricht, daß. nach=
dem
eine weitere Erhöhung der Löhne der Bergleute vor der
Steinkohlengrube König= um 15 pCt. ſtattgefunden habe, 70 pCt.
der Bergleute zur Arbeit zurückgekehrt ſeien.
Berlin, 21. Mai. Dreitauſend Maurergeſellen haben
geſtern beſchloſſen, nachdem die Unterhandlungen mit den Meiſtern
Leſultatlos geblieben ſind, heute die Arbeit insgeſamt ſolange ein=
zuſtellen
, bis ihre Forderungen bewilligt werden. Letztere ſind:
Herabſetzung der Arbeitszeit auf neun Stunden, ½ Stunde Früh=
ſtück
, eine Stunde Mittageſſen und eine Stunde Besper. Samstags
und an Vorabenden von Feſten eine Stunde früher Feierabend, die
aber voll zu zahlen iſt, Erhöhung des Arbeitslohnes von 50 auf
60 Pfa. pro Stunde und vierzehntägige Kündigungsfriſt.
Bremen, 21. Mai. Der Erbgrößherzog von Oldenburg iſt mit
Gemahlin und Gefolge an Bord des norddeutſchen Lloyddampfers
Preußen' nachmiktags 3½ Uhr von ſeiner oſtindiſchen Reiſe
äuf der Weſer angekommen.
Brüſſel, 2. Mai. Nach einer Meldung aus Searing brach heute
in den Kohlengruben von Marihaye ein partieller Streik aus.
Die Arbeiter fordern Lohnerhöhung.
London, 21. Mai. Geſtern nacht fand im Kanal eine Kolliſſion
zwiſchen den DampfernGerman Emperor:, welcher von Spanien
kam, und Beresfords welcher nach Bombay ging, ſtatt. German
Emperor= iſt gejunken. Zwanzig Perſonen ertranken, die Ueber=
lebenden
ſind in Dover angekommen.
San Francisco, 20. Mai. Der Kapitän Farquhar von dem aus
Samoa hier eingetroffenen =Rockton' berichtet, Tamaſeſe und
Mataafa hätten in Erwartung der von der Berliner Konferenz zu
faſſenden Beſchlüſſe ihre Krieger beurlaubt. Infolge des den
Ernten durch den Orkan vom 15. März zugefügten Schadens
herrſche Hungersnot unter den Eingeborenen; Admiral Kimberly
habe deshalb die Regierung um die Ermächtigung erſucht, Nahrungs=
mittel
an die Eingeborenen verteilen zu dürfen. Der Dampfer
Rockton' iſt von Apia mit 20 Offizieren und 200 Mann der ge=
ſcheiterten
amerikaniſchen Kriegsſchiffe hier angekommen.

Wie aus London berichtet wird, ſieht man der Ankunft des
Schah von Perſien, der ſich ſelber eingeladen, mit großem Miß=
behagen
entgegen. Erſt wollte die Königin nichts davon wiſſen,
daß demſelben wie im Jahre 1873 der Buckingham Palaſt zur Ver=
fügung
geſtellt werde, und ſie ſchlug vor, für ihn ein Privathaus
in der Nähe zu miethen. Sie hat nämlich 1873 für die Unter=
haltungskoſten
dieſes Fürſten während ſeines kurzen Aufenthaltes
in England 12000 Pfd. bezahlen müſſen, und in dieſer Sümme
waren 1800 Pfd. nicht inbegriffen, welche die Reinigung und
Dekoration der vom Schah benützten Zimmerreihen koſteten. Sir
Henrh Drumond Wolf, der britiſche Geſandte in Teheran, bekam
jedoch einen Schrecken, als er davon hörte, und auf ſeine Vor=
ſtellungen
hin - er wird beim Beſuch des Schah in London zu=
gegen
ſein - ließ ſich die Königin durch die Miniſter beſtimmen
den Palaſt, den ſie ſelbſt kaum zwei Wochen hindurch jedes Jahr
benützt, dem unwillkommenen Gaſt zu überlaſſen. Der Schah wollte,
ſich nicht mit einem beliebigen Palais begnügen und fühlte ſich
durch die Zumutung zurückgeſetzt, auch meldete Sir H. D. Wolf,
abendländiſchen Civiliſation beſſer vertraut geworden ſei.

Tageskalender.
Aachen, 21. Mai. Die Bahl der auf Grube=Maria' anfahren= Sonntag. 26. Mai: Waldpartie des Geſangvereins Liedertafel au/
der Kohlvlatte.

Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für die Redalion: Carl Bitlic.