Darmstädter Tagblatt 1887


16. September 1887

[  ][ ]

Aoennementsprei=
vlertelährlich
1 Mark 50 Pf. mc.
Bring=rlohn. Anzwürt werden von
alle Poſtümtern Beſtellungen ent=
e
7engenommen zu 1 Mark 50 Pf.
pw Quantal unrck Pohauſichlagz

150. Jabrgarg.
Mit der= Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.

Iuſerate
werdenangenommen: in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
mBeſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 12. ſowie auswärts
von allen Annoncen=Eppeditionen.

Amtliches Organ
fuͤr die Behannkmachungen des Großh. Ereisamts, des Großh. Polizeiamts und ſümmtlicher Behörden.

Ne 181.

Freitag den 16. September.

1887.

O r d n u n
für das Schlachtweſen in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.

Auf Grund der Art. 189 und 325 des Polizeiſtraf=
geſetzes
und des Art. 56 des Geſetzes vom 13. Juni 1874,
die Städte=Ordnung betr., wird nach Anhörung der Stadtver=
ordneten
=Verſammlung mit Genehmigung Großh. Miniſteriums
des Innern und der Juſtiz vom 27. Juli 1887 zu Nr.
M. J. 16211 für den Bezirk der Haupt= und Reſidenzſtadt
Darmſtadt verordnet, was folgt:
I. Polizeiliche Beaufſichtigung.
8 1.
Das Schlachtweſen und der Fleiſchverkauf in der Haupt=
und Reſidenzſtadt Darmſtadt, die zur Schlachtung und Verar=
beitung
des Fleiſches benutzten Räume, ſowie die Fleiſchverkaufs=
ſtätten'
unterliegen in ihrem ganzen Umfang der polizeilichen
Beaufſichtigung.
II. Transport des Schlachtviehs.
8 2.
Das Schlachtwieh iſt beim Transport gehörig zu ver=
wahren
.
Zum Führen von Großvieh dürfen, unter Ausſchluß der
Lehrlinge, nur Gehülfen der betreffenden Metzger, ſowie andere
Perſonen nicht unter 18 Jahren verwendet werden. Das
gleichzeitige Mitführen des Schlachtkarrens durch dieſelben Per=
ſonen
iſt verboten.
Bullen müſſen beim Transport durch mindeſtens einen
vom Kopfe nach dem rechten Vorderbein anzubringenden Strick
gebunden, ſowie mit Wurfſtricken verſehen ſein und mindeſtens
durch zwei erwachſene Perſonen geführt und beaufſichtigt
werden.
Das Kleinvieh iſt auf, jede Thierquälerei ausſchließenden
Wagen zu fahren und darf nicht durch die Stadt getrieben
werden.
8 3.
Das Hetzen des Schlachtviehs durch Hunde, ſowie über=
haupt
der Transport des Schlachwviehs mittelſt Anwendung von
Hunden iſt nach Art. 320 des Polizeiſtrafgeſetzes unterſagt.
8 4.
Für den Transport des an den Bahnhöfen ankommenden
Viehs nach dem Schlachthauſe kann das Großh. Polizeiamt
beſondere Routen innerhalb der Stadt beſtimmen.
III. Schlachthauszwang.
8 5.
Alles Schlachtvieh darf nur im ſtädtiſchen Schlachthauſe
geſchlachtet werden. Nur für das Schlachten von Pferden

kann, ſo lange ein geeigneter Raum nicht vorhanden iſt, der
Betrieb beſonderer Schlachthäuſer geſtattet, bezw. angeordnet
werden.
8 6.
Abgeſehen von Pferdeſchlachtungen iſt eine Aysnahme von
dem obigen Zwange nur mit polizeilicher Erlaubnis in Noth=
fällen
, oder hinſichtlich ſolcher Schlachtungen zuläſſig, welche
von Privaten zur ausſchließlichen Verſorgung des eigenen Haus=
haltes
vorgenommen werden.
Diesbezügliche Geſuche ſind bei dem zuſtändigen Revier=
polizei
=Commiſſär vorzubringen, welcher ermächtigt iſt, die
nachgeſuchte Erlaubniß zu ertheilen.
IV. Fleiſchbeſchau.

8 7.
Zur Ausübung der Fleiſchbeſchau iſt ein Fleiſchbeſchauamt
beſtellt, beſtehend aus einem approbirten Thierarzte als Vor=
ſtand
und einer dem Bedürfniß entſprechenden Anzahl von
Fleiſchbeſchauern. Das Fleiſchbeſchauamt unterſteht Großh.
Polizeiamt. In techniſcher Beziehung unterliegt das Fleiſch=
beſchauperſonal
der Ueberwachung des Kreisveterinärarztes und
des Kreisarztes gemäß der Beſtimmungen der Fleiſchbeſchau=
Ordnung vom 10. April 1880. Ingleichen gelten die Vor=
ſchriften
dieſer Verordnung auch in Bezug auf die Beſtellung
der Fleiſchbeſchauer und die Disciplinarbefugniß über
dieſelben.
Den Fleiſchbeſchauern iſt jedes Rebengeſchäft im Schlacht=
haus
unterſagt.
Die Schau der zum Schlachten beſtimmten Pferde hat
ſtets durch den hierzu beſtimmten Thierarzt zu erfolgen.
8 8.

Der Fleiſchbeſchau ſind alle Schlachtthiere, inſoweit ſie
nicht von Privatperſonen zur ausſchließlichen Verſorgung des
eigenen Haushalts geſchlachtet werden, unterworfen.
8 9.
Die Beſichtigung vor dem Schlachten darf nur in Noth=
fällen
, d. h. nur dann unterbleiben, wenn Thiere wegen plötz=
lich
eingetretener Unglücksfälle geſchlachtet werden müſſen und
ein Aufſchub der Schlachtung zur Folge haben würde, daß
deren Fleiſch gar nicht, oder nur bedingungsweiſe als Nahrungs=
mittel
für Menſchen verkauft werden kann.
8 10.
Die Fleiſchbeſchau wird, Nothfälle ausgenommen, nur im
Schlachthauſe ausgeübt und darf vor der inneren Beſichtigung
597

[ ][  ][ ]

