beli.
148.
148.
Monnementspreis
riensährlch 1 Mar 50 Pf. ud
ſofingerlohn. Uuzwärtz werden von
hen Poſtümtern Beſtellungen
eni=
ſchengenommen zu 1 Mark 50 Pf.
pro Quarial incl. Poſtaufſchlag
Jrag= und Anzeigeblaft.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt.
Inſerathe
wedenangenomment ſDarnkiadt
von der Exedition, Rheinſtr. R 23.
mBeſſungen von Frledr. Bußer
Holzſtraße Nr. 86, ſowie auzwärt
von allen Annineen=Epeditonen.
Amtliches Organ
für die Behanntmachungen des Großh. Rreisamts, des Großh. Polizeiamts und ſämmtlicher Behörden.
6 119.
Dienstag den 23. Juni.
1885.
Konel
B e k a n n t m a ch u n g.
Gemäß der Beſtimmung in Poſ. 6 Abſatz 5 der Inſtruction zur Ausführung des Geſetzes über die Naturalleiſtungen für
berwe,
le bewaffnete Macht im Frieden (Reichsgeſetzblatt Nr. 25 von 1815) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für
lGsauilhen Monat Mai 1885 als Durchſchnittsmarktpreiſe für Hafer 17 M., für Heu Mk. 6.- für Stroh M. 4.-
Fmsſhir 100 Kilogramm ermittelt worden ſind.
Darmſtadt, den 15. Juni 1885.
heinden
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
r. Ph.
v. Marquard.
65970
Adolß=
B e k a n n t m a ch u n g.
üer=
144
Betreffend: Schießübungen auf dem Artillerie=Schießplatz bei Griesheim.
Val
Bezugnehmend auf unſere Bekanntmachungen vom 5. und 10. d. Mts. bringen wir hiermit zur öffenllichen Kenntniß,
der Hei.
bä. Abeß die Schießübungen der 11. Feld=Artillerie=Brigade auf dem Schießplatze bei Griesheim, welche bis zum 13. Juli l. J3.
heimüſſattfinden, in der Regel um 7 Uhr Vormittags, unter Umſtänden jedoch bereits um 6 Uhr früh beginnen.
hmied
Die Großherzoglichen Bürgermeiſterein Griesheim, Eſchollbrücken, Hahn mit Eich, Eberſtadt und Pfungſtadt wollen
Göchl.
hieſes in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt machen.
Darmſtadt, den 17. Juni 1885.
Großherzogliches Kreisamt Darmſtadt.
Wedi=
v. Marquard.
[6971
Juz
Em
huel Betreffend: Maßregeln gegen den Coloradokäfer.
Darmſtadt, am 16. Juni 1885.
od:
Das Großherzogliche Kreisamt Darmſtadt,
enrieh
an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.
heinden
Der Reichskanzler hat Veranlaſſung genommen, durch die Kaiſerlichen Vertreter in den hauptſächlich in Betracht
kom=
geborol henden Ländern Amerika's Erkundigungen über den gegenwärtigen Stand der Verbreitung des Coloradokäfers in dieſem
lünafl Erdtheile einzuziehen. Die Ermittelungen haben ergeben, daß der Coloradokäfer dem Kartoffelbau in den Vereinigten Staaten
b. Mind Mexiko noch jetzt bedeutenden Schaden zufügt und daſelbſt iu einer Weiſe auftritt, welche die Gefahr ſeiner Verſchlep=
Ferd
ſung nach Europa keineswegs als beſeitigt erſcheinen läßt.
Wir geben Ihnen hiervon unter dem Anfügen Kenntniß, daß hiernach dem etwaigen Vorkommen des Coloradokäfers
iöl ortwährend Aufmerkſamkeit zuzuwenden iſt.
Wir nehmen hierbei auf den Inhalt unſerer Ausſchreiben vom 9. Mai 1878 (Tagblatt Nr. 92) und vom 10. März
eim
1882 Tagblatt Nr. 51) Bezug.
v. Marquard.
65972
B e k a n n t m a ch u n g.
Geſindeweſen.) Mit Rückſicht auf den bevorſtehenden Gefindedienſtwechſel erinnern wir daran, daß die nach 8 38
der Geſindeordnung vom 28. April 1877 in unſerem Hauptmeldebüreau - Amtsgebäude, Hügelſtraße 31-33 parterre,
Zimmer Nr. 1 - geführten Geſinderegiſter ſämmtliche den zur Zeit oder früher hier Bedienſteten ausgeſtellte Dienſtzeug=
9f fniſſe ſowie die ſeit Erlaß der Geſindeordnung gegen Dienſtboten ergangene Strafurtheile enthalten und daſelbſt in den
üb=
zeöl lichen Büreauſtunden von Dienſtherrſchaften eingeſehen werden können.
Auf Verlangen werden ſchriftliche Auszüge aus den Regiſtern ertheilt. Es liegt umſomehr im Intereſſe der Dienſt=
14l
hman
boten ſuchenden Herrſchaften, vor Eingang eines Vertragsverhältniſſes, dieſe vorzugsweiſe zuverlüſſige Quelle für eine
ſichere Nachricht über Eigenſchaften und Verhalten eines Dienſtboten nicht unbenutzt zu laſſen, als erfahrungsgemäß
die von Dienſtherrſchaften bei der Entlaſſung in die Dienſtbücher eingetragenen Atteſte in leider allzu häufigen Fällen der
Wirklichkeit nicht entſprechen und ſich in einem auffallenden Widerſpruch zu den bei eintretendem Bedürfniſſe von
377
1410
4R 19
der Polizeibehörde direct erhobenen, in die Geſinderegiſter aufgenommenen wahrheitsgemüßen Zeugniſſe
ziehungsweiſe Erläuterungen ertheilter Zeugniſſe, befinden.
½
Darmſtadt, den 20. Juni 1885.
„
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
rckereh.
Haas.
rn i n. hneniedh
r e e. ie i iols.
G
B e k a n n t m a ch u Rig.h vie
„⁄
Betreffend: Dienſtboten=Meldungen.
Nach den Beſtimmungen der Melde=Ordnung ſind Dienſtboten, welche in einem Dienſt eintreten oder denſelich
verlaſſen, verpflichtet, vierundzwanzig Stunden nach erfolgtem Dienſteintritt oder Austritt der Poligeibehörde davon
Meldih=
zu erſtatten.
„
Die Meldungen haben, inſoweit, ſie einen Dienſtwechſel betreffen, in den Büreaus. der Polizeireviere zu geſchehl
dagegen müſſen ſolche Dienſtboten, welche neu in den Dienſt hier eintreten, ſich in dem Hauptmeldebüreau des Grählt/
herzoglichen Polizeiamts im Amtsgebäude Hügelſtraße 31-33 parterre, Zimmer Nr. 1, perſönlich anmelden.
Bei der großen Zahl der quartaliter hier neu in den Geſindedienſt eintretenden Dienſtboten - durchſchnittlich R.
per Quartal (außerdem kommen jeweils etwa 1200 Dienſtwechſel in den Revierbüreaus zur Meldung) - iſt es nun nich
ausführbar, daß alle Neuanmeldenden an einem Tage nach dem betreffenden Termine im Hauptmeldebüreau abgefertigt wikhin
den, zumal die Meldepflichtigen die üble Gewohnheit haben, in der Regel erſt am Nachmittage kurz vor Schluß der
Büreahli=
ſtunden im beſagten Büreau zu erſcheinen.
Verſuchsweiſe ſoll deshalb eine Einrichtung getroffen werden, welche die Vertheilung der Meldungen auf mehrn
Tage ermöglicht.
Demzufolge werden nach Maßgabe der Namen der Dienſtherrſchaften am 24. Juni d. J3. in Geſindedienſt Nl
Eintretende zur Meldung geladen:
auf Donnerstag den 25. Jumi ſolche, bei denen der Name der Dienſtherrſchaft mit A. bis B.,
Freitag den 26. Juni ſolche, bei denen der Name der Dienſtherrſchaft mit F. bis K., „ ½½
Samstag den 27. Juni ſolche, bei denen der Name der Dienſtherrſchaft mit L. bis P., „
Montag den 29. Juni ſolche, bei denen der Name der Dienſtherrſchaſt mit 9. bis V.,
Dienstag den 30. Juni ſolche, bei denen der Name der Dienſtherrſchaft mit V. bis A. beginnt.
Die Meldeſtunden ſind für dieſe Meldefriſt auf die Zeit von täglich 8-12 Uhr Vormittags und ½3-¼7 Uhr Nack
mittags beſtimmt. Nach Ablauf der Meldeſtunden können Meldungen nicht mehr angenommen werden, ebenſo ſind Dien,
boten, welche innerhalb dieſer 5tägigen Meldefriſt die Meldung verſäumen, ſowie deren Herrſchaften, ſtrafbar.,
An die letzteren richten wir die Bitte, ihre meldepflichtigen Dienſtboten hierauf aufmerkſam zu machen, auch denſelhl.
die erforderliche Zeit zur Meldung zu gewähren und namentlich zu veranlaſſen, daß die Dienſtboten ſich nicht erſt kurz M.
Ende der Meldeſtunden am Nachmittage, ſondern wenn thunlich ſchon Vormittags einfinden.
Bezüglich der Meldungen der Dienſtwechſel, welche binnen 24 Stunden in den Revierbüreaus zu erfolgen haben,
hält es ſein Bewenden.
Darmſtadt, den 20. Juni 1885.
G
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
[59)
Haas.
G. e.
G
Abf uh r=L.
rdnung
für die Gemeinde Beſſungen.
d end
Zum Zwecke einer beſſeren Regelung der Abfuhr der durch den pneumatiſchen Apparat unüberſteigliche Hindernih
Fäcalſtoffe und des gewerbsmüßigen Betriebes derſelben durch entgegenſtehen, oder Gebäude in Betracht kommen, welche
Unternehmer wird auf Grund des 8 37 der Reichsgewerbe= ſolchen Straßen gelegen ſind, deren Bewohner vorzugsweill
ordnung und des Art. 310 des Polizeiſtrafgeſetzes, ſowie unter Feld= oder Gartenbau treiben und den Grubeninhalt zul
Aufhebung der entgegenſtehenden älteren ortspolizeilichen Be= Düngung ihrer Grundſtücke verwenden wollen.-In Füllen deh
ſtimmungen nach Anhbrung des Gemeinderaths, nach Maß= letzteren Art kann die Genehmigung für ganze Straßen ertheih
gabe des Artikels 78 der Kreisordnung im Auftrage Großh. werden.
