Darmstädter Tagblatt 1887


06. Oktober 1887

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Aoennement=preis
viertellährlich 1 Mark 50 Pf. und.
Bringerlohn. Auswürts werden von
allen Poſtlmtern Beſtellungen ent=
eeyengenommen
zu 1 Mar 5o Pf.
dw Quartal unck. Poſtaufchlag.

150. Fahrgang.

Inſerake

Mit der Sonntags=Beilage;

Juuſtitp uultequltuahpotult.

vedenangenommen hn Darhſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
in Beſſungen von Friedr. Blbßez,
Holzſtraße Nr. 13. ſowie auswärtz
von allen Annoncen=Expeditionen.
o.

Amtliches Organ
fuͤr die Bekannkmachungen des Großh. Ereisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmklicher Behörden.
Donnerstag den 6. Oktober.
Ne 195.
1887.

Zu publiciren iſt aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 30:
Geſetz. die Gemeinde=Umlagen hetreffend.

B e k a n n t m a ch u n g.
In Gemäßheit des 8 56 der nachſtehend abgedrucktenBaupolizei=Ordnung für die Haupt= und Reſidenzſtadt
Darmſtadt: wird hierdurch beſtimmt, daß dieſelbe am 1. November 1887 in Kraft zu treten hat.
Darmſtadt, den 4. Oktober 1887.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.
[9939
B a u p olizei=Or d n u n g
für die Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.

Auf Grund des Geſetzes vom 30. April 1881, die allge=
meine
Bau=Ordnung betreffend, wird nach Beratung mit der
Stadtbehörde und mit Genehmigung Großh. Miniſteriums des
Innern und der Juſtiz vom 9. September 1887 zu Nr. M. J.
16954 für den Bezirk der Haupt= und Reſidenzſtadt Darm=
ſtadt
, unter Aufhebung älterer entgegenſtehenden Vorſchriften,
verordnet, wie folgt:
Zu Art. 30 der Allg. Bau=Ordnung.
8 1.
Bei Errichtung von Bauten an öffentlichen Straßen und
Plützen wird ein Vorſpringen vor die Straßenflucht=
linie
geſtattet:
a. bei Fundamentmauern in der Erde und bei Sockel
bis zu O 25m;
b. bei Boſſenquader bis zu 0,15m;
c. bei Fenſter= und Thürgewänden bis zu C20m;
d. bei Verdachungen=und Stockgurten bis zu 040w;
L. bei Dachgeſimſen in Straßen bis zu 11m Breite bis
zu 075 m, in breiteren Straßen bis zu 1,20m;
f. bei Balkonen, Wetterdächern und Erkern,
welche in Straßen unter 11m Breite ganz verboten
ſind, - in Straßen von größerer Breite, ſowie unter
der Vorausſetzung, daß ihr niedrigſter Punkt mindeſtens
4m über dem Trottoir liegt und ſie von der Nachbar=
grenze
um das doppelte Maaß ihrer Ausladung entſernt
bleiben, bis zu 170m.
Eine Unterſtüutzung durch Pfeiler, Säulen oder dergleichen
iſt hierbei unſtatthaft, kann dägegen in Conſolen und bei Erkern
durch Auskragung geſchehen.
8 2.
Durch beſondere polizeiliche Verfügung kann im Einzelfalle
genehmigt werden:
Die Anbringung von:
a. Waaren= und Ausſtellkäſten in einer Tieſe von
020m, wenn das Trottoir mindeſtens Im breit iſt.

Dieſelben ſind allabendlich abzunehmen.
Dauernd beſeſtigte derartige Anlagen ſind verboten.
b. Marquiſen, welche jedoch mit ihrem niedrigſten
Punkte mindeſtens 230m von dem Trottoir entfernt
ſein müſſen.
83.
Das Anbringen von auf die Straßenfluchtlinie vor=
ſpringenden
Firmenſchildern, ſowie von Haken und ühnlichen
Vorrichtungen zum Aushängen von Fleiſch, Waaren und der=
gleichen
iſt verboten.
Dagegen können mit der Außenwand parallel lauſende
Firmenſchilder mit polizeilicher Genehmigung angebracht werden,
wenn ihre Ausladung in die Straßenfluchtlinie nicht mehr als
0.25 m beträgt.
8 4.
Fußabkratzer in der Straßenlinie mülſen in die Tritt=
ſtufen
der Treppen oder in das Trottoir ſo eingelaſſen werden,
daß ſie in eine Ebene damit zu liegen kommen.
8 5.
Nach der Straße aufſchlagende Fenſter und
Läden dürfen nur in einer Höhe von mindeſtens 230m über
dem Trottoir angebracht werden.
8 6.
Vorhandene Anlagen der in 8 1-4 angeführten Art,
welche dieſen Vorſchriften widerſprechen, ebenſo Treppen,
Thore und Thüren, ſowie Kellereingänge mit Fall=
thüren
, welche nach der Straße zu aufgehen, oder über die
Straßenfluchtlinie vorſpringen, müſſen, wenn dies das öffent=
liche
Intereſſe erheiſcht, innerhalb eines Jahres, von erfolgker
Aufforderung an gerechnet, entfernt bezw. vorſchriftsmäßig
umgeändert werden.
Dermalen vorhandene, in der Straße liegende Keller=
eingänge
ſind, wenn ihre Beſeitigung nicht verlangt wird,
mit Eiſen von hinreichender Stärke, und in eine Ebene mit
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dem Troloir zu bedecken, und jedenfalls bei Neubau oder
Umbau zu beſeitigen.
87.
Lichtöffnungen, Kohlenſchächte und ähnliche Vorrichtungen
fuͤr Souterrain= und Kellergeſchoſſe ſind maßgeblich des Orts=
bauſtatuts
erlaubt.
Derartige Oeffnungen dürſen jedoch nur bei einer Trotloir=
breite
über 1.10 m angebracht und müſſen in gleicher Höhe mit
der Trottoirbefeſtigung durch eiſerne, tiefgeriefelte Platten oder
Gitter oder mit ſtarkem Rohglas auf genügender Unterſtültzung
bedeckt werden.
Die Breite dieſer Oeffnungen darf betragen:
bei einer Brottoirbreite von mehr als
1110m- 15em
bei mehr. als 200m = 20
250m = 30
Größere Durchbrechungen in den Tröltoirs werden nicht
geſtattet.
88.
Vorſpringende, ſenkrechte oder ſchräge Vergitterungen auf
den Trottoirs ſind verboten.
89.
Füllt die Baufluchtlinie mit der Straßenfluchtlinie nicht
zuſammen (Straßen mit Vorgärten), ſo iſt die Anlage von
Terraſſen, von bedeckten Eingängen, Lauben, Gartenhäuſern
und von Anbauten aller Art geſtattet, ſofern ſolche mit dem
Hauptgebäude der Art verbunden ſind, daß die Beſeitigung
ohne conſtructive Schwierigkeiten erfolgen kann und dieſe An=
lagen
keine allzugroße Beläſtigung für die Nachbarn bilden.
Die Erlaubniß zu dieſen Vorbauten wird jedoch nur auf
jederzeitigen Widerruf und in der Vorausſetzung ertheilt, daß
der Hausbeſitzer für ſich und ſeine Rechtsnachfolger auf jeden
Erſatz des Werthes ſolcher Vorbauten für den Fall, daß die
Straße durch Beſeitigung der Vorgärten verbreitert werden
ſoll, ausdrücklich und rechtsverbindlich Verzicht leiſtet.
8 10.
Auch in den Straßen mit Vorgärten ſind Balkone und
Dieſer Vorſprung darf nicht mehr als die Hälfte der Vorgarten= dulden.
breite und bei größerer Tiefe der Vorgärten als 6m nicht
über 3m betragen.
Zu Art. 31 der Allg. Bau=Ordnung.
8 11.
9 Metern darf die Gebäudehöhe das Maaß der Straßenbreite verſchlüſſe, ſofern aus beſonderen Gründen nichts Anderes be=
nicht
um mehr als 250 m überſteigen.
Für Gebäude, welche an mehreren Straßen von ungleicher
Breite liegen (Eckgebäuden), iſt die breitere Straße für die laſſen.
Beſtimmung der Maximalhöhe maßgebend, ſo zwar, daß die
größte zuläſſige Höhe dieſes Breitemaaß regelweiſe nicht um
mehr als 2m überſteigen darf.
Zu Art. 32 der Allg. Bau=Ordnung.
8 13.
Alle Gebäude, welche ihre Traufe nach der Straßenſeite
konen, Schutzdächern u. ſ. w. mit Dachrinnen (Kandeln) ver=
ſehen
ſein, welche ſtets in gutem Zuſtand zu erhalten ſind.
Dieſe Dachrinnen müſſen bis an den Boden der Straße
reichen.
8 13.
Ueberdeckte Rinnen ſowie die Ueberbrückungen von
Straßengoſſen, falls ſolche von Großh. Bürgermeiſterei gegen von Gebäuden ſind verboten und müſſen, falls ſie an der Reben=
Revers zugegeben und polizeilicherſeits auf Antrag genehmigt
werden, müſſen im Niveau der Straße liegen. Die Ueber=
deckungen
und Ueberbrückungen ſind von dem Anleger auf
eigene Koſten mit ſtarken, flach gewellten oder geriefelten guß= verſehen werden, welche einen Meter über demſelben aus Guß=
eiſernen
Platten herzuſtellen und jederzeit gut zu unterhalten. oder Walzeiſen beſtehen müſſen.
Einrichtungen, welche vorſtehenden Beſtimmungen nicht ent=

Nr. 195
ſprechen, ſind binnen ſechs Monaten zu beſeitigen bezw. vor=
ſchriftsmäßig
umzuändern.

8 14.
Da, wo öffentliche Kanäle neueren Syſtems beſtehen
oder angelegt werden, muß die Ableitung des Regen=
und Abfallwaſſers von den an die Straße grenzenden/
Grundſtücken in jene Kanäle maßgeblich der nachſtehenden
bezw. der von der Stadtgemeinde im Ortsbauſtatut erlaſſenen
Vorſchrifteu unterirdiſch erfolgen und iſt die erforderliche Ein=
richtung
bei beſtehenden Bauten längſtens in ſechs Monaten
nach dem Erſcheinen dieſer Polizeiverordnung. bezw. nach Fer=
tigſtellung
des öffentlichen Kanals zu treffen. Bleiben die
unterirdiſchen Entwäſſerungsanlagen und die in nachfolgendem
Paragraphen vorgeſehene Beſeitigung der oberirdiſchen Ent=
wäſſerungsanlagen
in der vorgeſchriebenen Zeit unausgeführt,
ſo erfolgt die Ausſührung derſelben auf Koſten des Beſitzers
und auf Anordnung des Großh. Polizeiamts.
8 15.
Nach Herſtellung der unterirdiſchen Entwäſſerungsanlagen
ſind alle vorhandenen Arten oberirdiſcher Entwäſſerungen und
die dadurch bedingten baulichen Anlagen, ſoweit dieſelben vor
der Straßenfluchtlinie liegen, zu beſeitigen.
8 16.
Feſte Stoffe, wie Küchenabfälle, Kehricht, Schutt, Sand,
Schlamm, Aſche und dergleichen dürfen durch die Hausablei=
tungsröhren
nicht abgeleitet, auch nicht in die Straßenſinkkaſten
geſchüttet werden. Insbeſondere ſind auch dieſe Straßenſink=
kaſten
bei Herſtellungs= und Verputzarbeiten an Bauten und
bei Herrichtung von Bauzäunen durch Ueberdecken mit Tüchern/
und Brettern gegen Einfallen von Schutt, Speiß u. dgl. zu
ſchützen. Menſchliche und thieriſche Excremente ſowie Abwaſſer
aller Art dürfen nur unter den dem Ortsbauſtatut beigefüg=
ten
, mit der Stadtverwaltung vereinbarten, ſpeciellen Bedin=
gungen
für die Kanaliſation der Stadt durch die Hausent=
wäſſerungen
abgeleitet werden.
8 17.
Der Eigenthümer einer Entwäſſerungsanlage iſt verpflich=
Erker nur geſtaltet, wenn ſie um das 1½ fache des Vorſprungs let, dieſelbe ſtets in gutem Zuſtande zu erhalten. Er hat jeder= ll=
vor
die Baufluchtlinie von der Nachbargrenze entfernt bleiben. zeit die zur Controle angeordnete Unterſuchung derſelben zu
Etwa vorgefundene Schäden hat der Hauseigentümer auf
eigene Koſten zu beſeitigen.
8 18.
Der Eigenthümer einer Entwäſſerungsanlage hat dieſelbe s8
In Straßen von nicht normalmäßiger Breite unter regelmäßig reinigen, insbeſondere die Sinkaſten und Waſſer=
ſtimmt
wird, nach Erforderniß. mindeſtens aber wöchentlich
einmal entleeren, mit friſchem Waſſer ausſpülen und füllen zu
8 19.
Für die Conſtruktion und Beſchaffenheit der Entwäſſerungs=
anlagen
ſind die dem Ortsbauſtatut für Darmſtadt beigegebenen
ſpeciellen Vorſchriften für die Kanaliſation maßgebend.
8 20.
Die Neuanlage von Sinkgruben (Sickergruben) iſt
haben, müſſen zur Ableitung des Waſſers von Dächern, Bal= verboten. Dieſelben ſind da, wo ſie beſtehen, innerhalb eines hl.
Jahres nach dem Erſcheinen dieſer Polizeiverordnung zu be=
ſeitigen.
Zu Art. 33 der Allg. Bau=Ordnung.