2264
Nr.
kein Fleiſch oder Eingeweide des Viehs aus dem Schlachthauſe
entfernt oder beſeitigt werden.
8 11.
Die Schweine ſind zum Zweck der inneren Beſichtigung
zu ſpalten. Damit keine Schweine der Beſichtigung nach dem
Spalten entzogen werden können, darf kein Schwein bezw.
keine Schweinshälfte aus dem Schlachthauſe verbracht werden,
bevor dieſelbe zum Zeichen der ſtattgehabten Beſichtigung am
Hinterbein mit dem Stempel des betreffenden Fleiſchbeſchauers
geſtempelt iſt.
V. Schlachthausordnung.
8 12.
Die Hausordnung im Schlachthaus wird von dem ſtädtiſchen
Schlachthausverwalter gehandhabt. Derſelbe wird hierbei durch
die Fleiſchbeſchauer und die Officianten des I. Polizeireviers
unterſtützt. In allen die Hausordnung betreffenden Streitfällen
ſteht dem Schlachthausverwalter die Entſcheiduͤng zu.
8 13.
Der Zutritt zu dem Schlachthauſe iſt nur den daſelbſt
Beſchäftigten, anderen Perſonen nur mit ſpecieller Erlaubniß
des Schlachthausverwalters, Kindern unter 14 Jahren gar
nicht geſtattet, auch dürfen in das Schlachthaus keine Hunde
mitgenommen werden.
8 14.
Das Rauchen und der Ausſchank geiſtiger Getränke iſt
in ſämmtlichen Räumen des Schlachthauſes verboten.
8 15.
Jede Verunreinigung des Schlachthauſes und des dazu
gehörigen Hofes iſt unterſagt.
8 16.
Das Anbinden von Vieh in dem Hofe des Schlachthauſes,
ſowie das Aufſtellen der zum Wegfahren des Fleiſches be=
ſtimmten
Karren in einer den freien Verkehr hindernden Weiſe
iſt verboten.
8 17.
Die Schlachtgerälhſchaften dürfen nicht beſchädigt und nur
zu ſolchen Verrichtungen verwendet werden, zu welchen ſie be=
ſtimmt
ſind.
8 18.
Das Schlachten des Groß= und Kleinviehs, ſowie der
Schweine hat nur in den hierzu beſtimmten Räumen zu er=
ſolgen
, ebenſo das Brühen der Schweine und Kalbsfüße in
den ſpeciell hierfür beſtimmten Räumen und Keſſeln.
In dem Schweinebrühkeſſel dürfen gleichzeitig nur 4
Schweine gebrüht werden, befinden ſich ältere Thiere darunter
nur eine entſprechend kleinere Zahl.
8 19.
Aller bei dem Schlachten ſich ergebender Unrath, ſowie
alle nicht verwendbaren Abfälle ſind ſofort auf die Dünger=
ſtätten
, oder ſan einen ſonſt hierfür zu beſtimmenden Ort zu
verbringen. Eingeweide, Därme, Fett, Knochen, Häute und
Klauen, ſowie andere Abfälle aller Art müſſen ſpäteſtens am
Abend des betxeffenden Schlachttages aus dem Schlachthauſe
ntfernt werden.
8 20.
Die Entleerung und Reinigung der Magen und Gedärme
darf nicht in den betreffenden Schlachträumen erfolgen, ſondern
nur in dem hierfür ſpeciell hergerichteten und beſtimmten Raum
(Kuttlerei, Kaldaunenwäſche). Magen und Gedärme von Groß=
vieh
muß vor der Reinigung in der Kuttlerei auf den Dünger=
ſtätten
entleert werden.
Für den Transport und die Reinigung der Eingeweide ꝛc.
ſind die hierfür ſpeciell beſtimmten Geräthe und Gefäße zu
benutzen.
8 21.
Die Metzger haben bei ihren Arbeiten im Schlachthauſe
die größte Reinlichkeit zu beobachten und müſſen alle ver=
wendeten
Gefäße und Geräthe, ſowie die benutzten Räume nach
dem Gebrauche gehörig reinigen und mit reinem Waſſer ab=

ſchwemmen. Im Unterlaſſungsfalle wird die Reinigung auf
Koſten der Säumigen durch den Schlachthausverwalter ange=
ordnet
.
8 22.
Die Vertheilung der Schlachträume und die Beſtimmung
der Reihenfolge des Schlachtens erfolgt durch den Schlacht=
hausverwalter
, deſſen Anordnungen bezüglich der Ordnung,
Ruhe und Reinlichkeit ꝛc. bei Meidung von Strafe und Aus=
weiſung
unbedingt Folge zu leiſten iſt.
8 23.
Beläſtigung Anderer in Benutzung des Schlachthauſes,
Beſchädigung desſelben und der Geräthe, Lärmen und ſonſtiger
Unfug ſind ſtreng verboten.
Jeder Meiſter hat bei ſeinen Verrichtungen im Schlacht=
hauſe
für Erhaltung der Ordnung und des Friedens und für
Förderung der Geſchäfte zu ſorgen und hierzu ſeine Geſellen,
Lehrlinge und ſonſtige verwendete Perſonen anzuhalten. Er
haftet für allen Schaden, welcher durch ſeine Leute im Schlacht=
hauſe
dem ſtädtiſchen Eigenthum zugefügt wird.
8 24.
Die Benutzung der Waſſerleitung ſteht jedem Schlachtenden
frei, nach der Reihe des Eintreffens. Geſchirre, als Ständer,
Kübel ꝛc. dürfen unter den Hahnen der Waſſerleitung nicht
ſtehen gelaſſen werden, ſondern müſſen, ſobald ſie gefüllt ſind,
hinweggenommen werden.
VI. Schlachtzeit.
8 25.
Die Benutzung des Schlachthauſes findet in der Regel
nur an den Wochentagen ſtatt, und zwar:
A. Vom 1. September bis 1. Mai von 7 Uhr Vormittags
bis 6 Uhr Abends.
b. Vom 1. Mai bis 1. September von 6 Uhr Vormittags
bis 8 Uhr Abends.
Ausnahmsweiſe kann in der Zeit vom 1. Mai bis 1. Sep=
tember
auch in der Zeit von 4 bis 6 Uhr Morgens geſchlachtet
werden. Soll dies geſchehen, ſo iſt hiervon dem Schlachthaus=
verwalter
und dem 1. Fleiſchbeſchauer vor Schluß der Schlacht=
zeit
des vorhergehenden Tages Anzeige zu machen.
8 26.
Eine Stunde vor Ablauf der Schlachtzeit darf kein Groß=
vieh
und eine halbe Stunde vorher kein Kleinvieh mehr in das
Schlachthaus eingebracht werden.
8 27.
Das Schlachten zu einer anderen als der in 8 25 an=
gegebenen
Zeit iſt nur in dringenden Fällen geſtattet.
Geſuche um diesbezügliche Erlaubniß ſind bei dem Com=
miſſariat
des l. Polizeireviers vorzubringen; der Fleiſchbeſchauer
und der Schlachthausverwalter ſind von dem Schlachtenden
rechtzeitig von der erwirkten Erlaubniß in Kenntniß zu ſetzen.
VII. Das Schlachten.
8 28.
Alles im Schlachthaus zu ſchlachtende Vieh darf nicht
früher als unmittelbar vor der Schlachtung in den Schlacht=
raum
verbracht werden. Mit der Schlachtung darf erſt dann
begonnen werden, wenn von Seiten des dienſthabenden Fleiſch=
beſchauers
nach erſolgter Beſichtigung des Thieres ein Ein=
ſp
ch gegen das Schlachten desſelben nicht erhoben wird.
8 29.
Bei der Schlachtung iſt ſchnell, ohne Quälerei, mit aller
Vorſicht und nach Handwerksgebrauch zu verfahren. Die
Feſtſtellung des Handwerksgebrauchs' erfolgt durch Großh.
Polizei=Amt nach Anhörung der Innung.
8 30.
Beim Schächten müſſen die Thiere durch ein geeignetes
Wurfzeug möglichſt raſch und ſchmerzlos in die geeignete Lage
gebracht und ſofort getödtet werden. Thiere, welche ſich wegen
Beſchaffenheit ihrer Hörner mit dem Kopf nicht ganz umlegen
können, dürfen unter keinen Umſtänden durch Einführen eines

9

9
11=
12=

[ ][  ][ ]

gebracht werden.
8 31.
Nach vollendeter Verblutung und völlig eingetretenem Tode
hat die Verarbeitung nach Handwerksgebrauch alsbald zu ge=
ſchehen
und iſt ſodann das Fleiſch ſofort aus den Schlacht=
räumen
zu entfernen.
8 32.
Das Aufblaſen von geſchlachtetem Bieh iſt verboten.
8 33.
Hat die Fleiſchbeſchau bereits vor dem Schlachten ein
Stück Vieh für ungeſund erklärt und erkannt, daß das Fleiſch
davon nicht verkauft oder genoſſen werden dürfe, ſo iſt nach
Art. 317 des Polizeiſtrafgeſetzes das Schlachten des Viehs zum
Zwecke des Verkaufs oder Genuſſes verboten.
8 34.
bald in den im Schlachthauſe befindlichen beſonders hergerich=
teten
Raum zu verbringen, in welchem dasſelbe bis zu der
von Großh. Polizeiamt getroffenen Beſtimmung aufbewahrt
wird.
8 35.
Namhaftmachung des Anſtandes verkauft werden.
Für den Betrieb der Freibank bleibt der Erlaß beſonderer
Beſtimmungen vorbehalten.
Polizei=Amtes zum Verkauf unbrauchbar zu machen und durch
den Waſenmeiſter auf dem Waſenplatz zu verſcharren.
VIII. Wiegen des Schlachtviehs.
8 36.
Alle im Schlachthaus des Handels wegen vorzunehmenden Thürpfoſten, Thüren oder Fenſtern iſt verboten.
Verwiegungen haben gegen Zahlung der feſtgeſetzten Gebühr
durch den auf Grund des 8 36 der Gewerbeordnung ernannten
im Schlachthaus verboten iſt.
Ueber jede Abwiegung iſt Wiegſchein zu ertheilen und zu
nehmen.
Andere Waagen als die der Stadt gehörigen dürſen im
Schlachthauſe nicht verwendet werden.
8 37.
werden und es iſt ſtrengſtens verboten, Thiere zur Verwiegung
anzumelden und vorzulegen, von welchen andere Theile abge=
trennt
ſind, oder Fleiſch ausgeſchnitten iſt. - Bei allen
Thieren ſind vor der Verwiegung die Bruſt= und Baucheinge=
weide
mit Ausnahme der Nieren zu entfernen.
die Funge, Luft= und Speiſeröhre zur Verwiegung. Bei Rind=
Darmſtadt, den 28. Auguſt 1887.

