150. Jahrgang.
Abgnnement=preis
Inſerate
vlerteljſährlich 1 Mark 50 Pf. incd.
Bringerlohn. Auswärts werden von
allen Poſtumtern Beſtellungen
ent=
egengenommen zu 1 Mark 50 Pf.
pw Quartal uch. Poſtauſihlagz
Mit der Sonntags=Beilage:
2Aſttelep zuttrquitunhbotult.
werdenangenommen: in Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23,
in Beſſungen von Friedr. Blößer,
Holzſtraße Nr. 12, ſowie auswärts
von allen Annoncen=Expeditionen.
Amtliches Organ
für die Bekannkmachungen des Großh. Kreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
Freitag den 2. September.
Ne 171.
1887.
Betreffend: Bezirks=Lehrerconferenz.
Darmſtadt, am 30. Auguſt 1887.
Die Großherzogliche Kreis=Schul=Commiſſion Darmſtadt
an die Schulvorſtände des Kreiſes.
Die nächſten Bezirks=Conferenzen der Volks=Schulehrer des Kreiſes Darmſtadt finden nochmals vereinigt ſtatt
Donnerstag den 8. September Vormittags 10 Uhr,
in dem Turnſaal der Mädchen=Mittelſchule dahier. Die Tagesordnung iſt bekannt. Sie wollen Ihre Lehrer und Lehrerinnen
von Vorſtehendem rechtzeitig in Kenntniß ſetzen.
In Vertretung:
Dr. Zeller.
[8434
O r d n u n
für das Schlachtweſen in der Haupt= und Reſidenzſtadt Darmſtadt.
Auf Grund der Art. 189 und 325 des
Polizeiſtraf=
geſetzes und des Art. 56 des Geſetzes vom 13. Juni 1874,
die Städte=Ordnung betr., wird nach Anhörung der
Stadtver=
ordneten=Verſammlung mit Genehmigung Großh. Miniſteriums
des Innern und der Juſtiz vom 27. Juli 1887 zu Nr.
M. J. 16211 für den Bezirk der Haupt= und Reſidenzſtadt
Darmſtadt verordnet, was folgt:
I. Polizeiliche Beaufſichtigung.
8 1.
Das Schlachtweſen und der Fleiſchverkauf in der Haupt=
und Reſidenzſtadt Darmſtadt, die zur Schlachtung und
Verar=
beitung des Fleiſches benutzten Räume, ſowie die
Fleiſchverkaufs=
ſtätten unterliegen in ihrem ganzen Umfang der polizeilichen.
Beaufſichtigung.
I. Transport des Schlachtviehs.
8 2.
Das Schlachtvieh iſt beim Transport gehörig zu
ver=
wahren.
Zum Führen von Großvieh dürfen, unter Ausſchluß der
Lehrlinge, nur Gehülfen der betreffenden Metzger, ſowie andere
Perſonen nicht unter 18 Jahren verwendet werden. Das
gleichzeitige Mitführen des Schlachtkarrens durch dieſelben
Per=
ſonen iſt verboten.
Bullen müſſen beim Transport durch mindeſtens einen
vom Kopfe nach dem rechten Vorderbein anzubringenden Strick
gebunden, ſowie mit Wurfſtricken verſehen ſein und mindeſtens
durch zwei erwachſene Perſonen geführt und beaufſichtigt
werden.
Das Kleinvieh iſt auf, jede Thierquälerei ausſchließenden
Wagen zu fahren und darf nicht durch die Stadt getrieben
werden.
83.
Das Hezen des Schlachtviehs durch Hunde, ſowie Uber=
haupt der Transport des Schlachwiehs mittelſt Anwendung von
Hunden iſt nach Art. 320 des Polizeiſtrafgeſetzes unterſagt.
8 4.
Für den Transport des an den Bahnhöfen ankommenden
Viehs nach dem Schlachthauſe kann das Großh. Polizeiamt,
beſondere Routen innerhalb der Stadt beſtimmen.
III. Schlachthauszwang.
8 5.
Alles Schlachtvieh darf nur im ſtädtiſchen Schlachthauſe
geſchlachtet werden. Nur für das Schlachten von Pferden
kann, ſo lange ein geeigneter Raum nicht vorhanden iſt, der
Betrieb beſonderer Schlachthäuſer geſtattet, bezw. angeordnet
werden.
86.
Abgeſehen von Pferdeſchlachtungen iſt eine Ausnahme von
dem obigen Zwange nur mit polizeilicher Erlaubnis in
Noth=
ſällen, oder hinſichtlich ſolcher Schlachtungen zuläſſig, welche
von Privaten zur ausſchließlichen Verſorgung des eigenen
Haus=
haltes vorgenommen werden.
Diesbezügliche Geſuche ſind bei dem zuſtändigen
Revier=
polizei=Commiffär vorzubringen, welcher ermächtigt iſt, die
nachgeſuchte Erlaubniß zu ertheilen.
IV. Fleiſchbeſchau.
8 7.
Zur Ausübung der Fleiſchbeſchau iſt ein Fleiſchbeſchauamt
beſtellt, beſtehend aus einem approbirten Thierarzte als
Vor=
ſtand und einer dem Bedürfniß entſprechenden Anzahl von
Fleiſchbeſchauern. Das Fleiſchbeſchauamt unterſteht Großh.
Polizeiamt. In techniſcher Beziehung unterliegt das
Fleiſch=
beſchauperſonal der Ueberwachung des Kreisveterinärarztes und
des Kreisarztes gemäß der Beſtimmungen der Fleiſchbeſchau=
Ordnung vom 10. April 1880. Ingleichen gelten die
Vor=
ſchriften dieſer Verordnung auch in Bezug auf die Beſtellung
2122
Nr.
der Fleiſchbeſchauer und die Disciplinarbefugniß über
dieſelben.
Den Fleiſchbeſchauern iſt jedes Rebengeſchäft im
Schlacht=
haus unterſagt.
Die Schau der zum Schlachten beſtimmten Pferde hat
ſtets durch den hierzu beſtimmten Thierarzt zu erfolgen.
8 8.
Der Fleiſchbeſchau ſind alle Schlachtthiere, inſoweit ſie
nicht von Privatperſonen zur ausſchließlichen Verſorgung des
eigenen Haushalts geſchlachtet werden, unterworfen.
89.
Die Beſichtigung vor dem Schlachten darf nur in
Noth=
fällen, d. h. nur dann unterbleiben, wenn Thiere wegen
plötz=
lich eingetretener Unglücksfülle geſchlachtet werden müſſen und
ein Aufſchub der Schlachtung zur Folge haben würde, daß
deren Fleiſch gar nicht, oder nur bedingungsweiſe als
Nahrungs=
mittel für Menſchen verkauft werden kann.
8 10.
Die Fleiſchbeſchau wird, Nothfälle ausgenommen, nur im
Schlachthauſe ausgeübt und darf vor der inneren Beſichtigung
kein Fleiſch oder Eingeweide des Viehs aus dem Schlachthauſe
entfernt oder beſeitigt werden.
8 11.
Die Schweine ſind zum Zweck der inneren Beſichtigung
zu ſpalten. Damit keine Schweine der Beſichtigung nach dem
Spalten entzogen werden können, darf kein Schwein bezw.
keine Schweinshälfte aus dem Schlachthauſe verbracht werden,
bevor dieſelbe zum Zeichen der ſtattgehabten Beſichtigung am
Hinterbein mit dem Stempel des betreffenden Fleiſchbeſchauers
geſtempelt iſt.
V. Schlachthausordnung.
8 12.