Kreisamts Darmſtadt, ſowie mit Genehmigung Großh. Mini=
II. Beſchaffenheit der Apparate= und
ſteriums des Innern und der Juſtiz vom 4. Juni 1885 zu
Geräthſchaften.
Nr. M. J. 12414 verordnet, wie folgt:
u4 ece.
8 2.
I. Entleerungsart und Entleerungszeit.
Zu den Entleerungsarbeiten dürfen nur ſolche durch
8 1.
Menſchenhand oder Maſchinenkräft bewegte Apparate unth
Die Entleerung der Abortgruben und die Abfuhr der Zubehörungen verwendet werden, welche nach vorhergehende.
Fäcalien darf nur auf geruchloſe Weiſe und durch unmittel= Prüfung durch Sachverſtändige von dem Großh.
Polizeiamt=
bare, ununterbrochene Ueberführung der Fäcalienmaſſe ver= als zuläſſig erkannt und mit amtlichen Zeichen perſehen wor
mittelſt des pneumatiſchen Apparats in die zur Abfuhr be= den ſind. 3.
ſtimmten vorſchriftsmäßig beſchaffenen Fäſſer an Wochentagen
Die Apparate müſſen derart conſtruirt ſein, daß ſie zuls
(mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage; und zwar in den Herſtellung eines -luftleeren Raumes in den zur Abfuhr bel
Monaten März bis einſchließlich September nur in der Zeit ſtimmten Fäſſern, ſoweit möglich auch zum Aushub des Bodenſ.
von 5 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends, in den übrigen Mo= ſatzes der Grube und zur Verbrennung der ausſtrömenden
naten nur in der Zeit von 7 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends übelriechenden Gaſe befähigt ſind. Alle Apparate und
Gel=
erfolgen.
räthſchaften müſſen beim Gebrauche in reinem und leiſtungs=
Rur ausnahmsweiſe dürfen auf Grund beſonderer pollzei= ſahigen Zuſtande ſein. Nach jedesmaliger Verwendung
ſinf=
licher Genehmigung, maßgeblich der darin getroffenen Beſtim= ſie alsbald zu reinigen.
mungen, die Fäcalſtoffe auf andre Weiſe oder zu einer anderen
8 3.
Zeit weggeſchafft werden, wenn und inſoweit der Räumung
Zur Abfuhr von Latrinen=Inhalt dürſen nur Fäſſer vor
„
ßlt oder Eiſen benützt werden, welche zum unmittelbaren
uſchluß an den pneumatiſchen Apparat geeignet, rein und
ſir Abfuhrdienſt durch polizeiliche Verfügung zugelaſſen ſind.
lii Zulaſſung erfolgt nur hinſichtlich ſolcher Fäſſer, welche mit
ſir. polizeilich zu beſtimmenden Nummer, dem Namen des
Eigen=
ſüners, der Angabe des cubiſchen Inhalts mit ſchwarzer
ſchrift auf weißem befeſtigten Blechſchild, einem
Waſſerſtands=
ſichen - das mit dem Innern dergeſtalt in Verbindung
eht,; daß der Stand der Fäcalienmaſſe erkennbar iſt -
ver=
ſhen, amtlich geaicht und bei ſachverſtändiger Prüfung (wie
8 2) als vorſchriftsmäßig befunden worden ſind. Die zum
Wfuhrdienſt zugelaſſenen Fäſſer werden mit einem
polizeiamt=
ſchen Zeichen verſehen. Der Oelfarbenanſtrich der Füſſer iſt
ets in gutem Zuſtand zu erhalten.
8 4.
Apparate, Fäſſer und ſonſtige Geräthſchaften, welche nach
her Zulaſſung in einen dieſen Beſtimmungen nicht mehr ent=
Ginnſprechenden Zuſtand gerathen, werden auf polizeiliche
Ver=
ügung durch Löſchung der amtlichen Zeichen außer Dienſt
mehrFiſtellt.
III. Betriebs=Ordnung.
ſt Rel
8 5.
Die zur Abfuhr beſtimmten Apparate, Werkzeuge,
Ge=
ſrathe und Faßwagen müſſen jeweils auf dem kürzeſten Wege
lnd höchſtens eine halbe Stunde vor Beginn der Räumung
urch den Ort nach der Reinigungsſtätte und, nach vollzogener
Irbeit, längſtens in einer halben Stunde von da weg nach
hm Beſtimmungs= bezw. Aufbewahrungsort gebracht werden.
r MahlEin durch das Entleerungsgeſchäft nicht bedingtes=Anhalten
DimAmit den Fahrzeugen innerhalb des Ortes iſt verboten.
Das Aufſtellen der Apparate, Geräthe und Faßwagen vor
benſeubdhden Häuſern auf der Straße iſt nur dann zuläſſig, wenn das
uz ulſEinfahren in die Hofraithen nicht ausfuhrbar erſcheint. Die
Kufſtellung auf der Straße muß mit Vermeidung jeder
Ver=
ben, hh Ehrsbeeinträchtigung und im gegebenen Falle nach ſpecieller
Anweiſung der Executivpolizeibeamten geſchehen. Mehr als
zvei Faßwagen dürfen zum Zwecke des Ladens der Regel
bach vor eine Hofraithe zu gleicher Zeit nicht geſtellt werden.
ſögill Erfolgt die Entleerung von der Straße aus, ſo muß die
Rohr=
v leitung auf dem Boden liegen, ſo daß der Fußgängerverkehr
nicht gehindert iſt.
86.
Die zur Aufbewahrung der Apparate, Geräthe und
Faß=
baemill wagen beſtimmten Orte und Räumlichkeiten bedürfen -
in=
gelche i lofern ſie innerhalb des Ortsbezirks gelegen ſind - zu ihrer
ugsnihl Benutzung der polizeiamtlichen Genehmigung.
87.
halt
Die Entleerungsarbeiten ſind in jedem Falle mit
thun=
ällen
nerheh lichſter Raſchheit und ohne Unterbrechung vorzunehmen; der
mit der Ausführung befaßte iſt daher verpflichtet, zur
Bedie=
mung der Maſchinen und Fäſſer ein ausreichendes und gut
inſtruirtes Perſonal, für welches er verantwortlich iſt, ſowie
gute Geſpanne zu verwenden. Als Geſpanne ſind nur Pferde
zuläſſig.
Das Entleerungsgeſchäft iſt mit möglichſter Schonung der
Abortseinrichtungen und in der Weiſe vorzunehmen, daß die
Grube jedesmal leer gemacht und der feſtere Bodenſatz
thun=
lichſt mit ausgehoben wird.
Bei jeder mittelſt pneumatiſcher Apparate vorzunehmenden
Grubenräumung iſt das Oeffnen der Grube auf das geringſte
Maß zu beſchränken und der neben dem Saugrohre in der
Oeffnung freibleibende Raum ſo viel wie möglich zu bedecken.
Ehenſo iſt das andere Schlauchende während der Zeit, in
wel=
cher der Schlauch nicht am Faße befeſtigt iſt, ſorgfältig zu
bedecken. Während der ganzen Zeit der Räumung iſt für
Verbrennung der aus den Fäſſern entweichenden übelriechenden
Gaſe durch entſprechende Holzkohlen= oder Cokesfeuerung Sorge
zu tragen.
R 19
8.
1411
Alsbald nach vollzogener Entleerung der Grube müſſen
die außerhalb verunreinigten Stellen mit Waſſer abgeſpült,
gehörig geſäubert=und die Grube ſofort wieder feſt verſchloſſen
werden. Hierfür iſt nicht allein der Abfuhrübernehmer ſowie
ſein Perſonal, ſondern auch der Hausbeſitzer oder deſſen
Stell=
vertreter verantwortlich (vergl. 8 20).
8 9.
Der Grübenaushub muß alsald nach vorgenommenem
Entleerungsgeſchäfte auf dem nächſten Wege aus dem Ort
nach ſeinem Beſtimmungsort weggefahren werden. Die Fäſſer
ſind auf= dem Transport luftdicht zu verſchließen. Inſoweit
die Maſſe nicht ſofort unter Einhaltung der hierfür
ertheilten beſonderen Beſtimmungen zur Düngung innerhalb
des Polizeibezirks verwendet oder über die Gemarkungsgrenze
gebracht wird, darf dieſelbe nur in den mit polizeilicher
Ge=
nehmigung an geeigneten Orten nach beſonderer polizeilicher
Vorſchrift hergeſtellten Sammelgruben aufbewahrt werden. Ein
Umfüllen der Fäcalmaſſe aus den zum Abfuhrdienſt
zugelaſſe=
nen Fäſſern in Gruben, Düngerſtätten, offene Fäſſer oder
Bütten iſt innerhalb des Ortsbezirks gänzlich unterſagt und
in der Feldgemarkung nur an den polizeilicher Seits als
zu=
läſſig bezeichneten Stellen geſtattet. Das zum Zwecke directer
Düngung von Baum=, Gemüſe= und anderen Pflanzungen
nothwendige Umfüllen auf dem Felde iſt darunter nicht
ver=
ſtanden.
8 10.
Die Verbringung von Grubeninhalt auf Grundſtücke
in=
nerhalb des Ortsbezirks zu Düngungszwecken iſt nur nach
vorheriger Desinfection in der Zeit vom 1. November bis
31. März während der Nachtzeit von 10 Uhr Abends bis
5 Uhr Morgens geſtattet, jedoch iſt 24 Stunden vorher dem
Polizei=Commiſſariate davon Anzeige zu machen.
Polizei=
licherſeits kann die Ausführung gegebenen Falles unterſagt
werden.
Bezüglich der Ausführnng der Düngung wird eine
be=
ſondere polizeiliche Anordnung erfolgen.
IV. Rechte und Pflichten der Hausbeſitzer.
8 11.
Die Hausbeſitzer ſind verpflichtet, die in ihren Hofraithen
im Gebrauche befindlichen Gruben jederzeit in gutem Zuſtande
zu unterhalten.
8 12.
Das Einwerfen fremdartiger Stoffe, wie Stroh, Lumpen,
Aſche, Spähnen, Scherben, Küchenäbfälle, Schutt, überhaupt
aller feſten Körper in die Grube iſt verboten und können die
Hausbeſitzer oder deren Stellvertreter zur Entfernung von
dergleichen Gegenſtände angehalten werden.
8 13.
