Darmstädter Tagblatt 1883


07. Dezember 1883

[  ][ ]

148.

145.
glhrallng

Abonnementspreis
vierteljährlick 1 Merk 30 Pf. ind
Bringeclohn. Auswärts werden von
ellen Poſtämtern Beſtellungen ent=
zegengenommen
zu 1 Morl 50 Pf.
pro Quartal inc. Poſtaufichlag

Srag= und Arzeigeblatt.)
Mit der Sonntags=Beilage:
Log 24,
TaERIIII Estthörihogdb'

Inſerate
werden angenommen: inDarmktad=
von
der Expedition. Rheinſtr. Nr 25
mBeſſungen von Friedr. Blbße.
Holzſtraße Nr. 36, ſowie auswärts
von allen Aunoncen=Expeditionen

Amtliches Organ
für die Bekannkmachungen des Großh. Kreigamls, des Großh. Polizejamlg und ſämmtlicher Behörden.

240

Preilan den 7 December.

LE55

Bekanntmachung.

LEntitirntirerre.

Samstag den 8. ds. Mts,
Vormittags 11 Uhr,
Darmſtadt, den 3 December 1883.

Wazan.

Bekanntmachung.
Die Lieſerung des Bedar'5 an Schreib=) Der Druck des Verwaltungskerichts fürſ verſchloſſen und gehörig überſchieben bei
materialien und gutograph'ſchen Arceten1882ſ3 und des Boranſchlags für 188485l uns ein eichen.
für Großherzogliches Amisgericht Darmſſoll ſubmiſſionsweiſe vergeben werden.
ſtadt I. für das Jahr 1854 ſoll durch Die Bedingungen liegen auf unſerem Bureauſ Großherzegliche Bür germeiſterei Darmſtadt.
Submiſſion vergeben werden. Die Offerten loffen. Angevote wolle man bis
[1171]
Ohly.
ſind verſchloſſen mit der Aufſcheift Sub=
nrrrrrzre
.
miſſion für Schreibmaterialien ( astogra=
phiſche
Arbeitenj bis -gſtens
8ß.
Donnerstag den 20. December 188½ 1110U (Ner Hoözslan=Lſenſaorit.
Vormittags 15 Uhr,
Erbvertheilungshalber ſoll die Haas'ſche dahier ſchon 40 Jahre be=
bei
der nuterzeichneten Gerichtsſchreiberei,
beiwelcher auch die Submiſſionszedingungen ſtehende, gut reuommirte und in gutem Beſtande befindliche Porzellan=
läglich
von 10-12 Uhr zur Einſicht offen Ofenfabrik nebſt gut gelegenem Wohnhaus und Fabrikeinrichtung unter
liegen, einzureichen.
vortheilhaften Bedingungen durch den Unterzeichneten verkauft werden.
Darmſtadt, den 4. December 1883.
H. Neustadt,
Die Gerichtsſchreiberei
Großhezzoglichen Amtsgerichts Darmſtadt I
[11792
Alexanderſtraße 8.
Ablheilung für ſtreitige Gerichtsbarkeit.
9
[11780
Kümmel.

Im Konkursverfahren über das Vr.
Thmögen des Milhhändl rs Pet. Trietſch
zu Darmſtadt wird zur Abnahme der
Schlußrechnung des Verwalters, zur Er=
hebung
von Einwendungen gegen das Schluß=
verzeichniß
der bei der Vertheilung zu be
rückſichtigenden Forderungen und zur Be=
ſchlußfaſſun
; der Gläubiger über etwaige
nicht verwerthbaren Vermögensſtücke der
Schluß ermin hierher (Zimmer Ni. 16) auf
Freitag den 4. Januar 1854,
Nachmittags 3 Uhr,
anberaumt.
Großherzogliches Amtsgericht
[11790
Darmſtadt I.

Faſſelvieh=Verſteigerung
in der Gemeinde Eberſtadt.
Montag den 10. December l. 33.
Vormittags 11 Uhr,
wied auf dem Rathhaus zu Eberſtadt ein
zur Zucht nicht mehr brauchbarer Faſſel
ochs, ein Faſſeleber und zwei Ziegenböcke
verſieigert.
Eberſtadt, den 5. December 1883.
Großherzogliche Bür germeiſterei Eberſtadt.
[1179
Müller.

8=

udihuudts-a-UUELEIbN
empfehle:
Eölner Naſſinade, ganz und feinſt geſtoßen,
Wandeln, neue ausgeſuchte,
Corinthen, Roſinen, Saltaninen,
Citrongt, Orangeat, Citronen,
Zimmet, Ceylon und chineſiſchen, ganz und feinſt geſtoßen,
Nelken, feinſt geſtoßen,
Auis, beleſen,
Pottaſehe, chemiſch rein,
Ammos'um,
Honie, Syrup,
Wauille, Vanillezucker, Strenzucker ꝛc.
Log' Formen werden gatis ansneliehen. 11527
Geoop Laevig SoIin.
Empfeble meine guten warm haltenden
Zurgefälligen Beachtung.
Oe

Luckzpantoffelu,
desgleichen eine Partie zurückgeſetzter
Mädchen= und Kinderſchuhe billig.
J. B. Storck, ugs
Schloßgraben 1, 2 Stiegen hoch.

Unterzeichnete empiehlen ächte Harzer
Canarienvögel lante Sänger), als: Hohl=,
Bogen=, Klingelroller, Hohlknarrer u. ſ. w.
Züchterei von Eduard Haumbach u. Co.,
Arheilgerſtraße 25. (11794
750

[ ][  ][ ]

Zr:

240

ALRLTE18N

empfehle:
Feinstgest. Raſfinade, Schönste
grosse Mandeln, La Haselnuss-
kerne
, bestes Citronat, und
Orangeat, Citronen, fst. gest.
Eimmt und Nelken, Vanillen-
gucker
, Cardamomen, Sandel,
Est. Stärkemehl, Backoblaten,
Ammonium, Pottasche und
la Anis.
Carl Watzinger,
Louiſenplatz 4. (1288
Aucker wird bei mir gepulvert.
Handoln & Haselnüsse laſſe ich
auf Wunſch ſtoßen.
Formen werden ausgeliehen.

ROGnAIOd
Kleines

17
Eliſabethenſtraße 17.
Zu noch nie dageweſenen billigen Preiſen empfehle:
Alle Sorten P=lzwaaren, Alle Sorteu Shlipſe,
Filzhüte,
Handſchuhe,

Mutzen,
Hoſenträger.

Mülstär-Hdegten ete.
J. 2. C. Hoogen,
Rürſchner und Mühzenmacher.
Beſtellungen, Reparaturen und smarbeitungen
prompt, raſch und billigſt.
(10103

Jriſche

8IO
in 2 Bänden.
bit harten und Abbildlungen.
b 3. Aufl. geb. G5A. D
Woihnachtsgeschsnh.

E
Em

eingetroffen.
LobsteingScholl,
am Ludwigsplatz. (1796

Friſch eingetroffen!
Honickendamer Bratbückinge,
per Dutzend 85 Pf.,
Heunaugen, Bremerbricken,
Aal in Golée,
Brathäringe,
Senfhäringe.
Philipl
Wober,
Carlsſtraße 24. (11797

.
uA8S0

Roqueſort,
Creme de Camembert,
Brie,
Port du Salet,
Honsieur Dariet,
Hrouage,
)
Figara,
Cosifamnmier's,
Lovraine,
Stressb. Gchachiel) Hiinsler,
Sk. Haroellii,
Hdamer.
Gouldla,
Hannneulhster.
Franz. Ramadaux,
Arduser.
Parurser,
HSemaRse,
ſate. Haſelbulter.
ſempfiehlt in ſtets hochfeinſter Waare.

4l.
hpp Weber,

Carlsſtraße 24.

173]

Schönes
Weihuachts=Geſcheuk!
Kiſtchen mit 3 Original=Flaſchen
ächten
CokayerMein
Mk. 6 und Mk. 77
empfiehlt
Carl Watunger
Louiſenplatz 4. 11795

ſehr ſchöne Frucht.

G. P.
Puth,

Bleichſtraße.

[11708

8

illige Pantoſfeln.
Die Frauenſtraminpantaffelz ( Hond=
arbeit
), welche ſeither zu 3 Mark verkauft
habe, werden von heute an zu Ml. 2. O6
ubgegeben.
Ferner iſt eine friſche Sendung Frauen,
Münner= und Kinderſtliefel zu wieder=
holt
herabgeſetzten Preiſen in bekannter
Güte eingetroffen.
(11030
Bahnhofſtraße ½, Stioge hoch.

ramgeh
eingetroffen.
Carl Wataiugor,
Louisenplatz A. (11690

BEEE,
meuer Hrmte,
vorzügliche Qualitäten.
Carl Watunger,
Thee= und Droguenhandlung,
Lomiſeuplatz 4. 19683

[ ][  ][ ]

2601

9

ſl.

zur Parfumirung der Zimmer, Wäſche
ꝛc., aſſortirt in deutſch., franz. und engl
Specialitäten, von 40 Pf. bis Mk. 4.50
per Flacon.
Toiletteſeifen, in allen Blumen=
gerüchen
von 10 Pf. bis Mk. 4 per St.
Pomaden, Oeleꝛc. in friſcher Füllung.
Feine Cartonagen mit Seifen und
Extraits gefüllt, empfiehlt in gr. Aus=
(11790
wahl billigſt.
v. SATmanN,
2. Ludwigsplatz 2.