8 21.
Ausgüſſe aus Küchen, Brennereien, Brauereien u. J. w.
an der gegen Straßen und öffentlichen Plätze gerichteten Seite
ſeite von Gebäuden angebracht und von der Straße oder öffent=
lichen
Plätzen ſichtbar ſind oder die Nähe der Straße dies ſonſt Mi
erforderlich macht, mit bis in den Boden gehenden Röhren
Dieſen Vorſchriften widerſprechende Anlagen ſind binnen

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Nr. 195
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ſechs Monaten nach dem Eeſcheinen dieſer Polizeive rordnung
zu beſeitigen, bezw. umzuändern.
Zu Art. 34 der Allg. Bau=Ordnung.
22.
Jedes bebaute Grundſtück ſoll mindeſtens einen Abtritt
haben, der, wenn irgend möglich, an einer Außenwand liegen,
jedenfalls aber eine ins Freie führende, mindeſtens O5 gm
große Fenſteröffnung haben und, von der Straße aus geſehen,
nicht in mißſtändiger Weiſe zur Erſcheinung kommen darf.
Jede Abtrittsgrube ſoll ventilirt ſein. Zur Ventilation
kann das Abtrittsrohr dienen, wenn deſſen untere Oeffnung
niemals durch den Grubeninhalt verſchloſſen wird. Dieſes
oder ein beſonderes Ventilationsrohr von der Weite des Ab=
trittsrohres
muß über Dach gehen.
Die Abtrittsgrube iſt zu überwölben und hat mindeſtens
eine 40 bis 50 em große Reinigungsöffnung zu erhalten, die
mit einem gutſchließenden Deckel zu verſehen iſt. Im Innern
iſt die Grube zu cementiren, die Wände ſind ohne vorſprin=
gende
Teile zu conſtruiren, die Ecken nach einem Radius von
mindeſtens 100m auszurunden, auch der Boden muldenför=
mig
, nach einem unter der Reinigungsöffnung befindlichen Punkie
fallend, zu geſtalten.
Die Beſtimmungen des letzten Abſatzes finden keine An=
wendung
auf beſtehende Abtriltsgruben, welche den ſeitherigen
Vorſchriften entſprechend angelegt ſind.
Zu Art. 36 der Allg. Bau=Ordnung.
8 23.
Da, wo dermalen der Inhalt von Abtritten und Piſſoirs,
ſowie alles Abwaſſer mit Ausnahme des Schnee= und Regen=
waſſers
in Winkel (eule) geleitet wird, iſt dieſer Zuſtand
binnen ſechs Monaten vom Erſcheinen dieſer Polizeiverordnung
an zu beſeitigen. Wenn der Abfluß nicht in einen öffentlichen
Kanal erfolgt, ſo iſt der Inhalt in undurchläſſige, luftdicht
verſchloſſene, eiſerne Tonnen zu leiten, welche regelmäßig ent=
leert
werden müſſen.
8 24.
Winkel und Reule müſſen abgeſchloſſen werden und zwar:
a. wenn der Zugang durch die begrenzenden Gebäude mög=
lich
iſt, durch eine maſſive, mindeſtens 2m hohe Mauer,
die ſo auszuführen iſt, daß ſie nicht mißſtändig für die
Straße wird, oder durch eine Stacketenwand nach Maß=
gabe
der Vorſchriften für die Vorgärten (8 34;
b. wenn der Zugang nur von der Straße möglich iſt,
durch eine Thür. die verſchloſſen zu halten iſt.
Zu Art. 36 der Allg. Bau=Ordnung.
8 25.
Vorhandene, an Straßen oder öffentlichen Plätzen gelegene
Düngerſtätten, Jauchenbehälter, Pfuhlgruben,
Lagerplätze für Abfälle und dergleichen ſind zu ver=
decken
und nach der Straße mit einer mindeſtens 2 m hohen
Mauer abzuſchließen.
Zu Art. 37 der Allg. Bau=Ordnung.
8 26.
Neu anzulegende Düngerſtätten, Jauchenbehälter,
Pfuhlgruben, Lagerplätze für Abfälle und der=
gleichen
müſſen von der Baufluchtlinie mindeſtens 10 m, von
der Nachbargrenze Im und von Brunnen 5 m entfernt ſein.
Der Abſchluß darf ein Austreten von Abwaſſern und
Jauche überhaupt nicht geſtatten, der Boden iſt gut mit Letten
zu dichten und zu pflaſtern oder in ſonſt ſachgemäßer Weiſe
zu befeſtigen.
8 27.

Pfuhlgruben müſſen in ihrer Anlage den Abtritts.
6
gruben entſprechen.
8 28.
Die Entwäſſerung der Hofraithen ſowie die Ab=
leitung
von Brunnen, Dachrinnen oder Waſſerſteinen in die
Aborte oder Dunggruben, excl. der Cloſetgruben, iſt
verboten; ebenſo iſt die Aufſtellung von Abtritten auf Miſt=

oder Dungſtätten unterſagt, ſofern dieſelben nicht nach der
Vorſchrift für Abtrittsgruben ausgeführt ſind.
8 29.
Ställe für Rindvieh und Schweine müſſen gegen das
unterliegende Erdreich waſſerdicht hergeſtellt werden; auch dürſen
die Abwaſſer derſelben nur zu Gruben nach Vorſchrift der
88 22 und 26 oder in Kanäle nach Vorſchrift des 8 19 ab=

geleitet werden.
8 30.
Falls Schweineſtälle in geringerer Entfernung als
1m von der nachbarlichen Grenze genehmigt werden, ſo muß
die dem nachbarlichen Grundſtücke zugekehrte Mauer bis=auf
1m Höhe vom Fußboden des Stalles waſſerdicht, und in
ganzer Höhe ohne Luftöffnungen aufgeführt und das Gefälle
des Stallfußbodens von dem nachbarlichen Grundſtücke weg
geneigt werden.
8 31.
Gegrabene Brunnen müſſen in ihrem Lichten
mindeſtens 1m von der Nachbargrenze entfernt bleiben. Durch
Vereinbarung der Nachbarn kann von dieſer Beſtimmung ab=
geſehen
werden, wenn ſanitäre Gründe nicht im Wege ſtehen.
8 32.
Mindeſtens ein Viertel der Geſammtfläche eines jeden
innerhalb des Bebauungsplanes liegenden Bauplatzes ſoll unbe=
baut
bleiben; ein Vorgarten wird hierbei nicht eingerechnet,
wenn er die für die Straße feſtgeſetzte normale Breite nicht
überſchreitet. Andernfalls wird die Mehrfläche obigem Viertel
zugerechnet.
Gebäude, welche an zwei Straßen liegen, ſind von dieſer
Beſtimmung ausgenommen.
Auf bebauten Grundſtücken mit Hofräumen von geringerem
Flücheninhalt darf im Falle des Umbaues oder Neubaues die
frühere Größe unter der Vorausſetzung beibehalten werden,
daß die Zahl der bis dahin vorhandenen Stockwerke nicht ver=
mehrt
wird.
Eine Verkleinerung ſolcher Hofräume unter die bisherige
Größe iſt unzuläſſig.
Für gewerbliche, namentlich mit Feuersgefahr verbundene
Anlagen bezw. für Gebäude, in welchen feuergefährliche Stoffe
lagern, kann ein größerer Hofraum vorgeſchrieben werden.
Zwiſchen auf demſelben Grundſtück zu erbauenden, gegen=
überſtehenden
Gebäuden muß ein freier Abſtand von mindeſtens
5m liegen.
8 33.
Sind auf einem Grundſtück keine Seiten= oder Hinter=
gebäude
vorhanden, die zuſammen mehr als 50 ⬜m Grund=
fläche
haben, ſo kann der Zugang von der Straße die Breite
von 1,10 auf 260m Höhe haben und braucht nicht zum
Durchfahren eingerichtet zu ſein.
Zu Art. 39 der Allg. Bau=Ordnung.
8 34.
Vorgärten vor Gebäuden und von den Hofraithen aus
benutzte, räumlich mit ihnen verbundene Hofräume und
Gärten in eröffneten Straßen ſind an der betr. Straßenſeite
mit dauerhaften, geeigneten Metallgiltern in Höhe von höchſtens
140m auf im Maximum 100m hohen, maſſiven Mauern
aus Hau= und Blendbackſteinen einzufriedigen.
An Stelle der Gitter können für einzelne Einfriedigungs=
theile
Mauern aus Hau- oder Blendbackſteinen mit Deckplatten
in einer für die Straßenanſicht nicht mißſtändigen Weiſe zu=
gelaſſen
werden. Bauplätze in eröffneten, größtentheils bebauten
Straßen müſſen nach der Straßenſeite hin in einer Höhe von
nicht unter 175 m, mindeſtens mit einer abgehobelten Holz=
einfriedigung
verſehen werden. Hierbei iſt, inſofern der Fuß=
weg
höher liegt als das daneben liegende Grundſtück, bis zur
Höhe des Fußwegs für die Einfriedigung eine entſprechend
ſtarke Böſchungsmauer herzuſtellen.
Den Anliegern liegt die ordnungsmäßige Unterhaltung der
Einfriedigungen nach Anordnung des Großh. Polizeiamts ob.

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Nr.
2508
Einfriedigungen, welche den obigen Vorſchriſten nicht ent=
ſprechen
, ſind, ſobald ſie mißſtändig ſind, auf Anfordern
Großh. Polizeiamts binnen ſechs Monaten zu beſeitigen bezw.
durch ordnungsmäßige zu erſetzen.
Scheidemauern an den Seiten der Einfriedigungen und
nicht durchbrochene Wände auf Vorgartenland über 175m
Höhe ſind nicht zuläſſig.
8 35.
In Straßen mit Vorgärten kann an Stelle der Garten=
anlage
mit Genehmigung Großh. Polizeiamts das Vorland
zur Verbreiterung des Trottoirs benutzt werden und muß
alsdann wie das Trottoir auf Koſten des Eigenthümers
befeſtigt werden.
Zu Art. 57 der Allg. Bau=Ordnung.
8 36.
Alle Gebäude, bei welchen die Dachtraufe nach der Straße
geht, ſind mit Schutz= reſp. Schneefangvorrichtungen an den
Dächern in geeigneter Weiſe nach der Straßenſeite hin zu
verſehen.
Bei vorhandenen Gebäuden hat dies innerhalb zwölf
Monaten nach Erſcheinen dieſer Verordnung zu geſchehen.
Zu Art. 58 der Allg. Bau=Ordnung.
8 37.
Oberlichter, Laternen auf Dächern und ähnliche An=
lagen
müſſen ſtets, und Dachlucken, wenn ſie unter 1m
von der Grenze entfernt ſind, entweder in unverbrennlichem
Material ausgeführt oder mit ſolchem bekleidet ſein.
Für funkenſprühende und Ruß auswerfende
Schornſteine gewerblicher Betriebsſtätten im geſchloſſenen Stadt=
bezirk
kann die Anbringung von Drahtgittern und Funken=
fängern
in ſachgemäßer Ausführung angeordnet werden.
Zu Art. 60 der Allg. Bau=Ordnung.
8 38.
Jedes bewohnbare Stockwerk eines Hauſes muß durch
eine mindeſteus 1m breite Treppe (mit den Wangen gemeſſen)
zugänglich ſein.
In der Regel darf kein bewohnter Raum von dieſer Treppe
mehr als 20m entfernt liegen.
Die zu dieſen Treppen gehörigen Zugänge dürfen nicht
unter I10m breit und 260m hoch ſein. Mit Ausnahme
des Kellerabſchluſſes ſind Verſchläge unter Treppen, welche
nicht von Stein erbaut ſind, unſtatthaft. Treppenöffnungen
in den Decken, Kellerſchachten und Aufzugsöffnungen ſind mit
ſtarken, ſchützenden Geländern zu umgeben.
8 39.
In Schulen, Kirchen, Theatern und anderen Ge=
bäuden
, welche für die Aufnahme einer größeren Menſchenzahl
beſtimmt ſind, in Gebäuden in welchen feuergefährliche
Gewerbe betrieben werden, ſowie in Fabriken, Maga=
zinen
, Speichergebäuden wird die Lage, Anzahl und
Beſchaffenheit der Treppen und Zugänge zu denſelben in jedem
einzelnen Falle feſtgeſetzt.
In ſämmtlichen Gebäuden vorbezeichneter Art ſind die
von allen Räumen nach den Vorplätzen, Corridoren und Treppen=
häuſern
führenden Thüren, ſowie alle Thüren, welche man in
ſolchen Räumen bis in'3 Freie zu durchgehen hat, nach Außen
aufſchlagend anzubringen. Auch iſt in ſolchen Räumen
für eine genügende Anzahl von Ausgangsthüren Sorge zu
tragen.
Die offenſtehenden äußeren Thüren müſſen bis an die
Mauerfläche zurückgeſchlagen und daſelbſt befeſtigt werden lönnen
oder ſich ganz in die Leibung der Mauer legen.
8 40.
Beſitzer von Fabriken oder anderen größeren Gebäuden
ſind verpflichtet, auf Erfordern des Großh, Polizeiamts gute
Feuerhahnen und Hydranten an den dafür bezeichneten
Plätzen innerhalb der Hofraithen anzulegen und ſolche im ge=
brauchfähigen
Zuſtande zu erhalten.

195
Zu Art. 61 der Allg. Bau=Ordnung.
8 41.
Souterrain= und Kellergeſchoſſe dürfen zu Wohn=
und Schlafräumen, ſowie zu Küchen, Werkſtätten, Verkaufs=
und Arbeitslokalen nur dann benutzt werden, wenn der Fuß=
boden
höchſtens Um unter dem Pflaſter und der Fenſterſturz
wenigſtens 150 m über dem äußeren Terrain liegt.
Gegen das Eindringen und Aufſteigen der Feuchtigkeit ſind
die Umfaſſungs=Mauern und Fußböden ſolcher Räume ſachge=
mäß
zu iſoliren.
8 42.
Sogenannte Entreſols über Thoreinfahrten müſſen, wenn
ſie als Wohn= Schlaf= oder Arbeitsräume benutzt werden ſollen,
durch ein zweites Gebälk oder Gewölbe nach unten geſchützt
werden.
Gaseinrichtungen.
8 43.
Zuleitungen für Privatgasleitungen dürfen nur aus
Guß= oder Schmiedeeiſen beſtehen. Die ganze Leitung, welche
das Gas von dem Hauptrohr aus bis zur Verwendung paſſirt,
muß in allen ihren Theilen vollkommen luftdicht ſein. Jedes
Zuleitungsrohr zu einer Gasleitung erhält wenigſtens einen
ſogenannten Haupthahn zunächſt dem Gasmeſſer, mittelſt deſſen
man den Gaszufluß jederzeit von der Leitung abſperren kann;
zweckmäßig iſt die Anbringung eines zweiten Haupthahns zu=
nächſt
der Umfangsmauer im Keller da, wo die Zuleitung ins
Haus eintritt. Die Ein= und Ausgangsröhren der Gasleitung
müſſen da, wo ſie mit dem Gasmeſſer verbunden ſind, ſo zu=
gänglich
ſein, daß ſie im Augenblick der Gefahr, für den Fall,
daß ſie aus Blei beſtehen, leicht zugeſchlagen werden können.
8 44.
Zuden Leitungen im Innern der Häuſer dürſen
nur ſchmiedeeiſerne oder bleierne Röhren verwendet werden.
Alle Gasleitungen ſollen womöglich zu Tage liegen, doch vor
Beſchädigungen geſchützt ſein und möglichſt gerade, ſowie mit
dem nötigen Gefälle geführt ſein. Bei unvermeidlichen Bie=
gungen
ſowie da, wo das Gas von einem erwärmten Raum
in einen kalten Raum geſührt wird, iſt an der tiefſten Stelle
der Leitung eine Waſſerſchraube zum Ablaſſen des Niederſchlag=
waſſers
anzubringen. Wo das Einlegen der Röhren in
Mauern, Wände und Decken bezweckt wird, weil die zu Tage
liegende Leitung der Schönheit der zu beleuchtenden Räume
Eintrag thun könnte, oder wo das Einlegen der Röhren nicht
umgangen werden kann, müſſen ſchmiedeeiſerne Röhren
eingelegt und nach erfolgter amtlicher Prüfung der Leitung
verputzt bezw. verdeckt werden. Geht eine Gasröhre durch
eine maſſive Mauer, eine ausgemauerte oder hohle Riegelwand,
ſo iſt für einen genügenden Spielraum derſelben Sorge zu
tragen; zweckmäßig iſt dieſelbe auf die Länge dieſer Durch=
führung
in eine metallene Hülſe zu legen, die der Leitung einen
gewiſſen Spielraum geſtattet.
8 45.
Muß ein Brenner ſo nahe unter der Decke angebracht
werden, daß die Hitze der Gasflamme eine Entzündung be=
wirken
könnte, ſo iſt über der Gasflamme eine Stein= oder
Metallplatte oder eine Glocke an der Decke anzubringen.
Um Feuersgefahr zu vermeiden, darf jedoch die Stein=
oder
Metallplatte nicht in die Decke eingelaſſen, ſondern muß
wenigſtens fünf Centimeter von der Decke entfernt befeſtigt,
werden.
In Räumen, in welchen der Gebrauch eines offenen Lichtes
polizeilich verboten iſt, darf auch kein offener Brenner ge=
braucht
, auch müſſen die Brenner, welche in der Nähe ent=
zündlicher
Stoffe angebracht ſind, mit Gläſern und Draht=
ſchirmen
verſehen ſein.
In Scheunen, ſodann in Magazinen für leicht entzündbare
Gegenſtände iſt Gasbeleuchtung nicht geſtattet.
In ringsum geſchloſſenen Schaufenſtern oder ſonſtigen

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1 4e8 14. 87 C 12 ſ. 436 539 77 ½³₈

52

14) 42 1e gE 309 0 9

1427
4b
122
Köpel
Loso.


