Darmstädter Tagblatt 1887


28. Oktober 1887

[  ][ ]

Aennementspreis
NertAdsr1 ARsoP. hd.
Bingalohn. Euwirz werden von
allen Poſtkuiern Beſtellungen em.
aengenomnen zu. 1 Mark 50 Pf.
w Oraael hud. Dfazufſihlaz.

150. Jabrgang.
Mit der Sonntags=Beilage:
olluſtrirtes Unterhaltungsblatt.

Zuſerate
werden angenommen: in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
m Beſſungen von Friedr. Blößer.
Hohzſtraße Nr. 12. ſowie auswärtg
von aͤllen Aunoneen=Erweditiouen.

Amtliches Organ
für die Bekannkmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.

Ne. 211.

Freitag den 28. Oktober.

1887.

Darmſtadt, am 27. Oktober 1887.
Betreffend: Die Wiederbeſetzung der Stelle des Kreigarztes des Großherzoglichen Kreisgeſundheitsamts Darmſtadt.
Das Großherzogliche Kreisamt. Darmſtadt,
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Wir benachrichtigen Sie, daß der zum Kreigarzt des Kreisgeſundheitsamtes Darmſtadt ernannte Großh. Kreisarzt Dr.
Spamer ſeine Dienſtfunctionen übernommen hat und Rheinſtraße 33 dahier wohnt.
v. Marquard.
(0902
Betreffend: Die Herbſt=Control=Verſammlungen pro 1887.
Darmſtadt, am 15. Oltober 1881.
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
Die nachſtehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Landwehr=Bezirks=Kommando'3 Darmſtadt I. wollen Sie in
Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt machen und die Beſitzer von Fabriken ꝛc. behufs ebenmäßiger Bekanntgabe
an die von denſelben beſchäftigten Perſonen beſonders bedeuten.
v. Marquard.
Bek a n ntm a ch u n g.
Die Herbſt=Control=Verſammlungen für 1887 im Kreiſe Darmſtadt, beſtehend aus der 1. und 2. Compaguie des
1. Bataillons (Darmſtadt 1 1. Großherzoglich Heſſiſchen Landwehr=Regiments Nr. 115 werden in nachſtehender Weiſe ab=
gehalten
:
2. Compagnie.

Auf dem weſtlichen Theile des Infanterie=Exercierplatzes zu Darmſtadt.
a. L. Appell: Dienstag den 15. November 1887, Vormittags 8 Uhr. Für ſämmtliche Dispoſitions= Ur=
lauber
und Reſeiviſten aller Waffen und ſonſtigen Kategorien, mit Einſchluß der zur Dispoſition der Erſatz=Behörden ent=
laſſenen
Mannſchaften aus den Bürgermeiſtereien Arheilgen, Beſſungen, Braunshardt, Eberſtadt, Erzhauſen, Eſchollbrücken,
Gräfenhauſen, Griesheim, Hahn mit Eich, Malchen.

b. 2. Appell. Dienstag den 15. November 1887, Vormittags 8½ Uhr. Für dieſelben Mannſchaften des
Beurlaubtenſtandes aus den Bürgermeiſtereien Meſſel, Nieder=Beerbach, Nieder=Ramſtadt mit Waſchenbach, Ober=Ramſtadt,
Pfungſtadt, Roßdorf, Schneppenhauſen, Traiſa, Weiterſtadt, Wixhauſen.
Von Wehrleuten ſind nur diejenigen zur Theilnahme an den Appells verpflichtet, welche beſondere Ordre
erhalten werden.
L. Compaguie.
Auf dem weſtlichen Theile des Infanterie=Exercierplatzes zu Darmſtadt.
A. L. Appell. Dienstag den 15. November 1887, Vormittags 9½ Uhr. Für ſämmtliche Reſerviſten der
Infanterie vom Jahrgang 1880 bis inel. 1882 in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Von Wehrleuteu ſind nur diejenigen zur Theilnahme an dem Appell verpflichtet, welche beſondere Ordre
erhalten werden.
b. 2. Appell. Dienstag den 15. November 1887, Vormittags 10½ Uhr. Für ſämmtliche Reſerviſten und
Dispoſitions=Urläuber der Infanterie vom Jahrgang 1883 bis incl. 1887 in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
C. J. Appell. Dienstag den 15. November 1887, Vormittags 11 Uhr. Für ſämmtliche Reſerviſten und
Dispoſitions=Urlauber der Jäger, der Kavallerie, der Feld= und Fuß=Artillerie, der Pioniere, des Eiſenbahn=Regiments, des
Trains, der Krankenträger, der Militärbäcker, der Marine, des ärztlichen und ſanitätlichen Perſonals, der Oeconomie= Hand=
werker
und ſonſtigen Mannſchaften mit Einſchluß der zur Dispoſition der Erſatz=Behörden entlaſſenen Mannſchaften vom
Jahrgang 1880-1887 in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Saͤmmtliche genannten Mannſchaften ſind zur Theilnahme an dieſen Control=Verſammlungen geſetzlich verpflichet und
werden hierzu mit dem Bemerken aufgefordert, daß die ohne Entſchuldigung ſehlenden oder zu ſpät kommenden Leute die ge=
ſetzliche
Strafe zu gewärtigen haben.
10613
Die Militärpapiere ſind mit zur Stelle zu bringen.
716
von Hombergk zu Bach, Major z. D. und Bezirks=Commandeur.

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2736

Nr. 211

B e k a n n t m a ch u n e
In Gemäßheit des 8 56 der nachſtehend abgedrucktenBaupolizei=Ordnung für die Haupt= und Reſidenzſtadt
Darmſtadt; wird hierdurch beſtimmt, daß dieſelbe am 1. November 1887 in Kraft zu treten hat.
Darmſtadt, den 4. Ottober 1887.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
l9939
v. Grolman.
B a u p o l izei=Or d n u n g
für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Auf Grund des Geſetzes vom 30. April 1881, die allge= welche dieſen Vorſchriften widerſprechen, ebenſo Treppen,
meine Bau=Ordnung betreffend, wird nach Beralung mit der 1 Thore und Thüren, ſowie Kellereingänge mit Fall=
Stadtbehörde und mit Genehmigung Großh. Miniſteriums des l thüren, welche nach der Straße zu aufgehen, oder über die

Innern und der Juſtiz vom 9. September 1887 zu Nr. M. J.
16954 für den Bezirk der Haupt= und Reſidenzſtadt Darm=
ſtadt
, unter Aufhebung ülterer entgegenſtehenden Vorſchriften,
verordnet, wie folgt:
Zu Art. 30 der Allg. Bau=Ordnung.
8 1.
Bei Errichtung von Bauten an öffentlichen Straßen und
Plätzen wird ein Vorſpringen vor die Straßenflucht=
linie
geſtattet:
a. bei Fundamentmauern in der Erde und bei Sockel
bis zu O25m;
b. bei Boſſenquader bis zu Ol5m;
c. bei Fenſter= und Thürgewänden bis zu C20m;
d. bei Verdachungen und Stockgurten bis zu 040m;
e. bei Dachgeſimſen in Straßen bis zu 11m Breite bis
zu 0,75 m, in breiteren Straßen bis zu 1,20m;
f. bei Balkonen, Wetterdächern und Erkern, in Straßen unter 11m Breite ganz verboten
ſind, - in Straßen von größerer Breite, ſowie unter
der Vorausſetzung, daß ihr niedrigſter Punkt mindeſtens
4m über dem Trottoir liegt und ſie von der Nachbar=
grenze
um das doppelte Maaß ihrer Ausladung entſernt
bleiben, bis zu 1,70m.
Eine Unterſtltzung durch Pfeiler, Säulen oder dergleichen
iſt hierbei unſtatthaft, kann dagegen in Conſolen und bei Erkern
durch Auskragung geſchehen.

Straßenfluchtlinie vorſpringen, müſſen, wenn dies das öffent=
liche
Intereſſe erheiſcht, innerhalb eines Jahres, von erfolgter
Aufforderung an gerechnet, entfernt bezw. vorſchriftsmäßig
umgeändert werden.
Dermalen vorhandene, in der Straße liegende Keller=
eingänge
ſind, wenn ihre Beſeitigung nicht verlangt wird,
mit Eiſen von hinreichender Stärke, und in eine Ebene mit
dem Troitoir zu bedecken, und jedenfalls bei Neubau oder
Umbau zu beſeitigen.
8 7.
Lichtöffnungen, Kohlenſchächte und ähnliche Vorrichtungen
für Souterrain= und Kellergeſchoſſe ſind maßgeblich des Orts=
bauſtatuts
erlaubt.
Derartige Oeffnungen dürfen jedoch nur bei einer Trottoir=
breite
über 1,10 m angebracht und müſſen in gleicher Höhe mit
der Trottoirbefeſtigung durch eiſerne, tiefgeriefelte Platten oder
Gitter oder mit ſtarkem Rohglas auf genügender Unterſtützung
bedeckt werden.
Die Breite dieſer Oeffnungen darf betragen:
bei einer Vrottoirbreite von mehr als
1,10m- 15 em
bei mehr als 200m = 20
250m = 30
Größere Durchbrechungen in den Trottoirs werden nicht
geſtattet.
88.

8 2.
Durch beſondere polizeiliche Verfügung kann im Einzelfalle
genehmigt werden:
Die Anbringung von:
A. Waaren= und Ausſtellkäſten in einer Tieſe von
0.20m, wenn das Trottoir mindeſtens Im breit iſt.
Dieſelben ſind allabendlich abzunehmen.
Dauernd befeſigte derartige Anlagen ſind verboten.
b. Marquiſen, welche jedoch mit ihrem niedrigſten
Punkte mindeſtens 230m von dem Trottoir entfernt
ſein müſſen.
8 3.
Das Anbringen von auf die Straßenfluchtlinie vor=
ſpringenden
Firmenſchildern, ſowie von Haken und ähnlichen
Vorrichtungen zum Aushängen von Fleiſch, Waaren und der=
gleichen
iſt verboten.
Dagegen können mit der Außenwand parallel laufende
Firmenſchilder mit polizeilicher Genehmigung angebracht werden,
wenn ihre Ausladung in die Straßenfluchtlinie nicht mehr als
025 m beträgt.
84.
Fußabkratzer in der Straßenlinie müſſen in die Tritt=
ſtufen
der Treppen oder in das Trottoir ſo eingelaſſen werden,
daß ſie in eine Ebene damit zu liegen kommen.
8 5.
Nach der Straße auſſchlagende Fenſter und
Läden dürfen nur in einer Höhe von mindeſtens 230m über
dem Trottoir angebracht werden.
86.
Vorhandene Anlagen der in 8 1-4 angeführten Art,

Vorſpringende, ſenkrechte oder ſchräge Vergitterungen auf
den Trottoirs ſind verboten.
8 9.
Fällt die Baufluchtlinie mit der Straßenfluchtlinie nicht
zuſammen (Straßen mit Vorgärten), ſo iſt die Anlage von
Terraſſen, von bedeckten Eingängen, Lauben, Gartenhäuſern
und von Anbauten aller Art geſtattet, ſofern ſolche mit dem
Hauptgebäude der Art verbunden ſind, daß die Beſeitigung
ohne conſtructive Schwierigkeiten erfolgen kann und dieſe An=
lagen
keine allzugroße Beläſtigung für die Nachbarn bilden.
Die Erlaubniß zu dieſen Vorbauten wird jedoch nur auf
jederzeitigen Widerruf und in der Vorausſetzung ertheilt, daß
der Hausbeſitzer für ſich und ſeine Rechtsnachfolger auf jeden
Erſatz des Werthes ſolcher Vorbauten für den Fall, daß die
Straße durch Beſeitigung der Vorgärten verbreitert werden
ſoll, ausdrücklich und rechtsverbindlich Verzicht leiſtet.
8 10.
Auch in den Straßen mit Vorgärten ſind Balkone und
Erker nur geſtattet, wenn ſie um das 1¼ſache des Vorſprungs
vor die Baufluchtlinie von der Nachbargrenze entfernt bleiben.
Dieſer Vorſprung darf nicht mehr als die Hälfte der Vorgarten=
breite
und bei größerer Tiefe der Vorgärten als 6m nicht
über 3 m betragen.
Zu Art. 31 der Allg. Bau=Ordnung.
8 11.
In Straßen von nicht normalmäßiger Breite unter
9 Metern darf die Gebäudehöhe das Maaß der Straßenbreite
nicht um mehr als 250 m überſteigen.
Für Gebäude, welche an mehreren Straßen von ungleicher
Breite liegen (Eckgebäuden), iſt die breitere Straße für die
Beſtimmung der Maximalhöhe maßgebend, ſo zwar, daß die

[ ][  ][ ]