Hie
830
O1
21
45
547
72)
92

1
4½

74.
921
21
4 6.
810
8ie
G
2

3el
P6
710=
92
2
449
02

5
750
857
924
5 2
031

923
117
13
457
923

bis
uch
enen
züge.

halte fortwährend friſch im Ausſchnitt.
AaOuss GEIS0
Ochſenmetzger,
[11006
Mathiedenplatz.
4
LeAULLAbrik
von
Bapiisl Röder in Hainz,
Greße Beiche 9,
(6070
empfiehlt.
Euxuawagen in großer Auswahl.

Dauerhofte
TAASGRURRAAION
mit Filz= und Lederſohlen, ſowie die be=
liebten
Tuchſchuhe mit Holz genagelten
Sohlen, M. 1.40. Alle übrigen Herren=
Damen= und Kinderſchuhe und =Stie=
[968
fele billigſt.
L. Reilmann, Schulſtraße 6.
Hüglich frisch
feinſten Preßburger
4
RGALRLLAAhON
EWISVAEE,
ſowie prima
Anis- und Buttorgebachenos
empfiehlt die Nürnberger Brod= und
Feinbäckerei von
3 4.
OO½ AC TUO)
Holzſtraße 4. 11465
Wie Hof=Buchhanblung vVn
C,
Angusl Eligshöker
empfiehlt garantirt reinen, direlt importirter
Chiueyischen Thoo, Grute 138
zu Mt. 7. 5.25, 4.75, 3.75, 3, 2.7.
und 2.50 pr. Pfd.
Theespitzor ½f. M.135, M.l. 15.

. 240
Unſer reich aſſortirtes Lager in
18
Hünge- und
ATEGLaUNkN,
für Leliosöl und Petroleum, empfehlen
Gebpe
Neetap. 110.

Friedriehsdorter
E.WOPROA=
Aerztlich anerkannt.
Erſatz für Muttermilch, Magenleidende
ſowie zum Gebrauch bei Viſiten ſtets friſch
zu haben. Alleinverkauf im Laden der
L. Remmert Wwe., Bleichſir. 45. 16784
Für Blutarme, Hagen. 8.
Vervenleidende,
wie ſchwächliche Kinder Medicinal= Roth=
wein
per Flaſche M. 1.-, naturrein, nur
zu haben bei M. W. Praſſel, Rhein=
ſtraße
14, Chr. Schwinn, Wilhelminen
ſtraße und Lobſtein a; Scholl, Ludwgs=
ſtraße
19.
[1153]

11691) Martiuſtr. 9 zwei neu her=
gerichtete
Wohnungen, enthaltend je 5
Zimmer, je 1 Souterrainzimmer, Magd=
kammer
, Waſchküche Bodenräume, Garten=
antheil
ſofort zu vermi then. Nähere Aus=
kunft
Niederramſtädterſtraße 59.
Wn.

11774) Ein junger Mann, der ſeine
Lehre in einem Waaren En g1os=Geſchäfte
beſtanden und der franzöſ. Sprache mächtig
iſt, ſucht Stelle als Volontair reſp. al=
unbezahlter
Commis. - Gefl. Offerte:
unter G E5 an die Expedition d. Bl.

11704) Ein gut empfohlener, junger
Mann mit ſchöuer Handſcheiſt und allen
Comptoirarbeiten vollſtändig vertraut, ſucht
bei mäßigen Gehaltsanſprüchen anderweitige
Stellung. Entritt kann alsbald erfolgen
Gefl. Off. unt. W. 11704 an die Exped.
11801) Ein junger Mann mit guten
Zeugniſſen ſucht Stelle als Priva kranten=
wärter
oder Diener bei einer Herrſchaft.
Näh. in der Expedition ds. Bl.

81
M,

11502) Ein ordeulliches Hausmädchen
zum ſofortigen Eintritt geſucht. Beſſ.
Rückertſttaße Nr. 34.
11803) Ein tüchtiges Müdchen welches
kochen und alle Arbeit verſieht, kann gleich
eintreten. Frau Becker, Schirmg. 10.

=ür das Arbeitshaus in Dieburg wird
2. gegen einen Jahresgehalt von
4 200 Mark und freier Station eine
Köchin zu engagiren geſucht. Be=
werberinnen
, wollen ihre Geſuche unter
Beiüjung von Dienſtze =gniſſen alsbald
an die Verwaltung der genannten Anſtalt
einreichen und ſich dieſer Behörde ſodann
auch perſönlich vorſtellen.
Dieburg, den 2. December 1883.
Großh. Arbeitshaus Verwaltung
[11745
Dieburg.

in Schlitten zu verkaufen. Promenade=
ſtraße
64.
(11804

1. Stock.
(1180é
1 Der Kaiſer hat für die Erbauung
eines National=Hoſpizes in Norderney die
namhafte Summe von 250,000 Mk. bewilligt.
Zur Deckung der ferner erwachſenden Koſten iſt
dem unter dem Protektorate Ihrer Kaiſerl.
Königl. Hoheiten des Kronprinzen und der Frau
Kronprinzeſſin des deutſchen Reiches und von
Preußen ſtehenden Verein für Kinderheilſtätten
an den delltſchen Seeküſten die Veranſtaltung
einer großen Gold= u. d. Silberlotterie geſtattet
worden, deren Ziehung am 15. Januar k. J
und folgende Tage in Berlin ſtattfindet. Mit
dem Ankauf der Gewinne iſt bereits begonnen
und beſieht der erſte Hauptgewinn von 50,000 M.
aus einer maſſiven 6s Centimeter hohen und
374 Pfd. ſchweren runden Goldſäule, welche,
kegelförmig verlaufend, ſich auf einem architek=
toniſch
gehaltenen Poſtament erhebt und an ihren
Füßen mit vier Gurrlanden tragende Adlern
geſchmückt iſt. Abgeſehen von der würdigen
künſtleriſchen Ausſtattung, hat die Säule einen
garantirten Goldwerth von 48,000 M. Der
zweite und dritte Hauptgewinn von 20,000, be=
ziehungsweiſe
10,000 Mk., beſteht aus je einem
Obelisken aus Münzgold mit einem garantirten
Goldwerthe von 19,200, beziehungsweiſe 9600 Mr.,
während der 4. Hauptgewinn von 10,000 M.
einen Obelisk aus Silber mit einem garantirten
Silberwerth von 9400 M. darſtellt. Ein pracht=
voller
ſilberner Tafelaufſatz, 2 Fruchtſchalen und
2 Girandolen: ein gediegenes ſchweres Silber=
beſteck
in elegantem Eichenholzſchrank für 48 Per=
ſonen
(491 Gegenſtände) und ein ſilberner Tafel=
aufſatz
im reichſten Roccocoſtyl bilden den 5.,
6. und 7. Hauptgewinn. In Summa werden
9434 Gewinne, ausſchließlich in ſoliden, preis=
werthen
Gold= und Silbergegenſtänden beſtehend,
mit einem Geſammtwerth von 350,000 Mark
(11806
angekauft.

11496) Verkäufe und Verpachtungen,
Betheiligungen, Stellen=Vakanzeu ete. wer=
den
am ſicherſten durch Annoncen in zweckent=
prechenden
Zeitungen zur Kenntniß der bez.
Neflektanten gebracht; die einlaufenden Offerten
werden den Inſerenten im Original zugeſandt.
NähereAuskunft ertheilt die Annoncen=Expedition
von Nudolſ Maſſe, Frankſurt a. M., Roßmarkt
Nr. 3. Vertreter in Darmſtadt: Herr J. 9.
Schröder.

[ ][  ][ ]

55 240

Garautie. Auſbewahrung von Möbeln in ſtaubfreien trockenen Räumen.

v. Andw. Mltor, Hisnbethonstr34.
übernimmt alle Arten Verpackung von Möbeln,
Glas, Vorzellan und Kunſtgegenſtänder,
ſowie Stadt= und Land=Transporte uner
(160)

Herberge zuz Hrimath.

Der Vorſtand der Herberge zur Heimath gloutt nicht für u beſcheiden zu
9lten, wenn er dankar für die ihm bei der Hau'collecte in hiſizer Stadt reichlich
geſpendeten Gaben, die es ihm etmöglichen, die größere Hälite ſeiner Buuſchild zu
decken, mit einer neuen Bitte an die Oeffentlichteit tritt. Seit den Beſtehen dieſer
Anſtalt konnte alljährlich du ch milde Gaben an Geld, Kieidungsſtuͤcken und anderen
Gegenſtänden üder 50 Durchreiſerden oder im Hauſe wohnenden Handweriksyſellen
eine Weihnachtsfreude bereitet werden. Dies wird auch in dieſem Jahre
beabſichtigt. Freunde des Hauſes, die zu einer ſolchen Feier, die jedesmal anfrichti;
dankbare Herzen macht und deute unter dem Chriſibaum vereinigt, die ihn ſonſt ent=
behren
würden und zum Theil lange entbehrt haben, beitragen wollen, ſind gebeten,
ihre Gaben on den Hausvater der Heiberge zur Heimath, Herrn Höppel, große
11107
Ochſengaſſe 8) abzugeben.


2ichtig fut jede pgömiite.
der E. Kletr'ſche Kräuter=Magenbitter iſt ein unübertroffenes Mitte=
oegen
Magen= und Unterleibsb=ſchwerden ꝛc. und bringe ich deuſelben in enpfehl=ude
Clemeus Behle, Spezereihundlunz, Markiplatz. (1454
Einnerung.

5
14 baGäéAAL b

iſt erſchienen und aufgezogen zu 20 Pf., unaufgezogen zu 5 Pf. in der
754
Expedition dieſes Blattes zu beziehen.

von

WSAUIO
65

Carlsſtraße Nr. 7. gegenüber dem Gymnaſium.
Wegen geringer Ladenwieths die billigste Bozugsquelle.
1158
Große Auswuhl. Eigenes Fabrikat.

