Abonnementspreis
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allen Poſtämtern Beſtellungen
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eegengenommen zu 1 Mark 50 Pf.
vw Quartal inc. Poſtaufichlag
A.
150. Jahrgang.
Mit der Sonntags=Beilage:
Iluſtrirtes Unterhaltungsblatt.
Inſerate
werden angenommen: mn Darmſtadt
von der Expedition, Rheinſtr. Nr. 23.
m Beſſungen von Friedr. Blößer
Holzſtraße Nr. 86, ſowie auswär
von alle Aunoncen-Expeditionen.
L.
Amtliches Organ
für die Behannkmachungen des Großh. Treisamks, des Großh. Polizeiamts und ſümmtlicher Behörden.
Ne 78.
Freitag den 22. April.
1887.
B e k a n n t m a ch u n g.
Der Ortsgeſundheitsrath zu Karlsruhe veröffentlicht folgende Bekanntmachungen:
Als Mittel zur „dauernden, radikalen und ſicheren Heilung aller, ſelbſt der hartnäckigſten Nervenleiden; wird mehrfach
in Zeitungen Profeſſor Dr. Liebers „Nerven=Kraft=Elixiku in marktſchreieriſcher Weiſe angeprieſen. Dasſelbe iſt ein aus
Aloe, Rhabarber und anderen bitteren und aromatiſchen Pflanzenſtoffen bereiteter, abführend wirkender, bitterer Schnaps, deſſen
Preis reichlich hoch iſt, der aber die angeprieſene Wirkung nicht hat.
Als Generaldepot für dieſes und ähnliche nutzloſe Heilmittel, z. B. St. Jakobs=Tropfen, wird die Firma M. Schulz
in Hannover angegeben. Unter dieſer Firma verbergen ſich die Kaufmannswittwe Anna Schulz, geb. Schuhmacher, und deren
Sohn Ferdinand Schuhmacher. Beide ſind wegen Uebertretung der Medizinalpolizeivorſchriften ſchon ſehr oſt, Letzterer auch
wegen Vetrugs vom Königl. Landgericht Tübingen mit einem Jahr ſechs Monaten Gefängniß beſtraft worden. Ferdinand
Schuhmacher, früher Fabrikarbeiter, dann Wundarzneidiener beim Militär, wohnte früher in Eſſen und betrieb von dort aus
den Geheimmittelhandel. Schon unterm 21. Juni 1878 haben wir eine Warnung gegen denſelben erlaſſen.
Wir warnen wiederholt vor dem Gebrauch der Mittel obiger Firma.
In ſüddeutſchen Zeitungen wird von einem Apotheker J. Schrader in Feuerbach=Stuttgart neben anderen angeblich
gegen die verſchiedenſten Leiden wirkenden Mitteln ein Heilmittel gegen Flechten, „Indian=Pflaſter' genannt, angeprieſen, das
ſelbſt in den hartnäckigſten Fällen vollſtändige Heilung bringen ſoll.
Das Pflaſter erwies ſich als mit etwas Perubalſam verſetztes Mutterpflaſter, das für den angegebenen Zweck
wirkungs=
los, aber im Preiſe ſehr hoch iſt. Die noch zum Gebrauch empfohlenen Pillen enthielten Aloe und die Seife war die
ge=
wöhnliche Theerſchwefelſeiſe, wie ſie die Seiſenfabrikanten in den Handel bringen, wußte aber über Gebühr theuer
be=
zahlt werden.
J. Schrader, früher Apotheker in Munderkingen, beſitzt jetzt eine chemiſch=techniſche Fabrik in Feuerbach, in welcher er
„ mediciniſch=diätetiſche Präparate wie die weiße Lebenseſſenz, Haarfärbetinktur, Hühneraugenpflaſter, Bilionaiſe, Trauben=
Bruſthonig u. ſ. w bereitet. Beim Betrieb dieſes Geſchäftes iſt Schrader ſchon mehrfach mit dem Geſetze in Conflikt
ge=
rathen und wurde wegen Uebertretung medicinalpolizeilicher Vorſchriften wiederholt beſtraft.
Wir warnen vor dem Ankauf der Schrader'ſchen Mittel.
Darmſtadt, den 20. April 1887.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
v. Grolman.
53928
Ueberſicht
der Durchſchnittspreiſe von ſolgenden Früchten
vom 1. bis 15. April 1887.
Waizen per Sack 100 Kilo M. 18.50. — Korn per Sack
100 Kilo M. 14.75. - Gerſte per Sack 100 Kilo
M. 15. -. - Hafer per Sack 100 Kilo M. 12.50.
Darmſtadt, den 18. April 1887.
Großherzogliches Polizeiamt.
Neberſicht
der Marktpreiſe von folgenden Gegenſtänden
vom 1. bis 15. April 1887.
Butter per ¼, Kilo M. 1.12, desgl. in Partien M. I.-.
Eier per Stück 6½ Pfg., desgl. per 25 Stück M. 1. 50.
Kartoffeln per 100 Kilo M. 6. -, desgl. per 25 Kilo
M. 1.60. — Kornſtroh per 50 Kilo M. 2.85 - Heu per
50 Kilo M. 3.-
Darmſtadt, den 18. April 1887.
[3929
Großherzogliches Polizeiamt.
Statuten der Unterſtützungskaſſe für bedürftige Pfleglinge
der Großherzogl. Landes=Irrenanſtalt und des Großherzogl. Landes=Hospitals.
Unterm 25. Oktober 1886 haben die General=Verſammlung der Unterſtützungskaſſe für bedürftige Pfleglinge der Großh. Landes=
Irrenanſtalt zu Heppenheim und die Verwaltung der Unterſtützüngskaſſe für bedürftige Pfleglinge des Großh. Landes=Hospitals zu
Hof=
heim die Vereinigung dieſer beiden ſeither von einander getrennten Kaſſen beſchloſſen und ſodann die Statuten der
vereinten Kaſſen feſtgeſtellt. Nachdem Großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz durch Verfügung vom 28. Januar l. J. dieſe
Maßnahmen genehmigt hat, werden die erwähnten Statuten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und der wohlwollenden Aufmerk=
267
1008
Nr. 78
ſamkeit aller Derjenigen empfohlen welche die Verpflichtung in ſich fühlen, auf die Noth ihrer Nebenmenſchen zu achten und aus eigner
Kraft wie im Verein mit Gleichgeſinnten dieſe Noth zu lindern, ſowie der Wiederkehr und Ausbreitung derſelben möglichſt vorzubeugen.
Heppenheim an der Bergſtr., 8. März 1887.
Die Verwaltung der Unterſtützungskaſſe für bedürftige Pfleglinge der Großherzoglichen Landes=Jrrenanſtalt
und des Großherzoglichen Landes=Hospitals.
Dr. Ludwig. Dr. Wittich.
8 1. Die Unterſtützungskaſſe für bedürftige Pfleglinge der Großh.
Landes=Irrenanſtalt zu Heppenheim und des Großh. Landes=
Hospi=
tals zu Hofheim wendet ihre Fürſorge in erſter Linie den
bedürf=
tigen, aus der Anſtalt entlaſſenen, dann aber auch in den geeigneten
Fällen den noch in der Anſtalt befindlichen Pfleglingen, ſowie den
bedürftigen Angehörigen der Pileglinge zu.
8 2. Neben dem ſoeben angeführten Zweck ſollen die Mittel und
Kräfke der Kaſſe dazu dienen, das richtige Verſtändnis des
Irre=
ſeins und der Irrenanſtalten zu erleichtern und zu verallgemeinern,
das Intereſſe für die Irrenanſtalten des Landes und deren
zweck=
mäßige Benutzung überall zu wecken und zu fördern, und die
Auf=
merkſamkeit und Thätigkeit immer weiterer Kreiſe der Bevölkerung
auf das Wohl der Irren zu richten und an der ſachgemäßen
Für=
ſorge für dieſelben zu betheiligen.