Nr.
grozte zuläſige Höhe dieſes Breitemaaß regelweiſe nicht um
mehr als 2 m überſteigen darf.
Zu Art. 32 der Allg. Bau=Ordnung.
8 12.
Alle Gebäude, welche ihre Trauſe nach der Straßenſeite
haben, müſſen zur Ableitung des Waſſers von Dächern, Bal=
konen
, Schutzdächern u. ſ. w. mit Dachrinnen (Kandeln) ver=
ſehen
ſein, welche ſtets in gutem Zuſtand zu erhalten ſind.
Dieſe Dachrinnen müſſen bis an den Boden der Straße
reichen.
8 13.
Ueberdeckte Rinnen ſowie die Ueberbrückungen von
Straßengoſſen, falls ſolche von Großh. Bürgermeiſterei gegen
Revers zugegeben und polizeilicherſeits auf Antrag genehmigt
werden, müſſen im Nibeau der Straße liegen. Die Ueber=
deckungen
und Ueberbrückungen ſind von dem Anleger auf
eigene Koſten mit ſtarken, flach gewellten oder geriefelten guß=
eiſernen
Platten herzuſtellen und jederzeit gut zu unterhalten.
Einrichtungen, welche vorſtehenden Beſtimmungen nicht ent=
prechen
, ſind binnen ſechs Monaten zu beſeitigen bezw. vor=
chriftsmäßig
umzuändern.
8 14.
Da, wo öffentliche Kanäle neueren Shſtems beſtehen
oder angelegt werden, muß die Ableitung des Regen=
und Abfallwaſſers von den an die Straße grenzenden
Grundſtücken in jene Kanäle maßgeblich der nachſtehenden,
bezw. der von der Stadtgemeinde im Ortsbauſtatut erlaſſenen
Vorſchrifteu unterirdiſch erfolgen und iſt die erforderliche Ein=
richtung
bei beſtehenden Bauten längſtens in ſechs Monaten
nach dem Erſcheinen dieſer Polizeiverordnung, bezw. nach Fer=
tigſtellung
des öffentlichen Kanals zu treffen. Bleiben die
unterirdiſchen Entwäſſerungsanlagen und die in nachfolgendem
Paragraphen vorgeſehene Beſeitigung der oberirdiſchen Ent=
wäſſerungsanlagen
in der vorgeſchriebenen Zeit unausgeführt,
ſo erfolgt die Ausſührung derſelben auf Koſten des Beſitzers
und auf Anordnung des Großh. Polizeiamts.
8 15.
Nach Herſtellung der unterirdiſchen Entwäſſerungsanlagen
ſind alle vorhandenen Arten oberirdiſcher Entwäſſerungen und
die dadurch bedingten baulichen Anlagen, ſoweit dieſelben vor
der Straßenfluchtlinie liegen, zu beſeitigen.
8 16.
Feſte Stoffe, wie Küchenabfälle, Kehricht, Schutt, Sand,
Schlamm, Aſche und dergleichen dürfen durch die Hausablei=
tungsröhren
nicht abgeleitet, auch nicht in die Straßenſinkkaſten
geſchüttet werden. Insbeſondere ſind auch dieſe Straßenſink=
kaſten
bei Herſtellungs= und Verputzarbeiten an Bauten und
bei Herrichtung von Bauzäunen durch Ueberdecken mit Tüchern
und Brettern gegen Einfallen von Schutt, Speiß u. dgl. zu
ſchützen. Menſchliche und thieriſche Excremente ſowie Abwaſſer
aller Art dürſen nur unter den dem Ortsbauſtatut beigefüg=
ten
, mit der Stadtverwaltung vereinbarten, ſpeciellen Bedin=
gungen
für die Kanaliſation der Stadt durch die Hausent=
wäſſerungen
abgeleitet werden.
8 17.
Der Eigenthümer einer Entwäſſerungsanlage iſt verpflich=
tet
, dieſelbe ſtets in gutem Zuſtande zu erhalten. Er hat jeder=
zeit
die zur Controle angeordnete Unterſuchung derſelben zu
dulden.
Etwa vorgefundene Schäden hat der Hauseigentümer auf
eigene Koſten zu beſeitigen.
8 18.
Der Eigenthümer einer Entwäſſerungsanlage hat dieſelbe
regelmäßig reinigen, insbeſondere die Sinkkaſten und Waſſer=
verſchlüſſe
, ſofern aus beſonderen Gründen nichts Anderes be=
ſtimmt
wird, nach Erforderniß. mindeſtens aber wöchentlich
einmal entleeren, mit friſchem Waſſer ausſpülen und füllen zu
laſſen.
8 19.
Für die Conſtruktion und Beſchaffenheit der Entwaſſerungs=

211
2737
anlagen ſind die dem Ortsbauſtatut für Darmſtadt beigegebenen
ſpeciellen Vorſchriften für die Kanaliſation maßgebend.
8 20.
Die Neuanlage von Sinkgruben (Sickergruben) iſt
verboten. Dieſelben ſind da, wo ſie beſtehen, innerhalb eines
Jahres nach dem Erſcheinen dieſer Polizeiverordnung zu be=
ſeitigen
.
Zu Art. 33 der Allg. Bau=Ordnung.
8 21.
Ausgüſſe aus Küchen, Brennereien, Brauereien u. ſ. w.
an der gegen Straßen und öffentlichen Plätze gerichteten Seite
von Gebäuden ſind verboten und müſſen, falls ſie an der Neben=
ſeite
von Gebäuden angebracht und von der Straße oder öffent=
lichen
Plätzen ſichtbar ſind oder die Nähe der Straße dies ſonſt
erforderlich macht, mit bis in den Boden gehenden Röhren
verſehen werden, welche einen Meter über demſelben aus Guß=
oder
Walzeiſen beſtehen müſſen.
Dieſen Vorſchriften widerſprechende Anlagen ſind binnen
ſechs Monaten nach dem Erſcheinen dieſer Polizeiverordnung
zu beſeitigen, bezw. umzuändern.
Zu Art. 34 der Allg. Bau=Ordnung.
8 22.
Jedes bebaute Grundſtück ſoll mindeſtens einen Abtritt
haben, der, wenn irgend möglich, an einer Außenwand liegen,
jedenfalls aber eine ins Freie führende, mindeſtens O 5 am
große Fenſteröffnung haben und, von der Straße aus geſehen,
nicht in mißſtändiger Weiſe zur Erſcheinung kommen darf.
Jede Abtrittsgrube ſoll ventilirt ſein. Zur Ventilation
kann das Abtrittsrohr dienen, wenn deſſen untere Oeffnung
niemals durch den Grubeninhalt verſchloſſen wird. Dieſes
oder ein beſonderes Ventilationsrohr von der Weite des Ab=
trittsrohres
muß über Dach gehen.
Die Abtrittsgrube iſt zu überwölben und hat mindeſtens
eine 40 bis 50 em große Reinigungsöffnung zu erhalten, die
mit einem gutſchließenden Deckel zu verſehen iſt. Im Innern
ſt die Grube zu cementiren, die Wände ſind ohne vorſprin=
gende
Teile zu conſtruiren, die Ecken nach einem Radius von
mindeſtens 100m auszurunden, auch der Boden muldenför=
mig
, nach einem unter der Reinigungsöffnung befindlichen Punkte
fallend, zu geſtalten.
Die Beſtimmungen des letzten Abſatzes finden keine An=
wendung
auf beſtehende Abtrittsgruben, welche den ſeitherigen
Vorſchriften entſprechend angelegt ſind.
Zu Art. 35 der Allg. Bau=Ordnung.
8 23.
Da, wo dermalen der Inhalt von Abtritten und Piſſoirs,
ſowie alles Abwaſſer mit Ausnahme des Schnee= und Regen=
waſſers
in Winkel (eule) geleitet wird, iſt dieſer Zuſtand
binnen ſechs Monaten vom Erſcheinen dieſer Polizeiverordnung
an zu beſeitigen. Wenn der Abfluß nicht in einen öffentlichen
Kanal erfolgt, ſo iſt der Inhalt in undurchläſſige, luftdicht
verſchloſſene, eiſerne Tonnen zu leiten, welche regelmäßig ent=
leert
werden müſſen.
8 24.
Winkel und Reule müſſen abgeſchloſſen werden und zwar:
a. wenn der Zugang durch die begrenzenden Gebäude mög=
lich
iſt, durch eine maſſive, mindeſtens 2m hohe Mauer,
die ſo auszuführen iſt, daß ſie nicht mißſtändig für die
Straße wird, oder durch eine Stacketenwand nach Maß=
gabe
der Vorſchriften für die Vorgärten (8 34);
b. wenn der Zugang nur von der Straße möglich iſt,
durch eine Thür, die verſchloſſen zu halten iſt.
Zu Art. 36 der Allg. Bau=Ordnung.
8 25.
Vorhandene, an Straßen oder öffentlichen Plätzen gelegene
Düngerſtätten, Jauchenbehälter, Pfuhlgruben,
Lagerplätze für Abfälle und dergleichen ſind zu ver=
decken
und nach der Straße mit einer mindeſtens 2 m hohen
Mauer abzuſchließen.

[ ][  ][ ]

2738
Nr.
Zu Art. 37 der Allg. Bau=Ordnung.
8 26.
Neu anzulegende Düngerſtätten, Jauchenbehälter,
Pfuhlgruben, Lagerplätze für Abfälle und der=
gleichen
müſſen von der Baufluchtlinie mindeſtens 10 m, von
der Nachbargrenze 1m und von Brunnen 5 m entfernt ſein.
Der Abſchluß darf ein Austreten von Abwaſſern und
Jauche überhaupt nicht geſtatten, der Boden iſt gut mit Letten
zu dichten und zu pflaſtern oder in ſonſt ſachgemäßer Weiſe
zu befeſtigen.
8 27.
Pfuhlgruben müſſen in ihrer Anlage den Abtritts=
gruben
entſprechen.
8 28.
Die Entwäſſerung der Hofraithen ſowie die Ab=
leitung
von Brunnen, Dachrinnen oder Waſſerſteinen in die
Aborte oder Dunggruben, exel. der Cloſetgruben, iſt
verboten; ebenſo iſt die Aufſtellung von Abtritten auf Miſt=
oder
Dungſtätten unterſagt, ſofern dieſelben nicht nach der
Vorſchrift für Abtrittsgruben ausgeführt ſind.
8 29.
Ställe für Rindvieh und Schweinemüſſen gegen das
unterliegende Erdreich waſſerdicht hergeſtellt werden: auch dürfen
die Abwaſſer derſelben nur iu Gruben nach Vorſchrift der
88 22 und 26 oder in Kanäle nach Vorſchrift des 8 19 ab=
geleitet
werden.
830.
Falls Schweineſtälle in geringerer Entſernung als
1m von der nachbarlichen Grenze genehmigt werden, ſo muß
die dem nachbarlichen Grundſtücke zugekehrte Mauer bis auf
Im Höhe vom Fußboden des Stalles waſſerdicht, und in
ganzer Höhe ohne Luftöffnungen aufgeführt und das Gefälle
des Stallfußbodens von dem nachbarlichen Grundſtücke weg
geneigt werden.
8 31.
Gegrabene Brunnen müſſen in ihrem Lichten
mindeſtens 1 m von der Nachbargrenze entfernt bleiben. Durch/
Vereinbarung der Nachbarn kann von dieſer Beſtimmung ab=
geſehen
werden, wenn ſanitäre Gründe nicht im Wege ſtehen.

8 32.

Mindeſtens ein Viertel der Geſammtfläche eines jeden
innerhalb des Bebauungsplanes liegenden Bauplatzes ſoll unbe=
baut
bleiben; ein Vorgarten wird hierbei nicht eingerechnet,
wenn er die für die Straße feſtgeſetzte normale Breite nicht
überſchreitet. Andernfalls wird die Mehrfläche obigem Viertel
zugerechnet.
Gehäude, welche an zwei Straßen liegen, ſind von dieſer
Beſtimmung ausgenommen.
Auf bebauten Grundſtücken mit Hofräumen von geringerem
Flächeninhalt darf im Falle des Umhaues oder Neubaues die
frühere Größe unter der Vorausſetzung beibehalten werden,
daß die Zahl der bis dahin vorhandenen Stockwerke nicht ver=
mehrt
wird.
Eine Verkleinerung ſolcher Hofräume unter die bisherige
Größe iſt unzuläſig.
Für gewerbliche, namentlich mit Feuersgefahr verbundene
Anlagen bezw. für Gebäüde, in welchen feuergefährliche Stoffe
lagern, kann ein größerer Hofraum vorgeſchrieben werden.
Zwiſchen auf demſelben Grundſtück zu erbauenden, gegen=
überſtehenden
Gebäuden muß ein freier Abſtand von mindeſtens
5 m liegen.
8 33.
Sind auf einem Grundſtück keine Seiten= oder Hinter=
gebäude
vorhanden, die zuſammen mehr als 50 ⬜m Grund=
fläche
haben, ſo kann der Zugang von der Straße die Breite
von 1,10 auf 260m Höhe haben und braucht nicht zum
Durchfahren eingerichtet zu ſein.
Zu Art. 39 der Allg. Bau=Ordnung.
8 34.
Vorgärten vor Gebäuden und von den Hpfraithen aus

211
benützte, räumlich mit ihnen verbundene Hofräume und
Gärten in eröffneten Straßen ſind an der betr. Straßenſeite
mit dauerhaften, geeigneten Metallgittern in Höhe von höchſtens
140 m auf im Moximum 1,00m hohen, maͤſſiven Mauern
aus Hau= und Blendbackſteinen einzufriedigen.
An Stelle der Gitter können für einzelne Einfriedigungs=
theile
Mauern aus Hau= oder Blendbäckſteinen mit Deckplatten
in einer für die Straßenanſicht nicht mißſtändigen Weiſe zu=
gelaſſen
werden. Bauplätze in eröffneten, größtentheils bebauten
Straßen müſſen nach der Straßenſeite hin in einer Höhe von
nicht unter 175 m, mindeſtens mit einer abgehobelten Holz=
einfriedigung
verſehen werden. Hierbei iſt, inſofern der Fuß=
weg
höher liegt als das daneben liegende Grundſtück, bis zur
Höhe des Fußwegs für die Einfriedigung eine entſprechend
ſtarke Böſchungsmauer herzuſtellen.
Den Anliegern liegt die ordnungsmäßige Unterhaltung der
Einfriedigungen nach Anordnung des Großh. Volizeiamts ob.
Einfriedigungen, welche den obigen Vorſchriften nicht ent=
ſprechen
, ſind, ſobald ſie mißſtändig ſind, auf Anfordern
Großh. Polizeiamts binnen ſechs Monaten zu beſeitigen bezw.
durch ordnungsmäßige zu erſetzen.
Scheidemauern an den Seiten der Einfriedigungen und
nicht durchbrochene Wände auf Vorgartenland über 175m
Höhe ſind nicht zuläſſig.
8 35.
In Straßen mit Vorgärten kann an Stelle der Garten=
anlage
mit Genehmigung Großh. Polizeiamts das Vorland
zur Verbreiterung des Trottoirs benutzt werden und muß
alsdann wie das Trottbir auf Koſten des Eigenthümers
befeſtigt werden.
Zu Art. 57 der Allg. Ban=Ordnung.
8 36.
Alle Gebäude, bei welchen die Dachtraufe nach der Straße
geht, ſind mit Schutz= reſp. Schneefangvorrichtungen an den
Dächern in geeigneter Weiſe nach der Straßenſeite hin zu
verſehen.
Bei vorhandenen Gebäuden hat dies innerhalb zwölf
Monaten nach Erſcheinen dieſer Verordnung zu geſchehen.
Zu Art. 58 der Allg. Bau=Ordnung.

