976
Nr. 75
Büchſe und am 26. und 28. April, Vormittags von 7 Uhr ab, 1das Schießen aus Geſchützen mit ſcharfer Munition
ſtatt=
finden wird.
Darmſtadt, den 31. März 1887.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
[3294
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Schießübungen auf dem Artillerie=Schießplatz bei Griesheim.
Es wird hiermit zir öffenlichen Kenntniß gebracht, daß an den nachbenannten Tagen auf dem Artillerie=Schießplatz
bei Griesheim Schießübungen mit ſcharfer Munition abgehalten werden:
1) am 23. und 25. April l. J3. durch die Wilrtembergiſche Landwehr=Fuß=Artillerie;
2) am 26. und 28. April l. J3. durch die preußiſche Landwehr=Fuß=Artillerie;
3) am 30. April und 14. Mai l. J3. durch Reſerve=Mannſchaften des Feld=Artillerie=Regiments Nr. 25.
Die Uebungen werden im Allgemeinen Morgens 7 Uhr beginnen und bis Mittag beendigt ſein.
Darmſtadt, den 13. April 1887.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
v. Marquard.
[3779
Geſſenklichr Bekanntmuchung.
Durch Beſchluß der General=Verſammlung des landwirthſchaftlichen Conſum=
Vereins Pfungſtadt leingetragene Genoſſenſchaft), d. d. 16. Januar d. Js. wurden
neue Statuten errichtet. Der Vorſtand beſteht aus dem Director und 2 Beiſitzern
und wurden hierzu erwählt:
1) Ludwig Seeger I. zum Director,
2) Auguſt Koch 1. zum Stellvertreter und Beiſitzenden,
3) Ludwig Crößmann VIII. zum Beiſitzenden,
ſämmtlich von Pfungſtadt.
Die Bekanntmachungen erfolgen unter obiger Firma, ſie ſind zu unterzeichnen
durch den Director oder deſſen Stellvertreter und dem zweiten Beiſitzer und
wer=
den im Pfungſtädter Anzeiger veröffentlicht.
Die Zeichnung des Vorſtands geſchieht rechtskräftig durch Namensunterſchrift
des Directors oder ſeines Stellvertreters und eines weiteren Vorſtandsmitgliedes
unter die Firma des Vereins.
Darmſtadt, den 12. April 1887.
Großherzogliches Amtsgericht Darmſtadt II.
Lauer.
(3780
Bekanntmuchung.
Die Berichtigung der im Monat Februar d. J3. gerichtlich erkannten Forſt=
und Feldſtrafen hat in den erſten 25 Tagen des Monats April jeden Vormittag
von 8-12 Uhr, bei Großh. Diſtricts=Einnehmerei Darmſtadt zu geſchehen,
widrigenfalls das mit Koſten für die Schuldner verbundene Beitreibungsverfahren
eingeleitet wird
Auf Erſuchen der gedachten Großh. Diſtricts=Einnehmerei bringen wir dies
hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Darmſtadt, den 16. April 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
[3781
Betnnntmnchung.
Zur Richtigſtellung der Verzeichniſſe über die Erhebung der
Recognitionsge=
bühr für Kanalanſchlüſſe iſt es erforderlich, etwa erfolgten Beſitzwechſel von
Hof=
raithen, welche an die Kanaliſirung angeſchloſſen ſind, anzuzeigen.
Wir erſuchen alle diejenigen früheren Hausbeſitzer, deren Hofraithen im Laufe
des Etatsjahres 1886-87 in andere Hände übergegangen ſind, dieſen Beſitzwechſel
innerhalb 8 Tagen bei uns ſchriftlich anmelden zu wollen, damit die
Recognitions=
gebühren den jetzigen Eigenthümern in Rechnung geſtellt werden können.
Darmſtadt, den 13. April 1887.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
[3653
Ohly.
ihren Namen beibemerkten Immobilien
Edictalladung.
ſ anderweit verfügen, köͤnnen aber das Eigen=
Folgende Perſonen wollen über die thum bezw. die Schuldfreiheit urkundlich
nicht nachweiſen, weshalb Alle, welche
Anſprüche an dieſelben erheben zu können
glauben, hiermit aufgefordert werden,
dieſe
innerhalb vier Wochen
bei dem unterzeichneten Gerichte geltend
zu machen, widrigenfalls Beſchränkungen
gelöſcht, den Weiterverkäufen die
gericht=
liche Beſtätigung ertheilt werden und der
ſEintrag in das Mutationsverzeichniß auf
die neuen Erwerber erfolgen ſoll.
1) Gemarkung Arheilgen:
Im Grundbuche Piemanden
zugeſchrie=
bene Liegenſchaften Flur 19 Nr. 218,
Flur 19 Nr. 219.
2) Gemarkung Eberſtadt:
Johannes Leining zu Eberſtadt Flur II.
Nr. 380.
3) Gemarkung Griesheim.
Conrad Ollweiler II. und Frau, geb.
Maſing, zu Griesheim Fl. V1Nr. 319¾⁄₀,
Flur VI Nr. 319¾₀, Flur V. Nr. 296.
4) Gemarkung Pfungſtadt:
Egner Georg Wittwe, Eliſabethe geb.
Egner, zu Pfungſtadt Flur 28 Nr. 103,
Fuur III Nr. 35, Flur III Nr. 86,
Flur III Nr. 87.
Darmſtadt, 15. April 1887.
Großherzogl. Amtsgericht Darmſtadt II.
(3782
v. Diemar.
Bekanntmachung.
Die im Etatsjahre 1887ſ88 bei der
unterzeichneten Verwaltung auszuführenden
größeren Bau=Reparaturen, als:
veranſchlagt zu
Weißbinder=Arbeiten M. 2417.24,
Pflaſterer=Arbeiten „ 1334. 64,
Glaſer=Arbeiten
„ 239b.—
Schloſſer=Arbeiten
„ 738. 34,
Schreiner=Arbeiten
„ 1514. 25,
Dachdecker=Arbeiten
4579. 32
„
Maurer=Arbeiten
2567. 87,
„
ollen im Wege öffentlicher Submiſſion
ſandwerksweiſe vergeben werden, zu
wel=
hem Behufe ein Termin auf
Sonnabend den 7. Mai er.,
Vormittags 10 Uhr,
m Geſchäftszimmer der genannten Ver=
977
waltung — Riedeſelſtraße 60 -
anbe=
raumt worden iſt. Die Koſtenanſchläge
und Bedingungen liegen daſelbſt in den
Dienſtſtunden zur Einſicht aus und müſſen
die letzteren vor dem Termin
unterſchrie=
ben werden.
[3783
Darmſtadt, den 16. April 1887.
Großherzogl. Garniſon=Verwaltung.
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[3786
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zutheilen, daß ſie nunmehr, den
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(3455
Nr. 75
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Es werden verſteigert jeden Tag von Vormittags 9 Uhr ab:
1. Donnerstag den 21. d. Mts.
im Gemeindehauſe zu Beſſungen aus den Diſtricten Kohlberg, Alte Weide,
Lud=
wigshöhe, Moosberg und Leirchſchlag:
Scheiter Rm.: Buchen 143. Birken 5. Eichen 14. Aspe 2; Knüppel Am.:
Buchen 151, Birken 6, Eichen 86, Kieſern 6. Reiſer Wellen: Buchen 10000,
Eichen 1200, Kiefern 400; Stöcke Rm.: Buchen 93, Eichen 18.
Außerdem aus dem Hoſpitalwald, Diſtrict Saufang, an der Eſchollbrückerſtraße:
1.2 Rm. Kiefern=Scheiter, 20 Kiefern=Wellen und 0.2 Rm Kiefern=Stockholz.
Die unterſtrichenen Nummern werden nicht verſteigert. Die Buchen=
( Wellen in den genannten Diſtricten ſind zumeiſt Durchforſtungsreiſer von
vorzüg=
licher Güte. Die Großh. Forſtwarte Schanz zu Böllenfallthor und Förſter
Wolf zu Beſſunger Forſthaus ertheilen Auskunft.
2. Freitag den 22. d. Mts.
in der Forſtwartei Beſſunger Forſthaus:
7 Eichenſtämme von 7 Cbm., 75 Eichenſtämmchen (agnerholz), 9
Buchen=
ſtämme mit 7 Chm., 36 Kiefern= und Lärchenſtämme und Stämmchen,
23 Eichen= 30 Buchen= und 740 Lärchen=Wagnerſtangen.
Zuſammenkunft am Beſſunger Forſthaus.
3. Samstag den 23. d. Mts.
in der Forſtwartei Böllenfallthor:
1 Eichenſtamm von 2 Cbm., 6 Eichenſtämmchen (Wagnerholz, 19 Kiefern=
Stämme von 22 Cbm. und 114 Fichten= und Lärchen=Wagnerſtangen.
Zuſammenkunft am Forſthaus Böllenfallthor.
Darmſtadt, den 15. April 1887.
Großherzogliche Oberförſterei Beſſungen.
Hüter.
[3787
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„ 2.
„
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(2759
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Ludwigsplatz 7. (3790
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T. pflanzen. Roßdoͤrſerſtr. 17 Seitenb.
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E verkaufen. Roßdörferſtr. 43. (3784
½.
7½
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Anzug. 1 gr. Ueberzieher, ein
Schlafrock. Näheres Expedition. (3795
Blumenkohl=, Kohlrabi,Wirſing=u.
Salatpflanzen abzugeben. (3587
J. Ruagler, Schwanenſtr. 12.
Fine große neue Vogelhecke fur 20 M.
C zu verkaufen.
Näheres in der Expedition.
[3796
Ein ſchwarzer Rock
für Confirmanden ꝛc. billig abzugeben.
Heinheimerſtraße 23.
[3762
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Roßdörferſtraße Nr. 3.
(3674
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E 3theiliger Matratze, billig abzugeben.
Grafenſtraße 41 Hinterbau.
(3797
auteſchlägerſtr. 21 ein Confirmanden=
Anzug billig zu verkaufen. (3798
Uugehäufte Zeitungen u. Mineral=
2 waſſerflaſchen können Heinrichſtraße
Nr. 103 abgeholt werden.
[3799
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möblirtes Zimmer mit Kabinet an einen
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möbl. Zimmer mit Penſion, parterre, ganz
in der Nähe der Bahnhöfe, zu verm.
3804) Rheinſtr. 24 ein möbl. Zim.
3805) Kiesſtr. 57 ein möbl. Parterre=
Zimmer mit ſep. Eingang, mit oder ohne
Penſion zu vermiethen.
3742) Ein geb. elternloſes Mädchen,
16 Jahre alt, ſucht von Pfingſten an
eine entſprechende Stelle bei einer
Herr=
ſchaft oder alleinſtehenden älteren Damen.
Es wird weniger auf Lohn, als auf gute
Behandlung geſehen. Näh. in der Exped.
3743) Für ein junges gebildetes
Mäd=
chen aus guter Familie wird, am liebſten
bei einem kinderloſen Ehepaar, zur weiteren
Ausbildung Stellung geſucht. Salair
wird nicht beanſprucht, dagegen Familien
zugehörigkeit Hauptbedingung.
Gefl. Offerten unter K. W. 90 an
die Exped. d. Bl.
3806) Ein Mädchen vom Lande, das
ſchon gedient hat, ſucht Stelle zu 2 oder
3 Kindern. Zu erfragen bei Frau Zulauf,
untere Eliſabethenſtraße 64.
3807) Ein braves Hausmädchen ſucht
Stelle durch Stellenb. Röſe,
Schützen=
ſtraße 14 parterre.
Comzuis.
Ein junger Mann, der ſeine Lehrzeit
beendet, ſucht unter beſcheidenen
Anſprü=
chen Stellung als Comptoiriſt. Nähere
Auskunft wird ertheilt Bleichſtraße Nr. 5
(3807a
im Hinterhaus.
981
3808) Eine alleinſtehende Frau ſucht
Stelle bei einer Herrſchaft. Näheres gr.
Caplaneigaſſe 35 Hinterbau.
3171) Eine Köchin, die gut bürgerlich
ſelbſtſtändig kochen kann, in einen kleinen
Haushalt auf ſofort geſucht.
3809) Ein Dienſtmädchen ſofort
ge=
ſucht. Näheres Expedition.
3810) Brave Mädchen erhalten ſehr
gute Stelle durch Stellenbureau Röſe,
Schützenſtraße 14 parterre.
3643) Ein braves Mädchen mit guten
Zeugniſſen wird zum ſofortigen Eintritt
geſucht. Es muß kochen können und alle
Hausarbeit übernehmen.
Darmſtädter Wilhelminenſtr. 16, 1. St.
3570) In Näharbeiten
erfahrene Frauen und Mädchen finden
Beſchäftigung. — Strumpfwaarenfabrik,
Schloßgartenſtraße 65.
Reinliche junge Mädchen und
kräftige Jungen
für die Chocoladenfabrik geſucht. (3407
Wehner ≈ Fahr.
3811) Junge Mädchen, welche das
Schachtelmachen erlernen wollen, ſucht bei
dauernder Beſchäftigung gegen guten Lohn
zum ſofortigen Eintritt
Heinrich Schneider,
Schützenſtraße 14.
3812) Mädchen, 14-16 J. alt,
Vor=
mittags zu Kindern geſucht.
Schützen=
ſtraße 5 im Laden.