8 3 Eine Verwendung der Mittel der Kaſſe zur vorlagsweiſen
oder definitiven Beſtreitung des nach den beſtehenden Verordnungen
für jeden Pflegling der Anſtalt an die Kaſſe derſelben zu
entrichten=
den jährlichen Verpflegungsgeldes findet niemals ſtatt.
8 4. Die Unterſtützungskaſſe beſteht aus zwei Theilen: aus der
Hauptkaſſe mit dem Sitz in der Landes=Irrenanſtalt und aus der
Nebenkaſſe mit dem Sitz in dem Landes=Hospital.
5 5. Die unmittelbare Geſchäftsführung der Unterſtützungskaſſe
wird durch die gemeinſchaftliche Thätigkeit der Beamten der Landes=
Irrenanſtalt, bezw. der proviſoriſchen Inhaber dieſer Stellen
voll=
zogen. Dieſelben vertreten die Unterſtützungskaſſe unter dem Titel:
Verwaltung der Anterſtüthzungsſiaſſe für 6edürſtige Bſlegſinge der
Großh. Candes-Irrenanſlatt und des Großh. Landes=Hospilals.
8 6. Der Director der Großh. Landes=Trrenanſtalt iſt der
ſtändige Vorſitzende der Verwaltuna. In Verhinderungsfällen tritt
für denſelben der zweite Arzt der Anſtalt ein.
Die Oberauſſicht über die Verwalkung ſührk die vorgeſetzte
Be=
hörde der Landes=Irrenanſtalt: die Hroßh. 2rovinziat=Direktion
Htarſtenburg zu Darmſtadt. Dieſelbe iſt zur Reviſion der
Geſchäfts=
führung der Unterſtützungskaſſe zu jeder Heit und nach jeder
Rich=
tung hin befugt und überwacht insbeſondere den Beſtand des
Re=
ſervekapitals und die Verwaltung des Vermögens.
8 8. Die Führung der Hauptkaſſe ſieht dem Rechner der Großh.
Landes=Irrenanſtalt, diejenige der Nebenkaſſe dem Rechner des
Landes=Hospitals zu. Der Rechner der Landes=Irrenanſtalt hat
die Rechnung über die ſämmtlichen Einnahmen und Ausgaben der
Hauptkaje ſöwohl wie der Nebenkaſſe zu ſtellen und die
entſprechen=
den Bücher zu führen. Beide Rechner beziehen eine jährliche
Re=
muneration aus der Unterſtützungskaſſe.
Die Geldmittel der Hauptkaſſe werden gebildet:
a) durch freiwillige Spenden und Vermächtniſſe und insbeſondere
durch die Ergebniſſe einer alljährlich wiederkehrenden
allge=
meinen Sammlung;
b) durch Beiträge aus Staats=, Kreis= oder Gemeindekaſſen,
Spar=
kaſſen ꝛc. einſchließlich der regelmäßigen Zuſchüſſe zu den Koſten,
welche durch die dauernde Verſorgung entlaſſener Pfleglinge
außerhalb der Anſtalt für die Unterſtützungskaſſe entſtehen:
e) durch das Reſervekapital, d. h. die ſeits der Gründung der
Unterſtützungskaſſe nach Befriedigung der Ausgaben am Schluſſe
der Rechnungsjahre verbliebenen und zukünftig verbleibenden
Reſtbeträge der jährlichen Einnahmen, ſowie durch die Zinſen
dieſes Kapitals.
8 10. Das Reſervekapital (Werthpapiere, Sparkaſſebücher ꝛc.)
befindet ſich in der Verwahrung der Verwaltung und zwar unter
ſpezieller Verantwortlichkeit des Großh. Direktors und des Großh.
zweiten Arztes der Landes=Irrenanſtalt.
8 11. Die Geldmittel der Nebenkaſſe werden gebildet durch
Zahlungen, welche die Nebenkaſſe auf jedesmalige ſchriftliche
An=
forderung aus der Hauptkaſſe empfängt.
8 12. Die Verwendung der Mittel der Hauptkaſſe zu dem unter
5 1 der Statuten angegebenen Zweck und zwar zur Unterſtützung
der bedürftigen Pfleglinge der Landes=Trrenanſtalt, ſowie der
An=
gehörigen dieſer Pfleglinge, iſt dem Sachverſtändnis und der
Ge=
wiſſenhaftigkeit der Verwaͤltung unbeſchränkt überlaſſen und erfolgt
auf Grund durch. Stimmenmehrheit gefaßter Beſchlüſſe derſelben.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorſitzenden den
Ausſchlag.
5 13. Die Verwendung der Mittel der Nebenkaſſe zu demſelben
Zweck und in Bezug auf die bedürftigen Pfleglinge des Landes=
Hospitals und deren Angehörige bleibt in gleicher Weiſe den
Ve=
ſchlüſſen der Großh. Beamten des Landes=Hospitals bezw. der
proviſoriſchen Inhaber dieſer Stellen, unter dem Vorſitz des Großh.
Direktors des Landes=Hospitals oder deſſen Stellvertreters,
anver=
traut, welcher bei Seimmeugleichheit ebenfalls den Ausſchlag giebt.
8. 14. Die unter den 83 12 und 13 erwähuten Beſchlüſſe werden
in den geeigneten Fällen vorbereitet und zur Ausführung gebracht
Dr. Stühlinger. Schaum.
durch in oder nahe bei dem Wohnort der zu unterſtützenden
Pfleg=
linge domicilierte und mit den betreffenden lokalen und perſönlichen
Verhältniſſen bekannte Vertrauensmänner. Hierbei verkehrt jede
Kaſſe mit den betreffenden Vertrauensmännern direkt.
8 15. Die Verwaltung wählt und inſtruiert die
Vertrauens=
männer und ſtellt die denſelben zu überweiſenden Bezirke feſt. In
dem Perſonal der Vertrauensmänner eingetretene Veränderungen
ſind von dem Vorſitzenden der Verwaltung alsbald zur Kenntnis
des Großh. Direktors des Landes=Hospitals zu bringen.
8 16. Alle drei Jahre, und zwar in der Regel im Monat
Oktober, findet die Generafverſammkung der Vertrauensmänner ſtatt.
8 17. In der Generalverſammlung wählen die erſchienenen
Ver=
trauensmänner für die Zeit bis zur nächſten Generalverſammlung
aus der Zahl der anweſenden oder entſchuldigt abweſenden aktiven
und inaktiven (früher aktiven) Vertrauensmänner: neun A6geordnete.
8 18. Scheidet während der angegebenen dreijährigen
Wahl=
periode ein Abgeordneter dauernd aus, ſo hat der Vorſitzende der
Verwaltung das Recht, aus den Reihen der Vertrauensmänner einen
Erſatzmann einzuberüfen. Dasſelbe Recht ſteht dem Vorſitzenden
im Falle der vorübergehenden Verhinderung eines Abgeordneten zu.
8 19. Alljährlich einmal, und zwar in der Regel im Monat
Mai, verſammeln ſich die neun Abgeordneten in der Großh. Landes=
Irrenanſtalt zu einer gemeinſchaftlichen Verathung mit der
Ver=
waltung der Kaſſe.
An dieſer Verſammlung nehmen ferner als ſtändige Mitglieder
Theil: der evangeliſche und der katholiſche Geiſtliche der Landes=-
Irrenanſtalt, der Großh. Direktor und der Großh. Rechner, ſowie
der evangeliſche und der katholiſche Geiſtliche des Landes=Hospitals
und endlich die Vertrauensmänner der drei Provinzialhauptſtädte
des Landes. Die erwähnten neun Abgeordneten, die Mitglieder der
Verwaltung (85) und die ſoeben genannten ſtändigen Mitglieder
bilden zuſammen: das Cnratorium der Anterſtützungskaſſe.