8 37.
Oberlichter, Laternen auf Dächern und ähnliche An=
lagen
müſſen ſtets, und Dachlucken, wenn ſie unter 1m
von der Grenze entfernt ſind, entweder in unverbrennlichem
Material ausgeführt oder mit ſolchem bekleidet ſein.
Für funkenſprühende und Ruß auswerfende
Schornſteine gewerblicher Betriebsſtätten im geſchloſſenen Stadt=
bezirk
kann die Anbringung von Drahigittern und Funken=
fängern
in ſachgemäßer Ausführung angeordnet werden.
Zu Art. 60 der Allg. Bau=Ordnung.
8 38.
Jedes bewohnbare Stockwerk eines Hauſes muß durch
eine mindeſtens 1m breite Treppe ſmit den Wangen gemeſſen)
zugünglich ſein.
In der Regel darf kein bewohnter Raum von dieſer Treppe.
mehr als 20m entfernt liegen.
Die zu dieſen Treppen gehörigen Zugänge dürfen nicht
unter 1,10m breit und 2.60m hoch ſein. Mit Ausnahme
des Kellerabſchluſſes ſind Verſchläge unter Treppen, welche
nicht von Stein erbaut ſind, unſtatthaft. Treppenbffnungen
in den Decken, Kellerſchachten und Auſzugsöffnungen ſind mit
ſtarken, ſchützenden Geländern zu umgeben.
8 39.
In Schulen, Kirchen, Theatern und anderen Ge=
bäuden
, welche für die Aufnahme einer größeren Menſchenzahl
beſtimmt ſind, in Gebäuden, in welchen feuergefährliche
Gewerbe betrieben werden, ſowie in Fabriken, Maga=
zinen
Speichergebäuden wird die Lage, Anzahl und
Beſchaffenheit der Treppen und Zugänge zu denſelben in jedem
einzelnen Falle feſtgeſetzt.
In ſämmtlichen Gebäuden vorbezeichneter Art ſind die

141

4

10.
12

[ ][  ][ ]

E.
.
02

Nr.
von allen Räumen nach den Vorplätzen, Corridoren und Treppen=
häuſern
führenden Thüren, ſowie alle Thüren, welche man in
ſolchen Räumen bis in'3 Freie zu durchgehen hat, nach Außen
aufſchlagend anzubringen. Auch iſt in ſolchen Räumen
für eine genügende Anzahl von Ausgangsthüren Sorge zu
tragen.
Die offenſtehenden äußeren Thüren müſſen bis an die
Mauerfläche zurückgeſchlagen und daſelbſt befeſtigt werden können
oder ſich ganz in die Leibung der Mauer legen.
8 40.
Beſitzer von Fabriken oder anderen größeren Gebäuden
ſind verpflichtet, auf Erfordern des Großh. Polizeiamts gute
Feuerhahnen und Hydranten an den dafür bezeichneten
Plätzen innerhalb der Hofraithen anzulegen und ſolche im ge=
brauchſähigen
Zuſtande zu erhalten.
Zu Art. 61 der Allg. Bau=Ordnung.
8 41.
Souterrain= und Kellergeſchoſſe dürfen zu Wohn=
und Schlafräumen, ſowie zu Küchen, Werkſtätten, Verkaufs=
und Arbeitslokalen nur dann benutzt werden, wenn der Fuß=
boden
höchſtens 1m unter dem Pflaſter und der Fenſterſturz
wenigſtens 150m über dem äußeren Terrain liegt.
Gegen das Eindringen und Aufſteigen der Feuchtigkeit ſind
die Umfaſſungs=Mauern und Fußböden ſolcher Räume ſachge=
mäß
zu iſoliren.
8 42.
Sogenannte Entreſols über Thoreinfahrten müſſen, wenn
ſie als Wohn=, Schlaf= oder Arbeitsräume benutzt werden ſollen,
durch ein zweites Gebälk oder Gewölbe nach unten geſchützt
werden.
Gaseinrichtungen.
8 43.
Zuleitungen für Privatgasleitungen dürfen nur aus
Guß= oder Schmiedeeiſen beſtehen. Die ganze Leitung, welche
das Gas von dem Hauptrohr aus bis zur Verwendung paſſirt,

E.

muß in allen ihren Theilen vollkommen luftdicht ſein. Jedes
Zuleitungsrohr zu einer Gasleitung erhält wenigſtens einen
141.

ſogenannten Haupthahn zunächſt dem Gasmeſſer, mittelſt deſſen
24
man den Gaszufluß jederzeit von der Leitung abſperren kann;

6j zweckmäßig iſt die Anbringung eines zweiten Haupthahns zu=
ſ
2 nächſt der Umfangsmauer im Keller da, wo die Zuleitung ins
- Haus eintritt. Die Ein= und Ausgangsröhren der Gasleitung
müſſen da, wo ſie mit dem Gasmeſſer verbunden ſind, ſo zu=
S) gänglich ſein, daß ſie im Augenblick der Gefahr, für den Fall,
daß ſie aus Blei beſtehen, leicht zugeſchlagen werden können.
8 44.
Zu den Leitungen im Innern der Häuſer dürfen
i.
nur ſchmiedeeiſerne oder bleierne Röhren verwendet werden.
Alle Gasleitungen ſollen womöglich zu Tage liegen, doch vor

Beſchädigungen geſchützt ſein und möglichſt gerade, ſowie mit
dem nötigen Geſälle geführt ſein. Bei unvermeidlichen Bie=
El gungen ſowie da, wo das Gas von einem erwärmten Raum
. in einen kalten Raum geführt wird, iſt an der tiefſten Stelle
be.
der Leitung eine Waſſerſchraube zum Ablaſſen des Niederſchlag=
2
waſſers anzubringen. Wo das Einlegen der Röhren in

⁵⁄
28) Mauern, Wände und Decken bezweckt wird, weil die zu Tage
ſs
liegende Leitung der Schönheit der zu beleuchtenden Räume
74.
B) Eintrag thun könnte, oder wo das Einlegen der Röhren nicht
umgangen werden kann, müſſen ſchmiedeeiſerne Röhren
2 Al=
eingelegt
und nach erfolgter amtlicher Prüfung der Leitung
Uhe
verputzt bezw. verdeckt werden. Geht eine Gasröhre durch
½.
eine maſſive Mauer, eine ausgemauerte oder hohle Riegelwand,
4s
oaſl ſo iſt für einen genügenden Spielraum derſelben Sorge zu
tragen; zweckmäßig iſt dieſelbe auf die Länge dieſer Durch=
ll führung in eine metallene Hülſe zu legen, die der Leitung einen
gewiſſen Spielraum geſtattet.
8 45.
Muß ein Brenner ſo nahe unter der Decke angebracht
werden, daß die Hitze der Gasflamme eine Entzündung be=

211
2739
wirken könnte, ſo iſt über der Gasflamme eine Stein= oder
Metallplatte oder eine Glocke an der Decke anzubringen.
Um Feuersgefahr zu vermeiden, darf jedoch die Stein=
oder
Metallplatte nicht in die Decke eingelaſſen, ſondern muß
wenigſtens fünf Centimeter von der Decke entfernt befeſtigt
werden.
In Räumen, in welchen der Gebrauch eines offenen Lichtes
polizeilich verboten iſt, darf auch kein offener Brenner ge=
braucht
, auch müſſen die Brenner, welche in der Nähe ent=
zündlicher
Stoffe angebracht ſind, mit Gläſern und Draht=
ſchirmen
verſehen ſein.
In Scheunen, ſodann in Magazinen für leicht entzündbare
Gegenſtände iſt Gasbeleuchtung nicht geſtattet.
In ringsum geſchloſſenen Schaufenſtern oder ſonſtigen
engen und geſchloſſenen, mit Gas erleuchteten Näumen iſt nach
entſprechender Anweiſung ein beſtändiger Luſtzug während der
Brennzeit zu erhalten.
8 46.
Die Gasabnehmer ſind nicht nur für vorſchriftsmäßige
Herſtellung der Einrichtungen, ſondern auch für deren gute Er=
haltung
verantwortlich. Sich ergebende Mängel ſind ſo ſchnell
als möglich zu beſeitigen. Geſchieht dies nicht, ſo wird das
Größh. Polizeiamt veranlaſſen, daß die Zuleitung auf Koſten
der Säumigen abgeſperrt und ihnen die Benutzung des Gaſes
entzogen wird.
8 47.
Alle Gasleitungen müſſen vor ihrer erſtmaligen Benutzung
in Bezug auf Widerſtandsfähigkeit und Dichtigkeit einer amt=
lichen
Druckprobe unterworfen werden.
Zu Art. 65 der Allg. Bau=Ordnung.
8. 48.
Neben den in Artikel 64 der allgemeinen Bau=Ordnung
aufgeführten Fällen iſt die baupolizeiliche Genehmigung
des Gr. Polizeiamts zu erwirken, bevor mit der Ausführung
des Baues begonnen werden darf:
1) zur Anlage oder weſentlichen Veränderung von an die
Straße gehenden Vorſprüngen als Säulen, Balkons,
Wetterdächern u. ſ. w. von vor die Straßenflucht vor=
ſpringenden
Firmenſchildern, Ausſtellkäſten, Erkern, vor=
ſpringenden
Fenſtergittern in unteren Stockwerken und
dergleichen, von Barrisren und Blitzableitern;
2) zu Gasanlagen:
3) zur Errichtung bezw. Umänderung von:
Gebäuden jeder Art, Schaubuden, Kellern, Brunnen,
Brunnenſchachten, Ciſternen, unterirdiſchen Wegen;
4) ferner zu Düngerſtätten, Abtritts= und Jauche= und
anderen ähnlichen Gruben, insbeſondere auch ſolcher für
techniſche Etabliſſements;
5) zu Einfriedigungen aus Mauerwerk, Holz, Metall oder
aus verſchiedenem Material, ſofern die unter Poſ. 3, 4
und 5 genannten baulichen Anlagen an öffentlichen
Straßen oder Plätzen liegen oder zu liegen kommen
ſollen,
alles dies ohne Unterſchied, ob es ſich um einen Neubau oder
Anbau auf einer neuen oder einer zu baulichen Anlagen
bereits benutzten Stelle oder um einen Umbau, Auf= oder
Höherbau oder um Reparaturen oder neue Einrichtungen
handelt.
Baugerüſte (Art. 28 der Allg. Bau=Ordnung).
8 49.
Zur Errichtung von Bau= und Tünchergerüſten an öffent=
lichen
Straßen und Plätzen bedarf es der Genehmigung Gr.
Polizeiamts und des Straßeneigenthümers.
Die Gerüſte ſind feſt, ſicher und ſo aufzuführen, daß Un=
glücksfälle
möglichſt verhütet und öffentliche Einrichtungen, wie
Brunnen, Kanäle, Rinnſteine, Laternen u. ſ. w. gehörig ge=
ſchützt
werden.
Das Pflaſter der Fahrbahnen und die Trottoirbefeſtigungen
dürfen durch die Gerüſte nicht leiden. Das Eingraben der
717

[ ][  ][ ]