Großherzogliches Hoftheater.
Freitag, 7. December.
12. Vorſtellung in der 4. Abonnementsabtheilung.
Der Verſchwender.
Original=Zaubermärchen in 8 Abtheilungen von
Ferdinand Raimund. Muſik von Conr. Kreuzer.
Anfang halb 7 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.
Sonntag, 6. December.
Abonnement suspendu.
(Mit erhöhten Preiſen).
H. o ke n gri nz.
Große romantiſche Oper in 3 Acten von
Nichard Wagner.
Lohengrin .. Herr Heinrich Vogl, als Gaſt.
Donnerstag, 13. Tecember.
Abonnement suspendu.
(Mit erhöhten Preiſen).
Teamnkzuser.
und der Sängerkrieg auf Wartburg.
Große romantiſche Oper in 3 Acten von
Nichard Wagner.
Tannhäuſer ... Herr Heinrich Vogl, als Gaſt.
2 Beſtellungen werden Vormittags von
101 Uhr an der Tageskaſſe im Großh. Hof=
theater
angenommen. Abonnenten, welche ihre
Plätze zu den Obonnements Suspeudu- Vorſtel=
lungen
zu behalten wünſchen, wollen die Billets
und zwar: am Freitag, den 7. December, Nach=
mittags
von 3-5 Uhr für die erſte Vorſtellung
und am Dienstag, den 11. December, Nachmit=
tags
von 3-5 Uhr für die zweite Vorſtellung
gegen Vorzeigung der Abonnements=Karte an
der Tageskaſſe in Empfang nehmen. Die be=
ſtellten
Billets werden ausgegeben und zwar:
am Samstag, den 8. December, Nachmittags von
3-5 Uhr für die erſte Beſtellung, am Mittwoch,
den 12. December, Nachmittags von 3-5 Uhr
für die zweite Vorſtellung.-


2

Politiſche Ueverſicht.
Darmſtadt, 7. December.
Deutſches Reich. Am Dienstag kamen im preußiſchen Abgeord=
netenhauſe
hauptſächlich die landwirthſchaftlichen Creditverhältniſſe zur
Sprache und nahm die Debatte durch das Hineinziehen der Judenfrage
zeitweilig einen äußerſt ammirten Charakter an. Die conſervativen
Abog. Wagner und v. Ludwig vertraten die Anſicht, daß die Mißver=
hältniſſe
des ländlichen Credits dem jüdiſchen Wucher zur Laſt gelegt
werden müßten, während die fortſchrittlichen Abgg. Dirichlet, Dr. Seelig
und Büchtemann das Vorwiegen des jüdiſchen Elementes unter den
Wucherern auf dem Lande beſtritten. Auch Miniſter Dr. Lucius nahm
wiederholt Gelegenheit, in die Debatte einzugreifen und werthvolle Iu=
formationen
über den Stand der Domänen im Regierungsbezirke Stral=
ſund
zu geben. Schließlich wurde das Ordinarium der Domänen= Ver=
waltung
in Einnahmen und Ausgaben und nach unerheblicher Debatte
auch der Etat der Forſtverwaltung genehmigt. Für Mittwoch ſtand der
Antrag des democratiſchen Abg. Stern (Frankfurt a. M.) auf Ein=
führung
des directen Wahlmodus bei den preußiſchen Landtagswahlen
auf der Tagesordnung. Der Antrag wurde von Miniſier v. Puttkamier
entſchieden bekämpft, welcher ſich dahin ausſprach, daß die an die ge=
heime
Reichstagswahl geknüpften Erwartungen ſich nicht erfüllt hätten
und die Regierung es ſich überlegen müſſe, ob nicht beim Bundesrath
die Aufhebung der geheimen Reichstagswahl zu beantragen ſei. An den
erregten Debatten betheiligten ſich u. A. die Abgg. Dr. Virchow, Hammer=
ſtein
, Reichensperger, Gneiſt und Hänel. Die Berathung wurde am 6. d.
fortgeſetzt.
Schweiz. Die zwiſchen der Schweiz und Frankreich ſpielende nord=
ſavoyiſche
Neutralitätsfrage hat jetzt ihre befriedigende Löſung gefunden.
Frankreich verzichtet auf die Befeſtigung des Mont Buache und läßt die
ſchon angelegten Befeſtigungen wieder ſchleifen.
Frankreich. Die Kammer der Abgeordneten genehmigte am
5. December das Budget des Miniſteriums der ſchönen Künſte. Das
der Kammer vorgelegte Gelbbuch enthält eine Depeſche Tſengs vom
24. November, worin derſelbe die Erklärung Ferry's bedauert, daß die
Beſetzung von Hunghoas, Son=Tay und Bae=Ninh unerläßlich ſei. Dieſe

Erklärung widerſpreche den früheren Erklärungen des Miniſters, welche
von einem einfachen Protectorate ſprachen.
Ferry entgegnete mittelſt Note vom 30. November, die Politik
Frankreichs habe ſich nicht geändert. Frankreich wünſche die Befeſtigung
des Protectorats, freie Schifffahrt auf dem Songkai und Sicherheit des
Handels. Der Plan der militäriſchen Expedition nach Tonking ſei nicht
modiſicirt worden. Die Verantwortlichkeit für den Conflict falle auf
China und nicht auf Frankreich.
Die Regierung ſcheint die Vertagung der auf Freitag den 7. d.
feſigeſetzten Lonking=Debatte zu wünſchen, da ſie von der Discuſſion
eine Antwort China's auf die letzte Note oder die ſehnlichſt erwarteten
günſtigen Nachrichten von Admiral Courbet zu empfangen hofft.
Der Figaros ſchreibt: Man verſichert uns, und wir geben das
Gerücht unter aller Reſerve wieder, daß der Admiral Courbet, nach=
dem
er auf Befehl der Regierung alle Vorbereitungen zu einem Angriff
auf Bac=Ninh getroffen, Gegenbefehl erhalten hätte, und daß Son=Tay
wieder das Object der militäriſchen Operationen geworden wäre. Dieſe
Entſcheidung wäre getroſſen, um die Empfindlichkeiten China's zu
ſchonen und um den ſchwebenden Verhandlungen Zeit zu laſſen, zum
Abſchluß eines Compromiſſes zu gelangen. Man mützte alſo die Ver=
zögerung
in dem Vorgehen des Admirals der Veränderung der Direc=
tion
, die er ſeiner Armee hat geben müſſen, und den neuen Vor=
bereitungen
zuſchreiben, welche durch die widerſprechenden Beſehle
nothwendig geworden ſind, die das Cabinet ihm nicht mehr, als ſeinen
Vorgängern, erſpart.
England. Ein Reuter'ſches Telegramm aus St. Mauritius vom
21. November meldet: Nachrichten aus Madagaskar beſtätigen, daß
die Franzoſen Mohambo und Teneriffa an der Nordweſtküſte von
Madagaskar beſchoſſen und ferner zwei Fregatten abgeſandt haben, um
das Fort Dauphin, ſowie andere Punkte der Südküſte zu bombardiren-
In Syduey nahm die internationale Conferenz einſtimmig eine Reihe
von Reſolutionen zu Gunſten der Annexion von Neu=Guinea an.
Die Hinrichtung ODonnell's iſt auf den 17. d. M. anberaumt
worden. Wie verlautet, ſoll die Regierung der Vereinigten Staaten
angegangen werden, ſich bei der großbritanniſchen Regierung zu Gun=
ſten
der Begnadigung ODonnell's zu verwenden.

[ ][  ][ ]