5 20. Als ſtändiger Präſident des Curatoriums beſtimmt der
Vorſitzende der Verwaltung mindeſtens vier Wochen vorher Tag
und Stunde der Verſammlung des Curatoriums, ſowie die
Tages=
ordnung, und läßt alsdann die Einladungen ergehen. Den
aus=
wärtigen Mitgliedern der Verſammlung werden die
Transport=
koſten aus der Hauptkaſſe vergütet.
8 21. Die Verhandlungen des Curatoriums beſchäftigen ſich vor
Allem mit der Frage, inwiefern nach den vorliegenden Erfahrungen
die allgemeinen Zwecke der Unterſtützungskaſſe ſachgemäß gefördert
werden, bezw. geföͤrdert worden ſind, oder was zur beſieren
Ver=
wirklichung dieſer Förderung zu geſchehen habe und etwa bei der
nächſten Generalverſammlung in Antrag zu bringen ſei. Die
Ver=
handlungen werden durch einen Bericht über den Stand der Sache
eingeleitet, welchen der Vorſitzende der Verwaltung in deren Namen
zu erſtatten hat.
Ferner wird der zur Beſtreitung der in dem
laufenden Rechnungsjaͤhr entſtehenden Verwaltungskoſten der Haupt=
und der Nebenkaſſe muthmaßlich erforderliche Geldbetrag berathen
und feſtgeſtellt. — Den anweſenden Mitgliedern des Curatoriums
ſteht das Recht zu, ſich von der Art der Geſchäftsführung der
Ver=
waltung nach jeder Richtung hin zu überzeugen und iſt ihnen zu
dieſem Zwecke die Einſicht in die Bücher derſelben geſtattet.
Insbeſondere iſt die Haupt= wie die Nebenkaſſe verpflichtet, über
die in dem letzten Geſchäftsjahr von ihr verwilligten Unterſtützungen,
über die Prinzipien. von welchen ſie bei dieſer Verwilligung im
Allgemeinen wie im Einzelnen ausgegangen ſind und ausgehen,
ſowie über die erzielten Erfolge auf Verlangen der Anweſenden
Auskunft zu geben. Endlich werden die Mitglieder des
Cura=
toriums am Schluſſe der Sitzung zu einem Beſuch der Anſtalt
eingeladen werden.
8 22. Die Beſchlüſſe des Curatoriums werden im Allgemeinen
mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt
die Stimme des Präſidenten den Ausſchlag. Das über die
ſtattge=
habte Berathung und die gefaßten Beſchlüſſe geführte Protokoll iſt
zur Kenntniß der nächſten General=Verſammlung zu bringen, welche
alsdann die Beſchlüſſe entweder verwirft oder genehmigt und zum
Vollzug bringt. Ferner wird das Protokoll der Großh. Provinzial=
Direktion Starkenburg überreicht.
8 2. Beſchlüſſe von beſonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit,
die in dieſer ihrer Eigenſchaft durch mindeſtens ½ Majorität des
Curatoriums feſtgeſtellt worden ſind, werden von der Großh.
Pro=
vinzial=Direktion Starkenburg geprüft und können alsdann durch
Verfügung dieſer Behörde interimiſtiſch und bis zum
Zuſammen=
tritt der nächſten Generalverſammlung zur Ausführung beſtimmt
werden. Ebenſo ſteht der Großh. Provinzial=Direktion Starkenburg
die vorläufige Entſcheidung zu, wenn eine Meinungsverſchiedenheit
zwiſchen den neun Abgeordneten der Vertrauensmänner einerſeits
und der Verwaltung andererſeits ſich ergeben haben ſollte.
8 24. Tag, Ort und Tagesordnung der Generalverſammlung
9=
b
[ ← ][ ][ → ] der Vertrauensmänner werden in der zuletzt vorausgehenden
Jah=
resſitzung des Curatoriums feſtgeſetzt und hat der Präſident
des=
ſelben die Einladungen zur Generalverſammlung ergehen zu laſſen
und gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben. Die erſten
Nummern der letzteren beziehen ſſch auf die Berichte, welche der
Präſident des Curatoriums, und der Rechner der Kaſſe über die
Ergebniſſe der Geſchäftsführung ſeit der letzten
Generalverſamm=
lung und den gegenwärtigen Stand der geſammten Sachlage zu
er=
ſtatten haben. Erlauben es die Verhältniſſe der laufenden
Ein=
nahmen, ſo ſind dieſe Berichte jedem Mitglied der
Generalverſamm=
lung gedruckt vorzulegen. — Eingeladen zur Generalverſammlung
werden die aktiven und die ſämmtlichen inaktiven Vertrauensmänner,
ſowie die nicht zugleich als Vertrauensmänner fungirenden
Mit=
glieder des Curatoriums. Sämmtlichen Mitgliedern der
General=
verſammlung werden die Transportkoſten aus der Kaſſe erſetzt.
8 25. Der Präſident des Curatoriums präſidirt der
General=
verſammlung und ernennt das Büreau. Die Beſchlüſſe und Wahlen
der Generalverſammlung erfolgen mit den in dem folgenden
Para=
graphen gewahrten Ausnahmen durch einfache Stimmenmehrheit:
bei Stimmengleichheit entſcheidet die Stimme des Präſidenten.
Jeder Vertrauensmann, einerlei ob aktiv oder inaktiv, verfügt über
eine Stimme. Eine Vertretung nicht anweſender Vertrauensmänner
iſt unzuläſſig.
Das Protokoll der Generalverſammlung wird von
dem Präſidenten der Großh. Provinzial=Direktion Starkenburg
mit=
getheilt.
8 26. Beſchlüſſe der Generalverſammlung, welche eine
Abän=
derung, authentiſche Auslegung und Aufhebung der Statuten oder
das Reſervekapital betreffen, ſetzen eine Majorität von mindeſtens
3 der Stimmen voraus. Die Auflöſung der Kaſſe kann nur
be=
ſchloſſen werden, wenn mindeſtens die Hälfte aller aktiven Ver
trauensmänner in der Verſammlung anweſend iſt und drei Viertel
der Anweſenden dem betreffenden Antrag zuſtimmen. Iſt die
Ver=
ſammlung weniger ſtark beſucht, ſo entſcheidet eine alsbald
einzube=
rufende zweite Generalverſammlung ohne Rückſicht auf die größere
oder geringere Zahl der Anweſenden.-
Aber auch hier wird eine
Majorität von ¾ der Stimmen vorausgeſetzt. — Sind die
veran=
laſſenden Verhältniſſe nicht dringend, ſo wird von der alsbaldigen
Einberufung der zweiten Verſammlung abgeſehen und der Antrag
78
1009
auf Auflöſung erſt in der nächſten ordentlichen Generalverſammlung
reproducirt.
Die ſämmtlichen im 5 26 erwähnten Beſchlüſſe bedürfen der
Genehnigung der Großh. Provinzial=Direktion Starkenburg.
8 27. Die Großh. Provinzial=Direktion Starkenburg iſt durch
den Präſidenten unter gleichzeitiger Mittheilung der Tagesordnung
von dem Termin der Jahresſitzung des Curatoriums ſowohl wie
der Generalverſammlung frühzeitig in Kenntniß zu ſetzen und kann
allen dieſen Verſammlungen beiwohnen.