2740
Nr.
Rüſtſtangen iſt verboten; dieſelben müſſen vielmehr auf
Schwellen geſtellt werden, welche nicht mehr als 20 em über
die äußeren Stangen nach der Straße hin vorragen dürfen.
Wird ausnahmsweiſe das Eingraben zugeſtanden, ſo ge=
ſchieht
die nöthige Wiederherſtellung auf Koſten des Haus=
eigenthümers
durch die Stadt.
Baupolizeiliches Verfahren (Art. 62 der Allg. Bau=
Ordnung).
8 50.
Die Genehmigung zu neuen Bauten, Anlagen und Ver=
änderungen
im Sinne des Allg. Bau=Ordnung und des 8 48
dieſer Polizeiverordnung wird durch ſchriftlichen Baubeſcheid
Gr. Polizeiamts ertheilt.
Zu dieſem Behufe ſind dem 8 85 der Verordnung vom
1. Februar 1882 entſprechende Pläne, für jedes Gebäude mit
künftiger, ſelbſtſtändiger Nummer getrennt einzureichen. Die=
ſelben
müſſen beſondere Zeichnungen über das Kellergeſchoß,
jedes einzelne Stockwerk ſowie über die Dachkonſtruktionen ent=
halten
, aus dauerhaftem Papiermaterial in Aktenformat
33 om Höhe und 21 om Breite - inſoweit es unter Einhaltung
des vorgeſchriebenen Maßſtabes der Pläne möglich iſt, beſtehen
und ſind mit ſchriftlichem Geſuche, welche die zukünftige Haus=
nummer
zu enthalten haben, auf vorgeſchriebenem Formular
in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Soweit thunlich, iſt
für jede Zeichnung ein beſonderes Blatt zu verwenden. Jeden=
falls
darf letzteres nur einmal zuſammengelegt ſein. Die
Pläne für die Herſtellung von Entwäſſerungsanlagen müſſen
insbeſondere die Situation im Maßſtab von 1: 500, den
Grundriß im Maßſtab von 1:100, ſowie das Längenprofil
des Hauptſtrangs und der Abzweigungen, in der Horizontalen
mit dem Maßſtab des Grundriſſes correſpondirend, in der
Vertikalen im Maßſtab von mindeſtens 1: 100 enthalten.
Aus den Plänen müſſen die ſämmtlichen projectirten Leitungen,
die genaue Lage der projectirten Sinkkaſten, Küchen=Waſſerſteine
oder Ausgüſſe, die Richtung der oberflächlichen Waſſerläufe,
die Lage der beſtehenden Regenröhren, Regeneiſternen, Waſſer=
reſervoire
, Abtrittsgruben, Senklöcher, Brunnen, Pumpen und
andere Waſſerſpeiſungsvorrichtungen, wie auch die Höhen der
Oberfläche längs der projectirten Leitungen nebſt deren Gefälle,
die Höhen der Keller, die tiefſten Bodenflächan und, wenn
möglich, die Fundamentſohlen - ſämmtliche Höhen bezogen
auf einen beſtimmten Horizont erſichtlich ſein.
Jeder Situationsplan muß die Richtung der Hausent=
wäſſerung
in blauer Farbe enthalten.
Die Geſuchsformulare werden in dem Meldeamt des Gr.
Polizeiamts und in den Polizeirevier=Comiſſariaten unentgeltlich
verabreicht.
8 51.
Alle Baugeſuche werden auf dem Bureau des einſchlägigen
Polizeirevier=Commiſſariats mindeſtens drei Tage lang unter
Anzeige an die Nachbarn zu deren Einſicht offen gelegt und
können Einwendungen oder Vereinbarungen der Betheiligten
daſelbſt zu Protokoll gegeben werden.
8 52.
Die ſchriftliche Ausfertigung der Baugenehmigung
und die revidirte Bauzeichnung, ſowie die Abnahmeſcheine
müſſen auf der Bauſtelle während der Arbeitsſtunden zu=
gänglich
ſein und ſind den revidirenden Polizeibeamten auf
Verlangen vorzugeigen.
Darmſtadt, den 22. September 1887.

211
Dieſe Beamten haben das Recht jederzeit die Bauſtelle,
Anlagen und Einrichtungen zu beſichtigen, Zuwiderhandlungen
gegen die Bauvorſchriften reſp. den Baubeſcheid entgegenzu=
treten
und, wenn Gefahr im Verzuge iſt, ſelbſt die weitere
Ausführung des Baues zu ſiſtiren.
Erſcheint bei dieſen Unterſuchungen eine Aufräumung und
dergleichen auf der Bauſtelle nothwendig, ſo iſt der Bauherr
verpflichtet, ſolche auf Verlangen des Beamten vornehmen zu
laſſen.
853.
Nach Errichtung des Schnurgerüſtes iſt Gr. Polizei=
amt
ſchriftliche Anzeige zu machen behufs Reviſion der Flucht=
linie
und darf mit dem Bau nicht eher begonnen werden, bis
die Richtigkeit der abgeſteckten Baulinie feſtgeſtellt und durch
polizeilichen Abnahmeſchein, der innerhalb 24 Stunden ertheilt
wird, beſtätigt iſt.
Ferner finden nach Fertigſtellung des Sockelmauerwerks
ſowie des Rohbaues, überhaupt ſo oft es nothvendig erſcheint,
amtliche Abnahmen ſtatt; ebenſo nach vollſtändiger Fertig=
ſtellung
eine Schlußabnahme.
Bei der Rohbauabnahme müſſen die Eiſenconſtructionen
ſoweit ſichtbar ſein, daß die Maße controlirt werden können.
Die amtlichen Abnahmen ſind vom Bauherrn jedesmal
ſchriftlich auf vorgeſchriebenem, bei den im 8 50 erwähnten
Dienſtſtellen unentgeltlich erhältlichen Formular zu beantragen
und erfolgen in der Regel längſtens binnen 2 Tagen, im Eil=
jalle
in kürzerer Friſt, nach Eingang des Antrags unter Anzeige
an den Antragſteller.
8 54.
Ueber alle Reviſionen, bei welchen der Bauherr oder ein
Stellvertreter desſelben zugegen ſein ſoll, wird ein Abnahme=
bezw
. Schlußabnahmeſchein ausgeſtellt und darf mit dem
Weiterbau bezw. mit der Ingebrauchnahme des vollendeten
Baues oder einer Anlage nicht früher begonnen werden, als
bis nach erſolgter Reviſion der polizeiliche Abnahmeſchein ſich
in den Händen des Bauherrn oder des Stellvertreters befindet.
Wird die Reviſion durch den Mangel der Zugänglichkeit
der Bauſtelle verhindert, ſo wird ein neuer Termin auf Koſten
des Bauherrn anberaumt. Etwa vorgeſundene Mißſtände und
Conſtructionsfehler ſind binnen einer von Gr. Polizeiamte zu
beſtimmenden Friſt zu beſeitigen.
Die Abſtellung der Mängel iſt Gr. Polizeiamt ſchriftlich
anzuzeigen.
Zwecks Prüfung der Abſtellung der Mängel findet eine
wiederholte Reviſion ſtatt. Ergibt dieſelbe ein günſtiges
Reſultat, ſo wird der Abnahmeſchein ertheilt.
Weitere nothwendige Reviſionen finden nur auf Koſten
des Bauherrn ſtatt.
8 55.
Für ſämmtliche Reviſionen, welche dieſe Verordnung nicht
für koſtenfrei erklärt, ſind die vorſchriftsmäßigen Gebühren an
die Polizeikaſſe zu entrichten.
Uebergangsbeſtimmungen.
8 56.
Das Großh. Polizeiamt beſtimmt und publicirt den Tag,
an welchem dieſe Polizeiverordnung in Kraft zu treten hat.
Ebenſo erläßt dasſelbe alle zur Ausführung derſelben
erforderlichen Beſtimmungen.

Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.

8
HOim
Tiſchwein übertrifft m. ſelbſtgekelt. 84er
reell. Rothwein. Vorzugspr. Ltr. 50 u.
60 Pfg. Adr. 8¼ poſtlg. Darmſtadt.

Ein gebr. Tapezierwagen,
ein neu aufgearbeitetes vollſtändiges Bett
illig zu verkaufen.
[10903
J. Böttinger, Mathildenplatz 7.

8s können 14 Malter vorzügl. blaue
C Kartoffeln abgegeben werden zu
M. 6.50. Zu erfr. Wilhelminenſtr. 11
im Laden.
(10881

[ ][  ][ ]

Nr. 211
Streulaub=Yerſteigerung.
Montag den 31. d. Mts., Vormittags 1 Uhr,
wird im oberen Saale des Turnhauſes, Woogsplatz Nr. 5, das Streulaub auf
Schneiſen und Wegen im Oberwald verſteigert.
Darmſtadt, den 18. Oktober 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.

2741

V.

Riedlinger, Beigeordneter.

l1063



Betanntmachung.
Das 3. und 4. Ziel Kommunal= und Kirchenſteuer pro 1887-88 iſt bei
Vermeidung der Mahnung längſtens bis zum 15. nüchſten Monats an den
Wochentagen Vormittags von 8 bis 12 Uhr bei der Stadtkaſſe zu entrichten.
Darmſtadt, den 24. Oktober 1887.
Die Stadtkaſſe:
110904
Kriegk.
FleehenLirferung.
Die Anlieferung von 50 Centner Kleeheu für das Faſſelvieh wird
Mittwoch den 2. November d. Js., Vormittags 11 Uhr,
durch Submiſſion auf hieſigem Rathhauſe, woſelbſt die Bedingungen offen liegen,
vergeben.
Offerten ſind bis dahin verſiegelt bei uns einzureichen.
Beſſungen, den 27. Oktober 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Beſſungen.
Berth.
(10905

42rn
5 4.

5l02s!

42)

99

Darmstädter dewerbehallevereins

(e. G.).
Erster Hauptgewinn i. W. v. 1000 Mark.
412 Gewinne im Geſammtwerth von 9800 Mk.
1 Loos nur 1 Mark.
General-Vertrieb der Loose H. Hilsdorf.
Darmſtadt, Ernſt=Ludwigsſtraße 9.
[014]

odUr -udwigshalle:
Oppenheimer Traubenmoſt und Federweißen,
Pfälzer Federweißen
empfiehlt
[10906
Georg Weber.

Die beſten Schuhwaaren
ſind anerkannt die billigſten.
Für Herbſt und Winter iſt mein Lager auf das reichhaltigſte ausgeſtattet
in nur den beſten und gediegenſten Leder= und Filzſchuhwaaren, was ich hiermit
zur gefälligen Kenntniß meiner werthen Kunden und Abnehmer bringe.
Es zeichnet
Hochachtungsvoll
Georg Wittmamm,
Beſſungen, Holzſtraße 10.
[10470

M
Nemes-

1.

17)

feinſte Qualität,
boste Latwergs,
per Pfund 25 Pfg.,
gemiſchte Marmelade,
per Pfund 35 Pig.,
Rheiniſches Aepfelkraut,
per Pfund 20 Pfg.
Rheiniſches Apfelgelse,
per Pfund 50 Pfg.,
Mirabellengelse,
per Pfund 70 Pfg.,
Land=Honig. vorzüglich,
per Pfund 50 Pfg.,
Rhein.- Eſparſette=Honig,
per Pfund 100 Pfg.
Philipp Weber,
Carlsſtraße 24. 10907

Frankfurter
Steowurſichen,
friſche Sendung, empfiehlt
Th Huwerth,
Roßdörferſtraße 21. 110908
1
En vahrer Cohalz
für alle durch jugendliche Verirrungen
Erkrankte iſt das berühmte Werk:
D. Retau's Selbſtbewahrung.

80. Aufl. Mit 27 Abbild. Preis
3 Mark.
Leſe es Jeder, der an den Folgen
ſolcher Laſter leidet. Tauſende ver=
danken
demſelben ihre Wieder=
herſtellung
. Zu beziehen durch das
Verlags=Magazin in Leipzig,
Neumarkt 34, ſowie durch jede
Buchhandlung.
(8600

NeueHäringe,
per Srück 6 Pfg., bei 10 Stück
billiger.
Sardellen,
[10909
per halb Kilo 1 Mr.
Heinr. Arlenbach,
11 Ernſt=Ludwigsſtraße I1.

[ ][  ][ ]

2743

Nr. 211

f.
Autz für die Herren Hunkermeiſter.

Saarstückkohlen,
erſte Qualitäten der Gruben: Reden, von der Heydt und Louisenthal,
ſtets in großen Quantitäten auf Lager. Waggonladungen der genannten und aller Gruben
liefert raſch und billigſt
L=audavig. Fadua,

f0292
Wendelſtadtſtraße 13.

Zu Allerheiligen
halte meine große Auswahl in friſchen und trockenen Bindereien, als: Kränze,
Kiſſen, Kreuze, Bouquets mit und ohne Palmzweige, in allen Preislagen
beſtens empfohlen.
[10910
B. G. Roth,
Blumen= und Pflanzengeſchäft, obere Rheinſtraße 3.

Bekanntmachung.
Die Liehung der
Ausstellumgs-Lotterie
zu Berlin
Wſnst an A. und 22. Jonenber 18½ M.

4 Loos

nur

Mark

durch die Beamten der Kgl. Preuss. General-Lotterie-
Direction statt.
3191 Gewinne Werth 90,000 M.
Loose M. (ll Loose für 10 fl.) auch gegen Briofmarkon, versondet
Carl Heintze, Loose-ſonoral-Dobit,
Berlin W., Unter den Linden 3.
Jeder Bestellung sind 10 Pfe. fur Porto und 10 Pfe. für eine Gewinuliste
beinulegen.
(10760
Folal Ausvorkaul.
Wegen Aufgabe meines Geſchäfts ſetze ich mein Lager in:
Striehgarnen in Wolle, Halbwolle und Baumwolle,
Strumplwaaren

Spitzen, Poluche, Bänder, Rüschen, Schürzen,
Soidenen Tüchern, Harrenkragen, Hanschetten,
Gravattsn, Corsotton in allen Preislagen, ſowie
sämmtliche Hurzwaaren
dem Ausverkaufe unter Fabrikpreiſen aus.
[10286
Lhma
Rothermel, Sehütuonstr. 6.