Die Hausordnung im Schlachthaus wird von dem ſtädtiſchen
Schlachthausverwalter gehandhabt. Derſelbe wird hierbei durch
die Fleiſchbeſchauer und die Officianten des l. Polizeireviers
unterſtültzt. In allen die Hausordnung betreffenden Streitfällen
ſteht dem Schlachthausverwalter die Entſcheidung zu.
8 13.
Der Zutritt zu dem Schlachthauſe iſt nur den daſelbſt
Beſchäftigten, anderen Perſonen hur mit ſpecieller Erlaubniß
des Schlachthausverwalters, Kindern unter 14 Jahren gar
nicht geſtattet, auch dürfen in das Schlachthaus keine Hunde
mitgenommen werden.
8 14.
Das Rauchen und der Ausſchank geiſtiger Getränke iſt
in ſämmtlichen Räumen des Schlachthauſes verboten.
8 15.
Jede Verunreinigung des Schlachthauſes und des dazu
gehörigen Hofes iſt unterſagt.
16.
Das Anbinden von Vieh in dem Hofe des Schlachthauſes,
ſowie das Aufſtellen der zum Wegfahren des Fleiſches
be=
ſtimmten Karren in einer den freien Verkehr hindernden Weiſe
iſt verboten.
8 17.
Die Schlachtgeräthſchaften dürfen nicht beſchädigt und nur
zu ſolchen Verrichtungen verwendet werden, zu welchen ſie
be=
ſtimmt find.
8 18.
Das Schlachten des Groß= und Kleinviehs, ſowie der
Schweine hat nur in den hierzu beſtimmten Räumen zu
er=
ſolgen, ebenſo das Brühen der Schweine und Kalbsfüße in
den ſpeciell hierfür beſtimmten Räumen und Keſſeln.
In dem Schweinebrühkeſſel dürfen gleichzeitig nur 4
Schweine gebrüht werden, befinden ſich ültere Thiere darunter
nur eine entſprechend kleinere Zahl.
8 19.
Aller bei dem Schlachten ſich ergebender Unrath, ſowie
alle nicht verwendbaren Abfälle ſind ſofort auf die Dünger=
171
ſtätten, oder lan einen ſonſt hierfür zu beſtimmenden Ort;
verbringen. Eingeweide, Därme, Fett, Knochen, Häute un
Klauen, ſowie andere Abfälle aller Art müſſen ſpäteſtens am
Abend des betreffenden Schlachttages aus dem Schlachthauſe
entfernt werden.
8 20.
Die Entleerung und Reinigung der Magen und Gedärme
darf nicht in den betreffenden Schlachträumen erfolgen, ſondern
nur in dem hierfür ſpeciell hergerichteten und beſtimmten Raum
(Kuttlerei, Kaldaunenwäſche). Magen und Gedärme von
Groß=
vieh muß vor der Reinigung in der Kuttlerei auf den
Dünger=
ſtätten entleert werden.
Für den Transport und die Reinigung der Eingeweide ꝛc.
ſind die hierfür ſpeciell beſtimmten Geräthe und Gefäße zu
benutzen.
8 21.
Die Metzger haben bei ihren Arbeiten im Schlachthauſe
die größte Reinlichkeit zu beobachten und müſſen alle
ver=
wendeten Gefäße und Geräthe, ſowie die benutzten Räume nach
dem Gebrauche gehörig reinigen und mit reinem Waſſer
ab=
ſchwemmen. Im Unterlaſſungsfalle wird die Reinigung auf
Koſten der Säumigen durch den Schlachthausverwalter
ange=
ordnet.
8 22.
Die Vertheilung der Schlachträume und die Beſtimmung
der Reihenſolge des Schlachtens erfolgt durch den
Schlacht=
hausverwalter, deſſen Anordnungen bezüglich der Ordnung,
Ruhe und Reinlichkeit ꝛc. bei Meidung von Strafe und
Aus=
weiſung unbedingt Folge zu leiſten iſt.
8 23.
Beläſtigung Anderer in Benutzung des Schlachthauſes,
Beſchädigung desſelben und der Geräthe, Lärmen und ſonſtiger
Unfug ſind ſtreng verboten.
Jeder Meiſter hat bei ſeinen Verrichtungen im
Schlacht=
hauſe für Erhaltung der Ordnung und des Friedens und für
Förderung der Geſchäfte zu ſorgen und hierzu ſeine Geſellen,
Lehrlinge und ſonſtige verwendete Perſonen anzuhalten. Er
haftet für allen Schaden, welcher durch ſeine Leute im
Schlacht=
hauſe dem ſtädtiſchen Eigenthum zugefügt wird.
8 24.
Die Benutzung der Waſſerleitung ſteht jedem Schlachtenden
frei, nach der Reihe des Eintreffens. Geſchirre, als Ständer,
Kübel ꝛc. dürfen unter den Hahnen der Waſſerleitung nicht
ſtehen gelaſſen werden, ſondern müſſen, ſobald ſie gefüllt ſind,
hinweggenommen werden.
VI. Schlachtzeit.
8 25.
Die Benutzung des Schlachthauſes findet in der Regel
nur an den Wochentagen ſtatt, und zwar:
A. Vom 1. September bis 1. Mai von 7 Uhr Vormittags
bis 6 Uhr Abends.
b. Vom 1. Mai bis 1. September von 6 Uhr Vormittags
bis 8 Uhr Abends.
Ausnahmsweiſe kann in der Zeit vom 1. Mai bis 1.
Sep=
tember auch in der Zeit von 4 bis 6 Uhr Morgens geſchlachtet
werden. Soll dies geſchehen, ſo iſt hiervon dem
Schlachthaus=
verwalter und dem 1. Fleiſchbeſchauer vor Schluß der
Schlacht=
zeit des vorhergehenden Tages Anzeige zu machen.
8 26.
Eine Stunde vor Ablauf der Schlachtzeit darf kein
Groß=
vieh und eine halbe Stunde vorher kein Kleinvieh mehr in das
Schlachthaus eingebracht werden.
8 27.
Das Schlachten zu einer anderen als der in 8 25
an=
gegebenen Zeit iſt nur in dringenden Füllen geſtattet.
Geſuche um diesbezügliche Erlaubniß ſind bei dem
Com=
miſſariat des 1. Polizeireviers vorzubringen; der Fleiſchbeſchauer
und der Schlachthausverwalter ſind von dem Schlachtenden
rechtzeitig von der erwirkten Erlaubniß in Kenntniß zu ſetzen.
4.
617
72)
76)
8805
853
940
112
122⁷⁄₈
129
252
492
510
60
740
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8æ
92
1040,
1120
5.
61⁷
72)
77
83
90)
112,
2.
12
22
48
510
605
790
812,
935,
92)
1010
hia
Nr.
VII. Das Schlachten.
8 28.
Alles im Schlachthaus zu ſchlachtende Bieh darf nicht
früher als unmittelbar vor der Schlachtung in den
Schlacht=
raum verbracht werden. Mit der Schlachtung darf erſt dann
begonnen werden, wenn von Seiten des dienſthabenden
Fleiſch=
beſchauers nach erſolgter Beſichtigung des Thieres ein
Ein=
ſp ch gegen das Schlachten desſelben nicht erhoben wird.
8 29.
Bei der Schlachtung iſt ſchnell, ohne Quälerei, mit aller
Vorſicht und nach Handwerksgebrauch zu verfahren. Die
Feſtſtellung des „Handwerksgebrauchsu erfolgt durch Großh.
Polizei=Amt nach Anhörung der Innung.
8 30.