8 28. Alljährlich im Monat Mai und zwar mindeſtens 14 Tage
vor dem Zuſammentritt des Curatoriums veröffentlicht die
Ver=
waltung einen gedruckten Auszug aus den Geſchäftsbüchern des
abgelaufenen Rechnungsjahres, welcher die ſtattgehabten Einnahmen
unter namentlicher Aufführung der einzelnen Geber, eine ſummariſche
Ueberſicht der Ausgaben, die ſpecificirte Angabe des
Vermögens=
ſtandes, und endlich noch eine kurze und überſichtliche
Zuſammen=
ſtellung der für die rechtzeitige und überhaupt zweckmäßige
Be=
nutzung der Großh. Landes=Irrenanſtalt und des Großh. Landes=
Hospitals wichtigen amtlichen Vorſchriften und praktiſchen
Verhal=
tungsregeln enthält. Die Darlegung des Vermögensſtandes trägt die
beglaubigende Unterſchrift der Gr. Provinzial=Direktion Starkenburg.
8 29. In den Jahren, in welchen die General=Verſammlung
der Vertrauensmänner ſtattfindet, wird dem unter 8 28 erwähnten
Auszug in Ausführung der unter 8 2 der Statuten
hervorgeho=
benen Tendenzen der Unterſtützungskaſſe eine für Jedermann
ver=
ſtändliche Abhandlung über allgemein wichtige Fragen der
Irren=
heilkunde und der praktiſchen Irrenpflege beigegeben. Der ſpecielle
Gegenſtand derſelben wird in dem Vorjahre durch das Curatorium
feſtgeſtellt.
8 30. Im Falle der Auflöſung der Unterſtützungskaſſe fällt das
vorhandene Reſervekapital zu drei Vierteln der Großh. Landes=
Irrenanſtalt und zu einem Viertel dem Großh. Landeshospital zu,
und ſollen alsdann dieſe Mittel nach Maßgabe der hierüber von
der Oberbehörde der beiden Anſtalten zu erlaſſenden näheren
Be=
ſtimmungen durch die Beamten dieſer Anſtalten im Sinne der
vor=
ſtehenden Statuten verwendet werden.
8 31. Dieſe Statuten und die etwaigen ſpäteren Abänderungen
derſelben werden öffentlich bekannt gemacht.
Bennnntmnchung.
Die Fortbildungsſchule der Knaben=Mittelſchule beginnt Montag deu 8. Mai
das neue Schuljahr. Dieſelbe verfolgt den Zweck, den nach erfüllter Schulpflicht
aus den Ober=Klaſſen der Knaben=Mittelſchule entlaſſenen Schülern gegen mäßiges
Schulgeld eine auf die Bedürfniſſe des bürgerlichen Berufslebens berechnete
Weiter=
bildung zu ermöglichen.
Jedoch finden auch nicht aus der Knaben=Mittelſchule hervorgegangene
Lehr=
linge des Gewerbe= oder Handelsſtandes Aufnahme, wenn ſie in einer von dem
Rector angeordneten und beaufſichtigten Prüſung die Vorbedingungen für die
er=
folgreiche Theilnahme am Unterricht nachweiſen.
Der Unterricht findet während des ganzen Jahres an den Werktagen von 7
bis 9 Uhr Abends ſtatt.
Unterrichtsgegenſtände ſind: 1) Geſchäftsbriefe und Buchführung. 2)
kauf=
männiſches Rechnen, 3) Berechnungen von Flächen und Körpern, 4) franzöſiſche
Sprache, 5) Zeichnen.
Für jeden Gegenſtand werden 2 Stunden, für Zeichnen 2-4 Stunden
wöchentlich angeſetzt.
Das Schulgeld beträgt 12 Mark oder 24 Mark jährlich und wird
viertel=
jährlich vorausbezahlt. Das höhere Schulgeld von 24 Mark zahlen nur die
Theil=
nehmer am Franzöſiſchen und Zeichnen.
Der Eintritt in die Fortbildungsſchule iſt ein freiwilliger und die Theilnahme
an den einzelnen Fächern geſchieht nach freier Auswahl. Wer ſich zwei Jahre
lang in ſechs wöchentlichen Stunden regelmäßig und mit Erfolg an dem Unterricht
betheiligt, iſt von der Verpflichtung zu der in den Wintermonaten ſtattfindenden
ge=
ſetzlichen Fortbildungsſchule frei.
Alle Au= und Abmeldungen geſchehen durch die Eltern der Schüler oder durch
die berufenen Vertreter derſelben.
Die Anmeldung neuer Schüler wird auf
Dienstag den 3. Mai, von 10-1 und 4-5 Uhr,
feſtgeſetzt und findet in dem Schulhauſe in der Friedrichsſtraße in dem Zimmer des
Rectors ſtatt.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß im Oktober keine
Auf=
nahme mehr ſtattfindet, daß alſo Schüler, welche am Schluſſe des Schuljahres
1886-87 die Forlbildungsſchule verlaſſen, ohne der geſetzlichen Pflicht genigt zu
haben, im Herbſt nicht wieder aufgenommen werden.
Darmſtadt, den 9. April 1887.
Der Schulvorſtand:
(3580
Ohly.
ſogon
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Montag den 25. und Dienstag den 26. April l. Js.,
jedes=
mal um 9 Uhr Vormittags,
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360 Raummeter Kiefern=Scheitholz,
desgl. Knüppel,
254
9)
„
desgl. Stöcke,
60
desgl. Wellen,
4) 22600 Stück
40 Raummeter Buchen=Knüppel,
desgl. Stöcke,
13
desgl. Wellen.
2) 2500 Stuck
Die Zuſammenkunſt iſt an beiden Tagen auf der Schlangenſchneiſe am
Ueber=
gang der Main=Neckar=Bahn. Bemerkt wird, daß das Kiefern=Scheitholz, Buchen=
Knüppel=, Stock= und Wellenholz den erſten Tag zur Verſteigerung gelangt.
Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine wird das Holz bis Michaelistag l. Js.
verbürgt.
Eberſtadt, den 20. April 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Eberſtadt.
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ſelbſtſtändig kochen kann, in einen kleinen
Haushalt auf ſofort geſucht.
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1011
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[ ← ][ ][ → ]1012
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Hof=
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Traumbilder aus 1001 Nacht, in 12 verſch. Verwandlungen u. prachtv.
Coſtü=
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Programme. Billets zu mäßigen Preiſen ſind vorher zu haben bei Herrn
G. Thies, Muſikalienhandlung. Eliſabethenſtraße 26, ſowie bei Inſpektor
4 Velten im Saalbau.
[3927
Pdenuatdehuh
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Abfahrt nach Reinheim 6 Uhr 25 Min., Gang über Ueberau, Hippelsbach,
Brensbach, Böllſteiner Höhe, Spreng und Ober=Moſſau nach Erbach.
Der Vorstand. (3946.
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Rheinſtraße 14. (394⁷ „
Frankfurt a. M. 1886.
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gegen den Einfluß der Luft zu ſchützen,
kein ſo wohlthätiges und zugleich ſo
bil=
liges Mittel wie die Glheerin=Greme
Gimon. Man achte auf die
Unter=
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Paris. Vorräthig in den renommirten
Parſümerien und Apotheken.
Französ. Julorriohl.
Ein Lehrer aus der franzöſ. Schweiz,
welcher 17 Jahre in einer höheren
Lehr=
anſtalt in Deutſchland thätig war, ertheilt
[3949
franzöſiſchen Unterricht.
Marmier.
Dieburgerſtraße 69.
Großherzogliches Hoftheater.
Freitag. 22. April.
Vorſtellung in d. 9. Abonnementsabteilung.
Rothe Karten gültig)
Die kuſtigen Weißer von Windſor.
Komiſch=phantaſtiſche Oper in 3 Akten.
Anfang 7 Uhr. Ende halb 10 Uhr.
Standesamtliche Nachrichten von Beſſungen
(vom 14. bis 20. April 1887).