Nr. 181
2265
Hebels in den Rachen mit Gewalt zu vollſtändigem Umlegen 1 vieh, Schaſvieh und Ziegen ſind der Kopf einſchließlich der
Zunge und der Füße vor der Verwiegung abzutrennen. Der
Kopf iſt im Genick, die Füße am unteren Theile des Vorder=
knie
= bezw. Sprunggelenks abzutrennen.
An dem durch die Verwiegung feſtgeſtellten Gewicht wer=
den
, ſofern die Thierſtücke warm verwogen werden, bei den
Schweinen 2 kg, bei den Schafen 050 Eg, bei den Kälbern
1Eg und beim Hornvieh 4 kg von je einem Schlachthier in
Abzug gebracht.
Ix. Fleiſchtransport.
8 38.
Zum Transport des Fleiſches und der Sulzerwaaren vom
Schlachthauſe nach den Verkaufsſtätten dürfen nur reinliche und
vollſtändig geſchloſſene Wagen und Karren verwendet werden.
Wird Fleiſch in Körben, in Mulden, oder auf andere
Weiſe durch die Stadt transportirt, ſo iſt dasſelbe mit rein=
Das von der Fleiſchbeſchau beanſtandete Fleiſch iſt als= licher Bedeckung zu verſehen. Das Tragen des Fleiſches auf den
Trottoirs, ſowie das Rauchen während des Transports des
Fleiſches iſt verboten.
A. Fleiſchverkaufsſtätten.
8 39.
Auch die Arbeits=, Verkaufs= und Aufbewahrungslokale
Wird der Verkauf des beanſtandeten aber noch genießbaren 1 der Metzger und Fleiſchhändler unterliegen der polizeilichen
Fleiſches geſtattet, ſo darf dasſelbe nur auf der Freibank unter Beaufſichtigung und Reviſion und ſind dieſe verpflichiet, den
revidirenden Polizeibeamten alle Räume und Behältniſſe, in
welchen Fleiſch oder= Fleiſchwaaren bearbeitet oder aufbewahrt
werden, zu öffnen und die geſammten Fleiſch= und Wurſt=
Für ungenießbar erklärtes Fleiſch iſt auf Koſten des vorräthe einer für nothwendig erkannten Unterſuchung unter=
ziehen
zu laſſen.
8 40.
Das Aushängen ganzer geſchlachteter Thiere oder einzelner
Theile, ſowie von Metzgerwaaren vor den Häuſern, an den
8 41.
Das Feilhalten von friſchem Fleiſch darf nur im Innern
und verpflichteten Wäger zu geſchehen, dem jedes Rebengeſchäft der Läden ſtattfinden und ſind Meſſer, Waagen, Gewichte,
überhaupt alle zum Verkauf und zur Verarbeitung von Fleiſch
und Fleiſchwaaren dienenden Geräthſchaften ſtets in reinem
Zuſtande zu halten.
AI. Strafbeſtimmungen.
8 42.
Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen dieſer Polizei=
Von den zu verwiegenden Thierſtücken dürfen vor der Ver= Verordnung unterliegen, inſoweit nicht nach beſtehenden geſetz=
wiegung
nur die im Nachſtehenden bezeichneten Theile entfernt lichen Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, einer
Strafe bis zu 30 Mark.
XII. Uebergangsbeſtimmungen.
8 43.
Gegenwaͤrtige Polizei=Verordnung tritt 4 Wochen nach
ihrer Verkündigung im Amtsblatt in Kraft, mit Ausnahme
Die Schweine gelangen mit Kopf und Füßen, aber ohne der Beſtimmungen in 8 38 Pof. 2. für deren vollſtändige
Durchführung eine Friſt von 3 Monaten feſtgeſetzt wird.

Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.
[8435

A n ſ.
Gebüßren.

An Gebühren ſind bis auf Weiteres zu entrichten:
1. Für Benuhung des Schlachthauſes (Schlachtgebühr):

a. für 1 Ochſen
b. . 1 Kuh oder 1 Rind. c o2l
0,09 C. 1 Schwein 012 d. 1 Kalb, Hammel oder Schaf
II. Für die regelmäßige Beſchau: 003 a. eines Stückes Großvieh 025 b.
Kleinvieh G12 c. Pferdes, ausſchl. Weggeblhr 100

an 9.
II. Für die Beſchau außerhalb der Schlachtſtunden:
a. für ein Stück Großvieh
4 050
b. Kleinvieh
025
1V. Für das Reinigen des Schlachthauſes bei
Schlachtungen au Sonn= und Feiertagen
1,00
V. Für das Wiegen:
A. eines Stückes Großvieh
080
b.
Kleinvieh
020
VI. Für das Wegbringen und Verſcharren durch
den Waſenmeiſter:
a. eines Stülckes Großvieh
200
1,00
b. Kleinvieh

[ ][  ][ ]

Nr. 181
2266
V11. Für gleichzeitiges Abledern:
A. eines Stückes Großvieh
050
b. Kleinvieh
VIII. Für das Verſcharren allein:
100
a. eines Stückes Großvieh
050
b. eines Stückes Kleinvieh
IT. Für das Verbringen und Verſcharren ein=
050
zelner Theile
Für einen Gang nach dem Waſenplatz, auch

bei Verbringung der Theile verſchiedener
46 1,00 4, Thiere, höchſtens
4 150
Die vorſtehend aufgeführten Gebühren ſind wie folgt zu
zahlen:
a. die Gebühren sub 1 an die Stadtkaſſe;
b. die Gebühren sub I u. IIL u. V1 bis IT an die Poli=
geikaſſe
;
c. die Gebühr gub IV bis auf Weiteres an den Schlacht=
hausverwalter
;
d. die Gebühren sub V bis auf Weiteres an den Wieger.

Bekanntmachung.
In unſerem Handelsregiſter wurde
heute eingetragen:
Der Aufſichtsrath der Actiengeſell=
ſchaft
Polytechuiſches Arbeits=
Inſtitut J. Schröder hat dem
Buchhalter Heinrich Rummel zu
Darmſtadt mit Wirkung vom 1. März
1887 an Proeura ertheilt.
Darmſtadt, den 9. September 1887.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt I.
J. V.:
9033
Wagner.