1
47.

A3o
.
bbi=

Brennzeit zu erhalten.
8 46.
entzogen wird.
8 47.
lichen Druckprobe unterworfen werden.
Zu Art. 66 der Allg. Bau=Ordnung.
8 48.
des Baues begonnen werden darf:
dergleichen, von Barrisren und Blitzableitern;
2) zu Gasanlagen;
3) zur Errichtung bezw. Umänderung von:
Gebäuden jeder Art, Schaubuden, Kellern, Brunnen,
4) ferner zu Düngerſtätten, Abtritts= und Jauche= und verabreicht.
anderen ähnlichen Gruben, insbeſondere auch ſolcher für
techniſche Etabliſſements;
Straßen Loder Plätzen liegen oder zu liegen kommen daſelbſt zu Protokoll gegeben werden.
ſollen,
alles dies ohne Unterſchied, ob es ſich um einen Neubau oder
handelt.
Baugerüſte (Art. 28 der Allg. Bau=Ordnung).
8 49.
Polizeiamts und des Straßeneigenthümers.
Die Gerüſte ſind feſt, ſicher und ſo aufzuführen, daß Un=
ſchützt
werden.
Das Pflaſter der Fahrbahnen und die Trottoirbefeſtigungen
dürfen durch die Gerüſte nicht leiden. Das Eingraben der
ſchieht die nöthige Wiederherſtellung auf Koſten des Haus= wird, beſtätigt iſt.
eigenthümers durch die Stadt.
Baupolizeiliches Verfahren (Art. 62 der Allg. Bau=
Ordnung).
8 50.
Die Genehmigung zu neuen Bauten, Anlagen und Ver=
dieſer
Polizeiverordnung wird durch ſchriſtlichen Baubeſcheid
Gr. Polizeiamts ertheilt.

Nr. 195
2509
engen und geſchloſſenen, mit Gas erleuchteten Räumen iſt nach künftiger, ſelbſtſtändiger Nummer getrennt einzureichen. Die=
entſprechender
Anweiſung ein beſtändiger Luſtzug während der ſelben müſſen beſondere Zeichnungen über das Kllergeſchoß,
jedes einzelne Stockwerk ſowie über die Dachkonſtruktionen ent=
halten
, aus dauerhaftem Papiermaterial in Aktenformat
Die Gasabnehmer ſind nicht nur für vorſchriftsmäßige 33 om Höhe und 21 om Breite - inſoweit es unter Einhaltung
Herſtellung der Einrichtungen, ſondern auch für deren gute Er= des vorgeſchriebenen Maßſtabes der Pläne möglich iſt, beſtehen
haltung verantwortlich. Sich ergebende Mängel ſind ſo ſchnell und ſind mit ſchriftlichem Geſuche, welche die zukünftige Haus=
als
möglich zu beſeitigen. Geſchieht dies nicht, ſo wird das nummer zu enthalten haben, auf vorgeſchriebenem Formular
Großh. Polizeiamt veranlaſſen, daß die Zuleitung auf Koſten in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Soweit thunlich, iſt
der Säumigen abgeſperrt und ihnen die Benutzung des Gaſes für jede Zeichnung ein beſonderes Blatt zu verwenden. Jeden=
falls
darf letzteres nur einmal zuſammengelegt ſein. Die
Pläne für die Herſtellung von Entwäſſerungsanlagen müſſen
Alle Gasleitungen müſſen vor ihrer erſtmaligen Benutzung insbeſondere die Situation im Maßſtab von 1: 500, den
in Bezug auf Widerſtandsfähigkeit und Dichtigkeit einer amt= Grundriß im Maßſtab von 11100, ſowie das Laͤngenprofil
des Hauptſtrangs und der Abzweigungen, in der Horizontalen
mit dem Maßſtab des Grundriſſes correſpondirend, in der
Vertikalen im Maßſtab von mindeſtens 1: 100 enthalten.
Neben den in Artikel 64 der allgemeinen Bau=Ordnung Aus den Plänen müſſen die ſämmtlichen projectirten Leitungen,
aufgeführten Fällen iſt die baupolizeiliche Genehmigung die genaue Lage der projectirten Sinkkaſten, Küchen=Waſſerſteine
des Gr. Polizeiamts zu erwirken, bevor mit der Ausführung oder Ausgüſſe, die Richtung der oberflächlichen Waſſerläufe,
die Lage der beſtehenden Regenröhren, Regeneiſiernen, Waſſer=
1) zur Anlage oder weſentlichen Veränderung von an die reſervoire, Abtrittsgruben, Senklöcher, Brunnen, Pumpen und
Straße gehenden Vorſprüngen als Säulen, Balkons, andere Waſſerſpeiſungsvorrichtungen, wie auch die Höhen der
Wetterdächern u. ſ. w., von vor die Straßenflucht vor= Oberfläche längs der projectirten Leitungen nebſt deren Gefälle,
ſpringenden Firmenſchildern, Ausſtellkäſten, Erkern, vor= die Höhen der Keller, die tiefſten Bodenflächan und, wenn
ſpringenden Fenſtergittern in unteren Stockwerken und möglich, die Fundamentſohlen - ſämmtliche Höhen bezogen
auf einen beſtimmten Horizont erſichtlich ſein.
Jeder Situationsplan muß die Richtung der Hausent=
wäſſerung
in blauer Farbe enthalten.
Die Geſuchsformulare werden in dem Meldeamt des Gr.
Brunnenſchachten, Ciſternen, unterirdiſchen Wegen; Polizeiamts und in den Polizeirevier=Comiſſariaten unentgeltlich
85l.
Alle Baugeſuche werden auf dem Bureau des einſchlägigen
5) zu Einfriedigungen aus Mauerwerk, Holz, Metall oder Polizeirevier=Commiſſariats mindeſtens drei Tage lang unter
aus verſchiedenem Material, ſofern die unter Poſ. 3, 4 Anzeige an die Nachbarn zu deren Einſicht offen gelegt und
und 5 genannten baulichen Anlagen an öffentlichen können Einwendungen oder Vereinbarungen der Betheiligten
8 52.
Die ſchriftliche Ausfertigung der Baugenehmigung
Anbau auf einer neuen oder einer zu baulichen Anlagen und die revdirte Bauzeichnung, ſowie die Abnahmeſcheine
bereits benutzten Stelle oder um einen Umbau, Auf= oder müſſen auf der Bauſte lle während der Arbeitsſtunden zu=
Höherbau oder um Reparaturen oder neue Einrichtungen gänglich ſein und ſind den revidirenden Polizeibeamten auf
Verlangen vorzuzeigen.
Dieſe Beamten haben das Recht jederzeit die Bauſtelle,
Anlagen und Einrichtungen zu beſichtigen, Zuwiderhandlungen
Zur Errichtung von Bau= und Tünchergerülſten an öffent= gegen die Bauvorſchriften reſp. den Baubeſcheid entgegen zu=
lichen
Straßen und Plätzen bedarf es der Genehmigung Gr. kreten und, wenn Gefahr im Verzuge iſt, ſelbſt die weilere
Ausführung des Baues zu ſiſtiren.
Erſcheimt bei dieſen Unterſuchungen eine Aufräumung und
glücksfälle möglichſt verhütet und öffentliche Einrichtungen, wie dergleichen auf der Bauſtelle nothwendig, ſo iſt der Bauherr
Brunnen, Kanäle, Rinnſteine, Laternen u. ſ. w. gehörig ge= verpflichtet, ſolche auf Verlangen des Beamten vornehmen zu
laſſen.
8 53.
Nach Errichtung des Schnurgerüſtes iſt Gr. Polizei=
Rüſtſtangen iſt verboten; dieſelben müſſen vielmehr auf amt ſchriftliche Anzeige zu machen behufs Reviſion der Flucht=
Schwellen geſtellt werden, welche nicht mehr als 20 em über linie und darf mit dem Bau nicht eher begonnen werden, bis
die äußeren Stangen nach der Straße hin vorragen dürfen. die Richtigkeit der abgeſteckten Baulinie feſtgeſtellt und durch
Wird ausnahmsweiſe das Eingraben zugeſtanden, ſo ge= polizeilichen Abnahmeſchein, der innerhalb 24 Stundey ertheilt
Ferner finden nach Fertigſtellung des Sockelmauerwerks
ſowie des Rohbaues, überhaupt ſo oft es noth vendig erſcheint,
amtliche Abnahmen ſtatt; ebenſo nach vollſtändiger Fertig=
ſtellung
eine Schlußabnahme.
Bei der Rohbauabnahme müſſen die Eiſenconſtructionen
änderungen im Sinne des Allg. Bau=Ordnung und des 8 48 ſoweit ſichtbar ſein, daß die Maße controlirt werden können.
Die amtlichen Abnahmen ſind vom Bauherrn jedesmal
ſchriftlich auf vorgeſchriebenem, bei den im 8 50 erwähnten
Zu dieſem Behufe ſind dem 885 der Verordnung vom Dienſtſtellen unentgeltlich erhältlichen Formular zu beantragen
1. Februar 1882 entſprechende Pläne, für jedes Gebäude mit und erfolgen in der Regel längſiens binnen 2 Tagen, im El=
657

[ ][  ][ ]

Nr.
2510
ſalle in kürzerer Friſt, nach Eingang des Antrags unter Anzeige
an den Antragſteller.
854.
Ueber alle Reviſionen, bei welchen der Bauherr oder ein
Stellvertreter desſelben zugegen ſein ſoll, wird ein Abnahme=
bezw
. Schlußabnahmeſchein ausgeſtellt und durf mit dem
Weiterbau bezw. mit der Ingebrauchnahme des vollendeten
Baues oder einer Anlage nicht früher begonnen werden, als
bis nach erfolgter Reviſion der polizeiliche Abnahmeſchein ſich
in den Händen des Bauherrn oder des Stellvertreters befindet.
Wird die Reviſion durch den Mangel der Zugänglichkeit
der Bauſtelle verhindert, ſo wird ein neuer Termin auf Koſten
des Bauherrn anberaumt. Etwa vorgeſundene Mißſtände und
Conſtructionsfehler ſind binnen einer von Gr. Polizeiamte zu
beſtimmenden Friſt zu beſeitigen.
Die Abſtellung der Mängel iſt Gr. Polizeiamt ſchriftlich

anzuzeigen.
Darmſtadt, den 22. September 1887.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.

95
Zwecks Prüfung der Abſtellung der Mängel findet eine
wiederholte Reviſion ſtatt. Ergibt dieſelbe ein günſtiges
Reſultat, ſo wird der Abnahmeſchein ertheilt.
Weilere nothwendige Reviſionen finden nur auf Koſten
des Bauherrn ſtatt.


8 55.
Für ſämmtliche Reviſionen, welche dieſe Verordnung nicht
ür koſtenfrei erklärt, ſind die vorſchriftsmäßigen Gebühren an
die Polizeikaſſe zu entrichten.
Uebergangsbeſtimmungen.
8 56.
Das Großh. Polizeiamt beſtimmt und publicirt den Tag,
an welchem dieſe Polizeiberordnung in Kraft zu treten hat.
Ebenſo erläßt dasſelbe alle zur Ausführung derſelben
erforderlichen Beſtimmungen.

Ueberſicht
der Durchſchnittspreiſe von folgenden Früchten
vom 15. bis 30. September 1887.
Waizen per Sack 100 Kilo M. 16.50 bis M. 17. - Korn
per Sack 100 Kilo M. 13 bis M. 13.50. - Gerſte
per Sack 100 Kilo M. 15 bis M. 15.75. - Hafer
per Sack 100 Kilo M. 11.50 bis M. 12.
Darmſtadt, den 1. Oktober 1887.
Großherzogliches Polizeiamt.

Ueberſicht
der Markitpreiſe von folgenden Gegenſtänden
vom 15. bis 30. September 1887.
Butter per ¼ Kilo M. 1.20, desgl. in Partien M. 1.10.
Eier per Stück 6 Pfg., desgl. per 25 Stück M. 1. 50.
Kartoffeln per 100 Kilo M. 7.25, desgl. per 25 Kilo
M. 1.90. Kornſtroh per 50 Kilo M. 2.25 - Heu per
50 Kilo M. 3.-
Darmſtadt, den 1. Oktober 1887.
09940
Großherzogliches Polizeiamt.