Die Hausbeſitzer ſind verpflichtet, ihre Gruben entleeren
zu laſſen, ſobald die Grube bis zu ¾⁄₄ gefüllt iſt oder die
Entfernung des Inhaltes im öffentlichen Intereſſe wegen
un=
genügender Beſchaffenheit der Gruben oder aus Rückſichten
der Geſundheit oder Reinlichkeit von Großh. Polizeiamte
an=
geordnet wird.
Mindeſtens einmal im Jahre muß jede Grube entleert
und erforderlichen Falles der feſte Bodenſatz - inſoweit er
nicht mit dem pneumatiſchen Apparate ausgehoben werden
konnte - durch beſondere Vorkehrung weggeſchafft werden.
8 14.
Kommen Hausbeſitzer oder deren Stellvertreter den
Ver=
pflichtungen in 88 11. 12 und 13 nicht nach, ſo kann die
Ausführung der erforderlichen Arbeiten, falls dies im
öffent=
lichen Intereſſe geboten erſcheint, im Zwangswege auf ihre
Koſten angeordnet werden.
8 15.
Unter der Vorausſetzung der Beobachtung der in 8 1
bis 10 enthaltenen Beſtimmungen kann der Hauseigenthüme
Iſt ein Haus im Ganzen vermiethet=oder eine beſondere *) dem Großh. Polizeiamte für;, den Fall außerordel
Na 119
1412
die Grubenentleerung jederzeit ſelbſt vornehmen, oder durch
einen conceſſionirten Abfuhrunternehmer oder durch Dritte
auch wenn dieſe die Abfuhr nicht gewerhsmäßig. betreiben
vornehmen laſſen.
„ Erfolgt die=Abfuhr nicht durch einen conceſſiönirten=
Ab=
fuhrunternehmer, ſo; haben die Hausbeſitzer dem Polizeirevier=
Commiſſariate thunlichſt am Tage vor der Vornahme der
Ar=
beiten von ihrem Vorhaben Anzeige zu machen:
½.
8e18.
Hausverwaltung eingeſetzt, ſo liegen die dem Hausbeſitzer nach
vorſtehenden Beſtimmungen auferlegten Verpflichtungen auch
dem Miether beziehungsweiſe dem Verwalter,ob, und= ſind
dieſelben in gleicher=Weiſe dafür haftbar.
V. Gewerbsmäßiger Abfuhrbetrieb.
8. 17.
Der gewerbsmäßige Betrieb der Abfuhr der Fäcalien iſt
Reichsgewerbeordnung hierzu. die Conceſſion von Großh. Po=1 aus mehreren Mitgliedern beſteht, jedes einzelne Vorſtanh.
lizeiamte ertheilt worden iſt. Die Conceſſion wird nur dem mitglied perſönlich.
Bedürfniſſeentſprechend und in der Regel nur unter
der Byrausſetzung ertheilt, daß der Bewerber den Beſitz und liegenden Verpflichtungen kann Conceſſionsentziehung erfolge.
die vorſchriftsmäßige Beſchaffenheit von Apparaten und
Zu=
behörungen, die Sicherung eines gut inſtruirten Perſonals,
ſowie der nöthigen Geſpanne, endlich die Bereitſtellung einer
oder mehrerer, den polizeilichen Vorſchriften ſowie der
jähr=
lich abhzufihtenden Menge von Füalſtoffen entſprehenden Feſiſellung eines Taptariſes betebt, ſind diejenigen Hausbe
Sammelgruben nachweiſt=
8 18.
Die Coneeſſionäre ſind verpflichtet:
a) den Vorſchriften; dieſer Polizei=Verordnung und den
be=
ſonderen Bedingungen ihrer Conceſſion nachzukommen;
b) jeden von den Hauseigenthümern bezw. deren Vertreter
Dienſtſtelle, bezw. von dem Großh. Polizeiamte ihnen mungen der Gewerbeordnung, des Strafgeſetzbuchs oder,
de=
falle binnen 24 Stunden, zu vollziehen;
und des Orts der Ausführung von jedem ihnen von mit einer Geldſtrafe von 1 bis 50 Mark beſtraft.
Hauseigenthümern pder deren Vertreter direct ertheilten
Auftrag am Tage' vor der Ausführung ſowie von jeder
vollzogenen Räumung am Tage nachher Nachricht zu
geben;
c) derſelben Behörde binnen gleicher Friſt Anzeige zu machen; zu treten hat.
Darmſtadt, den 17. Juni 1885.
Großherzogliches Polizeiamt Darmſtadt.
Haas.
falls bei einer Entleerung fremdartige,Stoffe in=
Grube gefunden werden, deren Beſeitigung; vermith
des pneumatiſchen=Apparates; nicht ausführbar erſcheih,
6) auf Verlangen der Hauseigenthümer oder, deren=Sel
vertreter, bezw. des Großh. Polizeiamtes derartige=Stol
auf der erſteren Koſten wegzuſchaffen und die,hierzu
forderlichen Einrichtungen zu treffen.Die=Wegſchaffu
muß in waſſerdichten und bedeckten Kaſtenwagen erfolge,
Auf Verlangen hat vorherige. Desinfection ſtattzufindeſlh.
licher Vorkommniſſe auf Verlangen die freie, Verfügu.
über die Apparate mit Zuhehörungen, die Faßwagen
Sammelgruben einzuräumen;
75.
gll auf Verlangen eine Caution zu ſtellen.„ ½. „
Die conceſſionirten Abfuhrunternehmer; tragen; fürz
Handlungen ihrer Bedienſteten und Arbeiter in-ſtraf,zu)
civilrechtlicher Beziehung die Verantwortlichkeit.
Bei öffentlichen Corporationen, Genoſſenſchaften,
Handel=
nur denjenigen geſtattet, welchen in Gemäßheit des 8 37 der oder Actiengeſellſchaften haftet das oder, falls der Vorſtan
Im Falle der Nichterfüllung der dem Conceſſionar ob
VI. Organiſirter Abfuhrdienſt.
Gu.
8 19.
Im Falle die Gemeinde die Abfuhr in eigener Regie unt.
ſitzer, welche ſich den diesbezüglich zu, erlaſſenden
Beſtin=
mungen unterſtellen, von den in 88 8, 13, 14, 15 und 5
auferlegten Verpflichtungen befreit.
VII. Strafbeſtimmung.
8 20.
Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen dieſer
Ve=
direct oder durch Vermittlung der hierfür beſtimmten ordnung werden, inſofern nicht die einſchlägigen
Strafbeſtin=
zugehenden Abfuhrauftrag längſtens binnen 48, im Eil= Polizeiſtrafgeſetzbuchs zur Anwendung kommen, mit einer Geld
ſtrafe von 5 bis 50 Mark, Uebertretungen der Hausbeſitze.
c dem Rebier=Commiſſariate unter der Angabe der Stunde und ihrer Vertreter, ſowie des in 8 17 erwähnten, Perſonah
)
VIII. Uebergangsbeſtimmung.
8 21.
Das Großh. Polizeiamt beſtimmt und veröffentlicht der
Zeitpunkt, von welchem an dieſe Polizei=Verordnung in Kraf
(5863
Ausſchreiben.
Am 12.1. Mts. wurden hier bei einem
ſchon häufig wegen Diebſtahls.- beſtraften
Individuum folgende offenhar, geſtohlene
Gegenſtände gefunden:
zwei weiße leinene Hemden, davon
eins mit L. L. 6 gezeichnet iſt,
2) ein blau= und weißgeſtreiftes
Arbeits=
hemd,
3) ein weißes Taſchentuch.
Beſagte Gegenſtände waren friſch
ge=
waſchen und noch feucht, ſo daß zu
ver=
muthen ſteht, daß dieſelben in Darmſtadt
oder der Umgegend von einer Bleiche
weggenommen worden.
Der Eigenthümer wird gebeten, ſich
bei unterzeichneter Behörde zu melden.
Darmſtadt, am 20. Jum 1885.
Großherzogliche Staatsanwaltſchäft.
(5975
Dr. Güngerich.
Bekanntmachung.
In den ſtädtiſchen Lagerhäuſern an
den Bahnhöfen ſind alsbald zu vermiethen:
ein Bodenraum von ca. 340⬜ Mtr.
Flächenraum,
2) ein Raum im 2. Stock,ca. 300 ⬜ M.
Flächenraum,
3) ein kleiner für ſich abgeſchloſſener
Raum früher als Comptoir benutzt,
4) ein Kellerraum von ca. 130 ⬜Mtr.
Flächenxaum.
Die unter 1 bis 3 aufgeführten Räume
eignen ſich vorzugsweiſe zur Lagerung
von Frucht, Mehl und dergl.
Refektanten wollen ſich auf unſerem
Bureau melden.
Darmſtadt, den 27. Mäi 1885.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
Ohly.
[6255
Bekanntmachung.
Die Grund= und Maurer=Arbeit für
Herſtellung eines Kanals= in der Päda=
909= und Döngesborngaſſe ſoll im Wege,
der Submiſſion vergeben werden.
1
Offerten ſind bis:
Samstag den 27. Juni l. 38.
Vormittags 10 Uhr,
bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Voranſchlag und Bedingungen liegen
auf dem Stadtbauamt zur Einſicht offen,
bei welchem auch die Formulare für, die
Offerten zu erheben ſind.
Darmſtadt, am 22. Juni 1885.
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
J. V.:
[5976
Riedlinger, Beigeordneter.
Bekanntmachung.
Die Arbeiten zum Umbau der Infan=
1413
ſe Eend
ltz rie=Schießſtände bei Darmſtadt,
veran=
ſhlagtzzu 22500 Mark ſollen an einen
General=Unternehmer im Wege der
öffent=
achlichen =Submiſſion vergeben=werden.
Hierzu'iſt Terminsauf
4⁄
Donnerstag den 25. d. M.
ſuhſ-Vormittags 11 Uhr,
ſinn Geſchäftszimmer „der unterzeichneten
ſinch Verwaltung, Riedeſelſtraße 60, anberaumt,
ſrunſeth wozu=Unternehmungsluſtige mit dem
Be=
ſinh Rerken eingeladen werden, daß
Koſtenan=
ſchlag =und Bedingungen während der
Ge=
ſhäftsſtunden zur Einſicht ausgelegt ſind.
Die poſtmäßig verſchloſſenen, mit der
ſürz hlKufſchrift „Submiſſion auf Umbau der
ſe. uhlSchießſtände: verſehenen Offerten ſind vor
dem Termin der Garniſonverwaltung
ein=
handch hureichen.