Bekanntmachung.
In dem Firmenregiſter des unterzeich=
neten
Gerichts wurden folgende Einträge
vollzogen:
Am 18. Auguſt 1887.
Emil Reinhard zu Darmſtadt betreibt
daſelbſt ſeit 15. Auguſt 1887 ein Agen=
tur
= und Kohlengeſchäft unter der Firma
Emil Reinhard= er hat ſeinem Bru=
der
Julius Reinhard Procura ertheilt,
dieſer iſt berechtigt, die Firma zu ver=
treten
und zu zeichnen.
Am 27. Auguſt 1887.
Kaufmann David Iſaac zu Wies=
baden
betreibt als Inhaber einen Waaren=
abzahlungs
=Bazar zu Darmſtadt.
Am 5. September 1887.
Frau Georg Karl Joſeph Schweitzer
Wittwe zu Darmſtadt betreibt unter der
Firma J. Schweitzer neben dem
Waarengeſchäſt auch noch eine Holz= und
Kohlenhandlung, in letztere iſt ſeit 1.
September 1887 Eduard Zeitz als gleich=
berechtigter
Theilhaber eingetreten.
Das Waarengeſchäft führt Frau
Schweitzer auf alleinige Rechnung.
Am 7. September 1887.
Die Weinhandlung Heinrich Gaulé
zu Darmſtadt iſt in Folge Ablebens des
Inhabers ſeit 13. Juni 1887 auf deſſen
Wittwe Henriette, geb. Habich, mit
Activen und Paſſiven übergegangen, welche
die bisherige Firma Heinrich Gaulé fort=
führt
.
Die Procura des Sohnes Georg Lud=
wig
Gaule bleibt unverändert beſtehen.
Darmſtadt, den 13. September 1887.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt I.
J. V.:
(9034
Wagner.

Auz Edlhau,
Mathildenplatz 1.

Darmſtädter

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am 6., 7. und 8. Oktober 1887
mit Verlooſung und Prämiirung auf dem Biehmarktplatz nächſt den Bahn=
höfen
, zu welchem der Verein die geehrten Herren Züchter, Verkäufer u. Käufer
freundlichſt einladet.
Muſterung und Prämiirung von Pferden und Fohlen am 6. Oktober 1887,
Vormittags 9 Uhr, Prämienvertheilung Nachmittags 3 Uhr, wozu namhafte
Geldpreiſe und Diplome vorgeſehen ſind.
Die Verlooſung findet ſtatt am 8. Oktober, Nachmittags 4 Uhr, im
Ausſtellungsgebäude.
Zur Ausgabe kommen 20000 Looſe per Stück 2 Mark.
Gewinne: 1eleganter Wagen, Zweiſpänner, mit zwei Pferden und
complettem Geſchirr im Werthe von ca. 6000 M., 1 Reitpferd mit Sattel
und Zaum im Werthe von ca. 2000 M., 1Stuhlwagen mit einem Pferde
und Geſchirr im Werthe von ca. 1700 M. 16 Pferde oder Fohlen im
Geſammtwerthe von 10,000 M., 315 andere Gewinne im Geſammtwerthe
von 4300 M.
Den Vertrieb der Looſe haben wir dem Herrn L. F. Ohnacker in
Darmſtadt im alleinigen General Debit übergeben.
(9037
Der Darmſtädter Pferdemarkt=Verein.
Montag den 19. und Dienstag den 20. d. Mts. iſt
mein Geſchüfl
Feiertage halber geschlossen.
- Rothschilld,
vorm. L. H. Hachenburger,
14 Ludwigsſtraße 14.
(9038

[ ][  ][ ]

L
1 I

Nr. 181

588
724
882
G2
112)
244
4681
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ab’ihagal
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Hierdurch beehre ich mich die ergebene Mittheilung zu machen, daß Herr
A. J. Supp, Rathhaus hier, meine Vertretung reſp. den Verkauf meiner Mehle
und Landesprodukte nicht mehr hat und bitte ich gefl. Beſtellungen für die Folge
bei Herrn Carl Diehm & Comp., Rheinſtraße 3, machen zu wollen.
Hochachtend
Lmdwig Jumgmamm.
Bezugnehmend auf obige Annonce halten wir uns in:
Ungar. Kaiſermehl, Württemberger Kaiſerauszug, fſts.
Blüthenmehl, fſts. Suppengries, prima bahriſcher und
Württemberger Hafer, Haferſchrot, Gerſte, Gerſten=
ſchrot
, Mais, Maisſchrot, Hühner= und Taubenfutter,
Waizen= und Roggenkleien,
beſtens empfohlen.
Indem wir einem geneigten Zuſpruch entgegen ſehen, machen wir ein verehr=
liches
Publikum darauf aufmerkſam, daß wir nur die anerkannt beſte Waare bei
billigſter Berechnung verabfolgen werden.
Hochachtend
Carl Diehm & Comp. H
) egen baldiger Geſchäftsverlegung in mein Haus Ecke der Herdweg=
und Carlsſtraßen verkaufe, um den Umzug zu erleichtern, zu herab=
geſetzten
Preiſen.
No Vamboldt, Speuglermſtr.,
S
S= Beſſungen.
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iſt zu verkaufen. Näheres Exped. (9045
598

[ ][  ][ ]

2268

Nr. 181

Tricot=Kleidchen K Anzuge

in Demyohns, 3, 5 und 10
Liter, zum billigſten Tagespreiſe.
Vom 1. Oktober an ſtellt ſich der
Preis 50 Pfg. per Liter höher.
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Mömielets
ſind billig zu verkaufen.
Näheres Frankfurterſtr. 16.
[8740

aus den beſten Zechen
allurkohen zu billigſten Preiſen
liefert fortwährend Ph. Wolf, Kohlen=
handlung
, Weinbergſtr. 4, Beſſungen. (9048
Ein Faſſel=Eber und
Ferkel
zu verkaufen. Beſſ. Carlsſtr. 6. (9049
Cüglich friſche
Gothaer und Braunſchweiger Cer=
velatwurſt
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Frankfurter Würſtchen,
Wiener Würſtchen,
Teltower Rübchen
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Eliſabethenſtr. 14. (9050

9051) Schulſtraße 1
(Seitenbau Parterre) 2 Zimmer Küche,
200 Mk., gleich beziehbar.
9052) Niederramſtädterſtraße 32
parterre 3 Zimmer, 2 Entreſols und der
1. Stock, 5 Zimmer ꝛc. zu vermiethen u.
ſogleich zu beziehen.

A

9053) Ein feineres Zimmermädchen
mit guten Zeugniſſen ſucht auf Michael/
Stelle. Stellenbüreau Frau E. Bauer,
Ludwigsplatz 3, 1. Stock.
9054) Ein älteres ſowie zwei andere
Mädchen, welche in allem Häuslichen
bewandert ſind und ſehr gute Zeugniſſe
beſitzen, ſuchen Stelle. Stellenbüreau
Holſchuh, Holzſtraße 13.

9055) Ein junges, mit beſten Zeug=
niſſen
verſehenes Mädchen aus guter
Familie ſucht Stellung als Stütze der
Hausfrau in einer gebildeten Familie od.
bei einem älteren Herrn. Eintritt ſofort
möglich. Gefl. Offerten unter G. H. 100
an die Exped. d. Bl.

9056) Für ſogleich od. ſpäter ſucht
ein jgr. Kaufmann geſetzten Alters
für Comptoir oder Lager womöglich
ſelbſtſtändige u. dauernde Stellung.
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6 Off. unter L. 100 an die Exped.
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ſucht bis zum 1. Okt. Monatdienſt. Zu
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9058) Ein Mädchen empfiehlt ſich in
und außerm Haus. Waldſtr. 3 Htb. I.

8683) Geſucht aufs Ziel ein brabes
Mädchen vom Lande. Steinſtraße 26.

9059) Ein einfaches, geſetztes Mädchen,
welches ſelbſtſtändig bürgerlich kochen kann
und Hausarbeit gründlich verſteht, wird
bei hohem Lohn auf Michaeli geſucht.
Näheres Neckarſtr. 26, 2. Stock.,

6976) 12 Rheinſtraße 12
Laden nebſt Wohnung zu vermiethen.
7296) Kirchſtr. 10 ein Laden mit
Wohnung per Oktober zu vermiethen.

E

8660) Saalbauftr. 17, 1 St. h. ein
ſchön möbl. Zimmer ſofort zu beziehen.

9060) Mädchen, die kochen können,
ſowie andere brave Mädchen erhalten ſehr
gute Stelle. - Stellenbureau Röſe,
Schlltzenſtraße 14 parterre.