Behnnntmuchung.
Montag den 10. Oktober d. Js., Nachmittags 4 Uhr,
wird die Kartoffel=Ernte von circa 2 Hectaren, aus 18 Looſen beſtehend, in der
ſtädtiſchen Tanne an Ort und Stelle verſteigert.
Zuſammenkunſt an der Kreuzung der Oberfallthorſchneiſe und des Land=
wehrwegs
.
Außerdem ſind 2 Looſe an der Pumpſtation im Griesheimer Eichwäldchen
mit zuſammen 3167 ⬜Meter abzugeben. Reflectanten auf dieſe Looſe wollen ihre
Angebote auf unſerem Büreau, Stadthaus, Rheinſtraße Nr. 18, bis längſtens
Dienstag den 11. d. Mis. einreichen.
Darmſtadt, den 1. Oktober 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
19941

Bekanntmuchung.
Bei der ſtüdtſchen Pfandhausverwaltung haben ſich circa 550 Kilo alter
Pfandſcheine angeſammelt, welche unter der Bedingung des Einſtampfens an den
Meiſtbietenden abgegeben werden ſollen.
Uebernahmsluſtige erſuchen wir, ihre Angebote bis längſtens
Montag den 1. Oktober 1887, Vormittags 11 Uhr,
auf unſerem Büreau, Rheinſtraße 18, abzugeben, woſelbſt auch die Submiſſions=
Bedingungen eingeſehen werden können
Darmſtadt, den 1. Oktober 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
(9818

Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der ſeitherige Polizei=
wachtmeiſter
Hofferbert durch Beſchluß der Stadtverordneten=Verſammlung vom
18. Auguſt 1887 mit Wirkung vom 1. Oktober d. J3. an zum Pfandmeiſter der
Stadt Darmſtadt ernannt worden iſt.
Darmſtadt, den 28. September 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V.:
Riedlinger, Beigeordneter,
9716

Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren Uber das Ver=
mogen
des Bäckermeiſters Martin Sauer
von Eberſtadt wird, nachdem der in dem
Vergleichstermine vom 6. September 1887
angenommene, Zwangsvergleich durch
rechtskräftigen Beſchluß vom 13. Sep=
tember
1887 beſtätigt iſt, hierdurch auf=
gehoben
.
Darmſtadt, den 1. Oktober 1887.
Großherzogliches Amtsgericht II.
[9942
Dr. Scheider.

Bekanntmachung.
Auf dem hintern Hofe der Cavallerie=
Kaſerne ſollen
Donnerstag den 13. d. Mts.,
Vormittags 9 Uhr,
ausrangirte Utenſilien, wollene Decken,
Oefen, Raufen, Krippen, Eiſen=, Zink=
und Bleitheile ꝛc., in öffentlicher Auction
gegen gleich baare Bezahlung verkauſt
werden, wozu Kaufliebhaber eingeladen
werden.
9943
Garniſon=Verwaltung Darmſtadt.

Cervelatwurſt
von hochfeiner Qualität einge=
troffen
.
Murtz Landan,
Mathildenplatz 1. (9944

[ ][  ][ ]

2

Nr. 195
Benanntmuchung.
Die Vertheilung des Stiftungsholzes betreffend.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten, daß die Polizeireviere
1-IV (im Kyritz'ſchen Stiſt, im Jägerthorgebäude, im Großh. Gefängniß und
Wilhelminenſtraße 35) von Großherzoglichem Polizeiamte dahier beauftragt worden
ſind, die Anmeldungen zu dem von uns jetzt zu vergebenden Stiftungsholze in der
Zeit vom 10. bis einſchließlich 15. d. Mts., Vormittags von 9-1 und
Nachmittags von 3-6 Uhr, entgegen zu nehmen.
Darmſtadt, den 4. Oktober 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
09945

Wegen Geſchäftsaufgabe
Hotal-Ausverkauf sämmtl. Waaren mit 15. 209 Rabatt.
Harte Daulh, Wilhelminenſtr. 17.3
2CeIt Czurtte
in prachtvoller Waare und ganz vorzüglicher
Hochart.,
per Pfund 12 Pfg.
GOIIL UAdaU,

Mathildenplatz 1.

OpSGlatlat H SAIISGRUGh.
Großartige Auswahl.
Canzſchuhe für Damen ſchon von A. 3. 25 nn.
J. L. Lxtzerdorck,
[9946
Eudwigsstrasse 6.

GGSGndISMollhüllg a; EllPGhII8.
Einem hohen Adel und verehrten Publikum, ſowie allen meinen Freunden und
Belannten hiermit die gefl. Mittheilung, daß ich in meinem Hauſe

Schloßgartenſtraße Nr. 11

oine Vaguorei vorbunden mit Wagenbau
errichtet habe. Durch jahrelange praktiſche Thätigkeit, hier ſowohl in der Großh.
Hofwagenfabrik wie auch in andern größeren Städten, bin ich im Stande allen
Anforderungen auf das Vollkommenſte zu genügen und wird es mein eifrigſtes Be=
ſtreben
ſein, durch ſolide, dauerhafte Arbeit ſowie ſtreng reelle aufmerkſame Bedie=
nung
mir das Wohlwollen meiner verehrten Kunden zu erwerben und zu ſichern.
Gleichzeitig empfehle ich mich zum Neubau ſowie zur
Roparatur aller Arton von Arbeits- und Juzus=Wagon
beſens und zeichne, einem recht zahlreichen Zuſpruch entgegenſehend,
mit aller Hochachtung
Ghr. Rieppor, Waguer & Wagenbauer
Schloßgartenſtraße II.
lo7si

2511
Aechten Weſtphäliſchen
41
umpernikel
in 1 Pfund=Laibchen
zu 20 Pfg.
Wilh. Wohor Hachk.,
Hoflieferant.
9947
16 Eliſabethenſtraße 16.
4
iſchtAebend.
Rheinſalm,
Auſteru,
Lachsforellen, Hummern,
Turbots,
Aal,
Hechte
Seezungen
per Pfund 80 und
M. 1.20,
00 Pfg.,
Zander
80 Pfg.,
Karpfen
per Pfund 80 bis
Cabliau
100 Pfg.
60 und 70 Pfg.,
Schellfiſche, Bürſche
ungeputzt, im Laden 60 Pfg.,
geholt 35 Pfg.
Schollen
zum Backen und Steden.
Geräucherten Rheinlachs.
Lachsforellen, Speckbückinge.
Kieler Bückinge & Sprotten.
Caviar.
Beſte Holländ. Hüringe,
desgl. feinſt marinirt,
per Stück 12 und 15 Pfg.
Hebr. Aöſinger,
Hoflieferanten. 19948
Wrische
gonGlllSGhd
friſch eingetroffen.
Wih. Wobor Hachf.,
Hoflieferant,
16 Eliſabethenſtraße 16.
Salat=Lartoffeln
zu verkaufen. Fuhrmanusſtr. 6. ſ9847

[ ][  ][ ]

2513

Nr. 15=

OVIh' Mupverthuſ,
Wegen Aufgabe meines Geſchäfts
ſetze ich mein Lager in:
Sirlokgarnen in Wolle, Halbwolle und Baumwolle,
Strumpfwaaren
177
Spülxen, Poluche, Bänder, Rüschen, Schürzen,
Seidenen Tüchern, Herrenkragen, Hanschetten,
Gravatten, Corsotten in allen Preislagen, ſowie
ſämmtliche Kurzwaaren
im Ausverkauſe unter Fabrikpreisen aus.
EnA uOIRGIMG,
Schützenſtraße 6.
(9849
Am een Dare Mer.
B.BL D
Tmr Messe!
8
Der verbeſſerte Hpar= oder Karkoffelſchäler.
Durch das gebräuchliche Schälen von Obſt, Kartoffeln, Spargeln ꝛc., geht
das Beſte verloren, während bei dieſem Schäler an der Frucht nichts verloren
geht. Jedes Kind kann bequem damit ſchälen, ſo dünn wie Papier, ohne ſich zu
verletzen. Ferner:
Der Oylinderschützer.
Derſelbe hat folgende Vortheile: 1) kann kein Cylinder ſpringen, 2) kann
keine Lampe explodiren, 3) man erhält beſſeres Licht, 4) man erſpart Petroleum,
5) wird keine Decke ſchwarz, 6) und macht für 100 Mark Spaß und koſtet das
Stück blos 10 Pfo.
WWachstuch -m
und Reato für Möbel, Waſchtiſche und Küchenſchränke ꝛc. Das Schönſte
und Beſte zu den billigſten Preiſen.
aller Art, für Sattler und Tapezierer.
Aedertuch
En- gros & En-détail.
abwaſchbar, bleiben immer feſt
Wasserdichte Spielkarten,
und glatt.
Aechte, gute und billige Gummi= und Lederſchürzen, Gummiballen,
Reſte und Lüufer von Fußbodenwachstuch, abgepaßte Vorlagen für Waſchtiſche
und Thüren, ſchöne, gemalte Fenſter=Rouleaux. Durch großzen Umſatz, wenig
Speſen und Unkoſten, kann ich jeden Artikel billig verkaufen.
WVerkaufsſtelle in der Mitte der Meſſe, 5. Querreihe, gegen=
über
der Marktpaſſage.
A. Hock aus Frankfurt a. H., Wachstuchkabrik.
GAIUAAIOL RENOIUGIA.
9 Ernſt=Ludwigsſtraße 9.
Ausſtellung ganzer Zimmer=Einrichkungen.
Einzelne Höbel jeder Art;
Spiegel- und Bett-Magazim.
Solideſte Arbeit. Langjährige Garantie.
Ausführung von Arbeiten nach Zeichnung. - Billige, feſte Preiſe.

Im

frosse Auswahl (einer
Fleisch- & Nursl-Arten
in ſtets friſcheſter und hochfeinſter
Qualität,
ſowie
garnirte und hübſch verzierte
Platten &amr; Ochüſſeln,
Hummer, Mayonnaisen,
Gelée's ete.
Grosse Auswahl
in
Fisch-Conserven
und geräucherten Fischen,
ſowie in 25 Sorten
HäSOm.
Philipp Weber,
Carlsſtraße 24.
[9950

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und gummirten Segeltuch, garantirt
waſſerdicht.
Lederne Pferdedecken
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Wollene Decken TTeppiche)
in größter Auswahl, 200 Stück vorräthig,
von 3 M. bis 16 M. per Stück.
Waſſerdichte Wagen=,Waggon ete.
D e ck e n
in allen Qualiäten liefere nach Maaß
raſch und zu billigſten Fabrikpreiſen.
Hochachtungsvoll
H. Buohhammer,
Pankratiusſtraße 1. (9846

Pa. Stoarinlichtor.
Münzing.
in allen Packungen ſowie loſe bei
H. F. Prassel.H
(onnerstag den 6. Oktober ſind auf
L= dem Markte zu Darmſtadt
Spanierkel zu haben.s

[ ][  ][ ]

Nr. 195

Hochrothe
Ostsee-Krabben,
täglich friſch gekocht.
h. Hobor Hachfolgor,

Hoflieferant,
Elisabethenstrasse Dr. 16.

Geſchäfts=Eröffnung & Empfehlung.
Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich an hieſigem Platze
Nr. 26 Elisabethenstrasse Nr. 26
lin dem von Herrn Thies ſeither innegehabten Laden) eine Handlung in
Cigarren, Tabak, Wein, Flaſchenbier und
Liqueuren,
eröffnet habe und biete in vorſtehenden Artikeln eine reiche Auswahl bei billigſt
geſtellten Preiſen und vorzüglichen Qualitäten.
Indem ich un geneigten Zuſpruch bitte verſichere Eie aufnerkſanſter und
rellſter Bedienung und zeichne
Hochachtungsvoll

V. Wehssmtlller.

DemRest

der

nurückgesetuten ächten Pornollannaaren
[9952
verkaufe ich, um damit zu räumen, ſo lange Vorrath reicht.
Ludwigsplatz
Louis Noack,

THIE

2513

neuer Ernte,
Vanille & Vanillin,
Chocoladen, Cacao,
Deutsche und englische
Biscuits,
Wakkeln,
Esparsette Schlender-
Houig,
Engliashe und dentsche
Harmelade,
offen und in Töpfen,
empfiehlt in beſten Qualitäten billigſt
Thoodor Stommor,
Eliſabethenſtr. 14. (9954

Hochſeines

[9547

aladGI
G. P. Poth,
Ecke der Caſino= und Bleichſtraße.

&6m.

Mit Gegenwärtigem erlaube mir die ergebene Mittheilung zu machen, daß ich
am hieſigen Platze
Ecke der Erbacher= und Mühlftraße 14
ein
Colonialwaaren, Landesprodukien, Tabak
und Cgarrengeschält
eroͤffnet habe.
Indem ich ein verehrliches Publikum ſowie werthe Nachbarſchaft um geneigten
Zuſpruch bitte, halte ich mich mit ſtets guter, reeller und preiswürdiger
Waare beſtens empfohlen.
Darmſtadt, im Oktober 1887.
Hochachtungsvoll
(9839
Heiurich Brandstätter.

aus den beſten Zechen
Ruhrkohlon zu billagſten Preiſen
liefert fortwährend Ph. Wolf, Kohlen=
handlung
, Weinbergſtr. 4, Beſſungen. (9048

Ein großer Porzellanoſen
billig zu verkaufen. Wos ſagt die Exp.

Wheimsalm,
Hativ-Austorn,
Bechte,
Turbots,
Seezungen, Larpfen,
Bärsche,
Gablian,
Schellfsche,
ostsoo-Arabbon,
Geräucherten Rhein=Lachs,
Astrachan, Ural- und Elb-
Caviar,
1887er TronenAummer
in ganzen u. halben Doſen,
Geräucherten Aal und Aal
in Gelse,
Eieler Bückinge und Sprotten,
Hennaugen, Brathäringe,
Rollmöpse, Russische Sardinen,.
Geräucherte Lachsforellen u.
Bpeckbückinge.
Phllpp Weber,
[9955
Carlsſtraße 24.

Eine ſchöne Ulmer Dogge
iſt billig abzugeben. Aliceſtr. 39. (9915
658

[ ][  ][ ]

2514

R1Gucolbed
wöchentlich 3 Sendungen.
Philipp Weber,
19956
Carlsſtraße 24.

I.

Holz- und Kohlenhandlung,
Eliſabethenſtraße 35.
Ich offerire hiermit in la. Qualitäten
billigſt:
Stückreiches Fettschrot,
Gewaschene Nusskohlen,
Anthracitkohlem,
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Nuss-Schmiedekohlen,
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oahnpaſta
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friſchung
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und zur Erhaltung von- weißen, ſchönen
Zähnen.
Ein Verſuch mit dieſer Paſta läßt die
Vorzüglichkeit derſelben ſofort erkennen.
Zu haben bei Fr. Schaefer, Großh.
[9654
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00
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beſtehend, zu vermiethen und wegzugs=
halber
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9752) Heinheimerſtr. 36, Neubau,
2 Wohnungen zu vermiethen.
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9958) Kl. Ochſengaſſe T eine freund=
liche
Wohnung an ruhige Fam. per Okt.
9959) Eliſabethenſtr. 26 Beletage
7 Zimmer per 1. Januar zu vermiethen.