3813) Eine angehende Kleidermacherin
ſindet Beſchäftigung. Louiſenſtraße 12.
3814) Für ein hieſ. kaufmänn. Bureau
wird auf ein Jahr zu ſchriftlichen
Arbei=
ten ein befähigter junger Mann, als
Volontair geſucht. Gelegenheit z.
Aus=
bildung in Correſpondenz und
Buchhal=
tung. — Schriftliche Offerten unter B. 20
an G. L. Daube & Co., Darmstadt.
3815) Ein lediger Kutſcher nach
Heidelberg geſucht mit guten Zeugniſſen.
Martinſtraße 18.
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48
7
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Unter=
gange zu bewahren wird zur Abhülſe
dringend gebeten, dem Ernährer derſelben
irgend welche Stellung reſp. Arbeit zu
verſchaffen. In allen ſchriftlichen Arbeiten
ſowie im Rechnen und der kaufmänniſchen
Buchhaltung wohl bewandert, eignet ſich
derſelbe, als Comptoiriſt, Buchhalter,
Caſſirer, Magazinier ꝛc.; iſt jedoch für
jede andere Arbeit dankbar. Gefl. Off.
beliebe man bei der Exped. unter A. V.
Nr. 364 gütigſt abzugeben.
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3831) Ein Fräulein, welches in der
doppelten Buchhaltung, ſowie in allen
Comptoirarbeiten vertraut iſt, ſucht Stelle
als Verkäuferin. Näheres Exped.
.
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am Mittwoch den 20. d. Mts.
Wilhelminenſtraße 22.
Großherzogliches Hoftheater.
Dienstag, 19. April.
Abonnement suspendu.
Sonntagspreiſe.
Vierte und letzte Gaſtdarſtellung der Frau
Clara Ziegter.
Neu einſtudiert:
Der Jechter von Ravenna.
Trauerſpiel in 5 Akten von Friedr. Halm
Perſonen:
Cajus Cäſar Caligula
Herr Wagner.
Cäſonia, ſeine Gemahlin . Frl. Ethel.
Caſſius Chärca, Präfekt, Herr Steude.
Cornelius Sabinus, Tribun Herr Hanſen.
Cajus Viſo,
Sena= Herr Schimmer.
Titus Marcius,
toren
Herr Knispel.
Flavius Arminus,
Herr Werner.
römiſch
Gallus
Herr Göbel.
Ritter
Valerius.
Herr Hartig.
Thusnelda, ) in Rom
Ramis.
Frl. Schütky.
gefangen
Merowig.
Herr Dalmonico.
Glabrio. Voat der
Fechter=
ſchule zu Ravenna
Herr Mickler.
Lyeisca, ein Blumenmäd
hen, ſeine Tochter
Frau Kläger.
Thumelicus
Herr Hacker
Keyx,
Herr Klotz.
Fechter
Guipho,
Herr Knörzer.
Aper,
Herr Göllnitz.
Cälius, Pförtner
Herr Leib.
Thusnelda. Frau Clara Ziegler a. G.
Anfang halb7 Uhr. Ende gegen halb 10 Uhr.
Volitiſche Aeberſicht.
Deulſches Aeich. Se. Majeſtät der Kaiſer nahm am Samstag
den Vortrag des Grafen Verponcher entgegen, hatte hierauf eine
Konferenz mit dem Grafen Otto zu Stolberg=Wernigerode und
empfing alsdann den Grafen v. Walderſee. Nachmittags arbeitete
der Kaiſer längere Zeit mit dem General v. Albedyll.
Der Miniſter des Innern. v. Puttkammer, hat am 16. Rom
verlaſſen und die Rückreiſe nach Berlin angetreten.- Zwiſchen den
Kabinetten von Rom und Berlin ſchweben Unterhandlungen über
die Neubeſetzung des Botſchafterpoſtens am Quirinal.
Der bayriſche Juſtizminiſter Fäuſtle iſt am Herzſchlag geſtorben.
Die freikonſervative„Poſt' enthält die folgende, auch im Druck
hervorgehobene Erklärung:„Mit Bezug auf unſere neulichen
kirchen=
politiſchen Ausführungen, welche im Hinblick auf die bevorſtehenden
Verhandlungen im Abgeordnetenhauſe weſentlich die dort beſtehenden
Anſchauungen wiedergeben, ſind wir in der Lage, zu erklären, daß
in einflußreichen Kreiſen unſerer Parteigenoſſen aus höheren
poli=
tiſchen Gründen die Aufrechterhaltung der Herrenhausbeſchlüſſe zur
Erhaltung des vollen Friedens für notwendig erachtet wird.
Schweiz. Der Bundesrat hat den Beitritt der Vereinigten
Staaten von Nordamerika zu der Konvention zum Schutze des
ge=
werblichen Eigentums den übrigen beteiligten Staaten mitgeteilt.
Tranſtreich. Der Pariſer Gemeinderat hat beſchloſſen, zur
Feier der Revolution von 1789 die Völker der Welt zur allgemeinen
Abrüſtung aufzufordern. Der „Figaro= bemerkt dazu: Der Gedanke
iſt ſchön, aber wer iſt das Karnickel, das anfangen ſoll?
In ſeiner Rede in La Seyne ſagte Clemenceau: „Die äußere
Gefahr für Frankreich hat nicht ihren Urſprung im Volk, dieſes iſt
geduldig. vorſichtig und feſt entſchloſſen, niemanden anzugreifen,
entſchloſſen allerdings auch, ſeine Rechte bis aufs Meſſer zu
ver=
teidigen. Sie rührt vielmehr von denen her, welche an der Spitze
der Nation ſtehen. Man muß daher ernſtliches Mißtrauen hegen,
wenn man nicht in das Unglück von 1870 zurückfallen will, wo der
Krieg gegen den Willen des Volkes geführt wurde.
Das „Journal de Belfort teilt mit, daß die Militärbehörde
von Belfort ſich veranlaßt ſah, am Nachmittag des 24. März die
mit Melinit geladenen, älteren 22 em Granaten zerſtören zu laſſen,
da man chemiſche Veränderungen derſelben und dann neue
Unglücks=
fälle beſorgte. Dieſe Bomben=Hinrichtung fand auf freiem Felde
vorwärts des Waldes von Perouſe ſtatt. Die Verurteilten wurden
am Abend vorher auf den Richtplatz gebracht, dort ſteckte man
Jedem einen Draht in den Mund, gab ihm dann etwas Elektrizität
zu ſchlucken und aus war's mit der ganzen Herrlichkeit.
Deroulede hat den Vorſitz der Patriotenliga wegen eines
Trauer=
falls und aus Familienrückſichten niedergelegt.
Engkand. Bei der am Samstag im Unterhauſe ſtattgehabten
Verhandlung über die zweite Leſung der iriſchen Strafgeſetznovelle
erklärte Saunderſon, die Parnelliten ſtänden in Verbindung mit
Leuten, die ihnen als Mörder wohl bekannt ſeien. Healh nannte
hierauf Saunderſon einen Lügner und weigerte ſich, dieſen
Aus=
druck zurückzuziehen, falls Saunderſon ſeine Behauptung nicht
zu=
rücknehme. Der Sprecher erklärte, er werde in dieſem Falle die
Ausſchließung Healys beantragen. Die Ausſchließung wurde mit
118 gegen 52 Stimmen beſchloſſen. Healy verließ hierauf unter
ſtürmiſchem Beifall der Parnelliten das Haus. Sexton nannte
Saunderſon einen böswilligen, feigen Lügner. Schließlich zogen
Saunderſon und Sexton ihre beleidigenden Aeußerungen zurück,
261
384
Nr. 75
worauf Sexton ankündigte, er werde am Montag das Haus
auf=
fordern, die Ausſchließung Healys nochmals in Erwägung zu ziehen.
Um 124 Uhr wurde die Sitzung vertagt,
Im Kreiſe Weſt Clare in Irland ſind überall Plakate
ange=
ſchlagen, worin die Nationalliga und die Ver. Gewerke von
Kil=
finane alle Männer und Frauen Irlands auffordern, keine in
Eng=
land fabrizierten Waren mehr zu kaufen. Händler, welche ſolche
einführen, ſollten als Feinde des Volkes behandelt werden. Alles
Engliſche ſollte in allen iriſchen Ortſchaften verbrannt werden,
aus=
genommen Kohlen.
Dänemarſt. Der Kaiſerlich deutſche Geſandte in Kopenhagen,
Legationsrat Stumm, iſt gleich nach dem Oſterfeſte in Urlaub
ge=
gangen und wird ſich einige Woche zu ſeiner Erholung in
Nord=
italien aufhalten.
Belgien. Sämtliche Brüſſeler Blätter beſtätigen die
bevor=
ſtehende Verlobung der Prinzeſſin Clementine, der jüngſten Tochter
des Königs, mit dem Prinzen Albert, dem älteſten Sohne des
Prinzen von Wales.
Der Brüſſeler „Nord: kündigt ein Manifeſt des Zaren an,
welches Herrn v. Giers offen Genugthnung gegen Katkoff gewährt.
Itakien. Der Deputierte Guicciardini hat die angekündigte
Interpellation über die Volitik der Regierung bezüglich Afrikas
reſp. der Expedition nach Maſſauah zurückgezogen.
Einer Meldung verſchiedener römiſcher Blätter zufolge, wird
Fürſt Alexander von Battenberg in Neapel erwartet, wo im Hotel
Royal Appartements für denſelben beſtellt wurden.
Aus dem Vatican laſſen ſich die „Daily News! melden: „Die
diplomatiſche Thätigkeit des Vaticans wird täglich größer und
Deutſchland und Frankreich bewerben ſich um den überwiegenden
ſEinfluß, der im Falle eines Krieges zwiſchen dieſen zwei Ländern
von nicht geringer Wichtigkeit ſein würde. Gegenwärtig haben die
Deutſchen völlig die Oberhand, zumal der Papſt aus ſeiner Sympathie
für ſie kein Hehl macht. Die franzöſiſche Partei ſucht die
Uuter=
ſtützung des ſpaniſchen Elements zu gewinnen und es ſind bereits
Intriguen im Gange hinſichtlich der Möglichkeit eines künftigen
Conclave s.
Vereinigte Staaken. Alexander Lawton aus dem Staat Georgia
wurde zum Geſandten der Vereinigten Staaten in Wien ernannt.
Aus Stadt und Land.
Darmſtadt. 19. April.
- Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen am Samstag
den Oberſt Johannes, Kommandeur des 4. Großh. Inf=Regts.
Nr. 118, den Hauptmann v. Zawadsky, den Sekondlieutenant
Thor=
beck von demſelben Regt., den Oberſt und Kommandeur v. Kayſer
und den Sekondlieutenant der Reſerve Breitenbach vom Großh.
Feld=Art.=Regt. Nr. 25. den Major Henrici vom 1. Großh. Inf=
Regt. Nr. 115, den Dr. Weil von Zwingenberg, den
Sekondlieute=
nant Seidler vom Königl. Sächſiſchen Feld=Art.=Regt. Nr. 28, den
Hauptmann a. D. Weitzel, den Hofkartonnage=Fabrikanten
Schnei=
der von hier; zum Vortrag den Staatsminiſter Finger und den
Geheimerat Dr. Becker, den Hoftheater=Direktor Wünzer.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog und das hohe
Braut=
paar empfingen Samstag vormittag den Rektor Profeſſor Dr.
Kat=
tenbuſch und den Kanzler Profeſſor Dr. Gareis, welche die
Glück=
wünſche der Landes=Univerſität Gießen überbrachten.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog und das Hohe Brautpaar
empfingen am Samstag Nachmittag um 32 Uhr eine Deputation
der Großh. 25. Kavallerie=Brigade als Patin Ihrer Großh. Hoheit
der Prinzeſſin Jrene. Die Deputation beſtand aus den drei Stäben,
den etatsmäßigen Stabsoffizieren und den älteſten der Chargen.
Dieſelbe hatte die Ehre, die Glückwünſche der Brigade zur
Ver=
lobung Ihrer Großh. Hoheit der Prinzeſſin Irene mit dem Prinzen
Heinrich von Preußen, Königl. Hoheit, darzubringen, wobei Oberſt
v. Colomb unter Ueberreichung eines Bouquets eine Anſprache
hielt. Die Deputation wurde darauf zur Großherzogl. Tafel ge
zogen.
Geſtern nachmittag 1 Uhr fand bei Sr. Exc. dem Königlich
Preußiſchen Geſandten Legationsrat Le Maiſtre ein Dejenner
für Se. Königl. Hoheit den Prinzen Heinrich von Preußen
ſtatt.
— Die erſte Kammer der Stände des Großherzogtums wird
vor=
ausſichtlich am 26. d. M. zu zwei Pleuarſitzungen zuſammentreten.
r. Zweite Kammer der Landſtaͤnde. In der Samstagsſitzung
er=
ſtattete zunächſt der Abgeordnete Wolfskehl mündlichen Bericht
über den der Kammer zugegangenen Nachweis der Einnahmen und
Ausgaben des Vicinalwegbaufonds der Provinz Rheinheſſen und
ſprach der Abg. Haas den Wunſch aus, daß den Ständen noch
auf dieſem Landtage die Gelegenheit geboten werde, ſich über die
im Großherzogtum ſtattgehabte landwirtſchaftliche Enquete zu äußern.