4
Spanien. Die vom Miniſterrathe gebilligte Thronrede zur Eröffnung
der Cortes wird die Nothwendigkeit der Einführung des allgemeinen
Stimmrechts und der Verfaſſungsreform ausſprechen.
Der König und der deutſche Kronprinz, ſowie Prinz Ferdinand
Ludwig von Bayern trafen am 4. d., Vormittags 10½ Uhr, im Escurial
ein und wurden von dem Muſikcorps der Douaniersſchule empfangen,
welches die preußiſche Volkshymne ſpielte. Nach dem Dejeuner im
Palais folgte die Beſichtigung der aufs Glänzendſte ausgeſtatteten
Zimmer, ſowie der Kunſtſchätze und Koſtbarkeiten. Dann folgte der
Beſuch des Kloſters, der königlichen Schule, der Bibliothek und der
Begräbnißcapelle der ſpaniſchen Könige.
Am 5. December fand ein Truppenmanöver zu Ehren des Kron=
prinzen
in der Ebene von Carabauchel ſtatt, an welchem das Infanterie=
Regiment Mallorca, die Jäger=Bataillone Puerto Rico und Manila,
die Huſaren=Regimenter de la Vrinceſa und Pavia und ein Artillerie=
Regiment unter General Molto Theil nahmen. Wie verlautet, beabſich=
tigt
der König dem deutſchen Kronprinzen das Huſaren RegimentPavia
zu verleihen, welches ſeinen Namen von der Schlacht bei Pavia führt, in
welcher das Regiment den König Franz l. von Frankreich gefangen
nahm. - Am 5. Abends brachten die Studenten der Univerſität Madrid dem
deutſchen Kronprinzen eine Serenade. Die Abreiſe des Kronprinzen
nach Sevilla erfolgt am Freitag Abends 6 Uhr und wird ihn der
deutſche Geſandte Graf Solms auf der ganzen Reiſe bis zur Einſchiffung
begleiten. Der Präfect von Sevilla erhielt anläßlich der Reiſe des
deutſchen Kronprinzen die nöthigen Weiſungen. Der Kronprinz trifft
am 8. d. Abends in Sevilla ein. Einer Meldung der Blätter zufolge
wird ſich der Kronprinz beſtimmt am 15. December in Barcelona ein=
ſchiffen
, woſelbſt ein feſtlicher Empfang vorbereitet wird.
Rußland. Die in zahlreiche Blätter des Auslandes von einem
Petersburger Blatte übergegangene Mittheilung von bevorſtehenden Re=
formen
in Rußland iſt nur ein ſchöner Traum geweſen. Das officiöſe
Journal de St. Pétersbourg verſichert auf das Beſtimmteſte, daß das
Project einer politiſchen Reorganiſation Rußlands ebenſowenig exiſtire,
als die angeblich zu ſeiner Prüfung eingeſetzte Commiſſion.
Cgopten. Einer der Times zugegangenen Meldung aus Char=
tum
zufolge, befindet ſich ein verwundeter Officier der egyptiſchen
Armee in Obeid und wird vermuthet, daß dies Frhr. v. Seckendorf iſt.
Nordamerika. Die Botſchaft des Präſidenten Arthur an den
Congreß bezeichnet die Beziehungen der Union zu den auswärtigen
Mächten als durchaus freundſchaftliche und hofft auch, daß die Schwie=
rigkeiten
mit Spanien wegen Cuba's und Portorico's eine günſtige
Löſung erfahren würden. Die Botſchaft verbreitet ſich dann über die
finanziellen und handelspolitiſchen Fragen, welche die Union bewegen
und deutet dann auf die Nothwendigkeit hin, die Flotte zu reorganiſiren.
Die Union beabſichtige keine Eroberungen im Auslande, müſſe aber eine
Flotte haben, welche zur Vertheidigung der Häfen, zum Schutz des
Handels und der nationalen Ehre fähig ſei.
China. Einem Telegramm des New=York Heralds aus Hong=
kong
zufolge iſt General Pang in Canton eingetroffen. Derſelbe erließ
an die Angehörigen der fremden Staaten ein Manifeſt, worin es heißt:
Falls in einem Krieg mit Frankreich fremde Schiffe und Waaren durch
die Feindſeligkeiten Schaden erleiden ſollten, hätten ſich die Eigen=
thümer
mit Entſchädigungsanſprüchen an Frankreich zu wenden. Er
(Pang) ſei bereit, Canton zu Waſſer und zu Land zu vertheidigen.

Aus Stadt und Land.
Darmſtadt, 7. December.
B. Das zweite Konzert des Muſik=Vereins brachte uns Hän=
dels
Meſſias. Wer ſollte es beim Anhören dieſes großartigen Wer=
kes
wohl vermuthen, daß Händel urſprünglich Operncompouiſt war
und erſt im gereiften Alter jene großen Oratorien ſchuf, wie den Meſſias,
Samſon, Judas Maccabäus ꝛc., die uns heute noch, nach faſt anderthalb
Jahrhunderten mit tiefer Ehrfurcht erfüllen ? Wohl mehr als zwanzig
Opern hatte Händel compouirt, ehe er im Oratorium das eigentliche
Feld ſeiner Thätigkeit fand. Sein im vollendetſten Kirchenſtil geſchrie=
bener
Meſſias; gilt heute als das bedeutendſte der Oratorien. Er hat
die Hungrigen geſpeiſt, die Nackenden bekleidet, die Waiſen verpflegt,"
ſagt Burney von dieſem Werke, das ſeitdem überall, in England beſon=
ders
zu wohlthätigen Zwecken aufgeführt wird. Was den Stil Händels
anlangt, ſo hängt demſelben noch Vieles von der alten Oper an, das
uns heute ſtörend berührt; vor allem die Coloratur und die häufige
Cadenz; freilich dient ihm die erſtere in einzelnen Fällen dazu, den Aus=
hauch
von Freud und Leid noch lebhafter und weiter ſchwingend zu
machen.
Der Schwerpunkt des Meſſias=Oratorium liegt in den großartigen
Chören; dieſe - vor Allem das Hallelujah - ſind von unwiderſteh=
licher
Wirkung und wurden auch diesmal in durchaus tadelloſer Weiſe
geſungen; eine beſſere Wiedergabe dürfte man vielleicht nur noch durch
numeriſche Verſtärkung erzielen. Herrn Muſikdirector Mangold ge=
bührt
der Löwenantheil des Erfolges. Willig folgte ſeinem Dirigenten=
ſtabe
die Schaar Sänger und Sängerinnen, und auch das wackere
Orcheſter fügte ſich beſtens ſeinen künſtleriſchen Intentionen.
Unter den Soliſten iſt der Baß des Herrn Carl Pollitz aus
Frankfurt hervorzuheben, derſelbe eignet ſich für den Oratoriengeſang
ſehr gut. Kleine Tactſchwankungen wollen wir nicht weiter be=
rühren
. Der Tenoriſt Herr Franz Litzinger konnte wohl befriedigen,
wenngleich uns ſeine Stimme im letzten Satz: Aber der im Himmel

240
2.
wohnt, nicht mehr ſo ſumpathiſch berührte, als in den vor
gegangenen Nummern. Frl. Schauſeil beſitzt prächtige Stimmm=
und gute Schule, aber ſie muß noch tiefer in den Geiſt der Compoſi=
eindrigen
, wenn ihre Wiedergabe uns einen ungetrübten Genuß
reiten ſoll; vor der Hand vermiſſen wir noch die Scele. Die Alti
Frl. H. Vermehren brachte in ihrer Partie hauptſächlich zu ſchö
Geltung: Er ward verſchmähet.
Das Publikum folgte mit ungetheilter Aufmerkſamkeit und ſpen=
Beifall an den hervorragenden Stellen des Werkes.
Zu Mitgliedern des Aufſichtsrathes für die in Darmſtadt
errichtende landwirthſchaftliche Genoſſenſchaftsbauk wur
gewählt die Herren: Polizeirath Haas=Darmſtadt, Landesöconomie.
Dr. Weidenhammer=Darmſtadt, Kammerdirector Schäfer=Sch,
berg, dOrville=Michelſtadt, Ludwig Lang=Pfungſtadt, Kreisaſſe
Bichmann=Lauterbach, Auguſt Dettweiler=Mainz, Ernſt Wernh.
Nierſtein, Jakob Schmidt=Guntersblum, zum Director Landta
Abgeordneter Wilhelm Freiherr von Wedekind.
() Geſtern begann vor der Strafkammer des hieſigen Landgeri=
die
Verhandlung der ſeiner Zeit ſchon in Mainz anhängig geweſe
Strafſache gegen den Rentner M. Löb von Worms wegen gewe=
und gewohnheitsmäßigen Wuchers. Da das Reichsgericht das dort
gangene, auf 18 Monate Gefängniß, 5000 M. Geldſtrafe und A=
kennung
der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jah
lantende Erkenntniß vernichtet, ſo kam die Sache hierher, und iſt
Vernehmung von 39 Zeugen angeordnet. In erſter Linie handelt
ſich um die Bewucherung einer in Heppenheim a. d. Wieſe wohnha
Wirthswittwe, die in momentane Geldverlegenheiten gerathen war (
aus falſcher Scham ihre Zuflucht zu dem Angeklagten nahm. Di=
ſtreckte
gegen Wechſel Geld vor, zog aber jedesmal für ein halbes J
6 pCt. ab, die bei Verfall entweder wieder gezahlt oder zu der Har
ſumme zugeſchlagen wurden, ſo daß nach und nach die Schuld
1200 M. anſchwoll, wovon aber die Frau nur 800 M. erhalten haben
Als im Jahre 1880 das Wuchergeſetz in Kraft trat, klagte Löb ſeine g=
Forderung nebſt 6pCt. Zinſen ein und erhielt hierauf vollſtreckbares Urtl
ließ ſich aber dazu bewegen, das Geld ſtehen zu laſſen, allein
Schuldnerin mußte ſtatt der eingeklagten 6 pCt. 12 pCt. Zinſen
richten. Der Angeklagte weigerte ſich aber eine desfallſige Quitt
auszuſtellen, ſondern quittirte nur 6 p6t. Zinſen, drohte, als über
Höhe dieſer Zinſen Beſchwerde geführt wurde, mit der Geltendmach
ſeiner Rechtsanſprüche, ſo daß die Frau froh war, daß das Geld u
dieſen Umſtänden nicht zurückbezahlt werden mußte. - Ferner hand
es ſich um einen armen Wormſer Schreiner, dem der Angekl=
nach
Erlaß des Wuchergeſetzes für eine Wechſelſchuld von 350 M
wiederholt pro Vierteljahr 14 Mark Zinſen abnahm, ebenſo um ei
Polizeidiener aus der bayeriſchen Rheinpfalz, der für eine abgelau
Wucherſchuld von 380 M. im September 1880 und 1881 als 3i
für ein weiteres Jahr den Betrag von 50 M. entrichten mußte, woge
ſich der Angeklagte dazu herbeiließ, den betreffenden Wechſel auf
weiteres Jahr zu verlangern. Was den letzteren Fall anbelangt, ſo
klärte der Angeſchuldigte, daß er ſich nicht erinnern könne, ob die
Rede ſtehenden Beträge bezahlt worden. Einem anderen Zeugen, fri
Beſitzer eines Weinguts in Oppenheim, gab der Angeklagte für eine
8000 M. lautende 6 pétige Nachhypothek im Jahr 1881 nur den Bei
von 6700 M., nachdem er ihm gegen Wechſel vorher 1700 M. geliehen,
deren mehrmalige Prolongation er 24 pCt. jährliche Zinſen zu entridh
hatte, Opfer, welche er in der Hoffnung brachte, den drohenden Ver=
ſeines
Beſitzthums hintertreiben zu können, was ſchließlich nicht gel=
Imweiteren Verlauf der geſtrigen Beweisaufnahme, welche vorausſich
erſt am Freitag Abend ihren Abſchluß finden wird, wurden noch eine 9
Reihe von Fällen erörtert, in welchen der Beſchuldigte Wechſeldarl=
gegeben
, reſp. prolongirt hat, bei denen ſich der Zinsfuß auf 12, 1
24 pCt. und noch mehr berechnet und ſind die Bewucherten faſt=
ſchließlich
kleinere Leute, mit oft nicht unbeträchtlichem Vermogen,
in momentaner Geldverlegenheit ihre Hülfe zu dem als Wucherer
kannten Löb nahmen. - Intereſſant war übrigens die Enthüllung,
der Beſchuldigte, der nur gegen eine ſehr hohe Cautionsleiſtung
freien Fuß geſetzt wurde, noch in der allerletzten Zeit den Verſuch me
Zeugen zu beſtimmen in einem für ihn günſtigen Sinne auszuſagen
Wir behalten uns weitere Berichterſtattung uber dieſen Fall vor
bemerken nur noch, daß der Beſchuldigte von dem ihm zuſtehe:
Rechte ſich auf den Gegenſtand der Anklage nicht einzulaſſen recht
giebigen Gebrauch zu machen verſteht.
4x Unter recht befriedigender Theilnahme hielt die Geſellſch
Fröhlichkeitu am verfloſſenen Samstag in ihrem geſchmad
decorirten Vereinslocale (Reſtauration Gottwald) ihren erſten gem
lichen Vereinsabend ab. Bis zur ſpäten Nachtſtunde waren die T
nehmer in animirter Stimmung vereinigt und verließen das Local
dem Bewußtſein, einen vergnügten Abend erlebt zu haben.
Mainz. In unſerer Stadt iſt das falſche Geld, und 3
verſchiedener Präg= und Gußarten, ebenſo aus den verſchiedenartig
Compoſitionen zuſammengeſtellt, derart verbreitet, daß nach Beſchluß
Staatsanwaltſchaft in dieſen Tagen eine Publication erſcheint
welcher gebeten wird, das in Privathänden befindliche falſche Geld
dem Polizeiamt abzuliefern. Die hieſigen Gefängniſſe ſind derm=
überfüllt
, daß keine Sträflinge mehr in denſelben untergebracht we
können.
Frankfurt, 6. December. Den Beſitzern öſterreichiſcher E
bahnprioritäten=Coupons wird nachſtehende Mittheilung von gr=
751