E

7163) Ein kleines Zimmerchen mit
Penſion an einen braven jungen Mann.
Näheres in der Expedition.
1464) Neckarſt. 11. nahe d. Drag=Kaſ.
ſind ſchön möbl. Parterrezimmer, paſſend
für 2-3 Herren.
8510) Soderſtraße 79 ein hübſch
möblirtes Zimmer zu vermiethen.
8902) Heidelbergerſtr. 19 zwei gut
möbl. Zimmer zuſammen oder getrennt.
9121) Marienplatz 10 ein fein möbl.
Zimmer mit Kabinet, nach dem Platz, da=
ſelbſt
Stallung für 3 Pferde mit Zu=
behör
ꝛc. ſofort beziehbar zu vermiethen.
9189) Caſtnoſtr. 11 ein Treppe hoch
ein nett möblirtes Zimmer ſofort zu verm.
9252) Obergaſſe 4, nächſt d. Inf.=
Kaſerne, ein freundl. möbl. Zimmer.
9553) Ludwigsplatz 3, 1. St., ein
möblirtes Zimmer an einen anſtändigen
Herrn ſofort zu vermiethen.
9663) Waldſtraße 7, 1. Stock, ein
möbl. Zimmer mit ſeparatem Eingang.

[ ][  ][ ]

Nr. 195

9662) Ballonplatz 7 ein ſchön
möbl. Zimmer ſofort zu beziehen,
paſſend für Einjähr.=Freiwillige.

9759) Blumenthalſtr. 47 zwe inein=
andergehende
Zimmer möbl. oder unmöbl.
an ein 1 oder 2 Herren zuſammen oder
getrennt zu vermiethen.
9856) Mauerſtr. 23 ein gut möbl.
Zimmer zu vermiethen.
9858) Teichhausſtr. 8 ein möblirtes
Zimmer zu vermiethen.
9860) Nieder=Ramſtädterſtraße 9
Hinterb., ein kleines möbl. Zimmer, an
einen ſoliden Herrn oder anſtänd. Frauen=
zimmer
, zu vermiethen.
9907) Eliſabethenſtr. 40 im Neubau
ein ſchön möblirtes Zimmer zu verm.
9960) Neckarſtr. 9. 1. St., möbl
Zimmer, auf Wunſch mit Penſion.
9961) Caſerneſtr. 62, 1. St. links
zwei gut möbl. Zimmer für ein auch zwei
Herren, auf Wunſch mit Penſion.
9962) Roßdörferſtr. 32 parterre ein
gut möbl. großes Zimmer zu vermiethen.
9963) Promenadeſtr. 5 ein möbl.
Zimmer per 1. November.

LOOSH
des
Darmſtädter Pferdemarkts
2 Mark, Ziehung 8. Oktober
der
Berliner Kunſt=Ausſtellung
1 Mark, Ziehung 14. u. 15. Okt.
ſind in der Exped. d. Bl. zu haben.

1apOtGna0rII.
Tüchlige
Hand-EHascbinendrucker
finden bei hohen Aecordsätzen dauernde
Beschäftigung. Adressen sub J. H. 624,
durch Rudolk Hosse, Berlin 8W.
erbeten.
9933
uCsangsGhule
von
BlI86 nII0L.
Beginn des Wintersemestors:
Montag den 10. Oltober.
Ausführlicher Prospekt in der Musika-
lienhandlung
des Herrn G. Thiess.
Anmeldungen werden Martinstrasse 13
entgegengenommen.
[9769
Geſucht ein gebrauchter guter Koffer.
Näheres i. d. Exped. d. Bl. (9964

a

9965) Ein braves Mädchen, das
bürgerlich kochen kann und alle Arbeit
verſteht, ſucht ſofort Stelle durch Frau
Katzenbach, Alexanderſtraße 15.

Perſekte Putzmacherin
nimmt noch Kunden an in und außer dem
Hauſe. Näheres Expedition.
(9966
9967) Tüchtige Hausmädchen mit
guten Zeugniſſen ſuchen Stelle für ſofort
durch Frau Hahn, Ernſt=Ludwigsſtr. 9.
9968) Eine Frau empfiehlt ſich zur
Aushülfe im Kochen. Carlsſtr. 35.

9969) Ein zuverläſſiges Mädchen ſucht
Laufdienſt. Langgaſſe 18. Fr. Kinzel.
Ein gewandtes Mädchen,
23 Jahre alt, ſelbſtſtändig in der Küche,
ſucht bis 1. November Stelle.
Zu erfragen Expedition.
(9970
9971) Ein Mädchen aus guter Fa=
milie
, welches ſeine Lehrzeit in einem
Kurzwaarengeſchäft in Hanau beendet hat,
ſucht Stelle, event. zur Stütze der Haus=
frau
. Näheres Expedition.
Reſchäftigung im Waſchen u. Putzen
T wird angenommen. Näheres Lang
gaſſe 47 im Laden.
[9972

9973) Ein circa 15jähr. Mädchen
für Tags über geſucht. Frank's Stellen=
Büreau, Beſſunger Carlsſtraße 48

Franzöſiſche Schweizerin
für 2 kleinere Kinder geſucht.
Riedeſelſtraße 16.
[9974

9866) Geſucht wird zum 1. November
ein Mädchen mit guten Zeugniſſen, das
kochen kann und Hausarbeit übernimmt.
Zu erfragen Sandſtraße 22 II.

9867) Geſucht eine zuverläſſige Kinder
frau mit guten Zeugniſſen gegen hohen
Lohn. Zu erfragen in der Expedition.
Ordentliche Jungen und
Mädchen
für leichte, ſaubere Arbeit geſucht.
Aug. Kohlstadt & Cio.
(9024
Beſſungen.

9975) Müdchen, die kochen können
ſowie andere brave Mädchen erhalten ſehr
gute Stellen. Stellenbureau Röſe.
Schützenſtraße 14 part.
Wüchtige
Maschiner-Sohlosset
9976
geſucht. Landwehrſtraße 75.

2515
9977) Ein junges Mädchen kann ſo=
fort
gute Stelle erhalten. Näheres Frau
Holſchuh, Holzſtraße 13.
9978) In einem hieſigen Engros=
Geſchäfte iſt Lehrſtelle für einen mit
guten Vorkenntniſſen verſehenen
Jungen Hann
offen. Näheres bei der Exped. d. Bl.

Kutscher
wird geſucht. Sandſtraße 42.

[9979

Ein gewandter, junger Mann
zum Packen
und ein tüchtiger, junger Schloſſer ſofort
geſucht.
Aug. Kohlstadt & die.
in Beſſungen. (9930

C0
8
Lochbinder,
nur auf Cartonagen geübte Arbeiter,
finden dauernde Beſchäftigung bei
B. Gonnermann.
7475) Für ein ſeineres Manufactur=
waarengeſchäft
in Darmſtadt wird eine in
der Branche bewanderte, tüchtige
VerEöuferim
per 1. Oktober geſucht. Nur ſchriftl.
Offerten unter P. H., welchen Photo=
graphie
u. Zeugniſſe beigefügt ſein müſſen,
werden berückſichtigt und ſind bei der
Expedition d. Bl abzugeben.
Lebrlgsstelle.
Ein junger Mann mit guter Schul=
bildung
kann in unſer Weißwaaren= u.
Wäſchegeſchäft in die Lehre treten.
J. Dexheimer & Söhne,
Ernſt=Ludwigsplatz 2. (9981
Lehrlingsſtelle geſucht.
Für einen jungen Mann von 15 Jahren
aus guter Familie, welcher die Berech=
tigung
zum Einjähr.=freiw.=Dienſte beſitzt,
wird eine Stelle als Lehrling geſucht in
einem Geſchäſte, in welchem Gelegenheit
zu tüchtiger kaufmänniſcher Ausbildung
gegeben iſt. Näh. Auskunft ertheilt die
Expedition ds. Bl.
(9871

Schüler höherer Lehranſtalten finden
gute Pension
zu mäßigem Preis. Näh. Exped. (9874

ſſ in prachtvoller ſchwarzer Sammt=
Ie mantel mit reichſtem Nerz=

*) Beſatz und ein gewirkter Lyoner=
Shawl, feinſter Qualität in den
herrlichſten Farben, beide Gegen=
ſtände
ungebraucht, ſind zuſammen oder
getrennt zu verk. Mainz. Brand 17.
(9841
eine Stiege hoch.

[ ][  ][ ]

2516

Nr. 195

1

H

AEt Aatt
41

an

dor katholischen 4
B25 Wilhelminenstrasse 25.
Kircho.

an dor katholischon
Kircho.

Generalvertrieb aller Möbelfabrikate
von
Gebrüder Weber in Slullgarl
für Deutschland, Schweiz, Holland, Htalien, England.
Durch Uebernahme des Generalvertriebes für obige Lünder bin ich in der Lage hier am
Platze alle Möbel der Herren Gebrüder Wober zu
Original-Fabrikpreisen
verkaufen zu können. - Sämmtliche Möbel zeichnen ſich durch die hochfeinſte, allerſolideſte
Arbeit, Eür welche jede Garantie geleistet wird, ſowie durch ſehr billige
Preiſe aus.
In meinen 16 complet eingerichteten Musterzimmern ſind fortwährend
Neuheiten in allen Arten Möbeln, ſowie die neueſten Decorationen ausgeſtellt und lade ich
zu deren Beſuch ergebenſt ein.
Eignes Atolier zum Entwerfen noner Hodelle und Decorationen hier im Hause.
Die Fabrikate der Herren Gebrüder Weber ſind hier am Platze nur durch mich
zu beziehen.

Conservatorium der Husik.
Grafenſtraße 35.
Beginn des neuen Semeſters: Mitt=
woch
den 12. Oktober. Vorberei=
tungsſchule
. Erſte Klaſſe: Rmk. 10 für,
Clavier. Zweite Klaſſe: Rmk. 15 viertel;
für Clavier. Für Geige in dieſen beiden
Klaſſen: Rmk. 15 reſp. Rmk. 20.
Der Direktor:
9465
Capellmeiſter Martin Wallenstein.

5Markslück
(Gold) gefunden.
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Delicateſſenhandlung,
Eliſabethenſtraße 16. 9982
Schlafſtelle mit Koſt. Frankfurter=
ſtraße
5 im Seitenbau.
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preiswürdige Penſion, jüngere a. Nach=
hülfe
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Hofl., prämiirt in Nürnberg 1882. Rein,
vegetabiliſch, ohne jede metalliſche Bei=
miſchung
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nebſt Anweiſung 70 Pf. Echtes Nußöl,
zugleich ein feines das Wachsthum ſtär=
kendes
u. haarfärbendes Haaröl, 70 Pf.,
ächt und ſofort wirkendes Haar-
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M. 1.50, ſeit 1863
erfolgreich eingeführt. Allein=Verkauf bei
E. Scharmann,
Hofbürſtenfabrik, Ludwigsplatz 2.
Schüler oder Herren können
guten Mittagstiſch
erhalten. Soderſtr. 16, 1. St. (9795

ſAnaben, welche hieſige Lehranſtalten be=
51 ſuchen wollen, finden gute Penſion
in d. Nähe des Gymnaſiums u. der Real=
ſchule
. Bei wem ? ſagt d. Exped. d. Bl.

Verein Kunſtfreund
Honatsvorsammlung dor
09984
Hitgliodor
Freitag den 7. Oktober 1887,
Abends 8½ Uhr,
im oberen Saal der Reſtauration
nzur Poſti.
Tayesordnung: 1) Mittheilungen.
2) Gratis=Verlooſung eines dem Verein
gewidmeten Bildes.
Die Mitglieder des Vereins ſind zu
zahlreichem Beſuch freundlichſt eingeladen.
Der Vorſtand.
Freunde des Vereins ſind willommen.
Süte werden geſchmackvoll und billig
garnirt, ſowie alle Strick= u. Häkel=
arbeiten
nebſt Ausbeſſern gut und
ſchnell beſorgt. Soderſtr. 25, patt. (9805

[ ][  ][ ]

Das Wimterhalböahr
in der Anſtalt des Unterzeichneten beginnt Montag den 10. Oktober.
Anmeldungen werden jederzeit entgegengenommen Zimmerſtraße 5r.
H. Renet.

Klavierunterricht,
wird von dem Unterzeichneten an Anfänger und Geübtere ertheilt. Derſelbe empfiehlt
Anfängern jugendlichen Alters insbeſondere ſeinen äußerſt leicht faßlichen, auf die
Methode der Anſchauung gegründeten Unterricht. Derſelbe erzielt mit der
Kunſt des Klavierſpielens eine gründliche, muſikaliſche Bildung. An Aus=
länder
wird auf Wunſch der Unterricht in engliſcher oder franzöſiſcher Sprache
ertheilt.
Eduard Tritsch,
p. A. Inſtitutsvorſteher H. Reineck, Zimmerſtraße 5. (9521

L Tzul’AAiAAArA PAAAlLo,
Leihbibliothek,
20 Urust-Audwigsstrasse 20.
flouer Halalo,

Alle Novitäten
[9986
in deutscher, französischer und englischer Sprache.

MeinzAnhnungnebſt Gürran

befindet ſich nunmehr
Bleichſtraße Nr. 40, eine Stiege hoch.
Darmſtadt, den 1. Oktober 1887.
Wilb. Furchs.

wosGnatUsUOGTRanme C; -dProMung.

Einem geehrten Publikum die ergebenſte Anzeige, daß ich unterm Heutigen
die ſeither von Herrn W. Schneider, Wendelſtadtſtraße 48, betriebene
Brod= und Feinbäckerei
übernommen habe. Es wird mein eifrigſtes Beſtreben ſein, durch gute Waare,
elle und prompte Bedienung das Zutrauen meiner geehrten Abnehmer zu erwerben
und bitte deshalb um geneigtes Wohlwollen.
Hochachtungsvoll

G. Friedr. Lehriam,
[9987
Wendelſtadtſtraße 48.

251⁄₈

Ph. Schmitksche Aeademie für Jonkunst,

fin auch zwei Schüler der höheren
E Lehranſtalten finden
gute Pension
für ſofort Hölgesſtr. 4, 1 Stiege hoch.
Zu erfragen Niederramſtädterſtraße 1
parterre.
[9363

Gründlichen engl. Unterricht
ertheilt Mrs. Bongough.
Eliſabethenſtraße 59.
Converſations=Kränzchen können ein=
gerichtet
werden.
[9131

Annonren

jeder Art für alle illuſtr. u. polit. Zei=
tungen
ꝛc. der Welt beſorgt prompt u.
unter bekannt coulant. Bedingungen die
Central=Annoncen=Expedition von G. L.
Daube & Co. in Darmstadt,
Grafenſtraße 30.
(327

Jsraelitiſcher Gottesdienſt.
(Haupt=Synagoge).
Samstag den 8. Oktober.
Vorabendgottesdienſt um 5 Uhr 15 Min.
Morgengottesdienſt um 8 Uhr Min.
Schrifterklärung.
Sabbathausgang um 6 Uhr 10 Min.