(5749
nſtud b- Darmſtadt, den 13. Juni 1885.
ſund Hroßherzogliche Garniſonverwaltung.
N 119
ſeſtin
er, des
=
Gelb=
beſitzer.
gnal
ſda=
Meg
„.
fan
Bekanntmachung.
Es ſollen an den Meiſtbietenden
ver=
ſauft werden:
a. 500 Stück ausrangirte Feldmützen,
Schirmmützen,
.100 „
„
Waffenröcke,
72400 „
„
Tuchhoſen,
„40 „
„ 70½ „ Reitermäntel,
von, grauem
heſſiſchemTuch
⁄₈
Infanterie=
„
mäntel, von
grauem,
heſ=
fh.
ſiſchem Tuch,
5½
„100 Paar. „ Tuchhandſchuhe,
7 1100 „ „ Reiterſtiefeln,
Inſ.=Stiefeln,
„
„ 28 Glück „ Torniſter,
Muſik=Inſtru=
70hen
mente,
50 altes Packpapier,
„
300 alte Lederſchnitzel von der
Werkſtatt,
„ 200 „ alte kleine Tuch= ꝛc. Schnitzel
von der
Schneiderwerk=
ſtatt,
20 „ neue Tuchſchnitzel,
„ 140 „„ alte Tuchlumpen,
60. „ „ leinene Lumpen,
440 „ „ Drillichlumpen,
160 „ „ Unterhoſen,
Tuchkanten,
. 40 „
1.
50 „ altes Meſſing,
„
ſund verſchiedene alte Lederzeug=Gegenſtände.
Schriftliche Offerten, worin die
Ge=
ſbote ſtückweiſe reſp. nach Gewicht genau
und deutlich angegehen, ſind =frankirt an
das Regiment
bis zum 30. d. Mts.
inzureichen.
Die Gegenſtände können in der
Ar=
uͤllerie=Kaſerne eingeſehen, werden.
Die= Bedingungen liegen im Büreau
Neckarſtraße Nr. 26- zur Einſichtoffen.
Darmſtadt, den 16. Juni 1885.
Commando des Großherzoglich
Heſ=
ſiſchen Feld=Artillerie=Regiments
ſ6886
Nr. 25.
„ 40 „
28
Mr.
„ 6
„ 12.Kg. altes Eiſen,
Clanntmagunge
Der Entwurf des Voranſchlags der Stadtkaſſe für das Etatsjahr 1885086
iſt gemäß Art. 83 der Städteordnung vom 22. bis einſchließlich 30. d. Mts.
auf dem Rathhauſe offen gelegt.
G ch.
Darmſtadt, den 19. Juni 1885.h ½
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtadt.
(5963
Ohly.
„
DeranntMaaüng.
Die Beſtimmungen des Reichsgeſetzes vom 15. Juni 1883 über die
Ver=
pflichtung der Arbeitgeber zur An=und Abmeldung ihrer verſicherungspflichtigen
Ar=
beiter und zur Einzahlung der Beiträge für dieſelben werden vielſeits immer noch
nicht genau befolgt. Wir bringen dieſelben daher nachſtehend wiederholt in
Er=
innerung der Intereſſenten:
Zur An= und Abmeldung jeder verſicherungspflichtigen Perſon, welche der
Gemeindekranken=Verſicherung oder einer der errichteten Ortskrankenkaſſe angehört
lalſo nicht Mitglied einer eingeſchriebenen Hülfskaſſe, Betriebs=(Fabrik=), Bau= oder
Innungskrankenkaſſe iſt) innerhalb 3 Tagen nach dem Eintritt in die Arbeit bezw.
dem Austritt aus derſelben bei der gemeinſamen Meldeſtelle (dermalen Kirchſtraße
Nr. 9) zur Einzahlung der vollen Beiträge für dieſe Perſonen zur
Gemeinde=
kranken=Verſicherung oder zu einer Ortskrankenkaſſe im Voraus und zur Tragung
eines Dritttheils dieſer Beiträge aus eigenen Mitteln (die anderen ¾⁄ können
dem Arbeiter am Lohn in Abzug gebracht werden) ſind lediglich die Arbeitgeber
verpflichtet.
Die für die Arbeitgeber bei Nichtbeachtung der vorſtehenden Vorſchriften
ent=
ſtehenden Nachtheile ſind: Bei nicht rechtzeitiger Anmeldung: Geldſtrafe bis zu
20 Mk., ſowie Verpflichtung zum Erſatz der Aufwendungen, welche die
Gemeinde=
kranken=Verſicherung oder eine Ortskrankenkaſſe zur Unterſtützung einer vor der
An=
meldung erkrankten Perſon gemacht hat; (8 81 und 50 des Geſetzes).
Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung: Geldſtrafe bis zu 20 Mk., ſowie
Ver=
pflichtung zur Fortzahlung des Beitrags bis zum Tage der vorſchriftsmäßigen
Ab=
meldung (8 81 und 51 des Geſetzes).
Bei Abzug eines höheren Betrages als ¼, von den für ihre Arbeitnehmer
bezahlten Beiträgen: Geldſtraſe bis zu 300 Mk. 68 83 des Geſetzes.
Darmſtadt, den 17. Juni 1885.
r scen
Großherzogliche Bürgermeiſterei Darmſtädt. „
(5977
Ohly.
½
Verſteigerungs=Anzeige.
Mittwoch den 24. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr,
werden im Ritſert'ſchen Saale „zum Schützenhof= dahier
mehrere Kommoden, Sopha's, Kleiderſchränke, Rohrſtühle, Regulatoren,
Wanduhren, Spiegeln, Tiſche, Waſchtiſche, 1 Glasſchrank, 1 Copirpreſſe,
Cigarren, Cigarrenſpitzen, Pfeifen, verſchiedenes Porzellan, Hemden,
Hand=
tücher, Betttücher, 1 kupferner Keſſel, 1 Schreihtiſch, 1 Kanarienhahn
mit Küfig, 1 Copirpreſſe, mehrere deutſche Claſſiker, 50 Paar Herrenſtiefeln,
1 Stauchmaſchine, 1 Bohrmaſchine, 1 Biegmaſchine, 20 kupferne
Bade=
öfen und 1 Buchdruckerpreſſe
durch den Unterzeichneten öffentlich meiſtbietend gegen gleich bare Zahlung
verſteigert.
(5978
Darmſtadt, 19. Juni 1885.
Engel, Gerichtsvollzieher.
B
Prehn's, Leipuig,
AAmandelklele
äratlich empfohlen und vorzüglich
be-
währt gegen alle Hautunreinhei-
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Mittwoch den 24. Juni, Vormittags 9 Uhr,
werden im Orb'ſchen Locale (Ecke der Mühl= und Rundethurmſtraße
nachverzeichnete gut erhaltene Mobiliargegenſtände, als:
Kanapee's, Stühle, Kommode, Tiſche, Spiegel, Schränke,
1 Küchenſchrank mit Glasaufſatz, Küchengeſchirr, Glas und
Vorzellan, 1 Badbütte, 1 Eisſchrank, Gartenmöbel und ſonſtige
Gegenſtände; ferner 1 Partie Gewächſe, worunter 2
Granat=
bäume, 6 Oleander, 1 Jasmin, 1 Jucca, 3 Dracenen, Calla
gegen baare Zahlung verſteigert.
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553⁄₈
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von Louis Eller in Vorms,
unübertroffen feinstes Pabrikat im garantirt bleifreier
reiner Tinnpaekung, ist keiner Beanstandung Seitens
der Gosundheitspolizei ausgesetat.
Au haben in allen guten Handlungen.
(5890
Einladung zum Abonnement
auf das
Darmſtädter Tayblatt
1148. Jahrgang)
zugleich Amtliches Organ für Stadt und Kreis Darmſtadt.
Daſſelbe' iſt von allen in Darmſtadt und Umgebung erſcheinenden
Blättern wie das älteſte, ſo auch das verbreitetſte in allen Kreiſen. 63
iſt gleichzeitig das Organ für die amtlichen Bekanntmachungen des Großh.
Kreisamts, der=Polizei und ſämmtlicher Behörden und eignet ſich durch
ſeine Verbreitung zu Inſeraten jeder Art, welchen es durch ſeinen großen/
Leſerkreis den beſten Erfolg ſichert.
Das Tagblatt bringt neben einer politiſchen Ueberſicht
reich=
haltige Mittheilungen von allgemeinem und localem
Iu=
tereſſe aus Stadt und Land; Unterhaltung wird ferner durch das
damit verbundene „Illuſtrirte Unterhaltungsblatt: mit Beiträgen
namhafter Schriftſteller und jährlich an 250 vorzüglichen Illuſtrationen
geboten.
Annoncen werden von der Expedition, ſowie auch von allen ſoliden
Annoncen=Bureaux entgegengenommen.
Abonnementspreis pro Quartal M. 1.50 einſchl. Bringerlohn, durch
die Poſt bezogen M. 1.50 einſchl. Proviſion exel. Bringerlohn.
Abonnements können jederzeit bei der -Expedition, Rheinſtraße 23, ſowie
auf allen Poſtanſtalten erfolgen.
Die in der näheren Umgebung Darmſtadts wohnenden Poſt=
Abonnenten erhalten das Tagblatt am Tage des Erſcheinens mit dem
erſten Beſtellgang.
Die Expedition.
Zur bevorſtehenden heiligd
Firmung- empfehle mein reich
haltiges Lager von
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und aller , fop.
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Kinderkämme, 20, 25, 30, 35, 40, 50 Pfg.
[(4435
Bahnbürsten, 25, 35, 40, 45, 50, 60, 70, 85, 1 Mk.
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Näh. Frau, Mattern, Grafenſtr. 37.
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2528) Beſſ. Carlsſtr. 44 Zimmer
und Cabinet, elegant möblirt, auf Wunſch
mit Dienerſtube.
4635) Bleichſtr. 43 ein ſchön möbl.
Zimmer (Beletage) mit guter Penſion ſof
5761) Eliſabethenſtraße 59 hübſch
möblirtes Wohn= und Schlafzimmer im
1. Stock, beziehbar Mitte Juli.
5992) Grafenſtraße ein möblirtes
Zimmer zu vermiethen. Näheres Exped.
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des Gartenbau=Vereins verbundenen
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blatts.
[6266
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h. Flachsmarktſtraße 2.
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bittet man in der Expedition unter H.
niederzulegen.