[ ][  ][ ]

B 250
10
h bei der Königl. Eiſenbahndirection hier und in der Umgegend ein= Kaiſerthum, einſt die Herrſchaft der Welt,
halten. Letztere weigerte die Herausgabe des Fahrmaterials behufs
llzieher verurtheilt. Die Entſcheidung iſt deshalb von principieller doch nicht beißen konnte. Aber man darf ja keine Vergleiche machen. Wir
r Kronprinz Rudolfbahn, der Böhmiſchen Weſtbahn, ſowie der Franz= lage; wir niel Die andern verſöhnen ſich mit dem Sieger; wir niel Die
gen.
(F. J.)
richt ſich ein kürzlich im Pariſer Figaros erſchienener, St. Geneſt
zeichneter Artikel in ſo ſcharfer und treffender Weiſe aus, daß Verbiechen begangen hat, uns zu hlagen, uns, dann hat man keine Ent=
chen
, das weder den einzelnen Menſchen noch den Bölkern jemals Jules Favre, durch ſeine großen Redensarten, ſein Weinen dem Kanzler
gen:
der mußten wir mit allem Ernſt die Idee der Rache verfolgen, ihr Alles nutzen. Dieſe Eitelkeit iſt daran ſchuld, daß wir am Ende eines Feldzuges
chen und uns im günſtigen Argenblicke auf Preußen ſtürzen;
mals. vor dem deutſchöſterreichiſchen Bündniſſe, hälte Preußen ein am Ende ſeibſt gegen Alle onrecht hat!.. Noch dieſer Tage las ich in
ches Anerbieten unbedingt angenommen. Jch für meine Perſon hätte ernſten Blättern dieſe ewigen Phraſen über das lebende Verbrechen an
ch naturlich für den erſten Weg entſchieden. wie alle Soldaten; und des= Elſaß=Lothringen; über die Schandthat der Invaſion über die Pferde
kunft bot und daß ich mich deshalb in ſeine Einſchlagung gefügt hätte. und Berlin? Haben wir keine Provinzen einverleibt? Haben wir
mn ſich doch nur mit Politik beſchäftigte; man hat =Elſaß, Elſaß lo über entſchädigungen auferlegt? Tragen nicht heute noch die Ufer des Rheins
Dächer geſchrieen, während man die Armee in Unordnung brachte
perſönliche Intereſſe. Denn w's wir gewöhnlich in Frankreich Patrio= wie Menſchen ſich vor der Macht des Stärkeren beugen? Ich
zt, weil es gedemüthigt worden iſt.
geantwertet haben: es iſt hart, aber ich werde es thun für's Vater= einmal die Wahrheit gehört haben!
Und ich wäre mitten unter die Preuße; gegangen und ich hätte den
ußen die Hand gereicht und ich wäre bei dieſer Erniedrigung ſtolzer ge=
en
, als auf dem Schlachtfelde. Damit verglichen iſt es nichts. ſein
t zu vergießen. Und das wird dadurch bewieſen, daß man bei allen Freitag 7. Decbr.: Verſammlung des Localgewerbvereins Darmſtadt
ern un, zu allen Zeiten Leute gefunden hat, die ſich tödten ließen.
werer iſt es, ſeine perſönlichen Leidenſchaften, ſeinen Haß, ſeine Eitel=