Bei der dann fortgeſetzten Beratung des
Feldbereinig=
ungsgeſetzes wurde zunächſt der Artikel 3a des Ausſchußantrags
beſprochen. Dieſer Artikel entſpricht dem Artikel 8 der
Regierungs=
vorlage. Der Ausſchuß hatte ſich mit dem Entwurf im Allgemeinen
einverſtaͤnden erklärt, jedoch das Enteignungsverfahren für die nicht
der Feldbereinigung unterworfenen Grundſtücke beanſtandet, während
dagegen der Abg. Küchler die Wiederherſtellung des
Regierungs=
entwurfes beantragte. Bei der Abſtimmung wurde dieſer von den
Abgeordneten Franck und Waſſerburg unterſtützte, von den
Ab=
geordneten Arnold und Schröder, ebenſowie von dem
Bericht=
erſtatter Abg. Haas bekämpfte Antrag und der Artikel ſelbſt mit
den redaktionellen Abänderungen des Ausſchuſſes und einem von
dieſem, wie von der durch Geheimerat Jaup und Landeskultur=
Inſpektor Dr. Klas vertretenen Regierung gutgeheißenen Zuſaßze
der Abgeordneten Römer und Tecklenburg, genehmigt, weitere
Anträge aber abgelehnt.
Bei dem dann zur Beratung kommenden, die Einleitung der
Feldbereinigung betreffenden Artikel 4 wurde der Ausſchußantrag,
nach welchem dieſe Einleitung bei der Landeskommiſſion zu erfolgen
hat, angenommen, ebenſo auch die die Bedingungen der Einleitung
feſtſetzenden Poſitionen des Artikels, ein hierzu von dem Abgeordneten
Vogt eingebrachtes Amendement und ein weiterer Zuſatzantrag der
Ausſchußmajorität aber abgelehnt.
Unter Ablehnung eines von den Abg. Hechler und Möhn
eingebrachten, von dem Regierungsvertreter, ebenſowie von dem
Abg. Schade und dem Berichterſtatter des Ausſchuſſes als
unnütz=
lich bekämpften Zuſatzantrages auf obligatoriſche Aufklärung der
bei der Abſtimmung beteiligten Grundbeſitzer wurde hierauf der von
der Abſtimmung der Grundbeſitzer handelnde Artikel La angenommen.
Alsdann wurde von den beiden folgenden, der von der Berechtigung
zur Teilnahme an der erſten über die Annahme oder Verweiſung
des Antrags auf Feldbereinigung entſcheidenden Abſtimmung der
beteiligten Grundbeſitzer handelude Artikel 5, zu welchem von den
Abgeordneten Schröder, Jökel, Hechler, Möhn und Oſann
Zuſatz= bezw. Abänderungsanträge geſtellt worden waren, an den
Ausſchuß zurückverwieſen und der Artikel 6 ohne weitere Debatte
einſtimmig angenommen. Ebenſo einſtimmig erfolgte hierauf auch
die Annahme des die Einleitungstagfahrt behandelnden Artikels 7
und dann nach einer längeren Diskuſſion auch die Annahme des
erſten Teils des Artikels 7a. Dagegen wurde der zweite Teil dieſes
Artikels, welcher die im erſten Teil enthaltene Beſtimmung über
die rechtliche Folge des Ausbleibens der beteiligten
Grundeigen=
tümer in der anberaumten Abſtimmungstagfahrt auch für die ſonſtigen
in dem Geſetze vorgeſehenen Abſtimmungen gelten zu laſſen bezweckt,
an den Ausſchuß zurückverwieſen. Die dann um 1 Uhr abgebrochene
Beratung über das Feldbereinigungs=Geſetz wird heute fortgeführt
werden.
Militürdicuſtuachricht. Der Kadett von der Prima des Königl.
Sächſ. Kadettencorps Gefr. v. Köckritz in der Preuß. Armee, und
zwar als charakteriſ. Port.=Fähur. bei dem 1. Großh. Heſſ. Inf.=
Regt. Nr. 115 angeſtellt.
Die evangeliſche Kouferenz für das Großherzoatum Heſſen
wird kommenden Mittwoch, den 20. April, in Frankfurt a. M.,
vormittags 11 Uhr, in der Roſenau beginnen.
Nach der am letzten Samstag ſtattgehabten Sitzung des
Vorſtandes der Anwaltskammer für den Bezirk des
Oberlandes=
gerichts Darmſtadt vereinigten ſich die Mitglieder des Vorſtandes
zu einem feſtlichen Mahle im Gaſthaus „Zur Trauber zu Ehren
des durch ſeine ſtaatliche Anſtellung aus der Anwaltſchaft
ausge=
tretenen Geh. Oberkonſiſtorialrat Dr. Buchner. Mit Rückſicht auf
ſeine allſertig anerkannten beſonderen Verdienſte, welche er ſich ſeit
Beſtehen der Anwaltskammer als Vorſitzender des Vorſtandes
er=
worben hatte, wurde demſelben hierbei ein prachtvoller von
ſämt=
lichen heſſiſchen Anwälten geſtifteter Pokal überreicht. Die hierbei
von Herrn Juſtizrat Petri aus Mainz und dem derzeitigen
Vor=
ſitzenden des Anwaltskammer=Vorſtandes Herrn Juſtizrat Diery aus
Gießen gehaltenen Anſprachen hoben die Bedeutung dieſes
Abſchieds=
feſtes und die großen Verdienſte hervor, welche der Ausſcheidende
als Anwalt lange Jahre hindurch ſich um den ganzen Stand
er=
worben, wie er insbeſondere die überaus ſchwierige Ueberleitung
der Anwaltſchaft in die neuen Verhältuiſſe und die Befeſtigung der
neuen Juſtitution weſentlich gefördert hat und dadurch einen
berech=
tigten Anſpruch auf Anerkennung und Dank des ganzen Anwalts=
N. H. V.
ſtandes ſich erworben habe.
N Frühjahrspferdemarkt. Der geſtern bei ſchönſtem Wetter
be=
gonnene Frühjahrspferdemarkt iſt vorzüglich befahren. Es ſind
auf=
geſtellt: a. in den Stallungen des Vereins 152 Stück, b auf dem
Lagerhausplatz ca. 115 Stück, c. auf der Wieſe in der
Lagerhaus=
ſtraße etwas über 100 Stück, alſo zuſammen etwa 370 Stück. Die
zu Markt und zur Prämiirung gebrachten Pferde und Fohlen ſind
vorherrſchend ſehr guter Qualität; auf dem Lagerhausplatz ſteht
jedoch auch gering wertiges Material zum Verkauf. Das Geſchäft
verſpricht lebhafter zu werden, als bei den letztvergangenen Märkten,
wozu übrigens auch die günſtige Witterung beitragen mag.
2 Bei der mit dem diesjährigen Frühjahrspferdemarkt dahier
verbundenen Prämiirung wurden folgende Prämien zur Verteilung
gebracht:
a. Für Mutterſtuten mit Fohlen: Georg Gahdoul II. von
Rohr=
bach 1. Preis 80 M. Nikolaus Kindhäuſer von Klein=Rohrheim
2. Pr. 60 M. Philipp Trautmann von Michelſtadt 3. Pr. 40 M.
Nonrad Illert VI. von Spachbrücken 4. Pr. 30 M. Wilhelm
Sens=
elder von Groß=Gerau 5. Pr. 30 M. Valentin Gambel von Klein=
Rohrheim 5. Pr. 30 M.
Nr.
b) Für Mutterſtuten, welche gedeckt ſind: Bürgermeiſter Dörr
von Leeheim 1. Pr. 60 M. Johannes Gambel von Klein=Rohrheim
2. Pr. 50 M. (vom landw. Bezirksverein Groß=Gerau). Peter
Schmenger II. von Dornheim 3. Pr. 40 M. Chriſtoph Bopp von
Wolfskehlen 4. Pr. 30 M. Philipp Lochmann III. von Berkach
5. Pr. 30 M.
c) Für dreijährige Fohlen: Hugo Hilmer von Birkenau I. Pr.
50 M. (vom Landespferdezuchtverein). Peter Funk von
Waller=
ſtädten 2. Pr. 50 M. Bürgermeiſter Dörr von Leeheim 3. Pr.
40 M. Georg Nees Witwe von Klein=Rohrheim 4. Pr. 40 M.
Ludwig Grimm von Eberſtadt 5. Pr. 50 M. Michel Bonn von
Leeheim 6. Pr. 30 M. Peter Hammann von Wolfskehlen 7. Vr.
20 M. Peter Biebel II. Witwe von Wolfskehlen 8. Pr. 20 M.
Daniel Lorz von Rodau 9. Pr. 20 M. Friedrich Ludwig Lang
von Münſter 10. Pr. 20 M. Jakob Schaffner LJ. von Goddelau
II. Vr. 20. M. Samuel Reinheimer von Dieburg 12. Pr. 20 M.
U) Für zweijährige Fohlen: Johann Gambel von Klein=
Rohr=
heim 1. Pr. 40 M. Val. Allendörfer von Klein=Rohrheim 2. Pr.
40 M. Joſeph Anton Schmitt von Gernsheim 3. Pr. 30 M.
Georg Nees Witwe von Klein=Rohrheim 4 Pr. 30 M. Nikolaus
Gutjahr von Klein=Rohrheim 5 Pr. 20 M. Ludwig Merſchroth
von Hahn bei Pfungſtadt 6. Pr. 20 M. Peter Schmitt von Neitſch
7. Vr. 20 M. Philipp Jakob Krunck 1. von Dornheim S. Pr.
10 M. Georg Kleinbühl V. von Dornheim 9. Pr. 10 M. Ludwig
Bopp von Leeheim 10. Pr. 10 M. Friedrich Braun von Alsheim
II. Pr. 10 M. Dauiel Daab von Grünheckerhof 12. Vr. 10 M.
Ludwig Hechler III. von Alsbach 13. Pr. 10 M. G. Ph. Röder
von Rodau 14. Pr. 10 M. Wilhelm Schäfer von Gernsheim 15. Pr.
19 M. Konrad Winter V. von Leeheim 16. Pr. 10 M. Peter
Weicker III von Hahn bei Pfungſtadt 17. Pr. 10 M.
e) Für einjährige Fohlen: Philipp Hennemann IV von
Bicken=
bach 1. Pr. 30 M. Valentin Gambel von Klein=Rohrheim 2. Pr.
20. M. Johann Gambel von Klein=Rohrheim 3. Pr. 20 M. Georg
Keller von Biebesheim 4. Pr. 20 M. Jakob Schrimpf von
Erfel=
den 5. Pr. 20 M. K. Seibert von Hamm 6. Pr. 20. M.
Bürger=
meiſter Dörr von Leeheim 7. Pr. 10 M. Jakob Becker III. von
Rüſſelsheim 8. Pr. 10 M. Jakob Funk von Krumſtadt 9. Pr.
10 M. Friedrich Braun von Alsheim 10. Pr. 10 M. Ludwig
Hammann von Wolfskehlen II. Pr. 10 M. P. Stein III. von
Bickenbach 12. Pr. 10 M. Nikolaus Buxmann von Reinheim
13. Pr. 10 M.
1) Fohlen, welche durch den Landespferdezuchtverein eingeführt
ſind: Valentin Allendörfer II. von Klein=Rohrheim für ein
drei=
ähriges Fohlen einen Preis mit 20 M.
8) Für ſchwere Reitpferde: Gebrüder Bodenheimer von
Heidel=
berg einen Preis mit 50 M.
„) Für leichte Reitpferde: Gebrüder Bodenheimer von
Heidel=
berg einen Preis mit 75 M.
Für ſchwere Wagenpferde: Gebrüder Heß Söhne von
Bocken=
heim einen Preis mit 75 M. Bender & Strauß von Frankfurt a. M.
einen Preis mit 75 M.
be) Für mittlere Wagenpferde: Gebrüder Heß Söhne von
Bockenheim einen Preis mit 75 M. Bender & Strauß von
Frank=
furt a. M. einen Preis mit 75 M.
Für leichte Wagenpferde: Gebrider Heß Söhne von
Vocken=
heim einen Preis mit 50 M.
m) Für ſchwere Zugpferde: Meyer Kaufmann von
Frank=
furt a. M. einen Preis mit 50 M. Bernhard Kuhn von Worms
einen Preis mit 50 M.
„) Für leichte Zugpferde: Gebrüder Belmont von Alzey 1. Preis
.
1 M. Gottſchalk Scheuer von Kreuznach 2. Preis 50 M.
Der Ausflug der Alpenvereinsſektion Darmſtadt am
vergan=
genen Sonntag wurde unter Begünſtigung eines vortrefflichen
Marſchwetters ausgeführt. Die von dem Stationsgebäude Ober=
Ramſtadt in 3 Stunden auf der hohen Straße erreichte Neunkircher
Höhe bot bei der überaus reinen Luft eine herrliche Rundſicht über
die Rheinebene und den Odenwald, welche nördlich über den
Speſſart hinaus bis zu dem fernen Vogelsberge reichte. Die
Vor=
lage einer Zeichnung für den proiektierten Ausſichtsturm gab
Ver=
anlaſſung zu einer Sammlung, welche einen ſehr dankenswerten
Grundſtock für den Turmbau lieferte. Die verbrauchten Kräfte der
Touriſten wurden durch Küche und Keller des Herrn Loos in
Jugen=
heim in zufriedenſtellendſter Weiſe erneuert.