Beim Schächten müſſen die Thiere durch ein geeignetes
Wurſzeug möglichſt raſch und ſchmerzlos in die geeignete Lage
gebracht und ſofort getödtet werden. Thiere, welche ſich wegen
Beſchaffenheit ihrer Hörner mit dem Kopf nicht ganz umlegen
können, dürfen unter keinen Umſtänden durch Einführen eines
Hebels in den Rachen mit Gewalt zu vollſtändigem Umlegen
gebracht werden.
831.
Nach vollendeter Verblutung und völlig eingetretenem Tode
hat die Verarbeitung nach Handwerksgebrauch alsbald zu
ge=
ſchehen und iſt ſodann das Fleiſch ſofort aus den
Schlacht=
räumen zu entfernen.
8 32.
Das Aufblaſen von geſchlachtetem Bieh iſt verboten.
8 33.
Hat die Fleiſchbeſchau bereits vor dem Schlachten ein
Stuck Vieh für ungeſund erklärt und erkannt, daß das Fleiſch
davon nicht verkauft oder genoſſen werden dürfe, ſo iſt nach
Art. 317 des Polizeiſtrafgeſetzes das Schlachten des Viehs zum
Zwecke des Verkaufs oder Genuſſes verboten.
8 34.
171
2123
die Zunge, Luft= und Speiſeröhre zur Verwiegung. Bei
Rind=
vieh, Schaſvieh und Ziegen ſind der Kopf= einſchließlich der
Zunge und der Füße vor der Verwiegung abzutrennen. Der
Kopf iſt im Genick, die Füße am unteren Theile des
Vorder=
knie= bezw. Sprunggelenks abzutrennen.
An dem durch die Berwiegung feſtgeſtellten=Gewicht
wer=
den, ſofern die Thierſtücke warm verwogen werden, bei den
Schweinen 2 kg, bei den Schafen 050 kg, bei den Kälbern
1 Eg und beim Hornvieh 4 Eg von je einem Schlachthier in
Abzug gebracht.
IX. Fleiſchtransport.
8=38.
Zum Transport des Fleiſches und der Sulzerwaaren vom
Schlachthauſe nach den Verkaufsſtätten dürfen nur reinliche und
vollſtändig geſchloſſene Wagen und Karren verwendet werden.
Wird Fleiſch in Körben, in Mulden, oder auf andere
Weiſe durch die Stadt transportirt, ſo iſt dasſelbe mit
rein=
licher Bedeckung zu verſehen. Das Tragen des Fleiſches auf den
Trottoirs, ſowie das Rauchen während des Transports des
Fleiſches iſt verboten.
A. Fleiſchverkaufsſtätten.
8 39.
Auch die Arbeits=, Verkaufs= und Aufbewahrungslokale
der Metzger und Fleiſchhändler unterliegen der polizeilichen
Beaufſichtigung und Reviſion und ſind dieſe verpflichtet, den
revidirenden Polizeibeamten alle Räume und Behältniſſe, in
welchen Fleiſch oder Fleiſchwaaren bearbeitet oder aufbewahrt
werden, zu öffnen und die geſammten Fleiſch= und
Wurſt=
vorräthe einer für nothwendig erkannten Unterſuchung
unter=
ziehen zu laſſen.
8 40.
Das Aushängen ganzer geſchlachteter Thiere oder einzelner
Theile, ſowie von Metzgerwaaren vor den Häuſern, an den
Thürpfoſten, Thüren oder Fenſtern iſt verboten.
8 41.
Das von der Fleiſchbeſchau beanſtaͤndete Fleiſch iſt
als=
bald in den im Schlachthauſe befindlichen beſonders
hergerich=
teten Raum zu verbringen, in welchem dasſelbe bis zu der
von Großh. Polizeiamt getroffenen Beſtimmung aufbewahrt
wird.
8 35.
Wird der Verkauf des beanſtandeten aber noch genießbaren
Fleiſches geſtattet, ſo darf dasſelbe nur auf der Freibank unter
Namhaſtmachung des Anſtandes verkauft werden.
Für den Betrieb der Freibank bleibt der Erlaß beſonderer
Beſtimmungen vorbehalten.
Für ungenießbar erklärtes Fleiſch iſt auf Koſten des
Polizei=Amtes zum Verkauf unbrauchbar zu machen und durch
den Waſenmeiſter auf dem Waſenplatz zu verſcharren.
VIII. Wiegen des Schlachtviehs.
8 36.
Alle im Schlachthaus des Handels wegen vorzunehmenden
Verwiegungen haben gegen Zahlung der feſigeſetzten Gebühr
durch den auf Grund des 8 36 der Gewerbeordnung ernannten
und verpflichteten Wäger zu geſchehen, dem jedes Nebengeſchäft
im Schlachthaus verboten iſt.
Ueber jede Abwiegung iſt Wiegſchein zu ertheilen und zu
nehmen.
Andere Waagen als die der Stadt gehörigen dürfen im
Schlachthauſe nicht verwendet werden.
8 37.
Von den zu verwiegenden Thierſtücken dürſen vor der
Ver=
wiegung nur die im Nachſtehenden bezeichneten Theile entfern!
werden und es iſt ſtrengſtens verboten, Thiere zur Verwiegung
anzumelden und vorzulegen, von welchen andere Theile
abge=
trennt ſind, oder Fleiſch ausgeſchnitten iſt. - Bei allen
Thieren ſind vor der Verwiegung die Bruſt= und
Baucheinge=
weide mit Ausnahme der Nieren zu entfernen.
Die Schweine gelangen mit Kopf und Füßen, aber ohne
Das Feilhalten von friſchem Fleiſch darf nur im Innern
der Läden ſtattfinden und ſind Meſſer, Waagen, Gewichte,
überhaupt alle zum Verkauf und zur Verarbeitung von Fleiſch
und Fleiſchwaaren dienenden Geräthſchaften ſtets in reinem
Zuſtande zu halten.
Ll. Strafbeſtimmungen.
8 42.
Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen dieſer Polizei=
Verordnung unterliegen, inſoweit nicht nach beſtehenden
geſetz=
lichen Beſtimmungen eine höhere Strafe verwirkt iſt, einer
Strafe bis zu 30=Mark.
XIL. Uebergangsbeſtimmungen.
43.
Gegenwärtige Polizei=Verordnung tritt 4 Wochen nach
ihrer Verkündigung im Amtsblatt in Kraft, mit Ausnahme
der Beſtimmungen in 8 38 Poſ. 2, für deren vollſtändige
Durchführung eine Friſt von 3 Monaten feſtgeſetzt wird.
Anſiang.
Gebühren.
An Gebühren ſind bis auf Weiteres zu entrichten:
1. Für Benutzung des Schlachthauſes (Schlachtgebühr):
2. für 1 Ochſen
4 021
b. „ 1 Kuh oder 1 Rind.
„ 009
C. „ 1 Schwein
„ O12
903
d. „ 1. Kalb, Hammel oder Schaf
I. Für die regelmäßige Beſchau:
a. eines Stückes Großvieh
0.25
„ Kleinvieh
b. „
„ O,12
G.
Pferdes, ausſchl. Weggebülhr „ 1.00
1I1. Für die Beſchau außerhalb der Schlachtſtunden:
050
a. für ein Stück Großvieh
„ 025
b. „ „ Kleinvieh
2124
IV. Für das Reinigen des Schlachthauſes bei
Schlachtungen an Sonn= und Feiertagen
V. Für das Wiegen:
a. eines Stückes Großvieh
Kleinvieh
b.
VI. Für das Wegbringen und Verſcharren durch
den Waſenmeiſter:
a. eines Stückes Großvieh
Kleinvieh
b.
„
VII. Für gleichzeitiges Abledern:
a. eines Stückes Großvieh
„ Kleinvieh
b.