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geül
Herr
en.
DasjDentsche Tagoblatt iſt eines der größten und beſtunter=
Eichteten Berliner Preßorgane. Seine völlig unabhängige Stellung ſichert ihm
die Möglichkeit, die politiſchen und wirthſchaftlichen Fragen jederzeit in erſter Linie
vom nationalen Geſichtspunkt aus zu behandeln.- Das „Dentsche
Tage-
blatoe unterſtützt rückhaltslos die Politik des Fürſten Bismarck, wie ſie in
der kaiſerlichen Botſchaft ihre denkwürdige Umſchreibung gefunden hat. - Das
Deutſche Tageblatt” tritt mit Energie für die Feſtigung des Reichs namentlich
uch in finanzieller Hinſicht ein. — Das „Deutſche Tageblatt” unterſtützt alle auf
die Linderung der ſocialen Noth und die Herſtellung des ſocialen wie religiöſen
Friedens gerichteten Beſtrebungen. - Es kämpft deshalb auch vor allem dafür, daß
die wichtigſten nationalen Erwerbs= und Berufsſtände in ihrer wirthſchaftlchen
Exiſtenz ſtatt hinabgedrückt zu werden, gehoben werden.- Das „Deutſche Tageblatt”
tritt deshalb ebenſo für eine Entlaſtung der in ſteuerlicher Beziehung zu ſtark
Be=
drückten wie für eine vernünftige Stärkung unſeres Handwerkerſtandes, unſerer
Landwirthſchaft, unſeres Handels und unſerer Induſtrie ein. Der Kolonialpolitik
des Reichskanzlers hat das „Deutſche Tageblatt” von Anfang an ſo ſympathiſch wie
tmöglich gegenüber geſtanden. — Seinem Handelstheil wendet das „Deutſche
Tageblatt: dieſelbe Sorgfalt zu wie dem politiſchen. - Feuilleton und lokaler Theil
des „Dentschen Tugeblatteste ſind ebenſo reichhaltig wie originell. — Die
illuſtrirte Sonntagsbeilage „Damenwelt! wird nach auswärts bereits am Freitag
verſandt. — Der Abonnementspreis für das Quartal beträgt nur 5 M. 40 Pf.
ſincl. Beſtellgeld). — Alle k. Poſtanſtalten nehmen Beſtellungen entgegen.
Inſerate finden durch das „Deutsche Tageblatoe: die beſte
Verbrei=
tung in den Kreiſen der Landwirthſchaft, der Induſtrie, der Beamten und nicht
quletzt in denen der Armee.
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wird nur in Originalflaſchen - nie aber in loſem Papier verkauft oder offen
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ee.
4
Zeil. 60 L. Zyrankſurtiſ. r „Zeil 60I.
Inſerate ,fürl ſämmtliche Zeitungen= und=Fachzeitſchriften zu Originülpreiſen
ohne, weitere, Speſen. Bei, größeren Annoncen und öfteren=Wieder=
1½
holungen Bewilligung höchſten Rabattes.”⁄ ſ
Rath in Inſertionsangelegenheiten wird =durch öbige Firmä, geſtützt
auf die während,des 30jährigen Beſtehens derſelben gemachten, reichen
Erfahrungen, gewiſſenhaft und koftenfrei, ertheilt, auch werden auf
Wunſch der Inſerenten die geeignetſten Blätter in Vorſchlag gebracht.
Der ausführliche Zeitungskatalog pro 1885 ſteht jedem Inſerenten
(5501
auf Wunſch gratis und franco zur Verfügung.
Hciffsnächrichten ;U mitgetellt Von-.
AgentenAdölph Rudy, Eliſabethenſtraßeh.
1½
Der Poſtdampfek;„Rhein.„.Kapltän, Juty
vöm Nordd.2ohd in Bremey, Pelchetz,
7. Juni von Bremen und am 9.
vonSouthampil=
abgegangen war, der=Poſtdampfer.-Eidf
„.
Kapitän Hellmers, vom-Nordd.jKloyd
Bremen welcher am 10. Juni, von,Bren
und um 11. Junt von Southampton abgegarzl
war, der =Poſtdampfer; Scholten „Kapch.
Viß von der Niederl. Amerik, Dampfſch
ſahrts=Geſellſchaft, welcher am 6.Junz,
Rotterdam abgegangen wär=ſind. „alle
19. Juni wohlbehalten in. Rew; Yolkant
kommen.
r... re.
Woog, 22. Juni. Höhe'331 Mil
Wärme des Waſſers 8½ Uhr=Mgs¼7½
Woogs=Wache,
TodLo-anzeige.
(6007
Hierdurch machenwir die ſchmerzliche Mittheilung,
daß unſer lieber guter Söhn, Bruder, Schwager und
Onkel.
4. S E k r Emil Hohmann
heute Nacht plötzlich verſchieden iſt.
Darmſtadt, den 22. Juni 1885.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet vom Friedhof Dienstag, 23. Juni,
Nachmittags 6 Uhr, ſtatt.
Politiſche Ueberſicht.
irin D armſtadt, 28. Juni.
Deuzſchez= Meic. Se. Maj. der Kaiſer iſt geſtern in beſtem
Wohlſein. in Ems eingetröffen und mit endloſem Jubel von einer
ungeheuren Menſchenmenge. begrüßt worden.
Ihre Majeſtät, die Kaiſerin iſt Donnerstag ahend wohlbehalten
von Baden=Baden in. Coblenz eingetroffen.
Mit=Abläuf, dieſer Woche wird der Bundesrat ſeine laufende
Seſſion ſchließen.-Es ſind für die letzte Woche zwei Plenarſitzungen
in Ausſicht genommen., Die, braunſchweigiſche Angelegenheit iſt,
der „Nat.=Lih, Korr,, zufolge, jetzt ſoweit gefördert, daß ſie in der
nächſten, Plenarſitzung zur Verhandlung wird kommen können.
Der Kriegsminiſter Generallieutenant Bronſart v. Schellendorff
macht folgende, allerhöchſte Kabinetsordre der Armee bekannt mit
dem Hinzufügen, daß einer ſweiteren allerhöchſten Beſtimmung
zu=
folge die Trauer um den General=Feldmarſchall Frhrn. v. Manteuffel
überall beginnen ſoll, ſobald die Trauer um den General=
Feldmar=
ſchall Prinzen Friedrich Karl von Preußen, Königliche Hoheit,
be=
endet iſt. Göttes Fügungthat Mir, Meiner Armee und dem
Vater=
lande durch, den Tod, des General=Feldmarſchalls Frhrn. v.
Man=
teuffel wiederum einen ſehr ſchweren Verluſt auferlegt. Wir haben
Uns. dem Willen des allmächtigen Gottes zu beugen, aber Unſerer
Herzen Trauer, iſt tief und ſchwer um dieſen in ſo vielen wichtigen
Stellungen hochverdienten, und hochbewährten Mann, den, Meiſ
wärmſter Dank zu ſeiner letzten Ruheſtätte geleitet und deſſen treue
Dienſte=Ich wahrſcheinlich ſchmerzlich vermiſſen werde. Es wird
den Empfindungen, der=Armee voll und ganz entſprechen, für ihn,
der ſo viel für die Armee= gethan, Trauer anzulegen, welche, wie
Ich hierdurch beſtimme, von ſämtlichen=Offizieren der Armee= und
Marine 8 Tage, von, den Offizieren des 15. Armeecorps,,des
Garde=Dragoner=Regiments und des=Rheiniſchen Dragoner=
Regiments Nr. 9 aber 14 Tage - Flor um den linken Unterarm,
getragen werden ſoll. Sie hahen hiernach das Exforderliche bekannt
zu machen. An den=Kriegsminiſter. Wilhelm”
Die Beiſetzung der Leiche des:G.=F=M. von Manteuffel hat
am Sonntag mittag in Topper ſtattgefunden. Aus Elſaß=Lothringen
nahmen an der Begräbnisfeier teil: Staatsſekretär v. Hofmann.
Unterſtaatsſekretär Mahr, Miniſterialräte Durſh und Pavelt, der
vortragende Rat des Statthalters, Jordan, Regierungsrat Dupret,
Oberſtaatsanwalt Vacano, Bezirkspräſidenten Back und v. Hammer=
ſtein, der Bürgermeiſtereiverwalter der Stadt Straßbürg.Stemp,
als Vertreter der Kaiſer Wilhelms=Univerſität die Profeſſoren:H.
und Holtzmann; ſeitens des Landesausſchuſſes==Präſident, Schly.
berger, Vicepräſident Jaunez, Abgeordneter Maſſing, erſterSchy.
führer Charpentier; die drei erſtgenannten auchjals Mitglich
des Staatsrats; ſeitens des 15. Armeekorps eine,größere
De=
tation, an deren Spitze ſich der ſtellvertretende kommandierende 6
neral v. Heuduck und der Gouverneur, b=Straßburg, General
By=
befanden.
4. kr o ed.
Nach dem Ableben des General=Feldmarſchalls=von=Manteu,
iſt begreiflicherweiſe ſofort die=Frage hervorgetreten, werſein
Nüu=
folger auf dem Statthaltereipoſten von; Elſaß=Lothringenwern
ſolle. Es iſt indeſſen nicht anzunehmen, daß die Ernennung en
neuen Statthalters ſo ſchnell vor ſich=gehen ſollte, wenn= die
Reich=
regierung überhaupt geſonnen=iſt, das=Statthalteramtſaufrechtol.
erhalten. Jedenfals wird es nicht leicht=werden, fürz Herrnt.
Manteuffel einen Erſatz zu finden,=und hört=man vielfach= die
Br=
mutung ausſprechen, daß der Tod. des:Statthaltersli tiefgreifen
Veränderungen in den geſamten=Regierungssund-Verwaltuns
inſtitutionen der Reichslande, zur Folgen haben/ werdeyEs=äſt hu.
her auch die von verſchiedenen Seiten=gebrachte Nachricht==daß Kr
ſächſiſche Kriegsminiſter und=Vorſitzende des: Geſamtminiſteriur.
Graf von Fabrice, zum Nachfolger,desi Herrnt von-Manteuffek."