N Kleine Mitteilungen. Am Freitag Nachmittag wurde auf der
Beſſunger Heidelbergerſtraße ein ſehr wertvoller
Bernhar=
dinerhund von der Dampfſtraßenbahn überfahren.
In der
Wohnung eines Dienſtmanns in der Dieburgerſtraße entſtand am
Freitag Abend ein Zimmerbrand, wodurch die Thürbekleidung,
ſowie verſchiedene Möbel und Kleidungsſtücke angebrannt wurden.
Das Feuer wurde alsbald gelöſcht.
Durch das Herunterfallen
einer Petroleumlampe entſtand an demſelben Abend in einem
Wirts=
zimmer in der Wienerſtraße ein unbedentender Brand, der
durch die Hausbewohner ſofort gelöſcht wurde. — Aus dem
Vor=
gärtchen eines Hauſes in der Promenadeſtraße wurden nachts
ver=
ſchiedene Zierſträucher und Blumenſtöcke entwendet. -
Ver=
haftet wurde am Samſtag Abend ein Handlungsgehilfe, welcher
75
985
auf der hieſigen Naturalverpflegſtation auf Grund gefälſchter
Zeugniſſe eine Unterſtützung ſich erſchwindeln wollte.
Am
Samſtag Abend wurde einem Kaufmannslehrling im Poſtgebäude
ein noch auter Regenſchirm entwendet.
Verſchiedene
Haud=
werksgeſellen, welche Sonntag Nacht in der Altſtadt Skandal
ver=
urſachten, wurden zur Anzeige gebracht.
Wegen Landſtreicherei
und Bettelns wurden fünf Perſonen in das Polizeigefängnis
ein=
geliefert.
Der Inſtruktionskurſus für Mädchenlehrer hat unter Leitung
des Herrn Turninſpektor Marx am Montag morgen begonnen. Die
Uebungen werden im Turnſaal der Viktoriaſchule abgehalten. Die
Zahl der Teilnehmer beträgt 18, darunter 3 aus unſerer Stadt.
Freunde des Geſanges machen wir darauf aufmerkſam, daß
Samstag, den 30. April, Fräulein Luiſe Müller, wie alljährlich,
einen Vortragsabend mit ihrer Geſangſchule im Saale zur
Traube veranſtalten wird. Der Reinertrag iſt zum Beſten des
Alice=Hospitals beſtimmt.
J. Mainz, 17. April. Der Geſchäftsbericht der heſſiſchen
Ludwigseiſenbahngeſellſchaft, welcher den Aktionären der
Beſellſchaft in der den nächſten Mittwoch ſtattfindenden
Generalver=
ſammlung vorgelegt werden wird, weiſt für das verfloſſene Jahr
eine Geſamteinnahme von 16265 900 M. gegen 16 199737 im Jahre
1885 auf. Die Geſamtausgaben betrugen 8429791 M. und bleibt
ein Nettogewinn von 91770s1 M. zu welch letzterer Summe der
Staatszuſchuß ſchon eingerechnet iſt. Der Perſonenverkehr brachte
gegen 1885 ein Plus von 39765 M. und der Güterverkehr ein
Weniger von 143513 M. Die Anzahl der heförderten Perſonen
betrug 8658025 gegen 8226 927 im Jahr 1885. Die Verzinſung
und Tilgung der Prioritäten nimmt 3741037 in Anſpruch, ſo daß
5435 902 M. zur Verfügung der Generalverſammlung bleiben. Die
perſönlichen Ausgaben der Geſellſchaft GBeſoldungen) 3978638 M.
und die ſachlichen Ausgaben (Koſten der Erneuerung von
Bahnan=
lagen, Koſten des Bahntransportes ꝛc.) 4 451153 M. Neben einem
Uebertrag von 229 283 M., ſetzen ſich die Einnahmen aus folgenden
Ziffern zuſammen: 6298344 M. für Perſonen= und Gepäckverkehr,
8943695 M. für Güterverkehr, 29543 M. für Ueberlaſſung von
Bahnanlagen, 42 603 M. für Ueberlaſſung von Betriebsmitteln,
98685 M. für Erträgnis aus Veräußerungen, und für verſchiedene
Einnahmen 623 607 M. Das konceſſionierte Aktienkapital der
Geſell=
ſchaft, welches Ende 1885 111900 000 M. betrug, hat im
abge=
laufenen Jahr keine Veränderung erfahren. Die Aulehen der
Ge=
ſellſchaft betrugen Ende 1886 zuſammen 96971 428 M. wovon
amortiſiert 2244028 M. Die Aulagekapitalien der im Betrieb
ſtehenden Obiekte betragen bis Ende 1886: 1) Für die
nichtgaran=
tierten Bahnen 137691 768 M. 2) für die garantierten Bahnen
36 352309 M., 3) für Betriebsmaterial, Werkſtätte und
gemein=
ſame Bahnhöfe 31637398 M. zuſammen 205 681565 M.
J. Mainz, 17. April. Die auf Veranlaſſung der Verwaltung
angeſtellte Unterſuchung über den neulich erwähnten blinden
Lärm in dem hieſigen Eiſenbahntunnel hat ergeben, daß der
be=
treffende Kondukteur beim Betreten des von der Dame beſetzten
Koupes nur die Abſicht gehabt hat, ſich vor einem Unfall zu ſchützen.
Außer vorzüglichen Zeugniſſen über ſeine bisherige Dienſtführung
ſtanden dem Schaffner noch eine Reihe Perſonen entlaſtend zur
Seite, die über das excentriſche Auftreten der Einzelreiſenden
Aus=
kunft gaben. Mit Rückſicht auf das Reſultat der Unterſuchung iſt
der Kondukteur geſtern wieder in den Dienſt berufen worden.
Mainz, 18. April. Am 22. April ſind es fünfzig Jahre, daß
Herr Dr. Heinrich Karl Aull, Präſident des Landgerichts der
Provinz Rheinheſſen, nach beſtandener Univerſitätsprüfung bei dem
Kreisgericht Mainz als Gerichtsacceſiſt beeidigt wurde. An dieſem
Gedächtnistage werden die Mitglieder des Großh. Landgerichts,
ſowie die Herren Rechtsanwälte in corpote dem Jubilar ihre
Glück=
wünſche darbringen. Die Großh. Amtsgerichte werden durch
Depu=
tationen vertreten ſein.
L. Wörrſtadt, 17. April. Nachdem erſt vor drei Tagen
Wörr=
ſtadt durch einen von Frevlerhand gelegten Brand bedroht war, brach
geſtern hier abermals eine ziemlich bedeutendes Feuer aus,
durch welches ein großes Holzlager und mehrere Gebäude in Aſche
gelegt wurden. Der Heerd des Feuers war direkt dem Bahnhof
gegenüber und drohte bei dem heftigen Sturm letzterer auch in
Mit=
leidenſchaft gezogen zu werden, doch gelang es den vereinten Kräften
das Feuer von hier fern zu halten und nur einige Schuppen und
das Keſſelhaus ſind den Flammen zum Opfer gefallen.
Frankfurt, 18. April. Neue Kräme Nr. 1 hat der Kolonial=
Verein ein Auskunftsbüreau für deutſche Auswanderer
errichtet. Dasſelbe lehnt grundſätzlich ab, irgend ein
Auswanderungs=
ziel zu empfehlen, erteilt aber unentgeldlich Rat und Auskunft in
allen die Reiſe und Auswanderung betreffenden Fragen.
St. Frankfurt, 18. April. Der Samstag abend abgehaltene
Herren=Abend zum Beſten der Witwen und Waiſen des Orcheſters
und Chorperſonals unſerer beiden Theater war, ungeachtet eines
Entrées von 10 M., ſehr gut beſucht und bot das Programm eine
Fülle ernſter humoriſtiſcher Vorträge. — Der Cirkus Carré ſpielte
vorgeſtern abend wieder bei ausverkauftem Hauſe.
986
Nr.
4 Vom Rhein, 17. April. Ungeachtet der überaus trüben
Er=
fahrungen, welche Europamüde in den letzten Jahren jenſeits des
Ozeans machten, zeigt ſich bei der kaum begonnenen Reiſezeit ſchon
wieder eine große Auswanderungsbewegung. Die meiſten
holländiſchen Rheindampfer bringen Tag für Tag zahlreiche Familien
den Rhein herunter, die in den überſeeiſchen Ländern ihr Glück
ſuchen wollen. Meiſtens ſind es Leute aus Württemberg und dem
badiſchen Oberland. Pfälzer, die man in früheren Jahren viel
unter den Auswanderern geſehen, nimmt man nur ſehr vereinzelt
wahr. Der Kölner Rheindampfer „Konkordia” führte vorgeſiern
allein 120 Auswanderer weg, und den Tag vorher das Niederländer
Boot „Laurenz Caeſter' 85.
Hanau, 16. April. Bei den im hieſigen Rathaus vorgenommenen
Reparaturen wurde unter dem Verputz eine zweiflügelige eiſerne
Thür mit kunſtvoll getriebenen Verzierungen entdeckt. Nach Oeffnung
derſelben zeigte ſich ein Reliefbild, in Form und Farbe gut
er=
halten. Prof. Wieſe, der zugegen war, erklärte nach genommener
eingehender Prüfung, daß die Entſtehung dieſes Kunſtwerkes in die
Blüteperiode der Renaiſſance zu verlegen und daß deſſen
Kunſt=
wert ein bedeutender zu nennen ſei.
Leipzig, 15. April. Die Grundſteinlegung zum neuen
Reichsgerichtsgebäude iſt für den 25. Mai in Ausſicht
ge=
nommen.
Leipzig, 16. April. Das Reichsgericht hat eine Plage des
preußiſchen Fiskus wegen Herausgabe eines Gewinns der ſächſiſchen
Lotterie abgewieſen.
Köln, 16. April. Vorgeſtern wurde dahier auf den Geleiſen
der Straßenbahn eine Probe mit einem durch Elektrizität
ge=
triebenen Wagen angeſtellt und wurde es von den hunderten
von Zuſchauern faſt wie ein Wunder angeſtaunt, einen Wagen zu
ſehen der ohne Pferde, ohne Dampf= und ohne Tretmaſchine auf
den Geleiſen der Straßenbahn lief, plötzlich ſtill ſtand, wieder lief
und ſo weiter, fort und fort, als ob eine unſichtbare Gewalt ihn
leitete, zöge und ſchöbe. Die treibende Kraft liefert eine
Accumula=
torenbatterie, welche unter den Sitzen des Wagens aufgeſtellt iſt.
Die Füllung der Accumulatoren reicht für eine fünfſtündige Fahrzeit.
Die Probe fiel ſehr günſtig aus.
St. Johann a. d. Saar, 18. April. Geſtern ging hier ein
drei=
zehnjähriger Knabe zur hl. Kommunion, der wohl ſchwerlich
ſeines Gleichen in ganz Deutſchland haben dürfte. Der Knabe,
Sohn eines Bäckers, iſt 5 Fuß: Zoll groß, wiegt 176 Pfund
und beſitzt eine gewaltige Körperkraft; er ſtemmt ein Eiſengewicht
von 90 Pfund. Der Körperbau dieſes jungen Hünen iſt von ſehr
ebenmäßigen Formen, doch wahrhaft rieſenhaft angelegt; die Arme
ſind in Bezug auf Dicke und Muskelentwicklung wie die eines
Athleten. Der Knabe erträgt leicht jede Anſtrengung und würde,
in Uniform geſteckt, jedem Garde=Grenadier=Regiment zur beſonderen
Hierde gereichen.
Murnau in Bayern, 17. April. Poſthalter Bayerlacher hat die
Einrichtung getroffen, daß früh Morgens 16 Uhr jeden Tag von
Eröffnung der Schlöſſer an ein neuer, eleganter
Geſellſchafts=
wagen vom Gaſthofe desſelben abgeht, im Linderhof ſo frühzeitig
eintrifft, das Alles Vormittags noch beſehen werden kann und die
Beſucher wieder mit dem letzten Zug in München eintreffen können.
Der Fahrpreis beträgt nur 3 M. 50 Pf. für Hin= oder Rückfahrt.
Großherzogliches Hoftheater.
Samstag. 16. März.
(Drittes Gaſtſpiel der Frau Clara Ziegler).