VIII. Für das Verſcharren allein:
2. eines Stückes Großvieh
080
4 1,00
Nr. 171
b. eines Stückes Kleinvieh
N4 050
4 100 I. Für das Verbringen und Verſcharren
ein=
zelner Theile
„ 050
Für einen Gang nach dem Waſenplatz, auch
020 bei Verbringung der Theile verſchiedener
Thiere, höchſtens
„ 1.50
Die vorſtehend aufgeführten Gebühren ſind wie folgt zu
200 zahlen:
1,00 a. die Gebühren gub 1 an die Stadtkaſſe;
b. die Gebühren sub Hu. IIIu. V1bis 1T an die
Poli=
zeikaſſe;
c. die Gebühr gub IV bis auf Weiteres an den Schlacht=
„ 050
hausverwalter;
100
A. die Gebühren zub V bis auf Weiteres an den Wieger.
Darmſtadt, den 28. Auguſt 1887.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.
(8435
ekanntmuchung.
Auf unſerem Bureau iſt die Stelle eines Regiſtrators alsbald zu beſetzen.
Nach Maßgabe des Statuts betr. die Dienſtverhältniſſe der Angeſtellten der Stadt
Darmſtadt gehört die Stelle in die zweite Klaſſe der ſtädtiſchen Dienſtſtellen; die
Penſionsanſprüche richten ſich nach den Beſtimmungen des Geſetzes vom 10. Mai
1875 betr. die Penſionirung der auf Widerruf angeſtellten Staatsdiener, während
für die Wittwenverhältniſſe die Beſtimmungen des Statuts über die ſtädtiſche
Wittwen=
kaſſe maßgebend ſind.
Der Anfangsgehalt wird nach Alter, Borbildung und ſeitheriger Thätigkeit
des Betreffenden beſtimmt und kann bis zu 2400 Mk. ſteigen. Es kann nur ein
ſolcher Bewerber berückſichtigt werden, welcher in kräftigem Mannesalter ſteht,
voll=
kommen geſund iſt und ſich im Regiſtraturdienſt einer größeren Bürgermeiſterei,
oder einer anderen Behörde eine tüchtige Ausbildung erworben hat.
Meldungen, welche eine kurze Lebensbeſchreibung enthalten und mit
Zeug=
niſſen über Befähigung und ſeitherige Führung belegt ſein müſſen, ſind bis zum
15. Oktober l. Js. bei uns einzureichen.
Darmſtadt, den 22. Auguſt 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
[8213
Bekanntmuchung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Kaufmann A. J. Supp
dahier durch Großh. Amtsgericht Darmſtadt 1. als öffentlicher Wieger für die
ſtädtiſche Butterwaage am Markt dahier eidlich verpflichtet worden iſt.
Darmſtadt, den 26. Auguſt 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohlh.
8312
GrummetgruzYerſteigerung.
Nächſten Samstag den 3. September l. Js.,
Nachmittags 2 Uhr,
läßt die Oberwaltung der Großh. Hof=Meiereigüter ca. 50 Morgen
Grummetgras auf der Pallaswieſe loosweiſe an Ort und Stelle
verſteigern.
Die Oberverwaltung der Großh. Hof=Meierei=Güter.
Dettweier.
18359
Bekanntmuchung.
Am 7., 14. und 21 September er.
kommt in der Artillerie=Kaſerne die Matratzenstreu aus
ſämmtlichen Ställen zur Verſteigerung.
[8436
Darmſtadt Geſſungen), den 31. Auguſt 1887.
Kommando des Großherzoglich Heſſiſchen Feld=Artillerie=
Regiments Nr. 25.
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[ ← ][ ][ → ]2125
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raſch angefertigt Wieſenſtraße Nr. 16,
68441
eine Stiege hoch.
562
Nr. 171
2126
Katholischer Geselen-Verein.
Sonntag den 4. September, Abends 8 Uhr:
Aorns-Antrryulund,
„9
wozn die Mitglieder mit allen Familienangehörigen freundlichſt eingeladen werden.
Der Vorstand.
[8442
W
M
Ein ſelbſtändiger Holzarbeiter
ſucht für einige Tage in der Woche
eventuell auch dauernde Beſchäftigung
irgend welcher Art. Zu erfragen in der
Expedition d. Bl.
[8443
8389) Ein tüchtiges, in aller
Haus=
arbeit geübtes Mädchen geſucht.
Beſſ. Wilhelminenſtraße 16.
4 gute Schreinergesellen
und ein Anſchläger geſucht.
[8394
Kiesſtraße 49.
Mräſtige Taglöhner und
Jungschmiede
[8444
geſucht Landwehrſtraße 61.
Woog, 1. September 1887.
Waſſerhöhe am Pegel 355 Meter.
Lufttemperatur 160 R.
Waſſerwärme Vormittags 8 Uhr 160 R.
Woogspolizeiwache.
Die Verloosung
der
Darmſtädter Silber=Lotterie
kann erſt am 8. September d. J3.
erfolgen.
Darmſtadt, den 1. September 1887.
Das Comite. (8445
Die. Nachſirchweiße
in Hraisa.
findet den nächſten Sonntag ſtatt, wozu
höflichſt einladet
Gaſtwirth Walther,
[8446
Heſſiſcher Hof.
Nächſten Sonntag findet die
ETalSAOT
Nachbirchweihe
ſtatt, wozu höflichſt einladet
L.
B. Riodmattor.
D.
Großherzogliches Hoftheater.
Freitag, 2. September.
2. Vorſtellung in d. 1. Abonnementsabteilung.
(Rote Karten gültig.)
Zubel=Zuverküre von C. R. von Beber.
Hierauf:
Cotser g.
Hiſtoriſches Schauſpiel in 5 Alkten von
Paul Heyſe.
Perſonen:
Major Reithart v. Gneiſenau Herr Edward.
Lieutenant Brünnow,
Herr Steude.
Hauptmann Steinmetz
Herr Schimmer.
Joachim Nettelbeck
Herr Dalmonico.
Würges, Invalide
Herr Werner.
Rathsherr Grüneber,
Herr Knispel.
Stadtzimmermeiſter Geertz Herr Krüger.
Kaufmann Schröder.
Herr Sachs.
Rector Zipfel
Herr Wagner.
Sein junger Sohn
Frln. Beck.
Witwe Blank
Frl. Schütkh.
Herr Hacker.
Heinrich, ihr Sohn
Roſe, ihre Tochter
Frln. Cramer.
Schiffer Franz Arndt
Herr Eilers.
Der Kellermeiſteri. Ratskeller Herr Leib.
Ein Gefreiter,
Herr Klotz.
Wachtmeiſter Weber
Herr Mickler.
Ein franzöſiſcher Parlamentär Herr Göbel.
Anfang 1 Uhr. Ende gegen ¼10 Uhr.
Sonntag. 4. September.
3. Vorſtellung i. d. 1. Abonnementsabteilung.
Glaue Karten gültig.)
Wilhelm Tell.
Große Oper in 4 Akten mit Ballet von Roſſini.
E Zampfſtrazendahn. Nach Schluß
jeder Vorſtellung wird noch ein Zug nach
Eberſtadt abgehen und an den im
Fahr=
plan näher bezeichneten Punkten der Stadt
nach Bedarf anhalten.
Evangeliſche Gemeinde zu Beſſungen
(vom 11. bis 31. Auguſt).
Getaufte: Am 16. Auguſt: Eine unehel. T. Anna Margarethe,
geb. den 3. Auguſt. Am 23.: Eine unehel. T. Karoline Wilhelmine
Eliſabeth, geb. den 12. Auguſt. Am 21.: Dem Schloſſer Karl
Schmitt, S. Guſtav Adolf, geb. den 12. Auguſt. Dem Großh.