Denaturirten

zum Brennen und zu gewerblichen
Zwecken,
per halb Liter 40 Pfg.,
W. Bei größerer Abnahme bil.
Iiger.
Wobor,
121
Carlsſtraße 24. 10911

Aecht,
Chines. & oslind.
4'
LEuk
188er.Arnte.
empfiehlt in den bekannten
vorzüglichen Qualitäten
Carl Watungor.
Thee= und Droguen=Handlung,
11 Wilhelminenſtr. 1I. 110141
RuhrKohlen,
beſtes ſtückreiches Fettſchrot,
Stückkohlen, gew. Nußkohlen,
Anthracitkohlen für amerikan.
Füllöfen, Briquettes und Holz
zu den billigſten Preiſen unter
Zuſicherung reeller Bedienung.
C. Stammlor.s

[ ][  ][ ]

Nr. 211

Wichtig für Zausfrauci.
Die Holländiſche
Halee-Brenmerel
H. Disqus & Co. Hannholm,
empfiehlt ihre, unter der Marke
Elephanten=
1

Kaffe=
wegen
ihrer Güte und Billigkeit ſo be=
rühmten
, nach Dr. v. Liobig's Vorſchrift
gebrannte, hochfeine Qualitäts=Kaffee's:
f. Monndo Miache. p. Pfd. M. I60,
L. Roarvon
1.80.
exlru L. Moren,
2.
Durch vorzügliche neue Brenn=
Methode
kräftiges feines Aroma.
Große Erſparniß.
Nur ächt in Packeten mit Schutzmarke
Elephantu verſehen von 1. ½ und
¹⁄. Pfund.
Niederlagen in Darmſtadt bei:
M. läger, Paul Ensling, Woiss ≈ Eggnolk,
Ludw. Gerschlauer, Ph. Huworth,
H. Keller, Promenadeſtr. 26, Mrch.
Resslor, Wilhelminenſtraße, I. Aim=
mermann
, Soderſtraße 44, A. L. Supp,
Schuſtergaſſe 3, Ludwig Rosp.
MIIDiridrEtritvr Ddivrdid veisvisDiTririrnir.
6
CrRettWuth
(ächte Gothaer)
[10912
ſtets friſch.
4GIN. ETtenvach,
11 Ernſt=Ludwigsſtraße 11.
per Stück
ASC3 M. 60 Pf,
ſowie
la. frisches Rehwild,
zu Kußerſt billigen Preiſen em=
pfiehlt

[10913
Anton Göbel,
Kiesſtraße 1.

Feinſte
Cosmetiques-Stangenpomaden
aus der kgl. bayer. Hofparſümeriefabrik
C. D. Wunderlich, präm. 1882, Nürnberg,
in blond, braun u. ſchwarz, zum Glätten,
Fixiren u. Dunkeln blonder, grauer, rother
und ſchwarzer Kopf= und Barthaare.
Sorfältigſt zubereitet, garantirt un=
ſchädlich
und nie dem Ranzigwerden un=
terworfen
, 35, 60 und 100 Pfg.
Allein=Verkauf bei
(9690
E. Scharmann,
Hofbürſtenfabrik, Ludwigsplatz 2.

das Pfund zu 56 Pfg.
bei
(10824
Martin Schuchmann,
Roßdörferſtraße 3.
Aéchter medic. Tokayor
iſt das beſte und wiikſamſte Stärkungs=
mittel
für alle ſchwächl. Kinder, Frauen
und Reconvalescenten:
In ½ und . Original=Flaſchen
M. 1.50 und 75 Pf. bei
10394
Aug. Benz,
Gaſthaus zum Löwen!

Vihneure
und
Mein=Eſſig
liefern in beſter Waare
EL. vGGLOrélo.
Dampf=Deſtillation und
Weineſſig=Fabrik
H.augem
Heſſen, Main=Neckar=Bahn.)
Zu haben in Delicateß. und
Colonialwaaren=Handlungen ꝛc. ꝛc.

gAT0n v0Igs
Halto-Legumlnoson-Chocolade
per Pfd. M. 2u.-Mehl, per Pfd. M. 1.20
hergeſtellt von den alleinigen Fabrikanten
Starker & Pobuda,
Egl. Hofchocoladefabrik Stuttgart.
ſind das geeignetſte Frühſtück und gehalt=
reichſte
Nahrungsmittel für Kinder,
ſtillende Frauen, Magenleidende u. Blutarme.
Niederlagen in den meiſten Apotheken,
Conditoreien u. Colonialwaarenhandlungen.
F
4 AnCIOn
Reste jeder Stüchxahl
enorm billig.
Vorhang-Gallerion,
Wasserdchte Bettelulagen
empfiehlt
C. A. Stutzer.
Schützenſtraße 5. (9176

2743
Schöne Fichten=Deckreiſer
liefert billigſt
110914
H. Nehn, Soderſtraße Nr. 54.

9052) Niederramſtädterſtraße 32
parterre 3 Zimmer, 2 Entreſols und der
1. Stock, 5 Zimmer ꝛc. zu vermiethen u.
ſogleich zu beziehen.

A4Gn. Higuzs Go.
7296) Kirchſtr. 10 ein Laden mit
Wohnung per Oktover zu vermiethen.
Ein großer gewölbter Keller
ſofort zu vermiethen
(9619
17. Holzſtraße 17.

Arna
u2.

1M

10369) Louiſenſtraße 8 die beiden,
eirher von Herrn Premier=Lieutenant
Kleinſchmidt bewohnten Zimmer ſind wegen
Verſetzung vom November ab auderwerig
zu vermiethen.
0767) Riedeſelſtr. 68 Beletage ein
gut möbl. Zimmer mit ſep. Eingang.
10834) Promenadeſtr 5 ein hübſch
mbblirtes Zimmer ſofort.

10896) Eine geſunde Amme ſucht
ſofort Stelle. Alexanderſtr. 15.

AE
L

[EThaiOIIN
findet Stelle in einem feinen Waaren=
geſchäft
. Zu erfragen Exped. (10899
10783) Ein ulteres Mädchen, welches
bürgerl. kochen kann u. Haugarbeit verſteht,
gute Zeugniſſe hat, wird bald geſucht.
Beſſunger Wilhelmſtraße 4.
10915) Ein in Weißzeug, Flicken und
Stopfen perfekt geübtes Mädchen, nicht
über 30 Jahre alt, wird für einen Tag
wöchentlich geſucht. Adreſſen ſind an die
Exped. d. Bl. zu richten.
Wauz-
ooynung
geſucl.
Es wird in Mitte der Stadt eine
freundliche Wohnung von 4-5 Zim=
mern
für ein feineres ruhiges Geſchäft
Parterre auch erſter Stock, bis Ende März
oder früher geſucht, event. dürfte es auch
hübſcher Hinter= oder Seitenbau ſein.
Gefl. Offerten unter V. B. 1857 an
[10922
die Exped. d. Bl. erbeten.
718

[ ][  ][ ]

Möbelfabrik,.
34 Eliſabethenſtraße Darmstadt, Eliſabethenſtraße 34.
STETNOUU
6Luuus
60
von
JusterzhmmerD,
1
91
daruuler ehne cowplet Mrglloh olngorlohtote Vohnung von 8 Pécon,
zu deren gefl. Einſicht hochverehrliches Publikum ganz ergebenſt einlade.
Diese 24 Timmer repräſentiren 8 vollſtändige Einrichtungen nebſt Küche und Badezimmer
und bewegen ſich im Preiſe von Mk. 400 bis Ml. 6500, ſo daß ſie für den einfachſten bis zum ſeinſten
Geſchmack arrangirt ſind.
Das Fabrilat der Möbel iſt im Verhälmuiß ſeiner Güte das denbar billiſte, behericht gegenwürtg
den Weltmarkt und iſt bezüglich ſeiner accuraten, gediegenen Ausführung von keiner Konkurrenz übertroffen.
Da ich in Verbindung mit einem der erſten Mainzer Möbel=Architekten ſtehe, befinden ſich ſtets in den
Muſterzimmern neue Modelle, die an Schönheit der Formen ſich vor allen anderen Fabrikaten ganz beſonders
auszeichnen; dieſelben werden in meinen Schaufenſtern nicht ausgeſtellt.
O0Gr;.
20O000

[ ][  ][ ]

Nr. 211
Holgoländer Schollfsche,
Engllsche Natives-Austerm
friſch eingetroffen bei
Theodor Slemmer.
Eliſabethenſtraße 14.
[10860

andelskammer.

Geſfentliche Sitzung.
Montag den 31. Oktober 1887. Abends 6 Uhr.
Berathungsgegenſtände:
1) Neue Einläufe.
2) Staffeltarif für Eilgutſendungen.
3) Wirthſchaftsrechnung für 1886-87.

10916,

H
H
Aaveolla-Combrioh.
1
AGuUUAb
E
B.
um 15. Aonember 1887.
Der Billetverkauf findel von Gamstag den 29. Oktober
an ſtatt.
Preise: Sperrſitz 5 M., nummerirte Plätze 3 M., 9
H nichtnummertrte Plätze 2 M.
Georg Thies,
Eliſabethenſtraße Nr. 12. 10917
gooooooaoooooiaooaaoooooo00
Veremigte Fechtverbände Darmſtadt
(Wohlthätigkeitsverein für Waiſenpflege),
Samstag den 5. November 1887, Abends 8 Uhr,
im großen Saale des Saalbaues:
[10918
GUEuu GUENN
zum Beſten der =rrichtung deuſſcher Reichswaiſenhäuſer
unter gütiger Mitwirkung
der Großh. Hofopernſängerin Fräulein Emma Jungk, des. Großh. Hofſchauſpielers
Herru H. Hacker, des Großh. Hofopernſängers Herrn H. Bögel, der Herren
A. Kugler, E. Reitz und Ph. Sturmfels, Mitglͤeder der Großh. Hofmuſik, des
Herrn Gymnaſiallehrers Höcker, der Herren Guſtav und Theodor Stade, ſowie
der Kapelle des 1. Großh. Infanterie= (Leibgarde=) Regiments Nr. 115 unter per=
ſönlicher
Leitung ihres Kapellmeiſters Herrn W. Hilge.
Eintrittepreine: Nummerirter Sperrſitz 2 M., Saal: Familienkarten (drei
Perſonen) 2½ M., für Mitglieder 1 M, für Nichtmitglieder M. 1.50.
Eintrittskarten ſind zu haben bei den Herren: D. Faix Göhne. G. Thies,
Eliſabethenſtr., C. Schimmer, Ludwigsſtr., C. Will, Ernſt=Ludwigsſtr.

2745
4's werden Damen=Garderoben aller
h Art, Mäntel modern und ge=
ſchmackvoll
ausnahmsweiſe billig
angefertigt und arrangirt obere
Wieſenſtraße Nr. 16, eine
[10921
Stiege hoch.
12,000 Hark
auf ſehr gute Nachhypothek ſofort geſucht.
Schriftliche Offert. unter Nr. 40 an die
Expedition d. Bl.
[10923
. . . r. r e.
Kkeine Arſache, große Virktung. Nicht
ſelten hat ein jähes Heraustreten aus der
Wärme in die Kälte, ein raſcher Wechſel von
warmer in kalte Luft manch blühendes Leben
teils in raſcher Folge, teils in langem Siechtum
dahingerafft, Glück und Wohlfahrt einer Fa=
milie
zerſtört. Die kleinen aber naturheilkräf=
tigen
Sodener Mineral=Paſtillen wären bei
rechtzeitigem Gebrauch geeignet geweſen, die
große unheilbringende Wirkung dieſer kleinen
Urſache aufzuheben. Daher verſäume man
nicht, bei ſchroffem Luftwechſel, ſcharfen Luft=
ſtrömungen
oder rauher Witterung in das
Freie zu treten, ohne einige dieſer Vaſtillen,
die man leicht ſtets bei ſich tragen kann, im
Munde langſam zergehen zu lanen. Die ſich
bildende Krankbeit wird dadurch im Keime
erſtickt. Den Verkauf dieſer Paſtillen haben
alle Apotheken zu 85 Pfa. per Schachtel über=
nommen
.
91022
Sciffsnachrichten; mitgeteilt von dem
Agenten Adolph Rady, Eliſabethenſtraße 27
Der Poſtdampfer,Main',Kapitän H. Bödecker,
vom Nordd. Lloyd in Bremen, welcher am
12. Oktober von Bremen abgegangen war,
iſt am 25. Oktober wohlbehalten in Balti=
more
angekommen.

2

Großherzogliches Hoftheater.
Freitag, 28. Oktober.
5. Vorſtellung in d. 8. Abonnementsabteilung.
(Blaue Karten gültig.)
Zum erſten Male wiederholt:
Der Allaché.
Luſtſpiel in 4 Aufzügen von Heinr. Meilhac.
Deutſch von Dr. Förſter.
Perſonen:
Baron von Scharpf, 'ſcher
Geſandter
Herr Werner.
Die Baronin, ſeine Frau. Frl. v. Felden.
Graf Prachs, Geſandtſchafts
Attaché
Herr Steude.
Madelaine, verwitwete
Baronin Palmer,
Frl. Cramer.
von Eſtilla=
Herr Mickler.