E. M. Als der „Vicomte von Letorieres" vor einigen Jahren
über die Bretter unſeres Hoftheaters ging, ſpielte eine Anfängerin,
Frl. Haacke, die Titelrolle. Seitdem hat man das Stück, dem doch
nur eine echte Künſtlerin zu einem durchſchlagenden Erfolge
ver=
helfen kann, vom Repertoire abgeſetzt. Frau Clara Ziegler
ver=
ſteht ſich darauf alle Seiten der amuſanten Titelrolle aufs feinſte
herauszuarbeiten und gleichzeitig Züge in dieſelbe hineinzuarbeiten,
die das gefällige Bild des jungen, liebenswürdigen Cavaliers noch
mehr heben und in den Vordergrund rücken. Für eine Künſtlerin,
welcher die Sprache der Medea und Brunhilde ſo geläufig iſt,
daß ihr ganzes ſchauſpieleriſches Sein halb und halb mit dieſen
Bühnengeſtalten verwachſen zu ſein ſcheint, bedeutet die entſprechende
Verkörperung einer Luſtſpielfigur nicht wenig. Niemand, der Frau
Ziegler als Vicomte von Letorieres geſehen, welche Partie
bekannt=
lich zu dem eiſernen Beſtande ihres Gaſtſpielrepertoires gehört,
wird ihre Befähigung nach dieſer Richtung hin in Frage ſtellen
koͤnnen. Dasſelbe Organ, welches über Töne und Accente gebietet,
deren man eine weibliche Rehle kaum für fähig hält, verfügt auch
über das zarteſte, einſchmeichelndſte Piano; der Mund, welcher alle
Ausdrücke der Leidenſchaft in ſeiner Gewalt hat, verſteht ebenſo
leicht und anmutig zu plaudern und das einfache Salongeſpräch mit
der nämlichen Virtuoſität zu handhaben wie die ſtrenge gehobene
Redeweiſe der Tragödie. Die breiten, imponierenden Bewegungen,
75
der Kopf mit ſeinem trotzigen dramatiſchen Ausdruck, alles dies
kann ſich bei dem Gaſte auflöſen in leichte, zierliche Eleganz und
kleine, dem Charakter des Luſtſpiels angepaßte, anſpruchsloſe Mimik.
Sich auch äußerlich ſo herauszuſtaffieren, daß der Zuſchauer
wirk=
lich den Eindruck von einem jungen Mann empfängt, iſt erforderlich
und verdienſtlich bei einem Stück, das dieſe Illuſion notwendig
er=
zeugen muß. Einem Manne kann man die Rolle des Vicomte aber
doch nicht geben, weil ſie in zu feinen, zarten Linien gehalten iſt,
welcher eine gröbere Darſtellungsweiſe nicht gerecht zu werden
ver=
möchte. Die meiſten weiblichen Darſtellerinnen verſehen es in der
Regel darin, daß ſie den liebenswürdigen Jungen in den engen
ſchablonenhaften Grenzen des Opernpagen halten und es mit ihrer
Darſtellung zu keiner rechten Freiheit und Eleganz in Auftreten
und Bewegungen bringen. Frau Clara Zieglers Leiſtung macht die
einzige wirklich glückliche Ausnahme, daher wir ſie dem auch für
berechtigt glauben, ſich in dieſer Rolle, die man ihr gerne ſtreitig
machen möchte, dem Publikum immer von neuem zu präſentieren.
Der Vicomte der Frau Ziegler hat ſo viel Chie, ſo viel echten,
ungekünſtelten Humor, daß wir ſein Erſcheinen an unſerer Bühne
zu den erfreulichſten Ereigniſſen zählen müſſen. Dieſer Meinung
ſchien auch das Publikum, welches in der heutigen Vorſtellung der
Künſtlerin entgegenjubelte und lebhafteſten Beifall ſpendete.
Lodes-Anzeige.
Hiermit erfülle die traurige Pflicht, Verwandte und
Bekannte von dem am 27. März in Pittsburg Nord=
Amerika) im 60. Lebensjahre erfolgten Hinſcheiden
meines lieben Bruders
A d a m
in Kenntniß zu ſetzen.
Heidelberg, 16. April 1887.
Wilhelm Wiese,
Buchdruckereibeſitzer.
E
3
S
Lodes=Arrzeige.
25
Freunden und Bekannten die traurige Mittheilung,
daß unſer Söhnchen
Wriedrich
nach ſchwerem Leiden heute Mittag 2 Uhr ſanft dem
Herrn eutſchlafen iſt.
Um ſtille Theilnahme bitten die Uauernden Eltern
H. Kehres und Frau.
Darmſtadt, den 17. April 1887.
Derrkſegitrro.
(3836
Für die herzliche Theilnahme und Blumenſpenden, welche
uns bei dem ſchmerzlichen Verluſte unſeres Töchterchens
ge=
worden, ſagen wir hiermit unſern innigſten Dank.
Familie Carl Reinemer.
Derrkſcgitrtg.
[383]
Für die vielen Beweiſe herzlicher Theilnahmeſſowie für die
zahlreichen Blumenſpenden bei dem herben Verluſte meiner
unvergeßlichen Frau ſage für mich und die trauernden
Hinter=
bliebenen meinen innigſten Dank.
Beſſungen, 16. April 1887.
Georg Caſtritius,
Bäckermeiſter.
Tageskalender.
Dienstag. 19. April: Generalverſammlung der Bank für Handel
und Induſtrie.
Donnerstag, 21. April: Ordentl. Generalverſammlung des
Darm=
ſtädter Gewerbehallevereins in der Brauerei L. Heß.
Hierzu eine Beilage „Stimmen der Preſſe zu Gunſten des Geſetzentwurfs die Beſteuerung des Weins betr.”
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei. - Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.
[ ← ][ ][ → ] Stimmen der Preſſe
zu
Gunſten des Geſehentwurfs, die Beſteuerung des Weines betr., vom 3. Januar 1887
GBeſteuerung der Weineinlagen der Privaten neben Beibehaltung der bisherigen Steuer der Kleinverkäufer).
„Neue Heſſiſche Volksblätter Nr. 4 vom 6. Januar:
Bekanntlich haben die beiden Kammern der Stände auf Grund
der Beratung des Hauptvoranſchlags für die laufende Finanzperiode
zu dem Kapitel Weinſteuers vor zwei Jahren an die Regierung
das Erſuchen geſtellt: Die Frage der Beſteuerung der Weineinlagen
von Privaten' in Erwägung zu ziehen und im Falle ſich eine
ſolche ohne Wiedereinführung einer allgemeinen Bezettelung
aus=
führen laſſe, entſprechende Vorlage zu machen. Nach der
vöraus=
gegangenen Beratung lag dem bezüglichen Beſchluß die Erwägung
zu Grunde daß es der Gerechtigkeit nicht entſpreche, die Wirte und
ſonſtigen Weinkleinverkäufer bezw. ihre Abnehmer fortdauernd der
Beſteuerung zu unterwerfen, während Private, welche ihren
Haus=
trunk von Producenten und Händlern beziehen, wie auch der Weinbezug
aus dem deutſchen Ausland überhaupt ſteuerfrei ſind. Dem Vernehmen
nach wird in kürzeſter Friſt dieſen Betrachtungen durch einen
Geſetzes=
entwurf Rechnung getragen werden, wonach die Einlage der
Pri=
vaten, wie früher, Liner Steuer und zwar von 6 Mark für das
Hektoliter unterliegen ſoll, wobei die Weinkleinverkäufer in ihrem
bisherigen Verhältnis bleiben, den inländiſchen Weinhändlern aber
durch Herabſetzung der Grenze des Kleinverkaufs von 40 auf 20
Liter, ſowie durch die künftige Beſteuerung der Einfuhr aus anderen
deutſchen Staaten erhebliche Vorteile erwachſen.
Transportbezette=
lung Und Kellerkontrolle bleiben in Wegfall, dagegen ſoll die Abgabe
durch geſetzlich dem Verſender bezw. Einbringer aus dem
Aus=
land und gleichzeitig dem Empfänger aufzuerlegende
Deklarations=
pflicht geſicherk werden. Selbſitverſtändlich bleiben Einlagen unter
20 Liter in Fäſſern bezw. unter 18 Liter in Flaſchen, welche von
inländiſchen Kleinverkäufern bezogen und mithin bereits verſteuert
ſind, abgabefrei.
„Frankfurter Jonrnal-Nr. 11, Morgenblatt vom 7. Januar:
Darmſtadt, 5. Januar. Die Frage der Weinbeſteuerung
im Großherzogtum Heſſen, welche ſeit einer Reihe von Jahren
nicht zur Ruhe kommen will, tritt dem Vernehmen nach in
aller=
nächſter Zeit in eine neue Phaſe. Vielleicht gelingt es. darin
einen feſteren Stand zu gewinnen, da die Regierung die Abſicht
hegen ſoll, Vorſchläge zu machen, welche geeignet ſind, ebenſo dem
bisher vermißten Prinzipe ausgleichender Gerechtigkeit, als dem
wohlverſtandenen Intereſſe der Staatskaſſe Genüge zu leiſten.
Be=
kanntlich hat die Beſteuerung des Weines, welche, für Häpfer wie
Private, ſeit Jahrhunderten beſtand und zuletzt noch die Summe
von 606 060-800000 Mark jährlich abwarf, von 1874 an in dem
Sinne eine weſentliche Aenderung erlitten, daß künftig, neben einer
Abgabe für die Einlagen der Weinhändler von 50 Pfa. vom
Hekto=
liter, nur noch eine der Regel nach durch Schätzung feſtzuſetzende,
ſich auf 7 bezw. 5 Mark pro Hektoliter belaufende Abgabe für allen
Weinkleinverkauf unter 40 Liter zur Einziehung gelangte, womit
zugleich die läſtige Transportbezettelung und Kellerkontrolle im
vollen Sinne ihr Ende erreichte. Kamen die letzteren Erleichterungen
dem geſamten einſchlägigen Verkehr und kam die Abgabefreiheit den
zahlreichen beteiligten Privaten, nebenbei freilich im vollſten Umfange
auch dem ausländiſchen Weinhandel zu Gute, ſo trat doch alsbald
eine ſchroffe Ungleichheit inſofern zu Tage, als die meiſt den weniger
bemittelten Bevölkerungsſchichten angehoͤrigen Konſumenten, welche
ihren Wein im Wirtshauſe zu trinken oder doch im Kleinankauf
zu beziehen pflegen, nach wie vor an der Weinſteuer des
Kleinverkäufers beteiligt erſchienen, während die meiſt
wohlhabenden Privaten, welche in der Lage waren ihren Wein in
Mengen über 40 Liter zu beziehen, wie ſämtliche Bezüge aus dem
deutſchen Ausland, von der Steuer befreit waren. Die
Weinſteuer der Weinhändler war in Wegfall gekommen. Im
Früh=
jahr 1885 ſtand nun die Budgetpoſition „Trankſteuer von
Wein=
in der zweiten Kammer der Stände zur Berakung, der auf Streichung
der eingeſtellten Jahresſumme von 280000 M. gerichteten lebhaften
Agitation der Weinkleinverkäufer konnte aber nicht Folge gegeben
werden. Es war daher ſehr natürlich, daß im Verlauf der
zwei=
tägigen Verhandlung die erwähnte Ungleichheit lebhaft hervorgehoben
und ſchließlich von beiden Kammern vereint an die Regierung das
Erſuchen gerichtet wurde: „die Frage der Beſteuerung der
Wein=
einlagen von Privaten in Erwägung zu ziehen und im Falle ſich eine
ſolche ohne Wiedereinführung der allgemeinen Bezettelung ausführen
laſſe, entſprechende Vorlage zu machen.. Wie ich Ihnen telegraphiſch
bereits mitteilen konnte, ſteht nun eine Propoſition an die Stände
nahe bevor wonach Private für Weineinlagen von 20 Litern und
mehr in Fäſſern oder von 18 Litern und mehr in Flaſchen einer
Trankſteuer von 6 Mark für das Hektoliter unterliegen ſollen,
während bei Bezügen aus anderen Staaten die Steuer auch für
geringere Mengen in Anwendung kommen ſoll. Kleinverkäufer und
Weinhändler bleiben in ihrem ſeitherigen Verhältnis, haben jedoch
ihren Hausverbrauch zu verſteuern. Für Weinproducenten und
Spekulanten beſtehen umfaſſende Befreiungen. Geſichert ſoll die
Abgabe der Privaten dadurch werden, daß Verſender bezw.
Ein=
bringer aus dem Auslande und Empfänger in jedem einzelnen
Falle zur Einreichung einer einfachen Deklaration, letztere zugleich
zur Entrichtung der Abgabe mittelſt zu verwendender
Stempel=
marken, angehalten werden ſollen. Da als Großverkauf künftig
über 20 Liter lanſtatt bisher 40 Literſ in Fäſſern und bezw. 18 Liter
in Flaſchen angeſehen wird, ſo iſt hiermit den Weinhändlern des
Großherzogtums ein bisher lebhaft gehegter und vertretener Wunſch
erfüllt. Gleiches geſchieht durch Einführung der Steuer von dem
Die
Kleinver=
aus dem deutſchen Auslande eingeführten Wein.
käufer werden durch die Verallgemeinerung der Weinſteuer in ihren
Konkurrenzverhältniſſen weſentlich erleichtert. Die Privaten endlich
werden ſichüber die früher ſo viele Jahre beſtandene und nun wieder
ein=
zuführende Abgabe vorausſichtlich damit zu tröſten wiſſen, daß fie
gerechter und billiger Weiſe auf Befreiung von einer Steuer
An=
pruch nicht erheben können, welcher die Kleinkonſumenten bis jetzt
nicht enthoben waren und wohl auch für die nächſte Zukunft nicht
enthoben werden dürften. Durch die dem ausgedrückten Wunſche
der Kammern der Stände entſprechende, ohne Transportbezettelung
und Kellerkontrolle in der einfachſten Weiſe wieder einzuführende
mäßige Beſteuerung der Privateinlagen, neben welcher die bisherige
Beſtenerung der Weinkleinverkäufer nach dem Geſetz von 1876
fort=
zubeſtehen hätte, würde ohne Zweifel ein Stück von dem ſo
wünſchens=
werten gleichen Recht für Alle zur Verwirklichung gelangen.