Geborene: Am 11. April: Dem Gärtner Friedrich Wilhelm
Schleckmann, S. Friedrich Wilhelm. Am 14. Dem Schloſſer Karl
Auguſt Geppert, S. Hermann Auguſt. Eine unehel. T. Katharina.
Am 17.: Dem Schriftſetzer Wilhelm Spuck, S. Ludwig.
Cheſchkiehungen: Am 17. April.: Der Schreiner Karl Auguſt
Große aus Naidſchütz mit Katharina Kraft geb. Kumpf hier.
Geſtorbene: Am 13. April: Dem Maurer Daniel Frieß, T.
Suſanna, 3 M. 21. Am 14.: Die Witwe des Maurers Ludwig
Aßmuth II., Anna, geb. Stork, 52 J. 16. Am 15.: Der Gymnaſiaſt
Auguſt Brun, 17 J. 4 M. 27T. Am 18.: Die Witwe des Pfarrers
Peter Hermann Orth Anna Chriſtine, geb. Keßler, 61 J. 7 M. 1 T.
Am 19. Dem Schloſſer Karl Auguſt Geppert, S. Hermann Auguſt
5 T. alt.
Politiſche Ueberſicht.
Deutſches Zeich. S. M. der Kaiſer empfing am 19. den mit
dem Schulgeſchwader aus Weſtindien zurückgekehrten Kommandeur
desſelben, Kapitän zur See v. Kall ſowie den zum Chef des Stabs
der Admiralität ernannten Kapitän zur See Hollmann und den
zur Führung der japaneſiſchen Militärmiſſion kommandierten
Haupt=
mann du Fais. Am 20. arbeitete der Kaiſer mit v. Wilmowski
und empfing ſodann den Unterſtaatsſekretär von Lothringen Studt.
Die Trink= und Inhalationscur des deutſchen Kronprinzen in
Bad Ems verſpricht den günſtigſten Erfolg, ſo daß die baldige und
vollſtändige Beſeitigung ſeines hartnäckigen Halsleidens mit
Sicher=
heit zu erwarten ſteht. Ueber die Dauer der Emſer Badecur ſind
noch keine endgültigen Dispoſitionen getroffen, doch dürften der
Kronprinz und ſeine Familie etwa bis in die zweite Maiwoche in
Ems weilen und hierauf einen kurzen Aufenthalt in Potsdam
nehmen. Im Jum begeben ſich dann die kronprinzlichen
Herr=
ſchaften anläßlich des 50jährigen Regierungsjubiläums der Königin
Victoria nach England.
Der Reichstag nahm am 20. den Geſetzentwurf über die
Ab=
änderung des Reichsbeamtengeſetzes in dritter Leſung an. — Die
Vorlage über das orientaliſche Seminar wurde an die
Budgetkom=
miſſion überwieſen.
An Stelle des Grafen Adelmann wurde
auf Vorſchlag Windthorſts durch Acclamation Dr. Porſch zum
Schriftführer gewählt.
Nächſte Sitzung Freitag. Tagesordnung:
Vorlage, betr. Abänderung des Gerichtskoſtengeſetzes und der
An=
waltsgebührenordnung.
Die Ausſchüſſe des Bundesrates haben ſich am Montag mit
dem Nachtragsetat beſchäftigt, ohne daß doch das in demſelben
ent=
haltene Zahlenmaterial bis jetzt zur Veröffentlichung gelangt wäre.
Alles, was bislang über die Höhe der Forderungen des Nachtrags=
Etats in die Oeffentlichkeit gelangte, beruht auf Kombinationen und
Vermutungen, wie ſich denn auch die Angaben über die einzelnen
Summen ganz auffallend widerſprechen.
Der deutſche Botſchafter in Paris, Graf Münſter, welcher am
19. von dort abgereiſt iſt und ſich zunächſt nach der Provinz
Han=
nover begeben hat, wird in der Kürze in Berlin eintreffen und ſich
am 29. wieder auf ſeinen Poſten zurückbegeben.
Der ausgewieſene Reichstagsabgeordnete für Metz, Antoine,
welcher ſich nach ſeiner Rückehr von Paris einige Tage in Pagnh,
der franzöſiſchen Grenzſtation, aufhielt, hat ſich zum bleibenden
Aufenthalt am 20. nach Brüſſel begeben. Seinem Sitze im
Reichs=
tage beabſichtigt er nicht zu entſagen.
Heſlerreich=Angarn. Die Ausſchüſſe der Quoten=Deputationen
haben in ihrer Sitzung vom 19. eine Einigung auf Grund des
status yuo erzielt. Die Ungarn haben ihre Forderung nach
Auf=
hebung des Präcipuums fallen gelaſſen, ebenſo jene wegen
Herab=
ſetzung ihrer bisherigen Beitragsleiſtung zu den gemeinſamen
Aus=
gaben. Das zweiprocentige Präcipuum für die Militärgrenze bleibt,
ſonach zu Laſten des ungariſchen Staatsſchatzes fortbeſtehen und zu
dem nach Abzug des Präcipuums verbleibenden gemeinſamen
Er=
forderniſſe zahlt Ungarn eine Zoprocentige Oeſterreich ein 7
oprocen=
tige Quote. Im Ganzen ſtellt ſich ſomit die ungariſche Quote auf
314, die bſterreichiſche auf 686 Procent.
Nr.
Franſtreich. Die Gerüchte, daß die Ansſtellung von 1889 nicht
ſtattfinden werde, erhalten ſich. Jedenfalls iſt es ſicher, daß bis
jetzt noch keine einzige europäiſche Regierung ihre Abſicht, ſich zu
beteiligen, endgültig kundgegeben hat.
Der „Gaulois; veröffentlicht eine Unterredung mit dem neuen
Präſidenten der Patriotenliga Sansboeuf, in welcher dieſer ſagt,
daß Deroulede bereits vor ſeiner Reiſe ins Ausland in der
Revanche=
hoffnung ſtark erſchüttert war, doch die Aufnahme in Rußland und
die Beſprechung mit Katkow hätten ihm wieder Mut gemacht. Als
aber hierauf die öffentliche Meinung gegenüber ſeinen im „
Drapeau=
veröffentlichten, Deutſchland, als alleinigen Feind, Rußland als
Freund, darſtellenden Artikel gleichgültig blieb, habe er das wie eine
Abſage empfunden; daß während der Wahlen im Elſaß die
franzö=
ſiſche Preſſe und öffentliche Meinung ſich der Zurückhaltung
be=
fleißigte, ſer ihm wie ein Verzicht auf die Wiedergewinnung
vorge=
kommen und habe ihn gebrochen. Sansboeuf teilte folgende Stelle
aus Derouledes Brief mit: „Jetzt iſt alles vorbeil Werden wir
je=
mals Krieg wagen? Wird uns Elſaß=Lothringen ſjemals
wieder=
gegeben werden? Wird unſer Bemühen jemals von Erfolg gekrönt
werden 2”
England. Der Lordſiegelbewahrer Lord Cadogan und der
Vor=
ſteher des Lokalverwaltungsamtes Ritchie ſind zu Kabinetsmitgliedern
ernannt worden. Dadurch ſteigt deren Zahl von 15 auf 17.
Das Unterhaus nahm am 20. in der zweiten Leſung die
Vor=
lage, welche den Voliziſten Großbritanniens das Wahlrecht gewährt,
einſtimmig an. Die Parnelliten ſtimmten für die Vorlage unter
der Bedingung, daß dieſelbe nicht auf Irland angewandt werde.
Der Beginn der Ausſchußberatung der iriſchen Strafgeſetznovelle,
an welcher bekanntlich das ganze Unterhaus teilnimmt, iſt auf den
25. d. M. angeſetzt.