Gottesdienſt in der Synagoge der
sr. Reltgionsgeſellſchaft.
Samstag, 8. Oktbr.: Vorabend5 Uhr Min.
Morgens 7 Uhr 30 Min.
Nachm. 4 Uhr:
Min.
Sabbathausgang 6 Uhr 15 Min.
Wochengottesdienſt: Von Sonntag, 8. Okt. an:
Morgens 6 Uhr.
Nachm. 5 Uhr.

Großherzogliches Hoftheater.
Donnerstag, 6. Oktober.
7. Vorſtellung in d. 2. Abonnementsabteilung.
(Blaue Karten gültig.)
Neu einſtudiert:
Das Glöckchen des Eremiten.
Komiſche Oper in 3 Akten von Aime Maillart.
Perſonen:
Thibaul, ein reicher Püchter Herr Sachs.
Georgette, ſeine Frau
Frl. Jungk.
Sylvain, Knecht des Thibaut Herr Hofmüller.
Roſe Friquet, Bäuerin
Frl. Loiſinger.
Belamy, Wachtmeiſter eines
Herr Feßler.
Dragoner=Regiments
Ein Lieutenant heines Drag=Herr Knispel.
Ein Gefreiter ) Regts. Herr Leib.
Ein Prediger
Herr Bögel.

Eine Magd
Frau Kilian.
Einlage im 3. Akt: Trinklied von H.
Proch, geſungen von Herrn Feßler.
Anfang 7 Uhr. Ende nach 110 Uhr.

Unter hohem Protektorate Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Alexander von,
Heſſen und bei Rhein

36 Eliſabethenſtraße 36.
Der Unterricht für das Winterſemeſter beginnt am 10. Oktober. Völlige Aus=
bildung
für Concertſpiel und Lehrfach in Klavier, Violine, Violoncell und ſämmt=
lichen
Blas=Inſtrumenten. Muſiktheorie. Dilettantenſchule in Klaſſen und
Einzel=Unterricht. Proſpekte gratis.
Anmeldungen und Beſprechungen Vormittags bei dem Unterzeichneten.
Der Direktor: Ph. Schmidt. (9572

Freitag. 7. Oktober.
8. Vorſtellung in d. 2. Abonnementsabteilung.
(Rote Karten gültig.)
Zum erſten Male:
Der Altachés.
Luſtſpiel in 4 Aufzügen von Heinr. Meilhac.
Deutſch von Dr. Förſter.
Anfang 7 Uhr. Ende gegen 110 Uhr.

Sonntag. 9. Oktober.
9. Vorſtellung i. d. 2. Abonnementsabteilung.
(Rothe Karten gültig.)
Die siellanische Vesper.
Große Oper in 5 Akten mit Ballet, von Scribe
und Duveyrier deutſch von Dräxler=Manfred.
Muſik von Verdi.

[ ][  ][ ]

2518

Nr.

Politiſche Ueberſicht.
Deutſches Reich. S. M. der Kaiſer nahm heute vormittag
militäriſche Meldungen entgegen. Nachmittags 4 Uhr trafen Prinz
Ludwig von Bayern mit Sohn und Prinz Hermann von Sachſen=
Weimar in Baden=Baden ein, vom Großherzog am Bahnhof em=
pfangen
. Der Kaiſer ſtattete den Gäſten, welche im Engliſchen
Hofe' abgeſtiegen waren, ſofort einen Beſuch ab und empfing deren
Gegenbeſuch.
Prinz Wilhelm von Preußen wird Ende dieſer Woche aus
Oeſterreich in Potsdam zurückerwartet.
Reichskanzler Fürſt Bismarck hat beim Bundesrat beantragt,
derſelbe möge einen Beſchluß faſſen wegen der Beteiligung des
Deutſchen Reichs an der Melbourner Ausſtellung, namentlich darüber,
ob ein Reichskommiſſar ernannt werden ſolle, welche zweckmäßige
Organiſation der deutſchen Beteiligung zu geben ſei, und wie die
Rechte der Ausſteller wirkſam vertreten werden ſollten; auch ſoll
die Frage entſchieden werden ob das Reich den Ausſtellern eine
materielle Unterſtützung durch teilweiſe Uebernahme der Koſten des
Transports und der Einrichtungs= und Beaufſichtigungskoſten ge=
währen
ſolle.
Mit der Rückkehr des Staatsſekretärs v. Bötticher und der
Wiederaufnahme der Thätigkeit des Bundesrats werden jetzt wohl
die Vorbereitungen für die nächſte Reichstagsſeſſion in raſchen Fluß
kommen. Die Entſcheidung der Regierung über wichtige, ſeit länge=
rer
Zeit im Vorderarunde der öffentlichen Erörterung ſiehende
Fragen ſcheint noch rückſtändig zu ſein, wir erinnern nur an die
Getreidezölle, die Legislaturperioden, die Handelsvertragsverhand=
lungen
mit Oeſterreich und die Arbeiterſchutzanträge. Vor allen
Dingen wird jetzt auch bald die Entſchließung über die Einberufung
des Reichstags gefaßt werden müſſen.
Dr. Mackenzie iſt, wie die Kreuzztg.; aus Rom meldet, in
Verona angekommen und reiſt nach Baveno weiter, um dort den
deutſchen Kronprinzen zu erwarten.
Nachdem vorgeſtern Botſchaftsrat Raindre dem Grafen Herbert
Bismarck die Abſchrift der franzöſiſchen Akten in Sachen des
deutſch=franzöſiſchen Grenzvorfalls übergeben hat, liegt nunmehr
endlich ſowohl die deutſche wie die franzöſiſche amtliche Darſtellung
des Sachverhalts der Reichsregierung vor; da aber inzwiſchen nach
allſeitiger Annahme durch das Entgegenkommen des deutſchen
Reichskanzlers der Zwiſchenfall auf diplomatiſchem Gebiete ſeine
Erledigung gefunden hat, ſo bleibt nun die volle Berückſichtigung
des ganzen Materials, auch des franzöſiſchen, ausſchließlich dem
deutſchen Militärgericht überlaſſen, das die Frage zu entſcheiden
haben wird, inwieweit dem Jäger Kaufmann eine ſtrafbare Schuld
zur Laſt fällt. Auffallend iſt, daß ſowohl die deutſchen wie die
franzöſiſchen Zeugen übereinſtimmend bekundet zu haben ſcheinen,
die franzöſiſchen Jagdgäſte hätten nur einen einzigen Pfad betreten
und es gebe in der Gegend nur dieſen einen Pfad, daß aber gleich=
wohl
in ſtarrem Widerſpruch zueinander die deutſchen Zeugen dieſen
Pfad auf deutſchem, die franzöſiſchen aber ihn als auf franzö=
ſiſchem
Gebiete liegend bezeichnen. Das deutſche Militärgericht
wird verſuchen müſſen, dieſen Widerſpruch zwiſchen den beider=
ſeitigen
Ausſagen aufzuklären; denn es iſt klar, daß die irrige
Vorausſetzung des Jägers Kaufmann, er habe es mit einer Bande
Wilderer zu thun, eine ganz andere Beurteilung erfahren muß, je
nachdem feſtſteht, daß die franzöſiſchen Jäger durch Betreten deut=
ſchen
Jagdgrundes dazu beigetragen haben, dieſen Irrtum hervor=
zurufen
, oder daß ſie ausſchließlich auf franzöſiſchem Gebiete ge=
blieben
ſind. Auf den Ausfall dieſer Unterſuchung kann aber ſelbſt=
verſtändlich
die deutſche Regierung bei der unantaſtbaren Unab=
hängigkeit
unſerer Gerichte keinen andern Einfluß ausüben, als daß
ſie alles ihr von franzöſiſcher Seite zugehende Beweismaterial dem
Militärgericht unterbreitet.
Der Deutſche Kolonialverein hat an den Bundesrat die Bitte
gerichtet: Der hohe Bundesrat wolle in Anbetracht des ſteigenden
Handels=, Perſonen= und Poſtverkehrs zwiſchen Deutſchland und
Oſtafrika, in Anbetracht der bedeutenden Kultivationsbeſtrebungen
in den deutſch=oſtafrikaniſchen Schutzgebieten und der dafür bereits
aufgewandten Kapitalien hochgeneigteſt hinwirken auf Einführung
einer zu ſubventionierenden Dampferlinie, welche den Verkehr
Deutſchlands mit Oſtafrika direkt vermittelt, oder aber, falls jene
nicht zu erreichen ſein ſollte, auf die Einführung einer Zweiglinie
Aden=Zanzibar im Anſchluß an die ſubventionierte oſtaſiatiſche Linie.
Heſterreich=Angarn. König Milan von Serbien wird aus Bad
Gleichenberg am k. Freitag in Wien erwartet.
Für die Königin und den Kronprinzen von Serbien wurde
eine Villa in Florenz gemietet, doch ſoll Dank den Bemühungen
unſerer Diplomaten alle Ausſicht vorhanden ſein, daß das Königs=
paar
gemeinſchaftlich nach Belgrad zurückkehrt. Die Königin hat
die Bedingungen der Verſöhnung angenommen und der König wird
zu viertägigem Beſuch in Baden bei Wien erwartet, was offenbar
ein günſtiges Zeichen iſt. Die Stellung der Krone würde in Serbien
durch die Verſöhnung nicht unweſentlich geſtärkt werden.
Erzherzog Johann erließ einen Diviſonsbefehl, datiert London,
den 24. September, worin er ſagt: Vom Kommando enthoben, muß

195
ich von meinen braven, ſchönen, mir ans Herz gewachſenen Truppen
Abſchied nehmen. Ich brauche nicht zu ſagen, wie ſchmerzlich mir
dieſer Augenblick wurde in ernſter Zeit. Um ſo innigere Wünſche
hege ich für meine bisherigen Truppen, deren ich mein Leben lang
in treuer Kameradſchaft gedenken werde.
Der deutſche Botſchafter, Prinz Reuß, hat am 3. einen ſechs=
wöchigen
Urlaub angetreten.
Das ungariſche Abgeordnetenhaus hat ſich am 4. konſtituirt.
Crispi's Reiſe nach Friedrichsruh wird in den Wiener Blättern
freudig beſprochen. Die N. Fr. Vr.1 ſagt: Selten iſt eine Reiſe
eines Miniſters mit ſolcher Freude aufgenommen worden; ſelbſt in
Oeſterreich, wo noch ein Bodenſatz von Mißtrauen gegen Italien
vorhanden iſt, begrüßt man die innige Verbindung Deutſchlands
mit Italien als einen neuen Friedensdamm gegen Frankreich und
Rußland.
Franſtreich. Dem Vernehmen nach kehrt Grevy am Montag
nach Paris zurück und präſidiert am Dienstag dem Miniſterrate,
in dem der Termin für die Einberufung der Kammern feſtgeſetzt
werden ſoll.
Am 2. verſprachen in mehreren Provinzſtädten radikale Abge=
ordnete
in Wählerverſammlungen, das Kabinett gleich nach dem
Beginn der Seſſion anzugreifen und wenn möglich zu ſtürzen.
Bei dem franzöſiſchen Heere ſollen 12 Bataillone Alpenjäger,
jedes zu 6 Kompagnien, errichtet werden. Die Kompagnien ſollen
etwa zu 160 Mann gebildet werden und das Bataillon mit Ein=
ſchluß
der Offiziere 1000 Mann ſtark ſein; dieſe Friedensſtärke wird
deshalb ſo hoch gefordert, damit bei ausbrechendem Kriege dieſe
Kompagnien noch vor dem Eintreffen der Ergänzungsmannſchaften
marſchieren können. Ihren Erſatz ſoll dieſe neue Truppe vornehm=
lich
aus Gebirgsbewohnern erhalten.
Nächſten Montag, 10. Oktober, beginnen auf der ſtrategiſchen
Schienenſtrecke Valaiſeau=Grande Ceinture die Uebungen der vierten
techniſchen Sektion der Eiſenbahnarbeiter. Während der auf 13.
Tage anberaumten Dauer der Uebungen werden die 1300 Mobili=
ſierten
der vierten Sektion, die von der Weſtbahn=Geſellſchaft ge=
ſtellt
werden. in den Baracken von Satorh untergebracht werden.
Der Patriote; bringt nachſtehende, bei der Enthüllungsmanie
der Franzoſen nur mit Vorbehalt aufzunehmende,Enthüllung; aus
der New=Yorker Tribuneu. Ein eben aus Paris nach New=York
zurückgekehrter Ehrenmann erzählt ſeltſame Dinge über die Speku=
lation
der Nevadabank in Getreide. Er behauptet, Mackah habe
während ſeines Aufenthaltes in Paris mit Boulanger verkehrt,
während derſelbe Kriegsminiſter war. Mackay ſprach mit Bou=
langer
von Getreideſpekulationen, die von den Ausſichten eines
Krieges in Europa abhängig ſeien, und man bot Boulanger einen
Anteil an dem Geſchäfte an, wenn er ſeinen politiſchen Einfluß
aufwenden wolle, um die feindſelige Stimmung gegen Deutſchland
zu erhitzen und einen allgemeinen Krieg, der die Getreidepreiſe in
die Höhe treibe, herbeizuführen. Daß Boulanger ſeiner Verpflich=
tung
in dem Kontrakte nachgekommen, lehrt der Lärm, den er in
europäiſchen Kreiſen hervorgerufen hat; aber ſein Einfluß wurde
durch ſeine Entlaſſung aus dem Miniſterium abgeſchnitten. Dieſer
Ehrenmann ſetzt hinzu, Mackay habe ſich ſo feſt auf Boulangers
Macht verlaſſen, einen Krieg zu ſichern, daß er ſich auf die Ge=
treideſpekulation
geworfen und einen ſchweren Verluſt erlitten habe.
Itakten. Miniſterpräſident Crispi trifft am 4. in Monza ein,
Um dem König ſofort Bericht über die Zuſammenkunft mit dem
deutſchen Reichskanzler abzuſtatten.
Die Riforma' bemerkt über die Zuſammenkunft Crispis mit
dem Fürſten Bismarck: Die Beſprechungen beider Staatsmänner
konnten weder ein beſonders neues Ziel noch den Abſchluß eines
neuen politiſchen Einvernehmens im Intereſſe der bereits alliierten
beiden Nationen bezwecken. Selbſtverſtändlich wurden in den Be=
ſprechungen
die verſchiedenen gegenwärtig auf der Tagesordnung
Europas ſtehenden Fragen berührt, doch habe man keinen Grund,
beſondere, die Löſung dieſer Fragen betreffende Beſchlüſſe zu er=
warten
. Wir wiſſen nichtsdeſtoweniger, daß Crispi von Bismarck
als alter Freund empfangen wurde und man von der Entrevue
ſowohl betreffs der Beziehungen beider Länder als der allgemeinen
Verhältniſſe Europas befriedigt ſein könne.
Herbien. Dem offiziellen Wahlreſultat zufolge ſind von 142
Gewählten 65 Liberalz und 71 Radikale. Alle Meldungen über
die Zeit und den Ort des Zuſammentritts der Skupſchtina ſind
verſrüht.
Bulgarien. In Sofia eingetroffene Nachrichten aus Rußland
beſtätigen übereinſtimmend die Annahme, Rußland werde der bul=
gariſchen
Frage gegenüber in den nächſten Wintermonaten eine
durchaus abwartende Hallung einnehmen. Nach hierher berichteten
Aeußerungen des Zaren will dieſer zunächſt ſehen, ob Fürſt Ferdinand
in der Lage iſt, die inneren Schwierigkeiten zu überwinden, oder
ob dieſe genügen werden, dem Coburger ohne Zuthun der ruſſiſchen
Diplomatie das regieren zu verleiden.
Vereinigte Staaten. Einem Telegramm des New=York Herald=
aus
Waſhington zufolge erklärte Staatsſekretär Bayard er ſei zum
voraus benachrichtigt geweſen, daß Deutſchland den König Malietoa
abſetzen werde. Es wurbe ihm gleichzeitig die Verſicherung gegeben,

[ ][  ][ ]

Nr. 195
2519

die amerikaniſchen Intereſſen würden geſchützt werden. Deutſchland
beabſichtige nicht, Samoa zu annektieren, ſondern lediglich Malietoa
zu beſtrafen. Der Bertrag zwiſchen Amerika und Samoa enthalte
nichts, was zu einer Intervention Amerikas berechtige, ſo lange
nicht ein Angriff auf die Intereſſen Amerikas vorliege.