Lucien von Mere
von Frondeville
von Ramſah
von Mazeray
Feige
Karl, Bedienter

Herr Hacker.
Herr Wagner.
Herr Knispel.
Herr Göbel.
Herr Dalmonico
Herr Knöͤrzer.

Ein Haus zum Alleinbewohnen
iſt zu verkaufen oder zu vermiethen. Zu
erfr. Mathildenplatz 2 parterre. (0919

Halber Sperrsitz
Unks abzugeben.
10920
W. Reichenbach Nachfgr., Rheinſtr. 19.

Ein Bedienter bei Scharpf Herr Müller.
Hierauf:
Jrenenwalzer,
ausgeführt von den Damen Weiner, Swoboda,
Ziegelbauer und dem Corps de Ballet.
Anfang 7 Uhr. Ende gegen ¼10 Uhr.
Sonntag. 30. Oktober.
6. Vorſtellung in d. 3. Abonnementsabteilung.
Blaue Karten gültig.,

Hoxart-Cyelus.
2. Abteilung. - 1. Vorſtellung.
Zur Erinnerung an die erſte Auführung von
Mozart's Don Juan' vor 100 Jahren.
Don Iuam.
Oper in 4 Akten von Mozart. Mit den
Recitativen des Komponiſten.

[ ][  ][ ]

2746

Nr. 211

Beſtellungen
auf das Darmſtädter Tagblatt für die Monate
November und Dezember
werden auf der Expedition ſowie von allen Poſtanſtalten entgegen=
genommen
.

Standesamtliche Nachrichten von Beſſungen
(vom 20. bis 26. Oktober 1887).
Hedorene: Am 16. Oktober: Dem Metzgermeiſter Johann Hein=
rich
Brunner, L. Margaretha. Dem Großh. Steuer=Aſſeſſor Konrad
Ferdinand Bornſcheuer, S. Karl Wilhelm. Am 17.. Dem Tapezier
Georg Karl Kramer, T. Emilie. Dem Finanz=Acceſſiſt Adolf Abrie,
S. Eugen Adolf. Am 20.: Dem Bahnhofarbeiter Johann Georg
Volk, T. Katharina Georgine. Am 22.: Dem Maurer Johann
Philipp Lotter, S. Chriſtian. Am 24.: Dem Spezereihändler
Philipp Gußmann, S. Johann Philipp.
Prokkamiert als Verkodte: Der Schloſſer Karl Emil Müller
dahier und Anna Maria Richter von Flörsheim a. M. T. des
Zimmermanns Philipp Richter. Der Hilfsſchaffner bei der Main=
Necker=Bahn Georg Heinrich Meier Witwer, dahier, und Anna
Eliſabethe Emig. T. des Landwirts Johann Emig III. zu Gadern,
Kreis Heppenheim. Der Steindrucker Johann Valentin Ludwig
Engel, Witwer, dahier, und Suſanna Amelung, T. des Bäckermeiſters
Gottlieb Amelung zu Ginsheim, Kreis Groß=Gerau.
Geſſorbene: Am 20. Oktober: Die Margaretha Schneider, geb.
Schupp, Witwe von Landwirt Jacob Schneider aus Lollar, Kreis
Gießen. Am 21. Oktober: Dem Großh. Forſtwart Wilhelm Nold,
T. Auguſte Karoline Wilhelmine, 3 M. 18 T. Am 24.: Dem Trom=
Feter im Großh. Feld=Art=Regt. Nr. 25 Heinr. Dörr, S. Heinrich,
2 M. 20 T. Am 26.: Dem Landwirt Georg Wolf VII., S. Her=
mann
, 8 M. 6 T. alt.

Volitiſce Reverſicht.
Deutſches Reich. S. M. der Kaiſer iſt in Begleitung des Prinzen
Wilhelm am 26. wohlbehalten wieder in Berlin eingetroffen. Gleich
nach ſeiner Rückkehr empfing der Kaiſer die Meldung des Prinzen
Friedrich von Hohenzollern und nahm darauf den Vortrag des
Geh. Kabinettzrats v. Wilmowski entgegen.
Die Ausſchüſſe des Bundesrats haben auf Vorſchlag des Reichs=
kanzlers
beantragt, der Bundesrat möge beſchlleßen, daß für die
Ausſtellung in Melbourne ein Kommiſſar dorthin geſandt und der
Betrag der Koſten, die hierfür ſowie für die allgemeine Ausſchmück=
ung
und Beaufſichtigung der deutſchen Ausſtellungsräume entſtehen,
in den Reichsetat für 1888, 89 aufgenommen werden.
Der am kommenden 31. Dezember ablaufende deutſch= öſterreichi=
ſche
Handelsvertrag ſoll nach einer dem öſterreichiſchen Abgeordneten=
hauſe
zugegangenen Vorlage bis zum 30. Juni 1888, alſo auf ein
halbes Jahr verlängert werden. Was nach Ablauf dieſes Provi=
ſoriums
werden ſoll, ſcheint man bis jetzt weder in Berlin noch in
Wien zu wiſſen.
Die Direktionen der Diskonto=Geſellſchaft und der Norddeutſchen
Bank in Hamburg haben gemeinſam beſchlöſſen, eine Braſilianiſche
Bank für Deutſchland in Rio Janeiro mit einem Kapital von 10
Millionen Mark zu errichten.
Heſterreich=Angarn. Von der Regierung ſind Erklärungen nach
London abgegangen, des Inhalts, daß man dem engliſch=franzöſiſchen
Abkommen wegen des Suezkanals ſympathiſch gegenüberſtehe und
es als bedeutſamen Schritt zur Löſung der Frage begrüße.
In Przemhll hat der Militärbäcker Wenzel Marek aus der
Feſtungskanzlei ſechs Pläne des Forts geſtohlen und iſt über die
ruſſiſche Grenze entflohen. Der Unteroffizier Filippi wurde deshalb
wegen Unachtſamkeit verhaftet.
Frankreich. Bei Prüſung des Budgets des Auswärtigen Amtes
verwarf am 26. der Budgetausſchuß den Kredit für die Botſchaft
beim päpſtlichen Stuhle mit 8 gegen 5 Stimmen. Infolge dieſes
Votums gab der Berichterſtatter Caſimir Perier ſeine Entlaſſung.
Der Geſetzentwurf für Umwandlung der 4½ und der alten
4procentigen in Zprocentige Rente macht ein KLapital von 165 Mil=
lionen
verfügbar, wovon 100 Millionen für das außerordentliche
Budget verwandt und der Reſt anderweitiger Verwendung vorbe=
halten
werden ſoll.
Die Fragen, welche dem Deputierten Wilſon in der am 25. in
Tours ſtattgehabten Verſammlung von dem Komite vorgelegt wur=
den
und welche nicht zu Gunſten Wilſons entſchieden wurden, hatten
folgenden Wortlaut: 1) Iſt Wilſon ſchuldig bezüglich der Anklage,
ſeine Stellung als Schwiegerſohn des Präſidenten der Republik
benutzt zu haben, um ſich, indem er ſeine Wohnung im Eliſée nahm,
den Steuern, welche den Bürgern im Allgemeinen auferlegt werden,
zu entziehen? Hat er ſich des Stempels des Präſidenten bedient,
um ſeiner Vrivatkorreſpondenz mehr Nachdruck zu verleihen und
ſeine Intereſſen als Wahlkandidat wirkſamer zu unterſtützen ſowohl,
wie auch auf dieſe Weiſe den Staatsſchatz um die Poſtgebühren zu

ſchädigen ?' - 2 Hat Wilſon ſeine Stellung benutzt, um Jedem, der
ein Anliegen hatte, unter Zuhilfenahme gedruckter ober geſchriebener
Circulare und Verſicherungen ganz beſondere Vorteile zu verſprechen,
indem er als Gegenleiſtung entweder ſolche Dienſte, welche ihm
perſönlich zu Gute kamen, oder das Abonnement auf die ihm ge=
hörigen
Zeitungen beanſpruchte ?u - 8) Hat Wilſon ſich ſeiner ein=
flußreichen
Verbindung bedient, um den Druckereien, welche er beſitzt,
oder zu deren Intereſſenten er gehört, zahlreiches Arbeitsmaterial
in Geſtalt von adminiſtrativen Druckſachen zuzuweiſen?' - 4 Hat
er, um finanzieller oder perſönlicher Vorteile willen, den Sitz der
Staats=Eiſenbahndirektion von Tours nach Paris verlegt und zwar
zum Nachteil des Departements, deſſen Vertreter er iſtLu -5½ Hat
er, als Kandidat bei Gelegenheit der Wahlen zum geſetzgebenden
Körper im Jahre 1885. Umtriebe veranlaßt, welche den republika=
niſchen
Ideen und Beſtrebungen ſchnurſtracks zuwiderlaufen und für
eine demokratiſche Regierung geradezu die Korruption und den Ruin
bedeuten ?
- 6) Hat er ſeine Verbindung mit dem Präſidenten
der Republik mißbrauchend und ſeine Beziehungen zu den Mit=
gliedern
der Regierung ausbeutend, den Orden der Ehrenlegion gegen
baares Geld verliehen?
Engkand. Zufolge einer Meldung aus Durban ſind wegen be=
unruhigender
Nachrichten aus dem Zululande und der unzufriedenen
Haltung Dinizulus, des Sohnes von Ketſchwayo, eine Abteilung
Kavallerie und berittene Infanterie nach Bululand abgegangen.
Nun haben auch Artillerie und zwei Schwadronen Dragoner Befehl
erhalten, nach Zululand abzugehen.
Itakten. Miniſterpräſident Crispi äußerte ſich in Turin über
die Bedeutung des deutſchen Reichskanzlers und die italieniſch=
deutſche
Allianz wie folgt: Unſere Zeitgeſchichte iſt von einem
einzigen Namen beherrſcht, dies iſt ein Stuatsmann, den ich ſeit
Langem bewundere, auch meine Freundſchaft mit demſelben iſt ſchon
alt. Man hat geſagt, wir hätten in Friedrichsruh conſpiriert. Sei
es denn. Mich alten Verſchwörer macht dieſes Wort nicht bang,
aber wir conſpirierten zu Gunſten des Friedens. Jedermann erkennt
Bismarck als großen Patrioten an und ich füge hinzu, daß er ein
alter Freund Italiens ſeit den Zeiten unſerer tiefnen Knechtſchaft
iſt, denn ſeit 1857 wußte er um die geheimen Ziele der Volitik
Cavours. Allein er ſchwieg und hieß auch die Anderen ſchweigen.
Die Diskretion geſtattet mir, von unſerer Unterredung nur ein
einziges Wort zu erwäbnen, welches beim Abſchied fiel. Der Reichs=
kanzler
ſagte, indem er mir die Hand drückte: Wir haben Europa
einen Dienſt erwieſen.- Italien ging noch niemals eine ſo innige
und willige Allianz ein und Italien war niemals ſo reſpektiert,
ſeine Rechte und Intereſſen waren nie ſo garantiert.
Die neue Afrika=Expedition hat bereits ihren Anfang genommen,
indem ſich General Marzano, der Oberbefehlohaber der Exvedition,
am Donnerstag mit ſeinem Stabe in Neapel auf dem Dampfer
Amerika nach Maſſauah einſchiffte. Das insgeſamt 25 000 Mann
ſtarke Corps wird in vier Abteilungen nach Oſtafrika transportiert
werden, deren letzte gegen Mitte Novemberabgeht. Die Expedition
iſt in jeder Beziehung auf das Sorgfältigſte ausgerüſtet, die Trup=
pen
ſind voll Eifer, die Niederlage ihrer Kameraden bei Dogali und
Saati wieder wett zu machen und ſo ſieht man denn in Rom dem
Rachefeldzuge gegen die Abyſſinier mit großer Hoffnung entgegen.
Der Papſt hat beſchloſſen, daß das nächſte Konſiſtorium in der
zweiten Hälfte Novembers, wahrſcheinlich am 25. November, ge=
halten
werden ſoll.
Butgarien. Wie aus Paris berichtet wird, hat der Fürſi
von Bulgarien in den letzten Tagen Drohbriefe erhalten. Einer
Meldung der Agence Havaz- zufolge ſoll in Varna ein Mann
verhaftet worden ſein, der angeblich eingeſtanden hat, zu einem
Attentat auf den Fürſten Ferdinand gedungen zu ſein. Eine amt=
liche
Beſtätigung legt noch nicht vor.
Die am 26. zum großen Teile in Sofia angelangten Abgeord=
neten
hielten eine vorberatende Sitzung und beſchloſſen zum Präſi=
denten
der Sobranze Tontſchew zu wählen. Die Eröffnung der
Sobranje findet am 27. vormittags ſtatt. Die diplomatiſchen Agenten
erklarten, ſie würden ihr nicht beiwohnen.
Fürket. Einem Berichte aus Konſtantinopel vom 25. zufolge
hat der ruſſiſche Botſchafter v. Nelidoff in der Audienz beim Sultan
am 22. d. abermals mit einigem Nachdrucke den Standpunkt ver=
treten
, daß in der bulgariſchen Frage die Aufgabe der Jnitiative
naturgemäß der Pforte zufalle, eine aus dem Guzeränetätsverhält=
niſſe
nch ergebende Pflicht derſelben bilde und ihr demzufolge von
keiner Seite werde abgenommen werden.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt. 28. Oktober.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben am 18. Oktober
den Lehrer an dem Gymnaſium zu Mainz Joſeph Kempf auf
ſein Nachſuchen aus dem Staatsdienſte entlaſſen; am 26. d. M.
den Oberförſter der Oberförſterei Hainbach Friedrich Bücking in
gleicher Dienſteigenſchaft in die Oberförſterei Romrod verſetzt.-
und den Forſtaſſeſſor Hermann Kutſch aus Lich zum Oberförſter
der Oberförſterei Hainbach mit Wirkung vom 1. November d. J.
ernannt.