tereſſe ſein. Bekanntlich iſt im Laufe des vorigen und dieſes Jahres keit zum Opfer zu bringen. Das iſt ſehr ſchön in ber Theorie,s wird
ne Reihe von Beſchlagnahmungen von Waggons der Eliſabethen=Bahn Chauvin einwerfen, aber man hat noch me erlebt, daß ein beſiegtes Land
Auftrage von Beſitzern von Prioritäten=Coupons genannter Bahn ſich ſolcher Demüthigung un erwirſt.: Wirklich; Hat denn Oeſterreich es
rch Herrn Dr. Holdheim ausgeführt worden. Auf Grund des nicht gethan; Und doch hätte es mehr Nachegefühle hegen müſſen, als
chterlichen Erkenntniſſes wurde auch eine Reihe von Waggons nament= wir. Es hatte nicht eine Provinz wie wir verloren, ſondern das deutſche
Es war nicht durch einen erklärten Feind geſchlagen worden, ſondenn
drnahme von deſſen Verſteigerung. Die in Folge deſſen auf Heraus= durch einen Bruder, der ihm noch eben die Hand gedrückt hatte. Und
be der Wagen ängeſtellten Proceſſe wurden in erſter und zweiter doch, Oeſterreich hat einen Act der Vernunft gethan: Es hat gefunden,
aſtanz von den hieſigen Gerichten abgewieſen. Jeht hat aber das daß der wahre Patriotismus darin beſieht, ſein Vaterland nicht Untegehen
eichsgericht in Leipzig die erfolgte Beſchlagnahme in ſeiner letzten zu laſſen und daß es am kügſten war, da es Preußen nicht vernichten
itzung für rechtsgiltig erklärt und demgemäß die Eiſenbahn zur Her= konnte. ſich mit ihm zu verſtändigen. Es hat es für würdiger gehalten,
sgabe der Waggons zum Zwecke der Veräußerung an die Gerichts= dem Sieger die Hand zu reichen, als ewig gegen ihn anzubellen, da es ihn
ichtigkeit, weil ſie in gleicher Weiſe Anwendung findet auf die Wagen ſind nicht wie die andern, wir Franzoſen. Die andern vergeſſen eine Nieder=
ſeibahn
, ſo daß auch dieſe Waggons jetzt nach der Entſcheidung des andern erkennen an, daß ſie unrecht hatten; wir niel Wir ſind ein ganz
chſten Gerichts der Beſchlagnahme ſeitens der Couponsbeſitzer unter= eigenes Geſchlecht. Wenn wir die Ruſſen bei Sebaſtopol, die Oeſterreicher
bei Solferino ſchlaçen, dann finden wir es ganz ſelbſtverſtändlich, daß ſie
uns verzeihen. ſelbſtverſtändlich, daß wir ſie den Tag darauf einladen,
eber den Unterſchied zwiſchen Patriotismus und Chauvinismus unſere Ausſtellungen zu beſchicken, und daß wir es gar nicht begreiſen
könnten, wenn ſie nicht mit Beceiſierung kämen. Wenn man aber das
rſelbe allgemeines Aufſehen erregte. Indem das genannte Blatt ruldigung und keine Verzeihung uo kann nie auf Vergeſſen rechnen.
wagt, ſeinen Landsleuten die Wahrheit zu ſagen, erfüllt es eine Das iſt der richtige Chauvinismusl, er Patriotismus iſt aber ſo groß,
ſict, welche die franzöſiſche Journaliſiik zum größten Nachtheile des als der Chauvinismus kein iſt. 2. er ſtützt ſich auf die Eitelkeit. Wenn
anzöſiſchen Volkes leider bisher nur zu ſehr verſäumt har und wenn man, das Herz voll Wuth, ſeinen Grimm aus Liebe zum Vaterlande be=
alich
kanm zu hofſen iſt, daß der erwähnte Artikel in Frankreich herrſcht, das iſt Patriotismus. Thers war Patriot, als er zum Fürſten
en dauernden Eindruck macht, ſo trägt er jedenfalls doch dazu bei, Bismarck ging. um mit ihm über die furchtbaren Friedensbezingungen zu
n Franzoſen das Thörichte ihres Zurückziehens auf ſich ſelber klar zu unterhandeln. Thiers war einfach und edel, während der Chauviniſt, d. h.
gen gebracht hat. Vielleicht finden auch andere franzöſiſche Blätter nur ein Lächeln entlocte. Der Chauvinismus, das iſt der gute Bourgeois
1 Muith nicht immer nur den nationalen Leidenſchaften zu ſchmeicheln. von Paris, der eine kindiſche Gelegenheit ſucht, um ſich den Teutſchen un=
ir
laſſen den auch für Deutſche höchſt intereſſanten Artikel nachſtehend angenehm zu machen, der ſich über die deutſche Ausſprache luſtig macht
und ſich über die albernen Lieder und Bilder freut, die ſeiner Eigenliebe
Nach dem Kriege von 1870 ſtanden uns nur zwei Wege offen: ent= ſchmeicheln, ohne den Preußen zu ſchaden oder den Elſaß=Lothringern zu
fern, unſere poliliſchen Leidenſchaften, unſere perſönlichen Zwiſtigkeiten. nicht zugeſtehen können, daß wir geſchlagen worden ſind und daß wir ohne
nn aber mußten wir uns ohne Lärm rüſten, mußten nach Bündniſſen die Fehler eines andern; zweifelsohne geſiegt hätten. Dieſe Eitelkeit iſt
oder daran ſchuld, daß alle Ereigniſſe, die über uns hereinbrechen, uns nie eine
er wir hätten uns offen mit Preußen verſtändigen müſſen. Wir ſind Lehre, ſondern nur einen Grund bieten, uns über andere zu beklagen:
chlagen worden und wir haben daſür bezahlt. Auf welchem Gebiete Italien iſt treulos, Belgien undantbar, England ſelbſtſüchtig, Oeſterreich
nen wir nun z.ſammenarbeiten, um unſer Vaterland wieder zu erhöhen? ſeig! Und da fragen wir, ob der, der auf alle Welt Vorwürfe häuft, nicht
i6 habe ich jede Regung unterſlutzt, die uns vereinigte, ſtatt eine be= der Ulanen, die in der Seine trinken= über die Feigheit der Herrſcher,
umte Reſtauralion Zu verfolgen, die uns unter uns veruneinigt hätte. die den Kaiſer Wihelm anbeten:. Was will das alles ſagen? Was be=
e
. doch, ich gebe zu, Laß der andere Weg. ſo hart er geweſen wäre, deutet das Gewäſchs Eind wir, wir Franzoſen nicht auch in andern
rliche Vernuuftgründe für ſich hatte. daß er Frankreich eine geſicherte Hauptſiädten eingezogen? Waren wir nicht in Wien, Moskau, Madrid
att deſſen hat man die ganze Zeit nur von Revauche geſchwatzt, während keine beſetzt gehalten; Haben wir nicht auch den beſiegten Völkern Kriegs=
die
handgreiflichen Beweiſe unſerer Verwüſtungen und unſerer Eroberungen ?
d man hat Preußen herausgefordert, während man ſich mit den anderen Haben nicht unter dem erſten Kaiſerreich alle Herrſcher Curopa's Napoleon I.
ichten überwarf. Und doch hätte man zwiſchen den beiden Wegen angebetet, wie ſie jetzt Kaiſer Wilhelm anbeten? Hat ihnen der Fürſt
hlen müſſen. Wos uns verhinderte, den erſten einzuſchlagen, das iſt Talleyrand nicht auch Verträge auferlegt, wie jetzt Fürſt Bismarck? Gibt
politiſcke Leidenſchaft, die Liebe zum Wohlleben, oder anders geſagt, es denn keine Geſchichte? Muß nicht die ganze Natur, müſſen nicht Thiere
nuͤs nennen, iſt nichts anderes als Eitelkeit, eine kindliche, kindiſche, würde unſere Klagen allenfalls begreifen, wenn wir ein inoffenſives
erhaſte Eitelkeit. die allein den Chauvinismus erhält Dieje Eitelkeit Volk wären und gleich der Schweiz und Amerika niemals an Crobe=
aber
unglüchlicherweiſe die hauptſächlichſte Quelle des Haſſes, den der rungen gedacht hätten. Aber das Tollſte iſt, daß, nachdem wir ſelbſt
zöſiſche Bourgeois gegen Preußen fühlt. Wenn es Pafriotismus wäre, das alles gethan haben, wir nun glauben, daß Curopa auf unſer Weh=
würde
ich mich deſſen freuen, aber der Patrictismus hat darin leider klagen hören werde. Statt unſern Söhnen zu ſagen: 3ieht euch eine
nichts zu ſchaffen. Der Haß gegen Preußen iſt nicht das tiefe und Lehre daraus! Seht, wie wir unſer armes Elſaß verloren haben und
hende Gefühl des Bürgers. der eine Wunde im Herzen trä.t, der tödt. wie wir bedroht ſind, noch weitere Provinzen zu verlieren;, ſtatt
unter dem nationalen Unglück, für Elſaß. für Lothringen, für das das zu thun, ſagen wir ihnen: Das iſt die Schuld der gandern= Län=
erland
leidet. Nein, es iſt der Zorn des ungezogenen Kindes, das der und die Schuld der jandern Parteien. Was uns betrifft, wil
Sie geſtehen alſo zu= können weitermachen wie bisher.: Und das empört mich. Aber für
d mir Chauvin ſagen, Sie würden ſich mit Preußen verſöhnt haben! heute ſei es genug. Das Vaterland liegt im Sterben, getödtet nicht
tief würt en Sie gefallen ſein!= Ja, allerdings, wenn ein wahrhaiter durch ein anderes Land, nicht durch eine Regierung, ſondern durch alle
atsmann mir geſagt hätte: Frantreich verzichtel auf die Wiedererobe= Franzoſen zuſammen, getödtet durch die politiſche Raſerei der einen,
3 von Elſaß; ſtatt fortwährend das Wort Revanche zu wiederholen und das perſönliche Intereſſe der anderen und die kindiſche Eitelkeit aller!
achlich zu nichts zu krmmen, wollen wir die Neuerſtehung und Größe Vielleicht wird es ſterben, Gott allein weiß es. Aber bevor die Politiker
res Vaterlandes in einem Lündniß mit Verlin ſucken, dann würde und Chauviniſien es umgebracht haben werden, ſollen ſie wenigſtens

Tages=Kalender.
(Prinz Carl). Verſammlung der deutſchen Reichsfechtſchule, Section
Darmſtadt (Reſtauration Schmitz).

Hierzu eine Beilage der FirmaMarie Weber, beir. Ausverkauf weg n Localwechſel."
Redaction und Verſag: L. C. Wittich'ſche Hofbuchdrzckerei.

[ ][  ][ ]

Beiſage zum Darmſlädler Caghſall.
Heſſiſche Ludwigs=Eiſenbahn=Geſellſchaft.
A u s z u g
aus dem Reglement und den Tarifbeſtimmungen für die Beförderung von
Eiſenbahupacketen
auf der Heſiſchen Ludwigsbahn vom 20. Mai 1876.

Als Eiſenbahnpackete werden zur Befoͤrderung inner=
halb
kürzerer als der Eilgutlieferfriſt und zu theilweiſe
billigeren Frachten als denen des Eilguttarifs Colli im
Gewicht von nicht unter ¹⁄ Kilogramm und nicht über
30 Kilogr. übernommen, wenn ſie bei guter Verpackung
deutlich und dauerhaft adreſſirt ſind und ſtatt mit einem
Frachtbriefe mit einer Eiſenbahnpacketadreſſe aufgegeben
werden.
Die nach dem Betriebsreglement von der Beforderung
ausgeſchloſſenen *) oder nur bedingungsweiſe zu derſelben
zugelaſſenen Gegenſtände dürfen als Eiſenbahnpackete
nicht aufgegeben werden. Der Inhalt iſt auf der Begleit=
adreſſe
anzugeben, wenn er am Beſtimmungsorte ſteuer=oder
octroipflichtig iſt.
Jedes Collo iſt eine beſondere Sendung.
Verſicherung des Werthes oder des Intereſſes recht=
zeitiger
Lieferung, ſowie Belaſtung mit Nachnahme kann
bei dieſer Befoͤrderungsweiſe nicht eintreten.- Eiſenbahn=
packetbeforderung
findet zwiſchen allen für den Perſonen=
verkehr
eingerichteten Stationen der Heſſ. Ludwigsbahn
excl. Limburg ſtatt. Nach Orten, an welchen die
Heſſ. Ludwigsbahn keine Station hat, adreſſirte Sen=
dungen
werden zur Beförderung als Eiſenbahnpackete
nicht angenommen.
Die Aufgabe hat, ſoſern ein Anderes nicht beſtimmt
wird, bei den Gepäck=Expeditionen zu geſchehen. Auf
jeder Station iſt eine Tabelle der Entfernungszonen, in
welche die Stationen, wohin Packete übernommen werden,
fallen, ausgehängt.

2) Ausgeſchloſſen ſind auch alle verſiegelten oder ſonſt
verſchloſſenen Briefe und Zeitungen politiſchen Inhalts. Nach
dem Geſetze über das Poſtweſen des Deutſchen Reiches iſt es
jedoch geſtattet, Packeten, welche auf andere Weiſe, als durch
die Poſt befördert werden, unverſchloſſene Briefe, Fakturen,
Preiskurante, Rechnungen und ähnliche Schriftſtücke beizu=
fügen
, welche den Inhalt des Packets betreffen.