Ein braves Dienſtmädchen,
das kochen kann, auf Michaelis geſucht.
Auskunft bei Frau Thylmann, Heinrich=
ſtraße
15.
(9061

9062) Ein Hausburſche, welcher
ſerviren kann, geſucht. Darmſtr. 15. III.

Fründl. engl. Uuterricht ertheilt 8
Mrs. Bongough, Eliſabethenſt. 59. é=

in allen Größen und nur ſolider
Qualität.
H. Stade 4m Beer
Engros-Lager. (9046

9064) Kein Geheimmittet, ſondern ein
Votksarzneimittel im beſten Sinne des Wortes
ſind die ſeit einiger Zeit mit ſo günſtigem
Erfolge eingeführten Sodener Mineral=Paſtillen.
Bereitet unter ärztlicher Aufſicht nach einem
Verfahren, das an Zweckmäßigkeit ſämtliche
bisher bekannten übertrifft, dürfen dieſe Pa=
ſtillen
thatſächlich als eine Konzentrierung
aller in den berühmten Sodener Mineral=
quellen
enthaltenen Heilſubſtanzen angeſehen
werden. Bei ihrer Herſtellung iſt zum erſten
Male die Löſung des Problemes gelungen,
jeder einzelnen Paſtille ein wirklich genügen=
des
Quantum mineraliſcher Subſtanz
1 gegen 0,01 gr. bei den einſt ſo gerühmten
Vichh=Paſtillen! zuzuſetzen, ohne daß da=
durch
ein Zerſchmelzen herbeigeführt wird.
Die Sodener Mineral=Paſtillen haben daher
nicht nur Anſpruch auf die Bezeichnung eines
wirklichen Heilmittels, ſondern auch auf den
Namen des einzigen, das ſichere Hilfe in Aus=
ſicht
ſtellt in allen den Fällen, in denen der
Gebrauch der Quellen ſelbſt indiciert iſt, alſo
bei allen Leiden der Athmungs= und Verdau=
ungsorgane
. Die Paſtillen ſind erhältlich in
allen Apotheken, die Schachtel zu 85 Pf.

Großherzogliches Hoftheater.
Freitag. 16. September.
11. Vorſtellung in d. 1. Abonnementsabteilung.
GBlaue Karten gültig).
Lumpacivagabundus.
oder:
Das ſüderliche Kleesſatt.
Zauberpoſſe mit Geſang in 8 Akten von Reſtroy.
Muſik von A. Müller.
Perſonen:
Herr Leib.
Stellaris, Feenkönig
Fortuna
Frl. Ethel.
Frl. Beck.
Amoroſa
Herr Werner.
Lumpacivagabundus
Herr Mickler.
Myſtifar. Zauberer,
Herr Göbel.
Hilaris, ſein Sohn
Brillantine, ſeine Geliebte Frl. Wehn.
Fludribus
Herr Knörzer.
Leim, Tiſchlergeſelle
Herr Dalmonico.
Zwirn, Schneidergeſelle, Herr Sachs.
Knierim, Schuſtergeſelle, Herr Butterweck.
Pantſch, Wirt in Ulm. Herr Klotz.
Sepherl, Kellnerin
Frl. Hettwer.
Faſſel, Oberknecht
Herr Krüger.
Strudel, Gaſtwirt
Herr Hartig.

Hobelmann, Tiſchlermeiſter Herr Wagner.

Peppi, ſeine Tochter
Anaſtaſia, ſeine Nichte
Signora Palpiti=..
Laura,
ihre Töchter
Camilla,
Hackauf, Fleiſchermeiſter
Gertrude Haushälterin
Roſel, Magd daſelbſt
Ein Hauſierer,
Ein Tiſchlergeſelle
Ein Maler,
Herr von Windwachel:
Herr von Luftig
Ein Schneidergeſelle
Ein Schneiderlehrjunge
Anfang 7 Uhr.

5rl. v. Felden.
Frau Mickler.
Frl. Berl
Frl. Jungk.
Frl. Schutkh.
Herr Hedrich.
Frl. Bernhard.
Frau Kilian.
Herr Schimmer.
Herr Stork.
Herr Knispel.
Herr Hacker.
Herr Reichhardt,
Herr Fiſcher.
Frau Klein.
Ende 410 Uhr.

Sonntag. 18. September.
12. Vorſtellung in d. 1. Abonnementsabteilung.
(Blaue Karten gültig.)
Die sieilianische Vesper.
Große Oper in 5 Akten mit Ballet, von Seribe
und Duvehrier deutſch von Dräxler=Manfred.
Muſik von Verdi.

[ ][  ][ ]

2
762
22
118
1220

21
605
505
550
2

1025,

4
5)
⁄₈.
lt⁄.
82
840,

96
1s
45
1250
238
24
45
14
E12
102
2.
11.5.

2

⁄₈
124
843
WV18
1145
243
943
457
6S0
E=
2
12
14

Nr. 181
2269

Standesamtliche Nachrichten von Beſſungen
vom 8. bis 14. September 1887).
Geborene: Am 3. September: Dem Schneider Mathäus Groß,
T. Am 7.1 Dem Schreiner Emil Krach, S. Ernſt Guſtav. Am 8.:
Dem Weißbinder Friedrich Daniel Geyer, T. Johanna Bertha.
Am 13.: Dem Fabrikarbeiter Karl Friedrich Bergmann, S. Jakob.
Broklamiert als Verloste: Der Schriftſetzer Konrad Friedrich
Speyer dahier und Maria Weller zu Gaildorf in Württemberg.
Der Diener Johannes Hohl und Katharina Wächtershäuſer dabier.
Der Landwirt Wilhelm Ludwig Maurer III. dahier und Anna
Margaretha Feick von Groß=Bieberau.
Eheſchtietzungen: Am 11. September: Der Schloßermeiſter
Johann Georg Philipp Fey dahier, mit Eliſabethe Klemmer, L. des
Gaſtwirts Johann Dieter Klemmer zu Weſthofen.
Geſtorbene: Am 10. September: Die Ehefrau des Oberfeuer=
werkers
Leonhard Herle, Louiſe Margaretha Ernſtine, geb. Spiegel=
berg
. 23 J. 11 M. alt. Am 11.: Der Ofenfabrikant Johann Jacob
Alt. 68 J. 6 M. 1T. Dem Schreiner Emil Krach, S. Ernſt Guſtav,
4 T. alt. Am 12.: Der Schreinermeiſter Kaſpar Wambold, 69 J.
8 M. 22 T. alt.