„Darmſtädter Tagblatt” Nr. 29 vom 10. Februar:
Die Beſtenerung des Beins.
Der der zweiten Kammer der Stände zugegangene, mit Motiven
veröffentlichte Geſetzentwurf, die Beſteuerung des Weins betreffend,
welcher auf die Anregung der beiden Kammern der Stände
aus=
gearbeitet worden iſt, hat in der Hauptſache die Heranziehung der
Privaten zur Weinſteuer zum Zweck und ſchließt ſich im übrigen an
das Geſetz in gleichem Betreff vom 9. Dezember 1876 an.
Die im Intereſſe der Geſetzesvorlage mit großer Majorität
ge=
faßten Kammerbeſchlüſſe waren beſonders durch die eifrigen, auf
Aenderungen des Geſetzes gerichteten Beſtrebungen der Kleinverkaͤufer
von Wein hervorgerufen worden und hatten die Frage der Beſteuerung
der Weineinlagen von Privaten an die Vorausſetzung geknüpft, daß
ſich ſolche ohne Wiedereinführung einer allgemeinen Bezettelung
be=
wirken laſſe. Durch den Entwürf werden dieſe Fragen bejaht und
die Mittel zur Löſung derſelben an die Hand gegeben. Für die
Steuerverpflichtung der Privaten iſt beſonders geltend zu machen,
daß durch dieſelbe der Wein mit Bier und Bränntwein ſteuerlich
inſofern gleichgeſtellt wird als es bei dieſen beiden letzteren Getränken
nach der gegenwärtigen Steuerveranlagung keinen Unterſchied
be=
gründet, ob dieſelben in den Schankſtätten, oder in den
Privat=
wohnungen konſumiert werden. Warum ſollte dies alſo bei dem
Wein, dem vornehmeren und teuereren Getränke, nicht auch der Fall
ſein? Durch die Ausdehnung der Weinſteuer auf den Verbrauch
in den Haushaltungen verwandelt ſich dieſelbe aus einer
Schank=
ſteuer in eine allgemeine Konſumſteuer, von welcher nur aus
beſon=
deren Gründen einzelne Ausnahmen zugelaſſen ſind. Es wird
als=
dann der Wein, mag er nun in den Wirtſchaften verabreicht, oder
in den Privathaushaltungen genoſſen werden, der Beſteuerung
unter=
liegen und der, zwar nicht haltbare Einwand. daß die Weinſteuer
vorzugsweiſe von den weniger bemittelten Perſonen aufgebracht
werde, wegfallen. Damit werden auch die Klagen der Wirte über
die Konkurrenz der Privaten, welche ſich namentlich bei den
Kom=
miſſionsverteilungen fühlbar mache, gegenſtandslos werden.
Nach der früheren heſſiſchen Geſetzgebung unterlagen die Privaten
bereits der Verſteuerung, doch wurde die Abgabe infolge der inzwiſchen
eingetretenen Reformen wieder aufgehoben. Hierzu hatte die mit
derſelben verbunden geweſene läſtige allgemeine Bezettelungskontrolle
hauptſächlich den Anſtoß gegeben.
In Baden und Elſaß=Lothringen, woſelbſt übrigens dieſe
Kon=
trolle noch fortbeſteht, ſind die Privaten für ihre Einlagen
ſteuer=
pflichtig. In Württemberg iſt der Hausverbrauch der Privaten,
dagegen auch der der Wirte ſteuerfrei. Es dürften mithin noch
andere, wie finanzielle Gründe für die Wiedereinführung der
Wein=
ſteuer von Privaten in Heſſen ſprechen. Daß dieſelbe unter
beſon=
ders erſchwerenden Umſtänden wieder in das Leben treten ſolle,
wird wohl niemand behaupten wollen, der ſich die Mühe gegeben,
den Entwurf eingehend zu prüfen.
Die Gleichſtellung der Privaten mit den Wirten im Steuerſatze
iſt in demſelben inſofern bewirkt, als aus den beiden, für die
letzteren beſtehenden Sätzen von 5 bezw. 7 M. per Hektoliter der
Durchſchnittsſatz mit 6 M. gezogen und dieſer der Steuerpflicht der
erſteren zu Grunde gelegt worden iſt.
Ferner iſt die frühere Beſtimmung, nach welcher ſich die
Ver=
ſteuerung ſo oft wiederholte, als der Wein von der einen Hand in
die andere überging, weggeblieben. Ebenſo iſt, dem Wunſche der
Stände entſprechend, die Bezettelungskontrolle, welche früher das
Getränke auf Schritt und Tritt verfolgte und den Steuerpflichtigen
läſtige und zeitraubende Gänge verurſachte, ausgefallen und ſind an
deren Stelle ſich ergänzende Erklärungen der Verſender und Empfänger
getreten, mit welchen die Steuerentrichtung in der einfachſten Weiſe
durch Verwendung von Stempelmarken in Verbindung gebracht
wird. Durch die Steuerverpflichtung der Privaten wird nicht, wie
vielfach behauptet wird, die doppelte Beſteuerung des Weins
ver=
ſchuldet, indem die Steuer von den Privaten erſt da beginnt (bei
Bezügen von 20 Liter und mehr in Fäſſern und 18 Liter und mehr
in Flaſchen), wo ſie bei den Kleinverkäufern aufhört. Die erſtere
nicht, wie beantragt, nach einem allgemeinen Satze zu veranlagen,
ſondern, wovon gleichfalls die Rede geweſen iſt, nach der Güte der
Weine abzuſtufen, iſt aus vielen Gründen ganz unthunlich. Die
Beſteuerung der Privaten hat auch die Beſteuerung des Haustrunks
der Wirte, Weinhändler und Weinſpekulanten zur Folge. Die
Wein=
produzenten hat der Entwurf, wie dies auch in den übrigen Ländern
mit Weinbeſteuerung der Fall iſt, von der Steuer freigegeben,
in=
ſofern dieſelben keinen Kleinverkauf mit Wein betreiben. Die
Weinhändler haben gegenwärtig ſchon eine Steuer von dem Wein,
den ſie in Mengen von 40 Liter und mehr verkaufen, nicht zu
ent=
richten und treten nur bei Verkäufen uter dieſer Grenze in die
Reihe der ſteuerpflichtigen Kleinverkäufer. Durch die
Herabminde=
rung dieſer Grenze, ähnlich wie in Württemberg und Baden, von
unter 40 Liter auf unter 20 Liter (in Flaſchen unter 18 Liter) wird
den Weinhändlern eine Begünſtigung zu Teil, welche ſich durch die
infolge der ſchlechten Ernten und hohen Weinpreiſe im Laufe der
Zeit veränderten Verhältniſſe hinſichtlich der Weinbezüge rechtfertigen
läßt. Eine weitere Wohlthat beruht für dieſelben in der
vor=
geſchlagenen Anordnung, daß auch die Bezüge aus anderen deutſchen
Staaten, und zwar ohne Einſchränkung der Menge, wieder für
ſteuerpflichtig erklärt werden, ſo daß alſo hierdurch die ſchon lange
angefochtene Konkurrenz der nichtheſſiſchen Weinhändler eingeengt
wird. Die Intereſſen der bei der Bewegung des Weins beteiligten
Kreiſe möchten ſonach in dem Entwurf ſteuerlich richtig gegeneinander
abgewogen worden ſein. Daß derſelbe zur Sicherung des
Steuer=
aufkommens hohe Strafen gegen Zuwiderhandlungen vorſieht, darf
bei dem Mangel wichtiger Kontrollen nicht befremden. Die
Steuer=
verwaltung dürfte den Straffällen in der erſten Zeit eine mildere
Beurteilung angedeihen laſſen, auch hat der Entwurf in den Motiven
zu Art. 13 in Bezug auf das Verfahren bei Entrichtung der Abgaben
mancherlei Erleichterungen in Ausſicht geſtellt.
Die vorſtehenden Zeilen ſollen dazu dienen, unrichtigen
An=
ſchauungen, wie ſie der Vorlage gegenüber hervorgetreten ſind, zu
begegnen. Die demnächſtigen Kammerverhandlungen werden dazu
beitragen, die Verhältniſſe noch näher zu beleuchten.
„Darmſtädter Täglicher Anzeiger Nr. 68 und 69
vom 22. und 23. März:
Geſetzentwurf über die Weſteuerung des Weines betreſſend.
Die gegenwärtig in der Preſſe bekannt gewordenen rheinheſſiſchen
Kundgebungen gegen den obigen Geſetzentwurf, welche teils in Ver=
Verſammlungen, teils in Eingaben von Gemeinden und öffentlichen
Behörden zum Ausdruck gekommen ſind, enthalten große
Ueber=
treibungen, einſeitige Darſtellungen und unrichtige Schlußfolgerungen
und ſind überhaupt nur verſtändlich, wenn man ſich das ablehnende
Verhalten der rheinheſſiſchen Bevölkerung gegen jegliche Beſteuerung
des Weins vergegenwärtigt. Es ſoll ja nicht in Abrede geſtellt
werden, daß die Provinz Rheinheſſen mehr wie die beiden
anderen heſſiſchen Provinzen durch die Weinſteuer in
Mitleiden=
ſchaft gezogen wird, weil der Weinbau dorten im größten
Um=
fang betrieben wird und der rheinheſſiſche Weinhandel und der
Weinkonſum von ganz beſonderer Bedeutung ſind. Allein die damit
verbundenen Intereſſen haben bei der fortſchreitenden Entwickelung
der Weinſteuergeſetzgebung ſtete Berückſichtigung gefunden, indem die
Weinproduzenten von der beengenden Kontrolle und die
Weinhänd=
ler von der Beſteuerung des Großverkaufs befreit wurden. Die
gegenwärtige Geſetzgebung befaßt ſich nur mit der Beſteuerung des
Konſums in den Wirtſchaften u. ſ. w. dem Kleinverkauf) und ſoll
durch die Heranziehung des Verbrauchs in den Privathaushaltungen
zur Beſteuerung in eine mit wenigen Ausnahmen allgemeine
Kon=
ſumſteuer umgewandelt werden. Es ſoll mithin nicht nur in
Rhein=
heſſen, ſondern im ganzen Lande der Weinkonſum der Beſteuerung
unterliegen. Die Steuer iſt aber nicht den Produzenten, ſondern
den Kleinverkäufern und den Privaten, in letzter Linie dem
Wein=
konſumenten, zu welchem für ihren Hausbedarf auch die
Kleinver=
käufer und Weinhändler treten, auferlegt und könnte die
Weinpro=
duktion durch dieſelbe nur indirekt, d. h. durch Abnahme des
Kon=
ſums geſchädigt werden. Es würde ſich daher fragen, ob eine ſolche
durch den vorliegenden Geſetzesentwurf bewirkt werden könne. Dieſe
Frage dürfte nach den Erfahrungen, die man mit der Entwickelung
der indirekten Steuern im allgemeinen gemacht hat, zu verneinen
ſein. So hat ſich im Deutſchen Reich von 1872 bis jetzt der
Bier=
verbrauch von 81 Hektoliter auf 90 Hektoliter, der Zuckerverbrauch
von 55 Kilogramm auf 99 Kilogramm, der Salzverbrauch von 12
Kilogramm auf 15.1 Kilogramm auf den Kopf erhöht. Auch bei
anderen Gegenſtänden des häuslichen und gewerblichen Konſums
laſſen ſich für denſelben Zeitraum ähnliche Erſcheinungen aufweiſen.
So haben Verbrauchszunahmen ſtattgefunden bei:
Roheiſen
Kupfer,
Zinn
Hink
Blei
Steinkohlen:
Braunkohlen
Kaffee
Cacao .
Thee
riſche Südfrüchte
getrocknete „
Gewürze
Reis
Häringe
Petroleum
von 61,10 auf 7820 Kilogramm,
1047
009
084
—099
11600
245.00
227
005
002
O14
043
010
155
2.50
375
052
513
159
102
1106, 00
39900
244
006
003
025
J50
012
181
301
854
u. ſ. w. auf den Köpf.
Dieſe Veränderungen haben ſich langſam und ſtetig trotz
ent=
gegenſtehender Steuern und Zölle vollzogen und hit die
Verbrauchs=
zunahme auf den Kopf auch eine Zunahme des Nettoertrags der
Steuer auf den Kopf zur Folge gehabt. Dieſe letztere iſt daher
nicht nur auf Erhöhungen von Zöllen und Steuern zurückzuführen.
Ueber die Verbrauchszunahme bei dem Wein können keine
beſtimm=
ten Angaben gemacht werden, es iſt aber bei der beſonders von
Rheinheſſen aus betonten Bedeutung des Weins als Nahrungsmittel
mit Beſtimmtheit anzunehmen, daß der Konſum im Laufe der Jahre
eine entſprechende Zunahme erfahren hat und daß an dieſer
Sach=
lage auch die proſektierte Steuer von 6 Pf. für den Liter nichts
ändern wird. In den Jahren 188283-1884,85 hat ſich die
heſſi=
ſche Weinſteuer in folgender Weiſe entwickelt:
Zahl der Kleinverkäufer. Mark Steuerertrag.
1882183
258474
5126
1883184
5476
257 112
884185
272915
5624
Die Steuereinnahme des Jahres 188485 verteilt ſich auf die
drei Provinzen wie folgt:
Provinz.