Es werden berechnet:
für Packete
bei Entfernungen
bis 100 Em. über 100-150 Em.
von
40 Pf.
42 bis 7 Kgr. 20 Pf.
über 7I7 40
80
17- 30 80
160
Die Fracht iſt ſtets bei der Aufgabe zu entrichten.
Der Verſender erhält eine Empfangsbeſcheinigung über
Fracht und Packet, mit deren Uebergabe der Transport=
vertrag
perfect wird.
Die Beförderung erfolgt mit dem nächſten geig=
neten
Zuge, ſofern die Aufgabe mindeſtens eine viertel
Stunde vor Abgang deſſelben geſchehen iſt.
Die Zuſtellung auf der Beſtimmungsſtation an den
Adreſſaten erfolgt durch die Bahn. Es werden dafür
in Darmſtadt. Frankfurt a. M., Hanau, Mainz, Wies=
baden
, Mannheim und Worms 10 9, in den übrigen
Stationsorten 5 9 per Sendung vom Empfänger er=
hoben
. Für auf der Begleitadreſſe verlangte Expreßzu=
ſtellung
innerhalb einer Tagesſtunde nach Ankunft auf
der Beſtimmungsſtation ſind vom Adreſſaten weitere
40 9 an den Boten zu vergüten.
Am Beſtimmungsorte wird die Sendung nur gegen
Zahlung der darauf haftenden Zuſtellungsgebühr und
Vergütung etwaiger Vorlagen für Steuer, Octroi ꝛc.,
ſowie Vollziehung der auf der Begleitadreſſe vorge=
druckten
Quittung ſeitens des Empfängers ausgeliefert.
Es gilt als vereinbart, daß für Verluſt von Eiſen=
bahipacketſendungen
pro Kilogr. 4 46, für Beſchädigung
der entſprechende Theilbetrag hiervon und für verſpätete
Ablieferung bei Verſpätung bis zu 1 Tag ½ 46 und
über 1 Tag bis zu 2 Tagen 1 04 pro Kilogr. vergütet,
nach 2 Tagen aber das Packet als in Verluſt gekommen
betrachtet und bezahlt wird. Schadensnachweis wird dabei
nicht verlangt. Formulare zu Adreſſen und Begleitadreſſen
ſind bei den Annahmeſtellen zum Preiſe von 5 8 für
je 10 Stück zu beziehen.

[ ][  ][ ]

5.

4
an;
11
ten
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ge:
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ger

de=
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b!
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7.
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ni
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5.
tie
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1 1V.
ſach
res
gea=
iße

en,
t zu
ern
wer,

Gonen=Tabelle
der Slalion Darmſtod=
ſür
die Eiſenhahnpackelfracht-Verechnung.

November 1883.

Von und nach Zone. Von und nach Zone. Von und nach Zone. Albig 1 Groß=Umſtadt 1 Mombach.
Alsheim,
1 Gundersheim
Monsheim Altheim Guntersblum. Mümling=Grumbach Alzey Guſtavsburg Nackenheim, Armsheim. Hainſtadt. Nauheim Aſchaffenburg Hanau Weſtb. Niederbrechen Auringen=Medenbach Heidesheim
Nieder=Flörsheim Babenhauſen Hetzbach=Beerfelden 1 Niedernhauſen 1 Bensheim. Hochſtadt=Dörnigheim 7 Nieder=Olm Biblis. Höchſt am Main Niederrad, Biebesheim 1 Höchſt=Neuſtadt Ndr.=Namſtadt=Traiſa Vingen Hofheim im Nied Nieder=Saulheim
Biſchofsheim Hofheim im Taunus Niederſelters.
Vodenheim Hohenſülzen
Nierſtein
Vornheim Hdſtein
Oberbrechen Budenheim Jgſtadt
Ober=Namſtadt. Büdesheim=Dromersh. Ingelheim Oppenheim Bürſtadt Käferthal (Wohlgelegen, 1 Oſthofen Camberg Kahl
1 Pfeddersheim
Dettingen Kailbach 1 Pfiffligheim Dieburg Kelſterbach
Raunheim Dornberg=Groß=Gerau 1 Kempten
Reinheim. Dornheim, Kettenheim, Roſengarten

Eberbach Klein=Auheim Roſenhöhe Eppelsheim Klein=Gerau Rüſſelsheim Eppſtein 1 Klein=Oſtheim 1 Schwanheim 1 Erbach im Odenwald 1 Klein=Umſtadt Schöllenbach 1 Erbenheim Kl.=Winternh. Ober=On Seligenſtadt a. Main Flonheim. König.
Sprendlingen Frankfurt=Oſtbahnhof Kranichſtein Stockſtadt a. Main =Weſtbahnhof
1 Kriftel Stockſtadt a. Rhein =Fahrthor
Lampertheim Wachenheim=Mölsh. Sachſenh.
Langſtadt. Wahlheim Forſthaus. Laubenheim Waldhof Gaimühle,
Leeheim=Wolfskehlen Walldorf Gau=Algesheim Lengfeld, 1 Wallertheim, Gau=Bickelheim. 1 Lorsbach Weiterſtadt Gaulsheim Lorſch Welgesheim=Zotzenh. Genſingen=Horrweiler Mainkur. Wiebelsbach=Heubach Gernsheim, Mainz Wiesbaden
Goddelau=Erfelden Mainz=Gartenfeld Wilhelmsbad
Goldſtein Mannheim, Wörrſtadt.
Gonſenhein, Mannheim=Neckarvorſt. Wörsdorf Griesheim b. Darmſtdt. Marienborn.
Wolfskehlen Griesheim am Main, 1 Meſſel. 1 Vorms Groſ=Auheim,
1 Mettenheim 1 Worus=Hafen Groß=Gerau Michelſtadt. Zeilhard . Groß=Rohrheim 1 Mörfelden 1 Zell=Kirchbrombach 1

In die erſle Zone entfallen alle Entſernungen bis einſchlietzlich 100 Kilometer, in die zweite Zone
alle Entfernungen über 100 Kiſometer.
Die Fracht beträgt für:

Paſkiete von:

⁄₈ bis 7 Kilogramm
über 7
17 30

innerhalß
der l. Zone: der 2. Zone:
40 Pfennig
20 Pfennig
40
80

160
80

[ ][  ][ ]

Heſſiſche Ludwigs=Eiſenßahn=geſeſſſchaſl.

B e g l em en k u n d Bar i f
für die Beförderung von
Expreßgütern
zwiſchen
Stationen der Pfälziſchen Bahnen einerſeits und Stationen der Heiſiſchen Ludwigsbahu anderſeits.
Güttig vom 1. Rovember 1883.

Auszug.

I. Reglem en t.

8. 1. Begriff des Expreßguts.
Zur Beförderung als Expreßgut können bei den
betreffenden Gepäckexpeditionen Gegenſtände jeder Art
unter den nachfolgenden Beſtimmungen aufgegeben wer=
den
, ſofern ſie nicht
1. unter die poſtzwangspflichtigen Gegenſtände,
wohin auch briefliche Mitthilungen gehören,
und unter die in §. 48 des Betriebsreglements
für die Eiſenbahnen Deutſchlands weiter ver=
zeichneten
, von der Beförderung ausgeſchloſſenen
oder nur bedingungsweiſe zu derſelben zuge=
laſſenen
Artikel fallen3)
2. einer zoll= oder ſteueramtlichen Behandlung,
ausſchließlich des Octrois, unterliegen;
3. ein Gewicht von 100 Kilogramm überſteigen;
4. wegen des dafür nöthigen Raumes oder, weil
die Verladung beſonders ſchwierig erſcheint, zur
Beiladung im Gepäckwagen nach bahnſeitigem
Ermeſſen ungeeignet ſind.
5. 2. Art der Verpackung, Adreſſirung des
Fepreßguts, Entfernung älterer Boſt= und
Eiſenbahnzeichen.
Expreßgut, welches nicht ſicher und dauerhaft ver=
packt
iſt, kann zurückgewieſen werden.
Daſſelbe muß mit einer genauen, deutlichen und
dauerhaft an dem Gut befeſtigten Adreſſe verſehen
ſein, welche, wenn die Sendung von dem Adreſſaten
abgeholt werden ſoll, außerdem die Bezeichnung zur
Selbſtabholung! zu tragen hat.
Die einzelnen Stücke müſſen von älteren Poſt= und
Eiſenbahnzeichen befreit ſein. Iſt letzteres nicht der Fall
und findet in Folge deſſen eine Verſchleppung des Gutes
ſtatt, ſo kommt die Eiſenbahn für den daraus er=
wachſenden
Schaden nicht auf.
8. 3. Jrankaturzwang und Zusſchlutz von
Nachnahmen.
Expreßgut wird nur fraukirt zur Beförderuug an=
genommen
.
Nachnahmen auf Expreßgutſendungen ſind nicht
zugelaſſen.

1) Nach dem Geſetze über das Poſtweſen des Deutſcher
Reiches iſt es geſtattet, Packeten, welche auf andere Weiſe,
als durch die Poſt befördert werden, unverſchloſſene Briefe,
Fakturen, Preiskurante, Rechnungen und ähnliche Schrift=
ſtücke
beizufügen, welche den Inhalt des Packets betreffen.