Volitiſche Ueberſicht.
Deutſches Reich. Die Kaiſerin hat ihre Abreiſe von Stettin
nach Baden, welche für Donnerstag feſtgeſetzt war, auf Freitag ver=
ſchoben
; man bringt dies mit der erwarteten Ankunft des Kaiſers
von Rußland in Verbindung.
Miniſter v. Puttkamer, welcher den Manövern in Oſtpreußen
beigewohnt hatte, iſt von Königsberg nach Berlin zurückgekehrt.
Das Leiden des Staatsſekretärs v. Bötticher, welches noch eine
Badekur in Karlsbad nötig machte, ſoll nicht ganz geringfügiger
Natur ſein und Zweifel rechtfertigen, ob Herr v. Bötticher in nächſter
Zeit ſeine Arbeiten in vollem Umfange wieder aufnehmen wird.
Es iſt leider auch zu erwarten, daß die geſetzgeberiſchen Vorarbeiten
z. B. zum Altersverſicherungsgeſetz, durch die lange Abweſenheit
des Staatsſekretärs eine Verzögerung erfahren.
General Graf v. Werder iſt am Montag, gerade an ſeinem
79. Geburtstag. auf ſeinem Gute Grüſſow im Kreiſe Belgard in
Folge eines Schlaganfalles geſtorben. Seine hohen Verdienſte um
unſer Vaterland, die in der Eroberung von Straßburg und in dem
erfolgreichen Widerſtand gegen die Bourbakiſche Armee in der drei=
tägigen
Verteidigungsſchlacht an der Liſaine ihren hervorragendſten
Ausdruck gefunden haben, werden in der deutſchen Geſchichte unver=
geſſen
bleiben.
Die Baracken=Projekte für die Arbeiterſchaft an dem Nord=
Oſtſee=Kanal ſind von dem Reichsgeſundheitsamt in hygieniſcher
Beziehung geprüft worden. Nach dem Gutachten desſelben ſind
mehrfache Aenderungen an den Projekten vorgenommen worden;
unter anderem iſt bei den =, Verſammlungs= und Schlafräumen
der Luftraum, der auf den Kopf entfällt, erheblich erhöht worden.
Das württembergiſche Abgeordnetenhaus nahm am 14. mit 64
gegen 19 Stimmen das Geſetz, betreffend den Eintritt Württem=
bergs
in die Branntweinſteuergemeinſchaft, an. Dagegen ſtimmte
die Volkspartei, darunter die Abgeordneten Probſt, Schwarz und
Härle. Die Kammer wird am 15. geſchloſſen.
Am 14. wurde der bahriſche Landtag durch den Prinzregenten
Luitpold eröffnet, nachdem eine kirchliche Feier mit der größten
Pompentfaltung, wie ſie München ſeit vielen Jahren nicht geſehen,
vorausgegangen war. Die Thronrede ſagt zunächſt, daß dem Land=
tage
alsbald das Budget zugehen werde und weiſt alsdann darauf
hin, daß, ſo günſtig die Finanzlage des Landes auch ſei, die Ueber=
ſchüſſe
des Budgets doch unzulänglich zur dauernden Befriedigung
der ſich ſteigernden Reichs= und Staatsausgaben ſeien. Darum
werde Bayern dem Anſchluß an die Branntweinſteuergemeinſchaft
ich nicht entziehen können, ſo ſehr auch bei aller Vertragstreue für
das Reich der Fortbeſtand des Reſervatrechts dem Lande am Herzen
liege. Es ſei zu hoffen, daß der Landtag Bayerns den Beitritt bis
zum 1. Oktober ermögliche, um ſchwere wirtſchaftliche Nachteile ab=
zuwenden
. Der Eintritt Bayerns in die Branntweinſteuer= Gemein=
ſchaft
ermögliche die Aufbeſſerung der Beſoldungen der Geiſtlichen,
Lehrer und der nichtſtändigen Staatsbedienſteten. Da die Förderung
des Arbeiterwohles eine hochbedeutende Staatsaufgabe, ſer Bedacht
genommen auf die Gründung einer Invaliden= und Hinterbliebenen=
Verſorgungskaſſe für die ſtändigen Staatsbahnarbeiter. Die Be=
förderungsverhältniſſe
und die Bezüge der Angeſtellten bei den Ver=
kehrsanſtalten
ſollen gebeſſert, neue Lokalbahnen gebaut, die land=
wirtſchaftliche
Geſetzgebung ausgebaut, das Reichsgeſetz über die
Unfall= und Krankenverſicherung ausgeführt, der Artikel 18 der Ver=
faſſung
abgeändert werden.
Heſterreich=Angarn. Der Miniſter des Aeußern, Graf Kalnoky,
reiſte am 14. abends mit ſeinem Sekretär, Baron Aehrenthal, von
Wien ab zum Beſuch des Reichskanzlers Fürſten Bismarck nach
Friedrichsruh, wo er mehrere Tage verweilen dürfte.
Bei den böhmiſchen Landtagswahlen im Großgrundbeſitz am
14. erſchienen die deutſcheliberalen Wähler nicht. Die Kandidaten
der feudal=ezechiſchen Liſte wurde einſtimmig gewählt.

Die Ergebniſſe der Landtagswahlen in Böhmen laſſen ſich. ob=
wohl
noch kein amtlicher Bericht vorliegt, nünmehr überſehen. Hiek=
nach
haben die Deutſchen 5 Mandate an die Czechen verloren, die=
jenigen
der Handelskammern in Prag und Pilſen; die deutſchen Mit=
glieder
der genannten Handelskammern zogen es vor, ſich an der
Wahl gar ncht zu beteiligen und das Feld freiwillig den Ezechen
zu überlaſſen, welche, Dank der Begünſtigung durch die Regierung,
in beiden Handelskammern überdies ſchon die Mehrheit beſaßen.
Sonſt ſind aber durchweg die deutſchliberalen Abgeordneten gewählt
worden und erfüllt es mit beſonderer Genugthuung, daß der An=
griff
der feudal=ezechiſchen Schwarzenberg=Partei auf den Berg=
reichenſteiner
Bezirk ſo glänzend abgeſchlagen wurde. Alle Ge=
wählten
werden, wie bekannt, dem böhmiſchen Landtag wiederum
fern bleiben, da die deutſchen von ihren ezechiſchen Gegnern nicht
das geringſte Entgegenkommen zu erwarten haben; für die Deutſch=
böhmen
ſind mit dieſer parlamentariſchen Abſtinenzpolitik nicht ge=
ringe
materielle Opfer verknüpft, die aber die deutſche Wählerſchaft
entſchloſſen iſt, freudig zu tragen.
Im ungariſchen Honvedminiſterium ſind großartige Defrau=
dationen
entdeckt worden, infolge deſſen verſchiedene daſelbſt beſchäf=
tigte
Offiziere verhaftet wurden.
Die Stadtvertretung Villachs beſchloß einſtimmig, ihr Bedauern
darüber auszuſprechen, daß Fürſtbiſchof Kohn den von der Geſchichte
mit Fluch beladenen Jeſuitenorden zur Erziehung der Geiſtlichkeit
herbeiziehe, ezechiſche Theologen berufe und die floveniſch=klerikale
Hetzpartei unterſtütze.
Franſtreich. Daß demnächſt heftige Angriffe gegen die gegen=
wärtige
Regierung bevorſtehen, darauf deutet ein bevorſtehendes
Manifeſt des Grafen von Paris hin, worin derſelbe darlegt, was
ſeine Monarchie bringen würde. Wie es heißt, ſoll am 16. auch
ein Manifeſt vom Prinzen Viktor erſcheinen.
Wenn keine unvorhergeſehenen Ereigniſſe eintreten, wird Präſi=
dent
Grevy erſt am 8. Oktober ins Eliſee zurückehren.
Der Budgetausſchuß iſt auf den 16. September zuſammenberufen
worden, um unverzüglich über Rouviers Budgetvorlagen Beſchluß
zu faſſen.
Zum Nachfolger de Saneys, des franzöſiſchen Militärattaches
in Berlin, iſt der Kommandant Hue, gegenwärtig Militärattachs
in Liſſabon auserſehen.
Am 13. abends gab General Breart ſeinen höheren Offizieren
in Villefranche ein Feſtmahl, wobei er eine Rede hielt, die mit den
Worten ſchloß. Wir kennen unſere Stärke, Frankreich kennt ſie
ſetzt auch, und ich habe noch die zwei Worte hinzuzufügen: Wir
ſind bereit und wartenl Cales, Deputierter und Bürgermeiſter
von Villefranche, antwortete: Ich erhebe mein Glas zu Ehren des
17. Armeecorps und trinke jetzt auf die ganze franzöſiſche Armee,
auf die Armee als höchſte Hoffnung des Vaterlandes, auf die Armee,
die uns Vergeltung bringen ſoll und bringen wirdl Zählen Sie
auf uns, wie wir auf Sie zählen. Zweifel giebt es fortan nicht
mehr! Gottlob, wir haben die Augen aufgethan, wir wagten die
Vergeltung zu erhoffen jetzt erwarten wir ſie mit Ungeduld!
Engkand. Das Oberhaus erledigte am 14. das Finanzgeſetz in
dritter Leſung.
Dänemark. Der Kaiſer von Rußland beſuchte am 14. die
Schweſtern der Königin in Helſingoer und kehrte um 6 Uhr abends
nach Fredensborg zurück.
Deroulede verſuchte in den letzten Tagen wiederholt, beim Zaren
eine Audienz zu erlangen, jedoch vergebens. Am 14. reiſte er von
Kopenhagen nach Havre ab.
Itakten. Die Riformar erklärt die Nachricht für unbegründet,
daß die Ernennung eines Miniſters des Aeußern bereits vollzogen
ſei. Mitte Oktober ſollen die öſterreichiſch=ungariſchen Vertreter
zu den Verhandlungen über die Erneuerung des Handelsvertrags
in Rom eintreffen.
Türſtei. Die Pforte ſtellte die Auszahlung der Beamtengehälter
für den Monat Auguſt ein, um die fällige Rate für die Mauſer=
gewehre
aufzubringen. Mit der Ottomanbank, welche die Zahlungen
an die auswärtigen Vertretungen der Pforte eingeſtellt hatte, ſchweben
Verhandlungen.
Vereinigte Staaten. Der oberſte Gerichtshof von Illinois hat
das Geſuch der verurteilten Anarchiſten von Chicago um Einleitung
eines neuen Prozeſſes verworfen und das erſte Urteil beſtätigt. Die
Hinrichtung der zum Tode verurteilten Anarchiſten findet am 11.
November ſtatt.