Miniſterial=Calculator Johann Georg Kiſſel, S. Rudolf, geb. den
1. Juni. Dem Großh. Miniſterial=Regiſtrator Wilhelm Zuckmaher,
S. Wilhelm Rudolf Sigmund geb. den 2. Februar. Am 31.: Dem
Weißbinder Karl Creter, S. Georg, geb. den 26. Novbr. 1886.
Getraute: Am 18. Auguſt: Der Kirchendiener Adam
Wam=
bold und Margarethe Bernius. Am 21.: Der Güterbodenarbeiter
Heinrich Wilhelm Wolf und Margarethe Schmidt. Der
Garten=
arbeiter Wilhelm Geyer und Barbara Schaaf. Der Bureaugehülfe
Georg Ludwig Aßmuth und Eliſabethe Diehm.
Veerdigte: Am 4. Auguſt: Anna Abich, geb. Müller, Ehefrau
des Rentners Friedrich Abich, 45 J. alt, ſtarb den 2. Auguſt. Am
14.: Eliſabeth Dörner, ledige L. des verſtorbenen Bahnarbeiters
Deulſches Reich. Der Kaiſer iſt Mittwoch mittag gegen 2 Uhr
von Babelsberg in Berlin eingetroffen. Er wurde auf dem
Bahn=
hofe und in den Straßen von einer dichtgedrängten Menſchenmenge
enthuſiaſtiſch begrüßt.
Der Kaiſer wird ſich allein, alſo ohne Begleilung durch irgend
ein Mitglied der Königlichen Familie, zu den Manövern nach
Königs=
berg begeben.
CC
Abermals feiern wir die Wiederkehr des Ruhmestages von
Sedan, ſeit welchem nunmehr ſiebzehn Jahre im Strome der Zeit
dahin gerauſcht ſind. Daß die Erinnerung an den 2. September
1870 im Herzen der Zeitgenoſſen mächtig fortlebt, davon zeugen die
Vorbereitungen, welche auch diesmal zur feſtlichen Begehung dieſes
welthiſtoriſchen Datums überall in deutſchen Landen getroffen
wor=
den ſind und welche beweiſen, daß ſich das deutſche Volk deſſen
bewußt bleibt, was ihm herrliches aus dem Schlachtendonner von
Sedan erwuchs. Die Sedanfeier erhält diesmal noch eine beſondere
Bedeutung dadurch, daß wir ſie nach einer längeren Periode
kriegeri=
ſcher Beunruhigung, die ganz Europa durchzitterte, begehen und
nicht zum mindeſten iſt es der machtvollen Stellung Deutſchlands
im Rate der Völker Europas zu verdanken, daß unſer Erdteil von
Peter Dörner, 20 J. alt, ſtarb den 11. Auguſt. Am 31.: Henriette
Beyer, geb. Schild, Witwe des Magazinsaufſehers Heinrich Beyer,
61 J. alt, ſtarb den 29. Auguſt.
p.
Standesamtliche Nachrichten von Beſſungen
(vom 25. bis 31. Auguſt 1887).
Geborene: Am 22. Auguſt:Dem Hutmacher Friedrich Jacobi II.
T. Anna. Am 24.: Dem Lehrer Konrad Jockel, T. Margaretha.
Am 25.: Dem Schuhmacher Franz Becher, L. Maria Margaretha.
Am 27.. Dem Poſthülfsboten Hermann Stein, S. Johann Georg
Ludwig.
Eheſchrietzungen: Am 25. Auguſt: Der Sergeant im Großh.
Feld=Art.=Regt. Nr. 25, Wilhelm Karl Jahnke mit Sophie Marie
Gläßer dahier. Am 28.: Der Diener Georg Nicolaus Adolf Möſer
mit Katharina Eliſabethe Lotz dahier.
Geſtorbene: Am 29. Auguſt: Die Witwe des
Magazinsver=
walters Heinrich Beyer, Henriette Nanette, geb. Schild, 61 J. 2 M.
19 T. alt.
einem furchtbaren Kriege verſchont blieb. Zu dieſer Stellung aber
wurde im Schlachtgebraus von Sedan der eigentliche Grund gelegt
und das Bewußtſein dieſer Bedeutung des Tages von Sedan iſt es,
welches die deutſchen Stämme auch heuer wieder zur erhebenden
Feier desſelben vereint. Möge auch diesmal die ſo recht nationale
Feier nirgends durch einen Mißklang geſtört werden!
Das bereits im Frühjahr aufgetauchte Gerücht von einer
Zu=
ſammenkunft zwiſchen Kaiſer Wilhelm und dem Czaren durchlauft
jetzt wieder die Spalten der Preſſe. Den Anſtoß hierzu hat eine
Petersburger Meldung der „K. 8. gegeben, wonach man in
ruſ=
ſiſchen Kreiſen auf eine Zuſammenkunft zwiſchen beiden Monarchen
in Danzig rechne, um das Mitte September ablaufende
Einver=
nehmen zwiſchen Deutſchland und Rußland zu erneuern. Da zur
Zeit die zwiſchen Berlin und Petersburg beſtandene politiſche
Span=
nung wieder als beſeitigt erſcheint, ſo ſtänden in dieſer Beziehung
einer Begegnung beider Herrſcher allerdings keine beſonderen
Hin=
derniſſe entgegen. Auch die Wahl Danzigs als Ort des Rendez=vous
fände leicht ihre Erklärung; Kaiſer Wilhelm berührt die
Stadt auf ſeiner Rückreiſe von den Manövern und da Kaiſer
Alexander III. bis Ende September in Kopenhagen zu weilen
gedenkt, ſo wäre für ihn der Abſtecher nach Danzig kein
großer; ſelbſtverſtändlich bleibt aber eine Beſtätigung der er=
Nr.
wähnten Petersburger Meldung noch abzuwarten. Seltſam
nimmt ſich nur die Verſicherung aus, daß auf der ſignaliſierten
Entrevue das Mitte September ablaufende deutſch=ruſſiſche
Einver=
nehmen erneuert werden ſolle. Bis jetzt hat Niemand von einem
beſtimmt formulierten Einverſtändnis zwiſchen Deutſchland und
Rußland etwas gehört und es iſt auch nicht wahrſcheinlich, daß ein
ſolches je exiſtiert haben ſollte; es iſt daher unerfindlich, wie die
Petersburger Meldung von dem Ablaufe eines gar nicht vorhandenen
Vertrages ſprechen kann.
Der „Poſt' zufolge verlautet, in Regierungskreiſen beſtehe die
Abſicht, ein Geſetz über die Beſteuerung ausländiſcher Fonds
vor=
zulegen.
Um die Anwendung des neuen Geſetzes, betreffend die
Quartier=
leiſtung für die bewaffnete Macht, bereits für die bevorſtehenden
Manöver zu ermöglichen, iſt eine kaiſerliche Verordnung in
Aus=
ſicht genommen, welche bereits die allerhöchſte Genehmigung erhalten
haben dürfte.
Die aus engliſchen Zeitungen kommende Nachricht, daß der
p. päpſtliche Nuntius in Wien, Kardinal Galimberti, ſich in geheimer
Sendung zum Fürſten Bismarck nach Kiſſingen begeben hätte,
be=
gegnet lebhaften Zweifeln. Es wird als feſtſtehend angeſehen, daß
innere kirchliche Fragen nicht vorliegen, und daß die kirchenpolitiſche
Geſetzgebung auf abſehbare Zeit hin abgeſchloſſen ſei.