3. 4. Einlieſerung von Expretzgut.
Die Beförderung des Expreßguts, welches nicht
ſpäteſtens ½ Stunde vor Abgang des Zugs, mit
welchem die Beförderung ſtattfinden ſoll, in die Ge=
päckerpedition
eingeliefert iſt, kann nicht beanſprucht
werden.
Die Beförderung des Expreßguts kann nur mit
ſolchen Zügen erfolgen, mit welchen Perſonentransport
ſtattfindet, und nur nach ſolchen an der Bahn liegenden
Orten (Stationen), an welchen der betreffende Zug
fahrplanmäßig zu halten hat.
Wird von dem Verſender bei der Aufgabe des
Expreßguts ein beſtimmter Zug, mit welchem die Be=
förderung
geſchehen ſoll, nicht bezeichnet, ſo hat die
Beförderung mit dem nächſten fahrplanmäßigen Zug
unter Berückſichtigung der obigen näheren Beſtimmungen
und Einſchränkungen zu geſchehen.
8. 5. Beſcheinigung der Einlieferung des
Fxpreßguts an den Aöſender; Auslieferung
deſſekben an den Adreſſaten.
Der Aufgeber erhält gegen Einlieferung des Guts
einen Aufgabeſchein, welcher zugleich als Quittung über
Bezahlung der Fracht dient.
Der Adreſſat iſt berechtigt, nach Ankunft des Zugs,
mit welchem die Beförderung des Guts zu geſchehen
hatte, am Beſtimmungsorte die ſofortige Auslieferung
des Expreßguts nach Ablauf der zur ordnungsmäßigen
Ausladung und Ausgabe erforderlichen Zeit im Lokal
der Gepäckexpedition zu verlangen. Derſelbe hat ſich
auf Verlangen über ſeine Identität mit der auf der
Adreſſe bezeichneten Perſon auszuweiſen.
Meldet der Adreſſat ſich nicht ſelbſt ſoſort nach
Ankunft des Zugs zur Empfangnahme des Guts und
iſt das letztere nicht laut Adreſſe Bahnhof restante
geſtellt, bezw. iſt nicht Selbſtabholung durch den
Adreſſaten vorgeſchrieben, ſo hat an Orten, an welchen
eine Gepäck= oder Güterbeſtätterei beſteht, oder das zur
Beſtellung erforderliche Perſonal zur Verfügung ſteht,
die Zuführung und Ablieferung des Guts an den
Adreſſaten gegen Bezahlung einer Zuſtellgebühr alsbald
nach Ankunft, jedenfalls aber innerhalb der für Zu=
führung
des Eilguts in §. 59 Abſ. 10 des Eiſenbahn=
betriebsreglements
feſtgeſetzten Friſt zu erfolgen. Die
Zuſtellgebühr iſt für die Pfälziſchen Stationen durch
das Reglement für die Expreßgutbeförderung im internen
Verkehr feſtgeſetzt; auf den Stationen der Heſſiſchen
Ludwigsbahn beträgt dieſelbe für Sendungen von einem
Gewicht bis zu 30 kg. durchweg 10 9 für die Sen=
dung
, und für Sendungen von größerem Gewicht
15 9 für jede auch nur angefangenen 50 kg. und
in minimo 20 4 für die Sendung.

[ ][  ]

Sind obige Vorausſetzungen nicht vorhanden, ſo wird
dem Adreſſaten binnen 2 Stunden nach Ankunft des
Zuges mit welchem die Beförderung geſchah, ſchriftliche
Nachricht zugeſendet.
Expreßgüter für Adreſſaten, welche an dem Orte des
Abſtoßes von der Eiſenbahn nicht wornhaft ſind und
denen daher weder das Gut zugeführt, noch der Avis über
deſſen Ankunft zugeſtellt werden kann, gelten als Bahn=
hof
restante' geſtellte Sendungen
Wird das Gut nicht innerhalb 24 Stunden von der
Aviſirung an oder, wo daſſelbe mit Bahnhof restante be=
zeichnet
bezw, wo Selbſtabholung durch den Adreſſaten
vorgeſchrieben iſt, von der Ankunft des Zuges an, mit
welchen die Beförderung geichah. in den für den Gepäck=
dienſt
beſtimmten Expeditionsſtunden abgeholt, ſo iſt für
daſſelbe das für Reiſegepäck vorgeſchriebene Lagergeld
zu entrichten.
8. 6. Haftpflicht der Eiſenbahn für Exprehigut.
Die Eiſenbahn haftet von dem Zeiſpunkt der Aushän=
digung
der Empfangsbeſcheinigung an den Aufgeber
(vergl. §. 5. Ahſ. 1) ab für die richtige und unbeſchädigte
Ablieferung des Cxpreßguts und zwar im Allgemeinen
nach den im Abſchnitt IIL des Eiſenbahnbetriebsreg=
lements
(Beförderung von Gütern) enthaltenen Bedin=
gungen
und Abreden, ſoweit ſolche auf die Beförderung
von Expreßgut unter den hier gegebenen Beſtimmungen
anwendbar ſind.
Die Haftpflicht der Eiſenbahn erliſcht:
nach Ablauf von 8 Tagen von der Ankunft des
Zuges an, mit welchem die Beförderung ge=
ſchah
, wenn das Gut Bahnhof restante ge=
ſtellt
iſt oder die Aviſtrung an den Adreſſaten
nicht geſchehen kann;
nach Ablauf von 8 Tagen von der Aviſirung an,
wo dieſe zu geſchehen hat (. 5).
Im Falle einer höheren Werthsbeelaration wird der
Frachtzuſchlag nach den Beſtimmungen des §. 68 des
Eiſenbahnbetriebsreglements bemeſſen.
Die auf der Adreſſe des Guts zu vermerkende
Werthsdeclaration hat nur dann eine rechtsverbind=
liche
Wirkung, wenn ſie von der Expedition der Ab=
gangsſtation
in den Aufgabeſchein eingeſchrieben iſt.
F. 7. Verfahren bei Ablieferungs=Hinderniſſen.
Wird Expreßgut am Beſtimmungsort nicht inner=
halb
der oben im §. 6 Abſatz 2 bezeichneten 8tägigen
Friſt ubgenommen, ſo iſt damit nach Maßgabe des
§. 33 des Betriebsreglements zu verfahren.
Gegenſtände welche dem Verderben ausgeſetzt ſind,
können, wenn der Adreſſat keine Verfügung trifft, auch
vor Ablauf der 8tägigen Friſt beſtmöglichſt verkauft
werden, ſobald deren Verderben zu befürchten ſteht,
und wird in dieſem Falle der Erlös bis zum Ablauf
der feſtgeſetzten Friſt zur Dispoſition des Berechtigten
gehalten.
8. 8. Cieferungszeit. Beginn derſelben.
Die Lieferfriſt beginnt mit dem Zeitpunkt des Ab=
gangs
desjenigen fahrplanmäßigen Zugs, mit welchem
die Beförderung des Expreßgutes geſchehen ſollte.
(VVergl. §. 4.)
F. 9. Lieſerungszeit. Abkauf derſekben.
Die Lieferzeit läuft ab:
1. bei Expreßgut, welches der Beſtimmung des
Aufgebers zufolge von dem Adreſſaten auf
der Beſtimmungsſtation abzuholen oder Bahn=
hof
restante zu halten war, nach Ankunft des=

jenigen Zugs, mit welchem die Befoͤrderung ge=
ſchehen
ſollte, auf der Beſtimmungsſtation und
nach Umfluß der Zeit, welche erforderlich iſt,
um das Gut ordnungsmäßig auszuladen und
zur Abholung bereit zu ſtellen;
2. bei Expreßgut, welches der Beſtimmung des
§. 5 zufolge dem Adreſſaten zuzuführen
oder ihm zu aviſiren war, nach Ankunft des=
jenigen
Zugs, mit welchem die Beförderung
geſchehen ſollte, und nach Umfluß der unter
F. 59 Abſatz 10 des Eiſenbahnbetriebsregle=
ments
für Zuführung bezw. Aviſirung des Eil=
guts
bewilligten Zeit.
8. 10. Hafkpflicht der Eiſenbahu für ver=
ſäumte
CLieferungszeit.
Bezüglich der Haftpflicht der Eiſenbahn für Ver=
ſäumung
der Lieferungszeit ſind die im Abſchnitt III
des Eiſenbahnbetriebsreglements GBeförderung von
Gütern) enthaltenen Beſtimmungen, ſoweit dieſelben
ſich auf das Eilgut beziehen, auch bei Expreßgut maß=
gebend
.
Im Falle einer Declaration des Intereſſes an der
rechtzeitigen Lieferung wird der Frachtzuſchlag nach
§. 70 des genannten Reglements bemeſſen.
Die auf die Adreſſe des Guts zu vermerkende
Intereſſedeclaration hat nur dann eine rechtsverbindliche
Wirkung, wenn ſie von der Expedition der Abgangs=
ſtation
in den Aufgabeſchein eingeſchrieben iſt.

II. Tarif=Beſtimmungen.
Das Gewicht jeder Sendung wird von 5 zu 5
Kilogramm ſteigend, ſo zur Berechuung gezogen,
daß angefangene 5 Kilogramm für voll gerechnet
werden.
Die Erhebungsbeträge werden auf 5 Pfg. aufwärts
abgerundet. Der geringſte Frachtbetrag für eine Ex=
preßgutſendung
iſt 25 Pfg.
Der Frachtſatz iſt der gleiche wie für Gepäckſen=
dungen
und beträgt z. B.:

bei einer Enl=
ſernung
von:

5 kun
10
15
20
25
30
40
50
60
70
80
90
100
150
200
250
300

für eine Sendung im Gewichte von:
589r. 10 Kar. 15 Kgr. 20 Kgr. 25 Kgr.

25 Pig.
25
25
25
25
2
25
25
25
25
25
30
30
45
60
70
85

25 Pfg
25
25)
25
25
25
25
30
35
40
50
55
60
85
115
140
170

25 Pfg.
25
25
25
25
50
40
45
5.)
60
70
50
85
125
170
210
255

25 Pfg.
25
25
25
30
40
50
60
70
80
95
105
115
10
2.

280
340

25 Pfol
25
25
31

35

45
60
70
8

100
115
130
140
210
280
350
420