[ ][  ][ ]

- Se. Königl. Hoheit der Großherzog, Ihre Großh. Hoheiten
die Prinzeſſinnen Irene und Alitz, ſowie J. J. H. H. die Prinzeſſinnen
Viktoria und Luiſe von Schleswig=Holſtein folgten Mittwoch nach=
mittag
einer Einladung zum Diner im Palais Sr. Großh. Hoheit
des Prinzen Alexander. An der Tafel nahmen auch Se. Hoheit
Vrinz Nikolaus von Naſſau und Se. Durchl. Prinz Hermann zu
Solms=Braunfels teil.
- Se. Königl. Hoheit der Prinz Chriſtian von Schleswig=Holſtein
ſind geſtern vormittag zu Beſuch der Großh. Familie eingetroffen.
Das Großh. Regierungsblatt Nr. 86 enthält: Verordnung, die
Erweiterung des Exerzierplatzes=Großer Sand: in der Gemarkung
Mombach betr.
Die Nachſtener von Branntwein hat in dem Bezirk des Haupt=
ſteueramts
Darmſtadt 80365 M. 80 Pf. ergeben. Davon entfallen
auf Darmſtadt allein 42239 M. 15 Pf. Im ganzen wurden 31573072
Literprozente Branntwein durch die Reviſion feſtgeſtellt. Die vor=
bereitenden
Arbeiten zu den Reviſionen, dieſe ſelbſt und die damit
verbundene Ausfertigung der Deklarationen haben einen Zeitraum
von ungefähr 3 Wochen in Anſpruch genommen und wurden von
20 Oberbeamten, den Steuerkontrolleuren und deren Stellvertretern,
ſowie 16 Steueraufſehern beſorgt.
B. Kaufmänniſcher Verein, Mittwoch den 26. Oktober. Zu den
genußreichen Abenden, welche uns die Recitationen des Herrn Hof=
ſchauſpieler
Hugo Edward ſchon öfters bereitet baben, fügte
ſich heute ein neuer, der den vorangegangenen um nichts nachſtand,
und deſſen Programm bewies, wie ſich der geſchätzte Künſtler bei der
Auswahl der vorzutragenden Dichtungen von wirklich äſthetiſchen
Geſichtspunkten leiten läßt ohne doch dabei die Rückſicht auf den
allgemeinen Geſchmack des Publikums außer Acht zu ſetzen. Engel
Kirku von H. Oelſchläger, eine Dichtung, die namentlich in der erſten
Hälfte reich an wirkungsvollen Stimmungsbildern iſt, - das Leben
und Weben der norddeutſchen Haide iſt z. B. mit einer Anſchaulich=
keit
geſchildert wie ihrer nur ein Dichtergemüt fähig iſt, das ſich
gern und lange in die Scenen des Lebens und Todes in der Natur
verſenkt hat, Engel Kirkr ſtellt an den Deklamator die ein=
ſachſten
und zugleich die ſchwierigſten Anforderungen. In Stil und
Ausdrucksweiſe ähnlich der Tennyſon'ſchen Idylle Enoch Arden
verträgt es wie dieſe nur die allerdiskreteſte Behandlung und iſt
jedem wuchtigen Pathos, jeden äußerlichen Effekten abhold. Herr
Edward verſteht ſich auf eine ſolche feine und zarte Farbengebung
meiſterlich; in ſeinem heutigen Vortrag war auch nicht ein Ton,
nicht eine Nuance, die nicht dem Grundcharakter des Gedichts ent=
ſprochen
hätte. Wie der Künſtler in Engel Kirk; allemal den
richtigen Ausdruck für das Ernſte, Wehmütige zu treffen vermochte,
ſo ließ er im darauffolgenden Schwank Die graue Stuter den
Schalk zu Worte kommen und entfeſſelte hiermit ebenſo die Heiter=
Die
keit wie er vorher zu ernſten Stimmungen angeregt hatte.-
Vorleſung hatte den Saal des Darmſtädter Hofs vollſtändig gefüllt.
Verein für Erlernung der Weltſprache. Angeregt durch einen
von Herrn Dr. Mehmke kürzlich im hieſigen naturwiſſenſchaftlichen
Vereine gehaltenen Vortrag über die Weltſprache Volapük, haben,
wie man uns mitteilt, eine Anzahl Herren aus verſchiedenen Berufs=
kreiſen
die Gründung eines Vereins für Erlernung und Pflege
dieſer Sprache in Ausſicht genommen und gedenken in den nächſten
Tagen eine Aufforderung zum Beitritt zu erlaſſen. Es wird daher
ſicher von Intereſſe ſein, über den fraglichen Gegenſtand hier einige
Worte zu ſagen. Nachdem ſchon ſeit Jahrhunderten viele bedeutende
Geiſter (Leibnitz u. a.) die Schaffung einer auf dem ganzen Erd=
balle
brauchbaren Sprache, jedoch ſtets ohne Erfolg, verſucht hatten,
blieb es unſerem Zeitgenoſſen, dem ehemaligen Pfarrer J. M.
Schleyer in Konſtanz, vorbehalten, eine Weltſprache zu erſinnen,
welche ſo überaus einfach, klar und logiſch iſt, und dabei den ſprach=
lichen
Fähigkeiten aller Völker ſo ſehr Rechnung trägt, daß die=
ſelbe
in der kurzen Zeit von etwa 8 Jahren ſchon in allen Ländern
der Erde feſten Fuß gefaßt hat und tagtäglich mehr begeiſterte
Anhänger findet. In der That iſt auch nichts mehr geeignet, eine
Ergänzung unſerer heutigen großen Errungenſchaften, des Welt=
poſtvereins
und der modernen Verkehrsmittel überhaupt, zu bilden,
als gerade dieſe All=Sprache Volapük. Welche ſegensreichen Folgen
dieſelbe nicht allein für den Verkehr im allgemeinen, ſondern ins=
beſondere
auch für Handel, Wiſſenſchaft und Kunſt haben muß,
bedarf kaum eines Beweiſes. Nachdem nun, abgeſehen von der
weit größeren Verbreitung im Auslande, die Weltſprache jetzt
auch in Oeſterreich, Bayern, Württemberg eine täglich größere
Würdigung findet, dürfte es an der Zeit ſein, auch in Heſſen und
beſonders in unſerer auf wiſſenſchaftlichem Gebiete ſo hoch ange=
gehenen
Vaterſtadt nicht mehr länger zurück zu bleiben. Man darſ
deshalb mit Recht hoffen, daß dem in der Entſtehung begriffenen
hieſigen Weltſprachverein aus allen Kreiſen der Bevölkerung eine
rege Anteilnahme entgegengebracht werde.
Im vergangenen Sommer=Semeſter waren an der Bauſchule
des Polytechnikums zwei Preisaufgaben geſtellt worden und iſt das
Reſuttat derſelben nunmehr durch Anſchlag am ſchwarzen Brett
bekannt gegeben. Die eine der Aufgaben: Entwurfſkizze zu einem
Doppelwohnhaus für zwei Familien hat 4, die andere: Ausmeſ=
ſung
und Aufzeichnung des Nordportals des Domes zu Mainz mit

Nr. 211
2747
den Erzthüren des Willigis', 8 Bearbeitungen erfahren. Die Preiſe
für beide Arbeiten erhielt stud. Otto Sior aus Groß= Um=
ſadt
, während stud. Diehl aus Groß=Bieberau in Würdigung
ſeiner im ganzen befriedigenden Leiſtung einen aus dem Vorjahre
aus der J. P. Diehl'ſchen Stiftung disponiblen Preis für die Auf=
nahme
des Domportals erhielt. Den Entwürfen der stud. Diehl
und Strebel zu dem Doppelwohnhaus iſt die Vergünſtigung zu=
geſtanden
worden, daß dieſelben als Prüſungsarbeiten im Ent=
werfen
von Gebäuden: gelten ſollen.
Der hieſigen wohlrenommierten Firma Joh. Ludw. Litzendorff
wurde der Titel Hoflieferant verliehen.
Bekanntlich müſſen bis zum 1. November ſämtliche in die
Straßen hineinragende Firmenſchilder entfernt ſein. In zweckent=
ſprechendſter
Weiſe ſind infolge dieſer Beſtimmung bereits an einem
Hauſe der Ernſt=Ludwigsſtraße die Firmen an das Haus geſchrieben
und die Schilder entfernt worden. Dem Beiſpiele dürften wohl
bald alle Ladeninhaber folgen, wobei natürlich vorauszuſetzen iſt,
daß die Hauseigentümer auch die Erlaubnis zum Anſchreiben der
Firmen geben.
H. Der Darmſtädter Zitherklub veranſtaltet in ſeinem Klublokal
kommenden Sonntag für ſeine Mitglieder und deren Familien=
angehörige
einen gemütlichen Abend. Das diesjährige Konzert des
Klubs findet Samstag, den 19. November, im großen Saale des
Hotels zur Traube ſtatt, und machen wir jetzt ſchon Freunde des
Zitherſpiels darauf aufmerkſam.
Beſſungen, 27. Oktober. Herr Pfarrer Römheld wird am
Sonntag beim Frühgottesdienſt durch Herrn Dekan Ewald in ſein
neues Amt eingeführt werden. Die Kirchengemeindevertetung, ſo=
wie
der Gemeinde= und Schulvorſtand ſind zu der Feier eingeladen.
5 Arheilgeu, 26. Oktober. Am letzten Sonntag den 23. d. M.
verabſchiedete ſich Herr Pfarrer Nömheld in der hieſigen Kirche
von der Gemeinde. Die Kirche war ſo beſucht, daß eine große An=
zahl
Leute auf den Gängen dicht gedrängt ſtehen mußte. Der Weg=
gang
von hier wird Herr Pfarrer R. recht ſchwer, und bemerkte er
ſelbſt in ſeiner Anſprache. daß ihm derſelbe nur dadurch etwas er=
leichtert
werde, daß er auf Weiſung hober Kirchenbehörde bis zum
Eintritt ſeines Nachfolgers die Funktionen eines Spezialvikars
weiter zu beſorgen habe, ſo daß ſeine Trennung von der Gemeinde
nur allmählich ſtattfinde. - Auf Montag abend war Herr Pfarrer
R. von dem Vorſtand der hieſigen Sparkaſſe, deren Exiſtenz ihm
zu verdanken iſt und welcher er als Direktor mit dem ausgezeich=
netſten
Erfolg vorſtand, zu einem Abſchiedseſſen in das Deutſche
Haus' gebeten, wozu noch einige beſondere Bekannte und Freunde
desſelben erſchienen waren. Bei dieſer Gelegenheit ſchilderte Herr
Lehrer Freund das nach allen Seiten ſo ſegensreiche Wirken des
Herrn Pfarrers in hieſiger Gemeinde. Er erwähnte u. a. ſeine ge=
wiſſenhafte
Dienſtführung als Pfarrer und Seelſorger; ſeine großen
Verdienſte insbeſondere bezüglich der Sparkaſſe; ſeinen Eifer in der
Armen= und Krankenpflege; ſeine thätige Mitwirkung bei der
Errichtung eines Kriegerdenkmals ꝛc. und ſchloß mit einem Hoch,
in das alle Anweſenden von Herzen einſtimmten. Geſtern abend
verſammelte ſich eine größere Anzahl hieſiger Bürger aus allen
Kreiſen zu einem gemeinſchaftlichen Abſchiedsmahl zu Ehren des
ſcheidenden Herrn Pfarrers im Gaſthaus zum Löweni. Der
Poſaunenchor, ganz beſonders von dem Gefeierten ſtets treu gepflegt,
ließ es ſich nicht nehmen den Abend mit ſeinen ſchönſten Weiſen zu
verherrlichen. An Toaſten und ſchönen Anſprachen fehlte es nicht.
Wiederholt dankte Herr R. mit herzlichen Worten und nahm erſt in
ſpäter Stunde, ſichtbar gerührt, von jedem einzelnen Abſchied.
Nicht unerwähnt ſoll bleiben, daß ſowohl im Deutſchen Haus; als
auch im Löwen' Küche und Keller gleich vorzüglich waren.
S0
rufen wir denn unſerer heute von uns wegziehenden, herzlich ge=
liebten
und hochgeachteten Pfarrfamilie ein herzliches Lebewohl:
nach mit dem Wunſche, daß Gottes Segen auch in i rer= neyen
Heimat Beſſungen ſtets auf ihr ruhen mögel
J. Mainz, 26. Oktober. Nächſten Sonntag wird in dem hieſigen
Muſeum eine in Rom gefertigte Büſte von dem berühmten Maier
und Ehrenbürger von Mainz Philipp Veit aufgeſtellt. ie
Mittel zu der Büſte, welche ein Kunſtwerk erſten Ranges iſt, wurden
von Verehrern des verſtorbenen großen Meiſters aufgebracht.
J. Mainz, 26. Oktober. Die Mündung des neuen Hafens
hier iſt fortwährenden großen Verſandungen ausgeſetzt und
hat die Stadt faſt ununterbrochen bedeutende Aufwendungen für
Baggerungen zu machen, um den Verkehr nach dem Hafen richtig
im Stande zu halten. Da dieſe Verſandungen ihre Entſtehung in
der Nichtvollendung der Rheinkorrektion finden, wurde von der
ſtädtiſchen Baukommiſſion befürwortet für die Koſten dieſer Bagger=
ungen
Regreß an dem Staat zu nehmen.
1. Mainz, 26. Oktober. In der heutigen Stadtverordneten=
ſitzung
wurde mit 24 gegen 18 Stimmen der Beſchluß gefaßt, den
Straßennamen,Boulevard abzuſchaffen und dafür mit 32 gegen
9 Stimmen die Bezeichnung Kaiſerſtraße; gewählt.
Mainz, 27. Okt. Ein ſozialdemokratiſches Flugblatt
An die Wähler Deutſchlands= gerichtet und vom dem Central=
Wahlkomité der ſozialdemokratiſchen Partei, den Herrrn Grillen=
berger
, Haſenclever, Liebknecht, Meiſter und Singer unterzeichnet,
719