In der altehrwürdigen Biſchofsſtadt Trier hat in dieſer Woche
die heurige Generalverſammlung der Katholiken Deutſchlands
ſtatt=
gefunden. Die Verhandlungen der nur ſchwach beſuchten
Verſamm=
lung, denen auch der Centrumsführer, Herr Dr. Windthorſt
bei=
wohnte, wieſen zwar im Allgemeinen einen ziemlich verſöhnlichen
Ton auf, doch fehlt es auch nicht an herausfordernden Reden, wie
eine ſolche der Trierer Oberbürgermeiſter de Nys gehalten zu haben
ſcheint. Als von allgemeinem Intereſſe iſt eine vom Fürſten
Löwen=
ſtein eingebrachte Reſolution zu erwähnen, welche ſich für die
Wie=
derherſtellung der weltlichen Souveränität des Papſtes ausſpricht.
Das ſozialdemnkratiſche Cirkular wegen des Parteitags iſt der
„ Nordd. Allg. 3tg. mit der Bitte um gefällige Veröffentlichung
von Nürnberg aus mit der Poſt zugegangen.
Heſterreich=Angarn. Der deutſche Kronprinz trifft am
Sonn=
ſag zu Toblach im Puſterthal unter ſtrengſtem Incognito eines
Grafen v. Lingen ein, begleitet von der Kronprinzeſſin und drei
Töchtern, dem Hofmarſchall Graf Radolinski und Gefolge. Die
Am 30. Auguſt
Dauer des Aufenthaltes iſt noch unbeſtimmt.
Fand ein Miniſterrat unter dem Vorſitz des Kaiſers zur Beratung
üüber die Vorlagen für die bevorſtehenden Delegationen ſtatt. Am
31. reiſte der Kaiſer zu den mähriſchen Manövern ab. Sämtliche
Militär=Attaches erſchienen am Bahnhof. Der Kaiſer lud den
Grafen Walderſee, den enaliſchen und den ruſſiſchen Militär=Attachs
zur Fahrt im kaiſerlichen Salonwagen ein.
Der von dem Kaiſer Franz Joſeph zu den Herbſtmanövern in
Olmütz eingeladene Generaladjutant und Generalquartiermeiſter des
Deutſchen Heeres, Generallieutenant Graf Walderſee, welcher am
4 27. d. M. abends nach 10 Uhr in Wien eingetroffen, erfreut ſich
vaſelbſt, wie der „Kreuz.=8tg. von dort berichtet wird, der
aus=
beichnendſten Aufnahme. Gleich am Tage nach ſeiner Ankunft iſt
der General von dem Kaiſer und ſodann vom Erzherzog Albrecht
in beſonderer Audienz empfangen worden, und erhielt Nachmittags
den Beſuch des Generalſtabschefs Baron Beck, mit welchem er ſich,
wwie mit dem ihm zur Dienſtleiſtung zugeteilten Hauptmann
v. Ziegler nach Schönbrunn zu dem Diner beim Kaiſer begab, zu
welchem er geladen worden. Der Generalquartiermeiſter logiertals
Gaſt des Kaiſers in dem Hotel Imperial.
Nach einem Zeitungsgerücht will Prazak von der Leitung des
Juſtizminiſteriums zurücktreten; Graf Taaffe ſoll mit Prazaks
Sek=
ſionschef Giulani, der weniger Parteimann iſt, verhandeln, doch
Die
eiſte er am 31. Auguſt für mehrere Tage nach Elliſchau. Frage gilt für wenig akut; die Türkei werde keinen
utſcheidenden Schritt thun.
Franſtreich. Der Kriegsminiſter wird ſich erſt am 8. September
cuf das Konzentrierungs=Gebiet der mobiliſierten Truppen des 17.
Corps begeben können. Entgegen der Meldung eines Morgenblattes
ſind die Gemächer für den General Ferron in Toulouſe nicht beſtellt.
Er wird ſich ſogar wahrſcheinlich nicht nach Toulouſe begeben,
ondern während der ganzen Zeit der Manöver in Caſtelnaudarh
lleiben. Der Kriegsminiſter wird vorläufig beim 17. Armeecorps
turch den General Haillot, Generalſtabs=Chef des Miniſteriums,
tertreten ſein.
Die Infanterie=Direktion des Kriegsminiſteriums trifft alle
nötigen Maßregel, damit die neu geſchaffenen 18 Regional=
Regi=
menter bis zum 1. Oktober vollſtändig organiſiert ſind und
regel=
mäßig funktionieren können; alle Offiziersſtellen ſind bereits beſetzt.
Augenblicklich fordert man von den ſubdiviſionären=Regimentern
Gorſchläge, um die unteren Cadres (Unteroffiziere u. ſ. w.) der
Regionalregimenter zu bilden.
Nach dem Wiederzuſammentritt der Kammern wird der
Kriegs=
miniſter im Abgeordnetenhauſe den Antrag einbringen, die
Ver=
ttidigung der Alpengrenze durch 12 Jägerbataillone von je 6
Kom=
bgnien und 2 Regimenter Gebirgs=Artillerie von ie 6 Batterien
zu ſichern. Dieſe 72 Kompagnien Jäger und 12 Batterien ſind
171
2127
dazu beſtimmt, im Falle eines Krieges den zahlreichen Alpentruppen
Italiens Stand zu halten.
Ein General, welcher einem Mitarbeiter desMatin” Audienz
erteilte, gab der Ueberzeugung Ausdruck, der ganze Mobiliſierungs=
Verſuch bedeute nicht mehr, als gewöhnliche Diviſions=Manöver:
viel Lärm um nichts und viel Geld zum Fenſter hinausgeworfen
für Reſultate welche ſchon häufig erlangt worden ſind. Uebrigens
glaubt der Gewährsmann des „Matin', die Manöver werden nicht
ganz dieſelben ſein, wie ſie auf dem veröffentlichten Plane figurieren,
ſondern erhebliche Aenderungen erfahren.
Die beiden wegen der Enthüllungen des Figaro verhafteten
Soldaten leugnen bis jetzt jede Schuld. Die Unterſuchung dauert
fort und man glaubt, daß höhergeſtellte Perſonen beteiligt ſind,
da das Schriftſtück, wie die Liberte wiſſen will, gegen eine
be=
deutende Summe - man ſpricht von 30000 Franken- ausgeliefert
worden ſei.
Das „Journal des Debats' dankt dem Figaro' für die
In=
diskretion, welche er durch die Veröffentlichung des Mobilmachungs=
Planes begangen hat, weil dadurch der General Ferron auf die
unabweisbarſte Art belehrt wurde, wie die militäriſchen
Geheim=
niſſe gewahrt werden. Was zu Gunſten des „Figaro' geſchah,
müſſe auch zu Gunſten anderer geſchehen ſein, denen wahrſcheinlich
nicht nur darum zu thun war, im journaliſtiſchen Wettlauf zuerſt
ans Ziel zu gelangen, und nun gelte es, aus der Lehre nachhaltigen
Nutzen zu ziehen.
Rußland. Aus St. Petersburg wird dem Reuter'ſchen
Bureau=
unterm 29. Auguſt gemeldet, daß die thatſächliche Abberufung des
deutſchen und franzöſiſchen Generalkonſuls von Sofia einen
ausge=
zeichneten Eindruck in ruſſiſchen amtlichen Kreiſen erzeugt hat, da
geglaubt werde, daß dieſer politiſche Akt der Mißbilligung ſeitens
zweier Großmächte, die öffentliche Stimmung in Bulgarien
beein=
fluſſen dürfte. Einem Wiener Telegramm desſelben Bureaus
zu=
ſolge hat die türkiſche Regierung durch ihren Vertreter im
Aus=
lande ermittelt, daß der ruſſiſche Vorſchlag, General Ernroth nach
Bulgarien zu entſenden, in Wien, Rom und London gegenwärtig
als ungelegen betrachtet werde, weil ein ſolches Verfahren dazu
bei=
tragen würde, die Ausſicht auf eine friedliche Löſung der
bulgari=
ſchen Frage zu gefährden.