Aus Stadt und Land.
Darm ſtadt. 16. September
Die D. 8tg. erhält aus Romrod, 15. September, nach=
ſtehende
Privatdepeſche: J. Gr. H. Prinzeſin Victoria, Prinzeſſin
Ludwig von Battenberg, ſind geſtern nach der Tafel, begleitet von
Freifrau von Schenck, von hier nach Darmſtadt abgereiſt. Zur
Lafel waren General von Schlotheim mit Oberſtlieutenant von
Klietzing von Alsfeld, Oberſtlieutenant von Naſo, Major von Sanden
und Rittmeiſter von Roſen aus dem nächſtliegenden Hell eingeladen.
S. H. der Fürſt Alexander, welcher ſich zum Beſuch des Baron
Riedeſel nach Altenburg begeben hatte, kehrte abends hierher zurück

[ ][  ]

Nr. 181
2979
Die geſtrige Stadtverordnetenverſammlung wurde durch die und Altertumsvereine begrüßte Stadtrat Friedel GVerlinh die Teil=
Mitteilung des Herrn Oberbürgermeiſter Ohly eröffnet, daß Herr nehmer und übertrug nach der Mitteilung, daß der Großherzog mit
J. C. Heß abermals eine Eingabe um Aufſtellung einer Plakat= Rückſicht auf die Manöver das ihm angetraͤgene Präſidium durch
tafel eingereicht habe: die Eingabe geht an die Verkehrskommiſſion. das Hofmarſchallamt dankend abgelehnt habe, Provinzialdirektor
Stadtv. Heß hatden drinalichen Antrag eingebracht, die Front des neuen Küchler den Vorſitz der Verſammlung. Provinzialdirektor Küchler
an Stelle des Hegendörfer'ſchen Hauſes zu erbauenden Gebäudes im In= wie auch hierauf Oberbürgermeiſter Dr. Oechsner hießen in warmen
tereſſe der Freilegung der Stadtkirche um einige Meter zurück zu rücken. Worten die Verſammlung in Mainz willkommen und ſprachen die
Hierzu bemerkt Herr Oberbürgermeiſter Ohky. daß er ſich der Anſichtl Hoffnung aus. daß ſowohl das Reſultat der Generalverſammlung
nicht verſchließen köͤnne, datz die Niederlegung des Hauſes einen erfreu= ein ſegensreiches ſein, wie auch der bewährte Gaſtſinn der Mainzer
lichen Anblick auf die Stadtkirche gewähre, er bedauert, daß die und die bekannte Liebenswürdigkeit der Mainzerinnen eine bleibende
Angelegenheit nicht früher angeregt wurde, da die Sache doch auch Erinnerung an Mainz unter den Teilnehmern der Generalverſamm=
große
Bedenken habe, beſonders ſeien die finanziellen Opfer ſehr lung hervorrufen möchten. Nach einigen geſchäftlichen Mitteilungen
hohe. Die Herren Lehr und Hein ſchließen ſich dem Hetz'ſchen hielten ſodann Dr. Velke, Dr. Wenzel und Dr. Keller Vorträge.
Antrag an während beſonders Stadtv. Rückert, Carl Müller! Beide erſtgenannte Herren ſprachen über die ſtädtiſche Sammlungen
und Wolfskehl ſich gegen denſelben ausſprachen. Der Antrag und Dr. Keller über römiſche und fränkiſche Bewaffnung. Nach
wird gegen 4 Stimmen abgelehnt.
Ein Statut für das gelegentlich des 50jährigen Jubiläums der
techniſchen Hochſchule von der Stadt geſtiftete Stipendium wird
nach kurzer Beratung der Hauptſache nach in der vorgeſchlagenen geſtern nachmittag die Teilnehmer der Generalverſammlung des
Faſſung genehmigt. Ein Geſuch der Firma Heyl Sohn um Oktroi= Geſamtvereins der deutſchen Geſchichts= und Altertumsvereine zu
rückvergütung von ausaeführtem Branntwein und Liqueur hat die An= einem Feſteſſen im Kaſino Hof zum Gutenberg;. Unter Anweſen=
hörung
verſchiedener Sachverſtändigen erfordert, welche ſich ſämtlich l heit von etwa 80 Teilnehmern nahm dieſer Teil der Generalver=
gegen
das Geſuch in der vorliegenden Form ausſprachen. Das ſammlung einen ſehr anregenden und animierten Verlauf. Den
Geſuch wird dah r abſchläglich im Einklang mit dem Beſchluſſe der l langen Reigen der Toaſte eröffnete Dr. Friedel von Berlin mit
Finanz=Kommiſſion beſchieden.
Ein Geſuch um Oktroirückvergütung auf Kleie giebt zu längeren) Provinzialdirektor Küchler, der auf den Geſamterein der deutſchen
Auseinanderſetzungen Veranlaſſung, welche mit dem Beſchlutßz endigen ! Geſchichts= und Altertumsvereine ſowie deſſen Beſtrebungen toaſtete.
ſogenannte rohe Kleies für die Folge oktroifrei zu laſſen. Die Weiter toaſtirte Senator Römer von Hildesheim auf die Stadt
Einrichtung einer Dampfheizung mit Niederdruck für das neu zu Mainz, Prof. Keller auf die Vertreter der Regierung und der Stadt,
erbauende Schulhaus auf dem Ballonplatz wird dem Antrag der l Oberbürgermeiſter Dr. Oechsner auf die Begründer des deutſchen
Baukommiſſion entſprechend der Firma Mörlin in Stuttgart um Reichs, den Kaiſer, die Fürſten und das Volk, Geheimerat Prof.
den Preis von 13000 M., inel. der Nebenarbeiten übertragen, wobei Virchow auf Prof. Lindenſchmitt, Dr. Wenzel auf Virchow, Schlie=
von
dem Referenten der Baukommiſſion Herrn Rückert beſonders mann und Dr. Evans (London). Den Schluß der Toaſte machte
betont wird daß die genannte Firma ſchon mehrere Heizeinrich= Schliemann der, mit der Mitteilung, daß er die zweite Hälfte ſeiner
tungen in Darmſtadt zur großen Zufriedenheit ausgeführt habe.
Der folgende Punkt der Tagesordnung Vertragsentwurf der Reichshauptſtadt in Berlin als Geſchenk überwieſen, auf Mainz
Beſſunger Kömmiſſion die Vereinigung Beſſungens mit Darmſtadt= und deſſen Beſtrebungen für die Altertums= und Geſchichtswiſſen=
hatte
zählreiche Beſſunger Einwohner herbeigezogen. Die Verhand= ſchaft toaſtirte. Der heutige Tag iſt Sektionsſitzungen und Nach=
lungen
waren bei Schlüß des Blattes noch im Gange.
Die Stadtverordneten=Verſammlung beſchloß in der Beſſunger
Vereinigungsfrage in Uebereinſtimmung mit ihrer Kommiſſion in Schlaganfalls geſtorben.
Unterhändlungen auf Grund des Entwurfs der Beſſunger Kommiſſion
nicht einzutreten, ſprach dagegen ihre Geneigtheit aus, auf Grund Theodor Viſcher, welcher in Gmunden zu Beſuch weilte, iſt daſelbſt
des gemeinſamen Entwurfs vom 27. Dezember v. J. mit der Bürger=
meiſterei
Beſſungen weiter zu verhandeln.
- Repertoire=Entwurf des Großh. Hoftheaters. Sonntag, 18.
September: Die ſicilianiſche Vespern. Dienstag, 20. September: James=Palaſt wurde geſtern die Ausſtellung der Geſchenke, welche
Des Meeres= und der Liebe Wellen.- Trauerſpiek von Grillparzer). die Königin zu ihrem Jubiläum erhalten hat, dem Beſuch des Publi=
Neu einſt. Donnerstag, 22. September:Der Troubadour:. Frei= kums geöffnet. Fünf große Säle ſind mit den Geſchenken vollſtändig
tag, 23. September: Der Kaufmann von Venedig
Die Reichspoſtverwaltung hat das Erſcheinen neuer Formu= der indiſchen Fürſten. Der Maharajah von Travancore hat zwei
lare für Packetſendungen nach dem Auslande angekündigt. Dieſe 5 Fuß lange Elephantenzähne geſandt. welche auf einem Geſtell von
Karten ſind mit einem Vordruck für etwaige Angaben des Wertes Ebenholz befeſtigt ſind, während die Gabe des Thakore von Morvi
und der Nachnahmeſendung verſehen und gleichzeitig auf hellerm aus reich mit Gold, Silber und Edelſteinen geſchmückten Pferde=
Kartonpapier als die bisherigen gedruckt, doch können die letzteren geſchirren beſteht. Das Geſchenk des Rao von Cutch bilden ſechs
aufgebraucht werden.
2 Die Erneuerung des Trottoirs in der Wilhelminenſtraße hat ſchen Geſchenken verdienen hervorgehoben zu werden das des Ma=
ſich
ſeither auf das Trottoir an dem Palais und dem Palaisgarten harajah von Kuch Behar, ein prächtig geſchnitzter Kaſten aus Elfen=
nicht
erſtreckt. Da gerade dieſes Trottoir mit ſeinen zerbrochenen bein; das des Nawab Osman Jah Bahadur, eine Anzahl ſilberner
Sandſteinplatten der Erneuerung dringend bedarf, ſo wäre die Vaſen, Leuchter und Käſten; das des Thakore von Limri, zwei
baldige Inangriffnahme desſelben dringend erwünſcht. Dem Ver=1 ſilberne Vokale und ein Paar Becher. In einem anderen Saale
nehmen nach ſoll die Finanzbehörde die ihr zugeſchobene Herſtel= ſind die Geſchenke der europäiſchen Fürſtlichkeiten aufgeſtellt. Wir
lungspflicht abgelehnt haben. Ob dies richtig iſt, möchten wir be= bemerken hier den nach den Zeichnungen der deutſchen Kronprinzeſſin
zweifeln - unter allem Umſtänden darf man aber das Publikum aus getriebenem Silber angefertigten auf einem Einhorn und Löwen
unter derartigen Kompetenzſtreitigkeiten nicht leiden laſſen.