[ ][  ]

2748

Nr. 211

fand man heute nacht in pielen tauſend Exemplaren an den Haus=
thüren
der Stadt. Die Polizei konfiszierte alsbald die Schrift,
welche, beiläufig bemerkt, übrigens ſchon zu der letzten Pfingſtzeit
erſchienen iſt.
J. Mainz, 27. Oktober. Verfloſſene nacht hatten wir eine für
die Jahreszeit ſehr empfindliche Kälte. Am Rhein ſank das
Thermometer auf 5 Grad unter Null.
Frankfurt, 26. Oktober. Eine junge Dame der hieſigen Ge=
ſellſchaft
hat vor einigen Tagen auf der Jagd einen 16=Ender
erlegt.
Königſtein, 26. Oktober. Mit dem Bau der Bahnverbindung
Höchſt=Königſtein iſt begonnen worden.
Weſel, 26. Oktober. Wie wir vernehmen, ſoll die Brannt
wein=Nachſteuer im hieſigen Hauptamtsbezirk ca. 120000 M. auf=
bringen
. Mehr als die Hälfte davon hat allein die Weltfirma
H. Underberg=Albrecht in Rheinberg für vorrätigen Boonekamp of
Maag=Bitter und dazu gehörige Spirituoſen mit nicht weniger
als 62619 M. 25 Pfg. zu zahlen.
Karlsruhe, 26. Oktober. Ein Kafe Bauer nach Berliner
Muſter iſt am Sonnabend hier eröffnet worden. Das Kaſe iſt
übrigens mit einem Pomp ausgeſtattet, der das Aufſehen begreiflich
macht, welches das neue Etabliſſement erregt.
Berlin, 26. Oktober. Wie bekannt, war der Kronprinz zum
Erben des mehrere Millionen betragenden Vermögens eines
Franzoſen eingeſetzt worden. Der Kronprinz hat nunmehr ſeine
Entſcheidung getroffen und den Antritt der Erbſchaft abgelehnt, da
er das Motiv des Erblaſſers (Haß gegen Frankreich) nicht billigt.
Dr. Schliemann hat auch ſeine in Athen befindlichen Samm=
lungen
teſtamentariſch Berlin vermacht.
Köln, 26. Oktbr. Das am 24. d. M. im 80. Lebensjahre er=
folgte
Hinſcheiden der Baronin A. v. Oppenheim iſt ein ſchwerer
Verluſt für die Armen der Stadt Köln. Die Verſtorbene hatte ſtets
eine offene Hand, wenn Armenverwaltungen oder Wohlthätigkeits=
vereine
ſich an ſie wandten und kannte Frau v. Oppenheim bei
ihren Gaben, obſchon ſtrenggläubige Iſraelitin, keinen Unterſchied
der Konfeſſion. Was ſie für edle Zwecke geſpendet, berechnet ſich
auf Millionen; noch in ihren letzten Lebensjahren wurde auf ihre
alleinigen Koſten in hieſiger Stadt das vortrefflich eingerichtete
Oppenheim'ſche Kinderſpital erbaut, wofür ſie 300000 Mark ver=
wendete
. Die Stadtverordnetenverſammlung beteiligt ſich in corpore
an der Beerdigung. Namens der Kaiſerin Auguſta, mit welcher
die Verſtorbene befreundet und in Förderung aller vaterländiſchen
wohlthätigen und künſtleriſchen Zwecke verbunden war, und na=
mens
der Stadt werden Kränze an dem Grabe niedergelegt; der=
jenige
der Stadt trägt nebſt dem umflorten Stadtwappen die Auf=
ſchrift
: Ihrer Wohlthäterin die dankbare Stadt Köln.
Straßburg, 24. Okt. Aus dem Nachlaß Königs Ludwig II.
hat Straßburg zahlreiche hervorragende kunſtgewerbliche Gegen=
ſtände
erworben, die einen Grundſtock für das Kunſt= und Kunſt=
gewerbemuſeum
der Stadt bilden werden. Die Ausſtellung dieſer
Kunſtſchätze wird erſt in einigen Monaten beendet werden. Unter
den zahlreichen Gegenſtänden aller Art befindet ſich auch der orien=
taliſche
Pavillon, der früher den Park von Schloß Berg ſchmückte
und in welchem der König gern einſam tafelte. Der 11 Meter hohe
Kiosk mit ſeiner aus vergoldetem Kupfer hergeſtellten Kuppel und
der ganzen prächtigen innern Einrichtung ſoll auf dem Raſenplatze
zwiſchen der Orangerie und der Rupprechtsauer Allee aufgeſtellt
werden, der in einen engliſchen Garten umgewandelt und durch
einen Teich, Waſſerfall, Springbrunnen u. ſ. w. belebt werden ſoll.
Die Orangerie wird dann eine weitere Erinnerung an vergangene
Tage erhalten; denn die Orangenbäume in ihren rieſigen Kuͤbeln
ſtammen noch aus dem Garten der ehemals hanau=lichtenbergiſchen,
ſpäter heſſen=darmſtädtiſchen Reſidenz in Buchsweiler. Dieſe
Bäume waren während der Revolution als Staatsgut erklärt und
von Napoleon 1. der Stadt Straßburg zum Geſchenke gemacht worden.
München, 26. Oktober. Sämtliche hieſige Studentencorps
ſind auf die Dauer von drei Monaten ſuspendiert. Zwiſchen den
Studenten und dem Offizierscorps des 1. ſchweren Reiterregiments
in München gab es nämlich andauernd Streitfälle und Austragungen
derſelben mit den Waffen, ſo daß die Einmiſchung der Militär=
und Kultusoberbehörden für notwendig erachtet wurde.
Wien, 26. Oktober. Johannes Ronge, der Hauptbegründer
der deutſch=katholiſchen Gemeinden, wurde am 13. auf der Durch=
reiſe
nach Darmſtadt von einem Schlaganfall betroffen und ſtarb
heute im hieſigen Rudolfiner Krankenhauſe an einer Lungenent=
zündung
. Die Beerdigung erfolgt am 27. auf dem Döblinger Fried=
hofe
. Joh. Ronge war 1843 in Biſchofzwalde in Schleſien geboren
und wurde zunächſt durch ſeinen im Jahre 1844 anläßlich der Aus=
ſtellung
des heiligen Rockes: in Trier geſchriebenen das größte
Aufſehen erregenden offenen Brief in weiten Kreiſen bekannt, infolge
deſſen er mit dem Kirchenbanne belegt wurde.
Baveno, 25. Oktober. Der Herzog von Genua ſtattete heute
abend dem Kronprinzen in der Villa Clara einen Beſuch ab.
Sofia, 19. Okt. Ein türkiſcher Würdenträger, der dem jungen
Fürſten von Bulgarien angenehm ſein wollte, ſandte dieſem jüngſter
Tage in den Konak von Soſia ein Geſchenk. Dasſelbe beſtand in

einer reizenden jungen Sklavin, deren höchſte Kunſt in der Her=
ſtellung
echt türkiſchen Kaffees beſteht. Fürſt Ferdinand nahm das
Geſchenk mit beſtem Danke an, doch hat das Mädchen in ſeinem
Auftrage die BezeichnungSklavin' ablegen müſſen; dasſelbe bezieht
fortan einen kleinen Gehalt und figuriert als erſte Kaffeköchin:
im Haushalte des jungen Fürſten. Selbſiverſtändlich bereitet Fräu=
lein
Almares dies Getränk nur für den hohen Gebieter allein, die
übrigen Leute müſſen ſich mit jenem Kaffee begnügen, den ein Koch
herſtellt.
Fortſchritte des Telephous. In China wird gegenmärtig
das Telephon in der Hauptſtadt eingeführt. In Japan findet man
ſeit einem Jahre ſchon das Telephon in allen Büreaus der Staats=
verwaltung
. In Buenos Ahres hat ſich eine Geſellſchaft behufs
Einführung des Telephons gebildet, welche bereits 2000 Abonnenten
gewonnen hat und die auf dem La Plataſtrom eine Station für
die Marine einrichten will. In Canada endlich ſtellt man Verſuche
mit einem tragbaren Telephon an. Man verbindet den kleinen
Taſchenapparat mit einem auf der Straße befindlichen Telegraphen=
apparat
und kann nunmehr das Amt anrufen.
Aus Kalau. Die Leipziger ſind ſchlechte Geographen, ſie wiſſen
nicht, wie weit Jeruſalem von Leipzig entfernt iſt.

76)
Soeben iſt der 11. Jahrgang von Lesle's Schreib= und Ge=
ſchäfts
=Kalender erſchienen. Seit den 77 Jahren ſeines Beſtehens,
bietet er: 1 Kalender und Notizenblätter für alle Tage des Jahres,
1 Kalender der Juden, 1 Kaſſabuch, die Intereſſen=Rechnung von
3 bis 6 pCt., Umrechnungstabellen von 6 verſchiedenen Währungen
in die jetzige Deutſche Reichswährung, viele wichtige und höchſt
intereſſante, im Geſchäftsleben wohl zu verwendende Notizen, 1 Poſt=
und Gebühren=Tarif für Telegramme, 1 ausführlicher Verloſungs=
Kalender, ſowie oft verwertbare ſtatiſtiſche Notizen in Betreffunſers
Großherzogtums Heſſen und ſchließlich 1 ausführliche Genealogie
der Regenten und aller hohen fürſtlichen Häuſer und zwar alles dies
- ſauber und ſolid gebunden - zu dem Preis von 125 M., zu
welchem das handliche Büchlein in Taſchen=Format durch jede Buch=
und Papierhandlung, ſowie von dem Verleger - C. W. Leske in
Darmſtadt, Promenadeſtraße Nr. 5 - zu beziehen iſt.
Eine überraſchende Fülle guter belletriſtiſcher Lektüre bietet
die Deutſche Nomanbibliothek! (Stuttgart, Deutſche Verlags=Anſtalt)
in ihrem ſoeben beendeten 15. Jahrgang. Führte der erſte Band
desſelben ſich mit der grundgediegenen,Familie Darnerl von Fanny
Lewald, dem pikanten Edwieſen' von Robert Byr, dem geiſtvollen
=Aſylrecht; von Wilhelm Jenſen, dem gemütstiefen Im Abend=
ſchein
von K. v. Bergk und dem ergreifend lebenswahren Ich
von Jda Boy=Ed in geradezu klaſſiſcher Weiſe ein, ſo fügt der
zweite in ſieben weiteren Romanen nicht minder wertvolle Schätze
der erzählenden Litteratur hinzu. Wenn Anton v. Perfalls Truden=
ſtein'
die tragiſchen Geſchicke echt altbayeriſcher Herzen in den fernen,
kaum halbeiviliſierten Thälern Penſylvaniens zum Ausgangspunkte
nimmt, ſo führt uns L. Wallace mit ſeinem Ben Huru in die
Zeiten Jeſu Chriſti zurück. Intereſſante und ſpannende Probleme
modernſter Art dagegen finden wir behandelt in den Leutringens=
von
A. v. Klinckowſtröm, dem Neſſusgewand! von Fedor v. Zobeltitz,
dem Weib aus dem Volker von H. Abt. dem wunden Punkt;
von Leo Warren und Caritas: von J. Feilmann. Jedermann
wird ſtaunen müſſen über den Reichtum und die Bedeutſamkeit
deſſen, was hier zu dem fabelhaft billigen Preis von 8 M. für den
ganzen Jahrgang geboten wird.

[10925

Lodes=Axzeige.
(Statt jeder beſonderen Anzeige.)
Verwandten, Freunden und Bekannten widmen wir
die traurige Nachricht von dem heute nach kurzem
Krankenlager in Folge eines Herzſchlags erfolgen Ableben
unſerer theuren Mutter, Schweſter, Schwägerin und
Tante
Frau Anna Harie Cramer,
geb. Hummel,
Wittwe des Gendarmerie=Brigadiers Ph. Jakob Cramer,
mit der Bitte um ſtille Theilnahme.
Darmſtadt, den 26. Oktober 1887.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet Samstag den 29. l. M., Nach=
mittags
4½ Uhr, vom Sterbehauſe, Niederramſtädter=
ſtraße
56, aus ſtatt.

Arus und Verlaa; L. C. Wittich'ſche Hofbuchdrucerei.
Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.