Zahl der Wirte. Mark Steuerertrag.
Starkenburg
284)
33243
1315
22980
Oberheſſen
196¾
Rheinheſſen
156 692
Hierzu iſt zu bemerken: Der Steuerertrag war in früheren
Jahren um die Abgabe, welche die Weinhändler von dem
Groß=
verkauf zu entrichten hatten und ſich auf rund 60000 M. bezifferte,
höher. Die Verwaltung hat mit dem Wegfall dieſer Abgabe dem
Großhandel eine Erleichterung gewährt, welche ſich ſchwerlich nach
unten fortgepflanzt haben wird. Die obige Verteilung des
Steuer=
ertrags mag zur Illuſtrierung der Behauptung, daß die Steuer zu
. von Rheinheſſen und von Starkenburg aufgebracht werde,
dienen. Mit der Zahl der Wirte hat ſich zweifelsohne auch die
Zahl der Weinhändler vermehrt.
Der Ertrag der Weinſteuer von Privaten, welcher auf 20000
Mark angegeben worden iſt, dürfte ſich doch erheblich höher ſtellen.
Die frühere Steuer von den Privaten ſoll bei einem Satze von
2 fl. 2 340 M. für die Ohm etwa 42000 M. ertragen haben.
Der vorgeſehene Steuerſatz von 6 M. für den Hektoliter beträgt
für die Ohm 960 M. und es würde ſich in dem Verhältnis von
M. 340:960 die Steuereinnahme von 42000 M. auf 118588 M.
erhöhen.
Hierbei kommt jedoch in Betracht, daß die wiederholte Einlage
früher mit dem geringeren Satze von 80 kr. für die Ohm getroffen
wurde und jetzt frei bleiben ſoll.
Bei einer Vergleichung der geſetzlichen Beſtimmungen über die
Beſteuerung des Biers, Branntweins und Tabaks mit denen über
die Beſteuerung des Weins gelangt man zu Reſultaten, welche nicht
geeignet ſind, zur Unterſtützung der Agitationen gegen die
Wein=
ſteuer zu dienen. Zunächſt wird bemerkt, daß die Branntweinſteuer
Branntweinkonſums eintreten werde, iſt nicht zu befürchten, weil
die beſſeren Stände hiervon an und für ſich und durch die Macht
der Gewohnheit und andere Umſtände abgehalten werden und die
geringeren Volksklaſſen, wenn überhaupt, ebenſo gut ſich dem
Ge=
nuſſe des Biers oder Obſtweins zuwenden könnten. Immerhin
bleibt der Wirtshauskonſum ſteuerpflichtig, auch wird durch die
ge=
plante höhere Beſteuerung des Branntweins ein Gegengewicht
ge=
ſchaffen werden. Gemildert könnten vielleicht die Strafbeſtimmungen
werden, wenn die Weinhändler, welche zur Steuerveranlagung mit
beitragen, nach beſtehenden Analogien verpflichtet würden, auf
Er=
fordern der Steuerverwaltung die Geſchäftsbücher den
Ober=
beamten zur Einſicht vorzulegen. Dafür könnte denſelben die
monat=
liche Abgabe der Erklärungen über den Weinverſandt nachgelaſſen
werden.
Ferner daſelbſt Nr. 70 vom 24. Mürz:
Zie Beinbeſteuerung in Heſſen.
vorzugsweiſe von Oberheſſen und die Tabaksſteuer faſt
ausſchließ=
lich von Starkenburg erhoben wird. Dieſe Steuern werden von
der Bevölkerung willig ertragen, obgleich ſie tiefer in die
wirt=
ſchaftlichen Verhältniſſe eingreifen, wie die Weinſteuer und neben
denſelben ſo gut wie bei dem Wein die Grundſteuer in Betracht
kommt. Anders wie bei den Weinproduzenten, welche von der
Weinſteuer befreit bleiben, wird die Vierſteuer von den Brauern,
die Branntweinſteuer von den Brennern und die Tabakſteuer von
den Pflanzern, alſo in allen Fällen von den Produzenten erhoben,
welchen es überlaſſen bleibt, auf dem Wege der Abwälzung ſich
ſchadlos zu halten, wobei leicht Verluſte entſtehen können. Eine
Steuerbefreiung für den Hausbedarf findet bei den gedachten
Per=
ſonen, obgleich dem Brauer der Freitrunk für das Geſinde, dem
landwirtſchaftlichen Brenner ein ſolcher für die Erntearbeiter und
dem Tabakpflanzer die ſteuerfreie eigene Tabakspfeife geaönnt
wer=
dmn möchte, nicht ſtatt. Warum ſoll alſo der Weinhändler und
der Weinwirt für den eigenen Haustrunk ſteuerfrei bleiben? Die
auf die Streichung des Weins in der Reihe der ſteuerpflichtigen
Getränke oder auf die Erſchwerung der Entwicklung der
Weinſteuer=
geſetzgebung im Sinne des ausgleichenden Prinzips gerichteten
Be=
ſtrebungen müſſen daher vom allgemeinen Standpunkte aus miß
billigt werden, und wenn auf den Branntwein und den Tabak
Steuern gelegt ſind, welche die Hälfte des Verkaufspreiſes beinahe
erreichen, bezw. dieſelbe überſchreiten, ſo wird ein Steuerſatz für die
Privaten von 6 Mark für den Hektoliter Wein nicht für zu ſhoch
gehalten werden wollen, für welchen die Wirte gegenwärtig meiſt
Mark zu bezahlen haben.
Die Klagen der Weinhändler, daß die neue Steuer ihre
In=
tereſſen im höchſten Grade gefährde und den Weinhandel aus dem
Lande vertreiben würde, ſind daher übertrieben. Dieſelben
Aus=
flüchte ſind jedesmal bei geplanten Zoll= und Steuererhöhungen zu
vernehmen und von geringer Bedeutung. Die Mehrbedürfniſſe des
Reichs und der Einzelſtaaten erheiſchen neue Steuern, oder die
Ausbildung der vorhandenen. Solange die Einführung einer
Reichs=
weinſteuer, ſei es durch Erhebung einer Patentabgabe, ſei es durch
die Licenzſteuer von den Schankſtätten nicht verwirklicht wird,
ſo=
lange kann man es den Einzelſtaaten mit Weinbeſteuerung nicht
verübeln, wenn ſie dieſelbe im Laufe der Zeit weiter entwickeln,
nur haben ſie dafür zu ſorgen, daß die gewerblichen Intereſſen auf
den nichtheſſiſchen Abſatzgebieten nicht Not leiden und die Einfuhr
in das heſſiſche Gebiet denſelben Abgaben wie der inländiſche
Han=
del, bezw. der Konſum unterworfen wird. In dem vorliegenden
Geſetzentwurf ſind aber dieſe Rückſichten genügend genommen und
dem Weinhandel durch die Reduktion der Grenze des Kleinverkaufs
weitere Begünſtigungen zuteil geworden. Auch die Behauptung,
daß der Verkehr durch die neue Steuer erheblich erſchwert werde,
iſt nicht ſtichhaltig. Denn abgeſehen von gewiſſen
Unbequemlich=
keiten, die ſchließlich eine jede neue Steuer im Gefolge hat, wird
ſich der Verkehr in Heſſen nach den zu treffenden Einrichtungen in
einfacher Weiſe ohne Bezettelung vollziehen, der Verkehr mit dem
Auslande aber unter keinen ſchwierigeren Verhältniſſen ſtattfinden,
als wie dies jetzt ſchon mit den übrigen ſteuer= bezw. zollpflichtigen
Gegenſtänden der Fall iſt. Die Grenzbewachung gegen Baden,
Bayern, Württemberg und die übrigen Staaten iſt teils ſchon
vor=
handen, teils nicht mit beſonderen Schwierigkeiten verbunden, da
auch die Nachbarſtaaten zur Mitwirkung bei der Kontrolle
ver=
pflichtet ſind und ſich ſtets ſehr entgegenkommend gezeigt haben.
Der vorgeſchützte Grenzſchmuggel, welcher ſich bis in das Innere
fortſetzen werde, iſt daher in der Hauptſache ein Schreckgeſpenſt.
So gut Baden, Württemberg und Elſaß=Lothringen ihre
Weinſteuer=
ſchranke haben, ebenſo gut kann dies auch mit Heſſen der Fall ſein
und iſt es teilweiſe ſchon jetzt. Preußen hat die früher in der
Rheinprovinz beſtandene Moſtſteuer aufgehoben, weil die Kontrolle
die Produktion zu ſehr beläſtige, wie dies ja auch bei uns ſpäter
unter ähnlichen Verhältniſſen geſchehen iſt. Von den zum
Vor=
wurf erhobenen vexatoriſchen Kontrollbeſtimmungen kann gar nicht
die Rede ſein, weil der Entwurf ſolche nicht vorſieht. Daß eine
Abnahme des Weinverbrauchs ſtattfinden und eine Hunahme des
Der unter dieſer Ueberſchrift in Nr. 64 dieſes Blattes
er=
ſchienene Artikel bietet ſchon deshalb Anlaß zu einer Aufklärung
und Berichtigung, weil aus demſelben hervorgeht, daß allerdings
von Tag zu Tag die Anzeichen einer mißverſtandenen
Auf=
faſſung des Weinſteuergeſetzentwurfs ſich zu mehren ſcheinen.
Wenn jener unter Berufung auf die Motive zu Artikel 4 des
Geſetzentwurfs annimmt, daß ohne Bezettelung und Kontrolle ein
ſolches Steuergeſetz eigentlich nicht einzuführen ſei, ſo muß darauf
entgegnet werden, daß die erwähnten Motive zu Art. 4 des
Ge=
ſetzentwurfs wohl nur eine kritiſche Beleuchtung der Beſchränkung
enthalten, welche dem von den Landſtänden an die Regierung
ge=
ſtellten Erſuchen beigefügt wurde. Eine andere Auslegung der
er=
wähnten Motive müßte als verfehlt betrachtet werden, denn wenn
die Regierung von der beſagten Geſetzesvorlage ſich keinen Erfolg
verſprechen würde, ſo hätte ſie, ſtatt dieſer Vorlage den Landſtänden
erklärt, daß eben das geſtellte Erſuchen pohne Wiedereinführung
einer allgemeinen Bezettelung, ſich aus ſteuertechniſchen Gründen
nicht ausführen laſſe.
Die Regierung hat aber durch die Vorlage eines Geſetzentwurſes
dem von den Landſtänden geſtellten Erſuchen in dem beſtimmten
Sinne entſprochen und damit deutlich zu erkennen gegeben, daß bei
ihr über die praktiſche Ausführung des Geſetzes, ohne dabei auf
die Wiedereinführung einer allgemeinen Bezettelung zu verfallen,
Zweifel nicht beſtehen.
Was ſodann die Bemerkung in jenem Artikel betrifft: „Wir
werden zu einer Bezettelung und Kontrolle um ſo raſcher gelangen,
da auch der unausbleibliche Schmuggel von Außen eine weſentliche
Veranlaſſung geben wird' ſo muß an die noch zu Recht beſtehenden
Vereinbarungen unter den Zollvereinsſtaaten, wegen gegenſeitiger
Sicherung der Abgaben beim Verkehr mit ſteuerpflichtigen Getränken
erinnert werden, welche dem Staate, wie ein Einblick in das noch
vor wenigen Tagen erſchienene badiſche Geſetz= und
Verordnungs=
blatt Nr. 6 ergiebt, ein viel größeres Maß von Kontrollmitteln
zu=
weiſen, als in dem internen Verkehr mit Wein von dem
vorliegen=
den Geſetzentwurf verlangt wird.
Indem wir noch zu einzelnen Ausſtellungen übergehen, können
wir zunächſt bemerken, daß die Regierung ſicherlich nur die
Ver=
ſteuerung des von den Weinhändlern in ihren eigenen Haushaltungen
nicht des im Geſchäfte) verbrauchten Weines beabſichtigt, was in den
Ausführungsbeſtimmungen zu dem Geſetze noch beſtimmter zum
Ausdruck gebracht werden dürfte.
Im weiteren kann verſichert werden, daß die Beſtimmungen zu
Artikel 2d, e und k neue Schwierigkeiten nicht bieten, da desfallſige
Kontrollvorſchriften zum Teil ſchon beſtehen und von den
Steuer=
behörden ſeither ſchon gehandhabt worden ſind.
Die in Artikel 13 des Geſetzentwurfs liegende Ermächtigung
endlich bietet Raum für weitergehende Erleichterungen hinſichtlich
der Weinſteueranmeldung und der Weinſteuerentrichtung.
Ihre Zuläſſigkeit liegt in gleich hervorragender Weiſe im
wohl=
verſtandenen Intereſſe der Steuerverwaltung, wie in dem des
Publikums.
Aus allen dieſen Gründen iſt es durchaus nicht erfindlich,
warum der Geſetzentwurf, welcher ein Gebot der Gerechtigkeit
er=
füllt, indem er die meiſt wohlhabenden Privaten für ihren
Wein=
verbrauch zur Verſteuerung heranzieht, in der zweiten Kammer der
Landſtände auf Schwierigkeiten ſtoßen ſollte.
Ferner Nr. 75 vom 30. März:
Zie Beinſlenergeſetzgebung in Heſſen.