Statthalterpoſten auserſehen ſei, nur mit=großers Vorſicht) üuf=. Selbſt wenn, ſich dieſe=Nachricht=beſtätigen ſollte/ſwa
es immerhin noch fraglich, ob Graf von Fabrice dies ihmiſo
Ub=
gewordene Stellung als Kriegs==und=Premierminiſter Sachſensa
geben würde. Wie ſehr übrigens=General=Feldmarſchall von=
Mn=
teuffel es verſtanden hat, ſich die= Achtung, der reichsländiſchen; Le
völkerung zu erwerben, geht aus einem warmen Nachruf=Therv
welchen ihm der auf proteſtleriſchem:Bodenftehende=Mülhauier,
„Erpreß! widmet. In demſelben wird hervorgehoben, daß die Vr.
waltung des Verſtorbenen vom Geiſte der=Verſöhnung beſeelt
weſen ſei und daß die eingeborene= Bevölkerung ihm ifür =
ſeinewol=
wollenden Geſinnungen großen Dank gewußt=habe;yder=Marſchl,
nehme daher die reſpektvolle Achtung mit=ſichis dierihm =fürz-ſenl
wohlwollende Haltung ihnen= gegenüber immer, Dank=wiſſen=: wün=.
Die „Weſerztg. berichtet: aus=Bremen, 148. Junizufolgends:
„ Wie, wir aus zuverläſſiger Quelle hören, hat der Rorddeutſche Llod
in der eingereichten Submiſſion auf die von dem Herrn Reichskanze
erlaſſenen Bedingungen für die Uebernahme 'ſich bereit erklärt, iſi
ſEinrichtung und den=Betrieh= von regelmäßigen Poſtdampfſchißs
verbindungen von Bremen nach=Oſtaſien= und. Auſtralien,=ſowie
Mittelmeer=unter den von der Reichsregierung geſtellten Bedingunen
für die Dauer von 15 Jahren gegenleinen,jährlichen Zuſchuß as
Reichsmitteln von 4400000 M. zu übernehmen. Er hat'ſich n
boten, auf der oſtaſiatiſchen und Mittelmeer=Linie-mit-einer-
Schrl=
ligkeit von 12 Knoten=tatt, geforderter=1½,Knpten zu fahren.
will ſechs neue, in Deutſchland gebaute Dampfer einſtellen und nan
von ſeinen anderenz"im beſten Zuſtaͤnde befindlichen und aufu
13 Knoten=Schnelligkeit= kontrahierten=Dampfern einreihen, die ul
allem- Komfort für Paſſagiere verſehen und wovon fünf ſpeziell ü
die zropiſche=Fahrt: gebaut. ſind. Die. Beſtimmung der Höhe z
Kautionsſumme in Staatspapieren hat der Norddeutſche Lloyd k;
Reichsregierung einfach überlaſſen. Auf Grund dieſer Offerteſ
die Reichsregierung mit dem Norddeutſchen Lloyd in Verhandlune
getreten, welche im Laufe der vorigen Woche zum Abſchluß geko
men ſind, und der Kontraktsentwurf iſt am Freitag den 12. d. ſ.
510)
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De=
rende,
.
ſorr, den Herrn Reichskanzlekumach Kiſſingen zur Genehmigung
ab=
ſſegangen!
99RHti
77½
Dem Vexnehmen. nach zwird gegenwärtig in Berlin die Frage
er Entſendung von Sachverſtändigen nach Spanien zur Beobachtung
er Cholera=Epidemie und Impffrage erwogen.
In Kiel iſt. am Sannahend,der-für Kamerun beſtimmte=und
uf der Werfk:Germania' gebaute Dampfer glücklich vom Stapel,
nelaſſon-wordelia Viceadmiral ꝟ.-Wickede taufte das Schiffauf,
Befehl des Kaiſers „Nachtigal',damit, der Name desjenigen
Pio=
niers der Eiviliſation der ſo, hervorxagendes bei der Erwerbung
üſerer Kölönien geleiſtet, der ſein Leben dabei gelaſſen, auch in
efiFernel auf dem Schauplatze ſeiner Thätigkeit nie vergeſſen werde
Geſterreich=Angarn. Die letzten Nachrichten aus Brünn laſſen
üine Beſſerung= der Lage erkennen. Sh. meldet ein Telegramm vom
Sonnabend,, daß der Tag = ruhig verlaufen iſt und daß die
Lohn=
klszahlung in,den Fabriken anſtandslos. ſtattgefunden hat. Ueber
bie=Arbeitszeit iſt ein Uebereinkommen erzielt worden. Montag,
dürfte die Arbeit teilweiſe wieder aufgenommen worden ſein.
Rranſtreich=Mit= ſeltener Einmutigkeit gedenken die Pariſer
Blätter=der hohen Eigenſchaften und Verdienſte des verſtorbenen
General=Feldmarſchall Frhr. von Manteuffel, „Figaror widmet ihm
kinen äusführlichen Nekrolog, der mit den Worten ſchließt: „Wenn
hm das Werkder Verſöhnung (Elſaß=Lothringens), welches er
unternommen,j auch nicht, gelang, ſo wußte ſich Herr v. Manteuffel
doch die ſtille Zuneigung der Bevölkerung zu erwerben. Die Elſaß=
Lothringer wußten ſeine Gerechtigkeit, Leutſeligkeit und Freimut zu
chätzen.Mochte ihre Liebe zu Frankreich fortdauern, ſie weigerten
ſich nicht, das Wohlwollen anzuerkennen, das ihnen der kaiſerliche
Statthalter bewies.- Fräulein Iſabella von Manteuffel vereinte
hre Beſtrebungen mit denen des Vaters und gab täglich glänzende
Beweiſel ihrer nie verſiegenden Mildthätigkeit. Wenn jemals ein
Deutſcher hoffen durfte, Elſaß=Lothringen mit ſeinem Lande auszu=
ſein Ni
Fn.=weuh.
öhnen,"ſo war es dieſer große Greis.:
Die Kammer nahm in zweiter Leſung mit 350 gegen 89
Stim=
men'das Rekrutierungsgeſetz an.
Freyeinet beabſichtigt behufs
Herbeiführung eines Meinüngsaustauſchs die Arbeiten der
Suez=
kanal=Kommiſſion den beteiligten Kabineten vorzulegen.
In=Paris eingetroffenen Nachrichten zufolge ſoll nach einem in
Gänvijumlaufenden Gerüchte Lui=Vin=Phua, der Chef der
Schwarz=
flaggen, von den Chineſen gefangen genommen und erdroſſelt
wor=
ſung euſl= den ſein-"
Engkand.: Eine Londoner Depeſche vom Sonnabend beſagt,
die
Reich=
ufrechtisſtſdaß Gladſtone; den Forderungen Salisbury's wegen Unterſtützung
herm=Uſdes-Kabinets noch nicht zugeſtimmt habe. Die „Saint James
die Ahb=Gazette” rät den=Führern der=Konſervativen, die Aufgabe der
fgreifalſ= Kabinetsbildung den Liberalen zurückzugeben und ihnen zu
über=
wallünzſ Laſſen, die=Sachlage ins klare zu bringen; könnten ſie dies nicht, ſo
Würden=die Konſervativen die=Hände frei haben. Die „Pall Mall
53.
Gazette'ſglaubt, es'ſei ſehr wahrſcheinlich, daß die Regierung
wie=
ſteriunſt Der in; die Hände der= Liberalen übergehen werde.-
Aus einem
chkl äu
llte=u,
ſo lel
ens au,
7.M
meuerdingssveröffentlichten engliſchen Blaubuche iſt hervorzuheben,
Jaß England ſich=verpflichtet, den zwiſchen den Flüſſen Nio del Rey
und=Old Calabarigelegenen Teil der Küſte des Golfes von Guinea
an Deutſchland zu=überlaſſen; wogegen letzteres auf die Lucia=Bai
verzichtet.Der Verluſt ian Menſchenleben infolge des Erdbebens
in=Kaſchmirliſt jetzt amtlich auf 3881 angeſchlagen; außerdem ſind
etwarſo OHäuſer Verſtört=worden.
½„ Belgien. Nach=Brüſſeler Meldungen hat ſich nunmehr die
Regierung für den Kongoſtaat konſtituiert und iſt dieſelbe
folgender=
maßen= zuſammengeſetzt: Oberſt Strauch, Kabinetschef, Inneres und
Polizei, Banneus=Finanzen; van Eitfeld Handel und Aeußeres,
Janſſens Juſtiz, letztereri mit dem=Sitze in Vivi. Die Ernennung
des: Generalgouverneurs iſt noch nicht erfolgt, wahrſcheinlich erhält
aber= Dewintonidieſen= Poſten.
⁄ Rußkand.: Aus=Anlaß des Todes des Prinzen Friedrich Karl
von Preußen iſt eine achtägige Hoftrauer und eine zehntägige Trauer
für die= beiden= Regimenter, deren Chef der Verſtorbene war,
ange=
ordnet worden.- Wegen des Ablebens des G.=F.=M. von Manteuffel
haben die Offiziere, des 10. Drag.=Regts, deſſen Chef der
Verſtor=
bene warz eine dreitägige=Trauer anzulegen.
Vereinigte!Hlaaten." Nach einer in New=York eingegangenen
Nachricht aus La -Libertad. iſt der Friede in San Salvador
wie=
der=hergeſtellt.„ General=Mendez hat die Präſidentenſchaft
unge=
zab
tretenb
5 Ber he ee.
Aus Stadt und= Land.” „
r bös
4½ Los ue
1 en unn inknisns Darmſtadt, 28. Juniorahnen Wir „s
n „— Sen KöniglHoheit, der Großherzog'kehrten: Freitag
abend von=Berlin nach=Seeheim zurück und empfingen am Samstag
im Neuen=Palais hierſelbſt den Generalmajor= und Kommandanten
der Reſidenz Frhrn. Röder v. Diersburg, den Hauptmann v.
Grol=
man vom 2. Garde=Regiment z. F. den Premierlieutenant Fenner
la. guite des 1. Großh. Dragoner=Regts. Nr. 23, den
Premierlieu=
tenant Hahn vom Großh. Feld=Artillerie=Regt. 25. die
Sekondlieu=
tenants Frhr. v. Richthofen, Graf v. Schweinitz und Freiherrn
149.
1419
v. Preuſchen von demſ. Regt.: den Kreisbaumeiſter Dr. Heſſe von
Alsfeld, den=Realſchuldirektor= Landgraf pon Wimpfen; zum
Vor=
trag den Miniſterialpräſidenten Weher, Hey. Geheimerat, Hr. Becker,
3½ ahs
den Hofjägermeiſter v. Werner. kbörs„
„Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben der Maria Chriſtine
Brückvon Nieder=Beſſingenjzim Kreiſe Gieyen, dermalen im Dienſte
bei; dem Bürgermeiſter=Bender, zu Hungen; in Anerkennuna ihrer
mehr als ſechszigjährigen bei derſelben Familie'=geleiſteten Dienſte,
die ſilberne Verdienſt=Medaille des Ludewigs=Ordens verliehen.