Aus Stadt und Land.
Darmſtadt. 6. Oktober.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen geſtern eine
Deputation des 2. Schleſiſchen Grenadier=Regts. Nr. 11, beſtehend
aus Oberſtlieutenant v. Kintzell, Hauptmann v. Tſchirnhaus und
Premierlieutenant Graf v. Pfeil, den Major v. Sander, die Sekond=
lieutenants
Crämer und Graf v. Lüttichau vom 1. Großh. Drag.=
Regt. (Garde=Drag.=Regt.) Nr. 23, den Oberſtlieutenant v. Alvens=
leben
, Kommandeur des 2. Drag=Regts. (Leib=Drag.=Regts.) Nr. 24,
den Oberſt v. Kayſer, Kommandeur des Großh. Feld=Art.=Regts.
Nr. 25 (Großh. Art.=Corps), den Major und Abteilungs= Komman=
deur
Draudt, den Aſſiſtenzarzt 2. Klaſſe Groſſer von demſelben
Regt., die Premierlieutenants von der Landwehr=Feld=Artillerie Lautz,
Krauſe, Link, Joſeph, Born, Wallau und Kaſten, die Sekond=
lieutenants
von der Landwehr=Kavallerie Rüſſmann, Kruſe, von
Schwertzell, Schmidt und Schwarz, ſämtlich bei dem Großh. Feld=
Art.=Regt. zu einer 14tägigen Dienſtleiſtung eingezogen, den Ritt=
meiſter
v. Willich vom 1. Garde=Drag.=Regt., den Hauptmann
Felſing vom Inf.=Regt. Nr. 52, den Hauptmann Mickel vom Inf.
Regt. Nr. 138, den Stabsarzt Dr. Pöhn vom Inf.=Regt. Nr. 75,
die Sekondlieutenants Römer vom Inf=Regt. Nr. 30, Schimpff vom
Pionierbataillon Nr. 14, Schäffer vom Pionierbataillon Nr. 16.
den Vremierlieutenant Fritz vom 1. Großh. Inf.=(Leibgarde=) Regt.
Nr. 115. den Sekondlieutenant Schimpff I. vom 3. Großh. Inf.=
Regt. (Leib=Regt.) Nr. 117, kommandiert als Adjutant zum Be=
zirkskommando
Darmſtadt I, den Oberſt Rüti, Kommandeur des
Großh. Gendarmerie=Corps, den Direktor Soldan und den Lehrer
am Realgymnaſium zu Mainz Stoltz, den Juſtigrat Daudiſtel von
Mainz. den Regierungsrat Köhler, den Poſtdirektor a. D. Loch=
mann
, den Amtsrichter Berchelmann, den Landgerichtsſekretär Dr.
Mayer, den Oberpoſtpackmeiſter Werner, den Lehrer an der höheren
Mädchenſchule zu Gießen Curſchmann, den Gefangenenwärter
Schäfer von Beerfelden, den Arbeitsinſpektor Runkel vom Landes=
zuchthaus
Marienſchloß; zum Vortrag den Staatsminiſter Finger,
den Miniſterialpräſidenten Weber, den Geheimerat Dr. Becker.
Militärdienſtnachrichten. Dr. Schäfer, Ober=Stabsarzt 2. Kl.
und Regts.=Arzt vom Großh. Heſſ. Feld=Art=Regt. Nr. 25 (Großh.
Art.=Corps), zum Ober=Stabsarzt 1. Kl. Dr. Rabenau, Stabs=
und Bats.=Arzt vom 2. Bat. 2. Großh. Heſſ. Inf.=Regts. ( Groß=
herzog
) Nr. 116, zum Ober=Stabsarzt 2. Kl. und Re ts.=Arzt des
2. Großh. Mecklenb. Drag.=Regts. Nr. 18. Dr. Proelß, Aſſiſtenz=
Arzt 1. Kl. vom 2. Garde=Ulanen=Regt., zum Stabs= und Bats.=
Arzt des 2. Bats. 2. Großh. Heſſ. Inſ=Regts. (Großherzog) Nr.
116, Dr. Bachfeld, Aſſiſtenz=Arzt 2. Kl. der Reſ. vom 1. Bat.
Darmſtadt L.) 1. Großh. Heſſ. Landw.=Regts. N. 115, zum Aſſiſtenz=
Arzt 1. Kl. der Reſerve, die Aſſiſtenz=Aerzte . Kl. der Landwehr
Wolf vom 1. Bat. (Darmſtadt II.) 3. Großh. Heſſ. Landw.=Regts.
Nr. 117 und Dr. Linden vom 1. Bat. (Mainz) 4. Großh. Heſſ.
Landw.=Regts. Nr. 118, zu Aſſiſtenz=Aerzten 1. Kl. der Landwehr,
Dr. Heermann, Unterarzt vom Großh. Heſſ. Feld=Art.=Regt. Nr.
25 (Großh. Art.=Corps) unter Verſetzung zum Naſſau. Feld=Art.=
Regt. Nr. 27. zum Aſſiſtenz=Arzt 2. Kl., Dr. Platz, Unterarzt der
Reſ. vom 1. Bat. (Gießen) 2. Großh. Heſſ. Landw.=Regts. Nr. 116,
zum Aſſiſtenz=Arzt 2. Kl. der Reſ. - befördert: Greifenhagen,
Aſſiſtenz=Arzt 2. Kl. vom 2. Großh. Heſſ. Inf.=Regt. GGroßherzog)
Nr. 116, kommandiert bei der Marine, zur Marine verſetzt.
Die prachtvollen Waldungen unſerer Umgegend haben zur
HZeit noch ein ganz ungewöhnlich arünes Ausjehen, ſo daß der
Blätterſchmuck der Bäume dieſes Jahr vorausſichtlich recht lange
erhalten bleiben wird.
K. Kunſtnotiz. Unſeren hieſigen Kunſtfreunden dürfte ange=
nehm
ſein zu hören, daß es dem Vorſtande des Wittwen= und
Waiſenfonds der Großh. Hofmuſik gelungen iſt, einen der bedeu=
tendſten
Klaviervirtuoſen der Jetztzeit, Herrn Eugen d’Albert,
für das am 24. Oktober er ſtattfindende erſte Konzert zu gewinnen.
0 Herrn Schutzmann Ohly iſt die Mitaufſicht im Schlacht=
haus
übertragen worden.
Geſtern vormittag fand unter militäriſchen Ehrenbezeigungen
auf hieſigem Friedhof die Beerdigung des zu Breslau verſtorbenen
Hauptmanns Kraus ſtatt.
Für den Neubau eines Muſenms in Darmſtadt ſollen in dem
den Ständen demnächſt vorzulegenden Budget 1500 000 M. vor=
geſehen
ſein.
2 Kleine Mitteilungen. Am Montag abend wurde einer Frau
in der Meſſe das Portemonnaie mit 4 M. Inhalt entwendet.
Ein Taglöhner lauerte am Dienstag abend einem Kollegen in
der Nähe der Feldbergſtraße auf und verſetzte demſelben mit einem
Inſtrument einen Schlag auf das linke Auge, wodurch er eine
ſtark blutende Wunde davontrug.- Zwei Eiſengießer mißhandelten

einen Mitarbeiter mittelſt Eiſenſtangen und brachten demſelben eine
Verletzung an der linken Schulter bei, weshalb dieſelben zur
Anzeige gebracht wurden.-
Verhaftet wurden drei Burſchen,
welche dringend verdächtig ſind in Gemeinſchaft mit noch einigen
anderen, dem Diener Märtirer am Sonntag abend in der Hein=
heimerſtraße
die lebensgefährlichen Verletzungen beigebracht zu haben.
Von zuſtändiger Seite geht uns nachſtehende Berichtigung
zu: Die in Nummer 193 des Tagblatts enthaltene Mitteilung über
die am 1. Oktober vollzogene Wahl des Vorſtands der Anwaltskammer
bedarf der Berichtigung. Richtig iſt, daß die ausgeſchiedenen Mit=
glieder
des Vorſtandes ſoweit ſie wieder wählbar waren, nämlich
die Rechtsanwälte Baiſt, Dr. Oſann, Dr. Reinach und Schödler,
wiedergewählt wurden; richtig auch, daß an Stelle des in das
Oberkonſiſtorium getretenen und deshalb nicht mehr wählbaren
Herrn Buchner Rechtsanwalt Metz L. gewählt worden iſt. Un=
richtig
dagegen iſt die Angabe, daß die die Darmſtädter
Anwälter an Stelle Buchner's den Rechtsanwalt Gallus in
Vorſchlaa gebracht hätten. Die überwiegende Mehrheit der Darm=
ſtädter
Anwälte trat vielmehr für die Wahl des Rechtsanwalts
Metz 1. ein; nur von deutſchfreiſinniger Seite wurde hiergegen
Rechtsanwalt Gallus vorgeſchlagen, der aber nur 18 Stimmen
erhielt, während Rechtsanwalt Metz I. mit 38 Stimmen gewählt
wurde.
Endlich hat ſich eine größere Anzahl von Ochſenmetzgern ver=
anlaßt
geſehen, den derzeitigen Viehpreiſen Rechnung zu tragen
und den ſeitherigen Preis des Ochſenfleiſches von 70 Pf. auf
60 Pf. für das Pfund herabzuſetzen. Hoffentlich werden ſich die
rückſtändigen Meiſter dieſem Schritt recht bald anſchließen, hoffent=
lich
werden aber auch die Rindsmetzger nun einſehen, daß ſich
der Preis von 60 Pf. für ein Pfund Rindfleiſch jetzt nicht
mehr aufrecht erhalten läßt und ebenfalls die eigentlich ſchon längſt
gebotene Preisreduktion eintreten laſſen. Der Konſum von Rind=
leiſch
iſt in unſerer Stadt außerordentlich geſtiegen, noch im Jahre
1874 wurden hier 2581 Ochſen und nur 430 Rinder geſchlachtet, im
letzten Jahre ſtellt ſich dagegen das Verhältnis auf 2353 Ochſen
und 1045 Rinder, ein Beweis dafür, daß ſich große Konſumenten=
kreiſe
dem billigeren Rindfleiſch zugewendet haben. Zur Zeit
iſt aber der Preis des Rindfleiſches dem des Ochſenfleiſches ganz
gleich, nachdem, wie oben bemerkt, eine größere Anzahl Ochſen=
metzger
zu 60 Pf. verkaufen. Wenn alſo die Rindsmetzger das
Rindfleiſch nicht entſprechend unter letzterem Preis verkaufen, ſo
liegt für das Publikum gar kein Grund mehr vor, Rindfleiſch
zu eſſen.
4 Mainz, 4. Oktober. Seit heute tagt hier die 11. Generalver=
ſammlung
der Görres=Geſellſchaft, jene Vereinigung, welche
ſich der Pflege der Wiſſenſchaft in Deutſchland von ſpeziſiſch= katho=
liſchem
Standunkte aus zur Aufgabe macht. Die Beteiligung iſt
eine ziemlich zahlreiche. Unter dem Präſidium des Domdekan Dr.
Heinrich fand heute mittag eine geſchäftliche Sitzung ſtatt, in welcher
zunächſt der Rechenſchaftsbericht vorgetragen wurde. Für weitere
Kreiſe iſt hieraus mitteilenswert, daß die Geſamteinnahmen der
Geſellſchaft im verfloſſenen Jahr 30608 M. und die Ausaaben
28904 M. betrugen. Von letzteren entfallen auf Stipendien 3968 M.,
Schriftſtellerhonorar 10613 M. und Druck= und Expeditionskoſten,
Reiſeentſchädigung ꝛc. der Reſt. An dieſen Rechenſchaftsbericht
reihte ſich ein Vortrag des Landgerichtsrats Dr. Bockenheimer über
Mainzer Geſchichte.
7
Mainz, 4. Oktober. Von Baden=Baden kommend iſt geſtern
abend in ſtrengem Incognito der König der Belgier mit kleinem
Gefolge hier angekommen und im Gaſthaus zum Engliſchen Hof
abgeſtiegen. In früheſter Stunde beſichtigte heute morgen der König,
nur von einem Herrn ſeines Gefolges und einem Diener aus dem
Hotel begleitet, die neuen Mainzer Hafenanlagen, über welche ſich
der hohe Herr bei dem ſpäter zufälligerweiſe erſchienenen ſtädtiſchen
Hafeninſpektor ſehr anerkennend ausſprach. Um 9 Uhr verließ der
König der Belgier mittelſt Dampfſchiff ſchon wieder unſere Stadt
und zwar um ſich zunächſt nach Köln zu begeben.
J. Mainz. 4. Oktober. Bis auf ganz wenige Orte ſind jetzt
ſämtliche Pfarrbeſetzungen in der Diöceſe wieder erfolgt.
Das M. J.r enthält heute wieder folgende Ernennungen: Kaplan
Landmann zum Pfarrer in St. Chriſtoph in Mainz. Pfarrverwalter
Heyder zum Pfarrer zu St. Peter in Mainz. Kaplan Engelhard
zum Kaplan in Kaſtel, Kavlan Wetzel zum Kaplan in Nieder=Olm,
Pfarrverwalter Herrmann zum Pfarrer in Bechtheim, Pfarrver=
walter
Stumpf zum Pfarrer in Bechtolsheim, Pfarrverwalter Noſtadt
zum Pfarrer in Büdesheim, Kaplan Bruder zum Pfarrer in Die=
bersheim
, Pfarrer Belz zum Pfarrer in Dromersheim, Pfarrver=
walter
Thöbel zum Pfarrer in Friedberg, Pfarrverwalter Wirth
zum Pfarrer in Laubersheim, Pfarrverwalter Dr. Probſt zum
Pfarrer in Gaulsheim, Pfarrverwalter Bitz zum Pfarrer in Groß=
zimmern
, Kaplan Schröder zum Pfarrer in Guntersblum, Pfarr=
verwalter
Hilsdorf zum Pfarrer in Herbſtein, Pfarrverwalter Helf=
rich
zum Pfarrer in Kleinkrozenburg, Pfarrverwalter Schaider zum
Pfarrer in Ober=Hilbersheim, Pfarrverwalter Dockendorf zum Pfarrer
in Ober=Roden, Pfarrverwalter Weil zum Pfarrer in Sulzheim
und Pfarrverwalter Friedrich zum Pfarrer in Vilbel.