Bulgarien. Das „Journal de St. Petersbourg” erteilt jetzt
ſeine Antwort auf die Drohungen der Wiener Blätter mit einem
Ausbruche von Unruhen in Macedonien, falls die Pforte militäriſch
gegen Bulgarien vorginge. Das offiziöſe Petersburger Blatt
be=
merkt: Hierzu könnte gerade das Gehenlaſſen aufmuntern, welches
die Wiener Blätter der Pforte anrieten. Jene Drohungen brauche
die Pforte nicht zu fürchten, wohl könne es aber für die Pforte
übel ausſchlagen, wenn ſie die ihr vertragsmäßig zugeſicherten
Rechte bei Seite laſſe und den Coburger die illegale Gewalt ruhig
ausüben laſſe. Die Pforte müſſe die Konſequenzen tragen, wenn
ſie auf die Ausübung der vertragsmäßigen Rechte verzichte. Dieſe
Auslaſſung des „Journal de St. Pétersbourg beweiſt wiederum,
wie man ruſſiſcherſeits fortgeſetzt bemüht iſt, die Pforte gegen den
Coburger auszuſpielen und ſich dafür in bequemer Defenſivſtellung
zu halten
Die Frage der Kabinettsbildung iſt noch immer ungelöſt.
Der franzöſiſche Konſul Fleſch in Sofia hat den Befehl
erhal=
ten, mit unbeſtimmtem Urlaub abzureiſen. Der deutſche Konſul
wird noch einige Wochen in Sofia bleiben. Oeſterreich unterhält
die konſulariſchen Beziehungen mit der Regierung des Fürſten
Fer=
dinand wie mit jeder thatſächlich beſtehenden Regierung.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 2. September.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog ſind geſtern vormittag
11 Uhr 8 Minuten in Begleitung Seiner beiden Flügeladjutanten
nach Gießen abgereiſt, woſelbſt die Ankunft um 1 Uhr 16 Minuten
erfolgte. Von Bahnſtation Gießen aus fuhren Se. Königl. Hoheit
zu Wagen nach Großenbuſeck, nahmen dort einer Einladung des
Oberſtallmeiſters Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau folgend das
Früh=
ſtück und trafen dann zwiſchen 4 und 5 Uhr nachmittags in
Lon=
dorf ein. Die an letztgenanntem Orte kantonnierende Großherzogs
Leibkompagnie feierte geſtern ihr 150jähriges Beſtehen und es hatten
Se. Königl. Hoheit der Großherzog für dieſen Tag ein kleines Feſt
innerhalb der Kompagnie und des Oſizierkreiſes des Leibgarde=
Regiments, welchem wie bekannt auch Se. Königl. Hoheit der
Erb=
großherzog angehört, befohlen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog
kehrten ſpät abends nach Gießen zurück, nahmen im „Hotel Kuhn
Nachtquartier und trafen heute früh 8 Uhr 46 Minuten in Hungen
ein, um auf dem dortigen Uebungsplatz dem Exerzieren der 25ſten
Kavallerie=Brigade beizuwohnen. Um 1 Uhr 15 Minuten werden
Se. Königl. Hoheit Hungen verlaſſen und über Gelnhauſen=
Frank=
urt nach Darmſtadt zurückehren, woſelbſt die Ankunft um 0 Uhr
10 Minuten erfolgt.
2 Aus Münchener Blättern entnehmen wir, daß Se. Großh.
Hoheit Prinz Wilhelm ſich in den letzten Tagen in dieſer Stadt
aufhielt und am 25. Auguſt, dem Geburts= und Namenstage des
verſtorbenen Königs Ludwig II., in Begleitung des kal. Sekretärs
2128
Nr. 171
Herrn Moralt die Königsgruft in der St. Michaels=Hofkirche
be=
ſucht und dort längere Zeit an dem Sarge des unglücklichen
Monarchen verweilt hat.
Die geſtrige Sitzung der Stadtverordneten brachte zu Beginn
eine Reihe von Mitteilungen, hierunter eine Einladung des
Sedan=
feſtkomites zu den heutigen Feſtlichkeiten, ferner den Hinweis auf
die in der Zeit vom 13. bis 18. d. M. in unſerer Stadt
ſtattfinden=
den Verſammlungen, insbeſondere der Jahresverſammlung des
Ver=
eins gegen den Mißbrauch geiſtiger Getränke und des Verbands
des Vereins zur Reform des Beſtattungsweſens. Mit letzterer wird
eine Ausſtellung von Gegenſtänden, welche auf das
Feuerbeſtattungs=
weſen Bezug haben, verbunden werden. Die Verhandlungen beider
Vereine werden im Saalbau ſtattfinden und wird die
Bürger=
meiſterei ermächtigt, die kleineren nötigen Aufwendungen für
Arrange=
ments und Dekoration aufſtädtiſche Koſten zu Ausführung zu bringen.
Ferner wird mitgeteilt, daß der Entwurf der Friedhofsordnung,
welcher den Mitgliedern der Verſammlung bereits früher mitgeteilt
wurde, in nächſter Zeit, wahrſcheinlich bereits in der nächſten Sitzung,
zur Verhandlung kommen werde. Bei größeren Feſtlichkeiten ſollen
ſämtliche Flammen der mit 3, teilweiſe 4 Brennern verſehenen
Gas=
laternen in der Rhein= und Wilhelminenſtraße benutzt werden, was
gelegentlich des heutigen Feſtzugs zum erſtenmal geſchehen ſoll. Die
ſtatuariſchen Beſtimmungen über die Hausentwäſſerungen, wie ſie
von der Kommiſſion vorgeſchlagen ſind, ſollen ebenfalls demnächſt im
Plenum der Verſammlung zur Verhandlung kommen.
Ueber die Ergebniſſe des Pfandhauſes referierte
Stadtverord=
neter Karl Müller, über diejenigen des Gaswerks Herr Wolfskehl.
Die Einnahmen des erſteren ſind um 8400 M. gegen den
Voran=
ſchlag zurückgeblieben, die Ergebniſſe des Gaswerks ſind dagegen
recht günſtige. Es wurde ein Reingewinn von 135000 M. erzielt,
von denen 86000 M. bereits an die Stadtkaſſe abgeliefert, 8000 M.
dem Erneuerungsfonds zugewieſen und 1357 M. zu Tantiemen und
Gratiſikationen an die Beamten des Werkes verwendet wurden,
verfügbar ſind noch 39428 M., welche ebenfalls dem
Erneuerungs=
fonds zuzuwenden empfohlen wird. Die Vorſchläge der
Finanz=
kommiſſion wurden gutgeheißen.
Auch die Reſultate des Waſſerwerks, über welche Herr Jordis
Namens der Finanz=Kommiſſion referierte, ſind ſehr günſtige und
erfreuliche. Während 1885186 noch ein Zuſchuß von 20 000 M. aus
der Stadtkaſſe erfordert wurde, wurde diesmal ein
Betriebsüber=
ſchuß von über 52000 M. erzielt. Der Hauptwaſſerkonſument war,
wie in früheren Jahren, auch diesmal die Stadt Darmſtadt ſelbſt,
ſie verbrauchte für über 14000 M. Waſſer. Intereſſant ſind die
Mitteilungen über die ſeitherigen Leiſtungen des Werkes, welches
für eine tägliche Leiſtungsfähigkeit von 4000 Cubikmeter vorgeſehen,
den ganzen Sommer hindurch täglich 4500-4800 Cubikmeter Waſſer
lieferte. Der fortwährend ſteigende Konſum macht nunmehr die bei
der Proiektierung des Werkes vorgeſehene Vergrößerung desſelben
reſp. die Vermehrung der Brunnen im Eichwäldchen notwendig.