Se. Königl Hoheit, der Großherzo g. haben den= Kanzlei=
Inſpektor bei der Ober=Rechnungskammer Ph. Schmidt auf ſein
Nachſuchen, unter Anerkennung ſeiner treu geleiſteten=Dienſte in den
Ruheſtand vexſetzt; den Kanzliſten bei dem Miniſterium der Finanzen
S. Blumlzum Kanzlei=Inſpektor bei der=Ober=Nechnüngskammer,
den Ober=Rechnungsprobator A- Kl=bei dev =UFuſt=Abtsder Ober=
Rechnungskammer. L.=Welſch zum, Oher=Rechnungsxeviſor bei
der=
ſelben ernannt.
Durch=Entſchließung Größh.=Miniſteriuums des Innern und
der Juſtiz vom 17. Juni wurde Gerichtsſchreiber=Aſpiränt J.
Förm=
hals in Zwingenberg zumHilfsgerichtsſchreiber am Großh: Amjs:
gericht Büdingen beſtellt:
44 - Das Großh. Regierüngsblatt=Nr. 20 enthältz;
Verord=
nung, den Bau und Betrieb von Nebenbahnen betr.
Militärdienſtnachrichten. v. Bismarck,
Sekonde=
lieutenant vom 1. Großh. Inf=Regt. Nr 115, zum
Premierlieute=
nant, Klinker Unteroffizier vom Großh. Drag=Regt. Nr. 23, zum
Vortepeefähnrich
befördert;Fenner;-Vremierlieutenant vom
1. Großh. Drag.=Regt. Nr. 23, u la- guiſe des Regts. geſtellt; Liman,
Sekondelieutenant von demſ. Regt. zum Premierlieutenant befördert;
Otto, Major und Eskadronschef; vom L= Großh. Drag.=Regt. Nr.24
zum etatsmäßigen=Stabsoffizier ernanntzFrhr. v. Barnekow,
Premierlieutenant von demſ. Regt. zum Rittmeiſterund
Eskadrons=
chef, vorläufig ohne Patent,, Hoth, Sekondlieutenanf von demſ.
Regt., zum Premierlieutenant - befördert; Bendemann, Major,
aggregiert dem 8. Großh. Inf=Regt. Nr. 117, ein Patent ſeiner
Charge verliehen; Frhr. v. Münſter,Portepeefähnrich, bisher im
Königl. Bayer. 4. Chev.=Regt. König, in, der= Preuß= Armee und
zwar als Portepeefähnrich mit einem Patent vom 5. Auguſt 1882
bei dem 1. Großh. Drag=Regt. Nr. 23, angeſtellt; Kleppert,
Vicefeldwebel vom 2. Bat= . Naſſs=Landw.=Regts. Nr. 87. zum
Sekondlieutenant der Reſerve des 4, Großh.=Inf=Regts. Nr. 118.
Hauff, Vicefeldwebel vom 1. Bat. 3. Großh=Landw.=Regts. Nr. 117.
zum Sekondlieutenant der Reſerve des 8. Großh. Inf=Regts. Nr. I17
- befördert; Graf v. Lüttichau, Majoriundretatsmüßiger
Stabs=
offizier des 2. Großh. Drag.=Regts. Nr. 24 in Genehmigüng ſeines
Abſchiedsgeſuches, als Oberſtlieutenanksmik=enſion und der
Uni=
form des Garde=Kür.=Regts. zur Dispoſition geſtellt.
Die Verhandlungen des Schwurgerichts für dag zweite
Quartal 1885, welche am 22.d. unter dem Vorſitß des=Großh.
Landgerichtsrats Bonhard(Stellverrreter Groͤßh=Landgerichtsrat
Dr. Kritzler) begannen, ümfaſſen folgende Füllk "1, den 22, Juni,
vormittags 9 Uhr, Anklage gegen Johann=Kudölßivon Vügesheim
wegen Verbrechens wider 81117118. et=GlBlWVertl R.A.-
Pur=
gold;; 2) den 23. Juni gegen Jakob Donha1 vdi Münſter. wegen
Verbrechen wider die Sittlichkeit:(Vert. R.=A. Oppenheimer); 3)
den 24. Juni gegen Magdalene Laun von= Kelſterbach=wegen
Kin=
destötung VVert. R.=A. Maſſoth; 4) den 2.Juni gegen KarlSchrauth
von Babenhauſen wegen Unterſchlagung zund=Urkundenfälſchung
Vert. R.=A. Dr. Heher) 5) den 26. Juni=gegen= Peter Dörner von
Darmſtadt wegen Mordverſuchs (Vert. R=A. Köhler,.6, den 27. Juni
gegen Franz Mieth von Offenbach wegen Verbrechens ſwider die
Sittlichkeit VVert. R.=A. Dr. Schülerl; 7den 29. Juni gegen
Salo=
mon Vogel von Münſter wegen Totſchlags.VVert.R. A. Schödler);
8) den 30. Juni gegen Marie Becker! von Münden wegen
Kindes=
tötung Vert, R.=A. Schenck; 9) den 1 Jüli=gegen Georg Metzger
von Gernsheim wegen Verbrechens= widerl die (Sittlichkeit (Vert.
R.=A. Gxünewald10) den 2. Juli gegen Adäm Ott II. von
Weis=
kirchen wegen Urkundenfälſchung (Vert. R.=A. Dr. Mainzer); 11) den
3. Juli (und wennt nötig auch Samstag den 41Jüliy= hegen Georg
Schmidt und deſſen Ehefrau von Dieburg wegen=Meineids und
be=
trügeriſchen Bankerotts ilVert: R.=A=Schmeel.” „ D. 8tg.
G (Schwurgericht.) Geſtern begannen unter idem Vorſitz des
Herrn Landgerichtsrath Bonhardt die Verhandlungen des zzweiten
Quartals, welche'ſich vorausſichtlich bisl zumi 4. k. Mts.
hinaus=
ziehen dürften; Der erſte zur Verhandlung igelangte Fall; die
An=
klageſache gegen den Taglöhner Johann Rudolph von Jügesheim
wegen nach 88117 und 118'des Strafgeſehes'ſtrafbaren
Wider=
ſtands gegen eihen Seligenſtädter Feldſchützen, der ihn beim
Holz=
frevel betroffen,; bof=kein vallgemeines Intereſſe.Da der fragliche
Widerſtand kein beſonders graver war, bewilligten die Geſchworenen
mildernde Umſtände, worauf auf 4 Monate Gefängnis, abzüglich
3.=Wochen bereitsr erlittene Unterſuchungshaft erkannt wurde. Als
Verteidiger fungierte Rechtsanwalt Purgold.
Se. Königl. Hoheit der Großherzog, Se. Königl. Hoheit der
Erbgroßherzog und Ihre Großh. Hoheiten die Prinzeſſinnen Aliz
und Irene beehrten am Samstag die Jubiläums=Ausſtellung
1420
M.
des Gartenbauvereins unter der Führung des zweiten
Präſi=
denten, Herrn Oberſtabsauditeur Eigenbrodt, mit einem längeren
Beſuch. Se. Königl. Hoheit geruhten ſich in vollſter Anerkennung
über das Geſehene zu außern. In Folge der regneriſchen
Witte=
rung war am Samstag die Ausſtellung nur von ca. 500
Eintritts=
geld zahlenden beſucht, während am Sonntag der Beſuch, trotz des
fortwährend ungünſtigen Wetters, die Zahl von 1800 Perſonen
überſtieg.
Dem Präſidenten des Gartenbauvereins, Herrn Wilhelm
Schwab sen, wurde, als derſelbe von einer längeren Reiſe
zurück=
gekehrt, die Ausſtellung beſuchte, von den hieſigen Gärtnern und
mehreren Vereinsmitgliedern eine ſinnige Ovation bereitet. Der
zweite Präſident, Herr Oberſtabsauditeur Eigenbrodt, begrüßte
Herrn Schwab mit warmen Dankesworten für ſeine langjährige
erfolgreiche Wirkſamkeit an der Spitze des Vereins und richtete
gleichen Dank auch an den verdienten Vereinsſekretär, Herrn Rudol,
Noack. Beiden Herren wurde hierauf eine goldene Vereinsmedaille
überreicht, deren Annahme jedoch Herr Schwab ablehnte, da er ſich
durch den ihm gewordenen Ausdruck der Anerkennung hinreichend
belohnt fühle und keinerlei öffentliche Auszeichnung annehmen
könne.
Nachſtehend geben wir eine Zuſammenſtellung der Anzahl
der Preiſe, die bei der Gartenbauausſtellung die einzelnen Ausſteller
erhielten. In Klammern fügen wir die Summe der Geldpreiſe bei:
H. Henkel in Beſſungen 20 Pr. (775 M.), Alefeld in Ob.=Ramſtadt
10 Pr. (75 M.), Krick 6 Pr. (50 M.), Blümlein 8 Pr. (25 M.).
H. Noack in Beſſungen 14 Pr. (75 M.), Knabenarbeitsanſtalt 10 Pr.
Ga. Weber 9 Pr. 1170 M.), Hofgärtner Dittmann 3 Pr., H. Heß
3 Pr., Arheilger 4 Pr., Hofgärtner Göbel 4 Pr., E. Schulz in
Beſſungen 1 Pr., Horſt in Beſſungen 2 Pr. P. Wenz in Beſſungen
2 Pr. (50 M.), Fr. Simon in Beſſungen 2 Pr. (20 M.). V. Schmidt
2 Pr. (125 M.), Obergärtner Hechler 1 Pr., H. Wolf 1 Vr., R.
Noack in Beſſungen 2 Pr. (25 M.), Obergärtner Müller 1 Pr., Gg.