Spanien. Aus Madrid liegt als Ergänzung der Nachricht von
einem Mordverſuch, den ein Franzoſe gegen den Marſchall Bazaine
aus politiſchen Motiven unternommen hat, die Meldung vor, daß
der Thäter Hillairand heiße und für ein Pariſer Geſchäftshaus reiſe.
Bezeichnend für die Auffaſſung, den die verbrecheriſche That in
ge=
wiſſen Pariſer Kreiſen findet, iſt die Mitteilung der „Francer, es
ſei eine Adreſſe an die ſpaniſchen Gerichte zur Unterzeichnung
auf=
gelegt, welche um eine milde Beurteilung des Attentäters bittet und
zugleich bedauert, daß ſeinerzeit die Todesſtrafe gegen Bazaine nicht
vollſtreckt worden ſei. Hillairand ſcheint demnach nur Einer der
vielen Franzoſen zu ſein, welche in Bazaine noch heute nichts als
einen „Verräter' erblicken!
Rutßland. Nachrichten aus St. Vetersburg zufolge, hat der
gar ſeine geplante Reiſe nach Novotſcherkask, der Hauptſtadt der
Don=Koſacken, welche in dieſem Frühjahre ſtattfinden ſollte, endgiltig
aufgegeben.
Anſtatt Orſchewski's, welcher auf ſein Anſuchen wegen
häus=
licher Verhältniſſe ſeines Amtes enthoben wurde, iſt Schebeko unter
Beförderung zum Generallieutenant zum Gehilfen des Miniſters
des Innern und zum Polizeichef und Kommandeur des
Gendarmerie=
corp3 ernannt worden.
Hitrowo, der ruſſiſche Geſandte in Bukareſt, iſt am 20. in Odeſſa
eingetroffen und alsbald nach Petersburg weitergereiſt.
Zulgarien. Der Präfekt von Ruſtſchuk, Mankoff, welcher in
Bukareſt bekanntlich von bulgariſchen Flüchtlingen ſchwer verwundet
wurde, iſt ziemlich wieder hergeſtellt und am 18. d. M. von der
Bevölkerung Ruſtſchuks feierlichſt empfangen worden.
Aus Stadt und Lanb.
Darmſtadt. 22. April.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog und Se. Königl. Hoheit
der Erbgroßherzog begaben ſich am Mittwoch nachmittag zu
einer mit theatraliſcher Aufführung verbundenen geſelligen
Ver=
einigung, welche ſtandesherrliche Familien im „Ruſſiſchen
Hof; zu Frankfurt a. M. veranſtalteten. Die Allerhöchſten
Herr=
ſchaften übernachteten im „Ruſſiſchen Hof und kehrten geſtern
vor=
mittag 11 Uhr 20 Min. hierher zurück.
r. Zweite Kammer der Landſtande. In der geſtrigen Sitzung,
die von dem Vorſitzenden mit verſchiedenen geſchäftlichen
Mitter=
lungen eröffnet wurde, erfolgte nach Eintritt in die Tagesordnung
zuerſt die Beratung über ein von dem Abgeordneten Freiherrn
von Nordeck zur Rabenau als Autrag übergebenes Geſuch des
Stadt=
vorſtandes zu Grünberg und der Bürgermeiſter der Gemeinden des
früheren Kreiſes Grünberg um Wiederherſtellungdesfrüheren
Kreiſes Grünberg. Der vierte Ausſchuß hatte vorgeſchlagen,
die Großh. Regierung zu erſuchen, die Umgeſtaltung zu großer
Kreiſe in der Provinz Oberheſſen in zweckmäßiger geſtaltete kleinere
Kreiſe baldthunlichſt zu erwägen und anzubahnen, und damit den
Antrag auf Wiederherſtellung des Kreiſes Grünberg für erledigt
zu erklären. Hierzu brachte Abgeordneter Kugler einen Antrag
ein, welcher das Ausſcheiden der größeren Städte als beſondere
Stadtkreiſe bezweckt, weitere, weniger weitgehende Anträge wurden
von verſchiedenen Abgeordneten geſtellt, worauf Staatsminiſter
Finger die Berückſichtigung aller geäußerten Wünſche bei der
Re=
viſion der Verwaltungsgeſetze zuſicherte. Nach den Schlußworten
1013
78
des Berichterſtatters endigte die dreiſtündige Beratung mit der
An=
nahme des den Ausſchußantrag modifizierenden und eine zweckmäßige
Geſtaltung, nicht Vermehrung der Kreiſe bezweckenden Antrags
des Abg. Ellenberger und der Ablehnung aller übrigen Anträge,
einſchließlich des Ausſchußantrags.
Ueber den zur Beratung gekommenen Antrag des Abgeordneten
Haas wegen Anordnung einer beſonderen Staatsprüfung
für Bewerber um die Stelle der Landeskultur=
Inge=
nieure hatte der vierte Ausſchuß beantragt, an die Regierung
folgende Erſuchen zu richten: 1) in der Regel nur ſolche Kultur=
Ingenieure anzuſtellen, welche ihre Befähigung in einer beſonders
hierzu angeordneten ſtaatlichen Prüfung nachgewieſen haben, 2) in
das Programm dieſer Prüfung auch einſchlägige landwirtſchaftliche
Fächer aufzunehmen. Dieſer Antrag wurde ohne Diskuſſion
ein=
ſtimmig angenommen.
Ueber den Antrag der Abg. Küchler und Ohly,
Konzeſſio=
nierung von Gaſt= und Schankwirtſchaften, ſowie des
Klein=
handels mit Branntwein oder Spiritus betr., ſowie über
Vor=
ſtellungendes Centralbüreaus des Rhein=Main=
Gaſtwirt=
verbandes und von Wirten aus verſchiedenen Orten des
Groß=
herzogtums in gleichem Betreff, hatte Abg. Heinzerling im Namen
des zweiten Ausſchuſſes Bericht erſtattet. Nach demſelben iſt der
Antrag Küchler=Ohly, welcher die Erlaubniserteilung von dem
Be=
dürfnis abhängig zu machen bezweckt, durch eine Verordnung vom
10. November 1886 erledigt, ebenſo die Vorſtellung des
Central=
büreaus des Rhein=Main=Gaſtwirtverbandes und der Wirte, ſoweit
ſie ſich auf die Bedürfnisfrage bezieht. Den übrigen Punkten dieſer
Vorſtellung beantragte der Ausſchuß keine Folge zu geben, indeſſen
die Regierung zu erſuchen, Anordnung zu treffen, daß der
Klein=
handel mit Branntwein thatſächlich nicht in Wirtſchaftsbetrieb
aus=
arte, insbeſondere die Aufſichtsbehörden mit Anweiſung dahin zu
verſehen, daß es bei Beurteilung jener Frage beziehungsweiſe einer
Kontravention nicht ausſchließlich auf die in den Verkaufsſtätten
zur Bewirtung einer größeren Anzahl von Perſonen getroffenen
Einrichtungen ankomme, ſondern überhaupt darauf, ob ein
Klein=
verkäufer von Branntwein ꝛc. ſelbſt beim Mangel ſolcher dauernder
Einrichtungen durch regelmäßige Verabreichung des letzteren an die
zum unmittelbaren Genuß in größerer Zahl erſcheinenden Kunden
aus dieſer Art der Verabreichung ein Gewerbe mache. Die
Re=
gierung erklärte ſich mit dem Erſuchen des Ausſchuſſes einverſtanden,
und wurde nach kurzer Diskuſſion der Ausſchußantrag angenommen
und um 1 Uhr die Sitzung geſchloſſen.
r. Stadtverordneten=Verſammlung. Bei Beginn der geſtrigen
Sitzung teilte der Vorſitzende Herr Oberbürgermeiſter Ohly das
Dankſchreiben auf die an Seine Majeſtät den Kaiſer abgegangene
Glückwunſchadreſſe mit, worauf der Kaiſerliche Erlaß zur
Ver=
leſung kam.