[ ][  ]

Nr.
2520
Frankfurt, 4. Oktober. G. A. In der Nähe der Station Louiſa
wurde vorgeſtern abend gegen 7 Uhr eine aus jungen Kaufleuten
und Studenten beſtehende Geſellſchaft, welche im Begriff war, von
einem Spaziergange durch den Stadtwald nach Frankfurt zurück=
zukehren
, von vier Strolchen, welche zwei Frauenzimmer bei ſich
hatten, ohne jeden Anlaß verhöhnt und angegriffen. Es entſtand
eine Schlägerei, wobei einer der jungen Leute vier Meſſerſtiche
erhielt. Der Attentäter zog auch einen Revolver und feuerte mehrere
Schüſſe auf die Geſellſchaft ab, traf jedoch glücklicherweiſe nicht.
Von den Meſſerſtichen des Verletzten, eines in der Ulmenſtraße bei
ſeinen Eltern wohnenden Architekten, ſoll der eine, welcher durch
den Rücken in die Lunge gedrungen iſt, lebensgefährlich ſein. Der
Verletzte wurde mittels Wagen in die elterliche Wohnung gebracht.
Frankfurt, 4. Oktober. Hieſige Blätter berichten: Der Verein
für Kinderhorte hat jetzt auch die tägliche Speiſung von 500
Kindern ins Auge gefaßt. In der Annaſchule werden 250 Mädchen
für 5 Pf. eine reichliche Portion nahrhafter Suppe erhalten und
dabei in der Zeit von 12 bis 2 Uhr Beſchäftigung und Ueberwachung
finden. In gleicher Weiſe werden auch die Knaben des zweiten
Knabenhorts in Bornheim verſorgt werden. Auch andere arme
Kinder, die nicht zu den Kinderhorten gehören, können an dieſen
Speiſungen teilnehmen, ja auch ſolchen Erwachſenen, die ander=
weitig
nicht verſorgt werden können, darf in genügend begründeten
Ausnahmefällen Suppe über die Straße verabreicht werden. End=
lich
iſt noch in weitere Ausſicht genommen, auch für die Kinder
des erſten Knabenhorts auf dem Sandweg ein geeignetes Lokal
ausfindig zu machen, in welchem ſie den gleichen Vorteil genießen
können.
Berlin, 4. Oktober. Das Polizeipräſidium hat auf Grund des
für Berlin beſtehenden kleinen Belagerungszuſtandes nachfolgende
Verordnung erlaſſen: Es wird 1) die Verbreitung der regelmäßigen
Auflage periodiſcher Druckſchriften im Sinne des Reichsgeſetzes
über die Preſſe vom 7. Mai 1874, ſofern nicht die Druckſchrift auf
Grund des 8 14 des Reichs=Preßgeſetzes vom 7. Mai 1874. be=
ziehungsweiſe
auf Grund des Reichsgeſezes vom 21. Oktober 1870.
verboten iſt, unter Vorbehalt des Widerrufs; 2 die Verbreitung
von Druckſchriften, welche lediglich den Zwecken des Gewerbes und
Verkehrs dienen, auf öffentlichen Wegen, Straßen oder an anderen
öffentlichen Orten hierdurch genehmigt. 2) Die Verbreitung aller
anderen Druckſchriften, 3. B. Flugblätter, Extrablätter, bedarf
der jedesmaligen polizeilichen Genehmigung.
Berlin, 4. Oktober. Der Redakteur des Reichsfreund: Emil
Barth, wurde heute wegen einer in dem Leitartikel vom 30. April
enthaltenen Beleidigung des Reichskanzlers zu drei Monaten Ge=
fängnis
verurteilt.
Athen, 4. Oktober. Heute früh war auf dem griechiſchen Kon=
tinent
und den Joniſchen Inſeln und Cykladen ein heftiges Erd=
beben
. Schwächere Erſchütterungen im Peloponnes. Nach bisher
vorliegenden Nachrichten iſt kein größerer Schaden angerichtet.
Nach monatelangen Verhandlungen iſt es Ludwig Barnay
dem B. T. zufolge gelungen, Clara Ziegler als ſtändiges Mitglied
für ſein neues Theaterunternehmen zu gewinnen. Clara Ziegler
hat am 25. Sept. den bezüglichen Vertrag unterzeichnet.
- Es ſind jetzt die definitiven Feſtſetzungen über die nächſt=
jährigen
Bühnenfeſtſpiele in Bayreuth getroffen. Die 1888er Auf=
ührungen
werden in der Zeit vom 22. Juli bis 19. Auguſt ſtatt=
finden
und aus neun Auffuhrungen des Parſifal= und acht Auf=
führungen
der Meiſterſinger von Nürnberg' beſtehen. Die Proben
werden am 26. Juni beginnen. Von einer Wiederholung von =Triſtan
und Jſolde: wurde abgeſehen.
Wie der wohlunterrichtete Pariſis im Figaro' melden kann,
werden alle Pariſer Wintermoden la Romanow ſein, d. i. ein
ruſſiſches Gepräge haben. Dieſer Moskovitismus; welcher den
ſchönen Frauen geſtatten ſoll, goldſtrotzende Toiletten und zugleich
mit blendenden Schultern und ſchönen Armen ihren Patriotismus
zur Schau zu tragen, wird ſich ſowohl in dem Schnitt der Kleider
als in den Mänteln und ſogar in den Kopfbedeckungen äußern.
Pariſis ſucht im voraus diejenigen zu beruhigen, welche beſorgen,
das ganze möchte etwas ſchwerfällig ausfallen. Im Gegenteil
würden Majeſtät und Grazier ſich in den neueſten Moden die
Hand bieten und die Goldborden auf den dunklen Stoffen unter
dem grauen Dezemberhimmel heitere Strahlen verbreiten. Ob auch
unſere deutſchen Frauen und Mädchen ſich dieſes Modeſinnbild eines
gegen Deutſchland gerichteten franzöſiſch=ruſſiſchen Bundes aufdrängen
laſſen werden? Sehr wahrſcheinlich.

Großherzogliches Hoftheater.
Dienstag, 4. Oktober.
Die Bluthochzeit
E. H. Die Verſonalkritik. zu welcher uns die erſte Wiederholung
des Lindner'ſchen Trauerſpiels verpflichtet, eröffnen wir damit, daß
wir unſere Beachtung zunächſt dem Darſteller des König Karl

195
ſchenken. Auf dieſe Figur hat der Dichter das meiſte ſeiner Kraft
und ſeines Geſtaltungsvermögens verwendet, ſo daß im Vergleich
zu dieſem Charakter die übrigen Perſonen des Dramas den Ein=
druck
flüchtiger Skizzen machen. Ein ſo tüchtiger und ſelbſtſtändig
ſchaffender Schauſpieler wie Herr Wagner, deſſen Leiſtungsfähig=
keit
ſich an Geſtalten wie Richard III., Franz Moor, Wurm ꝛc.
ſattſam erprobt hat, wird ſich in das Weſen des Karl von Valois um
ſo leichter verſetzen können als dieſer, eine Miſchung von Feigheit,
Bigotterie, heimtückiſcher Bosheit und einer trotz allem nicht zu er=
tötenden
Herzensliebenswürdigkeit, keinen Zug aufweiſt, den Herr
Wagner nicht bereits in anderen Rollen verarbeiten mußte. Auf=
faſſung
und Durchführung der Partie ſtanden auch heute wieder
auf der Höhe, auf welcher wir dieſen Künſtler ſeit den letzten Jahren
zu ſehen gewohnt ſind. Eine intereſſante Figur, wenigſtens in
den drei erſten Akten, wo die Karten völlig in ihrer Hand liegen,
iſt Katharina v. Medici; im letzten Akt, wo ſie um die Frucht ihrer
teufliſchen Machinationen in jeder Beziehung betrogen wird verliert
ſie entſchieden an Gehalt. Frl. Berls Auffaſſung und Spiel be=
wegte
ſich in der vom Dichter vorgeſchriebenen Richtung. - Die
Margarethe von Valois bringt Frl. Cramer in ebenſo feiner als
temperamentvoller Weiſe zur Geltung. Verhängnisvoll für die
Wirkung der erſten Auftritte war das zu leiſe ſprechen. - Heinrich
v. Navarra, um den ſich alle Intereſſen des Stücks drehen, ſcheint
auf den erſten Blick eine für den Schauſpieler höchſt lohnende Auf=
gabe
zu bieten, bei Licht beſehen ſtellt ſich das doch etwas anders
heraus. Navarra iſt wohl ideeller, aber nicht eigentlich dramatiſcher
Mittelpunkt des ganzen. Um letzteres zu ſein, hätte Lindner ihm
doch zu einem ſelbſtſtändigen Eingreifen in die Handlung verhelfen
müſſen, das geſchieht aber nirgends; Heinrich wird geſchoben, ſchiebt
aber ſelbſt nicht, und die Brutusmaske erweiſt ſich ohne den ge=
ringſten
Nutzen. Beiläufig bemerkt, iſt dieſe und namentlich die
aus ihr erfolgende Liebeler mit der Gräfin Fontanges ein Motiv,
das flüchtig an Fieskos Verſtellung und ſeine Beziehung zur Im=
periali
gemahnt. In der Scene des 3. Aktes, in welcher Heinrich
in den Gemächern der Gattin vor den Schrecken der Bartholomäus=
nacht
bewahrt bleibt, hat der Dichter ſeinen Helden, trotz aller hoch=
tönenden
Redensarten, zu einer recht kläglichen Rolle verurteilt.
Die ähnliche Situation iſt in Meyerbeers Hugenotten' ungeachtet
ihres opernhaften Charakters, ungleich wahrer und edler hingeſtellt.
Wenn nun Navarra vollends gegen den Schluß des Aktes, wo das
Gemetzel faſt ſein Ende erreicht hat, aus dem Hintergrunde ſtürzt
mit den Worten: Hier bin ich, um mein Weib zu ſchützen
gerät die Dichtung, für einen Moment wenigſtens, an jenen Punkt,
wo das Pathetiſche ins Komiſche umzuſchlagen droht. Herr Edward,
der ſich mit gewohntem Fleiß und Verſtändnis in den Geiſt ſeiner
Partie verſenkt hat, vermochte uns mit ſeiner Darſtellung auch nicht
vollſtändig über das Unzulängliche und Unbefriedigende der ganzen
Figur hinwegzuhelfen. In einer außerordentlich mißlichen Lage
befindet ſich Navarra z. B. in der letzten Scene, wo er zum ſterben=
den
Könige gerufen wird, um aus ſeinen Händen die Krone Frank=
reichs
zu empfangen, auf welche ſich nunmehr alle ſeine Gedanken
ſammeln müſſen, und doch iſt vor wenigen Augenblicken Marga=
rethe
verſchieden, die ihm im Sterben ihre Liebe bekannte. Die ſo
in zwei ſich ausſchließende Empfindungen geteilte Seele Heinrichs
kommt in Lindners Sprache nicht zu ihrem vollem Recht. Der
Herrſchaftsgedanke gewinnt über das rein menſchliche Gefühl die
Oberhand, ohne daß uns der Dichter durch das Vorhergehende zu
verſtehen gegeben hätte, daß dieſer das Grundelement von Heinrichs
Weſen bildete. Jeder Schauſpieler wird Mühe haben, in dieſer
Scene, die Schwierigkeit zu beſiegen, welche darin liegt, daß dem
Navarra der laute Schmerzensausbruch, den wir von ihm erwarten,
nicht geſtattet iſt, dagegen in vollem Maße das Gefühl der Freude
und Siegesgewißheit, das ihn bei der Beſitznahme der Krone er=
greift
. Herr Edward paſſierte dieſe gefährliche Klippe äußerſt
geſchickt. Von den Nebenfiguren beanſpruchen noch Heinrich Guiſe
und der Admiral Coligni eimges Intereſſe. Die Wiedergabe des
erſteren dürfte kaum zu verfehlen ſein. Herr Hacker gab ſie mit
dem ihr zukommenden Trotz und Feuer.
Coligni greift leider
zu wenig in die Handlung ein. Die Scene mit dem König Karl,
die einzige, in der er zu Bedeutung kommt, hat im Organismus
des Dramas keine Stelle und macht im übrigen den Eindruck einer
matten Abſchrift von jenem in der Weltlitteratur einzig daſtehenden
Auftritt zwiſchen Marquis Poſa und König Philipp. Wenn Lindner,
Um die nervöſen Schauer des 3. Aktes noch zu verſtärken Coligni
als Geiſt wiederkehren läßt, ſo konnte er ſich für ſolches Verfahren
ohne Zweifel auf Vorbilder berufen, nur mit dem Unterſchiede, daß
die Geiſter der Abgeſchiedenen, wie ſie uns aus den Tragödien
Shakeſpeares (Macbeth) und Schillers (Jungfrau v. Orleans) ent=
gegentreten
, immer in tiefere notwendigere Beziehung zu den Vor=
gängen
ſtehen als dies bei Coligni der Fall iſt. Herr Dalmonico
ſtellte in Haltung und Maske den biederen Feldherrn höchſt würdig
dar. Sehr wenig hat Lindner für den Cardinal übrig gehabt.
Herr Knispel vertrat denſelben mit üblicher Pflichttreue.

Frud und Verlaa: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.