Die Erweiterung wird ca. 150000-200000 M. koſten.
Nach den Mitteilungen des Herrn Oberbürgermeiſter Ohly iſt
die Erlaubnis zu Bohrverſuchen im Eichwäldchen bereits bei dem
Finanzminiſterium nachgeſucht und beabſichtigt man die Ausführung
der Erweiterung derart zu fördern, daß dieſelbe zu Beginn des
nächſten Sommers beendigt iſt. Schluß folgt in nächſter Nummer.
4 Wie uns mitgeteilt wird, hat Herr Hofkapellmeiſter Willem
de Haan an Stelle des von ſeinem Dirigentenamte zurücktretenden
Herrn Zerlett einſtweilen interimiſtiſch die muſikaliſche Leitung des
Mozart=Vereins übernommen und bereits mit den Proben für das
im Oktober ſtattfindende 1. Winterkonzert begonnen. Zur
Auffüh=
rung kommen unter Mitwirkung bewährter Solokräfte und der
Großh. Hofmuſik zwei größere Chorwerke und zwar: „Rinaldo
von Brahms und „der Königsſohnl von W. de Haan.
4
In dieſen Tagen hat auf dem hieſigen Zollamt die größte
Zollabfertigung ſtattgefunden, die bis jetzt daſelbſt vorgenommen
wurde. Sie betraf eine Sendung japaneſiſcher und dergl. Artikel
für die Firma Joſeph Trier und beanſpruchte 2 volle Tage.
Im Schaufenſter des Herrn Hofvergolder Sonnthal iſt
augenblicklich ein allerliebſter Studienkopf von Herrn Hofmaler Kröh
hier ausgeſtellt. Wir machen das kunſtſinnige Publikum auf dieſes
meiſterhaft in Paſtellfarben ausgeführte Bild aufmerkſam, ehe es in
die Hände des jetzigen Beſitzers übergeht.
Wir erhalten nachſtehende Zuſchrift und bemerken, daß wir
fragliche Notiz aus Frankfurt bereits in geſtriger Nummer gebracht
haben: „Der Artikel über die ſchädlichen Bierpreſſionen in dem
„ Frankf. Journal Nr. 4401 dürfte auch für unſere Stadt Intereſſe
haben, da die Bierpreſſionen ſelbſt in den beſten Bierhäuſern hier
noch immer in Gebrauch ſind, obgleich ſie in Bayern und in vielen
deutſchen Städten längſt als gemeinſchädlich erkannt und daher,
namentlich in Bayern, geradezu verboten ſind. Es würde ſich auch
hier, wie anderwärts der Fall, gewiß bald zeigen, daß das Bier
direkt vom Faß gezogen, durch ſeine beſſere Qualität, namentlich
ſeinen beſſeren Geſchmack, verſtärkte Abnahme finden und die Reſtau=
rateure dadurch für die geringe Mehrmühe vollauf entſchädigen
würde. Nach eigener übler Erfahrung muß ich jetzt manche gute
Lokale meiden, weil mir das durch die Preſſion gehende Bier
Be=
ſchwerden verurſacht und ich höre auch von Anderen, daß ſolches
bei ihnen der Fall ſei.
Die Ziehung der Silber=Lotterie der Kriegerkameradſchaft
„Haſſia; iſt auf den 8. September verſchoben worden. Die
Ge=
winn=Liſte wird ſ. Z. auf unſerer Expedition zur Einſicht aufgelegt.
N0 Kleine Mitteilungen. Einem Taglöhner in der
Gardiſten=
ſtraße wurde in der Nacht aus ſeiner Schlafſtube eine ſilberne
Taſchenuhr im Wert von 12 M. geſtohlen.
Der Mittwoch
vormittag wegen Diebſtahl eingelieferte 18jährige Burſche
ent=
ſprang bei ſeiner Vernehmung in dem Amtsgebäude des
Polizei=
amts durch ein Fenſter. Derſelbe wurde am Nachmittag wieder
durch die Schutzmannſchaft verhaftet.
4. Mainz, 31. Auguſt. Heute Abend haben die hieſigen
Stadt=
verordneten einen Beſchluß gefaßt, der nicht nur in ganz Mainz.
ſondern bei allen Freunden von Baudenkmälern ungeteilten Beifall
finden wird. Es wurde nämlich beſchloſſen, das ſeither zwiſchen
Maga=
zine und Schuppen eingezwängte ehemalige kurfürſtliche Schloß.
dieſen herrlichen Renaiſſancebau, freizulegen. Es wird dies
zu=
nächſt nach 3 Seiten geſchehen und zwar in erſter Linie nach der
Rheinſeite hin; dann folgt die nördliche Seite und zuletzt die Façade
nach dem Schloßplatz. Infolge dieſes Beſchluſſes wird ſich die
Stadt auch nicht mehr lang der Pflicht entſchlagen können, an die
Reſtauration des Baues zu denken; da die finanziellen Kräfte der
Stadt anderweitig ſehr in Anſpruch genommen ſind, wird eine
Re=
ſtauration, wenn ſolche von der Stadt allein bethätigt werden ſoll,
allerdings nur ſehr langſam vor ſich gehen können.
Frankfurt, 1. September. Die hieſigen Aepfelwein=
Produ=
zenten haben ſchon bedeutende Abſchlüſſe in Kelterobſt auf dem
Lande gemacht. In unſerer weiteren Umgebung gibt es wenig
Aepfel und die erſten Ankäufe wurden bereits mit 12 M. per Malter
abgeſchloſſen; gegenwärtig werden jedoch 15½ M. bezahlt und es
iſt zu erwarten, daß die Preiſe noch weiter in die Höhe gehen.
Oſtende, 31. Auguſt. Ein britiſches Schiff, welches heute in den
Hafen einfahren wollte, wurde von belgiſchen Schiffen mit
Stein=
würfen empfangen und gezwungen nach dem offenen Meer
zurück=
zukehren.
Lodes=Arzeige.
Verwandten, Freunden und Bekannten hierdurch die
traurige Nachricht, daß unſer lieber Vater,
Schwieger=
vater und Großvater
Herr Wilhelm Schlerk,
Schuldiener,
geſtern Mittag ſanft dem Herrn entſchlafen iſt.
Darmſtadt, den 1. September 1887.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet Freitag Nachmittag 3 Uhr vom
Sterbehaus aus, Victoriaſtraße 5, ſtatt.
(8449
Darrkſagutrrg.
Allen Verwandten, Freunden und Bekannten, welche uns
bei dem Verluſte unſerer geliebten unvergeßlichen Mutter
Henriette Beyer Wittwe
durch das Geleite zur letzten Ruheſtätte, ſowie durch die
zahl=
reichen Blumenſpenden, ſo herzliche Theilnahme bewieſen,
ins=
beſondere Herrn Pfarrer Ritſert für die troſtreichen Worte
am Grabe, ſowie den Mitgliedern des Geſangvereins
Lieder=
tafel für den erhebenden Grabgeſang, ſagen innigſten
tief=
gefühlteſten Dank
Die trauernden Kinder.
Tageskalender.
Sonntag. 4. September: Abend=Unterhaltung im katholiſchen
Ge=
ſellen=Verein.
Nachkirchweihe in Traiſa bei Riedmatter und
Walter.
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.