Immobilienverkäufe. Zu der in geſtr. Nr. d. Bl. enthaltenen Königin, die italienſche Landſchaft, die Lagunen von Chrozzio dar=
Notiz betreffend den Verkauf der von Sr. Großh. Hoheit dem ſtellend, welche der Prinz und die Prinzeſſin von Wales gewidmet
Prinzen Wilhelm bewohnten Villa und der Villa an der äußeren haben, das marmorne Reliefbildnis des Kaiſers Wilhelm und der
Ringſtraße Nr. 110, beide Herrn Rentner Felſing gehörend, tragen Kaiſerin Auguſta, ein Geſchenk des deutſchen Kaiſerpaares. Der
wir noch nach, daß der Preis für erſtere 90000 M für letzkere König der Belgier und der König und die Königin von Dänemark
40 000 M. betrug. Beide Beſitzungen wurden durch Vermittlung haben ſilberne Vaſen geſandt, der Khedive ein herrliches Halsband
des Immobilien=Senſal Wilh. Glücklich in Frankfürt an Herrn und Ohrringe, der Papſt ein kunſtvolles die Poeſies darſtellendes
Direktor Heinrich Krauße in Mainz verkauft.
J. Mainz. 14. Sept. Laut Präſenzliſte waren zu der heutigen Kaiſerin Eugenie und ein aus poliertem Stahl angefertigter Tafel=
allgemeinen
Verſammlung der Generalverſammlung des Ge= ſ aufſatz das der Hofbeamten. Von den von Pribaten geſpendeten
ſamtvereins der deutſchen Geſchichts= und Aktertums= Geſchenken möge das von Richmont gemalte Bild Lord Salisburhs,
vereine im Akademieſaale des Kurfüſtlichen Schloſſes hier zwei= ein Geſchenk des Premierminiſters und der von Lord und Lady
hundert und einige Teilnehmer erſchienen. Unter den auswärkigen Rotſchild überreichte koſtbare Blumenſtand erwähnt werden.
Teilnehmern befanden ſich, wie geſtern ſchon angedeutet, Profeſſor
Dr. Virchow und Schliemann, welch letzterer bei ſeinem Erſcheinen Erkrankungen in Meſſina. In der Nacht vom 10. zum 11. ſtarben
in dem Akademieſaal von lautem Beifall begrüßt und nach einem dort 30 Perſonen an der Seuche, darunter vier Laſtträger, die, wie
Ehrenſitz geleitet wurde. Neben den Mitgliedern des Altertums. es heißt, ein von Bombay kommendes engliſches Schiff haben aus=
vereins
nahmen von hier Biſchof Dr. Haffner, Domkapitular Dr. laden helfen, an deſſen Bord bei der Ueberfahrt Cholerafälle feſt=
Moufang, Provinzialdirektor Küchler, Oberbürgermeiſter Dr. Oechsner, geſtellt worden ſeien. Vom 11. zum 12. ſind in Meſſina 60 Fälle.
verſchiedene Stadtverordnete und mehrere höhere Offiziere teil. darunter 40 mit tötlichem Ausgange vorgekommen. Viele Bewohner
Namens des Vorſtandes des Geſamtvereins der deutſchen Geſchichts=

Schluß fand noch eine Beſichtigung der ſtädtiſchen Sammlungen ſtatt.
J. Mainz, 15. Sept. Nach Erledigung des geſchäftlichen Teils
über welchen wir bereits berichtet haben - verſammelten ſich
einem Hoch auf den Kaiſer und den Großherzog. Dann folgte
wertvollen Sammlung von den Ausarabungen in Troja auch der
mittag Beſichtigung der Stadt und ihrer Baudenkmäler gewidmet.
München, 14. Sept. Profeſſor Brinz iſt geſtern infolge eines
Wien, 14. September. Der achtzigjährige Aeſthetiker Friedrich
geſtorben.
London, 13. September. Jubiläumsgeſchenke. Im St.
gefüllt. In dem erſten befinden ſich die äußerſt wertvollen Gaben
aus gediegenem Silber gefertigte Candelaber. Von anderen indi=
ruhenden
Tafelaufſatz, das Geſchenk der Kinder und Enkel der
Moſaik. Eine von Hebert gemalte Ophelia bildet die Gabe der
Berichte aus Italien beſtätigen die Zunahme der Cholera=
verlaſſen
die Stadt.

Pruck und Berlaa: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.