Müller 3 Pr. (150 M.), Hohnadel 4 Pr. (50 M.), Frau Eppenetter
in Beſſungen 1 Pr., Ad. Kling 1 Pr., Frau Hoffmann in Beſſungen
1 Pr.; Hofgärtner Geiger in Beſſungen 2 Pr., M. Noack in
Beſ=
ſungen 1 Vr., J. Rußler 1 Pr. C. Völker 1 Pr., Wirt Molter
1 Pr., Wirt Müller 1 Pr., Rentner C. Rummel 1 Pr.,
Gartenge=
hülfe W. Nau 3 Pr. (35 M.), Gg. Wolf 1 Pr., Gebr. Röder 1Pr.,
O. Scheid 1 Vr., Joſeph Trier 1 Vr., Glaſer Jakobi in Beſſungen
Pr., Schaak bei Frau Ch. Leuthner 1 Pr., Becker in Weiſenau
4 Pr. 120 M.). Winkler in Obereſchbach 1 Pr., Berchelmann in
Pfungſtadt 3 Pr. Meinhard in Mainz 4 Pr., Jochum in
Tegern=
ſee 1 Pr., Straßheim in Sachſenhauſen 2 Pr., Lambert und Reiter
in Trier 2 Pr., Roſe in Gonſenheim 1Pr., Böſenberg in Bickenbach
1 Pr., Frau Claßmann in Mainz 3 Pr., Heiß und Sohn in
Frank=
furt 1 Pr. C. Jung, Gärtnerlehrling in Manz 1 Vr., J. Boland
in Mainz 2 Vr. (25 M.), Nagel in Sachſenhauſen 1 Pr., H. Meyer
in Eberſtadt 1 Pr. C. Malzacher in Karlsruhe 1 Pr. (30 M.)
Hagenbuſch in Radolfzell 1 Vr. A. Keller in Eberſtadt 1 Pr.,
Louis v. d. Schwälmen in Brüſſel 1 Pr., A. Huſter u. Co. in
Han=
nover 1 Pr., Martenſtein und Joſſeaux in Offenbach 1 Pr.
Wie man uns mitteilt, werden die
Kommunalſteuer=
zettel erſt im Laufe des nächſten Monats zur Austeilung kommen.
Am 20. Juni feierte der Kanzleidiener bei der Großh.
Pro=
vinzial=Direktion Starkenburg und Kreisamtsdiener bei Großh.
Kreisamt Darmſtadt, Valentin Bormet, in aller Stille im
engen Kreiſe ſeiner Familie ſein 50jähriges Dienſtjubiläum. Am
20. Juni 1835 war der Jubilar als Tambour in die 3. Kompagnie
unter Herrn Hauptmann Keil in das 2. Großh. Infanterie=Regt.
eingetreten; wurde 1839 in die 7. Kompagnie des Herrn
Haupt=
manns Schleußner als Horniſt zur Muſik verſetzt; 1847 zum
Haut=
boiſten 2. Klaſſe und 1859 zum Hautboiſten 1. Klaſſe befördert.
An den Feldzügen von 1848 und 1849 in Baden, von 1866 und
1870-71 hat er Teil genommen. Während 15 Jahren war er zu
gleich Mitglied des Hoftheater=Chors in Darmſtadt. Nach dem
Kriege von 1870-71 ſchied der Jubilar aus dem Militär=Dienſte
aus, weil ihm die Kanzleidienerſtelle bei der vormaligen Großh.
Ober=Studien=Direktion übertragen worden war. Bei der
Auf=
löſung dieſer Behörde im Jahre 1874 wurde er in gleicher
Dienſt=
eigenſchaft an die Großh. Provinzial=Direktion Starkenburg und
das Großh. Kreisamt Darmſtadt verſetzt, wo er noch heute thätig
iſt. Möge dem Jubilar ein ſchöner Lebensabend beſchieden ſein!
Die diesjährige Generalverſammlung der Ludwig=
und Alice=Stiftung wird am 1. Juli in Bingen abgehalten.
Die Verhandlungen beginnen vormittags um halb 11 Uhr. Nach
Erledigung der Tagesordnung findet ein gemeinſchaftliches Eſſen
im „Pariſer Hof= und darauf ein Ausflug an das Nationaldenkmal
auf dem Niederwald ſtatt.
Das erſte vereinigte Sommer=Kaſino, welches am
Sams=
tag abend im Saalbaue ſtattfand, mußte infolge ungünſtiger
Witte=
rung in den inneren Räumen abgehalten werden und war
in=
folge deſſen auch nicht ſo zahlreich beſucht, wie bei frühereen
der=
artigen Gelegenheiten.
Druck und Verlag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdruckerei.
119
Die Sektion Starkenburg des deutſchen und
öſterre=
ſchen Alpenvereins hat eine kurze Behandlung über Ausrüſt,
Verpflegung und das Wandern im Hochgebirge herausgegeben,
in gedrängter Form alles enthält, was in dieſer Hinſicht für
Touriſten wünſchenswert ſein mag.- Das Heftchen, welches in
hieſigen Buchhandlungen zu haben iſt, koſtet nur 30 Pf. und dh.
jedem, der etwas tiefer in die Alpen einzudringen gedenkt, ein
kommener Ratgeber ſein.
Jugenheim, 22. Juni. Nach der Fremdenliſte Nr. 8u.
Jugenheim eine Frequenz von 705 und Auerbach von 510 Perſo
Paſſanten nicht mitgerechnet.
Mainz, 22. Juni. Herr Oberbürgermeiſter Dr. Dumoni
nicht unbedenklich erkrankt.
8t. Frankfurt. Theater=Nachrichten.) Nächſten
Mu=
beginnen die Ferien im Schauſpielhauſe, denen ſich die der Opern
1. Juli anſchließen werden.-Während der Opernhausferien wen
die „Münchener vom Gärtnerplatzer ein längeres Gaſtſpiel
ako=
vieren. — Ende Auguſt wird ſich Frln. Giers, unſere neue tragich
Liebhaberin vorſtellen, welche Frln. Weiſe zu erſetzen beſtimmti
Als Heroine iſt die ſeitherige Vertreterin für dieſes Fach, Ju
Charlotte Lange, aufs Neue engagiert.
Frankfurt. Während des 1. Quartals d. Js. ſind von aux
halb 8973 Perſonen angezogen und nach außerhalb 9124 Verſue
verzogen. Die Zahl der Geburten betrug 1099 und diejenigeſel.
Todesfälle 850 in demſelben Zeitraum, ſo daß ſich im Ganzenh
eine Bevölkerungs=Zunahme von 98 Seelen ergibt. Getraut
mr=
den 340 Paare.
Aus Naſſau. Von Seiten einiger Führer der
deuch=
freiſinnigen Partet wurde nach einer in Rödelheim ſtattgehallen
Beſprechung an Stelle des in Mainz verſtorbenen ſeitherigen
Reil=
tagsabgeordneten Herrn C. A. Mohr Herr Sanitätsrat
Thil=
nius von Soden für den 1. naſſauiſchen
Reichstagswahlkreishe=
ſtimmt. Derſelbe vertrat den Kreis ſchon in früheren Jahrenin
Landtag.
Karlsruhe. Unſere Stadt ſoll mit Frankfurt durch ü=
Fernſprech=Einrichtung verbunden werden. Zu dieſem
Eld=
ſind 12000 M. aufzubringen. Von größeren Bankiers wurden
he=
reits 8400 M. gezeichnet.
Berlin, 20. Juni. Die Ehrengeſchenke des Reick.
kanzlers,,ſoweit ſie für Schönhauſen beſtimmt ſind, wurden im
Donnerstag vom Architektenhauſe dorthin expediert. Sie füllten4
Kolli, welche einen ganzen Eiſenbahnwaggon erforderten. Da
Schönhauſen gebaut wird, ſo werden ſie dort bis nach Beendigng.
des Baues verpackt bleiben. Den Ertrag der Ausſtellung ſoll ſer
Reichskanzler auf Wunſch ſeiner Gemahlin für den Frauen=Groſchn
verein beſtimmt haben.
Berlin. Die „K. Z.” meldet: In Angelegenheit des
Reidl=
gerichtshauſes in Leipzig verlautet jetzt, daß die Ausarki
tung der für die Ausführung beſtimmten Zeichnungen dem Regieruns
baumeiſter Ludwig Hoffmann=Darmſtadt in Berlin übertragn
worden iſt. Derſelbe befindet ſich gegenwärtig auf einer Reiſe mch
Norwegen und will in etwa drei Wochen in den Bureaux des
Reids=
juſtizamtes mit der Erledigung dieſes Auftrages beginnen. Lon
dem Talente des noch jungen Künſtlers darf nach früheren Erfolen,
das Beſte erwartet werden, zumal die techniſche Seite der
Uekr=
wachung und Leitung in den bewährten Händen des Geh.
Obr=
baurats Herrmann liegen wird.
Berlin. In dem Prozeß des Hofpredigers Stöcker geen
die „Freie Zeitung= hat bekanntlich Rechtsauwalt Sachs für ſeinn
Clienten auf Grund des 8 198 Str.=G.=B. den Strafantrag ween
der in dem an die Staatsanwaltſchaft gerichteten Antrage zur Vr.
folgung des Bäcker enthaltenen ſchweren Beleidigung desſelben
ſtellt, und der Gerichtshof hat mit Rückſicht darauf, daß ohne
föm=
liches Verfahren gegen Stöcker nicht verhandelt werden dürfte, dien,
Antrag lediglich zu Protokoll genommen. Nunmehr hat Rechs
anwalt Sachs ein Geſuch an die Staatsanwaltſchaft gerichtet, die öffen
liche Klage wegen dieſer Beleidigung zu erheben, da das öffentlihe,
Intereſſe in den von dem Landgerichtsdirektor Lüth publiziern
Urteilsgründen genügend gewürdigt worden iſt.
Braunſchweig. Die vielumſtrittenen Reſte der „Bu=
Dankwarderoder ſollen jetzt gemäß einem Schreiben des
Mil=
ſteriums an den Stadtmagiſtrat vorläufig bis zur Erledigung k
Thronfolgefrage erhalten bleiben, damit der Verfügung des zuküh
tigen Herrſchers nicht vorgegriffen werde.
(K. 8.)
Ein düſteres Bild von den Verhältniſſen in London,
reichſten Stadt der Welt, bietet die Statiſtik der Wahrſprüche ur
Totenſchau=Jury während des vergangenen Jahres. Darnch
lautete in der Metropole in 37 Fällen der Geſchworenen=Ausſprih
auf „Hungertot oder „Tot durch Entbehrungen beſchleunigt.”
Tageskalender.
Sonntag, 28. Juni: Großes Konzert des Cölner Männer=Geſan=
Vereins (Saalbau). — Waldfeſt der freiw. Feuerwehr Darmſta
an der Kohlplatte.
Verantwortlich für die Redaction: Carl Wittich.