Der im erſten Blatte der Nr. 73 Ihrer Zeitung erſchienene
Artikel bedarf doch noch in einigen Punkten der Richtiaſtellung.
Es muß trotz des dagegen erhobenen Widerſpruchs an der
Behauptung feſtgehalten werden, daß Heſſen von den angrenzenden
Staaten zur Verhütung des Grenzſchmuggels den gleichen Schutz
und die Anwendung gleicher Kontrollvorſchriften in Anſpruch nehmen
kann, wie dieſelben von den Nachbarſtaaten bei der Ausfuhr von
Wein nach Baden, Württemberg ꝛc., dermalen von Heſſen verlangt
werden.
Auch iſt die Behauptung nicht richtig - und befindet ſich der
Verfaſſer des Artikels in Nr. 69 Ihres Blattes in gleichem
Irrtum-
als habe Preußen ſ. 8. die Moſtſteuer, der allzu großen
Be=
läſtigungen wegen, aufgehoben.
Das Motiv für die Aufhebung der vreußiſchen Moſtſteuer lag
in der vorausgegangenen Aufhebung der Uebergangsabgabe von
Wein, welche damals bei dem Uebergang von Wein in das
nord=
deutſche Steuergebiet mit 250 M. per Centner zu entrichten war
und iſt jene Aufhebung gelegentlich der Erneuerung des
Zollvereins=
vertrages von 1865 auf Andraͤngen der ſüddeutſchen Staaten, die
aus Anlaß der Ermäßigung des Holls bei der Einfuhr franzöſiſcher
Weine von 6 auf 4 Thlr. per Centner die Intereſſen ihrer
Wein=
produktion und ihres Weinabſatzes nach den norddeutſchen Staaten
als bedroht anſahen, von Preußen zugeſtanden worden.
Endlich muß auf die Entgegnung, daß Vorſchriften und
Ver=
ordnungen noch keine Kontrollen ſind, welche die Ausführungen der
Vorſchriften ſicherten, erwidert werden, daß der Geſetzentwurf eine
ſo ungſtliche Auffaſſung von der Steuerſcheuheit des betreffenden
ſteuerpflichtigen Publikums nicht zu haben ſcheint. Die Regierung
dürfte hierbei auf die Wiedereinführung von Kontrollmaßregeln,
wie ſie früher die Weinſteuergeſetzgebung kannte, verzichten können,
weil die Qualität iener Geſetze nicht über jeden Zweifel erhaben
ſtand und aus den Erfahrungen jener Zeit noch zur Genüge bekannt
iſt, daß unter keinen anderen indirekten Abgabegeſetzen ſoviel
Unter=
ſchleife und Geſetzesübertretungen vorgekommen ſind, als gerade
unter der Herrſchaft jener Weinſteuergeſetze.
Wenn die Regierung, wie es den Anſchein hat, bei Ausführung
der Geſetzesvorlage der Redlichkeit des Publikums mehr vertraut,
wie der Verfaſſer jenes Artikels es zu thun ſcheint und deshalb die
Steuerveranlagung auf das Prinzip der Selbſtdeklaration baut, ſo
beſchreitet ſie einen Weg, welcher nach den Erfahrungen bei der
analogen Veranlagung der Wechſel= und Reichsſtempelabgabe und
der Kapitalrentenſteuer einen Erfolg hinter ſich hat. Die abfällige
Beurteilung der Einführung einer modernen und wenig läſtig
fal=
lenden Steuerveranlagung auf den Weinverbrauch der Privaten,
ohne zutreffende Begründung erſcheint daher um ſo auffallender, als
der Verfaſſer nach ſeinem Bekenntnis in dem Artikel in Nr. 64
dieſer Zeitung im Grunde gegen eine derartige Beſteuerung nichts
einzuwenden hatte.
Frankfurter Journal Nr. 175 vom 6. April:
Zur Weinſtenerfrage in Heſſen.
Aus dem Großherzogtum Heſſen erhalten wir eine Zuſchrift,
welche ſich mit der in Nr. 185 des „Frankf. Journ.” veröffentlichten
Eingabe aus dem Kreiſe Alzey beſchäftigt. Die Eingabe war gegen
die auf Wunſch des Landtags regierungsſeitig vorgeſchlagene neue
Weinſteuer gerichtet und iſt inzwiſchen an die zweite Kammer
ge=
lanat. Wir folgen einem früher bereits ausgeſprochenen Grundſatz,
durch öffentliche Beſprechung der jedenfalls noch nicht völlig
ſpruch=
reifen Frage die Erwägungen für und wider den erwähnten
Steuer=
geſetzentwurf überſichtlich werden zu laſſen und geben in dieſer
Ab=
ſicht die uns zugegangene Abhandlung unverkürzt wieder. Sie lautet=
„Die Betrachtungen, welche in der Eingabe aus dem Kreis
Alzey an die Weinſteuervorlage geknüpft ſind ſind jedoch nichts
weniger als zutreffend, oder mindeſtens als ſtark übertrieben
an=
zuſehen, weshalb dieſelben im allgemeinen wie im ſpeziellen Intereſſe
der weinbauenden Bevölkerung einer Berichtigung und Aufklärung
bedürfen.
In der neuen Vorlage; - ſo heißt es in jener Eingabe
„ ſoll zwar von der Wiedereinführung der Bezettelung abgeſehen,
doch welch läſtigen Beſchränkungen ſoll der Verkehr mit Wein
un=
terworfen werden. Worin aber die läſtigen Beſchränkungen
be=
ſtehen ſollen, darülber ſchweigt die Eingabe.
Gleichwohl ſoll dieſem Punkte hier eine Klarſtellung zuteil
wer=
den. Nach der Geſetzesvorlage wird derienige Wein, welchen der
Weinproduzent an den Weinhändler oder Weinzäpfer abſetzt, über
haupt nicht betroffen; vollſtändig darin unberührt bleibt auch der
zwiſchen den Weinhändlern und Weinhändlern, zwiſchen den
Wein=
händlern und Weinzäpfern, ſowie zwiſchen Weinzäpfern und
Wein=
zäpfern unter einander ſtattfindende Abſatz von Wein, und endlich
bleibt dem Verkehr mit Wein über die Landesgrenze nach dem
Auslande die ſeitherige Freiheit bewahrt.
Nachdem alle dieſe die Mehrheit bildenden Weinſendungen
frei=
gelaſſen ſind, ergiebt ſich, daß nach der Geſetzesvorlage nur diejenigen
Weinſendungen, welche von dem inländiſchen Weinproduzenten,
Weinhändler oder Weinzäpfer in Mengen von 20 Liter und mehr
an einen inländiſchen Privaten (der weder das Gewerbe eines
Wein=
händlers. noch das eines Weinzäpfers betreibt) abgelaſſen werden,
einer Konſumtions=Verſteuerung ſeitens des Empfängers (Kon=
ſumenten) unterworfen werden ſollen, und daß zur Sicherung dieſer
Steuer das Geſetz die Mitwirkung des Weinverſenders nur inſoweit
verlangt, als derſelbe auf einem überall koſtenfrei zu beziehenden
Formular der Steuerverwaltung den Namen des Wein=Empfängers
und die Litermenge des bezogenen Weins anzeigen ſoll. Zu
etwas weiterem wird der Weinverſender nach der Geſetzesvorlage
abſolut nicht verpflichtet. Wenn nun behauptet wird, die Steuer
werde von dem Konſumenten auf den Weinproduzenten oder
Wein=
händler abgewälzt werden, weil der Preis des inländiſchen Weines
Um den Betrag der Steuer zurückgehen werde, ſo liegt darin ein
Irrtum, denn die neue Weinſteuer trifft nicht die rheinheſſiſchen
Weine allein, ſondern auch in demſelben Maßſtabe die eingeführten
Weine aus dem Rheingau, der Pfalz ꝛc. In der Beſtimmung des
Artikels 4 Abſ. 2 liegt ſogar für den diesſeitigen Weinverſender
inſofern eine Bevorzugung, als der ausländiſche Weinverſender
ſeiner heſſiſchen Kundſchaft gegenüber von dieſer Beſtimmung nicht
den gleichen, wenigſtens nicht in der gleich bequemen Weiſe Gebrauch
machen kann.
Kommen wir noch einmal auf die Deklarationspflicht zurück,
welche den Weinproduzenten als das Geſpenſt einer ſchweren
Belä=
ſtigung gezeigt wird, ſo iſt klarzuſtellen, daß dieſe Pflicht an die
eigentlichen Weinproduzenten nur ſelten herantreten wird, denn die
allein ſteuerpflichtigen Weinbezüge der Privaten werden meiſt durch
die geſchäftskundigen Weinhändler vermittelt. Aber auch für den
Weinproduzenten kann jene Deklarationspflicht kein Grund zur
Beſchwerde über eine irgend nennenswerte ſteuerliche Beläſtigung
abgeben, zumal bei Vergleichung mit den ſteuerlichen Obliegenheiten
von Perſonen ähnlicher Branche, wie der Branntweinbrenner und
der nach Tauſenden zählenden Tabakpflanzer in der Provinz
Star=
kenburg. Ebenſo dürften die Weinhändler bezüglich der ihnen
auf=
erlegten Deklarationspflicht doch wohl keinen Anſpruch auf eine
bevorzugte Stellung vor dem Vermittler von Börſengeſchäften
haben.
Dabei muß betont werden, daß der Geſetzentwurf die
Beſchrän=
kung des Weinverkaufs von 40 auf 20 Liter herabſetzt und ſomit
dem Weinproduzenten eine neue Erleichterung zugeſteht, wie
dem=
ſelben auch ferner der ſteuerfreie Verbrauch ſeines ſelbſtproduzierten
Weins durch das Geſetz zugeſichert bleibt. Brinat man die hiernach
ganz ſteuerfrei bleibenden Weinkonſumenten in Abzug, ſo dürfte es
fraglich erſcheinen, ob die Zahl der weinſteuerpflichtigen
Privat=
verbraucher in der Provinz Rheinheſſen größer und auch hinſichtlich
der verbrauchten Weinmengen bedeutender ſein wird, als in den
beiden übrigen Provinzen. Auch eine angeblich provinzielle
Voraus=
belaſtung, welche wir übsigens auch ſchon aus einem andern
Ge=
ſichtspunkt beſtreiten müßten, kann daher nicht unerkannt werden.
Die weiter aufgeſtellte Befürchtung, der Weinkonſum der
Pri=
vaten werde infolge der Einführung der Weinſteuer ſich einſchränken,
entbehrt einer jeden Begründung, weil erfahrungsgemäß die
Qua=
lität des Weins zum Genuß desſelben anreizt und hierbei von
dem meiſt wohlhabenden Privaten nicht immer der Preis, ſicherlich
aber nicht das bischen Weiuſteuer in Betracht gezogen wird.
Die Privatverbraucher ſelbſt haben bis jetzt gegen die
beab=
ſichtigte Beſteuerung des Privatkonſums keine Beſchwerde erhoben
und wenn die Weinproduzenten für die Weinverbraucher fürſorgen
wollen, ſo thäten ſie vielleicht beſſer, ſtatt gegen jene Beſteuerung
der Konſumenten zu agitieren, ihre Thätigkeit darauf zu richten,
daß ſie, etwa durch Bildung von Genoſſenſchaftskellereien
oder in ſonſtiger Weiſe dem Privatverbraucher billigere
Bezugs=
quellen rein gehaltener Weine eröffnen. Denn die erfreuliche
Mit=
teilung, daß die gewöhnlichen Weine zum Preiſe von 200 bis 600
Mark per 1200 Liter, d. h. zu 8 bis 25 Pfennig per Schoppen zu
haben find, würde bei Kenntnis zuverläſſiger Bezugsquellen manchem
Privaten trotz der Steuer aus den Mitteln ſeines Weinbudgets die
Anſchaffung eines doppelten Quantums ſeiner gewöhnlichen
jährli=
chen Weineinlage geſtatten.
Fragen wir endlich noch, was würden die Folgen der
Nichtein=
führung der neuen Weinſteuer für den Privatverbrauch ſein? Die
Antwort könnte ſehr leicht dahin ausfallen, daß dann auch die
ſeit=
herige Zapfſteuer der Wirte auf die Dauer unhaltbar würde.
Durch dieſe Aufhebung würde zunächſt dem Weinwirt ein
un=
verdientes Geſchenk gemacht, denn ſchwerlich würde bei dieſer
Maß=
nahme für den Armen der Schoppen im Wirtshaus auch nur um
einen Pfennig billiger werden.
An den Staatseinnahmen dagegen würde dadurch ein Betrag
von etwa 300000 M. ausfallen, und nun würde die Frage, auf
welche Steuerobiekte dieſer Ausfall von circa 300 000 M. abgewälzt
werden ſoll, zur Erwägung und Beſchlußfaſſung geſtellt werden.
Ob dann, wenn alle ſonſtigen Quellen für eine weitere Steuererhöhung
vergriffen ſind, nicht wieder auf die ſtärkere Heranziehung des
Grund=
beſitzes zurückgegriffen werden müßte, dieſe Frage glauben wir den
hierbei intereſſierten weinbauenden, wie allen landwirtſchaftlichen
Kreiſen zu weiterem Nachdenken empfehlen zu ſollen.:
Druck und Verlag der L. C. Wittich'ſchen Hofbuchdruckerei, Darmſtadt.