Alsdann wurde in die Tagesordnung eingetreten mit dem im
Namen der Finanzkommiſſion erſtatteten Berichte über die
Voran=
chläge der Spezialkaſſen für 188788 und zwar durch Herrn
Carl Müller über die Pfandhauskaſſe, wobei der Vorſitzende eine
Vorlage über das neue Pfandhaus in demnächſtige Ausſicht ſtellte,
durch Herrn Stadtverordneten Lautenſchläger über die
Armen=
kaſſe und die Hoſpitalkaſſe, durch Herrn Stadtverordneten Thiel
über die Waſſerwerkskaſſe lzu welcher aus ſtädtiſchen Mitteln
er=
freulicherweiſe keine Zuſchüſſe mehr notwendig ſind), wobei der
Vorſitzende eine baldige anderweitige Regulierung der Waſſerpreiſe
in Ausſicht ſtellte. Die Verſammlung genehmigte dieſe Voranſchläge,
ebenſowie den vorliegenden Voranſchlag der Einnahmen und
Aus=
gaben der ſtädtiſchen Gaswerkskaſſe.
Den zweiten Punkt der Tagesordnung, Erweiterung des
Pfründnerhauſes. mußte der Vorſitzende nochmals zurückziehen,
indem er die durch die allgemeinen Verhältniſſe bedingte Verzögerung
des Baus bedauerte, worauf Stadtverordneter Bergſträßer über
die Erweiterung des Schulhauſes am Ballonplatz referierte.
Hierbei betonte er das hergeſtellte Einverſtändnis der Schul= und
der Baukommiſſion auch in Bezug auf Errichtung einer Turnhalle.
Der Vorſitzende machte auf die Notwendigkeit des Umbaus ſtatt,
während deſſen die Schüler im Schulhauſe hinter der Stadtkirche
und im Hufnagel'ſchen Hauſe untergebracht werden ſollen.
Stadt=
verordneter H. Müller beantwortete alsdann einige in betreff
dieſes Umbaus geſtelle Fragen, und wurde ſich ſchließlich mit dem
Antrage der Schul= und Bautommiſſior einverſtanden erklärt.
In betreff einiger öffentlichen Brunnen in der
Kranich=
ſteiner Straße, in der Rhein= und Hochſtraße wurde die
Nichtauf=
ſtellung bezw. Entfernung derſelben beſchloſſen, wie es von der
Tiefbaukommiſſion beantragt worden war.
In Betreff der Treppe vor dem Empfangsgebäude der Heſſ.
Ludwigsbahn wurde der Beſchluß gefaßt, auf der früheren
Ent=
ſchließung zu verharren; ein Geſuch wegen Anlegung eines
Privat=
kanals in der Pankratiusſtraße genehmigt, ebenſo ein Baugeſuch
betr. Schuppen Ecke des Mühlwegs und der Stiftsſtraße, und ein
Baugeſuch für die Friedhofsallee abgelehnt und beſchloſſen dort
überhaupt keine Bewilligung für den Bau von Wohngebäuden zu
erteilen.
1014
Nr.
Die Kommiſſion für Requlierung der Gewerbſteuer wurde
durch die Wahl des Herrn Heß, die Weinſteuer=Einſchätzungs=
Kommiſſion durch die Wahl der Herren Ganß und Heß ergänzt,
darauf die Aufſtellung eines von dem Verſchönerungsverein
an=
zukaufenden Ausſichtstempels (des Waſſerhäuschens auf dem Ernſt=
Ludwigsplatz) abgelehnt.
Endlich wurde noch ein Geſuch um Pflaſterung des öſtlichen
Trottoirs der Kranichſteiner Straße bis jenſeits der Ziegelhütten
genehmigt und ein Geſuch um Aufſtellung eines Plakatpflocks
in der Promenade, ſeitens eines Privaten, abgelehnt und dann die
letzte Holzverſteigerung mit einem Mindererlös von 1700 M. genehmigt.
Das Geſuch wegen Ueberführung der Dampfſtraßenbahn über
den Paradeplatz wurde von der Militärbehörde abgelehnt. Die
Bewohner der Karlsſtraße haben an die Stadtverordneten ein
Ge=
ſuch gerichtet, welches die Erbauung des neuen Gymnaſiums auf
dem Platze des Waiſenhauſes (Vorderbau des jetzigen Gymnaſiums)
und dem Hufnagel'ſchen Grundſtück bezweckt. Hierauf folgt geheime
Sitzung.
Militärdienſtnachrichten. Hofmann, Oberſt la suite des Feld=
Art.=Regts. 22 und Kommandant von Küſtrin, in Genehmigung
ſeines Abſchiedsgeſ. mit Penſion und zur Disp. geſtellt. Zugleich
wurde demſelben der Rote Adler=Orden 3. Kl. mit der Schleife
ver=
liehen. v. Zuaniecki, Hauptm. aggreg. dem Inf=Regt. 115, mit
Penſion der Abſchied bewilliat.
— Von jetzt ab können Poſtpackete ohne Wertangabe im Gewicht
bis 5 Kilogramm nach dem Kongoſtaat verſandt werden. Ueber
die Taxe und die Verſendungsbedingungen erteilen die Poſtanſtalten
auf Verlangen Auskunft.
Wir machen die Beſucher des botaniſchen Gartens darauf
auf=
merkſam, daß derſelbe nur an Werktagen von 8-11 Uhr und
1-6 Uhr geöffnet iſt, ſowie, daß das Thor am Bahnwärterhauſe
ſtets geſchloſſen iſt und von den Bedienſteten Niemanden geöffnet
werden darf.
Montag. Dienstag und Mittwoch hat für das Holzerntejahr
1886187 die letzte große Holzverſteigerung aus dem ſtädtiſchen
Oberwald (Diſtrikten Holzſchlag, Eichelacker und Wildſcheuerteil)
ſtattgefunden. Bei ſtarker Konkürrenz auch aus den Landorten der
Umgegend wurden, je nach Qualität und gutem Abfuhrort, ganz
anſehnliche Preiſe erzielt, wenn auch der, übrigens ſehr hohe Tarif
nicht durchweg erreicht. Buchene Scheiter, von welchen 1021
Raum=
meter zum Ausgebot kamen, erzielten durchſchnittlich 7-8 M. für
reines Holz. während die geringeren Qualitäten entſprechend
nied=
riger bezahlt wurden. Die eichenen Stämme, welche teilweiſe von
ſehr guter Qualität waren, wurden dementſprechend bezahlt, der
ſtärkſte, etwa über 3 Kubikmeter enthaltende Stamm, mit 205 M.
Kleine Mitteilungen. Am Mittwoch bettelte ein verkrüppelter
Menſch in verſchiedenen Häuſern in der Promenadeſtraße, wobei er
von einem Schutzmann betroffen wurde, welcher ihn aufforderte,
mit ihm zu gehen. Anſtatt Folge zu leiſten, traktierte der Burſche
den Schutzmann mit Schimpfreden, ſetzte ſeiner Verhaftung
thät=
lichen Widerſtand entgegen und zerriß dem Schutzmann den
Uniforms=
rock. Unter Beihilfe eines Soldaten wurde der Burſche, der übrigens
auch ſtark betrunken war, mittelſt Handkarrens in das
Polizei=
gefängnis verbracht. — Woogsaufſeher Gunder fand geſtern morgen
im großen Woog in der Nähe des kleinen Zapfens die Leiche
einer etwa 24 Jahre alten Frauensperſon, welche zweifelsohne ihren
Tod freiwillig geſucht und gefunden hat. Dem Anſcheine nach
dürfte es eine Dienſtmagd geweſen ſein.
Gegen einen
Hand=
arbeiter wurde Anzeige wegen Betrugs erhoben.-Wegen Bettelns
und Landſtreicherei wurden fünf Perſonen in das Volizeigefängnis
eingeliefert.
J. Mainz, 20. April. Im Zuſammenhang mit den geſtrigen
polizeilichen Maßnahmen gegen eine Reihe hieſiger Sozialdemokraten,
fand heute nachmittag in der Druckerei und dem Setzerſaal des
demokratiſchen„Mainzer Anzeigersu eine polizeiliche
Haus=
ſuchung ſtatt. Nach geſchehener Hausſuchung, die keinerlei Erfolg
hatte, wurde der metteur en pages des Blattes Herr Anderhub, der
von Hechtsheim und dorten Mitglied des Gemeinderats iſt,
ver=
haftet. Kurze Zeit darauf fand auch in der Wohnung des
Ver=
hafteten in Hechtsheim eine Hausſuchung ſtatt. über deren Verlauf
und Erfolg noch nichts bekannt iſt. In betreff der Gründe zu den
ganzen Maßnahmen verlautet immer noch nichts beſtimmtes. Zwar
hat ein Lokaireporter einigen Blättern mitgeteilt, daß man einer
hier beſtehenden geheimen Verbindung unter den Sozialdemokraten
auf die Spur gekommen, doch iſt dieſe Nachricht mit der größten
Vorſicht aufzunehmen, denn die ganze Sache wird von der
unter=
ſuchenden Behörde derart diskret behandelt, daß nicht einmal die
Angehörigen der Inhaftierten die geringſte Mitteilung erhalten,
geſchweige denn, daß untere Beamte in den Gang der Unterſuchung
eingeweiht werden.
8t. Frankfurt, 20. April. Mit ſeltener Zufriedenheit kann ein
Verein auf ſeine Jahresthätigkeit zurückblicken, wenn es ihm
ver=
gönnt war, ſo ausgezeichnetes und erhabenes zu bieten, wie dies
beim Rühl'ſchen Geſangverein der Fall war. Eine großartige
Muſterleiſtung bot die letzte Aufführung, welche Haydn's „Jahres=
78
zeiten' brachte. Soli, Chöre und Orcheſter wetteiferten geradezu
mit ihren Leiſtungen und vereinigten ſolche zu einem
unübertreff=
lichen Ohrenſchmaus. Der große Konzertſaal war in allen Räumen
überfüllt und das elegante Publikum überaus animiert.
Lauterbach, 19. April. Geſtern wurde für den verſtorbenen
Land=
tagsabgeordneten Bürgermeiſter Liſt der Großh. Bürgermeiſter
Zinſer zu Schlitz zum Landtagsabgeordneten gewählt.
Hanau, 21. April. Der Fonds für das Grimm=Denkmal
hat, einſchließlich eines von dem Kultusminiſter in Ausſicht
geſtell=
ten Beitrags von 25000 M., die Höhe von 100 000 M. erreicht.
Berlin, 20. April. Die Tochter Wilhelms von Humboldt,
die verwitwete Frau Miniſter Gabriele v. Bülow, iſt hier geſtorben
und in Tegel beigeſetzt worden.
Augsburg, 20. April. Der „Abendzeitung= zufolge verlobte ſich
Staatsminiſter Freiherr von Lutz mit der Witwe des bekannten
Augsburger Großinduſtriellen L. A. Riedinger, der Frau
Marga=
retha Niedinger.
Hamburg, 20. April. Gutem Vernehmen nach kaufte Prinz
Heinrich von Preußen das benachbarte Gut des Grafen
Schimmel=
mann=Ahrensburg an.
London, 19. April. Einem Telegramm aus Dieppe zufolge werden
auf Grund amtlicher Erhebungen 26 Paſſagiere und Mitalieder
der Mannſchaft des geſtrandeten Kanaldampfers „Viktoria”
ver=
mißt, und nicht 16 wie anfänglich geglaubt wurde. Der Dampfer
iſt ein vollkommenes Wrack geworden und an ein Flottmachen iſt
nicht länger zu denken.
Sieben Gebote, um das Augenlicht bis in das hohe Alter hinein
zu bewahren. 1) Wenn die Augen beim Arbeiten irgendwie wehe
thun oder wenn es fleckig vor ihnen ſchimmert oder das Sehen
un=
deutlich wird, dann laſſe ſie raſten und von der Arbeit wegſehen.
Nach vollkommener Ruhe für einen Augenblick oder länger magſt
du die Arbeit wieder aufnehmen, mußt aber, ſobald die Augen
abermals ermüdet ſind, innehalten. 2) Achte darauf, daß das Licht
genügend ſei und daß es gehörig auf deine Arbeit falle, am beſten
von oben oder von der linken Seite. 3) Wenn du ſchwache Augen
haſt, ſo leſe niemals im Pferdebahn= oder Eiſenbahnwagen. 4) Leſe
niemals liegend. Schwachſichtigkeit iſt nicht ſelten auf die
verderb=
liche Gewohnheit des Leſens im Bette zurückgeführt worden. 5) Leſe
nicht während des Geneſens von einer Krankheit. 6) Die allgemeine
Geſundheit ſollte durch gute Koſt, genügenden Schlaf, friſche Luft,
Körperbewegung, geſundes Vergnügen und eine ſchickliche Beſchränkung
der Stunden harter Arbeit aufrecht erhalten werden. 7) Nimm dir
gehörige Zeit zum Schlafen. Wer viel zu leſen hat, bedarf in
be=
ſonderem Maße eines nicht zu kurzen Schlafes.
Litterariſches.
- Auf der vorjährigen Shnode des Dekanates Groß=Gerau, die
in der Kirche zu Trebur abgehalten wurde, hielt der Großh. Ober=
Amtsrichter, Hr. Muhl, einen längeren Vortrag über: „Die Störung
des Gottesdienſtes und die Störung der Feier der Sonn= und Feſttage
nach Reichs= und Großh. Heſſ. Partikular=Recht."
Das ſehr
zahl=
reich verſammelte Publikum folgte dem Vortrage bis zu Ende mit
der geſpannteſten Aufmerkſamkeit und es wurde dem Herrn Verf.
der Wunſch ausgedrückt, daß der Vortrag durch den Druck auch
weiteren Kreiſen möge zugänglich gemacht werden. Dieſem Wunſche
hat Herr Oberamtsrichter Muhl in dankenswerter Weiſe entſprochen
und die ſauber ausgeſtattete Broſchüre hat in kurzer Zeit die
zweite Auflage erlebt, ein Zeichen gewiß, welches Intereſſe das
Publikum an derſelben genommen hat. Sie behandelt auch in
der That einen Gegenſtand, deſſen hohe Bedeutung für das
kirch=
liche, häusliche und öffentliche Leben von keinem Gebildeten nicht
mehr geleugnet wird. Der Raum erlaubt uns nicht, auf die
in=
tereſſante Schrift näher einzugehen, konſtatieren wollen wir hier
nur, daß uns eine, von beſonderem Reichtum von Kenntniſſen und
einem enormen Fleiße zeugende Arbeit vorliegt, für die Herrn
Muhl die Anerkennung und der Dank der Geiſtlichen und Laien
gebührt und der wir auch für ferner die weiteſte Verbreitung
wünſchen. Im Selbſtverlage des Herrn Verf. erſchienen, iſt ihr
Preis 50 Pf.
O.
(3950
Darrkſcgatrtg.
Für die Beweiſe herzlichſter Theilnahme bei dem
Ver=
luſte unſeres Söhnchens
Friedrich.
ſowie für die zahlreichen Blumenſpenden ſagen wir Allen
unſern tiefgefühlten Dank.
Die trauernden Eltern:
H. Rchres und Frau-
Druck und Verlag: L. C. Wittichſche Hofbuchdruckerei. - Berantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.